U mwlt - Landratsamt Neustadt an der Waldnaab

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II. Revalidierung
2 0 07
Landratsamt
Neustadt a. d. Waldnaab
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Vorwort des Landrats
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich glaube, dass in den letzten Monaten die Menschen wohl nichts so sehr beschäftigt hat wie
die Klimadiskussion und die hohen Energiepreise. Inzwischen lässt es sich nicht mehr
leugnen, dass die Veränderung des Weltklimas von den Menschen verursacht wurde und dass
es auch an den Menschen liegt, ihre Einstellung zur Umwelt und zum Verbrauch von
Ressourcen zu ändern. Obwohl es eigentlich jeder gewusst hat, ist es den meisten wohl erst
jetzt wirklich auch bewusst geworden, dass unsere Ressourcen, insbesondere die
konventionellen Energieträger, begrenzt sind und dass wir sie daher soweit als nur möglich
schonen müssen. Das Einsparen von Energie und Ressourcen ist unverzichtbar um ihre
Vorkommen nicht vor der Zeit auszubeuten und um dem rasant voranschreitenden
Klimawandel entgegenzutreten.
Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab hat dies schon vor Jahren erkannt. Bereits im Jahr
2001 wurde beim Landratsamt ein Umweltmanagementsystem nach den Anforderungen der
EMAS-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführt und aufgebaut
und schließlich Ende 2001 validiert.
Damit sollen auf Dauer die Zielsetzungen der Agenda 21 nachhaltig umgesetzt werden. Im
Rahmen des Umweltmanagementsystems werden die umweltrelevanten Tätigkeiten bewertet
und ihre Umweltauswirkungen bestimmt. Nach der neu geltenden EMAS-Verordnung werden
hierbei nicht nur direkt erkennbare Auswirkungen untersucht, sondern auch solche, die erst
durch Entscheidungen der Verwaltung indirekt entstehen können. Dies fördert das
Verantwortungsbewusstsein für unsere Umwelt und gibt die Möglichkeit das Verhalten im
Umweltbereich immer wieder neu auszurichten und zu verbessern. Durch die Zertifizierung
nach EMAS haben wir uns verpflichtet, die festgelegten Vorgaben umzusetzen und alle
Verbesserungsmöglichkeiten zu nutzen, um unsere Umwelt nachhaltig zu schützen.
Nachdem unser Umweltmanagementsystem Anfang 2005 erfolgreich durch einen externen
Umweltgutachter geprüft (revalidiert) wurde, und wir Ende 2005 beim Berufsbildungszentrum
Neustadt ebenfalls ein Umweltmanagementsystems nach EMAS aufgebaut hatten, steht jetzt
bei uns im Haus die 2. Revalidierung an. Nach wie vor sind wird ständig bemüht sind, unsere
Umweltleistung weiter zu verbessern. Sei es im Großen durch die (energetische) Sanierung
unserer Dienstgebäude, wie z.B. der Sanierung des Neuen Schlosses, in dem ein Teil des
Landratsamtes untergebracht ist, oder im Kleinen, z.B. durch die Abfallberatung an Schulen.
In vorliegender Umwelterklärung stellt das Landratsamt sein Umweltverhalten und geplante
Maßnahmen und Ziele den interessierten Bürgerinnen und Bürgern vor.
Ihr
Simon Wittmann
Landrat
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1 Das Landratsamt stellt sich vor ................................................................ 4
2 Umweltleitlinien....................................................................................... 11
3 Umweltmanagementsystem ................................................................... 14
3.1
Verantwortlichkeiten ........................................................................................................................14
3.2
EMAS-Team....................................................................................................................................15
3.3
Umweltmanagementhandbuch .......................................................................................................15
3.4
Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ............................................................................16
4 Umweltaspekte ....................................................................................... 16
4.1
Indirekte Umweltaspekte .................................................................................................................17
4.1.1
Abfall ........................................................................................................................................17
4.1.2
Naturschutz ..............................................................................................................................19
4.1.3
Immissionsschutz.....................................................................................................................21
4.1.4
Wasserrecht .............................................................................................................................24
4.1.5
Beschaffung und Tätigkeit von Vertragspartnern ....................................................................29
4.1.6
ÖPNV .......................................................................................................................................29
4.1.7
Tiefbau-Radwegebau...............................................................................................................30
4.1.8
Gartenfachberatung .................................................................................................................31
4.1.9
Regionales Bauen....................................................................................................................32
4.1.10
Energie.....................................................................................................................................33
4.2
Direkte Umweltaspekte ...................................................................................................................38
5 Umweltkennzahlen ................................................................................. 52
6 Umweltziele ............................................................................................ 53
7 Abkürzungen .......................................................................................... 56
8 Begriffsbestimmungen............................................................................ 56
9 Gültigkeitserklärung................................................................................ 57
10 Ansprechpartner ..................................................................................... 57
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1 Das Landratsamt stellt sich vor
Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab versteht sich als serviceorientierter
Dienstleistungsbetrieb, der zügig, effektiv und bürgernah arbeitet.
Umweltschutz stellt für die Arbeit des Landratsamtes einen wichtigen Leitgedanken dar.
Wir befinden uns dabei in einem fortwährenden Prozess der Verwaltungsreform.
Der Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab entstand in seiner jetzigen Form 1972 durch den
Zusammenschluss der damaligen Landkreise Neustadt a. d. Waldnaab, Eschenbach i. d. OPf.
und Vohenstrauß. Er umfasst 38 Gemeinden und Städte.
Der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab liegt im geographischen Zentrum Mitteleuropas. Im
Osten schließt sich der Landkreis durch eine 38 km lange Grenze an die Tschechische
Republik an. Der Regierungsbezirk Oberpfalz, in dem sich der Landkreis befindet, ist der
nordöstlichste Regierungsbezirk Bayerns und liegt an der Grenze der Bundesrepublik
Deutschland zur Tschechischen Republik.
Innerhalb des Landkreisgebietes befindet sich die kreisfreie Stadt Weiden in der Oberpfalz und
der völkerrechtlich eximierte (entpflichtete) NATO-Truppenübungsplatz Grafenwöhr, der mit
einer Fläche von ca. 230 km² der größte Truppenübungsplatz in Europa ist.
Mit einer Fläche von 1.430 km² ist Neustadt a.d. Waldnaab flächenmäßig der achtgrößte
Landkreis in Bayern hat aber nur 99.496 (Stand: 31. Dezember 2006) Einwohner. Die
Bevölkerungsdichte ist mit knapp 70 Einwohnern pro km² die niedrigste in Bayern. Wie sich
aus dem Vergleich mit den Einwohnerzahlen der letzten Jahre ergibt, kann sich der Landkreis
Neustadt der allgemeinen Entwicklung des Bevölkerungsrückgangs nicht entziehen.
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Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab umfasst am Standort Neustadt a.d. Waldnaab
folgende Dienstgebäude:
Gebäude A1
Gebäude A
Gebäude B
Gebäude C
Gebäude D
Stadtplatz 34
Stadtplatz 36
Stadtplatz 38
Am Hohlweg 2
Zacharias-Frank-Str. 14
Hankl-Haus
Altes Schloss
Neues Schloss
Flachbau
Jugendamt/ Staatl. Schulamt
Fl. Nr. 4
Fl. Nr. 1, 235
Fl. Nr. 1, 2
Fl. Nr. 235, 236, 237
Fl. Nr. 1370/2
Die Gebäude werden als Verwaltungs- und Repräsentationsgebäude genutzt.
Sie enthalten Büroräume, Besprechungszimmer, Sitzungssäle, Sanitärräume sowie eine
Kantine, wobei hier keine Zubereitung der Gerichte erfolgt, sondern die Speisen nur
ausgegeben werden. Zubereitet wird das Essen im Krankenhaus Neustadt a.d. Waldnaab.
Dadurch kann die dortige Küche besser ausgelastet ist, und auch die benötigte Energie
effizienter genutzt werden.
Parkdeck
Neues Schloss
Altes Schloss
Hankl Haus
Flachbau
Jugendamt /
Staatl. Schulamt
Luftaufnahmen: Geobasisdaten:©Bayerische Vermessungsverwaltung (www.geodaten.bayern.de)
Der breiten Öffentlichkeit hat sich das Landratsamt Neustadt zuletzt im Rahmen eines Tags
der offenen Tür am 15.September 2006 vorgestellt. Dies war bereits das vierte Mal, dass ein
„Tag der offenen Tür“ in den Landratsamtsgebäuden stattfand. Hierbei stellten sich die
einzelnen Abteilungen und Sachgebiete vor und gaben Einblick in die verschiedenen Abläufe.
-6-
Die Errichtung des Neuen Schlosses, mit dessen Bau im Jahre 1698 begonnen wurde, ist auf
das Neustädter Fürstengeschlecht der Lobkowitzer zurückzuführen. Fürst Ferdinand von
Lobkowitz, ein gebürtiger Neustädter, gab 1684 den Auftrag zum Bau eines „Neuen
Schlosses“. Bis zu dieser Zeit war von einer ehemaligen Veste nur mehr ein zerfallener Turm
erhalten und die Fürsten wohnten im „Alten Schloss“ gleich nebenan. Der Neustädter
Baumeister Franz Joseph Meyer fertigte den Plan; die Ausführung des Baues war dem
italienischen Baumeister Antonio della Porta (ca. 1631 - 1702) übertragen, der auch noch
zahlreiche andere Bauwerke in Böhmen und Nordbayern schuf. Der Italiener stand mit den
Lobkowitzern schon seit längerer Zeit in Verbindung und baute für sie bereits die Schlösser in
Sagan und Raudnitz. Nach dem Tod von Antonio Porta, der in den letzten Jahren den Bau von
Bayreuth aus leitete, führte der fürstliche Baumeister Anton Ritz den Schlossbau weiter.
Ursprünglich sollte ein dreiflügeliges Schloss entstehen. Durch widrige Umstände (Spanischer
Erbfolgekrieg, Fürst Ferdinand verstarb 1715) wurde bis zum Jahr 1720 nur ein Flügel
vollendet und der Bau nicht weiter ausgeführt. Die fürstliche Familie bewohnte das neu
erbaute Schloss leider nie, da sie nach dem Tod von Fürst Ferdinand in ihr Stammschloss
nach Raudnitz übersiedelte.
Das Schloss erhielt durch Antonio Porta das Aussehen eines italienischen Barockpalastes. Die
unteren beiden Stockwerke sind kulturell weniger bedeutsam, da sie über keine nennenswerte
Ausstattung verfügen. Bemerkenswert dagegen ist der 2. Stock. In dieser Etage hatte die
fürstliche Familie ihre „Vorzeigeräume“ für besondere Anlässe geplant, weshalb sie auch
großzügig mit Stuck und Deckengemälden ausgestattet wurden.
Bereits im Jahr 1807 - inzwischen war Neustadt an das Königreich Bayern verkauft worden musste man jedoch wirtschaftlich denken und es wurden Zwischendecken eingezogen, um die
hohen Räume besser beheizen zu können. Erst 1964 wurden diese wieder entfernt und die
prächtigen Stuckaturen und Deckengemälde kamen zum Vorschein.
Sieben Räume werden durch Gestalten der griechischen Mythologie bereichert. Besonders
erwähnenswert ist Kapelle, ein Raum, der sich unmittelbar nach dem Treppenaufgang links
befindet. Der Prachtraum des Schlosses ist ausgestattet mit einem Spiegelgewölbe mit
reichem Stuck. Akanthuslaub, Putten und lebensgroße Engel mit Symbolen in Stuck beleben
den Raum. Wo das Gewölbe auf dem Sims aufsitzt, sind vier Lünetten mit Darstellungen aus
dem Neuen Testament zu sehen. Das Hauptgemälde ist ein Zyklus aus 17 Bildern zwischen
reichen Stuckaturen, das apostolische Glaubensbekenntnis (in lateinischer Sprache)
darstellend. Die künstlerisch wertvollen Gemälde dürften mit großer Sicherheit dem aus Eger
stammenden Karl Hofreiter zuzuschreiben sein.
Heutzutage wird die Kapelle als Sitzungssaal genutzt. Daneben beherbergt das Neue Schloss
natürlich das Büro des Landrats und verschiedene Sachgebiete. Insgesamt stellt die Nutzung
der Gebäude durch das Landratsamt eine sinnvolle Nutzung alter, denkmalgeschützter
Bausubstanz dar, die unmittelbar zu deren Erhalt und Verbesserung beiträgt.
-7Am 2.Dezember 2005 wurde im Rahmen eines Pilotprojekts des bayerischen Landesamts für
Umwelt das Berufsbildungszentrum in Neustadt a.d. Waldnaab mit seinen beiden Gebäuden
ebenfall nach EMAS II validiert.
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Das Landratsamt hat als Behörde eine Doppelfunktion, es ist zum einen Behörde des
Landkreises und nimmt in dieser Funktion kommunale Aufgaben wahr, zum anderen ist es
untere Behörde im dreistufigen Aufbau der Verwaltung des Freistaates Bayern, und nimmt in
dieser Funktion staatliche Aufgaben wahr.
Bayerische Staatsministerien
in München
Regierung der Oberpfalz in Regensburg
Landratsamt
Neustadt a. d. Waldnaab
Erfüllung staatlicher
Aufgaben
Erfüllung kommunaler
Aufgaben
Aus der Verantwortung des Menschen für die natürlichen Lebensgrundlagen sind Natur und
Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen im
besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Menschen,
Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige
Sachgüter sind vor schädlichen Umwelteinwirkungen, wie z. B. Luftverunreinigungen, Lärm
und Erschütterungen zu schützen.
Als untere Naturschutzbehörde und als Genehmigungsbehörde im Bereich des Bau-,
Immissionsschutz- und Wasserrechts hat das Landratsamt dafür Sorge zu tragen, dass diese
Ziele und Grundsätze des Naturschutz- und Umweltrechts umgesetzt und beachtet werden.
-9-
Als staatliche Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Gemeinden wacht das Landratsamt
außerdem darüber, dass den Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes auch auf
Gemeindeebene Rechnung getragen wird. Neben diesen staatlichen Aufgaben, die dem
Landratsamt als unterer Behörde im dreistufigen Aufbau der allgemeinen Verwaltung in
Bayern obliegen, hat das Landratsamt als Kreisbehörde auch kommunale Aufgaben zu
erfüllen. Hierzu gehört es, dass die Landkreise die öffentlichen Einrichtungen schaffen, die für
das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlich sind, wie z. B. die
Errichtung und Unterhaltung von Krankenhäusern, der Ausbau von Kreisstraßen und die
Gewährleistung der Abfallentsorgung. Auch bei Erfüllung dieser kommunalen Aufgaben sind
die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen.
Ende des Jahres 2007 arbeiteten am Standort Neustadt a. d. Waldnaab 188 Mitarbeiter im
Landratsamt. Dies ist eine Zunahme von 2 Personen im Vergleich zu 2006.
Einen umfassenden Überblick über die Aufgaben des Landratsamtes im Einzelnen gibt das
nachfolgende Organigramm. Aus diesem ist ersichtlich, dass das Landratsamt Neustadt a. d.
Waldnaab in sieben Abteilungen untergliedert ist, zusätzlich gibt es drei Sachgebiete, die
direkt dem Landrat unterstellt sind. Die Abteilungen sechs und sieben sind in Bürogebäuden in
Weiden i. d. OPf. untergebracht und nicht Bestandteil des Umweltmanagementsystems.
Die jeweiligen Sachgebiete mit besonders umweltrelevanten Tätigkeiten im Landratsamt, die
sich durch Entscheidungen indirekt auf die Umwelt auswirken, sind im Organigramm farbig
(grün) dargestellt. Von den direkten Auswirkungen, z. B. Energieverbrauch, sind alle
Abteilungen und Sachgebiete betroffen.
- 10 Organisationsplan des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab (Stand: 31.12.2007)
Sg. 02
Kreisrechnungsprüfungsamt
VOAR Wagner
Abteilung 1
Zentrale Angelegenheiten
Landrat
Simon Wittmann
Sg. 11
Haupt- und
Sg. 01
Büro des Landrats,
Wirtschaftsförderung
Regionalmarketing
Simon Wittmann
Vertreter:
Kreisrat Willi Neuser
Vertreter im Amt:
RD Bernhard Steghöfer
VOAR Troppmann
Abteilung 3
Abteilung 4
Abteilung 5
Öffentliche Sicherheit und
Bauwesen (technisch)
Angelegenheiten
Ordnung, Abfallwirtschaft
Bauwesen (rechtlich)
Umweltschutz
Regierungsdirektor
Bernhard Steghöfer
Oberregierungsrat
Dr. Alfred Scheidler
Regierungsrat
Markus Zapf
Baudirektor
Werner Kraus
Sg. 21
Kommunalaufsicht
Sg. 31
Gewerberecht, Jagd, Forst
u. Fischerei,
Landwirtschaft,
Sicherheitsangelegenheiten
RAR Emanuel Schöniger
Sg. 22
Schulen und ÖPNV
VAR Karl Wittmann
Sg. 41
Sg. 51
Bauordnung (technisch)
Naturschutz,
und Bauüberwachung
Landschaftspflege
RAR Peter Landgraf
Sg. 32
Sg. 42
Bauordnung (rechtlich)
Wohnungs- und
Planungswesen,
RA Inge Westermann
Denkmalpflege
RAR Manfred Riedl
Sg. 13
Sg. 23
Elektronische DV,
Staatl. Rechnungsprü-
Informations- und
fungsstelle
Sg. 33
Verkehrswesen
Kommunikationstechniken
VOAR Alfred Rast
ROI Johann Bablitschky
VAR Karl Lukas
Sg. 24
Sozialwesen
Sg. 34
Wasserrecht
RA Johanna Meier
RAR Max Neubauer
Sg. 25
Kreisjugendamt
Sg. 35
Abfallwirtschaft
SAR Klaus Egelseer
VA Alfons Bauer
Abteilung 6
Gesundheitswesen
Abteilung 7
Veterinärwesen
Verbraucherschutz
Medizinaldirektorin
Dr. Hildegard Schott
Veterinärdirektor
Dr. Ulrich Gelfert
Sg. 61
Sg. 71
Veterinärwesen
Bauleitplanung
Umweltschutz,
Ausländerrecht,
Personenstandwesen
OVR Anton Murr
Reg. Amtfrau
Barbara Mädl
Abteilung 2
RAR Christoph Franzeck
Sg. 12
Kreisfinanzverwaltung
Sg. 03
Gleichstellungsstelle
Kommunale und soziale
Personalverwaltung
VOAR Edmund Frummet
Landrat:
Dipl.-Ing. (FH)
Hans Steinberger
Sg. 52
Hochbau, Tiefbau,
Energiefachberatung
Gartenfachberatung
Dipl.-Ing. (FH)
Alois Vollath
Gesundheitsförderung,
Seuchen- und Umwelthygiene, Med. Gutachtenwesen,
Gesundheitsberichterstattung
MOR
Dr. Thomas Holtmeier
VOR Dr. Josef König
Sg. 62
Sg. 72
Gesundheitswesen
Veterinärwesen (Vollzug)
(Vollzug)
und
Lebensmittelüberwachung
Verw.Ang. Ewald Witt
RAR Werner Kippes
- 11 -
2 Umweltleitlinien
Eine wesentliche Funktion der Umweltleitlinien ist die Auseinandersetzung über den
Stellenwert von Umweltschutz und umweltbezogenen Zielsetzungen in der Verwaltung.
Wir wollen unserer Vorbildfunktion gerecht werden und die Zielsetzungen des globalen
Umweltaktionsprogramms Agenda 21 nachhaltig fördern.
Bereits seit mehreren Jahren wird ein großes Augenmerk auf Aktionen und Projekte im
Bereich Umweltschutz gelegt. Im Bereich Abfallwirtschaft wurde 1997 die „Dosenfreie
Zone“ ins Leben gerufen, die Eigenkompostierung in den Haushalten wird gefördert und
die Möglichkeiten des „abfallarmen Einkaufs“ werden bei verschiedenen Veranstaltungen
immer wieder vorgestellt.
Im Bereich Energie konnten durch Maßnahmen wie Dämmungen an kreiseigenen
Gebäuden und Aufbau einer Gebäudeleittechnik für die kreiseigenen Liegenschaften
erhebliche Einsparungen erzielt werden. Diese bereits durchgeführten Maßnahmen und
Ziele werden in den weiteren Kapiteln noch detaillierter vorgestellt.
Wir haben Umweltleitlinien entwickelt, die Grundlage für weitere umweltbezogene
Zielsetzungen und Einzelziele sein sollen. Sie wurden in Anlehnung an die bereits
vorhandenen allgemeinen Verwaltungsleitlinien des Landratsamtes Neustadt a. d.
Waldnaab erstellt und sind die treibende Kraft für die Umsetzung des
Umweltmanagementsystems und Ausdruck der Umweltpolitik des Landkreises.
- 12 -
Auf Draht sein bedeutet für uns im Bereich Umweltmanagement:
Umweltschutz als Führungsaufgabe
• Verantwortungsbewusstsein aller
Mitarbeiter gegenüber der Umwelt
fördern
• Motivation und Sensibilisierung für
umweltgerechtes Verhalten
kontinuierliche Verbesserung der
Umweltleistung über die
gesetzlichen Mindestanforderungen
hinaus
• Vermeidung und Verringerung von
Umweltbelastungen durch jeden Einzelnen
• Die Umweltauswirkungen jeder Tätigkeit,
jedes Produktes und jedes Verfahrens im
• Voraus beurteilen
• Schaffung von Rechtskonformität
durch Konsequenz im Umweltbereich
bei der Erteilung und Überwachung von
• Genehmigungen
sinnvoll und nachhaltig wirtschaften
• Verträge und Vereinbarungen
immer wieder überprüfen
• die gegenwärtigen Tätigkeiten
hinsichtlich der Umweltauswirkungen immer wieder
selbst beurteilen
• unfallbedingte Emissionen von
Stoffen oder Energie vermeiden
Ressourcen schonen
• energiesparende Technologien
einsetzen
• Abfall vermeiden, trennen und
verwerten
• Wasser sparen
• Energie sparen
- 13 -
offen sein für Neues
• Umweltbeeinträchtigungen vermeiden
durch Anschaffung und Einsatz
fortschrittlicher Technologien
(papierloseres Landratsamt)
• Recyclingmaterialien verwenden
alles tun, um von den Bürger/innen
verstanden zu werden
• Bei der Beratung von Bürgern
und Betrieben auf alle
Umweltaspekte eingehen
• Vorbild sein im
Umweltverhalten
• Offenheit und
Dialogbereitschaft gegenüber
Interessengruppen pflegen
Kontrolle der gesteckten
Umweltziele
• Verfahren zur Eigenkontrolle
festlegen
• Kontrollgremium benennen
• regelmäßige Erfolgskontrolle
durchführen
• Dokumentation erstellen
ja sagen zu Lobkowitz und Internet
zu Tradition und Fortschritt
• Denkmalschutz und
Umweltschutz in
Einklang bringen
nie aufhören noch besser
sein zu wollen
• Als Konsequenzen aus
der Kontrolle
Maßnahmen festlegen
und ergreifen
• Neue Ziele definieren
• Mitarbeiter im
Umweltbereich schulen
- 14 -
3 Umweltmanagementsystem
Die vorliegende vierte Umwelterklärung beschreibt das Umweltmanagementsystem des
Landratsamtes Neustadt a. d. Waldnaab. Grundlage für die Umsetzung sind die
Vorgaben der EG-Verordnung „EMAS“.
Das Umweltmanagementsystem legt die innerbetrieblichen Abläufe, organisatorischen
Regelungen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten fest.
Es soll ein ständiger Kreislauf entstehen, in dem die festgelegten Ziele und Maßnahmen
immer wieder überprüft und gegebenenfalls gestaltet werden.
Umweltpolitik festlegen
Umweltprüfung durchführen
Umweltmanagementsystem
Einrichtung
des
Umweltmanagementsystems
aufbauen
Umweltbetriebsprüfung
durchführen
Umwelterklärung nach
EMAS erstellen
Begutachtung durch
Umweltgutachter
jährlich
Aktualisierung der Um-
Validierung
Verifizierung
mind.
alle 3 Jahre
Registrierung der
Organisation
Umweltbetriebsprüfung durchführen
Teilnahmelogo
Umweltmanagement
verwenden
-system anpassen
welterklärung erstellen
3.1
Verantwortlichkeiten
- 15 Der Landrat trägt die oberste Verantwortung für das Umweltmanagementsystem. Er
entscheidet über die Umweltleitlinien und das Umweltprogramm und beauftragt einen
Vertreter (Umweltmanagementbeauftragten) mit Kompetenzen und Befugnissen zur
Aufrechterhaltung und Weiterführung des Umweltmanagementsystems.
Zur Unterstützung des Umweltmanagementbeauftragten ist ein EMAS-Koordinator
benannt worden, der vor allem in den Bereichen Organisation und Datenerfassung für
den Umweltmanagementbeauftragten tätig ist.
3.2
EMAS-Team
(Eco-Management and Audit Scheme)
Das EMAS-Team wurde zu Beginn des gesamten Umweltmanagementsystems
eingerichtet.
Das Team diskutiert sämtliche Fragen, die mit der Aufrechterhaltung und Verbesserung
des Umweltmanagementsystems zusammenhängen und erarbeitet mit dem Koordinator
und dem Umweltmanagementbeauftragten die hierfür erforderlichen Maßnahmen.
In das Aufgabengebiet fallen z. B. die Erarbeitung von Umweltzielen und -programmen
ebenso wie die Mitwirkung bei Umweltbetriebsprüfungen.
Im EMAS-Team sind Mitarbeiter folgender Bereiche vertreten:
œ
œ
œ
œ
œ
œ
œ
œ
œ
œ
Haupt- und Personalverwaltung
IT (ehemals )EDV
kreiseigener Hochbau
Umweltschutz
Abfallwirtschaft
Personalvertretung
Brandschutzbeauftragter
Hausmeister
Betriebsarzt (seit Anfang 2007 Mitglied im EMAS-Team)
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Seit 11.01.2006 wird die Funktion der Fachkraft für
Arbeitssicherheit hausintern von einem Mitarbeiter der Landratsamts wahrgenommen. Seit
Anfang 2007 ist er Mitglied im EMAS-Team).
3.3
Umweltmanagementhandbuch
Das Umweltmanagementhandbuch ist das grundlegende Bezugsdokument des
Umweltmanagementsystems des Landratsamtes Neustadt a. d. Waldnaab. Es dient
folgenden Zwecken:
œ Dokumentation der festgelegten Abläufe, Regelungen und Verantwortlichkeiten zum
Schutz der Umwelt
œ Information und Einweisung der Mitarbeiter
œ Grundlage für die Überprüfung des Funktionierens und der Weiterentwicklung
unseres Umweltmanagementsystems.
Die einzelnen Kapitel des Handbuches werden ergänzt durch Verfahrens- und
Arbeitsanweisungen, Formblätter, Erfassungsblätter und Pläne. Diese Ergänzungen sind
als Anhänge dem Handbuch beigefügt.
Das Umweltmanagementhandbuch wurde ursprünglich in Papierform bei den
Sachgebietsleitern hinterlegt, inzwischen wird es nur noch in elektronischer Form erstellt
und steht allen Mitarbeiter/-innen über das Intranet zur Verfügung.
- 16 3.4
Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Um die Beschäftigten seit Beginn des EMAS-Prozesses immer aktuell informieren und
ihre Interessen berücksichtigen zu können, wurde die Personalratsvorsitzende in das
EMAS-Team aufgenommen.
Die Mitarbeiter/-innen werden durch die Hauszeitung „Schlosskurier“, Aushänge am
Schwarzen Brett und vor allem durch Rundschreiben per E-Mail über den aktuellen
Stand des Umweltmanagementsystems informiert. In den Personalversammlungen wird
das Thema ebenfalls diskutiert.
Schulungsbedarf im Bereich Umweltmanagement wird von den jeweiligen Vorgesetzten,
in deren Zuständigkeitsbereich umweltrelevante Tätigkeiten fallen, in Zusammenarbeit
mit dem EMAS-Team, ermittelt.
Im Januar 2006 wurde im hausinternen Intranet ein eigener Ordner „EMAS“ eingerichtet,
in den neben aktuellen Informationen auch die Umwelterklärungen seit 2001 und das
Umweltmanagementhandbuch eingestellt sind.
Die Umwelterklärungen ab 2001 sind im Internet unter www.neustadt.de „Aktuelles“
eingestellt.
Im Jahr 2006 wurde außerdem ein Vorschlagswesen eingeführt. Alljährlich werden alle
Mitarbeiter im Haus per E-mail aufgefordert Verbesserungsvorschläge in Sachen
Umweltschutz zu machen. Der bzw. die besten Vorschläge werden mit einer Geldprämie
belohnt.
4 Umweltaspekte
Bei der Identifizierung und Bewertung der Umweltaspekte werden die Wechselwirkungen
zwischen dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab und der Umwelt betrachtet. Dabei
wird zwischen direkten und indirekten Umweltaspekten unterschieden.
Die direkten Umweltaspekte betreffen Abläufe und Tätigkeiten, die durch interne
Entscheidungen kontrolliert und beeinflusst werden können, die indirekten
Umweltaspekte betreffen Tätigkeiten und Dienstleistungen des Landratsamtes Neustadt,
welche unter Umständen zu wesentlichen Umweltauswirkungen an anderer Stelle führen
können, die aber vom Landratsamt nicht direkt beeinflusst werden können.
Beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Verwaltungsbehörde sind die direkten
Umweltauswirkungen auf wenige Bereiche beschränkt.
Einen weitaus größeren Bereich nehmen die indirekten Umweltauswirkungen ein, die
durch die Planungsentscheidungen der Verwaltung entstehen.
Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Umweltaspekte und deren Auswirkungen
werden die vorhandenen Daten über Material- und Energieeinsatz, Ableitungen, Abfälle
und Emissionen im Hinblick auf die damit verbundenen Umweltgefahren und unter
Einbeziehung der vorliegenden einschlägigen Umweltbestimmungen geprüft.
Die Beschaffungstätigkeiten und die Planungsentscheidungen werden auf ihre
Umweltrelevanz hin geprüft, d.h., dass z.B. durch einen Verstoß gegen eine Auflage der
Verwaltung eine erhebliche Umweltauswirkung entstehen kann.
Bei der Bewertung der Signifikanz werden auch die Standpunkte sog. „interessierter
Kreise“, also außenstehender Dritter und die Bedeutung der Umweltaspekte für alle
Mitarbeiter mit einbezogen.
In der folgenden Tabelle sehen Sie die wesentlichen Umweltaspekte und deren mögliche
Umweltauswirkungen. Für einige Aspekte sind derzeit keine erheblichen
Umweltauswirkungen erkennbar. Diese werden aber weiterhin kontrolliert, da
Auswirkungen in diesem Bereich erheblich wären.
Umweltaspekte
Umweltauswirkungen
kontrollierte und unkontrollierte
Lokale Luftverschmutzung
- 17 Emissionen in die Luft
Kontrollierte und unkontrollierte Einleitung
in Gewässer oder Kanalisation
Abfallwirtschaft
Gefahrstoffe
Bodenkontaminationen
Bürotätigkeit unter Nutzung von Energie,
Papier und Bürogeräten
Freisetzung von Wärme, Lärm, Geruch,
Staub, Erschütterungen und optischen
Einwirkungen
Andere örtliche Gemeinschaftsbelange,
z.B. Umweltbelastungen die durch KfzBenutzung von Mitarbeiterinnen- und
Mitarbeitern hervorgerufen werden
Globale Erwärmung
Wasser- und Bodenverschmutzung
Abfallerzeugung
Luft- und Wasserverschmutzung
Gesundheitsbeeinträchtigungen bei
Personen
Bodenverschmutzung
Wasser- bzw. Grundwasserverschmutzung
Erschöpfung nicht erneuerbarer Rohstoffe
Globale Erwärmung
Abfallerzeugung
Lokale Luftverschmutzung
Globale Erwärmung
4.1 Indirekte Umweltaspekte
Beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Verwaltungsbehörde nehmen die
indirekten Umweltauswirkungen die durch die Umsetzung der Verwaltungs- und
Planungsentscheidungen, z.B. durch den Vollzug von Bescheiden im Umweltbereich
entstehen können, einen höheren Stellenwert ein, als die direkten Umweltauswirkungen.
Auch das Umweltverhalten von Auftragnehmern und Lieferanten kann sich indirekt auf
die Umwelt auswirken und wird daher geprüft und ständig kontrolliert.
Im Folgenden werden die Aufgabenbereiche des Landratsamtes mit wesentlichen
indirekten Umweltauswirkungen dargestellt:
4.1.1 Abfall
œ Die Problemmüllmenge hat sich seit der EMAS-Einführung, bei der als Ziel ein
Anstieg der gesammelten Menge um 10 % festgelegt wurde, wie folgt entwickelt:
2000: rd. 38 to
2001: rd. 44 to
2002: rd. 46 to
2003: rd. 44 to
2004: rd. 47 to
2005: rd. 47 to
2006: rd. 49,50 to
Die Menge ist damit seit 2000 sogar um über 30 % gestiegen, die Zahlen für 2007
liegen leider noch nicht vollständig vor.
œ Die Verwertungsquote, deren Erhöhung ursprünglich auf 60 %, dann mit der
Umwelterklärung 2004 bis zum Jahr 2007 auf 62 % angestrebt wurde bzw. wird, stellt
sich folgendermaßen dar:
2000: 56,9 %
2001: 57,33 %
2002: 58,3 %
2003: 60,7 %
2004: 60,2 %
2005: 60,9 %
2006: 60,01 %
Zahlen zur Problemmüllmenge und zur Verwertungsquote für 2007 liegen noch nicht
vor. Der Rückgang der Verwertungsquote im Jahr 2006 liegt u.a. daran, dass für 2006
erstmals die verwerteten Rückstände aus der thermischen Verwertung in der
Abfallbilanz nicht mehr berücksichtigt wurden.
œ Im Jahr 2007 wurden 30 Schulklassen und 3 Kindergartengruppen vom Abfallberater
besucht und mit praktischen Übungen (Kompostierung, Papier schöpfen,
Abfallvermeidung und –trennung) in die Abfallproblematik eingeführt. Im Rahmen
dieser Projekte wurde auch 17 Schulklassen ein Besuch im Müllkraftwerk Schwandorf
ermöglicht. An der Krankenpflegeschule wurde zweimal im Unterricht das Thema
- 18 „Entsorgung und Wertstofferfassung im Klinikum thematisiert. Darüber hinaus hat der
Abfallberater an einer Reihe weiterer Veranstaltungen teilgenommen und war auch zu
Vorträgen und Diskussionen bei mehreren Vereinen und Firmen. Beispielhaft seien
ein Projekt an der Realschule (umweltfreundliche und abfallarme Schule), die
Teilnahme an der Ausstellung „Abfallarm frühstücken“ im City Center Weiden sowie
beim Naturparkaktionstag in Burgtreswitz und beim Heimatfest in Moosbach erwähnt.
œ Anfang 2007 wurde zum 4. Mal ein Korksammelwettbewerb an den Schulen im
Landkreis gestartet. Im ersten Halbjahr 2008 sollen wieder die drei Schulen mit der
größten gesammelten Menge ausgezeichnet werden. Damit sollen insbesondere die
Kinder und Jugendlichen an Hand einer konkreten Aktion an die Kreislaufwirtschaft
herangeführt werden.
œ Nachdem mit Beginn der Sperrmüllabfuhr im Jahr 2006 die Elektro- und Elektronikgeräte sowie Altholz getrennt erfasst und einer Verwertung zugeführt werden, wurde
als neues Ziel die Reduzierung der Restsperrmüllmenge um 10 – 15 % im Jahr 2006
angestrebt. Dieses Ziel wurde weit übertroffen. Die entsprechenden Mengen stellen
2005
2006
2007
Restsperrmüll
2.128,73 to
1.167,92 to
1.212,40 to
Altholz
27,90 to (nur Versuch)
910,78 to
1.113,17 to
Sperrmüll
schrott
53,30 to
30,67 to
31,18 to
Kühlgeräte
2.509 St.
483 St. (bis 24.3.
ab dann
Entsorgung mit
den
Elektrogeräten)
in der E-GeräteMenge enthalten
204 Geräte (rd. 5,35 to) über 60 Abholungen (in
die Problemmüllsammlung,
der Regel jeweils
größter Teil in o. g.
ein 38 m³Restsperrmüll- und
Container)
Schrottmengen enthalten
sich für die Jahre 2005 bis 2007 im Überblick nun wie folgt dar:
73 Abholungen
(in der Regel
jeweils ein 38 m³Container)
Elektro(nik)geräte
Aufgrund
des
am
24.03.2006
in
Kraft
getretenen
Elektround
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sind die Hersteller solcher Geräte seitdem
verpflichtet die von den Kommunen eingesammelten Elektro(nik)geräte einer
Verwertung zuzuführen. Die Organisation hierfür ist der Stiftung Elektro Altgeräte
Register (EAR) übertragen worden. Die so entsorgten Mengen werden den
Kommunen nicht bekannt gegeben.
Bereits die vorliegenden Zahlen zeigen aber, dass durch die neu eingeführte
getrennte Erfassung und Verwertung von Altholz und Elektro(nik)geräten die
Restsperrmüllmenge dauerhaft erheblich zurückgegangen ist.
œ Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Inbetriebnahme der Müllumladestationen
und des Müllkraftwerkes Schwandorf wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2008
gemeinsam mit der Stadt Weiden i. d. OPf. eine Veranstaltung durchgeführt, bei der
- 19 die Abfallthematik wieder einmal stärker in das Bewusstsein der Bürger gerückt
werden soll.
œ 2007 fand zum zehnten Mal die landkreisweite Rama-Dama-Aktion statt. An dieser
Landschaftssäuberungsaktion haben wieder mehr als 60 Vereine bzw.
Organisationen mit rd. 1.600 Personen teilgenommen und fast 20 Tonnen Abfälle
eingesammelt.
Der kommunale Abfallkalender wurde wie in den Vorjahren auch 2007 an die Haushalte
verteilt, liegt an den Info-Stellen im Landratsamt aus, und ist seit Neuestem im Internet
für jede einzelne Gemeinde zusätzlich abrufbar.
unter:
http://www.neustadt.de/Externes/Abteilungen/Abfall/Infoseiten/startseite.htm
Bereits vorab wurde sicher gestellt, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes über das in
Verkehr bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektround Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) der größte Teil
der Geräte im Rahmen der Sperrmüllabfuhr von den beauftragten Unternehmen
gesondert erfasst und zur Verwertung, die im Rahmen des ElektroG den Herstellern
auferlegt wurde, bereitgestellt werden.
Seit Februar 2004 wird von der Stadt Weiden i. d. OPf. und dem Landkreis Neustadt a. d.
Waldnaab ein gemeinsamer Online-Gebrauchtwaren-Verschenkmarkt angeboten. Dabei
wird den Bürgerinnen und Bürgern über die Homepages www.weiden-oberpfalz.de und
www.neustadt.de die Möglichkeit geboten, noch gut erhaltene, aber nicht mehr benötigte
Gegenstände zum Tausch oder zum Verschenken (kein Kauf, kein Verkauf) anzubieten
oder Suchanzeigen aufzugeben.
4.1.2 Naturschutz
Wie in den vergangenen Jahren lag der Schwerpunkt der Naturschutzarbeit auch 2007
weiterhin in der Abwicklung des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP). Mit 225
Vertragsnehmern wurden 750 ha Fläche mit einem Fördervolumen von 220.000 € unter
Vertrag genommen, womit weiterhin ein beträchtlicher Beitrag zur Landschaftspflege im
Landkreis geleistet wird. Mit dem Vertragsbestand dürfte die Untere Naturschutzbehörde
beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab mit in der Spitzengruppe Bayerns liegen.
Leider
hat
sich
mit
dem
Übergang
des
operativen
Vollzugs
des
Vertragsnaturschutzprogramms der Kontroll- und Verwaltungsaufwand für die UNB nicht
verringert.
Im September 2006 wurde die Zuständigkeitsverordnung für das Artenschutzrecht
geändert. Seitdem sind für alle Befreiungen und Ausnahmen für Biber und Hornissen
nicht mehr die Regierungen sondern die Unteren Naturschutzbehörden zuständig.
In diesem Zusammenhang wurde für das bestehende Bibermanagement die Anzahl der
Biberberater von 5 auf 6 Personen erhöht. Für den Erhalt des Biberlebensraumes und für
die Biberberatung wurden 9.000 € für das Jahr 2007 bereitgestellt. Aus den weit über
100 telefonischen Beratungen und Ortsterminen ergaben sich ca. 60 Anträge auf Abfang
bzw. Tötung von Bibern, von denen 51 genehmigt wurden.
Weiterhin wurden in den letzten Jahren Naturschutz-Kleinmaßnahmen z.B. im Bereich
Artenschutz (Fledermäuse, Amphibien) und Biotoppflege durchgeführt. Nach dem im
Schwerpunktjahr 2002 ein Volumen von 90.000 € erreicht wurde, standen für das Jahr
2007 dafür nur noch 10.000 € zur Verfügung.
- 20 Daneben besteht weiterhin das vom Landkreis finanzierte Storchenprogramm, mit dem
17,709 ha Nahrungshabitate für den Weißstorch gesichert werden sollen.
Zusammen mit der Naturparkverwaltung im Landkreis hat sich die untere
Naturschutzbehörde um die Teilnahme an einem bundesweit ausgeschriebenen
Naturschutzgroßprojekt beworben. Das Projekt soll sich mit den Themen Moore, Wälder
und Industrielandschaften beschäftigen. Mit dem von uns ausgewähltem Gebiet
„Manteler Forst“ ist jeder dieser Bereiche abgedeckt. Neben Mooren und Wäldern gibt es
dort z.B. auch ausgedehnte Sand- und Kiesabbaugebiete, die zum Teil schon stillgelegt
sind, zum Teil aber auch noch ausgebeutet werden. Grobe Projektziele sind die
Anlegung von Moor-, und Sandachsen, sowie von Feuchtwaldachsen entlang der Flüsse.
Ökokonto für den Truppenübungsplatz Grafenwöhr
Auf Anregung der Unteren Naturschutzbehörde wurden 2006 zusammen mit dem
Bundesforst erste Schritte unternommen, die zu einem Ökokonto für den gesamten
Truppenübungsplatz führen sollen.
Eingriffe in die Natur und Landschaft müssen nach dem Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) grundsätzlich ausgeglichen werden. Normalerweise erfolgt dieser Ausgleich
dadurch, dass dem Eingriff zeitlich nachfolgend entsprechende Flächen neu geschaffen
werden. Bei einem Öko-Konto wird dieser Ausgleich sozusagen auf Vorrat geschaffen,
also zeitlich (teilweise weit) vor dem Eingriff, und wird dann bei Bedarf sozusagen
abgebucht. Der Vorteil daran ist, dass sich die Flächen im Vorgriff schon entwickeln
konnten, und nicht erst langsam nach dem Eingriff wieder entstehen.
Damit verfügt der Truppenübungsplatz Grafenwöhr noch vor den Gemeinden als erstes
im Landkreis über ein Ökokonto.
Festgelegte Maßnahmen der Umwelterklärung
In der Umwelterklärung 2001 wurde eine Reihe von Maßnahmen aufgeführt. Im
Einzelnen darf hierzu folgendes ausgeführt werden:
œ Flussperlmuschel- und Bachmuschelprojekt
Dieses Projekt wurde bis 2003 weitergeführt. Das Projektziel ist noch nicht
vollständig erreicht. 2005 wurden die Tätigkeiten zur Fortführung des Vorhabens
wieder aufgenommen. Eine Weiterführung konnte 2006 durch eine Untersuchung der
Flüsse Luhe und der Pfreimd mit Mitteln aus der Landschaftspflege in Höhe von
4.800 € gewährleistet werden. Im Jahr 2007 konnten keine weiteren Maßnahmen
unternommen werden.
œ Maßnahmen zur Biotopoptimierung für besonders geschützte Tier und Pflanzenarten
Auch dieses Projekt wurde in der Vergangenheit erfolgreich weitergeführt. Der
Zielerreichungsgrad beträgt ca. 65 %. Dieses Ziel wurde noch nicht erreicht.
œ Feinabgrenzung der FFH- Gebiete
Die Feinabgrenzung im Maßstab 1:5000 konnte im Jahr 2007 abgeschlossen werden
œ Flächenankauf
Mit Mitteln aus den Ersatzzahlungen wurde zugunsten des Landesbundes für
Vogelschutz, Ortsgruppe Trabitz für das Naturschutzprojekt Grünbachtal eine weitere
Fläche mit 13.000 m² gekauft
œ Naturdenkmäler
œ Das Ziel sämtliche Naturdenkmäler EDV-mäßig zu erfassen und Angaben wie z. B.
Eigentümer, Flurnummern und Zustand zu aktualisieren wurde zu 100 % erreicht
- 21 Zielsetzungen
Für 2008 sind nachfolgende Maßnahmen vorgesehen:
œ Weitere Überführung der in FFH-Gebieten befindlichen Flächen in das Vertragsnaturschutzprogramm
œ Erstellen von Managementplänen für das gesamte Natura 2000 Gebiet im Landkreis
Neustadt a.d.Waldnaab
œ Biberkartierung
œ Fortführung des im Jahr 2003 ins Leben gerufenen Bibermanagements. Hierbei ist
vorgesehen weitere Biberbeauftragte zu bestellen und entsprechend zu schulen
œ Fortführung
weiterer
naturschutzfachlicher
Kleinmaßnahmen
wie
z.B.
Lebensraumoptimierung für Libellen und heimische Schlangen (Kreuzottern),
Hornissenumsetzungen sowie Quartierverbesserung von Fledermäusen
œ Öffentlichkeitsarbeit
œ Vergabe von Fledermausplaketten als Anerkennung für Bürger, die Fledermäusen
bewusst Lebensraum zur Verfügung stellen
œ Kartierungen der artenschutzrelevanten Fauna und Flora zur Sicherung gefährdeter
Arten
œ Pflege von naturnahen Gewässern
œ Ankauf von Flächen für die Projektarbeit wie z. B. im Schleißbachtal, Grünbachtal
œ Sanierung und Ankauf von Fledermauskellern
œ Fachliche Ausarbeitung von Verträgen nach dem VNP
œ Pflege der im Landkreis befindlichen Landschaftsbestandteile
œ Begleitung von Ausgleichskonzepten aufgrund von Großprojekten, wie z. B. das
Logistikzentrum Witt Weiden, Netzaberg, Hütten am See usw.
œ Sicherung und Erhalt der Naturdenkmäler
4.1.3 Immissionsschutz
4.1.3.1
Bei Verwaltungsentscheidungen im Bereich Immissionsschutz werden die entsprechenden Bedingungen, Auflagen und Hinweise festgelegt um negative
Umweltauswirkungen zu minimieren oder zu vermeiden und die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften und Grenzwerte zu gewährleisten.
Die wichtigen Bescheidsauflagen wie, z. B. Vorlage von Messberichten, werden regelmäßig kontrolliert. Im Jahr 2007 wurden ca. dreißig Messberichte angefordert bzw.
bearbeitet sowie drei Schlussabnahmen durchgeführt.
Abhängig vom Ergebnis der Überprüfung und Auswertung sind evtl. folgende
Maßnahmen zu veranlassen:
œ Aufforderung zur Mängelbeseitigung
- 22 œ Überwachung der Vollzugsmeldungen des Betreibers, ggf. anmahnen, nachfor-
dern und Eingang überwachen,
œ Ggf. Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigungs-
verfahren,
œ Ggf. Aufforderung zu einer Anzeige nach § 15 BImSchG,
œ Eventuell Erlass von kostenpflichtigen Anordnungen zur Auflagenerfüllung
œ Eventuell Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
Ausblick: Im Jahr 2008 sind mehrere Schlussabnahmen in Vorbereitung.
Zielsetzung:
Im Bereich Immissionsschutz lautet die Zielsetzung weiterhin bei allen neu genehmigten
immissionsschutzrechtlichen Anlagen oder Anlagenänderungen eine zügige
Schlussabnahme durchzuführen.
- 23 4.1.3.2
Fortführung der lufthygienischen Altanlagensanierung bei immissionsschutzrechtlich
genehmigungsbedürftigen Altanlagen:
Im Jahr 2002 wurde die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft 2002 –
insofern geändert als eine Reihe von Grenzwerten neu festgelegt worden ist. In diesem
Zusammenhang sind die Anlagenbetreiber von immissionsschutzrechtlich
genehmigungspflichtigen Altanlagen, die die neuen Grenzwerte noch nicht erreichen zur
Durchführung entsprechender Luftminderungsmaßnahmen angehalten worden.
Bis auf drei sanierungsbedürftige Anlagen wurden alle derzeit erforderlichen Altanlagen
lufthygienisch saniert.
Bei einer weiteren Altanlage läuft die Sanierungsfrist erst im September 2010 ab. Bei
weiteren zwei Altanlagen, welche unter die 13. BImSchV fallen, ist Fristablauf der 01.10.
2015.
Zielsetzung:
Im Rahmen der lufthygienischen Altanlagensanierung ist bei immissionsschutzrechtlich
genehmigungsbedürftigen Altanlagen beabsichtigt, die restlichen drei der derzeit
erforderlichen Sanierungsfälle bis zum Ende des Jahres 2008 abzuschließen.
Bei den anderen drei Altanlagen, die erst bis 2010 bzw. 2015 zu sanieren sind, erfolgt
eine kontinuierliche Nachfrage nach den Sanierungsbemühungen.
4.1.3.3
Privatisierung der Vor-Ort-Regelüberwachung (betriebliche Eigenüberwachung):
Mit Schreiben vom 10.11.2006 und 23.02.2007 hat das Bayerische Staatsministerium für
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Erfüllung eines Ministerratsbeschlusses
neue Vorgaben für die Vor-Ort-Regelüberwachung von BImSchG-Anlagen in Bayern
festgelegt.
Die behördliche Überwachungsaufgabe gemäß § 52 BImSchG und somit auch die
Überwachungsverantwortlichkeit verbleiben weiterhin beim Landratsamt. Davon zu
trennen ist die betriebliche Eigenüberwachung, die mit Blick auf die besondere
Umweltrelevanz genehmigungsbedürftiger Anlagen durch eine externe Bestätigung
durch private Sachverständige diesen Betrieben aufzuerlegen ist. Die Betriebe haben die
Sachverständigenprüfung selbst zu beauftragen. Damit erfolgt auch eine Stärkung der
Eigenverantwortung der Betriebe.
Die Beauftragung von privaten Sachverständigen ist bei einer Weigerung der
Anlagenbetreiber durch das Landratsamt an deren Stelle durchzuführen. Die
Kostentragung obliegt auch in diesem Falle den Anlagenbetreibern.
Die in Frage kommenden Betreiber wurden vom Landratsamt angeschrieben und um
Mitteilung gebeten, ob diese den in einem Informationsblatt genannten Pflichten
nachkommen werden und künftig zur Eigenüberwachung (bei genehmigungsbedürftigen
Anlagen nach Spalte 1 des Anhangs der 4. BImSchV: jährlich/ bei
genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV: alle drei
- 24 Jahre) einen privaten zugelassenen Sachverständigen
Regelüberwachung Ihrer Anlage(n) beauftragen werden.
mit
der
Vor-Ort-
In der Regel wird die Festlegung der genauen Überwachungsroutine in einem
gemeinsamen Gespräch mit den Firmenvertretern, dem beauftragten privaten
Sachverständigen und den Vertretern des Landratsamts erfolgen.
Zielsetzung:
Es ist die zügige Umsetzung der Privatisierung der Vor-Ort-Regelüberwachung
(betriebliche Eigenüberwachung) vorgesehen.
4.1.4 Wasserrecht
Beim Vollzug des Wasserrechts hat nach wie vor der Gewässerschutz oberste Priorität.
Durch menschliches Handeln sind unsere Gewässer (Grundwasser und oberirdische
Gewässer) vielfältigen Belastungen und Veränderungen (insbesondere durch die
Einleitung von Abwässern, die Entnahme von Wasser, die Wasserkraftnutzung, die
Entwässerungen, Abflussregelungen und viele andere Nutzungen) ausgesetzt.
Die Entscheidungen im Vollzug des Wasserrechts enthalten regelmäßig Auflagen zum
Schutz der Gewässer; insbesondere auch, um nachteilige Auswirkungen zu reduzieren
oder auszuschließen. Die Überwachung bzgl. der Einhaltung solcher Auflagen erfolgt im
Rahmen der Gewässeraufsicht.
Im Rahmen dieser Gewässeraufsicht (einschließlich der technischen Gewässeraufsicht)
erfolgt die Gewässer- und Anlagenüberwachung, insbesondere die Überwachung von:
œ
œ
œ
œ
œ
œ
Gewässerbenutzungen (Abwassereinleitungen etc.)
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
der Erfüllung der Verpflichtung zur Gewässerunterhaltung
den auf Grund der Wassergesetze erlassenen
(Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete)
Kleinkläranlagen mit der erforderlichen Nachrüstung
Altlastensanierung
Verordnungen
Die Gewässeraufsicht teilt sich auf in die allg. Gewässeraufsicht und die technische
Gewässeraufsicht.
Die allg. Gewässeraufsicht obliegt dem Landratsamt als Kreisverwaltungsbehörde,
insbesondere durch eigene Aufsichtstätigkeit (so z.B. durch die Überwachung von
Fristen, Führung von Karteien - Anlagenkartei für wassergefährdende Stoffe -), Erlass
von Anordnungen, sammeln und überwachen sonstiger einschlägiger Unterlagen (z.B.
für anzeigepflichtige Vorhaben, Gewässerbenutzungen etc.).
Die technische Gewässeraufsicht (Überwachung der Gewässer sowie die sie
beeinflussenden Anlagen und Nutzungen) erfolgt durch das Wasserwirtschaftsamt.
Im Bereich des Wasserrechts sind auch anerkannte private Sachverständige in der
Wasserwirtschaft für verschiedene Begutachtungen und wasserrechtliche Abnahmen
tätig.
Bei den Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind ab einer
bestimmten Gefährdungsklasse regelmäßige Überprüfungen durch zugelassene
Sachverständige erforderlich. Dies wird vom Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab
laufend überwacht.
- 25 Durchgeführte Maßnahmen mit Zielsetzungen
Die Zielsetzungen der Umwelterklärung für die letzten Jahre konnten im Wesentlichen
erfüllt werden.
Bei der Überwachung der prüfpflichtigen Anlagen werden die Anlagenbetreiber vom
Landratsamt bereits frühzeitig auf ihre Pflicht zur Überprüfung der Anlagen hingewiesen.
Diese gesetzlich nicht vorgeschriebene Aufforderung bzw. Erinnerung trägt insbesondere
dazu bei, dass die Anlagenüberprüfungen in der Regel rechtzeitig erfolgen und so
vermehrte Erinnerungen bzw. Mahnungen über nicht durchgeführte Prüfungen
vermieden werden können.
Nach Art. 41c BayWG besteht für bestimmte Einleitungen in öffentliche Kanalisationen
auch eine wasserrechtliche Genehmigungspflicht. Genehmigungspflichtig ist das
Einleiten von Abwasser, soweit nach § 7a Abs. 1 S. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
entsprechende Anforderungen festgelegt sind bzw. auch das Einleiten von gefährlichen
Stoffen, soweit für diese in noch geltenden Abwasserverwaltungsvorschriften
Anforderungen nach dem Stand der Technik gestellt werden.
Aufgrund der Vorgaben der Staatsregierung zur Deregulierung sollen auch im
Wasserrecht Vorschriften ganz oder teilweise aufgehoben, Doppelverfahren beseitigt,
Genehmigungsfiktionen erweitert und Vorschriften vereinfacht werden.
Nach einem bereits vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BayWG und
anderer Vorschriften soll zur Vermeidung eines Doppelverfahrens die Zuständigkeit für
diese Indirekteinleitergenehmigungen (Art. 41c BayWG) den Gemeinden übertragen
werden. Da somit die Genehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde entfallen soll,
werden hier keine weiteren Maßnahmen veranlasst.
Einen Schwerpunkt auf dem Gebiet des Wasserrechts bildet die Abwasserbeseitigung.
Derzeit entsorgen ca. 94 % der bayerischen Bevölkerung ihr Abwasser über kommunale
Kläranlagen; in den nächsten Jahren kann man wahrscheinlich hier mit einem Anstieg
auf ca. 96 % rechnen. Die übrigen 4 % der bayerischen Bevölkerung (dies dürfte auch
dem Durchschnitt im Landkreis entsprechen) können nicht an zentrale Kläranlagen
angeschlossen werden und müssen ihr Abwasser somit auf Dauer über private
Kleinkläranlagen entsorgen.
Da die Reinigungsleistung der früher üblichen bzw. althergebrachten Kleinkläranlagen
ungenügend ist, wurde im Rahmen der Änderung der AbwV (vom 01.08.2002) deshalb
auch festgelegt, dass häusliches Abwasser aus Kleinkläranlagen nur dann in ein
Gewässer eingeleitet werden darf, wenn dies zuvor nach dem Stand der Technik
gereinigt wurde (§ 7a Abs. 3 WHG). Diese Anforderungen an die Reinigungsleistung von
Kleinkläranlagen können aber nur erfüllt werden, wenn das anfallende häusliche
Schmutzwasser auch biologisch gereinigt wird.
Konkret bedeutet dies, dass neue Kleinkläranlagen nur noch mit biologischen
Reinigungsstufen genehmigt werden dürfen und bestehende Anlagen (mit mechanischer
Reinigung) mit einer biologischen Reinigungsstufe nachzurüsten sind, wenn kein
Anschluss an eine öffentliche Kanalisation bzw. zentrale Abwasseranlage erfolgt.
Es besteht somit die gesetzliche Verpflichtung, dass alle vorhandenen Anlagen, die in
absehbarer Zeit nicht an eine gemeindliche Kanalisation bzw. an eine zentrale Anlage
- 26 angeschlossen werden, in angemessener Zeit nachzurüsten sind. Für die erforderliche
Nachrüstung wurde auch ein neues staatliches Förderprogramm aufgelegt.
Eine vordringliche Aufgabe der nächsten Jahre wird es sein, dass diese erforderlichen
Nachrüstungen durchgeführt werden.
Das Sachgebiet hat es sich zum Ziel gesetzt, die Erfassung der Kleinkläranlagen noch im
Jahr 2008 durchzuführen und zur Nachrüstung aufzufordern. Die Nachrüstung selbst soll
dann im Wesentlichen bis zum Jahr 2010 abgeschlossen sein.
In den zurückliegenden Jahren sind, insbesondere auch in Bayern, verschiedene
Flussgebiete wiederholt von z. T. schweren Hochwasserkatastrophen betroffen gewesen.
Dem vorbeugenden Hochwasserschutz wird deshalb eine hohe Priorität eingeräumt.
Von der Regierung der Oberpfalz wurde daher eine Projektgruppe „Vorbeugender
Hochwasserschutz an der Naab“ gegründet.
Das Ziel dieser Projektgruppe besteht darin, zur Vorsorge vor künftigen
Hochwasserereignissen wirksame Handlungsstrategien zur Schadensminimierung
aufzuzeigen und deren zeitnahe Umsetzung zu veranlassen und zu koordinieren.
Wesentliche Ziele dieser Projektgruppe (wie z.B. die Information der Bürgerinnen und
Bürger,
die
Bereitstellung
von
Messdaten,
die
Berechnung
von
Überschwemmungsgebieten, der Bau von technischen Hochwasserschutzeinrichtungen)
sind bereits erreicht worden oder stehen kurz vor dem Abschluss.
Auch für den Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab berechnet das zuständige
Wasserwirtschaftsamt Weiden i.d.OPf. derzeit die Überschwemmungsgebiete an allen
größeren Gewässern im Naabgebiet.
Ziel für die nächsten Jahre wird es u. a. sein, diese vom Wasserwirtschaftsamt
berechneten Gebiete amtlich als Überschwemmungsgebiete festzusetzen.
Beim Landratsamt sind derzeit 3 entsprechende Festsetzungs-Verfahren anhängig.
Im Bereich des Hochwasserschutzes lautet die Zielsetzung, die eingeleiteten Verfahren
soweit möglich im Jahr 2008, spätestens 2009 zum Abschluss zu bringen und die
weiteren Verfahren zügig durchzuführen.
Um eine effektive Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen ist vorgesehen, auf den
Internetseiten des Landratsamtes einen Hochwasserbeitrag anzubieten (örtliche
Hochwasserschutz-Informationen und Verlinkungen zu Fachbehörden sowie zum
Hochwassernachrichtendienst). Dies soll soweit möglich noch im Jahr 2008 erfolgen.
Ein Schwerpunkt im Bereich des Gewässerschutzes war in den letzten Jahren u.a. auch
der Bau kommunaler Abwasserentsorgungsanlagen (Kläranlagen). durch die seit
Jahrzehnten konsequent betriebene Gewässerschutzpolitik konnte die Gewässergüte
wesentlich verbessert werden. Der überwiegende Teil der Gewässer kann in
Gewässergüteklasse II eingestuft werden.
Die Aufgabe der nächsten Jahre (und auch Jahrzehnte) wird es nach wie vor sein, die
z.T. immer noch erforderlichen Anlagen zu bauen und die bereits vorhandenen Anlagen
auf den Stand der Technik zu bringen. Zielvorgabe ist die Gewässergüteklasse II in allen
unseren Fließgewässern.
In unserem Landkreis wurden hier verschiedene Maßnahmen durchgeführt, die hierzu
wesentlich beitragen (so z.B. die Errichtung neuer Kläranlagen in Windischeschenbach,
in Floß und Flossenbürg und in Eschenbach i.d.OPf. für die neue US-Siedlung Netzaberg
etc.).
- 27 Aufgrund des Bodenschutzgesetzes mit den entsprechenden Ausführungsbestimmungen
müssen die im Landkreis vorhandenen Altlasten und Altlastenverdachtsflächen, soweit
noch nicht erfolgt, entsprechend ihrer Priorität noch erkundet und dann ggf. saniert werden.
Nach der letzten Altlastenerhebung Bayern (Stand 2001) waren im Landkreis über 220
Altlasten und Verdachtsflächen gemeldet.
Entsprechend der Priorität ist eine Behandlung dieser Fälle erforderlich; wobei bei
konkreten Gefährdungssituationen umgehende Maßnahmen eingeleitet werden.
Wie in den Vorjahren sollen in den nächsten Jahren verschiedene Fortbildungsmaßnahmen
im Bereich des Umweltschutzes durchgeführt werden, soweit finanzielle Mittel zur
Verfügung stehen.
Umweltziele – Wasserrecht Termin
œ
Erfassung der Kleinkläranlagen im Landkreis und
ggf. Aufforderung zur Nachrüstung
œ
Durchführung der Nachrüstung
œ
œ
œ
Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
neu eingeleitete Verfahren
künftige Verfahren
œ
Altlastensanierung
2008
2010
2008/2009
laufend
laufend
- 28 -
4.1.5 Beschaffung und Tätigkeit von Vertragspartnern
Die mit der Beschaffung beauftragten Stellen des Landratsamtes Neustadt a. d.
Waldnaab haben einen entscheidenden Einfluss auf die im Haus und im Auftrag der
Verwaltung eingesetzten Stoffe und Materialien.
Mit einem ökologisch ausgerichteten Beschaffungswesen und Richtlinien für die
Auftragsvergaben können die Auswirkungen der eingesetzten Materialien auf die Umwelt
bewertet und gelenkt werden. “Sinnvoll und nachhaltig wirtschaften“ und „Ressourcen
schonen“ sind zwei Bausteine der Umweltleitlinien des Landratsamtes Neustadt a. d.
Waldnaab, die gerade im Bereich Beschaffungswesen wirkungsvoll umgesetzt werden
können.
Die vom EMAS-Team erarbeitete Verfahrensanweisung „Beschaffung und Tätigkeit von
Vertragspartnern“ gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Aufgabenfeld
Beschaffung und Auftragsvergaben betreffen.
Bei der Beschaffung werden keine bestimmten Produktgruppen oder Lieferanten
vorgeschrieben. Es werden jedoch allgemeine Grundsätze festgelegt, welche die Ziele,
die auch in den Umweltleitlinien des Landratsamtes Neustadt a. d. Waldnaab enthalten
sind, umsetzen. Um dem Rechnung zu tragen wird gezielt nach Herstellerfirmen gesucht,
die ihrerseits nach EMAS bzw. ISO 14001 zertifiziert sind.
Einzige Alternative zur derzeitigen Beschaffung wäre z. B. der Kauf von Vollholzmöbeln
die mit Bioprodukten geölt sind und nicht mit Lacken eingelassen sind. Dies wäre aber
aus wirtschaftlichen Gründen durch den Landkreis nicht durchführbar (zu hohe Kosten).
Der Landkreis ist daher bemüht, seinen bisherigen Standard zu halten.
Übersicht über die Beschaffungsmittel der Jahre 2003 - 2007
Möbelbeschaffungen
2005
2003
2004
6.700,00 €
6.300,00 €
0,00 €
2006
2007
4.666,37 €
19.946,20 €
Im Jahr 2007 wurden 42 neue Bürodrehstühle beschafft (Brutto 12.000,20 €). Diese
Stühle wurden nach Bemusterung durch das Personal in Zusammenarbeit mit dem
Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgewählt. Beschafft wurde das
Model YOS Y 160 der Fa. Interstuhl. Die Firma ist nach DIN ISO 14001 und EMAS
zertifiziert. Außerdem wurden sonstige Möbel im Wert von 7.946,00 € (Brutto) beschafft,
hier handelt es sich um ergänzende Ausrüstungsgegenstände.
Bei Neuerungen im Bereich des Fuhrparks wird grundsätzlich darauf geachtet, dass die
neuen Fahrzeuge verbrauchs- und emissionsarm sind. In der Regel werden moderne
Diesel-Pkw mit Russpartikelfilter angeschafft. Auch ein Erdgasfahrzeug ist Teil des
Fuhrparks. Im Jahr 2007 wurden drei alte Dienst-PKW`s (Durchschnittsalter 15 Jahre)
ausgemustert und durch zwei neue Benziner (vor allem für den Stadtverkehr) und einen
Diesel-PKW (Partikelfilter) mit Euro-4-Abgas-Norm ersetzt. (Siehe auch 4.2.3 Fuhrpark)
Erstmals wurden die neuen Fahrzeuge nicht gekauft, sondern probeweise auf die Dauer
eines Jahres geleast. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass durch das Leasing der
Fahrzeuge sicher gestellt sein sollte, dass die Fahrzeuge immer über die modernste
Motorentechnik verfügen und dadurch auch bessere Verbrauchs- und Emissionswerte
besitzen sollten.
- 29 4.1.6 ÖPNV
Für die Organisation des ÖPNV steht die Vermeidung und Verringerung des
Individualverkehrs im Vordergrund.
Die Fahrgastzahlen haben sich von 2002 bis 2004 um 12,54 % erhöht, im Jahr 2005 um
weitere 2,3%. In 2006 war keine Veränderung festzustellen wobei die Erhöhung 2005 /
2006 allein auf den Schülerbeförderungszahlen beruht, die Inanspruchnahme durch den
Berufsverkehr und sonstige Personen dagegen zurück ging. Von 2006 auf 2007 konnten
sowohl bei den Schülerbeförderungszahlen (+8,8%) als auch bei den sonstigen
Beförderungen (+8,7%) erhebliche Steigerungen festgestellt werden.
Mit Marketing-Maßnahmen wie der Homepage www.nwn-bus.de, Flugblätter mit
Fahrplan- und Tarifinformationen, sowie Kennzeichnung der Haltestellen sollen die
Zahlen noch weiter erhöht werden.
Leider haben sich die Rahmenbedingungen aber erheblich verschlechtert, da der Staat
bereits im Jahr 2004 Zuschussmittel für die Vorhaltung von ÖPNV-Leistungen durch die
Landkreise um nahezu 40 % gekürzt hat, aber gleichzeitig die individuellen
Beförderungsaufwendungen in der Kostenfreiheit des Schulwegs steigen
Im Rahmen der Kostenfreiheit des Schulwegs wird grundsätzlich der vorrangige Einsatz
des ÖPNV verfolgt. Wie bereits in der Vergangenheit festgestellt, verstärkt sich allerdings
der Trend zur individuellen Beförderung, weil Schulstandorte, auch wegen der
Zentralisierung der Standorte, insbesondere im Berufsschulbereich, immer weiter von
den Wohnsitzen abrücken und mit den bestehenden öffentlichen Verbindungen am
Schultag nicht mehr rechtzeitig erreicht werden können.
Im Bereich Neustadt an der Waldnaab und Altenstadt an der Waldnaab hat sich beim
Bahnverkehr folgendes geändert: Der bisherige Bahnhof Neustadt, der recht ungünstig
zwischen Neustadt und Altenstadt lag wurde aufgegeben. Als Ersatz wurde je ein neuer
Bahnhaltepunkt in Neustadt und in Altenstadt errichtet.
Mit dem neuen Haltepunkt Neustadt (Waldnaab) besteht jetzt eine Anbindung im
Stundentakt in Richtung Nürnberg, was vor allem Pendlern zu Gute kommt. Diese
Verbesserung konnte Linie dadurch erreicht werden, dass auf der Bahnlinie Weiden –
Nürnberg jetzt modernste Neigezugtechnik eingesetzt wird und die Züge dadurch
schneller fahren können. Da die Ein- und Ausfahrtszeiten am Hauptbahnhof Nürnberg
aber unverändert bleiben, hätten sich die Standzeiten der Züge am Bahnhof Weiden
verlängert. Um diese zusätzliche Zeit sinnvoll zu nutzen wurde als neuer Endhaltepunkt
der Haltepunkt Neustadt eingebunden, so dass die Züge jetzt nicht in Weiden länger
warten, sondern während der gewonnen Zeit nach Neustadt fahren und dort Fahrgäste
aufnehmen können, die sich so die Fahrt mit dem Pkw nach Weiden sparen können.
Für eine durchgehende Verbindung nach München sorgt jetzt der sog. ALEX (AllgäuExpress). Im Vergleich zu bisher bleibt die Fahrzeit zwar unverändert, allerdings fährt der
Zug nicht nur im 4-Stunden-Takt, sondern im 2-Stunden-Takt. Außerdem hält der erste
und er letzte Zug des Tages nicht nur in Weiden, sondern auch am neuen Haltepunkt
Altenstadt (Waldnaab). Die Bevölkerung wurde mit 20.000 Flyern über die neuen
Fahrplanangebote informiert.
Die RBO hat als größter Vertragspartner des Landkreises in Sachen ÖPNV im Jahr 2005
sieben Busse auf Erdgastechnik umgestellt. In Zukunft sollen alle neu angeschafften
Busse auf Erdgasantrieb umgestellt sein, was eine erhebliche Reduzierung des
Schadstoffausstoßes (z.B. bis zu 99% weniger Ruß gegenüber einem Dieselfahrzeug)
zur Folge hat. In der Folge haben die Stadtwerke Weiden auf dem Gelände der RBO
- 30 Anfang 2007 auch eine eigene Erdgastankstelle errichtet, die aber öffentlich zugänglich
ist.
Nach wie vor unterstützt der Landkreis verbesserte Tarifangebote, wie:
œ Familientageskarten
œ die Landkreis-10er-Karte, oder den
œ Umweltfahrausweis
Bedauerlicher Weise lässt die Resonanz hier zu wünschen übrig.
Um die Akzeptanz des Bocklradwegs noch zu fördern wurde ein Shuttlebus-Service
eingerichtet. Im Sommer verkehren an Samstagen, Sonn- und Feiertagen Shuttlebusse
zwischen Weiden und Eslarn und transportieren die Radfahrer mit ihren
Fortbewegungsmitteln jeweils früh und abends hin und zurück.
Pendlernetz
Mit dem sog. Pendlernetz wurde vom Landratsamt Neustadt ein kostenloser Service im
Internet eingerichtet, um online Mitfahrgelegenheiten anzubieten oder zu suchen und
Fahrgemeinschaften zu bilden. Leider hält sich die Nachfrage noch sehr in Grenzen.
4.1.7 Tiefbau - Radwegebau
Radwegebau an den Kreisstraßen
Im Jahr 2007 wurde weiter versucht, dem Ziel näher zu kommen, das im Jahr 1997
beschlossene Radwegeausbauprogramm des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab, an
seinen Kreisstraßen im Teilausbauabschnitten nach den finanziellen Möglichkeiten mit
1,1 Millionen Euro Investitionskosten und 7,3 km Gesamtausbaulänge, zu erreichen.
Im Jahr 2007 konnten weitere 1,1 km Radweglänge entlang der Kreisstraße NEW 9,
zwischen Pirk und Schirmitz, ihrer Bestimmung übergeben werden, so dass mit dieser
Radwegfertigstellung bereits 5,8 km von dem vorgesehenen Ausbauplan
(7,3 km) erfüllt sind. Nach Abschluss der schwierigen Gründstücksverhandlungen und
des Finanzierungsplans konnte im Jahr 2007 mit dem Neubau des Radweges entlang
der Kreisstraße NEW 25 zwischen Windischeschenbach und Gleißenthal, mit einer
Baulänge von 1 km und 0,4 Millionen Euro Baukosten, begonnen werden.
Mit dieser sinnvollen Ergänzung der Radwege zwischen den Orten an Kreisstraßen,
kommt der Landkreis seiner Aufgabe des verkehrsgerechten Landkreises nach, da sich
der Verkehrsanteil der Radfahrer, ob im Berufs- oder Freizeitverkehr, wesentlich erhöht
hat.
Zielsetzung wird es sein, dem Radfahrer durch dieses laufende Ausbauprogramm zu
seiner Sicherheit und zur Vertiefung des Umweltgedankens, die vorgesehenen Radwege
auszubauen.
Radwege, die hauptsächlich der Freizeit und Erholung im Landkreis
Neustadt a. d. Waldnaab dienen
Mit dem Bau des „Bocklradweges“ auf der stillgelegten Eisenbahntrasse zwischen
Neustadt a. d. Waldnaab und Eslarn, bis zur tschechischen Grenze in den Jahren 2002
bis 2006, verfügt der Landkreis über einen 50 km zusammenhängenden
familienfreundlichen Radweg, der sowohl der Freizeit als auch dem Alltagsverkehr dient.
Die Fortführung dieses grenzüberschreitenden Radweges bis Pilsen, mit einheitlicher,
- 31 verständlicher, zweisprachiger Beschilderung, wurde im Jahr 2007 weiter ergänzt und
vollzogen.
Bei den vorhandenen 21 Radtourenvorschlägen im „Landkreisradwanderführer“, mit
einer Längensumme von rund 1.500 km, auf vorhandenen, radgerechten Wegen und
Straßenführungen
im
Landkreis,
wurden
im
Zuge
der
Unterhaltung
Ausbesserungsarbeiten durchgeführt, sichere Trassenführungen erarbeitet, die
Umsetzbarkeit geprüft und Beschilderungen, wenn nötig, erneuert.
Im Jahr 2007 wurde die Ausarbeitung des „Entwicklungskonzeptes für die Radwege im
westlichen Landkreis“ fertig gestellt. In diesem Entwicklungskonzept für den westlichen
Landkreis wurden Projekte und Maßnahmen erarbeitet, die Verbesserungen für den
Fahrradverkehr beinhalten.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist für die Jahre 2008/2009 vorgesehen.
Zielsetzung wird es weiterhin sein, die Steigerung der Lebensqualität und Erhaltung
sowie Nutzung und stärkere Wertschätzung der Natur- und Kulturlandschaft mit
nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung entlang der Korridore zu erarbeiten. Die
Imagepräsentation und der Internet-Auftritt mit Vermarktungsstrategie wird Vorrang
haben. Die Erstellung von Anschlusswegen oder Lückenschließungen zu weiteren,
abseits liegenden Orten mit Sehenswürdigkeiten bzw. Bedeutung oder zur Verknüpfung
von vorhandenen Radwegstrecken, soll ein weiteres Aufgabengebiet sein.
4.1.8 Gartenfachberatung
Die Arbeit des Gartenfachberaters im Landkreis hat wesentliche Auswirkungen auf die
Gestaltung der Natur in unserer Region. Die ständige Sensibilisierung, alte Obstsorten,
d. h., bodenständige bewährte Obstbäume zu verwenden sowie Wildobststräucher und
heimische Gehölze zu pflanzen, wird verstärkt.
Dieser Beratungsbereich ist ein Aspekt des seit Jahren propagierten Mottos „Unser
Lebensraum im Einklang mit der Natur“, an dem sich unsere Beratung orientiert.
Wichtige Teilbereiche sind der Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel,
naturgemäße Düngung und Bodenbearbeitung. Dadurch wird der Eintrag von
Schadstoffen ins Grundwasser vermindert, ebenso wird es dadurch möglich,
hochwertiges Obst und Gemüse aus eigenem Anbau zu ernten.
Eine wichtige Aufgabe für die nächsten Jahre ist, die Jugend für diese Thematik zu
interessieren. Die Gartenbauvereine durch Seminare, Vorträge und Fachschriften
informiert und dazu angehalten, Jugendarbeit zu betreiben. Dadurch soll das Fachwissen
nachhaltig weitergegeben werden. Im Landkreis gibt es 2 Ortsverbände mit aktiven
Jugendgruppen.
Nach der „Holunderbroschüre“, durch die der Kreisverband für Gartenbau und
Landespflege Neustadt a.d. Waldnaab den Holunder als traditionelle Heilpflanze
hervorhebt, besteht weiterhin eine große Nachfrage.
Zur Repräsentation des Holunders, sowie des „Holunderlandkreises Neustadt a.d.
Waldnaab“ ernannte der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege 2007 erneut die
bundesweit einzige Holunderkönigin auf die Dauer von 2 Jahren.
Feuerbrand
- 32 Die bereits seit Jahren in Bayern wieder vorkommende Pflanzenkrankheit „Feuerbrand“
trat im Jahr 2003 erstmals wieder nachweislich im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab
auf. Hauptsächlich in Gemeinden, die im Einzugsgebiet der Ostmarkstraße und der A 93
liegen. In den letzten Jahren hat sich der Erreger weiterhin im Landkreis verbreitet und
tritt sporadisch flächendeckend im Landkreis auf. Für die nächsten Jahre ist mit einer
weiteren Verbreitung des Erregers im Landkreis zu rechnen, daher wird weiterhin eine
Kontrolle von befallsgefährdeten Pflanzenbeständen durchgeführt.
Kreislehrgarten Floß
Im Jahr 2005 begann die Umgestaltung des Lehrgartens zu einem Garten der Sinne.
Diese Maßnahme teilt sich in 4 Bauabschnitte, wobei der dritte Abschnitt in 2007
begonnen wurde und voraussichtlich im März 2008 fertig gestellt sein wird. Der vierte
und letzte Bauabschnitt wird dann im Herbst 2008 abgeschlossen sein und der
„Kreislehrgarten – Garten der Sinne“ der Bevölkerung vorgestellt werden. Die gesamte
Maßnahme wurde vom Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Neustadt a.d.
Waldnaab unter Federführung der Kreisfachberatung durchgeführt und über den
Naturpark Oberpfälzer Wald mit EU-Mitteln finanziell gefördert.
„Tag der offenen Gartentür“ im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab
In Zusammenarbeit mit der Kreisfachberatung und dem Kreisverband für Gartenbau und
Landespflege Neustadt a.d. Waldnaab findet alljährlich am letzten Wochenende im Juni
der „Tag der offenen Gartentür“ statt. Dieser seit über 10 Jahren durchgeführte
Aktionstag findet bei der Bevölkerung immer mehr Interesse, was die letzten
Besucherzahlen in Moosbach zeigten. Hier konnten in über 20 geöffneten Privatgärten
über 10 000 Besucher begrüßt werden.
4.1.9 Regionales Bauen
Umweltverträgliche und ressourcenschonende Siedlungs- und Stadtentwicklung wurde
wie folgt umgesetzt:
œ Bei
der Änderung oder Neuaufstellung von Flächennutzungsplänen wurden,
entsprechend den Forderungen des kommunalen Flächenmanagements, vorhandene
Baulücken und sonstige Flächenressourcen bei der Ermittlung des Bedarfs
angerechnet. In Einzelfällen wurden Baulandausweisungen im Flächennutzungsplan,
zugunsten kurzfristig bebaubarer Flächen, zurückgenommen.
œ Flächensparende
Erschließungssysteme
und
Bauweisen
werden
im
Bauleitplanverfahren geprüft. Die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
für den Eingriff in den Naturhaushalt veranlassen die Gemeinden indirekt zu
flächensparenden Erschließungsplanungen.
œ Durch
die großzügige Förderung wurde eine stattliche Anzahl von
Photovoltaikanlagen errichtet. Allerdings kann nicht außer Acht gelassen werden,
dass in einigen Fällen das Erscheinungsbild des Gebäudes und des Ortsbildes unter
der Veränderung der Dachlandschaft leidet.
Ziele:
Die Innenentwicklung der Gemeinden, aber auch die Wiedernutzbarmachung
brachliegender Grundstücke soll die Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich
einschränken. Damit diese Ziele umgesetzt werden, werden die Gemeinden frühzeitig
- 33 auf Flächenpotenziale aufmerksam gemacht, die sich für eine Nachverdichtung oder
Umnutzung eignen.
4.1.10 Energie
Im Juni 1996 führte Herr Landrat Simon Wittmann für den Bereich der landkreiseigenen
Liegenschaften ein Energiemanagement ein.
Dabei hat sich der Landkreis das Ziel gesetzt, vor allem durch Erneuerung der
technischen
Anlagen,
Einsatz
von
moderner
Technik,
Umstellung
des
Primärenergieträgers, Optimierung der bestehenden Anlagen und des Heizverhaltens,
Energie einzusparen und den CO2 – Ausstoß zu verringern.
Nach dem Motto :
Energie die nicht verbraucht wird, muss nicht produziert werden.
Trotzdem wird die Nutzung von regenerativen Energiequellen nicht vernachlässigt.
Gebäudeleittechnik (GLT)
Als Einstieg in diese Maßnahme hat der Landkreis eine Gebäudeleittechnik installiert,
deren zentraler Rechner im Landratsamt untergebracht ist. Von hier aus werden die
angeschlossenen Gebäude energetisch überwacht. Bei Bedarf wird über Modem und
öffentliche Telefonleitung in die Steuerung vor Ort eingegriffen.
Dieses neue Leitsystem hat bei den angeschlossenen Gebäuden im Bereich der
Heizenergie einen großen energetischen Einsparerfolg gebracht.
An die Gebäudeleittechnik angeschlossen ist der größte Teil der landkreiseigenen
Liegenschaften, wie Schulen, Schwimmhallen, ein Krankenhaus und die Lüftungsanlage
eines Krankenhauses. Im Gymnasium Neustadt a. d. Waldnaab besteht eine dezentrale
Hausleittechnik. Die bisher durchgeführten Maßnahmen sind in den Umwelterklärungen
2001 - 2006 nachzulesen.
Mit Hilfe der GLT und des EDV-gestützten Abrechnungsprogramms soll der bisher
erreichte hohe Standard an Energieeinsparung beibehalten werden und durch gezielte
Optimierungen bei einigen Objekten noch erhöht werden.
Für die Kommunen im Landkreis besteht die Möglichkeit der Aufschaltung auf die GLT.
Um dieses Angebot den Gemeinden wieder in Erinnerung zu rufen und die Kommunen
für die Einsparung von Energie in Ihrem Bereich zu sensibilisieren wurde im Herbst 2007
bei einer Bürgermeisterversammlung erneut für das Kommunale Energiemanagement
des Landkreises geworben. Grundsätzlich besteht bei verschiedenen Gemeinden auch
Interesse an einem Anschluss. Aufgrund der bestehenden Anlagentechnik bei den
Gemeinden konnte ein Anschluss aber bislang nur bei der Stadt Pressath realisiert
werden. Dort wurden das Rathaus und die Grund- und Hauptschule an die zentrale
Anlage im Landratsamt angeschlossen. Inzwischen laufen Verhandlungen über einen
Anschluss mit der Stadt Grafenwöhr, der Stadt Vohenstrauß, der Gemeinde Speinshart,
der Gemeinde Etzenricht und der Gemeinde Georgenberg.
Technik an Heizung und Lüftung
Als weiteres großes energetisches Maßnahmenpaket hat der Landkreis ins Auge
gefasst, die Technik an den einzelnen Heizungs- und Lüftungsanlagen auf den neuesten
Stand zu bringen.
- 34 So wurde z.B. die gesamte Küche des Krankenhauses in Eschenbach an die StromOptimierungsanlage angeschlossen. Dadurch konnte die Spitzenabnahme von 288 KW
auf 160 KW gesenkt werden.
In den Dienstgebäuden Vohenstrauß und Eschenbach wurden in den Räumen der KfzZulassung separate digitale Heizkörpersteuerungen mit Funk eingebaut. Dies erfolgte, da
die VHS, die die Räume in den Abendstunden nutzt, Heizenergie benötigt und der Kessel
nicht zurückgefahren werden kann, da nur 1 Heizkreis besteht. Die Räume der KfzStellen können jetzt in dieser Zeit separat auf Nachtabsenkung gefahren werden.
Gleiches ist geplant in der Förderschule in Eschenbach, wo ebenfalls verschiedene
Räume von der Volkshochschule genutzt werden.
Im Zuge des laufenden Bauunterhaltes werden kontinuierlich energetische Maßnahmen
durchgeführt. So wurde im Dienstgebäude in Eschenbach der Heizkessel erneuert.
Eingebaut wurde eine Niedertemperaturanlage mit Ölbefeuerung.
Im Hausmeisterhaus bei der Stützelvilla in Windischeschenbach wurde der Energieträger
von Öl auf Erdgas umgestellt und eine Gasbrennwertanlage installiert.
Im Rahmen der Sanierung der Dienstgebäude des Landratsamts wurde 2007 im „Neuen
Schloss“ die Heizungsanlage neu verkabelt und die zentrale Steuerung erneuert.
Gebäudehülle
Im Rahmen des Bauunterhalts werden vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender
Mittel durch den Kreistag entsprechende energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle
landkreiseigener Objekte durchgeführt, wie z.B. der Austausch alter Fenster oder die
Anbringung einer Gebäudeisolierung. Dies erfolgt nicht nur bei den Gebäuden, die von
der EMAS-Zertifizierung erfasst werden, sondern nach und nach im gesamten Bestand.
Beim Dienstgebäude „Am Hohlweg“ wurde 2007 im Rahmen einer kompletten
Dachsanierung eine Wärmedämmung nach EnEV und DIN 4108 über der obersten
Geschossdecke angebracht. Diese besteht aus gesundheitlich unbedenklicher
Glaswolle, die einseitig mit fadenverstärktem Glasvlies kaschiert ist.
Beim Dienstgebäude „Neues Schloss“ wurde 2007 mit einer umfassenden Sanierung der
Fassade begonnen (Bauabschnitt II). Die Schäden an der Fassade und im gesamten
statischen Gefüge erforderten eine umfassende Sanierung des Gebäudes. Durch die
Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen soll der Erhalt dieses Denkmals auf Dauer
gesichert werden. Neben den durchgeführten Mauerwerks- Putz-, Steinmetz- und
Malerarbeiten darf insbesondere auf die aus energetischer Sicht bedeutsamen
Maßnahmen hingewiesen werden. Im Rahmen der Sanierung wurden sämtliche Fenster
mit Isolierverglasung nachgerüstet und die Fensterflügel mit Umlauf-Dichtungen
versehen.
Energieverwaltungsprogramm „EasyWatt“
Die Energieverbrauchskontrolle wird über das Programm „EasyWatt“ durchgeführt.
Dieses 2002 angeschaffte Programm unterstützt die Sammlung, Auswertung und
Transparenz im Vergleich mit zulässigen Kennwerten. Durch die Verbrauchsermittlung
der verantwortlichen Haus- bzw. Schwimmmeister und ebenso der Rechnungsstelle
können genaue Energieverbrauchsdaten ermittelt und ordentlich ausgewertet werden.
Durch die Auswertung der vergleichbaren
Liegenschaften, kann man bei
„Energieverschwendern“ durch gezielte Maßnahmen sofort reagieren.
Generell sind die Heizkörper in den kreiseigenen Objekten mit Thermostatventilen
versehen.
- 35 Sonstige Maßnahmen
Nach und nach werden die Leuchtmittel gegen Energieeinsparlampen ausgewechselt. In
diesem Rahmen ist auch vorgesehen, dass bei den Leuchtstofflampen Vorschaltgeräte
eingebaut werden. Dadurch wird eine erhebliche Stromeinsparung und längere
Lebensdauer der Leuchten erreicht. Das Dienstgebäude „Neues Schloss“ wurde bereits
mit elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) ausgestattet. Bei Sanierungen bzw.
Instandsetzungen der anderen Dienstgebäude wird dies ebenso berücksichtigt.
Sämtliche Anlagen, bei denen der Strom mit Leistungszählung geliefert wird, werden
erfasst
und
nachhaltig
überwacht.
Die
Bestellleistungen
beim
Energieversorgungsunternehmen werden an den tatsächlichen Bedarf angeglichen.
Für die Stromlieferungsverträge ab dem 1.1.2006 wurde eine separate Ausschreibung
durchgeführt. Damit ist gewährleistet, dass der billigste Anbieter den Zuschlag bekam.
Energieberatung
Das Landratsamt Neustadt bietet seinen Bürgern als besonderen Service seit Jahren
eine Energieberatung. Die Bürger werden hier vor allem in Bezug auf Möglichkeiten der
Energieeinsparung bei Bau und Unterhalt von Gebäuden beraten (inklusive der
bestehenden Fördermöglichkeiten), erhalten aber auch ganz allgemein Hinweise zum
Energiesparen. Im Jahr 2007 fanden ca. 350 Beratungen statt.
Daneben erfolgte eine intensive Energieberatung vor Ort bei mehreren Kommunen im
Landkreis und auch außerhalb bei der detaillierte Vorschläge für die Umsetzung der
Maßnahmen in Bezug auf Energieeinsparung gegeben wurden.
Weitere durchgeführte Maßnahmen und Aktionen:
1. Als bisher einzige Kommune in der Oberpfalz ist der Landkreis Neustadt an der
Waldnaab der Energieregion Nürnberg als aktives Mitglied beigetreten. Weitere
Mitglieds-Kommunen sind die Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach. Die
restlichen Mitglieder setzen sich zusammen aus Firmen, Hochschulen,
Energieagenturen, technologischen Zentren, der Landesgewerbeanstalt, TÜV, VDI usw.
Ziel dieses Zusammenschlusses ist der regelmäßige Erfahrungsaustausch und die
gegenseitige Unterstützung in Fragen von Energiemanagement und innovativen
Lösungen im Bereich des Energiesparens.
Bemerkenswert hierbei ist, dass die Energieregion Nürnberg e.V. an den Landkreis
herangetreten ist, nachdem sie auf das Energiemanagement und die energetischen
Aktivitäten des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab aufmerksam geworden war.
2. Zusammenarbeit mit C.A.R.M.E.N. (Centrales Agrar-Rohstoff-Marketing- und
Entwicklungs-Netzwerk e.V. Straubing) C.A.R.M.E.N. wurde in Jahr 1992 vom Freistaat
Bayern gegründet. Die Aufgabe von C.A.R.M.E.N. besteht unter anderem darin, die
Entwicklung von ökologisch und ökonomisch attraktiven und wettbewerbsfähigen
Techniken zur Nutzung Nachwachsender Rohstoffe wie beispielsweise Holz, Raps, Hanf
oder Sonnenblumen zu fördern. Dazu bündelt der Verein Initiativen, koordiniert und
betreut Projekte, sammelt und wertet Informationen aus, berät Unternehmen und
Privatpersonen.
Für den Landkreis Neustadt an der Waldnaab erstellt C.A.R.M.E.N. eine
Machbarkeitsstudie auf dem Gebiet der CO2 neutralen Biomasseheizungen. Im Rahmen
dieser Studie wurden sämtliche Daten der landkreiseigenen Gebäude, die für eine
- 36 Biomasse-Heizanlage in Frage kommen an C.A.R.M.E.N. übersandt und werden dort im
Hinblick auf eine Realisierung dieser Vorhaben ausgewertet.
Zusammenarbeit mit der Energieagentur Mittelfranken, einem Zusammenschluss von
Firmen und Kommunen, der den Austausch von Informationen und innovativen
Lösungen im Energiesektor fördert.
Mitglied beim Verband für Wärmelieferung e.V., Hannover. Es handelt sich hier um
eine Art Informationsbörse, die Neuigkeiten und Informationen zum Thema
Wärmelieferung liefert. Ziel ist es hierbei, laufend neue Daten zu erhalten, bezüglich der
Energielieferung und Neuigkeiten beim Energiecontracting.
3. Zusammenarbeit mit dem Bund Energieautarkes Ostbayern (BEO), Regensburg.
Im Zuge der Mitgliedschaft beim „Energieforum Oberpfalz“ arbeitet der Landkreis
Neustadt a.d. Waldnaab bei „BEO“ mit. Ziel von BEO ist es, bei der Energieversorgung
unabhängiger zu werden, wobei schwerpunktmäßig auf regenerative Energien gesetzt
werden soll und die Wertschöpfung wenn möglich in der Region bleiben soll.
Hierbei ist der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab bei den Veranstaltungen und
Wanderausstellungen, die in der gesamten Oberpfalz stattfinden, durch Darstellung
seines kommunalen Energiemanagements aktiv beteiligt.
Beginn war die Auftaktveranstaltung in Regensburg am 15.06.2007 mit dem
Hauptreferenten Franz Alt. Weitere Veranstaltungen in Tirschenreuth, Lauterhofen,
Regenstauf folgten. BEO vermittelte auch Vorträge, unter anderem in Viechtach,
Niederbayern, wo der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab sein kommunales
Energiemanagement vorstellte.
4. Der Landkreis veranstaltete am 10.11.2007 einen Energiegipfel in der Stadthalle in
Neustadt a.d. Waldnaab. Ziel dieser Veranstaltung war es, Kommunen, Firmen und der
gesamte Bevölkerung Anregung zur Energieeinsparung zu geben.
Referenten waren:
- Landrat Simon Wittmann – Vorstellung des CO2 neutralen Landkreises mit geplanten
Biomasseheizwerken
- Herr Prof. Dr. Ing. Brautsch, FH Amberg-Weiden – Vorstellung eines Energiekonzepts
auf dem Sektor erneuerbare Energien mit Erfahrungsbericht
- Bezirkskaminkehrerobermeister Peter Wilhelm - Vorstellung der EnEV und der 1.
BImSchV (Kleinfeuerungsanlagen).
- Alois Vollath, Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, - Vorstellung des kommunalen
Energiemanagements
Begleitend zu dieser Veranstaltung präsentierten sich Firmen aus dem Landkreis im
Hinblick auf erneuerbare Energien mit Ausstellungen
5. Im Rahmen des Energiegipfels hat der Landkreis Neustadt eine „Energiebroschüre“
mit dem Titel „NEW – Energie“ herausgegeben. Die Broschüre enthält Informationen
vor allem für Hauseigentümer zu sämtlichen Top-Themen auf dem Energiesektor, wie
Wärmedämmung, Energieeinsparung, Photovoltaik, Wärmepumpen, Biomasse,
Niedrigenergiehaus, Sanierung und Fördermöglichkeiten. Die Stärke der 1. Auflage
beträgt 5.000 Exemplare. Die Broschüre wird kostenlos ausgegeben und stößt auf reges
Interesse, was sich daran zeigt, dass seit der Veröffentlichung am 10.11.2007 bereits
4000 Exemplare verteilt worden sind.
6. Der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab hat einen Ideenwettbewerb ausgeschrieben,
der zum Ziel hat, die gesamten landkreiseigenen und städtischen Gebäude auf dem sog.
- 37 Kulturhügel in Neustadt a.d. Waldnaab energetisch mit erneuerbaren Energien zu
versorgen. Eingeladen wurden zu diesem Wettbewerb Ingenieurbüros aus dem Bereich
der Region. Die Auslobung erfolgte beim Energiegipfel am 10.11.2007.
7. Im Hinblick auf die beabsichtigte Umstellung der energetischen Versorgung der
kreiseigenen Liegenschaften in Eschenbach (Gymnasium, Wirtschaftsschule,
Schwimmhalle, Mehrzweckhalle und Förderschule) hat Herr Prof. Dr. Ing. Markus
Brautsch eine Studie erstellt, in der mehrere Varianten untersucht und bewertet wurden.
Diese Studie wurde dem Kreisausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt.
Für den Bereich der Stadt Vohenstrauß wurde eine ähnliche Studie von der Stadt
Vohenstrauß in Auftrag gegeben, die die Versorgung mit erneuerbaren Energien von
sämtlichen städtischen und landkreiseigenen Gebäuden sowie des Krankenhauses mit
dem Altenheim und der kirchlichen Gebäude untersuchen soll. Die Vorstellung erfolgte
im Stadtrat der Stadt Vohenstrauß.
Bei den Landkreisgebäuden wurden – neben den bereits genannten Arbeiten - folgende
Energieeinsparmaßnahmen durchgeführt:
œ Schwimmhalle Vohenstrauß – Erneuerung der DDC- Regelung
œ Schwimmhalle Vohenstrauß Austausch von Glasbausteinen gegen wärmegedämmte
Fenster nach EnEV
œ Verpachtung sämtlicher relevanten Dachflächen für Photovoltaik
Folgende Maßnahmen sind in Zukunft geplant:
œ Sanierung und Optimierung der Warmwasserbereitung mit Einbau einer digitalen
Steuerung in der Mehrzweckhalle in Eschenbach.
œ Generalsanierung der Schwimmhalle in Eschenbach mit Erneuerung der gesamten
Technik (Wasseraufbereitung, Heizung, Lüftung) und Erneuerung bzw. Sanierung
der gesamten Außenhülle des Gebäudes nach der Energieeinsparverordnung.
œ Optimierung der Warmwasserbereitung am Gymnasium Neustadt a.d. Waldnaab
œ Einbringen einer neuen Wärmedämmung im Dachgeschoss des Dienstgebäudes
Zacharias-Frank-Straße 14 in Neustadt a.d. Waldnaab im Zuge einer Sanierung und
eines Ausbaus des Dachgeschosses
œ Einbau eines neuen Kessels im Bauhof Altenstadt a.d. Waldnaab im Bereich der
Werkstatt
œ Erneuerung
des
Heizkessels
im
Jugendtagungshaus
Stützelvilla
in
Windischeschenbach
œ Erstellung eines Energiebedarfsausweises und eines Energiepasses für die
kreiseigenen Liegenschaften nach Terminvorgabe EnEV
œ Mittelfristige Umstellung des größten Teils der landkreiseigenen Gebäude auf CO2
neutrale nachwachsende Rohstoffe für die energetische Versorgung der Gebäude.
(Schlagwort: CO2 -neutraler Landkreis!)
Als erster Schritt ist hier die Versorgung des Schulzentrums in Eschenbach
angedacht. Voraussichtliche Planung für den Beginn der Maßnahme 2009.
Allgemeine Ziele:
1. Nachhaltige Energie-Verbrauchsüberwachung mit GLT und Easy Watt
2. Halten des Energieverbrauchs auf dem erreichten niedrigen Stand
3. Suche nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten.
- 38 4.2 Direkte Umweltaspekte
Die
direkten
Umweltaspekte
stellen
bei
der
Gesamtbetrachtung
aller
Umweltauswirkungen des Landratsamtes nur einen kleinen Teilbereich dar, verglichen
mit den indirekten Aspekten.
Jedoch sind auch die direkten Umweltauswirkungen festzustellen und zu bewerten.
Hierbei werden das Umweltgefährdungspotential, die Anfälligkeit der regionalen Umwelt,
das Ausmaß, die Anzahl und die Häufigkeit des Aspekts oder der Auswirkungen
berücksichtigt.
Im Folgenden sind die Daten zu den direkten Umweltaspekten dargestellt:
4.2.1 Anlagegüter
Die Grundstücksfläche des Landratsamtes Neustadt a. d. Waldnaab beträgt
10.113 m². Einen Überblick über die Gestaltung der Grundstücksflächen gibt die folgende
Grafik:
Gebäude
Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab besteht am Standort Neustadt a.d. Waldnaab
aus fünf Gebäudeteilen: Dem so genannten „Hankl-Haus“ aus dem Jahre 1660, dem
„Alten Schloss“, das 1543 fertig gestellt wurde, dem „Neuen Schloss“ das aus dem Jahr
1720 stammt, dem „Flachbau“, der 1972 errichtet wurde und dem ehemaligen
Krankenhaus aus dem Jahr 1892. Auf dem Gelände befindet sich auch ein offenes
Parkdeck, das 1971 gebaut wurde.
Bodenkontaminationen sind auf den Grundstücken des Landratsamtes Neustadt a. d.
Waldnaab nicht bekannt.
Gebäude
2003
2004
2005
2006
2007
Hankl Haus
Altes Schloss
Neues Schloss
Flachbau
Jugendamt
15
73
49
55
23
15
73
50
55
23
Mitarbeiter
11
63
42
45
24
13
68
43
41
21
16
63
43
42
24
Nutzfläche
761,53 m²
2431,60 m²
1978,82 m²
1131,10 m²
764,29 m²
Gesamt
215
216
185
186
188
7067,34 m²
- 39 4.2.2 IT EDV Hardware / Software
Im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab wurde bereits im Jahr 1993 begonnen,
Arbeitsplätze mit PCs auszustatten. Bis 1999 war bei ca. 80 % der Mitarbeiter/-innen
elektronische Datenverarbeitung eingesetzt. Seit Februar 2001 sind alle Arbeitsplätze so
ausgestattet, dass für alle Mitarbeiter/-innen die Möglichkeit besteht, interne und externe
E-Mails zu versenden.
Beim Kauf von PCs, Bildschirmen und Druckern wird auf Umweltaspekte geachtet,
soweit es möglich und finanziell machbar ist. Defekte Geräte werden über eine Fachfirma
entsorgt.
Auch bei der Beschaffung von sonstigen Bürogeräten werden Umweltaspekte beachtet.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die vorhandene Ausstattung an EDV und
sonstigen Bürogeräten:
Bezeichnung
PCs
PCs THIN CLIENTS*
Monitore
Flachbildschirme
Notebooks
Drucker
Scanner
Faxgeräte
Kopierer
Schreibmaschinen
Abspielgeräte f.
Diktiergeräte
2003
225
225
5
49
4
13
11
34
2004
194
34
106
88
7
50
9
13
14
34
2005
185
38
129
94
6
61
9
13
14
34
2006
120
103
98
125
10
72
10
13
14
34
2007
84
142
11
215
10
72
10
13
14
34
13
13
13
13
13
Beginnend mit dem Jahr 2004 wurde das hausinterne IT-System auf CitrixTerminalserver umgestellt. Hierbei stehen als Endgeräte auf den einzelnen
Arbeitsplätzen in der Regel keine vollwertigen PC’s mehr, sondern nur noch sog. „Thin
Clients“. Das sind Geräte, die ohne eine eigene Festplatte oder CPU zu besitzen
lediglich eine Verbindung zwischen dem einzelnen Arbeitsplatz und dem Server
herstellen. Wie sich aus obiger Tabelle entnehmen lässt wurden und werden die
Endgräte im Rahmen der Ersatzbeschaffung nach und nach ausgetauscht.
Der Vorteil dieser Technologie überzeugt aufgrund folgender Merkmale:
œ
œ
œ
œ
Geringe Anschaffungskosten (ca. 50% unter dem Preis eines normalen PC´s)
Wesentlich geringerer Stromverbrauch gegenüber PC
Sehr leise, da keine mechanischen Bauteile (Festplatte / Lüfter) vorhanden
Geringer Platzbedarf (um ein vielfaches kleiner als PC)
Bereits im Jahr 2006 wurde die bestehende Unterbrechungsfreie Stromversorgung
(USV) durch eine neue leistungsfähigere ersetzt, die auch sparsamer sein sollte, als die
alte USV, so dass hier mit einer Reduzierung des Stromverbrauchs gerechnet wurde.
Leider entwickelt die neue USV mehr Abwärme als die alte Anlage, so dass für ihre
Kühlung eine zusätzliche Klimaanlage installiert werden musste. Eine Energieeinsparung
durch die neue USV wird daher wohl nicht eingetreten sein.
Die verwendeten Server werden schrittweise durch neue Geräte ersetzt. Dadurch, dass
es sich bei jeweils neu angeschafften Servern um sog. Blade-Server handelt, wird eine
höhere Leistung bei gleichzeitig geringerem Stromverbrauch gewährleistet. Die Anzahl
der Server ist im letzten Jahr leicht zurückgegangen.
- 40 Außerdem wurde mit dem Aufbau eines Zweit- bzw. Ersatzrechenzentrums begonnen.
Dieses Rechenzentrum befindet sich räumlich getrennt vom ersten Rechenzentrum (im
Neuen Schloss) im Dienstgebäude am Hohlweg, so dass auch im Brandfall die Daten
nicht verloren gehen. Derzeit befindet sich nur der Datensicherungsserver im neuen
Rechenzentrum, der allerdings bereits mit einer entsprechenden Klimatisierung (mit zwei
Inverterkühlgeräte) ausgerüstet werden musste, was wiederum zu einem erheblichen
Mehrverbrauch an Strom führt. Das zweite Rechenzentrum wird mit der Zeit aufgebaut,
und soll dann parallel zum schon bestehenden Rechenzentrum betrieben werden.
Im Rahmen der Erneuerung der kompletten Elektroverteilung des Neuen Schlosses
wurde auch die Stromversorgung des dortigen Rechenzentrums erneuert. Die
Stromversorgung erfolgt nun nicht mehr über das bestehende Hausnetz des Neuen
Schlosses, sondern direkt über eine Trafostation des Energieversorgers.
Die leeren Toner für Kopierer und Drucker werden zur ordnungsgemäßen Entsorgung
kostenlos dem „Dekanatsbezirk Weiden e.V.“ überlassen.
Software:
Am 01.10.2007 wurde ein landkreisweites geographisches Informationssystem (GIS)
gestartet. Es befindet sich derzeit im Aufbau und soll in der Endausbaustufe –soweit
möglich- alle raumbezogenen Daten aus dem Landkreis und den Kommunen enthalten,
die für die Arbeit des Landratsamts von Bedeutung sind.
- 41 4.2.3 Fuhrpark
Dienstfahrzeuge und Motorgeräte
Bestand Bestand Bestand Bestand Bestand
2003
2004
2005
2006
2007
Benziner
Diesel
motorbetriebene Kleingeräte
Erdgas-Fahrzeug (EuroNorm 3 + D4)
Diesel – PKW mit Rußpartikelfilter in
Zeile „*Diesel“ enthalten
ÖKO – Merkmale des Fuhrparks
Katalysator
ohne Katalysator, ohne
Schadstoffklasse: (Kleintransporter)
Betankung mit Rapsölethylester
Dieselabgasreiniger
bzw. Rußfilter
5
11
4
5
11
4
5
11
5
4
10
3
1
1
3
12
4
1
3
2003
2004
2005
2006
2007
14
14
14
14
14
2
2
2
2
2
bei allen dieselbetriebenen Fahrzeugen möglich,
aber vom Fahrzeughersteller wird keine
Garantie übernommen
Sind in den
Schadstoffklassen
mitenthalten
Schadstoffklasse
I
EURO
II
III
IV
9
9
9
6
3
6
6
6
5
1
2
6
2
6
2
6
2
7
2
5
6
Wartungsplan für jedes Fahrzeug
vorhanden
biolog. leicht abbaubare Reiniger
bei allen verwendet
Reiniger ohne Kohlenwasserstoffe
bei allen verwendet
Beim Kraftfahrzeugkauf wird in besonderem Maße auf den Kraftstoffverbrauch geachtet.
Außerdem wurden seit 2003 nur biodieseltaugliche Fahrzeuge beschafft.
Im Jahre 2006 wurde ein Fahrzeug einen monovalenten Erdgasantrieb angeschafft. Das
bedeutet, dass das Fahrzeug mit Erdgas betrieben wird und lediglich einen kleinen
Reservetank für Benzin besitzt. Durch den Einsatz von Erdgas als Treibstoff lassen sich
die Emissionen des Fahrzeugs insgesamt um ca. 80% reduzieren.
Seit dem Jahr 2004 werden die absoluten Zahlen des Kraftstoffverbrauchs pauschal für
die gesamte Fahrzeugflotte des Landratsamts erfasst, seit 2007 werden die Laufleistung,
die verbrauchte Kraftstoffmenge und der Durchschnittsverbrauch für die einzelnen
Fahrzeuge erfasst.
Die absoluten Verbrauchszahlen sind seit 2004 kontinuierlich von ca. 18.800 l auf ca.
16.200 l gesunken, allerdings sind keine Aussagen zur zu Grunde liegenden Fahrleistung
bekannt. Es ist aber wohl davon auszugehen, dass die Fahrleistung kaum gesunken sein
dürfte.
Die detaillierte Verbrauchserfassung aus dem Jahr 2007 zeigt, dass eigentlich alle
Fahrzeuge (mit Ausnahme des Mercedes-Busses und des VW-Busses) mit einem
- 42 Durchschnittsverbrauch zwischen ca. 5 l und ca. 7 l/100 km relativ sparsam sind. Weitere
Aussagen können derzeit nicht getroffen werden, da keine Vergleichszahlen vorliegen.
In 2007
wurden drei überalterte
Fahrzeuge mit Ottomotor gegen drei neue
Leasingfahrzeuge ausgetauscht. Die Ersetzung von Fahrzeugen durch LeasingFahrzeuge erfolgt versuchsweise. Es soll festgestellt werden, ob das Leasing von
Fahrzeugen billiger kommt als der Kauf, außerdem verfügen die Leasing-Neufahrzeuge
in der Regel über die neueste Motorentechnik und damit über das beste
Emissionsverhalten.
Erstaunlich ist hierbei allerdings, dass die geleasten Fahrzeuge nur einen minimal
geringeren Durchschnittsverbrauch haben als die alten Fahrzeuge. Es darf aber davon
ausgegangen werden, dass sie aufgrund modernster Motorentechnik bei den Emissionen
(mal abgesehen vom CO2) mit Sicherheit wesentlich niedrigere Werte besitzen als die
alten Fahrzeuge.
4.2.4 Papier
Der Papierverbrauch ist durch Ausschreibungen und ähnlichen „außergewöhnlichen
Ereignissen“ starken Schwankungen unterworfen und insoweit fast nicht beeinflussbar.
Die Verbrauchszahlen wurden ab 2001 erfasst. Es hat sich jedoch gezeigt, dass
aufgrund der verwaltungsrechtlichen Bedingungen keine sinnvollen Maßnahmen zur
weiteren Reduzierung des Papierverbrauchs ergriffen werden konnten. Daher werden die
Stückzahlen in der Umwelterklärung nicht mehr dargestellt.
Trotzdem wird weiterhin doppelseitiges Kopieren und Drucken über die
Mitarbeiterinformationen propagiert.
Einen Beitrag zur Reduzierung des Papierverbrauchs im Landratsamt leistet aber die
neue Dienstvereinbarung für den Einsatz des Zeiterfassungssystems 6020 der Firma
Interflex vom 23.11.2005. Die Mitarbeiter können jetzt, im Intranet direkt in ihre
Zeitkonten Einsicht zu nehmen. Bevor diese Möglichkeit geschaffen wurde erhielten
sämtliche Beschäftigte für jeden Monat einen Ausdruck mit den Anwesenheitszeiten für
die einzelnen Tage. Diese Ausdrucke sind jetzt entfallen.
4.2.5 Büroartikel
Die Büroartikel werden seit 2002 nicht mehr erfasst, da sich der Verbrauch an den
anfallenden Aufgaben orientiert und keine relevanten Umweltauswirkungen hat.
4.2.6 Reinigung / Wasserverbrauch
Anfang 2003 wurden die Durchführung der Reinigungsarbeiten für die Dienstgebäude
Stadtplatz 34, 36, 38, Am Hohlweg 2 und Zacharias-Frank-Str. 14 in Neustadt a. d.
Waldnaab im Rahmen einer Ausschreibung vollständig an eine Fremdfirma vergeben.
Hierbei wurde erstmals eine Projekt- und Beratungsfirma für die Angebotsbewertung
eingeschaltet. Ziel war es, den wirtschaftlichsten Anbieter zu ermitteln. Ein
Bewertungskriterium war dabei auch die Zertifizierung der Anbieter im Umweltbereich.
Obwohl mehrere Gebote fast die gleiche Angebotssumme auswiesen, wurde nicht der
Billigste, sondern obwohl teuerer, ein mit einem Umweltmanagementsystem nach DIN
EN 14001 zertifizierter Bewerber mit der Durchführung der Reinigungsarbeiten betraut.
Um ein hohes Qualitätsniveau zu erreichen und weiter zu erhalten werden regelmäßig
Kontrollen durch das Sachgebiet 52 durchgeführt.
Reinigungskräfte die beim Landkreis angestellt sind, gibt es nur noch in den Schulen und
Außenstellen. Bei diesen Personen werden durch die Sicherheitsfachkraft und den
- 43 Betriebsarzt Schulungen in Bezug auf den Umgang mit Gefahrstoffen, Dosierung und
Handpflege durchgeführt.
Wasserverbrauch in den Dienstgebäuden Neustadt a.d. Waldnaab
1.192 cbm
1.200 cbm
1.038 cbm
1.003 cbm
1.000 cbm
975 cbm
1.000 cbm
975 cbm
800 cbm
653 cbm
587 cbm
600 cbm
400 cbm
246 cbm
200 cbm
8 cbm
0 cbm
2003
2004
2005
Gartenwasser
2006
2007
Sanitärwasser
Im Jahr 2003 war der Gesamtwasserverbrauch exorbitant hoch. Die Wassermenge
gliederte sich in 1003 m³ Sanitärwasser und 1192 m³ Gartenwasser. Der hohe Verbrauch
an Gartenwasser war darauf zurückzuführen, dass der Ablauf des Brunnens im
Barockgarten zur Zisterne zeitweise verstopft war und der Brunnen dadurch überlief,
weshalb immer wieder Frischwasser aus der Wasserleitung nachlief. Diesem Anstieg
konnte durch den Einstieg in ein verbrauchsbezogenes Managementsystem schnell und
nachhaltig entgegengearbeitet werden. Im Juni 2003 wurde eine Zirkulationsleitung mit
Schwimmerschalter (Trockenlaufschutz der Pumpe) eingebaut.
Der erneute Anstieg des Gartenwasserverbrauches 2005 beruht auf dem trockenen
August, Der öffentliche Barockgarten und der neu angesäte Rasen mussten bewässert
werden.
In 2006 konnte der Gartenwasserverbrauch wieder erheblich reduziert werden, was wohl
in erster Linie auf den verregneten August zurückzuführen ist. Im Juni 2007 zeigte sich,
dass es absolut sinnvoll ist, den Wasserverbrauch monatlich abzulesen. Wegen eines
defekten Ventils wurde ein Monatsverbrauch von 542,9 m³ Gartenwasser verursacht.
Das defekte Bauteil wurde umgehend gegen ein neues moderneres ausgetauscht.
Der Verbrauch an Sanitärwasser blieb in den Jahren 2003 bis 2007 relativ konstant bei
annähernd 1.000 m³ im Jahr. Ab 2006 zeigt sich erfreulicherweise ein Verbrauchsrückgang unter die 1.000 m³ Grenze. 2007 lag der Verbrauch an Sanitärwasser auf dem
gleichen Niveau wie im Vorjahr, was umso positiver ist, als für die Teilsanierung des
„Neuen Schlosses“ ca. 40 m³ Wasser für Reinigungs- und Verputzzwecke benötigt
wurden. Rechnet man die Baustelle heraus, so ist der Wasserverbrauch also sogar um
ca. 40 m³ gefallen.
Der personenbezogene Wasserverbrauch pro Beschäftigten (folgende Tabelle), ist nach
einem rapiden Anstieg im Jahr 2005 in den Jahren 2006 und 2007 stetig gesunken.
Die ab dem Jahr 2005 erhöhten Werte gegenüber 2003 und 2004 beruhen unseres
Erachtens auf der vermehrten Durchführung von größeren öffentlichen Veranstaltungen,
bei denen die Toiletten des Landratsamtes den Besuchern zugänglich waren.
Berücksichtigt man die Sanierungsarbeiten im Neuen Schloss, für die vor allem
Sanitärwasser verwendet wurde, so fällt der „reguläre“ Verbrauchsrückgang im Jahr
2007 sogar noch stärker aus, als er dies ohnehin schon ist.
- 44 Wasserverbrauch pro Bediensteten
41
5,
5,60
m
³
24
5,
5,40
m
³
19
5,
³
m
5,20
5,00
4,80
67
4,
³
m
81
4,
³
m
4,60
4,40
4,20
2003
2004
2005
2003
2004
2006
2005
2006
2007
2007
Das Diagramm wird ohne Gartenwasser dargestellt, da dessen Verbrauch nicht personell
beeinflussbar ist. Besucher der öffentlichen Gebäude wurden nicht berücksichtigt, da
deren Verbrauch nicht gesondert erfasst und beeinflusst werden kann.
4.2.7 Abfall
Abfallaufkommen
Restmüll
Kork / öffentlich
Batterien / öffentlich
Leuchtstoffröhren
Kunststoff
2003
2004
2005
2006
2007
105,8 m³
10 kg
170 kg
88,5 m³
6 kg
176 kg
86 m³
20 kg
260 kg
bei Bedarf
82 m³
11 kg
170 kg
77 m³
8,4 kg
228 kg
Abfuhr des
Landkreises
Metall
Glas
Bioabfall
Eigenkompostierung
Papier geschreddert
(Datenschutz)
4,20 to
2,50 to
2,34 to
9,0 to
6,0 to
Sonstiges Papier *
4,70 to
6,89 to
7,97 to
7,20 to
6,74 To
* Seit 1. März 2003, sind Tonnen für Papier aufgestellt, das nicht datenschutzrechtlich
relevant ist, wie Zeitungen, Kataloge, nicht mehr benötigte Vordrucke etc. Dieses
Material wird –im Gegensatz zu datenschutzrechtlich relevantem Material- nicht
geshreddert, sondern regulär entsorgt.
Dass die Menge an geschreddertem Papier im Jahr 2006 ganz erheblich angestiegen ist,
lag daran, dass in den Dienstgebäuden in Eschenbach und Vohenstrauß überfällige
Datenblätter ausgesondert wurden.
Der starke Anstieg bei der Korksammelmenge im Jahr 2005 beruhte darauf, dass eine
Korksammelaktion durchgeführt worden ist.
Der Restmüll 2006 konnte erneut durch Gefäßumstellungen verringert werden.
4.2.8 Gefahrstoffe / Arbeitssicherheit
Gefahrstoffe werden nur in den Arbeitsbereichen der Hausmeister in geringem Maße
eingesetzt. Die betroffenen Mitarbeiter werden regelmäßig im Umgang mit den Stoffen
geschult und es wurde ein Gefahrstoffkataster erstellt. Im Januar 2006 wurde eine
Fachkraft für Arbeitssicherheit nach GUV-V A6/7, aus dem eigenen Hause bestellt.
4.2.9 Energie
- 45 Die folgenden Diagramme stellen den Heizenergiebedarf und den damit verbundenen
CO2 – Ausstoß für Heizungen der Dienstgebäude in verschiedenen Formen dar.
Heizenergieverbräuche mit Gradtagzahlen bereinigt
bedeutet:
Die Gradtagszahlen GTZ geben für jeden Tag, dessen Mitteltemperatur unter 15°C liegt
(an dem also geheizt werden muss), die Differenz von 20°C zu dieser Mitteltemperatur
an. Für 13°C beträgt der Wert also 7 (20°C –13°C = 7).
Diese Gradtagzahlen werden in den Absolutverbrauch hineingerechnet (monatlicher.
Absolutverbrauch / monatliche Gradtagszahl (des deutschen Wetterdienstes) multipliziert
mit dem langjährigen Mittel der Gradtagszahlen).
Das langjährige Mittel wurde 2004 vom Wetterdienst erworben und auf die
vorhergehenden Jahre zurückgerechnet. Dadurch lassen sich die Jahre unabhängig von
der Witterung miteinander vergleichen.
Die Abweichungen des bereinigten Wärmeverbrauches bei den Dienstgebäuden zur
Umwelterklärung des Jahres 2004 erklären sich daraus, dass Mitte 2005 die Korrektur
der Gradtagszahlen des Deutschen Wetterdienstes erfolgte. (Jahreskorrektur).
Diese Jahreskorrektur wurde bisher alljährlich Mitte des Folgejahres durchgeführt. Seit
dem Jahr 2006 wird diese Korrektur nicht mehr vorgenommen, da die Daten des
Deutschen Wetterdienstes inzwischen so genau sind, dass keine Korrekturzahlen mehr
erhältlich sind.
Der Anstieg des Heizenergieverbrauches ab 2005 trotz Personalabbaus wird in erster
Linie auf die Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Beamte ab 1.09.2004 auf 42 Stunden
und die damit verbundene Verlängerung der Rahmenzeit zurückgeführt.
Die Zeit innerhalb der der früheste Arbeitsbeginn und das späteste Dienstende liegen
müssen ist von den ursprünglichen bis 31.08.2004 geltenden Arbeitszeitregelung von
Montag – Donnerstag
Freitag
von 7.00 Uhr bis 18.00Uhr
von 7.00 Uhr bis 13.30Uhr (Beamte 14:30)
verlängert worden auf
Montag – Donnerstag
Freitag
von 6.45 Uhr bis 18.30Uhr
von 6.45 Uhr bis 13.30Uhr, Beamte bis 14.30.
Außerdem wurde das Heizverhalten im so genannten Hankl Haus und im Flachbau
verändert. Im Hankl Haus befindet sich der große Sitzungssaal des Landratsamtes. Da
es sich um ein historisches Gebäude handelt, der Sitzungssaal eine sehr große
Raumhöhe besitzt, und in der Regel nur beheizt wird wenn er genutzt wird, herrschen
hier in der Regel relativ niedrige Temperaturen vor. Nach massiven Beschwerden von
Sitzungsteilnehmern wurde die Beheizung des Sitzungssaals zum einen vor der
Benutzung zeitlich nach vorne ausgedehnt und zum anderen die Heizleistung erhöht.
Diese Vorlauferhöhung wirkt sich auf den gesamten Heizkreis des Hankl Hauses aus, da
hier kein eigener Heizkreislauf möglich ist.
Ebenfalls aufgrund von Beschwerden wurde die Heizleistung im Flachbau erhöht.
- 46 DG Zach.-Frank-Str. NEW:
Wärme-Verbrauch (bereinigt)
150
MWh
125,61
116,88
118,40
2004
2005
125,11
121,80
2006
2007
75
2003
Wärme-Verbrauch (bereinigt) 2007:
Gesamtverbrauch Gebäude:
nach VDI 3807 bezogen auf BGF(E):
121,80
116,00
MWh
kWh/m²
Durch defekte Sensoren war im April 2006 ein Fehler an der Heizungssteuerung
aufgetreten. Trotz schnellstmöglicher Behebung des Defekts wurde dadurch ein
Mehrverbrauch verursacht.
DG Hankl Haus NEW:
Wärme-Verbrauch (bereinigt)
100
MWh
89,600
80,108
88,875
83,507
81,899
2005
2006
50
2003
Wärme-Verbrauch (bereinigt) 2007:
Gesamtverbrauch Gebäude:
nach VDI 3807 bezogen auf BGF(E):
2004
88,875 MWh
91,061 kWh/m²
2007
- 47 DG Altes Schloß NEW:
Wärme-Verbrauch (bereinigt)
200
MWh
185,71
175,68
177,58
181,27
2004
2005
2006
175,14
100
2003
Wärme-Verbrauch (bereinigt) 2007:
Gesamtverbrauch Gebäude:
nach VDI 3807 bezogen auf BGF(E):
2007
175,14 MWh
49,798 kWh/m²
DG Neues Schloß NEW:
Wärme-Verbrauch (bereinigt)
400
MWh
223,27
200
2003
Wärme-Verbrauch (bereinigt) 2007:
Gesamtverbrauch absolut:
nach VDI 3807 bezogen auf BGF(E):
194,66
195,04
190,60
199,03
2004
2005
2006
2007
199,03 MWh
69,493 kWh/m²
Der Anstieg des Heizenergieverbrauchs im Neuen Schloss lässt sich - zumindest
teilweise – damit erklären, dass während des Umbaus der Heizungssteuerung und der
Hauptverteilung die Heizung nicht geregelt werden konnte, und daher fast den ganzen
Oktober mit voller Leistung lief.
- 48 DG Flachbau NEW:
Wärme-Verbrauch (bereinigt)
100
MWh
92,625
92,820
2003
2004
98,060
98,014
2005
2006
94,525
50
Wärme-Verbrauch (bereinigt) 2007:
Gesamtverbrauch Gebäude:
nach VDI 3807 bezogen auf BGF(E):
2007
94,525 MWh
71,286 kWh/m²
Grundsätzlich ergibt sich bei den bereinigten Verbrauchsdaten eine leichte Verzerrung,
die dadurch verursacht wird, dass das EasyWatt-Programm, mit dem unsere
Verbrauchsdaten erfasst werden, programmbedingt für die Monate Juni, Juli, August nur
mit den absoluten Zahlen arbeitet und nicht mit den bereinigten Zahlen. Dies führt zu
einer rechnerischen Verbrauchsmehrung, wenn diese Monate relativ kalt sind und zu
einer Verbrauchsminderung, wenn sie relativ warm sind.
Im Jahr 2006 waren der Juni und der August relativ kalt. Da für diese beiden Monate die
absoluten Verbrauchsmengen - ohne Berücksichtigung der kalten Außentemperaturen –
im Programm erfasst sind, schlägt sich dies mit einem relativ erhöhten Verbrauch nieder,
der bereinigt niedriger ausfallen würde.
- 49 Heizverbrauch und CO2 Aufkommen in allen Dienstgebäuden
Neustadt a.d. Waldnaab
Wärme-Verbrauch (bereinigt)
800
MWh
716,82
660,15
672,58
676,90
679,37
2004
2005
2006
2007
400
2003
Summe aller Objekte:
Wärme-Verbrauch
absolut
800
MWh
654,94
632,69
635,38
616,18
573,06
400
2003
2004
2005
2006
2007
- 50 -
Heizung – CO2 Emission in Tonnen
Wärme – Emissionen
absolut
391,57
400
t
379,93
378,95
367,08
339,88
200
2003
2004
2005
2006
2007
Bei den Emissionen wurde nicht der witterungsbereinigte sondern der Absolutwert
genommen, da dies das tatsächliche Aufkommen ist.
Als Emissionsäquivalent gelten: 0,739 kg/kWh
0,224 kg/kWh
0,301 kg/kWh
Strommix BRD
Erdgas
leichtes Heizöl
Die nahezu unveränderten CO2-Emissionen beruhen auf dem Unterschied zwischen
bereinigtem und absolutem Heizenergieverbrauch. Absolut ist der Wärmeverbrauch um
0,3% gefallen.
Stromverbräuche und CO2 Aufkommen in allen Dienstgebäuden
Neustadt a.d. Waldnaab - absolut
Strom-Verbrauch
400
MWh
310,49
331,33
318,23
338,53
345,96
2006
2007
200
2003
2004
2005
Der Anstieg beim Stromverbrauch bis zum Jahr 2004 ist darauf zurückzuführen, dass der
Serverbestand kontinuierlich aufgebaut wurde. Im Juli 2005 wurden die Server der
Kreiskrankenhäuser ins Krankenhaus Neustadt verlagert, was zu einer monatlich
Einsparung von ca. 1.500 kWh führte.
Ab Februar 2005 wurde für das Rechenzentrum ein Stromzwischenzähler eingebaut, um
seinen genauen Stromverbrauch ermitteln zu können. Der monatliche Verbrauch der
- 51 Server liegt im Schnitt bei 6 MWh, der der dazugehörenden vier Klimaanlagen bei ca. 4
MWh. Der Betrieb der PC´s, Monitore, Drucker usw. an den Arbeitsplätzen der
Beschäftigten ist dabei nicht eingerechnet.
Die Verbrauchszunahme in 2006 kann im Wesentlichen auf die Sanierung des „Neuen
Schlosses“ zurückgeführt werden. Allein die Baumaschinen und die aus Gründen der
Sicherheit erforderliche nächtliche Beleuchtung des Neuen Schlosses haben einen
Verbrauch von 24 MWh verursacht. Als Sofortmaßnahme wurden die üblichen 1000 W
Strahler durch neuartige Metalldampfstrahler ersetzt, die eine Leistung von 150 W
haben. Wird dieser Mehrverbrauch herausgerechnet, so ergibt sich eine Einsparung von
4 MWh.
Der erneute Anstieg im Jahr 2007 ist wiederum durch die Fassadensanierung des Neuen
Schlosses begründet, allerdings nur zum Teil. So wurden für Baustellenbeleuchtung,
Baustrom, und Beleuchtung für die Deckensanierung und die Malerarbeiten im Neuen
Schloss ca. 13 MWh verbraucht. Ca. 3 MWh fallen für die zusätzliche Klimaanlage im
zweiten Rechenzentrum an. Außerdem musste ein zweiter Luftentfeuchter für das alte
Schloss beschafft werden, der mit ca. 5 MWh zu Buche schlägt.
Rechnet man die 21 MWh, die durch diese „außergewöhnlichen Einflüsse“ verursacht
worden sind heraus so ergibt sich insgesamt keine Mehrung beim Stromverbrauch,
sondern sogar eine Minderung.
Rechnet man jedoch den Stromverbrauch aufgrund der „außergewöhnlichen Einflüsse“
sowohl in 2006 als auch in 2007 heraus, so muss in 2007 ein Mehrverbrauch verbucht
werden.
400
t
Strom CO2 –Emissionen
absolut
229,46
244,86
235,17
250,17
255,66
2006
2007
200
2003
2004
2005
CO2 – Umrechnungsfaktor: 739g / kWh (Strommix BRD)
- 52 -
5 Umweltkennzahlen
Die in der ersten Umweltprüfung für das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab
ermittelten Werte müssen fortgeschrieben werden, um Verbesserungen, Stagnation oder
Verschlechterungen erkennen zu können.
Die in der Umweltbilanz zusammengestellten Daten sind absolute Kennzahlen, während
die relativen Umweltkennzahlen dieses Zahlenmaterial auf sinnvolle Größen (z.B.
Abfallaufkommen pro Mitarbeiter/-in) beziehen.
Die Umweltkennzahlen dienen der Systematisierung und Zusammenführung der Daten,
die im Rahmen des umweltbezogenen Berichtswesens erhoben wurden. Ziel ist es,
einen handhabungsfreundlichen Satz an Kenngrößen festzulegen, der es ermöglicht, den
ökologischen Verbesserungsprozess im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab
periodisch zu erfassen und vergleichbar zu machen. Damit stellen sie ein
entscheidendes Instrument zur umweltorientierten Planung, Steuerung und Kontrolle dar.
Die Zahlen und Daten werden jährlich aktualisiert und in der Umwelterklärung
veröffentlicht.
Abb. Kennzahlen 2003 bis 2007
Bezugsjahr
Mitarbeiter
2003
215
2004
216
2005
185
2006
186
2007
188
0,494 m³/
Pers.
0,410 m³/
Pers.
0,465 m³/
Pers.
0,441 m³/
Pers.
0,410 m³/
Pers.
Abfälle
Restmüll
Grüngut
Kompostierung vor Ort
Styropor
Elektronikschrott
Problemabfall
Mindermenge - da Rückgabe der Verpackungen
Verkauf bzw. Annahme von Entsorgungsfirma
Lackreste (Mindermenge)
Reinigungsmittel
Fremdfirma
Fremdfirma
Fremdfirma
Fremdfirma
Fremdfirma
Sanitärwasser
4,67 m³/ Pers.
4,81 m³/ Pers.
5,41 m³/ Pers.
5,24 m³/ Pers
5,19 m³/ Pers
Heizenergie
per / m³ umbauter Raum ( 42.414 m³ )
Heizenergieverbrauch
15,52 kWh /m³ 14,84 kWh /m³ 14,98 kWh /m³ 14,53 kWh /m³ 13,51 kWh /m³
absolut
CO2-Emission
9,29 kg / m³
8,87 kg / m³
Abkürzungen: kWh = Kilowattstunde
8,96 kg / m³
8,66 kg / m³
8,01 kg / m³
- 53 -
6 Umweltziele für UE 2007
Viele der in den Vorjahren geplanten Maßnahmen konnten bereits abgeschlossen
werden.
Informationen über die Ziele und wie sie erreicht wurden finden Sie in den
Umwelterklärungen 2002-2006.
Das EMAS-Team hat das Umweltprogramm wieder überarbeitet, in das zur besseren
Übersicht auch die Zielsetzungen für den Bereich der indirekten Umweltauswirkungen
aufgenommen wurden. Die Details zu den Zielen bei den indirekten
Umweltauswirkungen finden Sie in Kapitel 4.2.
Mit der Unterzeichnung des Umweltprogramms durch den Landrat wird die Erreichung
jedes benannten Ziels für die Verantwortlichen zur Pflichtaufgabe
Ziele
Information der
Mitarbeiter/-innen im
Bereich Umweltschutz
Mitarbeitermotivation /
Multiplikatoren
schaffen
Verstärkte
Einflussnahme im
Bereich Umwelt auf
Dritte
Reinigung
Maßnahmen
- Aktualisierung des
Angebots im Bereich
EMAS im Intranet
- Einführung eines
Vorschlagswesens für den
Bereich
Umweltmanagement
- Vertragspartner beurteilen
vor allem die Hersteller
nach EMAS oder
zumindest ISO 14001
Termin
laufend
Verantwortlich
SG 11 und 13
- Kontrolle der
Auftragnehmer über
Verträge sicherstellen
(von Hausmeister
begleitete Eigenkontrolle)
laufend bzw.
SG 52
bei
Vertragsverläng
erung
2006 eingeführt SG 11
wird jährlich
fortgesetzt und
prämiert
jährlich
SG 11
- Verwendung von PHneutralen Mitteln
-Erhebung des
Fuhrpark
Reduzierung des
Kraftstoffverbrauchs
Kraftstoffverbrauchs und
der CO2 Emission
-Anschaffung eines
erdgasbetriebenen
siehe 4.2.3. Fuhrpark
Dienstfahrzeuges
SG 11
laufend
am 15.02.06
eingetroffen
- Prüfung ob Leasing der
Dienst-Pkw sinnvoll ist
Ab sofort (erst
nachvollziehbar
bei Rückgabe)
- Erfassung des
„Flottenverbrauchs“ der
Dienst-Pkw
seit 2006
- 54 Ziele
Heizenergie senken
4.2.2 IT (ehemals EDV)
Energieeinsparung
durch Umrüstung von
80 % der Geräte
Maßnahmen
- Vorgehen gegen nicht
notwendige Heizlüfter
Termin
2007 / 08
- Information der Mitarbeiter
zur Bedienung der Heizung
in Verbindung. mit
hausinterner Zeitung
2008 erneut
- Einsatz von „Thin Clients“
laufend bzw.
im Austausch
bis Ende
2008 erl.
SG 13
und TFT-Bildschirmen statt
PC und Röhrenmonitoren
30 % ggü 2005
- Blade-Server-Technologie
mit Storage Area Network
Druckverbrauch
Energie und evtl.
Papier
- Ersetzen von Kopierern
durch Multifunktionsgeräte
(im Netzwerk)
Arbeitssicherheit /
Notfallvorsorge
- Übungen im Bereich
Brandschutz
- Mitarbeiterinformationen
Naturschutz
Verantwortlich
SG 52
Bis 2010
Im Austausch
bei Leasingsvertragsablauf 2008
jährlich
SG 11
Kreisbrandrat
mindestens
jährlich
-neuer Ersthelferkomplettkurs
April 2008
- Bibermanagement
Intensivierung der Beratung
bis 2008
- Vertragsnaturschutz
Vermehrte Überleitung von
FFH-Flächen in VNPProgramme
-Verbesserung von
Lebensräumen und Flächen
- Fortführung von Kleinmaßnahmen
SG 41
- 55 Ziele
Wasserrecht
Regionales Bauen
Radwegebau
Gartenfachberatung
Maßnahmen
- Erfassung aller
Kleinkläranlagen im
Landkreis
Termin
bis 2008
- Verbesserung der
Reinigungsleistung durch
Nachrüstung
bis 2010
- Altlastensanierung
laufend
- ressourcenschonende
Siedlungs- und
Stadtentwicklung
laufend
Abt. 5
- Schaffung eines
Baulückenkatasters in
Zusammenarbeit mit den
Gemeinden
Forcierung
2008
SG 42
- Verhandlungen mit
Tschechien über die
Fortführung des Radweges
bis Pilsen
wurde 2007
erreicht
SG 52
- Weiterführung des Baus
entlang von Kreisstraßen
laufend
- Sensibilisierung und
Beratung der Bevölkerung
- Jugendförderung
Verantwortlich
SG 43
SG 52
laufend
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7 Abkürzungen
t=Tonne
kWh=Kilowattstunde
8 Begriffsbestimmungen
œ EMAS-Verordnung
EG-Verordnung Nr. 761/2001 „über die freiwillige Beteiligung von
Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement
und die Umweltbetriebsprüfung“.
œ Umweltmanagementsystem
Der Teil des gesamten übergreifenden Managementsystems der die
Organisationsstruktur, die Zuständigkeiten, die Verhaltensweisen, förmlichen
Verfahren, Abläufe und Mittel für die Festlegung und Durchführung der
Umweltleitlinien einschließt.
œ Emissionen
Bezeichnung für die von einer ortsfesten oder beweglichen Anlage oder von
Produkten an die Umwelt abgegebenen Luft-, Wasser- und
Bodenverunreinigungen, Geräusche, Strahlen, Wärme und ähnliche Abgaben.
œ Validierung
Gültigkeitserklärung der Umwelterklärung
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9 Gültigkeitserklärung
Die nächste konsolidierte Umwelterklärung wird im Februar 2011 zur Validierung
vorgelegt.
In der Zwischenzeit wird jährlich eine aktualisierte Umwelterklärung erstellt.
Als Umweltgutachter wurde beauftragt:
Dr.- Ing.Reiner Beer (Zulassungs-Nr.D-V-0007)
Intechnica GmbH Umweltgutachterorganisation (Zulassungs-Nr.D-V-0248)
Ostendstr.181, 90482 Nürnberg
10 Ansprechpartner
Umweltmanagementvertreter
11 Impressum
Landrat Simon Wittmann
Umweltmanagementbeauftragter
Markus Zapf
Telefon :09602/79-400
Telefax : 09602/7997-400
e-mail:[email protected]
EMAS-Koordinator
Bernd Anspann
Telefon :09602/79-524
Telefax : 09602/7997-524
e-mail:[email protected]
Herausgeber:
Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab
Stadtplatz 38
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
EMAS-Team:
Anspann Bernd
Bauer Alfons
Bäumler Rudi
Ernstberger Robert
Frummet Edmund
Greiner Johannes
Kraus Werner
Kurzka Thomas
Meier Richard
Menzel Brigitte
Neubauer Martin
Rast Alfred
Rossi Roland
Schinhammer Rainer
Vollath Alois
Weig Johannes Dr.
Zapf Markus
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