Überarbeitet: 11/07 Ersetzt Fassung:06/07 Seite 1/5 009522 SICHERHEITSDATENBLATT FÜR GEFÄHRLICHE STOFFE UND ZUBEREITUNGEN GEMÄSS RICHTLINIE 1907/2006/EC 1. * STOFF/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG 1.1 Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung: Detia Mottenschutz-Papier 1.2 Firmenbezeichnung: Detia Freyberg GmbH Dr.-Werner-Freyberg-Str. 11 69514 Laudenbach Auskunft gibt: Tel.: 06201/708-(0)-503 Fax: 06201/708-487 e-mail: [email protected] Kontaktstelle für technische Informationen: 06201/708-344 1.3 Verwendung: 2. * MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 Für den Menschen: siehe Punkt 11 und 15 2.2 Für die Umwelt: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. © Copyright Gebrauchs.info 3. * ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.1 Chem. Bezeichnung / % Bereich / Symbol / R-Sätze / CAS-Nr. Transfluthrin 0,1-0,5 % N; Xi R 38-50/53 CAS-Nr.118712-89-3 Empenthrin 0,5-1 % Xn,N R20-50/53 CAS-Nr.: 54406-48-3 Chem. Bezeichnung / % Bereich / MAK-Wert / TRK-Wert / BAT-Wert 3.2 Insektizid BAT-Wert: Acetylcholinesterase-Hemmer sind in TRGS 903 geregelt. 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. 4.1 4.2 4.3 4.4 Einatmen: Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten. Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 5 Minuten spülen, auch unter den Augenlidern. Bei anhaltender Augenreizung einen Arzt hinzuziehen. Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen. Verschlucken: Erbrechen herbeiführen, wenn die Person bei Bewusstsein ist. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Arzt konsultiren. EU-Sicherheitsdatenblatt Detia Mottenschutz-Papier 11/07 Seite 2/5 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG 5.1 5.2 5.3 Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, CO2, Trockenlöschmittel Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl Besondere Gefährdungen durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase. Im Brandnähe können sich toxische Gase bilden. Phosphoroxid, Chlorwasserstoff, Schwefeloxid, Stickstoffoxid Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: geeignete Chemieschutzkleidung. Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Besondere Löschhinweise: Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. 5.4 5.5 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.3 Siehe auch Punkt 8 und 13 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Dämpfe nicht einatmen. Haut- und Augenkontakt vermeiden. Umweltschutzmaßnahmen: Nicht ins Erdreich, Grundwasser, in natürliche Gewässer oder Abwasserkanäle gelangen lassen. Bei Eindringen ins Erdreich, Grundwasser, in natürliche Gewässer oder in die Kanalisation die Wasserbehörde verständigen. Verfahren zur Reinigung: Mechanisch aufnehmen. Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen. 7. LAGERUNG UND HANDHABUNG 7.1 7.1.1 Handhabung Hinweise für den sicheren Umgang: Das Produkt nur nach Gebrauchsanweisung anwenden. Dämpfe nicht einatmen, Für gute Belüftung /Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Berührung mit Augen und Haut vermeiden. Bei © Copyright Gebrauchs.info der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Lagerung Anforderungen an Lagerräume und Behälter: kühl und trocken lagern. Vor Frost schützen. Wasserrechtliche Bestimmungen beachten. Die Temperatur über 40 °C vermeiden. Zusammenlagerungsverbote: Oxidationsmittel TRGS 514 (Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe) beachten: n.a. TRGS 515 (Lagern brandfördernder Stoffe) beachten: n.a. TRG 300 (Druckgaspackungen) beachten: n.a. Besondere Lagerbedingungen: siehe Punkt 10.2 VCI-Klasse: 11 6.1 6.2 7.2 7.2.1 7.2.2 7.2.3 7.3. 8. 8.3 8.4 EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Von Nahrungsmitteln, Getränke und Futtermitteln fernhalten. Gase, Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Vor den Pausen und bei der Arbeitsende Hände waschen. siehe auch Punkt 2.2 MAK-Wert, sowie BAT-Wert Atemschutz: Bei dauerhaft sicherer Einhaltung der Grenzwerte keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Handschutz: Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Handschuhmaterial muß undurchlässig und beständig gegen das Produkt sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt gegeben werden. Augenschutz: Schutzbrille empfehlenswert. Körperschutz: leichte Arbeitskleidung 9. * PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1 9.1.1 9.1.2 9.1.3 Aussehen Aggregatzustand: Flüssigkeit, auf Cellulose-Pad adsorbiert Farbe: gelb Geruch: - 8.1 8.2 EU-Sicherheitsdatenblatt Detia Mottenschutz-Papier 11/07 Seite 3/5 9.2 9.3 9.4 9.5 9.5.1 9.5.2 9.5.3 9.5.4 9.6 9.7 9.7.1 9.7.2 9.7.3 9.8 9.8.1 9.8.2 9.8.3 9.9 9.9.1 9.9.2 9.9.3 9.9.4 9.9.5 pH-Wert (20°C): n.g. Siedepunkt/Siedebereich (in °C): n.a. Schmelzpunkt/Schmelzbereich (in °C): n.a. Entzündbarkeit und andere sicherheitsrelevante Daten Flammpunkt in °C: n.a. Entzündlichkeit (fest, gasförmig): n.a. Selbstentzündlichkeit: das Produkt ist nicht selbstentzündlich Brandfördernde Eigenschaften: n.a. Explosionsgefährlichkeit in Vol%: n.a. Weitere Angaben Dampfdruck: relative Dichte (g/ml): n.g. Schüttdichte: n.a. Löslichkeit: Wasserlöslichkeit: Wasserunlöslich Fettlöslichkeit/Lösungsmittel: Verteilungskoeffizient (n-Oktanol/Wasser): Sonstige Angaben Dampfdichte (Luft = 1): n.a. Mischbarkeit: n.a. Verdampfungsgeschwindigkeit: n.a. Leitfähigkeit: n.a. Viskosität: n.a. 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT 10.1 10.2 10.3 10.4 Zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei Bestimmungsgemäßer Verwendung. Zu vermeidende Stoffe: starke oxidationsmittel vermeiden. © Copyright Gebrauchs.info Gefährliche Zersetzungsprodukte: Phosphoroxide, Chlorwasserstoff, Schwefeloxide, Stickoxide Zusätzliche Angaben: n.a. 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE 11.1 11.1.1 11.1.2 11.1.3 11.1.4 11.2 11.2.1 11.2.2 11.2.3 11.2.4 11.2.5 11.3 Akute Toxizität Verschlucken, LD50 Ratte oral: Transflutrin:> 5000 mg/kg, Empenthrin: >3500 mg/kg Einatmen, LC50 Ratte inhalativ: Empenthrin: 4,6 mg/kg Hautkontakt, LD50 Ratte dermal: Empenthrin: > 2000 mg/kg Augenkontakt: Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten. Chronische Wirkungen (W. = Wirkung) sind nicht bekannt. sensibilisierende W.: krebserzeugende W.: erbgutverändernde W.: fortpflanzungsgefährdende W.: narkotisierende W.: sonstige Hinweise: siehe Punkt 4.5 12. * ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE 12.1 12.2 12.3 12.4 Wassergefährdungsklasse: 2 - schwach wassergefährdend (Selbsteinstufung) Abbaubarkeit: Verhalten in Abwasserbehandlungsanlagen: nicht bekannt. Aquatische Toxizität: Transfluthrin und Empenthrin sind sehr giftig für Fische und wirbellose Wasserorganismen 1) 12.5 Ökotoxizität: Transfluthrin: LC 50/96h/Oncorynchus mykiss: 0,0007 mg/l, EC 50/48 Std./ Daphnia: 0.017 mg/l EU-Sicherheitsdatenblatt Detia Mottenschutz-Papier 11/07 Seite 4/5 Empenthrin: LC50/96 Std./Foerelle: 0.0017 mg/l, EC 50/48 Std./Daphnia: 0.02 mg/l 13. * HINWEISE ZUR ENTSORGUNG 13.1 13.1.1 13.1.2 Für den Stoff / Zubereitung / Restmengen Abfallschlüssel-Nr.: 070408 Empfehlung: Mottenpapier dem Restmüll beigeben. Entsorgung größerer Mengen: siehe Punkt 13.1.1 Kommunale Vorschriften beachten. 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT 14.1 14.1.1 14.1.2 Landtransport gem. ADR(Straße) bzw. RID(Schiene) Klasse: 9 UN 3077 Verpackungsgruppe:III Benennung: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. 14.2 Beförderung in ‘Begrenzten Mengen’ gem. Kapitel 3.4 ADR und Zettel UN 3077 Seetransport Nicht für den Transport klassifiziert 14.3 Lufttransport Nicht für den Transport klassifiziert 14.4 Binnenschiff gem. ADN/ADNR: siehe Landtransport 15. VORSCHRIFTEN 15.6 15.7 15.8 Kennzeichnung gemäß Gefahrstoffverordnung: Symbol: N Copyright Gebrauchs.info © Gefahrenbezeichnung: Umweltgefährlich R-Sätze:50/53- Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. S-Sätze: 2-13-49-29/56- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. VbF: n.a. TA-Luft: n.g. Störfallverordnung: n.g. 16. SONSTIGE ANGABEN 15.1 15.2 15.3 15.4 LEGENDE: * n.a. n.v. n.g. VbF MAK BAT TRbF TRG TRGS = Änderung gegenüber dem Vorläufer = nicht anwendbar = nicht verfügbar = nicht geprüft = Verordnung über brennbare Flüssigkeiten = Maximale Arbeitsplatzkonzentration = Biologische Arbeitsplatztoleranz = Technische Regeln brennbare Flüssigkeiten = Technische Regeln für Druckgase = Technische Regeln für Gefahrstoffe QUELLENANGABEN: 1) Herstellerangaben EU-Sicherheitsdatenblatt 2) Detia Mottenschutz-Papier 11/07 Seite 5/5 IVA: Wirkstoffe in Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln (1990), 2. Aufl. Diese Angaben stützen sich auf den Stand der Kenntnisse und Erfahrungen am Ausstellungsdatum; sie haben nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen. Sie dürfen weder geändert noch auf andere Produkte übertragen werden. © Copyright Gebrauchs.info