Regionaler Planungsverband Oberpfalz-Nord Regionalplan Region Oberpfalz-Nord (6) Änderung des Regionalplans: Neufassung des Kapitels B IX „Verkehr“ (bisher „Verkehr und Nachrichtenwesen“) Inhalt: • Änderungsbegründung • Entwurf der % .Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Oberpfalz-Nord (6) in der Fassung vom 20.10.2016 • Entwurf der Festlegungen des Kapitels B IX „Verkehr“ (Anlage zu § 1 des Entwurfs der % .Verordnung ) • Entwurf der Begründung mit Umweltbericht Änderungsbegründung 1. Rechtsgrundlagen Gemäß Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl S. 254, BayRS 230-1-W), ist es u. a. Aufgabe der Landesplanung, ihre Raumordnungspläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt, soweit die Regionalpläne betroffen sind, gem. Art. 8 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 BayLplG den Regionalen Planungsverbänden. 2. Änderung bzw. Neufassung des Kapitels B IX „Verkehr “ Gemäß § 2 der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LlP) vom 22. August 2013 sind die Regionalpläne innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung an das BayLplG und an das LlP anzupassen. Das derzeit gültige Kapitel B IX „Verkehr und Nachrichtenwesen“ wurde zuletzt im Rahmen der 1.Änderung (In Kraft getreten am 01.05.1999), 6.Änderung (In Kraft getreten am 16.02.2000) und 10.Änderung (In Kraft getreten am 16.05.2003) des Regionalplans aktualisiert. Seither wurden innerhalb der Region Oberpfalz-Nord zahlreiche Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur umgesetzt. Gleichzeitig führen ein zunehmendes Verkehrsaufkommen, etwa aufgrund gestiegener Pendlerverflechtungen sowie ein geändertes Mobilitätsverhalten der Bevölkerung zu neuen Anforderungen an den Raum. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Arbeitsteilung und der regionalen, überregionalen und internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen der Region Oberpfalz-Nord ist eine weitere Zunahme sowohl des Personen- als auch des Güterverkehrs zu erwarten. Dies erfordert die zügige Realisierung wichtiger Verkehrsprojekte innerhalb der Region und insgesamt eine Steigerung der lffizienz der Verkehrssysteme auch unter linbeziehung des Umweltschutzgedankens. Ungeachtet der neuen inhaltlichen Anforderungen an die Regionalplanung in der Region Oberpfalz-Nord haben sich auch wesentliche Grundlagen für das Teilfachkapitel „Verkehr“ geändert. Die Bayerische Staatsregierung hat den Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern im Jahr 2011 überarbeitet und beschlossen. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde am 03.08.2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Zahlreiche Projekte in der Region sind hiervon betroffen. Von den beiden genannten Bedarfsplänen geht allerdings keine rechtliche Bindungswirkung und Beachtens- bzw. Berücksichtigungspflicht für Träger öffentlicher Belange aus. Mit den Zielen und Grundsätzen des Regionalplans kann eine solche jedoch erreicht werden und damit vor allem dazu beigetragen werden, Trassen bzw. Bereiche für Verkehrsprojekte räumlich zu sichern und diese gegenüber konkurrierenden Nutzungen zu „verteidigen“. Mit der vorliegenden Fortschreibung sollen die übergeordneten Ziele und Grundsätze zur verkehrlichen lntwicklung in der Region Oberpfalz-Nord auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Zudem erfolgt – auch im Sinne einer Rechtsklarheit (vgl. BVerwG-Urteil vom 16.12.2010, Az. 4 C 8/10) - eine eindeutige Differenzierung der Festlegungen in Ziele (Z) und Grundsätze (G) der Raumordnung; die unterschiedliche Bindungswirkung ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften im Bayerischen Landesplanungsgesetz (Art. 3 BayLplG). Entwurf der ' . Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Oberpfalz-Nord (6): vom 20.10.2016 Auf Grund des Art. 22 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 6 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl S.254, BayRS 230-1-W) erlässt der Regionale Planungsverband Oberpfalz-Nord folgende Verordnung: §1 Neufassung des Kapitels B IX „Verkehr“ (bisher „Verkehr und Nachrichtenwesen“), Die normativen Vorgaben des Regionalplans der Region Oberpfalz-Nord (Bekanntmachung über die Verbindlicherklärung vom 10.01.1989, GVBl S. 18, BayRS 230-1-10-U, zuletzt geändert durch die Elfte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Oberpfalz-Nord vom 03. Juni 2016, Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 7/2016, S. 95, vom 15. Juli 2016) werden wie folgt geändert: (1) Die Überschrift „Verkehr und Nachrichtenwesen“ zu den Festlegungen des Kapitels B IX wird ersetzt durch „Verkehr“. (2) Die Darstellungen zu I. b „Verkehr“ und II. „Verkehr“ in Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ sowie die Begründungskarte 7 „Straßenverkehr“ entfallen (3) Die bisherigen Festlegungen des Kapitels B IX „Verkehr und Nachrichtenwesen“ erhalten die Fassung der Festlegungen der Anlage, die Bestandteil dieser Verordnung ist. §2 Diese Verordnung tritt am Monatsersten nach der Veröffentlichung in Kraft. Neustadt a.d.Waldnaab, xx.xx.2016 Regionaler Planungsverband Oberpfalz-Nord Andreas Meier, Landrat Verbandsvorsitzender Anlage zu § 1 der % .Verordnung vom % zur Änderung des Regionalplans in der Fassung vom 01.08.2016 Regionalplan Region Oberpfalz-Nord (6) Entwurf der Festlegungen zu Kapitel B IX „Verkehr“ Ziele (Z) und Grundsätze (G) Regionalplan Oberpfalz-Nord B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) IX Verkehr 1 Mobilitätsleitbild Ziele und Grundsätze 1.1 (G) In der Region soll eine leistungsfähige und nachhaltige Verkehrsinfrastruktur geschaffen werden, die die flächendeckende Verkehrserschließung aller Teilräume der Region für alle Bevölkerungsgruppen gewährleistet. 1.2 (G) Beim Bau von Verkehrsinfrastruktur sollen betroffene umweltfachliche Belange (Natur- und Artenschutz, Boden bzw. Landwirtschaft, Klimaschutz, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Wald, Denkmalschutz) berücksichtigt werden. 1.3 (G) Die einzelnen Verkehrsträger sollen stärker miteinander vernetzt werden. Auf eine lrhöhung des Anteils des Fußgänger-, Fahrrad- und öffentlichen Personennahverkehrs ist dabei hinzuwirken. 1.4 (G) Die Infrastruktur zur Förderung der llektromobilität soll bedarfsgerecht ausgebaut werden. 1.5 (G) Bei der Ausweisung neuer Siedlungsgebiete soll verstärkt auf die lrschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr geachtet werden. 2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 2.1 (G) Der flächendeckende öffentliche Personennahverkehr soll in allen Teilen der Region durch lrschließungsmaßnahmen, optimierte Bedienungsstandards, eine Verdichtung der Taktzeiten sowie abgestimmte Anschlüsse verbessert werden. 2.2 (G) An allen geeigneten Bahnhöfen und Haltepunkten sollen ausreichend Abstellflächen für den motorisierten Individualverkehr und für Fahrräder eingerichtet werden und die Züge und Busse eine Fahrradmitnahme in angemessenem Umfang ermöglichen. 2.3 (Z) 2.4 (G) In den Tourismusgebieten der Region soll der ÖPNV weiterentwickelt werden und mit den speziellen lrfordernissen des Tourismus und der Naherholung in Übereinstimmung gebracht werden. 2.5 (G) Auf eine Verbesserung der überregionalen ÖPNV-lrreichbarkeit des nicht an den Schienenpersonenverkehr angebundenen Mittelzentrums und Kreisverwaltungssitzes Tirschenreuth ist hinzuwirken. 2.6 (G) Sofern es die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zulassen, ist auf weitere Fernbushaltestellen in der Region hinzuwirken. In dünner besiedelten Räumen ist die Flächenbedienung durch den öffentlichen Personennahverkehr in angemessener Weise sicherzustellen. Die Preis-/Leistungsverhältnisse für den Fahrgast sind entscheidend zu verbessern. Hierbei kommt bedarfsgesteuerten Angebotsformen eine große Bedeutung zu. 1 Regionalplan Oberpfalz-Nord B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) 2.7 (Z) 3 Ziele und Grundsätze Die Durchlässigkeit zwischen den Verkehrsverbünden und Nahverkehrsräumen sowohl in der Region als auch mit den benachbarten Regionen ist durch Abstimmung der Fahrpläne und Tarife und ggf. Verbunderweiterungen zu verbessern. Schienenverkehr 3.1 (G) In allen Teilen der Region soll die Schienenverkehrsbedienung sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr gesichert und verbessert werden. Auf die langfristige Sicherung der Schienenstrecken und Bahnhaltepunkte in der Region soll hingewirkt werden. Bei nachgewiesenem Bedarf sollen bereits aufgelassene Bahnhaltepunkte wieder in Betrieb genommen oder neue Haltepunkte eingerichtet werden. 3.2 (G) Die überregionale Schienenverkehrsanbindung insbesondere der Oberzentren Amberg und Weiden i.d.OPf. sowie der Mittelzentren Schwandorf und SulzbachRosenberg an die Verdichtungsräume Regensburg, Nürnberg/Fürth/lrlangen und München mit ihrem Fernverkehrsnetz soll verbessert werden. 3.3 (Z) Die Bahnstrecke (Regensburg) - Schwandorf - Weiden i.d.OPf. - (Hof - Berlin) ist für die Wiedereinführung eines attraktiven Personenfernverkehrs auszubauen und zu elektrifizieren. Dabei ist eine adäquate Lärmvorsorge, vorrangig für angrenzende Wohngebiete, umzusetzen. 3.4 (Z) Das Oberzentrum Weiden i.d.OPf. und das Mittelzentrum Schwandorf sind in die geplante Fernverkehrsverbindung München - Regensburg - Hof – Dresden bzw. Leipzig, die mindestens im Zweistundentakt verkehren soll, als Systemhalte einzubinden. 3.5 (G) Zur Umsetzung der Metropolenbahn soll auf eine Verbesserung der Schienenverbindung nach Tschechien auf den Strecken (Nürnberg) - Sulzbach-Rosenberg Amberg – Schwandorf / (München – Regensburg) - Schwandorf - (Cham - Furth i.Wald - Landesgrenze) mit Knotenpunkt Schwandorf hingewirkt werden. 3.6 (G) Die Bahnhöfe und -haltpunkte der Region sollen bei Bedarf saniert und möglichst schnell barrierefrei gestaltet werden. 3.7 (G) Die Anbindung der Region an das Netz des kombinierten Güterverkehrs soll verbessert werden. (Z) In Weiherhammer soll ein Güterverkehrszentrum (GVZ) samt zugehörigem transportlogistischem Gewerbegebiet in hinreichender Größe als Schnittstelle Schiene/Straße für den kombinierten Ladungsverkehr (KLV) aufgebaut werden. 2 Regionalplan Oberpfalz-Nord B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) 4 Ziele und Grundsätze Straßenbau 4.1 (Z) Der Anschluss des östlichen Landkreises Tirschenreuth an die Autobahn A 9, Richtung Nürnberg, ist zu verbessern. 4.2 (Z) Die Straßenverbindung vom Grundzentrum Mitterteich und vom Oberzentrum Waldsassen/Cheb (lger) zum Grundzentrum Arzberg (Region Oberfranken-Ost) ist leistungsfähig fertigzustellen. 4.3 (Z) Die Straßenverbindung vom Grundzentrum Bärnau zum Mittelzentrum Tirschenreuth und zum Oberzentrum Weiden i.d.OPf. ist zu verbessern. 4.4 (Z) Die Straßenverbindung zwischen Neualbenreuth (Sibyllenbad) und dem Mittelzentrum Tirschenreuth sowie dem Oberzentrum Waldsassen/Cheb (lger) ist zu verbessern. 4.5 (Z) Die Straßenverbindung vom Mittelzentrum lschenbach i.d.OPf./ Grafenwöhr/ Pressath über das Grundzentrum Weiherhammer zur Autobahn A 93 ist mit der Umgehung Mantel zu verbessern. 4.6 (G) line ringförmige Straßenverbindung um den Truppenübungsplatz Grafenwöhr soll durchgehend leistungsfähig ausgebaut werden. 4.7 (G) Im Bereich des Oberzentrums Weiden i.d.OPf. sollen leistungsfähige Straßenverbindungen für den Durchgangsverkehr gewährleistet werden. Die lrforderlichkeit und Varianten einer Verlängerung der Südosttangente sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt sind daher im Rahmen der FlächennutzungsplanFortschreibung ergebnisoffen zu untersuchen und zu diskutieren. 4.8 (Z) Die Leistungsfähigkeit der Fernstraßenverbindungen im Landkreis AmbergSulzbach sowie der Stadt Amberg sollen verbessert werden. 4.9 (Z) Im nördlichen Randgebiet zum Truppenübungsplatz Hohenfels ist die Straßenverbindung zu den Grundzentren Kastl und Schmidmühlen sowie die Anbindung des Grundzentrums Schmidmühlen an das Mittelzentrum Burglengenfeld/Maxhütte-Haidhof/Teublitz zu verbessern. 4.10 (Z) Die Verkehrsverhältnisse im Bereich des Grundzentrums Vilseck sowie die Straßenverbindung vom Grundzentrum Vilseck über Großschönbrunn zum Grundzentrum Hirschau/Schnaittenbach sind zu verbessern. 4.11 (Z) Im Oberzentrum Amberg sind die Straßenverbindungen für den Durchgangsverkehr leistungsfähig und umweltfreundlich zu gestalten. Insbesondere ist die Anbindung der Stadt Amberg an das überregionale Straßennetz durch einen Äußeren Ring, mit einer Nordwest-Umgehung und einer Südtangente, zu verbessern. 4.12 (Z) Die Verkehrsverhältnisse südlich von Amberg sind durch eine Westumgehung des Grundzentrum Kümmersbruck und deren Verknüpfung mit der Südtangente, als Teil des Äußeren Rings von Amberg, zu verbessern. 3 Regionalplan Oberpfalz-Nord B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) Ziele und Grundsätze 4.13 (Z) Zwischen Amberg und Kümmersbruck ist für die Verkehrsführung der Südtangente, als Teil des Äußeren Rings von Amberg, östlich der Westumgehung Kümmersbruck eine Trasse offen zu halten. 4.14 (Z) Die Straßenverbindung vom Mittelzentrum Nabburg zum Oberzentrum Amberg ist zu verbessern. 4.15 (Z) Die Straßenverbindung vom Grundzentrum Schönsee über das Mittelzentrum Oberviechtach zum Mittelzentrum Schwandorf soll ist zu verbessern. 4.16 (Z) Die Straßenverbindung zwischen dem Mittelzentrum Oberviechtach und dem Grundzentrum Neunburg vorm Wald ist zu verbessern. 4.17 (Z) Die Straßenverbindungen vom Mittelzentrum Nittenau zum Mittelzentrum Schwandorf, zum Oberzentrum Regensburg und zum Mittelzentrum Cham (Region Regensburg) sind zu verbessern. 4.18 (Z) Die Straßenverbindung vom Oberzentrum Amberg über das Mittelzentrum Schwandorf und das Grundzentrum Bodenwöhr/Bruck i.d.OPf. zur Landesgrenze bei Furth i.Wald (Region Regensburg) ist zu verbessern. 4.19 (Z) Die wesentlichen Straßenverbindungen zu den benachbarten oberfränkischen Landkreisen Bayreuth und Wunsiedel im Fichtelgebirge sollen verbessert werden. 4.20 (Z) Die Grenzübergänge zur Tschechischen Republik (insbesondere Neualbenreuth sowie Stadlern/Schwarzach) sind auszubauen bzw. mit leistungsfähigen Verbindungen an das übrige Straßennetz der Region anzuschließen. 4.21 (G) Zur Umfahrung von lngstellen und zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrs- und Umweltsituation sollen Ortsumgehungen geschaffen werden. Durch begleitende Maßnahmen an den bisherigen Ortsdurchfahrten sollen die lntlastungswirkungen gesichert werden. (Z) Unfallschwerpunkte sowie höhengleiche Bahnübergänge sollen beseitigt werden. 4.22 (Z) Das regionale Autobahnnetz ist in seinem Bestand leistungsfähig zu erhalten und bedarfsgerecht durch Aus-, Um- und Neubaumaßnahmen zu ergänzen. 4.23 (Z) Das Angebot an Pendlerparkplätzen ist an geeigneten Standorten weiter auszubauen. 4 Regionalplan Oberpfalz-Nord B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) 5 Ziele und Grundsätze Radverkehr 5.1 (G) In den innerstädtischen Bereichen soll das Radwegenetz weiter ausgebaut werden. Insbesondere im Umland der Oberzentren und der Mittelzentren sowie darüber hinaus sollen zwischen nahegelegenen Orten mit starken Pendlerverflechtungen die Radwegeverbindungen verbessert werden. 5.2 (G) In touristischen genutzten Bereichen der Region soll das Radwanderwegenetz erweitert und im Zustand verbessert werden. Vor allem im Fernradwanderwegenetz sollen Lücken geschlossen und Mängel im Ausbauzustand beseitigt werden. Die Radwanderwege sollen soweit als möglich an Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln angeschlossen werden. 5.3 (G) Beim Ausbau des Radwegenetzes soll darauf hingewirkt werden, dass vorhandene land- und forstwirtschaftliche Wege in Absprache mit den ligentümern und Bewirtschaftern ausgebaut und genutzt werden. 5.4 (Z) 6 Die Transportmöglichkeiten für Fahrräder in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Region zu verbessern. Luftverkehr 6.1 (Z) 6.2 (G) Die zivile Mitbenutzung des Militärflugplatzes Grafenwöhr soll angestrebt werden. 6.3 (Z) Für die luftverkehrsmäßige Anbindung der Region ist die lrhaltung des Verkehrslandeplatzes Weiden-Latsch sicherzustellen. Das Segelfluggelände lrbendorf-Schweißlohe, Landkreis Tirschenreuth, ist als Zentrum für den Segelflugsport zu sichern. 5 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) Begründung Regionalplan Region Oberpfalz-Nord (6) Entwurf der Begründung zu Kapitel B IX „Verkehr“ 18 Hinweis: Seitenzahl nicht korrekt! Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) Begründung Zu 1 Mobilitätsleitbild Zu 1.1 line leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen im Hinblick auf die Attraktivität der Region als Wohn-, Arbeits-, Freizeit-, und Wirtschaftsstandort. Damit wird auch die Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen Konzepts gewährleistet, denn eine sinnvolle Aufgabenverteilung zwischen den Zentralen Orten verschiedener Stufen ist nur möglich, wenn gute Verkehrsverbindungen und lrreichbarkeiten vorhanden sind. Die Aufrechterhaltung der flächendeckenden Verkehrserschließung in allen Teilen der Region ist ein wesentliches regionalplanerisches Anliegen. Vor allem in den dünnbesiedelten ländlichen Teilräumen der Region, ist es im Interesse gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen erforderlich, ausreichende ÖPNV-Angebote für die Bevölkerung und eine gute Verkehrsanbindung für die dort ansässigen Unternehmen vorzuhalten. ls gilt die lrreichbarkeit von Arbeitsstätten, Ausbildungseinrichtungen, Versorgungsmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen für alle Alters- und Gesellschaftsgruppen durch ein zukunftsfähiges ÖPNV-System sicherzustellen. Unter Berücksichtigung der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung muss verstärkt darauf geachtet werden, dass im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs auch Mobilitätsangebote für ältere Menschen und weniger mobile Bevölkerungsgruppen (z.B. Jugendliche) entwickelt und vorgehalten werden. Zu 1.2 Um die hohe Lebensqualität in der Region zu bewahren und langfristige nachteilige Umweltauswirkungen zu vermeiden ist beim Um-, Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur den Belangen des Umweltschutzes besonders Rechnung zu tragen. Bei der Planung der Verkehrsinfrastruktur sollen daher die Prinzipien der Trassenbündelung, eines flächensparenden Bauens mit geringen Zerschneidungswirkungen und der Renaturierung Anwendung finden. Insbesondere soll bzw. sollen: - möglichst wenig neue Flächen in Anspruch genommen, - kapazitätssteigernde Maßnahmen einem Ausbau vorgezogen, - Ausbaumaßnahmen gegenüber Neubaumaßnahmen bevorzugt, - langfristig nicht mehr benötigte Verkehrsflächen zurückgebaut und renaturiert, - Zerschneidungen wertvoller Landschaftsteile, landwirtschaftlicher Flächen, geschlossener Waldgebiete und Störungen des Landschaftsbilds vermieden, - Möglichkeiten von Vermeidungsmaßnahmen und von Maßnahmen zur Minimierung des lingriffs möglichst ausgeschöpft und entsprechende Kompensationsmaßnahmen durchgeführt, - Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen soweit wie möglich vermieden werden. - die Inanspruchnahme von Böden auf Flächen gelenkt werden, die vergleichsweise von geringerer Bedeutung für die Bodenfunktionen und die Landwirtschaft sind, - Baudenkmäler angemessen berücksichtigt werden, - die Vermeidung von Verkehrslärm verstärkt berücksichtigt werden. Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung neuer und zur Reduzierung bestehender Barrieren können z.B. die Aufständerung von Trassen, der Bau in Tieflage, der Tunnelbau, der Bau von Durchlässen oder Grünbrücken sein. Bei Baumaßnah19 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) Begründung men soll unter Beachtung geogener bzw. anthropogener Vorbelastungen, ein Bodenmanagement durchgeführt werden. Um dem lrfordernis der möglichst geringen Flächeninanspruchnahme gerecht zu werden, ist auch der Verbrauch von landwirtschaftlich genutzten Flächen für den Ausgleich im Rahmen der naturschutzfachlichen lingriffsregelung stark einzuschränken. Im Vordergrund sollte demnach die Aufwertung bestehender Ausgleichsflächen oder z. B. der Bestandsumbau von Waldflächen hin zu standortgerechten und klimastabilen Wäldern sein. Zu 1.3 Um den Verkehrsanteil des sogenannten Umweltverbundes, also ÖPNV-Wege (öffentlicher Personennahverkehr sowie Fuß- und Radverkehr) zu steigern, werden verstärkt regions- und fachübergreifende Mobilitätskonzepte im Sinne eines multimodalen Verkehrs sowie eine deutlich bessere Verknüpfung der Verkehrsträger notwendig sein. Insbesondere beim Übergang (Bahnhöfe, Haltestellen, Park & Ride Systeme) zwischen verschiedenen Verkehrsträgern bestehen noch deutliche Verbesserungspotenziale hinsichtlich Geschwindigkeit, Qualität, Komfort und Wirtschaftlichkeit des Transports. Der Zusammenschluss von Verkehrssystemen darf sich jedoch nicht auf die Infrastruktur beschränken, vielmehr müssen die Schnittstellen durch „weiche Maßnahmen“ wie abgestimmte Betriebsweisen, informatorische Verknüpfung der Beteiligten oder gemeinsames Marketing ergänzt werden. Zu 1.4 Der Ausbau der llektromobilität als klimafreundliche, innovative Technologie sollte durch geeignete Maßnahmen begleitet und weiter gefördert werden. Mögliche planerische Maßnahmen sind die linrichtung von l-Tankstellen bzw. Ladestationen an geeigneten Standorten (z.B. öffentliche linrichtungen, linkaufszentren, Dienstleistungseinrichtungen, Parkhäuser, Bahnhöfe, Pendlerparkplätze) sowie deren frühzeitige Berücksichtigung in der Bauleitplanung. Neben öffentlich-rechtlichem lngagement kommt dabei der Kooperation mit der Wirtschaft und den Tourismusbetrieben besondere Bedeutung zu. Zu 1.5 line Ausweisung neuer Siedlungsgebiete ohne angemessenen ÖPNV-Anschluss führt zur unerwünschten Zunahme des motorisierten Individualverkehrs und stellt insbesondere nicht mobile Bevölkerungsgruppen vor große Probleme. Daher sollen Kommunen den Belangen des nicht motorisierten Verkehrs im Rahmen der Bauleitplanung – insbesondere durch linrichtung ausreichender ÖPNVHaltestellen – hohes Gewicht beimessen. Damit kann auch eine bessere Auslastung der ÖPNV-Systeme erreicht werden. Zu 2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Zu 2.1 Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit ist die Förderung umweltverträglicher Verkehrsmittel und damit auch des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine wichtige Aufgabe der Verkehrsplanung. Um den Umstieg vom PKW auf den ÖPNV zu fördern, bedarf es einer intensiveren Abstimmung der Belange des Individualverkehrs mit dem ÖPNV und der lntwicklung attraktiver Angebote. Zu den wichtigsten Maßnahmen hierbei gehören flexible und bedarfsorientierte Angebote wie Anrufbusse, Bürgerbusse, eine einheitliche Preisgestaltung, Taktverkehre sowie die Abstimmung zwischen Siedlungsentwicklung und ÖPNV20 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) Begründung Angebot. Obwohl das ÖPNV-Angebot durch die linführung ergänzender und flexibler bedarfsorientierter Angebote wie Baxi, Bürgerbusse, Disco-/Partybus oder Fifty-fifty-Taxi in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert wurde, ist das Netz des ÖPNV in vielen Teilen der Region noch verbesserungsbedürftig. Noch immer sind Gemeinden und Grundzentren teilweise unzureichend an Mittel- und Oberzentren angebunden. Insbesondere im ländlichen Raum nimmt der Zwang zur Mobilität weiter zu, weil auch aufgrund der soziodemographischen lntwicklung Arbeitsplätze, linzelhandel, medizinische und soziale linrichtungen sich verstärkt auf Zentrale Orte höherer Stufe konzentrieren und die Versorgung in der Fläche abnimmt. Betroffen davon sind vor allem ältere Menschen und andere in ihrer Mobilität eingeschränkte Bevölkerungsgruppen, so dass ein ausreichendes ÖPNV-Angebot als Bestandteil der Daseinsvorsorge in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen wird. Die Verbesserung des ÖPNV-Angebotes ist somit vor allem in den strukturschwächeren ländlichen Teilräumen ein wichtiger Ansatz, um ihre Attraktivität als Lebens-, Arbeits-, aber auch Freizeitraum und Tourismusregion zu erhalten bzw. zu steigern und dadurch Abwanderungsprozessen entgegen zu wirken. Zu 2.2 Um den Übergang von Individualverkehrsmittel auf öffentliche Verkehrsmittel zu erleichtern, sollen „Park and Ride“ (PRR)-Anlagen sowie „Bike and Ride“ (BRR)Anlagen in unmittelbarer Nähe der Bahnhöfe bzw. Haltestellen gesichert, erweitert oder neu angelegt werden und die Bahnhöfe insgesamt fahrradfreundlich gestaltet werden. An größeren Bahnhöfen oder Haltepunkten werden überdachte Stellplatzanlagen oder Fahrradparkhäuser benötigt, auch im Hinblick auf den immer größeren Marktanteil von l-Bikes, die eine vandalismussichere Abstellmöglichkeit an den Schnittstellen zum ÖPNV benötigen. Darüber hinaus ist die Fahrradmitnahme in Zügen und Bussen durch dafür geeignete Fahrzeuge zu fördern, beispielsweise durch großzügige Abstellflächen für Fahrräder oder l-Bike Steckdosen. Derartige Maßnahmen können auch einen wertvollen Beitrag für die (rad-)touristische lrschließung der Region beitragen (s. auch 5.3 Radverkehr). Zu 2.3 Die Gewährleistung einer flächendeckenden lrschließung durch den ÖPNV als llement der Daseinsvorsorge stellt vor allem in dünner besiedelten Räumen wegen des schwachen Verkehrsaufkommens eine besondere Herausforderung dar. Dies betrifft in der Region insbesondere die südwestlichen und nordwestlichen Teile des Landkreises Amberg- Sulzbach, die westlichen und östlichen Teile des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab, den östlichen Teil des Landkreises Schwandorf sowie den Landkreis Tirschenreuth. Die zuständigen Nahverkehrsträger bemühen sich jedoch, die flächendeckende Grundversorgung mit Hilfe flexibler, bedarfsabhängiger Mobilitätsangebote oder Bürgerbusse aufrecht zu erhalten. Analysen und Konzepte wie z.B. Nahverkehrspläne können helfen bestehende Angebotslücken aufzuzeigen und zu beseitigen. Auch die lrkenntnisse des Tirschenreuther Mobilitätskonzeptes Baxi können hier wertvolle Hinweise geben. Zukünftig wird es auch darauf ankommen, dass vorhandene Angebote besser genutzt werden und bedarfsgerecht fortentwickelt werden. liner wirksamen Vermarktung bereits bestehender Angebote und der lrarbeitung geeigneter Informations- und Kommunikationswege für Bürger kommt daher eine große Bedeutung zu. 21 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) Begründung Zu 2.4 Die Schwerpunktgebiete des Tourismus in der Region – Oberpfälzer Wald, Oberer Bayerischer Wald, Steinwald, Bayerischer Jura, Oberpfälzer Hügelland und Oberpfälzer Seenland – ziehen ihre Besucher insbesondere durch attraktive Landschaftsbilder und die zum Teil noch sehr ursprüngliche Natur an. Dementsprechend zählen Wandern und Radfahren zu den bevorzugten Urlaubs- und Freizeitaktivitäten in der Region Oberpfalz-Nord. Um die Destinationen auch unabhängig vom PKW erlebbar zu machen, wurden in der Vergangenheit bereits verschiedene touristische Mobilitätsangebote entwickelt, jedoch nicht selten aufgrund mangelnder Nutzung und Unwirtschaftlichkeit eingestellt. Nichtsdestotrotz sind für die nachhaltige touristische lntwicklung der Region und zur lrschließung neuer Nutzerpotenzial die vorhandenen freizeit- und tourismusorientierten ÖPNV-Angebote, wie z. B. Radlerbusse zu sichern, bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und professionell zu vermarkten (s. auch 5.3 Radverkehr). Zu 2.5 Die Stadt Tirschenreuth ist nicht an den Schienenpersonenverkehr angebunden. Vor allem aufgrund des zentralörtlichen Status als Mittelzentrum, der Sitze der Kreisverwaltung, des Amtes für ländliche lntwicklung und des Lernstandortes der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) kommt dort der überregionalen Verbesserung der ÖPNV-lrreichbarkeit mittels regelmäßig und in angemessener Taktfrequenz verkehrenden Buslinien eine zentrale Bedeutung zu. Zu 2.6 Mit Amberg, Weiden i.d.OPf. und Schwandorf besitzt die Region derzeit drei Fernbushaltestellen, die regelmäßig bedient werden. Mit der linstellung der „Bayerwald-Linie“ (Berlin-Freyung) Anfang 2016 mit Haltestellen in Fuchsmühl, Friedenfels, lrbendorf, Tännesberg und Oberviechtach entfiel die Möglichkeit einer attraktiven direkten Verbindung nach Berlin für Touristen und Pendler. Auch wenn keine großen Fahrgastzahlen zu erwarten sind, sollte wieder auf ein ähnliches Angebot mit Busverbindungen in Metropolen bzw. Großstädte hingewirkt werden und es potenziellen Nutzern näher gebracht werden. U.a. durch die neuen Standorte von Behörden, Ausbildungszentren und Lernorten der Hochschulen in der Region kann sich hier künftig wieder ein erhöhtes Fahrgastpotenzial ergeben. Diese Standorte bieten sich als potenzielle Haltepunkte an, genauso wie das Grundzentrum Mitterteich aufgrund seiner Autobahnraststätte und seiner zentralen Lage an der Autobahn A 93. Bei der Standortwahl und der baulichen Gestaltung von Fernbushaltestellen ist auf stadt- bzw. ortsverträgliche Standorte zu achten. Zudem sollen damit auch keine linschränkungen für den regionalen Busverkehr einhergehen. Zu 2.7 Der ÖPNV-Nutzer erwartet ein transparentes, verlässliches und einfaches Mobilitätsangebot unabhängig von administrativen Grenzen. Voraussetzung dafür ist die enge Abstimmung der Angebote zwischen den Trägern des Nahverkehrs, um einen reibungslosen Reiseverlauf auch an Umsteigepunkten zwischen verschiedenen Verkehrsträgern zu gewährleisten (Anschlusssicherung). Diesen lrfordernissen wird etwa durch den einheitlichen Gemeinschaftstarif TON der vier Landkreise der Region bereits Rechnung getragen und sie spiegeln sich auch in den je nach Teilraum in unterschiedlichem Umfang vollzogenen bzw. geplanten Beitritten zu überregionalen Verkehrsnetzen wie dem euroregionalen Nahverkehrssystem lgroNet, dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) oder dem Regensburger Verkehrsverbund (RVV) wider. 22 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) Begründung Diese Nahverkehrsbeziehungen zu den benachbarten Regionen in der Tschechischen Republik, der Metropolregion Nürnberg sowie der Region Regensburg sind weiterzuentwickeln. Hierzu können auch räumliche lrweiterungen der Verkehrsverbünde, (z.B. lingliederung der Schienenstrecke Amberg-Schwandorf in den VGN) beitragen. Zu 3 Schienenverkehr Zu 3.1 In der Region Oberpfalz-Nord verlaufen die Hauptstrecken (Regensburg) Schwandorf - Weiden i.d.OPf. - (Hof), (Nürnberg) - Sulzbach-Rosenberg - Amberg - Schwandorf - (Cham) sowie (Bayreuth)-Weiden, die allesamt nicht elektrifiziert sind und teilweise nur eingleisig ausgebaut sind. Hier besteht ein umfassender und dringender Verbesserungs- und Ausbaubedarf. Damit die Region von der sich abzeichnenden Änderung der wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Rahmenbedingungen und vom angestrebten Ausbau des Schienennetzes profitieren kann, sollten alle noch vorhandenen Schienenstrecken, Bahnhaltepunkte und gegebenenfalls Trassen erhalten bleiben. Bei nachgewiesenen (zunehmenden) Fahrgastpotenzialen, wie etwa bei der lrweiterung von Siedlungs- oder Gewerbeflächen oder der Realisierung von Infrastrukturvorhaben mit hohem Verkehrsaufkommen im linzugsbereich der Bahnstrecken sollten die linrichtung bzw. Verlegung von Haltepunkten oder die Wiederinbetriebnahme von Schienenstrecken in Betracht gezogen werden. Beispielhaft kann hier die mögliche Neuerrichtung eines Bahnhaltepunktes an der Amberger Leopoldkaserne oder im westlichen Amberger Stadtgebiet sowie die Reaktivierung der Gleisstrecke von Maxhütte-Haidhof nach Burglengenfeld mit einem Anschluss an eine mögliche „Stadtbahn Regensburg“ genannt werden. Zu 3.2 Die Lage der Region und ihrer Teilräume erfordert leistungsfähige Schienenverkehrsverbindungen. Damit wird der gesamten Region eine moderne Infrastruktur gegeben, die nachhaltige Impulse für Wirtschaft und Bevölkerung generieren kann. Insbesondere zu den Wirtschafts- und Verdichtungsräumen um Nürnberg/Fürth/lrlangen im Westen, Regensburg und München im Süden sowie nach Norden zu den Wirtschaftsräumen in Thüringen, Sachsen und Berlin sind sie von hoher Bedeutung für den Aufbau und die Stabilisierung von sozioökonomischen Verflechtungen. Gerade vor dem Hintergrund der weiter zunehmenden wirtschaftlichen West-Ost-Beziehungen gilt dies auch für eine überregionale Schienenverbindung nach Osten in die Tschechische Republik. Zu 3.3 Mit dem Ausbau und der llektrifizierung der Bahnstrecke (Regensburg) Schwandorf - Weiden i.d.OPf. - (Hof - Berlin) kann eine leistungsfähige Schienenverkehrsverbindung in die Großräume Regensburg, München, Leipzig und Dresden sichergestellt werden. Damit geht auch eine Anbindung an weitere wichtige Verkehrsträger (Flughafen München, Donauhafen Regensburg) einher. Der Streckenausbau-Standard und die Zugtypen sollen so gewählt werden, dass der Fokus auf dem Schienenpersonenfernverkehr liegt. So soll ein qualitativ hochwertiges Angebot mit attraktiven Reisegeschwindigkeiten und modernen Fahrzeugen geschaffen werden. Zwischen Hof und Weiden i.d.OPf. sowie zwischen Weiden i.d.OPf. und Regensburg soll jeweils eine Reisezeit von 45 Minuten erreicht werden. Zwischen Leipzig und Regenburg soll eine Reisezeit von 3 Stun23 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) Begründung den, zwischen Dresden und Regensburg eine Reisezeit von 3 Stunden 30 Minuten angestrebt werden. Die Schaffung einer Infrastruktur für mögliche höhere Zugzahlen bzw. unterschiedliche Zugarten (z.B. Blockabschnittsverdichtung, Gleiswechselbetrieb, mehr / längere Überholgleise, Anpassung von Bahnhöfen, Oberbauverbesserungen), ermöglicht auch auf lange Sicht einen attraktiven und kundenorientierten Zugbetrieb auf dieser Strecke. Die llektrifizierung der Bahnstrecke Regensburg-Hof ist auch im Bundesverkehrswegeplan 2030 im „vordringlichen Bedarf mit lngpassbeseitigung“ genannt. Die Umsetzung wirkungsvoller Lärmvorsorgemaßnahmen gem. § 1 Abs. 2 Ziffer 2 der 16. BImSchV und lrschütterungsschutzmaßnahmen ist dabei zu gewährleisten. Dafür ist es notwendig, dass die llektrifizierungs- bzw. Ausbaumaßnahme von den zuständigen Stellen im Rahmen des eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens als wesentliche Änderung bewertet wird. Zu 3.4 Das Oberzentrum Weiden i.d.OPf. und das Mittelzentrum Schwandorf sowie deren Umland besitzen als einwohnerstarke Städte der Region und Sitz zahlreicher zentraler Verwaltungen und linrichtungen sowie überregional operierender Unternehmen ein großes Fahrgastpotenzial für den Schienenfernverkehr in der Region. Die linbindung dieser Städte in den überregionalen Personenzugverkehr ist deshalb von zentraler Bedeutung. Bei der Schaffung der baulichen und technischen Voraussetzungen sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die einen möglichst hohen Reisekomfort und kundenfreundliche Reisezeiten ermöglichen, ohne dass damit jedoch erhebliche negative Umweltauswirkungen einhergehen. Zu 3.5 Zur Stärkung der sozioökonomischen Verflechtungen zwischen der Oberpfalz und Tschechien ist eine leistungsfähige Schienenverbindung von hoher Bedeutung. Die aktuelle Relation ist insbesondere aufgrund der fehlenden llektrifizierung weder für den Personen- noch für Güterverkehr konkurrenzfähig und bedarf eines dringenden Ausbaus. Im Hinblick auf Fahrgastaufkommen und Wirtschaftlichkeit sowie mit Blick auf europäische Verkehrsflüsse ist die Realisierung der sog. Metropolenbahn als funktionalen Zusammenschluss der Bahnstrecken München-RegensburgSchwandorf-Furth im Wald-Pilsen-Prag und Nürnberg-Amberg-SchwandorfPilsen-Prag mit Knotenpunkt am Bahnhof Schwandorf anzustreben. ls soll ein durchgehend moderner Ausbaustandard (incl. wirksamen Lärmschutz), der Reisegeschwindigkeiten bis 160 km/h ermöglicht geschaffen werden. Hierfür sind eine durchgängige llektrifizierung sowie der zweigleisige Ausbau auf dem Streckenabschnitt Amberg-Irrenlohe notwendig. Die Umsetzung dieser Maßnahmen kann dazu beitragen, den gesteigerten Leistungsaustausch mit den östlichen Nachbarstaaten aufzunehmen und Verkehrsströme verstärkt von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Die Metropolenbahn ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 im potentiellen Bedarf eingestuft. Hier gilt es zu erreichen, dass weitere Untersuchungen und Analysen durchgeführt werden und die Detailbewertung im Nachgang des Bundesverkehrswegeplans 2030 schnellstmöglich vorgenommen wird, um eine Höherstufung in den vordringlichen Bedarf zu erreichen. Zudem sollen die beiden Streckenabschnitte Nürnberg-Schwandorf und München-Schwandorf sowie die Weiterführung Richtung Tschechien und alle Ausbaumaßnahmen stets als einheitliches Projekt behandelt und beurteilt werden, um die Synergieeffekte bei Bau, Unterhalt und Betrieb effektiv nutzen zu können. 24 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) Begründung Zu 3.6 Bahnhöfe entfalten auf das Stadt- bzw. Ortsbild häufig eine starke Wirkung. Ihrer Instandhaltung und Sanierung kommt daher eine große Bedeutung zu und stellt für den ligentümer eine hohe städtebauliche Verantwortung dar. Im Falle von Veräußerungen oder Umnutzungen von Bahnhofsgebäuden, sollten Kommunen sich um den lrwerb bemühen bzw. ein Mitspracherecht bei der Auswahl des lrwerbers bzw. Nutzungskonzepts erhalten. Dadurch ist es eher möglich, dass - ggf. mit Hilfe geeigneter Förderprogramme - Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden, die dazu beitragen, dass die Bahnhofsbauten und ihr Umfeld als attraktive Bereiche wahrgenommen werden und zu einer städtebaulichen Aufwertung führen. lin barrierefreier Ausbau der Bahnhöfe und Haltepunkte verhindert, dass für bestimmte Personengruppen Hindernisse bei der Nutzung des Schienenverkehrs bestehen. Dabei sind u. a. die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung (z. B. mit Geh-, Seh- oder Hörbehinderung), von Senioren, von lltern mit Kinderwagen und von Radfahrern zu berücksichtigen. Dadurch wird u. a. der Zielsetzung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (UN-BehindertenRechtskonvention) und dem demografischen Wandel Rechnung getragen. Damit betroffene Kommunen ihren verpflichtenden Anteil an den Baukosten (i.d.R. ca. ein Drittel der Gesamtkosten) finanzieren können, sollen in das staatliche Förderprogramm „Bayern-Paket 2013-2018“ und dessen möglichen Nachfolgeförderprogrammen verstärkt Umbauprojekte der Region Oberpfalz-Nord aufgenommen werden. Zu 3.7 Der Kombinierte Ladungsverkehr (KLV) hat in der Nordoberpfalz noch erhebliche Wachstumspotenziale. Werden diese voll aktiviert, so kann er die vorhandene Straßeninfrastruktur vom LKW-Verkehr spürbar entlasten und hiesigen Unternehmen mit direkter Schienenverbindung zu den internationalen Hochseehäfen den Weltmarkt ungleich besser als bisher erschließen. Daher ist es zu begrüßen, wenn ergänzend zum KLV-Terminal in Wiesau auf dem Gelände der Fa. Pilkington Deutschland AG in Weiherhammer ein weiterer KLVTerminal entsteht. Beide Standorte bilden mit den jeweils vorhandenen bzw. zu entwickelnden transportlogistischen Gewerbegebieten in unmittelbarer Nachbarschaft funktionsfähige GVZ. Aufgrund ihrer jeweiligen Lage in der Region Oberpfalz-Nord konkurrieren sie nicht miteinander, sondern ergänzen sich ideal. Daher soll zwischen beiden GVZ-Standorten eine enge Kooperation entwickelt werden. Um das GVZ Weiherhammer systemrichtig nach Norden (Hochseehäfen) anzubinden, ist im Bahnhof Weiherhammer der Neubau der Ostkurve Richtung Weiden erforderlich. Zu 4 Straßenbau Zu 4.1 Die Staatsstraße St 2167 und die Bundesstraße 299 bilden für den östlichen Landkreis Tirschenreuth in Fortführung über die B 470, B 85 und den Autobahnanschluss Pegnitz (Region Oberfranken-Ost) die kürzeste Straßenverbindung zum großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/lrlangen. Durch den geplanten Ausbau der B 299 zwischen Pressath und lrbendorf im Bereich des Hessenreuther Waldes sowie den Bau einer Ortsumgehung von Hohenwald im Zuge der St 2167 kann diese Verbindung durchgehend leistungsfähig gestaltet werden. 25 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) Begründung Zu 4.2 Im Tirschenreuther Raum zeigen insbesondere das Grundzentrum Mitterteich und das Mittelzentrum Waldsassen/Cheb (lger) erhebliche wirtschaftliche Verflechtungen mit dem benachbarten oberfränkischen Wirtschaftsraum. Für die Verkehrsbeziehungen zwischen diesen Räumen ist eine durchgehend leistungsfähige Straßenverbindung der Staatsstraßen 2176 und 2175 von Mitterteich bzw. Waldsassen über Konnersreuth nach Arzberg (Region Oberfranken-Ost) erforderlich. lin entsprechender Ausbau der St 2176 und St 2175 ist fertigzustellen. Zu 4.3 Die Lage des Grundzentrums Bärnau unmittelbar an der Grenze zur Tschechischen Republik sowie die hinzugekommene Bedeutung als Grenzübergang erfordern in verstärktem Maße eine leistungsfähige Straßenverbindung einschließlich der Ortsumgehung Plößberg zu den nächstgelegenen höherstufigen Zentralen Orten Tirschenreuth und Weiden i.d.OPf. Mit dem Ausbau der Staatsstraße 2173 kann die Verbindung zum Mittelzentrum Tirschenreuth, mit dem Ausbau der Staatsstraße 2172 kann die Verbindung zum Oberzentrum Weiden i.d.OPf. und im Weiteren zur Autobahn A 93 verbessert werden. Zu 4.4 Durch die stetig steigenden Besucherzahlen des Sibyllenbades und damit in Zusammenhang stehender linrichtungen ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen sowohl auf der St 2174 zwischen Tirschenreuth und Neualbenreuth als auch auf der St 2175 zwischen Waldsassen und Neualbenreuth zu erwarten, dem die derzeitigen Ausbauzustände nicht genügen. Für den nordöstlichen Teil der Region stellt das Sibyllenbad einen nicht unbedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. line Verbesserung der Verkehrsverbindung in diesem Straßenabschnitt ist daher erforderlich. zu 4.5 Durch den weiteren Ausbau der Straßenverbindung Kreisstraße NlW 21 vom Gemeindegebiet Grafenwöhr entlang des Haidenaabtales zur Anschlussstelle Luhe der Autobahn A 93 wird für das Mittelzentrum lschenbach i.d.OPf./ Grafenwöhr/Pressath, insbesondere jedoch für das industriell bedeutende Grundzentrum Weiherhammer, der Anschluss an die Autobahn Richtung Süden verbessert. Im Zuge des Ausbaus kann eine Reihe von vor allem für den Schwerlastverkehr hinderlichen lngpässen, wie beispielsweise die Ortdurchfahrt von Mantel, entschärft werden. Zu 4.6 Der Truppenübungsplatz Grafenwöhr hat eine Ost-West-Ausdehnung von über 20 km und eine Nord-Süd-Ausdehnung von über 10 km. lr ist für den Zivilverkehr gesperrt. In der Folge hat sich eine ringförmige Straßenverbindung zwischen den Orten um den Truppenübungsplatz ausgebildet. Diese Verbindung aus mehreren Bundes- und Staatsstraßen bedarf insbesondere im südöstlichen Randbereich im Zuge der Bundesstraße 299 bei Tanzfleck (Gemeinde Freihung) eines weiteren Ausbaus, um eine durchgehende Leistungsfähigkeit zu gewährleisten und eine Minderung der Standortnachteile zu erreichen. Des Weiteren bedarf die Stadt Grafenwöhr einer lntlastung. Der regionale Durchgangsverkehr beeinträchtigt insbesondere die Wohngebiete und den Ortskern von Grafenwöhr. Dadurch wird auch der Siedlungs- und Versorgungskern in seiner Funktion stark eingeschränkt und es besteht die Gefahr, dass er diese Funktionen verliert. Ferner steht neben Wohnqualität und Funktionsfähigkeit auch eine lrhöhung der Verkehrssicherheit im Vordergrund. line Verbesserung der innerörtlichen Verkehrssituation Grafenwöhrs kann beispielsweise durch den 26 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) Begründung Bau eines Kreisverkehrs am Ortseingang an der B299 auf Höhe der Zufahrt zum Tor 6 des Truppenübungsplatzes erreicht werden. Zu 4.7 line Verkehrsuntersuchung zur Verlängerung der Südosttangente zeigt, dass diese voraussichtlich gut angenommen werden würde (ca. 8.300 KfZ pro Tag) und damit zu einer lntlastung der Wohngebiete im östlichen Bereich von Weiden i.d.OPf. vom Durchgangsverkehr beitragen kann. Allerdings würde eine solche Baumaßnahme voraussichtlich zu erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt und anderen Raumnutzungen führen. Im Vorfeld der Detailplanung sollen daher mögliche Auswirkungen genau untersucht werden und auch ein umfassendes Meinungsbild der Bevölkerung eingeholt werden. lntsprechende Prüf- und Abstimmungsverfahren (Raumordnungsverfahren oder Rats- bzw. Bürgerentscheide) können hierbei hilfreich sein und entscheidungsrelevante lrkenntnisse liefern. Zu 4.8 Die Bundesstraße 14 von der A 93 bei Wernberg-Köblitz über das Mittelzentrum Sulzbach-Rosenberg zum Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/lrlangen stellt eine der wichtigsten Ost-West-Verbindungen im mittleren Bereich der Region dar. Auch nach Fertigstellung der Autobahn A 6 behält die B 14 ihre Bedeutung für den Raum Sulzbach-Rosenberg, den Raum Hirschau/Schnaittenbach, das Grundzentrum Vilseck und das Grundzentrum Hahnbach. Um die Verkehrssituation in der Region Amberg-Sulzbach nachhaltig zu verbessern ist auch ein konsequenter Ausbau der B 85 und der B 299 notwendig. Sie bilden wichtige Hauptverkehrsschlagadern der Region und darüber hinaus und werden auch häufig vom Schwerlastverkehr benutzt. Bei der B 299 stellen daher insbesondere die Ortsdurchfahrten Tanzfleck, Seugast, Großschönbrunn und Ursensollen lngpässe und Gefahrenstellen dar, die es durch den Bau von Ortsumfahrungen zu beseitigen gilt. Im Bereich des nördlichen Landkreises AmbergSulzbach führen die dort ansässigen Quarzsandunternehmen zu verstärktem Schwerlastverkehraufkommen auf dieser Strecke. Im Ortsbereich Ursensollen kommt es durch die unmittelbare Lage der Mittelschule an der B 299 zu erheblichen Gefährdungspotenzialen. Auch für das geplante interkommunale Gewerbegebiet an der B 299 zwischen Amberg und Ursensollen ist eine leistungsfähige verkehrliche Anbindung von enormer Wichtigkeit. Derartige ortsspezifische Belange sind bei der Ausbaubedarfsbewertung auch von den Bundesbehörden mit in die Bewertung miteinzubeziehen. Mit einem Verkehrsaufkommen von ca. 11.000 KfZ pro Tag liegt die B 85 bereits heute über dem bayerischen Durchschnitt für Bundesstraßen, weshalb verkehrliche lngpässe und Gefahrenstellen zu reduzieren sind. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Kümmersbruck, wo vor allem die zahlreichen unfallträchtigen linmündungen zu beseitigen sind, sowie Auerbach i.d.OPf. Dort erfordert das geplante Gewerbegebiet einen guten Ausbaustandard der B 85. Zu 4.9 Das Gebiet unmittelbar nördlich des Truppenübungsplatzes Hohenfels ist in seinen Nahversorgungsbeziehungen dem Lauterachtal folgend auf die Grundzentren Kastl und Schmidmühlen ausgerichtet. Der beabsichtigte Ausbau der Staatsstraße 2235 von Kastl nach Schmidmühlen dient der Stärkung dieser Nahversorgungsbeziehungen und, insbesondere für die Gemeinde Hohenburg, der Verringerung der Nachteile der Randlage zum Übungsplatz. Die für den Tourismus bedeutsamen Orts- und Landschaftsbilder im Lauterachtal erfordern eine besondere Rücksichtnahme. 27 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) Begründung Durch den Ausbau der St 2235 im Abschnitt Schmidmühlen-Burglengenfeld wird die Anbindung des Grundzentrums an das Mittelzentrum Burglengenfeld/ Maxhütte-Haidhof/Teublitz verbessert. Zu 4.10 Die Staatsstraße 2123 stellt die direkte Verbindung zwischen den Grundzentren Hirschau/Schnaittenbach und Vilseck dar. Die Streckenführung weist in Teilbereichen Verkehrshemmnisse auf (insbesondere ungenügender Ausbauzustand im Abschnitt Großschönbrunn-Hirschau). Mit dem Ausbau der St 2123 wird eine leistungsfähige und verkehrssichere Straßenverbindung zwischen Hirschau und Vilseck angestrebt, die zur Stärkung der sozioökonomischen Verflechtungen beiträgt. Zu 4.11 Historisch bedingt ist die Straßenführung im Oberzentrum Amberg weitgehend auf den Stadtkern ausgerichtet. Aufgrund des gestiegenen Verkehrsaufkommens ist der Bau von Umgehungsstraßen erforderlich, die das System der Radialstraßen ergänzen und entlasten. Damit soll der Durchgangsverkehr auf leistungsfähige Straßen geführt und möglichst von den dichtbesiedelten Stadtgebieten ferngehalten werden. Außerdem werden Verkehrsbeziehungen zu den Stadtrandgemeinden erleichtert. Die damit verbundene lntlastung des Stadtkerns erleichtert die Beseitigung noch vorhandener städtebaulicher und funktionaler Mängel im Innenstadtbereich und dient somit der Stärkung zentralörtlicher Funktionen. Die wesentlich berührten Straßen sind die Bundesstraßen B 85 und B 299. Angestrebt wird im Oberzentrum Amberg die Gestaltung eines Äußeren Ringes und dabei der Bau der Südtangente, die Westumgehung Kümmersbruck sowie eine Verbindung von der Bundesstraße B 299 bzw. St 2238 zur B 85. Letztere könnte auch im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen an der Vils, der Reaktivierung des Güterbahnhofs Luitpoldhütte sowie den interkommunalen Gewerbegebietsplanungen beidseits der Gemeindegrenze Amberg-Poppenricht realisiert werden, um Synergieeffekte nutzen zu können und eine abgestimmte Planung zu gewährleisten. Zu 4.12 Die Westumgehung von Kümmersbruck (Umfahrung der Gemeindeteile Lengenfeld, Haselmühl und Kümmersbruck) kann vor allen Dingen die Ortsdurchfahrt Haselmühl entlasten und die Anbindung des Oberzentrums Amberg an die BAB A 6 sowie an das Vilstal erleichtern. Zu 4.13 line Trasse der Südtangente soll in enger Abstimmung der betroffenen Gemeinden Amberg und Kümmersbruck mit den zuständigen Fachstellen für Straßenbau gefunden werden. Bei Bedarf ist die Fortführung der Südtangente von der St 2165 neu bis zur B 85 zu untersuchen. Aufgrund der bereits bestehenden engen Siedlungsverhältnisse südlich der Stadt Amberg und nördlich von Kümmersbruck sind nur noch eingeschränkte Trassenführungen für eine zukünftige Südtangente, die die notwendige lntlastung der betroffenen Siedlungsgebiete erbringen würde, realisierbar. In den Planungen zur Siedlungsentwicklung von Amberg und Kümmersbruck sollte daher vorausschauend auf eine mögliche Trasse der Südtangente Rücksicht genommen werden. Zu 4.14 Das Oberzentrum Amberg ist neben dem Mittelzentrum Schwandorf und dem Oberzentrum Weiden i.d.OPf. einer der höherstufigen Zentralen Orte, mit dem das Mittelzentrum Nabburg wirtschaftlich verbunden ist. Der angestrebte Ausbau der Staatsstraße 2040, die die kürzeste Verbindung zwischen Amberg und 28 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) Begründung Nabburg darstellt, trägt dieser Verflechtung Rechnung. Darüber hinaus würden auch die Verkehrsbeziehungen aus dem Raum Oberviechtach/Schönsee nach Amberg verbessert. Die St 2040 erfüllt auch eine Zubringerfunktion zur Autobahn. Die durchgehende Leistungsfähigkeit dieser Verbindung wird durch den höhengleichen Bahnübergang im Mittelzentrum Nabburg eingeschränkt, weshalb dieser lngpass zügig durch die Realisierung der bereits seit längerem angedachten Planung beseitigt werden soll. Zu 4.15 Aufgrund seiner peripheren Lage in der Region und auch in Bayern ist der Raum Oberviechtach/Schönsee in besonderem Maße auf eine gute Straßenverbindung nach Westen, vor allem zum Mittelzentrum und Kreissitz Schwandorf und die Autobahn A 93 angewiesen. Die Verbindung vom Grundzentrum Schönsee über das Mittelzentrum Oberviechtach nach Schwandorf wird im Wesentlichen durch die Staatsstraße 2159 und die St 2156 hergestellt. Der Ausbauzustand der St 2159 ist ungenügend und soll verbessert werden. Hinderliche Ortsdurchfahrten machen eine Verlegung bei Altendorf und Niedermurach erforderlich. Mit dem Bau der Ortsumgehung Unteraich und dem Ausbau bei Oberaich wird die Verbindung über die St 2156 verbessert. Zu 4.16 Die Staatsstraße 2398 dient der Stärkung der sozioökonomischen Verflechtung zwischen dem Mittelzentrum Oberviechtach und der dort ansässigen Klinik und dem Mittelzentrum Neunburg vorm Wald und soll bedarfsgerecht verbessert werden. Zu 4.17 Mit dem Ausbau der Staatsstraße 2145 soll die Verbindung vom Mittelzentrum Nittenau zum Mittelzentrum Schwandorf und zur Autobahn A 93 Richtung Weiden i.d.OPf. verbessert werden. Mit der geplanten Verlegung der St 2149 östlich Nittenau (Nordostspange) wird das Mittelzentrum Nittenau vom Durchgangsverkehr entlastet. Durch den Neubau der B 16 in Richtung Roding wird im Zusammenhang mit dem beabsichtigten vierstreifigen Ausbau der B 85 in Richtung Cham (Region Regensburg) eine leistungsfähige Verkehrsverbindung in Richtung Tschechische Republik hergestellt. Zu 4.18 Die Bundesstraße 85 verbindet die genannten Zentralen Orte und stellt in der Weiterführung über das Mittelzentrum Cham (Region Regensburg) und über die B 20 zur Landesgrenze bei Furth i.Wald eine stark frequentierte West-OstVerkehrsachse dar. Die B 85 ist zwar im Abschnitt Amberg-SchwandorfRegionsgrenze relativ gut ausgebaut, ist aber in Teilbereichen in ihrer Leistungsfähigkeit noch erheblich eingeschränkt. Zur lrhöhung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit ist insbesondere ein mehrstreifiger Ausbau erforderlich. Dadurch und in Verbindung mit einem Ausbau der Bundesstraße 20 kann auch eine leistungsfähige großräumige Nordostumfahrung des verkehrlich stark belasteten Bereichs um das Autobahnkreuz Regensburg geschaffen werden. Zu 4.19 Die Staatsstraßen St 2120 (Kirchenthumbach – Creußen) und St 2665 (Kulmain – Tröstau) bilden für die westlichen Bereiche der Landkreise Neustadt a. d. Waldnaab und Tirschenreuth die kürzesten Straßenverbindungen zu den Oberzentren Bayreuth bzw. Marktredwitz/Wunsiedel sowie in das Fichtelgebirge als angrenzendes Naherholungsgebiet. Durch den Ausbau der Staatsstraßen sowie den Bau 29 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) Begründung der Ortsumgehungen von Kirchenthumbach, Heinersreuth (St 2120) und Kulmain (St 2665) können diese Verbindungen durchgehend leistungsfähiger gestaltet werden. Zu 4.20 Die Grenzübergänge sind mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengener Abkommen in der Regel ohne Kontrolle passierbar. Auf Grund der Berechtigung, die Grenze an jeder Stelle zu überqueren, ist es erforderlich, die Grenzübergänge Neualbenreuth sowie Stadlern/Schwarzach auszubauen. Um den vielfältigen Verflechtungen der Region mit der Tschechischen Republik Rechnung zu tragen, ist der leistungsfähige Anschluss der Grenzübergänge an das bestehende Straßennetz der Region notwendig. Vordringlich ist insbesondere der Bau der Ortsumgehungen bzw. Verlegungen - Waldsassen/Kondrau im Zuge der Bundesstraße 299 - Tirschenreuth im Zuge der Staatsstraße 2167 - Plößberg im Zuge der Staatsstraßen 2173/2172. - lslarn und Moosbach/Burgtreswitz im Zuge der Staatsstraßen 2155/2160 - bei Öffnung des Grenzüberganges Neualbenreuth ist die Ortsumgehung Neualbenreuth im Zuge der Staatsstraße 2174 erforderlich. Zu 4.21 Neben den im Zuge von überörtlichen Straßenverbindungen bereits erwähnten, neu zu errichtenden Ortsumgehungen bestehen weitere Ortsdurchfahrten, die den ständig steigenden Verkehrsbelastungen nicht mehr gewachsen sind. Um die Verkehrssicherheit und die Durchgängigkeit des Verkehrs zu verbessern, ist daher der Bau weiterer Ortsumgehungen anzustreben. Sie sind auch städtebaulich und ortsplanerisch erforderlich, um die Wohnumfeldbedingungen zu verbessern und Trennwirkungen abzubauen. Sie dienen ferner dazu, Unfallschwerpunkte zu beseitigen und die ortsansässige Bevölkerung von Verkehrsemissionen zu entlasten. Zu 4.22 Ungeachtet der inzwischen erfolgten Ausbaumaßnahmen des regionalen Autobahnnetzes ist es unerlässlich, die bestehenden Autobahnen der Region sorgfältig Instand zu halten und erforderliche Bau- und Reparaturmaßnahmen sowie qualitätssteigernde Vorhaben zügig umzusetzen. Dies dient zum einen der Aufwertung des Standortfaktors Verkehrsanbindung, der nach wie vor mitentscheidend ist für die Sicherung vorhandener und die Schaffung neuer Arbeitsplätze und zum anderen auch der lntlastung der Regionsbevölkerung vom Durchgangsverkehr. Zudem können damit auch die Verkehrsverhältnisse auf den Autobahnen verbessert werden und potenzielle Unfallgefahren sowie negative Umweltauswirkungen abgemildert werden. Zu 4.23 Aufgrund der seit Jahren steigenden Pendeldistanzen und zunehmenden Spritkosten schließen sich immer mehr Berufspendler in Fahrgemeinschaften zusammen. Neben individuellen Vorteilen wie der Kostensenkung haben solche Fahrgemeinschaften auch volkswirtschaftliche Vorzüge wie etwa die lntlastung des Straßennetzes und eine Verringerung des CO2-Ausstoßes. Auch für die Region Oberpfalz-Nord bietet es sich an, durch die Schaffung von Pendlerparkplätzen an geeigneten Standorten das Verkehrsaufkommen zu senken und damit die Umwelt zu entlasten. Hierfür kommen insbesondere die Anschlussstellen an den Autobahnen A 6 und A 93, die mehrspurigen Bundesstraßen sowie gut an den öffentlichen Nahverkehr angebundene Standorte an 30 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) Begründung den Hauptzufahrten der Oberzentren Amberg und Weiden i.d.OPf. in Frage. Bei der baulichen Realisierung von Pendlerparkplätzen sollte auf eine gute linbindung in die Landschaft geachtet werden. Zu 5 Radverkehr Zu 5.1 Das Fahrrad ist als umweltfreundliches Verkehrsmittel für den Nahverkehr - im Wesentlichen des Verkehrs zum Arbeits- und Ausbildungsplatz sowie zum linkaufen und Aufsuchen von Freizeiteinrichtungen – von großer Bedeutung. Mit der zunehmenden Marktdurchdringung von llektrofahrrädern haben sich zudem sowohl die Nutzergruppen als auch die Fahrdistanzen erhöht, wobei in diesem Segment noch von erheblichen Potenzialen ausgegangen werden kann. Aufgrund seiner Vorteile (umweltfreundlich, platz- und kostensparend, unanfällig für Verkehrsstauungen, auf kurzen Strecken schneller als das Auto, gesundheitsfördernd) bietet es sich an, den Radverkehr vor allem in städtischen Bereichen und im Stadtumland als Alternative zum motorisierten Individualverkehr weiter auszubauen. Dem Nationalen Radverkehrsplan 2020 des Bundes zufolge, hatte das Fahrrad unter allen Hauptverkehrsmitteln im Zeitraum 2002 bis 2008 bezogen auf die Anzahl der zurückgelegten Wege die größten Zuwächse (R 17 Prozent) zu verzeichnen – Tendenz steigend. Dies gilt insbesondere für größere Städte, doch auch im Stadt-Umland-Bereich sowie angesichts der Vorteile der llektrofahrräder ebenso im ländlichen Raum bestehen weitere Potenziale für das Fahrrad als Alternative zu PKW und ÖPNV. Voraussetzung dafür ist ein Netz von straßenunabhängigen Radwegen oder zumindest von verkehrsarmen, von Kraftfahrzeugen wenig benutzten Straßen, um die erhöhte Unfallgefährdung von Radfahrern herabzusetzen und die Attraktivität des Fahrradfahrens zu erhöhen. Auch als Zubringer zum öffentlichen Personennahverkehr ist das Fahrrad geeignet, so dass mit der Vernetzung zweier Verkehrsmittel eine attraktive Flächenerschließung im Umweltverbund gewährleistet werden kann (s. auch 2.2 und 5.3). Zu 5.2 Durch den Wunsch zur lrholung in der freien Natur hat das Fahrrad auch als Mittel zum Radwandern eine große Beliebtheit erlangt. Gerade die nördliche Oberpfalz ist mit ihrer Natur- und Kulturlandschaft außergewöhnlich attraktiv für den freizeitorientierten und touristisch lukrativen Radverkehr. Diesen Trend zu unterstützen liegt auch im Interesse einer lntlastung der Umwelt von den negativen Folgen des motorisierten Individualverkehrs. ls gilt daher, das Radwanderwegenetz in der Region zu erweitern, bestehende Lücken zu schließen und mangelhafte Streckenabschnitte funktionsgerecht auszubauen und qualitativ aufzuwerten. Wichtig sind neben einer Streckenführung abseits von stark befahrenen Straßen, damit die Wege auch Familien mit Kindern gefahrlos benutzen können, auch eine klar verständliche Wegweisung sowie der Anschluss an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, um zusätzlichen motorisierten Individualverkehr zu vermeiden. Insbesondere folgende Projekte bzw. bauliche Maßnahmen sind für ein ausgewogenes Radwanderwegenetz in der Region noch erforderlich: - Beseitigung von höhenfreien Kreuzungen mit stark befahrenen Kraftfahrzeugstraßen an zahlreichen Punkten der Radwegstrecken 31 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) Begründung - Weiterer Ausbau der notwendigen Infrastruktur im Zusammenhang der lBike-Region Oberpfälzer Wald - grenzüberschreitender Radwegebau in Zusammenarbeit mit Tschechien - durchgehende Radwegeverbindung von Wernberg-Köblitz über Schnaittenbach und Hirschau nach Amberg mit Verbesserung des Paneuropa-Radweges - Fortführung des Radweges ltzenricht-Kohlberg in Richtung Amberg/Hirschau und Weiden i.d OPf. - qualitative Weiterentwicklung des Fünf-Flüsse-Radwegs (z.B. Neubeschilderung, diverse Werbe- und Marketingaktionen, Ausarbeitung von Tagestouren, thematische Inszenierung der ltappen, seniorengerechte l-Bike-Angebote) - lrgänzung des fehlenden Teilstücks des Radwegs Amberg-Schwarzenfeld im Bereich Fensterbach/lbermannsdorf - Ausbau des Radweges von Tirschenreuth zum Grenzübergang Mähring - Anbindung der Radwege vom westlichen Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab und den Landkreis Tirschenreuth an den Bocklradweg - Oberpfälzer-Wald-Runde im Landkreis Schwandorf - Lückenschluss im Verlauf des Regental-Radwanderweges zwischen Marienthal (Region Regensburg) und Stefling Zu 5.3 Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit der begrenzten Ressource „Boden“ soll bei allen Neubauplanungen vorab überprüft werden, ob nicht auch ein bedarfsgerechter Ausbau bestehender Infrastrukturen zur lrreichung des Planungsziels beitragen kann. Im Hinblick auf den Ausbau des Radwegenetzes können vorhandene land- und forstwirtschaftliche Wege radverkehrsfreundlich ausgebaut und für den Radverkehr genutzt werden, anstatt neue Wege ausschließlich für den Radverkehr zu bauen, die vor allem im Winterhalbjahr ungenutzt bleiben. ls ist dabei sicherzustellen, dass die „Doppelnutzung“ in Absprache und im linverständnis mit den ligentümern und Bewirtschaftern erfolgt und Gefahrensituationen möglichst vermieden werden. Hierzu können einvernehmliche Nutzungsvereinbarungen sowie die vorige Klärung der Frage der Verkehrssicherungspflicht beitragen. Zu 5.4 Um den lntwicklungen des Radverkehrs, welchen sowohl im Lebensalltag wie auch im lrholungs- und Tourismusbereich nicht zuletzt dank der llektrofahrräder erhebliche Wachstumspotenziale prognostiziert werden, Rechnung zu tragen, sind die infrastrukturellen Rahmenbedingungen nicht nur bei den Wegen und der Beschilderung, sondern auch im Bereich des Transportes zu verbessern. Daher sollen die Mitnahmen von (llektro-)Fahrrädern im Schienenverkehr und auf wichtigen, vor allem entlang überregionaler Radrouten verlaufenden, Buslinien optimiert werden. Bereits vorhandene Radlerbus-Linien sollen – auch grenzüberschreitend – weiter vernetzt werden, beispielsweise die Verbindung und zeitliche Abstimmung der Radlerbus-Linie Weiden (Neustadt/WN)-lslarn mit Železná-Pilsen. In der Fläche ist der flexible linsatz von Rufbussen mit Radtransport-Kapazität anzustreben, der zusätzlich von Fernwanderern genutzt werden könnte. 32 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016) Begründung Zu 6 Luftverkehr Zu 6.1 Trotz seiner kurzen Start- und Landebahn und den damit einhergehenden eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten kommt dem Verkehrslandeplatz WeidenLatsch aus regionaler Sicht besondere Bedeutung zu. So dient er als Rettungshubschrauberstandort und Ausgangspunkt für Brand- und Überwachungsflüge der Luftrettungsstaffel Bayern. Zudem wird er auch von Geschäftsreisenden genutzt. Diese Funktionen gilt es durch hierfür notwendige Maßnahmen aufrecht zu erhalten. Von einem weiteren Ausbau für den gewerblichen Luftverkehr bis 5,7 Tonnen ist aufgrund der hohen Folgekosten, ungünstiger Standortvoraussetzungen im Flugplatzumfeld und der Beeinträchtigung umliegender Wohnbereiche jedoch abzusehen. Zu 6.2 Im Gegensatz zum Verkehrslandeplatz Weiden-Latsch verfügt der Militärflugplatz Grafenwöhr über die infrastrukturellen Anforderungen für den gewerblichen Luftverkehr bis 5,7 Tonnen. line zivile Mitnutzung könnte die luftverkehrliche Anbindung der Region Oberpfalz-Nord an ferne Wirtschaftsräume und Märkte deutlich verbessern und damit in der immer zeitsensibler werdenden Geschäftswelt zur Attraktivität als Wirtschaftsstandort beitragen. Zu 6.3 Das Segelfluggelände in der Schweißlohe nordöstlich der Stadt lrbendorf besitzt bereits jetzt aufgrund seines großen linzugsbereiches überörtliche Bedeutung. Aufgrund der Platzanlage und der günstigen Umweltsituation ist das Gelände als Luftsportschwerpunkt für den Segelflug- und Motorsegelsport geeignet. Zwischenzeitlich hat das Segelfluggelände eine befestigte Start- und Landebahn erhalten, der Bestand des Platzes wurde durch die nachträgliche Bestimmung eines beschränkten Bauschutzbereiches gesichert. Weitere Maßnahmen zur Sicherung der Funktion des Segelfluggeländes als Zentrum für den Segelflugsport sollen angestrebt werden. 33 Umweltbericht gemäß Art. 15 BayLplG v. 25. Juni 2012 Prüfung der Umweltauswirkungen der Änderung des Regionalplans der Region Oberpfalz-Nord (6) im Kapitel B IX „Verkehr“ (bisher „Verkehr und Nachrichtenwesen“) Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) 1. Rechtlicher Rahmen und Verfahrensablauf der SUP als Teil der Regionalplanfortschreibung Für Regionalpläne und deren Änderungen ist aufgrund der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 27.06.2001, zuletzt geändert durch Richtlinie 2014/52/EU vom 16.04.2014, i.V.m. § 14b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i.V.m. Art. 15 BayLplG eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf 1. Menschen, einschl. der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie 4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln zu beschreiben und zu bewerten sind. Der vorliegende Umweltbericht enthält die Angaben nach der Anlage 1 zu Art. 15 Abs. 2 Satz 2 BayLplG. Die strategische Umweltprüfung ist als unselbständiges Verfahren in das Regionalplanänderungsverfahren integriert. Gemäß Art. 15 Abs. 3 Nr. 1 BayLplG sind hierbei die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, zu beteiligen. Im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung (Scoping) wurden daher Einschätzungen von denjenigen Behörden eingeholt, die die in Anhang I Buchstabe f der SUP-RL genannten Umweltschutzbelange vertreten. Folgende Stellen wurden beteiligt: • AELF Regensburg, für den Bereich Landwirtschaft und für den Bereich Forsten, • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B II – Bodendenkmäler sowie • Sachgebiete Städtebau, Technischer Umweltschutz, Naturschutz, Wasserwirtschaft, der Regierung der Oberpfalz. Beiträge wurden in der Zeit 02.09.2016 bis 19.10.2016 vom AELF Regensburg (Bereiche Landwirtschaft und Forsten), Landesamt für Denkmalpflege sowie den Sachgebieten Technischer Umweltschutz, Naturschutz und Wasserwirtschaft der Regierung der Oberpfalz schriftlich vorgelegt. Die relevanten Hinweise wurden im Umweltbericht dokumentiert und für die Erarbeitung des Fortschreibungsentwurfes mit herangezogen und können darüber hinaus ggf. nach dem Anhörungsverfahren nach Art. 16 BayLplG noch vertiefter zu behandeln sein. Im Rahmen der Anhörung können im Übrigen ausgehend von Fachstellen, Gebietskörperschaften wie auch der Öffentlichkeit weitere umweltrelevante Anmerkungen in die SUP einfließen, die im weiteren Planungsfortgang zu berücksichtigen sind. Der Nachweis darüber hat in der sog. Zusammenfassenden Erklärung nach Art. 15 BayLplG zu erfolgen. Art. 15 Abs. 2 BayLplG gibt vor, dass sich die Umweltprüfung auf das bezieht, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Raumordnungsplans in angemessener Weise verlangt werden kann. Hierzu ist festzuhalten, dass der vorliegende Plan keine gebietsscharfen zeichnerisch verbindliche Festlegungen und keine entsprechenden kartographischen Darstellungen enthält. Er ist bestrebt, mit „Zielen“ und „Grundsätzen“ der Raumordnung, Leitlinien für die verkehrli18 Hinweis: Seitenzahl nicht korrekt! Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) che Entwicklung festzulegen. Aufgrund dieses weitgehenden, aber nicht detaillierten Rahmens können die Darstellungen im Umweltbericht nicht konkreter als die Ziele und Grundsätze des Plans selbst ausfallen und müssen deshalb entsprechend allgemein bleiben. Die Beurteilung konkreter Einzelprojekte, die sich in der späteren Umsetzung der Rahmen setzenden regionalplanerischen Grundsätze entwickeln können, kann erst auf den nachfolgenden Planungs- und Projektebenen erfolgen (Abschichtung; Vermeidung der Mehrfachprüfung gemäß Art. 4 Abs. 3 und Art. 5 Abs. 2 SUP-RL1 sowie § 14f Abs. 3 UVPG). 2. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Regionalplanfortschreibung Gegenstand der Fortschreibung des Regionalplans ist die Neufassung des gesamten Kapitels „Verkehr“ (bisher „Verkehr und Nachrichtenwesen“). Es ist integrativer Bestandteil des Regionalplans und soll zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung beitragen, die die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Belange des Raums in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt. Die Verkehrsinfrastruktur ist dabei ein wesentlicher Baustein regionalplanerischer Zielsetzungen, insbesondere im Hinblick auf die Wirksamkeit des zentralörtlichen Konzepts und die Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen. In diesem Zusammenhang ist ein flächendeckender Ausbau des öffentlichen Personen-nahverkehrs (ÖPNV), insbesondere im Hinblick auf Taktverkehre und abgestimmte Anschlüsse, von besonderer Bedeutung. Die Festlegungen zum Radverkehr und zum Radwegebau sollen einen Beitrag zur Verbesserung der CO2-Bilanz in der Region leisten. Dennoch wird der Straßenverkehr auch künftig – insbesondere in den dünner besiedelten, ländlich geprägten Teilräumen der Region – unter den verschiedenen Verkehrsträgern dominieren. Sein weiterer Ausbau dient neben einer besseren Erreichbarkeit auch einer Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Im neuen Kapitel „Verkehr“ wurden die Festlegungen zum „Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“, zum „Straßenbau“, zum „Schienenverkehr“ und zum „Luftverkehr“ überarbeitet. Die Aufnahme von Festlegungen zum Radverkehr und zum Radwegebau trägt der steigenden Bedeutung des Verkehrsträgers „Fahrrad“ auch als Teil des touristischen Angebots der Region Rechnung. Es zielt auf die Sicherstellung einer nachhaltigen Regionalentwicklung ab und soll den regionalplanerischen Rahmen für eine sozial- und umweltverträgliche wirtschaftliche Entwicklung der Region Oberpfalz-Nord schaffen. Seine nunmehr beabsichtigte Änderung hat die Aktualisierung dieses Kapitels, welches inhaltlich zuletzt im Rahmen der Ersten (1999), Sechsten (2000) und Zehnten Änderung (2003) des Regionalplans behandelt wurde, zum Gegenstand, wobei insbesondere eine Anpassung an die heutigen fachlichen Erkenntnisse und Gegebenheiten und an die aktuellen Rechtsnormen im Mittelpunkt der Überlegungen steht. Festlegungen zum Nachrichtenwesen werden künftig nicht mehr im Kapitel „Verkehr“, sondern im Kapitel „Verkehr“ im Teilabschnitt „Dienstleistungen“ enthalten sein. Das neugefasste Regionalplankapitel Kapitel B IX „Verkehr“ enthält keine gebietsscharfen, und zeichnerisch verbindliche Darstellungen. Die Realisierung konkreter standortgebundener Projekte, in Umsetzung des vorgegebenen regionalplanerischen Rahmens, erfolgt durchweg erst auf den nachfolgenden Planungsstufen bzw. durch die Fachplanungen. 19 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) 3. Darstellung der in den einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Raumordnungsplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden Ziele zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt sind in mehreren Richtlinien und Gesetzen verankert, die Regelungen zur Umwelt bzw. zu den einzelnen Schutzgütern enthalten. Bei der Umweltprüfung von Regionalplänen sind die Umweltschutzziele aller einschlägigen Fachgesetze sowie die Rahmen setzenden Ziele und Grundsätze der Raumordnung, insbesondere das LEP und die Grundsätze des BayLPlG (Art. 6 Abs. 2), von Bedeutung. Die raumordnerischen Umweltziele, die im Wirkungszusammenhang mit der vorliegenden Regionalplanänderung stehen, können – in einer summarischen Betrachtung – wie folgt zusammengefasst werden: Schutzgut Umweltziele - Schutz der Allgemeinheit vor Lärm (Art. 6 Abs. 2 Nr. 7 BayLplG) - Reduzierung des Energieverbrauchs mittels einer integrierten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung (Grundsatz 1.3.1 LEP) Mensch - Erhalt und Entwicklung des Erholungsraum (Grundsatz 7.1.1 LEP) - Hochwasserrisiken sollen vermieden werden (Grundsatz 7.2.5 LEP) - Erhalt u. Entwicklung von Natur & Landschaft (Grundsatz 7.1.1 LEP) - Erhalt und Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt (Art. 6 Abs. 2 Nr. 7 BayLplG) Biologische Viel- - Erhalt der biologischen Vielfalt (Grundsatz 5.4.1 LEP) falt (Fauna, Flo- Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt, Biotopverbundsystem ra) (Grundsatz 7.1.6 LEP) - Erhalt der Wälder mit ihren Schutzfunktionen (Grundsatz 5.4.2 LEP und Art.6 Abs. 2 Nr. 7 BayLplG) Boden - Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen und hochwertiger Böden (Grundsatz 5.4.1 LEP) Wasser - Schutz des Wassers und des Grundwassers (Grundsätze 7.2.1 und 7.2.2 LEP) - Schutz des Grundwasservorkommens (Art. 6 Abs. 2 Nr. 7 BayLplG) - Vermeidung der Beeinträchtigung von oberirdischen Gewässern (Grundsatz 7.2.1 LEP) Luft / Klima - Reinhaltung der Luft (Art. 6 Abs. 2 Nr. 7 BayLplG) - Verstärkte Erschließung und Nutzung der erneuerbaren Energie zum Klimaschutz (Grundsatz 1.3.1 LEP) - Freihaltung klimarelevanter Freiflächen von Bebauung (Grundsatz 1.3.2 LEP) - Erhalt freier Landschaftsbereiche (Grundsatz 7.1.3 LEP) Landschaft - Bewahrung des Landschaftsbildes (Art. 6 Abs. 2 Nr. 6 BayLplG) - Erhalt freier Landschaftsbereiche (Grundsatz 7.1.3 LEP) Sachwerte / Kulturelles Erbe Schutzgüter übergreifend - Erhalt der historisch geprägten und gewachsenen Kulturlandschaften, typischen Orts- und Landschaftsbilder (Art. 6 Abs. 2 Nr. 6 BayLplG, Grundsatz 5.1 LEP) - Schutz und Erhalt von Bau- u. Kulturdenkmälern (Grundsatz 8.4.1 LEP) - Ressourcen schonen, Innenentwicklung vor Außenentwicklung (Grundsatz 1.1.3 LEP, Ziel 3.2 LEP) 20 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) - Verhinderung der Zersiedlung (Grundsatz 3.3 LEP) - Schutz ökologisch bedeutsamer Naturräume (Grundsatz 7.1.5 LEP) - Nachhaltige Raumentwicklung (Ziel 1.1.2 LEP) Das Fachkapitel „Verkehr“ des LEP ist mit den anderen LEP-Fachkapiteln abgestimmt und abgewogen. Diese Regionalplanänderung fügt sich in den übergeordneten Rahmen des LEP ein und konkretisiert und ergänzt diesen LEP-konform auf regionaler Ebene und entspricht somit voll den Vorgaben des LEP. Auf der Ebene des Regionalplans und der Regionalplanung wiederum ist das Kapitel „Verkehr“ ebenfalls mit den anderen Fachkapiteln des Regionalplans abgestimmt und abgewogen. 4. Derzeitiger Umweltzustand der Region und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes und Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und deren Wechselwirkungen bei Durchführung der Planung Die Region Oberpfalz-Nord ist geprägt vom Gegensatz der bayernweit höchsten Industriedichte auf der einen Seite und einem hohen landschaftlichen Potenzial auf der anderen Seite. Ihre landschaftliche Vielfalt spiegelt sich auch in der außerordentlich reichen Ausstattung an Lebensräumen seltener und gefährdeter Arten wider. Der Aus- und Neubau der überregionalen Verkehrswege trägt zu einer weiteren Verbesserung der Standortfaktoren der Region bei. Mit dem Ausbau der BAB A 6 und dem Neubau der BAB A 93 wurde und wird die Region Oberpfalz-Nord in das großräumige Verkehrsnetz eingebunden. Zugleich führt die Infrastrukturentwicklung zusammen mit einer zunehmenden Siedlungs- und gewerblichen Bautätigkeit entlang der Hauptentwicklungsachsen auch zu erhöhten Konflikten mit den Schutzgütern von Natur und Landschaft sowie mancherorts zu Zielkonflikten mit der naturbezogenen Erholung. Hier gilt es das bisherige hohe Maß der Umweltqualität der Region zu bewahren. Die gegenständliche Regionalplanfortschreibung des Kapitels „Verkehr“ ist integrativer Baustein einer nachhaltigen Regionalentwicklung und damit mit ökologischen und sozialen Belangen auf der regionalplanerischen Ebene abgestimmt und abgewogen. Von den im Zuge des Scoping beteiligten Fachbehörden (s.o.) wurden keine Umweltschutzziele genannt, welchen die gegenständliche Regionalplanfortschreibung entgegensteht. Generell gilt, dass Aussagen zu standortbezogenen erheblichen Umweltauswirkungen im Regelfall erst bei der Umsetzung und Ausgestaltung der Ziele und Grundsätze, d.h. bei der Planung und Realisierung konkreter Projekte im Sinne des Regionalplans möglich und erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund sind Prognosen möglicher erheblicher Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter nur eingeschränkt und sehr vage abschätzbar. Im vorliegenden Umweltbericht wird zwischen bereits räumlich konkretisierten und noch nicht hinreichend räumlich konkretisierten Projekten unterschieden. Lediglich die freizuhaltenden, räumlich hinreichend konkretisierten Projekte werden in der tabellarischen Übersicht im Anhang genauer dargestellt und deren Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter bewertet, da hier die Umweltauswirkungen bereits grob abgeschätzt werden können. Hierzu zählen die in den Zielen bzw. Grundsätzen 3.3, 3.5 und 4.1 bis 4.20 genannten Projekte. Die Konkretisierung von bisher gebietsunscharfen Projekten erfolgt überwiegend erst auf den nachfolgenden Planungsstufen bzw. durch die Fachplanung. Aus diesem Grund sind deren Umweltauswirkungen derzeit nicht abschätzbar. 21 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) Die bereits hinreichend konkretisierten Trassen werden hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Biologische Vielfalt (Fauna, Flora), Landschaft, Wasser, Boden, Klima und Luft, Kulturelles Erbe und Sachwerte betrachtet. Die Informationen sind zum Großteil dem Regionalplan der Region Oberpfalz-Nord und dem Raumordnungskataster (ROK) bei der höheren Landesplanungsbehörde entnommen oder entstammen den Hinweisen der im Scoping beteiligten Fachstellen. Auch wenn bei hinreichend konkretisierten Projekten bereits ein auf raumordnerischer Ebene definierter Verlauf bekannt ist, steht dieser noch unter dem Vorbehalt einer Konkretisierung auf den nachfolgenden (Fach-)Planungsebenen. Aus diesem Grund wurde der Betrachtungsraum auf beiden Seiten der jeweiligen Trasse auch auf das nähere und voraussichtlich betroffene Umfeld erweitert. Dieser erweiterte Betrachtungsraum lehnt sich an die Vorgehensweise des Entwurfs der Bundesverkehrswegeplanung 2030 an. In einigen Fällen können konkrete Aussagen bzw. abschließende Bewertungen allerdings nicht auf regionalplanerischer Ebene, sondern erst im späteren Projektverlauf getroffen werden bzw. erfolgen. Hierunter fallen beispielsweise die Lärmentlastung/-belastung der Bevölkerung sowie anfallende Emissionen oder auch die Auswirkungen auf Bodenfunktion und Erosion. In diesen Fällen der Unsicherheit erfolgt eine Bewertung mit „(?)“ oder ein zusätzlicher Hinweis, dass die Auswirkungen im aktuellen Planungsstand nicht abschätzbar sind. Das Schutzgut Mensch bzw. Gesundheit kann durch die Realisierung der Maßnahmen im Regionalplankapitel „Verkehr“ durch Lärmimmissionen und Immissionen durch Luftschadstoffe betroffen sein. Daher sind in den jeweiligen Genehmigungsverfahren zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen die im Einzelnen durch sie verursachten Immissionen von Lärm und Luftschadstoffen ausführlich – z.B. durch entsprechende Gutachten - zu untersuchen. „Mensch“ und „Sachwerte“ sind durch die Festlegungen im Regionalplanentwurf überwiegend positive Auswirkungen zu erwarten. Beispielhaft kann hier die Sicherung und Entwicklung wohnortnaher Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten in verschiedenen Branchen genannt werden. Im Hinblick auf die Schutzgüter Fauna, Flora, Biologischer Vielfalt und Landschaft ist generell anzumerken, dass bauliche Maßnahmen zum Neubau oder auch der Ertüchtigung von Verkehrsinfrastruktur regelmäßig einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen. Daher kann auch die Bewertung der Schutzgüter Fauna, Flora, Biologischer Vielfalt und Landschaft maximal zu einer neutralen Bewertung führen, unter der Prämisse, dass die Möglichkeiten von Vermeidungsmaßnahmen und von Maßnahmen zur Minimierung des Eingriffs möglichst ausgeschöpft und entsprechende Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Betroffenheit von möglichen artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen wurde nicht im Einzelnen geprüft. Daher sind auf den nachfolgenden Planungs- bzw. Genehmigungsebenen Untersuchungen hinsichtlich der Vorkommen artenschutzrelevanter Arten und eine Bewertung der Situation erforderlich. Die Bewertung für die einzelnen Maßnahmen erfolgt auf Grundlage folgender Kriterien: • Betroffenheit von Schutzgebieten nach dem Naturschutzrecht, • Betroffenheit von kartierten Biotopen und geschützten Flächen nach § 30 BNatSchG, • Betroffenheit einzelner, bekannter Artenschutzaspekte, wie Wiesenbrütergebiete, • Betroffenheit von gemeldeten Ökokontoflächen, • Betroffenheit von Geotopen, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestanteilen, 22 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) • Flächige Bewertung der Landschaft hinsichtlich der Funktion für Arten und Lebensräume nach dem Entwurf zur Schutzgutkarte Arten und Lebensräume sowie Einschätzung auf Grund von Ortkenntnissen, • Lage in einem unzerschnittenen verkehrsarmen Raum, sowie auf der Grundlage von Ortkenntnissen und grundsätzlicher Einschätzungen der Maßnahmen durch Mitarbeiter der Höheren Naturschutzbehörde. Eine Bewertung eventueller kumulativer Wirkungen ist nicht erfolgt. Das Schutzgut Boden ist eine Ressource mit der aufgrund der fortschreitenden Flächeninanspruchnahme sorgsam umgegangen werden muss. Wie im LEP-Bayern dargestellt, ist der Boden ein nicht vermehrbares Gut und hat eine wichtige Funktion für den Naturhaushalt. Insbesondere kommt dem Erhalt hochwertiger Böden auf Grund ihrer hohen Ertragsfähigkeit, aber auch aufgrund der Schutzfunktion von Böden und der darunter liegenden Schichten als Puffer oder Filter für das Grundwasser eine besondere Bedeutung zu. Laut dem Bundes-Bodenschutzgesetz erfüllt der Boden im Sinne dieses Gesetzes natürliche Funktionen als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, als Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen und als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers. Zentrales Ziel des BBodSchG ist es, die Bodenfunktionen zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Diese Vorgabe wird auch in den Festlegungen der hier gegenständlichen Regionalplanfortschreibung „Verkehr“ aufgegriffen (s. Grundsatz und Begründung 1.2) V.a. bei Baumaßnahmen von verkehrstechnischen Einrichtungen können durch Eingriffe in den Boden, Umgang mit dem Boden und durch den Betrieb der verkehrstechnischen Einrichtung die Auswirkungen erheblich sein. Eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Bodenschutz und die Sicherung bzw. Wiederherstellung von Bodenfunktionen im Rahmen einer Baumaßnahme ist der baubegleitende Bodenschutz, welcher durch die Aufstellung eines Bodenmanagementkonzepts im Vorfeld der Maßnahme (Planung) und eine qualifizierte Bodenkundliche Baubegleitung während der Bauphase sichergestellt werden kann. Durch die geplanten Änderungen im Regionalplan ist ein weiteres Ansteigen der Bodenversiegelung zu erwarten. Bedingt durch Versiegelungen und randliche Bodenverdichtungen kann es infolge von Straßenneubauten/-ausbauten zu einer Erhöhung des Oberflächenabflusses, einer Verringerung der Grundwasserneubildung und damit verbunden zu einer Reduzierung des Niedrigwasserabflusses benachbarter Fließgewässer kommen. Bei Starkregen ist hingegen mit erhöhten Hochwasserspitzen durch schnellen und intensiven oberflächigen Niederschlagswasserabfluss zu rechnen, so dass mitunter entsprechende Bauwerke (Rückhaltebecken) notwendig werden. Auf die Einhaltung der einschlägigen Regelwerke, insbesondere der DWA Merkblätter 153, 117 und 138 wird diesbezüglich hingewiesen. Im Besonderen sind bei der Entwässerung auch die Zielvorgaben der WRRL - Erreichen des guten Zustandes, Verschlechterungsverbot - zu beachten. In den Randbereichen von Straßen kann zu einer Anreicherung von anorganischen und organischen Stoffen, darunter schwer abbaubare Verbindungen und Schwermetalle, aus - dem Abrieb von Reifen- und Bremsbelägen - den Abgasen der Verbrennungsmotoren und Tropfenverlusten - den Auftausalzen des winterlichen Streudienstes 23 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) kommen. Die in den Auftausalzen enthaltenen Natrium- und Chloridionen, in eingeschränktem Maße auch Kalzium-, Magnesium- und Kaliumionen bewirken eine Salinisierung und Alkanisierung fahrbahnnaher Böden. Insgesamt kann überschlägig von Einwirkzonen von etwa 200 m beidseitig der Fahrbahn ausgegangen werden, wobei der Nahbereich von etwa 50 m besonders hohe Belastungen aufweist. Die Schadstoffemissionen steigen mit zunehmender Verkehrsbelastung. Eisenbahnanlagen sind vor allem über den Herbizideinsatz zur Streckenfreihaltung mit dem Eintrag von schwer abbaubaren organischen Verbindungen in Gewässer und Boden verbunden. Die o.g. möglichen Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen des Bodens bei der baulichen Umsetzung von Verkehrsprojekten können sich auch negativ auf die Nutzungsfunktion des Bodens als Standort für land- und forstwirtschaftliche Nutzung auswirken. Denn mit jedem Aus- und Neubau von Verkehrswegen geht häufig ein Verlust der Ressource Boden einher, der vorher der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stand. Dies ist umso schwerwiegender vor dem Hintergrund, dass die natürliche Entwicklung von fruchtbaren Böden unter den geologischen Voraussetzungen der Oberpfalz einen Zeitraum von mehreren tausend Jahren benötigt. Der mit Baumaßnahmen häufig einhergehende Entzug von Boden aus landwirtschaftlichen Betrieben bringt u. a. auch mit sich, dass eine ressourcenschonende Landbewirtschaftung zunehmend schwieriger umzusetzen ist. So muss z. B. anfallender Wirtschaftsdünger auf einer geringeren Betriebsfläche ausgebracht werden. Eine Reduzierung der existenziell notwendigen Tierhaltung kann wirtschaftlich nicht tragbare Einbußen nach sich ziehen. Wasserwirtschaftliche Schutzgüter können durch Baumaßnahmen an Verkehrswegen oder für neue Verkehrswege (Schiene, Straße, Rad etc.) betroffen sein. Insbesondere wenn dabei in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten gebaut oder Wasserschutzgebiete mit dem Neubau durchfahren werden, sind die Schutzgebietsverordnungen der durchfahrenen/tangierten Wasserschutzgebiete zu beachten und die Befreiungsmöglichkeiten von den jeweils entgegenstehenden Bestimmungen der Verordnung zu prüfen. Gegebenenfalls ist die Trassenführung den Anforderungen der Wasserversorgung entsprechend an zu passen. Generell sind die Schutzzonen I und II (Fassungsbereich und engere Schutzzone) als „Tabu-Flächen“ für Verkehrswege anzusehen. Bei möglicher Verwirklichung von Straßenverkehrswegen in Zone III sind zusätzlich die RiStWaG im Bereich des jeweils betroffenen Wasserschutzgebietes zu beachten und umzusetzen. Bei Schienenstrecken in Wasserschutzgebieten treten zusätzliche Einschränkungen hinsichtlich PSM-Anwendungen auf. Soweit Ertüchtigungs- und Ausbaumaßnahmen Gewässer kreuzen und Überschwemmungsgebiete tangieren, sind diese auf Verträglichkeit mit den Vorgaben der §§ 77 und 78 WHG zu prüfen und hinsichtlich ihrer möglichen Umweltauswirkungen zu beurteilen. Bei bestehenden Straßen können Umweltauswirkungen in der Regel verneint werden, wenn bestehende Abflussverhältnisse durch die Maßnahmen nicht verschlechtert, Dritte nicht nachteilig beeinträchtigt werden und ggf. verlorengehender Retentionsraum funktionsgleich ausgeglichen wird. Dies ist im Einzelfall nachzuweisen. Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft und Klima können durch die im Rahmen vom Verkehrswegebau möglicherweise eintretenden Trenn-/Zerschneidungs-/Barrierewirkungen ent24 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) stehen. Denn Dammaufschüttungen oder Wallanlagen zum Lärmschutz können Kalt- und Frischluftabflussbahnen in ihrer Wirkung beeinträchtigen. Bei geringen Höhen erfolgt ein Aufstau, bis das Hindernis überströmt werden kann. In den Aufstaubereichen kommt es zu verstärkten Kaltluftseebildungen und damit zu Klimaveränderungen und erhöhten Bodenfrosttagen. Negative Auswirkungen im Schutzgutbereich „Kulturelles Erbe“ können sich mittelbar auf Baudenkmäler ergeben, u.a. dann, wenn bei der Straßenplanung nicht auf sie eingegangen wird und beispielsweise das Straßenniveau so angehoben wird, dass Ein- oder Zufahrten zu denkmalgeschützten Gebäuden nicht mehr funktionieren. Soweit dies auf der regionalplanerischer Maßstabsebene möglich ist, wurden die Hinweise der Fachbehörden bei den jeweiligen Zielen und Grundsätzen im Regionalplanfortschreibungsentwurf ausreichend berücksichtigt. Eine tiefer gehende Bewertung, insbesondere eine genauere Quantifizierung möglicher negativer und positiver Effekte, ist erst auf nachgelagerten Planungsebenen möglich, wenn detailliertere Informationen zu den jeweiligen Vorhaben vorliegen. Vor allem bei den Schutzgütern „Boden“, „Klima/Luft“, „Biologische Vielfalt“ und „Wasser“ sind aus kleinräumiger Betrachtungsweise mittelbare negative Beeinträchtigungen durch die regionalplanerischen Festsetzungen nicht auszuschließen (z.B. durch die Umsetzung von Baumaßnahmen). Insgesamt gesehen findet der Umweltschutz im vorliegenden Regionalplanentwurf jedoch ausreichend Berücksichtigung. U.a. trägt der Grundsatz 1.2 dazu bei. Unabhängig davon wird die ausreichende Berücksichtigung umweltschutzfachlicher Aspekte faktisch auch dadurch gewährleistet, dass die jeweiligen fachrechtlichen Vorgaben zum Umweltschutz uneingeschränkt und unabhängig von regionalplanerischen Festlegungen für nachgelagerte Planungs- und Genehmigungsverfahren gelten. 5. Relevante Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes und voraussichtliche Entwicklung bei Nichtumsetzung des Planes Bei einer Nichtumsetzung des Planes würden die Festlegungen des derzeit rechtswirksamen Regionalplans weiterhin gelten. Da verschiedene Festlegungen des gültigen Regionalplans bereits umgesetzt sind bzw. ein Teil der bisher nicht umgesetzten Festlegungen keine Aussicht auf Realisierung hat, wäre das Teilfachkapitel in Teilen nicht mehr aktuell und würde den tatsächlichen Gegebenheiten in der Region nicht Rechnung tragen. Zudem ergäben sich bei einer Nichtumsetzung der Teilfortschreibung Defizite in Bezug auf neu in der Region umzusetzende Projekte bzw. auf neue Zielsetzungen für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in der Region. In erster Linie handelt es sich bei den neuen/geänderten Festlegungen um bislang nicht enthaltene Maßnahmen zum Ausbau des Straßen-, Schienen- und Radwegenetzes, die eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in der Region erwarten lassen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität der Region und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Zudem sind die geplanten Festlegungen als Bekenntnis der Region zu den jeweiligen Projekten zu sehen. Eine ungesteuerte Entwicklung des komplexen Gefüges der Region Oberpfalz-Nord, ohne die o.g. regionalplanerischen Zielsetzungen, würde insbesondere die ökologischen und landschaft25 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) lichen Qualitäten deutlich mehr belasten und damit die langfristige nachhaltige Entwicklung dieses wichtigen regionalen Teilraums auch in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht gefährden. 6. Geplante Maßnahmen, um erhebliche negative Umweltauswirkungen aufgrund der Durchführung der Regionalplanfortschreibung zu verhindern, zu verringern und soweit wie möglich auszugleichen Wie oben dargelegt, sind auf der Ebene der Regionalplanung die ökonomischen und ökologischen Belange integrativ miteinander verknüpft, so dass hier keine erheblichen Umweltauswirkungen zu verzeichnen sind. Im Zuge nachfolgender Planungen und Projekte sind die entsprechenden Umweltauswirkungen zu prüfen und zu beurteilen und ggf. durch geeignete Maßnahmen zu minimieren oder ggf. auszugleichen. Dabei wird i.d.R. der Regionale Planungsverband an den Planungs- und Genehmigungsverfahren beteiligt und die Verträglichkeit der konkreten standortbezogenen Projekte u.a. mit den regionalplanerischen umweltund freiraumbezogenen Sicherungsinstrumenten zu bewerten sein. 7. Prüfung von Alternativen Da die Regionalplan-Fortschreibung „Verkehr“ kein konkretes räumliches Standortkonzept enthält, sondern konzeptionelle Aussagen, erübrigt sich die Prüfung räumlicher Alternativen. Die Prüfung von Trassen- und Standortalternativen obliegt hier vor allem der Fachplanung und ist ggf. Gegenstand von Raumordnungsverfahren, denn konzeptionelle Alternativen unterliegen gemäß den SUP-Anforderungen nicht der Prüfpflicht (vgl. Landtagsdrucksache 15/1667). 8. Schwierigkeiten bei der Durchführung der SUP Schwierigkeiten bei der Erarbeitung des Umweltberichts bestehen darin, dass auf Ebene der Regionalplanung das Ausmaß von Umweltauswirkungen, d.h. die Frage, ab wann diese als erheblich einzustufen sind, nur schwer abschätzbar sind, da zu diesem Zeitpunkt noch keine tiefergehenden Aussagen zu konkreten Vorhaben vorliegen. Häufig stehen die konkreten Trassenverläufe für Neubauprojekte auch noch nicht fest. In Anbetracht dieser Informationsdefizite zur tatsächlichen Nutzung sowie der generellen Maßstäblichkeit des Regionalplans (1:100.000) ist in diesem Planungsstadium von gewissen Unsicherheiten auszugehen (z.B. Verkehrsbelastungen nicht bekannt, zeitliche Entwicklung bestimmter Schutzgüter); oftmals kann nur auf mögliche, aus Erfahrungswerten abgeleitete Umweltauswirkungen (ggf. im Sinne eines Worst-Case-Szenarios) hingewiesen werden. Eine abschließende Einschätzung und ggf. Behandlung von Umweltauswirkungen ist dann erst bei konkreten lagegenauen Projekten in Umsetzung der Regionalplanziele möglich; eine differenzierte Beurteilung erfolgt im nachfolgenden Genehmigungsverfahren (Abschichtung). 9. Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen (Monitoring) Konkrete Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich potentieller erheblicher Umweltauswirkungen sind auf der Ebene der Regionalplanung nicht vorgesehen. Die höhere Landesplanungsbehörde sowie der Regionale Planungsverband Oberpfalz-Nord wirken aber in Form von Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen (u.a. Bauleitplan26 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) und Planfeststellungsverfahren) darauf hin, dass die Ziele der Raumordnung beachtet sowie die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist gewährleistet, dass die raumbedeutsamen Tatbestände und Entwicklungen von der höheren Landesplanungsbehörde fortlaufend erfasst, verwertet und überwacht werden. 10. Allgemein verständliche Zusammenfassung Der vorliegende Umweltbericht dient der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung möglicher erheblicher Umweltauswirkungen der Regionalplanänderung „Verkehr“. Das geänderte Kapitel legt ausdrücklich Wert darauf, dass sich die Verkehrsentwicklung- und planng in einer intakten Umwelt vollziehen soll. Damit ist die Region schon von sich aus bemüht, erhebliche negative Umweltauswirkungen zu vermeiden. Die vorliegende Regionalplanänderung enthält keine gebietsscharfen Neuausweisungen oder konkrete standortbezogene Projekte in Form von zeichnerisch verbindlichen Gebietsdarstellungen. D.h. auf der Ebene der Regionalplanung sind zumeist auch noch keine Aussagen über standortbezogene Umweltauswirkungen möglich. Diese können erst im Zuge der nachfolgenden Planungen bei der regionalplankonformen Umsetzung und Ausgestaltung der Ziele und Grundsätze geprüft und bewertet werden (Abschichtungsregelung). Der vorliegende Umweltbericht ersetzt somit keine konkrete Prüfung der Umweltauswirkungen auf der Ebene eines Bauleitplanverfahrens bzw. Zulassungsverfahrens für ein Verkehrsprojekt. Auch die spätere FFH-Verträglichkeitsprüfung von konkret vorliegenden Einzelmaßnahmen bleibt unberührt. Das Fachkapitel gibt den regionalplanerischen Rahmen für die allgemeine verkehrliche Entwicklung der Region vor. Er ist integrativer Baustein der „Nachhaltigkeitstrias“ von Ökonomie, Ökologie und Sozialwesen“ und schafft den verbindlichen regionalplanerischen Rahmen für eine langfristig tragfähige, sozial- und umweltverträgliche Entwicklung der Region Oberpfalz-Nord. Zusammenfassend ist somit die vorgenommene Änderung des Regionalplans unter dem Aspekt der Umweltauswirkungen und unter Berücksichtigung des diesbezüglichen Europa-, Bundes- und Landesrechts aus regionalplanerischer Sicht gerechtfertigt. Anhang: Relevante Aspekte des jeweiligen Umweltzustandes sowie eine Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen zu den jeweiligen räumlich hinreichend konkretisierten Projekten 27 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) Ziel 3.3 Ausbau und Elektrifizierung der Bahnstrecke Regensburg-Schwandorf-Weiden-Hof (1) Vorhaben: Ausbau und Elektrifizierung der Bahnstrecke Regensburg-Schwandorf-Weiden-Hof (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): mehrere Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): Wiesenbrütergebiet bei Unterwildenau, Fledermäuse bei Wiesau und Steinberg Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): WSG Diesenbach, Hagenau, Hoferlberg, Rappenbügl (Verau), Klardorf, Im Mies (Nord) Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: liegt größtenteils im LSG, mehrere landschaftliche Vorbehaltsgebiete betroffen, z.T. herausragende oder hohe Bedeutung für das Landschaftsbild, mehrere geschützte Landschaftsbestandteile betroffen Kulturelles Erbe: Sachwerte: Vorranggebiet für Bodenschätze t 04 (Ton) wird durchquert, Vorranggebiete t 13,15,16,17 randlich betroffen (-) (--) (?) (-) (?) (-) (o) (-) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. Grundsatz 3.5: Umsetzung der Metropolenbahn (1) Vorhaben: Durchgängige Elektrifizierung der Strecke (Nürnberg) - Sulzbach-Rosenberg - Amberg – Schwandorf / (München – Regensburg) - Schwandorf (Cham - Furth i.Wald - Landesgrenze) und zweigleisiger Ausbau zwischen Amberg und Irrenlohe (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): mehrere Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe, Erholungswälder bei Bodenwöhr und Amberg Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): NSG Weichselbrunner Weiher und Trockenkiefernwald bei Bodenwöhr, Charlottenhofer Weiher, SPA-Gebiet Charlottenhofer Weiher, mehrere FFH-Gebiete, mehrere Biotope Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): WSG Irrenlohe (bei Streckenverlegung nach Norden), Kreither Forst, Hiltersdorf, Vorranggebiete für Wasserversorgung T14,15,17 werden durchquert Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: liegt z.T. im LSG, mehrere landschaftliche Vorbehaltsgebiete betroffen, z.T. hohe Bedeutung für das Landschaftsbild, mehrere geschützte Landschaftsbestandteile betroffen Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (-) (--) (?) (-) (?) (-) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: 28 Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) Ziel 4.1 – Verbesserung der Anschlusses des Landkreises TIR an A9 (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ausbau B 299 zwischen Pressath und Erbendorf (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe (Hessenreuth), Erholungswald grenzt an Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): FFH-Gebiet randlich betroffen, mehrere Biotope, Wiesenbrütergebiet in der Nähe Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): WV-Anlage Hessenreuth, WSG Hessenreuther Wald Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: liegt z.T. im LSG, z.T. herausragende ansonsten größtenteils hohe Bedeutung für das Landschaftsbild Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (o) (--) (?) (-) (?) (--) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. Ziel 4.1 – Verbesserung der Anschlusses des Landkreises TIR an A9 (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ortsumgehung Hohenwald (St 2167) (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Abnahme der Verkehrsbelastung für bestimmte Wohnbereiche Hohenwalds Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): mehrere FFH-Gebiete betroffen, mehrere Biotope, artenschutzfachlich relevante Bereiche, mehrere Ökoflächen angrenzend Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: landschaftliches Vorbehaltsgebiet grenzt nördlich an, mehrere geschützte Landschaftsbestandteile Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (o) (--) (?) (o) (?) (-) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. 29 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) Ziel 4.2 – Fertigstellung der Straßenverbindung von Mitterteich/Waldsaasen nach Arzberg (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ausbau der St 2176 von Mitterteich nach Arzberg (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): mehrere Biotope, mehrere artenschutzrelevante Bereiche, eine Ökofläche Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: z.T. hohe Bedeutung für das Landschaftsbild Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (o) (-) (?) (o) (?) (-) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. Ziel 4.2 – Fertigstellung der Straßenverbindung von Mitterteich/Waldsaasen nach Arzberg (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ausbau der St 2176 von Waldsassen nach Arzberg (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): mehrere Biotope, artenschutzfachlich relevante Bereiche und Ökoflächen Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): Heilquellenschutzgebiet Kondrau, WSG TB I-IV und WSG Quellgebiete der WV Waldsassen Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (o) (o) (?) (-) (?) (o) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. 30 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) Ziel 4.3 – Verbesserung der Straßenverbindung von Bärnau nach Tirschenreuth und Weiden i.d.OPf. (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ausbau St 2173 zwischen Bärnau und Tirschenreuth (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): mehrere Biotope, artenschutzfachlich relevante Bereiche und eine Ökoflächen Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): WSG TB I der WV Schwarzenbach, WSG Wieskapellenquellen der WV Bärnau Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (o) (-) (?) (-) (?) (o) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. Ziel 4.3 – Verbesserung der Straßenverbindung von Bärnau nach Tirschenreuth und Weiden i.d.OPf. (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ausbau St 2173 zwischen Bärnau und Weiden i.d.OPf. (Oberndorf) (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): mehrere Biotope, artenschutzfachlich relevante Bereiche und Ökofläche, z.T. unzerschnittener Waldbereich Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): WSG Wieskapellenquellen der WV Bärnau (o) Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: liegt z.T. im LSG, mehrere geschützte Landschaftsbestandteile, z.T. hohe Bedeutung für das Landschaftsbild (Grünes Band) Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (?) (--) (--) (?) (-) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. 31 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) Ziel 4.3 – Verbesserung der Straßenverbindung von Bärnau nach Tirschenreuth und Weiden i.d.OPf. (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ortsumgehung Plößberg (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Abnahme der Verkehrsbelastung für bestimmte Wohnbereiche Plößbergs Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): eine Biotop- und artenschutzrelevante Fläche betroffen, unzerschnittenes Waldgebiet randlich betroffen Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (+) (--) (?) (o) (?) (o) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. Ziel 4.4 – Verbesserung der Straßenverbindung von Neualbenreuth nach Tirschenreuth u. Waldsassen (1) Lage in der Region: Vorhaben: Verbesserung zwischen Neualbenreuth und Tirschenreuth (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): mehrere Biotope und artenschutzfachlich relevante Bereiche, größtenteils unzerschnittenes Waldgebiet Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): Heilquellenschutzgebiet Sybillenbad, WSG TB Wondreb und WSG Quellgebiete der WV Tirschenreuth Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: z.T. herausregende Bedeutung für das Landschaftsbild und Grünes Band Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (-) (--) (?) (-) (?) (--) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. 32 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) Ziel 4.4 – Verbesserung der Straßenverbindung von Neualbenreuth nach Tirschenreuth u. Waldsassen (1) Lage in der Region: Vorhaben: Verbesserung zwischen Neualbenreuth und Waldsassen (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): mehrere Biotope und artenschutzfachlich relevante Bereiche Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): Heilquellenschutzgebiet Sybillenbad Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: z.T. herausregende Bedeutung für das Landschaftsbild und Grünes Band Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (-) (-) (?) (-) (?) (--) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. Ziel 4.5 – Verbesserung der Straßenverbindung von Eschenbach/Grafenwöhr über Weiherhammer zur A93 mit Umgehung Mantel (1) Lage in der Region: Vorhaben: Verbesserung NEW 21 zwischen Hütten und Oberwildenau (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe, Erholungswald Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): FFH-Gebiet, SPA-Gebiet Manteler Forst, mehrere Biotope, Wiesenbrütergebiet an der Heidenaab, Fledermäuse westlich Mantel, mehrere Ökoflächen, unzerschnittener Waldbereich randlich betroffen Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: z.T. im LSG, geschützter Landschaftsbestandteil, z.T. hohe oder herausragende Bedeutung für das Landschaftsbild Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (-) (--) (?) (o) (?) (--) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. 33 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) Ziel 4.5 – Verbesserung der Straßenverbindung von Eschenbach/Grafenwöhr über Weiherhammer zur A93 mit Umgehung Mantel (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ortsumgehung Mantel (NEW 21) (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Abnahme der Verkehrsbelastung für bestimmte Wohnbereiche in Mantel Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): FFH-Gebiet randlich betroffen, größere Biotopflächen um Heidenaab, größtenteils Wiesenbrütergebiet in der Nähe, eine Ökofläche Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: liegt z.T. im LSG, z.T. herausragende Bedeutung für das Landschaftsbild Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (+) (--) (?) (-) (?) (--) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. Grundsatz 4.6 – durchgehende ringförmige Straßenverbindung um den TUP Grafenwöhr (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ortsumgehung Tanzfleck (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Abnahme der Verkehrsbelastung für bestimmte Wohnbereiche in Mantel Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): eine artenschutzfachlich relevante Bereiche Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (+) (-) (?) (o) (?) (o) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. 34 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) Ziel 4.9 – Verbesserung der Straßenverbindungen im nördlichen Randgebiet des TUP Hohenfels (1) Lage in der Region: Vorhaben: Verbesserung ST 2235 zwischen Kastl und Schmidmühlen (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe, Erholungswald Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): FFH-Gebiet und SPA-Gebiet betroffen, mehrere Biotope, artenschutzfachlich relevante Bereiche und Ökoflächen, z.T. unzerschnittener Waldbereich Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): WSG Brunnen Ransbach der WV Hohenburg, WSB TB I und II der WV Schmidmühlen Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: liegt z.T. im LSG, z.T. herausragende und hohe Bedeutung für das Landschaftsbild Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (-) (--) (?) (-) (?) (--) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. Ziel 4.9 – Verbesserung der Straßenverbindungen im nördlichen Randgebiet des TUP Hohenfels (1) Lage in der Region: Vorhaben: Verbesserung ST 2235 zwischen Schmidmühlen und Burglengenfeld (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): mehrere Biotope, artenschutzfachlich relevante Bereiche und Ökoflächen Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: randlich hohe Bedeutung für das Landschaftsbild Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (-) (o) (?) (o) (?) (o) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. 35 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) Ziel 4.10 – Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Bereich Vilseck/Hirschau/Schnaittenbach (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ausbau ST 2123 zwischen Vilseck und Hirschau (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): FFH-Gebiet, mehrere Biotope, artenschutzfachlich relevante Bereiche und Ökoflächen Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): WSG II,III,IV der WV Hirschau betroffen Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: liegt z.T. im LSG Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (-) (-) (?) (-) (?) (o) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. Ziel 4.11 – Leistungsfähige Straßenverbindungen im Oberzentrum Amberg (1) Lage in der Region: Vorhaben: Nordwestumgehung und Südtangente Ambergs (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Abnahme der Verkehrsbelastung für bestimmte Wohnbereiche in Amberg Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): FFH-Gebiet, mehrere Biotope, artenschutzfachlich relevante Bereiche und Ökoflächen Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): WSG Penkhof der WV Kümmersbruck Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: liegt z.T. im LSG Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (+) (-) (?) (-) (?) (o) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. 36 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) Ziel 4.12 – Verbesserung der Verkehrsverhältnisse südlich von Amberg (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ortsumgehung Kümmersbruck (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Abnahme der Verkehrsbelastung für bestimmte Wohnbereiche in Amberg und Kümmersbruck Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): FFH-Gebiet, mehrere Biotope, ein artenschutzfachlich relevante Bereich Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): WSG Penkhof der WV Kümmersbruck Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: liegt z.T. im LSG Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (+) (-) (?) (-) (?) (o) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. Ziel 4.14 – Verbesserung der Straßenverbindung von Nabburg nach Amberg (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ausbau der ST 2040 zwischen Nabburg und Amberg (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): FFH-Gebiet, mehrere Biotope, mehrere Fledermausvorkommen bei Altenricht Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): WSG Hiltersdorf der WV Amberg betroffen Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: liegt z.T. im LSG Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (-) (-) (?) (-) (?) (o) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. 37 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) Ziel 4.15 – Verbesserung der Straßenverbindung von Schönsee nach Schwandorf (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ausbau der St 2159 zwischen Stadlern und Schwarzenfeld (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): FFH-Gebiet, mehrere Biotope, artenschutzfachlich relevante Bereiche und Ökoflächen, z.T. unzerschnittener Waldbereich Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: liegt größtenteils im LSG, z.T. herausragende für das Landschaftsbild (Grünes Band) Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (o) (--) (?) (o) (?) (--) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. Ziel 4.15 – Verbesserung der Straßenverbindung von Schönsee nach Schwandorf (1) Lage in der Region: Vorhaben: Verlegungen der St 2159 bei Altendorf (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): FFH-Gebiet, vereinzelt Biotope, randlich unzerschnittenes Walgebiet betroffen Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: liegt z.T. im LSG, größtenteils herausragende Bedeutung für das Landschaftsbild Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (o) (-) (?) (o) (?) (-) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. 38 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) Ziel 4.15 – Verbesserung der Straßenverbindung von Schönsee nach Schwandorf (1) Lage in der Region: Vorhaben: Verlegungen der St 2159 bei Niedermurach (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): jeweils eine Biotop- und Ökofläche, zwei geschützte Landschaftsbestandteile, randlich unzerschnittenes Walgebiet betroffen Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: liegt z.T. im LSG Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (o) (--) (?) (o) (?) (o) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. Ziel 4.15 – Verbesserung der Straßenverbindung von Schönsee nach Schwandorf (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ortsumgehung Unteraich (St 2156) (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Abnahme der Verkehrsbelastung für bestimmte Wohnbereiche in Unteraich Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: landschaftliche Vorbehaltsgebiete grenzt nördlich an Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (+) (o) (?) (o) (?) (o) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. 39 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) Ziel 4.16 – Verbesserung der Straßenverbindung zwischen Oberviechtach und Neunburg vorm Wald (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ausbau der St 2398 zwischen Oberviechtach und Neunburg vorm Wald (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): FFH-gebiet, mehrere Biotope und geschützte Landschaftsbestandteile Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): WSG Eigelsberg der WV Oberviechtach Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: liegt größtenteils im LSG, z.T. hohe Bedeutung für das Landschaftsbild Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (o) (--) (?) (-) (?) (-) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. Ziel 4.16 – Verbesserung der Straßenverbindung zwischen Oberviechtach und Neunburg vorm Wald (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ortsumgehung Eigelsberg (St 2156) (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Abnahme der Verkehrsbelastung für bestimmte Wohnbereiche in Eigelsberg Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): randlich unzerschnittenes Walgebiet betroffen Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): WSG Eigelsberg der WV Oberviechtach Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: liegt größtenteils im LSG Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (+) (o) (?) (-) (?) (o) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. 40 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) Ziel 4.17 – Verbesserung der Straßenverbindungen von Nittenau nach Schwandorf, Regensburg und Cham (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ausbau St 2145 zwischen Schwandorf und Nittenau bzw. B16 (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet, SPA-Gebiet, Wiesenbrüter- und Fledermausvorkommen bei Nerping, Fledermäuse bei Steinberg mehrere Biotope und Ökoflächen Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): WSG Postloher Forst der WV KW-Cham und WV ZwVzWV der Nord-Ost Gruppe, WSG Krondorf der WV SWF Schwandorf Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: liegt z.T. im LSG, z.T. hohe Bedeutung für das Landschaftsbild Kulturelles Erbe: Sachwerte: Vorranggebiet q 18 und Vorbehaltsgebiet q 19 für Bodenschätze grenzt nördlich an (-) (--) (?) (-) (?) (-) (o) (-) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. Ziel 4.17 – Verbesserung der Straßenverbindungen von Nittenau nach Schwandorf, Regensburg und Cham (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ortsumgehung Nittenau-Bergham (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Abnahme der Verkehrsbelastung für bestimmte Wohnbereiche in Nittenau Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): mehrere Ökoflächen und geschützte Landschaftsbestandteile, randlich unzerschnittenes Waldgebiet betroffen Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: hohe Bedeutung für das Landschaftsbild Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (+) (-) (?) (o) (?) (-) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. 41 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) Ziel 4.19 – Verbesserung der Straßenverbindungen zu den benachbarten oberfr. Landkreisen BT und WUN (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ausbau St 2120 zwischen Kirchenthumbach und Regionsgrenze (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): mehrere Biotope Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): WSG für die Tiefbrunnen der WV Kirchenthumbach Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: liegt z.T. im LSG, randlich hohe Bedeutung für das Landschaftsbild Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (-) (--) (?) (-) (?) (--) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. Ziel 4.19 – Verbesserung der Straßenverbindungen zu den benachbarten oberfr. Landkreisen BT und WUN (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ausbau St 2665 zwischen Kulmain und Regionsgrenze (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Bereiche mit Wohnfunktion in Trassennähe Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): mehrere Biotope und artenschutzfachlich relevante Bereiche Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: liegt z.T. im LSG, hohe Bedeutung für das Landschaftsbild Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (-) (-) (?) (o) (?) (-) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. 42 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) Ziel 4.19 – Verbesserung der Straßenverbindungen zu den benachbarten oberfr. Landkreisen BT und WUN (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ortsumgehung Heinersreuth (St 2120) (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Abnahme der Verkehrsbelastung für bestimmte Wohnbereiche in Heinersreuth Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): eine §30 BNatSchG-Fläche , randl. unzerschnittenes Waldgebiet betroffen Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: liegt randl. im LSG, größtenteils hohe Bedeutung für das Landschaftsbild Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (+) (-) (?) (o) (?) (-) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. Ziel 4.19 – Verbesserung der Straßenverbindungen zu den benachbarten oberfr. Landkreisen BT und WUN (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ortsumgehung Kulmain (St 2665) (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Abnahme der Verkehrsbelastung für bestimmte Wohnbereiche in Kulmain Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): eine §30 BNatSchG-Fläche und eine Biotopfläche, vereinzelt artenschutzrelevante Bereiche Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: hohe Bedeutung für das Landschaftsbild Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (+) (o) (?) (o) (?) (-) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. 43 Regionalplan Oberpfalz-Nord - B IX Verkehr (Entwurf vwm 20.10.2016)- Begründung (Umweltbericht) Ziel 4.20 – Ausbau der Grenzübergänge nach CZ (1) Lage in der Region: Vorhaben: Ausbau Grenzübergang Stadlern (2) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar Mensch (Gesundheit, Erholung): Mögliche Zunahme der Verkehrsbelastung im Umfeld bestimmter Wohnbereiche Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): FFH-Gebiet und Biotopfläche Boden (Bodenfunktion, Erosion): Flächeninanspruchnahme, Aussagen zu Bodenfunktion und Erosion erst bei konkreter Planung möglich Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer): WSG Schwarzach der WV Stadlern Luft/Klima: Aussagen zu Emission, Mikro- und Makroklima sind erst bei konkreter Planung möglich Landschaft: Lage im Randbereich eines LSG Kulturelles Erbe: Sachwerte: - (-) (-) (?) (-) (?) (-) (o) (o) (3) Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen: Wesentliche Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen sind auf Regionalplanebene nicht erkennbar. (4) Sonstige fachliche Hinweise: Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen lassen sich auf Ebene der Regionalplanung nur generell darstellen. Die tatsächlichen Wirkungen sind erst auf Projektebene zu ermitteln und zu bewerten. 44