Der Globale Rechtsindex des IGB 2015 DIE SCHLIMMSTEN ORTE

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Der Globale Rechtsindex
des IGB 2015
DIE
SCHLIMMSTEN
ORTE DER
WELT FÜR
ERWERBSTÄTIGE
MENSCHEN
|2
Der Globale Rechtsindex
des IGB 2015
Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) ist ein Dachverband nationaler
Gewerkschaftsbünde. Er wurde am 1. November 2006 als Zusammenschluss der
bisherigen Mitgliedsorganisationen des IBFG und des WVA gegründet, die zuvor
aufgelöst worden waren. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten darüber hinaus
eine Reihe nationaler Gewerkschaftsbünde, die zuvor keinem internationalen Verband angeschlossen waren. Der neue Dachverband hat 328 Mitgliedsorganisationen in 162 Ländern und Hoheitsgebieten auf allen fünf Kontinenten mit insgesamt
176 Millionen Mitgliedern, davon 40 Prozent Frauen. Der IGB ist außerdem einer
der „Global Unions“-Partner, gemeinsam mit dem Gewerkschaftlichen Beratungsausschuss bei der OECD (TUAC) und den Globalen Gewerkschaftsföderationen
(GUFs) den internationalen Dachverbänden der nationalen Branchengewerkschaften). Der IGB hat Sonderbüros in etlichen Ländern weltweit, und er hat allgemeinen Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen.
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Inhalt
Vorwort................................................. 7
Teil I................................................... 11
Die Ergebnisse von 2015..................... 12
Der Globale Rechtsindex des IGB.......... 17
Beschreibung der Ratings .................... 19
Die schlimmsten Regionen der Welt...... 21
Die zehn schlimmsten Länder............... 23
Die am stärksten verletzten Arbeitnehmerrechte.25
Länder mit eindeutig negativen Tendenzen..27
Länder mit den besten Wertungen........ 30
Deutliche Verbesserungen.................... 31
Wichtige Ereignisse ............................. 33
Liste der Indikatoren........................... 37
Teil II................................................... 47
Afrika.................................................. 48
Benin.................................................. 50
Burundi............................................... 51
Côte d’Ivoire........................................ 51
Kamerun............................................. 52
Kenia.................................................. 53
Mali.................................................... 54
Nigeria................................................ 55
Sambia............................................... 56
Simbabwe........................................... 57
Swasiland............................................ 57
Amerika.............................................. 60
El Salvador.......................................... 63
Guatemala........................................... 64
Honduras............................................ 65
Kolumbien........................................... 65
Mexiko................................................ 67
Panama.............................................. 67
Paraguay............................................. 68
Peru.................................................... 69
Trinidad und Tobago............................. 70
Vereinigte Staaten von Amerika............. 70
Asien und Pazifik................................ 72
Bangladesch........................................ 74
China.................................................. 75
Fidschi................................................ 76
Hongkong ........................................... 76
Indien.................................................. 77
Kambodscha....................................... 78
Malaysia.............................................. 79
Pakistan.............................................. 79
Philippinen.......................................... 80
Südkorea............................................. 81
Europa................................................ 84
Belarus............................................... 80
Georgien............................................. 87
Griechenland....................................... 88
Polen.................................................. 88
Russland............................................. 89
Spanien............................................... 89
Türkei.................................................. 90
Ukraine............................................... 91
Vereinigtes Königreich.......................... 92
Weißrussland....................................... 93
Naher Osten und Nordafrika................ 94
Ägypten............................................... 95
Algerien.............................................. 96
Iran..................................................... 97
Katar................................................... 98
Kuwait................................................. 98
Libanon............................................... 99
Mauretanien........................................ 99
Saudi-Arabien ................................... 100
Tunesien........................................... 101
Vereinigte Arabische Emirate.............. 102
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Vorwort
Die Ungleichheit in unseren Ländern und an unseren Arbeitsstätten wird größer,
und mehr als 1,2 Milliarden Menschen leben in extremer Armut. Die Demokratie und demokratische Arbeitnehmerrechte sind in Gefahr, und die Macht der
Unternehmen muss eingedämmt werden.
Der Globale Rechtsindex des IGB 2015 zeigt die schlimmsten Länder und
Regionen der Welt für erwerbstätige Menschen auf, in denen Rechte untergraben werden und prekäre, unsichere und informelle Tätigkeiten zunehmen. Es
ist wichtiger denn je, die grundlegenden Rechte der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zu schützen.
Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und das Recht auf kollektive Verhandlungen
über gerechte Löhne und Arbeitsbedingungen sind international anerkannte
Menschenrechte1 und das Fundament demokratischer Gesellschaften. Sie
sind ein unerlässliches Instrument, mit dem die Beschäftigten die ansonsten
ungleiche Verhandlungsmacht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
ins Gleichgewicht bringen und einen gerechten Anteil an dem von ihnen
erwirtschafteten Wohlstand aushandeln können.2
Die Arbeitgeber setzen ihren Angriff auf die Arbeitsmarktinstitutionen fort und
schaffen prekäre Arbeitsplätze für Millionen Menschen. Die internationalen
Institutionen versagen, da geopolitische Wirtschaftsinteressen gegenüber
Frieden, Demokratie, Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit dominieren.
Die demokratische Stimme gegen Sklaverei und für auf Rechten beruhende
Gesellschaften ist schwach.
Die Weltwirtschaft, und vor allem das globale Handelsmodell, versagt bei der
Schaffung sicherer Arbeit, von der eine Familie leben kann. Der Rückgang der
Lohnquote, Angriffe auf die Tarifverhandlungen und ein unzureichender oder
nicht vorhandener Sozialschutz prägen eine ganze Generation arbeitender
Menschen.
Der Globale Rechtsindex des IGB 2015, der die schlimmsten Länder der Welt
für erwerbstätige Menschen auflistet, enthält eine regionale Analyse, aus
der der Nahe Osten und Nordafrika als die schlimmste Region hervorgehen,
wenn es um grundlegende Rechte bei der Arbeit geht. Die große Mehrheit der
Beschäftigten in den Golfstaaten fällt nicht unter den Schutz der Arbeitsgesetze
und ist im Rahmen des berüchtigten Kafala-Systems systematisch Zwangsarbeit ausgesetzt.
Wie wichtig grundlegende Rechte und Institutionen für die Verbesserung des
Lebens erwerbstätiger Menschen und ihrer Familien sind, ist erwiesen.3
7|
In Kambodscha haben es die ArbeitnehmerInnen im November 2014 geschafft,
einen über der nationalen Armutsgrenze liegenden Mindestlohn für den Bekleidungssektor auszuhandeln. Die Regierungen versagen jedoch, wenn es um
die Garantie der Rechte bei der Arbeit geht, und die Unternehmen setzen sich
den Forderungen der ArbeitnehmerInnen durch Drohungen und Diskriminierung
und zum Teil sogar durch global abgestimmte Angriffe zur Wehr.
Die Beschäftigten waren brutaler Gewalt und sogar Mord ausgesetzt, wobei
in verschiedenen Teilen der Welt in diesen Fällen Straffreiheit herrscht, u.a. in
Ländern wie Guatemala, Bangladesch, Peru, den Philippinen und Kambodscha,
nur weil sie ihren Arbeitgebern Paroli geboten haben. Märsche und Demonstrationen, bei denen die Beschäftigten Mindestlöhne und die Sicherheit ihrer
Arbeitsplätze forderten, wurden von der Polizei niedergeschlagen. In Ländern
wie Hongkong, Korea, Spanien und der Türkei wurden friedliche und legitime
Aktivitäten von staatlicher Seite aus strafrechtlich verfolgt. In Katar und den
VAE werden Arbeitskräfte verhaftet und deportiert, nur weil sie die Auszahlung
ihrer Löhne fordern. Die Arbeitgeber greifen auf eine breite Palette von Taktiken
zurück, einschließlich Entlassungen, Nichtverlängerung von Verträgen, Lohnund Zulagenkürzungen, um Beschäftigte einzuschüchtern, die mit ihnen über
ihre Arbeitsbedingungen verhandeln wollen.
Selbst in Ländern, in denen die Gesetzgebung umfassende Rechte zu schützen
scheint, hat das Fehlen einer Arbeitsaufsicht und von Beschwerdeverfahren diese Rechte in der Praxis nutzlos gemacht und dazu geführt, dass die
ArbeitnehmerInnen Missbräuchen seitens Unternehmen und staatlicher Behörden ausgesetzt waren. In Malaysia stand das Arbeitsgericht im August 2014
plötzlich leer, als vier Richter gleichzeitig ausschieden, wodurch der ohnehin
begrenzte Zugang der Beschäftigten zu Rechtsmitteln weiter eingeschränkt
wurde.
Die US-Handelskammer hat die serbische Regierung im vergangenen Jahr
unter Druck gesetzt, die Tarifverhandlungsrechte zu beschneiden, die maximale
Laufzeit befristeter Arbeitsverträge zu verlängern, Entlassungsabfindungen und
Urlaubsgeld zu kürzen und Lohngleichheitsregeln neu zu definieren, indem
vorhandene Beratungsgremien umgangen wurden. Nach diesem Muster greift
die Handelskammer in vielen Ländern ein, um die Arbeitnehmerrechte gezielt zu
untergraben.
Einzelne Regierungen haben zudem Beschäftigte aufgrund ihrer führenden Rolle
bei Bestrebungen für demokratische Veränderungen und Rechenschaftspflicht
ins Visier genommen. Swasiland, eine der letzten noch verbliebenen absoluten
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Monarchien der Welt, hat Gewerkschaftsdachverbände verboten, nachdem
sie sich für eine Mehrparteiendemokratie ausgesprochen hatten. In Hongkong
wurden Beschäftigte, die sich den Studentenprotesten angeschlossen hatten,
um demokratische Reformen zu fordern, letzten September von der Polizei
angegriffen und verhaftet.
Es überrascht daher nicht, dass das Vertrauen in die Regierungen, selbst in
demokratisch gewählte, schwindet. Überall auf der Welt hält der Großteil der
Bevölkerung die Wirtschaftspolitik für ungerecht. Vier von fünf in einer Umfrage
des IGB Befragten waren in der Tat der Ansicht, dass das Wirtschaftssystem die
Reichen begünstigt.4 Dieser Mangel an Vertrauen hat zu erheblichen sozialen
Unruhen geführt, die mittlerweile auch Länder mit mittlerem Einkommen wie
Brasilien und die Türkei, die als Wahldemokratien regiert werden, erfasst.5
Der IGB steht an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um ihre
grundlegenden Rechte durch solide Arbeitsgesetze und wirksame demokratische Institutionen zu verteidigen. Die Regierungen müssen die Interessen der
Menschen denen der Märkte überordnen und das Vertrauen wiederherstellen,
indem sie Rechten und Gleichberechtigung eine zentrale Rolle einräumen.
Wir werden auch weiterhin Beweise für Arbeitnehmerrechtsverletzungen sammeln und fordern, dass Regierungen und Arbeitgeber, die die Rechte missachten, zur Rechenschaft gezogen werden. Im Globalen Rechtsindex des IGB 2015
sind insgesamt 141 Länder erfasst. Der erste Teil der Veröffentlichung stellt
die schlimmsten Länder der Welt für erwerbstätige Menschen heraus, indem
die 141 Länder in eine Skala von 1 bis 5 eingeordnet werden, basierend auf
dem Umfang, in dem die Arbeitnehmerrechte geachtet werden. Der zweite Teil
enthält einen regionalen Überblick mit einzelnen Länderbeispielen.
Sharan Burrow, Generalsekretärin
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| 10
Der Globale Rechtsindex
des IGB 2015
TEIL I
Der Globale Rechtsindex beschreibt die schlimmsten Länder der Welt für
Erwerbstätige und bewertet 141 Länder auf einer Skala von 1-5 anhand
ihrer jeweiligen Einhaltung von Arbeitnehmerrechten. Seit drei Jahrzehnten
beleuchtet und dokumentiert der IGB als Stimme der Erwerbstätigen weltweit
die Verletzung von Arbeitnehmerrechten. Dies erfolgte bislang durch die
Veröffentlichung von Berichten und Informationen in der Jährlichen Übersicht
des IGB. Im Jahr 2014 wurde erstmals der Globale Rechtsindex des IGB erstellt.
Damit sollten die Leistungen der einzelnen Länder im Hinblick auf die Einhaltung
von Arbeitnehmerrechten übersichtlicher und transparenter gestaltet werden.
Darüber hinaus bietet der Globale Rechtsindex des IGB eine Möglichkeit,
weltweite Tendenzen zu beobachten, wenn es zu politischen oder rechtlichen
Veränderungen kommt.
TEIL I //
DIE ERGEBNISSE
VON 2015
Rating 5+
Rechte nicht garantiert wegen des Zusammenbruchs der Rechtsstaatlichkeit.
Eritrea
5+
Irak
5+
Libyen
5+
Palästina
5+
Somalia
5+
Sudan
5+
Südsudan
5+
Syrien
5+
Zentralafrikanische Republik
5+
Rating 5
Rechte nicht garantiert.
| 12
Algerien
5
Ägypten
5
Bangladesch
5
China
5
Fidschi
5
Griechenland
5
Guatemala
5
Hongkong
5
Indien
5
Iran
5
Kambodscha
5
Katar
5
Kolumbien
5
Korea (Republik)
5
Laos
5
Malaysia
5
Nigeria
5
Pakistan
5
Philippinen
5
Sambia
5
Saudi-Arabien
5
Simbabwe
5
Swasiland
5
Türkei
5
Vereinigte Arabische Emirate
5
Ukraine
5
Weißrussland
5
Rating 4
Systematische Rechtsverletzungen.
Bahrain
4
Benin
4
Burundi
4
Côte d'Ivoire
4
Georgien
4
Honduras
4
Indonesien
4
Jemen
4
Jordanien
4
Kamerun
4
Kenia
4
Kuwait
4
Libanon
4
Mali
4
Mauretanien
4
Mexiko
4
Myanmar
4
Nepal
4
Oman
4
Peru
4
Polen
4
Rumänien
4
Sierra Leone
4
Thailand
4
13 |
Trinidad and Tobago
4
Tunesien
4
Vereinigte Staaten von Amerika
4
Rating 3
Regelmäßige Rechtsverletzungen.
| 14
Albanien
3
Argentinien
3
Äthiopien
3
Australien
3
Bahamas
3
Bolivien
3
Botsuana
3
Chile
3
Dschibuti
3
Dominikanische Republik
3
Demokratische Republik Kongo
3
Ecuador
3
El Salvador
3
Haiti
3
Israel
3
Jamaika
3
Kanada
3
Kasachstan
3
Kongo
3
Madagaskar
3
Marokko
3
Namibia
3
Panama
3
Paraguay
3
Portugal
3
Russland
3
Singapur
3
Spanien
3
Sri Lanka
3
Taiwan
3
Tansania
3
Tschad
3
Uganda
3
Ungarn
3
Vereinigtes Königreich
3
Venezuela
3
Rating 2
Wiederholte Rechtsverletzungen.
Angola
2
Barbados
2
Belize
2
Bosnien und Herzegowina
2
Brasilien
2
Bulgarien
2
Burkina Faso
2
Costa Rica
2
Ghana
2
Irland
2
Japan
2
Kroatien
2
Lettland
2
Lesotho
2
Mazedonien
2
Malawi
2
Moldawien
2
Mosambik
2
Neuseeland
2
Ruanda
2
Südafrika
2
Senegal
2
Serbien
2
Schweiz
2
Tschechische Republik
2
Togo
2
15 |
Rating 1
Unregelmäßige Rechtsverletzungen.
| 16
Belgien
1
Dänemark
1
Deutschland
1
Estland
1
Finnland
1
Frankreich
1
Island
1
Italien
1
Litauen
1
Montenegro
1
Niederlande
1
Norwegen
1
Österreich
1
Slowakei
1
Schweden
1
Uruguay
1
TEIL I //
DER GLOBALE
RECHTSINDEX
DES IGB
IN VIER
SCHRITTEN1
1. Dokumentierung von Rechtsverletzungen
Der IGB dokumentiert Verletzungen international anerkannter kollektiver
Arbeitnehmerrechte durch Regierungen und Arbeitgeber. Wir senden einen
Fragebogen an 328 nationale Gewerkschaften in 162 Ländern und bitten
diese, uns Verletzungen von Arbeitnehmerrechten mit entsprechenden Angaben
mitzuteilen.
Es finden regionale Sitzungen mit Sachverständigen für Menschen- bzw.
Gewerkschaftsrechte statt, bei denen die Fragebögen zunächst verbreitet,
erläutert und dann ausgefüllt werden.
Der IGB setzt sich darüber hinaus telefonisch und per E-Mail direkt mit
Gewerkschaften in Verbindung, wenn Rechtsverstöße bekannt werden, um die
relevanten Fakten zu bestätigen.
Rechtsexperten analysieren die geltenden Gesetze der einzelnen Länder, um
Bereiche festzustellen, in denen international anerkannte kollektive Arbeitnehmerrechte nicht ausreichend geschützt werden.
2. Veröffentlichung von Verletzungen in der IGB-Übersicht
Die dokumentierten Informationen werden von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des IGB zu Texten zusammengefasst und erhärtet. Diese Informationen sind über die Website der Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten öffentlich zugänglich.
17 |
3. Codierung des Textes
Der Text zu jedem Land in der IGB-Übersicht über die Verletzungen von
Gewerkschaftsrechten wird anhand von 97 Indikatoren codiert (siehe Anhang),
die von den Übereinkommen und der Rechtsprechung der IAO abgeleitet sind
und sich auf Verletzungen von Arbeitnehmerrechten sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Praxis beziehen.
Ein Land erhält jedes Mal einen Punkt, wenn die Textinformation einem Indikator
entspricht. Jeder Punkt entspricht dem Wert 1. Nach der Codierung des Textes
für ein Land wird die Punktezahl zusammengezählt zu einem Gesamtwert.
4. Die Bewertung von Ländern
Vom endgültigen Länderwert hängt ab, welches Rating ein Land bekommt.
Es gibt 5 Ratings, wobei 1 das beste und 5 das schlechteste Rating ist, das ein
Land bekommen kann. Ein hoher Länderwert bedeutet, dass eine große Zahl von
Verstößen vorgekommen ist, was letztendlich zu einer schlechten Wertung führt.
| 18
TEIL I //
BESCHREIBUNG
DER RATINGS
// Unregelmäßige Rechtsverletzungen
Kollektive Arbeitnehmerrechte werden generell garantiert. Die Beschäftigten
können sich ungehindert zusammenschließen und ihre Rechte kollektiv
gegenüber der Regierung und/oder Unternehmen vertreten und ihre Arbeitsbedingungen durch Tarifverhandlungen verbessern. Es kommt nur gelegentlich zu
Arbeitnehmerrechtsverletzungen.
// Wiederholte Rechtsverletzungen
Länder mit dem Rating 2 verfügen über leicht schwächere kollektive Arbeitnehmerrechte als diejenigen mit dem Rating 1. Die Regierungen und/oder Unternehmen haben bestimmte Rechte wiederholt verletzt und die Bemühungen um
bessere Arbeitsbedingungen untergraben.
// Regelmäßige Rechtsverletzungen
Die Regierungen und/oder Unternehmen greifen regelmäßig in kollektive
Arbeitnehmerrechte ein oder versäumen es, wichtige Aspekte dieser Rechte
uneingeschränkt zu garantieren. Es sind gesetzliche Defizite und/oder bestimmte Praktiken vorhanden, die häufige Rechtsverletzungen ermöglichen.
// Systematische Rechtsverletzungen
Die Beschäftigten in Ländern mit dem Rating 4 haben über systematische
Rechtsverletzungen berichtet. Die Regierungen und/oder Unternehmen zielen
darauf ab, die kollektive Stimme der Arbeitnehmer/innen zum Schweigen zu
bringen, wodurch die Grundrechte gefährdet sind.
19 |
// Rechte nicht garantiert
In Ländern mit dem Rating 5 lässt es sich am schlechtesten arbeiten. Die
Gesetze mögen zwar bestimmte Rechte vorsehen, aber in der Praxis haben die
Beschäftigten keine Möglichkeit, sie wahrzunehmen und sind daher autokratischen Regimen und unlauteren Arbeitspraktiken ausgesetzt.
// Rechte garantiert wegen des Zusammenbruchs der
Rechtsstaatlichkeit
Die Beschäftigten in Ländern mit dem Rating 5+ verfügen über gleichermaßen
begrenzte Rechte wie diejenigen in Ländern mit dem Rating 5. In Ländern mit
dem Rating 5+ hängt dies jedoch mit zerrütteten Institutionen infolge interner
Konflikte und/oder einer militärischen Besatzung zusammen. In diesen Fällen
erhalten die Länder automatisch das Rating 5+.
| 20
TEIL I //
DIE
SCHLIMMSTEN
REGIONEN DER
WELT
Der Nahe Osten und Nordafrika sind im Hinblick auf grundlegende Rechte bei
der Arbeit nach wie vor die schlimmste Region der Welt. Wanderarbeitskräfte in
den Golfländern stellen die große Mehrheit der Beschäftigten und sind ausgeschlossen vom Schutz durch arbeitsrechtliche Vorschriften und systematisch der
Zwangsarbeit ausgesetzt. In anderen Ländern wie Ägypten kämpfen Beschäftigte um menschenwürdige Arbeit und bekommen die gravierenden Auswirkungen
zu spüren, wenn sie ihre Stimme gegen autokratische Regimes erheben.
Zwar stehen die Europäischen Länder bezüglich der wirksamen Gewährleistung
von Arbeitnehmerrechten weltweit mit Abstand am besten da, doch ist Europa
auch die Region, die innerhalb des letzten Jahres die deutlichste Verschlechterung zu verzeichnen hat. Das Rating stieg durchschnittlich von 1,84 auf
5
2,32 und macht eine eindeutige Aushöhlung von Gesetzen und Institutionen
4
deutlich, die früher Recht und Demokratie am Arbeitsplatz garantierten. Unter
3
dem Vorwand von Sparmaßnahmen stehen Arbeitnehmerrechte in Ländern wie
Griechenland und Portugal nach wie vor unter Beschuss. Gleichzeitig sind die
2
4.25
4.14
3.18
3.12
2.32
Asien-Pazifik
Afrika
Nord- und Südamerika
Europa
0
Regierungen, wie z. B. in Spanien und Russland, verstärkt mit strafrechtlichen
Naher Osten und
Nordafrika
1
Sanktionen und Festnahmen gegen Beschäftigte vorgegangen, die sich gegen
diese Politik mit Streiks und Protesten zur Wehr gesetzt haben.
21 |
| 22
TEIL I //
DIE ZEHN
SCHLIMMSTEN
LÄNDER FÜR
ERWERBSTÄTIGE
MENSCHEN
LänderHauptprobleme
WeißrusslandDiskriminierung – Zwangsarbeit –
Niederschlagung von Protesten
ChinaDiskriminierung – Verhaftungen – Prekäre
Beschäftigung – Kein ordnungsgemäßes
Gerichtsverfahren
Kolumbien
Morde-Untergrabung von TarifverhandlungenDiskriminierung
ÄgyptenPolizeibrutalität – Massenverhaftungen –
Entführungen
GuatemalaFeuerüberfälle – Morde – Kein
ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren
Pakistan
Katar
Umfangreiche Ausgrenzung von Beschäftigten
vom Arbeitsrecht – Verhaftungen – Gewalt
Wanderarbeitskräfte ausgeschlossen vom
Arbeitsrecht-Zwangsarbeit
Saudi-ArabienWanderarbeitskräfte ausgeschlossen vom
Arbeitsrecht-Zwangsarbeit
Swasiland
Gewerkschaften verboten – Polizeigewalt –
Haftstrafen
Vereinigte Arabische Emirate W
anderarbeitskräfte ausgeschlossen vom
Arbeitsrecht-Zwangsarbeit
23 |
| 24
TEIL I //
DIE AM
STÄRKSTEN
VERLETZTEN
KOLLEKTIVEN
ARBEITNEHMERRECHTE
Beschäftigte weitgehend ausgeschlossen
Internationale Arbeitsnormen verbieten Diskriminierung von Beschäftigten und
legen fest, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zugang zu grundlegenden Rechten haben müssen. In 82 von 141 Ländern sind bestimmte Gruppen von Beschäftigten allerdings vom Arbeitsrecht ausgeschlossen. In 99 von
141 Ländern sind zahlreiche Gruppen von Beschäftigten vom Streikrecht ausgeschlossen. Zwar können Einschränkungen im Hinblick auf bestimmte Rechte
in einigen Fällen als zulässig betrachtet werden, doch kann der Ausschluss von
Beschäftigten in der Gesetzgebung oder in der Praxis zu massivem Missbrauch
und zu Viktimisierung führen. Dieser Ausschluss kann in Verbindung stehen
mit dem Beschäftigungsstatus von Erwerbstätigen, womit prekär und informell
Beschäftigte außerhalb des Geltungsbereichs des Arbeitsrechts stehen. Dies hat
verheerende Auswirkungen auf Beschäftigte in Ländern, in denen diese Art von
Beschäftigung zunimmt. Beispielsweise in Subsahara-Afrika arbeitet ein Großteil
der Erwerbsbevölkerung in der informellen Wirtschaft. Schätzungsweise neun
von zehn Beschäftigten in städtischen und ländlichen Gebieten haben informelle
Arbeitsverhältnisse.
25 |
Das Recht auf Tarifverhandlungen
Tarifverhandlungen sind eine wesentliche Voraussetzungen dafür, dass eine
kollektive Vertretung wirksam wird und die Lebens- und Arbeitsbedingungen von
Beschäftigten durch echte und konstruktive Verhandlungen verbessert werden.
Sie bieten ein Gegengewicht zu der dem Verhältnis zwischen dem mächtigen
Arbeitgeber und dem einzelnen Beschäftigten innewohnenden Asymmetrie. Und
doch haben in mindestens 84 von 141 Ländern Arbeitgeber und Regierungen mit
ihrer absoluten Weigerung, mit repräsentativen Gewerkschaften zu verhandeln,
oder durch das Hinauszögern von Verhandlungen, bis diese nahezu bedeutungslos
werden, rechtswidrige Strategien verfolgt.
Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung
Beschäftigte, die aufgrund ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft oder ihrer
gewerkschaftlichen Tätigkeit diskriminierenden Maßnahmen ausgesetzt sind,
können ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit nicht ausüben. Um tatsächlich eine
Wahlmöglichkeit zu haben, müssen Beschäftigte mit durchschlagskräftigen
Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung ausreichend vor Einmischung
des Arbeitgebers und Diskriminierung geschützt sein. Gewerkschaftsfeindliche
Diskriminierungsmaßnahmen sind unter anderem Vorurteile auf dem Arbeitsmarkt aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder von gewerkschaftlicher
Tätigkeit wie z. B. Entlassung oder andere Bereiche der Beschäftigung.
In 73 von 141 Ländern waren Beschäftigte irgendeiner Form von Diskriminierung
wie etwa Entlassungen, Suspendierung oder Lohneinbußen ausgesetzt oder wurden herabgestuft, weil sie ihre von internationalem Recht gewährleisteten kollektiven Arbeitnehmerrechte friedlich ausgeübt haben. In 77% dieser Länder hatten
Beschäftigte, die diskriminiert worden sind, aufgrund gesetzlicher Einschränkungen oder Problemen in der Praxis keinen Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln.
Willkürliche Verhaftungen und Festnahmen
Im Berichtszeitraum 2014/2015 ist die Zahl der willkürlichen Verhaftungen und
Festnahmen von Beschäftigten aufgrund der rechtmäßigen und friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte enorm angestiegen. Die Zahl der Länder, in denen solche
Verletzungen berichtet wurde, stieg von 35 in Jahr 2014/2014 auf 44 im Jahr
2014/2015 und umfasst jetzt auch Länder wie Spanien und Brasilien. Verhaftungen und Festnahmen dieser Art sind nicht nur schwerwiegende Verletzungen der
Grundrechte des jeweiligen Einzelnen, sondern schaffen darüber hinaus auch ein
Klima der Einschüchterung, das unabhängige Stimmen verstummen lässt.
| 26
TEIL I //
LÄNDER MIT
EINDEUTIG
NEGATIVEN
TENDENZEN
Für einige Länder ist die Zahl der dem IGB gemeldeten Verstöße im Berichtszeitraum 2014/2015 noch angestiegen. Auch wenn sich die Ratings nicht in allen
Fällen verändert haben, scheinen die gemeldeten Verletzungen in ein eindeutiges
Muster zu passen, das Beschäftigte in den unten aufgeführten Länder gefährdet.
Land
Tendenz
Burundi
Das Land erhielt im letzten Jahr Rating 3, aber die Gewalt
im Vorfeld der Wahlen 2015 wirkte sich auch negativ auf
Beschäftigte und Gewerkschaften aus, die zur Zielscheibe von
Polizeigewalt wurden. Burundi erhielt das Rating 4 aufgrund der
systematischen Verletzungen von Rechten.
Dominikanische
Tausenden von haitianischen Arbeitskräften wurde dieses
Republik
Jahr mit Abschiebung gedroht, ein Haitianer wurde gelyncht;
Arbeitskräfte aus der Dominikanischen Republik wurden
festgenommen und aufgrund ihrer rechtmäßigen Aktivitäten
an ihrem Arbeitsplatz diskriminiert.
27 |
Hongkong
Arbeitskräfte haben sich 2014 den Pro-Demokratieprotesten
angeschlossen als Teil der Regenschirm-Bewegung und wurden
in großer Zahl festgenommen wegen ungebührlichen Benehmens in der Öffentlichkeit und rechtswidriger Versammlung.
Iran
Mindestens 65 Beschäftigte wurden festgenommen und
wurden zu langen Haftstraffen einschließlich Prügelstrafe
verurteilt. Berichtet wurden auch drei Fälle von Folter in Haft.
Georgien
Das 2013 verabschiedete neue Arbeitsgesetzbuch aus
dem Jahr 2013 befasst sich ansatzweise mit verbesserten
Arbeitnehmerrechten. Allerdings haben die Verletzungen in
der Praxis aufgrund von fehlender Arbeitsaufsicht wieder
zugenommen.
Russland
Es kam in einigen Fällen zu Strafanzeigen gegen Beschäftigte aufgrund ihrer rechtmäßigen Gewerkschaftsaktivität.
Arbeitgeber haben außerdem Beschäftigte, die Probleme am
Arbeitsplatz angesprochen haben, bedroht und eingeschüchtert. Russland hat das Rating 3 erhalten, ein Hinweis auf
regelmäßige Verletzungen, war aber sehr nahe am Erhalt von
Rating 4.
Vereinigtes
Wirksame Rechtsvorschriften zum Verbot der Erstellung von
Königreich
schwarzen Listen mit Gewerkschaftsmitgliedern existieren
immer noch nicht. Gleichzeitig gibt das Gesetz über Transparenz des Lobbying, überparteiliche Kampagnen und Gewerkschaften von 2014 öffentlichen Stellen einen breiten Zugang
zu Mitgliederverzeichnissen, wodurch Gewerkschaftsmitglieder
potenziell für die Aufnahme auf schwarze Listen exponiert sind.
Spanien
881 noch laufende straf- und verwaltungsrechtliche Fälle, die
über 300 Beschäftigte betreffen, die an Streiks teilgenommen
hatten.
| 28
29 |
TEIL I //
LÄNDER MIT
DEN BESTEN
WERTUNGEN
Von Verletzungen von Arbeitnehmerrechten sind praktisch alle Länder betroffen,
selbst wenn Arbeitsrechte und Institutionen stark sind und Regierungen und
Arbeitgeber um ihre Einhaltung ehrlich bemüht sind. Dem IGB vorliegenden
Berichten zufolge hat es eine Reihe von Ländern gegeben, in denen diese
Verletzungen friedlich durch Verhandlungen geklärt worden sind, ohne jegliche
Vergeltung gegenüber oder Misshandlung von Beschäftigten, die gegen diese
Verstöße geklagt haben.
Norwegen
Finnland
Niederlande
Österreich
Uruguay
| 30
TEIL I //
DEUTLICHE
VERBESSERUNGEN
Die Analyse des Globalen Rechtsindexes des IGB 2015 hat auch deutlich
gemacht, dass es im Zusammenhang mit bestimmten Problemen in einigen
Ländern Verbesserungen gegeben hat.
Mosambik
Das Parlament hat erstmals anerkannt, dass Beamte das Recht auf die
Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften haben, um über bessere
Arbeitsbedingungen verhandeln zu können. Einschränkungen beim Streikrecht
wirken sich allerdings nach wie vor deutlich auf ihre Verhandlungsmöglichkeiten
mit dem Arbeitgeber aus.
Lesotho
Laut Berichten des Better-Work-Programms der IAO wurden Verletzungen der
Kernarbeitsnormen lediglich in einem von 13 befragten Unternehmen gemeldet. Die
Arbeitsbedingungen in Lesothos Textilfabriken haben sich stetig verbessert, insbesondere seit der Einführung des Better-Work-Programms der IAO im Jahr 2010.
31 |
| 32
TEIL I //
WICHTIGE
EREIGNISSE
WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMS
APRIL 2014 - MÄRZ 2015
April 2014
Nigeria: Vergeltung für Streikaktion
Elektrizitätsunternehmen in Ibadan und Jos haben mit der Entlassung von
5357 Beschäftigten gedroht wegen ihrer Teilnahme an Streikaktionen
aus Protest gegen die Auslagerung von Arbeitsplätzen und unzulängliche
Arbeitsbedingungen.
Mai 2014
Kambodscha: Polizei schlägt Demonstrationen zum
1. Mai nieder
Mindestens fünf Menschen wurden bei Feierlichkeiten anlässlich des 1.
Mai außerhalb des „Parks der Freiheit“ verletzt. Hunderte Polizisten wurden stationiert, und um den Park herum wurde Stacheldraht angebracht,
um Protestierende fernzuhalten. Polizei und Sicherheitskräfte gingen
gewaltsam gegen rund 1.500 Menschen vor, die bessere Arbeitsbedingungen und Löhne forderten.
Juni 2014
Ukraine: Angriff auf Gewerkschaftskonferenz in Kiew
Am 26. Juni 2014 haben Neonazi-Schläger eine Gewerkschaftskonferenz
in Kiew gewaltsam angegriffen. Der ukrainische Gewerkschaftsbund hielt
seinen Kongress ab und sollte an dem Tag seinen Vorstand wählen, als bei
dem Überfall Fahnen verbrannt, Türen und Fenster eingebrochen wurden
und mehrfach Feuer gelegt wurde.
Juli 2014
Türkei: Armee greift in Streikaktion ein
Die Armee hat in einen Streik von Arbeitskräften des Molkereiunternehmens Sütaş in Bursa-Karacabey eingegriffen. Zuvor hatte die Unternehmensleitung versucht, durch Auskippen von 13 Tonnen Gülle im Streikbereich den Streik zu brechen.
33 |
August 2014
Paraguay: Repressives Vorgehen gegen
Erziehungsgewerkschafter
Am 28. August forderten Bildungsarbeiter während einer Demonstration
bessere Bezahlung und die Bereitstellung von 7% des BIP für Bildung im
Rahmen der allgemeinen staatlichen Ausgaben. Obwohl diese Demonstration friedlich war, griff die Polizei gewaltsam ein, wobei mehrere Gewerkschaftsführer verletzt wurden.
September 2014
Weißrussland: Gewerkschaftsfeindliche
Diskriminierung
Ein Traktorhersteller in Bobruisk verweigert aktiven Gewerkschaftsmitgliedern die Verlängerung ihrer befristeten Arbeitsverträge. Alexander Varankin
und Alexander Gramyko von der Weißrussischen Freien Gewerkschaft
haben Ende September 2014 ihre Arbeitsplätze verloren.
Oktober 2014
Costa Rica: Beschäftigte in Puerto Limón nach
Streik festgenommen
Hunderte Polizisten haben am 23. Oktober 2014 die Terminals Moín und
Limón in Puerto Limón gestürmt, die Hafenarbeiter gewaltsam angegriffen
und 68 friedlich streikende Männer und Frauen festgenommen. Am Tag
darauf hat der Hafen seinen Betrieb mit Streikbrechern, die zum Teil aus
Nachbarländern geholt wurden, um die verhafteten Gewerkschaftsmitglieder zu ersetzen, wieder aufgenommen.
November 2014
Katar: Verhaftung von rund 100 streikenden
ausländischen Arbeitskräften
Etwa 800 Bauarbeiter legten im November 2014 aus Protest gegen die
Missachtung ihrer Arbeitsverträge und Hungerlöhne die Arbeit nieder. Die
Arbeiter hatten vor der Abreise aus ihren Heimatländern Verträge unterschrieben. Bei ihrer Ankunft in Katar wurden ihre Pässe abgenommen und
die Verträge zerrissen. Anschließend wurden sie gezwungen, für Löhne zu
arbeiten, die ein Drittel geringer waren als die, die man ihnen versprochen
hatte. Die Polizei hat die Arbeiter festgenommen und in das berüchtigte
Haftzentrum von Doha gebracht, wo ausländische Arbeitskräfte vor ihrer
Deportation häufig in Isolationshaft festgehalten werden.
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Dezember 2014
Russland: Strafrechtliche Verfolgung von
Gewerkschaftsaktivist
Der Vorsitzende der Russischen Hafengewerkschaft, Leonid Tikhonov,
wurde auf der Grundlage von falschen Anschuldigungen zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt, nachdem er sich für mehr
Sicherheit und soziale Absicherung am Arbeitsplatz stark gemacht hatte.
Januar 2015
Indien: Beschäftigte bei NVH India wegen Streik
festgenommen
Am 3. Januar 2015 wurden mehr als 90 Beschäftigte festgenommen,
weil sie an einem Sitzstreik bei NVH India Auto, einem Zulieferer von
Hyundai, beteiligt waren. Die streikenden Beschäftigten forderten die
Wiedereinstellung von 17 Beschäftigten, die nach einem früheren Streik
entlassen worden waren. Sie forderten außerdem die Anerkennung ihrer
Gewerkschaft.
Februar 2015
Mauretanien: Keine Tarifverhandlungen in gutem
Glauben in Bergbauunternehmen
Beschäftigte im staatlichen Industrie- und Bergbauunternehmen SNIM
traten am 28. Januar 2015 in Streik. Sie forderten, dass das Unternehmen
die am 3. Mai 2014 vereinbarte Lohnerhöhung auch umsetzt. Ahmed Vall
Cheibani, Leiter einer der dem mauretanischen Gewerkschaftsbund CNTM
angeschlossenen Arbeitnehmergewerkschaften bei der SNIM, wurde am
12. Februar 2015 entlassen, angeblich wegen mangelnden Respekts einem
Vorgesetzten gegenüber, ohne, dass er sich gegen die Anschuldigungen
wehren konnte. Gegen die Entlassung, eine offensichtliche Vergeltung für
Cheibanis Rolle während des Streiks, hat der CNTM protestiert.
März 2015
Philippinen: Mord
Florencio “Bong” Romano, ein langjähriger Gewerkschaftsorganisator
in der Firma RFM in Laguna und Koordinator der National Coalition for
the Protection of Workers’ Rights in Southern Tagalog, wurde auf einem
Bürgersteig in Barangay Soro-soro, Batangas City tot aufgefunden. Dies
war der 18. Fall von außergerichtlichen Hinrichtungen von Beschäftigten
seit dem Amtsantritt von Präsident Noynoy Aquino 2010.
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Liste der Indikatoren2
I. BÜRGERLICHE FREIHEITEN
A. Rechtsverletzungen in der Gesetzgebung
1. Verhaftung, Inhaftierung, Anklageerhebung und Verhängung einer Haft- oder
Geldstrafe gegen Gewerkschafter/innen
ILO Digest3, Abs. 61-95
Allgemeine Erhebung4, Abs. 31-32
2. Verletzung des Rechtes auf freie Meinung äußerung und des
Versammlungsrechtes
ILO Digest, Abs. 130-174
Allgemeine Erhebung, Abs. 35-39
3. K eine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren
ILO Digest, Abs. 48-57, 75-83, 89-90, 96-120
Allgemeine Erhebung, Abs. 29, 31-32
B. Rechtsverletzungen in der Praxis
4. E rmordung oder Verschleppung von Gewerkschafter(inne)n
ILO Digest, Abs. 42-60
Allgemeine Erhebung, Abs. 28-30
5. G
egen führende Gewerkschaftsvertreter/innen gerichtet
Rechtsverletzung unter (4) richtet sich gegen führende
Gewerkschaftsvertreter/innen
6. Schweregrad
Weitverbreitete und/oder systematische Rechtsverletzung unter (4)
7. A ndere Arten tätlicher Gewalt
ILO Digest, Abs. 42-60
Allgemeine Erhebung, Abs. 28-30, 33
8. G
egen führende Gewerkschaftsvertreter/innen gerichtet
Rechtsverletzung unter (7) richtet sich gegen führende
Gewerkschaftsvertreter/innen
9. Schweregrad
Weitverbreitete und/oder systematische Rechtsverletzung unter (7)
10. D
rohungen und Einschüchterung
ILO Digest, Abs. 35, 44, 58, 60
11. G
egen führende Gewerkschaftsvertreter/innen gerichtet
Rechtsverletzung unter (10) richtet sich gegen führende
Gewerkschaftsvertreter/innen
12. Schweregrad
Weitverbreitete und/oder systematische Rechtsverletzung unter (10)
37 |
13. Verhaftung, Inhaftierung, Anklageerhebung und Verhängung einer Haft- oder
Geldstrafe gegen Gewerkschafter/innen
ILO Digest, Abs. 61-95
Allgemeine Erhebung, Abs. 31-32
14. G
egen führende Gewerkschaftsvertreter/innen gerichtet
Rechtsverletzung unter (13) richtet sich gegen führende
Gewerkschaftsvertreter/innen
15. Schweregrad
Weitverbreitete und/oder systematische Rechtsverletzung unter (13)
16. Verstoß gegen das Recht auf Freizügigkeit
ILO Digest, Abs. 122-124
Allgemeine Erhebung, Abs. 34
17. G
egen führende Gewerkschaftsvertreter/innen gerichtet
Rechtsverletzung unter (16) richtet sich gegen führende
Gewerkschaftsvertreter/innen
18. Schweregrad
Weitverbreitete und/oder systematische Rechtsverletzung unter (16)
19. Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und das
Versammlungsrecht
ILO Digest, Abs. 130-174
Allgemeine Erhebung, Abs. 35-39
20. G
egen führende Gewerkschaftsvertreter/innen gerichtet
Rechtsverletzung unter (19) richtet sich gegen führende
Gewerkschaftsvertreter/innen
21. Schweregrad
Weitverbreitete und/oder systematische Rechtsverletzung unter (19)
22. K eine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren
ILO Digest, Abs. 48-57, 75-83, 89-90, 96-120,– Allgemeine Erhebung,
Abs. 29, 31-32
II. RECHT AUF DIE GRÜNDUNG VON ODER DEN BEITRITT ZU
GEWERKSCHAFTEN
A. Rechtsverletzungen in der Gesetzgebung
23. Ausnahmen vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu
Gewerkschaften
ILO Digest, Abs. 210-271
Allgemeine Erhebung, Abs. 45-67
24. Z ulassungsbedingungen für Gewerkschaften
ILO Digest, Abs. 272, 275-293
Allgemeine Erhebung, Abs. 68-70
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25. Z ulassung von Gewerkschaften
ILO Digest, Abs. 273, 294-308
Allgemeine Erhebung, Abs. 71
26. B eschränkungen der Entscheidungsfreiheit bez. der Struktur und
Zusammensetzung von Gewerkschaften
ILO Digest, Abs. 333-337, 360-362
Allgemeine Erhebung, Abs. 79-90
27. Gewerkschaftsmonopol
ILO Digest, Abs. 311-332
Allgemeine Erhebung, Abs. 91
28. B egünstigung/Diskriminierung von Gewerkschaften
ILO Digest, Abs. 339-345
Allgemeine Erhebung, Abs. 104
29. Auflösung/Aussetzung der Zulassung gesetzmäßig arbeitender
Gewerkschaften
ILO Digest, Abs. 677-709
Allgemeine Erhebung, Abs. 180-188
30. E ntlassung und Suspendierung von Gewerkschafter(inne)n
ILO Digest, Abs. 769-781, 789-798, 799-802, 804-812, 658-666, 674
Allgemeine Erhebung, Abs. 199-210, 213
31. S onstige gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
ILO Digest, Abs. 769-781, 782-788, 799-803, 654-657, 658, 660, 675
Allgemeine Erhebung, Abs. 199-212
32. Wirksame gesetzliche Garantien zum Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher
Diskriminierung
ILO Digest, Abs. 813-836
Allgemeine Erhebung, Abs. 214-224
33. R echt auf die Gründung von und den Beitritt zu Verbänden
ILO Digest, Abs. 710-768
Allgemeine Erhebung, Abs. 189-198
34. K eine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren
Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen
unter (23)- (33)
B. Rechtsverletzungen in der Praxis
35. E rnsthafte Behinderung der Wahrnehmung des Rechtes in der Praxis
Der Großteil der Bevölkerung kann dieses Recht in der Praxis nicht
wahrnehmen
36. Ausnahmen vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu
Gewerkschaften
39 |
ILO Digest, Abs. 210-271
Allgemeine Erhebung, Abs. 45-67
37. Z ulassungsbedingungen für Gewerkschaften
ILO Digest, Abs. 272, 275-293
Allgemeine Erhebung, Abs. 68-70
38. Z ulassung von Gewerkschaften
ILO Digest, Abs. 273, 294-308
Allgemeine Erhebung, Abs. 71
39. B eschränkungen der Entscheidungsfreiheit bez. der Struktur und
Zusammensetzung von Gewerkschaften
ILO Digest, Abs. 333-337, 360-362
Allgemeine Erhebung, Abs. 79-90
40. Gewerkschaftsmonopol
ILO Digest, Abs. 311-332
Allgemeine Erhebung, Abs. 91
41. B egünstigung/Diskriminierung von Gewerkschaften
ILO Digest, Abs. 339-345
Allgemeine Erhebung, Abs. 104
42. Auflösung/Aussetzung der Zulassung gesetzmäßig arbeitender
Gewerkschaften
ILO Digest, Abs. 677-709
Allgemeine Erhebung, Abs. 180-188
43. E ntlassung und Suspendierung von Gewerkschafter(inne)n
ILO Digest, Abs. 769-781, 789-798, 799-802, 804-812, 658-666, 674
Allgemeine Erhebung, Abs. 199-210, 213
44. S onstige gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
ILO Digest, Abs. 769-781, 782-788, 799-803, 654-657, 658, 660, 675
Allgemeine Erhebung, Abs. 199-212
45. G
egen führende Gewerkschaftsvertreter/innen gerichtet
Rechtsverletzung unter (43) und/oder (44) richtet sich gegen führende
Gewerkschaftsvertreter/innen
46. Schweregrad
Weitverbreitete und/oder systematische Rechtsverletzung unter (43) und/
oder (44)
47. Wirksame gesetzliche Garantien zum Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher
Diskriminierung
ILO Digest, Abs. 813-836
Allgemeine Erhebung, Abs. 214-224
48. R echt auf die Gründung von und den Beitritt zu Verbänden
ILO Digest, Abs. 710-768
| 40
Allgemeine Erhebung, Abs. 189-198
49. K eine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren
Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen
unter (23)-(33)
III. GEWERKSCHAFTSAKTIVITÄTEN
A. Rechtsverletzungen in der Gesetzgebung
50. Ausnahmen vom Recht auf die Durchführung von Gewerkschaftsaktivitäten
ILO Digest, Abs. 210-271
Allgemeine Erhebung, Abs. 45-67
51. R echt auf die ungehinderte Verwaltung einer Gewerkschaft
ILO Digest, Abs. 369-387, 454-494
Allgemeine Erhebung, Abs. 108, 109-112, 124-127
52. Von Gewerkschaftsvertreter(inne)n zu erfüllende Voraussetzungen
ILO Digest, Abs. 405-426
Allgemeine Erhebung, Abs. 121
53. E ingriffe in Wahl-/Abstimmungsverfahren
ILO Digest, Abs. 392-404, 427-453
54. R echt auf die Organisation von Aktivitäten und Programmen
ILO Digest, Abs. 495-519;
Allgemeine Erhebung, Abs. 108, 128-135
55. K eine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren
Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen
unter (50)-(54)
B. Rechtsverletzungen in der Praxis
56. Ausnahmen vom Recht auf die Durchführung von Gewerkschaftsaktivitäten
ILO Digest, Abs. 210-271
Allgemeine Erhebung, Abs. 45-67
57. Recht
auf die ungehinderte Verwaltung einer Gewerkschaft
ILO Digest, Abs. 369-387, 454-494
Allgemeine Erhebung, Abs. 108, 109-112, 124-127
58. Von Gewerkschaftsvertreter(inne)n zu erfüllende Voraussetzungen
ILO Digest, Abs. 405-426
Allgemeine Erhebung, Abs. 121
59. E ingriffe in Wahl-/Abstimmungsverfahren
ILO Digest, Abs. 392-404, 427-453
60. R echt auf die Organisation von Aktivitäten und Programmen
ILO Digest, Abs. 495-519
Allgemeine Erhebung, Abs. 108, 128-135
41 |
61. K eine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren
Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen
unter (56)-(60)
IV. TARIFVERHANDLUNGSRECHT
A. Rechtsverletzungen in der Gesetzgebung
62. Ausnahmen vom Tarifverhandlungsrecht
ILO Digest, Abs. 885-911
Allgemeine Erhebung, Abs. 261-264
63. Ausschluss von Verhandlungsthemen/Einschränkungen
ILO Digest, Abs. 912-924
Allgemeine Erhebung, Abs. 250
64. O
bligatorisches Schiedsverfahren
ILO Digest, Abs. 925-928, 992-997, 566-567
Allgemeine Erhebung, Abs. 254-259
65. Anerkennung als Tarifpartei
ILO Digest, Abs. 944-983
Allgemeine Erhebung, Abs. 238-243
66. U ntergrabung und/oder unzureichende Förderung von Tarifverhandlungen
ILO Digest, Abs. 925-943, 988-991, 998-1000, 924-1043, 1058
Allgemeine Erhebung, Abs. 244-249
67. E ingriffe in Tarifverträge
ILO Digest, Abs. 940-943, 1001-1023, 1047-1053
Allgemeine Erhebung, Abs. 251-253
68. K eine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren
Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen
unter (62)-(67)
B. Rechtsverletzungen in der Praxis
70. Ausnahmen vom Tarifverhandlungsrecht
ILO Digest, Abs. 885-911
Allgemeine Erhebung, Abs. 261-264
71. Ausschluss von Verhandlungsthemen/Einschränkungen
ILO Digest, Abs. 912-924
Allgemeine Erhebung, Abs. 250
72. O
bligatorisches Schiedsverfahren
ILO Digest, Abs. 925-928, 992-997, 566-567
Allgemeine Erhebung, Abs. 254-259
73. Anerkennung als Tarifpartei
| 42
ILO Digest, Abs. 944-983
Allgemeine Erhebung, Abs. 238-243
74. U ntergrabung und/oder unzureichende Förderung von Tarifverhandlungen
ILO Digest, Abs. 925-943, 988-991, 998-1000, 924-1043, 1058
Allgemeine Erhebung, Abs. 244-249
75. E ingriffe in Tarifverträge
ILO Digest, Abs. 940-943, 1001-1023, 1047-1053
Allgemeine Erhebung, Abs. 251-253
76. K eine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren
Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen
unter (69)-(75)
V. STREIKRECHT
A. Rechtsverletzungen in der Gesetzgebung
77. Ausnahmen vom Streikrecht
ILO Digest, Abs. 572-594
Allgemeine Erhebung, Abs. 154-160, 169
78. Ausnahmen/Einschränkungen hinsichtlich des Ziels und der Art des Streiks
ILO Digest, Abs. 526-544, 545-546
Allgemeine Erhebung, Abs. 165-168, 173
79. Ausgleichende Garantien für gesetzliche Einschränkungen
ILO Digest, Abs. 595-627
Allgemeine Erhebung, Abs. 161-162, 164
80. O
bligatorisches Schiedsverfahren
ILO Digest, Abs. 564- 569
Allgemeine Erhebung, Abs. 153
81. Voraussetzungen für Streiks
ILO Digest, Abs. 547-563
Allgemeine Erhebung, Abs. 170-172
82. E ingriffe in Streiks
ILO Digest, Abs. 628-653
Allgemeine Erhebung, Abs. 174-175
83. S anktionen im Falle eines gesetzmäßigen Streiks
ILO Digest, Abs. 667-674
Allgemeine Erhebung, Abs. 176-179
84. K eine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren
Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen
unter (77)-(83)
43 |
B. Rechtsverletzungen in der Praxis
85. Ausnahmen vom Streikrecht
ILO Digest, Abs. 572-594
Allgemeine Erhebung, Abs. 154-160, 169
87. Ausnahmen/Einschränkungen hinsichtlich des Ziels und der Art des Streiks
ILO Digest, Abs. 526-544, 545-546
Allgemeine Erhebung, Abs. 165-168, 173
88. Ausgleichende Garantien für gesetzliche Einschränkungen
ILO Digest, Abs. 595-627
Allgemeine Erhebung, Abs. 161-162, 164
89. O
bligatorisches Schiedsverfahren
ILO Digest, Abs. 564- 569
Allgemeine Erhebung, Abs. 153
90. Voraussetzungen für Streiks
ILO Digest, Abs. 547-563
Allgemeine Erhebung, Abs. 170-172
91. E ingriffe in Streiks
ILO Digest, Abs. 628-653
Allgemeine Erhebung, Abs. 174-175
92. G
egen führende Gewerkschaftsvertreter/innen gerichtet
Rechtsverletzung unter (91) richtet sich gegen führende
Gewerkschaftsvertreter/innen
93. Schweregrad
Weitverbreitete und/oder systematische Rechtsverletzung unter (91)
94. S anktionen im Falle eines gesetzmäßigen Streiks
ILO Digest, Abs. 667-674
Allgemeine Erhebung, Abs. 176-179
95. G
egen führende Gewerkschaftsvertreter/innen gerichtet
Rechtsverletzung unter (94) richtet sich gegen führende
Gewerkschaftsvertreter/innen
96. Schweregrad
Weitverbreitete und/oder systematische Rechtsverletzung unter (94)
97. K eine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren
Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen
unter (85)-(96)
| 44
45 |
| 46
Auszüge aus der Übersicht
AFRIKA
AMERIKA
ASIEN UND
PAZIFIK
EUROPA
NAHER OSTEN UND
NORDAFRIKA
TEIL II
Vollständige
Länderinformationen
sind zu finden unter:
survey.ituc-csi.org
AFRIKA
TEIL II //
AFRIKA
Trotz eines stetigen Wirtschaftswachstums von annähernd
5 Prozent pro Jahr müssen mehr als 70 Prozent der
jungen Menschen in Afrika mit weniger als 2 US$ pro Tag
auskommen.1 Prekäre Arbeitsbedingungen und die anhaltende Unterbeschäftigung, durch die es unmöglich ist,
einen menschenwürdigen Lohn zu erarbeiten, entweder
aufgrund niedriger Löhne oder eingeschränkter Arbeitszeiten, sind die größten Hindernisse für den Armutsabbau
in afrikanischen Ländern südlich der Sahara. Obwohl die
Arbeitslosenquoten nicht außergewöhnlich hoch sind,
verrichtet die große Mehrheit der Beschäftigten, 82 Prozent, Tätigkeiten, die mit unzureichenden Löhnen und
schwierigen Arbeitsbedingungen verbunden sind, wodurch
grundlegende Arbeitnehmerrechte untergraben werden.
Schätzungen zufolge verrichten bis zu neun von zehn
Beschäftigten auf dem Land und in den Städten informelle
Tätigkeiten, insbesondere Frauen und junge Menschen.2
Angesichts unterentwickelter oder nicht vorhandener
Sozialschutzsysteme bleibt zahlreichen ArbeitnehmerInnen
keine andere Wahl, als für extrem niedrige Löhne in der
informellen Wirtschaft zu arbeiten, um ihre Familien zu
ernähren. Die Beschäftigten in der informellen Wirtschaft
sind entweder auf gesetzlichem Weg von den arbeitsrechtlichen Schutzmaßnahmen ausgeschlossen oder
nicht in der Lage, ihre Rechte in der Praxis wahrzunehmen, da es an einer angemessenen Arbeitsaufsicht fehlt.
Die mangelnde Inkraftsetzung des Arbeitsrechts in der
informellen Wirtschaft wird durch strukturelle Reformen
im öffentlichen Dienst, der als Hindernis für freie Märkte
betrachtet und als ineffizient, unflexibel und höchst
kostspielig erachtet wird, weiter verschärft. Die Zahl der
| 48
Arbeitsinspektoren wurde infolge dieser Maßnahmen in
40 Prozent der Stellen in der Arbeitsinspektion wurden
durch Personalabbau und einen Einstellungsstopp gekürzt.
AFRIKA
der gesamten Region drastisch gesenkt. Zwischen 20 und
In Kenia wurde die Zahl der Generalinspektoren beispielsweise um 30 Prozent gesenkt, von 175 auf 124 und die
der Arbeitsschutzinspektoren um ca. 15 Prozent.3
Seit März 2014 sind mehr als 10.000 Menschen,
hauptsächlich in Guinea, Sierra Leone und Liberia, dem
tödlichen Ebola-Virus erlegen.4 Die Beschäftigten im Gesundheitswesen, die direkten Kontakt zu Ebola-Patienten
hatten, waren einem besonders hohen Risiko ausgesetzt
und hatten häufig keinen Zugang zu Schutzausrüstung für
sich selbst und ihre Patienten, was in Liberia und in Sierra
Leone zu mehreren Streiks führte.5 Neben dem Verlust an
Menschenleben und dem erschreckenden Leid hatte die
Krise in den betroffenen Ländern aber auch tiefgreifende
Auswirkungen auf die Beschäftigung. In Sierra Leone ging
die Beschäftigungsquote in den Städten beispielsweise
von 75 Prozent auf 67 Prozent zurück.6
Trotz der immensen sozioökonomischen Herausforderungen und der schwachen staatlichen Strukturen treten
die afrikanischen Beschäftigten jedoch zunehmend einer
Gewerkschaft bei, um ihre Arbeits- und Lebensbedingungen auf dem Kontinent zu verbessern. Sie kämpfen
für einen existenzsichernden Mindestlohn, sichere
Arbeitsbedingungen, sichere Arbeitsplätze, transparente
staatliche Institutionen und soziale Sicherheit, obwohl sie
mit Vergeltungsmaßnahmen und Repressionen seitens
der Regierungen und der Arbeitgeber rechnen müssen.
Die Regierungen in Ländern wie Niger, Dschibuti, Kenia
und Kamerun haben Beschäftigte wegen kollektiver
Aktionen willkürlich verhaften lassen. In Ländern wie
Kenia, Gabun, Benin und Nigeria haben die Arbeitgeber
Streikende durch Massenentlassungen oder Lohnkürzungen diskriminiert. In anderen Ländern haben die
Arbeitgeber Verhandlungen mit den Beschäftigten über
die Löhne und Arbeitsbedingungen trotz vorhandener
Tarifverhandlungsgesetze verweigert, u.a. in Lesotho und
Mali.
49 |
Die zehn
schlimmsten Länder
AFRIKA
RECHTE NICHT
GARANTIERT
|5
SYSTEMATISCHE
RECHTSVERLETZUNGEN
|4
| 50
BENIN
|4
Generalstreik: Trotz Einschüchterungen und angedrohter
Lohnabzüge haben die Gewerkschaften in Benin, darunter
CSTB, CSA-BENIN, CGTB, COSI-BENIN und CSPIB, im Januar
2014 zum Generalstreik aufgerufen, um gegen die Unterdrückung einer friedlichen und legalen Protestaktion am 27. Dezember 2013 zu protestieren. Regierungsvertreter, insbesondere der Kabinettschef des Grundschulministers, Albert Adagbe,
und der Generalsekretär der Regierung, Eugène Dossoumon,
gaben Erklärungen in den Medien ab, um den Beschäftigten zu
drohen. Beschäftigte, die an einem von den Gewerkschaften
organisierten Protestmarsch für die Erhöhung des Mindestlohns
im privaten Sektor und in staatlichen Unternehmen teilgenommen hatten, waren von der Polizei angegriffen worden, wobei
zahlreiche Menschen verletzt worden waren, darunter führende
Gewerkschaftsvertreter. Die Polizei hatte Tränengas eingesetzt,
um Hunderte friedliche Demonstranten zu vertreiben. Die
Gewerkschaften forderten Respekt vor den demokratischen
Freiheiten und den Gewerkschaftsrechten sowie Sicherheit für
zivilgesellschaftliche Organisationen und politische Parteien mit
abweichenden Ansichten.
Protestmarsch und Streiks von Lehrern unterdrückt: Am
Morgen des 12. Februar 2015 haben Polizisten und Gendarmen in der Stadt Abomey einen Marsch von Gewerkschaften,
die Grundschullehrer vertreten, am Weitergehen gehindert.
Der Marsch war vom Dachverband "Forum des travailleurs
et des peuples" (Forum der Völker und Arbeiter) organisiert
worden, um unter anderem die Bezahlung von Leistungen der
sozialen Sicherheit im Wert von sechs Jahren zu fordern. Als
der Marsch sich in Bewegung setzte, waren die Demonstranten
sofort von uniformierten Polizisten und Gendarmen umringt,
die auf Befehl der Spitze der Stadtverwaltung, des "Präfekten"
Armand Maurice, vor Ort waren, der behauptete, ihre Aktion sei
rechtswidrig. Aufgrund der einschüchternden Anwesenheit von
so vielen uniformierten Beamten, wandelten die Demonstranten
ihren Marsch in einen Sitzstreik um.
Lehrer beklagen Belästigung wegen Protest über Bezahlung: Am 17. März streikten durch den nationalen Verband
der Bildungsgewerkschaften, die Fédération des Syndicats de
l'Education Nationale (FESEN), vertretene Lehrer, um die Bezahlung des 25-prozentigen Indexanstiegs, der den sonstigen
Beamten gewährt worden war, statt eines monatlichen Bonus
von 10.000 CFA-Francs zu fordern, der von der Regierung
BURUNDI
|4
Beschränkungen des Rechtes auf die Wahl ihrer Vertreter/innen und auf ungehinderte Selbstverwaltung:
Beschäftigte im privaten Sektor dürfen der Verwaltung oder
Führungsspitze einer Gewerkschaft nur angehören, wenn sie:
1.) mindestens 25 Jahre alt sind; 2.) lesen und schreiben
können; 3.) zu keiner mehr als sechsmonatigen Freiheitsstrafe
ohne Bewährung verurteilt wurden; und 4.) mindestens ein
Jahr lang in dem jeweiligen Sektor gearbeitet haben (Artikel
275, Arbeitsgesetz). Beschäftigte im öffentlichen Dienst können
nur in die Führungsspitze einer Gewerkschaft gewählt werden,
wenn sie mindestens drei Jahre lang im öffentlichen Dienst
tätig gewesen sind (Abschnitt 10, Gesetz Nr. 1/015). Abschnitt
7 des Gesetzes Nr. 1/015 besagt zudem für den Fall eines Konfliktes innerhalb der Führungsspitze einer Gewerkschaft, dass
der Minister für den Staatsdienst die Angelegenheit der Verwaltungskammer des Obersten Gerichtshofes vorlegen kann.
Willkürliche Inhaftierung von Journalisten: Behörden
haben die Schließung des führenden Radiosenders Publique
Africaine (RPA) in Bujumbura angeordnet und die Station der
"Anstiftung" beschuldigt, weil sie über die Proteste in der
Hauptstadt vor den umstrittenen Parlamentswahlen berichtet
haben. Außerdem wurde Bob Rugurika, ein Journalist von RDA
und Mitglied der Union Burundaise des Journalistes für die
Übertragung eines Mordgeständnisses festgenommen, bei dem
die Sicherheitsdienste verwickelt waren. Drei römisch-katholische Nonnen, im Alter zwischen 75 und 83, wurden in einem
Kloster nördlich von Bujumbura im September 2014 getötet.
CÔTE D’IVOIRE
|4
AFRIKA
angeboten worden war. Zu ihren Forderungen gehörte auch
die Aufhebung der Drohungen gegen Lehrer und unfairer Versetzungen wegen ihrer Teilnahme an den Protesten. Während
eines früheren Streiks, der im Mai 2014 geendet hatte, klagte
die Gewerkschaft auch über Drohungen gegen Führer der
Lehrergewerkschaft.
Ministerien kehren Verhandlungen den Rücken: Die im
Jahr 2013 begonnenen monatelangen Verhandlungen mit
dem Finanz- und Haushaltsministerium über Lebens- und
Arbeitsbedingungen waren nichts mehr wert als das Ministerium in zwei Teile aufgeteilt wurde und die Treasury Workers
Union of Côte d’Ivoire OSATI von vorne beginnen musste. Bis
September 2014 waren keine Fortschritte erzielt worden, da
die Ministerien so taten, als hätte es die früheren Verhandlungen nie gegeben. Außerdem schickten der Haushalts- und
der Finanzminister die Vorsitzenden des Kabinetts statt selbst
an den Verhandlungen teilzunehmen. Aus Frustration rief der
Generalsekretär von OSATI, Benjamin Gbogbeu Yaoué, einen 72
Stunden-Streik aus, der am 9. September begann. Der Streik
zwang die Minister zurück an den Verhandlungstisch. Obwohl
er scheinbar den meisten Verhandlungspunkten zustimmt, hat
der Finanzminister den Abschluss einer Vereinbarung hinausgezögert und im November 2014 berichteten die Gewerkschaften, dass ihre Forderungen immer noch nicht erfüllt seien. Die
Situation zog sich hin. Die Gewerkschaften beschuldigten die
Regierung, mit böser Absicht zu verhandeln.
Vom Bauministerium beschäftigte Arbeiter hatten ähnliche Enttäuschungen erlebt, als die Regierung keinerlei Vorschläge als
Antwort auf ihre Lohnforderungen machte. Der Generalsekretär
der Bauarbeitergewerkschaft Syndicat libre des agents de
la Construction (SYLAC) rief am 21. August 2014 in dem
Versuch, Fortschritte zu erzwingen, einen Streik aus. Er riet
den Mitgliedern jedoch, einfach zu Hause bleiben, denn neun
ihrer Mitglieder waren im März festgenommen worden, weil sie
an einer Demonstration zur Unterstützung ihrer Forderungen
teilgenommen hatten.
Festnahme: Jean Pierre Tchotche ist Gewerkschaftsvertreter
bei der Firma Aggreko in Côte d’Ivoire. Er wurde von der Polizei
im Januar 2015 festgenommen, als die Geschäftsleitung
behauptete, er habe Beschwerden über niedrige Löhne an die
Unternehmenszentrale in Europa geschickt. Das Unternehmen
entließ ihn auch auf der Grundlage dieser Behauptung.
Besetzung des Gewerkschaftsbüros: Der Hauptsitz der FESACI ist seit Juni 2011 von Streitkräften besetzt. Die Regierung
hat es versäumt, auf mehrere Beschwerden der Gewerkschaft
zu reagieren.
51 |
AFRIKA
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung: Es gibt eine
enorme Anzahl an Fällen gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung. Zum Beispiel haben im November 2014 Mitglieder
des Syndicat Libre des Agents du Port Autonome d’Abidjan
ihren Kongress unter starkem Druck durchgeführt. Das Management des Hafens drohte den am Kongress teilnehmenden
oder in Kontakt mit der nationalen Zentral stehenden Arbeitnehmern mit Entlassung.
werkschaft der Berufskraftfahrer und Transportarbeiter Kameruns (SYNACPROTCAM) wurden am 16. Januar 2015 verhaftet.
Sie wurden von der mobilen Interventionsgruppe von Yaoundé,
den Sicherheitskräften, nach dem Verteilen von Flugblättern,
die für einen geplanten Streik warben, wegen "Verteidigung des
Verbrechens, Volksverhetzung und terroristische Aktivitäten"
verhaftet.
Kameruns neues Terrorgesetz Nr. 2014/028 vom 23. Dezember
2014 wurde weitgehend als Reaktion auf die Aktivitäten von
Boko Haram eingeführt. Die Gewerkschaftsführer warnten,
dass die Behörden versuchten, Gewerkschaftsaktivitäten mit
Terrorakten in Verbindung zu bringen.
KAMERUN| 4
Regierung versucht Bildungsgewerkschaften zu untergraben: Roger Kaffo Fokou, Generalsekretär der Gewerkschaft
Syndicat national autonome de l'enseignement secondaire
(SNAES), der unabhängigen Gewerkschaft für Arbeiternehmer
in der sekundären Bildung, berichtete, dass die Bildungsgewerkschaften bis Juli 2014 Sanktionen ausgesetzt waren. Er
warnte, dass Graswurzel-Gewerkschaften abgebaut wurden,
und dass die Regierung die Gewerkschaften begünstigte, die
eine Genehmigung der Regierung erhalten hatten, wodurch sie
finanzielle Unterstützung erhalten. Anfang des Jahres waren die
Gewerkschaften an einer Reihe von Streiks über die langsame
Reaktion der Regierung, versprochene Verbesserungen der
Arbeitsbedingungen umzusetzen, beteiligt.
Plantagenarbeiter wegen Teilnahme an Streik verhaftet:
Arbeiter der Plantage Hevecam streikten am 14. Dezember anlässlich eines Streits über die Bezahlung. Die Arbeiter forderten
eine 100-prozentige Lohnerhöhung und einen Bonus in Form
eines dreizehnten Monatsgehalts. Das Unternehmen bot, je
nach Besoldungsstufe, zwischen 50 und 55 Prozent und keinen
Jahresbonus an. Bis zum 20. Dezember war keine Lösung in
Sicht, und Gendarmen patrouillierten die Plantagen, um ein
Auge auf die Streikenden zu haben. 127 Arbeiter wurden von
den Gendarmen festgenommen und für zwei Tage in Kribi in
Haft genommen. Sie wurden am 25. Dezember freigelassen. Es
wurde nach Verhandlungen eine Einigung erzielt, die allerdings
nicht alle Forderungen der Arbeiter erfüllt.
| 52
Drei Transportgewerkschaftsführer wegen Aufruf zum
Streik verhaftet; ein Gewerkschaftführer zu Gefängnisstrafe verurteilt: Jean Collins Ndefossokeng, Präsident der
nationalen Gewerkschaft der Arbeiter im Land-Transport-Sektor
(SYNESTER) und Joseph Deudie, Präsident der nationalen Ge-
Die beiden Gewerkschaften hatten am 19. Januar einen
Streik geplant, der vom 5. Januar verschoben worden war, um
gegen von staatlich anerkannten Versicherungsunternehmen
auferlegten Änderungen und gegen Kraftstoffpreiserhöhungen
zu protestieren. Bei der Organisation des Streiks hatten die
Gewerkschaften alle rechtlichen Vorschriften Kameruns befolgt.
Am 19. Januar wurde Fioko Patrice, von der nationalen Gewerkschaft der Arbeiter im Land-Transport-Sektor (SYNESTER)
verhaftet, angeklagt und zu sechs Monaten Gefängnis in
Kamerun wegen des selben Vergehens nach dem Verteilen von
Flugblättern, die für einen Streik warben, verurteilt.
Jean Collins Ndefossokeng und Joseph Deudié wurden am
30. Januar freigelassen, nachdem sie für 15 Tage unter den
Bestimmungen des neuen Anti-Terror-Gesetzes festgehalten
worden waren. Nach umfassenden Gewerkschaftsprotesten,
einschließlich einer internationalen Gewerkschaftskampagne,
wurde Fioko Patrice am 27. Februar freigelassen, nachdem er
sechs Wochen seiner sechsmonatigen Strafe abgesessen hatte.
Anfang März wurde bekannt, dass alle Anklagen gegen die drei
Gewerkschafter fallengelassen worden sind.
Gewerkschaftsfeindliche Belästigungen in Bank: Der
Freie Gewerkschaftsbund von Kamerun (Union des Syndicats
Libres du Cameroon - USLC) berichtet, dass Mitglieder der
Finanzgewerkschaft FESYLTEFCAM in der multinationalen ATTIJARIWAFA-Bank regelmäßig verbaler Belästigung durch das
Management ausgesetzt sind, und dass es mehrere Fälle gab,
in denen die Gewerkschaftsvertreter an eine anderen Stelle
versetzt worden sind, ohne dass der Arbeitsinspektor darüber
informiert wurde. Die Belästigung ist so hartnäckig, dass die
Gewerkschaft in Betracht zieht, an den nächsten Wahlen der
gewerkschaftlichen Vertretung, die im Januar 2016 stattfinden,
nicht teilzunehmen
Verzögerungen bei der Überweisung von Beiträgen an
Gewerkschaften: Der Freie Gewerkschaftsbund von Kamerun,
USLC, berichtet, dass Arbeitgeber oft die Überweisung von Gewerkschaftsbeiträgen durch das Check-off-System verzögern,
und somit die finanziellen Mittel der Gewerkschaften beschränken. Er berichtet auch, dass es Störungen und Manipulationen
in Gewerkschaftswahlen von Seiten der Arbeitgeber gab, die
zuletzt die Arbeitnehmer im Gesundheitsbereich in Mfoundi und
Bauarbeiter, die von chinesischen Unternehmen beschäftigt
sind, beeinträchtigen.
KENIA
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Einschüchterungen: Im April 2014 hat der Kabinettssekretär
für Arbeit, soziale Sicherheit und Leistungen, Samuel Kambi
Kazungu, die Gewerkschaften öffentlich eingeschüchtert, als
er verkündete, dass er „die COTU zunichte machen“ werde.
Darüber hinaus haben Regierungsvertreter erklärt, dass sie die
im Uhuru Park in Nairobi geplanten Feierlichkeiten zum 1. Mai
stürmen würden, wenn die Gewerkschaft sie nicht absage.
Gewerkschaftsfunktionäre von Blumenfarm entlassen:
Sieben Gewerkschaftsfunktionäre wurden im Juli 2014 von
der Karuturi-Blumenfarm in Naivasha entlassen. Sie wurden
beschuldigt, ihren Kollegen angestiftet zu haben. Sie hatten
sich an einem lang andauernden Streit über Löhne beteiligt,
einschließlich eines Streiks im Februar 2014, in dem die Bezahlung von seit vier Monaten ausstehenden Löhnen gefordert
wurde. Die Blumenfarm, der weltweit führende Erzeuger von
Rosen, war in Konkurs gegangen, und hatte seinen Namen in
Twiga Roses geändert. Ferdinand Juma von der Kenya Plantation and Agricultural Workers Union (KPAWU) sagte, der jüngste
Vorfall ergab sich aus einer Sitzung, in der die Gewerkschaftsfunktionäre das neue Management aufgefordert hatten, die
Löhne zu erhöhen. Mitarbeiter gingen in einen Bummelstreik,
um gegen die Entlassung zu protestieren.
Lohndiskriminierung von Gewerkschaftsmitgliedern bei
Telkom Kenya: Der Generalsekretär der Communication Wor-
kers Union (COWU) Bensom Okwaro berichtete im September,
es habe Diskriminierung bei der Bezahlung der Leistungsboni
für die Mitarbeiter bei Telkom Kenya gegeben. Er sagte, dass
nicht gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter je zwischen 50
Prozent und 75 Prozent ihrer Gehälter bekommen hatten, was
einem Betrag zwischen Sh30.000 und Sh1.000.000 entspricht.
Gewerkschaftsmitglieder haben dagegen nur Sh2.000 bekommen. COWU warnte davor, dass mehr als 1000 Telkom Arbeiter
am 8. Oktober die Arbeit einstellen werden, wenn die Boni nicht
angemessen bezahlt werden. Die Gewerkschaft beschuldigt
auch die Verwaltung der Belästigung und Einschüchterung. Der
Streik schritt voran nachdem Telkom konterte, dass die Forderung unbegründet war, und dass die Unterschiede auf die Art
der Arbeitsverträge der Arbeiter zurückzuführen sei, und nicht
auf ihre Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Der Streik wurde
am 16. Oktober abgebrochen, nachdem die Gewerkschaft und
Telkom in Gegenwart von Beamten des Arbeitsministeriums
eine Back-to-Work-Vereinbarung unterzeichneten hatten. Es
wurde ihnen allerdings für die sieben Tage ihres Streiks etwas
von den Gehaltsabrechnungen abgezogen, was laut Gewerkschaft gegen die Bedingungen der Vereinbarung verstößt. Die
Gewerkschaft reichte wegen des Lohnabzugs für die Dauer des
Streiks eine Klage vor Gericht gegen die Firma ein.
AFRIKA
Die USLC berichtet auch, dass im Bankensektor allgemein eine
eklatante Diskriminierung vorherrscht. Arbeitgeber bevorzugen
es in der Regel lieber nur mit einer Gewerkschaft zu verhandeln
und den Rest zu ignorieren.
Führer der Lehrer wird wegen Streiks von Polizei
vorgeladen: Dem Generalsekretär der Kenya National Union
of Teachers, Wilson Sossion wurde im Januar 2015 eine
Vorladung von der Kriminalpolizei zugestellt, nachdem er
angeblich Lehrkräften im Nordosten Kenias geraten haben soll,
nach einem Streik wegen Sicherheitsbedenken nicht zur Arbeit
zurückzukehren. Die Lehrer brachten ihre Unterstützung für Wilson Sossion zum Ausdruck und die Law Society of Kenya teilte
am 2. Februar mit, dass die Aufforderung rechtswidrig war und
dass sie zur Einschüchterung des Gewerkschaftsführers diente.
Die KNUT und die Kenya Union of Post Primary Education
Teachers (KUPPET) hatten am 5. Januar 2015 zu einem
landesweiten Streik aufgerufen, nachdem die Teachers’ Service
Commission (TSC) ihre Forderungen in Bezug auf Löhne und
Arbeitsbedingungen nicht erfüllt hatte. Der Streik im Januar
2015 wurde nach zwei Wochen beendet, als das Arbeitsgericht
eingriff und alle Streitparteien - die Kenya National Union of
Teachers (KNUT), die Kenya Union of Post Primary Education
Teachers (KUPPET), die Salaries and Remuneration Commission
(SRC) und die Teachers Service Commission (TSC) - aufforderte, Vorschläge zur 300-Prozent-Lohnerhöhung einzureichen,
die die Lehrer anstrebten. Im Rahmen der Vereinbarung
verpflichtete sich die TSC, keine Lehrer, Gewerkschaftsfunktionäre oder die Gewerkschaften, die sich an dem Streik beteiligt
haben, zu schikanieren. Mehrere Lehrer waren während des
Streiks festgenommen worden, aber unter den Bedingungen
53 |
AFRIKA
der Vereinbarung waren keine weitere Maßnahmen gegen sie
ergriffen werden.
Versuchte Belästigung und Unterminierung der Gewerkschaften: COTU berichtete, dass der Staat Ende 2014 und
Anfang 2015 ihre Konten wegen Korruptionsvorwürfen in der
Gewerkschaften untersucht hatte.COTU hält diese Vorwürfe
für bloße Propaganda vom Arbeitsministerium wegen seiner
Differenzen mit dem Generalsekretär der COTU. Zum Zeitpunkt
der Abfassung dieses Textes wurde die Angelegenheit noch vor
Gericht verhandelt. Im September 2014 hatte der Gouverneur
von Kakamega Country, der werte Wycliffee Ambetsa Oparanya,
angeblich Arbeiternehmer im County vor dem Gewerkschaftsbeitritt gewarnt und Gewerkschafter als Individuen bezeichnet,
die "um ihr eigenes Überleben kämpfen".
MALI
4
Regierung versucht Tarifverhandlungen mit nationalem
Zentrum zu vermeiden: Die nationale Arbeitergewerkschaft
von Mali, die UNTM, rief am 21. August 2014 aus Frustration
darüber, dass die Regierung die Verhandlungen nicht ernst
nahm, einen Generalstreik aus. Die Gewerkschaft hatte ihre
Forderungen im Mai eingereicht, musste jedoch bis August
warten, um sich an den Verhandlungstisch setzen zu können.
Nach vier Tagen wurde eine Einigung über einen Teil ihrer
Forderungen erreicht, jedoch nicht über die fünf Schlüsselanforderungen wie die Höhe des Mindestlohns und der
Einkommensteuer. Dem Streikaufruf waren sowohl in Bamako
als auch im ganzen Land so viele gefolgt, dass er um einen
zweiten Tag erweitert wurde. Der Streik hatte den Effekt, dass
die Regierung gezwungen war, zurück an den Verhandlungstisch zu kehren und so wurde schließlich Ende Oktober eine
Vereinbarung erreicht.
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Minister versucht Tarifverhandlungen mit Bergarbeitergewerkschaft zu vermeiden: Vertragsarbeiter im Bergbau
streikten am 3. und 4. November 2014 auch wegen der
Haltung der Regierung zu Tarifverhandlungen. Viele der Arbeitnehmer in diesem Sektor werden als Vertragsarbeiter engagiert
und forderten besseren sozialen Schutz. Zu ihren Forderungen
gehörte auch die Zahlung ausstehender Löhne, da sie zum
Zeitpunkt des Streiks für fünf Monate nicht bezahlt worden waren. Im April hatte das Gewerkschaftskomitee für Bergbau und
Industrie (SECNAMI) eine Liste mit Forderungen an den Minister
für Bergbau, Boubou Cissé, geschickt. Statt sich selbst mit
ihnen zu treffen schickte dieser seinen Kabinettschef, sagte der
Generalsekretär der Gewerkschaft, Cheich Tidiani Fofana. Drei
Monate später waren die Arbeiter immer noch nicht bezahlt
worden, es wurde keine Lösung gefunden und obwohl sich der
Minister schließlich doch mit der Gewerkschaft getroffen hatte,
sagte er, er könne nichts tun, er müsse an das Finanzministerium schreiben und um finanzielle Unterstützung bitten. Bis
November waren die Forderungen der Arbeiter immer noch
nicht erfüllt, und so beschlossen sie, den Streik auszurufen.
Laut Herrn Fofana, dem Finanzminister, hat Frau Bouaré Fily
Sissoko gedroht, die Gehälter der Leiharbeiter um 50% zu
kürzen und wenn die Situation weiterhin bestünde, würden sie
entlassen und durch andere Arbeiter ersetzt werden.
Hotelpersonal wegen Streiks aus Protest gegen
Versagen des Managements bei Tarifverhandlungen
entlassen: Die Angestelltengewerkschaft im Hotel Laïco El
Farouk hatte Jahre lang versucht, eine Reihe von grundlegenden Forderungen mit dem Management zu verhandeln. Zur
Vereinfachung haben sie ihre Forderungen auf fünf wichtige
Punkte reduziert: Arztbesuche, freie Stellen durch interne Beförderungen füllen, Zuschüsse für Nachtarbeit, einen unbefristeten
Vertrag für einen ihrer Kollegen und eine neue Geschäftsordnung. Der stellvertretende General Manager behauptete, er
könne nichts tun, weil er "keine Macht" habe. Der General
Manager war während der Ereignisse im Jahr 2012 in seine
Heimat Tunesien zurückgekehrt und war nicht ersetzt worden.
Das Hotelmanagement hat jedoch entscheiden, die Macht zu
haben, eine neue Geschäftsordnung zu verhängen, den ersten
Entwurf als endgültigen Text zu verwenden, ohne Rücksprache
mit der Personalgewerkschaft zu halten und alle Anträge auf
Änderungen des Entwurfs zu ignorieren. Schließlich verlor die
Gewerkschaft die Geduld und rief einen dreitägigen Streik vom
18. bis 20. Februar 2015 aus. Das Hotel rächte sich, indem
befristete Verträge nicht verlängert wurden.
Gewerkschaftsbeiträge in Milchunternehmen nach
Streik wegen Verhaftung eines Gewerkschaftsfunktionärs einbehalten: Die National Workers’ Union of Mali,
die UNTM, berichtet, dass nach einem Streik bei Mali Lait im
September, das Unternehmen die Zahlung der Gewerkschaftsbeiträge trotz einer Check-off Vereinbarung verweigert habe.
Der Streik, der am 5. September begonnen hatte, hatte stattgefunden, um die Entlassung von drei Kollegen aus der Haft zu
fordern, darunter ein Gewerkschaftsfunktionär, Dramane Diallo.
Der Generalsekretär der Arbeitergewerkschaft von Mali Lait
s.a., Karamoko Kane, glaubte, dass die drei Arbeiter aufgrund
erfundener Anklagen wegen Diebstahls festgenommen worden
waren. Der angebliche Diebstahl hatte in der Nacht stattgefun-
NIGERIA
machten weiter und luden Beamte des TUC und NLC ein, die
Mitarbeiter in Lagos am 27. Januar zu besuchen, um sie in
ihre Gewerkschaften aufzunehmen. Das Management entließ
die Betreffenden bevor das Treffen stattfinden konnte, und in
der Nacht zum Montag, den 26. Januar, wurde auf Befehl von
Mr. Otudeko ein Techniker gerufen, um die Stromzufuhr zu
manipulieren und das ganze Hotel in Dunkelheit zu stürzen. Die
Gäste des Hotels wurden in anderen Hotels untergebracht, was
zum Anlass genommen wurde, den mehr als 400 Mitarbeitern
zu kündigen, während das Hotelgelände abgesperrt und alle
Aktivitäten eingestellt wurden.
AFRIKA
den. Herr Diallo hatte aber in der Tagesschicht gearbeitet. Mr.
Diallo war einer der wenigen Menschen, die sich 2013 gegen
das Management aufgelehnt hatten, als sie nicht auf die Forderung einer Lohnerhöhung, der Bezahlung von Überstunden und
einem Ende der ungerechtfertigten Entlassungen eingegangen
waren.
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Volkswagen Nigeria entlässt 25 Beschäftigte: Angaben
der Joint Action Front zufolge soll Volkswagen Nigeria 25
Beschäftigte entlassen haben, nachdem sie wegen schlechter
Arbeitsbedingungen und neuer interner Regelungen, die die
Arbeitnehmerrechte nicht im Einklang mit dem Arbeitsgesetz
garantieren, im Mai 2014 gestreikt hatten. Die internen Regelungen besagen, dass die Kündigunsfrist sechs Monate beträgt
und nicht einen Monat, wie im Arbeitsgesetz vorgesehen. Die
Beschäftigten beschwerten sich ferner über die unterbliebene
Auszahlung von Zuschüssen für ihre medizinische Versorgung
sowie von Gratifikationen.
Elektrizitätsgesellschaften drohen mit der Entlassung
von 5357 Beschäftigten: Im April 2014 hat die neue Geschäftsführung der Elektrizitätsgesellschaften Ibadan und Jos
mit der Entlassung von 5357 Beschäftigten gedroht, die wegen
der Auslagerung von Stellen und unangemessener Arbeitsbedingungen gestreikt hatten. Die Elektrizitätsgesellschaften haben argumentiert, dass eine Umstrukturierung erforderlich sei
und keine Gewerkschaften geduldet würden. Der NLC hat die
Regierung aufgefordert, zu intervenieren, um die Schikanierung
von Gewerkschaftsführern und -mitgliedern im Einklang mit der
am 13. Januar 2014 erzielten dreigliedrigen Vereinbarung zu
beenden.
400 Hotel Arbeiter wegen versuchtem Gewerkschaftsbeitritt entlassen: Über 400 Mitarbeiter im Radison Blu Hotel
wurden am Dienstag, 27. Januar 2015 durch den Vorsitzenden
des Hotels, Oba Otudeko, entlassen, nachdem sie versucht
hatten, dem Trade Union Congress (TUC) und dem Nigerian
Labour Congress (NLC) beizutreten. Nach Angaben der Sprecher der entlassenen Angestellten, Abe Makojuola Daramola,
Supervisor für Zimmermädchen, hatten sie das Hotel eine
Woche bevor sie den Gewerkschaften beitreten wollten darüber
informiert, aber das Management war dagegen. Die Mitarbeiter
Tarifverhandlungen in der Ölindustrie für zehn Jahre
zum Stillstand gekommen: Am 30. Mai 2014 hat die
Nigeria Union of Petroleum and Natural Gas Workers (NUPENG)
die föderale Regierung dazu aufgefordert, in die langwierige
Führungskrise bei der Independent Petroleum Marketers Association of Nigeria (IPMAN, ) einzugreifen. Der NUPENG-Präsident, Igwe Achese, merkte an, dass der Tarifvertrag mit IPMAN
und dem Zweig der unabhängigen Vermarkter zehn Jahre zuvor
unterzeichnet aber aufgrund der Führungskrise bei IPMAN noch
nicht umgesetzt wurde. Die bisherige Führung bei IPMAN hatte
die Bemühungen der Gewerkschaft, die Arbeitnehmer in den
IPMAN-Depots gewerkschaftlich zu organisieren, verhindert.
Die Gewerkschaft hatte ohne Erfolg mehrere Briefe an die
föderale Regierung, die Nigerian National Petroleum Corporation (NNPC) und die Staatssicherheitsdienste geschrieben, mit
der Bitte zu intervenieren. Sie beschuldigt die Ministerin für
Erdöl, Frau Diezani Allison-Maduek, das Problem nicht ernst
zu nehmen. Das Department of State Security Services hatte
eingegriffen und der Bundesgerichtshof in Port Harcourt hatte
Chief Obasi Lawson zum IPMAN-Präsidenten ernannt, aber
gegnerischen Fraktionen bei IPMAN hatten sich geweigert, das
Urteil anzuerkennen.
Der Zweig der Petrol Station Workers (PSW) von NUPENG
stimmte in den Protest ein und wies darauf hin, dass sie als
Folge der anhaltenden Krise nicht in der Lage waren, Dienstbedingungen für ihre Mitglieder bei IPMAN zu verhandeln.
Obwohl die IPMAN-Führungskrise gelöst wurde, blieben zahlreiche Probleme bestehen, was zur Streikaktion im September
und Dezember 2015 bezüglich vieler Fragen geführt hatte,
einschließlich unsicherer Arbeitsbedingungen, Prekarisierung
und unfaire Arbeitspraktiken, insbesondere der Versetzung und
Entlassung von Gewerkschaftsführern.
Krankenhauspersonal für die Organisation eines Streiks
verhaftet: Zwei Vertreter der Medical and Health Workers'
Union of Nigeria (MHWUN) im Abia State University Teaching
55 |
AFRIKA
Hospital (ABSUTH), Aba, wurden im Oktober 2014 für die
Organisation eines Streiks festgenommen. Die Arbeiter waren
in Streik getreten, weil sie seit Mai nicht bezahlt worden und
hungrig waren. Die Gewerkschaft hatte an die Regierung geschrieben und erstellte mehrere Proteste auf Papier. Es wurde
jedoch nichts unternommen, um ihre Situation zu lösen und
so wandten sie sich an die Polizei, um die Erlaubnis für eine
Demonstration zu erhalten. Statt der Erlaubnis des Vorsitzenden und des Generalsekretärs der Gewerkschaft zu erhalten,
wurden sie festgenommen.
SAMBIA
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Hotels verweigern den Arbeitnehmern Gewerkschaftbeitritt: Am 14. Mai 2014 hatte der Zambia Congress of Trade
Unions (ZCTU) ein Treffen mit der Leitung des New Fairmount
Hotel, Livingstone, arrangiert und diese gewarnt, dass sie
zulassen müssen, dass ihre Beschäftigten Gewerkschaften
gründen oder beitreten. Das Hotel hatte sich bisher geweigert,
seine Arbeitnehmer einer Gewerkschaft beitreten zu lassen.
Der ZCTU stellte ein Fünf-Tage-Ultimatum, damit Arbeitnehmer
Gewerkschaften beitreten konnten. Gewerkschaften hatten
das Hotel oft für Workshops und Konferenzen genutzt, aber
der ZCTU würde Gewerkschaften anweisen, das Hotel nicht
mehr zu nutzen, wenn sie ihre gewerkschaftsfeindliche Haltung
fortsetzen. Die Warnung scheint funktioniert zu haben. Der
ZCTU-Generalsekretär Roy Mwaba hatte auch davor gewarnt,
dass es noch andere Unternehmen im Gastgewerbe im Land
gibt, welche die Rechte ihrer Arbeitnehmer verletzen, indem
sie sich weigern ihnen den Beitritt zu einer Gewerkschaft zu
genehmigen, und dass diese auch mit Sanktionen rechnen
müssten, wenn sie den Arbeitnehmer ihre Vereinigungsfreiheit
nicht ermöglichten.
Zuckerunternehmen feuerte fünf Gewerkschaftsfunktionäre für die Organisation eines Streiks: Das Management
in der Nanga Sugar Company in Mazabuka hatte Mitte Juni
2014 fünf Gewerkschaftsfunktionäre der National Union of
Plantation and Allied Workers (NUPAW) entlassen, weil sie
angeblich ihre Kollegen zu einem illegalen Streik angestiftet
hatten. Die fünf Gewerkschaftsfunktionäre bekamen fristlose
Entlassungen nach dem Streik, der in dem Unternehmen im
April stattgefunden hatte, um faire Arbeitsbedingungen zu
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fordern. Acht weitere Mitglieder bekamen eine letzte Warnung
vom Management.
Die Entlassenen waren der Gewerkschaftsvorsitzende Comment Siamanenga, sein stellvertretender Vorsitzender Joseph
Lungu, Verwaltungssekretär Kebby Muchelemba, Kalaluka
Mutukwa, Finanzsekretär, und Alfred Kwale, ein Treuhänder
der Gewerkschaft. Comment Siamanenga beschrieb die Aktion
als Einschüchterung einer gesetzlich anerkannten Gewerkschaft und beschuldigt das Management des Unternehmens,
sich nicht an die festgelegten Verfahren im Umgang mit ihrer
Entlassung gehalten zu haben.
International Drug Company (IDC) feuert Arbeiter für
Forderung menschenwürdiger Löhne: Die International
Drug Company in Kabwe feuerte Ende Oktober 2014 mehr als
40 Arbeiter für deren Forderung menschenwürdiger Löhne von
dem Pharmaunternehmen, das beschuldigt wird, Sklavenlöhne
zu zahlen und das Führungspersonal die Arbeiter beschimpfen
zu lassen.
Einige der entlassenen Beschäftigten berichteten, dass sie für
mehr als vier Jahre als Gelegenheitsarbeiter gearbeitet hatten
und immer zwischen K59 und K187 pro Woche bekamen. Sie
warfen dem Unternehmen die Schaffung eines riesigen Pools
von Gelegenheitsarbeitern als Möglichkeit zur Vermeidung von
dauerhafter Schaffung von Arbeitsplätzen vor.
Im Jahr 2013 verbot das Unternehmen die Gewerkschaftsmitgliedschaft und drohte, alle Arbeiter, die Mitglied in der
Zambia Union of Technical and Allied Workers (ZUTAW) waren,
zu entlassen. Quellen aus dem Arbeitsministerium in Kabwe
bestätigen, dass Beschwerden der Arbeiter eingegangen sind
und versprachen eine Erkundungsmission in die Anlage im
Industriegebiet zu unternehmen.
First Quantum Minerals entlässt Arbeiter wegen Streik
über Zugang zur Gesundheitsversorgung: Sechs Mitglieder
der Mineworkers Union of Zambia (MUZ) wurden Ende Januar
2015 aus Gründen der Anstiftung und der Teilnahme an einem
ungeschützten Streik in einer sich im Besitz von First Quantum
Minerals (FQM) befindlichen Mine entlassen, nachdem das
Unternehmen versichert hatte, dass kein Arbeiter für die
Teilnahme am Streik entlassen werden würde. Anfang Januar
legten Arbeiter in der Mine in Kalumbila die Arbeit nieder, weil
sich FQM geweigert hatte, einen verstorbenen Arbeitnehmer
zu einer Leichenhalle zu transportieren. Die Mine liegt in einer
abgelegenen Gegend und Arbeiter waren über den Mangel an
Mitgefühl verärgert. Sie forderten, dass die Mine den Transport
zu einer Gesundheitseinrichtung für diejenigen, die krank oder
verletzt sind, bieten muss. Sie forderten auch eine Reduzierung
Eine Delegation einschließlich des Arbeits-Kommissars und
der Gewerkschafter hatte die Mine nach dem Streik besichtigt.
Die Firma versicherte dem Minister, dass nach dem Streik
keine Arbeiter diszipliniert werden und dass ein Bericht über
die von den Arbeitnehmern angesprochenen Themen erstellt
werden würde. Doch am 29. Januar wurden 14 Arbeiter für die
angebliche Anstiftung zum Streik entlassen. Die Gewerkschaft
MUZ widersprach den Entlassungen angesichts der Zusicherung der Firma und es wurde ihr am 10. Februar mitgeteilt,
dass das Unternehmen acht der entlassenen Arbeitnehmer
wieder eingestellt habe. Zu den sechs Arbeitern, die weiterhin
entlassen sind, zählt der Vorsitzende der Niederlassung der
MUZ, Precious Masaba.
SIMBABWE | 5
Marsch von Polizei blockiert: Am 18. Februar 2015 wurde
es der Progressive Teachers' Union of Zimbabwe (PTUZ) nicht
gestattet, einen Marsch am vom IGB ausgerufenen globalen Aktionstag für das Recht auf Streik durchzuführen. Die
Polizei blockierte den Marsch und forderte die PTUZ auf, eine
Genehmigung von der Public Service Commission, Einzelheiten
über die Demonstranten und Kennzeichen der verwendeten
Fahrzeuge vorzuweisen. Die Gewerkschaft hatte die Polizei über
den Marsch sieben Tage im Voraus benachrichtigt.
ZANU-PF behindert Demonstration: Am 11. April 2015
hatten Mitglieder von Robert Mugabes ZANU-PF versucht,
ZCTU-Mitglieder während der landesweiten Demonstration in
Bulawayo und Gweru einzuschüchtern und verteilten Flyer mit
falschen Unterschriften, die behaupteten, dass die Proteste
abgesagt worden waren. Einige ZCTU-Mitglieder mussten
sich im Gewerkschaftsgebäude einschließen als ZANU-PF die
Regionalbüros in Bulawayo belagerte. Die Demonstrationen
zielten darauf ab, eine Reihe von Themen hervorzuheben, die
Arbeitnehmer betreffen, einschließlich der Entscheidung zum
Einfrieren und Kürzen der Gehälter, Einführung von Arbeitsmarktflexibilität, Nichtzahlung oder verspätete Zahlung der
Arbeitnehmergehälter und das Versäumnis, Mitgliedsbeiträge
an die Gewerkschaften zu überweisen - alles Widersprüche zu
bestehenden Tarifverträge.
Gewerkschaftsanmeldung: Im Jahr 2012, hatten 850
Arbeitnehmer der Bata Shoe Company in Gweru ihre Mitgliedschaft in der Zimbabwe Leather Shoe and Allied Workers Union
gekündigt und ein neues Gewerkschaftszentrum, die Zimbabwe
Footwear Tanners and Allied Workers’ Union (ZFTAWU)
gegründet. Am 2. August 2013 wurde der Eintragungsantrag im Staatsanzeiger als Allgemeiner Hinweis 379/2013
veröffentlicht. Die Zimbabwe Leather Shoe and Allied Workers
Union widersprach der Eintragung der neuen Gewerkschaft
aber ZFTAWU hat nie einen schriftlichen Einspruch erhalten.
Am 9. Januar 2015 hat der Registerbeamte die Anmeldung mit
der Begründung abgelehnt, dass die Gewerkschaft nur eine
Minderheit der Arbeitnehmer vertreten würde. Am 19. Februar
2015 hat ZFTAWU eine Beschwerde beim Arbeitsgericht
eingereicht.
AFRIKA
der exorbitanten Mietkosten für die Unterbringung, die von der
Mine berechnet wurden.
SWASILAND | 5
Schwer bewaffnete Polizei schüchtert streikende
Bergarbeiter in ANC-Mine ein: Etwa 250 Arbeiter legten am
24. November die Arbeit nieder, nachdem die Minenleitung Verhandlungen mit der Amalgamated Trade Unions of Swaziland
(ATUSWA) über einen Mietzuschuss in Höhe von 72 US-Dollar
abgelehnt hatte. Die Streikenden hatten alle gesetzlichen
Bestimmungen eingehalten, und obwohl der Streik friedlich
verlief, wurden sie von der mit Schutzschilden, Schutzhelmen,
Schusswaffen und Tränengas ausgerüsteten Polizei eingekreist.
Die Minenleitung verweigerte den Beschäftigten während des
Streiks Zugang zu Wasser, Toiletten und medizinischen Einrichtungen. Chancellor House, der Investment-Firma des ANC,
gehören 75 Prozent der Maloma-Mine, die übrigen 25 Prozent
befinden sich im Besitz von Tibiyo Taka Ngwane, einem Fonds,
der von König Mswati III. kontrolliert wird, einem der letzten
absoluten Monarchen der Welt. Die swasiländische Regierung
hat vor kurzem ein sofortiges Verbot aller Gewerkschafts- und
Arbeitgeberverbände bekannt gegeben und sich damit über die
internationalen Arbeitsnormen hinweggesetzt.
Premierminister droht Gewerkschaftern: Im August
2014 hat der Premierminister Swasilands, Sibusiso Barnabas
Dlamini, Sipho Gumedze von der Menschenrechtsorganisation
Lawyers for Human Rights und TUCOSWA-Generalsekretär Vincent Ncongwane wegen ihrer Teilnahme am USA-Afrika-Gipfel
in Washington DC öffentlich gedroht. Premierminister Dlamini
57 |
AFRIKA
hat in einer Rede vor dem Parlament folgende Erklärung
abgegeben: „Sie verlassen Ihre Wahlkreise und sagen Ihnen
noch nicht einmal, wohin sie fahren, und wenn sie dann wieder
zurück sind und Sie feststellen, dass sie aus Ihrem Wahlkreis
kommen, müssen Sie sie erdrosseln.“
Antiterrorgesetz zur Unterbindung von Gewerkschaftsaktivitäten herangezogen: Die Polizei benutzt das
Antiterrorgesetz, um Eingriffe in Gewerkschaftsaktivitäten zu
legitimieren. Im Mai 2014 wurde das Gesetz beispielsweise herangezogen, um Aktivisten zu verhaften und anzuklagen, die auf
der Feier des TUCOSWA am 1. Mai gesprochen hatten, darunter die Studentenführer Maxwell Dlamini und Mario Masuku.
Beide Aktivisten befinden sich nach wie vor in Haft, nachdem
ihre Freilassung gegen Kaution abgelehnt worden war. Im Februar 2014 wurden Änderungsanträge im Parlament vorgelegt,
bisher jedoch noch nicht geprüft. Das Antiterrorgesetz enthält
eine extrem breit gefasste Definition von Terror als eine Straftat,
die „die nationale Sicherheit oder die öffentliche Sicherheit
gefährdet…und darauf abzielt bzw. durch ihre Beschaffenheit
oder Umstände so aufzufassen ist, dass sie darauf abzielt, die
Öffentlichkeit oder einen Teil der Öffentlichkeit einzuschüchtern
oder die Regierung dazu zu zwingen, … etwas Bestimmtes zu
tun oder zu unterlassen.“ Die Begriffe „nationale Sicherheit“
und „öffentliche Sicherheit“ werden nicht weiter definiert, was
eine breite und potenziell subjektive Auslegung ermöglicht.
Hinzu kommt, dass keine konkrete Absicht notwendig ist, um
als terroristische Straftat betrachtet zu werden, und laut Gesetz
liegt es allein im Ermessen des Ministers, ob er Organisationen
als „terroristisch“ einstuft, ohne dass diese Entscheidung einer
gerichtlichen Kontrolle unterliegt.
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Thulani Maseko und Bheki Makhubu inhaftiert:
Menschenrechtsanwalt Thulani Maseko und Bheki Makhubu,
Redakteur der Zeitschrift Nation Magazine, wurden am 17.
März 2014 bzw. am 18. März 2014 verhaftet, weil sie Artikel
über die Umstände der Festnahme des Regierungsbeamten
Bhantshana Gwebu und die Integrität, Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit der swasiländischen Justiz verfasst hatten. Die
Rechtmäßigkeit der Verhaftung, Inhaftierung und Anklagepunkte wurde vor dem Obersten Gerichtshof erfolgreich
angefochten, so dass sie zwei Tage lang aus der Haft entlassen,
dann jedoch erneut festgenommen und inhaftiert wurden, da
der Staat Einspruch gegen das Urteil erhoben hat. Obwohl sich
Thulani Maseko und Bheki Makhubu wegen „Missachtung des
Gerichtes“ verantworten mussten, verurteilte der Richter sie
am 25. Juli 2014 zu zwei Jahren anstatt zu den üblichen 30
Tagen Haft. Richter Mpendulo Simelane argumentierte, dass
„die Schwere ihres Verbrechens, ihre moralische Schuldigkeit
und das Fehlen von Reue oder Bedauern eine lange Haftstrafe
rechtfertigen.“
Polizei greift in friedlichen Protest ein: Die Polizei hat
in einen friedlichen Marsch eingegriffen, den der TUCOSWA
organisiert hatte, um gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen gegen die Proklamation des Königs von 1973
und deren Auswirkungen auf die Vereinigungsfreiheit und die
bürgerlichen Freiheiten zu protestieren. Durch die Proklamation
des Königs vom 12. April 1973 wurde König Sobhuza II. zum
absoluten Herrscher erklärt. Gleichzeitig wurden politische
Parteien und ähnliche Organisationen kriminalisiert.
„Ich, Sobhuza II., König von Swasiland, erkläre hiermit, dass ich
gemeinsam mit meinen Kabinettsministern und mit Unterstützung der gesamten Nation die höchste Macht im Königreich
Swasiland übernommen habe und dass sämtliche legislativen,
exekutiven und judikativen Befugnisse auf mich übertragen
wurden und bis auf Weiteres in Zusammenarbeit mit einem aus
meinen Kabinettsministern bestehenden Rat wahrgenommen
werden. Ich erkläre ferner, dass meine Streitkräfte gemeinsam
mit der königlichen Polizei Swasilands an allen strategischen
Stellen stationiert wurden und die Verantwortung für den
gesamten staatlichen und öffentlichen Dienst übernommen
haben, um die Aufrechterhaltung des Friedens sowie von Recht
und Ordnung zu gewährleisten. […] Politische Parteien und
ähnliche Organisationen, die Unruhe und böses Blut in der
Nation erzeugen, sind verboten.“
Der TUCOSWA hatte die Genehmigung für einen Marsch
beantragt, die der Stadtrat von Manzini jedoch am 4. April
2014 mit dem Argument verweigerte, dass der 12. April ein
heikler Tag sei, an dem der Frieden und die Stabilität in dem
Land in Gefahr seien. Der Marsch sollte am 12. April 2014 vom
Jubilee Park zur St. Theresa Hall in Manzini führen. TUCOSWA-Generalsekretär Vincent V. Ncongwane und Sipho Kunene,
der stellvertretende TUCOSWA-Präsident, wurden am 12. April
2014 an einer Straßensperre bei Mhlaleni in Manzini verhaftet
und auf dem Polizeipräsidium in Manzini ohne Rechtsbeistand
festgehalten. Vincent Ncongwane wurde anschließend in das
Polizeirevier von Mafutseni verlegt, 20 Kilometer von Manzini
entfernt. Die Polizei nahm bei den zahlreichen Sicherheitskontrollen an den Zufahrtsstraßen nach Manzini noch weitere
Gruppen von Beschäftigten fest, die zunächst inhaftiert und
später an entlegenen Orten abgesetzt wurden. Einige von
ihnen mussten in der Nacht weite Strecken zurücklegen, um
an eine öffentliche Straße zu gelangen, darunter der Präsident
der National Public Services and Allied Workers Union, Quinton
Dlamini, und der Generalsekretär der Private and Public Sector
Transport Workers Union, Bheki Dludlu.
Verhaftung: Mario Masuku, Präsident von PUDEMO und
Maxwell Dlamini, Generalsekretär des Swaziland Youth
Congress wurden nach einer Rede während der von TUCOSWA
AFRIKA
organisierten Maifeier 2014 festgenommen und gemäß dem
Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus (2008) angeklagt. In
ihren Reden sprachen Herr Masuku und Herr Dlamini Fragen
in Bezug auf die sozioökonomische Governance des Landes
an und skandierten die Slogans "Viva PUDEMO" und "Dieses
System wollen wir nicht, dieses System wollen wir nicht." Jetzt
könnten ihnen bis zu 15 Jahre Zwangsarbeit im Gefängnis
bevorstehen, wenn sie für schuldig befunden werden. Es ist
mehr als ein Jahr seit ihrer Festnahme vergangen, aber ein
Urteil wurde immer noch nicht gefällt. Ihr Antrag auf Kaution
wurde zweimal abgelehnt, obwohl Herr Masuku 65 Jahre alt
ist, an Diabetes leidet und während seiner Zeit in Haft eine
Lungenentzündung erlitten hat. Herr Dlamini, Student an der
Universität von Swasiland, ist durch die anhaltende Haft seines
Rechts auf Bildung beraubt worden.
59 |
AMERIKA
TEIL II //
AMERIKA
Mittel- und Südamerika sind nach wie vor die
gefährlichsten Regionen für Gewerkschaftsarbeit.
In fast allen mittel- und südamerikanischen Ländern
werden immer wieder Gewerkschafter ermordet
oder Morddrohungen ausgesprochen bzw. mit Körperverletzung gedroht. Unter Verstoß gegen Gewerkschaftsrechte werden Gewerkschafter versetzt oder
entlassen. Dazu kommen Strafverfahren gegen Gewerkschafter und Gesetzesreformen, die einer ungehinderten Ausübung des Rechts auf Gewerkschaftsfreiheit und
Tarifverhandlungen entgegenstehen.
In manchen Ländern wie Kolumbien, Guatemala und
Honduras bleiben Verbrechen und Angriffe auf die
körperliche Unversehrtheit und das Leben von Gewerkschaftern systematisch und flächendeckend ungestraft.
Die Regierungen dieser Länder verletzen in eklatanter
Weise ihre Pflicht, die Sicherheit von Arbeitnehmern und
Arbeitnehmerinnen zu gewährleisten, damit sie ihrer
Gewerkschaftsarbeit nachkommen können.
Es lässt sich auch in vielen Ländern des Kontinents
eine besorgniserregende Verschärfung der Kriminalisierung gewerkschafltichen Engagements beobachten.
Dies äußert sich darin, dass gegen Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen, die an legalen Streiks teilnehmen,
verwaltungs- und strafrechtliche Verfahren eröffnet
werden.
Die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Mittel- und Südamerika stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit
| 60
den Gewerkschaftsrechten.
recht aggressiv attackierten. Bei dieser Auseinander-
beruht auf der nach wie vor großen sozioökonomischen
setzung sprach sich die GRULAC (Gruppe der lateina-
Ungleichheit und dem sehr hohen Anteil informeller
merikanischen und karibischen Staaten) auf Druck der
Arbeit. Noch immer gehen in der Region 130 Mio.
Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und der IGB-Regiona-
Arbeitnehmer einer informellen Beschäftigung nach
lorganisation Confederación Sindical de Trabajadores y
(Panorama Temático Laboral. Transición a la Formali-
Trabajadoras de las Américas (CSA) für das Streikrecht
dad en América Latina y Caribe. OIT, 2014). Sie sind in
und das Regelsystem aus und zeigte sich bereit, auch
mehrfacher Hinsicht benachteiligt, da ihr Zugang zum
bei den nächsten Debatten diese Linie zu verfolgen.
AMERIKA
Der strukturelle Mangel in den Ländern dieser Region
Gesundheits- und Ausbildungssystem eingeschränkt ist
und sie zudem ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit und
Die neoliberale Offensive ist für alle Länder und
das auf Tarifverhandlungen nicht ausüben können.
Regionen ein ganz entscheidendes Thema. Die schwere
wirtschaftliche, soziale und politische Krise, deren
Governance und damit politische Legitimität stecken in
Auswirkungen seit 2008 weltweit zu spüren sind,
den meisten dieser Länder in einer schweren Krise, da
stellte die Völker und Nationen in den peripheren und
die Staaten auf diverse gesellschaftliche Fragen keine
abhängigen Regionen der Welt vor eine riesige Heraus-
zufriedenstellende Antwort geben können.
forderung: Die Kosten für die Überwindung der Krise
dürfen entgegen des von Regierungen und Unternehmen
Am schwierigsten ist die Ausübung des Gewer-
ausgeübten großen Drucks nicht den Arbeitnehmern/
kschaftsrechts in denjenigen Ländern, deren Regierun-
Arbeitnehmerinnen und der Bevölkerung auferlegt
gen eine neoliberale Wirtschaftspolitik mit Beschränkung
werden.
staatlicher Einflussnahme eingeführt haben. In diesen
Ländern hat der Staat seine Schutzfunktion teilweise
Vor diesem Hintergrund stellt sich die gewerkschaft-
aufgegeben oder Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
liche Bewegung Mittel- und Südamerikas ihrer
sind ganz auf sich selbst gestellt. Und genau in diesen
überaus wichtigen politischen Aufgabe, die ihr bei der
Ländern lassen die Regierungen es auch zu, dass
Bekämpfung der Ursachen des in Region herrschenden
Ungleichheit und soziale Ausgrenzung immer weiter
strukturellen Ungleichgewichts zukommt. Die Regio-
zunehmen.
nalorganisation CSA treibt daher die Umsetzung der
Entwicklungsagenda Plataforma de Desarrollo de las
Die Regierungen hingegen, die eine post-neoliberale Po-
Américas (PLADA) als politische Formel für den Aufbau
litik verfolgen, deren Ziel die Verringerung von Ungleich-
einer echten Demokratie in diesen Ländern voran, einer
heiten ist, setzen sich besonders für die Stärkung der
Demokratie der sozialen Gerechtigkeit, in der das Recht
Position von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ein,
auf Gewerkschaftsfreiheit umfassend anerkannt wird
indem sie die Einhaltung des Gewerkschaftsrechts för-
und eine sozial integrative, umweltverträgliche und
dern und insbesondere die Sicherheit von Arbeitnehmern
wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung stattfinden kann.
und Arbeitnehmerinnen gewährleisten, damit sie sich
gewerkschaftlich engagieren können.
Diese Vision einer Entwicklung, die von der CSA aus
gewerkschaftlicher Sicht erstellt wird, bekräftigt einmal
Erst vor kurzem zeigte sich dies sehr deutlich, als
mehr die Grundpfeiler menschenwürdiger Arbeit, die
Vertreter der liberalen Globalisierung die IAO und insbe-
Verteilung des Reichtums, eine partizipative Demokra-
sondere das Streikrecht als ein allen Arbeitnehmern und
tie, Geschlechtergleichheit, regionale Integration, die
Arbeitnehmerinnen weltweit zustehendes Menschen-
bevorzugt bei internationalen Verhandlungen zu koor-
61 |
dinieren ist, Schutz und soziale Inklusion für alle, über
alle Generationen und alle Bereiche hinweg, und damit
die wirtschaftliche, gesellschaftliche, umweltbezogene
und politische Dimension umfassend. Die EntwicklungAMERIKA
sagenda PLADA stellt somit eine Zusammenfassung
aller Mechanismen dar, mit denen sichergestellt wird,
dass die Bevölkerung die Richtung bestimmt, welche die
Gesellschaft und die Politik einschlägt, und nicht etwa
transnationale Organisationen und Unternehmen.
| 62
|5
SYSTEMATISCHE
RECHTSVERLETZUNGEN
|4
|3
In den Jahren 2014 und 2015 war es in den Gemeinden Apopa
und San Martín nicht gestattet, Informationsmaterial am Arbeitsplatz zu verteilen, so dass es die Arbeitnehmer außerhalb
ihrer Arbeitszeit verteilen mussten. Außerdem wurden Gewerkschaftsführer, die in San Martín das Gewerkschaftshemd
trugen, von den Gemeindeverwaltungen mit einem Bußgeld
belegt. In beiden Gemeinden werden die Tarifrunden nicht
fortgesetzt und es gibt keine Freistellungen für Gewerkschaftsarbeit mehr.
AMERIKA
Die zehn
schlimmsten Länder
RECHTE NICHT
GARANTIERT
EL SALVADOR
Die Gewerkschaften der Selbstständigen und selbstständigen
Verkäufer (Sindicato de Trabajadores y Vendedores Independientes de Sonsonate und Sindicato de Trabajadores y Vendedores Independientes de El Salvador) (Selbstständige oder in
der informellen Wirtschaft Tätige) sind systematischer Gewalt
ausgesetzt. Dabei handelt es sich sowohl um Jugendliche als
auch Erwachsene und alte Menschen. Auch deren Ware wurde
auf Anordnung der Gemeinderäte Sonsonate und Ahuachapan
von der Gemeindepolizei beschlagnahmt. Diese Gewerkschaften stehen weder unter dem Schutz des Arbeitsministeriums
noch unter dem einer anderen staatlichen Institution, so dass
ihre Anzeigen nicht bearbeitet werden. Die Entscheidungen
der Menschenrechtsstelle sind nicht bindend, so dass seitens
der Gemeindeverwaltungen den Selbstständigen nicht die
Bedeutung beigemessen wird, die ihnen gebührt. Und auch
die Generalstaatsanwaltschaft der Republik wendet das Gesetz
nicht an. Auch die Nationalpolizei wird in vielen Fällen bei
Räumungen und Beschlagnahmungen von Ware tätig.
In den Jahren 2014 und 2015 bis März verstärkte sich die
Praxis, zur Regelung von arbeitsrechtlichen und gewerkschaftlichen Konflikten auf kriminelle Banden zurückzugreifen. Die
Unternehmer, die zunächst gezwungen werden, Schutzgelder
an die Banden zu zahlen, verbünden sich dann mit ihnen, um
Gewerkschaftsführer zu bedrohen und anzugreifen und um die
Gewerkschafter zu zwingen, auf ihre legitimen Forderungen
zu verzichten. Diese Praxis zeigt sich besonders häufig im
Fertigungssektor.
REGELMÄSSIGE
RECHTSVERLETZUNGEN
|3
63 |
AMERIKA
GUATEMALA | 5
Verstöße gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit: Im August 2014 griffen im Verlauf
eines Arbeitskampfes der Beschäftigten des Unternehmens
Plantaciones de Café el Ferrol, la Florida und Santa Elena
(FEFLOSA, S.A.) Unternehmensangehörige die Arbeitnehmer
körperlich an und bedrohten sie. Anlass des Arbeitskampfes
waren ausstehende Lohnforderungen und Kündigungen einiger
Arbeitnehmer, die ohne triftigen Grund ausgesprochen worden
waren. Nach diesem Vorfall erstellte die Arbeitsaufsichtsbehörde ein Protokoll, in dem die Arbeitnehmer beschuldigt wurden,
ihren Arbeitgeber zu erpressen. Am 7. August 2014 reichten
die Arbeitnehmer Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft ein.
Bis März 2015 war dazu keine Mitteilung über den Ermittlungsstand eingegangen.
Am 30. September 2014 unterschrieb der gesetzliche Vertreter
des Unternehmens ein Protokoll des Arbeitsministeriums,
mit dem er sich verpflichtete, den Arbeitnehmern ihren Lohn
auszuzahlen. Bis Ende Oktober waren die Löhne nur teilweise
ausgezahlt. Diese verzweifelte Situation veranlasste einen der
Arbeitnehmer, sein Recht „auf Widerstand zum Schutz und
zur Wahrnehmung seiner Rechte und Verfassungsgarantien“
auszuüben und einen Schuppen auf dem Weingut zu besetzen.
Angesichts dieser Lage weigerte sich der Arbeitgeber, allen Arbeitnehmern die noch ausstehenden Beträge auszuzahlen und
versuchte, den Arbeitnehmer und seine Familie mit Gewalt zu
räumen. Dabei stieß er mit der Frau des Arbeiters zusammen
und verletzte sie schwer.
Zwischen dem 25. März und dem 8. April 2014 wurden drei
Mitglieder der Gewerkschaft für Angestellte der Kommune von
Jalapa (Sindicato de Trabajadores Municipales Sindicato) mit
drei Schüssen niedergestreckt. Mit mehreren Aktionen hatten
sie von der Gemeindeverwaltung Jalapa die sieben Monatslöhne gefordert, die ihnen die Gemeinde seit ihrem ersten
Arbeitstag schuldete.
Am 11. Mai 2014 wurde der Gewerkschaftsführer Luis Arnoldo
López Esteban der Gewerkschaft Öffentlicher Verkehr von Ciudad Pedro de Alvarado, Jutiapa (Sindicato de Trabajadores del
Transporte en Servicio Público de Ciudad Pedro de Alvarado,
SITRASEPUCPA) ermordet. Zwei Personen, die sich als Fahrgäste ausgaben, begangen dieses Verbrechen auf freier Strecke.
| 64
Am 7. Juli 2014 wurde Gabriel Enrique Ciramagua Ruiz, Sekretär der Gewerkschaft für Angestellte der Kommune von Zacapa
(Sindicato de Trabajadores de la Municipalidad de Zacapa,
SITRAMUZAC), ermordet.
Am 28. Juni 2014 wurde um 4:30 Uhr in der Früh Joaquín
Chiroy y Chiroy, Gründer und stellvertretender Generalsekretär
der Gewerkschaft der Verkäufer und ähnlicher Berufe auf dem
städtischen Markt in Sololá (Sindicato Gremial de Vendedores y
Similares del Mercado Municipal de Sololá) 200 m von seiner
Wohnung entfernt von Unbekannten umgebracht. Am 21. Juli
wurde der für den Bezirk zuständige Staatsanwalt von der
Staatsanwaltschaft des Departments Sololá mit der Ermittlung
beauftragt. Der Vorgang liegt im Büro dieses Staatsanwaltes.
Das Verfahren wird unter der Nummer MP086-2014-1528 geführt. Bis zum heutigen Tag haben die Ermittlungen zu keinerlei
Ergebnis geführt.
Mord an jugendlichem Gewerkschafter: Der IGB hat den
Mord an dem gerade einmal 19-jährigen Gewerkschafter
Marlon Dagoberto Vásquez López angezeigt. Marlon, der kurz
vor seinem Sekundarschulabschluss stand, war Mitglied der
Nationalen Bau- und Dienstleistungsgewerkschaft (Sindicato
Nacional de Trabajadores de la Construcción y Servicios de
Guatemala, SINCSG) und im Netzwerk „Junge Gewerkschafter“
in Quetzaltenango aktiv. Sein Leichnam wurde am 6. Januar
2014 in Concepción Chiquirichapa aufgefunden.
Die Bananenanbaugebiete im Süden und Norden Guatemalas
sind seit vielen Jahren Schauplatz schwerer Verstöße gegen
Arbeitnehmerrechte, Gewerkschaftsrechte und gegen die
körperliche Unversehrtheit der dort beschäftigten Arbeitnehmer.
2013 und 2014 war Guatemala der weltweit zweitgrößte Bananenexporteur, was zu immensen Gewinnen bei den Unternehmen führte. Die Arbeitnehmer verdienen allerdings nur ca. USD
12,90 für 12 Stunden Arbeit, ohne Kranken- und Sozialversicherungsleistungen. Im Süden des Landes ist es nach wie vor
aufgrund von Gewalt und Drohungen unmöglich, gewerkschaftliche Organisationen zu gründen. Im Norden wurde die SITRABI,
die Gewerkschaft der Bananenarbeiter in Izalbi, gegründet.
Trotz der Gewalt gegen ihre Mitglieder und ihre Familien und
trotz der ständigen Verstöße der Unternehmen gegen die Tarifverhandlungen besteht diese Gewerkschaft weiter.
Coca Cola suspendiert Gewerkschaftsmitglieder: Im
April 2014 hat Coca Cola eine aggressive Medienkampagne
gestartet, um die Gewerkschaft Sindicato de Trabajadores de
Alimentos y Bebidas Atlántida S.A. (SITRAABASA) in Misskredit zu bringen. Es hieß, dass es bei dem Unternehmen zwei
Gruppen von Beschäftigten gebe, diejenigen, die ungeachtet
ihrer Position „vertrauenswürdig“ seien, und diejenigen, die der
HONDURAS | 4
Lehrkräfte wegen Teilnahme an einer Versammlung
suspendiert: Das Bildungssekretariat hat fünf Lehrkräfte
aus dem Departamento Cortés zwei Monate lang suspendiert,
weil sie am 4. Juli 2014 während der Unterrichtszeit an einer
Informationsversammlung der honduranischen Lehrervereinigung FOMH (Federación de Organizaciones Magisteriales de
Honduras) teilgenommen hatten.
Suspendiert wurden José Carballo, Direktor des Instituto José
Trinidad Reyes, José Alas, Direktor des Instituto Técnico en
Administración de Empresas (INTAE), Wilson Mejía, Direktor des
Instituto Unión y Esfuerzo, Reinaldo Inestroza von der Escuela
Leopoldo Aguilar, sowie die Direktorin des Centro Básico
Eusebio Fiallos.
Tarifverträge per Erlass eingefroren: Im Juni 2014 wurde
der IGB darüber unterrichtet, dass die Tarifverträge der Gewerkschaften SITRAINCHSA, SITRAIHNFA, SITRAEPSOTRAVI und
SITRAHONDUCOR per Erlass eingefroren worden seien.
Verfolgung von Gewerkschaften: Im Juni 2014 hat der IGB
das Büro der IAO gebeten, sich hinsichtlich der verschärften
Verfolgung von Gewerkschaften in dem Land umgehend mit
der honduranischen Regierung in Verbindung zu setzen.
• Aussetzung der Bestimmungen zum Schutz führender Gewerkschaftsvertreter, darunter Araceli Granados Sosa, Marco
Antonio Saravia und Jorge Topilzhin Aguilar.
Schikanierung von Gewerkschaftern bei der Finanzbehörde DEI: Im Juni 2014 hat die Gewerkschaft der Beschäftigten bei der Finanzbehörde DEI (Sindicato de Trabajadores de
la Dirección Ejecutiva de Ingresos - SITRADEI), die landesweit
1.300 Mitglieder hat, kritisiert, dass die Behördenleitung ihren
Mitgliedern eine Freistellung für Arztbesuche verweigere und
Beschäftigte wegen der Abhaltung zweistündiger Informationssitzungen verwarnt und suspendiert habe. Zudem laufen
Gerichtsverfahren, mit denen die Mitglieder des Gewerkschaftsvorstandes disqualifiziert werden sollen.
AMERIKA
Gewerkschaft angehörten. Erstere Gruppe hat Lohnerhöhungen
erhalten, während die Gewerkschaftsmitglieder auf ihre bis
zur Unterzeichnung des Tarifvertrages warten müssen. Als
Reaktion auf diese Diskriminierung verweigerten eine Reihe der
Beschäftigten Überstunden. Daraufhin wurden sie am 24. April
suspendiert.
Jorge Chavarría, der Menschenrechtssekretär der SITRADEI,
berichtet, dass die Schikanen auf die Opposition der Gewerkschaft gegen die Einrichtung der Kommission für die Förderung
öffentlich-privater Partnerschaften zurückgehe, in der sie einen
ersten Schritt in Richtung auf die Privatisierung der Behörde
vermutet.
Zerschlagung der Gewerkschaft beim IHNFA: Im September 2014 haben die Beschäftigten des honduranischen Kinderund Familieninstituts (IHNFA) dessen Schließung und Ersetzung
durch die Kinder- und Familienbehörde DINAF verurteilt.
Die Gewerkschaft der Beschäftigten des IHNFA (SITRAIHFA)
geht davon aus, dass die Regierung mit dieser Maßnahme vor
allem darauf abzielt, sich der Gewerkschaft zu entledigen, da
1.100 Beschäftigte entlassen wurden, 70 Prozent von ihnen
Hauptverdiener ihrer Familien mit zwischen drei und fünf
Kindern.
KOLUMBIEN | 5
Der IGB war über folgende Maßnahmen der honduranischen
Regierung unterrichtet worden:
• Eingriffe in die Angelegenheiten mehrerer Gewerkschaftsorganisationen, darunter Sindicato Municipal de San Pedro
Sula, SIDEYTMP, SITRADEI, SITRAUNAH, SIEHPE, PRICMA,
SINPRODO und COLPROSUMA.
Festnahmen: Am 21. Juli 2014 wurde am Flughafen Yariguíes
in Barrancabermeja der Kollege Rafael Rodríguez, Revisor im
Vorstand der dortigen Regionalgruppe der Erdölarbeitergewerkschaft Unión Sindical Obrera (USO) und Unterhändler der
Gewerkschaft bei den Verhandlungen mit dem Erdölunternehmen Ecopetrol, festgenommen. Dazu ließ Rafael Rodríguez
verlauten, dass bei der Durchleuchtung seines Handgepäcks
vor Abflug zu der Verhandlungsrunde nach Bogotá in seinem
65 |
AMERIKA
Handkoffer zu seiner großen Überraschung eine Splittergranate
gefunden worden sei und er sich nicht erklären könne, wie
dieser Sprengkörper in seinen Koffer geraten ist. Laut dem
Kollegen war dies von Kriminellen inszeniert worden, die ihn
belasten wollten und dafür eine kurze Unaufmerksamkeit von
ihm ausgenutzt hatten. Keiner wäre so unbedarft, eine Waffe
oder einen Sprengsatz mit sich zu führen, wo man doch gewiss
sein könne, dass sie bei der Sicherheitsprüfung am Flughafen
entdeckt werde. 2013 wurde Rafael Opfer eines Anschlags,
bei dem gedungene Mörder ihr Ziel verfehlten. Mit der jetzigen
kriminellen Inszenierung wurde ein weiterer Anschlag gegen
ihn unternommen, der sich gegen seine Integrität und seinen
guten Namen richtete und bei dem er als Verbrecher da stehen
sollte. Damit sollte erreicht werden, seiner Gewerkschaftsarbeit
die Legitimation zu entziehen, und die laufenden Tarifverhandlungen zu torpedieren.
Verstöße gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit:
Kündigungen wegen Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
Im Dezember 2014 unternahmen William de Jesús Muñoz Zea
und Lina Marcela González López, Mitglieder der Gewerkschaft
der Emtelco-Beschäftigten ASOTRAEMTELCO, mehrere in
Übereinstimmung mit der Verfassung stehende Aktionen, da sie
von der Emtelco S.A ohne ordentliches Kündigungsverfahren
entlassen worden waren. Die dagegen eingelegte Verfassungsklage wurde abgewiesen, so dass die Gewerkschaft den
ordentlichen Rechtsweg beschritt.
Am 29. Juni 2014 wurde die Gewerkschaft der Tablemac-Beschäftigten SINTRATABLEMAC gegründet, und am 1. Juli wurde
mehreren Gründungsmitgliedern und dem Vorsitzenden ohne
triftigen Grund gekündigt. Der Arbeitgeber, die Tablemac MDF
S.A.S., argumentierte, dass er von der Gewerkschaftsgründung nichts gewusst habe. Die Verfassungsklage wurde unter
Anordnung ihrer Wiedereinstellung zugunsten der gekündigten
Arbeitnehmer entschieden.
Im Juni 2014 wurde gegen das Unternehmen Sodimac Colombia S.A. eine Verfassungsklage angestrengt, da von ihr gegen
Juliana Ramírez Moreno aufgrund ihres Beitritts zur Gewerkschaft der Sodimac-Beschäftigten SINTRASODIMAC Druck
ausgeübt worden war, der den Tatbestand einer Verfolgung von
Gewerkschaftsmitgliedern erfüllte.
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Verstoß gegen das Recht auf Tarifverhandlungen: Im Jahr
2012 gründeten die Arbeitnehmer der Unternehmen Dimantec
und Trateccol, Subunternehmer der Gecolsa, die wiederum
Auftragnehmerin des Multis Drummond ist, die Bereichsgruppe
Valledupar der SINTRAIMEM. Der Gründungseintrag wurde im
Arbeitsministerium am 28. März 2012 hinterlegt. Nach Ablauf
der im ersten Tarifvertrag (2012-2013) festgelegten Frist
wurde im November 2013 ein Forderungskatalog vorgelegt, es
wurden Tarifverhandlungen aufgenommen, aber keine Einigung
erzielt. Bei einer Vollversammlung entschied die Gewerkschaft, kein Schiedsgericht einzusetzen, sondern die Basis zur
Streikabstimmung aufzurufen. Da dieser Forderungskatalog
den Unternehmen Trateccol und Dimantec, Subauftragnehmern
von Gecolsa, vorgelegt worden war, und dieses letztgenannte
Unternehmen Trateccol durch Erwerb übernommen hatte,
entschied die Gewerkschaft den ursprünglichen Forderungskatalog zurückziehen und ihn nur Dimantec vorzulegen, damit
die Verhandlungen nur mit einer Firma geführt werden. Auf den
Forderungskatalog antwortete die Dimantec Ltda., dass „dieses
Vorgehen der Gewerkschaft rechtsmissbräuchlich ist“. Mit
dieser Argumentation erreichten sie, dass sich die Aufnahme
der Tarifverhandlungen immer weiter bis zum Jahresende
2013 verzögerte. All dies trug sich im Jahresverlauf 2013 zu.
Daraufhin ging Dimantec Anfang 2014 in willkürlicher Weise
davon aus, dass aufgrund eines fehlenden Tarifvertrages die
Lohnerhöhung für gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer
für 2014 und 2015 mit 3,6 % nicht in der gleichen Höhe
ausfällt wie die Lohnerhöhung von 4,5 % für nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer, die von der Staatsregierung festgelegt worden war. Somit ergab sich eine eindeutige
und offensichtliche Diskriminierung der gewerkschaftlich
organisierten Arbeitnehmer, bei dem in eklatanter Weise gegen
die arbeits- und gewerkschaftsrechtlichen Mindestrechte und
-garantien sowie gegen den Grundsatz „gleiches Geld für
gleiche Arbeit“ verstoßen wurde.
Anschlag auf Sekretär der CUT Bolívar: Das rechtzeitige
Eingreifen einer Sicherheitseskorte verhinderte den Tod des Gewerkschaftsführers Luis Alberto Plazas Vélez, der in Cartagena
Opfer eines Anschlags wurde, jedoch unverletzt blieb.
Plazas Vélez ist Lehrer, Mitglied der Lehrergewerkschaft
Sindicato Único de Educadores de Bolívar und seit sechs
Jahren Generalsekretär des Gewerkschaftsbundes CUT Bolívar.
Zudem leitet er die Organisation und Mobilisierung der in der
UGTI Bolívar zusammengeschlossenen informell beschäftigten
Arbeitnehmer/innen in Cartagena.
Der Übergriff fand am 16. Mai 2014 statt. Einer der beiden
Auftragsmörder, die von einem Motorrad aus schossen, wurde
von einem Schuss, den ein Mitglied der Eskorte zur Abwehr des
Angriffs abgefeuert hatte, in die Brust getroffen und starb.
Anschlag auf Gewerkschaftsführer der Sinaltrainal:
José Onofre Esquivel Luna, stellvertretender Vorsitzender der
Sinaltrainal, Sektion Bugalagrande, wurde am 17. Juni 2014
Einer der Angreifer wurde dank des schnellen Handelns der
Sicherheitseskorte, die den Gewerkschaftsführer zu dessen
Schutz begleitet hatte, getötet und ein weiterer wurde verletzt.
Letzterer wurde festgenommen und zwei weiteren Angreifern
gelang die Flucht. Außerdem erlitt ein Busfahrer, der durch
Zufall vorbeigekommen war, eine Schussverletzung am Bein.
MEXIKO
|4
Stahlunternehmen entlässt Streikende: Bei CB&I
Matamoros in Mexiko kam es nach einem Streik von 350
Beschäftigten am 3. Juni 2014 für bessere Arbeitsbedingungen
zu Massenentlassungen. Die Beschäftigten fordern von dem
Unternehmen vor allem, dass es sich an das IAO-Übereinkommen 87 hält und ihren Beschluss, der mexikanischen
Berg- und Metallarbeitergewerkschaft SNTMMSRM beizutreten,
akzeptiert.
Arbeitnehmerrechtsverletzungen bei InBev in Mexiko:
Nach wie vor fordern 33 Beschäftigte ihre Wiedereinstellung an
ihren früheren Arbeitsplätzen und die vollständige Wiederherstellung ihrer Rechte. Die 33 Arbeitnehmer/innen, die seit 2008
für Gerechtigkeit kämpfen, haben ihre Wiedereinstellung bei Industria Vidriera del Potosí (einer Tochter von Grupo Modelo-AB
InBev) erwirkt, nachdem Anfang April 2014 ein entsprechender
Entscheid der Schlichtungs- und Schiedsstelle ergangen war.
Am 26. Januar 2008 hatte Vidriera 220 Beschäftigte entlassen,
einschließlich des gesamten Vorstandes der IndustriALL angehörenden unabhängigen Glasarbeitergewerkschaft SUTEIVP,
nachdem sie eine 19-prozentigee Lohnerhöhung ausgehandelt
hatte.
Die Beschäftigten stehen infolge der Maßnahmen des Unternehmens, einschließlich „schwarzer Listen“ und gemeinsamer
Aktionen mit den lokalen Arbeitsbehörden, vor erheblichen
Schwierigkeiten, da es dadurch praktisch unmöglich für sie
und ihre Familien ist, vor Ort und in anderen Regionen Mexikos
Arbeit zu finden.
Beschäftigte von Teksid überfallen und verprügelt: Die
Beschäftigten des Unternehmens Teksid Hierro in Monclova,
Ciudad Frontera, Coahuila, Mexiko, das zur Fiat-Chrysler-Gruppe gehört, wehren sich gegen Repressalien wegen ihrer gewerkschaftlichen Organisierung. Marisol Ruiz Moreno, Orlando
Mendoza Guardiola und Oscar Arturo Rodríguez Ponce wurden
am 18. April entlassen und elf weitere Beschäftigte wurden von
80 – 100 angeheuerten Schlägern brutal und feige überfallen,
als sie am 21. April 2014 eine Sitzung mit der Betriebsleitung
und den Arbeitsbehörden verließen.
PANAMA
AMERIKA
in Medellín Opfer eines von motorisierten Auftragsmördern
verübten Anschlags. Er blieb jedoch unverletzt.
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Am 25. Juli 2014 zog das Arbeitsministerium die 2012 von der
früheren Arbeitsministerin gegen neun Gewerkschaftsführer
erhobenen Anklagen zurück. Diese Ministerin hatte die Gewerkschaftsführer wegen mutmaßlicher Unterschlagung von Geldern
angezeigt, die der Staat für gewerkschaftliche Schulungen
bereitgestellt hatte. Im März 2015 stand der Prozess zwar
still, aber die neun Gewerkschaftsführer unterstehen immer
noch Sicherheits- und einschränkenden Maßnahmen. Trotz
Einschreitens des IGB und der Rücknahme der Anklage ergeht
in diesem Fall keine Entscheidung.
Am 22. Dezember 2014 legte die Panama-Kanal-Behörde
(ACP) gegen eine Entscheidung des Ausschusses für Arbeitsverhältnisse am Panama-Kanal [Junta de Relaciones Laborales
del Canal de Panamá], die Union der Kapitäne und Deckoffiziere (UCOC) als gewerkschaftliche Organisation anzuerkennen,
Berufung ein. Mit dieser Anfechtung will die ACP erreichen,
dass der Oberste Gerichtshof mit einer einstweiligen Verfügung
unverzüglich die Anerkennung der Gewerkschaft aufhebt
und ihr gesamtes Vermögen beschlagnahmt und einfriert.
Diese Maßnahme wurde mitten in den von der Gewerkschaft
initiierten Tarifverhandlungen ergriffen. Der Oberste Gerichtshof
hatte bereits 2008 dieser gewerkschaftlichen Organisation
eine Eintragung in das Gewerkschaftsregister verwehrt und
sie damit verpflichtet, als unabhängige Organisation über eine
der bestehenden Gewerkschaften an den Tarifverhandlungen
teilzunehmen.
Die Arbeitnehmer am Panama-Kanal verlangen bessere
Arbeitsbedingungen, dürfen aber ihr Streikrecht nicht ausüben,
da ihnen 2010 das Verfassungsgericht ihr Streikrecht abge-
67 |
AMERIKA
sprochen hatte, was bedeutet, dass ihre Arbeitnehmer- und
Gewerkschaftsrechte praktisch nicht existieren.
Da besonders in der Freihandelszone Colón die Einstellung von
Arbeitskräften über private Arbeitsvermittler boomt und verstärkt mit Subauftragnehmern gearbeitet wird, wird durch die damit
einhergehende kurze Beschäftigungsdauer bzw. ihren Status
als Selbstständige verhindert, dass sie sich organisieren.
• S icherheitsgewerkschaft am Yacyreta-Staudamm (Sindicato
de Funcionarios de Seguridad de la Entidad Binacional
YACYRETA9, SIFUSEBY)
• Gewerkschaft der Beschäftigten im Fondo Ganadero (Sindicato de Funcionarios y Empleados del Fondo Ganadero,
SINTRAFOG)
• Nationale Presse-Gewerkschaft (Sindicato Nacional de Trabajadores de la Prensa, SITRAPREN)
• Gewerkschaft der Zuckerhütte Iturbe (Sindicato de Trabajadores de la Azucarera Iturbe, SITRAAISA)
PARAGUAY | 3
• Gewerkschaft der Kommunalbeschäftigten (Sindicato Auténtico de Trabajadores Municipales, SINATRAM)
In den Jahren 2013 und 2014 verweigerte das Arbeitsministerium mindestens 13 gewerkschaftlichen Organisationen und
Verbänden in Paraguay die Eintragung in das Gewerkschaftsregister. Zum März 2015 dauerte diese Situation an. Folgenden
Organisationen wurde die Eintragung verweigert:
• Erzieher- und Lehrergewerkschaft (Organización de
Trabajadores y Educadores del Paraguay Auténtica, OTEPAUTENTICA)8
• Gewerkschaft der in der zivilen Luftfahrt Beschäftigten (Sindicato de Profesionales y Técnicos de la Dirección Nacional de
Aeronáutica Civil, SIPROTEC)
• Elektrikergewerkschaft (Sindicato de Trabajadores de la
Administración Nacional de Electricidad, SITRANDE)
• Verband der Bankangestellten (Federación de Trabajadores
Bancarios y Afines del Paraguay, FETRABAN)
• Infrastruktur- und Wasserkraftgewerkschaft von Alto Paraná
(Sindicato de Trabajadores de la Industria de la Construcción
Civil e Hidroeléctrica del Alto Paraná, STICCAP)
• Gewerkschaft der Beamten in der Behörde für Normen- und
Rechnungsprüfung (Sindicato de Funcionarios Graduados
Universitarios de la Contraloría General de la República,
SINGRUCOG)
• Gewerkschaft Kunst und Kultur (Sindicato de Arte y Cultura
del Paraguay)
| 68
• Gewerkschaft des Sicherheitspersonals für Schifffahrt
und Häfen (Sindicato Auténtico de Seguridad y Vigilancia
de la Administración Nacional de Navegación y Puertos,
SINASEVIG-ANNP)
Am 8. Juli 2014 organisierte die Lehrergewerkschaft für ihre
Mitglieder einen friedlichen Protesttag gegen die durch die
Regierung unter dem Präsidenten Horacio Cartes praktizierte
Verfolgung von Gewerkschaftsmitgliedern. Die Forderungen
der Gewerkschafter lauteten auf Abschaffung der Freistellung
für gewerkschaftliche Arbeit10, welche die Gewerkschaftsarbeit
behindert, auf Rücknahme der Entscheidung, mir der eine Erhöhung der Ruhegehälter von Lehrern abgelehnt wurde, auf ein
Ende der Gewalt gegen die sozialen Proteste, auf Rücknahme
der Gehaltskürzungen für die Teilnehmer am Generalstreik vom
26. März 2014 sowie auf die dringend notwendige höhere
Finanzausstattung des Bildungsministeriums.
Üblicherweise rufen die Arbeitnehmer die Gerichte jeweils einzeln an, da Sammelklagen nicht zugelassen werden. Gerichte
sind im Prinzip unabhängig, allerdings hängt die Ernennung
von Richtern von den herrschenden politischen Parteien ab. Die
Justiz ist langsam, teuer und unberechenbar.
Am 13. August 2014 fiel der Startschuss für drei Protesttage, die von gewerkschaftlichen und landwirtschaftlichen
Organisationen, von Bodenrechtsorganisationen und politischen
Parteien gegen das Public-Private-Partnership-Gesetz initiiert
wurden. Das Gesetz sieht die Privatisierung von öffentlichen
Versorgungsleistungen, Gesundheit und Bildung vor. Diese
Tage standen ebenfalls unter dem Zeichen des Protests
gegen staatliche Gewalt und die Kriminalisierung des sozialen
Protests, und es wurden Forderungen nach einer Agrarreform
laut, die das große Problem des Grundbesitzes lösen soll, der
Acepar verstößt gegen Tarifvertrag: Zwischen dem 22. Mai und
dem 3. August 2014 hat Hugo Gonzáles Chirico, führender
Gewerkschaftsvertreter bei dem Stahlunternehmen Acepar, aus
Protest gegen einen Tarifkonflikt, der 2001 begonnen hatte,
einen Hungerstreik durchgeführt.
Zwischen April und November 2010 hatte die Gewerkschaft der
Beschäftigten von Acepar (Sindicato de Trabajadores de Acepar
- SITRAC) zum Streik aufgerufen, um gegen das Versäumnis
des Unternehmens, den geltenden Tarifvertrag einzuhalten und
die Menschenrechte der Beschäftigten zu respektieren sowie
gegen die Entlassung von 325 Beschäftigten zu protestieren,
wodurch der Konflikt weiter verschärft wurde.
Der Oberste Gerichtshof hatte im Juli 2009 zugunsten der
SITRAC entschieden und die Gültigkeit des Tarifvertrages
anerkannt. Die Unternehmensleitung hat den Vertrag jedoch
nicht eingehalten.
Gewerkschaft SITALANPE und führender Vertreter der internationalen Solidaritätskampagne zum Schutz der Standards in der
südamerikanischen Luftfahrt, seinen eigenen Angaben zufolge
inhaftiert, als er am Flughafen Jorge Chavez in Lima Informationsmaterial verteilte und Fragen von Passagieren zu den
anstehenden Aktionen und Streiks bei LAN und TAM verteilte.
Angriffe auf Beschäftigte des Unternehmens Risk
Control: Im April 2014 hat die Gewerkschaft bei dem im Erdölsektor tätigen Unternehmen Risk Control tätliche Angriffe auf
Mitglieder der Belegschaft verurteilt. Die Beschäftigten waren
für den Sicherheitsdienst an den Pipelines des Ölunternehmens
Savia Perú zuständig, als sie angegriffen wurden.
AMERIKA
sich in der Hand von wenigen befindet. Diese Proteste wurden
im November 2014 und im Februar 2015 wiederholt.
Die Gewerkschaft beklagte zudem das Fehlen von Arbeitsaufsichtsbeamten in der Stadt Talara sowie die Weigerung des
Unternehmens, auf die Tarifforderungen der Jahre 2012 und
2013 zu reagieren.
Angaben der Gewerkschaft zufolge hätten sich die Manager
des Unternehmens nicht an die gesetzlichen Verfahren gehalten
und es versäumt, die Nationalpolizei und andere relevante
Behörden über die Zwischenfälle zu unterrichten.
Die Vertreter der Regionalregierung lehnten es ihrerseits ab, die
Anwesenheit von Arbeitsaufsichtsbeamten anzufordern.
PERU
|4
Führender Gewerkschaftsvertreter nach Anschlag im
Krankenhaus: Im September 2014 fiel Luis Cardenas, ein
führender Gewerkschaftsvertreter bei dem Sicherheitsunternehmen Prosegur, einem brutalen und gewaltsamen Anschlag
in der Nähe seines Zuhauses in Peru zum Opfer. Cardenas, der
nicht im Dienst war, musste nach dem Zwischenfall, bei dem
ihm ein Unbekannter mit einem Stein auf den Kopf geschlagen
hatte, im Krankenhaus behandelt werden.
Cardenas wurde nichts gestohlen, was darauf hindeutet, dass
es der Angreifer nur wegen seiner Gewerkschaftstätigkeit
auf ihn abgesehen hatte. Lediglich einen Monat zuvor waren
Flugblätter an Prosegur-Mitarbeiter verteilt worden, in denen
Cardenas als Gewerkschaftsführer genannt und fälschlicherweise beschuldigt worden war, Gewerkschaftsgelder entwendet
zu haben.
Gewerkschaftsvertreter bei der Fluggesellschaft
LAN-TAM eingeschüchtert: Am 21. Juni 2014 wurde Juan
Carlos Talavera Flores, der Pressesekretär der peruanischen
Petrex verhandelt nicht in gutem Glauben mit Ölarbeitern: Im Oktober 2013 ist die Gewerkschaft beim Unternehmen
Petrex (Sindicato General de Trabajadores de la Empresa
PETREX S.A. -SIGETRAPETREX), eine Mitgliedsorganisation
der Central Autónoma de Trabajadores del Perú (CATP), in die
direkte Verhandlungsphase des Tarifprozesses eingetreten
und hat um Einsicht in die Buchhaltungsunterlagen gebeten, um sich einen Überblick über die Gewinne und Verluste
des Unternehmens zu verschaffen. Bis April 2014 hatte die
Arbeitsverwaltungsbehörde den relevanten Bericht jedoch noch
nicht vorgelegt.
Bei einem Treffen zwischen der Gewerkschaft SIGETRAPETREX
und dem Unternehmen im April 2014 weigerte sich Letzteres,
die Forderungen der Beschäftigten zu akzeptieren. Die Manager
wussten, dass die Gewerkschaft während der Verhandlungen
keinen Zugang zu den relevanten Finanzdokumenten hatte.
PETREX gehört zur SAIPEM-Gruppe, die sich aus PETREX S.A.
und dem italienischen Konzern ENI zusammensetzt.
69 |
AMERIKA
TRINIDAD UND TOBAGO
|4
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung: Am 19.
November 2014 hat das Arbeitsgericht die National Petroleum
Marketing Company angewiesen, 68 ungerechtfertigterweise
entlassene Mitglieder der Ölarbeitergewerkschaft Oilfields
Workers’ Trade Union (OWTU) wieder einzustellen und ihnen
insgesamt 2,72 Millionen Dollar an Schadenersatz, Löhnen
und Zusatzleistungen auszuzahlen. Die Beschäftigten waren
im Oktober 2013 entlassen worden, nachdem sie zwei Monate
zuvor drei Tage lang gegen Verstöße gegen die Arbeitsschutzbestimmungen, Korruption und die Auslagerung von Tätigkeiten
gestreikt hatten. Das Unternehmen hat gegen das Gerichtsurteil
Einspruch erhoben.
VEREINIGTE STAATEN
VEREINIGTE VON AMERIKA
|4
Gesetzliche Hindernisse für die Gründung von Organisationen: Selbst wenn sich die Mehrheit der Beschäftigten in einer geheimen Urabstimmung für eine Gewerkschaftsvertretung
ausgesprochen hat, kann der Arbeitgeber die Anerkennung
der Gewerkschaft verweigern und die Verhandlungen durch
zahlreiche administrative und gerichtliche Manöver verzögern.
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut
Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen: Aufsichtspersonal und leitende Angestellte können
ungeachtet ihrer persönlichen Meinung in dieser Frage und
unter Androhung ihrer Entlassung verpflichtet werden, gegen
die Gewerkschaft Front zu machen. Das NLRA gilt nicht für
Beschäftigte in der Landwirtschaft und für Hauspersonal.
Sonstige Beschränkungen: Die Gewerkschaften haben
weder das Recht, Arbeitgebergelände zu betreten, um die
Beschäftigten zu organisieren oder mit ihnen zu sprechen, noch
haben sie ein Widerspruchsrecht gegen gewerkschaftsfeindliche Aussagen.
| 70
Übermäßige Bestimmungen bezüglich der Repräsentativität oder Mindestmitgliederzahl von Gewerkschaften
mit Blick auf Tarifverhandlungen: Die Arbeitgeber sind
erst dann gesetzlich verpflichtet, eine Gewerkschaft anzuerkennen und mit ihr zu verhandeln, wenn die Mehrheit der
Beschäftigten einer Verhandlungseinheit die Gewerkschaft
mit ihrer Vertretung beauftragt hat. Die Arbeitgeber können
eine Gewerkschaft entweder auf der Grundlage der von der
Mehrheit der Beschäftigten unterzeichneten entsprechenden
Bevollmächtigungskarten anerkennen oder darauf bestehen,
dass die Gewerkschaft ihre Mehrheit mittels einer geheimen
Urabstimmung unter Beweis stellt.
Einschränkungen oder Verbot von Tarifverhandlungen
in bestimmten Sektoren: Das Bundesarbeitsbeziehungsgesetz gesteht den meisten öffentlich Bediensteten auf
Bundesebene ein begrenztes Tarifverhandlungsrecht zu, und
rund die Hälfte der Bundesstaaten verfügt über gesetzliche
oder andere Bestimmungen, die die öffentlich Bediensteten
auf einzelstaatlicher und lokaler Ebene zu Tarifverhandlungen
berechtigen. Die übrigen Bundesstaaten sehen entweder gar
kein Tarifverhandlungsrecht für öffentlich Bedienstete oder nur
für bestimmte Gruppen von Beschäftigten vor. Insgesamt sind
lediglich rund 75% der Beschäftigten im öffentlichen Dienst
tarifverhandlungsberechtigt. Der andauernde "Krieg gegen den
Terror" ist als Vorwand verwendet worden, um die Gewerkschaftsrechte der Beschäftigten der US-Regierung beträchtlich
einzuschränken. Das Verteidigungsministerium war kraft
eines Gesetzes zur Landesverteidigung aus dem Jahr 2004
bis zum Jahr 2009 berechtigt, die Tarifverhandlungsrechte
seiner zivilen Beschäftigten einzuschränken. Eine Jury des
Berufungsgerichtes für den District of Columbia hat zudem Teile
der für die Beschäftigten des Ministeriums für die Sicherheit
des Heimatlandes geltenden Regelungen zurückgewiesen, die
bestimmte tarifvertragliche Bestimmungen außer Kraft setzten
und die Reichweite von Tarifverhandlungen begrenzten. In North
Carolina wird beispielsweise allen öffentlich Bediensteten das
Tarifverhandlungsrecht verweigert.
Beschränkungen hinsichtlich der Art des Streiks: Das
NLRA und richterliche Beschlüsse über die Auslegung des
Rechts untersagen Sitzstreiks, partielle Streiks sowie indirekte
Boykotte und enthalten Streikbeschränkungen im Falle von
organisatorischen Fragen und der Anerkennung von Gewerkschaften. Die Beschäftigten bestimmter Gesundheitseinrichtungen müssen einen Streik bzw. Streikposten zehn Tage im
Voraus ankündigen. Das gilt auch für unterbrochene Streiks,
indirekte Boykotte und andere Formen der gegenseitigen Hilfe
und des gegenseitigen Schutzes.
AMERIKA
Mögliche Ersetzung von Beschäftigten während eines
rechtmäßigen Streiks: Das NLRA ermöglicht es den
Arbeitgebern, für Streikende Ersatzarbeitskräfte einzustellen.
Dauerhaft eingestellte Ersatzarbeitskräfte können in einer entsprechenden Abstimmung einer Gewerkschaft die Vertretungsbefugnis entziehen.
71 |
TEIL II //
ASIEN UND PAZIFIK
ASIEN UND
PAZIFIK
In zahlreichen Ländern in der asiatisch-pazifischen Region sind die Arbeitsgesetze weiterhin unzureichend und
deren Inkraftsetzung ist noch unzulänglicher. Während
des Berichtszeitraums waren die ArbeitnehmerInnen und
ihre Gewerkschaften gewerkschaftsfeindlichen Maßnahmen sowohl privater als auch staatlicher Arbeitgeber
ausgesetzt. Gesetzmäßige Streiks sind in vielen Ländern
nur schwer möglich, und bei der Unterdrückung von
Streiks kommt es häufig zu Gewalt.
Die Arbeitsgesetze ermöglichen den Arbeitgebern in den
meisten Fällen erhebliche Flexibilität. Mit dem weitverbreiteten Rückgriff auf Kurzzeitverträge und Unterauftragsvergaben verfolgen die Unternehmen in Ländern
wie Kambodscha, Korea und den Philippinen die Strategie, gewerkschaftliche Organisierungsbemühungen und
Tarifverhandlungen zu untergraben. In einigen Fällen
erleichtert die Regierung diese Praktiken dadurch, dass
die Gesetze nicht angemessen in Kraft gesetzt oder aber
geändert werden, um prekäre Tätigkeiten zu erleichtern.
In anderen Ländern stellen die Freien Exportzonen
(FEZ) weiterhin eine ernsthafte Herausforderung für die
Gewerkschaften dar. Die dortigen Arbeitgeber mobben
häufig Beschäftigte, die versuchen, einer Gewerkschaft
beizutreten, oder sie verweigern neu gegründeten
Gewerkschaften die Anerkennung. In Indonesien sind
Demonstrationen und Streiks in FEZ verboten. Das
Militär und die Polizei können kraft ihrer staatlichen
Autorität direkt eingreifen, um Unternehmen und
| 72
Industriestandorte zu schützen, wenn die Beschäftigten
streiken. In Bangladesch sind Gewerkschaften in FEZ
Die IAO hat einen ähnlichen Streik im Eisenbahnsektor
gesetzlich verboten. Zulässig ist nur die Gründung von
für rechtmäßig erklärt.
Rechte haben wie Gewerkschaften. Eine Arbeitsaufsicht
Trotz des Beitrages, den Wanderarbeitskräfte sowohl in
gibt es in den meisten FEZ nur selten oder überhaupt
den Entsende- als auch in den Aufnahmeländern leisten,
nicht oder es gilt eine spezifische FEZ-Regelung, die
werden sie weiterhin ausgebeutet und schikaniert, weil
wenig zur Inkraftsetzung der Gesetze beiträgt. Überall
es an angemessenen Schutzvorkehrungen fehlt. Wan-
in Asien kommt es in den FEZ zu schweren Gewer-
derarbeitskräften wird das grundlegende Arbeitnehmer-
kschaftsrechtsverletzungen, wie etwa in Sri Lanka,
recht auf eine gewerkschaftliche Organisierung und auf
Malaysia, Kambodscha und den Philippinen.
Tarifverhandlungen vorenthalten, und die meisten von
ihnen fallen noch nicht einmal unter die Arbeitsgesetze.
In Hongkong wurden 32 Mitglieder der demokratischen
Obwohl es in den meisten Aufnahmeländern gesetzlich
Reformbewegung nach einer Vorladung verhaftet,
verboten ist, die Pässe und andere Ausweisdokumente
darunter auch HKCTU-Generalsekretär Lee Cheuk Yan
einzubehalten, konfiszieren die Arbeitgeber häufig die
und Chief Executive Mung Siu Tat. Beiden wurde die Teil-
Pässe der Beschäftigten, um sie am Verlassen des
nahme an, Organisation von und Anstiftung zu illegalen
Landes zu hindern. In manchen Ländern ist der Abzug
Versammlungen zur Last gelegt.
des ganzen oder eines Teils des Monatslohns durch
ASIEN UND PAZIFIK
sozialen Arbeitnehmerorganisationen, die nicht dieselben
den Arbeitgeber für drei bis sechs Monate Pflicht, um
In vielen Ländern ist das Streikrecht unter Beschuss
ihm oder den Vermittlungsstellen die Reisekosten für
geraten. In Fidschi wurde das Streikrecht in "wesentli-
die Beschäftigten aus ihren Heimatländern zu erstat-
chen nationalen Industrien" abgeschafft. In Japan besagt
ten. Die Migration kann die Beschäftigten auch das
das Gesetz über den öffentlichen Dienst, dass streikende
Leben kosten, nicht nur am Golf, wo Gastarbeiter in der
Staatsbedienstete mit einem Bußgeld belegt, zu Hafts-
sengenden Hitze auf den Baustellen sterben. In einem
trafen von bis zu drei Jahren verurteilt, entlassen, mit
verlassenen Lager nahe der Grenze zwischen Thailand
Gehaltskürzungen abgemahnt oder einem Disziplinar-
und Malaysia wurden mindestens 30 Leichen entdeckt.
verfahren unterzogen werden können. In Kambodscha
Von Menschenhändlern festgehaltene Rohingya-Mus-
besagt ein neuer Gewerkschaftsgesetzentwurf, dass die
lime aus Birma und Bangladesch wurden verscharrt
Regierung die Zulassung einer Gewerkschaft aussetzen
oder überhaupt nicht begraben, nachdem sie offenbar
kann, wenn sie einen Streik billigt, den die Regierung
verhungert waren.
nicht genehmigt, weil der Bekleidungssektor dadurch
beeinträchtigt würde, in dem die Gewerkschaften für
die Erhöhung des Mindestlohns kämpfen. In Korea
werden führende Gewerkschaftsvertreter und Aktivisten
inhaftiert, weil sie sich an Arbeitskampfmaßnahmen
beteiligt haben, die anderswo legal wären. Die Strafanzeigen gegen vier führende Gewerkschaftsvertreter im
Eisenbahnsektor wurden schließlich im Dezember 2014
zurückgezogen, als das Gericht befand, dass sie sich
keiner "Geschäftsbehinderung" schuldig gemacht hätten. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Einspruch ein,
da der Streik angeblich nicht gerechtfertigt gewesen sei.
73 |
Die zehn
schlimmsten Länder
ASIEN UND PAZIFIK
RECHTE NICHT
GARANTIERT
|5
| 74
BANGLADESCH
|5
Gewerkschafter bedroht und angegriffen: Körperliche Gewalt, sexuelle Belästigung, tätliche Angriffe und Entlassungen
werden oft eingesetzt, um Arbeitnehmer von der gewerkschaftlichen Organisierung abzuhalten. Darüber wird besonders oft
in der Bekleidungsindustrie (RMG = ready-made garments)
berichtet. Belegschaftsmitglieder, die Gewerkschaften in
RMG-Fabriken in Gazipur, Ashulia und Tongi in Dhaka sowie in
Potanga und Nasirabad in Chittagong gründen wollten, wurden
geschlagen, eingeschüchtert, bedroht (einschließlich Morddrohungen), entlassen und von Fabrikmanagern und Vorarbeitern
gezwungen, selbst zu kündigen. Einige Fabrikbesitzer haben
lokale Verbrecherbanden angeheuert, um die Arbeiter sogar
in ihren eigenen Häusern zu bedrohen oder anzugreifen. Viele
weibliche Arbeitskräfte berichten, sie seien bedroht und sexuell
belästigt worden.
Eine Arbeiterin erzählt, dass Belegschaftsmitglieder in ihrem
Betrieb die Formulare für die Zulassung einer Gewerkschaft
dem Fabrikbesitzer vorgelegt und dieser die Unterlagen in den
Papierkorb geworfen und gedroht habe, er werde eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft niemals zulassen. Bei einem
durch Unbekannte ausgeführten Überfall (wobei einer der Täter
eine Schere als Waffe benutzte) wurden zwei ihrer Kolleginnen
angegriffen, die sich ebenfalls an der Gewerkschaftsgründung
beteiligen wollten. Zwei Wochen später bekam sie von einigen
Männern, darunter ein bekannter Gangster und der Bruder
des Fabrikbesitzers, Besuch in ihrem Haus und wurde bedroht.
Danach willigte sie ein, ihre Arbeit zu kündigen.
In einer anderen Fabrik kündigte ein Aufseher an, jede Frau, die
sich einer Gewerkschaft anschließt, werde ohne Kleidung auf
die Straße geworfen. In einem anderen Werk erklärte ein Aufseher, eine Arbeiterin, die sich für die Gründung einer Gewerkschaft eingesetzt hatte, habe seinen Betrieb „verschmutzt“,
sie solle deshalb gehen und in einem Bordell arbeiten. Ein
Gewerkschaftsorganisator in einem anderen Werk erzählt, er
sei telefonisch aufgefordert worden, nicht mehr zur Arbeit zu
erscheinen; sollte er sich weigern, werde man ihn umbringen.
Als er am nächsten Tag trotzdem im Betrieb erschien, wurde er
von einer Gruppe von Männern eingekreist, die ihn verprügelten
und mit Messern attackierten.
Am 22. Februar 2014 wurden ein Textilarbeiterführer und
vier Gewerkschaftsorganisatoren der Bangladesh Federation
Am 26. August 2014 wurde eine weibliche Gewerkschaftsvorsitzende direkt vor einem Werk der Azim Group mit einer Eisenstange angegriffen und am Kopf verletzt, die Wunde musste mit
mehr als 20 Stichen genäht werden. Am 10. November 2014
wurde eine weibliche Gewerkschaftsorganisatorin in einem
anderen Betrieb der Azim Group von Angreifern zu Boden
geworfen und geschlagen, einer ihrer männlichen Kollegen
wurde vertrieben und verprügelt. Eine andere Gewerkschafterin
konnte noch in den Betrieb gelangen, wurde dann aber aus der
Tür und aus dem Aufnahmeradius der Kameras gedrängt.
Am 18. September 2014 berichteten Belegschaftsmitglieder
der Lifestyle Fashions Maker Ltd, dass sie mit Eisenstangen
und Bambusstöcken von 20-25 Personen nach einer Auseinandersetzung über die Gründung einer Gewerkschaft angegriffen
wurden. Nach diesem Angriff gab es mindestens 30 Verletzte.
Gewerkschaften und Menschenrechtsgruppen haben berichtet,
dass es praktisch keine Reaktion der Polizei auf die Angriffe
auf Gewerkschafter einschließlich Entführung, Folter und Mord
an dem Arbeitsaktivisten Aminul Islam im April 2012 gegeben
habe. Im April 2014 war niemand wegen dieses Mordes
verhaftet oder verurteilt worden.
Generalsekretär der Transportarbeitergewerkschaft
zu Tode gehackt: Am 5. Mai 2014 wurde die Leiche des
Generalsekretärs der Busfahrergewerkschaft in Jhenaidah auf
der Baro-Brücke in Arappur gefunden. Er war am Tage zuvor
von einer Bande zu Tode gehackt worden, die von der Presse
als „unbekannte Übeltäter“ bezeichnet wurde.
CHINA
|5
Körperliche Angriffe und Bedrohungen: Arbeitnehmer,
die sich an Streiks und Streikposten beteiligt haben, wurden
sowohl von Arbeitgebern als auch von Regierungsbeamten im
ganzen Land bedroht und schikaniert, weil sie gegen Unternehmensregeln verstoßen haben. Diese Vergeltungsreaktion
lässt sich dadurch erklären, dass es kein explizit anerkanntes
Streikrecht gibt. Proteste und Streiks werden deshalb oft als ein
Thema der öffentlichen Sicherheit angesehen.
Kriminalisierung des Personals im chinesischen
Guangzhou-Krankenhaus: Im Februar 2013 wurden fast
200 Gesundheitsfachkräfte und Wachleute, die über eine
Arbeitsvermittlungsagentur einen Arbeitsplatz im First Hospital
of Guangzhou University of Chinese Medicine bekommen
hatten, fristlos und ohne Abfindung entlassen. Im Juni 2013
organisierten die Arbeitnehmer einen Streik im Krankenhaus
und forderten die Zahlung einer Abfindung. Im Ergebnis wurde
den Gesundheitskräften eine Abfindung in Höhe von RMB
20.000 angeboten. Die Agentur, die die Wachleute eingestellt
hatte, weigerte sich jedoch weiterhin, die Abfindung zu zahlen.
Während der Protestaktionen gab es einen Zusammenstoß
mit der Polizei, mehrere Arbeitnehmer wurden verhaftet. 12
Angehörige des Sicherheitsdienstes wurden nach vier Monaten
Haft wegen der „Zusammenrottung von Menschen zur Störung
der öffentlichen Ordnung“ nach Paragraph 290 des Strafgesetzbuches angeklagt. Im April 2014 befand das Bezirksgericht alle Arbeitnehmer für schuldig und verurteilte drei der
Angeklagten zu 9 Monaten Gefängnis und sechs Arbeitnehmer
zu 8 Monaten Gefängnis. Die Anklage gegen die anderen drei
Arbeitnehmer wurde fallengelassen, sie kamen frei.
ASIEN UND PAZIFIK
for Workers Solidarity, darunter zwei Frauen, von etwas zwei
Dutzend Männern angegriffen, als sie eine Rede vor der Belegschaft des Bekleidungsunternehmens Chunji Knit Ltd hielten.
Alle fünf Gewerkschaftsvertreter wurden verprügelt, getreten
und zu Boden geworfen. Eines der Opfer wurde von der Gruppe
getrennt, schwer zusammengeschlagen und ganz in der Nähe
bewusstlos auf die Straße geworfen. Eine weibliche Gewerkschaftsorganisatorin wurde ebenfalls geschlagen, die Kleider
wurden ihr vom Leib gerissen, und ihr wurde eine Vergewaltigung angedroht. Der Textilarbeiterführer wird vermisst.
Die Führung der Busfahrergewerkschaft von Jehnaidah rief als
Reaktion auf den Mord zum Streik auf.
75 |
gen dieses Verbot verstößt, kann zu einer Strafe von $50.000,
zu 10 Jahren Haft oder zu beidem verurteilt werden.
ASIEN UND PAZIFIK
FIDSCHI
|5
Dreierabkommen als Reaktion auf Verstoß gegen
IAO-Übereinkommen 87 unterzeichnet: Am 25. März
2015 haben der Minister für Arbeit, Produktivität & industrielle
Arbeitsbeziehungen, Jioji K. Konrote, der CEO der Fiji Commerce & Employers Federation, Nesbitt D. F. Hazelman, und der
Generalsekretär des Fiji Trade Union Congress, Felix Anthony,
eine Vereinbarung über die Anwendung der Gesetzgebung zur
Regelung der Arbeitsbeziehungen (Employment Relations Promulgation - ERP) als wichtigste Grundlage für die Gestaltung
der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im
Land unterzeichnet.
Diese Vereinbarung ist das Ergebnis einer IAO-Direktmission
nach Fidschi im November 2014 sowie einer Empfehlung
zur Einsetzung einer Untersuchungskommission, die einer
Beschwerde der Arbeitnehmerdelegation nachgehen sollte.
Gegenstand dieser Beschwerde war die Missachtung des 1948
angenommenen IAO-Übereinkommens 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes seitens
der Regierung.
Die Vereinbarung bestätigt nicht nur die zentrale Rolle von ERP
für die industriellen Arbeitsbeziehungen, sondern auch die
Ergebnisse der Überprüfung des Arbeitsrechts im Rahmen des
ERAB-Mechanismus (ERAB = Employment Relations Advisory
Board), um die Einhaltung der grundlegenden IAO-Übereinkommen zu gewährleisten. Ebenfalls wird festgelegt, dass alle
weiteren von den Parteien bezeichneten Probleme und Empfehlungen im Rahmen des ERAB-Mechanismus angesprochen und
verhandelt werden und dass die Regierung den automatischen
Einzug der Gewerkschaftsbeiträge wieder einführt.
Gewerkschafter aus der Politik verbannt: Per Wahldekret
aus dem Jahre 2014, dem der Präsident der Republik Fidschi
am 28. März 2014 zugestimmt hat, dürfen sich Gewerkschaftsfunktionäre keiner politischen Partei anschließen oder in einer
politischen Partei ein Amt ausüben. Sie dürfen sich ebenfalls
nicht als Kandidaten für Parlamentswahlen nominieren lassen.
| 76
Artikel 113 des Wahldekrets verbietet es Gewerkschaftern (die
fälschlich als öffentliche Bedienstete angesehen werden) sogar,
politische Kampagnen durchzuführen. Nach dem Dekret ist es
ebenfalls verboten, Kampagnenmaterial in einem Gewerkschaftsbüro zu verteilen oder auszulegen. Jede Person, die ge-
Artikel 115 geht noch weiter und verbietet es allen Organisationen, die ausländische Gelder oder Unterstützung erhalten,
„Kampagnen durchzuführen oder sich an Kampagnen zu
beteiligen (einschließlich der Veranstaltung von Debatten, öffentlichen Foren, Tagungen, Gesprächen, Podiumsdiskussionen
oder der Veröffentlichung von Materialien), die in Verbindung
mit Wahlen oder Wahlkampfthemen stehen.“ Da zahlreiche
Organisationen der Zivilgesellschaft in Fidschi finanzielle Mittel
oder Unterstützung aus dem Ausland erhalten (d.h. von ausländischen Regierungen, der UN und von internationalen NGO),
wird dieses Gesetz zur Folge haben, dass nahezu all kritischen
Stimmen im Land zum Schweigen gebracht werden. Auch hier
gilt, dass alle diejenigen, die den Mut zu einer Debatte über
für die Wähler wichtige Probleme haben, mit eine Strafe von
$50.00, 10 Jahren Haft oder beidem rechnen müssen. Artikel
115(2) verbietet ebenfalls allen Bürgern, denen nicht speziell
eine Genehmigung erteilt wurde, die Durchführung von Kampagnen zur Aufklärung von Wählern oder zur Wählerregistrierung. Es darf bezweifelt werden, dass irgendeine Person oder
Organisation diese Ausnahmegenehmigung erhält.
Der Abschlussbericht der multinationalen Beobachtergruppe
(MOG) über die Parlamentswahlen 2014 in Fidschi, veröffentlicht im April 2015, hat Kritik an dem Verbot für Gewerkschaftsfunktionäre geäußert, die sich als angebliche öffentliche
Bedienstete nicht aktiv in der Landespolitik engagieren dürfen.
Der Bericht weist darauf hin, dass dieses Verbot nicht für den
Premierminister, die Minister und den Oppositionsführer gilt,
während auf der anderen Seite zahlreiche Bewohner Fidschis
effektiv vom politischen Prozess ausgeschlossen werden.
Hier wird besonders auf den Ausschluss von Gewerkschaftsfunktionären verwiesen und festgestellt, dass „das Verbot der
Mitgliedschaft in einer politischen Partei für Gewerkschaftsmitglieder eine Einschränkung der politischen Freiheit ist“.
Der Abschlussbericht der MOG empfiehlt, diese Klausel des
Wahldekrets aufzuheben.
HONGKONG | 5
Polizeigewalt: Die Polizei ist gewaltsam gegen Protestaktionen eingeschritten, mit denen freie Wahlen des Chief
Verhaftungen: Die Namen der HKCTU-Funktionäre Lee
Cheuk-yan (Generalsekretär) und Mung Siu-tat (Vorstandsvorsitzender) standen auf einer Liste von Personen, die von
der Polizei zu einem Verhör vorgeladen und verhaftet wurden.
Polizeikommissar Andy Tsang teilte vor kurzem mit, dass die
Polizei die „wichtigsten Rädelsführer“ der Regenschirm-Revolution innerhalb von drei Monaten verhaften werde. Mehrere
andere Mitglieder der HKCTU wurden während der Auflösung
der friedlichen Versammlung rund um die Regierungszentrale
an der Admiralität verhaftet.
INDIEN
|5
Aurobindo Pharma suspendiert 31 Gewerkschaftsunterstützer und schikaniert Arbeitgeber, die einen Tarifvertrag wollen: Im Jahre 2014 hat das Werk Pydibhimavaram
von Aurobindo Pharma im Distrikt Srikakulam fünf Gewerkschaftsführer und 26 Belegschaftsmitglieder suspendiert und
die Beschäftigung zahlreicher anderer Arbeitnehmer durch
ungesetzliche Transfers und unbegründete Rechtsforderungen
gefährdet. Die Unternehmensleitung hat Arbeitnehmer ebenfalls
schikaniert, als diese eine tarifliche Lohnvereinbarung forderten, und sie hat Belegschaftsmitgliedern am 26. Oktober 2014
den Zutritt zum Werk verwehrt.
Die Diskriminierungen und Schikanen waren eine weitere
Maßnahme, nachdem das Unternehmen die Zulassung der
Gewerkschaft im Jahr 2013 hinausgezögert hatte. Für diese
Zulassung hatten die Arbeiter fast 83 Tage lang demonstriert.
Als Reaktion auf das Vorgehen gegen die Führungsspitze
und Mitglieder der Gewerkschaft hat die Indian Federation of
Trade Unions (IFTU) am 24. November 2014 Protestaktionen in
einigen der Unternehmensdistrikte durchgeführt.
IFTU-Führer M. Venkateswarlu forderte die Regierung auf,
das Unternehmen zur Rücknahme der illegalen Transfers,
Suspensionen und Entlassungen von Arbeitnehmer zu
veranlassen und alle unbegründeten Rechtssachen gegen die
Gewerkschaftsführer ohne Bedingungen fallen zu lassen. „Das
Management von Aurobindo Pharma sollte dafür sorgen, dass
die Arbeitnehmer ihre Arbeit machen können, ohne dass sie
irgendwelche Zusicherungen machen müssen oder unter Druck
gesetzt werden. Das einzige Vergehen der Arbeiter besteht
darin, vor eineinhalb Jahren eine Gewerkschaft gründen zu
wollen“, sagte er.
C. Bhaskara Rao von der Organisation for Protection of Democratic Rights (OPDR) behauptete, dass die Unternehmensleitung
von Aurobindo den Arbeitnehmern das Recht auf die Gründung
einer Gewerkschaft vorenthalten habe. „Die Arbeiter haben
sich gewerkschaftlich organisiert, um ihre Arbeitsplätze und
ihre Rechte zu sichern, aber die Unternehmensleitung hat die
Belegschaft ständig schikaniert. Sie hat sich auch geweigert,
den Forderungskatalog der Arbeitnehmer zu akzeptieren. Sie
hat weder diese Forderungen mit den Arbeitnehmern diskutiert
noch sie abgelehnt, sondern das Problem auf die lange Bank
geschoben und die Arbeiter drangsaliert“, erklärte Bhaskara
Rao.
ASIEN UND PAZIFIK
Executives von Hongkong gefordert wurden. Arbeiter, Studenten
und normale Bürger versammelten sich ab 26. September
2014 vor Regierungsgebäuden in der Stadt. Am 28. September
setzte die Regierung von Hongkong Bereitschaftspolizei ein und
feuerte mit Tränengas auf Tausende friedlicher Demonstranten.
Obwohl viele Menschen verletzt wurden, gingen die Proteste
mit Blockaden der wichtigsten Straßen in Hongkong weiter.
Bericht deckt umfassende Verletzung von Arbeitnehmerrechten in der südindischen Textilindustrie auf: Das
Centre for Research on Multinational Corporations (SOMO)
und das India Committee of the Netherlands (ICN) hat im
Oktober 2014 einen Bericht mit dem Titel Flawed Fabrics: The
abuse of girls and women workers in the South Indian textile
industry veröffentlicht. Neben einer Vielzahl von Verletzungen
des Arbeitsrechts beschreibt der Bericht die Möglichkeiten der
Arbeitnehmer in dieser Branche, ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit wahrzunehmen:
• Der gewerkschaftliche Organisationsgrad in der indischen
Bekleidungsindustrie ist äußerst gering. In keiner der fünf
Textilfabriken, die für den Bericht untersucht wurden, gab
es eine aktive Gewerkschaft, und keines der Belegschaftsmitglieder, mit denen Gespräche geführt wurden, war
Gewerkschaftsmitglied.
• Gewerkschaften müssen sich gegen umfassende Beeinträchtigungen und Einschränkungen bei ihrer Formierung,
Zulassung und Arbeit zur Wehr setzen. Der Bericht stellt fest:
„Kriminalisierung, Bedrohung von Aktivisten oder streikenden
Arbeitnehmern und Gewalt gegen Gewerkschaftsmitglieder
und NGO sind an der Tagesordnung.“
77 |
ASIEN UND PAZIFIK
• Der Bericht beschreibt die Vorstellung der Vereinigungsfreiheit als eine Fiktion für die Frauen in dieser Branche.
„Tatsache ist, dass niemand der befragten Arbeitskräfte
eine Vorstellung davon hat, was eine Gewerkschaft ist, und
sie wissen auch nicht, dass sie das Recht haben, sich einer
Gewerkschaft anzuschließen.“
• Die Beschäftigten in dieser Industrie, viele davon Arbeitsmigranten, haben kaum Kontakt zur Außenwelt und schon
gar nicht zu Gewerkschaften oder Arbeitsanwälten. Eine der
befragten Personen sagte: „Wir haben keine Kontakte nach
draußen, also wie sollen wir uns jemals einer Gewerkschaft
anschließen?“
• Mehrere der Befragten waren davon überzeugt, dass Frauen
keine Gewerkschaftsmitglieder werden können.
• Andere waren der Meinung, dass der Wunsch einer Gewerkschaftsmitgliedschaft voraussichtlich zu ihrer Entlassung
führen wird.
KAMBODSCHA
|5
Busunternehmen entlässt 17 Mitarbeiter wegen Gewerkschaftsgründung und ignoriert Gerichtsbeschluss zur
Wiedereinstellung von 15 Entlassenen: Sorya Transportation, ein Busunternehmen in Phnom Penh, hat 17 Mitarbeiter
entlassen, die im April 2014 versucht haben, eine Busfahrergewerkschaft in dem Betrieb zu gründen. Nach den Entlassungen
streikten mehr als 60 Angestellte und forderten die Wiedereinstellung der Kollegen, eine Gehaltserhöhung sowie mehrere
weitere Punkte. Die meisten Arbeitnehmer nahmen ihre Arbeit
später wieder auf, während die entlassenen Kollegen ihren Protest fortsetzten. Der Vizepräsident der Busfahrergewerkschaft,
Yem Kuyba, hat im April Klage beim Amtsgericht von Phnom
Penh eingereicht, die Sache wurde an den Schlichtungsrat
weitergeleitet. Am 4. Juli 2014 entschied der Schlichtungsrat,
dass das Busunternehmen 15 Arbeitnehmer wieder einstellen
und den anderen beiden die gesetzlich vorgeschriebenen
Leistungen zahlen müsse. Chan Sophanna, Geschäftsführer
bei Sorya Transportation, erklärte, er werde die Arbeiter nur
wieder einstellen, wenn der Rat ihn bei der Zahlung ihrer Löhne
unterstützt.
| 78
Nach Verbot der Demo zum 1. Mai macht das Ministerium seine Drohung wahr und lässt die Versammlung
gewaltsam auflösen: Rund 20 Gewerkschaften stellten im
Rathaus von Phnom Penh den Antrag, am 1. Mai 2014 im
Freedom Park eine Kundgebung zu veranstalten. Der Antrag
wurde abgelehnt. Ein Sprecher des Rathauses erklärte, dass
die Behörden diese Versammlung nicht genehmigten, weil die
Untersuchungen über die Gewaltausbrüche im Januar in dem
Park noch nicht abgeschlossen seien. Am 2. Mai 2014 berichtete die Phnom Penh Post, dass Polizei und Sicherheitskräfte
mindestens fünf Personen auf einer Kundgebung zum Tag
der Arbeit in der Nähe des Freedom Parks verletzt hätten. Zu
diesen Verletzungen kam es, als die Polizei und die Sicherheitskräfte (einige in Zivil) die Versammlung mit Gewalt unter Einsatz
von Schlagstöcken und Elektroviehtreibern auflösten. Mehr als
1.500 Menschen hatten sich gegen 9:00 Uhr im Bereich der
Naga-Brücke auf dem Norodom Boulevard versammelt, um für
bessere Arbeitsbedingungen und Löhne zu demonstrieren und
um die soeben eingetroffenen Oppositionsführer Sam Rainsy,
Kem Sokha und Mu Sochua zu begrüßen. Um ca. 10:00 Uhr
und nachdem die Führer der Cambodia National Rescue Party
gegangen waren, kamen mehr als 100 behelmte Sicherheitskräfte des Distrikts Daun Penh, Stadtpolizei und Einsatzkräfte
in Zivil zum Einsatz, bewaffnet mit Holzlatten, Eisenstangen
und Viehtreibern, um die sich verlaufende Menschenmenge
auseinanderzutreiben. Auf der Street 108 wurden Sicherheitskräfte beobachtet, die willkürlich auf Menschen losgingen und
sie mit Schlagstöcken auf den Kopf schlugen. Ein Mann wurde
vor den Augen von Journalisten und NGO-Mitarbeitern durch
Sicherheitspersonal von seinem Motorrad gezerrt und zu Boden
geschlagen.
Veng Sreng-Streik gewaltsam beendet: Am 2. Mai 2014
haben paramilitärische Kräfte der Brigade 70 einen Streik von
100 Beschäftigten der Pemir Garment Factory auf dem Veng
Sreng Boulevard gewaltsam beendet. Die Arbeitnehmer forderten einen Zuschuss zum Mittagessen und eine Beendigung der
Zwangsüberstunden. Arbeitnehmervertreter Chan Saban, 21,
erklärte: „Wir haben friedlich protestiert, es ist deshalb nicht
richtig, dass die Soldaten gewaltsam gegen uns vorgehen.“
Anklage gegen 6 protestierende Gewerkschaftsvertreter
als Abschreckung gegen gewerkschaftliche Organisierung: Am 6. Mai 2014 hat das Provinzgericht von Kompong
Speu sechs Gewerkschaftsvertreter wegen Anstiftung zu einer
Protestaktion in der Nähe der Wing Star Shoes-Fabrik angeklagt. Die Gewerkschaften sehen diese Maßnahme als nicht
gerechtfertigt an und werten sie als Einschüchterungsversuch.
Der Staatsanwalt Keo Sothea erklärte, alle sechs Personen
würden wegen der Androhung einer Straftat und der Anstiftung
Die Männer wurden verhaftet, als sie eine Lautsprecheranlage
für die Demonstration aufbauen wollten.
Sath Chheang Hour, Präsident der Cambodia National Confederation for Labor Protection, berichtete, dass alle sechs
Betroffenen Funktionäre in zwei Partnergewerkschaften seien.
Vier der Verhafteten gehörten der Khmer Worker Power Federation Union an, die zwei anderen der Cambodia Solidarity Union
Federation. Nach Ansicht der Gewerkschaften sind die Verhaftungen als abschreckende Maßnahme gegen die Organisierung
legitimer Streiks gedacht.
MALAYSIA| 5
Sabah Forest Industries verhindert gewerkschaftliche
Organisierung: Sabah Forest Industries (SFI) hat mit zahlreichen Taktiken versucht, die Gründung einer unabhängigen
Gewerkschaft, der Sabah Timber Employees Union (STIEU), zu
verhindern, obwohl sich die Beschäftigten bereits seit Anfang
der 2000er Jahre um die Anerkennung der Gewerkschaft
bemühen. Das Unternehmen hat öffentlich erklärt, dass es der
Gründung einer Gewerkschaft nicht im Wege stehen werde
und bereit sei, diesen Prozess zu unterstützen. Tatsächlich
verweigert es den Beschäftigten jedoch nach wie vor ihr Recht
auf Vereinigungsfreiheit. Das Ressort für Arbeitsbeziehungen
hat SFI angewiesen, bis zum 21. August 2014 die Liste der
bei Gewerkschaftswahlen stimmberechtigten Beschäftigten
vorzulegen, was das Unternehmen jedoch weiterhin mit dem
Argument verzögert, dass die Gewerkschaft zunächst ihre
Handlungskompetenz unter Beweis stellen müsse.
Gewerkschaftsfeindliche Taktiken in der Elektronikbranche: Am 1. und 2. Oktober 2014 stimmten malaysische
Beschäftigte des Elektronikherstellers Infineon Technologies
für eine Gewerkschaftsvertretung durch die Electronic Industry
Employees Union (EIEU), obwohl die Unternehmensleitung
erheblichen Druck ausgeübt und gewerkschaftsfeindliche Taktiken angewandt hatte. Die Beschäftigten des Betriebes in Kulim
im Nordwesten Malaysias hatten die Betriebsleitung bereits
im April 2014 aufgefordert, ihre Gewerkschaft anzuerkennen.
Infineon hatte dies jedoch abgelehnt und sich geweigert, einen
konstruktiven Dialog mit den Beschäftigten zu beginnen. Die
EIEU sah sich somit zu einem langwierigen bürokratischen Anerkennungsverfahren gezwungen, während das Unternehmen
versuchte, die Organisierungsbemühungen der Belegschaft zu
vereiteln. In dem Bemühen, eine Gewerkschaftsvertretung zu
verhindern, versuchte das Unternehmen sogar, zu behaupten,
dass der Betrieb keine Elektronikteile produziere. Letztendlich
stimmte Infineon einer geheimen Urabstimmung unter der
gesamten Belegschaft zu, verbreitete im Vorfeld jedoch regelmäßig negative Informationen über die EIEU und drohte den
Beschäftigten. Dennoch stimmten über die Hälfte von ihnen für
eine Gewerkschaftsvertretung in dem Betrieb.
Bahnarbeiter wegen Teilnahme an Streikposten entlassen: Insgesamt 97 Gewerkschaftsführer und Aktivisten
der Railwaymen’s Union of Malaya (RUM) wurden von KTMB
(Malayan Railways Ltd) entlassen, weil sie sich am 9. Mai 2015
an einem Streik beteiligt hatten, bei dem es um Sicherheitsbedenken wegen des Einsatzes veralteter Lokomotiven ging.
Sowohl RUM-Präsident Abdul Razak Md Hasan als auch der
stellvertretende Präsident R. Subramanian gehörten zu den
Entlassenen. 88 KTMB-Mitglieder erhielten eine Aufforderung,
sich vor Gericht zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern und
darzulegen, warum gegen sie keine Klage erhoben werden soll.
Im November wurde berichtet, dass die entlassenen Arbeitnehmer auch aufgrund der Lobbyarbeit des Malaysian Trade Union
Congress wieder eingestellt werden sollen.
PAKISTAN
Rückstau anhängiger Verfahren: Bei den Arbeitsgerichten
in Penang und Kuala Lumpur ist es zu einem erheblichen Rückstau anhängiger Verfahren gekommen, nachdem die Verträge
von vier erfahrenen Vorsitzenden nicht verlängert wurden. Dies
war nicht das erste Mal, dass es derartige Probleme gab, aber
die Situation war ernster, weil alle vier Verträge ungefähr zu
selben Zeit im August 2014 ausliefen.
ASIEN UND PAZIFIK
zu einer Straftat angeklagt, da sie angeblich die Fabrikarbeiter
dazu bringen wollten, während ihrer Proteste für die Auszahlung vom Lohnrückständen und für mehr Sozialleistungen eine
Straße zu blockieren.
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Prügel für protestierende Polizisten: Am 19. März 2015
wurden Dutzende in der Ausbildung befindliche Polizeiinspektoren und Chefkonstabler der Polizei in der Provinz Sindh mit
Schlagstöcken traktiert und verhaftet, nachdem sie vor der
79 |
ASIEN UND PAZIFIK
Polizeihauptwache auf der I.I. Chundrigar Road dagegen protestiert hatten, dass sie ihre Gehälter seit mehreren Monaten
nicht erhalten hatten.
Die Beamten, die gerade einen siebenmonatigen Lehrgang auf
der Polizeischule in Saeedabad absolviert hatten, behaupteten,
während dieser Zeit nicht bezahlt worden zu sein, und hatten
den Befehl erhalten, sich bei der Polizeischule in Razzaquabad
für eine weitere Spezial-Eliteausbildung zu melden. Verärgert über ihren länger als ein halbes Jahr zurückgehaltenen
Lohn entschlossen sich die zum Lehrgang abkommandierten
Inspektoren und Chefkonstabler zu einer Demonstration vor der
Polizeihauptwache, die zu einem Stau auf der verkehrsreichsten Straße der Stadt führte.
„Wir sind seit sieben Monaten auf dem Lehrgang ohne Bezahlung, dazu werden wir gezwungen, jeden Monat noch drei- bis
viertausend Rupien Verpflegungsgeld zu zahlen“, berichtete der
Lehrgangsteilnehmer Taufiq. „Jetzt haben wir die Ausbildung
beendet und sollen uns in Razzaquabad für eine weitere
Eliteausbildung melden. Aber da werden sie auch wieder Geld
von uns verlangen.“
Andere protestierende Polizisten erzählen, dass sie von Vorgesetzten auf sinnlose Lehrgänge geschickt werden, damit man
ihre Gehälter nicht zahlen muss.
In Laufe der Demonstrationen wurden vier der Organisatoren
der Proteste vom stellvertretenden Generalinspekteur der Verwaltung zu Verhandlungen eingeladen. Als von offizieller Seite
jedoch nicht auf die Forderungen der protestierenden Polizisten
eingegangen wurde, kochte die Stimmung weiter hoch, und die
Demonstranten fingen an, Slogans zu skandieren.
| 80
NTUF Sindh-Präsident Gul Rahman erklärte: „Die
brutale Ermordung der Arbeiter ist eine unverzeihliche Tat. Die
Arbeiterklasse hat sich immer für die demokratischen Rechte
unterdrückter Nationalitäten eingesetzt, und sie hat sich immer
gegen Staatsterrorismus in allen seinen Formen gewehrt“.
Andere Beobachter gehen davon aus, dass die Angriffe auf
die Arbeiter aufgrund ihrer Rassen- oder Sektenzugehörigkeit
erfolgten und im Wesentlichen darauf abzielten, einen Keil in
die Arbeiterbewegung zu treiben und rückschrittliche Kräfte zu
stärken. Sie forderten Schutz für die politischen und nationalistischen Kräfte in Belutschistan sowie Maßnahmen gegen alle
Versuche, die Arbeiterklasse und die nationalistischen Kräfte in
der Provinz gegeneinander aufzubringen. Ebenfalls gefordert
wurde eine Entschädigungszahlung in Höhe von Rs 1 Million für
die Familien der acht ermordeten Arbeiter sowie von Rs 500.00
für die Verletzten.
Zu dem Überfall auf Edhi in seinem Haus wurde erklärt, dass
Abdul Sattar Edhi seinen Dienst am Menschen unabhängig von
Kaste, Glaube, Religion und ethnischer Zugehörigkeit geleistet
habe. Wenn eine Persönlichkeit wie Edhi Opfer von Aggression
werde, dann gebe es für niemand im Land mehr ein Gefühl der
Sicherheit.
PHILIPPINEN | 5
Als es Einheiten der Stadtpolizei nicht gelang, die Demonstration friedlich aufzulösen, wurden die Teilnehmer unter
dem Kommando von SP Aftab Nizamani mit Schlagstöcken
auseinandergetrieben, ca. 20 Personen wurden festgenommen
und auf unterschiedliche Polizeiwachen verteilt. Die im Einsatz
befindlichen Polizisten zerrten die Protestierenden gewaltsam in
ihre Fahrzeuge und zerrissen deren Kleidung, als die Auseinandersetzungen vor der Hauptwache weitergingen.
Ein Arbeiter ermordet und Hunderte schikaniert, bedroht
und verhaftet: Am 6. März 2015 meldete das Centre for
Trade Union and Human Rights (CTUHR), dass im Jahr 2014
mindestens ein Arbeiter getötet wurde und zusätzlich Hunderte
von Arbeitern Opfer von Schikanen, Drohungen und Verhaftungen wurden.
8 Arbeiter ermordet: Am 21. Oktober 2014 protestierte die
National Trade Union Federation (NTUF) vor dem Karachi Press
Club gegen die Ermordung von acht Arbeitern in Belutschistan
und gegen den Raubüberfall auf den angesehenen Wohltäter
Abdul Sattar Edhi.
• 1 Gewerkschafter ermordet;
An dem Protest beteiligten sich Industriearbeiter, politische und
soziale Aktivisten und Studenten.
Im Einzelnen berichtete CTUHR über folgende Fälle:
• 2 Fälle von körperlicher Gewalt mit 5 Opfern;
• 5 Fälle von Bedrohung, Schikanen und Einschüchterung mit
138 Opfern;
• 2 Fälle schwerer Bedrohung von Arbeitern mit 8 Opfern;
• 8 Fälle willkürlicher Verhaftungen mit 15 Opfern; und
Am 8. März 2015 wurde Florencio „Bong” Romano, der sich viele
Jahre für die gewerkschaftliche Organisierung der Arbeitnehmer
im RFM-Werk in Laguna eingesetzt und auf Provinzebene die
Nationale Koalition für den Schutz der Arbeiterrechte in SüdTagalog koordiniert hat, tot auf einem Bürgersteig in Barangay
Soro-soro, Batangas City gefunden. Der Vorsitzende des nationalen Gewerkschaftsbundes Kilusang Mayo Uno, Elmer „Bong”
Labog, berichtete, dass dies der 18. Fall einer außergerichtlichen
Hinrichtung von Gewerkschaftsführern war, seit Präsident Noynoy
Aquino 2010 an die Macht gekommen ist.
Am 18. März 2014 bekam Ed Cubelo, der Vorsitzende der
Toyota Moto Philippines Corporate Workers Association, in
seinem Haus Besuch von vier bewaffneten Männern in Zivil. Sie
fragten, ob jemand im Haus für Toyota arbeitet, und benahmen
sich derart bedrohlich, dass Cubelo jeden Moment damit
rechnete, erschossen zu werden. Er ist davon überzeugt, dass
diese Drohkulisse ihn, die TMPCWA und Defend Job Philippines
von einer Kampagne abhalten soll, die Gerechtigkeit für die 237
unrechtmäßig von Toyota entlassenen Arbeitnehmer fordert.
Für andere Belegschaftsmitglieder war dies eine Warnung, sich
gewerkschaftlich zu organisieren.
In Davao wurden Gewerkschaftsführer mit fingierten Mordanklagen konfrontiert, z.B. Artemio Robilla und Danilo Delegencia
von der Dole-Stanfilco-Gewerkschaft in Maragusan. Der
Generalsekretär der KMU in der Region Südmindanao, Romualdo Basilio, berichtete, dass Gewerkschaftsmitglieder auch
fälschlich als Kommunisten denunziert wurden wie im Falle der
RMN-Angestelltengewerkschaft in Davao.
„Es gibt landesweit immer mehr Repressalien gegen Gewerkschaften“, berichtete Basilio. „Das gilt besonders für Gewerkschaften, die konsequent Arbeitnehmerrechte verteidigen
und nicht willens sind, ihre Prinzipien zu verraten und einen
falschen Arbeitsfrieden zu akzeptieren, der das Wohlergehen
der Kapitalisten über das der Arbeitnehmer stellt.“
SÜDKOREA | 5
Attacken der Regierung gegen den gesetzlichen Status
der KTU und die Gewerkschaftsführung: Im Oktober 2013
verbot die Regierung die koreanische Lehrer- und Erziehergewerkschaft KTU aufgrund der wiederholten Weigerung,
entlassenen Lehrern die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft zu
verweigern.
In einem Urteil vom Juni 2014 hat das Verwaltungsgericht
in Seoul diese Entscheidung bestätigt und der KTU ihren seit
14 Jahren bestehenden Status als gesetzliche Gewerkschaft
aberkannt.
ASIEN UND PAZIFIK
• 10 Fälle falscher strafrechtlicher Beschuldigungen aufgrund
politischer Handlungen oder Überzeugungen oder Arbeitskonflikten mit 49 Opfern.
Das Gericht erklärte, dass die KTU ihre Zulassung nur dann
wieder erlangen könne, wenn sie die Mitgliedschaft entlassener
Lehrer und Erzieher annullieren würde. Diese können nach
Artikel 2 des Gesetzes über Arbeitsbeziehungen nicht Mitglied
einer Gewerkschaft sein.
Die Lehrer und Erzieher gingen daraufhin auf die Straße und
protestierten gegen die Entscheidung des Gerichts. Als Reaktion darauf befahl das Bildungsministerium den KTU-Mitgliedern,
wieder an ihre Schulen zurückzukehren, da sie sonst mit
ernsten Konsequenzen rechnen müssten.
Am 27. Juni 2014 verließen ca. 1.500 KTU-Mitglieder ihren
Arbeitsplatz frühzeitig, um gegen die Entscheidung der Regierung zu demonstrieren. Sie legten ebenfalls eine von 12.000
Mitgliedern unterzeichnete Petition vor und forderten Präsident
Park Geunhye zum Rücktritt auf.
Am 15. Juli 2014 beschlagnahmte die Polizei die Websiteserver von KTU im Rahmen einer Untersuchung über angebliche
illegale politische Aktivitäten ihrer Mitglieder.
Das Bildungsministerium erklärte, es habe Anklage gegen
107 KTU-Mitglieder erhoben, die für die Organisierung der
Protestaktionen und die Petition verantwortlich seien. Die Begründung lautete, dass diese Aktion die „politische Neutralität
der Bildungsinstitutionen beschädigt habe“.
Die IAO hat über ihre unterschiedlichen Ausschüsse
die koreanische Regierung nachdrücklich aufgefordert,
diese gesetzlichen Vorschriften aufzuheben.
81 |
ASIEN UND PAZIFIK
Im September 2014 gab Richter Min Joon-gi vom Obersten
Gericht in Seoul einer einstweiligen Verfügung statt, die der KTU
ihren Status bis zur endgültigen Entscheidung der Berufungsklage zusichert. Das Gericht genehmigte ebenfalls den Antrag
auf Überprüfung des Artikels 2 des Gesetzes über Arbeitsbeziehungen auf Verfassungsmäßigkeit durch das Verfassungsgericht. Begründung: „Der Artikel verstößt möglicherweise gegen
den in der Satzung verankerten Grundsatz des Verbots übermäßiger Einschränkungen und verletzt das Recht der Lehrer auf
gewerkschaftliche Organisierung und Gleichbehandlung“.
Einige Tage zuvor hatte das Bezirksgericht in Seoul einen
Antrag des Staatsanwalts abgelehnt, den KTU-Vorsitzenden
Kim Jeong-hoon zu verhaften, der wegen eines angeblichen
Verstoßes gegen das Beamtengesetz des Landes verhört
wurde. Dieses Gesetz verbietet es Beamten und auch Lehrer an
öffentlichen Schulen, an politischen Aktivitäten teilzunehmen.
Dazu gehören die Veranstaltung von Kundgebungen oder die
öffentliche Äußerung politischer Standpunkte.
Kim hatte nach Darstellung der Staatsanwaltschaft angeblich
Posts auf der Website des Cheong Wa Dae (offizielles Regierungsgebäude und Residenz des Präsidenten) veröffentlicht
und damit gegen das nationale Gesetz für den öffentlichen
Dienst verstoßen.
Der KTU-Vorsitzende wurde ebenfalls wegen Missachtung dieser Gesetze angeklagt, weil er in Online-Posts Aufklärung über
die wahren Hintergründe des Fährunglücks vom April gefordert
hatte und die Regierung wegen ihres schlechten Katastrophenmanagements kritisiert hatte.
Der Staatsanwalt unterstellt ebenfalls, dass 1.500 KTUMitglieder auf Veranlassung des Gewerkschaftsführers am 27.
Juni ihren Dienst vorzeitig beendeten und damit gegen eine
Entscheidung der Regierung protestierten, die KTU aufgrund
der Mitgliedschaft entlassener Lehrer zu einer Außenseitergewerkschaft zu machen.
„Es gibt nicht genügend Gründe, Kim zum aktuellen Zeitpunkt
in Halft zu behalten, wenn man sich die Beweislage und den
Untersuchungsprozess anschaut“, erklärte Yoon Gang-yeol, ein
Richter am Zentralen Bezirksgericht von Seoul zu den Gründen
für die Entscheidung des Gerichts.
| 82
Keine Anklage gegen Topmanager der Samsung-Gruppe
trotz schriftlicher Beweise für gewerkschaftsfeindliche
Aktionen: Im Januar 2015 hat die koreanische Staatsanwaltschaft beschlossen, auf die Anklage einer Reihe von Spitzenmanagern der Samsung Gruppe einschließlich des Vorsitzenden
von Samsung Electronics, Lee Kun-hee, zu verzichten. Sie
waren beschuldigt worden, Mitarbeitern von Samsung die
Gründung von Gewerkschaften zu verbieten.
Das Büro der zentralen Staatsanwaltschaft von Seoul erklärte
am Dienstag, dass die Vorwürfe gegen Lee und den Leiter der
Abteilung für Unternehmensstrategie, Choi Gee-sung, wegen
Verletzung des Arbeitsrechts wegen Mangels an Beweisen
fallengelassen werden.
Die Anschuldigungen gehen auf den Oktober 2013 zurück,
als die Politikerin Sim Sang-jung von der oppositionellen
Gerechtigkeitspartei ein 150 Seiten-Dokument vorlegte, das die
gewerkschaftsfeindlichen Aktionen des Konzerns beschreibt.
Darin heißt es: „Sollte es Versuche zur Gründung von
Arbeitergewerkschaften geben, sollten die dafür zuständigen
Abteilungen der Gruppe und die Personalabteilungen jeder
Tochtergesellschaft kooperieren, um diese Bewegung so früh
wie möglich zu verhindern“, und weiter: „Wenn diese nicht im
Keim erstickt werden kann, sollten die Gewerkschaften mit
einer langfristigen Strategie zermürbt werden.“
Samsung ist seit langem für seine gewerkschaftsfeindliche
Einstellung bekannt.
Nach der Enthüllung haben einige Bürgerinitiativen und die
Gruppe Lawyers for a Democratic Society bei der Staatsanwalt
Klage gegen Lee und Choi wegen der systematischen Blockierung von Initiativen zur Gründung von Gewerkschaften erhoben.
Die Staatsanwaltschaft ließ jedoch verlautbaren, dass sie
keine Beweise für unfaire Arbeitspraktiken der SamsungTochtergesellschaften finden könne. Eine Ausnahme sei jedoch
die Tochter Samsung Everland, die im vergangenen Jahr
ihren Namen in Cheil Industries geändert hat. In der Folge
beantragte der Staatsanwalt vor Gericht, dass gegen vier
Führungskräfte Geldstrafen in Höhe von 5 bis 10 Millionen
Won verhängt werden.
83 |
ASIEN UND PAZIFIK
TEIL II //
EUROPA
Die Verschlechterung der Gewerkschaftsrechtslage in
der europäischen Region hat im vergangenen Jahr nicht
nur angehalten, sondern noch zugenommen.
In der Europäischen Union haben die Sparmaßnahmen
und deren Folge - historisch hohe Arbeitslosenquoten11 -
EUROPA
die Arbeitsbeziehungssysteme und somit den sozialen
Zusammenhalt und die demokratischen Institutionen in
der Region systematisch untergraben. Die Europäische
Kommission hat dies erkannt und festgestellt, dass die
Wirtschaftskrise eine anhaltende soziale Krise ausgelöst habe und die langsame Konjunkturerholung die
Bemühungen um den Abbau der hohen Arbeitslosigkeit
behindere.12
Bedauerlicherweise machen sich die Arbeitgeber und die
Regierungen die Wirtschaftslage zu Nutze, um Arbeitnehmer- und soziale Rechte unter dem Vorwand der
Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Europäischen
Semesters, des Instrumentes zur jährlichen finanz- und
wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU, auszuhebeln. In Ländern wie Griechenland und Rumänien wurden die Tarifverhandlungsrechte und -systeme praktisch
völlig demontiert. Schwerpunktmäßig geht es dabei
darum, die Tarifverhandlungen zu dezentralisieren und
auf betrieblicher anstatt auf nationaler oder sektoraler
Ebene zu führen, um deren Auswirkungen auf die Löhne
und Arbeitsbedingungen zu minimieren.
Einige Regierungen, wie die in Serbien und Ungarn,
haben zudem Gesetze durchgedrückt, durch die die Themen, die durch Verhandlungen zwischen Arbeitnehmern
| 84
und Arbeitgebern geregelt werden können, begrenzt
Zweifel an ihrer künftigen Effizienz aufkommen lässt.
wurden. In anderen Ländern, darunter Großbritannien
und Spanien, wurden diverse Maßnahmen ergriffen, um
Der Konflikt in der Ostukraine hat sich erheblich auf die
die Wahrnehmung des Streikrechtes zu erschweren.
Möglichkeiten der Gewerkschaften, die Interessen der
Auch die Renten und Leistungen bei Arbeitslosigkeit
ArbeitnehmerInnen zu vertreten, ausgewirkt. Umfan-
sind betroffen. Selbst Länder wie Polen, die nach der
greiche Militäroperationen und Gewalttätigkeiten haben
Verbesserung ihres institutionellen Rahmens zuvor ein
zur schlimmsten humanitären Krise in Europa seit dem
Beschäftigungswachstum und erhöhte Investitionen
Ende der Jugoslawien-Kriege geführt. Gewerkschaftsge-
zu verzeichnen hatten, haben begonnen, ähnliche
bäude in Kiew und Odessa wurden in Brand gesetzt,
Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitnehmerrechte zu
führende Gewerkschaftsvertreter wurden entführt und
schwächen.
verprügelt, und Gewerkschaftssitzungen wurden unter-
13
Die Gewerkschaften haben auf die geplanten Reformen
den ebenfalls schmerzhafte Reformen in Erwägung,
mit massiven Protestaktionen reagiert, wie beispiels-
die zu Stellenstreichungen im öffentlichen Dienst und
weise in Belgien und Italien. Die Maßnahmen der EU
zur Erhöhung des Rentenalters führen würden, wobei
stellen einen frontalen Angriff auf die Gesetze zum
die Arbeitnehmervertreter in keiner Weise konsultiert
Schutz der ArbeitnehmerInnen und der Beschäftigung
werden. Die EU und die USA haben wegen Russlands
dar und untergraben die Bedeutung und Relevanz des
angeblicher Rolle bei dem Konflikt Wirtschaftssanktionen
Europäischen Sozialmodells. Obwohl sich die neue
gegen das Land verhängt, worauf Russland ebenfalls mit
EU-Kommission zur Abkehr von der Spar-Orthodoxie
einer Reihe von Sanktionen reagiert hat, einschließlich
entschieden hat, bleibt abzuwarten, wie der bereits
eines Einfuhrverbots für Lebensmittel. Dies hat zur
angerichtete Schaden repariert werden kann.
Rubel-Krise beigetragen15 und birgt zudem ein erhe-
14
EUROPA
bunden. Unterdessen ziehen die innerstaatlichen Behör-
bliches Risiko für andere Länder in der Region, deren
Gleichzeitig haben sich nicht-traditionelle Akteure wie die
Volkswirtschaften auf die Überweisungen von Arbeits-
Amerikanische Handelskammer und Räte für auslän-
kräften in Russland angewiesen sind.16
dische Investoren in politische Entscheidungsprozesse
eingeschlichen. Sie nutzen ihren breiten Zugang zu
In Russland wurde über mehrere Verhaftungen aktiver
den Regierungen in Georgien, Moldawien, Rumänien
Gewerkschaftsmitglieder aufgrund gefälschter Anschul-
und Serbien dazu, um auf Gesetze und Maßnahmen
digungen berichtet, wobei der namhafteste Fall der bei
zur Schwächung der Arbeitsaufsicht und der Tarifve-
der nationalen Fluggesellschaft Aeroflot war. In der Tür-
rhandlungen zu drängen.
kei befinden sich Dutzende aktive GewerkschafterInnen
nach wie vor in Haft, da den türkischen Gewerkschaften
Die Europäische Union hat Handelsabkommen mit
ihr Recht auf Streik und auf friedliche Protestaktionen
Georgien, Moldawien und der Ukraine unterzeichnet,
weiterhin abgesprochen wird. Die türkische Regierung
die Kapitel zu den Themen Beschäftigung, Sozialpolitik
hat zudem immer noch nicht auf das Grubenunglück
und Chancengleichheit sowie eine Liste von EU-Richt-
von Soma reagiert, bei dem im Jahr 2014 301 Arbeiter
linien beinhalten, die entsprechend einem spezifischen
ums Leben kamen. In Weißrussland kommt zu den
Zeitplan umzusetzen sind. Obwohl diese Pläne einen
langjährigen systematischen Arbeitnehmerrechtsver-
allgemeinen Rahmen für mittel- bis langfristige sozialpo-
letzungen nun auch noch der legale Rückgriff auf
litische Maßnahmen schaffen, sind die Sozialpartner bei
Zwangsarbeit hinzu. Gewerkschaftsfeindlichkeit, die
diesem Prozess größtenteils marginalisiert worden, was
Verweigerung von Tarifverhandlungen, die Gründung
85 |
gelber Gewerkschaften, die Einschüchterung, Diskriminierung und Schikanierung aktiver GewerkschafterInnen nehmen zu und schwappen auf die Länder der
Europäischen Union über.
Trotz dieser beunruhigenden Rückschläge hat es
auch einige positive Entwicklungen für die ArbeitnehmerInnen gegeben. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) hat in einem Fall bezüglich
des Streikrechtes von Kabinenpersonal zugunsten des
Bundes Freier Gewerkschaften der Ukraine entschieden.
Laut EGMR stelle ein Streikverbot in der Zivilluftfahrt
einen Verstoß gegen die internationalen Verpflichtungen
der Ukraine dar. Usbekistan hat das Länderprogramm für
EUROPA
menschenwürdige Arbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation unterzeichnet, das umfassende Pläne zur
Abschaffung von Kinder- und Zwangsarbeit, zur Förderung von Arbeitsschutznormen und zur Ratifizierung
des IAO-Übereinkommens 87 über Vereinigungsfreiheit
vorsieht. In Georgien konnten die Gewerkschaften
nach der Änderung des Arbeitsgesetzes im Jahr 2013
durch Aktionen im Bergbau, bei der Eisenbahn und im
Transportsektor Verbesserungen für die Beschäftigten
durchsetzen.
| 86
|5
SYSTEMATISCHE
RECHTSVERLETZUNGEN
|4
REGELMÄSSIGE
RECHTSVERLETZUNGEN
|3
|4
Unrechtmäßige Eingriffe bei RMG Gold und RMG Copper:
Die Unternehmen RMG Gold und RMG Copper nahmen ernsthafte Eingriffe vor, um die Gewerkschaft der Metall-, Berg- und
Chemiearbeiter Georgiens (TUMMCWG) unter Druck zu setzen.
Die Unternehmen zwangen etwa 1.000 TUMMCWG-Mitglieder
dazu, ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft zu kündigen. Das
begann unmittelbar nachdem die TUMMCWG die Unternehmensleitung aufgefordert hatte, ihren gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen des Tarifvertrags nachzukommen, der am
23. März 2014 nach einem 40-tägigen Streik unterzeichnet
worden war. Die Reaktion darauf war, dass die Arbeitnehmer
von der Unternehmensleitung gezwungen wurden, vorgedruckte Kündigungsschreiben zu unterschreiben.
EUROPA
Die zehn
schlimmsten Länder
RECHTE NICHT
GARANTIERT
GEORGIEN
Versuch, eine unabhängige Gewerkschaft zu unterminieren: Die georgische Eisenbahn verteilt Prämien an Mitarbeiter,
die der von den Arbeitgebern unterstützten gelben Gewerkschaft beitreten. So erhielt Zurab Nasaria zum Beispiel im April
2014 eine viel höhere Prämie als andere Arbeiter. Die Manager
ermutigen die Beschäftigten ganz offen, ihre Mitgliedschaft bei
der Neuen Eisenbahnergewerkschaft (RWNTUG) zu kündigen.
Viele Arbeitnehmer haben aufgrund von Druck vonseiten des
Managements die Gewerkschaft verlassen. Die Unternehmensführung hat auch versucht, die Gewerkschaft zu unterminieren,
indem sie die Zahlung von Gewerkschaftsbeiträgen verzögerte
oder übermäßig komplizierte.
Generaldirektor der Georgischen Post verstößt gegen
Tarifvertrag: Nach der Ernennung von Levan Chikvaidze zum
Generaldirektor der Georgischen Post hat er mehr als 120
Beschäftigte entlassen und sie durch Freunde und Verwandte
ersetzt. Beschäftigte mit befristeten Verträgen mussten häufig
akzeptieren, dass sie nur jeweils für einen Monat einen Vertrag
erhielten, anstatt wie zuvor für ein oder zwei Jahre, womit
gegen den laufenden Tarifvertrag verstoßen wurde. Die Gewerkschaft der Postbediensteten hat sich daher an das Gericht
in Tiflis gewandt. Im Gegenzug begann Levan Chikvaidze, die
befristeten Verträge von Gewerkschaftsmitgliedern nicht zu
verlängern.
Rathaus von Tiflis verweigert Verhandlungen: Am 24.
Januar 2013 gründeten Beschäftigte der Agentur für außerordentliche Situationen im Rathaus von Tiflis eine Gewerkschaft,
die jedoch nicht als Tarifpartei anerkannt wird. Der Direktor der
87 |
EUROPA
Agentur hat die Abteilungsleiter aufgefordert, die Arbeitsleistung der Gewerkschaftsmitglieder unter die Lupe zu nehmen.
Gewerkschaftsmitglieder werden zudem zu Einzelgesprächen
mit Vorgesetzten vorgeladen, die sie unter Druck setzen, aus
der Gewerkschaft auszutreten. Die Beschäftigten ziehen es aus
Angst vor Diskriminierung daher vor, ihre Mitgliedsbeiträge direkt an die Gewerkschaft zu entrichten und ihre Mitgliedschaft
gegenüber ihren Vorgesetzten geheim zu halten.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung bei Batumi
Autotransport: Batumi Autotransport ist ein der Stadtverwaltung von Batumi gehörendes Verkehrsunternehmen, bei dem es
zur Diskriminierung von Gewerkschaftsmitgliedern gekommen ist. Die Unternehmensleitung hat die Beschäftigten mit
Entlassungsdrohungen dazu veranlasst, Austrittserklärungen zu
unterschreiben. Der für die Bereiche Sicherheit und Instandhaltung zuständige Leiter bestellt den Gewerkschaftsvorsitzenden regelmäßig in sein Büro ein, um Austritterklärungen von
Gewerkschaftsmitgliedern entgegenzunehmen. Zudem wird die
Gewerkschaft von der Unternehmensleitung nicht als Tarifpartei
anerkannt, und die Manager greifen Gewerkschaftsmitglieder
verbal an, wie etwa den Fahrer Felul Tsintsadze, der als
Gangster beschimpft wurde. Dem Gewerkschaftsvorsitzenden,
Emzar Gogitidze, und seinem Stellvertreter, Simon Sikharulidze,
wurde mehrfach mit Entlassung gedroht. Führende Gewerkschaftsvertreter sind mit dem Bürgermeister von Batumi
zusammengetroffen, um sich über die Praktiken bei dem
Unternehmen zu beschweren.
GRIECHENLAND
| 88
|5
Nach Schüssen auf Erdbeerpflücker aus Bangladesch
von Gericht freigesprochen: Im Juli 2014 hat ein Gericht
die Vorarbeiter freigesprochen, die zugegeben hatten, auf 28
Erdbeerpflücker aus Bangladesch geschossen zu haben, als sie
die Zahlung ihrer seit Monaten ausstehenden Löhne forderten.
Politiker, Gewerkschaften und antirassistische Gruppen haben
die Urteile scharf kritisiert und von einem schwarzen Tag für die
Justiz gesprochen. Der Fall hat die erschreckenden Bedingungen deutlich gemacht, denen Gastarbeiter in Griechenland
häufig ausgesetzt sind. Zwei weitere der schweren Körperverletzung und des illegalen Waffenbesitzes Angeklagte wurden
zu 14 Jahren und sieben Monaten bzw. zu acht Jahren und
sieben Monaten Haft verurteilt, jedoch bis zur Revision auf
freien Fuß gesetzt. Auf die Erdbeerpflücker war im April 2013
geschossen worden, als sie auf einer Plantage in Manolada
auf dem südlichen Peloponnes die Zahlung ihrer seit sechs
Monaten ausstehenden Löhne forderten. Vier von ihnen wurden
bei der Schießerei schwer verletzt. Die Migranten mussten
unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten, ohne Zugang zu
grundlegenden sanitären Einrichtungen.
Gewerkschafter freigelassen: Im Mai 2014 wurden
Mitglieder der griechischen Metallarbeitergewerkschaft auf
freien Fuß gesetzt, nachdem sich ihre Gewerkschaft zwei Jahre
lang um ihre Freilassung bemüht hatte. Nachdem sich die
prekären Arbeitsbedingungen seit über einem Jahr erheblich
weiter verschlechtert hatten, legten die Beschäftigten der
griechischen Skaramanga-Werft am 4. Oktober 2012 die Arbeit
nieder. Sie waren ein ganzes Jahr lang nicht bezahlt worden.
Bei einer anschließenden Protestaktion vor dem Verteidigungsministerium kam es zu Zusammenstößen mit der Polizei
und zu Festnahmen von Beschäftigten. Infolge der Übergriffe
der Polizei und des Ministeriums wurden 12 Gewerkschafter
angeklagt, darunter der Vorsitzende der Gewerkschaft POEM.
Die gerichtliche Anhörung fand am 1. Oktober 2013 statt, aber
der Entscheid erging erst am 5. Mai 2014.
Regierung greift auf Notstandsgesetze zurück, um
Streiks zu beenden: Im Juli 2014 haben Elektrizitätsarbeiter aus Protest gegen die Privatisierung der staatlichen
Elektrizitätsgesellschaft gestreikt. Die Regierung hat daraufhin
Notstandsgesetze geltend gemacht, um den Streik für illegal zu
erklären und die Beschäftigten zur Rückkehr an ihren Arbeitsplatz zu zwingen. Ihnen wurde mit Verhaftung gedroht, falls sie
den Streik fortsetzten. Die Gewerkschaften haben dagegen protestiert, dass auf autoritäre Gesetze zurückgegriffen wird, um
Beschäftigte an der Verteidigung öffentlicher Güter zu hindern.
POLEN | 4
Körperliche Angriffe: Am 9. Februar 2015 griff die Polizei bei
einer Demonstration vor dem Unternehmen Jastrzębska Spółka
Węglowa gewaltsam ein. An die 20 Menschen wurden verletzt,
als die Polizei Wasserwerfer und Tränengas gegen die Arbeiter,
die gegen Sparmaßnahmen protestierten, einsetzte.
Die Arbeiter bei Trend Fashion protestierten Mitte 2014 gegen
zu niedrige Löhne und wurden von den Gewerkschaftern des
Stahlwerks Arcelor Mittal Poland S.A. in Nowa Huta unterstützt.
Ende 2014 wurde das Unternehmen aufgelöst, die Produktion
wurde jedoch in ein anderes Unternehmen verlagert. Das neue
Management bot allen Arbeitnehmern Werkverträge an, außer
jenen, die im Vorstand der NSZZ Solidarność saßen.
Im Februar 2014 gründeten die Beschäftigten des Megastores
Leroy Merlin in Białystok eine Gewerkschaft, ursprünglich
mit 20 Mitgliedern. Die neue Gewerkschaft versuchte, den
Arbeitgeber über diese Entwicklungen zu informieren. Doch die
Unternehmensleitung weigerte sich, die Vertreter zu empfangen
und die Gewerkschaft anzuerkennen. Stattdessen wurde Paweł
Bednarek, der Präsident der Betriebsgewerkschaft, fristlos entlassen, angeblich weil er seine Aufgaben nicht zur Zufriedenheit
der Arbeitgeber erfüllt hatte. Darüber hinaus wurde ihm der
Zutritt zur Firma verwehrt.
Unrechtmäßige Eingriffe: Im September 2014 weigerte
sich das Management der Firma Stako, eine neu gegründete
Gewerkschaft anzuerkennen. Bevor sie das Schreiben mit der
Mitteilung über die Gründung der Gewerkschaft akzeptierte,
ließ die Unternehmensleitung den Gewerkschaftsführer zu sich
kommen und teilte ihm mit, dass es Personalkürzungen geben
werde, falls die Gewerkschaft nicht aufgelöst werde.
RUSSLAND
|3
Metallarbeiter mit gewerkschaftsfeindlichen Handlungen konfrontiert: Die Gewerkschaftsvertreter bei Turbodetal
versuchten, mit der Unternehmensleitung einen Tarifvertrag
auszuhandeln, der sich auf das Problem bezog, dass unterbezahlte Arbeitnehmer mehr als eine Stelle hatten sowie auf die
gesteigerte Lebenshaltungskosten. Die Arbeitnehmer waren der
fruchtlosen Gespräche überdrüssig und forderten für 17. Oktober 2014 eine Generalversammlung, in der sie eine Vergütung
für zusätzliche Posten sowie bessere Bezahlung als Ausgleich
zur Inflation verlangten. Die Folge war, dass sich die Fabrikleitung anschickte, die Gewerkschaft zu schikanieren. Nach
Aussage des Gewerkschaftsausschusses bekamen die Fabrikaufseher Weisungen, wie Arbeitnehmer gezwungen werden
sollten, aus ihrer Gewerkschaft auszutreten. Den Aufsehern und
Schichtleitern selbst wurde damit gedroht, dass ihre Prämien
gekürzt oder gestrichen würden, wenn sie die Arbeiter nicht
überzeugen konnten, aus der Gewerkschaft auszutreten. Etwa
200 Arbeitnehmer traten infolge der gewerkschaftsfeindlichen
Handlungen aus der Gewerkschaft aus.
Strafverfolgung von Gewerkschaftsakivisten: Am 15.
Dezember 2014 erließ das Gericht der Stadt Nachodka einen
Schuldspruch gegen Leonid Tikhonow, dem Vorsitzenden der
Russischen Werftarbeitergewerkschaft im Osthafen. Er wurde
wegen angeblicher Veruntreuung von Gewerkschaftsgeldern
zu 3 Jahren und 6 Monate Straflager verurteilt. Die Russische
Werftarbeitergewerkschaft glaubt, dass die Beschuldigungen
gegen Tikhonow falsch sind und er wegen seiner Gewerkschaftstätigkeiten verfolgt wurde.
SPANIEN
EUROPA
Diskriminierung von Gewerkschaftsmitgliedern: Die
Diskriminierung von Gewerkschaftsmitgliedern ist in dem Land
weit verbreitet. Zum Beispiel wurden die befristeten Verträge
der bei Biedronka von Jerónimo Martins, Polen, Beschäftigten wegen ihrer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft nicht
verlängert. Eine Kassierin, die in den Biedronka-Supermärkten
Nr. 1796 und 2091 in Malbork arbeitet, erhielt regelmäßig Prämien, bis sie im März 2010 der NSZZ Solidarność beitrat. Das
Unternehmen verlängerte darauf hin ihren befristeten Vertrag
nicht mehr. Früher drängten Regionalmanager die Arbeitnehmer
öffentlich, ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft zurückzulegen.
|3
Angriffe auf die Versammlungs- und Redefreiheit: Ab Juli
2015 tritt ein neues Gesetz für öffentliche Sicherheit in Kraft.
Dazu gehört eine Reihe kontroverser Veränderungen, die große
Auswirkungen auf die Versammlungsfreiheit und das Recht auf
freie Meinungsäußerung haben. Das Gesetz sieht Strafen bis zu
600 Euro vor, wenn die Behörden nicht über Demonstrationen
im öffentlichen Raum informiert werden, auch wenn es sich um
friedliche Proteste handelt. Die öffentlichen Behörden können
für Proteste in der Nähe des Parlaments oder der Gebäude
von Regionalregierungen, die zu „ernsthaften Störungen der
öffentlichen Sicherheit führen", Strafen bis zu 30.000 Euro
verhängen. Nicht genehmigte Protestkundgebungen in der
Nähe von wichtigen Infrastrukturen können mit Bußgeldern bis
zu 600.000 Euro belegt werden.
89 |
Kriminalisierung von Streiks: Gegen etwa 300 GewerkschafterInnen laufen derzeit Verwaltungs- oder Strafverfahren.
Zusammengerechnet belaufen sich die geforderten Haftstrafen
auf mehr als 120 Jahre. Im Laufe der letzten vier Jahre hat die
Staatsanwaltschaft damit begonnen, sich auf Artikel 315.3 des
Strafgesetzbuchs zu beziehen, der Freiheitsstrafen von drei bis
viereinhalb Jahren für streikende Beschäftigte vorsieht. Im Juli
2014 nahmen Tausende spanische ArbeitnehmerInnen an einer
Kundgebung in Madrid teil, um gegen die Verhaftung und mögliche Inhaftierung von mehreren Hundert Beschäftigten wegen
ihrer Beteiligung an einem Streik zu protestieren.
EUROPA
TÜRKEI | 5
Molkereiunternehmen kippt Gülle aus, um streikende
Gewerkschafter einzuschüchtern: Als Reaktion auf die
Organisierungsaktivitäten der Gewerkschaft Tekgida-Iş hat das
Molkereiunternehmen Sütaş begonnen, gezielt Gewerkschaftsmitglieder zu entlassen. Bisher wurden 83 Beschäftigte nach
dem Beitritt zu der Gewerkschaft in zwei Fabriken in Bursa-Karacabey und Istanbul-Aksaray entlassen. Viele Beschäftigte
werden schikaniert und durch Drohungen und Anrufe bei ihren
Familien gezwungen, aus der Gewerkschaft auszutreten. Andere Beschäftigte wurden entlassen, weil sie über die sozialen
Medien firmenkritische Bemerkungen verbreitet hatten. Die
Betriebsleitung zwingt die Beschäftigten, ihre Passwörter für
Regierungseinrichtungen preiszugeben, damit sie feststellen
kann, wer einer Gewerkschaft angehört.
Die entlassenen Beschäftigten stehen zusammen mit ihren
Familien seit April 2014 Streikposten vor dem Fabrikeingang.
Das Management hat den Bereich mit Lastwagen zugestellt,
damit die Streikposten nicht sichtbar sind. Als sich die entlassenen Beschäftigten weigerten, sich zu zerstreuen, kippte das
Management 13 Tonnen Gülle in den Streikbereich. Zwar wollte
man mit dieser Aktion den Streik beenden und die Demonstranten zerstreuen, aber dadurch wurden Fliegen in die Molkerei gelockt, was eine Gefährdung der Lebensmittelsicherheit zur
Folge hatte. Schließlich musste das Management den Bereich
säubern und die umliegenden Dörfer desinfizieren lassen.
Der Eigentümer der Fabrik, Muharrem Yilmaz, der Vorsitzende
der Vereinigung türkischer Industrieller und Unternehmer, trat
| 90
von seinem Amt zurück, als der Gülleskandal in der Sütaş-Fabrik publik wurde.
Deva entlässt Beschäftigte wegen ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft: Am 14. Oktober 2014 haben die
staatlichen Behörden das pharmazeutische Unternehmen
Deva angewiesen, die Gewerkschaft Petrol-Is anzuerkennen
und Tarifverhandlungen zu beginnen. Stattdessen wurden
drei weitere Gewerkschaftssympathisanten entlassen. Bereits
im Jahr 2010 hatte Deva zahlreiche gewerkschaftsfeindliche
Taktiken angewandt, um das 40-jährige Arbeitsbeziehungssystem in Betrieben in Çerkezköy, Kartepe und im Topkapı-Viertel
von Istanbul zu demontieren. Deva Holdings entließ 2010 74
Beschäftigte, als sie es ablehnten, ihren Tarifvertrag durch individuelle Verträge zu ersetzen. Am 22. Juli 2014 entließ Deva
acht weitere Beschäftigte, weil sie ihr Recht auf den Beitritt zur
Gewerkschaft Petrol-Is wahrgenommen hatten. Im Zuge dieser
jüngsten gewerkschaftlichen Organisierungskampagne kam es
zu insgesamt 24 Entlassungen.
Trotz der Massenentlassungen und anderer rechtswidriger
gewerkschaftsfeindlicher Druckmittel gelang es den Beschäftigten von Deva, die erforderliche Mehrheit der Belegschaft
zu organisieren und die offizielle „Kompetenzbescheinigung“
des Arbeitsministeriums zu beantragen und zu erhalten. Die
Deva-Geschäftsführung ließ jedoch verlauten, dass man
niemals Gewerkschaften anerkennen und mit ihnen verhandeln
werde.
Hier die Einzelheiten zu den drei jüngsten gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen:
• Ramazan Atasever: Er hatte eineinhalb Jahre für das Unternehmen gearbeitet. Als Grund für seine Entlassung wurden
seine physiologischen Probleme genannt.
• Şenol Aygün: Er hatte elf Jahre für das Unternehmen
gearbeitet. Seine Entlassung wurde damit begründet, dass er
über keine ausreichenden akademischen Qualifikationen für
die mit seiner Position verbundenen technologischen Prozesse
verfüge. Da er bereits elf Jahre auf diesem Posten gearbeitet
hatte, kann dies jedoch nicht als triftiger Entlassungsgrund
gewertet werden.
• Hasan Yiğit: Er hatte sieben Jahre für das Unternehmen
gearbeitet. Ihm wurde gesagt, dass er aufgrund seines früheren
Verhaltens in dem Betrieb entlassen werde. Damit sollte der
Belegschaft signalisiert werden, dass, wer die Gewerkschaft
unterstützt, ohne triftigen Grund entlassen werden kann.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung: Im April 2014
hat das Unternehmen TÜVTÜRK acht Gewerkschaftsmitglieder
an verschiedenen TÜV-Standorten in der Türkei aufgrund ihrer
Organisierungskampagne entlassen. Trotz der anhaltenden
gewerkschaftsfeindlichen Diskriminierung gelang es den
Gewerkschaften jedoch, im Anschluss an erfolgreiche Organisierungskampagnen an bestimmten Standorten Tarifverträge
abzuschließen.
Im Juni 2014 haben Mitglieder der Gewerkschaft Birlesik
Metal-Is mit mehreren Streikposten gegen gewerkschaftsfeindliche Taktiken der Werbeagentur M&T Reklam protestiert. Die
Agentur hatte insgesamt 45 Beschäftigte in ihren Niederlassungen in Gebze und Duzce rechtswidrig entlassen, nachdem
die Gewerkschaft dort erfolgreiche Organisierungskampagnen
durchgeführt hatte. Obwohl das Arbeitsministerium der
Gewerkschaft ihre Tariffähigkeit bescheinigt hat, zieht es die
Geschäftsführung vor, Beschäftigte zu schikanieren, anstatt in
gutem Glauben zu verhandeln.
Polizeigewalt: Im April 2014 stürmte die Polizei den Betrieb
Greif in Istanbul Hadimkoy und nahm 91 Beschäftigte fest, die
dort ein Sit-in veranstalteten, nachdem die Verhandlungen mit
der Betriebsleitung über Lohnerhöhungen und den Rückgriff
auf Subunternehmer gescheitert waren.
Im April 2014 hat der Gouverneur von Istanbul erklärt, dass
die Gewerkschaften am 1. Mai keine Feierlichkeiten auf dem
Taksim-Platz abhalten dürften, sondern stattdessen auf den
Yenikapi-Platz gehen sollten. Am 21. April 2014 hat die Polizei
mehrere Gewerkschafter auf dem Taksim-Platz festgenommen,
als Gewerkschaftsmitglieder gerade eine Presseerklärung
bezüglich der Feierlichkeiten am 1. Mai abgeben wollten.
Die Polizei setzte Tränengas gegen die Aktivisten ein, um sie
daran zu hindern, die Erklärung zu verlesen. Am 1. Mai 2014
wurden rund 142 Demonstranten festgenommen und mehrere
Menschen verletzt, als die Polizei Gewerkschaftsvertreter und
politische Aktivisten angriff. Es wurden circa 40.000 Polizisten
stationiert, um sämtliche Zufahrtsstraßen zum Taksim-Platz zu
versperren.
UKRAINE
|5
Gewalt und Einschüchterungen gegen Gewerkschaften: Ukrainische Gewerkschaften berichteten im Juni 2014,
dass ihre führenden Funktionäre und Mitglieder ständig von
nationalistischen Radikalen angegriffen wurden. Eine Präsidiumssitzung der nationalen Gewerkschaftszentrale FPU wurde
von einer Gruppe unterbrochen, die an der Sitzung teilnehmen
wollte, während im ukrainischen Parlament, Werchowna Rada,
eine Resolution eingebracht wurde, um Ermittlungen über die
Tätigkeiten der Gewerkschaft und im Speziellen die Verwendung des Gewerkschaftsvermögens einzuleiten. Seit Jahren
schon gibt es Versuche, die Gebäude, Ferien- und Gesundheitszentren zu konfiszieren, um die Arbeit der Gewerkschaften zu
erschweren und an erstklassige Immobilien zu kommen. In der
Resolution des Rada wurden die Gewerkschaften beschuldigt,
Beziehungen zur vorherigen Regierung zu unterhalten, von der
nun behauptet wird, sie sei kriminell gewesen. Die Gewerkschaften betonten, dass sie Beziehungen zu Regierungen
und Arbeitgebern hätten, um die Rechte der Arbeitnehmer zu
verteidigen.
EUROPA
Regierung greift in Streik ein: Im Juni 2014 hat die
Regierung einen Erlass herausgegeben, um einen Streik in der
Glasindustrie 60 Tage lang auszusetzen, da er angeblich „die
öffentliche Gesundheit und die nationale Sicherheit“ gefährde.
Die Gewerkschaft Kristal-Is hatte am 20. Juni 2014 in zehn
Betrieben des Unternehmens Sisecam einen Streik begonnen.
Der Erlass basiert auf Artikel 63 des Gesetzes Nr. 6356 über
Gewerkschaften und Tarifverträge. Die türkische Regierung
greift routinemäßig auf dieses rückschrittliche Gesetz zurück,
um den Beschäftigten ihr Streikrecht zu nehmen. Dies war der
neunte große Streik, der seit dem Jahr 2000 auf diese Weise
von der Regierung unterbunden wurde, wobei sie nie einen
Grund dafür genannt hat, warum diese Glasarbeiterstreiks die
öffentliche Gesundheit und die nationale Sicherheit gefährdet
hätten.
Die beunruhigendsten Entwicklungen finden jedoch in der
Ostukraine statt, wo sich bewaffnete Gruppen immer wieder in
die inneren Angelegenheiten der Gewerkschaften einmischen.
Dazu gehören namentlich Versuche, den Gewerkschaftsbund
der Oblast Lugansk (FPLO) unter die Kontrolle der selbst ernannten Anführer der „Volksrepublik Lugansk ” zu bringen. Den
FPLO-Funktionären wurde mit vorgehaltener Pistole befohlen,
eine Sitzung des Gewerkschaftsbundes einzuberufen, um aus
der nationalen Gewerkschaftszentrale FPU auszutreten, und es
wurde ihnen mit Repressalien gedroht, falls sie an FPU-Sitzungen teilnehmen. Die nationale Zentrale des Bundes Freier
ukrainischer Gewerkschaften (KVPU) berichtete ebenfalls von
Gewalt und Einschüchterungen gegenüber ihren Mitgliedern
und Funktionären in den Regionen Luhansk und Donezk.
91 |
EUROPA
Unabhängige Gewerkschaftsführerin bedroht: Im August
berichtete der KVPU, dass die Vertreterin einer seiner neuen
Zweiggewerkschaften bedroht worden sei. Die Freie Gewerkschaft der ukrainischen Eisenbahner (VPZU) wurde gegründet,
nachdem die Arbeitnehmer der in Gemeindebesitz befindlichen
Electrotrans in Chmelnyzkyj (im Zentrum der Westukraine)
drei Monate auf ihre Löhne warten mussten. Die Antwort des
Managements auf die Gründung der Gewerkschaft war, dass
es versuchte, sie zu vernichten und ihre Vertretering Anastasia
Podpruzhnikova bedrohte. Sie drohten ihr mit Entlassung und
ließen sie in ihrer Schicht, alte nicht verkehrssichere O-Busse
fahren. Der Direktor des Unternehmens war auch Mitglied des
Gemeinderats der Stadt. Er nutzte seine Position aus, um einen
Arzt dazu zu bringen, die Krankenakte von Podpruzhnikova
und die eingetragenen Krankenstände zu vernichten. Das
Unternehmen erlegte ihr eine gesetzeswidrige Buße auf, weil
sie Mitglied des Gewerkschaftsausschusses war, und die lokale
Verkehrspolizei hielt Anastasia ohne Grund an. Ein Beamter
riet ihr, „diese Arbeit aufzugeben, weil Sie große Probleme
bekommen werden."
Anführer der Bergarbeitergewerkschaft ermordet: Iwan
Reznichenko, ein Aktivist in der Unabhängigen ukrainischen
Bergarbeitergewerkschaft (NPGU), wurde am 14. Januar 2015
tot aufgefunden. Iwan war Anführer der Basisgewerkschaft im
staatlichen Unternehmen „Artemsil” und Mitglied im Gemeinderat der Stadt Solidar (Oblast Donezk) der Allukrainischen
Vereinigung „Vaterland“ (Batkiwschtschyna). Iwan verschwand
am 21. Juni 2014. Sein Leichnam wurde von einem Freund
und Kollegen im Gemeinderat in einer Salzgrube gefunden.
Sein Körper wies zwei Schusswunden auf und man hatte
ihm die Kehle durchgeschnitten. Man nimmt an, dass er von
Separatisten getötet wurde.
Prorussische Separatisten verbieten Gewerkschaften: Am 20. Januar 2015 gab der Justizminister der selbst
ernannten Volksrepublik Luhansk die Order aus, die Eintragung von unabhängigen Gewerkschaften zu verbieten. Die
erste Gewerkschaft, die das Verbot zu spüren bekam, war die
Unabhängige Bergarbeitergewerkschaft, die am 16. Januar
den Antrag gestellt hatte, sich beim Kohlebergwerk Barakow
zu registrieren, was ihr laut der neuen Order verwehrt wurde.
Das Gebiet unter der Kontrolle der russischen paramilitärischen
Kräfte der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk
hält einen erschreckenden Rekord, was die Gewerkschaftsrechte angeht. Sowohl der Gewerkschaftsbund der Ukraine als
auch der Verband Freier Gewerkschaften hatten weit reichende
Menschenrechtsverletzungen gegen ihre Gewerkschaften zu
verzeichnen. Die Löhne und die Urlaube von Bergleuten wurden
gekürzt, wenn es überhaupt Lohnzahlungen gab. Während
| 92
bestehende Gewerkschaften verboten werden, wird eine Reihe
von gelben Gewerkschaften gegründet.
VEREINIGTES KÖNIGREICH | 3
Teil III des Gesetzes für Lobbying-Transparenz, Verbot von
Kampagnenarbeit bei Parteien und Gewerkschaftsverwaltung
(Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade
Union Administration Act) von 2014 sieht neue Bestimmungen
für die Register von Gewerkschaftsmitgliedern vor. Ab 2015
müssen die Gewerkschaften dem Zertifizierungsbeamten
(Certification Officer - CO), einer staatlichen Stelle, die für die
Registrierung und Regulierung unabhängiger Gewerkschaften
zuständig ist, eine Bescheinigung über ein jährliches Mitglieder-Audit (membership audit certificate - MAC) zusammen
mit ihren Mitgliederzahlen vorlegen. Gewerkschaften mit mehr
als 10.000 Mitgliedern müssen einen unabhängigen Garanten
bestimmen, der die MAC-Bescheinigung ausfüllt. Der Garant
muss melden, ob das System einer Gewerkschaft geeignet ist,
sicherzustellen - soweit zumutbarerweise durchführbar - dass
ihr Mitgliederregister richtig und auf dem letzten Stand ist.
Das Gesetz verleiht dem CO-Beamten neue Vollmachten, die
Namen und Adressen aus den Mitgliederregistern einzusehen
und zu speichern, wenn er dies für sachdienlich hält. Der CO
wird auch befugt sein, andere Unterlagen, die er als relevant
ansieht, einzusehen, wie z. B. die Korrespondenz zwischen
einem Mitglied und der Gewerkschaft.
Die Gewerkschaft TUC ist besorgt, dass die neuen Bestimmungen Personen davon abhalten könnten, einer Gewerkschaft
beizutreten und von ihrem Recht auf Vertretung am Arbeitsplatz
Gebrauch zu machen. Viele Menschen entscheiden sich dafür,
ihrem Arbeitgeber oder dem Staat zu verschweigen, dass sie
Mitglied einer Gewerkschaft sind. Manche Arbeitnehmer haben
die berechtigte Befürchtung, auf eine schwarze Liste gesetzt
zu werden. Andere wieder fürchten Repressalien von ihrem
derzeitigen oder künftigen Arbeitgeber.
Das Gesetz stellt einen ernsthaften Eingriff in die Datenschutzrechte von Personen und die Rechte der Gewerkschaften auf
Vereinigungsfreiheit dar. Das neue Gesetz könnte auch ein
Eingriff in die Fähigkeit der Gewerkschaften, Arbeitskampfmaßnahmen zu organisieren, darstellen. Es wird erwartet, dass
die Arbeitgeber bei Anträgen auf einstweilige Verfügungen
im Versuch, Arbeitskampfmaßnahmen zu verzögern oder zu
verhindern, auf Informationen aus den Audit-Bescheinigungen
zurückgreifen werden.
|4
Hungerstreikende Arbeiter in Weißrussland riskieren
Haft: Vier Metallarbeiter in Weißrussland, die in einen zweitägigen Hungerstreik traten, um auf ihre ungerechte Entlassung
aufmerksam zu machen, haben nun mit einer Geldstrafe oder
gar Haft zu rechnen. Die verzweifelten Arbeitnehmer, die bei der
Firma Bobruisk Factory of Tractor Parts and Units (BZTDiA) beschäftigt waren, wurden am 10. November 2014 während ihres
Hungerstreiks von der Polizei festgenommen und beschuldigt,
unerlaubt öffentlich protestiert zu haben. Die Arbeiter, alle
Mitglieder der Freien Gewerkschaft von Weißrussland (SPB),
weisen die Beschuldigung des unerlaubten Protests zurück und
sagen, sie seien vielmehr wegen ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft Opfer einer willkürlichen Entlassung geworden. In einer
Antwort des Unternehmens vom 14. November meinte der
Fabriksleiter, die Entlassungen seien auf die Optimierung der
Belegschaft des Werks zurückzuführen und hätten nichts zu tun
mit der SPB-Mitgliedschaft. BZTDiA hat jedoch Inserate für die
Neueinstellung von Arbeitern mit denselben Kompetenzen wie
die entlassenen geschaltet.
EUROPA
WEISSRUSSLAND
Die Arbeitnehmer richteten im vergangenen Monat einen Brief
an den weißrussischen Präsidenten, in dem sie ihrer Sorge
darüber Ausdruck gaben, wie ihre Fabrik geführt wird und die
Art und Weise, in der der Direktor das Kurzzeitvertragssystem
des Landes missbraucht, um hoch qualifizierte Fachleute
wegen ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit zu entlassen. Die
Reaktion der Regierung war einfach, dass sie die Position des
Unternehmens unterstützte.
Das System der Kurzzeitverträge und dessen Missbrauch für
die Verfolgung von Gewerkschaftsaktivisten in Weißrussland
wird von der internationalen Arbeiterbewegung heftig kritisiert.
Es war Teil der Beschwerde gegen Verletzungen der Vereinigungsfreiheit, die der Internationalen Arbeitsorganisation im
Jahr 2000 vorgelegt worden war. Seither hat sich die ILO regelmäßig mit dem Fall Weißrussland beschäftigt und wenig oder
gar keinen Fortschritt bei der Umsetzung der Empfehlungen
eines ILO-Untersuchungsausschusses festgestellt.
93 |
TEIL II //
NAHER OSTEN UND NORDAFRIKA
NAHER
OSTEN
UND
NORDAFRIKA
| 94
|5
SYSTEMATISCHE
RECHTSVERLETZUNGEN
|4
|5
Vier Streikende verhaftet: Am 10. April 2014 haben die
Sicherheitskräfte vier Beschäftigte der Gasgesellschaft in
Alexandria verhaftet, um sie zur Beendigung ihres Streiks
zu veranlassen. Die Beschäftigten hatten den Streik einen
Monat zuvor begonnen, um gegen die Liquidation der zur Al
Kharafy-Gruppe gehörenden Gesellschaft zu protestieren. Die
Verhandlungen zwischen der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmervertretern waren am Vortag gescheitert. Mohammed
Saleh, Mohammed Abdel-Rahman, Ahmed Adel und Al Saied Al
Semman wurden bei sich zu Hause von den Sicherheitskräften
festgenommen. Die Gesellschaft wirft den protestierenden
Beschäftigten Anstiftung zum Streik und Unterbrechung der Arbeitsabläufe vor. Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft wurden
alle vier noch in derselben Nacht wieder auf freien Fuß gesetzt.
Repressalien nach Streik: Fünf Beschäftigte (Ayman Sobhi,
Ahmed Kassem, Ashraf Mohamed Hassan, Essam Mohamed
Hassan und Tharwat Abo Amr) wurden am 27. April 2014 von
der Egyptian Coke Company wegen ihrer Rolle bei der Organisation eines Streiks willkürlich an andere Produktionsstandorte
versetzt. Nach einer Intervention des Ministerpräsidenten
wurden sie zwar wieder an ihre ursprünglichen Arbeitsplätze
zurückversetzt, aber ihnen wurden fünf Tageslöhne abgezogen und die vorgesehene 7%ige Lohnerhöhung wurde ihnen
verweigert.
NAHER OSTEN UND NORDAFRIKA
Die zehn
schlimmsten Länder
RECHTE NICHT
GARANTIERT
ÄGYPTEN
Attentat auf Gewerkschaftsvorsitzenden: Mohamed Omar,
Gewerkschaftsvorsitzender bei der Eisen- und Stahlgesellschaft, wurde bei einem Attentat am 4. Mai 2014 schwer
verletzt. Als er um 8:00 Uhr morgens auf dem Weg zur Arbeit
war, wurde er von zwei maskierten Männern überfallen, die ihn
mit einer Eisenstange auf den Kopf schlugen und auf einem
Motorrad ohne Nummernschild entkamen. Er wurde von Kollegen in ein Krankenhaus gebracht, wo er noch mehrere Stunden
bewusstlos war.
Mohamed Omar hatte im Dezember 2013 einen Streik
organisiert und stand seither im Visier seines Arbeitgebers. Am
22. Januar hat er der Generalstaatsanwaltschaft einen Bericht
vorgelegt, in dem er Mohamed Saad Negeda, dem Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft, angesichts eines Kapitalverlustes
von 92 Prozent Missmanagement und Korruption vorwirft. Er
hat zudem seine Kollegen zur Gründung einer unabhängigen
Gewerkschaft aufgefordert.
95 |
NAHER OSTEN UND NORDAFRIKA
Nach Streik gegen Nichtinkraftsetzung von Tarifvertrag
verhaftet: Drei Beschäftigte des Unternehmens Cristal Asfoor
(Ahmed Gaber, Hassan Abdel Latif und Al Sayed Zaki ) wurden
am 19. Mai wegen Anstiftung zum Streik in den Betrieben des
Unternehmens in Shubra Al Khema und Bahteem verhaftet
und auf dem Polizeirevier in Subra verhört, weil sie zu einem
Streik aufgerufen hatten. Mit dem Streik sollte der Forderung
nach der Inkraftsetzung des Tarifvertrages Nachdruck verliehen
und gegen die Entlassung Tausender Beschäftigter protestiert
werden. Das Unternehmen hatte durch Missmanagement und
Korruption viel Geld verloren.
Zu den unterdrückten Gewerkschaften gehören laut LADDH die
Staatsbedienstetengewerkschaft SNAPAP, die Postarbeitergewerkschaft SNAP und die Gas- und Elektrizitätsarbeitergewerkschaft SNATEG. Die SNAP warte seit mehr als zwei Jahren auf
ihre offizielle Anerkennung. Sie habe ihren Antrag am 2. Juli
2012 eingereicht, jedoch keine Antwort vom Arbeitsministerium
erhalten, weder eine Ablehnung noch ihre Anerkennung. Darüber hinaus sei ihr Vorsitzender, Mourad Nekkach, suspendiert
worden. Ohne ihre offizielle Anerkennung verfügt die SNAP nur
über sehr begrenzte Möglichkeiten, wenn es um die Vertretung
ihrer Mitglieder geht.
16 Beschäftigte nach zweistündiger Arbeitsniederlegung
suspendiert: Am 3. Juni hat die nationale Stahlgesellschaft in
Port Said, die zur Al Masren Steel Group gehört, 16 Beschäftigte suspendiert. Die 500-köpfige Belegschaft hatte die im
März 2014 fällige Auszahlung ihrer Prämie für das Jahr 2013
gefordert und zwei Stunden lang die Arbeit niedergelegt,
woraufhin die Unternehmensleitung die Polizei einschaltete.
Anschließend erklärte sich die Betriebsleitung bereit, mit den
Arbeitnehmervertretern zu verhandeln, suspendierte jedoch 16
Arbeiter, darunter Mitglieder des Vorstands der unabhängigen
Gewerkschaft: Mohamed Rashad Taha, Vorsitzender, Montaser
Anwar, Generalsekretär, Mahmoud Moustafa, Schatzmeister,
Mahmoud Gaber, Mohamed Ahmed und Moawad Ibraheem.
Auch die SNATEG habe Schwierigkeiten, obwohl sie im Dezember 2013 offiziell anerkannt worden war und alle gesetzlich
vorgeschrieben Verfahren befolgt hatte. Der SNATEG-Generalsekretär, Bendief Boualem, berichtet, dass Sonelgaz Verhandlungen mit der Gewerkschaft verweigere, dass der Gewerkschaftsvorsitzende, Abdella Boukhalfa, entlassen und gegen
alle 37 Gründungsmitglieder ein Disziplinarverfahren eingeleitet
wurde. Man habe ihnen mit verschiedenen Maßnahmen
gedroht, von Lohnabzügen bis hin zu Entlassung, und weitere
Gewerkschaftsmitglieder seien verbal schikaniert worden.
ALGERIEN
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Autonome Gewerkschaften kämpfen weiter um Anerkennung: Am 16. August hat die Algerische Menschenrechtsliga (LADDH) eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es
hieß, dass unabhängige Gewerkschaften in Algerien weiterhin
unterdrückt würden. Um ihre gesetzliche Anerkennung als
Gewerkschaft zu erlangen, muss eine Arbeitnehmerorganisation eine Generalversammlung abhalten und einen Antrag beim
Arbeitsministerium stellen, das darauf innerhalb eines Monats
reagieren sollte. Der Liga zufolge hätten jedoch 13 autonome
Gewerkschaften in den letzten beiden Jahren einen Anerkennungsantrag beim Ministerium eingereicht und keine Antwort
erhalten. Sie befinden sich somit in einer schwachen Position
gegenüber den Arbeitgebern, die sie entweder ignorieren oder
sogar unterdrücken.
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Vier Postarbeiter wegen Streik entlassen: Vier Mitglieder
des algerischen Postarbeiterkollektivs CTAP in Mostaganem
im Westen des Landes wurden entlassen, nachdem sie am
10. Januar 2015 an einem Streik teilgenommen hatten. Ihre
Gewerkschaft hatte zu dem Streik aufgerufen, nachdem sie
monatelang auf Verhandlungen mit ihrem Arbeitgeber über ihre
Forderungen gewartet hatte. Sie wurden von der autonomen
Postarbeitergewerkschaft SNAP unterstützt, die es bedauerte,
dass sich die Algerische Post für Repressionen statt Dialog
entschieden habe und feststellte, dass eine der Hauptforderungen des Postarbeiterkollektivs darin bestehe, offiziell als
Gewerkschaft anerkannt zu werden. Das Kollektiv hatte seine
Anerkennung im Juli 2012 beantragt.
Arbeitslose wegen friedlicher Proteste verhaftet und inhaftiert: Im Februar 2015 hat die Menschenrechtsorganisation
Human Rights Watch berichtet, dass die algerischen Gerichte
seit Ende Januar 2015 gegen neun Arbeitnehmerrechtsaktivisten Haftstrafen verhängt hätten, weil sie friedliche Proteste
zur Unterstützung Arbeitsloser organisiert hatten. Einer von
ihnen, Mohammed Rag, wurde wegen "unerlaubter Versammlung" zu 18 Monaten Haft verurteilt. Am 11. Februar verurteilte
das Gericht erster Instanz in Laghouat acht Mitglieder des
Nationalen Komitees für die Verteidigung der Rechte Arbeitsloser (Comité National pour la Défense des Droits de Chômeurs CNDDC) mit derselben Begründung zu einem Jahr Haft, wovon
die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wurde. Alle acht (Khencha
Belkacem, Brahimi Belelmi, Mazouzi Benallal, Azzouzi Bouba-
Die Polizei in Laghouat ordnete ihre Festnahme an, um eine
"potenzielle öffentliche Ruhestörung" zu verhindern. Nach
ihrer Verurteilung begannen alle neun CNDDC-Aktivisten einen
Hungerstreik und legten Berufung ein.
Im April 2014 hatte das Berufungsgericht Ouargla gegen ein
anderes Mitglied der Gruppe, Houari Djelouli, eine zur Bewährung ausgesetzte einjährige Haftstrafe und ein Bußgeld in Höhe
von 50.000 Dinar (ca. 530 US$) verhängt. Er war für schuldig
befunden worden, CNDDC-Flugblätter verteilt zu haben, mit denen zu friedlichen Sitzprotesten zur Einforderung des Rechtes
auf Arbeit aufgerufen wurde, die die Behörden als "schädlich
für das nationale Interesse" erachteten.
Noureddine Abdelaziz, der Vorsitzende der Gruppe, berichtet,
dass die Polizei in Laghouat am 11. Februar 2015 einen weiteren CNDDC-Aktivisten, Tarek el Naoui, um 6:00 Uhr morgens
verhaftet habe, als er aus dem 400 Kilometer entfernten Algier
am Bahnhof der Stadt angekommen sei, um an dem Prozess
gegen die acht Aktivisten teilzunehmen. Er wurde sechs Stunden später freigelassen, ohne dass Anklage erhoben wurde.
IRAN
|5
Festnahmen: Mindestens 65 Beschäftigte wurden zwischen
April 2014 und März 2015 wegen friedlicher und legitimer
Aktivitäten festgenommen und zu hohen Haftstrafen sowie
körperlicher Züchtigung verurteilt.
Versammlungs- und Redefreiheit: Gewerkschaften dürfen
keine Nachrichtenblätter an ihren Arbeitsstätten verteilen. Das
Internet wird umfassend kontrolliert, und die sozialen Medien
werden von der Regierung ausgefiltert. Jamil Mohammadi und
Jaffar Azimzadeh, die 40.000 Unterschriften für eine Petition
gesammelt haben, wurden zu drei bzw. sechs Jahren Haft
verurteilt.
Bergarbeiter wegen Streik verhaftet: Am 19. August 2014
wurden neun Bergarbeiter verhaftet, weil sie sich an einem
Streik im Eisenerzbergwerk Bafgh in Yazd beteiligt hatten, um
gegen die geplante Privatisierung und deren Auswirkungen
auf ihre Arbeitsbedingungen zu protestieren. Der Streik endete
mit einer gewaltsamen Intervention der Einsatzpolizei und der
Verhaftung und Inhaftierung von neun Arbeitern. Über 5.000
Bergarbeiter haben die Arbeit niedergelegt, um die Inhaftierten
zu unterstützen, die Anfang 2014 wegen ihrer Teilnahme an
einem 40-tägigen Streik in dem Bergwerk verhaftet worden
waren. Eine weitere Forderung der Arbeiter lautete, dass 15
Prozent der Einnahmen aus dem Bergwerk in der Region Yazd
investiert werden sollten.
Entführungen und Verhaftungen: Am 30. April 2014 wurden
Jafar Azimzadeh und Jamil Mohammadi von den Behörden
inhaftiert. Am 1. Mai wurden Parvin Mohammadi und Shapour
Ehsanirad verhaftet. Alle vier sind Amtsträger der Freien
Gewerkschaft Iranischer Arbeitnehmer. Im Jahr 2013 hatten sie
eine Massenpetition organisiert, um gegen die sich verschlechternden Bedingungen für die Beschäftigten zu protestieren,
und sie gehörten zu denjenigen, die versucht hatten, eine
Demonstration am 1. Mai zu organisieren. Parvin Mohammadi
und Shapour Ehsanirad wurden freigelassen, aber die beiden
anderen sitzen nach wie vor im Gefängnis Evin ein. Zahleiche
weitere Gewerkschafter wurden zum Verhör einbestellt und davor gewarnt, die Kundgebungen am 1. Mai 2014 in einer Reihe
von Städten des Landes, einschließlich der Provinz Kurdistan,
tatsächlich abzuhalten.
Am 1. Mai nahmen die Behörden 23 Mitglieder der Gewerkschaft bei der Teheraner Busgesellschaft (Sherkat-e Vahed)
fest, darunter Ibrahim Madadi, bevor sie in das berüchtigte
Gefängnis Evin gebracht und einige Stunden später wieder
freigelassen wurden.
NAHER OSTEN UND NORDAFRIKA
keur, Korini Belkacem, Bekouider Faouzi, Bensarkha Tahar und
Djaballah Abdelkader) waren am 28. Januar verhaftet worden,
als sie sich vor dem Gericht versammelt hatten, um gegen das
Verfahren gegen Mohamed Rag zu protestieren.
Am 2. Mai wurden mehrere Arbeiter, Gewerkschafter und
Arbeitnehmerrechtsaktivisten sowie Familienmitglieder und Bekannte von ihnen verhaftet, als sie sich am ersten Wochenende
nach dem 1. Mai zu einem geselligen Beisammensein treffen
wollten.
Zwölf weitere Gewerkschafter und Arbeitnehmerrechtsaktivisten sitzen derzeit in iranischen Gefängnissen ein, und viele
andere müssen mit langen Haftstrafen rechnen, nur weil sie ihr
Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit wahrgenommen haben.
Behnam Ebrahimzadeh vom Ausschuss für die Gründung von
Arbeitnehmerorganisationen und Kinderrechtsaktivist verbüßt
eine fünfjährige Haftstrafe.
Mindestens drei Mitglieder des Koordinierungsausschusses
für die Gründung von Arbeitnehmerorganisationen, Yousef
97 |
Ab-Kharabat, Mohammad Molanaei und Vahed Seyedeh,
verbüßen Haftstrafen in der iranischen Provinz Kurdistan.
Andere Mitglieder des Koordinierungsausschusses wurden
zu Freiheitsstrafen zwischen einem und dreieinhalb Jahren
verurteilt, wogegen sie Einspruch erhoben haben. Unter ihnen
befinden sich Vafa Ghaderi, Ghaleb Hosseini Khaled Hosseini,
Mohammad Karimi, Jamal Minashiri, Ghassem Mostafapour,
Afshin Nadimi und Hadi Tanoumand.
Mindestens fünf Mitglieder der Iranischen Lehrervereinigung verbüßen langjährige Haftstrafen: Mahmood Bagheri
(viereinhalb Jahre), Rassoul Bodaghi (sechs Jahre), Mohammad
Davari (sechs Jahre) und Mehdi Farahi-Shandiz (drei Jahre).
Ein weiteres Mitglied der Lehrervereinigung, Abdolreza Ghabari,
verbüßt eine 15-jährige Haftstrafe, nachdem sein Todesurteil
wegen Kontakten zu Oppositionsgruppen im Ausland in eine
Freiheitsstrafe umgewandelt worden war. Andere führende
Mitglieder der Lehrervereinigung, Ali-Akbar Baghani, Mahmoud
Beheshti-Langaroudi und Alireza Hashemi, wurden zu langen
Haftstrafen verurteilt, gegen die sie Einspruch erhoben haben.
weiter ansteigen, da zahlreiche neue Beschäftigte in das Land
geholt werden, größtenteils aus Südasien, um die erforderliche Infrastruktur und die Stadien zu bauen. Wie viele andere
Arbeitsmigranten in der Golfregion auch sind sie erheblichen
diskriminierenden Maßnahmen und Praktiken ausgesetzt, mit
denen ihre grundlegenden Menschen- und Arbeitnehmerrechte
verletzt werden, einschließlich des Rechtes auf Vereinigungsfreiheit. Selbst katarische Staatsangehörige verfügen nur über
begrenzte diesbezügliche Rechte.
Zahlreiche Beschäftigte sind aufgrund kategorischer gesetzlicher Bestimmungen von der Gründung einer Gewerkschaft
und von einem Gewerkschaftsbeitritt ausgenommen. In der
Praxis sind mehr als 90% der Gesamtarbeitnehmerschaft des
Landes von der Wahrnehmung des Rechtes auf die Gründung
von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.
NAHER OSTEN UND NORDAFRIKA
KUWAIT
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KATAR
|4
|5
Rund 100 streikende Gastarbeiter verhaftet: Etwa 800 bei
zwei Subunternehmen (Qatar Freelance Trading and Contracting und Qatar Middle East Co.) beschäftigte Bauarbeiter legten
im November 2014 aus Protest gegen die Missachtung ihrer
Arbeitsverträge und Hungerlöhne die Arbeit nieder. Die Arbeiter
hatten vor der Abreise aus ihren Heimatländern Verträge
unterschrieben, die bei ihrer Ankunft in Katar zerrissen wurden.
Darüber hinaus hatte man ihnen ihre Pässe abgenommen.
Anschließend wurden sie gezwungen, für Löhne zu arbeiten,
die ein Drittel geringer waren als die, die man ihnen versprochen hatte. Augenzeugen haben berichtet, dass ein Aufseher
Beschäftigte mit einem Plastikrohr angegriffen habe, als die
Polizei mit den Festnahmen begann. Es wird vermutet, dass die
Verhafteten in das berüchtigte Haftzentrum von Doha gebracht
wurden, wo ausländische Arbeitskräfte vor ihrer Deportation
häufig in Isolationshaft festgehalten werden.
Keine Rechte für Gastarbeiter: Wanderarbeitskräfte machen
inzwischen rund 94%, d.h. etwa 1,2 Millionen Beschäftigte,
der katarischen Erwerbsbevölkerung aus, und diese Zahl
wird im Zuge der Vorbereitungen auf die Fußball-WM 2022
Gastarbeiter werden deportiert, wenn sie sich beschweren: Wanderarbeitskräfte haben in Kuwait nach wie
vor nicht das Recht, Gewerkschaften zu gründen und sind
erschreckender Ausbeutung ausgesetzt. Im November 2014
hat Abdulrahman al-Ghanim, der frühere Leiter der für ausländische Arbeitskräfte zuständigen Stelle der Kuwait Trade Union
Federation, in einem Interview erläutert, dass er sein Amt niedergelegt habe, weil es das Ministerium für Arbeit und soziale
Angelegenheiten immer wieder versäumt habe, Arbeitskonflikte
in fairer Weise zu behandeln.
Es sei den Beschäftigten von staatlicher Seite aus nicht
gestattet, ihre Arbeitgeber zu verklagen, um zu ihrem Recht zu
kommen. Stattdessen würden einfach alle deportiert, die als
"flüchtig" gemeldet werden, ohne dass sie das Recht haben,
Beschwerde dagegen einzulegen oder ihre Sicht der Dinge
darzulegen. Nur sehr wenige Fälle landen vor Gericht, und
die betroffenen Beschäftigten dürfen während der Dauer des
Verfahrens nicht im Land bleiben.
Beschränkungen des Rechtes auf die ungehinderte
Organisation von Aktivitäten und die Formulierung von
Programmen: Gewerkschaften sind politische und religiöse
Aktivitäten untersagt, ebenso wie die Beteiligung an Finanz-
oder Immobilienspekulationen und die Annahme von Geschenken und Spenden ohne Genehmigung des Ministeriums.
Recht, Gewerkschaftsvertreter zu wählen oder sich selbst als
Gewerkschaftsvertreter wählen zu lassen, explizit verweigert.
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut
Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen: Staatsbediensteten wird das Vereinigungsrecht
offenbar verweigert, da sie vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes von 2010 ausgeschlossen sind und das für sie geltende
separate Gesetz keinerlei diesbezügliche Bestimmungen
enthält. Laut Arbeitsgesetz von 2010 haben nur kuwaitische
Staatsangehörige das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten
und sich an deren Aktivitäten zu beteiligen.
Infolgedessen wird Tausenden Beschäftigten das Recht auf
Vereinigungsfreiheit und auf Tarifverhandlungen abgesprochen,
und der gesetzliche Schutz für ausländische und einige libanesische Arbeitskräfte ist unzureichend, so dass sie Missbrauch
und Ausbeutung ausgeliefert sind.
|4
Hausangestellte nach wie vor ohne Gewerkschaftsvertretung: Am 29. Dezember 2014 haben sechs libanesische
Beschäftigte beim Arbeitsministerium die Gründung einer
Gewerkschaft für Hausangestellte beantragt, die gegenwärtig
nicht durch das libanesische Arbeitsgesetz geschützt sind. Der
Gewerkschaft würden Hausangestellte und andere angehören, die Pflegedienste für ältere und behinderte Menschen
erbringen, Reinigungsarbeiten verrichten oder ähnliche Berufe
ausüben.
Am 25. Januar 2015 haben sich mit Unterstützung der
Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), des Internationalen
Gewerkschaftsbundes (IGB) und der Gewerkschaftsorganisation
FENASOL im Libanon ca. 350 Hausangestellte verschiedener
Nationalitäten zum Gründungskongress der Gewerkschaft
versammelt. Laut Gewerkschaftsmitgliedern haben sie jedoch
keine Antwort auf ihren Antrag erhalten, und Arbeitsminister
Sejaan Azzi habe die Gewerkschaft Medienberichten zufolge als
illegal bezeichnet.
Das libanesische Arbeitsgesetz aus dem Jahr 1946 schließt
sowohl libanesische als auch ausländische Hausangestellte
ausdrücklich von seinem Geltungsbereich aus und verweigert
ihnen Schutzmaßnahmen, die für andere Beschäftigte gelten.
Im Libanon sind schätzungsweise 250.000 ausländische
Hausangestellte beschäftigt, hauptsächlich aus Sri Lanka,
Äthiopien, den Philippinen und Nepal. Gemäß Artikel 92 des
Arbeitsgesetzes wird allen ausländischen Arbeitskräften das
MAURETANIEN
|4
Gewerkschaft darf keine Kundgebung gegen Sklaverei
abhalten; frühere Proteste unterdrückt: Die Regierung hat
der Confédération Libre des Travailleurs de Mauritanie (CLTM)
das Recht verwehrt, in Zusammenarbeit mit der spanischen
Agentur für internationale Entwicklungshilfe (AECID) am 27. und
28. Januar 2015 zwei Kundgebungen in Kissal und Dar Naim
abzuhalten, um die Öffentlichkeit auf das Problem der Sklaverei
und die damit zusammenhängenden Gesetze aufmerksam zu
machen. Begründet wurde das Verbot damit, dass sich die
Gewerkschaften aus der Politik heraushalten sollten, obwohl
Sklaverei einen eklatanten Verstoß gegen alle Arbeitnehmerrechte darstellt und bereits seit langem ein Gewerkschaftsthema ist. Die Kundgebungen wurden geplant, nachdem drei
prominente mauretanische Sklavereigegner (Biram Ould Dah
Ould Abeid, Vorsitzender der nichtstaatlichen Organisation IRA,
Brahim Ould Bilal Ramdane, stellvertretender IRA-Vorsitzender,
und Djiby Sow, Vorsitzender der Anti-Sklaverei NGO Kawtal) am
15. Januar 2015 zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden
waren. Sie befanden sich bereits seit dem 11. November 2014
in Haft, weil sie an einer Kundgebung für das Recht versklavter
Bauern auf den Besitz des Landes, das sie bewirtschaften,
teilgenommen hatten, ein Schlüsselaspekt des Nationalen
NAHER OSTEN UND NORDAFRIKA
LIBANON
Zu den häufigsten von den Botschaften der Entsendeländer und
von nichtstaatlichen Gruppen dokumentierten Beschwerden
gehören Misshandlungen durch Arbeitsvermittler, die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung der Löhne, das Verbot, den
Arbeitsplatz zu verlassen, die Verweigerung jeglicher Freizeit,
Zwangsarbeit sowie verbale und körperliche Übergriffe. Obwohl
Vertreter der libanesischen Regierung wiederholt öffentlich angekündigt haben, dass sie die Bedingungen für Wanderarbeitskräfte verbessern würden, wurden bisher keine nennenswerten
Reformen durchgeführt.
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NAHER OSTEN UND NORDAFRIKA
Plans zur Beendigung von Sklaverei. Mit ihnen zusammen
waren noch fünf andere verhaftet worden, die allerdings
freigesprochen wurden. Die Gewerkschaftsdachverbände des
Landes, darunter die Confédération Générale des Travailleurs
de Mauritanie (CGTM), hatten die Verhaftungen verurteilt und
zahlreiche Proteste organisiert. Der Prozess war von Unregelmäßigkeiten und Verstößen gegen die Rechte der Angeklagten
geprägt. Dutzende Anhänger protestierten daraufhin während
des Verfahrens vor dem Gericht und der Staatsanwaltschaft.
Die Polizei setzte Tränengas und Schlagstöcke ein, um die
Menge zu vertreiben, wobei Berichten zufolge vier Menschen
verletzt wurden. Sklaverei wurde in Mauretanien erst 2007
illegal. Schätzungen zufolge gibt es 180.000 Sklaven in dem
Land, aber in den letzten acht Jahren kam es lediglich zu einer
Verurteilung wegen Sklaverei.
| 100
Böswillige Verhandlungen seitens Bergbauunternehmen,
gefolgt von Schikanierungen und Einschüchterungen
von Gewerkschaftsvertretern: Die Beschäftigten der
staatlichen Bergbaugesellschaft SNIM legten am 28. Januar
2015 die Arbeit nieder, um die Auszahlung der am 3. Mai 2014
vereinbarten Lohnerhöhungen zu fordern. Mohamed Abdallahi,
Generalsekretär der Confédération Générale des Travailleurs de
Mauritanie (CGTM), berichtet, dass die Beschäftigten Lohnerhöhungen mit der SNIM ausgehandelt hätten, über deren Höhe ihr
Vorstand entscheiden sollte und die ab Oktober letzten Jahres
gezahlt werden sollten, zusammen mit der Überstundenvergütung und den Produktivitätszulagen. Das Unternehmen hat dies
jedoch ständig hinausgezögert und die Gewerkschaft zu der
Überzeugung veranlasst, dass es nie wirklich vorhatte, sich an
die Abmachung zu halten.
Beschäftigten fand jedoch statt, wobei die ursprünglich geplante sechsstündige Arbeitsniederlegung letztendlich zu einem
ausgewachsenen Streik wurde.
Ahmed Vall Cheibani, der Vorsitzende einer der Gewerkschaften
bei SNIM, die der Confédération Nationale des Travailleurs de
Mauritanie (CNTM) angehört, wurde am 12. Februar 2015
entlassen, angeblich wegen Respektlosigkeit gegenüber einem
Vorgesetzten, wobei er keine Möglichkeit hatte, sich gegen
die Vorwürfe zu wehren. Die CNTM hat gegen die Entlassung,
eindeutig eine Vergeltungsmaßnahme für seine Rolle bei dem
Streik, protestiert.
Der Streik wurde fortgesetzt, und die CGTM kündigte einen
Marsch aus Solidarität mit dem Streik der SNIM-Arbeiter Ende
Februar an. Die Behörden erteilten dafür jedoch keine Genehmigung, da dadurch der Verkehr behindert würde, obwohl die
geplante Marschroute nicht durch das angeblich betroffene
Gebiet verlief.
Die Confédération Libre des Travailleurs de Mauritanie (CLTM)
hat ferner berichtet, dass Beschäftigten mit der Räumung ihrer
betriebseigenen Unterkünfte gedroht worden sei und dass sich
das Unternehmen weigere, die Vorräte des Geschäftes auf dem
Betriebsgelände wieder aufzufüllen. Bis Ende März 2015 war
der Konflikt immer noch nicht beigelegt worden.
SAUDI-ARABIEN
Als die Gewerkschaft schließlich am 14. Januar eine Arbeitsniederlegung für den 28. Januar ankündigte, um ihre Forderungen
zu unterstreichen, reagierte das Unternehmen unverzüglich mit
der Einschüchterung der Beschäftigten und der Ausübung von
Druck auf die führenden Gewerkschaftsvertreter. Es wurden
Flugblätter im Betrieb verteilt, um die Belegschaft vor einer Beteiligung an der Arbeitsniederlegung zu warnen. Die Arbeitnehmervertreter wurden ausdrücklich angewiesen, ihre Büros auf
dem Betriebsgelände nicht für Treffen mit den Beschäftigten zu
nutzen, und die örtliche Polizei in Zouerate parkte kurz vor dem
Beginn einer geplanten Kundgebung ein Polizeifahrzeug vor
den Gewerkschaftsbüros. Am Abend des 22. Januar wurden
schließlich zwei Gewerkschaftsvertreter, Kénémé Demba und
Ahmed ould Abeily, zum örtlichen Polizeipräfekten vorgeladen.
Am 27. Januar wurde drei Gewerkschaftsvertretern, Ahmed
ould Abeily, Yaya Gaye und Mohamed ould Mohamed Salem,
mitgeteilt, dass sie vom 28. Januar bis zum 4. Februar 2015
suspendiert seien, offensichtlich ein Versuch, eine Kommunikation mit ihren Kollegen zu erschweren. Die Aktion der
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Ausbeutung von Wanderarbeitskräften: Etwa 8,3 Millionen
Migranten sind legal in Saudi-Arabien beschäftigt. Sie machen
90 - 95% der Erwerbsbevölkerung im privaten Sektor aus. Viele
von ihnen fallen unterschiedlichen Formen von Ausbeutung
zum Opfer, zum Teil unter sklavenähnlichen Bedingungen.
In zahlreichen Fällen werden die Wanderarbeitskräfte von
Vermittlungsagenturen ausgebeutet, die ihnen wesentlich mehr
versprechen als sie in Saudi-Arabien bekommen.
Das Kafala-System (ein Bürgensystem) macht die Aufenthaltsgenehmigung der Arbeitsmigranten vom guten Willen
ihres Arbeitgebers abhängig. Wanderarbeitskräfte können
den Arbeitgeber nur dann wechseln und das Land nur dann
verlassen, wenn sie die schriftliche Genehmigung ihres ersten
Arbeitsgeber oder Bürgen erhalten. Dieses System begünsti-
gt Missbräuche wie die Konfiszierung der Pässe durch den
Arbeitgeber, Zwangsarbeit, Nichtzahlung der Löhne usw. Das
Bürgensystem und die Schwerfälligkeit der Gerichtsverfahren
führen dazu, dass sich Arbeitsmigranten in einer Konfliktsituation mit ihrem Arbeitgeber in einer ausweglosen Situation
befinden: Sie können weder weiterarbeiten noch nach Hause
zurückkehren. Obwohl ihre Pässe konfisziert werden, gelingt
einigen die Flucht in ihre Botschaft.
ein, mit dem die Ermordung ihres Generalsekretärs Houcine
Abbasi angedroht wurde. Der Anrufer drohte ferner mit einem
Bombenanschlag auf dem Mohammed-Ali-Platz außerhalb des
UGTT-Hauptbüros, woraufhin die Sicherheitskräfte umfassende
Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Am Vormittag des 16. Januar
ging eine weitere gegen Houcine Abbasi gerichtete Drohung
bei der UGTT ein, mit der die Entzündung einer Autobombe
angekündigt wurde.
Die Angriffe und Drohungen gegenüber der UGTT haben in der
letzten Zeit zugenommen, vor allem nachdem sie einen Transportarbeiterstreik unterstützt hatte, durch den das öffentliche
Verkehrswesen in Tunis vier Tage lang lahmgelegt worden war.
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Regierung missachtet Vereinbarung mit Müllwerkern:
Am 29. Mai 2014 hat die Kommunalarbeitervereinigung für
den Fall, dass die Regierung getroffene Vereinbarungen nicht
einhält, einen zweitätigen Streik der Müllwerker angekündigt.
Naceur Salmi, der Generalsekretär der Vereinigung, erläuterte,
dass es bei ihren Forderungen u.a. um die Auszahlung von
Zulagen aus dem Jahr 2011, die Aufhebung des Beförderungsstopps für Kommunalbeschäftigte und größere Fortschritte
beim gesetzlichen Schutz der Rechte der Kommunalbeschäftigten gehe. Zusammenkünfte mit dem Innenminister zur
Beilegung des Konfliktes verliefen ergebnislos. Der Streik fand
schließlich am 18. und 19. Juni statt. Es wurden jedoch weitere
Zusagen gemacht, die die Regierung wieder nicht einhielt.
Darüber hinaus verloren die Beschäftigten als Strafe für den
Streik zwei Tageslöhne.
Angriff auf Gewerkschaftsführer: Auf Houcine Abassi,
Generalsekretär des tunesischen Gewerkschaftsbundes Union
générale tunisienne du travail (UGTT) und Präsident des
Arabischen Gewerkschaftsbundes (ATUC), wurde am Abend
des 13. November 2014 beim Verlassen seines Büros auf
dem Mohamed-Ali-Platz im Zentrum von Tunis ein Anschlag
verübt. Die Fenster des Wagens, in dem er sich befand, wurden
mit Steinen beworfen und eingeschlagen, und nur dank der
Aufmerksamkeit des UGTT-Sicherheitspersonals kam Houcine
Abassi ohne Verletzungen davon. Die UGTT hatte eine führende
Rolle beim Übergang des Landes zur Demokratie gespielt und
ist nach wie vor maßgeblich daran beteiligt, für soziale Stabilität
in dem Land zu sorgen.
Morddrohungen gegen UGTT-Generalsekretär: Am 15.
Januar 2015 ging ein anonymer Anruf beim tunesischen
Gewerkschaftsbund Union générale tunisienne du travail (UGTT)
Luftfahrttechnischer Betrieb lehnt Widereinstellung
führender Gewerkschaftsvertreter ab: SEA Latelec
Fouchana, ein französisches Unternehmen, das Kabel für die
aeronautische Industrie herstellt, hat es weiterhin abgelehnt,
die führenden Vertreter des UGTT-Ortsverbandes in dem
Betrieb wieder einzustellen. Seit der Gründung der Gewerkschaft Anfang 2012 hat das Unternehmen versucht, sie zu
zerschlagen, mit Betriebsschließung und der mehrmonatigen
Auslagerung eines Teils der Produktion nach Frankreich
gedroht und sich geweigert, die Verträge von mehr als 200 befristet Beschäftigten, hauptsächlich Frauen, zu verlängern. Zehn
Beschäftigte wurden entlassen, darunter die beiden führenden
Gewerkschaftsvertreter. Im März 2014 wurden sechs der zehn
Entlassenen nach einer intensiven Unterstützungskampagne,
einschließlich Protestkundgebungen, wieder eingestellt.
Bezüglich der anderen vier Entlassenen wurden keine weiteren
Fortschritte erzielt, und am 19. Juni 2014 begannen zwei von
ihnen einen Hungerstreik, um ihre Rechte einzufordern, darunter die UGTT-Delegierte Sonia Jebali. Am 6. Juli 2014 wurde
berichtet, dass sich Sonia Jebali in ernsthafter gesundheitlicher
Gefahr befinde. Der Protest wurde sowohl in Tunesien als auch
in Frankreich von vielen unterstützt, und im August hieß es
auf der Facebook-Seite des Unterstützungsausschusses, dass
zwei der vier Entlassenen am 18. August an ihren Arbeitsplatz
zurückkehren könnten. Die beiden Hungerstreikenden würden
nicht wieder eingestellt, aber ihnen würden sieben Jahresgehälter ausgezahlt.
NAHER OSTEN UND NORDAFRIKA
TUNESIEN
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VEREINIGTE ARABISCHE
VEREINIGTE ARA
EMIRATE
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NAHER OSTEN UND NORDAFRIKA
Ausbeutung von Wanderarbeitskräften: Mehr als 88,5%
der Bevölkerung sind ausländische Staatsangehörige, darunter
zahlreiche Wanderarbeitskräfte, die häufig extremer Ausbeutung zum Opfer fallen: Nichtzahlung der Löhne, übermäßig
lange Arbeitszeiten, Konfiszierung ihrer Pässe durch den
Arbeitgeber, bei der Ankunft Änderung ihres vor der Abreise
unterzeichneten Vertrages usw. Da Hausangestellte nicht unter
die Arbeitsgesetzgebung fallen, stehen sie noch schutzloser da
als Wanderarbeitskräfte in anderen Branchen, und viele von
ihnen beklagen sich neben der generellen Ausbeutung, der
Arbeitsmigranten zum Opfer fallen, über körperliche Gewalt und
sexuellen Missbrauch.
Da Wanderarbeitskräfte weder einer Gewerkschaft beitreten
noch streiken dürfen, haben sie kaum eine Möglichkeit, um
etwas gegen die Ausbeutung, der sie ausgesetzt sind, zu
unternehmen. Wer protestiert, riskiert eine Haftstrafe und
Deportation.
Das seit 2009 von der Regierung allmählich eingeführte
Lohnschutzsystem verpflichtet die Unternehmen dazu, die
Löhne ihrer Beschäftigten per elektronischer Banküberweisung
auszuzahlen, die die Regierung überprüfen kann. Diese Maßnahme hat allerdings nicht ausgereicht, um Lohnrückstände
zu verhindern, vor allem weil die Ressourcen des Arbeitsministeriums im Vergleich zu der Zahl der Arbeitsmigranten viel zu
knapp bemessen sind.
Die Visa von Wanderarbeitskräften sind gemäß einem Bürgschaftssystem („Kafala“) nach wie vor an einen Arbeitgeber
oder „Bürgen“ gebunden, obwohl das System 2011 gelockert
wurde: Am Ende eines Zweijahresvertrages gestatten die
Behörden ungelernten Arbeitskräften einen Arbeitsplatzwechsel,
ohne dass sie dafür eine Einverständniserklärung ihres Arbeitgebers benötigen. Der Staatssekretär im Arbeitsministerium
hat bestätigt, dass das Ministerium den Vertrag im Falle von
Verstößen gegen dessen Bestimmungen oder bei Nichtzahlung
des Lohns beenden kann.
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103 |
NAHER OSTEN UND NORDAFRIKA
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Endnoten
VORWORT
1. Artikel 23 (4) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948); Artikel 8 des Internationalen
Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966); Artikel 11 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (1966); Ziffer I (b) der Erklärung über die
Ziele und Zwecke der Internationalen Arbeitsorganisation (1944); Artikel 11 der Europäischen
Menschenrechtskonvention (1950); Artikel 5 der Europäischen Sozialcharta (1961); Artikel 6 der
Europäischen Sozialcharta (1961); Artikel 6(4) der Europäischen Sozialcharta (1961)
2. IAO: Collective Bargaining: Negotiating for Social Justice, 2009 (http://www.ilo.org/wcmsp5/
groups/public/---ed_dialogue/---dialogue/documents/publication/wcms_172415.pdf)
3. Eurofound: Working Conditions and Social Dialogue, 2009 (http://eurofound.europa.eu/sites/
default/files/ef_files/pubdocs/2009/43/en/1/EF0943EN.pdf); IAO: Global Wage Report 2014/2015
(http://www.ilo.org/public/libdoc/ilo/P/09258/09258%282014-15%29_engl.pdf); Economic Policy
Institute: Unions, inequality, and faltering middle-class wages, 2012 (http://www.epi.org/publication/ib342-unions-inequality-faltering-middle-class/).
4. Weltweite Umfrage des IGB 2014 (http://www.ituc-csi.org/IMG/pdf/ituc_global_poll_2014_de_
web.pdf)
5. Civicus State of Civil Society Report 2014 (http://civicus.org/index.php/en/socs2014)
TEIL I
1. Weitere Details zur Methodologie, siehe (http://survey.ituc-csi.org/IMG/pdf/methodological_framework.pdf)
2. Liste der Indikatoren, abgeändert aus: Sari and Kucera, ILO Working Paper 99, 2011 (http://natlex.ilo.
ch/wcmsp5/groups/public/---dgreports/---integration/documents/publication/wcms_150702.pdf)
3. Digest der Entscheidungen und Prinzipien des Ausschusses für Vereinigungsfreiheit des IAO-Verwaltungsrats, 2006 (http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/@ed_norm/@normes/documents/
publication/wcms_090632.pdf)
4. IAO, Allgemeine Erhebung über Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen, 1994 (http://www.ilo.
org/public/libdoc/ilo/P/09661/09661%281994-81-4B%29.pdf)
TEIL II
1. African Outlook Report for 2014 (http://www.africaneconomicoutlook.org/fileadmin/uploads/
aeo/2014/PDF/E-Book_African_Economic_Outlook_2014.pdf)
2. IAO, The Informal Economy in Africa, 2009 (http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_emp/--emp_policy/documents/publication/wcms_127814.pdf)
3. IAO, Labour Inspection in Africa (http://www.ilo.org/public/libdoc/ilo
/P/09707/09707%282005-3-4%2929-35.pdf)
4. WHO, Ebola-Daten (http://apps.who.int/gho/data/view.ebola-sitrep.ebola-summary20150410?lang=en)
5. The Guardian, Ebola: Liberian nurses strike, 2. September 2014 (http://www.theguardian.com/
world/2014/sep/02/ebola-liberian-nurses-strike-lack-protective-equipment); CBS News, After
losing 10 colleagues to Ebola, Sierra Leone doctors go on strike (http://www.cbsnews.com/news/
ebola-outbreak-after-10-deaths-sierra-leone-doctors-strike-for-better-treatment/)
6. Weltbank, The Socio-Economic Impacts of Ebola in Sierra Leone (http://www.worldbank.org/en/
topic/poverty/publication/socio-economic-impacts-ebola-sierra-leone)
7. Anmerkung der Übersetzerin (AdÜ): Liegt nach meinen Recherchen nicht als Übersetzung vor.
Etwa: Themenpanorama Beschäftigung. Übergang zur Formalität in Lateinamerika und der Karibik.
IAO, 2014
8. Anmerkung der Übersetzerin (AdÜ): Name und Kurzform korrigiert
9. AdÜ: Schreibweise korrigiert
10. AdÜ: Es geht nach meinen Recherchen wohl nicht um die Freistellung als solche, sondern um
eine Neuregelung durch die Verfügung Nr. 9726 des Ministerio de Educación y Cultura vom 13.
Juni 2013, nach der diese Freistellungszeiten nicht mehr bezahlt werden. Ohne Gewähr, bitte
prüfen.
11. Financial Times, Eurozone unemployment refuses to budge from near-record highs, 1. April 2014
(http://www.ft.com/cms/s/0/1f76de66-b97c-11e3-b74f-00144feabdc0.html#axzz3WisjsJzo)
12. Annual Growth Survey, COM(2014) 902 final
13. Jakub Wiśniewski: Convergence toward the European Social Model? Review of European and
Russian Affairs Band 1, Nr. 1, Dezember 2005 (http://carleton.ca/rera/wp-content/uploads/Vol11-Wisneiwski.pdf
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14. Europäische Kommission, Eine Investitionsoffensive für Europa (http://ec.europa.eu/priorities/
jobs-growth-investment/plan/docs/an-investment-plan-for-europe_com_2014_903_de.pdf)
15. Reuters, Russia in recession in 2015, ruble to stay pressured, 22. Dezember 2014 (http://www.
reuters.com/article/2014/12/22/us-russia-crisis-economy-poll-idUSKBN0K01LT20141222)
16. The Guardian, Russia’s rouble crisis poses threat to nine countries relying on remittances,
18. Januar 2015 (http://www.theguardian.com/world/2015/jan/18/russia-rouble-threat-ninecountries-remittances)
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