s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Offenlegungsbericht der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2015 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) 4 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 4 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 5 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 5 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 5 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 8 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 8 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 9 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 9 3.4 Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR 18 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 19 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 20 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 20 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 25 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 29 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 32 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 34 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 36 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 36 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 37 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 37 2 3 s - Finanzgruppe Seite: 2 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 37 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 40 15 Verschuldung (Art. 451 CRR) 42 Anhang 46 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CRR Capital Requirements Regulation GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute OGA Organismen für gemeinsame Anlagen SolvV Solvabilitätsverordnung s - Finanzgruppe Seite: 3 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie § 26a (1) Satz 1 KWG. • Die Offenlegung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche Informationen von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen Informationen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Bei den herausgegebenen Kapitalbriefen wurden diejenigen, die 5% des als aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbaren Betrages übersteigen, einzeln dargestellt. Die restlichen Kapitalbriefe, die sich nur durch Zinssatz und Laufzeit unterscheiden, wurden zusammengefasst. Dabei handelt es sich um kleinteilige Volumina im Kundengeschäft, deren Volumen nicht wesentlich sind. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin: s - Finanzgruppe Seite: 4 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin • Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Kapitalaufschläge gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) • Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) • Art. 441 CRR (Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin ist kein global systemrelevantes Institut.) • Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) • Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) • Art. 454 CRR (Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) • Art. 455 CRR (Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht/ Anhang der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht/ Anhang. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter s - Finanzgruppe Seite: 5 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin dem Gliederungspunkt Risiko-, Chancen- und Prognosebericht offengelegt. Das Risikocontrolling ist dem Überwachungsvorstand unterstellt und damit von allen Bereichen getrennt, die Geschäfte initiieren bzw. abschließen. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und konzise Risikoerklärung (Art. 435 (1)e, f CRR) Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht enthält unter dem Gliederungspunkt Risiko-, Chancenund Prognosebericht den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 1 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2015 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz des Landes Brandenburg, in der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Bei gleicher Eig- s - Finanzgruppe Seite: 6 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin nung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Der Personalausschuss des Verwaltungsrates unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Hochschulabschluss, Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung) und praktische (z. B. gelebte Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Kreistag des Landkreises Ostprignitz-Ruppin als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Beschäftigtenvertreter) auf der Grundlage des Brandenburgischen Sparkassengesetzes durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Schulungen an der Ostdeutschen Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt unter dem Gliederungspunkt Risiko-, Chancenund Prognosebericht offengelegt. s - Finanzgruppe Seite: 7 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2015 Handelsbilanz zum 31.12.2015 Überleitung Passivposition Bilanzwert Euro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 12. Eigenkapital Euro 3.668.644,85 84.775.000,00 Euro -2.902.894,42 1) - Zusätzliches Kernkapital Euro Hartes Kernkapital - - 765.750,43 - - - 75.212.000,00 - - - -9.563.000,00 2) Ergänzungskapital Euro a) gezeichnetes Kapital - - - - - b) Kapitalrücklage - - - - - c) Gewinnrücklagen 42.009.080,35 - 42.009.080,35 - - ca) Sicherheitsrücklage 42.009.080,35 - 42.009.080,35 - - - - - - - - - - - - - Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) - - - Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) - - - -72.043,20 - - - - - Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) - - - Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR) - - - 117.149.037,15 0,00 765.750,43 cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn 988.261,53 -988.261,53 3) Sonstige Überleitungskorrekturen Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b, 37 CRR) Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchst. c, 38 CRR) Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung s - Finanzgruppe Seite: 8 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten sowie die Nichtanrechnung der nachrangigen Verbindlichkeiten unter 5 Jahren Mindestvertragslaufzeit gemäß Artikel 63 g CRR. 2) Abzug der Zuführung (9.563.000 Euro) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) 3) Abzug der Zuführung (988.261,53 Euro) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. c) CRR) Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2015 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2015. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin hat als Ergänzungskapitalinstrument Sparkassenbriefe ohne außerordentliches Kündigungsrecht begeben. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind dem Anhang zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. 31.12.2015 Euro (A) BETRAG AM TAG (B) VERWEIS AUF DER OFFENLEGUNG ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 0,00 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 s - Finanzgruppe Seite: 9 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 1b davon: Art des Finanzinstruments 2 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 1c davon: Art des Finanzinstruments 3 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken 3a 4 5 42.009.080,35 26 (1) (c) 0,00 26 (1) 75.212.000,00 26 (1) (f) Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 0,00 486 (2) 0,00 0,00 483 (2) 0,00 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 0,00 84, 479, 480 0,00 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischen0,00 26 (2) gewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen 117.221.080,35 Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 8 9 10 11 12 13 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld 0,00 0,00 34, 105 -28.817,28 36 (1) (b), 37, 472 (4) 43.225,92 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 0,00 36 (1) (c), 38, 472 (5) 0,00 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0,00 36 (1) (d), 40, 159, 472 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 0,00 32 (1) s - Finanzgruppe 0,00 33 (a) 0,00 (6) Seite: 10 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 14 15 16 17 18 19 20 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 0,00 33 (b) 0,00 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0,00 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (f), 42, 472 (8) 0,00 0,00 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0,00 0,00 36 (1) (h), 43, 45, 46, 0,00 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld 0,00 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 49 (2) (3), 79, 472 (10) 79, 470, 472 (11) 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 0,00 36 (1) (k) 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 0,00 36 (1) (i), 48 (1) (b), 22 23 s - Finanzgruppe 0,00 (1) (b), 49 (1) bis (3), 244 (1) (b) 258 470, 472 (5) 0,00 48 (1), 470 (2) 470 (2) (b), 472 (11) Seite: 11 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 24 In der EU: leeres Feld 0,00 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 0,00 36 (1) (C), 38, 48 (1) 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 29 0,00 36 (1) (I) 0,00 0,00 0,00 467 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 0,00 467 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 0,00 468 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 0,00 468 davon: ... 28 0,00 36 (1) (a), 472 (3) davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 27 (a), 470, 472 (5) Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) 0,00 481 0,00 481 -43.225,92 36 (1) (j) -72.043,20 0,00 117.149.037,15 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 0,00 51, 52 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 0,00 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 0,00 486 (3) 0,00 0,00 483 (3) 0,00 31 s - Finanzgruppe 0,00 Seite: 12 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 0,00 85, 86, 480 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 0,00 486 (3) 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 0,00 0,00 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 0,00 52 (1) (b), 56 (a), 57, 0,00 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0,00 56 (b), 58, 475 (3) 0,00 0,00 56 (c), 59, 60, 79, 475 0,00 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 38 39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), Immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. s - Finanzgruppe 475 (2) (4) 0,00 56 (d), 59, 79, 475 (4) 0,00 0,00 0,00 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0,00 Seite: 13 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,00 477 (2), 477 (3), 477 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 0,00 (4) 0,00 3, 467, 468, 481 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 0,00 467 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes 0,00 468 davon: ... 0,00 481 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 0,00 56 (e) 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0,00 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) 42 43 0,00 0,00 117.149.037,15 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 47 48 49 50 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 765.750,43 62, 63 0,00 486 (4) 0,00 0,00 483 (4) 0,00 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 0,00 87, 88, 480 Kreditrisikoanpassungen 0,00 62 (c) und (d) s - Finanzgruppe 0,00 486 (4) Seite: 14 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 765.750,43 0,00 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 0,00 63 (b) (i), 66 (a), 67, 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,00 0,00 0,00 66 (d), 69, 79, 477 (4) 0,00 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 s - Finanzgruppe 0,00 477 (2) 0,00 66 (b), 68, 477 (3) 0,00 0,00 66 (c), 69, 70, 79, 477 0,00 (4) 0,00 0,00 0,00 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0,00 0,00 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) Seite: 15 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 0,00 0,00 467, 468, 481 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 0,00 467 davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 0,00 468 davon: ... 0,00 481 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 0,00 58 Ergänzungskapital (T2) 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 0,00 765.750,43 117.914.787,58 0,00 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b), 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b), 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 530.678.200,82 Eigenkapitalquoten und –puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 22,08 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 22,08 92 (2) (b), 465 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 22,22 92 (2) (c) 64 0,00 CRD 128, 129, 130 65 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,00 s - Finanzgruppe 0,00 Seite: 16 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] 0,00 0,00 CRD 131 14,21 CRD 128 Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 73 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 [in EU-Verordnung nicht relevant] 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 4.637.147,00 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), 0,00 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) 0,00 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 77 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 0,00 62 5.840.935,64 62 0,00 62 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditri0,00 62 sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2015 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, 0,00 484 (3), 486 (2) und (5) für die die Auslaufregelungen gelten s - Finanzgruppe Seite: 17 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 81 82 83 84 85 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0,00 484 (3), 486 (2) und (5) Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0,00 484 (4), 486 (3) und (5) Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0,00 484 (4), 486 (3) und (5) 2.925.347,50 484 (5), 486 (4) und (5) 0,00 484 (5), 486 (4) und (5) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. 3.4 Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR Die folgende Abbildung stellt dar, in welchem Ausmaß die Höhe des harten Kernkapitals und des Kernkapitals zum 31.12.2015 die Mindesteigenmittelanforderungen übersteigt. Mindestquote Ausmaß der Überschreitung (gemäß Artikel 465 CRR i. V. m. Artikel 92 CRR) Hartes Kernkapital 4,5% 17,6% Kernkapital 6,0% 16,1% Tabelle: Ausmaß der Überschreitung der Mindesteigenmittelanforderungen s - Finanzgruppe Seite: 18 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter dem Punkt Risikobericht wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per 31.12.2015 Mio. EUR Kreditrisiko Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,000 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,000 Öffentliche Stellen 0,00 Multilaterale Entwicklungsbanken - Internationale Organisationen - Institute Unternehmen 0,181 18.362 Mengengeschäft 4.441 Durch Immobilien besicherte Positionen 2.797 Ausgefallene Positionen 0,816 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0,081 Verbriefungspositionen - Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - OGA 8.956 Beteiligungspositionen 0,709 s - Finanzgruppe Seite: 19 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 1.037 Sonstige Posten Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz - Interner Modellansatz Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren - Vereinfachtes Verfahren - Erweitertes Laufzeitbandverfahren - Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 5.071 Standardansatz - Fortgeschrittener Messansatz (AMA) CVA-Risiken - Fortgeschrittener Ansatz Standardansatz 0,001 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.342,6 Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. s - Finanzgruppe Seite: 20 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 31.12.2015 Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Mio. EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 44,651 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 119,874 Öffentliche Stellen 0,098 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,000 Internationale Organisationen 0,000 Institute 204,237 Unternehmen 317,824 Mengengeschäft 140,795 Durch Immobilien besicherte Positionen 107,998 Ausgefallene Positionen 11,616 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,000 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 10,204 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,000 OGA 307,794 Sonstige Posten 24,365 Gesamt 1.289,456 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider. 31.12.2015 Deutschland EWR Sonstige Mio. EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken s - Finanzgruppe 50,237 0,000 0,000 Seite: 21 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 31.12.2015 Deutschland EWR Sonstige Mio. EUR Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 122,921 0,000 0,000 0,023 0,000 0,000 Multilaterale Entwicklungsbanken - - - Internationale Organisationen - - - Institute 219,632 0,000 0,000 Unternehmen 236,130 87,439 6,552 Mengengeschäft 140,503 0,048 0,177 Durch Immobilien besicherte Positionen 107,654 0,000 0,171 9,290 0,000 0,000 - - - 10,204 0,000 0,000 - - - 322,114 1,501 0,000 27,972 0,000 0,000 1.246,680 88,988 6,899 Öffentliche Stellen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten s - Finanzgruppe Seite: 22 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon: Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck - - - - - - - - - - - 1,701 - - - 0,000 - - - - - 0,000 - 0,020 0,003 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 0,206 - - - - - - 3,959 - - - - - - - 26,204 17,724 35,005 29,661 12,807 10,941 6,973 64,253 70,402 53,656 2,494 - - - - - 17,724 21,543 12,829 12,807 10,941 1,978 5,451 70,402 37,350 2,494 - - - - 105,016 1,828 0,378 2,558 7,130 4,967 1,650 0,554 2,182 9,509 4,954 - - - - - 1,828 0,378 2,558 7,130 4,967 1,650 0,554 2,182 9,509 4,954 - - - - 88,277 1,368 0,081 1,057 3,833 2,889 0,918 1,177 2,679 5,546 - - - - - - 1,368 0,081 1,057 3,833 2,889 0,918 1,177 2,679 5,546 - - - - - 2,633 0,824 0,098 2,009 0,671 1,130 0,019 0,053 0,420 2,009 - - - - - - - - - - - - - - - - - 10,204 - - - - - - - - - - - - - - Banken Sonstige Baugewerbe - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. - nach Branchen Privatpersonen - Risikopositionen Öffentliche Haushalte - Mio. EUR Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Verarbeitendes Gewerbe 31.12.2015 Zentralstaaten oder Zentralbanken - - 50,237 - - ten - - 121,220 - - Öffentliche Stellen - - - - - - - - - 215,467 Unternehmen Davon: KMU - Regionale oder lokale Gebietskörperschaf- Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Mengengeschäft Davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen Davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen s - Finanzgruppe Seite: 23 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon: Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck - - - - - - - - - - - - - - OGA - 323,616 - - - - - - - - - - - - - Sonstige Posten - - - - - - - - - - - - - - 27,974 Banken nach Branchen Sonstige Verarbeitendes Gewerbe - Risikopositionen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Privatpersonen tätsbeurteilung Mio. EUR Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte 31.12.2015 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Boni- Gesamt 225,671 323,616 171,457 222,337 21,744 35,562 35,285 24,440 19,927 9,561 69,996 77,384 70,164 7,451 27,974 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2015 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre unbestimmt 7,505 - 42,732 - 26,881 13,716 82,323 - 0,023 - - - Multilaterale Entwicklungsbanken - - - - Internationale Organisationen - - - - 123,979 31,157 64,496 - Unternehmen 37,540 45,916 244,997 1,667 Mengengeschäft 59,541 19,665 59,238 2,284 Durch Immobilien besicherte Positionen 3,172 10,543 92,721 1,389 Ausgefallene Positionen 0,685 1,220 7,213 0,172 < 1 Jahr Mio. EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute s - Finanzgruppe Seite: 24 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 31.12.2015 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre unbestimmt - - - - 10,204 - - - Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - - - OGA - - 16,915 306,701 15,599 - - 12,373 285,129 122,217 610,635 324,586 < 1 Jahr Mio. EUR Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als „überfällig“, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2015. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Si- s - Finanzgruppe Seite: 25 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin cherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Direktabschreibungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Bestand Rückstellungen Bestand PWB Bestand EWB 31.12.2015 Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2015 im Berichtszeitraum 1,0 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,024 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 0,189 Mio. Euro. Banken - - - - - - - - Öffentliche Haushalte - - - - - - - - 3,235 2,071 0,281 - -0,094 0,022 0,063 0,918 15,664 7,178 1,098 0,000 1,126 0,002 0,126 0,816 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 2,888 0,099 0,017 - 0,008 - 0,007 0,022 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0,391 0,298 0,027 - 0,078 - 0,000 - Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon: s - Finanzgruppe Seite: 26 von 55 Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Bestand PWB Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 1,211 0,209 0,055 - 0,072 - 0,060 0,021 Baugewerbe 1,063 0,657 0,089 0,000 0,074 - 0,003 0,308 Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ 0,434 0,250 0,051 - 0,458 - 0,006 0,223 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 0,225 0,192 0,017 - -0,004 0,001 0,023 - Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0,073 0,000 0,000 - 0,000 - 0,000 - Grundstücks- und Wohnungswesen 3,662 2,566 0,524 - -0,198 - 0,001 0,187 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 5,716 2,907 0,319 - 0,638 - 0,026 0,055 Organisationen ohne Erwerbszweck - - - - - 0,001 - - Sonstige - - - - - - - - 18,899 9,249 1,379 - 1,032 0,024 0,189 1,735 Gesamt Direktabschreibungen Bestand EWB Verarbeitendes Gewerbe Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Gesamtbetrag notleidender Forderungen 31.12.2015 Mio. EUR Bestand Rückstellungen s Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen s - Finanzgruppe Seite: 27 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Deutschland EWR Sonstige Gesamt Bestand Rückstellungen Bestand PWB Bestand EWB Gesamtbetrag notleidender Forderungen Mio. EUR Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 31.12.2015 18,896 9,246 1,379 0,000 1,735 0,003 0,003 0,000 - - - - - - - 18,899 9,249 1,379 0,000 1,735 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.2015 Mio. EUR Anfangsbestand Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Einzelwertberichtigungen 10,833 3,089 3,921 0,752 0,000 9,249 Rückstellungen 0,052 0,000 0,052 0,000 0,000 0,000 Pauschalwertberichtigungen 1,527 0,000 0,148 0,000 0,000 1,379 12,412 3,089 4,121 0,752 0,000 10,628 Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge s - Finanzgruppe Seite: 28 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Standard & Poor‘s Moody’s Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Standard & Poor‘s Moody’s Öffentliche Stellen Standard & Poor‘s Moody’s Multilaterale Entwicklungsbanken Standard & Poor‘s Moody’s Internationale Organisationen Keine Benennung Institute Standard & Poor‘s Moody’s Unternehmen Standard & Poor‘s Moody’s Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Standard & Poor‘s Verbriefungspositionen Standard & Poor‘s Moody’s Moody’s Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Standard & Poor‘s OGA Standard & Poor‘s s - Finanzgruppe Moody’s Seite: 29 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Moody’s Sonstige Posten Keine Benennung Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 70 75 100 150 Risikopositionswert in Mio. EUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder 250 370 1250 50,237 - - - - - - - - - 103,021 - - - - - - - - - - - 0,000 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 214,454 - 4,119 - 1,013 - - - - - Unternehmen - - 24,877 - 54,722 - - 236,266 - - Mengengeschäft - - - - - - 86,221 - - - Durch Immobilien besi- - - - 103,829 - - - - - - Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute s - Finanzgruppe Seite: 30 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin cherte Positionen - - - - - - - 4,764 4,337 - - - - - - - - - - - - 10,204 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - OGA - - 268,121 - - - 5,075 50,420 - - Beteiligungspositionen - - - - - - - 8,867 - - 15,006 - - - - - - 12,966 - - 382,718 10,204 297,117 103,829 55,735 - 91,296 313,283 4,337 - 100 150 Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 70 75 Risikopositionswert in Mio. EUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder 250 370 1250 51,527 - - - - - - - - - 116,679 - - - - - - - - - 2,074 - 0,000 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 220,597 - 8,768 - 1,025 - - - - - Unternehmen - - 24,877 - 54,722 4,511 - 209,662 - - Mengengeschäft - - - - - - 78,611 - - - - - - 103,829 - - - - - - Ausgefallene Positionen - - - - - - - 4,731 3,648 - Mit besonders hohen - - - - - - - - - - Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Durch Immobilien besicherte Positionen s - Finanzgruppe Seite: 31 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldver- - 10,204 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - OGA - - 268,121 - - - 5,075 50,420 - - Beteiligungspositionen - - - - - - - 8,867 - - 15,006 - - - - - - 12,966 - - 405,884 10,204 301,766 103,829 55,747 4,511 83,685 286,647 3,648 - schreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen um den Verbund der Sparkassenfinanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Bei den strategischen Beteiligungen und den Funktionsbeteiligungen steht die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Zum 31.12.2015 waren keine Kapitalbeteiligungen vorhanden. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips dem Buchwert. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch zur Renditeerzielung gehalten. s - Finanzgruppe Seite: 32 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 31.12.2015 Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Buchwert Mio. EUR Strategische Beteiligungen Börsenwert 0,363 0,363 - davon börsengehandelte Positionen - - - davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - davon andere Beteiligungspositionen 0,363 0,363 Funktionsbeteiligungen 4,228 4,228 - davon börsengehandelte Positionen - - - davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - 4,228 4,228 Kapitalbeteiligungen - - - davon börsengehandelte Positionen - - - davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - davon andere Beteiligungspositionen - - 4,591 4,591 davon andere Beteiligungspositionen Gesamt - Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Zusätzlich zu den in der Tabelle angegebenen Werten sind Kapitalbeteiligungen in Höhe von 4,273 Mio. Euro in einem OGA enthalten. Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen: Realisierte Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen haben sich in Höhe von 0,015 Mio. Euro ergeben. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. s - Finanzgruppe Seite: 33 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge Aktiv. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten und gewerblichen Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte der privaten Immobilienfinanzierungen werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes Brandenburg zu Grunde gelegt. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Finanzielle Sicherheiten: Bareinlagen bei der Sparkasse. Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (z. B. öffentliche Stellen oder inländische Kreditinstitute), Bargeldeinlagen bei anderen Kreditinstituten und Lebensversicherungen. Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen, örtliche Gebietskörperschaften und inländische Kredit- s - Finanzgruppe Seite: 34 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin institute, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- (S&P) oder A3 (Moody’s) verfügen. Kreditderivate werden von der Sparkasse im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung nicht genutzt. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse nicht vor. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten. 31.12.2015 Finanzielle Sicherheiten Mio. EUR Gewährleistungen und Kreditderivate Zentralstaaten oder Zentralbanken - - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - - Öffentliche Stellen - - Multilaterale Entwicklungsbanken - - Internationale Organisationen - - Institute - 0,002 Unternehmen 1,473 25,13 Mengengeschäft 1,101 6,51 - - 0,024 0,698 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen - - Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - - Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - OGA - - Beteiligungspositionen - - Sonstige Posten - - 2,598 32,341 Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Gesamt Tabelle: Besicherte Positionswerte s - Finanzgruppe Seite: 35 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Die Messung des Zinsänderungsrisikos erfolgt in der Sparkasse GuV-orientiert unter Verwendung des Konzeptes der Gleitenden Durchschnitte. Dabei werden sowohl mögliche Auswirkungen auf den Zinsüberschuss (Zinsspannenrisiko) als auch mögliche Bewertungsaufwendungen bei eigenen Wertpapieren untersucht. Das Zinsänderungsrisiko wird von der Sparkasse vierteljährlich gemessen. Den Berechnungen legen wir folgende wesentliche Annahmen zugrunde: • Die Gleitenden Durchschnitte für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlung, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basiert und das Kundenverhalten bei unbefristeten Einlagen berücksichtigt, angewendet. • In bestimmten Basispositionen enthaltene Optionen zur vorzeitigen Rückzahlung werden über empirisch ermittelte Sonderkündigungsraten mit Hilfe der Anwendung S-ImplO abgebildet und berücksichtigt. • Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen und Konditionen angesetzt. • Bei der Geschäftsstruktur sind keine wesentlichen Änderungen vorgesehen. Weitere Informationen zu den Zinsänderungsrisiken sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt Risikobericht offengelegt. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir verschiedene Zinsszenarien, z.B. steigende Zinskurve, fallende Zinskurve, inverse Zinskurve und konstante Zinskurve. Dabei werden auch die Risiken aus Veränderungen von Zinsspreads berücksichtigt. Zur Beurteilung der Zinsänderungsrisiken im Bezug auf das Zinsspannenrisiko und des Bewertungsergebnisses verwendet die Sparkasse den GuV-Planer und sDIS-Plus. Daneben wird die Anwendung SimCorp Dimension verwendet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos aus dem Wertpapiergeschäft konzentriert sich die Sparkasse stets auf eine Bewertung zum strengen Niederstwert. s - Finanzgruppe Seite: 36 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) 31.12.2015 berechnete Ertragsänderung Zinsschock + 200 Basispunkte Mio. EUR Zinsschock - 200 Basispunkte - 27,337 + 0,149 Tabelle: Zinsänderungsrisiko 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse besitzt das Instrumentarium, um derivative Finanzgeschäfte im Rahmen der Handelsaktivitäten oder zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos einzugehen. Es bestehen zurzeit keine Positionen. Die Sparkasse verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der CRR die Marktbewertungsmethode. In Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages werden die derivativen Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung und somit auch in der Berechnung des ökonomischen Eigenkapitals berücksichtigt. Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Refinanzierungsaktivitäten des Treasury und Weiterleitungsdarlehen. Die belasteten Vermögenswerte standen mit durch Kreditsicherheiten besicherten Refinanzierungen in Verbindung. s - Finanzgruppe Seite: 37 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag 93,7 Mio. Euro belastet. Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Anstieg Belastung ist im Wesentlichen auf die Refinanzierungsaktivitäten des Treasury zurückzuführen. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (dies sind zum Beispiel die Sachanlagen), beträgt 100 Prozent. Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit, wobei die Sicherheiten teilweise einem festgelegten Bewertungsabschlag unterworfen sind. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der Maßgabe einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden, das gilt auch bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Medianwerte 2015 Mio. EUR Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte 73,292 1.012,605 davon Aktieninstrumente - - 0,848 0,821 davon Schuldtitel 25,535 27,324 199,854 212,202 davon sonstige Vermögenswerte - 328,570 Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte s - Finanzgruppe Seite: 38 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Medianwerte 2015 Mio. EUR Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Erhaltene Sicherheiten davon Aktieninstrumente davon Schuldtitel davon sonstige erhaltene Sicherheiten Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Tabelle: Erhaltene Sicherheiten - Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen - - 0,051 Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2015 Mio. EUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 67,867 73,292 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten s - Finanzgruppe Seite: 39 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin gemäß Artikel 450 (2) CRR grundsätzlich keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik zu veröffentlichen. Auf freiwilliger Basis veröffentlicht die Sparkasse die nachfolgenden Informationen zu ihrem Vergütungssystem nach § 7 InstitutsVergV (a.F.). I. Qualitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV (a.F.) 1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung (rd. 97 % der Beschäftigten). Alle Tarifbeschäftigten können außertarifliche Vergütungsbestandteile erhalten. 2. Geschäftsbereiche Aufgrund der Größe und der Vergütungsstruktur der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin sowie der Art, des Umfanges, des Risikogehaltes und der Internationalität der betriebenen Geschäftsaktivitäten verzichtet die Sparkasse gem. § 7 Abs. 1 InstitutsVergV (a.F.) vom 06.10.2010 auf eine Aufteilung in Geschäftsbereiche. 3. Ausgestaltung des Vergütungssystems Die Vergütungs- und Anreizsysteme stehen im Einklang mit der Geschäftsstrategie und den dazu konsistenten Teilstrategien, insbesondere der Risikostrategie. Generell vermeidet die Ausgestaltung des Vergütungssystems das Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken durch die Geschäftsleitung, Beschäftigten in Kontrollabteilungen sowie aller übrigen Angestellten. Als Obergrenze für das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung ist festgelegt, dass das außertarifliche variable Entgelt max. 50% der fixen Vergütung betragen darf. Ertrags- und zielorientierte Vergütung in der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin: 1. Vorstand: Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes ist über die Anstellungsverträge festgelegt. Sie richtet sich dabei nach den jeweiligen - mit der Sparkassenaufsicht des Landes Brandenburg abgestimmten Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern (aktuelle Fassung vom 25.09.2002) mit einem jährlichen festen Grundgehalt, einer Funktionszulage, einer Fahrzeugüberlassung sowie einer variablen - von der Unternehmensentwicklung abhängigen Vergütungskomponente mit vorgegebenen Kriterien, über deren Gewichtung zueinander der Personalausschuss des Verwaltungsrates jährlich entscheidet. s - Finanzgruppe Seite: 40 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 2. außertarifliche Mitarbeiter (< 10 Mitarbeiter): Die Vergütung der außertariflichen Mitarbeiter ist über die Anstellungsverträge geregelt. Die Vergütung setzt sich zusammen aus einem festen Jahresgehalt, in Einzelfällen einer Fahrzeugüberlassung und einer vom Vorstand festzulegenden jährlichen variablen Vergütung auf Basis einer Zielvereinbarung, die neben quantitativen auch qualitative Vergütungsparameter enthält. Der variable Anteil der Vergütung ist betragsmäßig begrenzt und orientiert sich an den Kriterien des individuellen Erfolges, des Erfolges der verantworteten Organisationseinheit und des Gesamtunternehmenserfolges. Die Ausschüttung ist nur für den Fall des positiven Erfolges, welcher sich auf Erreichung des vereinbarten Zieles bezieht, vorgesehen. Für den Fall der Beendigung der Tätigkeit werden in keinem Fall Ansprüche begründet. 3. Mitarbeiter mit einer Provisionsregelung - Immobilien- bzw. Versicherungs- vermittler (< 10 Mitarbeiter): Die Vergütung setzt sich zusammen aus einer Grundvergütung in Anlehnung an den TVöD und einer gestaffelten, umsatzabhängigen (z.B. vermittelte Immobilien- bzw. Versicherungsgeschäfte) variablen Vergütung. 4. tarifliche Mitarbeiter: Die Beschäftigten erhalten feste und variable Vergütungen nach TVöD-Sparkassen. Der variable tarifliche Bestandteil (Sparkassensonderzahlung - SSZ) kommt nach Auswertung der Zielerreichung im Folgejahr zur Auskehrung. Im Jahr 2015 kamen somit bis zu 64 % eines Monatstabellenentgeltes (MTE) als individuellleistungsbezogener Anteil und bis zu 50 % eines MTE als unternehmenserfolgsbezogener Anteil für das Jahr 2014 zur Auskehrung. Auf Grundlage einer für das Jahr 2014 geschlossenen Dienstvereinbarung wurde der individuellleistungsbezogene Anteil der SSZ im Jahr 2015 pauschal ausgekehrt. Der unternehmenserfolgsbezogene Anteil der SSZ wurde entsprechend der Zielerreichung der zu Jahresbeginn 2014 durch den Vorstand festgelegten Ziele zu 100 % im Jahr 2015 ausgekehrt. In der Sparkasse können die Beschäftigten neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Prämien aus einem zielorientierten Vergütungssystem erhalten. Die Ausgestaltung des Anreizsystems ist durch Vorstandsbeschluss geregelt. Die zugrunde gelegten Ziele sind auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet. Die auszuzahlenden Beträge richten sich nach dem Erreichungsgrad der individuell mit dem Mitarbeiter vereinbarten Einzel- bzw. Teamziele auf der Grundlage von Zielvereinbarungen bzw. Leistungsbeurteilungen der direkten Führungskraft. Die Prämien aus einer zielorientierten übertariflichen Vergütung werden monatlich ratierlich oder jährlich als Einmalzahlung nach Ablauf des Geschäftsjahres ausbezahlt. Unterjährige Vorauszahlungen sind im Einzelfall möglich. s - Finanzgruppe Seite: 41 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 4. Einbindung externer Berater Die Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. II. Quantitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV (a.F.) Die festen Vergütungen der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin betragen 10.434 TEUR. Die variablen Vergütungen betragen 790 TEUR und wurden an 247 Beschäftigte ausgezahlt. In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der Vorstände enthalten. 15 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden für die Zwecke der Offenlegung per 31. Dezember 2015 gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 9,26 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Eine Ermittlung auf dieser Basis ist erstmalig zum 31. Dezember 2015 erfolgt. In den Vorjahren erfolgte die Ermittlung auf Basis der CRR. Daher können keine Aussagen über die Entwicklung im Berichtsjahr getroffen werden. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile LRSum 1 2 3 Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist) Anzusetzende Werte Mio. EUR 1.146,5 k. A. k. A. k. A. 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 47,786 6 Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) 52,751 1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR s - Finanzgruppe Seite: 42 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin EU-6a EU-6b (Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind) 7 Sonstige Anpassungen 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote k. A. k. A. 17,715 1.264,734 Tabelle: Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße (LRSum) Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote TEUR Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungs1 geschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Si1.116,067 cherheiten) -0,072 2 (Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) Zeile LRCom Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Derivative Risikopositionen Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt 4 um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert 5 in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 3 1.115,995 k. A. k. A. EU-5a Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode k. A. 6 Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden k. A. 7 (Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) k. A. (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte) Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten (Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate) k. A. Derivative Risikopositionen insgesamt (Summe der Zeilen 4 bis 10) k. A. 8 9 10 11 s - Finanzgruppe k. A. k. A. Seite: 43 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne 12 Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen 13 aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)) Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzie14 rungsgeschäften (SFT) Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag EU-14a auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 15 Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifiEU-15a zierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insge16 samt (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Andere außerbilanzielle Risikopositionen 46,501 1,701 47,786 k. A. k. A. k. A. 95,988 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 139,845 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -87,094 Andere außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 52,751 und 18) Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausEU-19a genommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanzik. A. ell und außerbilanziell)) (Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausk. A. EU-19b genommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)) Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen 19 20 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 21 22 Verschuldungsquote Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der KaEU-23 pitalmessgröße Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 EU-24 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Tabelle: Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote (LRCom) s - Finanzgruppe 117,149 1.264,734 9,2627 ja k.A. Seite: 44 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote TEUR Zeile LRSpl EU-1 Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 1.116,067 0,000 1.116,067 0,000 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden 107,123 EU-7 Institute 161,830 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 102,877 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft EU-10 Unternehmen EU-11 Ausgefallene Positionen EU-5 EU-6 0,000 81,131 310,540 9,025 Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-Risikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditver343,540 pflichtungen sind) Tabelle: Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen) – (LRSpl) EU-12 s - Finanzgruppe Seite: 45 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Anhang Tabellen zu den Hauptmerkmalen sowie vollständigen Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente zu 3.2: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und BloombergKennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Sparkasse OstprignitzRuppin k.A. Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene k.A. 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,046 9 Nennwert des Instruments (Währung in Millionen) 0,1 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum – fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 14. April 2011 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14. April 2018 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. s - Finanzgruppe Seite: 46 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 3,75% 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt k.A. wird 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. s - Finanzgruppe Seite: 47 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 2 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und BloombergKennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Sparkasse OstprignitzRuppin k.A. Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene k.A. 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,388 9 Nennwert des Instruments (Währung in Millionen) 2,000 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum – fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 19. Dezember 2011 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 19. Dezember 2016 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Coupons/Dividenden 17 s - Finanzgruppe Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest Seite: 48 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 3,00% 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt k.A. wird 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. s - Finanzgruppe Seite: 49 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 3 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und BloombergKennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Sparkasse OstprignitzRuppin k.A. Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene k.A. 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,086 9 Nennwert des Instruments (Währung in Millionen) 0,300 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum – fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 7. Juni 2012 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 7. Juni 2017 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Coupons/Dividenden 17 s - Finanzgruppe Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest Seite: 50 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,50% 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt k.A. wird 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. s - Finanzgruppe Seite: 51 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Hauptmerkmale der zusammengefassten Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und BloombergKennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Sparkasse OstprignitzRuppin k.A. Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene k.A. 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,245 9 Nennwert des Instruments (Währung in Millionen) 1,265 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum – fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Vom 14. Januar 2011 bis 27. August 2015 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Vom 14. Januar 2016 bis 27. August 2020 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Coupons/Dividenden s - Finanzgruppe Seite: 52 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Durchschnittlich 1,82% von 0,80% bis 3,44% 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt k.A. wird 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. s - Finanzgruppe Seite: 53 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin s - Finanzgruppe Seite: 54 von 55 s Sparkasse Ostprignitz-Ruppin s - Finanzgruppe Seite: 55 von 55