Pressemitteilung der Gesundheitsdirektion Volksabstimmung vom 23. September 2001 zum Gesundheitsgesetz Das Ergebnis der Volksabstimmung zur Frage der Medikamentenabgabe ist im Auftrag der Gesundheitsdirektion von Claude Longchamp, GfS-Forschungsinstitut Bern, analysiert und an einer heutigen Pressekonferenz gemeinsam mit Regierungsrätin Verena Diener, Gesundheitsdirektorin, vorgestellt worden. In der Volksabstimmung vom 23. September 2001 hat die Zürcher Bevölkerung die vom Kantonsrat vorgeschlagene Änderung des Gesundheitsgesetzes betreffend Medikamentenabgabe (Selbstdispensation) abgelehnt. Die Abstimmung wurde deshalb nötig, weil das Verwaltungsgericht die heutige Regelung für verfassungswidrig erklärt hat. Nach dem heutigen Recht ist den Ärzten auf dem Land die freie Medikamentenabgabe erlaubt, während sie den Ärzten in den Städten Zürich und Winterthur generell untersagt ist. Mit der Vorlage sollte für den ganzen Kanton eine einheitliche Regelung zur Medikamentenabgabe durch die Ärzte geschaffen werden. Im Wesentlichen wären bei Annahme der Vorlage nur noch solche Ärzte zur freien Medikamentenabgabe zugelassen worden, deren Praxis weiter als 500 Meter von einer Apotheke entfernt ist. Die Vorlage wurde mit 54 Prozent der Gesamtstimmen abgelehnt, obwohl sie in den Städten Zürich und Winterthur eine Mehrheit gefunden hatte. Nach der Abstimmung hat die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich eine Studie in Auftrag gegeben, um die Motivation der Stimmenden bei der Stimmabgabe auszuleuchten. Die Studie wurde vom Politologen Claude Longchamp, GfS-Forschungsinstitut Bern, durchgeführt. Im Wesentlichen kommt die Studie zum Schluss, dass die Stimmenden am status quo festgehalten haben; auf dem Land wurde die Vorlage verworfen, weil sie den Ärzten neu die Selbstdispensation teilweise untersagt hätte. In der Stadt wurde sie akzeptiert, weil hier offenbar das bereits geltende Verbot der Ärzte zur Medikamentenabgabe auf Grund der hohen Apothekendichte in Zürich und Winterthur als nicht nachteilig empfunden wird. Weiter wünschen die Patientinnen und Patienten eine freie Abgabe der Medikamente (Wahlfreiheit). Ebenfalls als sehr wichtig wird eine gut funktionierende Notfallversorgung eingestuft. Diese Ergebnisse müssen gesamthaft vom Regierungsrat bei der Ausarbeitung der vom Verwaltungsgericht verlangten neuen Vorlage gewürdigt und in einen rechtlich zulässigen Rahmen gebracht werden. Die Vorlage soll dem Kantonsrat baldmöglichst wieder vorliegen. Für Auskünfte stehen am 22. November 2001 zwischen 13.30 Uhr und 15.30 Uhr zur Verfügung: • M. Brunnschweiler, stv. Generalsekretär, Tel. 259 24 05 • B. Zürrer, jur. Sekretärin, Tel. 259 24 05 Die ausführliche Studie kann unter www.polittrends.ch abgerufen werden.