Wettkampfreglement o Die Strecke beträgt 10 km o Alle Kategorien starten zur selben Zeit. Jeder Läufer ist verpflichtet, sich gemäss seiner Streckenzeit (benötigte Zeit für 10km) im Startraum einzuordnen. Entsprechende Markierungen sind zu beiden Seiten des Startraumes angebracht. o Die Veranstaltung wird nach den in der offiziellen Ausschreibung aufgeführten Kategorien durchgeführt. o Streckendienst: Den Anordnungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitfahrzeuge (auch Fahrräder) sind nicht zugelassen. Abkürzungen und unerlaubte Hilfsmittel sind nicht gestattet. Über Disqualifikationen entscheidet das Schiedsgericht des Organisationskomitees endgültig. o Sanitätsdienst: 2 mobile Patrouillen und der Sanitätsposten im Zielbereich garantieren einen einwandfreien Sanitätsdienst. o Verpflegung am Lauf: Getränke/Verpflegungsposten bei km 5 und am Ziel. o Vorbereitung und sportärztliche Untersuchung: Die Athleten nehmen unter eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko am Lauerzerseelauf teil. Der Organisator übernimmt bei Unfällen oder Krankheiten keine Verantwortung. Er empfiehlt jedem Teilnehmer, sich gründlich während längerer Zeit auf diesen Lauf vorzubereiten und vorher bei einem Arzt seinen Gesundheitszustand untersuchen zu lassen. Jenen, die in der letzten Woche vor dem Lauf eine fieberhafte Erkrankung hatten, wird von der Teilnahme abgeraten. o Auszeichnungen: Die ersten 3 jeder Kategorie erhalten einen Naturalpreis. o Versicherung: Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Unfälle, Schadenfälle und Diebstahl ab. o Startliste: Die Startliste ist unter www.datasport.ch abrufbar. o Rangliste: Ab Freitagabend finden Sie im Internet alle offiziellen Ranglisten unter www.lauerzerseelauf.ch “Start/Rangliste”. o Kontrollschluss: Der Ziel-Kontrollschluss ist um 20.40 Uhr. Später ankommende Läufer/innen werden nicht mehr klassiert. o Über die Auslegung von Reglements-Bestimmungen entscheidet der Veranstalter. Jeder Teilnehmer startet auf eigene Verantwortung und Gefahr. Startet ein Läufer nicht, so verfällt die Anmeldegebühr und geht an den Veranstalter. o Am Ende des Läufer/innen-Feldes (10 km) fährt ein Schlussfahrzeug. Die Besatzung dieses Wagens behält sich das Recht vor, Läufer/innen, die mit gesundheitlichen Problemen unterwegs sind, aus dem Rennen zu nehmen und am nächsten Sanitätsposten abzuliefern. Diesen Aufforderungen ist Folge zu leisten. o Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre Adressdaten an die im Programmheft aufgeführten Sponsoren, dem offiziellen Foto-Service, Swiss Athletics oder Dritten für Dienstleistungen weiter gegeben werden dürfen. Wer sich gegen eine Weitergabe der Adressen aussprechen möchte, meldet dies dem Lauerzerseelauf-Sekretariat schriftlich. Teilnehmende stimmen der Verwendung von Fotomaterial aus dem Lauf für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisators und Dritten zu. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnortes und insbesondere ihres Jahrgangs auf offiziellen Start- / Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder Dritten zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme. o Für den Lauerzerseelauf gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympics. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Sportlerinnen und Sportler unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympics und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympics sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. Schwyz im Mai 2010 / Das OK Lauerzerseelauf