Leistungsbeschreibung Managed Service On Premises

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Leistungsbeschreibung
Managed Service On Premises
1
Anwendungsbereich
1.1 Anwendungsbereich dieser Leistungsbeschreibung
sind die Leistungen „Managed Service On Premises“ von
Swisscom.
1.2 Die Nutzungsbestimmungen bilden integralen Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung und der vertraglichen Dokumentation für „Managed Service On
Premises“.
2
Servicebeschreibung
Der Service beinhaltet die folgenden Leistungsbereiche:
2.1 Bereitstellung von Funktionalitäten: Swisscom
stellt die vereinbarten Funktionalitäten am Kundenstandort oder im Rechenzentrum der Swisscom zur
Nutzung bereit.
2.2 Servicegarantie: Swisscom stellt vereinbarte
Services für den Betrieb und Unterhalt bereit (Behebung
von Störungen, Erweiterung und Änderung der Lösung).
2.3 Evergreengarantie: Swisscom stellt sicher, dass die
verwendete Installation (CPE: Customer Premise
Equipment) für die bereitgestellten Funktionalitäten dem
aktuellen Stand der Technik entspricht.
2.4 Installation: Die Montage und die Inbetriebnahme
der Basisleistungen werden durch Swisscom sichergestellt.
2.5 Nicht in
namentlich:
der
Grundleistung
enthalten
sind
- die für den Service erforderlichen Netzwerke (insbesondere die Hausinstallation, das Telefonienetz und
die LAN-Verkabelung), Betriebs- und Verbrauchsmaterial (z.B. Datenträger, Endgeräteverkabelung,
Batterien, Akkus etc.).
- Die Überprüfung des LANs auf VoIP-Tauglichkeit.
- Anpassung oder Erweiterung der bestehenden Netzwerke.
- Ausmessung von Cordless-Zonen und die Installation
von Cordless Access Points oder Wireless Access Points.
- Kundenspezifische Konfiguration bei der Programmierung der CPE.
- Kundenspezifische Schulungen (ausführlicher als die
Kurzinstruktion).
- Installation, Konfiguration und den Betrieb der CPE im
Eigentum des Kunden. U.a. Wartungsleistungen für PCSysteme, insbesondere Vermittlungssysteme, welche
durch den Kunden als Basis zur Verfügung gestellt
werden.
Swisscom (Schweiz) AG
- Verteilung, Installation, Konfiguration und den Betrieb
von bereitgestellter Client Software.
3
Definitionen
3.1 Basisdienstleistung: Der Service besteht aus der
vereinbarten Basisdienstleistung sowie möglichen
kostenpflichtigen Zusatzleistungen (Optionen).
3.2 Funktionalität: Die Leistung umfasst ausschliesslich
die Erbringung der Funktionalität und räumt dem
Kunden keinen Anspruch auf den Einsatz eines
bestimmten CPE ein. Swisscom kann eingesetzte Hardund Software jederzeit durch funktional gleichwertige
oder höherwertigere Komponenten ersetzen.
3.3 Erweiterung: Der Service kann für eine vertraglich
definierte maximale Anzahl Benutzer erbracht werden.
Für jeden Benutzer des Service richtet Swisscom einen
kostenpflichtigen Mitarbeiteranschluss ein.
3.4 MACED-Auftrag: Es gibt fünf Arten von Änderungsaufträgen:
- Move: ein Umzug eines bestehenden CPE innerhalb
eines Gebäudes wird ausgeführt.
- Add: ein zusätzliches CPE wird installiert und eingerichtet.
- Change: es werden Benutzerdaten verwaltet (Ändern
eines Namens oder einer Telefonnummer; Ändern
einer
Gruppenschaltung;
Rücksetzen
eines
Passwortes).
- Exchange: Ein bestehendes CPE wird durch ein
höherwertiges ausgetauscht.
- Delete: Ein CPE wird demontiert und zurückgenommen.
4
Voraussetzungen
4.1 Der Kunde klärt vor Vertragsabschluss mit Hilfe des
Anhangs „Eignungsabklärung“ ab, ob seine Infrastruktur
den Anforderungen genügt. Er ist für die Richtigkeit und
Vollständigkeit seiner Angaben sowie für die Auswirkungen von allfälligen Modifikationen verantwortlich.
Die Eignungsabklärung kann optional zu den jeweils
aktuellen Preisen und Konditionen von Swisscom durch
den Kunden in Auftrag gegeben werden.
4.2 Der Kunde ist für die rechtzeitige Erstellung und
den Unterhalt der entsprechenden Infrastruktur, wie
namentlich geeignete Räume, die Vornahme baulicher
Massnahmen, Hausinstallation, Klimaanlage und Stromversorgung (inkl. Betriebsstrom) auf seine Kosten verantwortlich. Die erforderlichen Infrastrukturarbeiten sind
mindestens 5 Arbeitstage vor einem vereinbarten Inbetriebnahmedatum abzuschliessen.
Datum 01.09.2014
Dok-ID leg0416-de/7.0
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Leistungsbeschreibung
Managed Service On Premises
4.3 Der Kunde akzeptiert mit der Nutzung der durch
Swisscom verfügbar gemachten Software für die
bereitgestellten Funktionalitäten die Nutzungs- und
Lizenzbestimmungen der jeweiligen Rechteinhaber. Die
Nutzungs- und Lizenzvereinbarungen werden – so weit
durch den jeweiligen Lizenzgeber in schriftlicher Form
bereitgestellt – im Anhang „Lizenzvereinbarungen“
aufgeführt.
4.4
Mitwirkungspflichten des Kunden
4.4.1 Der Kunde erfüllt seine Mitwirkungspflichten
rechtzeitig, namentlich:
- Informationspflichten, Ressourcenbereitstellung und
Zugangsberechtigungen.
- Die Erfassung und die Bereitstellung der für die
Inbetriebnahme erforderlichen Kundendaten. Die
Richtigkeit und Vollständigkeit der Kundendaten
obliegt dem Kunden.
- Die sichere Unterbringung von Systemdokumentation,
Systemsoftware und der Datensicherungs-Datenträger
an einem während der Betriebszeiten für Swisscom zugänglichen Ort.
- Für den Service erforderliche Konfiguration in kundenseitigen Directory-Systemen (z.B. Active Directory, DNS
Server) gemäss den Vorgaben von Swisscom (inkl. der
Vergabe von erforderlichen Zugriffsrechten).
4.4.2 Der Kunde erstellt Swisscom auf Anfrage ein
schriftliches Inventar betreffend der Ausrüstung, einschliesslich der Software, welche an seinen Netzwerken
(inkl. Hausinstallation) angeschlossen ist oder wird. Falls
Swisscom die erforderlichen Informationen nicht erhält,
trägt der Kunde allfällige daraus entstehende Nachteile
und Kosten.
4.4.3 Der Kunde ermächtigt Swisscom und deren Partner
zur Sicherstellung der Fernwartung Verbindungen vom
Betriebszentrum aus über das Datennetz zu den von
Swisscom bereitgestellten Applikationsservern und
Service-CPE herzustellen.
4.4.4 Der bereitgestellte Service kann vom Kunden zur
Aufzeichnung von (potenziell auch besonders schützenswerten) Personendaten genutzt werden, namentlich
etwa zur Erstellung eines Unterhaltungsverlaufs oder zur
Erstellung von Verbindungsprotokollen. Dem Kunden
obliegt, derartige Aufzeichnungen (sowie auch deren
Nutzung) nur mit ausdrücklicher Zustimmung der
betroffenen Personen vorzunehmen und die geltenden
datenschutzrechtlichen Anforderungen jederzeit zu
erfüllen.
Swisscom (Schweiz) AG
5
5.1
Prozessleistungen
Implementierung (Realisierung)
5.1.1 Die Realisierung der Services umfasst folgende
Einzelleistungen:
- die Lieferung, das Aufstellen und den Einbau (exkl.
bauliche Massnahmen) des für die vereinbarte
Funktionalität erforderlichen CPE in dafür geeigneten
Räumlichkeiten des Kunden am Kundenstandort oder
im Swisscom Rechenzentrum.
- den Anschluss des CPE an die Hausinstallation und an
die Systemverbindungen.
- die Erstparametrisierung der Serverapplikationen. Ab
Beginn der Erstparametrisierung werden Änderungen
nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- die Inbetriebnahme und Funktionstest des Service.
- Übergabe der Services mit Hilfe des Inbetriebnahmeprotokolls.
5.1.2 Mit der Unterzeichnung des Inbetriebnahmeprotokolls durch den Kunden übergibt Swisscom dem
Kunden das System zur Nutzung.
5.1.3 Swisscom schaltet mit Beendigung des Vertragsverhältnisses das bestehende System ab. Die Demontage,
Abholung und evtl. Entsorgung der Installation erfolgt
durch und auf Kosten von Swisscom. Fehlende Komponenten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Mit
der Beendigung des Vertragsverhältnisses endet auch
das Recht des Kunden (Nutzungslizenz) zur Nutzung der
durch Swisscom zur Verfügung gestellten Software.
5.2
Order Management (Auftragsbearbeitung)
5.2.1 Der Kunde bestellt Änderungen mit dem MACEDAuftragsformular und sendet dieses Formular an
Swisscom. Das MACED-Auftragsformular stellt Swisscom
nach der Inbetriebnahme dem Kunden zur Verfügung.
5.2.2 Ergänzungen oder Rückbauten von CPE sind nur im
vertraglich festgelegten Rahmen möglich.
5.2.3 Für jede Auftragsarbeit wird eine vereinbarte
Pauschale in Rechnung gestellt.
5.2.4 Erforderliche Anpassungen an der Hausinstallation
oder dem LAN sind nicht Gegenstand der vertraglichen
Leistungen und werden separat und nach Aufwand in
Rechnung
gestellt
(z.B.
das
Versetzen
von
Anschlussdosen).
Datum 01.09.2014
Dok-ID leg0416-de/7.0
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Leistungsbeschreibung
Managed Service On Premises
5.3
Intervention (Störungsbehebung)
7.3
Diese Prozessleistungen werden gemäss den Nutzungsbestimmungen erbracht.
5.3.1 Dringende Störung: Als dringende Störung gilt ein
Totalausfall oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung
der normalen Funktionalität der „Managed Service On
Premises“. Als schwerwiegende Beeinträchtigung gelten:
- Der Ausfall eines Amtsanschlusses (PSTN, SIP-Trunk
oder Mail Gateway) in zentral genutztem CPE
(Kommunikationsanlage).
- Der Ausfall von mehr als 50% der internen Teilnehmeranschlüsse.
- Der Ausfall von mehr als 30% der systeminternen
„cordless“-Teilnehmeranschlüsse
oder
Funkübertragungssender .
5.4
Prävention (Wartung)
Die präventive Wartung umfasst folgende jährliche
Einzelleistungen:
- einmaligen Check der zentralen CPE (Kommunikationsanlage).
- Einmalige Analyse von Fehlerspeichern und die Ergreifung entsprechender Korrekturmassnahmen.
- einmaliges Einspielen verfügbarer erforderlicher Software (Patches).
- einmaliges Sichern der Systemkonfigurations- und
Kundendaten zu Handen des Kunden. Die sichere Aufbewahrung der gesicherten Daten obliegt dem
Kunden.
Weitergehende Serviceleistung können in der Vertragsurkunde vereinbart werden.
6
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Der Preis für die Service-Dauerleistungen wird monatlich
einmal an Hand der im Auftrag des Kunden installierten
Mitarbeiteranschlüsse neu definiert. In der Zwischenzeit
erfolgte Änderungen wirken sich auf den Preis der nachfolgenden Periode aus.
7
Mindestvertragsdauer,
Vertragsbeendigung
Vertragsänderungen
Kündigung eines Vertrags auf unbestimmte Dauer
7.3.1 Einen auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen
Vertrag kann jede Vertragspartei, vorbehältlich
anderslautender Vereinbarungen, unter Beachtung einer
Frist von drei Monaten jeweils auf Ende eines
Kalendermonats schriftlich kündigen, erstmals jedoch
auf das Ende einer definierten Mindestvertragsdauer.
7.3.2 Kündigt der Kunde vor Inbetriebnahme oder
kündigt Swisscom den Vertrag aus wichtigen Gründen
vor Inbetriebnahme, namentlich infolge Zahlungsverzugs
oder Vertragsverletzung des Kunden, schuldet der Kunde
Swisscom die effektiven Kosten.
7.3.3 Totalschaden: Die Servicevereinbarung endet im
Falle eines Totalschadens mit Eingang der Meldung des
Kunden bei Swisscom. Sofern nicht ein ausschliessliches
Verschulden von Swisscom vorliegt, schuldet der Kunde
die bis zum Ende der definierten Mindestvertragsdauer
vereinbarten Gebühren. Die Beurteilung über das
Schadensausmass
erfolgt
ausschliesslich
durch
Swisscom.
8
Besondere Bestimmungen
8.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich der Kunde, die CPE in dem Zustand an
Swisscom zurückzugeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt.
8.2 Das zur Leistungserbringung erforderliche CPE
kann teilweise oder als Ganzes zur nicht-exklusiven
Nutzung bereitgestellt werden und kann durch Swisscom
auch ausserhalb des Kundenstandortes installiert sein.
8.3 Der Betrieb kann Zugriffe eines Swisscom Partners
auf die Server beinhalten. Swisscom stellt dabei die
Einhaltung des Datenschutzgesetzes wie auch die
Sicherstellung
der
Datensicherheit
vertraglich
(Garantien) mit dem Partner sicher.
und
7.1 Die Mindestvertragsdauer ist im Anhang definiert.
Sie beginnt am Tag nach der Inbetriebnahme.
7.2 Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der Schriftform. Änderungen können jedoch auch durch
den Austausch elektronischer Willenserklärungen, (z.B.
Webordering) vereinbart werden, sofern eine klare
Identifikation des Vertragspartners durch Swisscom
möglich ist.
Swisscom (Schweiz) AG
Datum 01.09.2014
Dok-ID leg0416-de/7.0
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