Sicherheitsdatenblatt Dimethylterephthalat Briketts -SysKem-

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Sicherheitsdatenblatt
gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Handelsname: Dimethylterephthalat, Briketts
Druckdatum: 31. März 2015
Aktuelle Version: 1.1, erstellt am: 31.03.2015
Ersetzte Version: 1.0, erstellt am: 11.07.2012
Region: DE
ABSCHNITT 1:
1.1.
Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
Produktidentifikator
Handelsname
Dimethylterephthalat, Briketts
1.2.
Name des Stoffs
REACH-Registrierungsnummer:
Dimethylterephthalat
01-2119472299-26
Identifikationsnummern
CAS-Nummer
EG-Nummer
120-61-6
204-411-8
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
wird
Relevante identifizierte Verwendungen
Rohstoff für Polymere in der Lack- und Kunststoffindustrie
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Daten vorhanden.
1.3.
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant
SysKem Chemie GmbH
Brucknerweg 26
D-42289 Wuppertal
Telefon-Nummer
Fax-Nummer
Email
+49 (0) 202/30999510
+49 (0) 202/87088403
[email protected]
Email-Adresse der sachkundigen Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist
[email protected]
1.4.
Notrufnummer
+49 (0)30 19240 (Giftinformationszentrale Berlin)
ABSCHNITT 2:
2.1.
Mögliche Gefahren
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Nicht kennzeichnungspflichtig.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Nicht kennzeichnungspflichtig.
2.2.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
Entfällt.
Signalwort
Entfällt.
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Region: DE
Gefahrenhinweise
Entfällt.
Sicherheitshinweise
Entfällt.
2.3.
Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt
Verunreinigung des Grundwassers durch das Material vermeiden.
Stäube können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
ABSCHNITT 3:
3.1.
Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
Stoffe
Chemische Charakterisierung
Name des Stoffes:
Dimethylterephthalat
Identifikationsnummern
CAS-Nummer:
120-61-6
EG-Nummer:
204-411-8
3.2.
Gemische
Nicht zutreffend. Das Produkt ist kein Gemisch.
ABSCHNITT 4:
4.1.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Auf Selbstschutz achten.
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Beschmutzte oder durchtränkte Kleidung sofort ausziehen
und sicher entfernen. Warm halten, ruhig lagern und zudecken.
Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
Bei Bewusstlosigkeit: Stabile Seitenlagerung.
Nach Einatmen:
Bei Bildung von Aerosolen, Nebeln, Stäuben oder Rauchen ist eine Inhalation möglich.
Betroffene an die frische Luft bringen.
Bei Atemnot: Sauerstoffgabe. Arzt hinzuziehen.
Bei Atemstillstand: Atemspende, sofort Notarzt alarmieren.
Nach Hautkontakt:
Sofort betroffene Stelle mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten abwaschen.
Bei anhaltenden Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Augenkontakt:
Bei geöffnetem Lidspalt sofort mindestens 10 Minuten gründlich mit viel Wasser spülen.
Bei anhaltenden Beschwerden Augenarzt vorstellen.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen.
Sofort reichlich Wasser trinken lassen.
Arzt aufsuchen.
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Region: DE
4.2.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Daten vorhanden.
4.3.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlungen
Dieser Stoff hat kein nennenswertes gesundheitsschädliches Potential. Die Entstehung gesundheitlicher Schäden sind
somit nicht zu erwarten.
ABSCHNITT 5:
5.1.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, Schaum, CO2, Löschpulver
Ungeeignete Löschmittel:
Keine Daten vorhanden.
5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine Daten vorhanden.
5.3.
Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Geeignete Schutzkleidung tragen.
Löschwasser darf nicht in die Kanalisation, Untergrund oder Gewässer gelangen. Für ausreichende
Löschwasserrückhaltemöglichkeiten sorgen. Kontaminiertes Löschwasser muss entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Brandrückstände sind vorschriftsmäßig zu entsorgen.
ABSCHNITT 6:
6.1.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal:
Keine Daten vorhanden.
Einsatzkräfte:
Persönliche Schutzausrüstung tragen; siehe Abschnitt 8.
6.2.
Umweltschutzmaßnahmen
Vorsorge treffen, dass das Produkt nicht in die Kanalisation gelangt.
Nicht in Abwasser, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen.
6.3.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen.
6.4.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
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Region: DE
ABSCHNITT 7:
7.1.
Handhabung und Lagerung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Regeln sind zu beachten.
Persönliche Schutzausrüstung tragen; siehe Abschnitt 8.
Staubbildung vermeiden.
Produktreste auf / an den Behältern vermeiden.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Dämpfe von heißem Produkt nicht einatmen.
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen (Spülmittel: Polyethylenglykol 400), anschliessend mit viel Wasser
spülen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Vor Pausen und Arbeitsende Hände und/oder Gesicht
waschen.
Mit Produkt verschmutzte oder getränkte Kleidung und Schuhe wechseln. Vor dem Wiederbenutzen reinigen
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Bei der Verarbeitung des Produkts können Stäube ein explosionsfähiges Gemisch mit Luft bilden.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen, Zündquellen fernhalten.
Staubexplosionsklasse
St2
Staubbildung vermeiden.
Bei Vermahlen Inertisierung erforderlich.
Gefahr der Staubexplosion.
7.2.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Technische Maßnahmen und Lagerungsbedingungen:
Keine Daten vorhanden.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Vor Feuchtigkeit schützen.
Im Originalbehälter dicht geschlossen, kühl und trocken aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise:
Keine Daten vorhanden.
Lagerklasse gemäß TRGS 510:
11 - Brennbare Feststoffe
7.3.
Spezifische Endanwendungen
Keine Angaben verfügbar.
ABSCHNITT 8:
8.1.
Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Allgemeiner Staubgrenzwert
Grenzwerte
10 mg/m3
Expositionsart
einatembare Fraktion
Allg. Staubgrenzwert:
Geeignete Messverfahren sind:
BIA Methode 7284
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AGW:(TRGS 900)
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Region: DE
Grenzwerte
Expositionsart
8.2.
3 mg/m3
alveolengängiger Anteil
Allg. Staubgrenzwert:
Geeignete Messverfahren sind:
BIA Methode 6068
TRGS 901, Teil II Nummer 96
DIN EN 481
AGW:(TRGS 900)
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen:
Für geeignete Absaugung/Entlüftung am Arbeitsplatz oder an den Arbeitsmaschinen sorgen.
Installation von Notbrause und Augendusche vorsehen.
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz
Bei Auftreten von Stäuben/Dämpfen/Aerosolen oder bei Überschreitung von Grenzwerten (z.B. MAK):
Atemschutzgerät mit geeignetem Filter benutzen oder umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Augen-/Gesichtsschutz
Schutzbrille mit Seitenschutz gemäss EN166
Handschutz
Bei längerem Umgang oder Umgang mit großen Mengen
Handschuhmaterial
Nitril/Chloropren
Materialstärke
0,65 mm
Durchdringungszeit
> 480 min
Methode
DIN EN 374
Bei kurzzeitigem Umgang oder Umgang mit kleinen Mengen
Handschuhmaterial
Nitril
Materialstärke
0,11 mm
Durchdringungszeit
> 480 min
Methode
DIN EN 374
Sonstige Schutzmaßnahmen
geeignete Schutzkleidung - Ggf. Einmalkleidung verwenden.
Die verwendete persönliche Schutzausrüstung muss den Anforderungen der Richtlinie 89/686/EWG und Änderungen
entsprechen (CE-Kennzeichnung).
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Keine Daten vorhanden.
ABSCHNITT 9:
9.1.
Physikalische und chemische Eigenschaften
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschafen
Form
Farbe
Geruch
Geruchsschwelle
Flocken
Weiß
Keine Daten vorhanden.
Keine Daten vorhanden.
pH-Wert
Keine Daten vorhanden.
Siedepunkt/Siedebereich
Schmelzpunkt/Schmelzbereich
Zersetzungspunkt/Zersetzungsbereich
Flammpunkt
Zündtemperatur
Selbstentzündungstemperatur
284 °C (1013 hPa)
ca. 141 °C
> 400 °C
151 °C (Methode : ASTM D 3278)
520 °C (Methode : DIN 51794
Keine Daten vorhanden.
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Region: DE
9.2.
Oxidierende Eigenschaften
Explosive Eigenschaften
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze
Obere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze
Nicht oxidierend.
Keine Daten vorhanden.
Dampfdruck
Dampfdichte
Verdampfungsgeschwindigkeit
Relative Dichte
Dichte
< 1,00 hPa (20 °C)
Keine Daten vorhanden.
Keine Daten vorhanden.
Keine Daten vorhanden.
1,35 g/cm3 (20 °C) (Methode : DIN 51757)
Wasserlöslichkeit
Löslichkeit(en)
0,031 g/l (20 °C) (Methode : OECD TG 105)
Keine Daten vorhanden.
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
Viskosität
logPow: 2,4 (gemessen)
nicht anwendbar
1,8 %(V)
Keine Daten vorhanden.
Sonstige Angaben
Schüttdichte ca. 500 kg/m3
Wenn Stäube entstehen, sind explosionsfähige Staub/Luft-Gemische möglich.
ABSCHNITT 10:
10.1.
Stabilität und Reaktivität
Reaktivität
Keine Daten vorhanden.
10.2.
Chemische Stabilität
Keine Daten vorhanden.
10.3.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4.
Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten vorhanden.
10.5.
Unverträgliche Materialien
Keine Daten vorhanden.
10.6.
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine Daten vorhanden.
ABSCHNITT 11:
11.1.
Toxikologische Angaben
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute orale Toxizität
LD50 Ratte(männlich): > 6590 mg/kg
Methode: OECD TG 401
Akute dermale Toxizität
LD50 Meerschweinchen: > 5000 mg/kg
Methode: OECD TG 402
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Handelsname: Dimethylterephthalat, Briketts
Druckdatum: 31. März 2015
Aktuelle Version: 1.1, erstellt am: 31.03.2015
Ersetzte Version: 1.0, erstellt am: 11.07.2012
Region: DE
Akute inhalative Toxizität
LC50 Ratte: > 6 mg/l / 2 h
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Kaninchen
nicht reizend
Methode: OECD TG 404
Schwere Augenschädigung/-reizung
Kaninchen
nicht reizend
Methode: US-EPA-Methode
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Meerschweinchen: nicht sensibilisierend an der Haut
Keimzell-Mutagenität
Gentoxizität in vitro
Ames test Salmonella typhimurium
negativ
Metabolische Aktivierung: mit und ohne Methode: analog
OECD-Methode
Mikrokern-Test menschliche Lymphozyten
negativ
Methode: Literatur
Genmutation in Säugerzellen TK +/- Maus-Lymphomazellen (L5178Y)
negativ
Methode: Literatur
Gentoxizität in vivo
Mikrokern-Test Maus intraperitoneal (i.p.)
negativ
Methode: OECD TG 474
Keine Todesfälle beobachtet.
Reproduktionstoxizität
Oral Ratte(männlich/weiblich)
Anzahl der Expositionen: 115 Tage
NOAEL Eltern: 10000 mg/l
NOAEL F1: 2500 mg/l
keine negativen Effekte
Karzinogenität
Oral Ratte: 721 Tage
Nachbeobachtungsdauer: 14 Tage
kein Hinweis auf krebserzeugende Wirkung, Literatur.
Oral Maus(männliche)
Kein Hinweis auf krebserzeugende Wirkung.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Keine Daten vorhanden.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Oral Ratte(männlich)
Versuchsdauer: 96 d
NOAEL: 5000 mg/l
keine negativen Effekte
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gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Handelsname: Dimethylterephthalat, Briketts
Druckdatum: 31. März 2015
Aktuelle Version: 1.1, erstellt am: 31.03.2015
Ersetzte Version: 1.0, erstellt am: 11.07.2012
Region: DE
Inhalativ Ratte(männlich)
Versuchsdauer: 90 d
NOAEL: 86,4 mg/l
Zielorgan/Wirkung: Schwache Reizwirkung auf:, Augen, Nase
Methode: OECD TG 413
Oral Ratte
Anzahl der Expositionen: kontinuierlich
Versuchsdauer: 91 d
LOAEL: 0,05 mg/kg
Methode: Literatur
Oral Ratte
Anzahl der Expositionen: kontinuierlich
Versuchsdauer: 91 d
NOAEL: 40 mg/l
Methode: Literatur
Keine Todesfälle beobachtet.
Oral Ratte(männlich)
Anzahl der Expositionen: kontinuierlich
Versuchsdauer: 168 d
NOAEL: 0,05 mg/kg
LOAEL: 0,1 mg/kg
Methode: Literatur
Aspirationsgefahr
Keine Daten vorhanden.
Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender
Exposition
Teratogenität
Oral Ratte(weiblich)
Testdauer: 21 Tage
NOEL maternal: 1000 mg/kg
Methode: OECD TG 414
kein Hinweis auf teratogene Eigenschaften
ABSCHNITT 12:
12.1.
Umweltbezogene Angaben
Toxizität
Fischtoxizität
LC50 semistatischer Test Brachydanio rerio: 13 mg/l / 96 h
Begleitanalytik: ja
Methode: OECD TG 203
NOEC semistatischer Test Brachydanio rerio: 9,6 mg/l / 96 h
Begleitanalytik: ja
Methode: OECD TG 203
Daphnientoxizität
EC50 statischer Test Daphnia magna: > 23,5 mg/l / 48 h
Methode: OECD TG 202
NOEC statischer Test Daphnia magna: 10,8 mg/l / 48 h
Methode: OECD TG 202
NOEC semistatischer Test Daphnia magna: 1,72 mg/l / 21 d
Methode: OECD TG 211
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Handelsname: Dimethylterephthalat, Briketts
Druckdatum: 31. März 2015
Aktuelle Version: 1.1, erstellt am: 31.03.2015
Ersetzte Version: 1.0, erstellt am: 11.07.2012
Region: DE
EC50 semistatischer Test Daphnia magna: > 6,01 mg/l / 21 d
Methode: OECD TG 211
Algentoxizität
EC50 statischer Test Desmodesmus subspicatus: > 29 mg/l / 72 h
Endpunkt: Wachstumsrate
Methode: OECD TG 201
Bakterientoxizität
EC 10 kommunaler Belebtschlamm: 1000 mg/l / 3 h
Methode: OECD TG 209
12.2.
Persistenz und Abbaubarkeit
Biologische Abbaubarkeit aerob
Inokulum: Belebtschlamm
Konzentration: 55 mg/l
Expositionszeit: 28 d
Ergebnis: 94 % Leicht biologisch abbaubar.
Methode: (O2; BODIS-Test)
12.3.
Bioakkumulationspotential
Keine Daten vorhanden.
12.4.
Mobilität im Boden
logKOC: 109,3
Methode: berechnet
12.5.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT-Beurteilung
Das Produkt gilt nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Das Produkt gilt nicht als vPvB.
12.6.
Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten vorhanden.
ABSCHNITT 13:
13.1.
Hinweise zur Entsorgung
Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.
Die Zuordnung von Abfallschlüsselnummern nach dem EAV ist branchen- und prozeßspezifisch durchzuführen
Verpackung
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14:
14.1.
Angaben zum Transport
UN-Nummer
ADR
IMDG
IATA
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
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Druckdatum: 31. März 2015
Aktuelle Version: 1.1, erstellt am: 31.03.2015
Ersetzte Version: 1.0, erstellt am: 11.07.2012
Region: DE
14.2.
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
ADR
IMDG
IATA
14.3.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Transportgefahrenklassen
ADR
IMDG
IATA
14.4.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Verpackungsgruppe
ADR
IMDG
IATA
14.5.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Umweltgefahren
ADR
IMDG
IATA
14.6.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Keine Daten vorhanden.
14.7.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15:
15.1.
Rechtsvorschriften
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EU Vorschriften
Zulassung
Europa (REACH)
USA (TSCA)
Kanada (DSL)
Australien (AICS)
Japan (MITI)
Korea (TCCL)
Philippinen (PICCS)
China
gelistet/registriert
gelistet/registriert
gelistet/registriert
gelistet/registriert
gelistet/registriert
gelistet/registriert
gelistet/registriert
gelistet/registriert
Nationale Vorschriften
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 JArbSchG beachten!
Störfallverordnung:
Nicht im Anhang I genannt (StörfallV 2000).
Wassergefährdungsklasse:
Wassergefährdungsklasse 1 (Einstufung nach VwVwS Anhang 2): schwach wassergefährdend
Kenn-Nummer: 723
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Aktuelle Version: 1.1, erstellt am: 31.03.2015
Ersetzte Version: 1.0, erstellt am: 11.07.2012
Region: DE
TA Luft Einstufung: TA LUFT
Abschnitt 5.2.5 Organische Stoffe
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Arbeitsschutzmerkblatt ZH/134 der BG Chemie "Stäube"
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16:
Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Datenquellen, die zur Erstellung des Datenblattes verwendet wurden:
EG-Richtlinie 67/548/EG bzw. 99/45/EG in der jeweils gültigen Fassung.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), 1272/2008 (CLP) in der jeweils gültigen Fassung.
EG-Richtlinien 2000/39/EG, 2006/15/EG, 2990/161/EG
Nationale Arbeitsplatzgrenzwertlisten der jeweiligen Länder in der jeweils gültigen Fassung.
Transportvorschriften gemäß ADR, RID, IMDG, IATA in der jeweils gültigen Fassung.
Datenquellen, die zur Ermittlung von physikalischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten benutzt werden,
sind direkt in den jeweiligen Abschnitten angegeben.
Vollständiger Wortlaut der in Abschnitt 2 und 3 aufgeführten R-, H- und EUH-Sätze
(soweit nicht bereits in diesen Abschnitten aufgeführt)
Entfällt.
Datenblatt ausstellender Bereich:
SysKem Chemie GmbH
Abt. Produktsicherheit
Telefon-Nummer +49 (0) 202/30999510
Abkürzungen und Akronyme:
VwVwS
Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe
TRGS 510
Technische Regel Gefahrstoffe 510
ADR
Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route
IMDG
International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA
International Air Transport Association
OECD
Organisation for Economic Co-operation and Development
Schulungshinweise:
Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisungen (TRGS 555).
Die Unterweisungen müssen vor Beginn der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen.
Gründe für Änderungen:
Das Sicherheitsdatenblatt wurde inhaltlich überprüft/überarbeitet.
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