2016 Handbuch der Fallbearbeitung LEITFADEN FÜR EINE OPTIMIERTE VERWALTUNG DER GERICHTE BEI ZIVILVERFAHREN Technische Universität Lappeenranta Das Forschungsinstitut für juristische Systeme des Nationalen Forschungsrates Italiens (IRSIG-CNR) Universität Utrecht Universität Brescia Justizministerium Estlands Justizministerium Finnlands Inhalt 1. Einleitung ................................................................................................................................. 3 2. Gesetzgeberische Maßnahmen für die Rechtzeitigkeit in Zivilverfahren ..................................... 6 2.1. Vereinfachung der Verfahren von geringfügigen Forderungen ................................................... 6 2.2. Vereinfachung der Verfahren von unwidersprochenen finanziellen Forderungen ..................... 8 2.3. Eil- und gewöhnliche Verfahren ................................................................................................... 9 2.4. Verfahren der Einigung, Mediation und der Schlichtung ........................................................... 10 2.4.1 Einigungen ............................................................................................................................ 10 2.4.2. Mediation und Schlichtung ................................................................................................. 11 2.4.3. Die Rolle und Funktion von Rechtsanwälten bei der Mediation und der Schlichtung........ 13 2.5. Die Optimierung von gewöhnlichen Zivilverfahren ................................................................... 13 2.6. Die Reduzierung der Anzahl von Fällen in zweiten und dritten Instanzen ................................ 14 3. Juristische Fallverwaltung ....................................................................................................... 15 3.1. Die Beschleunigung der Abfolge bei gewöhnlichen Verhandlungen ......................................... 16 3.1.1. Vorläufige Verfahrensphase ................................................................................................ 16 3.1.2. Die Bearbeitungsphase........................................................................................................ 18 3.1.3. Die Phase der Entscheidung und das Nachfolgende ........................................................... 18 3.2. Die Handhabung von Sachverständigen..................................................................................... 19 3.2.1. Rolle, Berufung und Erwartungen ....................................................................................... 19 3.2.2. Überwachung, Zusammenarbeit und Ergebnisse ............................................................... 21 3.2.3. Vergütung und Anreize........................................................................................................ 23 4. Leistungsverwaltung ............................................................................................................... 24 4.1. Zielsetzungs- und Überwachungsverfahren ............................................................................... 24 4.1.1. Rollen bei der Zielsetzung ................................................................................................... 25 4.1.2. Rechtzeitigkeit bei der Zielsetzung ...................................................................................... 25 4.1.3. Die Nachbereitung der Zeitrahmen..................................................................................... 27 4.1.4. Überwachungssysteme und Verfahren ............................................................................... 27 4.2. Das Ausbalancieren und die Zuordnung von Ressourcen .......................................................... 28 4.2.1. Das Managen von Kapazitätsengpässen ............................................................................. 28 4.2.2. Schätzung und Gewichtung der Anzahl der zu bearbeitenden Fälle................................... 29 4.3. Optimierungsarbeit .................................................................................................................... 31 4.3.1. Die Hervorbringung von Engagement für Wandel und Verbesserung ................................ 31 4.3.2. Die Rolle der Leitung bei der Hervorbringung von Wandel ................................................ 32 1 4.3.3. Die Suche nach neuartigen Ideen für die Optimierung ....................................................... 32 5. Der Gebrauch von Informations- und Kommunikationstechnik bei Gerichtsverfahren .............. 33 5.1. Fallbearbeitungssysteme............................................................................................................ 34 5.2. Elektronische Kommunikation ................................................................................................... 35 5.2.1. Die elektronische Zustellung von Dokumenten .................................................................. 36 5.2.2. Die elektronische Einreichung von Dokumenten ................................................................ 37 5.3. Andere IKT-Werkzeuge und -Geräte .......................................................................................... 38 5.3.1. Die Terminplanung von Gerichtsverhandlungen ................................................................ 38 5.3.2. Elektronische Vorlagen und Formulare ............................................................................... 39 5.3.3. Die Audioaufnahme von Gerichtsverhandlungen ............................................................... 39 6. Grenzüberschreitende Streitfälle in der EU .............................................................................. 40 6.1. Die europäischen Instrumente für grenzüberschreitende Streitfälle ........................................ 40 6.2. Die Spezialisierung von Gerichten für grenzüberschreitende Streitfälle ................................... 41 6.3. Elektronische Kommunikation in grenzüberschreitenden Streitfällen ...................................... 42 Verweise und weiterführende Lektüre 2 Dieses Handbuch ist ein praktischer Leitfaden, der darauf abzielt, Bemühungen zur Optimierung des Fallbearbeitungssystems (Caseflow Management, CFM) in europäischen Zivilverfahren zu erleichtern. Das Ziel besteht darin, den Informationsaustausch zwischen den Ländern zu vergrößern und durch die Analyse und Beschreibung von Bereichen der Optimierung des CFM, von Bedürfnissen, von Bemühungen und von Praktiken noch weiter zu verbessern. Dieses Handbuch ist basierend auf Literatur, Interviews und Workshops von Experten erstellt worden. Literaturübersichten wurden benutzt, um die Subjekte und die Bereiche der Optimierung zu formulieren und um eine allgemeine Analyse von ihnen durchzuführen. Die Beispiele, die in diesem Handbuch vorgestellt werden, wurden gesammelt und formuliert auf der Basis von individuellen Interviews (Richter, Angestellte, Gerichtsverwalter und Gerichtsdirektoren) sowie von erhältlichen Materialien zur Optimierung der Gerichte. Zu diesem Zeitpunkt enthält das Handbuch Beispiele aus insgesamt zwölf verschiedenen europäischen Ländern (Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Italien, der Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien, Schweden und der Tschechischen Republik). Die Aufgabe der Beispiele besteht darin, einen kurzen und lebendigen Überblick über praktische Erfahrungen mit dem vorliegenden Thema zu geben. Beispiele sind unterschiedlich formuliert: Sie enthalten sowohl breitere Beschreibungen von Prozeduren als auch detailliertere Erklärungen für die Praktiken und individuelle Auffassungen. Workshops von Experten wurden organisiert, um die Ergebnisse aus den Literaturübersichten und den Interviews zu analysieren, zu verfeinern und zusammenzufassen. Experten für die Arbeitsweise von Gerichten (sowohl Praktiker als auch Wissenschaftler) haben an den Workshops teilgenommen. 1. Einleitung Die Weise, wie Zivilverfahren gehandhabt werden, wird in den Vorschriften für Zivilverfahren reguliert und ist verknüpft mit der juristischen Tradition, der managerhaften Einstellung und der Kompetenz des Richters sowie von der Gestaltung und dem Funktionieren von Gerichtsorganisationen. Zivilverfahren werden traditionell durch die dominante Rolle der Parteien und die passive Rolle des Gerichts charakterisiert. Die Prozessführer kontrollieren den Inhalt und den Fortschritt des Verfahrens, während das Gericht das Verfahren als passiver Akteur überschaut. In Zivilverfahren gibt es auch Anwälte, die von komplizierten Verfahrensregeln profitieren. Die Beschleunigung von Verfahren durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik und durch eine Vereinfachung der Regeln des Zivilverfahrens ist wichtig, doch dies ist auch auf Widerstand von Richtern und den Anwaltskammern in mehreren Ländern gestoßen. Die Logistik des Gerichts befasst sich hauptsächlich auf eine Weise mit dem Organisieren und Planen von Operationen, welche die ungenutzte Zeit von Fallakten im Prozess reduzieren. Die Suche nach der Effektivität von Gerichten, welche als das Niveau des Erreichens gesetzter Ziele definiert werden kann (Verhältnis zwischen gesetzten Zielen/erreichten Zielen), und der Effizienz von Gerichten, welche als das Verhältnis zwischen den erreichten Zielen und den Ressourcen, die genutzt wurden, um sie zu erreichen, definiert werden kann (Verhältnis zwischen erreichten Zielen/Input von Ressourcen) ist zum Bestandteil der Agenda in vielen juristischen Systemen geworden. Dies wird auch stimuliert durch die Arbeit der CEPEJ, der Kommission für die Effizienz der Justiz des Europarats. Die Arbeitsweise von Gerichten kann eine Planung mit einer effektiven Nutzung von Messdaten nicht vermeiden. Die Zunahme der Logistik bei der Arbeitsweise von Gerichten hängt stark von der 3 Bereitschaft der Richter ab, aktiv Ziele und Vorgänge zu erfüllen, mit internen und externen Funktionären und Akteuren zu kooperieren und eine allgemeine Verantwortung für den Fortschritt der Fälle zu übernehmen (zum Beispiel durch die Ablehnung einer Anfrage auf Verschiebung und durch die Forderung an die Parteien, sich an einem rechtzeitigen Austausch mit klaren Fristen zu beteiligen). Dies beinhaltet auch eine Bereitschaft, die Anzahl von Gerichtsverhandlungen per Fall zu beschränken und zu versuchen, eine Einigung zu erreichen, nachdem die Parteien ihre Ansichten eingereicht haben. Prozeduren der Mediation, der Schlichtung und der Übereinkunft werden durch das Gesetz zum Zivilverfahren in vielen Ländern unterstützt und sie müssen zunehmen insbesondere für einige Arten von Streitfällen, die besser durch eine andere Art von Prozedur als ein volles Gerichtsverfahren adressiert werden. Ein grundlegendes Problem bei Verfahren erster Instanz ist die Möglichkeit, Berufung gegen einstweilige Beschlüsse bezüglich beispielsweise der Einreichung von Beweisen einzulegen. Die Möglichkeit einer solchen Berufung sollte entmutigt werden, denn sie kann das Verfahren verlängern, normalerweise ohne klare gemeinsame Vorteile für die Parteien, die im Fall einbezogen sind. Idealerweise könnte ein gut bearbeiteter Fall in einem Zivilverfahren in folgender Weise ablaufen: Vor der Gerichtsverhandlung würden die Parteien dem Gericht ein Dokument einreichen, in dem sie den Kern des Streits erklären, die möglichen Entgegnungen der anderen Partei, die Beweise, die im Verfahren vorgelegt werden müssen und die Zeugen, die gehört werden sollten (das Gericht braucht so früh als möglich ein Gesamtbild des Falls und die Parteien sollen deshalb ausreichende Informationen in ihrer Klageschrift und ihrer Klageerwiderung liefern und die Beweise anführen, die ihnen zur Verfügung stehen). Nach dieser schriftlichen Runde ordnet das Gericht dann ein persönliches Auftreten der Parteien an. Die Wichtigkeit der Gerichtsverhandlung verlangt es, dass der Richter eine aktive Rolle in den Verhandlungen übernimmt, und dem Gericht sollte die Kompetenz beigemessen werden, Maßnahmen zu unternehmen, um den Verlauf zu beschleunigen. Diese Maßnahmen können ex officio ergriffen werden oder auf die Anfrage einer der beiden Parteien hin. Diese Maßnahmen können beispielsweise Folgendes enthalten: die Fixierung von zeitlichen Fristen, bestimmte zeitliche Fristen und die Auflösung des Rechts, eine Forderung zu stellen, oder die Ablehnung von Handlungen, die maskierte Aussagen sind. Dies könnte durch den Richter unterstützt werden, indem er eine Geldstrafe für jede Seite erheben würde, die absichtlich versucht, den Fall zu verzögern. Ein wichtiger organisatorischer Aspekt, die Fallbearbeitung zu verbessern, sind die Art und Weise, wie ein Gericht Arbeit und Verpflichtungen organisiert und aufteilt. Innerhalb eines Gerichts könnte eine gewisse Spezialisierung für Zivilverfahren helfen, das Verfahren zu beschleunigen. Die Spezialisierung kann den Gegenstand der Fälle betreffen (z.B. Insolvenz, Handel, Familie), aber auch die Art des Verfahrens (z.B. gewöhnliche und Eilverfahren). Dies setzt eine ausreichend große Anzahl von Richtern, Gerichtsbediensteten und Verhandlungssälen voraus, die dem Gericht zur Verfügung stehen. Eine Spezialisierung kann die Rechtzeitigkeit von Gerichtsverfahren verbessern, weil es für Richter und Angestellte des Gerichts weniger Zeit nimmt, den Fall zu verstehen, und es ermöglicht Richtern und Angestellten, Routinen zu etablieren. Diese Untersuchung zeigt auch, dass grenzüberschreitende Streitfälle in der EU ein Bereich ist, in dem bis jetzt noch nicht ausreichend die Optimierung und das Teilen von innovativen Verfahren und Praktiken erfolgt sind, die grenzüberschreitenden Streitfälle in der EU sind. Diese Streitfälle werden durch spezifische Anforderungen charakterisiert, die spezielle Lösungen benötigen würden, zum Beispiel durch Spezialisierung. Auch die Sachverständigen, welche Beweise bewerten können oder finden, messen, testen und interpretieren, nehmen eine empfindliche Stellung in Verfahren ein. Durch den Fortschritt von Wissenschaft und Technologie ist die Berufung von Sachverständigen immer häufiger geworden, dies wirkt sich auf die Rechtzeitigkeit und Effektivität der Fallbearbeitung aus. Sie können entweder einen Engpass oder eine wertvolle Ressource darstellen, abhängig von den Bemühungen, sie anzuleiten. Es 4 ist wichtig, eindeutige Definitionen für die Aufgaben der Sachverständigen festzulegen, klare Forderungen an ihre Qualifikation zu stellen, unzweideutige Zeitfristen für sie zu setzen und die Prozeduren für Sachverständige für die überschaubareren Fälle zu vereinfachen. Sachverständige können auch zur Schlichtung beitragen oder, wenn angemessen ausgebildet, sogar zur Schlichtung zwischen den Parteien führen, wahlweise auch angeleitet von professionellen Schlichtern und unterstützt von den Sachverständigen selbst. Die Rolle von Gerichtsverwaltung und der Leitung bei der Schaffung von Wandel und einer innovativen Organisationskultur müsste noch verstärkt werden. Die Optimierung der Fallbearbeitung des Gerichts ist traditionell mit der Einführung von Zeitrahmen und der aktiven Verwaltung von ihnen verbunden. Eine zentrale Herausforderung ist die Akzeptanz und die Ausführung von Zeitrahmen gewesen. Es ist wichtig, dass Gerichte einen ganzheitlicheren Blick auf das Management der verschiedenen Bereiche der Leistung und dabei auch das Kapazitätsmanagement und die Verwendung von Ressourcen haben. Ziele für die Leistung müssen im Gleichgewicht stehen, realistisch und weit akzeptiert von den Mitarbeitern des Gerichts und den Richtern sein, um effektiv zu sein. Einflussreiches Leistungsmanagement ist nicht möglich ohne die Nutzung von akkuraten Angaben und OnlineBeobachtung mit klaren Verantwortlichkeiten für Richter oder eine Gruppe von Gerichtsmitarbeitern und Richtern, um aktiv zu werden bezüglich der Fälle, die drohen, verzögert zu werden. Deshalb liegt die Optimierung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik und Hilfsmitteln der Digitalisierung an der Basis des Managements einer modernen Gerichtsumwelt. Ein klarer Trend in Europa ist die Bewegung hin auf die E-Justiz, bei der die meisten Gerichtsdokumente und die Kommunikation elektronisch geworden sind. Die Umsetzung von solchen Systemen wird momentan in mehreren europäischen Judikativen unternommen. Die Gestaltungs- und die Umsetzungsprozesse von diesen digitalen Justiz-Ketten sind bis jetzt weder einfach noch sehr erfolgreich gewesen, sie benötigen mehr Zeit und Ressourcen als ursprünglich erwartet worden war. Um in der Zukunft über gute Beispiele für den Leistungsvergleich zu verfügen, sollten diejenigen Faktoren, die den Erfolg und das Scheitern in verschiedenen Phasen dieser Wandlungsprozesse beeinflussen, gründlich untersucht werden. Gestützt auf die Erfahrung von den großangelegten Informations- und Kommunikationstechnikprojekten in verschiedenen Ländern kann gesagt werden, dass die Einführung und die Umsetzung von Informations- und Kommunikationstechniklösungen für Gerichte schrittweise ausgeführt werden sollte. Dies lässt Raum und Zeit für die Teilnahme, das Testen und Aneignen von neuen Arbeitsmethoden und -techniken für Richter, Mitarbeiter des Gerichts und Anwälte. Ein anderer Faktor für die Rechtzeitigkeit von Gerichtsverhandlungen ist das Ausmaß der Rückstände. Der „Rückstand“ ist die Anzahl oder der Prozentanteil von schwebenden Fällen, die innerhalb eines eingeführten Zeitrahmens noch nicht gelöst worden sind. Zum Beispiel besteht in mehreren Ländern die Erwartung, die meisten Fälle innerhalb eines Jahres zu lösen, demnach wären die schwebenden Fälle, die älter als ein Jahr sind, der Rückstand. In anderen Ländern kann die Erwartung zwei Jahre betragen, demnach wäre der Rückstand die Anzahl der schwebenden Fälle, die länger als dieser Zeitrahmen vorliegen. Eine große Anzahl von Fällen im Rückstand kann die Qualität von Verfahren und der Beurteilung beeinflussen. Wenn Richter und Gerichtsmitarbeiter die Erfahrung gemacht haben, dass es nicht wichtig ist, wieviel Mühe sie in die Behandlung von Fällen stecken wegen der Anzahl der Fälle, die auf sie warten, dann macht dies ihre Arbeit entmutigend. Hohe Zahlen von schwebenden Fällen machen die Beobachtung und die Verwendung von Beobachtungsdaten bei der Verwaltung von Vorgängen auch viel schwieriger. Den Rückstand abzuarbeiten, erscheint als eine Notwendigkeit, bevor Bemühungen für starke Verbesserungen effektiv begonnen werden können. Normalerweise wird es die zeitweilige Entsendung von zusätzlichen Richtern und Gerichtsmitarbeitern benötigen zum Beispiel 5 in Form einer „fliegenden Brigade“ oder die Entfernung jener Fälle von der Liste der alten Fälle, die irrelevant geworden sind. Wo die Tradition vorherrscht, scheint der Weg nach vorne in Änderungen der Regeln von Zivilverfahren zu liegen. Durch die Schaffung von Kompetenzen (und Verpflichtungen) für Richter, ihre Fälle aktiv zu verwalten, werden sie explizit gesetzlich unterstützt, die Verfahren effektiver durchzuführen. Abgesehen von den gesetzlichen Aspekten kann ein (pro-) aktiver Zugang zur Bearbeitung der Fälle auch verschiedene juristische Kompetenzen im Verhältnis zu den Parteien einbeziehen. Außerdem können die Einführung von IT-Systemen, welche die Bearbeitung der Akten des Verfahrens online erlauben, und ein elektronisches Fallbearbeitungssystem sowie präzisere Ziele für Zeitrahmen einen Wandel ermöglichen. Es ist entscheidend, dass Richter und Direktoren die Verantwortlichkeit für die Rechtzeitigkeit von Verfahren übernehmen und dass dies durch eine Gesetzgebung mit eindeutigen Kompetenzen unterstützt wird. Aus der Perspektive der Rechtzeitigkeit können Zivilverfahren nicht länger komplett den Parteien überlassen werden mit dem Richter in einer passiven Rolle. Eine effektive Verbesserung der Rechtzeitigkeit und der Fallbearbeitung in Zivilverfahren ist nicht eine Angelegenheit der Umsetzung von einem spezifischen Werkzeug oder von einer bestimmten Technik. Es handelt sich um eine vielseitige Aufgabe, mehrere prozedurale, organisatorische und verwaltungstechnische Aspekte und Elemente einzubeziehen und zu kombinieren, welche alle in der Optimierungsarbeit umfassend angetroffen und adressiert werden: Vereinfachung von Regeln und Abläufen, eine praktische Aufteilung der Arbeit und die Spezialisierung, Nutzung von alternativen Lösungen des Streits, eine aktive Anleitung der Parteien und Zeugen, die Verwendung von angemessenen Beobachtungsdaten, um die Leistung und die menschlichen Ressourcen zu verwalten, ein effektiver Gebrauch von Informations- und Kommunikationstechnik, ebenso wie klare Abläufe und Regeln in Verbindung mit Fällen, welche die nationalen Grenzen übersteigen, oder Fällen, die durch andere spezielle Anforderungen und Umstände beeinflusst werden. 2. Gesetzgeberische Maßnahmen für die Rechtzeitigkeit in Zivilverfahren Dieser Abschnitt beschreibt, wie die Rechtzeitigkeit der Justiz durch gesetzgeberische Maßnahmen bei einigen ausgewählten Verfahren verbessert werden kann. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung von gemeinsamen europäischen Modellen, insbesondere in der Vereinfachung von geringfügigen Forderungen und nicht angefochtenen Forderungen, in der Optimierung der gewöhnlichen Zivilverfahren, in der Förderung von Werkzeugen der Mediation und der Schlichtung sowie in der Reduzierung der Anzahl von Berufungsverfahren. 2.1. Vereinfachung der Verfahren von geringfügigen Forderungen Ein Bereich der Optimierung ist die Anwendung von speziellen Regeln für Zivilverfahren in solchen Fällen, die in spezifischen und vereinfachten Verfahren behandelt werden können. Ein Beispiel für solche Fälle sind Streitfälle über einen geringen Wert. Viele (aber nicht alle) Mitgliedsstaaten der Europäischen Union stellen in ihrer Gesetzgebung ein ad hoc-Verfahren für solche Klagen bereit. Die nationalen Verfahren für geringfügige Forderungen sind anwendbar für jene Fälle, deren Wert sich in einer Spannweite von 600,00 Euro bis zu 15.000,00 Euro bewegen (zum Beispiel: Spanien: 6.000,00 6 Euro, Art. 250.2 des spanischen Gesetzes Nr. 1/2000; Portugal: 15.000,00 Euro, Art. 8 des portugiesischen Gesetzes Nr. 54/2013; Deutschland: 600,00 Euro, Art. 495a Zivilprozessordnung; Italien: 5.000,00 Euro, Art. 7 des italienischen Codex der Zivilverfahren; Estland: 2.000,00 Euro, Art. 405 der estnischen Zivilprozessordnung; Slowenien: 2.000,00 Euro für die Fälle von Privatpersonen und 4.000,00 EUR für kommerzielle Fälle, Art. 431 und 432 der slowenischen Zivilprozessordnung). Der Trend geht zum Stärken der Verwendung von vereinfachten Verfahren, um das Tempo des Rechtsstreits und die Produktivität der Gerichte zu erhöhen, z.B. folgt die kürzliche Modifizierung des italienischen und des portugiesischen Rechts eindeutig dem Trend, weil der maximale Wert für vereinfachte Verfahren auf 5.000,00 Euro und 15.000,00 Euro erhöht worden ist. Nichtsdestotrotz, innerhalb der EU sind die Möglichkeiten, ein solches vereinfachtes Verfahren zu nutzen, immer noch unregelmäßig verteilt. Es wäre sehr nützlich, wenn die nationalen Regelungen und Verfahren für geringfügige Forderungen harmonisiert werden könnten, um ein gemeinsames europäisches Modell von Verfahren und Regeln für geringfügige Forderungen umzusetzen. Die Grundlage für das Modell könnte dem europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen (EG Verordnung Nr. 861/2007) entnommen werden, welches darauf abzielt, ein gemeinsames Modell von Zivilverfahren innerhalb der Europäischen Union für die Verfahren geringfügiger Forderungen einzurichten. (Die EG Verordnung Nr. 861/2007 wurde kürzlich am 24. Dezember 2015 durch die Verordnung Nr. 2421/2015 ergänzt, die am 14. Juli 2017 in Kraft treten wird). Dieses europäische Modell neigt dazu, die Verfahrensaktivitäten so viel als möglich auf die Eingangsphase des Verfahrens zu konzentrieren. Der Hauptunterschied zwischen solchem europäischen Modell und den nationalen besteht darin, dass im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen eine Gerichtsverhandlung nicht benötigt wird. Eine Verhandlung wird nur dann erfolgen, wenn eine der Parteien dies fordert oder wenn das Gericht sie als notwendig ansieht. Die Hauptfragen bei der Nutzung der EG Verordnung Nr. 861/2007 als eine Basis für die Gestaltung eines gemeinsamen europäischen Modells sind: Die Verordnung stellt ein nicht verpflichtendes Modell von Zivilverfahren für geringfügige Forderungen in den Ländern der Europäischen Union (mit der Ausnahme Dänemarks) in jeder Amtssprache der Europäischen Union her. Geringfügige Forderungen werden hiermit als solche Forderungen definiert, deren Wert nicht größer ist als 2.000,00 Euro (in der EG Verordnung 2421/2015 nicht größer als 5.000,00 Euro). Dieser Betrag könnte in der Zukunft durch die europäische Gesetzgebung jedoch überarbeitet werden. Gemäß der Verordnung ist eine Gerichtsverhandlung nur dann erforderlich, wenn eine der Parteien dies fordert und das Gericht dies als notwendig für die abschließende Entscheidung erachtet. Dies bedingt, dass das Verfahren schnell ist und die Parteien nicht in das Land reisen müssen, wo sich das zuständige Gericht befindet. Die Verordnung führt ein gemeinsames Modell der Forderung und der Stellungnahme auf (die hauptsächlichen Dokumente eingereicht von den Parteien in einem solchen Verfahren), um sowohl die Aufgaben der Bürger als auch die des Gerichts zu vereinfachen. Die Verordnung richtet ein, dass für solch ein Verfahren die juristische Unterstützung eines Rechtsanwalts oder eines anderen Spezialisten nicht notwendig ist. Dies hilft den Bürgern, Ausgaben für Rechtshilfe zu reduzieren, und verbessert den Zugang zum Recht. Auf der anderen Seite empfiehlt die Regulation nachhaltig, den Nationalstaaten, effiziente Mechanismen von öffentlicher Rechtshilfe bereitzustellen (zum Beispiel ad hoc-Büros an jedem nationalen Gericht oder eine ad hoc-Webseite und/oder ein Callcenter, die sämtliche 7 Informationen anbieten, welche ein Bürger braucht, um einfach und korrekt seine Forderung einreichen zu können). 2.2. Vereinfachung der Verfahren von unwidersprochenen finanziellen Forderungen Es tritt recht häufig auf, dass einer finanziellen Forderung (z.B. eine unbezahlte Rechnung) nicht widersprochen wird. Dies bedeutet, dass der Beklagte nicht anficht, was vom Kläger behauptet wird. In solchen Fällen besteht keine Notwendigkeit, ein Verfahren im kompletten Umfang anzuwenden. Viele (aber nicht alle) europäischen Länder stellen ein Verfahren bereit, welches darauf zielt festzustellen, ob eine Forderung tatsächlich angefochten wird oder nicht (die sogenannten „Verfahren der Unterlassungsansprüche, der Zahlungsaufträge und der Mahnungen“). Das Modell dieser Art von Verhandlungen differiert unter den Ländern. In einigen Ländern sind solche Verfahren auf alle Sorten von Gegenständen anwendbar (d.h. Italien, Art. 633 ff. des italienischen Codex der Zivilverfahren; Spanien; Art. 812 ff. des spanischen Gesetzes Nr. 1/2000, Deutschland, § 689 I Satz 2, Zivilprozessordnung), während andere Länder über gewisse Einschränkungen verfügen (Portugal, das Verfügungsverfahren ist anwendbar für Forderungen von bis zu 15.000,00 Euro gemäß dem Art. 3 und folgende des Gesetzgeberischen Erlasses Nr. 62/2013). Der Hauptunterschied besteht zwischen Ländern, die „reine Mahnverfahren“ annehmen, und jenen, die ein „gemischtes Modell“ annehmen. Reine Mahnverfahren: In dem Fall zweifelt der Beklagte innerhalb einer gewissen Frist die Verfügungsanweisung, die vom Gericht allein auf der Grundlage der Behauptungen des Klägers ausgegeben wurde, nicht an. Diese Anweisung wird endgültig und besitzt dieselbe Bedeutung wie eine Entscheidung, die am Ende eines regulären Verfahrens ausgegeben wurde. Der Kläger braucht keine Beweise vorlegen, um die Anweisung für die Verfügung zu erhalten. Nur in dem Fall, dass der Beklagte die Anweisung anficht, soll der Kläger aufgerufen werden, alle Beweise vorzulegen (d.h. Portugal). Gemischtes Modell: Der Kläger soll einige Beweise vorlegen (d.h. Rechnungen) zusammen mit der Forderung, um eine Verfügungsanweisung für die Bezahlung zu erhalten (d.h. Italien). Selbst ein drittes Modell kann identifiziert werden, das zwischen beiden liegt und in Europa genutzt wird. Diese Art von Modell wird zum Beispiel in Deutschland angewandt (§ 689 I Satz 2, Zivilprozessordnung). Laut diesem Verfahren wird in dem Fall, dass der Beklagte innerhalb einer bestimmten Frist eine Verfügungsanweisung ausgegeben durch das Gericht allein auf Grundlage der Behauptungen des Klägers nicht anficht, diese Anweisung durchsetzbar, aber sie ist noch nicht endgültig. Wann immer der Beklagte sie nicht nach einer zweiten Frist anficht, dann wird die Anweisung auch endgültig, ebenso wie die Entscheidung ausgegeben am Ende eines regulären Gerichtsverfahrens. Der Kläger braucht keine Beweise vorlegen, um die Anweisung für die Verfügung zu erhalten. Nur in dem Fall, dass der Beklagte die Anweisung anficht, soll der Kläger aufgerufen werden, alle Beweise vorzulegen. Es wäre sehr nützlich, wenn die nationalen Verfahren für unwidersprochene Forderungen harmonisiert werden könnten, um ein gemeinsames europäisches Modell von Verfahrensregeln für unwidersprochene Forderungen zu haben. Die Grundlage für dieses Modell könnte der EG Verordnung Nr. 1896/2006 entnommen werden. 8 In dem Modell von „reinen Mahnverfahren“ wird vom Kläger nicht verlangt, irgendwelche Beweise in der Anfangsphase des Verfahrens vorzulegen, noch braucht der Beklagte irgendwelche Beweise vorzulegen, um den Zahlungsauftrag anzufechten. Nur wenn der Beklage den Zahlungsauftrag anficht, soll ein reguläres Verfahren beginnen. Wenn der Beklagte dem Zahlungsauftrag nicht widerspricht, dann wird dieser endgültig und durchsetzbar und dies nicht nur in dem Land, wo er ausgestellt wurde, sondern in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Hauptfragen bei der Nutzung der EG Verordnung Nr. 1896/2006 als eine Basis für die Gestaltung eines gemeinsamen europäischen Modells sind: Der Gläubiger braucht nicht die relevanten Dokumente zusammen mit der Forderung einzureichen. Zur selben Zeit kann der Schuldner dem Zahlungsauftrag durch eine einfache Erklärung widersprechen. Deshalb ist ein solches Modell flexibel und einfach und erlaubt den Parteien einen leichten Zugang zum Recht (besonders im Fall von transnationalen Forderungen). Gemäß der Verordnung wird eine Rechtshilfe nicht benötigt. Dies hilft, um den Zugang zum Recht zu verbessern und um juristische Gebühren zu vermeiden, wenn das Verfahren recht einfach ist. Auf der anderen Seite empfiehlt die Regulation nachhaltig den Nationalstaaten, effektive Informationen durch öffentliche Institutionen bereitzustellen (zum Beispiel ad hocBüros an jedem nationalen Gericht oder eine ad hoc-Webseite und/oder ein Callcenter, die sämtliche Informationen anbieten, welche ein Bürger braucht, um einfach und korrekt seine Forderung einreichen zu können). Dieses Verfahren ist auch deshalb interessant, weil es nur sehr leichte Interventionen von Seiten des Gerichts einbezieht, weil keine Beweise zusammen mit der Forderung vorgelegt werden. Das Gericht ist grundsätzlich aufgerufen, seine Jurisdiktion zu kontrollieren und (nahezu) automatisch (z.B. Geldforderung online im Vereinigten Königreich) den Zahlungsauftrag auszugeben, dem irgendwann einmal vom Beklagten widersprochen werden wird. 2.3. Eil- und gewöhnliche Verfahren Es besteht ein wichtiger Unterschied zwischen gewöhnlichen und Eilverfahren. Juristische Verfahren werden als Eilverfahren angesehen, wenn sie kürzer und einfacher sind als gewöhnliche Verfahren. Diese Fälle werden normalerweise innerhalb eines kürzeren Zeitrahmens entschieden, weil der Charakter des Problems eine schnelle Entscheidung benötigt. In vielen Ländern sind Eilverfahren verbunden mit einem gewöhnlichen Verfahren, wobei die Eilverfahren einem gewöhnlichen Verfahren folgen sollen, und sie dienen dem Zweck eine bestimmte Situation zu erhalten, während der endgültige Urteilsspruch im regulären Verfahren noch abgewartet wird. Diese Verbindung mit einem regulären Verfahren wird nicht in allen juristischen Systemen benötigt. Deshalb befolgen in einigen Ländern die Parteien die Entscheidung des Gerichts und beginnen kein gewöhnliches Verfahren und legen keine Berufung ein. Das Ergebnis ist ein sehr schnelles Verfahren, welches das reguläre Verfahren ersetzt. In vielen Ländern benötigt der Beginn eines Eilverfahrens aber ein „dringendes Interesse“. Dies ist aber unpraktisch, weil es möglich ist, dass die Parteien eine schnelle Bearbeitung ihres Falles bevorzugen ungeachtet der Abwesenheit eines juristisch gültigen „dringenden Interesses“. Nicht dringliche Angelegenheiten können nicht in einem schnellen Verfahren entschieden werden. Es ist ebenso unmöglich für einen Richter, einen Fall für eine Beschleunigung zu überweisen, wenn er erwägt, dass der Fall in einem regulären Verfahren behandelt werden sollte. Mehr Flexibilität, um der einreichenden Partei eine Wahl zwischen entweder dem Eilverfahren oder dem regulären Verfahren 9 zu geben, könnte nützlich für das Funktionieren des Gerichtssystems sein. Insgesamt sollten Eilverfahren deutlicher von gewöhnlichen Verfahren getrennt werden und so einfach als möglich gemacht werden. 2.4. Verfahren der Einigung, Mediation und der Schlichtung 2.4.1 Einigungen Frühe Einigungen verfügen über einen starken Einfluss auf die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle, deshalb erhöhen sie die Fähigkeit der Gerichte die Zeitrahmen einzuhalten und den Verbrauch von Ressourcen und Zeit, für beide Parteien und das Gericht, durch eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Auch der Konsultative Rat der Europäischen Richter (Consultative Council of European Judges, CCJE) hat die Bedeutung der Verwendung von so vielen als möglichen Techniken der frühen Einigung durch Richter betont. Dies bedeutet eine proaktive und innovative Rolle für Richter, welche die Führung in der Fallbearbeitung übernehmen müssen. Richter sollten, während sie den Fall studieren, solche Eigenschaften identifizieren, welche die Einigung erleichtern könnten. Unter diesen Eigenschaften befinden sich der Gegenstand des Falls, die Charakteristiken der Parteien, die Einstellung und die frühere Erfahrung der Rechtsanwälte, die Kosten, welche anfallen (z.B. für technische Sachverständige und Zeugen) sowie die Länge des Verfahrens. Eine Praxis, die als sehr vielversprechend angesehen worden ist, um eine Einigung zu erreichen, besteht in der Teilnahme der Parteien und nicht nur der Rechtsanwälte an einem „Einigungstreffen oder einer Anhörung“, wo der Richter die Kosten und Risiken für beide Seiten erläutern kann, wenn eine Einigung nicht erreicht werden kann. Es ist auch sehr empfohlen, die beste Praxis mit anderen zu teilen, und eine Ausbildung von Richtern für die Einigung von Fällen, ebenso wie Treffen mit Rechtsanwälten, um die Einigung von Fällen zu befördern. Die Anwaltsgebühren sind ebenfalls ein Gegenstand der Aufmerksamkeit, um die frühe Einigung von Fällen zu fördern. Frühe Einigungen können sehr stark durch die Art und Weise, wie Rechtsanwälte bezahlt werden, beeinflusst werden. Werden Rechtsanwälte vergütet nach der „Anwesenheit bei Gerichtsverfahren oder für die Erzeugung von Dokumenten“, dann besteht für sie kein finanzieller Anreiz, den Fall beizulegen. Also sollte dieses Thema vorsichtig erwägt werden, um frühe Einigungen zu befördern, welche, dank der begrenzten, verfügbaren Ressourcen, ein Muss für ein effektives Management von Fällen sind. Steuerrückerstattungen der juristischen Gebühren können ein geeigneter Anreiz sein, Einigungen zu verbessern. Es wäre noch besser, wenn geplant wird, dass Gerichtsgebühren unmittelbar zurückgegeben werden, wenn die Parteien eine Einigung im Fall erzielen. Diese Lösung wurde von Estland angenommen. In vorläufigen Verfahren muss das Gericht erkennen, ob es möglich wäre, den Fall durch den Abschluss eines Kompromisses zu lösen (Art. 392 (1) der estnischen Zivilprozessordnung). 10 Zum Beispiel muss in der Tschechischen Republik das Gericht stets versuchen, eine Einigung zu erreichen, doch die Parteien können nicht dazu gezwungen werden. Wenn eine Einigung erreicht wurde, dann kommen die Parteien normalerweise auch über die Erstattung der Kosten überein. Normalerweise übernimmt jede Partei die eigenen Kosten. Das Gericht muss die Einigung nicht billigen, wenn sie den gesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften widerspricht. Eine gebilligte Einigung verfügt über den Effekt eines abschließenden Urteils. Trotzdem ist das Gericht berechtigt, eine Einigung abzulehnen, wenn sie ungültig nach den Vorschriften des stichhaltigen Rechts ist. Die Entscheidung des Gerichts, eine Einigung zwischen Parteien zu billigen, setzt ein Hindernis für weitere Verfahren über dasselbe Thema (reiiudicata). 50% der Gerichtsgebühren wird dem Anspruchsteller nach dem Erreichen einer Einigung zurückgegeben und, ebenso, wenn beide Parteien das Recht auf Berufung vor dem Anhören des abschließenden Urteils aufgeben. In Slowenien wird eine Gebühren-Politik benutzt, um einen zusätzlichen Anreiz dafür zu schaffen, dass der Anspruchsteller eine Einigung erzielt. Zwei Drittel der Gerichtsgebühr wird dem Anspruchsteller erstattet, wenn der Fall mit einer Einigung endet. Normalerweise enden 15–20% der Fälle mit einer Einigung. Ein Richter kann den Parteien eine Einigung auf jeder Stufe des Prozesses in schriftlicher Form vorschlagen (CPA, Art. 307/4). Wenn beide Parteien den Vorschlag der Einigung des Richters unterschreiben, dann ist die Einigung erledigt und der Fall geschlossen. 2.4.2. Mediation und Schlichtung Die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle und die beschränkten Ressourcen des Gerichts haben die Einführung von alternativen Streitfalllösungen durch das Gesetz beschleunigt. Es gibt ziemlich viele unterschiedliche Methoden der Lösung von Streitfällen. In diesem Abschnitt werden wir kurz Mediation und Schlichtung erwägen, denn sie wurden von mehreren Ländern in das Recht für Zivilverfahren eingeführt. Normalerweise erfolgt die Mediation außerhalb des Gerichts, auch wenn es Fälle von Mediation gibt, die von Richtern ausgeführt werden, während die Schlichtung oftmals von Richtern während des Gerichtsverfahrens vorgeschlagen wird. Mediation und Schlichtung verfügen über das Potential, Gerichtsverfahren erheblich zu beschleunigen. Das Recht kann nur dann effizient funktionieren, wenn die Anzahl der Fälle sich in einer ausreichenden Proportion zu den verfügbaren Ressourcen befindet, und die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle nicht höher sein sollte als ein vernünftiges Niveau der Produktivität, welches das Verhältnis zwischen Leistung und Einheiten von Personal ist, welches verpflichtet ist, diese Leistung zu erreichen. Deshalb ist es ein klarer Trend innerhalb der europäischen Rechtssysteme gewesen, die Nutzung von alternativen Methoden der Lösung von Streitfällen und eine aktivere Rolle von Richtern bei Einigungen zu ermutigen (bitte das nächste Kapitel beachten). Das Ziel ist es, soweit als möglich spezielle Kategorien von Forderungen zu reduzieren, welche wegen ihres Charakters mit anderen Methoden als eines Gerichtsprozesses gelöst werden können. Die Hauptwege, um Mediation und Schlichtung zu ermutigen, sind: Finanzielle Anreize zu schaffen Die Rolle und Funktion von Rechtsanwälten bei der Mediation und der Schlichtung anzusprechen Die Rolle und Funktion von anderen Parteien anzusprechen (z.B. Experten und Sachverständigen) Training 11 Finanzielle Anreize Die Parteien können oder in einigen Ländern müssen versuchen, einen Streitfall durch einen Mediator zu lösen, bevor sie den Fall vor Gericht bringen. Ein Mediator muss über spezielle Fähigkeiten und Kompetenzen verfügen. Der Mediator kann, aber er muss nicht zum juristischen Personal gehören. Die Mediation kann durch den Staat zum Beispiel durch Steuervorteile ermutigt werden (wenn die Parteien eine Übereinstimmung erzielen, können sie zum Beispiel eine Steuerrückerstattung für die Gebühren des Mediators erhalten), in Verbindung mit einer verbindlichen Anstrengung, einen vorläufigen Versuch der Mediation zu unternehmen, bevor vor Gericht gegangen wird, sowie eine mögliche Maßnahme im Urteilsspruch für die Partei, die ausschließlich jegliche Bemühungen blockierte, um zu einer vermittelten Einigung zu gelangen. Zum Beispiel sind gemäß dem italienischen Recht (Gesetzgeberische Verordnung Nr. 28/2010 und die folgenden Ergänzungen) für bestimmte Arten von Forderungen (d.h. Versicherungsrecht, Bankenrecht, medizinische Haftung usw.) die Parteien verpflichtet, eine Mediation zu versuchen. Wenn die Parteien innerhalb des Vorgangs der Mediation eine Übereinkunft erzielen, dann können sie einige finanzielle Vorteile haben. Zudem, wenn die Mediation scheitert, und dies wegen einer der Parteien, dann kann das Gericht solche Elemente in seiner abschließenden Entscheidung in einer angemessenen Überlegung berücksichtigen. Diese Art von alternativen Methoden der Streitfalllösung kann die Anzahl der Eingabe von Zivilrechtsfällen reduzieren und sollte in der Europäischen Union weiter ermutigt werden. Verschiedene Mediationsmethoden sollten für eine größere Anzahl von Fällen angewandt werden und der Gesetzgeber sollte aus ihnen eine notwendige, vorläufige Stufe machen, welche Parteien nutzen sollten, bevor sie einen Fall bei Gericht einreichen. Es kann empfohlen werden, die steuerlichen Vorteile zu vergrößern, um die Verwendung von alternativen Lösungen von Streitfällen anzuregen. Professionelle Kooperation bei der Mediation Mediationsprozesse benötigen ein ausreichendes Wissen des Mediators, um erfolgreich zu sein. Die Arbeit von verschiedenen Profis und Experten, die an Mediationsprozessen teilnehmen, kann erhebliche Koordinationsbemühungen bedingen. Eine mögliche Lösung besteht darin, dass die Mediationsverfahren durch Vertreter verschiedener Berufe unterstützt werden. Dies kann beispielsweise Therapeuten, die Jugendfürsorge und Rechtsanwälte miteinbeziehen. Mediation muss sorgfältig angepasst oder zugeschnitten sein auf den speziellen Fall, um eine gute Aussicht auf Erfolg zu besitzen. Zum Beispiel agiert bei der gerichtlichen Mediation von Sorgerechtsstreitfällen ein Richter als Mediator, der mit dem Familienrecht vertraut ist. Er oder sie wird unterstützt von einem Experten, der auf Kindererziehung und die Fragen der kindlichen Entwicklung spezialisiert ist (typischerweise ein Psychologe oder ein Sozialarbeiter). Der Richter ist normalerweise verantwortlich dafür, den Prozess zu organisieren. Der Richter bestätigt die Einigung und ist zuständig für die Durchführung. Das sachverständige Mitglied des Arbeitspaares zielt auf eine Absicherung ab, dass die wichtigen Fragen im besten Interesse des Kindes gehandhabt werden und dass die Einigung den Bedürfnissen des Kindes entspricht. Als ein Paar zu arbeiten, verbessert die Fähigkeit von Richtern, soziale Fragen zu lösen, denn das sachverständige Mitglied ist typischerweise bekannt mit der Kommunikation in Konfliktsituationen und kann deshalb dem Richter etwas beibringen. Diese Art von System, als Paar zu arbeiten, bietet Eltern Unterstützung sowohl bei juristischen als auch psychologischen Problemen verbunden mit der Situation der Ehescheidung. Dies spart auch die Ressourcen der Gerichte und der Sozialfürsorge. Erfolgreiche 12 Mediationen verringern die Anzahl von juristischen Verfahren wegen Sorgerechtstreitfällen und vermindern ebenso die Untersuchungsarbeit der Sozialfürsorge. 2.4.3. Die Rolle und Funktion von Rechtsanwälten bei der Mediation und der Schlichtung Rechtsanwälte sollten mehr dazu neigen, die Parteien zusammenzubringen. Um die Anzahl der Fälle zu reduzieren, die vor Gericht gebracht werden, sollen die Parteien gemäß dem italienischen Recht im Falle von Forderungen, deren Wert bis zu 50.000,00 Euro beträgt, einen vorläufigen Versuch der Schlichtung mit Unterstützung der entsprechenden Anwälte unternehmen (Gesetzgeberische Verordnung Nr. 132/2014). Sollte dieser Versuch innerhalb einer per Gesetz bestimmten Frist scheitern, dann können die Parteien den Fall bei Gericht einreichen. Falls eine Übereinkunft getroffen wird, erkennt das italienische Recht die Möglichkeit an, eine teilweise Steuerrückerstattung der Gerichtsgebühren zu erhalten, die jede Partei getragen hat. Solche alternativen Methoden der Lösung von Streitfällen scheinen insbesondere nützlich für Fälle mit niedrigem Streitwert zu sein, bei denen der Streitwert nicht proportional zu den Kosten eines vollen Verfahrens vor Gericht ist, oder für Familien- oder Eheangelegenheiten. Parteien können es schwer finden, zu einer Übereinkunft in Erbangelegenheiten zu kommen oder die Verpflichtungen selbst zu erfüllen. Deshalb kann die juristische Unterstützung entscheidend für sie sein, um zu einer Übereinkunft zu kommen und einen teuren und zeitraubenden Prozess zu vermeiden. Aus diesem Grund besteht der derzeitige Trend darin, die Rolle der Rechtsanwälte oder von Mediatoren für Familien zu stärken, um möglichst viele Fälle außerhalb der Gerichte beizulegen. Gemäß einem kürzlich angenommenen italienischen Gesetz (Gesetzgeberische Verordnung Nr. 132/2014) können sich Personen beispielsweise scheiden lassen, ohne vor Gericht zu gehen. Sie können stattdessen eine Übereinkunft mit Unterstützung ihrer Anwälte erreichen und dann die Übereinkunft im nationalen Register eintragen lassen. 2.5. Die Optimierung von gewöhnlichen Zivilverfahren Es ist auch wichtig, Optimierungslösungen für gewöhnliche Verfahren zu finden und für die prozesstechnischen Regeln, die für „normale Fälle“ gelten. Die Offenlegung von Beweisen ist eine Schlüsselfrage in zivilen Verfahren, wenn auf eine effektiv organisierte und rechtzeitige Fallbearbeitung abgezielt wird. Es kann empfohlen werden, dass Zivilverfahren bedingen sollten, dass die Parteien ihre Beweise so früh als möglich offenlegen sollten. Mehrere europäische Länder zielen auf eine schnelle Offenlegung. Zum Beispiel sind in Slowenien und der Tschechischen Republik die Parteien verpflichtet, ihre Beweise in der ersten Gerichtsverhandlung offenzulegen (andernfalls werden diese Beweise vom Gericht nicht beachtet). Auch in Spanien und Portugal muss die Offenlegung in der Anfangsphase der Verfahren erfolgen. In Italien beispielsweise können Parteien im Gegensatz dazu ihre Beweise auch nach der ersten Verhandlung offenlegen (bis zu 60 Tage nach der ersten Verhandlung). Diese Regeln können über einen starken Einfluss auf die Dauer von juristischen Verfahren verfügen. Gestützt auf diese Untersuchung kann ein einheitliches europäisches Verfahren empfohlen werden, in dem die Parteien alle ihre Beweise bei der anfänglichen Forderung oder der Stellungnahme liefern sollten. Ergänzende Beweise sollten eine Ausnahme darstellen und sie sollten nur dann zugelassen werden, wenn sie wirklich notwendig sind, um die Stellungnahmen und Beweise der Gegenpartei herauszufordern. 13 Die Zulässigkeit von Beweismitteln sollte auch recht strikt gehandhabt werden. Wenn auf die Offenlegung der Beweise Bezug genommen wird, dann ist der Bedarf für die Parteien, die Nachweise anzuzeigen, die sie einreichen oder beabsichtigen einzureichen, eine wichtige Frage. Diese Beweise bedürfen einer Entscheidung über ihre Zulässigkeit durch das Gericht. Deshalb erfordert die Zulässigkeit von Beweismitteln eine spezifische Bewertung und eine spezifische Entscheidung durch das Gericht. Diese Art von Bewertung sollte in der Anfangsphase des Verfahrens erfolgen. Dies würde es dem Verfahren erlauben, reibungslos und effektiv zu den nächsten Stufen überzugehen: der Überprüfung von Zeugen und der Bewertung der vorgelegten Beweise. Zum Beispiel trifft in Italien das Gericht seine Entscheidungen über die Zulässigkeit von Beweisen nach der ersten Gerichtsverhandlung und möglicherweise ad hoc in einer zweiten Verhandlung. Dies erscheint deutlich durch eine Analyse des Schemas von gewöhnlichen italienischen Gerichtsverfahren in Anhang 2. Im Gegensatz dazu (siehe das spanische Schema in Anhang 2) haben Spanien (Art. 414 des spanischen Gesetzes Nr. 1/2000) und Portugal (Art. 591 des portugiesischen Gesetzes 41/2013) ein interessantes Modell, basierend auf „vorläufigen Verhandlungen“, angenommen. Während dieser Verhandlung untersucht das Gericht die Zulässigkeit von Beweismitteln, die von den Parteien angefordert wurden, und begründet, wo und wann solche Beweise genutzt werden. Weiterhin werden in solch einer Verhandlung alle vorläufigen Fragen der Forderung diskutiert (d.h. internationale Jurisdiktion, territoriale Jurisdiktion, der Mangel von Legitimation usw.). Dies ist eine nützliche Praktik, um das Tempo des Rechtsstreits zu erhöhen und die Nutzung von Ressourcen, denn eine Forderung kann wegen der Abwesenheit von Jurisdiktion am Beginn des Verfahrens abgelehnt werden. Außerdem brauchen das Gericht oder der Richter nicht den Fall in aller Tiefe vor der vorläufigen Verhandlung studieren (nur ein allgemeines Lesen ist gefordert, um die Entscheidung über diese vorläufigen Fragen zu treffen). Trotzdem sollte die vorläufige Verhandlung nicht die Funktion einer Möglichkeit für eine zusätzliche Gerichtsverhandlung übernehmen. 2.6. Die Reduzierung der Anzahl von Fällen in zweiten und dritten Instanzen Viele europäische Länder gewähren ein Recht auf Berufung nach dem Beschluss eines Gerichts erster Instanz, um mögliche Fehler zu vermeiden und einen Urteilsspruch guter Qualität zu sichern, sowie auch eine juristische Überarbeitung der dritten Stufe (Kassation) des Falls. In einigen Ländern ist der Zugang zur zweiten und dritten Instanz in keiner Weise begrenzt. Trotzdem kann diese Praxis die Gerichte erheblich überlasten, was zu Rückständen und der Überlänge von juristischen Verfahren führt. Um dieses Problem anzugehen, haben einige europäische Länder Beschränkungen für die Hinwendung an zweite und dritte Instanzen eingeführt und umgesetzt, um die Anzahl der einlaufenden Fälle zu filtern. Zum Beispiel sieht das spanische Recht (Artikel 455 des spanischen Gesetzes Nr. 1/2000) einige wichtige Bedingungen für die Einlegung von Berufung gegen Entscheidungen der ersten Instanz vor. Gegen Gerichtsbeschlüsse über Forderungen im Wert von unter 3.000,00 Euro kann keine Berufung eingelegt werden. Deshalb sind solche Beschlüsse endgültig, da ein Gericht erster Instanz sie ausgegeben hat. Gegen Beschlüsse über Forderungen, deren Wert zwischen 3.000,00 und 6.000,00 Euro beträgt, kann Berufung eingelegt werden: doch über die Berufung entscheidet nur ein Richter anstelle von drei Richtern (was die normalerweise anwendbare Regel ist). Dies reduziert die Ressourcen, die für Fälle zweiter Instanz benötigt werden. 14 Das portugiesische Recht sieht einige wichtige Bedingungen für eine Berufungsklage gegen Beschlüsse erster Instanz vor. Nur gegen Beschlüsse über Forderungen, deren Wert mehr als 30.000,00 Euro beträgt, kann bei einem Gericht der zweiten Instanz Berufung eingelegt werden. Außerdem kann gegen Beschlüsse der zweiten Instanz bei der dritten Instanz nur dann Berufung eingelegt werden, wenn der Beschluss des Gerichts der zweiten Instanz nicht im Wesentlichen den Beschluss des Gerichts erster Instanz bestätigt und wenn weitere Fragen vor dem Gericht der dritten Instanz erhoben werden (Art. 671 des portugiesischen Codex der Zivilverfahren). Es kann bemerkt werden, dass die spanischen und portugiesischen Gesetzgeber versucht haben, einen Kompromiss zu erreichen zwischen dem Bedarf, das Recht auf Verteidigung zu sichern, und dem Bedarf, die Überlastung der Gerichte zu vermeiden. Sie haben einen Filter eingerichtet, der auf dem Wert der Forderung basiert. Dennoch könnten auch andere Kriterien verwendet werden. Die Techniken, die von Italien und Estland genutzt werden, stützen sich auf die Beurteilung des Falls durch das höhere Gericht. Diese Techniken sind teurer und verbrauchen mehr Zeit, sind aber gleichzeitig weniger restriktiv. Einige Beschränkungen für die Eingabe eines Falles an die zweite und dritte Instanz müssen eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die höheren Gerichte über ausreichend Kapazitäten verfügen, um ihre Rolle der Aufsichtsführung über die einheitliche Entwicklung des Rechts zu erfüllen. In Estland wird das Recht auf Berufung indirekt begrenzt durch Art. 637 Abs. 2 des estnischen Codex für Zivilverfahren, welcher erklärt, dass in Fällen, welche in einem vereinfachten Verfahren gelöst worden sind, eine Berufung nur dann durch das Berufungsgericht akzeptiert wird, wenn das Gericht erster Instanz eindeutig ein solches Recht in seinem Beschluss ausgesprochen hat oder wenn das Gericht erster Instanz das Recht oder das rechtliche Verfahren eindeutig inkorrekt angewandt hat oder wenn es die Beweismittel inkorrekt bewertet hat und wenn dies einen bemerkenswerten Einfluss auf seinen Beschluss hat. Wenn es um das Recht auf Berufung beim Obersten Gericht geht, dann besteht eine zusätzliche Beschränkung in Form eines spezialisierten Ausschusses beim Obersten Gericht, welcher darüber entscheidet, ob ein Fall für ein Kassationsverfahren akzeptiert wird oder nicht. Solche Entscheidung (Erlaubnis für ein Verfahren oder die Ablehnung eines Verfahrens) muss nicht begründet werden. 3. Juristische Fallverwaltung Dieser Abschnitt behandelt das juristische Fallmanagement und die möglichen Rollen von Richtern als Verwalter von Fällen in Zivilverfahren. Die Fallverwaltung betrifft die Art und Weise, wie das Gericht und der Richter die Arbeitsteilung in verschiedenen Bearbeitungsphasen organisieren, den Austausch von Informationen zwischen dem Gericht und den Parteien und wie sie die Gerichtsverhandlungen und die Sachverständigen organisieren. Eine aktive juristische Fallbearbeitung von Zivilverfahren setzt eine gewisse gerichtliche Bereitschaft voraus, eine Arbeitsteilung zwischen den Mitarbeitern des Gerichts und den Richtern und auch eine Gesetzgebung, um dem Gericht und dem Richter eindeutige Fallbearbeitungskompetenzen zu verleihen und Kompetenzen, die Beteiligten in einem Prozess zu organisieren (z.B. Zeugen). Weiterhin kann eine gewisse Arbeitsteilung hinsichtlich von verschiedenen verfahrensrechtlichen Wegen, die sich sowohl auf Unterschiede im Verfahren als auch auf verschiedene Themen stützen, hilfreich sein. Die Spezialisierung der Gerichte kann auch die gerichtliche Fallbearbeitung verbessern. 15 „Richter sind der „dritte unparteiische Spieler“ in einem Prozess der Konfliktlösung. Sie sind als einzige in der Lage, das Tempo des Rechtsstreits unabhängig von den Interessen der Parteien festzulegen. Deshalb sollten sie eine proaktive Rolle in der Fallbearbeitung spielen, um eine faire und rechtzeitige Fallbearbeitung zu garantieren, entsprechend den Zeitrahmen. Es sollte auch bemerkt werden, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (ECHR) sagt, dass „Inaktivität des Gerichts“, „gerichtliche Trägheit bei der Erzeugung von Beweismitteln“ und die „komplette Inaktivität der gerichtlichen Autoritäten“ Gründe für die Verletzung der Klausel einer angemessenen Zeit gewesen sind (CEPEJ (2006)15: Paragraf 29, 30, 36).“ „Die Zuordnung von Fällen ist eine der Kernfragen der Gerichtsverwaltung und sie beeinflusst die Dauer von Verfahren. Ein flexibleres System der Zuordnung von Fällen zu entwickeln, wird dem Gericht helfen, sich besser an unvorhergesehene Änderungen der Anzahl zu bearbeitender Fälle anzupassen. In dieser Beziehung kann eine „Arbeitsgruppe“ oder eine „Sondereinsatzgruppe“ von Richtern genutzt werden. Auch in Ländern, in welchen die Vergabe von Fällen an einzelne Richter sich auf Regeln, die im Voraus festgelegt wurden, stützen muss (das Prinzip des natürlichen Richters), ist es möglich, etwas Flexibilität zu entwickeln, um unerwarteten Änderungen der Anzahl zu bearbeitender Fälle oder eine hohe Anzahl zu bearbeitender Fälle gegenüberzutreten. Weiterhin ist es möglich die Regeln territorialer Jurisdiktion flexibler zu machen, aber auch den Themengegenstand und die Bewertungskriterien, um eine effektivere Vergabe von Fällen zu ermöglichen oder unerwarteten Änderungen der Anzahl zu bearbeitender Fälle gegenüberzutreten. Flexibilität kann auch helfen, um unvernünftige Verzögerungen zu vermeiden, die durch die Versetzung von Richtern hervorgerufen wurden (CEPEJ (2006)15, S. 30).“ 3.1. Die Beschleunigung der Abfolge bei gewöhnlichen Verhandlungen Innerhalb von gewöhnlichen Zivilverfahren kann die Rechtzeitigkeit durch die Reduzierung aller unnötiger Wartefristen und ungenützter Zeit, nachdem der Fall bei Gericht registriert wurde, verbessert werden. Die Wege, um die Abfolge bei gewöhnlichen Verfahren durch eine angemessene Arbeitsteilung zu beschleunigen, können gemäß den Bearbeitungsphasen unterschieden werden: Vorläufige Verfahrensphase Bearbeitungsphase Die Phase der Entscheidung und das Nachfolgende 3.1.1. Vorläufige Verfahrensphase Richter können eine erhebliche Menge an Zeit mit verfahrensrechtlichen Fragen verbringen, die ebenso durch Gerichtsbedienstete oder das Verwaltungspersonal erledigt werden könnten (z.B. Registrierung des Falls, Zahlung von Gerichtsgebühren und der Beschluss über die Zulässigkeit der Partei, die den Fall eingibt, und die Kompetenz des Gerichts). Wirtschaftlichkeitskriterien und verbesserte Nutzung von Kapazitäten und Ressourcen können erreicht werden durch eine Änderung der Rollen und der Arbeitsteilung bei vorläufigen Verfahren. Dies erfordert, dass Gerichtsbediensteten und dem Verwaltungspersonal erlaubt wird, alle Aspekte der vorläufigen Behandlung des Falls zu bearbeiten. Dies benötigt auch eindeutig definierte Rollen und eine gute Kommunikation zwischen dem Personal untereinander. Ein möglicher Weg, eine solche Arbeitsteilung zu organisieren, besteht in der Einführung von vorläufigen Verfahren als eine getrennte Arbeitsaufgabe, die aus der Registrierung des Falls, dem 16 Versenden einer Quittung über die Einreichung des Falls an beide Parteien, der Überprüfung der Bezahlung der Gerichtsgebühr und der Mitteilung der letzten Frist, in welcher die Gerichtsgebühr entrichtet werden sollte, dem Informieren der Parteien direkt oder über ihren Vertreter besteht. Auch die Überprüfung der Zulässigkeit des Falls und der Jurisdiktion des Gerichts kann Bestandteil dieser Arbeitsroutine sein. Diese Arbeitsteilung trägt in sich die Möglichkeit, die Fähigkeiten und die Arbeitsbeschreibungen der Gerichtsmitarbeiter deutlich zu verbessern (Richter können immer noch die Abläufe beaufsichtigen). In komplizierten Fällen kann eine Fallbearbeitungskonferenz, um einen eindeutigen Zeitplan der Vorgänge festzulegen, ein effektives Werkzeug sein, um Einigungen zu helfen, Vertagungen zu vermeiden, Gerichtsverhandlungen zu konzentrieren und (dann) Zeitrahmen einzuhalten. Die in einem Treffen gefällten Entscheidungen können durch eine zwischenzeitliche gerichtliche Entscheidung formalisiert werden. In der Tschechischen Republik hat es ein Projekt vom April 2012 bis zum Dezember 2015 in ausgewählten Bezirks- und Landgerichten gegeben mit der Bezeichnung „Die Verbesserung der Effizienz von Gerichten durch eine Straffung ihrer administrativen Kapazität“, welches vom Europäischen Sozialfonds finanziert wurde. Für diesen spezifischen Zeitraum ist neues Verwaltungspersonal ausgewählten Gerichten zugewiesen worden. 13 Gerichte sind in diesem Projekt miteinbezogen worden, elf Bezirks- und zwei Landgerichte mit der höchsten Anzahl von Rückständen. Eine systematische Stärkung des Einsatzes von Verwaltungspersonal in Gerichten hilft, um mehr Fälle zu lösen und so eine steigende Anzahl von Rückständen zu verhindern oder sogar die Rückstände zu vermindern. In Slowenien wird ein Sichtungs-System für die Vorbearbeitung von Fällen eingesetzt. Unmittelbar nach der Einreichung einer Forderung sieht ein Gerichtbediensteter den Fall durch und bereitet die Entwürfe von Anweisungen für den nächsten Verfahrensschritt vor, z.B. die Korrektur von Fehlern in der Forderung, die Entrichtung der Gebühren (wenn diese nicht anfangs gezahlt wurden), die Gewährung staatlicher rechtlicher Hilfe oder die Verfahrensaufnahme und den Versand der Forderung an den Beklagten zum Erhalt einer Stellungnahme. Gerichtsbedienstete können vorläufige Verfahrensdokumente unterzeichnen, während die Entwürfe von Anweisungen von einem SichtungsRichter unterschrieben werden (einem speziellen Richter, der sich nur mit Fällen in der Sichtungsphase beschäftigt und nicht mit den Fällen in einer späteren Phase). Danach wird ein Richter für den Fall ernannt, der sich mit den folgenden Abläufen beschäftigt. Ein Fall wird einem Richter nur dann zugeordnet, wenn Verfahrensentscheidungen ausgegeben worden sind und die Fallakte vorbereitet worden ist. Die Sichtung wurde von Gerichten selbst aus der Notwendigkeit heraus entwickelt. Die Sichtung ist gewöhnlich angemessen für größere Gerichte. Das Bestehen der Sichtung hängt von der Struktur der Fälle ab. Die Fälle von gewerblichem Eigentum und Insolvenz sind ausgenommen von der Sichtung, weil diese die Aufmerksamkeit von Richtern gleich von Anfang an benötigen. In einigen Ländern kann der Staatsanwalt manchmal verpflichtet sein, aus Interesse an der Entwicklung des Rechts an Zivilverfahren teilzunehmen. In diesen Fällen muss das Gericht auf den Standpunkt des Staatsanwalts warten, bevor der Fall fortgesetzt werden kann. In Belgien wird diese Art des Verfahrens abgeschafft werden und der Staatsanwalt wird in der Lage sein, eine unabhängige Entscheidung über seine Teilnahme in Zivilverfahren zu fällen. Dies wird möglicherweise zu einer höheren Geschwindigkeit von Zivilverfahren beitragen, weil es erwartet wird, dass der Staatsanwalt nur beim Auftreten von außergewöhnlichen Umständen an Zivilverfahren teilnimmt. 17 3.1.2. Die Bearbeitungsphase In der Bearbeitungsphase eines Falles kann eine Arbeitsteilung zwischen den Richtern und dem Gericht auch helfen, um die Rechtzeitigkeit zu verbessern. Ein wichtiger Ausgangspunkt besteht darin, dass die Parteien ihr gesamtes Material liefern und austauschen, bevor die Gerichtsverhandlung festgelegt wird, und das in einem Zeitrahmen, der vom Richter angezeigt wird (das Gericht sollte nicht die Verschiebung dieser Fristen leichtfertig erlauben oder es könnte sogar den Parteien mit einer Geldstrafe drohen, wenn sie das Verfahren verzögern). Besonders für einfachere Fälle sollten Urteile weitgehend von juristisch geschulten Gerichtsbediensteten vorbereitet werden, um es den Richtern zu ermöglichen, sich auf die schwierigeren Fälle zu konzentrieren. Es ist wesentlich, dass die Richter wissen, wie akkurate Unterscheidungen zwischen Routinefällen und Fällen getroffen werden können, die eine spezielle Aufmerksamkeit benötigen. Auch in komplexeren Fällen können die Gerichtsbediensteten den Richtern eine vorläufige Analyse des Falls anbieten. Der Richter würde immer noch die Gerichtsverhandlung durchführen und die endgültige Entscheidung fällen, aber der Gerichtsbedienstete kann Ressourcen und Zeit sparen durch ein Mitteilen von Ideen über die Angelegenheit. Es sollte auch bemerkt werden, dass diese Arten von kooperativen Verfahren über einen Ausbildungs- und Lerneffekt für das Gerichtspersonal verfügen. In den Niederlanden beispielsweise wird, nachdem der Fall eingereicht wurde und die Gerichtsgebühren entrichtet wurden, der Fall einer Gruppe von Gerichtsbediensteten sowie einem oder mehreren Richtern zugeordnet. Der Gerichtsmitarbeiter bereitet die Akte vor, aber der Richter verwaltet den Fall. Abhängig von der Komplexität des Falls kann die gerichtliche Beteiligung mehr oder weniger intensiv sein. Die Gerichtsverhandlung wird in Absprache mit den Parteien geplant. In den Regeln des Gerichts für Verfahren gibt es Vorschriften, strikte Fristen für das Einreichen von Dokumenten zu setzen, strenge Regeln für die Planung von Gerichtsverhandlungen und für Verzögerungen. In Estland wurde 2013 ein Pilotprojekt in einem Landgericht gestartet, das jedem Richter einen persönlichen Assistenten zur Verfügung stellte, der wenigstens über einen Magistergrad in Jura verfügte und dessen Gehalt auf 50% der Bezüge des Richters erhöht wurde. Als ein Ergebnis konnten die Richter mehr Funktionen an diese Assistenten delegieren und die Qualität der Unterstützung, die von ihren Assistenten geliefert wurde, stieg an. Nach dem ersten Jahr des Pilotprojekts sank die durchschnittliche Verfahrenszeit von Zivilfällen von 201 Tagen auf 160 Tage ab, nach dem zweiten Jahr verringerten sich die durchschnittlichen Verfahrenszeiten weiter auf 132 Tage. Momentan ist das Projekt in vielen anderen Gerichten ebenso eingeführt worden. 3.1.3. Die Phase der Entscheidung und das Nachfolgende In der Abschlussphase kann der Gerichtsbedienstete auch eine wichtige Rolle durch das Entwerfen des Urteilsspruchs spielen. Diese Praxis wird bereits in einigen europäischen Ländern genutzt. Dennoch schreibt der Richter das Urteil in vielen Ländern ohne irgendwelche Hilfe durch unterstützendes Personal. Dies ist kein wirtschaftlicher Weg insbesondere für die einfacheren Fälle. Des ungeachtet sollte der Richter auch in den einfacheren Fällen das Urteilsdokument prüfen und unterschreiben, bevor es an die Parteien versandt wird. 18 Oftmals nimmt das Schreiben des Urteils mehr Zeit in Anspruch, als ursprünglich geplant und zugewiesen, was zu Verzögerungen für andere Fälle führt. Die Verwendung von standardisierten Formaten für Gerichtsbeschlüsse ist eine andere Möglichkeit, um die Zeit für das Schreiben der Beschlüsse zu verringern, doch dies geht mit einigen Risiken bezüglich der Qualität des Urteilsspruchs einher. Obwohl Abläufe für die Beschleunigung der Entscheidungsphase genutzt werden, sollten sie nie zum Nachteil des Inhalts und der Qualität des Gerichtsbeschlusses ausfallen. Zahlreiche Vertagungen von Gerichtsverhandlungen entweder auf eigenen Antrieb des Gerichts oder auf Anfrage der Parteien und lange Intervalle zwischen den Gerichtsverhandlungen sind vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Ursachen von unzumutbaren Verzögerungen eingestuft worden (CEPEJ (2006), 36). Vertagungen müssen nur erlaubt werden, wenn sie eindeutig gerechtfertigt sind und wenn der Termin für das nächste Ereignis festgelegt wurde. Wenn ein Gericht viele Vertagungen gestattet, dann ermutigt es damit Rechtsanwälte, die für ihre Fälle nicht vorbereitet sind, um eine erneute Vertagung zu bitten. Auf diesem Weg wird die Verhandlungszeit des Richters zu wenig genutzt. „Ein Standardformat und einige flexible Begrenzungen der Seitenanzahl von Gerichtsbeschlüssen oder Urteilen kann sinnvoll sein, um Fristen einzuhalten. Weiterhin zeigen einige Erfahrungen, dass präzise Gerichtsurteile helfen, die Schlüsselfragen anzusprechen und die Argumentation des Richters.“ 3.2. Die Handhabung von Sachverständigen Traditionellerweise benennen im gewöhnlichen Rechtssystem die Parteien die Sachverständigen, die deshalb auch als „Sachverständiger der Partei“ bezeichnet werden, während im zivilrechtlichen System das Gericht die Sachverständigen aussucht, bekannt als „gerichtlicher Sachverständiger“, „Gerichtssachverständiger“ oder „technischer Sachverständiger“. In diesem Abschnitt liegt der Schwerpunkt auf den Sachverständigen, die eher für das Gericht arbeiten als für die Parteien. Wichtige Bereiche der Handhabung von Sachverständigen sind: Rolle, Berufung und Erwartungen Überwachung, Zusammenarbeit und Ergebnisse Vergütung und Anreize 3.2.1. Rolle, Berufung und Erwartungen Sachverständige können berufen werden, um für den Richter oder eine Jury technische oder wissenschaftliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese können beispielsweise über psychologische, technologische oder medizinische Fragen sein. Mit dem Fortschritt von Wissenschaft und Technologie wird der Bedarf nach der Einschätzung eines Sachverständigen immer häufiger. In einigen Fällen können Sachverständige die Ursache von Verzögerungen darstellen (z.B. ist es schwierig, einen geeigneten Sachverständigen zu finden oder weil Sachverständige auch über andere Verpflichtungen und Termine verfügen, die aus ihrer beruflichen Haupttätigkeit entstehen). Da die Anzahl guter Sachverständiger begrenzt sein kann, mag das Gericht eine Liste von zuverlässigen Sachverständigen (in Bezug auf Bereitschaft, Rechtzeitigkeit und Qualität) entwerfen. Gerichtssachverständige werden hauptsächlich auf einer ad hoc-Basis rekrutiert, entsprechend den spezifischen Bedürfnissen einer gegebenen Verhandlung, manchmal für eine gewisse Amtszeit (z.B. in 19 Österreich). In einigen europäischen Ländern kann die Aktivität des Sachverständigen sowohl durch eine natürliche als auch durch eine juristische Person durchgeführt werden (z.B. in der Tschechischen Republik). Zu gewissen Zeiten kann der Richter die Parteien bitten, über einen gemeinsamen Sachverständigen überein zu kommen (z.B. in Deutschland und Spanien). Einige Nationen (z.B. Estland, Deutschland und die Niederlande) verfügen auch über „Rechtsexperten“, welche von dem Richter bei spezifischen juristischen Fragen konsultiert werden können, insbesondere über ausländisches Recht. Wenn verschiedene Disziplinen einbezogen sind, kann die vergebende Autorität mehr Sachverständige hinzuziehen, oder den Sachverständigen autorisieren, für einen Konsultanten zu bezahlen. Zum Beispiel schreibt in der Tschechischen Republik die Gesetzgebung die Verpflichtung direkt vor, in einigen Fällen zwei Sachverständige zu berufen, die ein gemeinsames Gutachten abliefern müssen. In vielen europäischen Ländern (z.B. in Österreich, der Tschechischen Republik und Italien) muss der gerichtliche Sachverständige in ein offizielles Register eingetragen sein (Ausnahmen sind erlaubt) und der Titel eines gerichtlichen Sachverständigen ist anerkannt und geschützt. In anderen Ländern (z.B. in Belgien) bestehen weder diese Liste noch der Titel. Wo eine solche Liste nicht existiert, fungiert die gegnerische Natur des Verfahrens als eine Überprüfung der Kompetenz des Sachverständigen: Die Parteien können die Kompetenz, die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit des Sachverständigen hinterfragen, der auch abgelehnt werden kann. Eine Ablehnung ist ebenso möglich für gerichtliche Sachverständige, die in einer Liste eingetragen sind, wenn sie selbst ein gewisses Interesse an der Prüfung haben oder daran scheitern, nicht unabhängig zu sein, und sie haben auf die Aufgabe nicht aus eigener Initiative verzichtet. Sie müssen auch mitteilen, wenn eine Frage oder ein Thema außerhalb ihres Kompetenzbereichs fällt. In beiden Systemen, mit oder ohne ein offizielles Verzeichnis, müssen die gerichtlichen Experten normalerweise einen Eid schwören und/oder eine Stellungnahme unterschreiben, dass sie dem Verhaltenskodex entsprechen. Der Auftrag wird normalerweise als eine Reihe von Fragen an den gerichtlichen Sachverständigen vergeben. Der Richter kann auf eigene Initiative oder auf Verlangen der Parteien diese Anforderungen reduzieren oder ausweiten. Es wird erwartet, dass der Experte a.) einen klaren, kompletten und gut argumentierten Beitrag, b.) ohne Verzögerung, c.) zu vernünftigen Kosten und d.) unter Berücksichtigung der nationalen Verfahren und der anwendbaren Gesetze liefert. Der Bericht kann in schriftlicher und/oder mündlicher und/oder elektronischer Form angefordert werden. Das Gesetz kann eine maximale Zeitfrist vorschreiben (z.B. in Portugal 30 Tage, in Italien von 10 bis zu 60 Tagen) oder der Richter kann diese festlegen. Unter bestimmten Umständen kann diese Frist verlängert werden. Der Sachverständige muss bekannt sein mit der Prozedur der Überprüfung. In einigen europäischen Ländern (z.B. in Frankreich, Luxemburg und Italien) kann der Bericht des Sachverständigen ignoriert werden, wenn der Sachverständige dabei versagte, den grundlegenden Verfahrensregeln zu entsprechen wie dem Recht der Parteien, im Sachverständigenverfahren gehört zu werden (Konfliktprinzip) oder wie der Verfügbarkeit der Beweise des Sachverständigen für alle Parteien (Waffengleichheit). Der Sachverständige kann erwarten: a.) schriftliche Anweisungen vom Richter zu erhalten; b.) Zugang zu verfügbaren Informationen und Materialien zu erhalten; c.) an Untersuchungen ausgeführt vom Richter und bei Gerichtsverhandlungen teilzunehmen; d.) eine angemessene Vergütung zu erhalten; e.) frei zu sein, innerhalb der Europäischen Union auf Grundlage der europäischen Freizügigkeit, Dienstleistungen anzubieten, zu arbeiten. Der letzte Punkt ist noch nicht erfüllt: Beschränkungen, welche die Aktivität von gerichtlichen Sachverständigen in anderen Mitgliedsstaaten hemmen, bestehen noch. Weiterhin, die meisten nationalen Gesetzgebungen unterscheiden sich voneinander in verständlicher Erwartung: Wenn die Sachverständigen während ihrer Aufgabe feststellen, dass zusätzliche Maßnahmen sinnvoll oder notwendig wären, um den Fall zu lösen, oder weitere Fragen gestellt werden sollten, dann sollten sie dem Richter diese Vorschläge anbieten. Momentan können 20 sie nicht weitergehen, als die vom Richter gestellten Fragen zu beantworten (z.B. in Italien, Spanien und Portugal). Gestützt auf die angewandten Verfahren in verschiedenen europäischen Ländern können vier Linien der Verbesserung in Verbindung mit der Berufung von Sachverständigen identifiziert werden: Ein einziges europäisches Verzeichnis von Sachverständigen sollte eingerichtet werden, weil a.) selbst die größten Länder einen Mangel an Sachverständigen in einigen Feldern erfahren; b.) die erhältlichen nationalen Sachverständigen mit einer Partei verbunden sein können; c.) es in Streitfällen über Grenzen hinweg nötig sein könnte, Untersuchungen in einem anderen Mitgliedsstaat durchzuführen, selbst wenn Sprachbarrieren berücksichtigt werden müssen. Es muss betont werden, dass eine gemeinsame europäische Liste komplett nutzlos ist, wenn die registrierten Sachverständigen nicht das gerichtliche Verfahren in dem Land kennen, wo sie gefragt werden, tätig zu sein. Deshalb muss eine Reihe von transnationalen Verfahrensregeln bezüglich der Expertise auf dem europäischen Niveau definiert werden. Zuerst könnte dieses Verzeichnis auf den derzeitigen nationalen Listen basieren, aber als ein zweiter Schritt muss eine Übereinkunft über allgemeine Anweisungen über die Qualifizierung von Sachverständigen innerhalb der EU erzielt werden. Diese Liste sollte nach den einzelnen Disziplinen strukturiert sein (wie Wirtschaft) und weiter unterteilt nach Sektoren (z.B. Preise und Schätzungen) und die Spezialisierung (z.B. die Bewertung von Unternehmen) wie im aktuellen Register der Tschechischen Republik. Dies wäre hilfreich, die Qualität der Expertise zu befördern. Für komplexe Verhandlungen, die verschiedene Disziplinen mit einbeziehen, könnte eine juristische Person, beispielsweise eine Universität oder ein Forschungszentrum, ernannt werden. Tatsächlich können die Sachverständigen derselben Institution eine engere und schnellere Kooperation entwickeln als unabhängige Professionelle, ein jeder mit eigenen Verantwortlichkeiten und beruflichen Verpflichtungen. Außerdem vermögen es diese Institutionen oder Organisationen, direkt die Instrumente, die Software und Laboratorien für mögliche Analysen zur Verfügung zu stellen. Der Sachverständige könnte dem Gericht Unterstützung in verschiedenen und diversen Schritten des Verfahrens anbieten, insbesondere wenn der Fall sich sehr stark auf technische Fragen stützt. Beispiele für diese Schritte sind die vorgerichtliche Untersuchung der Dokumente, die von den Parteien zur Verfügung gestellt worden sind, oder die Beurteilung der Wirksamkeit und der Dauer der Untersuchungen. Schließlich kann es relevant oder sogar entscheidend für die Lösung des Falls sein, die Sachverständigen mit den Befunden von ähnlichen Instanzen zu versorgen, z.B. wiederholte Fehlfunktionen derselben Maschinen oder derselben Ausrüstung. 3.2.2. Überwachung, Zusammenarbeit und Ergebnisse Eine effiziente Auswahl, die Überwachung und die Kontrolle von Sachverständigen würde ein System mit einer Liste von gerichtlichen Sachverständigen, Qualitätsstandards für Sachverständige und die Einführung von Werkzeugen erfordern, welche es den Sachverständigen erlauben, die Standards ihrer Arbeit zu verbessern. 21 Die Überwachung von Sachverständigen schließt ein: Eine Bewertung vor der Eintragung von Sachverständigen in das offizielle Verzeichnis oder vor der Ernennung Eine Kontrolle der Leistung bei der Ausführung der Aufgaben des Sachverständigen Eine Überprüfung nach Abschluss der Aufgabe Eine periodische Neubeurteilung Die Liste der gerichtlichen Sachverständigen kann über Kategorien und Subkategorien verfügen mit Beschränkungen der Registrierung in mehr als einer Abteilung. Personen, die in der Liste eingetragen sind, sind normalerweise verpflichtet, mögliche Aufträge anzunehmen (z.B. in der Tschechischen Republik und in Italien), wenn sie nicht über ernsthafte Gründe verfügen, diese abzulehnen (z.B. in den Niederlanden). Die Überwachung vor der Ernennung betrifft die Qualität und die gegenwärtige Arbeitsbelastung der Sachverständigen. Zum Beispiel werden in Österreich einmal wöchentlich Statistiken erstellt, welche die Sachverständigen anzeigen, die bereits über offene Fälle verfügen, um eine bessere Zuordnung von Aufgaben zu erlauben. In der Tschechischen Republik kann die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle eines einzelnen Sachverständigen über das elektronische Informationssystem von bestimmten Gerichten überprüft werden. In Slowenien, wo es kein offizielles Überwachungssystem gibt, kann ein Sachverständiger, der bereits über zugewiesene Fälle verfügt, die Übernahme eines zusätzlichen ablehnen. Einige europäische Länder haben Vorschriften, um sicherzustellen, dass Aufträge gleichmäßig an die Sachverständigen vergeben werden. In Italien muss der Präsident des Gerichts die Verteilung der Fälle überwachen: Niemand kann mehr als 10% der Ernennungen erhalten. In Spanien wird jährlich im Januar die Abfolge der zu ernennenden Sachverständigen durch das Ziehen von Losen in Gegenwart des Registerführers festgelegt. Der Richter ist normalerweise verantwortlich für die Kontrolle des fortlaufenden Fortschritts eines Sachverständigen; zum Beispiel, wenn in Slowenien die Qualität des Gutachtens des Sachverständigen problematisch ist, dann kann eine weitere oder eine wiederholte Expertise nötig sein. Momentan verfügt kein Staat in der Europäischen Union über ein gut strukturiertes, nationales Überwachungssystem, um die Ernennungen ex post facto zu überprüfen oder die gerichtlichen Sachverständigen zu bewerten, doch eine gute Praxis besteht an einigen Gerichten. Die meisten Länder registrieren nur die negativen Leistungen, die zu Sanktionen führen. Die periodische Neubewertung unterscheidet sich stark: von einer periodischen Überprüfung der anfänglichen Anforderungen (z.B. in Italien jedes vierte Jahr) bis hin zu einer kompletten Erneuerung der Zulassung (z.B. in Deutschland alle fünf Jahre). Die Zusammenarbeit zwischen den Sachverständigen und den Gerichten könnte ausgeweitet werden, um noch einzuschließen: Die Durchführung einer vorläufigen Analyse des Falls (noch vor der Formulierung von Fragen für den Sachverständigen) Die Zurverfügungstellung eines Gutachtens über die Möglichkeit einer Mediation und/oder einer Einigung Eine Schätzung über die Kosten und die Effektivität der technischen Untersuchung anzubieten 22 Das Gutachten des Sachverständigen wird gewöhnlich in der Gerichtsverhandlung kundgegeben und/oder als ein schriftlicher Bericht (manchmal ist auch ein vorläufiger Bericht erforderlich). Das Gutachten muss verständlich, korrekt, erschöpfend und überprüfbar sein. Als ein Minimum muss es umfassen: die Ernennung, die Liste der Beweise und der unterstützenden Dokumente, die Methode und die Argumentation, die befolgt wird, die Schlussfolgerung und auch das Ansprechen möglicher Einwände, die von den Parteien erhoben wurden. Es muss einer spezifischen, juristischen Form entsprechen sowie dem Verfahren seiner Einreichung. 3.2.3. Vergütung und Anreize Verspätete, unzureichende oder unzuverlässige Gutachten von Sachverständigen können das Verfahren erheblich verzögern. Deshalb erscheint es als wichtig, die Vergütung des Sachverständigen und das Anreizsystem anzusprechen. Der Sachverständige könnte gefragt werden, die Kosten abzuschätzen, und er könnte eine Anzahlung erhalten. Die Summe und der verbindliche Tarif werden durch das Gesetz festgelegt und/oder durch die Richter oder durch andere öffentliche Autoritäten. Vergütungsschemen bestehen für andere Ausgaben, die direkt verbunden sind mit dem Gutachten (z.B. Reisekosten, Verdienstausfall für vor Gericht verbrachte Zeit, die Bezahlung für ein Laboratorium oder für einen Konsultanten). Normalerweise hängt die Vergütung ab von: Der Dauer der Arbeit Dem Streitwert Qualitativen Parametern (z.B. Komplexität, Dringlichkeit) Es gibt bestimmte Herausforderungen, die mit diesen Kriterien verbunden sind. Eine auf Zeit basierende Vergütung könnte eine späte Eingabe ermutigen, wobei Strafen für Verzögerungen oder Boni für einen frühen Abschluss Qualitätsprobleme verursachen könnten. Weiterhin kann es problematisch sein, die Vergütung des Experten von Streitwert abhängig zu machen, wenn der Experte gefragt wird, diesen Wert festzulegen. Letztlich kann eine Einschätzung von Qualitätsparametern von Richter zu Richter unterschiedlich ausfallen. In europäischen Ländern ist es der Trend gewesen, eher Sanktionen als Anreize zu verwenden. Beispiele für Sanktionen sind: eine Reduzierung der Vergütung, die Verhängung einer Disziplinarstrafe und die Entlassung. Das Gericht kann auch eine Entschädigung für verursachte Schäden fordern. Sachverständige, die nicht die Regeln des Wohlverhaltens respektieren oder die ihre Aufgaben nicht ordentlich erledigen, werden disziplinare Verfahren bis hin zur Suspendierung oder der Streichung aus dem offiziellen Verzeichnis der gerichtlichen Experten erwarten können. Dennoch bestehen auch finanzielle Anreize. Zum Beispiel können in Italien fixierte und variable Vergütungen um bis zu 20% erhöht werden, wenn der Richter den Fall als dringend einstuft. Wenn die Anforderungen für Sachverständige gut definiert sind, dann kann ein Bonus für einen schnellen Abschluss der Aufgabe helfen, das Verfahren zu beschleunigen. Belgien verfügt über eine interessante Praxis, um Verfahren zu beschleunigen. In Fällen des Bauwesens können kleine Sachverständigengutachten angefordert werden, um Kosten und Zeitaufwand zu minimieren. Nach der vorläufigen Schlussfolgerung des Sachverständigen ist es den Parteien erlaubt zu verhandeln und sie können eine Übereinkunft ohne den Bedarf einer vollen Untersuchung finden. Diese Arten von 23 Praktiken für ein vereinfachtes Verfahren für das Gutachten des Sachverständigen sollten auf andere Verfahren ausgeweitet werden. In Belgien zielt das Gericht darauf ab, das Verfahren zu beschleunigen und die Kosten zu reduzieren, durch die Bestellung von kurzen Sachverständigengutachten. Dies bedeutet, dass ein Sachverständiger vor Ort geht und seine vorläufigen Schlussfolgerungen abgibt. Es ist den Parteien erlaubt, über diese zu verhandeln. Wenn sie keine Übereinkunft finden, dann wird der Bericht vervollständigt, an das Gericht versandt und das Verfahren setzt sich fort. Für kleine Fälle im Bauwesen sind die Kosten für einen Sachverständigen relativ hoch. Die Parteien müssen diese Kosten vorschießen und viele Leute sind nicht in der Lage, dies zu tun. Die kurze Untersuchung könnte den vollständigen Bericht vermeiden, der sehr viel teurer ist. Um mögliche Verzögerungen zu begrenzen, werden Fristen für die Anhörung des Sachverständigen gesetzt und überprüft. 4. Leistungsverwaltung Dieser Abschnitt beschreibt Fragen, die mit der Leistungsverwaltung in Gerichten verknüpft sind. Die Leistungsverwaltung schließt Aktionen ein, um Ziele zu setzen und sicherzustellen, dass Aktivitäten, Ressourcen und Bemühungen zur Erreichung dieser Ziele beitragen. Dieser Abschnitt spricht auch die organisatorische Verbesserung und Initiativen für den Wandel an. Die Methoden und Praktiken für die Organisierung und das Arrangement von effektiven Optimierungsprojekten werden überprüft. 4.1. Zielsetzungs- und Überwachungsverfahren In Gerichtsorganisationen bestehen einige besondere Eigenschaften, welche eine Herausforderung für das Leistungsmanagement darstellen. Diese Charakteristiken sollten in die Verfahren der Zielsetzung und der Überwachung miteinbezogen werden. Die Eigenschaften und der Weg, dass sie Zielsetzung und Überwachung beeinflussen, sind: Die Vielfalt der Interessenvertreter - Die Verschiedenheit von Zielen für Operationen - Ziele sollen alle wichtigen Bereiche der Leistung miteinbeziehen und ausbalancieren (Qualität, Rechtzeitigkeit und Produktivität). Die Natur von autonomer, professioneller Arbeit - Verschiedene Rollen bei der Zielsetzung sollten angesprochen und gestaltet werden, um die Zielsetzung angemessen und effektiv zu gestalten. Angestellte sollten in den Prozess der Zielsetzung miteinbezogen werden. Den gesetzten Zielen muss durch die Angestellten zugestimmt und sie sollten von ihnen verstanden werden. Eine Leistungsentscheidung basierend auf Echtzeit-Daten 24 - Leistung muss kontrolliert und die Produktion muss geplant werden, gestützt auf akkurate und Online-Überwachungsdaten. 4.1.1. Rollen bei der Zielsetzung So wichtig wie die Ziele selbst ist der Prozess, durch den die Ziele definiert und gesetzt werden. Die Vielfalt der Interessenvertreter vor Gericht führt zur Frage: Wer soll die Maßnahmen auswählen und die Ziele für sie setzen und welche sollte die Rolle der verschiedenen Interessenvertreter in diesem Verfahren sein? Insbesondere die angemessenen Rollen des staatlichen, gerichtlichen (Gerichtseinheit oder -team) und individuellen Niveaus bei Zielsetzungsverfahren müssen angesprochen und gestaltet werden. Eindeutige und abgesprochene Rollen und Verantwortlichkeiten bei der Zielsetzung, ebenso wie Kontinuität und Konsistenz in den Verfahren, machen die Zielsetzung auf längere Sicht viel effektiver und helfen, einen Konsens der Interessenvertreter und eine effektive Umsetzung der Ziele zu generieren. Die Effektivität der Ziele kann dadurch gesteigert werden, dass die Verantwortlichkeit für Leistung so nahe als möglich an die tatsächlichen Operationen herangebracht wird. Wenn individuelle Gerichte und Richter über mehr Einfluss auf die präzisen Ziele verfügen, verbessert dies die Verpflichtung, sie auch zu erreichen. Die hauptsächliche Rolle der Gerichtsverwaltung auf staatlicher Ebene sollte darin liegen, die allgemeine Mission, Vision und die Zielbereiche festzulegen. Die Gerichtsverwaltung auf staatlicher Ebene sollte auch einen allgemeinen Rahmen für Leistung zur Verfügung stellen und die Budgets sowie die Ressourcen für die Gerichte koordinieren. Die Gerichtsverwaltung auf staatlicher Ebene sollte sich auf die Verfolgung der generellen Ergebnisse des Gerichtssystems konzentrieren und die Situation in Gerichtsorganisationen als Ganzes vergleichen. Die Festlegung von präzisen Zielen sollte die Aufgabe der funktionalen Verwaltung eines gegebenen Gerichts sein. Auf diese Weise verfügt das Gericht über die Freiheit, realistische Ziele zu setzen, die auf seiner tatsächlichen Situation und den Möglichkeiten basieren. Selbst wenn sich die Hauptverantwortung bezüglich der Leistungskontrolle auf der Ebene des Gerichts befände, sollte die Gerichtsleitung über eine Rechenschaftspflicht für Leistung gegenüber den staatlichen Behörden verfügen. Da die Leistung des Gerichts stark von Individuen abhängt, sollten Richter und andere Gerichtsbedienstete sich engagieren und eine Rolle im Verfahren der Zielsetzung spielen. In Schweden setzt zum Beispiel die nationale Gerichtsverwaltung einen Standardzeitrahmen (Prozentanteil von Fällen, die in einem bestimmten Zeitraum gelöst werden sollen) für alle Gerichte fest. Zusätzlich legt jedes Gericht jährlich spezifischere und kontextabhängigere Ziele fest, die auf dem Format und der Struktur basieren, die von der nationalen Gerichtsverwaltung zur Verfügung gestellt werden. 4.1.2. Rechtzeitigkeit bei der Zielsetzung Gerichte verfügen über wenigstens drei wichtige Bereiche der Leistung: der Qualität von Gerichtsbeschlüssen, der Produktivität und der Rechtzeitigkeit. Es besteht eine Herausforderung darin, eine gute Balance zwischen diesen Bereichen herzustellen. Obwohl die Qualität von Urteilssprüchen (Gleichheit, Fairness und Integrität) ein sehr schwieriger Bereich sein kann, um präzise Ziele zu setzen, sind diese Werte gewöhnlich von allen 25 Gerichtsmitarbeitern – Richtern und Bediensteten – internalisiert worden und sie sind auch integriert im Leistungsmanagement und den Kontrollsystemen von Gerichten. Es ist relativ leicht, für die Produktivität Ziele zu setzen und sie zu überwachen. Normalerweise werden die Ziele für Produktivität als die Anzahl gelöster Fälle per Personaleinheit festgelegt oder als ein Ziel für eine Aufklärungsrate. Das Problem bei einer Überbetonung einfacher Produktivitätsmaßstäbe (ohne die Gewichtung der gelösten Fälle) besteht darin, dass diese die effektiven Operationen auf lange Sicht verzerren können. Die Maßnahme kann dazu führen, dass so viel Output als möglich erzeugt wird, was es möglich macht, zu viele einfache Fälle zu lösen. Dies kann zu einer Situation führen, in der ein Gericht über eine positive Aufklärungsrate verfügt, doch ein Teil der Fälle wird immer noch verzögert. Deshalb wird es sehr stark empfohlen, Zeitrahmen zu setzen, welche das Alter der schwebenden Fälle berücksichtigen sowie die Rückstände, die berücksichtigt werden müssen. Die Länge der Verfahren wird als eine Priorität unter den Zielen des Europarats anerkannt, die verbunden sind mit Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit. Als eine Konsequenz führen Gerichte zunehmend Zeitrahmen für Verfahren ein. Viele Gerichtswesen haben bereits Zeitrahmen für verschiedene Gruppen von Fällen und für Verfahrensschritte festgelegt. Eine Herausforderung besteht in der Durchsetzung und der Einhaltung von gesetzten Zeitrahmen und es gibt noch große Abweichungen zwischen den Ländern und innerhalb dieser bei der Behandlung von Durchschnittszeiten und Rückständen. Die Vorbeugung von Verspätungen und ein aktives Zeitmanagement sollte eine größere Rolle beim Leistungsmanagement spielen. Dieses ruft nach Aufmerksamkeit für alte Fälle und eindeutigen Zielen für eine maximale Zeit des Schwebens für Fälle. Die Einhaltung von Zeitrahmen sollte stärker betont werden als Maßnahmen für die Produktivität, um die Bearbeitungszeiten zu standardisieren. Die kulturelle Wahrnehmung, dass ein Widerspruch zwischen Qualität und Rechtzeitigkeit besteht, muss angesprochen werden, denn ein großer Teil der Bearbeitungszeit besteht in der passiven Wartezeit der Fallakte und ist deshalb nicht direkt mit der Qualität verbunden. Die Zeitrahmen und die Definitionen für „alte, schwebende Fälle“ differieren zwischen den Gerichtswesen. Obwohl sich auch die Verfahren, die Lage der Rückstände und die gerichtlichen Ressourcen zwischen den Ländern unterscheiden, sollten Möglichkeiten weiter untersucht werden, die Zeitrahmen und die Regellaufzeiten auf dem europäischen Niveau zu vereinheitlichen. Die Entwicklung eines Leitfadens für stärker harmonisierte europäische Zeitrahmen wird momentan durch die Europäische Kommission für die Effizienz der Justiz durchgeführt (CEPEJ, Entwurf: Towards European Timeframes for Judicial Proceedings – Implementation Guide (Hin zu europäischen Zeitrahmen für gerichtliche Verfahren – Leitfaden für die Einführung)). In Estland werden beispielsweise sämtliche Fälle, die seit mehr als drei Jahren geschwebt haben als „alte“ Fälle betrachtet. Es gibt ein Benachrichtigungssystem für diese Fälle. Zu Anfang eines jeden Jahres erhalten alle Richter eine Liste „alter“ Fälle und sie müssen Erklärungen zur Verfügung stellen, warum es bis jetzt noch keinen endgültigen Urteilsspruch gibt. Im folgenden Quartal müssen die Richter beschreiben, wie sich die aufgeführten Fälle seit ihrem letzten Bericht entwickelt haben. Dank dieses Systems ist die Anzahl von „alten“ Fällen um fast das Zehnfache im Jahr 2014 gesunken. 2015 wurde die Definition eines alten Falls ergänzt – alle Fälle, die seit mehr als zwei Jahren geschwebt haben, gelten jetzt als „alt“. In Österreich wird eine „Checkliste der fehlerhaften Fälle“ von Gerichtsbediensteten benutzt, um Verzögerungen, alte Fälle und Rückstände zu identifizieren (z.B. über mehrere Monate wurde der Fall nicht bearbeitet oder innerhalb von sechs Monaten wurde kein Urteil gefällt). Ein Fall sollte nicht häufiger als einmal in der Checkliste auftauchen und sein Auftreten auf der Liste erfordert eine Reaktion. Es gibt auch eine Selbstauskunft. Zum 1. Oktober jedes Jahres müssen die Richter jene Fälle angeben, die mehr Zeit als normal für eine Lösung benötigen. 26 4.1.3. Die Nachbereitung der Zeitrahmen Ziele sollen einen Einfluss haben und die Operation Tag für Tag anleiten. Die zugrundeliegende Prämisse bei der Zielfestsetzung lautet, dass „du bekommst, was du misst“. Diese Wahrheit muss in einem professionellen Arbeitsumfeld betont werden. Menschen und Organisationen mit spezifischen Zielen für ihre Aufgaben leisten gewöhnlich mehr als solche mit vagen Zielen. Es ist möglich, dass sich Zeitrahmen oder Leitfadenoperationenentscheidungen nicht in der alltäglichen, operativen Arbeit effektiv konkretisieren lassen. Zeitrahmen sollten leicht zu messen und zu überwachen sein, sie ermutigen die Durchführung von regulären Nachbereitungsaktionen und ermöglichen frühe Warnsignale für Probleme. Um die Fähigkeit des Vorhersagens zu vergrößern und um zu wissen, ob die Zeitrahmen einhaltbar sind oder nicht, können sie als ein „optimales Niveau“ von schwebenden Fällen übertragen werden. Die Ziele können durch den Gebrauch von tatsächlichen, empirischen und/oder Beobachtungsdaten umgesetzt werden. Das Setzen von Zielen, die auf tatsächlichen, empirischen Daten beruhen, ermöglicht es, dass die Ziele realistisch und erreichbar sind. Im schwedischen System bezieht sich beispielsweise der ausbalancierte Bestand an schwebenden Fällen auf die Anzahl von schwebenden Fällen, die „normal“ ist und es dem Gericht immer noch erlaubt, die Zeitrahmen einzuhalten. Wenn ein Gericht über einen Bestand an schwebenden Fällen verfügt, dessen Niveau höher als das ausbalancierte Niveau ist, dann ist die Situation „aus dem Gleichgewicht geraten“ und es wird erwartet, dass Zeitrahmen nicht eingehalten werden können. Der Terminus „ausbalanciertes Bestandsverhältnis“ bezieht sich auf das Verhältnis des Bestands von ausbalancierten, schwebenden Fällen zu der Anzahl von einlaufenden Fällen per Jahr. Die Methode basiert auf empirischen Daten, dass es ein lineares Verhältnis zwischen der Durchlaufzeit und dem Bestandsverhältnis gibt. Wenn ein Ziel für den Zeitrahmen gesetzt wurde, kann ein entsprechendes ausbalanciertes Bestandsverhältnis durch die Verwendung eines linearen Regressionsmodells kalkuliert werden. Zum Beispiel wird ein Ziel für den Zeitrahmen von fünf Monaten 0,36 als das entsprechende ausbalancierte Bestandsverhältnis ergeben. Und weiterhin, wenn ein bestimmtes Gericht zum Beispiel 8.000 einlaufende Fälle im Jahr hat, dann sollte der ausbalancierte Bestand von schwebenden Fällen für dieses Gericht 0,36 × 8.000 = 2.880 Fälle betragen. 4.1.4. Überwachungssysteme und Verfahren Um sinnvoll zu sein, sollten Ziele durch Informationen über eine Echtzeit-Leistung überwacht werden, um eine Prozesskontrolle erleichtern, das Fällen von Entscheidungen zu verbessern und OnlineReaktionen auf Leistungsänderungen oder Probleme zu ermöglichen. Normalerweise stützt sich die Überwachung auf Informationen über vergangene Leistung, typischerweise das letzte Jahr (was wurde produziert und wie schnell), doch oftmals gibt es kein System, um zu überwachen, wie die momentane Situation mit den Fällen im Gericht ist – was ist der tatsächliche Status und das Alter der schwebenden Fälle. Die jährliche Überwachung von vergangener Leistung hat seinen Zweck, um Informationen über das allgemeine Niveau der Leistung zu erhalten und über den Gebrauch von Ressourcen. Aber operative Entscheidungen sollten nicht allein auf Leistungsdaten aus der Vergangenheit beruhen. Damit die Gerichte in der Lage sind, die Erreichung der Ziele zu führen und zu beeinflussen, ist es wichtig, dass die Überwachung und die Leistungsdaten stärker auf akkuraten und Echtzeit-Leistungsdaten basieren. Rechtsprechungen, welche Gerichtsinformationssysteme für die Registrierung und Verarbeitung von Gerichtsfällen nutzen, verfügen normalerweise über die Daten, die notwendig für eine OnlineÜberprüfung der Leistung des Gerichts sind. Dennoch ist es häufig problematisch, wie diese Daten in einer Weise angezeigt werden, welche einen allumfassenden und verständlichen Überblick ermöglicht. 27 Online-Überwachungssysteme sollten die Aufmerksamkeit auf komplexe Fälle lenken, die in der größten Gefahr einer Verzögerung stehen, und es ermöglichen, dass die Aufmerksamkeit schon in der frühen Phase des Prozesses darauf gewandt wird. Als eine Ergänzung sollten es OnlineÜberwachungssysteme der Leitung ermöglichen, in Problemsituationen einzugreifen, und dass sie auch bei der persönlichen Arbeits- und Terminplanung genutzt werden. In Italien hat beispielsweise die Verbreitung einer effektiven Fallbearbeitung für alle Zivilgerichte und die Entwicklung und die Umsetzung eines starken, nationsweiten Datenspeichers dramatisch die Qualität und Zuverlässigkeit von Daten erhöht ebenso wie die Produktion von „Echtzeit-“Berichten über das Funktionieren der Gerichte. In Finnland ist ein Zeitrahmen-Warnsystem bei mehreren Gerichten eingerichtet worden, um die persönliche Arbeitsplanung zu befördern, um Rückstände zu reduzieren und um Verzögerungen zu eliminieren. Das System hilft dabei, die Aufmerksamkeit auf Verzögerungen zu richten, welche bereits in vorläufigen Verfahren erfolgen, so dass Eingriffe immer noch effektiv sein können. Wenn ein Fall den gegebenen Zeitrahmen in einer Verfahrensstufe überschritten hat, dann erscheinen Symbole des Alarmsystems in der Falleintragung derjenigen Person, die für die nächste Bearbeitungsphase zuständig ist. Die Eintragung von Alarmfällen wird jeden Tag erneuert. Zeitrahmen und das Niveau des Alarms sind in einer Weise gestaltet, dass keine Fälle länger als zwölf Monate schweben sollten. Die Eintragungen von schwebenden Fällen und Alarmen sind zugänglich für das ganze Gericht, Abteilungen, Personen, Themengruppen, Komplexitäts-, Prioritäten- und Entscheidungsabteilungen, was den Leitern dabei behilflich ist, die allgemeine Situation von Fällen online zu überwachen. In Slowenien ist ein Werkzeug namens das Armaturenbrett des Präsidenten erhältlich, welches die Leistung des Gerichts in Echtzeit anzeigt. Die Statistiken des Armaturenbrettes sind in verschiedene Bereiche aufgeteilt: Personalwesen, Rückstände, Effizienz und die Qualität von Entscheidungen. Informationen, die auf dem Armaturenbrett präsentiert werden, werden genutzt z.B., um Entscheidungen bezüglich der Zuordnung von Ressourcen zu treffen und um die durchschnittlichen Verfahrenszeiten zu überwachen. 4.2. Das Ausbalancieren und die Zuordnung von Ressourcen Gerichtsprozesse sind nicht vorhersagbar bezüglich der Nachfrage, der Zeitdauer von Prozessen und des Fortschritts des Prozesses. Idealerweise würde die Kapazität für diesen nicht vorhersagbaren Umfang und das Timing der Nachfrage passen. Dies führt zu Druck auf das Kapazitätsmanagement – es macht die ideale Gerichtsorganisation flexibel bezüglich der Größe und den Ressourcen an Expertise, die zu verschiedenen Zeiten erhältlich sind. Die Verbesserung des Kapazitätsmanagements in Gerichten ist verbunden mit: Der Identifizierung und Vermeidung von Engpässen der Kapazität Dem Finden von Wegen, um die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle quer durch die Gerichte und Gerichtsabteilungen oder den -Arbeitsgruppen besser einzuschätzen und zu vergleichen. 4.2.1. Das Managen von Kapazitätsengpässen Der Durchlauf eines jeden Produktionssystems wird durch seine Engpässe bestimmt. Um den Durchfluss zu erhöhen, muss ein Schwerpunkt auf der Identifizierung und Vermeidung von Engpässen liegen. 28 Traditionell werden Fälle gleichmäßig auf die einzelnen Richter bei Gericht verteilt. Dennoch variiert die Kapazität, um Fälle zu verarbeiten, zwischen den Individuen zum Beispiel wegen Unterschieden in den Arbeitsmethoden, den Fähigkeiten und anderen persönlichen Charakteristiken. Dies verursacht Engpässe im Prozess der Bearbeitung und führt zu Verzögerungen und Rückständen bei einigen Personen. In der Umwelt der industriellen Produktion stellt die Kapazität einer Produktionseinheit einen offensichtlichen Faktor bei der Verteilung der Arbeit dar. Das Problem bei der Umwelt des Gerichts besteht darin, dass Produktionseinheiten keine Maschinen sind, sondern sehr autonome Professionelle. Somit ist das Arsenal, um die Kapazität der Engpässe zu erhöhen, auch begrenzter als im Fall einer automatisierten Industrieproduktion. Es erscheint als offensichtlich, dass das Problem nicht dadurch gelöst wird, die Fälle gleichmäßig zu verteilen, obwohl eine Person sie nicht abschließen kann. Die Lösung sollte in einer Erneuerung der Vergabepraktiken bestehen (z.B. gemeinsame Fallverzeichnisse und die Umverteilung von alten Fällen) sowie in einer Erhöhung der Kooperation unter den Richtern und den Gerichtsbediensteten. Die Produktionskapazität variiert auch zwischen den Gerichten. Einige Gerichte kämpfen stärker mit Rückständen und Verzögerungen als andere. Unerwartete Änderungen beim Zufluss von einlaufenden Fällen oder eine langwierige Erkrankung eines Richters (oder andere Gründe für eine Abwesenheit) können ein Ansteigen der Arbeitsbelastung eines Gerichts verursachen. Die Prozesse der Ressourcenund Haushaltszuweisung berücksichtigen nicht die plötzlichen Änderungen der Kapazität. Verfahren der Kooperation zwischen Gerichten werden benötigt, um die unpraktische Sub-Optimierung im gerichtlichen System zu vermindern. Auch die Kooperation mit anderen Gruppen von Interessenvertretern sollte erhöht werden. Per Gesetzt ist in den Niederlanden jeder Richter ein Vertretungsrichter an allen anderen Gerichten auf demselben Niveau. So können mit ihrer Zustimmung Richter zeitweilig an einem anderen Gericht eingesetzt werden. Der Minister für Sicherheit und Justiz kann Fälle von einem Gericht auf ein anderes für maximal drei Jahre übertragen (Art. 46 des Gesetzes über gerichtliche Organisation). Durch den Wandel der gerichtlichen Landkarte beläuft sich die Größe der Gerichte auf eine solche, dass sie in der Lage sein sollten, die Fluktuation bei Fällen zu bearbeiten. In Schweden wird ein Pool von Verstärkungsrichtern durch die Schwedische Nationale Gerichtsverwaltung koordiniert. Dieser Pool wird verwendet, um die Ressourcen in Situationen auszubalancieren, in der Gerichte über zeitweilige Kapazitätsprobleme verfügen (wie lange Abwesenheiten durch Krankheit, langwierige Umschulungsprogramme, internationale Besichtigungen, außergewöhnlich komplexe Fälle usw.). Verstärkungsrichter sind normale Richter, die gewöhnlich an ihren Heimatgerichten arbeiten, aber die einen Vertrag unterzeichnet haben, um bei Bedarf als Verstärkungsrichter zu fungieren. Die Tätigkeit als Verstärkungsrichter ist freiwillig, aber mit einer guten Vergütung ausgestattet. Der Pool von Verstärkungsrichtern bestand anfangs aus acht Richtern, aber ist seitdem auf 20 Richter angestiegen. 4.2.2. Schätzung und Gewichtung der Anzahl der zu bearbeitenden Fälle Die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle kann variieren zwischen den verschiedenen Gerichten innerhalb eines Gerichtssystems, sie repräsentieren systematische Ungleichheiten in der Arbeit von Richtern innerhalb desselben Gerichtssystems und entsprechend eine ineffiziente Nutzung von Ressourcen. Im Falle einer Spezialisierung kann es schwierig sein, eine angemessene Zuordnung von Fällen unter den Richtern festzulegen, welche die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle so gleichmäßig wie möglich belassen möchten. Deshalb kann die Anzahl der zugewiesenen Fälle je Richter gemäß den Regeln der Spezialisierung unterschiedlich sein müssen. Eine Lösung ist ein Messsystem der Anzahl der zu 29 bearbeitenden Fälle von Richtern und die entsprechende Neuzuteilung von freien Stellen innerhalb eines Gerichtssystems. Ein anderes Problem kann darin bestehen, dass die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle und die verwendete Zeit, einen Fall zu erledigen, sich erheblich zwischen Fallgruppen und Falltypen unterscheiden kann. Dies macht es schwierig, die Leistung zu messen und die Produktivität sowie die Nutzung von Ressourcen zu vergleichen. Die großen Abweichungen in der Arbeit mit unterschiedlichen Fällen können Verzögerungen und Rückstände für zeitaufwendigere Fälle verursachen und zusätzliche Kosten bewirken, die durch unsachgemäß zugewiesene Ressourcen entstehen. Als eine Lösung werden unterschiedliche Typen von gewichteten Systemen der Anzahl der zu bearbeitenden Fälle gestaltet. Die Anwendung von Zugängen einer gewichteten Anzahl von zu bearbeitenden Fällen ermöglicht die Schätzung und Evaluierung der Anzahl zu bearbeitender Fälle, welche durch einen bestimmten Typ von Fällen verursacht wird, und stellt dem relevanten Gericht oder den Gerichtsabteilungen die nötigen Ressourcen zur Verfügung. Es ist wichtig, dass Praktiker bei der Gestaltung von gewichteten Systemen der Anzahl der zu bearbeitenden Fälle miteinbezogen werden und dass Möglichkeiten während des Gestaltungsprozesses angeboten werden, um Anleitungen und Rückmeldungen zu geben. Dies wird das System verbessern und auch die Zustimmung dafür. Gewichtete Systeme der Anzahl der zu bearbeitenden Fälle verschaffen neue Möglichkeiten, die Produktivität des Gerichts und die Situation der Rückstände im Detail zu analysieren. Insbesondere bietet es Möglichkeiten, die Produktivität und die Nutzung von Ressourcen durch unterschiedliche Gerichte zuverlässiger und detaillierter zu vergleichen. Ein gewichtetes System der Anzahl der zu bearbeitenden Fälle hilft beim Leistungsmanagement in Gerichten durch die Versorgung mit akkurateren Daten für die Zielfestlegung und die Zuweisung von Ressourcen. In Estland wird die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle von Gerichten und Richtern durch die periodische Kalkulation von Arbeitsbelastungs-Punkten gemessen. Für jeden Verfahrenstyp und jedes Gerichtsniveau gibt es eine Kategorisierung von Fällen, welche dabei hilft, die entsprechende Arbeitsbelastung bezüglich des „Fall-Bestands“ eines bestimmten Richters festzulegen. Jede Kategorie trägt einen bestimmten, vordefinierten Wert in Zeit (Arbeitsstunden). Der eingesetzte Wert für die Kategorie von Fällen hängt vom Niveau ihrer Komplexität und der damit verbundenen, geschätzten Anzahl von Arbeitsstunden ab. Die Werte aller Fälle, die von einem Richter oder einem Gericht bearbeitet werden, werden summiert, um die absolute Arbeitszeit in einer bestimmten Periode zu kalkulieren. Nach der Kalkulation werden die Arbeitsbelastungs-Punkte mit der vorgesehenen normalen Arbeitszeit eines durchschnittlichen Richters verglichen (1.600 Stunden im Jahr) und auf dieser Basis kann die Arbeitsbelastung eines bestimmten Richters ermittelt werden. In Finnland wird die Schätzung der Arbeitsbelastung von Gerichten durch ein gewichtetes System der Anzahl der zu bearbeitenden Fälle gemessen, welches darauf abzielt, unterschiedliche Fälle mit verschiedener Arbeitsbelastung vergleichbar zu machen. In diesem System werden die bestehenden Fallkategorien (Zwangsmittel, Eilverfahren, Zivilsache, Landgericht, Bittgesuche und Insolvenzfälle) aufgeteilt in verschiedene Kategorien der Komplexität basierend auf der ungefähren Zeit, die sie benötigen, um bearbeitet zu werden. Im schwedischen Gerichtssystem ist im Prozess der Haushaltszuweisung ein Werkzeug eingeschlossen namens Modell der Zuweisung von Ressourcen. Dieses Modell wird als ein Bestandteil des Haushaltsprozesses verwendet, um die Ressourcen der Gerichte gerecht zuzuweisen. Die Grundlage für den Haushalt eines jeden Gerichts besteht in der durchschnittlichen Anzahl von eingereichten Fällen in den letzten zwei Jahren. Kategorien von Fällen, die mehr Ressourcen benötigen, werden auf eine höhere Budgetsumme pro Fall eingeschätzt. Diese Bewertung der unterschiedlichen Kategorien von Fällen basiert auf dem Ergebnis eines Zeiterfassungssystems. Jeder Beschäftigte an den Gerichten berichtet 30 seine Zeiten wenigstens zwei Monate im Jahr an das Zeiterfassungssystem. Daten vom Zeiterfassungssystem werden benutzt zum Beispiel, um unterschiedlichen Falltypen verschiedene Gewichte zu verleihen, um die Kosten je Fall zu kalkulieren und um bei der operationalen Planung der Gerichte zu helfen. 4.3. Optimierungsarbeit Die Einführung von Bemühungen zum Wandel ist praktisch unmöglich in professionellen Organisationen, wenn es kein Engagement für den Wandel gibt. Das macht Zugänge von unten nach oben gegenüber Wandel zu einer inhärenten Notwendigkeit und Bedingung. Drei wichtige Bereiche in der Ermöglichung von Wandel in professionellen Organisationen sind: Die Hervorbringung von Engagement für Wandel Die Rolle der Leitung bei der Hervorbringung von Wandel Das Erhalten neuer Perspektiven für die Optimierung 4.3.1. Die Hervorbringung von Engagement für Wandel und Verbesserung Kommunikation und Teilnahme sind die Schlüsselfragen bei der Hervorbringung von Engagement für Wandel. Am Beginn eines Optimierungsprojekts ist es wichtig, die anfängliche Motivation für Wandel zu kommunizieren und die Richter und die Gerichtsbediensteten dazu zu bringen, den Grund, den Umfang und das Ausmaß des benötigten Wandels zu verstehen. Bei der Planung der Bemühungen um Wandel sollte das Personal des Gerichts so weit als möglich mitwirken. Auch eine sichtbare Einbeziehung und die Unterstützung der oberen Leitung ist wichtig. Auf diese Weise sind die Personen nicht nur engagierter, sondern auch alle relevanten Informationen können in den Plan des Wandels integriert werden. Alle Bemühungen um Verbesserung sollten sorgfältig gestaltet werden, um systematische von Schritt zu Schritt Zugänge zu enthalten, die Teilnahme und Engagement auf allen Stufen des Projekts betonen. Änderungen sollten schrittweise eingeführt werden, um ausreichend Zeit zu geben, diese anzunehmen und zu internalisieren. Im März 2015 präsentierte in Belgien der belgische Justizminister einen neuen Plan, um das Gerichtswesen mit Hilfe eines sogenannten Dreisprungs zu reformieren. Der erste Sprung erfolgte mit einer Reorganisation der Landschaft des Gerichtswesens. Die zweite Phase zielt auf ein effizienteres und faireres Justizsystem. Die dritte Phase der Reform wird eine fundamentale Reform der Gesetzgebung beinhalten. Der Ausgangspunkt der Reform ist das Gleichgewicht zwischen Erschwinglichkeit und Qualität. Das Projekt bezieht die Teilnahme sämtlicher Akteure im Gerichtswesen mit ein und beinhaltet sowohl kurzfristige Maßnahmen als auch tiefgreifende Reformen, die einen positiven Einfluss auf Arbeitsbelastung und Effizienz haben. Das allgemeine Ziel besteht in einer Verbesserung der Effizienz von Verfahren. Mehrere finnische Gerichte haben systematische Verbesserungsprojekte der Verwaltung der Fallbearbeitung unternommen, um neue Verbesserungslösungen für die Operationen und Prozesse des Gerichtssystems zu finden. Der Optimierungsprozess des Gerichtswesens und Projekte zur Reduzierung von Verzögerungen wurden geformt und geplant, um drei wichtige Aspekte der 31 Optimierung der Arbeit zu verbessern: die Nutzung externer Expertise in der Optimierung der Arbeit, das Annehmen eines systematischen Zugangs zum Projektmanagement ebenso wie die Betonung der Bedeutung von Teilnahme und Engagement der Gerichtsbeschäftigten. In dem Projekt werden die Prozesse des Gerichtssystems aus disziplinübergreifender Perspektive durch das Verschmelzen von Wissen und Ideen der Betriebsführung und des Rechts betrachtet und analysiert. Der finnische Zugang zu Projekten der Verbesserung des Managements der Fallbearbeitung des Gerichts war einer der Finalisten und erreichte eine besondere Erwähnung im Rahmen des Wettbewerbs um den Preis der Kristallwaage der Justiz im Jahr 2010. In Schweden zielt eine Methode namens interner und externer Dialog darauf, die Schwierigkeiten zu überwinden, die während der Optimierung der Qualität der Gerichtsfunktionen auftreten. Im internen Dialog werden Richter und andere Mitarbeiter interviewt, um einen Vorteil aus der Expertise und dem Wissen zu ziehen, worüber die Beschäftigten über das Funktionieren des Gerichts verfügen. Das wichtigste Ziel des internen Dialogs besteht darin, über eine interne Perspektive auf die dringendsten Bedürfnisse der Optimierung zu verfügen und auch einige Ideen zu erhalten, wie die Verbesserung von Funktionen gemessen werden kann. Nach dem internen Dialog wird der Dialog ausgeweitet, um eine externe Perspektive für das Funktionieren der Gerichte zu erhalten. In externen Dialogen werden Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Nutzer von Gerichten über ihre Vorschläge zur Optimierung interviewt. Diese Vorschläge werden intern durch die gesamte Belegschaft überarbeitet. Die Beschäftigten machen dann dem Leiter ihre weiteren Vorschläge basierend auf den externen Vorschlägen über Maßnahmen, die darauf abzielen, das Funktionieren des Gerichts zu optimieren. Der Leiter trifft die Entscheidungen und informiert die externe Seite darüber, welche Maßnahmen ausgewählt worden sind. Nach der Evaluierung dieser Maßnahmen werden Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Nutzer des Gerichts eingeladen, das Ergebnis zu bewerten und weitere Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Durch die Nutzung dieses internen Dialogs fühlen Richter, dass ihr professionelles Fachwissen anerkannt wird und dass ihre Meinung bei der Beratung der Leitung zählt. 4.3.2. Die Rolle der Leitung bei der Hervorbringung von Wandel Der Stil und die Methode der Leitung spielt eine wichtige Rolle bei der Hervorbringung von einer flexiblen, anpassungsfähigen und innovativen Organisationskultur und bei der Verringerung von Widerstand gegenüber Änderungen. Eine gute Leitung ist nicht nur entscheidend auf dem Niveau der obersten Führung, sondern sollte alle individuellen und Gruppenmanagement-Niveaus und Situationen miteinschließen. Leiter können den Erfolg von Wandel in vielen Weisen beeinflussen: z.B. durch das Kommunizieren und das Einrichten geteilter Visionen und Ziele; das Lenken der Aufmerksamkeit auf kritische Angelegenheiten; über ihren Vorbildcharakter und die Erleichterung von Wandel; das Belohnen und Gestalten von Systemen und Einrichtungen ebenso durch die Infragestellung alter Annahmen und durch die Hervorbringung einer Entwicklungskultur. Gute Fähigkeiten zum Anleiten von Wandel beinhalten auch die Vernetzung, im Verhältnis von großem Vertrauen in der Organisation, und die Ermächtigung von Personal. Gute Leiter verbessern auch ihre persönlichen Qualitäten: ehrlich zu sein und konsistent, mit Integrität zu agieren ebenso wie entscheidend und anregend zu sein. 4.3.3. Die Suche nach neuartigen Ideen für die Optimierung Bei der Optimierungsarbeit kann es nützlich sein, von auswärts Förderung und Unterstützung zu erhalten (z.B. von Universitäten), um in der Lage zu sein, die Prozesse und Bedürfnisse für eine 32 Verbesserung zu analysieren, ohne zu sehr auf die bestehenden Arbeitsmethoden fixiert zu sein. Die Nutzung von externer Expertise und von neuen Verbesserungsmethoden kann innovative Lösungen für bestehende Probleme hervorbringen. Auch die Praktiken der Leistungsvergleiche innerhalb von Gerichten, zwischen Gerichten und zwischen Ländern sollten systematischer und effektiver gemacht werden. Neben juristischen Anforderungen gibt es oftmals keine „weichen Mittel“ (beste Praxis, Empfehlungen der Gerichtsverwaltung), um Gerichte bei der Verbesserung ihrer Arbeit zu unterstützen und sie davon abzuhalten, „das Rad noch einmal zu erfinden“. Obwohl die Unterschiede von Arbeitsgewohnheiten, Kulturen und Systemen den Leistungsvergleich von exakten Methoden zu einer Herausforderung macht, ist es stets möglich, einen Leistungsvergleich von Ideen und Initiativen der Verbesserung durchzuführen. In Slowenien besteht zum Beispiel die Tradition einer Konferenz der Guten Praktiken, die von den Gerichten selbst organisiert wird. Es handelt sich um ein jährlich stattfindendes Ereignis, bei dem Gerichte „weiche“ Maßnahmen präsentieren und erklären, welche sie unternommen und entwickelt haben, um ihre Verfahren zu verbessern. Die Hauptziele dieser Konferenz sind der Austausch von den besten Praktiken unter den Gerichten und die Verbreitung von positiven Entwicklungen im Bereich der Justiz. 5. Der Gebrauch von Informations- und Kommunikationstechnik bei Gerichtsverfahren Diese Sektion beschreibt die Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) in europäischen Ländern, welche darauf abzielt die Effizienz und die Effektivität der Gerichtswesen zu erhöhen. Der Schwerpunkt liegt auf Systemen des Fallmanagements (elektronische Registrierung und Bearbeitung von Fällen), Praktiken für die elektronische Zustellung und die Einreichung von Dokumenten ebenso wie andere elektronischen Lösungen für eine Verbesserung der Nutzung der IKT. Die IKT ist ein breiter Terminus, der Software basierte Werkzeuge, die Verwendung von Hardware und die Kombination dieser beiden miteinschließt. Die schnelle Entwicklung auf dem Gebiet der Informationstechnologie hat zahlreiche neue Möglichkeiten und Chancen für die Verbesserung der Gerichtsverwaltung hervorgebracht. Die Effizienz, die Rechtzeitigkeit, die Transparenz und der Zugang zur Justiz kann verbessert werden durch eine Neugestaltung der Prozesse und Verfahren durch eine Verwendung der IKT. Die Verfügbarkeit der elektronischen Generierung, der Zustellung und der Verwaltung von Gerichtsdokumenten und die Nutzung von webgestützten Systemen sind Beispiele von solchen Lösungen. Es ist wichtig festzuhalten, dass der Bereich der Justiz nicht stark reguliert wird, aber auch, dass verschiedene Länder in Europa über unterschiedliche juristische und institutionelle Hintergründe verfügen. Dies beeinflusst die Lösungen, die in verschiedenen Ländern eingeführt werden, zum Beispiel schreibt die Regulation bezüglich der Zustellung von Dokumenten vor, welche Art von IKT-Werkzeugen benützt werden können, um diese effizienter zu machen. Deshalb bestehen bestimmte Herausforderungen bei dem direkten Leistungsvergleich und der Einführung verschiedener IKTWerkzeuge in unterschiedlichen Kontexten. Dennoch ist es möglich, von den verschiedenen Erfahrungen zu lernen und die Lösungen anzupassen an die bestehenden institutionellen und juristischen Strukturen sowohl auf nationalem als auch auf gesamteuropäischem Niveau. 33 5.1. Fallbearbeitungssysteme Die Verwendung eines elektronischen Fallbearbeitungssystems oder eines Gerichtsinformationssystems ist eine Vorbedingung für ein effizientes, effektives und transparentes Gerichtswesen in einer modernen, juristischen Umgebung. Das grundlegende Ziel der Systeme besteht in der Ermöglichung eines Überblicks über schwebende Fälle, ihren Bearbeitungsstatus und die nächsten Verfahrensaktionen, die benötigt werden. Die Funktionen von Fallbearbeitungssystemen beinhalten normalerweise zumindest die Registrierung des Falls, die Verwaltung von Falldokumenten, die Möglichkeit für die Suche, die Nachfrage und die Berichterstattung basierend auf den Angaben, die in das System eingegeben worden sind. Einige der Hauptunterschiede zwischen den Systemen, die in Europa verwendet werden, sind verbunden mit den Falltypen, die das System bearbeiten kann (nur ein Typ, z.B. nur Zivil- oder nur Strafsachen, oder verschiedene Typen – Zivil-, Straf-, Verwaltungssachen und andere) und ob oder ob nicht das System einen Online-Zugang zu den Datenbanken für Rechtsanwälte und andere Parteien der Verfahren zur Verfügung stellt. Die Möglichkeit des Zugangs zu Online-Daten (hauptsächlich Dokumente, aber auch Informationen über anstehende Vorgänge des Verfahrens) spart Zeit bezüglich des Informationsaustausches zwischen den Parteien und den Mitarbeitern des Gerichts (z.B. Telefonanrufe oder die Auslieferung von Akten). Zusätzlich erhöht diese Eigenschaft die Transparenz von Gerichtsverfahren für die Beteiligten. Wichtige Fragen bei der Entwicklungsarbeit von Fallbearbeitungssystemen sind: Die Einführung von Fallmanagementsystemen sollte mit Geschäftsverläufen beginnen, die am meisten Zeit verbrauchen (z.B. sich auf die Art von Verfahren mit der größten Anzahl von Fällen wie unwidersprochenen kleinen Forderungen konzentrieren oder auf bestimmte arbeitsintensive Schritte von mehreren Verfahrensarten, die leicht automatisiert werden können wie die Generierung von Gerichtsvorladungen). Die Entwicklung und die Einführung von Gerichtsinformationssystemen sollte in enger Kooperation mit den Repräsentanten der Endnutzer unternommen werden (Gerichtsbedienstete und Richter). Eine Einführung Schritt für Schritt und eine Pilot-Phase sollten verwendet werden. Auf diese Weise ist es möglich, das System zu verbessern, basierend auf den Rückmeldungen der ersten Nutzer, bevor das System in vollem Umfang eingeführt wird. Eine komplette Überarbeitung von Fallmanagementsystemen kommt selten vor und tendiert dazu, weniger erfolgreich zu sein, als die Neugestaltung Schritt für Schritt und die Modernisierung des bestehenden Systems. Ein Fallmanagementsystem ist niemals vollständig, eine beständige Verbesserung ist notwendig, um in der Lage zu sein, die beste Unterstützung für die Gerichte und die Beteiligten der Verfahren anzubieten. Zum Beispiel verfügt Österreich über ein nationales Fallmanagementsystem (VJ) für sämtliche 54 Arten von Gerichtsverfahren (Zivilsachen, Familie, Strafrecht, Insolvenz, Erbe, Staatsanwaltschaft usw.). Seine Funktionen umfassen die Registrierung eines Falls, die Kalkulation und Einziehung der Gerichtsgebühren, die massenhafte Generierung von Dokumenten ebenso wie die integrierte Textverarbeitung, es ermöglicht Nachfragen und liefert Statistiken. Das System wurde in den 1980er34 Jahren entwickelt und eine Neugestaltung erfolgte 2001. Der Schwerpunkt während der Entwicklung lag auf Massenverfahren (Geldforderungen oder Zahlungsaufträge, Vollstreckungen). Seit dem Jahr 2004 bietet das VJ einen direkten Zugang zu Zivilfällen und Fällen der Vollstreckung für die Parteien und ihre Vertreter an. Ein neues Projekt, Recht 3.0, wird entwickelt, das komplette digitale Akten hervorbringt (sämtliche Inhalte des Falls werden in digitaler Form erhältlich sein) und das die Arbeit von jedem Ort aus ermöglicht sowie die Suche, Bearbeitung und Sortierung der elektronischen Inhalte der Akte unterstützt und damit mehr sinnvolle Funktionsfähigkeiten für Richter und andere Entscheidungsmacher im Gerichtswesen anbietet. In Estland wurde die zweite Generation eines Gerichtsinformationssystems namens KIS2 in allen Gerichten stufenweise von September 2013 bis zum Juni 2014 eingeführt. Sämtliche Gerichtsfälle (einschließlich der zivilen, strafrechtlichen, verwaltungsgerichtlichen, Ordnungswidrigkeiten, konstitutionelle Fallbesprechungen von allen drei Gerichtsinstanzen) sind im selben System registriert. Sämtliche Informationen über den Fall müssen im System registriert werden – das Datum der Registrierung, die Klassifizierung des Falles, der Name des Richters oder der Richter, die den Fall bearbeiten, der Status des Falls, alle Dokumente (ebenso wie Daten über ihren Versand und ihre Auslieferung), Gerichtsverhandlungen und die Teilnehmer. KIS2 ist auch verbunden mit dem finanziellen Informationssystem verwendet vom Finanzministerium und dem Amt für Steuern und Zölle, so dass die Entrichtung der Gerichtsgebühren und anderer Kosten des Gerichts ebenso wie die Vergütung der Sachverständigen alle über KIS2 verwaltet werden (welches die Angaben automatisch zu den finanziellen Informationssystemen sendet). KIS2 ist verbunden zum E-File Web-Portal, das für die elektronische Kommunikation mit den Parteien gestaltet wurde, und zum Informationssystem der Gerichtsvollzieher ebenso wie zu den Informationssystemen von Polizei, Staatsanwälten und Gefängnissen. 5.2. Elektronische Kommunikation Eine rechtzeitige, faire und kosteneffiziente Kommunikation zwischen dem Gericht und den Parteien – und zwischen den Parteien selbst – ist ein wichtiger Aspekt bei einer effektiven Fallverwaltung. IKT kann verwendet werden, um diesen Austausch viel schneller zu machen und kosteneffizient im Vergleich zur Kommunikation basierend auf Papier. Eine elektronische Zustellung und Eingabe von Dokumenten können auch die Portokosten reduzieren und die benötigte Zeit, einen Empfänger zu erreichen. Zusätzlich ermöglicht die elektronische Kommunikation eine Registrierung des exakten Zeitpunkts der Zulieferung als eine Anerkennung des Erhalts von Gerichtskorrespondenz. Dies ist eine Notwendigkeit für die verfahrenstechnischen Fristen, die in mehreren europäischen Gerichtswesen wirksam werden. Die elektronische Einreichung von Dokumenten bei Gericht vermindert die Zeit, die benötigt wird für die Registrierung von Dokumenten, und ermöglicht den Gerichtsbediensteten sich auf andere, wesentlichere Bereiche der Arbeit zu konzentrieren. Die elektronische Einreichung von Dokumenten ist auch eine Vorbedingung für die Verwendung von komplett digitalisierten Akten in Gerichten. Die digitale Kommunikation kann den Informationsaustausch zwischen den Parteien verbessern und vergrößern. Die Parteien können sich direkt gegenseitig über Dokumente informieren, die mit dem Fall verbunden sind und dem Gericht eingereicht wurden. Dies verfügt über das Potential, die Informationspflichten des Gerichtspersonals zu reduzieren. Wichtige Fragen bei der Entwicklung von elektronischen Kommunikationssystemen sind: 35 Was immer auch die bevorzugte Lösung für die elektronische Zustellung von Gerichtsdokumenten ist, sie sollte nicht die Vermeidung einer Quittung über den Empfang zulassen. In einigen Ländern erfolgt die Bestätigung des Empfangs automatisch nach einer bestimmten Anzahl von Tagen seit der Übermittlung, andere verlangen vom Empfänger eine Bestätigung der Auslieferung durch eine Maßnahme. Das Gericht sollte einen Vorteil aus der bestehenden Infrastruktur für elektronische Kommunikation ziehen und ähnliche Lösungen verwenden wie andere staatliche Behörden. Dies erleichtert die elektronische Kommunikation für die Parteien und erhöht ihre Empfänglichkeit für die Nutzung von IKT-Werkzeugen, während dies auch die Kosten der digitalen Authentisierungsmittel (Passwörter, PIN-Codes usw.) für den Anbieter der Dienstleistung vermindert. In Bezug auf die elektronische Eingabe von Gerichtsdokumenten besteht die einfachste Option für individuelle Nutzer darin, Dokumente per E-Mail zum Gericht zu senden. Dennoch, selbst wenn die E-Mails automatisch in das Fallmanagementsystem eingezogen werden, das von den Gerichten verwendet wird, müssen die Gerichtsbediensteten immer noch die nötigen MetaDaten für die Registrierung der eingereichten Dokumente selbst hinzufügen. Auch bestehen Begrenzungen bezüglich der maximalen Größe von eingereichten Dateien. Eine fortgeschrittene Option – welche von Rechtsanwälten als professionelle und häufige Kunden des Gerichts benutzt werden kann – ist die Einreichung von Dokumenten durch ein Web-Portal mit bereits einigen der Meta-Daten, die vom Absender eingegeben werden. Einige Länder haben Anreize wie erniedrigte, staatliche Gebühren genutzt, um solche Aktionen attraktiver für die Nutzer der Leistungen des Gerichts zu machen; andere haben solche Form von elektronischer Einreichung für bestimmte Gruppen wie Anwälte, staatliche Behörden usw. verpflichtend gemacht. Eine andere Möglichkeit – genutzt für die Einreichung von großen Mengen an Daten – ist die Entwicklung von elektronischen Dienstleistungen, welche die Daten über Anträge und Forderungen von den Datenbanken der Unternehmen (die Elektrizität, Gas, Mobiltelefon-Leistungen usw. anbieten) zur Datenbank genutzt vom Gericht übertragen können. Welches auch die Maßnahme ist, der Einreichende erhält gewöhnlich eine automatische Bestätigung über eine erfolgreiche Einreichung, aber es ist immer noch der Gerichtsbedienstete, der die manuelle Überprüfung durchführt, bevor die nächsten Stufen im Verfahren unternommen werden. 5.2.1. Die elektronische Zustellung von Dokumenten Während des Verfahrens ist das Gericht gefordert, mit Dokumenten gegen eine Bestätigung der Zustellung zu bedienen. Das Erhalten von Zustellungsquittungen auf Papier verschlingt nicht nur Zeit, sondern es bedeutet auch höhere Kosten. Dies ist oftmals der Fall, wenn der Empfänger die Sendung persönlich erhalten möchte (Notwendigkeit des persönlichen Kontakts). Eine vielversprechende Alternative ist die Möglichkeit der Einführung von elektronischen Zustellungssystemen für die Kommunikation des Gerichtswesens. Verschiedene Länder in Europa verwenden unterschiedliche Mittel für die elektronische Zustellung von Dokumenten abhängig vom Niveau ihrer IKT-Infrastruktur. Wenn ein Land über eine vom Staat angebotene Lösung der Authentisierung verfügt (z.B. ID-Karte ausgestattet mit einem Chip und persönlichen PIN-Codes oder einem mobilen ID), können Empfänger von Dokumenten gefragt werden, 36 sich selbst zu authentisieren durch ein Einloggen in einem Web-Portal, um Dokumente abzurufen und die Zustellung zu bestätigen. In Abwesenheit einer solchen, vom Staat angebotenen Infrastruktur können privat angebotene Dienstleistungen der Authentisierung genutzt werden, um auf persönliche, sichere E-Mailboxen zuzugreifen, die für eine offizielle Kommunikation mit dem Staat bestimmt sind. Zum Beispiel wird in Slowenien die elektronische Zustellung durch sichere elektronische Mailboxen verwendet. Die sicheren elektronischen Mailboxen werden durch externe Dienstleistungsanbieter den Endnutzern zur Verfügung gestellt. Die externen Anbieter erhalten eine festgelegte Gebühr für jede erfolgreiche Zustellung vom Absender, der Gebrauch der Mailbox selbst ist momentan kostenlos. Die elektronische Zustellung wird in der Kommunikation zwischen Notaren, Rechtsanwälten, Beamten des Gerichtswesens, der Staatsanwaltschaft und Gerichten verwendet. Sie ist in Fällen des Grundbuchs, der Insolvenz und von Vollstreckungsfällen obligatorisch. 2014 wurden etwa 13% der Schriftstücke von Gerichten elektronisch zugestellt. Ein spezielles System (EVIP) bearbeitet sämtliche elektronische Korrespondenz der Gerichte zusammen mit Informationen über die einlaufende und die ausgehende elektronische Kommunikation (Dokumente, Einreichungen) und dies einschließlich mit dem Status sämtlicher Kommunikation. Die Zustellung einer Einreichung an das Gericht (d.h. die Eingabe) wird im Fallmanagementsystem registriert durch das Importieren und Akzeptieren der relevanten Meta-Daten von dem EVIP durch das CMS (z.B. Zeitstempel, Art der Einreichung, Dokumenteninformation usw.). 5.2.2. Die elektronische Einreichung von Dokumenten Das Registrieren, Unterhalten und Übertragen von Papierdokumenten verbraucht Zeit und Platz. Die allgemeine Verwaltung und die Bearbeitung der Dokumente kann erheblich effizienter gemacht werden, wenn die Dokumente elektronisch beim Gericht eingereicht werden. Dies hilft auch, die Zugänglichkeit zum Recht zu erhöhen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die elektronische Eingabe zu nutzen: beginnend mit der einfachen Einführung von offiziellen E-Mail-Adressen für Gerichte bis hin zur Entwicklung von E-Dienstleistungen, die eine Einreichung en gros ermöglichen (verwendet in Zahlungsauftragsverfahren, um Hunderte oder Tausende von Fällen zu beginnen). So legt zum Beispiel das Stabilitätsgesetz von 2013 in Italien fest, dass die Einreichung von Schriftsätzen und Dokumenten nur über das sogenannte „Zivilverfahren online“ (PCT) erfolgen darf. Um die elektronische Eingabe von gerichtlichen Dokumenten anzubieten, ist es dann nötig, „sie hervorzubringen“ gemäß den spezifischen technischen Anforderungen und sie elektronisch in einem „Umschlag“ gemäß den spezifischen technischen Anforderungen zu versenden. Die elektronisch eingereichten Dokumente werden dann von zwei robusten elektronischen Fallmanagementsystemen bearbeitet: SIECIC (Informationssystem für individuelle und Insolvenz-Vollstreckungsverfahren) und SICID (Informationssystem für zivile Streitfälle des Bezirks). In Slowenien wird ein elektronisches Einreichungssystem für individuelle oder en gros-Eingaben genutzt. Das individuelle elektronische Einreichen wird durch ein Web-Portal implementiert. Die Mehrheit der Prozeduren benötigen ein gültiges und qualifiziertes digitales Zertifikat. Bei der Einreichung en gros ist die Verwendung eines vorgeschriebenen XML-Formats für die Eingaben verpflichtend (es ist öffentlich durch ein Web-Portal erhältlich) zusammen mit der Verwendung eines gültigen und qualifizierten digitalen Zertifikats für das Unterschreiben der Einreichungen im Paket. Im Jahr 2014 wurden etwa 57% der Eingaben in elektronischer Form empfangen. Das elektronische Eingabesystem unterstützt strukturierte Daten, wobei die Struktur nur bei Eingaben en gros exponiert wird (in Form des vorgeschriebenen XML-Formats), in individuellen Fällen (in denen die elektronische Eingabe durch die Verwendung der Stufen durchgeführt wird, welche das Web-Portal anbietet) ist die Struktur der Eingaben für das System intern. 37 5.3. Andere IKT-Werkzeuge und -Geräte Die Verwendung von IKT-Werkzeugen und -Geräten zielt auf eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren. Automatisierung kann die Anzahl der Fehler vermindern im Vergleich zum manuellen Prozess und dabei eine höhere Qualität der Dienstleistungen ermöglichen. Zusätzlich können verschiedene Werkzeuge helfen, die arbeitsintensiven Schritte in der Bearbeitung zu reduzieren oder die Zeit zu verringern, die damit verbracht wird, diese Schritte durchzuführen. Gute Beispiele von solchen Werkzeugen sind: die automatisierte Terminplanung von Gerichtsverhandlungen, die Verwendung von elektronischen Vorlagen und die automatische Generierung von Dokumenten ebenso wie Audio- und Videoaufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen. Wichtige Fragen in der Entwicklung und der Einführung von IKT-Werkzeugen und -Geräten sind: Die Kosten und die Vorteile von IKT-Werkzeugen und -Lösungen müssen analysiert werden, bevor eine Entscheidung bezüglich ihrer Einführung getroffen wird. Die Einführung von der IKT in Gerichten ist kein Ziel in sich selbst, stattdessen müssen die geschäftlichen Vorteile identifiziert werden (z.B. ein Rückgang der Kosten oder ein Ansteigen der Qualität). Der juristische Rahmen muss die Verwendung von IKT-Werkzeugen ermöglichen und das Erreichen der hauptsächlichen Vorteile unterstützen. Zum Beispiel sind die eintretenden Vorteile einer Audioaufnahme signifikant kleiner, wenn ein vollständiges, schriftliches Transkript der Gerichtsverhandlung gemäß dem Gesetz immer noch angefertigt werden muss. Um automatisch generierte Gerichtsdokumente und Vorlagen zu entwickeln, müssen die Angaben, die in Gerichtsdokumenten am häufigsten gebraucht werden, identifiziert werden (beginnend mit den zahlenstärksten Dokumenten). Zweitens soll das Fallmanagementsystem den Eintrag von notwendigen Daten ermöglichen, so dass diese genutzt werden können für die automatische Generierung von Dokumenten. Drittens sollen die Möglichkeiten für die Hervorbringung von ähnlichen Vorlagen für mehrere Richter und Gerichtsbedienstete untersucht werden, weil die Verwaltung solcher Vorlagen weniger Zeit benötigt im Vergleich zur Verwaltung individueller Vorlagen. 5.3.1. Die Terminplanung von Gerichtsverhandlungen Übereinstimmungen über die Terminplanung von Gerichtsverhandlungen benötigen eine Koordination zwischen mehreren internen Akteuren und Einrichtungen (z.B. Richter, Sekretäre, Gerichtsbedienstete, Übersetzer, Gerichtsräume). Die Koordinierung der Zeitpläne all dieser Individuen und das Finden eines geeigneten Zeitpunkts für alle Beteiligten verbraucht nicht nur viel Zeit, aber es kann auch Verzögerungen und sich überschneidende Arbeitsverpflichtungen verursachen. Eine einfache und direkte Verbesserungsmöglichkeit ist die Verwendung von gemeinsamen elektronischen Kalendern für sämtliche Mitarbeiter des Gerichts. In Schweden bietet beispielsweise das VERA-Fallmanagementsystem die Funktion von gemeinsamen Kalendern an, um Gerichtsverhandlungen anzuberaumen (Reservierung von Räumlichkeiten und die Planung der Zeit des Richters). Kalender des gesamten Personals und jedes Verhandlungsraums sind für 38 jeden im System zugänglich und zu sehen, das System erlaubt jedoch nicht den Zugang zu den Kalendern der Anwälte. Die Gerichte können für zwei Gerichtsverhandlungen denselben Raum zur selben Zeit reservieren, doch wenn die zweite Reservierung durchgeführt wird, wird der Nutzer gewarnt werden, dass bereits eine Gerichtsverhandlung für diesen Raum vorgesehen ist. Sämtliche Reservierungen in VERA können geändert werden, wenn also der Wunsch besteht, in einen anderen Verhandlungsraum zu wechseln, muss der Gerichtsbedienstete den Kalender benutzen und einen anderen Raum finden. Nach der Festlegung des Termins der Gerichtsverhandlung können die Vorladungen für die Gerichtsverhandlung auch in VERA generiert werden. In der Folge können die Vorladungen durch eine sichere E-Mail oder über den traditionellen Postweg versandt werden. 5.3.2. Elektronische Vorlagen und Formulare Mehrere Gerichtsdokumente (z.B. Anweisungen für die Einleitung von Verfahren sowie Vorladungen) enthalten zumeist einen standardisierten Text, bei dem nur die Namen und die persönlichen Daten der Parteien hinzugefügt werden müssen. Für diese Art von Dokumenten sollte die automatische Generierung angewandt werden, um sowohl Zeit als auch Kosten zu sparen. Die automatische Generierung von Dokumenten kann Daten verwenden, die im angewandten Fallmanagementsystem vorhanden sind (z.B. Fallnummer, Name des Richters, Bezeichnung des Falls, Namen und persönliche Daten von Parteien, Angaben über die Zeitpunkte von Gerichtsverhandlungen und Einladungen), und automatisch diese Daten auf vorbestimmte Vorlagen übertragen. Dieses System ermöglicht die Hervorbringung von mehreren Dokumenten in kurzer Zeit. Abhängig von der Art des Dokuments können die verwendeten Vorlagen ähnlich für das gesamte Gerichtswesen sein (wie Vorladungen) oder sie können personalisiert werden, abhängig von den Vorlieben von individuellen Richtern und Mitarbeitern. Zum Beispiel kann das KIS2-System in Estland zur automatischen Generierung von Dokumenten benutzt werden. Alle Gerichtsvorladungen werden automatisch generiert durch das FallmanagementInformationssystem. Die Vorlage für Gerichtsvorladungen ist zentralisiert, aber jeder Gerichtsbediensteter kann Warnungen und Erklärungen hinzufügen (die ebenfalls standardisiert sind) zusätzlich zu nicht standardisierten Vorladungen im „freien“ Text gemäß der Relevanz (abhängig von der Art der Gerichtsverhandlung und der Rolle des Empfängers). Zusätzlich zu den Vorladungen kann jeder Gerichtsmitarbeiter persönliche oder allgemeine (diese können von jedem Benutzer des Fallmanagementsystems verwendet werden) Vorlagen von anderen Gerichtsdokumenten erstellen – reguläre Gerichtsverfügungen, Begleitschreiben oder sogar Präambeln von Gerichtsbeschlüssen. Um die Vorlage vorzubereiten, werden Datenfelder für die automatische Übertragung von Daten an geeignete Stellen auf der Vorlage zwischen festgelegten Teilen des Texts kopiert und eingefügt. Abhängig vom Gericht werden bis zu 40% der standardisierten Gerichtsverfügungen automatisch durch das Fallmanagementsystem generiert und der Anteil steigt, da die Auswahl an bestehenden Vorlagen wächst. 5.3.3. Die Audioaufnahme von Gerichtsverhandlungen Die Vorbereitung eines vollständigen Transkripts der Gerichtsverhandlung ist eine zeitraubende Aufgabe. Zusätzlich können die Parteien über das Recht verfügen, Änderungswünsche bezüglich der geschriebenen Form des Transkripts zu unterbreiten. Beides, das Transkribieren und das Korrigieren des Transkripts, verlängert die Verfahren und erfordert Zeit und Mühe des Gerichtspersonals. 39 Eine Alternative besteht darin, dass eine Audioaufzeichnung der Gerichtsverhandlungen angefertigt wird. Die Audioaufzeichnung kann eine Ergänzung des verschriftlichten Transkripts sein, es teilweise oder sogar komplett ersetzen. Ein Gerichtsmitarbeiter kann Markierungen zur Audio-Datei während des Aufnahmeprozesses durch das simple Drücken einer Taste auf der Tastatur hinzufügen. Diese Markierungen können verwendet werden, um schnell die relevanten Teile in der Aufnahme für eine Wiedergabe zu identifizieren, und die Markierungen können auf eine Textdatei übertragen werden, welche die Aufnahme begleitet (und das vollständige verschriftlichte Transkript ersetzt). Die Aufnahme kann auch den Parteien und den höheren Gerichten zum Beispiel durch eine CD zugänglich gemacht werden, durch ein Hochladen der Aufnahme in das Fallmanagementsystem oder durch ein Web-Portal. Portugal hat zum Beispiel vor vielen Jahren ein System der Audioaufzeichnungen sämtlicher Gerichtsverhandlungen angenommen (sowohl zivil- als auch strafrechtliche Fälle). Dieses System erlaubt es, jedes Element der Gerichtsverhandlung aufzunehmen, und wird besonders von den Gerichten geschätzt. Es gibt kein verschriftlichtes Transkript der Aufnahme, noch wird irgendein anderes schriftliches Dokument vorbereitet, nur eine elektronische Audiodatei der Gerichtsverhandlung existiert. Die Aufnahme wird gewöhnlich auf einer CD aufbewahrt. Es besteht ein Plan, in der Zukunft mit Videoaufzeichnungen der Gerichtsverhandlungen zu beginnen. Richter stellen fest, dass ein wichtiger Vorteil darin besteht, dass sie jeden Teil der Gerichtsverhandlung vorsichtig überprüfen können und die Einzelheiten erinnern. 6. Grenzüberschreitende Streitfälle in der EU Dieser Abschnitt beschreibt Aspekte, die mit grenzüberschreitenden Streitfällen in der EU verbunden sind, und führt Lösungen vor, die darauf abzielen, die Qualität und den Zugang zum Recht bei grenzüberschreitenden Forderungen zu verbessern. Es ist erwähnenswert, dass während der Feldstudie die gesammelten Informationen begrenzt gewesen sind, weil die grenzüberschreitenden Streitfälle und die Verwendung von europäischen Regulationen immer noch als irgendwie vernachlässigt erscheinen. Grenzüberschreitende Streitfälle werden immer häufiger innerhalb der Europäischen Union wegen des freien Umlaufs von Menschen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Streitfälle, die Grenzen überschreiten, verfügen über spezifische Charakteristiken und kritische Punkte, welche auch spezifische Zugänge und Lösungen erfordern. 6.1. Die europäischen Instrumente für grenzüberschreitende Streitfälle Die Europäische Union hat viele Instrumente angenommen, die darauf abzielen, die Qualität und den Zugang zum Recht bei grenzüberschreitenden Streitfällen zu verbessern. Zwei Beispiele für solche Instrumente sind die europäische Verordnung Nr. 1896/2006 zur Einführung eines europäischen Mahnverfahrens und die europäische Verordnung Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen. (Bitte vermerken Sie, dass die EG Verordnungen Nr. 1896/2006 und Nr. 861/2007 am 24. Dezember 2015 durch die Verordnung Nr. 2421/2015 ergänzt wurde, die am 14. Juli 2017 in Kraft treten wird). 40 Diese Instrumente sind nicht weit verbreitet in den Ländern der Europäischen Union, selbst wenn sie vor einigen Jahren in Kraft traten. Bürger und Praktiker wissen gewöhnlich nicht um die Existenz von solchen Instrumenten, deren ultimatives Ziel in der Vereinfachung des transnationalen Zugangs zum Recht für transnationale Forderungen besteht. Außerdem ist es eine Herausforderung, ein eindeutiges Bild von der Einführung dieser Instrumente innerhalb der nationalen Gerichte zu zeichnen. Ein Grund dafür liegt darin, dass keine nationalen Mechanismen bestehen, um Fälle, die in den Bereich dieser Regulationen fallen, zu „kennzeichnen“. Deshalb beträgt in Italien, Spanien und Portugal die ungefähre Anzahl von entschiedenen Fällen des europäischen Mahnverfahrens jährlich in jedem der Hauptgerichte zwischen 50 und 100 Fällen. Die Anzahl sollte höher sein unter Berücksichtigung dessen, dass diese europäischen Verordnungen interessante Verfahren angenommen haben, die anwendbar auf grenzüberschreitende Streitfälle sind. Zum Beispiel basieren, wie in Abschnitt 1 beschrieben, beide, Verordnung Nr. 1896/2006 und Verordnung Nr. 861/2007 auf einem vereinfachten Modell der Verfahren, das darauf abzielt, es den Bürgern zu erlauben, ein ausländisches Gericht zu handhaben und ein ausländisches Gerichtsverfahren zu bearbeiten, ohne in dem Land ansässig zu sein, wo das Verfahren erhoben wird, oder auch ohne juristische Unterstützung. Um die Anzahl von Anträgen unter diesen europäischen Instrumenten über Zivilverfahren zu verbessern, sollten Länder der Europäischen Union eine gemeinsame Politik implementieren, die darauf abzielt, Bürger und Praktiker zu ermutigen, diese anzuwenden. Solch eine Politik sollte einen detaillierten Plan von Aktivitäten der Verbreitung von Informationen durch die wichtigen Vereinigungen der Bürger (z.B. Konsumentenvereinigungen) und der Praktiker (z.B. BARS) beinhalten. Auch könnten die Gerichtsgebühren für Fälle, die in den Bereich der Verordnungen fallen, reduziert werden. Dies würde Bürger und Praktiker ermutigen, sie anzuwenden. Die Reduzierung von Gerichtsgebühren sollten in einer Linie mit der Natur der europäischen Verfahren stehen, die eine reduzierte Anwendung von Funktionen des Gerichtswesens beinhalten. Zum Beispiel wird in einem europäischen Mahnverfahren, im Falle von keinem Widerspruch, das Gericht nicht angerufen, um den Fall in aller Tiefe zu untersuchen, denn die Entscheidung wird auf Basis einer einfachen Erklärung des Anspruchstellers ausgegeben. 6.2. Die Spezialisierung von Gerichten für grenzüberschreitende Streitfälle Internationales (Zivil-) Recht ist komplex und benötigt eine spezielle Vorbereitung und Ausbildung. Heutzutage gibt es innerhalb der Systeme des Gerichtswesens kein internes System, um grenzüberschreitende Fälle an spezialisierte Gerichte oder Richter zu verteilen. Dies kann zu einer Situation führen, in der die Qualität der Entscheidungen, die sich auf die grenzüberschreitenden Forderungen beziehen, nicht so hoch wie möglich ist. In vielen europäischen Ländern gibt es kein System für die systematische Vorbereitung und Ausbildung von Gerichtsmitarbeitern bezüglich der speziellen Charakteristiken von grenzüberschreitenden Fragen. Es wäre wichtig, zum Beispiel internationales Recht, Recht der Europäischen Union, komparatives Recht und internationales Privatrecht in die Ausbildungsprogramme von Richtern und Gerichtsbediensteten miteinzubeziehen. Eine effektive Lösung könnte auch darin liegen, die gerichtliche Kompetenz in Verbindung mit grenzüberschreitenden Fällen bei einem spezialisierten, nationalen Gericht zu konzentrieren. Zentralisierte Kompetenz kann möglicherweise leichter in einem kleineren Land mit weniger internationalen und grenzüberschreitenden Fällen eingeführt werden, dennoch wäre es von Vorteil, wenn es ein Gericht in bestimmten Gegenden und Regionen gibt, das sich auf grenzüberschreitende Fragen konzentriert. 41 Zum Beispiel bietet der estnische Codex für Zivilverfahren die außergewöhnliche Jurisdiktion eines besonderen Gerichts – des Harju-Landgerichts – in internationalen Angelegenheiten an. Noch genauer, wenn gemäß der allgemeinen Bestimmungen eine Angelegenheit nicht unter die Jurisdiktion eines estnischen Gerichts fällt oder solch eine Jurisdiktion nicht bestimmt werden kann und eine internationale Übereinkunft oder das Recht es nicht anders vorschreibt, dann soll die Sache durch das HarjuLandgericht entschieden werden, wenn: (i) der Fall in der Republik Estland gemäß einer internationalen Übereinkunft entschieden werden muss; (ii) der Antragsteller ein Bürger der Republik Estland ist oder er über einen permanenten Wohnort in Estland verfügt und der Antragsteller keine Möglichkeiten hat, seine oder ihre Rechte in einem ausländischen Staat zu verteidigen, oder es nicht erwartet werden kann, dass er dies tut; (iii) die Sache Estland wegen eines anderen Grundes in einem signifikanten Ausmaß betrifft und der Antragsteller über keine Möglichkeiten verfügt, seine oder ihre Rechte in einem ausländischen Staat zu verteidigen, oder es nicht erwartet werden kann, dass er dies tut. (Art. 72 des estnischen Codex für Zivilverfahren). Das estnische Recht ermittelte einen Begriff des Internen und Kriterien für „internationale Angelegenheiten“, um festzulegen, ob das zentralisierte Gericht kompetent ist. In Zukunft könnte es von Vorteil sein, einen gemeinsamen Begriff von einer „internationalen Angelegenheit“ einzuführen (zum Beispiel basierend auf den bereits bestehenden europäischen Instrumenten (d.h. EU Verordnung Nr. 44/2001 oder EU Verordnung Nr. 2201/2003)). 6.3. Elektronische Kommunikation in grenzüberschreitenden Streitfällen Bei grenzüberschreitenden Forderungen ist normalerweise zumindest eine der Parteien in einem anderen Land ansässig als das Land des angerufenen Gerichts, was den Zugang zum Recht erschwert. Wenn eine Partei aufgerufen wird, mit dem Gericht zu kommunizieren, eine Forderung, eine Antwort oder ein jegliches anderes juristisches Dokument zu versenden, dann erscheint es als wahrscheinlich, dass sie einen Rechtsanwalt oder einen anderen Professionellen aus dem in Frage stehenden Land beruft. Dies macht grenzüberschreitende Verfahren teurer als nötig. Nationale, elektronische Kommunikationssysteme oder die elektronische Auslieferung von Dokumenten sind vom Standpunkt und der Perspektive der nationalen Nutzer aus errichtet worden und nicht von dem des Ausländers. Zum Beispiel muss eine Person in Spanien, Portugal oder Italien ein Staatsbürger oder ein örtlicher Rechtsanwalt sein, um auf die nationalen, elektronischen Kommunikationssysteme zugreifen zu können. Ausländische Bürger oder Rechtanwälte haben keinen Zugang zu den Systemen. Dies ist ein echtes Problem, das eine Lösung benötigt. Nationale Systeme der elektronischen Zustellung von Dokumenten und der Kommunikation sollten auch für ausländische Parteien leicht zugänglich gemacht werden. Um dies zu ermöglichen, sollten die Systeme soweit als möglich harmonisiert werden (z.B. die Mechanismen der elektronischen Identifizierung). Bei dieser Aufgabe verfügt die Europäische Union über eine wichtige Rolle. Es gibt ein groß angelegtes Projekt (E-Kodex – E-Justiz-Kommunikation über einen Online-Austausch von Daten), das von der Europäischen Kommission mitfinanziert wurde, dieses zielt darauf hin, eine gemeinsame europäische Plattform für die Übertragung von Dokumenten und der Kommunikation des Gerichtswesens hervorzubringen). E-Kodex wird jetzt bezüglich der europäischen Verordnungen über geringfügige Forderungen und über Mahnverfahren getestet. Die Möglichkeit, elektronisch eine Forderung zu versenden oder eine Kommunikation von einem ausländischen Gericht zu erhalten, spielt eine zentrale Rolle in diesen Fällen. Dennoch haben sich E-Kodex gerichtliche und technische Herausforderungen wegen der 42 Tatsache gestellt, dass nationale Systeme der Identifizierung auf verschiedenen Kriterien beruhen. Zum Beispiel basieren in vielen europäischen Ländern die Identifizierungssysteme auf einer fortgeschrittenen digitalen Unterschrift, dies bedeutet eine digitale Unterschrift, auf die einige spezifische technische Bedingungen zutreffen. Während in anderen Ländern die Identifizierungssysteme auf einem einfachen System der vorherigen Identifizierung des Benutzers basieren. In der Zukunft sollte die Europäische Union eindeutigere Regeln in dieser Frage einführen. Der elektronische Austausch von gerichtlichen Dokumenten ist bereits eine Realität in vielen europäischen Ländern, was die Qualität und die Effizienz der Systeme verbessert. Dies sollte auch der Fall bei grenzüberschreitenden Forderungen sein. Verweise und weiterführende Lektüre Alimo-Metcalfe Beverly, Alban-Metcalfe John. 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