Fleurit Floor EP Filler - component A

Werbung
Fleurit Floor EP Filler - component A
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Ausgabedatum: 25-11-2015
Überarbeitungsdatum: 25-11-2015
Ersetzt: 9-12-2014
Version: 2.0
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1.
Produktidentifikator
Produktform
: Gemisch
Produktname
: Fleurit Floor EP Filler - component A
Produktcode
: 811900906#5
Produktgruppe
: Filler
1.2.
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1.
Relevante identifizierte Verwendungen
Für die Allgemeinheit bestimmt
Hauptverwendungskategorie
: Gewerbliche Nutzung,Industrielle Verwendung
Verwendung des Stoffes/des Gemischs
: Filler
1.2.2.
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
1.3.
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant
DPG BV
Postbus 88
5750 AB Deurne - Nederland
T +31 (0)85 78 21 480 - F +31 (0)85 78 21 481
[email protected] - www.dpgbv.nl
1.4.
Verantwortlich Formatierung SDB
Mantech Nederland B.V.
Kobaltweg 7
5234 GN 's-Hertogenbosch - Nederland
T +31 (0)73 70 70 112 - F +31 (0)73 64 43 861
[email protected] - www.mantechbv.nl
Notrufnummer
Notrufnummer
: DPG BV: +31 (0)85 78 21 480
(08:00 - 17:00)
NL - Nationaal Vergiftigingen Informatie Centrum (NVIC)
Notruf (24 Stunden): +31 30 274 88 88 [Emergency telephone (24h)]
Ausschließlich zur Profis in akuten Vergiftung zu informieren.
(Only for doctors to inform accidental poisoning)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1.
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Gemisch/Stoff: SDB EU 2015: Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der
REACH-Verordnung)
Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2
H315
Schwere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 2 H319
Sensibilisierung — Haut, Kategorie 1
H317
Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2
H411
Volltext der Gefahrenhinweise: Siehe Abschnitt 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Nach den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft.
. Die Zubereitung kann die Haut sensibilisieren. Sie ist auch ein Hautreizstoff und wiederholter Kontakt kann diesen Effekt verstärken.
2.2.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Extra labelling to displayExtra classification(s) to display
Gefahrenpiktogramme (CLP)
:
Signalwort (CLP)
: Achtung
Gefährliche Inhaltsstoffe
: Oxiran, Mono[(C12-14-alkyloxy)methyl] derivate; Reaktionsprodukt : Bisphenol-AEpichlorhydrineheize mit durchschnittlichem Molekulargewicht <= 700); Formaldehyde,
oligomeric reaction products with 1-chloro-2,3-epoxypropane and phenol
Gefahrenhinweise (CLP)
: H315 - Verursacht Hautreizungen
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen
GHS07
10-12-2015
DE (Deutsch)
GHS09
SDS Ref.: SDST1
1/9
Fleurit Floor EP Filler - component A
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
H319 - Verursacht schwere Augenreizung
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise (CLP)
: P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
P261 - Einatmen von Gas, Dampf, Aerosol, Staub, Rauch, Nebel vermeiden
P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen
P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen
P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den
lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen
EUH Sätze
: EUH205 - Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich
Zusätzliche Sätze
: Enthaelt epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten
Diese Hinweise werden durch das vorliegende Sicherheitsdatenblatt geliefert
Sichereitsverschluss für Kindern.
: Nicht anwendbar
Fühlbares Warnzeichen
: Nicht anwendbar
2 - Komponentensystem. Hinweise des Herstellers beachten
2.3.
Sonstige Gefahren
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die
Einstufung
: Unter normalen Umstände kein.
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1.
Stoff
Nicht anwendbar
3.2.
Gemisch
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Reaktionsprodukt : Bisphenol-A-Epichlorhydrineheize mit
durchschnittlichem Molekulargewicht <= 700)
(CAS-Nr) 25068-38-6
(EG-Nr.) 500-033-5
(EG Index-Nr.) 603-074-00-8
(REACH-Nr) 01-2119456619-26
50 - 100
Eye Irrit. 2, H319
Skin Irrit. 2, H315
Skin Sens. 1, H317
Aquatic Chronic 2, H411
Formaldehyde, oligomeric reaction products with 1-chloro-2,3epoxypropane and phenol
(CAS-Nr) 9003-36-5
(EG-Nr.) 500-006-8
(REACH-Nr) 01-2119454392-40
25 - 50
Oxiran, Mono[(C12-14-alkyloxy)methyl] derivate
(CAS-Nr) 68609-97-2
(EG-Nr.) 271-846-8
(EG Index-Nr.) 603-103-00-4
(REACH-Nr) 01-2119485289-22
10 =< c < 20
Skin Irrit. 2, H315
Skin Sens. 1, H317
Aquatic Chronic 2, H411
Skin Irrit. 2, H315
Skin Sens. 1, H317
Produktidentifikator
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte
(CAS-Nr) 25068-38-6
(EG-Nr.) 500-033-5
(EG Index-Nr.) 603-074-00-8
(REACH-Nr) 01-2119456619-26
(C >= 5) Skin Irrit. 2, H315
(C >= 5) Eye Irrit. 2, H319
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte:
Name
Reaktionsprodukt : Bisphenol-A-Epichlorhydrineheize mit
durchschnittlichem Molekulargewicht <= 700)
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
: In Zweifelsfällen oder bei Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einholen. Bei
Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund einflößen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage
bringen und ärztlichen Rat einholen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
: Frischluftzufuhr, Betroffenen in Ruhelage bringen und warm halten. Bei unregelmäßiger
Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Nichts durch den Mund einflößen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
: Beschmutzte und getränkte Kleidung sofort ausziehen. Benetzte Haut gründlich mit Wasser
und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen. Keine Lösemittel oder
Verdünnungen verwenden!.
10-12-2015
DE (Deutsch)
SDS Ref.: SDST1
2/9
Fleurit Floor EP Filler - component A
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
: Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang reichlich
mit sauberem, fließenden Wasser spülen. Ärztlichen Rat einholen. Notvorrichtungen für
Augenspülungen für Erste-Hilfe- Maßnahmen bei der Behandlung von Erfrierungsverletzungen
sollten dort, wo eine potentielle Exposition eintreten kann, in unmittelbarer Nähe verfügbar sein.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung verursachen. In Ruhe setzen.
4.2.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Schäden
4.3.
: Neben den Informationen, die in der Beschreibung unter "Erste-Hilfe-Maßnahmen" (oberhalb)
und "Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung"(unterhalb) aufgeführt sind,
sind weitere zusätzliche Symptome und Wirkungen in Abschnitt 11 "Toxikologische Angaben"
beschrieben.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Kein spezifisches Antidot bekannt. Die Behandlung einer Exposition sollte sich auf die Kontrolle der Symptome und des klinischen Zustandes des
Patienten richten.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1.
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
: Kohlendioxyd (CO2), Pulver, alkoholbeständiger Schaum, Wassernebel. Synthetische
Mehrbereichsschaummittel (einschl. AFFF) oder Proteinschaum können ebenfalls eingesetzt
werden, sind jedoch wesentlich ineffektiver.
Ungeeignete Löschmittel
: Keinen festen Wasserstrahl benutzen.
5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brandgefahr
: Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte
kann ernste Gesundheitsschäden verursachen. Ggf. Atemschutzgerät erforderlich.
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
: Kohlenmonoxid. Kohlendioxid. Phenol.
5.3.
Hinweise für die Brandbekämpfung
Brandschutzvorkehrungen
: Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen.
Sonstige Angaben
: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1.
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Schutzausrüstung
: Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Notfallmaßnahmen
: Nicht rauchen. Jede Zündquelle vermeiden. Umgebung belüften. Dampf nicht einatmen.
6.1.2.
Einsatzkräfte
Schutzausrüstung
: Personen, die Reaktionen zeigen, mit geeignetem Schutz ausstatten.
Notfallmaßnahmen
: Nicht rauchen. Jede Zündquelle vermeiden. Umgebung belüften. Dampf nicht einatmen.
6.2.
Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern. Falls das Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt, sind die
Behörden zu benachrichtigen.
6.3.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren
: Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite,
Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür
vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Abschnitt 13).
Sonstige Angaben
: Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern - Verwendung von Lösemitteln vermeiden.
6.4.
Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8. Informationen zur
Entsorgung siehe Kapitel 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1.
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Zusätzliche Gefahren beim Verarbeiten
: Aufgrund der Anteils organischer Lösemittel in der zubereitung: Lösemitteldämpfe sind
schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. Dämpfe bilden zusammen mit Luft ein
explosionsfähiges Gemisch. Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger
Lösemitteldämpfe in der Luft und ein Überschreiten der Luftgrenzwerte vermeiden.
Hygienemaßnahmen
: Im Raum wo das Produkt verwendet wird ist essen, trinken und rauchen verboten.
7.2.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Technische Maßnahmen
: Behälter trocken und dicht geschlossen halten.
Lagerbedingungen
: Hinweise auf dem Etikett beachten. Lagerung in Übereinstimmung mit den Vorschriften über
Lagern beachten. Hinweise auf dem Etikett beachten.
Maximale Lagerdauer
: 24 Monate
10-12-2015
DE (Deutsch)
SDS Ref.: SDST1
3/9
Fleurit Floor EP Filler - component A
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Lagertemperatur
: 5 - 30 °C In trockener, gutgelüfteter Umgebung lagern.
Wärme- oder Zündquellen
: Vor Hitze und direkter sonnenbestrahlung schützen.
Zusammenlagerungsverbote
: Vermeiden Oxidationsmitteln, stark alkalischen und stark sauren Materialien.
Lager
: Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt.
Besondere Vorschriften für die Verpackung
: Um jegliches Ausströmen zu vermeiden müssen die Verpackungen sorgfältig geschlossen sein
und aufrecht stehen.
7.3.
Spezifische Endanwendung(en)
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1.
Zu überwachende Parameter
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.2.
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
: Fur gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht
werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Aerosol- und Lösemitteldampf-Konzentration unter
den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muß ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden.
Persönliche Schutzausrüstung
: Dichtschließende Schutzbrille. Handschuhe. Bei unzureichender Lüftung: Atemschutzgerät
anlegen.
Handschutz
: Es sind chemikalienresistente Handschuhe klassifiziert unter DIN EN 374 (Schutzhandschuhe
gegen Chemikalien und Mikroorganismen) zu verwenden: Beispiele für bevorzugtes
Handschuhmaterial sind: Butylkautschuk. Ethyl-Vinylalkohol-Laminat ("EVAL"). Nitril- /
Butadienkautschuk ("Nitril" oder "NBR"). Neopren. Polyvinylchlorid ("PVC" oder "Vinyl"). Bei
längerem oder wiederholtem Kontakt wird ein Handschuh mit Schutzindex 6 empfohlen
(Durchbruchszeit >480 Minuten gemäß DIN EN 374). Bei nur kurzem Kontakt wird ein
Handschuh mit Schutzindex 1 oder höher empfohlen (Durchbruchszeit >10 Minuten gemäß
DIN EN 374). ACHTUNG: Bei der Auswahl geeigneter Handschuhe für eine besondere
Verwendung und Dauer am Arbeitsplatz sollten alle relevanten Arbeitsplatzbedingungen (aber
nicht nur diese) wie: Umgang mit anderen Chemikalien, physikalische Bedingungen (Schutz
gegen Schnitt- und Sticheinwirkungen, Rechtshändigkeit, Schutz vor Wärme), mögliche
Reaktionen des Körpers auf Handschuhmaterialien sowie die Anweisungen / Spezifikationen
des Handschuhlieferanten berücksichtigt werden.
Augenschutz
: Zum Schutz gegen Lösemittelspritzer Schutzbrille tragen
Haut- und Körperschutz
: Für dieses Material undurchlässige Schutzkleidung benutzen. Die Auswahl der spezifischen
Gegenstände wie Gesichtsschild, Handschuhe, Stiefel, Schutzschürze oder Vollschutzanzug
hängt von der Tätigkeit bzw. dem Arbeitsprozeß ab.
Atemschutz
: Bei möglicher Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte sollte Atemschutz getragen werden.
Wenn es keine Arbeitsplatzgrenzwerte gibt, sollte beim Auftreten schädigender Wirkungen wie
Atemwegsreizung oder körperlicher Beschwerden oder wenn es durch den
Risikobewertungsprozess angezeigt ist Atemschutz getragen werden. In den meisten Fällen
sollte kein Atemschutz nötig sein. Wenn jedoch Beschwerden auftreten, ist eine zugelassene
Filtermaske zu verwenden. Folgende CE-zugelassene Atemschutzmaske ist zu verwenden:
Filter für organische Dämpfe, Typ A (Siedepunkt >65 ºC)
Sonstige Angaben
: Es ist die Aufnahme selbst kleiner Mengen mit der Nahrung zu vermeiden. Keine Nahrung oder
Tabakerzeugnisse im Arbeitsbereich lagern oder konsumieren. Hände und Gesicht vor dem
Rauchen oder Essen waschen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1.
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand
: Flüssigkeit
Farbe
: Milchig-weiß, trocknet zu Farblos.
Geruch
: Charakteristisch. Epoxyharz.
Geruchsschwelle
: Keine Daten verfügbar
pH-Wert
: Nicht anwendbar
Verdunstungsgrad (Butylacetat=1)
: Keine Daten verfügbar
Verdunstungsgrad (Ether=1)
: Keine Daten verfügbar
10-12-2015
DE (Deutsch)
SDS Ref.: SDST1
4/9
Fleurit Floor EP Filler - component A
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Schmelzpunkt
: -5 °C
Gefrierpunkt
: Keine Daten verfügbar
Siedepunkt
: > 200 °C
Flammpunkt
: > 140 °C
Selbstentzündungstemperatur
: > 200 °C
Zersetzungstemperatur
: Unter Einwirkung von Hitze kann ein Zerfall unter Freisetzung Gase auftreten.
Entzündlichkeit (fest, gasförmig)
: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck
: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck bei 50 °C
: < 2 hPa
Relative Dampfdichte bei 20 °C
: Keine Daten verfügbar
Relative Dichte
: Keine Daten verfügbar
Löslichkeit
: Wasser: Mischbar.
Log Pow
: Keine Daten verfügbar
Log Kow
: Keine Daten verfügbar
Viskosität, kinematisch
: Keine Daten verfügbar
Viskosität, dynamisch
: 3100 - 4900 mPa.s after 24 hour; Haake VT 550, Programm 3, mPa.s, Spindle E100/4 , 66
rpm.
Explosive Eigenschaften
: Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Brandfördernde Eigenschaften
: Keine Daten verfügbar.
Explosionsgrenzen
: Keine Daten verfügbar
9.2.
Sonstige Angaben
VOC-Gehalt
: < 0,5 wt% (gerechnert Wert)
Sonstige Eigenschaften
: Out of scope of the VOC Directive 2004/42/EC.
Zusätzliche Hinweise
: Dutch Arbeitsbedingungen Rückstellungen; VOC - Bestimmung die Befreiung Benzylalkohol,
Artikel 4.32a (Klebstoffe und Lacke in der Innenraumsituationen), Absatz 6.. VOC <100 g/l.
gemischte Verpackungen
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1.
Reaktivität
Polymerisation kann eintreten. In Gegenwart eines Katalysators exotherme Polymerisation mit: Aliphatische Amine.
10.2.
Chemische Stabilität
Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil (siehe Abschnitt 7).
10.3.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Polymerisation erfolgt nicht selbständig. Produktmengen von mehr als 0,5 kg polymerisieren in Gegenwart von einem aliphatischen Amin
irreversibel mit beträchtlicher Wärmeentwicklung.
10.4.
Zu vermeidende Bedingungen
Vermeidung kurzfristiger Expositionen mit Temperaturen über 300 °C. Vermeidung länger Einwirkung von Temperaturen über 250 °C.
Möglicherweise starke Zersetzung kann einsetzen oberhalb 350 °C. Die bei einer Zersetzung sich bildenden Gase können in geschlossenen
Systemen zu Druckaufbau führen. Druckaufbau kann rapide sein.
10.5.
Unverträgliche Materialien
Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Kontakt vermeiden mit: Säuren. Basen. Unbeabsichtigten Kontakt mit Aminen vermeiden.
10.6.
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Zersetzungsprodukte hängen von der Temperatur, der Luftzufuhr und dem Vorhandensein anderer Stoffe ab. Gase entweichen während der
Zersetzung. Bei unkontrollierter exothermer Reaktion von Epoxidharzen werden Phenole, Kohlenmonoxid und Wasser freigesetzt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1.
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Fleurit Floor EP Filler - component A
LD50 oral Ratte
LD50 Dermal Kaninchen
: Es gibt keine verfügbaren Daten über das Gemisch selbst. Das Gemisch wurde nach Nach den
Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 beurteilt und den toxikologischen Gefahren
entsprechend eingestuft. Einzelheiten siehe SDB Abschnitt 2 und 3
> 2000 mg/kg Schätzung entsprechend den Inhaltsstoffen :
> 2000 mg/kg Schätzung entsprechend den Inhaltsstoffen :
Reaktionsprodukt : Bisphenol-A-Epichlorhydrineheize mit durchschnittlichem Molekulargewicht <= 700) (25068-38-6)
LD50 oral Ratte
15000 mg/kg
LD50 Dermal Ratte
23000 mg/kg
Formaldehyde, oligomeric reaction products with 1-chloro-2,3-epoxypropane and phenol (9003-36-5)
LD50 oral Ratte
> 2000 mg/kg
10-12-2015
DE (Deutsch)
SDS Ref.: SDST1
5/9
Fleurit Floor EP Filler - component A
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
: Längerer Kontakt kann Hautreizung mit lokaler Rötung verursachen. Wiederholter Kontakt kann
mäßige Hautreizung mit lokaler Rötung verursachen.
Schwere Augenschädigung/-reizung
: Kann Augenreizung hervorrufen. Eine Hornhautverletzung ist unwahrscheinlich. Dämpfe
können zu Augenreizungen führen - wahrzunehmen durch leichte Beschwerden und Rötung.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
: Enthält einen Inhaltsstoff, der beim Menschen allergische Hautreaktionen verursacht. Enthält
Bestandteil(e), der (die) allergische Hautsensibilisierung bei Meerschweinchen verursacht
(verursachen).
Keimzellmutagenität
: Nicht eingestuft
pH-Wert: Nicht anwendbar
pH-Wert: Nicht anwendbar
Auf dem Diglycidylether von Bisphenol A (DGEBPA) basierte Harze verursachten weder
Geburtsschäden noch andere Nebenwirkungen auf den Fetus, wenn trächtige Kaninchen durch
Hautkontakt (dem geeignetsten Expositionsweg) exponiert wurden bzw. wenn trächtige Ratten
oder Kaninchen oral exponiert wurden. Enthält Bestandteile, die bei Versuchstieren keine
Geburtsschäden hervorriefen.
Enthält Bestandteile, die in einigen in-vitro-Gentoxizitätsstudien negativ und in anderen positiv
waren. Enthält Bestandteil(e), der (die) in Tierstudien zur Gentoxizität negativ war(en).
Karzinogenität
: Nicht eingestuft
Zusätzliche Hinweise
: Es sind viele Studien zur Bewertung der möglichen Kanzerogenität des Diglycidylethers von
Bisphenol A (DGEBPA)durchgeführt worden. Auf der Basis einer aktuellen Bewertung der
verfügbaren Daten durch die IARC (International Agency for Research on Cancer) ist DGEBPA
nicht als Kanzerogen zu klassifizieren. Obwohl von einer schwachen Kanzerogenität bei
Versuchstieren berichtet wird, ist das unter Einbeziehung aller Daten kein Nachweis für eine
kanzerogen Wirkung.
Reproduktionstoxizität
: Nicht eingestuft
Zusätzliche Hinweise
: Tierversuche mit Harzen, basierend auf dem Diglycidylether von Bisphenol A (DGEBPA),
zeigten keine Beeinträchtigung der Reproduktion.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger
Exposition
: Nicht eingestuft
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter
Exposition
: Nicht eingestuft
Aspirationsgefahr
: Übermäßige Exposition kann schwere Reizung der oberen Atemwege und Lungen verursachen
Mögliche schädliche Wirkungen auf den
Menschen und mögliche Symptome
: Das Einatmen von Lösemittelanteilen oberhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes kann zu
Gesundheitsschäden führen, wie z.B. Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane,
Schädigung von Leber, Nieren und des zentralen Nervensystems. Anzeichen dafür sind:
Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit und in schweren
Fällen Bewusstlosigkeit. Lösemittel können durch Hautresorption einige der vorgenannten
Effekte verursachen. Berücksichtigt sind, wenn bekannt, verzögerte und unmittelbare Effekte
und auch chronische Effekte der Komponenten bei kurz- und langfristiger Exposition durch
orale, inhalative und dermale Aufnahmewege und Augenkontakt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1.
Toxizität
Ökologie - Allgemein
: Das Gemisch wurde anhand der konventionellen Methode der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
[CLP) bewertet und als umweltgefährlich eingestuft. Giftig für Wasserorganismen. Siehe
Abschnitte 2 und 3 für weitere Details.
Reaktionsprodukt : Bisphenol-A-Epichlorhydrineheize mit durchschnittlichem Molekulargewicht <= 700) (25068-38-6)
LC50 Fische 1
2 mg/l (Leuciscus idus)
EC50 Daphnia 1
1,8 mg/l
EC50 72h algae 1
11 mg/l
Formaldehyde, oligomeric reaction products with 1-chloro-2,3-epoxypropane and phenol (9003-36-5)
LC50 Fische 1
> 100 mg/l (Leuciscus idus)
EC50 Daphnia 1
> 100 mg/l
12.2.
Persistenz und Abbaubarkeit
Fleurit Floor EP Filler - component A
Persistenz und Abbaubarkeit
12.3.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Bioakkumulationspotenzial
Fleurit Floor EP Filler - component A
Log Pow
Log Kow
Bioakkumulationspotenzial
10-12-2015
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Informationen über das Produkt vorhanden.
DE (Deutsch)
SDS Ref.: SDST1
6/9
Fleurit Floor EP Filler - component A
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Reaktionsprodukt : Bisphenol-A-Epichlorhydrineheize mit durchschnittlichem Molekulargewicht <= 700) (25068-38-6)
Log Pow
3-5
12.4.
Mobilität im Boden
Fleurit Floor EP Filler - component A
Ökologie - Boden
12.5.
Keine Informationen über das Produkt vorhanden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Fleurit Floor EP Filler - component A
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Komponente
Oxiran, Mono[(C12-14-alkyloxy)methyl]
derivate (68609-97-2)
Reaktionsprodukt : Bisphenol-AEpichlorhydrineheize mit durchschnittlichem
Molekulargewicht <= 700) (25068-38-6)
12.6.
PBT: nicht relevant - keine Registierung erforderlich
vPvB: nicht relevant – keine Registrierung erforderlich
PBT: nicht relevant - keine Registierung erforderlich
vPvB: nicht relevant – keine Registrierung erforderlich
Andere schädliche Wirkungen
Zusätzliche Hinweise
: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1.
Verfahren der Abfallbehandlung
Örtliche Vorschriften (Abfall)
: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Verfahren der Abfallbehandlung
: Restentleerte Gebinde sind der Schrottverwertung bzw. Rekonditionierung zuzuführen. Durch
das Produkt verunreinigte Behälter sind in Übereinstimmung mit lokalen und nationalen
gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Empfehlungen für die Abfallentsorgung
: Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Zusätzliche Hinweise
: Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Nicht ordnungsgemäß entleerte Gebinde sind im
Sinne der Richtlinie 91/689/EWG zu entsorgen.
EAK-Code
: 08 04 00 - Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich
wasserabweisender Materialien)
08 04 09* - Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere
gefährliche Stoffe enthalten
08 04 10 - Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09
fallen
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN
ADR
14.1.
3082
IMDG
IATA
3082
3082
UN-Nummer
14.2.
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF,
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS
FLÜSSIG, N.A.G.
SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S.
Environmentally hazardous substance, liquid,
n.o.s.
Eintragung in das Beförderungspapier
UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF,
FLÜSSIG, N.A.G. (Reaktionsprodukt:
Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit
durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700), 9,
III, (E)
UN 3082 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS
SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (reaction
product: bisphenol-A-(epichlorhydrin), epoxy
resin (number average molecular weight ≤
700)), 9, III, MARINE
POLLUTANT/ENVIRONMENTALLY
HAZARDOUS
UN 3082 Environmentally hazardous
substance, liquid, n.o.s. (reaction product:
bisphenol-A-(epichlorhydrin), epoxy resin
(number average molecular weight ≤ 700)), 9,
III, ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS
9
9
III
III
Umweltgefährlich : Ja
Meeresschadstoff : Ja
Umweltgefährlich : Ja
14.3.
9
Transportgefahrenklassen
14.4.
III
Verpackungsgruppe
14.5.
Umweltgefahren
Umweltgefährlich : Ja
Keine zusätzlichen Informationen verfügbar
10-12-2015
DE (Deutsch)
SDS Ref.: SDST1
7/9
Fleurit Floor EP Filler - component A
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
14.6.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Spezielle Transportmaßnahmen
: Transport innerhalb des Werkgeländes des Verwenders: Transport immer in geschlossenen,
aufrecht stehenden und sicheren Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das Produkt
transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls oder Auslaufens zu tun ist
- Landtransport
Klassifizierungscode (ADR)
: M6
Besondere vroschrif (ADR)
: 274, 335, 601, 375
Begrenzte Mengen (ADR)
: 5L
Freigestellte Mengen (ADR)
: E1
Verpackungsanweisungen (ADR)
: P001, IBC03, LP01, R001
Sondervorschriften für die Verpackung (ADR)
: PP1
Sondervorschriften für die Zusammenpackung
(ADR)
: MP19
Anweisungen für Tankfahrzeuge und
Schüttgutcontainer (ADR)
: T4
Besondere Bestimmungen für Tankfahrzeuge
und Schüttgutcontainer (ADR)
: TP1, TP29
Tankcodierung (ADR)
: LGBV
Tanktransportfahrzeug
: AT
Beförderungskategorie (ADR)
: 3
Besondere Beförderungsbestimmungen Pakete (ADR)
: V12
Besondere Bestimmungen für die Beförderung - : CV13
Be-, Entladen und Handhabung (ADR)
Gefahr-Nr. (Kemlerzahl)
: 90
Orangefarbene Tafeln
:
Tunnelbeschränkungscode (ADR)
: E
- Seeschiffstransport
Sonderbestimmung (IMDG)
: 274, 335, 969
Begrenzte Mengen (IMDG)
: 5L
Freigestellte Mengen (IMDG)
: E1
Verpackungsanweisungen (IMDG)
: P001, LP01
Sondervorschriften für die Verpackung (IMDG)
: PP1
IBC-Verpackungsanweisungen (IMDG)
: IBC03
Tankanweisungen (IMDG)
: T4
Besondere Bestimmungen für Tanks (IMDG)
: TP2, TP29
EmS-Nr. (Brand)
: F-A
EmS-Nr. (Unbeabsichtigte Freisetzung)
: S-F
Ladungskategorie (IMDG)
: A
- Lufttransport
PCA freigestellte Mengen (IATA)
: E1
PCA begrenzte Mengen (IATA)
: Y964
PCA begrenzte max. Nettomenge (IATA)
: 30kgG
PCA Verpackungsvorschriften (IATA)
: 964
Max. PCA Nettomenge (IATA)
: 450L
CAO Verpackungsvorschriften (IATA)
: 964
Max. CAO Nettomenge (IATA)
: 450L
Sonderbestimmung (IATA)
: A97, A158, A197
ERG-Code (IATA)
: 9L
14.7.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
IBC-Code
: nicht bestimmt.
Schiffstype
: nicht bestimmt
Schadstoffklasse
: nicht bestimmt
10-12-2015
DE (Deutsch)
SDS Ref.: SDST1
8/9
Fleurit Floor EP Filler - component A
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1.
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.1.1.
EU-Verordnungen
Enthält keinen Stoff, der den Beschränkungen von Anhang XVII der REACH-Verordnung unterliegt
Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff
Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff
VOC-Gehalt
15.1.2.
: < 0,5 wt% (gerechnert Wert)
Nationale Vorschriften
Deutschland
VwVwS Annex reference
: Wassergefährdungsklasse (WGK) 2, wassergefährdend (Einstufung nach VwVwS, Anhang 4)
Störfall-Verordnung - 12. BImSchV
: Unterliegt nicht der 12. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) (Störfall-Verordnung)
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung
Ein Stoffsicherheitsbeurteilung wird nicht ausgeführt
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Vollständiger Wortlaut der H- und EUH-Sätze:
Aquatic Chronic 2
Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2
Eye Irrit. 2
Schwere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 2
Skin Irrit. 2
Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2
Skin Sens. 1
Sensibilisierung — Haut, Kategorie 1
H315
Verursacht Hautreizungen
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen
H319
Verursacht schwere Augenreizung
H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
EUH205
Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
EUH210
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich
SDB EU (REACH Anhang II)
Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissen und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltbedingungen beschreiben. Sie darf also nicht als eine
Garantie für irgendeine spezifische Eigenschaft des Produktes ausgelegt werden
10-12-2015
DE (Deutsch)
SDS Ref.: SDST1
9/9
Zugehörige Unterlagen
Herunterladen