Vom Preußischen Eid zu den Polnischen Teilungen

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Polska Warmia
Polnisches Ermland
Vom Preußischen Eid zu den Polnischen Teilungen
Die politisch-historischen Konsequenzen des Preußischen Eides, dem Kniefall
Herzog Albrechts von Ansbach-Brandenburg vor dem polnischen König Sigismund I.
am 10. April 1525 auf dem Krakauer Marktplatz, sollten erheblich weitreichender sein
als es zunächst den Anschein hatte. Formell war er nur eine Bestätigung der seit
1466 bestehenden Lehenshoheit des Polnischen Königs, verbunden mit einer
Säkularisierung des Deutschordensstaates und ohne weitere staatsrechtliche
Konsequenzen. Nun war aber Herzog Albrecht Familienmitglied der fränkischen
Hohenzollern, die seit 1415 die Kurfürsten von Brandenburg stellten und deren im
16. Jahrhundert politisch noch völlig unbedeutendes Fürstentum mit seiner
Hauptstadt Berlin sich in den folgenden Jahrhunderten zu einer europäischen
Großmacht entwickeln sollte. Nach der 1473 eingeführten Erbfolgeregelung fielen im
Falle des Erlöschens einer Nebenlinie deren Besitzungen an den Kurfürsten von
Brandenburg als Familienoberhaupt. Dieser Fall trat im Jahre 1618 ein, als der Sohn
Albrechts, Albrecht Friedrich, ohne männlichen Nachfolger starb. Der Kurfürst wird
sich damals wohl kaum besonders für die neuen Besitzungen interessiert haben, die
weitab als Exklave im Osten gelegen waren und zudem als polnisches Lehen unter
der formellen Herrschaft einer ausländischen Macht standen. Erst dem Kurfürsten
Friedrich Wilhelm („Der Große Kurfürst") gelang es durch seine opportunistische
Politik im schwedisch-polnischen Krieg 1655 - 1660 die polnische Oberhoheit
abzuschütteln. Die Schweden waren 1655 in Polen eingefallen, und der Kurfürst
hätte eigentlich auf der Seite seines Lehnsherren stehen müssen. Tatsächlich
verbündete er sich mit den Schweden und zwang dadurch den Polnischen König auf
seine Souveränitätsansprüche in Preußen zu verzichten. Die neuen Verhältnisse
wurden dann 1660 im Frieden von Oliva von den europäischen Großmächten auch
völkerrechtlich anerkannt.
Friedrich, der Sohn Friedrich Wilhelms, war ein vergleichsweise eitler und
geltungssüchtiger Barockfürst. Nachdem sich der Kurfürst von Sachsen August der
Starke 1697 erfolgreich um die polnische Königskrone beworben hatte, wollte er
unbedingt auch König werden. Dies hätte aber der Kaiser niemals zugelassen, denn
- vom König von Böhmen abgesehen - gab es in der vornapoleonischen Zeit im
Deutschen Reich nur einen Monarchen, nämlich den Deutschen König und Kaiser
selbst. Dem Kurfürsten gelang es jedoch, durch materielle und finanzielle
Zuwendungen an den Kaiser diesem das Versprechen abzugewinnen, einer
Selbstkrönung Friedrichs in einem außerhalb des Reiches gelegenen Territorium
nicht zu widersprechen. Als ein solches Territorium kam nur das Herzogtum Preußen
in Frage, welches mittlerweile unter uneingeschränkter Souveränität des Kurfürsten
von Brandenburg stand, außerhalb des Reichsgebietes gelegen war und zudem als
der ehemalige Rest des Deutschordensstaates eine hinreichend lange Geschichte
aufzuweisen hatte, um die Aufwertung zu einem Königreich zu rechtfertigen.
Allerdings erstreckte sich das Herzogtum nur über einen Teil des alten
Preußenlandes, dessen westliche Teile und das Ermland nach wie vor zu Polen
gehörten. Deshalb, und wohl um den Kaiser nicht doch noch zu verärgern, führte der
Kurfürst nach seiner im Jahre 1701 vollzogenen Selbstkrönung nur den Titel „König
in Preußen“. Erst nachdem die fehlenden Gebiete bei der Ersten Polnischen Teilung
an den mittlerweile zu einer europäischen Großmacht aufgestiegenen
Hohenzollernstaat fielen, nannte sich sein Enkel Friedrich II. („Der Große") „König
von Preußen“. Dadurch bekam der alte baltische Name ( Die Preußen, Herkunft
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Polnisches Ermland
und Name) eine neue, politische Bedeutung, unter der er heute hauptsächlich
bekannt ist. Als Ironie der Geschichte waren wenige Jahre vor der Königskrönung, in
den letzten Jahren des 17. Jahrhunderts, im Samland die letzten Bewohner
gestorben, welche die preußische Sprache noch beherrschten. Damit war die
Sprache endgültig und unwiederbringlich erloschen.
Mit dem polnischen Staat war es inzwischen immer weiter bergab gegangen. Das
Vetorecht des Adels zu Gesetzesentwürfen und seine gegen den König gerichtete
Politik lähmten zunehmend die Handlungsfähigkeit des Landes. Nachdem mit dem
Tod König Sigmund Augusts im Jahre 1572 die jagellonische Dynastie erloschen
war, wurde ein Wahlkönigtum eingeführt, welches ausländischen Fürsten die
Möglichkeit eröffnete, durch Einflussnahme auf den Adel die polnische Königskrone
zu erwerben (wie z. B. 1697 der Kurfürst von Sachsen, s. o.). Obwohl es dennoch
einige profilierte Könige gegeben hat - wie z. B. Johann Sobieski, welcher 1683 die
vereinigten abendländischen Heere gegen die Türken vor Wien befehligte -, hat das
Fehlen einer starken bodenständigen Zentralgewalt Polen letztendlich zu einem
Spielball ausländischer Mächte werden lassen. In den Jahren 1772, 1793 und 1795
wurde es sukzessive zwischen Russland, Österreich und Preußen aufgeteilt und ist
danach als Staat von der Landkarte verschwunden. Die bei der ersten polnischen
Teilung im Jahre 1772 an das Königreich Preußen gefallenen Landesteile waren
dabei im Großen und Ganzen dieselben, die der Deutsche Orden 1466 im Zweiten
Thorner Frieden an Polen hatte abtreten müssen. Die Gebiete im Westen erhielten
jetzt die Bezeichnung Westpreußen, und aus dem neugewonnenem Ermland und
dem Gebiet des ehemaligen Herzogtums wurde die Provinz Ostpreußen gebildet.
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