SICHERHEITSDATENBLATT Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, wie geändert durch Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator: Produktname Registrierungsnummer REACH Produkttyp REACH : Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) : Nicht anwendbar (Gemisch) : Gemisch 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird: 1.2.1 Relevante identifizierte Verwendungen Klebstoff Epoxidharz 1.2.2 Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine Verwendungen, von denen abgeraten wird bekannt 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt: Lieferant des Sicherheitsdatenblattes TYCO Electronics UK Ltd Faraday Road, Dorcan SN3 5HH Swindon, United Kingdom ☎ +44 1793 52 81 71 +44 1793 57 25 16 [email protected] 1.4 Notrufnummer: 24 Std/24 Std (Telefonische Beratung: Englisch, Französisch, Deutsch, Niederländisch): +32 14 58 45 45 (BIG) ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs: 2.1.1 Einstufung nach Verordnung EG Nr. 1272/2008 Nach den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft Klasse Kategorie Gefahrenhinweise Eye Irrit. Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Skin Irrit. Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Skin Sens. Kategorie 1 H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Aquatic Chronic Kategorie 2 H411: Giftig für Wasserorganismen, Langzeitwirkung. 2.1.2 Einstufung nach Richtlinie 67/548/EWG-1999/45/EG Ist nach den Grundsätzen der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG als gefährlich eingestuft Xi; R36/38 - Reizt die Augen und die Haut. R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. N; R51-53 - Giftig für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 2.2 Kennzeichnungselemente: Kennzeichnung nach Verordnung EG Nr. 1272/2008 (CLP) Hergestellt von: Brandweerinformatiecentrum voor gevaarlijke stoffen vzw (BIG) Technische Schoolstraat 43 A, B-2440 Geel http://www.big.be © BIG vzw Überarbeitungsgrund: 2.2 Überarbeitungsnummer: 0701 Datum der Erstellung: 1999-07-01 Datum der Überarbeitung: 2014-11-14 Referenznummer: 3006BE Produktnummer: 24339 1 / 13 134-16220-450-de-DE Enthält: Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700. Signalwort Achtung H-Sätze H319 Verursacht schwere Augenreizung. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, Langzeitwirkung. Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) P-Sätze P280 P302 + P352 P362 + P364 P305 + P351 + P338 P337 + P313 P333 + P313 Schutzhandschuhe und Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 2.3 Sonstige Gefahren: CLP Keine sonstigen Gefahren bekannt ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe: Nicht anwendbar 3.2 Gemische: Name REACH Registrierungsnr. CAS-Nr. EG-Nr. Konz. (C) Reaktionsprodukt: Bisphenol-AEpichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 01-2119456619-26 25068-38-6 500-033-5 60% <C<80% Kaolin 1332-58-7 310-194-1 20% <C<30% Einstufung gemäß DSD/DPD Xi; R36/38 R43 N; R51-53 Einstufung gemäß CLP Fußnote Bemerkung Eye Irrit. 2; H319 Skin Irrit. 2; H315 Skin Sens. 1; H317 Aquatic Chronic 2; H411 (1)(8)(10) Bestandteil (5)(2) Bestandteil (1) Zu vollständigem Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe Punkt 16 (2) Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am Arbeitzplatz gilt (5) Dieser Bestandteil ist im Produkt physisch gebunden (8) Spezifische Konzentrationsgrenzwerte, siehe Punkt 16 (10) Unterliegt den Beschränkungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen: Allgemeine Maßnahmen: Die Lebensfunktionen überwachen. Bewusstloses Opfer: Atemwege freihalten. Bei Atemstillstand: künstliche Beatmung/Sauerstoffzugabe. Bei Herzstillstand: Wiederbelebung durchführen. Bei Bewusstsein mit Atemschwierigkeiten: halbsitzende Lage. Bei Schock ist empfohlen: Körper flach, Beine hochgelagert. Bei Erbrechen: Erstickung/Aspirationspneumonie vorkommen. Vor Wärmeverlust schützen (zudecken, nicht aufwärmen). Das Opfer ständig beobachten. Psychologische Betreuung leisten. Opfer ruhig halten, jede Anstrengung vermeiden. Je nach dem Zustand: zum Arzt/Krankenhaus. Nach Einatmen: Opfer an die frische Luft bringen. Atemschwierigkeiten: Arzt/medizinischen Dienst konsultieren. Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser spülen. Verwendung von Seife ist erlaubt. Bei andauernder Reizung einen Arzt konsultieren. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser spülen. Keine Neutralisationsmittel verwenden. Bei andauernder Reizung einen Augenarzt konsultieren. Nach Verschlucken: Mund mit Wasser spülen. Frühestmöglich nach Einnahme: viel Wasser trinken lassen. Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Unwohlsein: Arzt/medizinischen Dienst konsultieren. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: 4.2.1 Akute Symptome Nach Einatmen: Ungewöhnlicher Expositionsweg. BEI ERHITZUNG: Beim Warmhärtevorgang möglich freigesetzte Dämpfe und Staub beim Schleifen/Sandstrahlen/Schneiden des gehärteten Materials führen möglicherweise zu: Reizung der Atemwege. Trockene Kehle/Halsschmerzen. Reizung der Nasenschleimhäute. Atemschwierigkeiten. Nach Hautkontakt: Prickeln/Reizung der Haut. Nach Augenkontakt: Beim Schleifen/Sandstrahlen/Schneiden des gehärtetes Materials entstehender Staub führt möglicherweise zu: Reizung des Augengewebes. Tränenfluss. Rötung des Augengewebes. Nach Verschlucken: Ungewöhnlicher Expositionsweg. Reizung der Magen-Darm-Schleimhäute. Übelkeit. Bauchschmerzen. Blutige Stuhlgang. Blutiges Erbrechen. Überarbeitungsgrund: 2.2 Überarbeitungsnummer: 0701 Datum der Erstellung: 1999-07-01 Datum der Überarbeitung: 2014-11-14 Referenznummer: 3006BE Produktnummer: 24339 2 / 13 Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) 4.2.2 Verzögert auftretende Symptome Keine Wirkungen bekannt. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Wenn anwendbar und vorhanden, ist das unten angegeben. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel: 5.1.1 Geeignete Löschmittel: Wassernebel. Mehrbereichsschaum. ABC-Pulver. Kohlensäure. 5.1.2 Ungeeignete Löschmittel: Wasser (SCHARFER Strahl) kein wirksames Löschmittel. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren: Bei Brand: Bildung giftiger und ätzender Gase/Dämpfe (nitrose Gase, Kohlenmonoxid - Kohlendioxid). 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung: 5.3.1 Maßnahmen: Giftige Gase mit Wassernebel verdünnen. Mit giftigem/ätzendem Niederschlagswasser rechnen. Mit umweltgefährdendem Löschwasser rechnen. Wasser sparsam einsetzen, wenn möglich auffangen/eindämmen. 5.3.2 Besondere Schutzausrüstungen für die Brandbekämpfung: Handschuhe. Gesichtsschirm. Schutzanzug. Bei Erhitzung/Verbrennung: Pressluft-/Sauerstoffgerät. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren: Kein offenes Feuer. 6.1.1 Schutzausrüstungen für nicht für Notfälle geschultes Personal Siehe Punkt 8.2 6.1.2 Schutzausrüstungen für Einsatzkräfte Handschuhe. Gesichtsschirm. Schutzanzug. Geeignete Schutzkleidung Siehe Punkt 8.2 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Freiwerdendes Produkt aufsammeln. Freigewordenen Stoff eindämmen. Boden- und Wasserverunreinigung vermeiden. Eindringen in Kanalisationen verhindern. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Verschüttetes Produkt mit inertem Material abdecken, z.B.: Sand, Erde, Vermikulit. Feststoff in verschließbaren Behältern sammeln. Verschütteter Feststoff/Reste sorgfältig sammeln. Verschmutzte Flächen mit Seifenlösung reinigen. Nach der Arbeit Kleidung und Ausrüstung reinigen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte: Siehe Punkt 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sind eine allgemeine Beschreibung. Wenn anwendbar und vorhanden, sind die Expositionsszenarien aufgenommen in der Anhang. Sie müssen immer zum Thema gehörende Expositionsszenarien gebrauchen welche ihrem identifizierten Verwendungen entsprechen. 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: Von Zündquellen/Funken fernhalten. Sehr strenge Hygiene befolgen - Kontakt vermeiden. Haut- und Augenkontakt vermeiden. Beim Einsatz sollte das Einatmen von möglich freigesetztem Gas/Dampf vermieden werden. Beim Schleifen/Sandstrahlen/Schneiden des gehärteten Materials Staub nicht einatmen. Nicht essen, trinken oder rauchen am Arbeitsplatz. Nach der Handhabung Hände waschen. Behälter gut geschlossen halten. Verschmutzte Kleidung sofort ausziehen. Abfälle nicht in den Ausguss schütten. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten: 7.2.1 Bedingungen für eine sichere Lagerung: An einem kühlen Ort aufbewahren. An einem trockenen Ort aufbewahren. Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nur in Originalbehälter aufbewahren. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. 7.2.2 Fernhalten von: Wärmequellen, Oxidationsmitteln, (starken) Säuren, Aminen. 7.2.3 Geeignetes Verpackungsmaterial: Keine Daten vorhanden 7.2.4 Ungeeignetes Verpackungsmaterial: Keine Daten vorhanden 7.3 Spezifische Endanwendungen: Überarbeitungsgrund: 2.2 Überarbeitungsnummer: 0701 Datum der Erstellung: 1999-07-01 Datum der Überarbeitung: 2014-11-14 Referenznummer: 3006BE Produktnummer: 24339 3 / 13 Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Wenn anwendbar und vorhanden, sind die Expositionsszenarien aufgenommen in der Anhang. Hinweise des Herstellers beachten. TE Connectivity-Anweisungen zur Produktinstallation beachten. Teil A darf nur mit Teil B verwendet werden. Die Härtungsreaktion verläuft exothermisch (Freisetzung von Wärme). ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter: 8.1.1 Exposition am Arbeitsplatz a) Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition Die Grenzwerte werden unten aufgeführt, soweit diese verfügbar und anwendbar sind. die Niederlande Kaoline Belgien Kaolin (fraction alvéolaire) USA (TLV-ACGIH) Kaolin Frankreich Kaolin UK Kaolin, respirable dust Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (Privater ArbeitsplatzRichtgrenzwert) 10 mg/m³ Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h 2 mg/m³ Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (TLV - Adopted Value) 2 mg/m³ (R,E) Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (VL: Valeur non réglementaire indicative) 10 mg/m³ Respirable fraction. The value is for particulate matter containing no asbestos and < 1% crystalline silica Zeitlich gewichteter durchschnittlicher 2 mg/m³ Expositionsgrenzwert 8 h (Workplace exposure limit (EH40/2005)) b) Nationale biologische Grenzwerte Die Grenzwerte werden unten aufgeführt, soweit diese verfügbar und anwendbar sind. 8.1.2 Verfahren zur Probenahme Wenn anwendbar und vorhanden, ist das unten angegeben. 8.1.3 Anwendbare Grenzwerte bei der vorgesehenen Verwendung Die Grenzwerte werden unten aufgeführt, soweit diese verfügbar und anwendbar sind. 8.1.4 DNEL/PNEC-Werte DNEL - Arbeitnehmer Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 Schwellenwert (DNEL/DMEL) Typ Wert DNEL Systemische Langzeitwirkungen, Inhalation 12.25 mg/m³ Akute systemische Wirkungen, Inhalation 12.25 mg/m³ Systemische Langzeitwirkungen, dermal 8.33 mg/kg bw/Tag Akute systemische Wirkungen, dermal 8.33 mg/kg bw/Tag DNEL - Allgemeinbevölkerung Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 Schwellenwert (DNEL/DMEL) Typ Wert DNEL Systemische Langzeitwirkungen, dermal 3.571 mg/kg bw/Tag Akute systemische Wirkungen, dermal 3.571 mg/kg bw/Tag Systemische Langzeitwirkungen, oral 0.75 mg/kg bw/Tag Akute systemische Wirkungen, oral 0.75 mg/kg bw/Tag PNEC Überarbeitungsgrund: 2.2 Überarbeitungsnummer: 0701 Bemerkung Bemerkung Datum der Erstellung: 1999-07-01 Datum der Überarbeitung: 2014-11-14 Referenznummer: 3006BE Produktnummer: 24339 4 / 13 Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 Medien Wert Süßwasser 0.006 mg/l Meerwasser 0.0006 mg/l Wasser (intermittierende Freisetzung) 0.018 mg/l STP 10 mg/l Süßwassersediment 0.996 mg/kg Sediment dw Meerwassersediment 0.0996 mg/kg Sediment dw Boden 0.196 mg/kg Boden dw Oral 11 mg/kg Nahrung 8.1.5 Control banding Wenn anwendbar und vorhanden, ist das unten angegeben. Bemerkung 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition: Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sind eine allgemeine Beschreibung. Wenn anwendbar und vorhanden, sind die Expositionsszenarien aufgenommen in der Anhang. Sie müssen immer zum Thema gehörende Expositionsszenarien gebrauchen welche ihrem identifizierten Verwendungen entsprechen. 8.2.1 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Von Zündquellen/Funken fernhalten. Regelmäßige Konzentrationsmessungen in der Luft vornehmen. Ins freie/unter örtlicher Absauganlage/mit Lüftung oder Atemschutz arbeiten. Entlüftung der Härtungsöfen soll in der Atmosphäre oder in einer Rauchgaswäsche erfolgen. Beim Schleifen/Sandstrahlen/Schneiden des gehärteten Materials für allgemeine Lüftung sorgen. 8.2.2 Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung Sehr strenge Hygiene befolgen - Kontakt vermeiden. Haut- und Augenkontakt vermeiden. Beim Einsatz sollte das Einatmen von möglich freigesetztem Gas/Dampf vermieden werden. Beim Schleifen/Sandstrahlen/Schneiden des gehärteten Materials Staub nicht einatmen. Nicht essen, trinken oder rauchen am Arbeitsplatz. Nach der Handhabung Hände waschen. Behälter gut geschlossen halten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. a) Atemschutz: Bei unzureichender Lüftung: Atemschutzgerät anlegen. b) Handschutz: Handschuhe. - Materialauswahl (guter Schutz) Polyethylen, PVA. c) Augenschutz: Schutzbrille. Persönliche Schutzausrüstung verwenden, wie in Risikobeurteilung vorgeschrieben. d) Hautschutz: Schutzkleidung. 8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition: Siehe Punkt 6.2, 6.3 und 13 ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften: Erscheinungsform Geruch Geruchsschwelle Farbe Partikelgröße Explosionsgrenzen Entzündbarkeit Log Kow Dynamische Viskosität Kinematische Viskosität Schmelzpunkt Siedepunkt Flammpunkt Verdampfungsgeschwindigkeit Relative Dampfdichte Dampfdruck Löslichkeit Relative Dichte Zersetzungstemperatur Selbstentzündungstemperatur Explosionsgefahr Überarbeitungsgrund: 2.2 Überarbeitungsnummer: 0701 Paste Schwacher Geruch Charakteristischer Geruch Nicht anwendbar Schwarz Keine Daten vorhanden Keine Daten vorhanden Schwer brennbar Nicht anwendbar (Gemisch) 15 - 50 Pa.s ; 50 °C Keine Daten vorhanden Keine Daten vorhanden > 150 °C >240 °C Keine Daten vorhanden Nicht anwendbar Keine Daten vorhanden Wasser ; unlöslich 1.31 Keine Daten vorhanden Keine Daten vorhanden Keine chemische Gruppe, die mit explosiven Eigenschaften in Verbindung gebracht wird Datum der Erstellung: 1999-07-01 Datum der Überarbeitung: 2014-11-14 Referenznummer: 3006BE Produktnummer: 24339 5 / 13 Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Oxidierende Eigenschaften pH Keine chemische Gruppe, die mit oxidierenden Eigenschaften in Verbindung gebracht wird Keine Daten vorhanden 9.2 Sonstige Angaben: Keine Daten vorhanden ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität: Temperatur höher als Flammpunkt: erhöhte Brand-/Explosionsgefahr. 10.2 Chemische Stabilität: Stabil unter Normalbedingungen. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Reagiert exothermisch mit (manchen) Verbindungen. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen: Von Zündquellen/Funken fernhalten. 10.5 Unverträgliche Materialien: Oxidationsmitteln, (starken) Säuren, Aminen. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei Brand: Bildung giftiger und ätzender Gase/Dämpfe (nitrose Gase, Kohlenmonoxid - Kohlendioxid). ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen: 11.1.1 Prüfungsergebnisse Akute Toxizität Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 Expositionsweg Parameter Methode Wert Expositionszeit Spezies Oral LD50 OECD 420 >2000 mg/kg Ratte (weiblich) Dermal LD50 Inhalation (Dämpfe) LC0 OECD 402 >2000 mg/kg 24 Stdn Sonstiges 0.000008 ppm 5 Stdn Wertbestimmung Bemerkung Experimenteller Wert Ratte Experimenteller (männlich/weiblich) Wert Ratte (männlich) Experimenteller Wert Beurteilung beruht auf den relevanten Bestandteilen Konklusion Nicht für akute Toxizität eingestuft Ätz-/Reizwirkung Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 Expositionsweg Ergebnis Methode Expositionszeit Zeitpunkt Auge Keine Reizwirkung OECD 405 1; 24; 48; 72; 168 Stunden Haut Leicht reizend OECD 404 4 Stdn 1; 24; 48; 72; 168 Stunden Einstufung beruht auf den relevanten Bestandteilen Konklusion Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Spezies Kaninchen Kaninchen Wertbestimmung Bemerkung Experimenteller Einmalige Wert Exposition Experimenteller Wert Sensibilisierung der Atemwege/Haut Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden Überarbeitungsgrund: 2.2 Überarbeitungsnummer: 0701 Datum der Erstellung: 1999-07-01 Datum der Überarbeitung: 2014-11-14 Referenznummer: 3006BE Produktnummer: 24339 6 / 13 Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 Expositionsweg Ergebnis Methode Expositionszeit Beobachtungszeitp Spezies Wertbestimmung unkt Haut Sensibilisierend OECD 429 Maus (weiblich) Experimenteller Wert Einstufung beruht auf den relevanten Bestandteilen Konklusion Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Bemerkung Spezifische Zielorgan-Toxizität Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 Expositionsweg Parameter Methode Wert Organ Wirkung Oral (Magensonde) NOAEL OECD 408 Dermal OECD 411 NOAEL 50 mg/kg bw/Tag 100 mg/kg bw/Tag Expositionszeit Spezies Wertbestimmun g Keine Wirkung 14 Wochen (täglich) Ratte Experimenteller (männlich/weibli Wert ch) (männlich) Experimenteller Keine 13 Wochen (3 Maus unerwünschten Mal/Woche) Wert systemischen Wirkungen Beurteilung beruht auf den relevanten Bestandteilen Konklusion Nicht für subchronische Toxizität eingestuft Keimzell-Mutagenität (in vitro) Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 Ergebnis Methode Testsubstrat Wirkung Negativ mit OECD 472 Bacteria (S.typhimurium) Keine Wirkung Stoffwechselaktivierung, negativ ohne Stoffwechselaktivierung Positiv Sonstiges Maus (Lymphomazellen L5178Y) Wertbestimmung Experimenteller Wert Experimenteller Wert Keimzell-Mutagenität (in vivo) Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 Ergebnis Methode Expositionszeit Testsubstrat Negativ ChromosomMaus (männlich) Aberration-Test Organ Wertbestimmung Experimenteller Wert Karzinogenität Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 Expositionsw Parameter Methode Wert Expositionszeit Spezies eg Dermal NOEL OECD 453 100 mg/kg 104 Wochen (3 Maus (männlich) Mal/Woche) Oral NOAEL OECD 453 15-100 mg/kg/t Wertbestimmun Organ g Experimenteller Wert 104 Wochen (täglich) Ratte Experimenteller (männlich/weibli Wert ch) Wirkung Keine krebserzeugende Wirkung Keine krebserzeugende Wirkung Reproduktionstoxizität Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden Überarbeitungsgrund: 2.2 Überarbeitungsnummer: 0701 Datum der Erstellung: 1999-07-01 Datum der Überarbeitung: 2014-11-14 Referenznummer: 3006BE Produktnummer: 24339 7 / 13 Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 Parameter Methode Wert Expositionszeit Spezies Entwicklungstoxizität NOAEL OECD 414 Maternale Toxizität NOAEL OECD 414 Wirkungen auf Fruchtbarkeit NOEL OECD 416 > 540 mg/kg/t 6 - 15 Tage (Trächtigkeit, täglich) 180 mg/kg 6 - 15 Tage bw/Tag (Trächtigkeit, täglich) 50 - 540 mg/kg 238 Tag(e) bw/Tag Wirkung Organ Ratte (weiblich) Keine Wirkung Wertbestimmun g Experimenteller Wert Fötus Ratte (weiblich) Keine Wirkung Experimenteller Wert Ratte Keine Wirkung (männlich/weibl ich) Experimenteller Wert Beurteilung beruht auf den relevanten Bestandteilen Konklusion CMR Nicht für Reproduktions- oder Entwicklungstoxizität eingestuft Nicht für mutagene Toxizität oder Gentoxizität eingestuft Nicht für Karzinogenität eingestuft Toxizität andere Wirkungen Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden Chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) NACH LANGFRISTIGER/WIEDERHOLTER EXPOSITION/KONTAKT: Hautausschlag/Entzündung. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität: Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 Parameter Methode Wert Dauer Spezies Akute Toxizität Fische LC50 OECD 203 Akute Toxizität Wirbellose EC50 Toxizität Algen und andere Wasserpflanzen Chronische Toxizität Wasserwirbellose Toxizität WasserMikroorganismen EC50 Äquivalent 1.1 - 2.8 mg/l mit OECD 202 EPA 660/3 - 9.4 mg/l 75/009 Äquivalent 0.3 mg/l mit OECD 211 > 100 mg/l NOEC IC50 2.3 mg/l 96 Stdn Oncorhynchus mykiss 48 Stdn Daphnia magna 72 Stdn 21 Tag(e) Selenastrum capricornutum Daphnia magna 3 Stdn Belebtschlamm Testplan Süß/Salzwasser Semistatische Süßwasser s System Wertbestimmung Statisches System Statisches System Semistatische s System Statisches System Experimenteller Wert; Nominale Konzentration Experimenteller Wert; Fortbewegung Experimenteller Wert; Biomasse Experimenteller Wert; GLP Experimenteller Wert Süßwasser Süßwasser Süßwasser Süßwasser Einstufung beruht auf den relevanten Bestandteilen Konklusion Giftig für Wasserorganismen, Langzeitwirkung. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit: Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 Biologische Abbaubarkeit Wasser Methode Wert Dauer OECD 301F: Manometrischer 5 %; Sauerstoffverbrauch 28 Tag(e) Respirationstest OECD 301B: CO2 Entwicklungstest 6 - 12 %; Kohlenstoffdioxid 28 Tag(e) Phototransformation Luft (DT50 Luft) Methode Wert Konz. OH-Radikale AOPWIN v1.91 6.44 Stdn 500000 /cm³ Halbwertszeit Wasser (t1/2 Wasser) Methode Wert Primärabbau/mineralisation OECD 111: Hydrolyse als Funktion des pH86 Stdn; pH = 7 Werts Überarbeitungsgrund: 2.2 Überarbeitungsnummer: 0701 Wertbestimmung Experimenteller Wert Experimenteller Wert Wertbestimmung QSAR Wertbestimmung Experimenteller Wert Datum der Erstellung: 1999-07-01 Datum der Überarbeitung: 2014-11-14 Referenznummer: 3006BE Produktnummer: 24339 8 / 13 Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Konklusion Enthält biologisch nicht leicht abbaubare Komponente(n) 12.3 Bioakkumulationspotenzial: Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Log Kow Methode Bemerkung Nicht anwendbar (Gemisch) Wert Temperatur Wertbestimmung Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 BCF andere Wasserorganismen Parameter Methode Wert Dauer Spezies BCF 3 - 31 Log Kow Methode EU Methode A.8 Kaolin Log Kow Methode Wertbestimmung QSAR Bemerkung Wert >=2.918 Temperatur 25 °C Wertbestimmung Experimenteller Wert Bemerkung Keine Daten vorhanden Wert Temperatur Wertbestimmung Konklusion Aufgrund der verfügbaren Zahlenwerte kann keine eindeutige Schlussfolgerung gezogen werden 12.4 Mobilität im Boden: Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 (log) Koc Parameter Methode log Koc SRC PCKOCWIN v2.0 Prozentverteilung Methode Mackay Level III Bruchteil Luft Bruchteil Biota 0% Bruchteil Sediment 1.9 % Wert 2.65 Wertbestimmung QSAR Bruchteil Boden Bruchteil Wasser Wertbestimmung 84.3 % 13.8 % Berechnungswert Konklusion Enthält Bestandteil(e) mit Potenzial für Mobilität im Boden 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Aufgrund von zu wenig Informationen kann keine Aussage darüber gemacht werden, ob die Komponente(n) die Kriterien für PBT und vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erfüllt bzw. erfüllen. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Treibhauspotenzial (GWP) Keine der bekannten Komponenten ist aufgenommen in der Liste der fluorierten Treibhausgase (Verordnung (EG) Nr. 842/2006) Ozonabbaupotential (ODP) Nicht als gefährlich für die Ozonschicht eingestuft (Verordnung (EG) Nr. 1005/2009) ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sind eine allgemeine Beschreibung. Wenn anwendbar und vorhanden, sind die Expositionsszenarien aufgenommen in der Anhang. Sie müssen immer zum Thema gehörende Expositionsszenarien gebrauchen welche ihrem identifizierten Verwendungen entsprechen. 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung: 13.1.1 Abfallvorschriften Abfallcode (Richtlinie 2008/98/EG, Entscheidung 2000/0532/EG). 08 04 09* (Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien): Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten). 20 01 27* (Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01): Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten). Abhängig von dem Industriezweig und dem Produktionsprozess können auch andere Abfallcodes anwendbar sein. Gefährlicher Abfall nach Richtlinie 2008/98/EG. Nicht als gefährlicher Abfall eingestuft wenn Teil A und Teil B vermischt werden und ganz ausgehärtet sind. 13.1.2 Entsorgungshinweise Überarbeitungsgrund: 2.2 Überarbeitungsnummer: 0701 Datum der Erstellung: 1999-07-01 Datum der Überarbeitung: 2014-11-14 Referenznummer: 3006BE Produktnummer: 24339 9 / 13 Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Sortieren/getrennt einsammeln. Erhärten lassen. Einer genehmigten Deponie (Klasse I) zuführen. In einem genehmigten, mit Nachbrenner und Gaswäscher ausgestatteten Verbrennungsofen beseitigen mit energetischer Verwertung. Abfall entsorgen unter Beachtung der örtlichen und/oder nationalen Vorschriften. Gefährlicher Abfall soll nicht mit anderem Abfall vermischt werden. Unterschiedliche Arten von gefährlichem Abfall sollen nicht vermischt werden, wenn dies eine Verschmutzung nach sich ziehen kann oder zu Problemen bei der Weiterverarbeitung des Abfalls führen kann. Gefährlicher Abfall muss verantwortungsvoll gehandhabt werden. Alle Einrichtungen, die gefährlichen Abfall lagern, transportieren oder handhaben, müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr einer Verschmutzung oder Schädigung von Menschen oder Tieren zu vermeiden. Nicht in die Kanalisation oder die Umwelt ableiten. 13.1.3 Verpackung Abfallcode Behälter (Richtlinie 2008/98/EG). 15 01 10* (Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind). 13.1.4 Entsorgung verschmutzter Gebinde: Behälter vollständig entleeren Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunternehmen Empfohlene Reinigung: Reinigung durch Wiederverwerter oder Fachbetrieb ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Straße (ADR) 14.1 UN-Nummer: UN-Nummer 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Ordnungsgemäße Versandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen: Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr Klasse Klassifizierungscode 14.4 Verpackungsgruppe: Verpackungsgruppe Gefahrzettel 14.5 Umweltgefahren: Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: Sondervorschriften Sondervorschriften Sondervorschriften Begrenzte Mengen 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Reaktionsprodukt: BisphenolA-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700) 90 9 M6 III 9 Ja 274 335 601 Zusammengesetzte Verpackungen: bis zu 5 Liter je Innenverpackung für flüssige Stoffe. Ein Versandstück darf nicht schwerer sein als 30 kg. (Bruttomassa) Eisenbahn (RID) 14.1 UN-Nummer: UN-Nummer 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Ordnungsgemäße Versandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen: Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr Klasse Klassifizierungscode 14.4 Verpackungsgruppe: Verpackungsgruppe Gefahrzettel 14.5 Umweltgefahren: Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: Sondervorschriften Sondervorschriften Sondervorschriften Begrenzte Mengen 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Reaktionsprodukt: BisphenolA-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700) 90 9 M6 III 9 Ja 274 335 601 Zusammengesetzte Verpackungen: bis zu 5 Liter je Innenverpackung für flüssige Stoffe. Ein Versandstück darf nicht schwerer sein als 30 kg. (Bruttomassa) Binnenwasserstraßen (ADN) 14.1 UN-Nummer: Überarbeitungsgrund: 2.2 Überarbeitungsnummer: 0701 Datum der Erstellung: 1999-07-01 Datum der Überarbeitung: 2014-11-14 Referenznummer: 3006BE Produktnummer: 24339 10 / 13 Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) UN-Nummer 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Ordnungsgemäße Versandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen: Klasse Klassifizierungscode 14.4 Verpackungsgruppe: Verpackungsgruppe Gefahrzettel 14.5 Umweltgefahren: Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: Sondervorschriften Sondervorschriften Sondervorschriften Begrenzte Mengen 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Reaktionsprodukt: BisphenolA-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700) 9 M6 III 9 Ja 274 335 601 Zusammengesetzte Verpackungen: bis zu 5 Liter je Innenverpackung für flüssige Stoffe. Ein Versandstück darf nicht schwerer sein als 30 kg. (Bruttomassa) See (IMDG/IMSBC) 14.1 UN-Nummer: UN-Nummer 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Ordnungsgemäße Versandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen: Klasse 14.4 Verpackungsgruppe: Verpackungsgruppe Gefahrzettel 14.5 Umweltgefahren: Marine pollutant Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: Sondervorschriften Sondervorschriften Begrenzte Mengen 3082 Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. (reaction product: bisphenol-A-(epichlorhydrin) epoxy resin (number average molecular weight ≤ 700)) 9 III 9 P Ja 274 335 Zusammengesetzte Verpackungen: bis zu 5 Liter je Innenverpackung für flüssige Stoffe. Ein Versandstück darf nicht schwerer sein als 30 kg. (Bruttomassa) 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code: Anhang II von MARPOL 73/78 Nicht anwendbar, basiert auf den vorhandenen Angaben Luft (ICAO-TI/IATA-DGR) 14.1 UN-Nummer: UN-Nummer 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Ordnungsgemäße Versandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen: Klasse 14.4 Verpackungsgruppe: Verpackungsgruppe Gefahrzettel 14.5 Umweltgefahren: Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: Sondervorschriften Sondervorschriften Sondervorschriften Passagier- und Fracht-Flugzeug: Begrenzte Mengen: höchstzulässige Gesamtmenge je Verpackung Überarbeitungsgrund: 2.2 Überarbeitungsnummer: 0701 3082 Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. (reaction product: bisphenol-A-(epichlorhydrin) epoxy resin (number average molecular weight ≤ 700)) 9 III 9 Ja A97 A158 A197 30 kg G Datum der Erstellung: 1999-07-01 Datum der Überarbeitung: 2014-11-14 Referenznummer: 3006BE Produktnummer: 24339 11 / 13 Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch: Europäische Gesetzgebung: FOV-Gehalt Richtlinie 2010/75/EU FOV-Gehalt 0% Bemerkung Pflanzenschutzmitteln - aufgeführter Bestandteil Enthält Komponente(n) aufgenommen in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 REACH Anhang XVII - Restriktion Enthält Komponente(n), die den Beschränkungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 unterliegt/-en: Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Die identifizierte Verwendungen fallen nicht unter die Beschränkungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Nationale Gesetzgebung Die Niederlande Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Abfallidentifikation (die LWCA (die Niederlande): KGA Kategorie 04 Niederlande) Waterbezwaarlijkheid 6 Nationale Gesetzgebung Deutschland Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) WGK 2; Einstufung wassergefährdend auf Komponentenbasis nach Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) vom 27. Juli 2005 (Anhang 4) Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 TA-Luft 5.2.5; I Kaolin MAK - Krebserzeugend Kategorie TA-Luft 3B 5.2.1 Nationale Gesetzgebung Frankreich Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Keine Daten vorhanden Nationale Gesetzgebung Belgien Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Keine Daten vorhanden Sonstige relevante Daten Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) Keine Daten vorhanden Kaolin TLV - Carcinogen Kaolin; A4 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Kennzeichnung nach Richtlinie 67/548/EWG-1999/45/EG (DSD/DPD) Zettel Reizend Umweltgefährlich Enthält: Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700. R-Sätze 36/38 Reizt die Augen und die Haut 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Überarbeitungsgrund: 2.2 Überarbeitungsnummer: 0701 Datum der Erstellung: 1999-07-01 Datum der Überarbeitung: 2014-11-14 Referenznummer: 3006BE Produktnummer: 24339 12 / 13 Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets) S-Sätze 24 Berührung mit der Haut vermeiden 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/ Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Vollständiger Wortlaut aller unter Punkt 2 und 3 aufgeführten R-Sätze: R36/38 Reizt die Augen und die Haut R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R51 Giftig für Wasserorganismen R53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Vollständiger Wortlaut aller unter Punkt 2 und 3 aufgeführten H-Sätze: H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H411 Giftig für Wasserorganismen, Langzeitwirkung. (*) = SELBSTEINSTUFUNG VON BIG PBT Stoffe = persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe DSD Dangerous Substance Directive - Richtlinie über die Gefährlichen Stoffe DPD Dangerous Preparation Directive - Richtlinie über die Gefährlichen Präparate CLP (EU-GHS) Classification, labelling and packaging (Globally Harmonised System in Europa) Spezifische Konzentrationsgrenzwerte CLP Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 Spezifische Konzentrationsgrenzwerte DSD Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 C ≥ 5% Eye Irrit. 2; H319 CLP Anhang VI (ATP 0) C≥5% Skin Irrit. 2; H315 CLP Anhang VI (ATP 0) C≥5% Xi; R36/38 DSD Anhang VI (ATP 0) Alle in diesem Sicherheitsdatenbla enthaltenen Informa onen basieren auf den von BIG gelieferten Daten und Mustern. Die Angaben erfolgen nach bestem W issen und Gewissen und entsprechen dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Sicherheitsdatenbla es. Das Sicherheitsdatenbla vermi elt lediglich Anleitungen, wie man die unter Punkt 1 aufgeführten Stoffe/Zubereitungen/Gemische sicher handhabt, verwendet, verbraucht, lagert, transpor ert und entsorgt. Zu gegebener Zeit werden neue Sicherheitsdatenblä er erstellt, von denen ausschließlich die jeweils aktuellste Fassung verwendet werden darf. Ältere Fassungen müssen vernichtet werden. Sofern nicht ausdrücklich anderwei g im Sicherheitsdatenbla angegeben, gelten die in ihm angegebenen Informa onen nicht für die Stoffe/Zubereitungen/Gemische in einer reineren Form, als Mischung mit anderen Stoffen oder in anderer Verarbeitung. Das Sicherheitsdatenbla spezifiziert nicht die Qualität der betreffenden Stoffe/Zubereitungen/Gemische. Die Einhaltung der im Sicherheitsdatenbla enthaltenen Anweisungen entbindet den Verbraucher nicht von seiner Pflicht, alle Maßnahmen zu treffen, die der gesunde Menschenverstand sowie die Vorschri en und Empfehlungen diesbezüglich nahelegen oder die auf der Grundlage der konkreten Verwendungsbedingungen notwendig und/oder nützlich sind. BIG garan ert weder die Rich gkeit noch die Vollständigkeit der hier enthaltenen Informa onen und kann nicht für etwaige Änderungen durch Dri e ha bar gemacht werden. Das vorliegende Sicherheitsdatenbla ist ausschließlich für die Verwendung in der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein bes mmt. Jede Verwendung außerhalb des Geltungsbereiches erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung des vorliegenden Sicherheitsdatenbla es unterliegt den in Ihrer BIG-Lizenzvereinbarung enthaltenen Lizenz- und Ha ungsbeschränkungsbes mmungen oder – wenn diese nicht anzuwenden sind – den allgemeinen Bes mmungen von BIG. 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