Fleurit Floor EP Filler - component A Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Ausgabedatum: 25-11-2015 Überarbeitungsdatum: 25-11-2015 Ersetzt: 9-12-2014 Version: 2.0 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktform : Gemisch Produktname : Fleurit Floor EP Filler - component A Produktcode : 811900906#5 Produktgruppe : Filler 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen Für die Allgemeinheit bestimmt Hauptverwendungskategorie : Gewerbliche Nutzung,Industrielle Verwendung Verwendung des Stoffes/des Gemischs : Filler 1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren Informationen verfügbar 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant DPG BV Postbus 88 5750 AB Deurne - Nederland T +31 (0)85 78 21 480 - F +31 (0)85 78 21 481 [email protected] - www.dpgbv.nl 1.4. Verantwortlich Formatierung SDB Mantech Nederland B.V. Kobaltweg 7 5234 GN 's-Hertogenbosch - Nederland T +31 (0)73 70 70 112 - F +31 (0)73 64 43 861 [email protected] - www.mantechbv.nl Notrufnummer Notrufnummer : DPG BV: +31 (0)85 78 21 480 (08:00 - 17:00) NL - Nationaal Vergiftigingen Informatie Centrum (NVIC) Notruf (24 Stunden): +31 30 274 88 88 [Emergency telephone (24h)] Ausschließlich zur Profis in akuten Vergiftung zu informieren. (Only for doctors to inform accidental poisoning) ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Gemisch/Stoff: SDB EU 2015: Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der REACH-Verordnung) Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 2 H319 Sensibilisierung — Haut, Kategorie 1 H317 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 H411 Volltext der Gefahrenhinweise: Siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Nach den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft. . Die Zubereitung kann die Haut sensibilisieren. Sie ist auch ein Hautreizstoff und wiederholter Kontakt kann diesen Effekt verstärken. 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Extra labelling to displayExtra classification(s) to display Gefahrenpiktogramme (CLP) : Signalwort (CLP) : Achtung Gefährliche Inhaltsstoffe : Oxiran, Mono[(C12-14-alkyloxy)methyl] derivate; Reaktionsprodukt : Bisphenol-AEpichlorhydrineheize mit durchschnittlichem Molekulargewicht <= 700); Formaldehyde, oligomeric reaction products with 1-chloro-2,3-epoxypropane and phenol Gefahrenhinweise (CLP) : H315 - Verursacht Hautreizungen H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen GHS07 10-12-2015 DE (Deutsch) GHS09 SDS Ref.: SDST1 1/9 Fleurit Floor EP Filler - component A Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) H319 - Verursacht schwere Augenreizung H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung Sicherheitshinweise (CLP) : P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P261 - Einatmen von Gas, Dampf, Aerosol, Staub, Rauch, Nebel vermeiden P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen EUH Sätze : EUH205 - Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich Zusätzliche Sätze : Enthaelt epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten Diese Hinweise werden durch das vorliegende Sicherheitsdatenblatt geliefert Sichereitsverschluss für Kindern. : Nicht anwendbar Fühlbares Warnzeichen : Nicht anwendbar 2 - Komponentensystem. Hinweise des Herstellers beachten 2.3. Sonstige Gefahren Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die Einstufung : Unter normalen Umstände kein. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoff Nicht anwendbar 3.2. Gemisch Name Produktidentifikator % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Reaktionsprodukt : Bisphenol-A-Epichlorhydrineheize mit durchschnittlichem Molekulargewicht <= 700) (CAS-Nr) 25068-38-6 (EG-Nr.) 500-033-5 (EG Index-Nr.) 603-074-00-8 (REACH-Nr) 01-2119456619-26 50 - 100 Eye Irrit. 2, H319 Skin Irrit. 2, H315 Skin Sens. 1, H317 Aquatic Chronic 2, H411 Formaldehyde, oligomeric reaction products with 1-chloro-2,3epoxypropane and phenol (CAS-Nr) 9003-36-5 (EG-Nr.) 500-006-8 (REACH-Nr) 01-2119454392-40 25 - 50 Oxiran, Mono[(C12-14-alkyloxy)methyl] derivate (CAS-Nr) 68609-97-2 (EG-Nr.) 271-846-8 (EG Index-Nr.) 603-103-00-4 (REACH-Nr) 01-2119485289-22 10 =< c < 20 Skin Irrit. 2, H315 Skin Sens. 1, H317 Aquatic Chronic 2, H411 Skin Irrit. 2, H315 Skin Sens. 1, H317 Produktidentifikator Spezifische Konzentrationsgrenzwerte (CAS-Nr) 25068-38-6 (EG-Nr.) 500-033-5 (EG Index-Nr.) 603-074-00-8 (REACH-Nr) 01-2119456619-26 (C >= 5) Skin Irrit. 2, H315 (C >= 5) Eye Irrit. 2, H319 Spezifische Konzentrationsgrenzwerte: Name Reaktionsprodukt : Bisphenol-A-Epichlorhydrineheize mit durchschnittlichem Molekulargewicht <= 700) Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein : In Zweifelsfällen oder bei Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund einflößen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen : Frischluftzufuhr, Betroffenen in Ruhelage bringen und warm halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Nichts durch den Mund einflößen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt : Beschmutzte und getränkte Kleidung sofort ausziehen. Benetzte Haut gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen. Keine Lösemittel oder Verdünnungen verwenden!. 10-12-2015 DE (Deutsch) SDS Ref.: SDST1 2/9 Fleurit Floor EP Filler - component A Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt : Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen. Ärztlichen Rat einholen. Notvorrichtungen für Augenspülungen für Erste-Hilfe- Maßnahmen bei der Behandlung von Erfrierungsverletzungen sollten dort, wo eine potentielle Exposition eintreten kann, in unmittelbarer Nähe verfügbar sein. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung verursachen. In Ruhe setzen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome/Schäden 4.3. : Neben den Informationen, die in der Beschreibung unter "Erste-Hilfe-Maßnahmen" (oberhalb) und "Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung"(unterhalb) aufgeführt sind, sind weitere zusätzliche Symptome und Wirkungen in Abschnitt 11 "Toxikologische Angaben" beschrieben. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Kein spezifisches Antidot bekannt. Die Behandlung einer Exposition sollte sich auf die Kontrolle der Symptome und des klinischen Zustandes des Patienten richten. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel : Kohlendioxyd (CO2), Pulver, alkoholbeständiger Schaum, Wassernebel. Synthetische Mehrbereichsschaummittel (einschl. AFFF) oder Proteinschaum können ebenfalls eingesetzt werden, sind jedoch wesentlich ineffektiver. Ungeeignete Löschmittel : Keinen festen Wasserstrahl benutzen. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Brandgefahr : Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen. Ggf. Atemschutzgerät erforderlich. Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall : Kohlenmonoxid. Kohlendioxid. Phenol. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Brandschutzvorkehrungen : Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen. Sonstige Angaben : Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren 6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal Schutzausrüstung : Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. Notfallmaßnahmen : Nicht rauchen. Jede Zündquelle vermeiden. Umgebung belüften. Dampf nicht einatmen. 6.1.2. Einsatzkräfte Schutzausrüstung : Personen, die Reaktionen zeigen, mit geeignetem Schutz ausstatten. Notfallmaßnahmen : Nicht rauchen. Jede Zündquelle vermeiden. Umgebung belüften. Dampf nicht einatmen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern. Falls das Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt, sind die Behörden zu benachrichtigen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsverfahren : Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Abschnitt 13). Sonstige Angaben : Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern - Verwendung von Lösemitteln vermeiden. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8. Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Zusätzliche Gefahren beim Verarbeiten : Aufgrund der Anteils organischer Lösemittel in der zubereitung: Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. Dämpfe bilden zusammen mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch. Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Lösemitteldämpfe in der Luft und ein Überschreiten der Luftgrenzwerte vermeiden. Hygienemaßnahmen : Im Raum wo das Produkt verwendet wird ist essen, trinken und rauchen verboten. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Technische Maßnahmen : Behälter trocken und dicht geschlossen halten. Lagerbedingungen : Hinweise auf dem Etikett beachten. Lagerung in Übereinstimmung mit den Vorschriften über Lagern beachten. Hinweise auf dem Etikett beachten. Maximale Lagerdauer : 24 Monate 10-12-2015 DE (Deutsch) SDS Ref.: SDST1 3/9 Fleurit Floor EP Filler - component A Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Lagertemperatur : 5 - 30 °C In trockener, gutgelüfteter Umgebung lagern. Wärme- oder Zündquellen : Vor Hitze und direkter sonnenbestrahlung schützen. Zusammenlagerungsverbote : Vermeiden Oxidationsmitteln, stark alkalischen und stark sauren Materialien. Lager : Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Besondere Vorschriften für die Verpackung : Um jegliches Ausströmen zu vermeiden müssen die Verpackungen sorgfältig geschlossen sein und aufrecht stehen. 7.3. Spezifische Endanwendung(en) Keine weiteren Informationen verfügbar ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Keine weiteren Informationen verfügbar 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen : Fur gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Aerosol- und Lösemitteldampf-Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muß ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Persönliche Schutzausrüstung : Dichtschließende Schutzbrille. Handschuhe. Bei unzureichender Lüftung: Atemschutzgerät anlegen. Handschutz : Es sind chemikalienresistente Handschuhe klassifiziert unter DIN EN 374 (Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen) zu verwenden: Beispiele für bevorzugtes Handschuhmaterial sind: Butylkautschuk. Ethyl-Vinylalkohol-Laminat ("EVAL"). Nitril- / Butadienkautschuk ("Nitril" oder "NBR"). Neopren. Polyvinylchlorid ("PVC" oder "Vinyl"). Bei längerem oder wiederholtem Kontakt wird ein Handschuh mit Schutzindex 6 empfohlen (Durchbruchszeit >480 Minuten gemäß DIN EN 374). Bei nur kurzem Kontakt wird ein Handschuh mit Schutzindex 1 oder höher empfohlen (Durchbruchszeit >10 Minuten gemäß DIN EN 374). ACHTUNG: Bei der Auswahl geeigneter Handschuhe für eine besondere Verwendung und Dauer am Arbeitsplatz sollten alle relevanten Arbeitsplatzbedingungen (aber nicht nur diese) wie: Umgang mit anderen Chemikalien, physikalische Bedingungen (Schutz gegen Schnitt- und Sticheinwirkungen, Rechtshändigkeit, Schutz vor Wärme), mögliche Reaktionen des Körpers auf Handschuhmaterialien sowie die Anweisungen / Spezifikationen des Handschuhlieferanten berücksichtigt werden. Augenschutz : Zum Schutz gegen Lösemittelspritzer Schutzbrille tragen Haut- und Körperschutz : Für dieses Material undurchlässige Schutzkleidung benutzen. Die Auswahl der spezifischen Gegenstände wie Gesichtsschild, Handschuhe, Stiefel, Schutzschürze oder Vollschutzanzug hängt von der Tätigkeit bzw. dem Arbeitsprozeß ab. Atemschutz : Bei möglicher Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte sollte Atemschutz getragen werden. Wenn es keine Arbeitsplatzgrenzwerte gibt, sollte beim Auftreten schädigender Wirkungen wie Atemwegsreizung oder körperlicher Beschwerden oder wenn es durch den Risikobewertungsprozess angezeigt ist Atemschutz getragen werden. In den meisten Fällen sollte kein Atemschutz nötig sein. Wenn jedoch Beschwerden auftreten, ist eine zugelassene Filtermaske zu verwenden. Folgende CE-zugelassene Atemschutzmaske ist zu verwenden: Filter für organische Dämpfe, Typ A (Siedepunkt >65 ºC) Sonstige Angaben : Es ist die Aufnahme selbst kleiner Mengen mit der Nahrung zu vermeiden. Keine Nahrung oder Tabakerzeugnisse im Arbeitsbereich lagern oder konsumieren. Hände und Gesicht vor dem Rauchen oder Essen waschen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand : Flüssigkeit Farbe : Milchig-weiß, trocknet zu Farblos. Geruch : Charakteristisch. Epoxyharz. Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar pH-Wert : Nicht anwendbar Verdunstungsgrad (Butylacetat=1) : Keine Daten verfügbar Verdunstungsgrad (Ether=1) : Keine Daten verfügbar 10-12-2015 DE (Deutsch) SDS Ref.: SDST1 4/9 Fleurit Floor EP Filler - component A Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Schmelzpunkt : -5 °C Gefrierpunkt : Keine Daten verfügbar Siedepunkt : > 200 °C Flammpunkt : > 140 °C Selbstentzündungstemperatur : > 200 °C Zersetzungstemperatur : Unter Einwirkung von Hitze kann ein Zerfall unter Freisetzung Gase auftreten. Entzündlichkeit (fest, gasförmig) : Keine Daten verfügbar Dampfdruck : Keine Daten verfügbar Dampfdruck bei 50 °C : < 2 hPa Relative Dampfdichte bei 20 °C : Keine Daten verfügbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar Löslichkeit : Wasser: Mischbar. Log Pow : Keine Daten verfügbar Log Kow : Keine Daten verfügbar Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar Viskosität, dynamisch : 3100 - 4900 mPa.s after 24 hour; Haake VT 550, Programm 3, mPa.s, Spindle E100/4 , 66 rpm. Explosive Eigenschaften : Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. Brandfördernde Eigenschaften : Keine Daten verfügbar. Explosionsgrenzen : Keine Daten verfügbar 9.2. Sonstige Angaben VOC-Gehalt : < 0,5 wt% (gerechnert Wert) Sonstige Eigenschaften : Out of scope of the VOC Directive 2004/42/EC. Zusätzliche Hinweise : Dutch Arbeitsbedingungen Rückstellungen; VOC - Bestimmung die Befreiung Benzylalkohol, Artikel 4.32a (Klebstoffe und Lacke in der Innenraumsituationen), Absatz 6.. VOC <100 g/l. gemischte Verpackungen ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Polymerisation kann eintreten. In Gegenwart eines Katalysators exotherme Polymerisation mit: Aliphatische Amine. 10.2. Chemische Stabilität Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil (siehe Abschnitt 7). 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Polymerisation erfolgt nicht selbständig. Produktmengen von mehr als 0,5 kg polymerisieren in Gegenwart von einem aliphatischen Amin irreversibel mit beträchtlicher Wärmeentwicklung. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Vermeidung kurzfristiger Expositionen mit Temperaturen über 300 °C. Vermeidung länger Einwirkung von Temperaturen über 250 °C. Möglicherweise starke Zersetzung kann einsetzen oberhalb 350 °C. Die bei einer Zersetzung sich bildenden Gase können in geschlossenen Systemen zu Druckaufbau führen. Druckaufbau kann rapide sein. 10.5. Unverträgliche Materialien Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Kontakt vermeiden mit: Säuren. Basen. Unbeabsichtigten Kontakt mit Aminen vermeiden. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Zersetzungsprodukte hängen von der Temperatur, der Luftzufuhr und dem Vorhandensein anderer Stoffe ab. Gase entweichen während der Zersetzung. Bei unkontrollierter exothermer Reaktion von Epoxidharzen werden Phenole, Kohlenmonoxid und Wasser freigesetzt. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Fleurit Floor EP Filler - component A LD50 oral Ratte LD50 Dermal Kaninchen : Es gibt keine verfügbaren Daten über das Gemisch selbst. Das Gemisch wurde nach Nach den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 beurteilt und den toxikologischen Gefahren entsprechend eingestuft. Einzelheiten siehe SDB Abschnitt 2 und 3 > 2000 mg/kg Schätzung entsprechend den Inhaltsstoffen : > 2000 mg/kg Schätzung entsprechend den Inhaltsstoffen : Reaktionsprodukt : Bisphenol-A-Epichlorhydrineheize mit durchschnittlichem Molekulargewicht <= 700) (25068-38-6) LD50 oral Ratte 15000 mg/kg LD50 Dermal Ratte 23000 mg/kg Formaldehyde, oligomeric reaction products with 1-chloro-2,3-epoxypropane and phenol (9003-36-5) LD50 oral Ratte > 2000 mg/kg 10-12-2015 DE (Deutsch) SDS Ref.: SDST1 5/9 Fleurit Floor EP Filler - component A Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Längerer Kontakt kann Hautreizung mit lokaler Rötung verursachen. Wiederholter Kontakt kann mäßige Hautreizung mit lokaler Rötung verursachen. Schwere Augenschädigung/-reizung : Kann Augenreizung hervorrufen. Eine Hornhautverletzung ist unwahrscheinlich. Dämpfe können zu Augenreizungen führen - wahrzunehmen durch leichte Beschwerden und Rötung. Sensibilisierung der Atemwege/Haut : Enthält einen Inhaltsstoff, der beim Menschen allergische Hautreaktionen verursacht. Enthält Bestandteil(e), der (die) allergische Hautsensibilisierung bei Meerschweinchen verursacht (verursachen). Keimzellmutagenität : Nicht eingestuft pH-Wert: Nicht anwendbar pH-Wert: Nicht anwendbar Auf dem Diglycidylether von Bisphenol A (DGEBPA) basierte Harze verursachten weder Geburtsschäden noch andere Nebenwirkungen auf den Fetus, wenn trächtige Kaninchen durch Hautkontakt (dem geeignetsten Expositionsweg) exponiert wurden bzw. wenn trächtige Ratten oder Kaninchen oral exponiert wurden. Enthält Bestandteile, die bei Versuchstieren keine Geburtsschäden hervorriefen. Enthält Bestandteile, die in einigen in-vitro-Gentoxizitätsstudien negativ und in anderen positiv waren. Enthält Bestandteil(e), der (die) in Tierstudien zur Gentoxizität negativ war(en). Karzinogenität : Nicht eingestuft Zusätzliche Hinweise : Es sind viele Studien zur Bewertung der möglichen Kanzerogenität des Diglycidylethers von Bisphenol A (DGEBPA)durchgeführt worden. Auf der Basis einer aktuellen Bewertung der verfügbaren Daten durch die IARC (International Agency for Research on Cancer) ist DGEBPA nicht als Kanzerogen zu klassifizieren. Obwohl von einer schwachen Kanzerogenität bei Versuchstieren berichtet wird, ist das unter Einbeziehung aller Daten kein Nachweis für eine kanzerogen Wirkung. Reproduktionstoxizität : Nicht eingestuft Zusätzliche Hinweise : Tierversuche mit Harzen, basierend auf dem Diglycidylether von Bisphenol A (DGEBPA), zeigten keine Beeinträchtigung der Reproduktion. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition : Nicht eingestuft Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition : Nicht eingestuft Aspirationsgefahr : Übermäßige Exposition kann schwere Reizung der oberen Atemwege und Lungen verursachen Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome : Das Einatmen von Lösemittelanteilen oberhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes kann zu Gesundheitsschäden führen, wie z.B. Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane, Schädigung von Leber, Nieren und des zentralen Nervensystems. Anzeichen dafür sind: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit und in schweren Fällen Bewusstlosigkeit. Lösemittel können durch Hautresorption einige der vorgenannten Effekte verursachen. Berücksichtigt sind, wenn bekannt, verzögerte und unmittelbare Effekte und auch chronische Effekte der Komponenten bei kurz- und langfristiger Exposition durch orale, inhalative und dermale Aufnahmewege und Augenkontakt. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Ökologie - Allgemein : Das Gemisch wurde anhand der konventionellen Methode der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP) bewertet und als umweltgefährlich eingestuft. Giftig für Wasserorganismen. Siehe Abschnitte 2 und 3 für weitere Details. Reaktionsprodukt : Bisphenol-A-Epichlorhydrineheize mit durchschnittlichem Molekulargewicht <= 700) (25068-38-6) LC50 Fische 1 2 mg/l (Leuciscus idus) EC50 Daphnia 1 1,8 mg/l EC50 72h algae 1 11 mg/l Formaldehyde, oligomeric reaction products with 1-chloro-2,3-epoxypropane and phenol (9003-36-5) LC50 Fische 1 > 100 mg/l (Leuciscus idus) EC50 Daphnia 1 > 100 mg/l 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Fleurit Floor EP Filler - component A Persistenz und Abbaubarkeit 12.3. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Bioakkumulationspotenzial Fleurit Floor EP Filler - component A Log Pow Log Kow Bioakkumulationspotenzial 10-12-2015 Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Informationen über das Produkt vorhanden. DE (Deutsch) SDS Ref.: SDST1 6/9 Fleurit Floor EP Filler - component A Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Reaktionsprodukt : Bisphenol-A-Epichlorhydrineheize mit durchschnittlichem Molekulargewicht <= 700) (25068-38-6) Log Pow 3-5 12.4. Mobilität im Boden Fleurit Floor EP Filler - component A Ökologie - Boden 12.5. Keine Informationen über das Produkt vorhanden. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Fleurit Floor EP Filler - component A Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Komponente Oxiran, Mono[(C12-14-alkyloxy)methyl] derivate (68609-97-2) Reaktionsprodukt : Bisphenol-AEpichlorhydrineheize mit durchschnittlichem Molekulargewicht <= 700) (25068-38-6) 12.6. PBT: nicht relevant - keine Registierung erforderlich vPvB: nicht relevant – keine Registrierung erforderlich PBT: nicht relevant - keine Registierung erforderlich vPvB: nicht relevant – keine Registrierung erforderlich Andere schädliche Wirkungen Zusätzliche Hinweise : Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Örtliche Vorschriften (Abfall) : Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Verfahren der Abfallbehandlung : Restentleerte Gebinde sind der Schrottverwertung bzw. Rekonditionierung zuzuführen. Durch das Produkt verunreinigte Behälter sind in Übereinstimmung mit lokalen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Empfehlungen für die Abfallentsorgung : Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Zusätzliche Hinweise : Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Nicht ordnungsgemäß entleerte Gebinde sind im Sinne der Richtlinie 91/689/EWG zu entsorgen. EAK-Code : 08 04 00 - Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) 08 04 09* - Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 08 04 10 - Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN ADR 14.1. 3082 IMDG IATA 3082 3082 UN-Nummer 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS FLÜSSIG, N.A.G. SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. Eintragung in das Beförderungspapier UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700), 9, III, (E) UN 3082 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (reaction product: bisphenol-A-(epichlorhydrin), epoxy resin (number average molecular weight ≤ 700)), 9, III, MARINE POLLUTANT/ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS UN 3082 Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. (reaction product: bisphenol-A-(epichlorhydrin), epoxy resin (number average molecular weight ≤ 700)), 9, III, ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS 9 9 III III Umweltgefährlich : Ja Meeresschadstoff : Ja Umweltgefährlich : Ja 14.3. 9 Transportgefahrenklassen 14.4. III Verpackungsgruppe 14.5. Umweltgefahren Umweltgefährlich : Ja Keine zusätzlichen Informationen verfügbar 10-12-2015 DE (Deutsch) SDS Ref.: SDST1 7/9 Fleurit Floor EP Filler - component A Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Spezielle Transportmaßnahmen : Transport innerhalb des Werkgeländes des Verwenders: Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und sicheren Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das Produkt transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls oder Auslaufens zu tun ist - Landtransport Klassifizierungscode (ADR) : M6 Besondere vroschrif (ADR) : 274, 335, 601, 375 Begrenzte Mengen (ADR) : 5L Freigestellte Mengen (ADR) : E1 Verpackungsanweisungen (ADR) : P001, IBC03, LP01, R001 Sondervorschriften für die Verpackung (ADR) : PP1 Sondervorschriften für die Zusammenpackung (ADR) : MP19 Anweisungen für Tankfahrzeuge und Schüttgutcontainer (ADR) : T4 Besondere Bestimmungen für Tankfahrzeuge und Schüttgutcontainer (ADR) : TP1, TP29 Tankcodierung (ADR) : LGBV Tanktransportfahrzeug : AT Beförderungskategorie (ADR) : 3 Besondere Beförderungsbestimmungen Pakete (ADR) : V12 Besondere Bestimmungen für die Beförderung - : CV13 Be-, Entladen und Handhabung (ADR) Gefahr-Nr. (Kemlerzahl) : 90 Orangefarbene Tafeln : Tunnelbeschränkungscode (ADR) : E - Seeschiffstransport Sonderbestimmung (IMDG) : 274, 335, 969 Begrenzte Mengen (IMDG) : 5L Freigestellte Mengen (IMDG) : E1 Verpackungsanweisungen (IMDG) : P001, LP01 Sondervorschriften für die Verpackung (IMDG) : PP1 IBC-Verpackungsanweisungen (IMDG) : IBC03 Tankanweisungen (IMDG) : T4 Besondere Bestimmungen für Tanks (IMDG) : TP2, TP29 EmS-Nr. (Brand) : F-A EmS-Nr. (Unbeabsichtigte Freisetzung) : S-F Ladungskategorie (IMDG) : A - Lufttransport PCA freigestellte Mengen (IATA) : E1 PCA begrenzte Mengen (IATA) : Y964 PCA begrenzte max. Nettomenge (IATA) : 30kgG PCA Verpackungsvorschriften (IATA) : 964 Max. PCA Nettomenge (IATA) : 450L CAO Verpackungsvorschriften (IATA) : 964 Max. CAO Nettomenge (IATA) : 450L Sonderbestimmung (IATA) : A97, A158, A197 ERG-Code (IATA) : 9L 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code IBC-Code : nicht bestimmt. Schiffstype : nicht bestimmt Schadstoffklasse : nicht bestimmt 10-12-2015 DE (Deutsch) SDS Ref.: SDST1 8/9 Fleurit Floor EP Filler - component A Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch 15.1.1. EU-Verordnungen Enthält keinen Stoff, der den Beschränkungen von Anhang XVII der REACH-Verordnung unterliegt Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff VOC-Gehalt 15.1.2. : < 0,5 wt% (gerechnert Wert) Nationale Vorschriften Deutschland VwVwS Annex reference : Wassergefährdungsklasse (WGK) 2, wassergefährdend (Einstufung nach VwVwS, Anhang 4) Störfall-Verordnung - 12. BImSchV : Unterliegt nicht der 12. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) (Störfall-Verordnung) 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Ein Stoffsicherheitsbeurteilung wird nicht ausgeführt ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Vollständiger Wortlaut der H- und EUH-Sätze: Aquatic Chronic 2 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 Eye Irrit. 2 Schwere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 2 Skin Irrit. 2 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 Skin Sens. 1 Sensibilisierung — Haut, Kategorie 1 H315 Verursacht Hautreizungen H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen H319 Verursacht schwere Augenreizung H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich SDB EU (REACH Anhang II) Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissen und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltbedingungen beschreiben. Sie darf also nicht als eine Garantie für irgendeine spezifische Eigenschaft des Produktes ausgelegt werden 10-12-2015 DE (Deutsch) SDS Ref.: SDST1 9/9