Polska Warmia Polnisches Ermland Vom Preußischen Eid zu den Polnischen Teilungen Die politisch-historischen Konsequenzen des Preußischen Eides, dem Kniefall Herzog Albrechts von Ansbach-Brandenburg vor dem polnischen König Sigismund I. am 10. April 1525 auf dem Krakauer Marktplatz, sollten erheblich weitreichender sein als es zunächst den Anschein hatte. Formell war er nur eine Bestätigung der seit 1466 bestehenden Lehenshoheit des Polnischen Königs, verbunden mit einer Säkularisierung des Deutschordensstaates und ohne weitere staatsrechtliche Konsequenzen. Nun war aber Herzog Albrecht Familienmitglied der fränkischen Hohenzollern, die seit 1415 die Kurfürsten von Brandenburg stellten und deren im 16. Jahrhundert politisch noch völlig unbedeutendes Fürstentum mit seiner Hauptstadt Berlin sich in den folgenden Jahrhunderten zu einer europäischen Großmacht entwickeln sollte. Nach der 1473 eingeführten Erbfolgeregelung fielen im Falle des Erlöschens einer Nebenlinie deren Besitzungen an den Kurfürsten von Brandenburg als Familienoberhaupt. Dieser Fall trat im Jahre 1618 ein, als der Sohn Albrechts, Albrecht Friedrich, ohne männlichen Nachfolger starb. Der Kurfürst wird sich damals wohl kaum besonders für die neuen Besitzungen interessiert haben, die weitab als Exklave im Osten gelegen waren und zudem als polnisches Lehen unter der formellen Herrschaft einer ausländischen Macht standen. Erst dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm („Der Große Kurfürst") gelang es durch seine opportunistische Politik im schwedisch-polnischen Krieg 1655 - 1660 die polnische Oberhoheit abzuschütteln. Die Schweden waren 1655 in Polen eingefallen, und der Kurfürst hätte eigentlich auf der Seite seines Lehnsherren stehen müssen. Tatsächlich verbündete er sich mit den Schweden und zwang dadurch den Polnischen König auf seine Souveränitätsansprüche in Preußen zu verzichten. Die neuen Verhältnisse wurden dann 1660 im Frieden von Oliva von den europäischen Großmächten auch völkerrechtlich anerkannt. Friedrich, der Sohn Friedrich Wilhelms, war ein vergleichsweise eitler und geltungssüchtiger Barockfürst. Nachdem sich der Kurfürst von Sachsen August der Starke 1697 erfolgreich um die polnische Königskrone beworben hatte, wollte er unbedingt auch König werden. Dies hätte aber der Kaiser niemals zugelassen, denn - vom König von Böhmen abgesehen - gab es in der vornapoleonischen Zeit im Deutschen Reich nur einen Monarchen, nämlich den Deutschen König und Kaiser selbst. Dem Kurfürsten gelang es jedoch, durch materielle und finanzielle Zuwendungen an den Kaiser diesem das Versprechen abzugewinnen, einer Selbstkrönung Friedrichs in einem außerhalb des Reiches gelegenen Territorium nicht zu widersprechen. Als ein solches Territorium kam nur das Herzogtum Preußen in Frage, welches mittlerweile unter uneingeschränkter Souveränität des Kurfürsten von Brandenburg stand, außerhalb des Reichsgebietes gelegen war und zudem als der ehemalige Rest des Deutschordensstaates eine hinreichend lange Geschichte aufzuweisen hatte, um die Aufwertung zu einem Königreich zu rechtfertigen. Allerdings erstreckte sich das Herzogtum nur über einen Teil des alten Preußenlandes, dessen westliche Teile und das Ermland nach wie vor zu Polen gehörten. Deshalb, und wohl um den Kaiser nicht doch noch zu verärgern, führte der Kurfürst nach seiner im Jahre 1701 vollzogenen Selbstkrönung nur den Titel „König in Preußen“. Erst nachdem die fehlenden Gebiete bei der Ersten Polnischen Teilung an den mittlerweile zu einer europäischen Großmacht aufgestiegenen Hohenzollernstaat fielen, nannte sich sein Enkel Friedrich II. („Der Große") „König von Preußen“. Dadurch bekam der alte baltische Name ( Die Preußen, Herkunft Vom Preußischen Eid zu den Polnischen Teilungen / Seite 1 von 2 Polska Warmia Polnisches Ermland und Name) eine neue, politische Bedeutung, unter der er heute hauptsächlich bekannt ist. Als Ironie der Geschichte waren wenige Jahre vor der Königskrönung, in den letzten Jahren des 17. Jahrhunderts, im Samland die letzten Bewohner gestorben, welche die preußische Sprache noch beherrschten. Damit war die Sprache endgültig und unwiederbringlich erloschen. Mit dem polnischen Staat war es inzwischen immer weiter bergab gegangen. Das Vetorecht des Adels zu Gesetzesentwürfen und seine gegen den König gerichtete Politik lähmten zunehmend die Handlungsfähigkeit des Landes. Nachdem mit dem Tod König Sigmund Augusts im Jahre 1572 die jagellonische Dynastie erloschen war, wurde ein Wahlkönigtum eingeführt, welches ausländischen Fürsten die Möglichkeit eröffnete, durch Einflussnahme auf den Adel die polnische Königskrone zu erwerben (wie z. B. 1697 der Kurfürst von Sachsen, s. o.). Obwohl es dennoch einige profilierte Könige gegeben hat - wie z. B. Johann Sobieski, welcher 1683 die vereinigten abendländischen Heere gegen die Türken vor Wien befehligte -, hat das Fehlen einer starken bodenständigen Zentralgewalt Polen letztendlich zu einem Spielball ausländischer Mächte werden lassen. In den Jahren 1772, 1793 und 1795 wurde es sukzessive zwischen Russland, Österreich und Preußen aufgeteilt und ist danach als Staat von der Landkarte verschwunden. Die bei der ersten polnischen Teilung im Jahre 1772 an das Königreich Preußen gefallenen Landesteile waren dabei im Großen und Ganzen dieselben, die der Deutsche Orden 1466 im Zweiten Thorner Frieden an Polen hatte abtreten müssen. Die Gebiete im Westen erhielten jetzt die Bezeichnung Westpreußen, und aus dem neugewonnenem Ermland und dem Gebiet des ehemaligen Herzogtums wurde die Provinz Ostpreußen gebildet. Vom Preußischen Eid zu den Polnischen Teilungen / Seite 2 von 2