Provisorische neue Kapitel noch unlektoriert aber

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8.4 Waffen auf dem Schulareal
Esther Luder
Als Waffen gelten Gegenstände, die dazu dienen
und geeignet sind, Lebewesen in ihrer Handlungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder handlungsunfähig zu machen, physisch oder psychisch zu verletzen oder zu töten. Dazu zählen auch Mittel, die
Gegenstände oder immaterielle Güter (z.B. Beziehungen) beschädigen, zerstören oder gebrauchsunfähig machen können. Nicht nur Waffen im gängigen Sprachverständnis, sondern z.B. auch ein
Holzstab, der entsprechend präpariert wurde, oder
eine Stahlkette gelten im entsprechenden Kontext
als Waffen.
Waffengesetz
Das seit 12. Dezember 2008 gültige neue Waffenrecht unterscheidet zwischen
verbotenen Waffen
meldungspflichtigen bzw. bewilligungspflichtigen
Waffen gefährlichen Gegenständen.
Auch Imitationen von echten Waffen dürfen im öffentlichen Raum nicht mitgetragen oder genutzt
werden. Der Besitz von Soft-Air-Waffen unter 18
Jahren ist verboten. Benutzt ein Minderjähriger eine Soft-Air-Pistole oder trägt sie bei sich, macht
sich der ältere Besitzer der Waffe insofern straffällig, weil er die Waffe nicht unter Verschluss hatte
und damit seine Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen hat.
Aus polizeilicher Sicht stehen Verwendungszweck
oder Absicht eines Gegenstandes im Vordergrund.
So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, dass ein Jugendlicher seinen Baseballschläger mit in den
„Ausgang“ nimmt, mit dem Gedanken, diesen allenfalls in Notwehr zu nutzen. Sobald die Absicht
besteht, einen Gegenstand zur allfälligen Verteidigung zu nutzen, ist dies strafbar.
Pfefferspray, der gemäss Giftgesetzt ab 18 Jahren
erworben werden kann, darf ausschliesslich zur
Notwehr gebraucht werden. Eine unverhältnismässige Anwendung, zum Beispiel bei verbalen Belästigungen, ist nicht statthaft. Daraus könnte eine
Klage wegen Tätlichkeit oder einfacher Körperverletzung resultieren.
Auch Messer wie der sogenannte „Pfadidolch“ dürfen ausserhalb der Aktivität in der Jugendgruppe
im öffentlichen Raum nicht mitgetragen oder genutzt werden.
Hintergrund
Hauptsächlich gibt es zwei Gründe, warum Kinder
und Jugendliche Waffen oder Gegenstände, die als
solche verwendet werden könnten, mit sich herum
tragen:
1. weil sie sich bedroht fühlen und sich schützen
resp. Respekt gegenüber jenen verschaffen wollen,
die sie plagen oder bedrohen.
2. weil Kinder oder Jugendliche damit ihre Machtposition demonstrieren und andere einschüchtern
wollen. Dies oft im Kontext einer Gangzugehörigkeit, wo Waffen wie z.B. Schlagringe, Ketten oder
Schlagruten eine hohe Faszination ausüben und
Ausdruck einer Zugehörigkeit signalisieren.
Häufig kann nicht zwischen Schutzhandlung und
Angriffsattacken unterschieden werden, da Waffen
oft in einem fortgeschrittenen Konflikt oder länger
dauernden Konfrontationen zum Einsatz kommen.
Dies ist beispielsweise bei Jugendgangs zu beobachten, wie auch bei eskalierenden Konflikten
zwischen einzelnen, männlichen wie weiblichen
Jugendlichen. Im Kontext Schule ist es jedoch wichtig, möglichst zwischen den verschiedenen Beweggründen zu unterscheiden, wenn ein allfälliger
strafrechtlich relevanter Aspekt berücksichtig werden muss. Im Vordergrund steht jedoch die klare
Haltung , dass keinerlei Waffen oder Ähnliches im
schulischen Umfeld toleriert werden.
Praxisumsetzung
Tauchen Waffen im schulischen Kontext auf, muss
reagiert werden:
Wenn möglich Waffe oder gefährlichen Gegenstand einziehen und innerhalb der Schule an einem
sicheren Ort aufbewahren (Achtung: Selbstschutz
vor Fremdschutz) Der Vorfall soll in einem Journal
protokoliert werden.
Rücksprache und Beratung mit der Polizei (insbesondere bei Waffen, die gemäss Waffenrecht als
Waffen gelten).
In einigen Kantonen gibt es inzwischen regionale
Jugendpolizisten, die in solchen Fällen kompetente
und rasche Ansprechpartner sind.
Allenfalls Kontakt und Absprache mit einer zuständigen Kriseninterventionsgruppe der Region – besonders dann, wenn Beteiligte durch die Bedrohung traumatisiert wurden.
Bald möglichst Gespräche mit den involvierten
Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigen (empfohlen auch bei volljährigen Lernenden)
Gesprächsergebnisse, Entscheide protokollieren.
Entschuldigung und Wiedergutmachung bei ge-
schädigten oder bedrohten Personen.
Überprüfen allfälliger schuldisziplinarischer Massnahmen mit dem Ziel einer Wiedereingliederung
der Täterschaft.
Die eingezogene Waffe muss von den Eltern abgeholt werden.
Aufgreifen der Thematik in den betroffenen Schulklassen. Hilfreich dazu sind die Impulsvorträge der
Polizei.
Bitte beachten
Werden Waffen im schulischen Umfeld gegen andere Personen benutzt, ist es dringend zu empfehlen, sich mit der Polizei abzusprechen. Beim Besitz
von nicht ordentlich gemeldeten oder von verbotenen Waffen ist die Schule nicht verpflichtet, Anzeige zu erstatten, wenn sie davon Kenntnis hat.
Sie ist jedoch aufgrund ihres Auftrags, die ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu schützen,
in hohem Masse verpflichtet, zu reagieren und
ausreichende Massnahmen einzuleiten. Die Rücksprache mit der Polizei kann dabei schnell erforderlich werden.
Ebenso wichtig ist es, Vorfälle richtig einzuordnen.
Nicht jeder gefährliche Gegenstand, der im Schulalltag auftaucht, wurde mitgebracht, um andere zu
verletzen. Das neue Taschenmesser, welches der
stolze Viertklässler seinem Freund auf dem Pausenplatz zeigt, dürfte nicht im schulischen Umfeld
auftauchen. Dies soll so kommuniziert werden.
Absicht klären
Es ist nötig, mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen zu eruieren, mit welcher Absicht sie eine Waffe oder einen dazu geeigneten Gegenstand
bei sich tragen.
Oftmals steckt dahinter die Angst vor Plagereien,
welche bisher nicht aufgedeckt wurden. In diesem
Fall liegt der primäre Handlungsbedarf in der Bearbeitung der bedrohlichen und belastenden Situation. Thematisiert wird dabei ebenfalls, dass eine
Waffe oder Ähnliches kein geeignetes Mittel ist,
die konflikthafte Situation zu lösen.
Werden Waffen zur Machtdemonstration, zur Einschüchterung oder in der Absicht der Rache oder
Vergeltung mitgetragen oder gar benutzt, ist der
dahinterliegende Konflikt ins Zentrum zu rücken.
In diesen Fällen ist genau zu überprüfen, ob die
Waffe zu Drohzwecken oder gar Erpressung eingesetzt wurde. Ist die Drohung mit der Herausgabe
von Geld verbunden, dann handelt es sich dabei
um Raub. Obwohl die Schule nicht verpflichtet ist,
die Polizei zu informieren, ist dies sehr zu empfehlen. Da es sich in diesen Fällen um Offizialdelikte
handelt, kann bzw. muss die Polizei dann aktiv
werden.
Im Zusammenhang mit dem Waffenbesitz kommt
unter Umständen nicht nur das Waffengesetz zur
Anwendung, sondern auch das Strafgesetz (z.B. bei
Drohung oder Raub) – wenn beispielsweise Eltern
Anzeige erstatten, nachdem ihr Kind mit einem
Messer bedroht wurde.
Prävention
Zentral ist die Grundhaltung der Schule gegenüber
Gewalt in jeglicher Form. Es genügt nicht, dass die
Schulführung und die Lehrpersonen sich dieser
Grundhaltung bewusst sind, sie müssen diese auch
aktiv kommunizieren und vertreten. Den Schülerinnen und Schülern muss bekannt sein, dass Gewalt an der Schule nicht toleriert wird und bei Verstoss gegen die Regeln mit Massnahmen gerechnet
werden muss. Auch die Erziehungsberechtigten
müssen entsprechend informiert werden.
Umsetzungsmöglichkeiten:
offensive Kommunikation der Grundwerte auf allen Stufen
stufenübergreifende Auseinandersetzung mit
Themen wie Konfliktlösungsmöglichkeiten, Sozialkompetenzen, Mitverantwortung, Gewaltformen
etc.
Förderung einer toleranten Streitkultur
gemeinsam mit den Schülerinnen und Schüler Regeln erstellen, wie sie bei Gewalt an der Schule reagieren können
Transparenz in Bezug auf Massnahmen bei Regelverstössen
Vorstellen von niederschwelligen Hilfsangeboten /
Anlaufstellen
regelmässige Information zum Thema Waffen und
Gewalt, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit der
Polizei
Aktiver Link unter www.edyoucare.net
http://waffen.fedpol.admin.ch
Informationen der Bundesverwaltung zum neuen
Waffengesetz (gültig seit Dezember 2008)
Bitte beachten Sie auch im Heft KRISEN die Kapitel
Erpressung und Raub
Mobbing
Gewalt und Pornographie auf dem Handy
4.2 Alarmieren
Björn Kuratli
Der Alarmierung der Rettungskräfte kommt in jeder Notfallsituation höchste Priorität zu. Mit einer
unverzüglichen und korrekten Alarmierung kann
wichtige Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte
eingespart werden. Aus diesem Grund wird unmittelbar nach der Gewinnung eines ersten Überblicks
nach folgendem Schema alarmiert:
Meldeschema:
In der Regel wird das Gespräch durch die Einsatzzentrale des Rettungsdienstes oder der Polizei geführt. Trotzdem ist es wichtig, folgende Informationen bereit zu halten:
Wo?
Wo ist der Ort des Notfalls. Genaue Angaben verhindern unnötiges Suchen durch die Rettungskräfte. Bei schwierigen Verhältnissen (grosse Gebäude,
Schulanlagen, usw.) nach Möglichkeit Einweisposten stellen.
Wer?
Wer informiert? Wie können die Rettungskräfte Sie
erreichen?
Was?
Kurze Schilderung des Ereignisses. Was ist vorgefallen, was hat sich ereignet?
Wann?
Wann hat sich das Ereignis ereignet? Ist es abgeschlossen, dauert es noch an?
Wie viele?
Wie viele Personen, Fahrzeuge, Gebäude, usw. sind
in welcher Art und Weise betroffen oder beteiligt?
(zum Beispiel: Anzahl der verletzten Personen und
allenfalls Art der Verletzungen; das ist eine wichtige Informationen für die Rettungskräfte zur Wahl
der Rettungsmittel wie Anzahl Fahrzeuge, Anzahl
Rettungskräfte, spezielle Einsatzmittel.)
Weitere Informationen?
Hinweise zu speziellen Gefahren, Hinweise zur Zufahrt, usw.
144
Sanität
117
Polizei
118
Feuerwehr
145
Tox-Zentrum (Vergiftungsnotfälle)
Allenfalls die Alarmierung über den Sanitätsnotruf
144 nicht vergessen
1414
Rega
112
Europäischer Notruf (kann auch mit gesperrtem Handy oder bei fehlendem Mobilfunknetz gewählt werden. Im Regelfall soll jedoch über
die entsprechende Notrufnummer alarmiert werden).
Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 5 Verhalten bei
medizinischen Notfällen
4.3 Rettungskette
Die Versorgung von Notfall-Patienten vom Ort des
Ereignisses bis zur Notfallstation des Spitals wird
als Rettungskette bezeichnet. Sie besteht aus folgenden Elementen:
• Sicherung (Bergung)
• Alarmierung und lebensrettende Sofortmassnahmen
• Weitere Hilfsmassnahmen
• Versorgung durch Rettungsdienst
• Endgültige Versorgung im Spital
Bildlich gesprochen ist dieses System ist so gut wie
das schwächste Glied in der Kette. Darum müssen
die Bereiche aufeinander abgestimmt sein und die
gegenseitige Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Ist
dies nicht der Fall, entsteht ein Riss in der Kette
und daraus kann eine Versorgungslücke resultieren.
Grafik ersetzen
Bitte beachten
Verändert sich die Situation zwischen Alarmierung
und dem Eintreffen der Rettungskräfte, soll nachalarmiert werden. Wird das Alarmieren an eine
Drittperson delegiert, ist sicherzustellen, dass die
Person die Alarmierung rückmeldet. Im Zweifelsfall
ist die Alarmierung zu wiederholen.
Notrufnummern:
Die ersten drei Elemente der Rettungskette werden durch Laien (Ersthelfer) sichergestellt. Ihr Ziel
ist es, durch fachgerechte Erste Hilfe die Zeit bis
zum Eintreffen der professionellen Rettungskräfte
zu überbrücken und die Versorgung des Patienten,
dessen Vitalfunktionen bedroht sind, sicherzustellen.
Bitte beachten
Je nach Versorgungsgebiet braucht der Rettungsdienst zwischen 8 Minuten (städtische Gebiete)
und 20 Minuten (ländliche Gebiete, Bergregionen)
bis zum Eintreffen beim Patienten nach einem Notruf. In der Regel entscheidet die Einsatzzentrale
des Rettungsdienstes, je nach der Dringlichkeit und
den jeweiligen Möglichkeiten, ob die Rettung über
die Strasse (Sanitätsfahrzeug) oder die Luft (Helikopter) erfolgt.
Gut zu wissen
In den letzten Jahren wurde die Rettungskette speziell in ländlichen Regionen durch sogenannte First
Responder ergänzt, die eine Art Bindeglied zwischen den Erste Hilfe leistenden Laien (Passanten,
Samariter, Betriebssanität) und den Sanitätsdiensten darstellen.
Der Begriff „First Responder“ (zu Deutsch Erstreagierender / Erstantwortender) kommt aus dem
angloamerikanischen Raum. So ist es in Amerika in
vielen Teilen üblich, neben einem professionellen
Rettungsteam, auch eine First Responder Einheit
der Feuerwehr aufzubieten. Die zentrale Überlegung, dass die ersten Minuten nach dem Ereignis
bei lebensbedrohlich erkrankten oder verletzten
Personen entscheidend sind, d. h. das therapiefreie
Intervall bis zur Durchführung medizinischer Massnahmen möglichst klein gehalten werden soll, hat
viel zur zunehmenden Etablierung von First
Respondern beigetragen. Dabei handelt es sich in
der Regel um vor Ort bereitgehaltene, mobile
Einsatzkräfte mit einer vertieften (Laien-) Ausbildung in Nothilfe, die dank der lokalen Verankerung
und der regionalen Nähe sehr rasch, d. h. vor dem
professionellen Rettungsdienst, beim Patienten
sein können.
5 Verhalten bei medizinischen Notfällen
Margrit Wyss Bischofberger
Medizinische Notfälle umfassen Unfälle oder
Krankheiten, welche sofortige Hilfemassnahmen
bedingen. Das Verhalten der anwesenden Personen entscheidet oft über den weiteren gesundheitlichen Verlauf des Betroffenen
Erste Hilfe - Massnahmen schnellstmöglich durchgeführt werden.
Wichtig dabei ist der Eigenschutz – die Helfenden
dürfen sich nicht selber gefährden (Schutz vor Verletzungen bei den Hilfemassnahmen, genaues Beobachten der Situation und Umgebung, Schutz vor
Infektionen durch Handschuhe, Beatmung mit
Hilfsmitteln wie Masken ). Das nachfolgende beschriebene ABC-Schema ist ein hilfreicher Raster
für Notsituationen.
Sofortmassnahmen
Sofortmassnahmen sollten ohne Selbstgefährdung
durch-geführt werden.
1. Bertoffene ansprechen
2. Betroffene aus der Gefahrenzone bringen
3. Hilfe anfordern bei Tel. Nr. 144
4. Kontrolle siehe auch BLS -Algorhythmus.
A - Airway (= Atemwege) Nase öffnen, Mund ausräumen, offenhalten durch Kopfüberstrecken
B - Breathing (= Atmung): Wenn keine Atmung:
Kopf überstreckt halten und beatmen
C - Circulation (=Kreislauf): Sind Lebenszeichen
vorhanden? Wenn keine Lebenszeichen sofort mit
Herzmassage beginnen:
30 Stösse und 2 Beatmung pro Zyklus: die Frequenz
der Stösse ist zwischen 80 bis 100 pro Minute, um
eine vernünftige Zirkulation zu erreichen. Immer
nach 30 Stössen erfolgen die 2 Beatmungshübe.
Heute wird meist die Defibrillation (D) durch ein
Gerät (AED = Automatischer Externer Defibrillator)
zu den Lebenserhaltenen Basismassnahmen
(=basic life supprt, BLS) gezählt. Das ergibt die Reihe „ABCD“.
Bewusstlose Personen- in stabile Seitenlage bringen, zudecken und immer überwachen.
Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen
Unklare Situationen bedingen immer eine Kontrolle bei einem Arzt bzw. im Spital.
Vorbeugen
Bei bekannten Empfindlichkeiten, Problemen sich
nicht exponieren.
Informationen über Krankheiten (z.B. Diabetes
mellitus, Asthma, Epilepsien) immer auf sich tragen.
Wichtige Medikamente immer auf sich tragen.
5.1 (Alkohol-) Vergiftung
Cornelia Andermatt Steiner
Fast jede Substanz kann bei Überdosierung zu einer Vergiftung führen! Bei Vergiftungen (Intoxikationen) durch Alkohol oder andere Substanzen ist
das oberste Gebot die Sicherung der Vitalfunktionen (Atmung, Herzschlag). Damit der Giftstoff
identifiziert werden kann, sollte dieser (wenn möglich) zusammen mit der verletzten Person ins Spital
gegeben werden. Die Symptome bei einer Vergiftung können je nach Substanz sehr unterschiedlich
sein. Neben Husten, Erbrechen, Muskelzuckungen,
rauschartigem Zustand können auch Benommenheit, Bewusstlosigkeit und Atemstillstand auftreten.
Sofortmassnahmen
Nach Einnahme, nur wenn die vergiftete Person
wach ist:
Wasser, Tee oder Sirup zu trinken geben (1 – 2 dl).
Bei schäumenden Substanzen nur einen Schluck
verabreichen, bei ätzenden Flüssigkeiten möglichst
schnell zu trinken geben (bis max. 30 Min. nach
Einnahme).
Nach Einatmen:
Die vergiftete Person unter Beachtung des Selbstschutzes aus der Gefahrenzone bringen (Gase,
Chemikalien) und für frische Luft sorgen.
Nach Hautkontakt:
Benetzte Kleider rasch entfernen, betroffene Haut
gut unter fliessendem Wasser spülen.
Nach Augenspritzern:
Auge sofort unter fliessendem Wasser 10 Min. spülen; Augenlider dabei gut offenhalten.
Bei Bewusstlosigkeit:
Bewusstlose Personen werden in die stabile Seitenlage gebracht. Kontrollieren, ob Puls und Atmung
vorhanden ist, falls dies nicht der Fall ist, Beginn
mit Reanimation (Herzmassage 30 mal und Beatmung 2 mal, die Frequenz der Stösse ist zwischen
80 bis 100 pro Minute, um eine vernünftige Zirkulation zu erreichen. Also immer nach 30 Stössen erfolgen die 2 Beatmungshübe.)
Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 5.10 Reanimation
Betroffene Person mit einer Decke (z. B. Rettungsdecke) warm halten, vor allem Personen mit einer
Alkoholvergiftung verlieren sehr schnell Körperwärme. Bei Bewusstlosigkeit keine Flüssigkeit einflössen.
Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen
Bei Vergiftungsverdacht und für Informationen
steht das Toxikologische Zentrum zur Verfügung
(Tel. 145).
Alle Personen mit Vergiftungserscheinungen müssen ärztlich behandelt werden (Notruf 144).
Bei Vergiftung durch chemische Stoffe und Gase
Feuerwehr alarmieren (Tel. 118).
Vorbeugen
Giftige Substanzen gut kennzeichnen und unter
Verschluss halten. Alkohol und Alkoholkonsum
thematisieren.
Bitte beachten
Zur richtigen Einschätzung sind folgende Angaben
wichtig:
Wer: Alter, Gewicht, Geschlecht der betreffenden
Person
Was: Alle Informationen über die betreffende Substanz
Wie: Geschluckt? Eingeatmet? Auf die Haut? In die
Augen?
Wieviel: Maximal aufgenommene Menge abschätzen
Wann: Wann ist der Vorfall passiert, wie viel Zeit
ist seither verstrichen?
Was noch: Erste beobachtbare Symptome? Erste
getroffene Massnahmen?
Wie weiter: geeignete Telefonnummer bei Rückruf
Aktiver Link unter www.edyoucare.net
Toxikologisches Zentrum: www.toxi.ch
Tel. 145
5.2 Verschlucken / Ersticken
Life Support, BLS)
Margrit Wyss Bischofberger
Besonderheit bei kleinen Kindern bei schwerer
Atemwegsobstruktion:
Kopf in Tiefflage
5 mal Klopf-Schlag auf den Rücken
Kind drehen Grafik ersetzen
„Verschlucken“ (= aspirieren) meint, dass flüssige
oder feste Substanzen in die Atemwege gelangen.
Durch starkes Husten kann der Fremdkörper meist
ausgehustet werden. Personen mit Schluckstörungen haben oft Erkrankungen, die durch das Verschlucken von meist flüssigen Bestandteilen entstanden sind.
Bei unzureichenden Schutzreflexen wie Schlucken,
Husten (Bsp. bei bewusstloser Personen) kann
Erbrechen in Rückenlage oder inadäquater Seitenlage zu Aspiration von Magensaft führen.
Unterschieden wird:
Leichte Atemwegsobstruktion: Die Person kann
noch atmen und sprechen. Durch husten und klopfen auf den Rücken kann der Fremdkörper (= Bolus) ausgehustete werden.
Schwere Atemwegsobstruktion: Die Person kann
nicht atmen, nicht sprechen nicht husten, es droht
der Erstickungstod. Gleichzeitig kann sich die Haut
blau verfärben. Therapie siehe Erstbehandlung
Sofortmassnahmen
Bei leichter Atemwegsobstruktion: Person zum
husten auffordern und auf den Rücken klopfen
(zwischen den Schulterblättern)
Bei schwerer Atemwegobstruktion
Person bei Bewusstsein: 5 mal Klopf-Schlag auf den
Rücken mit der Handwurzel zwischen Schulterblätter, Kontrolle, 5 mal Oberbauchkompressionen
(sogenannter „Heimlich Handgriff“) Grafik ersetzen
5 mal Thoraxkompression gleiche Stelle wie bei
Herzmassage (BLS) aber Stossrichtung kopfwärts.
Abwechselnd
Achtung: kleinen Kindern unbedingt den Kopf gut
halten! Grafik ersetzen
Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen
Personen mit Atemnot und Personen mit schwerer
Atemwegsobstruktion müssen schnellstmöglich
ärztlich behandelt werden. Notruf Tel. 144
Bei nicht behandelbaren Atembeschwerden den
Arzt aufsuchen bzw. Notfall aufsuchen.
Vorbeugen
Kleine Kinder: verschluckbare Gegenstände ausser
Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren
Erwachsene: keine Gegenstände wie Nägel,
Schrauben etc. zwischen den Lippen, Zähnen halten.
Bewusstlose Personen: Richtige Seitenlagerung
Bitte beachten
Personen, welche mit dem sogenannten „Heimlich
Handgriff“ behandelt wurden, resp. Kinder mit
Thoraxkompressionen, müssen danach dringen
den Arzt aufsuchen zwecks Kontrolle allfälliger innerer Verletzungen.
Beide Hände des Helfers führen kräftige, schräg
nach nach oben gerichtete Druckstöße in Richtung
Zwerchfell aus, dies provoziert einen künstlichen
Hustenreiz. (> kann innere Verletzungen provozieren).
Person: Bewusstlose
Heimlich Handgriff bei liegender Person
Wenn Herzkreislaufstillstand > Herzmassage (Basic
5.3 Asthmaanfall
Margrit Wyss Bischofberger
Ein akuter Asthmaanfall ist eine Verengung in den
unteren Atemwegen den Bronchiolen. Diese
Atemwegsverengung wird durch vermehrte
Schleimabsonderung, Verkrampfung oder Oedeme
(= Schwellung durch Ansammlung von Flüssigkeit
im Gewebe) verursacht.
Ursachen sind Entzündungen der Schleimhaut oder
/ und eine allergische Reaktion.
Das Leitsymptom ist eine akut auftretende Luftnot
(Dyspnoe). Besonders die Ausatmung ist erschwert
und wird oft begleitet mit einem pfeifenden Atemgeräusch. Die Personen machen meist einen spitzen Mund um die gesamte Luft aus der Lunge zu
pressen. Ebenso stützen sie den Oberkörper ab.
Die erschwerte Atmung / Luftnot kann zu Angstgefühl, Unruhe und Sprechschwierigkeiten führen.
Bläuliche Haut ist ein Spätsymptom.
Der akute Asthmaanfall kann zu einem sog. Status
asthmaticus führen. Der Person ist es nicht mehr
möglich, zu atmen. Ohne Behandlung ist er lebensbedrohlich.
Sofortmassnahmen
Den Patienten ansprechbar ist, befragen, ob er allergisch sei. Substanzerfragen. Wenn Allergie vorliegt, die auslösende Quelle stoppen resp. entfernen.
Meist hat die betroffene Person diese Medikamente auf sich. Bronchodilatatoren wie „Ventolin“ sind
Medikamente, welche inhaliert werden müssen
und sofortige Wirkung zeigen.
Vorgehen: Mundstück in den Mund:
beim Einatmung 1 Hub geben 2 x hintereinander.
Warten – Wenn keine Wirkung: wiederholen.
Allenfalls hat der Patient auch entzündungshemmende Medikamente wie Steroide (Kortison), die
unter Mithilfe verabreicht werden können.
Bei Atemstillstand: Beatmen
Bei Herzkreislaufstillstand: Reanimationsmassnahmen beginnen (Herzmassage 30 mal und Beatmung 2 mal, die Frequenz der Stösse ist zwischen
80 bis 100 pro Minute, um eine vernünftige Zirkulation zu erreichen. Also immer nach 30 Stössen erfolgen die 2 Beatmungshübe.)
Bei bewusstlosen Patienten immer nach Hinweisen
au Ursachen suchen: Dokumente (Allergiepass),
Medikamente und dem Notarzt melden.
Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen
Bei nicht behandelbaren Atembeschwerden den
Arzt bzw. Notfall aufsuchen.
Später:
Person soll den Arzt zur Abklärung aufsuchen,
wenn Krankheit vorher nicht bekannt war.
Bitte beachten
Vor einer Klassenreise oder einem Lager entsprechende Unverträglichkeit / Allergien abklären und
die notwendigen Medikamente mit Gebrauchsanweisung mitnehmen.
Unverträglichkeiten publik machen und bei bekannter Allergie sich nicht exponieren.
Asthmapass auf sich tragen. Medikament in
Reichweite tragen.
5.4 Verbrennungen / Verbrühungen
Margrit Wyss Bischofberger
Bei Verbrennungen werden die Zell der Haut und
Unterhaut bis zum Muskelgewebe durch Hitzeeinwirkung zerstört. Ausdehnung und Tiefeneinwirkung sind abhängig von der Zeitdauer und der Hitzequelle
Der Schweregrad einer Verbrennung / Verbrühung
wird in drei Grade eingeteilt.
Grad I: Rötung der Haut ev. geschwollen ist
schmerzhaft (Bsp: Sonnenbrand)
Grad II: Rötung der Haut mit Blasenbildung ist sehr
schmerzhaft (kann Narben hinterlassen)
Grad III: Verkohlung, die Haut ist weiss, grau oder
verkohlt (schwarze Stellen) und nicht schmerzhaft.
Es können alle drei Grade bei einer Verbrennung /
Verbrühung vorkommen.
Grössere Brandwunden können durch Verlust von
Gewebsflüssigkeit, Eiweissen, Salzen zum Schock (=
Minderdurchblutung der Organe) führen. Mit einer
Faustregel kann die Ausdehnung der Verbrennung
abgeschätzt werden:
Die Handinnenfläche des Verletzten entspricht ca.
1% der Körperoberfläche.
Es besteht Lebensgefahr bei mehr als 15% verbrannter Körperoberfläche beim Erwachsenen. Das
entspricht etwa einem Bein oder dem ganzen Rücken. Jede dieser Regionen entspricht etwa 18%.
Bei Kindern besteht Lebensgefahr, wenn mehr als
5% verbrannt oder verbrüht sind. Beim Kind entspricht der Rücken in Abhängigkeit vom Alter zwischen 10% (Säuglinge) und 18% (Zehnjährige).
Bei Verbrennungen im Gesicht muss immer eine
Rauchvergiftung in Betracht gezogen werden.
Elektrounfall:
Die oberflächliche erkennbare Verbrennung sagt
nichts aus über das wirkliche Ausmass der Verletzung. Oft sind nicht erkennbare gravierende tiefgreifende Verbrennungen vorhanden. Diese Unfälle sind meist begleitet mit Herzrhythmusstörungen
bis Herzstillstand. Auch Neurologische Ausfälle sind
häufig.
Blitzschlag:
Die Verletzung wird durch die Körperstellung, Erdung sowie die Ein- und Austrittsstelle des Blitzschlags bestimmt. Schwere oberflächliche Verbrennungen sind selten. Der Tod tritt meist durch
Atem- oder Kreislaufstillstand ein.
Sofortmassnahmen
Sofort mit kühler Flüssigkeit (10-20 °C) mindestens
15 - 20 Minuten kühlen. Das stoppt die weitere
Zellzerstörung und lindert den Schmerz. Wenn keine Flüssigkeit vorhanden ist, kann „Vestasan“ (oder
ähnliches Produkt) zum Kühlen gebraucht werden.
Es ist nicht nötig mit Eiswasser zu kühlen.
Kein Alkohol zum Kühlen verwenden!
Keine Zeit verschwenden um die Kleider zu entfernen. Eingebrannt Kleider nie selber entfernen, da
auch Haut mitentfernt werden könnte.
Wunde nach dem Kühlen mit sauberem Tuch abdecken und Arzt aufsuchen.
Achtung: Bei Kindern besteht die Gefahr der Unterkühlung, wenn über länger Zeit grossflächige
Wunden gekühlt werden müssen.
Verbrennungen ersten Grades (Sonnenbrand) werden mit „Fenistil“salbe (oder ähnliches Produkt)
behandelt.
Bei Herzkreislaufstilltand > Herzmassage 30 mal
und Beatmung 2 mal, die Frequenz der Stösse ist
zwischen 80 bis 100 pro Minute, um eine vernünftige Zirkulation zu erreichen. Also immer nach 30
Stössen erfolgen die 2 Beatmungshübe.
Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 7.4 Erste-HilfeKoffer / Schulhausapotheke
Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen
Nötig bei Verbrennungen im Gesicht, über den Gelenken, im Genitalbereich (Narbenbildung), bei
grossflächigen sowie Verbrennungen dritten Grades, bei Elektrounfall und Blitzschlag.
Bitte beachten
Bei Verbrennungen im Gesicht kann zusätzlich eine
Rauchvergiftung vorliegen. Zeichen einer Rauchvergiftung sind Husten, ev. mit dunklem Auswurf.
Bei Verdacht auf eine Fraktur sowie bestätigtem
Fraktur muss der Betroffene unverzüglich und begleitet in ärztliche Behandlung. Vorher bitte Nichts
zu Trinken oder zu Essen geben, da der Betroffene
ev. operiert werden muss.
Eine Augenverletzung ist ein Notfall, da sie zu
Blindheit führen kann.
Augenverletzungen können durch verschieden Gegenstände und Stoffe verursacht werden und werden durch starke Schmerzen begleitet. Auch der
Druck eines Faustschlages oder eines Balls kann
schwere Verletzungen hervorrufen
Verätzungen durch Säure (Batteriesäure, Klebstoffe) oder Lauge (Putzmittel, Pestizide) können am
Arbeitsplatz oder in der Freizeit geschehen. Oft geschieht es durch unsachgemässe Handhabung der
Flüssigkeiten oder die Sicherheitsvorschriften wie
das Tragen von Schutzbrillen werden nicht eingehalten Auch Spritzer, die beim Umleeren von
Flüssigwaschmitteln entstehen, können zu solchen
Verletzungen führen.
Verätzungen verursachen starke Schmerzen. Es
kann ein Lidkrampf auftreten und das Auge/die
Augen tränen. Lichtscheue und Sehkraftverlust
können auftreten. Die Beschwerden sind abhängig
von der ins Auge geratenen Substanz und der
Schwere der Verätzung
Verblitzung: Intensives UV-Licht, auch Schweissflammen können die sogenannte Hornhautoberfläche schädigen.
Sofortmassnahmen
Sofort ausgiebig spülen. Spüllösungen können
neutrale Flüssigkeiten sein, welche sich in Reichweite befinden. Ideal ist Wasser, Mineralwasser
oder spezielle Augenduschen, wie sie etwa im
Chemiezimmer bereit stehen. Zur Not dienen auch
wässerige Flüssigkeiten wie Limonade, Bier, Tee,
schwarzer Kaffee; aber keine Milch!
Die Lider müssen ev. auch gegen Widerstand (Liedkrampf) durch eine Hilfsperson offen gehalten
werden, damit die Spülung durchgeführt werden
kann. Dabei den Kopf des Verletzten auf die Seite
des verätzten Auges neigen, damit die schädliche
Flüssigkeit nicht ins zweite Auge fliessen kann.
Augen nicht reiben.
Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen
Personen mit Verdacht auf Verätzungen und gesicherten Verätzungen am Auge müssen sofort in
ärztliche Behandlung.
Auch auf dem Weg zur ärztlichen Behandlung soll
immer gespült werden.
Vorbeugen
Bei Handlungen mit Säuren, Laugen oder anderen
chemischen Stoffen, Farbe etc. immer Schutzbrillen tragen.
Bitte beachten
Zur Akuttherapie werden in kurzen Abständen Augentropfen verabreicht. Die Spülungen werden in
Zeitabständen wiederholt.
Wie die Therapie weiter geführt wird ist, abhängig
von der ätzenden Substanz und den verursachten
Schäden. Verletzungen mit Laugen sind schwerwiegender als mit Säure, da sie weiter in die Tiefe
des Auges eindringen
Kleine Schmutzpartikel können mit Wasser ausgespült werden.
Bei Splitter in den Augen muss der Betroffene sofort in ärztlich Behandlung erhalten. Keine Gegenstände aus Augen ziehen. Augen locker abdecken.
Der Arzt kann das Lid umklappen und der / die
Fremdkörper entfernen.
Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 7.4 Erste-HilfeKoffer / Schulhausapotheke
5.6 Blutungen / Blutstillung
zungen müssen ärztlich versorgt werden.
Margrit Wyss Bischofberger
Vorbeugen
Gefährliche Situationen vermeiden.
Verletzte Personen nie allein lassen, immer überwachen
Verletzte Person soll sich hinsetzen oder liegen,
somit kann einem ev. Kreislaufzusammenbruch
vorgebeugt werden.
Wunde mit möglichst keimarmen / keimfreiem /
Verband abdecken.
Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 7.4 Erste-HilfeKoffer / Schulhausapotheke
Blutungen (= Hämorrhagien) bezeichnet das Austreten von Blut an einem beliebigen Ort des Gefässsystems des Blutkreislaufes. Blutungen werden
Unterteilt in:
Äussere Blutungen, das Blut tritt aus dem Körper.
Die Austrittsstelle und die Verlustmenge ist einfach
zu erkennen. Wichtig: es sieht schnell nach sehr
viel (Menge) aus.
Innere Blutungen, die Blutung findet im Köperinnern statt und ist von Aussen nicht zu sehen.
Selbst grosse innere Blutungen sind kaum zu erkennen. Grosser Blutverlust kann sehr schnell zum
Schock (= Minderdurchblutung der Organe) und
schliesslich zum Tod durch Verbluten führen. Anzeichen für einen Schock sind flacher und schneller
Puls.
Vermehrte Blutungsneigungen sind in der Regel
Krankheits- oder Vergiftungsbedingt. Sie werden
nach Grösse unterschieden:
punktförmige Blutungen
münzgrosse Blutungen
fleckenartige Blutungen
grossflächige Blutungen
Weiter Unterscheidungen:
Venöse Blutungen - eher dunkles Blut fliesst aus
Wunde
Kapilläre Blutungen - Punkförmige Blutung ->
Schürfwunde
Arterielle Blutungen - eher helles Blut, schiesst
pulsierend oder im Strahl aus der Wunde
Sofortmassnahmen
Blutstillung ist am effektivsten durch Druck auf
oder unmittelbar hinter der Blutungsstelle auf das
blutzuführende Blutgefäss. Hochlagern des verletzten Körperteils senkt den Blutdruck an der Blutungsstelle.
Das Anlegen eines Kompressionsverbandes reicht
in der Regel, um die Blutung zu stoppen. Das zusätzliche anlegen von Polster mit starker Umwickelung erhöht den Druck auf die Blutungsstelle.
Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen
Bei Verdacht auf innere Blutungen / Verletzungen
unverzüglich Arzt oder Notfall aufsuchen bzw.
Krankenwagen kommen lassen. Offene Wunden,
bei arterieller Blutung, nicht stoppbaren Blutungen, Verletzungen mit Hautschädigung im Gesicht,
im Genitalbereich sowie verstümmelnde Verlet-
Bitte beachten
Eigenschutz: Möglichst Einmalhandschuhe zur
Wundversorgung tragen (> Infektionsrisiko)
Wunden nicht auswaschen oder reinigen (ausser
Bisswunden, Verätzungen). Schussverletzungen
bewirken oft starke / lebensbedrohliche inneren
Blutungen.
Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 5.4 Verbrennungen
Keine Hausmittel (Mehl) oder Medikamente
(Wundpuder, Salbe) in oder auf Wunde geben.
Keine Fremdkörper entfernen, denn es besteht die
Gefahr, dass sich die Blutung verstärkt, Zusatzverletzungen gesetzt werden, oder eine Infektion geschieht.
Behandlungsbedürftige Wunden sollten innerhalb
von 6 Stunden medizinisch versorgt werden.
Das Abbinden eines Beines oder Armes sollte nur
im äussersten Notfall (z.B. bei vollständiger Abtrennung) vorgenommen werden.
Eine allfällige Tetanusimpfschutz kann innerhalb
von 24 Stunden verabreicht werden.
.
5.7 Knochenbrüche
Margrit Wyss Bischofberger
Knochenbrüche (= Frakturen) sind Verletzung des
Knochens durch direkte oder indirekte Gewalteinwirkung, mit oder ohne Stabilitätsverlust. Es wird
unterschieden zwischen:
Geschlossene Frakturen: Die Haut über dem Frakturbereich ist intakt
Offene Frakturen: Die Haut über dem Frakturbereich ist geschädigt. Das kann der Schweregrad der
Verletzung unterschiedlich sein: von kleinen
Weichteilschäden bis ausgedehnten Gefäss-und
Nervenläsionen mit freiliegender Fraktur.
Die Art und Ausdehnung der Begleitverletzungen
beeinflussen den Schweregrad und die Dringlichkeit der Behandlung.
Schädel- Wirbelsäulen- und Beckenfrakturen zeugen von starker Gewalteinwirkung. Lebensbedrohliche Komplikationen wie Blutungen und Lähmungen können sich in diesen Bereichen schnell entwickeln. Solche Frakturen müssen sofort ärztlich behandelt werden.
Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 5.8 Kopfverletzungen und 5.9 Wirbelsäulenverletzungen
Sofortmassnahmen
Frakturen sind in der Regel sehr schmerzhafte Verletzungen. Verletzter Körperteil möglichst nicht
bewegen. Wenn Stellung verändert werden muss,
soll der Betroffene selber soviel wie möglich mitarbeiten. (Bsp. verletzter Arm mit der anderen Hand
anheben.
Wenn möglich mit Schiene oder andern festen Gegenständen stabilisieren. Stabilisation vermindert
auch die Schmerzen.
Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 7.4 Erste-HilfeKoffer / Schulhausapotheke
Wenn Wunde vorhanden, möglichst keimarm abdecken. Allfällige Blutungen stillen.
Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 5.6 Blutungen
Schmuck oder Kleider an betroffenen Extremitäten
bzw. Stelle entfernen, aufschneiden, da durch Anschwellung die Gefahr der Unterbrechung der Blutzufuhr besteht
Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen
Bei Verdacht auf eine Fraktur sowie bestätigtem
Fraktur muss Betroffener unverzüglich in ärztliche
Behandlung, unbedingt mit Begleitung.
Bitte beachten
Nichts zu Trinken oder zu Essen geben, da Betroffener ev. operiert werden muss.
5.8 Kopfverletzung
Agnes Martin
Kopfverletzungen werden nach Schweregraden
eingeteilt. Die verschiedenen Verletzungen des
Schädels und des Hirns können kombiniert vorkommen:
Beulen:
verschwinden innert Minuten wieder
Kopfplatzwunden:
bluten stark (Blutgefässe der Kopfhaut liegen sehr
nahe an der Oberfläche). Diese Blutungen wirken
meist sehr alarmierend, das bedeutet aber nicht,
dass die Verletzung schwerwiegend sein muss.
Gehirnerschütterung (= commotio cerebri):
leichte Hirnverletzung mit akuter, vorübergehender Funktionsstörung des Gehirns. Diese können
mit sofortiger kurzfristiger Bewusstseinsstörung
von wenigen Minuten bis zu maximal einer Stunde
einhergehen.
Gehirnprellung (= contusio cerebri):
Bewusstlosigkeit länger als 30 Minuten.
Kopfverletzungen ohne sichtbaren Blutverlust nach
aussen, können lebensgefährliche Blutungen und
Verletzungen des Hirns zur Folge haben. Konsequenz aller Verletzungen: mind. 24h beobachten,
damit allfällige Zeichen einer schweren Kopfverletzung festgestellt werden können (wie Wesensveränderung, Schläfrigkeit, Lähmungserscheinungen,
Doppelbilder, starke Übelkeit)
Sofortmassnahmen
alle Viertelstunden während 24 h beobachten, ob
Symptome auftreten wie:
Erinnerungslücken (Amnesie); dies kann durch Fragen z.B. nach Personalien eruiert werden
einseitig verlangsamter Bewegung (Arme, Beine
können nur schwer bewegt werden)
Bewusstseinsstörungen,
Schläfrigkeit bis Bewusstlosigkeit (bevorzugt wird
eine Seitenlagerung, wenn keine Rückenverletzungen vor liegen)
Kopfschmerzen,
Schwindel und Gleichgewichtsstörungen,
Schielen/ Pupillendifferenz (unterschiedlich grosse
Pupillen)
Krämpfe, Übelkeit und Erbrechen.
Die Überprüfung der Vitalzeichen: Kontrolle, ob eines der folgenden Zeichen vorhanden ist: Sprechen, Atembewegungen, Husten, Bewegungen an
Extremitäten, Blinzeln, Kauen
Beulen: kühlen mit Eis/ Kältepackung zur Schmerzreduktion
Trotz blutender Kopfverletzung auf andere unauffälligere Verletzungen achten.
Blutstillung mit einem sauberen Tuch / Verband
Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 5.6 Blutungen
Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen
Wenn eines der oben genannten Symptome auftaucht, sofort den Rettungsdienst anfordern.
Schädel- und Hirnverletzungen müssen in den ersten 12 – 24 hospitalisiert Stunden überwacht werden.
Vorbeugen
Helmtragen bei Ausflügen mit Velos, Skates, Schlitten, Skis, Snowboards usw.. Beim Baden keine
Kopfsprünge an flachen oder trüben Stellen. Im
Schulbus Sicherheitsgurten tragen.
Bitte beachten
Blutstillung bei Riss- oder Quetschwunden am
Schädel: am Unfallort legen Erste-Hilfe-Leistende
für den Transport einen gut sitzenden, sauberen
und möglichst sterilen Verband an. Dabei darf die
Wunde nicht mit blossen Fingern berührt werden.
Ein durchgebluteter Verband soll nicht ersetzt,
sondern von aussen z.B. durch zusätzliche Kompressen verstärkt werden. Bei starker Blutung wird
ein Verband mit lokaler Kompression angelegt. Ein
Wundverschluss ist möglich bei sauberen Wunden,
die nicht älter als 6 – 8 Stunden sind (Ausnahme:
Saubere gut durchblutete und offenbar kaum kontaminierte Wunden können meist bis 24 Stunden
nach der Verletzung verschlossen werden.)
5.9 Wirbelsäulenverletzung
und Hals entfernen (wenn möglich mit 2 Helfenden).
Cornelia Andermatt Steiner
Bei Stürzen aus grosser Höhe, bei Verkehrs- und
Sportunfällen ist das Risiko einer Wirbelsäulenverletzung besonders hoch. Bei einer verletzten Wirbelsäule besteht die Gefahr, dass auch das Rückenmark und die darin enthaltenen Nerven betroffen sind. Im schlimmsten Fall muss mit einer
Lähmung oder sogar einem Atemstillstand gerechnet werden.
Folgende Symptome deuten auf eine Wirbelsäulenverletzung hin: Schmerzen im Nacken-, Rücken
oder Brustbereich, Kein Gefühl in den Armen und /
oder Beinen, Kribbeln, Kraftlosigkeit, Schwächegefühl in den Armen und / oder Beinen
Eine Wirbelsäulenverletzung kann erst nach einer
Röntgenuntersuchung ausgeschlossen werden.
Sofortmassnahmen
Bei der Erstbehandlung muss die Wirbelsäule fixiert werden, um (weitere) Schäden des Rückenmarkes zu verhindern.
Die verletzte Person auffordern, ruhig liegen zu
bleiben und sich möglichst nicht zu bewegen. Es
darf auch nichts unter den Kopf geschoben werden.
Anwendung des sogenannten „Halsschienengriffes“, um den Kopf zu stabilisieren und eine Drehung oder Beugung des Kopfes zu verhindern: Dabei kniet die helfende Person am Kopfende des
Verletzten, mit der rechten Hand wird auf der
rechten Seite Schulter, Hals und Kopf in einer Linie
fixiert. Mit dem linken Arm wird die linke Seite des
Kopfes gestützt.
Wenn die rückenverletzte Person bewusstlos ist
(z.B. nach einem Sturz), muss sie mit vier Helfern
vorsichtig „en bloc“ in eine stabile Seitenlagerung
gebracht werden, dabei muss die Achse Kopf-HalsRücken-Beine stabil bleiben.
Überprüfen, ob Atmung und Puls vorhanden ist,
wenn nicht, sofort in der Rückenlage mit Sofort mit
Herzmassage und Beatmung beginnen: Herzmassage 30 mal und Beatmung 2 mal, die Frequenz der
Stösse ist zwischen 80 bis 100 pro Minute, um eine
vernünftige Zirkulation zu erreichen. Also immer
nach 30 Stössen erfolgen die 2 Beatmungshübe.
Bei wachen Personen nach Schmerzen und Gefühlsstörungen fragen.
Schutz vor Auskühlung mit einer Decke (z.B. Rettungsdecke).
Bei Helmen: Diesen bei bewusstlosen Personen
ganz vorsichtig und unter Stabilisierung von Kopf
Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen
Bei Verdacht auf Rückenverletzung muss immer
der Notarzt alarmiert werden (Tel. 144) unter Angabe des Verdachtes auf eine Rückenverletzung. Je
nach Gelände und Zugänglichkeit muss der Einsatz
der REGA in Betracht gezogen werden (Tel. 1414).
Vorbeugen
Beim Baden keine Kopfsprünge an flachen oder
trüben Stellen.
Stellen mit Sturzgefahr durch ein Geländer sichern.
Schülerinnen und Schüler nicht unbeaufsichtigt in
der Turnhalle lassen.
Bitte beachten
Viele Personen mit Wirbelsäulenverletzung sind
bei Bewusstsein. Bei Verdacht auf Rückenverletzung möglichst ruhig bleiben und die verletzte Person auffordern, ruhig liegen zu bleiben und so
schnell wie möglich den Rettungsdienst alarmieren
Aktiver Link unter www.edyoucare.net
www.slrg.ch/uploads/media/Folien_Wirbelsaeule.
pps Weitere Informationen zu Wirbelsäulenverletzung, Helmabnahme und Halsschienengriff
5.10 Reanimation / CPR
Margrit Wyss Bischofberger
Herzkreislaufstillstand zeichnet sich aus durch Bewusstlosigkeit Atemstillstand und Ausbleiben der
Vitalzeichen.
Die Überprüfung der Bewusstlosigkeit erfolgt
durch: Ansprechen des Patienten leicht schütteln > keine Antwort
Die Überprüfung der Atmung erfolgt durch: Ohr
über Mund-Nasenbereich des Patienten positionieren– Augen schauen Richtung Brustkorb (=Thorax),
Hand auf Oberbauch legen > Sehen, hören und
fühlen, ob Atmung vorhanden ist.
Die Überprüfung der Vitalzeichen erfolgt durch:
Kontrolle, ob eines der folgenden Zeichen vorhanden ist: Sprechen, Atembewegungen, Husten, Bewegungen an Extremitäten, Blinzeln, Kauen
Dieser Zustand des (Herz-)kreislaufstillstands ist in
einem Zeitfenster von wenigen Minuten möglicherweise reversibel durch die Einleitung der kardiopulmonalen
Reanimation
(Herz-LungenWiederbelebung = Cardiopulmonary Resuscitation,
CPR). Ohne solche Massnahmen tritt der Hirntod
durch den irreversiblen Funktionsverlust von
Grosshirn, Kleinhirn und Hirnstamm ein.
Sofortmassnahmen
Bewusstlosigkeit festgestellt > Notruf 144 veranlassen
Sofort mit Herzmassage und Beatmung beginnen:
(Herzmassage 30 mal und Beatmung 2 mal, die
Frequenz der Stösse ist zwischen 80 bis 100 pro
Minute, um eine vernünftige Zirkulation zu erreichen. Also immer nach 30 Stössen erfolgen die 2
Beatmungshübe.)
Kompressionsort bei grösseren Kindern / Jugendlichen / Erwachsenen: Mitte Thorax (=Brustkorb),
Brustwarzenhöhe auf Brustbein (= Sternum)
Kompressionstiefe: 4 bis 5 cm
Bei kleinen Kindern: Mitte Thorax 1 Fingerbreit unterhalb der Brustwarzen
Kompressionstiefe: 1 bis 2 cm
Das Ziel der Reanimation ist die Versorgung des
Gehirns und des Herzens mit Sauerstoff.
Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen
Alarmierung immer sofort.
Reanimationsmassnahmen weiterführen bis professionelle Helfer z.B. Sanität übernehmen.
Bitte beachten
Beatmungsmasken und Handschuhe in Reichweite
haben.
Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 7.4 Erste-HilfeKoffer / Schulhausapotheke
Selbstschutz: Bei Kontakt mit Blut oder sonstiger
Körperflüssigkeit besteht die Gefahr von Ansteckung wie Hepatitis; HIV etc.
Beatmung wenn möglich mit Maske / Abdecktuch.
Kleider im Brustbereich müssen entfernt werden.
Wenn Beatmung nicht möglich oder Helfer kann
sich nicht dazu überwinden, dann zumindest mit
Herzmassage weitermachen, denn Herzmassage ist
wichtiger als Beatmung.
Sind mehrere Helfer vor Ort, soll möglichst nach
jeweils 5 Zyklen abgewechselt werden (1 Zyklus = 2
mal Beatmung / 30 mal Herzmassage).
5.11 Defibrillation / AED
Margrit Wyss Bischofberger
Automatisch externer Defibrillator (AED) ist ein Gerät, welches bei Herzkreislaufstillstand im Rahmen
der Reanimationsmassnahmen zur Anwendung
kommt.
Herzkreislaufstillstand - Kennzeichen sind: Bewusstlosigkeit - Atemstillstand - keine Vitalzeichen
Bei ca. 80 % aller Menschen mit plötzlichen Herztod liegt zu Beginn ein Kammerflimmern vor.
Kammerflimmern bezeichnet einen Herzkreislaufstillstand bei dem die Herzmuskelzellen unkoordiniert zucken; das Herz kann kein Blut transportieren.
Der Defibrillator (AED) erkennt diesen Zustand und
durch die Abgabe eines elektrischen Schocks wird
die Erregung der Zellen unterbrochen. So wird es
möglich, dass das Erregungsbildungssystem des
Herzen wieder seine Schrittmacherfunktion übernehmen kann. Entscheidend für eine erfolgreiche
Defibrillation sind mit Sauerstoff versorgte Herzmuskelzellen sowie der frühe Einsatz der Defibrillation.
Der AED analysiert selbständig den Herzrhythmus
über zwei angebrachte Elektroden und gibt nur
Schock frei, wenn ein Kammerflimmern vorhanden
ist. Der AED gibt hörbare Anweisungen, resp. zeigt
diese schriftlich auf einem Display.
Sofortmassnahmen
Alarmierung Tel 144 oder 117
Sofort mit Reanimationsmassnahmen beginnen:
Herzmassage 30 mal und Beatmung 2 mal, die Frequenz der Stösse ist zwischen 80 bis 100 pro Minute, um eine vernünftige Zirkulation zu erreichen.
Also immer nach 30 Stössen erfolgen die 2 Beatmungshübe.
AED holen (lassen)
AED Inhalt:
Defibrillator, 2 Elektroden, Rasierer, Schere
AED anschalten / öffnen
Gerät wie in Gebrauchsanleitung beschrieben anwenden.
Feuchtigkeit an Elektroden-Stellen mit Taschentuch
oder Kleidungsstück wegwischen
Elektroden wie abgebildet ankleben
AED nach 5 Zyklen auslösen (siehe AED Gebrauchsanleitung)
AED analysiert selbständig
AED entscheidet aufgrund der Analyse, ob Schock
notwendig
Wenn Schock empfohlen, sofort Schocktaste drücken
Wenn kein Schock empfohlen – Vitalzeichenkontrolle –(Bewusstsein, Atmung, Puls); wenn keine
vorhanden, mit Reanimationsmassnahmen weiterfahren
Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen
Alarmierung immer so rasch wie möglich!
Reanimationsmassnahmen weiterführen bis professionelle Helfer z.B. Sanität übernehmen.
Bitte beachten
Niemand darf den Patienten während der
Schockabgabe berühren (> Selbstschutz)
Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 5.10 Reanimation
Der AED ist eine Ergänzung während der Reanimation; er ist kein Ersatz für Herzmassage und Beatmung.
6.4 Eigenschutz
Björn Kuratli
Eigenschutz ist zu beachten, um bei einem Ereignis
eine weitere Gefährdung oder Schädigung von
Helfenden, zufällig Anwesenden und Geschädigten
zu verhindern. Die Gefahr kann dabei von der Umgebung (Strasse, Gebäude, Fahrzeugen, usw.) ausgehen oder durch den direkten Kontakt mit anderen Personen im Rahmen der Hilfeleistung entstehen.
Hilfe auf der Unfallstelle darf erst geleistet werden,
nachdem diese gesichert ist und keine Gefahr für
die helfenden Personen mehr besteht. Kann dies
durch die Ersthelfer nicht gewährleistet werden, ist
das Eintreffen der Rettungskräfte abzuwarten. Im
Weiteren haben die Helfer folgende Grundsätze zu
beachten:
Beim Eintreffen auf der Unfallstelle Ruhe bewahren, einen Überblick verschaffen und mögliche Rettungsmassnahmen durch Ersthelfer abwägen. Erst
Handeln wenn Situation abgeschätzt werden kann
und falls notwendig Alarmierung ausgelöst ist.
Tragen von Handschuhen zur Vermeidung von direktem Kontakt mit Körperflüssigkeiten (Blut, Erbrochenem)
Bei der Beatmung von Patienten nach Möglichkeit
Hilfsmittel (Taschenmaske, Beatmungsbeutel) einsetzen
Keine Annäherung an elektrische Leitungen, insbesondere auch Hochspannungsleitungen, bevor diese abgeschaltet und geerdet sind
Vorsicht bei Unfällen in Zusammenhang mit explosiven Flüssigkeiten und Chemikalien, Gefahr von
giftigen Dämpfen und Rauchvergiftungen, Beeinträchtigung der Atemwege. Auf jeden Fall die Benutzung von offenem Feuer und elektrischen Geräten (AED, Handys) vermeiden.
Nicht in Klärgruben oder Silos einsteigen, auch
nicht gesichert. Ebenfalls keine Rettungsversuche
aus Gewässern, insbesondere Fliessgewässer.
Bei der Rettung aus Fahrzeugen auf jeden Fall
Zündschlüssel abziehen und nicht ausgelöste Airbags sichern.
Bitte beachten
Das Risiko einer Ansteckung mit HIV oder Hepatitis
beim Leisten von Erster Hilfe wird weltweit als gering angesehen. Es, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Nach Möglichkeit sollte der direkte
Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder Schleimhäuten vermieden werden (Tragen von Handschuhen,
ev. Schutzbrille, Maske zur Beatmung). Erfolgt trotz
allen Vorsichtsmassnahmen ein direkter Kontakt
mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten und wird
eine Infizierung befürchtet, ist unverzüglich ärztliche Hilfe beizuziehen.
6.6 Rechtliche Folgen
Für die rechtlichen Folgen der Nothilfe kommen
drei Artikel des Strafrechts (StGB) in Frage. StGB
117, Fahrlässige Tötung, StGB 118, Fahrlässige Körperverletzung und insbesondere StGB 128, Unterlassung der Nothilfe. Dieser bedeutet, dass nach
dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB), Art.
128, die Schweiz eine Nothilfepflicht hat, die wie
folgt formuliert ist: „Wer einen Menschen, den er
verletzt hat, oder einen Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl
es ihm den Umständen nach zugemutet werden
könnte oder wer andere davon abhält, Nothilfe zu
leisten, oder sie dabei behindert, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft.“
Daraus kann abgeleitet werden, dass jedermann
seinen Fähigkeiten entsprechend zur Nothilfe verpflichtet ist und somit eine Pflicht besteht, einem
in Lebensgefahr schwebenden Menschen zu helfen.
Eine Haftung für den Nothelfer kann praktisch ausgeschlossen werden, da beim Laien von einer reduzierten Verantwortung ausgegangen werden
kann, die spezielle Situation der Nothilfe zu einer
zusätzlichen Entlastung führt und die Beweislast
beim Staat oder bei der geschädigten Person liegt.
Der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung
kann zwar im Rahmen der Nothilfemassnahmen erfüllt sein, Massnahmen sind jedoch durch den
Schutz des höheren Rechtsgutes, der Rettung von
Gesundheit und Leben, nicht nur erlaubt, sondern
begründet auf StGB 128, Verpflichtung.
Im Weiteren kann noch der Art. 321 des StGB von
Bedeuten sein, der die Verletzung des Berufsgeheimnisses regelt. Ersthelfer werden bei ihrem Einsatz zu medizinischen Hilfspersonen und sind somit
zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Weitergabe
von Informationen über die Patienten ist nur erlaubt, wenn dies zur direkten Auftragserfüllung
notwendig ist.
7.4 Erste-Hilfe-Koffer / Schulhausapotheke
7 Notfallvorbereitung
Rettungsdecke (zur Wärmeisolation)
7.4 Erste-Hilfe-Koffer / Schulhausapotheke
terbundes)
Broschüre Erste Hilfe (z.B. des Schweizerischen SamariHändedesinfektionsmittel (Einsatz im Falle einer PandeCornelia Andermatt Steiner
mie)
Gesichtsm asken (Einsatz im Falle einer Pandemie)
Um für die Erstversorgung das passende Material sofort
Blatt mit Notrufnummern: Rettungsdienst, Notarzt: 144
griffbereit zur Verfügung zu haben, ist es wichtig, dass ein
REGA: 1414, Toxikologisches Zentrum: 145
Erste-Hilfe-Koffer vorhanden ist. Empfohlen wird der Einsatz eines gut transportierbaren Koffers, Rucksacks oder
Bitte beachten
Kiste, damit im Notfall die sogenannte Schulhausapotheke
Laut Heilmittelgesetz (Art. 24 & 25) dürfen nur Apotheker
zur verletzten Person gebracht werden kann.
und medizinische Fachpersonen Medikam ente abgeben.
Der Standort des Erste-Hilfe-Koffers m uss allen Lehrper-
Dies gilt sowohl für verschreibungs- und nicht verschrei-
sonen, Angestellten, wenn möglich auch den grössere
bungspflichtige Medikam ente. Dies bedeutet, dass Schulen
Schülerinnen und Schülern bekannt sein. Der Zugriff muss
in eigener Verantwortung keine Medikamente abgeben
jederzeit gewährleistet werden. Der Erste-Hilfe-Koffer sollte
dürfen. M üssen Lernende während dem Schulunterricht
keiner direkte Sonnstrahlung ausgesetzt und nicht über
Medikamente einnehm en, braucht es zur Abgabe in der
25°C gelagert werden.
Schule eine Ermächtigung der Erziehungsberechtigten.
Der Inhalt des Erste-Hilfe-Koffers m uss regelmässig
(mind. 1x pro Sem ester) auf Vollständigkeit und Ablauf der
Aktive Links unter www.edyoucare.net
Verfalldatenüberprüft werden.
http://www.samariter.ch/upload/cms/user/1012-
Spezielle Notfallmedikamente der Schülerinnen und Schü-
sport_d.pdf: Sportverletzungen
ler / Lehrpersonen sollten in einem separaten Behälter gut
http://www.samariter.ch/upload/cms/user/d-010-012.pdf
gekennzeichnet werden mit Datum und Einsatzart, Nam e
Wundauflagen
des Empfängers und Telefonnummer der Erziehungsbe-
http://www.flawa.ch/contento/Deutsch/FLAWASchweiz/Pro
rechtigten.
dukte/ErsteHilfe/tabid/84/language/de-CH/Default.aspx Fertig zusam mengestellte „ Apotheken“
Für die Erstbehandlung
http://www.samariter-luzern-
Das im Erste-Hilfe-Koffer vorhandene Material dient zur
srk.ch/erst_hilfe/SSBBroschreErsteHilfe_2009.pdf
Erstversorgung bei folgenden Verletzungen:
schüre über Erste Hilfe
Schürfwunden, Blutungen (vgl. Kapitel 4.5.5)
http://www.sanarena.ch/sanarenashop
Zeckenbefall (> mit Pinzette entfernen)
Beatmungsmasken, Rettungsdecke
kleine Verbrennungen (vgl. Kapitel 4.5.3)
Verstauchungen, Knochenbrüche (vgl. Kapitel 4.5.6)
Kopfschmerzen (> Kälte-Kompressen auflegen)
Beulen (vgl. Kapitel 4.6)
Atemstillstand (vgl. Kapitel 4.8)
Inhalt
Handschuhe (latexfrei)
Pinzette (zur Entfernung von Splittern oder Zecken)
Verbandsschere
Kälte-Sofort Kompresse (z.B. DermaPlast® Instant IcePack)
Wundreinigungstücher (z.B. DermaPlast® Clean)
Pflaster in verschiedenen Grössen
je 2 Kompressionsverbände (10cm x 4m, 8cm x 4m, 6cm
x 4m)
4 Pack Gazebinden (je 2 mittel und gross)
Kompressen
Beschichtete, nicht klebende Kompresse (z.B. DermaPlast® Comprigel (5 x 5 cm / 7.5 x 10 cm)
Beatmungshilfe (Taschenmaske oder Beatm ungstuch, z.B.
von SanArena)
Bro-
Beatm ungstuch,
7.5 Erste-Hilfe-Tasche für unterwegs / Reiseapotheke
REGA: 1414, Toxikologisches Zentrum: 145
Cornelia Andermatt Steiner
Vorbeugen
Darauf achten, dass die Teilnehm enden Sonnen- und evtl.
Für Schulreisen oder Klassenausflüge ist eine kleine, kom-
Insektenschutz benutzen. Bei Wanderungen genügend
pakte Erste-Hilfe-Tasche (z.B. in Form eines kleinen Ny-
Trinkpausen einlegen und auf angepasstes Schuhwerk
lonbeutels) em pfehlenswert. Eine solche „ Apotheke“ kann
achten.
selber zusam mengestellt werden. Es gibt auch kom plette
Taschen zu kaufen. Für ein Klassenlager stellen Apotheken
Bitte beachten
gerne eine Kiste mit den wichtigsten Materialien zusam-
Bei der Alarmierung müssen folgende Fragen beantwortet
men und verrechnen m eist nur das angebrauchte Produkt.
werden:
Damit die Erste-Hilfe-Tasche jederzeit einsatzbereit ist,
Wo? Ort des Unfalls
sollte sie vor und nach jedem Einsatz überprüft und wieder
Wer? Nam e und Handy- Telefonnummer
aufgefüllt werden.
Was? Art des Unfalls
Wann? Zeitpunkt des Unfalls
Für die Erstbehandlung
Wie viele? Anzahl der Personen, Art der Verletzungen
Das in der Erste-Hilfe-Tasche enthaltene Material dient zur
Weiteres? z.B. Verletzter ist eingeklem mt, Benzin fliesst
Erstbehandlung bei:
aus, Bahnübergang usw.
Schürfwunden, Blutungen (vgl. Kapitel 4.5.5)
Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 4.2 Alarmieren
Zeckenbefall (> Entfernung mit Pinzette)
kleine Verbrennungen (vgl. Kapitel 4.5.3)
Aktive Links unter www.edyoucare.net
Verstauchungen, Knochenbrüche (vgl. Kapitel 4.5.6)
http://www.flawa.ch/contento/Deutsch/FLAWASchweiz/Pro
Beulen (vgl. Kapitel 4.6)
dukte/ErsteHilfe/tabid/84/language/de-CH/Default.aspx Fer-
Kopfschmerzen (> Kälte-Sofort Kompressen auflegen)
tig zusam mengestellte „ Apotheken“
Blasen (> Blasenpflaster)
http://www.samariter-luzernsrk.ch/erst_hilfe/SSBBroschreErsteHilfe_2009.pdf
Inhalt
schüre über Erste Hilfe
Handschuhe (latexfrei)
http://www.sanarena.ch/sanarenashop
Pinzette zur Entfernung von Zecken oder Splittern
Beatmungsmasken, Rettungsdecke
kleine Verbandsschere
2 Ampullen à 10ml Kochsalzlösung (NaCl 0,9 %) zur Reinigung von Wunden
Wundreinigungstücher (z.B. DermaPlast® Clean)
Beschichtete Kompresse bei Schürfungen (z.B. DermaPlast® Comprigel 5 x 5 cm / 7.5 x 10 cm)
Pflaster in verschiedenen Grössen für kleine Wunden
Kompressen bei stärker blutenden Wunden
Blasenpflaster gross und klein
je 1 Kompressionsverband (10cm x 4m, 8cm x 4m, 6cm x
4m)
2 Pack Gazebinden (je 1 x mittel und 1 x gross)
Rettungsdecke (zur Wärmeisolation)
Dreiecktuch
Fixationsschiene für Unterwegs (z.B. Chrisofix Fixationsmaterial, 90 x 11 cm, von SanArena)
Beatmungshilfe (Taschenmaske oder Beatm ungstuch, z.B.
von SanArena)
Kälte-Sofort Kompresse (z.B. DermaPlast® Instant IcePack)
Spezifische Notfallmedikam ente der Teilnehm enden (z.B.
bei Asthma, Diabetes, Allergie, Epilepsie)
Broschüre Erste Hilfe (z.B. des Schweizerischen Samariterbundes)
Blatt mit Notrufnummern: Rettungsdienst, Notarzt: 144
Bro-
Beatm ungstuch,
Herunterladen