Herzlich Willkommen!

Werbung
Herzlich Willkommen!
Informationsanlass für Arbeitgeber
«Was tun bei psychischen
Problemen von Mitarbeitenden?»
24. Januar 2012
© Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz
Agenda
 Eröffnung: Landammann Armin Hüppin
 Fachreferat 1 zum Umgang mit Mitarbeitenden mit
psychischen Problemen: Dr. med. Renato Marelli
 Fachreferat 2 zum arbeits- und versicherungsrechtlichen
Umfeld: Prof. Dr. iur. Roland A. Müller
 Dazwischen: Fragen aus dem Publikum
 Netzwerk Arbeit – der Verein:
Andreas Weber, Junge Wirtschaftskammer Innerschwyz
 Apéro und Austausch
24. Januar 2012
© Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz
Eröffnung
Landammann Armin Hüppin
24. Januar 2012
© Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz
Mitarbeitende mit
psychischen Problemen
Renato Marelli
Präsident der Schweiz.
Gesellschaft für
Versicherungspsychiatrie
Goldau, 24.01.2012
Der ideale Mitarbeitende

Persönliche Einstellung
 Zielorientierung
 Handlungsorient.
Erfolg/Misserfolg
 Allg. Optimismus
 Bereitschaft zu
Tätigkeitswechsel
 Selbstwirksamkeit
 Selbstwertgefühl

Kontrollüberzeug.

Schlüsselkompetenzen
 Eigeninitiative
 Kreativität
 Selbstlernkompetenz
 Soziales Auftreten
 Teamfähigkeit
 Toleranz
 Konfliktbereitschaft
 Etc.
Inhalt






Das Unbehagen
Häufigkeit psychischer Erkrankungen
Wie erkennen?
Wie spreche ich den Mitarbeitenden
an?
Wann und welche externe Hilfe hole
ich mir?
Weiterführende Informationen
Das Unbehagen





Der Umgang mit Mitarbeitenden
mit psychischen Problemen ist mir
unangenehm.
Sie bringen das Team
durcheinander.
Ich verstehe Herrn Psycho nicht.
Wie wird Frau Anima reagieren?
Kann ich etwas tun?
Häufigkeit psych. Störungen






Jahresprävalenz:
In Feldstudien:
24 bis 30%
In Hausarztpraxen: 25 bis 30%
Behandlungsbedarf: ca. 15%
Lebenszeitprävalenz: 50%
Stationäre Behandlung: 0,5 bis 1,0%
Depression: Kernsymptome



Gedrückte, depressive Stimmung
Interessen- und/oder
Freudlosigkeit
Antriebsstörung, erhöhte
Ermüdbarkeit
Zusatzsymptome







Verminderte Konzentration, Aufmerksamkeit
Vermindertes Selbstwertgefühl
Gefühle von Schuld und Wertlosigkeit
Negative Zukunftsperspektiven
Selbstschädigungstendenzen
Schlafstörung
Verminderter Appetit
Somatoforme Störungen





Körperliche Symptome ohne/ungenügende
somatische Grundlage
Ängstliche Ursachenüberzeugung
Fokussierung der Aufmerksamkeit auf die
Symptome und Vermeidung
Hartnäckige Forderungen nach Abklärung
mit eigener passiver Haltung
Mono- oder multisomatoform
Persönlichkeitsstörungen







Tiefverwurzelte und langanhaltende
Verhaltensmuster
Starre und unangepasste Reaktionen
In verschiedenen Lebenssituationen
Im Wahrnehmen, Denken, Fühlen
Mangelnde soziale Anpassung
Subjektive Beschwerden
Betreffen die Person oder die Umgebung
Typologie der Persönlichkeitsstörungen









Paranoide P.
Schizoide P.
Dissoziale P.
Emotional instabile P.
Histrionische P.
Anankastische P.
Ängstliche (vermeidende) P.
Abhängige P.
Sonstige spezifische P. (narzisstische P.)
Abhängigkeiten





Alkohol
Cannabis
Andere Drogen
Spielen
Internet
Häufigkeit am Arbeitsplatz
Bär N. „Schwierige Mitarbeiter“





25% der Belegschaft betroffen
Akute Erkrankungen werden besser
toleriert.
„Charakterprobleme“ stellen Belastung
dar.
Trotz Engagement sind die Betriebe
überfordert.
Quintessenz: Kündigung
Manifestation am Arbeitsplatz








Frühe Zeichen:
Probleme im zwischenmenschlichen
Kontakt
Wiederholte Unstimmigkeiten mit
Umgebung
Team reklamiert
Gewohnte Leistung lässt nach
Spätzeichen:
Längere Absenzen
Auslöser von Interventionen
Hier drückt der Schuh

Soziale Problemlagen


Konflikte am Arbeitsplatz


Mit Kollegen, Vorgesetzten
Psychische Auffälligkeiten im e. S.


Familie, Überschuldung …
Störungen, Erkrankungen
Missbrauch / Abhängigkeit von Suchtmitteln

Legale, illegale Drogen, stoffungebundene
Abhängigkeiten
Was bedeutet das?



Hinschauen. Kein eigenes
Vermeidungsverhalten.
Kritikgespräch organisieren
Nicht aus aktuellem Anlass,
Ein Kritikgespräch ist keine Rüge.
 Es geht um Klärung.



Ruhe und Zeit vorsehen!
Compasso: Leitfaden
Identifikation der Problemlage

Soziale Problemlage
Einschalten der Sozialberatung
 Sozialpsychiatrische Fachstelle


Konflikte am Arbeitsplatz und psychische
Auffälligkeiten


Hausarzt, Sozialpsychiatrische Fachstelle
Suchtproblematik

Sozialpsychiatrische Fachstelle, Hausarzt
Absenzen

Kurzzeitig


Klärung, keine weiteren Massnahmen
AUF 30 Tage oder mehr oder mehrere
Male auch kürzer arbeitsunfähig im
Jahr
Klärung mit dem Arbeitnehmer
 Allenfalls Rücksprache mit Arzt
 Und
 Meldung an die IV-Stelle

IV: Früherfassung und Frühintervention





Übernimmt die professionelle Abklärung
Bietet Beratungsgespräche mit/für
Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Macht zweckmässige Vorschläge
Beratung: Arbeitsplatzanpassung,
Ausbildungskurse, Umplatzierung
Klärt die eigene weitere Zuständigkeit ab
Schlussfolgerungen





Psychische Probleme sind häufig
Hinschauen, ansprechen, klären
Beachten: Absenzenmanagement
Früh professionelle Hilfe
einschalten
Ab 30 Tagen krank oder wiederholt
kürzere Absenzen im Verlaufe des
Jahres:

Meldung an die IV
Ihre Fragen
Moderation: Andreas Dummermuth,
Geschäftsleiter Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz
24. Januar 2012
© Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz
Mitarbeitende mit psychischen
Problemen
Arbeits- und versicherungsrechtliches
Umfeld
Prof. Dr. Roland A. Müller
Netzwerk Arbeit
Goldau, 24. Januar 2012
Schweizerischer Arbeitgeberverband,
Agenda
 Aspekte der Arbeitsmarktintegration im Überblick
 Die Lösung arbeitsrechtlicher Probleme
 Exkurs: Umgang mit «Schwierigen Mitarbeitern» (Erkenntnisse aus
dem Forschungsbericht des BSV Nr. 1/11)
 Schlüsselfunktion der kantonalen IV-Stellen
 Notwendige Sensibilisierung aller Stakeholder
 Ausblick
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Aspekte der Arbeitsmarktintegration
aus Optik Arbeitgeber im Überblick
 Allgemeine Wirtschaftslage ‒ Situation auf dem Arbeitsmarkt
 Geeignete Arbeitsstelle (u.a. «Gesundheitsprofil»)
 Abbau negativer Anreize für Arbeitgeber
 Abbau negativer Anreize für Betroffene
 Verhalten der Mitarbeitenden
 Weitere Faktoren
 Familiäres Umfeld der Betroffenen
 Gesellschaftliches Umfeld
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Abbau negativer Anreize
 Negative Anreize für Arbeitgeber
 Bisher unklare arbeitsrechtliche Behandlung des sog. «Arbeitsversuchs»
 Prämienanstieg aufgrund erhöhtem Risiko bei der Krankenversicherung
(KTGV), der Unfallversicherung bzw. der beruflichen Vorsorge
 Reduzierte Arbeitsleistung während der Einarbeitungsphase
 Zusätzlicher Betreuungsaufwand
 Anpassung des Arbeitsplatzes
 Negative Anreize für Betroffene
 Einkommensreduktion bei Arbeitsaufnahme (Schwelleneffekte)
 Rentenverlust
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Vom Arbeitgeber beeinflussbare Faktoren
 Bestehende Arbeitsverhältnisse: Konkretisierung der
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (OR 328)
 Geeignetes Absenzen- und Case-Management
 Beurteilung des Verhaltens des/r Arbeitnehmers/in
 Persönliche Betreuung / Coaching
 Innerbetriebliche Information (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers /
Daten- und Persönlichkeitsschutz!)
 Prüfen von internen Versetzungen, Arbeitszeit-Modellen etc.
 Neue Arbeitsverhältnisse (Reintegration):
 Soziales Engagement / Commitment: Grundsätzliche Bereitschaft zur
Aufnahme von Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit
 Beeinflussung des Betriebsklimas (Mitarbeitermotivation)
 Persönliche Betreuung (je nach Betriebsgrösse)
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
«Exogene» Faktoren
 Bestehende Arbeitsverhältnisse:
 Erfassen / Beurteilen der Krankheitsbilder (arbeitsplatzbezogenes
Erscheinungsbild) und Handlungsmöglichkeiten (Reaktionsart)
 Verhalten der Mitarbeiter (Umfeld)
 Mithilfe des/r Betroffenen
 Neue Arbeitsverhältnisse (Reintegration):
 Wirtschaftslage / Wettbewerbsdruck (geeignete, offene Stellen)
 Effiziente Stellenvermittlung /-plattform
 Geeignetes, externes Coaching, insbesondere bei
Mehrfachproblematiken (finanzielle, familiäre Probleme)
 «Integrationsunterstützende», gesetzliche Rahmenbedingungen (z.B.
Arbeitsversuch)
 Auffangnetz, wenn Integration nicht funktioniert (bei Rückfall)
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Arbeitsrechtliche Fragen (1)
 Zustandekommen eines Arbeitsvertrages (OR 319 ff.)

Arbeitsgericht ZH:
Arbeitsleistung verwertbar, keine Beschäftigungstherapie

Eingliederung in eine Organisation («Subordination»)

Dauerschuldverhältnis

Entgelt (nicht nur Gefälligkeitsarbeit)
 Formlosigkeit eines Vertrages (OR 320 I)
 Instrument des Personalverleihs (www.xtrajobs.ch)
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Arbeitsrechtliche Fragen (2)

Arbeitnehmerschutzbestimmungen

Probezeit (OR 335b): 1 bis 3 (?) Monate; Verlängerung aufgrund von
OR 335b III bei reduzierter Leistungsfähigkeit

Kündigungsfrist (1 Monat im ersten Dienstjahr): OR 335c I nach Ablauf der
Probezeit?

Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle (OR 324a/b)

Missbräuchliche Kündigung (OR 336 I lit.a)
(Kein Missbrauch bei Kündigung wegen gänzlicher oder teilweiser Verhinderung
an der Erfüllung der Arbeitsleistung = Bezug zum Arbeitsverhältnis und nicht
zur Person)?

Kündigungssperrfristen (OR 336c) ?

Befristetes Arbeitsverhältnis «zur Probe»

Anwendbarkeit eines Gesamtarbeitsvertrages (Mindestlöhne)?
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Wichtige Änderungen gemäss IV-Revision 6a
(in Kraft seit 1. Januar 2012)
1. Beratung der Versicherten (inkl. Arbeitgeber) – auch nach erfolgter
Wiedereingliederung
2. Arbeitsversuch
a) Kein Arbeitsverhältnis (Kündigungsschutz / Sperrfristen!)
b) Keine Prämienbelastung für den neuen Arbeitgeber
3. Wiederaufleben der Rente bei Rückfall
a) Keine Belastung der Krankentaggeldversicherung
b) Keine Belastung der Vorsorgeeinrichtung des neuen AG
4. Vereinfachung des Einarbeitungszuschusses
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Arbeitgeber-Info-Kampagne
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Konzept der Reintegration nach der IV-Revision 6a
IV: Herabsetzung
/ Aufhebung der
Rente
1. Triage
(Grobprüfung)
2. Triage
(vertiefte Abklärung)
Entscheid
IV-Stelle
Ablauf
Schutzfrist
von 3 Jahren
(= Übergangsleistung)
Wiedereingliederungsmassnahmen
Arbeitsversuch: 1)
max. 180 Tage
1)
mind. 30 Tage
arbeitsunfähig:
«IV-Rente» lebt
wieder auf
(Teil-)Erwerb
Prüfung IV-Stelle
Erwerb od. Rente je
nach Entscheid
Beratung/Coaching der Arbeitgeber und Betroffenen:
bis max. 3 Jahre
Kein Arbeitsverhältnis
Rente 2. Säule der bisherigen VE läuft während 3 Jahren weiter
(Bestandesschutz); Erwerbseinkommen wird angerechnet
Rente IV und 2. Säule
2. Säule: Rente
läuft weiter
Quelle: BSV / SAV
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Exkurs:
Umgang mit sog. «Schwierigen Mitarbeitern» (1)
 Erkenntnisse aus dem Forschungsbericht des BSV Nr. 1/11
(Pilotuntersuchung in den Kantonen BS und BL; Kontakt zu 8200
Kaderpersonen im April – Juli 2010)
 Untersuchungszweck

Empirische Basis zur Art und Häufigkeit psychisch bedingter
Problemsituationen im Betrieb

Erarbeitung einer Typologie der häufigsten Problemsituationen

Identifikation von Einflussfaktoren und Unterstützungsbedürfnissen
der Beteiligten
 Anknüpfung an der Wahrnehmung der Vorgesetzten
(Praxisaspekt)
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Umgang mit sog. «Schwierigen Mitarbeitern» (2)

Psychische Störung im Betrieb ≠ Krankheitswertigkeit

Reaktionen des Teams


Ablehnung, Ärger und Wut (46%)

Hilfsbereitschaft (33%)

Ambivalenz, Verunsicherung, Stress (21%)
Einbezug der Invalidenversicherung

In 14% der Fälle involviert

Gleich oft wie externe Beratungsstellen, externe soziale Stellen und
Vertrauensärzte

Weniger häufig als Problemlöser wahrgenommen als die anderen Stellen
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Umgang mit sog. «Schwierigen Mitarbeitern» (3)
Fazit
 25% der Belegschaft leiden oder haben unter psychischen
Problemen gelitten, welche die Arbeitsfähigkeit einschränken
 Belastung der Vorgesetzten sowie Verschlechterung des
Teamverhaltens
 Geringer Einbezug der IV-Stellen u.a. wegen

Kaum ausreichender Konkretisierungsgrad der Info der IVFachpersonen über Behinderung, angemessenen Umgang sowie
mögliche Arbeitsplatzanpassungen

Nichterkennen der Krankheitswertigkeit von
Persönlichkeitsstörungen oder Meldung gegenüber IV-Stelle erst in
fortgeschrittenem Krankheitsstadium
 Kein Mangel an Engagement, sondern an professioneller
Unterstützung, an Info, Aufklärung und Schulung
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Schlüsselfunktion der kantonalen IV-Stellen
 Adressatengerechte Beratung / Coaching durch Fachpersonen
der kantonalen IV-Stellen
 Fachkundige Stellenvermittlung: «Matching» zwischen Stellen-,
Ausbildungs- und Eingliederungsprofil im «Feldkontakt» mit den
Arbeitgebern
 Verstärkung / Systematisierung der Kontakte «IV-Stellen –
Arbeitgeber» in sog. «Netzwerken Arbeit»
(www.netzwerk-arbeit.ch) o.ä.
 Einbezug privater Eingliederungsinstitutionen und
Stellenplattformen wie z.B.
 IPT integration für alle (www.fondation-ipt.ch)
 Profil – Arbeit & Handicap (www.profil.proinfirmis.ch)
 My Handicap (www.myhandicap.ch)
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Notwendige Sensibilisierung aller Stakeholder
 Sensibilisierung aller Stakeholder für das Thema der Früherfassung
bzw. (Re-)Integration erforderlich
 Arbeitgeber
 Betroffene
 Mitarbeitende
 Gesellschaft
 Sensibilisierungskanäle: Medien, Verbände etc.
 Abrufbarkeit/Verbreitung von Informationen zum Thema unter
www.compasso.ch
 Hilfsmittel und Massnahmen der IV
 Beispielfälle
 Krankheitsbilder
 Etc.
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Sensibilisierungskampagne im Bereich
«Integration»
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Ausblick
 Fortführung der Anpassungen gesetzlicher Rahmenbedingungen
mit der 6. IV-Revision (6a + 6b)
 Systematisierung der Zusammenarbeit mit den kantonalen IV-
Stellen
 Erarbeitung evidenzbasierter Konzepte zur wirksameren und
präventiven Unterstützung der Arbeitgeber durch die kantonalen
IV-Stellen (Massnahmen, Abläufe und Settings zur Erkennung und
Reaktion gegenüber psychischen Erkrankungen)
 Optimierung des Stellenvermittlungsprozesses (Ausbau der sog.
«Netzwerke Arbeit»: www.netzwerk-arbeit.ch; Plattform
www.myhandicap.ch)
 Sensibilisierung und Information aller Stakeholder
(www.compasso.ch) und Thematisierung psychischer
Erkrankungen in der Öffentlichkeit
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Arbeitgeber-Info-Kampagne
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Ihre Fragen
Moderation: Andreas Dummermuth,
Geschäftsleiter Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz
24. Januar 2012
© Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz
Netzwerk Arbeit – die Idee
Andreas Weber, Junge Wirtschaftskammer Innerschwyz
24. Januar 2012
© Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz
Netzwerk Arbeit – der Verein
Ständerat Alex Kuprecht, Präsident Netzwerk Arbeit
Kanton Schwyz
24. Januar 2012
© Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz
Der Verein
 fördert die berufliche Eingliederung von Menschen mit
gesundheitlichen Problemen;
 unterstützt die Mitglieder durch Erfahrungsaustausch,
Information und Weiterbildung;
 hat keinen kommerziellen Zweck und ist gemeinnützig tätig.
24. Januar 2012
© Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz
Der Vorstand stellt sich vor
 Präsident
Ständerat Alex Kuprecht, Basler Versicherungen
 Vizepräsident Robert Heinzer, Victorinox AG
 Aktuar
Andreas Dummermuth, Ausgleichskasse /
IV-Stelle Schwyz
 Kassier
Tanja Moser, Schwyzer Kantonalbank
 Beisitzer
Ruedi Reichmuth, Convisa, H+I Kanton Schwyz
 Beisitzer
Armando Zweifel, Armando Zweifel AG, KSGV
 Beisitzer
Marco Zürcher, Personalamt Kanton Schwyz
24. Januar 2012
© Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz
Die Revisoren
 Andreas Weber, KMU Nachfolgezentrum, JCI (für ein Jahr)
 Urs Giger, BSZ Stiftung (für zwei Jahre)
24. Januar 2012
© Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz
Die Mitgliederbeiträge
 Natürliche Personen
Fr. 30.‒
 Juristische Personen und Arbeitgeber entrichten den Beitrag
nach Anzahl Arbeitnehmer (Köpfe)
 bis 10 Mitarbeitende
Fr. 50.‒
 11 bis 50 Mitarbeitende
Fr. 100.‒
 51 bis 100 Mitarbeitende
Fr. 250.‒
 über 101 Mitarbeitende
Fr. 500.‒
 Wirtschaftsverbände und ähnliche Institutionen Fr. 200.–
24. Januar 2012
© Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz
Nächster Anlass
Thema:
Gesundheitsförderung im Betrieb
 KMU-taugliche Umsetzung
 Dienstleistungen der IV-Stelle
Datum:
28. August 2012, ab 17.30 Uhr
Ort:
Lachen, Seminarhotel Marina
24. Januar 2012
© Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz
Vielen Dank für den wertvollen Austausch!
Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit für
die berufliche Eingliederung!
24. Januar 2012
© Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz
Herunterladen