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Überarbeitet: 11/07
Ersetzt Fassung:06/07
Seite 1/5
009522
SICHERHEITSDATENBLATT FÜR GEFÄHRLICHE STOFFE UND ZUBEREITUNGEN
GEMÄSS RICHTLINIE 1907/2006/EC
1. *
STOFF/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG
1.1
Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung:
Detia Mottenschutz-Papier
1.2
Firmenbezeichnung:
Detia Freyberg GmbH
Dr.-Werner-Freyberg-Str. 11
69514 Laudenbach
Auskunft gibt:
Tel.: 06201/708-(0)-503
Fax: 06201/708-487
e-mail: [email protected]
Kontaktstelle für technische Informationen: 06201/708-344
1.3
Verwendung:
2. *
MÖGLICHE GEFAHREN
2.1
Für den Menschen: siehe Punkt 11 und 15
2.2
Für die Umwelt: Sehr giftig für Wasserorganismen,
kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkung
haben.
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3. *
ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1
Chem. Bezeichnung / % Bereich / Symbol / R-Sätze / CAS-Nr.
Transfluthrin
0,1-0,5 %
N; Xi R 38-50/53
CAS-Nr.118712-89-3
Empenthrin
0,5-1 %
Xn,N R20-50/53
CAS-Nr.: 54406-48-3
Chem. Bezeichnung / % Bereich / MAK-Wert / TRK-Wert / BAT-Wert
3.2
Insektizid
BAT-Wert: Acetylcholinesterase-Hemmer sind in TRGS 903 geregelt.
4.
ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.1
4.2
4.3
4.4
Einatmen:
Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt
oder zu erwarten.
Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 5 Minuten spülen, auch unter den Augenlidern. Bei
anhaltender Augenreizung einen Arzt hinzuziehen.
Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen.
Verschlucken: Erbrechen herbeiführen, wenn die Person bei Bewusstsein ist. Nie einer ohnmächtigen Person
etwas durch den Mund einflößen. Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser
nachtrinken. Arzt konsultiren.
EU-Sicherheitsdatenblatt
Detia Mottenschutz-Papier
11/07
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5.
MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1
5.2
5.3
Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, CO2, Trockenlöschmittel
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl
Besondere Gefährdungen durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine Verbrennungsprodukte oder
entstehende Gase. Im Brandnähe können sich toxische Gase bilden. Phosphoroxid, Chlorwasserstoff,
Schwefeloxid, Stickstoffoxid
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: geeignete Chemieschutzkleidung. Im Brandfall
umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Besondere Löschhinweise: Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation
gelangen.
5.4
5.5
6.
MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.3
Siehe auch Punkt 8 und 13
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Dämpfe nicht einatmen. Haut- und Augenkontakt vermeiden.
Umweltschutzmaßnahmen: Nicht ins Erdreich, Grundwasser, in natürliche Gewässer oder Abwasserkanäle
gelangen lassen. Bei Eindringen ins Erdreich, Grundwasser, in natürliche Gewässer oder in die Kanalisation die
Wasserbehörde verständigen.
Verfahren zur Reinigung: Mechanisch aufnehmen. Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.
7.
LAGERUNG UND HANDHABUNG
7.1
7.1.1
Handhabung
Hinweise für den sicheren Umgang: Das Produkt nur nach Gebrauchsanweisung anwenden. Dämpfe nicht
einatmen, Für gute Belüftung /Absaugung
am Arbeitsplatz
sorgen. Berührung mit Augen und Haut vermeiden. Bei
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der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Lagerung
Anforderungen an Lagerräume und Behälter: kühl und trocken lagern. Vor Frost schützen. Wasserrechtliche
Bestimmungen beachten. Die Temperatur über 40 °C vermeiden.
Zusammenlagerungsverbote: Oxidationsmittel
TRGS 514 (Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe) beachten: n.a.
TRGS 515 (Lagern brandfördernder Stoffe) beachten: n.a.
TRG 300 (Druckgaspackungen) beachten: n.a.
Besondere Lagerbedingungen: siehe Punkt 10.2
VCI-Klasse: 11
6.1
6.2
7.2
7.2.1
7.2.2
7.2.3
7.3.
8.
8.3
8.4
EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Von Nahrungsmitteln, Getränke und Futtermitteln fernhalten. Gase, Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Berührung
mit den Augen und der Haut vermeiden. Vor den Pausen und bei der Arbeitsende Hände waschen.
siehe auch Punkt 2.2 MAK-Wert, sowie BAT-Wert
Atemschutz:
Bei dauerhaft sicherer Einhaltung der Grenzwerte keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Handschutz:
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Handschuhmaterial muß undurchlässig und beständig
gegen das Produkt sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das
Produkt gegeben werden.
Augenschutz:
Schutzbrille empfehlenswert.
Körperschutz:
leichte Arbeitskleidung
9. *
PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1
9.1.1
9.1.2
9.1.3
Aussehen
Aggregatzustand: Flüssigkeit, auf Cellulose-Pad adsorbiert
Farbe: gelb
Geruch: -
8.1
8.2
EU-Sicherheitsdatenblatt
Detia Mottenschutz-Papier
11/07
Seite 3/5
9.2
9.3
9.4
9.5
9.5.1
9.5.2
9.5.3
9.5.4
9.6
9.7
9.7.1
9.7.2
9.7.3
9.8
9.8.1
9.8.2
9.8.3
9.9
9.9.1
9.9.2
9.9.3
9.9.4
9.9.5
pH-Wert (20°C): n.g.
Siedepunkt/Siedebereich (in °C): n.a.
Schmelzpunkt/Schmelzbereich (in °C): n.a.
Entzündbarkeit und andere sicherheitsrelevante Daten
Flammpunkt in °C: n.a.
Entzündlichkeit (fest, gasförmig): n.a.
Selbstentzündlichkeit: das Produkt ist nicht selbstentzündlich
Brandfördernde Eigenschaften: n.a.
Explosionsgefährlichkeit in Vol%: n.a.
Weitere Angaben
Dampfdruck:
relative Dichte (g/ml): n.g.
Schüttdichte: n.a.
Löslichkeit:
Wasserlöslichkeit: Wasserunlöslich
Fettlöslichkeit/Lösungsmittel:
Verteilungskoeffizient (n-Oktanol/Wasser):
Sonstige Angaben
Dampfdichte (Luft = 1): n.a.
Mischbarkeit: n.a.
Verdampfungsgeschwindigkeit: n.a.
Leitfähigkeit: n.a.
Viskosität: n.a.
10.
STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1
10.2
10.3
10.4
Zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei Bestimmungsgemäßer Verwendung.
Zu vermeidende Stoffe: starke oxidationsmittel
vermeiden.
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Gefährliche Zersetzungsprodukte: Phosphoroxide, Chlorwasserstoff, Schwefeloxide, Stickoxide
Zusätzliche Angaben: n.a.
11.
ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
11.1
11.1.1
11.1.2
11.1.3
11.1.4
11.2
11.2.1
11.2.2
11.2.3
11.2.4
11.2.5
11.3
Akute Toxizität
Verschlucken, LD50 Ratte oral: Transflutrin:> 5000 mg/kg, Empenthrin: >3500 mg/kg
Einatmen, LC50 Ratte inhalativ: Empenthrin: 4,6 mg/kg
Hautkontakt, LD50 Ratte dermal: Empenthrin: > 2000 mg/kg
Augenkontakt: Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder
zu erwarten.
Chronische Wirkungen (W. = Wirkung) sind nicht bekannt.
sensibilisierende W.: krebserzeugende W.: erbgutverändernde W.: fortpflanzungsgefährdende W.: narkotisierende W.: sonstige Hinweise: siehe Punkt 4.5
12. *
ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
12.1
12.2
12.3
12.4
Wassergefährdungsklasse: 2 - schwach wassergefährdend (Selbsteinstufung)
Abbaubarkeit:
Verhalten in Abwasserbehandlungsanlagen: nicht bekannt.
Aquatische
Toxizität: Transfluthrin und Empenthrin sind sehr giftig für Fische und wirbellose Wasserorganismen
1)
12.5
Ökotoxizität:
Transfluthrin: LC 50/96h/Oncorynchus mykiss: 0,0007 mg/l, EC 50/48 Std./ Daphnia: 0.017 mg/l
EU-Sicherheitsdatenblatt
Detia Mottenschutz-Papier
11/07
Seite 4/5
Empenthrin: LC50/96 Std./Foerelle: 0.0017 mg/l, EC 50/48 Std./Daphnia: 0.02 mg/l
13. *
HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1
13.1.1
13.1.2
Für den Stoff / Zubereitung / Restmengen
Abfallschlüssel-Nr.: 070408
Empfehlung: Mottenpapier dem Restmüll beigeben. Entsorgung größerer Mengen: siehe Punkt 13.1.1
Kommunale Vorschriften beachten.
14.
ANGABEN ZUM TRANSPORT
14.1
14.1.1
14.1.2
Landtransport gem. ADR(Straße) bzw. RID(Schiene)
Klasse: 9
UN 3077
Verpackungsgruppe:III
Benennung: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G.
14.2
Beförderung in ‘Begrenzten Mengen’ gem. Kapitel 3.4 ADR und Zettel UN 3077
Seetransport Nicht für den Transport klassifiziert
14.3
Lufttransport Nicht für den Transport klassifiziert
14.4
Binnenschiff gem. ADN/ADNR: siehe Landtransport
15.
VORSCHRIFTEN
15.6
15.7
15.8
Kennzeichnung gemäß Gefahrstoffverordnung:
Symbol:
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Gefahrenbezeichnung:
Umweltgefährlich
R-Sätze:50/53- Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
S-Sätze: 2-13-49-29/56- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und
Futtermitteln fernhalten. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; diesen
Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
VbF: n.a.
TA-Luft: n.g.
Störfallverordnung: n.g.
16.
SONSTIGE ANGABEN
15.1
15.2
15.3
15.4
LEGENDE:
*
n.a.
n.v.
n.g.
VbF
MAK
BAT
TRbF
TRG
TRGS
= Änderung gegenüber dem Vorläufer
= nicht anwendbar
= nicht verfügbar
= nicht geprüft
= Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
= Maximale Arbeitsplatzkonzentration
= Biologische Arbeitsplatztoleranz
= Technische Regeln brennbare Flüssigkeiten
= Technische Regeln für Druckgase
= Technische Regeln für Gefahrstoffe
QUELLENANGABEN:
1)
Herstellerangaben
EU-Sicherheitsdatenblatt
2)
Detia Mottenschutz-Papier
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IVA: Wirkstoffe in Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln (1990), 2. Aufl.
Diese Angaben stützen sich auf den Stand der Kenntnisse und Erfahrungen am Ausstellungsdatum; sie haben nicht
die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen. Sie dürfen weder geändert noch auf andere Produkte übertragen
werden.
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