Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil

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SICHERHEITSDATENBLATT
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, wie geändert durch Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator:
Produktname
Registrierungsnummer REACH
Produkttyp REACH
: Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
: Nicht anwendbar (Gemisch)
: Gemisch
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird:
1.2.1 Relevante identifizierte Verwendungen
Klebstoff
Epoxidharz
1.2.2 Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Verwendungen, von denen abgeraten wird bekannt
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt:
Lieferant des Sicherheitsdatenblattes
TYCO Electronics UK Ltd
Faraday Road, Dorcan
SN3 5HH Swindon, United Kingdom
☎ +44 1793 52 81 71
+44 1793 57 25 16
[email protected]
1.4 Notrufnummer:
24 Std/24 Std (Telefonische Beratung: Englisch, Französisch, Deutsch, Niederländisch):
+32 14 58 45 45 (BIG)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs:
2.1.1 Einstufung nach Verordnung EG Nr. 1272/2008
Nach den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft
Klasse
Kategorie
Gefahrenhinweise
Eye Irrit.
Kategorie 2
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
Skin Irrit.
Kategorie 2
H315: Verursacht Hautreizungen.
Skin Sens.
Kategorie 1
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Aquatic Chronic
Kategorie 2
H411: Giftig für Wasserorganismen, Langzeitwirkung.
2.1.2 Einstufung nach Richtlinie 67/548/EWG-1999/45/EG
Ist nach den Grundsätzen der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG als gefährlich eingestuft
Xi; R36/38 - Reizt die Augen und die Haut.
R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
N; R51-53 - Giftig für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
2.2 Kennzeichnungselemente:
Kennzeichnung nach Verordnung EG Nr. 1272/2008 (CLP)
Hergestellt von: Brandweerinformatiecentrum voor gevaarlijke stoffen vzw (BIG)
Technische Schoolstraat 43 A, B-2440 Geel
http://www.big.be
© BIG vzw
Überarbeitungsgrund: 2.2
Überarbeitungsnummer: 0701
Datum der Erstellung: 1999-07-01
Datum der Überarbeitung: 2014-11-14
Referenznummer: 3006BE
Produktnummer: 24339
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134-16220-450-de-DE
Enthält: Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700.
Signalwort
Achtung
H-Sätze
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H411
Giftig für Wasserorganismen, Langzeitwirkung.
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
P-Sätze
P280
P302 + P352
P362 + P364
P305 + P351 + P338
P337 + P313
P333 + P313
Schutzhandschuhe und Augenschutz tragen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit
entfernen. Weiter spülen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren:
CLP
Keine sonstigen Gefahren bekannt
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe:
Nicht anwendbar
3.2 Gemische:
Name
REACH Registrierungsnr.
CAS-Nr.
EG-Nr.
Konz. (C)
Reaktionsprodukt: Bisphenol-AEpichlorhydrinharze mit durchschnittlichem
Molekulargewicht ≤ 700
01-2119456619-26
25068-38-6
500-033-5
60%
<C<80%
Kaolin
1332-58-7
310-194-1
20%
<C<30%
Einstufung gemäß
DSD/DPD
Xi; R36/38
R43
N; R51-53
Einstufung gemäß CLP
Fußnote
Bemerkung
Eye Irrit. 2; H319
Skin Irrit. 2; H315
Skin Sens. 1; H317
Aquatic Chronic 2; H411
(1)(8)(10)
Bestandteil
(5)(2)
Bestandteil
(1) Zu vollständigem Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe Punkt 16
(2) Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am Arbeitzplatz gilt
(5) Dieser Bestandteil ist im Produkt physisch gebunden
(8) Spezifische Konzentrationsgrenzwerte, siehe Punkt 16
(10) Unterliegt den Beschränkungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Allgemeine Maßnahmen:
Die Lebensfunktionen überwachen. Bewusstloses Opfer: Atemwege freihalten. Bei Atemstillstand: künstliche Beatmung/Sauerstoffzugabe. Bei Herzstillstand:
Wiederbelebung durchführen. Bei Bewusstsein mit Atemschwierigkeiten: halbsitzende Lage. Bei Schock ist empfohlen: Körper flach, Beine hochgelagert. Bei
Erbrechen: Erstickung/Aspirationspneumonie vorkommen. Vor Wärmeverlust schützen (zudecken, nicht aufwärmen). Das Opfer ständig beobachten.
Psychologische Betreuung leisten. Opfer ruhig halten, jede Anstrengung vermeiden. Je nach dem Zustand: zum Arzt/Krankenhaus.
Nach Einatmen:
Opfer an die frische Luft bringen. Atemschwierigkeiten: Arzt/medizinischen Dienst konsultieren.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit viel Wasser spülen. Verwendung von Seife ist erlaubt. Bei andauernder Reizung einen Arzt konsultieren.
Nach Augenkontakt:
Sofort mit viel Wasser spülen. Keine Neutralisationsmittel verwenden. Bei andauernder Reizung einen Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser spülen. Frühestmöglich nach Einnahme: viel Wasser trinken lassen. Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Unwohlsein: Arzt/medizinischen
Dienst konsultieren.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
4.2.1 Akute Symptome
Nach Einatmen:
Ungewöhnlicher Expositionsweg. BEI ERHITZUNG: Beim Warmhärtevorgang möglich freigesetzte Dämpfe und Staub beim Schleifen/Sandstrahlen/Schneiden
des gehärteten Materials führen möglicherweise zu: Reizung der Atemwege. Trockene Kehle/Halsschmerzen. Reizung der Nasenschleimhäute.
Atemschwierigkeiten.
Nach Hautkontakt:
Prickeln/Reizung der Haut.
Nach Augenkontakt:
Beim Schleifen/Sandstrahlen/Schneiden des gehärtetes Materials entstehender Staub führt möglicherweise zu: Reizung des Augengewebes. Tränenfluss.
Rötung des Augengewebes.
Nach Verschlucken:
Ungewöhnlicher Expositionsweg. Reizung der Magen-Darm-Schleimhäute. Übelkeit. Bauchschmerzen. Blutige Stuhlgang. Blutiges Erbrechen.
Überarbeitungsgrund: 2.2
Überarbeitungsnummer: 0701
Datum der Erstellung: 1999-07-01
Datum der Überarbeitung: 2014-11-14
Referenznummer: 3006BE
Produktnummer: 24339
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4.2.2 Verzögert auftretende Symptome
Keine Wirkungen bekannt.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Wenn anwendbar und vorhanden, ist das unten angegeben.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel:
5.1.1 Geeignete Löschmittel:
Wassernebel. Mehrbereichsschaum. ABC-Pulver. Kohlensäure.
5.1.2 Ungeeignete Löschmittel:
Wasser (SCHARFER Strahl) kein wirksames Löschmittel.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Bei Brand: Bildung giftiger und ätzender Gase/Dämpfe (nitrose Gase, Kohlenmonoxid - Kohlendioxid).
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung:
5.3.1 Maßnahmen:
Giftige Gase mit Wassernebel verdünnen. Mit giftigem/ätzendem Niederschlagswasser rechnen. Mit umweltgefährdendem Löschwasser rechnen. Wasser
sparsam einsetzen, wenn möglich auffangen/eindämmen.
5.3.2 Besondere Schutzausrüstungen für die Brandbekämpfung:
Handschuhe. Gesichtsschirm. Schutzanzug. Bei Erhitzung/Verbrennung: Pressluft-/Sauerstoffgerät.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Kein offenes Feuer.
6.1.1 Schutzausrüstungen für nicht für Notfälle geschultes Personal
Siehe Punkt 8.2
6.1.2 Schutzausrüstungen für Einsatzkräfte
Handschuhe. Gesichtsschirm. Schutzanzug.
Geeignete Schutzkleidung
Siehe Punkt 8.2
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Freiwerdendes Produkt aufsammeln. Freigewordenen Stoff eindämmen. Boden- und Wasserverunreinigung vermeiden. Eindringen in Kanalisationen verhindern.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Verschüttetes Produkt mit inertem Material abdecken, z.B.: Sand, Erde, Vermikulit. Feststoff in verschließbaren Behältern sammeln. Verschütteter Feststoff/Reste
sorgfältig sammeln. Verschmutzte Flächen mit Seifenlösung reinigen. Nach der Arbeit Kleidung und Ausrüstung reinigen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte:
Siehe Punkt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sind eine allgemeine Beschreibung. Wenn anwendbar und vorhanden, sind die Expositionsszenarien
aufgenommen in der Anhang. Sie müssen immer zum Thema gehörende Expositionsszenarien gebrauchen welche ihrem identifizierten Verwendungen entsprechen.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
Von Zündquellen/Funken fernhalten. Sehr strenge Hygiene befolgen - Kontakt vermeiden. Haut- und Augenkontakt vermeiden. Beim Einsatz sollte das Einatmen
von möglich freigesetztem Gas/Dampf vermieden werden. Beim Schleifen/Sandstrahlen/Schneiden des gehärteten Materials Staub nicht einatmen. Nicht essen,
trinken oder rauchen am Arbeitsplatz. Nach der Handhabung Hände waschen. Behälter gut geschlossen halten. Verschmutzte Kleidung sofort ausziehen. Abfälle
nicht in den Ausguss schütten.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten:
7.2.1 Bedingungen für eine sichere Lagerung:
An einem kühlen Ort aufbewahren. An einem trockenen Ort aufbewahren. Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nur in Originalbehälter
aufbewahren. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
7.2.2 Fernhalten von:
Wärmequellen, Oxidationsmitteln, (starken) Säuren, Aminen.
7.2.3 Geeignetes Verpackungsmaterial:
Keine Daten vorhanden
7.2.4 Ungeeignetes Verpackungsmaterial:
Keine Daten vorhanden
7.3 Spezifische Endanwendungen:
Überarbeitungsgrund: 2.2
Überarbeitungsnummer: 0701
Datum der Erstellung: 1999-07-01
Datum der Überarbeitung: 2014-11-14
Referenznummer: 3006BE
Produktnummer: 24339
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Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Wenn anwendbar und vorhanden, sind die Expositionsszenarien aufgenommen in der Anhang. Hinweise des Herstellers beachten.
TE Connectivity-Anweisungen zur Produktinstallation beachten.
Teil A darf nur mit Teil B verwendet werden.
Die Härtungsreaktion verläuft exothermisch (Freisetzung von Wärme).
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter:
8.1.1 Exposition am Arbeitsplatz
a) Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition
Die Grenzwerte werden unten aufgeführt, soweit diese verfügbar und anwendbar sind.
die Niederlande
Kaoline
Belgien
Kaolin (fraction alvéolaire)
USA (TLV-ACGIH)
Kaolin
Frankreich
Kaolin
UK
Kaolin, respirable dust
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher
Expositionsgrenzwert 8 h (Privater ArbeitsplatzRichtgrenzwert)
10 mg/m³
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher
Expositionsgrenzwert 8 h
2 mg/m³
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher
Expositionsgrenzwert 8 h (TLV - Adopted Value)
2 mg/m³ (R,E)
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher
Expositionsgrenzwert 8 h (VL: Valeur non
réglementaire indicative)
10 mg/m³
Respirable fraction. The value is for
particulate matter containing no
asbestos and < 1% crystalline silica
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher
2 mg/m³
Expositionsgrenzwert 8 h (Workplace exposure limit
(EH40/2005))
b) Nationale biologische Grenzwerte
Die Grenzwerte werden unten aufgeführt, soweit diese verfügbar und anwendbar sind.
8.1.2 Verfahren zur Probenahme
Wenn anwendbar und vorhanden, ist das unten angegeben.
8.1.3 Anwendbare Grenzwerte bei der vorgesehenen Verwendung
Die Grenzwerte werden unten aufgeführt, soweit diese verfügbar und anwendbar sind.
8.1.4 DNEL/PNEC-Werte
DNEL - Arbeitnehmer
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
Schwellenwert (DNEL/DMEL)
Typ
Wert
DNEL
Systemische Langzeitwirkungen, Inhalation
12.25 mg/m³
Akute systemische Wirkungen, Inhalation
12.25 mg/m³
Systemische Langzeitwirkungen, dermal
8.33 mg/kg bw/Tag
Akute systemische Wirkungen, dermal
8.33 mg/kg bw/Tag
DNEL - Allgemeinbevölkerung
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
Schwellenwert (DNEL/DMEL)
Typ
Wert
DNEL
Systemische Langzeitwirkungen, dermal
3.571 mg/kg bw/Tag
Akute systemische Wirkungen, dermal
3.571 mg/kg bw/Tag
Systemische Langzeitwirkungen, oral
0.75 mg/kg bw/Tag
Akute systemische Wirkungen, oral
0.75 mg/kg bw/Tag
PNEC
Überarbeitungsgrund: 2.2
Überarbeitungsnummer: 0701
Bemerkung
Bemerkung
Datum der Erstellung: 1999-07-01
Datum der Überarbeitung: 2014-11-14
Referenznummer: 3006BE
Produktnummer: 24339
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Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
Medien
Wert
Süßwasser
0.006 mg/l
Meerwasser
0.0006 mg/l
Wasser (intermittierende Freisetzung)
0.018 mg/l
STP
10 mg/l
Süßwassersediment
0.996 mg/kg Sediment dw
Meerwassersediment
0.0996 mg/kg Sediment dw
Boden
0.196 mg/kg Boden dw
Oral
11 mg/kg Nahrung
8.1.5 Control banding
Wenn anwendbar und vorhanden, ist das unten angegeben.
Bemerkung
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition:
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sind eine allgemeine Beschreibung. Wenn anwendbar und vorhanden, sind die Expositionsszenarien
aufgenommen in der Anhang. Sie müssen immer zum Thema gehörende Expositionsszenarien gebrauchen welche ihrem identifizierten Verwendungen
entsprechen.
8.2.1 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Von Zündquellen/Funken fernhalten. Regelmäßige Konzentrationsmessungen in der Luft vornehmen. Ins freie/unter örtlicher Absauganlage/mit Lüftung oder
Atemschutz arbeiten. Entlüftung der Härtungsöfen soll in der Atmosphäre oder in einer Rauchgaswäsche erfolgen. Beim Schleifen/Sandstrahlen/Schneiden
des gehärteten Materials für allgemeine Lüftung sorgen.
8.2.2 Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Sehr strenge Hygiene befolgen - Kontakt vermeiden. Haut- und Augenkontakt vermeiden. Beim Einsatz sollte das Einatmen von möglich freigesetztem
Gas/Dampf vermieden werden. Beim Schleifen/Sandstrahlen/Schneiden des gehärteten Materials Staub nicht einatmen. Nicht essen, trinken oder rauchen
am Arbeitsplatz. Nach der Handhabung Hände waschen. Behälter gut geschlossen halten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
a) Atemschutz:
Bei unzureichender Lüftung: Atemschutzgerät anlegen.
b) Handschutz:
Handschuhe.
- Materialauswahl (guter Schutz)
Polyethylen, PVA.
c) Augenschutz:
Schutzbrille. Persönliche Schutzausrüstung verwenden, wie in Risikobeurteilung vorgeschrieben.
d) Hautschutz:
Schutzkleidung.
8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:
Siehe Punkt 6.2, 6.3 und 13
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften:
Erscheinungsform
Geruch
Geruchsschwelle
Farbe
Partikelgröße
Explosionsgrenzen
Entzündbarkeit
Log Kow
Dynamische Viskosität
Kinematische Viskosität
Schmelzpunkt
Siedepunkt
Flammpunkt
Verdampfungsgeschwindigkeit
Relative Dampfdichte
Dampfdruck
Löslichkeit
Relative Dichte
Zersetzungstemperatur
Selbstentzündungstemperatur
Explosionsgefahr
Überarbeitungsgrund: 2.2
Überarbeitungsnummer: 0701
Paste
Schwacher Geruch
Charakteristischer Geruch
Nicht anwendbar
Schwarz
Keine Daten vorhanden
Keine Daten vorhanden
Schwer brennbar
Nicht anwendbar (Gemisch)
15 - 50 Pa.s ; 50 °C
Keine Daten vorhanden
Keine Daten vorhanden
> 150 °C
>240 °C
Keine Daten vorhanden
Nicht anwendbar
Keine Daten vorhanden
Wasser ; unlöslich
1.31
Keine Daten vorhanden
Keine Daten vorhanden
Keine chemische Gruppe, die mit explosiven Eigenschaften in Verbindung gebracht wird
Datum der Erstellung: 1999-07-01
Datum der Überarbeitung: 2014-11-14
Referenznummer: 3006BE
Produktnummer: 24339
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Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Oxidierende Eigenschaften
pH
Keine chemische Gruppe, die mit oxidierenden Eigenschaften in Verbindung gebracht wird
Keine Daten vorhanden
9.2 Sonstige Angaben:
Keine Daten vorhanden
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität:
Temperatur höher als Flammpunkt: erhöhte Brand-/Explosionsgefahr.
10.2 Chemische Stabilität:
Stabil unter Normalbedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen:
Reagiert exothermisch mit (manchen) Verbindungen.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen:
Von Zündquellen/Funken fernhalten.
10.5 Unverträgliche Materialien:
Oxidationsmitteln, (starken) Säuren, Aminen.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Bei Brand: Bildung giftiger und ätzender Gase/Dämpfe (nitrose Gase, Kohlenmonoxid - Kohlendioxid).
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen:
11.1.1 Prüfungsergebnisse
Akute Toxizität
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
Expositionsweg
Parameter Methode
Wert
Expositionszeit
Spezies
Oral
LD50
OECD 420
>2000 mg/kg
Ratte (weiblich)
Dermal
LD50
Inhalation (Dämpfe) LC0
OECD 402
>2000 mg/kg
24 Stdn
Sonstiges
0.000008 ppm
5 Stdn
Wertbestimmung Bemerkung
Experimenteller
Wert
Ratte
Experimenteller
(männlich/weiblich) Wert
Ratte (männlich)
Experimenteller
Wert
Beurteilung beruht auf den relevanten Bestandteilen
Konklusion
Nicht für akute Toxizität eingestuft
Ätz-/Reizwirkung
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
Expositionsweg
Ergebnis
Methode
Expositionszeit
Zeitpunkt
Auge
Keine Reizwirkung OECD 405
1; 24; 48; 72; 168
Stunden
Haut
Leicht reizend
OECD 404
4 Stdn
1; 24; 48; 72; 168
Stunden
Einstufung beruht auf den relevanten Bestandteilen
Konklusion
Verursacht Hautreizungen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Spezies
Kaninchen
Kaninchen
Wertbestimmung Bemerkung
Experimenteller
Einmalige
Wert
Exposition
Experimenteller
Wert
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
Überarbeitungsgrund: 2.2
Überarbeitungsnummer: 0701
Datum der Erstellung: 1999-07-01
Datum der Überarbeitung: 2014-11-14
Referenznummer: 3006BE
Produktnummer: 24339
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Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
Expositionsweg
Ergebnis
Methode
Expositionszeit
Beobachtungszeitp Spezies
Wertbestimmung
unkt
Haut
Sensibilisierend OECD 429
Maus (weiblich) Experimenteller
Wert
Einstufung beruht auf den relevanten Bestandteilen
Konklusion
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Bemerkung
Spezifische Zielorgan-Toxizität
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
Expositionsweg
Parameter Methode
Wert
Organ
Wirkung
Oral (Magensonde) NOAEL
OECD 408
Dermal
OECD 411
NOAEL
50 mg/kg
bw/Tag
100 mg/kg
bw/Tag
Expositionszeit
Spezies
Wertbestimmun
g
Keine Wirkung 14 Wochen (täglich) Ratte
Experimenteller
(männlich/weibli Wert
ch) (männlich) Experimenteller
Keine
13 Wochen (3
Maus
unerwünschten Mal/Woche)
Wert
systemischen
Wirkungen
Beurteilung beruht auf den relevanten Bestandteilen
Konklusion
Nicht für subchronische Toxizität eingestuft
Keimzell-Mutagenität (in vitro)
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
Ergebnis
Methode
Testsubstrat
Wirkung
Negativ mit
OECD 472
Bacteria (S.typhimurium)
Keine Wirkung
Stoffwechselaktivierung,
negativ ohne
Stoffwechselaktivierung
Positiv
Sonstiges
Maus (Lymphomazellen
L5178Y)
Wertbestimmung
Experimenteller Wert
Experimenteller Wert
Keimzell-Mutagenität (in vivo)
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
Ergebnis
Methode
Expositionszeit
Testsubstrat
Negativ
ChromosomMaus (männlich)
Aberration-Test
Organ
Wertbestimmung
Experimenteller Wert
Karzinogenität
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
Expositionsw Parameter
Methode
Wert
Expositionszeit
Spezies
eg
Dermal
NOEL
OECD 453
100 mg/kg
104 Wochen (3
Maus (männlich)
Mal/Woche)
Oral
NOAEL
OECD 453
15-100 mg/kg/t
Wertbestimmun Organ
g
Experimenteller
Wert
104 Wochen (täglich) Ratte
Experimenteller
(männlich/weibli Wert
ch)
Wirkung
Keine
krebserzeugende
Wirkung
Keine
krebserzeugende
Wirkung
Reproduktionstoxizität
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
Überarbeitungsgrund: 2.2
Überarbeitungsnummer: 0701
Datum der Erstellung: 1999-07-01
Datum der Überarbeitung: 2014-11-14
Referenznummer: 3006BE
Produktnummer: 24339
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Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
Parameter
Methode
Wert
Expositionszeit Spezies
Entwicklungstoxizität
NOAEL
OECD 414
Maternale Toxizität
NOAEL
OECD 414
Wirkungen auf
Fruchtbarkeit
NOEL
OECD 416
> 540 mg/kg/t 6 - 15 Tage
(Trächtigkeit,
täglich)
180 mg/kg
6 - 15 Tage
bw/Tag
(Trächtigkeit,
täglich)
50 - 540 mg/kg 238 Tag(e)
bw/Tag
Wirkung
Organ
Ratte (weiblich) Keine Wirkung
Wertbestimmun
g
Experimenteller
Wert
Fötus
Ratte (weiblich) Keine Wirkung
Experimenteller
Wert
Ratte
Keine Wirkung
(männlich/weibl
ich)
Experimenteller
Wert
Beurteilung beruht auf den relevanten Bestandteilen
Konklusion CMR
Nicht für Reproduktions- oder Entwicklungstoxizität eingestuft
Nicht für mutagene Toxizität oder Gentoxizität eingestuft
Nicht für Karzinogenität eingestuft
Toxizität andere Wirkungen
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
Chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
NACH LANGFRISTIGER/WIEDERHOLTER EXPOSITION/KONTAKT: Hautausschlag/Entzündung.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität:
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
Parameter
Methode
Wert
Dauer
Spezies
Akute Toxizität Fische
LC50
OECD 203
Akute Toxizität Wirbellose
EC50
Toxizität Algen und andere
Wasserpflanzen
Chronische Toxizität
Wasserwirbellose
Toxizität WasserMikroorganismen
EC50
Äquivalent
1.1 - 2.8 mg/l
mit OECD 202
EPA 660/3 - 9.4 mg/l
75/009
Äquivalent
0.3 mg/l
mit OECD 211
> 100 mg/l
NOEC
IC50
2.3 mg/l
96 Stdn
Oncorhynchus
mykiss
48 Stdn
Daphnia magna
72 Stdn
21 Tag(e)
Selenastrum
capricornutum
Daphnia magna
3 Stdn
Belebtschlamm
Testplan
Süß/Salzwasser
Semistatische Süßwasser
s System
Wertbestimmung
Statisches
System
Statisches
System
Semistatische
s System
Statisches
System
Experimenteller
Wert; Nominale
Konzentration
Experimenteller
Wert; Fortbewegung
Experimenteller
Wert; Biomasse
Experimenteller
Wert; GLP
Experimenteller
Wert
Süßwasser
Süßwasser
Süßwasser
Süßwasser
Einstufung beruht auf den relevanten Bestandteilen
Konklusion
Giftig für Wasserorganismen, Langzeitwirkung.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit:
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
Biologische Abbaubarkeit Wasser
Methode
Wert
Dauer
OECD 301F: Manometrischer
5 %; Sauerstoffverbrauch
28 Tag(e)
Respirationstest
OECD 301B: CO2 Entwicklungstest
6 - 12 %; Kohlenstoffdioxid
28 Tag(e)
Phototransformation Luft (DT50 Luft)
Methode
Wert
Konz. OH-Radikale
AOPWIN v1.91
6.44 Stdn
500000 /cm³
Halbwertszeit Wasser (t1/2 Wasser)
Methode
Wert
Primärabbau/mineralisation
OECD 111: Hydrolyse als Funktion des pH86 Stdn; pH = 7
Werts
Überarbeitungsgrund: 2.2
Überarbeitungsnummer: 0701
Wertbestimmung
Experimenteller Wert
Experimenteller Wert
Wertbestimmung
QSAR
Wertbestimmung
Experimenteller Wert
Datum der Erstellung: 1999-07-01
Datum der Überarbeitung: 2014-11-14
Referenznummer: 3006BE
Produktnummer: 24339
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Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Konklusion
Enthält biologisch nicht leicht abbaubare Komponente(n)
12.3 Bioakkumulationspotenzial:
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Log Kow
Methode
Bemerkung
Nicht anwendbar (Gemisch)
Wert
Temperatur
Wertbestimmung
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
BCF andere Wasserorganismen
Parameter
Methode
Wert
Dauer
Spezies
BCF
3 - 31
Log Kow
Methode
EU Methode A.8
Kaolin
Log Kow
Methode
Wertbestimmung
QSAR
Bemerkung
Wert
>=2.918
Temperatur
25 °C
Wertbestimmung
Experimenteller Wert
Bemerkung
Keine Daten vorhanden
Wert
Temperatur
Wertbestimmung
Konklusion
Aufgrund der verfügbaren Zahlenwerte kann keine eindeutige Schlussfolgerung gezogen werden
12.4 Mobilität im Boden:
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
(log) Koc
Parameter
Methode
log Koc
SRC PCKOCWIN v2.0
Prozentverteilung
Methode
Mackay Level III
Bruchteil Luft
Bruchteil Biota
0%
Bruchteil
Sediment
1.9 %
Wert
2.65
Wertbestimmung
QSAR
Bruchteil Boden Bruchteil Wasser Wertbestimmung
84.3 %
13.8 %
Berechnungswert
Konklusion
Enthält Bestandteil(e) mit Potenzial für Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Aufgrund von zu wenig Informationen kann keine Aussage darüber gemacht werden, ob die Komponente(n) die Kriterien für PBT und vPvB gemäß
Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erfüllt bzw. erfüllen.
12.6 Andere schädliche Wirkungen:
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Treibhauspotenzial (GWP)
Keine der bekannten Komponenten ist aufgenommen in der Liste der fluorierten Treibhausgase (Verordnung (EG) Nr. 842/2006)
Ozonabbaupotential (ODP)
Nicht als gefährlich für die Ozonschicht eingestuft (Verordnung (EG) Nr. 1005/2009)
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sind eine allgemeine Beschreibung. Wenn anwendbar und vorhanden, sind die Expositionsszenarien
aufgenommen in der Anhang. Sie müssen immer zum Thema gehörende Expositionsszenarien gebrauchen welche ihrem identifizierten Verwendungen entsprechen.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung:
13.1.1 Abfallvorschriften
Abfallcode (Richtlinie 2008/98/EG, Entscheidung 2000/0532/EG).
08 04 09* (Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien): Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die
organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten).
20 01 27* (Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01): Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten). Abhängig von
dem Industriezweig und dem Produktionsprozess können auch andere Abfallcodes anwendbar sein. Gefährlicher Abfall nach Richtlinie 2008/98/EG. Nicht
als gefährlicher Abfall eingestuft wenn Teil A und Teil B vermischt werden und ganz ausgehärtet sind.
13.1.2 Entsorgungshinweise
Überarbeitungsgrund: 2.2
Überarbeitungsnummer: 0701
Datum der Erstellung: 1999-07-01
Datum der Überarbeitung: 2014-11-14
Referenznummer: 3006BE
Produktnummer: 24339
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Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Sortieren/getrennt einsammeln. Erhärten lassen. Einer genehmigten Deponie (Klasse I) zuführen. In einem genehmigten, mit Nachbrenner und Gaswäscher
ausgestatteten Verbrennungsofen beseitigen mit energetischer Verwertung. Abfall entsorgen unter Beachtung der örtlichen und/oder nationalen
Vorschriften. Gefährlicher Abfall soll nicht mit anderem Abfall vermischt werden. Unterschiedliche Arten von gefährlichem Abfall sollen nicht vermischt
werden, wenn dies eine Verschmutzung nach sich ziehen kann oder zu Problemen bei der Weiterverarbeitung des Abfalls führen kann. Gefährlicher Abfall
muss verantwortungsvoll gehandhabt werden. Alle Einrichtungen, die gefährlichen Abfall lagern, transportieren oder handhaben, müssen die notwendigen
Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr einer Verschmutzung oder Schädigung von Menschen oder Tieren zu vermeiden. Nicht in die Kanalisation oder die
Umwelt ableiten.
13.1.3 Verpackung
Abfallcode Behälter (Richtlinie 2008/98/EG).
15 01 10* (Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind).
13.1.4 Entsorgung verschmutzter Gebinde:
Behälter vollständig entleeren
Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunternehmen
Empfohlene Reinigung: Reinigung durch Wiederverwerter oder Fachbetrieb
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Straße (ADR)
14.1 UN-Nummer:
UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen:
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
Klasse
Klassifizierungscode
14.4 Verpackungsgruppe:
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
14.5 Umweltgefahren:
Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Begrenzte Mengen
3082
Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Reaktionsprodukt: BisphenolA-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700)
90
9
M6
III
9
Ja
274
335
601
Zusammengesetzte Verpackungen: bis zu 5 Liter je Innenverpackung für
flüssige Stoffe. Ein Versandstück darf nicht schwerer sein als 30 kg.
(Bruttomassa)
Eisenbahn (RID)
14.1 UN-Nummer:
UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen:
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
Klasse
Klassifizierungscode
14.4 Verpackungsgruppe:
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
14.5 Umweltgefahren:
Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Begrenzte Mengen
3082
Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Reaktionsprodukt: BisphenolA-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700)
90
9
M6
III
9
Ja
274
335
601
Zusammengesetzte Verpackungen: bis zu 5 Liter je Innenverpackung für
flüssige Stoffe. Ein Versandstück darf nicht schwerer sein als 30 kg.
(Bruttomassa)
Binnenwasserstraßen (ADN)
14.1 UN-Nummer:
Überarbeitungsgrund: 2.2
Überarbeitungsnummer: 0701
Datum der Erstellung: 1999-07-01
Datum der Überarbeitung: 2014-11-14
Referenznummer: 3006BE
Produktnummer: 24339
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Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen:
Klasse
Klassifizierungscode
14.4 Verpackungsgruppe:
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
14.5 Umweltgefahren:
Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Begrenzte Mengen
3082
Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Reaktionsprodukt: BisphenolA-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700)
9
M6
III
9
Ja
274
335
601
Zusammengesetzte Verpackungen: bis zu 5 Liter je Innenverpackung für
flüssige Stoffe. Ein Versandstück darf nicht schwerer sein als 30 kg.
(Bruttomassa)
See (IMDG/IMSBC)
14.1 UN-Nummer:
UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen:
Klasse
14.4 Verpackungsgruppe:
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
14.5 Umweltgefahren:
Marine pollutant
Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Begrenzte Mengen
3082
Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. (reaction product:
bisphenol-A-(epichlorhydrin) epoxy resin (number average molecular
weight ≤ 700))
9
III
9
P
Ja
274
335
Zusammengesetzte Verpackungen: bis zu 5 Liter je Innenverpackung für
flüssige Stoffe. Ein Versandstück darf nicht schwerer sein als 30 kg.
(Bruttomassa)
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code:
Anhang II von MARPOL 73/78
Nicht anwendbar, basiert auf den vorhandenen Angaben
Luft (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1 UN-Nummer:
UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen:
Klasse
14.4 Verpackungsgruppe:
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
14.5 Umweltgefahren:
Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Passagier- und Fracht-Flugzeug: Begrenzte Mengen: höchstzulässige
Gesamtmenge je Verpackung
Überarbeitungsgrund: 2.2
Überarbeitungsnummer: 0701
3082
Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. (reaction product:
bisphenol-A-(epichlorhydrin) epoxy resin (number average molecular
weight ≤ 700))
9
III
9
Ja
A97
A158
A197
30 kg G
Datum der Erstellung: 1999-07-01
Datum der Überarbeitung: 2014-11-14
Referenznummer: 3006BE
Produktnummer: 24339
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Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch:
Europäische Gesetzgebung:
FOV-Gehalt Richtlinie 2010/75/EU
FOV-Gehalt
0%
Bemerkung
Pflanzenschutzmitteln - aufgeführter Bestandteil
Enthält Komponente(n) aufgenommen in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011
REACH Anhang XVII - Restriktion
Enthält Komponente(n), die den Beschränkungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 unterliegt/-en: Beschränkungen der Herstellung,
des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse.
Die identifizierte Verwendungen fallen nicht unter die Beschränkungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Nationale Gesetzgebung Die Niederlande
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Abfallidentifikation (die
LWCA (die Niederlande): KGA Kategorie 04
Niederlande)
Waterbezwaarlijkheid
6
Nationale Gesetzgebung Deutschland
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
WGK
2; Einstufung wassergefährdend auf Komponentenbasis nach Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS)
vom 27. Juli 2005 (Anhang 4)
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
TA-Luft
5.2.5; I
Kaolin
MAK - Krebserzeugend
Kategorie
TA-Luft
3B
5.2.1
Nationale Gesetzgebung Frankreich
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Keine Daten vorhanden
Nationale Gesetzgebung Belgien
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Keine Daten vorhanden
Sonstige relevante Daten
Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
Keine Daten vorhanden
Kaolin
TLV - Carcinogen
Kaolin; A4
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Kennzeichnung nach Richtlinie 67/548/EWG-1999/45/EG (DSD/DPD)
Zettel
Reizend
Umweltgefährlich
Enthält: Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700.
R-Sätze
36/38
Reizt die Augen und die Haut
43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
Überarbeitungsgrund: 2.2
Überarbeitungsnummer: 0701
Datum der Erstellung: 1999-07-01
Datum der Überarbeitung: 2014-11-14
Referenznummer: 3006BE
Produktnummer: 24339
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Raychem Brand S1125 und S1264 Klebstoff, Teil B (alle Sets)
S-Sätze
24
Berührung mit der Haut vermeiden
28
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife
37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
61
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/ Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
Vollständiger Wortlaut aller unter Punkt 2 und 3 aufgeführten R-Sätze:
R36/38 Reizt die Augen und die Haut
R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R51 Giftig für Wasserorganismen
R53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
Vollständiger Wortlaut aller unter Punkt 2 und 3 aufgeführten H-Sätze:
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H411 Giftig für Wasserorganismen, Langzeitwirkung.
(*) = SELBSTEINSTUFUNG VON BIG
PBT Stoffe = persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe
DSD
Dangerous Substance Directive - Richtlinie über die Gefährlichen Stoffe
DPD
Dangerous Preparation Directive - Richtlinie über die Gefährlichen Präparate
CLP (EU-GHS) Classification, labelling and packaging (Globally Harmonised System in Europa)
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte CLP
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit
durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte DSD
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit
durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
C ≥ 5%
Eye Irrit. 2; H319
CLP Anhang VI (ATP 0)
C≥5%
Skin Irrit. 2; H315
CLP Anhang VI (ATP 0)
C≥5%
Xi; R36/38
DSD Anhang VI (ATP 0)
Alle in diesem Sicherheitsdatenbla enthaltenen Informa onen basieren auf den von BIG gelieferten Daten und Mustern. Die Angaben
erfolgen nach bestem W issen und Gewissen und entsprechen dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Sicherheitsdatenbla es.
Das Sicherheitsdatenbla vermi elt lediglich Anleitungen, wie man die unter Punkt 1 aufgeführten Stoffe/Zubereitungen/Gemische sicher
handhabt, verwendet, verbraucht, lagert, transpor ert und entsorgt. Zu gegebener Zeit werden neue Sicherheitsdatenblä er erstellt, von
denen ausschließlich die jeweils aktuellste Fassung verwendet werden darf. Ältere Fassungen müssen vernichtet werden. Sofern nicht
ausdrücklich anderwei g im Sicherheitsdatenbla angegeben, gelten die in ihm angegebenen Informa onen nicht für die
Stoffe/Zubereitungen/Gemische in einer reineren Form, als Mischung mit anderen Stoffen oder in anderer Verarbeitung. Das
Sicherheitsdatenbla spezifiziert nicht die Qualität der betreffenden Stoffe/Zubereitungen/Gemische. Die Einhaltung der im
Sicherheitsdatenbla enthaltenen Anweisungen entbindet den Verbraucher nicht von seiner Pflicht, alle Maßnahmen zu treffen, die der
gesunde Menschenverstand sowie die Vorschri en und Empfehlungen diesbezüglich nahelegen oder die auf der Grundlage der konkreten
Verwendungsbedingungen notwendig und/oder nützlich sind. BIG garan ert weder die Rich gkeit noch die Vollständigkeit der hier
enthaltenen Informa onen und kann nicht für etwaige Änderungen durch Dri e ha bar gemacht werden. Das vorliegende
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Überarbeitungsgrund: 2.2
Überarbeitungsnummer: 0701
Datum der Erstellung: 1999-07-01
Datum der Überarbeitung: 2014-11-14
Referenznummer: 3006BE
Produktnummer: 24339
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