Hebammenausbildung an die Hochschule

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Hebammenausbildung
an die Hochschule
Positionspapier des Pädagogischen Fachbeirates
im Deutschen Hebammenverband e. V.
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Leitung:
Claudia Dachs Dipl. Pflegepädagogin (FH), Beirätin für Bildung
im Deutschen Hebammenverband e. V.
Erika Braun Dipl. Pflegepädagogin (FH), LfH1 und Praxisanleiterin
Tübingen
Cordula Fischer Dipl. Pflegepädagogin (FH), leitende LfH Heidelberg
Lucia Frerichs Dipl. Pädagogin, LfH Berlin Charite
Dr. Claudia Hellmers Dipl. Pflegewissenschaftlerin (FH),
Professorin für Hebammenwissenschaft Osnabrück
Irmengard Huhn Dipl. Pflegepädagogin (FH), leitende LfH Osnabrück
Marianne Kerkmann Leitende LfH Berufsfachschule München
Friederike Seifert Dipl. Medizinpädagogin, LfH Dresden
1
LfH = Lehrerin für Hebammenwesen
Herausgeber:
Deutscher Hebammenverband e.V.
Gartenstraße 26
76133 Karlsruhe
Tel. 0721-9 8189-0
E-Mail: [email protected]
www.hebammenverband.de
Februar 2011, veröffentlicht unter www.hebammenverband.de > Service & Fortbildung > Standpunkte und Stellungnahmen
© Deutscher Hebammenverband e.V., 76133 Karlsruhe
Gestaltung/Satz: Büro für Gestaltung, 76149 Karlsruhe
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Vorwort
Der Reformbedarf der Berufsausbildung von Hebammen in Deutschland wird seit Jahren in der Fachwelt der Hebammen intensiv diskutiert. Der Deutsche Hebammenverband, der mit circa 17 500 Mitgliedern gut 90% der Hebammen in Deutschland vertritt, fordert seit den
90er Jahren die Einrichtung von Hochschulstudiengängen für die
Erstausbildung von Hebammen.
Der »Pädagogische Fachbeirat« des Deutschen Hebammenverbandes
(DHV) hat bereits im Jahr 2004 in seinem Positionspapier „Hebammenausbildung an die Fachhochschule“ die wesentlichen Argumente
für eine Akademisierung zusammengestellt und die sich daraus ableitenden bildungs- und berufspolitischen Forderungen aufgezeigt.
Das hier vorliegende überarbeitete, aktualisierte und durch Beiträge
zum Entwicklungsstand in Deutschland erweiterte Positionspapier
des »Pädagogischen Fachbeirates« bekräftigt diese Forderungen und
richtet zugleich den Blick auf aktuelle Entwicklungen.
Der 2004 aufgezeigte inhaltliche und strukturelle Reformbedarf ist in
seinen Gründzügen unverändert aktuell und inzwischen durch weitere wissenschaftliche Untersuchungen ausreichend belegt (PehlkeMilde 2009, Sayn-Wittgenstein 2007, Zoege 2004). Die Forderung
nach einem Zugang zu akademischer Bildung wird mittlerweile auch
durch bildungs- und gesundheitspolitische Stellungnahmen unterstützt (Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der
Entwicklung im Gesundheitswesen 2007, WHO 2000, Wissenschaftsrat 1991).
Bildungspolitische Vorgaben der Europäischen Union, die im Bologna-Prozess die Einrichtung eines europäischen Hochschulraumes
und im Kopenhagen-Prozess die Schaffung eines europäischen Berufsbildungsraumes fordern, leiteten nicht nur einen Paradigmenwechsel
in der beruflichen Bildung ein. Neben der Forderung nach Kompetenzbasierung und Output-Orientierung, werfen sie vor allem die Fra-
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ge nach einer angemessenen Verortung der Hebammenausbildung im
Bildungssystem auf (DHV 2008, Europäischer Ministerrat 2002, 1999).
Durch die Einführung gestufter Studienabschlüsse in Deutschland
sind neue Voraussetzungen geschaffen worden, das Studium an den
Anforderungen des Beschäftigungssystems auszurichten (BolognaDeklaration 1999). Dies ermöglicht die für den Hebammenberuf
wichtige Verknüpfung von beruflicher und akademischer Bildung
(Räbiger, Pehlke-Milde & Machocki 2008).
In der jüngsten Vergangenheit etablierten sich vor diesem Hintergrund vereinzelte additive bzw. integrative Studiengänge in Deutschland. Die Berufszulassung kann aufgrund der geltenden Berufsgesetze
jedoch nur über eine dreijährige vorgeschaltete oder parallele Fachschulausbildung erreicht werden.
Eine erfreuliche Entwicklung markiert die seit September 2009
im Hebammengesetz verankerte „Modellklausel“, die erstmals die
modellhafte Erprobung primärqualifizierender Studiengänge mit
akademischem Abschluss sowie einer Berufszulassung als Hebamme
ermöglicht. Durch die Verpflichtung zur wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung können wichtige Erkenntnisse für die zukünftige berufliche Bildung von Hebammen gewonnen werden.
Dies sind erste Schritte eines notwendigen Zugangs zu akademischer
Bildung. Sie können jedoch hinsichtlich des im Folgenden nochmals
dargelegten umfassenden inhaltlichen und strukturellen Reformbedarfes nur als Übergangslösung betrachtet werden. Um dem Versorgungsauftrag von Hebammen durch adäquate berufliche Bildung auf
europäischem Niveau zu begegnen, ist langfristig gesehen eine generelle Ablösung der bisherigen Fachschulausbildung durch primärqualifizierende duale Studiengänge unumgänglich.
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Auftrag und Anforderungen im
Hebammenwesen in Deutschland
Veränderte Anforderungen an den Beruf der Hebamme
Die Veränderungen in den Versorgungsstrukturen und die steigende Bedeutung von Maßnahmen in der Gesundheitsförderung
und Prävention fordern von Hebammen erweiterte Qualifikationen
(Sayn-Wittgenstein 2007, WHO – Erklärung von München 2000). Die
Anforderungen an den Hebammenberuf sind in den letzten Jahren
immer komplexer geworden. Sowohl das Aufgabenspektrum als auch
die Form der Berufsausübung haben sich dabei grundlegend verändert (Pehlke-Milde 2009).
Die derzeitige Versorgung in den Kliniken ist durch die Ökonomisierung der Versorgungsstrukturen und der damit einhergehenden
Verdichtung der Anforderungen geprägt. Risikomanagement, Spezialisierung, interdisziplinäre Kooperation, Vernetzung und Schnittstellenmanagement sind nur einige der Anforderungen, die sich aus
den aktuellen Rahmenbedingungen der Versorgungsleistung ergeben
(Pehlke-Milde 2009, Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2007).
Davon betroffen ist auch die freiberufliche Hebammentätigkeit, deren
steigender Bedarf u. a. durch die Einführung des DRG-Systems und
der damit einhergehenden kürzeren Verweildauer der Wöchnerinnen
in den Kliniken hervorgerufen wurde (VER.Di 2002).
Parallel zu dieser Entwicklung nimmt die zunehmende Technisierung
der normalen Geburt, mit einer kontinuierlich steigenden Interventionsrate (Schücking, Schwarz 2001, Schücking, Schwarz 2002) und die
daraus resultierende Dominanz der Geburtsmedizin, Einfluss auf den
Berufsalltag der Hebammen. Auch unter diesem Gesichtspunkt bedarf
es erweiterter Kompetenzen, um physiologische Prozesse zu fördern
und zum Erhalt und/oder der Wiederherstellung von Gesundheit im
Kontext von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit beizutragen (Pehlke-Milde 2009, DHV 2008, Sayn-Wittgenstein 2007).
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Der Versorgungsauftrag von Hebammen
Die Betreuung und Versorgung von schwangeren Frauen, Gebärenden und Wöchnerinnen und deren Neugeborenen stellt eine zentrale
gesellschaftliche Dienstleistung im Rahmen des Gesundheitswesens
dar. Laut geltendem Hebammengesetz von 1985 sind Hebammen
beauftragt und befugt, schwangere Frauen zu beraten und zu betreuen, die normale Geburt eigenverantwortlich zu leiten sowie den
Wochenbettverlauf und die Neugeborenenperiode zu überwachen.
Dies beinhaltet Vorsorgemaßnahmen und Untersuchungen, das Erkennen von Regelwidrigkeiten bei Mutter und Kind, die Hinzuziehung
des Arztes bei pathologischem Verlauf sowie die Durchführung von
Notfallmaßnahmen.
Die Lebensphase von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und
Stillzeit stellt für die Eltern und insbesondere für die werdenden
Mütter eine biographische Übergangs- und Umbruchsituation dar,
die verschiedene physische und psychische Adaptationsleistungen
verlangt. Medizinische, psychosoziale und sozioökonomische Betreuungskonzepte unterstützen diesen Prozess.
Die geburtshilflich tätigen Professionen sollten in diesem Übergangsprozess primär gesundheitsfördernde und präventive Aufgaben
übernehmen mit dem ausgewiesenen Ziel, unnötige Interventionen
zu vermeiden. Derzeitige Versorgungskonzepte legen ihren Schwerpunkt auf die Überwachung der körperlichen Vorgänge mit der
Konsequenz, dass psychosoziale Bedürfnisse marginalisiert werden
(Sayn-Wittgenstein 2007). Zudem zeichnet sich die gesundheitliche
Versorgung in der reproduktiven Lebensphase durch ein nichtdurchgängiges, fragmentiertes Angebot aus, was (wie in anderen
Versorgungsbereichen bereits kritisch diskutiert) zu Fehl-, Unter- und
Überversorgung und gesundheitsökonomisch zu Ressourcen-Fehlallokationen führt (ebd.).
Hebammen nehmen in diesem Kontext zunehmend ihre präventiven
und gesundheitsfördernden Aufgaben im Bereich der Familienplanung, Schwangerenvorsorge und in der Versorgung junger Familien
im Rahmen interprofessioneller Versorgungsstrukturen wahr. Sie
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vertreten dabei (national und international) „interventionsfreie Konzepte“2, in deren Mittelpunkt die Frau und ihre Bedürfnisse stehen.
In Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit sehen sie
primär physiologische Lebensprozesse, die zwar der Unterstützung
bedürfen, aber aus eigener Kraft gelebt werden können. In interdisziplinären Versorgungsbereichen übernehmen sie Schnittstellenfunktion und sorgen für Kontinuität in der Betreuung. Die Qualität
von Hebammenarbeit in diesen Bereichen ist durch Studien belegt
(Hatem et al 2008, Ayerle & Sadowski 2007, Turnbull et al 1996).
Um eine angemessene geburtshilfliche Versorgung zu erreichen,
benötigen Hebammen die Kompetenz, das geburtshilfliche Versorgungsangebot vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Gesellschaft zu überprüfen. Sie sind aufgefordert, Organisationsformen der
beruflichen Leistungserbringung zu entwickeln, welche die Qualität
einer frauen- und familienorientierten geburtshilflichen Versorgung
sichern (Pehlke-Milde 2009).
Dies bedeutet:
Die Berufsausübung, insbesondere die freiberufliche in ambulanten
Versorgungsstrukturen, erfordert ein hohes Maß an Autonomie
und Eigenverantwortlichkeit, um ihrem Auftrag von Förderung der
Gesundheit in der Betreuung von Mutter und Kind gerecht werden zu
können. Ebenso bedarf es erweiterter ökonomisch-organisatorischer
Kompetenzen (Pehlke-Milde 2009, Sayn-Wittgenstein 2007, WHA
Resolution 2006).
Im Sinne einer effektiven frauen- und familienzentrierten Versorgung
müssen Hebammen eine enge, vernetzende Zusammenarbeit mit
anderen fachnahen Berufsgruppen suchen. Sie können eine sichere
und effektive Primärversorgung während Schwangerschaft, Geburt,
Wochenbett und früher Elternzeit leisten. Dazu müssen sie – als
gleichberechtigtes Mitglied im interdisziplinären Team – eigene Kompetenzgrenzen erkennen und die gesundheitliche Versorgung ggf.
2
im Sinne „begründeter Nichtintervention“ (vgl. Sayn-Wittgenstein 2007 zum ethischen
Prinzip des Nichtschadens durch Vermeidung von unnötiger Intervention)
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durch Hinzuziehung oder Überweisung an Ärztinnen und Ärzte oder
andere Sozial- bzw. Gesundheitsberufe sichern (Pehlke-Milde 2009).
Das Anforderungsprofil zeitgemäßer Hebammenarbeit erfordert die
Kompetenz, evidenzbasiert zu entscheiden, zu begründen und zu handeln. Hebammen müssen zunehmend die Qualität ihrer Leistungen
erfassen, dokumentieren, evaluieren und modifizieren. Die Effektivität und Effizienz von Maßnahmen zur primären und sekundären
Prävention müssen von Hebammen nachgewiesen werden können.
Zur Erlangung der notwendigen Fach- und Personalkompetenz bedarf
es der Ausbildung von „Hebammenkunst“, verstanden als eine Synthese aus Wissen, Handwerk und Kunst. Die Kunst liegt darin, mehrere
Wissensansätze und Handlungsabläufe mit zunehmender Erfahrung
adäquat zu verbinden und situationsgerecht anwenden zu können
(Monney Hunkeler 2005).
Zu einer situationsgerechten Anwendung bedarf es einer professionellen Beziehungsgestaltung. Dies beinhaltet das Beherrschen und Reflektieren wissenschaftlich fundierten Wissens sowie die Kompetenz,
dieses Wissen situativ-verstehend auf den Einzelfall anzuwenden (Oevermann 1996). Ein in diesem Sinne professionelles „therapeutisches
Arbeitsbündnis“ zwischen Hebamme und Frau herzustellen (Zoege
2004), erfordert ein entsprechendes Reflexionsniveau und erweiterte
kommunikative Kompetenzen (Pehlke-Milde 2009, DHV 2008).
Hebammen werden zunehmend gefordert sein, ihr Handeln vor dem
Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse zu überdenken und anzupassen (reflektierte Praktikerin). Sie werden nicht mehr für ein gesamtes Berufsleben und einen begrenzten Arbeitsbereich ausgebildet,
sondern für ein breites, sich veränderndes Tätigkeitsfeld. Sie müssen
die Kompetenz erlangen, sich neue Arbeitsbereiche zu erschließen,
wissenschaftliche Erkenntnisse zu verstehen und in ihre Arbeit zu
integrieren. Dazu müssen, auch im Hinblick auf das geforderte lebenslange Lernen, im Rahmen von primärqualifizierenden Studiengängen
Grundlagen gelegt und daran anschließende Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden.
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Strukturelle Probleme der derzeitigen Hebammenausbildung
Die derzeitige Fachschulausbildung kann in ihrer jetzigen Form unter
den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen den genannten
Anforderungen und dem Versorgungsauftrag von Hebammen nicht
mehr gerecht werden.
Ungünstig erweist sich die rechtliche Sonderstellung der Hebammenausbildung im beruflichen Bildungssystem. Sie wird, wie nachfolgend
erläutert, vielfach in defizitärer Abgrenzung unter Auflistung ihrer
besonderen Merkmale diskutiert (Krüger 2005).
Für die Ausbildung der nicht-akademischen Gesundheitsberufe findet
weder das Berufsbildungsgesetz Anwendung noch untersteht sie per
se dem öffentlich-rechtlichen Schulberufssystem, d. h. die Ausbildung
erfährt über die Berufsgesetze hinaus keine weiterführenden rechtlichen Regelungen durch Bildungsgesetze.
Das führt zu folgenden strukturellen Defiziten:
Weder die Berufsgesetze noch die dazugehörigen Ausbildungs- und
Prüfungsverordnungen definieren ein nachvollziehbar strukturiertes Ausbildungscurriculum (Pehlke-Milde 2009, Meifort 2004).
Damit ist die Qualität der Hebammenausbildung gesetzlich nicht
ausreichend gesichert (ebd., Zoege 2004, Hellmers 2002).
Durch die fehlende Zuordnung der Hebammenausbildung zum
Bildungsbereich finden bildungspolitische Entwicklungen und
berufspädagogische Erkenntnisse keinen geregelten Eingang in die
Hebammenausbildung. Ein Mindeststandard an pädagogischer bzw.
akademischer Qualifikation der Lehrerinnen für Hebammenwesen
ist nicht ausreichend definiert, ebenso besteht keine Verbindung
von Forschung und Lehre.
Damit sind strukturell nicht die Voraussetzungen gegeben, dass die
Ausbildung nach aktuellen erwachsenenpädagogischen, fachdidaktischen und fachwissenschaftlichen Gesichtspunkten gestaltet wird
(Pehlke-Milde 2009).
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Institutionell wie personell bestehen damit keine Ressourcen, um
berufsfeldspezifische Forschung und Theoriebildung zu etablieren.
Im Rahmen der Berufsausbildung der Hebammen können zurzeit
keine weiteren, dem in Deutschland bestehenden Bildungssystem entsprechenden, anschlussfähigen Bildungsabschlüsse erworben werden
(sog. Bildungssackgasse). Auch sind, wie Ergebnisse des Projektes „EU
in Motion“ zeigen, keine Austauschprogramme zwischen den beruflich qualifizierten Auszubildenden in Deutschland und den akademisch qualifizierten Studierenden im europäischen Ausland möglich
(Pehlke-Milde/Räbiger 2010).
Die Absolventinnen dieses klassischen Frauenberufs erfahren damit
im Hinblick auf das lebenslange Lernen und die weiteren beruflichen
Entwicklungsmöglichkeiten erhebliche Nachteile (Pehlke-Milde 2009,
Zoege 2004).
Eine weitere Benachteiligung besteht in einer Mobilitätseinschränkung von Berufsanfängerinnen auf dem europäischen Arbeitsmarkt.
Die EU-Richtlinie 2005/36/EG, in der es um die Anerkennung von
Berufsqualifikationen geht, regelt in Artikel 41 die automatische gegenseitige Anerkennung aller Hebammenausbildungen im EU-Raum,
wenn als Voraussetzung für diese eine Hochschulreife vorliegt. Beim
Vorliegen eines mittleren Bildungsabschlusses als Voraussetzung
erfolgt die Anerkennung der deutschen Ausbildungsnachweise erst,
wenn im Anschluss an die dreijährige Hebammenausbildung eine
zweijährige Berufserfahrung nachgewiesen wird (Pehlke-Milde 2009).
Um den erweiterten Anforderungen zu begegnen, sind Instrumente
wie ein anforderungsgerechtes Kompetenzprofil (Pehlke-Milde 2009,
DHV 2008) und ein darauf basierendes Rahmencurriculum für eine
modularisierte, zukunftsorientierte Ausbildung (DHV 2008) entwickelt worden. Sie bleiben jedoch unverbindlich und können im
derzeitigen Ausbildungssystem aufgrund der genannten strukturellen
Mängel nur begrenzt umgesetzt werden bzw. sie sind abhängig von
günstigen Bedingungen und engagierten Personen vor Ort.
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Fazit: Die Hebammenausbildung gehört an die Hochschule!
Um das Potential eines umfassenden Gesundheitsangebotes durch
Hebammen auch in Deutschland zu sichern und eine internationale
Anschlussfähigkeit zu erreichen, bedarf es einer Neubestimmung der
beruflichen Ausbildungswege (Hellmers, Kehrbach 2006).
Schon im Jahr 2000 wurde im Rahmen der »Münchener Erklärung
Pflegende und Hebammen – Ein Plus für die Gesundheit« die Forderung nach einer akademischen Ausbildung für Hebammen durch die
WHO und das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt
(WHO-Erklärung von München 2000).
Ältere wie neuere Analysen zur Hebammenarbeit kommen zu dem
Ergebnis, dass den gestiegenen, komplexen Anforderungen am besten
mit einer Hochschulausbildung begegnet werden kann, die zugleich
den Kompetenzanforderungen eines praxisorientierten Berufes
entspricht (Pehlke-Milde 2009, Sayn-Wittgenstein 2007, BDH 2004,
Zoege 2005, Zoege 2004).
Die Forderung nach einer akademischen Primärqualifizierung von
Hebammen beruht auf einem reell gestiegenen Anforderungsniveau,
das – wie existierende Kompetenzprofile verdeutlichen und in den
europäischen Nachbarländern umgesetzt – einem Bachelorabschluss
entspricht (siehe Referenzniveaus des Europäischen bzw. Deutschen
Qualifikationsrahmens 2008/2009).
Hier bieten sich insbesondere duale Studiengänge an, welche die
Integration fachtheoretischer Grundlagen mit berufspraktischen Elementen der Ausbildung ermöglichen (Wissenschaftsrat 2002, 1996;
Pehlke-Milde 2009, Zoege 2005). Fachhochschulen eignen sich dazu
in besonderer Weise durch die ihnen zugewiesene Schlüsselrolle bei
der Umsetzung des Bildungsauftrags, eine wissenschaftsbasierte und
an den Problemen der Berufspraxis orientierte Ausbildung anzu-
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bieten (Wissenschaftsrat 2002). Die im Zuge des Bologna-Prozesses
eingeführten gestuften Studienabschlüsse haben hier eine wichtige
Voraussetzung geschaffen, berufliche und akademische Bildung praxisbezogen zu verknüpfen und das Studium an den Anforderungen
des Beschäftigungssystems auszurichten (Räbiger, Pehlke-Milde &
Machocki 2008).
Die vereinzelte Einrichtung additiver bzw. integrativer Studiengänge
sowie Modellversuche zur Erprobung pimärqualifizierender Studiengänge sind ein wichtiger Schritt, den Zugang zu akademischer
Bildung zu ermöglichen und eine zukunftsorientierte Berufsbildung
anzustoßen. Insbesondere können über die Auswertung dualer
Studiengänge und über die Erfahrungen von Lernortkooperationen
zwischen Hochschulen und Fachschulen bzw. beruflicher Praxis
wichtige Erkenntnisse und Vernetzungen für künftige Bildungswege
gewonnen werden. Dies bietet die Chance, dass Hebammenschulen
in Reformprozesse eingebunden und ihre Erfahrungen konstruktiv
genutzt werden.
Diese Studiengänge können jedoch nur eine Übergangslösung sein.
Langfristig ist eine Überführung der gesamten Hebammenausbildung
auf Hochschulniveau aus den dargestellten Gründen notwendig.
Was durch eine zeitgemäße akademische Qualifizierung von
Hebammen erreicht werden kann:
Eine grundständige akademische Hebammenausbildung ermöglicht
eine Anpassung an das veränderte Anforderungsprofil und schafft
die notwendigen Voraussetzungen, Frauen und deren Familien in
der Lebensphase von Schwangerschaft, Geburt und früher Elternzeit optimal zu begleiten. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zu einer
effizienten, gesundheitsfördernden, frauen- und familienzentrierten
Gesundheitsversorgung in unserer Gesellschaft.
Die erweiterten theoretischen Kenntnisse, das fundierte Wissen
über qualitätssichernde Maßnahmen und der Erwerb wissenschaftlicher Methodenkompetenz gewährleisten die notwendige berufliche Handlungskompetenz von Hebammen. Die Umsetzung dieser
Kenntnisse in die Praxis sichert eine bedarfsgerechte Versorgung.
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Die Inhalte, die Struktur sowie die methodisch-didaktische Vorgehensweise der Lehre an Hochschulen fördern die Entwicklung
einer selbständigen, wissenschaftsfundierten, interdisziplinärvernetzenden Lernkompetenz der Absolventinnen. Auf dieser Basis
können Hebammen als „reflektierte Praktikerinnen“ ihrem Versorgungsauftrag gerecht werden.
Mit der Anpassung des deutschen Berufsabschlusses »Hebamme«
an das europäische Bachelor-Abschlussniveau wird die Benachteiligung der Berufsanfängerinnen aufgehoben. Dadurch wird eine Harmonisierung des europäischen Arbeits- und Dienstleistungsmarktes
gefördert. Mit der Zuordnung zum tertiären Bildungsbereich wird
zugleich die derzeitig bestehende Bildungssackgasse aufgehoben
und ein Frauenberuf angemessen und bedarfsgerecht gefördert.
Die zentrale Forderung des Deutschen Hebammenverbandes
ist deshalb die Novellierung des Berufsgesetzes mit einer
generellen Anhebung der Ausbildung auf Hochschulniveau.
13
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