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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Offenlegungsbericht der Sparkasse
Ostprignitz-Ruppin
Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2015
s - Finanzgruppe
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s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeine Informationen
4
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
4
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
4
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
4
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
5
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
5
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
5
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
5
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
6
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
8
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
8
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
9
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
9
3.4
Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR
18
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
19
5
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
20
5.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
20
5.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
25
6
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
29
7
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
32
8
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
34
9
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
36
10
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
36
11
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
37
12
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
37
2
3
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
13
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
37
14
Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
40
15
Verschuldung (Art. 451 CRR)
42
Anhang
46
Abkürzungsverzeichnis
a. F.
Alte Fassung
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CRR
Capital Requirements Regulation
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
k. A.
keine Angabe (ohne Relevanz)
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute
OGA
Organismen für gemeinsame Anlagen
SolvV
Solvabilitätsverordnung
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
1 Allgemeine Informationen
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen
Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden.
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar
2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales
Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben
ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder.
Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
Qualitative Angaben
Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung
gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie § 26a (1) Satz 1 KWG.
• Die Offenlegung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin erfolgt auf Einzelinstitutsebene.
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche Informationen von der Offenlegung auszunehmen.
Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen Informationen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Bei den herausgegebenen Kapitalbriefen wurden diejenigen, die 5% des als
aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbaren Betrages übersteigen, einzeln dargestellt. Die restlichen Kapitalbriefe, die sich nur durch Zinssatz und Laufzeit unterscheiden, wurden zusammengefasst.
Dabei handelt es sich um kleinteilige Volumina im Kundengeschäft, deren Volumen nicht wesentlich
sind.
Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für
die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin:
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
• Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Kapitalaufschläge gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von
der Aufsicht gefordert.)
• Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.)
• Art. 441 CRR (Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin ist kein global systemrelevantes Institut.)
• Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.)
• Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.)
• Art. 454 CRR (Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz
für operationelle Risiken.)
• Art. 455 CRR (Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.)
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse
Ostprignitz-Ruppin veröffentlicht.
Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der
Homepage der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum
Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich.
Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht/ Anhang der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz
3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht/ Anhang.
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden.
Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale
geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung
der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist.
2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
dem Gliederungspunkt Risiko-, Chancen- und Prognosebericht offengelegt. Das Risikocontrolling ist
dem Überwachungsvorstand unterstellt und damit von allen Bereichen getrennt, die Geschäfte initiieren bzw. abschließen. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wird im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und konzise Risikoerklärung (Art. 435 (1)e, f
CRR)
Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie
der Sparkasse angemessen sind.
Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht enthält unter dem Gliederungspunkt Risiko-, Chancenund Prognosebericht den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält
wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar.
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Anzahl der Leitungsfunktionen
Anzahl der Aufsichtsfunktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
0
1
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
0
0
Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2015 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG
Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind
nicht mitgezählt.
Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben
b) und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben
den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz des Landes Brandenburg, in der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten.
Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für sechs Jahre und
bestimmt den Vorsitzenden. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen.
Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei
den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Bei gleicher Eig-
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nung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit
einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts.
Der Personalausschuss des Verwaltungsrates unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von
geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf
die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Hochschulabschluss, Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung) und praktische (z. B. gelebte Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche
Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und
Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über
eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Kreistag des
Landkreises Ostprignitz-Ruppin als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Beschäftigtenvertreter) auf der Grundlage des Brandenburgischen Sparkassengesetzes durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich
tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers. Die Mitglieder
des Verwaltungsrats haben Schulungen an der Ostdeutschen Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich.
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden
Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im
Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt unter dem Gliederungspunkt Risiko-, Chancenund Prognosebericht offengelegt.
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3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung
(EU) Nr. 1423/2013)
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den
relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Eigenmittel zum Meldestichtag
31.12.2015
Handelsbilanz zum 31.12.2015
Überleitung
Passivposition
Bilanzwert
Euro
9.
Nachrangige Verbindlichkeiten
10.
Genussrechtskapital
11.
Fonds für allgemeine Bankrisiken
12.
Eigenkapital
Euro
3.668.644,85
84.775.000,00
Euro
-2.902.894,42 1)
-
Zusätzliches Kernkapital
Euro
Hartes Kernkapital
-
-
765.750,43
-
-
-
75.212.000,00
-
-
-
-9.563.000,00 2)
Ergänzungskapital
Euro
a) gezeichnetes
Kapital
-
-
-
-
-
b) Kapitalrücklage
-
-
-
-
-
c) Gewinnrücklagen
42.009.080,35
-
42.009.080,35
-
-
ca) Sicherheitsrücklage
42.009.080,35
-
42.009.080,35
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR)
-
-
-
Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR)
-
-
-
-72.043,20
-
-
-
-
-
Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR)
-
-
-
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR)
-
-
-
117.149.037,15
0,00
765.750,43
cb) andere Rücklagen
d) Bilanzgewinn
988.261,53
-988.261,53 3)
Sonstige Überleitungskorrekturen
Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1)
Buchst. b, 37 CRR)
Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchst. c, 38 CRR)
Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten sowie die Nichtanrechnung der nachrangigen Verbindlichkeiten unter 5 Jahren Mindestvertragslaufzeit gemäß Artikel 63 g CRR.
2) Abzug der Zuführung (9.563.000 Euro) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der
Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR)
3) Abzug der Zuführung (988.261,53 Euro) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der
Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. c) CRR)
Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2015 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2015.
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin hat als Ergänzungskapitalinstrument Sparkassenbriefe ohne außerordentliches Kündigungsrecht begeben.
Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind dem Anhang zum Offenlegungsbericht zu entnehmen.
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
(Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
31.12.2015
Euro
(A) BETRAG AM TAG (B) VERWEIS AUF
DER OFFENLEGUNG ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND
RÜCKLAGEN
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
0,00 26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26 Absatz 3
1a
davon: Art des Finanzinstruments 1
0,00 Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26 Absatz 3
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1b
davon: Art des Finanzinstruments 2
0,00 Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26 Absatz 3
1c
davon: Art des Finanzinstruments 3
0,00 Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26 Absatz 3
2
Einbehaltene Gewinne
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige
Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
3a
4
5
42.009.080,35 26 (1) (c)
0,00 26 (1)
75.212.000,00 26 (1) (f)
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
0,00 486 (2)
0,00
0,00 483 (2)
0,00
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag
in konsolidiertem CET1)
0,00 84, 479, 480
0,00
5a
Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischen0,00 26 (2)
gewinne, abzüglich aller vorhersehbaren
Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen
117.221.080,35
Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
8
9
10
11
12
13
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer
Betrag)
In der EU: leeres Feld
0,00
0,00 34, 105
-28.817,28 36 (1) (b), 37, 472 (4)
43.225,92
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
0,00 36 (1) (c), 38, 472 (5)
0,00
Negative Beträge aus der Berechnung der
erwarteten Verlustbeträge
0,00 36 (1) (d), 40, 159, 472
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
0,00 32 (1)
s - Finanzgruppe
0,00 33 (a)
0,00
(6)
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14
15
16
17
18
19
20
Durch Veränderungen der eigenen Bonität
bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
0,00 33 (b)
0,00 36 (1) (e), 41, 472 (7)
0,00
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts
In Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0,00 36 (1) (f), 42, 472 (8)
0,00
0,00 36 (1) (g), 44, 472 (9)
0,00
0,00 36 (1) (h), 43, 45, 46,
0,00
Direkte, indirekte und synthetische Positionen
des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
0,00 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48
49 (2) (3), 79, 472 (10)
79, 470, 472 (11)
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative
jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht
0,00 36 (1) (k)
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb
des Finanzsektors (negativer Betrag)
0,00 36 (1) (k) (i), 89 bis 91
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
0,00 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b)
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
0,00 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
21
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 %
liegt (negativer Betrag)
0,00 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a),
davon: direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
0,00 36 (1) (i), 48 (1) (b),
22
23
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0,00
(1) (b), 49 (1) bis (3),
244 (1) (b) 258
470, 472 (5)
0,00 48 (1), 470 (2)
470 (2) (b), 472 (11)
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24
In der EU: leeres Feld
0,00
25
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
0,00 36 (1) (C), 38, 48 (1)
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
26 Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und
Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
29
0,00 36 (1) (I)
0,00
0,00
0,00 467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 2
0,00 467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 1
0,00 468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 2
0,00 468
davon: ...
28
0,00 36 (1) (a), 472 (3)
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 1
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
27
(a), 470, 472 (5)
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
0,00 481
0,00 481
-43.225,92 36 (1) (j)
-72.043,20
0,00
117.149.037,15
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
0,00 51, 52
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
0,00
33
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
0,00 486 (3)
0,00
0,00 483 (3)
0,00
31
s - Finanzgruppe
0,00
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von
Tochterunternehmen begeben worden sind
und von Drittparteien gehalten werden
0,00 85, 86, 480
35
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
0,00 486 (3)
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
0,00
0,00
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals (negativer Betrag)
0,00 52 (1) (b), 56 (a), 57,
0,00
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0,00 56 (b), 58, 475 (3)
0,00
0,00 56 (c), 59, 60, 79, 475
0,00
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
38
39
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts
In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. materielle Zwischenverluste (netto), Immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
s - Finanzgruppe
475 (2)
(4)
0,00 56 (d), 59, 79, 475 (4)
0,00
0,00
0,00 472, 472(3)(a), 472 (4),
472 (6), 472 (8) (a),
472 (9), 472 (10) (a),
472 (11) (a)
0,00
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s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0,00 477 (2), 477 (3), 477
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des Ergänzungskapitals, direkte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche
usw.
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag in
Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung
erforderliche Abzüge
0,00
(4)
0,00 3, 467, 468, 481
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
0,00 467
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes
0,00 468
davon: ...
0,00 481
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
0,00 56 (e)
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
0,00
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
42
43
0,00
0,00
117.149.037,15
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
47
48
49
50
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
765.750,43 62, 63
0,00 486 (4)
0,00
0,00 483 (4)
0,00
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente
(einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und
AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
0,00 87, 88, 480
Kreditrisikoanpassungen
0,00 62 (c) und (d)
s - Finanzgruppe
0,00 486 (4)
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s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen
Anpassungen
765.750,43
0,00
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
0,00 63 (b) (i), 66 (a), 67,
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013
bestanden und Übergangsbestimmungen
unterliegen
55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel
472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0,00
0,00
0,00 66 (d), 69, 79, 477 (4)
0,00
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel
475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
s - Finanzgruppe
0,00
477 (2)
0,00 66 (b), 68, 477 (3)
0,00
0,00 66 (c), 69, 70, 79, 477
0,00
(4)
0,00
0,00
0,00 472, 472(3)(a), 472 (4),
472 (6), 472 (8) (a),
472 (9), 472 (10) (a),
472 (11) (a)
0,00
0,00 475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
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s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
0,00
0,00 467, 468, 481
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
0,00 467
davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
0,00 468
davon: ...
0,00 481
57
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
0,00
58
Ergänzungskapital (T2)
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge,
die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen,
für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
0,00
765.750,43
117.914.787,58
0,00 472, 472 (5), 472 (8)
(b), 472 (10) (b), 472
(11) (b), 475, 475 (2)
(b), 475 (2) (c), 475 (4)
(b), 477, 477 (2) (b),
477 (2) (c), 477 (4) (b)
60
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
530.678.200,82
Eigenkapitalquoten und –puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
22,08 92 (2) (a), 465
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
22,08 92 (2) (b), 465
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
22,22 92 (2) (c)
64
0,00 CRD 128, 129, 130
65
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte
Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1
Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische
Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer
für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
davon: Kapitalerhaltungspuffer
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
0,00
s - Finanzgruppe
0,00
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s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
67
davon: Systemrisikopuffer
67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante
Institute (A-SRI)
68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69 [in EU-Verordnung nicht relevant]
70
[in EU-Verordnung nicht relevant]
71
[in EU-Verordnung nicht relevant]
0,00
0,00 CRD 131
14,21 CRD 128
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)
72
73
Direkte, indirekte und synthetische Positionen
des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut keine wesentliche Beteiligung hält
(weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen
des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
[in EU-Verordnung nicht relevant]
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
4.637.147,00 36 (1) (h), 45, 46, 472
(10), 56 (c), 59, 60, 475
(4), 66 (C), 69, 70, 477
(4),
0,00 36 (1) (i), 45, 48, 470,
472 (11 )
0,00 36 (1) (c), 38, 48, 470,
472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
77
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen
basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der
Obergrenze)
0,00 62
5.840.935,64 62
0,00 62
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditri0,00 62
sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des auf internen Beurteilungen
basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2015 bis 1. Januar
2022)
80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente,
0,00 484 (3), 486 (2) und (5)
für die die Auslaufregelungen gelten
s - Finanzgruppe
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s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
81
82
83
84
85
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
0,00 484 (3), 486 (2) und (5)
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für
die die Auslaufregelungen gelten
0,00 484 (4), 486 (3) und (5)
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0,00 484 (4), 486 (3) und (5)
2.925.347,50 484 (5), 486 (4) und (5)
0,00 484 (5), 486 (4) und (5)
Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente
Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.
3.4
Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR
Die folgende Abbildung stellt dar, in welchem Ausmaß die Höhe des harten Kernkapitals und des
Kernkapitals zum 31.12.2015 die Mindesteigenmittelanforderungen übersteigt.
Mindestquote
Ausmaß der Überschreitung
(gemäß Artikel 465 CRR i. V. m.
Artikel 92 CRR)
Hartes Kernkapital
4,5%
17,6%
Kernkapital
6,0%
16,1%
Tabelle: Ausmaß der Überschreitung der Mindesteigenmittelanforderungen
s - Finanzgruppe
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s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter
dem Punkt Risikobericht wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin keine Relevanz.
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
Betrag per 31.12.2015
Mio. EUR
Kreditrisiko
Standardansatz
Zentralstaaten oder Zentralbanken
0,000
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0,000
Öffentliche Stellen
0,00
Multilaterale Entwicklungsbanken
-
Internationale Organisationen
-
Institute
Unternehmen
0,181
18.362
Mengengeschäft
4.441
Durch Immobilien besicherte Positionen
2.797
Ausgefallene Positionen
0,816
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
0,081
Verbriefungspositionen
-
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-
OGA
8.956
Beteiligungspositionen
0,709
s - Finanzgruppe
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s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
1.037
Sonstige Posten
Marktrisiko des Handelsbuchs
Standardansatz
-
Interner Modellansatz
Fremdwährungsrisiko
Netto-Fremdwährungsposition
Abwicklungsrisiko
Abwicklungs- / Lieferrisiko
Warenpositionsrisiko
Laufzeitbandverfahren
-
Vereinfachtes Verfahren
-
Erweitertes Laufzeitbandverfahren
-
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
5.071
Standardansatz
-
Fortgeschrittener Messansatz (AMA)
CVA-Risiken
-
Fortgeschrittener Ansatz
Standardansatz
0,001
Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
5.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR)
Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die
bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der
Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen
Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.342,6 Mio. Euro setzt sich
aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und
Verbriefungsrisikopositionen zusammen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach
den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der
Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
s - Finanzgruppe
Seite: 20 von 55
s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
31.12.2015
Jahresdurchschnittsbetrag
der Risikopositionen
Mio. EUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
44,651
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
119,874
Öffentliche Stellen
0,098
Multilaterale Entwicklungsbanken
0,000
Internationale Organisationen
0,000
Institute
204,237
Unternehmen
317,824
Mengengeschäft
140,795
Durch Immobilien besicherte Positionen
107,998
Ausgefallene Positionen
11,616
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
0,000
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
10,204
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0,000
OGA
307,794
Sonstige Posten
24,365
Gesamt
1.289,456
Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider.
31.12.2015
Deutschland
EWR
Sonstige
Mio. EUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
s - Finanzgruppe
50,237
0,000
0,000
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s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
31.12.2015
Deutschland
EWR
Sonstige
Mio. EUR
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
122,921
0,000
0,000
0,023
0,000
0,000
Multilaterale Entwicklungsbanken
-
-
-
Internationale Organisationen
-
-
-
Institute
219,632
0,000
0,000
Unternehmen
236,130
87,439
6,552
Mengengeschäft
140,503
0,048
0,177
Durch Immobilien besicherte Positionen
107,654
0,000
0,171
9,290
0,000
0,000
-
-
-
10,204
0,000
0,000
-
-
-
322,114
1,501
0,000
27,972
0,000
0,000
1.246,680
88,988
6,899
Öffentliche Stellen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
Sonstige Posten
Gesamt
Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten
s - Finanzgruppe
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s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu.
Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442
Buchstabe e) CRR).
Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige
Privatpersonen, davon:
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von KFZ
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Organisationen ohne Erwerbszweck
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
1,701
-
-
-
0,000
-
-
-
-
-
0,000
-
0,020
0,003
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
0,206
-
-
-
-
-
-
3,959
-
-
-
-
-
-
-
26,204
17,724
35,005
29,661
12,807
10,941
6,973
64,253
70,402
53,656
2,494
-
-
-
-
-
17,724
21,543
12,829
12,807
10,941
1,978
5,451
70,402
37,350
2,494
-
-
-
-
105,016
1,828
0,378
2,558
7,130
4,967
1,650
0,554
2,182
9,509
4,954
-
-
-
-
-
1,828
0,378
2,558
7,130
4,967
1,650
0,554
2,182
9,509
4,954
-
-
-
-
88,277
1,368
0,081
1,057
3,833
2,889
0,918
1,177
2,679
5,546
-
-
-
-
-
-
1,368
0,081
1,057
3,833
2,889
0,918
1,177
2,679
5,546
-
-
-
-
-
2,633
0,824
0,098
2,009
0,671
1,130
0,019
0,053
0,420
2,009
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
10,204
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Banken
Sonstige
Baugewerbe
-
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei, etc.
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau,
etc.
-
nach Branchen
Privatpersonen
-
Risikopositionen
Öffentliche Haushalte
-
Mio. EUR
Offene Investmentvermögen
(inkl. Geldmarktfonds)
Verarbeitendes Gewerbe
31.12.2015
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
-
-
50,237
-
-
ten
-
-
121,220
-
-
Öffentliche Stellen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
215,467
Unternehmen
Davon: KMU
-
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaf-
Multilaterale
Entwicklungsbanken
Internationale
Organisationen
Institute
Mengengeschäft
Davon: KMU
Durch Immobilien
besicherte Positionen
Davon: KMU
Ausgefallene
Positionen
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
s - Finanzgruppe
Seite: 23 von 55
s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige
Privatpersonen, davon:
Baugewerbe
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von KFZ
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Organisationen ohne Erwerbszweck
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
OGA
-
323,616
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Sonstige Posten
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
27,974
Banken
nach Branchen
Sonstige
Verarbeitendes Gewerbe
-
Risikopositionen
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei, etc.
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau,
etc.
Privatpersonen
tätsbeurteilung
Mio. EUR
Offene Investmentvermögen
(inkl. Geldmarktfonds)
Öffentliche Haushalte
31.12.2015
Institute und
Unternehmen mit
kurzfristiger Boni-
Gesamt
225,671
323,616 171,457 222,337
21,744
35,562
35,285
24,440
19,927
9,561
69,996
77,384
70,164
7,451
27,974
Tabelle: Risikopositionen nach Branchen
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten.
31.12.2015
1 Jahr bis
5 Jahre
> 5 Jahre
unbestimmt
7,505
-
42,732
-
26,881
13,716
82,323
-
0,023
-
-
-
Multilaterale Entwicklungsbanken
-
-
-
-
Internationale Organisationen
-
-
-
-
123,979
31,157
64,496
-
Unternehmen
37,540
45,916
244,997
1,667
Mengengeschäft
59,541
19,665
59,238
2,284
Durch Immobilien besicherte Positionen
3,172
10,543
92,721
1,389
Ausgefallene Positionen
0,685
1,220
7,213
0,172
< 1 Jahr
Mio. EUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
s - Finanzgruppe
Seite: 24 von 55
s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
31.12.2015
1 Jahr bis
5 Jahre
> 5 Jahre
unbestimmt
-
-
-
-
10,204
-
-
-
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
-
-
-
-
OGA
-
-
16,915
306,701
15,599
-
-
12,373
285,129
122,217
610,635
324,586
< 1 Jahr
Mio. EUR
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Sonstige Posten
Gesamt
Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten
5.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR)
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
Eine Forderung gilt als „überfällig“, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander
folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden.
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen.
Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum
Jahresabschluss vom 31. Dezember 2015.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h.
Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt,
wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen
orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen
Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen
Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Si-
s - Finanzgruppe
Seite: 25 von 55
s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
cherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse
nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.
Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit
wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.
Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen
allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach §
340f HGB.
Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt.
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Eingänge auf abgeschriebene
Forderungen
Direktabschreibungen
Aufwendungen für EWB, PWB
und Rückstellungen
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
Bestand EWB
31.12.2015
Mio. EUR
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2015 im Berichtszeitraum 1,0 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum
0,024 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 0,189 Mio. Euro.
Banken
-
-
-
-
-
-
-
-
Öffentliche Haushalte
-
-
-
-
-
-
-
-
3,235
2,071
0,281
-
-0,094
0,022
0,063
0,918
15,664
7,178
1,098
0,000
1,126
0,002
0,126
0,816
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei und Aquakultur
2,888
0,099
0,017
-
0,008
-
0,007
0,022
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,
Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden
0,391
0,298
0,027
-
0,078
-
0,000
-
Privatpersonen
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige
Privatpersonen, davon:
s - Finanzgruppe
Seite: 26 von 55
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Bestand PWB
Eingänge auf abgeschriebene
Forderungen
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
1,211
0,209
0,055
-
0,072
-
0,060
0,021
Baugewerbe
1,063
0,657
0,089
0,000
0,074
-
0,003
0,308
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von KFZ
0,434
0,250
0,051
-
0,458
-
0,006
0,223
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
0,225
0,192
0,017
-
-0,004
0,001
0,023
-
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
0,073
0,000
0,000
-
0,000
-
0,000
-
Grundstücks- und Wohnungswesen
3,662
2,566
0,524
-
-0,198
-
0,001
0,187
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
5,716
2,907
0,319
-
0,638
-
0,026
0,055
Organisationen ohne Erwerbszweck
-
-
-
-
-
0,001
-
-
Sonstige
-
-
-
-
-
-
-
-
18,899
9,249
1,379
-
1,032
0,024
0,189
1,735
Gesamt
Direktabschreibungen
Bestand EWB
Verarbeitendes Gewerbe
Aufwendungen für EWB, PWB
und Rückstellungen
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
31.12.2015
Mio. EUR
Bestand Rückstellungen
s
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
s - Finanzgruppe
Seite: 27 von 55
s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Deutschland
EWR
Sonstige
Gesamt
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
Bestand EWB
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
Mio. EUR
Gesamtbetrag überfälliger Forderungen
31.12.2015
18,896
9,246
1,379
0,000
1,735
0,003
0,003
0,000
-
-
-
-
-
-
-
18,899
9,249
1,379
0,000
1,735
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Entwicklung der Risikovorsorge
31.12.2015
Mio. EUR
Anfangsbestand
Zuführung
Auflösung
Inanspruchnahme
Wechselkursbedingte
und sonstige Veränderung
Endbestand
Einzelwertberichtigungen
10,833
3,089
3,921
0,752
0,000
9,249
Rückstellungen
0,052
0,000
0,052
0,000
0,000
0,000
Pauschalwertberichtigungen
1,527
0,000
0,148
0,000
0,000
1,379
12,412
3,089
4,121
0,752
0,000
10,628
Summe spezifische
Kreditrisikoanpassungen
Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge
s - Finanzgruppe
Seite: 28 von 55
s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die
Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung
der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und
Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in
Anspruch genommen werden.
Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen
Standard & Poor‘s
Moody’s
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Standard & Poor‘s
Moody’s
Öffentliche Stellen
Standard & Poor‘s
Moody’s
Multilaterale Entwicklungsbanken
Standard & Poor‘s
Moody’s
Internationale Organisationen
Keine Benennung
Institute
Standard & Poor‘s
Moody’s
Unternehmen
Standard & Poor‘s
Moody’s
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Standard & Poor‘s
Verbriefungspositionen
Standard & Poor‘s
Moody’s
Moody’s
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
Standard & Poor‘s
OGA
Standard & Poor‘s
s - Finanzgruppe
Moody’s
Seite: 29 von 55
s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR
Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen
Moody’s
Sonstige Posten
Keine Benennung
Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines
systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR
übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht
vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die
Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt.
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung.
Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für
das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung.
Risikogewicht in %
0
10
20
35
50
70
75
100
150
Risikopositionswert
in Mio. EUR je Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
250
370
1250
50,237
-
-
-
-
-
-
-
-
-
103,021
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
0,000
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
214,454
-
4,119
-
1,013
-
-
-
-
-
Unternehmen
-
-
24,877
-
54,722
-
-
236,266
-
-
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
86,221
-
-
-
Durch Immobilien besi-
-
-
-
103,829
-
-
-
-
-
-
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
s - Finanzgruppe
Seite: 30 von 55
s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
cherte Positionen
-
-
-
-
-
-
-
4,764
4,337
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
10,204
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
OGA
-
-
268,121
-
-
-
5,075
50,420
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
8,867
-
-
15,006
-
-
-
-
-
-
12,966
-
-
382,718
10,204
297,117
103,829
55,735
-
91,296
313,283
4,337
-
100
150
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
Sonstige Posten
Gesamt
Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung
Risikogewicht in %
0
10
20
35
50
70
75
Risikopositionswert
in Mio. EUR je Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
250
370
1250
51,527
-
-
-
-
-
-
-
-
-
116,679
-
-
-
-
-
-
-
-
-
2,074
-
0,000
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
220,597
-
8,768
-
1,025
-
-
-
-
-
Unternehmen
-
-
24,877
-
54,722
4,511
-
209,662
-
-
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
78,611
-
-
-
-
-
-
103,829
-
-
-
-
-
-
Ausgefallene Positionen
-
-
-
-
-
-
-
4,731
3,648
-
Mit besonders hohen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Durch Immobilien besicherte Positionen
s - Finanzgruppe
Seite: 31 von 55
s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldver-
-
10,204
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
OGA
-
-
268,121
-
-
-
5,075
50,420
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
8,867
-
-
15,006
-
-
-
-
-
-
12,966
-
-
405,884
10,204
301,766
103,829
55,747
4,511
83,685
286,647
3,648
-
schreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
Sonstige Posten
Gesamt
Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung
7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die von der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art
der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen.
Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund
langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen um den Verbund der Sparkassenfinanzgruppe
zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig
die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Bei den strategischen Beteiligungen und den Funktionsbeteiligungen steht die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf
das investierte Kapital zu erwirtschaften. Zum 31.12.2015 waren keine Kapitalbeteiligungen vorhanden.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich.
Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung
zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der
Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein
vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen
ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips dem Buchwert. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch
zur Renditeerzielung gehalten.
s - Finanzgruppe
Seite: 32 von 55
s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
31.12.2015
Beizulegender
Zeitwert
(Fair Value)
Buchwert
Mio. EUR
Strategische Beteiligungen
Börsenwert
0,363
0,363
-
davon börsengehandelte Positionen
-
-
-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
-
-
davon andere Beteiligungspositionen
0,363
0,363
Funktionsbeteiligungen
4,228
4,228
-
davon börsengehandelte Positionen
-
-
-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
-
-
4,228
4,228
Kapitalbeteiligungen
-
-
-
davon börsengehandelte Positionen
-
-
-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
-
-
davon andere Beteiligungspositionen
-
-
4,591
4,591
davon andere Beteiligungspositionen
Gesamt
-
Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen
Zusätzlich zu den in der Tabelle angegebenen Werten sind Kapitalbeteiligungen in Höhe von 4,273
Mio. Euro in einem OGA enthalten.
Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen:
Realisierte Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen haben sich in Höhe von 0,015
Mio. Euro ergeben. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt.
s - Finanzgruppe
Seite: 33 von 55
s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen.
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch.
Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten
ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung
eingebunden.
Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die
anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor.
Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge Aktiv. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art
in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert.
Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit
und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden standardisierte Verträge eingesetzt.
Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie.
Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten und gewerblichen Immobilienfinanzierungen
Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte der privaten Immobilienfinanzierungen werden im
KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt
und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes Brandenburg zu Grunde gelegt.
Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
Finanzielle Sicherheiten: Bareinlagen bei der Sparkasse.
Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (z. B. öffentliche Stellen oder inländische Kreditinstitute), Bargeldeinlagen bei anderen Kreditinstituten und Lebensversicherungen.
Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt
es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen, örtliche Gebietskörperschaften und inländische Kredit-
s - Finanzgruppe
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
institute, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- (S&P) oder A3 (Moody’s) verfügen.
Kreditderivate werden von der Sparkasse im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung
nicht genutzt. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen
bei der Sparkasse nicht vor.
Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten
Positionswerten.
31.12.2015
Finanzielle Sicherheiten
Mio. EUR
Gewährleistungen
und Kreditderivate
Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
-
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
-
-
Öffentliche Stellen
-
-
Multilaterale Entwicklungsbanken
-
-
Internationale Organisationen
-
-
Institute
-
0,002
Unternehmen
1,473
25,13
Mengengeschäft
1,101
6,51
-
-
0,024
0,698
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
-
-
Positionen in Form von gedeckten
Schuldverschreibungen
-
-
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-
-
OGA
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
Sonstige Posten
-
-
2,598
32,341
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Gesamt
Tabelle: Besicherte Positionswerte
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
9 Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur
Anwendung.
Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351
CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig.
10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR)
In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen.
Die Messung des Zinsänderungsrisikos erfolgt in der Sparkasse GuV-orientiert unter Verwendung des
Konzeptes der Gleitenden Durchschnitte. Dabei werden sowohl mögliche Auswirkungen auf den Zinsüberschuss (Zinsspannenrisiko) als auch mögliche Bewertungsaufwendungen bei eigenen Wertpapieren untersucht. Das Zinsänderungsrisiko wird von der Sparkasse vierteljährlich gemessen. Den Berechnungen legen wir folgende wesentliche Annahmen zugrunde:
• Die Gleitenden Durchschnitte für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlung, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basiert und das Kundenverhalten bei
unbefristeten Einlagen berücksichtigt, angewendet.
• In bestimmten Basispositionen enthaltene Optionen zur vorzeitigen Rückzahlung werden über empirisch ermittelte Sonderkündigungsraten mit Hilfe der Anwendung S-ImplO abgebildet und berücksichtigt.
• Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen und Konditionen angesetzt.
• Bei der Geschäftsstruktur sind keine wesentlichen Änderungen vorgesehen.
Weitere Informationen zu den Zinsänderungsrisiken sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt Risikobericht offengelegt. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir verschiedene Zinsszenarien, z.B. steigende Zinskurve, fallende Zinskurve, inverse Zinskurve und konstante Zinskurve. Dabei werden auch die Risiken aus Veränderungen von Zinsspreads berücksichtigt.
Zur Beurteilung der Zinsänderungsrisiken im Bezug auf das Zinsspannenrisiko und des Bewertungsergebnisses verwendet die Sparkasse den GuV-Planer und sDIS-Plus. Daneben wird die Anwendung
SimCorp Dimension verwendet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos aus dem Wertpapiergeschäft konzentriert sich die Sparkasse stets auf eine Bewertung zum strengen Niederstwert.
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR)
31.12.2015
berechnete Ertragsänderung
Zinsschock + 200 Basispunkte
Mio. EUR
Zinsschock - 200 Basispunkte
- 27,337
+ 0,149
Tabelle: Zinsänderungsrisiko
11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR)
Die Sparkasse besitzt das Instrumentarium, um derivative Finanzgeschäfte im Rahmen der Handelsaktivitäten oder zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos einzugehen.
Es bestehen zurzeit keine Positionen.
Die Sparkasse verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der CRR die
Marktbewertungsmethode. In Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages werden die derivativen Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung und somit auch in der Berechnung
des ökonomischen Eigenkapitals berücksichtigt.
Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung.
12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein.
Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf
dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR.
13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als
Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können.
Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Refinanzierungsaktivitäten des Treasury und Weiterleitungsdarlehen. Die belasteten Vermögenswerte standen mit
durch Kreditsicherheiten besicherten Refinanzierungen in Verbindung.
s - Finanzgruppe
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag 93,7 Mio. Euro
belastet. Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Anstieg Belastung ist
im Wesentlichen auf die Refinanzierungsaktivitäten des Treasury zurückzuführen. Der Anteil der in
den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht
verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (dies sind zum Beispiel die Sachanlagen), beträgt 100
Prozent.
Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit, wobei die Sicherheiten teilweise einem festgelegten Bewertungsabschlag unterworfen sind.
Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der Maßgabe einer bestimmten
Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte können in
einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden, das gilt auch bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar,
angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo.
Medianwerte 2015
Mio. EUR
Buchwert der
belasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Summe Vermögenswerte
73,292
1.012,605
davon Aktieninstrumente
-
-
0,848
0,821
davon Schuldtitel
25,535
27,324
199,854
212,202
davon sonstige
Vermögenswerte
-
328,570
Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte
s - Finanzgruppe
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Medianwerte 2015
Mio. EUR
Beizulegender Zeitwert
der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw.
ausgegebenen eigenen
Schuldtitel
Erhaltene Sicherheiten
davon Aktieninstrumente
davon Schuldtitel
davon sonstige erhaltene Sicherheiten
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als
eigene Pfandbriefe oder ABS
Tabelle: Erhaltene Sicherheiten
-
Beizulegender Zeitwert
der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel,
die zur Belastung infrage kommen
-
-
0,051
Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die
Quellen der Belastung darstellen.
Medianwerte 2015
Mio. EUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere
Vermögenswerte,
erhaltene Sicherheiten
und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als
belastete Pfandbriefe
und ABS
67,867
73,292
Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
s - Finanzgruppe
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin gemäß Artikel 450 (2) CRR grundsätzlich keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik zu veröffentlichen. Auf freiwilliger Basis veröffentlicht die
Sparkasse die nachfolgenden Informationen zu ihrem Vergütungssystem nach § 7 InstitutsVergV
(a.F.).
I. Qualitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV (a.F.)
1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem
Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der
TVöD-Sparkassen, Anwendung (rd. 97 % der Beschäftigten). Alle Tarifbeschäftigten können außertarifliche Vergütungsbestandteile erhalten.
2. Geschäftsbereiche
Aufgrund der Größe und der Vergütungsstruktur der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin sowie der Art, des
Umfanges, des Risikogehaltes und der Internationalität der betriebenen Geschäftsaktivitäten verzichtet die Sparkasse gem. § 7 Abs. 1 InstitutsVergV (a.F.) vom 06.10.2010 auf eine Aufteilung in Geschäftsbereiche.
3. Ausgestaltung des Vergütungssystems
Die Vergütungs- und Anreizsysteme stehen im Einklang mit der Geschäftsstrategie und den dazu
konsistenten Teilstrategien, insbesondere der Risikostrategie. Generell vermeidet die Ausgestaltung
des Vergütungssystems das Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken durch die Geschäftsleitung,
Beschäftigten in Kontrollabteilungen sowie aller übrigen Angestellten. Als Obergrenze für das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung ist festgelegt, dass das außertarifliche variable Entgelt
max. 50% der fixen Vergütung betragen darf.
Ertrags- und zielorientierte Vergütung in der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin:
1. Vorstand:
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes ist über die Anstellungsverträge festgelegt. Sie richtet
sich dabei nach den jeweiligen - mit der Sparkassenaufsicht des Landes Brandenburg abgestimmten Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern
(aktuelle Fassung vom 25.09.2002) mit einem jährlichen festen Grundgehalt, einer Funktionszulage,
einer Fahrzeugüberlassung sowie einer variablen - von der Unternehmensentwicklung abhängigen Vergütungskomponente mit vorgegebenen Kriterien, über deren Gewichtung zueinander der Personalausschuss des Verwaltungsrates jährlich entscheidet.
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
2. außertarifliche Mitarbeiter (< 10 Mitarbeiter):
Die Vergütung der außertariflichen Mitarbeiter ist über die Anstellungsverträge geregelt. Die Vergütung setzt sich zusammen aus einem festen Jahresgehalt, in Einzelfällen einer Fahrzeugüberlassung
und einer vom Vorstand festzulegenden jährlichen variablen Vergütung auf Basis einer Zielvereinbarung, die neben quantitativen auch qualitative Vergütungsparameter enthält. Der variable Anteil der
Vergütung ist betragsmäßig begrenzt und orientiert sich an den Kriterien des individuellen Erfolges,
des Erfolges der verantworteten Organisationseinheit und des Gesamtunternehmenserfolges. Die
Ausschüttung ist nur für den Fall des positiven Erfolges, welcher sich auf Erreichung des vereinbarten
Zieles bezieht, vorgesehen. Für den Fall der Beendigung der Tätigkeit werden in keinem Fall Ansprüche begründet.
3.
Mitarbeiter
mit
einer
Provisionsregelung
-
Immobilien-
bzw.
Versicherungs-
vermittler (< 10 Mitarbeiter):
Die Vergütung setzt sich zusammen aus einer Grundvergütung in Anlehnung an den TVöD und einer
gestaffelten, umsatzabhängigen (z.B. vermittelte Immobilien- bzw. Versicherungsgeschäfte) variablen
Vergütung.
4. tarifliche Mitarbeiter:
Die Beschäftigten erhalten feste und variable Vergütungen nach TVöD-Sparkassen. Der variable tarifliche Bestandteil (Sparkassensonderzahlung - SSZ) kommt nach Auswertung der Zielerreichung im
Folgejahr zur Auskehrung. Im Jahr 2015 kamen somit bis zu 64 % eines Monatstabellenentgeltes
(MTE) als individuellleistungsbezogener Anteil und bis zu 50 % eines MTE als unternehmenserfolgsbezogener Anteil für das Jahr 2014 zur Auskehrung. Auf Grundlage einer für das Jahr 2014 geschlossenen Dienstvereinbarung wurde der individuellleistungsbezogene Anteil der SSZ im Jahr 2015 pauschal ausgekehrt. Der unternehmenserfolgsbezogene Anteil der SSZ wurde entsprechend der Zielerreichung der zu Jahresbeginn 2014 durch den Vorstand festgelegten Ziele zu 100 % im Jahr 2015
ausgekehrt.
In der Sparkasse können die Beschäftigten neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang
Prämien aus einem zielorientierten Vergütungssystem erhalten. Die Ausgestaltung des Anreizsystems ist durch Vorstandsbeschluss geregelt. Die zugrunde gelegten Ziele sind auf einen langfristigen
und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet. Die auszuzahlenden Beträge richten sich nach dem
Erreichungsgrad der individuell mit dem Mitarbeiter vereinbarten Einzel- bzw. Teamziele auf der
Grundlage von Zielvereinbarungen bzw. Leistungsbeurteilungen der direkten Führungskraft.
Die Prämien aus einer zielorientierten übertariflichen Vergütung werden monatlich ratierlich oder
jährlich als Einmalzahlung nach Ablauf des Geschäftsjahres ausbezahlt. Unterjährige Vorauszahlungen sind im Einzelfall möglich.
s - Finanzgruppe
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
4. Einbindung externer Berater
Die Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt.
II. Quantitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV (a.F.)
Die festen Vergütungen der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin betragen 10.434 TEUR. Die variablen Vergütungen betragen 790 TEUR und wurden an 247 Beschäftigte ausgezahlt. In diesen Angaben sind
auch die festen bzw. variablen Vergütungen der Vorstände enthalten.
15 Verschuldung (Art. 451 CRR)
Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden für die Zwecke der Offenlegung per 31. Dezember 2015 gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der
Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht genutzt.
Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung.
Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 9,26 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Eine Ermittlung auf dieser Basis ist erstmalig zum 31. Dezember 2015 erfolgt.
In den Vorjahren erfolgte die Ermittlung auf Basis der CRR. Daher können keine Aussagen über die
Entwicklung im Berichtsjahr getroffen werden.
Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten
beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung.
Zeile
LRSum
1
2
3
Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte
Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von
der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist)
Anzusetzende Werte
Mio. EUR
1.146,5
k. A.
k. A.
k. A.
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
47,786
6
Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge)
52,751
1
Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR
s - Finanzgruppe
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
EU-6a
EU-6b
(Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die
von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind)
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind)
7
Sonstige Anpassungen
8
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
k. A.
k. A.
17,715
1.264,734
Tabelle: Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße
(LRSum)
Risikopositionswerte
der CRRVerschuldungsquote
TEUR
Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungs1
geschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Si1.116,067
cherheiten)
-0,072
2
(Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden)
Zeile
LRCom
Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) (Summe
der Zeilen 1 und 2)
Derivative Risikopositionen
Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt
4
um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert
5
in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
3
1.115,995
k. A.
k. A.
EU-5a
Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode
k. A.
6
Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden
k. A.
7
(Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften)
k. A.
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte)
Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten
(Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate)
k. A.
Derivative Risikopositionen insgesamt (Summe der Zeilen 4 bis 10)
k. A.
8
9
10
11
s - Finanzgruppe
k. A.
k. A.
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne
12
Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen
13
aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT))
Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzie14
rungsgeschäften (SFT)
Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag
EU-14a auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und
Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
15
Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifiEU-15a zierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insge16
samt (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
Andere außerbilanzielle Risikopositionen
46,501
1,701
47,786
k. A.
k. A.
k. A.
95,988
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
139,845
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
-87,094
Andere außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
52,751
und 18)
Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausEU-19a genommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanzik. A.
ell und außerbilanziell))
(Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausk. A.
EU-19b
genommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell))
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen
19
20
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
Verschuldungsquote
21
22
Verschuldungsquote
Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen
Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der KaEU-23
pitalmessgröße
Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13
EU-24
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Tabelle: Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote (LRCom)
s - Finanzgruppe
117,149
1.264,734
9,2627
ja
k.A.
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Risikopositionswerte
der CRRVerschuldungsquote
TEUR
Zeile
LRSpl
EU-1
Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen),
davon:
EU-2
Risikopositionen des Handelsbuchs
EU-3
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
EU-4
Gedeckte Schuldverschreibungen
1.116,067
0,000
1.116,067
0,000
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten
behandelt werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und
öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden
107,123
EU-7
Institute
161,830
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
102,877
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
EU-10
Unternehmen
EU-11
Ausgefallene Positionen
EU-5
EU-6
0,000
81,131
310,540
9,025
Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-Risikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditver343,540
pflichtungen sind)
Tabelle: Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen) – (LRSpl)
EU-12
s - Finanzgruppe
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Anhang
Tabellen zu den Hauptmerkmalen sowie vollständigen Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente zu 3.2:
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und BloombergKennung für
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Sparkasse OstprignitzRuppin
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungskapital
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
k.A.
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Sparkassen-Kapitalbrief
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
(Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
0,046
9
Nennwert des Instruments (Währung in Millionen)
0,1
9a
Ausgabepreis
100%
9b
Tilgungspreis
100%
10
Rechnungslegungsklassifikation
Passivum – fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
14. April 2011
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14. April 2018
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der
Aufsicht
Nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
s - Finanzgruppe
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Fest
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
3,75%
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
Zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
Nein
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt k.A.
wird
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
k.A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
k.A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k.A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
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Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 2
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und BloombergKennung für
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Sparkasse OstprignitzRuppin
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungskapital
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
k.A.
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Sparkassen-Kapitalbrief
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
(Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
0,388
9
Nennwert des Instruments (Währung in Millionen)
2,000
9a
Ausgabepreis
100%
9b
Tilgungspreis
100%
10
Rechnungslegungsklassifikation
Passivum – fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
19. Dezember 2011
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
19. Dezember 2016
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der
Aufsicht
Nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Coupons/Dividenden
17
s - Finanzgruppe
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Fest
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s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
3,00%
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
Zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
Nein
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt k.A.
wird
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
k.A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
k.A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k.A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
s - Finanzgruppe
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s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 3
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und BloombergKennung für
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Sparkasse OstprignitzRuppin
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungskapital
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
k.A.
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Sparkassen-Kapitalbrief
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
(Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
0,086
9
Nennwert des Instruments (Währung in Millionen)
0,300
9a
Ausgabepreis
100%
9b
Tilgungspreis
100%
10
Rechnungslegungsklassifikation
Passivum – fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
7. Juni 2012
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
7. Juni 2017
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der
Aufsicht
Nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Coupons/Dividenden
17
s - Finanzgruppe
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Fest
Seite: 50 von 55
s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
2,50%
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
Zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
Nein
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt k.A.
wird
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
k.A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
k.A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k.A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
s - Finanzgruppe
Seite: 51 von 55
s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Hauptmerkmale der zusammengefassten Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und BloombergKennung für
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Sparkasse OstprignitzRuppin
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungskapital
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
k.A.
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Sparkassen-Kapitalbrief
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
(Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
0,245
9
Nennwert des Instruments (Währung in Millionen)
1,265
9a
Ausgabepreis
100%
9b
Tilgungspreis
100%
10
Rechnungslegungsklassifikation
Passivum – fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
Vom 14. Januar 2011 bis
27. August 2015
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Vom 14. Januar 2016 bis
27. August 2020
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der
Aufsicht
Nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Coupons/Dividenden
s - Finanzgruppe
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s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Fest
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Durchschnittlich 1,82%
von 0,80% bis 3,44%
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
Zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
Nein
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt k.A.
wird
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
k.A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
k.A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k.A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
s - Finanzgruppe
Seite: 53 von 55
s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
s - Finanzgruppe
Seite: 54 von 55
s
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
s - Finanzgruppe
Seite: 55 von 55
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