Offenlegungsbericht CRR V-2-0_KSK Bautzen

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Kreissparkasse Bautzen
Offenlegungsbericht der Kreissparkasse
Bautzen
Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014
- Finanzgruppe
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Kreissparkasse Bautzen
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeine Informationen
4
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
4
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
4
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
4
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
5
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
5
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
6
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
6
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
16
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
18
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
18
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 19
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
20
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
30
5
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
32
5.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
32
5.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
37
6
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
41
7
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
43
8
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
45
9
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
47
10
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
48
11
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
50
12
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
51
13
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
52
14
Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
53
15
Anlage: Mustervertrag Sparkassenkapitalbrief
54
2
3
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Abkürzungsverzeichnis
a. F.
Alte Fassung
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CRR
Capital Requirements Regulation
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
k. A.
keine Angabe (ohne Relevanz)
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute
SolvV
Solvabilitätsverordnung
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1 Allgemeine Informationen
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen
Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden.
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar
2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales
Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben
ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder.
Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
Qualitative Angaben
Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung
gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR.
• Die Offenlegung der Kreissparkasse Bautzen erfolgt auf Einzelinstitutsebene.
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
Die Kreissparkasse Bautzen macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR keinen Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von
der Offenlegung auszunehmen.
Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für
die Kreissparkasse Bautzen:
• Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.)
• Art. 441 CRR (Die Kreissparkasse Bautzen ist kein global systemrelevantes Institut.)
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• Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.)
• Art. 451 (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.)
• Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde
gelegt.)
• Art. 454 (Die Kreissparkasse Bautzen verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.)
• Art. 455 (Die Kreissparkasse Bautzen verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.)
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Kreissparkasse Bautzen veröffentlicht.
Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der
Homepage der Kreissparkasse Bautzen jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich.
Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Kreissparkasse
Bautzen. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen
Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht.
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
Die Kreissparkasse Bautzen hat nach Art. 433 CRR zu prüfen, ob eine Offenlegung häufiger als einmal
im Jahr zu erfolgen hat.
Unter Berücksichtigung des risikoarmen Geschäftsmodells sowie des auf die Region beschränkten
Geschäftsgebiets betreibt die Sparkasse eine auf Kontinuität setzende Geschäftspolitik, die verbunden ist mit einer stabilen und planbaren Entwicklung der Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage.
Aus diesen Gründen wird eine jährliche Offenlegung als ausreichend erachtet und auch auf eine unterjährige teilweise Offenlegung der Angaben nach Art. 437 CRR und Art. 438 c-f CRR verzichtet.
Da auf die Kreissparkasse Bautzen die gemäß der EBA-Guideline (EBA/GL/2014/14; Titel V; Tz. 18) genannten Indikatoren ebenfalls nicht zutreffen, muss auch unabhängig von den nach Art. 433 CRR zu
prüfenden Kriterien keine häufigere Offenlegung erwogen werden.
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2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
Risikostrategie und -management
Zu den Kernfunktionen der Sparkasse gehört die bewusste Übernahme und aktive Steuerung von
Risiken mit dem Ziel, einen positiven Jahresüberschuss zu erwirtschaften und damit das Eigenkapital
zu stärken. Daher ist die Geschäfts- und Risikopolitik der Kreissparkasse Bautzen in einer vom Vorstand verabschiedeten Geschäfts- und Risikostrategie dokumentiert. Diese stellt eine einheitliche
Richtlinie für den Umgang mit Risiken dar und wird gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) jährlich überprüft.
Der Gesamtvorstand der Sparkasse ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und die Weiterentwicklung des Risikomanagements verantwortlich.
Im Rahmen des vierteljährlichen Risikoberichts werden der Vorstand und der Verwaltungsrat über die
Risikotragfähigkeit, die wesentlichen Risiken und die Umsetzung der Vorgaben der Geschäfts- und
Risikostrategie informiert.
Für alle risikorelevanten Geschäfte ist bis zur Ebene des Vorstandes eine funktionale Trennung zwischen Markt und Marktfolge festgelegt. Damit wird der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in den MaRisk geforderten Funktionstrennung Rechnung getragen.
Im Risikocontrolling werden unabhängig von den Marktbereichen die Methoden und Instrumente zur
Messung, Überwachung und Steuerung der Risiken ausgewählt und eingesetzt. Der Bereich Unternehmenssteuerung der Sparkasse ist für das Risikocontrolling zuständig. Ihm obliegt die Methodenkompetenz zur Ausgestaltung der in der Sparkasse eingesetzten Verfahren für die Erkennung, die
Messung und Beurteilung, das Reporting, die Steuerung und Kontrolle der Risiken.
Die Kreissparkasse Bautzen definiert als Risiko die Gefahr eines Verlustes, unabhängig davon, ob der
eingetretene Verlust erwartet wurde oder nicht. Dabei wird nicht von einem Risiko gesprochen, wenn
der potenzielle Ergebniswert zwar positiv ist, jedoch unterhalb des erwarteten Ergebniswertes liegt.
Für das Zinsüberschussrisiko gilt diese Risikodefinition jedoch nicht, da hier eine negative Abweichung des tatsächlichen Ergebniswertes von einem erwarteten Ergebniswert direkte Auswirkungen
auf das Risikodeckungspotenzial hat.
Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur wird das Gesamtrisikoprofil der Sparkasse erarbeitet. Dabei
wird geprüft, welche Risiken die Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage wesentlich beeinflussen.
Weiterhin werden die wesentlichen Risikoarten hinsichtlich bestehender Risikokonzentrationen untersucht.
Entsprechend des vorhandenen Risikoprofils der Sparkasse wurden folgende Risiken aufgrund ihrer
Bedeutung, Beherrschbarkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit als wesentliches Risiko eingestuft:
• Marktpreisrisiko
• Adressenausfallrisiko
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• Liquiditätsrisiko sowie
• Operationelles Risiko
Ausgangspunkt für die Risikobetrachtung und -begrenzung der Sparkasse ist die Risikotragfähigkeit
(RTF). Die RTF bezeichnet die Fähigkeit der Sparkasse, die Risiken des Bankgeschäfts durch die vorhandenen Mittel (z.B. bilanzielles Eigenkapital, Vorsorgereserven, operative Gewinne) zu decken.
So wird auf Grundlage des im Rahmen der Risikoinventur ermittelten Gesamtrisikoprofils der Kreissparkasse Bautzen das Risikotragfähigkeitskonzept erstellt, in dem das Risikodeckungspotenzial den
bestehenden Risiken gegenübergestellt wird. Die Berichterstattung über die Limitauslastung erfolgt
in der monatlichen Überprüfung der Risikotragfähigkeit.
Das Risikotragfähigkeitskonzept der Kreissparkasse Bautzen orientiert sich am Going-concernAnsatz, d. h. dass die Mindestkapitalanforderungen der CRR jederzeit eingehalten werden. In Orientierung an das Risikomonitoring des DSGV definiert die Sparkasse als Mindest-Kennziffer (CRR) eine
Quote von 9,20 %. Per 31.12.2014 beträgt die Kennziffer (Gesamtkapitalquote) in der Sparkasse 25,57
%.
Im ersten Schritt erfolgt die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials als Bestandsaufnahme aller
Positionen, die zur Risikoabdeckung geeignet sind. Dabei handelt es sich um Eigenkapitalpositionen,
insbesondere Sicherheitsrücklage und Vorsorgereserven gemäß § 340 g und § 340 f HGB, sowie das
Planergebnis ohne Festlegung zum Einsatz der Bestandteile.
Im Rahmen der Mittelfristigen Unternehmensplanung legt der Vorstand dann ausgehend vom Risikotragfähigkeitspotenzial fest, mit welchem Anteil das vorhandene Risikodeckungspotenzial als Deckungsmasse insgesamt zur Absorption von Risiken im Plan- und Risikoszenario verwendet werden
soll.
Die Kreissparkasse Bautzen nutzt zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit grundsätzlich die Methoden
und Systeme der S-Finanzgruppe. Diese unterliegen innerhalb der Sparkassenorganisation einer
ständigen Überprüfung und Weiterentwicklung. Zusätzlich erfolgen durch die Sparkasse individuelle
Analysen zur Ermittlung von Parametern, wie zum Beispiel der Zinsänderungs- und Spreadrisiken.
Es dürfen insgesamt nur solche Risiken eingegangen werden, die zusammen die Risikodeckungsmasse nicht übersteigen. Die so festgelegte Risikodeckungsmasse wird dann auf die im Rahmen der
Risikotragfähigkeit zu limitierenden Risiken als Einzellimite aufgeteilt.
Steuerungsrelevant sind insbesondere das Plan- und Risiko-Szenario. Ziel ist die Sicherstellung des
Fortbestandes einer geordneten operativen Geschäftstätigkeit, d. h. die jederzeitige Sicherstellung
der aufsichtsrechtlich notwendigen Eigenmittel.
Im Planszenario werden 82,41 % der bereitgestellten Deckungsmasse für das Bewertungsergebnis
Wertpapiere eingesetzt. Der verbleibende Anteil wird für das Bewertungsergebnis Kredit verwendet.
Im Risikoszenario verteilen sich die Limite über alle wesentlichen Risikoarten und die sonstigen Risiken. 81,25 % stehen hier allerdings ebenfalls dem Bewertungsergebnis Wertpapiere zu.
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Weiterhin werden zur Abbildung extremer, jedoch plausibel möglicher historischer und hypothetischer Ereignisse Stresstests durchgeführt. Die zugrunde gelegten Parameter sind in entsprechenden
Arbeitsanweisungen festgelegt und jährlich zu überprüfen. Ziel der Stresstests ist, zu untersuchen,
wie sich derartige Ereignisse auf Kapitalgrößen oder auf einzelne Portfolien auswirken, um frühzeitig
entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Weiterhin werden entsprechend der Anforderungen der aktuellen MaRisk Parameter für die Durchführung inverser Stresstests sowie eines Stresstests „schwerer konjunktureller Abschwung“ festgelegt.
Die Ergebnisse der Stresstests dienen der Sparkasse zur kritischen Auseinandersetzung hinsichtlich
der Auswirkungen auf bestehende Prozesse, sowie der Beurteilung der Angemessenheit der in der
Kreissparkasse Bautzen vorhandenen Risikofrühwarnsysteme, der Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells bzw. der geschäftlichen Ausrichtung.
Im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes wird ein wesentliches Augenmerk auf die Berücksichtigung von mit wesentlichen Risiken verbundenen Risikokonzentrationen gelegt. Daher untersucht die
Kreissparkasse Bautzen in ihrer jährlichen Risikoinventur, inwieweit in den einzelnen Risikoarten Intra- (innerhalb einer Risikoart) bzw. Inter-(zwischen verschiedenen Risikoarten) Risikokonzentrationen vorhanden sind.
Intra-Risikokonzentrationen wurden in den Risikoarten Adressenrisiko und Marktpreisrisiko festgestellt. Diesen wird durch Festlegung von Limiten, Berücksichtigung in der Risikotragfähigkeit, Einbeziehung in Szenarioberechnungen im Rahmen der Stresstests und durch eine regelmäßige Überwachung ausreichend Rechnung getragen.
Inter-Risikokonzentrationen bestehen in der Sparkasse insbesondere zwischen den Risikoarten Zinsüberschussrisiko, Bewertungsergebnis WP-Geschäft und Adressenrisiko Eigengeschäft. Das davon
abgeleitete Stressszenario stellt das Szenario mit der höchsten Risikoausprägung dar. Weitere Interrisikokonzentrationen bestehen zwischen den Risikoarten Zinsüberschussrisiko und Liquiditätsrisiko.
Um die Auswirkungen derartiger Ereignisse auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse zu simulieren,
wurden diese entsprechenden Stresstestszenarien entwickelt. Als Ergebnis dieser Analysen werden
im Rahmen der Risikostrategie Limite festgelegt, die die Risikotoleranzen der Sparkasse unter Berücksichtigung der Risikokonzentrationen im Risikofall darstellen.
Jedes Institut muss gemäß MaRisk AT 4.4.1 über eine Risikocontrolling-Funktion verfügen, die für die
unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken zuständig ist. Die RisikocontrollingFunktion ist in der Kreissparkasse Bautzen aufbauorganisatorisch im Bereich Unternehmenssteuerung angesiedelt und wird vom Leiter des Bereichs ausgeübt.
Zu den Hauptaufgaben der Risikocontrolling-Funktion gehören die Unterstützung der Geschäftsleitung in allen risikopolitischen Fragen, die Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie, die Ausgestaltung eines Systems zur Begrenzung der Risiken, Durchführung der Risikoinventur, die laufende
Überwachung der Risikosituation des Instituts und der Risikotragfähigkeit mit ihren Limiten sowie die
regelmäßige Erstellung der Risikoberichte für die Geschäftsleitung. Die Kompetenzen der Risikocontrolling-Funktion reichen von einem uneingeschränkten Zugangs-, Einsichts- und Auskunftsrecht in
alle Informationen und Daten, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind bis hin zur Teilnahme an
Sitzungen des Vorstandes bzw. Verwaltungsrates in Abhängigkeit des zu besprechenden Themengebietes.
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Die Interne Revision, die unmittelbar an den Vorstand der Sparkasse berichtet, gewährleistet die prozessunabhängige Prüfung der Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagementsystems. Sie
nimmt ihre Aufgaben selbständig und unabhängig wahr. Grundlage der Prüfungshandlungen sind
u.a. die MaRisk sowie die Geschäftsanweisung für die Interne Revision. Sie prüft und beurteilt insbesondere die Angemessenheit und Wirksamkeit der Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollaktivitäten
bzw. -prozesse sowie die Strategien und Prozesse, die der Erfüllung der Anforderungen an das Risikomanagement nach § 25 a KWG dienen. Darüber hinaus prüft und beurteilt sie die vollständige und
zweckmäßige Umsetzung der Strategien und Zielsetzungen des Vorstandes sowie die Funktionsfähigkeit, Wirksamkeit und Angemessenheit des Internen Kontrollsystems.
Marktpreisrisiko
Als Marktpreisrisiko bezeichnet man die Gefahr, aufgrund der Veränderung von Marktparametern, wie
Zinsen oder Wertpapierkursen, finanzielle Verluste zu erleiden. Unter dem Begriff Marktpreisrisiko
werden die Risikoarten Zinsänderungsrisiko, Immobilienrisiko, Kursrisiko, Währungsrisiko, Rohwarenrisiko sowie sonstige Preisrisiken subsummiert.
Das Zinsänderungsrisiko ist nochmals in das Abschreibungsrisiko und das Zinsüberschussrisiko zu
unterteilen. Das Abschreibungsrisiko gibt die Verluste an, die durch Marktpreisschwankungen von
Wertpapieren entstehen. Das Zinsüberschussrisiko wird als negative Abweichung des Zinsüberschusses von einem zuvor erwarteten Wert verstanden.
Das Immobilienrisiko wird als der dauerhafte Rückgang des Marktpreises eigener oder im Fonds gehaltener Immobilien zwischen dem Erwerbszeitpunkt und dem Veräußerungszeitpunkt definiert. Das
Kursrisiko ergibt sich aus möglichen Änderungen des gesamten Aktienmarktes und in Fondsbeständen.
Die weiteren Marktpreisrisiken sind für die Kreissparkasse Bautzen von untergeordneter Bedeutung.
Zur Steuerung des Abschreibungsrisikos im Plan- und Risikoszenario erfolgt, ausgehend von der bereitgestellten Risikodeckungsmasse, eine Ableitung von Portfoliolimiten für verschiedene Assetklassen. Zur Quantifizierung werden Verlustrisiken aus aktuellen Marktpreisen (handelsrechtliche Betrachtung) ermittelt und den entsprechenden Limiten gegenübergestellt. Per 31.12.2014 betrug die
Limitauslastung des handelsrechtlichen Verlustrisikos für das Gesamtportfolio 20,69 %.
Im Risikoszenario erfolgt eine quartalsweise Überwachung anhand des Gesamtlimits für das Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft. Dabei erfolgt eine integrierte Berücksichtigung von Zinsänderungs- und Spreadrisiken sowie Kursrisiken für Aktien- und sonstige Fondsbestände (inkl. Immobilienfonds). Den Simulationen im Risikoszenario liegen ein Konfidenzniveau von 95,00% und eine Haltedauer von 250 Kalendertagen zu Grunde.
Im Rahmen der vierteljährlich durchzuführenden Stresstests erfolgt die Untersuchung extremer, aber
plausibel möglicher hypothetischer und historischer Ereignisse, um deren Auswirkungen auf die
Wertpapierbewertung und damit auf die Kapitalgrößen der Sparkasse zu quantifizieren und ggf. Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können.
Aus den durchgeführten Simulationen der verschiedenen Szenarien wird deutlich, dass das Marktpreisrisiko aufgrund der Größe des Depot A (rund 68,00% der DBS) weiterhin deutlicher Risikotreiber
in der Kreissparkasse Bautzen ist. Dennoch ist das Eingehen von Marktpreisrisiken für den Erfolg der
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Sparkasse sehr bedeutend. Seinem Management und Controlling wird daher entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet.
Neben der isolierten Steuerung der Eigenanlagen ist für den Geschäftserfolg der Sparkasse die Strukturierung der zinsreagiblen Aktiva und Passiva insgesamt im Rahmen des Zinsüberschussrisikos von
Bedeutung. Die aggregierte Betrachtung von Marktpreis- und Zinsüberschussrisiken wird durch eine
integrierte Zinsbuchsteuerung sichergestellt. Dabei stellt die periodische Steuerung die Grundlage
aller geschäftspolitischen Entscheidungen dar.
Ein quartalsweises Reporting gewährleistet die laufende Überwachung des periodischen Zinsänderungsrisikos. Daneben erfolgt eine monatliche Überwachung der Einhaltung des Zinsrisikokoeffizienten sowie des BaFin-Prüfkriteriums gemäß Rundschreiben der BaFin. Dazu werden die Barwertänderungen unter dem von der BaFin aktuell definierten Zinsschock überwacht. Die höchste Auslastung
für den Zinsschock von +200 Basispunkten wurde per 31.07.2014 mit -25,41 % ermittelt. Damit lag
sie, ebenso wie in den Monaten Juni, August und September 2014, über der von der BaFin vorgegebenen anzeigepflichtigen Barwertänderung von -20,00 % der Eigenmittel. Dies wurde jeweils im Rahmen der quartalsweisen FinaV-Meldung der Bundesbank angezeigt.
Das Prüfkriterium der BaFin, d.h. mindestens 95,00 % der Eigenmittel nach § 10 Abs. 2 KWG sollen
ausreichen, um sowohl Barwertminderungen infolge des vorgegebenen Zinsschocks als auch die Eigenmittelanforderungen nach SolvV zu decken, wurde hingegen jederzeit eingehalten.
Zur generellen Berechnung des Zinsänderungsrisikos (Zinsüberschussrisiko und Marktpreisrisiko)
werden unterschiedliche Szenarioanalysen durchgeführt. In deren Rahmen sind verschiedene Standardszenarien entsprechend der Szenarien der Risikotragfähigkeit definiert. Sie dienen der operativen Steuerung der Risiken der Zinsbuchpositionen. Die Ergebnisse der Szenarioanalyse für das Zinsüberschussrisiko nehmen entsprechend der für die Risikotragfähigkeit definierten Szenarien Einzug
in die Risikotragfähigkeitsberechnung und -limitierung. Daneben erfolgt die Ermittlung des Bewertungsrisikos aus diesen Szenarien für das Depot A. Für die im Depot A enthaltenen Positionen, die
nicht dem Zinsbuch zuzuordnen sind, werden dafür geeignete Annahmen getroffen.
Die Zinsszenarien simulieren bei veränderten Zinsen die Abweichungen zur aktuellen Prognose (PlanSzenario) und deren Auswirkungen auf den geplanten Zinsüberschuss sowie das Bewertungsergebnis
des verzinslichen Wertpapiergeschäfts.
Bei den Szenarien, bei denen das reine Zinsänderungsrisiko simuliert wird, stellt das Szenario max
PPP im Zinsüberschuss das größte Zinsänderungsrisiko für die Kreissparkasse Bautzen dar, obwohl
die negative Schwankungsbreite über alle Szenarien moderat einzustufen ist. Aus der Simulation des
Zinsüberschussrisikos über den Bilanzstichtag hinaus auf den 31.12. des Folgejahres wird jedoch
deutlich, dass für den Planungszeitraum das höhere Zinsüberschussrisiko bei sinkenden Zinsen liegt.
Dies ist hauptsächlich mit der bestehenden Bilanz- und Fälligkeitsstruktur der Sparkasse zu begründen, die in der Planperiode hohe Fälligkeiten im Eigengeschäft aufweist, die dann zu entsprechend
niedrigen Zinsen wieder angelegt werden müssen. Dagegen werden auf der Passivseite sehr hohe
variable Einlagenbestände ausgewiesen, bei deren Verzinsung es sich größtenteils bereits um Mindestverzinsungen handelt und nur begrenzt weiterer Spielraum für Zinsanpassungen besteht.
Auch im Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft besteht weiterhin ein deutliches Zinsänderungsrisiko. Die größten Bewertungserfordernisse sind hier im Risikoszenario sowie im Szenario max PPP zu
verzeichnen.
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Insgesamt stellt das DSGV-Grenzzinsszenario max PPP per 31.12.2014, bei dem eine hohe Zinssteigerung in allen Laufzeitbändern simuliert wird, im Zinsüberschuss und im Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft in Summe das größte Zinsänderungsrisiko in der Kreissparkasse Bautzen dar. Szenarien
steigender Zinsen bedeuten demnach derzeit, aufgrund der hohen Bewertungserfordernisse im Depot A, ein wesentlich höheres Risiko für die Sparkasse, als Szenarien sinkender oder gleichbleibender
Zinsen.
Dem Vorstand und dem Verwaltungsrat wird über die Risikosituation der Marktpreisrisiken im Rahmen des regelmäßig erstellten Quartalsrisikoberichtes gemäß MaRisk durch das Risikocontrolling der
Sparkasse ordnungsgemäß Bericht erstattet. Des Weiteren wird die Geschäftsleitung über die Auslastung der Limite täglich mit dem Tagesreport-Handelsgeschäfte, monatlich über die Auslastung der
Risikotragfähigkeit und anlassbezogen mittels Ad-hoc-Berichterstattung informiert.
Im Geschäftsjahr 2014 kam es per 28.02.2014 zu einer Limitüberschreitung im Risikoszenario für das
Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft. Die Auslastung betrug zum Stichtag 104,50 %, bei einem
zur Verfügung stehenden Limit von 61,0 Mio. EUR.
Mit Blick auf das neue Geschäftsjahr 2015 hat die Sparkasse im Risikoszenario für das Bewertungsergebnis Wertpapiere 57,0 Mio. EUR bzw. 81,30 % der eingesetzten Risikodeckungsmasse und beim
Zinsüberschussrisiko 1,5 Mio. EUR bzw. 2,10 % der eingesetzten Risikodeckungsmasse zur Verfügung
gestellt.
Adressenausfallrisiko
Das Adressenausfallrisiko ist das Risiko, dass eine natürliche oder juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft, gegenüber der das Institut einen bedingten oder unbedingten Anspruch
hat, nicht oder nicht fristgerecht leistet oder das Institut gegenüber einer Person oder Personenhandelsgesellschaft aufgrund der Nichtleistung eines Dritten zu leisten verpflichtet ist, sowie das finanzielle Risiko des Instituts in Bezug auf Beteiligungen.
Es umfasst neben den Kreditrisiken im klassischen Kundenkreditgeschäft auch das Emittenten- und
Kontrahentenrisiko sowie das Beteiligungsrisiko und das Länderrisiko. Das Länderrisiko wird als
Summe aller Risiken verstanden, die mit der Gewährung grenzüberschreitender Kapitaldienstleistungen entstehen.
Auf Basis der Risikotragfähigkeit und dem zur Verfügung stehenden Risikodeckungspotenzial werden
durch die Sparkasse jeweils ein Limit für Plan- und Risikoszenario für das Bewertungsergebnis Kreditgeschäft und jeweils ein Limit im Risikoszenario für das Adressenrisiko Eigengeschäft und für
sonstige Risiken, worunter das Beteiligungsrisiko fällt, bereitgestellt.
Die Limite wurden im Plan- und Risikoszenario sowohl bei den Adressenrisiken im Kundenkreditgeschäft als auch bei den Eigengeschäften und den Beteiligungen zu jedem Stichtag eingehalten. Für
das neue Geschäftsjahr stellt die Sparkasse im Risikoszenario für das Bewertungsergebnis Kreditgeschäft 7,0 Mio. EUR bzw. 10,00 % der eingesetzten Risikodeckungsmasse zur Verfügung. Für die Adressenausfallrisiken der Eigenanlagen stehen 3,5 Mio. EUR und für die sonstigen Risiken 0,03 Mio.
EUR Limit bereit.
Das Kundenkreditportfolio umfasst zum Stichtag 31.12.2014 ein Volumen von 577,4 Mio. EUR. Die
aktuelle Risikostruktur wird durch die Sparkasse als zufriedenstellend eingeschätzt. 93,80 % des Vo- Finanzgruppe
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lumens werden mit Risikoklassen bis 10 bewertet. Zur Erreichung geschäftspolitischer Ziele konzentriert sich die Kreissparkasse Bautzen auch weiterhin auf den Ausbau der Geschäftsbeziehungen
mit Kunden sehr guter und guter Bonität. Ausweitungen bei Engagements schwächerer Bonitäten
erfolgen nur in eng begrenztem Umfang und unterliegen daher der Limitierung.
Das Kundenklientel der Sparkasse kann grundsätzlich in Privatkunden (228,7 Mio. EUR), Unternehmen und Selbständige (266,5 Mio. EUR) und öffentliche Haushalte (incl. Eigenbetriebe) (82,2 Mio.
EUR) getrennt werden. Diese ordnen sich entsprechend in definierte Größenklassen ein. 25,76% des
Kreditvolumens fällt in die Größenklassen über 1,5 Mio. EUR. 61,06% ordnen sich hingegen unter der
definierten Risikorelevanzgrenze von 0,5 Mio. EUR ein.
Zur Kreditrisikosteuerung zählt auch die Hereinnahme von Sicherheiten und Garantien. Das Sicherheitenvolumen im Kundenkreditgeschäft, beläuft sich per 31.12.2014 auf 303,4 Mio. EUR. Die am häufigsten herangezogene Besicherungsart sind die Grundschulden. Die Sicherheitenstruktur der Kreissparkasse Bautzen wird als üblich für Sparkassen eingeschätzt. Ein erhöhtes Risiko wird daraus nicht
abgeleitet.
Aufgrund der Einstufung der Adressenausfallrisiken als wesentliches Risiko der Sparkasse sowie unter Beachtung regionaler Marktverhältnisse und der bereits bestehenden Risiken des Kreditportfolios
wurde ein risikobegrenzendes Limitsystem für das Kundenkreditgeschäft in der Geschäfts- und Risikostrategie definiert. Die Begrenzung des Neugeschäfts erfolgt sowohl auf Kreditnehmer- als auch
auf Portfolioebene hinsichtlich Art des Kreditnehmers, Branche, bestehende Sicherheiten, Risikoeinstufung und Größenklasse. Die Auslastung der Limite wird durch das Risikocontrolling monatlich
überwacht.
Die Kreissparkasse Bautzen nutzt zur Beurteilung der Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft die Risikoklassifizierungsverfahren der Sparkassen-Finanzgruppe, die zentral durch die Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH entwickelt werden.
Durch die laufende Identifizierung von qualitativen und quantitativen Risikoindikatoren einzelner
Kreditnehmer verfügen wir über ein Risikofrüherkennungssystem. Risikokonzentrationen aufgrund
von Größenklassen der Engagements im Kundengeschäft wurden identifiziert und analysiert. Aufgrund der überwiegend sehr guten bis guten Bonitäten sind aber auch hieraus keine besonderen
risikoerhöhenden Auffälligkeiten im Vergleich zum Vorjahr erkennbar.
Die Ermittlung des Adressenausfallrisikos erfolgt mit dem GuV-Kreditrisikomodell. Dabei wird im
Rahmen einer Portfoliosimulation unter Beachtung der Ausfallwahrscheinlichkeiten je Risikoklasse
und der aktuellen Verwertungs- und Einbringungsquoten das bestehende Ausfallgefährdungspotenzial berechnet.
Akuten Ausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft wird durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Festsetzung der Einzelwertberichtigung erfolgt auf Basis der
Beurteilung des Adressenausfallrisikos des einzelnen Kreditnehmers unter Berücksichtigung der
Werthaltigkeit der vorhandenen Sicherheiten.
Neben den Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft wird das Adressenausfallrisiko im Handelsgeschäft im Rahmen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement gesondert überwacht
und gesteuert. Das Adressenausfallrisiko im Eigenhandelsgeschäft beschreibt den wirtschaftlichen
Verlust, der sich aus dem möglichen Ausfall des Emittenten oder Kontrahenten ergeben kann. Grundlage für die Steuerung ist die Festlegung eines risiko- und volumenorientierten Limitsystems unter
Beachtung der Risikotragfähigkeit.
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Kreissparkasse Bautzen
Das Volumen der Eigenanlagen im Depot A beläuft sich per 31.12.2014 incl. Tages- und Termingeldern, Schuldscheindarlehen sowie laufende Konten auf 1.137,4 Mio. EUR.
Als Anlageschwerpunkt bei den Eigenanlagen der Sparkasse kann Deutschland bezeichnet werden.
Die Schwerpunkte bei ausländischen Wertpapieren liegen bei österreichischen Staats- und Länderanleihen sowie Pfandbriefen, dänischen Pfandbriefen und Engagements in Staatsanleihen der sogenannten PIIGS-Staaten (hauptsächlich Portugal, Italien und Spanien). Das ausländische Wertpapiervermögen der Sparkasse mit einem Anteil von 27,10 % am gesamten Bestand der Eigenanlagen.
Die Bonitätsstruktur des Depot A-Portfolios einschließlich der Forderungen an Kreditinstitute ist sehr
zufrieden stellend. Zum Stichtag 31.12.2014 sind 58,00 % des Portfolios mit Rating 1 und 2, 40,10 %
mit Rating 3-6 und 1,90 % mit Rating 7-10 bewertet und damit größtenteils dem Investment Grade
mit einer maximalen Ausfallwahrscheinlichkeit von 4,00 % zugeordnet.
Die Investitionen im Bereich der Eigenanlagen befinden sich mit 61,04 % im Bankensektor und mit
14,85 % bei öffentlichen Emittenten. Der verbleibende Anteil entfällt auf die im Eigenbestand befindlichen Fonds. Aufgrund der im Depot A befindlichen Adressen und Wertpapierarten, welche hauptsächlich aus gedeckten Pfandbriefen und IHS der Landesbanken bestehen, wird das Risiko innerhalb
jeder Branche gestreut. Alle Kreditnehmer sind innerhalb ihrer Gruppe verbundener Kunde in der
Größenklasse über 5,0 Mio. Euro. Dies wird als typisch für das Depot A Geschäft angesehen. Im Depot
A muss zwischen gedeckten und ungedeckten Papieren und Forderungen unterschieden werden.
Etwa die Hälfte des Portfolios an fest- und variabel verzinslichen Wertpapieren ist ungedeckt, davon
gehören allerdings 73,68 % dem Haftungsverbund an und sind nicht nachrangig.
Zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken bei Handelsgeschäften bestehen ratingbasierte Volumenslimite auf Basis der Einzelkreditnehmer oder Gruppen verbundener Kunden. Die Risiken werden
durch die sorgfältige Auswahl unserer Vertragspartner im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung
begrenzt. Die Auslastung der Limite wird durch das Risikocontrolling täglich überwacht. Die Geschäftsleitung wird über das Ergebnis informiert. Die eingesetzten Instrumente versetzten das Risikocontrolling in die Lage, die Adressenausfallrisiken zu steuern. Das Adressenrisiko Eigengeschäfte
wird als beherrschbar eingeschätzt.
Die Kreisparkasse Bautzen hält sowohl unmittelbare als auch mittelbare Beteiligungen in überschaubarem Umfang. Dabei handelt es sich größtenteils um Engagements innerhalb der SparkassenFinanzgruppe. Das Adressenausfallrisiko wird im Rahmen des Quartalsrisikoberichts überwacht und
ist vertretbar.
Das Länderrisiko ist das Bonitätsrisiko eines Staates. Stellt der betreffende Staat ein politisches oder
wirtschaftliches Risiko dar, so kann dies negative Auswirkungen auf alle in diesem Staat ansässigen
Partner haben. Die Länderinvestitionen außerhalb Deutschlands, die auf 17,96 % des gesamten Kreditportfolios entfallen, unterliegen der regelmäßigen Überwachung durch die Sparkasse. Als Größentreiber stellen sich Österreich, Dänemark und Italien dar. Der größte Teil der Länderrisiken resultiert
aus Staats- und Länderanleihen sowie Pfandbriefen. Das Engagement in den sogenannten PIIGSStaaten (Portugal, Irland, Italien, Griechenland und Spanien) beträgt zum Stichtag 31.12.2014 insgesamt 76,1 Mio. EUR. Das Länderrisiko wird durch ein Limit begrenzt und quartalsweise überwacht.
Dem Vorstand und dem Verwaltungsrat wurde über die Risikosituation der Adressenausfallrisiken im
Rahmen des regelmäßig erstellten Quartalsrisikoberichtes gemäß MaRisk durch das Risikocontrolling
der Sparkasse in 2014 ordnungsgemäß Bericht erstattet. Des Weiteren wird die Geschäftsleitung mo-
- Finanzgruppe
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s
Kreissparkasse Bautzen
natlich über die Auslastung der Risikotragfähigkeit und anlassbezogen mittels
Berichterstattung informiert.
Ad-hoc-
In 2014 wurden im Kundenkreditgeschäft 13 Einzellimitverstöße durch den Gesamtvorstand bewilligt.
Die Volumenslimite für Emittenten und Kontrahenten wurden eingehalten. Die Portfoliolimite im Kundenkredit- sowie im Eigenhandelsgeschäft wurden zu jedem Quartalsstichtag ebenfalls eingehalten.
Liquiditätsrisiken
Das Liquiditätsrisiko beinhaltet die aktuelle und zukünftige Gefahr, dass das Institut zahlungsunfähig
(illiquide) wird, also seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Liquiditätsrisiken
ergeben sich aufgrund mangelnder Synchronitäten zwischen Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen, die
v. a. durch die Fristentransformation sowie Unsicherheiten bei den erwarteten Zahlungsströmen begründet sind. Das Liquiditätsrisiko kann als Refinanzierungsrisiko, Terminrisiko, Abrufrisiko sowie als
Marktliquiditätsrisiko ausgeprägt sein.
Ziel der Kreissparkasse Bautzen ist es, Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen zu können. Um dem
Liquiditätsrisiko angemessen Rechnung zu tragen und die Zahlungsfähigkeit sicher zu stellen, bedient sich die Kreissparkasse Bautzen des strategischen und operativen Liquiditätsmanagements.
Für die Risikoüberwachung ist die Abteilung Unternehmenssteuerung zuständig. Im Bereich der operativen Liquiditätssteuerung wird monatlich die Liquiditätskennziffer ermittelt, welche gem. § 2 Liquiditätsverordnung (LiqV) größer als eins sein muss. Die Kennziffer gibt Auskunft über das Verhältnis
der Zahlungsmittel gegenüber den Zahlungsverpflichtungen für einen Zeithorizont von täglich fällig
bis 1 Monat und beträgt 7,57 per 31.12.2014.
Abgeleitet von der geplanten Bilanzstruktur und der implementierten Steuerungsinstrumente ist
mittelfristig eine Erhöhung des Liquiditätsrisikos nicht vorgesehen.
Im Geschäftsjahr 2014 wurde das festgelegte Limit im Risikoszenario i.H.v. 1,0 Mio. EUR jederzeit eingehalten. Es stehen ausreichend liquide Wertpapiere zur Verfügung, um den Liquiditätsbedarf im
Stresstest zu decken.
Dem Vorstand und dem Verwaltungsrat wurde über die Risikosituation der Liquiditätsrisiken im Rahmen des regelmäßig erstellten Quartalsrisikoberichtes gemäß MaRisk durch das Risikocontrolling der
Sparkasse ordnungsgemäß Bericht erstattet. Des Weiteren wird die Geschäftsleitung monatlich über
die Auslastung der Risikotragfähigkeit informiert.
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken beinhalten die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder
des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer
Einflüsse auftreten. Den Risiken wird durch die Installation eines angemessenen Managementprozesses, welcher alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit operationellen Risiken beinhaltet,
Rechnung getragen.
Es besteht eine einheitliche Schadenfall-Datenbank für das Gesamthaus, in welcher die Schäden resultierend aus operationellen Risiken erfasst und kategorisiert werden. Das Reporting der aus operationellen Risiken resultierenden Schadenfälle erfolgt vierteljährlich im Rahmen des Quartalsrisikobe-
- Finanzgruppe
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Kreissparkasse Bautzen
richtes bzw. bei bedeutenden Schadenfällen ab einer Brutto-Schadensumme ab 50 TEUR unverzüglich
per Ad-hoc-Mitteilung. Insgesamt wurden 10 Schäden mit einer Brutto-Schadensumme von über 1000
EUR verzeichnet. Vier davon führten zu einem Nettoschaden von insgesamt 9.921 EUR für das Jahr
2014. Ein bedeutender Schadensfall ist nicht eingetreten.
Durch den Aufbau einer Historie über die eingetretenen Schadenfälle in jeder einzelnen Risikokategorie werden Risikopotenziale und -schwerpunkte sowie die Auswirkungen des Schadens ersichtlich.
Des Weiteren werden Erkenntnisse über Effizienz und Funktionsfähigkeit von Gegensteuerungsmaßnahmen, als auch über den sich ergebenden Handlungsbedarf zur Verminderung bzw.
Verhinderung von Schadenfällen aus operationellen Risiken gewonnen. Die Steuerung von Risiken
erfolgt u. a. über eingerichtete Kontrollverfahren, permanente Anpassung der Ablauf- und Aufbauorganisation und deren Abgleich mit gesetzlichen Regelungen und betrieblichen Gegebenheiten, Versicherungen, Vorsorgemaßnahmen und Notfallplänen sowie Mitarbeiterförderung und -entwicklung
im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes.
Eine integrierte Notfallplanung ermöglicht nach Eintritt eines Notfalls das Weiterexistieren der wichtigsten Geschäftsprozesse und somit das Überleben des Unternehmens. Daneben steht die Vermeidung von Risiken im Vordergrund, zum Beispiel durch IT-Sicherheitskonzepte, Prozessanpassungen,
Vertragsgestaltungen und den Abschluss von Versicherungen.
Weitere wesentliche Auslagerungen sind nicht vorgesehen. Gleichwohl wird die Option offen gehalten, dass bei erwiesenem betriebswirtschaftlichem Nutzen oder bei fachlicher Notwendigkeit eine
Auslagerung sinnvoll sein kann.
Dem Vorstand und dem Verwaltungsrat wurde im Geschäftsjahr 2014 über die Risikosituation hinsichtlich der Operationellen Risiken im Rahmen des regelmäßig erstellten Quartalsrisikoberichtes
gemäß MaRisk durch das Risikocontrolling der Sparkasse ordnungsgemäß Bericht erstattet. Des Weiteren wird die Geschäftsleitung monatlich über die Auslastung der Limite im Rahmen der Risikotragfähigkeit informiert. Im Geschäftsjahr 2014 wurde das festgelegte Limit im Risikoszenario in Höhe von
0,15 Mio. EUR jederzeit eingehalten.
Zusammenfassung der Risikolage
Die eingegangenen Risiken halten wir aufgrund unserer Risiko- und Ertragseinschätzungen für vertretbar. Wie in der Vergangenheit sehen wir die künftigen Risiken vor allem in den Bereichen der
Marktpreis- und Adressenausfallrisiken.
Sowohl im Plan- als auch im Risikoszenario wurden die Gesamtlimite im Jahresverlauf zu jeder Zeit
eingehalten.
Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können die Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert werden. Insgesamt schätzen wir unsere Risikolage, insbesondere vor dem Hintergrund der gegebenen Risikotragfähigkeit, als vertretbar ein. Bei realistischen Szenarien ist das Risiko
in jedem Fall durch die Ertragskraft der Sparkasse abgesichert. Durch vorhandene Reserven und
Rücklagen können die kumulierten negativen Auswirkungen bei Eintritt des Risikoszenarios vollständig abgefedert werden. Risiken, die in absehbarer Zukunft bestandsgefährdende Auswirkungen auf
die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben werden, sind nicht erkennbar.
- Finanzgruppe
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Kreissparkasse Bautzen
Die Kreissparkasse Bautzen verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit angemessenes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken gemäß § 25a KWG.
Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
Die Kundeneinlagen sind die Hauptrefinanzierungsquelle der Kreissparkasse Bautzen. Diese Gelder
werden in Vermögenswerte investiert, um damit die betriebswirtschaftlich notwendigen Margen zu
erwirtschaften. Werden die kurzfristigen Mittel zusammengelegt und wieder langfristig zu höheren
Zinsen investiert, verbessern sich die Gewinne aufgrund der dadurch erreichten Fristentransformation.
Die Kreissparkasse Bautzen legt ihre Mittel bei Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Haushalten und anderen Kreditinstituten an. Um das Anlagerisiko zu begrenzen oder um Vorteile aus
Marktpreisänderungen zu erzielen, können Finanzinstrumente eingesetzt werden. Generell wurden
vom Vorstand eine Risikostrategie, ein Risikotragfähigkeitskonzept sowie ein daraus abgeleitetes,
abgestuftes Limitsystem in Kraft gesetzt.
Die Kreissparkasse Bautzen hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine derivativen Instrumente zur
Steuerung des Risikos eingesetzt.
Die Anforderungen nach Art. 435 (1) CRR sind ebenfalls Gegenstand der Darstellung im Lagebericht
nach § 289 HGB. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Anzahl der Leitungsfunktionen
Anzahl der Aufsichtsfunktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
-----
-----
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
-----
-----
Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)
Da die Kreissparkasse Bautzen kein Institut von erheblicher Bedeutung entsprechend § 25c Abs. 2
Satz 6 und § 25d Abs. 3 Satz 7 KWG ist, gelten für die Wahrnehmung der Mandate keine Beschränkungen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Aus
diesem Grund erfolgt keine Angabe.
Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben
b) und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben
den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im
- Finanzgruppe
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s
Kreissparkasse Bautzen
Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe - in der Satzung sowie in der Geschäftsanweisung/Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten.
Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei
den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet.
Eine Findungskommission, bei Bedarf der regionale Sparkassenverband oder externe Beratungsunternehmen unterstützen den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die
Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit
sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß
theoretische (Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung, Hochschulausbildung u. ä.) und praktische
(z.B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung bei der Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie mehrjährige Leitungserfahrung vorhanden
sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit
von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige
Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Landkreis Bautzen als Träger der Kreisparkasse Bautzen entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen
Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe und des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Landrat des Landkreises Bautzen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben nach persönlichem Bedarf Qualifizierungsprogramme und/oder
Schulungen an der Ostdeutschen Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für
die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts
zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen
Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden im Anhang zum Jahresabschluss der Kreissparkasse
Bautzen veröffentlicht.
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im
Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 offengelegt.
- Finanzgruppe
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Kreissparkasse Bautzen
3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung
(EU) Nr. 1423/2013)
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den
relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Handelsbilanz zum 31.12.2014
Passivposition
Überleitung
Bilanzwert
Eigenmittel zum Meldestichtag
31.12.2014
Hartes Kernka-
Zusätzli-
Ergänzungs-
pital
ches
kapital
Kernkapital
Euro
9.
Nachrangige Verbindlich-
Euro
Euro
Euro
Euro
2.687.239,12
-2.571.084,67
-
-
148.397,41
Genussrechtskapital
-
-
-
-
-
Fonds für allgemeine
100.000.000,00
-13.600.000,00
86.400.000,00
-
-
a) gezeichnetes Kapital
-
-
-
-
-
b) Kapitalrücklage
-
-
-
-
-
59.750.664,89
-547.801,01
59.202.863,88
-
-
-
-
-
-
-
1.017.344,73
-1.017.344,73
-
-
-
-
-
5.000.000,00
-165.086,16
-
-
Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. … CRR)
-88.602,25
-
-46.897,99
Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR)
109.205,57
-
14.655,03
145.458.381,04
-
5.116.154,45
keiten
10.
11.
Bankrisiken
12.
Eigenkapital
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage
cb) andere Rücklagen
d) Bilanzgewinn
Sonstige Überleitungskorrekturen
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. … CRR)
Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR)
Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung
Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2014.
- Finanzgruppe
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Kreissparkasse Bautzen
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die Kreissparkasse Bautzen hat folgendes Ergänzungskapitalinstrument begeben:
• Nachrangiger Sparkassenkapitalbrief
Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Ein Mustervertrag ist als Anlage dem Offenlegungsbericht beigefügt.
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Kreissparkasse Bautzen
k. A.
Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungskapital
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
Nicht anrechenbar
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Stand letzter
Meldestichtag)
2.687.239,12
9
Nennwert des Instruments
2.687.239,12
9a
Ausgabepreis
2.687.239,12
9b
Tilgungspreis
2.687.239,12
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
Solo
Sparkassenkapitalbrief
Passivum - fortgeführter
Einstandswert
05.01 – 23.12.2010
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Mit Verfallstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k. A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k. A.
05.01. -23.12.2015
ja
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Fest
2,33, Referenzindex nicht
einschlägig
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
auf den Betrag)
Zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
- Finanzgruppe
nein
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Kreissparkasse Bautzen
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k. A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k. A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k. A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k. A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k. A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k. A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k. A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k. A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
k. A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
k. A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k. A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k. A.
Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments nachrangiger Sparkassen-Kapitalbrief
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
(Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
31.12.2014
Euro
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND
RÜCKLAGEN
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: Art des Finanzinstruments 1
davon: Art des Finanzinstruments 2
davon: Art des Finanzinstruments 3
2
Einbehaltene Gewinne
- Finanzgruppe
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
k. A. 26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k. A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k. A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k. A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
59.202.863,88 26 (1) (c)
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Kreissparkasse Bautzen
3
3a
4
5
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige
Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
k. A, 26 (1)
86.400.000,00 26 (1) (f)
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
k. A. 486 (2)
k. A.
k. A. 483 (2)
k. A.
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag
in konsolidiertem CET1)
k. A. 84, 479, 480
k. A.
5a
Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischenk. A. 26 (2)
gewinne, abzüglich aller vorhersehbaren
Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen
145.602.863,88
Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
8
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer
Betrag)
In der EU: leeres Feld
k. A.
k. A. 34, 105
-17.720,45 36 (1) (b), 37, 472 (4)
-70.881,80
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
k. A. 36 (1) (c), 38, 472 (5)
k. A.
12
Negative Beträge aus der Berechnung der
erwarteten Verlustbeträge
k. A. 36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
k. A. 32 (1)
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität
bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
k. A. 33 (b)
k. A. 36 (1) (e), 41, 472 (7)
k. A.
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
k. A. 36 (1) (f), 42, 472 (8)
k. A.
k. A. 36 (1) (g), 44, 472 (9)
k. A.
9
10
11
15
16
17
- Finanzgruppe
k. A. 33 (a)
k. A.
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s
Kreissparkasse Bautzen
18
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts
In Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
-33.017,23 36 (1) (h), 43, 45, 46,
49 (2) (3), 79, 472
(10)
-132.068,93
19
Direkte, indirekte und synthetische Positionen
des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
k. A. 36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472 (11)
k. A.
20
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative
jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht
k. A. 36 (1) (k)
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb
des Finanzsektors (negativer Betrag)
k. A. 36 (1) (k) (i), 89 bis
91
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
k. A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1)
(b) 244 (1) (b) 258
k. A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
21
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 %
liegt (negativer Betrag)
k. A. 36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
23
davon: direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
k. A. 36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
24
In der EU: leeres Feld
k. A.
22
25
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
26 Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und
Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 1
- Finanzgruppe
k. A. 48 (1)
k. A. 36 (1) (C), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k. A. 36 (1) (a), 472 (3)
k. A. 36 (1) (I)
k. A.
k. A.
k. A. 467
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s
Kreissparkasse Bautzen
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 2
k. A. 467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 1
k. A. 468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 2
k. A. 468
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
27
28
29
k. A. 481
davon: ...
k. A. 481
davon: ...
k. A.
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
-93.745,16 36 (1) (j)
-144.482,84
-202.950,73
145.458.381,04
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
k. A. 51, 52
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
k. A.
33
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
k. A. 486 (3)
31
k. A.
k. A. 483 (3)
k. A.
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von
Tochterunternehmen begeben worden sind
und von Drittparteien gehalten werden
k. A. 85, 86, 480
35
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k. A. 486 (3)
k. A.
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
k. A.
k. A.
k. A. 52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
k. A.
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals (negativer Betrag)
- Finanzgruppe
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Kreissparkasse Bautzen
38
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
39
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts
In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k. A. 56 (b), 58, 475 (3)
k. A.
k. A. 56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
k. A.
k. A. 56 (d), 59, 79, 475 (4)
k. A.
-93.745,16
-93.745,16 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. materielle Zwischenverluste (netto), Immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
-93.745,16
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des Ergänzungskapitals, direkte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche
usw.
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag in
Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung
erforderliche Abzüge
k. A.
k. A. 477, 477 (3), 477 (4)
(a)
k. A. 467, 468, 481
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k. A. 467
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes
k. A. 468
davon: ...
k. A. 481
- Finanzgruppe
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Kreissparkasse Bautzen
42
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
k. A. 56 (e)
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
k. A.
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
43
k. A.
k. A.
145.458.381,04
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
47
48
49
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente
(einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und
AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k. A. 62, 63
148.397,41 486 (4)
148.397,41
k. A. 483 (4)
k. A.
k. A. 87, 88, 480
k. A. 486 (4)
50
Kreditrisikoanpassungen
5.000.000,00 62 (c) und (d)
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen
Anpassungen
5.148.397,41
k. A.
148.397,41
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013
bestanden und Übergangsbestimmungen
unterliegen
- Finanzgruppe
k. A. 63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
k. A.
k. A. 66 (b), 68, 477 (3)
k. A.
-9.379,60 66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
-37.518,40
k. A.
-9.379,60
-9.379,60
Seite: 25 von 56
s
Kreissparkasse Bautzen
55
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel
472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k. A. 66 (d), 69, 79, 477 (4)
-22.863,36
-22.863,36 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel
475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
-22.863,36
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
k. A.
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
k. A. 475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
k. A. 467, 468, 481
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k. A. 467
davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
k. A. 468
davon: ...
k. A. 481
57
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
58
Ergänzungskapital (T2)
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge,
die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen,
für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
- Finanzgruppe
k. A.
-32.242,96
-37.518,40
5.116.154,45
150.574.535,49
123.860,60
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s
Kreissparkasse Bautzen
60
davon: ... nicht vom harten Kernkapital in
Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU)
Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile
aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen
Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
davon: ... nicht von Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten
(Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht
wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
k. A. 472, 472 (5), 472 (8)
(b), 472 (10) (b), 472
(11) (b)
davon: ... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
indirekte Positionen in Instrumenten des
eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
123.860,60 477, 477 (2) (b), 477
(2) (c), 477 (4) (b)
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
k. A. 475, 475 (2) (b), 475
(2) (c), 475 (4) (b)
588.779.582,42
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
24,71 92 (2) (a), 465
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
24,71 92 (2) (b), 465
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
25,57 92 (2) (c)
64
65
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte
Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1
Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische
Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer
für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
davon: Kapitalerhaltungspuffer
k. A.
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
k. A.
67
davon: Systemrisikopuffer
k. A.
67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante
Institute (A-SRI)
68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
- Finanzgruppe
k. A. CRD 128, 129, 130
k. A. CRD 131
20,21 CRD 128
Seite: 27 von 56
s
Kreissparkasse Bautzen
69
[in EU-Verordnung nicht relevant]
70
[in EU-Verordnung nicht relevant]
71
[in EU-Verordnung nicht relevant]
Eigenkapitalquoten und -puffer
72
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
14.551.426,16 36 (1) (h), 45, 46, 472
(10), 56 (c), 59, 60,
475 (4), 66 (C), 69,
70, 477 (4),
k. A. 36 (1) (i), 45, 48, 470,
472 (11 )
k. A. 36 (1) (c), 38, 48,
470, 472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
77
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen
basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der
Obergrenze)
5.000.000,00 62
6.245.146,46 62
k. A. 62
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrik. A. 62
sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des auf internen Beurteilungen
basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar
2022)
80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente,
k. A. 484 (3), 486 (2) und
für die die Auslaufregelungen gelten
(5)
81
82
83
84
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
k. A. 484 (3), 486 (2) und
(5)
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für
die die Auslaufregelungen gelten
k. A. 484 (4), 486 (3) und
(5)
- Finanzgruppe
k. A. 484 (4), 486 (3) und
(5)
3.698.573,26 484 (5), 486 (4) und
(5)
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Kreissparkasse Bautzen
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
k. A. 484 (5), 486 (4) und
(5)
Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente
Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.
- Finanzgruppe
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Kreissparkasse Bautzen
4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB wieder.
Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Kreissparkasse Bautzen keine Relevanz.
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
Betrag per 31.12.2014
(Euro)
Kreditrisiko
Standardansatz
Zentralstaaten oder Zentralbanken
0,00
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0,00
Öffentliche Stellen
221.027,15
Multilaterale Entwicklungsbanken
0,00
Internationale Organisationen
0,00
Institute
2.927.635,81
Unternehmen
6.411.557,97
Mengengeschäft
7.878.991,13
Durch Immobilien besicherte Positionen
3.145.907,51
Ausgefallene Positionen
744.152,90
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
0,00
1.178.482,51
Verbriefungspositionen
0,00
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0,00
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
11.308.186,50
Beteiligungspositionen
4.088.816,19
Sonstige Posten
2.064.179,69
Marktrisiko des Handelsbuchs
Standardansatz
0,00
Interner Modellansatz
0,00
Fremdwährungsrisiko
Netto-Fremdwährungsposition
0,00
Abwicklungsrisiko
Abwicklungs- / Lieferrisiko
0,00
Warenpositionsrisiko
Laufzeitbandverfahren
0,00
Vereinfachtes Verfahren
0,00
Erweitertes Laufzeitbandverfahren
0,00
- Finanzgruppe
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Kreissparkasse Bautzen
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
7.133.429,24
Standardansatz
0,00
Fortgeschrittener Messansatz (AMA)
0,00
Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
- Finanzgruppe
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Kreissparkasse Bautzen
5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
5.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR)
Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die
bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der
Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen
Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.924 Mio. Euro setzt sich aus
sämtlichen bilanziellen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen zusammen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach
den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der
Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
2014
Jahresdurchschnittsbetrag
der Risikopositionen
TEUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
63.791
175.083
24.092
Institute
818.524
Unternehmen
115.881
Mengengeschäft
242.062
Durch Immobilien besicherte Positionen
107.543
Ausgefallene Positionen
10.606
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
146.057
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
236.670
Sonstige Posten
Gesamt
44.761
1.985.070
Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
- Finanzgruppe
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Kreissparkasse Bautzen
Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider.
31.12.2014
Deutschland
EWR
Sonstige
TEUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
32.815
57.587
k. A.
176.389
k. A.
k. A.
20.200
k. A.
k. A.
Institute
667.564
40.205
k. A.
Unternehmen
114.881
k. A.
k. A.
Mengengeschäft
232.520
57
252
Durch Immobilien besicherte Positionen
124.589
36
553
9.337
23
194
76.673
70.638
249.380
k. A.
k. A.
50.162
k. A.
k. A.
1.754.510
168.546
999
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Ausgefallene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
Sonstige Posten
Gesamt
k. A.
Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten
- Finanzgruppe
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Kreissparkasse Bautzen
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Banken
Finanzinstitute und öffentlicher Sektor
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
32.376
k. A.
k. A.
k. A.
58.027
Sonstige
TEUR
Organisationen ohne
Erwerbszweck
Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds
31.12.2014
Öffentliche Haushalte
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu.
Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442
Buchstabe e) CRR).
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
176.389
10.075
k. A.
10.126
k. A.
k. A.
Institute
707.769
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
Positionen in Form von gedeckten
Schuldverschreibungen
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
147.310
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
k. A.
249.380
k. A.
k. A.
k. A.
Ausgefallene Positionen
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
Sonstige Posten
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
50.162
897.530
249.380
244.542
k. A.
50.162
Gesamt
Tabelle: Risikopositionen nach Branchen – Finanzinstitute und öffentlicher Sektor
- Finanzgruppe
Seite: 34 von 56
Industrieunternehmen
Baugewerbe
TEUR
Verarbeitendes Gewerbe
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und
Aquakultur
31.12.2014
Sonstige
Kreissparkasse Bautzen
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,
Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden
s
Unternehmen
1.300
13.720
20.882
10.097
k. A.
Davon: KMU
1.292
11.401
17.730
8.667
k. A.
2.182
1.053
22.437
18.479
k. A.
2.182
1.053
22.437
18.479
k. A.
293
352
4.834
4.768
k. A.
293
352
4.834
4.768
k. A.
Ausgefallene Positionen
146
613
3.295
383
k. A.
Sonstige Posten
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
3.921
15.738
51.448
33.727
k. A.
Mengengeschäft
Davon: KMU
Durch Immobilien besicherte Positionen
Davon: KMU
Gesamt
18.300
5.060
3.406
15.527
21.503
2.409
Davon: KMU
2.658
12.982
949
1.426
11.693
16.861
k. A.
412
13.498
2.077
830
6.551
21.538
143.771
412
13.498
2.077
830
6.551
21.538
k. A.
Mengengeschäft
Davon: KMU
- Finanzgruppe
Privatpersonen
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
2.675
Dienstleistungsunternehmen
und Privatpersonen
Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung
Unternehmen
TEUR
Organisationen ohne Erwerbszweck
Grundstücks- und Wohnungswesen
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
31.12.2014
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen
Tabelle: Risikopositionen nach Branchen – Industrieunternehmen
Seite: 35 von 56
Davon: KMU
572
6.537
769
797
17.609
10.313
78.336
572
6.174
769
797
17.433
10.313
k. A.
1
957
238
24
583
1.051
2.263
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
3.660
39.292
8.144
5.057
40.270
54.405
226.779
Ausgefallene Positionen
Sonstige Posten
Gesamt
Privatpersonen
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Durch Immobilien besicherte
Positionen
Grundstücks- und Wohnungswesen
Dienstleistungsunternehmen
und Privatpersonen
Organisationen ohne Erwerbszweck
TEUR
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen
31.12.2014
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Kreissparkasse Bautzen
Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung
s
Tabelle: Risikopositionen nach Branchen – Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten.
31.12.2014
< 1 Jahr
TEUR
1 Jahr
bis 5
Jahre
> 5 Jahre
Unbestimmte
Laufzeit
Zentralstaaten oder Zentralbanken
32.815
31.433
26.154
k. A.
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
42.108
77.094
57.188
k. A.
1.218
379
18.603
k. A.
Multilaterale Entwicklungsbanken
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
Internationale Organisationen
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
336.164
227.209
144.396
k. A.
23.915
10.940
80.025
k. A.
105.746
24.288
102.795
k. A.
Durch Immobilien besicherte Positionen
4.534
8.829
111.816
k. A.
Ausgefallene Positionen
3.462
1.814
4.278
k. A.
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
- Finanzgruppe
Seite: 36 von 56
s
Kreissparkasse Bautzen
31.12.2014
< 1 Jahr
TEUR
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
k. A.
1 Jahr
bis 5
Jahre
k. A.
> 5 Jahre
Unbestimmte
Laufzeit
k. A.
k. A.
k. A.
10.890
85.929
50.491
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
k. A.
15.687
k. A.
233.693
24.941
k. A.
k. A.
25.221
585.793
483.602
595.746
258.914
Sonstige Posten
Gesamt
Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten
5.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR)
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
Eine Forderung gilt als „überfällig“, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander
folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden.
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen.
Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum
Jahresabschluss vom 31. Dezember 2014.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h.
Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt,
wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen
orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen
Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen
Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Si-
- Finanzgruppe
Seite: 37 von 56
s
Kreissparkasse Bautzen
cherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse
nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.
Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit
wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.
Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen
allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach §
340f HGB.
Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt.
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen
Aufwendungen für EWB,
PWB und Rückstellungen
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
TEUR
Bestand EWB
31.12.2014
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 4.964 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 46
TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 293 TEUR. Die Sparkasse verzichtet auf die Aufteilung der PWB, da diese Daten in der internen Steuerung nicht verwendet sowie DV-technisch nicht
nachgehalten werden.
Banken
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
Öffentliche Haushalte
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
3.521
2.184
k. A.
k. A.
126
-70
639
10.721
6.292
k. A.
k. A.
-5.090
-178
1.869
217
103
k. A.
k. A.
20
k. A.
k. A.
Privatpersonen
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei und Aquakultur
- Finanzgruppe
Seite: 38 von 56
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau
und Gewinnung von Steinen
und Erden
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen
Aufwendungen für EWB,
PWB und Rückstellungen
TEUR
Bestand Rückstellungen
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
31.12.2014
Bestand PWB
Kreissparkasse Bautzen
Bestand EWB
s
495
184
k. A.
k. A.
-111
-49
387
4.463
2.401
k. A.
11
-4.481
-9
921
710
518
k. A.
k. A.
33
-4
61
1.552
848
k. A.
k. A.
-101
-8
199
Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung
390
162
k. A.
k. A.
-5
28
k. A.
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
-48
k. A.
27
Grundstücks- und Wohnungswesen
1.648
1.085
k. A.
k. A.
45
-131
k. A.
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
1.246
991
k. A.
k. A.
-442
-5
274
Organisationen ohne Erwerbszweck
326
325
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
Sonstige
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
14.568
8.801
2.415
11
-4.964
-248
2.508
Verarbeitendes Gewerbe
Baugewerbe
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen
Gesamt
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
- Finanzgruppe
Seite: 39 von 56
Deutschland
Bestand Rückstellungen
TEUR
Bestand PWB
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
31.12.2014
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Kreissparkasse Bautzen
Bestand EWB
s
13.961
8.427
k. A.
11
2.487
EWR
285
275
k. A.
k. A.
21
Sonstige
322
99
k. A.
k. A.
k. A.
14.568
8.801
2.415
11
2.508
Gesamt
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Entwicklung der Risikovorsorge
31.12.2014
TEUR
Anfangsbestand
Zuführung
Auflösung
Inanspruchnahme
Wechselkursbedingte
und sonstige Veränderung
Endbestand
Einzelwertberichtigungen
17.054
1.545
6.618
3.180
k. A.
8.801
Rückstellungen
112
11
112
k. A.
k. A.
11
Pauschalwertberichtigungen
2.205
210
k. A.
k. A.
k. A.
2.415
Summe spezifische
Kreditrisikoanpassungen
19.371
1.766
6.730
3.180
k. A.
11.227
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen
(als Ergänzungskapital angerechnete
Vorsorgereserven
nach § 340f HGB)
5.000
5.000
Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge
- Finanzgruppe
Seite: 40 von 56
s
Kreissparkasse Bautzen
6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die
Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung
der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und
Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in
Anspruch genommen werden.
Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen
Standard & Poor´s Rating Services
Moody´s Investors Service
Multilaterale Entwicklungsbanken
k. A.
Internationale Organisationen
k. A.
Institute
Standard & Poor´s Rating Services
Moody´s Investors Service
Unternehmen
Standard & Poor´s Rating Services
Moody´s Investors Service
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Standard & Poor´s Rating Services
Verbriefungspositionen
Standard & Poor´s Rating Services
Moody´s Investors Service
Moody´s Investors Service
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
Standard & Poor´s Rating Services
Moody´s Investors Service
Sonstige Posten
k. A.
Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines
systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR
übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht
vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die
Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt.
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstu-
- Finanzgruppe
Seite: 41 von 56
s
Kreissparkasse Bautzen
fen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung.
Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für
das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten.
31.12.2014
Risikogewicht in %
Positionswerte vor Kreditrisikominderung
Positionswerte nach Kreditrisikominderung
TEUR
TEUR
0
904.737
915.633
10
147.310
147.310
20
13.883
19.278
35
122.668
122.668
50
275.720
275.720
70
k. A.
480
75
148.084
143.905
100
226.551
214.953
150
4.510
3.516
250
k. A.
k. A.
370
k. A.
k. A.
1250
k. A.
k. A.
Kapitalabzug
k. A.
k. A.
Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung
- Finanzgruppe
Seite: 42 von 56
s
Kreissparkasse Bautzen
7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die von der Kreissparkasse Bautzen gehaltenen direkten Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der
Art der Beteiligung in strategische und Funktionsbeteiligungen einteilen.
Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie
der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung
betrieblicher Aufgaben sowie hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital
zu erwirtschaften.
Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund
langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der SparkassenFinanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen
und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund.
Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die
Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet, es sei denn, sie sind nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu
dienen. In diesem Fall werden sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach §
253 Absätze 1 und 4 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich.
Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungspositionen basieren auf der
Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden
der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse
notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen.
31.12.2014
TEUR
Strategische Beteiligungen
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
(Fair Value)
6.923,6
6.923,6
6.923,6
6.923,6
Börsenwert
davon börsengehandelte Positionen
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
Funktionsbeteiligungen
- Finanzgruppe
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s
Kreissparkasse Bautzen
31.12.2014
Buchwert
TEUR
Beizulegender
Zeitwert
(Fair Value)
Börsenwert
davon börsengehandelte Positionen
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
Kapitalbeteiligungen
davon börsengehandelte Positionen
14.632,2
16.252,1
7.193,4
8.000,9
7.438,8
8.251,3
21.555,8
23.175,7
8.000,9
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
Gesamt
8.000,9
Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen
In den aufsichtsrechtlichen Meldungen zum 31.12.2014 wird für die Risikopositionsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von 51.110,2 TEUR ausgewiesen.
Neben den in der Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungspositionen werden in der Risikopositionsklasse Beteiligung auch indirekte Beteiligungspositionen ausgewiesen,
Die indirekten Beteiligungspositionen teilen sich wie folgt auf:
Indirekte Beteiligungspositionen aus Wertpapieren (Aktiva 5)
12.655,2 TEUR
Indirekte Beteiligungspositionen aus Fondsanteilen (Aktiva 6)
10.715,9 TEUR
Indirekte Beteiligungspositionen aus Darlehen (Aktiva 4)
6.183,3 TEUR
Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen:
Gewinne bzw. Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen wurden im Jahr 2014 nicht realisiert. Latente Neubewertungsreserven werden nicht ermittelt.
- Finanzgruppe
Seite: 44 von 56
s
Kreissparkasse Bautzen
8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen.
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch.
Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten
ist in entsprechenden Arbeitsanweisungen und Regelungen verankert.
Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Arbeitsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze des Freistaates Sachsen sowie die Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden
Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor.
Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich des Bereichs Service Center. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von
ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert.
Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit
und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt.
Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse mit Vorstandsbeschluss im Kontext ihrer Geschäfts- und Risikostrategie.
Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als
wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der
Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des Artikels 125 CRR in Verbindung mit Artikel
208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze
des Freistaates Sachsen sowie Empfehlungen des Verbandes zu Grunde gelegt.
Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
- Finanzgruppe
Seite: 45 von 56
s
Kreissparkasse Bautzen
Besicherung mit Sicherheitsleistung (Art. 4 Abs. 58 CRR)
finanzielle Sicherheiten nach Art. 197 i. V. m. Art. 207, 222 CRR
•
•
Bareinlagen bei der Sparkasse
Einlagenzertifikate der Sparkasse
Andere Besicherungen mit Sicherheitsleistung nach Art. 200 i. V. m. Art. 212, 232 CRR
• Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
• an die Sparkasse abgetretene oder verpfändete Lebensversicherungen und Bausparguthaben
Absicherung ohne Sicherheitsleistung (Art. 4 Abs. 59 CRR)
Garantien inkl. Bürgschaften nach Art. 203 i. V. m. Art. 213, 215 CRR
Bei den anerkennungsfähigen Sicherungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Garantien
und Bürgschaften handelt es sich hauptsächlich um inländische öffentliche Haushalte bzw. inländische Kreditinstitute (einschließlich Bürgschaftsbank Sachsen).
Innerhalb der Kreditrisikominderung ist die Sparkasse Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen lediglich mit Gegenparteien innerhalb der Sparkassenorganisation eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken.
Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten
Positionswerten.
31.12.2014
TEUR
Finanzielle Sicherheiten
Unternehmen
Mengengeschäft
Ausgefallene Positionen
Gesamt
Gewährleistungen
und Kreditderivate
2.087
9.354
593
3.586
3
1.216
2.683
14.155
Tabelle: Besicherte Positionswerte
- Finanzgruppe
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s
Kreissparkasse Bautzen
9 Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur
Anwendung.
Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken ergeben sich folgende Eigenmittelanforderungen:
Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken bestehen nicht. Für die
Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351
CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig.
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Kreissparkasse Bautzen
10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Die Ungewissheit über die Änderung der Marktzinsen und dem damit verbundenen Verlust stellt für
Kreditinstitute ein wesentliches Risiko dar. Dieses Risiko wird in der Kreissparkasse Bautzen im Rahmen von GuV -orientierten Szenarioanalysen bestimmt, ist limitiert und wird monatlich überwacht.
Das Zinsänderungsrisiko im Zinsbuch wird im Controlling der Kreissparkasse Bautzen gesteuert und
überwacht.
Der Vorstand wird quartalsweise anhand des Quartalsrisikoberichtes, Teil Zinsbuchsteuerung über
das Zinsänderungsrisiko informiert.
Zur Berechnung des Risikos werden unterschiedliche Szenarioanalysen durchgeführt. Im Rahmen der
Szenarioanalysen sind verschiedene Standardszenarien definiert. Sie dienen der operativen Steuerung der Risiken der Zinsbuchpositionen.
Als Standard-Zinsszenarien für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos wird eine konstante Fortschreibung der aktuellen Zinsstrukturkurve, sowie eine Verschiebung der aktuellen Zinsstrukturkurve
um bestimmte aus der Historie abgeleitete Zinsshifts vorgenommen. Weiterhin werden die Grenzzinsszenarien 95%MMM, maxPPP, maxMMM und maxPPM des DSGV angewandt. Die Ermittlung des
Zinsänderungsrisikos erfolgt für das gesamte Zinsbuch durch Ermittlung der Differenz zwischen dem
aktuell prognostizierten Zinsüberschuss bzw. Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft und dem
Zinsüberschuss bzw. Bewertungsergebnis WP, das mit den Standard-Zinsszenarien berechnet wird.
Gleichzeitig wird dokumentiert, ob das Risiko in einer Zinserhöhung, einer Zinssenkung oder einer
inversen Zinsstrukturkurve besteht.
Zur Abbildung der Zinsveränderungen verwendet die Kreissparkasse Bautzen das Konzept der gleitenden Durchschnitte.
Die Barwertänderungen werden unter den von der BaFin definierten Zinsschock-Szenarien +/- 200
Basispunkte monatlich quantifiziert und überwacht. Außerdem erfolgt Rahmen des Quartalsrisikoberichtes die Überwachung der Einhaltung des BaFin Prüfkriteriums. Der ermittelte Zinsrisikokoeffizient
bei einer Zinssteigerung von 200 Basispunkten bewegte sich im Geschäftsjahr 2014 zwischen -23,70
und -15,57 % der Eigenmittel. Das Prüfkriterium war jederzeit eingehalten.
In bestimmten Bilanzpositionen enthaltene Optionen zur vorzeitigen Rückzahlung werden über intern
ermittelte optionale und statistische Ausübungsquoten und davon abgeleiteten Korrektur-Cashflows
für die betreffenden Positionen berücksichtigt.
Das Verhalten von Anlegern bei unbefristeten Spar- und Sichteinlagen sowie variabel verzinslichen
Krediten wird anhand von Ablauffiktionen abgebildet, die mittels eines Modells gleitender Durchschnitte ermittelt werden.
Die Kreissparkasse Bautzen hat eine periodenorientierte Steuerung des Zinsänderungsrisikos implementiert. Daneben erfolgt zu Informationszwecken eine barwertige Betrachtung ausschließlich zur
Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen und zur Gewinnung weiterführender Erkenntnisse im
Rahmen der Disposition der Eigenanlagen.
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Zinsänderungsrisiken per 31.12.2014
Werte in TEUR
Zinsschock
Parallelverschiebung
+200 bp
-200 bp
Vermögensänderung
-24.970,9
+9.163,3
in % des haftenden
Eigenkapital
-16,58 %
+ 6,09 %
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11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Per 31.12.2014 besteht kein Gegenparteiausfallrisiko gem. Art. 439 CRR.
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12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein.
Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf
dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR.
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13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als
Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können.
Die belasteten Vermögenswerte standen ausschließlich mit Weiterleitungsdarlehen in Verbindung.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar.
Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag nur 42.847 TEUR
belastet. Angaben zur Entwicklung der belasteten Vermögenswerte im Berichtszeitraum sind im
Rahmen dieses Berichts noch nicht möglich, da die Meldung per 31.12.2014 erstmalig erfolgt ist. Der
Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (dies sind zum Beispiel die Sachanlagen),
beträgt 20,2 Prozent.
Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Stichtagswerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten:
31.12.2014
TEUR
Buchwert belasteter Vermögenswerte
Marktwert
belasteter
Vermögenswerte
Buchwert unbelasteter
Vermögenswerte
Marktwert
unbelasteter
Vermögenswerte
Aktieninstrumente
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
Anleihen und Schuldverschreibungen
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
Sonstige Vermögenswerte
42.847
1.523.412
Summe Vermögenswerte
42.847
1.523.412
Tabelle: Bilanzaktiva zu Markt- und Buchwerten
Zum Stichtag 31.12.2014 hat die Kreissparkasse Bautzen keine Wertpapiere als Sicherheit erhalten.
Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen
der Belastung darstellen.
31.12.2014
Zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Wertpapierleihe
TEUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
43.105
Belastete Vermögenswerte, Sicherheiten
und begebene eigene
Schuldverschreibungen
ohne gedeckte Schuldverschreibungen und
ABS
42.847
Tabelle: Zugehörige Verbindlichkeiten
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14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Kreissparkasse Bautzen gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben
zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen.
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15 Anlage: Mustervertrag Sparkassenkapitalbrief
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