SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) G333c SUBID : 000000003469 Druckdatum 01.05.2013 Version 12 Überarbeitet am 29.04.2013 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und Firmenbezeichnung 1.1 Produktidentifikator: Produktname : G333c REACH Registrierungsnummer : Registrierungsnummern der einzelnen Komponenten:Siehe Kapitel 3.2, sofern anwendbar. 1.2 Relevante ermittelte Verwendungszwecke des Stoffs oder Gemischs und Verwendungszwecke, von denen abgeraten wird: Identifizierte relevanten Verwendungen Verwendet abgeraten : Fotografisches Fixierbadkonzentrat : Nur für den beruflichen Gebrauch. Nicht für Produkte verwenden, die in direkten Kontakt mit Lebensmitteln gelangen. Nicht für Produkte verwenden, die direkten Hautkontakt haben werden. 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Agfa Graphics NV Septestraat 27 2640 Mortsel Belgien Tel. : +49 211 22986808 Fax : +49 211 22986130 Für das Sicherheitsdatenblatt verantwortliche Person: Jos Vanholzaets E-mail: [email protected] 1.4 Notfall-Telefonnummer Telefon im Notfall: + 49 214 3099300 (Sicherheitszentrale Chempark Leverkusen, Currenta GmbH & Co. OHG) 2. MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. 67/548/EWG oder 1999/45/EG Dieses Produkt ist gemäss EG-Richtlinien und entsprechender nationaler Gesetzgebung nicht als gefährlich zu kennzeichnen. Der volle Wortlaut der aufgeführten R-und H-Satz wird in Kapitel 16 aufgeführt. 2.2 Kennzeichnungselemente: Dieses Produkt muss nicht als gefährliche Substanz oder Präparat gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Klassifizierung, Etikettierung und Verpackung von Substanzen und Mischungen (CLP-Verordnung) gekennzeichnet werden. 2.3 Sonstige Gefahren: DE 1/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) G333c SUBID : 000000003469 Druckdatum 01.05.2013 Version 12 Überarbeitet am 29.04.2013 Dieses Produkt erfüllt nicht die Kriterien bezüglich PBT- oder vPvB-Substanzen wie in Anhang XIII der REACH-Verordnung (1907/2006 EG) beschrieben. 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.1 Gemische: Wässriges, fotografisches Fixierbadkonzentrat, im wesentlichen bestehend aus: 3.2 Gefährliche Inhaltsstoffe: Die in diesem Kapitel angegebene Gefahrenkennzeichnung gilt ausschliesslich für die Einzelbestandteile. Entsprechende Informationen zu diesem Produkt sind in Kapitel 2.1 aufgeführt. Gefährliche Bestandteile im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) • Essigsäure CAS-Nr. INDEX-Nr. EINECS-Nr. REACH Registrierungsnummer Gefahrenklasse : : : : 64-19-7 607-002-00-6 200-580-7 01-2119475328-30 : Gefahrenkategorien Risikosätze : : Entzündbare Flüssigkeiten, Ätzwirkung auf die Haut, Schwere augenschädigung Kategorie 3, Kategorie 1A, Kategorie 1 H226, H314, H318 Konzentration [%] : 1,0 - 5,0 Gefährliche Bestandteile im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG • Essigsäure CAS-Nr. INDEX-Nr. EINECS-Nr. Symbol(e) R-Sätze Konzentration [%] : : : : : : 1,0 - 5,0 64-19-7 607-002-00-6 200-580-7 C R10, R35 Komponenten mit einer Community Arbeisplatzgrenzwert • Essigsäure 3.3 Bemerkung Der volle Wortlaut der aufgeführten R-und H-Satz wird in Kapitel 16 aufgeführt. 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen: Augenkontakt : Hautkontakt : Verschlucken Einatmen : : Mindestens 15 Minuten mit viel Wasser gründlich ausspülen und Arzt konsultieren. Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Gegebenenfalls Arzt konsultieren. Mund mit viel Wasser ausspülen. Arzt konsultieren. An die frische Luft bringen. Gegebenenfalls Arzt konsultieren. 4.2 Wichtigste sowohl akute als auch verzögerte Symptome und Auswirkungen: DE 2/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) G333c SUBID : 000000003469 Druckdatum 01.05.2013 Version 12 Überarbeitet am 29.04.2013 Symptome : Unter normalen Nutzungsbedingungen werden keine Beeinträchtigungen erwartet. 4.3 Angaben zu einer gegebenenfalls benötigten sofortigen ärztlichen Hilfe und Spezialbehandlung: Allgemeine Hinweise : Sofort Arzt hinzuziehen. 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel : Alkoholbeständiger Schaum., Kohlendioxid (CO2)., Trockenpulver., Wasser. : Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitung des Feuers zu unterdrücken. 5.2 Besondere von dem betreffenden Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren: Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung Weitere Information : Bei Brand thermische Zersetzung unter Entwicklung von gefährlichen Dämpfen möglich (z.B. Schwefeldioxid und Ammoniak). : Produkt ist nicht brennbar.Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung: Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung : Standard Feuerwehr Bekleidung. 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren: Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen Zusätzliche Hinweise : Siehe Kapitel : Expositionsbegrenzung und persönliche Schutsausrüstungen. Putzpersonal muss entsprechende Schutzausrüstungverwenden. : Beim Umgang mit Chemikalien die üblichen Vorsichtsmassnahmen einhalten. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Umweltschutzmaßnahmen : Angaben zur Abfallbeseitigung siehe Kapitel 13. Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in Wasserläufe oder in den Erdboden soll verhindert werden. 6.3 Methoden und Material für Eindämmung und Reinigung: Verfahren zur Reinigung : Verschüttetes Produkt gegebenenfalls eindämmen. Bei Verschütten ein geeignetes Absorptionsmittel verwenden und das Produkt in einen undurchlässigen Behälter füllen. Das Produkt in einem Kunststoffbehälter sammeln. Rückstände gewissenhaft sammeln. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte: Angaben zur Abfallbeseitigung siehe Kapitel 13. DE 3/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) G333c SUBID : 000000003469 Druckdatum 01.05.2013 Version 12 Überarbeitet am 29.04.2013 Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1 Vorsichtsmaßnahmen für eine sichere Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang Hygienemaßnahmen Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz : Produktausbreitung vermeiden. : Beim Umgang mit Chemikalien die üblichen Vorsichtsmassnahmen einhalten.Von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren fernhalten.Mitarbeiter sollen Hände und Gesicht waschen, ehe sie essen, trinken oder Tabakerzeugnisse benutzen. : Keine besonderen Brand- und Explosionsschutzmassnahmen erforderlich. 7.2 Bedingungen für eine sichere Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten: Anforderung an Lagerräume und Behälter Weitere Angaben zu Lagerbedingungen Zusammenlagerungshinweise : Behälter dicht geschlossen halten. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.Trocken aufbewahren. : Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. : Nicht zusammen mit starken Säuren, starken Basen und starken Oxidationsmitteln lagern. 7.3 Spezifische Endverwendungszwecke: Die Substanz wird nur von ausgebildeten Fachleuten und unter eingeschränkten Bedingungen verwendet. 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN 8.1 Zu überwachende Parameter: 8.1.1 Komponenten mit arbeitsplatzbezogenen rsp. biologische Exposition Grenzwerten: 8.1.1.1 Arbeitsplatzgrenzwerte: Luftgrenzwerte • Essigsäure Basis Überarbeitet am EU ELV 12 2009 TRGS 900 06 2008 DFG MAK 2007 CAS-Nr.: 64-19-7 Wert 25 mg/m3 25 mg/m3 25 mg/m3 Typ TWA AGW MAK Biologische Grenzwerte Uns ist kein nationaler Expositionsgrenzwert bekannt. 8.1.1.2 Zusätzliche Grenzwerte für die Exposition unter den Bedingungen der Nutzung: Keine weiteren Expositionsgrenzen anwendbar. 8.1.1.3 DNEL / DMEL und PNEC-Werte: DE 4/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) G333c SUBID : 000000003469 Druckdatum 01.05.2013 Version 12 Überarbeitet am 29.04.2013 DNEL Kein DNEL/DMEL-Wert bestimmt. Kein Stoffsicherheitsbericht erstellt. PNEC Kein PNEC-Wert bestimmt. Kein Stoffsicherheitsbericht erstellt. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition: Exposition am Arbeitsplatz: ¾ Instruktive Maßnahmen zur Vermeidung der Exposition: Mitarbeiter sollen Hände und Gesicht waschen, ehe sie essen, trinken oder Tabakerzeugnisse benutzen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren fernhalten. ¾ Technische Maßnahmen zur Vermeidung der Exposition: Für angemessene Lüftung sorgen. ¾ Persönliche Maßnahmen zum Schutz vor Exposition: Atemschutz Handschutz : : Augenschutz Körperschutz Persönliche Schutzausrüstung : : : nicht erforderlich bei bestimmungsgemäßem Umgang Chemiebeständige Handschuhe verwenden. Im Falle fortgesetzten Eintauchens oder häufig wiederholten Kontaktes sind aus folgenden Materialien gefertigte Handschuhe zu verwenden: Butylkautschuk (Dicke >=0,70 mm, Durchdringungszeit > 480 Min). (EN 374). Die Verwendung von Schutzhandschuhen sollte den Vorgaben der EG-Richtlinie 89/686/EG und der daraus resultierenden Norm EN 374 entsprechen, z.B. KCL 898 Butoject (Vollkontakt), KCL 890 Vito Ject (Spritzkontakt). Zusätzlicher Hinweis: Die Daten beruhen auf eigenen Tests, Daten aus der Literatur und Informationen vonHandschuhherstellern oder wurden von ähnlichen Substanzen hergeleitet. Daverschiedene Faktoren sich auf diese Eigenschaften auswirken können (z.B.Temperatur), ist immer die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Lebensdauer chemischer Handschuhe in der Praxis immer beträchtlich kürzer sein kann als anhand des Durchdringungstests angegeben. Die große Vielzahl von Nutzungsarten wird vom Hersteller vorgegeben. Schutzbrille. Schutzkleidung. Beim Umgang mit Chemikalien die üblichen Vorsichtsmassnahmen einhalten. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Einleitebestimmungen für Abwasser/Abwassermengen/Behandlung/Gehalte können von einer Gegend zur anderen variieren. Bitte, schlagen Sie die örtlichen Bestimmungen bezüglich der Entsorgung dieses Materials nach. Darf nicht ins Abwasser gelangen. Produkt sammeln und durch einen anerkannten Abfallentsorger beseitigen lassen. EG Richtlinie Europäische Richtlinie 2008/60/EG (Wasser). Europäische Richtlinie 1996/62/EG (Luft). DE Status nicht auf der Liste nicht auf der Liste 5/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) G333c SUBID : 000000003469 Druckdatum 01.05.2013 Version 12 Überarbeitet am 29.04.2013 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften: 9.1.1 Aussehen: Aggregatzustand Form Farbe Geruch : : : : Flüssig Flüssigkeit. Farblos. Fast geruchlos 9.1.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits-, Sicherheits-und Umwelt-Informationen: pH-Wert (25 °C) Schmelzpunkt/Schmelzberei ch Siedepunkt/Siedebereich Dampfdruck Relative Dampfdichte Relative Dichte (20 °C) Löslichkeit Wasserlöslichkeit Verteilungskoeffizient (nOktanol/Wasser) Viskosität, dynamisch Viskosität, kinematisch Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Verdampfungsgeschwindigke it Entzündlichkeit (fest, gasförmig) : : 5,3 < 0 °C : : : : : : : > 100 °C Keine Daten verfügbar wässrige Lösung 1,282 Unbegrenzt mischbar mit Wasser. Unbegrenzt mischbar mit Wasser. Keine Daten verfügbar : : : : : Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar : nicht selbstentzündlich : Nicht anwendbar 9.2 Sonstige Angaben: Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT 10.1 Reaktivität: Reaktivität : Unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen ist keine Reaktionsfähigkeit zu erwarten 10.2 Chemische Stabilität: Stabilität : Das Produkt ist stabil unter normalen Lager- und Verwendungsbedingungen. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Gefährliche Reaktionen : Das Produkt ist stabil unter normalen Lager- und Verwendungsbedingungen. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen: Zu vermeidende Bedingungen DE : Kontakt mit starken Basen und Oxidationsmitteln vermeiden. 6/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) G333c SUBID : 000000003469 Druckdatum 01.05.2013 Version 12 Überarbeitet am 29.04.2013 10.5 Unverträgliche Materialien: Zu vermeidende Stoffe : Keine Daten verfügbar 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Gefährliche Zersetzungsprodukte : Schwefeldioxid und Ammoniak 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikokinese, Stoffwechsel und Verteilung • Essigsäure Keine Daten verfügbar Akute Wirkungen (Toxizität): ¾ Akute Toxizität • Essigsäure Akute orale Toxizität Akute dermale Toxizität Akute inhalative Toxizität EffectArt Wert Methode Dosis LD50 Ratte 3.310 mg/kg Literatur. Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. LD50 Kaninchen 1.060 mg/kg Literatur. Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. LC50 Ratte 11,4 mg/l/ 4 h Literatur. Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. ¾ Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT) • Essigsäure Spezifische Effekte Betroffene Organe Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. ¾ Reizung und Ätzwirkung: • Essigsäure Expositio nsdauer Primäre Hautreizung Reizung der Augen Art Bewertung Methode Ratte Ätzend Literatur. Einwirkung führt rasch zu tiefgreifenden Gewebszerstörungen. Kaninchen Ätzend Literatur. Gefahr ernster Augenschäden. ¾ Reizungen der Atemwege: DE 7/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) G333c SUBID : 000000003469 Druckdatum 01.05.2013 Version 12 Überarbeitet am 29.04.2013 • Essigsäure Kann die Atmungsorgane reizen.Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. ¾ Sensibilisierung • Essigsäure Art Bewertung Methode Keine Daten verfügbar ¾ Aspirationsgefahr • Essigsäure Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. Subakute, subchronische und chronische Toxizität ¾ Toxizität bei wiederholter Verabreichung • Essigsäure Keine Daten verfügbar ¾ Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT) • Essigsäure Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. ¾ CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung): - Cancerogenität • Essigsäure Bei Langzeitauftragung auf die Haut bei Mäusen wurden keine Tumore berichtet. - Mutagenität • Essigsäure "Untersuchungen unter Verwendung des ""Ames""-Tests waren im Allgemeinen negativ." - Genetische Toxizität in vitro • Essigsäure Typ Ames test Testsystem "Escherichia coli WP2 uvr A; Salmonella typhimurium TA98, TA100, TA535, TA1537" Methode: Literatur. Konzentration Ergebnis negativ - Genetische Toxizität in vivo • DE Essigsäure 8/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) G333c SUBID : 000000003469 Druckdatum 01.05.2013 Version 12 Überarbeitet am 29.04.2013 Keine Daten verfügbar - Teratogenität • Essigsäure Keine Daten verfügbar - Reproduktionstoxizität • Essigsäure Keine Daten verfügbar ¾ Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften: • Essigsäure Cancerogenität : Zeigte keine krebserzeugende Wirkung im Tierversuch.Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. : Keine Daten verfügbar : Keine Daten verfügbar Teratogenität Reproduktionstoxizität Erfahrungen aus der Praxis: Bei normalen Verarbeitungsbedingungen kann Schwefeldioxid in Konzentrationen freigesetzt werden, die deutlich unterhalb des Arbeitsplatzkonzentrations-Grenzwertes von 2 ppm liegen. Asthmatiker können bereits bei Konzentrationen von 0,1 ppm empfindlich reagieren. 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE 12.1 Toxizität: • Essigsäure Fischtoxizität Daphnientoxizität Algentoxizität Bakterientoxizität Effect- Expositio Art Wert Dosis nsdauer LC50 96 h Elritze (Pimephales promelas) 88 mg/l Methode: Literatur. Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. EC50 24 h Daphnia magna (Wasserfloh) 47 mg/l Methode: Literatur. Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. EC10 8D Scenedesmus quadricauda 4.000 mg/l (Alge) Methode: Literatur. Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. EC10 16 h Pseudomonas putida 2.850 mg/l (Bakterie) Die Substanz ist als nicht hemmend für marine Bakterien zu betrachten (OECD 306). Hemmungsgrad: 7 % Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit: Physikalisch - chemische Eliminierbarkeit DE 9/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) G333c SUBID : 000000003469 Druckdatum 01.05.2013 Version 12 Überarbeitet am 29.04.2013 Vor Einleitung eines Abwassers in Kläranlagen ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich. Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) • Essigsäure Wert 1.030 mg/g Methode Literatur. Adsorb. org. gebundenes Halogen (AOX) • Essigsäure Produkt enthält keine organischen Halogene. Bioabbaubarkeit • Essigsäure Wert Expositio nsdauer 99 % 30 D Methode Bewertung OECD 302B Potentielle biologische Abbaubarkeit Leicht biologisch abbaubar. Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB) • Essigsäure Konzentration Inkubationsz eit Wert Methode 740 mg/g Literatur. 12.3 Bioakkumulationspotenzial: Verteilungskoeffizient (n-Oktanol/Wasser) Keine Daten verfügbar Biokonzentrationsfaktor (BCF) • Essigsäure Wert <1 Art Methode Literatur. Bioakkumulation ist unwahrscheinlich. 12.4 Mobilität im Boden: • Essigsäure Wasserlöslich. Henry's konstant • Essigsäure Wert Temperatur Methode Keine Information verfügbar. Transport zwischen Umweltkompartimenten DE 10/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) G333c SUBID : 000000003469 Druckdatum 01.05.2013 Version 12 Überarbeitet am 29.04.2013 • Essigsäure Von einem Transport zwischen Umweltbereichen kann ausgegangen werden. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieses Produkt erfüllt nicht die Kriterien bezüglich PBT- oder vPvB-Substanzen wie in Anhang XIII der REACH-Verordnung (1907/2006 EG) beschrieben. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Diese Substanz befindet sich nicht in Anhang I der Vorschrift (EG) 2037/2000 bei Stoffen, die die Ozonschicht abbauen. 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung: Abfallentsorgungsmethoden Die Bestimmungen zum Umweltschutz, zur Abwassereinleitung von Chemikalien und Waschwasser sowie die Bedingungen zur Abfallbehandlung und Entsorgung von Chemikalien und ihrer Verpackungen können landesspezifisch unterschiedlich sein. Es sollten daher die gültigen lokalen Vorschriften beachtet werden. Wenn dieses Produkt oder seine kontaminierte Verpackung als Abfall anfällt, einen anerkannten Abfallentsorger einschalten. Einleitung als Abwasser möglich, wenn die örtlichen Vorschriften dies zulassen. Leere Behälter. Verpackung kann mit Produktresten verunreinigt sein. Gefahrenhinweise auf dem Etikett auch bei leerem Behälter beachten.Nicht Leere Behälter ohne ordnungsgemäße Reinigung.Die Vorsichtsmaßnahmen auf dem Etikett des Behälters gelten auch für den leeren Behälter. Für Abfall, der bei Verwendung dieses Produkts anfällt, gilt folgender Schlüssel des Europäischen Abfallkatalogs : 09 01 04 (Fixierbäder). 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT Nicht geregelt nach ADR. Nicht geregelt nach ADNR. Nicht geregelt nach RID. Nicht geregelt nach IMO/IMDG. Nicht geregelt nach ICAO/IATA aircraft only. Nicht geregelt nach passenger and cargo aircraft. 15. VORSCHRIFTEN 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch: Zulassung und / oder Einschränkung der Nutzung Zulassung Beschränkung der Verwendung DE : Nein : Nicht in der EU aufgeführt. REACH, Anhang XVII, Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Verordn. 1907/2006/EG in der geänderten Fassung 11/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) G333c SUBID : 000000003469 Druckdatum 01.05.2013 Version 12 Überarbeitet am 29.04.2013 Sonstige EU-Vorschriften Fällt nicht unter besondere EU-Vorschriften. 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Gem. REACH kein Stoffsicherheitsbericht erforderlich. Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse : 1 schwach wassergefährdend 16. SONSTIGE ANGABEN Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitten 2 und 3: H226 H314 H318 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Verursacht schwere Verätzungen der Haut. Verursacht schwere Augenschäden. Wortlaut der R-Sätze unter Abschnitten 2 und 3: R10 R35 Entzündlich. Verursacht schwere Verätzungen. Weitere Information Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde gemäss EG-Richtlinien und entsprechender nationaler Gesetzgebung erstellt. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt stützen sich auf den heutigen Stand unserer Erkenntnisse und Erfahrungen. Sie beziehen sich lediglich auf das hierin beschriebene Produkt und gelten nicht wenn es zusammen mit anderen Produkten oder Prozessen verwendet wird, sofern nicht ausdrücklich hier genannt. Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt die erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsinformationen des Produkts und hat nicht die Bedeutung von Eigenschafts- oder Qualitätszusicherungen. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders die örtlichen Sicherheits-, Gesundheits-, Umwelt- und Abfallvorschriften einzuhalten. Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des Datenblatts verwendet wurden Handbuch der gefährlichen Güter, Hommel. The Dictionary of Substances and their Effects, Royal Society of Chemistry. Gefährliche Chemische Reaktionen, L.Roth und U.Weller. Handbuch der Umweltgifte, Dauderer. Chemiekaarten, latest version. Safety Data Sheet from the supplier.Dieses Sicherheitsdatenblatt umfasst (sofern anwendbar) ein ES in integrierter Form. Inhalte des Expositionsszenarios befinden sich in den Kapiteln 1.2, 8, 9, 12, 15 und 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. Die Prüfung des nachgeordneten Benutzers, ob seine Verwendung von der ES abgedeckt ist, muss die vorliegenden Informationen berücksichtigen. Abkürzungen ADR: DE Accord européen relatif au transport international des marchandises 12/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) G333c SUBID : 000000003469 Druckdatum 01.05.2013 Version 12 Überarbeitet am 29.04.2013 ADNR: AGW: ATEmix: CLP: CMR: DNEL: EC0: EC5: EC10: EC50: EC100: EH40 WEL: IATA: ICAO: IC50: IMDG: IMO: IUCLID: LC50: LC100: LOAEL: LDL0 LD50: MAC: MAK: NOAEL: NOEL: NOEC: OEL: PBT: PNEC: REACH: RID: STEL: TLV: TRGS900: TWA: VOC: vPvB: DE Dangereuses par Route Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par la Rhin Arbeitsplatzgrenswerte (GE) Acute toxicity estimate of the mixture Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures Carcinoge Derived No Effect Level Effective Concentration 0% Effective Concentration 5% Effective Concentration 10% Median Effective Concentration Effective Concentration 100% Workplace Exposure Limit (UK) International Air Transport Association International Civil Aviation Organization inhibitory concentration 50% International Maritime Dangerous Goods International Maritime Organization International Uniform ChemicaL Information Database Lethal Concentration 50% Lethal Concentration 100% Lowest Observed Adverse Effect Level Lethal Dose (minimum found to be lethal) Lethal Dose 50% Maximaal Aanvaardbare Concentratie (NL) Maximale Arbeitsplatz-Konzentration No Observed Adverse Effect Level No Observed Effect Level No Observed Effect Concentration Occupatianal Exposure Limit Persistent, Bioaccumulative and Toxic substance Predicted No Effect Concentration Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals Regulations concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail Short Term Exposure Limit Treshold Limit Value Arbeitsplatzgrenswerte (GE) Time Weighted Average Volatile Organic Compound very Persistent and very Bioaccumulative substance 13/13 DE