-1- U m w e l t r k l ä r u n g II. Revalidierung 2 0 07 Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab -2- Vorwort des Landrats Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich glaube, dass in den letzten Monaten die Menschen wohl nichts so sehr beschäftigt hat wie die Klimadiskussion und die hohen Energiepreise. Inzwischen lässt es sich nicht mehr leugnen, dass die Veränderung des Weltklimas von den Menschen verursacht wurde und dass es auch an den Menschen liegt, ihre Einstellung zur Umwelt und zum Verbrauch von Ressourcen zu ändern. Obwohl es eigentlich jeder gewusst hat, ist es den meisten wohl erst jetzt wirklich auch bewusst geworden, dass unsere Ressourcen, insbesondere die konventionellen Energieträger, begrenzt sind und dass wir sie daher soweit als nur möglich schonen müssen. Das Einsparen von Energie und Ressourcen ist unverzichtbar um ihre Vorkommen nicht vor der Zeit auszubeuten und um dem rasant voranschreitenden Klimawandel entgegenzutreten. Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab hat dies schon vor Jahren erkannt. Bereits im Jahr 2001 wurde beim Landratsamt ein Umweltmanagementsystem nach den Anforderungen der EMAS-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführt und aufgebaut und schließlich Ende 2001 validiert. Damit sollen auf Dauer die Zielsetzungen der Agenda 21 nachhaltig umgesetzt werden. Im Rahmen des Umweltmanagementsystems werden die umweltrelevanten Tätigkeiten bewertet und ihre Umweltauswirkungen bestimmt. Nach der neu geltenden EMAS-Verordnung werden hierbei nicht nur direkt erkennbare Auswirkungen untersucht, sondern auch solche, die erst durch Entscheidungen der Verwaltung indirekt entstehen können. Dies fördert das Verantwortungsbewusstsein für unsere Umwelt und gibt die Möglichkeit das Verhalten im Umweltbereich immer wieder neu auszurichten und zu verbessern. Durch die Zertifizierung nach EMAS haben wir uns verpflichtet, die festgelegten Vorgaben umzusetzen und alle Verbesserungsmöglichkeiten zu nutzen, um unsere Umwelt nachhaltig zu schützen. Nachdem unser Umweltmanagementsystem Anfang 2005 erfolgreich durch einen externen Umweltgutachter geprüft (revalidiert) wurde, und wir Ende 2005 beim Berufsbildungszentrum Neustadt ebenfalls ein Umweltmanagementsystems nach EMAS aufgebaut hatten, steht jetzt bei uns im Haus die 2. Revalidierung an. Nach wie vor sind wird ständig bemüht sind, unsere Umweltleistung weiter zu verbessern. Sei es im Großen durch die (energetische) Sanierung unserer Dienstgebäude, wie z.B. der Sanierung des Neuen Schlosses, in dem ein Teil des Landratsamtes untergebracht ist, oder im Kleinen, z.B. durch die Abfallberatung an Schulen. In vorliegender Umwelterklärung stellt das Landratsamt sein Umweltverhalten und geplante Maßnahmen und Ziele den interessierten Bürgerinnen und Bürgern vor. Ihr Simon Wittmann Landrat -3- Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Das Landratsamt stellt sich vor ................................................................ 4 2 Umweltleitlinien....................................................................................... 11 3 Umweltmanagementsystem ................................................................... 14 3.1 Verantwortlichkeiten ........................................................................................................................14 3.2 EMAS-Team....................................................................................................................................15 3.3 Umweltmanagementhandbuch .......................................................................................................15 3.4 Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ............................................................................16 4 Umweltaspekte ....................................................................................... 16 4.1 Indirekte Umweltaspekte .................................................................................................................17 4.1.1 Abfall ........................................................................................................................................17 4.1.2 Naturschutz ..............................................................................................................................19 4.1.3 Immissionsschutz.....................................................................................................................21 4.1.4 Wasserrecht .............................................................................................................................24 4.1.5 Beschaffung und Tätigkeit von Vertragspartnern ....................................................................29 4.1.6 ÖPNV .......................................................................................................................................29 4.1.7 Tiefbau-Radwegebau...............................................................................................................30 4.1.8 Gartenfachberatung .................................................................................................................31 4.1.9 Regionales Bauen....................................................................................................................32 4.1.10 Energie.....................................................................................................................................33 4.2 Direkte Umweltaspekte ...................................................................................................................38 5 Umweltkennzahlen ................................................................................. 52 6 Umweltziele ............................................................................................ 53 7 Abkürzungen .......................................................................................... 56 8 Begriffsbestimmungen............................................................................ 56 9 Gültigkeitserklärung................................................................................ 57 10 Ansprechpartner ..................................................................................... 57 -4- 1 Das Landratsamt stellt sich vor Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab versteht sich als serviceorientierter Dienstleistungsbetrieb, der zügig, effektiv und bürgernah arbeitet. Umweltschutz stellt für die Arbeit des Landratsamtes einen wichtigen Leitgedanken dar. Wir befinden uns dabei in einem fortwährenden Prozess der Verwaltungsreform. Der Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab entstand in seiner jetzigen Form 1972 durch den Zusammenschluss der damaligen Landkreise Neustadt a. d. Waldnaab, Eschenbach i. d. OPf. und Vohenstrauß. Er umfasst 38 Gemeinden und Städte. Der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab liegt im geographischen Zentrum Mitteleuropas. Im Osten schließt sich der Landkreis durch eine 38 km lange Grenze an die Tschechische Republik an. Der Regierungsbezirk Oberpfalz, in dem sich der Landkreis befindet, ist der nordöstlichste Regierungsbezirk Bayerns und liegt an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland zur Tschechischen Republik. Innerhalb des Landkreisgebietes befindet sich die kreisfreie Stadt Weiden in der Oberpfalz und der völkerrechtlich eximierte (entpflichtete) NATO-Truppenübungsplatz Grafenwöhr, der mit einer Fläche von ca. 230 km² der größte Truppenübungsplatz in Europa ist. Mit einer Fläche von 1.430 km² ist Neustadt a.d. Waldnaab flächenmäßig der achtgrößte Landkreis in Bayern hat aber nur 99.496 (Stand: 31. Dezember 2006) Einwohner. Die Bevölkerungsdichte ist mit knapp 70 Einwohnern pro km² die niedrigste in Bayern. Wie sich aus dem Vergleich mit den Einwohnerzahlen der letzten Jahre ergibt, kann sich der Landkreis Neustadt der allgemeinen Entwicklung des Bevölkerungsrückgangs nicht entziehen. -5- Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab umfasst am Standort Neustadt a.d. Waldnaab folgende Dienstgebäude: Gebäude A1 Gebäude A Gebäude B Gebäude C Gebäude D Stadtplatz 34 Stadtplatz 36 Stadtplatz 38 Am Hohlweg 2 Zacharias-Frank-Str. 14 Hankl-Haus Altes Schloss Neues Schloss Flachbau Jugendamt/ Staatl. Schulamt Fl. Nr. 4 Fl. Nr. 1, 235 Fl. Nr. 1, 2 Fl. Nr. 235, 236, 237 Fl. Nr. 1370/2 Die Gebäude werden als Verwaltungs- und Repräsentationsgebäude genutzt. Sie enthalten Büroräume, Besprechungszimmer, Sitzungssäle, Sanitärräume sowie eine Kantine, wobei hier keine Zubereitung der Gerichte erfolgt, sondern die Speisen nur ausgegeben werden. Zubereitet wird das Essen im Krankenhaus Neustadt a.d. Waldnaab. Dadurch kann die dortige Küche besser ausgelastet ist, und auch die benötigte Energie effizienter genutzt werden. Parkdeck Neues Schloss Altes Schloss Hankl Haus Flachbau Jugendamt / Staatl. Schulamt Luftaufnahmen: Geobasisdaten:©Bayerische Vermessungsverwaltung (www.geodaten.bayern.de) Der breiten Öffentlichkeit hat sich das Landratsamt Neustadt zuletzt im Rahmen eines Tags der offenen Tür am 15.September 2006 vorgestellt. Dies war bereits das vierte Mal, dass ein „Tag der offenen Tür“ in den Landratsamtsgebäuden stattfand. Hierbei stellten sich die einzelnen Abteilungen und Sachgebiete vor und gaben Einblick in die verschiedenen Abläufe. -6- Die Errichtung des Neuen Schlosses, mit dessen Bau im Jahre 1698 begonnen wurde, ist auf das Neustädter Fürstengeschlecht der Lobkowitzer zurückzuführen. Fürst Ferdinand von Lobkowitz, ein gebürtiger Neustädter, gab 1684 den Auftrag zum Bau eines „Neuen Schlosses“. Bis zu dieser Zeit war von einer ehemaligen Veste nur mehr ein zerfallener Turm erhalten und die Fürsten wohnten im „Alten Schloss“ gleich nebenan. Der Neustädter Baumeister Franz Joseph Meyer fertigte den Plan; die Ausführung des Baues war dem italienischen Baumeister Antonio della Porta (ca. 1631 - 1702) übertragen, der auch noch zahlreiche andere Bauwerke in Böhmen und Nordbayern schuf. Der Italiener stand mit den Lobkowitzern schon seit längerer Zeit in Verbindung und baute für sie bereits die Schlösser in Sagan und Raudnitz. Nach dem Tod von Antonio Porta, der in den letzten Jahren den Bau von Bayreuth aus leitete, führte der fürstliche Baumeister Anton Ritz den Schlossbau weiter. Ursprünglich sollte ein dreiflügeliges Schloss entstehen. Durch widrige Umstände (Spanischer Erbfolgekrieg, Fürst Ferdinand verstarb 1715) wurde bis zum Jahr 1720 nur ein Flügel vollendet und der Bau nicht weiter ausgeführt. Die fürstliche Familie bewohnte das neu erbaute Schloss leider nie, da sie nach dem Tod von Fürst Ferdinand in ihr Stammschloss nach Raudnitz übersiedelte. Das Schloss erhielt durch Antonio Porta das Aussehen eines italienischen Barockpalastes. Die unteren beiden Stockwerke sind kulturell weniger bedeutsam, da sie über keine nennenswerte Ausstattung verfügen. Bemerkenswert dagegen ist der 2. Stock. In dieser Etage hatte die fürstliche Familie ihre „Vorzeigeräume“ für besondere Anlässe geplant, weshalb sie auch großzügig mit Stuck und Deckengemälden ausgestattet wurden. Bereits im Jahr 1807 - inzwischen war Neustadt an das Königreich Bayern verkauft worden musste man jedoch wirtschaftlich denken und es wurden Zwischendecken eingezogen, um die hohen Räume besser beheizen zu können. Erst 1964 wurden diese wieder entfernt und die prächtigen Stuckaturen und Deckengemälde kamen zum Vorschein. Sieben Räume werden durch Gestalten der griechischen Mythologie bereichert. Besonders erwähnenswert ist Kapelle, ein Raum, der sich unmittelbar nach dem Treppenaufgang links befindet. Der Prachtraum des Schlosses ist ausgestattet mit einem Spiegelgewölbe mit reichem Stuck. Akanthuslaub, Putten und lebensgroße Engel mit Symbolen in Stuck beleben den Raum. Wo das Gewölbe auf dem Sims aufsitzt, sind vier Lünetten mit Darstellungen aus dem Neuen Testament zu sehen. Das Hauptgemälde ist ein Zyklus aus 17 Bildern zwischen reichen Stuckaturen, das apostolische Glaubensbekenntnis (in lateinischer Sprache) darstellend. Die künstlerisch wertvollen Gemälde dürften mit großer Sicherheit dem aus Eger stammenden Karl Hofreiter zuzuschreiben sein. Heutzutage wird die Kapelle als Sitzungssaal genutzt. Daneben beherbergt das Neue Schloss natürlich das Büro des Landrats und verschiedene Sachgebiete. Insgesamt stellt die Nutzung der Gebäude durch das Landratsamt eine sinnvolle Nutzung alter, denkmalgeschützter Bausubstanz dar, die unmittelbar zu deren Erhalt und Verbesserung beiträgt. -7Am 2.Dezember 2005 wurde im Rahmen eines Pilotprojekts des bayerischen Landesamts für Umwelt das Berufsbildungszentrum in Neustadt a.d. Waldnaab mit seinen beiden Gebäuden ebenfall nach EMAS II validiert. -8- Das Landratsamt hat als Behörde eine Doppelfunktion, es ist zum einen Behörde des Landkreises und nimmt in dieser Funktion kommunale Aufgaben wahr, zum anderen ist es untere Behörde im dreistufigen Aufbau der Verwaltung des Freistaates Bayern, und nimmt in dieser Funktion staatliche Aufgaben wahr. Bayerische Staatsministerien in München Regierung der Oberpfalz in Regensburg Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab Erfüllung staatlicher Aufgaben Erfüllung kommunaler Aufgaben Aus der Verantwortung des Menschen für die natürlichen Lebensgrundlagen sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sind vor schädlichen Umwelteinwirkungen, wie z. B. Luftverunreinigungen, Lärm und Erschütterungen zu schützen. Als untere Naturschutzbehörde und als Genehmigungsbehörde im Bereich des Bau-, Immissionsschutz- und Wasserrechts hat das Landratsamt dafür Sorge zu tragen, dass diese Ziele und Grundsätze des Naturschutz- und Umweltrechts umgesetzt und beachtet werden. -9- Als staatliche Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Gemeinden wacht das Landratsamt außerdem darüber, dass den Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes auch auf Gemeindeebene Rechnung getragen wird. Neben diesen staatlichen Aufgaben, die dem Landratsamt als unterer Behörde im dreistufigen Aufbau der allgemeinen Verwaltung in Bayern obliegen, hat das Landratsamt als Kreisbehörde auch kommunale Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehört es, dass die Landkreise die öffentlichen Einrichtungen schaffen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlich sind, wie z. B. die Errichtung und Unterhaltung von Krankenhäusern, der Ausbau von Kreisstraßen und die Gewährleistung der Abfallentsorgung. Auch bei Erfüllung dieser kommunalen Aufgaben sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. Ende des Jahres 2007 arbeiteten am Standort Neustadt a. d. Waldnaab 188 Mitarbeiter im Landratsamt. Dies ist eine Zunahme von 2 Personen im Vergleich zu 2006. Einen umfassenden Überblick über die Aufgaben des Landratsamtes im Einzelnen gibt das nachfolgende Organigramm. Aus diesem ist ersichtlich, dass das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab in sieben Abteilungen untergliedert ist, zusätzlich gibt es drei Sachgebiete, die direkt dem Landrat unterstellt sind. Die Abteilungen sechs und sieben sind in Bürogebäuden in Weiden i. d. OPf. untergebracht und nicht Bestandteil des Umweltmanagementsystems. Die jeweiligen Sachgebiete mit besonders umweltrelevanten Tätigkeiten im Landratsamt, die sich durch Entscheidungen indirekt auf die Umwelt auswirken, sind im Organigramm farbig (grün) dargestellt. Von den direkten Auswirkungen, z. B. Energieverbrauch, sind alle Abteilungen und Sachgebiete betroffen. - 10 Organisationsplan des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab (Stand: 31.12.2007) Sg. 02 Kreisrechnungsprüfungsamt VOAR Wagner Abteilung 1 Zentrale Angelegenheiten Landrat Simon Wittmann Sg. 11 Haupt- und Sg. 01 Büro des Landrats, Wirtschaftsförderung Regionalmarketing Simon Wittmann Vertreter: Kreisrat Willi Neuser Vertreter im Amt: RD Bernhard Steghöfer VOAR Troppmann Abteilung 3 Abteilung 4 Abteilung 5 Öffentliche Sicherheit und Bauwesen (technisch) Angelegenheiten Ordnung, Abfallwirtschaft Bauwesen (rechtlich) Umweltschutz Regierungsdirektor Bernhard Steghöfer Oberregierungsrat Dr. Alfred Scheidler Regierungsrat Markus Zapf Baudirektor Werner Kraus Sg. 21 Kommunalaufsicht Sg. 31 Gewerberecht, Jagd, Forst u. Fischerei, Landwirtschaft, Sicherheitsangelegenheiten RAR Emanuel Schöniger Sg. 22 Schulen und ÖPNV VAR Karl Wittmann Sg. 41 Sg. 51 Bauordnung (technisch) Naturschutz, und Bauüberwachung Landschaftspflege RAR Peter Landgraf Sg. 32 Sg. 42 Bauordnung (rechtlich) Wohnungs- und Planungswesen, RA Inge Westermann Denkmalpflege RAR Manfred Riedl Sg. 13 Sg. 23 Elektronische DV, Staatl. Rechnungsprü- Informations- und fungsstelle Sg. 33 Verkehrswesen Kommunikationstechniken VOAR Alfred Rast ROI Johann Bablitschky VAR Karl Lukas Sg. 24 Sozialwesen Sg. 34 Wasserrecht RA Johanna Meier RAR Max Neubauer Sg. 25 Kreisjugendamt Sg. 35 Abfallwirtschaft SAR Klaus Egelseer VA Alfons Bauer Abteilung 6 Gesundheitswesen Abteilung 7 Veterinärwesen Verbraucherschutz Medizinaldirektorin Dr. Hildegard Schott Veterinärdirektor Dr. Ulrich Gelfert Sg. 61 Sg. 71 Veterinärwesen Bauleitplanung Umweltschutz, Ausländerrecht, Personenstandwesen OVR Anton Murr Reg. Amtfrau Barbara Mädl Abteilung 2 RAR Christoph Franzeck Sg. 12 Kreisfinanzverwaltung Sg. 03 Gleichstellungsstelle Kommunale und soziale Personalverwaltung VOAR Edmund Frummet Landrat: Dipl.-Ing. (FH) Hans Steinberger Sg. 52 Hochbau, Tiefbau, Energiefachberatung Gartenfachberatung Dipl.-Ing. (FH) Alois Vollath Gesundheitsförderung, Seuchen- und Umwelthygiene, Med. Gutachtenwesen, Gesundheitsberichterstattung MOR Dr. Thomas Holtmeier VOR Dr. Josef König Sg. 62 Sg. 72 Gesundheitswesen Veterinärwesen (Vollzug) (Vollzug) und Lebensmittelüberwachung Verw.Ang. Ewald Witt RAR Werner Kippes - 11 - 2 Umweltleitlinien Eine wesentliche Funktion der Umweltleitlinien ist die Auseinandersetzung über den Stellenwert von Umweltschutz und umweltbezogenen Zielsetzungen in der Verwaltung. Wir wollen unserer Vorbildfunktion gerecht werden und die Zielsetzungen des globalen Umweltaktionsprogramms Agenda 21 nachhaltig fördern. Bereits seit mehreren Jahren wird ein großes Augenmerk auf Aktionen und Projekte im Bereich Umweltschutz gelegt. Im Bereich Abfallwirtschaft wurde 1997 die „Dosenfreie Zone“ ins Leben gerufen, die Eigenkompostierung in den Haushalten wird gefördert und die Möglichkeiten des „abfallarmen Einkaufs“ werden bei verschiedenen Veranstaltungen immer wieder vorgestellt. Im Bereich Energie konnten durch Maßnahmen wie Dämmungen an kreiseigenen Gebäuden und Aufbau einer Gebäudeleittechnik für die kreiseigenen Liegenschaften erhebliche Einsparungen erzielt werden. Diese bereits durchgeführten Maßnahmen und Ziele werden in den weiteren Kapiteln noch detaillierter vorgestellt. Wir haben Umweltleitlinien entwickelt, die Grundlage für weitere umweltbezogene Zielsetzungen und Einzelziele sein sollen. Sie wurden in Anlehnung an die bereits vorhandenen allgemeinen Verwaltungsleitlinien des Landratsamtes Neustadt a. d. Waldnaab erstellt und sind die treibende Kraft für die Umsetzung des Umweltmanagementsystems und Ausdruck der Umweltpolitik des Landkreises. - 12 - Auf Draht sein bedeutet für uns im Bereich Umweltmanagement: Umweltschutz als Führungsaufgabe • Verantwortungsbewusstsein aller Mitarbeiter gegenüber der Umwelt fördern • Motivation und Sensibilisierung für umweltgerechtes Verhalten kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus • Vermeidung und Verringerung von Umweltbelastungen durch jeden Einzelnen • Die Umweltauswirkungen jeder Tätigkeit, jedes Produktes und jedes Verfahrens im • Voraus beurteilen • Schaffung von Rechtskonformität durch Konsequenz im Umweltbereich bei der Erteilung und Überwachung von • Genehmigungen sinnvoll und nachhaltig wirtschaften • Verträge und Vereinbarungen immer wieder überprüfen • die gegenwärtigen Tätigkeiten hinsichtlich der Umweltauswirkungen immer wieder selbst beurteilen • unfallbedingte Emissionen von Stoffen oder Energie vermeiden Ressourcen schonen • energiesparende Technologien einsetzen • Abfall vermeiden, trennen und verwerten • Wasser sparen • Energie sparen - 13 - offen sein für Neues • Umweltbeeinträchtigungen vermeiden durch Anschaffung und Einsatz fortschrittlicher Technologien (papierloseres Landratsamt) • Recyclingmaterialien verwenden alles tun, um von den Bürger/innen verstanden zu werden • Bei der Beratung von Bürgern und Betrieben auf alle Umweltaspekte eingehen • Vorbild sein im Umweltverhalten • Offenheit und Dialogbereitschaft gegenüber Interessengruppen pflegen Kontrolle der gesteckten Umweltziele • Verfahren zur Eigenkontrolle festlegen • Kontrollgremium benennen • regelmäßige Erfolgskontrolle durchführen • Dokumentation erstellen ja sagen zu Lobkowitz und Internet zu Tradition und Fortschritt • Denkmalschutz und Umweltschutz in Einklang bringen nie aufhören noch besser sein zu wollen • Als Konsequenzen aus der Kontrolle Maßnahmen festlegen und ergreifen • Neue Ziele definieren • Mitarbeiter im Umweltbereich schulen - 14 - 3 Umweltmanagementsystem Die vorliegende vierte Umwelterklärung beschreibt das Umweltmanagementsystem des Landratsamtes Neustadt a. d. Waldnaab. Grundlage für die Umsetzung sind die Vorgaben der EG-Verordnung „EMAS“. Das Umweltmanagementsystem legt die innerbetrieblichen Abläufe, organisatorischen Regelungen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten fest. Es soll ein ständiger Kreislauf entstehen, in dem die festgelegten Ziele und Maßnahmen immer wieder überprüft und gegebenenfalls gestaltet werden. Umweltpolitik festlegen Umweltprüfung durchführen Umweltmanagementsystem Einrichtung des Umweltmanagementsystems aufbauen Umweltbetriebsprüfung durchführen Umwelterklärung nach EMAS erstellen Begutachtung durch Umweltgutachter jährlich Aktualisierung der Um- Validierung Verifizierung mind. alle 3 Jahre Registrierung der Organisation Umweltbetriebsprüfung durchführen Teilnahmelogo Umweltmanagement verwenden -system anpassen welterklärung erstellen 3.1 Verantwortlichkeiten - 15 Der Landrat trägt die oberste Verantwortung für das Umweltmanagementsystem. Er entscheidet über die Umweltleitlinien und das Umweltprogramm und beauftragt einen Vertreter (Umweltmanagementbeauftragten) mit Kompetenzen und Befugnissen zur Aufrechterhaltung und Weiterführung des Umweltmanagementsystems. Zur Unterstützung des Umweltmanagementbeauftragten ist ein EMAS-Koordinator benannt worden, der vor allem in den Bereichen Organisation und Datenerfassung für den Umweltmanagementbeauftragten tätig ist. 3.2 EMAS-Team (Eco-Management and Audit Scheme) Das EMAS-Team wurde zu Beginn des gesamten Umweltmanagementsystems eingerichtet. Das Team diskutiert sämtliche Fragen, die mit der Aufrechterhaltung und Verbesserung des Umweltmanagementsystems zusammenhängen und erarbeitet mit dem Koordinator und dem Umweltmanagementbeauftragten die hierfür erforderlichen Maßnahmen. In das Aufgabengebiet fallen z. B. die Erarbeitung von Umweltzielen und -programmen ebenso wie die Mitwirkung bei Umweltbetriebsprüfungen. Im EMAS-Team sind Mitarbeiter folgender Bereiche vertreten: Haupt- und Personalverwaltung IT (ehemals )EDV kreiseigener Hochbau Umweltschutz Abfallwirtschaft Personalvertretung Brandschutzbeauftragter Hausmeister Betriebsarzt (seit Anfang 2007 Mitglied im EMAS-Team) Fachkraft für Arbeitssicherheit (Seit 11.01.2006 wird die Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit hausintern von einem Mitarbeiter der Landratsamts wahrgenommen. Seit Anfang 2007 ist er Mitglied im EMAS-Team). 3.3 Umweltmanagementhandbuch Das Umweltmanagementhandbuch ist das grundlegende Bezugsdokument des Umweltmanagementsystems des Landratsamtes Neustadt a. d. Waldnaab. Es dient folgenden Zwecken: Dokumentation der festgelegten Abläufe, Regelungen und Verantwortlichkeiten zum Schutz der Umwelt Information und Einweisung der Mitarbeiter Grundlage für die Überprüfung des Funktionierens und der Weiterentwicklung unseres Umweltmanagementsystems. Die einzelnen Kapitel des Handbuches werden ergänzt durch Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, Formblätter, Erfassungsblätter und Pläne. Diese Ergänzungen sind als Anhänge dem Handbuch beigefügt. Das Umweltmanagementhandbuch wurde ursprünglich in Papierform bei den Sachgebietsleitern hinterlegt, inzwischen wird es nur noch in elektronischer Form erstellt und steht allen Mitarbeiter/-innen über das Intranet zur Verfügung. - 16 3.4 Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Um die Beschäftigten seit Beginn des EMAS-Prozesses immer aktuell informieren und ihre Interessen berücksichtigen zu können, wurde die Personalratsvorsitzende in das EMAS-Team aufgenommen. Die Mitarbeiter/-innen werden durch die Hauszeitung „Schlosskurier“, Aushänge am Schwarzen Brett und vor allem durch Rundschreiben per E-Mail über den aktuellen Stand des Umweltmanagementsystems informiert. In den Personalversammlungen wird das Thema ebenfalls diskutiert. Schulungsbedarf im Bereich Umweltmanagement wird von den jeweiligen Vorgesetzten, in deren Zuständigkeitsbereich umweltrelevante Tätigkeiten fallen, in Zusammenarbeit mit dem EMAS-Team, ermittelt. Im Januar 2006 wurde im hausinternen Intranet ein eigener Ordner „EMAS“ eingerichtet, in den neben aktuellen Informationen auch die Umwelterklärungen seit 2001 und das Umweltmanagementhandbuch eingestellt sind. Die Umwelterklärungen ab 2001 sind im Internet unter www.neustadt.de „Aktuelles“ eingestellt. Im Jahr 2006 wurde außerdem ein Vorschlagswesen eingeführt. Alljährlich werden alle Mitarbeiter im Haus per E-mail aufgefordert Verbesserungsvorschläge in Sachen Umweltschutz zu machen. Der bzw. die besten Vorschläge werden mit einer Geldprämie belohnt. 4 Umweltaspekte Bei der Identifizierung und Bewertung der Umweltaspekte werden die Wechselwirkungen zwischen dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab und der Umwelt betrachtet. Dabei wird zwischen direkten und indirekten Umweltaspekten unterschieden. Die direkten Umweltaspekte betreffen Abläufe und Tätigkeiten, die durch interne Entscheidungen kontrolliert und beeinflusst werden können, die indirekten Umweltaspekte betreffen Tätigkeiten und Dienstleistungen des Landratsamtes Neustadt, welche unter Umständen zu wesentlichen Umweltauswirkungen an anderer Stelle führen können, die aber vom Landratsamt nicht direkt beeinflusst werden können. Beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Verwaltungsbehörde sind die direkten Umweltauswirkungen auf wenige Bereiche beschränkt. Einen weitaus größeren Bereich nehmen die indirekten Umweltauswirkungen ein, die durch die Planungsentscheidungen der Verwaltung entstehen. Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Umweltaspekte und deren Auswirkungen werden die vorhandenen Daten über Material- und Energieeinsatz, Ableitungen, Abfälle und Emissionen im Hinblick auf die damit verbundenen Umweltgefahren und unter Einbeziehung der vorliegenden einschlägigen Umweltbestimmungen geprüft. Die Beschaffungstätigkeiten und die Planungsentscheidungen werden auf ihre Umweltrelevanz hin geprüft, d.h., dass z.B. durch einen Verstoß gegen eine Auflage der Verwaltung eine erhebliche Umweltauswirkung entstehen kann. Bei der Bewertung der Signifikanz werden auch die Standpunkte sog. „interessierter Kreise“, also außenstehender Dritter und die Bedeutung der Umweltaspekte für alle Mitarbeiter mit einbezogen. In der folgenden Tabelle sehen Sie die wesentlichen Umweltaspekte und deren mögliche Umweltauswirkungen. Für einige Aspekte sind derzeit keine erheblichen Umweltauswirkungen erkennbar. Diese werden aber weiterhin kontrolliert, da Auswirkungen in diesem Bereich erheblich wären. Umweltaspekte Umweltauswirkungen kontrollierte und unkontrollierte Lokale Luftverschmutzung - 17 Emissionen in die Luft Kontrollierte und unkontrollierte Einleitung in Gewässer oder Kanalisation Abfallwirtschaft Gefahrstoffe Bodenkontaminationen Bürotätigkeit unter Nutzung von Energie, Papier und Bürogeräten Freisetzung von Wärme, Lärm, Geruch, Staub, Erschütterungen und optischen Einwirkungen Andere örtliche Gemeinschaftsbelange, z.B. Umweltbelastungen die durch KfzBenutzung von Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitern hervorgerufen werden Globale Erwärmung Wasser- und Bodenverschmutzung Abfallerzeugung Luft- und Wasserverschmutzung Gesundheitsbeeinträchtigungen bei Personen Bodenverschmutzung Wasser- bzw. Grundwasserverschmutzung Erschöpfung nicht erneuerbarer Rohstoffe Globale Erwärmung Abfallerzeugung Lokale Luftverschmutzung Globale Erwärmung 4.1 Indirekte Umweltaspekte Beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Verwaltungsbehörde nehmen die indirekten Umweltauswirkungen die durch die Umsetzung der Verwaltungs- und Planungsentscheidungen, z.B. durch den Vollzug von Bescheiden im Umweltbereich entstehen können, einen höheren Stellenwert ein, als die direkten Umweltauswirkungen. Auch das Umweltverhalten von Auftragnehmern und Lieferanten kann sich indirekt auf die Umwelt auswirken und wird daher geprüft und ständig kontrolliert. Im Folgenden werden die Aufgabenbereiche des Landratsamtes mit wesentlichen indirekten Umweltauswirkungen dargestellt: 4.1.1 Abfall Die Problemmüllmenge hat sich seit der EMAS-Einführung, bei der als Ziel ein Anstieg der gesammelten Menge um 10 % festgelegt wurde, wie folgt entwickelt: 2000: rd. 38 to 2001: rd. 44 to 2002: rd. 46 to 2003: rd. 44 to 2004: rd. 47 to 2005: rd. 47 to 2006: rd. 49,50 to Die Menge ist damit seit 2000 sogar um über 30 % gestiegen, die Zahlen für 2007 liegen leider noch nicht vollständig vor. Die Verwertungsquote, deren Erhöhung ursprünglich auf 60 %, dann mit der Umwelterklärung 2004 bis zum Jahr 2007 auf 62 % angestrebt wurde bzw. wird, stellt sich folgendermaßen dar: 2000: 56,9 % 2001: 57,33 % 2002: 58,3 % 2003: 60,7 % 2004: 60,2 % 2005: 60,9 % 2006: 60,01 % Zahlen zur Problemmüllmenge und zur Verwertungsquote für 2007 liegen noch nicht vor. Der Rückgang der Verwertungsquote im Jahr 2006 liegt u.a. daran, dass für 2006 erstmals die verwerteten Rückstände aus der thermischen Verwertung in der Abfallbilanz nicht mehr berücksichtigt wurden. Im Jahr 2007 wurden 30 Schulklassen und 3 Kindergartengruppen vom Abfallberater besucht und mit praktischen Übungen (Kompostierung, Papier schöpfen, Abfallvermeidung und –trennung) in die Abfallproblematik eingeführt. Im Rahmen dieser Projekte wurde auch 17 Schulklassen ein Besuch im Müllkraftwerk Schwandorf ermöglicht. An der Krankenpflegeschule wurde zweimal im Unterricht das Thema - 18 „Entsorgung und Wertstofferfassung im Klinikum thematisiert. Darüber hinaus hat der Abfallberater an einer Reihe weiterer Veranstaltungen teilgenommen und war auch zu Vorträgen und Diskussionen bei mehreren Vereinen und Firmen. Beispielhaft seien ein Projekt an der Realschule (umweltfreundliche und abfallarme Schule), die Teilnahme an der Ausstellung „Abfallarm frühstücken“ im City Center Weiden sowie beim Naturparkaktionstag in Burgtreswitz und beim Heimatfest in Moosbach erwähnt. Anfang 2007 wurde zum 4. Mal ein Korksammelwettbewerb an den Schulen im Landkreis gestartet. Im ersten Halbjahr 2008 sollen wieder die drei Schulen mit der größten gesammelten Menge ausgezeichnet werden. Damit sollen insbesondere die Kinder und Jugendlichen an Hand einer konkreten Aktion an die Kreislaufwirtschaft herangeführt werden. Nachdem mit Beginn der Sperrmüllabfuhr im Jahr 2006 die Elektro- und Elektronikgeräte sowie Altholz getrennt erfasst und einer Verwertung zugeführt werden, wurde als neues Ziel die Reduzierung der Restsperrmüllmenge um 10 – 15 % im Jahr 2006 angestrebt. Dieses Ziel wurde weit übertroffen. Die entsprechenden Mengen stellen 2005 2006 2007 Restsperrmüll 2.128,73 to 1.167,92 to 1.212,40 to Altholz 27,90 to (nur Versuch) 910,78 to 1.113,17 to Sperrmüll schrott 53,30 to 30,67 to 31,18 to Kühlgeräte 2.509 St. 483 St. (bis 24.3. ab dann Entsorgung mit den Elektrogeräten) in der E-GeräteMenge enthalten 204 Geräte (rd. 5,35 to) über 60 Abholungen (in die Problemmüllsammlung, der Regel jeweils größter Teil in o. g. ein 38 m³Restsperrmüll- und Container) Schrottmengen enthalten sich für die Jahre 2005 bis 2007 im Überblick nun wie folgt dar: 73 Abholungen (in der Regel jeweils ein 38 m³Container) Elektro(nik)geräte Aufgrund des am 24.03.2006 in Kraft getretenen Elektround Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sind die Hersteller solcher Geräte seitdem verpflichtet die von den Kommunen eingesammelten Elektro(nik)geräte einer Verwertung zuzuführen. Die Organisation hierfür ist der Stiftung Elektro Altgeräte Register (EAR) übertragen worden. Die so entsorgten Mengen werden den Kommunen nicht bekannt gegeben. Bereits die vorliegenden Zahlen zeigen aber, dass durch die neu eingeführte getrennte Erfassung und Verwertung von Altholz und Elektro(nik)geräten die Restsperrmüllmenge dauerhaft erheblich zurückgegangen ist. Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Inbetriebnahme der Müllumladestationen und des Müllkraftwerkes Schwandorf wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2008 gemeinsam mit der Stadt Weiden i. d. OPf. eine Veranstaltung durchgeführt, bei der - 19 die Abfallthematik wieder einmal stärker in das Bewusstsein der Bürger gerückt werden soll. 2007 fand zum zehnten Mal die landkreisweite Rama-Dama-Aktion statt. An dieser Landschaftssäuberungsaktion haben wieder mehr als 60 Vereine bzw. Organisationen mit rd. 1.600 Personen teilgenommen und fast 20 Tonnen Abfälle eingesammelt. Der kommunale Abfallkalender wurde wie in den Vorjahren auch 2007 an die Haushalte verteilt, liegt an den Info-Stellen im Landratsamt aus, und ist seit Neuestem im Internet für jede einzelne Gemeinde zusätzlich abrufbar. unter: http://www.neustadt.de/Externes/Abteilungen/Abfall/Infoseiten/startseite.htm Bereits vorab wurde sicher gestellt, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes über das in Verkehr bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektround Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) der größte Teil der Geräte im Rahmen der Sperrmüllabfuhr von den beauftragten Unternehmen gesondert erfasst und zur Verwertung, die im Rahmen des ElektroG den Herstellern auferlegt wurde, bereitgestellt werden. Seit Februar 2004 wird von der Stadt Weiden i. d. OPf. und dem Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab ein gemeinsamer Online-Gebrauchtwaren-Verschenkmarkt angeboten. Dabei wird den Bürgerinnen und Bürgern über die Homepages www.weiden-oberpfalz.de und www.neustadt.de die Möglichkeit geboten, noch gut erhaltene, aber nicht mehr benötigte Gegenstände zum Tausch oder zum Verschenken (kein Kauf, kein Verkauf) anzubieten oder Suchanzeigen aufzugeben. 4.1.2 Naturschutz Wie in den vergangenen Jahren lag der Schwerpunkt der Naturschutzarbeit auch 2007 weiterhin in der Abwicklung des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP). Mit 225 Vertragsnehmern wurden 750 ha Fläche mit einem Fördervolumen von 220.000 € unter Vertrag genommen, womit weiterhin ein beträchtlicher Beitrag zur Landschaftspflege im Landkreis geleistet wird. Mit dem Vertragsbestand dürfte die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab mit in der Spitzengruppe Bayerns liegen. Leider hat sich mit dem Übergang des operativen Vollzugs des Vertragsnaturschutzprogramms der Kontroll- und Verwaltungsaufwand für die UNB nicht verringert. Im September 2006 wurde die Zuständigkeitsverordnung für das Artenschutzrecht geändert. Seitdem sind für alle Befreiungen und Ausnahmen für Biber und Hornissen nicht mehr die Regierungen sondern die Unteren Naturschutzbehörden zuständig. In diesem Zusammenhang wurde für das bestehende Bibermanagement die Anzahl der Biberberater von 5 auf 6 Personen erhöht. Für den Erhalt des Biberlebensraumes und für die Biberberatung wurden 9.000 € für das Jahr 2007 bereitgestellt. Aus den weit über 100 telefonischen Beratungen und Ortsterminen ergaben sich ca. 60 Anträge auf Abfang bzw. Tötung von Bibern, von denen 51 genehmigt wurden. Weiterhin wurden in den letzten Jahren Naturschutz-Kleinmaßnahmen z.B. im Bereich Artenschutz (Fledermäuse, Amphibien) und Biotoppflege durchgeführt. Nach dem im Schwerpunktjahr 2002 ein Volumen von 90.000 € erreicht wurde, standen für das Jahr 2007 dafür nur noch 10.000 € zur Verfügung. - 20 Daneben besteht weiterhin das vom Landkreis finanzierte Storchenprogramm, mit dem 17,709 ha Nahrungshabitate für den Weißstorch gesichert werden sollen. Zusammen mit der Naturparkverwaltung im Landkreis hat sich die untere Naturschutzbehörde um die Teilnahme an einem bundesweit ausgeschriebenen Naturschutzgroßprojekt beworben. Das Projekt soll sich mit den Themen Moore, Wälder und Industrielandschaften beschäftigen. Mit dem von uns ausgewähltem Gebiet „Manteler Forst“ ist jeder dieser Bereiche abgedeckt. Neben Mooren und Wäldern gibt es dort z.B. auch ausgedehnte Sand- und Kiesabbaugebiete, die zum Teil schon stillgelegt sind, zum Teil aber auch noch ausgebeutet werden. Grobe Projektziele sind die Anlegung von Moor-, und Sandachsen, sowie von Feuchtwaldachsen entlang der Flüsse. Ökokonto für den Truppenübungsplatz Grafenwöhr Auf Anregung der Unteren Naturschutzbehörde wurden 2006 zusammen mit dem Bundesforst erste Schritte unternommen, die zu einem Ökokonto für den gesamten Truppenübungsplatz führen sollen. Eingriffe in die Natur und Landschaft müssen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) grundsätzlich ausgeglichen werden. Normalerweise erfolgt dieser Ausgleich dadurch, dass dem Eingriff zeitlich nachfolgend entsprechende Flächen neu geschaffen werden. Bei einem Öko-Konto wird dieser Ausgleich sozusagen auf Vorrat geschaffen, also zeitlich (teilweise weit) vor dem Eingriff, und wird dann bei Bedarf sozusagen abgebucht. Der Vorteil daran ist, dass sich die Flächen im Vorgriff schon entwickeln konnten, und nicht erst langsam nach dem Eingriff wieder entstehen. Damit verfügt der Truppenübungsplatz Grafenwöhr noch vor den Gemeinden als erstes im Landkreis über ein Ökokonto. Festgelegte Maßnahmen der Umwelterklärung In der Umwelterklärung 2001 wurde eine Reihe von Maßnahmen aufgeführt. Im Einzelnen darf hierzu folgendes ausgeführt werden: Flussperlmuschel- und Bachmuschelprojekt Dieses Projekt wurde bis 2003 weitergeführt. Das Projektziel ist noch nicht vollständig erreicht. 2005 wurden die Tätigkeiten zur Fortführung des Vorhabens wieder aufgenommen. Eine Weiterführung konnte 2006 durch eine Untersuchung der Flüsse Luhe und der Pfreimd mit Mitteln aus der Landschaftspflege in Höhe von 4.800 € gewährleistet werden. Im Jahr 2007 konnten keine weiteren Maßnahmen unternommen werden. Maßnahmen zur Biotopoptimierung für besonders geschützte Tier und Pflanzenarten Auch dieses Projekt wurde in der Vergangenheit erfolgreich weitergeführt. Der Zielerreichungsgrad beträgt ca. 65 %. Dieses Ziel wurde noch nicht erreicht. Feinabgrenzung der FFH- Gebiete Die Feinabgrenzung im Maßstab 1:5000 konnte im Jahr 2007 abgeschlossen werden Flächenankauf Mit Mitteln aus den Ersatzzahlungen wurde zugunsten des Landesbundes für Vogelschutz, Ortsgruppe Trabitz für das Naturschutzprojekt Grünbachtal eine weitere Fläche mit 13.000 m² gekauft Naturdenkmäler Das Ziel sämtliche Naturdenkmäler EDV-mäßig zu erfassen und Angaben wie z. B. Eigentümer, Flurnummern und Zustand zu aktualisieren wurde zu 100 % erreicht - 21 Zielsetzungen Für 2008 sind nachfolgende Maßnahmen vorgesehen: Weitere Überführung der in FFH-Gebieten befindlichen Flächen in das Vertragsnaturschutzprogramm Erstellen von Managementplänen für das gesamte Natura 2000 Gebiet im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab Biberkartierung Fortführung des im Jahr 2003 ins Leben gerufenen Bibermanagements. Hierbei ist vorgesehen weitere Biberbeauftragte zu bestellen und entsprechend zu schulen Fortführung weiterer naturschutzfachlicher Kleinmaßnahmen wie z.B. Lebensraumoptimierung für Libellen und heimische Schlangen (Kreuzottern), Hornissenumsetzungen sowie Quartierverbesserung von Fledermäusen Öffentlichkeitsarbeit Vergabe von Fledermausplaketten als Anerkennung für Bürger, die Fledermäusen bewusst Lebensraum zur Verfügung stellen Kartierungen der artenschutzrelevanten Fauna und Flora zur Sicherung gefährdeter Arten Pflege von naturnahen Gewässern Ankauf von Flächen für die Projektarbeit wie z. B. im Schleißbachtal, Grünbachtal Sanierung und Ankauf von Fledermauskellern Fachliche Ausarbeitung von Verträgen nach dem VNP Pflege der im Landkreis befindlichen Landschaftsbestandteile Begleitung von Ausgleichskonzepten aufgrund von Großprojekten, wie z. B. das Logistikzentrum Witt Weiden, Netzaberg, Hütten am See usw. Sicherung und Erhalt der Naturdenkmäler 4.1.3 Immissionsschutz 4.1.3.1 Bei Verwaltungsentscheidungen im Bereich Immissionsschutz werden die entsprechenden Bedingungen, Auflagen und Hinweise festgelegt um negative Umweltauswirkungen zu minimieren oder zu vermeiden und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Grenzwerte zu gewährleisten. Die wichtigen Bescheidsauflagen wie, z. B. Vorlage von Messberichten, werden regelmäßig kontrolliert. Im Jahr 2007 wurden ca. dreißig Messberichte angefordert bzw. bearbeitet sowie drei Schlussabnahmen durchgeführt. Abhängig vom Ergebnis der Überprüfung und Auswertung sind evtl. folgende Maßnahmen zu veranlassen: Aufforderung zur Mängelbeseitigung - 22 Überwachung der Vollzugsmeldungen des Betreibers, ggf. anmahnen, nachfor- dern und Eingang überwachen, Ggf. Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigungs- verfahren, Ggf. Aufforderung zu einer Anzeige nach § 15 BImSchG, Eventuell Erlass von kostenpflichtigen Anordnungen zur Auflagenerfüllung Eventuell Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren Ausblick: Im Jahr 2008 sind mehrere Schlussabnahmen in Vorbereitung. Zielsetzung: Im Bereich Immissionsschutz lautet die Zielsetzung weiterhin bei allen neu genehmigten immissionsschutzrechtlichen Anlagen oder Anlagenänderungen eine zügige Schlussabnahme durchzuführen. - 23 4.1.3.2 Fortführung der lufthygienischen Altanlagensanierung bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Altanlagen: Im Jahr 2002 wurde die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft 2002 – insofern geändert als eine Reihe von Grenzwerten neu festgelegt worden ist. In diesem Zusammenhang sind die Anlagenbetreiber von immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Altanlagen, die die neuen Grenzwerte noch nicht erreichen zur Durchführung entsprechender Luftminderungsmaßnahmen angehalten worden. Bis auf drei sanierungsbedürftige Anlagen wurden alle derzeit erforderlichen Altanlagen lufthygienisch saniert. Bei einer weiteren Altanlage läuft die Sanierungsfrist erst im September 2010 ab. Bei weiteren zwei Altanlagen, welche unter die 13. BImSchV fallen, ist Fristablauf der 01.10. 2015. Zielsetzung: Im Rahmen der lufthygienischen Altanlagensanierung ist bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Altanlagen beabsichtigt, die restlichen drei der derzeit erforderlichen Sanierungsfälle bis zum Ende des Jahres 2008 abzuschließen. Bei den anderen drei Altanlagen, die erst bis 2010 bzw. 2015 zu sanieren sind, erfolgt eine kontinuierliche Nachfrage nach den Sanierungsbemühungen. 4.1.3.3 Privatisierung der Vor-Ort-Regelüberwachung (betriebliche Eigenüberwachung): Mit Schreiben vom 10.11.2006 und 23.02.2007 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Erfüllung eines Ministerratsbeschlusses neue Vorgaben für die Vor-Ort-Regelüberwachung von BImSchG-Anlagen in Bayern festgelegt. Die behördliche Überwachungsaufgabe gemäß § 52 BImSchG und somit auch die Überwachungsverantwortlichkeit verbleiben weiterhin beim Landratsamt. Davon zu trennen ist die betriebliche Eigenüberwachung, die mit Blick auf die besondere Umweltrelevanz genehmigungsbedürftiger Anlagen durch eine externe Bestätigung durch private Sachverständige diesen Betrieben aufzuerlegen ist. Die Betriebe haben die Sachverständigenprüfung selbst zu beauftragen. Damit erfolgt auch eine Stärkung der Eigenverantwortung der Betriebe. Die Beauftragung von privaten Sachverständigen ist bei einer Weigerung der Anlagenbetreiber durch das Landratsamt an deren Stelle durchzuführen. Die Kostentragung obliegt auch in diesem Falle den Anlagenbetreibern. Die in Frage kommenden Betreiber wurden vom Landratsamt angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob diese den in einem Informationsblatt genannten Pflichten nachkommen werden und künftig zur Eigenüberwachung (bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Spalte 1 des Anhangs der 4. BImSchV: jährlich/ bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV: alle drei - 24 Jahre) einen privaten zugelassenen Sachverständigen Regelüberwachung Ihrer Anlage(n) beauftragen werden. mit der Vor-Ort- In der Regel wird die Festlegung der genauen Überwachungsroutine in einem gemeinsamen Gespräch mit den Firmenvertretern, dem beauftragten privaten Sachverständigen und den Vertretern des Landratsamts erfolgen. Zielsetzung: Es ist die zügige Umsetzung der Privatisierung der Vor-Ort-Regelüberwachung (betriebliche Eigenüberwachung) vorgesehen. 4.1.4 Wasserrecht Beim Vollzug des Wasserrechts hat nach wie vor der Gewässerschutz oberste Priorität. Durch menschliches Handeln sind unsere Gewässer (Grundwasser und oberirdische Gewässer) vielfältigen Belastungen und Veränderungen (insbesondere durch die Einleitung von Abwässern, die Entnahme von Wasser, die Wasserkraftnutzung, die Entwässerungen, Abflussregelungen und viele andere Nutzungen) ausgesetzt. Die Entscheidungen im Vollzug des Wasserrechts enthalten regelmäßig Auflagen zum Schutz der Gewässer; insbesondere auch, um nachteilige Auswirkungen zu reduzieren oder auszuschließen. Die Überwachung bzgl. der Einhaltung solcher Auflagen erfolgt im Rahmen der Gewässeraufsicht. Im Rahmen dieser Gewässeraufsicht (einschließlich der technischen Gewässeraufsicht) erfolgt die Gewässer- und Anlagenüberwachung, insbesondere die Überwachung von: Gewässerbenutzungen (Abwassereinleitungen etc.) Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Erfüllung der Verpflichtung zur Gewässerunterhaltung den auf Grund der Wassergesetze erlassenen (Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete) Kleinkläranlagen mit der erforderlichen Nachrüstung Altlastensanierung Verordnungen Die Gewässeraufsicht teilt sich auf in die allg. Gewässeraufsicht und die technische Gewässeraufsicht. Die allg. Gewässeraufsicht obliegt dem Landratsamt als Kreisverwaltungsbehörde, insbesondere durch eigene Aufsichtstätigkeit (so z.B. durch die Überwachung von Fristen, Führung von Karteien - Anlagenkartei für wassergefährdende Stoffe -), Erlass von Anordnungen, sammeln und überwachen sonstiger einschlägiger Unterlagen (z.B. für anzeigepflichtige Vorhaben, Gewässerbenutzungen etc.). Die technische Gewässeraufsicht (Überwachung der Gewässer sowie die sie beeinflussenden Anlagen und Nutzungen) erfolgt durch das Wasserwirtschaftsamt. Im Bereich des Wasserrechts sind auch anerkannte private Sachverständige in der Wasserwirtschaft für verschiedene Begutachtungen und wasserrechtliche Abnahmen tätig. Bei den Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind ab einer bestimmten Gefährdungsklasse regelmäßige Überprüfungen durch zugelassene Sachverständige erforderlich. Dies wird vom Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab laufend überwacht. - 25 Durchgeführte Maßnahmen mit Zielsetzungen Die Zielsetzungen der Umwelterklärung für die letzten Jahre konnten im Wesentlichen erfüllt werden. Bei der Überwachung der prüfpflichtigen Anlagen werden die Anlagenbetreiber vom Landratsamt bereits frühzeitig auf ihre Pflicht zur Überprüfung der Anlagen hingewiesen. Diese gesetzlich nicht vorgeschriebene Aufforderung bzw. Erinnerung trägt insbesondere dazu bei, dass die Anlagenüberprüfungen in der Regel rechtzeitig erfolgen und so vermehrte Erinnerungen bzw. Mahnungen über nicht durchgeführte Prüfungen vermieden werden können. Nach Art. 41c BayWG besteht für bestimmte Einleitungen in öffentliche Kanalisationen auch eine wasserrechtliche Genehmigungspflicht. Genehmigungspflichtig ist das Einleiten von Abwasser, soweit nach § 7a Abs. 1 S. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) entsprechende Anforderungen festgelegt sind bzw. auch das Einleiten von gefährlichen Stoffen, soweit für diese in noch geltenden Abwasserverwaltungsvorschriften Anforderungen nach dem Stand der Technik gestellt werden. Aufgrund der Vorgaben der Staatsregierung zur Deregulierung sollen auch im Wasserrecht Vorschriften ganz oder teilweise aufgehoben, Doppelverfahren beseitigt, Genehmigungsfiktionen erweitert und Vorschriften vereinfacht werden. Nach einem bereits vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BayWG und anderer Vorschriften soll zur Vermeidung eines Doppelverfahrens die Zuständigkeit für diese Indirekteinleitergenehmigungen (Art. 41c BayWG) den Gemeinden übertragen werden. Da somit die Genehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde entfallen soll, werden hier keine weiteren Maßnahmen veranlasst. Einen Schwerpunkt auf dem Gebiet des Wasserrechts bildet die Abwasserbeseitigung. Derzeit entsorgen ca. 94 % der bayerischen Bevölkerung ihr Abwasser über kommunale Kläranlagen; in den nächsten Jahren kann man wahrscheinlich hier mit einem Anstieg auf ca. 96 % rechnen. Die übrigen 4 % der bayerischen Bevölkerung (dies dürfte auch dem Durchschnitt im Landkreis entsprechen) können nicht an zentrale Kläranlagen angeschlossen werden und müssen ihr Abwasser somit auf Dauer über private Kleinkläranlagen entsorgen. Da die Reinigungsleistung der früher üblichen bzw. althergebrachten Kleinkläranlagen ungenügend ist, wurde im Rahmen der Änderung der AbwV (vom 01.08.2002) deshalb auch festgelegt, dass häusliches Abwasser aus Kleinkläranlagen nur dann in ein Gewässer eingeleitet werden darf, wenn dies zuvor nach dem Stand der Technik gereinigt wurde (§ 7a Abs. 3 WHG). Diese Anforderungen an die Reinigungsleistung von Kleinkläranlagen können aber nur erfüllt werden, wenn das anfallende häusliche Schmutzwasser auch biologisch gereinigt wird. Konkret bedeutet dies, dass neue Kleinkläranlagen nur noch mit biologischen Reinigungsstufen genehmigt werden dürfen und bestehende Anlagen (mit mechanischer Reinigung) mit einer biologischen Reinigungsstufe nachzurüsten sind, wenn kein Anschluss an eine öffentliche Kanalisation bzw. zentrale Abwasseranlage erfolgt. Es besteht somit die gesetzliche Verpflichtung, dass alle vorhandenen Anlagen, die in absehbarer Zeit nicht an eine gemeindliche Kanalisation bzw. an eine zentrale Anlage - 26 angeschlossen werden, in angemessener Zeit nachzurüsten sind. Für die erforderliche Nachrüstung wurde auch ein neues staatliches Förderprogramm aufgelegt. Eine vordringliche Aufgabe der nächsten Jahre wird es sein, dass diese erforderlichen Nachrüstungen durchgeführt werden. Das Sachgebiet hat es sich zum Ziel gesetzt, die Erfassung der Kleinkläranlagen noch im Jahr 2008 durchzuführen und zur Nachrüstung aufzufordern. Die Nachrüstung selbst soll dann im Wesentlichen bis zum Jahr 2010 abgeschlossen sein. In den zurückliegenden Jahren sind, insbesondere auch in Bayern, verschiedene Flussgebiete wiederholt von z. T. schweren Hochwasserkatastrophen betroffen gewesen. Dem vorbeugenden Hochwasserschutz wird deshalb eine hohe Priorität eingeräumt. Von der Regierung der Oberpfalz wurde daher eine Projektgruppe „Vorbeugender Hochwasserschutz an der Naab“ gegründet. Das Ziel dieser Projektgruppe besteht darin, zur Vorsorge vor künftigen Hochwasserereignissen wirksame Handlungsstrategien zur Schadensminimierung aufzuzeigen und deren zeitnahe Umsetzung zu veranlassen und zu koordinieren. Wesentliche Ziele dieser Projektgruppe (wie z.B. die Information der Bürgerinnen und Bürger, die Bereitstellung von Messdaten, die Berechnung von Überschwemmungsgebieten, der Bau von technischen Hochwasserschutzeinrichtungen) sind bereits erreicht worden oder stehen kurz vor dem Abschluss. Auch für den Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab berechnet das zuständige Wasserwirtschaftsamt Weiden i.d.OPf. derzeit die Überschwemmungsgebiete an allen größeren Gewässern im Naabgebiet. Ziel für die nächsten Jahre wird es u. a. sein, diese vom Wasserwirtschaftsamt berechneten Gebiete amtlich als Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Beim Landratsamt sind derzeit 3 entsprechende Festsetzungs-Verfahren anhängig. Im Bereich des Hochwasserschutzes lautet die Zielsetzung, die eingeleiteten Verfahren soweit möglich im Jahr 2008, spätestens 2009 zum Abschluss zu bringen und die weiteren Verfahren zügig durchzuführen. Um eine effektive Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen ist vorgesehen, auf den Internetseiten des Landratsamtes einen Hochwasserbeitrag anzubieten (örtliche Hochwasserschutz-Informationen und Verlinkungen zu Fachbehörden sowie zum Hochwassernachrichtendienst). Dies soll soweit möglich noch im Jahr 2008 erfolgen. Ein Schwerpunkt im Bereich des Gewässerschutzes war in den letzten Jahren u.a. auch der Bau kommunaler Abwasserentsorgungsanlagen (Kläranlagen). durch die seit Jahrzehnten konsequent betriebene Gewässerschutzpolitik konnte die Gewässergüte wesentlich verbessert werden. Der überwiegende Teil der Gewässer kann in Gewässergüteklasse II eingestuft werden. Die Aufgabe der nächsten Jahre (und auch Jahrzehnte) wird es nach wie vor sein, die z.T. immer noch erforderlichen Anlagen zu bauen und die bereits vorhandenen Anlagen auf den Stand der Technik zu bringen. Zielvorgabe ist die Gewässergüteklasse II in allen unseren Fließgewässern. In unserem Landkreis wurden hier verschiedene Maßnahmen durchgeführt, die hierzu wesentlich beitragen (so z.B. die Errichtung neuer Kläranlagen in Windischeschenbach, in Floß und Flossenbürg und in Eschenbach i.d.OPf. für die neue US-Siedlung Netzaberg etc.). - 27 Aufgrund des Bodenschutzgesetzes mit den entsprechenden Ausführungsbestimmungen müssen die im Landkreis vorhandenen Altlasten und Altlastenverdachtsflächen, soweit noch nicht erfolgt, entsprechend ihrer Priorität noch erkundet und dann ggf. saniert werden. Nach der letzten Altlastenerhebung Bayern (Stand 2001) waren im Landkreis über 220 Altlasten und Verdachtsflächen gemeldet. Entsprechend der Priorität ist eine Behandlung dieser Fälle erforderlich; wobei bei konkreten Gefährdungssituationen umgehende Maßnahmen eingeleitet werden. Wie in den Vorjahren sollen in den nächsten Jahren verschiedene Fortbildungsmaßnahmen im Bereich des Umweltschutzes durchgeführt werden, soweit finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Umweltziele – Wasserrecht Termin Erfassung der Kleinkläranlagen im Landkreis und ggf. Aufforderung zur Nachrüstung Durchführung der Nachrüstung Festsetzung von Überschwemmungsgebieten neu eingeleitete Verfahren künftige Verfahren Altlastensanierung 2008 2010 2008/2009 laufend laufend - 28 - 4.1.5 Beschaffung und Tätigkeit von Vertragspartnern Die mit der Beschaffung beauftragten Stellen des Landratsamtes Neustadt a. d. Waldnaab haben einen entscheidenden Einfluss auf die im Haus und im Auftrag der Verwaltung eingesetzten Stoffe und Materialien. Mit einem ökologisch ausgerichteten Beschaffungswesen und Richtlinien für die Auftragsvergaben können die Auswirkungen der eingesetzten Materialien auf die Umwelt bewertet und gelenkt werden. “Sinnvoll und nachhaltig wirtschaften“ und „Ressourcen schonen“ sind zwei Bausteine der Umweltleitlinien des Landratsamtes Neustadt a. d. Waldnaab, die gerade im Bereich Beschaffungswesen wirkungsvoll umgesetzt werden können. Die vom EMAS-Team erarbeitete Verfahrensanweisung „Beschaffung und Tätigkeit von Vertragspartnern“ gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Aufgabenfeld Beschaffung und Auftragsvergaben betreffen. Bei der Beschaffung werden keine bestimmten Produktgruppen oder Lieferanten vorgeschrieben. Es werden jedoch allgemeine Grundsätze festgelegt, welche die Ziele, die auch in den Umweltleitlinien des Landratsamtes Neustadt a. d. Waldnaab enthalten sind, umsetzen. Um dem Rechnung zu tragen wird gezielt nach Herstellerfirmen gesucht, die ihrerseits nach EMAS bzw. ISO 14001 zertifiziert sind. Einzige Alternative zur derzeitigen Beschaffung wäre z. B. der Kauf von Vollholzmöbeln die mit Bioprodukten geölt sind und nicht mit Lacken eingelassen sind. Dies wäre aber aus wirtschaftlichen Gründen durch den Landkreis nicht durchführbar (zu hohe Kosten). Der Landkreis ist daher bemüht, seinen bisherigen Standard zu halten. Übersicht über die Beschaffungsmittel der Jahre 2003 - 2007 Möbelbeschaffungen 2005 2003 2004 6.700,00 € 6.300,00 € 0,00 € 2006 2007 4.666,37 € 19.946,20 € Im Jahr 2007 wurden 42 neue Bürodrehstühle beschafft (Brutto 12.000,20 €). Diese Stühle wurden nach Bemusterung durch das Personal in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgewählt. Beschafft wurde das Model YOS Y 160 der Fa. Interstuhl. Die Firma ist nach DIN ISO 14001 und EMAS zertifiziert. Außerdem wurden sonstige Möbel im Wert von 7.946,00 € (Brutto) beschafft, hier handelt es sich um ergänzende Ausrüstungsgegenstände. Bei Neuerungen im Bereich des Fuhrparks wird grundsätzlich darauf geachtet, dass die neuen Fahrzeuge verbrauchs- und emissionsarm sind. In der Regel werden moderne Diesel-Pkw mit Russpartikelfilter angeschafft. Auch ein Erdgasfahrzeug ist Teil des Fuhrparks. Im Jahr 2007 wurden drei alte Dienst-PKW`s (Durchschnittsalter 15 Jahre) ausgemustert und durch zwei neue Benziner (vor allem für den Stadtverkehr) und einen Diesel-PKW (Partikelfilter) mit Euro-4-Abgas-Norm ersetzt. (Siehe auch 4.2.3 Fuhrpark) Erstmals wurden die neuen Fahrzeuge nicht gekauft, sondern probeweise auf die Dauer eines Jahres geleast. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass durch das Leasing der Fahrzeuge sicher gestellt sein sollte, dass die Fahrzeuge immer über die modernste Motorentechnik verfügen und dadurch auch bessere Verbrauchs- und Emissionswerte besitzen sollten. - 29 4.1.6 ÖPNV Für die Organisation des ÖPNV steht die Vermeidung und Verringerung des Individualverkehrs im Vordergrund. Die Fahrgastzahlen haben sich von 2002 bis 2004 um 12,54 % erhöht, im Jahr 2005 um weitere 2,3%. In 2006 war keine Veränderung festzustellen wobei die Erhöhung 2005 / 2006 allein auf den Schülerbeförderungszahlen beruht, die Inanspruchnahme durch den Berufsverkehr und sonstige Personen dagegen zurück ging. Von 2006 auf 2007 konnten sowohl bei den Schülerbeförderungszahlen (+8,8%) als auch bei den sonstigen Beförderungen (+8,7%) erhebliche Steigerungen festgestellt werden. Mit Marketing-Maßnahmen wie der Homepage www.nwn-bus.de, Flugblätter mit Fahrplan- und Tarifinformationen, sowie Kennzeichnung der Haltestellen sollen die Zahlen noch weiter erhöht werden. Leider haben sich die Rahmenbedingungen aber erheblich verschlechtert, da der Staat bereits im Jahr 2004 Zuschussmittel für die Vorhaltung von ÖPNV-Leistungen durch die Landkreise um nahezu 40 % gekürzt hat, aber gleichzeitig die individuellen Beförderungsaufwendungen in der Kostenfreiheit des Schulwegs steigen Im Rahmen der Kostenfreiheit des Schulwegs wird grundsätzlich der vorrangige Einsatz des ÖPNV verfolgt. Wie bereits in der Vergangenheit festgestellt, verstärkt sich allerdings der Trend zur individuellen Beförderung, weil Schulstandorte, auch wegen der Zentralisierung der Standorte, insbesondere im Berufsschulbereich, immer weiter von den Wohnsitzen abrücken und mit den bestehenden öffentlichen Verbindungen am Schultag nicht mehr rechtzeitig erreicht werden können. Im Bereich Neustadt an der Waldnaab und Altenstadt an der Waldnaab hat sich beim Bahnverkehr folgendes geändert: Der bisherige Bahnhof Neustadt, der recht ungünstig zwischen Neustadt und Altenstadt lag wurde aufgegeben. Als Ersatz wurde je ein neuer Bahnhaltepunkt in Neustadt und in Altenstadt errichtet. Mit dem neuen Haltepunkt Neustadt (Waldnaab) besteht jetzt eine Anbindung im Stundentakt in Richtung Nürnberg, was vor allem Pendlern zu Gute kommt. Diese Verbesserung konnte Linie dadurch erreicht werden, dass auf der Bahnlinie Weiden – Nürnberg jetzt modernste Neigezugtechnik eingesetzt wird und die Züge dadurch schneller fahren können. Da die Ein- und Ausfahrtszeiten am Hauptbahnhof Nürnberg aber unverändert bleiben, hätten sich die Standzeiten der Züge am Bahnhof Weiden verlängert. Um diese zusätzliche Zeit sinnvoll zu nutzen wurde als neuer Endhaltepunkt der Haltepunkt Neustadt eingebunden, so dass die Züge jetzt nicht in Weiden länger warten, sondern während der gewonnen Zeit nach Neustadt fahren und dort Fahrgäste aufnehmen können, die sich so die Fahrt mit dem Pkw nach Weiden sparen können. Für eine durchgehende Verbindung nach München sorgt jetzt der sog. ALEX (AllgäuExpress). Im Vergleich zu bisher bleibt die Fahrzeit zwar unverändert, allerdings fährt der Zug nicht nur im 4-Stunden-Takt, sondern im 2-Stunden-Takt. Außerdem hält der erste und er letzte Zug des Tages nicht nur in Weiden, sondern auch am neuen Haltepunkt Altenstadt (Waldnaab). Die Bevölkerung wurde mit 20.000 Flyern über die neuen Fahrplanangebote informiert. Die RBO hat als größter Vertragspartner des Landkreises in Sachen ÖPNV im Jahr 2005 sieben Busse auf Erdgastechnik umgestellt. In Zukunft sollen alle neu angeschafften Busse auf Erdgasantrieb umgestellt sein, was eine erhebliche Reduzierung des Schadstoffausstoßes (z.B. bis zu 99% weniger Ruß gegenüber einem Dieselfahrzeug) zur Folge hat. In der Folge haben die Stadtwerke Weiden auf dem Gelände der RBO - 30 Anfang 2007 auch eine eigene Erdgastankstelle errichtet, die aber öffentlich zugänglich ist. Nach wie vor unterstützt der Landkreis verbesserte Tarifangebote, wie: Familientageskarten die Landkreis-10er-Karte, oder den Umweltfahrausweis Bedauerlicher Weise lässt die Resonanz hier zu wünschen übrig. Um die Akzeptanz des Bocklradwegs noch zu fördern wurde ein Shuttlebus-Service eingerichtet. Im Sommer verkehren an Samstagen, Sonn- und Feiertagen Shuttlebusse zwischen Weiden und Eslarn und transportieren die Radfahrer mit ihren Fortbewegungsmitteln jeweils früh und abends hin und zurück. Pendlernetz Mit dem sog. Pendlernetz wurde vom Landratsamt Neustadt ein kostenloser Service im Internet eingerichtet, um online Mitfahrgelegenheiten anzubieten oder zu suchen und Fahrgemeinschaften zu bilden. Leider hält sich die Nachfrage noch sehr in Grenzen. 4.1.7 Tiefbau - Radwegebau Radwegebau an den Kreisstraßen Im Jahr 2007 wurde weiter versucht, dem Ziel näher zu kommen, das im Jahr 1997 beschlossene Radwegeausbauprogramm des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab, an seinen Kreisstraßen im Teilausbauabschnitten nach den finanziellen Möglichkeiten mit 1,1 Millionen Euro Investitionskosten und 7,3 km Gesamtausbaulänge, zu erreichen. Im Jahr 2007 konnten weitere 1,1 km Radweglänge entlang der Kreisstraße NEW 9, zwischen Pirk und Schirmitz, ihrer Bestimmung übergeben werden, so dass mit dieser Radwegfertigstellung bereits 5,8 km von dem vorgesehenen Ausbauplan (7,3 km) erfüllt sind. Nach Abschluss der schwierigen Gründstücksverhandlungen und des Finanzierungsplans konnte im Jahr 2007 mit dem Neubau des Radweges entlang der Kreisstraße NEW 25 zwischen Windischeschenbach und Gleißenthal, mit einer Baulänge von 1 km und 0,4 Millionen Euro Baukosten, begonnen werden. Mit dieser sinnvollen Ergänzung der Radwege zwischen den Orten an Kreisstraßen, kommt der Landkreis seiner Aufgabe des verkehrsgerechten Landkreises nach, da sich der Verkehrsanteil der Radfahrer, ob im Berufs- oder Freizeitverkehr, wesentlich erhöht hat. Zielsetzung wird es sein, dem Radfahrer durch dieses laufende Ausbauprogramm zu seiner Sicherheit und zur Vertiefung des Umweltgedankens, die vorgesehenen Radwege auszubauen. Radwege, die hauptsächlich der Freizeit und Erholung im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab dienen Mit dem Bau des „Bocklradweges“ auf der stillgelegten Eisenbahntrasse zwischen Neustadt a. d. Waldnaab und Eslarn, bis zur tschechischen Grenze in den Jahren 2002 bis 2006, verfügt der Landkreis über einen 50 km zusammenhängenden familienfreundlichen Radweg, der sowohl der Freizeit als auch dem Alltagsverkehr dient. Die Fortführung dieses grenzüberschreitenden Radweges bis Pilsen, mit einheitlicher, - 31 verständlicher, zweisprachiger Beschilderung, wurde im Jahr 2007 weiter ergänzt und vollzogen. Bei den vorhandenen 21 Radtourenvorschlägen im „Landkreisradwanderführer“, mit einer Längensumme von rund 1.500 km, auf vorhandenen, radgerechten Wegen und Straßenführungen im Landkreis, wurden im Zuge der Unterhaltung Ausbesserungsarbeiten durchgeführt, sichere Trassenführungen erarbeitet, die Umsetzbarkeit geprüft und Beschilderungen, wenn nötig, erneuert. Im Jahr 2007 wurde die Ausarbeitung des „Entwicklungskonzeptes für die Radwege im westlichen Landkreis“ fertig gestellt. In diesem Entwicklungskonzept für den westlichen Landkreis wurden Projekte und Maßnahmen erarbeitet, die Verbesserungen für den Fahrradverkehr beinhalten. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist für die Jahre 2008/2009 vorgesehen. Zielsetzung wird es weiterhin sein, die Steigerung der Lebensqualität und Erhaltung sowie Nutzung und stärkere Wertschätzung der Natur- und Kulturlandschaft mit nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung entlang der Korridore zu erarbeiten. Die Imagepräsentation und der Internet-Auftritt mit Vermarktungsstrategie wird Vorrang haben. Die Erstellung von Anschlusswegen oder Lückenschließungen zu weiteren, abseits liegenden Orten mit Sehenswürdigkeiten bzw. Bedeutung oder zur Verknüpfung von vorhandenen Radwegstrecken, soll ein weiteres Aufgabengebiet sein. 4.1.8 Gartenfachberatung Die Arbeit des Gartenfachberaters im Landkreis hat wesentliche Auswirkungen auf die Gestaltung der Natur in unserer Region. Die ständige Sensibilisierung, alte Obstsorten, d. h., bodenständige bewährte Obstbäume zu verwenden sowie Wildobststräucher und heimische Gehölze zu pflanzen, wird verstärkt. Dieser Beratungsbereich ist ein Aspekt des seit Jahren propagierten Mottos „Unser Lebensraum im Einklang mit der Natur“, an dem sich unsere Beratung orientiert. Wichtige Teilbereiche sind der Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel, naturgemäße Düngung und Bodenbearbeitung. Dadurch wird der Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser vermindert, ebenso wird es dadurch möglich, hochwertiges Obst und Gemüse aus eigenem Anbau zu ernten. Eine wichtige Aufgabe für die nächsten Jahre ist, die Jugend für diese Thematik zu interessieren. Die Gartenbauvereine durch Seminare, Vorträge und Fachschriften informiert und dazu angehalten, Jugendarbeit zu betreiben. Dadurch soll das Fachwissen nachhaltig weitergegeben werden. Im Landkreis gibt es 2 Ortsverbände mit aktiven Jugendgruppen. Nach der „Holunderbroschüre“, durch die der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Neustadt a.d. Waldnaab den Holunder als traditionelle Heilpflanze hervorhebt, besteht weiterhin eine große Nachfrage. Zur Repräsentation des Holunders, sowie des „Holunderlandkreises Neustadt a.d. Waldnaab“ ernannte der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege 2007 erneut die bundesweit einzige Holunderkönigin auf die Dauer von 2 Jahren. Feuerbrand - 32 Die bereits seit Jahren in Bayern wieder vorkommende Pflanzenkrankheit „Feuerbrand“ trat im Jahr 2003 erstmals wieder nachweislich im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab auf. Hauptsächlich in Gemeinden, die im Einzugsgebiet der Ostmarkstraße und der A 93 liegen. In den letzten Jahren hat sich der Erreger weiterhin im Landkreis verbreitet und tritt sporadisch flächendeckend im Landkreis auf. Für die nächsten Jahre ist mit einer weiteren Verbreitung des Erregers im Landkreis zu rechnen, daher wird weiterhin eine Kontrolle von befallsgefährdeten Pflanzenbeständen durchgeführt. Kreislehrgarten Floß Im Jahr 2005 begann die Umgestaltung des Lehrgartens zu einem Garten der Sinne. Diese Maßnahme teilt sich in 4 Bauabschnitte, wobei der dritte Abschnitt in 2007 begonnen wurde und voraussichtlich im März 2008 fertig gestellt sein wird. Der vierte und letzte Bauabschnitt wird dann im Herbst 2008 abgeschlossen sein und der „Kreislehrgarten – Garten der Sinne“ der Bevölkerung vorgestellt werden. Die gesamte Maßnahme wurde vom Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Neustadt a.d. Waldnaab unter Federführung der Kreisfachberatung durchgeführt und über den Naturpark Oberpfälzer Wald mit EU-Mitteln finanziell gefördert. „Tag der offenen Gartentür“ im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab In Zusammenarbeit mit der Kreisfachberatung und dem Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Neustadt a.d. Waldnaab findet alljährlich am letzten Wochenende im Juni der „Tag der offenen Gartentür“ statt. Dieser seit über 10 Jahren durchgeführte Aktionstag findet bei der Bevölkerung immer mehr Interesse, was die letzten Besucherzahlen in Moosbach zeigten. Hier konnten in über 20 geöffneten Privatgärten über 10 000 Besucher begrüßt werden. 4.1.9 Regionales Bauen Umweltverträgliche und ressourcenschonende Siedlungs- und Stadtentwicklung wurde wie folgt umgesetzt: Bei der Änderung oder Neuaufstellung von Flächennutzungsplänen wurden, entsprechend den Forderungen des kommunalen Flächenmanagements, vorhandene Baulücken und sonstige Flächenressourcen bei der Ermittlung des Bedarfs angerechnet. In Einzelfällen wurden Baulandausweisungen im Flächennutzungsplan, zugunsten kurzfristig bebaubarer Flächen, zurückgenommen. Flächensparende Erschließungssysteme und Bauweisen werden im Bauleitplanverfahren geprüft. Die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Eingriff in den Naturhaushalt veranlassen die Gemeinden indirekt zu flächensparenden Erschließungsplanungen. Durch die großzügige Förderung wurde eine stattliche Anzahl von Photovoltaikanlagen errichtet. Allerdings kann nicht außer Acht gelassen werden, dass in einigen Fällen das Erscheinungsbild des Gebäudes und des Ortsbildes unter der Veränderung der Dachlandschaft leidet. Ziele: Die Innenentwicklung der Gemeinden, aber auch die Wiedernutzbarmachung brachliegender Grundstücke soll die Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich einschränken. Damit diese Ziele umgesetzt werden, werden die Gemeinden frühzeitig - 33 auf Flächenpotenziale aufmerksam gemacht, die sich für eine Nachverdichtung oder Umnutzung eignen. 4.1.10 Energie Im Juni 1996 führte Herr Landrat Simon Wittmann für den Bereich der landkreiseigenen Liegenschaften ein Energiemanagement ein. Dabei hat sich der Landkreis das Ziel gesetzt, vor allem durch Erneuerung der technischen Anlagen, Einsatz von moderner Technik, Umstellung des Primärenergieträgers, Optimierung der bestehenden Anlagen und des Heizverhaltens, Energie einzusparen und den CO2 – Ausstoß zu verringern. Nach dem Motto : Energie die nicht verbraucht wird, muss nicht produziert werden. Trotzdem wird die Nutzung von regenerativen Energiequellen nicht vernachlässigt. Gebäudeleittechnik (GLT) Als Einstieg in diese Maßnahme hat der Landkreis eine Gebäudeleittechnik installiert, deren zentraler Rechner im Landratsamt untergebracht ist. Von hier aus werden die angeschlossenen Gebäude energetisch überwacht. Bei Bedarf wird über Modem und öffentliche Telefonleitung in die Steuerung vor Ort eingegriffen. Dieses neue Leitsystem hat bei den angeschlossenen Gebäuden im Bereich der Heizenergie einen großen energetischen Einsparerfolg gebracht. An die Gebäudeleittechnik angeschlossen ist der größte Teil der landkreiseigenen Liegenschaften, wie Schulen, Schwimmhallen, ein Krankenhaus und die Lüftungsanlage eines Krankenhauses. Im Gymnasium Neustadt a. d. Waldnaab besteht eine dezentrale Hausleittechnik. Die bisher durchgeführten Maßnahmen sind in den Umwelterklärungen 2001 - 2006 nachzulesen. Mit Hilfe der GLT und des EDV-gestützten Abrechnungsprogramms soll der bisher erreichte hohe Standard an Energieeinsparung beibehalten werden und durch gezielte Optimierungen bei einigen Objekten noch erhöht werden. Für die Kommunen im Landkreis besteht die Möglichkeit der Aufschaltung auf die GLT. Um dieses Angebot den Gemeinden wieder in Erinnerung zu rufen und die Kommunen für die Einsparung von Energie in Ihrem Bereich zu sensibilisieren wurde im Herbst 2007 bei einer Bürgermeisterversammlung erneut für das Kommunale Energiemanagement des Landkreises geworben. Grundsätzlich besteht bei verschiedenen Gemeinden auch Interesse an einem Anschluss. Aufgrund der bestehenden Anlagentechnik bei den Gemeinden konnte ein Anschluss aber bislang nur bei der Stadt Pressath realisiert werden. Dort wurden das Rathaus und die Grund- und Hauptschule an die zentrale Anlage im Landratsamt angeschlossen. Inzwischen laufen Verhandlungen über einen Anschluss mit der Stadt Grafenwöhr, der Stadt Vohenstrauß, der Gemeinde Speinshart, der Gemeinde Etzenricht und der Gemeinde Georgenberg. Technik an Heizung und Lüftung Als weiteres großes energetisches Maßnahmenpaket hat der Landkreis ins Auge gefasst, die Technik an den einzelnen Heizungs- und Lüftungsanlagen auf den neuesten Stand zu bringen. - 34 So wurde z.B. die gesamte Küche des Krankenhauses in Eschenbach an die StromOptimierungsanlage angeschlossen. Dadurch konnte die Spitzenabnahme von 288 KW auf 160 KW gesenkt werden. In den Dienstgebäuden Vohenstrauß und Eschenbach wurden in den Räumen der KfzZulassung separate digitale Heizkörpersteuerungen mit Funk eingebaut. Dies erfolgte, da die VHS, die die Räume in den Abendstunden nutzt, Heizenergie benötigt und der Kessel nicht zurückgefahren werden kann, da nur 1 Heizkreis besteht. Die Räume der KfzStellen können jetzt in dieser Zeit separat auf Nachtabsenkung gefahren werden. Gleiches ist geplant in der Förderschule in Eschenbach, wo ebenfalls verschiedene Räume von der Volkshochschule genutzt werden. Im Zuge des laufenden Bauunterhaltes werden kontinuierlich energetische Maßnahmen durchgeführt. So wurde im Dienstgebäude in Eschenbach der Heizkessel erneuert. Eingebaut wurde eine Niedertemperaturanlage mit Ölbefeuerung. Im Hausmeisterhaus bei der Stützelvilla in Windischeschenbach wurde der Energieträger von Öl auf Erdgas umgestellt und eine Gasbrennwertanlage installiert. Im Rahmen der Sanierung der Dienstgebäude des Landratsamts wurde 2007 im „Neuen Schloss“ die Heizungsanlage neu verkabelt und die zentrale Steuerung erneuert. Gebäudehülle Im Rahmen des Bauunterhalts werden vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Kreistag entsprechende energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle landkreiseigener Objekte durchgeführt, wie z.B. der Austausch alter Fenster oder die Anbringung einer Gebäudeisolierung. Dies erfolgt nicht nur bei den Gebäuden, die von der EMAS-Zertifizierung erfasst werden, sondern nach und nach im gesamten Bestand. Beim Dienstgebäude „Am Hohlweg“ wurde 2007 im Rahmen einer kompletten Dachsanierung eine Wärmedämmung nach EnEV und DIN 4108 über der obersten Geschossdecke angebracht. Diese besteht aus gesundheitlich unbedenklicher Glaswolle, die einseitig mit fadenverstärktem Glasvlies kaschiert ist. Beim Dienstgebäude „Neues Schloss“ wurde 2007 mit einer umfassenden Sanierung der Fassade begonnen (Bauabschnitt II). Die Schäden an der Fassade und im gesamten statischen Gefüge erforderten eine umfassende Sanierung des Gebäudes. Durch die Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen soll der Erhalt dieses Denkmals auf Dauer gesichert werden. Neben den durchgeführten Mauerwerks- Putz-, Steinmetz- und Malerarbeiten darf insbesondere auf die aus energetischer Sicht bedeutsamen Maßnahmen hingewiesen werden. Im Rahmen der Sanierung wurden sämtliche Fenster mit Isolierverglasung nachgerüstet und die Fensterflügel mit Umlauf-Dichtungen versehen. Energieverwaltungsprogramm „EasyWatt“ Die Energieverbrauchskontrolle wird über das Programm „EasyWatt“ durchgeführt. Dieses 2002 angeschaffte Programm unterstützt die Sammlung, Auswertung und Transparenz im Vergleich mit zulässigen Kennwerten. Durch die Verbrauchsermittlung der verantwortlichen Haus- bzw. Schwimmmeister und ebenso der Rechnungsstelle können genaue Energieverbrauchsdaten ermittelt und ordentlich ausgewertet werden. Durch die Auswertung der vergleichbaren Liegenschaften, kann man bei „Energieverschwendern“ durch gezielte Maßnahmen sofort reagieren. Generell sind die Heizkörper in den kreiseigenen Objekten mit Thermostatventilen versehen. - 35 Sonstige Maßnahmen Nach und nach werden die Leuchtmittel gegen Energieeinsparlampen ausgewechselt. In diesem Rahmen ist auch vorgesehen, dass bei den Leuchtstofflampen Vorschaltgeräte eingebaut werden. Dadurch wird eine erhebliche Stromeinsparung und längere Lebensdauer der Leuchten erreicht. Das Dienstgebäude „Neues Schloss“ wurde bereits mit elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) ausgestattet. Bei Sanierungen bzw. Instandsetzungen der anderen Dienstgebäude wird dies ebenso berücksichtigt. Sämtliche Anlagen, bei denen der Strom mit Leistungszählung geliefert wird, werden erfasst und nachhaltig überwacht. Die Bestellleistungen beim Energieversorgungsunternehmen werden an den tatsächlichen Bedarf angeglichen. Für die Stromlieferungsverträge ab dem 1.1.2006 wurde eine separate Ausschreibung durchgeführt. Damit ist gewährleistet, dass der billigste Anbieter den Zuschlag bekam. Energieberatung Das Landratsamt Neustadt bietet seinen Bürgern als besonderen Service seit Jahren eine Energieberatung. Die Bürger werden hier vor allem in Bezug auf Möglichkeiten der Energieeinsparung bei Bau und Unterhalt von Gebäuden beraten (inklusive der bestehenden Fördermöglichkeiten), erhalten aber auch ganz allgemein Hinweise zum Energiesparen. Im Jahr 2007 fanden ca. 350 Beratungen statt. Daneben erfolgte eine intensive Energieberatung vor Ort bei mehreren Kommunen im Landkreis und auch außerhalb bei der detaillierte Vorschläge für die Umsetzung der Maßnahmen in Bezug auf Energieeinsparung gegeben wurden. Weitere durchgeführte Maßnahmen und Aktionen: 1. Als bisher einzige Kommune in der Oberpfalz ist der Landkreis Neustadt an der Waldnaab der Energieregion Nürnberg als aktives Mitglied beigetreten. Weitere Mitglieds-Kommunen sind die Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach. Die restlichen Mitglieder setzen sich zusammen aus Firmen, Hochschulen, Energieagenturen, technologischen Zentren, der Landesgewerbeanstalt, TÜV, VDI usw. Ziel dieses Zusammenschlusses ist der regelmäßige Erfahrungsaustausch und die gegenseitige Unterstützung in Fragen von Energiemanagement und innovativen Lösungen im Bereich des Energiesparens. Bemerkenswert hierbei ist, dass die Energieregion Nürnberg e.V. an den Landkreis herangetreten ist, nachdem sie auf das Energiemanagement und die energetischen Aktivitäten des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab aufmerksam geworden war. 2. Zusammenarbeit mit C.A.R.M.E.N. (Centrales Agrar-Rohstoff-Marketing- und Entwicklungs-Netzwerk e.V. Straubing) C.A.R.M.E.N. wurde in Jahr 1992 vom Freistaat Bayern gegründet. Die Aufgabe von C.A.R.M.E.N. besteht unter anderem darin, die Entwicklung von ökologisch und ökonomisch attraktiven und wettbewerbsfähigen Techniken zur Nutzung Nachwachsender Rohstoffe wie beispielsweise Holz, Raps, Hanf oder Sonnenblumen zu fördern. Dazu bündelt der Verein Initiativen, koordiniert und betreut Projekte, sammelt und wertet Informationen aus, berät Unternehmen und Privatpersonen. Für den Landkreis Neustadt an der Waldnaab erstellt C.A.R.M.E.N. eine Machbarkeitsstudie auf dem Gebiet der CO2 neutralen Biomasseheizungen. Im Rahmen dieser Studie wurden sämtliche Daten der landkreiseigenen Gebäude, die für eine - 36 Biomasse-Heizanlage in Frage kommen an C.A.R.M.E.N. übersandt und werden dort im Hinblick auf eine Realisierung dieser Vorhaben ausgewertet. Zusammenarbeit mit der Energieagentur Mittelfranken, einem Zusammenschluss von Firmen und Kommunen, der den Austausch von Informationen und innovativen Lösungen im Energiesektor fördert. Mitglied beim Verband für Wärmelieferung e.V., Hannover. Es handelt sich hier um eine Art Informationsbörse, die Neuigkeiten und Informationen zum Thema Wärmelieferung liefert. Ziel ist es hierbei, laufend neue Daten zu erhalten, bezüglich der Energielieferung und Neuigkeiten beim Energiecontracting. 3. Zusammenarbeit mit dem Bund Energieautarkes Ostbayern (BEO), Regensburg. Im Zuge der Mitgliedschaft beim „Energieforum Oberpfalz“ arbeitet der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab bei „BEO“ mit. Ziel von BEO ist es, bei der Energieversorgung unabhängiger zu werden, wobei schwerpunktmäßig auf regenerative Energien gesetzt werden soll und die Wertschöpfung wenn möglich in der Region bleiben soll. Hierbei ist der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab bei den Veranstaltungen und Wanderausstellungen, die in der gesamten Oberpfalz stattfinden, durch Darstellung seines kommunalen Energiemanagements aktiv beteiligt. Beginn war die Auftaktveranstaltung in Regensburg am 15.06.2007 mit dem Hauptreferenten Franz Alt. Weitere Veranstaltungen in Tirschenreuth, Lauterhofen, Regenstauf folgten. BEO vermittelte auch Vorträge, unter anderem in Viechtach, Niederbayern, wo der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab sein kommunales Energiemanagement vorstellte. 4. Der Landkreis veranstaltete am 10.11.2007 einen Energiegipfel in der Stadthalle in Neustadt a.d. Waldnaab. Ziel dieser Veranstaltung war es, Kommunen, Firmen und der gesamte Bevölkerung Anregung zur Energieeinsparung zu geben. Referenten waren: - Landrat Simon Wittmann – Vorstellung des CO2 neutralen Landkreises mit geplanten Biomasseheizwerken - Herr Prof. Dr. Ing. Brautsch, FH Amberg-Weiden – Vorstellung eines Energiekonzepts auf dem Sektor erneuerbare Energien mit Erfahrungsbericht - Bezirkskaminkehrerobermeister Peter Wilhelm - Vorstellung der EnEV und der 1. BImSchV (Kleinfeuerungsanlagen). - Alois Vollath, Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, - Vorstellung des kommunalen Energiemanagements Begleitend zu dieser Veranstaltung präsentierten sich Firmen aus dem Landkreis im Hinblick auf erneuerbare Energien mit Ausstellungen 5. Im Rahmen des Energiegipfels hat der Landkreis Neustadt eine „Energiebroschüre“ mit dem Titel „NEW – Energie“ herausgegeben. Die Broschüre enthält Informationen vor allem für Hauseigentümer zu sämtlichen Top-Themen auf dem Energiesektor, wie Wärmedämmung, Energieeinsparung, Photovoltaik, Wärmepumpen, Biomasse, Niedrigenergiehaus, Sanierung und Fördermöglichkeiten. Die Stärke der 1. Auflage beträgt 5.000 Exemplare. Die Broschüre wird kostenlos ausgegeben und stößt auf reges Interesse, was sich daran zeigt, dass seit der Veröffentlichung am 10.11.2007 bereits 4000 Exemplare verteilt worden sind. 6. Der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab hat einen Ideenwettbewerb ausgeschrieben, der zum Ziel hat, die gesamten landkreiseigenen und städtischen Gebäude auf dem sog. - 37 Kulturhügel in Neustadt a.d. Waldnaab energetisch mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Eingeladen wurden zu diesem Wettbewerb Ingenieurbüros aus dem Bereich der Region. Die Auslobung erfolgte beim Energiegipfel am 10.11.2007. 7. Im Hinblick auf die beabsichtigte Umstellung der energetischen Versorgung der kreiseigenen Liegenschaften in Eschenbach (Gymnasium, Wirtschaftsschule, Schwimmhalle, Mehrzweckhalle und Förderschule) hat Herr Prof. Dr. Ing. Markus Brautsch eine Studie erstellt, in der mehrere Varianten untersucht und bewertet wurden. Diese Studie wurde dem Kreisausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt. Für den Bereich der Stadt Vohenstrauß wurde eine ähnliche Studie von der Stadt Vohenstrauß in Auftrag gegeben, die die Versorgung mit erneuerbaren Energien von sämtlichen städtischen und landkreiseigenen Gebäuden sowie des Krankenhauses mit dem Altenheim und der kirchlichen Gebäude untersuchen soll. Die Vorstellung erfolgte im Stadtrat der Stadt Vohenstrauß. Bei den Landkreisgebäuden wurden – neben den bereits genannten Arbeiten - folgende Energieeinsparmaßnahmen durchgeführt: Schwimmhalle Vohenstrauß – Erneuerung der DDC- Regelung Schwimmhalle Vohenstrauß Austausch von Glasbausteinen gegen wärmegedämmte Fenster nach EnEV Verpachtung sämtlicher relevanten Dachflächen für Photovoltaik Folgende Maßnahmen sind in Zukunft geplant: Sanierung und Optimierung der Warmwasserbereitung mit Einbau einer digitalen Steuerung in der Mehrzweckhalle in Eschenbach. Generalsanierung der Schwimmhalle in Eschenbach mit Erneuerung der gesamten Technik (Wasseraufbereitung, Heizung, Lüftung) und Erneuerung bzw. Sanierung der gesamten Außenhülle des Gebäudes nach der Energieeinsparverordnung. Optimierung der Warmwasserbereitung am Gymnasium Neustadt a.d. Waldnaab Einbringen einer neuen Wärmedämmung im Dachgeschoss des Dienstgebäudes Zacharias-Frank-Straße 14 in Neustadt a.d. Waldnaab im Zuge einer Sanierung und eines Ausbaus des Dachgeschosses Einbau eines neuen Kessels im Bauhof Altenstadt a.d. Waldnaab im Bereich der Werkstatt Erneuerung des Heizkessels im Jugendtagungshaus Stützelvilla in Windischeschenbach Erstellung eines Energiebedarfsausweises und eines Energiepasses für die kreiseigenen Liegenschaften nach Terminvorgabe EnEV Mittelfristige Umstellung des größten Teils der landkreiseigenen Gebäude auf CO2 neutrale nachwachsende Rohstoffe für die energetische Versorgung der Gebäude. (Schlagwort: CO2 -neutraler Landkreis!) Als erster Schritt ist hier die Versorgung des Schulzentrums in Eschenbach angedacht. Voraussichtliche Planung für den Beginn der Maßnahme 2009. Allgemeine Ziele: 1. Nachhaltige Energie-Verbrauchsüberwachung mit GLT und Easy Watt 2. Halten des Energieverbrauchs auf dem erreichten niedrigen Stand 3. Suche nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten. - 38 4.2 Direkte Umweltaspekte Die direkten Umweltaspekte stellen bei der Gesamtbetrachtung aller Umweltauswirkungen des Landratsamtes nur einen kleinen Teilbereich dar, verglichen mit den indirekten Aspekten. Jedoch sind auch die direkten Umweltauswirkungen festzustellen und zu bewerten. Hierbei werden das Umweltgefährdungspotential, die Anfälligkeit der regionalen Umwelt, das Ausmaß, die Anzahl und die Häufigkeit des Aspekts oder der Auswirkungen berücksichtigt. Im Folgenden sind die Daten zu den direkten Umweltaspekten dargestellt: 4.2.1 Anlagegüter Die Grundstücksfläche des Landratsamtes Neustadt a. d. Waldnaab beträgt 10.113 m². Einen Überblick über die Gestaltung der Grundstücksflächen gibt die folgende Grafik: Gebäude Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab besteht am Standort Neustadt a.d. Waldnaab aus fünf Gebäudeteilen: Dem so genannten „Hankl-Haus“ aus dem Jahre 1660, dem „Alten Schloss“, das 1543 fertig gestellt wurde, dem „Neuen Schloss“ das aus dem Jahr 1720 stammt, dem „Flachbau“, der 1972 errichtet wurde und dem ehemaligen Krankenhaus aus dem Jahr 1892. Auf dem Gelände befindet sich auch ein offenes Parkdeck, das 1971 gebaut wurde. Bodenkontaminationen sind auf den Grundstücken des Landratsamtes Neustadt a. d. Waldnaab nicht bekannt. Gebäude 2003 2004 2005 2006 2007 Hankl Haus Altes Schloss Neues Schloss Flachbau Jugendamt 15 73 49 55 23 15 73 50 55 23 Mitarbeiter 11 63 42 45 24 13 68 43 41 21 16 63 43 42 24 Nutzfläche 761,53 m² 2431,60 m² 1978,82 m² 1131,10 m² 764,29 m² Gesamt 215 216 185 186 188 7067,34 m² - 39 4.2.2 IT EDV Hardware / Software Im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab wurde bereits im Jahr 1993 begonnen, Arbeitsplätze mit PCs auszustatten. Bis 1999 war bei ca. 80 % der Mitarbeiter/-innen elektronische Datenverarbeitung eingesetzt. Seit Februar 2001 sind alle Arbeitsplätze so ausgestattet, dass für alle Mitarbeiter/-innen die Möglichkeit besteht, interne und externe E-Mails zu versenden. Beim Kauf von PCs, Bildschirmen und Druckern wird auf Umweltaspekte geachtet, soweit es möglich und finanziell machbar ist. Defekte Geräte werden über eine Fachfirma entsorgt. Auch bei der Beschaffung von sonstigen Bürogeräten werden Umweltaspekte beachtet. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die vorhandene Ausstattung an EDV und sonstigen Bürogeräten: Bezeichnung PCs PCs THIN CLIENTS* Monitore Flachbildschirme Notebooks Drucker Scanner Faxgeräte Kopierer Schreibmaschinen Abspielgeräte f. Diktiergeräte 2003 225 225 5 49 4 13 11 34 2004 194 34 106 88 7 50 9 13 14 34 2005 185 38 129 94 6 61 9 13 14 34 2006 120 103 98 125 10 72 10 13 14 34 2007 84 142 11 215 10 72 10 13 14 34 13 13 13 13 13 Beginnend mit dem Jahr 2004 wurde das hausinterne IT-System auf CitrixTerminalserver umgestellt. Hierbei stehen als Endgeräte auf den einzelnen Arbeitsplätzen in der Regel keine vollwertigen PC’s mehr, sondern nur noch sog. „Thin Clients“. Das sind Geräte, die ohne eine eigene Festplatte oder CPU zu besitzen lediglich eine Verbindung zwischen dem einzelnen Arbeitsplatz und dem Server herstellen. Wie sich aus obiger Tabelle entnehmen lässt wurden und werden die Endgräte im Rahmen der Ersatzbeschaffung nach und nach ausgetauscht. Der Vorteil dieser Technologie überzeugt aufgrund folgender Merkmale: Geringe Anschaffungskosten (ca. 50% unter dem Preis eines normalen PC´s) Wesentlich geringerer Stromverbrauch gegenüber PC Sehr leise, da keine mechanischen Bauteile (Festplatte / Lüfter) vorhanden Geringer Platzbedarf (um ein vielfaches kleiner als PC) Bereits im Jahr 2006 wurde die bestehende Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) durch eine neue leistungsfähigere ersetzt, die auch sparsamer sein sollte, als die alte USV, so dass hier mit einer Reduzierung des Stromverbrauchs gerechnet wurde. Leider entwickelt die neue USV mehr Abwärme als die alte Anlage, so dass für ihre Kühlung eine zusätzliche Klimaanlage installiert werden musste. Eine Energieeinsparung durch die neue USV wird daher wohl nicht eingetreten sein. Die verwendeten Server werden schrittweise durch neue Geräte ersetzt. Dadurch, dass es sich bei jeweils neu angeschafften Servern um sog. Blade-Server handelt, wird eine höhere Leistung bei gleichzeitig geringerem Stromverbrauch gewährleistet. Die Anzahl der Server ist im letzten Jahr leicht zurückgegangen. - 40 Außerdem wurde mit dem Aufbau eines Zweit- bzw. Ersatzrechenzentrums begonnen. Dieses Rechenzentrum befindet sich räumlich getrennt vom ersten Rechenzentrum (im Neuen Schloss) im Dienstgebäude am Hohlweg, so dass auch im Brandfall die Daten nicht verloren gehen. Derzeit befindet sich nur der Datensicherungsserver im neuen Rechenzentrum, der allerdings bereits mit einer entsprechenden Klimatisierung (mit zwei Inverterkühlgeräte) ausgerüstet werden musste, was wiederum zu einem erheblichen Mehrverbrauch an Strom führt. Das zweite Rechenzentrum wird mit der Zeit aufgebaut, und soll dann parallel zum schon bestehenden Rechenzentrum betrieben werden. Im Rahmen der Erneuerung der kompletten Elektroverteilung des Neuen Schlosses wurde auch die Stromversorgung des dortigen Rechenzentrums erneuert. Die Stromversorgung erfolgt nun nicht mehr über das bestehende Hausnetz des Neuen Schlosses, sondern direkt über eine Trafostation des Energieversorgers. Die leeren Toner für Kopierer und Drucker werden zur ordnungsgemäßen Entsorgung kostenlos dem „Dekanatsbezirk Weiden e.V.“ überlassen. Software: Am 01.10.2007 wurde ein landkreisweites geographisches Informationssystem (GIS) gestartet. Es befindet sich derzeit im Aufbau und soll in der Endausbaustufe –soweit möglich- alle raumbezogenen Daten aus dem Landkreis und den Kommunen enthalten, die für die Arbeit des Landratsamts von Bedeutung sind. - 41 4.2.3 Fuhrpark Dienstfahrzeuge und Motorgeräte Bestand Bestand Bestand Bestand Bestand 2003 2004 2005 2006 2007 Benziner Diesel motorbetriebene Kleingeräte Erdgas-Fahrzeug (EuroNorm 3 + D4) Diesel – PKW mit Rußpartikelfilter in Zeile „*Diesel“ enthalten ÖKO – Merkmale des Fuhrparks Katalysator ohne Katalysator, ohne Schadstoffklasse: (Kleintransporter) Betankung mit Rapsölethylester Dieselabgasreiniger bzw. Rußfilter 5 11 4 5 11 4 5 11 5 4 10 3 1 1 3 12 4 1 3 2003 2004 2005 2006 2007 14 14 14 14 14 2 2 2 2 2 bei allen dieselbetriebenen Fahrzeugen möglich, aber vom Fahrzeughersteller wird keine Garantie übernommen Sind in den Schadstoffklassen mitenthalten Schadstoffklasse I EURO II III IV 9 9 9 6 3 6 6 6 5 1 2 6 2 6 2 6 2 7 2 5 6 Wartungsplan für jedes Fahrzeug vorhanden biolog. leicht abbaubare Reiniger bei allen verwendet Reiniger ohne Kohlenwasserstoffe bei allen verwendet Beim Kraftfahrzeugkauf wird in besonderem Maße auf den Kraftstoffverbrauch geachtet. Außerdem wurden seit 2003 nur biodieseltaugliche Fahrzeuge beschafft. Im Jahre 2006 wurde ein Fahrzeug einen monovalenten Erdgasantrieb angeschafft. Das bedeutet, dass das Fahrzeug mit Erdgas betrieben wird und lediglich einen kleinen Reservetank für Benzin besitzt. Durch den Einsatz von Erdgas als Treibstoff lassen sich die Emissionen des Fahrzeugs insgesamt um ca. 80% reduzieren. Seit dem Jahr 2004 werden die absoluten Zahlen des Kraftstoffverbrauchs pauschal für die gesamte Fahrzeugflotte des Landratsamts erfasst, seit 2007 werden die Laufleistung, die verbrauchte Kraftstoffmenge und der Durchschnittsverbrauch für die einzelnen Fahrzeuge erfasst. Die absoluten Verbrauchszahlen sind seit 2004 kontinuierlich von ca. 18.800 l auf ca. 16.200 l gesunken, allerdings sind keine Aussagen zur zu Grunde liegenden Fahrleistung bekannt. Es ist aber wohl davon auszugehen, dass die Fahrleistung kaum gesunken sein dürfte. Die detaillierte Verbrauchserfassung aus dem Jahr 2007 zeigt, dass eigentlich alle Fahrzeuge (mit Ausnahme des Mercedes-Busses und des VW-Busses) mit einem - 42 Durchschnittsverbrauch zwischen ca. 5 l und ca. 7 l/100 km relativ sparsam sind. Weitere Aussagen können derzeit nicht getroffen werden, da keine Vergleichszahlen vorliegen. In 2007 wurden drei überalterte Fahrzeuge mit Ottomotor gegen drei neue Leasingfahrzeuge ausgetauscht. Die Ersetzung von Fahrzeugen durch LeasingFahrzeuge erfolgt versuchsweise. Es soll festgestellt werden, ob das Leasing von Fahrzeugen billiger kommt als der Kauf, außerdem verfügen die Leasing-Neufahrzeuge in der Regel über die neueste Motorentechnik und damit über das beste Emissionsverhalten. Erstaunlich ist hierbei allerdings, dass die geleasten Fahrzeuge nur einen minimal geringeren Durchschnittsverbrauch haben als die alten Fahrzeuge. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass sie aufgrund modernster Motorentechnik bei den Emissionen (mal abgesehen vom CO2) mit Sicherheit wesentlich niedrigere Werte besitzen als die alten Fahrzeuge. 4.2.4 Papier Der Papierverbrauch ist durch Ausschreibungen und ähnlichen „außergewöhnlichen Ereignissen“ starken Schwankungen unterworfen und insoweit fast nicht beeinflussbar. Die Verbrauchszahlen wurden ab 2001 erfasst. Es hat sich jedoch gezeigt, dass aufgrund der verwaltungsrechtlichen Bedingungen keine sinnvollen Maßnahmen zur weiteren Reduzierung des Papierverbrauchs ergriffen werden konnten. Daher werden die Stückzahlen in der Umwelterklärung nicht mehr dargestellt. Trotzdem wird weiterhin doppelseitiges Kopieren und Drucken über die Mitarbeiterinformationen propagiert. Einen Beitrag zur Reduzierung des Papierverbrauchs im Landratsamt leistet aber die neue Dienstvereinbarung für den Einsatz des Zeiterfassungssystems 6020 der Firma Interflex vom 23.11.2005. Die Mitarbeiter können jetzt, im Intranet direkt in ihre Zeitkonten Einsicht zu nehmen. Bevor diese Möglichkeit geschaffen wurde erhielten sämtliche Beschäftigte für jeden Monat einen Ausdruck mit den Anwesenheitszeiten für die einzelnen Tage. Diese Ausdrucke sind jetzt entfallen. 4.2.5 Büroartikel Die Büroartikel werden seit 2002 nicht mehr erfasst, da sich der Verbrauch an den anfallenden Aufgaben orientiert und keine relevanten Umweltauswirkungen hat. 4.2.6 Reinigung / Wasserverbrauch Anfang 2003 wurden die Durchführung der Reinigungsarbeiten für die Dienstgebäude Stadtplatz 34, 36, 38, Am Hohlweg 2 und Zacharias-Frank-Str. 14 in Neustadt a. d. Waldnaab im Rahmen einer Ausschreibung vollständig an eine Fremdfirma vergeben. Hierbei wurde erstmals eine Projekt- und Beratungsfirma für die Angebotsbewertung eingeschaltet. Ziel war es, den wirtschaftlichsten Anbieter zu ermitteln. Ein Bewertungskriterium war dabei auch die Zertifizierung der Anbieter im Umweltbereich. Obwohl mehrere Gebote fast die gleiche Angebotssumme auswiesen, wurde nicht der Billigste, sondern obwohl teuerer, ein mit einem Umweltmanagementsystem nach DIN EN 14001 zertifizierter Bewerber mit der Durchführung der Reinigungsarbeiten betraut. Um ein hohes Qualitätsniveau zu erreichen und weiter zu erhalten werden regelmäßig Kontrollen durch das Sachgebiet 52 durchgeführt. Reinigungskräfte die beim Landkreis angestellt sind, gibt es nur noch in den Schulen und Außenstellen. Bei diesen Personen werden durch die Sicherheitsfachkraft und den - 43 Betriebsarzt Schulungen in Bezug auf den Umgang mit Gefahrstoffen, Dosierung und Handpflege durchgeführt. Wasserverbrauch in den Dienstgebäuden Neustadt a.d. Waldnaab 1.192 cbm 1.200 cbm 1.038 cbm 1.003 cbm 1.000 cbm 975 cbm 1.000 cbm 975 cbm 800 cbm 653 cbm 587 cbm 600 cbm 400 cbm 246 cbm 200 cbm 8 cbm 0 cbm 2003 2004 2005 Gartenwasser 2006 2007 Sanitärwasser Im Jahr 2003 war der Gesamtwasserverbrauch exorbitant hoch. Die Wassermenge gliederte sich in 1003 m³ Sanitärwasser und 1192 m³ Gartenwasser. Der hohe Verbrauch an Gartenwasser war darauf zurückzuführen, dass der Ablauf des Brunnens im Barockgarten zur Zisterne zeitweise verstopft war und der Brunnen dadurch überlief, weshalb immer wieder Frischwasser aus der Wasserleitung nachlief. Diesem Anstieg konnte durch den Einstieg in ein verbrauchsbezogenes Managementsystem schnell und nachhaltig entgegengearbeitet werden. Im Juni 2003 wurde eine Zirkulationsleitung mit Schwimmerschalter (Trockenlaufschutz der Pumpe) eingebaut. Der erneute Anstieg des Gartenwasserverbrauches 2005 beruht auf dem trockenen August, Der öffentliche Barockgarten und der neu angesäte Rasen mussten bewässert werden. In 2006 konnte der Gartenwasserverbrauch wieder erheblich reduziert werden, was wohl in erster Linie auf den verregneten August zurückzuführen ist. Im Juni 2007 zeigte sich, dass es absolut sinnvoll ist, den Wasserverbrauch monatlich abzulesen. Wegen eines defekten Ventils wurde ein Monatsverbrauch von 542,9 m³ Gartenwasser verursacht. Das defekte Bauteil wurde umgehend gegen ein neues moderneres ausgetauscht. Der Verbrauch an Sanitärwasser blieb in den Jahren 2003 bis 2007 relativ konstant bei annähernd 1.000 m³ im Jahr. Ab 2006 zeigt sich erfreulicherweise ein Verbrauchsrückgang unter die 1.000 m³ Grenze. 2007 lag der Verbrauch an Sanitärwasser auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr, was umso positiver ist, als für die Teilsanierung des „Neuen Schlosses“ ca. 40 m³ Wasser für Reinigungs- und Verputzzwecke benötigt wurden. Rechnet man die Baustelle heraus, so ist der Wasserverbrauch also sogar um ca. 40 m³ gefallen. Der personenbezogene Wasserverbrauch pro Beschäftigten (folgende Tabelle), ist nach einem rapiden Anstieg im Jahr 2005 in den Jahren 2006 und 2007 stetig gesunken. Die ab dem Jahr 2005 erhöhten Werte gegenüber 2003 und 2004 beruhen unseres Erachtens auf der vermehrten Durchführung von größeren öffentlichen Veranstaltungen, bei denen die Toiletten des Landratsamtes den Besuchern zugänglich waren. Berücksichtigt man die Sanierungsarbeiten im Neuen Schloss, für die vor allem Sanitärwasser verwendet wurde, so fällt der „reguläre“ Verbrauchsrückgang im Jahr 2007 sogar noch stärker aus, als er dies ohnehin schon ist. - 44 Wasserverbrauch pro Bediensteten 41 5, 5,60 m ³ 24 5, 5,40 m ³ 19 5, ³ m 5,20 5,00 4,80 67 4, ³ m 81 4, ³ m 4,60 4,40 4,20 2003 2004 2005 2003 2004 2006 2005 2006 2007 2007 Das Diagramm wird ohne Gartenwasser dargestellt, da dessen Verbrauch nicht personell beeinflussbar ist. Besucher der öffentlichen Gebäude wurden nicht berücksichtigt, da deren Verbrauch nicht gesondert erfasst und beeinflusst werden kann. 4.2.7 Abfall Abfallaufkommen Restmüll Kork / öffentlich Batterien / öffentlich Leuchtstoffröhren Kunststoff 2003 2004 2005 2006 2007 105,8 m³ 10 kg 170 kg 88,5 m³ 6 kg 176 kg 86 m³ 20 kg 260 kg bei Bedarf 82 m³ 11 kg 170 kg 77 m³ 8,4 kg 228 kg Abfuhr des Landkreises Metall Glas Bioabfall Eigenkompostierung Papier geschreddert (Datenschutz) 4,20 to 2,50 to 2,34 to 9,0 to 6,0 to Sonstiges Papier * 4,70 to 6,89 to 7,97 to 7,20 to 6,74 To * Seit 1. März 2003, sind Tonnen für Papier aufgestellt, das nicht datenschutzrechtlich relevant ist, wie Zeitungen, Kataloge, nicht mehr benötigte Vordrucke etc. Dieses Material wird –im Gegensatz zu datenschutzrechtlich relevantem Material- nicht geshreddert, sondern regulär entsorgt. Dass die Menge an geschreddertem Papier im Jahr 2006 ganz erheblich angestiegen ist, lag daran, dass in den Dienstgebäuden in Eschenbach und Vohenstrauß überfällige Datenblätter ausgesondert wurden. Der starke Anstieg bei der Korksammelmenge im Jahr 2005 beruhte darauf, dass eine Korksammelaktion durchgeführt worden ist. Der Restmüll 2006 konnte erneut durch Gefäßumstellungen verringert werden. 4.2.8 Gefahrstoffe / Arbeitssicherheit Gefahrstoffe werden nur in den Arbeitsbereichen der Hausmeister in geringem Maße eingesetzt. Die betroffenen Mitarbeiter werden regelmäßig im Umgang mit den Stoffen geschult und es wurde ein Gefahrstoffkataster erstellt. Im Januar 2006 wurde eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nach GUV-V A6/7, aus dem eigenen Hause bestellt. 4.2.9 Energie - 45 Die folgenden Diagramme stellen den Heizenergiebedarf und den damit verbundenen CO2 – Ausstoß für Heizungen der Dienstgebäude in verschiedenen Formen dar. Heizenergieverbräuche mit Gradtagzahlen bereinigt bedeutet: Die Gradtagszahlen GTZ geben für jeden Tag, dessen Mitteltemperatur unter 15°C liegt (an dem also geheizt werden muss), die Differenz von 20°C zu dieser Mitteltemperatur an. Für 13°C beträgt der Wert also 7 (20°C –13°C = 7). Diese Gradtagzahlen werden in den Absolutverbrauch hineingerechnet (monatlicher. Absolutverbrauch / monatliche Gradtagszahl (des deutschen Wetterdienstes) multipliziert mit dem langjährigen Mittel der Gradtagszahlen). Das langjährige Mittel wurde 2004 vom Wetterdienst erworben und auf die vorhergehenden Jahre zurückgerechnet. Dadurch lassen sich die Jahre unabhängig von der Witterung miteinander vergleichen. Die Abweichungen des bereinigten Wärmeverbrauches bei den Dienstgebäuden zur Umwelterklärung des Jahres 2004 erklären sich daraus, dass Mitte 2005 die Korrektur der Gradtagszahlen des Deutschen Wetterdienstes erfolgte. (Jahreskorrektur). Diese Jahreskorrektur wurde bisher alljährlich Mitte des Folgejahres durchgeführt. Seit dem Jahr 2006 wird diese Korrektur nicht mehr vorgenommen, da die Daten des Deutschen Wetterdienstes inzwischen so genau sind, dass keine Korrekturzahlen mehr erhältlich sind. Der Anstieg des Heizenergieverbrauches ab 2005 trotz Personalabbaus wird in erster Linie auf die Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Beamte ab 1.09.2004 auf 42 Stunden und die damit verbundene Verlängerung der Rahmenzeit zurückgeführt. Die Zeit innerhalb der der früheste Arbeitsbeginn und das späteste Dienstende liegen müssen ist von den ursprünglichen bis 31.08.2004 geltenden Arbeitszeitregelung von Montag – Donnerstag Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00Uhr von 7.00 Uhr bis 13.30Uhr (Beamte 14:30) verlängert worden auf Montag – Donnerstag Freitag von 6.45 Uhr bis 18.30Uhr von 6.45 Uhr bis 13.30Uhr, Beamte bis 14.30. Außerdem wurde das Heizverhalten im so genannten Hankl Haus und im Flachbau verändert. Im Hankl Haus befindet sich der große Sitzungssaal des Landratsamtes. Da es sich um ein historisches Gebäude handelt, der Sitzungssaal eine sehr große Raumhöhe besitzt, und in der Regel nur beheizt wird wenn er genutzt wird, herrschen hier in der Regel relativ niedrige Temperaturen vor. Nach massiven Beschwerden von Sitzungsteilnehmern wurde die Beheizung des Sitzungssaals zum einen vor der Benutzung zeitlich nach vorne ausgedehnt und zum anderen die Heizleistung erhöht. Diese Vorlauferhöhung wirkt sich auf den gesamten Heizkreis des Hankl Hauses aus, da hier kein eigener Heizkreislauf möglich ist. Ebenfalls aufgrund von Beschwerden wurde die Heizleistung im Flachbau erhöht. - 46 DG Zach.-Frank-Str. NEW: Wärme-Verbrauch (bereinigt) 150 MWh 125,61 116,88 118,40 2004 2005 125,11 121,80 2006 2007 75 2003 Wärme-Verbrauch (bereinigt) 2007: Gesamtverbrauch Gebäude: nach VDI 3807 bezogen auf BGF(E): 121,80 116,00 MWh kWh/m² Durch defekte Sensoren war im April 2006 ein Fehler an der Heizungssteuerung aufgetreten. Trotz schnellstmöglicher Behebung des Defekts wurde dadurch ein Mehrverbrauch verursacht. DG Hankl Haus NEW: Wärme-Verbrauch (bereinigt) 100 MWh 89,600 80,108 88,875 83,507 81,899 2005 2006 50 2003 Wärme-Verbrauch (bereinigt) 2007: Gesamtverbrauch Gebäude: nach VDI 3807 bezogen auf BGF(E): 2004 88,875 MWh 91,061 kWh/m² 2007 - 47 DG Altes Schloß NEW: Wärme-Verbrauch (bereinigt) 200 MWh 185,71 175,68 177,58 181,27 2004 2005 2006 175,14 100 2003 Wärme-Verbrauch (bereinigt) 2007: Gesamtverbrauch Gebäude: nach VDI 3807 bezogen auf BGF(E): 2007 175,14 MWh 49,798 kWh/m² DG Neues Schloß NEW: Wärme-Verbrauch (bereinigt) 400 MWh 223,27 200 2003 Wärme-Verbrauch (bereinigt) 2007: Gesamtverbrauch absolut: nach VDI 3807 bezogen auf BGF(E): 194,66 195,04 190,60 199,03 2004 2005 2006 2007 199,03 MWh 69,493 kWh/m² Der Anstieg des Heizenergieverbrauchs im Neuen Schloss lässt sich - zumindest teilweise – damit erklären, dass während des Umbaus der Heizungssteuerung und der Hauptverteilung die Heizung nicht geregelt werden konnte, und daher fast den ganzen Oktober mit voller Leistung lief. - 48 DG Flachbau NEW: Wärme-Verbrauch (bereinigt) 100 MWh 92,625 92,820 2003 2004 98,060 98,014 2005 2006 94,525 50 Wärme-Verbrauch (bereinigt) 2007: Gesamtverbrauch Gebäude: nach VDI 3807 bezogen auf BGF(E): 2007 94,525 MWh 71,286 kWh/m² Grundsätzlich ergibt sich bei den bereinigten Verbrauchsdaten eine leichte Verzerrung, die dadurch verursacht wird, dass das EasyWatt-Programm, mit dem unsere Verbrauchsdaten erfasst werden, programmbedingt für die Monate Juni, Juli, August nur mit den absoluten Zahlen arbeitet und nicht mit den bereinigten Zahlen. Dies führt zu einer rechnerischen Verbrauchsmehrung, wenn diese Monate relativ kalt sind und zu einer Verbrauchsminderung, wenn sie relativ warm sind. Im Jahr 2006 waren der Juni und der August relativ kalt. Da für diese beiden Monate die absoluten Verbrauchsmengen - ohne Berücksichtigung der kalten Außentemperaturen – im Programm erfasst sind, schlägt sich dies mit einem relativ erhöhten Verbrauch nieder, der bereinigt niedriger ausfallen würde. - 49 Heizverbrauch und CO2 Aufkommen in allen Dienstgebäuden Neustadt a.d. Waldnaab Wärme-Verbrauch (bereinigt) 800 MWh 716,82 660,15 672,58 676,90 679,37 2004 2005 2006 2007 400 2003 Summe aller Objekte: Wärme-Verbrauch absolut 800 MWh 654,94 632,69 635,38 616,18 573,06 400 2003 2004 2005 2006 2007 - 50 - Heizung – CO2 Emission in Tonnen Wärme – Emissionen absolut 391,57 400 t 379,93 378,95 367,08 339,88 200 2003 2004 2005 2006 2007 Bei den Emissionen wurde nicht der witterungsbereinigte sondern der Absolutwert genommen, da dies das tatsächliche Aufkommen ist. Als Emissionsäquivalent gelten: 0,739 kg/kWh 0,224 kg/kWh 0,301 kg/kWh Strommix BRD Erdgas leichtes Heizöl Die nahezu unveränderten CO2-Emissionen beruhen auf dem Unterschied zwischen bereinigtem und absolutem Heizenergieverbrauch. Absolut ist der Wärmeverbrauch um 0,3% gefallen. Stromverbräuche und CO2 Aufkommen in allen Dienstgebäuden Neustadt a.d. Waldnaab - absolut Strom-Verbrauch 400 MWh 310,49 331,33 318,23 338,53 345,96 2006 2007 200 2003 2004 2005 Der Anstieg beim Stromverbrauch bis zum Jahr 2004 ist darauf zurückzuführen, dass der Serverbestand kontinuierlich aufgebaut wurde. Im Juli 2005 wurden die Server der Kreiskrankenhäuser ins Krankenhaus Neustadt verlagert, was zu einer monatlich Einsparung von ca. 1.500 kWh führte. Ab Februar 2005 wurde für das Rechenzentrum ein Stromzwischenzähler eingebaut, um seinen genauen Stromverbrauch ermitteln zu können. Der monatliche Verbrauch der - 51 Server liegt im Schnitt bei 6 MWh, der der dazugehörenden vier Klimaanlagen bei ca. 4 MWh. Der Betrieb der PC´s, Monitore, Drucker usw. an den Arbeitsplätzen der Beschäftigten ist dabei nicht eingerechnet. Die Verbrauchszunahme in 2006 kann im Wesentlichen auf die Sanierung des „Neuen Schlosses“ zurückgeführt werden. Allein die Baumaschinen und die aus Gründen der Sicherheit erforderliche nächtliche Beleuchtung des Neuen Schlosses haben einen Verbrauch von 24 MWh verursacht. Als Sofortmaßnahme wurden die üblichen 1000 W Strahler durch neuartige Metalldampfstrahler ersetzt, die eine Leistung von 150 W haben. Wird dieser Mehrverbrauch herausgerechnet, so ergibt sich eine Einsparung von 4 MWh. Der erneute Anstieg im Jahr 2007 ist wiederum durch die Fassadensanierung des Neuen Schlosses begründet, allerdings nur zum Teil. So wurden für Baustellenbeleuchtung, Baustrom, und Beleuchtung für die Deckensanierung und die Malerarbeiten im Neuen Schloss ca. 13 MWh verbraucht. Ca. 3 MWh fallen für die zusätzliche Klimaanlage im zweiten Rechenzentrum an. Außerdem musste ein zweiter Luftentfeuchter für das alte Schloss beschafft werden, der mit ca. 5 MWh zu Buche schlägt. Rechnet man die 21 MWh, die durch diese „außergewöhnlichen Einflüsse“ verursacht worden sind heraus so ergibt sich insgesamt keine Mehrung beim Stromverbrauch, sondern sogar eine Minderung. Rechnet man jedoch den Stromverbrauch aufgrund der „außergewöhnlichen Einflüsse“ sowohl in 2006 als auch in 2007 heraus, so muss in 2007 ein Mehrverbrauch verbucht werden. 400 t Strom CO2 –Emissionen absolut 229,46 244,86 235,17 250,17 255,66 2006 2007 200 2003 2004 2005 CO2 – Umrechnungsfaktor: 739g / kWh (Strommix BRD) - 52 - 5 Umweltkennzahlen Die in der ersten Umweltprüfung für das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab ermittelten Werte müssen fortgeschrieben werden, um Verbesserungen, Stagnation oder Verschlechterungen erkennen zu können. Die in der Umweltbilanz zusammengestellten Daten sind absolute Kennzahlen, während die relativen Umweltkennzahlen dieses Zahlenmaterial auf sinnvolle Größen (z.B. Abfallaufkommen pro Mitarbeiter/-in) beziehen. Die Umweltkennzahlen dienen der Systematisierung und Zusammenführung der Daten, die im Rahmen des umweltbezogenen Berichtswesens erhoben wurden. Ziel ist es, einen handhabungsfreundlichen Satz an Kenngrößen festzulegen, der es ermöglicht, den ökologischen Verbesserungsprozess im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab periodisch zu erfassen und vergleichbar zu machen. Damit stellen sie ein entscheidendes Instrument zur umweltorientierten Planung, Steuerung und Kontrolle dar. Die Zahlen und Daten werden jährlich aktualisiert und in der Umwelterklärung veröffentlicht. Abb. Kennzahlen 2003 bis 2007 Bezugsjahr Mitarbeiter 2003 215 2004 216 2005 185 2006 186 2007 188 0,494 m³/ Pers. 0,410 m³/ Pers. 0,465 m³/ Pers. 0,441 m³/ Pers. 0,410 m³/ Pers. Abfälle Restmüll Grüngut Kompostierung vor Ort Styropor Elektronikschrott Problemabfall Mindermenge - da Rückgabe der Verpackungen Verkauf bzw. Annahme von Entsorgungsfirma Lackreste (Mindermenge) Reinigungsmittel Fremdfirma Fremdfirma Fremdfirma Fremdfirma Fremdfirma Sanitärwasser 4,67 m³/ Pers. 4,81 m³/ Pers. 5,41 m³/ Pers. 5,24 m³/ Pers 5,19 m³/ Pers Heizenergie per / m³ umbauter Raum ( 42.414 m³ ) Heizenergieverbrauch 15,52 kWh /m³ 14,84 kWh /m³ 14,98 kWh /m³ 14,53 kWh /m³ 13,51 kWh /m³ absolut CO2-Emission 9,29 kg / m³ 8,87 kg / m³ Abkürzungen: kWh = Kilowattstunde 8,96 kg / m³ 8,66 kg / m³ 8,01 kg / m³ - 53 - 6 Umweltziele für UE 2007 Viele der in den Vorjahren geplanten Maßnahmen konnten bereits abgeschlossen werden. Informationen über die Ziele und wie sie erreicht wurden finden Sie in den Umwelterklärungen 2002-2006. Das EMAS-Team hat das Umweltprogramm wieder überarbeitet, in das zur besseren Übersicht auch die Zielsetzungen für den Bereich der indirekten Umweltauswirkungen aufgenommen wurden. Die Details zu den Zielen bei den indirekten Umweltauswirkungen finden Sie in Kapitel 4.2. Mit der Unterzeichnung des Umweltprogramms durch den Landrat wird die Erreichung jedes benannten Ziels für die Verantwortlichen zur Pflichtaufgabe Ziele Information der Mitarbeiter/-innen im Bereich Umweltschutz Mitarbeitermotivation / Multiplikatoren schaffen Verstärkte Einflussnahme im Bereich Umwelt auf Dritte Reinigung Maßnahmen - Aktualisierung des Angebots im Bereich EMAS im Intranet - Einführung eines Vorschlagswesens für den Bereich Umweltmanagement - Vertragspartner beurteilen vor allem die Hersteller nach EMAS oder zumindest ISO 14001 Termin laufend Verantwortlich SG 11 und 13 - Kontrolle der Auftragnehmer über Verträge sicherstellen (von Hausmeister begleitete Eigenkontrolle) laufend bzw. SG 52 bei Vertragsverläng erung 2006 eingeführt SG 11 wird jährlich fortgesetzt und prämiert jährlich SG 11 - Verwendung von PHneutralen Mitteln -Erhebung des Fuhrpark Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs Kraftstoffverbrauchs und der CO2 Emission -Anschaffung eines erdgasbetriebenen siehe 4.2.3. Fuhrpark Dienstfahrzeuges SG 11 laufend am 15.02.06 eingetroffen - Prüfung ob Leasing der Dienst-Pkw sinnvoll ist Ab sofort (erst nachvollziehbar bei Rückgabe) - Erfassung des „Flottenverbrauchs“ der Dienst-Pkw seit 2006 - 54 Ziele Heizenergie senken 4.2.2 IT (ehemals EDV) Energieeinsparung durch Umrüstung von 80 % der Geräte Maßnahmen - Vorgehen gegen nicht notwendige Heizlüfter Termin 2007 / 08 - Information der Mitarbeiter zur Bedienung der Heizung in Verbindung. mit hausinterner Zeitung 2008 erneut - Einsatz von „Thin Clients“ laufend bzw. im Austausch bis Ende 2008 erl. SG 13 und TFT-Bildschirmen statt PC und Röhrenmonitoren 30 % ggü 2005 - Blade-Server-Technologie mit Storage Area Network Druckverbrauch Energie und evtl. Papier - Ersetzen von Kopierern durch Multifunktionsgeräte (im Netzwerk) Arbeitssicherheit / Notfallvorsorge - Übungen im Bereich Brandschutz - Mitarbeiterinformationen Naturschutz Verantwortlich SG 52 Bis 2010 Im Austausch bei Leasingsvertragsablauf 2008 jährlich SG 11 Kreisbrandrat mindestens jährlich -neuer Ersthelferkomplettkurs April 2008 - Bibermanagement Intensivierung der Beratung bis 2008 - Vertragsnaturschutz Vermehrte Überleitung von FFH-Flächen in VNPProgramme -Verbesserung von Lebensräumen und Flächen - Fortführung von Kleinmaßnahmen SG 41 - 55 Ziele Wasserrecht Regionales Bauen Radwegebau Gartenfachberatung Maßnahmen - Erfassung aller Kleinkläranlagen im Landkreis Termin bis 2008 - Verbesserung der Reinigungsleistung durch Nachrüstung bis 2010 - Altlastensanierung laufend - ressourcenschonende Siedlungs- und Stadtentwicklung laufend Abt. 5 - Schaffung eines Baulückenkatasters in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Forcierung 2008 SG 42 - Verhandlungen mit Tschechien über die Fortführung des Radweges bis Pilsen wurde 2007 erreicht SG 52 - Weiterführung des Baus entlang von Kreisstraßen laufend - Sensibilisierung und Beratung der Bevölkerung - Jugendförderung Verantwortlich SG 43 SG 52 laufend - 56 - 7 Abkürzungen t=Tonne kWh=Kilowattstunde 8 Begriffsbestimmungen EMAS-Verordnung EG-Verordnung Nr. 761/2001 „über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“. Umweltmanagementsystem Der Teil des gesamten übergreifenden Managementsystems der die Organisationsstruktur, die Zuständigkeiten, die Verhaltensweisen, förmlichen Verfahren, Abläufe und Mittel für die Festlegung und Durchführung der Umweltleitlinien einschließt. Emissionen Bezeichnung für die von einer ortsfesten oder beweglichen Anlage oder von Produkten an die Umwelt abgegebenen Luft-, Wasser- und Bodenverunreinigungen, Geräusche, Strahlen, Wärme und ähnliche Abgaben. Validierung Gültigkeitserklärung der Umwelterklärung - 57 - 9 Gültigkeitserklärung Die nächste konsolidierte Umwelterklärung wird im Februar 2011 zur Validierung vorgelegt. In der Zwischenzeit wird jährlich eine aktualisierte Umwelterklärung erstellt. Als Umweltgutachter wurde beauftragt: Dr.- Ing.Reiner Beer (Zulassungs-Nr.D-V-0007) Intechnica GmbH Umweltgutachterorganisation (Zulassungs-Nr.D-V-0248) Ostendstr.181, 90482 Nürnberg 10 Ansprechpartner Umweltmanagementvertreter 11 Impressum Landrat Simon Wittmann Umweltmanagementbeauftragter Markus Zapf Telefon :09602/79-400 Telefax : 09602/7997-400 e-mail:[email protected] EMAS-Koordinator Bernd Anspann Telefon :09602/79-524 Telefax : 09602/7997-524 e-mail:[email protected] Herausgeber: Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab Stadtplatz 38 92660 Neustadt a.d. Waldnaab EMAS-Team: Anspann Bernd Bauer Alfons Bäumler Rudi Ernstberger Robert Frummet Edmund Greiner Johannes Kraus Werner Kurzka Thomas Meier Richard Menzel Brigitte Neubauer Martin Rast Alfred Rossi Roland Schinhammer Rainer Vollath Alois Weig Johannes Dr. Zapf Markus - 58 - - 59 - - 60 -