s Sparkasse Leverkusen Offenlegungsbericht der Sparkasse Leverkusen Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2015 Seite: 1 von 60 s Sparkasse Leverkusen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 5 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 5 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) 5 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 5 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 6 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 6 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 7 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 7 2 2.1 2.2 2.1.1 Strategien und Prozesse 7 2.1.2 Struktur und Organisation der Risikosteuerung 7 2.1.3 Adressenrisiken 9 2.1.4 Marktpreisrisiken 11 2.1.5 Zinsänderungsrisiken 12 2.1.6 Sonstige Marktpreisrisiken 13 2.1.7 Beteiligungsrisiken 14 2.1.8 Liquiditätsrisiken 15 2.1.9 Operationelle Risiken 17 2.1.10 Gesamtbild der Risikolage 18 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 19 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 21 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 21 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 21 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 21 3.4 Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR 21 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 22 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 24 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 24 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 27 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 32 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 34 3 Seite: 2 von 60 s Sparkasse Leverkusen 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 36 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 38 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 39 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 40 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 42 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 43 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 45 15 Verschuldung (Art. 451 CRR) 47 Anlage 1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 48 Anlage 2 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 49 Anlage 3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 53 Anlage 4 Zusammensetzung der Verschuldungsquote 59 Seite: 3 von 60 s Sparkasse Leverkusen Abkürzungsverzeichnis a.F. Alte Fassung BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CPV Credit Portfolio View CRR Capital Requirements Regulation EWB Einzelwertberichtigung EWR Europäischer Wirtschaftsraum GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch Instituts VergV Instituts-Vergütungsverordnung JA Jahresabschluss k.A. keine Angabe KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute NRW Nordrhein-Westfalen OGA Organismen für gemeinsame Anlagen PWB Pauschalwertberichtigung RSGV Rheinischer Sparkassen- und Giroverband SolvV Solvabilitätsverordnung TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Seite: 4 von 60 s Sparkasse Leverkusen 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR / sowie § 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der Sparkasse Leverkusen erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse Leverkusen macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen, keinen Gebrauch. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Leverkusen: • Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Kapitalaufschläge gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) • Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) • Art. 441 CRR (Die Sparkasse Leverkusen ist kein global systemrelevantes Institut.) • Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) • Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Seite: 5 von 60 s Sparkasse Leverkusen • Art. 454 CRR (Die Sparkasse Leverkusen verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) • Art. 455 CRR (Die Sparkasse Leverkusen verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse Leverkusen veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse Leverkusen jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse Leverkusen hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFinRundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse Leverkusen hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Seite: 6 von 60 s Sparkasse Leverkusen 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen nach 435 (1) Buchstaben a) bis f) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und –politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und –systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB veröffentlicht. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und konzise Risikoerklärung (Art. 435 (1) e, f CRR): Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht enthält den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.1.1 Strategien und Prozesse Die Sparkasse Leverkusen hält bezüglich ihrer gesetzten Strategien und implementierten Prozesse die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ein. Die strategischen Ziele der Sparkasse Leverkusen sowie die Definition von Risikotragfähigkeit und Risikoneigung sind in der Geschäftsstrategie festgelegt, welche die Grundlage für alle nachfolgenden Strategien darstellt. Die Risikostrategie definiert im Sinne der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) die strategischen Vorgaben für das Risikomanagement der Sparkasse Leverkusen. Ausgangspunkte für die Risikostrategie sind einerseits die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen aus der Geschäftsstrategie sowie andererseits die im Rahmen der jährlichen Risikoinventur identifizierten und hinsichtlich ihrer Relevanz eingestuften Risikokategorien. Die im Rahmen der Geschäftsstrategie der Sparkasse Leverkusen vorgenommene ausführliche Umfeldanalyse dient ebenso als Grundlage für die Risikostrategie. Die in dieser Strategie dargestellten Risikosteuerungs- und –controllingprozesse zielen darauf ab, Risiken hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit und potenziellen Höhe einschätzen zu können, um sie dadurch transparent und steuerbar werden zu lassen. Die jederzeitige Einhaltung der Risikotragfähigkeit kann dadurch überprüft und als ein grundlegendes Ziel der Risikosteuerung verankert werden. 2.1.2 Struktur und Organisation der Risikosteuerung Das Erzielen von Erträgen im Bankgeschäft ist grundsätzlich mit dem Eingehen von Risiken verbunden. Dabei beinhaltet der Begriff Risiko die Möglichkeit, dass sich die künftige wirtschaftliche Lage der Sparkasse negativ entwickeln kann bzw. dass es negative Abweichungen zu den erwarteten Erträgen gibt. Ziel des Risikomanagements in der Sparkasse Leverkusen ist, diese Risiken transparent und dadurch steuerbar zu machen. Insofern sind der bewusste Umgang, das aktive Management und die laufende Überwachung von Risiken Kernelemente des Geschäftserfolges der Sparkasse. Dabei ist zu gewährleisten, dass die insgesamt eingegangenen Risiken die Risikotragfähigkeit der Sparkasse nicht übersteigen. Damit dies sichergestellt ist, wird der Vorstand regelmäßig durch eine umfangreiche Berichterstattung informiert. Ferner sind gesetzliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen zu beachSeite: 7 von 60 s Sparkasse Leverkusen ten. Mindestens jährlich erfolgt im Rahmen der Strategieüberprüfung eine Fortschreibung der Mittelfristplanung („Basel-III-Simulation“). Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass das langfristig benötigte Risikokapital zur Verfügung steht. Für die betriebswirtschaftliche Risikotragfähigkeit wurde im Zusammenhang mit der Mittelfristplanung („Basel-III-Simulation“) eine strategische Obergrenze definiert, die jährlich überprüft wird. Die Risikostrategie definiert im Sinne der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) die strategischen Vorgaben für das Risikomanagement. Ausgangspunkte für die Risikostrategie sind einerseits die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen aus der Geschäftsstrategie sowie andererseits die im Rahmen der jährlichen Risikoinventur identifizierten und hinsichtlich ihrer Relevanz eingestuften Risikokategorien. Die aufsichtsrechtlich geforderte Funktionstrennung wird durch die Aufbauorganisation der Sparkasse gewährleistet. Die Risikosteuerung obliegt dem Vorstand. Die Risikocontrollingeinheiten messen und bewerten die Risiken und den Ertrag und gewährleisten die Überwachung sowie die Einhaltung der Limite. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion im Sinne der MaRisk wird vom Direktor Gesamtbanksteuerung wahrgenommen. Die Revision prüft nach risikoorientierten Grundsätzen die Anwendung, Funktionsfähigkeit, Wirksamkeit und Angemessenheit der Risikomanagement-, Risikocontrolling- und Informationssysteme sowie des Berichtswesens. Die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme wird darüber hinaus durch Notfallkonzepte gesichert. Alle Notfallmaßnahmen werden schriftlich in einem Notfallhandbuch festgehalten. Dieses wird jährlich aktualisiert. Die Steuerung der Sparkasse erfolgt primär periodisch, d.h. am GuV-Ergebnis orientiert. Da jedoch auch die wertorientierte Sichtweise zusätzliche steuerungsrelevante Informationen liefert - beispielsweise adverse Entwicklungen frühzeitiger als in der periodischen Sicht erkannt werden können - wird ihr entsprechend ihrer Bedeutung mit einem eigenen Steuerungskreis Rechnung getragen. Ausgangspunkt unseres Risikomanagements ist eine GuV-orientierte und barwertige Risikotragfähigkeitsanalyse. Dabei verfolgt die Sparkasse die Fortführungssicht (Going Concern). Die ermittelten Risikodeckungsmassen werden - in Abhängigkeit der hauseigenen Priorisierung - in verschiedene Kategorien eingeteilt, wobei jeweils ein bedeutender Teil nicht ins Risiko gesetzt wird und somit als zusätzlicher Risikopuffer bestehen bleibt. Limitierender Faktor für die periodisch einsetzbare Risikodeckungsmasse ist die strategische Obergrenze gemäß Basel III. Dem einzusetzenden Risikodeckungspotenzial werden die verschiedenen Risikokategorien gegenübergestellt und auf einem 99% Konfidenzniveau betrachtet. Kompensierende und damit risikomindernde Korrelationseffekte werden nur innerhalb der einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Ergänzend werden diese im Rahmen der Risikoinventur betrachtet. Die eingesetzten Risikomodelle werden einerseits hinreichend konservativ parametrisiert und andererseits die zentralen Methoden, Annahmen und Parameter der wesentlichen Risikokategorien einer jährlichen Validierung unterzogen und vom Vorstand genehmigt. In 2016 wird eine Umstellung der Risikotragfähigkeitsrechnung auf das standardisierte Verfahren der Sparkassen-Finanzgruppe (S-RTF) angestrebt. Auf Basis der jährlichen Risikoinventur werden im Risikohandbuch der Sparkasse alle relevanten Risikokategorien bzw. -arten aufgeführt. Als übergeordnete Risikokategorien werden hierbei die Bereiche Adressenrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken, Beteiligungsrisiken und sonstige Risiken betrachtet. Diese sind bis auf die sonstigen Risiken im Sinne der MaRisk als wesentlich eingestuft. Die Risikostrategie konkretisiert die strategischen Leitlinien für die wesentlichen Risikokategorien. Die Adressen- und Marktpreisrisiken stellen die dominierenden (steuerbaren) Risiken in der Sparkasse dar. Seite: 8 von 60 s Sparkasse Leverkusen Ergänzend werden vierteljährlich für die wesentlichen Risiken sowie risikoartenübergreifend Stresstests, die die Verlustanfälligkeit der Sparkasse bezüglich außergewöhnlicher, aber plausibel möglicher Ereignisse (Extremszenarien) überprüfen, durchgeführt. Es wird sowohl die wertorientierte als auch die periodische Sicht abgebildet. Neben den Liquiditätsauswirkungen werden auch die Auswirkungen auf die Risikotragfähigkeit und die regulatorischen Kennziffern betrachtet. Maßgeblich für das Bestehen eines Stresstests ist, ob nach Eintritt des Stressfalls und 50% des Risikofalls die operative Geschäftstätigkeit der Sparkasse aufrechterhalten werden kann. Neben diesen „normalen“ Stresstests sind auch sogenannte inverse Stresstests durchzuführen, bei denen umgekehrt gefragt wird, welche Szenarien eintreten müssten, damit das Geschäftsmodell der Sparkasse nicht wie bisher fortgeführt werden kann. Dies ist nach unserer Definition dann der Fall, wenn nach Eintritt des inversen Stresses nicht mehr genügend Risikokapital vorhanden ist, um auf einem 99%igen Konfidenzniveau 50% der aktuellen Risiken zu decken und gleichzeitig die aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Auf Basis dieser kritischen Schwelle wurden unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen für alle wesentlichen Risikoarten sowie risikoartenübergreifend inverse Stresstests konzipiert. Die Stresstests werden inklusive der zentralen Risikofaktoren und Modellannahmen mindestens jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Lediglich in jeweils einem von insgesamt 11 „normalen“ Szenarien wurden die o.g. konservativen Grenzen teilweise unterschritten. Ein konkreter Handlungsbedarf ergab sich jedoch nicht. Bis auf dieses Einzelszenario wurden alle weiteren Stresstests im gesamten Jahresverlauf bestanden. Im Rahmen der Analyse von Risikokonzentrationen wird mindestens jährlich für alle wesentlichen Risiken zunächst untersucht, ob bzw. welche Intra- und / oder Inter-Risikokonzentrationen grundsätzlich vorliegen, welche als wesentlich eingeschätzt werden und ob diese bereits gesteuert / limitiert werden. Darauf aufbauend wird entschieden, ob sich zusätzlicher / neuer Steuerungsbedarf ergibt. Dies geschieht anhand definierter Schwellenwerte zur strukturellen Konzentration sowie der damit verbundenen Risikowirkung. Von der Sparkassen Rating- und Risikosysteme GmbH wird derzeit gemeinsam mit dem Rechenzentrum ein „standardisiertes MaRisk-Reporting“ für die Sparkassen-Finanzgruppe entwickelt, das voraussichtlich in 2017 eingesetzt werden kann. Mit diesem Reporting werden die wesentlichen gemäß MaRisk relevanten Kennzahlen weitestgehend automatisch und standardisiert in einem Portfolio von Berichten dargestellt, das die bisherigen turnusmäßigen Risikoberichte ersetzen kann. In 2016 führt die Sparkasse als Vorbereitung auf den möglichen Rollout einen Vorabcheck durch, in dem festgestellt wird, ob alle notwendigen Liefersysteme bereits im Einsatz sind. Ferner wird ein Plan zu den erforderlichen Einführungs- und Vorbereitungsmaßnahmen für unser Haus aufgestellt. 2.1.3 Adressenrisiken Unter Adressenrisiken erfassen wir die Gefahr eines unerwarteten Ausfalls vertraglich zugesagter Leistungen. Neben Zahlungsverpflichtungen aus dem Kreditgeschäft fallen hierunter auch Kontrahentenund Emittentenrisiken unserer Eigengeschäfte inkl. Derivate. Daneben betrachten wir die Adressenrisiken auch unter dem Aspekt der unerwarteten Bonitätsverschlechterung und der Besicherung der Forderung der Kreditnehmer. Eine sorgfältige Auswahl unserer Vertragspartner sowie hinreichende Diversifikation des Kreditportfolios sind die wesentlichen Merkmale zur Begrenzung unserer Adressenrisiken. Die Steuerung des Risikos aus Größenkonzentrationen erfolgt über Limitsysteme, die sich an fest vorgegebenen Kriterien wie Bonität und Kreditvolumen orientieren. In diesem Zusammenhang wurde ein pragmatisches Verfahren etabliert, bei dem der Anteil der erwarteten Verluste großer Kundenengagements ins Verhältnis zum Seite: 9 von 60 s Sparkasse Leverkusen gesamten erwarteten Verlust gesetzt wird. Seit 2012 konnte ein deutlicher Abbau der Konzentration erreicht werden. Die Messung und Analyse der Adressenrisiken erfolgt neben einer risikobewussten Kreditwürdigkeitsprüfung durch den Einsatz der Rating- und Scoringverfahren der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH bzw. durch Heranziehen von externen Ratings von Standard & Poor’s bzw. Moody’s sowie in Einzelfällen durch Übernahme eines Landesbanken-Ratings. Der Vorstand erhält vierteljährlich einen Kredit-Risiko-Report für das Kreditgeschäft, der auch die Eigenanlagen (Depot A inkl. Derivate) umfasst. Darüber hinaus wird ebenfalls vierteljährlich (bis 2015 monatlich) ein Bericht über Handelsgeschäfte erstellt, in dem die jeweiligen Kontrahenten und Emittenten aufgeführt sind. Unser Kundenkreditgeschäft teilt sich im Kredit-Risiko-Report zu in etwa gleichen Teilen auf die Privatkunden und Unternehmenskredite auf, wobei die Unternehmenskredite leicht überwiegen. In unserem Unternehmensportfolio macht das Grundstücks- und Wohnungswesen den Hauptanteil aus. Die Sparkasse Leverkusen richtet ihre Adressenrisikostrategie nach eingehenden Untersuchungen bewusst nicht branchenabhängig aus. Der genannte Branchenschwerpunkt wird hinsichtlich möglicher Risikowirkungen allerdings im Rahmen von Stresstestbetrachtungen und der Analyse von Risikokonzentrationen näher beleuchtet. In 2016 soll aufgrund des Volumenschwerpunktes darüber hinaus ein regelmäßiges Reporting zur Bestandsentwicklung etabliert werden. Der Schwerpunkt der Größenklassenverteilung liegt bei den größeren Engagements. Der weit überwiegende Teil des risikoklassifizierten Kreditportfolios verteilt sich auf gute bis mittlere Bonitäten. Der Schwerpunkt der hinterlegten Sicherheiten liegt auf privaten und gewerblichen Grundpfandrechten. Eine Abbildung der potenziellen konzentrationsbedingten Risiken erfolgt im Rahmen eines regelmäßig durchgeführten Stresstests. Weitere Steuerungsinstrumente sind Marktschwankungsstudien sowie eine regelmäßige Überprüfung der den Grundpfandrechten zu Grunde liegenden Objektwerten ≥ 3 Mio.€. Die Sparkasse besitzt keine Engagements in Staatsanleihen von Emittenten aus den wirtschaftsschwachen Staaten des Euro-Währungsraums und ist somit nicht direkt von der Staatsschuldenkrise tangiert. Zur Abschirmung der Adressenrisiken wurden Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen gebildet. Zur Deckung der unerwarteten Risiken bestehen Vorsorgereserven bzw. Rücklagen im Fonds für allgemeine Bankrisiken. Der für das Geschäftsjahr zu erwartende Risikovorsorgebedarf wird regelmäßig unterjährig im Rahmen der „EWB-Vorschau“ ermittelt, von dem für die Risikoüberwachung zuständigen Fachbereich zusammengefasst und dem Gesamtvorstand zur Kenntnis gegeben. Durch ein vom Rechenzentrum angebotenes Frühwarnverfahren werden darüber hinaus auf der Basis quantitativer und qualitativer Risikomerkmale frühzeitig Kreditnehmer identifiziert, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, um damit Risikobegrenzungs- bzw. Gegensteuerungsmaßnahmen einleiten zu können. Im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Regelungen kommt der Kreditrisikostandardansatz zur Anwendung. Seite: 10 von 60 s Sparkasse Leverkusen Mit Inkrafttreten der CRR zum 1. Januar 2014 sind die Voraussetzungen für eine privilegierte Anrechnung von durch Immobilien besicherten Forderungen verschärft worden. Nach der CRR muss halbjährlich, erstmals seit dem Stichtag 30. Juni 2014, für durch Wohnimmobilien besicherte Kredite ein sogenannter „Hard Test“ durchgeführt werden. Dabei werden die ökonomischen Verluste für wohnwirtschaftlich besicherte, privilegierte Kredite ermittelt und an die Deutsche Bundesbank gemeldet. Hierbei werden wir vom Rechenzentrum und der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH unterstützt. Die Relation von Ertrag aus dem Kreditgeschäft und dem durch Kredite gebundenen Eigenkapital wird seit 2015 separat geplant und regelmäßig überwacht / reportet. Ebenfalls ist bei größeren Finanzierungen eine vergleichbare Berechnung für den Einzelfall in den Kreditprozess integriert worden. Hierdurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Grad der Eigenkapitalunterlegung durch die steigenden Eigenkapitalanforderungen nach Basel III immer mehr an Bedeutung gewinnt. Adressenrisiken gehören zu den bedeutendsten Risiken der Sparkasse. Die Überprüfung der Auslastung der Risikolimite erfolgt quartalsweise. Um Kreditrisiken auf Portfolioebene ermitteln zu können, wird über das Kreditrisikomodell „Credit Portfolio View“ (CPV) der erwartete und unerwartete GuVbzw. Vermögensverlust des gesamten Kreditportfolios (wertorientiert inklusive Eigenanlagen und Derivaten) auf Einjahressicht bei einem Konfidenzniveau von 99% berechnet. Darüber hinaus lassen sich vorhandene Konzentrationen im Kreditportfolio erkennen und entsprechende Steuerungsmaßnahmen ableiten. Für eine noch stärker auf Portfoliostrukturveränderungen ausgerichtete Risikomessung hat die Sparkasse zum Jahresende 2015 das CPV-Periodikmodul eingeführt. Hiermit werden die Direktabschreibungen und EWB-Neubildungen für das Kundengeschäft simuliert. Für die periodischen Adressenausfallrisiken des Depot A wird derzeit ein pauschaler Risikopuffer in der Risikotragfähigkeitsrechnung angesetzt. Die Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH entwickelt derzeit ein Verfahren zur indikativen periodischen Ausfallrisikoschätzung für das Depot A, das wir perspektivisch nutzen wollen. In der wertorientierten Sicht werden die Risiken für das Kundengeschäft und Depot A (inkl. Derivate) mit dem Simulationsmodell CPV „Barwertmodul“ quantifiziert. Aus der sich ergebenden Portfoliowertänderungsverteilung wird der Value-at-Risk für das 99%ige Konfidenzniveau ermittelt. Das Risikolimit wurde in beiden Sichtweisen im gesamten Jahresverlauf eingehalten. Während das ausgewiesene Risiko in der periodischen Sicht bedingt durch die Einführung des CPV-Periodikmoduls gestiegen ist, bewegte sich die Auslastung in der barwertigen Sicht leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Die eingetretenen GuV-Belastungen aus dem Kreditgeschäft der Sparkasse sind in 2015 im Vergleich zum Vorjahr per Saldo erstmals positiv und liegen hiermit deutlich unter dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Das Ergebnis von 2015 liegt damit im Bereich des Durchschnitts aller rheinischen Sparkassen. Trotz einer vergleichsweise robusten Konjunkturerwartung budgetiert die Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2016 aus Vorsichtsgründen ein höheres Kreditbewertungsergebnis, das deutlich über den vergleichsweise günstigen Ergebnissen der vergangenen Jahre liegt. 2.1.4 Marktpreisrisiken Die Sparkasse Leverkusen ist Nicht-Handelsbuch-Institut. Unter Marktpreisrisiken versteht die Sparkasse Leverkusen diejenigen Risiken, die aus der Unsicherheit bezüglich zukünftiger Wertentwicklungen beobachtbarer Märkte resultieren. Darüber hinaus werden - an der Schnittstelle zu Liquiditäts- bzw. Adressenrisiken - auch Marktliquiditäts- und Spreadrisiken innerhalb des Marktpreisrisikos gemessen, gesteuert und limitiert. Zur Integration der gesamten Seite: 11 von 60 s Sparkasse Leverkusen Marktpreisrisiken wird hierbei auf eine parallele historische Simulation zurückgegriffen; dadurch ist es möglich, die historisch eingetretenen Diversifikationseffekte adäquat zu berücksichtigen. 2.1.5 Zinsänderungsrisiken Diese haben ihre Ursache in Kapitalmarktzinsschwankungen. Sie schlagen sich in Form von Abschreibungen auf den festverzinslichen Wertpapierbestand, Substanzverlusten hinsichtlich des gesamten Zinsbuches sowie Beeinträchtigungen der Zinsspanne infolge von unterschiedlichen Zinsanpassungsmöglichkeiten bei bilanziellen Aktiv- und Passivposten nieder. Die Quantifizierung der Abschreibungsrisiken sowie der Substanzwertrisiken des gesamten Zinsbuches und der sonstigen Marktpreisrisiken erfolgt anhand von historischen Simulationen. Die Berechnungen beruhen im Bereich der Wertpapiere im weiteren Sinne auf einer Haltedauer bis zur Schließung der offenen Risikopositionen von 63 Handelstagen (Abschreibungsrisiken und Substanzwertverluste). Der historische Betrachtungszeitraum zur Ermittlung der Schwankungsintensität (Stützzeitraum) umfasst dabei grundsätzlich 500 Handelstage. Bei den Rentenfonds wird eine Historie von 10 Jahren berücksichtigt. Dabei werden Spreadrisiken in die Berechnung eingebunden. Die sich ergebenden Wertveränderungen werden auf einem Konfidenzniveau von 99% wöchentlich berechnet und an den Vorstand berichtet. Die Prognosequalität dieser Risikomessverfahren überprüfen wir bis dato im Rahmen eines halbjährlichen „Back-Testings“. Die Effekte einer möglichen Glattstellung der Wertpapierpositionen innerhalb von 63 Tagen werden dabei in der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Nach den Adressenrisiken wird für das Schwankungslimit der zweitgrößte Teil des periodischen Risikolimits bereitgestellt. In Folge der Auflösung des Spezialfonds und dem Kauf einiger Papiere in den Direktbestand sowie Berücksichtigung eines Beobachtungszeitraums von 10 Jahren für die Rentenfonds wurde das Risikolimit im Dezember 2015 überschritten und lag damit auch deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Im bisherigen Jahr 2016 bewegte sich die Risikoauslastung wieder deutlich unter dem Risikolimit. Die barwertigen Vermögensrisiken des gesamten Zinsbuches berechnet die Sparkasse mit Hilfe von historischen Simulationen mit einer Haltedauer von 360 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99%. Dabei wird die historische Entwicklung seit Ende 1999 berücksichtigt. Positionen mit unbestimmter Zinsbindungs- bzw. Kapitalfälligkeit (variabel verzinsliche Produkte) werden über Mischungsverhältnisse verschiedener Geld- und Kapitalmarktzinssätze auf der Grundlage der gleitenden Durchschnitte abgebildet. In Zinsprodukten enthaltene implizite Optionen werden dabei adäquat berücksichtigt. Vor dem Hintergrund eines wertorientierten Gesamtlimits für Marktpreisrisiken erfolgt keine separate Limitierung des Zinsänderungsrisikos. Im Zinsänderungsrisiko werden - unter Berücksichtigung von Korrelationen - auch die Schwankungen von Credit Spreads für unsere adressenrisikobehafteten Eigenanlagen sowie Marktliquiditätsrisiken abgebildet (siehe auch Liquiditätsrisiken). Darüber hinaus werden die Barwertänderungen des zinsgebundenen Vermögens beim Eintreten extremer Zinsszenarien simuliert. Die periodisierte Messung und Analyse des Zinsspannenrisikos erfolgt durch ein Simulationsverfahren, mit dem es gelingt, Zinsspannenrisiken auf der gleichen Datenbasis zu bewerten, die auch zur Quantifizierung der Vermögensrisiken des Zinsbuches herangezogen wird. Dies beinhaltet auch die Quantifizierung impliziter Optionen, variabel verzinslicher Produkte und Marktliquiditätsrisiken. Seite: 12 von 60 s Sparkasse Leverkusen Im Jahr 2015 haben wir damit begonnen, die Quantifizierung der impliziten Optionen mit Hilfe von SImplO zu überprüfen bzw. weiterzuentwickeln. Mit dieser Anwendung kann das Ausübungsverhalten differenzierter beobachtet und die Ergebnisse in die Zinsbuchsteuerung integriert werden. In 2016 soll unser bisher angewendetes Verfahren in der Zinsbuchsteuerung durch S-ImplO abgelöst werden. Die Berechnungen zum GuV-orientierten Zinsspannenrisiko weisen - wie im Vorjahr - überschaubare Risikowerte aus. Die aus der Risikotragfähigkeit für den 99%-Fall abgeleiteten Limite für negative Abweichungen von der prognostizierten Zinsspannenentwicklung wurden eingehalten. Darüber hinaus erfolgt die aufsichtsrechtliche Bewertung der Zinsänderungsrisiken anhand des durch die BaFin vorgegebenen standardisierten Zinsschocks. Die Sparkasse ist zum Jahresende 2015 ein „Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko“ im Sinne des Rundschreibens der BaFin Nr. 11/2011 vom 09.11.2011. Unter Einbeziehung der Berechnung zur Erfüllung des sogenannten Prüfkriteriums der BaFin ergibt sich für die Sparkasse jedoch, dass die Zinsänderungsrisiken i.V.m. den Erfordernissen aus der CRR die vorhandenen Eigenmittel nicht übersteigen. Zur Aktiv-Passiv-Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos hat die Sparkasse derivative Finanzgeschäfte als Makrohedge getätigt. Sämtliche Absicherungsgeschäfte wurden in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos einbezogen. 2.1.6 Sonstige Marktpreisrisiken Unter die sonstigen Marktpreisrisiken fallen grundsätzlich auch die Aktienkursrisiken (inkl. der Risiken aus Beteiligungen, sofern deren Wert von Aktienkursen bestimmt wird sowie Risiken aus Immobilienfonds). Aktienkursrisiken haben ihre Ursache in Schwankungen des gesamten Aktienmarktes oder einzelner Titel. Sie schlagen sich in Form von Abschreibungen auf den Aktienbestand und in Substanzverlusten nieder. Aktienkursrisiken haben allerdings aufgrund des Abbaus von Beständen zurzeit nahezu keine Bedeutung für die Sparkasse. Die Kursrisiken der im Beteiligungsportfolio der Sparkasse befindlichen Beteiligung an einer Aktiengesellschaft sind über ein Termingeschäft abgesichert. Sowohl die Aktienals auch die Absicherungsposition werden im Marktpreisrisiko abgebildet. Die Quantifizierung der Abschreibungsrisiken sowie der Substanzwertrisiken erfolgt anhand von historischen Simulationen. Die Berechnungen erfolgen im Bereich der Abschreibungsrisiken und der substanzwertorientierten Risiken integrativ mit den zinsinduzierten Risiken. Die Limitierung der Zinsänderungsrisiken und sonstigen Marktpreisrisiken erfolgt in der wertorientierten Sicht zusammengefasst in einem Gesamtlimit für Marktpreisrisiken. Hier werden auch Liquiditätsrisiken, Spreadrisiken und Korrelationen berücksichtigt. Das barwertige Marktpreisrisiko stellt den größten Anteil am barwertigen Gesamtrisiko der Sparkasse dar. Die Risikoentwicklung lag über dem Durchschnitt des Vorjahres. Das reservierte Risikolimit wurde innerhalb des gesamten Jahres eingehalten. Die Risikotragfähigkeit insgesamt war jederzeit gegeben. Währungsrisiken spielen in der Sparkasse eine untergeordnete Rolle und werden nicht aktiv eingegangen; sich aus Währungsgeschäften ggf. ergebende offene Positionen werden zeitnah geschlossen. Es erfolgt eine Überwachung im Rahmen der Bagatellgrenze zur Währungsgesamtposition gemäß den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der CRR. Seite: 13 von 60 s Sparkasse Leverkusen Die Aufteilung des Vermögens („Asset-Allocation“) im Bereich der Marktpreisrisiken wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Es wird grundsätzlich in breit gestreute Benchmarks bzw. Indizes investiert. Dieser Grundgedanke gilt auch für die Positionierung im Zinsbuch - dieses wird anhand einer Benchmark gesteuert, die hinsichtlich der Laufzeiten diversifiziert. Marktpreisrisiken stellen neben den Adressenrisiken den klassischen Risikotreiber dar und sind daher als wesentliches Risiko eingestuft. Über den Umfang der Zinsänderungs- bzw. sonstigen Marktpreisrisiken wird der Gesamtvorstand regelmäßig, mindestens vierteljährlich unterrichtet. Die Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken waren auch in 2015 im Fokus der Risikobetrachtung. Das Zinsniveau am Geld- und Kapitalmarkt ist seit 2009 deutlich rückläufig. Die Entwicklung hat sich in den vergangenen Jahren dabei nochmals verschärft, so dass sich die Zinsen aktuell auf einem historisch nie dagewesenen Niveau befinden. Seit 2015 sind sogar „Negativzinsen“ in bestimmten Laufzeitbändern im Interbankengeschäft üblich. Die gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland ist weiterhin robust, während die Krisen anderer Länder nach wie vor erhöhte Aufmerksamkeit verlangen. Die Gefahr von Kursverlusten am Rentenmarkt bzw. einer abnehmenden Zinsspanne ist vor dem Hintergrund des sehr niedrigen absoluten Zinsniveaus für lange Laufzeiten nach wie vor nicht zu unterschätzen. Durch die aus der Risikotragfähigkeit abgeleiteten Limite wird die Sparkasse Leverkusen die Marktpreisrisiken im wertorientierten und periodischen Bereich weiterhin eng beobachten und konsequent begrenzen. Für 2016 werden sich die Marktpreisrisiken im Wesentlichen auf dem Niveau des Vorjahres bewegen. Die Erträge aus der zentralen Steuerung (Fristentransformation, Spreadertrag, Eigenkapitalverzinsung, u.ä.) nehmen aufgrund der unverändert fortgeschriebenen Marktsituation deutlich ab. 2.1.7 Beteiligungsrisiken Das aktuelle Beteiligungsportfolio der Sparkasse Leverkusen ist klassifiziert in kreditsubstituierende (Kapitalbeteiligungen) bzw. nicht kreditsubstituierende Beteiligungen. Das Beteiligungsportfolio der Sparkasse Leverkusen konzentriert sich fast ausschließlich auf nicht kreditsubstituierende Beteiligungen. Hier liegt wiederum der Schwerpunkt bei den Pflicht- / Verbundbeteiligungen, bei denen die Sparkasse über die Stammkapitalhaltung am Regionalverband, über einen von der Sparkasse beauftragten Dritten innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe (z.B. Zweckverband, Beteiligungsgesellschaft) oder in direkter Form an Verbundunternehmen beteiligt ist. Darüber hinaus werden Beteiligungen gehalten, die als strategische Beteiligungen der regionalen Wirtschaftsförderung anzusehen sind. Das Beteiligungsengagement der Sparkasse Leverkusen wird sich auch in Zukunft auf Pflicht- und Verbundbeteiligungen konzentrieren. Durch die Beteiligung an Verbundunternehmen trägt die Sparkasse Leverkusen dem Verbundgedanken und der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe besonders Rechnung. Das Eingehen solcher Beteiligungen dient einem langfristigen strategischen Zweck und ist nicht unbedingt mit einer unmittelbaren Gewinnerzielungsabsicht über die Haltedauer begründet. Ziel ist es dennoch, den wirtschaftlichen Erfolg der Sparkasse dauerhaft zu stärken. Dies kann z.B. über Kostenvorteile durch Aufgabenbündelung, Kooperationen im Kundengeschäft oder knowhow-Transfer geschehen. Das Beteiligungsrisiko gehört zu den wesentlichen Risiken der Sparkasse. Auf der Basis eines Referenzmodells, das auch Korrelationseffekte berücksichtigt, werden quartalsweise Beteiligungsrisiken für die periodische und die wertorientierte Risikotragfähigkeit ermittelt. Des Weiteren werden die Maßnahmen einbezogen, die sich aus der Stützung und anschließenden Umstrukturierung der ehemaligen WestLB ergeben haben. Für diese Risiken wird ein entsprechender Teil als „Risikopuffer“ der Seite: 14 von 60 s Sparkasse Leverkusen Risikodeckungsmasse zur Verfügung gestellt. Der ausgewiesene Risikoumfang hat sich im Vergleich zum Vorjahr insgesamt leicht erhöht. Für die Zwecke der handelsrechtlichen Bewertung der Beteiligung der rheinischen Sparkassen am RSGV bilden die Unternehmensbewertungen der wesentlichen Verbandsbeteiligungen nach IDW S1, HFA 10 die Grundlage. Die Entwicklung der Beteiligungsrisiken wird in starkem Maße durch die großen strategischen Beteiligungen des Verbandes geprägt. Bei diesen Beteiligungen ist es nicht ausgeschlossen, dass sich die Ertragssituation vor dem Hintergrund des aktuellen Niedrigzinsumfeldes verschlechtert. Dies kann grundsätzlich auch auf die Bewertung der Verbandsbeteiligung durchschlagen. Im Beteiligungsportfolio der Sparkasse befindet sich auch eine Beteiligung an einer Aktiengesellschaft. Kursrisiken aus dieser Beteiligung sind abgesichert und im Marktpreisrisiko abgebildet. Am 11.12.2009 wurden die Verträge zur Errichtung einer Abwicklungsanstalt („Erste Abwicklungsanstalt“) im Zusammenhang mit der WestLB gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz geschlossen. Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf (RSGV) ist entsprechend seines Anteils (25,03%) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd.€ und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd.€ zu übernehmen. Auf die Sparkasse entfällt als Mitglied des RSGV damit eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV (2,1%). Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2015 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden. Es besteht aber das Risiko, dass die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer entsprechend ihres Anteils am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Für dieses Risiko wird die Sparkasse nach derzeitigem Stand für einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres eine jahresanteilige bilanzielle Vorsorge bilden. Im Jahr 2016 findet unter Einbeziehung aller Beteiligten eine Überprüfung des Vorsorgebedarfs statt. Für das Geschäftsjahr 2015 wurde eine Vorsorge in Höhe von 1,5 Mio. € durch Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB getroffen. Über Entwicklungen bzw. wesentliche Veränderungen der Beteiligungen wird der Vorstand halbjährlich (ab 2016 jährlich) informiert. Für 2016 erwarten wir im Vergleich zum Jahresende 2015 keine nennenswerten Veränderungen bei den Beteiligungsrisiken. 2.1.8 Liquiditätsrisiken Die Sparkasse unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Liquiditätsrisiko im engeren Sinne und dem Liquiditätsrisiko im weiteren Sinne. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko (Liquiditätsrisiko im engeren Sinne) bezeichnet die aktuelle oder zukünftige Gefahr, dass das Institut zahlungsunfähig (illiquide) wird, also seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt oder nur mit erheblichen Kosten nachkommen kann. Auf diese Form des Liquiditätsrisikos zielt auch die aufsichtsrechtliche Sichtweise ab. Hier ermittelt die Sparkasse monatlich die geforderten Kennzahlen der Liquiditätsverordnung (LiqVO). Demnach besteht dann ein Liquiditätsrisiko, wenn innerhalb der nächsten 30 Tage bzw. innerhalb der nächsten drei Betrachtungszeiträume die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel die zu erwartenden Liquiditätsabflüsse nicht abdecken. Die Liquiditätskennzahl des ersten Laufzeitbandes (< 1 Monat) dient darüber hinaus als Grundlage für ein Ampelsystem, über dessen Einhaltung der Vorstand regelmäßig im Rahmen des vierteljährlichen Liquiditätsrisikoreportings unterrichtet wird. Ergänzend nutzt die Sparkasse das vom Rheinischen Sparkassen- und Giroverband zur Verfügung gestellte Simulationstool „Liquiditätsmanagement“ (LiMa) zur Szenarioanalyse des aufsichtsrechtlichen Seite: 15 von 60 s Sparkasse Leverkusen Liquiditätsrisikos. Hiermit können Effekte aus potenziellen liquiditätsbedingten Verwerfungen auf die Liquiditätskennzahl simuliert werden, die sowohl institutsindividuell (z.B. durch den vermehrten Abfluss von Einlagen) als auch aufgrund von Marktbewegungen (z.B. schlechtere Verkaufskurse bei den Wertpapieren der Liquiditätsreserve) bedingt sein können. Die Szenarienberechnung erfolgt vierteljährlich zum Quartalsende. Alle Szenarien werden regelmäßig überprüft. Neben die Liquiditätskennzahl ist seit Oktober 2015 die Liquidity Coverage Ratio (LCR) getreten, deren Parameter deutlich strenger ausgelegt sind. Die LCR befindet sich in der Einführungsphase; die endgültigen Vorgaben gemäß delegierter Verordnung werden erst im Verlauf des Jahres 2016 in die EDV und letztlich in die Meldebögen integriert. Die Sparkasse hat im Jahr 2015 bereits ein vorläufiges Steuerungskonzept sowie eine vorläufige Notfallplanung entwickelt. Im Laufe des Jahres 2016 werden hierauf aufbauend mögliche Szenarien / Risikotoleranzen im Hinblick auf die Messung des „LCRRisikos“ entwickelt. Perspektivisch sind weitere aufsichtsrechtliche Kennziffern im Bereich der Liquiditätsrisiken von Bedeutung: Neben der zukünftig einzuhaltenden NSFR („Net Stable Funding Ratio“) betrifft dies weitere sogenannte „Beobachtungskennziffern“. Liquiditätsrisiken steuert die Sparkasse darüber hinaus vornehmlich, indem monatlich der kurzfristige Liquiditätsstatus ermittelt wird, sowie durch eine mittelfristige Liquiditätsplanung. Ferner haben wir in einer Liquiditätsliste festgelegt, welche Maßnahmen zu treffen sind, um einen Liquiditätsengpass zu vermeiden bzw. zu beheben und die definierten Schwellenwerte wieder zu erreichen. Die Sicherstellung der laufenden Liquidität erfolgt über Geldmarkttransaktionen sowie über eine liquiditätsorientierte Strukturierung unserer Aktiva und Passiva. Im Rahmen der Messung des täglichen Liquiditätsrisikos (Gelddisposition) werden die historischen Liquiditätszu- und -abflüsse - unter Herausrechnung der durch die Sparkasse selbst ausgelösten Zahlungen - pro Arbeitstag ermittelt. Hieraus lassen sich bei ausreichender Datenhistorie „unerwartete“ Liquiditätsbelastungen (per Saldo besonders hohe Mittelabflüsse) auf verschiedenen Konfidenzniveaus ermitteln. Es wird sichergestellt, dass die zur Verfügung stehenden Finanzierungslinien die maximale „unerwartete“ Liquiditätsbelastung deutlich übersteigen. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Limitauslastung des dispositiven Liquiditätsrisikos informiert. Zu den Hauptrefinanzierungsquellen der Sparkasse zählen neben dem Kundengeschäft, der Sparkassen-Haftungsverbund, der Interbankenmarkt sowie bei Bedarf die Offenmarktgeschäfte. Zudem werden Pfandbriefe emittiert. Um Risikokonzentrationen zu vermeiden, haben wir eine effektive Diversifikation der Refinanzierungsquellen und Laufzeiten durch diverse Maßnahmen sichergestellt. So ist der Betrag je Kontrahent pro Fälligkeitsjahr limitiert. Das allgemeine Marktliquiditätsrisiko (Liquiditätsrisiko im weiteren Sinne) von Produkten und Märkten bezeichnet die Gefahr, dass (aktivisch) aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nur schwer zu fairen Marktpreisen oder zu nahe bei den Marktpreisen liegenden Werten liquidiert bzw. (passivisch) Finanztitel an den Finanzmärkten nur schwer zu fairen Marktpreisen beschafft werden können. Diese Form des Liquiditätsrisikos bezeichnet demnach den Fall, dass sich das Vermögen (wertorientiertes Liquiditätsrisiko) bzw. der laufende Ertrag (periodisches Liquiditätsrisiko) der Sparkasse aufgrund veränderter Liquiditätsprämien für von der Sparkasse gehaltene Vermögenspositionen bzw. von eigenen Refinanzierungsgeschäften verringert. Maßgeblich für das wertorientierte Liquiditätsrisiko ist die Schwankung der Liquiditätsprämie (= Liquiditätsaufschlag) im Zeitablauf. Die Sparkasse hat ein Verfahren zur Messung dieser Risiken konzipiert. Hierbei werden die Instrumente zur Quantifizierung des barwertigen Zinsänderungsrisikos genutzt, wobei die Daten um nicht liquiditätswirksame Positionen bereinigt werden. Die Ergebnisse sind Be- Seite: 16 von 60 s Sparkasse Leverkusen standteil der Berichte zum barwertigen Zinsänderungsrisiko, welche ausführlich im Kapitel Marktpreisrisiken beschrieben sind. Korrelationen zwischen Zins- und Aktienbuch sowie Liquidität werden berücksichtigt. Zum Liquiditätsmanagement der Sparkasse Leverkusen gehört auch, dass die Kosten für die Aufnahme bzw. die Erträge aus der Anlage von Liquidität adäquat berücksichtigt werden. Entsprechend werden Liquiditätskosten in der Produktkalkulation der Sparkasse Leverkusen berücksichtigt. Dieses Verfahren genügt dem in den MaRisk geforderten „einfachen Kostenverrechnungssystem“. Zum Ende des Jahres wurde diese Eigenlösung durch das Liquiditätskostenverrechnungssystem-Tool (LVS) des RSGV abgelöst und kommt seitdem auch im Rahmen der Ermittlung der periodischen Marktliquiditätsrisiken zur Anwendung. Mit Hilfe des LVS und unter Verwendung unterschiedlicher Zinsstrukturkurven (zum Beispiel gedeckte und ungedeckte Kurven) können die Liquiditätsbeiträge der Aktiv- und Passivgeschäfte (Liquiditätskosten und -nutzen) produktspezifisch und verursachungsgerecht im Zeitablauf ermittelt werden. Limite und Limitauslastungen in Bezug auf die aufsichtsrechtliche und dispositive Messung des Liquiditätsrisikos und die Einhaltung der Überwachungskennzahlen werden regelmäßig an den Vorstand berichtet. Die Sparkasse hat ein eigenes pragmatisches Modell zur Ermittlung der Überlebensperiode („Survival Period“) entwickelt. Hierbei wird analysiert, wie lange die liquidierbaren Aktiva (Eigenanlagen) ausreichen, um die in einem Stressszenario simulierten Zahlungsmittelabflüsse zu decken. Hierbei wird auf der Passivseite von einem Stress-szenario (hohe Verfügung von Einlagen) ausgegangen, dessen Parameter an die der LCR (Liquidity Coverage Ratio) angelehnt sind. Aufsichtsrechtlich vorgegeben ist ein Mindestwert von einem Monat; die Sparkasse Leverkusen hat als Risikotoleranz einen Mindestzeitraum von sechs Monaten festgelegt. Der Mindestzeitraum wurde - wie im Vorjahr - im gesamten Jahresverlauf deutlich übertroffen. Die Ergebnisse werden dem Vorstand quartalsweise im Rahmen des Liquiditätsrisikoreportings zur Kenntnis gebracht. Das Liquiditätsrisiko gehört zu den wesentlichen Risiken der Sparkasse. Da die Ermittlung der Liquiditätsrisiken im weiteren Sinne vereinfacht, aber umfassend in die Messung der periodischen und wertorientierten Zinsänderungsrisiken integriert ist, erfolgt keine separate Limitierung im Rahmen der Risikotragfähigkeit. Die Liquiditätsrisiken dürften sich in 2016 in etwa auf dem Niveau des abgelaufenen Jahres bewegen. 2.1.9 Operationelle Risiken Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Schäden verstanden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Hierzu zählen Systemausfälle und Rechtsrisiken, aber auch die qualitative und quantitative Angemessenheit des Personalbestandes. Der Risikomanagementprozess erstreckt sich auf die Erfassung / Fortschreibung der Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank sowie eine Ursachenanalyse, Bewertung - inkl. Rückkopplung der Ergebnisse an die Verantwortlichen und ggfs. Einleitung von Gegensteuerungsmaßnahmen bei bedeutsamen Risikofällen. Zentrale Elemente sind dabei neben der Risikoidentifikation und Risikoanalyse die Vermeidung operationeller Risiken oder zumindest der Transfer (Versicherung) von Schäden, die durch das Schlagendwerden der operationellen Risiken auftreten, sofern die hierfür nötigen (Gegen-) Maßnahmen unter Kosten- / Nutzenaspekten sachgerecht sind. Die vielfältigen Risiken bedürfen differenzierter Maßnahmen zur Begrenzung. Sie reichen von der Standardisierung der Arbeitsabläufe und der systematischen Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter bis hin zu Sicherheitskonzepten für den Einsatz von Informationstechnologie und die Einhaltung von speziellen Rechtsvorschriften sowie Verhaltensregeln für die Mitarbeiter in Seite: 17 von 60 s Sparkasse Leverkusen Gefahrensituationen. In Teilbereichen wurden zudem die Risiken durch den Abschluss von Versicherungen begrenzt bzw. gedeckt. Mit den vorgenannten Maßnahmen hat die Sparkasse bereits eine vielfältige und weitreichende Risikobegrenzung vorgenommen. Zur Quantifizierung des verbleibenden Risikos wird im Rahmen der regulatorischen Sicht das einmal jährlich nach dem Basisindikatoransatz ermittelte operationelle Risiko laufend mit Eigenkapital unterlegt. Ergänzend wird die Möglichkeit zur Teilnahme am bundesweiten Datenpooling der Sparkassen Ratingund Risikosysteme GmbH (SR) genutzt. Die von diesem zentralen Pool gelieferten Daten aller teilnehmenden Sparkassen werden mit den hausinternen Daten abgeglichen und können im Rahmen einer ergänzenden aktiven, vorausschauenden Steuerung zur Entwicklung von Szenarien genutzt werden. Neben der aufsichtsrechtlichen Sicht nimmt wie in den anderen Risikokategorien die wertorientierte und die periodische Messung des operationellen Risikos einen zentralen Platz ein. Auf der Basis der Ergebnisse des SR Datenpoolings hat die Sparkasse Leverkusen für die Risikomessung ein vereinfachtes Modell entwickelt. Grundlage ist neben den individuellen Daten der Sparkasse die vollständige Verlustverteilung aus dem SR Datenpooling. Auf einer integrierten Gesamtverteilung aufbauend wird ein Konfidenzniveau von 99% für operationelle Schäden bestimmt. Durch eine Variation der in einem Jahr noch möglichen Schäden wird neben der wertorientierten auch der periodischen Sichtweise Rechnung getragen. Dabei erfolgt eine rollierende Betrachtung der Anzahl der tatsächlichen Schadensfälle. Die operationellen Risiken stellen wesentliche Risiken für die Sparkasse dar. Sie sind in das Limitsystem der Sparkasse konsistent einbezogen und werden vierteljährlich in der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigt. Der jährliche Schaden in 2015 liegt analog dem Vorjahr nahezu auf einem in der Vergangenheit üblichen, überschaubaren Niveau. Für 2016 dürfte sich dieser Trend fortsetzen. Da operationelle Risiken nur begrenzt steuerbar sind, wird hierfür ein „Risikopuffer“ im Rahmen der Risikodeckungsmasse zur Verfügung gestellt, der sich in 2015 über dem Niveau des Vorjahres bewegte. Die operationellen Risiken dürften auch in Zukunft von untergeordneter Bedeutung sein, dies betrifft sowohl die Anzahl der Schadensfälle als auch die schlagend gewordenen Nettoschäden. 2.1.10 Gesamtbild der Risikolage Die für die Sparkasse Leverkusen maßgebenden Risiken finden sich im Bereich der Adressen- und Marktpreisrisiken sowie Beteiligungsrisiken. Die Entwicklung der Risikolage wird in regelmäßigen Abständen mittels verschiedener Verfahren überwacht. Über die Ergebnisse wird der Gesamtvorstand zeitnah unterrichtet. In den Reportings werden die unter Berücksichtigung einer Tragfähigkeitsuntersuchung festgesetzten Risikolimite bzw. Risikopuffer den eingetretenen Vermögensveränderungen und den vorhandenen Risiken gegenübergestellt. Die Überprüfung der strategischen Ausrichtung sowie eine gegebenenfalls notwendige Änderung werden im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Bilanzstrukturausschuss-sitzungen bzw. jährlich im Strategieüberprüfungsprozess vorgenommen. Besonderes Augenmerk legt die Sparkasse Leverkusen auf die intensive Nutzung von Diversifikationseffekten. Die wesentlichen Risiken werden durch die Risikodeckungsmasse ausreichend abgeschirmt. Mit dem installierten Risikomanagementsystem gewährleisten wir ein ausgewogenes Verhältnis von Risikotragfähigkeit und vorhandenen Geschäftsrisiken. Seite: 18 von 60 s Sparkasse Leverkusen Die im Rahmen unserer Gesamtbankrisikosteuerung zugewiesenen Risikolimite und Risikopuffer wurden unter Berücksichtigung der eingetretenen Vermögensveränderungen zu allen Berichtsstichtagen im Jahr 2015 eingehalten. In Folge der Auflösung des Spezialfonds kam es beim Marktpreisrisiko im Dezember 2015 zur temporären Überschreitung des Schwankungslimits. Die Risikotragfähigkeit der Sparkasse war insgesamt jederzeit gewährleistet. Mit Blick auf 2016 ist diese ebenfalls gegeben. Vor dem Hintergrund aktueller politischer und wirtschaftlicher Krisen sind aber weiterhin gegenüber dem historischen Durchschnitt erhöhte Bewertungsergebnisse nicht auszuschließen. Diesem Tatbestand haben wir durch in Summe nahezu unverändert hohe Budgetansätze für das Jahr 2016 Rechnung getragen. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 0 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2015 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Anzahl und Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind, neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen, in der Satzung enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung sowie den Widerruf der Bestellung ist die Zustimmung der Stadt Leverkusen als Träger der Sparkasse erforderlich. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalens beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Der Hauptausschuss und anlassbezogen ein externes Beratungsunternehmen unterstützen den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung, abgeschlossenes Hochschulstudium) und praktische (z. B. KreditentscheiSeite: 19 von 60 s Sparkasse Leverkusen dungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch die Stadt Leverkusen als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Personalvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalens durch die Arbeitnehmer gewählt. Sie werden anschließend zur Wahl vorgeschlagen und durch den Träger gewählt. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gemäß § 25 d) Abs. 8 KWG gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden unter Einbeziehung der Gremien gem. Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen bzw. durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt Chancen- und Risikobericht bzw. unter Punkt 2.1 Angaben zum Risikomanagement und Risikoprofil (Art. 435 (1)CRR) offengelegt. Der Verwaltungsrat wird im Rahmen der Verwaltungsratssitzungen mindestens quartalsweise über die aktuelle Risikolage informiert. Der Risikobericht wird zuvor auch im Risikoausschuss (§ 15 Abs. 3 SpkG NW) ausführlich besprochen und beinhaltet dieselben Aspekte der Risikoberichterstattung an den Vorstand. Seite: 20 von 60 s Sparkasse Leverkusen 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist der Anlage 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2015 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2015. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Sparkasse Leverkusen hat ausschließlich kleinteilige Volumina bei den Sparkassenkapitalbriefen im Kundengeschäft abgesetzt. In Anbetracht der Wesentlichkeit wird daher eine Zusammenfassung über alle ausgegebenen Sparkassenkapitalbriefe vorgenommen. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen zu den begebenen Ergänzungskapitalinstrumenten sind der Anlage 2 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der Anlage 3 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Artikel 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. 3.4 Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR Die folgende Abbildung stellt dar, in welchem Ausmaß die Höhe des harten Kernkapitals und des Kernkapitals zum 31.12.2015 die Mindesteigenmittelanforderungen übersteigt. Mindestquote Ausmaß der Überschreitung (gemäß Artikel 465 CRR i. V. m. in %-Punkten Artikel 92 CRR) Hartes Kernkapital 4,5% 8,73 Kernkapital 6,0% 7,23 Tabelle: Ausmaß der Überschreitung der Mindesteigenmittelanforderungen Seite: 21 von 60 s Sparkasse Leverkusen 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes (KSA). Für sämtliche Marktpreisrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Die Sparkasse Leverkusen betrachtet die Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts-, operationellen und Beteiligungsrisiken als wesentliche Risiken. Alle wesentlichen Risiken werden im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeptionen mit Risikokapital unterlegt. Wesentliche Risiken, die sich aufgrund ihrer Eigenart nicht sinnvoll quantifizieren lassen, werden angemessen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen berücksichtigt. Für das Management der Liquiditätsrisiken verfügt die Sparkasse über ein internes Liquiditätsmanagementsystem, das Zahlungsverpflichtungen und die dafür vorhandenen Zahlungsmittel dynamisch betrachtet und dabei auch Stressszenarien berücksichtigt. Somit ist die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Sparkasse gesichert. Der Vorstand legt im Rahmen der turnusmäßigen Vorlage zur Risikotragfähigkeit die Komponenten sowie die Höhe der Risikodeckungsmasse fest, die zur Abschirmung der Risiken dient. Die Berechnung der Auslastungsbeträge der Risikotragfähigkeit erfolgt für die Adressenausfall- und Marktpreisrisiken auf Basis verschiedener Szenarien. Dabei werden sowohl erwartete als auch Stressszenarien berücksichtigt. Auf diese Weise stellt die Sparkasse sicher, dass zur Abschirmung der potenziellen Risiken jederzeit ausreichendes ökonomisches Eigenkapital vorhanden ist. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Leverkusen keine Relevanz. Seite: 22 von 60 s Sparkasse Leverkusen Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per 31.12.2015 (Euro) Kreditrisiko Standardansatz (Summe) 139.627.616,32 Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,00 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 226,66 141.717,20 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,00 Internationale Organisationen 0,00 Institute 69.551,76 Unternehmen 43.929.762,84 Mengengeschäft 29.156.357,80 Durch Immobilien besicherte Positionen 34.094.373,01 Ausgefallene Positionen 3.934.488,32 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0,00 40.556,00 Verbriefungspositionen 0,00 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,00 OGA 6.511.196,32 Beteiligungspositionen 6.831.223,05 Sonstige Posten 2.010.067,18 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0,00 Interner Modellansatz 0,00 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 0,00 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0,00 Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren 0,00 Vereinfachtes Verfahren 0,00 Erweitertes Laufzeitbandverfahren 0,00 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 12.810.183,54 Standardansatz 0,00 Fortgeschrittener Messansatz (AMA) 0,00 CVA-Risiko Fortgeschrittener Ansatz Standardansatz 0,00 97.912,63 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 23 von 60 s Sparkasse Leverkusen 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 3.621 Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2015 Mio. Euro Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 59 354 Öffentliche Stellen 31 Institute 77 Unternehmen 706 Mengengeschäft 848 Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen OGA 1.288 41 1 186 Sonstige Posten Gesamt 45 3.636 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Seite: 24 von 60 s Sparkasse Leverkusen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider. 31.12.2015 Deutschland EWR Sonstige Mio. Euro Zentralstaaten oder Zentralbanken 65 0 0 339 0 0 42 0 0 Institute 143 0 0 Unternehmen 704 0 0 Mengengeschäft 836 2 6 1.307 2 6 41 0 0 5 0 0 OGA 30 40 0 Sonstige Posten 53 0 0 3.565 44 12 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite: 25 von 60 Sparkasse Leverkusen Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen 31.12.2015 Mio. Euro 280 Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe 65 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Ensorgung, Bergbau, etc. Zentralstaaten oder Zentralbanken Privatpersonen Risikopositionsklasse Öffentliche Haushalte Branche Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Unternehmen und wirtschaftliche selbständige Privatpersonen, davon: 59 0 Öffentliche Stellen 42 Institute 143 Unternehmen 22 Davon: KMU 4 Mengengeschäft Davon: KMU durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen 8 65 59 16 19 274 132 18 3 39 31 16 19 219 100 18 2 2 16 36 36 8 8 47 119 2 1 2 2 16 36 36 8 8 47 118 2 799 2 14 44 27 5 10 227 184 3 2 14 40 26 5 10 196 167 3 3 4 7 12 Gedeckte Schuldverschreibungen 3 12 5 OGA (Investmentanteile) Gesamt 91 568 Davon: KMU Sonstige Posten Organisationen ohne Erwerbszweck Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Banken s 70 53 266 70 280 1.401 4 93 41 208 129 29 37 551 489 23 Es werden nur die für die Sparkasse Leverkusen relevanten Risiokopositionsklassen angezeigt. Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Seite: 26 von 60 s Sparkasse Leverkusen Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2015 < 1 Jahr Mio. Euro 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre ohne Restlaufzeit Zentralstaaten oder Zentralbanken 65 0 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 28 144 167 0 5 0 37 0 78 44 21 0 Unternehmen 150 81 473 0 Mengengeschäft 298 50 496 0 Durch Immobilien besicherte Positionen 32 62 1.221 0 Ausgefallene Positionen 12 2 27 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 5 0 0 0 OGA 0 0 0 70 36 0 0 17 709 383 2.442 87 Öffentliche Stellen Institute Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als „überfällig“, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Seite: 27 von 60 s Sparkasse Leverkusen Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Für akute Ausfallrisiken bei Forderungen an Kunden haben wir Einzelwertberichtigungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls gebildet. Ferner wurden nach den Erfahrungen der Vergangenheit (Ausfälle der letzten fünf Jahre) bemessene Pauschalwertberichtigungen auf den latent gefährdeten Forderungsbestand berücksichtigt. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2015 im Berichtszeitraum +0,1 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,5 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 0,5 Mio. EUR. Seite: 28 von 60 s Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Direktabschreibungen Bestand Rückstellungen Bestand PWB 2) Mio. Euro Bestand EWB 1) Gesamtbetrag notleidender Forderungen 31.12.2015 Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Sparkasse Leverkusen Banken 0 0 0 0 Öffentliche Haushalte 0 0 0 0 Privatpersonen 10 4 0 7 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, 25 11 0 12 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 0 0 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Er- 0 0 0 Verarbeitendes Gewerbe 9 3 2 Baugewerbe 4 3 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 7 3 2 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 0 0 0 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0 0 0 Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige 2 1 1 3 1 5 0 0 0 0 0 3 35 15 3 Gesamt 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 19 1) EWB: Die Wertansätze werden analog der Berechnung der Eigenmittelanforderungen ermittelt. 2) PWB: Es ist keine Branchenzuordnung möglich. Diese werden unter „Sonstige“ ausgewiesen Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Seite: 29 von 60 s Sparkasse Leverkusen Deutschland Bestand Rückstellungen Bestand PWB 2) Bestand EWB 1) Gesamtbetrag notleidender Forderungen Mio. Euro 35 15 EWR 0 0 Sonstige 0 0 Gesamt 35 15 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 31.12.2015 3 3 0 19 0 0 0 0 0 19 1) EWB: Die Wertansätze werden analog der Berechnung der Eigenmittelanforderungen ermittelt. 2) PWB: Es ist keine geografische Zuordnung möglich. Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.2015 Mio. Euro Anfangsbestand Zuführung Auflösung Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Inanspruchnahme Endbestand Einzelwertberichtigungen 14 3 3 4 0 10 Rückstellungen 0 0 0 0 0 0 Pauschalwertberichtigungen 3 0 0 0 0 3 17 3 3 4 0 13 Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Seite: 30 von 60 s Sparkasse Leverkusen 31.12.2015 Mio. Euro Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach § 340f HGB) Anfangsbestand 0 Zuführung Auflösung 0 0 Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Inanspruchnahme 0 0 Endbestand 0 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Seite: 31 von 60 s Sparkasse Leverkusen 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Standard & Poor's und Moody's Multilaterale Entwicklungsbanken Standard & Poor's und Moody's Internationale Organisationen - Institute - Unternehmen - Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - Verbriefungspositionen - Investmentfonds (OGAW-Fonds) - Sonstige Posten - Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Seite: 32 von 60 s Sparkasse Leverkusen Risikogewicht in % 0 10 20 35 75 100 150 250 Risikopositionswert je Risikopositionsklasse - Mio. Euro Zentralstaaten oder Zentral65 banken Regionale oder lokale Gebiets321 körperschaften Öffentliche Stellen 33 Institute 143 Unternehmen 589 Mengengeschäft 567 Durch Immobilien besicherte 1.292 Positionen Ausgefallene Positionen 18 22 Gedeckte Schuldverschreibun5 gen OGA Beteiligungspositionen 72 Sonstige Posten 28 25 Gesamt 557 5 33 1.292 567 704 22 Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung Risikogewicht in % 0 10 20 35 75 100 150 Sons tige <100 Sons tige >100 31 40 31 40 5 5 250 Risikopositionswert je Risikopositionsklasse - Mio. Euro Zentralstaaten oder Zentral65 banken Regionale oder lokale Gebiets349 körperschaften Öffentliche Stellen 20 9 Institute 178 4 Unternehmen 560 Mengengeschäft 534 Durch Immobilien besicherte 1.292 Positionen Ausgefallene Positionen 18 21 Gedeckte 5 Schuldverschreibungen OGA Beteiligungspositionen 72 5 Sonstige Posten 28 25 Gesamt 640 5 13 1.292 534 675 21 5 Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung Sons -tige <100 Sons -tige >10 31 40 31 40 Seite: 33 von 60 s Sparkasse Leverkusen 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Bei den von der Sparkasse Leverkusen gehaltenen Beteiligungen handelt es sich um strategische Beteiligungen. Das Beteiligungsengagement der Sparkasse Leverkusen wird sich auch in Zukunft auf Pflicht- und Verbundbeteiligungen konzentrieren. Durch die Beteiligung an Verbundunternehmen tragen wir dem Verbundgedanken und der Geschäftsstrategie der Sparkasen-Finanzgruppe besonders Rechnung. Das Eingehen solcher Beteiligungen dient einem langfristigen strategischem Zweck und ist nicht unbedingt mit einer unmittelbaren Gewinnerzielungsabsicht über die Haltedauer begründet. Ziel ist es dennoch den wirtschaftlichen Erfolg der Sparkasse dauerhaft zu stärken, dies kann z.B. über Kostenvorteile durch Aufgabenbündelung, Kooperationen im Kundengeschäft oder know-how Transfer geschehen. Das Eingehen von Kapitalbeteiligungen ist nicht originäres Ziel der Geschäftspolitik der Sparkasse Leverkusen und grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Portfolio der LeVenture Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG befindet sich nur noch die Beteiligung an der RW Holding AG. Kursrisiken aus dieser Beteiligung sind abgesichert – über die Erfolgswirkung wird der Vorstand regelmäßig unterrichtet. Die Sparkasse Leverkusen hat keine börsennotierten Beteiligungen im Bestand. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungen werden entsprechend den Vorgaben der handelsrechtlichen Rechnungslegung behandelt. Latente Neubewertungsreserven werden nicht ermittelt. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert und der beizulegende Zeitwert ausgewiesen. Seite: 34 von 60 s Sparkasse Leverkusen 31.12.2015 Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Buchwert Mio. Euro Strategische Beteiligungen 77 77 davon börsengehandelte Positionen 0 0 davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0 0 davon andere Beteiligungspositionen 77 77 Gesamt 77 77 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen: 31.12.2015 Mio. Euro Gesamt Latente Neubewertungsgewinne / -verluste Realisierter Gewinn / Verlust aus Verkauf / Liquidation 0 Gesamt Davon im harten Kernkapital berücksichtigt Nicht vorhanden Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen Seite: 35 von 60 s Sparkasse Leverkusen 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Die Sparkasse Leverkusen macht von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen keinen Gebrauch. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft der Vorstand. Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber sowie Bausparguthaben. Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich um öffentliche Stellen, Bürgschaftsbanken und inländische Kreditinstitute. Die Sparkasse Leverkusen nutzt keine finanziellen Sicherheiten als Sicherungsinstrument. Es bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken im Bereich der Sicherungsinstrumente. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Position, einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Um die juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten wird mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten wurden Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes NRW. Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge und umfasst den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechniken. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von Immobilienfinanzierungen wohnwirtschaftliche Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisikostandardansatz (KSA) nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes NRW oder die Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung (ab 2010) zu Grunde gelegt. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Seite: 36 von 60 s Sparkasse Leverkusen 31.12.2015 Gewährleistungen und Kreditderivate Mio. Euro Zentralstaaten oder Zentralbanken 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 Öffentliche Stellen 24 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute 0 Unternehmen 29 Mengengeschäft 33 Durch Immobilien besicherte Positionen 0 Ausgefallene Positionen 1 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 0 Beteiligungspositionen 0 Sonstige Posten 0 Gesamt 87 Tabelle: Besicherte Positionswerte Seite: 37 von 60 s Sparkasse Leverkusen 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen lagen zum Stichtag keine Risiken vor. Daher bestand keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. Auf eine tabellarische Darstellung wird daher verzichtet. Für regulatorische Zwecke verwendet die Sparkasse derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Seite: 38 von 60 s Sparkasse Leverkusen 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt über einen Value at Risk mittels historischer Simulationen (Konfidenzniveau von 99 % und 360 Tagen Haltedauer). Dabei kommen vermögensorientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsbuchbarwert) zum Einsatz. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden bei der Abbildung von Risiken aus impliziten Optionen berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem Ausübeverhalten im Einsatz. Weiterhin werden auf vierteljährlicher Basis weitere Extrem-Szenarien gerechnet, die Zinssensitivitätsanalysen und Stresstests umfassen. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) 31.12.2015 berechnete Ertrags- / Barwertänderung Zinsschock +200 Basispunkte Mio. Euro Zinsschock -200 Basispunkte -61 6 Tabelle: Zinsänderungsrisiko Seite: 39 von 60 s Sparkasse Leverkusen 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures), bei der Limitierung der Risikohöhe, bei der Berechnung der Risikovorsorge und der internen Kapitalallokation berücksichtigt. Die Überwachung von Obergrenzen erfolgt anhand eines Limitsystems, welches neben Derivaten auch für alle anderen wesentlichen Risikokategorien eingerichtet wurde. Wir haben ein Kontrahentenlimitsystem für Adressrisiken im Depot A. Hier fließen die derivativen Positionen mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag ein. Dadurch wird das derivative Adressenausfallrisiko begrenzt. Die Emittenten- und Kontrahentenlimite werden auf der Grundlage fest definierter Kriterien vergeben und überprüft. Hierbei spielen neben dem Emittenten bzw. Kontrahenten externe Ratings eine wesentliche Rolle. Durch die regelmäßige Überprüfung wird auch die zukünftige, adäquate Steuerung von derivativen Adressausfallrisiken sichergestellt. Diese Geschäfte werden nur mit Instituten abgeschlossen die dem verbundweiten Sicherungssystem angeschlossen sind. Daher sind weder die Hereinnahme von Sicherheiten noch Maßnahmen zur Kreditvorsorge in diesem Segment erforderlich. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. Seite: 40 von 60 s Sparkasse Leverkusen Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten. 31.12.2015 Mio. Euro Positiver Bruttozeitwert Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting) Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition Anrechenbare Sicherheiten Nettoausfallrisikoposition Zinsderivate 10 0 10 0 10 Gesamt 10 0 10 0 10 Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31.12.2015 auf 27 Mio. Euro. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Ursprungsrisikomethode. Kreditderivate Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. Seite: 41 von 60 s Sparkasse Leverkusen 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Seite: 42 von 60 s Sparkasse Leverkusen 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert aus Pfandbriefemissionen. Die Pfandbriefgläubiger sind durch die Deckungsmasse gesichert. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag 294 Mio. Euro belastet. Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Anstieg der Belastungsquote ist im Wesentlichen auf die erstmalige Meldung der Überbesicherung in der Deckungsmasse für emittierte Pfandbriefe zurückzuführen. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der Maßgabe einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden, das gilt auch bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis. Eine Überbesicherung besteht in der Deckungsmasse für emittierte Pfandbriefe. Sie dient der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Die darüber hinaus gehende Überdeckung stellt einen zusätzlichen Emissionsspielraum sicher. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen (u.a. Sachanlagen), beträgt 77 Prozent. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Medianwerte 2015 Mio. Euro Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte 294 2.831 davon Aktieninstrumente 0 0 5 davon Schuldtitel 0 0 137 davon sonstige 0 311 Vermögenswerte Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 5 137 Seite: 43 von 60 s Sparkasse Leverkusen Medianwerte 2015 Mio. EUR Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Erhaltene Sicherheiten davon Aktieninstrumente davon Schuldtitel davon sonstige erhaltene Sicherheiten Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Tabelle: Erhaltene Sicherheiten 0 0 0 0 Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen 0 0 0 0 0 0 Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2015 Mio. Euro Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 250 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten 294 Seite: 44 von 60 s Sparkasse Leverkusen 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Leverkusen gemäß Artikel 450 (2) CRR grundsätzlich keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik zu veröffentlichen. Auf freiwilliger Basis veröffentlicht die Sparkasse die nachfolgenden Informationen zu ihrem Vergütungssystem. Qualitative Angaben (gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV a. F.) 1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Sparkasse Leverkusen ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöDSparkassen, Anwendung. Alle tarifgebundenen Beschäftigten (nicht die Auszubildenden und die Vorstände) nehmen darüber hinaus an der Leistungs- und Erfolgsorientierten Vergütung der Sparkasse Leverkusen teil. 2. Geschäftsbereiche Die Sparkasse verfügt über folgende Geschäftsbereiche: a) Filial- und Verbundgeschäft b) Firmenkundengeschäft c) Privatkundengeschäft d) Stab und Marktfolge 3. Ausgestaltung des Vergütungssystems Die Vergütungsbestandteile sind grundsätzlich für alle Geschäftsbereiche gleich, weshalb im Weiteren auf eine Unterteilung nach Geschäftsbereichen verzichtet wurde. 3.1 Zusammensetzung der Vergütungen Die Beschäftigten der Sparkasse erhalten die tarifliche Vergütung nach dem TVöD-Sparkassen. Daneben erhalten die Mitarbeiter/innen eine erfolgsorientierte variable Vergütung, für die angemessene Obergrenzen festgelegt wurden. Jeder Mitarbeiter mit Eintrittstermin vor dem 1. Januar 2002 erhält zusätzlich zu seinem Grundentgelt ein Viertel des jeweiligen Monatstabellenentgeltes als Fixum und ein Viertel als variable Zahlung. Diese Prämien stellen den einzigen (variablen) Vergütungsbestandteil übertariflicher Art dar. 3.2 Vergütungsparameter Vergütungsparameter sind die quantitativen und qualitativen Bestimmungsfaktoren, anhand derer die Leistung und der Erfolg der Mitarbeiter/innen bzw. Vorstände oder einer institutsinternen Organisationseinheit gemessen werden. Diese Ziele sind auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet und berücksichtigen auch qualitative Ziele (z. B. Kundenzufriedenheit). 3.3 Art und Weise der Gewährung Die Prämien aus einer zielorientierten übertariflichen Vergütung werden jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausbezahlt. Seite: 45 von 60 s Sparkasse Leverkusen 4. Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse besteht aus einer Festvergütung. Zusätzlich kann eine Leistungszulage durch den Verwaltungsrat festgelegt werden. 5. Einbindung externer Berater Die Weiterentwicklungen des Vergütungssystems wurden ohne Einbindung externer Berater ausgearbeitet. Quantitative Angaben (gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV a. F.) Gesamtbetrag der festen Vergütungen in TEuro Anzahl der Begünstigten die an der variablen Vergütung teilnahmen Gesamtbetrag der variablen Vergütungen in TEuro 26.233 551 2.979 Variabler Anteil der Vergütung (davon außertariflich) 10,2% (ca. 3,3) Tabelle: Angaben gem. InstitutsVergV a.F. Erläuterungen zur tabellarischen Darstellung: Eine Unterscheidung nach Geschäftsbereichen wurde nicht durchgeführt, da die Dienstvereinbarung über die Leistungs- und Erfolgsorientierte Vergütung keine Unterscheidung nach Geschäftsbereichen vornimmt. Die Zusammensetzung der variablen Vergütung ist grundsätzlich für alle Geschäftsbereiche gleich. Die festen Vergütungen der Sparkasse Leverkusen betragen 26.233 TEUR. Die variablen Vergütungen betragen 2.979 TEUR. Alle tariflich Beschäftigten erhalten variable Vergütungen. In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der Vorstände enthalten. Seite: 46 von 60 s Sparkasse Leverkusen 15 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden für die Zwecke der Offenlegung per 31. Dezember 2015 gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 7,01 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Eine Ermittlung auf dieser Basis ist erstmalig zum 31. Dezember 2015 erfolgt. In den Vorjahren erfolgte die Ermittlung auf Basis der CRR. Daher können keine Aussagen über die Entwicklung im Berichtsjahr getroffen werden. Die Tabellen in Anlage 4 zum Offenlegungsbericht erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. 1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR Seite: 47 von 60 s Sparkasse Leverkusen Anlage 1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung zu 3.1 des Offenlegungsberichtes Handelsbilanz zum 31.12.2015 Passiva Bilanzwert Euro Nachrangige Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital Fonds für allgemeine 11. Bankrisiken 12. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn sonstige Überleitkorrekturen: 9. Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchstabe b, 37 CRR) Überleitung Euro 20.715.060,40 1) 13.620.779,49 80.930.300,00 2) 17.510.300,00 167.592.160,92 3.112.321,70 41.016,00 Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2015 Hartes Kernkapital Euro Ergänzungskapital Euro 7.094.280,91 63.420.000,00 167.592.160,92 -3.112.321,70 3) -28.986,44 0,00 -70.002,44 230.942.158,48 7.094.280,91 Tabelle: Eigenkapitalüberleitungsrechnung Erläuterungen zur Tabelle Eigenkapitalüberleitungsrechnung 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 488 CRR). Ergänzungskapitalinstrumente die vor dem 31.12.2011 begeben wurden werden nicht berücksichtigt (Artikel 484 bis 491 der CRR). 3)- Zweckgebundene 340g-Reseve aufgrund der mittelbaren EAA-Ausgleichsverpflichtung, daher keine Berücksichtigung in den Eigenmitteln. - Die Zuführung zu den Fonds für allgemeine Bankrisiken aus dem Jahresabschluss 2015 darf erst nach Feststellung des Jahresabschlusses den Eigenmitteln zugerechnet werden. 3) Der Bilanzgewinn wird erst nach Feststellung des JA der Sicherheitsrücklage zugeführt und erst dann aufsichtlich den Eigenmitteln zugerechnet. 4) Abschreibungen aus dem JA dürfen aufsichtlich erst nach Feststellung des JA berücksichtigt werden. Seite: 48 von 60 s Sparkasse Leverkusen Anlage 2 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente zu 3.2 des Offenlegungsberichtes 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und BloombergKennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht 9 9a 9b Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzer Meldestichtag) Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 12 13 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 4 5 6 7 8 14 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend 20a (zeitlich) 15 20b 21 22 23 24 25 26 27 28 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Sparkasse Leverkusen k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital Ergänzungskapital Solo Sparkassen-Kapitalbrief 7 Mio. Euro 21 Mio. Euro 100 100 Passivum – fortgeführter Einstandswert 03.01.2008 – 28.12.2011 Mit Verfalltermin 03.01.2016 - 14.06.2021 Nein k.A. k.A. Fest Durchschnittszins 3,35 % Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Seite: 49 von 60 s Sparkasse Leverkusen 29 30 31 32 33 34 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils k.A. ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments "Sparkassenkapitalbrief ohne außerordentliches Kündigungsrecht" 35 Seite: 50 von 60 s Sparkasse Leverkusen Seite: 51 von 60 s Sparkasse Leverkusen Seite: 52 von 60 s Sparkasse Leverkusen Anlage 3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente zu 3.3 des Offenlegungsberichtes (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k.A. 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 k.A. 1b davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. 1c davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. 2 3 3a 4 Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken Betrag der Posten Im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 5 Mlnderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag In konsolidiertem CET1) 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten sowie Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer 167.592.160,92 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 26 (1) (c) 26 (1) k.A. 63.420.000,00 26 (1) (f) 486 (2) k.A. k.A. k.A. k.A. 483 (2) k.A. k.A. 84, 479, 480 26 (2) 231.012.160,92 0,00 k.A. 34, 105 -28.000,98 36 (1) (b), 37, 472 (4) -42.001,46 36 (1) (c), 38, 472 (5) k.A. k.A. 33 (a) k.A. k.A. k.A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 32 (1) k.A. 33 (b) k.A. k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k.A. k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) k.A. k.A. Seite: 53 von 60 s Sparkasse Leverkusen (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG 18 19 20 20a 20b 20c 20d 21 22 23 24 25 25a 25b 26 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) davon: Vorleistungen (negativer Betrag) Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) k.A. k.A. k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k.A. 36 (1) (k) k.A. k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 k.A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 48 (1), 470 (2) 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470 (2) (b), 472 (11) 36 (1) (c), 38, 48 (1) k.A. (a), 470, 472 (5) k.A. k.A. k.A. k.A. 36 (1) (a), 472 (3) 36 (1) (I) k.A. k.A. 26a k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 467 467 468 468 481 k.A. 36 (1) (j) -42.001,46 -70.002,44 -42.001,46 230.942.158,48 k.A. 51, 52 k.A. k.A. Seite: 54 von 60 s Sparkasse Leverkusen (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte, Indirekte und synthetische Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Rest-beträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital In Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon: Immaterielle Vermögensgegenstände 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals In Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 42a Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals In Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 486 (3) k.A. k.A. k.A. 483 (3) k.A. 85, 86, 480 k.A. k.A. 486 (3) k.A. k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, k.A. 475 (2) 56 (b), 58, 475 (3) k.A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k.A. 56 (d), 59, 79, 475 (4) k.A. -42.001,46 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) -42.001,46 472 (4) 477 (2), 477 (3), 477 (4) k.A. -42.001,46 3, 467, 468, 481 k.A. k.A. k.A. 467 468 56 (e) k.A. 36 (1) (j) 42.001,46 0,00 0,00 0,00 Seite: 55 von 60 s Sparkasse Leverkusen (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 50 51 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Kreditrisikoanpassungen Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 56a 56b 56c 57 58 59 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Vom Ergänzungskapital In Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 230.942.158,48 k.A. 62, 63 7.094.280,91 486 (4) k.A. 483 (4) 7.094.280,91 k.A. 87, 88, 480 k.A. k.A. 486 (4) k.A. 62 (c) und (d) 7.094.280,91 63 (b) (i), 66 (a), 67, k.A. 477 (2) 7.094.280,91 k.A. 66 (b), 68, 477 (3) k.A. k.A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 66 (d), 69, 79, 477 (4) k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 467, 468, 481 k.A. k.A. k.A. k.A. 467 468 k.A. 7.094.280,91 238.036.439,38 Seite: 56 von 60 s Sparkasse Leverkusen (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b), 475, 475 (2) k.A. (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b), 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 1.745.345.204,04 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 13,23 92 (2) (a), 465 Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 13,23 92 (2) (b), 465 Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 13,64 92 (2) (c) Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer CRD 128, 129, 130 (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, k.A. Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (GSRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer k.A. 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer k.A. 67 davon: Systemrisikopuffer k.A. 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder CRD 131 k.A. andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als CRD 128 5,64 Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 16.652.410,53 36 (1) (h), 45, 46, 472 72 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in (10), 56 (c), 59, 60, Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an 475 (4), 66 (C), 69, 70, denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger 477 (4), als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 5.223.568,08 36 (1) (i), 45, 48, 470, 73 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in 472 (11 ) Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 [in EU-Verordnung nicht relevant] 36 (1) (c), 38, 48, 470, 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente 472 (5) Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um k.A. entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 62 (c) 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der k.A. Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen 19.799.925,02 62 (c) auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 62 (d) 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der k.A. auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 62 (d) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen k.A. Beurteilungen basierenden Ansatzes Seite: 57 von 60 s Sparkasse Leverkusen (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die 484 (3), 486 (2) und (5) k.A. Auslaufregelungen gelten 484 (3), 486 (2) und (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag k.A. über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die 484 (4), 486 (3) und k.A. Auslaufregelungen gelten (5) 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag 484 (4), 486 (3) und k.A. über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) (5) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die 24.581.334,79 484 (5), 486 (4) und Auslaufregelungen gelten (5) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag 484 (5), 486 (4) und k.A. über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) (5) Seite: 58 von 60 s Sparkasse Leverkusen Anlage 4 Zusammensetzung der Verschuldungsquote zu 15 des Offenlegungsberichtes Tabelle LRSum:Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße 1 2 3 4 5 6 EU-6a EU-6b 7 8 Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind) Sonstige Anpassungen Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote Anzusetzende Werte 3.096.443.150 0 0 26.748.775 0 153.220.628 0 0 17.304.012 3.293.716.565 Tabelle LRC om: Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote Risikopositionswerte der C RRVerschuldungsquote Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und 1 3.113.817.164 Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten) 2 (Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) 70.002 Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, 3.113.747.162 3 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Derivative Risikopositionen Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare, in 4 0 bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle 5 141.925 Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU-5a Risikopositonswert gemäß Ursprungsrisikomethode 26.606.850 Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese 6 gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen 0 werden 7 (Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) 0 (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale 8 0 Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte) 9 Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten 0 (Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für 10 0 ausgestellte Kreditderivate) 26.748.775 11 Derivative Risikopositionen insgesamt (Summe der Zeilen 4 bis 10) Seite: 59 von 60 s Sparkasse Leverkusen Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von 12 0 Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva 13 0 aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)) Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften 14 0 (SFT) Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das EU-14a Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung 0 (EU) Nr. 575/2013 15 Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften 0 (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale EU-15a 0 Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt (Summe 0 16 der Zeilen 12 bis 15a) Andere außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 561.419.538 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -408.198.910 153.220.628 19 Andere außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 C RR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene EU-19a 0 gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell)) (Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene EU-19b 0 Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)) Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen 230.942.158 20 Kernkapital Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3.293.716.565 21 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 7,0116 22 Verschuldungsquote Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße ja Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung EU-24 0 (EU) Nr. 575/2013 Tabelle LRSpl: Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Risikopositionswerte der C RRVerschuldungsquote EU-1 EU-2 EU-3 EU-4 EU-5 EU-6 EU-7 EU-8 EU-9 EU-10 EU-11 EU-12 Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon: Risikopositionen des Handelsbuchs Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Institute Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert Risikopostionen aus dem Mengengeschäft Unternehmen Ausgefallene Positonen Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-Risikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 3.113.817.164 0 3.113.817.164 5.069.500 384.058.382 28.074.247 116.012.765 1.285.956.306 520.939.047 535.222.463 37.456.254 201.028.200 Seite: 60 von 60