Lagebericht Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals | Stimmrechtsbeschränkungen Das Grundkapital der Sartorius AG beträgt 74.880.000 €. Es ist eingeteilt in 74.880.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, aufgeteilt in je 37.440.000 Stamm- und stimmrechtslose Vorzugsaktien. Der rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt 1 € pro Aktie. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Bestimmungen des Aktiengesetzes. Die Vorzugsaktien sind satzungsgemäß gegenüber den Stammaktien mit einem um einen Eurocent pro Aktie höheren Dividendenbezugsrecht ausgestattet. Das Dividendenbezugsrecht besteht jedoch mindestens in Höhe von zwei Eurocent pro Vorzugsaktie. Ein Stimmrecht gewähren die Vorzugsaktien abgesehen von den in den §§ 140 und 141 des Aktiengesetzes vorgesehenen Fällen nicht. Darüber hinaus gewähren die Vorzugsaktien die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden Rechte. 3.227.776 Stamm- und 3.263.932 Vorzugsaktien werden von der Gesellschaft selbst gehalten; aus ihnen stehen der Gesellschaft keine Mitgliedschaftsrechte zu. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten Die Erbengemeinschaft von Frau U. Baro, München, Frau C. Franken, Bovenden, Herrn A. Franken, Riemerling, Herrn K.-C. Franken, Göttingen, und Frau K. SartoriusHerbst, Northeim, hält einen Stimmrechtsanteil an der Sartorius AG in Höhe von rund 50,1 % (18.754.160 Stimmen; Quelle: Teilnehmerverzeichnis zur Hauptversammlung am 07. April 2016, unter Berücksichtigung der am 01. Juni 2016 in Kraft getretenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln). Der Erblasser Horst Sartorius hat Testamentsvollstreckung angeordnet. Zum Testamentsvollstrecker ist Prof. Dr. Dres. h. c. Arnold Picot, Gauting, bestellt, der die genannten Stimmrechte nach eigenem Ermessen im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG ausübt. Die Bio-Rad Laboratories Inc., 1000 Alfred Nobel Drive, Hercules, California 94547, USA, der die Stimmrechte der Bio-Rad Laboratories GmbH, Heidemannstr. 164, 80939 München, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden, hält laut einer Pflichtmitteilung vom 01. April 2011 30,01 % (11.237.196 Stimmen, unter Berücksichtigung der am 01. Juni 2016 in Kraft getretenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) der Stimmrechte an der Sartorius AG. Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands | Änderungen der Satzung Die Mitglieder des Vorstands der Sartorius AG werden nach den §§ 84 f. des Aktiengesetzes und den §§ 31 und 33 des Mitbestimmungsgesetzes ernannt bzw. bestellt und abberufen. Für Änderungen der Satzung der Sartorius AG sind die §§ 133 und 179 des Aktiengesetzes maßgeblich. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Veräußerung der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft vorzunehmen, sofern diese Aktien an Dritte gegen Sachleistung, insbesondere beim (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen übertragen werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Wesentliche Vereinbarungen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels vorsehen Es bestehen wesentliche Darlehensvereinbarungen, die marktübliche Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) vorsehen und den beteiligten Kreditgebern die Möglichkeit geben, die jeweilige Vereinbarung außerordentlich zu kündigen bzw. die vollständige Rückzahlung des Darlehens zu verlangen: Es handelt sich dabei um eine im Jahr 2014 vereinbarte syndizierte Kreditlinie über 400 Mio. € mit einer Laufzeit bis Dezember 2021, ein im Jahr 2016 abgeschlossenes Schuldscheindarlehen über 200 Mio. € mit Laufzeiten von 5 bis 10 Jahren, ein im Jahr 2015 abgeschlossenes Förderdarlehen über 90 Mio. € mit einer Laufzeit bis Dezember 2023, ein weiteres, im Jahr 2016 abgeschlossenes Förderdarlehen über 90 Mio. € mit einer Laufzeit bis Dezember 2024 sowie ein im Jahr 2012 abgeschlossenes Schuldscheindarlehen über ursprünglich 100 Mio. € mit Laufzeiten von 5 bis 10 Jahren. Die ausstehende Rückzahlungssumme aus diesen wesentlichen Vereinbarungen beträgt zum 31. Dezember 2016 etwa 462 Mio. €. 67