Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen Aufgabe 1 Finanzbuchhaltung Prüfungszeit 1 ½ Stunden Punktzahl 21 von 100 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 1 LÖSUNG Seite 1 von 10 Für alle Teilaufgaben gelten folgende Rundungsregeln: - Ergebnisse in absoluten Zahlen sind auf ganze Einheiten zu runden. - Prozentzahlen sind auf eine Nachkommastelle zu runden. Die Teilaufgaben 1 bis 5 können unabhängig voneinander gelöst werden. Für Buchungen sind ausnahmslos die Konten gem. beigelegtem Kontenrahmen KMU zu verwenden. Die Buchungen sind mit Angabe der Kontennummer zu bilden. Die Zahl der Buchungslinien muss nicht mit der Zahl Ihrer Buchungen übereinstimmen. Basis zur Lösung der Fragstellungen ist das seit 1.1.2013 in Kraft gesetzte Obligationenrecht. Falls nichts Spezielles erwähnt wird, sind die Mehrwertsteuer sowie die Verrechnungssteuer zu berücksichtigen. Es wird keine Offen-Posten-Buchhaltung geführt. Die angegebenen Beträge (mit Ausnahme von Prozentwerten) verstehen sich in TCHF (tausend Schweizer Franken). 1. Bewertung (4 Punkte) Eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von CHF 400‘000 führt das Konto Vorräte mittels laufender Inventur. Die Vorräte setzen sich aus Rohmaterial sowie fertigen und unfertigen Erzeugnissen zusammen; im Weiteren werden auch Handelswaren geführt. Ende des Jahres 2014 sind folgende Schlussbestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen bei der Inventur aufgenommen worden: - Zwischenprodukt B, 12 Stück, durchschnittliche Herstellkosten je Stück CHF 25; Zunahme Lagerbestand seit 1.1.2014: 5 Stück - Fertigprodukt C, 10 Stück, durchschnittliche Herstellkosten je Stück CHF 45, Abnahme Lagerbestand seit 1.1.2014: 6 Stück. Zur Ermittlung der Selbstkosten wird ein Zuschlag von 20% auf den Herstellkosten angewendet. a) Die Aktiengesellschaft erstellt eine Produktionserfolgsrechnung. Über welches Konto (inkl. Nummer) sind die Bestandsänderungen der unfertigen Erzeugnisse zu verbuchen und welcher Gesetzesartikel (inkl. Absatz und Ziffer) ist dazu massgeblich? Über das Konto 3900 Bestandesänderungen unfertige Erzeugnisse Art. 959b Abs. 2 Ziff. 2 OR ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 1 b) LÖSUNG Seite 2 von 10 Begründen Sie kurz, wie der Sachverhalt zu beurteilen wäre, wenn es sich um ein Einzelunternehmen handeln würde (restliche Angaben unverändert). Die Angabe eines Gesetzesartikels ist nicht verlangt. Es bestünde lediglich eine Pflicht zur Führung einer Einnahme-/Ausgaberechnung; insofern müsste auch keine derartige Bestandesänderung gebucht werden. c) Beim vom Unternehmen verwendeten Rohmaterial handelt sich um Kupfer. Dieses wird an einer Metallbörse regelmässig eingekauft. Am 31.12.2014 sind 10 Tonnen Kupfer an Lager; der Marktpreis für eine Tonne Kupfer beträgt an diesem Tag CHF 6‘200/Tonne; der durchschnittliche Einkaufspreis je Tonne Kupfer betrug im Jahr 2014 CHF 6‘000/Tonne. Zu welchem Wert könnte das Kupfer in der Bilanz per 31.12.2014 maximal bilanziert werden? - Geben Sie die dazu notwendige Buchung an, wenn die Einkäufe zum Durchschnittskurs 2014 bilanziert wurden und das Rohmateriallager laufend geführt wurde. Nennen Sie den massgeblichen Gesetzesartikel (inkl. Absatz). SSoll Soll 1210 / 1220 Haben Betrag 4000 CHF 2 000 Rohstoffe oder Materialaufwand Werkstoffe Maximaler Bilanzwert: 10 Tonnen à 6‘200 CHF/Tonne = CHF 62‘000 Gesetzesartikel: d) Art. 960b Abs. 1 OR: Bewertung zum beobachtbaren Marktpreis/Börsenkurs Das Unternehmen beabsichtigt, Fertigprodukt C im Jahresabschluss mit Total CHF 540 zu bilanzieren. Erläutern Sie, wie dieser Wert rechnerisch begründet werden kann und geben Sie an, ob diese Bewertung zulässig wäre (inkl. Angabe des massgeblichen Gesetzesartikels, ohne Absatz). Herleitung: 10 Stück à CHF 45 durchschnittliche Herstellkosten = CHF 450; zuzüglich Zuschlag von 20% ergibt CHF 540 Selbstkosten Zulässigkeit: Diese Bewertung ist nicht zulässig; die Bewertung erfolgt maximal zu den Herstellkosten, nicht aber zu den Selbstkosten. Gesetzesartikel: Art. 960a OR e) Im Rahmen des Jahresabschlusses werden die Handelswaren nur zu 2/3 des Einstandswertes bilanziert. Kreuzen Sie bei den nachfolgenden Aussagen die richtige Antwort an. Es ist nur eine Aussage richtig. □ □ □ □ ■ Bei einer Abnahme des Handelswarenbestandes werden stille Reserven gebildet. Der Bestand stiller Reserven ist im Anhang offen zu legen. Handelsrechtlich stellt dieser Wertansatz das gesetzliche Minimum dar. Bei einer Zunahme des Handelswarenbestandes werden stille Reserven aufgelöst. Keine der aufgeführten Aussagen ist richtig. ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 1 2. LÖSUNG Seite 3 von 10 Mehrwertsteuer und Kunden-/Warenverkehr (5 Punkte) Die nachfolgenden Geschäftsfälle sind unabhängig voneinander zu lösen. a) Per 1.5.2013 senden Kunden Waren im Einstandswert von CHF 1'700 an die Scholz AG zurück. Die Waren sind nach wie vor verkäuflich und einwandfreier Art. Die Kunden erhalten dafür Gutschriften im Betrag von 3'510 (inkl. 8% MWST). Wie lauten die nötigen Buchungen der Scholz AG, wenn das Lager mit laufender Inventur geführt wird? SSoll Soll 3200 2200 1200 b) Betrag 1100 1100 4200 CHF 3 250 CHF 260 CHF 1 700 Die Hummler AG bestellt bei der Koller AG eine Spezialanfertigung einer Maschine zum Preis von CHF 120‘000 (exkl. 8% MWST). Die Koller AG stellt der Hummler AG Rechnung über eine Anzahlung von 50 % des Kaufpreises inkl. 8 % MWST. Wie lauten die nötigen Buchungen der Koller AG? SSoll Soll 1100 1100 c) Haben Haben Betrag 2030 2200 CHF 60 000 CHF 4 800 Per 31.7.2014 werden durch die Koller AG Waren mit einem Einstandswert von insgesamt 40'000 für 99'900 (inkl. 8% MWST) auf Kredit verkauft. Wie lauten die nötigen Buchungen der Koller AG, wenn das Lager mit laufender Inventur geführt wird? SSoll Soll 4200 1100 1100 Haben Betrag 1200 3200 2200 CHF 40 000 CHF 92 500 CHF 7 400 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 1 d) LÖSUNG Seite 4 von 10 Die Maxi AG erhält von der Versicherung eine Bankgutschrift über CHF 44‘000 (exkl. MWST) als Schadenersatz für den Wasserschaden im Warenlager aus dem Jahr 2012. Dieser Vorfall wurde bisher in der Buchhaltung noch nicht erfasst. d1) Wie lauten die nötige(n) Buchung(en) im Jahresabschluss 2013? SSoll Soll 1020 Haben Betrag 8510 CHF 44 000 d2) Wie lauten die nötige(n) Buchung(en) im Jahresabschluss 2013, wenn der Wasserschaden im Jahr 2013 vorgefallen wäre und bereits mittels der Buchung Handelswarenaufwand / Handelswaren 44‘000 ausgebucht worden wäre? SSoll Soll 1020 e) Haben Betrag 4200 CHF 44 000 Für im Sortiment geführte Spirituosen offeriert die Valti GmbH die folgenden Zahlungskonditionen: Zahlung innert 15 Tagen 2 % Skonto; 45 Tage netto. Welchem Jahreszinssatz entspricht dieser Skonto, wenn ein Jahr mit 360 Tagen gerechnet wird? für 30 Tage = 2 %; für 360 Tage = 24 % ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 1 LÖSUNG Seite 5 von 10 3. Rechnungsabgrenzungen (4 Punkte) a) Welche der folgenden Abgrenzungsbuchungen im Jahresabschluss 2013 beeinflusst das Jahresergebnis des Folgejahres 2014 positiv? Kreuzen Sie bei den nachfolgenden Aussagen die richtige(n) Antwort(en) an. Es kann eine oder mehrere Antwort(en) richtig sind. □ ■ ■ □ Aufwandsvortrag Ertragsvortrag Aufwandsnachtrag Ertragsnachtrag b) Die Frunz AG mietet ihre Ladenflächen von der Huller AG an. Die Frunz AG bezahlt im Dezember 2013 bereits die Miete für Januar und Februar des Jahres 2014. b1) Um welche Art der Rechnungsabgrenzung handelt es sich bei der Frunz AG im Jahresabschluss per Ende 2013? – Kreuzen Sie die richtige Antwort an; es ist nur eine Antwort richtig. ■ □ □ □ b2) Aufwandsvortrag Ertragsvortrag Aufwandsnachtrag Ertragsnachtrag Begründen Sie kurz (mit Angabe des massgeblichen Gesetzesartikels inkl. Absatz), ob die Frunz AG in jedem Fall eine Rechnungsabgrenzung buchen muss. Gem. Art. 958b Abs. 2 OR kann dann darauf verzichtet werden, wenn Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen oder die Finanzerträge (auch richtig, wenn mit „und“ verknüpft) unter CHF 100‘000 sind. b3) Um welche Art der Rechnungsabgrenzung handelt es sich bei der Frunz AG im Jahresabschluss per Ende 2013? – Kreuzen Sie die richtige Antwort an; es ist nur eine Antwort richtig. ■ □ □ □ b4) Leistungsguthaben Leistungsschuld Geldguthaben Geldschuld Nehmen Sie an, die Rechnungsabgrenzungen der Frunz AG würden als ruhendes Konto geführt. Wie lautet/lauten die per 31.12.2014 nötige/n Buchung/en, wenn die Miete aufgrund eines 2012 für fünf Jahre abgeschlossenen Mietvertrages jährlich gleich hoch bleibt? – Falls keine Buchung nötig ist, so vermerken Sie „keine Buchung nötig“. . SSoll Soll Haben Keine Buchung nötig Betrag ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 1 LÖSUNG Seite 6 von 10 b5) Die Frunz AG beabsichtigt im Jahresabschluss 2014, die Bilanzsumme zu reduzieren. Aus diesem Grunde ist vorgesehen, aktive Rechnungsabgrenzungen mit passiven Rechnungsabgrenzungen zu verrechnen. Gegen welchen Grundsatz der ordnungsgemässen Rechnungslegung kann dies unter Umständen verstossen (ohne Angabe eines Gesetzesartikels)? Verrechnungsverbot c) Die Trulla AG führt einen nicht auf einem separaten Konto erfassten Heizölvorrat (das Öl wird zu Heizzwecken verwendet). Der Heizölvorrat hat per 31.12.2014 einen Wert von CHF 8‘640 (inkl. MWST). Der Heizölvorrat wird abgegrenzt. Wie lautet/lauten die nötige(n) Buchung(en) im Jahresabschluss 2014? SSoll Soll 1300 d) Haben Betrag 6400 CHF 8 000 Die Jahresprämie von CHF 12’600 für die Fahrzeugversicherungen der Geschäftsfahrzeuge wurde per Fälligkeits- und Vertragstermin 15.09.2013 durch E-Banking im Voraus bezahlt. Wie lautet die per 1.1.2014 notwendige Auflösung der Abgrenzungsbuchung von Ende 2013? SSoll Soll 6200 Haben Betrag 1300 CHF 8 925 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 1 4. Seite 7 von 10 LÖSUNG Erfolgsrechnung und Kontierung (5 Punkte) Von der Molina AG liegt für das Geschäftsjahr 2013 die folgende, in Anlehnung an den Kontenrahmen KMU gegliederte, externe Erfolgsrechnung vor (alle Angaben in CHF 1‘000): Betrieblicher Ertrag aus Lieferung & Leistung - Rohstoffaufwand - Handelswarenaufwand Bruttoergebnis nach Material- & Warenaufwand - Personalaufwand Produktion - Übriger Personalaufwand Bruttoergebnis nach Personalaufwand - Raumaufwand - Übriger Betriebsaufwand - Abschreibungen EBIT - Finanzaufwand (betrieblich) Betriebliches Ergebnis vor Steuern - Betriebsfremde Aufwände + Betriebsfremde Erträge + Ausserordentliche Erträge Jahresgewinn vor Steuern - Direkte Steuern Jahresgewinn nach Steuern a) 4’600 − 2’070 − 645 1’885 − 600 − 225 1’060 − 270 − 568 − 135 87 − 85 2 − 75 57 161 145 − 25 120 Wie viel beträgt gemäss Erfolgsrechnung die Grösse EBITDA? 87 + 135 = 222 b) Welche der nachfolgenden Grössen in der Erfolgsrechnung werden durch die Buchung „Bestandesänderungen Fertige Erzeugnisse an Vorräte Erzeugnisse“ verändert? – Es sind zwei Aussagen richtig. ■ □ □ ■ □ Betrieblicher Ertrag aus Lieferungen & Leistungen Rohstoffverbrauch Handelswarenaufwand EBIT Ausserordentliche Erträge ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 1 c) Welche der nachfolgenden Grössen in der Erfolgsrechnung werden durch die Buchung „Vorräte Rohstoffe an Rohstoffaufwand“ verändert? – Es sind zwei Aussagen richtig. □ ■ □ ■ □ d) Betrieblicher Ertrag aus Lieferungen & Leistungen EBITDA Handelswarenaufwand EBIT EBT Keine der aufgeführten Antworten ist richtig Welches der nachfolgenden Konten kann nicht zur Bildung von stillen Reserven verwendet werden? – Es ist eine Aussage richtig. ■ □ □ f) Betrieblicher Ertrag aus Lieferungen & Leistungen Bruttoergebnis nach Material- & Warenaufwand Handelswarenaufwand EBIT Ausserordentliche Erträge Das Bilanzkonto „Rückstellungen für Steuern“ ist im Geschäftsjahr 2013 um 50 gestiegen (Abgrenzung für Gewinnsteuern). Welche der nachfolgenden Grössen in der Erfolgsrechnung werden durch diese Buchung verändert? – Es ist eine Aussage richtig. □ □ □ □ □ ■ e) LÖSUNG Seite 8 von 10 Gesetzliche Gewinnreserven Rohstoffaufwand Handelswarenaufwand Das Rohstofflager wird im externen Abschluss konstant zu 80% des Einstandswertes bewertet. Der Endbestand im internen Abschluss betrug 120; dieser erhöhte sich seit Jahresbeginn um 50%. Wie hoch ist der Rohstoffaufwand im internen Jahresabschluss? - Zeigen Sie den Lösungsweg zu Ihren Berechnungen auf. Anfangsbestand intern: Anfangsbestand extern: Stille Reserven: 80 64 16 Endbestand intern: Endbestand extern: Stille Reserven: 120 96 24 Zunahme Stille Reserven: 8 Interner Rohstoffaufwand: 2‘070 – 8 = 2‘062 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 1 5. a) LÖSUNG Seite 9 von 10 Wertschriften und Lohnabrechnung (3 Punkte) Im Rahmen der Liquiditätsbewirtschaftung hält die XETA AG ein Portfolio aus Aktien (kotierte und nicht kotierte Titel) sowie eine zehnjährige kotierte Bundesobligation, die eine Restlaufzeit von noch sieben Jahren aufweist. Die Bundesobligation wurde am 1.4.2014 zum Kurs von 108 erworben; sie wird mit 1.5% jährlich verzinst. Die nachfolgenden Aussagen sind auf ihre Richtigkeit zu beurteilen. Falsche Aussagen sind richtig zu stellen. a1) Die Bundesobligation kann im Umlauf- oder Anlagevermögen bilanziert werden; bei einer Bilanzierung im Anlagevermögen muss sie zu den Anschaffungskosten bewertet werden. □ ■ Aussage richtig Aussage falsch, die berichtigte Version lautet wie folgt: (…), bei einer Bilanzierung im Anlagevermögen kann sie zu den Anschaffungskosten bewertet werden. a2) Eine aufgrund der gehaltenen Aktien an die XETA AG bezahlte Dividende ist im Rahmen der Absatzerfolgsrechnung als Bestandteil von Art. 959b Abs. 3 Ziff. 2 OR zu zeigen (Ausweis als Bestandteil der umsatzbezogenen Aufwendungen). □ ■ Aussage richtig Aussage falsch, die berichtigte Version lautet wie folgt: (…) als Bestandteil von Art. 959b Abs. 3 Ziff. 4 OR zu zeigen (Ausweis als Finanzertrag). a3) Die Rendite der Bundesobligation wird, sofern diese bis Verfall gehalten wird und dort zu pari zurückbezahlt wird, kleiner wie deren Couponzinssatz sein. ■ □ Aussage richtig Aussage falsch, die berichtigte Version lautet wie folgt: a4) Bei einer Bewertung der Aktien gem. Art. 960b OR darf der Anschaffungswert im Rahmen der Folgebewertung nicht unterschritten werden, sofern der am Bilanzstichtag relevante Kurs über dem Anschaffungswert liegt. ■ □ Aussage richtig Aussage falsch, die berichtigte Version lautet wie folgt: ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 1 b) Seite 10 von 10 LÖSUNG Beatrice Gasser, 26-jährig, studiert an der Hochschule und arbeitet nebenbei auf Stundenbasis als Controllerin bei der Halden AG. Für den Monat Dezember 2014 ist folgende Lohnabrechnung gegeben: Bezeichnung Stundenlohn Ferienzuschlag Total AHV Basis Anzahl 12 420.00 Ansatz 35.00 8.33% Lohn CHF 420.00 35.00 455.00 AHV/IV/EO/ALV 455.00 6.25% -28.45 Auszahlung 426.55 Der Verwaltungskosten- und FAK-Beitrag beträgt CHF 1.45. Der Lohn wird am 24. Dezember 2014 über das Bankkonto ausbezahlt. Wie lauten die nötigen Buchungen der Halden AG? SSoll Soll 5000 5000 5700 Haben Betrag 1020 2270 2270 CHF 427 CHF 28 CHF 30 ©Trägerorganisation Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen Aufgabe 2 Kostenrechnung Prüfungszeit 1 ½ Stunden Punktzahl 21 von 100 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 2 LÖSUNG Seite 1 von 7 Standard-Kostenrechnung der Taschen AG Allgemeine Informationen zu allen Teilaufgaben Die Taschen AG produziert für verschiedene Handelsunternehmen zwei Typen NotebookTaschen. Taschen aus echtem Rindsleder (Kostenträger Leder) Taschen aus Segeltuch (Kostenträger Tuch) Produktionsprozess Die Produktion der Taschen erfolgt jeweils in 1 000-er Serien (je Fertigungsauftrag werden unmittelbar aufeinanderfolgend jeweils 1 000 Taschen desselben Typs hergestellt). Kostenstelle Stanzerei Das Leder wird in Form von ganzen Häuten durch die Kostenstelle direkt beschafft. Die Lederhäute unterscheiden sich in Grösse und Form, weshalb die notwenigen Schnittteile in manueller Arbeit ausgestanzt werden müssen. Die fertigen Schnittteile werden nach Abschluss des Fertigungsauftrags an die Kostenstelle Näherei überführt. Für das Ausstanzen der Teile wurde eine Standardzeit von 20 Minuten je Tasche ermittelt. Die Stanzerei-Gemeinkosten (Stanzerei-GK) werden mithilfe eines Standard-Kostensatzes je Personen-Stunde verrechnet. Kostenstelle Schneiderei Der Segeltuchstoff wird in genormten Rollen durch die Kostenstelle direkt beschafft. Das Ausschneiden der Schnittteile erfolgt maschinell. Die fertigen Schnittteile werden nach Abschluss des Fertigungsauftrags an die Kostenstelle Näherei überführt. Für das Ausschneiden der Teile wurde eine Standardzeit von 5 Minuten je Tasche ermittelt. Die Schneiderei-Gemeinkosten (Schneiderei-GK) werden mithilfe eines Standard-Kostensatzes je Maschinen-Stunde verrechnet. Kostenstelle Näherei Das weitere notwendige Einzelmaterial (Innenfutter etc.) wird durch die Kostenstelle direkt beschafft. Das Vernähen der Schnittteile und des übrigen Einzelmaterials erfolgt für beide Typen in manueller Arbeit. Nach Fertigstellung der Taschen werden diese verpackt und ohne Zwischenlagerung an die Kunden verschickt. Für das Vernähen, die Fertigstellung und den Versand wurden diese Standard-Zeiten ermittelt: - 60 Minuten je Leder-Tasche - 40 Minuten je Segeltuch-Tasche Die Näherei-Gemeinkosten (Näherei-GK) werden mithilfe eines Standard-Kostensatzes je Personen-Stunde verrechnet. Kostenstelle Verwaltung/Verkauf Die Verrechnung der Verwaltungs- und Verkaufs-Gemeinkosten (VV-GK) erfolgt im Verkaufszeitpunkt mithilfe eines einheitlichen Zuschlagssatzes in % der Herstellkosten. ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 2 Seite 2 von 7 LÖSUNG Teilaufgabe 1: Kostenauflösung für das Jahr 20_1 (3 Punkte) Die Taschen AG beabsichtigt, in Zukunft eine DB-Rechnung zu erstellen. Berechnen Sie die fixen und variablen Gemeinkosten der Kostenstelle Näherei für das Geschäftsjahr 20_1. Für das Jahr 20_1 wird mit 16 000 Personen-Stunden gerechnet. Als Basis für die Berechnung der Gemeinkosten der Kostenstelle Näherei dienen nachfolgende Informationen sowie die Kostenstellenabrechnung des ersten Geschäfts-Halbjahres 20_0. In den ersten 6 Monaten des Jahres 20_0 wurden 7 000 Personen-Stunden geleistet. Personalkosten Die fixen Personalkosten betragen im Jahr 20_0 jeweils Fr. 40 000.- pro Monat. Bei den restlichen Personalkosten handelt es sich um variable Kosten. Nächstes Jahr wird bei den fixen Personalkosten mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 4% gerechnet, die variablen Lohnkosten je Stunde bleiben unverändert. Abchreibungskosten Die Näherei verfügt über 8 gleichartige Hochleistungs-Nähmaschinen. Der Anschaffungswert der Maschinen betrug gesamthaft Fr. 320 000, wobei die Hälfte des Anschaffungswertes über die geschätzte Nutzungsdauer von 8 Jahren, der Rest über die geschätzte Gesamt-Leistung abgeschrieben wird. Zinskosten Im Jahr 20_0 wird das betriebsnotwendige Kapital zu 5% verzinst, nächstes Jahr soll der Zinssatz auf 6% angehoben werden. Die Höhe des betriebsnotwendigen Kapitals bleibt voraussichtlich unverändert. Energiekosten Die Aufteilung der Energiekosten erfolgt nach dem Schichthöhenverfahren resp. der Mini-MaxMethode auf der Grundlage der folgenden Erhebungen: - Januar 20_ 0: 850 produktive Stunden Energiekosten Fr. 1 000.- Februar 20_0: 800 produktive Stunden Energiekosten Fr. 950.- März 20_0: 1 100 produktive Stunden Energiekosten Fr. 1 100.- April 20_0: 900 produktive Stunden Energiekosten Fr. 1 025. Diverse Gemeinkosten Diese ergeben sich als Differenz zu den bereits eingetragenen Totalbeträgen. Taschen AG Personalkosten Abschreibungen Monate 1 – 6 20_0 (7 000 h) Fixe Kosten 432 500 499 200 17 000 Zinsen 7 500 Energiekosten 6 000 Diverse Gemeinkosten Total Kosten Kostensatz je Stunde 329 650 792 650 - Kostenstelle: Näherei Budget 20_1 (16 000 h) variable Kosten Gesamtkosten 440 000 939 200 20 000 18 000 6 600 16 000 416 200 16 000 36 000 18 000 14 600 432 200 960 000 Fr. 60.- / h 480 000 Fr. 30.-/h 1 440 000 Fr. 90.-/h ©Trägerorganisation 8 000 Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 2 LÖSUNG Seite 3 von 7 Teilaufgabe 2: Ermittlung der Standards für das Jahr 20_2 (3 Punkte) Ermitteln Sie die Standards je Stück für die beiden Erzeugnisse (auf zwei Nachkommastellen runden). Die Planung für das Jahr 20_2 basiert auf folgenden Produktions- und Verkaufsmengen: Produktions- und Verkaufsmengen Leder-Taschen Segeltuch-Taschen 6 000 Stück 15 000 Stück Zur Ermittlung der Standard-Einzelmaterialkosten stehen diese Informationen zur Verfügung: Stückliste Leder-Tasche Stückliste Segeltuch-Tasche Bezeichnung Einheit Menge EP je Bezeichnung Einheit Menge EP je Einheit Einheit 2 2 Rindsleder m 0,8 Fr. 50.m 0,5 Fr. 40.40.- Segeltuch 20.Innenfutter fertig Stück 1,0 Fr. 18.1,0 Fr. 18.18.- Innenfutter fertig Stück 18.Schnallen Stück 2,0 Fr. 4.Stück 2,0 Fr. 4.8.- Schnallen 8.Tragband m 2,0 Fr. 2.m 2,0 Fr. 2.4.- Tragband 4. Zur Ermittlung der Standard-Kalkulationssätze stehen diese Daten zur Verfügung: Grundplanstunden Stanzerei Schneiderei Näherei Leder-Taschen 2 000 h 6 000 h Segeltuch-Taschen 1 250 h 10 000 h Total 2 000 h 1 250 h 16 000 h Grundpläne in Fr. Total Gemeinkosten Kalkulations-Sätze Stanzerei Schneiderei Fix Variabel Fix Variabel 90 000 30 000 150 000 Fr. 45.-/h Fr. 15.-/h Fr. 120.-/h Standards für das Jahr 20_2 Je Leder-Tasche Je Tuch-Tasche + + = + + + = + = + = + = Einzelmaterial Variable Stanzerei-GK Variable Näherei-GK Variable Herstellkosten Fixe Stanzerei-GK Fixe Schneiderei-GK Fixe Näherei-GK Herstellkosten Total Fixe VV-GK Selbstkosten Gewinn (Vorgabe) Selbstkosten Erlösminderungen Verkaufspreis 70.00 5.00 30.00 50.00 20.00 70.00 105.00 15.00 10.00 60.00 180.00 36.00 216.00 40.00 120.00 18.00 234.00 41.00 275.00 10.00 154.00 21.00 175.00 24.00 144.00 ©Trägerorganisation Näherei Verw./Verk. Fix Variabel Fix 960 000 480 000 576 000 Fr. 60.-/h Fr. 30.-/h 20% der HK Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 2 Seite 4 von 7 LÖSUNG Teilaufgabe 3: Betriebsabrechnung 20_5 (15 Punkte) Aufgrund der grossen Nachfrage konnte das Volumen in den letzten Jahren massiv gesteigert werden. Die grösseren Mengen führten zu einer Anpassung der Standard-Preise (StandardEinzelmaterialpreise und Standard-Kalkulationssätze). Die Stücklisten sowie die Operationspläne blieben unverändert. Plan-Output 20_5 Die Planung für das Jahr 20_5 basiert auf folgenden Produktions- und Verkaufsmengen: Produktions- und Verkaufsmengen Leder-Taschen Segeltuch-Taschen 12 000 Stück 60 000 Stück Kalkulationssätze 20_5 Die Standard-Kalkulationssätze wurden bereits im Vorjahr angepasst: Kalkulationssätze Kalkulations-Sätze Stanzerei Fix Fr. 30.-/h Variabel Fr. 30.-/h Schneiderei Fix Variabel Fr. 60.-/h Näherei Fix Fr. 45.-/h Variabel Fr. 45.-/h Verw./Verk. Fix 20% der HK Standards je Tasche 20_5 Für das Geschäftsjahr 20_5 wurden diese Standards ermittelt und im System hinterlegt: + + = + + + = + = + = + = a) Einzelmaterial Variable Stanzerei-GK Variable Näherei-GK Variable Herstellkosten Fixe Stanzerei-GK Fixe Schneiderei-GK Fixe Näherei-GK Herstellkosten Total Fixe VV-GK Selbstkosten Gewinn Selbstkosten Erlösminderungen Verkaufspreis Je Leder-Tasche Je Tuch-Tasche 55.00 45.00 10.00 45.00 30.00 110.00 75.00 10.00 5.00 45.00 30.00 165.00 110.00 33.00 22.00 198.00 132.00 18.00 12.00 216.00 144.00 24.00 16.00 240.00 160.00 Vervollständigen Sie die Betriebsabrechnung für das Geschäftsjahr 20_5 zu Standard-Kosten einschliesslich der Budgetzahlen. Die Verbuchung des Einzelmaterialverbrauchs erfolgt für beide Erzeugnisse auf Basis der hinterlegten Standards je Stück (Standard-Mengen • Standard-Preise). Die Leistungsverrechnung der Kostenstelle Stanzerei erfolgt ebenfalls auf Basis der hinterlegten Standards (Standard-Mengen • Standard-Preise), die übrigen Kostenstellen werden aufgrund der rapportierten Ist-Stunden entlastet (Ist-Mengen • Standard-Preise). ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 2 Seite 5 von 7 LÖSUNG Einzelmaterialkosten Die Aktivierung der Materialvorräte erfolgt in der Finanzbuchhaltung auf Basis der hinterlegten Standard-Einstandspreise. Einkaufspreisdifferenzen und Inventardifferenzen werden durch die Finanzbuchhaltung erfolgswirksam erfasst und sachlich abgegrenzt. Die Einstandspreise waren um Fr. 8 000 höher als die hinterlegten Standard-Einstandspreise. Bei der Inventur wurde bei den Rindslederhäuten ein Überschuss von Fr. 24 000 festgestellt. Bestandesänderungen unfertiger Erzeugnisse Die Leder-Taschen werden in den Monaten Februar bis November produziert, weshalb es weder zu Beginn noch am Ende des Berichtsjahres unfertige Erzeugnisse gibt. Die Inventur der unfertigen Segeltuch-Taschen zeigt folgende Werte: Unfertige Segeltuch-Taschen in Fr. 31.12.20_4 Menge Preis Betrag Einzelmaterial Für 1 000 Taschen 45 000 Variable Näherei-GK 400 h Fr. 45/h 18 000 Variable HK 63 000 Fixe Schneiderei-GK 50 h Fr. 60/h 3 000 Fixe Näherei-GK 400 h Fr. 45/h 18 000 Total HK 84 000 31.12.20_5 Veränd. Menge Preis Betrag in Fr. Für 3 000 Taschen 135 000 90 000 1 000 h Fr. 45/h 45 000 27 000 180 000 117 000 100 h Fr. 60/h 6 000 3 000 1 000 h Fr. 45/h 45 000 27 000 231 000 147 000 Erlösminderungen Den einzelnen Kostenträgern werden im Verkaufszeitpunkt die Standard-Erlösminderungen belastet. Die Finanzbuchhaltung erfasste im Berichtsjahr Erlösminderungen von Fr. 1 200 000. Ist-Daten 20_5 Fertig gestellte und verkaufte Mengen Rapportierte Personen-Stunden Stanzerei Rapportierte Maschinen-Stunden Schneiderei Rapportierte Personen-Stunden Näherei 1 Leder-Taschen Segeltuch-Taschen 13 000 Stück 60 000 Stück 4 200 h 5 100 h 13 200 h 40 400 h Betriebsabrechnung 20_5 in Tausend Franken (TFr.) 11 Sachliche Abgrenzung Einzelmaterial 420 Preisdifferenzen 430 Inventardifferenzen Sachliche Abgrenzung 8 -24 -16 12 Sachliche Abgrenzung Erlösminderungen 380 Erlösminderungen FIBU 1 200 9389 Verr. Standard-E‘minderungen Sachliche Abgrenzung Die übrigen Objekte der Betriebsrechnung sind auf der Folgeseite aufgeführt. ©Trägerorganisation -1 272 -72 Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 2 LÖSUNG Seite 6 von 7 Betriebsabrechnung 20_5 in Tausend (TFr.) 31 Kostenstelle Stanzerei 2100 Unfertige Leder-Taschen Ist 500 Personalkosten Budget Abweichung 400 Einzelmaterialkosten 144 140 4 9310 Variable Stanzerei-GK 670 Diverse Gemeinkosten 82 76 6 9330 Variable Näherei-GK 690 Abschreibungen 26 24 2 Variable HK Produktion 252 240 12 9315 Fixe Stanzerei-GK Total Kosten -130 -130 -8 9990 Variable Verrechnung 9995 Fixe Verrechnung ? Überdeckung 9335 Fixe Näherei-GK 9210 Variable HK Verkauf 9215 Fixe HK Verkauf ? Produktionsdifferenz 32 Kostenstelle Schneiderei 670 Diverse Gemeinkosten 690 Abschreibungen Total Kosten 100 -2 9330 Variable Näherei-GK 125 120 5 Variable HK Produktion 4 608 81 80 300 1 9325 Fixe Schneiderei-GK 306 4 9335 Fixe Näherei-GK 400 Einzelmaterialkosten 9310 Variable HK Verkauf 9315 Fixe HK Verkauf 390 Variable BÄ unfertige Erz. 395 Fixe BÄ unfertige Erz. ? Produktionsdifferenz 33 Kostenstelle Näherei Budget Abweichung 320 Standard-Erlöse 500 Personalkosten 3 530 3 500 30 670 Diverse Gemeinkosten 1 095 1 090 5 9210 Variable HK Verkauf 85 90 -5 Deckungsbeitrag 4 710 4 680 30 690 Abschreibungen Total Kosten -2 412 -2 412 -114 9990 Variable Verrechnung 9995 Fixe Verrechnung ? Überdeckung Ist 9215 Fixe HK Verkauf ? Standard-Gewinn -117 -30 -15 -3 120 312 1 430 -1 378 715 429 -234 3150 Verkauf Segeltuch-Taschen Budget Abweichung 320 Standard-Erlöse 500 Personalkosten 950 940 10 670 Diverse Gemeinkosten 430 426 4 690 Abschreibungen 350 350 1 730 1 716 ? Überdeckung 9380 Standard-E‘minderungen 9415 Fixe VV-GK 41 Kostenstelle Verwaltung/Verkauf 9995 Fixe Verrechnung 1 818 -4 500 -2 100 2150 Verkauf Leder-Taschen Ist Total Kosten 18 98 Abweichung -306 -2 ? Überdeckung -1 430 -715 2 790 1 818 Budget 304 9995 Fixe Verrechnung 1 439 130 594 3100 Unfertige Segeltuch-Taschen Ist 500 Personalkosten 715 130 594 9380 Standard-E‘minderungen 9310 Variable HK Verkauf Deckungsbeitrag 14 -1 749 -19 9315 Fixe HK Verkauf 9415 Fixe VV-GK ? Standard-Gewinn ©Trägerorganisation -9 600 960 4 500 -4 140 2 100 1 320 -720 Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 2 Seite 7 von 7 LÖSUNG b) Analysieren Sie die Produktionsdifferenz auf den fertig gestellten Segeltuch-Taschen. Segeltuch-Taschen Verbuchung Standard Differenz 2 700 000 2 700 000 1 791 000 1 800 000 4 500 000 300 000 Einzelmaterial + Variable Näherei-GK = Variable Herstellkosten 4 491 000 + Fixe Schneiderei-GK 303 000 + Fixe Näherei-GK = Total Herstellkosten 1 791 000 6 585 000 1 800 000 6 600 000 -9 000 -9 000 3 000 -9 000 -15 000 c) Beurteilen Sie die folgenden Aussagen Nr. Aussage Richtig In der Regel weisen Kostenstellen 1 Unterdeckungen auf, sofern die tatsächliche Produktionsmenge höher als die geplante Produktionsmenge liegt. Aufgrund der Kostenstellenrechnung der 2 Stanzerei kann darauf geschlossen werden, dass die Abschreibungen leistungsorientiert erfolgten. Der Überschuss im Materialvorrat ist 3 darauf zurück zu führen, dass beim Herausfassen des Materials Zählfehler passierten. Begründung bei falscher Aussage Nein, Überdeckung, da die höhere Leistungsverrechnung zu Vollkosten erfolgt, die Kostenstellenkosten jedoch lediglich im Rahmen der variablen (allenfalls sprungfixen Kosten) zunehmen. Die Standardvorgaben der Standardmengen Rindsleder basieren auf Durchnittsgrössen und -Formen des Rindsleders. Je nach Exemplar ergibt sich beim Herausstanzen der Schnitteile mehr oder weniger Verschnitt. d) Verbuchen Sie die ausgewählten Geschäftsfälle im ERP-System der Taschen AG. Bezeichnungen können abgekürzt werden. # Geschäftsfall S/H 1 Für die Herstellung von Ledertaschen S wurde Einzelmaterial aus dem Lager bezoH gen (Konto 120 Materialvorrat). 2 Die Kostenstelle Schneiderei rapportiert die S geleisteten Arbeitsstunden. Diese werden H im System verbucht. 3 Ein Kunde zieht bei der Zahlung einer S Rechnung Skonto ab (Konto 110 KundenH forderungen). Konto 400 120 9325 9995 380 110 K-Bezeichnung E‘Materialkosten Materialvorrat Fixe Schneid-GK Fixe Verrechnung E’minderungen FIBU Kundenforderungen Objekt 2100 3100 32 12 - O-Bezeichnung Unfertige Leder-T Unfertige Segeltuch-T Schneiderei SA Erlösminderungen e) Berechnen Sie den Leistungsgrad der Kostenstelle Stanzerei für das Jahr 20_5. Runden Sie das Ergebnis auf eine Nachkommastelle. Standard-Stunden Ist-Stunden 13 000 à 20 Minuten = 4 333,33 h 4 200 h gemäss Rapport ©Trägerorganisation 4 333,3 h 4 200 h 103,2 % Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen Aufgabe 3 Finanzplanung Bilanz- und Erfolgsanalyse Geldflussrechnung Prüfungszeit 1 ½ Stunden Punktzahl 21 von 100 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 3 Seite 1 von 5 LÖSUNG Aufgabe 1: Finanzplanung (7,5 Punkte) Plan-Erfolgsrechnung Q1/20_4 Januar Februar März Total Warenertrag 200 250 400 850 ./. Warenaufwand -120 -150 -240 -510 ./. Personalaufwand -26 -26 -26 -78 ./. Abschreibungen -20 -22 -22 -64 -1 -1 -1 -3 ./. Diverser Aufwand -62 -60 -68 -190 = -29 -9 43 5 ./. Zinsaufwand Erfolg Finanzplan Q1/20_4 Januar Zahlungen von Kunden Februar März Total 540 280 240 1 060 -240 -135 -195 -570 -24 -24 -24 -72 0 -12 0 -12 ./. Zahlungen für diversen Aufwand -62 -60 -68 -190 = 214 49 -47 216 -120 -120 -14 -40 80 80 -101 136 ./. Zahlungen an Lieferanten ./. Zahlungen Personal ./. Zahlungen für Zinsen Geldfluss aus Betriebstätigkeit ./. Investitionen (Kauf Fahrzeug) ./. Gewinnausschüttung + Aktienkapitalerhöhung mit Agio = Veränderung flüssige Mittel -26 214 23 Plan-Bilanz per 31.03.20_4 Flüssige Mittel 146 Kreditoren (Warenlieferanten) Debitoren (Kunden) 450 Passive Rechnungsabgrenzung Warenvorrat 320 Darlehen 200 Sachanlagen (SA) 920 Aktienkapital 450 ./. Wertberichtigung SA -364 Kapitalreserven 60 Gewinnreserven 310 Gewinn 1 472 440 7 5 1 472 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 3 LÖSUNG Aufgabe 2: Verschuldungsfaktor (1 Punkt) a) Warenvorrat = Warenaufwand 560 : Lagerumschlag 8 = 70 Schlussbestand = Anfangsbestand 80 – Abnahme 20 = 60 b) Effektivverschuldung = Fremdkapital 300 – (Flüssige Mittel + Forderungen) 140 = 160 Verschuldungsfaktor = Effektivverschuldung 160 : Cashflow 50 = 3,2 Aufgabe 3: Aktivitätsanalyse (1,5 Punkte) a) Wareneinkauf = Warenaufwand 180 – Warenvorratsabnahme 4 = 176 Kreditorenumschlag = Wareneinkauf 176 : Kreditorenbestand 22 = 8 Kreditorenfrist = 360 Tage : Kreditorenumschlag 8 = 45 Tage b) Debitorenumschlag = 360 Tage : 36 Tage = 10 Debitorenbestand = Warenverkauf 240 : 10 = 24 Schlussbestand Debitoren = Anfangsbestand 27 – Debitorenabnahme 6 = 21 c) Für 20 Tage raschere Zahlung wird 3% Skonto offeriert. Jahreszinsfuss = 3% : 20 Tage 360 Tage = 54% ©Trägerorganisation Seite 2 von 5 Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 3 LÖSUNG Seite 3 von 5 Aufgabe 4: Analyse von Bilanz, Erfolgsrechnung und Geldflussrechnung (5 Punkte) Nr. Aussage 1 Durch den Kauf einer Sachanlage gegen Barzahlung sinkt der Anlagedeckungsgrad 2. 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Durch Auflösung stiller Reserven kann die Eigenkapitalrendite gemäss externer Rechnung gesteigert werden. Wenn Leasing bilanziert wird, sinkt der Eigenfinanzierungsgrad. In der DuPont-Pyramide wird die Eigenkapitalrendite in EBIT-Marge und Kapitalumschlag aufgegliedert. Wird der Geldfluss aus Betriebstätigkeit gesteigert, verringert sich der Zinsdeckungsfaktor. Durch Umwandlung eines Kreditors (Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen) in ein langfristiges Darlehen sinkt der Liquiditätsgrad 2. Bei steigendem Zinsaufwand vermindert sich die Gesamtkapitalrendite. Richtig Begründung bei falscher Aussage Der Zinsdeckungsfaktor steigt. Der Liquiditätsgrad 2 steigt. Ein negativer Geldfluss aus Betriebstätigkeit (Cashdrain) kann auch entstehen, ohne dass ein Verlust vorliegt. Die Gesamtkapitalrendite wird aufgegliedert, nicht die Eigenkapitalrendite. Die Gesamtkapitalrendite bleibt unverändert (EBIT bleibt konstant). EBITDA unterscheidet sich gegenüber dem Geldfluss aus Betriebstätigkeit hauptsächlich durch Zinsen, Steuern sowie Veränderungen von Debitoren, Vorräten und Kreditoren. Je höher der Verschuldungsfaktor desto besser die Bonität. Die Bonität ist bei tiefem Verschuldungsfaktor besser. ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 3 Seite 4 von 5 LÖSUNG Aufgabe 5: Geldflussrechnung (6 Punkte) Geldflussrechnung 20_7 Geldfluss aus Betriebstätigkeit Gewinn 11 + Abschreibungen 9 ./. Zunahme Debitoren -4 + Abnahme Materialvorrat 2 + Bestandesänderungen unfertige und fertige Erzeugnisse 4 + Zunahme Kreditoren 1 ./. Abnahme Rückstellungen -2 ./. Veräusserungsgewinn -2 19 Geldfluss aus Investitionstätigkeit ./. Kauf Sachanlagen -14 + Verkauf Sachanlagen 4 -10 Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit ./. Gewinnausschüttung -10 -10 = Abnahme flüssige Mittel -1 Schlussbilanz 31.12.20_7 Flüssige Mittel Debitoren (Kunden) 2 Kreditoren (Materiallieferanten) 21 Übriges kurzfristiges Fremdkapital 11 3 Übrige kurzfristige Forderungen 3 Langfristige Finanzverbindlichkeiten Materialvorrat 6 Rückstellungen Unfertige und fertige Erzeugnisse 5 Aktienkapital 30 Sachanlagen 93 Kapitalreserven 7 ./. Wertberichtigung Sachanlagen -23 Gewinnreserven 17 Gewinnvortrag 107 20 7 12 107 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 3 LÖSUNG Geldfluss aus Betriebstätigkeit (direkt, war nicht verlangt) ./. ./. ./. ./. ./. = Zahlungen von Kunden Zahlungen an Lieferanten Zahlungen sonstiger Betriebsaufwand Verwendung Rückstellungen Zinszahlungen Steuerzahlungen Geldfluss aus Betriebstätigkeit 124 -29 -71 -1 -1 -3 19 ©Trägerorganisation Seite 5 von 5 Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen Aufgabe 4 - Eigenkapitaltransaktion (Rückkauf eigener Aktien) - Investitionsrechnung Prüfungszeit 1 Stunde Punktzahl 16 von 100 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 4 Seite 1 von 5 LÖSUNG Aufgabe 1: Rückkauf eigener Aktien zum Zweck der Kapitalherabsetzung durch Ausgabe von handelbaren Put-Optionen (8 Punkte) 1.1 Wie hoch ist der Nettorückkaufpreis (Rückkaufpreis abzüglich Verrechnungssteuer) einer Alpha Aktie? Lösung Berechnung Rückkaufpreis pro Aktie brutto ./. 35% VSt auf (80.00 – 20.00 nom.) CHF CHF 80.00 21.00 = Nettorückkaufpreis CHF 59.00 Der Nettorückkaufpreis einer Alpha-Aktie beträgt CHF 1.2 1 P. 59.00. Der Kurs einer Alpha-Aktie beträgt CHF 74.00. Berechnen Sie den inneren Wert einer einzelnen Option. (Der innere Wert entspricht der Differenz zwischen dem Börsenkurs und dem Ausübungspreis.) Lösung Berechnung Ausübungspreis Börsenkurs CHF CHF 80.00 74.00 = Innerer Wert von 15 Optionen Innerer Wert einer Option (6.00 : 15) CHF CHF 6.00 0.40 Der innere Wert einer Option beträgt CHF 1.3 1 P. 0.40. Aktionär A. Meier besitzt 50 Alpha-Aktien. Er möchte ihm Rahmen dieses Aktienrückkaufangebotes 4 Aktien an die Alpha AG verkaufen. Wie viele Put-Optionen muss er noch zukaufen bzw wie viele Put-Optionen kann er an der Börse verkaufen? Lösung Berechnung Der Verkauf von 4 Alpha-Aktien benötigt ./. Optionen bereits in Besitz von A. Meier = Zusätzlich benötigte Optionen A. Meier kann _________ Optionen verkaufen bzw. muss ©Trägerorganisation 60 Optionen -50 Optionen 10 Optionen 10 Optionen zukaufen. 1 P. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 4 Seite 2 von 5 LÖSUNG Fortsetzung von Aufgabe 1 1.4 Alle ausgegebenen Optionen wurden eingelöst. Wie hoch ist das Aktienkapital nach dieser Kapitalherabsetzung? Lösung Berechnung 45‘000 Optionen Total Optionen (pro Aktie eine Option) Zurückgekaufte Aktien (pro 15 Optionen Rückkauf 1 Aktie) 3‘000 Aktien = Kapitalherabsetzung: 3‘000 x 20 nom CHF 60‘000.- Bisheriges Aktienkapital CHF 900‘000.- Aktienkapital NACH Kapitalherabsetzung CHF 840‘000.- Das Aktienkapital beträgt nach der Kapitalherabsetzung CHF 1.5 1.6 840‘000.-. 1 P. Beurteilen Sie die unmittelbaren Auswirkungen dieser Eigenkapitaltransaktion auf die unten genannten Grössen (Zutreffendes ankreuzen): Zunahme Abnahme Keine Veränderung Cashflow Anlagedeckungsgrad 2 EBIT Kapitalumschlag Liquiditätsgrad 2 2 ½ P. Beurteilen Sie, ob die nachfolgenden Aussagen richtig oder falsch sind: 1. Eine Put-Option mit europäischem Ausübungsmodus kann während der ganzen Laufzeit verkauft werden. Richtig Falsch 2. Eine Put-Option ist „out of the money“, wenn der vereinbarte Ausübungspreis über dem aktuellen Kurs liegt. 3. Der Wert der Put-Option fällt, wenn der Kurs des Basiswertes steigt. ©Trägerorganisation 1 ½ P. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 4 Seite 3 von 5 LÖSUNG Teilaufgabe 2.1: Eröffnung eines Convenience-Shops im Hauptbahnhof Zürich (6 Punkte) 2.1.1 Berechnen Sie die statische Rendite dieser geplanten Investition (auf eine Kommastelle genau). Berechnung CHF 4‘500‘000 Nettoerlös pro Jahr ./. Warenaufwand 4‘500‘000 x 55% 2‘475‘000 = 2‘025‘000 Bruttogewinn (45%) ./. Umsatzmiete 4‘500‘000 x 11% ./. Übrige jährliche fixe Betriebsausgaben = -495‘000 -1‘273‘000 257‘000 Jährlicher Cashflow ./. Abschreibungen (1‘200‘000 – 100‘000) : 10 ./. Kalk. Zinsen [(1‘600‘000 + 500‘000) : 2] x 8% = CHF -110‘000 -84‘000 63‘000 Jährlicher Gewinn Berechnung statische Rendite Statische Rendite: (Reingewinn + Zinsen) x 100 Kapitaleinsatz (63‘000 + 84‘000) x 100 = 14% (1‘600‘000 + 500‘000) : 2 Die statische Rendite beträgt 14 %. ©Trägerorganisation 2 P. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 4 Seite 4 von 5 LÖSUNG Fortsetzung von Teilaufgabe 2.1 2.1.2 Berechnen Sie den Kapitalwert (Net Present Value, NPV) der geplanten Investition bei einem kalkulatorischen Zinssatz von 8%. Berechnung CHF CHF CHF 1‘724’470 185‘200 46‘300 ./. Investition ./. UV-Erhöhung CHF CHF -1'200'000 -400‘000 Kapitalwert CHF 355‘970 Cashflow Rückfluss UV Liquidationserlös 257‘000 x 6.710 400‘000 x 0.463 100‘000 x 0.463 = = = Der Kapitalwert (NPV) der geplanten Investition beträgt CHF 2 P. 355‘970. . 2.1.3 Wie hoch muss der jährliche Umsatz mindestens sein, damit der Kapitalwert (bei einem kalkulatorischen Zinssatz von 8%) dieser Investition nicht unter null gerät? Alle übrigen Grundlagen für die Investitionsberechnung (Seite 4) verändern sich nicht. Berechnung Investition Ladeneinrichtung UV-Erhöhung ./. Liq.Erl./Rückfl.UV-Erh. 500 x 0,463 Annuität: 1‘368‘500 : 6.710 = CHF = CHF = CHF CHF 1‘200‘000 400‘000 -231‘500 1‘368‘500 = CHF 203‘949.3 Min. Bruttomarge = 203‘949.3 + 1‘273‘000 = CHF 1‘476‘949.3 Mindestumsatz bei Kapitalwert 0 = CHF 4‘343‘969 Kapitalwert 355‘970 : Rbf 6.71 = CHF 53‘051 = 34% Mögliche Umsatzeinbusse = CHF 156‘031 = 100% Mindestumsatz: 4‘500‘000 – 156‘031 = CHF 4‘343‘969 = 34% ODER Der jährliche Umsatz muss mindestens CHF 4‘343‘969 betragen. ©Trägerorganisation 2 P. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 4 LÖSUNG Seite 5 von 5 Teilaufgabe 2.2: Investition Kaffeemaschine (2 Punkte) Aufgabe Ab welcher Menge verkaufter Kaffee pro Jahr lohnt sich der Kauf einer Kaffeemaschine? (Dynamische Berechnung) Berechnung Investitionsbetrag = CHF 24‘000 Annuität: 24‘000 : 2.577 + Jährliche Servicekosten = TOTAL = CHF = CHF = CHF 9‘313 3‘000 12‘313 X = Anzahl verkaufte Kaffees 2x - 12‘313 = 0.5x X = 8‘209 Kaffees ODER 24‘000 = (1.5x -3‘000) * 2.577 31‘731 = 3.8655x x = Ab 8‘209 8‘209 verkaufter Kaffees pro Jahr loht sich der Kauf einer Kaffeemaschine ©Trägerorganisation 2 P. Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen Aufgabe 5 Konzernrechnung Kalkulation Prüfungszeit 1 ½ Stunden Punktzahl 21 von 100 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 5 Seite 1 von 5 LÖSUNG Aufgabe 1: Eigenkapitalnachweis (3 Punkte) Eigenkapitalnachweis 20_9 Aktienkapital Kapitalreserven Gewinnreserven Anfangsbestand 300 100 + Kapitalerhöhungen 100 50 ./. Gewinnausschüttungen + Gewinne = Schlussbestand 400 150 ©Trägerorganisation Total Holding- Minderheiten Total aktionäre Eigenkapital 600 50 650 150 15 165 -40 -40 -2 -42 90 90 3 93 250 800 66 866 200 Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 5 Seite 2 von 5 LÖSUNG Aufgabe 2: Quotenkonsolidierung (4 Punkte) Konsolidierungsbogen Ende 20_4 Bilanz H T Aktiven Diverse Aktiven J Passiven Aktiven J 40% Passiven Aktiven Konsolidierung Soll Passiven Konzern Haben Aktiven Passiven 400 80 150 60 Warenvorrat 90 30 50 20 Beteiligung an T 60 202515 Beteiligung an J 26 12410 100 40 60 9321 10 Aktivdarlehen 540 8 Goodwill 1510 Div. Fremdkapital 309 35 Passivdarlehen Aktienkapital 40 16 100 40 40 132 360 200 20 30 12 2012 200 Kapitalreserven 50 25 10 4 254 50 Gewinnreserven 80 19 15 6 92 Gewinn Bilanz 37 11 5 2 3182 80 151 676 676 Erfolgsrechnung H Warenertrag 600 200 200 J (100%) Ertrag Aufwand 1000 Finanzertrag Finanzaufwand 110 T Aufwand Warenaufwand 110 Ertrag Aufwand 200 150 80 J 40% Soll 300 160 120 Gewinn ER 14 5 20 2 356 39 90 36 37 11 5 2 1007 200 200 400 400 160 ©Trägerorganisation 742 Konzern Ertrag 1 340 20 858 3 2 14 4 31 1007 742 22 Goodwill-Abschr. Diverser Aufwand 151 Haben Aufwand 8 7 96 36 Konsolidierung Ertrag 400 2 431 3182 160 36 36 36 1 343 1 343 Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 5 LÖSUNG Seite 3 von 5 Aufgabe 3: Buchungssätze zur Konzernrechnung (8 Punkte) a) Welche Buchung ist im Rahmen der Kapitalkonsolidierung falsch? b) Welche Buchung ist im Rahmen der Ausscheidung der Minderheitsanteile falsch? c) Aktienkapital / Beteiligung an T 45 Kapitalreserven / Beteiligung an T 54 Gewinnreserven / Beteiligung an T 18 Goodwill / Beteiligung an T 40 Aktienkapital / MAK 15 Kapitalreserven / MAK 18 Gewinnreserven / MAK 6 Gewinn Erfolgsrechnung / MAG Erfolgsrechnung 4 Welche Buchung ist richtig unter der Voraussetzung, dass der Goodwill im Erwerbszeitpunkt 40 betrug? Goodwill-Abschreibung / Gewinn Erfolgsrechnung 30 Gewinn Bilanz / Gewinnreserven 24 Gewinnreserven / Goodwill 24 Kapitalreserven / Goodwill 40. ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 5 LÖSUNG Seite 4 von 5 Fortsetzung von Aufgabe 3 d) H lieferte T im Jahr 20_4 Waren im Fakturawert von 120 (Einstandswert 80). Der Warenvorrat aus konzerninternen Lieferungen betrug bei T 48 (Anfang 20_4) bzw. 36 (Ende 20_4). Welche Buchung ist falsch? e) T schüttete folgende Dividenden aus: 20_1 = 0, 20_2 = 0, 20_3 = 12, 20_4 = 16. Welche Buchung ist richtig? f) Gewinn Erfolgsrechnung / Ertrag aus assoziierter Gesellschaft 10 Beteiligung an A / Gewinn Bilanz 10 Beteiligungsertrag / Gewinn Bilanz 2 Beteiligung an A / Gewinnreserven 10 T verkaufte H Anfang 20_3 eine selbst hergestellte Sachanlage im Fakturawert von 50 (Herstellkosten 30). Die Anlage wird im Einzelabschluss von H und im Konzernabschluss linear indirekt auf 10 Jahre abgeschrieben. Welche Buchung ist richtig? h) Beteiligungsertrag / Gewinn Erfolgsrechnung 16 Gewinn Erfolgsrechnung / Beteiligungsertrag 16 Gewinn Bilanz / Gewinnreserven 12 Beteiligungsertrag / Gewinnreserven 16 Anfang 20_4 betrug das Eigenkapital von A 150. A schüttete 20_4 eine Dividende von 5 aus und erzielte einen Gewinn von 15. Welche Buchung ist richtig? g) Warenertrag / Warenaufwand 120 Gewinnreserven / Warenvorrat 12 Warenvorrat / Gewinn Bilanz 3 Warenvorrat / MAK 4 Produktionserlös (Fabrikateertrag) / Gewinn Erfolgsrechnung 50 Gewinn Erfolgsrechnung / Ertrag aus aktivierter Eigenleistung 30 Gewinn Bilanz / Sachanlagen 50 Wertberichtigung Sachanlagen / Gewinnreserven 2 H gewährte T am 30.04.20_4 ein Darlehen von 100, das halbjährlich am 30.04. und am 31.10. zu 6% p.a. nachschüssig verzinslich ist. Welche Buchung ist richtig? Aktivdarlehen / Passivdarlehen 100 Zinsertrag / Zinsaufwand 3 Zinsertrag / Gewinn Erfolgsrechnung 4 Passive Rechnungsabgrenzung / Aktive Rechnungsabgrenzung 1 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Rechnungswesen, Aufgabe 5 Seite 5 von 5 LÖSUNG Aufgabe 4: Kalkulation (6 Punkte) a) Bei wieviel Franken liegt die Preisuntergrenze für das Erzeugnis B bei Unterbeschäftigung? Bei Unterbeschäftigung sind dies die variablen Kosten Fr. 180 b) Wie hoch müsste der wertmässige Verkaufsumsatz mit A sein, um einen Gewinn von 10% des Umsatzes zu erzielen? Gewinnziel Fixkosten DB-Marge./.Gewinnmarge 100 000 50% - 10% Fr. 250 000 c) Es werden voraussichtlich 100 Stück A und 500 Stück B verkauft. Wie viele Stück C müssen verkauft werden, um einen Gewinn von Fr. 15 000 zu erzielen. Zu deckende Fixkosten + Gewinn ./. Durch den Verkauf von 200 A erzielte DB (100 • 450) ./. Durch den Verkauf von 500 B erzielte DB (500 • 120) = Durch den Verkauf von C zu erzielende DB‘s Gewinnziel Ziel-Deckungsbeitrag DB/Stück 195 000 -45 000 -60 000 90 000 90 000 90 1 000 Stück d) Auf welches Erzeugnis müssen Sie zur Optimierung des Deckungsbeitrages bei einem Engpass in der Fertigung am ehesten verzichten? Ein Fremdbezug ist nicht möglich. Begründen Sie Ihre Antwort. Verzicht auf Erzeugnis: Erzeugnis C Begründung: Es geht am wenigsten DB je Stunde verloren e) Bei wieviel Franken liegt die Preisuntergrenze für das Erzeugnis B, falls bei einem Engpass in der Fertigung das Erzeugnis A verdrängt würde. Variable Kosten je B + Opportunitätskosten = Verkaufspreis B Fr. 180.Fr. 135.Fr. 315.- 3 Stunden à Fr. 45/h = Fr. 135 Grenzkosten f) Die Kosten für die Beschaffung (buy) sind wie folgt: Erzeugnis A Kosten bei Fremdbezug je Stück Fr. Erzeugnis B 480 Fr. Erzeugnis C 192 Fr. 125 Berechnungen (werden nicht bewertet) Erzeugnis A Erzeugnis B Erzeugnis C DB-Entgang je Stück Fr. 30 Fr. 12 Fr. 15 DB-Entgang je Stunde Fr. 3 Fr. 4 Fr. 5 Einkauf Erzeugnis: Begründung: Erzeugnis A Der DB-Entgang liegt mit Fr. 3/h am tiefsten ©Trägerorganisation Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern Aufgabe 1 Mehrwertsteuer Prüfungszeit 1 ½ Stunden Punktzahl 50 von 100 Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt insgesamt 17 Seiten. 2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt in die dafür vorgesehenen Lücken in der Aufgabenstellung. 4. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern, Aufgabe 1 Seite 1 von 17 LÖSUNG Wo in den Aufgaben von Steuern, steuerlicher Belastung usw. die Rede ist, betrifft dies nur die Mehrwertsteuer. Sämtliche Geschäftsfälle sind nach dem ab 1.1.2010 gültigen MWSTG bzw. der MWSTV zu lösen und bei sämtlichen Lösungen sind die aktuellen, seit dem 1. Januar 2011 gültigen Steuersätze anzuwenden. Sofern eine in der Fragestellung verlangte Begründung der Lösung fehlt, wird diese - auch wenn richtig - als falsch bewertet. Fall 1 (6.0 Punkte) Bestimmen Sie in den nachfolgenden Fällen den Ort der Leistung. Für das korrekte Ankreuzen erhalten Sie einen halben Punkt. Für eine möglichst aussagekräftige Begründung (idealerweise die präzise Angabe einer rechtlichen Grundlage) erhalten Sie einen weiteren halben Punkt. Widersprüchliche Aussagen ergeben keine Punkte. Hinweis: Alle nachgenannten Leistungserbringer sind im Inland ansässig und im MWST-Register eingetragen. 1.1. JEAN CHABLET (Einzelfirma) besorgt das Rasenmähen und den Heckenschnitt im Garten eines in Pontarlier (F) gelegenen Wohnhauses einer Privatperson. Der Ort der Leistung befindet sich im Inland Ausland Rechtliche Grundlage: Art. 7 Abs. 1 Bst. a MWSTG (werkvertragliche Lieferung) 1.2. Die BLS AG verkauft der in Nantes (F) wohnhaften ANNE DENEUVE eine Fahrkarte für eine Bahnfahrt von Thun nach Brig. Der Ort der Leistung befindet sich im Inland Rechtliche Grundlage: Art. 8 Abs. 2 Bst. e MWSTG ©Trägerorganisation Ausland Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern, Aufgabe 1 Seite 2 von 17 LÖSUNG 1.3. Die TRADE AG verkauft ab ihrem Lager in Winterthur Textilien an die in Genua (I) ansässige MODA SARL. Mit dem Transport nach Genua beauftragt sie ein Transportunternehmen. Der Ort der Leistung (Verkauf Textilien) der TRADE AG befindet sich im Inland Ausland Rechtliche Grundlage: Art. 7 Abs. 1 Bst. b MWSTG 1.4. Die BODENSEE ZEITUNG AG publiziert im Auftrag der in Bregenz (A) ansässigen BREGENZER FESTSPIELE GMBH ein Inserat, in dem für die Aufführung von Mozarts «Zauberflöte» geworben wird. Der Ort der Leistung (Publikation Inserat) befindet sich im Inland Ausland Rechtliche Grundlage: Art. 8 Abs. 1 MWSTG 1.5. Die TRANSPORTS SA (Speditionsunternehmen) befördert im Auftrag der in Grenoble (F) ansässigen CUISINE SA eine Ladung Küchenutensilien von Genf nach Lausanne. Der Ort der Leistung der TRANSPORTS SA befindet sich im Inland Ausland Rechtliche Grundlage: Art. 8 Abs. 1 MWSTG 1.6. Die KEHRICHTVERBRENNUNGSANLAGE HAGENNOLZ verbrennt bzw. entsorgt im Auftrag der in Konstanz (D) ansässigen BLOCK GMBH Industrieabfälle. Der Ort der Leistung befindet sich im Inland Rechtliche Grundlage: Art. 8 Abs. 1 MWSTG ©Trägerorganisation Ausland Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern, Aufgabe 1 Seite 3 von 17 LÖSUNG Fall 2 (6.0 Punkte) Bestimmen Sie durch Ankreuzen, ob in den folgenden Fällen eine steuerbare oder eine von der Steuer ausgenommene Leistung vorliegt. Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Leistung steuerbar ist, bringen Sie in der Spalte «steuerbar» ein Kreuz an und vermerken Sie im Feld «Satz» daneben den anzuwendenden Steuersatz, in diesem Fall sind nur die weissen Felder auszufüllen. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine von der Steuer ausgenommene Leistung vorliegt, bringen Sie in der Spalte «ausgenommen» ein Kreuz an und bestimmen, ob eine freiwillige Versteuerung (Option) möglich ist oder nicht. Wenn Sie die Möglichkeit einer Option bejahen, vermerken Sie zusätzlich im Feld «Satz» den anwendbaren Steuersatz, in diesem Fall sind nur die schattierten Felder auszufüllen. Begründungen sind nicht erforderlich. Ergänzende Hinweise: Alle Leistungen werden von im MWST-Register eingetragenen Unternehmen erbracht Alle Leistungen werden im Inland erbracht (Ort der Leistung im Inland) Beschreibung steuerbar Satz ausgenommen Option möglich? nein 2.1. Vermieten einer Wohnung an eine Privatperson (zur Benutzung als Wohnsitz) ja Satz X X 2.3. Verkauf von Obligationen X X 2.4. Verkauf von Eintrittstickets für ein Musical X X 2.5% 2.5. Vermieten eines nicht mehr benötigten Lagerschuppens an eine Privatperson zur Verwendung als Hobbyraum X X 8.0% 2.2. Vermieten eines Bankschliessfachs (zur Aufbewahrung von Wertsachen) 2.6. Vermieten eines Campingplatzes an Touristen X X 8.0% 3.8% ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern, Aufgabe 1 Seite 4 von 17 LÖSUNG Fall 3 (7.0 Punkte) Die im MWST-Register eingetragene HANDELS AG in Spiez hat im Sommer des Jahres 2007 eine Lagerhalle auf ihrem Areal in Spiez erstellen lassen. Damals fielen auf den Baukosten CHF 140‘000.-- an Vorsteuern an, die abgezogen wurden. Dies, weil die Halle zu 100% für die steuerbare Tätigkeit verwendet wurde. Im März 2014 wird die Lagerhalle für CHF 2‘000‘000 (inkl. Wertanteil des Bodens von CHF 200‘000) ohne Option an eine Immobiliengesellschaft verkauft. In den Jahren zwischen Erstellung und Verkauf erfolgte nur der übliche Liegenschaftsunterhalt. 3.1. Welche Steuerfolge/n ergibt/ergeben sich bei der HANDELS AG aus diesem Verkauf? Kreuzen Sie die jeweils zutreffende/n Aussage/n an. Die HANDELS AG schuldet Umsatzsteuer. Die HANDELS AG schuldet keine Umsatzsteuer. Die HANDELS AG muss eine Vorsteuerkorrektur vornehmen. Die HANDELS AG muss keine Vorsteuerkorrektur vornehmen. Die HANDELS AG muss eine Vorsteuerkürzung vornehmen. Die HANDELS AG muss keine Vorsteuerkürzung vornehmen. Andere Aussage: …………………………………………………………………………………….. 3.2. Nennen Sie die präzise/n rechtliche/n Grundlage/n für Ihre Aussage/n unter Ziffer 3.1 hiervor: Art. 31 Abs. 2 Bst. b MWSTG und Art. 21.Abs. 2 Ziff. 20 MWSTG 3.3. Berechnen Sie nachfolgend in nachvollziehbarer Art und Weise den allfällig geschuldeten Steuerbetrag der HANDELS AG: Vorsteuerabzug im Jahr 2007 ./. Abschreibungen (Art. 31 Abs. 3 MWSTG): 2007 – 2013 35% Vorsteuerkorrektur ©Trägerorganisation CHF - CHF CHF 140‘000.-49‘000.-91‘000.-- Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern, Aufgabe 1 Seite 5 von 17 LÖSUNG Beantworten Sie die nachfolgenden Fragen unter der Voraussetzung, dass für den Verkauf der obigen Liegenschaft das Meldeverfahren angewendet wird und die Immobiliengesellschaft nach dem Kauf 50% der Lagerhalle mit Option und 50% ohne Option vermietet. 3.4. Welche Steuerfolge/n ergibt/ergeben sich bei der HANDELS AG und der Immobiliengesellschaft aus diesem Verkauf bzw. Kauf? Kreuzen Sie die jeweils zutreffende/n Aussage/n an. Die HANDELS AG schuldet Umsatzsteuer. Die HANDELS AG schuldet keine Umsatzsteuer. Die Immobiliengesellschaft muss eine Vorsteuerkorrektur vornehmen. Die Immobiliengesellschaft muss keine Vorsteuerkorrektur vornehmen. Die Immobiliengesellschaft muss eine Vorsteuerkürzung vornehmen. Die Immobiliengesellschaft muss keine Vorsteuerkürzung vornehmen. Andere Aussage: ……………………………………………………………………………………. 3.5. Nennen Sie die präzise/n rechtliche/n Grundlage/n für Ihre Aussage/n unter Ziffer 3.4 hiervor: Art. 31 Abs. 2 Bst. b MWSTG 3.6. Berechnen Sie nachfolgend in nachvollziehbarer Art und Weise den allfällig geschuldeten Steuerbetrag der Immobiliengesellschaft? 50% des Vorsteuerabzug im Jahr 2007 ./. Abschreibungen (Art. 31 Abs. 3 MWSTG): 2007 – 2013 35% Vorsteuerkorrektur ©Trägerorganisation CHF - CHF CHF 70‘000.-24‘500.-45‘500.-- Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern, Aufgabe 1 LÖSUNG Seite 6 von 17 Fall 4 (8.0 Punkte) Die im MWST-Register eingetragene HAUS AG mit Sitz in Schaffhausen ist im Immobilienbereich tätig. Sie besitzt Liegenschaften im In- und Ausland. Dabei handelt es sich sowohl um Wohnliegenschaften als auch um gewerblich genutzte Objekte. Die nachfolgend dargestellten Vorgänge sind hinsichtlich möglicher Steuerfolgen zu beurteilen. Zu jedem einzelnen Geschäftsfall erhalten Sie einen Hinweis, welcher mehrwertsteuerliche Teilbereich (Vorsteuerabzug oder Umsatzsteuer) konkret zu beurteilen ist. Allfällige Steuerbeträge (Umsatzsteuer, Bezugsteuer, abzugsfähige Vorsteuern, Vorsteuerkorrekturen oder -kürzungen) sind zu berechnen. Begründen Sie ihre Antworten stichwortartig mit einer prägnanten Aussage oder der relevanten rechtlichen Grundlage. Ergänzende Hinweise: Gehen Sie davon aus, dass die von Unternehmen mit Sitz im Inland an die HAUS AG gestellten Rechnungen, soweit es sich um steuerbare Leistungen handelt, den formellen Anforderungen genügen; dass die von Unternehmen mit Sitz im Inland an die HAUS AG gestellten Rechnungen, die von der Steuer ausgenommene Leistungen zum Gegenstand haben, keine MWST ausweisen (d.h. die Leistungserbringer haben nicht optiert); dass alle nachgenannten Unternehmen mit Sitz im Ausland nicht im schweizerischen MWSTRegister eingetragen sind. 4.1. Die HAUS AG lässt in einem mit Option vermieteten Büro die Wände neu streichen. Die Rechnung des Malerunternehmens beläuft sich auf CHF 10‘800 (inkl. 8.0% MWST). Beurteilen Sie den Geschäftsfall bezüglich Vorsteuerabzug. Abzugsfähige Vorsteuer: CHF 800.-- Mögliche Begründung Art. 28 Abs. 1 MWSTG Leistungsbezug für steuerbare Ausgangsleistung für unternehmerische Tätigkeit mit Anspruch auf Vorsteuerabzug 4.2. Die HAUS AG verkauft einem Investor eine Parzelle unbebautes Land am Stadtrand von Schaffhausen für CHF 100‘000 (exkl. allfällige MWST). Beurteilen Sie den Geschäftsfall bezüglich Umsatzsteuer. Geschuldete CHF Umsatzsteuer: 0.-- Mögliche Begründung Art. 24 Abs. 6 Bst. c MWSTG Der Preis des Bodens gehört nicht zum mehrwertsteuerlich relevanten Entgelt / zur Bemessungsgrundlage ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern, Aufgabe 1 LÖSUNG Seite 7 von 17 4.3. Die SCHAFFHAUSER NACHRICHTEN AG stellt der HAUS AG ein Inserat im Betrag von CHF 2‘160 (inkl. 8.0% MWST) in Rechnung. Mit dem Inserat werden Mieter für eine der HAUS AG gehörende Gewerbeliegenschaft in Tuttlingen (D) gesucht. Beurteilen Sie den Geschäftsfall bezüglich Vorsteuerabzug. Abzugsfähige Vorsteuer: CHF 160.-- Mögliche Begründung Art. 28 Abs. 1 MWSTG i.V.m. Art. 60 MWSTV Leistungsbezug für eine unternehmerische Leistung im Ausland, die im Inland optierbar wäre 4.4. Die HAUS AG lässt ein ihr gehörendes Mehrfamilienhaus in Riedheim (D), dass sie zu Wohnzwecken an Private vermietet, durch die LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGS AG mit Sitz in Deutschland verwalten. Die LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGS AG stellt dafür der HAUS AG ein Verwaltungshonorar von umgerechnet CHF 12‘250 in Rechnung. Beurteilen Sie den Geschäftsfall bezüglich Bezugsteuer. Geschuldete Bezugsteuer: CHF 0.-- Mögliche Begründung Ort der Leistung im Ausland (Art. 8 Abs. 2 Bst. f MWSTG) nicht abgedeckt über den Wortlaut von Art. 45 Abs. 1 Bst. a MWSTG (der Bezugsteuer unterliegen nur Dienstleistungen die nach dem Empfängerortsprinzip gemäss Art. 8 Abs. 1 zu beurteilen sind) 4.5. Die HAUS AG engagiert sich auch im sozialen Wohnungsbau. In Schaffhausen lässt sie ein Mehrfamilienhaus mit günstigen Mietwohnungen, die sie in der Folge an Private mit tiefen Einkommen vermieten will, erstellen. Die Erstellungskosten belaufen sich auf CHF 10‘000‘000 (inkl. 8.0% MWST). Der Kanton Schaffhausen beteiligt sich mit einer Subvention von CHF 500‘000 an diesen Erstellungskosten. Beurteilen Sie den Geschäftsfall bezüglich Vorsteuerkürzung. Vorsteuerkürzung: CHF 0.-- Mögliche Begründung Vorsteuerabzug nach Art. 29 Abs. 1 MWSTG ausgeschlossen, womit sich eine Vorsteuerkürzung erübrigt Objektbezogene Subvention für eine Tätigkeit ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug (Art. 75 Abs. 1 MWSTV) ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern, Aufgabe 1 LÖSUNG Seite 8 von 17 4.6. Die HAUS AG vermietet Herrn HUGELSHOFER (Privatperson) seit vielen Jahren eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Bülach. Die monatliche Miete beläuft sich auf CHF 2‘000 (exkl. allfällige MWST). Nun möchte Herr HUGELSHOFER im Untergeschoss des Mehrfamilienhauses, weil er sich ein zweites Auto zugelegt hat, noch einen Parkplatz dazu mieten. Die HAUS AG schliesst mit Herrn HUGELSHOFER einen weiteren (separaten) Mietvertrag über diesen Parkplatz ab. Die monatliche Miete des Parkplatzes beläuft sich auf CHF 80 (exkl. allfällige MWST). Beurteilen Sie den Geschäftsfall (eine monatliche Parkplatzmiete) bezüglich Umsatzsteuer. Geschuldete CHF Umsatzsteuer: 0.-- Mögliche Begründung ausgenommene Leistung (Art. 21 Abs. 2 Ziffer 21 Bst. c MWSTG) Nebenleistung zur (nicht optierbaren) Wohnungsmiete ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern, Aufgabe 1 LÖSUNG Seite 9 von 17 Fall 5 (5.0 Punkte) Kreuzen Sie die aus Ihrer Sicht korrekte Lösung an. Für das korrekte Ankreuzen erhalten Sie einen halben Punkt. Für eine möglichst aussagekräftige Begründung (idealerweise die präzise Angabe einer rechtlichen Grundlage) erhalten Sie einen weiteren halben Punkt. Widersprüchliche Aussagen ergeben keine Punkte. 5.1. Die im MWST-Register eingetragene MOTT AG rechnet die MWST nach vereinbarten Entgelten und der Saldosteuersatzmethode ab. Sie vermietet neben ihrer Kerntätigkeit (Handel) auch zwei Büros an Gewerbetreibende. Für diese Mieterträge kann die MOTT AG optieren. richtig falsch Rechtliche Grundlage: Art. 77 Abs. 3 MWSTV 5.2. Die im MWST-Register eingetragene COMMERCE GMBH wendet die Saldosteuersatzmethode an. Der ihr zugeteilte Saldosteuersatz ist 2.1%. In einer deutschen Zeitschrift lässt sie Werbeinserate schalten. Der deutsche Verlag stellt dafür umgerechnet CHF 2‘000 in Rechnung. Die COMMERCE GMBH schuldet die Bezugsteuer im Betrag von CHF 0.- CHF 42.- CHF 160.-Rechtliche Grundlage: Art. 45 Abs. 1 Bst. a MWSTG i.V.m. Art. 91 MWSTV 5.3. Die ESTV hat der PIZZA FANTASTICO GMBH zwei Saldosteuersätze bewilligt. 5.2% für den Betriebszweig Restaurant und 0.1% für den Betriebszweig Pizza-Kurier. Es ist ausreichend, wenn die Erträge beider Betriebszweige über ein einziges Ertragskonto in der Buchhaltung erfasst werden. richtig falsch Rechtliche Grundlage: Art. 84 Abs. 3 MWSTV 5.4. Die TREU AG eröffnet in Frauenfeld am 1.1.2014 ein Treuhandbüro. Gemäss Businessplan / Budget wird sie im Geschäfts- und Kalenderjahr 2014 einen Umsatz aus Treuhanddienstleistungen von voraussichtlich CHF 1‘900‘000 erzielen. Die TREU AG kann ab Beginn der Steuerpflicht die Saldosteuersatzmethode mit dem Satz von 6.1% anwenden die Saldosteuersatzmethode mit dem Satz von 6.1% nicht anwenden Rechtliche Grundlage: Art. 37 Abs. 1 MWSTG i.V.m. Art. 78 Abs. 2 MWSTV (Steuerschuldlimite von CHF 109‘000.-- ist überschritten) ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern, Aufgabe 1 LÖSUNG Seite 10 von 17 5.5. Der FC OBERFURTHAL (ehrenamtlich geführter Fussballverein) erzielt einen steuerbaren Inlandumsatz von CHF 180‘000 (Sponsoring, Stadionrestaurant). Der Kassier des Vereins fragt Sie an, ob der Verein die MWST mit der Saldosteuersatzmethode abrechnen könne. Der FC OBERFURTHAL kann die Saldosteuersatzmethode mit den Sätzen 6.1% und 5.2% anwenden die Saldosteuersatzmethode mit den Sätzen 6.1% und 5.2% nicht anwenden Rechtliche Grundlage: Art. 37 Abs. 5 MWSTG i.V.m. Art. 77 Abs. 2 Bst. a MWSTV (Pauschalsteuersatzmethode möglich) ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern, Aufgabe 1 Seite 11 von 17 LÖSUNG Fall 6 (4.0 Punkte) 6.1. Die in Frankreich ansässige LES PLANIFICATEURS SA erbringt im Jahr 2014 für Kunden mit Sitz im Inland Architekturleistungen (Planungsarbeiten im Zusammenhang mit im Inland liegenden Grundstücken) für umgerechnet CHF 120‘000. Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die LES PLANIFICATEURS SA muss sich ins Schweizer MWST-Register eintragen lassen. Die LES PLANIFICATEURS SA kann sich ins Schweizer MWST-Register eintragen lassen. Eine mehrwertsteuerliche Registrierung der LES PLANIFICATEURS SA in der Schweiz ist ausgeschlossen. 6.2. Die in Bern ansässige Stiftung PRO ENZIAN erzielt folgende Erträge: Spenden von Personen mit Sitz im Inland Spenden von Personen mit Sitz im Ausland Subventionen des Kantons Bern Dividenden aus Aktien (5%-Beteiligung) Total CHF CHF CHF CHF CHF 290‘000 40‘000 20‘000 10‘000 360‘000 Die Abschlüsse der letzten 5 Jahre zeigten ein ähnliches Bild. Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Stiftung PRO ENZIAN muss sich ins MWST-Register eintragen lassen. Die Stiftung PRO ENZIAN kann sich ins MWST-Register eintragen lassen. Eine mehrwertsteuerliche Registrierung der Stiftung PRO ENZIAN ist ausgeschlossen. ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern, Aufgabe 1 Seite 12 von 17 LÖSUNG 6.3. Der in St. Gallen ansässige VERBAND ZUR FÖRDERUNG DER WILDIMKEREI (Verein) erzielt folgende Erträge: Statutarisch festgesetzte Mitgliederbeiträge von Personen mit Sitz im Inland Statutarisch festgesetzte Mitgliederbeiträge von Personen mit Sitz im Ausland Verkauf von Büchern an Personen mit Sitz im Inland (ab Lager St. Gallen) Verkauf von Büchern an Personen mit Sitz im Ausland (ab Lager St. Gallen) Schulungen und Kurse über die Wildimkerei in St. Gallen Kapitalerträge (Zinsen) Total CHF 80‘000 CHF 12‘000 CHF 20‘000 CHF 3‘000 CHF CHF CHF 25‘000 2‘000 142‘000 Welches ist der für die Abklärung der Steuerpflicht massgebende Umsatz? Kennzeichen Sie die entsprechenden Ertragspositionen mit «» und benennen Sie den massgebenden Umsatz betragsmässig. Begründungen sind nicht erforderlich. Massgebender Umsatz: CHF 23‘000 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern, Aufgabe 1 LÖSUNG Seite 13 von 17 Fall 7 (4.0 Punkte) Füllen Sie für die nachstehenden Geschäftsfälle den jeweils abgebildeten Teil des Abrechnungsformulars vollständig aus. 7.1. Die im MWST-Register eingetragene TRADE AG in Winterthur verkauft ab Hafen Rotterdam (NL) Kunststoffgranulat an zwei Kunden: Der in Prag (CZ) ansässigen DUBČEK S.R.O; Verkaufsumsatz: CHF 100‘000 (exkl. allfällige MWST). Der in Liestal (CH) ansässigen MEIER KUNSTSTOFFE AG; Verkaufsumsatz: CHF 50‘000 (exkl. allfällige MWST). Die TRADE AG beauftragt die SPEDI AG in Winterthur mit dem Transport der Ware von Rotterdam nach Prag bzw. Liestal. 150‘000 150‘000 150‘000 0 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern, Aufgabe 1 LÖSUNG Seite 14 von 17 7.2. Die im MWST-Register eingetragene IMMO AG in St. Gallen vermietet Gewerberäumlichkeiten in der ganzen Schweiz. 70% der Mieterträge stammen aus mit Option vermieteten Objekten, 30% aus ohne Option vermieteten Objekten. Umsatz: CHF 1‘000‘000 (exkl. allfällige MWST). 1‘000‘000 700‘000 300‘000 300‘000 700‘000 700‘000 56‘000 56‘000 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern, Aufgabe 1 Seite 15 von 17 LÖSUNG Fall 8 (5.0 Punkte) Nennen Sie für die nachfolgenden Fälle das für die MWST relevante Entgelt (Bemessungsgrundlage) und berechnen Sie die geschuldete Umsatzsteuer. Wenn Sie der Meinung sind, dass keine Umsatzsteuer geschuldet ist, vermerken Sie einen Steuerbetrag von CHF 0.--. Begründungen sind nicht erforderlich. Ergänzende Hinweise: alle nachgenannten Leistungserbringer sind im Inland ansässig und im MWST-Register eingetragen alle angegebenen Beträge verstehen sich inkl. allfällige MWST 8.1. Anwalt LUZIUS KOFMEHL stellt einem Klienten mit Sitz im Inland rechtliche Abklärungen im Zusammenhang mit einer geplanten Ausweitung von Geschäftsaktivitäten nach Frankreich wie folgt in Rechnung: Mein Honorar für Rechtsberatung gemäss Vereinbarung Spesen: Flug Zürich-Paris Hotelübernachtung in Paris Total CHF 10‘000 Steuerbares Entgelt: CHF 10‘550 Geschuldete Umsatzsteuer: 8.0% von 10‘550 CHF Spesen = CHF 300 CHF 250 CHF 10‘550 781.50 Kostenersatz im Sinne von Art. 24 Abs. 1 / Art. 19 Abs. 4 MWSTG (wird nicht bewertet) 8.2. Die METZGEREI SALA verkauft einer Kundin folgendes Geschenkset zum Pauschalpreis von CHF 50: Aus der internen Preiskalkulation der METZGEREI SALA ist folgendes bekannt: Wertanteil Fleischwaren CHF 30 Wertanteil Wein CHF 11 Wertanteil Holzbrett CHF 9 Steuerbares Entgelt: Geschuldete Umsatzsteuer: CHF 2.5% von 8.0% von Total Steuerbetrag Wird nicht bewertet: Art. 19 Abs. 1 MWSTG Art. 19 Abs. 2 MWSTG (im Umkehrschluss) ©Trägerorganisation CHF CHF 30 20 CHF CHF CHF 50 0.75 1.50 2.25 Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern, Aufgabe 1 LÖSUNG Seite 16 von 17 Fall 9 (5.0 Punkte) Die im MWST-Register eingetragene IMPEX AG in Zürich ist im internationalen Warenhandel tätig. Nehmen Sie Stellung zu den Fragen im Zusammenhang mit den nachfolgend dargestellten Geschäftsfällen und begründen Sie Ihre Antworten mittels präziser Angabe einer rechtlichen Grundlage oder einer Ziffer einer MWST-Info. Gehen Sie davon aus, dass wo immer eine Zollabfertigung erfolgt, die relevanten Zollbelege auch erstellt werden bzw. vorhanden sind. 9.1. Die IMPEX AG verkauft der in Winterthur ansässigen TRADE AG Kunststoffprofile für CHF 50‘000, die die TRADE AG ihrerseits an die in Den Haag (NL) ansässige VAN BEETEREN B.V. weiterverkauft. Die IMPEX AG erteilt der in Kloten ansässigen SPEDI AG den Auftrag, die Profile ab ihrem Lager am Firmensitz direkt zum Kunden der TRADE AG nach Den Haag (NL) zu transportieren. Die SPEDI AG erstellt (im Auftrag der TRADE AG) auch die Ausfuhrzollanmeldung. Schuldet die IMPEX AG für die an die TRADE AG in Rechnung gestellte Leistung die MWST? Nein. Gemäss Art. 23 Abs. 2 Ziffer 1 und Art. 23 Abs. 3 MWSTG liegt eine direkte Ausfuhr vor. MWST-Info 04 Ziffer 8.2.1. Bei Reihengeschäften (hier vorliegend) erstreckt sich die direkte Ausfuhr und somit die Steuerbefreiung auf alle beteiligten Lieferanten. 9.2. Die SPEDI AG stellt der IMPEX AG den Transport der Kunststoffprofile gemäss Ziffer 9.1 hiervor mit CHF 2‘000 in Rechnung. Schuldet die SPEDI AG für die an die IMPEX AG in Rechnung gestellte Leistung die MWST? Nein. Obwohl sich der Ort der Leistung im Inland befindet (Art. 8 Abs. 1 MWSTG), ist die Dienstleistung der SPEDI AG von der Steuer befreit (Art. 23 Abs. 2 Ziffer 6 MWSTG). MWST-Info 04 Ziffer 8.4. 9.3. Die IMPEX AG verkauft der in Zug ansässigen GLOBAL ACTIVITY AG Elektronikgeräte, die sich im Zollfreilager Zürich-Flughafen befinden. Schuldet die IMPEX AG für die an die GLOBAL ACTIVITY AG in Rechnung gestellte Leistung die MWST? Nein. Obwohl sich der Ort der Leistung im Inland befindet (Art. 7 Abs. 1 MWSTG), ist die Lieferung der IMPEX AG von der Steuer befreit (Art. 23 Abs. 2 Ziffer 3 MWSTG und MWST-Info 04 Ziffer 8.3). 9.4. Die IMPEX AG verfügt über eine Unterstellungserklärung für die Einfuhr in eigenem Namen. Sie bestellt bei einem belgischen Lieferanten Waren und weist diesen an, diese direkt an ihren Kunden, die HAFNER AG in Biel, zu versenden. Die Einfuhrverzollung erfolgt mit besagter Unterstellungserklärung. Warenfluss: Belgischer Lieferant HAFNER AG Rechnungsfluss: Belgischer Lieferant IMPEX AG HAFNER AG Schuldet die IMPEX AG für die an die HAFNER AG in Rechnung gestellte Leistung die MWST? Ja. Aufgrund der Unterstellungserklärung verlagert sich der Ort ihrer Lieferung an die HAFNER AG ins Inland (Art. 3 MWSTV und MWST-Info 06 Ziffer 2.4 und 4.1). ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern, Aufgabe 1 LÖSUNG Seite 17 von 17 9.5. Anlässlich einer Einfuhr von Handelswaren hat der Zolldeklarant irrtümlicherweise einen Einfuhrwert von CHF 100‘000 statt korrekterweise CHF 10‘000 deklariert. Statt CHF 800.-- hat die Eidg. Zollverwaltung antragsgemäss eine Einfuhrsteuer von CHF 8‘000.-- erhoben. HILDI ABDERHALDEN (Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen, führt die Buchhaltung der IMPEX AG) schlägt vor, die zu viel erhobene Einfuhrsteuer bei der Eidg. Zollverwaltung zur Rückerstattung zu beantragen. Wie stellen Sie sich zu diesem Vorschlag. Die Eidg. Zollverwaltung wird einem solchen Rückerstattungsbegehren nicht entsprechen, weil die IMPEX AG besagte Einfuhrsteuer als Vorsteuer abziehen kann (Art. 59 Abs. 2 MWSTG). ©Trägerorganisation Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern Aufgabe 2 Direkte Steuern Verrechnungssteuer Prüfungszeit 1 ½ Stunden Punktzahl 50 von 100 (davon Direkte Steuern 38 und Verrechnungssteuer 12) ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern Aufgabe 2 Seite 1 von 8 LÖSUNG Aufgabenteil A Direkte Steuern Lösung zu Fall 1 (1.0 Punkte) X Die Aussage 1 ist falsch und die Aussage 2 ist richtig. Lösung zu Fall 2 (1.0 Punkte) X Die Aussage 1 ist richtig und die Aussage 2 ist falsch. Lösung zu Fall 3 (5.0 Punkte) a) Tatbestand (Einkünfte / Abzüge) Bemerkungen und Berechnungen Einkünfte gemäss Aufgabenstellung: Nettosalär in 9 Monaten Wertschriftenertrag: - Zinsen - Beteiligungserträge zu 60% Eigenmiete Abzüge gemäss Aufgabenstellung: Fahrtkosten Mehrkosten der Verpflegung Übrige Berufsauslagen* 0.25 4‘000 30‘000 24‘000 0.25 0.50 0.25 -900 -2‘400 -3‘000 0.50 0.50 0.50 -900 -1‘500 -12‘000 0.25 0.25 0.50 -2‘400 0.50 -6‘500 136‘400 0.25 0 4.50 Pro rata temporis für 9 Monate Pro rata temporis für 9 Monate Nettosalär umgerechnet auf 12 Monate = 144‘000; davon 3% = 4‘320. Maximalabzug 4‘000 für 12 Monate, für 9 Monate 3‘000 Effektiv, steueramtlich akzeptiert Effektiv, steueramtlich akzeptiert 1‘700 + 700 gemäss Art. 33 Abs. 1 bis Buchstabe b DBG Art. 35 Abs. 1 Buchstabe a DBG Punkte 108‘000 60% von 50‘000 Teilbesteuerung Weiterbildungskosten, effektiv Vermögensverwaltungskosten Werterhaltende Liegenschaftskosten Allgemeine Abzüge und Sozialabzüge: Versicherungsprämien Kinderabzug Steuerbares Einkommen* Total Punkte CHF Lösungshinweis: *Oder: 3% von 108'000 = 3‘240; in diesem Fall beläuft sich das steuerbare Einkommen auf 136‘160. b) Elterntarif nach Art. 36 Abs. 2 bis DBG (0.50 Punkte. Sofern nur der Begriff aufgeführt wird oder nur der vollständige Artikel, d.h. Nummer mit Absatz und Buchstabe: 0.25 Punkte) ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern Aufgabe 2 LÖSUNG Seite 2 von 8 Lösung zu Fall 4 (4.0 Punkte) a) Genugtuungsentschädigung CHF 45’000 X Von der Steuer ausgenommen Gesetzesartikel: Artikel 24 Bst. g DBG Je 0.5 Punkte für richtige Antwort und für den richtigen Artikel inkl. Buchstabe b) Kapitalleistung aus der Vorsorgestiftung (Pensionskasse) des Arbeitgebers CHF 425’000 X Gesonderte Besteuerung. Gesetzesartikel: Artikel 22 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 38 DBG 0.50 Punkte für richtige Antwort und je 0.25 Punkte für den richtigen Artikel mit Absatz und Buchstabe. c) Beiträge aus der privaten Taggeldversicherung (Erwerbsausfall) für den Zeitraum vom 14. April bis zum 14. September 2014 / 154 Tage à CHF 35.- CHF 5’390 X Voll steuerbar, Zusammenrechnung mit dem übrigen Einkommen Gesetzesartikel: Artikel 23 Bst. a DBG Je 0.5 Punkte für richtige Antwort und für den richtigen Artikel inkl. Buchstabe. ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern Aufgabe 2 Seite 3 von 8 LÖSUNG d) Kapitalleistung aus einer privaten Risikolebensversicherung (reine Todesfall - Risikoversicherung ohne Rückkaufswert) CHF 130’000 X Gesonderte Besteuerung Gesetzesartikel: Art. 23 Bst. b in Verbindung mit Art. 38 DBG 0.50 Punkte für richtige Antwort und je 0.25 Punkte für den richtigen Artikel mit Absatz und Buchstabe. Lösungshinweis: Um die Punkte für die Gesetzesartikel zu erreichen, müssen diese vollumfänglich aufgeführt werden (Artikel, Absatz, Buchstabe). Ausnahme: Bei Aufgabe b genügt bei der Angabe des Art. 38 nur der Artikel. Lösung zu Fall 5 (4.5 Punkte) Korrekturen / Berechnungen / Begründungen Steuerbarer Gewinn gemäss Buchhaltung 2014 a) b) c) d) Berechnung Warenvorrat : Saldo per 31.12.2014 270 ./. zulässige Korrektur ./. 90 Zulässiger Wert 180 ./. Buchwert ./. 140 oder: Erhöhung Buchwert 2/3 von 60 = 40 Aufgelöste Rückstellung wurde bereits 2013 besteuert Privatliegenschaft (mehrheitlich privat genutzt); keine Abschreibung möglich Nicht zulässiger Geschäftsaufwand: Steuer der Einzelunternehmung 37‘000 Säule 3a der Ehefrau 6‘000 Krankenkassenprämie 4‘000 CHF 186‘000 Punkte 0 40‘000 1.00 - 12‘000 0.75 15‘000 0.50 37‘000 6‘000 4‘000 0.25 0.25 0.25 e) Oder Aufrechnung Total 47‘000 (0.75 Punkte) Privatanteil Geschäftsfahrzeug 6‘000 0.50 f) Korrektur unterpreislicher Verkauf (14’000 ./. 10‘000) 4‘000 0.50 g) Die Verluste aus dem Jahr 2006 sind verjährt. Damit ist kein Abzug zulässig. Steuerbares Einkommen 2014 0 0.50 Total Punkte 286‘000 0 4.50 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern Aufgabe 2 Seite 4 von 8 LÖSUNG Lösungshinweise: Die Stichworte in der Spalte “Korrekturen / Berechnungen / Begründungen” werden nicht bewertet. Dargestellte Berechnungen sind für die Beurteilung des Lösungsweges bzw. berechneten Betrages (allfällige Rechnungsfehler) heranzuziehen. Verluste aus selbständiger Erwerbstätigkeit werden bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens berücksichtigt, nicht bei der Ermittlung der steuerbaren Einkünfte aus selbständigem Erwerb. Lösung zu Fall 6 (3.0 Punkte) Richtig Punkte Mit der Grundstückgewinnsteuer werden im monistischen und im dualistischen System CHF 150 000 (900 000 - 750 000) erfasst. Mit der Grundstückgewinnsteuer werden im monistischen System CHF 100 000 erfasst (Verkehrswert/Erlös ./. Kaufpreis) und mit der Einkommenssteuer CHF 50 000 (Kaufpreis ./. Buchwert = wiedereingebrachte Abschreibungen). Im dualistischen System gibt es keine Grundstückgewinnsteuer, da es sich bei der Liegenschaft um Geschäftsvermögen handelt (Buchwertprinzip). Es erfolgt keine Abrechnung über die Liegenschaft. Der ganze Gewinn wird sowohl im monistischen wie auch im dualistischen System mit der Einkommenssteuer erfasst. X X 1.50 1.50 Lösung zu Fall 7 (2.0 Punkte) 1 2 3 4 Art der Unterlagen Von der steuerpflichtigen Person selbst eingereichte Akten Verwaltungsinterne Notizen, Weisungen oder interne Stellungnahmen Meldungen von Steuerbehörden und anderen Behörden Denunziationsschreiben Ja X Nein X X X Lösung zu Fall 8 (6.0 Punkte) Steuerbares Kapital in TCHF Posten Mobile Konten Lokalisierte Betriebsaktiven Kapitalanlageliegenschaft Total Aktiven Aktivenquoten (in Prozenten) Steuerbares Kapital nach Aktivenquoten Gesamt 220 780 3'000 4‘000 100% 800 Kanton Kanton Kanton Punkte Zug Nidwalden Schaffhausen 0.75 220 0 0.50 540 240 1.00 3'000 0 760 240 3‘000 0 19% 6% 75% 152 48 600 0.75 3.00 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern Aufgabe 2 Seite 5 von 8 LÖSUNG Steuerbarer Gewinn in CHF Posten Vorkolonne Umsatz Umsatzquoten (in Prozenten) Nettoertrag aus Kapitalanlageliegenschaft Betriebsgewinn Präzipuum Quotengewinn, in % des Umsatzes Steuerbarer Gewinn Gesamt 2'500 100% Kanton Zug 2'000 80% Kanton Nidwalden 500 20% Kanton Schafhausen 0 0% Punkte 100 1.00 0 0.50 0.75 100 150 -30 120 30 120 30 96 24 0 250 126 24 100 0 0.75 0 3.00 Lösung zu Fall 9 (3.5 Punkte) a) Soft AG Umlaufsvermögen Beteiligung Hard AG Anlagevermögen Total Aktiven Fremdkapital Aktienkapital Reserven inkl. Fusionsergebnis Total Passiven Nach Fusion Punkte Hard AG 270‘000 0 200'000 70‘000 0 0.50 40‘000 290‘000 0 160000 130‘000 560‘000 0 400‘000 200‘000 110‘000 200‘000 90‘000 75‘000 100‘000 25‘000 185‘000 200‘000 175‘000 400‘000 200‘000 560‘000 Total Punkte 0 0.50 1.00 2.00 b) Echter oder steuerbarer Fusionsgewinn CHF 85‘000; Art. 61 Abs. 5 DBG (je 0.5 Punkte = 1 Punkt) Beteiligungsabzug (0.5 Punkte) (Hinweis: Beteiligungsabzug auf Wertzuwachsgewinn) ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern Aufgabe 2 Seite 6 von 8 LÖSUNG Lösung zu Fall 10 (6.0 Punkte) Tatbestand Gewinnkorrekturen pro 2014: Betrag mit + oder – oder 0 aufführen Verdeckte Vorteilszuwendung an Aktionär: ja oder nein (unter a ist noch der Betrag aufzuführen) Punkte + 6'000 ja Betrag: 120‘000 nein 1.00 1.00 1.00 c) 0 nein 1.50 d) + 28'000 nein 1.50 a) + 40'000 b) Total 6.00 Lösungshinweis: Buchstabe a: Je 0.50 Punkte für richtige Antwort pro Spalte sowie 1.00 Punkte für den richtigen Betrag 120‘000. Sofern die Teilbesteuerung nicht berücksichtigt, d.h. 200‘000 aufgeführt wurde, nur 0.5 Punkte. Buchstabe b: Je 0.50 Punkte für richtige Antwort und Betrag. Buchstaben c und d: Je 1.0 Punkte für richtige Antwort und je 0.50 Punkte für richtigen Betrag. Lösung zu Fall 11 (2.0 Punkte) a) Nein (0.5 Punkte). b) Ja. Übertrag eines Betriebs oder Teilbetriebs, Weiterführung des übernommenen Betriebs oder Teilbetriebs, Steuerpflicht besteht in der Schweiz weiter, die für die Gewinnsteuer massgebenden Werte werden übernommen, womit die übertragenen stillen Reserven gemäss Art. 61 Abs. 1 Buchstabe b DBG bei der Chemie AG nicht besteuert werden. - 0.5 Punkte für Ja - 0.5 Punkte für mindestens zwei Voraussetzungen - 0.5 Punkte für den Gesetzesartikel mit Absatz und Buchstabe ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern Aufgabe 2 LÖSUNG Seite 7 von 8 Aufgabenteil B Eidg. Verrechnungssteuer Die Aufgaben sind ausschliesslich entsprechend der jeweiligen Fragestellung nach dem Bundesgesetz und der Verordnung über die Verrechnungssteuer (VStG und VStV) zu lösen. Lösungen zu Fall 12 1. Eine Gesellschaft hält 8% ihrer eigenen Aktien. Nennen Sie den Gesetzesartikel, der den Erwerb von eigenen Aktien regelt und geben Sie an, innert welcher Frist diese eigenen Aktien wieder veräussert werden müssen. Artikel 4a VStG Die eigenen Aktien müssen innerhalb von 6 Jahren wieder veräussert werden. …………………………………………………………………………………………………………. 2. Innert welcher Frist muss ein Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer geltend gemacht werden? Nennen Sie den entsprechenden Gesetzesartikel. 3 Jahre Artikel 32 Absatz 1 VStG …………………………………………………………………………………………………………. 3. Die Alpha AG verfügt über ein Aktienkapital von CHF 1'000'000 und wird zu je 50% durch Herrn Morier in Lausanne und Herrn Sachs in München beherrscht. An der ordentlichen Generalversammlung vom 15. Juni 2014 wurde beschlossen, das Aktienkapital um CHF 500'000 zu Lasten der freien Reserven zu erhöhen. Kann die Gesellschaft im konkreten Fall das Meldeverfahren gemäss Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe b VStV beantragen? Begründen Sie Ihre Antwort im Detail. Ja für Herrn Morier, wohnhaft in der Schweiz Nein für Herrn Sachs, wohnhaft im Ausland ………………………………………………………………………………………………………….. 4. Eine natürliche Person mit Wohnsitz im Inland erhält von einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft eine Kapitalleistung aus einer Lebensversicherung im Betrag von CHF 100'000. Berechnen Sie die geschuldete Verrechnungssteuer und nennen Sie den zutreffenden Gesetzesartikel. 8% von CHF 100'000 = CHF 8’000 Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c VStG ………………………………………………………………………………………………………….. ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Steuern Aufgabe 2 Seite 8 von 8 LÖSUNG Lösungen zu Fall 13 a. Die Berechnung der geschuldeten Verrechnungssteuer ist im Detail darzulegen. Beschlossene Dividende - Reserven aus Kapitaleinlagen Der Verrechnungssteuer unterliegend 35 % Verrechnungssteuer b. 5'000’000 2'500’000 2'500'000 875’000 Wie kann die Gesellschaft ihre Steuerpflicht erfüllen? Jean Holding AG (60%): Herr Jean (20%): Y Anstalt in Vaduz (20%): c. CHF CHF CHF CHF Meldeverfahren (Artikel 26a VStV) Entrichtung Entrichtung Zeigen Sie auf, wie und wo jeder Aktionär die Verrechnungssteuer zurückfordern kann. Jean Holding AG, kein Antrag auf Rückerstattung, Meldeverfahren. Herr Jean, wohnhaft in der Schweiz, mittels seiner persönlichen Steuererklärung bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde. Y Anstalt in Vaduz, Liechtenstein, keine Rückerstattung möglich, kein DBA. ©Trägerorganisation Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Löhne und Sozialversicherungen Prüfungszeit 1 Stunde Punktzahl 50 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Löhne uns Sozialversicherung LÖSUNG Aufgabe 1: AHV und BVG Seite 1 von 11 5.0 Punkte Per 01. Januar 2015 sind die unten stehenden Mitarbeiter neu in ein Unternehmen eingetreten. Für Pius Weber, die Aushilfe, wurde ein Nettolohn vereinbart. a) Bestimmen Sie aus der Sicht des neuen Arbeitgebers in der dafür vorgesehenen Spalte das Datum der AHV-Pflicht, oder schreiben Sie "Eintrittsmonat". b) Definieren Sie in der gleichen Tabelle den AHV-pflichtigen Jahreslohn der neu eingetretenen Mitarbeitenden. Wenn kein AHV-pflichtiger Lohn vorliegt, schreiben Sie die Ziffer 0, leere Felder werden nicht bewertet. Neueintritte per 01.01.2015 Name Vorname Jahrgang Jahreslohn CHF Datum AHV-pflicht Fischer Markus AHV-pflichtiger Lohn 1961 72'000.00 Eintrittsmonat 72'000.00 Buchmann Peter 1978 90'000.00 Eintrittsmonat 90'000.00 Kleiber Urs 1947 22'000.00 Eintrittsmonat 5'200.00 Pauls Emma 1999 6'000.00 01.01.2017 0 Weber Pius 1968 1‘950.00 Eintrittsmonat 0 Pro richtig ausgefülltem Feld 0.25 Punkte – total 2.5 Punkte ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Löhne uns Sozialversicherung Seite 2 von 11 LÖSUNG Fortsetzung von Aufgabe 1 c) Das Unternehmen hat nur das BVG-Obligatorium abgeschlossen. Bestimmen Sie in der dafür vorgesehenen Spalte den im BVG versicherten Lohn. Wenn kein versicherter Lohn vorliegt, schreiben Sie die Ziffer 0. Leere Felder werden nicht bewertet. Name Vorname Jahrgang Jahreslohn CHF BVG versicherter Lohn Fischer Markus 1961 72'000.00 47'430.00/47‘325.00 Buchmann Peter 1978 90'000.00 59'670.00/59‘925.00 Kleiber Urs 1947 22'000.00 0 Pauls Emma 1999 6'000.00 0 Weber Pius 1968 1'950.00 0 Werte 2014 2015 sind angepasst Pro richtig ausgefülltem Feld 0.5 Punkte total 2.5 Punkte Aufgabe 2: AHV–massgebender Lohn 4.0 Punkte Kreuzen Sie an, welche Lohnarten AHV-pflichtig sind, welche nicht. AHVpflichtig Lohnart nicht AHVpflichtig X Orts- und Teuerungszulage Familienzulagen X Verlobungs- und Hochzeitsgeschenke unter CHF 500.00 im Jahr X Prämie bis zu CHF 500.00 für das Bestehen von beruflichen Prüfungen X Von Arbeitgebenden bezahlte Steuern X Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft aus der EO X Versicherungstaggelder bei Unfall oder Krankheit aus dem UVG oder einer Krankentaggelversicherung Tantiemen, feste Entschädigungen und Sitzungsgelder an Mitglieder der Verwaltung Pro richtigem Kreuz 0.50 Punkte ©Trägerorganisation X X Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Löhne uns Sozialversicherung Seite 3 von 11 LÖSUNG Aufgabe 3: AHV-Abrechnung 6.0 Punkte Die Schreinerei Bucher Martin ist eine Einzelfirma und ein Einmannbetrieb: Steuerbares Einkommen definitv 102'000.00 Verlust Vorjahr Investiertes Eigenkapital per 31.12.14 3'000.00 32'800.00 Bezahlte Beiträge bis 31.12.14 9‘500.00 Verwaltungskosten 2.00% FAK-Beitrag 1.60% Zinssatz für das Eigenkapital 2.00% Errechnen Sie die AHV/IV/EO-Beiträge, die für Martin Bucher im Januar 2015 noch fällig wurden. Beachte Sie dabei, dass das Eigenkapital auf den nächsten Tausender aufgerundet und das AHVpflichtige Einkommen auf den nächsten Hunderter abgerundet wird. Abrechnung Einzelfirma Basis Steuerbares Einkommen Steuerbares Einkommen aufgerechnet % Betrag 90.30% 102'000.00 100.00% 112'956.81 Verlust Vorjahr Zins Eigenkapital -3'000.00 33'000.00 2.00% Zwischentotal -660.00 109'296.81 AHV/IV/EO Beiträge 109'200.00 9.70% 10'592.40 FAK-Beitrag 109'200.00 1.60% 1'747.20 10'592.40 2.00% 211.85 Verwaltungskosten Bereits bezahlt -9'500.00 Schlussbetrag Einzelfirma 3'051.45 Richtiger Endbetrag wird bewertet ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Löhne uns Sozialversicherung LÖSUNG Aufgabe 4: IV-Grad Seite 4 von 11 3.5 Punkte Ein Mitarbeiter (Bruno Albisser) ist seit dem 1. Dezember 2014 infolge Krankheit arbeitsunfähig. Er wird gemäss Arztzeugnis seine Arbeit nur noch teilweise aufnehmen können. Sein Jahreslohn beträgt CHF 90'000. Die IV hat aufgrund der medizinischen Grundlagen entschieden, dass Bruno Albisser in einer angepassten Tätigkeit noch CHF 35'000 pro Jahr verdienen kann. a) Nennen Sie den Zeitraum, ab wann dieser Mitarbeiter frühestens mit einer IV-Rente rechnen kann. Nach einem Jahr b) 1.0 Punkte Bestimmen Sie in unten stehender Tabelle die entsprechenden Beträge. Den IV-Grad errechnen Sie auf zwei Kommastellen genau. Kriterien Betrag/Prozent/Stufe Valideneinkommen 90'000.00 Invalideneinkommen 35'000.00 Erwerbseinbusse 55'000.00 IV-Grad Rentenstufe Pro richtigem Feld 0.5 Punkte 61.11% ¾ - Rente 2.5 Punkte ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Löhne uns Sozialversicherung Seite 5 von 11 LÖSUNG Aufgabe 5: Leistungen der ALV 5.0 Punkte Ein Arbeitgeber mit fünf Mitarbeitenden wurde im Februar 2015 zahlungsunfähig. Alle Arbeitsverhältnisse sind ungekündigt, die Löhne können den Mitarbeitenden nicht mehr ausbezahlt werden, obwohl sie weitergearbeit haben. Der Konkurs wurde eröffnet, die Lohnforderungen bestehen. a) Kreuzen Sie an, welche Entschädigung die betroffenen Mitarbeitenden von der Arbeitslosenversicherung während des oben beschriebenen Sachverhalts fordern können. Entschädigungen der ALV Kreuz Arbeitslosenentschädigung Kurzarbeitsentschädigung Schlechtwetterschädigung Insolvenzentschädigung X 1.0 Punkt b) Kreuzen Sie an, ob die untenstehenden Aussagen zu oben beschriebenem Sachverhalt richtig oder falsch sind. Leistungen der ALV Richtig Alle betroffenen Mitarbeiter können eine Kurzarbeitsentschädigung von 80% für 3 Monate bei der ALV beantragen. Alle betroffenen Mitarbeiter können eine Insolvenzentschädigung von 100% für höchstens 4 Monate bei der ALV beantragen. Falsch X x Alle betroffenen Mitarbeiter können eine Insolvenzentschädigung von 80% für 8 Monate bei der ALV beantragen. X Alle betroffenen Mitarbeiter können eine Schlechtwetterentschädigung von 100% für 2 Monate bei der ALV beantragen. X Je 1.0 Punkte 4.0 Punkte ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Löhne uns Sozialversicherung Seite 6 von 11 LÖSUNG Aufgabe 6: Kurzarbeit und Sozialversicherungbeiträge 4.5 Punkte Ein Unternehmen (GmbH) muss für zwei Monate 50% Kurzarbeit einführen. Die Lohnsumme bei einer vollen Beschäftigungslage beträgt 225’000 pro Monat . In diesem Unternehmen wird kein 13. Monatslohn ausbezahlt. In dieser monatlichen Lohnsumme ist der Lohn des Geschäftsführers von CHF 15’000 (pro Monat) enthalten. Dieser Geschäftsführer hat Einzelunterschrift und ist massgeblich finanziell am Unternehmen beteiligt. Es handelt sich bei allen Zahlen um Bruttolöhne. a) Berechnen Sie die AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge, die während eines Monats der Kurzarbeit für den Arbeitgeber total (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) gegenüber der Ausgleichskasse fällig werden. Beiträge Basis % Betrag AHV/IV/EO 225'000.00 10.3% 23'175.00 ALV 1 220'500.00 2.2% 4'851.00 ALV 2 4'500.00 1.0% 45.00 Pro richtigem Betrag 1.0 Punkte b) total 3.0 Punkte Kann der Geschäftsführer ebenfalls Kurzarbeitsentschädigung beziehen? Begründen Sie Ihre Antwort. Der Geschäftsführer ist nicht berechtigt, eine Kurzarbeitsentschädigung zu beziehen, da er massgeblich den Unternehmenserfolg beinflussen kann. 1.5 Punkte ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Löhne uns Sozialversicherung LÖSUNG Aufgabe 7: UVG Seite 7 von 11 6.0 Punkte Die Mitarbeiterin Rosa Nussbaumer hatte einen unbezahlten Urlaub bewilligt bekommen. Dieser dauerte vom 01.08.2014 bis 31.12.2014. a) Nennen Sie die Dauer der Nachdeckung der Unfallversicherung nach UVG. 01.08.-30.08.2014 b) 0.5 Punkte Beschreiben Sie stichwortartig, wie Rosa Nussbaumer den Versicherungsschutz aus der Unfallversicherung während des ganzen unbezahlten Urlaubs hätte aufrecht erhalten können. Sie konnte bis zum 31.12.2014 eine Abredeversicherung abschliessen. oder sie konnte eine Abredeversicherung von 180 Tg abschliessen c) 1.0 Punkte Frau Nussbaumer beginnt Ihre Arbeit wieder am 05.01.2015. Rosa Nussbaumer verdient pro Monat brutto CHF 8’000.00 (x13) und ist alleinerziehend. Sie bezieht eine volle Kinderzulage von CHF 300.— pro Monat. Am 15.02.2015 verunfallt Frau Nussbaumer und legt bis zum 27.02.2015 ein Arztzeugnis vor, welches ihre Arbeitsunfähigkeit zu 100% bestätigt. Errechnen Sie mit Hilfe der untenstehenden Tabelle das Unfalltaggeld, welches der Arbeitgeber für diese Absenz erhält. Rechnen Sie alle Zwischenergebnisse auf Rappen genau, und runden Sie erst am Schluss Ihrer Berechnung auf fünf Rappen genau. Entschädigung Betrag Monatslohn 8'000.00 Jahreslohn 104'000.00 Kinderzulagen pro Jahr Versicherter Lohn 3'600.00 107'600.00 Taggeld Absenz-Tage Bezahlte Unfalltage 235.84 ……..Tage13.00 ………Tage10.00 Total Überweisung Total Überweisung gerundet je 0.5 Punk te total Taggeldformerl Jahreslohn/365*80% 2'358.36 2'358.35/40 4.5 Punkte ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Löhne uns Sozialversicherung Seite 8 von 11 LÖSUNG Aufgabe 8: BVG – Pensionskasse 6.0 Punkte Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus dem Versicherungsausweis (Pensionskasse) der Mitarbeiterin Pia Lüscher mit einem Jahreslohn von CHF 80'000. Persönliche Daten Vers. Nr. 33474 Arbeitgeber Musterdienstelle AHV-Nummer 756.2960.7176.79 Geburtsdatum 30.04.1970 Zivilstand verheiratet Lohndaten Massgebender Lohn 80'000.00 Koordinationsabzug 20'000.00 Versicherter Lohn (VL) 60'000.00 Beiträge versicherte Person in % vom VL im Jahr im Monat Gesamtbeitrag 8.20% 4'920.00 410.00 Sparbeitrag 7.20% 4'320.00 360.00 1.00% in % vom VL 600.00 im Jahr Gesamtbeitrag 14.80% 8'880.00 740.0 Sparbeitrag 10.80% 6'480.00 540.00 Risikobeitrag 1.50% 900.00 75.00 Umlagebeitrag 2.00% 1'200.00 100.00 0.50% in % vom VL 300.00 im Jahr Invalidenrente 60% 36'000.00 3'000.00 Ehegattenrente/Lebenspartner 40% 24'000.00 2'000.00 7'200.00 600.00 180'000.00 Risikobeitrag Beiträge Arbeitgeber Teuerungsfond Risikoleistungen Waisenrente/Kinderrente zur IV 12% Todesfallkapital (falls kein anderer Leistungsanspruch) 50.00 im Monat 25.00 im Monat Die Höhe des Todesfallkapitals entspricht der Freizügigkeitsleistung mind. 100% bzw. maximal 300% des versicherten Lohns. Sparguthaben Sparkapital Freizügigkeitsleistungen per 31.12.2014 201'260.55 davon Anteil BVG 70'140.90 Sparbeitrag laufendes Jahr Altersrente 10'800.00 im Monat Rücktrittsalter 64 / Sparkapital Umwandlungssatz im Jahr 731'967.35 5.88% Rente 43'039.70 ©Trägerorganisation 3'586.60 Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Löhne uns Sozialversicherung Seite 9 von 11 LÖSUNG Fortsetzung von Aufgabe 8 Kreuzen Sie an, ob untenstehende Aussagen zum Pensionskassenausweis von Pia Lüscher richtig oder falsch sind. Richtig Bei dieser Vorsorgelösung handelt es sich um ein reines Beitragsprimat. X Das Risiko Alter ist im Beitragsprimat versichert. X Die Risiken Tod und Invalidität sind im Leistungsprimat versichert. X Der tiefere Koordinationsabzug weist auf eine überobligatorische Lösung hin. X X Der Sparbeitrag für das Risiko Alter beträgt total 36%. Der Sparbeitrag für das Risiko Alter beträgt total 18%. Falsch X Pro richtigem Kreuz 1.0 Punkte total 6.0 Punkte Aufgabe 9: Bilaterale Verträge 2.0 Punkte Ein Mitarbeiter einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft arbeitet seit Januar 2008 in Köln. Er hat dort eine Wohnung bezogen und erhält den Lohn von der deutschen Tochtergesellschaft. Erklären Sie stichwortartig, welchem Land dieser Mitarbeiter sozialversicherungsrechtlicht untersteht. Er untersteht dem deutschen Versicherungssystem – einem Arbeitgeber in der EU-Zone – Erwerbsortsprinzip. Für eine Entsendung ist der Aufenthalt zu lang. ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Löhne uns Sozialversicherung LÖSUNG Aufgabe 10: Lohnabrechnung Seite 10 von 11 8.0 Punkte Ein Mitarbeiter trat per 31.01.2015 aus der Firma aus. Ergänzen Sie auf der Folgeseite für diesen Mitarbeiter die Austrittslohnabrechnung (Januar 2015). Alle Beträge sind auf Rappen genau zu rechnen, die Nettoauszahlung ist auf fünf Rappen zu runden. Wochenstunden 40.0 Monatslohn Fr. 7‘400.00 plus 13. Monatslohn pro rata temporis Überzeitsaldo 16 Stunden (Entschädigung plus 25%) Ferientage 5.50 (werden bei Austritt ausbezahlt) Kinderzulage ein Kind CHF 300.— pro Monat Anteil Leistungsprämie Fr. 1‘000.00 (wird bei Austritt ausbezahlt) BVG Obligatorium 8.0% Anteil Mitarbeiter (kein Überobligatorium, in 12 Lohnläufen) NBU-Prämie 0.5% Anteil Mitarbeiter UV-Z Prämie 0.3% Anteil Mitarbeiter Krankentaggeldprämie 1.0% Anteil Mitarbeiter Konto UBS 759-690-99999-XX ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Löhne uns Sozialversicherung Seite 11 von 11 LÖSUNG Fortsetzung von Aufgabe 10 Bezeichnung Ansatz Anzahl Betrag Lohn 7'400.00 Anteil 13. ML Überzeit Ferientage Leistungsprämie Total 616.67 57.81 16.00 924.96 368.58 5.50 2'027.20 1‘000.00 1.00 1'000.00 11‘968.83 Zwischentotal Kinderzulage 300.00 1 300.00 12‘268.83 Brutto AHV/IV/EO 11‘968.83 5.15% -616.39 ALV 1 11‘968.83 1.10% -131.66 ALV 2 0.00 0.50% 0.00 4'972.50/4‘993.75 8.00% -397.80/399.50 NBU-Prämie 11‘968.83 0.50% -59.84 UV-Z 11‘968.83 0.30% -35.91 Krankentaggeldversicherung 11‘968.83 1.00% -119.69 BVG Obligat. Wert 2014 oder 2015 Sozialabzüge -1‘361.29/1‘362.99 10‘907.54 Nettoauszahlung 10‘905.85 10‘905.85 Überweisung auf Konto 759-690-99999-XX per xx.01.2015 Gerundete Zahlen pro Zeile sind ebenfalls korrekt ALV - 2 nicht erreicht, da Einkommen nicht höher als CHF 126 000 p.a. ist. Überzeit und Ferientage Überzeit: Jahreslohn CHF 96‘200 / Jahresstunden 2080 * 1.25 Ferientage: Jahreslohn CHF 96‘200/ 261 * 5.5 oder ML inkl. 13. Monatslohn 8016.66/21.75*5.5 ©Trägerorganisation Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Recht Prüfungszeit 1 Stunde Punktzahl 50 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Recht LÖSUNG Seite 1 von 7 Hinweis: Für ein blosses „ja“ oder „nein“ als Antwort werden keine Punkte erteilt. Ebenfalls keine Punkte werden erteilt bei richtigem „ja“ oder „nein“, aber falscher Begründung. 1. Personenrecht / OR Allgemeiner Teil / Vertragsrecht Gesellschaftsrecht 1.1. Sachverhalt: Unternehmensberater Erik K. hat bei der Firma Büro- & Wohndesign AG für eine neue Mitarbeiterin aus einem Katalog ein Pult und einen Bürostuhl bestellt. In der Auftragsbestätigung steht in der Rubrik „Liefertermin“: „genau am 2. Juli“. Erik K. hatte gegenüber dem Verkäufer klar gemacht, dass es für ihn sehr wichtig sei, dass der Liefertermin exakt eingehalten wird. Ihm wurde gesagt, das sei problemlos zu schaffen. Als die Büromöbel am 3. Juli noch nicht geliefert sind, stellt Erik K. Ihnen folgende Fragen, die Sie ihm beantworten. Begründen Sie Ihre Antwort und nennen Sie den massgebenden Gesetzesartikel mit Angabe des Absatzes und gegebenenfalls der Ziffer. a) Befindet sich die Büro- & Wohndesign AG in Verzug, obwohl ich sie bisher nicht gemahnt habe? Die Verkäuferin ist im Verzug, weil für die Lieferung ein bestimmter Verfalltag (Liefertermin) vereinbart worden ist; Art. 102 Abs. 2 OR. 2 b) Kann ich der Verkäuferin noch heute, am 3. Juli, erklären, ich trete vom Vertrag zurück oder muss ich ihr vorher eine angemessene Nachfrist setzen? Weil ein Fixgeschäft im Sinne von Art. 108 Ziff. 3 OR verabredet wurde, kann die Rücktrittserklärung ohne Fristansetzung erfolgen. 1.2. 2 Sachverhalt: Ein Warenhaus hat bei einem Fabrikanten von Unterwäsche unter anderem 200 Paar weisse Herrenslip der Grösse L bestellt. Geliefert wurden aber 200 Unterhemden Grösse L. Die Ware wurde in neutralen Kartons geliefert. Der Fehler wurde aber erst drei Wochen nach der Lieferung festgestellt, weil der Wareneingang nicht kontrolliert wurde und die gelieferten Kartons im Lagerraum abgestellt wurden. Nun ist sich der Geschäftsführer nicht sicher, ob die 200 Unterhemden gemäss Obligationenrecht noch zurückgeschickt werden können, oder ob die falsche Lieferung im Sinne von Art. 201 OR genehmigt wurde, weil die Ware nicht unmittelbar nach Erhalt der Lieferung kontrolliert und der Lieferantin die falsche Lieferung sofort gemeldet wurde. Der Geschäftsführer sucht einen Rechtsanwalt auf. Dieser erklärt ihm, hier handle es sich nicht um ein Problem eines Sachmangels und Art. 201 OR finde keine Anwendung. Die Unterhemden könnten deshalb immer noch retourniert werden. Wie wird der Rechtsanwalt wohl seine Ansicht begründen? Hier liegt kein Fall einer mangelhaften, sondern einer falschen Lieferung vor. Somit kommt Art. 201 OR hier gar nicht zur Anwendung. Vielmehr hat die Lieferantin den Kaufvertrag noch gar nicht erfüllt und das Warenhaus kann nach wie vor auf Erfüllung des Kaufvertrags klagen. ©Trägerorganisation 3 Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Recht 1.3. LÖSUNG Seite 2 von 7 Sachverhalt: Die Einzelunternehmung Claudio Barnetta Mediasolutions hat für die Einzelunternehmung Metzgerei André Zeller eine Homepage für Fr. 2‘900.-- eingerichtet. Trotz zweimaliger Mahnung ist die Rechnung immer noch offen. Anlässlich der Organisation der Verlobungsfeier für seine Tochter schlägt Barnetta seinem zukünftigen Schwiegersohn vor, er solle die Metzgerei Zeller mit dem Catering beauftragen. Den Rechnungsbetrag der Metzgerei könne er dann mit seiner Forderung gemäss Art. 120 OR verrechnen. a) Begründen Sie, warum die Verrechnung - wie sie von Barnetta vorgeschlagen wird - nicht gültig erfolgen kann. Eine Verrechnung ist nur möglich, wenn sich zwei Personen gegenseitig etwas schulden. Das ist hier nicht der Fall. Der Schwiegersohn schuldet Zeller, Zeller schuldet Barnetta. b) Durch welche rechtlichen Schritte könnten Barnetta und/oder der zukünftige Schwiegersohn bewirken, dass die Verrechnung gültig erfolgen kann. Geben Sie auch an, ob, und wenn ja, welche Form dabei eingehalten werden muss. Barnetta müsste seinem zukünftigen Schwiegersohn seine Forderung durch schriftliche (1 P) Zessionserklärung abtreten (1 P); (Art. 164 f. OR) (Eine Schuldübernahme durch Barnetta ist nicht möglich, weil Zeller zustimmen müsste.) 1.4. 2 2 Sachverhalt: Helene Rutz ist bei einem Treuhandbüro angestellt. Ihr Aufgabengebiet umfasst das Führen der Debitorenbuchhaltung und allgemeine Büroarbeiten. Die meisten Kunden stammen aus den Kantonen Zürich und Aargau. Vereinzelt stammen Kunden auch aus den Kantonen Schwyz und St. Gallen. Helene Rutz kennt die Namen der Kunden aufgrund ihrer Tätigkeit als Debitorenbuchhalterin. Sie hat aber keinen persönlichen Kontakt mit ihnen. Der Einzelarbeitsvertrag auferlegt Helene Rutz ein Konkurrenzverbot. Sie hat sich verpflichtet, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses während sechs Monaten bei keinem anderen Treuhandbüro in der gesamten Deutschschweiz als Debitorenbuchhalterin tätig zu sein. Ist das Konkurrenzverbot für Helene Rutz verbindlich, d.h. war der Arbeitgeber berechtigt, mit ihr ein Konkurrenzverbot zu vereinbaren? Die Antwort ist zu begründen und der entsprechende Gesetzesartikel anzugeben. Das Konkurrenzverbot ist rechtlich unverbindlich. Da sie keinen persönlichen Kontakt zu den Kunden hat, hat sie keinen Einblick in den Kundenkreis im Sinne des OR, um ihren Arbeitgeber erheblich zu schädigen; Art. 340 (Abs. 2) OR. Hinweis: Die Angabe von Art. 340a OR ist falsch, denn wenn ein Konkurrenzverbot grundsätzlich unzulässig ist, dann spielt es auch keine Rolle, dass es allenfalls in territorialer Hinsicht nicht angemessen begrenzt ist. Trotzdem können positiv zwei Punkte erteilt werden, weil das Problem erkannt wurde. 3 1.5. Eine Angestellte hat am 5. Januar 2015 eine unbefristete Stelle angetreten. Am 17. März 2015 erkrankt sie und wird vom Arzt bis zum 17. April krankgeschrieben. Während welcher Zeit ihrer krankheitsbedingten Verhinderung an der Arbeitsleistung hat sie gestützt auf Art. 324a Abs. 1 OR Anspruch auf Lohnzahlung? Bitte geben Sie Anfangs- und Enddatum an. Ein Lohnanspruch besteht vom 5. bis 17. April 2015 (3 P); (6. - 17. April gelten lassen) (Da der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit eingegangen wurde, besteht ein Lohnanspruch erst ab dem 1. Tag des 4. Monats; im 1. Dienstjahr von maximal 3 Wochen.) ©Trägerorganisation 3 Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Recht 1.6. LÖSUNG Seite 3 von 7 Sachverhalt: Hans Glarner, Rebecca Rizzi und Roger Durand betreiben eine Kollektivgesellschaft auf dem Gebiet der Anlageberatung. Wegen des hohen Haftungsrisikos wollen sie diese in eine Aktiengesellschaft umwandeln. Die Bilanz der Firma präsentiert sich wie folgt: Aktiven Liquide Mittel Debitoren Anlagevermögen Franken Passiven 50‘000.-- Kreditoren Hypothek 150‘000.-- Kapital Glarner Kapital Rizzi 500‘000.-- Kapital Durand 700‘000.-- Franken 100‘000.-400‘000.-150‘000.-25‘000.-25‘000.-700‘000.-- Die drei Gesellschafter wollen am 3. Februar 2015 die Durand AG mit einem Aktienkapital von Fr. 300‘000.-- gründen. Das Kapital wird bar einbezahlt. Per 2. März 2015 soll die Durand AG das Geschäft der Kollektivgesellschaft mit Aktiven und Passiven - aus steuerlichen Gründen - zum Buchwert von Fr. 200‘000.-- übernehmen. Der entsprechende Vertrag zwischen der Kollektivgesellschaft und der in Gründung befindlichen Aktiengesellschaft wurde am 8. Januar 2015 formgültig abgeschlossen. Beantworten Sie die folgenden Fragen zu diesem Vorgang: a) Welche Mehrheit braucht der Beschluss der Kollektivgesellschafter, die Kollektivgesellschaft aufzulösen und den Geschäftsbetrieb an eine neue Gesellschaft zu verkaufen. Das Zutreffende ist anzukreuzen. Einstimmiger Beschluss b) Mehrheitsbeschluss Wie wird bei der Gründung einer AG mit Barliberierung sichergestellt, dass das gezeichnete und liberierte Aktienkapital nach der Gründung der Gesellschaft dieser auch tatsächlich zur Verfügung steht? Die Einzahlung muss bei einer staatlichen Depotstelle erfolgen (Art. 633 OR). (Der Betrag wird erst frei gegeben, wenn die AG im HReg. eingetragen ist.) c) 2 Welche formellen rechtlichen Erfordernisse müssen die Gründer einer AG in der Gründungsphase erfüllen, damit der Kauf eines Geschäftsbetriebs, der unmittelbar nach der Gründung der Aktiengesellschaft durch die Aktiengesellschaft als Sachübernahme im Sinne des Gesetzes vollzogen werden soll, für die AG gültig ist? Nennen Sie mindestens zwei Erfordernisse, die erfüllt sein müssen. Erwähnung der Sachübernahme in den Statuten mit Bewertung Gründungsbericht Prüfungsbestätigung d) 1 2 Gemäss Obligationenrecht hat Glarner dank seiner Beteiligung am Aktienkapital in der Höhe von Fr. 225‘000.-- die absolute Mehrheit in der Generalversammlung. Das möchten die drei Gründer verhindern und suchen nach einer Lösung, wonach keiner die andern an der Generalversammlung überstimmen kann. Wie könnte dieses Ziel erreicht werden? Als Antwort genügt die Nennung eines Stichworts. Stimmrechtsaktien oder Aktionärbindungsvertrag ©Trägerorganisation 2 Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Recht Seite 4 von 7 LÖSUNG 2. Ehe- und Erbrecht 2.1. Sachverhalt: Murat Gül ist seit dem 3. April 2001 mit Fatima verheiratet. Fatima stirbt. Das eheliche Vermögen besteht aus einer Liegenschaft im Wert von Fr. 1‘200‘000.--. Gemäss Grundbuch ist Murat Alleineigentümer der Liegenschaft. Das unbebaute Land der Liegenschaft besass Murat schon im Zeitpunkt der Heirat zum damaligen Wert von Fr. 200‘000.--. Weiteres Vermögen brachten die beiden Eheleute nicht in die Ehe. Im Jahr 2004 erbte Fatima von ihrem verstorbenen Vater Fr. 250‘000.--. Mit diesem Betrag und Ersparnissen von Murat aus Arbeitserwerb im Betrag von Fr. 50‘000.-- wurde auf dem Grundstück ein Haus gebaut. Das unbebaute Land hatte zu dieser Zeit einen Wert von Fr. 300‘000.--, sodass nach dem Bau des Hauses die Liegenschaft einen Wert von insgesamt Fr. 600‘000.-- hatte. a) Wie gross ist die Ersatzforderung des Eigenguts von Fatima für die Investition ihrer Erbschaft in den Hausbau einschliesslich des Mehrwertanteils? Zur Beantwortung dieser Frage kann die nachfolgende Tabelle benutzt werden, muss aber nicht. Fr. 500‘000.-- Wert der Liegenschaft vor dem Hausbau 2004 Investitionen in Hausbau (richtig oder falsch) Eigengut Murat 300‘000 Eigengut Fatima Errungenschaft Murat Total 300‘000 250‘000 50‘000 300‘000 Wert der Liegenschaft nach dem Hausbau 2004 Beteiligungsverhältnis 300‘000 250‘000 50‘000 600‘000 6 5 1 12 Mehrwert 300‘000 250‘000 50‘000 600‘000 Total Ansprüche 600‘000 500‘000 100‘000 1‘200‘000 b) 3 Wie gross ist der Nachlass von Fatima? Die Berechnung muss nachvollziehbar sein. Hinweis: Wenn Sie Frage a) nicht beantwortet haben, weil Sie die Mehrwertanteile nicht berechnen konnten, gehen Sie bei der Beantwortung der Frage b) von der Annahme aus, der Mehrwertanteil des Eigenguts von Fatima betrage Fr. 200‘000.-- und die Errungenschaft von Murat habe einen Wert von total Fr. 120‘000.--. Eigengut Fatima (Erbschaft 250‘000 + Mehrwertanteil 250‘000) ½ Anteil Errungenschaft Murat Nachlass Variante mit fiktiven Mehrwertanteilen Eigengut Fatima (Erbschaft 250‘000 + Mehrwertanteil 200‘000) ½ Anteil Errungenschaft Murat Nachlass ©Trägerorganisation Fr. Fr. Fr. Fr. 500‘000.-- 2 P 50‘000.-- 1 P 550‘000.-450‘000.-- 2 P 60‘000.-- 1 P 510‘000.-- 3 Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Recht 2.2. Seite 5 von 7 LÖSUNG Sachverhalt: Hermann Götz stirbt 48-jährig an einem Herzinfarkt. Er ist ledig und hat keine Nachkommen. Seine Eltern sind bereits tot; Hermann war das einzige Kind seiner Eltern. Die Grosseltern väterlicher und mütterlicherseits sind ebenfalls bereits verstorben. Es leben nur noch folgende Verwandte: - Olga Peyer, die Schwester der Grossmutter mütterlicherseits Rosemarie Götz, eine Cousine väterlicherseits, Tochter des Onkels Jonas Götz Elvira Götz, die Witwe von Onkel Jonas Götz und Mutter von Rosemarie Götz Anna Syz, die voreheliche Tochter des Grossvaters mütterlicherseits Die verwandtschaftlichen Beziehungen der noch lebenden Erben gehen aus untenstehender Grafik hervor. Urgrosseltern Olga Peyer Elvira Götz Rosemarie Götz a) Anna Syz Hermann Götz Bezeichnen Sie namentlich die Erben von Hermann Götz und geben Sie deren Erbteile in Bruchteilen an. Anna Syz ½ Rosemarie Götz ½ (Je ½ Punkt für den Namen und die Erbquote Olga Peyer oder Elvira Götz als Erbinnen erwähnt, je 1 Punkte Abzug) b) 2 Berechnen Sie die Pflichtteile der Erben von Hermann Götz. 1 Keine Pflichtteile Sachverhalt: Der Nachlass von Hermann Götz beträgt Fr. 100‘000.--. Die Erben erfahren 20 Tage nach seinem Tod, dass der Erblasser kurz vor seinem Tod in stark angetrunkenem Zustand einen Unfall mit einem Schaden von Fr. 600‘000.-- verursacht hat und dass die Gefahr besteht, dass die Haftpflichtversicherung auf den Nachlass von Hermann Götz Rückgriff nimmt. c) Begründen Sie, weshalb diese Information für die Erben wichtig ist. Sie haften mit ihrem ganzen Vermögen für Schulden des Erblassers. Diese übersteigen hier unter Umständen das Nachlassvermögen. ©Trägerorganisation 2 Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Recht d) Seite 6 von 7 LÖSUNG Welchen Schritt empfehlen Sie den Erben? 1 Antrag auf Erstellung des öffentlichen Inventars oder Ausschlagung der Erbschaft (Antrag auf amtliche Liquidation auch gelten lassen.) 3. Schuldbetreibung und Konkurs 3.1. Sachverhalt: In folgenden Fällen stellt die Gläubigerin nach Beseitigung des Rechtsvorschlags das Fortsetzungsbegehren. In welchem Verfahren wird die Betreibung fortgesetzt. Das zutreffende Verfahren ist anzukreuzen. Pfändung a) Der im Handelsregister eingetragene Inhaber eines Coiffeursalons wird von der Eidg. Steuerverwaltung für geschuldete Mehrwertsteuern betrieben. b) Ein im Handelsregister als Mitglied einer Kollektivgesellschaft eingetragener Unternehmer hat für seine Freundin eine Wohnung gemietet. Nun wird er vom Vermieter für ausstehende Mietzinse betrieben. c) Heinz A. hat vor vier Jahren einen Partyservice gegründet. Seit letztem Jahr beträgt der Umsatz deutlich mehr als Fr. 100‘000.-. Trotzdem hat er sich noch nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Nun wird er von einem Lieferanten betrieben. 3.2. Konkurs Pfandverwertung 2 2 2 Sachverhalt: Ein Mieter, der ausserterminlich aus der Wohnung ausgezogen ist, wird vom Vermieter für die drei Mietzinse bis zum ordentlichen Kündigungstermin betrieben. Der Mieter erhebt Rechtsvorschlag, den der Vermieter im Verfahren um provisorische Rechtsöffnung beseitigen konnte. a) Mit welcher im SchKG vorgesehenen Klage kann der Mieter verhindern, dass die provisorische Rechtsöffnung definitiv wird? Mit der Aberkennungsklage (Art. 83 Abs. 2 SchKG) b) Innerhalb welcher Frist muss er handeln? 1 Innerhalb von 20 Tagen 3.3. 2 Sachverhalt: Am Mittwoch, 4. Mai ist dem Schuldner durch einen Angestellten des Betreibungsamtes der Zahlungsbefehl zugestellt worden. An welchem Tag läuft die zehntägige Rechtsvorschlagsfrist ab? Beachten Sie den Auszug aus der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) im Anhang Am Montag, 16. Mai (Art. 31 SchKG → Art. 142 Abs. 3 ZPO) ©Trägerorganisation 2 Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Recht LÖSUNG Seite 7 von 7 4. Strafrecht 4.1. Sachverhalt: Treuhänder Max Randegger veruntreut Fr. 300‘000.-- eines Kunden (Art. 138 StGB). Den veruntreuten Betrag zahlt er in Liechtenstein auf das Konto einer ihm gehörenden liechtensteinischen Stiftung bar ein. Danach überweist er den Betrag auf ein Konto seiner Frau Conchita Gonzales Randegger, welche von der Veruntreuung weiss. In ihrer nächsten Steuererklärung deklarieren die Eheleute diesen Betrag als Erbschaft, die die aus Kolumbien stammende Ehefrau von ihrer Mutter gemacht hat. Conchita bringt eine Bestätigung ihres in Bogotà wohnenden Vaters bei, nach welcher dieser seiner Tochter im Rahmen der Erbteilung Fr. 300‘000.-- überwiesen habe, die in Liechtenstein deponiert gewesen seien. Diese Bestätigung wird dem Steueramt vorgelegt. Prüfen Sie, ob sich Conchita Gonzales Randegger der Verletzung von Art. 305bis StGB schuldig gemacht hat, und begründen Sie Ihre Antwort. Wenn Sie die Frage verneinen, nennen Sie ein Tatbestandsmerkmal, das nicht erfüllt ist. Wenn Sie die Frage bejahen, nennen Sie mindestens zwei Tatbestandsmerkmale, die erfüllt sind. Beachten Sie den Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB) im Anhang. Conchita hat Geldwäscherei begangen. - sie handelt vorsätzlich, weil sie weiss, dass das Geld aus der Veruntreuung stammt - sie erschwert die Auffindung des Geldes, weil sie es nach aussen als Erbschaft deklariert und dies sogar noch mit einer Urkunde belegt - die Vortat ist ein Verbrechen ©Trägerorganisation 3 Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Fallstudie Prüfungszeit 2 Stunden Punktzahl 100 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Fallstudie LÖSUNG Seite 1 von 10 Teilaufgabe 1: Organisation, Datenschutz, Datensicherheit (11 Punkte) Aufgabe 1.1 Nr. Aussagen R Begründung F Nein, Stabsstellen haben keine Vorgabeund Entscheidungskompetenzen. Alle Weisungen und Entscheide werden durch die Leitung getroffen. 1 Die Stelle Stab Fi-&ReWe kann der Lohnbuchhaltung verbindliche Anweisungen geben, welche Arbeiten terminlich bis wann zu erledigen sind. 2 Die Stelle Stab Fi-& ReWe entlastet die Leitung Finanz- & ReWe quantitativ. Sie koordiniert beispielsweise Meetings und Termine. X 3 Wenn die Sachbearbeiter/-innen der Abteilungen „Nebenbücher“ und „Hauptbuch“ zusätzlich die Kompetenz erhalten eigenständig die Abschreibungsläufe für die Zwischen- und Jahresabschlüsse zu tätigen (vorher Leitungsaufgabe) handelt es sich um Job Enrichement. X 4 Wenn sich die Debitoren- und Kreditorenbuchalter/-innen (Sachbearbeitung) der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen über eintönige Arbeit beklagen, wäre es durch Job Enrichement möglich, sie als Sachbearbeiter auch ins Hauptbuch einzubinden. Bei der Erweiterung von Aufgaben auf demselben Niveau handelt es sich um Job Enlargement. ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Fallstudie LÖSUNG Seite 2 von 10 Aufgabe 1.2 Nr. Aussagen Antwort 1 Nennen Sie zwei sinnvolle Massnahmen, um im Finanz- und Rechnungswesen die Durchlaufzeiten möglichst tief zu halten. 2 3 Tiefhalten der Fluktuationsrate der Mitarbeitenden (Vermeidung von Einarbeitungszeiten neuer Mitarbeitender) Kurze Entscheidungswege oder Zusammenfassung von Entscheidungen Vermeidung von Doppelspurigkeiten Mit was für einem Instrument (Darstellungsart) können Bearbeitungszeiten Mit einem Aufgabenfolgeplan dargestellt werden. Nennen Sie ein Beispiel dafür, was man im Finanz- & ReWe disponieren können muss (was nicht fest organisiert sein darf/kann). Entscheidung im Rahmen der Liquiditätssteuerung, Vereinbarung einer a.o. Zahlungsfrist mit einem Kunden oder Lieferanten 4 Nennen Sie ein Ereignis, vor dem die Stromausfall, Brand, Verarbeitungsfehler Datensicherung schützen muss. 5 Nennen Sie ein Ereignis, vor dem der Unerlaubte Zugriffe auf Software und DaDatenschutz schützen muss. ten, Unerlaubter Zutritt Rechenzentrum Aufgabe 1.3 Die Überprüfung der MWST-konformität der Rechnung gemäss Art. 26 MWSTG (v.a. korrekter Ausweis der Vorsteuer) und Einhaltung der formellen Bedingungen (Empfänger und Erbringer, Lieferung/Dienstleistung, Entgelt, Leistungszeitpunkt/-zeitraum) ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Fallstudie Seite 3 von 10 LÖSUNG Teilaufgabe 2: Überleitung von OR auf Swiss GAAP FER (30 Punkte) Bilanzen in TCHF - Korrektur 2014 - Bilanz FER 31.12.2014 4‘480 5‘620 - - 5‘620 -390 +170 +108 -112 450 - - 450 Langfristige Aufträge 4‘200 0 +1‘300 5‘500 Einrichtungen/EDV 2‘500 - - 2'500 Fahrzeuge 7‘900 +3‘428 +1‘137 12‘465 Geschäftsliegenschaft 8‘650 0 0 8‘650 Lagerräume 5‘700 0 -198 5‘502 Finanzanlagen 280 0 2‘100 2‘380 Total Aktiven 39‘390 3‘598 4‘447 47‘435 4‘910 - - 4‘910 793 - - 793 7'500 - - 7'500 648 806 1‘454 20‘000 - - 20'000 1‘700 2‘950 Liquide Mittel Forderungen Lieferungen&Leistungen ./. WB Forderungen L&L Aktive Rechnungsabgrenzungen Verbindlichkeiten L&L Passive Rechnungsabgrenzungen Langfristige Darlehen Bilanz OR 31.12.2014 4‘480 Korrektur Vorjahre Passive latente Steuern (Rückstellung) Aktienkapital Gewinnreserven 4‘650 Eigene Aktien -720 -30 -750 Jahresgewinn 5‘207 3‘671 8‘878 4‘447 47‘435 Total Passiven 39‘390 ©Trägerorganisation 3‘598 Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Fallstudie Erfolgsrechnungen in TCHF Seite 4 von 10 LÖSUNG ER OR 2014 41‘500 - Korrektur 2014 -2‘100 ER FER 2014 39‘400 Fahrzeugaufwand (inkl. Abschreibung) 3‘200 - -1‘137 2‘063 Aufwand Subunternehmer 6‘850 - - 6‘850 Raumaufwand 2‘400 - - 2‘400 Verwaltungsaufwand 2‘330 - - 2‘330 Abschreibungen 1‘420 - - 1‘420 Immobilienaufwand (inkl. Abschreibung) 1‘910 - +198 2‘108 860 - -30 830 1‘143 - - 1‘143 - - +806 806 Jahresgewinn 5‘207 - +3‘671 8‘878 Total Aufwand 66‘820 - 711 68‘228 Nettoertrag Transporte national Nettoertrag Transporte international 33‘700 10‘200 - - 33‘700 10‘200 6‘800 - - 6‘800 16‘900 - +1300 18‘200 -780 - +108 -672 66‘820 - +1‘408 68‘228 Personalaufwand Finanzaufwand Laufender Steueraufwand Latenter Steueraufwand Nettoertrag Spezialtransporte Nettoertrag Lagerungen Erlösminderungen Total Erträge Zusatzangaben WB Forderungen L&L/Erlösminderungen Berechnung Bewertungsdifferenz 2013 (390-120) – (5‘000x2%=100) = 170 Berechnung Bewertungsdifferenz 2014 390 – (5‘620 x 2%=112) = 278, Veränderung um +108 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Fallstudie Seite 5 von 10 LÖSUNG Langfristige Aufträge Fertigstellungsgrad (auf eine Dezimalstelle genau) Korrekter Stand Aktivum des langfristige Auftrages gemäss FER 22 (= Umsatz 2014, da Beginn im 2014) Erfolg aus Auftrag 2014 Auftrag Brack Auftrag ARP 28% 19,5% 3‘500 2‘000 +252 -300 Ergebniskorrektur 2014 gegenüber OR-Abschluss +1‘300 Fahrzeuge Anschaffungswert = 7‘900 : 65% = 12‘154: 65% = 18‘698 (Anfang 2013) Wert OR 2013 = 12‘154 / FER-Wert 2013 = 18‘698 : 6 x 5 = 15‘582 Differenz 3‘428 Wert OR 2014 = 7‘900 / FER-Wert 2014 = 18‘698 : 6 x 4 = 12‘465 Differenz 4‘565 Veränderung Bewertungsdifferenz = 4‘565 – 3‘428 = 1‘137 Geschäftsliegenschaft Keine Korrektur Lagerräume Berechnung Nutzwert (6‘920 – 6‘100) x 6,71 = TCHF 5‘502 Erzielbarer Wert Höherer aus Markt- und Nutzwert = TCHF 5‘502 Allfällige Erzielbarer Wert 5‘502 – Buchwert 5‘700 = Wertbeeinträchtigung Wertbeeinträchtigung 198 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Fallstudie LÖSUNG Seite 6 von 10 Teilaufgabe 3: Analyse von Geldflussrechnungen (9 Punkte) Kommentare: - - Logistiker A scheint ein gesunder Wachstumsbetrieb zu sein, er investiert mehr als er abschreibt, die Dividendenausschüttung ist angemessen Logistiker B erwirtschaftet zu wenig operativen Cashflow um Erhaltungsinvestitionen und Rückzahlungsverpflichtungen Fremdkapital zu decken, der Betrieb muss entweder mehr Geld verdienen oder „gesundschrumpfen“ Logistiker C hat im operativen Bereich zwei vermutliche Einmaleffekte (Debitorenabnahme und Kreditorenzunahme), er investiert zu wenig zu seiner Substanzerhaltung, er hat (zu) hohe Rückzahlungsverpflichtungen beim Fremdkapital, die Dividendenausschüttung ist als überhöht zu betrachten Weitere sinnvolle Antworten werden bepunktet. Teilaufgabe 4: Eidg. Mehrwertsteuer und direkte Steuern (25 Punkte) Aufgabe 4.1: Mehrwertsteuern Antwort zu a) Der Ort der Dienstleistung liegt in Italien, unterliegt nicht der eidg. MWST. Antwort zu b) Der Ort der Dienstleistung liegt in der Schweiz und unterliegt somit der eidg. MWST. Massgebender Artikel und Absatz des MWSTG Art. 8, Abs. 1 Aufgabe 4.2: Mehrwertsteuern Antwort Kein Ausweis der eidg. MWST auf der Rechnung. Der Ort der Dienstleistung liegt in Frankreich, unterliegt nicht der eidg. MWST. Aufgabe 4.3: Mehrwertsteuern Antwort Der Ort der Dienstleistung liegt in der Schweiz, aber es handelt sich um einen Export (grenzüberschreitender Transport), der von der MWST befreit ist. ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Fallstudie Seite 7 von 10 LÖSUNG Aufgabe 4.4: Verwaltungsratsmandat Korrekte Abrechnung für des VR-Mandats? Ja Nein (ohne Begründung) Richtige Handhabung falls oben Antwort „Nein“ Rolf Planzer übt seine VR-Tätigkeit als unselbständigen Erwerb aus. Deshalb hat ihm die Global Storage AG einen Lohnausweis auszustellen. Antwort „Ja“ (ohne Begründung) auch korrekt, volle Punktzahl MWST-Info Nr. 4, Ziff. 3.9 Aufgabe 4.5: Mehrwertsteuern Ort dieser Leistung Abrechnung mit eidg. MWST Artikel und Absatz des MWSTG. Es handelt sich um eine Dienstleistung nach Empfängerortsprinzip (Art. 8, Abs. 1). Die Leistung gilt somit als in Schaffhausen erbracht und ist mit der eidg. MWST abzurechnen. Wenn die Planzer, Deutschland in der Schweiz nicht MWST-pflichtig ist, ist die Leistung vom Empfänger mit der Bezugssteuer abzurechnen (Art. 10, Abs. 2, lit. b) Aufgabe 4.6: Interkantonale Steuerausscheidung Bilanzen in TCHF Liquide Mittel Steuerbilanz 31.12.2014 4‘480 Hauptsitz Dietikon Betriebsstätte Basel 4‘480 - Restliches Umlaufvermögen 9‘880 9‘880 - Einrichtungen/EDV (davon 1/3 in Basel) 2‘500 1‘667 833 Fahrzeuge (davon 1/2 in Basel) 7‘900 3‘950 3‘950 14‘350 14‘350 - Finanzanlagen 1‘000 1‘000 - Total Aktiven 40‘110 35‘327 4‘783 88,08% 11,92% Immobilien (Liegenschaft, Lager) In Prozenten (auf 2 Dezimalstellen) Fremdkapital 13‘203 - Steuerbares Eigenkapital 26‘907 23‘700 Total Passiven 40‘110 - ©Trägerorganisation 3‘207 - Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Fallstudie Erfolgsrechnungen in TCHF Total Aufwendungen Seite 8 von 10 LÖSUNG Steuer-ER 2014 61‘613 Hauptsitz Dietikon 5‘207 Jahresgewinn davon Vorausanteil 10% - 2‘812 66‘820 - Total Nettoerträge 66‘820 40‘092 60% 66‘820 Total Ertragsseite 1‘874 521 Total Aufwandseite In Prozenten Betriebsstätte Basel - 26‘728 40% - Aufgabe 4.7: Sonderauftrag direkte Steuern Steuerwert vor Aufwertung: Folge der Aufwertung vor drei Jahren Veränderung Steuerwert: = Steuerwert nach Aufwertung: Steuerbarer Gewinn aus dem Verkauf der Liegenschaft (mit Berücksichtigung der Aufwertung oben) 2‘700 +1‘200 3‘900 Steuerbarer Gewinn Verkauf 300 (4‘200-3‘900) Teilaufgabe 5: Investitionsrechnung mit Fragen (8 Punkte) Aufgabe 5.1 Statische Amortisationsrechnung (Paybackmethode) Berechnung 8‘700 : 1‘600 = 5,4375 Jahre Amortisationsdauer Antwort Der Investitionsbetrag fliesst innerhalb der Nutzungsdauer zurück, soll weiterverfolgt werden. ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Fallstudie Seite 9 von 10 LÖSUNG Aufgabe 5.2 Kapitalwertmethode (NPV-Methode) Bezeichnung Position Berechnungen/Zahlen in TCHF 1‘600 x 5,747 = 9‘195 Barwert Nettocashflows 2‘100 x 0,54 = 1‘134 Barwert Liq.wert 10‘919 + 1‘134 = 10‘329 = Total Barwert CF ./. Investition ./. 8‘700 = Kapitalwert 1‘629 Aufgabe 5.3 Lagerräumlichkeiten Deutschland Alternative Möglichkeit Teilaufgabe 6: Sozialversicherungen (17 Punkte) Aufgabe 6.1 Gesetzliche Unfallversicherung (UVG) Nachdeckung von 30 Tagen und Möglichkeit des Abschlusses einer Abredeversicherung (für max. 6 Monate). Krankentaggeldversicherung Übertrittsrecht in eine Einzelversicherung (innert 3 Monaten). Pensionskasse Nachdeckung von einem Monat, Überweisung der Freizügigkeitsleistung Aufgabe 6.2 Höhe des Taggeldes brutto Höhe des Taggeldanspruchs für den Monat Juni 2015 (1. Juni ist ein Montag/30. Juni ein Dienstag, keine Feiertage) Jahreslohn 88‘400 : 12 : 21,7 Tage x 70% = CHF 237.65 Taggeld 237.65 x 22 Arbeitstage = CHF 5‘228.30 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2015 Fallstudie Seite 10 von 10 LÖSUNG Aufgabe 6.3 Art der AHV-Unterstellung Betroffene Person Obligatorisch Günter Hartings ist deutscher Staatsangehöriger und wohnt in Weil am Rhein (D). Er ist bei Planzer, Basel als Arbeitnehmer tätig. Freiwillig möglich Nicht oder nicht mehr versichert X Walter Baumann ist Schweizer und arbeitet seit zwei Jahren in der Niederlassung Luxemburg von Planzer. Er ist bei Planzer, Dietikon angestellt und wird an Luxemburg weiterverrechnet. X Jean Schneider (Franzose, Alter 55) hat während den letzten 12 Jahren bei Planzer, Dietikon gearbeitet. Er zieht im Mai 2015 mit seiner Familie nach Neuseeland, um dort eine Privatschule zu leiten. X Herbert Müller lässt sich Ende April 2015 mit Alter 61 vorzeitig pensionieren und wandert nach Griechenland aus. X Silvio Grunolini (italienischer Staatsangehöriger) ist seit 15 Jahren bei Planzer, Italien beschäftigt. Er arbeitet während 2,5 Monaten als Entsandter in der Niederlassung Zürich und wird von Planzer, Zürich entlöhnt. X Aufgabe 6.4 Lohnart Bruttobarlohn Kinderzulagen Betrag in CHF Zudem stellt Planzer allen Mitarbeitenden kostenlos Zwischenverpflegungen zur Verfügung (Einkaufswert CHF 9‘800). 580‘000.00 8‘600.00 Mutterschaftsentschädigung 14‘300.00 Volle Verpflegung/Unterkunft 23‘500.00 Privatanteil Geschäftsfahrzeug (9,6% von Kaufpreis) 19‘200.00 AHV-Lohnsumme 637‘000.00 UVG-Lohnsumme 622‘700.00 ©Trägerorganisation