s Kreissparkasse Bautzen Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Bautzen Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 - Finanzgruppe Seite: 1 von 56 s Kreissparkasse Bautzen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) 4 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 4 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 5 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 6 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 6 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 16 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 18 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 18 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 19 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 20 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 30 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 32 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 32 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 37 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 41 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 43 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 45 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 47 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 48 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 50 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 51 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 52 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 53 15 Anlage: Mustervertrag Sparkassenkapitalbrief 54 2 3 - Finanzgruppe Seite: 2 von 56 s Kreissparkasse Bautzen Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CRR Capital Requirements Regulation GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute SolvV Solvabilitätsverordnung - Finanzgruppe Seite: 3 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR. • Die Offenlegung der Kreissparkasse Bautzen erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Kreissparkasse Bautzen macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR keinen Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Kreissparkasse Bautzen: • Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) • Art. 441 CRR (Die Kreissparkasse Bautzen ist kein global systemrelevantes Institut.) - Finanzgruppe Seite: 4 von 56 s Kreissparkasse Bautzen • Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) • Art. 451 (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.) • Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) • Art. 454 (Die Kreissparkasse Bautzen verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) • Art. 455 (Die Kreissparkasse Bautzen verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Kreissparkasse Bautzen veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Kreissparkasse Bautzen jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Kreissparkasse Bautzen. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Die Kreissparkasse Bautzen hat nach Art. 433 CRR zu prüfen, ob eine Offenlegung häufiger als einmal im Jahr zu erfolgen hat. Unter Berücksichtigung des risikoarmen Geschäftsmodells sowie des auf die Region beschränkten Geschäftsgebiets betreibt die Sparkasse eine auf Kontinuität setzende Geschäftspolitik, die verbunden ist mit einer stabilen und planbaren Entwicklung der Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage. Aus diesen Gründen wird eine jährliche Offenlegung als ausreichend erachtet und auch auf eine unterjährige teilweise Offenlegung der Angaben nach Art. 437 CRR und Art. 438 c-f CRR verzichtet. Da auf die Kreissparkasse Bautzen die gemäß der EBA-Guideline (EBA/GL/2014/14; Titel V; Tz. 18) genannten Indikatoren ebenfalls nicht zutreffen, muss auch unabhängig von den nach Art. 433 CRR zu prüfenden Kriterien keine häufigere Offenlegung erwogen werden. - Finanzgruppe Seite: 5 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Risikostrategie und -management Zu den Kernfunktionen der Sparkasse gehört die bewusste Übernahme und aktive Steuerung von Risiken mit dem Ziel, einen positiven Jahresüberschuss zu erwirtschaften und damit das Eigenkapital zu stärken. Daher ist die Geschäfts- und Risikopolitik der Kreissparkasse Bautzen in einer vom Vorstand verabschiedeten Geschäfts- und Risikostrategie dokumentiert. Diese stellt eine einheitliche Richtlinie für den Umgang mit Risiken dar und wird gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) jährlich überprüft. Der Gesamtvorstand der Sparkasse ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und die Weiterentwicklung des Risikomanagements verantwortlich. Im Rahmen des vierteljährlichen Risikoberichts werden der Vorstand und der Verwaltungsrat über die Risikotragfähigkeit, die wesentlichen Risiken und die Umsetzung der Vorgaben der Geschäfts- und Risikostrategie informiert. Für alle risikorelevanten Geschäfte ist bis zur Ebene des Vorstandes eine funktionale Trennung zwischen Markt und Marktfolge festgelegt. Damit wird der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in den MaRisk geforderten Funktionstrennung Rechnung getragen. Im Risikocontrolling werden unabhängig von den Marktbereichen die Methoden und Instrumente zur Messung, Überwachung und Steuerung der Risiken ausgewählt und eingesetzt. Der Bereich Unternehmenssteuerung der Sparkasse ist für das Risikocontrolling zuständig. Ihm obliegt die Methodenkompetenz zur Ausgestaltung der in der Sparkasse eingesetzten Verfahren für die Erkennung, die Messung und Beurteilung, das Reporting, die Steuerung und Kontrolle der Risiken. Die Kreissparkasse Bautzen definiert als Risiko die Gefahr eines Verlustes, unabhängig davon, ob der eingetretene Verlust erwartet wurde oder nicht. Dabei wird nicht von einem Risiko gesprochen, wenn der potenzielle Ergebniswert zwar positiv ist, jedoch unterhalb des erwarteten Ergebniswertes liegt. Für das Zinsüberschussrisiko gilt diese Risikodefinition jedoch nicht, da hier eine negative Abweichung des tatsächlichen Ergebniswertes von einem erwarteten Ergebniswert direkte Auswirkungen auf das Risikodeckungspotenzial hat. Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur wird das Gesamtrisikoprofil der Sparkasse erarbeitet. Dabei wird geprüft, welche Risiken die Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage wesentlich beeinflussen. Weiterhin werden die wesentlichen Risikoarten hinsichtlich bestehender Risikokonzentrationen untersucht. Entsprechend des vorhandenen Risikoprofils der Sparkasse wurden folgende Risiken aufgrund ihrer Bedeutung, Beherrschbarkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit als wesentliches Risiko eingestuft: • Marktpreisrisiko • Adressenausfallrisiko - Finanzgruppe Seite: 6 von 56 s Kreissparkasse Bautzen • Liquiditätsrisiko sowie • Operationelles Risiko Ausgangspunkt für die Risikobetrachtung und -begrenzung der Sparkasse ist die Risikotragfähigkeit (RTF). Die RTF bezeichnet die Fähigkeit der Sparkasse, die Risiken des Bankgeschäfts durch die vorhandenen Mittel (z.B. bilanzielles Eigenkapital, Vorsorgereserven, operative Gewinne) zu decken. So wird auf Grundlage des im Rahmen der Risikoinventur ermittelten Gesamtrisikoprofils der Kreissparkasse Bautzen das Risikotragfähigkeitskonzept erstellt, in dem das Risikodeckungspotenzial den bestehenden Risiken gegenübergestellt wird. Die Berichterstattung über die Limitauslastung erfolgt in der monatlichen Überprüfung der Risikotragfähigkeit. Das Risikotragfähigkeitskonzept der Kreissparkasse Bautzen orientiert sich am Going-concernAnsatz, d. h. dass die Mindestkapitalanforderungen der CRR jederzeit eingehalten werden. In Orientierung an das Risikomonitoring des DSGV definiert die Sparkasse als Mindest-Kennziffer (CRR) eine Quote von 9,20 %. Per 31.12.2014 beträgt die Kennziffer (Gesamtkapitalquote) in der Sparkasse 25,57 %. Im ersten Schritt erfolgt die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials als Bestandsaufnahme aller Positionen, die zur Risikoabdeckung geeignet sind. Dabei handelt es sich um Eigenkapitalpositionen, insbesondere Sicherheitsrücklage und Vorsorgereserven gemäß § 340 g und § 340 f HGB, sowie das Planergebnis ohne Festlegung zum Einsatz der Bestandteile. Im Rahmen der Mittelfristigen Unternehmensplanung legt der Vorstand dann ausgehend vom Risikotragfähigkeitspotenzial fest, mit welchem Anteil das vorhandene Risikodeckungspotenzial als Deckungsmasse insgesamt zur Absorption von Risiken im Plan- und Risikoszenario verwendet werden soll. Die Kreissparkasse Bautzen nutzt zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit grundsätzlich die Methoden und Systeme der S-Finanzgruppe. Diese unterliegen innerhalb der Sparkassenorganisation einer ständigen Überprüfung und Weiterentwicklung. Zusätzlich erfolgen durch die Sparkasse individuelle Analysen zur Ermittlung von Parametern, wie zum Beispiel der Zinsänderungs- und Spreadrisiken. Es dürfen insgesamt nur solche Risiken eingegangen werden, die zusammen die Risikodeckungsmasse nicht übersteigen. Die so festgelegte Risikodeckungsmasse wird dann auf die im Rahmen der Risikotragfähigkeit zu limitierenden Risiken als Einzellimite aufgeteilt. Steuerungsrelevant sind insbesondere das Plan- und Risiko-Szenario. Ziel ist die Sicherstellung des Fortbestandes einer geordneten operativen Geschäftstätigkeit, d. h. die jederzeitige Sicherstellung der aufsichtsrechtlich notwendigen Eigenmittel. Im Planszenario werden 82,41 % der bereitgestellten Deckungsmasse für das Bewertungsergebnis Wertpapiere eingesetzt. Der verbleibende Anteil wird für das Bewertungsergebnis Kredit verwendet. Im Risikoszenario verteilen sich die Limite über alle wesentlichen Risikoarten und die sonstigen Risiken. 81,25 % stehen hier allerdings ebenfalls dem Bewertungsergebnis Wertpapiere zu. - Finanzgruppe Seite: 7 von 56 s Kreissparkasse Bautzen Weiterhin werden zur Abbildung extremer, jedoch plausibel möglicher historischer und hypothetischer Ereignisse Stresstests durchgeführt. Die zugrunde gelegten Parameter sind in entsprechenden Arbeitsanweisungen festgelegt und jährlich zu überprüfen. Ziel der Stresstests ist, zu untersuchen, wie sich derartige Ereignisse auf Kapitalgrößen oder auf einzelne Portfolien auswirken, um frühzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Weiterhin werden entsprechend der Anforderungen der aktuellen MaRisk Parameter für die Durchführung inverser Stresstests sowie eines Stresstests „schwerer konjunktureller Abschwung“ festgelegt. Die Ergebnisse der Stresstests dienen der Sparkasse zur kritischen Auseinandersetzung hinsichtlich der Auswirkungen auf bestehende Prozesse, sowie der Beurteilung der Angemessenheit der in der Kreissparkasse Bautzen vorhandenen Risikofrühwarnsysteme, der Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells bzw. der geschäftlichen Ausrichtung. Im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes wird ein wesentliches Augenmerk auf die Berücksichtigung von mit wesentlichen Risiken verbundenen Risikokonzentrationen gelegt. Daher untersucht die Kreissparkasse Bautzen in ihrer jährlichen Risikoinventur, inwieweit in den einzelnen Risikoarten Intra- (innerhalb einer Risikoart) bzw. Inter-(zwischen verschiedenen Risikoarten) Risikokonzentrationen vorhanden sind. Intra-Risikokonzentrationen wurden in den Risikoarten Adressenrisiko und Marktpreisrisiko festgestellt. Diesen wird durch Festlegung von Limiten, Berücksichtigung in der Risikotragfähigkeit, Einbeziehung in Szenarioberechnungen im Rahmen der Stresstests und durch eine regelmäßige Überwachung ausreichend Rechnung getragen. Inter-Risikokonzentrationen bestehen in der Sparkasse insbesondere zwischen den Risikoarten Zinsüberschussrisiko, Bewertungsergebnis WP-Geschäft und Adressenrisiko Eigengeschäft. Das davon abgeleitete Stressszenario stellt das Szenario mit der höchsten Risikoausprägung dar. Weitere Interrisikokonzentrationen bestehen zwischen den Risikoarten Zinsüberschussrisiko und Liquiditätsrisiko. Um die Auswirkungen derartiger Ereignisse auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse zu simulieren, wurden diese entsprechenden Stresstestszenarien entwickelt. Als Ergebnis dieser Analysen werden im Rahmen der Risikostrategie Limite festgelegt, die die Risikotoleranzen der Sparkasse unter Berücksichtigung der Risikokonzentrationen im Risikofall darstellen. Jedes Institut muss gemäß MaRisk AT 4.4.1 über eine Risikocontrolling-Funktion verfügen, die für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken zuständig ist. Die RisikocontrollingFunktion ist in der Kreissparkasse Bautzen aufbauorganisatorisch im Bereich Unternehmenssteuerung angesiedelt und wird vom Leiter des Bereichs ausgeübt. Zu den Hauptaufgaben der Risikocontrolling-Funktion gehören die Unterstützung der Geschäftsleitung in allen risikopolitischen Fragen, die Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie, die Ausgestaltung eines Systems zur Begrenzung der Risiken, Durchführung der Risikoinventur, die laufende Überwachung der Risikosituation des Instituts und der Risikotragfähigkeit mit ihren Limiten sowie die regelmäßige Erstellung der Risikoberichte für die Geschäftsleitung. Die Kompetenzen der Risikocontrolling-Funktion reichen von einem uneingeschränkten Zugangs-, Einsichts- und Auskunftsrecht in alle Informationen und Daten, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind bis hin zur Teilnahme an Sitzungen des Vorstandes bzw. Verwaltungsrates in Abhängigkeit des zu besprechenden Themengebietes. - Finanzgruppe Seite: 8 von 56 s Kreissparkasse Bautzen Die Interne Revision, die unmittelbar an den Vorstand der Sparkasse berichtet, gewährleistet die prozessunabhängige Prüfung der Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagementsystems. Sie nimmt ihre Aufgaben selbständig und unabhängig wahr. Grundlage der Prüfungshandlungen sind u.a. die MaRisk sowie die Geschäftsanweisung für die Interne Revision. Sie prüft und beurteilt insbesondere die Angemessenheit und Wirksamkeit der Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollaktivitäten bzw. -prozesse sowie die Strategien und Prozesse, die der Erfüllung der Anforderungen an das Risikomanagement nach § 25 a KWG dienen. Darüber hinaus prüft und beurteilt sie die vollständige und zweckmäßige Umsetzung der Strategien und Zielsetzungen des Vorstandes sowie die Funktionsfähigkeit, Wirksamkeit und Angemessenheit des Internen Kontrollsystems. Marktpreisrisiko Als Marktpreisrisiko bezeichnet man die Gefahr, aufgrund der Veränderung von Marktparametern, wie Zinsen oder Wertpapierkursen, finanzielle Verluste zu erleiden. Unter dem Begriff Marktpreisrisiko werden die Risikoarten Zinsänderungsrisiko, Immobilienrisiko, Kursrisiko, Währungsrisiko, Rohwarenrisiko sowie sonstige Preisrisiken subsummiert. Das Zinsänderungsrisiko ist nochmals in das Abschreibungsrisiko und das Zinsüberschussrisiko zu unterteilen. Das Abschreibungsrisiko gibt die Verluste an, die durch Marktpreisschwankungen von Wertpapieren entstehen. Das Zinsüberschussrisiko wird als negative Abweichung des Zinsüberschusses von einem zuvor erwarteten Wert verstanden. Das Immobilienrisiko wird als der dauerhafte Rückgang des Marktpreises eigener oder im Fonds gehaltener Immobilien zwischen dem Erwerbszeitpunkt und dem Veräußerungszeitpunkt definiert. Das Kursrisiko ergibt sich aus möglichen Änderungen des gesamten Aktienmarktes und in Fondsbeständen. Die weiteren Marktpreisrisiken sind für die Kreissparkasse Bautzen von untergeordneter Bedeutung. Zur Steuerung des Abschreibungsrisikos im Plan- und Risikoszenario erfolgt, ausgehend von der bereitgestellten Risikodeckungsmasse, eine Ableitung von Portfoliolimiten für verschiedene Assetklassen. Zur Quantifizierung werden Verlustrisiken aus aktuellen Marktpreisen (handelsrechtliche Betrachtung) ermittelt und den entsprechenden Limiten gegenübergestellt. Per 31.12.2014 betrug die Limitauslastung des handelsrechtlichen Verlustrisikos für das Gesamtportfolio 20,69 %. Im Risikoszenario erfolgt eine quartalsweise Überwachung anhand des Gesamtlimits für das Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft. Dabei erfolgt eine integrierte Berücksichtigung von Zinsänderungs- und Spreadrisiken sowie Kursrisiken für Aktien- und sonstige Fondsbestände (inkl. Immobilienfonds). Den Simulationen im Risikoszenario liegen ein Konfidenzniveau von 95,00% und eine Haltedauer von 250 Kalendertagen zu Grunde. Im Rahmen der vierteljährlich durchzuführenden Stresstests erfolgt die Untersuchung extremer, aber plausibel möglicher hypothetischer und historischer Ereignisse, um deren Auswirkungen auf die Wertpapierbewertung und damit auf die Kapitalgrößen der Sparkasse zu quantifizieren und ggf. Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können. Aus den durchgeführten Simulationen der verschiedenen Szenarien wird deutlich, dass das Marktpreisrisiko aufgrund der Größe des Depot A (rund 68,00% der DBS) weiterhin deutlicher Risikotreiber in der Kreissparkasse Bautzen ist. Dennoch ist das Eingehen von Marktpreisrisiken für den Erfolg der - Finanzgruppe Seite: 9 von 56 s Kreissparkasse Bautzen Sparkasse sehr bedeutend. Seinem Management und Controlling wird daher entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet. Neben der isolierten Steuerung der Eigenanlagen ist für den Geschäftserfolg der Sparkasse die Strukturierung der zinsreagiblen Aktiva und Passiva insgesamt im Rahmen des Zinsüberschussrisikos von Bedeutung. Die aggregierte Betrachtung von Marktpreis- und Zinsüberschussrisiken wird durch eine integrierte Zinsbuchsteuerung sichergestellt. Dabei stellt die periodische Steuerung die Grundlage aller geschäftspolitischen Entscheidungen dar. Ein quartalsweises Reporting gewährleistet die laufende Überwachung des periodischen Zinsänderungsrisikos. Daneben erfolgt eine monatliche Überwachung der Einhaltung des Zinsrisikokoeffizienten sowie des BaFin-Prüfkriteriums gemäß Rundschreiben der BaFin. Dazu werden die Barwertänderungen unter dem von der BaFin aktuell definierten Zinsschock überwacht. Die höchste Auslastung für den Zinsschock von +200 Basispunkten wurde per 31.07.2014 mit -25,41 % ermittelt. Damit lag sie, ebenso wie in den Monaten Juni, August und September 2014, über der von der BaFin vorgegebenen anzeigepflichtigen Barwertänderung von -20,00 % der Eigenmittel. Dies wurde jeweils im Rahmen der quartalsweisen FinaV-Meldung der Bundesbank angezeigt. Das Prüfkriterium der BaFin, d.h. mindestens 95,00 % der Eigenmittel nach § 10 Abs. 2 KWG sollen ausreichen, um sowohl Barwertminderungen infolge des vorgegebenen Zinsschocks als auch die Eigenmittelanforderungen nach SolvV zu decken, wurde hingegen jederzeit eingehalten. Zur generellen Berechnung des Zinsänderungsrisikos (Zinsüberschussrisiko und Marktpreisrisiko) werden unterschiedliche Szenarioanalysen durchgeführt. In deren Rahmen sind verschiedene Standardszenarien entsprechend der Szenarien der Risikotragfähigkeit definiert. Sie dienen der operativen Steuerung der Risiken der Zinsbuchpositionen. Die Ergebnisse der Szenarioanalyse für das Zinsüberschussrisiko nehmen entsprechend der für die Risikotragfähigkeit definierten Szenarien Einzug in die Risikotragfähigkeitsberechnung und -limitierung. Daneben erfolgt die Ermittlung des Bewertungsrisikos aus diesen Szenarien für das Depot A. Für die im Depot A enthaltenen Positionen, die nicht dem Zinsbuch zuzuordnen sind, werden dafür geeignete Annahmen getroffen. Die Zinsszenarien simulieren bei veränderten Zinsen die Abweichungen zur aktuellen Prognose (PlanSzenario) und deren Auswirkungen auf den geplanten Zinsüberschuss sowie das Bewertungsergebnis des verzinslichen Wertpapiergeschäfts. Bei den Szenarien, bei denen das reine Zinsänderungsrisiko simuliert wird, stellt das Szenario max PPP im Zinsüberschuss das größte Zinsänderungsrisiko für die Kreissparkasse Bautzen dar, obwohl die negative Schwankungsbreite über alle Szenarien moderat einzustufen ist. Aus der Simulation des Zinsüberschussrisikos über den Bilanzstichtag hinaus auf den 31.12. des Folgejahres wird jedoch deutlich, dass für den Planungszeitraum das höhere Zinsüberschussrisiko bei sinkenden Zinsen liegt. Dies ist hauptsächlich mit der bestehenden Bilanz- und Fälligkeitsstruktur der Sparkasse zu begründen, die in der Planperiode hohe Fälligkeiten im Eigengeschäft aufweist, die dann zu entsprechend niedrigen Zinsen wieder angelegt werden müssen. Dagegen werden auf der Passivseite sehr hohe variable Einlagenbestände ausgewiesen, bei deren Verzinsung es sich größtenteils bereits um Mindestverzinsungen handelt und nur begrenzt weiterer Spielraum für Zinsanpassungen besteht. Auch im Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft besteht weiterhin ein deutliches Zinsänderungsrisiko. Die größten Bewertungserfordernisse sind hier im Risikoszenario sowie im Szenario max PPP zu verzeichnen. - Finanzgruppe Seite: 10 von 56 s Kreissparkasse Bautzen Insgesamt stellt das DSGV-Grenzzinsszenario max PPP per 31.12.2014, bei dem eine hohe Zinssteigerung in allen Laufzeitbändern simuliert wird, im Zinsüberschuss und im Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft in Summe das größte Zinsänderungsrisiko in der Kreissparkasse Bautzen dar. Szenarien steigender Zinsen bedeuten demnach derzeit, aufgrund der hohen Bewertungserfordernisse im Depot A, ein wesentlich höheres Risiko für die Sparkasse, als Szenarien sinkender oder gleichbleibender Zinsen. Dem Vorstand und dem Verwaltungsrat wird über die Risikosituation der Marktpreisrisiken im Rahmen des regelmäßig erstellten Quartalsrisikoberichtes gemäß MaRisk durch das Risikocontrolling der Sparkasse ordnungsgemäß Bericht erstattet. Des Weiteren wird die Geschäftsleitung über die Auslastung der Limite täglich mit dem Tagesreport-Handelsgeschäfte, monatlich über die Auslastung der Risikotragfähigkeit und anlassbezogen mittels Ad-hoc-Berichterstattung informiert. Im Geschäftsjahr 2014 kam es per 28.02.2014 zu einer Limitüberschreitung im Risikoszenario für das Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft. Die Auslastung betrug zum Stichtag 104,50 %, bei einem zur Verfügung stehenden Limit von 61,0 Mio. EUR. Mit Blick auf das neue Geschäftsjahr 2015 hat die Sparkasse im Risikoszenario für das Bewertungsergebnis Wertpapiere 57,0 Mio. EUR bzw. 81,30 % der eingesetzten Risikodeckungsmasse und beim Zinsüberschussrisiko 1,5 Mio. EUR bzw. 2,10 % der eingesetzten Risikodeckungsmasse zur Verfügung gestellt. Adressenausfallrisiko Das Adressenausfallrisiko ist das Risiko, dass eine natürliche oder juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft, gegenüber der das Institut einen bedingten oder unbedingten Anspruch hat, nicht oder nicht fristgerecht leistet oder das Institut gegenüber einer Person oder Personenhandelsgesellschaft aufgrund der Nichtleistung eines Dritten zu leisten verpflichtet ist, sowie das finanzielle Risiko des Instituts in Bezug auf Beteiligungen. Es umfasst neben den Kreditrisiken im klassischen Kundenkreditgeschäft auch das Emittenten- und Kontrahentenrisiko sowie das Beteiligungsrisiko und das Länderrisiko. Das Länderrisiko wird als Summe aller Risiken verstanden, die mit der Gewährung grenzüberschreitender Kapitaldienstleistungen entstehen. Auf Basis der Risikotragfähigkeit und dem zur Verfügung stehenden Risikodeckungspotenzial werden durch die Sparkasse jeweils ein Limit für Plan- und Risikoszenario für das Bewertungsergebnis Kreditgeschäft und jeweils ein Limit im Risikoszenario für das Adressenrisiko Eigengeschäft und für sonstige Risiken, worunter das Beteiligungsrisiko fällt, bereitgestellt. Die Limite wurden im Plan- und Risikoszenario sowohl bei den Adressenrisiken im Kundenkreditgeschäft als auch bei den Eigengeschäften und den Beteiligungen zu jedem Stichtag eingehalten. Für das neue Geschäftsjahr stellt die Sparkasse im Risikoszenario für das Bewertungsergebnis Kreditgeschäft 7,0 Mio. EUR bzw. 10,00 % der eingesetzten Risikodeckungsmasse zur Verfügung. Für die Adressenausfallrisiken der Eigenanlagen stehen 3,5 Mio. EUR und für die sonstigen Risiken 0,03 Mio. EUR Limit bereit. Das Kundenkreditportfolio umfasst zum Stichtag 31.12.2014 ein Volumen von 577,4 Mio. EUR. Die aktuelle Risikostruktur wird durch die Sparkasse als zufriedenstellend eingeschätzt. 93,80 % des Vo- Finanzgruppe Seite: 11 von 56 s Kreissparkasse Bautzen lumens werden mit Risikoklassen bis 10 bewertet. Zur Erreichung geschäftspolitischer Ziele konzentriert sich die Kreissparkasse Bautzen auch weiterhin auf den Ausbau der Geschäftsbeziehungen mit Kunden sehr guter und guter Bonität. Ausweitungen bei Engagements schwächerer Bonitäten erfolgen nur in eng begrenztem Umfang und unterliegen daher der Limitierung. Das Kundenklientel der Sparkasse kann grundsätzlich in Privatkunden (228,7 Mio. EUR), Unternehmen und Selbständige (266,5 Mio. EUR) und öffentliche Haushalte (incl. Eigenbetriebe) (82,2 Mio. EUR) getrennt werden. Diese ordnen sich entsprechend in definierte Größenklassen ein. 25,76% des Kreditvolumens fällt in die Größenklassen über 1,5 Mio. EUR. 61,06% ordnen sich hingegen unter der definierten Risikorelevanzgrenze von 0,5 Mio. EUR ein. Zur Kreditrisikosteuerung zählt auch die Hereinnahme von Sicherheiten und Garantien. Das Sicherheitenvolumen im Kundenkreditgeschäft, beläuft sich per 31.12.2014 auf 303,4 Mio. EUR. Die am häufigsten herangezogene Besicherungsart sind die Grundschulden. Die Sicherheitenstruktur der Kreissparkasse Bautzen wird als üblich für Sparkassen eingeschätzt. Ein erhöhtes Risiko wird daraus nicht abgeleitet. Aufgrund der Einstufung der Adressenausfallrisiken als wesentliches Risiko der Sparkasse sowie unter Beachtung regionaler Marktverhältnisse und der bereits bestehenden Risiken des Kreditportfolios wurde ein risikobegrenzendes Limitsystem für das Kundenkreditgeschäft in der Geschäfts- und Risikostrategie definiert. Die Begrenzung des Neugeschäfts erfolgt sowohl auf Kreditnehmer- als auch auf Portfolioebene hinsichtlich Art des Kreditnehmers, Branche, bestehende Sicherheiten, Risikoeinstufung und Größenklasse. Die Auslastung der Limite wird durch das Risikocontrolling monatlich überwacht. Die Kreissparkasse Bautzen nutzt zur Beurteilung der Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft die Risikoklassifizierungsverfahren der Sparkassen-Finanzgruppe, die zentral durch die Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH entwickelt werden. Durch die laufende Identifizierung von qualitativen und quantitativen Risikoindikatoren einzelner Kreditnehmer verfügen wir über ein Risikofrüherkennungssystem. Risikokonzentrationen aufgrund von Größenklassen der Engagements im Kundengeschäft wurden identifiziert und analysiert. Aufgrund der überwiegend sehr guten bis guten Bonitäten sind aber auch hieraus keine besonderen risikoerhöhenden Auffälligkeiten im Vergleich zum Vorjahr erkennbar. Die Ermittlung des Adressenausfallrisikos erfolgt mit dem GuV-Kreditrisikomodell. Dabei wird im Rahmen einer Portfoliosimulation unter Beachtung der Ausfallwahrscheinlichkeiten je Risikoklasse und der aktuellen Verwertungs- und Einbringungsquoten das bestehende Ausfallgefährdungspotenzial berechnet. Akuten Ausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft wird durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Festsetzung der Einzelwertberichtigung erfolgt auf Basis der Beurteilung des Adressenausfallrisikos des einzelnen Kreditnehmers unter Berücksichtigung der Werthaltigkeit der vorhandenen Sicherheiten. Neben den Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft wird das Adressenausfallrisiko im Handelsgeschäft im Rahmen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement gesondert überwacht und gesteuert. Das Adressenausfallrisiko im Eigenhandelsgeschäft beschreibt den wirtschaftlichen Verlust, der sich aus dem möglichen Ausfall des Emittenten oder Kontrahenten ergeben kann. Grundlage für die Steuerung ist die Festlegung eines risiko- und volumenorientierten Limitsystems unter Beachtung der Risikotragfähigkeit. - Finanzgruppe Seite: 12 von 56 s Kreissparkasse Bautzen Das Volumen der Eigenanlagen im Depot A beläuft sich per 31.12.2014 incl. Tages- und Termingeldern, Schuldscheindarlehen sowie laufende Konten auf 1.137,4 Mio. EUR. Als Anlageschwerpunkt bei den Eigenanlagen der Sparkasse kann Deutschland bezeichnet werden. Die Schwerpunkte bei ausländischen Wertpapieren liegen bei österreichischen Staats- und Länderanleihen sowie Pfandbriefen, dänischen Pfandbriefen und Engagements in Staatsanleihen der sogenannten PIIGS-Staaten (hauptsächlich Portugal, Italien und Spanien). Das ausländische Wertpapiervermögen der Sparkasse mit einem Anteil von 27,10 % am gesamten Bestand der Eigenanlagen. Die Bonitätsstruktur des Depot A-Portfolios einschließlich der Forderungen an Kreditinstitute ist sehr zufrieden stellend. Zum Stichtag 31.12.2014 sind 58,00 % des Portfolios mit Rating 1 und 2, 40,10 % mit Rating 3-6 und 1,90 % mit Rating 7-10 bewertet und damit größtenteils dem Investment Grade mit einer maximalen Ausfallwahrscheinlichkeit von 4,00 % zugeordnet. Die Investitionen im Bereich der Eigenanlagen befinden sich mit 61,04 % im Bankensektor und mit 14,85 % bei öffentlichen Emittenten. Der verbleibende Anteil entfällt auf die im Eigenbestand befindlichen Fonds. Aufgrund der im Depot A befindlichen Adressen und Wertpapierarten, welche hauptsächlich aus gedeckten Pfandbriefen und IHS der Landesbanken bestehen, wird das Risiko innerhalb jeder Branche gestreut. Alle Kreditnehmer sind innerhalb ihrer Gruppe verbundener Kunde in der Größenklasse über 5,0 Mio. Euro. Dies wird als typisch für das Depot A Geschäft angesehen. Im Depot A muss zwischen gedeckten und ungedeckten Papieren und Forderungen unterschieden werden. Etwa die Hälfte des Portfolios an fest- und variabel verzinslichen Wertpapieren ist ungedeckt, davon gehören allerdings 73,68 % dem Haftungsverbund an und sind nicht nachrangig. Zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken bei Handelsgeschäften bestehen ratingbasierte Volumenslimite auf Basis der Einzelkreditnehmer oder Gruppen verbundener Kunden. Die Risiken werden durch die sorgfältige Auswahl unserer Vertragspartner im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung begrenzt. Die Auslastung der Limite wird durch das Risikocontrolling täglich überwacht. Die Geschäftsleitung wird über das Ergebnis informiert. Die eingesetzten Instrumente versetzten das Risikocontrolling in die Lage, die Adressenausfallrisiken zu steuern. Das Adressenrisiko Eigengeschäfte wird als beherrschbar eingeschätzt. Die Kreisparkasse Bautzen hält sowohl unmittelbare als auch mittelbare Beteiligungen in überschaubarem Umfang. Dabei handelt es sich größtenteils um Engagements innerhalb der SparkassenFinanzgruppe. Das Adressenausfallrisiko wird im Rahmen des Quartalsrisikoberichts überwacht und ist vertretbar. Das Länderrisiko ist das Bonitätsrisiko eines Staates. Stellt der betreffende Staat ein politisches oder wirtschaftliches Risiko dar, so kann dies negative Auswirkungen auf alle in diesem Staat ansässigen Partner haben. Die Länderinvestitionen außerhalb Deutschlands, die auf 17,96 % des gesamten Kreditportfolios entfallen, unterliegen der regelmäßigen Überwachung durch die Sparkasse. Als Größentreiber stellen sich Österreich, Dänemark und Italien dar. Der größte Teil der Länderrisiken resultiert aus Staats- und Länderanleihen sowie Pfandbriefen. Das Engagement in den sogenannten PIIGSStaaten (Portugal, Irland, Italien, Griechenland und Spanien) beträgt zum Stichtag 31.12.2014 insgesamt 76,1 Mio. EUR. Das Länderrisiko wird durch ein Limit begrenzt und quartalsweise überwacht. Dem Vorstand und dem Verwaltungsrat wurde über die Risikosituation der Adressenausfallrisiken im Rahmen des regelmäßig erstellten Quartalsrisikoberichtes gemäß MaRisk durch das Risikocontrolling der Sparkasse in 2014 ordnungsgemäß Bericht erstattet. Des Weiteren wird die Geschäftsleitung mo- - Finanzgruppe Seite: 13 von 56 s Kreissparkasse Bautzen natlich über die Auslastung der Risikotragfähigkeit und anlassbezogen mittels Berichterstattung informiert. Ad-hoc- In 2014 wurden im Kundenkreditgeschäft 13 Einzellimitverstöße durch den Gesamtvorstand bewilligt. Die Volumenslimite für Emittenten und Kontrahenten wurden eingehalten. Die Portfoliolimite im Kundenkredit- sowie im Eigenhandelsgeschäft wurden zu jedem Quartalsstichtag ebenfalls eingehalten. Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko beinhaltet die aktuelle und zukünftige Gefahr, dass das Institut zahlungsunfähig (illiquide) wird, also seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Liquiditätsrisiken ergeben sich aufgrund mangelnder Synchronitäten zwischen Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen, die v. a. durch die Fristentransformation sowie Unsicherheiten bei den erwarteten Zahlungsströmen begründet sind. Das Liquiditätsrisiko kann als Refinanzierungsrisiko, Terminrisiko, Abrufrisiko sowie als Marktliquiditätsrisiko ausgeprägt sein. Ziel der Kreissparkasse Bautzen ist es, Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen zu können. Um dem Liquiditätsrisiko angemessen Rechnung zu tragen und die Zahlungsfähigkeit sicher zu stellen, bedient sich die Kreissparkasse Bautzen des strategischen und operativen Liquiditätsmanagements. Für die Risikoüberwachung ist die Abteilung Unternehmenssteuerung zuständig. Im Bereich der operativen Liquiditätssteuerung wird monatlich die Liquiditätskennziffer ermittelt, welche gem. § 2 Liquiditätsverordnung (LiqV) größer als eins sein muss. Die Kennziffer gibt Auskunft über das Verhältnis der Zahlungsmittel gegenüber den Zahlungsverpflichtungen für einen Zeithorizont von täglich fällig bis 1 Monat und beträgt 7,57 per 31.12.2014. Abgeleitet von der geplanten Bilanzstruktur und der implementierten Steuerungsinstrumente ist mittelfristig eine Erhöhung des Liquiditätsrisikos nicht vorgesehen. Im Geschäftsjahr 2014 wurde das festgelegte Limit im Risikoszenario i.H.v. 1,0 Mio. EUR jederzeit eingehalten. Es stehen ausreichend liquide Wertpapiere zur Verfügung, um den Liquiditätsbedarf im Stresstest zu decken. Dem Vorstand und dem Verwaltungsrat wurde über die Risikosituation der Liquiditätsrisiken im Rahmen des regelmäßig erstellten Quartalsrisikoberichtes gemäß MaRisk durch das Risikocontrolling der Sparkasse ordnungsgemäß Bericht erstattet. Des Weiteren wird die Geschäftsleitung monatlich über die Auslastung der Risikotragfähigkeit informiert. Operationelle Risiken Operationelle Risiken beinhalten die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse auftreten. Den Risiken wird durch die Installation eines angemessenen Managementprozesses, welcher alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit operationellen Risiken beinhaltet, Rechnung getragen. Es besteht eine einheitliche Schadenfall-Datenbank für das Gesamthaus, in welcher die Schäden resultierend aus operationellen Risiken erfasst und kategorisiert werden. Das Reporting der aus operationellen Risiken resultierenden Schadenfälle erfolgt vierteljährlich im Rahmen des Quartalsrisikobe- - Finanzgruppe Seite: 14 von 56 s Kreissparkasse Bautzen richtes bzw. bei bedeutenden Schadenfällen ab einer Brutto-Schadensumme ab 50 TEUR unverzüglich per Ad-hoc-Mitteilung. Insgesamt wurden 10 Schäden mit einer Brutto-Schadensumme von über 1000 EUR verzeichnet. Vier davon führten zu einem Nettoschaden von insgesamt 9.921 EUR für das Jahr 2014. Ein bedeutender Schadensfall ist nicht eingetreten. Durch den Aufbau einer Historie über die eingetretenen Schadenfälle in jeder einzelnen Risikokategorie werden Risikopotenziale und -schwerpunkte sowie die Auswirkungen des Schadens ersichtlich. Des Weiteren werden Erkenntnisse über Effizienz und Funktionsfähigkeit von Gegensteuerungsmaßnahmen, als auch über den sich ergebenden Handlungsbedarf zur Verminderung bzw. Verhinderung von Schadenfällen aus operationellen Risiken gewonnen. Die Steuerung von Risiken erfolgt u. a. über eingerichtete Kontrollverfahren, permanente Anpassung der Ablauf- und Aufbauorganisation und deren Abgleich mit gesetzlichen Regelungen und betrieblichen Gegebenheiten, Versicherungen, Vorsorgemaßnahmen und Notfallplänen sowie Mitarbeiterförderung und -entwicklung im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes. Eine integrierte Notfallplanung ermöglicht nach Eintritt eines Notfalls das Weiterexistieren der wichtigsten Geschäftsprozesse und somit das Überleben des Unternehmens. Daneben steht die Vermeidung von Risiken im Vordergrund, zum Beispiel durch IT-Sicherheitskonzepte, Prozessanpassungen, Vertragsgestaltungen und den Abschluss von Versicherungen. Weitere wesentliche Auslagerungen sind nicht vorgesehen. Gleichwohl wird die Option offen gehalten, dass bei erwiesenem betriebswirtschaftlichem Nutzen oder bei fachlicher Notwendigkeit eine Auslagerung sinnvoll sein kann. Dem Vorstand und dem Verwaltungsrat wurde im Geschäftsjahr 2014 über die Risikosituation hinsichtlich der Operationellen Risiken im Rahmen des regelmäßig erstellten Quartalsrisikoberichtes gemäß MaRisk durch das Risikocontrolling der Sparkasse ordnungsgemäß Bericht erstattet. Des Weiteren wird die Geschäftsleitung monatlich über die Auslastung der Limite im Rahmen der Risikotragfähigkeit informiert. Im Geschäftsjahr 2014 wurde das festgelegte Limit im Risikoszenario in Höhe von 0,15 Mio. EUR jederzeit eingehalten. Zusammenfassung der Risikolage Die eingegangenen Risiken halten wir aufgrund unserer Risiko- und Ertragseinschätzungen für vertretbar. Wie in der Vergangenheit sehen wir die künftigen Risiken vor allem in den Bereichen der Marktpreis- und Adressenausfallrisiken. Sowohl im Plan- als auch im Risikoszenario wurden die Gesamtlimite im Jahresverlauf zu jeder Zeit eingehalten. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können die Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert werden. Insgesamt schätzen wir unsere Risikolage, insbesondere vor dem Hintergrund der gegebenen Risikotragfähigkeit, als vertretbar ein. Bei realistischen Szenarien ist das Risiko in jedem Fall durch die Ertragskraft der Sparkasse abgesichert. Durch vorhandene Reserven und Rücklagen können die kumulierten negativen Auswirkungen bei Eintritt des Risikoszenarios vollständig abgefedert werden. Risiken, die in absehbarer Zukunft bestandsgefährdende Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben werden, sind nicht erkennbar. - Finanzgruppe Seite: 15 von 56 s Kreissparkasse Bautzen Die Kreissparkasse Bautzen verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit angemessenes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken gemäß § 25a KWG. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Die Kundeneinlagen sind die Hauptrefinanzierungsquelle der Kreissparkasse Bautzen. Diese Gelder werden in Vermögenswerte investiert, um damit die betriebswirtschaftlich notwendigen Margen zu erwirtschaften. Werden die kurzfristigen Mittel zusammengelegt und wieder langfristig zu höheren Zinsen investiert, verbessern sich die Gewinne aufgrund der dadurch erreichten Fristentransformation. Die Kreissparkasse Bautzen legt ihre Mittel bei Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Haushalten und anderen Kreditinstituten an. Um das Anlagerisiko zu begrenzen oder um Vorteile aus Marktpreisänderungen zu erzielen, können Finanzinstrumente eingesetzt werden. Generell wurden vom Vorstand eine Risikostrategie, ein Risikotragfähigkeitskonzept sowie ein daraus abgeleitetes, abgestuftes Limitsystem in Kraft gesetzt. Die Kreissparkasse Bautzen hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine derivativen Instrumente zur Steuerung des Risikos eingesetzt. Die Anforderungen nach Art. 435 (1) CRR sind ebenfalls Gegenstand der Darstellung im Lagebericht nach § 289 HGB. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands ----- ----- Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats ----- ----- Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) Da die Kreissparkasse Bautzen kein Institut von erheblicher Bedeutung entsprechend § 25c Abs. 2 Satz 6 und § 25d Abs. 3 Satz 7 KWG ist, gelten für die Wahrnehmung der Mandate keine Beschränkungen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Aus diesem Grund erfolgt keine Angabe. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im - Finanzgruppe Seite: 16 von 56 s Kreissparkasse Bautzen Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe - in der Satzung sowie in der Geschäftsanweisung/Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Eine Findungskommission, bei Bedarf der regionale Sparkassenverband oder externe Beratungsunternehmen unterstützen den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung, Hochschulausbildung u. ä.) und praktische (z.B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung bei der Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie mehrjährige Leitungserfahrung vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Landkreis Bautzen als Träger der Kreisparkasse Bautzen entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe und des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Landrat des Landkreises Bautzen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben nach persönlichem Bedarf Qualifizierungsprogramme und/oder Schulungen an der Ostdeutschen Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden im Anhang zum Jahresabschluss der Kreissparkasse Bautzen veröffentlicht. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 offengelegt. - Finanzgruppe Seite: 17 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2014 Passivposition Überleitung Bilanzwert Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2014 Hartes Kernka- Zusätzli- Ergänzungs- pital ches kapital Kernkapital Euro 9. Nachrangige Verbindlich- Euro Euro Euro Euro 2.687.239,12 -2.571.084,67 - - 148.397,41 Genussrechtskapital - - - - - Fonds für allgemeine 100.000.000,00 -13.600.000,00 86.400.000,00 - - a) gezeichnetes Kapital - - - - - b) Kapitalrücklage - - - - - 59.750.664,89 -547.801,01 59.202.863,88 - - - - - - - 1.017.344,73 -1.017.344,73 - - - - - 5.000.000,00 -165.086,16 - - Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. … CRR) -88.602,25 - -46.897,99 Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) 109.205,57 - 14.655,03 145.458.381,04 - 5.116.154,45 keiten 10. 11. Bankrisiken 12. Eigenkapital c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. … CRR) Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2014. - Finanzgruppe Seite: 18 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Kreissparkasse Bautzen hat folgendes Ergänzungskapitalinstrument begeben: • Nachrangiger Sparkassenkapitalbrief Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Ein Mustervertrag ist als Anlage dem Offenlegungsbericht beigefügt. Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Kreissparkasse Bautzen k. A. Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Stand letzter Meldestichtag) 2.687.239,12 9 Nennwert des Instruments 2.687.239,12 9a Ausgabepreis 2.687.239,12 9b Tilgungspreis 2.687.239,12 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Solo Sparkassenkapitalbrief Passivum - fortgeführter Einstandswert 05.01 – 23.12.2010 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Mit Verfallstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k. A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k. A. 05.01. -23.12.2015 ja Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Fest 2,33, Referenzindex nicht einschlägig Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar - Finanzgruppe nein Seite: 19 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 30 Herabschreibungsmerkmale k. A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k. A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k. A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k. A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k. A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments nachrangiger Sparkassen-Kapitalbrief 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. 31.12.2014 Euro (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Art des Finanzinstruments 1 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 2 Einbehaltene Gewinne - Finanzgruppe (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 k. A. 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 59.202.863,88 26 (1) (c) Seite: 20 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 3 3a 4 5 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken k. A, 26 (1) 86.400.000,00 26 (1) (f) Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k. A. 486 (2) k. A. k. A. 483 (2) k. A. Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) k. A. 84, 479, 480 k. A. 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischenk. A. 26 (2) gewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen 145.602.863,88 Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 8 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld k. A. k. A. 34, 105 -17.720,45 36 (1) (b), 37, 472 (4) -70.881,80 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen k. A. 36 (1) (c), 38, 472 (5) k. A. 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge k. A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) k. A. 32 (1) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) k. A. 33 (b) k. A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) k. A. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) k. A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k. A. k. A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) k. A. 9 10 11 15 16 17 - Finanzgruppe k. A. 33 (a) k. A. Seite: 21 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 18 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) -33.017,23 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) -132.068,93 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld k. A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k. A. 20 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht k. A. 36 (1) (k) 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) k. A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) k. A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 k. A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) k. A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält k. A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 24 In der EU: leeres Feld k. A. 22 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 - Finanzgruppe k. A. 48 (1) k. A. 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k. A. 36 (1) (a), 472 (3) k. A. 36 (1) (I) k. A. k. A. k. A. 467 Seite: 22 von 56 s Kreissparkasse Bautzen davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 k. A. 467 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 k. A. 468 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 k. A. 468 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 27 28 29 k. A. 481 davon: ... k. A. 481 davon: ... k. A. Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) -93.745,16 36 (1) (j) -144.482,84 -202.950,73 145.458.381,04 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft k. A. 51, 52 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft k. A. 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k. A. 486 (3) 31 k. A. k. A. 483 (3) k. A. 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden k. A. 85, 86, 480 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k. A. 486 (3) k. A. 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen k. A. k. A. k. A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) k. A. Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) - Finanzgruppe Seite: 23 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k. A. 56 (b), 58, 475 (3) k. A. k. A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k. A. k. A. 56 (d), 59, 79, 475 (4) k. A. -93.745,16 -93.745,16 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), Immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 -93.745,16 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge k. A. k. A. 477, 477 (3), 477 (4) (a) k. A. 467, 468, 481 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste k. A. 467 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes k. A. 468 davon: ... k. A. 481 - Finanzgruppe Seite: 24 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt k. A. 56 (e) 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) k. A. 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) 43 k. A. k. A. 145.458.381,04 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 47 48 49 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k. A. 62, 63 148.397,41 486 (4) 148.397,41 k. A. 483 (4) k. A. k. A. 87, 88, 480 k. A. 486 (4) 50 Kreditrisikoanpassungen 5.000.000,00 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 5.148.397,41 k. A. 148.397,41 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen - Finanzgruppe k. A. 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) k. A. k. A. 66 (b), 68, 477 (3) k. A. -9.379,60 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) -37.518,40 k. A. -9.379,60 -9.379,60 Seite: 25 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k. A. 66 (d), 69, 79, 477 (4) -22.863,36 -22.863,36 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 -22.863,36 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. k. A. 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge k. A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) k. A. 467, 468, 481 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste k. A. 467 davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne k. A. 468 davon: ... k. A. 481 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) - Finanzgruppe k. A. -32.242,96 -37.518,40 5.116.154,45 150.574.535,49 123.860,60 Seite: 26 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 60 davon: ... nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon: ... nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) k. A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) davon: ... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 123.860,60 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) Risikogewichtete Aktiva insgesamt k. A. 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) 588.779.582,42 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 24,71 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 24,71 92 (2) (b), 465 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 25,57 92 (2) (c) 64 65 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) davon: Kapitalerhaltungspuffer k. A. 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer k. A. 67 davon: Systemrisikopuffer k. A. 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) - Finanzgruppe k. A. CRD 128, 129, 130 k. A. CRD 131 20,21 CRD 128 Seite: 27 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] Eigenkapitalquoten und -puffer 72 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 14.551.426,16 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), k. A. 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) k. A. 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 77 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 5.000.000,00 62 6.245.146,46 62 k. A. 62 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrik. A. 62 sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, k. A. 484 (3), 486 (2) und für die die Auslaufregelungen gelten (5) 81 82 83 84 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k. A. 484 (3), 486 (2) und (5) Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k. A. 484 (4), 486 (3) und (5) - Finanzgruppe k. A. 484 (4), 486 (3) und (5) 3.698.573,26 484 (5), 486 (4) und (5) Seite: 28 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k. A. 484 (5), 486 (4) und (5) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. - Finanzgruppe Seite: 29 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Kreissparkasse Bautzen keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per 31.12.2014 (Euro) Kreditrisiko Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,00 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,00 Öffentliche Stellen 221.027,15 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,00 Internationale Organisationen 0,00 Institute 2.927.635,81 Unternehmen 6.411.557,97 Mengengeschäft 7.878.991,13 Durch Immobilien besicherte Positionen 3.145.907,51 Ausgefallene Positionen 744.152,90 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0,00 1.178.482,51 Verbriefungspositionen 0,00 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,00 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 11.308.186,50 Beteiligungspositionen 4.088.816,19 Sonstige Posten 2.064.179,69 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0,00 Interner Modellansatz 0,00 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 0,00 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0,00 Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren 0,00 Vereinfachtes Verfahren 0,00 Erweitertes Laufzeitbandverfahren 0,00 - Finanzgruppe Seite: 30 von 56 s Kreissparkasse Bautzen Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 7.133.429,24 Standardansatz 0,00 Fortgeschrittener Messansatz (AMA) 0,00 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen - Finanzgruppe Seite: 31 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.924 Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen bilanziellen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 2014 Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 63.791 175.083 24.092 Institute 818.524 Unternehmen 115.881 Mengengeschäft 242.062 Durch Immobilien besicherte Positionen 107.543 Ausgefallene Positionen 10.606 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 146.057 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 236.670 Sonstige Posten Gesamt 44.761 1.985.070 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen - Finanzgruppe Seite: 32 von 56 s Kreissparkasse Bautzen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider. 31.12.2014 Deutschland EWR Sonstige TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 32.815 57.587 k. A. 176.389 k. A. k. A. 20.200 k. A. k. A. Institute 667.564 40.205 k. A. Unternehmen 114.881 k. A. k. A. Mengengeschäft 232.520 57 252 Durch Immobilien besicherte Positionen 124.589 36 553 9.337 23 194 76.673 70.638 249.380 k. A. k. A. 50.162 k. A. k. A. 1.754.510 168.546 999 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Ausgefallene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Investmentfonds (OGAW-Fonds) Sonstige Posten Gesamt k. A. Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten - Finanzgruppe Seite: 33 von 56 s Kreissparkasse Bautzen Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Banken Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 32.376 k. A. k. A. k. A. 58.027 Sonstige TEUR Organisationen ohne Erwerbszweck Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds 31.12.2014 Öffentliche Haushalte Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). k. A. k. A. k. A. k. A. 176.389 10.075 k. A. 10.126 k. A. k. A. Institute 707.769 k. A. k. A. k. A. k. A. Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen k. A. k. A. k. A. k. A. 147.310 Investmentfonds (OGAW-Fonds) k. A. 249.380 k. A. k. A. k. A. Ausgefallene Positionen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Sonstige Posten k. A. k. A. k. A. k. A. 50.162 897.530 249.380 244.542 k. A. 50.162 Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Branchen – Finanzinstitute und öffentlicher Sektor - Finanzgruppe Seite: 34 von 56 Industrieunternehmen Baugewerbe TEUR Verarbeitendes Gewerbe Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 31.12.2014 Sonstige Kreissparkasse Bautzen Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden s Unternehmen 1.300 13.720 20.882 10.097 k. A. Davon: KMU 1.292 11.401 17.730 8.667 k. A. 2.182 1.053 22.437 18.479 k. A. 2.182 1.053 22.437 18.479 k. A. 293 352 4.834 4.768 k. A. 293 352 4.834 4.768 k. A. Ausgefallene Positionen 146 613 3.295 383 k. A. Sonstige Posten k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 3.921 15.738 51.448 33.727 k. A. Mengengeschäft Davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen Davon: KMU Gesamt 18.300 5.060 3.406 15.527 21.503 2.409 Davon: KMU 2.658 12.982 949 1.426 11.693 16.861 k. A. 412 13.498 2.077 830 6.551 21.538 143.771 412 13.498 2.077 830 6.551 21.538 k. A. Mengengeschäft Davon: KMU - Finanzgruppe Privatpersonen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 2.675 Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Unternehmen TEUR Organisationen ohne Erwerbszweck Grundstücks- und Wohnungswesen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 31.12.2014 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Tabelle: Risikopositionen nach Branchen – Industrieunternehmen Seite: 35 von 56 Davon: KMU 572 6.537 769 797 17.609 10.313 78.336 572 6.174 769 797 17.433 10.313 k. A. 1 957 238 24 583 1.051 2.263 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 3.660 39.292 8.144 5.057 40.270 54.405 226.779 Ausgefallene Positionen Sonstige Posten Gesamt Privatpersonen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Durch Immobilien besicherte Positionen Grundstücks- und Wohnungswesen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbszweck TEUR Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 31.12.2014 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Kreissparkasse Bautzen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung s Tabelle: Risikopositionen nach Branchen – Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2014 < 1 Jahr TEUR 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Unbestimmte Laufzeit Zentralstaaten oder Zentralbanken 32.815 31.433 26.154 k. A. Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 42.108 77.094 57.188 k. A. 1.218 379 18.603 k. A. Multilaterale Entwicklungsbanken k. A. k. A. k. A. k. A. Internationale Organisationen k. A. k. A. k. A. k. A. 336.164 227.209 144.396 k. A. 23.915 10.940 80.025 k. A. 105.746 24.288 102.795 k. A. Durch Immobilien besicherte Positionen 4.534 8.829 111.816 k. A. Ausgefallene Positionen 3.462 1.814 4.278 k. A. Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Mengengeschäft - Finanzgruppe Seite: 36 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 31.12.2014 < 1 Jahr TEUR Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen k. A. 1 Jahr bis 5 Jahre k. A. > 5 Jahre Unbestimmte Laufzeit k. A. k. A. k. A. 10.890 85.929 50.491 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung k. A. k. A. k. A. k. A. Investmentfonds (OGAW-Fonds) k. A. 15.687 k. A. 233.693 24.941 k. A. k. A. 25.221 585.793 483.602 595.746 258.914 Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als „überfällig“, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2014. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Si- - Finanzgruppe Seite: 37 von 56 s Kreissparkasse Bautzen cherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Bestand Rückstellungen Bestand PWB TEUR Bestand EWB 31.12.2014 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 4.964 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 46 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 293 TEUR. Die Sparkasse verzichtet auf die Aufteilung der PWB, da diese Daten in der internen Steuerung nicht verwendet sowie DV-technisch nicht nachgehalten werden. Banken k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Öffentliche Haushalte k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 3.521 2.184 k. A. k. A. 126 -70 639 10.721 6.292 k. A. k. A. -5.090 -178 1.869 217 103 k. A. k. A. 20 k. A. k. A. Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur - Finanzgruppe Seite: 38 von 56 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen TEUR Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag notleidender Forderungen 31.12.2014 Bestand PWB Kreissparkasse Bautzen Bestand EWB s 495 184 k. A. k. A. -111 -49 387 4.463 2.401 k. A. 11 -4.481 -9 921 710 518 k. A. k. A. 33 -4 61 1.552 848 k. A. k. A. -101 -8 199 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 390 162 k. A. k. A. -5 28 k. A. Finanz- und Versicherungsdienstleistungen k. A. k. A. k. A. k. A. -48 k. A. 27 Grundstücks- und Wohnungswesen 1.648 1.085 k. A. k. A. 45 -131 k. A. Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 1.246 991 k. A. k. A. -442 -5 274 Organisationen ohne Erwerbszweck 326 325 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Sonstige k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 14.568 8.801 2.415 11 -4.964 -248 2.508 Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Gesamt Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen - Finanzgruppe Seite: 39 von 56 Deutschland Bestand Rückstellungen TEUR Bestand PWB Gesamtbetrag notleidender Forderungen 31.12.2014 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Kreissparkasse Bautzen Bestand EWB s 13.961 8.427 k. A. 11 2.487 EWR 285 275 k. A. k. A. 21 Sonstige 322 99 k. A. k. A. k. A. 14.568 8.801 2.415 11 2.508 Gesamt Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.2014 TEUR Anfangsbestand Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Einzelwertberichtigungen 17.054 1.545 6.618 3.180 k. A. 8.801 Rückstellungen 112 11 112 k. A. k. A. 11 Pauschalwertberichtigungen 2.205 210 k. A. k. A. k. A. 2.415 Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen 19.371 1.766 6.730 3.180 k. A. 11.227 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach § 340f HGB) 5.000 5.000 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge - Finanzgruppe Seite: 40 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Standard & Poor´s Rating Services Moody´s Investors Service Multilaterale Entwicklungsbanken k. A. Internationale Organisationen k. A. Institute Standard & Poor´s Rating Services Moody´s Investors Service Unternehmen Standard & Poor´s Rating Services Moody´s Investors Service Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Standard & Poor´s Rating Services Verbriefungspositionen Standard & Poor´s Rating Services Moody´s Investors Service Moody´s Investors Service Investmentfonds (OGAW-Fonds) Standard & Poor´s Rating Services Moody´s Investors Service Sonstige Posten k. A. Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstu- - Finanzgruppe Seite: 41 von 56 s Kreissparkasse Bautzen fen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten. 31.12.2014 Risikogewicht in % Positionswerte vor Kreditrisikominderung Positionswerte nach Kreditrisikominderung TEUR TEUR 0 904.737 915.633 10 147.310 147.310 20 13.883 19.278 35 122.668 122.668 50 275.720 275.720 70 k. A. 480 75 148.084 143.905 100 226.551 214.953 150 4.510 3.516 250 k. A. k. A. 370 k. A. k. A. 1250 k. A. k. A. Kapitalabzug k. A. k. A. Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung - Finanzgruppe Seite: 42 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der Kreissparkasse Bautzen gehaltenen direkten Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische und Funktionsbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben sowie hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der SparkassenFinanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet, es sei denn, sie sind nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall werden sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach § 253 Absätze 1 und 4 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. 31.12.2014 TEUR Strategische Beteiligungen Buchwert Beizulegender Zeitwert (Fair Value) 6.923,6 6.923,6 6.923,6 6.923,6 Börsenwert davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Funktionsbeteiligungen - Finanzgruppe Seite: 43 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 31.12.2014 Buchwert TEUR Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Börsenwert davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Kapitalbeteiligungen davon börsengehandelte Positionen 14.632,2 16.252,1 7.193,4 8.000,9 7.438,8 8.251,3 21.555,8 23.175,7 8.000,9 davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Gesamt 8.000,9 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen In den aufsichtsrechtlichen Meldungen zum 31.12.2014 wird für die Risikopositionsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von 51.110,2 TEUR ausgewiesen. Neben den in der Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungspositionen werden in der Risikopositionsklasse Beteiligung auch indirekte Beteiligungspositionen ausgewiesen, Die indirekten Beteiligungspositionen teilen sich wie folgt auf: Indirekte Beteiligungspositionen aus Wertpapieren (Aktiva 5) 12.655,2 TEUR Indirekte Beteiligungspositionen aus Fondsanteilen (Aktiva 6) 10.715,9 TEUR Indirekte Beteiligungspositionen aus Darlehen (Aktiva 4) 6.183,3 TEUR Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen: Gewinne bzw. Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen wurden im Jahr 2014 nicht realisiert. Latente Neubewertungsreserven werden nicht ermittelt. - Finanzgruppe Seite: 44 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist in entsprechenden Arbeitsanweisungen und Regelungen verankert. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Arbeitsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze des Freistaates Sachsen sowie die Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich des Bereichs Service Center. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse mit Vorstandsbeschluss im Kontext ihrer Geschäfts- und Risikostrategie. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des Artikels 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Freistaates Sachsen sowie Empfehlungen des Verbandes zu Grunde gelegt. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: - Finanzgruppe Seite: 45 von 56 s Kreissparkasse Bautzen Besicherung mit Sicherheitsleistung (Art. 4 Abs. 58 CRR) finanzielle Sicherheiten nach Art. 197 i. V. m. Art. 207, 222 CRR • • Bareinlagen bei der Sparkasse Einlagenzertifikate der Sparkasse Andere Besicherungen mit Sicherheitsleistung nach Art. 200 i. V. m. Art. 212, 232 CRR • Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten • an die Sparkasse abgetretene oder verpfändete Lebensversicherungen und Bausparguthaben Absicherung ohne Sicherheitsleistung (Art. 4 Abs. 59 CRR) Garantien inkl. Bürgschaften nach Art. 203 i. V. m. Art. 213, 215 CRR Bei den anerkennungsfähigen Sicherungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Garantien und Bürgschaften handelt es sich hauptsächlich um inländische öffentliche Haushalte bzw. inländische Kreditinstitute (einschließlich Bürgschaftsbank Sachsen). Innerhalb der Kreditrisikominderung ist die Sparkasse Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen lediglich mit Gegenparteien innerhalb der Sparkassenorganisation eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten. 31.12.2014 TEUR Finanzielle Sicherheiten Unternehmen Mengengeschäft Ausgefallene Positionen Gesamt Gewährleistungen und Kreditderivate 2.087 9.354 593 3.586 3 1.216 2.683 14.155 Tabelle: Besicherte Positionswerte - Finanzgruppe Seite: 46 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken ergeben sich folgende Eigenmittelanforderungen: Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken bestehen nicht. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. - Finanzgruppe Seite: 47 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Die Ungewissheit über die Änderung der Marktzinsen und dem damit verbundenen Verlust stellt für Kreditinstitute ein wesentliches Risiko dar. Dieses Risiko wird in der Kreissparkasse Bautzen im Rahmen von GuV -orientierten Szenarioanalysen bestimmt, ist limitiert und wird monatlich überwacht. Das Zinsänderungsrisiko im Zinsbuch wird im Controlling der Kreissparkasse Bautzen gesteuert und überwacht. Der Vorstand wird quartalsweise anhand des Quartalsrisikoberichtes, Teil Zinsbuchsteuerung über das Zinsänderungsrisiko informiert. Zur Berechnung des Risikos werden unterschiedliche Szenarioanalysen durchgeführt. Im Rahmen der Szenarioanalysen sind verschiedene Standardszenarien definiert. Sie dienen der operativen Steuerung der Risiken der Zinsbuchpositionen. Als Standard-Zinsszenarien für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos wird eine konstante Fortschreibung der aktuellen Zinsstrukturkurve, sowie eine Verschiebung der aktuellen Zinsstrukturkurve um bestimmte aus der Historie abgeleitete Zinsshifts vorgenommen. Weiterhin werden die Grenzzinsszenarien 95%MMM, maxPPP, maxMMM und maxPPM des DSGV angewandt. Die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos erfolgt für das gesamte Zinsbuch durch Ermittlung der Differenz zwischen dem aktuell prognostizierten Zinsüberschuss bzw. Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft und dem Zinsüberschuss bzw. Bewertungsergebnis WP, das mit den Standard-Zinsszenarien berechnet wird. Gleichzeitig wird dokumentiert, ob das Risiko in einer Zinserhöhung, einer Zinssenkung oder einer inversen Zinsstrukturkurve besteht. Zur Abbildung der Zinsveränderungen verwendet die Kreissparkasse Bautzen das Konzept der gleitenden Durchschnitte. Die Barwertänderungen werden unter den von der BaFin definierten Zinsschock-Szenarien +/- 200 Basispunkte monatlich quantifiziert und überwacht. Außerdem erfolgt Rahmen des Quartalsrisikoberichtes die Überwachung der Einhaltung des BaFin Prüfkriteriums. Der ermittelte Zinsrisikokoeffizient bei einer Zinssteigerung von 200 Basispunkten bewegte sich im Geschäftsjahr 2014 zwischen -23,70 und -15,57 % der Eigenmittel. Das Prüfkriterium war jederzeit eingehalten. In bestimmten Bilanzpositionen enthaltene Optionen zur vorzeitigen Rückzahlung werden über intern ermittelte optionale und statistische Ausübungsquoten und davon abgeleiteten Korrektur-Cashflows für die betreffenden Positionen berücksichtigt. Das Verhalten von Anlegern bei unbefristeten Spar- und Sichteinlagen sowie variabel verzinslichen Krediten wird anhand von Ablauffiktionen abgebildet, die mittels eines Modells gleitender Durchschnitte ermittelt werden. Die Kreissparkasse Bautzen hat eine periodenorientierte Steuerung des Zinsänderungsrisikos implementiert. Daneben erfolgt zu Informationszwecken eine barwertige Betrachtung ausschließlich zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen und zur Gewinnung weiterführender Erkenntnisse im Rahmen der Disposition der Eigenanlagen. - Finanzgruppe Seite: 48 von 56 s Kreissparkasse Bautzen Zinsänderungsrisiken per 31.12.2014 Werte in TEUR Zinsschock Parallelverschiebung +200 bp -200 bp Vermögensänderung -24.970,9 +9.163,3 in % des haftenden Eigenkapital -16,58 % + 6,09 % - Finanzgruppe Seite: 49 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Per 31.12.2014 besteht kein Gegenparteiausfallrisiko gem. Art. 439 CRR. - Finanzgruppe Seite: 50 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. - Finanzgruppe Seite: 51 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die belasteten Vermögenswerte standen ausschließlich mit Weiterleitungsdarlehen in Verbindung. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag nur 42.847 TEUR belastet. Angaben zur Entwicklung der belasteten Vermögenswerte im Berichtszeitraum sind im Rahmen dieses Berichts noch nicht möglich, da die Meldung per 31.12.2014 erstmalig erfolgt ist. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (dies sind zum Beispiel die Sachanlagen), beträgt 20,2 Prozent. Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Stichtagswerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten: 31.12.2014 TEUR Buchwert belasteter Vermögenswerte Marktwert belasteter Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermögenswerte Marktwert unbelasteter Vermögenswerte Aktieninstrumente k. A. k. A. k. A. k. A. Anleihen und Schuldverschreibungen k. A. k. A. k. A. k. A. Sonstige Vermögenswerte 42.847 1.523.412 Summe Vermögenswerte 42.847 1.523.412 Tabelle: Bilanzaktiva zu Markt- und Buchwerten Zum Stichtag 31.12.2014 hat die Kreissparkasse Bautzen keine Wertpapiere als Sicherheit erhalten. Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen. 31.12.2014 Zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Wertpapierleihe TEUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 43.105 Belastete Vermögenswerte, Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS 42.847 Tabelle: Zugehörige Verbindlichkeiten - Finanzgruppe Seite: 52 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Kreissparkasse Bautzen gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. - Finanzgruppe Seite: 53 von 56 s Kreissparkasse Bautzen 15 Anlage: Mustervertrag Sparkassenkapitalbrief - Finanzgruppe Seite: 54 von 56 s Kreissparkasse Bautzen - Finanzgruppe Seite: 55 von 56 s Kreissparkasse Bautzen - Finanzgruppe Seite: 56 von 56