KEINE STIMME FÜR NAZIS Wahlhelfer/in gesucht....... ERSTWÄHLER/INNEN-INFO Wählen gehen! - Alle Stimmen für Köln! Kommunalwahl in Köln am 30. August 2009 Wir als Bündnis „Keine Stimme für Nazis“ lehnen die rechtspopulistische parteiähnliche Gruppierung „pro Köln“ ab. Jede Stimme, die diese Gruppierung erhält, schwächt unsere Stadt. Auch wer nicht zur Wahl geht, stärkt die Rassisten/-innen, da eine niedrige Wahlbeteiligung vor allem den extremen Kleinstgruppierungen nutzt. Somit rufen wir als DGB- Jugend zur Wahlbeteiligung auf und sagen: Die Wahl rechtsextremer Gruppierungen ist weder eine politische Alternative noch Protest. – Keine Stimme für Nazis Weitere Informationen findet Ihr unter: www.keinestimmefuernazis.de „Keine Stimme für Nazis“ wird unterstützt von... So geht´s los: Die Wahlbenachrichtigung und der Antrag zur Briefwahl Wenn ihr Interesse habt, als Wahlhelfer/in ausgebildet zu werden und tätig zu sein könnt ihr Euch beim Wahlamt für die Stadt Köln melden. Stadt Köln • Wahlamt • Athener Ring 5 • 50765 Köln T. 0221 / 221-21950 • F. 0221 / 221-21922 [email protected] Weitere Informationen erhaltet Ihr unter: www.stadt-koeln.de/1/wahlen/03010/ DGB-Jugend Köln / "Mach meinen Kumpel nicht an! Verein gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus e.V." / Kölner Jugendring / SDAJ Köln / DIDF-Jugend Köln / BSV Köln / Al Dente Recordz / Schüler gegen Rechts / Rheinflanke - köln kickt / BSV Rhein-Berg / SJD-Die Falken KV Köln / BDKJ-Köln / Antifaschistische Koordination Köln und Umland (AKKU) / EINS:NULL - Kultur gegen Rassismus / No Historical Backspin / Kölnische Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit / Naturfreundejugend Köln / StipendiatenInnen-Gruppe Köln der Hans-Böckler-Stiftung / Lobby für Mädchen e.V. / Dachverband der aktiven Fanclubs des 1. FC Köln / Arbeitskreis Antifaschismus-Antidiskriminierung des Ver.di Bezirk Köln / Deutscher Freidenker-Verband Ortsverband Köln / VVN-BdA Kreisverband Köln / EL DE Haus Verein Förderverein des NS Dokumentationszentrum der Stadt Köln / Ver.di Bezirk Köln / Theater Abgelehnt / Linksjugend ['Solid] / Come-Together-Cup / Sozialwerk für Lesben und Schwule e.V. Köln / Landeskoordination Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage NRW / Die Kölner Elf / The Funky Chicken Club / Sommerblut Kulturfestival / LIMES Musik-Café Köln / GLEICH Magazin / JUSOS Köln / Jugendclub Courage / Medienpartnerschaft mit Kölncampus 100,0 MHz..... V.i.S.d.P.: DGB-Jugend Köln, Stephan Otten, Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln, Tel.: 0221 50003210 Es beginnt mit Deiner Wahlbenachrichtigung, welche Dir per Post zugestellt wird. Dort steht drauf, wo Du am Wahltag wählen gehen kannst. Wenn Du am Wahltag verhindert bist, kannst Du eine Briefwahl beantragen. Dazu musst Du den Antrag auf der Wahlbenachrichtigungskarte (wird Anfang August verschickt) ausfüllen und an das Wahlamt für die Stadt Köln schicken. Die Unterlagen für die Briefwahl könnt Ihr aber auch online bestellen, siehe: www.stadt-koeln.de/1/wahlen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit einem formlosen Brief oder Fax an das Wahlamt der Stadt Köln die Briefwahl zu beantragen. Bitte gebt hierzu Euren Namen, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift im Anschreiben an. Das wird gewählt: Oberbürgermeister/in, Rat der Stadt Köln, Bezirksvertretungen Das Wahlverfahren – Drei Stimmen abgeben. Oberbürgermeister/in (OB) Der Oberbürgermeister (diesesmal kandidieren in Köln nur Männer) ist der oberste Repräsentant der Stadt. Er wird für sechs Jahre direkt gewählt. Ihm zur Seite gestellt sind bis zu vier weitere stellvertretende Bürgermeister/innen, die aber nicht von Dir, sondern vom Rat der Stadt Köln gewählt werden. Außerdem ist er der Chef der Verwaltung. Dafür ist er auch fest angestellt und erhält ein Gehalt: als „Hauptamtlicher kommunaler Leitungsbeamter“. Schwierig ist, dass die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder mit einer hauptamtlichen Verwaltung zusammen arbeiten, die eine Vielzahl an politischen Vorlagen und Entwürfen erarbeitet. Die ehrenamtlichen Ratsmitglieder müssen dann in ihrer „Freizeit“ diese Vorlagen lesen und analysieren, um sorgfältig und sachgerecht über die Belange in Köln entscheiden zu können. Als OB-Kandidat/in muss man mindestens 23 Jahre alt sein, eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, in der Bundesrepublik wohnen und von einer Partei oder einer Wählergruppe aus Köln vorgeschlagen werden. Man kann sich auch selbst vorschlagen. Bezirksvertretungen Die Stadt Köln ist in neun Bezirke unterteilt, die jeweils 8 bis 10 Stadtteile umfassen. Die Angelegenheiten der Bezirke regeln separat gewählte Parlamente, die Bezirksvertretungen. Sie werden für fünf Jahre gewählt und haben jeweils 19 Mitglieder; den Vorsitz führt der Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin. Die Sitzungen sind teilweise öffentlich. Unter anderem sind folgende OB-Kandidaten nominiert: • Jürgen Roters (SPD und Bündnis '90/Die Grünen) • Peter Kurth (CDU) • Ralph Sterck (FDP) In Köln gibt es die folgenden Bezirke: Chorweiler | Ehrenfeld | Innenstadt | Kalk | Lindenthal | Mülheim Nippes | Porz | Rodenkirchen Rat der Stadt Köln Der Stadtrat ist im Prinzip das Parlament von Köln. Er wird alle fünf Jahre gewählt. Hier werden alle kommunalpolitischen Entscheidungen für Köln getroffen. Der Rat besteht insgesamt aus 90 Ratsmitgliedern und dem/der stimmberechtigten Oberbürgermeister/-in als Sitzungsleiter/-in. Der Rat richtet für bestimmte Themen Fachausschüsse ein, die mit den Ratsmitgliedern sowie sachkundigen Bürger/innen besetzt werden. Für die Jugend ist der Jugendhilfeausschuss zuständig. Die Sitzungen des Rates und der Ausschüsse sind größtenteils öffentlich. Zur Wahl stellen darf sich jede/r Bürger/in, der oder die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzt. Bei der Wahl zur Bezirksvertretung stimmst Du für eine Parteiliste. Die Plätze in der Bezirksvertretung werden entsprechend der Stimmanteile der Parteien über die Listen aufgefüllt. Auf dem Stimmzettel steht in der Regel der Spitzenkandidat oder die Spitzenkandidatin auf der Parteiliste für diesen Bezirk. Die BezirksbürgermeisterInnen werden von den Abgeordneten der Bezirksvertretung gewählt. Zur Wahl stellen darf sich jede/r Bürger/in, der oder die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzt. Die Kandidaten/innen werden sowohl einzeln gewählt, als auch über Parteilisten. Wahlvorschläge zur Kölner Kommunalwahl Wahlvorschläge sind bis zum 13. Juli 2009 möglich gewesen. Meistens kandidiert man auf der Liste einer Partei oder Wählergruppe. Die Direktkandidaten/-innen und die Listenaufstellung für die Reservelisten werden ebenfalls von den Parteien / Wählergruppen beschlossen. Um als Einzelbewerber/in zu kandidieren, braucht man eine bestimmte Menge an UnterstützerInnen. Gewählt werden die Kandidaten/innen, die den Wahlbezirk im Stadtrat vertreten. Es gibt 45 Wahlbezirke in Köln, aus jedem Wahlbezirk zieht der/die Kandidat/in mit den meisten Stimmen (relative Mehrheit) in den Stadtrat ein. Mit der Stimme für den/die Kandidaten/in wählt man gleichzeitig eine Partei. Die restlichen Plätze im Kölner Rat werden entsprechend der Stimmanteile der Parteien über die Reservelisten aufgefüllt. Ratsmitglied ist man nicht hauptberuflich, allerdings erhalten Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung und müssen von ihrem Arbeitgeber für die Arbeit im Rat, den Ausschüssen und Gremien freigestellt werden. Haben sie dadurch einen Verdienstausfall, werden sie auch dafür entschädigt. Um in die verschiedenen Gremien gewählt zu werden, benötigt man folgende Anzahl von Unterschriften: Rat der Stadt Köln Bezirksvertretung Reserveliste OB Kandidat = = = = 20 Unterschriften 50 Unterschriften 100 Unterschriften 450 Unterschriften Oberbürgermeister Du hast eine Stimme, die Du einem der Kandidaten auf dem Wahlzettel geben kannst. Stadtrat Du hast eine Stimme, die Du einem Kandidaten oder einer Kandidatin in Deinem Wahlbezirk gibst. Mit dieser Stimme wählst Du gleichzeitig die Partei dieses Kandidaten oder dieser Kandidatin. Bezirksvertretung Du hast eine Stimme, mit der Du eine Parteiliste wählst. Sperrklausel Früher brauchte man mindestens 5% der Stimmen, um mit einer Partei oder als EinzelbewerberIn in ein NRW-Gemeindeparlament einzuziehen. Diese Bestimmung wurde 1999 vom Landesverfassungsgericht gekippt. Man benötigt in Köln 0,56 % der Stimmen, um einen Sitz zu erwerben. Wer darf wählen: Die Wahlberechtigten Du darfst in Köln bei der Kommunalwahl mitwählen, wenn Du... • ... das 16. Lebensjahr vollendet hast • ... StaatsbürgerIn eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bist, • ... mindestens seit 16 Tagen vor dem Wahltermin in Köln lebst und gemeldet bist.