G333c

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SICHERHEITSDATENBLATT
nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II)
G333c
SUBID : 000000003469
Druckdatum 01.05.2013
Version 12
Überarbeitet am 29.04.2013
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und Firmenbezeichnung
1.1 Produktidentifikator:
Produktname
:
G333c
REACH
Registrierungsnummer
:
Registrierungsnummern der einzelnen Komponenten:Siehe
Kapitel 3.2, sofern anwendbar.
1.2 Relevante ermittelte Verwendungszwecke des Stoffs oder Gemischs und
Verwendungszwecke, von denen abgeraten wird:
Identifizierte relevanten
Verwendungen
Verwendet abgeraten
:
Fotografisches Fixierbadkonzentrat
:
Nur für den beruflichen Gebrauch. Nicht für Produkte
verwenden, die in direkten Kontakt mit Lebensmitteln gelangen.
Nicht für Produkte verwenden, die direkten Hautkontakt haben
werden.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Agfa Graphics NV
Septestraat 27
2640 Mortsel
Belgien
Tel. : +49 211 22986808
Fax : +49 211 22986130
Für das Sicherheitsdatenblatt verantwortliche Person: Jos Vanholzaets
E-mail: [email protected]
1.4 Notfall-Telefonnummer
Telefon im Notfall: + 49 214 3099300 (Sicherheitszentrale Chempark Leverkusen, Currenta
GmbH & Co. OHG)
2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs:
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
67/548/EWG oder 1999/45/EG
Dieses Produkt ist gemäss EG-Richtlinien und entsprechender nationaler Gesetzgebung nicht als
gefährlich zu kennzeichnen.
Der volle Wortlaut der aufgeführten R-und H-Satz wird in Kapitel 16 aufgeführt.
2.2 Kennzeichnungselemente:
Dieses Produkt muss nicht als gefährliche Substanz oder Präparat gemäß Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 über die Klassifizierung, Etikettierung und Verpackung von Substanzen und Mischungen
(CLP-Verordnung) gekennzeichnet werden.
2.3 Sonstige Gefahren:
DE
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Dieses Produkt erfüllt nicht die Kriterien bezüglich PBT- oder vPvB-Substanzen wie in Anhang XIII
der REACH-Verordnung (1907/2006 EG) beschrieben.
3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1 Gemische:
Wässriges, fotografisches Fixierbadkonzentrat, im wesentlichen bestehend aus:
3.2 Gefährliche Inhaltsstoffe:
Die in diesem Kapitel angegebene Gefahrenkennzeichnung gilt ausschliesslich für die
Einzelbestandteile. Entsprechende Informationen zu diesem Produkt sind in Kapitel 2.1 aufgeführt.
Gefährliche Bestandteile im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
• Essigsäure
CAS-Nr.
INDEX-Nr.
EINECS-Nr.
REACH
Registrierungsnummer
Gefahrenklasse
:
:
:
:
64-19-7
607-002-00-6
200-580-7
01-2119475328-30
:
Gefahrenkategorien
Risikosätze
:
:
Entzündbare Flüssigkeiten, Ätzwirkung auf die Haut, Schwere
augenschädigung
Kategorie 3, Kategorie 1A, Kategorie 1
H226, H314, H318
Konzentration [%] :
1,0
-
5,0
Gefährliche Bestandteile im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG
• Essigsäure
CAS-Nr.
INDEX-Nr.
EINECS-Nr.
Symbol(e)
R-Sätze
Konzentration [%] :
:
:
:
:
:
1,0
-
5,0
64-19-7
607-002-00-6
200-580-7
C
R10, R35
Komponenten mit einer Community Arbeisplatzgrenzwert
• Essigsäure
3.3 Bemerkung
Der volle Wortlaut der aufgeführten R-und H-Satz wird in Kapitel 16 aufgeführt.
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Augenkontakt
:
Hautkontakt
:
Verschlucken
Einatmen
:
:
Mindestens 15 Minuten mit viel Wasser gründlich ausspülen
und Arzt konsultieren.
Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Gegebenenfalls
Arzt konsultieren.
Mund mit viel Wasser ausspülen. Arzt konsultieren.
An die frische Luft bringen. Gegebenenfalls Arzt konsultieren.
4.2 Wichtigste sowohl akute als auch verzögerte Symptome und Auswirkungen:
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Symptome
:
Unter normalen Nutzungsbedingungen werden keine
Beeinträchtigungen erwartet.
4.3 Angaben zu einer gegebenenfalls benötigten sofortigen ärztlichen Hilfe und
Spezialbehandlung:
Allgemeine Hinweise
:
Sofort Arzt hinzuziehen.
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Aus Sicherheitsgründen
ungeeignete Löschmittel
: Alkoholbeständiger Schaum., Kohlendioxid (CO2).,
Trockenpulver., Wasser.
: Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und
Ausbreitung des Feuers zu unterdrücken.
5.2 Besondere von dem betreffenden Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
Weitere Information
: Bei Brand thermische Zersetzung unter Entwicklung von
gefährlichen Dämpfen möglich (z.B. Schwefeldioxid und
Ammoniak).
: Produkt ist nicht brennbar.Kontaminiertes Löschwasser
getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung:
Besondere Schutzausrüstung
bei der Brandbekämpfung
: Standard Feuerwehr Bekleidung.
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren:
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
Zusätzliche Hinweise
: Siehe Kapitel : Expositionsbegrenzung und persönliche
Schutsausrüstungen. Putzpersonal muss entsprechende
Schutzausrüstungverwenden.
: Beim Umgang mit Chemikalien die üblichen
Vorsichtsmassnahmen einhalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Umweltschutzmaßnahmen
: Angaben zur Abfallbeseitigung siehe Kapitel 13. Das
Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in Wasserläufe
oder in den Erdboden soll verhindert werden.
6.3 Methoden und Material für Eindämmung und Reinigung:
Verfahren zur Reinigung
: Verschüttetes Produkt gegebenenfalls eindämmen. Bei
Verschütten ein geeignetes Absorptionsmittel verwenden und
das Produkt in einen undurchlässigen Behälter füllen. Das
Produkt in einem Kunststoffbehälter sammeln. Rückstände
gewissenhaft sammeln.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte:
Angaben zur Abfallbeseitigung siehe Kapitel 13.
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Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Vorsichtsmaßnahmen für eine sichere Handhabung:
Hinweise zum sicheren
Umgang
Hygienemaßnahmen
Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz
: Produktausbreitung vermeiden.
: Beim Umgang mit Chemikalien die üblichen
Vorsichtsmassnahmen einhalten.Von Nahrungsmitteln,
Getränken und Tabakwaren fernhalten.Mitarbeiter sollen Hände
und Gesicht waschen, ehe sie essen, trinken oder
Tabakerzeugnisse benutzen.
: Keine besonderen Brand- und Explosionsschutzmassnahmen
erforderlich.
7.2 Bedingungen für eine sichere Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten:
Anforderung an Lagerräume
und Behälter
Weitere Angaben zu
Lagerbedingungen
Zusammenlagerungshinweise
: Behälter dicht geschlossen halten. Vor direkter
Sonneneinstrahlung schützen.Trocken aufbewahren.
: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
: Nicht zusammen mit starken Säuren, starken Basen und
starken Oxidationsmitteln lagern.
7.3 Spezifische Endverwendungszwecke:
Die Substanz wird nur von ausgebildeten Fachleuten und unter eingeschränkten Bedingungen
verwendet.
8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
8.1 Zu überwachende Parameter:
8.1.1 Komponenten mit arbeitsplatzbezogenen rsp. biologische Exposition Grenzwerten:
8.1.1.1 Arbeitsplatzgrenzwerte:
Luftgrenzwerte
• Essigsäure
Basis
Überarbeitet
am
EU ELV
12 2009
TRGS 900
06 2008
DFG MAK
2007
CAS-Nr.: 64-19-7
Wert
25 mg/m3
25 mg/m3
25 mg/m3
Typ
TWA
AGW
MAK
Biologische Grenzwerte
Uns ist kein nationaler Expositionsgrenzwert bekannt.
8.1.1.2 Zusätzliche Grenzwerte für die Exposition unter den Bedingungen der Nutzung:
Keine weiteren Expositionsgrenzen anwendbar.
8.1.1.3 DNEL / DMEL und PNEC-Werte:
DE
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DNEL
Kein DNEL/DMEL-Wert bestimmt. Kein Stoffsicherheitsbericht erstellt.
PNEC
Kein PNEC-Wert bestimmt. Kein Stoffsicherheitsbericht erstellt.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition:
Exposition am Arbeitsplatz:
¾ Instruktive Maßnahmen zur Vermeidung der Exposition:
Mitarbeiter sollen Hände und Gesicht waschen, ehe sie essen, trinken oder Tabakerzeugnisse
benutzen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren fernhalten.
¾ Technische Maßnahmen zur Vermeidung der Exposition:
Für angemessene Lüftung sorgen.
¾ Persönliche Maßnahmen zum Schutz vor Exposition:
Atemschutz
Handschutz
:
:
Augenschutz
Körperschutz
Persönliche
Schutzausrüstung
:
:
:
nicht erforderlich bei bestimmungsgemäßem Umgang
Chemiebeständige Handschuhe verwenden. Im Falle
fortgesetzten Eintauchens oder häufig wiederholten Kontaktes
sind aus folgenden Materialien gefertigte Handschuhe zu
verwenden: Butylkautschuk (Dicke >=0,70 mm,
Durchdringungszeit > 480 Min). (EN 374). Die Verwendung
von Schutzhandschuhen sollte den Vorgaben der EG-Richtlinie
89/686/EG und der daraus resultierenden Norm EN 374
entsprechen, z.B. KCL 898 Butoject (Vollkontakt), KCL 890
Vito Ject (Spritzkontakt). Zusätzlicher Hinweis: Die Daten
beruhen auf eigenen Tests, Daten aus der Literatur und
Informationen vonHandschuhherstellern oder wurden von
ähnlichen Substanzen hergeleitet. Daverschiedene Faktoren
sich auf diese Eigenschaften auswirken können
(z.B.Temperatur), ist immer die Tatsache zu berücksichtigen,
dass die Lebensdauer chemischer Handschuhe in der Praxis
immer beträchtlich kürzer sein kann als anhand des
Durchdringungstests angegeben. Die große Vielzahl von
Nutzungsarten wird vom Hersteller vorgegeben.
Schutzbrille.
Schutzkleidung.
Beim Umgang mit Chemikalien die üblichen
Vorsichtsmassnahmen einhalten.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Einleitebestimmungen für Abwasser/Abwassermengen/Behandlung/Gehalte können von einer
Gegend zur anderen variieren. Bitte, schlagen Sie die örtlichen Bestimmungen bezüglich der
Entsorgung dieses Materials nach. Darf nicht ins Abwasser gelangen. Produkt sammeln und
durch einen anerkannten Abfallentsorger beseitigen lassen.
EG Richtlinie
Europäische Richtlinie 2008/60/EG (Wasser).
Europäische Richtlinie 1996/62/EG (Luft).
DE
Status
nicht auf der Liste
nicht auf der Liste
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9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften:
9.1.1 Aussehen:
Aggregatzustand
Form
Farbe
Geruch
:
:
:
:
Flüssig
Flüssigkeit.
Farblos.
Fast geruchlos
9.1.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits-, Sicherheits-und Umwelt-Informationen:
pH-Wert (25 °C)
Schmelzpunkt/Schmelzberei
ch
Siedepunkt/Siedebereich
Dampfdruck
Relative Dampfdichte
Relative Dichte (20 °C)
Löslichkeit
Wasserlöslichkeit
Verteilungskoeffizient (nOktanol/Wasser)
Viskosität, dynamisch
Viskosität, kinematisch
Untere Explosionsgrenze
Obere Explosionsgrenze
Verdampfungsgeschwindigke
it
Entzündlichkeit (fest,
gasförmig)
:
:
5,3
< 0 °C
:
:
:
:
:
:
:
> 100 °C
Keine Daten verfügbar
wässrige Lösung
1,282
Unbegrenzt mischbar mit Wasser.
Unbegrenzt mischbar mit Wasser.
Keine Daten verfügbar
:
:
:
:
:
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
:
nicht selbstentzündlich
:
Nicht anwendbar
9.2 Sonstige Angaben:
Gehalt flüchtiger organischer
Verbindungen
10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität:
Reaktivität
: Unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen ist keine
Reaktionsfähigkeit zu erwarten
10.2 Chemische Stabilität:
Stabilität
: Das Produkt ist stabil unter normalen Lager- und
Verwendungsbedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen:
Gefährliche Reaktionen
: Das Produkt ist stabil unter normalen Lager- und
Verwendungsbedingungen.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen:
Zu vermeidende
Bedingungen
DE
: Kontakt mit starken Basen und Oxidationsmitteln vermeiden.
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10.5 Unverträgliche Materialien:
Zu vermeidende Stoffe
: Keine Daten verfügbar
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Gefährliche
Zersetzungsprodukte
: Schwefeldioxid und Ammoniak
11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikokinese, Stoffwechsel und Verteilung
• Essigsäure
Keine Daten verfügbar
Akute Wirkungen (Toxizität):
¾ Akute Toxizität
•
Essigsäure
Akute orale Toxizität
Akute dermale Toxizität
Akute inhalative Toxizität
EffectArt
Wert Methode
Dosis
LD50
Ratte
3.310 mg/kg Literatur.
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien
nicht erfüllt.
LD50
Kaninchen
1.060 mg/kg Literatur.
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien
nicht erfüllt.
LC50
Ratte
11,4 mg/l/ 4 h Literatur.
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien
nicht erfüllt.
¾ Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT)
• Essigsäure
Spezifische Effekte
Betroffene Organe
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
¾ Reizung und Ätzwirkung:
•
Essigsäure
Expositio
nsdauer
Primäre Hautreizung
Reizung der Augen
Art
Bewertung
Methode
Ratte
Ätzend
Literatur.
Einwirkung führt rasch zu tiefgreifenden Gewebszerstörungen.
Kaninchen
Ätzend
Literatur.
Gefahr ernster Augenschäden.
¾ Reizungen der Atemwege:
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• Essigsäure
Kann die Atmungsorgane reizen.Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die
Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
¾ Sensibilisierung
• Essigsäure
Art
Bewertung
Methode
Keine Daten verfügbar
¾ Aspirationsgefahr
• Essigsäure
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
Subakute, subchronische und chronische Toxizität
¾ Toxizität bei wiederholter Verabreichung
• Essigsäure
Keine Daten verfügbar
¾ Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT)
• Essigsäure
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
¾ CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende
Wirkung):
- Cancerogenität
• Essigsäure
Bei Langzeitauftragung auf die Haut bei Mäusen wurden keine Tumore berichtet.
- Mutagenität
• Essigsäure
"Untersuchungen unter Verwendung des ""Ames""-Tests waren im Allgemeinen negativ."
- Genetische Toxizität in vitro
• Essigsäure
Typ
Ames test
Testsystem
"Escherichia coli WP2 uvr A;
Salmonella typhimurium
TA98, TA100, TA535,
TA1537"
Methode: Literatur.
Konzentration
Ergebnis
negativ
- Genetische Toxizität in vivo
•
DE
Essigsäure
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Keine Daten verfügbar
- Teratogenität
• Essigsäure
Keine Daten verfügbar
- Reproduktionstoxizität
• Essigsäure
Keine Daten verfügbar
¾ Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften:
• Essigsäure
Cancerogenität
: Zeigte keine krebserzeugende Wirkung im Tierversuch.Beruhend
auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht
erfüllt.
: Keine Daten verfügbar
: Keine Daten verfügbar
Teratogenität
Reproduktionstoxizität
Erfahrungen aus der Praxis:
Bei normalen Verarbeitungsbedingungen kann Schwefeldioxid in Konzentrationen freigesetzt
werden, die deutlich unterhalb des Arbeitsplatzkonzentrations-Grenzwertes von 2 ppm liegen.
Asthmatiker können bereits bei Konzentrationen von 0,1 ppm empfindlich reagieren.
12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
12.1 Toxizität:
•
Essigsäure
Fischtoxizität
Daphnientoxizität
Algentoxizität
Bakterientoxizität
Effect- Expositio
Art
Wert
Dosis
nsdauer
LC50
96 h
Elritze (Pimephales promelas)
88 mg/l
Methode: Literatur.
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien
nicht erfüllt.
EC50
24 h
Daphnia magna (Wasserfloh)
47 mg/l
Methode: Literatur.
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien
nicht erfüllt.
EC10
8D
Scenedesmus quadricauda
4.000 mg/l
(Alge)
Methode: Literatur.
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien
nicht erfüllt.
EC10
16 h
Pseudomonas putida
2.850 mg/l
(Bakterie)
Die Substanz ist als nicht hemmend für marine Bakterien zu betrachten
(OECD 306). Hemmungsgrad: 7 % Beruhend auf verfügbaren Daten,
werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit:
Physikalisch - chemische Eliminierbarkeit
DE
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Vor Einleitung eines Abwassers in Kläranlagen ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich.
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)
•
Essigsäure
Wert
1.030 mg/g
Methode
Literatur.
Adsorb. org. gebundenes Halogen (AOX)
• Essigsäure
Produkt enthält keine organischen Halogene.
Bioabbaubarkeit
•
Essigsäure
Wert Expositio
nsdauer
99 % 30 D
Methode
Bewertung
OECD 302B Potentielle
biologische
Abbaubarkeit
Leicht biologisch abbaubar.
Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB)
• Essigsäure
Konzentration
Inkubationsz
eit
Wert
Methode
740 mg/g
Literatur.
12.3 Bioakkumulationspotenzial:
Verteilungskoeffizient (n-Oktanol/Wasser)
Keine Daten verfügbar
Biokonzentrationsfaktor (BCF)
•
Essigsäure
Wert
<1
Art
Methode
Literatur.
Bioakkumulation ist unwahrscheinlich.
12.4 Mobilität im Boden:
• Essigsäure
Wasserlöslich.
Henry's konstant
•
Essigsäure
Wert
Temperatur
Methode
Keine Information verfügbar.
Transport zwischen Umweltkompartimenten
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• Essigsäure
Von einem Transport zwischen Umweltbereichen kann ausgegangen werden.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Dieses Produkt erfüllt nicht die Kriterien bezüglich PBT- oder vPvB-Substanzen wie in Anhang XIII
der REACH-Verordnung (1907/2006 EG) beschrieben.
12.6 Andere schädliche Wirkungen:
Diese Substanz befindet sich nicht in Anhang I der Vorschrift (EG) 2037/2000 bei Stoffen, die die
Ozonschicht abbauen.
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung:
Abfallentsorgungsmethoden
Die Bestimmungen zum Umweltschutz, zur Abwassereinleitung von Chemikalien und
Waschwasser sowie die Bedingungen zur Abfallbehandlung und Entsorgung von Chemikalien
und ihrer Verpackungen können landesspezifisch unterschiedlich sein. Es sollten daher die
gültigen lokalen Vorschriften beachtet werden. Wenn dieses Produkt oder seine kontaminierte
Verpackung als Abfall anfällt, einen anerkannten Abfallentsorger einschalten.
Einleitung als Abwasser möglich, wenn die örtlichen Vorschriften dies zulassen.
Leere Behälter.
Verpackung kann mit Produktresten verunreinigt sein. Gefahrenhinweise auf dem Etikett auch
bei leerem Behälter beachten.Nicht Leere Behälter ohne ordnungsgemäße Reinigung.Die
Vorsichtsmaßnahmen auf dem Etikett des Behälters gelten auch für den leeren Behälter.
Für Abfall, der bei Verwendung dieses Produkts anfällt, gilt folgender Schlüssel des Europäischen
Abfallkatalogs : 09 01 04 (Fixierbäder).
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
Nicht geregelt nach ADR.
Nicht geregelt nach ADNR.
Nicht geregelt nach RID.
Nicht geregelt nach IMO/IMDG.
Nicht geregelt nach ICAO/IATA aircraft only.
Nicht geregelt nach passenger and cargo aircraft.
15. VORSCHRIFTEN
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch:
Zulassung und / oder Einschränkung der Nutzung
Zulassung
Beschränkung der
Verwendung
DE
: Nein
: Nicht in der EU aufgeführt. REACH, Anhang XVII,
Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und
der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen
und Erzeugnisse (Verordn. 1907/2006/EG in der geänderten
Fassung
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Sonstige EU-Vorschriften
Fällt nicht unter besondere EU-Vorschriften.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Gem. REACH kein Stoffsicherheitsbericht erforderlich.
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse
: 1
schwach wassergefährdend
16. SONSTIGE ANGABEN
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitten 2 und 3:
H226
H314
H318
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Verursacht schwere Verätzungen der Haut.
Verursacht schwere Augenschäden.
Wortlaut der R-Sätze unter Abschnitten 2 und 3:
R10
R35
Entzündlich.
Verursacht schwere Verätzungen.
Weitere Information
Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde gemäss EG-Richtlinien und entsprechender nationaler
Gesetzgebung erstellt.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt stützen sich auf den heutigen Stand unserer
Erkenntnisse und Erfahrungen. Sie beziehen sich lediglich auf das hierin beschriebene Produkt und
gelten nicht wenn es zusammen mit anderen Produkten oder Prozessen verwendet wird, sofern
nicht ausdrücklich hier genannt. Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt die erforderlichen
Gesundheits- und Sicherheitsinformationen des Produkts und hat nicht die Bedeutung von
Eigenschafts- oder Qualitätszusicherungen. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders die
örtlichen Sicherheits-, Gesundheits-, Umwelt- und Abfallvorschriften einzuhalten.
Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des Datenblatts verwendet wurden
Handbuch der gefährlichen Güter, Hommel.
The Dictionary of Substances and their Effects, Royal Society of Chemistry.
Gefährliche Chemische Reaktionen, L.Roth und U.Weller.
Handbuch der Umweltgifte, Dauderer.
Chemiekaarten, latest version.
Safety Data Sheet from the supplier.Dieses Sicherheitsdatenblatt umfasst (sofern anwendbar) ein
ES in integrierter Form.
Inhalte des Expositionsszenarios befinden sich in den Kapiteln 1.2, 8, 9, 12, 15 und 16 dieses
Sicherheitsdatenblattes. Die Prüfung des nachgeordneten Benutzers, ob seine Verwendung von der
ES abgedeckt ist, muss die vorliegenden Informationen berücksichtigen.
Abkürzungen
ADR:
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Accord européen relatif au transport international des marchandises
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ADNR:
AGW:
ATEmix:
CLP:
CMR:
DNEL:
EC0:
EC5:
EC10:
EC50:
EC100:
EH40 WEL:
IATA:
ICAO:
IC50:
IMDG:
IMO:
IUCLID:
LC50:
LC100:
LOAEL:
LDL0
LD50:
MAC:
MAK:
NOAEL:
NOEL:
NOEC:
OEL:
PBT:
PNEC:
REACH:
RID:
STEL:
TLV:
TRGS900:
TWA:
VOC:
vPvB:
DE
Dangereuses par Route
Accord européen relatif au transport international des marchandises
Dangereuses par la Rhin
Arbeitsplatzgrenswerte (GE)
Acute toxicity estimate of the mixture
Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures
Carcinoge
Derived No Effect Level
Effective Concentration 0%
Effective Concentration 5%
Effective Concentration 10%
Median Effective Concentration
Effective Concentration 100%
Workplace Exposure Limit (UK)
International Air Transport Association
International Civil Aviation Organization
inhibitory concentration 50%
International Maritime Dangerous Goods
International Maritime Organization
International Uniform ChemicaL Information Database
Lethal Concentration 50%
Lethal Concentration 100%
Lowest Observed Adverse Effect Level
Lethal Dose (minimum found to be lethal)
Lethal Dose 50%
Maximaal Aanvaardbare Concentratie (NL)
Maximale Arbeitsplatz-Konzentration
No Observed Adverse Effect Level
No Observed Effect Level
No Observed Effect Concentration
Occupatianal Exposure Limit
Persistent, Bioaccumulative and Toxic substance
Predicted No Effect Concentration
Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals
Regulations concerning the International Transport of Dangerous Goods by
Rail
Short Term Exposure Limit
Treshold Limit Value
Arbeitsplatzgrenswerte (GE)
Time Weighted Average
Volatile Organic Compound
very Persistent and very Bioaccumulative substance
13/13
DE
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