2 BESCHREIBUNG KONZEPTPLAN ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT – FORTSCHREIBUNG 1 GEMEINDE DÖLSACH 2 Raumordnungskonzept Dölsach Beschreibung Konzeptplan BESCHREIBUNG KONZEPTPLAN DÖLSACH 1 1.1 BAULICHE ENTWICKLUNG ÜBERWIEGEND WOHNNUTZUNG 1.1.1 GÖRIACH Zähler Nr. W1) Neubaugebiet nördlich der Großglocknerstraße, reine Wohnnutzung, ca. zur Hälfte unbebaut. Ausweitung des Baulandes nicht geplant, Waldgrenze als Baulandgrenze im Norden. W2) Neubaugebiet südlich der Großglocknerstraße mit der ehemaligen Galerie Rondula. Das gewidmete Bauland ist inzwischen großteils bebaut. Im Süden ist keine Erweiterung des Baulandes vorgesehen. W3) Abgegrenzte Fläche zwischen Großglocknerstraße und Gemeindestraße, relativ steile Feuchtfläche. Die Erstellung eines Bebauungskonzeptes ist Voraussetzung für die Baulandausweisung. W5) Baulandbereich nördlich und südlich der Großglocknerstraße. Ca. 2/3 der Fläche sind bebaut, die übrigen Grundstücke als Baugrundstücke parzelliert. Die Erschließung ist gegeben, ebenso die technisch-wirtschaftliche Baulandeignung. Durch eine weitere innere Verdichtung können etliche Haushalte geschaffen und dadurch der Eigenbedarf weitgehend gedeckt werden. W46 Baulicher Entwicklungsbereich, im Anschluss an ein landwirtschaftliches Nebengebäude, welches aufgrund seiner Lage und des Umgebungsbewuchses als typisches Kleinbauwerk gestalterisch reizvoll ist, weshalb eine Möglichkeit zur Umnutzung zu einem Wohnhaus gesucht wird. Die Erschließung und Planung folgt einem Gesamtkonzept, welches die Erhaltung der Heckstruktur im Nordosten, als Zäsur zum Siedlungsbereich „M4“ anstrebt. Die Verkaufs- und Erschließungsbedingungen sind privatrechtlich abgesichert. Zur Sicherstellung einer geordneten Gesamtentwicklung und im Sinne des Landschaftsbildes wird Bebauungsplanpflicht festgelegt. W 56 Ausweisung eines Baulichen Entwicklungsbereichs, durch den eine bestehende Wohnbebauung zu einem Siedlungsgebiet zusammengefasst wird. Dadurch soll eine Nachverdichtung ermöglicht werden, welche die Zersiedelung durch Einzelhäuser zu einer kleinen Streusiedlung weiterentwickeln soll. Dadurch wird die bestehende Infrastruktur, der Bereich ist voll erschlossen, besser genutzt, Bedarf besteht teilweise aus den umliegenden Häusern. Die rechtliche Sicherstellung der Verkaufs- und Bebauungsbedingungen ist Voraussetzung für die bedarfsorientierte Widmung von Bauland. Eine Beeinträchtigung des Orts-, Straßen und Landschaftsbildes kann aufgrund der bestehenden Struktur und der vorhandenen Bebauung ausgeschlossen werden. W57 Erweiterung einer bestehenden Einzelhausbebauung, bestehend aus zwei Einzelhäusern Richtung Westen. Die verkehrsmäßige Erschließung muß im Bereich der Unterführung unter der Landesstraße verbessert werden, was aber zur Aufrechterhaltung des Winterdienstes, der Müllabfuhr bereits für die bestehenden Häuser notwendig ist und künftig auch Wartungsarbeiten für die Infrastrukturen erleichtert. Die technischen Infrastrukturen sind vorhanden, die Verbesserung der Erschließung im Sinne der Ausschöpfung der technischen Architektengemeinschaft Scherzer – Mayr - Elwischger, 9900 Lienz, Alleestraße 15 Tel: 04852/64646 e-mail [email protected] 3 Raumordnungskonzept Dölsach Beschreibung Konzeptplan Möglichkeiten beim Bau von Häusern notwendig. Deshalb ist sie Voraussetzung für die Ausweisung von Bauland. Zudem ist die rechtliche Sicherstellung der Verkaufs- und Bebauungsbedingungen Voraussetzung für die bedarfsorientierte Widmung von Bauland. Damit eine Beeinträchtigung des Orts-, Straßen und Landschaftsbildes vermieden werden kann, ist die Erstellung eines Gesamtkonzepts notwendig. Zur Sicherstellung einer geordneten Gesamtentwicklung und im Sinne des Landschaftsbildes wird Bebauungsplanpflicht festgelegt. W58 1.1.2 Erweiterung des Siedlungsgebiets Richtung Osten, im Süden des Neubaugebiets von Göriach gelegen. Die Erschließung ist vorhanden und ausreichend. Im Sinne des Landschaftsbildes wird der nördlich angrenzende Hang von einer Bebauung ausgespart. Zur Sicherstellung einer zweckmäßigen und bodensparenden Bebauung sowie im Sinne des Landschaftsbildes wird Bebauungsplanpflicht festgelegt. STRIBACH W6) Neubaugebiet von Stribach, ab dem zweiten Weltkrieg bebaut. Teile des Siedlungsbereiches waren in der „Roten Zone – Wildbach“, daher im Freiland. Aufgrund von Verbauungsmaßnahmen am Debantbach wurde die Gefahrenzone zurückgenommen, das Gefahrenpotential hat sich verringert. Im Westen stellt die bestehende Bebauungsgrenze die Baulandgrenze dar, im Norden und Osten die bestehenden Baulandgrenze. Insbesondere im Südosten liegt ein beachtliches bauliches Entwicklungspotential. Hier ist zur Sicherstellung einer zweckmäßigen und bodensparenden Bebauung und Erschließung ein Bebauungsplan zu erlassen. Der Bereich um den Bildstock mit seinem ortsbildprägenden Baumbestand ist durch Festlegungen im Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan von einer baulichen Nutzung auszunehmen. W7) Siedlungsbereich, welcher zwischenzeitlich vollständig bebaut wurde. W8) Mittelfristige Zeitzone, im Besitz der Agrargemeinschaft Stribach. Der Bedarf wird mit 3-4 Grundstücken für Mitglieder der Agrargemeinschaft angenommen. Soweit die Fläche in Auwaldfläche eindringt (Nordwesten), ist eine entsprechende positive Stellungnahme seitens des Naturschutzsachverständigen Widmungsvoraussetzung. W9) Langfristige bauliche Entwicklungszone welche erst im Falle der gesamtheitlichen Klärung der Verkehrserschließung als Bauland gewidmet werden kann. Die primäre Verwendung ist für den Eigenbedarf vorgesehen. W10) Kurzfristige Entwicklungsfläche für Wohnnutzung, großteils bebaut. W40) Teilweise gewidmetes Bauland, mit drei Häusern bebaut. Der Freilandbereich zwischen den bestehenden Gebäuden ist als Bauland vorgesehen. Eine Erweiterung ist weder nach Norden noch nach Westen geplant. Angesichts dessen, daß die Entwicklungsfläche an eine gewerblich genutzte Fläche anschließt (Zone „G1“), ist im Flächenwidmungsplan eine entsprechende Baulandkategorie vorzusehen. W41) Mittelfristige bauliche Entwicklungszone für ca. zwei Einfamilienhäuser. Die Waldflächen markieren nach Osten den Baulandbereich. Bei der Festlegung der Baulandkategorie ist die Nähe zur gewerblichen Nutzung zu beachten. W43) Baulicher Entwicklungsbereich, welcher im Anschluss an zwei Wohnhäuser, welche als eine typischen Zersiedelung aus den 1960/1970-er Jahren zu bezeichnen sind, ausgewiesen Architektengemeinschaft Scherzer – Mayr - Elwischger, 9900 Lienz, Alleestraße 15 Tel: 04852/64646 e-mail [email protected] 4 Raumordnungskonzept Dölsach Beschreibung Konzeptplan worden ist. Zur Sicherstellung einer bodensparenden Bebauung und um die Abstandsbestimmungen im Bereich des ursprünglichen Bestands (0,4-fache der Höhe jeden Punktes, mindestens 3,0m) im Falle einer Baulandwidmung zu erhalten, wird Bebauungsplanpflicht festgelegt. W45) 1.1.3 Baulicher Entwicklungsbereich mit Erweiterungsfläche Richtung Südwesten. Das als Bauland gewidmete Siedlungsgebiet am südlichen Ortsrand von Stribach, ist zwischenzeitlich großteils bebaut. Auch in der vorgesehenen Erweiterungsfläche sind die Verkaufs- und Bebauungsbedingungen privatrechtlich abzusichern. Hinsichtlich der Höhenentwicklung besteht, im Sinne der Vermeidung einer Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes Bebauungsplanpflicht. Im Südosten und Südwesten sind Maßnahmen zur Ortsrandbegrünung vorzusehen. Nachweis der Wohngebietstauglichkeit gemäß ÖN S5021 bzw. ÖN B8115 durch Lärmmessung als Widmungsvoraussetzung. DÖLSACH W11) In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich hier eine Häusergruppe angesiedelt. Die Entwicklung ist raumplanerisch kritisch. Durch Festlegung der maximalen Baulandgrenze entlang der bestehenden Baulandgrenze wird klargestellt, dass eine Ausdehnung des Baulandes ausgeschlossen ist. W12) Die ursprüngliche Erweiterung des Baulandes nach Westen stand im Zusammenhang mit dem ortsplanerischen Ziel, die Obstwiesen als typisches landwirtschaftliches Element der Gemeinde zu erhalten. Gleichzeitig erfolgt eine Rückwidmung im Bereich der Hofstelle nördlich des Entwicklungsbereichs. Damit wird eine raumordnerische Fehlentwicklung beseitigt (Inselwidmung, in den 1980-er Jahren für einen weichenden Bruder des Hofeigentümers erfolgt, jedoch nicht zur Ausführung gekommen und für den ursprünglichen Widmungsgrund nicht mehr benötigt). Durch die Erweiterung des Siedlungsbereichs konnte die bereits seit den 1980-er Jahren ausgewiesene Baulandreihe von Westen erschlossen werden, die bestehende Feldmauer mit dem Heckenzug entlang der Straße im Osten blieb erhalten, die Höhenentwicklung der Gebäude konnte verringert werden. W13) Primär durch Wohnnutzung geprägter Bereich im Norden von Dölsach, beidseitig des Dölsacher Baches. Eine Erweiterung des Bereiches ist nicht vorgesehen, auch topographisch kaum möglich. Erweiterungen sind innerhalb des Bestandes durch Nachverdichtung möglich. W14) Bereich, geprägt durch Wohnanlagen. Die freie Fläche im Süden wird durch Ein- und Doppelhäuser bebaut, die freien Flächen dazwischen vorwiegend durch Wohnanlagen. W15) Neubaubereich, primär Einzelhausbebauung, überwiegend bebaut. Durch innere Verdichtung besteht einiges Potential in der baulichen Entwicklung. Landwirtschaftliche Hofstellen sind bei der Festlegung im Flächenwidmungsplan zu berücksichtigen. W16) Baulicher Entwicklungsbereich, welcher großteils noch unbebaut ist. W17) Neubaugebiet, durch Einzelhäuser Nachverdichtung vorhanden. W18) Der Bereich ist derzeit als Bauland gewidmet, jedoch nicht verfügbar. In einer privatrechtlichen Vereinbarung ist sichergestellt, dass eine Bebauungsstudie erstellt wird, die Erschließung und Art der Bebauung wird durch Bebauungsplan sichergestellt. Die bebaut, großteils genutzt, Potential Architektengemeinschaft Scherzer – Mayr - Elwischger, 9900 Lienz, Alleestraße 15 Tel: 04852/64646 e-mail [email protected] in der 5 Raumordnungskonzept Dölsach Beschreibung Konzeptplan Herstellung der inneren Erschließung ist Voraussetzung für die Bildung von Bauplätzen. Es wird Bebauungsplanpflicht festgelegt. Der Bebauung ist Voraussetzung für die Erlassung von Baugenehmigungen. W19) Neubaubereich, derzeit ungefähr zur Hälfte bebaut, außer im Anschluss zu M2 sind Bauplätze bereits gebildet. Neben der Bebauung dieser Grundstücke liegt der Schwerpunkt der baulichen Entwicklung in der Nachverdichtung des Bestandes. Im südlichen Teil des Entwicklungsbereiches, südöstlich von „M2“, ist durch eine Grundstücksneuordnung eine zweckmäßige und bodensparende Bebauung und Erschließung des Gesamtbereiches sicherzustellen. Im Nordosten ist ein geringfügige Baulanderweiterung vorgesehen, zur Sicherstellung einer Erbfolgeregelung. Im Südwesten ist die Erweiterung des Siedlungsbereiches geplant. In diesen beiden Erweiterungsbereichen ist die Erlassung von Bebauungsplänen vorgesehen. Dies geschieht in Hinblick auf die zweckmäßige und bodensparende Erschließung und Bebauung, die Sicherstellung von Maßnahmen zur Ortsrandbegrünung und zur Sicherstellung einer gemäßigten Höhenentwicklung insbesondere auch in Bezug zum Margarethenkirchl. W20) Baulicher Entwicklungsbereich, teilweise bebaut. W22) Neubaugebiet südlich der B 100, primär durch Einzelhäuser bebaut. Die Grundstücke sind großteils bebaut, die bauliche Entwicklung erfolgt hauptsächlich durch Nachverdichtung des Bestandes. An der Bundesstraße sind zwei Kleinbetriebe angesiedelt. Das Ziel der weitestgehenden Vermeidung von Nutzungskonflikten ist bei der Wahl der Baulandkategorie zu beachten. Der Bereich, der östlich der Straße Richtung Bahnhof liegt, wird durch Errichtung einer Unterführung unter der B100 verkehrstechnisch besser erschlossen. Dadurch kann der Verkehr innerhalb des Siedlungsbereiches besser verteilt werden. W23) Der südliche Teil des Siedlungsgebietes ist durch Wohnanlagen bebaut, bzw. im Besitz von Bauträgern. Die Verkehrsaufschließung erfolgt Richtung Bahnhofsstraße, durch den Bereich W22. Die Erschließung wird durch die dort beschriebene Maßnahme verbessert. W24) Fläche für zwei bis drei Häuser, im Besitz der Pfarre. Im Zusammenhang mit der geplanten Renovierung der Pfarrkirche soll es der finanziellen Sicherstellung des Vorhabens dienen. Insoferne ist öffentliches Interesse gegeben, die Herstellung des Zusammenhanges Widmungsvoraussetzung. W25) Das Überspringen des Weges nach Süden für das einzelne, bestehende Haus, kann raumordnerisch nicht begründet werden. Durch die Fortsetzung zu einer Reihe wäre es begründbar. Gleichzeitig ist derzeit kein Baulandbedarf gegeben, sodass der Entwicklungsstempel die Zeitzone 2 festlegt. W26) Gewidmetes Wohngebiet, großteils bebaut. W27) Neubaugebiet, das zum Großteil bebaut oder veräußert ist (Bauverpflichtung im Sinne des Tiroler Grundverkehrsgesetzes). W39) Baulicher Entwicklungsbereich, muß entsprechend einem Gesamtkonzept erschlossen und aufgeteilt werden. Die Verfügbarkeit der Flächen zu sozialverträglichen Preisen ist Voraussetzung für eine Baulandausweisung. Das mit der ursprünglich bestandenen Baulandwidmung verfolgte raumordnerische Ziel, dass Flächen zur Deckung des Wohnbedarfs der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden, wurde nicht erreicht, weshalb die Fläche im Flächenwidmungsplan als Freiland gewidmet worden ist. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Festlegungen im Örtlichen Raumordnungskonzept aus dem Jahr 2002. Eine nachfolgende Baulandwidmung erfolgt im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Bedarf und mit privatrechtlicher Absicherung der Verkaufs- und Bebauungsbedingungen. Architektengemeinschaft Scherzer – Mayr - Elwischger, 9900 Lienz, Alleestraße 15 Tel: 04852/64646 e-mail [email protected] 6 Raumordnungskonzept Dölsach Beschreibung Konzeptplan Im Sinne der Sicherstellung einer bodensparenden und zweckmäßigen Gesamtentwicklung des Bereichs wird Bebauungsplanpflicht festgelegt. W44) Fläche, welche Teil einer mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.9.1983 und Bescheid Zahl Ve546-31/80 vom 30.9.83 rückgewidmeten Baulandfläche ist. Die Begründung damals war der fehlende Bedarf und die fehlende infrastrukturelle Erschließung. Langfristig wird der Baulandbedarf gesehen, die ursprünglich bestandenen infrastrukturellen Mängel sind beseitigt. Als Entwicklungsfläche wird der ökologisch weniger wertvolle Ostteil der Fläche ausgewiesen, wobei die Verkehrsaufschließung und der Bedarfsnachweis Baulandvoraussetzung ist. Die Verkehrsaufschließung hat derart zu erfolgen, dass eine Verbindung zwischen dem nördlich angrenzenden Gemeindeweg und dem südlich endenden Weg geschaffen wird. W48) Einzelhausbebauung, welche mit einem Zubau eine zweite Wohneinheit erhalten hat. Durch Erlassung eines Bebauungsplans wurde die Bebauung im Sinne des Orts- und Landschaftsbildes definiert. Dieser Bebauungsplan soll weiter bestehen, weshalb die Baulandwidmung beibehalten wird. W49) Erweiterungsfläche für sozialen Wohnbau. Die Erschließung erfolgt entsprechend dem Bedarf. Zur Sicherstellung der öffentlichen Interessen und zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes wird Bebauungsplanpflicht festgelegt. Die 380kV Leitung (Austrian Power Grip) wird mit seinem Abstandsbereich zur Erschließung, der Anordnung der erforderlichen Stellplätze und der Grünflächen (Oberflächenversickerung u. dgl.) genutzt. 1.1.4 GÖRTSCHACH-GÖDNACH W21) Mittelfristiger Entwicklungsbereich, Baulandvoraussetzung ist. dessen verkehrstechnische W29) Siedlungsgebiet, das nach dem 2. Weltkrieg entstanden ist. Die Grundstücke sind großteils als Baugrundstücke parzelliert. Ca. 75 % des Bereichs sind nicht bebaut, daher bestehen große Entwicklungsmöglichkeiten. Im Südosten erfolgt die Aufschließung von W30 über den Entwicklungsbereich. Zur Sicherstellung einer bodensparenden und zweckmäßigen Erschließung von „W30“ ist die Erlassung eines Bebauungsplanes im betroffenen Bereich vorgesehen. W30) Bereich zwischen Gemeindeweg und Gödnacherbach. Entlang des Gemeindeweges ist der westliche Teil als Wohngebiet gewidmet. Die dahinterliegende Fläche ist aufgrund des Gefährdungsbereiches „Wildbach – rot“ als Freiland gewidmet, jedoch durch Rücknahme der Zone mögliches Bauland. Der Nachweis einer bodensparenden und zweckmäßigen Bebauung und Erschließung ist ebenso Baulandvoraussetzung, wie der Nachweis der Wasserversorgung und der Verkehrsaufschließung über den Bereich W29. Im unmittelbar an den Bach angrenzende Bereich ist auf den vorhandenen Steinriegel Bedacht zu nehmen (Bebauungsplan und/oder privatrechtliche Vereinbarung). W31) Die bestehenden Wohnhäuser können soweit die Bedingungen nach TROG 2011 eingehalten werden, als Bauland gewidmet werden. W32) Der nördliche Teil der Entwicklungsfläche ist ein Siedlungsgebiet, das sich nach dem 2. Weltkrieg entwickelt hat. Die Grundstücke sind großteils bebaut, große Ausweitungsmöglichkeit durch innere Verdichtung. Eine Erweiterung nach außen ist nicht Architektengemeinschaft Scherzer – Mayr - Elwischger, 9900 Lienz, Alleestraße 15 Tel: 04852/64646 e-mail [email protected] Erschließung 7 Raumordnungskonzept Dölsach Beschreibung Konzeptplan vorgesehen. Im Süden befindet sich das sogenannte „Kapauner Feld“, welches durch den Tiroler Bodenfonds vermarktet wurde. W33) Bestehende Wohnnutzung südwestlich und nordwestlich des Zimmereibetriebes Plankensteiner. Im Flächenwidmungsplan ist die Widmungskategorie derart festzulegen, dass Nutzungskonflikte zur Zimmerei weitgehend vermieden werden können. W34) Bestehende Wohnhäuser südlich der LB 100. W35) Erweiterungsfläche der Zeitzone 2 in der 6-8 Häuser möglich sind. Zur Sicherstellung einer bodensparenden und zweckmäßigen Bebauung des Gesamtbereichs wird Bebauungsplanpflicht festgelegt. W36) Bestehende Siedlungsfläche, primär mit Wohnnutzung belegt, die sich in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts entwickelt hat. Erweiterungen sind durch Nachverdichtung des Bestandes sinnvoll und möglich, eine Erweiterung nach außen nicht vorgesehen. Die Verkehrsaufschließung weist einige Mängel im Nordosten auf. Weiters ist die Entwicklungsfläche „W 37“ über die Fläche zu erschließen. Der Heckenzug entlang der östlichen Baulandgrenze ist jedenfalls zu erhalten. Westlich der Gemeindestraße hat eine Baulandfestlegung unter Berücksichtigung der Hofbewirtschaftung zu erfolgen und nach Nachweis, dass die Gefahrensicherheitsaspekte nach TROG 2011, eingehalten werden. W37) Derzeit gewidmetes Wohngebiet, das allerdings nicht zur Veräußerung ansteht. Zur baulichen Entwicklung ist die Verkehrsaufschließung erforderlich. Diese muß geklärt sein. Für den nördlichen Teil besteht eine Bebauungsstudie. Der vorhandene Solitärbaum muß erhalten bleiben. Für den südlichen Teil ist eine Bebauungsstudie Baulandvoraussetzung. Weiters hat der Nachweis der Wasserversorgung zu erfolgen. Es wird zur Sicherstellung der beschriebenen Bedingungen Bebauungsplanpflicht festgelegt. W42) Baulanderweiterungsfläche, deren Erschließung Voraussetzung zur Baulandausweisung ist. Es wird Bebauungsplanpflicht festgelegt, damit eine zweckmäßige und bodensparende Gesamterschließung und eine, der Topographie und dem Landschaftsbild angepasste Bebauung sichergestellt wird. W43) Baulandfläche, die als Entwicklungsbereich fortgeschrieben wird. W47) Baulicher Entwicklungsbereich, welcher bei Bedarf als Bauland ausgewiesen wird. Bei der Festlegung der Widmungskategorie ist auf die Vermeidung von Nutzungskonflikten durch Immissionen aus der Zimmerei Plankensteiner zu achten. Zur Sicherstellung einer zweckmäßigen und bodensparenden Gesamtentwicklung wird Bebauungsplanpflicht festgelegt. Im Westen wird der Bereich durch eine Hecke abgeschlossen, welche erhalten bleiben soll. Dadurch wird der bauliche Entwicklungsbereich W51 zur Insel, wobei die Erschließung über W47 erfolgt. W51) Baulicher Entwicklungsbereich, welcher bei Bedarf als Bauland gewidmet wird. Die Fläche ist im Norden und Süden von einem Heckenzug umrahmt. Die Erschließung erfolgt von Südosten, über das Siedlungsgebiet W47. Die Widmung steht in Zusammenhang mit dem Radweg, welcher Dölsach über das Schwimmbad mit Görtschach-Gödnach verbindet. W52) Baulicher Entwicklungsbereich, dessen Baulandbedingungen privatrechtliche abgesichert wurden. Im Sinne einer zweckmäßigen und bodensparenden Gesamtentwicklung wird Bebauungsplanpflicht festgelegt. Architektengemeinschaft Scherzer – Mayr - Elwischger, 9900 Lienz, Alleestraße 15 Tel: 04852/64646 e-mail [email protected] 8 Raumordnungskonzept Dölsach W55) Beschreibung Konzeptplan Baulicher Entwicklungsbereich, dessen Baulandbedingungen privatrechtliche abgesichert wurden. Richtung Südosten werden Maßnahmen zur Eindämmung von Lärmimmissionen aus dem Verkehr auf der LB100 vorgesehen, im Südwesten Maßnahmen zur Ortsrandbegrünung. Im Sinne einer zweckmäßigen und bodensparenden Gesamtentwicklung wird Bebauungsplanpflicht festgelegt. 1.2 ÜBERWIEGEND LANDWIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG 1.2.1 GÖRIACH L2) 1.2.2 Alte Ortschaft, überwiegend landwirtschaftlich genutzt und sehr schön in die Landschaft eingebunden. Eine Erweiterung des Baulandes außerhalb des Bestandes ist nicht vorgesehen. STRIBACH L3) Landwirtschaftliche Hofstelle. Ergänzende gewerbliche Nutzungen sind zulässig, sofern sich keine Unvereinbarkeiten zur landwirtschaftlichen Nutzung und zur Wohnnutzung auf Gemeindegebiet Nussdorf-Debant ergeben. Die diesbezügliche Steuerung erfolgt entweder durch Festlegungen im Flächenwidmungsplan oder allenfalls über den ergänzenden Bebauungsplan (besondere Bauweise mit Fixierung der zulässigen baulichen Anlagen. L4) Landwirtschaftliche Hofstelle am Nordwesten. L5) Landwirtschaftlich geprägter Teil, als südlicher Bereich der ursprünglichen Ortschaft. Der Bereich wird durch Kettellinien im Osten, Westen und Norden abgegrenzt. Im Südosten stellt die Baulandgrenze die Bereichsgrenze dar. Durch die Bautätigkeit der letzten Jahrzehnte ist der Bereich von Wohnbebauung umgeben. L6) Ursprünglicher Bereich der Ortschaft, sehr schön erhaltene landwirtschaftliche Struktur. Die Hofstellen werden als Sonderfläche gewidmet. Eine Nutzung, abgelöst vom landwirtschaftlichen Bereich, wird in der Entwicklungszone nicht vorgesehen. Die beiden Kreuzungsbereiche mit ihrem Ortsbildprägenden Baumbestand sind durch Festlegungen im Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan von einer baulichen Nutzung auszunehmen. 1.2.3 L7) Ortsrand, mit Erweiterungsmöglichkeiten Richtung DÖLSACH Alter Ortskern von Dölsach, westlich des Dölsacher Baches, primär landwirtschaftlich geprägt. Der Bereich soll landwirtschaftlich genutzt bleiben. Im Nordwesten besteht eine Erweiterungsmöglichkeit, primär für den Eigenbedarf, unter Berücksichtigung möglicher Nutzungskonflikte zu den Hofstellen. Die Erschließung muß jedoch geklärt sein, als Voraussetzung für die Erlassung von Bebauungsplänen. Die landwirtschaftlichen Hofstellen Architektengemeinschaft Scherzer – Mayr - Elwischger, 9900 Lienz, Alleestraße 15 Tel: 04852/64646 e-mail [email protected] 9 Raumordnungskonzept Dölsach Beschreibung Konzeptplan werden als entsprechende Sonderfläche gewidmet. L8) 1.2.4 Landwirtschaftlich geprägter Teil der Ortschaft, im Norden durch öffentliche Einrichtungen (Tirolerhof, Kirche) im Süden und Osten durch Obstwiesen begrenzt. Die Erweiterung in den Obstgürtel, Fläche R13, ist für die landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen (Errichtung eines Stallgebäudes), die Hofstellen werden als Sonderfläche gewidmet. GÖRTSCHACH-GÖDNACH L9) Der gegenständliche Bereich ist gemischt genutzt, landwirtschaftliche Hofstellen, ein Gasthaus (Gasthaus Plankensteiner) sowie Einzelhäuser bestehen. Im Osten ist der Bereich durch den Frühaufbach begrenzt, im Norden durch den Gödnacherbach. Nördlich des Gasthauses und ganz im Norden des Bereichs werden bauliche Erweiterungsflächen festgelegt. Der Nachweis des Bedarfs ist dort Baulandvoraussetzung. Zur Sicherstellung einer zweckmäßigen und bodensparenden Bebauung und Erschließung des unbebauten Bereichs im Norden, wird hier ein Bebauungsplan vorgesehen. L11) Landwirtschaftlicher Ortsteil östlich des Frühaufbaches. Eine Erweiterung des Baulandes Richtung Nordosten bzw. Südwesten ist nicht vorgesehen, landwirtschaftliche Zubauten sind möglich. L12) Hofstelle nordöstlich der Straße nach Görtschach. Weitere bauliche Nutzungen und die dafür erforderlichen Widmungen sind nur für landwirtschaftliche Zwecke möglich. Richtung Süden ist eine Erweiterungsfläche vorgesehen, wo drei Bauplätze möglich sind. Aufgrund der Topographie und der Lage der Bauplätze zum Erschließungsweg (bergseitig), muß eine an den Topos angepasste Planung der Gebäude eine Entwicklung nach Unten vorsehen. Um dies sicherzustellen, wird ein Bebauungsplan im Erweiterungsbereich zwingend vorgesehen. L13) Alte Ortschaft, gestalterisch äußerst sensibel. Der Ort ist großteils landwirtschaftlich geprägt, die Hofstellen werden als Sonderfläche gewidmet. 1.3 ÜBERWIEGEND TOURISTISCHE NUTZUNG 1.3.1 GÖRIACH T1) 1.4 Im Umkreis des ehemaligen „Hotel Tyrol“ bestehen touristisch genutzte Gebäude. Aus diesem Grund und im Hinblick auf Nutzungskonflikte wurde der Bereich östlich der Gemeindestraße als Tourismusgebiet gewidmet. Eine Erweiterung des Baulandes ist in keine Richtung vorgesehen. Hier sind mehrere Freizeitwohnsitze zugelassen. Kernnutzung 1.4.1 DÖLSACH K1) Zentrum von Dölsach mit Kindergarten, Volksschule, Gemeindeamt, Kirche, Friedhof, Widum und Leichenhalle, Tirolerhof und Raika. Das ehemalige Frick-Areal wird nun mit einer Wohnanlage für betreubares Wohnen, in dem das künftige Gemeindeamt untergebracht ist, bebaut. Architektengemeinschaft Scherzer – Mayr - Elwischger, 9900 Lienz, Alleestraße 15 Tel: 04852/64646 e-mail [email protected] 10 Raumordnungskonzept Dölsach 1.5 ÜBERWIEGEND ÖFFENTLICHE NUTZUNG 1.5.1 STRIBACH Beschreibung Konzeptplan Ö1) Fläche südlich der Ortschaft. Derzeit steht dort eine Abfallsammelstelle im Freiland. Eine Widmung ist ausschließlich für öffentliche Nutzung möglich. 1.5.2 DÖLSACH Ö2) Föstl-Garten unbebaute Grünfläche, sollte aus ortsplanerischen Überlegungen erhalten bleiben, eventuell gestaltet als Park. Ö3) Im Bereich der Dölsacher Auffahrt stehen Tourismusbüro, Gendarmerie, Feuerwehr und Arzthaus. Eine Erweiterung des Feuerwehrgebäudes ist für die nächsten 10 Jahre vorgesehen. 1.6 ÜBERWIEGEND GEWERBLICHE NUTZUNG 1.6.1 STRIBACH G1) 1.6.2 Nördlich der LB 107, bestehendes Gewerbegebiet mit, bereits als Bauland gewidmeter Erweiterungsfläche im Osten. Die Kleingewerbestruktur muß erhalten bleiben, Betriebe mit größeren Emissionen können aufgrund der Nähe zur angrenzenden Wohnbebauung nicht angesiedelt werden. Bei der konkreten Widmungsfestlegung ist aufgrund der anschließenden Wohnnutzung insbesondere dem Aspekt der weitestmöglichen Vermeidung von Nutzungskonflikten Rechnung zu tragen. DÖLSACH G2) Gewerbegebiet mit einem Malereibetrieb und einem Zimmereibetrieb im Süden. Die Zufahrt erfolgt über den Entwicklungsbereich SF1. G7) Mittelfristige Entwicklungsfläche, auch für mittelgroßen (Industrie)betrieb geeignet. Die besondere Standorteignung besteht in der Möglichkeit der Errichtung eines Bahnanschlussgleises. Bei einer Ansiedlung ist auf entsprechenden Bedarf an einem Anschlussgleis besonders zu achten. G8) Gewerbegebiet mit der Möglichkeit eines Bahnanschlussgleises. Bei der Festlegung der Widmungskategorie ist der Bestand zu berücksichtigen. G9) Bebaute, gewerbliche Entwicklungsfläche. Eine Erweiterung der Fläche nach Norden wird ausgeschlossen, jedoch ist eine Erweiterung bei Bedarf Richtung Osten möglich. Die Erweiterungsfläche ist ausschließlich für den bestehenden Betrieb vorgesehen. G14) Entwicklungsfläche für Gewerbe, im Westen vom Entwicklungsbereich "G2" begrenzt, im Architektengemeinschaft Scherzer – Mayr - Elwischger, 9900 Lienz, Alleestraße 15 Tel: 04852/64646 e-mail [email protected] 11 Raumordnungskonzept Dölsach Beschreibung Konzeptplan Osten vom Dölsacher Bach. Die Fläche grenzt unmittelbar an die LB100 und wird über Aufschließungswege über "G2" und dem entlang des Dölsacher Bachs verlaufenden Weg auf Grundstück 830/1 erschlossen. G15) Baulicher Entwicklungsbereich für gewerbliche Nutzung, dessen Baulandvoraussetzung die sichergestellte Gesamterschließung und die Berücksichtigung von Gefahrensicherheitsaspekten ist. Die Baulandausweisung erfolgt bei Bedarf, die Entwicklung einer Bebauungsstudie. Zur Sicherstellung der Vorgaben wird Bebauungsplanpflicht festgelegt. Die Erweiterungsfläche ist im Norden an der Mittelerschließung, welche die beiden Nord-Süd verlaufenden Wege miteinander verbindet, ausreichend erschlossen. Eine Verbesserung der verkehrsmäßigen Erschließung wird empfohlen durch eine Wegverbindung südwestlich des Sportplatzes zum Weg auf Grundstück 467/2. Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten wird das Niveau der Betriebsareale mit der Weghöhe am Südosteck des Grundstücks 465/4, KG Dölsach, vorgegeben und darf von dieser höchstens um 0,50 m abweichen. Die Bauplatzgröße höchst wird mit 9.700 m² beschränkt. Die Böschungen Richtung Osten und im Bereich des Grundstückes 465/1 Richtung Norden sind baufrei zu halten und durch ortsübliche Laubgehölze blickdicht zu bepflanzen. Die entsprechenden Vorgaben werden in einem Bebauungsplan umgesetzt. Durch die Anhebung des Geländes ist Gefahrensicherheit hinsichtlich der Gefahrenzonen des Wasserbaus gegeben. Der Recyclinghof der Gemeinde Dölsach auf Gst. 471/1 bzw. ist mit einer Linksabbiegerspur an der LB 100 angeschlossen. Der Weg ist von der Kurvenradien inzwischen derart ausgestattet, dass er zur Erschließung der Betriebe auf den Grundstücken 467/1, 469/1 (469/2) und 465/4 geeignet ist (Lastkraftwagen mit Sattelauflieger). Die Wegefläche soll aus dem Gst. 471/1 herausgetrennt und in den Grundbuchskörper öffentliche Wege und Plätze übergeführt werden. G16) Baulicher Entwicklungsbereich für gewerbliche Nutzung, dessen Baulandvoraussetzung die sichergestellte Gesamterschließung und die Berücksichtigung von Gefahrensicherheitsaspekten ist. Die Baulandausweisung erfolgt bei Bedarf, die Entwicklung einer Bebauungsstudie. Zur Sicherstellung der Vorgaben wird Bebauungsplanpflicht festgelegt. Südlicher Teil einer Entwicklungsfläche für Gewerbe, im Norden vom Entwicklungsbereich "G15" begrenzt, im Osten vom Dölsacher Bach. Die Fläche wird über Aufschließungswege über "G2" und dem entlang des Dölsacher Bachs verlaufenden Weg auf Grundstück 830/1 erschlossen. Die Erweiterungsfläche ist im Norden an der entstehenden Mittelerschließung, welche die beiden Nord-Süd verlaufenden Wege miteinander verbindet, ausreichend erschlossen (bestehender Weg auf Grundstück 467/2). Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten wird das Niveau der Betriebsareale mit der Weghöhe am Südosteck des Grundstücks 465/4, KG Dölsach, vorgegeben und darf von dieser höchstens um 0,50 m abweichen. Die Bauplatzgröße höchst wird mit 3.500 m² beschränkt. Die Böschungen Richtung Osten und im Bereich des Grundstückes 465/1 Richtung Norden sind baufrei zu halten und durch ortsübliche Laubgehölze blickdicht zu bepflanzen. Die entsprechenden Vorgaben werden in einem Bebauungsplan umgesetzt. Durch die Anhebung des Geländes ist Gefahrensicherheit hinsichtlich der Gefahrenzonen des Wasserbaus gegeben. Der Recyclinghof der Gemeinde Dölsach auf Gst. 471/1 bzw. ist mit einer Linksabbiegerspur an der LB 100 angeschlossen. Der Weg ist von der Kurvenradien inzwischen derart ausgestattet, dass er zur Erschließung der Betriebe auf den Grundstücken 467/1, 469/1 (469/2) und 465/4 geeignet ist (Lastkraftwagen mit Sattelauflieger). Die Wegefläche soll aus dem Gst. 471/1 herausgetrennt und in den Grundbuchskörper öffentliche Wege und Plätze übergeführt werden. Architektengemeinschaft Scherzer – Mayr - Elwischger, 9900 Lienz, Alleestraße 15 Tel: 04852/64646 e-mail [email protected] 12 Raumordnungskonzept Dölsach 1.6.3 Beschreibung Konzeptplan GÖRTSCHACH-GÖDNACH G11) Bestehender Zimmereibetrieb Plankensteiner. G12) Baulicher Entwicklungsbereich, ausschließlich für gewerbliche Nutzung. Die Baulandfläche greift weit in den Auwald ein, eine Erweiterung nach Osten oder Süden keinesfalls möglich. G13) Die Fläche war ursprünglich als Sonderfläche ausgewiesen, für die Herstellung von Ziegeln in der Schottergrube. Die Sonderfläche bezog sich also auf das Schottervorkommen, war damit standortgebunden. Inzwischen haben sich verschiedene Gewerbebetriebe angesiedelt, wobei der Schwerpunkt auf dem Baugewerbe liegt. Bei der Festlegung der Widmungskategorie ist die Errichtung von Wohnungen nur zuzulassen, wenn sie betriebstechnisch notwendig sind. 1.7 GEMISCHTE NUTZUNG 1.7.1 GÖRIACH M4) 1.7.2 Gewerblich genutzter Bereich, wobei ein Kleinbetrieb mit Wohnhaus besteht. Im Süden sind Erweiterungsflächen vorgesehen. DÖLSACH M1) Gewerbliche Entwicklungsfläche entlang der B 100, als Puffer zum dahinterliegenden Wohngebiet. Entsprechend sind emissionsarme Kleinbetriebe anzusiedeln, Nutzungskonflikte besonders zu beachten. Als Widmungskategorie im Flächenwidmungsplan ist das allgemeine Mischgebiet, eventuell beschränkt oder das gemischte Wohngebiet, zu wählen. Der Entwicklungsbereich umfasst noch den Schafstall südlich der B100, der als entsprechende Sonderfläche im Flächenwidmungsplan fortgeschrieben wird. M2) Bestehendes Gewerbegebiet östlich der Dölsacher Einfahrt. Es handelt sich um einen ortsgestalterisch sensiblen Bereich, weshalb Bepflanzungsmaßnahmen entlang der Bundes- bzw. Landesstraße vorgesehen werden. Zudem sind Betriebe mit keinem oder nur geringem Bedarf an Lagerflächen im Freien vorzusehen (Erscheinungsbild, Staub- und Lärmentwicklung). Bei der Ansiedlung von Betrieben sind nur emissionsarme Betriebe zuzulassen, um Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnnutzung zu vermeiden. Die Baulandkategorie ist im Flächenwidmungsplan entsprechend festzulegen. M5) Bestehendes Gewerbegebiet an der Straße zum Bahnhof Dölsach. Der Standort wird als raumordnerische Fehlentwicklung eingestuft. Die flächenmäßige Erweiterung des Bestandes ist aus dem Grund abzulehnen, es wird ausschließlich der bebaute Bereich als gewerbliche Entwicklungsfläche ausgewiesen, eine Ausdehnung des Entwicklungsbereiches wird nur im Norden vorgesehen, um eine Verbindung zum Gemeindeweg als Erschließung rechtlich sicherzustellen. Nachdem zwei Wohnhäuser bestehen, wird der Bereich als gemischt genutzt festgelegt. M6) Baulicher Entwicklungsbereich für Kleingewerbebetriebe. Mit dem Entwicklungsbereich wird die Verkehrsaufschließung des bestehenden Betriebs im Westen neu geregelt, sodass eine Architektengemeinschaft Scherzer – Mayr - Elwischger, 9900 Lienz, Alleestraße 15 Tel: 04852/64646 e-mail [email protected] 13 Raumordnungskonzept Dölsach Beschreibung Konzeptplan bestehende Linksabbiegespur an der LB100 genutzt werden kann. Bei der Ansiedlung von Betrieben sind mögliche Nutzungskonflikte zur nahen Wohnnutzung zu beachten, weshalb emissionsarme Betriebe angesiedelt werden sollen. Der alleeartige Laubbaumbestand soll in seinem Charakter im Sinne des Orts- und Straßenbildes erhalten bleiben. M7) Gewerblich genutzter Bereich, wobei ein Betrieb mit Wohnhaus besteht und ein Gasthof mit Stockschießplatz. Im Flächenwidmungsplan ist für das Gasthaus mit Stockschießbahn eine entsprechende Sonderfläche vorzusehen (Sonderfläche mit Teilfestlegungen). Ansonsten wird eine Widmungskategorie festgelegt, die den Bereich für Kleinbetriebe reserviert, wobei zur Vermeidung von Nutzungskonflikten lediglich betriebstechnisch notwendige Wohnungen zugelassen werden. Eine Erweiterung Richtung Osten ist vorgesehen, wobei die Gefahr von Nutzungskonflikten zum gastronomisch genutzten Bereich zu beachten ist. Beschränkung der Wohnnutzung westlich des Gasthofs Marinelli, Beschränkung auf emissionsarme Kleinbetriebe östlich davon. Das Geländeniveau bleibt dort auf dem bestehenden Gelände, der Hochwassersicherheit wird durch Objektschutzmaßnahmen hergestellt. 1.7.3 GÖRTSCHACH-GÖDNACH M3) Die gewerbliche Fläche soll als Puffer für das dahinterliegende Wohngebiet dienen. Es ist, da ausschließlich für emissionsarme Kleinbetriebe geeignet, die Widmungskategorie entsprechend festzulegen. 1.8 SONDERNUTZUNG 1.8.1 STRIBACH S1) 1.8.2 Aguntum mit Parkplatz, Gastronomie und Verwaltung, Museum sowie Grabungshaus. Die Fläche wird bei Bedarf entsprechend den archäologischen Funden erweitert (siehe markiertes Bodendenkmal). DÖLSACH S2) Entwicklungsfläche zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle. Das Überspringen der Bahnhofsstraße Richtung Westen in einen zusammenhängend landwirtschaftlich genutzten Raum ist für eine landwirtschaftsfremde Nutzung auszuschließen. S3) Regionale Kläranlage mit Erweiterungsfläche im Westen. 1.8.3 S6) GÖRTSCHACH-GÖDNACH Der bestehende Betrieb ist mit der Landwirtschaft verwandt. Der Standort ist raumplanerisch Architektengemeinschaft Scherzer – Mayr - Elwischger, 9900 Lienz, Alleestraße 15 Tel: 04852/64646 e-mail [email protected] 14 Raumordnungskonzept Dölsach Beschreibung Konzeptplan für reines Gewerbegebiet nicht geeignet. Aus dem Grund wird Sondernutzung als zulässig erachtet, keine gewerbliche Entwicklung. Die Sonderflächen-Festlegung ist entsprechend zu wählen. S7) 1.9 Bestehender Forstgarten. Eine nicht rein landwirtschaftliche Nutzung auf dem Standort ist nur für einen, mit der Landwirtschaft verwandten Betrieb, mit hohem Flächenverbrauch zuzulassen. Dem entspricht die bestehende Nutzung. Hochbauten sind auf den ausgewiesenen Entwicklungsbereich zu beschränken. SONDERNUTZUNG SPORT-FREIZEIT 1.9.1 DÖLSACH SF1) Bereich südlich der B 100 mit Bauhof, Recyclinghof und Sportplatz genutzt. Laut Bedarfsanalyse der Tiroler Landesregierung über Sportanlagen in Tirol ist ein Fußballtrainingsplatz eine partielle Leichtathletikanlage sowie ein Mehrzweckhartplatz in der Gemeinde erforderlich. Sinnvoll wird die Position der Einrichtungen an dieser Stelle sein, oder im Bereich des Schwimmbades. Für die Errichtung eines Hartplatzes ist der Standort beim Schwimmbad besser geeignet. Raumplanerisch ist eine Erweiterung derart zu gestalten, daß bestehende landwirtschaftliche Strukturelemente wie Heckenzüge oder Baumreihen weitgehend erhalten werden, auch als Wind- und Sonnenschutz. Die Zufahrt von der B100 ist für Lkw tauglich auszubilden, auch als Erschließung für den Bereich G2. Für die dafür gerodete Baumreihe wird eine neue Baumreihe gepflanzt. Die Größe des erweiterten Bau- und Recyclinghofes ist ausreichend. Im Flächenwidmungsplan werden die Sonderflächen entsprechend den Nutzungen festgelegt. SF2) Schwimmbad, Tennisplätze und Spielplatz, entsprechend der bestehenden Sonderfläche. Eine Erweiterung nach Norden, Westen und Süden ist nicht vorzusehen. Der Bereich sollte durch verschiedene Einrichtungen attraktiviert werden. SF3) Erweiterungsbereich für die Freizeitanlage, eventuell durch einen Hartplatz zu ergänzen. 2 KEINE BAULICHE ENTWICKLUNG 2.1 GÖRTSCHACH-GÖDNACH R1) Der gegenständliche Bereich wurde ursprünglich als Bauplatz für einen weichenden Sohn aus der Hofstelle von DI. Alfred Greil ausgewiesen. Der damalige Widmungszweck ist entfallen und inzwischen im Bereich „W 52“ Bauland ausgewiesen. Die Inselwidmung widerspricht einer geordneten baulichen Entwicklung und Erschließung. 2.2 R2) GÖRIACH Für das Siedlungsgebiet „W 46“ wurde eine Bebauungsstudie erstellt und anhand dieser das Bauland abgegrenzt. Nun soll das bestehende landwirtschaftliche Nebengebäude erhalten und umgenutzt werden, was dem ursprünglichen Vorschlag des örtlichen Raumordners entspricht. Dazu wird der Siedlungskörper geringfügig erweitert, eine kleine, dreiecksförmige Baulandfläche ist nicht mehr notwendig und wird deshalb als Freiland gewidmet. Architektengemeinschaft Scherzer – Mayr - Elwischger, 9900 Lienz, Alleestraße 15 Tel: 04852/64646 e-mail [email protected] 15 Raumordnungskonzept Dölsach 3 BAUSUBSTANZ-ERHALTUNGSZONEN (ENSEMBLE) 3.1 GÖRIACH Beschreibung Konzeptplan E1) Die alte Ortschaft ist landwirtschaftlich geprägt und schön in die Landschaft eingebettet. Die gute Einsehbarkeit macht die Ortschaft gestalterisch besonders sensibel. E14) Einzelhof südlich der Großglockner Hochalpenstraße, gestalterisch sensibel. E15) Alte Hofstelle am Ostrand von Göriach, gestalterisch sensibel. E16) Alter Weiler, landschaftlich schön gelegen, gestalterisch sensibel. E17) Alter Einzelhof, alleinstehend im Süden eines Neubaugebietes, gestalterisch sensibel. E18) Einzelhäuser, inzwischen vom Neubaugebiet im Westen und Norden begrenzt, gestalterisch sensibel. 3.2 E2) 3.3 STRIBACH Der Ortskern von Stribach ist landwirtschaftlich geprägt. Die alten Strukturen sind gut erhalten. Von Westen, Süden und Osten greifen die Neubaugebiete in die Strukturen ein und bedrängen den charaktervollen Ort. Als Heimat von F. von Defregger und Egger-Lienz auch historisch bedeutend. DÖLSACH E3) Alter Ortskern von Dölsach, von Streuobstwiesen umgeben. Teile um die Kirche sind um Flächenwidmungsplan als Erhaltungszone nach der Gebäudeordnung ausgewiesen. Die Ortschaft ist im Lienzer Talboden gut einsehbar. E4) Denkmalwürdiges Gebäude mit ausgeprägtem Charakter (siehe Verzeichnis des Denkmalamtes, Denkmal 4). Durch Umbauarbeiten ist das Gebäude stark verändert, der Charakter zerstört. Laut Flächenwidmungsplan ist es Teil der Erhaltungszone nach der Gebäudeordnung. Das Gebäude ist weithin sichtbar. E5) Alter Weiler, von Bauland im Südwesten bedrängt. Die Lage an der Straße sowie gute Sichtbarkeit machen den Bereich gestalterisch sensibel. E19) Alleinstehende Hofstelle, mit klassischem Bewuchs, gestalterisch sehr schön gelegen, daher sensibel. 3.4 GÖRTSCHACH-GÖDNACH E6) Einzelhof, gestalterisch sensibles Beispiel eines typischen Einzelhofes. E7) Bereich um die Georgskirche, mit den Strukturen als Ensemble erhaltenswert. Eingriffe jeglicher Art sind mit besonderem Augenmerk zu tätigen. Architektengemeinschaft Scherzer – Mayr - Elwischger, 9900 Lienz, Alleestraße 15 Tel: 04852/64646 e-mail [email protected] 16 Raumordnungskonzept Dölsach Beschreibung Konzeptplan E8) Einzelhof mit bäuerlichen Strukturelementen. E9) Alter Ortsteil von Gödnach, landwirtschaftlich geprägt mit stark ausgebildetem Charakter, gestalterisch sensibel. E10) Ortschaft auf einem Hügel gelegen, mit Kapelle am Gipfel (siehe Erläuterungsbericht zu „L 13“ und „R 22“). Einige gestalterische Mängel und Fehlentwicklungen sind vorhanden (Stacheldrahtzäune, Satellitenanlagen u.ä.). E11) E12) Einzelhof oberhalb des Weges, aufgrund seiner Lage und Nebengebäude interessant. Einzelhof, schön gelegen, gestalterisch sensibel. E13) Alter Einzelhof, landschaftlich schön gelegen, gestalterisch sensibel. 4 SICHTBEREICHE 4.1 STRIBACH S1) Blick auf die Hofstelle „Gendorfer“. S2) Blick Richtung der Hofstelle „Wastl“. S3) Blick nach Dölsach mit strukturreichem Ortsrand und Blick auf alten Ort mit Kirche. S4) Blick auf den strukturreichen Ortsrand mit der alten Ortschaft im Hintergrund. 4.2 DÖLSACH S5) Blick auf die ehemalige Hofstelle, heute Kastner, sehr stark geprägtes Gebäude. Die zugelassene Bebauung auf die Entwicklungsfläche „W 39“ gefährdet den Blick. S6) Blick auf das Zentrum von Dölsach mit Kirche. S7) Blick auf die Georgskirche von Südosten. S8) Blick auf die Georgskirche von Nordwesten. Architektengemeinschaft Scherzer – Mayr - Elwischger, 9900 Lienz, Alleestraße 15 Tel: 04852/64646 e-mail [email protected]