Erstwählerinfo Kommunalwahl (PDF, 1 MB ) - DGB Köln-Bonn

Werbung
KEINE STIMME FÜR NAZIS
Wahlhelfer/in gesucht.......
ERSTWÄHLER/INNEN-INFO
Wählen gehen! - Alle Stimmen für Köln!
Kommunalwahl in Köln am 30. August 2009
Wir als Bündnis „Keine Stimme für Nazis“ lehnen die rechtspopulistische parteiähnliche Gruppierung „pro Köln“ ab. Jede Stimme, die diese Gruppierung erhält,
schwächt unsere Stadt. Auch wer nicht zur Wahl geht, stärkt die Rassisten/-innen,
da eine niedrige Wahlbeteiligung vor allem den extremen Kleinstgruppierungen
nutzt. Somit rufen wir als DGB- Jugend zur Wahlbeteiligung auf und sagen:
Die Wahl rechtsextremer Gruppierungen ist weder eine politische Alternative noch
Protest. – Keine Stimme für Nazis
Weitere Informationen findet Ihr unter: www.keinestimmefuernazis.de
„Keine Stimme für Nazis“ wird unterstützt von...
So geht´s los: Die Wahlbenachrichtigung
und der Antrag zur Briefwahl
Wenn ihr Interesse habt, als Wahlhelfer/in ausgebildet zu werden und tätig zu sein
könnt ihr Euch beim Wahlamt für die Stadt Köln melden.
Stadt Köln • Wahlamt • Athener Ring 5 • 50765 Köln
T. 0221 / 221-21950 • F. 0221 / 221-21922
[email protected]
Weitere Informationen erhaltet Ihr unter: www.stadt-koeln.de/1/wahlen/03010/
DGB-Jugend Köln / "Mach meinen Kumpel nicht an! Verein gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus e.V." / Kölner
Jugendring / SDAJ Köln / DIDF-Jugend Köln / BSV Köln / Al Dente Recordz / Schüler gegen Rechts / Rheinflanke - köln
kickt / BSV Rhein-Berg / SJD-Die Falken KV Köln / BDKJ-Köln / Antifaschistische Koordination Köln und Umland (AKKU)
/ EINS:NULL - Kultur gegen Rassismus / No Historical Backspin / Kölnische Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit / Naturfreundejugend Köln / StipendiatenInnen-Gruppe Köln der Hans-Böckler-Stiftung / Lobby für
Mädchen e.V. / Dachverband der aktiven Fanclubs des 1. FC Köln / Arbeitskreis Antifaschismus-Antidiskriminierung
des Ver.di Bezirk Köln / Deutscher Freidenker-Verband Ortsverband Köln / VVN-BdA Kreisverband Köln / EL DE Haus
Verein Förderverein des NS Dokumentationszentrum der Stadt Köln / Ver.di Bezirk Köln / Theater Abgelehnt / Linksjugend ['Solid] / Come-Together-Cup / Sozialwerk für Lesben und Schwule e.V. Köln / Landeskoordination Schule ohne
Rassismus - Schule mit Courage NRW / Die Kölner Elf / The Funky Chicken Club / Sommerblut Kulturfestival / LIMES
Musik-Café Köln / GLEICH Magazin / JUSOS Köln / Jugendclub Courage / Medienpartnerschaft mit Kölncampus 100,0 MHz.....
V.i.S.d.P.:
DGB-Jugend Köln, Stephan Otten,
Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln, Tel.: 0221 50003210
Es beginnt mit Deiner Wahlbenachrichtigung, welche Dir per Post zugestellt
wird. Dort steht drauf, wo Du am Wahltag wählen gehen kannst. Wenn Du
am Wahltag verhindert bist, kannst Du eine Briefwahl beantragen. Dazu
musst Du den Antrag auf der Wahlbenachrichtigungskarte (wird Anfang
August verschickt) ausfüllen und an das Wahlamt für die Stadt Köln
schicken.
Die Unterlagen für die Briefwahl könnt Ihr aber auch online bestellen,
siehe: www.stadt-koeln.de/1/wahlen. Ebenfalls besteht die
Möglichkeit, mit einem formlosen Brief oder Fax an das Wahlamt
der Stadt Köln die Briefwahl zu beantragen. Bitte gebt hierzu Euren
Namen, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift im Anschreiben an.
Das wird gewählt: Oberbürgermeister/in,
Rat der Stadt Köln,
Bezirksvertretungen
Das Wahlverfahren – Drei Stimmen abgeben.
Oberbürgermeister/in (OB)
Der Oberbürgermeister (diesesmal kandidieren in Köln nur Männer) ist der oberste
Repräsentant der Stadt. Er wird für sechs Jahre direkt gewählt. Ihm zur Seite
gestellt sind bis zu vier weitere stellvertretende Bürgermeister/innen, die aber nicht
von Dir, sondern vom Rat der Stadt Köln gewählt werden. Außerdem ist er der Chef
der Verwaltung. Dafür ist er auch fest angestellt und erhält ein Gehalt: als „Hauptamtlicher kommunaler Leitungsbeamter“.
Schwierig ist, dass die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder mit einer hauptamtlichen
Verwaltung zusammen arbeiten, die eine Vielzahl an politischen Vorlagen und
Entwürfen erarbeitet. Die ehrenamtlichen Ratsmitglieder müssen dann in ihrer
„Freizeit“ diese Vorlagen lesen und analysieren, um sorgfältig und sachgerecht
über die Belange in Köln entscheiden zu können.
Als OB-Kandidat/in muss man mindestens 23 Jahre alt sein, eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, in der Bundesrepublik wohnen und von einer Partei oder einer
Wählergruppe aus Köln vorgeschlagen werden. Man kann sich auch selbst
vorschlagen.
Bezirksvertretungen
Die Stadt Köln ist in neun Bezirke unterteilt, die jeweils 8 bis 10 Stadtteile umfassen.
Die Angelegenheiten der Bezirke regeln separat gewählte Parlamente, die Bezirksvertretungen. Sie werden für fünf Jahre gewählt und haben jeweils 19 Mitglieder;
den Vorsitz führt der Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin. Die
Sitzungen sind teilweise öffentlich.
Unter anderem sind folgende OB-Kandidaten nominiert:
• Jürgen Roters (SPD und Bündnis '90/Die Grünen)
• Peter Kurth (CDU)
• Ralph Sterck (FDP)
In Köln gibt es die folgenden Bezirke:
Chorweiler | Ehrenfeld | Innenstadt | Kalk | Lindenthal | Mülheim
Nippes | Porz | Rodenkirchen
Rat der Stadt Köln
Der Stadtrat ist im Prinzip das Parlament von Köln. Er wird alle fünf Jahre gewählt.
Hier werden alle kommunalpolitischen Entscheidungen für Köln getroffen. Der Rat
besteht insgesamt aus 90 Ratsmitgliedern und dem/der stimmberechtigten Oberbürgermeister/-in als Sitzungsleiter/-in. Der Rat richtet für bestimmte Themen
Fachausschüsse ein, die mit den Ratsmitgliedern sowie sachkundigen Bürger/innen
besetzt werden. Für die Jugend ist der Jugendhilfeausschuss zuständig. Die
Sitzungen des Rates und der Ausschüsse sind größtenteils öffentlich.
Zur Wahl stellen darf sich jede/r Bürger/in, der oder die das 18. Lebensjahr vollendet
hat und die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzt. Bei der Wahl zur
Bezirksvertretung stimmst Du für eine Parteiliste. Die Plätze in der Bezirksvertretung
werden entsprechend der Stimmanteile der Parteien über die Listen aufgefüllt. Auf
dem Stimmzettel steht in der Regel der Spitzenkandidat oder die Spitzenkandidatin
auf der Parteiliste für diesen Bezirk. Die BezirksbürgermeisterInnen werden von
den Abgeordneten der Bezirksvertretung gewählt.
Zur Wahl stellen darf sich jede/r Bürger/in, der oder die das 18. Lebensjahr vollendet
hat und die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzt. Die Kandidaten/innen
werden sowohl einzeln gewählt, als auch über Parteilisten.
Wahlvorschläge zur Kölner Kommunalwahl
Wahlvorschläge sind bis zum 13. Juli 2009 möglich gewesen. Meistens kandidiert
man auf der Liste einer Partei oder Wählergruppe. Die Direktkandidaten/-innen
und die Listenaufstellung für die Reservelisten werden ebenfalls von den Parteien /
Wählergruppen beschlossen. Um als Einzelbewerber/in zu kandidieren, braucht
man eine bestimmte Menge an UnterstützerInnen.
Gewählt werden die Kandidaten/innen, die den Wahlbezirk im Stadtrat vertreten.
Es gibt 45 Wahlbezirke in Köln, aus jedem Wahlbezirk zieht der/die Kandidat/in mit
den meisten Stimmen (relative Mehrheit) in den Stadtrat ein. Mit der Stimme für
den/die Kandidaten/in wählt man gleichzeitig eine Partei. Die restlichen Plätze im
Kölner Rat werden entsprechend der Stimmanteile der Parteien über die Reservelisten aufgefüllt.
Ratsmitglied ist man nicht hauptberuflich, allerdings erhalten Ratsmitglieder eine
Aufwandsentschädigung und müssen von ihrem Arbeitgeber für die Arbeit im Rat, den
Ausschüssen und Gremien freigestellt werden. Haben sie dadurch einen Verdienstausfall, werden sie auch dafür entschädigt.
Um in die verschiedenen Gremien gewählt zu werden, benötigt man folgende
Anzahl von Unterschriften:
Rat der Stadt Köln
Bezirksvertretung
Reserveliste
OB Kandidat
=
=
=
=
20 Unterschriften
50 Unterschriften
100 Unterschriften
450 Unterschriften
Oberbürgermeister
Du hast eine Stimme, die Du einem der Kandidaten auf dem Wahlzettel geben kannst.
Stadtrat
Du hast eine Stimme, die Du einem Kandidaten oder einer Kandidatin in Deinem
Wahlbezirk gibst. Mit dieser Stimme wählst Du gleichzeitig die Partei dieses
Kandidaten oder dieser Kandidatin.
Bezirksvertretung
Du hast eine Stimme, mit der Du eine Parteiliste wählst.
Sperrklausel
Früher brauchte man mindestens 5% der Stimmen, um mit einer Partei oder als
EinzelbewerberIn in ein NRW-Gemeindeparlament einzuziehen. Diese Bestimmung
wurde 1999 vom Landesverfassungsgericht gekippt. Man benötigt in Köln 0,56 %
der Stimmen, um einen Sitz zu erwerben.
Wer darf wählen: Die Wahlberechtigten
Du darfst in Köln bei der Kommunalwahl mitwählen, wenn Du...
• ... das 16. Lebensjahr vollendet hast
• ... StaatsbürgerIn eines der Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union bist,
• ... mindestens seit 16 Tagen vor dem Wahltermin
in Köln lebst und gemeldet bist.
Herunterladen