Zöliakie - Arztpraxis Limmatplatz

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arztpraxis limmatplatz
Allgemeines ....................................................................................... 2
Glutenfreie diätetische Lebensmittel ....................................................................... 2
Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs ................................................................. 2
Zusammengesetzte Zutaten: ................................................................................... 3
Vorsicht: ................................................................................................................... 3
Regionale Kochgewohnheiten: ................................................................................ 3
Weizenstärke ..................................................................................... 4
Sekunda-Stärke ist für die glutenfreie Ernährung absolut ungeeignet! ................... 4
Achtung: .................................................................................................................. 4
Ausländische Produkte ...................................................................... 4
Back-, Gelier- und Bindemittel ........................................................... 5
Besonderer Hinweis: ............................................................................................... 5
Brotaufstriche .................................................................................... 5
Eis / Eispulver / Eiszutaten ................................................................ 5
nur nach Aufstellung auswählen: ............................................................................ 5
Essig .................................................................................................. 5
Besonderer Hinweis: ............................................................................................... 6
Fisch / Fischkonserven / Fischerzeugnisse / Tiefkühl-Fisch .............. 6
Besonderer Hinweis: ............................................................................................... 6
Fleischerzeugnisse / Wurstwaren ...................................................... 6
Besondere Hinweise:............................................................................................... 6
Besonderer Hinweis: ............................................................................................... 7
Getränke ............................................................................................ 7
Besonderer Hinweis: ............................................................................................... 8
Getreideprodukte / Brot und Backwaren / Teigwaren ........................ 8
Besonderer Hinweis: ............................................................................................... 8
Gewürze / Würzmischungen.............................................................. 9
Besonderer Hinweis: ............................................................................................... 9
Hülsenfrüchte .................................................................................... 9
Besonderer Hinweis: ............................................................................................... 9
Kartoffelerzeugnisse .......................................................................... 9
Käse / Käsezubereitungen / Schmelzkäse ...................................... 10
Besonderer Hinweis: ............................................................................................. 10
Knabbergebäck, Nüsse, Kerne ........................................................ 10
Konserven (Obst- Gemüse- und Sauerkonserven) .......................... 10
Milch / Milchprodukte / Milcherzeugnisse ........................................ 11
Senf, Ketchup, Mayonnaise, Tomatenmark ..................................... 11
Sojasossen / Sojasaucen ................................................................ 11
Besondere Hinweise:............................................................................................. 11
Speisefette....................................................................................... 11
Süsswaren / Schokolade / Pralinen ................................................. 12
Besondere Hinweise:............................................................................................. 12
Trockenfrüchte................................................................................. 12
Zucker / Süssstoffe .......................................................................... 12
Lactose-Intoleranz / Milchzuckerunverträglichkeit ........................... 12
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Zöliakie
Aromastoffe
ausländische Produkte
Backwaren
Backzutaten
Bier
Bindemittel
Bio-Hefe
Bohnenkaffee
Brot
Brotaufstriche
Butter / Butterschmalz
Buttermilch
Chips
Cornflakes
Creme fraiche
Curry
Dickmilch
Eis
Essig
Farbstoffe
Fisch
Fischkonserven
Fleischerzeugnisse
Flips
Frischfisch
Fruchtsaft
Gelierzucker
Gemüsekonserven
Getränke
Getreidemühlen
Getreideprodukte
Gewürze
Glutamat
Gummibärchen
Honig
Hostien
Hülsenfrüchte
Joghurt
Käse / Käsezubereitungen
kakaohaltige Getränke
Kartoffelerzeugnisse
Kefir
Knabbergebäck
Kontamination
Korn
Kuvertüre
Lactose
Lakritz
Liköre
Limonaden
Lupineneiweiss
Malzkaffee
Margarine
Marmelade
Mayonnaise
Milch / Milchprodukte /
Milcherzeugnisse
Mineralwasser
Muskatnuss
Nüsse
Obstkonserven
Öl
Pommes Frites
Popcorn
Pralinen
regionale Kochgewohnheiten
Sahne
Salatmayonnaise
Saure Sahne
Schmelzkäse
Schokolade
Seitan
Sekt
Softeis
Sojasossen
Süssstoff
Süsswaren
Tee
Tiefkühl-Fisch
Tofu
Tomatenmark
Tortenguss
Trockenfrüchte
Verdickungsmittel
Wein
Weizenstärke
Whisk(e)y
Wildreis
Würze, Würzmischungen
Wurstwaren
Zucker
Zuckercouleur
zusammengesetzte Zutaten
Allgemeines
Glutenfreie diätetische Lebensmittel
Ein Grenzwert für Gluten (Prolamin) anstelle des bisherigen Resteiweissgehaltes für
Stärke konnte aufgrund einer fehlenden standardisierten (ausreichend sensitiv und
reproduzierbar) Analysenmethode noch nicht verabschiedet werden. Im November
2003 wird der Codex-Standard für glutenfreie diätetische Lebensmittel im CodexDiät-Komitee erneut verhandelt.
Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs
Nachdem die Verpflichtung zur sog. Allergiekennzeichnung noch nicht rechtskräftig
ist, gilt aktuell noch der Grundsatz:
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Die Nahrungsmittelauswahl ausschliesslich anhand der Angaben der Zutatenliste zu treffen, ermöglicht keine sichere glutenfreie Ernährung! Verlassen Sie
sich zu Ihrer eigenen Sicherheit niemals allein auf die Zutatenliste.
Die verbindliche Kennzeichnung von Gluten ist frühestens ab 2005 zu erwarten.
Die Zutatenliste ist für Zöliakie-/ Sprue-Betroffene nur dann eine Entscheidungshilfe,
wenn Gluten, Weizenmehl / -eiweiss oder andere glutenhaltige Getreideerzeugnisse
als Zutat genannt werden. In diesen Fällen muss das Lebensmittel strikt gemieden
werden. Wird eine glutenhaltige Zutat nicht genannt, ist es aber dennoch möglich, dass Gluten enthalten ist.
Zusammengesetzte Zutaten:
Bei Zutaten, die selbst mehrere Bestandteile enthalten, müssen die Bestandteile der
zusammengesetzten Zutaten in Klammern angegeben werden. Von dieser Angabe
kann aber abgesehen werden, wenn der Anteil der zusammengesetzten Zutat weniger als 25% des Enderzeugnisses beträgt. In einer zusammengesetzten Zutat kann
Gluten enthalten sein, ohne als Zusatzstoff deklariert werden zu müssen; Gluten
weist günstige technologische Eigenschaften auf und bietet daher vielfältige Anwendungsmöglichkeiten. So kann beispielsweise bei Joghurt mit Fruchtzubereitung Gluten in der Fruchtzubereitung enthalten sein.
Vorsicht:





Lebensmitteln, denen Aromastoffe, Farbstoffe oder andere Zusatzstoffe zugesetzt
sind, können Gluten als Trägerstoff für diese Stoffe enthalten
Hinter der Deklaration von Zusatzstoffen (wie z.B. Backtriebmitteln) kann sich Gluten
verbergen
Weizenprotein (Weizeneiweiss) wird der weiterverarbeitenden Industrie u.a. für
Fleisch- und Wurstwaren, Süsswaren, Snacks, Eis u.ä. angeboten
In Light-Produkten kann z.B. Fett und / oder Zucker auch durch glutenhaltige Austauschstoffe ersetzt werden
Vor allem bei importierten Erzeugnissen ist Vorsicht geboten, da die in einem EUMitgliedsstaat rechtmässig hergestellten und vertriebenen Produkte grundsätzlich auch
bei uns angeboten werden dürfen. Diese Regelung sollte Sie zur Vorsicht bei Importware anregen, insbesondere wenn nach deutscher Verkehrsauffassung kein Gluten zu
erwarten ist.
Um Verunsicherungen / Missverständnissen vorzubeugen, möchten wir darauf hinweisen, dass die im folgenden genannten möglichen Gluten-/Weizenzusätze nicht
zwangsläufig auch bei allen Lebensmitteln eingesetzt werden. Es gibt eine Vielzahl
möglicher Alternativen bei der Herstellung.
Anhand der "Aufstellung glutenfreier Lebensmittel" sehen Sie, dass eine Vielzahl von
Lebensmitteln ohne glutenhaltige Zusätze hergestellt werden.
Regionale Kochgewohnheiten:
Neben der allgemeinen Verbraucherinformation bitten wir Sie, insbesondere bei der
"Ausser-Haus-Verpflegung", auf regionale Eigenheiten bei der Nahrungszubereitung
zu achten!
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Beispiele:


bei der Zubereitung von "schwäbischem Kartoffelsalat" kann "Spätzlewasser" oder
Mehl zugegeben werden
bei der Zubereitung von Sossen mit frischen Pilzen, können die Pilze mit Mehl vermischt werden, um den hohen Wassergehalt der Pilze "zu binden"
Weizenstärke
Bei der Produktion von Weizenstärke fallen zwei unterschiedliche Stärkearten an:


Prima-Stärke (auch A-Stärke genannt)
Sekunda-Stärke (auch B-Stärke genannt)
Prima- und Sekunda-Stärke unterscheiden sich erheblich in ihrem Eiweiss- und damit
auch in ihrem Glutengehalt:


Prima-Stärke kann bis zu 0,5% Rohprotein enthalten.
Sekunda-Stärke kann bis zu 5% Rohprotein enthalten.
Sekunda-Stärke ist für die glutenfreie Ernährung absolut ungeeignet!
Die von der diätetischen Lebensmittelindustrie verwendete Weizenstärke wird aufgrund der Anforderungen speziell aufbereitet (ausgewaschen).
In der Zutatenliste von Lebensmittelverpackungen ist die Verwendung glutenhaltiger
Stärke / modifizierter glutenhaltiger Stärke zu kennzeichnen. Bei Verwendung einer
Stärke / modifizierten Stärke aus glutenhaltigem Getreide ist die botanische Herkunft
(z.B. Weizen-, Gerstenstärke) anzugeben. Stärken / modifizierte Stärken aus glutenfreien Rohstoffen (z.B. Reis-, Mais-, Kartoffelstärken) können weiterhin nur mit dem
Klassenamen "Stärke" gekennzeichnet werden.
Achtung:
Bei Verwendung von Stärke in zusammengesetzten Zutaten, ist die botanische
Herkunft der eingesetzten Stärke nicht ersichtlich! Aufgrund anderer möglicher
glutenhaltiger Zutaten ist die Kennzeichnung der Stärke noch kein sicheres
Auswahlkriterium für Glutenfreiheit!
Zusätzliche Kennzeichnung in der Aufstellung glutenfreier Lebensmittel Ausgabe
2004:




* = milchzuckerfrei / lactosefrei
+ bei glutenfreien diätetischen Lebensmitteln = enthalten Weizenstärke unter 0,3% Eiweiss
+ bei Lebensmitteln des allgemeinen Verzehr = enthalten Weizenstärke mit max. 0,5%
Eiweiss
O = lactosefrei und mit Primaweizenstärke
Ausländische Produkte
Die "Aufstellung glutenfreier Lebensmittel" hat ausschliesslich Gültigkeit für in
Deutschland vertriebene Produkte. Es kann nicht automatisch davon ausgegangen
werden, dass diese Lebensmittel ebenfalls glutenfrei sind, wenn sie im Ausland angeboten werden. Im Ausland hergestellte gleichnamige Lebensmittel oder für den
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Export hergestellte, gleichnamige Lebensmittel können auch glutenhaltige Zutaten
enthalten.
Back-, Gelier- und Bindemittel
glutenfrei
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



nur nach Aufstellung auswählen
Guarkernmehl E 412
Johannisbrotkernmehl E 410
Kuzu (Kouzu)
Pektin E 440
Pfeilwurzelstärke (Arowroot / Marantastärke)
Carrageen (Meerespflanze der Perltangfamilie)
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





Backpulver
Hirschhornsalz
Hefe
Kuvertüre
Glasuren
Tortenguss
Vanillezucker
Aromen
Sahnestandmittel
Besonderer Hinweis:
Auf Bio-Hefe sollte aus Sicherheitsgründen in der glutenfreien Kost verzichtet werden, da hier Weizen bzw. Weizenkeime als Nährboden dienen können und sie somit
glutenhaltig ist.
Brotaufstriche
glutenfrei
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


nur nach Aufstellung auswählen
Marmeladen
Gelees
Konfitüren
Birnen- und Apfeldicksaft
Honig


Brotaufstriche
Nuss-Nougat-Cremes
Eis / Eispulver / Eiszutaten
nur nach Aufstellung auswählen:
Bei der Herstellung von Speiseeis und Speiseeishalberzeugnissen ist die Verwendung von Stoffen mit stabilisierender, verdickender oder emulgierender Wirkung üblich. Es muss daher damit gerechnet werden, dass in Speiseeis glutenhaltige Bestandteile und / oder Weizenstärke enthalten ist.
Dies gilt für sämtliche Eissorten (Softeis, abgepacktes Eis, Eisdiele).
In Teil II der "Aufstellung glutenfreier Lebensmittel" finden Sie die glutenfreien Produkte der Firma PreGel Deutschland, die in vielen Eisdielen zur Eisherstellung Einsatz finden.
Essig
glutenfrei


alle klaren Essigsorten
Obstessig
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nur nach Aufstellung auswählen


Kräuteressige
Essige mit Würz- und Kräuterbeimi-
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

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
Essigessenz
Rotweinessig
Weissweinessig
Balsamico-Essig
schungen
Besonderer Hinweis:
Vorsicht geboten ist bei Malzessig!
Fisch / Fischkonserven / Fischerzeugnisse / Tiefkühl-Fisch
glutenfrei





nur nach Aufstellung auswählen
frischer, unpanierter, ungewürzter
Fisch
tiefgekühlter, unpanierter, ungewürzter
Fisch
Fischkonserven im eigenen Saft
Fischkonserven in Öl
Muscheln, Krabben, Scampi, Krebsfleisch, Garnelen und Austern frisch
oder tiefgekühlt


Fischkonserven mit Sossen und Würzen
Muscheln, Krabben, Scampi, Krebsfleisch, Garnelen und Austern in Sossen oder Würzen
Besonderer Hinweis:
Bratheringe und Bratrollmöpse sind glutenhaltig. Gleiches gilt für gekühlte oder
tiefgefrorene panierte Erzeugnisse wie z.B. Fischstäbchen.
Surimi (Fischzubereitung, wird oft auf Marktständen angeboten) ist glutenhaltig!
Fleischerzeugnisse / Wurstwaren
glutenfrei


nur nach Aufstellung auswählen
ungewürzte, unpanierte (naturbelassene) Fleischstücke von Schwein, Rind,
Kalb, Geflügel, Lamm, Wild, Innereien
Fleischersatz wie z.B. Lupineneiweiss
und Tofu


gewürzte eingelegte Fleischteile
sämtliche Wurstwaren (auch Schinken!)
Besondere Hinweise:
Küchenfertig vorbereitete Fleischerzeugnisse oder tafelfertig zubereitete Fleischerzeugnisse enthielten auch bisher schon oft als Zutat Semmel / Brötchen, Getreideerzeugnisse und / oder Teigwaren. Ebenso Wurstsorten, die herkömmlicherweise ortsund handelsüblich unter Verwendung von Semmeln, Grütze und anderen Getreideerzeugnissen hergestellt werden, z.B. Grütz-, Semmel- und Mehlwürste.
Die Fleischverordnung erlaubt es, bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen Stärke und pflanzliches Eiweiss zu verwenden. Auch Zusätze von Getreide, Obst und
Gemüse bei der Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren sind erlaubt. Die Verwendung dieser Zutaten muss in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung deklariert
werden!
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Vorsicht vor allem bei importierten Fleischerzeugnissen sowie auf Urlaubsreisen. In
vielen Ländern werden Getreidezusätze und Gluten verwendet. Oftmals werden die
im Ausland produzierten Fleischwaren in Deutschland verpackt, ohne dass die ausländische Herkunft ersichtlich ist.
Beim Einkauf loser Ware ist es in der Praxis kaum möglich, die notwendigen Informationen an der Ladentheke zu erhalten – also Vorsicht!!!
Wenn Sie dennoch Frischwurst kaufen, fragen Sie gezielt nach
glutenhaltigen Zusätzen und Bindemitteln
glutenhaltigen Gewürzmischungen
glutenhaltigen Pökelhilfsmitteln (Lake)
Kutterhilfsmitteln (Hilfsmittel, die beim Zerkleinern von Fleisch verwenden werden)
Umrötehilfsstoffen
Geschmacksverstärkern






Erläutern Sie den Begriff "Gluten", da dieser den meisten Metzgern unbekannt ist.
Lassen Sie sich ggf. die Hersteller der von ihm verwendeten Zusätze (Gewürzlieferanten etc.) nennen und vergleichen Sie diese mit den in der Lebensmittelaufstellung
genannten Firmen. Oder senden Sie eine Produktanfrage an die Geschäftsstelle. Wir
setzen uns dann mit der Metzgerei / Fleischerei in Verbindung.
Besonderer Hinweis:
Seitan (ein aus Weizen gewonnenes Eiweiss) ist glutenhaltig.
Seitan findet bevorzugt in der asiatischen Küche Verwendung.
Getränke
glutenfrei






nur nach Aufstellung auswählen
Mineralwasser, Tafelwasser
Bohnenkaffee
nicht aromatisierte / nicht vitaminisierte
Teesorten (Schwarztee, Kräutertee,
Früchtetee)
reine Fruchtsäfte (100 % reiner Saft),
Fruchtnektar, Fruchtsirup
Wein, Sekt, Süssmost, Weinbrand,
Obstbranntweine, Rum, Arrak, Gin,
Korn, klare Brände (durch Destillationsverfahren kein Resteiweiss mehr
enthalten)






aromatisierten Teesorten
kakaohaltige Getränke und Milchmischgetränke
Fruchtsaftgetränke, Limonaden, Brausen
Obst- oder Gemüsesäfte mit glutenhaltigen Ballaststoffzusätzen (diese müssen deklariert werden!)
Liköre
Whisky
Glutenhaltig sind


Kaffee-Ersatzmischungen (Malz- und Gerstenkaffee sowie alle daraus hergestellten
Mischungen)
Bier, Malzbier; importierte Mais- und Reisbiere. Letztere werden nur unter Mitverwendung von Mais und Reis hergestellt. Wenn in der Zutatenliste dieser Biersorten nur
gegenüber dem deutschen Reinheitsgebot abweichende Zutaten angegeben sind, entsteht leicht der falsche Eindruck, das Produkt sei glutenfrei.
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Besonderer Hinweis:
In Italien (Apotheke) ist ein glutenfreies Bier "Bi Aglut" erhältlich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http:// www.biaglut.com
Getreideprodukte / Brot und Backwaren / Teigwaren
glutenfrei







Reis (ausser Wildreis)
Mais
Soja
Quinoa
Amaranth
Buchweizen
Hirse
nur nach Aufstellung auswählen


Cornflakes
Popcorn
Nicht glutenfrei:
Weizen, Roggen, Gerste und Hafer in allen Zustandsformen (z.B. Mehle, Graupen,
Griess, Flocken, Schrot, Kleie, ...) sowie Weizenkleie, Weizenkeime, Grünkern, Dinkel, Einkorn, Urkorn, Emer, Kamut, Triticale und sonstige Weizenderivate.
Fermentierte glutenhaltige Getreide sind nicht glutenfrei. Glutenhaltige Getreide verlieren durch den Keimprozess (z.B. Essener Brot und Lebendiges Brot) nicht ihre
Zöliakie-Aktivität.
Besonderer Hinweis:
Vorsicht bei der Bezeichnung "Mais-, Reis-, Buchweizenbrot"; diese können auch
Gluten enthalten (ausser als glutenfrei gekennzeichnet)! Ein nicht diätetisches Sojabrot enthält oft nur etwa 10% Sojaerzeugnisse! Hirse- und Buchweizennudeln des
allgemeinen Verzehrs sind meistens ebenfalls nicht glutenfrei!
Bitte beachten Sie die Lebensmittelaufstellung und verwenden Sie ausschliesslich
glutenfreie diätetische Erzeugnisse.
Cornflakes und Popcorn werden aus Mais hergestellt. Zum Süssen von Cornflakes
kann Gerstenmalz verwendet werden. Zum Würzen der Popcorn können auch glutenhaltige Würzzutaten eingesetzt werden.
Wildreis:
Viele Hersteller bestätigen die Glutenfreiheit ihrer Wildreisprodukte. Wir werden dieses Thema deshalb auf der Sitzung des wissenschaftlichen Beirates 2004 erneut
beraten und unsere Empfehlungen ggf. dem aktuellen wissenschaftlichem Stand anpassen.
Achtung:
Wenn Sie Ihr Getreide nicht als diätetisches glutenfreies Produkt kaufen, denken Sie
bitte an mögliche Kontaminationen. Kaufen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nur
ganze Körner (Reis, Mais, Hirse, Buchweizen, Quinoa etc.), die Sie vor der Verarbeitung auf Fremdbesatz untersuchen, verlesen und sorgfältig reinigen.
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Empfehlung zu Getreidemühlen:
Wenn Sie Ihr Getreide selbst mahlen, achten Sie darauf, dass in der Getreidemühle
bzw. dem Aufsatz für die Küchenmaschine nur glutenfreie Sorten gemahlen werden,
um Verunreinigungen zu vermeiden. Es wird deshalb empfohlen, die glutenfreien
Getreide nicht in den Mühlen von Reformhäusern oder Bioläden verarbeiten zu lassen.
Beim Kauf von Getreidemühlen sollte darauf geachtet werden, dass diese mit glutenfreiem Getreide eingemahlen werden.
Gewürze / Würzmischungen
glutenfrei


nur nach Aufstellung auswählen
sämtliche Gewürze und Kräuter
Mischungen aus reinen Gewürzen
(Gewürzmischungen)




Gewürzzubereitung, Gewürzpräparation
Gewürzsalz, Gewürzaromasalz
Würzen, Würzmischungen, Würzsossen
Currypulver (Mischgewürz)
Besonderer Hinweis:
Muskatnüsse werden i. d. R. nicht bemehlt. Der Eindruck entsteht, da die Muskatnüsse aus Schutz vor Insekten in Kalkmilch getaucht werden ( Angaben der Hersteller beachten).
Glutamat:
Glutamat ist als Totalhydrolysat (vollständiger Eiweissabbau) glutenfrei!
Darüber hinaus wird Glutamat in Europa hauptsächlich aus Zuckermelasse gewonnen.
Anwendung findet Glutamat vornehmlich als Geschmacksverstärker. Die Aufnahme
grösserer Mengen (über 5g pro Tag) steht im Verdacht allergieauslösend (ChinaRestaurant-Syndrom) zu wirken. Einschränkungen gibt es bei der Verwendung in
Babynahrung und Arzneimitteln.
Hülsenfrüchte
glutenfrei

alle Sorten
nur nach Aufstellung auswählen

Hülsenfrüchte mit Sossen (Konserven)
Besonderer Hinweis:
Verunreinigungen durch fremde Körner möglich (siehe unter Vermerk "Achtung" bei
Getreideprodukten).
Kartoffelerzeugnisse
nur nach Aufstellung auswählen
Kartoffelerzeugnissen dürfen gemäss den Leitsätzen des deutschen Lebensmittel-Buches
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(Erzeugnissen aus vorgeformten Kartoffelteigen, gebratenen Kartoffelerzeugnissen, Kartoffelknödelerzeugnissen und Kartoffelknabbererzeugnissen) Getreidemehle, Stärke und
pflanzliche Hydrokolloide (Dickungsmittel, die Flüssigkeiten / Wasser aufnehmen) zugesetzt
werden.
Zu nennen sind hier Kartoffelpuffer, -plätzchen, -herzen, -buchstaben, Kroketten,
Schupfnudeln, Kartoffelbrei und –püree. Auch Pommes frites können aus vorgeformtem
Kartoffelteig hergestellt werden.
Käse / Käsezubereitungen / Schmelzkäse
glutenfrei



nur nach Aufstellung auswählen
Naturkäse wie Emmentaler, Gouda,
Edamer, Tilsiter, Lindenberger, Grünländer, Parmesan
Frischkäse natur
Mozzarella in Salzlake










Käseimitate
Light-Käse
Schimmelkäse
Harzer Käse
Schmelzkäse
Kräuterkäse
Kochkäse
Käsezubereitungen
geriebener oder gewürfelter Käse
(Trennmittel: muss in der Zutatenliste
gekennzeichnet werden)
Kräuterfrischkäse
Besonderer Hinweis:
Vorsicht bei Käse mit bemehlter / getreidehaltiger Rinde (z.B. FolEpi).
Knabbergebäck, Nüsse, Kerne
glutenfrei
nur nach Aufstellung auswählen
sämtliche unverarbeitete Mandeln und
Nusssorten sowie Sonnenblumenkerne,
Kürbiskerne, Leinsamen, Mohn, Sesamsamen, Pinienkerne







Mohn-, Nussbackmischungen
Studentenfutter
Chips
Flips
Sticks
kandierte Erzeugnisse
Erzeugnisse mit Überzug (z,B. gebrannte Mandeln, Äpfel mit Zuckerglasur)
Konserven (Obst- Gemüse- und Sauerkonserven)
glutenfrei
nur nach Aufstellung auswählen
Konserven in deren Zutatenliste nur die
Obst- bzw. Gemüsesorten, Wasser und Zucker bzw. Salz aufgeführt sind
Konserven mit der Angaben wie Aromastoffe, Konservierungsstoffe, Geschmacksverstärker, Würzen, Säuerungsmittel und LightProdukte
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Milch / Milchprodukte / Milcherzeugnisse
glutenfrei
nur nach Aufstellung auswählen
alle naturbelassenen Milchprodukte wie
 Milch
 Joghurt
 Buttermilch
 Dickmilch
 Sauermilch
 Kefir
 Sahne
 Creme fraîche
 Saure Sahne
 Quark
 Frischkäse
 Mascarpone








Produkte mit Früchte- oder Kräuterzusätzen
Produkte mit Müslizusätzen
Light-Produkte
Joghurterzeugnisse
Frischkäseerzeugnisse
Quarkerzeugnisse
fettreduzierte Produkte
Sprühsahne (auch mit Aromazusätzen)
Senf, Ketchup, Mayonnaise, Tomatenmark
glutenfrei
nur nach Aufstellung auswählen
Tomatenmark, wenn ausschliesslich Tomaten und Salz im Zutatenverzeichnis aufgeführt sind




Senf
Ketchup
Mayonnaise
Meerrettich
Sojasossen / Sojasaucen
Besondere Hinweise:
Bei der Herstellung von Sojasaucen können verschiedenen Getreidezusätze verwendet werden. Ohne glutenhaltige Zusätze sind die Sojasaucen der Firmen
Mörk Naturprodukte (Tamari)
Rila Feinkost Importe (Ketjap Asin und Ketjap Manis)
TerraSana (Tamari)
Vitaquell (Guadalquivir Sojasosse)




Die Sojasaucen der Unilever Bestfoods Deutschland wird unter Verwendung von
Weizen hergestellt, der im Herstellungsprozess hydrolytisch verändert wird. Unilever
Bestfoods Deutschland versichert die Glutenfreiheit des Endproduktes und darüber
hinaus die Glutenfreiheit der Produkte (z.B. Sauce ...) denen diese Sojasauce zugesetzt werden.
Speisefette
glutenfrei




Öle
Plattenfette
Butter
Margarine
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


Öle mit Gewürz- und Kräuterzusätzen
Kräuter-, Knoblauch- und Gewürzbutter
Halbfetterzeugnisse
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
Butterschmalz

Diät-Produkte, Light-Produkte
Süsswaren / Schokolade / Pralinen
nur nach Aufstellung auswählen
sämtliche Süsswaren wie
 Schokolade, Schokoladenwaren
 Lakritze
 Krokant
 Nougat
 Gummibonbons, Gummibärchen
 Dragees, Bonbons
 Kaugummis
 Pralinen
 Reiswaffeln, Reiscräcker etc.
Besondere Hinweise:
Bei der Süsswarenherstellung wird oft Malz (z.B. Gerstenmalz) verwendet. Schokoladenwaren, Schokolade mit Füllungen oder Waffelblättern können ebenfalls Gluten
enthalten. Massive Schokoladen können auch unter Zugabe von Malz hergestellt
werden.
Zuckercouleur ist glutenfrei. Es handelt sich um ein für Lebensmittel zugelassenen
Lebensmittelfarbstoff. Zuckercouleur wird aus Saccharose oder anderen Zuckerarten, unter Zugabe von Säure, durch Hitzeeinwirkung hergestellt.
Trockenfrüchte
sind von Natur aus glutenfrei. Bei der Abfüllung kann jedoch eine Kontamination
durch bemehlte Förderbänder, die ein "Verkleben" der Früchte verhindern sollen,
entstehen.
Zucker / Süssstoffe
glutenfrei



nur nach Aufstellung auswählen
sämtliche Zuckerarten (Haushalts-,
Puder-, Kandis-, brauner Zucker...)
Gelierzucker
Traubenzucker natur




Gelierzucker 1:2 oder 1:3
Fruchtzucker
alle Süssstoffe (Pulver, Tabletten,
flüssig)
Traubenzucker aromatisiert
Lactose-Intoleranz / Milchzuckerunverträglichkeit
Da einige Zöliakie-/ Sprue-Patienten vorübergehend an einer Milchzuckerunverträglichkeit (Lactose-Intoleranz) leiden, haben wir alle Hersteller gebeten, ihre zusätzlich milchzuckerfreien Produkte speziell zu kennzeichnen. Wir haben diese Auskünfte in die Aufstellung aufgenommen und die entsprechenden Lebensmittel mit *
gekennzeichnet. Obwohl unsererseits alle Hersteller um Angaben zur Lactosefreiheit
ihrer Produkte gebeten werden, ist diese Kennzeichnung nicht vollständig.
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