8.4 Waffen auf dem Schulareal Esther Luder Als Waffen gelten Gegenstände, die dazu dienen und geeignet sind, Lebewesen in ihrer Handlungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder handlungsunfähig zu machen, physisch oder psychisch zu verletzen oder zu töten. Dazu zählen auch Mittel, die Gegenstände oder immaterielle Güter (z.B. Beziehungen) beschädigen, zerstören oder gebrauchsunfähig machen können. Nicht nur Waffen im gängigen Sprachverständnis, sondern z.B. auch ein Holzstab, der entsprechend präpariert wurde, oder eine Stahlkette gelten im entsprechenden Kontext als Waffen. Waffengesetz Das seit 12. Dezember 2008 gültige neue Waffenrecht unterscheidet zwischen verbotenen Waffen meldungspflichtigen bzw. bewilligungspflichtigen Waffen gefährlichen Gegenständen. Auch Imitationen von echten Waffen dürfen im öffentlichen Raum nicht mitgetragen oder genutzt werden. Der Besitz von Soft-Air-Waffen unter 18 Jahren ist verboten. Benutzt ein Minderjähriger eine Soft-Air-Pistole oder trägt sie bei sich, macht sich der ältere Besitzer der Waffe insofern straffällig, weil er die Waffe nicht unter Verschluss hatte und damit seine Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen hat. Aus polizeilicher Sicht stehen Verwendungszweck oder Absicht eines Gegenstandes im Vordergrund. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, dass ein Jugendlicher seinen Baseballschläger mit in den „Ausgang“ nimmt, mit dem Gedanken, diesen allenfalls in Notwehr zu nutzen. Sobald die Absicht besteht, einen Gegenstand zur allfälligen Verteidigung zu nutzen, ist dies strafbar. Pfefferspray, der gemäss Giftgesetzt ab 18 Jahren erworben werden kann, darf ausschliesslich zur Notwehr gebraucht werden. Eine unverhältnismässige Anwendung, zum Beispiel bei verbalen Belästigungen, ist nicht statthaft. Daraus könnte eine Klage wegen Tätlichkeit oder einfacher Körperverletzung resultieren. Auch Messer wie der sogenannte „Pfadidolch“ dürfen ausserhalb der Aktivität in der Jugendgruppe im öffentlichen Raum nicht mitgetragen oder genutzt werden. Hintergrund Hauptsächlich gibt es zwei Gründe, warum Kinder und Jugendliche Waffen oder Gegenstände, die als solche verwendet werden könnten, mit sich herum tragen: 1. weil sie sich bedroht fühlen und sich schützen resp. Respekt gegenüber jenen verschaffen wollen, die sie plagen oder bedrohen. 2. weil Kinder oder Jugendliche damit ihre Machtposition demonstrieren und andere einschüchtern wollen. Dies oft im Kontext einer Gangzugehörigkeit, wo Waffen wie z.B. Schlagringe, Ketten oder Schlagruten eine hohe Faszination ausüben und Ausdruck einer Zugehörigkeit signalisieren. Häufig kann nicht zwischen Schutzhandlung und Angriffsattacken unterschieden werden, da Waffen oft in einem fortgeschrittenen Konflikt oder länger dauernden Konfrontationen zum Einsatz kommen. Dies ist beispielsweise bei Jugendgangs zu beobachten, wie auch bei eskalierenden Konflikten zwischen einzelnen, männlichen wie weiblichen Jugendlichen. Im Kontext Schule ist es jedoch wichtig, möglichst zwischen den verschiedenen Beweggründen zu unterscheiden, wenn ein allfälliger strafrechtlich relevanter Aspekt berücksichtig werden muss. Im Vordergrund steht jedoch die klare Haltung , dass keinerlei Waffen oder Ähnliches im schulischen Umfeld toleriert werden. Praxisumsetzung Tauchen Waffen im schulischen Kontext auf, muss reagiert werden: Wenn möglich Waffe oder gefährlichen Gegenstand einziehen und innerhalb der Schule an einem sicheren Ort aufbewahren (Achtung: Selbstschutz vor Fremdschutz) Der Vorfall soll in einem Journal protokoliert werden. Rücksprache und Beratung mit der Polizei (insbesondere bei Waffen, die gemäss Waffenrecht als Waffen gelten). In einigen Kantonen gibt es inzwischen regionale Jugendpolizisten, die in solchen Fällen kompetente und rasche Ansprechpartner sind. Allenfalls Kontakt und Absprache mit einer zuständigen Kriseninterventionsgruppe der Region – besonders dann, wenn Beteiligte durch die Bedrohung traumatisiert wurden. Bald möglichst Gespräche mit den involvierten Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigen (empfohlen auch bei volljährigen Lernenden) Gesprächsergebnisse, Entscheide protokollieren. Entschuldigung und Wiedergutmachung bei ge- schädigten oder bedrohten Personen. Überprüfen allfälliger schuldisziplinarischer Massnahmen mit dem Ziel einer Wiedereingliederung der Täterschaft. Die eingezogene Waffe muss von den Eltern abgeholt werden. Aufgreifen der Thematik in den betroffenen Schulklassen. Hilfreich dazu sind die Impulsvorträge der Polizei. Bitte beachten Werden Waffen im schulischen Umfeld gegen andere Personen benutzt, ist es dringend zu empfehlen, sich mit der Polizei abzusprechen. Beim Besitz von nicht ordentlich gemeldeten oder von verbotenen Waffen ist die Schule nicht verpflichtet, Anzeige zu erstatten, wenn sie davon Kenntnis hat. Sie ist jedoch aufgrund ihres Auftrags, die ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu schützen, in hohem Masse verpflichtet, zu reagieren und ausreichende Massnahmen einzuleiten. Die Rücksprache mit der Polizei kann dabei schnell erforderlich werden. Ebenso wichtig ist es, Vorfälle richtig einzuordnen. Nicht jeder gefährliche Gegenstand, der im Schulalltag auftaucht, wurde mitgebracht, um andere zu verletzen. Das neue Taschenmesser, welches der stolze Viertklässler seinem Freund auf dem Pausenplatz zeigt, dürfte nicht im schulischen Umfeld auftauchen. Dies soll so kommuniziert werden. Absicht klären Es ist nötig, mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen zu eruieren, mit welcher Absicht sie eine Waffe oder einen dazu geeigneten Gegenstand bei sich tragen. Oftmals steckt dahinter die Angst vor Plagereien, welche bisher nicht aufgedeckt wurden. In diesem Fall liegt der primäre Handlungsbedarf in der Bearbeitung der bedrohlichen und belastenden Situation. Thematisiert wird dabei ebenfalls, dass eine Waffe oder Ähnliches kein geeignetes Mittel ist, die konflikthafte Situation zu lösen. Werden Waffen zur Machtdemonstration, zur Einschüchterung oder in der Absicht der Rache oder Vergeltung mitgetragen oder gar benutzt, ist der dahinterliegende Konflikt ins Zentrum zu rücken. In diesen Fällen ist genau zu überprüfen, ob die Waffe zu Drohzwecken oder gar Erpressung eingesetzt wurde. Ist die Drohung mit der Herausgabe von Geld verbunden, dann handelt es sich dabei um Raub. Obwohl die Schule nicht verpflichtet ist, die Polizei zu informieren, ist dies sehr zu empfehlen. Da es sich in diesen Fällen um Offizialdelikte handelt, kann bzw. muss die Polizei dann aktiv werden. Im Zusammenhang mit dem Waffenbesitz kommt unter Umständen nicht nur das Waffengesetz zur Anwendung, sondern auch das Strafgesetz (z.B. bei Drohung oder Raub) – wenn beispielsweise Eltern Anzeige erstatten, nachdem ihr Kind mit einem Messer bedroht wurde. Prävention Zentral ist die Grundhaltung der Schule gegenüber Gewalt in jeglicher Form. Es genügt nicht, dass die Schulführung und die Lehrpersonen sich dieser Grundhaltung bewusst sind, sie müssen diese auch aktiv kommunizieren und vertreten. Den Schülerinnen und Schülern muss bekannt sein, dass Gewalt an der Schule nicht toleriert wird und bei Verstoss gegen die Regeln mit Massnahmen gerechnet werden muss. Auch die Erziehungsberechtigten müssen entsprechend informiert werden. Umsetzungsmöglichkeiten: offensive Kommunikation der Grundwerte auf allen Stufen stufenübergreifende Auseinandersetzung mit Themen wie Konfliktlösungsmöglichkeiten, Sozialkompetenzen, Mitverantwortung, Gewaltformen etc. Förderung einer toleranten Streitkultur gemeinsam mit den Schülerinnen und Schüler Regeln erstellen, wie sie bei Gewalt an der Schule reagieren können Transparenz in Bezug auf Massnahmen bei Regelverstössen Vorstellen von niederschwelligen Hilfsangeboten / Anlaufstellen regelmässige Information zum Thema Waffen und Gewalt, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit der Polizei Aktiver Link unter www.edyoucare.net http://waffen.fedpol.admin.ch Informationen der Bundesverwaltung zum neuen Waffengesetz (gültig seit Dezember 2008) Bitte beachten Sie auch im Heft KRISEN die Kapitel Erpressung und Raub Mobbing Gewalt und Pornographie auf dem Handy 4.2 Alarmieren Björn Kuratli Der Alarmierung der Rettungskräfte kommt in jeder Notfallsituation höchste Priorität zu. Mit einer unverzüglichen und korrekten Alarmierung kann wichtige Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte eingespart werden. Aus diesem Grund wird unmittelbar nach der Gewinnung eines ersten Überblicks nach folgendem Schema alarmiert: Meldeschema: In der Regel wird das Gespräch durch die Einsatzzentrale des Rettungsdienstes oder der Polizei geführt. Trotzdem ist es wichtig, folgende Informationen bereit zu halten: Wo? Wo ist der Ort des Notfalls. Genaue Angaben verhindern unnötiges Suchen durch die Rettungskräfte. Bei schwierigen Verhältnissen (grosse Gebäude, Schulanlagen, usw.) nach Möglichkeit Einweisposten stellen. Wer? Wer informiert? Wie können die Rettungskräfte Sie erreichen? Was? Kurze Schilderung des Ereignisses. Was ist vorgefallen, was hat sich ereignet? Wann? Wann hat sich das Ereignis ereignet? Ist es abgeschlossen, dauert es noch an? Wie viele? Wie viele Personen, Fahrzeuge, Gebäude, usw. sind in welcher Art und Weise betroffen oder beteiligt? (zum Beispiel: Anzahl der verletzten Personen und allenfalls Art der Verletzungen; das ist eine wichtige Informationen für die Rettungskräfte zur Wahl der Rettungsmittel wie Anzahl Fahrzeuge, Anzahl Rettungskräfte, spezielle Einsatzmittel.) Weitere Informationen? Hinweise zu speziellen Gefahren, Hinweise zur Zufahrt, usw. 144 Sanität 117 Polizei 118 Feuerwehr 145 Tox-Zentrum (Vergiftungsnotfälle) Allenfalls die Alarmierung über den Sanitätsnotruf 144 nicht vergessen 1414 Rega 112 Europäischer Notruf (kann auch mit gesperrtem Handy oder bei fehlendem Mobilfunknetz gewählt werden. Im Regelfall soll jedoch über die entsprechende Notrufnummer alarmiert werden). Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 5 Verhalten bei medizinischen Notfällen 4.3 Rettungskette Die Versorgung von Notfall-Patienten vom Ort des Ereignisses bis zur Notfallstation des Spitals wird als Rettungskette bezeichnet. Sie besteht aus folgenden Elementen: • Sicherung (Bergung) • Alarmierung und lebensrettende Sofortmassnahmen • Weitere Hilfsmassnahmen • Versorgung durch Rettungsdienst • Endgültige Versorgung im Spital Bildlich gesprochen ist dieses System ist so gut wie das schwächste Glied in der Kette. Darum müssen die Bereiche aufeinander abgestimmt sein und die gegenseitige Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, entsteht ein Riss in der Kette und daraus kann eine Versorgungslücke resultieren. Grafik ersetzen Bitte beachten Verändert sich die Situation zwischen Alarmierung und dem Eintreffen der Rettungskräfte, soll nachalarmiert werden. Wird das Alarmieren an eine Drittperson delegiert, ist sicherzustellen, dass die Person die Alarmierung rückmeldet. Im Zweifelsfall ist die Alarmierung zu wiederholen. Notrufnummern: Die ersten drei Elemente der Rettungskette werden durch Laien (Ersthelfer) sichergestellt. Ihr Ziel ist es, durch fachgerechte Erste Hilfe die Zeit bis zum Eintreffen der professionellen Rettungskräfte zu überbrücken und die Versorgung des Patienten, dessen Vitalfunktionen bedroht sind, sicherzustellen. Bitte beachten Je nach Versorgungsgebiet braucht der Rettungsdienst zwischen 8 Minuten (städtische Gebiete) und 20 Minuten (ländliche Gebiete, Bergregionen) bis zum Eintreffen beim Patienten nach einem Notruf. In der Regel entscheidet die Einsatzzentrale des Rettungsdienstes, je nach der Dringlichkeit und den jeweiligen Möglichkeiten, ob die Rettung über die Strasse (Sanitätsfahrzeug) oder die Luft (Helikopter) erfolgt. Gut zu wissen In den letzten Jahren wurde die Rettungskette speziell in ländlichen Regionen durch sogenannte First Responder ergänzt, die eine Art Bindeglied zwischen den Erste Hilfe leistenden Laien (Passanten, Samariter, Betriebssanität) und den Sanitätsdiensten darstellen. Der Begriff „First Responder“ (zu Deutsch Erstreagierender / Erstantwortender) kommt aus dem angloamerikanischen Raum. So ist es in Amerika in vielen Teilen üblich, neben einem professionellen Rettungsteam, auch eine First Responder Einheit der Feuerwehr aufzubieten. Die zentrale Überlegung, dass die ersten Minuten nach dem Ereignis bei lebensbedrohlich erkrankten oder verletzten Personen entscheidend sind, d. h. das therapiefreie Intervall bis zur Durchführung medizinischer Massnahmen möglichst klein gehalten werden soll, hat viel zur zunehmenden Etablierung von First Respondern beigetragen. Dabei handelt es sich in der Regel um vor Ort bereitgehaltene, mobile Einsatzkräfte mit einer vertieften (Laien-) Ausbildung in Nothilfe, die dank der lokalen Verankerung und der regionalen Nähe sehr rasch, d. h. vor dem professionellen Rettungsdienst, beim Patienten sein können. 5 Verhalten bei medizinischen Notfällen Margrit Wyss Bischofberger Medizinische Notfälle umfassen Unfälle oder Krankheiten, welche sofortige Hilfemassnahmen bedingen. Das Verhalten der anwesenden Personen entscheidet oft über den weiteren gesundheitlichen Verlauf des Betroffenen Erste Hilfe - Massnahmen schnellstmöglich durchgeführt werden. Wichtig dabei ist der Eigenschutz – die Helfenden dürfen sich nicht selber gefährden (Schutz vor Verletzungen bei den Hilfemassnahmen, genaues Beobachten der Situation und Umgebung, Schutz vor Infektionen durch Handschuhe, Beatmung mit Hilfsmitteln wie Masken ). Das nachfolgende beschriebene ABC-Schema ist ein hilfreicher Raster für Notsituationen. Sofortmassnahmen Sofortmassnahmen sollten ohne Selbstgefährdung durch-geführt werden. 1. Bertoffene ansprechen 2. Betroffene aus der Gefahrenzone bringen 3. Hilfe anfordern bei Tel. Nr. 144 4. Kontrolle siehe auch BLS -Algorhythmus. A - Airway (= Atemwege) Nase öffnen, Mund ausräumen, offenhalten durch Kopfüberstrecken B - Breathing (= Atmung): Wenn keine Atmung: Kopf überstreckt halten und beatmen C - Circulation (=Kreislauf): Sind Lebenszeichen vorhanden? Wenn keine Lebenszeichen sofort mit Herzmassage beginnen: 30 Stösse und 2 Beatmung pro Zyklus: die Frequenz der Stösse ist zwischen 80 bis 100 pro Minute, um eine vernünftige Zirkulation zu erreichen. Immer nach 30 Stössen erfolgen die 2 Beatmungshübe. Heute wird meist die Defibrillation (D) durch ein Gerät (AED = Automatischer Externer Defibrillator) zu den Lebenserhaltenen Basismassnahmen (=basic life supprt, BLS) gezählt. Das ergibt die Reihe „ABCD“. Bewusstlose Personen- in stabile Seitenlage bringen, zudecken und immer überwachen. Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen Unklare Situationen bedingen immer eine Kontrolle bei einem Arzt bzw. im Spital. Vorbeugen Bei bekannten Empfindlichkeiten, Problemen sich nicht exponieren. Informationen über Krankheiten (z.B. Diabetes mellitus, Asthma, Epilepsien) immer auf sich tragen. Wichtige Medikamente immer auf sich tragen. 5.1 (Alkohol-) Vergiftung Cornelia Andermatt Steiner Fast jede Substanz kann bei Überdosierung zu einer Vergiftung führen! Bei Vergiftungen (Intoxikationen) durch Alkohol oder andere Substanzen ist das oberste Gebot die Sicherung der Vitalfunktionen (Atmung, Herzschlag). Damit der Giftstoff identifiziert werden kann, sollte dieser (wenn möglich) zusammen mit der verletzten Person ins Spital gegeben werden. Die Symptome bei einer Vergiftung können je nach Substanz sehr unterschiedlich sein. Neben Husten, Erbrechen, Muskelzuckungen, rauschartigem Zustand können auch Benommenheit, Bewusstlosigkeit und Atemstillstand auftreten. Sofortmassnahmen Nach Einnahme, nur wenn die vergiftete Person wach ist: Wasser, Tee oder Sirup zu trinken geben (1 – 2 dl). Bei schäumenden Substanzen nur einen Schluck verabreichen, bei ätzenden Flüssigkeiten möglichst schnell zu trinken geben (bis max. 30 Min. nach Einnahme). Nach Einatmen: Die vergiftete Person unter Beachtung des Selbstschutzes aus der Gefahrenzone bringen (Gase, Chemikalien) und für frische Luft sorgen. Nach Hautkontakt: Benetzte Kleider rasch entfernen, betroffene Haut gut unter fliessendem Wasser spülen. Nach Augenspritzern: Auge sofort unter fliessendem Wasser 10 Min. spülen; Augenlider dabei gut offenhalten. Bei Bewusstlosigkeit: Bewusstlose Personen werden in die stabile Seitenlage gebracht. Kontrollieren, ob Puls und Atmung vorhanden ist, falls dies nicht der Fall ist, Beginn mit Reanimation (Herzmassage 30 mal und Beatmung 2 mal, die Frequenz der Stösse ist zwischen 80 bis 100 pro Minute, um eine vernünftige Zirkulation zu erreichen. Also immer nach 30 Stössen erfolgen die 2 Beatmungshübe.) Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 5.10 Reanimation Betroffene Person mit einer Decke (z. B. Rettungsdecke) warm halten, vor allem Personen mit einer Alkoholvergiftung verlieren sehr schnell Körperwärme. Bei Bewusstlosigkeit keine Flüssigkeit einflössen. Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen Bei Vergiftungsverdacht und für Informationen steht das Toxikologische Zentrum zur Verfügung (Tel. 145). Alle Personen mit Vergiftungserscheinungen müssen ärztlich behandelt werden (Notruf 144). Bei Vergiftung durch chemische Stoffe und Gase Feuerwehr alarmieren (Tel. 118). Vorbeugen Giftige Substanzen gut kennzeichnen und unter Verschluss halten. Alkohol und Alkoholkonsum thematisieren. Bitte beachten Zur richtigen Einschätzung sind folgende Angaben wichtig: Wer: Alter, Gewicht, Geschlecht der betreffenden Person Was: Alle Informationen über die betreffende Substanz Wie: Geschluckt? Eingeatmet? Auf die Haut? In die Augen? Wieviel: Maximal aufgenommene Menge abschätzen Wann: Wann ist der Vorfall passiert, wie viel Zeit ist seither verstrichen? Was noch: Erste beobachtbare Symptome? Erste getroffene Massnahmen? Wie weiter: geeignete Telefonnummer bei Rückruf Aktiver Link unter www.edyoucare.net Toxikologisches Zentrum: www.toxi.ch Tel. 145 5.2 Verschlucken / Ersticken Life Support, BLS) Margrit Wyss Bischofberger Besonderheit bei kleinen Kindern bei schwerer Atemwegsobstruktion: Kopf in Tiefflage 5 mal Klopf-Schlag auf den Rücken Kind drehen Grafik ersetzen „Verschlucken“ (= aspirieren) meint, dass flüssige oder feste Substanzen in die Atemwege gelangen. Durch starkes Husten kann der Fremdkörper meist ausgehustet werden. Personen mit Schluckstörungen haben oft Erkrankungen, die durch das Verschlucken von meist flüssigen Bestandteilen entstanden sind. Bei unzureichenden Schutzreflexen wie Schlucken, Husten (Bsp. bei bewusstloser Personen) kann Erbrechen in Rückenlage oder inadäquater Seitenlage zu Aspiration von Magensaft führen. Unterschieden wird: Leichte Atemwegsobstruktion: Die Person kann noch atmen und sprechen. Durch husten und klopfen auf den Rücken kann der Fremdkörper (= Bolus) ausgehustete werden. Schwere Atemwegsobstruktion: Die Person kann nicht atmen, nicht sprechen nicht husten, es droht der Erstickungstod. Gleichzeitig kann sich die Haut blau verfärben. Therapie siehe Erstbehandlung Sofortmassnahmen Bei leichter Atemwegsobstruktion: Person zum husten auffordern und auf den Rücken klopfen (zwischen den Schulterblättern) Bei schwerer Atemwegobstruktion Person bei Bewusstsein: 5 mal Klopf-Schlag auf den Rücken mit der Handwurzel zwischen Schulterblätter, Kontrolle, 5 mal Oberbauchkompressionen (sogenannter „Heimlich Handgriff“) Grafik ersetzen 5 mal Thoraxkompression gleiche Stelle wie bei Herzmassage (BLS) aber Stossrichtung kopfwärts. Abwechselnd Achtung: kleinen Kindern unbedingt den Kopf gut halten! Grafik ersetzen Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen Personen mit Atemnot und Personen mit schwerer Atemwegsobstruktion müssen schnellstmöglich ärztlich behandelt werden. Notruf Tel. 144 Bei nicht behandelbaren Atembeschwerden den Arzt aufsuchen bzw. Notfall aufsuchen. Vorbeugen Kleine Kinder: verschluckbare Gegenstände ausser Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren Erwachsene: keine Gegenstände wie Nägel, Schrauben etc. zwischen den Lippen, Zähnen halten. Bewusstlose Personen: Richtige Seitenlagerung Bitte beachten Personen, welche mit dem sogenannten „Heimlich Handgriff“ behandelt wurden, resp. Kinder mit Thoraxkompressionen, müssen danach dringen den Arzt aufsuchen zwecks Kontrolle allfälliger innerer Verletzungen. Beide Hände des Helfers führen kräftige, schräg nach nach oben gerichtete Druckstöße in Richtung Zwerchfell aus, dies provoziert einen künstlichen Hustenreiz. (> kann innere Verletzungen provozieren). Person: Bewusstlose Heimlich Handgriff bei liegender Person Wenn Herzkreislaufstillstand > Herzmassage (Basic 5.3 Asthmaanfall Margrit Wyss Bischofberger Ein akuter Asthmaanfall ist eine Verengung in den unteren Atemwegen den Bronchiolen. Diese Atemwegsverengung wird durch vermehrte Schleimabsonderung, Verkrampfung oder Oedeme (= Schwellung durch Ansammlung von Flüssigkeit im Gewebe) verursacht. Ursachen sind Entzündungen der Schleimhaut oder / und eine allergische Reaktion. Das Leitsymptom ist eine akut auftretende Luftnot (Dyspnoe). Besonders die Ausatmung ist erschwert und wird oft begleitet mit einem pfeifenden Atemgeräusch. Die Personen machen meist einen spitzen Mund um die gesamte Luft aus der Lunge zu pressen. Ebenso stützen sie den Oberkörper ab. Die erschwerte Atmung / Luftnot kann zu Angstgefühl, Unruhe und Sprechschwierigkeiten führen. Bläuliche Haut ist ein Spätsymptom. Der akute Asthmaanfall kann zu einem sog. Status asthmaticus führen. Der Person ist es nicht mehr möglich, zu atmen. Ohne Behandlung ist er lebensbedrohlich. Sofortmassnahmen Den Patienten ansprechbar ist, befragen, ob er allergisch sei. Substanzerfragen. Wenn Allergie vorliegt, die auslösende Quelle stoppen resp. entfernen. Meist hat die betroffene Person diese Medikamente auf sich. Bronchodilatatoren wie „Ventolin“ sind Medikamente, welche inhaliert werden müssen und sofortige Wirkung zeigen. Vorgehen: Mundstück in den Mund: beim Einatmung 1 Hub geben 2 x hintereinander. Warten – Wenn keine Wirkung: wiederholen. Allenfalls hat der Patient auch entzündungshemmende Medikamente wie Steroide (Kortison), die unter Mithilfe verabreicht werden können. Bei Atemstillstand: Beatmen Bei Herzkreislaufstillstand: Reanimationsmassnahmen beginnen (Herzmassage 30 mal und Beatmung 2 mal, die Frequenz der Stösse ist zwischen 80 bis 100 pro Minute, um eine vernünftige Zirkulation zu erreichen. Also immer nach 30 Stössen erfolgen die 2 Beatmungshübe.) Bei bewusstlosen Patienten immer nach Hinweisen au Ursachen suchen: Dokumente (Allergiepass), Medikamente und dem Notarzt melden. Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen Bei nicht behandelbaren Atembeschwerden den Arzt bzw. Notfall aufsuchen. Später: Person soll den Arzt zur Abklärung aufsuchen, wenn Krankheit vorher nicht bekannt war. Bitte beachten Vor einer Klassenreise oder einem Lager entsprechende Unverträglichkeit / Allergien abklären und die notwendigen Medikamente mit Gebrauchsanweisung mitnehmen. Unverträglichkeiten publik machen und bei bekannter Allergie sich nicht exponieren. Asthmapass auf sich tragen. Medikament in Reichweite tragen. 5.4 Verbrennungen / Verbrühungen Margrit Wyss Bischofberger Bei Verbrennungen werden die Zell der Haut und Unterhaut bis zum Muskelgewebe durch Hitzeeinwirkung zerstört. Ausdehnung und Tiefeneinwirkung sind abhängig von der Zeitdauer und der Hitzequelle Der Schweregrad einer Verbrennung / Verbrühung wird in drei Grade eingeteilt. Grad I: Rötung der Haut ev. geschwollen ist schmerzhaft (Bsp: Sonnenbrand) Grad II: Rötung der Haut mit Blasenbildung ist sehr schmerzhaft (kann Narben hinterlassen) Grad III: Verkohlung, die Haut ist weiss, grau oder verkohlt (schwarze Stellen) und nicht schmerzhaft. Es können alle drei Grade bei einer Verbrennung / Verbrühung vorkommen. Grössere Brandwunden können durch Verlust von Gewebsflüssigkeit, Eiweissen, Salzen zum Schock (= Minderdurchblutung der Organe) führen. Mit einer Faustregel kann die Ausdehnung der Verbrennung abgeschätzt werden: Die Handinnenfläche des Verletzten entspricht ca. 1% der Körperoberfläche. Es besteht Lebensgefahr bei mehr als 15% verbrannter Körperoberfläche beim Erwachsenen. Das entspricht etwa einem Bein oder dem ganzen Rücken. Jede dieser Regionen entspricht etwa 18%. Bei Kindern besteht Lebensgefahr, wenn mehr als 5% verbrannt oder verbrüht sind. Beim Kind entspricht der Rücken in Abhängigkeit vom Alter zwischen 10% (Säuglinge) und 18% (Zehnjährige). Bei Verbrennungen im Gesicht muss immer eine Rauchvergiftung in Betracht gezogen werden. Elektrounfall: Die oberflächliche erkennbare Verbrennung sagt nichts aus über das wirkliche Ausmass der Verletzung. Oft sind nicht erkennbare gravierende tiefgreifende Verbrennungen vorhanden. Diese Unfälle sind meist begleitet mit Herzrhythmusstörungen bis Herzstillstand. Auch Neurologische Ausfälle sind häufig. Blitzschlag: Die Verletzung wird durch die Körperstellung, Erdung sowie die Ein- und Austrittsstelle des Blitzschlags bestimmt. Schwere oberflächliche Verbrennungen sind selten. Der Tod tritt meist durch Atem- oder Kreislaufstillstand ein. Sofortmassnahmen Sofort mit kühler Flüssigkeit (10-20 °C) mindestens 15 - 20 Minuten kühlen. Das stoppt die weitere Zellzerstörung und lindert den Schmerz. Wenn keine Flüssigkeit vorhanden ist, kann „Vestasan“ (oder ähnliches Produkt) zum Kühlen gebraucht werden. Es ist nicht nötig mit Eiswasser zu kühlen. Kein Alkohol zum Kühlen verwenden! Keine Zeit verschwenden um die Kleider zu entfernen. Eingebrannt Kleider nie selber entfernen, da auch Haut mitentfernt werden könnte. Wunde nach dem Kühlen mit sauberem Tuch abdecken und Arzt aufsuchen. Achtung: Bei Kindern besteht die Gefahr der Unterkühlung, wenn über länger Zeit grossflächige Wunden gekühlt werden müssen. Verbrennungen ersten Grades (Sonnenbrand) werden mit „Fenistil“salbe (oder ähnliches Produkt) behandelt. Bei Herzkreislaufstilltand > Herzmassage 30 mal und Beatmung 2 mal, die Frequenz der Stösse ist zwischen 80 bis 100 pro Minute, um eine vernünftige Zirkulation zu erreichen. Also immer nach 30 Stössen erfolgen die 2 Beatmungshübe. Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 7.4 Erste-HilfeKoffer / Schulhausapotheke Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen Nötig bei Verbrennungen im Gesicht, über den Gelenken, im Genitalbereich (Narbenbildung), bei grossflächigen sowie Verbrennungen dritten Grades, bei Elektrounfall und Blitzschlag. Bitte beachten Bei Verbrennungen im Gesicht kann zusätzlich eine Rauchvergiftung vorliegen. Zeichen einer Rauchvergiftung sind Husten, ev. mit dunklem Auswurf. Bei Verdacht auf eine Fraktur sowie bestätigtem Fraktur muss der Betroffene unverzüglich und begleitet in ärztliche Behandlung. Vorher bitte Nichts zu Trinken oder zu Essen geben, da der Betroffene ev. operiert werden muss. Eine Augenverletzung ist ein Notfall, da sie zu Blindheit führen kann. Augenverletzungen können durch verschieden Gegenstände und Stoffe verursacht werden und werden durch starke Schmerzen begleitet. Auch der Druck eines Faustschlages oder eines Balls kann schwere Verletzungen hervorrufen Verätzungen durch Säure (Batteriesäure, Klebstoffe) oder Lauge (Putzmittel, Pestizide) können am Arbeitsplatz oder in der Freizeit geschehen. Oft geschieht es durch unsachgemässe Handhabung der Flüssigkeiten oder die Sicherheitsvorschriften wie das Tragen von Schutzbrillen werden nicht eingehalten Auch Spritzer, die beim Umleeren von Flüssigwaschmitteln entstehen, können zu solchen Verletzungen führen. Verätzungen verursachen starke Schmerzen. Es kann ein Lidkrampf auftreten und das Auge/die Augen tränen. Lichtscheue und Sehkraftverlust können auftreten. Die Beschwerden sind abhängig von der ins Auge geratenen Substanz und der Schwere der Verätzung Verblitzung: Intensives UV-Licht, auch Schweissflammen können die sogenannte Hornhautoberfläche schädigen. Sofortmassnahmen Sofort ausgiebig spülen. Spüllösungen können neutrale Flüssigkeiten sein, welche sich in Reichweite befinden. Ideal ist Wasser, Mineralwasser oder spezielle Augenduschen, wie sie etwa im Chemiezimmer bereit stehen. Zur Not dienen auch wässerige Flüssigkeiten wie Limonade, Bier, Tee, schwarzer Kaffee; aber keine Milch! Die Lider müssen ev. auch gegen Widerstand (Liedkrampf) durch eine Hilfsperson offen gehalten werden, damit die Spülung durchgeführt werden kann. Dabei den Kopf des Verletzten auf die Seite des verätzten Auges neigen, damit die schädliche Flüssigkeit nicht ins zweite Auge fliessen kann. Augen nicht reiben. Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen Personen mit Verdacht auf Verätzungen und gesicherten Verätzungen am Auge müssen sofort in ärztliche Behandlung. Auch auf dem Weg zur ärztlichen Behandlung soll immer gespült werden. Vorbeugen Bei Handlungen mit Säuren, Laugen oder anderen chemischen Stoffen, Farbe etc. immer Schutzbrillen tragen. Bitte beachten Zur Akuttherapie werden in kurzen Abständen Augentropfen verabreicht. Die Spülungen werden in Zeitabständen wiederholt. Wie die Therapie weiter geführt wird ist, abhängig von der ätzenden Substanz und den verursachten Schäden. Verletzungen mit Laugen sind schwerwiegender als mit Säure, da sie weiter in die Tiefe des Auges eindringen Kleine Schmutzpartikel können mit Wasser ausgespült werden. Bei Splitter in den Augen muss der Betroffene sofort in ärztlich Behandlung erhalten. Keine Gegenstände aus Augen ziehen. Augen locker abdecken. Der Arzt kann das Lid umklappen und der / die Fremdkörper entfernen. Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 7.4 Erste-HilfeKoffer / Schulhausapotheke 5.6 Blutungen / Blutstillung zungen müssen ärztlich versorgt werden. Margrit Wyss Bischofberger Vorbeugen Gefährliche Situationen vermeiden. Verletzte Personen nie allein lassen, immer überwachen Verletzte Person soll sich hinsetzen oder liegen, somit kann einem ev. Kreislaufzusammenbruch vorgebeugt werden. Wunde mit möglichst keimarmen / keimfreiem / Verband abdecken. Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 7.4 Erste-HilfeKoffer / Schulhausapotheke Blutungen (= Hämorrhagien) bezeichnet das Austreten von Blut an einem beliebigen Ort des Gefässsystems des Blutkreislaufes. Blutungen werden Unterteilt in: Äussere Blutungen, das Blut tritt aus dem Körper. Die Austrittsstelle und die Verlustmenge ist einfach zu erkennen. Wichtig: es sieht schnell nach sehr viel (Menge) aus. Innere Blutungen, die Blutung findet im Köperinnern statt und ist von Aussen nicht zu sehen. Selbst grosse innere Blutungen sind kaum zu erkennen. Grosser Blutverlust kann sehr schnell zum Schock (= Minderdurchblutung der Organe) und schliesslich zum Tod durch Verbluten führen. Anzeichen für einen Schock sind flacher und schneller Puls. Vermehrte Blutungsneigungen sind in der Regel Krankheits- oder Vergiftungsbedingt. Sie werden nach Grösse unterschieden: punktförmige Blutungen münzgrosse Blutungen fleckenartige Blutungen grossflächige Blutungen Weiter Unterscheidungen: Venöse Blutungen - eher dunkles Blut fliesst aus Wunde Kapilläre Blutungen - Punkförmige Blutung -> Schürfwunde Arterielle Blutungen - eher helles Blut, schiesst pulsierend oder im Strahl aus der Wunde Sofortmassnahmen Blutstillung ist am effektivsten durch Druck auf oder unmittelbar hinter der Blutungsstelle auf das blutzuführende Blutgefäss. Hochlagern des verletzten Körperteils senkt den Blutdruck an der Blutungsstelle. Das Anlegen eines Kompressionsverbandes reicht in der Regel, um die Blutung zu stoppen. Das zusätzliche anlegen von Polster mit starker Umwickelung erhöht den Druck auf die Blutungsstelle. Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen Bei Verdacht auf innere Blutungen / Verletzungen unverzüglich Arzt oder Notfall aufsuchen bzw. Krankenwagen kommen lassen. Offene Wunden, bei arterieller Blutung, nicht stoppbaren Blutungen, Verletzungen mit Hautschädigung im Gesicht, im Genitalbereich sowie verstümmelnde Verlet- Bitte beachten Eigenschutz: Möglichst Einmalhandschuhe zur Wundversorgung tragen (> Infektionsrisiko) Wunden nicht auswaschen oder reinigen (ausser Bisswunden, Verätzungen). Schussverletzungen bewirken oft starke / lebensbedrohliche inneren Blutungen. Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 5.4 Verbrennungen Keine Hausmittel (Mehl) oder Medikamente (Wundpuder, Salbe) in oder auf Wunde geben. Keine Fremdkörper entfernen, denn es besteht die Gefahr, dass sich die Blutung verstärkt, Zusatzverletzungen gesetzt werden, oder eine Infektion geschieht. Behandlungsbedürftige Wunden sollten innerhalb von 6 Stunden medizinisch versorgt werden. Das Abbinden eines Beines oder Armes sollte nur im äussersten Notfall (z.B. bei vollständiger Abtrennung) vorgenommen werden. Eine allfällige Tetanusimpfschutz kann innerhalb von 24 Stunden verabreicht werden. . 5.7 Knochenbrüche Margrit Wyss Bischofberger Knochenbrüche (= Frakturen) sind Verletzung des Knochens durch direkte oder indirekte Gewalteinwirkung, mit oder ohne Stabilitätsverlust. Es wird unterschieden zwischen: Geschlossene Frakturen: Die Haut über dem Frakturbereich ist intakt Offene Frakturen: Die Haut über dem Frakturbereich ist geschädigt. Das kann der Schweregrad der Verletzung unterschiedlich sein: von kleinen Weichteilschäden bis ausgedehnten Gefäss-und Nervenläsionen mit freiliegender Fraktur. Die Art und Ausdehnung der Begleitverletzungen beeinflussen den Schweregrad und die Dringlichkeit der Behandlung. Schädel- Wirbelsäulen- und Beckenfrakturen zeugen von starker Gewalteinwirkung. Lebensbedrohliche Komplikationen wie Blutungen und Lähmungen können sich in diesen Bereichen schnell entwickeln. Solche Frakturen müssen sofort ärztlich behandelt werden. Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 5.8 Kopfverletzungen und 5.9 Wirbelsäulenverletzungen Sofortmassnahmen Frakturen sind in der Regel sehr schmerzhafte Verletzungen. Verletzter Körperteil möglichst nicht bewegen. Wenn Stellung verändert werden muss, soll der Betroffene selber soviel wie möglich mitarbeiten. (Bsp. verletzter Arm mit der anderen Hand anheben. Wenn möglich mit Schiene oder andern festen Gegenständen stabilisieren. Stabilisation vermindert auch die Schmerzen. Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 7.4 Erste-HilfeKoffer / Schulhausapotheke Wenn Wunde vorhanden, möglichst keimarm abdecken. Allfällige Blutungen stillen. Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 5.6 Blutungen Schmuck oder Kleider an betroffenen Extremitäten bzw. Stelle entfernen, aufschneiden, da durch Anschwellung die Gefahr der Unterbrechung der Blutzufuhr besteht Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen Bei Verdacht auf eine Fraktur sowie bestätigtem Fraktur muss Betroffener unverzüglich in ärztliche Behandlung, unbedingt mit Begleitung. Bitte beachten Nichts zu Trinken oder zu Essen geben, da Betroffener ev. operiert werden muss. 5.8 Kopfverletzung Agnes Martin Kopfverletzungen werden nach Schweregraden eingeteilt. Die verschiedenen Verletzungen des Schädels und des Hirns können kombiniert vorkommen: Beulen: verschwinden innert Minuten wieder Kopfplatzwunden: bluten stark (Blutgefässe der Kopfhaut liegen sehr nahe an der Oberfläche). Diese Blutungen wirken meist sehr alarmierend, das bedeutet aber nicht, dass die Verletzung schwerwiegend sein muss. Gehirnerschütterung (= commotio cerebri): leichte Hirnverletzung mit akuter, vorübergehender Funktionsstörung des Gehirns. Diese können mit sofortiger kurzfristiger Bewusstseinsstörung von wenigen Minuten bis zu maximal einer Stunde einhergehen. Gehirnprellung (= contusio cerebri): Bewusstlosigkeit länger als 30 Minuten. Kopfverletzungen ohne sichtbaren Blutverlust nach aussen, können lebensgefährliche Blutungen und Verletzungen des Hirns zur Folge haben. Konsequenz aller Verletzungen: mind. 24h beobachten, damit allfällige Zeichen einer schweren Kopfverletzung festgestellt werden können (wie Wesensveränderung, Schläfrigkeit, Lähmungserscheinungen, Doppelbilder, starke Übelkeit) Sofortmassnahmen alle Viertelstunden während 24 h beobachten, ob Symptome auftreten wie: Erinnerungslücken (Amnesie); dies kann durch Fragen z.B. nach Personalien eruiert werden einseitig verlangsamter Bewegung (Arme, Beine können nur schwer bewegt werden) Bewusstseinsstörungen, Schläfrigkeit bis Bewusstlosigkeit (bevorzugt wird eine Seitenlagerung, wenn keine Rückenverletzungen vor liegen) Kopfschmerzen, Schwindel und Gleichgewichtsstörungen, Schielen/ Pupillendifferenz (unterschiedlich grosse Pupillen) Krämpfe, Übelkeit und Erbrechen. Die Überprüfung der Vitalzeichen: Kontrolle, ob eines der folgenden Zeichen vorhanden ist: Sprechen, Atembewegungen, Husten, Bewegungen an Extremitäten, Blinzeln, Kauen Beulen: kühlen mit Eis/ Kältepackung zur Schmerzreduktion Trotz blutender Kopfverletzung auf andere unauffälligere Verletzungen achten. Blutstillung mit einem sauberen Tuch / Verband Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 5.6 Blutungen Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen Wenn eines der oben genannten Symptome auftaucht, sofort den Rettungsdienst anfordern. Schädel- und Hirnverletzungen müssen in den ersten 12 – 24 hospitalisiert Stunden überwacht werden. Vorbeugen Helmtragen bei Ausflügen mit Velos, Skates, Schlitten, Skis, Snowboards usw.. Beim Baden keine Kopfsprünge an flachen oder trüben Stellen. Im Schulbus Sicherheitsgurten tragen. Bitte beachten Blutstillung bei Riss- oder Quetschwunden am Schädel: am Unfallort legen Erste-Hilfe-Leistende für den Transport einen gut sitzenden, sauberen und möglichst sterilen Verband an. Dabei darf die Wunde nicht mit blossen Fingern berührt werden. Ein durchgebluteter Verband soll nicht ersetzt, sondern von aussen z.B. durch zusätzliche Kompressen verstärkt werden. Bei starker Blutung wird ein Verband mit lokaler Kompression angelegt. Ein Wundverschluss ist möglich bei sauberen Wunden, die nicht älter als 6 – 8 Stunden sind (Ausnahme: Saubere gut durchblutete und offenbar kaum kontaminierte Wunden können meist bis 24 Stunden nach der Verletzung verschlossen werden.) 5.9 Wirbelsäulenverletzung und Hals entfernen (wenn möglich mit 2 Helfenden). Cornelia Andermatt Steiner Bei Stürzen aus grosser Höhe, bei Verkehrs- und Sportunfällen ist das Risiko einer Wirbelsäulenverletzung besonders hoch. Bei einer verletzten Wirbelsäule besteht die Gefahr, dass auch das Rückenmark und die darin enthaltenen Nerven betroffen sind. Im schlimmsten Fall muss mit einer Lähmung oder sogar einem Atemstillstand gerechnet werden. Folgende Symptome deuten auf eine Wirbelsäulenverletzung hin: Schmerzen im Nacken-, Rücken oder Brustbereich, Kein Gefühl in den Armen und / oder Beinen, Kribbeln, Kraftlosigkeit, Schwächegefühl in den Armen und / oder Beinen Eine Wirbelsäulenverletzung kann erst nach einer Röntgenuntersuchung ausgeschlossen werden. Sofortmassnahmen Bei der Erstbehandlung muss die Wirbelsäule fixiert werden, um (weitere) Schäden des Rückenmarkes zu verhindern. Die verletzte Person auffordern, ruhig liegen zu bleiben und sich möglichst nicht zu bewegen. Es darf auch nichts unter den Kopf geschoben werden. Anwendung des sogenannten „Halsschienengriffes“, um den Kopf zu stabilisieren und eine Drehung oder Beugung des Kopfes zu verhindern: Dabei kniet die helfende Person am Kopfende des Verletzten, mit der rechten Hand wird auf der rechten Seite Schulter, Hals und Kopf in einer Linie fixiert. Mit dem linken Arm wird die linke Seite des Kopfes gestützt. Wenn die rückenverletzte Person bewusstlos ist (z.B. nach einem Sturz), muss sie mit vier Helfern vorsichtig „en bloc“ in eine stabile Seitenlagerung gebracht werden, dabei muss die Achse Kopf-HalsRücken-Beine stabil bleiben. Überprüfen, ob Atmung und Puls vorhanden ist, wenn nicht, sofort in der Rückenlage mit Sofort mit Herzmassage und Beatmung beginnen: Herzmassage 30 mal und Beatmung 2 mal, die Frequenz der Stösse ist zwischen 80 bis 100 pro Minute, um eine vernünftige Zirkulation zu erreichen. Also immer nach 30 Stössen erfolgen die 2 Beatmungshübe. Bei wachen Personen nach Schmerzen und Gefühlsstörungen fragen. Schutz vor Auskühlung mit einer Decke (z.B. Rettungsdecke). Bei Helmen: Diesen bei bewusstlosen Personen ganz vorsichtig und unter Stabilisierung von Kopf Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen Bei Verdacht auf Rückenverletzung muss immer der Notarzt alarmiert werden (Tel. 144) unter Angabe des Verdachtes auf eine Rückenverletzung. Je nach Gelände und Zugänglichkeit muss der Einsatz der REGA in Betracht gezogen werden (Tel. 1414). Vorbeugen Beim Baden keine Kopfsprünge an flachen oder trüben Stellen. Stellen mit Sturzgefahr durch ein Geländer sichern. Schülerinnen und Schüler nicht unbeaufsichtigt in der Turnhalle lassen. Bitte beachten Viele Personen mit Wirbelsäulenverletzung sind bei Bewusstsein. Bei Verdacht auf Rückenverletzung möglichst ruhig bleiben und die verletzte Person auffordern, ruhig liegen zu bleiben und so schnell wie möglich den Rettungsdienst alarmieren Aktiver Link unter www.edyoucare.net www.slrg.ch/uploads/media/Folien_Wirbelsaeule. pps Weitere Informationen zu Wirbelsäulenverletzung, Helmabnahme und Halsschienengriff 5.10 Reanimation / CPR Margrit Wyss Bischofberger Herzkreislaufstillstand zeichnet sich aus durch Bewusstlosigkeit Atemstillstand und Ausbleiben der Vitalzeichen. Die Überprüfung der Bewusstlosigkeit erfolgt durch: Ansprechen des Patienten leicht schütteln > keine Antwort Die Überprüfung der Atmung erfolgt durch: Ohr über Mund-Nasenbereich des Patienten positionieren– Augen schauen Richtung Brustkorb (=Thorax), Hand auf Oberbauch legen > Sehen, hören und fühlen, ob Atmung vorhanden ist. Die Überprüfung der Vitalzeichen erfolgt durch: Kontrolle, ob eines der folgenden Zeichen vorhanden ist: Sprechen, Atembewegungen, Husten, Bewegungen an Extremitäten, Blinzeln, Kauen Dieser Zustand des (Herz-)kreislaufstillstands ist in einem Zeitfenster von wenigen Minuten möglicherweise reversibel durch die Einleitung der kardiopulmonalen Reanimation (Herz-LungenWiederbelebung = Cardiopulmonary Resuscitation, CPR). Ohne solche Massnahmen tritt der Hirntod durch den irreversiblen Funktionsverlust von Grosshirn, Kleinhirn und Hirnstamm ein. Sofortmassnahmen Bewusstlosigkeit festgestellt > Notruf 144 veranlassen Sofort mit Herzmassage und Beatmung beginnen: (Herzmassage 30 mal und Beatmung 2 mal, die Frequenz der Stösse ist zwischen 80 bis 100 pro Minute, um eine vernünftige Zirkulation zu erreichen. Also immer nach 30 Stössen erfolgen die 2 Beatmungshübe.) Kompressionsort bei grösseren Kindern / Jugendlichen / Erwachsenen: Mitte Thorax (=Brustkorb), Brustwarzenhöhe auf Brustbein (= Sternum) Kompressionstiefe: 4 bis 5 cm Bei kleinen Kindern: Mitte Thorax 1 Fingerbreit unterhalb der Brustwarzen Kompressionstiefe: 1 bis 2 cm Das Ziel der Reanimation ist die Versorgung des Gehirns und des Herzens mit Sauerstoff. Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen Alarmierung immer sofort. Reanimationsmassnahmen weiterführen bis professionelle Helfer z.B. Sanität übernehmen. Bitte beachten Beatmungsmasken und Handschuhe in Reichweite haben. Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 7.4 Erste-HilfeKoffer / Schulhausapotheke Selbstschutz: Bei Kontakt mit Blut oder sonstiger Körperflüssigkeit besteht die Gefahr von Ansteckung wie Hepatitis; HIV etc. Beatmung wenn möglich mit Maske / Abdecktuch. Kleider im Brustbereich müssen entfernt werden. Wenn Beatmung nicht möglich oder Helfer kann sich nicht dazu überwinden, dann zumindest mit Herzmassage weitermachen, denn Herzmassage ist wichtiger als Beatmung. Sind mehrere Helfer vor Ort, soll möglichst nach jeweils 5 Zyklen abgewechselt werden (1 Zyklus = 2 mal Beatmung / 30 mal Herzmassage). 5.11 Defibrillation / AED Margrit Wyss Bischofberger Automatisch externer Defibrillator (AED) ist ein Gerät, welches bei Herzkreislaufstillstand im Rahmen der Reanimationsmassnahmen zur Anwendung kommt. Herzkreislaufstillstand - Kennzeichen sind: Bewusstlosigkeit - Atemstillstand - keine Vitalzeichen Bei ca. 80 % aller Menschen mit plötzlichen Herztod liegt zu Beginn ein Kammerflimmern vor. Kammerflimmern bezeichnet einen Herzkreislaufstillstand bei dem die Herzmuskelzellen unkoordiniert zucken; das Herz kann kein Blut transportieren. Der Defibrillator (AED) erkennt diesen Zustand und durch die Abgabe eines elektrischen Schocks wird die Erregung der Zellen unterbrochen. So wird es möglich, dass das Erregungsbildungssystem des Herzen wieder seine Schrittmacherfunktion übernehmen kann. Entscheidend für eine erfolgreiche Defibrillation sind mit Sauerstoff versorgte Herzmuskelzellen sowie der frühe Einsatz der Defibrillation. Der AED analysiert selbständig den Herzrhythmus über zwei angebrachte Elektroden und gibt nur Schock frei, wenn ein Kammerflimmern vorhanden ist. Der AED gibt hörbare Anweisungen, resp. zeigt diese schriftlich auf einem Display. Sofortmassnahmen Alarmierung Tel 144 oder 117 Sofort mit Reanimationsmassnahmen beginnen: Herzmassage 30 mal und Beatmung 2 mal, die Frequenz der Stösse ist zwischen 80 bis 100 pro Minute, um eine vernünftige Zirkulation zu erreichen. Also immer nach 30 Stössen erfolgen die 2 Beatmungshübe. AED holen (lassen) AED Inhalt: Defibrillator, 2 Elektroden, Rasierer, Schere AED anschalten / öffnen Gerät wie in Gebrauchsanleitung beschrieben anwenden. Feuchtigkeit an Elektroden-Stellen mit Taschentuch oder Kleidungsstück wegwischen Elektroden wie abgebildet ankleben AED nach 5 Zyklen auslösen (siehe AED Gebrauchsanleitung) AED analysiert selbständig AED entscheidet aufgrund der Analyse, ob Schock notwendig Wenn Schock empfohlen, sofort Schocktaste drücken Wenn kein Schock empfohlen – Vitalzeichenkontrolle –(Bewusstsein, Atmung, Puls); wenn keine vorhanden, mit Reanimationsmassnahmen weiterfahren Wann den Arzt rufen / in den Notfall bringen Alarmierung immer so rasch wie möglich! Reanimationsmassnahmen weiterführen bis professionelle Helfer z.B. Sanität übernehmen. Bitte beachten Niemand darf den Patienten während der Schockabgabe berühren (> Selbstschutz) Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 5.10 Reanimation Der AED ist eine Ergänzung während der Reanimation; er ist kein Ersatz für Herzmassage und Beatmung. 6.4 Eigenschutz Björn Kuratli Eigenschutz ist zu beachten, um bei einem Ereignis eine weitere Gefährdung oder Schädigung von Helfenden, zufällig Anwesenden und Geschädigten zu verhindern. Die Gefahr kann dabei von der Umgebung (Strasse, Gebäude, Fahrzeugen, usw.) ausgehen oder durch den direkten Kontakt mit anderen Personen im Rahmen der Hilfeleistung entstehen. Hilfe auf der Unfallstelle darf erst geleistet werden, nachdem diese gesichert ist und keine Gefahr für die helfenden Personen mehr besteht. Kann dies durch die Ersthelfer nicht gewährleistet werden, ist das Eintreffen der Rettungskräfte abzuwarten. Im Weiteren haben die Helfer folgende Grundsätze zu beachten: Beim Eintreffen auf der Unfallstelle Ruhe bewahren, einen Überblick verschaffen und mögliche Rettungsmassnahmen durch Ersthelfer abwägen. Erst Handeln wenn Situation abgeschätzt werden kann und falls notwendig Alarmierung ausgelöst ist. Tragen von Handschuhen zur Vermeidung von direktem Kontakt mit Körperflüssigkeiten (Blut, Erbrochenem) Bei der Beatmung von Patienten nach Möglichkeit Hilfsmittel (Taschenmaske, Beatmungsbeutel) einsetzen Keine Annäherung an elektrische Leitungen, insbesondere auch Hochspannungsleitungen, bevor diese abgeschaltet und geerdet sind Vorsicht bei Unfällen in Zusammenhang mit explosiven Flüssigkeiten und Chemikalien, Gefahr von giftigen Dämpfen und Rauchvergiftungen, Beeinträchtigung der Atemwege. Auf jeden Fall die Benutzung von offenem Feuer und elektrischen Geräten (AED, Handys) vermeiden. Nicht in Klärgruben oder Silos einsteigen, auch nicht gesichert. Ebenfalls keine Rettungsversuche aus Gewässern, insbesondere Fliessgewässer. Bei der Rettung aus Fahrzeugen auf jeden Fall Zündschlüssel abziehen und nicht ausgelöste Airbags sichern. Bitte beachten Das Risiko einer Ansteckung mit HIV oder Hepatitis beim Leisten von Erster Hilfe wird weltweit als gering angesehen. Es, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Nach Möglichkeit sollte der direkte Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder Schleimhäuten vermieden werden (Tragen von Handschuhen, ev. Schutzbrille, Maske zur Beatmung). Erfolgt trotz allen Vorsichtsmassnahmen ein direkter Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten und wird eine Infizierung befürchtet, ist unverzüglich ärztliche Hilfe beizuziehen. 6.6 Rechtliche Folgen Für die rechtlichen Folgen der Nothilfe kommen drei Artikel des Strafrechts (StGB) in Frage. StGB 117, Fahrlässige Tötung, StGB 118, Fahrlässige Körperverletzung und insbesondere StGB 128, Unterlassung der Nothilfe. Dieser bedeutet, dass nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB), Art. 128, die Schweiz eine Nothilfepflicht hat, die wie folgt formuliert ist: „Wer einen Menschen, den er verletzt hat, oder einen Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte oder wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft.“ Daraus kann abgeleitet werden, dass jedermann seinen Fähigkeiten entsprechend zur Nothilfe verpflichtet ist und somit eine Pflicht besteht, einem in Lebensgefahr schwebenden Menschen zu helfen. Eine Haftung für den Nothelfer kann praktisch ausgeschlossen werden, da beim Laien von einer reduzierten Verantwortung ausgegangen werden kann, die spezielle Situation der Nothilfe zu einer zusätzlichen Entlastung führt und die Beweislast beim Staat oder bei der geschädigten Person liegt. Der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung kann zwar im Rahmen der Nothilfemassnahmen erfüllt sein, Massnahmen sind jedoch durch den Schutz des höheren Rechtsgutes, der Rettung von Gesundheit und Leben, nicht nur erlaubt, sondern begründet auf StGB 128, Verpflichtung. Im Weiteren kann noch der Art. 321 des StGB von Bedeuten sein, der die Verletzung des Berufsgeheimnisses regelt. Ersthelfer werden bei ihrem Einsatz zu medizinischen Hilfspersonen und sind somit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Weitergabe von Informationen über die Patienten ist nur erlaubt, wenn dies zur direkten Auftragserfüllung notwendig ist. 7.4 Erste-Hilfe-Koffer / Schulhausapotheke 7 Notfallvorbereitung Rettungsdecke (zur Wärmeisolation) 7.4 Erste-Hilfe-Koffer / Schulhausapotheke terbundes) Broschüre Erste Hilfe (z.B. des Schweizerischen SamariHändedesinfektionsmittel (Einsatz im Falle einer PandeCornelia Andermatt Steiner mie) Gesichtsm asken (Einsatz im Falle einer Pandemie) Um für die Erstversorgung das passende Material sofort Blatt mit Notrufnummern: Rettungsdienst, Notarzt: 144 griffbereit zur Verfügung zu haben, ist es wichtig, dass ein REGA: 1414, Toxikologisches Zentrum: 145 Erste-Hilfe-Koffer vorhanden ist. Empfohlen wird der Einsatz eines gut transportierbaren Koffers, Rucksacks oder Bitte beachten Kiste, damit im Notfall die sogenannte Schulhausapotheke Laut Heilmittelgesetz (Art. 24 & 25) dürfen nur Apotheker zur verletzten Person gebracht werden kann. und medizinische Fachpersonen Medikam ente abgeben. Der Standort des Erste-Hilfe-Koffers m uss allen Lehrper- Dies gilt sowohl für verschreibungs- und nicht verschrei- sonen, Angestellten, wenn möglich auch den grössere bungspflichtige Medikam ente. Dies bedeutet, dass Schulen Schülerinnen und Schülern bekannt sein. Der Zugriff muss in eigener Verantwortung keine Medikamente abgeben jederzeit gewährleistet werden. Der Erste-Hilfe-Koffer sollte dürfen. M üssen Lernende während dem Schulunterricht keiner direkte Sonnstrahlung ausgesetzt und nicht über Medikamente einnehm en, braucht es zur Abgabe in der 25°C gelagert werden. Schule eine Ermächtigung der Erziehungsberechtigten. Der Inhalt des Erste-Hilfe-Koffers m uss regelmässig (mind. 1x pro Sem ester) auf Vollständigkeit und Ablauf der Aktive Links unter www.edyoucare.net Verfalldatenüberprüft werden. http://www.samariter.ch/upload/cms/user/1012- Spezielle Notfallmedikamente der Schülerinnen und Schü- sport_d.pdf: Sportverletzungen ler / Lehrpersonen sollten in einem separaten Behälter gut http://www.samariter.ch/upload/cms/user/d-010-012.pdf gekennzeichnet werden mit Datum und Einsatzart, Nam e Wundauflagen des Empfängers und Telefonnummer der Erziehungsbe- http://www.flawa.ch/contento/Deutsch/FLAWASchweiz/Pro rechtigten. dukte/ErsteHilfe/tabid/84/language/de-CH/Default.aspx Fertig zusam mengestellte „ Apotheken“ Für die Erstbehandlung http://www.samariter-luzern- Das im Erste-Hilfe-Koffer vorhandene Material dient zur srk.ch/erst_hilfe/SSBBroschreErsteHilfe_2009.pdf Erstversorgung bei folgenden Verletzungen: schüre über Erste Hilfe Schürfwunden, Blutungen (vgl. Kapitel 4.5.5) http://www.sanarena.ch/sanarenashop Zeckenbefall (> mit Pinzette entfernen) Beatmungsmasken, Rettungsdecke kleine Verbrennungen (vgl. Kapitel 4.5.3) Verstauchungen, Knochenbrüche (vgl. Kapitel 4.5.6) Kopfschmerzen (> Kälte-Kompressen auflegen) Beulen (vgl. Kapitel 4.6) Atemstillstand (vgl. Kapitel 4.8) Inhalt Handschuhe (latexfrei) Pinzette (zur Entfernung von Splittern oder Zecken) Verbandsschere Kälte-Sofort Kompresse (z.B. DermaPlast® Instant IcePack) Wundreinigungstücher (z.B. DermaPlast® Clean) Pflaster in verschiedenen Grössen je 2 Kompressionsverbände (10cm x 4m, 8cm x 4m, 6cm x 4m) 4 Pack Gazebinden (je 2 mittel und gross) Kompressen Beschichtete, nicht klebende Kompresse (z.B. DermaPlast® Comprigel (5 x 5 cm / 7.5 x 10 cm) Beatmungshilfe (Taschenmaske oder Beatm ungstuch, z.B. von SanArena) Bro- Beatm ungstuch, 7.5 Erste-Hilfe-Tasche für unterwegs / Reiseapotheke REGA: 1414, Toxikologisches Zentrum: 145 Cornelia Andermatt Steiner Vorbeugen Darauf achten, dass die Teilnehm enden Sonnen- und evtl. Für Schulreisen oder Klassenausflüge ist eine kleine, kom- Insektenschutz benutzen. Bei Wanderungen genügend pakte Erste-Hilfe-Tasche (z.B. in Form eines kleinen Ny- Trinkpausen einlegen und auf angepasstes Schuhwerk lonbeutels) em pfehlenswert. Eine solche „ Apotheke“ kann achten. selber zusam mengestellt werden. Es gibt auch kom plette Taschen zu kaufen. Für ein Klassenlager stellen Apotheken Bitte beachten gerne eine Kiste mit den wichtigsten Materialien zusam- Bei der Alarmierung müssen folgende Fragen beantwortet men und verrechnen m eist nur das angebrauchte Produkt. werden: Damit die Erste-Hilfe-Tasche jederzeit einsatzbereit ist, Wo? Ort des Unfalls sollte sie vor und nach jedem Einsatz überprüft und wieder Wer? Nam e und Handy- Telefonnummer aufgefüllt werden. Was? Art des Unfalls Wann? Zeitpunkt des Unfalls Für die Erstbehandlung Wie viele? Anzahl der Personen, Art der Verletzungen Das in der Erste-Hilfe-Tasche enthaltene Material dient zur Weiteres? z.B. Verletzter ist eingeklem mt, Benzin fliesst Erstbehandlung bei: aus, Bahnübergang usw. Schürfwunden, Blutungen (vgl. Kapitel 4.5.5) Bitte beachten Sie dazu das Kapitel 4.2 Alarmieren Zeckenbefall (> Entfernung mit Pinzette) kleine Verbrennungen (vgl. Kapitel 4.5.3) Aktive Links unter www.edyoucare.net Verstauchungen, Knochenbrüche (vgl. Kapitel 4.5.6) http://www.flawa.ch/contento/Deutsch/FLAWASchweiz/Pro Beulen (vgl. Kapitel 4.6) dukte/ErsteHilfe/tabid/84/language/de-CH/Default.aspx Fer- Kopfschmerzen (> Kälte-Sofort Kompressen auflegen) tig zusam mengestellte „ Apotheken“ Blasen (> Blasenpflaster) http://www.samariter-luzernsrk.ch/erst_hilfe/SSBBroschreErsteHilfe_2009.pdf Inhalt schüre über Erste Hilfe Handschuhe (latexfrei) http://www.sanarena.ch/sanarenashop Pinzette zur Entfernung von Zecken oder Splittern Beatmungsmasken, Rettungsdecke kleine Verbandsschere 2 Ampullen à 10ml Kochsalzlösung (NaCl 0,9 %) zur Reinigung von Wunden Wundreinigungstücher (z.B. DermaPlast® Clean) Beschichtete Kompresse bei Schürfungen (z.B. DermaPlast® Comprigel 5 x 5 cm / 7.5 x 10 cm) Pflaster in verschiedenen Grössen für kleine Wunden Kompressen bei stärker blutenden Wunden Blasenpflaster gross und klein je 1 Kompressionsverband (10cm x 4m, 8cm x 4m, 6cm x 4m) 2 Pack Gazebinden (je 1 x mittel und 1 x gross) Rettungsdecke (zur Wärmeisolation) Dreiecktuch Fixationsschiene für Unterwegs (z.B. Chrisofix Fixationsmaterial, 90 x 11 cm, von SanArena) Beatmungshilfe (Taschenmaske oder Beatm ungstuch, z.B. von SanArena) Kälte-Sofort Kompresse (z.B. DermaPlast® Instant IcePack) Spezifische Notfallmedikam ente der Teilnehm enden (z.B. bei Asthma, Diabetes, Allergie, Epilepsie) Broschüre Erste Hilfe (z.B. des Schweizerischen Samariterbundes) Blatt mit Notrufnummern: Rettungsdienst, Notarzt: 144 Bro- Beatm ungstuch,