Hygieneplan 06 2011

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Charité – Universitätsmedizin Berlin
Campus Benjamin Franklin
Technische Hygiene
Hygieneplan
Hygienemaßnahmen in der Zahnmedizin
1. Personalhygiene
1.1 Persönliche Schutzausrüstung, Trageordnung und Personalhygiene
2. Händehygiene
2.1
Händewaschung
2.2
Hygienische Händedesinfektion
2.3
Chirurgische Händedesinfektion
2.4
Hautschutz und Hautpflege
3. Aufbereitung von Medizinprodukten entsprechend ihrer Risikoeinstufungen
3.1
Reinigung, Desinfektion und Sterilisation
3.1.1
Reinigung
3.1.2
Desinfektion
3.1.3
3.1.2.1
MP-Desinfektion
3.1.2.2
Flächendesinfektion
Sterilisation
3.1.3.1
Dampfsterilisation
3.1.3.2
Heißluftsterilisation
3.1.3.3
Formaldehydsterilisation
3.1.3.4
Plasmasterilisation
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3.1.4
3.2
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Technische Hygiene
Allgemeine Anforderungen und Lagerbedingungen für Sterilgut
3.1.4.1
Sterilgutverpackung
3.1.4.2
Lagerdauer allgemein
3.1.4.3
Lagerungsdauer industriell steril. MP
3.1.4.4
Umgang mit Klarsichtverpackung (in der Klinik aufbereitete MP)
3.1.4.5
Lagerung von Containern
3.1.4.6
Lagerung gereinigter und desinfizierter MP
- Ungeschützt / Geschützt
Aufbereitung kritischer Medizinprodukte - in der ZSVA- von Patienten mit Verdacht auf bzw. Creutzfeldt-JakobErkrankung, der Variante Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung und anderen übertragbaren degenerativen spongiformen
Enzephalopathien
4. Umgang mit infektiösen oder infektionsgefährdeten Patienten
4.1
geschlossene TBC
4.2
offene TBC
4.3
MRSA
4.4
CJK
4.5
4.4.1
Infektiosität von Geweben und Ausscheidungen
4.4.2
Maßnahmen im Bereich der Zahnklinik bei Patienten mit Verdacht auf bzw. Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung, Variante Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung und anderen übertragbaren degenerativen spongiformen Enzephalopathien
Mukoviszidose oder cystische Fibrose (CF)
4.5.1
4.6
Vorgehen bei Patienten mit CF
Besonderheiten bei der zahnmedizinischen Behandlung eines Patienten mit Epidermolysis bullosa (EB)
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Technische Hygiene
5. Umgang mit Parenteralia
5.1
Zubereitung von parenteral verabreichten Medikamenten und Infusionslösungen
5.1.1
Durchführung
5.1.2
Injektionslösungen aus Einzeldosisbehältnissen
5.1.3
Injektionslösungen aus Mehrdosenbehältnissen
6. Verhalten beim Röntgen
7. Verhalten im Zahntechnischen Labor
8. .Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Impfprophylaxe
9. Verhalten bei Notfällen
- Postexpositionsprophylaxe
10. Ver und Entsorgung
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Technische Hygiene
Hygienemaßnahmen in der Zahnmedizin
1. Personalhygiene – Patienten-Behandlung
1.1 Persönliche Schutzausrüstung, Trageordnung und Personalhygiene
Die im Folgenden aufgeführten Hygienemaßnahmen sind gezielt an die Erfordernisse und Gegebenheiten in der Zahnmedizin angepasst
worden. Für den zahnmedizinischen Bereich gelten ausschließlich die in diesem Kapitel enthaltenen Maßnahmen.
Grundlage dieses Kapitels sind die BGR 250 (Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
Stand Oktober 2003) bzw. TRBA 250 (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, Stand Februar 2008).
-
Biologische Arbeitsstoffe sind in der Biostoffverordnung (BioStoffV) abschließend
definiert; im weitesten Sinne handelt sich dabei um Mikroorganismen, die Infektionen,
sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können
-
Gemäß § 3 Biostoffverordnung werden biologische Arbeitsstoffe nach ihrem Infektionsrisiko in vier Risikogruppen eingeordnet. Nur die für den zahnmedizinischen Bereich relevanten Risiko- und Schutzgruppen werden erläutert.
Risikogruppe 2
-
Biologische Arbeitsstoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und
eine Gefahr für Beschäftigte darstellen können; eine Verbreitung des Stoffes in der
Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist
normalerweise möglich.
Risikogruppe 3
-
Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen
können und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können; die Gefahr einer
Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich.
Biologische Arbeitsstoffe
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Schutzstufen
Schutzstufe 2
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-
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Technische Hygiene
Bei bestimmten biologischen Arbeitsstoffen, die in der Richtlinie 2000/54/EG in
Risikogruppe 3 eingestuft und mit zwei Sternchen (**) versehen wurden, ist das Infektionsrisiko für Arbeitnehmer gegrenzt, da eine Infizierung über den Luftweg normalerweise nicht erfolgen kann.
-
3**: HBV, HCV, HDV, HEV, HIV, HTLV-1, HTLV-2, (v)CJK-Agens, BSE
-
Nach der Biostoffverordnung sind Tätigkeiten in Abhängigkeit der von ihnen ausgehenden Gefährdungen einer Schutzstufe zuzuordnen und die erforderlichen
Schutzmaßnahmen festzulegen. Dabei müssen neben den allgemeinen vorhandenen Infektionsgefährdungen die im Bestimmten vorhandenen spezifischen Gefährdungen berücksichtigt werden. Zu beachten ist, dass die konkrete Expositionssituation für die einzelnen Versicherten vom Arbeitsbereich und den von ihm ausgeführten
Tätigkeiten abhängt.
-
Finden in einem Arbeitsbereich weitgehend Tätigkeiten der gleichen Schutzstufe
statt, so kann er auch insgesamt dieser Schutzstufe zugeordnet werden.
-
Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zum Kontakt mit Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder –gewebe kommen kann, so dass eine Infektionsgefährdung durch Erreger der Risikogruppe 2 bzw. 3** bestehen kann, sind in
der Regel der Schutzstufe 2 zuzuordnen.
-
Bei Tätigkeiten mit Körperflüssigkeiten und –ausscheidungen, die bekanntermaßen
Krankheitserreger der Risikogruppe 3** enthalten, ist anhand der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob eine Zuordnung der Tätigkeiten zur Schutzstufe 2 möglich ist
oder ob eine Zuordnung zur Schutzstufe 3 erforderlich ist.
-
Die Zahnbehandlung oder zahntechnische Versorgung von HIV- oder HBV-infizierten
Patienten ist in der Regel der Schutzstufe 2 zuzuordnen, falls nicht mit starkem Verspritzen zu rechnen ist.
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-
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Technische Hygiene
Auf Grund der Gefährdungsbeurteilung sind den Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in zahntechnischen Laboratorien Sicherheitsmaßnahmen der Schutzstufen 1
und 2 nach BioStoffV zuzuordnen.
Schutzkleidung
-
Schutzkleidung ist jede Kleidung, die dazu bestimmt ist, Versicherte vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit oder deren Arbeits- oder Privatkleidung vor der
Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe zu schützen.
Verantwortlichkeiten des Unternehmers
-
Der Unternehmer hat erforderliche Schutzkleidung und sonstige persönliche
Schutzausrüstungen, insbesondere dünnwandige, flüssigkeitsdichte, allergenarme
Handschuhe in ausreichender Stückzahl zur Verfügung zu stellen. Er ist verantwortlich für deren regelmäßige Desinfektion, Reinigung und gegebenenfalls Instandhaltung der Schutzausrüstungen.
-
Bei Schutzstufe 2: Der Unternehmer hat den Beschäftigten zusätzlich folgende
persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen:
• Feste, flüssigkeitsdichte und allergenarme Handschuhe zum Desinfizieren und
Reinigen benutzter Instrumente, Geräte und Flächen; die Handschuhe müssen
beständig gegenüber den eingesetzten Desinfektionsmitteln sein
• Flüssigkeitsdichte und allergenarme Handschuhe mit verlängertem Schaft zum
Stülpen für Reinigungsarbeiten, damit das Zurücklaufen der kontaminierten Reinigungsflüssigkeit unter den Handschuh verhindert wird.
• Baumwoll-Unterziehhandschuhe für Tätigkeiten mit längerer Tragezeit
• Flüssigkeitsdichte Schürzen, wenn damit zu rechnen ist, dass die Kleidung
durchnässt wird
• Flüssigkeitsdichte Fußbekleidung, wenn mit Durchnässen des Schuhwerks zu
rechnen ist
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Technische Hygiene
• Augen- oder Gesichtsschutz, wenn mit Verspritzen oder Versprühen infektiöser
oder potenziell infektiöser Materialien oder Flüssigkeiten zu rechnen ist und
technische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz darstellen
Dienstkleidung
Personengebundene Kleidung
-
Ärztliches Personal und Zahnärztliche HelferInnen
•
Hose und Kasack: weiß
•
Kittel: weiß, vorne geschlossen
Nicht Personengebundene Kleidung
-
Auszubildende, Studierende, MitarbeiterInnen mit befristeten Verträgen, PraktikantInnen, Zivildienstleistende
•
Schutzkleidung
Nicht Personengebundene Kleidung
-
Ärztliches Personal und Zahnärztliche HelferInnen
-
Auszubildende, Studierende, MitarbeiterInnen mit befristeten Verträgen, PraktikantInnen, Zivildienstleistende
•
-
Langärmlige farbige (derzeit gelblich) Rückenschlusskittel, bei Bedarf
flüssigkeitsdichte Schürzen
Schutzkleidung wird zusätzlich zur Dienstkleidung bei allen kontaminationsträchtigen
Tätigkeiten getragen. Die Schutzkleidung muss flüssigkeitsdicht sein, wenn mit
Durchfeuchtung zu rechnen ist. Sie dient dem Personal- und Patientenschutz und
soll die Übertragung von Erregern verhindern:
•
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Hose und Kasack: blau
Bei Tätigkeiten am Patienten, bei denen eine Kontamination mit Blut, Speichel,
Sekreten oder anderen Verschmutzungen zu erwarten ist
(z. B. Bohren)
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Technische Hygiene
•
-
Bei sonstigen kontaminationsträchtigen Tätigkeiten
(z. B. Instrumentenaufbereitung)
Schutzkleidung wird
•
nur zweckgebunden getragen
•
nach Beendigung des Zweckes sofort ausgezogen
•
stets geschlossen getragen
•
täglich bzw. bei Verschmutzung gewechselt
-
Getragene Schutzkleidung kann bei Wiederverwendung im
Shed/Behandlungszimmer aufgehängt werden
-
Getragene Schutzkleidung ist von anderer Kleidung getrennt aufzubewahren.
-
Langärmlige Privatkleidung darf nicht unter kurzärmliger Dienstkleidung getragen
werden.
Verantwortlichkeiten von MitarbeiterInnen
Kleidung
Ausnahmeregelung. Sollte es witterungsbedingt erforderlich sein, darf zusätzlich
langärmelige weiße kochfeste Kleidung unter der Dienstkleidung getragen werden.
Diese muss von der Schutzkleidung vollständig (auch am Hals) bedeckt werden können.
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-
Das Tragen von privaten Jacken/Pullovern ist bei kontaminationsträchtigen Arbeiten
nicht gestattet.
-
Bei optischer Verschmutzung ist die Bekleidung sofort zu wechseln
-
Die Schutzkleidung darf nicht zur Reinigung nach Hause mitgenommen werden.
-
Pausen-, Bereitschaftsräume (Mensen), Büroräume und Hörsäle dürfen nicht mit
Schutzkleidung betreten werden
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Technische Hygiene
Hände
Haare
Schmuck (Eheringe), Uhren, Piercing
Persönliche Schutzausrüstung
Mund-Nasen-Schutz
-
Fingernägel müssen kurz geschnitten sein, so dass sie die Fingerkuppen nicht
überragen
-
Kein Nagellack, keine künstlichen Fingernägel
-
Die Hände müssen gepflegt sein; der Hautschutzplan ist zu beachten.
-
Langes Haar ist zusammenzubinden bei
der Patientenbehandlung
•
kontaminationsträchtigen Arbeiten (z. B. bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten, im zahntechnischen Labor)
-
Beim Tragen einer Kopfhaube müssen die Haare vollständig bedeckt sein.
-
Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an den
Händen und Unterarmen keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen werden
-
Sonstiger Schmuck (Ketten, Ohrringe, Piercings) kann nur getragen werden, wenn
eine Verletzungsgefahr der MitarbeiterInnen bzw. eine Gefährdung von PatientInnen
ausgeschlossen ist.
-
Die MitarbeiterInnen und Studierenden haben die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen zu benutzen
-
Studierende müssen den Augen- oder Gesichtsschutz selber kaufen
-
Nach dem Anlegen und nach dem Ablegen des Mund-Nasen-Schutzes erfolgt eine
hygienische Händedesinfektion (Kontamination der Hände durch eigene Nasenflora).
-
Der Mund-Nasen-Schutz muss
•
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•
Mund (evtl. Bart) und Nase vollständig bedecken
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Technische Hygiene
• nach dem Abnehmen von Mund/Nase sofort entsorgt werden
Schutzbrille
-
•
zum Schutz der PatientInnen oder des Personals, wenn mit Verspritzen oder Versprühen infektiöser Stoffe zu rechnen ist, getragen werden
•
nach Durchfeuchtung gewechselt werden
Eine Schutzbrille ist zu tragen, wenn mit Verspritzen oder Versprühen infektiöser
oder potenziell infektiöser Materialien oder Flüssigkeiten oder die Augen schädigender Partikel (z. B. Zahnsteinentfernung, Schleifen, Polieren) zu rechnen ist.
Hinweis
Beim Tragen von Lupenbrillen ist auch der seitliche Spritzschutz sicherzustellen.
Handschuhe
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-
Bei jeder Behandlung und bei zu erwartendem Kontakt mit potentiell infektiösem
Material (z.B. Blut, Speichel) sind flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe zutragen.
-
Beim Reinigen und Desinfizieren von Instrumenten, Geräten und Flächen sind feste,
flüssigkeitsdichte Haushaltshandschuhe zu tragen.
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Technische Hygiene
2. Händehygiene
Ziel
Verminderung von Mikroorganismen auf mechanischem Weg
2.1 Händewaschung
Wann wird eine Händewaschung durchgeführt?
Wie wird eine Händewaschung durchgeführt?
Wer?
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•
Dienstbeginn/-ende
•
Bei sichtbarer Verschmutzung
•
Nach jedem Toilettenbesuch
•
Nach dem Niesen, Naseputzen oder Husten
•
Vor dem Essen
•
Mit Seifenpräparat aus einem Spender (Stückseife ist unzulässig)
•
Waschlotion auf die feuchte Hand geben und aufschäumen
•
Darauf achten, dass Umgebung und Kleidung nicht bespritzt werden
•
Zum Händetrocknen nur Einmalhandtücher verwenden
•
Gesamtes Personal
•
Studierende
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Technische Hygiene
Ziel
2.2 Hygienische Desinfektion
Wann wird eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt?
Eliminierung der transienten (vorübergehend auf der Haut vorhandenen) Flora, insbesondere pathogener Mikroorganismen
•
•
•
•
•
•
Vor der Arbeitsplatzvorbereitung im Behandlungsbereich
Vor und nach jeder Behandlung
Bei Behandlungsunterbrechungen
Vor dem Anziehen und nach dem Ausziehen von Handschuhen
Vor der Herstellung von Medikamenten, Infusionen
Nach erfolgter Arbeitsplatzwartung
Wie wird eine hygienische Händedesinfek- Mind. 3 ml (hohle Hand voll; in der Regel ist der Spender 2 x zu bedienen) eines altion durchgeführt?
koholischen Händedesinfektionsmittels werden unverdünnt in die trockenen Hände
(mind. 30 sec) bis zur kompletten Trocknung in den Händen verrieben.
1. Handfläche auf Handfläche
2. Rechte Handfläche über linkem Handrücken und linke Handfläche über rechtem Handrücken
3. Handfläche auf Handfläche mit verschränkten, gespreizten Fingern
4. Außenseite der Finger auf gegenüberliegender Handfläche mit verschränkten
Fingern
5. Kreisendes Reiben des rechten Daumens in der geschlossenen linken
Handfläche und umgekehrt
6. Kreisendes Reiben hin und her mit geschlossenen Fingerkuppen der rechten
Hand in der linken Handfläche und umgekehrt
Wer?
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•
Gesamtes Personal
•
Studierende
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Technische Hygiene
Ziel
2.3 Chirurgische Händedesinfektion
Wann wird eine chirurgische Händedesinfektion durchgeführt?
Wie wird eine chirurgische
Händedesinfektion durchgeführt?
Wer führt eine chirurgische Händedesinfektion durch?
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Eliminierung der transienten (vorübergehend auf der Haut vorhandenen) Hautflora
und deutliche Reduzierung der residenten (physiologische Hautflora) Mikroorganismen
•
•
•
Umfangreiche zahnärztlich-chirurgisch/oralchirurgischen Eingriffe
Vor dem Anziehen von sterilen Handschuhen
Umfangreiche zahnärztlich-chirurgisch/oralchirurgischen Eingriffe bei Patienten
mit erhöhtem Infektionsrisiko
•
Vorheriges Händewaschen nur bei starker Verschmutzung der Hände
notwendig
•
Keine Bürsten verwenden (Gefahr der Mikroläsionen)
•
Die trockenen Hände und Unterarme werden bis zum Ellenbogen mit einem
alkoholischen Desinfektionsmittel aus einem Spender mit der unter „Hygienische Händedesinfektion“ beschriebenen Technik eingerieben und feucht
gehalten, in der Regel für drei Minuten. Dabei die Arme stets hoch halten. Das
Anlegen der sterilen Kleidung und Handschuhe erfolgt bei getrockneten
Händen
•
Zwischen kurzen Eingriffen (Dauer bis etwa 60 min) kann generell auf das
Händewaschen vor der nächsten chirurgischen Händedesinfektion verzichtet
werden. Voraussetzung ist, dass bei vorhergehenden Eingriffen die Handschuhe intakt geblieben waren.
•
Beteiligte Zahnärzte/Zahnärztinnen
•
Instrumentierendes Personal
•
Studierende
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Technische Hygiene
Ziel
2.4 Hautschutz und Hautpflege
Wann wird der Hautschutz durchgeführt?
Auswahl des Präparates
Pflege und Schutz der Haut vor Rissen und Mikroläsionen, da bereits kleinste Verletzungen zu potentiellen Erregerreservoiren werden können und sich eine geschädigte, ungenügend gepflegte Haut nicht sicher desinfizieren lässt
Hautschutzplan und Hautschutzliste:
http://intranet.charite.de/amz/berichte_empfehlungen/#c990
•
Mehrmals täglich mit Fettcremes und Lotionen aus der Tube oder dem
Spender
•
In jedem Fall zu Arbeitspausen und zum Arbeitsende
Die Auswahl des Präparates richtet sich individuell nach Hauttyp bzw. nach Art der
Schadstoffe, mit denen umgegangen wird.
Es empfiehlt sich im Allgemeinen, während des Tages Öl-in-Wasser- und nach
Dienstschluss Wasser-in-Öl-Emulsionen zu verwenden.
Wer ?
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•
Wasser-in-Öl-Emulsionen
Zum Schutz vor wasserlöslichen Schadstoffen wie Säuren, Laugen etc.
benutzt man wasserunlösliche Hautschutzmittel; dies gilt auch für den lang
anhaltenden Kontakt mit Wasser.
•
Öl-in-Wasser-Emulsionen
Zum Schutz vor wasserunlöslichen Schadstoffen wie Ölen, Fetten, Kaltreinigern etc. benutzt man wasserlösliche Hautschutzmittel
•
gesamtes Personal
•
Studierende
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Technische Hygiene
3. Aufbereitung von Medizinprodukten entsprechend ihrer Risikoeinstufung
Das Medizinproduktegesetz (MPG) macht keinen Unterschied zwischen Ein- oder Mehrwegprodukten
Allgemein
Hersteller können die von ihnen vertriebenen Medizinprodukte (MP) als Einwegartikel deklarieren,
unabhängig von der Möglichkeit der Aufbereitung
Hersteller von Mehrwegartikeln müssen Angaben zur Aufbereitung der von ihnen vertrieben MP zur
Verfügung stellen (DIN EN ISO 17664)
Liegen keine Angaben vor, können aufgrund vorhandener Kenntnisse Aufbereitungsangaben festgelegt werden. Ist das nicht möglich, können MP nicht aufbereitet werden
Für MP ist eine Zuordnung zu Risikostufen erforderlich
Im Zweifel die MP immer der höheren Risikostufe zuordnen!
Unkritisch
MP, die Kontakt mit intakter Haut haben (z.B. Spiegel)
Vorgehen: Reinigung und Desinfektion
Semikritisch
MP, die Kontakt mit Schleimhaut haben
A: ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung
Vorgehen: Vorreinigung unmittelbar nach der Anwendung, Reinigung und Desinfektion
B: mit erhöhter Anforderung an die Aufbereitung
Vorgehen: Vorreinigung unmittelbar nach der Anwendung, Reinigung und Desinfektion;
bevorzugt maschinelle Reinigung und Desinfektion
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Technische Hygiene
Kritisch
MP, die Kontakt mit sterilem Gewebe oder Gefäßsystem haben
A: ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung
Vorgehen: Vorreinigung unmittelbar nach der Anwendung, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation
B: mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung
Vorgehen: Vorreinigung unmittelbar nach der Anwendung, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation;
in jedem Fall maschinelle Reinigung und Desinfektion
C: mit besonders hohen Anforderungen an die Aufbereitung
Nicht in der ZSVA möglich und nicht zutreffend für die Zahnmedizin.
3.1 Reinigung, Desinfektion, Sterilisation
Die Anwendung antimikrobieller Maßnahmen dient dazu, eine Übertragung von Erregern mit einer möglichen nachfolgenden Kontamination, Kolonisation oder Infektion zu vermeiden.
Allgemein
Es kommen mit aufsteigendem Anforderungsprofil (Risikoeinteilung) verschiedene Verfahren zur Anwendung. Die Prüfverfahren zur Inbetriebnahme und zum Betreiben der Reinigungs-Desinfektionsgeräte
(RDG) werden von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der CFM durchgeführt. Die Validierung der
angewendeten Verfahren wird von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der CFM durchgeführt.
3.1.1 Reinigung
Reduktion von Mikroorganismen (MO) allein durch mechanische Entfernung von 1 bis ca. 2 Zehnerpotenzen (log-Stufen), bei maschinellen Verfahren z.T. deutlich höher
Die Aufbereitung erfolgt üblicherweise in der ZSVA der Zahnklinik.
MP können maschinell oder manuell gereinigt werden, ggf. mit Einsatz von Ultraschall (Arbeitsanweisungen ZSVA).
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Technische Hygiene
3.1.2 Desinfektion
Reduktion bzw. irreversible Inaktivierung von MO um 5 log-Stufen
3.1.2.1 MP-Desinfektion
MP werden erst gereinigt, dann desinfiziert!
Die Desinfektion kann maschinell oder manuell erfolgen
Prinzipiell ist eine chemische, chemothermische oder thermische Desinfektion möglich.
Die Art der Desinfektion muss der Beschaffenheit des MP angepasst werden (Arbeitsanweisungen
ZSVA).
3.1.2.2 Flächendesinfektion
3.1.3 Sterilisation
Allgemein
Die Flächendesinfektion in den Behandlungseinheiten sollte 2x täglich erfolgen, aber mindestens nach
Beendigung der Behandlungen und umfasst den Behandlungsstuhl, die Lampe, Zusatzgeräte, alle abwaschbaren Griffe, Oberflächen und Bedienelemente in der Einheit. Dafür sollte ein Desinfektionsmittel
ohne Alkohol genutzt werden (Brandgefahr)! Nur Desinfektionen von kleineren Flächen (< 1m³) können
mit einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel durchgeführt werden.
Abtötung bzw. irreversible Inaktivierung aller MO, einschließlich der resistenten bakteriellen Sporen mit
einer Sterilisationssicherheit von mindestens 10 -6
MP werden entsprechend ihrer Beschaffenheit (Hitzestabilität) der Sterilisation zugeführt.
Die MP müssen rekontaminationssicher, dampf- oder gasdurchlässig verpackt sein.
Die Prüfverfahren zur Inbetriebnahme und Betreiben der Sterilisationsgeräte werden von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der CFM durchgeführt. Die Validierung der angewendeten Verfahren wird von
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der CFM durchgeführt.
Achtung!
Sterilgut darf nach Sterilisation nicht mehr feucht sein!
Sterilgut darf nur in geeigneten Sterilgutverpackungen sterilisiert und gelagert werden!
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Technische Hygiene
3.1.3.1 Dampfsterilisation
121°C, 2,05 bar gesättigter Wasserdampf, Haltezeit: 15 - 20 min
134°C, 3,04 bar gesättigter Wasserdampf, Haltezeit: 5 min
3.1.3.2 Heißluftsterilisation
180°C, Haltezeit: 30 min
(derzeit nicht in Anwendung für die ZSVA Zahnklinik)
3.1.3.3 Formaldehydsterilisation
2-3%Formaldehyd bei 90% relativer Feuchte, 2,0 bar; 60 - 70°c, Haltezeit: 90 – 120 min
Auslüften des Sterilgutes notwendig!
(derzeit nicht in Anwendung für die ZSVA Zahnklinik)
3.1.3.4 Plasmasterilisation
Niedrigtemperaturverfahren : 45°C bei 5% relativer Luftfeuchtigkeit und Injektion von H2O2 in die Sterilisationskammer; Zyklusdauer: 55 – 75 min
Kein Auslüften notwenig
(derzeit nicht in Anwendung für die ZSVA Zahnklinik)
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Technische Hygiene
3.1.4. Allgemeine Anforderungen und Lagerbeingungen für Sterilgut
Schutz der Verpackung vor:
•
Feuchtigkeit
•
Beschmutzung
•
Extremen Temperaturen
•
Mechanischer Beanspruchung
•
UV-Strahlung
Staubarm, trocken und frei von Ungeziefer lagern
Die Lagerung in geschlossenen Schränken wird empfohlen.
Lagerung in Räumen, die dem allgemeinen Verkehr nicht zugänglich sind
Die Rauminnenflächen müssen glatt sein, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.
Keine Fußbodenlagerung
Vorratshaltung muss dem Bedarf angepasst werden
Beschädigte Verpackungen und angebrochene Sets sind als unsteril zu
betrachten
Bei Regallagerung soll eine Fußbodenfreiheit von 30 cm gewährleistet sein
3.1.4.1 Sterilgut
verpackung
3.1.4.2 Lagerdauer
allgemein
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•
•
•
Papierbeutel oder Klarsichtsterilverpackung (Sterilgut -Einfachverpackung und Sterilgut –
Zweifachverpackung)
Containerverpackungen
•
•
Industriell sterilisierte MP werden mit einem Verfallsdatum geliefert, das eine geschützte Lagerung voraussetzt.
Daher sind Eingriffe in das Verpackungssystem auf ein Mindestmaß zu beschränken.
In der Klinik sterilisierte MP werden mit einem Datum versehen.
•
Solange die Verpackung intakt ist, kann das MP als steril angesehen werden.
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Technische Hygiene
3.1.4.3 Lagerungsdauer
industriell steril. MP
Ungeschützt
•
Dient zur Bereitstellung zum alsbaldigen Verbrauch
Geschützt
•
Entsprechend dem vom Hersteller angegebenen Verfalldatum
3.1.4.4 Umgang mit Klarsichtverpackung
1. Füllung muss so erfolgen, dass Seiten-, Boden- und Kopfnähte spannungsfrei sind (höchstens
75% des max. Volumens)
(in der Klinik aufbereitete
MP)
2. hinter der Siegelnaht sind 2-3 cm Rand zu belassen um Verpackung besser öffnen zu können
3. Kennzeichnung erfolgt mit einem Etikett, auf welchem Datum der Sterilisation Art des MP und
Nachweis des Sterilisationsvorgangs abgebildet sind
4. Peel-Richtung der Klarsichtfolie beachten
5. bei Zweifachverpackungen sind die Verpackungsgrößen entsprechend groß zu wählen und ein
Falten der Innenverpackung ist zu verhindern
3.1.4.5 Lagerung von
Containern
3.1.4.6 Lagerung gereiniter und desinfizierter MP
•
Container werden mit Plomben an den Öffnungsvorrichtungen gesichert
•
Am Container ist das Sterilisationsdatum, der verantwortliche MA, Art des MP und der Nachweis
einer stattgefundenen Sterilisation abgebildet
•
Bei geschützter Lagerung kann ein Container mit intakten Plomben als steril angesehen werden
Die Lagerung desinfizierter MP kann ohne Umverpackung an einem vor Kontaminierung und Staub geschützten Ort erfolgen.
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Technische Hygiene
3.2
Aufbereitung kritischer Medizinprodukte - in der ZSVA- von Patienten mit Verdacht auf bzw. Creutzfeldt-JakobErkrankung, Variante Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung und anderen übertragbaren degenerativen spongiformen
Enzephalopathien
- Empfehlungen zu Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen-
Bei Bekanntwerden der
Verdachtsdiagnose/
Diagnose
Frühzeitige Kontaktaufnahme mit Frau Schneidewind (Einkauf CFM), damit sie Kontakt mit der Apotheke
(CVK) aufnehmen und die erforderliche Desinfektionslösung (20 x 1 Liter Guanidiniumisothiocyanat 4
M ) bestellen kann.
Apotheke
Herr Schmitt, Tel. 561248 u. 561258 o. 661238 (Auftragsannahme) oder per Faxanforderung
(Apotheke / Rezeptur).
Außerhalb der regulären Dienstzeit ist die Telefonnummer der Apotheken - Rufbereitschaft über die
Telefonzentrale (111) zu erfragen.
Kontaktaufnahme bezüglich Material und Sterilisation mit der ZSVA-Nord im CVK (Tel.: 450-573513 o.
673514).
Bitte dort die große Wanne mit Ablaufhahn, 3 Entsorgungscontainer, einen großen Trichter und Schutzmaterialien wie Brille mit Seitenschutz, flüssigkeitsdichte Einmalkittel, Mund- Nasen-Schutz und extra
feste und lange Schutzhandschuhe (Haushaltshandschuhe) anfordern.
Kontaktaufnahme mit der Abteilung Abfall- u. Chemikalienentsorgung und 2 C-Mülltonnen und Entsorgungskanister mit großem Trichter für 20 Liter stark ätzende Flüssigkeit liefern lassen.
CBF: Tel. 3132 oder Pieper 652720
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Technische Hygiene
Erforderliche Desinfektionslösungen
für die Dekontamination von Haut/Händen
(nur im Notfall: bei Verletzungen, versehentlicher Kontamination etc)
4%ige Natronlauge (NaOH), Einwirkzeit: 5 Minuten
wird mit dem Instrumentarium vom Eingriffsraum geliefert!
Vorgehen
Bei Stichverletzungen die Wundblutung fördern, unter fließendem Wasser gut abspülen und anschließend einen mit 4%iger Natronlauge getränkten Mulltupfer auf die Verletzung 5 Minuteneinwirken lassen und dann wieder gründlich mit Wasser abspülen.
Danach Aufsuchen / Information des D-Arztes! Dokumentation!
für die Instrumenten-Desinfektion:
Guanidiniumisothiocyanat (GdnSCN) 4 Mol – Einwirkzeit: 1 Stunde
Wird über Frau Schneidewind (20 x 1 Liter) in der Apotheke bestellt!
Desinfektion und Aufbereitung des Instrumentariums
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Mit der Durchführung folgender Maßnahmen erst beginnen, wenn alle erforderlichen Materialien
vor Ort sind! Eine sofortige Aufbereitung ist nicht zwingend notwendig.
-
Schutzkleidung anlegen:
Flüssigkeitsdichter Einwegkittel, Schutzbrillen mit Seitenschutz, extra feste und lange Schutzhandschuhe entsprechend Arbeitssicherheit nach DIN EN 374 und 388 sowie Mund-Nasen-Schutz!
Container vorsichtig öffnen!
Instrumente, welche nicht in Lösung eingetaucht werden dürfen, herausnehmen und mit o. g.
Lösung wischdesinfizieren, ablegen und trocknen lassen! Anschließend mit reichlich Wasser abspülen, abtrocknen und in den Container zur Sterilisation geben!
Fertige Desinfektionslösung in den Container geben; Hohlräume müssen luftblasenfrei mit Lösung
gefüllt sein; alle inneren und äußeren Oberflächen müssen von Lösung erreicht werden!
Container abdecken! Einwirkzeit beachten!
Schutzkleidung ablegen und als C-Müll mit Hinweis auf CJK in einem separaten Container zur
Verbrennung entsorgen über Chemikalien-Entsorgung, Tel.: CBF 3132/Pieper 652720
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ZSVA CVK-Nord
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In der entsprechenden
ZSVA (Standort CBF, CCM,
CVK–Nord oder CVK-Süd)
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Maßnahmen bei Verletzung vor der Sterilisation
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Technische Hygiene
Nach Einwirkzeit erneut Schutzkleidung anlegen!
Sieb mit den Instrumenten herausnehmen! Unter reichlich Wasser abspülen und nicht manuell abtrocknen!
Desinfektionslösung durch den Ablaufhahn über einen großen Trichter in den Entsorgungs-kanister
ablaufen lassen.
Lösung aus dem Container fachgerecht über Chemikalien-Entsorgung entsorgen
CBF Tel.: 3132/ Pieper 652720
Instrumente in das RDG / Taktbandanlage zur thermisch-alkalischen Desinfektion geben! Normale
Aufbereitung mit dem üblichen Programm.
Lösung aus dem Container fachgerecht über Chemikalien-Entsorgung entsorgen,
CBF Tel.: 3132/ Pieper 652720
Den entleerten Container in das RDG / Taktbandanlage zur thermisch-alkalischen Desinfektion geben! Normale Aufbereitung mit dem üblichen Programm.
Instrumente ohne Funktionsprüfung / Vorbehandlung in den Container geben.
Container eindeutig kennzeichnen. (z. B.: CJK-Instrumente, nach Desinfektion) und den Container
fest verschlossen und entsprechend gekennzeichnet in die ZSVA Nord im CVK transportieren lassen. Normaler Transport.
Sterilisation bei 134oC, 1 Stunde Haltezeit (nur in ZSVA CVK-Nord möglich)
Anschließend Container an die zuständige ZSVA zurückgeben: normaler Transport.
Eine Desinfektion ist nicht mehr erforderlich, nur eine Funktionsprüfung und ggf. Nachreinigung
Zusammenführung des Instrumentariums, Verpacken und bei 121oC bzw. 134°C mit der üblichen
Haltezeit dampfsterilisieren!
Wundblutung fördern, Abspülen unter fließendem Wasser. Anschließend für 5 Minuten den
Wundbereich mit 4%iger Natronlauge (getränkter Mulltupfer) behandeln. Anschließend wieder mit
reichlich Wasser abspülen. Danach Aufsuchen des D-Arztes! Dokumentation!
Bei Verspritzen von Material: Haut mit reichlich Wasser abspülen, weiter wie bei Verletzung.
Schleimhäute, Augen: 10-15 Minuten mit fließendem Wasser spülen!
Danach Aufsuchen / Information des D-Arztes! Dokumentation!
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Technische Hygiene
4. Umgang mit infektiösen Patienten oder infektionsgefährdeten Patienten
4.1 geschlossene TBC
Keine besonderen Maßnahmen notwendig
4.2 offene TBC oder Knochen-TBC
Behandlung
•
Behandlung erfolgt im Infektionsraum
•
alles nicht erforderliche Material entfernen und die Behandlungseinheit wasserdicht abdecken
•
Zahl der Behandler/innen, Assistent/innen so gering wie möglich halten
•
Mund-Nasen-Schutz Typ FFP3 mit Ausatemventil
•
Kopfhaube
•
Möglichst flüssigkeitsdichten Schutzkittel vorhalten, ansonsten 2 Kittel übereinander tragen
•
Möglichst keine Wasserspülung verwenden (Aerosole)
Abschlußdesinfektion
•
Desinfektor (CFM - Helpdesk) frühzeitig informieren
•
Abschlußdesinfektion mit einer Konzentration des DM nach RKI-Liste
•
Raum gut nach außen lüften
Entsorgung
•
Information an die ZSVA (nur maschinelle Reinigung und Desinfektion)
•
Wäsche normal entsorgen
Weitere Infos: http://intranet.charite.de/amz/berichte_empfehlungen/#C1012
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Technische Hygiene
4.3 MRSA
Behandlung
•
•
•
•
Behandlung erfolgt im Infektionsraum
alle nicht erforderliche Materialien entfernen
Mund-Nasenschutz, Schutzbrille und Schutzkittel bei Behandlungen tragen
keine weiteren besonderen hygienischen Maßnahmen erforderlich
Abschlussdesinfektion erfolgt mit der derzeit üblichen DM nach VAH- Listen- Konzentration
Entsorgung
•
Instrumente können sowohl routinemäßig im RDG als auch manuell aufbereitet werden
Entsorgung
•
4.4 CJK
Wäsche kann wie üblich entsorgt werden.
Allgemein
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•
Erreger: unkonventionell, wahrscheinlich ein infektiöses Protein (Prion). CJK ist der Hauptvertreter der menschlichen übertragbaren Enzephalopathien. vCJK scheint über die Nahrungsmittelkette (prionenbelastetes Rindfleisch) zum Menschengelangt zu sein.
•
Das klinische Bild ist durch eine progrediente Demenz mit motorischen und sensorischen Verlusten gekennzeichnet. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist bislang nur auf dem iatrogenen
Weg bekannt.
•
Meldepflicht § 6 Abs. 1 IfSG ab Verdacht auf Erkrankung an das Gesundheitsamt.
•
Information an die Krankenhaushygiene.
•
Die einzusetzenden chemischen Dekontaminationsverfahren können zu Personen- und Materialschäden führen.
•
Die hier empfohlenen Maßnahmen gelten auch für die Verdachtsdiagnose bis zu ihrem Ausschluss
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Technische Hygiene
4.4.1 Infektiosität von
Geweben und Ausscheidungen
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•
Überwiegend abgeleitet aus Tierversuchen.
•
Risikogruppe I: (gering) Leber, Pankreas, Thymus, Knochenmark, Skelettmuskeln, Herz, Niere,
Röhrenknochen, Blut, Urin, Galle, Speichel, Milch.
•
Risikogruppe II: (mittel) Darm von Duodenum bis Rektum, Mandeln, Plazenta, fötales Gewebe,
Uterus, Nebenniere, Milz, gastrointestinale Lymphknoten, Liquor.
•
Risikogruppe III: (hoch) Gehirn, Rückenmark, Hypophyse, Auge, Gehörknöchelchen, Dura mater,
Paravertebralganglien.
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Technische Hygiene
4.4.2 Maßnahmen im Bereich der Zahnklinik bei Patienten mit Verdacht auf bzw. Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung, Variante
Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung und anderen übertragbaren degenerativen spongiformen Enzephalopathien
Vorbereitungen
Kontaktaufnahme
Technische Hygiene
Frau Prof. Martiny Tel. 98 3640/3614
Hygieneteam
CBF: 98 3603; 98 4788
Apotheke:
Anforderung von 2 Flaschen (je 2,5 l) Natronlauge 4% (NAOH) für den Desinfektor
und 2 Flaschen mit 50 ml zur Desinfektion bei Verletzungen und Hautkontamination für OP und
ZSVA
Tel.:99 561258, 99 561248 (Hr. Schmidt) o. 661238 (Auftragsannahme) oder per
Fax-Anforderung 99561948 (Apotheke / Rezeptur) mit Vermerk „Dringend!“
Außerhalb der Dienstzeiten ist die Apotheken-Rufbereitschaft über die
Telefonzentrale (111) zu erfragen
Referat Abfall-/Chemikalienentsorgung:
C-Mülltonnen (6 St.) für den zu verbrennenden Abfall anfordern und auf die spätere
Entsorgung hinweisen
CBF: Tel. 3132 o. Pieper 652720
Zentrales Infotelefon: 574231
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Technische Hygiene
ZSVA – Leitung:
CBF: Tel. 2741 o. 2746 (Leitung Frau Henschel)
Desinfektor:
CBF: Tel. 2176 o. 6780 (24 Std.)
Notfallnummer für alle Standorte: 01709133324
Information
Information an alle Beteiligten (ZahnärztInnen, AssistentInnen, StudentInnen, Serviceckräfte,
Reinigungspersonal)
Desinfektionsmittel
Apothekenbestellung
Achtung:
Alle Desinfektionsmittel
sind ätzend!!
für die Dekontamination von Haut/Händen (nur im Notfall: bei Verletzungen, versehentlicher Kontamination etc) 4% Natronlauge (NaOH), Einwirkzeit: 5 Minuten
2 x 50ml (1x für die ZSVA) bestellen!
für die Flächendesinfektion: 4% Natronlauge (NaOH), Einwirkzeit: 1 Stunde
2 x 2,5 Liter dem Desinfektor zur Verfügung stellen
für Instrumente: wird von der ZSVA bestellt (siehe ZSVA)
Behandlungseinheit
Nicht benötigte Geräte und Materialien werden aus dem Behandlungsraum entfernt!
Nur Mitarbeiter, die direkt beteiligt sind, sollten beim Eingriff anwesend sein. Ein Mitarbeiter sollte für
eventuelle Hol und Bringe Dienste außerhalb der Einheit zur Verfügung stehen. Alle Beteiligten tragen
wasserdichte Einmalschutzkittel, Mund-Nasenschutz, doppelte sterile Handschuhe mit Indikatorfunktion,
Schutzbrillen mit Seitenschutz und normale, desinfizierbare Schuhe.
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Technische Hygiene
Eine mögliche Kontamination aller Flächen ist zu vermeiden!
Alle Flächen, die kontaminiert werden könnten, werden mit einem flüssigkeitsdichten Einmaltuch abgedeckt und alle Geräte umwickelt. Anschließend werden die Tücher als C-Müll mit Hinweis auf CJK entsorgt.
Nach Möglichkeit Einmalartikel einsetzen!
Diese werden anschließend als C-Müll mit dem Hinweis auf CJK entsorgt. (Chemikalienentsorgung, Tel.
siehe oben)
Vorbereitende Maßnahmen Patient als zeitlich letzten Eingriff einplanen
Vorbereitung und Umgang Geplanter Eingriff
mit dem Instrumentarium
vor und während des Ein- Absprache über benötigtes Instrumentarium und Einsatz von Hand-Winkel-Stücken, Wurzelkanalinstrumenten und anderen Mehrfachinstrumenten.
griffs
Bitte an die ZSVA Leitungen wenden, um alte Instrumentarien zuorganisieren (siehe Kontakte)
Möglichst ohne Maschinen arbeiten, einfachsten Eingriff und Handarbeit anstreben.
Nach Beendigung des Eingriffs die kontaminierten Einmalmaterialien und die Schutzausrüstung ausziehen und als C-Müll entsorgen.
Notfall-Eingriff
Soweit noch möglich Absprachen wie oben treffen.
Vorbereitung des Instrumentariums mit dem Zahnarzt absprechen, um nur die Instrumente auf den Tablett zu haben, die wirklich benötigt werden. Alle anderen Instrumente bleiben in den Schränken oder in
Bereichen außerhalb der Behandlungseinheit.
Werden andere Instrumente während des Eingriffs benötigt, bitte zur Behandlungseinheit bringen lassen,
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Technische Hygiene
nicht den Bereich verlassen.
Für die Entsorgung der kontaminierten Instrumente sind von der ZSVA frühzeitig Entsorgungscontainer
(alkalibeständig und dampfsterilisierbar z. B. V4A-Stahl, DIN-Werks-Stoff 4401) anzufordern. Je Container 2 große Zettel vorbereiten (Name u. Aufnahmenummer des Patienten, Diagnose: CJK bzw. Verdacht
auf CJK, aktuelles Datum und Uhrzeit).
Je Container muss ein Einmaltischbezug bereitgelegt werden
Entsorgung des Instrumentariums
Je nach Anzahl der Instrumente entscheiden ob ein, oder 2 Container notwendig sind. Zur Entsorgung
werden alle auf dem Tablett liegenden Instrumente geöffnet, auf das Sieb aus dem alkalibeständigen
und dampfsterilisierbaren Entsorgungscontainer (z. B.V4A-Stahl, DIN-Werks-Stoffnummer 4401) gelegt
und dann in den nicht kontaminierten Container gestellt, ohne diesen außen zu kontaminieren.
Anschließend erfolgen sofort ein Handschuhwechsel und der Verschluss der Container mit einem Deckel.
Die Container werden mit dem vorbereiteten Aufkleber gekennzeichnet.
Diese Container dann in die Einmaltischbezüge schieben, zukleben und mit dem 2. Aufkleber
(gleiche Daten) beschriften.
Zusammen mit dem normal entsorgten Instrumentarium nach Rücksprache mit der ZSVA – Leitung zum
Verbleib in die ZSVA schicken.
Eine Flasche mit 50 ml 4%iger Natronlauge im Wagen mit in die ZSVA geben.
Kein Gefahrguttransport, da die Container fest verschlossen sind!
In der ZSVA werden sie bis zur Klärung der Diagnose an einem festgelegten Ort und unter Verantwortung einer festgelegten Person gelagert. Der Lagerungsort muss verschlossen und mit einem Hinweis auf
CJK beschriftet sein!
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Während des Eingriffs
Zwischenfälle
-
Stichverletzungen
-
Wundblutung fördern, Abspülen unter fließendem Wasser. Anschließend für 5 Minuten den
Wundbereich mit 4%iger Natronlauge (getränkter Mulltupfer) behandeln. Anschließend wieder
mit reichlich Wasser abspülen. Danach Aufsuchen des D-Arztes! Dokumentation!
-
Bei Verspritzen von Material
-
Haut mit reichlich Wasser abspülen, weiter wie bei Verletzung.
-
Schleimhäute, Augen: 10-15 Minuten mit fließendem Wasser spülen!
Danach Aufsuchen / Information des D-Arztes! Dokumentation!
Maßnahmen nach dem Eingriff
Transport und Lagerung der Bis zur Klärung der Diagnose verbleibt das Instrumentarium in den Containern an einem festgelegten
Instrumente
Ort in der ZSVA unter der Verantwortung einer festgelegten Person.
Instrumente auf Sieben in Behälter mit dicht schließendem Deckel trocken ablegen!
Der Behälter muss für diesen Zweck dauerhaft gekennzeichnet sein (Siehe oben!)!
Der Container wird gekennzeichnet mit Namen, Aufnahmenummer des Patienten, Diagnose: CJK bzw.
Verdacht auf CJK sowie aktuelles Datum und Uhrzeit. Container sicher verschließen!
Diagnose nicht bestätigt
normale Aufbereitung
Diagnose bestätigt oder
kann nicht geklärt werden
Schriftliche Mitteilung der Diagnose durch den zuständigen Arzt!
Kontaktaufnahme mit der zuständigen ZSVA, damit die Desinfektion des Instrumentariums eingeleitet
werden kann.
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Schlussdesinfektion
Nur kontaminierte Flächen (Fußboden, Geräte, Mobiliar, etc.) müssen durch einen Desinfektor wischdesinfiziert werden.
Dem Desinfektor die vorab bestellte fertige Lösung zur Flächendesinfektion (2 x 2,5 Liter 4%ige Natronlauge) zur Verfügung stellen.
Anschließend gründliche Reinigung des OP-Saals durch die Reinigungskräfte.
Abfallentsorgung
Alle potentiell kontaminierten nicht wischdesinfizierbaren Materialien werden als C-Müll entsorgt.
Entsorgung in der C-Müll-Tonne mit Hinweis auf CJK zur Verbrennung über die Chemikalien-Entsorgung.
Deckel muss fest verschlossen sein!
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4.5 Mukoviszidose oder
cystische Fibrose (CF)
Allgemein
Angeborene Stoffwechselerkrankung durch genetische Mutation am Chromosom 7.
Alle Sekrete bleiben zähflüssig, insbesondere die Sekrete der Lunge.
Chronischer Husten, Bronchiektasen sowie chronische Lungeninfektionen sind das Ergebnis.
Der Schleim ist guter Nährboden für Keime wie Staphylokokkus aureus , Burkholderia cepacia, Stenotrophomonas maltophilia und vor allen Dingen Pseudomonas aeruginosa
Es gibt keine Heilung, daher ist es von großer Wichtigkeit, durch hygienisch besonders umsichtiges
Vorgehen bei einer zahnärztlichen Behandlung, Infektionen zu vermeiden.
Gefahr der Übertragung von Wasserkeimen durch die Behandlungseinheiten oder durch Instrumente und die Hände des behandelnden Zahnarztes.
4.5.1 Vorgehen bei Patienten mit CF
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Information der behandelnden Teams
Sorgfältige hygienische Händedesinfektion
Vor der Behandlung Spülung aller wasserführenden Systeme für mind. 2 Minuten
Mundspülbecken nicht an der Behandlungseinheit füllen sondern am Handwaschbecken.
Verwendung steriler Kochsalzlösung bei der Behandlung (z.B Bohrer mit externer Wasserleitung)
Entfernung von Zahnstein oder Belägen mit Handinstrumenten, Ultraschallgeräte nur wenn es
unbedingt notwendig ist
Keine Multifunktionsspritzen sondern Einmalspritzen verwenden
Bei Füllungstherapie Kofferdammtechnik anwenden
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Technische Hygiene
4.6 Besonderheiten bei der
zahnmedizinischen
Behandlung eines Patienten mit Epidermolysis
bullosa (EB)
Bei der zahnmedizinischen Behandlung eines Patienten mit Epidemolysis bullosa wurde in Absprache
mit u.a. dem behandelnden Zahnarzt, Herrn Dr. Christian Finke, und dem für die Zahnklinik zuständigen Betriebsarzt, Herrn Dieter Weigel, ein Handlungsablauf zum Vorgehen erarbeitet.
Da es sich um sehr sensible Patienten und Patientinnen handelt, kann deren Behandlung nur nach
Rücksprache erfolgen.
Der erforderliche Handlungsablauf kann bei Bedarf bei Herrn Dr. Finke bzw. Herrn Weigel angefordert
werden.
5. Umgang mit Parenteralia
5.1 Zubereitung von
parenteral verabreichten
Medikamenten und Infusionslösungen
5.1.1 Durchführung
Beim Richten von Infusionen, Zumischen von Medikamenten und der Entnahme von Parenteralia aus
Einzel- oder Mehrdosenbehältnissen ist eine aseptische Vorgehensweise erforderlich, um die Kontamination mit Mikroorganismen zu verhindern
• Hygienische Händedesinfektion
• Desinfektion der Arbeitsfläche mit einem Flächendesinfektionsmittel
• Materialien bereitstellen
• Alle benötigten Medikamente und Infusionslösungen dürfen erst unmittelbar vor Gebrauch (< 1 Std.)
gerichtet werden.
• Schutzkappe/Schutzfolie der Infusionsflasche/ -Beutels entfernen.
• Grundsätzlich sind Sichtkontrollen durchzuführen. Infusionsflaschen / -Beutel auf Verfallsdatum und
mögliche Defekte prüfen. Infusionslösung auf Trübung und Farbveränderung überprüfen.
• Vor dem Anstechen ist der Gummistopfen mit einem alkoholischen Hautdesinfektionsmittel zu desinfizieren (Einwirkzeit 30 s).
• Wird nicht der gesamte Inhalt einer Infusionslösung verwendet, muss die Restmenge verworfen werden.
• Müssen Medikamente zugefügt werden, so sind deren Haltbarkeit, Kompatibilität und Stabilität zu
prüfen (s. Hersteller-/Gebrauchsanweisung).
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5.1.2. Injektionslösungen
aus Einzeldosisbehältnissen = Medikamente ohne
Konservierungsstoffe (z.B.
in Brechampullen, Durchstechampullen)
z.B.: Isotonische Kochsalzlösung, Glucose 5%ige
Lösung
Keine Mehrfachentnahme, nach Erstentnahme Reste verwerfen!
Medikamente ohne Konservierungsstoffe sollen nicht vorgerichtet oder nach Anbruch gelagert werden.
Das Einspritzen von Luft ist zur Erleichterung der Entnahme erlaubt.
ACHTUNG!
Infusionslösungen sind prinzipiell immer ohne Konservierungsstoffe
KEINE MEHRFACHENTNAHME! NACH ERSTENTNAHME:
RESTE VERWERFEN!
5.1.3. Injektionslösungen
aus Mehrdosenbehältnissen = Medikamente mit
Konservierungsstoffen und
vom Hersteller geprüfter
Lagerfähigkeit
z.B. einige Insuline, Heparine, Lokalanästhetika
Herstellerangaben zur Mehrfachverwendung und Lagerung beachten!
Mehrfachentnahmen sind möglich.
Für jede Entnahme neue sterile Kanüle verwenden, Ansatzstück darf nicht berührt werden.
Minispike und dicklumige Kanüle bei Mehrfachentnahme nicht verwenden (großes Stanzloch).
Ausnahme: Für direkt nacheinander durchgeführte Entnahmen kann eine Kanüle oder ein Minispike
verwendet werden. Kanüle/Minispike sollte jedoch nicht während der Lagerung im Behältnis belassen
werden.
Lagerung entsprechend Herstellerangaben!
Das Einspritzen von Luft in Mehrdosenbehältnisse zur Erleichterung der Entnahme ist erlaubt.
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