Hebammenausbildung an die Hochschule Positionspapier des Pädagogischen Fachbeirates im Deutschen Hebammenverband e. V. 1 Leitung: Claudia Dachs Dipl. Pflegepädagogin (FH), Beirätin für Bildung im Deutschen Hebammenverband e. V. Erika Braun Dipl. Pflegepädagogin (FH), LfH1 und Praxisanleiterin Tübingen Cordula Fischer Dipl. Pflegepädagogin (FH), leitende LfH Heidelberg Lucia Frerichs Dipl. Pädagogin, LfH Berlin Charite Dr. Claudia Hellmers Dipl. Pflegewissenschaftlerin (FH), Professorin für Hebammenwissenschaft Osnabrück Irmengard Huhn Dipl. Pflegepädagogin (FH), leitende LfH Osnabrück Marianne Kerkmann Leitende LfH Berufsfachschule München Friederike Seifert Dipl. Medizinpädagogin, LfH Dresden 1 LfH = Lehrerin für Hebammenwesen Herausgeber: Deutscher Hebammenverband e.V. Gartenstraße 26 76133 Karlsruhe Tel. 0721-9 8189-0 E-Mail: [email protected] www.hebammenverband.de Februar 2011, veröffentlicht unter www.hebammenverband.de > Service & Fortbildung > Standpunkte und Stellungnahmen © Deutscher Hebammenverband e.V., 76133 Karlsruhe Gestaltung/Satz: Büro für Gestaltung, 76149 Karlsruhe 2 Vorwort Der Reformbedarf der Berufsausbildung von Hebammen in Deutschland wird seit Jahren in der Fachwelt der Hebammen intensiv diskutiert. Der Deutsche Hebammenverband, der mit circa 17 500 Mitgliedern gut 90% der Hebammen in Deutschland vertritt, fordert seit den 90er Jahren die Einrichtung von Hochschulstudiengängen für die Erstausbildung von Hebammen. Der »Pädagogische Fachbeirat« des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) hat bereits im Jahr 2004 in seinem Positionspapier „Hebammenausbildung an die Fachhochschule“ die wesentlichen Argumente für eine Akademisierung zusammengestellt und die sich daraus ableitenden bildungs- und berufspolitischen Forderungen aufgezeigt. Das hier vorliegende überarbeitete, aktualisierte und durch Beiträge zum Entwicklungsstand in Deutschland erweiterte Positionspapier des »Pädagogischen Fachbeirates« bekräftigt diese Forderungen und richtet zugleich den Blick auf aktuelle Entwicklungen. Der 2004 aufgezeigte inhaltliche und strukturelle Reformbedarf ist in seinen Gründzügen unverändert aktuell und inzwischen durch weitere wissenschaftliche Untersuchungen ausreichend belegt (PehlkeMilde 2009, Sayn-Wittgenstein 2007, Zoege 2004). Die Forderung nach einem Zugang zu akademischer Bildung wird mittlerweile auch durch bildungs- und gesundheitspolitische Stellungnahmen unterstützt (Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2007, WHO 2000, Wissenschaftsrat 1991). Bildungspolitische Vorgaben der Europäischen Union, die im Bologna-Prozess die Einrichtung eines europäischen Hochschulraumes und im Kopenhagen-Prozess die Schaffung eines europäischen Berufsbildungsraumes fordern, leiteten nicht nur einen Paradigmenwechsel in der beruflichen Bildung ein. Neben der Forderung nach Kompetenzbasierung und Output-Orientierung, werfen sie vor allem die Fra- 3 ge nach einer angemessenen Verortung der Hebammenausbildung im Bildungssystem auf (DHV 2008, Europäischer Ministerrat 2002, 1999). Durch die Einführung gestufter Studienabschlüsse in Deutschland sind neue Voraussetzungen geschaffen worden, das Studium an den Anforderungen des Beschäftigungssystems auszurichten (BolognaDeklaration 1999). Dies ermöglicht die für den Hebammenberuf wichtige Verknüpfung von beruflicher und akademischer Bildung (Räbiger, Pehlke-Milde & Machocki 2008). In der jüngsten Vergangenheit etablierten sich vor diesem Hintergrund vereinzelte additive bzw. integrative Studiengänge in Deutschland. Die Berufszulassung kann aufgrund der geltenden Berufsgesetze jedoch nur über eine dreijährige vorgeschaltete oder parallele Fachschulausbildung erreicht werden. Eine erfreuliche Entwicklung markiert die seit September 2009 im Hebammengesetz verankerte „Modellklausel“, die erstmals die modellhafte Erprobung primärqualifizierender Studiengänge mit akademischem Abschluss sowie einer Berufszulassung als Hebamme ermöglicht. Durch die Verpflichtung zur wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung können wichtige Erkenntnisse für die zukünftige berufliche Bildung von Hebammen gewonnen werden. Dies sind erste Schritte eines notwendigen Zugangs zu akademischer Bildung. Sie können jedoch hinsichtlich des im Folgenden nochmals dargelegten umfassenden inhaltlichen und strukturellen Reformbedarfes nur als Übergangslösung betrachtet werden. Um dem Versorgungsauftrag von Hebammen durch adäquate berufliche Bildung auf europäischem Niveau zu begegnen, ist langfristig gesehen eine generelle Ablösung der bisherigen Fachschulausbildung durch primärqualifizierende duale Studiengänge unumgänglich. 4 Auftrag und Anforderungen im Hebammenwesen in Deutschland Veränderte Anforderungen an den Beruf der Hebamme Die Veränderungen in den Versorgungsstrukturen und die steigende Bedeutung von Maßnahmen in der Gesundheitsförderung und Prävention fordern von Hebammen erweiterte Qualifikationen (Sayn-Wittgenstein 2007, WHO – Erklärung von München 2000). Die Anforderungen an den Hebammenberuf sind in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Sowohl das Aufgabenspektrum als auch die Form der Berufsausübung haben sich dabei grundlegend verändert (Pehlke-Milde 2009). Die derzeitige Versorgung in den Kliniken ist durch die Ökonomisierung der Versorgungsstrukturen und der damit einhergehenden Verdichtung der Anforderungen geprägt. Risikomanagement, Spezialisierung, interdisziplinäre Kooperation, Vernetzung und Schnittstellenmanagement sind nur einige der Anforderungen, die sich aus den aktuellen Rahmenbedingungen der Versorgungsleistung ergeben (Pehlke-Milde 2009, Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2007). Davon betroffen ist auch die freiberufliche Hebammentätigkeit, deren steigender Bedarf u. a. durch die Einführung des DRG-Systems und der damit einhergehenden kürzeren Verweildauer der Wöchnerinnen in den Kliniken hervorgerufen wurde (VER.Di 2002). Parallel zu dieser Entwicklung nimmt die zunehmende Technisierung der normalen Geburt, mit einer kontinuierlich steigenden Interventionsrate (Schücking, Schwarz 2001, Schücking, Schwarz 2002) und die daraus resultierende Dominanz der Geburtsmedizin, Einfluss auf den Berufsalltag der Hebammen. Auch unter diesem Gesichtspunkt bedarf es erweiterter Kompetenzen, um physiologische Prozesse zu fördern und zum Erhalt und/oder der Wiederherstellung von Gesundheit im Kontext von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit beizutragen (Pehlke-Milde 2009, DHV 2008, Sayn-Wittgenstein 2007). 5 Der Versorgungsauftrag von Hebammen Die Betreuung und Versorgung von schwangeren Frauen, Gebärenden und Wöchnerinnen und deren Neugeborenen stellt eine zentrale gesellschaftliche Dienstleistung im Rahmen des Gesundheitswesens dar. Laut geltendem Hebammengesetz von 1985 sind Hebammen beauftragt und befugt, schwangere Frauen zu beraten und zu betreuen, die normale Geburt eigenverantwortlich zu leiten sowie den Wochenbettverlauf und die Neugeborenenperiode zu überwachen. Dies beinhaltet Vorsorgemaßnahmen und Untersuchungen, das Erkennen von Regelwidrigkeiten bei Mutter und Kind, die Hinzuziehung des Arztes bei pathologischem Verlauf sowie die Durchführung von Notfallmaßnahmen. Die Lebensphase von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit stellt für die Eltern und insbesondere für die werdenden Mütter eine biographische Übergangs- und Umbruchsituation dar, die verschiedene physische und psychische Adaptationsleistungen verlangt. Medizinische, psychosoziale und sozioökonomische Betreuungskonzepte unterstützen diesen Prozess. Die geburtshilflich tätigen Professionen sollten in diesem Übergangsprozess primär gesundheitsfördernde und präventive Aufgaben übernehmen mit dem ausgewiesenen Ziel, unnötige Interventionen zu vermeiden. Derzeitige Versorgungskonzepte legen ihren Schwerpunkt auf die Überwachung der körperlichen Vorgänge mit der Konsequenz, dass psychosoziale Bedürfnisse marginalisiert werden (Sayn-Wittgenstein 2007). Zudem zeichnet sich die gesundheitliche Versorgung in der reproduktiven Lebensphase durch ein nichtdurchgängiges, fragmentiertes Angebot aus, was (wie in anderen Versorgungsbereichen bereits kritisch diskutiert) zu Fehl-, Unter- und Überversorgung und gesundheitsökonomisch zu Ressourcen-Fehlallokationen führt (ebd.). Hebammen nehmen in diesem Kontext zunehmend ihre präventiven und gesundheitsfördernden Aufgaben im Bereich der Familienplanung, Schwangerenvorsorge und in der Versorgung junger Familien im Rahmen interprofessioneller Versorgungsstrukturen wahr. Sie 6 vertreten dabei (national und international) „interventionsfreie Konzepte“2, in deren Mittelpunkt die Frau und ihre Bedürfnisse stehen. In Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit sehen sie primär physiologische Lebensprozesse, die zwar der Unterstützung bedürfen, aber aus eigener Kraft gelebt werden können. In interdisziplinären Versorgungsbereichen übernehmen sie Schnittstellenfunktion und sorgen für Kontinuität in der Betreuung. Die Qualität von Hebammenarbeit in diesen Bereichen ist durch Studien belegt (Hatem et al 2008, Ayerle & Sadowski 2007, Turnbull et al 1996). Um eine angemessene geburtshilfliche Versorgung zu erreichen, benötigen Hebammen die Kompetenz, das geburtshilfliche Versorgungsangebot vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Gesellschaft zu überprüfen. Sie sind aufgefordert, Organisationsformen der beruflichen Leistungserbringung zu entwickeln, welche die Qualität einer frauen- und familienorientierten geburtshilflichen Versorgung sichern (Pehlke-Milde 2009). Dies bedeutet: Die Berufsausübung, insbesondere die freiberufliche in ambulanten Versorgungsstrukturen, erfordert ein hohes Maß an Autonomie und Eigenverantwortlichkeit, um ihrem Auftrag von Förderung der Gesundheit in der Betreuung von Mutter und Kind gerecht werden zu können. Ebenso bedarf es erweiterter ökonomisch-organisatorischer Kompetenzen (Pehlke-Milde 2009, Sayn-Wittgenstein 2007, WHA Resolution 2006). Im Sinne einer effektiven frauen- und familienzentrierten Versorgung müssen Hebammen eine enge, vernetzende Zusammenarbeit mit anderen fachnahen Berufsgruppen suchen. Sie können eine sichere und effektive Primärversorgung während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und früher Elternzeit leisten. Dazu müssen sie – als gleichberechtigtes Mitglied im interdisziplinären Team – eigene Kompetenzgrenzen erkennen und die gesundheitliche Versorgung ggf. 2 im Sinne „begründeter Nichtintervention“ (vgl. Sayn-Wittgenstein 2007 zum ethischen Prinzip des Nichtschadens durch Vermeidung von unnötiger Intervention) 7 durch Hinzuziehung oder Überweisung an Ärztinnen und Ärzte oder andere Sozial- bzw. Gesundheitsberufe sichern (Pehlke-Milde 2009). Das Anforderungsprofil zeitgemäßer Hebammenarbeit erfordert die Kompetenz, evidenzbasiert zu entscheiden, zu begründen und zu handeln. Hebammen müssen zunehmend die Qualität ihrer Leistungen erfassen, dokumentieren, evaluieren und modifizieren. Die Effektivität und Effizienz von Maßnahmen zur primären und sekundären Prävention müssen von Hebammen nachgewiesen werden können. Zur Erlangung der notwendigen Fach- und Personalkompetenz bedarf es der Ausbildung von „Hebammenkunst“, verstanden als eine Synthese aus Wissen, Handwerk und Kunst. Die Kunst liegt darin, mehrere Wissensansätze und Handlungsabläufe mit zunehmender Erfahrung adäquat zu verbinden und situationsgerecht anwenden zu können (Monney Hunkeler 2005). Zu einer situationsgerechten Anwendung bedarf es einer professionellen Beziehungsgestaltung. Dies beinhaltet das Beherrschen und Reflektieren wissenschaftlich fundierten Wissens sowie die Kompetenz, dieses Wissen situativ-verstehend auf den Einzelfall anzuwenden (Oevermann 1996). Ein in diesem Sinne professionelles „therapeutisches Arbeitsbündnis“ zwischen Hebamme und Frau herzustellen (Zoege 2004), erfordert ein entsprechendes Reflexionsniveau und erweiterte kommunikative Kompetenzen (Pehlke-Milde 2009, DHV 2008). Hebammen werden zunehmend gefordert sein, ihr Handeln vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse zu überdenken und anzupassen (reflektierte Praktikerin). Sie werden nicht mehr für ein gesamtes Berufsleben und einen begrenzten Arbeitsbereich ausgebildet, sondern für ein breites, sich veränderndes Tätigkeitsfeld. Sie müssen die Kompetenz erlangen, sich neue Arbeitsbereiche zu erschließen, wissenschaftliche Erkenntnisse zu verstehen und in ihre Arbeit zu integrieren. Dazu müssen, auch im Hinblick auf das geforderte lebenslange Lernen, im Rahmen von primärqualifizierenden Studiengängen Grundlagen gelegt und daran anschließende Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden. 8 Strukturelle Probleme der derzeitigen Hebammenausbildung Die derzeitige Fachschulausbildung kann in ihrer jetzigen Form unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen den genannten Anforderungen und dem Versorgungsauftrag von Hebammen nicht mehr gerecht werden. Ungünstig erweist sich die rechtliche Sonderstellung der Hebammenausbildung im beruflichen Bildungssystem. Sie wird, wie nachfolgend erläutert, vielfach in defizitärer Abgrenzung unter Auflistung ihrer besonderen Merkmale diskutiert (Krüger 2005). Für die Ausbildung der nicht-akademischen Gesundheitsberufe findet weder das Berufsbildungsgesetz Anwendung noch untersteht sie per se dem öffentlich-rechtlichen Schulberufssystem, d. h. die Ausbildung erfährt über die Berufsgesetze hinaus keine weiterführenden rechtlichen Regelungen durch Bildungsgesetze. Das führt zu folgenden strukturellen Defiziten: Weder die Berufsgesetze noch die dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen definieren ein nachvollziehbar strukturiertes Ausbildungscurriculum (Pehlke-Milde 2009, Meifort 2004). Damit ist die Qualität der Hebammenausbildung gesetzlich nicht ausreichend gesichert (ebd., Zoege 2004, Hellmers 2002). Durch die fehlende Zuordnung der Hebammenausbildung zum Bildungsbereich finden bildungspolitische Entwicklungen und berufspädagogische Erkenntnisse keinen geregelten Eingang in die Hebammenausbildung. Ein Mindeststandard an pädagogischer bzw. akademischer Qualifikation der Lehrerinnen für Hebammenwesen ist nicht ausreichend definiert, ebenso besteht keine Verbindung von Forschung und Lehre. Damit sind strukturell nicht die Voraussetzungen gegeben, dass die Ausbildung nach aktuellen erwachsenenpädagogischen, fachdidaktischen und fachwissenschaftlichen Gesichtspunkten gestaltet wird (Pehlke-Milde 2009). 9 Institutionell wie personell bestehen damit keine Ressourcen, um berufsfeldspezifische Forschung und Theoriebildung zu etablieren. Im Rahmen der Berufsausbildung der Hebammen können zurzeit keine weiteren, dem in Deutschland bestehenden Bildungssystem entsprechenden, anschlussfähigen Bildungsabschlüsse erworben werden (sog. Bildungssackgasse). Auch sind, wie Ergebnisse des Projektes „EU in Motion“ zeigen, keine Austauschprogramme zwischen den beruflich qualifizierten Auszubildenden in Deutschland und den akademisch qualifizierten Studierenden im europäischen Ausland möglich (Pehlke-Milde/Räbiger 2010). Die Absolventinnen dieses klassischen Frauenberufs erfahren damit im Hinblick auf das lebenslange Lernen und die weiteren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten erhebliche Nachteile (Pehlke-Milde 2009, Zoege 2004). Eine weitere Benachteiligung besteht in einer Mobilitätseinschränkung von Berufsanfängerinnen auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Die EU-Richtlinie 2005/36/EG, in der es um die Anerkennung von Berufsqualifikationen geht, regelt in Artikel 41 die automatische gegenseitige Anerkennung aller Hebammenausbildungen im EU-Raum, wenn als Voraussetzung für diese eine Hochschulreife vorliegt. Beim Vorliegen eines mittleren Bildungsabschlusses als Voraussetzung erfolgt die Anerkennung der deutschen Ausbildungsnachweise erst, wenn im Anschluss an die dreijährige Hebammenausbildung eine zweijährige Berufserfahrung nachgewiesen wird (Pehlke-Milde 2009). Um den erweiterten Anforderungen zu begegnen, sind Instrumente wie ein anforderungsgerechtes Kompetenzprofil (Pehlke-Milde 2009, DHV 2008) und ein darauf basierendes Rahmencurriculum für eine modularisierte, zukunftsorientierte Ausbildung (DHV 2008) entwickelt worden. Sie bleiben jedoch unverbindlich und können im derzeitigen Ausbildungssystem aufgrund der genannten strukturellen Mängel nur begrenzt umgesetzt werden bzw. sie sind abhängig von günstigen Bedingungen und engagierten Personen vor Ort. 10 Fazit: Die Hebammenausbildung gehört an die Hochschule! Um das Potential eines umfassenden Gesundheitsangebotes durch Hebammen auch in Deutschland zu sichern und eine internationale Anschlussfähigkeit zu erreichen, bedarf es einer Neubestimmung der beruflichen Ausbildungswege (Hellmers, Kehrbach 2006). Schon im Jahr 2000 wurde im Rahmen der »Münchener Erklärung Pflegende und Hebammen – Ein Plus für die Gesundheit« die Forderung nach einer akademischen Ausbildung für Hebammen durch die WHO und das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt (WHO-Erklärung von München 2000). Ältere wie neuere Analysen zur Hebammenarbeit kommen zu dem Ergebnis, dass den gestiegenen, komplexen Anforderungen am besten mit einer Hochschulausbildung begegnet werden kann, die zugleich den Kompetenzanforderungen eines praxisorientierten Berufes entspricht (Pehlke-Milde 2009, Sayn-Wittgenstein 2007, BDH 2004, Zoege 2005, Zoege 2004). Die Forderung nach einer akademischen Primärqualifizierung von Hebammen beruht auf einem reell gestiegenen Anforderungsniveau, das – wie existierende Kompetenzprofile verdeutlichen und in den europäischen Nachbarländern umgesetzt – einem Bachelorabschluss entspricht (siehe Referenzniveaus des Europäischen bzw. Deutschen Qualifikationsrahmens 2008/2009). Hier bieten sich insbesondere duale Studiengänge an, welche die Integration fachtheoretischer Grundlagen mit berufspraktischen Elementen der Ausbildung ermöglichen (Wissenschaftsrat 2002, 1996; Pehlke-Milde 2009, Zoege 2005). Fachhochschulen eignen sich dazu in besonderer Weise durch die ihnen zugewiesene Schlüsselrolle bei der Umsetzung des Bildungsauftrags, eine wissenschaftsbasierte und an den Problemen der Berufspraxis orientierte Ausbildung anzu- 11 bieten (Wissenschaftsrat 2002). Die im Zuge des Bologna-Prozesses eingeführten gestuften Studienabschlüsse haben hier eine wichtige Voraussetzung geschaffen, berufliche und akademische Bildung praxisbezogen zu verknüpfen und das Studium an den Anforderungen des Beschäftigungssystems auszurichten (Räbiger, Pehlke-Milde & Machocki 2008). Die vereinzelte Einrichtung additiver bzw. integrativer Studiengänge sowie Modellversuche zur Erprobung pimärqualifizierender Studiengänge sind ein wichtiger Schritt, den Zugang zu akademischer Bildung zu ermöglichen und eine zukunftsorientierte Berufsbildung anzustoßen. Insbesondere können über die Auswertung dualer Studiengänge und über die Erfahrungen von Lernortkooperationen zwischen Hochschulen und Fachschulen bzw. beruflicher Praxis wichtige Erkenntnisse und Vernetzungen für künftige Bildungswege gewonnen werden. Dies bietet die Chance, dass Hebammenschulen in Reformprozesse eingebunden und ihre Erfahrungen konstruktiv genutzt werden. Diese Studiengänge können jedoch nur eine Übergangslösung sein. Langfristig ist eine Überführung der gesamten Hebammenausbildung auf Hochschulniveau aus den dargestellten Gründen notwendig. Was durch eine zeitgemäße akademische Qualifizierung von Hebammen erreicht werden kann: Eine grundständige akademische Hebammenausbildung ermöglicht eine Anpassung an das veränderte Anforderungsprofil und schafft die notwendigen Voraussetzungen, Frauen und deren Familien in der Lebensphase von Schwangerschaft, Geburt und früher Elternzeit optimal zu begleiten. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zu einer effizienten, gesundheitsfördernden, frauen- und familienzentrierten Gesundheitsversorgung in unserer Gesellschaft. Die erweiterten theoretischen Kenntnisse, das fundierte Wissen über qualitätssichernde Maßnahmen und der Erwerb wissenschaftlicher Methodenkompetenz gewährleisten die notwendige berufliche Handlungskompetenz von Hebammen. Die Umsetzung dieser Kenntnisse in die Praxis sichert eine bedarfsgerechte Versorgung. 12 Die Inhalte, die Struktur sowie die methodisch-didaktische Vorgehensweise der Lehre an Hochschulen fördern die Entwicklung einer selbständigen, wissenschaftsfundierten, interdisziplinärvernetzenden Lernkompetenz der Absolventinnen. Auf dieser Basis können Hebammen als „reflektierte Praktikerinnen“ ihrem Versorgungsauftrag gerecht werden. Mit der Anpassung des deutschen Berufsabschlusses »Hebamme« an das europäische Bachelor-Abschlussniveau wird die Benachteiligung der Berufsanfängerinnen aufgehoben. Dadurch wird eine Harmonisierung des europäischen Arbeits- und Dienstleistungsmarktes gefördert. Mit der Zuordnung zum tertiären Bildungsbereich wird zugleich die derzeitig bestehende Bildungssackgasse aufgehoben und ein Frauenberuf angemessen und bedarfsgerecht gefördert. Die zentrale Forderung des Deutschen Hebammenverbandes ist deshalb die Novellierung des Berufsgesetzes mit einer generellen Anhebung der Ausbildung auf Hochschulniveau. 13 Literatur/Quellen Akkreditierungsrat (2001): Referenzrahmen für Bachelor-/Bakkalaureus und Master-/Magister-Studiengänge (Beschluss v. 20. 6. 2001). Bonn (www.akkreditierungsrat.de/referenzrahmen.htm) Amtsblatt der Europäischen Union (2005): Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlamentes und der Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (2009): Diskussionsvorschlag eines Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen. Link und Download unter http://www.bmbf.de/de/12189.php Ayerle, G. & Sadowski, K. (2007): Gesundheitsförderung durch Familienhebammen im Land Sachsen-Anhalt. In: Bund Deutscher Hebammen e.V. (Hrsg.): XI. Hebammenkongress „Hebammen fördern Gesundheit von Anfang an“. S. 92-105. Kongressband. Karlsruhe Barre, F. 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