Rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Hessen

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Hessisches Landeskriminalamt
Claudia Koch-Arzberger · Klaus Bott
Hans-Jürgen Kerner · Kerstin Reich
Rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Hessen
Band 3
Rückfallgefährdete
Sexualstraftäter in Hessen
ISBN 978-3-941010-04-8
ISSN 1867-6561
Kriminalistisch-Kriminologische
Schriften der hessischen Polizei
Band 3
Kriminalistisch-Kriminologische Schriften der hessischen Polizei BAND 3
Rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Hessen
Kriminalistisch-Kriminologische Schriften der hessischen Polizei BAND 3
Projektbearbeitung
Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle der hessischen Polizei (KKFoSt)
Dr. Claudia Koch-Arzberger (Leiterin)
Dr. Klaus Bott (stellv. Leiter)
Daniel Anbau
Institut für Kriminologie der Universität Tübingen (IfK)
Prof. Dr. em. Hans-Jürgen Kerner
Dr. Kerstin Reich
Kuratorium der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle
der hessischen Polizei beim Hessischen Landeskriminalamt:
Udo Münch
Landespolizeipräsident, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Gosbert Dölger
Kommissarischer Präsident des Hessischen Landeskriminalamtes
Dr. Claudia Koch-Arzberger
Leiterin der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle der hessischen Polizei
Herausgegeben vom
Hessischen Landeskriminalamt, Hölderlinstraße 1-5, 65187 Wiesbaden
Umschlagbild: Bremedia-Produktion GmbH
Layout und Druck: Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden
1. Auflage 2011
ISBN 978-3-941010-05-5
ISSN 1867 6561
Inhaltsübersicht
Teil A Hintergründe und Design der Studie 11
17
17
21
1Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2Situationsdarstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.1
Ausmaß und Umfang der registrierten Sexualstraftaten . . . . . .
2.2
Konzepte zum Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftätern .
2.2.1Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.2.2Sicherheitsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.3
Sicherheitsdebatte und Gesetzgebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3
3.1
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.2
35
35
36
39
42
45
4
Vorstellung der Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1
Leitfragen und Hypothesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.2
Methodisches Vorgehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.3Datengrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.3.1Analyse der Akten von 144 rückfallgefährdeten Sexualstraftätern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.3.2 Gruppeninterviews mit den hessischen Sicherheitsmanagern .
Sexualtäterschaft als Gegenstand der Forschung . . . . . . . . . . .
Zur Forschungslage in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Typisierungen von Sexualstraftätern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hintergründe und Ursachen für Sexualstraftaten . . . . . . . . . . . .
Hintergründe und Ursachen für Rückfälligkeit . . . . . . . . . . . . . .
Studien aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
23
25
26
49
49
51
53
53
54
Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
5
5.1
5.1.1
Die Sexualstraftäter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Soziodemografische Daten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Geschlecht, Alter, Familienstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
5.1.2Migrationshintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
5.2
Leistungsbiografie und Wohnsitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
5.2.1Schulabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
5.2.2 Berufs- und Erwerbstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
5.2.3Wohnsitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
5.3
Persönliche und soziale Merkmale und Verhaltensauffälligkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
5.3.1 Risikofaktoren im persönlichen und sozialen Bereich . . . . . . . . 73
5.3.2 Schutzfaktoren im persönlichen und sozialen Bereich . . . . . . . . 78
5.4
Soziales Umfeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
6
Die Sexualstraftaten und die Umstände der Tatbegehung .
85
6.1Deliktstrukturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
6.2
Tatort, Tatzeit, Tatdauer der Sexualstraftaten . . . . . . . . . . . . . . . . 90
6.3Ankerpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
6.4Opfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
6.4.1Opferauswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
6.4.2Täter-Opfer-Beziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
6.5
Muster der Tatbegehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
6.5.1 Einfluss von Alkohol und Drogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
6.5.2 Mitführen von Waffen bei der Tat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
6.5.3Verhalten vor und nach der Tat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Exkurs: Taten von Tätern, die ihren Opfern unbekannt sind . . . . 116
7
Verlauf der allgemeinen und einschlägigen Kriminalität . . . . 121
7.1
Einstieg in die Kriminalität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
7.2
Deliktstruktur der ersten Straftat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
7.3
Zeitliche Verlaufsmuster und Eskalation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
7.4Zusammenhang zwischen Risikofaktoren und dem Verlauf
der kriminellen Karriere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
7.4.1 Persönliche Risikofaktoren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
7.4.2 Soziale Risikofaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136
7.4.3 Berufliche Risikofaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137
8
Reaktionen der Strafverfolgungsbehörden . . . . . . . . . . . . . . . . 139
8.1Kontakte der ZÜRS-Probanden mit den Strafverfolgungsbehörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
8.1.1
8.1.2
8.1.3
8.1.4
8.2
8.3
Dauer zwischen erster Tat und Verfahrensabschluss . . . . . . . . . 140
Strafe für die erste Sexualstraftat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140
Dauer zwischen Anzeige und Verurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . 144
Freiheitsentziehende Sanktionen und Verhaltensmaßregeln . 147
Verhalten des Täters in Haft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148
Therapeutische Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Teil C Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
9
Die Einrichtung des Sicherheitsmanagements . . . . . . . . . . . . . 157
9.1
Organisation und Struktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157
9.1.1 Probandenzahl und Betreuungsdauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157
9.1.2Kontaktdichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
9.2
Werdegang zum Sicherheitsmanager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159
9.3
Die Klientel im Sicherheitsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159
9.3.1Geschlecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159
9.3.2Alter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160
9.3.3Migrationshintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
9.3.4Familienstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
9.3.5 Konsum psychotroper Substanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
9.4
Besonderheiten in der Arbeit mit Sexualstraftätern . . . . . . . . . . 163
9.4.1 Kooperationsbereitschaft mit den Sicherheitsmanagern. . . . . . 163
9.4.2Konkrete Auswirkungen der Besonderheiten des Sicherheitsmanagements auf die Arbeit der Sicherheitsmanager. . . . . . . . 164
10
Einschätzungen und Sichtweisen der Sicherheitsmanager . 167
10.1 Auszüge aus der biografischen Anamnese . . . . . . . . . . . . . . . . . 167
10.1.1 Familiäre Herkunft, soziale Schicht und Bildungsniveau . . . . . . 167
10.1.2Sexualentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
10.1.3Vorstrafen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
10.2 Beschreibung der Sexualstraftaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170
10.2.1 Charakterisierung und Differenzierung der Täter . . . . . . . . . . . . 170
10.2.2 Tatauslöser und Tatablauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171
10.2.3 Opferauswahl bei den verschiedenen Sexualdelikten . . . . . . . . 177
10.3 Auseinandersetzung der Täter mit der Tat und Tatfolgen . . . . . 178
10.3.1 Auseinandersetzung der Täter mit der Tat . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178
10.3.2Tatfolgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181
10.4 Betreuung der Sexualstraftäter im Sicherheitsmanagement . 182
10.4.1 Warnhinweis, Risikokonstellationen und Frühwarnsystem . . . . 182
10.4.2 Netzwerke und Hilfesysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184
10.4.3 Unzugängliche Sexualstraftäter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185
10.4.4 Sonstige Einschätzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185
Teil D Zusammenfassung und Fazit
11
Zusammenfassende Diskussion der wesentlichen Befunde . 191
11.1 Kurzüberblick über die zentralen Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . 191
11.2 Anknüpfungspunkte für die polizeiliche Praxis . . . . . . . . . . . . . . 199
11.3Abschließende Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203
Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207
Verzeichnisse der Tabellen, Schaubilder und Abkürzungen. 217
Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
Teil A
Hintergründe und Design
der Studie
9
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
1Einleitung
Sexualstraftäter stehen heute – auch aufgrund der umfangreichen Berichterstattung
über sensationelle Fälle in den Massenmedien – mehr denn je im kritischen Blickpunkt der Öffentlichkeit (vgl. Schneider 2011: 117). Als besonders verwerflich und
kriminell werden Sexualstraftaten insbesondere auch deshalb angesehen, weil Delikte wie Vergewaltigung oder Missbrauch häufig an jungen, schutzlosen Menschen
begangen werden und vielfach mit physischen und psychischen Folgen für die Opfer verbunden sind.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um die nachträgliche Sicherungsverwahrung
von Schwerverbrechern, die in den vergangenen Monaten aufgrund eines Urteils
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 10. Mai 20101 sowie eines
Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 20112 auch in der Öffentlichkeit
intensiv geführt wurde, richtete sich der Fokus der Debatte insbesondere auf rückfallgefährdete sowie bereits rückfällig gewordene Sexualstraftäter. Der Deutsche
Bundestag hat am 22. Dezember 2010 eine Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung beschlossen, die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist.3 Ergänzend
soll ein zeitgleich in Kraft getretenes Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) ermöglichen, „psychisch gestörte Gewalt- und Sexualstraftäter zum Zwecke der Therapie in
geeigneten Einrichtungen unterzubringen, soweit dies zulässig und zum Schutz der
Allgemeinheit erforderlich ist“ (BMJ, 20.10.2010).
Welche Auswirkungen es auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung haben kann,
wenn bekannt wird, dass ein haftentlassener Sexualstraftäter in der Nähe wohnt, wird
anhand der folgenden Medienmeldung deutlich. Dabei wird auch erkennbar, wie
schmal der Grat zwischen dem berechtigten Interesse der Bevölkerung an einem
möglichst umfassenden Schutz einerseits sowie der Gefahr von Hysterie andererseits
ist. Den Strafverfolgungsbehörden fällt die Aufgabe zu, die Bevölkerung effektiv zu
1 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht in der nachträglichen Sicherungsverwahrung eine Menschenrechtsverletzung. Das Urteil des Gerichts ist am 10. Mai 2010 rechtskräftig geworden
(vgl. Kapitel 2.3).
2 Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht hervor, dass die Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig sind, da sie nicht dem verfassungsrechtlichen Abstandsgebot genügen (vgl. Pressemitteilung Nr. 31/2011 des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011).
3 Vgl. Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen
(SiVerwNOG; Gesetz vom 22.12.2010, BGBl. I, Nr. 68, S. 2300ff.).
11
Hintergründe und Design der Studie Teil A
schützen und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte der haftentlassenen Sexualstraftäter zu wahren.
„Wir sind jetzt gefangen mit unseren Familien“ – mit diesen Worten beschreibt ein
dreifacher Familienvater im Marburger Stadtteil Stadtwald die Veränderung durch
den Zuzug von zwei Schwerverbrechern (davon ein Sexualstraftäter), die nach der
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus der Sicherungsverwahrung in
Hessen entlassen worden waren. In dem Artikel der Frankfurter Rundschau vom
18.08.2010 äußern sich die Menschen besorgt. Der Vorsitzende des Stadtteilvereins sagt: „Uns begleitet eine permanente Angst.“ Ein Jurist, der bei einem der Täter die Aufhebung der Sicherungsverwahrung durchgefochten hatte, spricht hingegen von „überflüssiger Hysterie“ und erklärt: „Es ist nicht so, dass jetzt plötzlich
die Hölle aufgemacht wurde, und es kommen viele Teufel heraus“ (vgl. Frankfurter
Rundschau vom 18.08.2010).
Welche Gefahr von rückfallgefährdeten Sexualstraftätern ausgehen kann, macht die
folgende Medienmeldung exemplarisch deutlich:
Im Februar 2007 wurde der neunjährige Mitja von einem Sexualstraftäter ermordet, der zwischen 1981 und 1998 fünfmal wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt
worden war und seine Strafen jeweils abgesessen hatte. Vor seinem Tod wurde
Mitja missbraucht. Die Vergewaltigung habe bei dem Jungen „massive Schmerzen“ verursacht, sagte ein Gerichtsmediziner vor dem Landgericht Leipzig. Anschließend wurde das Opfer erwürgt. Das Foto einer Überwachungskamera, das
Täter und Opfer kurz vor der Tat zusammen in der Straßenbahn zeigt, ging durch
die Medien (vgl. Die Welt vom 28.08.2007).
Die 2008 eingeführte gemeinsame Konzeption des Hessischen Ministeriums der Justiz und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Überwachung und
Erfassung von rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Hessen verfolgt das Ziel, die
Allgemeinheit effektiv vor rückfallgefährdeten Sexualstraftätern durch umfassende
behördenübergreifende Kontrollen und Beobachtung des Personenkreises zu schützen.
Ein zentrales Element der Konzeption ist die Einrichtung der Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ZÜRS) beim Hessischen Landeskriminalamt (HLKA). Die dort vorhandenen umfangreichen Unterlagen stellen eine hilfreiche und notwendige Informationsquelle für die polizeiliche Arbeit sowie diese Arbeit
12
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
unterstützende Analysen und Situationsdarstellungen dar. Die daraus resultierenden
kriminologischen und soziologischen Erkenntnisse sollen zu einer weiteren Verbesserung der Prävention von Sexualstraftaten beitragen.
In enger Kooperation mit ZÜRS hat die Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle der hessischen Polizei (KKFoSt) eine detaillierte Auswertung der Akten aller
144 bei ZÜRS zum Stichtag 01.01.2010 geführten rückfallgefährdeten Sexualstraftäter vorgenommen. Die Akten umfassen neben soziobiografischen Daten und kriminalpolizeilichen Erkenntnissen in der Regel auch psychologische/psychiatrische
Gutachten, Bundeszentralregisterauszüge etc. Die Auswertung dieser Unterlagen
ermöglicht einen detaillierten Überblick über die kriminelle Entwicklung sowie deren Hintergründe und Ursachen. Ergänzend wurden durch Mitarbeiter des Instituts
für Kriminologie der Universität Tübingen unter Leitung von Prof. Dr. Hans-Jürgen
Kerner im Jahr 2010 Gruppengespräche mit den hessischen Sicherheitsmanagern4
geführt, die zu einem über das Aktenwissen hinausgehenden Verständnis der Entwicklungen und Problemlagen aller rückfallgefährdeten Sexualstraftäter beitragen.
Der vorliegende Bericht ist in vier Bereiche gegliedert.
Zunächst werden in Teil A die Hintergründe und das Design der Studie beschrieben.
Dabei wird zunächst die Problematik im Hinblick auf Ausmaß und Umfang der registrierten Sexualstraftaten in Hessen dargestellt. Anschließend werden Konzepte zum
Schutz der Bevölkerung beschrieben (Kapitel 2). Kapitel 3 skizziert den Stand der
Forschung, und in Kapitel 4 wird das Design der hier vorgestellten Studie beschrieben.
In Teil B werden die Befunde der Aktenanalyse dargestellt: Kapitel 5 beschäftigt sich
mit der Charakterisierung der 144 Sexualstraftäter, die bei ZÜRS als rückfallgefährdet
eingestuft sind. Anschließend wird in Kapitel 6 auf die insgesamt 2.517 polizeilich
registrierten Sexualstraftaten der ZÜRS-Probanden und die Umstände der Tatbegehung eingegangen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Mustern der Tatbegehung,
dem zeitlichen Verlauf und dem Verhalten vor/nach der Tat. Kapitel 7 stellt den Verlauf der kriminellen Karriere der Sexualstraftäter vor. Dabei wird neben dem Einfluss
der Risiko- und Schutzfaktoren auch dargestellt, welche Bedeutung und welchen An4 Bei allen hessischen Landgerichten wurde 2008 ein Sicherheitsmanagement eingerichtet, das eine intensive Überwachung und Betreuung von Sexualstraftätern in Hessen durch insgesamt 23 Sicherheitsmanager
(spezialisierte Bewährungshelfer) vorsieht, die für die Arbeit mit den Sexualstraftätern besonders ausgebildet sind (vgl. weiterführend Kapitel 2.2.2).
13
Hintergründe und Design der Studie Teil A
teil bzw. welche Stellung die begangenen Sexualstraftaten innerhalb der kriminellen
Karriere haben. Die Reaktionen der Strafverfolgungsbehörden werden in Kapitel 8
thematisiert. Dargestellt wird unter anderem, welche Zeiträume zwischen den Taten,
den Anzeigen und den Verurteilungen liegen, welche Sanktionen verhängt wurden
und wie sich die Täter in der Haft verhalten haben.
In Teil C werden die Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews mit den hessischen Sicherheitsmanagern vorgestellt. Das Kapitel 9 gibt einen Einblick in die
Arbeit der Sicherheitsmanager mit den Sexualstraftätern. Kapitel 10 vermittelt die
Kenntnisse und Schlussfolgerungen, die die Sicherheitsmanager aus ihrer täglichen
Arbeit gezogen haben. Hierzu gehören z.B. Äußerungen zu Tatauslösern und Tatablauf, aber auch Hinweise auf die Auseinandersetzung der Täter mit ihren Taten. Eingegangen wird auch auf die Betreuung der Sexualstraftäter im Sicherheitsmanagement, insbesondere im Hinblick auf Frühwarnsysteme, Netzwerke und Hilfesysteme,
aber auch auf Sexualstraftäter, die sich der behördlichen Kontrolle und Hilfe zu entziehen versuchen.
Der Teil D umfasst schließlich eine Kurzdarstellung der zentralen Untersuchungsergebnisse, die daraus insbesondere für die polizeiliche Arbeit zu ziehenden Schlussfolgerungen und ein abschließendes Fazit.
Um das Projekt erfolgreich planen und umsetzen zu können, war die KKFoSt auf Unterstützung angewiesen. Unser Dank gilt in erster Linie den Kolleginnen und Kollegen, die bei ZÜRS ihren Dienst versehen und uns bei der Erstellung des Erhebungsbogens sowie bei der Datenerhebung unterstützt haben. Für ihre Arbeit soll dieses
Buch einen maßgeblichen, auf wissenschaftlichen Analysen beruhenden Nutzen
bringen. Dank sagen wir allen Kolleginnen und Kollegen – insbesondere auch der
Operativen Fallanalyse (OFA) –, die uns durch wertvolle Ratschläge und Ideen unterstützt haben.
Für ihre Bereitschaft, uns ihr Wissen über die rückfallgefährdeten Sexualstraftäter zur
Verfügung zu stellen, bedanken wir uns sehr herzlich bei den hessischen Sicherheitsmanagern, die uns ohne Vorbehalte so freundlich, meist in ihren eigenen Räumen
begrüßt haben und uns offen über die Inhalte und Erfahrungen aus ihrer Arbeit berichtet haben. Den Verantwortlichen im Hessischen Ministerium der Justiz sowie den
Landgerichtspräsidenten danken wir sehr dafür, dass sie diese Interviews ermöglicht
haben.
14
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
Dank gebührt schließlich den studentischen/wissenschaftlichen Hilfskräften Susanne
Mertens, Fredericke Leuschner, Danny Otto, Silvie Berkyova, Katharina Hemer, Isabel
Stühn, Svenja Achenbach, Christine Kelber, Christoph Hertsch, Lena Ludwig und Lara
Eisold, die während ihrer Zeit bei der KKFoSt bzw. dem IfK Tübingen engagiert und
konzentriert bei der Datenauswertung und -aufbereitung mitgewirkt haben.
15
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
2 Situationsdarstellung
2.1 Ausmaß und Umfang der registrierten Sexualstraftaten
Die hessische Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist für das Jahr 2010 insgesamt
3.482 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auf. Von den 401.864 im
Jahr 2010 in Hessen polizeilich registrierten Straftaten stellen die Sexualdelikte damit knapp ein Prozent dar (0,9 Prozent). Die unter Teilen der Bevölkerung kursierende Annahme einer dramatischen und stetigen Zunahme der Zahl der Sexualstraftaten spiegelt sich in den Fallzahlen der PKS für die Jahre 2000 bis 2010 nicht wider.
Abbildung 1: Anzahl der Sexualstraftaten in Hessen zwischen
2000 und 2010
Häufigkeit
5000
4341
4500
4000
4492
3975
3624
3513
3460
2000
2001
2002
3500
4095
3713
3832
3396
3482
2009
2010
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
2003
2004
2005
Jahr
2006
2007
2008
(Quelle: PKS Hessen für die Jahre 2000-2010, Hessisches Landeskriminalamt)
Tendenziell lässt sich ein leichter Rückgang der Fallzahlen in der PKS bei den Sexualstraftaten zum Ende des Jahrzehnts feststellen. Allerdings ist der Verlauf der einzelnen Delikte, die unter dem Begriff „Sexualstraftaten“ subsumiert werden, recht
unterschiedlich, wie Abbildung 2 veranschaulicht. Dabei zeichnet sich ab, dass der
Anteil der sexuellen Missbrauchstaten an Kindern (bezogen auf alle Sexualstraftaten)
17
Hintergründe und Design der Studie Teil A
durchgängig am höchsten ist. Die Anzahl der angezeigten Vergewaltigungen und
besonders schweren Nötigungen ist nach einem Anstieg in der ersten Hälfte des
Jahrzehnts wieder etwas gesunken. Auch die Registrierung exhibitionistischer Handlungen bzw. der Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in den vergangenen Jahren
zurückgegangen. Bei den sonstigen sexuellen Nötigungen zeigt sich zwischen 2000
und 2010 eine M-förmige Entwicklung mit Maximalwerten in den Jahren 2004 und
2006.5
Abbildung 2: Ausgewählte Sexualstraftaten in Hessen zwischen
2000 und 2010
Häufigkeit
1200
1000
800
600
400
200
0
2000
2001
2002
sex. Missbrauch v. Kindern
2003
2004
2005
Jahr
2006
2007
2008
2009
2010
exhibitionistische Handlungen u. Erregung öffentl. Ärgernisses
Vergewaltigung u. bes. schwere Nötigung
sonst. sex. Nötigung
(Quelle: PKS Hessen für die Jahre 2000-2010, Hessisches Landeskriminalamt)
Die Entwicklung der Fallzahlen in der hessischen PKS, wie sie in den Abbildungen 1
und 2 dargestellt ist, zeigt das Ausmaß der Sexualkriminalität im Hellfeld, jenem Bereich, den die Strafverfolgungsbehörden überblicken und statistisch erfassen können.
5 In der hessischen PKS 2010 finden sich u.a. 753 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern, 586 Fälle
von Verbreitung pornografischer Schriften und Erzeugnisse, 539 Fälle von Vergewaltigung und besonders schwerer sexueller Nötigung, 497 Fälle von sonstiger sexueller Nötigung, 451 Fälle von exhibitionistischen Handlungen & Erregung öffentlichen Ärgernisses und 27 Fälle von Zuhälterei (vgl. Hessisches
Landeskriminalamt 2011).
18
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
Vielfach handelt es sich bei Sexualstraftaten jedoch um so genannte Anzeigedelikte.
Das bedeutet, dass diese Taten nur im Anzeigefall überhaupt erfasst und verfolgt
werden können. Viele Straftaten werden jedoch – beispielsweise aus Scham – nicht
angezeigt. Dass es sich bei einem Großteil der Taten um Beziehungsdelikte handelt,
beeinflusst ebenfalls das Anzeigeverhalten.
So kommt das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) in einer repräsentativen Dunkelfeldstudie (vgl. Wetzels/Pfeiffer 1995)6 zu dem Ergebnis, dass
die Anzeigequote für Täter, die dem Opfer unbekannt waren, bei 57,6 Prozent lag.
Bei Sichtbekanntschaften oder Freunden kamen 26,7 Prozent der Sexualstraftaten
zur Anzeige. Handelte es sich bei den Tätern um Familienangehörige, so reduzierte
sich die Anzeigequote auf lediglich 17,9 Prozent. An diesen Zahlen zeigt sich deutlich, welchen Einfluss die Täter-Opfer-Beziehung auf das Anzeigeverhalten der Opfer
hat und dass in der Folge von einem großen Dunkelfeld insbesondere bei Sexualstraftaten innerhalb von Familien ausgegangen werden muss.
Bezogen auf die Täter-Opfer-Beziehung fanden Wetzels und Pfeiffer in derselben
Studie heraus, dass etwa 65 Prozent aller Vergewaltigungsdelikte, über die die befragten Frauen berichteten, im familiären Nahbereich stattfanden. 8,6 Prozent der
befragten Frauen im Alter ab 16 Jahren berichteten über sexuelle Gewalterfahrungen.
In der einschlägigen Literatur wird das Verhältnis von angezeigten zu tatsächlich
begangenen Sexualstraftaten auf der Basis von Dunkelfeldbefragungen auf 1:5 bis
1:20 geschätzt, bei Vergewaltigungen mitunter sogar noch höher (vgl. weiterführend
Egg 2003: 41; Schwind 2011: 404).
Ein zentrales Element der Beschäftigung mit der Thematik „Sexualstraftäter“ ist die
Auseinandersetzung mit der Gefährlichkeit der Sexualstraftäter, insbesondere nach
der Haftentlassung. Mit der Risikoabschätzung der allgemeinen und der einschlägigen Rückfälligkeit7 bei verschiedenen Gruppen von Sexualstraftätern (etwa Verge-
6 Ausgehend von einer Anfang 1992 durchgeführten Opferbefragung mit dem Titel „Opfererfahrung durch
Kriminalität und Gewalt, Kriminalitätsfurcht älterer Menschen“ konnte durch das KFN eine Teilstichprobe
von 4.006 Personen – repräsentativ für die bundesdeutsche Wohnbevölkerung ab 16 Jahren – gebildet
werden, die zusätzlich zu ihren Erfahrungen mit Kriminalität auch explizit zu Opfererfahrungen im privaten
Bereich von Familie und Haushalt befragt wurde.
7 Unter einschlägiger Rückfälligkeit wird in dieser Studie verstanden, dass ein Sexualstraftäter erneut mit
einer Sexualstraftat rückfällig wird. Allgemeine Rückfälligkeit meint, dass ein Sexualstraftäter erneut eine
Straftat begeht, bei der es sich nicht um eine Sexualstraftat handelt.
19
Hintergründe und Design der Studie Teil A
waltiger, Kindesmissbraucher etc.) befasst sich die Wissenschaft intensiv. Allerdings
kommen die Studien teils zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen der Rückfallquoten.
Die Quoten für einschlägige Rückfälligkeit variieren in der deutsch- und englischsprachigen Fachliteratur8 zwischen 10 und 55 Prozent, bei Studien in Deutschland
zwischen 10 und 30 Prozent (vgl. Vees 2006: 83f.). Die umfangreiche Metaanalyse
von Hanson/Bussière (1998), die 61 Rückfallstudien aus verschiedenen Ländern
(Deutschland war nicht beteiligt) ausgewertet haben, weist auf eine einschlägige
Rückfallquote von unter 20 Prozent hin. Die Befunde einiger exemplarisch ausgewählter Studien zur Rückfälligkeit von Sexualstraftätern werden in der folgenden
Tabelle vorgestellt.
Tabelle 1: Ausgewählte Studien zur Rückfälligkeit von Sexualstraftätern9
Studie
Hanson/
Bussière
(1998)
Rehder
(2001)
Elz
(2002)
Vees
(2006)
Probanden
Metaanalyse von
61 Rückfallstudien
(n = 23.393)
A = insgesamt
B = Vergewaltiger
C = Kindesmissbr.
Inhaftierte
Sexualstraftäter
im Regelvollzug
(n = 196)
Straftäter mit sex.
Gewaltdelikten
(n = 201)
Begutachtete
Sexualstraftäter
(n = 76)
Beteiligte
Staaten
Beobachtungszeitraum
USA
CAN
GB
AUS
DK
NOR
4-5 Jahre
einschlägig
rückfällig
einschlägig
oder
generell
rückfällig
nicht
rückfällig
A = 13,4%
B = 18,9%
C = 12,7%
A = 36,3%
B = 46,2%
C = 36,9%
A = 63,7%
B = 53,8%
C = 63,1%
D
5 Jahre
11,7%
31,6%
68,4%
D
knapp
10 Jahre
19,3%
68,5%
31,5%
D
etwa
9 Jahre
10,5%
42,1%
57,9%
(Quelle: in Anlehnung an Vees 2006: 83f.)
8 Die bisherigen Studien zur Rückfälligkeit von erwachsenen Sexualstraftätern lassen sich nicht ohne weiteres miteinander vergleichen, da das Studiendesign, die Beobachtungszeiträume und die Auswahl der
Probanden erheblich differieren. Die Studien wurden meist in Form von katamnestischen oder Follow-upStudien konzipiert, d.h. dass sie sich vorwiegend auf einzelne Entlassungsjahrgänge oder Entlassungsgruppen aus Straf- oder Maßregelvollzugsanstalten beziehen.
9 Zahlreiche weitere Studien zur Thematik werden bei Vees (2006: 83f.) dargestellt.
20
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
2.2 Konzepte zum Schutz der Bevölkerung vor
Sexualstraftätern
In fast allen Bundesländern existieren mittlerweile spezielle polizeiliche Konzepte, die
den Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern regeln. Die Initiative ging von
Bayern aus, wo 2006 das Konzept HEADS („Haftentlassenen-Auskunftsdatei Sexualstraftäter“) eingeführt wurde. Die Bewertung der von den Tätern ausgehenden Gefahr
erfolgt bei diesen Konzepten meist durch Polizei oder Justiz, wobei üblicherweise
bei der angenommenen Gefährlichkeit eine Einteilung in Kategorien vorgesehen ist.
Einen Überblick über die Konzepte in den Bundesländern bietet die Tabelle 2.10
Tabelle 2: Polizeiliche Konzepte zum Umgang mit rückfallgefährdeten
Sexualstraftätern
Bundesland
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
MecklenburgVorpommern
Konzept
KURS: Konzeption zum Umgang mit
besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern
HEADS: Haftentlassenen-Auskunftsdatei
Sexualstraftäter
SPREE (geplant): Sexualstraftäter-Prävention bei Rückfallgefahr durch Ermittlungen und Eingriffsmaßnahmen
HEADS: Haftentlassenen-Auskunftsdatei
Sexualstraftäter
HEADS: Haftentlassenen-Auskunftsdatei
Sexualstraftäter
TOP: Täterorientierte Prävention
umfasst auch Gewaltstraftäter
ZÜRS: Zentralstelle zur Überwachung
rückfallgefährdeter Sexualstraftäter
FOKUS: Für optimierte Kontrolle und
Sicherheit
KURS: Konzeption zum Umgang mit
besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern
KURS: Konzeption zum Umgang mit
Nordrhein-Westfalen besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern
Niedersachsen
Einstufungen
Bewertung durch Polizei
und Justiz; Kategorien I, II
und III
Bewertung durch Polizei;
Kategorien 1, 2 , 3 und 4
Bewertung durch Polizei;
Kategorien A und B
Bewertung Polizei und Justiz; keine Kategorisierung
Bewertung durch Polizei;
Kategorien A, B und C
Bewertung durch die Justiz;
keine Kategorisierung
Bewertung durch Polizei;
Kategorien 1, 2 und 3
Keine Zentralstelle, keine
Kategorisierung; keine
Datenbank
Bewertung durch Justiz;
Kategorien A, B und C
Bewertung durch Polizei;
Kategorisierung
10 Zu Gemeinsamkeiten und Unterschieden der einzelnen Konzepte vgl. Kasecker (2010).
21
Hintergründe und Design der Studie Bundesland
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Teil A
Konzept
VISIER: Vorbeugendes Informationsaustauschsystem zum Schutz vor inhaftierten
und entlassenen Rückfalltätern
in Planung
ISIS: Informationssystem zur
Intensivüberwachung besonders
rückfallgefährdeter verurteilter Sexualstraftäter
Runderlass zwischen Justizministerium,
Sozialministerium und Innenministerium
KSKS: Kieler Sicherheitskonzept
Sexualstraftäter
HEADS: Haftentlassenen-Auskunftsdatei
Sexualstraftäter
Einstufungen
Bewertung durch Polizei;
keine Kategorisierung
Bewertung und Leitung bei
Justiz; keine Kategorisierung
Meldung durch Führungsaufsichtsstellen; keine
Zentralstelle, keine Kategorisierung
Bewertung durch Polizei;
Kategorien A, B und C
Bewertung durch Polizei;
Kategorien 1, 2 und 3
(Quelle: Auskunft ZÜRS Hessen vom 01.01.2011)
Im Falle des Umzuges eines Probanden in ein anderes Bundesland wird das betroffene Bundesland informiert und alle benötigten Informationen aus der Akte übermittelt. Zudem sorgt ein personenbezogener Hinweis im bundesweit abrufbaren InpolFahndungssystem dafür, dass rückfallgefährdete Sexualstraftäter auch in anderen
Bundesländern als solche erkannt werden.
Bevor in den folgenden Unterkapiteln der Fokus auf die Maßnahmen zum Umgang
mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Hessen gerichtet werden soll, wird in einem kurzen Exkurs anhand einiger ausgewählter Beispiele – auch auf der Basis einer
Zeitungsauswertung durch die KKFoSt – darauf eingegangen, wie sich die Situation
im europäischen Ausland sowie in den USA darstellt:
n Polen, Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Schweden: In Polen gibt es seit 2009
ein Gesetz, das härtere Strafen und die chemische Kastration für Sexualtäter vorschreibt. Durch die Behandlung mit Medikamenten („Antiandrogene“) soll die
Ausschüttung männlicher Sexualhormone unterdrückt und so der Geschlechtstrieb gedämpft werden. Frankreich erwägt ebenfalls, ein solches Gesetz zu verabschieden. Andere europäische Länder wie Großbritannien, Dänemark und Schweden bieten seit längerem die freiwillige chemische Kastration an, die eine kürzere
Gefängnisstrafe in Aussicht stellt (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 24.10.2009).
n Tschechien: Eine Untersuchung durch Experten des Europarates 2008 in tschechischen Gefängnissen und psychiatrischen Kliniken kam zu dem Ergebnis, dass
22
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
mehrere hundert Sexualstraftäter in den letzten zehn Jahren – medikamentös
oder operativ – kastriert worden sind. Das Anti-Folter-Komitee des Europarates
kritisierte diese Praxis als herabwürdigend. Die meisten Betroffenen seien über
die Nebenwirkungen und Folgen des Eingriffs nicht aufgeklärt worden. Die
tschechische Regierung plant, an der bisherigen Praxis mit leichten Veränderungen des Prozedere festzuhalten (vgl. Ärzteblatt vom 05.02.2009).
n USA: In den USA können auf einer Datenbank des amerikanischen Justizministeriums Angaben zu Sexualstraftätern aus 22 Bundesstaaten abgerufen werden.
Die öffentlich zugängliche Internetseite www.nsopr.gov listet verurteilte Sexualstraftäter auf, nennt Namen, Wohnorte, Details der Verurteilung und liefert häufig
Fotos. Die Datenbank soll es besorgten Bürgern ermöglichen, das Land besser
vor Sexualstraftätern zu schützen. In Amerika werden nach Informationen der
Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 21.07.2005 mehr als 500.000 Sexualstraftäter gezählt. Eine Studie von Schram/Milloy (1995) kommt zu dem Ergebnis,
dass durch die Veröffentlichungen die Rückfallrate minimal gesenkt wurde. Zwei
jüngere Untersuchungen von Prescott/Rockoff (2008) sowie Zgoba (2008) konnten keine nachweisbaren Effekte dieser Maßnahme auf Sexualdelinquenz und
Rückfallgefahr feststellen (vgl. Grafl 2009).
Kern des Konzepts in Hessen, das der Öffentlichkeit Anfang 2008 vorgestellt wurde,11
ist eine enge Vernetzung von Justiz, Polizei und Maßregelvollzug. Damit soll der Informationsfluss zwischen den beteiligten Behörden weiter verbessert werden. Die
Erkenntnisse jeder dieser Institutionen sollen in eine Gesamtlagebewertung einfließen. Das Konzept trägt den Namen „ARGUS“12 und umfasst im Wesentlichen die Einrichtung der Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (vgl.
Kapitel 2.2.1) und die Einrichtung eines Sicherheitsmanagements (vgl. Kapitel 2.2.2).
2.2.1 Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter
Sexualstraftäter
Das hessische Konzept zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter mit
der Zentralstelle (ZÜRS) beim Hessischen Landeskriminalamt und der dort geführ11 Pressemitteilung des hessischen Ministeriums für Justiz, Integration und Europa vom 23.01.2008.
12 ARGUS ist eine Figur aus der griechischen Mythologie mit Augen nach allen Seiten, von denen immer
ein Augenpaar geöffnet ist (vgl. Roscher: 537f.).
23
Hintergründe und Design der Studie Teil A
ten polizeiinternen „Auskunftsdatei rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ARS)“ wurde im Januar 2008 eingerichtet. Zielgruppe sind Sexualstraftäter (mit Anlasstaten
aus den §§ 174ff. StGB) und Gewaltstraftäter im Bereich der Tötungsdelikte mit
sexueller oder unklarer Motivlage, bei denen nach Art und Schwere der begangenen Tat, nach ihrer Persönlichkeit oder dem Verhalten nach der Tat ein Rückfall in
die Straffälligkeit aufgrund einer ungünstigen Prognose nicht ohne weiteres ausgeschlossen ist und ein Rückfall erhebliche Gefahren für Leib und Leben anderer
mit sich bringen würde. Bei den Straftätern handelt es sich um Vollverbüßer, die
unter Führungsaufsicht stehen. Daneben fallen die sog. Bewährungsversager oder
Probanden aus dem Bereich des Maßregelvollzugs (§§ 63, 64 StGB), die in einer
psychiatrischen Einrichtung oder Entziehungsanstalt untergebracht waren, unter
die Zielgruppe, sofern sich die anfänglich vorhandene positive Sozialprognose im
Verlauf der Bewährung verschlechtert hat und das gezeigte Verhalten als erhöhtes
Rückfallrisiko bewertet wird.
Die staatsanwaltschaftliche Einstufung der haftentlassenen Sexualstraftäter als Risikoprobanden ist formelle Voraussetzung für eine Überwachung durch ZÜRS. Die
Staatsanwaltschaft schließt sich dabei in der Regel den Stellungnahmen der jeweiligen Justizvollzugsanstalt (JVA) und der Gutachter an. ZÜRS wird drei Monate vor
der Haftentlassung mit Übersendung der für die Auswertung notwendigen Unterlagen schriftlich informiert.
Die Bewertung und Einstufung der gemeldeten Probanden in Kategorien werden
durch die Zentralstelle vorgenommen und unter anderem Anlasstaten und Täterpersönlichkeit analysiert. Hieraus ergeben sich stabilisierende und/oder destabilisierende Faktoren, die eine Rückfallgefahr begründen bzw. Fortschritte auf dem
Weg zur Legalbewährung erkennen lassen. Diese Risikobewertung ermöglicht die
Einstufung in drei Kategorien:
n Zur Kategorie 1 (höchstes Gefahrenpotential) gehören Sexualmörder, Serienvergewaltiger und andere herausragende Fälle, bei denen keine rückfallpräventiven
Faktoren ersichtlich sind.
n In die Kategorie 2 (hohes Gefahrenpotential) werden Straftäter eingestuft, bei
denen ebenfalls von einer hohen Gefahr auszugehen ist. Im Gegensatz zu Tätern
der Kategorie 1 stehen der Gefährlichkeit hier jedoch rückfallpräventive Faktoren
gegenüber. Dies kann z.B. eine soziale und/oder familiäre Einbindung sein oder
regelmäßig in Anspruch genommene psychiatrische oder psychologische Hilfe.
24
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
n Kategorie 3 (mittleres Gefahrenpotential) umfasst die Täter, die zwar unter Führungsaufsicht stehen, denen jedoch kein hohes, sondern nur ein mittleres Gefahrenpotential attestiert wird.
In klarer Abgrenzung zur Aufgabe der Justiz oder des Maßregelvollzugs erfolgt durch
die Polizei keine Rückfallprognose. Die Entscheidung, welche Täter in das ZÜRSProgramm aufgenommen werden, trifft allein die strafprozessuale Vollstreckungsbehörde. Die Zentralstelle schließt die Bewertung mit einem Maßnahmenvorschlag
für die Polizeipräsidien ab. Die Verantwortung für die Durchführung der polizeilichen
Maßnahmen obliegt dann den Polizeipräsidien.
Der Schwerpunkt der polizeilichen Maßnahmen liegt auf der Aktualisierung der erkennungsdienstlichen Unterlagen (überwiegend Lichtbilder), Überprüfung/Neufestsetzung des Aussonderungsprüfdatums in der DNA-Datenbank (Stichwort: „genetischer Fingerabdruck“), Befragungen gemäß § 12 des Hessischen Gesetzes über die
öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sowie Gefährder- und Gefährdetenansprachen.
Die Datei ARS dient in diesem Gesamtprozess der Informationsbündelung und
Strukturierung, basierend auf den Anlasstaten und Täterpersönlichkeiten, den Erkenntnissen aus dem Vollzug und den Gefährdungsbewertungen. Sie gewährleistet
eine Dokumentation und Koordination von geeigneten Maßnahmen vor, während
und nach der Haftentlassung der Probanden für alle ZÜRS-Sachbearbeiter.
2.2.2 Sicherheitsmanagement
Das Sicherheitsmanagement nimmt die Aufgaben der Bewährungshilfe nach §§ 56d,
68a StGB und § 21 JGG wahr. Betreut werden verurteilte Sexualstraftäter, die unter
Bewährungsaufsicht stehen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Straftäter, die wegen eines anderen Delikts unter Bewährungsaufsicht stehen.13 Angesiedelt
ist das Sicherheitsmanagement bei den neun hessischen Landgerichten. Die Arbeit
erfolgt durch 23 spezialisierte Bewährungshelfer (Sicherheitsmanager), die durchschnittlich etwa 25 Probanden betreuen. Von diesen knapp 600 Probanden war am
01.01.2010 etwa jeder Vierte (144 Probanden) von der Justiz als rückfallgefährdet
eingestuft und an ZÜRS gemeldet. Die übrigen 75 Prozent waren als weniger gefähr13 Vgl. Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 17, 21.04.2008: 1147f.
25
Hintergründe und Design der Studie Teil A
det eingestuft und wurden ohne Mitarbeit von ZÜRS vom Sicherheitsmanagement
betreut.
Durch die intensive Begleitung seitens der Sicherheitsmanager soll dazu beigetragen werden, Kontakte mit möglichen Opfern zu unterbinden. Damit kann auch der
Gefahr entgegengewirkt werden, dass Personen, die wegen Sexualstraftaten zu Lasten von Kindern vorbestraft sind und bei denen eine Rückfallgefahr gesehen wird,
z.B. in der Nähe von Kindergärten/Schulen arbeiten. Nimmt der Sicherheitsmanager
Umstände wahr, die erste Anzeichen für die Annahme einer erhöhten Rückfallgefahr
geben, unterrichtet er alle beteiligten Behörden inkl. ZÜRS. Besonders bei Tätern, die
nach Vollverbüßung ihrer Freiheitsstrafe entlassen werden und bei denen eine Sicherungsverwahrung aufgrund ihrer Gefährlichkeit zwar aus polizeilicher Sicht geboten
wäre, aus rechtlichen Gründen aber nicht nachträglich angeordnet werden kann, ist
dies von Bedeutung.14
2.3 Sicherheitsdebatte und Gesetzgebung
Sexualstraftäter – insbesondere sog. „Kinderschänder“ – werden im Allgemeinen als
psychisch gestört, kaum therapierbar und dementsprechend als gefährlich angesehen. Einzelne, aber dafür umso spektakulärere, schwere Taten führen daher immer
wieder zu Forderungen nach härteren Strafen.15 So auch Ende der 1990er Jahre, als
unter dem Eindruck zweier Sexualmorde an Kindern und einer aufgeheizten Medienberichterstattung die Rufe in der Bevölkerung nach einer Verschärfung des Straf14 Die Ausführungen basieren auf Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei ZÜRS.
15 Gleichwohl war das Strafgesetzbuch (StGB) in den vergangenen Jahrzehnten zahlreichen Änderungen
und dabei nicht ausschließlich Verschärfungen unterworfen. So genannte Strafrechtsreformgesetze
(StrRG) machten diese Neuerungen möglich. Für den Bereich der Sexualtäterschaft sind vor allem das
1. und 6. StrRG von Bedeutung. Im 1. StrRG, verkündet am 25.06.1969, wurden z.B. die Straftatbestände
des Ehebruchs, der einfachen Homosexualität, der Unzucht mit Tieren und der Erschleichung des Beischlafs abgeschafft (BGBl. I S. 645; vgl. Schläfke et. al 2005: 2f.; Kieler 2003: 17f.). 1994 wurde der § 175
StGB endgültig abgeschafft und somit auch die Bestrafung von Homosexualität (BGBl. I S. 1168f.; vgl.
Heghmanns 2009: 190). In der nächsten Stufe der Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts wurden die
§ 177 StGB (Vergewaltigung) und § 178 StGB (sexuelle Nötigung) zu einem Einheitstatbestand zusammengefügt, der im heutigen StGB unter §177 StGB Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung zu finden ist.
Jene Reformen geschahen durch das 6. StrRG und das 33. Strafänderungsgesetz (StrÄndG). Durch diese
Änderungen wurde auch die Vergewaltigung in der Ehe als Straftat anerkannt (vgl. Kieler 2003: 20 ff.).
Darüber hinaus gab es eine Einbeziehung von dem Beischlaf ähnlichen, schwer wiegenden sexuellen
Handlungen, die das Opfer erniedrigen. Ab diesem Zeitpunkt zählte auch der sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen als Straftat, wozu nicht nur Behinderte zählen, sondern auch durch Drogen
oder Alkohol widerstandsunfähig gemachte Personen (vgl. Schläfke et. al 2005: 2f.).
26
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
rechts immer lauter wurden (vgl. Ullenbruch 1998: 326 f.). In diesem Zusammenhang
wurde häufig eine Aussage des damaligen Bundeskanzlers Schröder zitiert, der in
der Boulevardpresse gefordert hatte: „Kinderschänder für immer wegschließen!“
(vgl. Berliner Zeitung vom 09.07.2001).
Auf die gesellschaftliche Diskussion reagierte der Gesetzgeber zunächst mit einer
Gesetzesverschärfung im Rahmen des „Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten“ (SexBG) vom 26. Januar 1998 (BGBl.
I S. 160 ff.), welches den Zweck verfolgte, zum einen den Behandlungsdruck insbesondere auf rückfallgefährdete Sexualstraftäter zu erhöhen und zum anderen das Risiko verfrühter vorzeitiger Entlassungen zu verringern (vgl. Ullenbruch 1998: 327). So
enthielt dieses Gesetz u.a. Lockerungen hinsichtlich der Anordnungsvoraussetzungen
der Sicherungsverwahrung, vgl. § 66 StGB. Bei der Sicherungsverwahrung handelt es
sich um eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung. Anknüpfungspunkt für die Unterbringung ist unabhängig von der Schuld des Täters allein dessen Gefährlichkeit (Meier 2009: 297). Dabei schließt sich die Sicherungsverwahrung
zeitlich in der Regel an die eigentliche Haftstrafe an. Wesentliche Neuerung durch das
SexBG ist die Aufhebung der bisherigen Höchstfrist von zehn Jahren bei erstmaliger
Anordnung von Sicherungsverwahrung, §67d Abs. 1 Satz 1 StGB a.F. (vgl. Ullenbruch
1998: 327). Auch in der Folgezeit wurden die Anforderungen für die Verhängung der
Sicherungsverwahrung durch eine Vielzahl von Gesetzesänderungen gesenkt. So erließen einige Bundesländer unter Inanspruchnahme ihrer Gesetzgebungskompetenz für
das Polizeirecht Landesgesetze, welche für besonders rückfallgefährdete Straftäter die
bis dahin noch nicht existierende nachträgliche (d.h. erst nach Eintritt der Rechtskraft des
Urteils, kurz vor Entlassung aus dem Strafvollzug ausgesprochene) Anordnung der Sicherungsverwahrung vorsahen (Meier 2009: 297; vgl. auch Kinzig 2001: 1455ff., Kinzig
2002b: 500). Der Bundesgesetzgeber hingegen hielt eine solche Regelung bis dahin
nicht für erforderlich und beschränkte sich auf die Einführung der vorbehaltenen (d.h.
im Urteil zwar nicht angeordneten, aber als möglich in Aussicht gestellten) Sicherungsverwahrung in § 66a StGB durch Gesetz vom 21.08.2002 (BGBl. I S. 3344; vgl. auch Kinzig 2002a: 3204 ff.). Nachdem jedoch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Landesunterbringungsgesetze Anfang 2004 aus formellen Gründen für verfassungswidrig
erklärt hatte,16 entschloss sich auch der Bundesgesetzgeber zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (§ 66b StGB) durch Gesetz vom 23.07.2004 (BGBl. I
S. 1838). Dabei ging er sogar noch einen Schritt weiter als zuvor die Landesgesetzgeber
16 BVerfG, 2 BvR 226/06 vom 23.8.2006, Absatz-Nr. 1-35, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060
823_2bvr022606.html, Abruf am 08.10.2010.
27
Hintergründe und Design der Studie Teil A
und eröffnete mit § 66b Abs. 2 StGB die Möglichkeit, die Sicherungsverwahrung nachträglich auch für Ersttäter anzuordnen. Die Einführung des § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB stellte auch insofern eine Erweiterung dar, als die nachträgliche Sicherungsverwahrung zugleich für sog. „Altfälle“ gelten sollte, d.h. für die bereits unter Anwendung alten Rechts
angeordneten Unterbringungen (vgl. Ullenbruch 1998: 326). Im Zusammenhang mit
diesen Änderungen wurde die Sicherungsverwahrung außerdem in das Jugendstrafrecht eingeführt; ab 2003 zunächst durch mehrere Gesetze für Heranwachsende,
§ 106 Abs. 3 bis 7 JGG (vgl. zu den einzelnen Regelungen Zieger 2008: 97). Seit dem
12. Juli 2008 war die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung auch bei jugendlichen Straftätern möglich, § 7 Abs. 2 bis 4 JGG (Meier 2009: 298). Dies bestätigte
der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil vom 9. März 2010.17
Neben der Sicherungsverwahrung wurden auch andere Maßnahmen im Hinblick auf
Sexualstraftäter verschärft. So kann z.B. seit Einführung des SexBG zur Minimierung
der Gefahr eines Rückfalls die Führungsaufsicht (§§ 68ff. StGB) bei Straftaten gegen
die sexuelle Selbstbestimmung in weiterem Umfang auferlegt werden (BGBl. I S. 160
ff.). Das Institut der Führungsaufsicht hat darüber hinaus mit dem „Gesetz zur Reform
der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung“ vom 22. März 2007 (BGBl. I S. 513) eine weitere Änderung erfahren. Das Gesetz ermöglichte eine straffere und effizientere Kontrolle der Lebensführung von Straftätern.18
Am 1. Januar 2002 trat das sog. „Gewaltschutzgesetz“ (GewSchG, BGBl. I S. 3513)
in Kraft, welches als Artikel 1 des „Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen
Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung“ erlassen worden ist. Dieses Gesetz verfolgt
einen neuen Ansatz: „Der Schläger geht, das Opfer bleibt“. Danach müssen Frauen
oder Männer, die häusliche Gewalt erfahren haben oder von ihr bedroht sind, nicht
mehr den gemeinsamen Haushalt verlassen und beispielsweise in einem Frauenhaus
Zuflucht suchen. Sie können nun per Eilanordnung leichter vor Gericht durchsetzen,
dass ihnen die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird,
§ 2 GewSchG. Schutzanordnungen nach Maßgabe des „Gewaltschutzgesetzes“ sind
17 BGH 1 StR 554/09 - 9. März 2010 (LG Regensburg), http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/09/1-554-09.php,
Abruf am 08.10.2010.
18 Homepage des Bundesjustizministeriums, http://www.bmj.bund.de/enid/776738bac5d4e0a6a5e7c3fd
800e640d,7d1baa305f7472636964092d0932363432/Nationales_Strafrecht/Fuehrungsaufsicht_
xo.html, Abruf am 08.10.2010.
28
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
daneben auch bei bestimmten unzumutbaren Belästigungen möglich. Verstößt ein
Täter/eine Täterin gegen eines der Verbote, macht er/sie sich strafbar, § 4 GewSchG.
Seit dem 01.01.2003 kam es zu einer Erweiterung bei der Unterbringung von Sexualstraftätern in sozialtherapeutischen Anstalten, § 9 Abs. 1 StVollzG. Bei Verurteilungen
zu mehr als 2 Jahren Freiheitsstrafe sieht das Gesetz nun eine zwingende Verlegung
von behandlungsfähigen Sexualstraftätern in sozialtherapeutische Einrichtungen vor
(vgl. Laubenthal 2008: 350).
Durch das „Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften“ vom 27.12.2003
(BGBl. I S. 3007) wurde der strafrechtliche Schutz von Kindern und behinderten Menschen gegen sexuellen Missbrauch verbessert. Hauptanliegen dieses Gesetzes war
die Aufhebung ungleicher strafrechtlicher Wertungen beim sexuellen Missbrauch
widerstandsunfähiger Personen und die schärfere Sanktionierung des Austausches
von kinderpornografischen Darstellungen im Internet innerhalb von geschlossenen
Nutzergruppen. So kann bei jeder Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung
eine DNA-Analyse und auch -Speicherung angeordnet werden.19 Der Bereich Kinderpornografie erfuhr durch das „Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses
des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von
Kindern und der Kinderpornographie“ vom 31.10.2008 (BGBl. I S. 2149) eine weitere
Verschärfung der Sanktionierung.
Aufgrund der Gesetzesänderung vom 23.07.200420 war umstritten, ob die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) aus Art. 5 („Recht auf Freiheit und Sicherheit“) und Art. 7 („Keine Strafe ohne Gesetz“) verstößt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) sah im rückwirkenden Wegfall der zeitlichen Höchstgrenze der Sicherungsverwahrung von bis dahin zehn Jahren einen Verstoß gegen die genannten Verfahrensgrundsätze. Damit entsprachen die Richter der Menschenrechtsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten21 und sprachen diesem eine Entschädigung in Höhe von
50.000 Euro zu (vgl. Die Zeit vom 17.12.2009).
19 Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 30.12.2003, http://www.bmj.bund.de/enid/
776738bac5d4e0a6a5e7c3fd800e640d,7d1baa305f7472636964092d0932363432/Nationales_Strafrecht/Verschaerfung_des_Sexualstrafrechts_5m.html, Abruf am 08.10.2010.
20 Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23.07.2004 (BGBl. I S. 1838)
21 EGMR M ./. Deutschland vom 17.12.2009, 25ff., Az.: 19359/04; zum Lebenslauf des Sicherungsverwahrten M. (vgl. Kinzig 2010: 233).
29
Hintergründe und Design der Studie Teil A
Die diesem Urteil zugrunde liegende Regelung war bereits Gegenstand einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2004,22 wobei die Karlsruher Richter zu genau
gegenteiligen Ergebnissen gekommen waren. Denn nach Ansicht des BVerfG sei das
Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG auf die Sicherungsverwahrung überhaupt nicht anwendbar. Begründet wurde dies mit der grundlegenden Unterscheidung von Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung. Zudem stehe die
Neuregelung im Einklang mit dem in Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG geregelten
rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgebot (vgl. Kinzig 2010: 234).
Dies sah der EGMR anders. So ergebe sich eine Verletzung von Art. 5 Abs. 1a EMRK
zum einen daraus, dass die Verlängerung der Unterbringung in keinem ausreichenden Kausalzusammenhang zwischen der Verurteilung der Betroffenen und dem
andauernden Freiheitsentzug stehe. Außerdem müsse die Freiheitsentziehung
rechtmäßig sein, was u.a. beinhalte, dass eine Person voraussehen können müsse,
welche Folgen eine bestimmte Handlung nach sich ziehen kann. Eine Rechtfertigung der über zehn Jahre dauernden Sicherungsverwahrung ergebe sich auch
nicht aus Art. 5 Abs. 1c oder e EMRK (vgl. Kinzig 2010: 235 f.). Zudem beanstandete der EGMR, dass die Verlängerung der Sicherungsverwahrung eine nachträglich auferlegte zusätzliche Strafe darstelle und deshalb gegen das in Art. 7 Abs. 1
EMRK verankerte Rückwirkungsverbot verstoße. Der EGMR verwies darauf, dass
die formale Trennung zwischen Strafe und Maßregel nicht maßgebend sein könne und griff damit einen gegen die Sicherungsverwahrung schon seit den 1920er
Jahren gerichteten Vorwurf auf, der unter dem Stichwort „Etikettenschwindel“ bekannt ist (vgl. Kinzig 2010: 236). Die Sicherungsverwahrung bedeute genau wie
eine gewöhnliche Haftstrafe einen Freiheitsentzug. Zudem betonte das Gericht
die ähnlichen Unterbringungsbedingungen zwar in separaten Abteilungen, aber
doch in regulären Strafanstalten. Es gebe keine ausreichenden zusätzlichen – z.B.
therapeutischen – Maßnahmen, die speziell auf die Bedürfnisse von in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten zugeschnitten seien. Darüber hinaus diene die
Sicherungsverwahrung genau wie die Freiheitsstrafe den Zielen der Resozialisierung sowie dem Schutz der Allgemeinheit, vgl. §§ 2, 129 StVollzG. Tatsächlich stelle
sich die Sicherungsverwahrung jedoch aufgrund ihrer Dauer als auch aufgrund der
Schwierigkeit, aus ihr entlassen zu werden, sogar als schärfere Sanktion dar (vgl.
Kinzig 2010: 237).
22 Urteil vom 5.2.2004, BVerfGE 2 BvR 2029/01; http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20040205_
2bvr202901.html, Abruf am 09.08.2010.
30
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
Das von der Bundesregierung gegen das Urteil vom 17. Dezember 2009 eingelegte
Rechtsmittel wurde am 10. Mai 2010 von der Großen Kammer des EGMR zurückgewiesen (vgl. Spiegel Online vom 11.05.2010, weiterführend Pressemitteilung des
EGMR vom 11.05.2010). Damit ist das Urteil gemäß Art. 44 Abs. 2c EMRK endgültig.
Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund von Art. 46 Abs. 1 EMRK dazu verpflichtet, das Urteil des Gerichtshofes in dieser Sache zu befolgen. Art. 46 Abs. 1
EMRK bindet jedoch nur die am Verfahren beteiligten Streitparteien im Hinblick auf
den speziellen Streitgegenstand. Die Vertragspartei ist dazu verpflichtet, die angegriffene Konventionsverletzung abzustellen. Ferner sind alle innerstaatlichen Träger
der deutschen öffentlichen Gewalt grundsätzlich an die Entscheidungen des EGMR
gebunden.23 Bundesweit liegt die Zahl der Straftäter, die sich auf Basis dieses Urteils
Hoffnungen auf eine sofortige Freilassung aus der Sicherungsverwahrung machen
dürfen, bei mindestens 70 – in Hessen bei sieben (vgl. Frankfurter Rundschau vom
19.08.2010; Müller 2009).
Trotzdem hat das BVerfG bisher mehrere Eilanträge von Betroffenen mit der Begründung abgelehnt, dass das „Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit“ schwerer wiege
als das Interesse der Kläger an sofortiger Freiheit (vgl. Die Zeit vom 13.07.2010). Ob
die Entscheidung des EGMR zugunsten des Beschwerdeführers eine Pflicht statuiert, in gleich gelagerten Fällen die Sicherungsverwahrung zu beenden, ist unter den
Gerichten umstritten. Um einer Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung vorzubeugen,
wurde das „Gesetz zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung bei Entscheidungen zur Sicherungsverwahrung“ vom 24. Juli 2010 erlassen (BGBl I, 976).24
Dieses Gesetz zielte darauf ab, eine bindende Entscheidung des BGH herbeizuführen, um eine unterschiedliche Rechtspraxis bei gleichgelagerten Fällen zu vermeiden.25 Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg legte einen Fall gemäß § 121 Abs. 2
Nr. 3 GVG n.F. dem BGH zur Entscheidung vor.26 Am 9. November 2010 lehnte dann
der 5. Strafsenat des BGH die „automatische” Entlassung konventionswidrig unter-
23 BVerfG, 2 BvR 1481/04 vom 14.10.2004, Ziff. 39, 45.
24 Viertes Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. Juli 2010 (BGBl I, 976).
25 Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 13.06.2010, http://www.bmj.bund.de/enid/776
738bac5d4e0a6a5e7c3fd800e640d,9470fe636f6e5f6964092d0936393536093a095f747263696409
2d0937313430/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html; Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 29.07.2010, http://www.bmj.bund.de/enid/776738bac5d4e0a 6a5e7c3fd800e640d,0e90b7
636f6e5f6964092d0937313235093a095f7472636964092d0937313430/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html, Abruf am 08.10.2010.
26 OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.08.2010, 1 Ws 404/10.
31
Hintergründe und Design der Studie Teil A
gebrachter Sicherungsverwahrter ab.27 Der 5. Strafsenat konterkariert mit dieser Entscheidung die Rechtsprechung des 4. Strafsenats des BGH.28
Vor diesem Hintergrund trat am 1. Januar 2011 das „Gesetz zur Neuordnung
des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen“ vom
22.12.2010 (BGBl I 2010, S. 2300) in Kraft. Dieses soll die Vorgaben des Koalitionsvertrages vom 26. Oktober 2009 umsetzen und zugleich die Konsequenzen des Urteils des EGMR vom 17. Dezember 2009 berücksichtigen.29 Ziel dieses Gesetzes ist
die Schaffung eines Systems, welches einen angemessenen Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern ermöglicht, dabei aber die rechtsstaatlichen Anforderungen an die Sicherungsverwahrung als letztes Mittel der Kriminalpolitik wahrt
(Kinzig 2011: 177, BT-Dr 17/3403 S.1). Hierzu wurde das Recht der Sicherungsverwahrung grundlegend überarbeitet und wesentlich stringenter gefasst. Im Kernbereich wurde die primäre Sicherungsverwahrung vor allem durch die Überarbeitung
des Straftatenkatalogs in § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB sowie dadurch konsolidiert, dass nun
die Vortat nach § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB ebenfalls in Nr. 1 enthalten sein muss, was
bedeutet, dass die primäre Sicherungsverwahrung nun mehr oder weniger nur noch
gegenüber Gewalt- und Sexualstraftätern angeordnet werden kann. Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung wurde ausgebaut, indem es für deren Anordnung, entgegen der bisherigen Rechtsprechung des BGH,30 jetzt nur noch „wahrscheinlich“ sein
muss, dass die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB, also ein Hang und die
daraus resultierende Gefährlichkeit, vorliegen (Kinzig 2011: 178). Die nachträgliche
Sicherungsverwahrung wurde demgegenüber beschränkt (BT-Dr 17/3403, S.2). Zusätzlich wurde das Institut der Führungsaufsicht gestärkt, insbesondere durch Einführung einer neuen Weisung in § 68b StGB, welche die elektronische Aufenthaltsüberwachung der verurteilten Personen ermöglicht. Diese Neuregelungen gelten aber
nur für „Neufälle“, also für Fälle, in denen die Anlasstat nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung“ begangen wurde. Für
davor begangene Straftaten gilt weiterhin das alte Recht. Allerdings wurde das neue
27 Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle, Nr. 213/2010 vom 11. November 2010: Keine ‚automatische‘ Entlassung konventionswidrig untergebrachter Sicherungsverwahrter.
28 BGH, 4. Strafsenat, Beschluss vom 12. Mai 2010, 4 StR 577/09.
29 Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 13.06.2010: Maßnahmenbündel im Bereich Sicherungsverwahrung beschlossen, http://www.bmj.bund.de/enid/776738bac5d4e0a6a5e7c3fd800e640d,
9470fe636f6e5f6964092d0936393536093a095f7472636964092d0937313430/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html, Abruf am 08.10.2010.
30 Vgl. BGHSt 50, 188 (194 f.)
32
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
Gesetz um eine Altfallregelung ergänzt. So ermöglicht das „Gesetz zur Therapierung
und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter“ die weitere Unterbringung von
psychisch gestörten Straftätern, die infolge der Entscheidung des EGMR aus der
Sicherungsverwahrung entlassen werden mussten oder bei denen dies in Zukunft zu
erwarten ist (sog. Parallelfälle) in neu zu schaffenden, geschlossenen Einrichtungen
(Kinzig 2011: 177, BT-Dr 17/3403 S. 19).
Jedoch wurde diese gerade erst in Kraft getretene Reform durch eine weitere Entscheidung des EGMR (EGMR, Individualbeschwerde Nr. 24478/03) schon wieder in
Frage gestellt.31 Denn während bisher nur die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung Gegenstand der europäischen Rechtsprechung war, hat der
EGMR am 13. Januar 2011 nun erstmals explizit die nachträgliche Anordnung der
Sicherungsverwahrung für nicht mit Art. 5 EMRK vereinbar erklärt.32 Aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 geht sodann explizit hervor,
dass die Neuregelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig sind, da sie
nicht dem verfassungsrechtlichen Abstandsgebot genügen (vgl. Pressemitteilung Nr.
31/2011 des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011). In diesem Urteil hat das
Bundesverfassungsgericht die weitere Anwendbarkeit der für verfassungswidrig erklärten Vorschriften bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung, längstens
bis zum 31. Mai 2013, angeordnet.
31 Die zeit-online vom 13.01.2011: Jetzt entscheiden die deutschen Gerichte, http://www.zeit.de/
gesellschaft/zeitgeschehen/2011-01/sicherungsverwahrung-europa-gerichtshof, Abruf am 24.01.2011.
32 http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/volltext/urteile/
20101021-24478_03-G.asp#TopOfPage, Abruf am 24.01.2011.
33
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
3 Sexualtäterschaft als Gegenstand der Forschung
3.1 Zur Forschungslage in Deutschland
Die Taten von Sexualstraftätern sind Gegenstand zahlreicher wissenschaftlicher Studien. Deren Befunde weisen, wie im Folgenden gezeigt wird, zum Teil deutliche Unterschiede, aber auch bedeutsame Übereinstimmungen auf. Aus kriminologischer
Sicht lässt sich der Kernbereich der sexuell motivierten kriminellen Handlungen in
der Regel in drei Hauptgruppen untergliedern (vgl. Sohn 2004: 20):
Sexuelle Gewaltdelikte: Im Strafrecht wird die Vergewaltigung nach §§ 177f. StGB
im Zusammenhang mit sexueller Nötigung behandelt. Der Straftatbestand ist erfüllt,
sobald eine Person durch Gewalt oder Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für
Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage zu sexuellen Handlungen genötigt wird. Die Definition von sexuellen Handlungen reicht von Berührungen, die „einige Erheblichkeit“ (Goedelt 2010: 4) aufweisen müssen,33 bis zum
Eindringen in den Körper (Tatbestand der Vergewaltigung als besonders schwere
Form der sexuellen Nötigung).
Sexuelle Missbrauchsdelikte: Im StGB finden sich in den §§ 174, 176ff. und 182 Beschreibungen der Tatbestände des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen,
Kindern und Jugendlichen.34
Sexuelle Belästigungsdelikte: Hierunter versteht man Delikte wie zum Beispiel Exhibitionismus (§ 183 StGB) oder Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB).
Daneben gibt es noch eine weitere Gruppe, die unter dem Begriff „Ausnutzen sexueller Neigungen“ die folgenden Delikte zusammenfasst: Förderung der Prostitution
(§ 180a StGB), Zuhälterei (§ 181a StGB), Menschenhandel (§§ 180b, 181 StGB) und
die Verbreitung pornografischer Schriften (§ 184 StGB). Diese Delikte zählen aus kriminologischer Sicht jedoch nicht zu den Sexualdelikten im engeren Sinne (vgl. Egg
2003: 40).
33 Goedelt (2010: 5) führt das Beispiel des durch den Ausschnitt der Bluse unter den Büstenhalter an die
Brust fassen an.
34 Die Altersgrenze liegt bei Schutzbefohlenen und Jugendlichen bei 16 Jahren, bei Kindern bei 14 Jahren. Auch Vergewaltigungsdelikte an Personen dieser Altergruppe werden nach § 176a StGB als schwerer sexueller Missbrauch angesehen.
35
Hintergründe und Design der Studie Teil A
3.1.1 Typisierungen von Sexualstraftätern
Auch wenn es sich bei Sexualstraftätern – sowohl hinsichtlich der Art der Straftaten,
des Modus Operandi, der Ursachen ihres Verhaltens, der Opferfokussierung etc. –
um eine heterogene Gruppe handelt, stellen Typisierungen von Tätern einen sinnvollen Ausgangspunkt für die wissenschaftliche Auseinandersetzung und eine notwendige theoretische Grundlage polizeilicher wie auch therapeutischer Konzepte zum
Umgang mit Sexualstraftätern dar (vgl. Braasch 2009: 15ff. mit weiteren Literaturhinweisen). Einige Typisierungsversuche sollen kurz exemplarisch vorgestellt werden:
n Die tiefenpsychologisch geprägte Differenzierung von Schorsch (1971) unterscheidet – neben einer seltenen sadistischen Stilbildung – drei spezielle Tätertypen:
n Sozial randständige Täter: Vergewaltigungen sind Ausdruck einer kriminellen Lebensführung und nicht Konsequenz abweichender Sexualität.
n Retardierte Spätentwickler: Die Delikte stehen offenbar in einem ausgeprägten Widerspruch zu dem sonstigen ordentlichen, schüchternen und unaggressiven Verhalten. Meist existiert wenig sexuelle Vorerfahrung.
n Situationsverkennende Täter: Der Täter wird – vor allem unter Alkoholeinfluss
– durch zunehmende sexuelle Spannung erregt und in seiner Beurteilungsfähigkeit eingeschränkt. Abwehrverhalten des Opfers wird nicht ernst genommen (vgl. Braasch 2009: 16).
n Berckhauer (1974: 304f.) unterscheidet hinsichtlich der Begehungsweise von
Sexualdelikten vier Grundformen:
n Unangepasster Handlungsmodus: z.B. Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (weder im Triebziel noch im Triebobjekt wird von sozial anerkannten
Verhaltensmustern abgewichen, es werden vielmehr die gesellschaftlich normierten Grenzen der Zielverfolgung überschritten).
n Abweichung vom Triebziel: z.B. Exhibitionismus, (nicht durchweg strafbare)
sadistische und masochistische Verhaltensweisen, Sexualmord.
n Abweichung vom Triebobjekt: z.B. Pädophilie.
n Verletzung gesellschaftlicher Tabus: z.B. Inzest oder sexueller Kindesmissbrauch (vgl. weiterführend Kaiser 1996: 762f.).
36
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
n Rehder (2006a, 2006b) unterscheidet in seinem Typenkonzept zwischen Vergewaltigern und Kindesmissbrauchern. Bei Tätern, deren Opfer erwachsene Personen waren, werden folgende Kategorien unterschieden:
n Depressive Täter: durchsetzungsschwach und irritierbar.
n Hysterische Täter: sozial desintegriert, chauvinistisch.
n Täter mit maligner Tatdurchführung: explosiv und sexuell aggressiv.
n Täter mit Depressionsabwehr: ungehemmt drängend.
n Schizoide Wiederholungstäter: negativ sozialisiert und unterkontrolliert.
n Zwanghafte Wiederholungstäter: beruflich integriert, aggressionsgehemmt.
Bei den pädosexuellen Straftätern differenziert Rehder zwischen folgenden Typen
(vgl. Rehder 2006a; 2006b; Braasch 2009: 16f.):
n Pädophile: randständig, unterkontrolliert.
n Inzesttäter: sozial unauffällig mit starken Autonomiebestrebungen.
n Depressive Täter.
n Sozial angepasste, zwanghafte Täter.
n Jehle et al. (2004) konnten für den exhibitionistischen Straftäter mehrere Typen
mit unterschiedlichen Karriereverläufen herausfiltern: n Einmaltäter: Personen, die insgesamt nur einmal mit einem Delikt nach § 176
Abs. 5 Nr. 1 StGB auffällig geworden sind, aber weder vorher noch später
strafrechtlich in Erscheinung traten (ein sehr häufiger Typus).
n Gelegenheitstäter: Ein Tätertyp, der in der Bezugsentscheidung aufgrund eines Delikts nach §176 Abs. 5 Nr. 1 StGB, ansonsten aber ausschließlich wegen
sonstiger – nicht gewalt- oder sexualbezogener – Straftaten verurteilt wurde.
n Übersprungsexhibitionisten: Dieser Tätertypus wird zunächst in der Vor- und/
oder Bezugsentscheidung wegen Delikten nach § 176 Abs. 5 Nr. 1 StGB verurteilt; im Verlauf seiner kriminellen Karriere nimmt die Schwere der Delikte
allerdings zu. Dieser Typus ist jedoch ausgesprochen selten.
37
Hintergründe und Design der Studie Teil A
n Egg (2003) unterscheidet hinsichtlich der Verlaufsformen bzw. Karrieretypen der
Sexualkriminalität folgende Tätertypen:
n Einmaltäter: Außer der Verurteilung im Bezugsjahr liegt keine weitere Eintragung vor.
n Gelegenheitstäter: Darunter werden Personen verstanden, die auch anderweitig strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, jedoch nur einmal mit einer
Sexualstraftat.
n Aus- und Umsteiger: Gemeint sind Straftäter mit vorausgegangenen, aber
nicht nachfolgenden Sexualdelikten.
n Einsteiger: Diese haben keine früheren Verurteilungen wegen eines Sexualdelikts, aber mindestens eine weitere einschlägige Verurteilung nach dem
Bezugsdelikt.
n Serientäter: Sie haben mindestens drei Verurteilungen wegen eines Sexualdeliktes sowie eine einschlägige Vorstrafe, Bezugstat sowie Rückfalltat.
Laut den Ergebnissen der Strafaktenanalyse finden sich bei Kindesmissbrauchern
folgende Merkmale bei einschlägig rückfälligen Tätern signifikant häufiger als bei
nicht rückfälligen Tätern: Keine der Tat vorausgehende Beziehung zwischen Täter
und Opfer, Missbrauch männlicher Opfer, Missbrauch mehrerer Kinder, Missbrauch
jüngerer Kinder (unter 10 Jahren), Missbrauch durch eher planvoll handelnde Täter
ohne (starken) Alkoholeinfluss, einschlägige Vorstrafen vor allem bei jungen Tätern,
Täter ohne feste Partnerschaft und/oder mit geringer Schulbildung sowie Täter mit
früher psychiatrischer Auffälligkeit (vgl. Egg 2003).
n Eine durch das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
in Freiburg durchgeführte Studie (vgl. Quenzer 2007, weiterführend Quenzer
2010, Quenzer/Dahle 2010) unterscheidet zwischen folgenden fünf Tätertypen:
n sozial und psychisch unauffällige Täter,
n psychopathologisch hoch auffällige Täter,
n überangepasste Täter,
n intelligenzgeminderte Täter und
n dissoziale Täter.
38
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
Diese Auswahl an Typologisierungsversuchen35 macht deutlich, wie komplex und vielschichtig sich das Phänomen der Sexualkriminalität aus wissenschaftlicher Sicht präsentiert. In der Gesamtbetrachtung der vorgestellten Typisierungen zeigt sich, dass
zentrale Faktoren bei der Differenzierung der Täter die soziale Integration bzw. Desintegration und das psychopathologische Krankheitsbild (z.B. Depressionen, zwanghaftes Verhalten etc.) des Täters sind. Relevant sind auch die Anzahl und der Verlauf der
einschlägigen Taten sowie die Opferfokussierung auf Erwachsene bzw. Kinder.
3.1.2 Hintergründe und Ursachen für Sexualstraftaten
Ein Großteil der Studien zum Thema Sexualstraftäter berücksichtigt neben Tätermerkmalen auch Tatmerkmale. Dabei zeigt sich, dass die Mehrheit der Delikte im unmittelbaren (oft flüchtigen) Bekannten- und Verwandtenkreis geschieht und die Täter – abseits der Taten – unauffällige Männer, Freunde, Ehemänner, Verwandte und Bekannte
sein können, die aus allen Schichten der Bevölkerung stammen (vgl. Drießen 2004: 4f.).
In diesem und dem folgenden Unterkapitel werden auf Basis der Literaturrecherche
Hintergründe und Ursachen für Sexualstraftaten und für einschlägige und allgemeine Rückfälligkeit dargestellt. An dieser Stelle werden einige der zentralen Befunde
skizziert:
n Geschlecht und Alter: Sexualstraftaten werden überwiegend von männlichen
Personen begangen (zwischen 90 und 95 Prozent). Bei den Sexualdelikten von
Frauen handelt es sich in mehr als 75 Prozent der Fälle um Milieu- oder Rotlichtdelikte. Sexuelle Gewaltdelikte von Frauen stellen eine Ausnahmeerscheinung
dar (vgl. Schmelz 2001). Ein beachtlicher Teil (sexualisierter) Gewalt wird zudem
von jungen Menschen ausgeübt (vgl. Harrendorf 2007; Scheller 2000).
n Eigene sexuelle Opfererfahrung: Zahlreiche Sexualstraftäter geben an, in ihrer
Kindheit selbst Opfer einer Sexualstraftat geworden zu sein. Brand (2005) kommt
in seiner Studie36 zu dem Ergebnis, dass zwei Drittel der untersuchten 75 Sexualstraftäter selbst sexuelle Opfererfahrung haben. Demgegenüber kommt Scheller
35 Die Auswahl ist keinesfalls erschöpfend. Insbesondere im Bereich der Kriminaltherapie oder auch bei
der Klientel des Maßregelvollzugs sind weitere Typisierungsversuche unternommen worden (vgl. z.B.
Müller-Isberner 1998: 51ff.).
36 Titel der Studie: Ambulante Behandlung verurteilter Sexualstraftäter in NRW – Eine Evaluation von Angeboten freier Träger zur Rückfallvermeidung.
39
Hintergründe und Design der Studie Teil A
(2000) in einer Studie mit 103 Sexualstraftätern zu dem Resultat, dass von diesen
19 Prozent früher sexuell missbraucht worden sind. In verschiedenen Studien betragen die Prävalenzraten eigener sexueller Viktimisierung in Kindheit und Jugend
bei erwachsenen Straftätern zwischen etwa 20 und 90 Prozent – zum Vergleich bei
Straftätern ohne Sexualdelikte 13 bis 70 Prozent (vgl. Günter 2005: 67; Kley 2007:
461). Ein klares Bild von der Bedeutung eigener Opfererfahrung für die Begehung
von späteren Sexualstraftaten ergibt sich auf Basis dieser Studien nicht.
n Persönlichkeitsstörungen: Scheller (2000) kommt zu dem Befund, dass bei zahlreichen Sexualstraftätern Störungen vorliegen: Persönlichkeitsstörungen bei
rund 37 Prozent, hirnorganische Störungen bei 17 Prozent. 13 Prozent weisen
eine Minderbegabung auf, Debilität und frühkindliche Hirnschäden wurden jeweils bei 4 Prozent und eine Reifungsverzögerung bei 5 Prozent festgestellt. Poszar et al. (1999) konnten bei 33,3 Prozent ihrer Probanden eine Intelligenzminderung feststellen. Die Studie von Vees (2006) mit 79 Probanden kommt zu dem
Ergebnis, dass Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen nach ICD-1037 F6 bei
34,2 Prozent und psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen nach ICD-10 F1 bei 22,8 Prozent feststellbar sind. Ponseti, Vaih-Koch und
Bosinski (2002) wählten einen anderen Ansatz und verglichen inhaftierte Kindesmissbraucher und Vergewaltiger (n=44) hinsichtlich ihrer Raumverarbeitungsleistung38 und Impulskontrolle mit Straftätern ohne Sexualdelikt (n=81). Die Ergebnisse zeigen, dass sexuelle Delinquenz – unabhängig von der Ausrichtung – mit
niedriger Impulskontrolle und schwacher Raumverarbeitungsleistung assoziiert
ist. Es wird außerdem ein Zusammenhang zwischen ADHD39 in der Kindheit und
späterer Sexualdelinquenz deutlich, welcher allerdings unspezifisch ist, da er
auch für andere Formen der Delinquenz feststellbar ist (vgl. Ponseti et al. 2002).
n Polizeiliche Vorerkenntnisse:40 Nach Erkenntnissen von Straub/Witt (2002: 4f.)
weisen drei von vier Vergewaltigern (74 Prozent von n=367) polizeiliche Vorer-
37 ICD bedeutet International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems (in der
zehnten Revision).
38 Mit der Raumverarbeitungsleistung („spatial abilities“) ist das räumliche Denken gemeint. Sie gilt als eine
psychologische Variable, die stark durch biologische Faktoren determiniert wird (vgl. Ponseti et al. 2002).
39 ADHD - internationale Bezeichnung und Abkürzung für Attention Deficit (Hyperactivity) Disorder, AD(H)S
ist die deutsche Bezeichnung „Aufmerksamkeitsdefizitstörung mit/ohne Hyperaktivität”.
40 Polizeiliche Vorerkenntnisse sind im Gegensatz zu den Vorstrafen alle Sachverhalte, welche der Polizei
als Straftat oder Ordnungswidrigkeit zur Kenntnis gelangten. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Sachverhalte zu gerichtlichen Konsequenzen geführt haben.
40
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
kenntnisse auf. Gleiches gilt für 79 Prozent der Sexualmörder. Dabei dominieren
bei den Vergewaltigern die Delikte „Diebstahl/Unterschlagung“, „Körperverletzung“ und „sonstige Nebengesetze“. Offensichtlich handelt es sich bei diesem
Tätertyp häufiger um einen Generalisten als um einen Spezialisten (vgl. Tausendteufel et al. 2006).41 Die Studie des Bundeskriminalamts von Dern et al. (2004)
kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass Sexualstraftäter häufig polizeiliche Vorerkenntnisse aufweisen: Bei 86 Prozent der Vergewaltigungen durch Fremdtäter
(keine Vorbeziehung zum Opfer) und 85 Prozent der Sexualmorde durch Fremdtäter konnten polizeiliche Vorerkenntnisse der Täter festgestellt werden.
n Vorstrafen: Die Vorstrafenbelastung von Sexualstraftätern ist hoch: Die Quote
früherer einschlägig verurteilter Täter liegt bei Kindesmissbrauchern, sexuellen
Gewalttätern und Vergewaltigern bei knapp 20 Prozent. Eine allgemeine Vorstrafenbelastung lässt sich laut einer Studie der Kriminologischen Zentralstelle
(n=780) bei 55 Prozent der Kindesmissbraucher, 70 Prozent der sexuellen Gewalttäter, 75 Prozent der Vergewaltiger (vor allem im Bereich der Gewalt- und
Eigentums-kriminalität) und 80 Prozent der Exhibitionisten feststellen (vgl. Egg
2003: 42). Unspezifische Vorerkenntnisse insbesondere in den Bereichen „Diebstahl“, „Unterschlagung“ und „Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit“
stellen den Großteil der Vorstrafen dar. Sexuelle Gewalttäter mit ausschließlich
einschlägigen Vorerkenntnissen machen an der Gesamtzahl aller sexuellen Gewalttäter nur einen geringen Teil von 1,5 bis 2 Prozent aus (vgl. Tausendteufel et
al. 2006). Die Annahme, dass ein hoher Anteil der Vergewaltiger und Sexualmörder bereits viele wie auch schwere Straftaten begangen hat, bietet für die polizeiliche Praxis einen Ermittlungsansatz. Bussmann et al. (2008) sowie Rehder (2001)
fanden heraus, dass mit steigender Anzahl der Vorverurteilungen und Schwere
der Straftaten auch die Rückfall- und Inhaftierungswahrscheinlichkeit steigt.
n Einstiegsdelikte: Die gewaltlosen Eigentums- oder Vermögensdelikte machen
mit rund 40 Prozent den größten Anteil der Einstiegsdelikte aus, Sexualdelikte
liegen mit etwa 30 Prozent an zweiter Stelle (vgl. Elz 2005: 116).
n Geografisches Verhalten der Täter: Wetzels/Pfeiffer (1995: 9) kommen zu dem
Ergebnis, dass 65 Prozent aller Vergewaltigungsdelikte, auf die sich ihre Studie
41 In der Studie von Scheller (2000) weisen die Sexualstraftäter polizeiliche Vorerkenntnisse in folgenden
Deliktbereichen auf: Beleidigung, Betrug, Fahren ohne Fahrerlaubnis, räuberische Erpressung, Diebstahl,
Trunkenheitsfahrten, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Tierquälerei und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
41
Hintergründe und Design der Studie Teil A
bezog, im familiären Nahbereich stattfanden. Dass Sexualdelikte in der Regel
Nahdelikte sind, bestätigen auch Dern et al. (2004: 95). 85 Prozent der Vergewaltigungen und 86,9 Prozent der Sexualmorde können demnach als “regionale”
Taten klassifiziert werden, bei denen sich der Ort der Kontaktaufnahme in einem
Radius von 20 km um den Ankerpunkt des Täters (meist Wohnsitz) befindet. In
etwa 95 Prozent aller Fälle trug sich das Tatgeschehen in dem Bundesland zu, in
dem der Täter seinen Ankerpunkt besaß. Wurde ein Kind Opfer einer Vergewaltigung, so wurde diese Tat in 92,3 Prozent der Fälle in einem Radius von weniger
als 15 km um den Kontaktort begangen (vgl. Dern et al. 2004). Harbort (2006)42
geht davon aus, dass die Planungen und Vorbereitungen des Täters neben Überlegungen zu Tatmittel, Tatzeit und Opfertyp insbesondere konkrete Tatörtlichkeiten umfassen, die nicht zufällig ausgewählt sind. Die geografisch ausgerichtete Vorgehensweise des Täters korrespondiere mit eigenen Lebenserfahrungen
und Alltagsroutinen bzw. werde durch diese determiniert. Die Ergebnisse von
Harbort decken sich weitgehend mit denen von Dern et al. (2004): In drei Vierteln
der Fälle war der Kontaktort nicht weiter als 20 km vom Ankerpunkt des Täters
entfernt. Knapp 60 Prozent der Täter sind regional agierende Täter (Entfernung
zwischen Ankerpunkt und Kontaktort unter 10 km). In 73,2 Prozent der Fälle erfolgte der Initialkontakt zwischen Täter und Opfer in der Gemeinde/Stadt, in der
sich der Ankerpunkt des Täters befand. Bei jüngeren Tätern (unter 21 Jahren)
besteht in der Regel ein besonders starker regionaler Bezug zum Kontaktort. Bei
Sexualmorden gilt, dass der Täter mit einer wesentlich höheren Wahrscheinlichkeit im regionalen Bereich des Kontaktortes zu finden ist als in der Nähe der gefundenen Leiche (vgl. Harbort 2006).
3.1.3 Hintergründe und Ursachen für Rückfälligkeit
Aus diversen Studien geht hervor, dass sich die konkreten Einflussfaktoren für die generelle Rückfälligkeit wesentlich besser identifizieren lassen als Einflussfaktoren für
die einschlägige Rückfälligkeit bei Sexualstraftaten. Die häufigsten Rückfallstraftaten
– auf Basis von Analysen der Bundeszentralregisterauszüge (vgl. Vees 2006: 36) – waren in absteigender Reihenfolge: Körperverletzungen, Betrugsdelikte, Sexualdelikte
und Verkehrsdelikte.
42 Titel der Studie: „Geographische Verhaltensmuster bei Serien-Sexualmördern. Ein Beitrag zur Optimierung der Beurteilung des räumlich ausgerichteten Täterverhaltens bei operativen Fallanalysen“.
42
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
Dabei zeigt sich auch, dass u.a. die Anzahl der Vorstrafen und das Alter in direktem
Zusammenhang mit der Dauer bis zur Rückfälligkeit stehen (vgl. Labeit 1994: 2).
n Anzahl der Vorstrafen: Bei hoher Vorstrafenbelastung nimmt die Dauer bis zur
nächsten Straftat in der Regel ab (vgl. Labeit 1994: 2).
n Relevanz des Alters und des Geschlechts: Auffällig ist die etwas höhere generelle und die wesentlich höhere einschlägige Rückfälligkeit bei Jugendlichen:
Jugendliche werden fast doppelt so häufig einschlägig rückfällig wie erwachsene Sexualstraftäter. Demzufolge fällt die Kriminalprognose hinsichtlich des
Rückfallrisikos bei Jugendlichen erheblich schlechter aus (vgl. Vees 2006: 68).
Jehle, Heinz und Sutterer beschäftigten sich ebenfalls mit der Legalbewährung
nach strafrechtlichen Sanktionen. Auch ihre Studie kommt zu dem Ergebnis, dass
die Rückfallquote in starkem Maße altersabhängig ist. Die Folgeentscheidungsquote für die Gruppe der 14 bis 17-Jährigen liegt mit dem hohen Niveau von
45 Prozent etwa gleich mit dem in der Gruppe der 18 bis 20-Jährigen, nimmt in
der Gruppe der 21 bis 24-Jährigen und in der Gruppe der 25 bis 29-Jährigen
mit 40 Prozent bzw. 36 Prozent leicht ab und kommt schließlich mit kleineren
Abschwüngen auf 14 Prozent bei den über 60-Jährigen. Die Rückfallquote von
Frauen liegt mit rund 24 Prozent deutlich unter derjenigen der Männer mit rund
38 Prozent (vgl. Jehle et al. 2003).
n Depressive Stimmungen: Rehder (2001) beschreibt ein Prognoseverfahren für
das Rückfallrisiko bei Sexualstraftätern (RRS), das auf einer Rückfalluntersuchung
von 245 verurteilten Sexualstraftätern basiert, von denen Daten aus der Persönlichkeitsuntersuchung während ihrer Haft vorlagen. Das Kriterium „depressive Persönlichkeitsanteile“43 zeigt sich bei Personen mit Neigung zu passiver
Erwartungshaltung, Resignationstendenzen, pessimistisch-niedergeschlagener
Grundstimmung, hoher Enttäuschbarkeit im zwischenmenschlichen Bereich und
emotionaler sowie sozialer Abhängigkeit. Je stärker die Ausprägung der depressiven Persönlichkeitsanteile ist, umso negativer gestaltet sich das eigene Selbstbild und umso größer ist die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Sexualdelikts
43 Der Grad der Ausprägung der depressiven Persönlichkeitsmerkmale wurde auf einer siebenstufigen
Skala angegeben. Hohe Werte bedeuten eine starke Ausprägung. Depressive Persönlichkeitsanteile,
die innerhalb der Persönlichkeitsuntersuchung der Probanden analysiert wurden, sind nicht identisch
mit der klinischen Diagnose „Depression“.
43
Hintergründe und Design der Studie Teil A
nach der Haftentlassung.44 Sexualdelikte dienen solchen Tätern auch dazu, ihr
Selbstbild positiv zu beeinflussen. Wenn sich keine Änderungen der depressiven Persönlichkeitsanteile herbeiführen lassen, bleibt die erhöhte Gefahr neuer
Straftaten bestehen.
n Zeitraum bis zum ersten Rückfall: Die generelle ebenso wie die einschlägige
Rückfälligkeit nimmt von Monat zu Monat kontinuierlich ab: Bereits während des
Vollzugs oder innerhalb des ersten Monats nach der Entlassung wurden 11,8 Prozent der Probanden generell und 2,6 Prozent einschlägig rückfällig. Im zweiten
bis sechsten Monat waren es 1,6 Prozent, die generell, und 0,5 Prozent, die einschlägig rückfällig wurden (vgl. Vees 2006: 39f.). Laut Egg (2003) ereignete sich
die Hälfte der Rückfälle innerhalb der ersten beiden Jahre nach Haftentlassung
oder sogar noch vor Entlassung aus dem Gefängnis (z.B. während eines Freigangs), wobei die Rückfallgefahr bei Fremdtätern höher sei als bei Nahbereichstätern. Rückfälle kann es allerdings auch nach mehrjähriger Legalbewährung
noch geben. Egg (2003: 42) stellte fest, dass sich etwa 30 Prozent der Rückfälle
erst vier bis sechs Jahre nach Beginn des Beobachtungszeitraumes ereigneten.
n Einstiegsalter: Es zeigt sich eine erhöhte Rückfallgefahr bei Tätern („Kindesmissbrauchern“), die ihr erstes Sexualdelikt bereits als Jugendliche oder Heranwachsende verübt haben (vgl. Egg 2003: 42). Rehder (2001) kommt zu einem vergleichbaren Ergebnis: Die Wahrscheinlichkeit eines einschlägigen Rückfalls nach
der Haftentlassung ist umso größer, je jünger der Täter beim ersten, im Bundeszentralregister erfassten Sexualdelikt gewesen ist (vgl. Tabelle 3).
Tabelle 3: Einschlägige Rückfallhäufigkeit gegliedert nach Altersklassen
Alter des Sexualstraftäters bei
seiner ersten Sexualtat
jünger als 25 Jahre
25 bis 40 Jahre
älter als 40 Jahre
Gesamt
Erneute
Sexualdelinquenz
Keine erneute
Sexualdelinquenz
Gesamt
20
(25,0%)
60
(75,0%)
80
9
( 6,8%)
124
(93,2%)
133
1
( 3,1%)
31
(96,9%)
32
30
(12,2%)
215
(87,8%)
245
(Quelle: Rehder 2001: 8)
44 Erneute Sexualdelinquenz zeigte sich bei 4,9 Prozent der Sexualstraftäter, die auf der siebenstufigen
Skala Werte von 1-4 aufwiesen und bei 17,5 Prozent derer, die die höchsten Werte auf der Skala aufwiesen.
44
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
n Aufwachssituation: Bezogen auf die Rückfälligkeit der Straftäter fällt laut Vees
(2006) die mit 60 Prozent relativ hohe Rückfallquote derjenigen Probanden auf,
die entweder nur bei ihrer leiblichen Mutter oder bei ihrer Mutter und deren
neuen Lebensgefährten aufwuchsen. Die einschlägig Rückfälligen sind in dieser
Probandengruppe mit 25 Prozent stark vertreten. In der Gruppe der Probanden,
die ihre leiblichen Eltern als Bezugspersonen hatten, wurden 37,8 Prozent generell rückfällig und 6,7 Prozent nach dem Bezugsverbrechen erneut wegen mindestens eines Sexualdeliktes verurteilt.
n Familienstand: Laut der Studie von Vees (2006) stellen die Ledigen (45,6 Prozent)
den größten Anteil der Sexualstraftäter. Zum Vergleich: 34,2 Prozent sind verheiratet. Unter den Rückfälligen tauchen ebenfalls die Ledigen mit 47,2 Prozent am
häufigsten auf. Der niedrigste Anteil an Rückfälligen findet sich mit 34,6 Prozent
in der Gruppe der Verheirateten. Die ledigen Probanden werden mit einem Anteil von 13,9 Prozent fast doppelt so häufig einschlägig rückfällig wie die Verheirateten mit 7,7 Prozent.
n Exhibitionistische Straftäter: In der wissenschaftlichen Diskussion ist umstritten,
ob exhibitionistische Straftäter im Laufe ihrer kriminellen Karriere zu immer
schwereren Sexual- oder Gewaltdelikten übergehen. Die Studie von Jehle/Hohmann-Fricke (2004) setzt sich explizit mit der Rückfälligkeit exhibitionistischer
Straftäter auseinander und liefert folgende Ergebnisse: Mehrheitlich sind exhibitionistische Täter nicht vorbelastet. Liegt eine Vorbelastung dennoch vor, dann
überwiegend aufgrund von einschlägigen Delikten und Bagatellkriminalität.
Liegt der Altersschwerpunkt von Straffälligen im Bereich der sexuellen Gewaltdelikte und Missbrauchsdelikte im jugendlichen Alter, so zeigt sich bei exhibitionistischen Straftätern ein anderes Bild: Hier liegt der Altersschwerpunkt bei
den 25- bis 35-Jährigen und unterscheidet sich somit maßgeblich von anderen
Sexualdeliktsbereichen.
3.2 Studien aus dem Ausland
Aus der Vielzahl an Untersuchungen in verschiedenen europäischen und nordamerikanischen Ländern zur Thematik der Sexualstraftäter wurden einige aus Sicht einer
polizeilichen Forschungsstelle besonders interessante und für die Praxis bedeutsame Studien exemplarisch ausgewählt. Diese Studien werden schlaglichtartig vorgestellt.
45
Hintergründe und Design der Studie Teil A
n Bereits seit den 1940er Jahren finden sich Rückfalluntersuchungen zur Sexualstraftäterthematik in Nordamerika. Im Vergleich der einzelnen Studien zeigt
sich immer wieder die erhebliche Diskrepanz zwischen der einschlägigen und
der allgemeinen Rückfälligkeit. Wie in Deutschland auch, fällt die einschlägige
Rückfälligkeit, abhängig von der einzelnen Untersuchung, wesentlich geringer
aus als die allgemeine Rückfälligkeit. Die von Schwartz/Cellini (1999) berichteten
Zahlen zur einschlägigen Rückfälligkeit schwanken zwischen 13 und 51,5 Prozent
und unterscheiden sich erheblich von den bei Song/Lieb (1994) ermittelten Zahlen, die zwischen 1,5 und 22,8 Prozent liegen.45 Die kanadische Meta-Analyse
von Hanson/Bussière aus dem Jahr 1998 (vgl. Kap. 2.1) konnte eine allgemeine durchschnittliche Rückfallquote von 36,3 Prozent errechnen. Die spezifische
Rückfälligkeit liegt auch hier mit 13,4 Prozent deutlich niedriger. Erst in den letzten 20 Jahren ist auch im angloamerikanischen Sprachraum das Rückfallrisiko
gerade junger Sexualstraftäter ein besonderer Gegenstand wissenschaftlicher
Untersuchungen geworden. So wird gezeigt, dass die „reconviction rate“ der 17
bis 20-Jährigen bei 65 Prozent, bei den End-Zwanzigern unter 50 Prozent und in
der Gruppe der 30 Jahre und älteren bei 40 Prozent liegt. Eine deliktabhängige
Altersdifferenzierung erstellte Saunders et. al (2001): Demnach befindet sich der
Großteil der Vergewaltiger in der Altersgruppe der 25-29-Jährigen, der extrafamilialen Kindesmissbraucher in der Altersgruppe der 30-34-Jährigen und der
Großteil der Inzesttäter weist ein Alter von 35-39 Jahren auf (vgl. weiterführend
Sohn 2004).
n Haas/Killias (2001) führten in der Schweiz eine Dunkelfelduntersuchung zur
Thematik „Sind Vergewaltiger normale Männer? Aspekte ihrer Resozialisierung“
durch. 21.347 Schweizer Rekruten des Jahres 1997 wurden mit Hilfe eines 40-seitigen Fragebogens zu allgemeiner und sexueller Gewalt befragt. Aufgrund der
allgemeinen Wehrpflicht, die in der Schweiz besteht, erfasst die Studie 70 Prozent der Kohorte der 20-jährigen Schweizer Männer. Die Schweizer Dunkelfeldstudie kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei Vergewaltigern im Dunkelfeld
wie auch im Hellfeld gerade nicht um gewöhnliche Menschen handelt. Die Biografien aktenkundiger oder im Dunkelfeld agierender Vergewaltiger weichen in
entscheidenden Punkten von der Normalbiografie junger Männer ab: Aus der
Studie geht hervor, dass 83 Prozent aller Vergewaltiger an einer schweren Per-
45 Bei den Studien von Schwartz/Cellini (1999) und Song/Lieb (1994) handelt es sich um Studien aus den
USA.
46
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
sönlichkeitsstörung leiden. Meist ziehe sich diese ausgeprägte Psychopathologie wie ein roter Faden durch das Leben der Täter (vgl. Haas et al. 2001: 213ff.).
n In der österreichischen Studie „Die Bedeutung der sozialen Unterstützung bei
gewalttätigen Sexualstraftätern“ von Gutierrez-Lobos et al. (1999: 164ff.) war die
Ausgangsüberlegung, dass fehlende Bezugspersonen und eine mangelhafte soziale Unterstützung für die spätere Begehung eines gewaltvollen Sexualdeliktes
eine Rolle spielen könnten. Umgekehrt wurde vermutet, dass stabile Beziehungen einen wichtigen Faktor zur Vermeidung von Rückfällen darstellen. Die 66
untersuchten Täter wurden nach dem Ausmaß an Gewalt bei der zuletzt verübten Tat in eine hoch und eine niedrig gewalttätige Gruppe eingeteilt. Hoch gewalttätige Täter unterscheiden sich zum Zeitpunkt des Deliktes durch signifikant
niedriger erlebte soziale Unterstützung durch männliche Bezugspersonen. Außerdem konnte durch die Studie festgestellt werden, dass geeignete sozialtherapeutische Interventionen im Maßregelvollzug durchaus für die Verhinderung
von weiteren aggressiven Taten von Bedeutung sein können. „Die Fähigkeit, über
Gefühle und Probleme sprechen zu können“ habe sich als eine wesentliche Veränderung bei denjenigen Straftätern erwiesen, die nicht rückfällig wurden (vgl.
Gutierrez-Lobos et al. 1999: 167).
n Die Untersuchung „Verleugnung und Minimierung bei Rückfalltätern mit Sexualdelikten und deren Angehörigen“ von Eher et al. (1997: 21f.), ebenfalls aus
Österreich, setzte sich zum Ziel, die Leugnungs- und Bagatellisierungstendenzen
der Taten von Sexualstraftätern und deren Angehörigen zu untersuchen. Hierbei
wurde von der Annahme ausgegangen, dass Bewährungshilfe und entsprechende Betreuungsangebote sowie Therapiekonzepte nur dann funktionieren, wenn
Sexualstraftäter ebenso wie deren Angehörige das Delikt nicht leugnen, die
Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen sowie die Verletzung des
Opfers und die bestehende Gefahr eines neuerlichen Rückfalls berücksichtigen.
Dabei stellte sich auch heraus, dass weder Täter noch Angehörige ausreichend
konstruktive Konzepte im Umgang mit Rückfallideen und -impulsen nennen
konnten. Die Angehörigen zeigten im Gegensatz zu den Tätern einen weniger
rechtfertigenden Kommunikationsstil und konnten mehr Empathie aufbringen.
Etwas realistischer als die Täter schätzten die Angehörigen die Gefahr des Rückfalls ein.
n Die österreichische Studie von Hirtenlehner/Birklbauer (2005: 111ff.) trägt den
Titel „Rückfallprävention durch Restaussetzung oder Austauschbarkeit der Ent-
47
Hintergründe und Design der Studie Teil A
lassungsformen? Eine empirische Untersuchung am Beispiel von Sexual- und
Raubstraftätern in Österreich“. Ziel der Untersuchung war es, herauszufinden,
inwieweit sich rückfallhemmende Effekte durch die Restaussetzung der Strafe
zur Bewährung ergeben. 29 Prozent der bedingt entlassenen Sexualtäter wurden binnen fünf Jahren nach der Entlassung wieder verurteilt. Der Anteil bei den
urteilsmäßig entlassenen Straftätern ist mit 45 Prozent signifikant höher. Binnen
zehn Jahren sind 40 Prozent der bedingt entlassenen Sexualtäter und 52 Prozent
der urteilsmäßig entlassenen Sexualstraftäter wieder verurteilt worden. Hirtenlehner/Birklbauer (2005: 115) halten fest, „dass 46 Prozent der in der Rückfalluntersuchung erfassten bedingt entlassenen Sexualstraftäter eine ambulante
Resozialisierungshilfe erhalten haben.“ Entsprechend halten sie solche Begleitmaßnahmen bei der Unterstützung von Haftentlassenen für hilfreich.
48
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
4 Vorstellung der Studie
4.1 Leitfragen und Hypothesen
Zentrales Ziel der Untersuchung ist das Herausarbeiten von kriminologisch und
kriminalpolizeilich relevanten Merkmalen, Mustern und Strukturen hinsichtlich der
rückfallgefährdeten Sexualstraftäter sowie der von ihnen begangenen Taten. Zudem
sollen Informationen zur Sanktionierungspraxis und der Rückfallgefahr gewonnen
werden. Datenbasis sind die Akten aller Sexualstraftäter, die bei ZÜRS zum Stichtag
01.01.2010 als rückfallgefährdet eingestuft waren.
Konkret sollten Antworten auf folgende zentrale Fragestellungen gesucht werden,
die gemeinsam mit ZÜRS entwickelt worden sind. Dabei galt es jeweils, auf Unterschiede zwischen Nahbereichs- und Fremdtätern zu achten. Ebenso sollte unterschieden werden in Täter, die auf Kinder fokussiert sind und solche, die auf Frauen
fokussiert sind.
n Durch welche Merkmale und Lebensläufe zeichnen sich die ZÜRS-Probanden
aus? Bestimmten Risikofaktoren (z.B. eigene Opfererfahrung in der Kindheit,
schwieriges Temperament, Bindungsdefizite, Konsum von kinderpornografischem Material) und Schutzfaktoren (z.B. Akzeptanz durch Gleichaltrige, Erfolg
in der Schule und im Beruf etc.) wird ein Einfluss auf die Entwicklung von kriminellen Karrieren zugeschrieben. Für die ZÜRS-Probanden sollen folgende Fragen
beantwortet bzw. implizite Hypothesen überprüft werden:
n Wie stellen sich die soziobiografische Struktur, die Leistungsbiografie und
das soziale Umfeld der Probanden dar?
n Welche persönlichen und sozialen Merkmale und Verhaltensauffälligkeiten
zeigen sich, welche Risiko- und Schutzfaktoren sind feststellbar? Welcher
Zusammenhang besteht zwischen den Risikofaktoren und der Schwere der
Straftaten?
n Wodurch sind Sexualstraftaten und die Umstände der Tatbegehung gekennzeichnet? Aus polizeilicher Sicht sind z. B. das Vor- und Nachtatverhalten, der Modus
Operandi, die Vorgehensweise der Täter bei der Opfersuche, die Bedeutung von
Ankerpunkten von herausragendem Interesse. Für die ZÜRS-Probanden sollen
folgende Fragen beantwortet werden:
49
Hintergründe und Design der Studie Teil A
n Welche Sexualstraftaten wurden begangen? Welche Rolle spielten dabei
Alkohol, Drogen und Waffen? Erfolgte die Tat an Orten, an denen sich der
Täter regelmäßig aufhielt (Ankerpunkte)?
n Wie erfolgte die Opferauswahl? Gehen Fremdtäter geplant oder spontan
vor? Und wie ist das bei den Nahbereichstätern? Welche Täter-Opfer-Beziehung gibt es üblicherweise? Wie lange dauerte die Tat bzw. wie lange war
das Opfer in der Gewalt des Täters?
n Zeigen sich ähnliche Vorgehensweisen bei den Taten eines Täters? Wie verhält er sich vor und nach den Taten (z.B. Anzeichen im Vorfeld)?
n Welche Bedeutung bzw. welchen Anteil haben die Sexualstraftaten im Rahmen
der kriminellen Karriere?
In der Wissenschaft wird mitunter vom Sexualstraftäter als deliktunspezifischem
Mehrfachtäter gesprochen (vgl. Tausendteufel et al. 2006). Für die ZÜRS-Probanden
sollen folgende Fragen beantwortet werden:
n Wie verläuft die kriminelle Karriere (Einstieg, zeitliches Verlaufsmuster,
Schwere der Straftaten)? Nimmt mit einem frühen Einstieg die Wahrscheinlichkeit für einen zunehmenden Schweregrad der Taten (Eskalation) zu? Sind
Nahbereichstäter deliktstreuer als Fremdtäter?
n Welchen Anteil (und damit zusammenhängend: welche Bedeutung) haben
Sexualdelikte an der Gesamtzahl der begangenen Straftaten? Ist der Anteil
bei Nahbereichstätern größer als bei Fremdtätern? Wie unterscheiden sich
Täter, die mit Sexualdelikten beginnen von anderen, bei denen das Sexualdelikt an späterer Stelle der kriminellen Karriere angesiedelt ist?
n Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Risiko- und Schutzfaktoren
und dem Verlauf der kriminellen Karriere?
n Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Reaktionen/Sanktionen der Strafverfolgungsbehörden und dem anschließenden Legalverhalten der ZÜRS-Probanden bzw. der weiteren Begehung von Sexualdelikten durch letztere?
Für die ZÜRS-Probanden sollen folgende Fragen beantwortet werden:
n Wie verlief der Erstkontakt mit den Strafverfolgungsbehörden? Welche Sanktionen wurden verhängt?
50
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
n Wie viel Zeit verging zwischen der ersten Tat und der ersten Anzeige bzw.
zwischen erster Anzeige und erster Verurteilung?
n Wie viele und welche Therapien wurden angeordnet? Wie verhielt sich der
Täter in der Haft? Welche Vorsichtsmaßnahmen wurden ergriffen?
Diese Leitfragen und Thesen stellten die Grundlage für die Ausgestaltung des Erhebungsinstruments zur Aktenanalyse sowie des Interviewleitfadens für die Gespräche
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IfK Tübingen mit den hessischen Sicherheitsmanagern dar.
4.2 Methodisches Vorgehen
ZÜRS führt zu jedem der 144 Probanden46 eine Akte, die alle verfügbaren Informationen zur Person und den von ihr begangenen Straftaten enthält. In der Akte befinden
sich auch Sachverständigen-Gutachten und Bewertungen, Gerichtsurteile, polizeiliche Erkenntnisse und diverse weitere wichtige Informationen (vgl. Kapitel 4.3).
Dieses Wissen, das bei ZÜRS zu jedem einzelnen Probanden gespeichert ist, sollte
nunmehr systematisch unter Einhaltung sozialwissenschaftlicher Standards analysiert
werden. Um alle relevanten Daten aus den Akten gewinnen und auswerten zu können,
wurde ein Erhebungsraster erstellt, das sich in folgende Bereiche untergliedern lässt:
n Soziodemografische Daten
n Risiko- und Schutzfaktoren
n Leistungsbiografie
n Informationen zur allgemeinen Kriminalität und Sexualtäterschaft
n Sexualstraftaten (Matrix mit Falldaten)
n Strukturen der Sexualstraftaten
n Verhalten zwischen bzw. nach den Sexualstraftaten
46 Bei diesen 144 Probanden handelt es sich um alle Personen in Hessen, die von ZÜRS am 01.01.2010 als
rückfallgefährdete Sexualstraftäter eingestuft waren. Ein Erfassungsrückstand bestand nicht.
51
Hintergründe und Design der Studie Teil A
Die ausgefüllten und anonymisierten Erhebungsbögen wurden einer unabhängigen
Fehlerkontrolle und bei der Eingabe in das Statistikprogramm SPSS einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Die Grundlage der Auswertungen bildet zum einen der
Erhebungsbogen zum Täter, zum anderen die Matrix, in welcher alle Sexualstraftaten
des Probanden aufgeführt sind.47 Die hier gewonnenen Daten wurden in SPSS übertragen und als Personen- und als Tatdatensatz angelegt.
n Personendatensatz: Der Datensatz zur Person umfasste ursprünglich 178 Variablen. Weitere 28 Variablen wurden im Rahmen der Auswertung zusätzlich erstellt.
n Tatdatensatz: Die Matrix zur Auflistung der Sexualstraftaten eines jeden Täters
umfasste ursprünglich 62 Variablen, die ebenfalls um weitere Variablen zur Berechnung ergänzt wurden.
Wenngleich die Akten – gerade auch aufgrund der vorhandenen Sachverständigengutachten – ein differenziertes Bild der Probanden ermöglichen, lassen sich nicht
alle Fragen und Hypothesen hinreichend auf Basis des überindividuellen, statistisch
ausgewerteten Aktenwissens klären.
Aus diesem Grund wurde beabsichtigt, Interviews mit ZÜRS-Probanden zu führen,
um vertiefende Erkenntnisse zu gewinnen. Im Mittelpunkt sollten Fragen stehen,
wie sich die Täter in den Tagen vor der Tat verhalten haben, welche eigenen Erklärungsansätze und Motive sie für ihr Verhalten haben etc. Die Idee dieser Täterinterviews wurde letztlich aber wieder fallen gelassen, da negative Folgewirkungen der
Interviews auf die Probanden, z.B. die Veränderung der Wahrscheinlichkeit für einen
Rückfall, nicht vollständig ausgeschlossen werden konnten.
Beschlossen wurde, Gespräche mit den hessischen Sicherheitsmanagern zu führen, deren Klientel haftentlassene und rückfallgefährdete Sexualstraftäter sind,
um so zu gewährleisten, dass die Erfahrungen aus der professionellen Praxis mit
einfließen. Mit der Durchführung war das Institut für Kriminologie der Universität
Tübingen unter Leitung von Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner beauftragt. Hierzu wurde
ein Interviewleitfaden48 entworfen, der auf die Fragebereiche der Aktenanalyse abgestimmt war.
47 Erhebungsbogen und Matrix sind im Anhang abgedruckt (Anhang 1).
48 Der Interviewleitfaden ist im Anhang zu finden (Anhang 2).
52
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
4.3 Datengrundlage
4.3.1 Analyse der Akten von 144 rückfallgefährdeten Sexualstraftätern
Die empirische Grundlage der Erhebung bilden vor allem die bei ZÜRS geführten Sonderordner. Ergänzt wurden die Daten49 durch die aktuellen Auskünfte aus
POLAS und der Datei ARS sowie Informationen des Einwohnermeldeamtes. Diese
Datenquellen werden im Folgenden kurz vorgestellt:
n ZÜRS-Sonderordner: In diesen Ordnern sind alle wichtigen Informationen zur
Einschätzung und Bewertung der Gefährlichkeit des Täters enthalten. Als Inhalt
des Sonderordners kommen u.a. in Betracht: POLAS-Ausdrucke, Auskünfte aus
dem Bundeszentralregister, psychologische und psychiatrische Gutachten, Ermittlungsakten, Vernehmungsprotokolle von Beschuldigten, Zeugen und Opfern, Abschlussverfügungen, Anklageschriften und Urteile.
n Auskunftsdatei Rückfallgefährdete Sexualstraftäter (ARS): Hierbei handelt es sich
um die Datenbankanwendung, die Hessen nutzt, um das Wissen über rückfallgefährdete Sexualstraftäter zu verwalten. So ist es möglich, mit Beziehungsgeflechten zwischen Tätern, Opfern, Firmen, Taten, Tatbegehungsweisen, Spuren
u.a. zu arbeiten und Bilder sowie Dokumente anzulegen. Berechtigt hierfür sind
die ZÜRS-Sachbearbeiter in den Präsidien und in der Zentralstelle im Hessischen
Landeskriminalamt.
n Polizeiliches Auskunftssystem Hessen (POLAS): POLAS ist das hessische Auskunfts- und Pflegesystem für polizeilich relevante Daten und dient der vorbeugenden Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten, der Strafvollstreckung, der
Gefahrenabwehr sowie der Vollzugs- und Amtshilfe. Im 24-Stunden-Betrieb wird
ein umfangreiches Datenmaterial (u.a. Personen-, Fall-, Haft-, Fahndungs-, Erkennungsdienstdaten) zentral zur Verfügung gestellt. Vorgangsdaten werden über
eine Schnittstelle aus der hessischen Vorgangsbearbeitungssoftware „ComVor“
direkt nach POLAS übertragen, in regelmäßigen Abständen aktualisiert und
durch POLAS-Fallanalytiker geprüft und manuell ergänzt. Sonstige Daten (u.a.
Fahndungs- und Haftdaten) werden ebenfalls manuell in das System eingegeben.
49 Die Anonymisierung der Daten durch die KKFoSt erfolgte unmittelbar nach der Datenerhebung.
53
Hintergründe und Design der Studie Teil A
n Bundeszentralregister (BZR): Im Bundeszentralregister werden rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte sowie bestimmte Entscheidungen der Vormundschaftsgerichte und von Verwaltungsbehörden sowie – nach einer rechtsvergleichenden Begutachtung – ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen
Deutsche oder gegen in Deutschland wohnende Ausländer eingetragen. Zudem
können Suchvermerke im Register niedergelegt werden. Eintragungen über Verurteilungen werden nicht auf Dauer im Bundeszentralregister gespeichert. Aus
Gründen der Resozialisierung hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass nach Ablauf bestimmter Fristen Verurteilungen aus dem Register entfernt werden.
n Datenpool Meldewesen (EWO): Der Datenpool Meldewesen ermöglicht der hessischen Polizei jederzeit Zugriff auf die hessischen Meldedaten. Die erforderlichen Daten werden einmal täglich über eine Schnittstelle durch die Kommunen
oder ihre Organisationen an eine zentrale Stelle angeliefert.
4.3.2 Gruppeninterviews mit den hessischen Sicherheitsmanagern
Vor dem Beginn des Interviews mit den Sicherheitsmanagern wurden von der KKFoSt
nach Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium der Justiz (HMdJ) die jeweiligen
Genehmigungen bei den zuständigen Landesgerichtspräsidenten eingeholt. Nach
deren Einverständnis wurde für jeden Landgerichtsbezirk ein Ansprechpartner beim
Sicherheitsmanagement benannt, so dass von Seiten des Instituts für Kriminologie
der Kontakt hergestellt und ein Gesprächstermin vereinbart werden konnte.
Prinzipiell sollte bei dem modifizierten Vorgehen (siehe Kap. 4.2) der gleiche Interviewleitfaden benutzt werden, der bereits für die ursprünglich angedachten Täterinterviews erstellt worden war. Allerdings wurde schnell deutlich, dass die detaillierte Fragestellung zwar für den Einzelfall sinnvoll ist, jedoch nicht eingesetzt werden
kann, wenn man mit den Sicherheitsmanagern über die gesamte Gruppe der jeweils
zu betreuenden Sexualstraftäter sprechen möchte. Zudem sollte in den Interviews
auch die Struktur, die Organisation und die Arbeitsweise des Sicherheitsmanagements beleuchtet werden – dies allerdings nicht, um eine Evaluation durchzuführen,
sondern um einen Vergleich mit rückfallpräventiven Konzepten aus anderen Bundesländern zu ermöglichen.
Somit wurde das Gespräch in fünf Fragebereiche untergliedert:
54
Teil A.
Hintergründe und Design der Studie
(1)Wie sieht die Organisationsstruktur des Sicherheitsmanagements aus und wie
kam die Rekrutierung der Sicherheitsmanager zustande?
(2)Wer sind die Sexualstraftäter? Dabei wurden die Interviewpartner um eine Charakterisierung der Sexualstraftäter nach soziografischen Merkmalen gebeten
und um eine Einteilung nach Tätertypen bezüglich der Straftat. Ebenso wurde
nach persönlichen oder sozialen Belastungsfaktoren gefragt, die eine Sexualstraftäterschaft nach Erfahrung der Sicherheitsmanager begünstigen können.
(3)Wie lassen sich Sexualstraftäter im Hinblick auf die von ihnen begangenen Sexualstraftaten unterscheiden? Hier wurde beispielsweise nach der Opferauswahl,
nach den Tatorten und nach den Tatumständen gefragt. Ebenso interessierten
in diesem Zusammenhang auch Fragen nach der kriminellen Entwicklung bzw.
bisherigen kriminellen Karriere und die Stellung der Sexualstraftaten sowohl im
Lebenslängs- als auch im -querschnitt.
(4)Welche subjektive Sichtweise und Einschätzung herrschen bei den Sexualstraftätern bezüglich der von ihnen begangenen Straftaten vor? Nehmen sie das,
was sie getan haben und wofür sie verurteilt und sanktioniert wurden, selbst als
Straftaten wahr, leugnen sie diese oder bewerten sie die Geschehnisse als ganz
normales Verhalten? Sind die Täter zu einer angemessenen Auseinandersetzung mit ihren Taten bereit oder stellen sie auf Neutralisierungstechniken oder
Verleugnungstendenzen ab?
(5)Welche Maßnahmen und Handlungsmöglichkeiten schätzen die Sicherheitsmanager selbst in ihrer täglichen Arbeit und ihrer Erfahrung nach als besonders effektiv für die Rückfallverhütung ein? Wie sieht konkret die Arbeit mit den
Sexualstraftätern aus?
Die Interviews bzw. Gruppengespräche mit den Sicherheitsmanagern umfassten jeweils einen Zeitraum von circa 90 Minuten und wurden mit großer Informationsbereitschaft und Interesse an dem Projekt geführt.
Inhaltlich können die Gespräche einerseits dazu beitragen, einige Befunde der vorangegangenen Aktenanalyse zu illustrieren und zu unterstreichen, so dass sie damit
eine wichtige Ergänzung der quantitativen Datenauswertung darstellen.
Andererseits können sich an einigen Stellen auch Widersprüche ergeben, die dadurch zu erklären sind, dass bei der Aktenanalyse nur ein Teil der Sexualstraftäter
55
Hintergründe und Design der Studie Teil A
(die 144, die am 01.01.2010 zu ZÜRS gemeldet waren und somit als besonders
rückfallgefährdet gelten müssen) einging, während sich in den Aussagen der Sicherheitsmanager der Eindruck widerspiegelt, den sie von der Gesamtgruppe der unter
Führungsaufsicht stehenden bzw. bei der Bewährungshilfe zu betreuenden Sexualstraftäter gewonnen haben.
56
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Teil B
Untersuchungsergebnisse
der Aktenanalyse
57
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
5 Die Sexualstraftäter
Am 01.01.2010 waren 144 Probanden bei der Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ZÜRS) erfasst. Davon wurden 16 Personen (11,1 Prozent) der Kategorie mit dem höchsten Gefahrenpotential zugeordnet (Sexualmörder,
Serienvergewaltiger etc. ohne ersichtliche rückfallpräventive Faktoren). Bei 51 Personen (35,4 Prozent) wurde von einem hohen und bei 69 (47,9 Prozent) von einem
mittleren Gefahrenpotential ausgegangen (zur Einstufungspraxis vgl. Kapitel 2.2.1).50
Abbildung 3: Kategorisierung der ZÜRS-Probanden
5,6 %
11,1 %
47,9 %
35,4 %
Höchstes Gefahrenpotential
Hohes Gefahrenpotential
Mittleres Gefahrenpotential
Ohne Einstufung
Bevor in diesem Kapitel auf soziodemografische Daten, Schulabschluss, Berufs- und
Erwerbstätigkeit etc. der rückfallgefährdeten Sexualstraftäter eingegangen wird, soll
zunächst eine Unterteilung der ZÜRS-Probanden hinsichtlich ihrer Opferfokussie-
50 Bei acht Probanden erfolgte keine Einstufung, da sie zum Zeitpunkt der Erhebung noch oder wieder
inhaftiert waren bzw. sich in Sicherungsverwahrung befanden oder ein Umzug in ein anderes Bundesland
vorlag und die Zuständigkeit an die dortigen Stellen weitergegeben wurde. Im letzteren Fall liegt noch
ein Ankerpunkt in Hessen oder eine Rückkehr wird nicht ausgeschlossen, weshalb die örtlich zuständigen
Dienststellen weiter sensibilisiert bleiben und der Proband nicht aus der ARS-Datei gelöscht worden ist.
59
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
rung vorgestellt werden, die für die weitere Ergebnisdarstellung und den Vergleich
von polizeilich relevanten Tätertypen von Bedeutung ist.
Ausgehend von den diversen in Kapitel 3.1.1 beschriebenen wissenschaftlichen Tätertypologisierungen wurde in mehreren Gesprächen mit polizeilichen Vertretern
diskutiert, welche Unterscheidungen aus polizeilich-praktischer und -taktischer Sicht
von besonderem Interesse sind. Dabei stellte sich zum einen eine Unterscheidung in
Fremd- und Nahbereichstäter als besonders relevant heraus, genauso wie die Differenzierung nach Tätern, die auf Kinder oder Erwachsene51 fokussiert sind (Opferfokus).
Diese Unterscheidung in die Opferfokussierung auf Erwachsene und Kinder entspricht
der Einteilung bei ZÜRS. Die Verteilung der 144 rückfallgefährdeten Sexualstraftäter
auf die jeweiligen Tätergruppen wird in der folgenden Kreuztabelle veranschaulicht.
Tabelle 4: Verteilung der ZÜRS-Probanden nach den jeweiligen
„Opfertypen“
Opfernähe
Opfer­
fokus
Opfer nur
aus dem
Nahbereich
nur
unbekannte
Opfer
Nahbereich und
unbekannte Opfer
Gesamt
nur
Erwachsene
34
23
5
62
nur Kinder
34
6
10
50
Erwachsene
und Kinder
11
8
13
32
Gesamt
79
37
28
144
62 ZÜRS-Probanden sind ausschließlich auf Erwachsene (in der Regel Frauen) als Opfer fokussiert, 50 auf Kinder. Die restlichen haben ihre Taten an Opfern verschiedener
Altersgruppen begangen.
Betrachtet man die Täter-Opfer-Beziehung (Opfernähe), so zeigt sich, dass mehr als
die Hälfte der Täter (79 von 144 ZÜRS-Probanden) ihre Opfer aus ihrem Umfeld (in
den meisten Fällen Familie, Verwandtschaft, Freunde, Nachbarschaft) kennen. 37
Probanden haben ihre Taten hingegen ausschließlich an fremden Personen verübt
51 Eine detailliertere Altersabgrenzung in Kinder (bis unter 14 Jahre), Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre)
und Erwachsene (ab 18 Jahre) wäre in diesem Fall kontraproduktiv, da Menschen gleichen Alters unterschiedlich entwickelt sein können und sich die Fokussierung des Täters nicht primär am tatsächlichen
Alter der Opfer orientiert (vgl. Gutierrez-Lobos 1999).
60
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
und 28 sowohl im Nahbereich als auch an fremden Personen. Lediglich 13 Probanden haben keine eindeutige Opferfokussierung: Sie haben ihre Sexualstraftaten an
Erwachsenen und Kindern sowohl im Nahbereich als auch an ihnen unbekannten
Personen begangen.
Abbildung 4: Aufteilung der ZÜRS-Probanden nach ihrer Opferauswahl
Opferfokus
Opfernähe
19,4 %
22,2 %
54,9 %
25,7 %
43,1 %
34,7 %
Nahbereichstäter
frauenfokussiert
Fremdtäter
kinderfokussiert
unspezifisch
unspezifisch
Durch die Einteilung der ZÜRS-Probanden einerseits in Nahbereichstäter/Fremdtäter und andererseits in frauenfokussierte/kinderfokussierte Täter soll in den folgenden Unterkapiteln ein detailliertes Bild der Strukturen der bei ZÜRS registrierten
Sexualstraftäter gewonnen werden.52 Hinsichtlich der in Kapitel 2.2.1 vorgestellten
Einstufung dieser Tätertypen in die Kategorien I (höchstes Gefahrenpotential) bis III
(mittleres Gefahrenpotential) zeigt sich, dass Fremdtäter tendenziell als gefährlicher
eingestuft werden als Nahbereichstäter (vgl. Tabelle 5).
52 Aufgrund der aus statistischer Sicht geringen Fallzahl von 144 Probanden war eine Typisierung auf Basis
einer Kombination beider Faktoren nicht möglich. Die Kombination „Fremdtäter“ und „Kinderfokussierung“ kommt beispielsweise nur sechsmal vor (vgl. Tabelle 4). Aus diesem Grunde wurden zwei getrennte
Tätertypisierungen vorgenommen. Je nach Interessenlage kann so verglichen werden, worin sich Nahbereichs- und Fremdtäter unterscheiden bzw. Frauenfokussierte und Kinderfokussierte. Im Anhang sind zu
jedem Typus drei Fallbeispiele anonymisiert dargestellt (Anhang 4).
61
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Tabelle 5: Einstufung in die Kategorien, gegliedert nach Tätertypen
Unterteilung in
Gefahrenpotential
Unterteilung in
Gesamt
Nahbereichstäter
Fremdtäter
frauenfokussierte Täter
kinderfokussierte Täter
(n = 144)
(n = 79)
(n = 37)
(n = 62)
(n = 50)
Kat. I
(höchstes)
absolut
16
5
5
8
4
Prozent
11,1
6,3
13,5
12,9
8,0
Kat. II
(hohes)
absolut
51
27
13
23
15
Prozent
35,4
34,2
35,1
37,1
30,0
Kat. III
(mittleres)
absolut
69
45
15
29
29
Prozent
47,9
57,0
40,5
46,8
58,0
ohne Kat.
absolut
8
2
4
2
2
Prozent
5,6
2,5
10,8
3,2
4,0
5.1 Soziodemografische Daten
Zentrale Befunde:
n Alle 144 ZÜRS-Probanden sind männlich. Ihr Durchschnittsalter beträgt 43,5
Jahre. Lediglich vier Probanden sind unter 25 Jahre alt.
n Über die Hälfte der ZÜRS-Probanden ist ledig (57 Prozent). 29 Prozent sind
geschieden und 13 Prozent verheiratet.
n 25 Prozent weisen einen Migrationshintergrund auf. Dieser Teil entspricht in
etwa dem Anteil der Migranten an der hessischen Bevölkerung (lt. Angaben
des Statistischen Bundesamtes). Unter den frauenfokussierten Tätern ist der
Migrantenanteil besonders hoch (45 Prozent), unter den kinderfokussierten
Tätern besonders gering (8 Prozent).
62
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
5.1.1 Geschlecht, Alter, Familienstand
Alle 144 bei ZÜRS registrierten Probanden sind männlich. Das Altersspektrum ist
breit gefächert und reicht von 22 bis 73 Jahre, wobei sich eine Ballung im Alter zwischen etwa 40 und 50 Jahren zeigt. Das Durchschnittsalter beträgt 43,5 Jahre.53
Abbildung 5: Altersverteilung der 144 Probanden
(Stichtag: 01.01.2010)
Häufigkeit
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
20
25
30
35
40
45
50
Alter der Probanden
55
60
65
70
75
Die 37 Fremdtäter sind im Durchschnitt mit 39,5 Jahren jünger als die 79 Nahbereichstäter (44,5 Jahre). Ein ähnliches Bild ergibt sich beim Vergleich zwischen Tätern, die sich Kinder als Opfer suchen (Durchschnittsalter: 44,6 Jahre) und denen mit
erwachsenen Opfern (40,8 Jahre).
Zunächst mag dieses hohe Durchschnittsalter der ZÜRS-Probanden überraschen,
da in der Literatur (vgl. Kap. 3.1.3) von einem sinkenden Rückfallrisiko mit zunehmendem Alter ausgegangen wird. Auch der Vergleich der Altersverteilungen der
ZÜRS-Probanden zum Erhebungsstichtag und den gesamten Tatverdächtigen bei
Sexualstraftaten gemäß der PKS für das Jahr 2010 zeigt, dass die ZÜRS-Probanden
vergleichsweise alt sind (siehe Abbildung 6).
53 Angegeben ist das arithmetische Mittel. Der Median liegt ebenfalls bei 43,5 Jahren. Die Standardabweichung beträgt 10,7.
63
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Abbildung 6: Vergleich der 144 ZÜRS-Probanden mit den Tatverdächtigen aller Sexualstraftaten gemäß PKS 2010
Prozent
40
37,5
35
30
25
20,8
19,2
20
20,1
14,4
10
7,3
5
11,3
10,110,4
8,3
7,3
8,3
2,8
männliche tatverdächtige Straftäter in Hessen insgesamt (2010)
r
nd
ält
e
60
u
50
-u
nte
r6
0
r5
0
-u
nte
40
30
-u
nte
r4
0
r3
0
-u
nte
25
21
-u
nt
er
-u
nte
18
18
un
ter
0
r2
1
0
0
25
15
22,2
ZÜRS-Probanden
Quelle: PKS Hessen für das Jahr 2010, Hessisches Landeskriminalamt, eigene Berechnungen
Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass zahlreiche ZÜRS-Probanden ihre ersten
Taten schon vor dem 25. Lebensjahr begangen haben und sie den Beginn ihrer kriminellen Karriere meist schon längere Zeit hinter sich haben (vgl. Kapitel 7).
57 Prozent der ZÜRS-Probanden sind zum Zeitpunkt der Datenerhebung ledig (n=82).
29 Prozent sind geschieden (n=42) und 13 Prozent sind am Stichtag 01.01.2010
verheiratet (n=18). Etwa die Hälfte hat leibliche Kinder. Auch von denjenigen ZÜRSProbanden, die bislang ausschließlich Taten an Kindern begangen haben, haben 46
Prozent eigene Kinder.
64
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
5.1.2 Migrationshintergrund
Einen Migrationhintergrund54 weisen 36 ZÜRS-Probanden (25 Prozent) auf.
n 28 Probanden sind im Ausland geboren. Von ihnen haben 17 die deutsche
Staatsbürgerschaft. 5 dieser 28 Probanden sind in Kasachstan geboren. An zweiter Stelle steht mit 3 Probanden die Türkei. Die weiteren Geburtsländer sind Äthiopien, Eritrea, Georgien, Griechenland, Italien, Marokko, Nigeria, Österreich, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Sri Lanka, Syrien und Tadschikistan.
n Acht Probanden sind in Deutschland geboren, haben aber eine ausländische
Staatsangehörigkeit.
Der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund lag in Hessen 2008 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei 24,5 Prozent.55 Trotz der etwas unterschiedlichen Definition scheint demnach eine Überrepräsentation von Personen mit Migrationshintergrund in der Gruppe der ZÜRS-Probanden nicht zu bestehen.
Unterscheidet man die Anteile von Personen mit Migrationshintergrund nach den
verschiedenen Tätertypen, ergibt die Aktenanalyse der ZÜRS-Fälle ein interessantes
Ergebnis: Während bei den Probanden mit ausschließlich Frauen als Opfer 46,8 Prozent einen Migrationshintergrund besitzen, hat bei der Gruppe der Probanden mit
ausschließlich Kindern als Opfer nur ein Anteil von 8,0 Prozent einen Migrationshintergrund. Auffällig ist auch, dass Täter mit Migrationshintergrund überproportional
oft Personen (in der Regel Frauen) aus ihrem Nahbereich als Opfer auswählen: 30,4
Prozent der Nahbereichstäter haben einen Migrationshintergrund, aber nur 21,6 Prozent der Fremdtäter (vgl. Abbildung 7).
Bei Nahbereichstätern stehen die Personalien des Täters in der Regel aufgrund von Opfer- oder Zeugenangaben zweifelsfrei fest. Bei Fremdtätern ist das seltener der Fall, weshalb dieser Typus aus ermittlungspraktischer Perspektive von besonderem Interesse ist.
54 Unter Migrationshintergrund fallen hier Personen, die im Ausland geboren sind, deren Eltern oder Großeltern im Ausland geboren und nach Deutschland eingewandert sind oder die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zu bedenken ist, dass Personen mit Migrationshintergrund nicht mit den in der
PKS genannten nichtdeutschen Tatverdächtigen zu verwechseln sind und somit ein Vergleich mit der
PKS hier nicht möglich ist.
55 Die dort verwendete Definition von Migrationshintergrund bezieht „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und
alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in
Deutschland geborenen Elternteil“ mit ein (vgl. Statistisches Bundesamt: Fachserie 1 Reihe 2.2. Bevölkerung
und Erwerbstätigkeit. Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Ergebnisse des Mikrozensus 2008: 6; 41).
65
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Abbildung 7: Migrationshintergrund der ZÜRS-Probanden
Prozent
100
90
25
30,4
80
8
21,6
45,2
70
60
50
40
92
75
69,6
78,4
54,8
30
20
10
0
Gesamt
Nahbereichstäter
Fremdtäter
kein Migrationshintergrund
Frauenfokussierte
Täter
Kinderfokussierte
Täter
Migrationshintergrund
Die Befunde zeigen, dass – auf die von ZÜRS-Probanden begangenen Fälle bezogen
– Personen mit Migrationshintergrund unter den Fremdtätern unterrepräsentiert sind.
5.2 Leistungsbiografie und Wohnsitz
Zentrale Befunde:
n Rund drei Viertel der ZÜRS-Probanden haben einen Schulabschluss vorzuweisen. In den meisten Fällen handelt es sich um einen Hauptschulabschluss.
Besonders hoch ist der Anteil mit einem Schulabschluss bei den auf Kinder
fokussierten Tätern (86 Prozent).
n Am 01.01.2010 waren 83 ZÜRS-Probanden arbeitslos und 34 erwerbstätig. Von
den 92 Probanden, bei denen Informationen über das Haushaltsnettoeinkommen vorliegen, steht den meisten weniger als 1.000 Euro monatlich zur Verfügung. 16 Probanden haben im Monat 1.000 Euro oder mehr zur Verfügung.
n Der überwiegende Teil der ZÜRS-Probanden wohnt in hessischen Städten.
Dörflich/ländlich wohnen lediglich 6 Probanden.
66
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
5.2.1 Schulabschluss
Etwa drei Viertel der Probanden (n=107) haben die Schule mit einem Abschluss verlassen. In der Regel handelt es sich um einen Hauptschulabschluss. 21 Probanden
haben einen Realschulabschluss und 7 das Abitur.
Tabelle 6: Schulabschluss der Probanden56
Unterteilung in
kein Schulabschluss
Unterteilung in
Gesamt
Nahbereichstäter
Fremdtäter
frauenfokussierte Täter
kinderfokussierte Täter
(n = 144)
(n = 79)
(n = 37)
(n = 62)
(n = 50)
absolut
33
17
11
15
4
Prozent
22,9
21,5
29,7
24,2
8,0
Schulabschluss
absolut
107
61
25
46
43
Prozent
74,3
77,2
67,6
74,2
86,0
derzeit
Schüler57
absolut
1
0
0
0
1
Prozent
0,7
0,0
0,0
0,0
2,0
absolut
3
1
1
1
2
Prozent
2,1
1,3
2,7
1,6
4,0
unbekannt
5.2.2 Berufs- und Erwerbstätigkeit
Von 131 ZÜRS-Probanden, die zum Stichtag der Erhebung nicht in Haft saßen, waren
83 arbeitslos und 34 erwerbstätig. Bei den übrigen 5 konnte keine Aussage über die
Erwerbstätigkeit aus den Akten entnommen werden.
Ein großer Teil der ZÜRS-Probanden ist auf das Arbeitslosengeld II angewiesen (41
Prozent). Von den 92 Probanden, über deren Haushaltsnettoeinkommen Aussagen
gemacht werden konnten, haben 16 pro Monat 1.000 Euro oder mehr zur Verfü56 Zur Einschätzung dieser Befunde wird auf aktuelle Daten des statistischen Landesamtes Hessen verwiesen. Demnach haben am Ende des Schuljahres 2009/2010 von 64.074 Schulentlassenen aus allgemeinbildenden Schulen (ohne Schulen für Erwachsene) insgesamt 1.793 die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen (2,8 Prozent). 12.146 erreichten einen Hauptschulabschluss, 28.438 einen
Realschulabschluss, 19.627 die allgemeine Hochschulreife und 2.070 einen schulartspezifischen Förderschulabschluss (vgl. Statistisches Landesamt 2011).
57 Der Schüler ist sowohl Nahbereichs- als auch Fremdtäter und kann somit keiner Gruppe ausschließlich
zugeordnet werden.
67
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
gung. Einige arbeiten z.B. als Fernfahrer, Fernmeldetechniker oder Lagerarbeiter
und verdienen mit 1500 bis 1900 Euro (monatliches Haushaltsnettoeinkommen)
vergleichsweise gut. Festzustellen ist bei vielen Probanden, dass nach der Verbüßung der Freiheitsstrafe bei einem Wiedereinstieg in das Berufsleben nicht unerhebliche Gehaltseinbußen zu verzeichnen sind. Viele Probanden bekommen in ihrem
ursprünglichen Beruf aufgrund ihrer strafrechtlichen Vorgeschichte keine neue Anstellung. Vielfach müssen stattdessen schlecht bezahlte, ungelernte Job-Angebote
angenommen werden. So arbeitet z.B. ein Maschinen- und Anlagetechniker heute
als Toilettenreiniger oder ein Bürokaufmann als Reinigungskraft.
Abbildung 8:Monatliches Haushaltsnettoeinkommen der ZÜRSProbanden (Stichtag: 01.01.2010; Angaben in Prozent)
36 %
41 %
3%
ALG II
7%
bis 1000 Euro (ohne ALG II)
13 %
1001 bis 1500 Euro
über 1500 Euro
unbekannt
5.2.3 Wohnsitz
Vier von fünf ZÜRS-Probanden haben einen festen Wohnsitz (79,9 Prozent). 16 der
144 Probanden (11,1 Prozent) haben keinen festen Wohnsitz und 13 (9 Prozent) sind
zum Stichtag 01.01.2010 noch oder wieder inhaftiert.
Die meisten ZÜRS-Probanden mit festem Wohnsitz wohnen in Städten (48 in Großstädten, 38 in Mittelstädten und 23 in Kleinstädten). Dörflich/ländlich wohnen lediglich 6 Probanden. Die hessenweite regionale Verteilung der ZÜRS-Probanden nach
68
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Polizeipräsidien (vgl. Abbildung 9) ergibt sich aus Tabelle 7. Im regionalen Vergleich
wird deutlich, dass die Polizeipräsidien in Nordhessen und Südhessen mit 32 bzw. 29
Personen die meisten ZÜRS-Probanden aufweisen. Dabei handelt es sich vor allem
um Nahbereichstäter. Eine andere Situation zeigt sich im Polizeipräsidium Frankfurt
am Main: Es ist das einzige Präsidium, in dem mehr Fremdtäter als Nahbereichstäter
aufgeführt werden (zur Thematik des Wohnsitzwechsels vor und nach den Taten bzw.
der Wohnsitznahme nach Verbüßung einer Haftstrafe vgl. 6.5.3).
Tabelle 7: Verteilung der Probanden auf die Polizeipräsidien in Hessen
Unterteilung in
Polizeipräsidien
Anzahl
Nahbereichstäter
Unterteilung in
Fremdtäter
unspezifisch
frauenkinderunspefokussierte fokussierte
zifisch
Täter
Täter
Nordhessen
32
18
7
7
11
11
10
Osthessen
13
7
2
4
5
3
5
Mittelhessen
22
12
3
7
9
10
3
Südosthessen
15
9
4
2
7
6
2
Frankfurt
21
6
14
1
15
3
3
Westhessen
12
9
0
3
4
4
4
Südhessen
29
18
7
4
12
12
5
144
79
37
28
62
50
32
Gesamt
69
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Abbildung 9: Polizeipräsidien in Hessen
Polizeipräsidium
Nordhessen
Polizeidirektion
Kassel
in Kassel
Polizeidirektion
Werra-Meißner
Polizeidirektion
WaldeckFrankenberg
Polizeidirektion
Schwalm-Eder
Polizeipräsidium
Mittelhessen
Polizeidirektion
Hersfeld-Rotenburg
Polizeidirektion
Marburg-Biedenkopf
in Gießen
Polizeidirektion
Vogelsberg
Polizeidirektion
Lahn-Dill
Polizeidirektion
Gießen
Polizeidirektion
LimburgWeilburg
Polizeipräsidium
Westhessen
in Wiesbaden
Polizeidirektion
Rheingau-Taunus
Polizeidirektion
Main-Kinzig
Ffm
PolizeiPolizei- direktion
Polizeidirektion Großdirektion
MainGerau
Wiesbaden
Taunus
Stadt
Polizeidirektion
Darmstadt Stadt
in Fulda
Polizeidirektion
Fulda
Polizeidirektion
Wetterau
Polizeidirektion
Hochtaunus
Polizeipräsidium
Osthessen
Polizeipräsidium
Südosthessen
in Offenbach
Polizeidirektion
Offenbach
Polizeidirektion
DarmstadtDieburg
Polizeidirektion
Bergstraße
Polizeidirektion
Odenwald
Polizeipräsidium
Frankfurt
in Frankfurt am Main
Polizeipräsidium
Südhessen
in Darmstadt
Quelle: Hessisches Landeskriminalamt (2010); eigene Darstellung
70
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
5.3 Persönliche und soziale Merkmale und Verhaltensauffälligkeiten
Zentrale Befunde:
n Etwa die Hälfte der ZÜRS-Probanden (50,7 Prozent) weist eine diagnostizierte Persönlichkeitsstörung auf. Bei Fremdtätern wurde häufiger eine solche
Störung festgestellt als bei Nahbereichstätern.
n Bei 35 ZÜRS-Probanden liegt eine dissoziale Persönlichkeitsstörung vor
(ICD-10: F60.2). Von den 79 Nahbereichstätern betrifft dies 21 (26,6 Prozent), von den 37 Fremdtätern 12 (32,4 Prozent).
n Die Mehrheit der Probanden zeigt multiple Verhaltensauffälligkeiten. Zu den
häufigsten Risikofaktoren zählen u.a. aggressive Verhaltensweisen (66,7 Prozent) und ein Gefühl der Hilflosigkeit (59,7 Prozent).
n Im Durchschnitt weisen die Probanden deutlich mehr Risiko- als Schutzfaktoren auf (bei insgesamt 28 untersuchten Risiko- und Schutzfaktoren).
Bevor in diesem Kapitel auf das Vorhandensein oder Fehlen von ausgewählten Risikound Schutzfaktoren vor allem im persönlichen und im sozialen Bereich eingegangen
wird, soll zunächst untersucht werden, welche Rolle Persönlichkeitsstörungen bei der
Begehung von Sexualstraftaten spielen.
Nach Zimbardo/Gerring (2004: 658) wird unter einer Persönlichkeitsstörung Folgendes verstanden: „Eine Persönlichkeitsstörung ist ein lang anhaltendes (chronisches), unflexibles, fehlangepasstes Muster der Wahrnehmung, des Denkens oder
des Verhaltens.“ Zu beachten gilt dabei, dass Persönlichkeitsstörungen nicht unter
die psychiatrischen Krankheitsbilder fallen und in der Regel keine Andersartigkeit in
den Persönlichkeitszügen vorliegt (vgl. weiterführend Herpetz/Herpetz-Dahlmann
2008: 287).
Aus den psychologischen und psychiatrischen Gutachten zu den ZÜRS-Probanden
ergibt sich, dass bei 50,7 Prozent Persönlichkeitsstörungen vorliegen. 18,1 Prozent
weisen keine vollständige Störung auf, sondern nur akzentuierte Persönlichkeitsmerkmale. Bei 14,6 Prozent der Probanden wurde keine Persönlichkeitsstörung
oder -akzentuierung diagnostiziert und bei 16,7 Prozent liegen hierzu keine Informationen vor.
71
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Tabelle 8: Persönlichkeitsstörungen
Unterteilung in
Gesamt
keine Persönlichkeitsstörung
Persönlichkeitsstörung
Persönlichkeitsakzente
unbekannt
NahbereichsFremdtäter
täter
Unterteilung in
frauenfokussierte
Täter
kinderfokussierte
Täter
absolut
(n = 144)
21
(n = 79)
15
(n = 37)
2
(n = 62)
9
(n = 50)
7
Prozent
14,6
19,0
5,4
14,5
14,0
absolut
Prozent
absolut
Prozent
absolut
Prozent
73
50,7
26
18,1
24
16,7
31
39,2
18
22,8
15
19,0
25
67,6
6
16,2
4
10,8
34
54,8
11
17,7
8
12,9
22
44,0
9
18,0
12
24,0
Bei Betrachtung der unterschiedlichen Gruppen wird deutlich, dass bei den Fremdtätern mit 67,6 Prozent im Vergleich zu den Nahbereichstätern mit 39,2 Prozent häufiger Persönlichkeitsstörungen festgestellt werden konnten. Bei dem Vergleich der auf
Frauen fokussierten und der auf Kinder fokussierten Täter zeigt sich, dass ein etwas
größerer Anteil der frauenfokussierten Täter (54,8 Prozent) eine Persönlichkeitsstörung aufweist.
Weitere Erkrankungen bei den rückfallgefährdeten Sexualstraftätern nach dem internationalen Klassifikationssystem ICD-10 (hierzu wurden bei 58 Probanden in den
Akten Angaben gemacht) sind in Tabelle 9 auf der folgenden Seite dargestellt.
In den 58 Fällen, in denen Informationen aus den Gutachten vorlagen, waren am
häufigsten Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60-F69) genannt: Die mit Abstand häufigste Nennung innerhalb dieses Bereichs stellt die dissoziale Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F60.2) dar, die bei 35 Probanden diagnostiziert wurde. Nach
Schneider (2009: 517) wird darunter Folgendes verstanden: „Hauptaspekte sind
rücksichtsloses Durchsetzen eigener Ziele, Mitgerissenwerden von momentanen
Eindrücken sowie spontanes Verhalten, durch das andere sich verletzt und erniedrigt
fühlen. Mangel an Introspektionsfähigkeit führt zu fehlenden Schuldgefühlen.“
72
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Tabelle 9: Erkrankungen nach ICD-1058
Unterteilung in
ICD-10Code
Krankheit
Psychische und VerhaltensF10-F19 störungen durch psychotrope Substanzen
Schizophrenie, schizotype
F20-F29
und wahnhafte Störungen
F30-F39 Affektive Störungen
Neurotische, BelastungsF40-F48
und somatoforme Störungen
Persönlichkeits- und VerhalF60-F69
tensstörungen
F70-F79 Intelligenzstörung
Verhaltens- und emotionale
F90-F98 Störungen mit Beginn in der
Kindheit und Jugend
Symptome, die das Erkennungs- und WahrnehmungsR40-R46
vermögen, die Stimmung
und das Verhalten betreffen
Personen, die das Gesundheitswesen aus sonstigen
Z70-Z76
Gründen in Anspruch
nehmen
Gesamt
(n = 58)
Unterteilung in
frauenkinderfokussierte fokussierte
Täter
Täter
Nahbereichstäter
Fremdtäter
2
1
1
1
0
3
2
0
1
1
1
1
0
1
0
1
1
0
1
0
37
21
12
20
16
6
3
1
1
3
5
2
2
1
3
1
0
1
1
0
2
1
1
1
1
5.3.1 Risikofaktoren im persönlichen und sozialen Bereich
Im Rahmen dieser Studie wurden insgesamt 28 Risiko- und Schutzfaktoren untersucht.59 Die Risikofaktoren lassen sich in Anlehnung an Rotermann et al. (2009: 148ff.),
Groth (1996) und Lösel/Bliesener (2003: 18ff.) drei zentralen Bereichen zuordnen:
n Persönliche Faktoren: Hierzu zählen Merkmale wie „schwieriges Temperament“,
„verzerrte Verarbeitung sozialer Informationen“, „fehlende Ausdrucksfähigkeit,
Sprachdefizite“, „Konsum von Mediengewalt“ oder „neurologische Schädigung“.
58 Für die Erfassung in dieser Tabelle war es erforderlich, dass der ICD-10-Code in den Gutachten zu den
ZÜRS-Probanden konkret benannt wurde.
59 Erste Risikofaktoren können sich bereits vor oder während der Geburt zeigen. So hat Lay (2001, vgl.
Handbuch der forensischen Psychiatrie, Band 4: 150f.) in einer Längsschnittstudie festgestellt, dass
Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen (z.B. Sauerstoffmangel während der Geburt) das Risiko
für Delinquenz im Kindes- und Jugendalter erhöhen.
73
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Teil B
n Soziale Faktoren: Hierunter wurden soziale Erfahrungen gefasst, z.B. „Bindungsdefizite, soziale Isolation“, „familiäre Probleme, Defizite“, „Multiproblemmilieu“,60
„Anschluss an deviante Peergruppen“, „Oppositionelles und aggressives Verhalten, geringe soziale Kompetenz“, „Ablehnung durch Gleichaltrige“.
n Bildungsfaktoren: Hierzu zählen Verhaltens- und Leistungsprobleme in der Schule
und am Arbeitsplatz.
Am häufigsten lassen sich den Akten Hinweise auf problematische persönliche Auffälligkeiten entnehmen: 66,7 Prozent werden in den Dokumenten (psychologische Gutachten etc.) als „aggressiv“ bezeichnet. Bei nur 6,9 Prozent kann dagegen der Schutzfaktor „Anpassung an gesellschaftliche Normen“ festgestellt werden. Daneben lassen
sich in vielen Fällen auch Hinweise auf psychische Auffälligkeiten,61 ein Gefühl der
Hilflosigkeit,62 ein schwieriges Temperament, eine fehlende Struktur im Leben und
eine Alkohol- und/oder Drogenproblematik finden (jeweils über 50 Prozent).
Soziale und psychosoziale Problemlagen treten bei der Aktenanalyse nicht ganz so
deutlich hervor wie persönliche Probleme. Dennoch zeigen sich bei 46,5 Prozent der
ZÜRS-Probanden familiäre Probleme bzw. Defizite (geordnete familiäre Verhältnisse
weisen hingegen nur 18,8 Prozent auf). Bindungsdefizite/soziale Isolation lassen sich
bei 41,7 Prozent und das Aufwachsen/Leben in einem Multiproblemmilieu bei 34,7
Prozent feststellen. Über eine stabile Bindung an Bezugspersonen bzw. ein positives
Umfeld verfügt nur etwa jeder fünfte ZÜRS-Proband. Probleme in der Schule hatte
fast die Hälfte der Probanden. Eine genaue Übersicht ergibt sich aus Abbildung 10.
Die Abbildung verdeutlicht, in welchen Bereichen die ZÜRS-Probanden besonders
häufig Risikofaktoren aufweisen. Insgesamt zeigt sich ein deutliches Übergewicht der
Risikofaktoren im Vergleich zu den Schutzfaktoren, wenngleich es auch Beispiele dafür
gibt, dass ein konkreter Schutzfaktor häufiger vorkommt als der korrespondierende
60 Zu einem Multiproblemmilieu tragen neben familiären Faktoren (geringes Einkommen, langfristige
Arbeitslosigkeit, schlechte Wohnverhältnisse, Alkoholismus oder Kriminalität der Eltern, Trennung der
Eltern etc.) auch außerfamiliäre Faktoren der Sozialstruktur (z.B. verwahrloste und gewalttätige Nachbarschaften) bei (vgl. Lösel/Bliesener 2003: 12).
61 Als psychische Auffälligkeiten wurden alle in den Gutachten zu den Sexualstraftätern enthaltenen Aussagen zu psychologischen Defiziten erfasst. Damit sind nicht einfache Verhaltensauffälligkeiten gemeint,
jedoch seit der Kindheit bestehende Persönlichkeitsstörungen.
62 Unter einem Gefühl der Hilflosigkeit ist zu verstehen, dass die Person in unbekannten Situationen nicht
adäquat handeln kann, z.B. Fragen und Vermutungen formulieren, Annahmen treffen, Lösungswege suchen, eigenes Verhalten reflektieren etc.
74
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Abbildung 10: Risiko- und Schutzfaktoren bei den Probanden
(Angaben in Prozent)
26,4
6,9
Anpassung an
gesellschaftliche Normen
keine psychischen
Auffälligkeiten
Gefühl der
Selbstwirksamkeit
Einfaches
Temperament
Gefühl von Sinn und
Struktur im Leben
keine Alkohol- und/
oder Drogenabhängigkeit
keine sexuellen
Störungen/Neigungen
Realistische Verarbeitung
sozialer Informationen
Aggressives Verhalten
66,7
Psychische Auffälligkeiten
65,3
Gefühl der Hilflosigkeit
59,7
Schwieriges
Temperament
54,9
39,5
5,6
Fehlende Struktur
54,9
39,5
5,6
Alkohol- und/oder
Drogenabhängigkeit
Sexuelle Störungen/
besondere Neigungen
Verzerrte Verarbeitung
sozialer Informationen
Familiäre Probleme/
Defizite
53,5
13,9
49,3
25
46,5
34,7
18,8
geordnete Verhältnisse
Probleme in der Schule
43,1
39,5
17,4
Erfolg in der Schule
Bindungsdefizite,
soziale Isolation
41,7
18,1
Sichere Bindung
an Bezugsperson
Multiproblemmilieu
34,7
20,1
Positives Umfeld
Kognitive Defizite,
Aufmerksamkeitsprobleme
Ansehen von (kinder-)
pornografischen Material
Eigene Opfererfahrung Gewalt
Anschluss an
deviante Peer Groups
Fehlende Ausdrucksfähigkeit, Sprachdefizite
Körperliche
Einschränkungen
Probleme
am Arbeitsplatz
Sexualstraftäter
im Umfeld
Neurologische
Schädigung
Eigene sexuelle
Opfererfahrungen
Ablehnung durch
Gleichaltrige
Sonstige Opfererfahrungen
(z.B. Gewalt gegen Mutter)
Schwangerschaftsprobleme
und Geburtskomplikationen
Ablehnung durch
anderes Geschlecht
Eigene sonstige
Opfererfahrungen
34,7
57
8,3
31,3
65,2
3,5
Mediengewalt
20,1
38,9
1,4
32,6
25,7
6,9
45,9
47,2
14,6
40,2
45,2
29,2
55,5
15,3
20,8
71,6
7,6
34
70,8
11,1
46,5
79,9
9,7
70,2
6,9
4,9
87,5
96,5
0,7
0
20
Risikofaktoren
43,8
Akzeptanz durch
Gleichaltrige
10,4
keine Opfererfahrung
22,9
keine Schwangerschaftsund Geburtskomplikationen
Akzeptanz durch
anderes Geschlecht
57,6
37,5
2,8
keine Opfererfahrung
2,8
85,4
11,8
9,7
18,1
13,9
73,6
12,5
11,1
54,9
61,1
25
13,9
40
60
keine Angaben
80
keine Opfererfahrung
Zugehörigkeit zu nichtdelinquenten Gruppen
gute Ausdrucksfähigkeit
keine körperliche
Einschränkung
keine Probleme
am Arbeitsplatz
keine Sexualstraftäter
im Freundeskreis
keine neurologische
Schädigung
25,7
54,2
20,1
überdurchschnittliche
Intelligenz
kein (kinder-)
pornografisches Material
9,7
keine Opfererfahrung
2,8
wenig/keine
Mediengewalt
100
Schutzfaktoren
75
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Risikofaktor: So zeigt sich etwa lediglich bei 4,9 Prozent eine frühere Ablehnung durch
das andere Geschlecht, bei 57,6 Prozent hingegen eine Akzeptanz. Im Durchschnitt
weisen die 144 ZÜRS-Probanden 8,5 der 28 untersuchten Risikofaktoren und 5,3 der
28 untersuchten Schutzfaktoren auf, wobei dieser rechnerische Unterschied für sich
alleine noch keine Aussage über die Relevanz und Gewichtung einzelner Risiko- und
Schutzfaktoren sowie deren Zusammenwirken erlaubt.
Die Unterschiede der durchschnittlichen Anzahl an Risiko- und Schutzfaktoren nach
Tätertyp sind relativ gering und schwanken bei den Risikofaktoren zwischen 7,9 bei
den Nahbereichstätern und 9,1 bei den Fremdtätern. Dennoch zeigen sich Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit bestimmter Risikofaktoren zwischen den Tätertypen. Diese werden in den folgenden Tabellen in Form von Rankings dargestellt.
Tabelle 10: Ranking der am häufigsten vorkommenden Risikofaktoren bei
Nahbereichs- und Fremdtätern
Gesamt
(n=144)
Nahbereichstäter
(n=79)
Fremdtäter
(n=37)
Aggressives Verhalten
83,8% (31)
Aggressives Verhalten
66,7% (96)
Schwieriges Temperament
75,7% (28)
Psychische Auffälligkeiten
65,3% (94)
Psychische Auffälligkeiten
65,8% (52)
Psychische Auffälligkeiten
64,9% (24)
Fehlende Struktur
64,9% (24)
Gefühl der Hilflosigkeit
59,7% (86)
Gefühl der Hilflosigkeit
60,8% (48)
Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit 62,2 % (23)
Aggressives Verhalten
59,5% (47)
Schwieriges Temperament
54,9% (79)
Fehlende Struktur
54,9% (79)
Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit 53,5% (77)
Fehlende Struktur
49,4% (39)
Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit 49,4% (39)
Gefühl der Hilflosigkeit
48,7% (18)
Schwieriges Temperament
44,3% (35)
76
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Während bei der überwiegenden Mehrheit der Fremdtäter das aggressive Verhalten
und ein schwieriges Temperament im Zentrum stehen, sind bei den Nahbereichstätern psychische Auffälligkeiten und ein Gefühl der Hilflosigkeit die beiden Risikofaktoren, die am häufigsten vorkommen. Ein schwieriges Temperament, das bei drei
Viertel der Fremdtäter attestiert wird, zeigt sich bei weniger als der Hälfte der Nahbereichstäter (44,3 Prozent). Auch die Alkohol- und Drogenproblematik ist bei den
Fremdtätern stärker ausgeprägt.63
Tabelle 11: Ranking der am häufigsten vorkommenden Risikofaktoren bei
frauen- bzw. kinderfokussierten Tätern
Gesamt
(n=144)
Aggressives Verhalten 66,7%
(96)
Psychische Auffälligkeiten
65,3% (94)
Gefühl der Hilflosigkeit
59,7% (86)
Schwieriges Temperament
54,9% (79)
Fehlende Struktur
54,9% (79)
Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit 53,5% (77)
Frauenfokussierte Täter
(n=62)
Aggressives Verhalten
75,8% (47)
Kinderfokussierte Täter
(n=50)
Psychische Auffälligkeiten
72,0% (36)
Gefühl der Hilflosigkeit
61,3% (38)
Psychische Auffälligkeiten
59,7% (37)
Schwieriges Temperament
59,7% (37)
Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit 56,5% (35)
Gefühl der Hilflosigkeit
61,3% (38)
Fehlende Struktur
53,2% (33)
Fehlende Struktur
52,0% (26)
(kinder-)pornografisches
Material 46,0% (23)
Aggressives Verhalten
46,0% (23)
Schwieriges Temperament
44,0% (22)
Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit 42,0% (21)
63 Zu berücksichtigen ist hierbei aber, dass nach Egg (2003) Täter, die bei Begehung ihrer Missbrauchshandlungen nicht oder nur gering alkoholisiert waren, häufiger rückfällig werden als andere. Ein Grund
könnte darin liegen, dass Täter, die eine Missbrauchshandlung gezielt planen und organisieren, größeren Alkoholeinfluss und den damit einhergehenden Kontrollverlust eher meiden.
77
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Teil B
Im Vergleich der frauen- und kinderfokussierten Sexualstraftäter zeigt sich ein deutlicher Unterschied u.a. beim Konsum pornografischen Materials: Bei 46 Prozent der
Sexualstraftäter mit Kindern als Opfer gibt es in den Akten Hinweise auf den Konsum (kinder-)pornografischen Materials. Dieser Wert ist mehr als drei Mal so hoch
wie bei den Tätern mit erwachsenen Opfern. Dieser Befund zeigt sich tendenziell
auch in der Studie von Lanning (2001), die zu dem Ergebnis gelangt, dass die Täter
im pädosexuellen Bereich überwiegend auch Konsumenten oder gar Sammler von
Kinderpornografie sind.
17 ZÜRS-Probanden (11,8 Prozent) haben laut Akten Kontakt zu anderen Sexualstraftätern in ihrem Umfeld. Dabei fällt auf, dass dies auf 24,0 Prozent der kinderfokussierten Täter zutrifft, aber nur auf 4,8 Prozent der frauenfokussierten Täter. Eigene
Opfererfahrung weisen 26,0 Prozent der kinderfokussierten Täter und lediglich 3,2
Prozent der frauenfokussierten Täter auf.
5.3.2 Schutzfaktoren im persönlichen und sozialen Bereich
Hervorzuheben ist der Umstand, dass bei einigen ZÜRS-Probanden einige Risikofaktoren nicht so ausgeprägt sind, wie erwartet werden könnte: Beispielsweise haben
57,6 Prozent aller Probanden im Laufe ihrer Entwicklung durchaus Akzeptanz durch
das andere Geschlecht erfahren. Rund jeder fünfte ZÜRS-Proband wuchs in einem
positiven Umfeld auf, lebte in geordneten Familienverhältnissen und hatte eine sichere Bindung an eine Bezugsperson. Hier sind die Anteile der Vergleichsgruppen
Nahbereichstäter und Fremdtäter sowie frauen- und kinderfokussierte Täter etwa
gleich groß.
Betrachtet man den Faktor „Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit“, so ist festzustellen, dass etwa ein Drittel (32,6 Prozent) keine Suchtprobleme hat. Mit 44 Prozent
ist dies bei den kinderfokussierten Tätern häufiger der Fall als bei den frauenfokussierten (27,4 Prozent). Unterschiede zeigen sich auch im Hinblick auf psychische
Auffällig- bzw. Unauffälligkeit: Während 8 Prozent der kinderfokussierten Täter als
psychisch unauffällig beschrieben werden, sind es bei den Tätern mit erwachsenen
Opfern 21 Prozent.
Dass keiner der Fremdtäter den Schutzfaktor „Anpassung an gesellschaftliche Normen“ aufweist und lediglich 5,4 Prozent offenbar keine Probleme am Arbeitsplatz
hatten (allerdings bei einem hohen Anteil fehlender Werte, vgl. Abbildung 10), un-
78
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
terscheidet sie in ähnlicher Weise von den Nahbereichstätern (8,9 und 19,0 Prozent).
Allerdings sind in der Gesamtbetrachtung die Schutzfaktoren nicht besonders ausgeprägt. Es zeigt sich eine deutliche Dominanz der Risikofaktoren, die relevante Bereiche des Lebens nachhaltig prägen und verhaltenswirksam werden.
5.4 Soziales Umfeld
Die Auswertung der Risiko- und Schutzfaktoren bei den untersuchten ZÜRS-Probanden sieht zwar die vorherrschende Problematik im Bereich der personalen Risikokonstellationen. Dabei zeigt sich aber, dass auch dem sozialen Milieu oder Umfeld eine
nicht zu unterschätzende Bedeutung zukommt. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt
Groth (1996), der folgende zentrale Risikofaktoren bei Sexualstraftätern herausgearbeitet hat:
n aus unteren Schichten stammend
n geringes Selbstwertgefühl
n niedriges Schul- und Ausbildungs-
n geringe soziale Kompetenz
niveau
n geringe Introspektionsfähigkeit
n geringes Einkommen
n mangelhafte Impulskontrolle
n soziale Isolation
n mangelhafte Beziehungsfähigkeit
n Suchtprobleme
n mangelnde Konfliktfähigkeit
Sexuelle Gewalt oder sexueller Missbrauch an Kindern oder Frauen ist demnach
auch als Ausdruck einer gravierenden Beziehungs- und Entwicklungsstörung zu verstehen (zur Thematik der Entwicklung und moralischen Sozialisation im Kindesalter
und der Entwicklung von Kriminalitätsvorstellungen vgl. Bott 2007; Döbert/NunnerWinkler 1983).
Von den in Kapitel 5.3 vorgestellten Risikofaktoren ist ein bedeutsamer Teil im engsten sozialen Umfeld – Familie, Bindungspersonen, Milieu – der ZÜRS-Probanden angesiedelt (vgl. Abbildung 11).
79
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Abbildung 11: Risikofaktoren im sozialen Umfeld (n = 144)
Risikofaktoren soziales Umfeld
Familiäre Probleme/Defizite
46,5
Bindungsdefizite/soziale Isolation
41,7
34,7
Multiproblemmilieu
29,2
Eigene Opfererfahrung Gewalt
20,8
Anschluss an deviante Peergroups
12,5
Probleme am Arbeitsplatz
Sexualstraftäter im Umfeld
11,8
0
10
20
30
40
50
Prozent
Zwischen den Tätertypen zeigen sich hierbei deutliche Unterschiede:
n Während 56,8 Prozent der Fremdtäter unter familiären Problemen zu leiden hatten, liegt der Wert bei den Nahbereichstätern bei 39,2 Prozent. Noch etwas größer ist der Unterschied beim Risikofaktor „Multiproblemmilieu“: 29,1 Prozent der
Nahbereichstäter wuchsen in einem solchen Milieu auf, aber 48,6 Prozent der
Fremdtäter.
n Die Gruppe der kinderfokussierten Täter weist den Faktor „familiäre Probleme/
Defizite“ zu 52,0 Prozent auf, die der frauenfokussierten Täter hingegen lediglich
zu 40,3 Prozent. Der Anteil derjenigen, die unter Bindungsdefiziten und sozialer
Isolation leiden, war unter den kinderfokussierten Tätern (42,0 Prozent) höher als
unter den frauenfokussierten Tätern (35,5 Prozent).
Bei einigen ZÜRS-Probanden ließen sich auch positive Einflüsse aus dem sozialen
Umfeld feststellen (z.B. Akzeptanz durch Gleichaltrige, geordnete familiäre Verhält-
80
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
nisse etc.). Allerdings kamen die Schutzfaktoren, die in Abbildung 12 dargestellt
sind, seltener vor als die Risikofaktoren im sozialen Umfeld: In geordneten Familienverhältnissen wuchsen 18,8 Prozent der ZÜRS-Probanden auf. Eine sichere Bindung
an eine Bezugsperson konnten 18,1 Prozent aufbauen und in einem insgesamt positiven Umfeld wuchs etwa jeder fünfte Täter auf.
Abbildung 12: Schutzfaktoren im sozialen Umfeld (n = 144)
Schutzfaktoren soziales Umfeld
57,6
Akzeptanz durch anderes Geschlecht
43,8
Akzeptanz durch Gleichaltrige
20,1
Positives Umfeld
geordnete Verhältnisse
18,8
keine Opfererfahrung sexuell
18,1
Sichere Bindung an Bezugsperson
18,1
15,3
keine Opfererfahrung Gewalt
0
10
20
30
40
50
60
70
Prozent
Es gibt einen ZÜRS-Probanden, der alle sieben Schutzfaktoren aus dem sozialen
Umfeld aufweist. Zwei weitere weisen sechs der sieben Schutzfaktoren auf (einziger
Risikofaktor ist die eigene Opfererfahrung im Gewaltbereich) und elf Personen lebten sowohl in einem positiven Umfeld als auch in geordneten Familienverhältnissen,
hatten eine sichere Bindung an eine Bezugsperson und wurden von Gleichaltrigen
und von Frauen akzeptiert (fünf der sieben Schutzfaktoren).
81
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tabelle 12: Unwirksamkeit der Schutzfaktoren
Anzahl
Probanden
1
2
11
Anzahl
Schutzfaktoren
im sozialen
Umfeld
7
Fehlende
Schutzfaktoren (von
den 7 Schutzfaktoren im
sozialen Umfeld)
Tätertypus
—
1 Kindertäter, Nahbereich
6
Keine eigene Opfererfahrung Gewalt
5
4 Kindertäter, Nahbereich
Keine eigene Opfererfah- 4 Frauentäter, Nahbereich
rung Gewalt, keine eigene 1 Frauentäter, nah & fremd
sexuelle Opfererfahrung
1 Kindertäter, nah & fremd
1 Frauentäter, fremd
2 Kindertäter, Nahbereich
Aus Tabelle 12 geht außerdem hervor, dass unter den ZÜRS-Probanden vor allem die
Nahbereichstäter verhältnismäßig viele Schutzfaktoren aufweisen.
Betrachtet man die elf Probanden, die fünf Schutzfaktoren aufweisen, so kommt der
eigenen Opferwerdung im Bereich Gewalt und Sexualität (als Risikofaktoren) offenbar eine größere Bedeutung zu als z.B. dem Aufwachsen in grundsätzlich geordneten
Verhältnissen (als Schutzfaktor). Hinzu kommen bei diesen elf Probanden diverse Risikofaktoren, die möglicherweise mit der eigenen Opferwerdung in Zusammenhang
stehen: Acht von ihnen weisen psychische Auffälligkeiten auf (vor allem die Täter mit
Kindern als Opfer), sieben haben öfter ein Gefühl der Hilflosigkeit, sechs weisen eine
Alkohol- oder Drogenproblematik auf, sechs eine verzerrte Wahrnehmung sozialer
Informationen (vier frauen- und zwei kinderfokussierte Täter) und fünf aggressives
Verhalten (vier davon sind auf Frauen als Opfer fokussiert). Im arithmetischen Mittel
hat jeder dieser elf Probanden 10,4 Schutzfaktoren und 5,1 Risikofaktoren.
Trotz dieser Befunde zu den vorhandenen Risiko- und Schutzfaktoren der ZÜRS-Probanden kann auf Basis der Aktenanalyse nicht – im Sinne einer Sachverständigenprognostik – abschließend geklärt werden, wie das Zusammenspiel all dieser Faktoren
individuell ausgestaltet ist und welche weiteren, möglicherweise auch situativen, Aspekte im konkreten Fall als Tatauslöser relevant werden könnten.
82
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Hierzu wird auf die Ausführungen in Kapitel 6 verwiesen, in dem es konkret um die
Straftaten und die Umstände der Tatbegehung geht. Dort wird auch auf einige weitere Faktoren eingegangen, die nach den Prognoseverfahren SVR-2064 und Static 9965
bedeutsam sind.
64 Der SVR-20 (vgl. Manzinger 2010) umfasst 20 Risikofaktoren, die ein Behandelnder oder Diagnostiker
bezüglich Sexualstraftätern beurteilen soll. Elf der Risikofaktoren beziehen sich auf die psychosoziale
Anpassung des Probanden (1. Sexuelle Deviation, 2. Opfer von Kindesmissbrauch oder Vernachlässigung, 3. Persönlichkeitsstörung, 4. seelische Störung, 5. Substanzenproblematik, 6. Selbst- oder Fremdtötungsgedanken, 7. Beziehungsprobleme, 8. Beschäftigungsprobleme, 9. nicht-sexuelle gewalttätige
Vordelinquenz, 10. gewaltfreie Vordelikte, 11. Bewährungsversagen), sieben auf die Sexualdelinquenz
(12. Sexualdelinquenz in hoher Frequenz, 13. Multiple Formen der Sexualdelinquenz, 14. Verletzung
der Opfer, 15. Waffengebrauch/Todesdrohungen, 16. Zunahme von Deliktfrequenz oder Deliktschwere,
17. Bagatellisieren oder Leugnen, 18. Deliktfördernde Ansichten) und zwei auf die Zukunftspläne (19.
Fehlen realistischer Pläne, 20. Ablehnung weiterer Interventionen).
65 Static 99 (vgl. http://www.static99.org) erfasst zehn tatnahe Variablen zur Vorhersage der Rückfallwahrscheinlichkeit: 1. Frühere Sexualdelikte, 2. Vorstrafen, 3. Verurteilungen für Sexualdelikte ohne Körperkontakt, 4. Indexdelikt nichtsexuelle Gewalt, 5. Frühere nichtsexuelle Gewalttat, 6. Nicht verwandte Opfer, 7. Fremde Opfer, 8. Männliche Opfer, 9. Lebensalter, 10. Familienstand
83
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
6 Die Sexualstraftaten und die Umstände
der Tatbegehung
6.1 Deliktstrukturen
Zentrale Befunde:
n Den 144 ZÜRS-Probanden lassen sich insgesamt 2.517 Sexualstraftaten und
3.470 andere Straftaten (ohne Sexualstraftaten) zuordnen.
n Im Durchschnitt haben die Probanden 17,5 Sexualstraftaten begangen. Am
häufigsten kommt der sexuelle Missbrauch von Kindern vor (1.512 Fälle).
n Vergewaltigungs- und sexuelle Nötigungsdelikte wurden in jedem vierten Fall
mit einer mitgeführten Waffe und in 37,1 Prozent der Fälle unter Alkoholeinfluss
begangen.
n 88,9 Prozent der Probanden haben zusätzlich zu den Sexualstraftaten auch andere Straftaten (z.B. Diebstähle etc.) begangen. Die durchschnittliche Deliktzahl (ohne Sexualstraftaten) beläuft sich auf 24,1.
24 ZÜRS-Probanden (entspricht 16,7 Prozent) haben eine polizeilich registrierte Sexualstraftat begangen, während der Mehrheit (83,3 Prozent) mehrere Sexualstraftaten zur Last gelegt werden. Allerdings gilt auch hier der Befund, dass viele Täter
wenige Taten und wenige Täter viele Taten begangen haben: So hat die Hälfte der
Probanden nicht mehr als 5, die andere Hälfte über 5 Sexualdelikte aufzuweisen
(Median = 5; vgl. Tabelle 13). Die Streuung ist entsprechend groß.66
Die ZÜRS-Probanden haben zusammen 2.517 polizeilich registrierte Sexualstraftaten begangen. Im Durchschnitt kommen demnach auf jeden Probanden 17,5
Sexualstraftaten. Der sexuelle Missbrauch von Kindern (1.512 Fälle) ist die am häufigsten registrierte Sexualstraftat. In der folgenden Abbildung werden die begangenen Sexualstraftaten unter Bezugnahme auf die jeweiligen StGB-Paragraphen
quantifiziert.
66 Das statistische Maß zur Erfassung dieser Streuung ist die Standardabweichung – sie beträgt bezogen
auf alle ZÜRS-Probanden 45,4.
85
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Tabelle 13: Durchschnittliche Anzahl der Sexualdelikte der 144 ZÜRSProbanden
Unterteilung in
Unterteilung in
Gesamt
Nahbereichstäter
Fremdtäter
frauenfokussierte Täter
kinderfokussierte Täter
17,5
22,7
6,9
6,7
29,7
Median
5
5
2
2
9,5
Modus
1
1
2
1
1
45,4
56,9
19,9
17,7
57,4
Mittelwert
Standardabweichung
Abbildung 13: Aufteilung der Sexualstraftaten nach den StGB-Paragraphen
2.517 Sexualstraftaten
Mord § 211 StGB
(n = 2)
Unter Gewaltanwendung oder
Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses §§ 174,
174a, 174b, 174c, 177,
178 StGB (n = 718)
Taten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung
(n = 2.491)
Sexueller Missbrauch
§§ 176, 176a, 176b,
179,182,183, 183a StGB
(n = 1.601)
Beleidigung auf sexueller
Grundlage §§ 185-187,
189 StGB (n = 23)
Ausnutzen sexueller
Neigungen §§ 180, 180a,
181a, 184, 184a, 184b,
184c, 184d, 184e StGB
(n = 172)
Vergewaltigung besonders
schwere Fälle der sexuellen
Nötigung §§ 177 Abs. 2, 3
und 4, 178 StGB (n = 222)
Sexueller Missbrauch von
Kindern §§ 176, 176a,
176b StGB (n = 1.512)
Förderung sexueller
Handlungen Minderjähriger
§ 180 StGB (n = 1)
Sonstige sexuelle Nötigung
§ 177 Abs. 1 und 5 StGB
(n =296)
Exhibitionistische
Handlungen und Erregung
öffentlichen Ärgernisses
§§ 183, 183a StGB (n = 68)
Verbreitung pornografischer
Schriften (Erzeugnisse) §§
184, 184a, 184b, 184c, 184d
StGB (n = 171)
Sex. Missbrauch v. Schutzbefohlenen, unter
Ausnutzung einer Amtsstellung oder eines Vertrauensverhältnisses §§ 174, 174a,
174b, 174c StGB (n = 200)
86
Freiheitsberaubung
nach § 239 StGB (n = 1)
Sexueller Missbrauch von
Jugendlichen § 182 StGB
(n = 15)
Sexueller Missbrauch
Widerstandsunfähiger
§ 179 StGB (n = 6)
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Bei fast allen Taten, die Anlass zur Einstufung bei ZÜRS gaben (99 Prozent, n = 2.491),
handelt es sich um Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Ausnahmen bilden
Delikte wie Mord (zweimal), Freiheitsberaubung (einmal) und Beleidigungen auf sexueller Grundlage (23-mal).
Von den 718 Taten unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses begingen die ZÜRS-Probanden 296 sonstige sexuelle Nötigungen
nach § 177 Absatz 1 und 5 StGB. Weitere 200 dieser Taten wurden nach den §§ 174,
174a, 174b, 174c StGB verurteilt, worunter sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in
Einrichtungen, unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder unter Ausnutzung eines
Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses fällt.
Am häufigsten kommt mit 1.601 Fällen der sexuelle Missbrauch vor. Davon waren bei
einem überwiegenden Teil Kinder die Opfer (1.512). 68 Taten fallen unter exhibitionistische Handlungen oder Erregung öffentlichen Ärgernisses. In 15 Fällen wurden
die Täter wegen sexuellen Missbrauchs an Jugendlichen und in 6 Fällen wegen sexuellen Missbrauchs an Widerstandsunfähigen registriert.
Das Ausnutzen sexueller Neigungen geschah 172-mal, wobei es sich inhaltlich in 171
Fällen um die Verbreitung pornografischer Schriften handelte. Ergänzt werden kann,
dass davon 156 Taten durch einen Einzeltäter begangen worden sind. Ein Täter wurde für die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger registriert.
Der Großteil der Straftaten wurde von Nahbereichstätern begangen (70,8 Prozent).
Für die vergleichende Unterteilung in Taten der Nahbereichs- und Fremdtäter bzw.
der kinder- und frauenfokussierten Täter werden in der folgenden Tabelle einige zentrale Delikte herausgegriffen. Deutlich wird dabei, dass die Nahbereichstäter stärker
vertreten sind, dass sie aber nicht ausschließlich Missbrauchsdelikte an jungen Menschen begehen, sondern durchaus auch bei Nötigungs- und Vergewaltigungsdelikten große Fallzahlen aufweisen.
87
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Tabelle 14: Verteilung ausgewählter Sexualstraftaten
Unterteilung in Taten der Unterteilung in Taten der67
frauenkinderGesamt
Nahbefokussier(n=2.517) reichstäter Fremdtäter fokussier(n=261)
ten Täter
ten Täter
(n=1.781)
(n=417)
(n=1.464)
Straftat
Sexueller Missbrauch von
Schutzbefohlenen (§§ 174,
174a, 174b, 174c StGB)
200
194
1
3
139
Sexueller Missbrauch von
Kindern (§§ 176, 176a,
176b StGB)
1.512
1.321
32
6
1.116
Sexueller Missbrauch von
Jugendlichen (§182 StGB)
15
12
1
3
3
518
230
209
384
40
68
7
8
5
6
204
17
10
16
160
Sexuelle Nötigung und
Vergewaltigung (§§ 177,
178 StGB)
Exhibitionismus (§§ 183,
183a StGB)
Sonstige
Bezüglich der am häufigsten vorkommenden Delikte (1.512 sexuelle Missbrauchsdelikte an Kindern; 518 Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen) wurde überprüft,
welche Bedeutung hierbei mitgeführten Waffen und dem Alkoholeinfluss zur Tatzeit
zukommen.
Tabelle 15: Mitführen von Waffen und Alkoholeinfluss bei sexuellen Missbrauchsdelikten und Vergewaltigungen/sexuellen Nötigungen
Waffe bei Tat mitgeführt
ja
Sexueller Missbrauch von Kindern (n=1.512)
Vergewaltigung
oder sexuelle
Nötigung (n=518)
nein
unbekannt
14
1.436
62
Prozent
0,9
95,0
absolut
130
235
Prozent
25,1
45,4
29,5
absolut
Alkoholeinfluss zur Tatzeit
ja
nein
unbekannt
91
532
889
4,1
6,0
35,2
58,8
153
192
114
212
37,1
22,0
40,9
67 Dass bei den kinderfokussierten Tätern auch vereinzelt Straftaten gegen erwachsene Opfer und umgekehrt bei frauenfokussierten Tätern einige Straftaten gegen Kinder zu finden sind, lässt sich damit erklären,
dass die Unterscheidung in beide Tätertypen auf Basis einer überwiegend gleichen Opferwahl (Fokussierung) getroffen wurde. Bei einigen kam es vereinzelt zu einer gelegentlich abweichenden Opferwahl.
88
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Vergewaltigungs- und sexuelle Nötigungsdelikte wurden in jedem vierten Fall mit einer mitgeführten Waffe begangen (25,1 Prozent) und in 37,1 Prozent der Fälle unter
Alkoholeinfluss. Missbrauchstaten an Kindern wurden hingegen nur in 14 Fällen (0,9
Prozent) mit einer Waffe begangen. Auch der Einfluss von Alkohol zur Tatzeit kann bei
diesen Missbrauchsdelikten als gering angesehen werden, wenngleich bei mehr als
der Hälfte der Taten keine Information darüber vorliegt (zu den Mustern der Tatbegehung sowie dem Einfluss von Alkohol und Drogen, dem Vor- und Nachtatverhalten
etc. vgl. Kap. 6.5).
Die meisten Probanden (88,9 Prozent) haben zusätzlich zu den Sexualstraftaten auch
zahlreiche andere Delikte begangen. Insgesamt wurden seitens der ZÜRS-Probanden
3.470 Straftaten (ohne Sexualstraftaten) begangen. Auffällig ist, dass die Fremdtäter
im Verhältnis zu den Nahbereichstätern weniger Sexualstraftaten begangen haben,
dafür aber deutlich mehr sonstige Straftaten: Im Durchschnitt kommen Fremdtäter
auf knapp 40 Straftaten (ohne Sexualdelikte); Nahbereichstäter auf etwa 20. Im Vergleich von frauen- und kinderfokussierten Tätern zeigt sich, dass kinderfokussierte
Täter vergleichsweise wenige Straftaten (ohne Sexualstraftaten) begangen haben.
Tabelle 16: Durchschnittliche Anzahl der Delikte (ohne Sexualdelikte)
Unterteilung in
Gesamt
Mittelwert
Median
Modus
Standardabweichung
Nahbereichstäter
Unterteilung in
Fremdtäter
frauenfokussierte Täter
kinderfokussierte Täter
24,1
20,1
38,8
29,3
14,7
9,5
7
19
15
3
0
0
28
1
0
40,6
37,9
54,9
46,4
27,2
Bezüglich der Art dieser Delikte und des Verlaufs der allgemeinen und einschlägigen Kriminalität wird auf das Kapitel 7 dieses Berichts verwiesen.
89
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Teil B
6.2 Tatort, Tatzeit, Tatdauer der Sexualstraftaten
Zentrale Befunde:
n Während die Nahbereichstäter fast drei Viertel (74,1 Prozent) ihrer Taten in
einer Wohnung begangen haben, sind es bei den Fremdtätern lediglich 18,8
Prozent der Taten. Fremdtäter begehen ihre Taten meist im öffentlichen Raum
(69,3 Prozent).
n Die Mehrzahl der ZÜRS-Probanden begeht die Taten immer wieder an vergleichbaren Tatorten.
n Die Informationen, die über die Tatzeiten vorliegen, deuten auf eine erhöhte
Tatbegehung während der Nachtstunden (22 Uhr bis 6 Uhr) hin. Allerdings
zeigt sich vor allem bei Fremdtätern, dass durchaus auch vor- und nachmittags
Sexualstraftaten begangen werden.
n Die Sexualstraftaten haben meist nicht länger als 30 Minuten gedauert.
Etwa sechs von zehn der durch die ZÜRS-Probanden verübten Sexualstraftaten
(n = 1.529) geschahen in Wohnungen (60,7 Prozent). Erwartungsgemäß wurden
die Straftaten der Nahbereichstäter deutlich häufiger in einer Wohnung (Täter- oder
Opferwohnung) begangen (74,1 Prozent) als die Taten der Fremdtäter (18,8 Prozent).
Tabelle 17: Tatörtlichkeiten der einzelnen Taten unter Berücksichtigung
der verschiedenen Tätergruppen
Taten
gesamt
(n=2.517)
Tatort Wohnung
Tatort öffentlicher Raum
Tatort Auto
sonstiger Tatort
unbekannter
Tatort
90
absolut
Prozent
absolut
Prozent
absolut
Prozent
absolut
Prozent
absolut
Prozent
1.529
60,7
349
13,9
74
2,9
97
3,9
468
18,6
Unterteilung in Taten der Unterteilung in Taten der
NahbeFremd- frauenfokus- kinderfokusreichstäter
täter
sierten Täter sierten Täter
(n=1.781)
(n=261)
(n=417)
(n=1.464)
1.319
49
148
916
74,1
18,8
35,5
62,6
88
181
180
74
4,9
69,3
43,2
5,1
54
11
13
49
3,0
4,2
3,1
3,3
50
10
34
48
2,8
3,8
8,2
3,3
270
10
42
377
15,2
3,8
10,1
25,8
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
13,9 Prozent der Taten (n = 349) geschahen im öffentlichen Raum (z.B. Plätze, Parks
oder Straßen). Vor allem Fremdtäter begingen ihre Taten im öffentlichen Raum (69,3
Prozent). Bei den Nahbereichstätern wurden hingegen weniger als 5 Prozent der Taten im öffentlichen Raum verübt. Etwa 3 Prozent wurden in Autos begangen.
Die Datenanalyse hat ferner ergeben, dass über alle Tätergruppen hinweg die Mehrzahl der Täter (66 Prozent) immer wieder vergleichbare Tatörtlichkeiten auswählt.
Tabelle 18: Übliche Tatorte der Probanden bei ihren Sexualstraftaten
Unterteilung in
Gesamt
(n=144)
üblicher
Tatort
kein üblicher
Tatort
trifft nicht zu
oder unbekannt
Nahbereichstäter
(n=79)
Fremdtäter
(n=37)
Unterteilung in
frauenfokussierte
Täter (n=62)
kinderfokussierte Täter
(n=50)
absolut
95
52
22
32
37
Prozent
66,0
65,9
59,5
51,6
74,0
absolut
25
12
6
11
8
Prozent
17,4
15,2
16,2
17,7
16,0
absolut
24
15
9
19
5
Prozent
16,7
19,0
24,3
30,6
10,0
Bei 916 von 2.517 Fällen liegen Informationen zum genauen Zeitpunkt des Beginns
der Sexualstraftat vor. Dabei zeigt sich, dass die Häufigkeit der Taten von ZÜRS-Probanden im Laufe des Tages bis in die Nacht hinein stetig zunimmt.
Tabelle 19: Tatzeit unterschieden nach Tätergruppen
Unterteilung in Taten der
Taten
gesamt
(n=916)
Tatzeit
vormittags
nachmittags
abends
nachts
Nahbereichstäter
(n=673)
Fremdtäter
(n=114)
Unterteilung in Taten der
frauenfokussierten Täter
(n=161)
kinderfokussierten Täter
(n=577)
absolut
72
33
23
26
24
Prozent
7,9
4,9
20,2
16,1
4,2
absolut
165
100
22
23
81
Prozent
18,0
14,9
19,3
14,3
14,0
absolut
247
190
26
29
165
Prozent
27,0
28,2
22,8
18,0
28,6
absolut
432
350
43
83
307
Prozent
47,2
52,0
37,7
51,6
53,2
91
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Abbildung 14: Tageszeit zum Zeitpunkt der Taten (n = 916 Fälle)68
Prozent
50
47,2
45
40
35
30
27
25
18
20
15
10
7,9
5
0
vormittags
nachmittags
abends
nachts
Die meisten Taten werden – bei allen Tätertypen gleichermaßen – abends und vor allem nachts begangen. Ein ähnliches Ergebnis zeigt sich auch bei der Aufteilung nach
dem Alter der Opfer. Sowohl bei den Taten mit Kindern als Opfer als auch bei denen mit Erwachsenen als Opfer waren die geringsten Fallzahlen vormittags, nahmen
nachmittags und abends zu und waren erwartungsgemäß am höchsten in der Nacht.
Tabelle 20: Tatzeiten unterschieden nach Opferalter
Gesamt
(n = 891)
Opferalter
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Gesamt
Tatzeit
vormittags
nachmittags
abends
nachts
absolut
634
30
102
179
323
Prozent
100,0
4,7
16,1
28,2
50,9
absolut
54
3
20
14
17
Prozent
100,0
5,6
37,0
25,9
31,5
absolut
203
34
36
47
86
Prozent
100,0
16,7
17,7
23,2
42,4
absolut
891
67
158
240
426
Prozent
100,0
7,5
17,7
26,9
47,8
Chi² nach Pearson p = 0,00
68 Vormittags: 06:00-11:59 Uhr; nachmittags: 12:00-17:59 Uhr; abends: 18:00-21:59 Uhr; nachts: 22:0005:59 Uhr (in Anlehnung an Koch-Arzberger et. al 2008: 134).
92
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Viele Täter bevorzugen bestimmte Uhrzeiten, zu denen sie üblicherweise ihre Taten
begehen. Dabei sind Unterschiede zwischen den Gruppen zu erkennen: Fast die
Hälfte der Fremdtäter beging die Taten zu den für sie üblichen Zeiten, nur bei 27
Prozent war dies nicht der Fall. Die Nahbereichstäter wiesen hingegen häufiger keine
üblichen Tatzeiten auf. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Aufteilung nach frauenund kinderfokussierten Tätern: Frauenfokussierte Täter haben häufiger eine übliche
Tatzeit als kinderfokussierte Täter.
Tabelle 21: Übliche Tatzeiten bei Sexualstraftaten
Unterteilung in
Unterteilung in
Gesamt
frauenfokus- kinderfokus(n=144) Nahbereichs- Fremdtäter sierte Täter
sierte Täter
täter (n=79)
(n=37)
(n=62)
(n=50)
absolut
63
22
18
24
13
Prozent
43,8
28,0
48,6
38,6
26,0
keine üblichen absolut
Tatzeiten
Prozent
51
39
10
19
27
35,5
49,4
27,0
30,6
54,0
übliche
Tatzeiten
unbekannt
trifft nicht zu
absolut
6
3
0
0
5
Prozent
4,2
3,8
0,0
0,0
10,0
absolut
24
15
9
19
5
Prozent
16,7
19,0
24,3
30,6
10,0
Die Fälle, in denen Informationen sowohl zum Beginn als auch zum Ende der Tat in
den Akten enthalten waren, zeigen, dass sich das Opfer in den meisten Fällen nicht
länger als eine halbe Stunde in der Gewalt des Täters befand: Von den 414 Fällen,
in denen Aussagen möglich waren, dauerten 161 Taten (38,9 Prozent) maximal 10
Minuten und 156 Taten (37,7 Prozent) zwischen 11 und 30 Minuten. Mehr als drei
Viertel der 414 Fälle dauerten demnach nicht länger als 30 Minuten. Auffällig ist im
Vergleich der Tätergruppen, dass von 52 Taten der Fremdtäter, bei denen Angaben
zur Tatdauer vorlagen, etwa jede fünfte Tat mehr als zwei Stunden dauerte (21,2
Prozent mehr als zwei bis 24 Stunden; 1,9 Prozent mehr als 24 Stunden). Eine Übersicht der Tatdauer unterteilt nach den Tätergruppen wird in der folgenden Tabelle
dargestellt.
93
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Tabelle 22: Dauer der Taten unterteilt nach Gruppen
Taten mit
Informationen
zur Tatdauer
absolut
Prozent
absolut
11 bis 30 Min.
Prozent
absolut
31 bis 120 Min.
Prozent
mehr als 2 Std. absolut
bis 24 Std.
Prozent
absolut
mehr als
24 Std.
Prozent
bis 10 Min.
Gesamt
(n=414)
161
38,9
156
37,7
61
14,7
32
7,7
4
1,0
Unterteilung in Taten der
FremdNahbereichstäter
täter (n=285)
(n=52)
110
17
38,6
32,7
122
13
42,8
25,0
33
10
11,6
19,2
17
11
6,0
21,2
3
1
1,1
1,9
Unterteilung in Taten der
frauenfokus- kinderfokussierten Täter sierten Täter
(n=103)
(n=210)
33
77
32,0
36,7
21
116
20,4
55,2
28
11
27,2
5,2
18
6
17,5
2,9
3
0
2,9
0,0
Einige Taten mit besonders langer Tatdauer sollen zur Veranschaulichung kurz skizziert werden:
n Die längste Zeit, die ein Opfer in der Gewalt des Täters war, betrug 22 Tage. Der
Täter hatte dem 17-jährigen Mädchen eine Modelkarriere versprochen und war
mit ihm in die USA geflogen. Dort wurden dem Opfer Tabletten verabreicht, anschließend kam es zu mehreren Missbrauchsdelikten.
n In einem anderen Fall verabredete sich der Täter mit zwei weiteren Personen, um
ein weibliches Opfer zum Geschlechtsverkehr zu zwingen. Dazu wurde es mit
Hilfe eines Tricks in die Nähe des Tatorts (Wohnung) gelockt, wohin es dann mit
Gewaltanwendung unter Drohung mit einer Schusswaffe gebracht wurde. Die
Frau wurde zunächst gegen ihren Willen fotografiert und anschließend von allen
drei Männern vergewaltigt, körperlich misshandelt, gefesselt und eingeschüchtert. Insgesamt befand sich das Opfer 2½ Tage und 2 Nächte gegen seinen Willen in der Gewalt der drei Täter, ehe es fliehen konnte.
n Tödlich endete ein Fall, bei dem der Täter seiner Exfreundin nachstellte. Mit einem nachgemachten Schlüssel drang er in ihre Wohnung ein, versetzte Lebensmittel mit Schlaftabletten, beobachtete die Einnahme durch ein Fenster, kehrte
anschließend in die Wohnung zurück, fesselte das wehrlose Opfer ans Bett und
brachte es anschließend um. Hier zog sich der Tathergang über mehr als einen
Tag hin.
94
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Ausgehend vom Opferalter zeigt sich eine Tendenz dahingehend, dass die an Kindern begangenen Taten eine kürzere Dauer haben als die an älteren Opfern begangenen Taten. Eine Tatdauer von mehr als 30 Minuten ist bei kindlichen Opfern eher
eine Ausnahme (10,9 Prozent), bei erwachsenen Opfern lässt sich bei 43,4 Prozent
eine Tatdauer von über 30 Minuten feststellen (vgl. Tabelle 23).
Tabelle 23: Tatdauer unterschieden nach Opferalter
Tatdauer
Gesamt
(n = 399)
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Gesamt
absolut
Prozent
absolut
Prozent
absolut
Prozent
absolut
Prozent
257
100,0
22
100,0
120
100,0
399
100,0
bis 10
Min.
11 bis
30 Min.
31 bis
120 Min.
110
42,8
5
22,7
39
32,5
154
38,6
119
46,3
5
22,7
29
24,2
153
38,3
20
7,8
9
40,9
32
26,7
61
15,3
mehr als
2 bis 24
Std.
7
2,7
2
9,1
18
15,0
27
6,8
über 24
Std.
1
0,4
1
4,5
2
1,7
4
1,0
Chi² nach Pearson p = 0,00
6.3 Ankerpunkte69
Zentrale Befunde:
n Zentrale Ankerpunkte der Täter sind Wohngebäude (79 Prozent aller ermittelten Ankerpunkte). In der Regel handelt es sich um die eigene Wohnung
oder die Wohnung eines Familienangehörigen.
n Bei den Nahbereichstätern betrug die Entfernung zwischen Tatort und nächstem Ankerpunkt des Täters bei 77 Prozent der Fälle maximal einen Kilometer, bei den Fremdtätern betrug die Entfernung zwischen Tatort und Ankerpunkt bei 77 Prozent der Fälle maximal fünf Kilometer.
n In mehr als der Hälfte der Fälle ist ein Ankerpunkt des Opfers (in der Regel die
Wohnung) maximal einen Kilometer vom Tatort entfernt.
69 Unter Ankerpunkten versteht man bestimmte Anlaufstellen oder Aufenthaltsorte des Täters, wie zum
Beispiel die eigene Wohnung oder die der Eltern, genauso die Arbeitsstelle, das Vereinsheim des Vereins, in dem man Mitglied ist, eine therapeutische Anstalt etc.
95
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Tabelle 24: Art des dem Tatort am nächsten gelegenen Ankerpunkts
des Täters
Unterteilung in
Taten der
Gesamt
(n=2.517)
Wohngebäude
Kindergarten/
Schule
Arbeitsplatz
öffentliche
Gebäude
Kneipe
Verein
Nahbereichstäter
(n=1.781)
Unterteilung in
Taten der
Fremdtäter
(n=261)
frauenfokussierten
Täter
(n=417)
kinderfokussierten
Täter
(n=1.464)
Absolut
1.992
1.394
223
319
1.114
76,1
Prozent
79,1
78,3
85,4
76,5
Absolut
3
3
0
0
3
Prozent
0,1
0,2
0,0
0,0
0,2
Absolut
30
8
0
20
7
0,5
Prozent
1,2
0,4
0
4,8
Absolut
13
9
1
1
11
Prozent
0,4
0,5
0,4
0,2
0,8
Absolut
6
5
0
2
3
Prozent
0,2
0,3
0,0
0,5
0,2
Absolut
25
15
0
0
25
Prozent
1,0
0,8
0,0
0,0
1,7
Absolut
17
15
1
3
13
Prozent
0,7
0,8
0,4
0,7
0,9
therapeutische
Anstalt
Absolut
16
0
7
10
1
Prozent
0,6
0,0
2,7
2,4
0,1
soziale
Einrichtung
Absolut
4
1
0
1
1
Prozent
0,2
0,1
0,0
0,2
0,1
Absolut
33
30
2
1
32
Hotel
Sonstiges
unbekannt
Prozent
1,3
1,7
0,8
0,2
2,2
Absolut
378
301
27
60
254
Prozent
15,0
16,9
10,3
14,4
17,3
Häufig konnte ein Ankerpunkt des Täters in der Nähe des Tatorts ermittelt werden. In
den meisten Fällen (1.992 von 2.517) handelte es sich dabei um ein Wohngebäude
bzw. eine Wohnung, in der sich der Täter oft aufgehalten hat. Festzustellen ist zudem,
dass bei 4,8 Prozent der Taten von frauenfokussierten Tätern der Arbeitsplatz der
nächste Ankerpunkt war und bei 2,4 Prozent eine therapeutische Anstalt. Diese Ankerpunkte spielen bei kinderfokussierten Tätern nur eine marginale Rolle.
96
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Bei 1.598 Taten (63,5 Prozent aller Taten) war der nächste Ankerpunkt des Täters maximal einen Kilometer vom Tatort entfernt. Zieht man einen Radius von 5 Kilometern
um den Tatort, so befand sich in 72,8 Prozent der Taten der nächstgelegene Ankerpunkt des ZÜRS-Probanden darin. Zum Unterschied zwischen Nahbereichs- und
Fremdtätern: Bei den Nahbereichstätern betrug die Entfernung zwischen Tatort und
nächstem Ankerpunkt des Täters bei 77,1 Prozent der Fälle maximal einen Kilometer, bei den Fremdtätern betrug die Entfernung zwischen Tatort und Ankerpunkt bei
77,0 Prozent der Fälle maximal fünf Kilometer (vgl. hierzu auch Dern et. al 2004: 39;
Harbort 2006: 738).
Tabelle 25: Entfernung des Tatortes zum nächsten Ankerpunkt des Täters
(n = 2.517)
Unterteilung in Taten der
bis 1 km
Gesamt
(n=2.517)
Nahbereichstäter
(n=1.781)
Fremdtäter
(n=261)
Unterteilung in Taten der
frauenfokussierten Täter
(n=417)
kinderfokussierten Täter
(n=1.464)
absolut
1.598
1.373
45
154
987
Prozent
63,5
77,1
17,2
36,9
67,4
über 1 bis
5 km
absolut
234
38
156
160
36
Prozent
9,3
2,1
59,8
38,4
2,5
über 5 bis
10 km
absolut
40
21
9
20
2
Prozent
1,6
1,2
3,4
4,8
0,1
über 10 bis
15 km
absolut
12
2
4
2
0
Prozent
0,5
0,1
1,5
0,5
0,0
über 15 bis
20 km
absolut
12
3
4
4
1
Prozent
0,5
0,2
1,5
1,0
0,1
über 20 km
unbekannt
absolut
63
19
9
9
20
Prozent
2,5
1,1
3,4
2,2
1,4
absolut
558
325
34
68
418
Prozent
22,2
18,2
13,0
16,3
28,6
Bei Taten, bei denen Kinder und Jugendliche Opfer geworden sind, lag der Ankerpunkt des Täters in 74,7 bzw. 88,5 Prozent der Fälle in einem Umkreis von einem
Kilometer. Bei erwachsenen Opfern lag der Ankerpunkt des Täters nur etwa in der
Hälfte der Fälle in einem Umkreis von einem Kilometer. In 71,5 Prozent der Fälle lag
er jedoch innerhalb eines Radius von 10 Kilometern um den Tatort.
97
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Tabelle 26: Entfernung zum Ankerpunkt des Täters nach Alter der Opfer
Entfernung zum nächsten Ankerpunkt des Täters
bis
1 km
Opferalter
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Gesamt
über
1 bis 5
km
über
5 bis
10 km
über
10 bis
15 km
über
15 bis
20 km
über
20 km
unbekannt
absolut 1.449
1.082
41
13
4
1
32
276
Prozent 100,0
74,7
2,8
0,9
0,3
0,1
2,2
19,0
absolut 349
309
12
5
1
2
8
12
Prozent 100,0
88,5
3,4
1,4
0,3
0,6
2,3
3,4
absolut 344
168
58
20
7
8
21
62
Prozent 100,0
48,8
16,9
5,8
2,0
2,3
6,1
18,0
absolut 2.142
1.559
111
38
12
11
61
350
Prozent 100,0
72,8
5,2
1,8
0,6
0,5
2,8
16,3
Chi² nach Pearson p = 0,00
Auch der Frage, wie groß die Entfernung zwischen Tatort und Ankerpunkt des bzw.
der Opfer war, wurde im Rahmen der Untersuchung nachgegangen. Bei etwa 70
Prozent der Taten liegen hierzu aussagekräftige Informationen vor (vgl. Tabelle 27).
Tabelle 27: Entfernung des Tatortes zum nächsten Ankerpunkt des Opfers
Taten
gesamt
(n=2.517)
bis 1 km
Unterteilung in Taten der
Nahbereichstäter
(n=1.781)
Fremdtäter
(n=261)
Unterteilung in Taten der
frauenfokussierten Täter
(n=417)
kinderfokussierten Täter
(n=1.464)
absolut
1.392
1.222
46
162
746
Prozent
55,3
68,6
17,6
38,8
51,0
über 1 bis
5 km
absolut
225
135
31
30
166
Prozent
8,9
7,6
11,9
7,2
11,3
über 5 bis
10 km
absolut
68
54
9
16
41
Prozent
2,7
3,0
3,4
3,8
2,8
über 10 bis
15 km
absolut
20
3
5
5
2
Prozent
0,8
0,2
1,9
1,2
0,1
über 15 bis
20 km
absolut
15
4
0
5
8
Prozent
0,6
0,2
0,0
1,2
0,5
über 20 km
unbekannt
98
absolut
31
20
5
13
12
Prozent
1,2
1,1
1,9
3,1
0,8
absolut
766
343
165
186
489
Prozent
30,4
19,3
63,2
44,6
33,4
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Die Entfernung vom Tatort bis zum nächsten Ankerpunkt des Opfers beträgt in über
der Hälfte der Fälle (55,3 Prozent; n = 1.392) insgesamt maximal einen Kilometer.
Bei 225 der 2.517 Taten (8,9 Prozent) war der nächste Ankerpunkt des Opfers ein bis
maximal fünf Kilometer vom Tatort entfernt gelegen.
Betrachtet man die Taten aufgeteilt nach dem Alter der Opfer, zeigen sich hier keine
für die polizeipraktische Arbeit verwertbaren Unterschiede bezüglich Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Tabelle 28: Entfernung zum Ankerpunkt des Opfers nach Alter der Opfer
Entfernung zum Ankerpunkt des Täters
bis
1 km
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Gesamt
über
1 bis 5
km
über
5 bis
10 km
über
10 bis
15 km
über
15 bis
20 km
über
20
km
unbekannt
absolut 1.449
870
166
42
4
8
16
343
Prozent 100,0
60,0
11,5
2,9
0,3
0,6
1,1
23,7
349
303
12
4
10
1
4
15
Prozent 100,0
absolut
86,8
3,4
1,1
2,9
0,3
1,1
4,3
344
192
42
22
6
4
10
68
Prozent 100,0
absolut
55,8
12,2
6,4
1,7
1,2
2,9
19,8
absolut 2.142
1.365
220
68
20
13
30
426
Prozent 100,0
63,7
10,3
3,2
0,9
0,6
1,4
19,9
Chi² nach Pearson p = 0,00
Bei den in den Akten vermerkten Ankerpunkten der Opfer handelte es sich im Wesentlichen – wie bei den Tätern – um Wohngebäude. Von Bedeutung könnte darüber
hinaus sein, dass einige der Opfer von Fremdtätern einen Ankerpunkt im Rotlichtmilieu haben (6,5 Prozent der Taten von Fremdtätern). Im Vergleich zwischen frauenund kinderfokussierten Tätern zeigt sich, dass die Opfer in 4,1 Prozent der Taten von
frauenfokussierten Tätern einen Ankerpunkt in Form ihres Arbeitsplatzes in Nähe des
Tatorts hatten.
99
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Tabelle 29: Art des nächsten Ankerpunkts des Opfers vom Tatort
Gesamt
(n= 2.517)
Wohngebäude
Kindergarten/
Schule
Arbeitsplatz
Öffentliche
Gebäude
Kneipe
Verein
Hotel
Diskothek
Rotlichtmilieu
Unterteilung in
Taten der
Nahbereichstäter
(n=1.781)
Fremdtäter
(n=261)
Unterteilung in
Taten der
frauenfokussierten Täter
(n=417)
kinderfokussierten Täter
(n=1.464)
absolut
1.638
1.393
76
207
916
Prozent
65,1
78,2
29,1
49,6
62,6
absolut
4
4
0
0
3
Prozent
0,2
0,2
0,0
0,0
0,2
absolut
23
4
5
17
0
Prozent
0,9
0,2
1,9
4,1
0,0
absolut
19
13
0
0
11
Prozent
0,8
0,7
0,0
0,0
0,8
absolut
1
0
0
0
0
Prozent
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
absolut
29
19
0
0
29
Prozent
1,2
1,1
0,0
0,0
2,0
absolut
14
13
0
0
13
Prozent
0,6
0,7
0,0
0,0
0,9
absolut
1
0
1
1
0
Prozent
0,0
0,0
0,4
0,2
0,0
absolut
31
1
17
19
0
Prozent
1,2
0,1
6,5
4,6
0,0
therapeutische
Anstalt
absolut
1
0
0
0
0
Prozent
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
soziale
Einrichtung
absolut
11
1
2
0
7
Prozent
0,4
0,1
0,8
0,0
0,5
Sonstiges
unbekannt
100
absolut
13
8
3
1
10
Prozent
0,5
0,4
1,1
0,2
0,7
absolut
732
325
157
172
475
Prozent
29,1
18,2
60,2
41,2
32,4
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
6.4 Opfer
Zentrale Befunde:
n Von den 3.465 Personen, die Opfer von Sexualstraftaten der ZÜRS-Probanden wurden, sind 71,6 Prozent weiblich – meist unter 17 Jahre alt. Viele von
ihnen trugen psychische oder physische Schäden davon. Knapp 40 Prozent
erlitten psychische und physische Folgen.
n Fast jede dritte Sexualstraftat (29 Prozent) wurde innerhalb der Familie begangen. Jede fünfte Tat ereignete sich im Freundeskreis bzw. in der Verwandtschaft. Bei 26 Prozent der Taten waren Täter und Opfer miteinander
bekannt. Lediglich in etwa 18 Prozent der Taten gab es keine vorherige
Täter-Opfer-Beziehung. Bei 7 Prozent liegen hierzu keine Informationen vor.
n Das Anzeigeverhalten differiert sehr stark. Während die Hälfte der Taten von
frauenfokussierten Tätern nach spätestens 2 Monaten zur Anzeige gebracht
wurde, vergehen bei den Taten der kinderfokussierten Täter in der Regel
sehr viel längere Zeiträume. Bis die Hälfte der Taten angezeigt wurde, dauerte es über 6 Jahre (73 Monate).
In 57,6 Prozent aller Taten (n = 1.449) waren Kinder unter 14 Jahren Opfer der Tat.
Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren wurden in 13,9 Prozent der Taten
(n = 349) zum Opfer. Bei 13,7 Prozent der Taten (n = 344) wurde die Sexualstraftat an
Erwachsenen begangen.70
Bei 1.587 der insgesamt 2.517 Taten gab es nur eine Person als Opfer. In 259 Fällen
waren zwei Personen gleichzeitig Opfer der Tat. Drei Opfer waren bei 328 Taten betroffen und in 17 Fällen waren 4 (kindliche) Opfer gleichzeitig involviert.
Insgesamt wurden 3.465 Personen Opfer der Sexualstraftaten der ZÜRS-Probanden.
Der größte Teil der Opfer ist weiblich (71,6 Prozent) und meist unter 17 Jahren alt. Es
gibt jedoch auch fast 100 weibliche Opfer im Alter von über 30 Jahren. Das Durchschnittsalter der Opfer beträgt 13 Jahre. Die genaue Verteilung zeigt sich in folgender Abbildung.
70 Bei circa 14 Prozent konnten den Akten keine Angaben entnommen werden.
101
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Abbildung 15: Altersverteilung der Opfer (2.273 weibliche und
794 männliche Opfer)
Alter der Opfer
über 30
30
29
28
27
26
25
24
23
22
21
20
19
18
17
16
15
14
13
12
11
10
9
8
7
6
5
4
3
2
97
9
9
5
7
12
46
65
13
1
11
1
9
1
21
3
1
26
8
2
24
4
288
277
32
6
33
116
33
36
366
79
163
88
74
15
288
81
48
49
249
19
241
9
4
5
42
11
32
3
1
0
50
100
150
200
250
300
350
400
Häufigkeit
Weibliche Opfer
Männliche Opfer
Die begangenen Sexualstraftaten sind oft mit langwierigen Folgen für die Opfer verbunden: 997 Opfer haben laut Akten sowohl psychische als auch physische Schäden davongetragen, weitere 564 ausschließlich psychische Schäden. Fünf Personen
starben durch oder während der Tat eines ZÜRS-Probanden. Keinerlei registrierte
102
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Schäden trugen nur 66 Opfer (2,6 Prozent) davon. Bei den Taten von Fremdtätern
sind den Akten häufig keine Angaben über die Folgen der Tat für das Opfer zu entnehmen. Eine genaue Aufstellung der Folgen ergibt sich aus der Tabelle 30.
Tabelle 30: Folgen für die Opfer der Sexualstraftat
Gesamt
(n= 2.517)
Folgen
keine
nur psychisch
nur physisch
psychisch und
physisch
Tod
unbekannt
absolut
66
Unterteilung in
Taten der
Nahbereichstäter
(n=1.781)
Fremdtäter
(n=261)
Unterteilung in
Taten der
frauenfokussierten Täter
(n=417)
34
9
14
kinderfokussierten Täter
(n=1.464)
24
Prozent
2,6
1,9
3,4
3,4
1,6
absolut
564
461
25
53
392
Prozent
22,4
25,9
9,6
12,7
26,8
absolut
31
12
9
6
6
Prozent
1,2
0,7
3,4
1,4
0,4
absolut
997
851
65
173
730
Prozent
39,6
47,8
24,9
41,5
49,9
absolut
5
3
1
3
1
Prozent
0,2
0,2
0,4
0,7
0,1
absolut
854
420
152
168
311
Prozent
33,9
23,6
58,2
40,3
21,2
6.4.1 Opferauswahl
Bei 1.490 der 2.517 Taten (59,2 Prozent) hat sich der Täter vor der Tat ein individuelles Opfer ausgesucht, so dass das Sexualdelikt in direktem Zusammenhang
mit dem Opfer steht (z.B.: Rache, Unterdrückung etc.). In 19,5 Prozent der Fälle
(n = 491) sah der Täter spontan eine gute Gelegenheit zur Tat, d.h. es gab keinen
vorherigen Tatentschluss. Eine zufällige Opferauswahl erfolgte in 13,8 Prozent aller
Fälle (n = 347).
Die Taten, die durch die Gruppe der Nahbereichstäter begangen wurden, sind zu
74,3 Prozent – und damit zum überwiegenden Teil – gezielt an den bestimmten Opfern begangen worden. Bei den Fremdtätern wurden lediglich 10,0 Prozent der Opfer
gezielt ausgesucht. Deutlich häufiger wählten die Fremdtäter ein zufälliges Opfer aus.
103
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Tabelle 31: Opferauswahl bei allen Sexualstraftaten der ZÜRS-Probanden
Taten
gesamt
(n=2.517)
zufällig
gezielt
günstige
Gelegenheit
unbekannt
Unterteilung in Taten der
Nahbereichstäter
(n=1.781)
Fremdtäter
(n=261)
Unterteilung in Taten der
frauenfokussierten
Täter (n=417)
kinderfokussierten Täter
(n=1.464)
absolut
347
34
77
58
208
Prozent
13,8
1,9
29,5
13,9
14,2
absolut
1.490
1.324
26
120
961
Prozent
59,2
74,3
10,0
28,8
65,6
absolut
491
405
35
118
286
Prozent
19,5
22,7
13,4
28,3
19,5
absolut
189
18
123
121
9
Prozent
7,5
1,0
47,1
29,0
0,6
Ausgehend vom Alter der Opfer wird deutlich, dass jedes fünfte erwachsene Opfer
rein zufällig von dem Sexualstraftäter ausgewählt wurde. Hingegen werden Kinder
deutlich seltener zufällig Opfer eines Sexualstraftäters, was damit zusammenhängt,
dass viele dieser Taten im sozialen Nahraum geschehen und Täter und Opfer sich
kennen.
Tabelle 32: Opferauswahl nach Alter des Opfers
Opferauswahl
Gesamt
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Gesamt
gezielt
günstige
Gelegenheit
absolut
1.434
76
1.043
315
Prozent
100,0
5,3
72,7
22,0
absolut
346
23
296
27
Prozent
100,0
6,6
85,5
7,8
absolut
334
68
138
128
Prozent
100,0
20,4
41,3
38,3
absolut
2.114
167
1.477
470
Prozent
100,0
7,9
69,9
22,2
Chi² nach Pearson p = 0,00
104
zufällig
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
6.4.2 Täter-Opfer-Beziehung
Die 79 Nahbereichstäter haben 1.781 der 2.517 Taten (70,8 Prozent) begangen. 216
Taten (8,6 Prozent) sind den Fremdtätern zuzurechnen. 18,9 Prozent der Taten (n =
475) wurden von jenen ZÜRS-Probanden verübt, die sowohl Nahbereichs- als auch
Fremdtäter sind. Welche Art von Täter-Opfer-Beziehung der Tat zugrunde liegt, lässt
sich der Abbildung 16 entnehmen.
Abbildung 16: Täter-Opfer-Beziehung bei den 2.517 Sexualstraftaten
(Angaben in Prozent)
7,5 %
17,6 %
29 %
25,8 %
20,1 %
Keine T-O-Beziehung
bekannt
Freundeskreis/Verwandtschaft
Familie
unbekannt
Die Abbildung zeigt, dass fast jede dritte Straftat (29 Prozent) im familiären Milieu
begangen wurde. Bei knapp 26 Prozent der Taten kannten sich Täter und Opfer gegenseitig (z.B. aus der Nachbarschaft), und jede fünfte Tat ereignete sich im Freundeskreis oder innerhalb der Verwandtschaft. Lediglich in etwa 18 Prozent der Taten
gab es keine Täter-Opfer-Beziehung, waren sich die Tatbeteiligten also fremd.
Deutliche Unterschiede in der Täter-Opfer-Beziehung ergeben sich in Abhängigkeit
vom Alter des Opfers. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist in aller Regel eine
Vorbeziehung gegeben. Jugendliche Opfer finden sich zumeist in der eigenen Fa-
105
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
milie des Täters (84 Prozent). Bei Kindern als Opfer ist die Täter-Opfer-Beziehung entweder eine Bekanntschaft (36 Prozent), eine familiäre Beziehung (29 Prozent) oder
ein Kontakt im Freundeskreis bzw. der Verwandtschaft (27 Prozent). Lediglich rund
2 Prozent der Sexualstraftaten an Erwachsenen ereigneten sich innerhalb der Familie.
Tabelle 33: Täter-Opfer-Beziehung nach Alter der Opfer
Täter-Opfer-Beziehung
Opferalter
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Gesamt
Gesamt
keine
bekannt
Freundeskreis/
Verwandtschaft
Familie
absolut
1.426
100
515
393
418
Prozent
100,0
7,0
36,1
27,6
29,3
absolut
356
29
21
7
290
Prozent
100,0
8,4
6,1
2,0
83,6
absolut
331
123
106
103
8
Prozent
100,0
36,2
31,2
30,3
2,4
absolut
2.113
252
642
503
716
Prozent
100,0
11,9
30,4
23,8
33,9
Chi² nach Pearson p = 0,00
Nur im Falle einer Anzeige erlangt die Polizei in der Regel Kenntnis von der Tat und
kann entsprechend agieren. Deswegen ist bei den Befunden auch das unterschiedliche Anzeigeverhalten der Opfer zu berücksichtigen (vgl. Ausführungen in Kap. 2.1
zur abnehmenden Anzeigenquote bei engerer Täter-Opfer-Beziehung).
Das Opferalter spielt eine Rolle bezüglich der Zeitspanne, die zwischen Tat und Anzeige liegt. In Tabelle 34 wird deutlich, dass sich die Opfer aus dem Nahbereich im
Anzeigeverhalten erheblich von den „fremden“ Opfern unterscheiden. Im Durchschnitt werden Fremdtäter nach knapp fünf Monaten angezeigt, Nahbereichstäter
erst nach über fünf Jahren (65 Monate). Hier zeigt sich, wie lange das Opfer mit dem
Erleben des Tatgeschehens und den Folgen der Tat leben muss, bevor es oder jemand anders sich an die Polizei wendet. Aus der Tabelle ergibt sich auch, dass die
Hälfte (Median) der von Fremdtätern begangen Taten relativ rasch zur Anzeige gebracht wird (weniger als einen Monat nach der Tat).
Besonders lange Zeit vergeht zwischen den an Kindern begangenen Taten und der
Anzeige. Die Taten von kinderfokussierten Tätern werden im Durchschnitt erst nach
106
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
etwa 7 Jahren (84,4 Monate) angezeigt. Bei den Taten der frauenfokussierten Täter
vergehen durchschnittlich 5,6 Monate bis zur Anzeigenerstattung.
Tabelle 34: Durchschnittliche Dauer zwischen Tat und Anzeige
(Angaben in Monaten)
Unterteilung in Taten der
Gesamt
(n=2.517)
Nahbereichstäter (n=1.781)
Fremdtäter
(n=261)
Unterteilung in Taten der
frauenfokussierten Täter
(n=417)
kinderfokussierten Täter
(n=1.464)
Mittelwert
55,8
65,1
4,9
5,6
84,4
Median
18,0
39,0
0,0
2,0
73,0
6.5 Muster der Tatbegehung
Zentrale Befunde:
n Die Sexualstraftaten der ZÜRS-Probanden wurden in fast allen Fällen von
Einzeltätern begangen. Gemeinschaftliche Taten gab es nur in einigen wenigen Ausnahmefällen.
n Die Taten sind häufig umfassend geplant (47,1 Prozent). Dies gilt nicht für
Taten, die von Fremdtätern begangen werden.
n In mehr als einem Drittel der Fälle (37,5 Prozent) zeigt sich, dass die Täter
nach demselben Modus Operandi verfahren und diesem Muster bei ihren
Taten treu bleiben.
n Während Drogen bei der Tatbegehung kaum eine Rolle spielen, werden vor
allem die Taten an erwachsenen Opfern in über 50 Prozent der Fälle unter
Alkoholeinfluss begangen.
n Zum Tatzeitpunkt lebte über die Hälfte der Täter in einer Beziehung.
n In einigen Fällen zeigten sich konkrete Anzeichen und Auslöser der Tat (z.B.
das Gefühl, von einer Frau abgelehnt worden zu sein). Häufige Wohnsitzwechsel zeigen sich bei den meisten Tätern hingegen nicht.
In 98,6 Prozent aller Taten beging der Täter die Tat allein. In 26 Fällen (1,0 Prozent),
waren es 2 Täter, die die Tat gemeinschaftlich begingen. In sechs Fällen haben mehr
107
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
als 2 Täter die Tat zusammen begangen.71 Fast die Hälfte der 2.517 von den ZÜRSProbanden begangenen Sexualstraftaten wurde zuvor mehr oder weniger umfassend
geplant. Lediglich 7,5 Prozent der Taten wurden ohne vorherige Planung begangen.
Eine Tat gilt in dieser Untersuchung als ungeplant, wenn der Täter sich aufgrund einer
günstigen Situation spontan zu der Durchführung der Tat entscheidet. Eine teilweise
geplante Tat zeichnet sich dadurch aus, dass der Täter sich bereits zu der Tat entschieden hat und von mindestens einem Kriterium (Opfer, Tatzeit, Tatort, Art der Tat) genaue
Vorstellungen hat (z.B. wenn sich der Täter zu einem sexuellen Übergriff auf eine bestimmte Person entschieden hat, Zeit und Ort der Tat jedoch nicht vorgeplant waren).
Die meisten Taten, nämlich 47 Prozent, waren jedoch umfassend geplant: Das bedeutet, dass der Täter genaue Vorstellungen von allen genannten Kriterien hatte. In 26 Prozent der Fälle konnte anhand der Akten keine eindeutige Aussage getroffen werden.
Tabelle 35: Tatausführung
Taten
gesamt
(n=2.517)
ungeplant
Unterteilung in Taten der
Nahbereichstäter
(n=1.781)
Fremdtäter
(n=261)
Unterteilung in Taten der
frauenfokussierten Täter
(n=417)
kinderfokussierten Täter
(n=1.464)
absolut
188
125
36
111
45
Prozent
7,5
7,0
13,8
26,6
3,1
teilweise
geplant
absolut
488
308
45
71
309
Prozent
19,4
17,3
17,2
17,0
21,1
umfassend
geplant
absolut
1.186
1.057
20
84
701
Prozent
47,1
59,3
7,7
20,1
47,9
absolut
655
291
160
151
409
Prozent
26,0
16,3
61,3
36,2
27,9
unbekannt
Die Taten der Nahbereichstäter sind häufig detailreich und umfassend geplant (59,3
Prozent), d.h., dass der Täter genaue Vorstellungen von seinem Opfer, der Tatzeit,
dem Tatort und der Art der Tat gehabt hat. Bei Fremdtätern lässt sich tendenziell sagen, dass deutlich seltener eine umfassende Tatplanung vorhanden ist.
Noch deutlicher wird der Planungsfaktor unter Berücksichtigung des Opferalters.
Wie sich Tabelle 36 entnehmen lässt – die alle Fälle umfasst, bei denen Informatio-
71 Bei einer Tat, die von 9 Tätern gemeinschaftlich begangen wurde, handelt es sich um ein Delikt nach
§ 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften).
108
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
nen zur Tatausführung und zum Opferalter vorliegen – werden mehr als ein Drittel
der Taten mit erwachsenen Opfern ungeplant ausgeführt (37,9 Prozent). Taten mit
jüngeren Opfern werden hingegen in der Regel sorgfältig geplant und vorbereitet.
Tabelle 36: Tatausführung nach Alter der Opfer
Tatausführung
Opferalter
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Gesamt
Gesamt
teilweise
geplant
ungeplant
umfassend
geplant
absolut
1.175
56
325
794
Prozent
100,0
4,8
27,7
67,6
absolut
329
10
37
282
Prozent
100,0
3,0
11,2
85,7
absolut
298
113
90
95
Prozent
100,0
37,9
30,2
31,9
absolut
1.802
179
452
1.171
Prozent
100,0
9,9
25,1
65,0
Chi² nach Pearson p = 0,00
Die Frage nach dem Modus Operandi (vgl. Schwind 2011: 13) versucht zu klären, ob
Straftäter eine typische Vorgehensweise haben, die sie bei aufeinander folgenden
Taten beibehalten (Perseveranz) und die es der Polizei ermöglicht, Tatmuster zu identifizieren. Bei den ZÜRS-Probanden zeigt sich, dass die Täter in mehr als einem Drittel
der Fälle (37,5 Prozent) ein Muster bei der Tatbegehung haben, dem sie zumindest
temporär treu bleiben. Allerdings trifft dies häufiger auf Nahbereichstäter (44,3 Prozent) als auf Fremdtäter (32,4 Prozent) zu.
Tabelle 37: Modus Operandi
Unterteilung in
Gesamt
(n=144)
Nahbereichstäter
(n=79)
Fremdtäter
(n=37)
Unterteilung in
frauenfokussierte Täter
(n=62)
kinderfokussierte Täter
(n=50)
kein ähnlicher
Modus Operandi
absolut
66
29
16
23
18
Prozent
45,8
36,7
43,2
37,1
36,0
ähnlicher
Modus Operandi
absolut
54
35
12
20
27
Prozent
37,5
44,3
32,4
32,3
54,0
trifft nicht zu (da
nur 1 Sexualtat)
absolut
24
15
9
19
5
Prozent
16,7
19,0
24,3
30,6
10,0
109
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Teil B
Um zu illustrieren, was unter dem Modus Operandi bei Sexualstraftätern verstanden
werden kann, beschreiben die folgenden Beispiele zwei Täter mit eindeutigem Modus Operandi und einen Täter mit völlig uneinheitlichen Vorgehensweisen:
n Ein Täter (Fremdtäter) sprach immer wieder Prostituierte an und fuhr mit ihnen in
entlegene Gegenden. Während der Fahrt machte er jedes Mal Halt bei einer Tankstelle und kaufte etwas ein. Später behauptete er, dass die Frau ihm in seiner Abwesenheit Geld gestohlen habe und nutzte dies als Einstieg zum Streit und als Grund,
Gewalt anzuwenden. Er vergewaltigte seine Opfer, fotografierte sie und führte ihnen Gegenstände ein. Nachdem er sich abreagiert hatte, fuhr er die Frauen zurück,
entschuldigte sich und fragte, ob sie nicht Lust auf ein weiteres Treffen hätten.
n Mit seiner kumpelhaften Art, dem Angebot von Nahrung und Getränke sowie
den neuesten Videospielen gelang es einem pädophilen Täter (Nahbereichstäter) regelmäßig, kleine Jungen aus der Nachbarschaft in seine Wohnung zu
locken. Die ihnen gewährten Freiheiten z.B. bei der Auswahl der Videospiele etc.
und die Geschenke waren so verlockend, dass die gleichen Opfer immer wieder
kamen und die sexuellen Übergriffe in Kauf nahmen.
n Durch völlig unterschiedliche Tatbegehungsweisen (kein bestimmter Modus
Operandi) und kein bestimmtes Schema bei der Opferwahl fällt ein anderer
ZÜRS-Proband auf: Er brach unter anderem in eine Wohnung ein und missbrauchte einen Jungen und ein Mädchen. Er vergewaltigte zwei Joggerinnen.
Er versteckte sich auf dem Rücksitz eines Autos und vergewaltigte die später einsteigende Fahrerin. Er vergewaltigte eine 71-jährige Frau in deren Wohnung und
eine 74-jährige Rentnerin, die gerade im Park spazieren ging. 6.5.1 Einfluss von Alkohol und Drogen
Drogen und Alkohol senken die Hemmschwellen und haben eine psychotrope Wirkung: Beide Substanzen beeinträchtigen die kognitive Reizverarbeitung, schränken
die Empathie für das Opfer und die Antizipierfähigkeit von Konsequenzen ein und
können so die Wahrscheinlichkeit für das Begehen von Sexualdelikten erhöhen (vgl.
Kunst et al. 2000: 138; Schwind 2011: 555 ff.).
Den Akten der ZÜRS-Probanden lassen sich zu etwa 42 Prozent der Taten zuverlässige Informationen über den Alkoholeinfluss zur Tatzeit entnehmen: Die Analyse ergibt, dass 311 Taten unter Alkoholeinfluss und 744 Taten nicht unter Alkoholeinfluss
110
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
begangen worden sind. Unter Berücksichtigung des Opferalters (vgl. Tabelle 38)
zeigt sich, dass mehr als die Hälfte der Taten an erwachsenen Opfern (52,0 Prozent)
unter dem Einfluss von Alkohol begangen wurden.72
Tabelle 38: Alkoholeinfluss bei den Taten nach Alter der Opfer
Opferalter
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Gesamt
Alkoholeinfluss
Gesamt
nein
ja
unbekannt
absolut
1.449
320
95
1.034
Prozent
100,0
22,1
6,6
71,4
absolut
349
298
28
23
Prozent
100,0
85,4
8,0
6,6
absolut
344
100
179
65
Prozent
100,0
29,1
52,0
18,9
absolut
2.142
718
302
1.122
Prozent
100,0
33,5
14,1
52,4
Chi² nach Pearson p = 0,00
Die Vermutung, dass es einen Zusammenhang zwischen Alkoholeinfluss und ungeplanten Sexualstraftaten gibt, lässt sich durch die folgende Tabelle bestätigen: Ungeplante Taten werden zu 71,0 Prozent unter Alkoholeinfluss begangen, teilweise
geplante Taten zu 36,7 Prozent und umfassend geplante Taten zu 8,1 Prozent.
Tabelle 39: Zusammenhang von Alkoholeinfluss und Tatplanung
Tat war
ungeplant
teilweise geplant
umfassend geplant
Gesamt
Gesamt
Alkoholeinfluss
nein
ja
absolut
176
51
125
Prozent
100,0
29,0
71,0
absolut
264
167
97
Prozent
100,0
63,3
36,7
absolut
553
508
45
Prozent
100,0
91,9
8,1
absolut
993
726
267
Prozent
100,0
73,1
26,9
72 Auf die Bedeutung von Alkohol und Drogen sowie des Mitführens von Waffen bei den am häufigsten
vorkommenden Delikten (sexuelle Missbrauchsdelikte an Kindern sowie Vergewaltigungen und sexuelle
Nötigungen) wird in Kap. 6.1 explizit eingegangen.
111
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
In weniger als einem Prozent der Fälle sind Hinweise auf Drogeneinfluss bei der Tatbegehung vermerkt (22 Fälle). Somit kann davon ausgegangen werden, dass Drogen für die Begehung von Sexualstraftaten von untergeordneter Bedeutung sind.
6.5.2 Mitführen von Waffen bei der Tat
Drei von zehn Sexualstraftätern haben bei mindestens einer ihrer Sexualstraftaten
eine Waffe mitgeführt. Betroffen sind vor allem die auf Frauen fokussierten Täter
(37,1 Prozent). Von den auf Kinder fokussierten Tätern hat lediglich einer von zehn
mindestens einmal eine Waffe dabei gehabt.
Tabelle 40: Waffe bei mindestens einer Tat mitgeführt
Unterteilung in
Gesamt
(n=144)
Nahbereichstäter
(n=79)
Fremdtäter
(n=37)
Unterteilung in
frauenfokussierte Täter
(n=62)
kinderfokussierte Täter
(n=50)
keine Waffe
mitgeführt
absolut
95
55
22
37
44
Prozent
66,0
69,6
59,5
59,7
88,0
Waffe mitgeführt
absolut
44
22
13
23
5
Prozent
30,6
27,8
35,1
37,1
10,0
absolut
5
2
2
2
1
Prozent
3,5
2,5
5,4
3,2
2,0
unbekannt
6.5.3 Verhalten vor und nach der Tat
Aus wissenschaftlicher wie ermittlungstechnischer Sicht ist die Frage von Bedeutung,
ob sich vor allem vor den Taten Anzeichen oder konkrete Auslöser abzeichneten.
Hierzu soll in einem ersten Schritt die Frage geklärt werden, in welchen familiären
Verhältnissen der Täter zum Tatzeitpunkt lebte.
Im Rahmen der Datenauswertung war es möglich, für den Zeitpunkt jeder regstrierten Sexualstraftat festzustellen, ob der Täter in einer partnerschaftlichen Beziehung
lebte und sich Kinder im Haushalt befanden. Dabei zeigte sich, dass sich bei mehr
als der Hälfte der Taten die Täter in einer Beziehung befanden – auch 53,6 Prozent
der Taten von Fremdtätern wurden begangen, während der Täter in einer Beziehung
lebte.
112
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Tabelle 41: Beziehung zum Tatzeitpunkt
Unterteilung in Taten der Unterteilung in Taten der
Taten
gesamt
(n=2.517)
zur Tat in einer
Beziehung
zur Tat in keiner Beziehung
unbekannt
absolut
Prozent
absolut
Prozent
absolut
Prozent
1.436
57,1
590
23,4
491
19,5
Nahbereichstäter
(n=1.781)
Fremdtäter
(n=261)
1.225
68,8
442
24,8
114
6,4
140
53,6
67
25,7
54
20,7
frauenfokussierten Täter
(n=417)
253
60,7
109
26,1
55
13,2
kinderfokussierten Täter
(n=1.464)
745
50,9
420
28,7
299
20,4
Außerdem waren die Sexualstraftäter zum Zeitpunkt ihrer Taten häufig bereits Väter.
Bei rund 46 Prozent der Taten hatten die Fremdtäter zum Tatzeitpunkt ein Kind. Nahbereichstäter lebten zum Tatzeitpunkt in 6,6 Prozent in einem Haushalt mit einem
Kind, in 51,7 Prozent mit zwei Kindern, in 12,4 Prozent mit drei Kindern und vereinzelt
auch mit noch mehr Kindern (vgl. Tabelle 42).
Tabelle 42: Anzahl der Kinder im eigenen Haushalt zum Tatzeitpunkt
Taten
gesamt
(n=2.517)
0
1
2
3
4
5
>5
unbekannt
absolut
Prozent
absolut
Prozent
absolut
Prozent
absolut
Prozent
absolut
Prozent
absolut
Prozent
absolut
Prozent
absolut
Prozent
873
34,7
276
11,0
924
36,7
227
9,0
8
0,3
11
0,4
20
0,8
178
7,1
Unterteilung in Taten der
Nahbereichstäter
(n=1.781)
430
24,1
118
6,6
920
51,7
220
12,4
7
0,4
11
0,6
20
1,2
55
3,1
Fremdtäter
(n=261)
112
42,9
119
45,6
0
0,0
2
0,8
0
0,0
0
0,0
0
0,0
28
10,7
Unterteilung in Taten der
frauenfokussierten Täter
(n=417)
185
44,4
187
44,8
11
2,6
5
1,2
0
0,0
0
0,0
0
0,0
29
7,0
kinderfokussierten Täter
(n=1.464)
490
33,5
74
5,1
589
40,2
208
14,2
7
0,5
0
0,0
14
1,0
82
5,6
113
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Teil B
Konkrete Anzeichen vor den Taten gab es nur vereinzelt:
n Längere Zeit vor der Tat: Bei 107 der 2.517 Straftaten ist den Akten zu entnehmen, dass der Täter bereits längere Zeit vor der Tat Gewaltphantasien hatte.
n Kurz vor der Tat: Bei 141 Straftaten gab es Hinweise, dass der Täter im unmittelbaren Vorfeld der Tat Verhaltensauffälligkeiten zeigte (z.B. Stalking mit Bedrohung
des Opfers, Äußern von Tötungsabsichten, Schauen pornografischen Materials,
Äußern von Vergewaltigungsphantasien).
In den Akten sind zahlreiche Informationen über mögliche Auslöser der Tat zu finden:
n In 387 Fällen (15,4 Prozent) gab der Täter an, vor der Tat von einer Frau abgelehnt
worden zu sein.
n Probleme mit der Partnerin wie Streit oder Eifersuchtsanfälle wurden im Vorfeld
von 105 Taten (4,2 Prozent) benannt. Genannt wurden auch diverse Probleme
sexueller Art, wie zum Beispiel Versagensängste im sexuellen Bereich oder Erektionsprobleme.
n Darüber hinaus wurden bei einzelnen Taten Rachegefühle nach einer Kränkung,
finanzielle Probleme oder die Einweisung in ein Erziehungsheim festgestellt, die
in Verbindung mit der Tatausführung gebracht wurden.
n Bei einem Täter erfolgten die einschlägigen Taten angeblich deshalb, weil seine
Schwiegermutter in die Wohnung einzog, in der er mit seiner Familie wohnte.
Dadurch fühlte der Proband seine Stellung als Familienoberhaupt bedroht.
n Ein Proband vergewaltigte eine Prostituierte, um gezielt eine Haftstrafe zu evozieren. Davon erhoffte er sich eine – für sein Weiterleben notwendige – Herztransplantation durchgeführt und auf Staatskosten bezahlt zu bekommen, die er
selbst nicht hätte bezahlen können. Im Jahr 2010 verstarb er, ohne die Operation
bekommen zu haben.
n Von einem weiteren Probanden wurde die Tatsache, bei einem Spiel seiner Fußballmannschaft nur auf der Bank gesessen und nicht eingesetzt worden zu sein,
als auslösender situativer Faktor genannt.
n Ein Täter erlitt durch einen Autounfall eine Verletzung und Verkürzung des Penis,
die operativ nicht zu beheben war. Die Tatsache der nicht mehr erwartbaren Heilung (einhergehend mit großer Frustration) motivierte ihn zu seinen Straftaten.
114
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Aus polizeilicher Sicht bedeutsam ist auch die Frage der Wohnsitzwechsel vor oder
nach Sexualstraftaten. Diesbezüglich konnte den Akten entnommen werden, dass es
vor der ersten Sexualstraftat im Durchschnitt zu 2,3 Wohnsitzwechsel gekommen ist
(Nahbereichstäter 2,0; Fremdtäter 3,1) und nach der ersten Sexualstraftat im Durchschnitt zu 2,7 Wohnsitzwechseln. Insgesamt sind die Differenzen zwischen den Tätertypen nicht sehr ausgeprägt. Tendenziell ziehen Fremdtäter etwas häufiger um als
Nahbereichstäter. Nach Auskunft von ZÜRS ziehen viele Täter nach einer Haftverbüßung wieder in ihre alte Heimat oder in die Nähe einer sozialtherapeutischen Anstalt.
Tabelle 43: Anzahl der Wohnsitzwechsel vor der ersten Sexualstraftat
Unterteilung in
Mittelwert
Median
Unterteilung in
Gesamt
Nahbereichstäter
Fremdtäter
frauenfokussierte
Täter
kinderfokussierte
Täter
2,3
2,0
3,1
2,5
1,9
2
1
2
2
1
Tabelle 44: Anzahl der Wohnsitzwechsel nach der ersten Sexualstraftat
Unterteilung in
Mittelwert
Median
Unterteilung in
Gesamt
Nahbereichstäter
Fremdtäter
frauenfokussierte
Täter
kinderfokussierte
Täter
2,7
2,1
3,0
2,5
2,7
2
1
2
2
3
115
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Exkurs: Taten von Tätern, die ihren Opfern unbekannt sind
In den meisten Fällen ist dem Opfer der Name des Sexualstraftäters bekannt, da es
diesen aus seinem persönlichen Umfeld kennt. Bei knapp jeder fünften Tat der ZÜRSProbanden war der Täter dem Opfer zum Tatzeitpunkt gleichwohl unbekannt.
Tabelle 45: Beziehung zwischen Täter und Opfer zum Tatzeitpunkt
Gesamt
(n = 2.517)
Unbekannte
(fremde) Täter
Bekannte Täter
Freunde/Verwandte
Familienmitglieder
keine Informationen
absolut
Prozent
absolut
Prozent
absolut
Prozent
absolut
Prozent
absolut
Prozent
443
17,6
650
25,8
505
20,1
729
29,0
190
7,5
davon
Sexueller Missbrauch Vergewaltigung oder
an Kindern
sexuelle Nötigung
(n=1.512)
(n=518)
94
133
6,2
25,7
377
142
24,9
27,4
364
113
24,1
21,8
653
10
43,2
1,9
24
120
1,6
23,2
Für die polizeiliche Ermittlungsarbeit stellt diese Konstellation (dem Opfer ist der Täter unbekannt/fremd) eine besondere Herausforderung dar, weshalb in diesem Exkurs hierauf besonders eingegangen wird. Von den 443 Straftaten durch unbekannte
Täter handelt es sich in 133 Fällen um Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung und in
94 Fällen um sexuellen Missbrauch an Kindern.73
Dem Opfer unbekannte Vergewaltiger begingen ihre Taten in der Hälfte der Fälle
(51,9 Prozent) nicht weiter als fünf Kilometer vom nächsten Ankerpunkt entfernt. Bei
weiteren 9,9 Prozent lag der nächste Ankerpunkt nicht mehr als zehn Kilometer entfernt. Beim sexuellen Missbrauch an Kindern geschahen die Taten der unbekannten
Täter in über der Hälfte der Fälle (51,1 Prozent) in maximal einem Kilometer Entfernung
zum nächsten Ankerpunkt des Täters. In 17,0 Prozent der Taten war der Ankerpunkt
zwischen einem und fünf Kilometern entfernt. Lediglich 11,7 Prozent der Missbrauchstaten an Kindern wurden von Tätern begangen, die keinen Ankerpunkt in einem Um73 Etwa jede dritte Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung sowie 6,2 Prozent der sexuellen Missbrauchsdelikte an Kindern sind von fremden Tätern begangen worden.
116
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
kreis von 20 Kilometern hatten. In der folgenden Abbildung werden die Entfernungen
zwischen Tatort und nächstem Ankerpunkt des unbekannten Täters im Vergleich der
beiden zahlenmäßig am häufigsten vorkommenden Sexualdelikte dargestellt.
Abbildung 17: Entfernung der Ankerpunkte vom Tatort bei
unbekannten Tätern
Prozent
60
51,1
50
40
32,8
30
20
19,1
17
10
21,4
9,9
5,3
3,8
0
bis 1 km
über 1
bis 5 km
über 5
bis 10 km
4,6
1,1
über 10
bis 15 km
sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung (n=133)
8,4 11,7
12,8
über 20 km
unbekannt
1,1
über 15
bis 20 km
Sexueller Missbrauch an Kindern (n=94)
In den meisten Fällen handelt es sich bei diesen Ankerpunkten um Wohnungen. In
Frage kommen darüber hinaus auch noch therapeutische Anstalten und der Arbeitsplatz (vor allem bei Vergewaltigern). Eine genaue Übersicht der nächsten Ankerpunkte lässt sich der folgenden Abbildung entnehmen.
Abbildung 18: Art des nächsten Täter-Ankerpunkts bei
unbekannten Tätern
Prozent
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
83
72,5
3,1 0
Wohngebäude
0,8 2,1
Arbeitsplatz öffentliche
Gebäude
0,8 0
2,3 0
Kneipe
Hotel
sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung (n=133)
6,1 2,1
0 2,1
therapeu- sonstiges
tische Anstalt
14,5 10,6
unbekannt
Sexueller Missbrauch an Kindern (n=94)
117
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Die Opfer von sexuellen Nötigungen und Vergewaltigungen durch unbekannte
Täter waren bei 66,4 Prozent der Taten nicht weiter als zehn Kilometer von ihrem
nächsten Ankerpunkt entfernt. Die Art des nächsten Ankerpunkts war bei Vergewaltigungsopfern in den meisten Fällen das Wohngebäude, in dem sie leben. Ansonsten wurde noch der Ankerpunkt Rotlichtmilieu im Zusammenhang mit Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen durch unbekannte Täter häufiger angegeben
(20,3 Prozent).
Die Ankerpunkte der Opfer von sexuellem Missbrauch an Kindern sind in 96,7 Prozent der Fälle, in denen eine Aussage möglich war, maximal fünf Kilometer vom Tatort entfernt. Wieder ist ein Wohngebäude der mit Abstand am häufigsten vorkommende Ankerpunkt.
Abbildung 19: Art des nächsten Opfer-Ankerpunkts bei
unbekannten Tätern
Prozent
70
65
60
55
60,9
55,3
50
45
40
36,2
35
30
25
20,3
20
15
12,8
10
5
0
6,4
2,3
0
0,8 0
0,8 0
Wohn- öffentliche Arbeitsgebäude Gebäude
platz
Hotel
Diskothek
0
sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung (n=133)
118
0
0,8 0
1,5 2,1
Rotlichtsoziale Sonstiges unbekannt
milieu Einrichtung
Sexueller Missbrauch an Kindern (n=94)
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Häufig gehen unbekannte Täter überfallartig vor, indem sie zufällig in der Nähe befindliche Frauen (in 52,7 Prozent der Fälle) direkt ansprechen und z.B. nach Feuer für
eine Zigarette fragen, um sie dann in ihre Gewalt zu bringen. In einigen Fällen wurden auch Joggerinnen oder Fahrradfahrerinnen überfallen und vergewaltigt. Vier –
den Opfern unbekannte – Täter vergewaltigten Prostituierte, die zunächst freiwillig an
einen abgelegenen Ort mitgekommen waren.
Über die Dauer der Taten von unbekannten Tätern gab es in etwa einem Viertel der
443 Fälle Aktenvermerke. Diese deuten zumeist auf eine Tatdauer von unter 10 Minuten (40,7 Prozent) bzw. 11 bis 30 Minuten (21,3 Prozent) hin. In weniger als 1 Prozent
der Fälle war das Opfer länger als zwei Tage in der Gewalt des unbekannten Täters.
In den meisten Fällen trugen die Opfer psychische und/oder physische Schäden davon. Lediglich bei einigen wenigen der von unbekannten Sexualstraftätern begangenen Taten blieb das Opfer laut Aktenlage offenbar unverletzt.
119
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
7 V
erlauf der allgemeinen und einschlägigen
Kriminalität
7.1 Einstieg in die Kriminalität
Zentrale Befunde:
n Zwei Drittel der ZÜRS-Probanden haben vor der ersten Sexualstraftat bereits
andere Straftaten begangen.
n Frauenfokussierte Täter haben häufiger andere Straftaten vor der ersten Sexualstraftat begangen (72,6 Prozent) als kinderfokussierte Täter (50 Prozent).
n Risikofaktoren, wie z.B. aggressive Verhaltenstendenzen oder ein schwieriges Temperament, senken das Einstiegsalter in die Kriminalität.
Von den 144 Sexualstraftätern ist ein Drittel (33,3 Prozent; n = 48) vor der ersten
Sexualstraftat nicht polizeilich in Erscheinung getreten.74 96 ZÜRS-Probanden haben
hingegen vor der ersten Sexualstraftat bereits andere Delikte begangen.
Aus Tabelle 46 lässt sich entnehmen, dass jeder zweite kinderfokussierte Täter mit
einer Sexualstraftat in die Kriminalität einsteigt. Bei den frauenfokussierten Tätern ist
es nur etwa jeder Vierte. Bei dem Vergleich zwischen Fremdtätern und Nahbereichstätern wird deutlich, dass nur 6 von 37 Fremdtätern (16,2 Prozent) mit einem Sexualdelikt ihre kriminelle Karriere begonnen haben, während es knapp 40 Prozent bei
den Nahbereichstätern sind.
Tabelle 46: Einstieg in die allgemeine und die Sexualkriminalität
Gesamt
(n=144)
Unterteilung in
NahbeFremdreichstäter
täter
(n=79)
(n=37)
48
31
Unterteilung in
frauenkinderfokussierte
fokussierte
Täter (n=62) Täter (n=50)
45
25
Sonstige Straftaten
vor erstem
Sexualdelikt
absolut
96
Prozent
66,7
60,8
83,8
72,6
50,0
Keine Straftaten vor
erstem Sexualdelikt
absolut
Prozent
48
33,3
31
39,2
6
16,2
17
27,4
25
50,0
74 Zu berücksichtigen ist, dass 18 Probanden ausschließlich Sexualstraftaten begangen haben und bei
6 keine genauen Erkenntnisse über Vorstrafen vorliegen, weil Taten z.B. im Ausland begangen wurden.
121
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Wie aus den Akten der ZÜRS-Probanden hervorgeht, ist ihr Einstiegsalter in die
kriminelle Karriere breit gefächert: Während sehr früh eingestiegene Straftäter
bereits im Alter von 7 Jahren mit abweichendem oder dissozialem Verhalten (z.B.
Diebstahl oder Tierquälerei) auffällig geworden sind, wurden einige, die spät in die
Kriminalität eingestiegen sind, erst im Alter von über 40 Jahren erstmals polizeilich
registriert.
Das Durchschnittsalter aller ZÜRS-Probanden bei ihrer ersten polizeilich registrierten Straftat (ohne Sexualdelikte) liegt bei 22,7 Jahren. Das Durchschnittsalter bei der
ersten Sexualstraftat beträgt 27,2 Jahre und liegt damit etwa viereinhalb Jahre über
dem Durchschnitt der ersten allgemeinen Straftat. Bei Betrachtung des Medians (vgl.
Tabelle 47), der gegenüber statistischen Ausreißern (also sehr früh oder sehr spät
eingestiegenen Straftätern) unempfindlich ist, zeigt sich eine ähnliche Tendenz: Die
Hälfte der ZÜRS-Probanden hatte mit 19 Jahren bereits mindestens eine Strafanzeige wegen einer allgemeinen Straftat (ohne Sexualdelikte) und mit 25,5 Jahren eine
Anzeige wegen eines Sexualdelikts.
Tabelle 47: Einstiegsalter in die allgemeine und die Sexualkriminalität
Unterteilung in
Gesamt
NahbeFremd(n=144) reichstäter
täter
(n=79)
(n=37)
Durchschnittsalter bei erster
Straftat, ohne
Sexualdelikte
(Jahre)
Durchschnittsalter bei erster
Sexualstraftat
(Jahre)
Arith. Mittel
Median
Standardabw.
Unterteilung in
frauenfokussierte
Täter (n=62)
kinderfokussierte
Täter (n=50)
22,7
25,8
18,8
22,2
25,9
19
19
18
18
19
10,3
11,3
8,7
10,9
11,2
Arith. Mittel
27,2
29,8
24,0
27,6
29,1
Median
25,5
28
22
26
27
Standardabw.
10,1
11,3
7,0
9,7
11,2
Der Vergleich der Tätertypen zeigt, dass die Mediane beim Einstiegsalter in die Kriminalität (ohne Sexualdelikte) mit 18 bzw. 19 Jahren eng beisammen liegen. Das
arithmetische Mittel unterscheidet sich stärker, was damit zusammenhängt, dass
einige Nahbereichstäter erst im höheren Alter ihre Straftaten begingen bzw. dafür
angezeigt wurden.
122
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
7.2 Deliktstruktur der ersten Straftat
Zentrale Befunde:
n Die ersten Sexualdelikte stellen vor allem Vergewaltigung sowie sexueller
Missbrauch dar. Die Vergewaltigungen werden dabei vor allem von Tätern
begangen, die der Polizei zuvor bereits durch andere Straftaten bekannt
sind.
n Insgesamt ist der Einstieg in die Kriminalität bei den ZÜRS-Probanden durch
eine hohe Vielfalt an Delikten gekennzeichnet. Am häufigsten wurde als
erstes Delikt – wenn man Sexualdelikte ausklammert – „Diebstahl ohne erschwerende Umstände“ (36 Fälle), gefolgt von „Körperverletzungsdelikten“
(19 Fälle) begangen.
n Im weiteren Verlauf der kriminellen Karriere begehen auch viele Probanden, die mit einer Sexualstraftat begonnen haben, andere Delikte.
Jeder dritte ZÜRS-Proband beging als erste polizeilich registrierte Tat eine Sexualstraftat. Zwei Drittel waren der Polizei zuvor schon durch andere Delikte aufgefallen.
Wie Tabelle 48 zeigt, unterscheidet sich die Deliktstruktur dieser beiden Gruppen:
Während von den Probanden, die mit einer Sexualstraftat in die kriminelle Karriere
einstiegen, über die Hälfte wegen eines Missbrauchsdelikts angezeigt wurde, überwiegen bei denen, die zuvor andere Straftaten begangen haben, als erste Sexualstraftat Vergewaltigungen und besonders schwerere Fälle sexueller Nötigung.
Betrachtet man die Tabelle 48 ausgehend vom Delikt, so ergibt sich der Befund, dass
60 von 144 Einstiegs-Sexualdelikten Vergewaltigungen bzw. besonders schwere Fälle der sexuellen Nötigung waren (41,7 Prozent). Vier von fünf dieser Taten wurden
von Tätern begangen, die bereits vor der Tat durch andere Straftaten (also keine Sexualdelikte) polizeibekannt gewesen sind.
Aus polizeilicher Sicht bedeutsam ist zudem der Umstand, dass von den 48 Tätern,
die als erstes Delikt eine Sexualstraftat begangen haben, zahlreiche Personen anschließend auch andere als Sexualstraftaten begangen haben – wobei sich deren
Deliktstruktur nicht wesentlich von der Deliktstruktur der Täter unterscheidet, die mit
nicht-einschlägigen Straftaten begonnen haben.
123
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Tabelle 48: Erste Sexualstraftat
Unterteilung in
Probanden
gesamt
(n=144)
Probanden,
deren 1.Tat
kein Sexualdelikt war
(n = 96)
Probanden,
deren 1.Tat
ein Sexualdelikt war
(n = 48)
Mord im Zusammenhang mit Sexualdelikten
2
1
1
Vergewaltigung, besonders schwerer Fall der
sexuellen Nötigung
60
48
12
Sonstige sexuelle Nötigung
13
10
3
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
8
4
4
48
23
25
Exhibitionistische Handlung, Erregung
öffentlichen Ärgernisses
4
3
1
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
2
1
1
Sexueller Missbrauch von Kindern
Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger
2
2
0
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
1
1
0
Verbreitung kinderpornografischer Schriften
2
1
1
Beleidigung auf sexueller Grundlage
2
2
0
144
96
48
Gesamt
Lediglich 18 der 48 ZÜRS-Probanden, die mit einer Sexualstraftat begonnen haben,
sind bei der Polizei ausschließlich mit Sexualstraftaten registriert worden. Die übrigen haben nach dem Einstiegs-Sexualdelikt auch nicht-einschlägige Straftaten begangen. Insgesamt ist folglich bei den ZÜRS-Probanden von „deliktunspezifischen
Mehrfachtätern“ (Tausendteufel 2006) auszugehen, bei denen Sexualstraftaten zwar
einen wesentlichen, aber keinen exklusiven Bereich ihrer kriminellen Handlungen
darstellen.
Klammert man die Sexualdelikte bei der Betrachtung aus, so zeigt sich ein breites
Spektrum bei den begangenen Straftaten der ZÜRS-Probanden: Als erste Straftaten wurden vor allem Diebstahlsdelikte, Körperverletzungsdelikte, Verkehrsdelikte,
Vermögens- und Fälschungsdelikte sowie Delikte wie Sachbeschädigungen, Hausfriedensbrüche oder ähnliches begangen. Im Vergleich derjenigen, die ihre Straftat
(ohne Sexualstraftaten) vor oder nach der ersten Sexualstraftat begangen haben, zeigen sich keine wesentlichen Unterschiede (vgl. Tabelle 49).
124
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Tabelle 49: Erste Straftat (ohne Sexualstraftaten)
Unterteilung in
Probanden
gesamt
(n=144)
Probanden,
deren 1.Tat
kein Sexualdelikt war
(n=96)
Diebstahl ohne erschwerende Umstände
36
30
6
Körperverletzung
19
13
6
Diebstahl unter erschwerenden Umständen
12
11
1
Verkehrsdelikte
12
10
2
Vermögens- und Fälschungsdelikte
10
6
4
11
6
5
sonstige Straftatbestände (StGB)
75
Probanden,
deren 1.Tat
ein Sexualdelikt war
(n=48)
Straftaten gg. sonst. strafrechtl. Nebengesetze
5
3
2
Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung
4
3
1
Straftaten gg. das Leben
2
0
2
sonstige Delikte
3
3
0
unbekannt
12
11
1
keine erste Straftat (außer Sexualstraftaten), da
ausschließlich Sexualstraftaten
18
0
18
144
96
48
76
Gesamt
75 Darunter Straftaten wie z. B. Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Hehlerei.
76 Umfasst unter anderem Straftaten gg. das Waffengesetz, das Aufenthaltsgesetz oder Rauschgiftdelikte.
125
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Teil B
7.3 Zeitliche Verlaufsmuster und Eskalation
Zentrale Befunde:
n Fremdtäter haben im Durchschnitt 23 nicht einschlägige Taten vor der ersten Sexualstraftat begangen, bei Nahbereichstätern liegt dieser Wert bei
etwa 11.
n Bei den einschlägig rückfälligen Sexualstraftätern geschieht der Rückfall
häufig recht schnell: Bei jedem Vierten innerhalb von drei Monaten nach
der Ersttat. Fremdtäter und Nahbereichstäter unterscheiden sich in diesem
Punkt nur unwesentlich.
n Bei etwa 1/3 der ZÜRS-Probanden zeigt sich im Verlauf der strafrechtlichen
Registrierungen ein zunehmender Schweregrad der Sexualstraftaten – etwa
vom Exhibitionisten zum Vergewaltiger.
n Die einschlägige Rückfallquote nach der ersten Sanktionierung beträgt bei
den ZÜRS-Probanden 39,6 Prozent, wobei von den Rückfälligen über ein
Drittel binnen eines Monats nach Sanktionierung wieder wegen eines Sexualdelikts angezeigt wird.
n Die einschlägige Rückfallquote nach der ersten Inhaftierung beträgt 35,4
Prozent. Bei Fremdtätern liegt sie höher als bei Nahbereichstätern.
Wie in Kapitel 7.1 dargestellt, wurden 96 ZÜRS-Probanden vor der ersten Sexualstraftat bereits wegen anderer Delikte registriert: 39 haben mehr als 10 (Maximum: 261)
Delikte begangen und 50 haben maximal 10 allgemeine Straftaten begangen. Bei
sieben Probanden ist die genaue Zahl unbekannt.
Durchschnittlich begingen die 89 ZÜRS-Probanden, bei denen die Zahl der Delikte
bekannt ist, 13,3 allgemeine Straftaten, bevor sie die erste Sexualstraftat begingen.
Besonders deutlich ist der Unterschied zwischen frauen- und kinderfokussierten Tätern: Während die Hälfte der frauenfokussierten Täter bereits fünf allgemeine Straftaten (Median) vor der ersten Sexualstraftat begangen hat, verübte die Hälfte der
kinderfokussierten Täter keine einzige andere Tat vor der Sexualstraftat. Im Laufe der
weiteren kriminellen Karriere begeht aber auch die Mehrheit der kinderfokussierten
Täter nicht ausschließlich Sexualdelikte.
126
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Tabelle 50: Allgemeine Straftaten und Sexualstraftaten
Unterteilung in
Gesamt
NahbeFremd(n=144) reichstäter
täter
(n=79)
(n=37)
Anzahl der Sexualstraftaten zum Erhebungszeitpunkt
Arith. Mittel
Anzahl allgemeiner
Straftaten (ohne
Sexualstraftaten) zum
Erhebungszeitpunkt
Arith. Mittel
Anzahl allgemeiner
Straftaten vor erster
Sexualstraftat
Arith. Mittel
Median
Median
Median
Unterteilung in
frauenfokussierte
Täter
(n=62)
kinderfokussierte
Täter
(n=50)
17,5
22,7
6,9
6,7
29,7
5,0
5,0
2,0
2,0
9,5
24,1
20,1
38,8
29,3
14,7
9,5
7,0
19,0
15,0
3,0
13,3
10,7
23,1
19,2
9,6
3,0
1,0
7,0
5,0
0,0
Die zeitlichen Verlaufsmuster bei den einschlägigen Straftaten von rückfälligen Sexualstraftätern werden in Tabelle 51 veranschaulicht. Hierbei gilt es zu berücksichtigen,
dass eine Chronologie dargestellt ist, bei der Aufenthalte im Straf- oder Maßregelvollzug, in Krankenhäusern oder sonstigen Einrichtungen nicht herausgerechnet
wurden. Würde man die Zeiten herausrechnen, in denen eine Sexualstraftat faktisch
nicht möglich ist, so wären die Abstände zwischen den Taten kürzer.
127
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Tabelle 51: Dauer zwischen erster und zweiter sowie erster und dritter
Sexualstraftat
zwischen 1. und 2.
Sexualstraftat
Dauer
unter 1 Monat
Häufigkeit
Prozent
zwischen 1. und 3.
Sexualstraftat
Kumulierte
Prozente
Häufigkeit
Prozent
Kumulierte
Prozente
10
9,9
9,9
4
4,6
4,6
1 bis unter
2 Monate
7
6,9
16,8
1
1,1
5,7
2 bis unter
3 Monate
5
5,0
21,8
2
2,3
8,0
3 bis unter
4 Monate
3
3,0
24,8
0
0,0
8,0
4 bis unter
7 Monate
14
13,9
38,6
2
2,3
10,3
7 bis unter
13 Monate
8
7,9
46,5
10
11,5
21,8
13 bis unter
19 Monate
4
4,0
50,5
10
11,5
33,3
19 bis unter
24 Monate
4
4,0
54,5
7
8,0
41,4
46
45,5
100,0
51
58,6
100,0
101
100,0
87
100,0
24 Monate und
mehr
Gesamt
Die Tabelle zeigt, dass in einem Viertel der Fälle zwischen der ersten und zweiten
Sexualstraftat weniger als vier Monate vergehen. Die Hälfte der ZÜRS-Probanden hat
eineinhalb Jahre nach der ersten Sexualstraftat die zweite begangen. Ein Drittel der
Probanden hat zu diesem Zeitpunkt bereits das dritte Sexualdelikt verübt.
Die Tätergruppen unterscheiden sich bei den Abständen zwischen den ersten Taten
nicht wesentlich: Während 30,4 Prozent der rückfälligen, kinderfokussierten Täter
innerhalb von vier Monaten ihre zweite Sexualstraftat begehen, sind es bei den frauenfokussierten Tätern 25 Prozent (die entsprechenden Tabellen befinden sich im Anhang 3).
Hinsichtlich der Frage der Eskalation wurde u.a. untersucht, inwieweit die Zeitspanne zwischen den einzelnen Taten zunimmt, abnimmt oder gleich bleibt. Auffällig ist,
128
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
dass die kinderfokussierten Täter eine höhere Tendenz zu einer Verkürzung der Zeit
zwischen den Sexualstraftaten zeigen als frauenfokussierte Täter. Länger wird der Abstand bei allen Probanden nur in Ausnahmefällen. Für etwa die Hälfte der Probanden
kann keine Aussage zur Eskalation getroffen werden, was bedeutet, dass die Abstände zwischen den Taten uneinheitlich waren oder nicht mehr als zwei Taten begangen
wurden.
Abbildung 20: Dauer zwischen den Sexualstraftaten
Prozent
30
27,0
25
22,0
20
20,0
18,1 18,8
17,7 17,7
14,5
15
10,8
10
5
2,8
1,3
9,7
2,7
3,2
0,0
0
Gesamt
Nahbereichstäter
Fremdtäter
Frauenfokussierte
Täter
wird kürzer
bleibt gleich
wird länger
Kinderfokussierte
Täter
Eskalation soll hier nicht nur bedeuten, dass sich der zeitliche Abstand zwischen den
verschiedenen Delikten verkürzt, sondern sich auch der Schweregrad der verschiedenen Taten mit der Zeit erhöht. Ein Beispiel für eine Eskalation der Sexualtäterschaft
stellt ein ZÜRS-Proband dar, der zunächst über einen Zeitraum von 10 Jahren durch
mehrere exhibitionistische Handlungen auffiel. Entgegen den Einschätzungen, dass
ein Exhibitionist üblicherweise ein eher harmloser, gehemmter Mensch sei (vgl. Baurmann 1996: 82f.) steigerte dieser Proband sein Aggressionspotential und beging
einige Jahre später zwei Vergewaltigungen. Bei der Überprüfung seiner Videokamera wurden zudem auf den Datenträgern sexuelle Missbräuche des Täters an Kindern
gefunden.
129
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Tabelle 52: Verlauf, Entwicklung des Schweregrads der Sexualstraftaten
Unterteilung in
Gesamt
NahbeFremd(n=144) reichstäter
täter
(n=79)
(n=37)
zunehmender
Schweregrad
kein zunehmender Schweregrad
trifft nicht zu (da
z.B. nur 2 Sexualstraftaten)
Unterteilung in
frauenfokussierte Täter
(n=62)
kinderfokussierte Täter
(n=50)
absolut
48
23
14
18
15
30,0
Prozent
33,3
29,1
37,8
29,0
absolut
72
41
14
25
30
Prozent
50,0
51,9
37,8
40,3
60,0
absolut
24
15
9
19
5
Prozent
16,7
19,0
24,3
30,6
10,0
Für die Beschreibung der zeitlichen Verlaufsmuster ist auch von Bedeutung, welcher
Zusammenhang zwischen Sanktionen im Allgemeinen (z.B. Geldstrafe etc.) und Inhaftierungen im Besonderen sowie der Begehung weiterer Sexualstraftaten der ZÜRSProbanden besteht. In Tabelle 53 wird dieser Zusammenhang anhand der ersten Sanktionierung bzw. der ersten Inhaftierung wegen eines Sexualdelikts verdeutlicht.
Tabelle 53: Dauer zwischen 1. Sanktion bzw. 1. Haft für ein Sexualdelikt und
der folgenden Sexualstraftat bei rückfälligen Sexualstraftätern
Dauer
unter 1 Monat
zwischen 1. Sanktion und
Sexualstraftat
Häufigkeit
Prozent
zwischen 1. Haft und
Sexualstraftat
Kumulierte
Prozente
Häufigkeit
Prozent
Kumulierte
Prozente
20
35,1
35,1
17
33,3
33,3
1 bis unter 2 Monate
1
1,8
36,8
0
0,0
33,3
2 bis unter 3 Monate
1
1,8
38,6
0
0,0
33,3
4 bis unter 7 Monate
4
7,0
45,6
3
5,9
39,2
7 bis unter 13 Monate
3
5,3
50,9
3
5,9
45,1
13 bis unter 19 Monate
8
14,0
64,9
5
9,8
54,9
19 bis unter 24 Monate
1
1,8
66,7
2
3,9
58,8
24 Monate und mehr
19
33,3
100,0
21
41,2
100,0
Gesamt
57
100,0
51
100,0
Von den 57 Probanden, die nach der ersten Sanktionierung wieder einschlägig rückfällig wurden (einschlägige Rückfallquote nach erster Sanktionierung: 39,6 Prozent),
ist über ein Drittel binnen eines Monats wieder wegen eines Sexualdelikts angezeigt
worden. Auch von den 51 Probanden, die nach der ersten Inhaftierung wieder ein Se-
130
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
xualdelikt begangen haben (einschlägige Rückfallquote nach erster Inhaftierung: 35,4
Prozent), hat jeder Dritte binnen eines Monats das nächste Sexualdelikt begangen.
Die Tätergruppen unterscheiden sich dahingehend, dass bei Fremdtätern die Rückfallquoten höher liegen als bei Nahbereichstätern. Von Bedeutung ist auch, dass die
kinderfokussierten Täter nach der ersten Sanktionierung/Inhaftierung häufiger und
schneller rückfällig geworden sind als die frauenfokussierten Täter.
Tabelle 54: Dauer zwischen Ende der ersten Sanktionierung für ein Sexualdelikt und darauf folgender Sexualstraftat
Nahbereichstäter (n=79)
Anzahl einschlägig
Rückfälliger nach
1. Sanktionierung
Rückfallquote in
Prozent
Fremdtäter
(n=37)
frauenfokussierte
Täter (n=62)
kinderfokussierte
Täter (n=50)
26
17
20
21
32,9
45,9
32,3
42,0
Dauer zwischen Ende der Sanktionierung und der einschlägigen Rückfälligkeit
bei denen, die rückfällig geworden sind
unter 1 Monat
8
6
6
9
1 bis 12 Monate
4
4
2
3
13 bis 24 Monate
4
1
3
6
über 24 Monate
10
6
9
3
Tabelle 55: Dauer zwischen Ende der ersten Inhaftierung für ein Sexualdelikt und darauf folgender Sexualstraftat
Nahbereichstäter (n=79)
Anzahl einschlägig
Rückfälliger nach
1. Inhaftierung
Rückfallquote in
Prozent
Fremdtäter
(n=37)
frauenfokussierte
Täter (n=62)
kinderfokussierte
Täter (n=50)
25
15
18
19
31,6
40,5
30,0
38,0
Dauer zwischen Ende der Inhaftierung und der einschlägigen Rückfälligkeit
bei denen, die rückfällig geworden sind
unter 1 Monat
8
5
5
9
1 bis 12 Monate
1
4
2
1
13 bis 24 Monate
4
0
3
3
über 24 Monate
12
6
8
6
131
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Teil B
Zwischen der ersten und der zweiten Sexualstraftat haben 74 ZÜRS-Probanden (51,4
Prozent) keine sonstigen Taten begangen (bei kinderfokussierten Tätern liegt der
Wert bei 68,0 Prozent, bei frauenfokussierten Tätern bei 35,5 Prozent).
7.4 Zusammenhang zwischen Risikofaktoren und dem
Verlauf der kriminellen Karriere
Zentrale Befunde:
n ZÜRS-Probanden mit wenigen Risikofaktoren steigen tendenziell später in
die kriminelle Karriere ein als diejenigen mit vielen Risikofaktoren.
n Ausnahmen bilden die Risikofaktoren „sexuelle Störungen“ und „Umgang
mit (kinder-)pornografischem Material“: Beim Vorliegen dieser Faktoren erfolgt meist kein früherer Einstieg in die allgemeine Kriminalität. Beim Einstiegsalter in die Sexualkriminalität geht mit dem Vorliegen der beiden Faktoren gleichwohl auch ein früherer Einstieg einher.
n Das Vorliegen von Risikofaktoren hat auch Auswirkungen auf die durchschnittliche Anzahl der Taten: So begehen z.B. Personen mit schwierigem
Temperament mehr allgemeine Straftaten und weniger Sexualstraftaten als
diejenigen, bei denen es keine Hinweise auf diesen Risikofaktor gibt.
Untersucht wurde, ob ein Zusammenhang zwischen ausgewählten Risiko- und
Schutzfaktoren (vgl. Kapitel 5.3.1) und dem Verlauf der kriminellen Karriere (im Hinblick auf das Einstiegsalter in die kriminelle Karriere, Anzahl der Taten, Eskalation
etc.) feststellbar ist.
Bevor auf persönliche, soziale und berufliche Faktoren in den folgenden Unterkapiteln
eingegangen wird, soll zunächst allgemein der Frage nachgegangen werden, ob die
Summe der vorhandenen Risikofaktoren eines Probanden einen erkennbaren Einfluss
auf den Beginn der kriminellen Karriere und die Anzahl der Delikte hat. Hierzu wurden
die ZÜRS-Probanden hinsichtlich der Anzahl ihrer Risikofaktoren in drei etwa gleich
große Gruppen eingeteilt: 44 Personen zählen zur Gruppe mit hoher Anzahl an Risikofaktoren (11-17 Risikofaktoren)77, 47 Personen zur Gruppe mit einer mittleren Zahl
an Risikofaktoren (8-10 Risikofaktoren) und 53 Personen mit einer niedrigen Anzahl
an Risikofaktoren (0-7 Risikofaktoren). Aus der Tabelle 56 ergibt sich eine deutliche
77 Mehr als 17 der 28 überprüften Risikofaktoren weist keiner der ZÜRS-Probanden auf.
132
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Tendenz dahingehend, dass die ZÜRS-Probanden mit einer niedrigen Zahl an Risikofaktoren später in die kriminelle Karriere einsteigen als die Probanden mit einer hohen
Risikobelastung. Die Differenz beträgt durchschnittlich etwa 10 Jahre – sowohl beim
Alter bei der ersten einschlägigen (Sexual-)Straftat als auch der ersten nichteinschlägigen Straftat. Bezüglich der Anzahl der Delikte zeigt sich, dass Probanden mit wenigen
Risikofaktoren weniger allgemeine Delikte (ohne Sexualstraftaten) begehen als die anderen beiden Gruppen, gleichwohl aber mehr Sexualstraftaten. Welche Risikofaktoren
hierfür bedeutsam sind, wird in den folgenden Unterkapiteln dargestellt.
Tabelle 56: Zusammenhang zwischen der Anzahl der Risikofaktoren und dem
Einstiegsalter in die Kriminalität sowie der Anzahl der Delikte
18,8
39
22,8
44
Anzahl der
Delikte
(ohne
Sexualdelikte)
38,4
42
Standardabweichung
6,618
7,796
58,354
13,588
Mittelwert
mittlere Anzahl
n
an Risikofakt.
Standardabweichung
Mittelwert
niedrige Anzahl
n
an Risikofakt.
Standardabweichung
Mittelwert
Insgesamt
n
Standardabweichung
20,6
40
7,837
28,3
41
12,721
22,7
120
10,282
25,1
47
9,348
32,7
53
10,186
27,2
144
10,140
23,5
47
38,301
13,3
53
14,509
24,1
142
40,627
21,7
47
53,839
19,6
53
53,734
17,5
144
45,392
Alter bei
Alter bei
erster Straftat erster
(ohne Sexual- Sexualstraftaten)
straftat
hohe Anzahl
an Risikofakt.
Mittelwert
n
Anzahl der
Sexualdelikte
10,5
44
7.4.1 Persönliche Risikofaktoren
Bei der Frage, welche persönlichen Risikofaktoren von besonderer Bedeutung für
die kriminelle Karriere sind, haben wir die folgenden Faktoren näher untersucht:
n Aggressives Verhalten
n Drogen-/Alkoholabhängigkeit
n Psychische Auffälligkeiten
n Sexuelle Störungen
n Gefühl der Hilflosigkeit
n Verzerrte Verarbeitung sozialer Informationen
n Schwieriges Temperament
n Umgang mit (kinder-)pornografischem
n Fehlende Struktur/Sinn im Leben
Material
133
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Tabelle 57: Vorliegen bzw. Nichtvorliegen persönlicher Risikofaktoren,
Kriminalitätseinstiegsalter und die Anzahl der Taten
DurchDurchschnittsalter schnittsalter
bei Einstieg bei Einstieg
(allg.)
(sex.)
Aggressives
Verhalten
Psychische
Auffälligkeiten
Gefühl der
Hilflosigkeit
Schwieriges
Temperament
Fehlende Struktur im Leben
Drogen-/Alkoholabhängigkeit
Sex. Störungen
Verzerrte Verarbeitung soz. Info.
Umgang mit
(kinder-)pornogr.
Material
Ja (n=96)
Nein78 (n=48)
Ja (n=94)
Nein (n=50)
Ja (n= 86)
Nein (n=58)
Ja (n=79)
Nein (n=65)
Ja (n=79)
Nein (n=65)
Ja (n=77)
Nein (n=67)
Ja (n=71)
Nein (n=73)
Ja (n=68)
Nein (n=76)
20,7
27,8
21,6
24,7
20,9
25,5
20,0
26,6
19,7
26,7
20,5
25,6
23,9
21,6
21,5
23,9
26,8
28,1
26,7
28,1
26,5
28,2
25,6
29,1
25,6
29,2
26,9
27,6
26,3
28,1
25,9
28,3
Ja (n=45)
24,7
26,179
Nein (n=99)
21,9
27,7
81
Durchschnittl.
Anzahl
Taten
(allg.)
32,0
7,6
27,1
18,4
24,7
23,2
35,2
10,1
34,6
11,7
34,2
12,1
11,0
36,4
25,5
22,8
8,680
30,8
82
Durchschnittl.
Anzahl
Sexualstraftaten
15,0
22,5
18,4
15,9
14,2
22,3
12,7
23,4
16,4
18,8
11,2
24,8
19,4
15,7
17,6
17,4
33,2
10,3
Das Durchschnittsalter beim Einstieg in die allgemeine und die einschlägige Kriminalität fällt meist niedriger aus, wenn einer der persönlichen Risikofaktoren vorliegt.
Ausnahmen bilden – bezüglich des Einstiegsalters in die allgemeine Kriminalität – die
Risikofaktoren „sexuelle Störungen“ und „Umgang mit (kinder-)pornografischem Material“ (vgl. Tabelle 57). Auffällig ist, dass das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen persönlicher Risikofaktoren vor allem für das Einstiegsalter in die allgemeine Kriminalität von
Bedeutung zu sein scheint.
78 Unter „Nein“ werden in dieser Tabelle alle ZÜRS-Probanden zusammengefasst, bei denen es keinen
Hinweis auf den entsprechenden Risikofaktor gibt (inkl. „unbekannt“).
79 Der Median beträgt 23.
80 Der Median beträgt 4.
81 Der Median beträgt 26.
82 Der Median beträgt 16.
134
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Aus Tabelle 57 ergibt sich auch als Befund, dass die Risikofaktoren einen Einfluss auf
die durchschnittliche Anzahl der Taten haben. Personen mit aggressiven Verhaltsauffälligkeiten oder einem schwierigen Temperament weisen beispielsweise überdurchschnittlich viele allgemeine Straftaten und vergleichsweise wenige Sexualstraftaten auf. Genau umgekehrt verhält es sich bei ZÜRS-Probanden mit dem Risikofaktor
„Umgang mit (kinder-)pornografischem Material“: Sie begehen überdurchschnittlich
viele Sexualstraftaten und wenige allgemeine Straftaten.
Hinsichtlich der Frage einer Eskalation der Straftaten im Verlauf der kriminellen Karriere zeigen sich keine besonders deutlichen Zusammenhänge mit den zugrunde
liegenden persönlichen Risikofaktoren der ZÜRS-Probanden (vgl. Tabelle 58).
Tabelle 58: Prozentanteil der Personen mit Eskalation beim Vorliegen bzw.
Nichtvorliegen eines persönlichen Risikofaktors83
Aggressives
Verhalten
Psychische
Auffälligkeiten
Gefühl der Hilflosigkeit
Schwieriges
Temperament
Fehlende Struktur
im Leben
Drogen-/Alkoholabhängigkeit
Sexuelle Störungen
Verzerrte Verarbeitung soz. Info.
Umgang mit
(kinder-)pornogr.
Material
Anteil der Täter:
Eskalation
der Sexualtäterschaft
30 (31,3%)
16 (33,3%)
26 (27,7%)
20 (40,0%)
26 (30,2%)
20 (34,5%)
23 (29,1%)
23 (35,4%)
21 (26,6%)
25 (38,5%)
25 (32,5%)
21 (31,3%)
23 (32,4%)
23 (31,5%)
18 (26,5%)
28 (36,8%)
Anteil der Täter:
Eskalation der allgemeinen
Kriminalität
39 (40,6%)
16 (33,3%)
38 (40,4%)
17 (34,0%)
35 (40,7%)
20 (34,5%)
36 (45,6%)
19 (29,2%)
37 (46,8%)
18 (27,7%)
35 (45,5%)
20 (29,9%)
25 (35,2%)
30 (41,1%)
30 (44,1%)
25 (32,9%)
Ja (n=45)
21 (46,7%)
13 (28,9%)
Nein (n=99)
25 (25,3%)
42 (42,4%)
Ja (n=96)
Nein84 (n=48)
Ja (n=94)
Nein (n=50)
Ja (n= 86)
Nein (n=58)
Ja (n=79)
Nein (n=65)
Ja (n=79)
Nein (n=65)
Ja (n=77)
Nein (n=67)
Ja (n=71)
Nein (n=73)
Ja (n=68)
Nein (n=76)
83 Berücksichtigt wurden nur Personen, die zwei oder mehr Straftaten begangen haben. Die Kategorie
„trifft nicht zu“ wurde in den Prozentwerten nicht berücksichtigt.
84 Unter „Nein“ werden in dieser Tabelle alle ZÜRS-Probanden zusammengefasst, bei denen es keinen
Hinweis auf den entsprechenden Risikofaktor gibt (inkl. „unbekannt“).
135
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
7.4.2 Soziale Risikofaktoren
Untersucht wurden die folgenden sozialen Risikofaktoren:
n Bindungsdefizite, soziale Isolation
n familiäre Probleme und Erziehungsdefizite
n Multiproblemmilieu
n Opfererfahrung
Der zentrale Befund, der sich aus Tabelle 59 ableiten lässt, lautet, dass offenbar eine
hohe Anzahl an sozialen Risikofaktoren – wie bei den persönlichen Risikofaktoren
auch (vgl. Kapitel 7.4.1) – für einen frühen Einstieg in die allgemeine und einschlägige Kriminalität mitverantwortlich ist. Der Zusammenhang zwischen den Risikofaktoren und der Anzahl der Taten ist ebenfalls zu erkennen.
Tabelle 59: Vorliegen bzw. Nichtvorliegen sozialer Risikofaktoren,
Kriminalitätseinstiegsalter und die Anzahl der Taten
Bindungsdefizit
Familiäre Probleme/
Defizit
Multiproblemmilieu
Eigene Opfererfahrung
(Sexuell)
Eigene Opfererfahrung
(Gewalt)
Eigene Opfererfahrung
(Sonstiges)
Durchschnittsalter bei
Einstieg
(allg.)
Durchschnittsalter bei
Einstieg
(sex.)
Ja (n= 60)
20,4
24,8
25,6
16,6
Nein (n=84)
24,2
28,9
23,1
18,1
Ja (n=67)
19,8
24,5
32,2
9,4
Nein (n=77)
25,3
29,6
17,3
24,5
Ja (n=50)
19,5
23,2
33,8
9,9
Nein (n=94)
24,6
29,3
19,0
21,6
Ja (n=16)
22,9
22,1
9,7
16,4
Nein (n=128)
22,6
27,8
25,7
17,6
Ja (n=42)
21,5
23,6
29,8
15,6
Nein (n=102)
23,2
28,7
21,9
18,3
Ja (n=4)
20,3
22,0
13,5
9,8
Nein (n=140)
22,7
27,3
24,4
17,7
85
DurchDurchschnittliche schnittliche
Anzahl
Anzahl
Taten
Sexualstraf(allg.)
taten
85 Unter „Nein“ werden in dieser Tabelle alle ZÜRS-Probanden zusammengefasst, bei denen es keinen
Hinweis auf den entsprechenden Risikofaktor gibt (inkl. „unbekannt“).
136
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
7.4.3 Berufliche Risikofaktorenaktoren
Schulische Probleme und Probleme am Arbeitsplatz gelten als Risikofaktoren. Einschränkend muss allerdings berücksichtigt werden, dass Personen, die keiner Arbeit
nachgehen, den Risikofaktor „Probleme am Arbeitsplatz“ nicht aufweisen können.
Gleichwohl ergab die Datenanalyse, dass ZÜRS-Probanden, die Probleme in der
Schule und am Arbeitsplatz aufwiesen, im Durchschnitt durch einen frühen Einstieg
sowohl in die allgemeine als auch die einschlägige Kriminalität gekennzeichnet sind.
Die Probanden mit schulischen Problemen haben viele allgemeine Straftaten (im
Durchschnitt 33,5) und vergleichsweise wenige Sexualstraftaten (im Durchschnitt
12,4) begangen. Hingegen haben die Probanden mit Problemen am Arbeitsplatz
viele Sexualstraftaten (im Durchschnitt 26,8) und vergleichsweise wenig allgemeine
Straftaten (im Durchschnitt 17,6) begangen.86
In der Gesamtbetrachtung zeigt sich, dass das Vorliegen dieser Risikofaktoren bei
den ZÜRS-Probanden einen frühen Einstieg in die Kriminalität begünstigt hat. Auf
den weiteren Verlauf der Kriminalität haben sie jedoch keine erkennbare Auswirkung.
Tabelle 60: Vorliegen bzw. Nichtvorliegen beruflicher Risikofaktoren,
Kriminalitätseinstiegsalter und die Anzahl der Taten
Durchschnittsalter
bei Einstieg
(allg.)
Schulische
Probleme
Probleme am
Arbeitsplatz
Durchschnittsalter
bei Einstieg
(sex.)
Durchschnittliche
Anzahl
Taten (allg.)
Durchschnittliche
Anzahl
Sexualstraftaten
Ja (n=62)
19,0
24,8
33,5
12,4
Nein (n=82)
25,9
29,0
16,8
21,4
Ja (n=18)
20,6
25,0
17,6
26,8
Nein (n=126)
23,0
27,5
25,0
16,2
86 Die schulischen und beruflichen Faktoren haben nur einen geringen Einfluss auf die Eskalation bei der
Begehung mehrerer Taten (s. Anhang 3).
137
Teil B.
8 Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Reaktionen der Strafverfolgungsbehörden
8.1 Kontakte der ZÜRS-Probanden mit den
Strafverfolgungsbehörden
Zentrale Befunde:
n Dauer bis zum Verfahrensabschluss: Betrachtet man die beiden zeitlichen
„Eckpunkte“ der ersten angezeigten Sexualstraftat – Datum der Tat und Datum des Verfahrensabschlusses (nicht zwangsläufig eine Verurteilung) – so
zeigt sich, dass zwischen diesen beiden Eckpunkten in über einem Drittel
der Fälle mehr als zwei Jahre liegen. Über die Hälfte der Probanden erhielt
für die erste angezeigte Sexualstraftat eine Freiheitsstrafe von über einem
Jahr. Einen Freispruch erhielten 8 Prozent der Fremdtäter und 21 Prozent
der Nahbereichstäter.
n Verfahrensdauer bei Verurteilung: Durchschnittlich werden die ersten
Sexualstraftaten 17,1 Monate nach der Anzeige abgeurteilt. Bei den weiteren Sexualstraftaten beträgt die Dauer zwischen Anzeige und Verurteilung
im Durchschnitt 14,5 Monate. Bei etwa 40 Prozent der ZÜRS-Probanden vergehen mehr als zwei Jahre zwischen Anzeige und Verurteilung – das gilt sowohl für die erste als auch die weiteren Sexualstraftaten. Fremdtäter werden
schneller sanktioniert als Nahbereichstäter.
Der Erstkontakt der Sexualstraftäter zur Justiz kann aus verschiedenen Gründen mitunter erst geraume Zeit nach der ersten Sexualstraftat erfolgen. Sei es, dass sich das
Opfer erst Jahre nach der Tat zu einer Anzeige durchringt oder dass der Täter unbekannt ist und erst über ein anderes Delikt ermittelt wird. Wie in Kapitel 6.4.2 dargestellt, liegt die Zeitspanne zwischen den Taten der ZÜRS-Probanden und den Anzeigen im Durchschnitt bei über 4,5 Jahren (Median: 1,5 Jahre), wobei sich zwischen
den Gruppen Unterschiede zeigen: Bei den Nahbereichstätern wurde die Hälfte der
Taten innerhalb von etwa 3 Jahren angezeigt, bei den Fremdtätern hingegen innerhalb des ersten Monats. Nach der Anzeige können die polizeilichen Ermittlungen
in ihrer Dauer erheblich variieren (etwa bei Mordermittlungen oder Ermittlungen
wegen Exhibitionismus). Der Zeitpunkt des Abschlusses des Ermittlungsverfahrens
wirkt sich somit stark auf die Zeitspanne bis zum Verfahrensabschluss und zur Sanktionierung aus.
139
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
8.1.1 Dauer zwischen erster Tat und Verfahrensabschluss
Im Folgenden werden die Zeitabstände zwischen Tat und Verfahrensabschluss näher
betrachtet. Dies erweist sich auch deshalb als relevant, weil im Allgemeinen davon
ausgegangen wird, dass die zügige Sanktionierung einer Tat einen abschreckenden und damit präventiven Effekt auf den Täter haben kann. Eingegangen wird auf
den zeitlichen Abstand zwischen der ersten nicht einschlägigen Straftat und dem
Abschluss des Verfahrens sowie auf den Abstand zwischen der ersten Sexualstraftat
und dem Verfahrensabschluss.
Abbildung 21: Zeitdauer zwischen Einstiegstat und Verfahrensabschluss
Prozent
45
42,5
40
34,5
35
30
25
19,8
20
15
10
5
13,2
12,9
11,3
8,5
8,4
5,2
3,4
10,3
5,7
0
bis 3
Monate
4 bis 6
Monate
7 bis 9
Monate
3,8
6,0
4,7
6,0
1,7
1,9
10 bis 12 13 bis 15 16 bis 18 19 bis 21 22 bis 24
Monate Monate Monate Monate Monate
1. Tat und 1. Verfahrensabschluss (n=106)
über 24
Monate
1. Sexualstraftat und 1.Verfahrensabschluss (n=116)
Innerhalb von drei Monaten nach der ersten allgemeinen (nicht einschlägigen) Straftat wurden lediglich 8,4 Prozent dieser ersten Straftaten sanktioniert. Bei den ersten
Sexualstraftaten liegt der Anteil bei 3,4 Prozent. Über ein Drittel der Straftaten wird
erst mehr als zwei Jahre nach der Tat sanktioniert.
8.1.2 Strafe für die erste Sexualstraftat
Zu 44 der 48 Personen, deren erste polizeilich registrierte Tat ein Sexualdelikt war,
liegen Informationen zur Sanktionierung dieser Tat vor. Bei den übrigen 4 lässt sich
140
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
die Sanktionierung der Tat, z.B. aufgrund von Löschfristen, nicht eindeutig rekonstruieren. Von den 44 Personen erhielten 24 eine Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe von
mehr als einem Jahr ohne Bewährung. Bei 10 wurde von einer Strafverfolgung abgesehen. Die übrigen erhielten eine Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe bis zu einem Jahr
ohne Bewährung, eine Verwarnung, eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe.
Abbildung 22: Sanktion der ersten Sexualstraftat bei ZÜRS-Probanden,
die zuvor keine anderen Straftaten begangen haben
(n=44)87
Sanktionen
10
1 Absehen von Verfolgung
2 Erziehungsmaßregeln
3 Zuchtmittel
4 Jugendarrest
5 Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
6 Verwarnung mit Strafvorbehalt
7 Geldstrafe bis einschließlich 180 Tagessätze
8 FS/JS bis unter 6 Monaten mit B
9 FS/JS von genau 6 Monaten ohne B
10 FS/JS von genau 6 Monaten mit B
11 FS/JS von mehr als 9 Monaten bis unter 1 Jahr ohne B
12 Geldstrafe von über 180 Tagessätzen
13 FS/JS von mehr als 6 bis unter 9 Monaten mit B
14 FS/JS von mehr als 6 bis unter 9 Monaten ohne B
15 FS/JS von mehr als 9 Monaten bis 1 Jahr mit B
16 FS/JS von mehr als 9 Monaten bis 1 Jahr ohne B
17 FS/JS von mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre mit B
18 FS/JS von mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre ohne B
19 FS/JS von mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre
20 FS/JS von mehr als 3 Jahre bis 5 Jahre
21 FS/JS von mehr als 5 Jahre bis 10 Jahre
22 FS/JS von mehr als 10 bis 15 Jahre
23 Lebenslange Freiheitsstrafe
FS = Freiheitsstrafe
JS = Jugendstrafe
B = Bewährung
0
0
0
0
1
1
0
0
1
0
0
1
2
2
2
4
2
10
5
3
0
0
0
2
4
6
8
10
12
Sexualdelikte
87 Der zugrunde liegende Sanktionenkatalog wurde am IfK Tübingen entwickelt. Die Schweregrade sind
klassiert, was in der unterschiedlichen Farbwahl sichtbar wird: (1) Absehen von Strafverfolgung, (2)
bedingte/unbedingte Freiheitsstrafe bis 2 Jahre, (3) unbedingte Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren.
141
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Abbildung 23: Sanktion der ersten Sexualstraftat bei den
ZÜRS-Probanden (n=137)
Sanktionen
1 Absehen von Verfolgung
2 Erziehungsmaßregeln
3 Zuchtmittel
4 Jugendarrest
5 Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
6 Verwarnung mit Strafvorbehalt
7 Geldstrafe bis einschließlich 180 Tagessätze
8 FS/JS bis unter 6 Monaten mit B
9 FS/JS von genau 6 Monaten ohne B
10 FS/JS von genau 6 Monaten mit B
11 FS/JS von mehr als 9 Monaten bis unter 1 Jahr ohne B
12 Geldstrafe von über 180 Tagessätzen
13 FS/JS von mehr als 6 bis unter 9 Monaten mit B
14 FS/JS von mehr als 6 bis unter 9 Monaten ohne B
15 FS/JS von mehr als 9 Monaten bis 1 Jahr mit B
16 FS/JS von mehr als 9 Monaten bis 1 Jahr ohne B
17 FS/JS von mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre mit B
18 FS/JS von mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre ohne B
19 FS/JS von mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre
20 FS/JS von mehr als 3 Jahre bis 5 Jahre
21 FS/JS von mehr als 5 Jahre bis 10 Jahre
22 FS/JS von mehr als 10 bis 15 Jahre
23 Lebenslange Freiheitsstrafe
FS = Freiheitsstrafe
JS = Jugendstrafe
B = Bewährung
27
0
0
0
1
1
2
1
0
2
0
0
1
4
5
4
13
11
28
23
12
2
0
0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30
Häufigkeit
Bezogen auf die ersten Sexualstraftaten aller ZÜRS-Probanden (sowohl die, bei denen
die Sexualtat das erste polizeilich registrierte Delikt darstellte als auch diejenigen, die
andere Taten zuvor begangen hatten) ergibt sich ein ähnliches Bild. 76 von 137 (55,5
Prozent) erhielten eine Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe von über einem Jahr. Bei 27
(19,7 Prozent) wurde von einer Strafverfolgung abgesehen. Die übrigen erhielten vor
allem Freiheitsstrafen bzw. Jugendstrafen auf Bewährung (vgl. Abbildung 23). Ausgehend von den in den Abbildungen 22 und 23 dargestellten Befunden wurde der
Frage nachgegangen, wieso es in einigen Fällen zu einem Absehen von der Straf-
142
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
verfolgung gekommen ist. Den Daten war zu entnehmen, dass meist die Beweislage
gegen den Täter zu gering war. Dies soll im Folgenden exemplarisch anhand zweier
Fälle vorgestellt werden:
n Ein Täter, der aufgrund einer Vergewaltigung angezeigt wurde, erhielt keine weiteren Sanktionen, da die Aussage des Opfers gegen die des Täters stand. Zudem war das Opfer zur angeblichen Tatzeit stark betrunken und konnte sich nicht
mehr an die Vergewaltigung selbst erinnern. Das Opfer vermutete aufgrund von
physischen Beschwerden im Unterleib, dass es vergewaltigt worden war und hat
sich auf die Aussage eines anwesenden Zeugen berufen, der allerdings zum Tatzeitpunkt ebenfalls betrunken war. Wegen der gegensätzlichen Aussagen wurde
das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
n Ein sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen wurde nicht weiter strafrechtlich
verfolgt, weil die Stieftochter erst nach 15 Jahren den angeblichen Täter, ihren
Stiefvater, anzeigte. Dieser äußerte, dass sich die Stieftochter nur an ihm habe
rächen wollen. Es handele sich um eine frei erfundene Aussage. Der lange Zeitraum zwischen Tat und Anzeige führte dazu, dass keine fundierte Beweislage vorlag. Deshalb wurde auch dieser Fall nach § 170 Abs. 2 StPO nicht weiter verfolgt.
Im Vergleich der Tätergruppen zeigt sich, dass deutlich weniger Fremdtäter (8 Prozent) als Nahbereichstäter (21 Prozent) nach der ersten Sexualstraftat freigesprochen
wurden. Fremdtäter wurden deutlich häufiger als Nahbereichstäter mit einer Haftstrafe von 2 bis 5 Jahren sanktioniert.
Tabelle 61: Vergleich der Sanktionshärte88 bei erster Sexualstraftat nach
Tätergruppe
Freispruch
bis 2 Jahre
Haft
2 bis 5 Jahre
Haft
21,0%
30,4%
36,8%
11,8%
8,3%
32,4%
48,6%
10,7%
Frauenfokussierte Täter
19,4%
25,8%
43,5%
11,3%
Kinderfokussierte Täter
17,0%
40,5%
31,9%
10,6%
Nahbereichstäter
Fremdtäter
mehr als 5 Jahre
Haft
88 Zur besseren Veranschaulichung sind die Sanktionsmöglichkeiten zusammengefasst worden. „Bis 2 Jahre Haft“ umfasst auch Arreste, Verwarnungen, Bewährungsstrafen (vgl. Abbildung 22, Sanktionsgruppen
2 bis 18).
143
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
8.1.3 Dauer zwischen Anzeige und Verurteilung
Da die Strafverfolgungsbehörden erst tätig werden können, nachdem sie von der
Straftat erfahren haben, ist die Zeitspanne zwischen Anzeige und Verurteilung von
großer Bedeutung. Durchschnittlich werden die ersten Sexualstraftaten 17,1 Monate
nach der Anzeige verurteilt, dagegen beträgt die Dauer zwischen Anzeige und Verurteilung bei jeder weiteren Straftat durchschnittlich 14,5 Monate.
Wie aus den folgenden Abbildungen hervorgeht, wird etwa jede fünfte Sexualstraftat
innerhalb eines halben Jahres nach der Anzeige verurteilt. Bei etwa 40 Prozent der
ZÜRS-Probanden vergehen gleichwohl mehr als zwei Jahre zwischen der Anzeige
und der Verurteilung (sonstige Verfahrensabschlüsse – wie Verfahrenseinstellung –
wurden hierbei nicht berücksichtigt) – das gilt sowohl für die erste als auch die weiteren Sexualstraftaten.
Abbildung 24: Durchschnittliche Zeitspanne zwischen Anzeige und
Verurteilung bei der ersten Sexualstraftat
Prozent
45
40
38,3
35
30
25
20
14,9
15
10
5
12,8
7,8
5
7,1
5
3,5
5,7
0
bis 3
Monate
144
4 bis 6
Monate
7 bis 9
Monate
10 bis 12 13 bis 15 16 bis 18 19 bis 21 22 bis 24
Monate Monate Monate Monate Monate
über 24
Monate
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Abbildung 25: Durchschnittliche Zeitspanne zwischen Anzeige und Verurteilung der zweiten und aller weiteren Sexualstraftaten
Prozent
45
42,6
40
35
30
25
20
16,9
15
11,1
10
5
10,9
4,5
2,5
4,0
4,5
3,1
0
bis 3
Monate
4 bis 6
Monate
7 bis 9
Monate
10 bis 12 13 bis 15 16 bis 18 19 bis 21 22 bis 24
Monate Monate Monate Monate Monate
über 24
Monate
Bei einem Vergleich der Nahbereichs- und Fremdtäter zeigt sich, dass vor allem viele
Nahbereichstäter erst mehr als 24 Monate nach der Anzeige (42 Prozent) verurteilt
werden. Ein Grund dürfte in vielen Fällen die erschwerte Ermittlungstätigkeit sein,
wenn Taten angezeigt werden, die schon längere Zeit zurück liegen bzw. sich über
einen längeren Zeitraum erstreckten und möglicherweise mehrere Opfer betroffen
haben.
Die Fremdtäter werden hingegen in über einem Drittel der Fälle innerhalb von sechs
Monaten nach der Anzeige für die erste Sexualstraftat verurteilt (36 Prozent).
145
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Abbildung 26: Zeitspanne zwischen Anzeige und Verurteilung der ersten
Sexualstraftat bei Nahbereichs- und Fremdtätern
Prozent
50
45
42,3
40
35
30,6
30
25
22,2
20
16,7
11,1
6,4
6,4
0,0
te
Mo
na
Mo
na
19
bis
24
21
18
bis
16
Nahbereichstäter (n=79)
5,6
0,0
te
Mo
na
te
15
Mo
na
te
bis
13
10
bis
12
Mo
na
9M
on
ate
7b
is
6M
on
ate
4b
is
3M
on
a
te
0
bis
3,9
te
5,1
24
Mo
na
te
7,7 8,3
bis
5
10,3
6,4 5,6
22
10
11,5
üb
er
15
Fremdtäter (n= 37)
Im Vergleich von Straftätern, die auf Kinder fokussiert sind und denen, die auf Frauen fokussiert sind, werden die Unterschiede bei der Dauer zwischen Anzeige und
Verurteilung noch deutlicher: Kinderfokussierte Täter werden in 50 Prozent der Fälle
erst über 24 Monate nach der Anzeige verurteilt, dagegen werden frauenfokussierte
Täter schneller sanktioniert, wobei allerdings auch bei dieser Tätergruppe knapp 30
Prozent erst nach über zwei Jahren verurteilt werden (vgl. Abbildung 27).
146
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Abbildung 27: Zeitspanne zwischen Anzeige und Verurteilung der ersten
Sexualstraftat bei kinder- bzw. frauenfokussierten Tätern
Prozent
50
50
45
40
35
30
27,9
25
5
8,2
4,9 6,3
11,5
4,2
8,2
4,9
4,2
2,1
4,9 4,2
0
Frauenfokussierte Täter (n=62)
22
bis
24
21
Mo
na
Mo
na
te
te
bis
19
16
bis
18
15
Mo
na
te
Mo
na
te
bis
13
10
bis
12
Mo
na
9M
on
ate
7b
is
6M
on
ate
4b
is
bis
3M
on
a
te
0
te
10
13,114,6
24
Mo
na
te
16,4
14,6
15
üb
er
20
Kinderfokussierte Täter (n=50)
8.1.4 Freiheitsentziehende Sanktionen und Verhaltensmaßregeln
137 von 144 rückfallgefährdeten Sexualstraftätern (95,1 Prozent) wurden bereits
durch einen Freiheitsentzug sanktioniert. Die übrigen 7 Täter erfuhren keine freiheitsentziehenden Sanktionen. Bei diesen Fällen handelte es sich entweder um verjährte
oder um als „minder schwer“ eingestufte Fälle.
Neben freiheitsentziehenden Sanktionen besteht für das Gericht auch die Möglichkeit, Verhaltensmaßregeln zu erlassen, die den Täter nach Haftentlassung ein straffreies Leben zunächst erleichtern sollen. Für die untersuchten Straftäter wurden die
Möglichkeiten der Wohnortbeschränkung und des Verbots der Beschäftigung Jugendlicher (§ 25 JArbSchG) untersucht:
n Die gesetzlichen Vorgaben sehen ein Verbot der Beschäftigung Jugendlicher für
alle Straftaten nach den §§ 171, 174 bis 184g StGB vor.
147
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
n Wohnortbeschränkungen gehen mit richterlichen Weisungen, die nach § 68b
StGB für die Dauer der Führungsaufsicht nach Haftentlassung oder einen kürzeren Zeitraum ausgesprochen werden können, einher. Ergeht für den Täter die
Weisung, sich nicht an Orten aufzuhalten, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu
weiteren Straftaten bieten könnten, so kann dies die Beschränkung möglicher
Wohnorte zur Folge haben.
Tabelle 62: Sanktionen mit präventivem Charakter (Wohnortbeschränkungen, Verbot der Beschäftigung Jugendlicher)
Wohnortbeschränkung
Verbot der Beschäftigung Jugendlicher
Gesamt (n=144)
37,5% (54)
21,5% (31)
Nahbereichstäter (n=79)
35,4% (28)
25,3% (20)
Fremdtäter (n=37)
32,4% (12)
18,9% (7)
Frauenfokussierte Täter (n=62)
22,6% (14)
17,7% (11)
Kinderfokussierte Täter (n=50)
54,0% (27)
26,0% (13)
8.2 Verhalten des Täters in Haft
Zentrale Befunde:
n Über die Hälfte der ZÜRS-Probanden verhält sich in Haft unauffällig (vor allem Nahbereichstäter bzw. kinderfokussierte Täter).
n 22 Prozent der Probanden bereuen ihre Taten.
n Etwa ebenso viele haben laut Gutachten versucht, die Gutachter im Hinblick
auf die Rückfallwahrscheinlichkeit zu täuschen, um schneller aus dem Justizvollzug entlassen zu werden.
Auf Basis der ausgewerteten Unterlagen lässt sich feststellen, dass die meisten Täter
ihre Haftzeit ohne größere Auffälligkeiten verbringen (53,5 Prozent). Allerdings bereut
nur etwa jeder fünfte ZÜRS-Proband die von ihm begangenen Taten. In den Gesprächen
mit den Gutachtern fiel bei etwa 20 Prozent der Probanden auf, dass sie versuchten,
den Gutachter zu täuschen, z.B. um Hafterleichterung oder Lockerungen zu erhalten.
148
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Abbildung 28: Überblick - Täterverhalten in Haft (n=44)
Prozent
100
3,5
3,4
90
80
20,1
3,5
39,6
70
50,7
60
54,2
50
3,5
40
26,4
30
53,5
20
22,2
19,4
zeigt Reue
versucht Gutachter zu täuschen
10
0
unauffällig
ja
nein
trifft nicht zu
unbekannt
Im Vergleich der Teilgruppen wird zudem ersichtlich, dass sich Nahbereichstäter
während der Haftzeit unauffälliger verhalten als Fremdtäter.
Abbildung 29: Unauffälliges Verhalten in Haft unterteilt nach Gruppen
Prozent
70
64,0
63,3
60
56,8
53,2
50
30
43,5
37,8
40
30,4
24,0
20
10
0
3,8 2,5
Nahbereichstäter
(n=79)
ja
0,0
Fremdtäter
(n=37)
nein
8,0
5,4
1,6 1,6
Frauenfokussierte Täter
(n=62)
trifft nicht zu
4,0
Kinderfokussierte Täter
(n=50)
unbekannt
149
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Was das Bereuen der Taten während der Haftzeit angeht, so zeigen sich im Gruppenvergleich durchgängig geringe Werte. Nur etwa jeder vierte Nahbereichstäter
bereut gegenüber den Gutachtern seine Taten, von den Fremdtätern zeigt lediglich
jeder achte Reue.
Abbildung 30: Reue in Haft unterteilt nach Gruppen
Prozent
70
60
50
61,3
56,8
51,9
42,0
40
30
29,7
27,8
20
16,5
10
13,5
0
8,0
1,6
0,0
ja
24,0
12,9
3,8
Nahbereichstäter
(n=79)
26,0
24,2
Fremdtäter
(n=37)
nein
Frauenfokussierte Täter
(n=62)
Kinderfokussierte Täter
(n=50)
trifft nicht zu
unbekannt
Abbildung 31: Täuschungsversuche gegenüber dem Gutachter unterteilt
nach Gruppen
Prozent
70
60
51,4
48,1
50
46,0
45,2
40
30,4
30
20
10
17,7
14,0
8,0
3,8
0,0
0
Nahbereichstäter
(n=79)
ja
150
32,0
25,8 27,4
24,3 24,3
Fremdtäter
(n=37)
nein
1,6
Frauenfokussierte Täter
(n=62)
Kinderfokussierte Täter
(n=50)
trifft nicht zu
unbekannt
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Inwieweit es Tätern gelingt, Gutachter bei den Gesprächen zu täuschen und so das
Rückfallrisiko als gering erscheinen zu lassen, lässt sich schwer einschätzen. In einigen Gutachten wird ausgeführt, dass ein Täter dies versucht hat – damit allerdings
keinen Erfolg hatte. Diese Versuche wurden bei etwa jedem vierten Fremdtäter
und etwa jedem fünften Nahbereichstäter registriert. Aufgedeckt wurden solche
Versuche mitunter durch psychologische Testverfahren und zum anderen durch
Plausibilitätsprüfungen, die der Gutachter aufgrund seiner Erfahrung vornehmen
kann.
8.3 Therapeutische Maßnahmen
Zentrale Befunde:
n In 55 Prozent der Fälle wurde eine Sexualtherapie noch während oder im
Anschluss an die Haft vorgeschlagen.
n Bei 42 Prozent der Fälle wurden zusätzlich oder ersatzweise andere therapeutische Maßnahmen wie Anti-Gewalt-Trainings, Selbsthilfegruppe, Arbeits- oder Sporttherapien oder betreutes Wohnen veranlasst.
n Eine Alkohol- oder Drogentherapie wurde in 23 Prozent der Fälle als notwendig erachtet.
n Zwei Täter wurden auf freiwilliger Basis mit einem triebdämpfenden Medikament behandelt („chemische Kastration“).
Zu den hessischen Sexualstraftätern im ZÜRS-Programm werden in der Regel mindestens zwei Sachverständigengutachten erstellt. Das erste dient dazu, vor der
Hauptverhandlung die Schuldfähigkeit festzustellen. Gleichzeitig wird es bei der
Strafzumessung herangezogen und erlaubt einen Einblick in die persönlichen
Lebensumstände des Täters.
Ein weiters Gutachten wird in Auftrag gegeben, wenn es um die vorzeitige bedingte
Entlassung des Täters aus der Haft geht (§ 57 Abs. 2 StGB). Auch hier wird ein unabhängiger Gutachter beauftragt, der auch unter Rücksprache mit einem Anstaltspsychologen eine Einschätzung der Rückfallgefahr vornimmt. In Zusammenhang mit
diesem Gutachten werden auch Therapie- und Maßnahmenkonzepte vorgeschla-
151
Teil B
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
gen, die der Gefahr einer erneuten Straffälligkeit entgegenwirken sollen. Die Entscheidung hierüber trägt zuletzt die Strafvollstreckungskammer.89
Abbildung 32: Maßnahmen gegen die Rückfallgefahr (n=144)
Prozent
60
54,9
50
42,4
45 %
40
30
22,9
20
10
3,5
0
Sexualtherapie
Suchttherapie
psychiatrische
Klinik
1,4
medikamentöse Sonst. therapeutische
Behandlung
Maßnahmen
In 54,9 Prozent der Fälle wurde eine Sexualtherapie noch während oder im Anschluss
an die Haft vorgeschlagen. Verspricht eine Sexualtherapie keinen Erfolg oder wird
diese von vorne herein vom Probanden abgelehnt, müssen andere Maßnahmen
erwogen werden. So wurden bei 42,4 Prozent zusätzlich oder ersatzweise andere
therapeutische Maßnahmen in Form eines Anti-Gewalt-Trainings, einer Selbsthilfegruppe, Arbeits- oder Sporttherapien und betreutem Wohnen veranlasst, um bessere Voraussetzungen für eine Legalbewährung zu schaffen und so die Rückfallgefahr
zu verringern.
Eine Alkohol- oder Drogentherapie wurde in 22,9 Prozent der Fälle als zielführend
erachtet. Demgegenüber ergab die Aktenlage, dass 53,5 Prozent der Täter in ihrer
Biografie mindestens zeitweise alkohol- oder drogenabhängig waren (vgl. Abbildung 10 in Kapitel 5.3.1).
Zwei Täter wurden auf freiwilliger Basis mit einem triebdämpfenden Medikament behandelt, was der in Kapitel 2.2 beschriebenen „chemischen Kastration“ entspricht.
89 Eigene Recherchen bei ZÜRS.
152
Teil B.
Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse
Beim ersten Fall handelt es sich um einen kinderfokussierten Täter, der bereits 36mal
Kinder missbraucht hatte. In diesem Fall war bei dem Täter auch eine neurologische
Schädigung diagnostiziert worden. Der zweite Täter hatte in mehr als 60 bekannt gewordenen Fällen exhibitionistische Handlungen vor Frauen und Kindern begangen.
Hier wurde aggressives Verhalten und eine dissoziale Persönlichkeit attestiert.
153
Teil C.
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
Teil C
Untersuchungsergebnisse
der Gruppeninterviews
155
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
Teil C
Ergänzend zu den in Teil B vorgestellten Ergebnissen der Aktenauswertung hinsichtlich der 144 ZÜRS-Probanden werden in Teil C die wesentlichen Befunde der
Gruppeninterviews mit den hessischen Sicherheitsmanagern vorgestellt. In diesen
Gesprächen konnten Fragen geklärt werden, die sich im Rahmen der Aktenauswertung gestellt haben sowie darüber hinausgehende Erkenntnisse gewonnen werden.
Ursprünglich war geplant, diese Fragen im Rahmen von Täterinterviews zu stellen,
was sich jedoch aufgrund möglicher negativer Folgewirkungen der Interviews auf
die haftentlassenen Probanden nicht verwirklichen ließ (vgl. Kapitel 4.2).
Die Sicherheitsmanager sind aufgrund ihrer häufigen Kontakte zu den unter Führungsaufsicht stehenden bzw. bei der Bewährungshilfe zu betreuenden Sexualstraftätern (zu denen auch alle 144 ZÜRS-Probanden gehören) mit diesem Klientel gut
vertraut und konnten so wertvolle Informationen sowohl zur Gesamtgruppe der von
ihnen betreuten Personen als auch zu der Untergruppe der ZÜRS-Probanden geben.
Die meisten Äußerungen der Sicherheitsmanager beziehen sich gleichwohl auf die
Gesamtgruppe der von ihnen betreuten Personen. Die Gruppeninterviews wurden
im Jahr 2010 durch Mitarbeiter des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen geführt. Der Interviewleitfaden ist als Anhang 2 beigefügt.
Die Ausführungen in Kapitel 9 zur Einrichtung des Sicherheitsmanagements und Kapitel 10 zu den Einschätzungen und Sichtweisen der Sicherheitsmanager basieren
auf deren Äußerungen und geben dementsprechend die Meinung der Sicherheitsmanager wieder, sofern nicht etwas anderes angegeben ist.90
90 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde der Konjunktiv sparsam verwendet.
156
Teil C.
9 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
Die Einrichtung des Sicherheitsmanagements
Das Sicherheitsmanagement wurde 2008 an allen neun Landgerichten in Hessen
etabliert und jeweils bei der allgemeinen Bewährungshilfe angesiedelt. Die Sicherheitsmanager wurden teilweise auch aus den dortigen, sich für das Konzept und die
Arbeit mit Sexualstraftätern interessierenden Bewährungshelfern rekrutiert. Vor der
Einführung des neuen Behandlungskonzepts erhielten alle Sicherheitsmanager eine
Fortbildung, in der sie speziell für ihre Arbeit mit den rückfallgefährdeten Sexualstraftätern gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über Genese und Rückfallwahrscheinlichkeit von Sexualtäterschaft vermittelt bekamen und für die praktische Umsetzung des Sicherheitsmanagements vorbereitet und geschult wurden.
9.1 Organisation und Struktur
Betrachtet man nun, einige Jahre nach Einführung des Sicherheitsmanagements, die
aktuelle Organisation und Struktur, so tauchen trotz des einheitlichen und für alle
Beteiligten verbindlichen Konzepts zwischen den neun Landgerichtsbezirken Unterschiede auf.
So unterscheiden sich beispielsweise die Betreuungszahlen, was zum einen an der
Größe des Einzugsraumes und der dort vorhandenen Infrastruktur in Bezug auf vorhandene Behandlungseinrichtungen für Sexualstraftäter liegt. Zum anderen ist der
unterschiedliche Betreuungsumfang auch darin begründet, dass der Klientenstamm
teilweise erst aufgebaut werden musste oder Fälle aus der allgemeinen Bewährungshilfe übernommen wurden. Kritisch wurde von einem Sicherheitsmanager angemerkt, dass 2008 ein „Sammelsurium von Sexualstraftätern“ übernommen werden
musste, „damit sich im Sicherheitsmanagement überhaupt erstmal ein Stamm von
Fällen befindet.“ In einzelnen Landgerichtsbezirken werden im Sicherheitsmanagement auch andere Straftäter, z. B. Gewaltstraftäter, mitbetreut. Insgesamt ist etwa jeder vierte Proband, der im Sicherheitsmanagement betreut wird, bei ZÜRS gemeldet
(144 von etwa 600 Probanden).
9.1.1 Probandenzahl und Betreuungsdauer
Die meisten Probanden des Sicherheitsmanagements wurden zum Zeitpunkt der
Gruppeninterviews im Jahr 2010 in Darmstadt betreut, nämlich 160 Probanden. Im
157
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
Teil C
Landgerichtsbezirk Kassel waren es 126 Probanden. In Frankfurt wurden zwischen
88 und 104 Probanden betreut und in Gießen 64. In Marburg waren es 52 mit steigender Tendenz. In Limburg betrug der Probandenbestand knapp 40. In Wiesbaden
waren es ebenfalls etwa 40 Probanden. In Hanau und Fulda lagen die Zahlen etwas
niedriger.
Die durchschnittliche angeordnete Betreuungsdauer beträgt – gemäß Aussagen
der Sicherheitsmanager – bei vielen der zu betreuenden Sexualstraftäter zwei bis
drei Jahre. Aber auch eine Betreuungsdauer von bis zu fünf Jahren im Rahmen der
Führungsaufsicht stellt keine Ausnahme dar. So wurde beispielsweise aus einem
Landgerichtsbezirk berichtet, dass die Sexualstraftäter in der Regel etwa vier Jahre
betreut werden. Die Dauer der Betreuung orientiert sich zum einen an der Strafzeitlänge, zum anderen an der Dauer der zu verbüßenden Restfreiheitsstrafe, die zur
Bewährung ausgesetzt wurde.
9.1.2 Kontaktdichte
Die Anzahl der betreuten Sexualstraftäter pro Sicherheitsmanager beträgt in allen
Landgerichtsbezirken durchschnittlich circa 25, wobei es auch bis zu fünf Probanden
mehr oder weniger sein können. Betont wird in diesem Zusammenhang von den Sicherheitsmanagern, dass sie durch die gegenüber der allgemeinen Bewährungshilfe deutlich reduzierten Fallzahlen wesentlich intensiver mit den einzelnen Probanden
arbeiten können und auch in viel engerem Kontakt stehen.
Die Kontaktfrequenz orientiert sich formal an festgelegten Prioritäten, wobei die Priorität 1 die höchste Prioritätenstufe ist und die Kontakte hier dementsprechend einmal
wöchentlich oder vierzehntägig stattfinden. Bei der Prioritätsstufe 2 sind monatliche
bzw. auch zweimonatliche Kontakte vorgesehen. Kontakte der Prioritätenstufe 1 und 2
umfassen auch monatliche Hausbesuche, die aber nur mit Zustimmung des jeweiligen
Probanden möglich sind. In den anderen Prioritätsstufen finden solche Hausbesuche
formal nur alle zwei Monate statt. Allerdings wird der Zeitabstand von zahlreichen Sicherheitsmanagern als zu ausgedehnt und damit als risikoträchtig angesehen. Normalerweise beträgt selbst bei denjenigen, die der Prioritätskategorie 3 oder 4 angehören, der längste Abstand zwischen den Hausbesuchen 5 bis 6 Wochen.
Jeder Fall wird in einer sog. Fallkonferenz im Kreise mehrerer Sicherheitsmanager
besprochen. So werden nicht nur die Zuordnungen zu den der Rückfallgefährdung
158
Teil C.
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
entsprechenden Prioritätsstufen vorgenommen, sondern es werden auch Empfehlungen hinsichtlich des Behandlungskonzeptes ausgesprochen, welche in einem
sog. Fallprotokoll festgehalten und anschließend mit dem Klienten besprochen und
bearbeitet werden.
Bezüglich der Prioritäteneinstufung gibt es spezielle Vorgaben. Neben der subjektiven Einschätzung des jeweils zuständigen Sicherheitsmanagers werden zur Einschätzung der Gefährlichkeit von Sexualstraftätern die standardisierten aktuarischen
Testverfahren „STATIC99“ und „STABLE2000“ (vgl. Hanson und Thornton 1999) eingesetzt.
9.2 Werdegang zum Sicherheitsmanager
Die überwiegende Zahl der Sicherheitsmanager war zuvor – oft schon seit langer Zeit
(manchmal bereits seit 20 Jahren) – in der allgemeinen Bewährungshilfe tätig. Nur
wenige hatten vorher bereits beruflich intensiv mit Sexualstraftätern zu tun.
Als Beweggrund für den Wechsel zum Sicherheitsmanagement wurde häufig genannt, dass man innerhalb der Bewährungshilfe neue Aufgaben übernehmen wollte
oder eine neue Herausforderung gesucht hat. Ausschlaggebend für die beruflichen
und inhaltlichen Veränderungen war für viele Bewährungshelfer aber auch, dass eine
umfassende Vorbereitung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich des neuen Arbeitsgebietes durch Schulungen usw. in Aussicht gestellt worden waren. Aber
auch der im Vergleich zur allgemeinen Bewährungshilfe überschaubare Betreuungsschlüssel, der Teamgedanke und die (vernetzte) Arbeitsweise stellten ein reizvolles
Argument für den Wechsel dar.
9.3 Die Klientel im Sicherheitsmanagement 9.3.1 Geschlecht
Die Probanden sind nach Aussagen der Sicherheitsmanager – mit wenigen Ausnahmen – ausschließlich männlich („Männergeschäft“). Nur vereinzelt wurde von Fällen
berichtet, in denen Frauen die Täterrolle zukommt (meist im Zusammenhang mit
Prostitution). Hierbei handelt es sich überwiegend um drogenabhängige, junge,
159
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
Teil C
deutsche Frauen, deren Resozialisierungschancen als gering eingeschätzt werden.
Im Unterschied zu männlichen Sexualstraftätern stehe bei diesen Frauen keine sexuelle Motivation, sondern die finanzielle Bedürfnislage im Vordergrund. Kontakt und
Umgang mit diesen Probandinnen werden als schwierig beschrieben, da Termine
– wahrscheinlich auch aufgrund der Lebensumstände – nur selten eingehalten werden. Im Endeffekt sei das Sicherheitsmanagement für diese Frauen nicht die richtige
Anlauf- und Betreuungsinstitution.
9.3.2 Alter
Das Altersspektrum der Probanden reicht nach allgemeiner Aussage der befragten
Sicherheitsmanager von etwa 15 bis 76 Jahren („querbeet“, „Wir fangen früh an und
hören spät auf“). Die pädosexuellen Täter beginnen nach Einschätzung der Sicherheitsmanager meistens erst mit Mitte 20, dafür kann sich ihr kriminell auffälliges Sexualverhalten bis ins hohe Lebensalter erstrecken. Gerade „betagte“ Täter neigten
demnach dazu, sich in ihrem nahen Umfeld, in ihrer Familie, bei ihren Nachbarn oder
den Freunden ihrer Kinder zu „bedienen“. Dabei kommt es offenbar durchaus vor,
dass die erste Verurteilung erst im Alter von 70 Jahren erfolgt, wobei dieser jedoch
eine lange Vorgeschichte vorausgegangen ist, die nur strafrechtlich bisher noch
nicht verfolgt worden ist.
Ein eindeutiger Altersschwerpunkt kann damit zwar nicht generell benannt werden,
es zeichnet sich jedoch eine Häufung der Probanden ab, die zwischen 30 und 50 Jahren alt sind. Der Altersdurchschnitt der Probanden liege damit auch deutlich höher
als beim Klientel der allgemeinen Bewährungshilfe, der zwischen 25 und 35 Jahren
liege.
Ob von verschiedenen Altersgruppen auch unterschiedliche Delikte begangen werden, darüber kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Das liegt vor
allem daran, dass die zu betreuende Gruppe mit ca. 20-25 Probanden pro Sicherheitsmanager sehr klein ist und die Zuordnung wohl eher nach Kapazität als nach
der Art des Delikts an den Betreuungsstellen erfolgt. Einer der befragten Sicherheitsmanager macht diesbezüglich eine differenzierende Aussage, mit der er seiner persönlichen Erfahrung nach davon ausgeht, dass Ältere eher zu sexuellem Missbrauch
neigen, wohingegen Jüngere eher sexuelle Nötigungen bzw. Vergewaltigungen
begehen. Ein anderer Sicherheitsmanager findet den verhältnismäßig hohen Anteil
jugendlicher Sexualstraftäter erstaunlich, wobei diese Jugendlichen – entsprechend
160
Teil C.
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
der Aussage des vorgenannten Sicherheitsmanagers – am häufigsten im Zusammenhang mit Vergewaltigungen in Erscheinung treten, welche dann überwiegend gemeinschaftlich begangen werden.
9.3.3 Migrationshintergrund
Nicht einmal jeder zehnte Proband im Sicherheitsmanagement weist einen Migrationshintergrund auf, was in dem folgenden Zitat eines Sicherheitsmanagers „Der
Sexualstraftäter ist deutsch“ plakativ zum Ausdruck kommt. Selbst wenn es sich um
Migranten handelt, dann seien diese zumeist in Deutschland geboren oder zumindest gut integriert („fast wie Deutsche“).
Der Anteil an Probanden mit Migrationshintergrund kann aber durchaus zwischen
den einzelnen Bewährungshelfern variieren. So ergeben sich z.B. regionale Unterschiede dahingehend, ob sich in dem zugeteilten Bezirk ein Aussiedlerwohnheim
oder ein Asylbewerberheim befinden. Ebenso gibt es ein Stadt-Land-Gefälle, was
bedeutet, dass sich im ländlichen Bereich weniger Probanden mit Migrationshintergrund befinden und wenn doch, dann handelt es sich am ehesten um Russlanddeutsche. In den städtischen Bereichen wiederum sind mehr Angehörige der türkischen
Nationalität usw. zu finden.
Eine Aussage darüber zu treffen, ob ein Migrationshintergrund für die Begehung
von Sexualstraftaten eine relevante Rolle spielt, stellt sich für die Sicherheitsmanager
als schwierig dar, da bei Migranten mitunter ein anderes Gewaltverständnis vorherrsche, das dann offenbar auch hinsichtlich sexueller Übergriffe wirksam wird. Hohe
Dunkelziffern werden von den befragten Sicherheitsmanagern gerade im Bereich
des sexuellen Missbrauchs innerhalb der Familie vermutet. Der Familie wird von den
Migranten oft ein hoher Stellenwert („Familie ist heilig“) beigemessen, was mit der
Einstellung einher geht, dass familiäre Probleme nicht thematisiert und nicht nach
außen getragen werden. Damit ist auch die Hemmschwelle, Behörden einzuschalten
oder eine Anzeige zu erstatten, besonders groß („Was in der Familie passiert, wird
nicht nach außen getragen“).
Hinzu komme, dass Sexualität und noch mehr abweichendes sexuelles Verhalten
insgesamt meist ein Tabuthema darstellt. Selbst innerhalb der Familie werde darüber nicht gesprochen und schon gar nicht mit fremden Personen. Bei den Opfern
von Sexualstraftätern mit türkischem Migrationshintergrund handele es sich zumeist
161
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
Teil C
um deutsche Frauen, wobei hier wohl eine spezielle Einstellung und ethnische Differenzierung zum Tragen kommt, die ihren Ausdruck in folgendem Zitat eines vom
Sicherheitsmanagement betreuten Täters findet: „Deutsche Frauen sind alle Nutten“.
Die Freiheiten, die deutsche Frauen genießen, scheinen laut eines Sicherheitsmanagers offenbar von einigen als ein Freibrief für sexuelle Übergriffe wahrgenommen zu
werden. Ein Übergriff auf eine türkische Frau hätte hingegen vermutlich dramatische
Konsequenzen seitens der Familie, da die Ehre der Familie wieder hergestellt werden müsste.
Hinsichtlich der Randständigkeit bzw. der Integration von Sexualstraftätern mit Migrationshintergrund geben die Sicherheitsmanager folgenden Eindruck wieder: Viele
ihrer Klienten kommen aus dem Maßregelvollzug oder leben in betreuten Wohngruppen, wobei die meisten Probanden insgesamt sozial eher randständig bzw.
nur in ihr eigenes kulturell geprägtes Umfeld integriert zu sein scheinen und keinen
ausreichenden Zugang zur einheimischen deutschen Gesellschaft haben. Keine Hinweise gäbe es darauf, dass die Sexualstraftaten von Probanden mit Migrationshintergrund im Vergleich zu denen ohne Migrationshintergrund eine andere Qualität aufweisen, wie dies beispielsweise bei Gewaltstraftaten junger Migranten festzustellen
sei (vgl. Baier et al. 2009: 73ff.).
9.3.4 Familienstand
Einige Sicherheitsmanager erklären, dass von ihren Probanden überdurchschnittlich
viele alleinstehend sind, sie oft auch schon gescheiterte Beziehungen bzw. schnell
wechselnde Beziehungen hinter sich haben. Andere Sicherheitsmanager gehen
hingegen davon aus, dass viele Sexualstraftäter in einer Beziehung leben, wobei es
ihnen gelänge, neben ihrem „normalen“ Sexualleben auch noch ein anderes – abweichendes – zu führen. Die Thematik „Partnerschaft und Sexualleben“ stellt sich allerdings als ein schwierig zu thematisierender Gesprächsbereich für die Sicherheitsmanager dar. Nur wenige Täter treffen hierüber offene und informative Aussagen.
9.3.5 Konsum psychotroper Substanzen
Im Vergleich zu der Klientel der allgemeinen Bewährungshilfe, bei welcher Drogenund Alkoholprobleme stark verbreitet seien, finde man unter den Sexualstraftätern
eher selten Suchtkranke. Zwar tauche eine Substanzabhängigkeit auch bei den Pro-
162
Teil C.
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
banden ab und zu auf, trotzdem könne man davon ausgehen, dass es sich dabei
nicht um eine vordergründige Problematik handelt. Ausnahmen bilden, so die Sicherheitsmanager, lediglich diejenigen Täter, die zusätzlich dissoziale Charakterzüge
aufweisen. Hier handelt es sich nach Ansicht einiger Sicherheitsmanager um sog. Generalisten, was bedeutet, dass diese Täter in viele verschiedene Arten von Straftaten
involviert sind und darunter eben auch Sexualstraftaten begehen.
Klare Aussagen darüber, wie hoch der prozentuale Anteil suchtkranker Sexualstraftäter ist, erscheinen den Sicherheitsmanagern nicht möglich. Ihre Vermutung ist aber,
dass Drogen bei der Sexualtäterschaft eine wesentlich geringere Rolle spielen als Alkohol („Wenn eine Suchtproblematik vorhanden ist, dann in Verbindung mit Alkohol“).
Meist werde Alkohol als Mittel zum Zweck konsumiert, um die Hemmschwelle zu senken („das klassische Enthemmungsmittel, wo man sich etwas traut, was man sonst
nicht macht“). Insbesondere bei Taten, die aus der Situation heraus geschehen, wie
z.B. bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung, erfülle der Alkohol seine hemmschwellensenkende Funktion. Demgegenüber trete eine alkoholbedingte Funktionsstörung der Sexualorgane in den Hintergrund. Vor allem bei Taten von Russlanddeutschen sei häufiger ein vorheriger Konsum von Alkohol festzustellen. Auch
gemeinschaftlich begangene Taten stehen nach Erfahrung der Sicherheitsmanager
häufiger in Verbindung mit Alkohol.
Der zurückhaltende Alkoholkonsum pädophiler Sexualstraftäter sei darauf zurückzuführen, dass die Tatvorbereitung zeitaufwendig und komplex ist und diese deswegen sehr aufmerksam auf viele Dinge achten müssten („Sicherheitsmaßnahmen“).
In Verbindung mit Pädophilie kommt der Alkoholkonsum auch deshalb deutlich weniger zum Tragen („mit Alkohol werden ggf. die Kinder verschreckt“, „Pädosexuelle
haben ihre Realitätswahrnehmung bzw. die Tat bereits ohne Alkohol legitimiert, verzerrt o.ä.“).
9.4 Besonderheiten in der Arbeit mit Sexualstraftätern 9.4.1 Kooperationsbereitschaft mit den Sicherheitsmanagern
Unter den Sexualstraftätern gibt es nach Auskunft der Sicherheitsmanager deutlich
weniger „Kontaktverweigerer“ als bei den Klienten der allgemeinen Bewährungshilfe. Zudem verliefen die Gespräche deutlich konstruktiver. Verantwortlich dafür
163
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
Teil C
sind aus Sicht der Sicherheitsmanager vor allem die persönlichen Voraussetzungen,
Merkmale und Hintergründe der Täter: So kommen einige Probanden aus einem
strukturierten Arbeitsleben. Und auch das vorhandene intellektuelle Niveau stellt
sich als hilfreich bei der Täterarbeit dar – wenngleich es auf der anderen Seite aber
auch eine bessere Verschleierung ermöglicht.
Die höhere Kooperationsbereitschaft führen die Sicherheitsmanager auch auf die
intensive Betreuungsbeziehung zurück. Trotzdem variiert sie angefangen von „Vollleugnern bis hin zu Maximalmitarbeitern“. Ein hoher Anteil an „Vollleugnern“ lässt
sich vor allem bei familiären Missbrauchsfällen finden. Viele Klienten melden sich bei
dieser Konstellation auch nur dann, „wenn’s mal wieder brennt“, d.h., wenn wieder
etwas vorgefallen ist oder eine Anzeige droht.
Zu unterscheiden ist daneben auch zwischen einer lediglich formal-juristischen Kooperation, die häufig stattfindet, da niemand seine Bewährung gefährden wolle, und
einer aufrichtigen Kooperation. Die formale Kooperationsbereitschaft äußere sich
vor allem in größerer Zuverlässigkeit hinsichtlich Absprachen und Verabredungen.
Aber auch die Tatsache, dass es sich bei Sexualstraftätern weniger um Suchtkranke handele, spiele im Rahmen der Zuverlässigkeit und der Kooperationsbereitschaft
eine Rolle.
Viele Probanden setzten sich allerdings trotz ihrer Bereitschaft zur Mitarbeit nicht
wirklich mit ihrer Tat auseinander. Meist werde zunächst einmal alles geleugnet und
klassischerweise darauf hingewiesen, dass ein Geständnis nur deshalb abgelegt
wurde, um noch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung zu erhalten. Dabei wollen die
einen nicht von ihrem Sicherheitsmanager „genervt“ werden, andere wiederum sagen: „Das geht Sie sowieso nichts an.“ Hierzu führten die Sicherheitsmanager als
mögliche Begründungen an, dass Sexualstraftäter „mehr zu verbergen und auch zu
verlieren haben“ und sich deshalb eine Art Fassade aufbauen („nach außen hin funktionieren“, „wie ein Betrüger von der Mentalität her“).
9.4.2 Konkrete Auswirkungen der Besonderheiten des Sicherheitsmanagements auf die Arbeit der Sicherheitsmanager
Im Vergleich zur allgemeinen Bewährungshilfe ist im Rahmen des Sicherheitsmanagements eine intensivere Betreuung möglich, da zum einen wesentlich häufigere
Kontakte zu den Probanden bestehen und zum anderen auf einen Sicherheitsma-
164
Teil C.
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
nager weniger Probanden entfallen. Trotzdem sei es von Proband zu Proband unterschiedlich, wann mit der eigentlichen Arbeit begonnen werden kann, da oftmals
eine längere Zeit der „Beziehungsarbeit“, die gegenseitiges Vertrauen schaffen soll,
vorgeschaltet werden müsse.
Da die Hausbesuche je nach Prioritätseinstufung in bestimmten festgelegten Abständen zu erfolgen haben, hat sich auch die Arbeitssituation der Sicherheitsmanager
verändert. So berichten viele Betreuer, dass sie mindestens zwei bis drei Tage pro
Woche außerhalb des Büros verbringen. Dabei betrachten sie diese aufsuchende
Betreuung gerade bei dieser speziellen Tätergruppe als wichtig und notwendig. Für
ein besseres Kennenlernen, Verständnis und die Risikoeinschätzung betrachten sie
es als wichtig, das häusliche Umfeld zu sehen und dementsprechend beurteilen zu
können. Aber auch die Thematisierung von Risiken und Gefährdungen vor Ort halten
sie für wesentlich, vor allem, weil die Täter diesbezüglich selten von sich aus etwas
preisgeben. Bei Sexualstraftätern, insbesondere bei Pädophilen, ist es aufgrund ihrer
Wahrnehmungsverzerrungen wichtig, vieles konkret zu hinterfragen, was durch die
Hausbesuche erleichtert wird, da sich hier diverse Anknüpfungspunkte ergeben.
165
Teil C.
10 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
E inschätzungen und Sichtweisen der
Sicherheitsmanager 10.1 Auszüge aus der biografischen Anamnese 10.1.1 Familiäre Herkunft, soziale Schicht und Bildungsniveau
n Familiäre Herkunft
In ca. 10-30 Prozent der Fälle, so wurde von den Sicherheitsmanagern angegeben,
zeigen sich Hinweise auf eigene sexuelle Missbrauchserfahrungen der Täter im sozialen Nahbereich. Hierzu ließen sich aber, wahrscheinlich aus Scham, jeweils nur
subtile Andeutungen in den Gesprächen wahrnehmen. Angenommen wird deshalb,
dass hier ein großes Dunkelfeld bestehen könnte. Einer der Sicherheitsmanager differenziert nach Pädosexuellen und Vergewaltigern, wobei er davon ausgeht, dass
mehr eigene Missbrauchserfahrungen in der Gruppe der Pädosexuellen vorliegen.
Ein anderer Sicherheitsmanager geht hingegen davon aus, dass eigene Missbrauchserfahrungen bei Pädosexuellen eher selten sind.
Eine Thematisierung dieser problematischen Hintergründe gegenüber den Sicherheitsmanagern falle den Probanden generell schwer, weshalb es häufig lange dauere, bis von solchen Erfahrungen berichtet werde. Oftmals würde es auch daran
liegen, dass diese Probanden solche Vorfälle selbst gar nicht als Missbrauch oder
als Übergriff, der ihnen widerfahren ist, in der Vergangenheit wahrgenommen haben. Zur Folge hätten solche Fehleinschätzungen, dass sich bei den späteren Tätern
eine abweichende Normentwicklung ergeben könne. Aber auch die Verdrängung
solcher Erfahrungen durch die Täter spiele eine große Rolle, da sich viele erst einmal
nicht eingestehen könnten, selbst einst Opfer gewesen zu sein.
Insgesamt seien Gewalt und Missbrauch in den eigenen Familien keine Seltenheit
unter Sexualstraftätern. Viele wollten aber über ihre eigene Vergangenheit nicht
sprechen. Informationen diesbezüglich gehen gleichwohl in einigen Fällen aus dem
Urteil hervor. Schwer sei es, eine Aussage dahingehend zu treffen, ob es sich bei dem
Verhalten der damaligen Opfer um Bewältigungsversuche handelt oder ob einfach
das fortgesetzt wird, was ihnen früher „modellhaft“ vorgelebt wurde. Am wahrscheinlichsten sind nach Meinung der Sicherheitsmanager eine fehlende Aufarbeitung sowie das Fortführen des im „Milieu“ Erlernten. Solche Entwicklungen und Verhaltensmuster kennen sie auch aus der allgemeinen Bewährungshilfe.
167
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
Teil C
n Soziale Schicht
Im Gegensatz zu der Klientel der allgemeinen Bewährungshilfe, welcher überdurchschnittlich viele Personen aus der Unterschicht angehören, finden sich unter den
Sexualstraftätern Angehörige aller Schichten („Ottonormalverbraucher“, „vom Diplomingenieur bis zum Minderbemittelten“). Dass die Personen deshalb teilweise
über ein höheres intellektuelles Niveau verfügen, wird von den Sicherheitsmanagern
als angenehm empfunden, da man sich so auf einer anderen intellektuellen Ebene
auseinandersetzen könne und es auch eher möglich sei, die Einsicht in die eigene
Problematik zu ereichen. Auch seien viele Sexualstraftäter gesellschaftlich eher angepasst als Personen der allgemeinen Bewährungshilfe. So seien die Probanden auch
meistens selbständig in der Lage, alltägliche Dinge zu regeln. So bleibe mehr Spielraum für eine intensivere inhaltliche Arbeit an der Kernproblematik („man muss nicht
ständig Nothelfer spielen“), wohingegen Kriseninterventionen eher die Ausnahme
darstelle.
n Bildungsniveau
Nach mehrheitlicher Meinung der Sicherheitsmanager ist das Bildungsniveau der
Probanden höher als das der Klientel der allgemeinen Bewährungshilfe. Dies lasse
sich anhand besserer und qualifizierterer Berufsabschlüsse festmachen. So werden im
Sicherheitsmanagement auch Personen mit Abitur oder Hochschulstudium betreut,
wohingegen bei der allgemeinen Bewährungshilfe ein Realschulabschluss schon
etwas Besonderes darstelle. Die meisten Sexualstraftäter erzielten auch ein eigenes
Arbeitseinkommen, was jedoch für die ZÜRS-Probanden nur eingeschränkt zutreffe.
Ein „erfolgreicher“ Pädosexueller muss nach Meinung der Sicherheitsmanger ohnehin eine gewisse Bildung mitbringen, damit er sich zum einen „die Kinder angeln“
und zum anderen auch die Eltern der Kinder davon überzeugen kann, er sei ein „lieber Onkel“ („perfektes Täuschungsmanöver“). Teilweise finden die Missbräuche sogar in unmittelbarer Nähe des Elternhauses oder im sozialen Nahfeld statt, z.B. bei
einer Familienfeier.
Ein Sicherheitsmanager geht explizit auf dissoziale Täter ohne Schulabschluss oder
berufliche Entwicklung unter den Sexualstraftätern ein. Diese Tätergruppe begehe
allerdings nicht ausschließlich Sexualdelikte. Es handele sich – wie oben bereits erwähnt – eher um „Generalisten“, die viele verschiedene Arten von Straftaten begehen.
168
Teil C.
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
10.1.2 Sexualentwicklung
Pädophile Neigungen zeigen sich bei einigen Tätern offenbar schon früh in ihrem
Leben („viele haben ihre pädophile Neigung bereits in die Wiege gelegt bekommen,
so wie andere ihre Homo- oder Heterosexualität, und sagen das auch ganz klar von
sich selbst“). Dabei gehe die Neigung bei Pädophilen eher in Richtung Homosexualität (sie bevorzugen kleine Jungen), was aber sexuelle Aktivitäten mit gleichaltrigen
Männern nicht ausschließe.
Mit vielen Tätern konnten die Sicherheitsmanager die Sexualentwicklung gar nicht
thematisieren. Über Sexualität werde meist nur ungern gesprochen, dies stelle
ein „Tabuthema“ dar. Mit viel Geduld, Feingefühl und bei gegenseitigem Vertrauen würden sich manchmal Situationen ergeben, in denen gut über diese Thematik
gesprochen werden kann. Dennoch sei es oft schwer, beim nächsten Treffen daran
anzuschließen, da sich die Täter häufig wieder zurückziehen und nichts weiter zu der
Thematik berichten wollten.
Auch als Sicherheitsmanager selbst müsse man darauf achten, Sexualität nicht als Tabuthema zu behandeln, da die Probanden die Unsicherheit sofort spüren und Sexualität dann nie zum Gesprächsgegenstand werden könne. So sei es auch für die Sicherheitsmanager ein Prozess gewesen, so offen wie möglich über Sexualität zu sprechen,
um von den Probanden auch offene Antworten bekommen zu können. Eine wichtige
Voraussetzung dabei sei, „die Sprache des Gegenübers“ zu sprechen („wenn ich zu
dem einfach strukturierten Menschen „Glied“ sage, weiß der nicht, was gemeint ist“).
Schwierigkeiten habe man aber auch mit solchen Probanden, denen es an jeglicher
Bereitschaft zur Kooperation mangelt. Einige Probanden formulierten das deutlich:
„Das geht Sie nichts an.“, „Das ist Privatsphäre.“ oder „Darüber spricht man nicht.“ In
solchen Fällen bleibe einzig der stete Versuch, dieses Thema wieder aufzugreifen.
Letztendlich könne man die Probanden nicht zum Reden zwingen.
10.1.3 Vorstrafen
Bei einem großen Teil der Sexualstraftäter, die im Sicherheitsmanagement betreut
werden, handele es sich um Ersttäter bzw. um Erstverurteilte („Der traditionelle Sexualstraftäter ist oftmals unvorbelastet“). Zu den übrigen, einschlägig vorbelasteten
Wiederholungstätern, die etwa 1/3 der Probanden im Sicherheitsmanagement darstellten, gehörten hingegen die ZÜRS-Probanden.
169
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
Teil C
Unterschiede bestehen auch dahingehend, dass Kinderpornokonsumenten oder
„Beziehungsvergewaltiger“ häufig als Ersttäter im Sicherheitsmanagement betreut
werden, während Exhibitionisten meist eine lange Vorstrafenliste haben. Auf die
Frage, wie hoch die Entdeckungswahrscheinlichkeit eingeschätzt wird, antworten einige Sicherheitsmanager, dass es gerade im Bereich des Kindesmissbrauchs lange
dauern kann, bis Taten entdeckt werden („Eltern sind zu gutgläubig. Wenn ständig
jemand über Nacht irgendwo bleibt, muss man misstrauisch werden“).
10.2 Beschreibung der Sexualstraftaten
10.2.1 Charakterisierung und Differenzierung der Täter
Sexualstraftäter stellen aus Sicht des Sicherheitsmanagements eine heterogene
Gruppe dar. Die Probanden setzten sich zusammen aus Pädophilen, Vergewaltigern
und Hands-off-Tätern (Exhibitionisten, Kinderpornokonsumenten). Aber auch sexuelle Nötigung sei als ein wesentlicher Bereich anzusehen. Besondere Beachtung müsse der Bereich der „sozial Inkompetenten“ finden, z.B. Jugendliche, die nicht in der
Lage sind, ein Mädchen sozialadäquat anzusprechen. Einige Sicherheitsmanager gehen von einer ca. 50:50-Aufteilung zwischen Missbrauchern und Vergewaltigern aus.
Andere gehen von einem etwas höheren Anteil an Missbrauchern aus.
Von der Persönlichkeit her seien die Straftäter der verschiedenen Kategorien sehr
unterschiedlich zu charakterisieren. So seien sowohl der Vergewaltiger, aber auch
der sexuelle Nötiger stärker gewaltgeprägt. Diese Tätergruppe bestimme gerne
bzw. übe gerne Macht über andere Personen aus („Ich kann mir nehmen, was ich
will“). Beim Missbraucher spielten diese Faktoren eine eher untergeordnete Rolle.
Sehr problematisch seien die zu Grunde liegenden Persönlichkeitsmerkmale von
Jugendlichen sowie Dissozialen, die primär allgemeine Straftaten begehen und
hin und wieder auch mal eine Sexualstraftat – wobei Dissoziale weniger im Zusammenhang mit Kindern oder mit erwachsenen bzw. gleichaltrigen Frauen auffielen,
sondern eher nach Verfügbarkeit auf das Opfer zurückgriffen, das sich gerade anbiete (keine Fokussierung). Diese Täter seien es auch, die eher situativ vorgehen
und bei deren Tatbegehung auch Alkohol- oder Drogenkonsum häufig eine Rolle
spielen.
170
Teil C.
10.2.2 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
Tatauslöser und Tatablauf n Tatauslöser
Die Konstellationen, die letztlich zu den Taten führen, sind in der Wahrnehmung der
Sicherheitsmanager individuell so verschieden, dass man keine klaren Kategorien
entwickeln könne. Vergleichen lasse sich das in etwa mit den sog. „Unterhaltspflichtverletzern“, bei denen auch immer noch weitere Problematiken hinzukämen, wie
z.B. Drogen- oder Alkoholabhängigkeit. Wichtige Kriterien für die Einschätzung der
Rückfallgefährdung stellten persönliche Lebensenttäuschungen, Krisensituationen
oder allgemein schwierige Lebensphasen (z.B. Arbeitsplatzverlust) oder auch vorübergehende „Unzufriedenheits- oder Spannungs- und Konfliktzustände“ dar („der
Arbeitgeber hat geschimpft, die Ehefrau meckert nur noch“), die eine persönliche
Toleranzgrenze zu überschreiten scheinen. Vor allem verspürte oder erfahrene Frustrationen scheinen für die Motivation zur Tatbegehung eine große Rolle zu spielen.
Dies vor allem, wenn noch weitere Stressfaktoren dazukämen und der Betroffene
enorm unter Druck gerate. In solchen Situationen werde durch sexuelle Übergriffe
nach einer Art Ventil und Lösungsmöglichkeit gesucht.
Ein Sicherheitsmanager führt aus, dass diejenigen Probanden, die Zugang zu ihren Gefühlen haben, von nicht näher beschreibbaren Zwangsgefühlen vor der Tat
berichtet haben. Wenn diesem Zwang dann in Form einer Straftat nachgegeben
werde, löse sich innerlich etwas und der Zwang verschwinde, was ein gewisses
Wohlbefinden auslöse und in der Konsequenz zu einem „Lernen am Erfolg“ führe.
Solch ein Druck müsse sich aber erst einmal aufbauen, so dass ein gewisser Zeitraum zur Beobachtung und Beurteilung zur Verfügung stehe. Das frühere soziale
Lebensumfeld bzw. die Erfahrungen, die die jeweiligen Probanden während der
Kindheit im Rahmen der Herkunftsfamilie gemacht haben, spielten dabei eine Rolle, weshalb die Gründe für den wahrgenommenen Druck meist bis in die Kindheit
zurück reichten. Viele Sexualstraftäter hätten bereits in dieser Lebensphase Ablehnung oder Frustration erfahren, aber keine Strategien zu deren Bewältigung zur
Verfügung gehabt.
Auch Unzufriedenheit in den eigenen, selbst gewählten sozialen Bezügen spiele
eine Rolle. Viele Pädophile hätten es beispielsweise nicht geschafft, eine normale,
gleichberechtigte Beziehung zu einer gleichaltrigen Frau aufzubauen, was in der
Konsequenz dazu geführt habe, dass diese Männer häufig ein negatives Frauenbild
entwickelt hätten.
171
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
Teil C
Speziell bei Vergewaltigungen stellten vor allem Aggressionen und Macht- oder Gewaltphantasien häufige Auslöser dar. Dabei stehe die sexuelle Befriedigung meist
nicht im Vordergrund, sondern vielmehr die erniedrigende Handlung an sich und die
Ausübung von Macht. Allerdings müsse dem nicht unbedingt ein Konflikt mit dem
Opfer vorangegangen sein. Auch eine Auseinandersetzung mit Dritten aus dem sozialen Umfeld genüge, um sich Befriedigung durch Ausübung von Macht gegenüber
demjenigen Opfer zu verschaffen, das gerade zur Verfügung stehe. Vor allem im Zusammenspiel mit Alkohol sei die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass es in solch einer
aggressionsbehafteten Situation zu Vergewaltigungen komme.
Mit den Betroffenen über tatauslösende Momente zu sprechen, stelle sich als schwierige Aufgabe dar, da diese in der Regel auch bei diesem Thema abblockten und sich
darauf beriefen, sie hätten keine Erinnerung daran oder sie beharrten darauf, dass
nichts mehr passieren werde. Oft versuchten die Täter jedoch gar nicht erst, nach den
subjektiven Beweggründen zu suchen.
n Tatablauf (1) Tatorte/Mittäterschaft: Häufige Tatorte für Vergewaltigungen seien öffentliche
Plätze, Gebüsche, der Wald, Joggingstrecken oder die Wohnung des Opfers. Sexuelle Übergriffe auf Kinder fänden vorwiegend in Räumlichkeiten des sozialen Umfelds statt, z.B. in der Wohnung des Täters oder des Opfers bzw. der Familie des Opfers; zumindest aber in geschlossenen Räumlichkeiten und nicht in der freien Natur.
Im öffentlichen Raum komme es eher weniger bis gar nicht zu sexuellen Übergriffen
auf Kinder. Allerdings stellten auch das Schwimmbad oder der Reiterhof, um zwei
Beispiele zu nennen, beliebte Orte pädophiler Täter dar, weil dort die Opfer zunächst
beobachtet werden können und die Täter sich ihren Opfern dort gut – über angebliche Gemeinsamkeiten – annähern könnten. Eine Mittäterschaft oder eine Tatbegehung in der Gruppe stelle eher die Ausnahme dar, wenn, dann komme dies eher bei
jugendlichen Tätern vor.
(2) Vergewaltigungen: Aus Sicht der Sicherheitsmanager lässt sich sagen, dass Vergewaltiger eher situativ und spontan als wirklich planvoll vorgehen. Oftmals entstünden die Taten aus – sich über einen gewissen Zeitraum aufbauenden – emotionalen
Befindlichkeiten heraus. Insgesamt sei Aggression ein häufiger Auslöser für Vergewaltigungen. Vergewaltigungsdelikte passierten häufig auch nur einmalig, was damit
zusammenhänge, dass bestimmte Bedingungskonstellationen nur in einer bestimm-
172
Teil C.
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
ten Situation zusammenkommen und dann in eine Vergewaltigung münden. Einzig
sadistische Rituale benötigten eine gewisse Vorbereitung.
Zahlreiche Sicherheitsmanager vertreten die Auffassung, dass Vergewaltigungen, die
von erwachsenen Männern verübt werden, häufig im sozialen Nahbereich passieren
(Beziehungsdelikte), wogegen jugendliche Täter sich eher Opfer aus dem sozialen
Fernraum suchen. Die Angst vieler Menschen vor dem fremden Sexualstraftäter auf
der Straße, der die Frau einfach wegreißt und vergewaltigt, halten nahezu alle Sicherheitsmanager für vollkommen unbegründet. Hier handele es sich weitestgehend um
einen Mythos, der unkritisch und unreflektiert überliefert werde.
Zur Illustration soll im Folgenden auf die Einteilung verschiedener „Vergewaltigungskonstellationen“ eingegangen werden, die Sicherheitsmanager im Interview vorgenommen haben:
n Bei manchen Vergewaltigern hat sich persönlicher Frust oder latenter Frauenhass
aufgestaut (z.B. Aufwachsen bei Mutter und Schwester, mit denen er nicht klargekommen ist). Diese Aggressivität bzw. dieser Druck muss irgendwo abgelassen
werden. Bevor es zu einem Übergriff auf eine dem Täter bis dahin unbekannte
Frau kommt, vollzieht sich ein unbewusster innerer Kampf („da ist schon wieder
so eine blöde Fotze“ oder „manchmal werden erst ein paar Runden im Auto gedreht, bis der Entschluss zur Tat gefasst wird“). Die Wahl des Opfers erfolgt anhand subjektiv bedeutsamer Kriterien, z.B. des Frauentyps („der Täter sieht oder
trifft gerade auf eine, die passt“) und gegebenenfalls unter Einschätzung erwartbarer Gegenwehr und des Entdeckungsrisikos.
n Andere Täter gehen hingegen eher planvoll vor, indem sie sich verschiedene
Opfer aus dem sozialen Nahbereich suchen und dann z.B. die Wohnung des Opfers über längere Zeit ausspähen, um sich bei günstiger Gelegenheit dort einzufinden.
n Auch in Trennungs- oder Konfliktsituationen mit der Partnerin kann es zu Übergriffen kommen („Bevor ich jetzt hier abhauen muss oder du mich verlässt, wollen wir noch mal Sex haben? Wenn du das nicht willst, hast du Pech gehabt. Ich
will jetzt!“). Ein Sicherheitsmanager weist darauf hin, dass viele seiner Probanden
zuvor über einen langen Zeitraum keine Beziehung hatten. In solchen Fällen bestehen offensichtlich Probleme, eine normale Beziehung zu einer Frau aufzubauen. Viele Probanden hätten auch abenteuerliche Vorstellungen davon, wie eine
173
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
Teil C
Beziehung aussehen muss, was wiederum dazu führe, dass sich Enttäuschungen
einstellen, weil keine eingegangene Beziehung nach diesen Prinzipien funktionieren kann. So „ist es dann kein Wunder, dass diese Menschen auf komische
Gedanken kommen“.
n Auch ganz spontan auftauchende oder erlebte Wut und Frustrationsgefühle
(nicht unbedingt immer auf Frauen bezogen) können zu Vergewaltigungen gerade im Nahbereich führen („Ich habe es schon den ganzen Abend ausgehalten,
jetzt lässt sie mich nicht ran“).
(3) Sexueller Missbrauch von Kindern: Bei diesen Taten kann man aus Sicht der Sicherheitsmanagern eher von einer geplanten Vorgehensweise ausgehen. Selten komme
es durch das bloße Ausnutzen einer Situation zu sexuellen Übergriffen. Pädosexuelle
verfolgten durchweg eine Art Strategie, da sie sich mit der kindlichen Denkweise
sehr gut auskennen und gut in die Kinder hineinversetzen und deren Bedürfnisse
nachvollziehen können. So erfolge zumeist eine sorgfältige Vorbereitung, ein sog.
Grooming-Prozess.
Zumeist werde auf „kindgerechte“ Art und Weise damit begonnen, eine vertrauensvolle Beziehung zu dem Kind aufzubauen und diese dann verstärkt, z.B. wird mit Einschmeicheln, Anlocken durch Süßigkeiten, Geheimnisse austauschen o.ä. begonnen.
Oder im Rahmen eines Babysitterjobs: Der Täter fragt das Kind, wie lange es denn
fernsehen dürfe und erlaube ihm dann, länger zu schauen. So würden langsam und
subtil kleine Heimlichkeiten geschaffen. Sobald dann eine Art Verbindung zu dem
Kind bestehe, würden andere „Heimlichkeiten“ geschaffen, die das Kind nicht verraten dürfe. Dabei sei das Kind aufgrund seines mangelnden Beurteilungsvermögens
oft nicht in der Lage abzuwägen, welche Heimlichkeit schwerer wiege.
Von den Tätern würden vorrangig gezielt benachteiligte, Nähe suchende, in die Familie oder ein anderes soziales Netzwerk nicht sehr eingebundene Kinder, die vielleicht auch Probleme in der Schule haben, sowie Außenseiter ausgewählt. Zumeist
erwiesen sich die Eltern solcher Kinder sogar als dankbar, dass jemand den Kontakt
zu ihren Kindern suche und sich um sie kümmere, ohne jemals nachzuprüfen, was
dessen Interessen sein könnten. Starke, selbstbewusste Kinder oder Kinder, die oft
gemeinsam mit anderen bzw. in Gruppen auftreten, würden selten Opfer von sexuellem Missbrauch.
Die meisten Kinder seien zum Zeitpunkt der Taten im vorpubertären Alter, also ca.
zehn bis zwölf Jahre alt. Dabei stehe aber nicht die „Verfügbarkeit“ im Vordergrund,
174
Teil C.
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
sondern in erster Linie werde die Kindlichkeit des Opfers seitens des Täters als attraktiv empfunden. Das schließe nicht aus, dass der Täter auch mit Frauen Geschlechtsverkehr habe. So könne z.B. auch die gezielte Partnersuche und das Zusammenleben
mit Partnerinnen, die Kinder in dem bevorzugten Alter haben, ein Muster der Tatvorbereitung darstellen. Der „besondere Kick“ oder eine wirkliche Bedürfnisbefriedigung sei aber in diesen Fällen nur bei Sexualität mit Kindern gegeben. Allerdings
werde eine Präferenz für Kinder von den Tätern gerne negiert („Das ist mir so passiert“ oder „Meine Frau wollte gerade nicht“). Das Geschlecht des Kindes spiele für
die meisten pädosexuellen Täter eine eher untergeordnete Rolle. Allerdings würden
Mädchen häufig dann bevorzugt, wenn der Täter gleichzeitig auch sexuelle Beziehungen zu Frauen unterhalte.
Insgesamt, so berichten die Sicherheitsmanager, ist für den Täter beim sexuellen
Missbrauch von Kindern eine lange Vorbereitungszeit (teilweise über Wochen und
Monate) notwendig. Bereits diese Vorbereitung könne für den Täter schon sexuell
anregend sein. Wenn dann „das Gerüst einmal steht“, fänden sexuelle Übergriffe
immer wieder statt („jetzt bediene ich mich“). „Zwischendurch“, d.h. zwischen den
tatsächlichen sexuellen Übergriffen, werde zu Fantasien mit Kindern onaniert. Auch
diese Fantasien würden häufig durch die Vorbereitungsphase noch angeheizt. Ins
Alltagsleben „eingebaut“ würden diese sexuellen Vorstellungen und die sexuelle
Erregung quasi nebenher („Jemand bedient z.B. bei der Arbeit eine Maschine und
lässt dabei seiner Fantasie freien Lauf“).
Das Schwierigste am Kindesmissbrauch seien das Vertuschen und die Heimlichkeiten, was viel Arbeitsaufwand und Aufmerksamkeit seitens der Täter beanspruche
(„guter Kontakt zu den Eltern, ständiger Kontakt mit den Kindern, dass diese ruhig
sind etc.“). So habe ein Proband einmal gesagt, eine berufliche Versetzung sei das
Beste, was einem passieren könne, da man auf diese Weise noch einmal von vorne
beginnen kann. In solch einer Situation sei es auch möglich, die Vorgehensweise
abzuändern, zu verbessern, die Vorbereitungsphase abzukürzen etc. Das Deliktmuster könne aber auch beibehalten werden, wenn die Täter es als eine Art erprobtes
„Erfolgsrezept“ einschätzten („warum soll er das Rad neu erfinden?“).
Einzelne Sicherheitsmanager vertreten die Auffassung, dass man bei Missbrauchstätern nicht generell von einer geplanten Vorgehensweise ausgehen muss. Ihrer Meinung nach spielt der Zufall häufig eine große Rolle. Denn meist seien die kindlichen
Opfer dem Täter bereits von klein auf aus dem näheren Umfeld bekannt. Irgendwann
einmal würden durch das Einsetzen der Pubertät des Kindes zum einen die eigenen
175
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
Teil C
Defizite deutlich und zum anderen die Anreize auf Seiten des Opfers sichtbar, weshalb das Risiko für einen tatsächlichen sexuellen Übergriff steige. Sie stimmen mit
der Mehrheit der anderen Sicherheitsmanager aber dahingehend überein, dass pädosexuelle Täter eher selten mit Macht oder Gewalt vorgehen. So seien die Opfer in
den meisten Fällen von dem Verhalten überrascht worden, weshalb diese das Ganze wie in einer Art Schockstarre über sich hätten ergehen lassen. Auch „Grenzüberschreitungen“ tauchten auf („dann ist mal eben der Kuss verrutscht, von der Wange
auf den Mund usw.“).
Genau wie Vergewaltigungsdelikte passierten Inzestdelikte meist nur in Einzelfällen.
Dies hänge mit Konstellationen zusammen, die so nur in einer bestimmten Situation
vorhanden seien (z.B. Alter des Kindes, Verfügbarkeit). Über Inzestfälle könne man
allerdings nur schwer Näheres in Erfahrung bringen, da diese ein Tabuthema innerhalb der Familien darstellten.
(4) Exhibitionismus: Hier könne man einerseits von einem eingeschliffenen Verhaltensmuster ausgehen, andererseits sei die situative, spontane Vorgehensweise vorherrschend.
(5) Perverse/grausame Sexualstraftaten: Sexualstraftaten seien aufgrund der psychischen und physischen Folgen für die Opfer häufig als grausam anzusehen. Gleichwohl gebe es aber auch Taten, die sich durch eine besondere Grausamkeit oder
Perversion auszeichnen. Insgesamt könne man aber davon ausgehen, dass Sexualstraftäter, die besonders grausam oder pervers vorgehen, nur äußerst selten vorkommen. Auch Sexualstraftaten mit Todesfolge kämen so gut wie nicht vor.
(6) Taten von Dissozialen und Jugendlichen: Der Umgang mit Jugendlichen und Dissozialen, die primär andere Straftaten begehen und ab und an auch mal eine Sexualstraftat, stellt sich für die Sicherheitsmanager generell als schwierig dar, wobei
Dissoziale weniger im Zusammenhang mit Kindern als mit erwachsenen oder gleichaltrigen Frauen auffallen. Diese Täter sind es auch, die eher situativ vorgehen und bei
deren Tatbegehung auch Alkohol- oder Drogenkonsum eine wichtige Rolle spiele.
176
Teil C.
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
10.2.3 Opferauswahl bei den verschiedenen Sexualdelikten n Sexueller Missbrauch von Kindern
Aus Sicht der Sicherheitsmanager stellt es ganz klar die Ausnahme dar, wenn sich „jemand ein Kind irgendwo von der Straße besorgt“. Die Auswahl des späteren Opfers
erfolge bei Pädophilen meist nach einem bestimmten Muster. Häufig versuchten sie
sich an ihre Opfer heranzutasten („Grooming“).
Größtenteils entstammten die Opfer dem sozialen Nahraum, d.h. der (erweiterten)
Familie, der Nachbarschaft usw. Zumeist würden die Kinder dem Täter freiwillig von
den Eltern übergeben („Der mit einem schaumigen Mund hinter einem Busch sitzende Täter ist eher selten“, „keiner der hinterm Busch vorspringt und sich ein Kind
greift“, „nicht der böse schwarze Mann“). Nur selten würden seitens der Täter die
eigenen Kinder gewählt, sondern eher Stiefkinder, Nichten, Neffen, Enkel, Nachbarskinder o.ä.
Präferenzen hinsichtlich des Geschlechts des Opfers seien individuell vom Täter abhängig. Die meisten Täter haben demnach ein bestimmtes Opferprofil, auf das sie
fokussiert sind, z.B. sei es einem Täter besonders wichtig, dass das Opfer noch keine
Schamhaare habe. Das Problem sei, dass die Probanden hierüber nicht offen sprechen. Es werde oft auch nicht zur eigenen sexuellen Orientierung gestanden. Bei
Tätern, die Jungen missbrauchen, könne man häufig eine homosexuelle Neigung
feststellen, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht offen ausgelebt werden
könne, weshalb auf Kinder zurückgegriffen werde.
n Vergewaltigungen
Was die Opferauswahl von Vergewaltigern anbelangt, so sagen einige Sicherheitsmanager, dass Vergewaltiger nicht so fokussiert sind wie Pädosexuelle, die meist
eine genaue Vorstellung von ihrem Opfer haben. Bei Vergewaltigungen könne man
eher danach differenzieren, ob es sich um eine Beziehungstat handele oder nicht.
Prognostisch schwieriger zu beurteilen seien die Taten, die sich gegen dem Täter
fremde Personen richten.
Andere hingegen gehen davon aus, dass Vergewaltigungen, die von erwachsenen
Männern verübt werden, häufig im sozialen Nahbereich passieren, wobei jugendliche Täter eher Opfer haben, die nicht ihrem näheren sozialen Umfeld angehören.
177
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
Teil C
10.3 Auseinandersetzung der Täter mit der Tat und
Tatfolgen 10.3.1 Auseinandersetzung der Täter mit der Tat
n Allgemein
Das Unrechtsbewusstsein der Probanden ist, so die Sicherheitsmanager, unterschiedlich ausgeprägt. Viele Täter behaupteten, wenn sie auf die Tat angesprochen
werden: „Ich habe nichts gemacht“, „Es ist alles erfunden“. Wenn etwas eingeräumt
werde, so werde das Geschehene zugleich bagatellisiert („Ganz so schlimm, wie das
da im Urteil steht, war das hier sowieso gar nicht“, „Ich hab die auch gar nicht so genau da angefasst“, „Das hat die dann so irgendwie übertrieben und ich weiß nicht,
warum man der glaubt“, „Die hätte doch sowieso mit mir geschlafen“, „Es hat doch
keinem weh getan, dass ich mir im Internet Bilder runtergeladen hab, die waren doch
eh da“, „Die Kinder kommen doch immer zu mir, ich kann gar nichts dafür, denen hat
das Spaß gemacht“). Eine Tat voll und ganz zuzugeben und die Verantwortung dafür
zu übernehmen, gelinge kaum einem Probanden.
Schwierig ist es für die Sicherheitsmanager, mit den sog. „Graugestehern“ umzugehen, die zwar zugeben „da war was“, aber sonst die Schuld eher dem Opfer
zuschieben oder sich (angeblich) nicht mehr erinnern können (ca. 60 Prozent der
Probanden). Dieses Verhalten führen einige Sicherheitsmanager darauf zurück, dass
den meisten Tätern durchaus bewusst ist, dass sie etwas Verwerfliches getan haben,
weshalb sie sich jetzt schämen und vieles erst einmal von sich weisen und verdrängen wollen. Oftmals behaupteten die Täter auch, dass ihnen die Grenzen zwischen
erlaubtem und nicht erlaubtem Verhalten unklar gewesen seien, z.B. bei Vergewaltigung in der Ehe.
Im Gegensatz dazu scheint es Gewaltverbrechern leichter zu fallen, zuzugeben, dass
„sie jemanden ein paar aufs Maul gegeben haben“, was daran liegen könne, das man
mit so einem Verhalten eher prahlen kann.
Wirkliche Opferempathie könne man bei den Tätern nur vereinzelt ausmachen. Im
Wesentlichen tauche sie überhaupt nicht auf. Stattdessen überwiege das Selbstmitleid („Wenn ich’s verhindern könnte, würde ich’s zurückdrehen, aber nur, weil ich jetzt
im Sicherheitsmanagement bin. Sie werden doch wohl keinem was sagen von meinen
Nachbarn?“). Viele Sexualstraftäter seien nach dem Bekanntwerden ihrer Tat stark sozial isoliert. So reißen zumeist viele Bindungen ab (Stichwort: „Soziale Ächtung“).
178
Teil C.
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
Auch ambivalente Verhaltensweisen seien auszumachen, so wird von einem Proband
berichtet, der zwar starke Schuldgefühle habe, aber trotzdem nicht über das Thema
sprechen wollte und sogar weitere Taten beging. Ein Sicherheitsmanager ist der Meinung, dass keiner seiner Probanden sich der Schwere der Schuld bewusst sei: Direkt
auf den Umgang mit der eigenen Schuld angesprochen, kämen die meisten Täter
ins „Rotieren“.
Unterschiede im Umgang der Sicherheitsmanager mit ihren Probanden bestehen zwischen erwachsenen und jugendlichen Sexualstraftätern. Denn gerade bei Jugendlichen
spiele die Komponente der „persönlichen Reife“ eine sehr große Rolle. Ein Reifeprozess
sei bei Erwachsenen nicht mehr zu erwarten. Allerdings könne man bei Jugendlichen
manchmal schwer abschätzen, ob es sich z.B. beim Missbrauch eines Kindes um reines
„Ausprobieren“ oder schon um pädophile Neigungen handele. Im Falle von jugendlichen Sexualstraftätern müsse seitens des Sicherheitsmanagements auch der Kontakt zu
den Eltern gesucht werden, da diese aus verschiedenen Gründen (Scham, Schutz des
Kindes etc.) meist noch größere Leugnungstendenzen aufwiesen. So verhindere z.B.
eine Mutter oft, dass mit dem Jugendlichen alleine gesprochen werden könne, was die
Gesprächsbereitschaft und die Offenheit des Jugendlichen behindere.
n Pädosexuelle
Pädophile empfinden nach Ansicht der Sicherheitsmanager oft durchaus Scham
über das von ihnen Begangene. Sie erwiesen sich deutlich zugänglicher und gesprächsbereiter als Vergewaltiger. Verzerrungstendenzen tauchten allerdings auch
bei ihnen auf, wobei sie sich oft für sie selbst erträgliche Begründungen für die eigene „Fassadenpflege“ zurechtlegten (z.B. „Ich war doch gut zu dem Kind, hab ihm zugehört“ usw.). Dass die Leugnungstendenz bei Pädosexuellen geringer ausgeprägt
ist als z.B. bei Vergewaltigern, führt einer der Sicherheitsmanager darauf zurück, dass
viele dieser Täter aus der sozialtherapeutischen Anstalt (SothA) kommen und dort
bereits „Vorerfahrungen“ im Umgang mit Bewährungshelfern sammeln konnten.
Gleichwohl verhindere oder erschwere die Scham eine Auseinandersetzung mit der
begangenen Tat. Viele hätten Angst davor, dass herauskommt, was sie getan haben.
Diejenigen, deren Taten in der Öffentlichkeit bekannt geworden sind, führten zumeist ein isoliertes, zurückgezogenes Leben und trauten sich nicht mehr aus dem
Haus, da sich viele Menschen aus ihrem Umfeld von ihnen distanziert haben („in Einzelhaft zuhause“).
179
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
Teil C
Viele dieser Täter behaupteten ohne weitere Begründung und meist wenig reflektiert: „Das passiert mir nicht noch mal“. Diese Haltung ist nach Meinung der Sicherheitsmanager auch der Grund dafür, weshalb viele der Probanden sich nicht weiter
mit dem von ihnen Begangene auseinandersetzen und dadurch auch die von ihnen
selbst ausgehende Gefahr bzw. die Auslöser für ihre Taten nicht erkennen. Auf die
Frage, wie denn die Kinder selbst auf den Missbrauch reagiert haben, antwortete einer der Probanden seinem Sicherheitsmanager, dass diese „normal“ reagiert hätten.
Kein einziges Kind habe geweint oder nach seiner Mama gerufen, sie seien dabei
vielmehr glücklich und zufrieden gewesen. Erst nach einer Weile habe er dann eingeräumt, dass dem vermutlich doch nicht so gewesen sei und er die Reaktionen seiner Opfer falsch interpretiert habe bzw. seine Wahrnehmungen nicht mit der Realität
übereinstimmten.
Viele Täter behaupten laut Aussage der Sicherheitsmanager von sich: „Ich würde niemals einem Kind wehtun. Ich habe auch noch nie einem Kind wehgetan“. Dies hänge
damit zusammen, dass sich die meisten Pädosexuellen wirklich zu Kindern hingezogen fühlten, mit diesen gut umgehen wollten und auch tatsächlich daran glaubten,
dass sie Kinder lieben und diesen Gutes tun („Das 12-jährige Mädchen und ich haben uns entschieden, wir wollen eine Beziehung zueinander“). In solchen Fällen ist
es für die Sicherheitsmanager schwer, den Probanden klarzumachen, dass nur von
Täterseite von einer Art Gleichberechtigung ausgegangen wird und ansonsten eine
deutliche Machtausübung festzustellen ist.
Mögliche Bewältigungsstrategien im Umgang mit der begangenen Tat bestünden
darin, gefahrenträchtige Situationen zu vermeiden (z.B. nicht an Kindergärten vorbeigehen), einen Entschuldigungsbrief an das Opfer zu schreiben oder Geldentschädigungen an das Opfer zu zahlen. Gerade bei den Probanden, die überhaupt kein
Unrechtsbewusstsein aufwiesen, sei die Rückfallgefahr deutlich ausgeprägter, da in
solchen Fällen keine Lern- oder Bewusstseinbildungsprozesse stattfänden, die dazu
führen, dass der Proband von sich aus erkennt, zu welchem Zeitpunkt wieder eine
Gefahr von ihm ausgeht.
n Vergewaltiger
Beim Umgang der Vergewaltiger mit ihren Taten erfolge meist eine über bloße Bagatellisierung/Neutralisierung hinausgehende vehemente Leugnung der Tat. Zwar
herrsche zu Beginn der Betreuung manchmal der Eindruck vor, die Probanden wür-
180
Teil C.
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
den erstaunlich offen und locker berichten. Es stelle sich dann aber häufig heraus,
dass dies stets nur bei unverfänglichen Geschehnissen so von den Tätern gehandhabt werde.
Gerade Vergewaltigungen, die sich innerhalb der Familie abspielten, würden heftig
abgestritten. Meistens werde zugegeben „da war was“, aber insgesamt werde die
Schuld eher einem „Komplott des Umfeldes“ zugewiesen oder als „Missverständnis“
gedeutet. Manche gingen auch dazu über, sich als „Justizopfer“ darzustellen. Über
die Tat selbst werde immer nur mit deutlichem Unwillen gesprochen. Aus eigener
Motivation bestehe kein Erklärungsbedarf bei den Probanden. In seltenen Fällen sähen sich Vergewaltiger als gefährdet und suchten dann auch Unterstützung und Hilfe. Antriebsgrund dafür stelle meist die Angst einer Existenzgefährdung (Gefängnis,
Arbeitsverlust etc.) dar.
n Kinderpornokonsumenten
„Kinderpornogucker“ sind sich laut mehrerer Aussagen aus Reihen der Sicherheitsmanager häufig keiner Schuld bewusst, da sie davon ausgehen, dass sie ja nur vor
dem PC gesessen hätten. Dass es aber bereits bei der Produktion von Kinderpornos
Opfer gegeben hat, wollten sich die meisten nicht bewusst machen.
n Exhibitionisten
Exhibitionisten falle es häufig schwer, ihre Tat zu thematisieren, da ihnen ihre Neigung und ihr Verhalten äußerst peinlich seien.
10.3.2 Tatfolgen Es wurde von den Sicherheitsmanagern berichtet, dass die Familien bzw. die Beziehungen nach der Tat in der Regel nicht mehr in der Form existierten wie vor der
Tat. Es tauche allerdings nie die Situation auf, dass der „Missbraucher“ aus dem
Gefängnis entlassen werde und mit den kindlichen Opfern dann weiterhin unter
einem Dach lebe. Nach bekannt gewordenen sexuellen Übergriffen im häuslichen
Bereich komme es häufig zu einer räumlichen Trennung des Täters von dem betroffenen Kind. Wenn allerdings die Mutter des Kindes keine klare Stellung beziehe
181
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Teil C
oder sogar zugunsten ihres Mannes Partei ergreife, würden in der Regel die Kinder die Familie verlassen müssen. Manche Frauen der im Sicherheitsmanagement
betreuten Personen scheinen wenig Probleme mit der Straffälligkeit ihres Mannes
zu haben (eine habe ihren Mann beispielsweise fünf Jahre lang regelmäßig im
Gefängnis besucht). Teilweise könne es aber auch sehr aufwändig sein, geeignete
Regelungen für den Umgang des Täters mit dem jeweiligen Opfer (z.B. hinsichtlich eines Besuchsrechts o.ä.) zu finden. Meist erfolge dies unter Einbeziehung des
Jugendamtes.
Im Falle einer neuen Partnerschaft stellen einige Sicherheitsmanager fest, dass die
neue Partnerin vom Täter oft aus Scham nicht über dessen Vorleben in Kenntnis
gesetzt wird (so werden Treffen mit dem Sicherheitsmanager beispielsweise als
Maßnahme im Anschluss an ein Verkehrsproblem „verkauft“). Bei Familien mit türkischem Migrationshintergrund erfolge teilweise ein kompletter Ausschluss aus der
Familie, gelegentlich werde aber auch aus einem Pflichtgefühl heraus oberflächlicher Kontakt gehalten.
10.4 Betreuung der Sexualstraftäter im Sicherheitsmanagement 10.4.1 Warnhinweis, Risikokonstellationen und Frühwarnsystem n Kernaufgabe der Betreuung
Im Vordergrund bei der Arbeit mit Sexualstraftätern steht die Opfer- bzw. Rückfallvermeidung, was einhergeht mit einer Art Rückfallprophylaxe. Als Idealfall gilt, wenn ein
Umdenken (kognitive Umstrukturierung) bei den Probanden bewirkt werden kann.
Auch das Herausbilden von Opferempathie wird von den Sicherheitsmanagern als
wichtige Aufgabe und maßgeblicher Schutzfaktor betrachtet. Das Ziel bestehe darin, eine Beziehung zwischen Täter und Sicherheitsmanager aufzubauen, um eine
Art „Frühwarnsystem“ zu entwickeln. Aber nicht nur die Sicherheitsmanager sollten
mögliche Gefahren erkennen können. Auch die Selbstwahrnehmung der Täter solle
soweit geschult werden, dass sie mögliche Signale nach dem „Ampelsystem“ zu erkennen vermögen.
Hilfreich bei dieser Zielsetzung sei eine intensivere Kooperation und Vernetzung mit
Jugendamt, Polizei und ähnlichen Stellen (z.B. wird dem Sicherheitsmanager Be-
182
Teil C.
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
scheid gegeben, wenn „sein“ Sexualstraftäter in der Nacht zuvor betrunken aufgefallen ist). Um ein „Frühwarnsystem“ entwickeln zu können, sei es wichtig, insbesondere
bei Kindesmissbrauchern die Vorgehensweise des Täters und ein Deliktmuster herauszuarbeiten. Auf diese Weise werde versucht, Anzeichen für eine Konstellation, in
der es wieder zu Übergriffen kommen könnte, zusammenzustellen. Wichtig sei, die
individuelle Entwicklung bis zum Tatgeschehen nachzuvollziehen sowie den aktuellen Stand festzustellen. Dabei müsse man auf Parallelitäten oder Veränderungen
zu früher achten. So werde darauf hingearbeitet, herauszubekommen, was bei den
Tätern jeweils innerpsychisch vorgegangen ist, bevor sie die Tat verübt haben. Die
Hoffnung sei, dass sie dann in den Momenten, in denen die gleichen Gefühle wieder aufkommen, diese kompensieren können und es nicht zur Tat kommt. Es gelte
zudem herauszufinden, ob ein Täter auf eine bestimmte Art von Opfer fokussiert sei
oder ob es sich bei ihm um eine Art „Generalist“ handele. Zur Einschätzung des Rückfallrisikos werde u.a. mit standardisierten Instrumenten wie „STATIC“ und „STABLE“
gearbeitet. Hierdurch könne oft schon sehr gut Auskunft darüber erlangt werden, wo
das Problem bei der Deliktbegehung gelegen hat. Dabei stelle jedoch die Bereitschaft des Probanden zur Zusammenarbeit eine unabdingbare Voraussetzung dar.
Nur so könne dann ein Abgleich zur aktuellen Situation vorgenommen und festgestellt werden, ob wieder Bedingungen vorliegen, die vor der Deliktbegehung auch
gegeben waren, z.B. distanziert er sich wieder von der Partnerschaft, fehlen die sozialen Kontakte, ist wieder vermehrt Alkoholkonsum erkennbar usw. Dies stelle eine
gute Möglichkeit der Risikoeinschätzung dar.
Ansonsten bleibe nur übrig, auf das Deliktmuster zu rekurrieren. Ein solcher Rückgriff sei vor allem bei Kindesmissbrauchern möglich, da man deren Deliktmuster,
selbst bei Totalverweigerung, auch gut der Ermittlungsakte entnehmen könne. Als
äußerst hilfreich bei Totalverweigerern würden Hausbesuche wahrgenommen, wenn
sie denn vom Täter zugelassen werden. Auch die Einbeziehung des sozialen Umfelds
des Probanden sei bei der Einschätzung des Rückfallrisikos von Bedeutung. Denn
viele Täter seien ja gerade „in der Familie unterwegs“ (z.B. kann man durch den Einstieg in ein Gespräch mit dem Nachbarn über dessen Rasenmäher manchmal auch
Dinge über den Probanden in Erfahrung bringen oder Familienangehörige können
dazu veranlasst werden, den Sicherheitsmanager bei eventuellen Problemen anzurufen). Manchmal helfe es auch, die „Schwachstelle“ des Probanden zu finden, um
dort gezielt „den Finger in die Wunde zu legen“. So könne man jemanden auch durch
eine Art Zwang zur Mitarbeit bewegen.
183
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Teil C
Eine Registrierung des Probanden bei ZÜRS vereinfache die Arbeit des Sicherheitsmanagements insofern, als dass dann die Polizei besser miteinbezogen werden
könne, die in bestimmten Fällen auch Observationen durchführen könne und sich
mit dem Sicherheitsmanagement austausche („Wo bewegt er sich am Wochenende,
abends, welche Bekannten hat er, welche Besuche bekommt er?“).
n Prophylaktische Wirkfaktoren
Eine gute Grundlage für eine Rückfallprophylaxe sehen die Sicherheitsmanager als
gegeben, wenn der Täter zu seinen Taten steht. Auch eine subjektive Bewertung dieser Taten durch den Probanden sei wichtig. Der nächste Schritt bestehe in der Abklärung, ob der Proband weiterhin beabsichtige, Straftaten zu begehen oder nicht.
Erst wenn diese Punkte geklärt seien, könne man über sexuelle Fantasien und auch die
jeweiligen Begehungsmuster sprechen. Wenn der Täter dann bereit sei, an sich selbst
zu arbeiten und dabei erkenne, welche Muster typisch für seine Tatbegehungen sind,
und er diese zu durchbrechen lerne, könne man von einer guten Prophylaxe ausgehen.
Eine Steigerung sei noch dahingehend möglich, dass der Täter in Krisensituationen
von sich aus Hilfe suche. Im Falle einer Therapie sinke die Rückfallquote um rund 50
Prozent. Hier sei allerdings häufig eine Menge Motivationsarbeit von Seiten des Sicherheitsmanagers erforderlich, da der innere Leidensdruck, wirklich etwas ändern zu wollen, dafür in der Regel nicht genug ausgeprägt sei. Pädosexuellen könne man daher
oft lediglich raten, einen bestimmten Personenkreis aus ihrem Leben auszuklammern.
10.4.2 Netzwerke und Hilfesysteme n Netzwerke
Man kann verschiedene Netzwerke bei der Zusammenarbeit im Bereich des Sicherheitsmanagements ausmachen, wozu in erster Linie die Fallbesprechungen mit anderen Sicherheitsmanagern gehören. Die nächste Ebene ist die der Supervision, die
gemeinsam mit Kollegen aus dem Sicherheitsmanagement anderer Landgerichtsbezirke durchgeführt wird. Darüber hinaus finden monatliche Besprechungen mit
dem Leiter der Führungsaufsichtstelle, einem Juristen, mit dem eher formale Dinge
besprochen werden, statt. In Einzelfällen existiert auch noch die Ebene der „runden
Tische“: Alle an einem konkreten Fall Beteiligten kommen hier zusammen und es
184
Teil C.
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews
wird besprochen, wer welche Aufgaben übernimmt (Polizei, Jugendämter, forensische Fachambulanz etc.).
n Hilfesysteme
Der gute Kontakt zur Polizei ist für die Sicherheitsmanager bei der Arbeit mit den Probanden insofern hilfreich, als, dem Sicherheitsgedanken entsprechend, über ZÜRS
sehr schnell auf aktuelle und akute Situationen reagiert werden kann. Dies werde
den Probanden auch so mitgeteilt. Auch die speziell auf den Täterkreis der Sexualstraftäter zugeschnittene Ausbildung der Sicherheitsmanager wird als hilfreich bei
der Arbeit mit den Probanden wahrgenommen.
10.4.3 Unzugängliche Sexualstraftäter
Es ist oft nicht möglich, zu den Probanden vorzudringen, was unter anderem auch an
deren mangelnden intellektuellen Voraussetzungen liege. Hier müsse man sich auf
das „Senden von einfachen Botschaften“ beschränken und immer wieder neu versuchen, eine Verbindung herzustellen („Einreden wie auf einen lahmen Gaul, damit
man sich mal `ne viertel Stunde vernünftig unterhalten kann“). Der Einstieg werde z.B.
über lockere Sprüche gewählt („Sie kennen doch die tibetanische Gebetsmühle und
jetzt bin ich wieder hier und jetzt müssen wir miteinander reden, auch wenn Ihnen
das nicht gefällt“). In Absprache mit dem Gericht werde mit manchen Probanden gar
nicht mehr über die Tat an sich gesprochen, da es oft sehr viele Betreuer für einen
Täter (Psychologen, Sicherheitsmanager, Betreuer etc.) gebe, weshalb dieser dann
keine Lust mehr habe, „zum vierten Mal die Woche über seine Tat zu sprechen“.
10.4.4 Sonstige Einschätzungen
n Kinderpornografie
Was den Zusammenhang von Kinderpornokonsum und sexuellen Übergriffen auf
Kinder betrifft, so gehen die Meinungen der Sicherheitsmanager auseinander:
n Einige sagen, Kinderpornokonsumenten seien meist Ersttäter, denen es gelänge,
ihre sexuellen Fantasien mit Kinderpornos zu befriedigen, ohne „Hands-on-Delikte“
zu begehen. Oft fehle auch der Mut, die Grenze zu solchen Delikten zu überschreiten.
185
Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Teil C
n Andere meinen, dass sich bei Kinderpornokonsumenten hinter dem Videoschauen eine pädophile Neigung verbirgt, die jederzeit auch in die Begehung
von „Hands-on-Delikten“ umschlagen kann.
n Einige Sicherheitsmanager vergleichen Kinderpornokonsumenten mit Drogenkonsumenten und sehen die Gefahr einer zunehmenden Eskalation („Es ist wie
mit Haschisch: Es kann die einzige Droge bleiben, es kann sich aber auch steigern“).
n Auch die Auffassung wird vertreten, dass Kinderpornografiekonsum und sexuelle
Übergriffe quasi Hand in Hand gehen. Man kann demnach also nie sicher sein, dass
jemand, der Kinderpornos anschaut, nicht irgendwann einmal übergriffig wird.
n Befindet sich der Täter im Maßregelvollzug?
Hinsichtlich des Anteils von Tätern im Maßregelvollzug werden von den Sicherheitsmanagern unterschiedliche Aussagen gemacht. Während einige Sicherheitsmanager keine Probanden aus dem Maßregelvollzug haben, sind es bei anderen über
1/3. Dies scheint im Wesentlichen mit den regionalen Unterschieden der einzelnen
Landgerichtsbezirke zusammenzuhängen.
Bei denjenigen Probanden, die sich im Maßregelvollzug befinden, handele es sich
vorwiegend um psychotische und weniger um dissoziale Personen, die regelmäßig
auch mit Medikamenten behandelt werden. Ein anderer Sicherheitsmanager führt
aus, dass es sich bei seinen Probanden aus dem Maßregelvollzug vorwiegend um
persönlichkeitsgestörte Personen oder Personen mit Psychosen handele, die einen
durchaus normalen Eindruck machen und auch gut am täglichen Leben teilnehmen
können, teilweise aber unter Medikation stünden. Wobei eine Medikation nicht unbedingt einen wirksamen Schutz vor einer erneuten Straftatbegehung darstelle. Die
Erkrankung könne lediglich gehemmt werden.
n Professionell in der Kindererziehung tätige Täter?
Ca. 10-15 Prozent der Probanden sind nach Einschätzung der Sicherheitsmanager
professionell oder auch ehrenamtlich in der Kindererziehung tätig.
186
Aber nicht nur eine Beschäftigung in der professionellen Kindererziehung stelle ein
Problem dar, auch das Zusammenleben mit einer Partnerin, die selbst eigene Kinder
in einem gewissen Alter habe, sei risikoreich. Zähle man diese Konstellation dazu,
komme man auf ca. 30 Prozent.
187
Teil D.
Zusammenfassung und Fazit
Teil D
Zusammenfassung
und Fazit
189
Teil D.
Zusammenfassung und Fazit
11 Zusammenfassende Diskussion
der wesentlichen Befunde
In nahezu allen Bundesländern existieren seit einigen Jahren spezielle Konzepte der
Strafverfolgungsbehörden zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern.
Um Strategien und Maßnahmen entwickeln zu können, durch die Rückfälle vermieden und die Bevölkerung geschützt werden sollen, benötigen die Strafverfolgungsbehörden ein möglichst umfassendes und detailliertes Wissen über die potentiellen
Rückfalltäter.
2008 wurde beim Hessischen Landeskriminalamt die Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ZÜRS) eingerichtet. Dort sind polizeilich
verfügbare Informationen zu 144 potentiellen Rückfalltätern gespeichert (Stand:
01.01.2010). Parallel wurde bei den hessischen Landgerichten das Sicherheitsmanagement eingeführt: 23 Sicherheitsmanager (spezialisierte Bewährungshelfer) betreuen etwa 600 Probanden, wovon der überwiegende Teil Sexualstraftäter sind (darunter alle 144 ZÜRS-Probanden).
In der vorliegenden Studie wurden die bei ZÜRS gespeicherten Erkenntnisse systematisch ausgewertet und durch die Befunde der Interviews mit den Sicherheitsmanagern ergänzt. Damit liegt nun eine spezifische empirische Wissensgrundlage über
die bei der hessischen Polizei registrierten rückfallgefährdeten Sexualstraftäter vor.
Die Ergebnisse werden im Folgenden gebündelt dargestellt und diskutiert.
11.1 Kurzüberblick über die zentralen Ergebnisse
Ergebnis 1:
Obwohl Sexualstraftäter als Gruppe zusammengefasst werden, handelt es sich um sehr unterschiedliche Persönlichkeiten mit individuellen
psychosozialen Belastungs- und Risikofaktoren sowie spezifischem Tatverhalten.
Bei den meisten ZÜRS-Probanden zeigen sich vielfältige Problemkonstellationen
oder Entwicklungsschwierigkeiten schon im Kindes- und Jugendalter, die nach allgemeiner Auffassung als prädisponierende bzw. auslösende Faktoren für Sexualstraftäterschaft gelten. Das gilt sowohl für das soziale Umfeld als auch den familiären
191
Zusammenfassung und Fazit Teil D
Kontext: 34,7 Prozent wuchsen in einem Multiproblemmilieu auf, 20,8 Prozent haben
sich im Jugendalter einer delinquenten Gleichaltrigengruppe angeschlossen. 46,5
Prozent wiesen familiäre Probleme oder Defizite auf, 41,7 Prozent Bindungsdefizite
oder eine soziale Isolation. Damit einher gingen häufig Probleme in der Schule (43,1
Prozent) und kognitive Defizite oder Aufmerksamkeitsprobleme (34,7 Prozent).
Hinzu kommen vielfach Verhaltensauffälligkeiten (z.B. zeigen 66,7 Prozent aggressive
Verhaltensweisen), Wahrnehmungsprobleme (47,2 Prozent nehmen soziale Informationen verzerrt wahr) und Suchtmittelabhängigkeit (53,5 Prozent sind bzw. waren alkohol- oder drogenabhängig) sowie eigene Opfererfahrungen (11,1 Prozent wurden
bereits selbst Opfer von Sexualstraftaten).
Entgegen der These von Drießen (2004: 4f.), wonach die Täter aus allen Bevölkerungsschichten stammen, sind in dem ZÜRS-Datensatz sozial und finanziell besser gestellte
Täter unterrepräsentiert. Weniger als 5 Prozent der Probanden haben Abitur und zum
Erhebungszeitpunkt war die Mehrheit arbeitslos bzw. Hartz-IV-Empfänger. Nur etwa
10 Prozent verfügten über ein Einkommen von mehr als 1.000 Euro pro Monat.
Dass mehr benachteiligte und eher bildungsferne Personen bei ZÜRS registriert sind,
kann folgende Gründe haben: Personen aus oberen Gesellschaftsschichten finden
aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse eher die Möglichkeit, auch abweichende sexuelle Bedürfnisse – unter Umgehung der deutschen Strafverfolgung – zu befriedigen, beispielsweise durch Sextourismus.91
Eine andere Erklärung könnte sein, dass gebildete Menschen die Konsequenzen
ihrer abweichenden sexuellen Präferenzen stärker reflektieren und präventiv Hilfe
suchen können. Hierauf deuten jedenfalls Erfahrungen eines an der Berliner Charité
durchgeführten Projekts hin. An die Projektverantwortlichen konnten sich Menschen
wenden, die sich selbst als potentiell gefährdet einschätzten, aufgrund ihrer pädophilen Neigungen straffällig zu werden. Unter den Hilfesuchenden hatten mehr als
40 Prozent Abitur (vgl. Hein 2008).
Die ZÜRS-Probanden zeigen hingegen weniger Bereitschaft, sich Hilfe zu suchen,
sondern haben überwiegend eine Tendenz zur Leugnung und Bagatellisierung ihrer
91 Eine Studie von Unicef besagt, dass sich schätzungsweise 15.000 Kinder allein an Kenias Küsten prostituieren. 18 Prozent der Kunden stammen aus Italien, 14 Prozent aus Deutschland, 12 Prozent aus der Schweiz
(vgl. Unicef 2006). Auf den Philippinen prostituieren sich etwa 100.000 Minderjährige (vgl. Wuttke 2000;
Pfeiffer 2004).
192
Teil D.
Zusammenfassung und Fazit
Taten. Auf Grund dessen, so geht auch aus den Gesprächen mit den Sicherheitsmanagern hervor, setzen sich diese Täter nur widerwillig mit den Auslösern ihrer Taten
und der eigenen sexuellen Straffälligkeit auseinander. Dieser Befund steht im Einklang mit den Ergebnissen anderer Studien, die sich mit dem Umgang von Sexualstraftätern mit ihren Taten befassen (vgl. Eher et al. 1997; Gutierrez-Lobos et al. 1999).
Viele der 144 ZÜRS-Probanden sind so genannte Nahbereichstäter, die ihre Opfer aus
ihrem Lebensumfeld kennen (79 Probanden). 37 sind Fremdtäter, die ihre Opfer nicht
oder nur flüchtig kennen. 28 waren keiner der beiden Gruppen exklusiv zuzuordnen.
Bei den meisten Probanden zeigt sich eine klare Fokussierung bei der Opfersuche:
62 sind auf Frauen fokussiert, 50 auf Kinder. Bei den übrigen 32 Probanden war kein
Opferfokus feststellbar, da sie sich sowohl Frauen als auch Kinder als Opfer suchten.
Zwischen diesen Gruppen zeigen sich sehr deutliche Unterschiede:
n Fremdtäter zeigen häufiger bereits früh in ihrem Lebensverlauf dissoziale Verhaltenssymptome, was zu spontanen, situativ bedingten Sexualdelikten führen
kann. Hingegen werden Nahbereichstäter eher als unauffällig und angepasst
wahrgenommen. Tatsächlich planen sie ihre Taten längerfristig und agieren erst
nach einer intensiven Vorbereitungsphase.
n Kinderfokussierte Sexualstraftäter konsumieren im Vergleich zu frauenfokussierten Tätern häufiger (kinder-)pornografisches Material. Auffällig ist, dass 26 Prozent der kinderfokussierten Täter in ihrer Kindheit/Jugend selbst Opfer einer
Sexualstraftat wurden. Bei frauenfokussierten Tätern trifft dies auf weniger als
5 Prozent zu.
Wenn man von „den“ Sexualstraftätern spricht, gilt es, diese unterschiedlichen Charakteristika und Belastungsfaktoren im Auge zu behalten.
Ergebnis 2:
Bei einem Viertel der ZÜRS-Probanden zeigt sich ein Migrationshintergrund, wobei es kulturell bedingte Unterschiede im Umgang mit Sexualdelikten, speziell mit Missbrauchsdelikten, gibt.
36 ZÜRS-Probanden haben einen Migrationshintergrund. Von diesen Probanden
sind 5 in Kasachstan und 3 in der Türkei geboren. Auffällig ist, dass der Migranten-
193
Zusammenfassung und Fazit Teil D
anteil unter den kinderfokussierten Tätern besonders niedrig (8 Prozent) und unter
den frauenfokussierten Tätern hoch (45 Prozent) ist. Inwieweit diese Unterschiede
durch ein kulturell geprägtes Anzeigeverhalten bzw. eine Abschirmung der Vorfälle
innerhalb der Familien zustande kommen, lässt sich auf Basis der ZÜRS-Daten nicht
abschließend klären. Gleichwohl geben die Interviews mit den Sicherheitsmanagern Hinweise darauf, dass diese von einer hohen Dunkelziffer im Bereich des sexuellen Missbrauchs an Kindern bei manchen Migrantenfamilien ausgehen. Durch
den besonderen Stellenwert, den der Zusammenhalt und die Ehre der Familie bei
diesen Migranten vielfach habe, werden innerfamiliäre Probleme selten nach außen
getragen bzw. im Falle von Straftaten angezeigt. Zu berücksichtigen ist allerdings
auch der Befund, dass es sehr wohl auch Strafanzeigen gegen Sexualstraftäter mit
Migrationshintergrund aus ihrem Umfeld gibt und sich ZÜRS-Probanden mit Migrationshintergrund offenbar sogar vergleichsweise häufig Opfer aus ihrem Umfeld
(Nahbereich) suchen: Unter den Nahbereichstätern haben 30 Prozent einen Migrationshintergrund, unter den Fremdtätern 22 Prozent.
Ergebnis 3:
Bei vielen ZÜRS-Probanden wurden Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, bei einigen auch Intelligenzstörungen oder emotionale Störungen diagnostiziert.
Bei jedem zweiten ZÜRS-Proband wurde eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert
(unter den Fremdtätern sind es sogar 68 Prozent). Vielfach liegen dissoziale Persönlichkeitsstörungen vor, die ihren Ursprung bereits in der Kindheit oder Adoleszenzphase haben und in Verhaltensauffälligkeiten wie Schulschwänzen, Aggressivität und
Impulsivität zum Ausdruck kommen. Nach dem internationalen Klassifikationssystem
ICD-10 zeigen sich neben Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen bei einigen Probanden auch Intelligenzminderung oder emotionale Störungen, die ebenfalls meist
früh in der Aufwachsphase beginnen. Dieser Befund steht im Einklang mit den Forschungsergebnissen von Scheller (2000), wonach bei zahlreichen Sexualstraftätern
Persönlichkeits-, hirnorganische oder sonstige Störungen vorliegen.
194
Teil D.
Zusammenfassung und Fazit
Ergebnis 4:
Die ZÜRS-Probanden leben in ganz Hessen, wobei sie mehrheitlich in
Städten wohnen.
Zur regionalen Verteilung in Hessen ergibt die Datenauswertung, dass im Bereich
der Polizeipräsidien Nordhessen und Südhessen mit 32 bzw. 29 Personen die meisten rückfallgefährdeten Sexualstraftäter ihren Wohnsitz haben. Dabei handelt es sich
vornehmlich um Nahbereichstäter. Im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelhessen
haben 22 Täter ihren Wohnsitz. Die wenigsten rückfallgefährdeten Sexualstraftäter
wohnen im Bereich der Polizeipräsidien Südosthessen (15), Osthessen (13) und Westhessen (12). Auch hier handelt es sich überwiegend um Nahbereichstäter. Eine spezielle Situation ist im Polizeipräsidium Frankfurt am Main gegeben (21): Hier wurden
mehr Fremdtäter als Nahbereichstäter registriert.
Fast alle ZÜRS-Probanden leben in Städten (48 in Großstädten, 38 in Mittelstädten
und 23 in Kleinstädten). Nur wenige leben in Dörfern (6), sind ohne festen Wohnsitz
(16) oder waren zum Zeitpunkt der Datenerhebung inhaftiert (13).
Ergebnis 5:
Im Lebenslängsschnitt betrachtet, begehen die meisten ZÜRS-Probanden nicht ausschließlich Sexualstraftaten, sondern weisen eine erhebliche allgemeine Vorstrafenbelastung auf.
84 Prozent der Fremdtäter haben vor dem ersten registrierten Sexualdelikt eine andere Straftat begangen. Gleiches gilt für 61 Prozent der Nahbereichstäter. Durchschnittlich weisen die ZÜRS-Probanden etwa 13 allgemeine Straftaten auf, bevor sie
die erste Sexualstraftat begangen haben. Dies bestätigt die Befunde von Dern et al.
(2004) und Straub/Witt (2002), wonach die Mehrheit der Sexualstraftäter zahlreiche
polizeiliche Registrierungen aufweist.
n Einstiegsalter in die Sexualkriminalität: Bei ihrem ersten Sexualdelikt sind die Probanden im Durchschnitt 27 Jahre alt. Die Fremdtäter beginnen meist früher als
die Nahbereichstäter (arithmetischer Mittelwert: 24 Jahre vs. 30 Jahre; Median:
22 Jahre vs. 28 Jahre).
n Einstiegsalter in die sonstige Kriminalität (ohne Sexualdelikte): Das Durchschnittsalter der ZÜRS-Probanden bei der ersten registrierten Straftat beträgt knapp
195
Zusammenfassung und Fazit Teil D
23 Jahre. Fremdtäter begehen ihre erste registrierte Tat im Durchschnitt früher
als Nahbereichstäter (19 Jahre vs. 26 Jahre). Allerdings wird hier der arithmetische Mittelwert durch einige sehr spät einsteigende Nahbereichstäter deutlich
beeinflusst. Der Median liegt bei den Fremdtätern bei 18 Jahren, bei den Nahbereichstätern bei 19 Jahren, d.h. dass bei beiden Gruppen jeweils die Hälfte im
Alter von etwa 19 Jahren bereits die erste Straftat begangen hat.
Die Mehrheit der Sexualstraftäter hat zum Erhebungszeitpunkt bereits zahlreiche
Sexualstraftaten begangen, im Durchschnitt 17,5 (Nahbereichstäter kommen dabei
auf 23 und Fremdtäter auf 7 Taten). Durchschnittlich 4 Monate liegen zwischen der
ersten und der zweiten Sexualstraftat. Im Verlauf der kriminellen Karriere jedes dritten ZÜRS-Probanden ist darüber hinaus eine Steigerung von leichten zu schwerwiegenden Straftaten zu erkennen.
Ergebnis 6:
Mehr als die Hälfte der Straftaten der ZÜRS-Probanden stellen Missbrauchsdelikte an Kindern dar. Diese Taten sind meist geplant. Vergewaltigungs- und Nötigungsdelikte sind hingegen seltener geplant und
werden häufiger unter Alkoholeinfluss verübt.
Am häufigsten kommt es bei den untersuchten Taten der ZÜRS-Probanden zu sexuellem Missbrauch von Kindern (dieser umfasst 1.512 der 2.517 registrierten Straftaten).
Bei Missbrauchstaten an Kindern lag der Anteil der Fälle mit Alkoholeinfluss bei 6
Prozent und der des Mitführens einer Waffe bei 0,9 Prozent.
In 518 Fällen kam es zu Vergewaltigungen oder sexueller Nötigung. Die meisten Taten
wurden abends oder nachts begangen. Auffällig ist gleichwohl, dass Fremdtäter auch
tagsüber einen beachtlichen Teil ihrer Sexualstraftaten begangen haben (20 Prozent
vormittags, 19 Prozent nachmittags, 23 Prozent abends, 38 Prozent nachts). Bei etwa
25 Prozent der Vergewaltigungs- und sexuellen Nötigungsdelikten wurde eine Waffe
mitgeführt. Diese Delikte wurden in 37 Prozent unter Alkoholeinfluss begangen.
Bei den untersuchten Taten zeigt sich, dass etwa die Hälfte der Taten geplant war,
gerade einmal 7,5 Prozent der Taten waren situativ bedingt. Nahbereichstäter planen
ihre Taten in der Regel umfassend (59 Prozent) und haben häufig einen ähnlichen
Modus Operandi (44 Prozent). Bei Fremdtätern zeigt sich seltener eine Tatplanung
und auch die Vorgehensweise ist von Tat zu Tat eher unterschiedlich. Dabei besteht
196
Teil D.
Zusammenfassung und Fazit
ein Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum. Von den ungeplanten Taten werden
71 Prozent unter Alkoholeinfluss begangen, von den umfassend geplanten Taten lediglich 8 Prozent.
Taten, die von Nahbereichstätern begangen wurden, fanden in drei Viertel der Fälle in Wohnungen statt (74 Prozent). Hingegen begingen die Fremdtäter ihre Taten
mehrheitlich im öffentlichen Raum (69 Prozent). Zwei Drittel der Täter verübten ihre
Taten immer wieder an vergleichbaren Tatörtlichkeiten.
Konkrete Anzeichen, die eine Tat im Vorfeld ankündigen, (wie etwa Äußern von Tötungsabsichten, Bedrohungen, Stalking etc.) gab es in einigen Fällen (z.B. wurden
bei 107 der 2.517 Taten im Vorfeld Gewaltphantasien geäußert). Konkrete Auslöser
der Tat lassen sich vor allem in den Bereichen „Ablehnung durch eine Frau“ (bei 387
Taten) und „Streit mit der Partnerin“ (bei 105 Taten) finden. Insgesamt zeigt sich aber
eine hohe Individualität bei den Tatauslösern.
Ergebnis 7:
Opfer von Sexualstraftaten kennen meist die Täter. Die Taten geschehen
häufig in der Nähe eines Ankerpunkts von Tätern und/oder Opfern.
Die 2.517 Sexualstraftaten der 144 ZÜRS-Probanden betrafen insgesamt 3.465 Opfer. Davon waren die meisten weiblich (72 Prozent) und zum Tatzeitpunkt noch im
kindlichen bzw. jugendlichen Alter.
29 Prozent der Straftaten wurden innerhalb der (Kern-)Familie begangen; 46 Prozent
durch Bekannte, Freunde oder Verwandte. Lediglich bei 18 Prozent der Taten gab es
vorher keinen Täter-Opfer-Kontakt, war also der Täter dem Opfer unbekannt.
Häufig sind der Tatort und die Ankerpunkte von Täter und Opfer nicht weit voneinander entfernt. Häufigster Ankerpunkt ist die Wohnung, gelegentlich auch eine Arbeitsstelle, Schule, Kneipe/Gaststätte oder ein Verein. Neben der eigenen Wohnung
kommt bei Fremdtätern auch das Rotlichtmilieu als Ankerpunkt in Betracht (6,5 Prozent der Fälle). Bei den Nahbereichstätern betrug die Entfernung zwischen Tatort
und nächstem Ankerpunkt des Täters (meist eine Wohnung) in 77 Prozent der Fälle
maximal einen Kilometer, bei den Fremdtätern in 77 Prozent maximal fünf Kilometer.
In mehr als der Hälfte der Fälle ist ein Ankerpunkt des Opfers (in der Regel die Wohnung) höchstens einen Kilometer entfernt.
197
Zusammenfassung und Fazit Teil D
Auch in dem Falle, wenn sich Täter und Opfer nicht kennen, liegt der nächste Ankerpunkt des Täters meist weniger als 5 Kilometer vom Tatort entfernt. Der Tatablauf bei
den unbekannten Tätern erfolgt meist überfallartig, und die Täter lassen von ihren
Opfern in der Regel spätestens nach 30 Minuten ab.
Ergebnis 8:
Zwischen Anzeige – die speziell bei den Opfern von Nahbereichstätern
mitunter erst Jahre nach der Tat erfolgt – und Verurteilung vergehen in
der Regel ein bis eineinhalb Jahre. In der Haft verhalten sich viele ZÜRSProbanden unauffällig, allerdings bereuen nur etwa 1/5 ihre Taten.
Während die Taten von Fremdtätern meist kurz nach der Tat angezeigt werden, vergehen bei der Hälfte der Nahbereichstaten mehr als drei Jahre bis zur Anzeige. Zwischen Anzeige und Verurteilung der ersten Sexualstraftat vergehen bei den ZÜRSProbanden durchschnittlich 17 Monate. Bei den weiteren Sexualstraftaten verkürzt
sich die Dauer auf durchschnittlich 14,5 Monate.
Diese Zeitspanne zwischen Tat und Anzeige hat mit dem unterschiedlichen Anzeigeverhalten und dem Ermittlungsaufwand gegenüber Fremd- und Nahbereichstätern
zu tun. Fremdtäter werden deutlich schneller verurteilt als Nahbereichstäter.
95 Prozent der ZÜRS-Probanden erfuhren bereits mindestens eine freiheitsentziehende Maßnahme. 37,5 Prozent wurden Wohnortbeschränkungen auferlegt.
Das Verhalten der Täter in Haft zeichnet sich häufig durch Verdrängung und Bagatellisierung des eigenen strafbaren Verhaltens aus. Lediglich 22 Prozent der Täter gaben
gemäß den ausgewerteten Gutachten an, ihre Taten zu bereuen. Die meisten ZÜRSProbanden verhielten sich während der Haftzeit unauffällig, was gleichwohl stärker
für die Nahbereichstäter (63 Prozent unauffällig) als für die Fremdtäter (38 Prozent
unauffällig) gilt. Während der Haftzeit wurde für die Hälfte der Sexualstraftäter eine
Sexualtherapie vorgeschlagen. Bei etwa 42 Prozent wurden zusätzlich andere therapeutische Maßnahmen veranlasst, wie beispielsweise ein Anti-Gewalt-Training. Eine
Alkohol- oder Drogentherapie wurde in 23 Prozent der Fälle als notwendige präventive Maßnahme erachtet.
198
Teil D.
Zusammenfassung und Fazit
Ergebnis 9:
Zur Minimierung der Rückfallgefahr und der Rückfallwahrscheinlichkeit
ist eine Beschäftigung der Sicherheitsmanager und der Polizei mit den
ZÜRS-Probanden von zentraler Bedeutung.
Realistische Einschätzungen der Auswirkungen der ZÜRS-Konzeption auf die Rückfallgefahr sind derzeit noch nicht möglich, da hierzu prospektive Betrachtungen über
einen längeren Zeitraum notwendig wären. Gleichwohl zeigen die Befunde dieser
Studie sehr deutlich, dass die Betreuung der ZÜRS-Probanden durch die Sicherheitsmanager dringend erforderlich ist.
Betrachtet man die Rückfälligkeit der ZÜRS-Probanden im Laufe ihrer bisherigen –
meist langen – kriminellen Karriere, so zeigt sich eine hohe Rückfallquote: Nach der
ersten Sanktionierung sind etwa 40 Prozent der ZÜRS-Probanden einschlägig rückfällig geworden und nach der ersten Inhaftierung waren es auch noch 35 Prozent.
Zu bedenken ist allerdings, dass es sich hier definitionsgemäß um eine Hochrisikogruppe handelt. Zudem haben zahlreiche bzw. fast alle ZÜRS-Probanden nicht ausschließlich Sexualdelikte begangen, womit auch nicht-einschlägige Rückfälle keinesfalls ausgeschlossen werden können.
Seitens der Sicherheitsmanager wird eine gute Grundlage für eine Rückfallvermeidung darin gesehen, dass der Täter sich mit seinen Taten auseinandersetzt und ihm
Tatauslöser und Motive bewusst werden. Dass aber laut Akten lediglich 22 Prozent
der ZÜRS-Probanden ihr unrechtmäßiges Verhalten bereuen und damit Einsicht in
ihre Störung gewinnen können, stimmt im Hinblick auf die künftige Legalbewährung
bedenklich.
11.2 Anknüpfungspunkte für die polizeiliche Praxis
Die Forschungsergebnisse bieten einen umfassenden Überblick über die 144 bei
ZÜRS registrierten, rückfallgefährdeten Sexualstraftäter. Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden handelt es sich dabei um eine hochselektive Gruppe, die seitens
der Polizei besonders überwacht werden muss und die seitens des Sicherheitsmanagements einen erhöhten Betreuungsbedarf aufweist. Die Untersuchungsbefunde – insbesondere zu Anzahl und Schwere der Taten, zu den Risikofaktoren und zur
Rückfälligkeit nach der ersten Inhaftierung – unterstreichen die Notwendigkeit der
199
Zusammenfassung und Fazit Teil D
polizeilichen Überwachung und der Betreuung durch speziell geschulte Bewährungshelfer (Sicherheitsmanager).
Aus kriminologischer Sicht zeigt sich im Abgleich der Befunde mit den Ergebnissen anderer Studien gleichwohl, dass sich die ZÜRS-Probanden in vielen Punkten
nicht gravierend von anderen Sexualstraftätern abheben: Es handelt sich zumeist um
Männer, die polizeiliche Vorerkenntnisse aufweisen, d.h. in der Regel deliktunspezifisch kriminelle Handlungen begangen haben (das gilt für Fremdtäter stärker als für
Nahbereichstäter). Auch das geografische Verhalten der ZÜRS-Probanden ist ähnlich regional gekennzeichnet wie das Verhalten anderer Sexualstraftäter (vgl. Kapitel
3.1.2). Die Rückfallquoten liegen bei den ZÜRS-Probanden etwas höher als bei den
Sexualstraftätern in anderen Studien, was sehr wahrscheinlich mit der längeren kriminellen Karriere und dem entsprechend vergleichsweise hohen Durchschnittsalter
der ZÜRS-Probanden (43,5 Jahre) zusammenhängt.
Die vorliegende Studie bietet einen systematischen Einblick in den persönlichen
Entwicklungsprozess der ZÜRS-Probanden, ihre Straftaten und die Sanktionen. Diese
Informationen sollen den Strafverfolgungsbehörden im Dreiklang der Aufgaben im
Bereich der Sexualkriminalität (Schutz der Bevölkerung, Rückfallvermeidung bei den
ZÜRS-Probanden, Ermittlungsarbeit bei Sexualstraftaten) hilfreich sein. Die Anknüpfungspunkte, die sich aus den Studienbefunden für die polizeiliche Praxis ergeben,
lassen sich daher nicht nur für den Umgang mit den 144 ZÜRS-Probanden verwenden,
sondern lassen sich auch auf den Umgang mit Sexualstraftätern allgemein anwenden.
Sie werden im Folgenden drei verschiedenen Aufgabenbereichen zugeordnet.
n Generalprävention zum Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftaten
Die Ergebnisse zeigen, dass – quantitativ betrachtet – die meisten Sexualstraftaten
an Kindern begangen werden. Häufig kennen sich Täter und Opfer. Mitunter bauen
die planvoll und trickreich agierenden Täter auch subtil eine immer enger werdende
Beziehung zu dem Kind auf, um so die Voraussetzung für einen späteren Übergriff
zu schaffen. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit präventiven Handelns auch im Rahmen der polizeilichen Kriminalprävention. Dabei müssen Eltern und Kinder für die
Thematik des Kindesmissbrauchs sensibilisiert werden – ohne dabei eine latente,
dumpfe Angst vor einer überall drohenden Gefahr zu erzeugen. Dass dies mitunter
auf wenig Begeisterung oder sogar Ablehnung stoßen kann, wurde in der Studie von
200
Teil D.
Zusammenfassung und Fazit
Bott (2007) zu Kriminalitätsvorstellungen in der Kindheit deutlich, in der eine Lehrerin
schildert, dass sie mit Kindern kaum darüber sprechen könne, dass Missbrauch auch
im Elternhaus oder in der Verwandtschaft vorkommt. Ihre Begründung lautete: „Da
kann das schon mal sein, dass man dann die Eltern auf dem Hals hat“ (vgl. Bott 2007:
244). Da Sexualstraftäter ihren Opfern häufig ein schlechtes Gewissen machen und
die sexuellen Übergriffe als „Geheimnisse“ getarnt und beschönigt werden, wäre ein
Ansatz, Kindern etwa den Unterschied zwischen guten und schlechten Geheimnissen zu vermitteln (vgl. Bott 2007; MDR 2005) und sie in ihrer Selbstsicherheit zu stärken, damit sie ihre Grenzen entsprechend selbstbewusst und klar vertreten können.
Während Nahbereichstäter ihre Taten häufig über einen gewissen Zeitraum planen, werden Vergewaltigungstaten von Fremdtätern meist situativ und in knapp der
Hälfte der Fälle unter Alkoholeinfluss begangen. Da diese situativen Taten nicht nur
nachts und an abgelegenen Orten, sondern auch tagsüber stattfinden können, sollte
die polizeiliche Präventionsarbeit hier darauf abzielen, Gefahren frühzeitig erkennen
und meistern zu können. Spezielle Trainingsprogramme für Frauen existieren hierfür
und sollten einem größeren Adressatenkreis zugänglich gemacht werden.
n Rückfallvermeidung bei den ZÜRS-Probanden
Viele ZÜRS-Probanden weisen neben persönlichen Risikofaktoren (v.a. aggressive
Verhaltensweisen, schwieriges Temperament, psychische Auffälligkeiten, ein Gefühl der Hilflosigkeit etc.) auch familiäre Probleme und materielle Sorgen auf. Sie
blicken zudem oft auf eine lange kriminelle Karriere zurück – und bei fast 90 Prozent
kann man von deliktunspezifischen Mehrfachtätern sprechen, d.h. dass sie nicht ausschließlich Sexualdelikte begehen, sondern auch andere Delikte (vgl. Tausendteufel
et. al. 2006). Berücksichtigt man ferner, dass nur jeder fünfte ZÜRS-Proband die begangenen Sexualstraftaten bereut und Taten häufig bagatellisiert werden, so wird
deutlich, vor welchen Schwierigkeiten die Strafverfolgungsbehörden bei der Rückfallvermeidung stehen.
Notwendig erscheint daher eine sehr intensive Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsmanagern und der Polizei. Bei zu vielen Probanden sind die Informationen
über die Risikofaktoren nicht verfügbar (vgl. Abb. 10 in Kap. 5.3.1): Bei 71 Prozent
weiß ZÜRS beispielsweise nicht, ob die Probanden eigene sexuelle Gewalterfahrung
haben. Von 65 Prozent weiß man nicht, ob sie (kinder-)pornografisches Material kon-
201
Zusammenfassung und Fazit Teil D
sumieren. Bezüglich dieser und aller weiterer Risikofaktoren ist ein engerer Austausch
zwischen Sicherheitsmanagement und ZÜRS erforderlich. Durch die Vernetzung und
den regen Kontakt zwischen den beteiligten Institutionen und dem auf den Einzelfall
abgestimmten Maßnahmenkatalog und insbesondere den kontinuierlichen Kontakt
zwischen Sicherheitsmanager und Straftäter ist hier der größtmögliche Ertrag im Sinne eines Einblicks in die Störung und das Erkennen von Abweichungen erwartbar.
Ohne Reue für die Tat, die Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln
(Selbstreflexion), die Fähigkeit zur Einnahme der Opferperspektive und die Bereitschaft zur Teilnahme an Therapien ist – auch nach Aussage der Sicherheitsmanager
(vgl. Kap. 9 und 10) – von einer latenten Rückfallgefahr (relativ hohe Rückfallwahrscheinlichkeit) auszugehen.
Darüber hinaus erscheint es aber auch zwingend erforderlich, die oben skizzierten
Grundprobleme durch problemorientierte therapeutische Maßnahmen konsequent
zu bearbeiten, die an den festgestellten Tatauslösern ansetzen und auch die soziale
Kompetenz verbessern. So wurde bei lediglich 55 Prozent der Fälle eine Sexualtherapie noch während oder im Anschluss an die Haft vorgeschlagen und eine Alkoholoder Drogentherapie in 23 Prozent der Fälle, außerdem bei 42 Prozent zusätzlich oder
ersatzweise Maßnahmen wie Anti-Gewalttrainings etc. empfohlen. Dieses Maßnahmenbündel bildet zusammen mit dem Engagement des Sicherheitsmanagements
und den Maßnahmen von ZÜRS ein wesentliches Fundament für die Legalbewährung der ZÜRS-Probanden, wenngleich ein Blick auf die bisherige kriminelle Karriere
der meisten ZÜRS-Probanden deutlich macht, wie hindernisreich dieser Weg ist und
wie wenig erfolgreich die Maßnahmen in diesen konkreten Fällen gewesen sind.
Die Studienergebnisse haben gezeigt, dass keine allgemeingültigen Anzeichen, sondern hoch individuelle und zum Teil schwer erkennbare Tatauslöser bei den ZÜRSProbanden vorliegen. Bei 107 der 2.517 Taten wurden seitens der Täter bereits einige Zeit vor der Tat Gewaltphantasien geäußert, bei 141 Taten wurden kurz vorher
Verhaltensauffälligkeiten deutlich wie Stalking mit Bedrohung des Opfers, Äußern
von Tötungsabsichten, Vergewaltigungsphantasien etc. Zu den Tatauslösern zählen
vor allem das Gefühl beim Täter, von einer Frau abgewiesen worden zu sein (wurde
in 387 Fällen festgestellt) sowie Streit oder Eifersuchtsanfälle im Zusammenhang mit
der Partnerin des Täters (wurde in 105 Fällen festgestellt). Vereinzelt ging es auch
um Rache für erlittene Kränkungen oder um Frustration. In einem Fall etwa äußerte
ein Täter beispielsweise als tatauslösenden Faktor, dass er beim Fußballspiel auf der
Ersatzbank sitzen musste.
202
Teil D.
Zusammenfassung und Fazit
n Unterstützung der polizeilichen Ermittlungsarbeit
Konkrete Anknüpfungspunkte soll die Studie auch für die polizeiliche Ermittlungsarbeit in den Fällen bringen, in denen unbekannt ist, wer dem Opfer Schaden zufügte. Hierfür wurden die 443 Taten gesondert ausgewertet, bei denen sich Täter und
Opfer nicht kannten (darunter 131 Vergewaltigungsdelikte und 94 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern). Die Vergewaltigungen wurden in über der Hälfte
der Fälle (52 Prozent) in einem Umkreis von fünf Kilometern vom nächstgelegenen
Ankerpunkt des Täters begangen. Sexuelle Missbrauchsdelikte wurden in der Hälfte
der Fälle in einem Umkreis von maximal einem Kilometer um den nächstgelegenen
Ankerpunkt des Täters begangen. Da auch die Ankerpunkte der Opfer meist nah am
Tatort lagen, ergibt sich für die polizeiliche Ermittlungsarbeit der intuitiv nahe liegende, zugleich aber auch wissenschaftlich abgesicherte Befund, dass die räumliche
Nähe zwischen Ankerpunkten und Tatorten als bedeutend angesehen werden kann.
Bei der Suche nach unbekannten Tätern ist auch der Befund von Bedeutung, dass die
meisten ZÜRS-Probanden nicht nur einschlägige Delikte begehen. Zwei Drittel haben
vor dem ersten Sexualdelikt bereits andere Straftaten begangen. Von den Fremdtätern haben 84 Prozent andere Straftaten vor der ersten Sexualstraftat begangen, bei
den Nahbereichstätern 61 Prozent. Daran zeigt sich, dass ein beachtlicher Teil der
Sexualstraftäter zum Zeitpunkt der Sexualstraftat bereits polizeilich bekannt ist.
Weitere relevante Befunde der Studie sind, dass z.B. die Taten meist von Einzeltätern
begangen wurden, dass die Taten von Nahbereichstätern häufig umfassend geplant,
von Fremdtätern hingegen häufig ungeplant und unter Alkoholeinfluss begangen
werden und dass mehr als jeder dritte Täter regelmäßig nach demselben Modus
Operandi verfährt. Die Hälfte der Fremdtäter begeht die Taten immer wieder zur
gleichen Tatzeit, bei den Nahbereichstätern sind es 28 Prozent. Die meisten Taten
dauern maximal 30 Minuten.
11.3 Abschließende Bewertung
Eine gesteigerte öffentliche Aufmerksamkeit gegenüber der sexuellen Kriminalität
ergibt sich daraus, dass Sexualstraftäter von der Bevölkerung als ein enormes Bedrohungspotential wahrgenommen werden. Unter diesem Eindruck wurde in den
1990er Jahren insbesondere mit der Einführung des „Gesetzes zur Bekämpfung
von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten“ eine Reihe von Maßnah-
203
Zusammenfassung und Fazit Teil D
men zur Verbesserung des Schutzes der Allgemeinheit etabliert. Besonders große
Ängste tauchen immer dann auf, wenn spektakuläre Einzelfälle passieren, die in den
Medien entsprechend aufbereitet werden oder wenn Sexualstraftäter aus der Haft
oder Therapieeinrichtungen entlassen werden sollen. Offensichtlich herrscht hier
bei manchen Menschen der Eindruck vor, dass Sexualstraftäter nahezu ungehindert
weitere Taten begehen können und die Strafverfolgungsbehörden dem relativ hilflos
gegenüber stehen.
Im Prinzip taucht bei Sexualstraftaten nach Günther (2005) das gleiche Phänomen
wie bei der Gewaltkriminalität auf, wo gleichermaßen schlimme und für das Opfer
erheblich traumatisierende Verbrechen begangen werden, die einen hohen ideellen
Schaden anrichten. Solche Taten sensibilisieren und mobilisieren die Menschen, was
in der Folge zu einem erhöhten Anzeigeverhalten und einer Intensivierung der Strafverfolgung führt. Die Rückfallquote sexueller Kriminalität wird, wie die Metaanalyse
von Hanson/Bussière (1998) gezeigt hat, generell überschätzt, denn – statistisch betrachtet – fällt die Rückfallrate bei Sexualstraftätern und einschlägigen Straftaten mit
13,4 Prozent im Vergleich zur allgemeinen Rückfallquote, die 36,3 Prozent beträgt,
weit niedriger aus. Das bedeutet, dass Ängste – bezogen auf Sexualkriminalität und
deren Rückfallwahrscheinlichkeit – eine größere Rolle in der Risikoeinschätzung der
Allgemeinheit zu spielen scheinen, als dass reale Veränderungen in der Häufigkeit
dieser Taten dies rechtfertigen oder gar belegen würden. Dieser Kontrast zwischen
Eindruck und Empirie macht deutlich, wie wichtig es ist, dass man trotz aller Emotionen, die mit Sexualstraftaten und den dafür verantwortlichen Tätern verbunden sind,
einen nüchternen bzw. analytischen und vorurteilsfreien Umgang mit der Thematik
anstreben sollte.
Eine Konzeption dafür, wie man adäquat mit dieser Tätergruppe umgehen könnte,
wurde mit Einführung der hessischen Sexualstraftäterdatei und der Einführung des
Sicherheitsmanagements geschaffen. Das Konzept basiert auch auf der Erkenntnis, dass gesellschaftliche Ausgrenzung keinen sinnvollen Lösungsansatz darstellt,
sondern ganz im Gegenteil weiteren Schaden, beispielsweise im Hinblick auf das
Sicherheits- und Gerechtigkeitsgefühl der Bevölkerung, anrichten könnte. Zugleich
sollen durch das Konzept speziell rückfallgefährdete Sexualstraftäter verstärkt in den
polizeilichen Fokus rücken, um so einen möglichst umfassenden Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten.
Die Kategorie „Sexualstraftäter“ täuscht allzu leicht darüber hinweg, dass es sich in
strafrechtlicher Hinsicht, aber auch was die Täterpersönlichkeiten angeht, um eine
204
Teil D.
Zusammenfassung und Fazit
heterogene Gruppe handelt, die einer ebenso individualisierten Umgangs- und Vorgehensweise bedarf. Unterschiede gibt es nicht nur bezüglich der Opferauswahl
und der Tatmuster. Vor allem die prädisponierenden Faktoren und die Auslöser von
Taten sind es, die höchst individuell und in ganz unterschiedlichen Konstellationen
unter den Sexualstraftätern verteilt sind.
Damit wird deutlich, dass die individualisierte Täterarbeit hier ein Mehr an Opferschutz bedeutet. Vor allem wird dies dann nachvollziehbar, wenn sich, wie die vorliegende Studie gezeigt hat, persönliche und soziale Belastungen, aber auch destabilisierende Lebensbedingungen – erfahrene wie aktuelle – als erhebliche Risikofaktoren
für die einschlägige Rückfälligkeit erweisen.
Diese Erkenntnisse müssen bei der Betreuung der Sexualstraftäter berücksichtigt
werden. Am besten kann dies dann geschehen, wenn man, wie dies in der Konzeption vorgesehen ist, eine kriterienorientierte Diagnostik mit einer anschließenden
Einteilung in Risikogruppen betreibt, die daran anschließend eine adäquate und bedarfsgerechte Betreuung dieser Täter ermöglicht.
Die Ergebnisse dieser Studie deuten auch darauf hin, dass man in Bezug auf Rückfallprävention bessere Ergebnisse erzielt, wenn die Täter sich selbst ihres Risikos und
ihrer Problemlagen bewusst sind. Dann kann versucht werden, stabilisierende und
risikomindernde Lebensumstände zu schaffen, anstatt nur externe Kontrolle und
Überwachung als präventive Strategien einzusetzen. Allerdings lässt sich eine solche
Sicht- und Vorgehensweise nur dann vertreten, wenn man nicht das Klischee aufrecht erhalten will, dass Sexualstraftäter an fixierten Perversionen leiden, die per se
zu hohen Rückfallquoten führen und damit jegliche Behandlung von vorne herein als
obsolet erscheinen lassen.
Die Dramatisierung von sexueller Kriminalität – ebenso wie eine übermäßige Relativierung oder Bagatellisierung dieses Kriminalitätsphänomens – erscheint jedenfalls
nicht sinnvoll, stattdessen sollte eine intensive Auseinandersetzung mit den Tätern
und den Taten sowie den Behandlungsmöglichkeiten stattfinden.
Es muss weiterhin das Ziel der kriminologischen und sozialwissenschaftlichen Forschung bleiben, ihren Beitrag zur Erklärung von Ursachen der Sexualkriminalität
und den Möglichkeiten von Therapien und Behandlungsmöglichkeiten zu leisten.
Hierfür können in Zukunft Forschungsergebnisse zu rückfallgefährdeten Sexualstraftaten aus anderen Bundesländern, die derzeit durchgeführt werden, vergleichend
205
Zusammenfassung und Fazit Teil D
herangezogen werden. Von Interesse für die Fragen nach Einflussquellen und Faktoren für (wiederholte) Sexualstraftatbegehung werden u.a. auch die Ergebnisse
der Forschungsstudien am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales
Strafrecht sein. Das Projekt „Lebensverläufe von Sexualstraftätern nach Entlassung“
(Laufzeit 2007 bis 2011) untersucht empirisch die Bedeutung der Lebensgestaltung
gefährlicher Straftäter im Hinblick auf die Rückfallgefahr. Im Hauptprojekt „Jugendliche Sexualstraftäter in den sozialtherapeutischen Abteilungen des Freistaates Sachsen“ (Laufzeit 2003 bis 2013) lautet die untersuchungsleitende Fragestellung, wie
die Sozialtherapie ausgestaltet werden soll, um „Bedingungen zu schaffen, die das
Rückfallrisiko bei jungen Sexualstraftätern reduzieren und so auch einer Verfestigung
in chronische Devianz vorzubeugen. Dabei sollen auch legalprognostische Kriterien entwickelt und diese anhand des registrierten Rückfalls überprüft werden“ (MaxPlanck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht 2010).
Die Forschung in diesem Bereich ist noch weit davon entfernt, Sexualkriminalität ursächlich hinreichend erklären und prognostisch treffsicher vorhersagen zu können.
Umso wesentlicher ist der Beitrag des Sicherheitsmanagements und der Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter beim hessischen Landeskriminalamt. Hier müssen zu allen Probanden möglichst detaillierte Informationen
gespeichert und fortlaufend aktualisiert werden, auch wenn dies nur mit großem
Personaleinsatz möglich erscheint. Für die Gesellschaft und insbesondere für die betroffenen Opfer ist diese Arbeit von großer Bedeutung.
206
.
Literaturverzeichnis
Literaturverzeichnis
Ärzteblatt vom 05.02.2009: Europarat prangert Kastration von Sexualtätern in Tschechien an. Internet (abgerufen am 18.05.2011): http://www.aerzteblatt.de/v4/
news/news.asp?id=35323.
Baier, Dirk/Pfeiffer, Christian/Simonson, Julia/Rabold, Susanne 2009: Jugendliche
in Deutschland als Opfer und Täter von Gewalt. Erster Forschungsbericht zum
gemeinsamen Forschungsprojekt des Bundesministeriums des Innern und des
KFN. KFN-Forschungsbericht Nr. 107. Internet (abgerufen am 02.03.2011): http://
www.kfn.de/versions/kfn/assets/fb107.pfd.
Baurmann, Michael C. 1996: Sexualität, Gewalt und psychische Folgen. Wiesbaden,
BKA Forschungsreihe Band 15.
Berckhauer, Friedhelm 1974: Sexualdelikte; in: Kaiser, Günther/Kerner, Hans-Jürgen/Sack, Fritz/Schellhoss, Hartmut 1993: Kleines Kriminologisches Wörterbuch
3. Auflage. Hüthig, UTB Verlag Müller C.F., Seite 304-308.
Berliner Zeitung vom 09.07.2001: Schröder: „Kinderschänder für immer wegschließen!“ Internet (abgerufen am 25.02.2011): http://www.bz-berlin.de/archiv/
schroeder-kinderschaender-fuer-immer-wegschliessen-article57970.html.
BMJ 2010: Bundeskabinett beschließt Reform der Sicherungsverwahrung. Internet
(abgerufen am 25.02.2011): http://www.bmj.de/cln_102/DE/Recht/Strafrecht/
_AktuelleThemen/_doc/Bundeskabinett_beschlie%C3%9Ft_Reform_der_Sicherungsverwahrung.html.
Bott, Klaus 2007: Kriminalitätsvorstellungen in der Kindheit. Eine explorative, kriminalsoziologische Studie. Wiesbaden, VS-Verlag.
Braasch, Matthias 2006: Untherapierbare Straftäter im Maßregelvollzug. Über den Umgang mit einer problematischen Tätergruppe in Deutschland und den Niederlanden, zugleich jur. Diss., Mönchengladbach.
Braasch, Matthias 2009: Gutachten zur Problematik „rückfallgefährdete Sexualstraftäter“. Kriminologisch-strafrechtliche Erkenntnisse. Gutachten für die Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle der hessischen Polizei (unveröffentlicht).
Brand, Thomas 2005: Ambulante Behandlung verurteilter Sexualstraftäter in NRW.
Eine Evaluation von Angeboten freier Träger zur Rückfallvermeidung; in: Saimeh,
207
Literaturverzeichnis
Nahlah (Hrsg.): Was wirkt? Prävention – Behandlung – Rehabilitation. Forensik
2005. 20. Eickelborner Fachtagung zu Fragen der Forensischen Psychiatrie, 2. bis
4. März 2005. Bonn, Psychiatrie Verlag, Seite 48-66.
Bundesverfassungsgericht 2011: Pressemitteilung Nr. 31/2011 vom 4. Mai 2011.
Internet (abgerufen am 04.05.2011): http://www.bundesverfassungsgericht.de/
pressemitteilungen/bvg11-031.html.
Bussmann, Kai-D./Seifert, Simone/Richter, Kathrin 2008: Probanden im sozialtherapeutischen Strafvollzug. Delinquenzbelastung, Biografie und Persönlichkeitsmerkmale. Carl Heymanns Verlag. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform Heft 1, Seite 6-21.
Dahle, Klaus-Peter/Kröber, Hans-Ludwig (Hrsg.) 1998: Sexualstraftaten und Gewaltdelinquenz. Verlauf – Behandlung – Opferschutz. Heidelberg, Kriminalistik-Verlag.
Dern, Harald/Frönd, Roland/Straub, Ursula/Vick, Jens/Witt, Rainer 2004: Geographisches Verhalten fremder Täter bei sexuellen Gewaltdelikten. Ein Projekt zur Optimierung der Einschätzung des geographischen Tatverhaltens im Rahmen der
Erstellung eines Täterprofils bei operativen Fallanalysen. Wiesbaden, Bundeskriminalamt. Internet (abgerufen am 29.01.2008): http://www.bka.de/Lageberichte/
weitere/geographisches_verhalten.pdf.
Die Welt vom 28.08.2007: Uwe K. gesteht Tötung des neunjährigen Mitja, Internet
(abgerufen am 18.05.2011): http://www.welt.de/vermischtes/article1140698/
Uwe_K_gesteht_Toetung_des_neunjaehrigen_Mitja.html.
Die Zeit vom 17.12.2009: Europäischer Denkzettel fürs Verfassungsgericht. Internet (abgerufen am 09.08.2010): http://www. zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2009-12/sicherungsverwahrung-urteil?commentstart=9#comments.
Die Zeit vom 13.07.2010: Karlsruhe lehnt erneut Entlassung aus Sicherungsverwahrung ab. Internet (abgerufen am 10.08.2010): http://www.zeit.de/gesellschaft/
zeitgeschehen/2010-07/sicherungsverwahrung-karlsruhe-verfassungsgericht.
Döbert, Rainer/Nunner-Winkler, Gertrud 1983: Moralisches Urteilsniveau und Verlässlichkeit. Die Familie als Lernumwelt für kognitive und motivitionale Aspekte
des moralischen Bewusstseins in der Adoleszenz; in: Lind, Georg/Hartmann, Hans
A./Wackehut, Roland (Hrsg.) 1983: Moralisches Urteilen und soziale Umwelt. Theoretische, methodologische und empirische Untersuchungen. Weinheim, Basel,
Seite 95-122.
208
.
Literaturverzeichnis
Drießen, Birgit 2004: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Entwicklung und
Trends im 10-Jahres-Rückblick; in: Gewalt gegen Mädchen und Frauen, Broschüre der International Police Association Deutsche Sektion e.V., Seite 4-10.
Egg, Rudolf 2001: Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern;
in: Justizministerium Baden-Württemberg 2003. Schutz vor Sexualstraftaten als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bericht über das 23. Triberger Symposium des
Justizministeriums Baden-Württemberg am 28. und 29. November 2002.
Egg, Rudolf 2003: Einen Königsweg zur Verhinderung gibt es nicht. Kriminalität mit
sexuellem Hintergrund; in: Der Bürger im Staat. Heft 1/2003 der Landeszentrale
für politische Bildung Baden-Württemberg, Seite 39-44.
EGMR, Pressemitteilung des Kanzlers vom 11.05.2010: Internet (abgerufen am
10.10.2010): http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html &documen tId =867589&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&table=F69A2
7F D8 FB86142BF01 C1166DEA398649.
Eher, Reinhard/Frühwald, Stefan/Gutierrez-Lobos, Karin 1997: Verleumdung und
Minimierung bei Rückfalltätern mit Sexualdelikten und deren Angehörigen; in:
Recht & Psychiatrie, Seite 20-23.
Elz, Jutta 2002: Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern.
sexuelle Gewaltdelikte; in: Kriminologie und Praxis, Band 34. Wiesbaden, KrimZ.
Elz, Jutta 2005: Gefährliche Sexualstraftäter – Karriereverläufe gefährlicher Sexualstraftäter: erste Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt; in: Egg, Rudolf (Hrsg.):
Gefährliche Straftäter: eine Problemgruppe der Kriminalpolitik? Wiesbaden,
KrimZ, Seite 109-127.
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21.07.2005: Öffentliche Datenbank über Sexualstraftäter in Amerika, Internet (abgerufen am 18.05.2011): http://www.faz.net/s/
Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~EFD614EBBDD034EC39
CBB3607DD735A03~ATpl~Ecommon~Scontent.html.
Frankfurter Rundschau vom 18.08.2010: Die Kinder spielen nicht mehr, Internet (abgerufen am 09.05.2011): http://www.fr-online.de/rhein-main/die-kinder-spielennicht-mehr/-/1472796/4569424/-/index.html.
Goedelt, Katja 2010: Vergewaltigung und Sexuelle Nötigung. Untersuchung der
Strafverfahrenswirklichkeit. Göttingen, Universitätsverlag.
209
Literaturverzeichnis
Grabner-Tesar, Elisabeth/Beimrohr, Ingrid 2004: Arbeit mit Sexualstraftätern. Bewährungshilfe als Mittel zur Rückfallvermeidung; in: JSt Journal für Strafrecht, Nr.
5/2004, Seite 151-154.
Grafl, Christoph 2009: Vortrag zur präventiven (Nicht-)Wirkung von Sexualstraftäterdateien. Deutscher Präventionstag, Hannover 2009.
Groth, A.N. 1996: Leitfaden zur Behandlung von Sexualstraftätern. Vergewaltigung.
Die Opfer und die Täter. Braunschweig, Holtzmeyer.
Günter, Michael 2005: Jugendliche und erwachsene Sexualstraftäter im Vergleich.
psychiatrische Charakteristika und späteres Rückfallrisiko; in: Karle, Michael/Barth,
Gottfried M./Clauß, Marianne (Hrsg.). Sexuelle Entwicklung – sexuelle Gewalt.
Grundlagen forensischer Begutachtung von Kindern und Jugendlichen. Lengerich u. a., Pabst Science Publ., Seite 62-79.
Gutierrez-Lobos, Karin/Eher, Reinhard/Grünhut, Christine/Schmidl-Mohl, Brigitte
1999: Die Bedeutung der sozialen Unterstützung bei gewalttätigen Sexualstraftätern; in: Recht & Psychiatrie, 17 (4), Seite 164-169.
Haas, Henriette/Killias, Martin 2001: Sind Vergewaltiger normale Männer? Aspekte
ihrer Resozialisierung; in: Bewährungshilfe 3/2001, Seite 211-220.
Hanson, Ronald K./Bussière, Monique T. 1998: Predicting Relapse: A Meta Analysis of
sexual offender recividism studies; in: Journal of Consulting and Clinical Psychology, 55, Seite 348-362.
Hanson, Ronald K./Thornton D. 1999: Static 99. Improving actuarial risk assessments
for sex offenders, Corrections Research. Ottawa, Department of the Solicitor
General of Canada.
Harbort, Stephan 2006: Geographische Verhaltensmuster bei Seriensexualmördern. Ein Beitrag zur Optimierung der Beurteilung des räumlich ausgerichteten
Täterverhaltens bei operativen Fallanalysen; in: Kriminalistik 12/2006, Seite 737747.
Harrendorf, Stefan 2007: Rückfälligkeit und kriminelle Karrieren von Gewalttätern.
Ergebnisse einer bundesweiten Rückfalluntersuchung. Göttinger Studien zu den
Kriminalwissenschaften Band 1. Universitätsverlag Göttingen.
Heghmanns, Michael 2009: Strafrecht für alle Semester: Besonderer Teil. Berlin/Heidelberg, Springer Verlag.
210
.
Literaturverzeichnis
Hein, Till 2008: „Ich steh auf Sechsjährige“. Internet (abgerufen am 8.12.2010): http://
www.zeit.de/2008/03/M-Paedophilieforschung.
Hessisches Landeskriminalamt (2000-2011): Polizeiliche Kriminalstatistik Hessen.
Herpertz-Dahlmann B./Herpertz S.C. 2008: Persönlichkeitsstörungen; in: Resch F./
Schulte-Markwort M./Warnke A./Herpertz-Dahlmann B. (Hrsg.) 2008 Entwicklungspsychiatrie. Schattauer Verlag.
Hirtenlehner, Helmut/Birklbauer, Alois 2005: Rückfallprävention durch Restaussetzung oder Austauschbarkeit der Entlassungsformen? Eine empirische Untersuchung am Beispiel von Sexual- und Raubstraftätern in Österreich; in: Neue Kriminalpolitik, Jg. 17, Nr. 3, Seite 111-116.
Jehle, Jörg M./Heinz, Wolfgang/Sutterer, Peter 2003: Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen – eine kommentierte Rückfallstatistik. Bundesministerium
der Justiz, Berlin. Internet (abgerufen am 30.01.2008): http://www.bmj.bund.de/
media/archive/632.pdf.
Jehle, Jörg M./ Hohmann-Fricke, Sabine 2004: Rückfälligkeit exhibitionistischer Straftäter. in: Elz, Jutta et al. (Hrsg.): Exhibitionisten – Täter, Taten, Rückfall. Kriminologie und Praxis Band 43, Seite 133-166.
Kaiser, Günther 1996: Kriminologie. Ein Lehrbuch. 3. völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Heidelberg, C.F. Müller Verlag.
Kasecker, Kirstin 2010: Die Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter. Ein
Vergleich der Konzepte und Strategien der Bundesländer unter kriminologischen, rechts- und polizeiwissenschaftlichen Aspekten. Masterarbeit an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.
Kieler, Marita 2003: Tatbestandsprobleme der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung
sowie des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen. Berlin, Tenea
Verlag.
Kinzig, Jörg 2001: Als Bundesrecht gescheitert, als Landesrecht zulässig?; in: Neue
Juristische Wochenschrift 2001, Heft 20, Seite 1455-1459.
Kinzig, Jörg 2002a: Das Gesetz zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung; in: Neue Juristische Wochenschrift 2002, Heft 44, Seite 3204-3208.
Kinzig, Jörg 2002b: Neues von der Sicherungsverwahrung – ein Überblick über den
Stand der Gesetzgebung; in: Strafverteidiger (StV) 2002, Heft 9, Seite 500-504.
211
Literaturverzeichnis Kinzig, Jörg 2010: Das Recht der Sicherungsverwahrung nach dem Urteil des EGMR
in Sachen M. gegen Deutschland; in: Neue Juristische Wochenschrift 2010, Heft
5, Seite 233-239.
Kley, Evelyn 2007: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Sexuelle Gewalt gegen Kinder. Ein ubiquitäres, gesellschaftliches Problem; in: Kriminalistik
7/2007, Seite 455-463.
Koch-Arzberger, Claudia/Bott, Klaus/Kerner, Hans-Jürgen/Reich, Kerstin 2008: Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen. Basisbericht. Wiesbaden, Kriminalistisch-Kriminologische Schriften der Hessischen Polizei. Hessisches Landeskriminalamt.
Kunst, Heike/Hoyer, Jürgen/Borchard, Bernd 2000: Alkoholeinfluss bei Sexualdelikten unter differential-diagnostischer Perspektive; in: Sucht 46 (2) S. 137-141.
Labeit, Alexander 1994: Zur Rückfälligkeit von Sexualstraftätern. Promotionsarbeit an
der Universität Heidelberg.
Lanning, Kenneth V. 2001: Child molesters. A Behavioral Analysis (4th ed.). Internet (abgerufen am 10.05.2011): http://www.ncmec.org/en_US/publications/NC70.pdf.
Laubenthal, Klaus 2008: Strafvollzug. 5. Auflage. Heidelberg, Springer Verlag.
Lay, Barbara 2001: Lebensverlaufsforschung und „developmental criminology“ in:
Kröber, Hans-Ludwig/Dölling, Dieter/Leygraf, Norbert/Sass, Henning 2009: Handbuch der Forensischen Psychiatrie, Band 4, Steinkopff Verlag.
Lösel, Friedrich/Bliesener, Thomas 2003: Aggression und Delinquenz unter Jugendlichen. Untersuchungen von kognitiven und sozialen Bedingungen. BKA-Schriftenreihe, Band 20. Luchterhand.
Manzinger, Katharina Claudia 2010: Einstellungsänderung (deliktspezifisch) von Sexualstraftätern durch psychotherapeutische Behandlungskonzepte in sozialtherapeutischen Abteilungen, zugleich phil. Diss., Internet (abgerufen am 12.01.2011):
http://edoc.ub.uni-muenchen.de/11857/5/Manzinger_Katharina.pdf.
Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht 2010: Internet
(abgerufen am 06.10.2010): http://www.iuscrim.mpg.de/ww/de/pub/forschung/
for-schungsarbeit/kriminologie.
MDR 2005: Kurs gegen Kindesmissbrauch. Kinder schützen. Sendung vom
28.02.2005. Internet (abgerufen am 13.10.2006): http://www.mdr.de/hier-abvier/aktuell/1841022.html.
212
.
Literaturverzeichnis
Meier, Bernd-Dieter 2009: Strafrechtliche Sanktionen. 3. Auflage. Heidelberg, Springer Verlag.
Müller, Henning Ernst 2009: Nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung
ist menschenrechtswidrig – Deutschland in Straßburg verurteilt. Internet (abgerufen am 09.08.2010): http://blog.beck.de/2009/12/17/nachtraegliche-verlaengerung-der-sicherungsverwahrung-ist-menschenrechtswidrig-deutschland-instrassburg-verurteilt.
Müller-Isberner, Rüdiger 1998: Prinzipien der psychiatrischen Kriminaltherapie
in: Müller-Isberner, Rüdiger/Berner, Wolfgang (Hrsg.): Forensische Psychiatrie.
Schuldfähigkeit, Kriminaltherapie, Kriminalprognose. Mönchengladbach, Godesberg, Forum-Verlag.
Pfeiffer, Tina 2004: Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern auf den Philippinen. Internet (abgerufen am 06.12.2010): http://www.bpb.de/publikationen/
OGYBQ3,0,0,Kommerzielle_sexuelle_Ausbeutung_von_Kindern_in_den_Philippinen.html.
Ponseti, Jorge/Vaih-Koch, Sabine R./Bosinski, Hartmut A. G. 2002: Zur Ätiologie von
Sexualstraftaten. Neuropsychologische Parameter und Komorbidität. Internet
(abgerufen am 28.01.2008): http://www.urbanfischer.de/journals/sexuologie.
Poszar, Christine/Schlichting, Michael/Krukenberg, Jochen 1999: Sexualstraftäter in
der Maßregelbehandlung. Ergebnisse einer Stichtagserhebung in Niedersachsen; in: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, Seite 94-103.
Quenzer, Carolin 2007: Sexualdelinquenz. Neue Erkenntnisse aus der Forschung.
Freiburg. Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.
Vortragsskript.
Quenzer, Carolin 2010: Jugendliche und heranwachsende Sexualstraftäter. Eine empirische Studie über Rückfälligkeit und Risikofaktoren im Vergleich mit Gewaltstraftätern. Freiburg, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.
Quenzer, Carolin/Dahle, Klaus-Peter 2010: Standardisierte Prognoseinstrumente für
junge Sexualstraftäter; in: Sexuell grenzverletzende Kinder und Jugendliche, S.
329-341, Subito Dokumentenlieferdienst.
Rehder, Ulrich 2001: Rückfallrisiko bei Sexualstraftätern RRS. Verfahren zur Bestimmung von Rückfallgefahr und Behandlungsnotwendigkeit. Handanweisung mit
Erhebungsbogen. Lingen, Kriminalpädagogischer Verlag.
213
Literaturverzeichnis Rehder, Ulrich 2006a: Klassifizierung inhaftierter Sexualdelinquenten 1. Teil. Wegen
Vergewaltigung und sexueller Nötigung Erwachsener Verurteilte; in: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, Heft 79, S. 291-304.
Rehder, Ulrich 2006b: Klassifizierung inhaftierter Sexualdelinquenten 2. Teil. Wegen
sexuellen Missbrauchs von Kindern Verurteilte; in: Monatsschrift für Kriminologie
und Strafrechtsreform, Heft 79, S. 373-385.
Roscher, W.H. 1886: Ausführliches Lexikon der griechischen und römischen Mythologie Band 1,1. Leipzig, Teubner Verlag.
Rotermann, Ina/Köhler, Denis/Hinrichs, Günter 2009: Legalbewährung junger und
heranwachsender Sexual- und Gewaltstraftäter. Eine Studie zur prädiktiven Validität von Risiko- und Schutzfaktoren. Frankfurt, Verlag für Polizeiwissenschaft.
Rudolph, Jörg 2003: Vergewaltigung in der Ehe. Internet (abgerufen am 23.04.08):
http://www.joerg-rudolph.de/diplomarbeit/03_rechtsgeschichtlicher_ueberblick. htm.
Saunders, B.E./Berliner, L./Hanson, R.F. 2001: Guidelines for the Psychosocial Treatment of Intrafamilial Child Physical and Sexual Abuse. (Final Draft Report July 30,
2001). Charleston: National Crime Victims Research and Treatment Center.
Schalast, Norbert/Seifert, Dieter/Leygraf, Norbert 2007: Patienten des Maßregelvollzugs gemäß § 63 StGB mit geringen Entlassungsaussichten. Internet (abgerufen
am 19.02.2008): http://www.uni-essen.de/forensik/assets/Nichtentlassbar.pdf.
Scheller, Marina 2000: Auswertung eines Kollektivs von begutachteten Sexualstraftätern; in: Kernbach-Wighton, Gerhard (Hrsg.): Beurteilung von Sexualstraftätern,
Therapie und Prognose. Lübeck, Schmidt-Römhild Verlag.
Scheurer, Heinz/Kröber, Hans Ludwig 1993: Einflüsse auf die Rückfälligkeit von Gewaltstraftätern; in: Kröber, Hans-Ludwig/Dahle, Klaus-Peter 1998 (Hrsg.): Sexualstraftaten und Gewaltdelinquenz. Verlauf - Behandlung - Opferschutz. Heidelberg, Kriminalistik Verlag.
Schläfke, Detlef/Häßler, Frank/Fegert, Jörg Michael 2005: Sexualstraftaten. Forensische Begutachtung, Diagnostik und Therapie. Stuttgart, Schattauer Verlag.
Schmelz, Gerhard 2001: Wenn Frauen Sexualdelikte begehen geschieht das meist gewaltlos. Eine Projektstudie der Verwaltungsfachhochschule Wiesbaden über das
Verhalten und Motive in Hessen; in: Magazin für die Polizei, 301/2001, Seite 16-23.
214
Literaturverzeichnis
Schneider, Hans Joachim (2011): Ein Jahrzehnt US-amerikanischer Kriminologie.
Überblick über die ersten zehn Jahrestagungen der ‚American Society of Criminology (ASC) im 21. Jahrhundert. Zugleich ein Bericht über die Jahrestagungen
der ASC in Philadelphia (2009) und San Francisco (2010) in: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 2/2011. Seite 112-140.
Schorsch, Eberhard 1971: Sexualstraftäter. Stuttgart, Enke Verlag.
Schwartz, Barbara K./Cellini, Henry R. 1999: The sex offender. 3. Theoretical advances. Treating special populations and legal developments. Kingston, NJ: Civic
Research Institute.
Schwind, Hans-Dieter 2011: Kriminologie. Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen. 21. Auflage. Heidelberg, Kriminalistik Verlag.
Sohn, Werner 2004: Angloamerikanische Untersuchungen zur Rückfälligkeit gewalttätiger Straftäter. Zwischenresultate einer Sekundäranalyse. 3. überarbeitete Auflage. Wiesbaden, KrimZ.
Song, Lin/Lieb, Roxanne 1994: Adult sex offender recidivism. A review of studies.
Washington, Washington State Institute for Public Policy.
Spiegel-online vom 11.05.2010: Deutschland rechtskräftig wegen Sicherungsverwahrung verurteilt. Internet (abgerufen am 30.09.2010): http://www.spiegel.de/
panorama/justiz/0,1518,694338,00.html.
Statistisches Landesamt Hessen 2011: Schulentlassene aus allgemeinbildenden
Schulen nach schulischem Abschluss am Ende des Schuljahres 2009/2010. Internet (abgerufen am 10.05.2011): http://www.statistik-hessen.de/themenauswahl/
bildung-kultur-rechtspflege/landesdaten/bildung/allgbild-schulen/schulentlassene-allgemeinbildende-schulen/index.html.
Steck, Peter/Pauer, Ursula 1992: Verhaltensmuster bei Vergewaltigung in Abhängigkeit von Täter- und Situationsmerkmalen; in: Monatsschrift für Kriminologie und
Strafrechtsreform, 4/1992, Seite 187-197.
Straub, Ursula/Witt, Rainer 2002: Polizeiliche Vorerkenntnisse von Vergewaltigern.
Ein Projekt zur Optimierung der Einschätzung von polizeilichen Vorerkenntnissen
im Rahmen der Erstellung eines Täterprofils bei operativen Fallanalysen. Wiesbaden, Bundeskriminalamt. Internet (abgerufen am 30.01.2008): http://www.bka.
de/kriminalwissenschaften/kiforum/kiforum2003_3.pdf.
215
Literaturverzeichnis Süddeutsche Zeitung vom 24.10.2009: Die Möglichkeit der Kastration. Internet (abgerufen am 10.08.2010): http://www.sueddeutsche.de/panorama/frankreich-sexualtaeter-die-moeglichkeit-der-kastration-1.30264.
Tausendteufel, Helmut 2006: Deliktunspezifische Mehrfachtäter. Fokus eines Forschungsprojektes. Berlin, Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege.
Ullenbruch, Thomas 1998: Verschärfung der Sicherungsverwahrung auch rückwirkend- populär, aber verfassungswidrig?; in: Neue Zeitschrift für Stafrecht, Heft
7/1998, Seite 326-330.
Unicef 2006: Zerstörte Kindheit. Sex-Tourismus in Kenia. Internet (abgerufen am
06.12.2010): http://www.unicef.de/presse/pm/2006/sex-tourismus-in-kenia/.
Vees, Simone D. 2006: Erwachsene Sexualstraftäter. psychiatrische Charakteristika
und spätere Rückfallhäufigkeit. Internet (abgerufen am 18.05.2011): http://d-nb.
info/983683689/34.
Welt 2007: Missbrauchter Mitja erlebte “massive Schmerzen”. Internet (abgerufen
am 02.08.2010): http://www.welt.de/vermischtes/article1161979/Missbrauchter_Mitja_erlebte_massive_Schmerzen.html.
Wetzels, Peter/Pfeiffer, Christian 1995: Sexuelle Gewalt gegen Frauen im öffentlichen
und privaten Raum. Hannover, KFN.
Wuttke, Gisela 2000: Vom Sextourismus zur Kinderpornografie. Internet (abgerufen
am 06.12.2010): http://www.bpb.de/publikationen/1SRPEM,1,0,Vom_Sextourismus_zur_Kinderpornografie.html.
Zieger, Matthias 2008: Verteidigung in Jugendstrafsachen. 5. Auflage. Berlin, C.F.
Müller Verlag.
Zimbardo/Gerrig 2004: Psychologie. 7. Auflage. Berlin, Springer Verlag.
216
Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen
Tabellen
Tabelle 1:Ausgewählte Studien zur Rückfälligkeit von Sexualstraftätern............... 20
Tabelle 2:Polizeiliche Konzepte zum Umgang mit rückfallgefährdeten
Sexualstraftätern........................................................................................... 21
Tabelle 3:Einschlägige Rückfallhäufigkeit gegliedert nach Altersklassen............. 44
Tabelle 4: Verteilung der ZÜRS-Probanden nach den jeweiligen „Opfertypen“.... 60
Tabelle 5: Einstufung in die Kategorien, gegliedert nach Tätertypen..................... 62
Tabelle 6: Schulabschluss der Probanden.................................................................. 67
Tabelle 7: Verteilung der Probanden auf die Polizeipräsidien in Hessen............... 69
Tabelle 8: Persönlichkeitsstörungen............................................................................ 72
Tabelle 9: Erkrankungen nach ICD-10......................................................................... 73
Tabelle 10:Ranking der am häufigsten vorkommenden Risikofaktoren bei
Nahbereichs- und Fremdtätern.................................................................. 76
Tabelle 11:Ranking der am häufigsten vorkommenden Risikofaktoren bei
frauen- bzw. kinderfokussierten Tätern...................................................... 77
Tabelle 12: Unwirksamkeit der Schutzfaktoren............................................................. 82
Tabelle 13:Durchschnittliche Anzahl der Sexualdelikte der 144 ZÜRSProbanden..................................................................................................... 86
Tabelle 14: Verteilung ausgewählter Sexualstraftaten................................................. 88
Tabelle 15:Mitführen von Waffen und Alkoholeinfluss bei sexuellen
Missbrauchsdelikten und Vergewaltigungen/sexuellen Nötigungen... 88
Tabelle 16: Durchschnittliche Anzahl der Delikte (ohne Sexualdelikte).................... 89
Tabelle 17:Tatörtlichkeiten der einzelnen Taten unter Berücksichtigung der
verschiedenen Tätergruppen...................................................................... 90
217
Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen
Tabelle 18: Übliche Tatorte der Probanden bei ihren Sexualstraftaten..................... 91
Tabelle 19: Tatzeit unterschieden nach Tätergruppen................................................. 91
Tabelle 20: Tatzeiten unterschieden nach Opferalter.................................................. 92
Tabelle 21: Übliche Tatzeiten bei Sexualstraftaten....................................................... 93
Tabelle 22: Dauer der Taten unterteilt nach Gruppen................................................. 94
Tabelle 23: Tatdauer unterschieden nach Opferalter.................................................. 95
Tabelle 24: Art des dem Tatort am nächsten gelegenen Ankerpunkts des Täters .96
Tabelle 25: Entfernung des Tatortes zum nächsten Ankerpunkt des Täters............. 97
Tabelle 26: Entfernung zum Ankerpunkt des Täters nach Alter der Opfer............... 98
Tabelle 27: Entfernung des Tatortes zum nächsten Ankerpunkt des Opfers............ 98
Tabelle 28: Entfernung zum Ankerpunkt des Opfers nach Alter des Opfers........... 99
Tabelle 29: Art des nächsten Ankerpunkts des Opfers vom Tatort.......................... 100
Tabelle 30: Folgen für die Opfer der Sexualstraftat................................................... 103
Tabelle 31: Opferauswahl bei allen Sexualstraftaten der ZÜRS-Probanden........... 104
Tabelle 32: Opferauswahl nach Alter des Opfers...................................................... 104
Tabelle 33: Täter-Opfer-Beziehung nach Alter der Opfer......................................... 106
Tabelle 34: Durchschnittliche Dauer zwischen Tat und Anzeige.............................. 107
Tabelle 35: Tatausführung............................................................................................. 108
Tabelle 36: Tatausführung nach Alter der Opfer........................................................ 109
Tabelle 37: Modus Operandi........................................................................................ 109
Tabelle 38: Alkoholeinfluss bei den Taten nach Alter der Opfer.............................. 111
Tabelle 39: Zusammenhang von Alkoholeinfluss und Tatplanung.......................... 111
Tabelle 40: Waffe bei mindestens einer Tat mitgeführt............................................. 112
218
Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen
Tabelle 41: Beziehung zum Tatzeitpunkt..................................................................... 113
Tabelle 42: Anzahl der Kinder im eigenen Haushalt zum Tatzeitpunkt................... 113
Tabelle 43: Anzahl der Wohnsitzwechsel vor der ersten Sexualstraftat.................. 115
Tabelle 44: Anzahl der Wohnsitzwechsel nach der ersten Sexualstraftat................ 115
Tabelle 45: Beziehung zwischen Täter und Opfer zum Tatzeitpunkt........................ 116
Tabelle 46: Einstieg in die allgemeine und die Sexualkriminalität........................... 121
Tabelle 47: Einstiegsalter in die allgemeine und die Sexualkriminalität................. 122
Tabelle 48: Erste Sexualstraftat..................................................................................... 124
Tabelle 49: Erste Straftat (ohne Sexualstraftaten)....................................................... 125
Tabelle 50: Allgemeine Straftaten und Sexualstraftaten............................................ 127
Tabelle 51:Dauer zwischen erster und zweiter sowie erster und dritter
Sexualstraftat............................................................................................... 128
Tabelle 52: Verlauf, Entwicklung des Schweregrads der Sexualstraftaten.............. 130
Tabelle 53:Dauer zwischen 1. Sanktion bzw. 1. Haft für ein Sexualdelikt und
der folgenden Sexualstraftat bei rückfälligen Sexualstraftätern........... 130
Tabelle 54:Dauer zwischen Ende der ersten Sanktionierung für ein
Sexualdelikt und darauf folgender Sexualstraftat.................................. 131
Tabelle 55:Dauer zwischen Ende der ersten Inhaftierung für ein
Sexualdelikt und darauf folgender Sexualstraftat.................................. 131
Tabelle 56:Zusammenhang zwischen der Anzahl der Risikofaktoren und dem
Einstiegsalter in die Kriminalität sowie der Anzahl der Delikte............ 133
Tabelle 57:Vorliegen bzw. Nichtvorliegen persönlicher Risikofaktoren,
Kriminalitätseinstiegsalter und die Anzahl der Taten............................. 134
Tabelle 58:Prozentanteil der Personen mit Eskalation beim Vorliegen bzw.
Nichtvorliegen eines persönlichen Risikofaktors................................... 135
219
Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen
Tabelle 59:Vorliegen bzw. Nichtvorliegen sozialer Risikofaktoren,
Kriminalitätseinstiegsalter und die Anzahl der Taten............................. 136
Tabelle 60:Vorliegen bzw. Nichtvorliegen beruflicher Risikofaktoren,
Kriminalitätseinstiegsalter und die Anzahl der Taten............................. 137
Tabelle 61:Vergleich der Sanktionshärte bei erster Sexualstraftat nach
Tätergruppen.............................................................................................. 143
Tabelle 62:Sanktionen mit präventivem Charakter (Wohnortbeschränkungen,
Verbot der Beschäftigung Jugendlicher)................................................ 148
220
Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen
Abbildungen
Abbildung 1:Anzahl der Sexualstraftaten in Hessen zwischen
2000 und 2010....................................................................................... 17
Abbildung 2:Ausgewählte Sexualstraftaten in Hessen zwischen
2000 und 2010....................................................................................... 18
Abbildung 3: Kategorisierung der ZÜRS-Probanden................................................ 59
Abbildung 4: Aufteilung der ZÜRS-Probanden nach ihrer Opferauswahl............. 61
Abbildung 5: Altersverteilung der 144 Probanden (Stichtag: 01.01.2010)........... 63
Abbildung 6:Vergleich der 144 ZÜRS-Probanden mit den Tatverdächtigen
aller Sexualstraftaten gemäß PKS 2009.............................................. 64
Abbildung 7: Migrationshintergrund der ZÜRS-Probanden.................................... 66
Abbildung 8: Monatliches Haushaltsnettoeinkommen der ZÜRS-Probanden....... 68
Abbildung 9: Polizeipräsidien in Hessen.................................................................... 70
Abbildung 10: Risiko- und Schutzfaktoren bei den Probanden................................. 75
Abbildung 11: Risikofaktoren im sozialen Umfeld....................................................... 80
Abbildung 12: Schutzfaktoren im sozialen Umfeld..................................................... 81
Abbildung 13: Aufteilung der Sexualstraftaten nach den StGB-Paragraphen......... 86
Abbildung 14: Tageszeit zum Zeitpunkt der Taten...................................................... 92
Abbildung 15: Altersverteilung der Opfer................................................................. 102
Abbildung 16: Täter-Opfer-Beziehung bei den 2.517 Sexualstraftaten.................. 105
Abbildung 17:Entfernung der Ankerpunkte vom Tatort bei unbekannten
Tätern..................................................................................................... 117
Abbildung 18: Art des nächsten Täter-Ankerpunkts bei unbekannten Tätern....... 117
221
Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen
Abbildung 19: Art des nächsten Opfer-Ankerpunkts bei unbekannten Tätern..... 118
Abbildung 20: Dauer zwischen den Sexualstraftaten............................................... 129
Abbildung 21: Zeitdauer zwischen Einstiegstat und Verfahrensabschluss............ 140
Abbildung 22:Sanktion der ersten Sexualstraftat bei ZÜRS-Probanden,
die zuvor keine anderen Straftaten begangen haben.................... 141
Abbildung 23: Sanktion der ersten Sexualstraftat bei den ZÜRS-Probanden........ 142
Abbildung 24:Durchschnittliche Zeitspanne zwischen Anzeige und
Verurteilung bei der ersten Sexualstraftat........................................ 144
Abbildung 25:Durchschnittliche Zeitspanne zwischen Anzeige und
Verurteilung der zweiten und aller weiteren Sexualstraftaten....... 145
Abbildung 26:Zeitspanne zwischen Anzeige und Verurteilung der ersten
Sexualstraftat bei Nahbereichs- und Fremdtätern........................... 146
Abbildung 27:Zeitspanne zwischen Anzeige und Verurteilung der ersten
Sexualstraftat bei kinder- bzw. frauenfokussierten Tätern............... 147
Abbildung 28: Überblick – Täterverhalten in Haft...................................................... 149
Abbildung 29: Unauffälliges Verhalten in Haft unterteilt nach Gruppen................ 149
Abbildung 30: Reue in Haft unterteilt nach Gruppen............................................... 150
Abbildung 31:Täuschungsversuche gegenüber dem Gutachter unterteilt
nach Gruppen...................................................................................... 150
Abbildung 32: Maßnahmen gegen die Rückfallgefahr............................................. 152
222
Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen
Abkürzungen
A
Abs.Absatz
ADHDAufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung
(Attention Deficit Hyperactivity Disorder)
ALG II
Arbeitslosengeld 2
ARGUSAuskunftsdatei rückfallgefährdeter Sexualstraftäter und
Sicherheitsmanagement
arith.arithmetisch
ARS
Arbeitsdatei rückfallgefährdete Sexualstraftäter
AUSAustralien
B
BBewährung
BGBlBundesgesetzblatt
BGHBundesgerichtshof
BKABundeskriminalamt
BMJ
Bundesministerium der Justiz
BRD Bundesrepublik Deutschland
Bsp.Beispiel
BVerfGBundesverfassungsgesetz
BZRBundeszentralregister
BZRG
Bundeszentral- und Erziehungsregistergesetz
bzw.beziehungsweise
C
ca.circa
CAN Kanada
ComVor
Computergestützte Vorgangsbearbeitung
D
DDeutschland
d. h.
das heißt
DKDänemark
DNA
Deoxyribonucleic acid, Desoxyribonukleinsäure
Dr.Doktor
223
Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen
E
EGMR EMRK
et. al
etc.
EWO
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäische Menschenrechtskonvention
und andere
und weiteres (et cetera)
Einwohnermeledaten (Datenpool Meldewesen)
F
f.folgende
ff.fortfolgende
FOKUS
Für optimierte Kontrolle und Sicherheit
FSFreiheitsstrafe
G
GBGroßbritannien
GewSchGGewaltschutzgesetz
GGGrundgesetz
gg.gegen
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GVGGerichtsverfassungsgesetz
H
HEADS
Haftentlassenen-Auskunftsdatei Sexualstraftäter
HLKA Hessisches Landeskriminalamt
Hrsg.Herausgeber
HSOGHessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
HMdJ
Hessisches Ministerium der Justiz
I
ICD-10Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und
verwandter Gesundheitsprobleme
IfK
Institut für Kriminologie
inkl.inklusive
InpolPolizeiliches Informations- und Auskunftssystem der deutschen
Polizeien
ISBN
Internationale Standardbuchnummer
224
Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen
ISISInformationssystem zur Intensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter verurteilter Sexualstraftäter
ISSN
Internationale Standardseriennummer
J
JArbSchGJugendarbeitschutzgesetz
JGGJugendgerichtsgesetz
JSJugendstrafe
JVA Justizvollzugsanstalt
K
Kap.Kapitel
Kat.Kategorie
KFN Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen
KKFoSt
Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle
KSKS
Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter
KURSKonzeption zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten
Sexualstraftätern
L
LKALandeskriminalamt
LSDLysergsäurediethylamid
M
MDR
Mitteldeutscher Rundfunk
N
n
Zahl, Fallzahl
NORNorwegen
NRWNordrhein-Westfalen
P
PKS Polizeiliche Kriminalstatistik
POLAS
Polizeiliches Auskunftssystem
Porno
Medium mit pornografischem Inhalt
Prof.Professor
225
Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen
R
RRS
Rückfallrisiko bei Sexualstraftätern
S
s.siehe
S.Seite
SexGBGesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen
gefährlichen Straftaten
sog.
so genannt
sonst. sonstige
SothA
Sozialtherapeutische Anstalt
SPREE
Sexualstraftäter-Prävention bei Rückfallgefahr durch Ermittlungen
und Eingriffsmaßnahmen
SPSSStatistiksoftware
StGBStrafgesetzbuch
StPOStrafprozessordnung
strafrechtl.strafrechtlich
StVollzGStrafvollzugsgesetz
SVR-20
Prognoseverfahren Sexual Violence Risk
T
ThUGTherapieunterbringungsgesetz
TOP
Täterorientierte Prävention
U
u.a.
USA
usw.
unter anderem
United States of America
und so weiter
V
vgl.vergleiche
VICLASViolent Crime Linkage Analysis System (Analyse-System zum
Verknüpfen von Gewaltdelikten)
VISIERVorbeugendes Informationsaustauschsystem zum Schutz vor inhaftierten und entlassenen Rückfalltätern
226
Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen
Z
z.B.
ZÜRS
zum Beispiel
Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter
227
Anhang
Anhang
Anhang 1
Erhebungsbogen
„Rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Hessen“
I. Soziodemographische Daten
1. Geburtsdatum
____.____._______
2. Geschlecht
1  männlich 2  weiblich
3. Migrationshintergrund
1  nein (5) 2  ja
4. FALLS Frage 3 JA
9  unbekannt
a) Geburtsland (Liste 1)
b) Staatsangehörigkeit 1 (Liste 1)
c) Staatsangehörigkeit 2 (Liste 1)
_____________
_____________
_____________
falls a, b und c) nur „Deutschland/deutsch“:
d) Sonstiger Migrationshintergrund
(z.B. Eltern oder Großeltern immigriert) 1  nein 2  ja
5. Familienstand
1  ledig
2  verheiratet
3  geschieden 4  sonstiges
9  unbekannt
6. Leibliche Kinder
1  nein (8) 2  ja
9  unbekannt
7. FALLS Frage 6 JA
8. Derzeit inhaftiert
9. FALLS Frage 8 NEIN
10. FALLS Frage 8 NEIN
und Frage 9 JA
Anzahl: ___
1  nein
2  ja (11)
Fester Wohnsitz
1  nein
2  ja
9  unbekannt
Wohngegend
1  Großstadt 2  Mittelstadt
3  Kleinstadt 4  Dorf oder ländlich 9  unbekannt
228
1
Anhang
II. Risiko- und Schutzfaktoren
Ankreuzhilfe: 1 Tendenz zum Risikofaktor, 2 neutral, 3 Tendenz zum Schutzfaktor, 8 trifft nicht zu, 9 unbekannt
Risikofaktoren
11.
Bindungsdefizite, soziale Isolation
Schwieriges Temperament
Kognitive Defizite,
Aufmerksamkeitsprobleme
Ablehnung durch Gleichaltrige
Ablehnung durch anderes Geschlecht
Verzerrte Verarbeitung
sozialer Informationen



21.
Probleme in der Schule

22.
Anschluss an deviante Peergruppen
Psychische Auffälligkeiten (z.B.


Keine psychische Auffälligkeiten

Gefühl von Selbstwirksamkeit in
nicht-delinquenten Aktivitäten (z.B. Hobby),
Vorhandensein von Problemlösestrategien
15.
16.
17.
18.
19.
20.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
35.
36.
37.
38.
Depression)
Gefühl der Hilflosigkeit und
Überforderung, fehlendes
Problemlöseverhalten
Eigene Opfererfahrung – Sexuell
Eigene Opfererfahrung – Gewalt
Eigene Opfererfahrung – Sonstiges
Sonst. Opfererfahrung (z.B. Gewalt gg.
Mutter)
Fehlende Ausdrucksfähigkeit,
Sprachdefizite
Fehlende Struktur und Sinnhaftigkeit
Sexuelle Störungen/besondere
Neigungen
Oppositionelles und aggressives
Verhalten, geringe soziale Kompetenz
Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
Körperliche Einschränkungen
Ansehen von (kinder-)
pornographischen Material
Sexualstraftäter im Umfeld
Probleme am Arbeitsplatz
Mediengewalt (inkl. z.B. „Ballerspiele“ am
PC)










8 9
Schutzfaktoren
Keine Komplikationen während
der Schwangerschaft und Geburt
Positives Umfeld
Keine neurologische Schädigung
Emotionale Zuwendung, Kontrolle der
Erziehung, geordnete Verhältnisse
Sichere Bindung an Bezugsperson
Einfaches Temperament
Überdurchschnittliche Intelligenz,
gutes Planungsverhalten
Akzeptanz durch Gleichaltrige
Akzeptanz durch anderes Geschlecht
Realistische Verarbeitung sozialer
Informationen
Erfolg in der Schule, Bindung an
schulische Werte und Normen
Zugehörigkeit zu nicht-delinquenten Gruppen
12.
13.
14.
Schwangerschafts- und
Geburtskomplikationen
Multiproblemmilieu
Neurologische Schädigung
Familiäre Probleme/Defizite
<- ->
1 23
Keine Opfererfahrung




















Gute Ausdrucksfähigkeit


Gefühl von Sinn und Struktur im Leben
Keine sexuelle Störungen/besonderen
Neigungen




Anpassung an die gesellschaftlichen Normen








Keine Alkohol-/Drogenabhängigkeit
Keine körperlichen Einschränkungen
Kein Ansehen von (kinder-)pornographischen
Filmen
Keine Sexualstraftäter im Freundeskreis
Keine Probleme am Arbeitsplatz

Wenig/keine Mediengewalt




39. Summen: 1: __ 2: __ 3: __ 8: __ 9: __
40. Alter, in dem sich der/die ersten Risikofaktoren zeigen:
_____ (999 unbekannt, 998 trifft nicht zu)
41. Alter, in dem sich erstmals Risikofaktoren „ballen“:
_____ (999 unbekannt, 998 trifft nicht zu)
42. andere Besonderheiten__________________________________________________________________
2
229
Anhang
III. Leistungsbiographie
43. Schule
1  ohne Abschluss verlassen (46)
3  mit Abschluss verlassen (45)
2  derzeit Schüler (44)
9  unbekannt (46)
44. FALLS Frage 43 „DERZEIT SCHÜLER“
Derzeit besuchte Schule
1  Gymnasium
3  Hauptschule
5  Sonstige Schulform
2  Realschule
4  Sonderschule
9  unbekannt
45. FALLS Frage 43 „MIT ABSCHLUSS VERLASSEN“
Höchster Schulabschluss 1  Abitur/Hochschulreife
3  Haupt- und Volksschulabschluss
5  Sonstiges
2  Realschule/Mittlere Reife
4  Sonderschule abgeschl.
9  unbekannt
46. Ausbildung- oder Hochschulabschluss
1  nein
2  ja
9  unbekannt
1  nein
2  ja
9  unbekannt
48. Monatliches Haushaltsnettoeinkommen
________ €
1  ALG II
9  unbekannt
49. Anzahl der Personen im Haushalt
________
47. FALLS Frage 8 NEIN
Derzeit erwerbstätig
9  unbekannt
IV. Informationen zur allgemeinen Kriminalität und Sexualtäterschaft
50. Alter bei erster Straftat (allgemein)
______ Jahre
51. Alter bei erster Sexualstraftat
______ Jahre
52. Anzahl der Straftaten vor der ersten Sexualstraftat
______
53. Deliktschlüssel der ersten Straftat
______ (9999 unbek.)Schweregrad _____ (99 unbekannt)
54. Deliktschlüssel der ersten Sexualstraftat
______(9999 unbek.)Schweregrad _____ (99 unbekannt)
55. Zeigt sich eine Eskalation (zunehmender Schweregrad)
der allgemeinen Kriminalität
der Sexualtäterschaft
1  nein
1  nein
2  ja
2  ja
8  trifft nicht zu
8  trifft nicht zu
Gegebenenfalls Erläuterung:_________________________________________________________
56. Anzahl der Delikte (allgemein – ohne Sexualdelikte)
______ (9999 unbekannt)
57. Anzahl der Delikte (nur Sexualdelikte)
______ (9999 unbekannt)
58. Dauer zwischen erster Straftat und erster Sanktion
______ Monate (999 unbekannt)
59. Dauer zwischen erster Sexualstraftat und
Sanktionierung dieser Sexualstraftat
______ Monate (999 unbekannt)
3
230
Anhang
V. Sexualstraftaten Matrix
Zu jeder Sexualstraftat (bei unbekannt: frei lassen)
1. Deliktschlüssel
2. Datum der Tat (Beginn)
3. Alter bei Tat
4. Schweregrad
5. Tatzeit (Beginn)
6. Tatort (Beginn)
7. Ankerpunkte
______
__.__.____
Falls Zeitraum:_____ Monate (999 unbekannt)
______
______ (99 unbekannt)
1  vormittags
1  Wohnung
3
Auto
2  nachmittags
3  abends
4  nachts
9  unbekannt
2  öffentlich (z.B. Park/Schwimmbad)
4  Sonstiges
9  unbekannt
Entfernung (1=bis 1km, 2= über 1 -5km, 3= über 5 -10km, 4= über10 -15km, 5= über 15 -20km, 6= über 20km, 9=unbekannt)
7.1 Entfernung zum nächsten Ankerpunkt des Täters: _____
7.2 Entfernung zum nächsten Ankerpunkt des Opfers: _____
Art (1=Wohngebäude, 2=Kindergarten/Schule, 3=Arbeitsplatz, 4=Öffentliche Gebäude, 5=Kneipe, 6=Verein, 7=Hotel,
8=Diskothek, 9= Rotlichtmilieu, 10=Therapeutische Anstalt, 11=Soziale Einrichtung, 12=Sonstiges, 99= unbekannt)
7.3 Art des Ankerpunktes des Täters: _____
7.4 Art des Ankerpunktes des Opfers: _____
8. Tatdauer
1  unter 10 Min.
4  mehr als 2 h-24 h
7  5-6 Tage
9. Ausführung
10. Waffe (mitgeführt)
11. Alkoholeinfluss
12. Drogeneinfluss
13. Anzahl
13.1 der Täter
1  ungeplant
13.2 der Opfer
14. Alter Opfer zur Tatzeit
15. Geschlecht der Opfer
16. T-O-Beziehung
17. Opferauswahl
18. Folgen für Opfer
wenn Sonstiges: _________
wenn Sonstiges: _________
2  11-30 Min.
5  2 Tage
8  eine Woche u.m.
2  teilweise geplant
1  nein
2  ja
3  31-120 Min.
6  3-4 Tage
9  unbekannt
3  umfassend geplant
9  unbekannt
9  unbekannt
1  nein
2  ja
9  unbekannt
1  nein
2  ja
9  unbekannt
______ (99 unbekannt)
______ (99 unbekannt)
______ ______ ______(999 unbekannt, 998 trifft nicht zu)
______ ______ ______(999 unbekannt, 998 trifft nicht zu)
1  keine
1  zufällig
2  bekannt
3  Freundeskreis/Verwandtschaft
4  Familie
2  gezielt
3  durch Tatgelegenheitsstruktur
Falls gezielt -> genauer: ________________________
1  keine
4  psychisch + physisch
2  nur psychisch
5  Tod
3  nur physisch
9  unbekannt
19. Dauer zwischen Tat und Anzeige
______ Monate
20. Dauer zwischen Anzeige und Verurteilung
______ Monate
Anzeichen (0=keine, 1 lange vor der Tat, 2 bis zu einem Monat vor der Tat, 3 nach der Tat, 9 unbekannt) Mehrfachnennungen möglich!
21. Äußern von Gewaltphantasien
0
1
2
3
9
22. Fernbleiben von Arbeitsplatz / Schule
0
1
2
3
9
23. Verhaltensauffälligkeiten
0
1
2
3
9
Falls 1,2,3 -> genauer:_____________________________
Situative Probleme vor der Tat
24. Ablehnung durch eine Frau / Mann
25. Trennung von Partner/in
26. Kritisches familiäres Ereignis (z.B. Todesfall)
27. Berufliche Probleme (z.B. Kündigung)
28. Situativer Einfluss eines Risikofaktors
1  nein
2  ja
9  unbekannt
1  nein
2  ja
9  unbekannt
1  nein
2  ja
9 unbekannt
1  nein
2  ja 8  trifft nicht zu 9 unbekannt
1  nein
2  ja
9 unbekannt
(z.B. akutes Gefühl der Überforderung etc.)
29. Sonstiges, nämlich ____________________ 1  nein
2  ja
9  unbekannt
30. Zur Zeit der Tat in einer Beziehung?
1  nein
2  ja
9  unbekannt
31. Zur Zeit der Tat Anzahl aller Kinder im eigenen Haushalt: _____________ (999 unbekannt)
32. Anzahl der Taten in diesem Zeitraum:
______________(999 unbekannt)
33. Land (Liste 1) ___ ___ ___
34. wenn Deutschl. Bundesland (aus Liste): _______
4
231
Anhang
VI. Strukturen der Sexualstraftaten (Wenn der Proband nur eine Sexualstraftat begangen hat, die Werte 60, 69-71, 79,
81-83 ausfüllen. Nur ab zwei bekannten Sexualstraftaten alles angeben.)
60. Welchem „Typ“ gehört der Proband an?
(Gegebenenfalls mehrere Kästchen ankreuzen. Falls keins passt, leerlassen.)
Nahbereich (Opfer bekannt)
1
3
Frauen als Opfer
Kinder als Opfer
61. Vorgehensweise (alle Sexualstraftaten)
(Gegebenenfalls mehrere Kästchen ankreuzen)
Fernbereich (Opfer unbekannt)
2
4
 Eskalation
 verändert sich
 gleicher Opfertyp
 gleiche Tatörtlichkeiten (immer Park)  ähnlicher Modus operandi
Falls Modus operandi -> genauer:
62. Schwerste Sexualstraftat
Deliktschlüssel:
Schweregrad:
63. „Übliche“ Tatzeit (Beginn)
1
64. „Üblicher“ Tatort (Beginn)
1  Wohnung
4  Sonstiges
vormittags
____ (9999 unbekannt)
____ (99 unbekannt)
2  nachmittags
3  abends
2  öffentlich (Park/Schwimmbad)
5  keiner
4  nachts 5 keine
3  Auto
65. „übliche“ Entfernung (1=bis 1km, 2= über 1 -5km, 3= über 5 -10km, 4= über10 -15km, 5= über 15 -20km, 6= über 20km, 7=keine, 9=
unbekannt)
zum nächsten Ankerpunkt des Täters:
zum nächsten Ankerpunkt des Opfers:
_____
_____
66. „Üblicher“ nächster Ankerpunkt (1=Wohngebäude, 2=Kindergarten/Schule, 3=Arbeitsplatz, 4=Öffentliche Gebäude, 5=Kneipe,
6=Verein, 7=Hotel, 8=Diskothek, 9= Rotlichtmilieu, 10=Therapeutische Anstalt, 11=Soziale Einrichtung ,12=Sonstiges, 13= keine, 99=
unbekannt)
Art des Ankerpunktes des Täters _____
Art des Ankerpunktes des Opfers _____
67. Durchschnittliche Tatdauer 1  unter 10 Min.
4  über 2 h-24 h
7  über 4-6 Tage
68. Ausführung in der Regel
ungeplant
4  uneinheitlich
1
2  11-30 Min.
5  über 1-2 Tage
8 mehr als 6 Tage
Sonstiges _________
Sonstiges _________
3  31-120 Min.
6  über 2-4 Tage
9  uneinheitlich
99  unbekannt
2  teilweise geplant 3  umfassend geplant
9  unbekannt
69. Waffe (mind. 1x mitgeführt)
1
nein
2  ja
9  unbekannt
70. Alkoholeinfluss (mind. 1x)
1  nein
2  ja
9  unbekannt
71. Drogeneinfluss (mind. 1x)
1  nein
2  ja
9  unbekannt
72. Durchschnittliche Anzahl der Opfer:
______
73. Durchschnittliches Alter der Opfer zur Tat:
______ Jahre
74. „Übliche“ T-O-Beziehung 1  keine
4  Familie
75. „Übliche“ Opferauswahl
1  zufällig
4  uneinheitlich
2  bekannt
5  uneinheitlich
2  gezielt
9  unbekannt
3  Freundeskreis/Verwandtschaft
9  unbekannt
3  durch Tatgelegenheitsstruktur
5
232
Anhang
76. „Übliche“ Folgen für Opfer 1  keine
5  Tod
2  nur psychisch
6  uneinheitlich
3  nur physisch
9  unbekannt
4  psychisch + physisch
77. Durchschnittliche Dauer zwischen Tat und Anzeige:
______ Monate (999 unbekannt)
78. Durchschnittliche Dauer zwischen Anzeige und Verurteilung:
______ Monate (999 unbekannt)
79. Anzeichen (bei mind. 1 Sexualstraftat) Mehrfachnennung möglich!
(0=keine, 1 lange vor der Tat, 2 bis zu einem Monat vor der Tat, 3 nach der Tat, 9 unbekannt)
Äußern von Gewaltphantasien
0
1
2
3
9
Fernbleiben von Arbeitsplatz / Schule
0
1
2
3
8
Verhaltensauffälligkeiten
0
1
2
3
9
9
80. Anzeichen (bei über der Hälfte der Sexualstraftaten) Mehrfachnennung möglich!
(0=keine, 1 lange vor der Tat, 2 bis zu einem Monat vor der Tat, 3 nach der Tat, 9 unbekannt)
Äußern von Gewaltphantasien
0
1
2
3
9
Fernbleiben von Arbeitsplatz / Schule
0
1
2
3
8
Verhaltensauffälligkeiten
0
1
2
3
9
81. Situative Probleme vor der ersten Sexualtat
Ablehnung durch eine Frau
1  nein
Trennung von Partner/in
1  nein
Kritisches familiäres Ereignis (z.B. Todesfall) 1  nein
Berufliche Probleme (z.B. Kündigung)
1  nein
Situativer Einfluss eines Risikofaktors
1  nein
9
2  ja
9  unbekannt
2  ja
9  unbekannt
2  ja
9  unbekannt
2  ja 8  trifft nicht zu 9  unbekannt
2  ja
9  unbekannt
2  ja
9  unbekannt
2  ja
9  unbekannt
(z.B. akutes Gefühl der Überforderung etc.)
Sonstiges, nämlich ____________________ 1  nein
82. Zur Zeit der ersten sex. Tat in einer Beziehung?
1  nein
83. Zur Zeit der ersten sex. Tat Anzahl aller Kinder im Haushalt:
_____________ 999 unbekannt
VII. Zwischen bzw. nach den Sexualstraftaten
(Die Fragen 84 - 86 nur bei 2 bekannten Werten ausfüllen)
84. Abstand zwischen den Sexualstraftaten 1  wird kürzer
2  bleibt gleich
8 trifft nicht zu
3  wird länger
9  unbekannt
(Zeiten im Gefängnis werden herausgerechnet. Der Abstand bezieht sich also nur auf die Zeit, in der der Proband eine Sexualstraftat begehen könnte.)
85. Abstand zwischen erster und zweiter Sexualstraftat
______ Monate (999 unbekannt)
Durchschnittlicher Abstand zwischen den Sexualstraftaten ______ Monate (999 unbekannt)
Abstand zwischen Ende der ersten Sanktionierung für ein
Sexualdelikt und darauf folgender Sexualstraftat
______ Monate (999 unbekannt, 998 trifft nicht zu)
Abstand zwischen Ende der ersten Inhaftierung für ein
Sexualdelikt und darauf folgender Sexualstraftat
______ Monate (999 unbekannt, 998 trifft nicht zu)
6
233
Anhang
86. Wie viele andere Straftaten liegen zwischen der 1. und der 2. Sexualstraftat ______ 999 unbekannt
87. Ausgesprochene Sanktionen
Für alle Taten:
Anzahl Sanktionen nach Jugendstrafrecht
Für Sexualdelikte:
Anzahl Sanktionen nach Jugendstrafrecht
Für alle Taten:
Für Sexualdelikte:
Anzahl Sanktionen nach Allg. Strafrecht
Anzahl Sanktionen nach Allg. Strafrecht
Davon mit präventivem Charakter im Bereich „Sexualdelikte“:
Anzahl Verbot der Beschäftigung von Jugendlichen
Anzahl Wohnorteinschränkungen
Anzahl ____________________________
88. Anzahl freiheitsentziehender Sanktionen
Davon wegen Sexualdelikten
89. Therapien mit Bezug zur Sexualdelinquenz
1  nein
______ 999 unbekannt
______ 999 unbekannt
______
______
999 unbekannt
999 unbekannt
______
______
______
999 unbekannt
999 unbekannt
999 unbekannt
______
______
999 unbekannt
999 unbekannt
2  ja
9  unbekannt
90. Anzahl der Wohnsitzwechsel vor der ersten Sexualstraftat
______ 999 unbekannt
91. Anzahl der Wohnsitzwechsel nach der ersten Sexualstraftat
______ 999 unbekannt
92. Rückfallgefahr vorhanden
3  lt. sonstiger Quelle
1  lt. JVA
2  lt. Gutachten
93. Begründung der Rückfallgefahr:
94. Welche Maßnahmen (über ZÜRS hinaus) wurden/werden getroffen:
95. Verhalten des Täters in Haft
95.1 unauffällig
95.2 zeigt Reue
95.3 versucht, Gutachter zu täuschen
95.5 Sonstiges, ________________
96. Datenquellen:
(gegebenenfalls mehrere Kästchen ankreuzen)
1  nein
1  nein
1  nein
1  nein
2  ja
2  ja
2  ja
2  ja
9  unbekannt
9  unbekannt
9  unbekannt
9  unbekannt
 K-Akte
 Handakte
 ARS-Datenbank
 Zentralregister
 Erziehungsregister
 Bio. Anamnesebogen
 Sonderbände
7
234
M1
Freitext
Schlüssel
M2
Datum
Delikt Nr.
Text Frage 17, Opferauswahl
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Delikt
OpferSEXUALDELIKTE
- Schaden
Anzeichen
Situative Probleme
Bundesland
Staat
Einzeltaten
ung
n
Freitext
Text Frage 23, Verhaltensauffälligkeiten
Delikt Nr.
Freitext
Text Frage 29, Sonstiges
Delikt Nr.
M2.1 M3
M4
M5 M6 M7.1 M7.2 M7.3 M7.4 M8 M9 M10 M11 M12 M13.1 M13.2 M14 M15 M16
M17
M18 M19 M20 M21
M22 M23 M24 M25 M26 M27 M28 M29 M30 M31 M32 M33 M34
Entf.T Entf.O AnkT AnkO TD Ausf Waf Alk Drog AnzT AnzO AltO
TOB O Ausw FlgO
FernA
Zeit
AbT SGrad TZ TO
GsO
T-A A-V ÄuGew
VAuf AbF TrP FmE BPr SER Sonst Bez KiH Taten Staat Land
raum
Tatdaten
g
un
eh
eg
Ta
tb
Erhebungsmatrix
ieh
Bez
ne
tio
nk
Sa
ID Nr.
Anhang
235
Anhang
Anhang 2
Interviewleitfaden für das Projekt
„Rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Hessen“
I. Biographische Anamnese
1. Familie
n Herkunftsfamilie? Zusammensetzung (Bezugspersonen/Eltern/
Geschwister)
n Aufwachssituation? (materielle Situation, Qualität der Eltern-KindBeziehung)
n Delinquenz von Familienangehörigen?
n Gewalterfahrungen? (eigene oder beobachtete, z.B. Partnergewalt
zwischen Eltern)
n Familienstand/Partnerschaft/Elternschaft? (Heirat/Trennung, eigene/
angenommene Kinder)
2. Migrationshintergrund
n Ja/Nein? (eigene Migrationserfahrung)
n Herkunftsland, Aufenthaltsdauer in Deutschland, Aufenthaltsstatus etc.?
n Kulturelle Prägung? (Geschlechtsrollenbild, Einstellungen gegenüber
Gewalt, gegenüber Frauen)
n Subjektiv wahrgenommene ethnische Identität?
n Soziokulturelle Integration? (gewollt/nicht gewollt, gelungen/nicht
gelungen)
3. Leistungsbiographie
n Absolvierte Schuljahre, Schulabschluss?
n Schulische Probleme, Verhaltensauffälligkeiten?
n Ausbildung? (angefangen/beendet)
n Fahrerlaubnis erworben?
n Gearbeitet/gejobbt ?(Schwarzarbeit, andere illegale Einkünfte)
n Brüche in der Leistungsbiographie (Wann? Gründe dafür?)
n Phasen der Arbeitslosigkeit (Wann? Gründe dafür?)
236
Anhang
4. Persönlichkeit und Drogen/Alkohol
n Psychische Auffälligkeiten/Einschränkungen oder auffallende Persönlichkeitscharakteristika (z.B. Depression, Aggression und Impulsivität)?,
(professionell diagnostiziert oder selbst festgestellt)
n Hinweise auf bzw. subjektiv empfundene Substanzabhängigkeit
n Einstieg bzw. Alter bei Erstkonsum? Weiterer Verlauf des Konsumverhaltens bzw. der Suchtmittelabhängigkeit? (Drogen/Alkoholkonsum,
paralleler Konsum von mehreren Suchtmittel, Konsummengen)
n Subjektiv empfundene Wirkung der Suchtmittel, Veränderung der
Wirkung im Verlauf?
n Therapien? Therapieform?
5. Delinquenzentwicklung
n In welchem Alter wurde mit abweichendem Verhalten/Straftaten
begonnen?
n Mit welchen Straftaten wurde angefangen?
n Handelte es sich jeweils um qualitativ ähnliche oder ganz
unterschiedliche Delikte? (Deliktmuster)
n Welche war Ihrer Ansicht nach die schwerste Straftat, die Sie begangen
haben?
n An welchen Orten wurden die Delikte bevorzugt und überwiegend
begangen? (z.B. öffentliche Plätze)?, Aktionsradius (in Bezug auf den
Wohnort)?
n Wurden die Taten alleine oder gemeinschaftlich begangen?
(„Gang“, Clique, Dyade, Einzelgänger)
n Inwieweit spielt Gewalt eine Rolle bei der Begehung der Taten?
n Wie schätzen Sie das Verhältnis von begangenen zu polizeilich
registrierten Straftaten ein? (Hell-/Dunkelfeld)
II. Fragen mit Bezug zu Sexualstraftaten
1. Sexualentwicklung
n Verlauf der sexuellen Entwicklung?
n Sexualpartner?
n Sexuelle Fantasien?
n Sexuelle Funktionsstörungen?
237
Anhang
n Sexuelle Missbrauchserfahrungen?
2. Sexualstraftäterschaft
2.1 Vorgehensweise
n Wurde die Tat geplant? Welche Faktoren wurden berücksichtigt?
(Tatörtlichkeit, Fluchtwege, Spurenbeseitigung/Verdeckung der Tat)
n Falls die Tat geplant war, konnte der Plan umgesetzt werden?
n Tatdauer?
n Dauer zwischen Tat und Anzeige?
2.2 Opferauswahl
n Wie erfolgt die Auswahl der Opfer? (zufällig / situativ / gezielt)
n Opfercharakteristika (Täter – Opfer – Beziehung, Alter, Geschlecht)
n Folgen für die Opfer
3. Subjektive Sichtweise und Einschätzung
n Welche Gefühle gehen mit der Begehung von Straftaten einher?
(Angst, Kick, Triebbefriedigung) Hat sich das im Laufe der Zeit verändert?
n Welche Rolle spielen die Straftaten in ihrem Leben? (z. B. Lebensstil,
Bedürfnisbefriedigung/Kompensation finanzieller Mangellage)
n Welche Maßnahmen hätten sie früher oder könnten Sie aktuell von der
Begehung weiterer Straftaten abhalten? (z.B. unterstützend, freiheitsentziehend, therapeutisch, medizinisch)
III. Reaktionen auf Normabweichung und Straftaten
1. Polizeiliche Reaktionen
n Wann hat der erste Kontakt mit der Polizei stattgefunden?
n Wie reagierte das soziale Umfeld auf den „Polizeikontakt“?
(z.B. Eltern, Freunde, Lebenspartner)
n Wie/wann haben sie davon erfahren, dass sie in der Datei für Sexualstraftäter (ZÜRS) sind? Hat sich für Sie dadurch etwas geändert?
n Ihre Meinung über ZÜRS? Verhältnis zur Polizei?
238
Anhang
2. Justizielle Reaktionen
n Anzahl und Art der registrierten Sexualstraftaten? (BZR)
n Was war die erste justizielle Reaktion, die sie erfahren haben?
n Welche weiteren Sanktionen sind erfolgt? Was war die härteste
Sanktion? (nach subjektivem Maßstab)
n Haben Sie die jeweiligen Reaktionen als angemessen empfunden?
n Welche Wirkung haben Sanktionen auf das straffällige Verhalten?
n Wären andere Maßnahmen hilfreich gewesen, um das kriminelle
Handeln zu beenden? (retrospektiv)
IV. Zukunft
n Welche Verurteilung liegt der aktuellen Inhaftierung zu Grund?
Wie lange werden Sie voraussichtlich noch in Haft sein?
n Welche Veränderungen haben sich während der Haftzeit ergeben?
n Welche Maßnahmen sind als Entlassungsvorbereitung geplant?
n Ist eine Nachsorge vorgesehen?
n Welche Pläne haben Sie für die Zukunft?
n Können Sie sich eine straftatenfreie Zukunft vorstellen bzw. nehmen
Sie sich vor, ein Leben ohne Straftaten zu führen?
239
Anhang
Anhang 3
Tabelle A1: Abstand zwischen 1. und 2. Sexualstraftat, Einteilung in
Gruppen, Angaben in Prozent
Dauer
unter 1 Monat
Nahbereichstäter (n=52)
Fremdtäter
(n= 29)
Frauenfokussierte
Täter (n= 44)
Kinderfokussierte Täter
(n=33)
13,5
6,9
6,8
15,2
1 bis unter 2 Monate
7,7
10,3
9,1
9,1
2 bis unter 3 Monate
5,8
6,9
6,8
6,1
3 bis unter 4 Monate
1,9
6,9
2,3
0,0
4 bis unter 7 Monate
15,4
10,3
11,4
12,1
7 bis unter 13 Monate
7,7
3,4
9,1
3,0
13 bis unter 19 Monate
3,9
3,4
6,8
3,0
19 bis unter 24 Monate
5,8
3,4
4,5
6,1
38,5
48,3
43,2
45,5
100,0
100,0
100,0
100,0
über 24 Monate
Gesamt
Tabelle A2: Abstände zwischen 1. und 3. Sexualstraftat, Einteilung in
Gruppen, Angaben in Prozent
Dauer
Nahbereichstäter (n=47)
Fremdtäter
(n=19)
Frauenfokussierte Täter
(n=30)
Kinderfokussierte Täter
(n=34)
unter 1 Monat
4,3
10,5
0,0
5,9
1 bis unter 2 Monate
2,1
0,0
0,0
2,9
2 bis unter 3 Monate
2,1
5,3
3,3
2,9
3 bis unter 4 Monate
0,0
0,0
0,0
0,0
4 bis unter 7 Monate
2,1
0,0
0,0
2,9
7 bis unter 13 Monate
4,3
15,8
10,0
5,9
13 bis unter 19 Monate
14,9
10,5
13,3
14,7
19 bis unter 24 Monate
über 24 Monate
Gesamt
240
8,5
15,8
10,0
8,8
61,7
42,1
63,3
55,9
100,0
100,0
100,0
100,0
Anlage
Tabelle A3: Prozentanteil der Personen mit Eskalation beim Vorliegen
bzw. Nichtvorliegen eines zwischenmenschlichen Faktors
Anteil der Täter:
Eskalation
der Sexualtäterschaft
Anteil der Täter:
Eskalation der allgemeinen Kriminalität
Ja (n=60)
19 (41,3%)
26 (52,0%)
Nein (n=84)
27 (37,5%)
29 (41,4%)
Ja (n=67)
21 (39,6%)
28 (49,1%)
Nein (n=77)
25 (38,5%)
27 (42,9%)
Ja (n=50)
12 (29,3%)
22 (48,9%)
Nein (n=94)
34 (44,2%)
33 (44,0%)
Eigene Opfererfahrung
(Sexuell)
Ja (n=16)
6 (42,9%)
4 (28,6%)
Nein (n=128)
40 (38,5%)
51 (48,1%)
Eigene Opfererfahrung
(Gewalt)
Ja (n=42)
15 (40,5%)
12 (34,3%)
Nein (n=102)
31 (38,3%)
43 (50,6%)
Eigene Opfererfahrung
(Sonstiges)
Ja (n=4)
0 (0,0%)
2 (50,0%)
Nein (n=140)
46 (40,4%)
53 (45,7%)
Bindungsdefizit
Familiäre Probleme/
Defizit
Multiproblemmilieu
Tabelle A4: Prozentanteil der Personen mit Eskalation beim Vorliegen bzw.
Nichtvorliegen eines schulischen und beruflichen Faktors
Anteil der Täter:
Eskalation der
Sexualtäterschaft
Schulische Probleme
Probleme am
Arbeitsplatz
Anteil der Täter:
Eskalation der allgemeinen Kriminalität
Ja (n=62)
18 (35,3%)
23 (42,6%)
Nein (n=82)
28 (41,8%)
32 (48,5%)
Ja (n=18)
7 (41,2%)
7 ( 38,9%)
Nein (n=126)
39 (38,6%)
45 (47,1%)
241
Anhang 4
1. Beispiel eines frauenfokussierten Täters
Schule/
Ausbildung
Eltern
Wohnsituation
Geburt
6 Jahre
20 Jahre
24 Jahre
28 Jahre
32 Jahre
36 Jahre
40 Jahre
Tod des Vaters und der Mutter.
P. wird als jüngstes von
drei Kindern der Familie
geboren. Er wird sehr
verwöhnt und nachsichtig
erzogen.
Nach seiner Haftentlassung
wohnt P. bei seinem Bruder.
Bis zum Tod seiner Eltern lebt P. bei ihnen.
Danach zieht er mit seiner damaligen Freundin L. zusammen.
P. muss zwei Schuljahre wiederholen. Anschließend wechselt er zur Sonderschule. Nach dem
Schulabschluss folgt keine Ausbildung.
Geburt einer Tochter
P. hat keinen Kontakt zur
ehemaligen Partnerin und
der gemeinsamen Tochter.
Auffälligkeiten
Freunde/
Freizeit
Er lernt seine damalige Freundin L. kennen.
Geburt eines Sohnes mit
neuer Lebensgefährtin –
das Kind kommt kurze Zeit
später in eine Pflegefamilie.
Fehlende Eigenverantwortung und Selbstdisziplin
werden ihm bescheinigt. Er erhält eine negative
Sozialprognose.
P. ist sehr lebhaft. Er fällt in der Schule durch
schlechtes Sozial- sowie mangelndes Leistungsverhalten auf.
P. ist immer wieder inhaftiert oder befindet sich im offenen Vollzug.
Sanktionierung
Delinquenz
allgemein
Laut Gutachten ist P. als typisch
dissozialer Gewalttäter einzuschätzen. Seine Taten zeigen ein
steigendes Aggressionspotenzial. Er wird als voll schuldfähig
eingestuft.
Probleme in der Beziehung
mit seiner Lebensgefährtin
treten auf und zeigen sich in
akuten und gehäuften Auffälligkeiten, die erneute Sexualdelikte befürchten lassen.
Ca. viermonatiger Aufenthalt in einer
Klinik für forensische Psychiatrie.
Freiheitsstrafe
1 Jahr und 9 Monate Haft sowie weitere
zwei Jahre wegen sexueller Nötigung
minder schweren Falles in 4 Fällen und
versuchter Vergewaltigung.
1981 begeht er seinen ersten Diebstahl.
Es folgen Körperverletzung, hartnäckiges
Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie zahlreiche weitere Diebstahldelikte.
Raub, vorsätzliche
Körperverletzung und
andere Straftaten.
Mehrere schwere Diebstähle,
Raubdelikte sowie ein gemeinschaftliches Raubdelikt folgen.
1997/98 verhielt er sich erstmals sexuell
distanzlos gegenüber Frauen in Form von
Beleidigungen auf sexueller Basis.
Sexuelle
Delinquenz
43 Jahre
2009 Sachbeschädigung. Im
Rahmen eines Streites zwischen
P. und seiner Partnerin kommt
es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der P. eine
Hauseingangstür eintritt.
Vier Fälle der sexuellen Nötigung:
Er bedrängt Frauen, berührte sie gegen
ihren Willen an Brust, Genitalbereich
oder Po. In Gegenwart eines Opfers
beginnt er zu onanieren. In drei Fällen
flüchtet das Opfer, in einem Fall P. selbst.
Eine versuchte Vergewaltigung: Er reißt
das Opfer nachts zu Boden, berührt die
Frau an Brust sowie zwischen den Beinen
und will mit ihr den Beischlaf vollziehen.
Die Frau wehrt sich stark, so dass P. flieht.
2. Beispiel eines frauenfokussierten Täters
6 Jahre
Geburt in Kasachstan. Aufgrund von
Misshandlungen durch die leibliche
Mutter wird P. kurz nach der Geburt im
Haushalt des Vaters und der Stiefmutter
aufgenommen. Dort wächst er zusammen mit 2 Halbgeschwistern auf. Beim
Vater liegt eine Alkoholproblematik vor.
P. besucht in Kasachstan
die 1. Klasse.
10 Jahre
Übersiedlung nach
Russland
Er muss in Russland
die 6.Klasse wiederholen.
11 Jahre
15 Jahre
P. wird von der
Stiefmutter adoptiert.
17 Jahre
Übersiedlung mit der Mutter
und den beiden Halbgeschwistern nach Deutschland.
Der Vater bleibt in Russland.
Die Mutter geht sehr schnell
eine neue Beziehung mit
einem russischen Mann ein.
18 Jahre
19 Jahre
Die Mutter bekommt mit dem
neuen Mann ein weiteres Kind.
P. kommt mit der Situation
schlecht zurecht.
20 Jahre
21 Jahre
22 Jahre
Haftentlassung
Er wohnt wieder bei der
Mutter. Diese hat sich
inzwischen von ihrem
Lebensgefährten getrennt.
Das Angebot, während der
Haft den Hauptschulabschluss
nachzuholen, lehnt P. ab, da
dies zu stressig sei.
P. wird ohne Zeugnis aus der
7. Klasse entlassen, da er
lieber arbeiten gehen will.
Er hat verschiedene Jobs,
u.a. in einer Geflügelfabrik.
Keine Auffälligkeiten aus der Kinder- und Jugendzeit
– nach eigenen Angaben kam es nicht zu sexuellem
Missbrauch in der Kindheit.
P. besucht einen IntegrationsSprachkurs, zeigt kognitive
Schwächen, ist sonst aber eher
unauffällig und verlässlich.
Delinquenz
allgemein
Sexuelle
Delinquenz
Er zeigt sich in Haft
teils weinerlich, teils
aggressiv, aber auch
depressiv. Er beleidigt
Personal und stellt
einer jungen Praktikantin nach.
P. zeigt kaum Unrechtsbewusstsein bzgl. der
Vergewaltigung und
erfindet neue Tatversionen
mit mehreren Beteiligten.
Verurteilung
wg. Vergewaltigung mit
schwerem Raub zu einer
Jugendstrafe von 3 Jahren
mit anschließender Führungsaufsicht von 3 Jahren.
Sanktionierung
Auffälligkeiten
Freunde/
Freizeit
Schule/
Ausbildung
Eltern
Wohnsituation
Geburt
Verurteilung
wg. Vergewaltigung
zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren
und 6 Monaten.
Schwerer Raub
Im Nachgang zur
Vergewaltigung
raubt er das Geld
des Opfers.
Vergewaltigung
Er überfällt das 17-jährige Opfer,
droht mit einem Messer, zerrt es
in einen Baucontainer und vergewaltigt es oral und vaginal über
einen Zeitraum von 90 Minuten.
Vergewaltigung
Er klingelt an der Wohnungstür
des 21-jährigen Opfers, drängt
es unter Drohen mit einem
Messer ins Schlafzimmer und
dringt mit den Fingern und
seinem Penis in die Vagina ein.
Das Opfer kann währenddessen
das Messer greifen und dem
Täter in den Rücken stechen, so
dass dieser von der weiteren
Tatausführung ablässt und
flieht.
3. Beispiel eines frauenfokussierten Täters
Schule/
Ausbildung
Eltern
Wohnsituation
Geburt
18 Jahre
28 Jahre
P. wird in Syrien geboren und wächst in
geordneten familiären und finanziellen
Verhältnissen auf. Sein Vater ist Offizier
bei der Polizei, seine Mutter Hausfrau.
Eine Hälfte seiner sechs Geschwister
lebt in Venezuela, die andere Hälfte
in Syrien.
Hochschulreife
1967-1975:
Medizinstudium
Militärdienst
31 Jahre
35 Jahre
Übersiedlung
nach Deutschland
Facharztausbildung
40 Jahre
41 Jahre
44 Jahre
45 Jahre
46 Jahre
53 Jahre
54 Jahre
56 Jahre
57 Jahre
61 Jahre
Nach Haftentlassung fester
Wohnsitz
Erteilung der
Approbation
Freunde/
Freizeit
Zweite Heirat 1990 Scheidung 1997
Er hat nach eigenen Angaben viele gute Freunde, auch Kontakte zu
ehemaligen Patienten, zu denen Freundschaften entstanden sind.
1 Jahr Freiheitsstrafe,
Bewährungszeit 3 Jahre
wegen sexueller Nötigung
Keine Zulassung
zur vertragsärztlichen Tätigkeit.
Delinquenz
allgemein
Gefährliche Körperverletzung
in zwei Fällen: Schlägt zwei Opfern
mit einem Glasbierkrug auf den
Kopf, nachdem eines der Opfer ihn
auf die unten genannte sexuelle
Nötigung anspricht.
Sexuelle Nötigung einer sich in
Ausbildung befindlichen Arzthelferin. P. bedrängt die Auszubildende,
küsst sie gegen ihren Willen,
berührt ihre Brust unter ihrem
Pullover und presst sein erigiertes
Glied gegen ihren Oberschenkel.
P. lässt von ihr ab, nachdem
diese zusichert, am Nachmittag
zurückzukehren.
Plant in naher Zukunft, erneut zu
heiraten. Bei der Braut handelt es sich
um eine junge Frau aus Syrien. Die
Hochzeit soll in Syrien stattfinden.
P. ist zweifach geschieden und hat zwei Söhne.
Diagnostiziert wird eine narzisstische Persönlichkeit mit dissozialen Anteilen.
Krankheiten: Herzkrank, schwerhörig, Prostatakrebs (nach eigenen Angaben)
Sanktionierung
Auffälligkeiten
43 Jahre
1988-1998: Als Vertretung
in verschiedenen Arztpraxen
in ganz Deutschland tätig.
Erste Heirat 1983 - Scheidung 1986
Sexuelle
Delinquenz
42 Jahre
Bei einer Fastnachtsveranstaltung fasst P. zwei
tanzenden Mädchen
mehrfach in den Schritt
und an den Busen.
Ausnutzen seiner Position als Vorgesetzter
gegenüber seinen Mitarbeiterinnen, Ausnutzen
des Vertrauensverhältnisses als behandelnder
Arzt seinen Patientinnen gegenüber.
1 Jahr Freiheitsstrafe,
Bewährungszeit 3 Jahre
wegen gefährlicher
Körperverletzung
Entzug der
Approbation
als Arzt
4 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe
wegen versuchter
Anstiftung zum
Mord in Tateinheit
mit versuchter
Nötigung
5 Jahre und 4 Monate
Freiheitsstrafe wegen
sexueller Nötigung
in Tateinheit mit
Freiheitsberaubung
sowie Nötigung und
versuchte Nötigung.
Versuchte Anstiftung zum Mord in Tateinheit
mit versuchter Nötigung:
P. lässt einen entfernten Verwandten aus Venezuela
unter einem Vorwand anreisen, um diesen mit dem
Mord an der Zeugin (siehe ein Jahr zuvor: Sexuelle
Nötigung) zu beauftragen. Für das Töten der Frau
verspricht P. eine Belohnung von 2.000 USD. P. hat
Angst, durch die Aussage der Zeugin seine Approbation als Arzt zu verlieren. Der Verwandte weigert sich
und informiert die Polizei.
Sexuelle Nötigung einer Patientin:
P. behandelt die Frau mit Akupunktur,
fordert sie auf, mit ihm Sexfilme zu
schauen, streichelt die Patientin im
Intimbereich und an den Brüsten
und versucht, sie zu küssen. Nach
Aufforderung befreit P. die Patientin
von den Nadeln, welche daraufhin die
Praxis verlassen möchte. P. hat jedoch
die Tür verriegelt und drückt die
Patientin an sich. Nach Vereinbaren
eines weiteren Treffens seitens der
Patientin, lässt er von dieser ab.
Der bereits genannten
Auszubildenden wird bei
mehreren Gelegenheiten
von P. ans Gesäß gefasst.
P. weigert sich, den Arbeitsvertrag einer
Auszubildenden zu unterschreiben, wenn
diese ihm keinen Kuss dafür geben würde.
Trotz ruhender
Approbation
sucht P. ehemalige Patientinnen auf, um
ihnen medizinische Dienste
auf privatärztlicher Basis
anzubieten.
1. Beispiel eines kinderfokussierten Täters
9 Jahre
Die Eltern lassen sich
scheiden, daher wächst
P. bei den Großeltern auf.
Die Mutter nimmt ihn mit
drei Jahren zu sich, nachdem
sie neu geheiratet hat.
18 Jahre
P. durchwandert bis 1985
verschiedene Kinderheime.
Er reißt zwischendurch zu
den Großeltern aus.
21 Jahre
22 Jahre
26 Jahre
Erste eigene Wohnung
27 Jahre
33 Jahre
Er hat zwei Kinder mit seiner
ersten Freundin, lebt bei dieser.
Danach folgen einige
Wohnortwechsel.
37 Jahre
40 Jahre
Er hat eine neue Lebensgefährtin,
mit der er häufig umzieht.
Kurz darauf kommt er zu den
Großeltern des neuen Mannes
mit seinen Halbgeschwistern.
Kein Schulabschluss
1986-88 Lehre im
Gefängnis zum Bauschlosser und Gärtner
abgebrochen.
Delinquenz
allgemein
Sanktionierung
Auffälligkeiten
Freunde/
Freizeit
Schule/
Ausbildung
Eltern
Wohnsituation
Geburt
Verurteilung
wg. Straftaten in den Jahren 198586 zu 4 Monaten Jugendstrafe,
1 Jahr auf Bewährung und 15
Monaten Jugendstrafe.
Wg. sexuellem Missbrauch zu
2 Jahren 3 Monaten Jugendstrafe
Haftstrafe
1986-1988
1984 1. Mal straffällig
1985 mehrfacher Diebstahl und
Fahren ohne Fahrerlaubnis.
1986 schwere räuberische
Erpressung, Nötigung, Diebstahl.
Sexueller Missbrauch
durch Geschlechtsverkehr mit einem
13-jährigen Mädchen, das er mit einem
Messer bedroht.
Sexuelle
Delinquenz
Er lehnt eine Alkoholtherapie
ab, da er sie nicht brauche.
P. neigt zu Gewalttätigkeiten im Heim, hat ein
geringes Selbstwertgefühl; Alkoholkonsum mit
10 und Drogenkonsum mit 14 Jahren.
Haft
1991-94
1994-95
Körperverletzung,
Diebstahl, schwerer
Raub und Bedrohung
Feststellung einer
dissozialen Störung
Verurteilung
wg. sexuellem Missbrauch
zu 3 Jahren 9 Monaten. In
Haft bis 2000 und Führungsaufsicht bis 2010.
1990 Diebstahl, Strafe: 6 Monate
auf Bewährung
1991 Raub, Körperverletzung,
schwere räuberische Erpressung,
Strafe: 3 Jahre 8 Monate.
Sexueller Missbrauch
Er nimmt ein 15-jähriges Mädchen
von der Straße mit in die Wohnung,
verschließt die Tür und führt unter
Bedrohung mit einem Messer Oralund Vaginalverkehr durch.
P. gibt an, im Gefängnis bleiben zu wollen, da er
sich in der „Welt draußen“ nicht zurechtfinde.
Verurteilung
2003 wg. Delikten
von 2002 zu 2 Jahren
2 Monaten Freiheitsstrafe.
2000 Fahren ohne Fahrerlaubnis,
Kennzeichenmissbrauch
2002 Fahren ohne Fahrerlaubnis,
Hehlerei, Diebstahl, Gefährdung
des Straßenverkehrs.
Sexueller Missbrauch
P. nimmt einen 9- und einen 13-jährigen
Jungen vom Heim mit und zwingt den
jüngeren zu Oralverkehr, Streicheln und
Analverkehr unter Drohung mit dem
Messer.
Haft
bis 2005 durch die Verurteilungen von 2002:
1 Jahr 9 Monate
Mehrfacher Diebstahl,
Kreditkartenbetrug,
Betrug in verschiedenen
Varianten
Verurteilung
wg. mehrfachen
Diebstahls zu
8 Monaten,
wg. Betrugs zu
7 Monaten.
Haft:
2010 bis 2011.
Mehrfacher schwerer
Diebstahl und Betrug.
2. Beispiel eines kinderfokussierten Täters
7 Jahre
17 Jahre
Er zieht daheim
aus und wohnt ein
halbes Jahr mit
seiner Freundin
bei ihrer Mutter.
P. wächst in geordneten
sozialen Verhältnissen auf.
Sein Bruder ist 8 Jahre
älter, seine Schwester
5 Jahre. Die Mutter
sei die Strengere und
Stärkere der Eltern
gewesen.
Die schulischen
Leistungen sind
durchschnittlich.
Modelleisenbahnen
und Fahrradfahren sind
die Lieblingsbeschäftigungen in der Freizeit.
Nach einer Pockenimpfung entsteht als
Nebenwirkung Asthma. P. sei immer klein
und dünn gewesen.
19 Jahre
Die 9. Klasse muss
wiederholt werden.
Die Eltern sind
nicht zufrieden.
22 Jahre
23 Jahre
25 Jahre
Er beginnt eine
Ausbildung zum
Bürokaufmann
und schließt
diese ab.
32 Jahre
Vater stirbt.
Er wohnt bei seiner
neuen Freundin.
Die Partnerschaft
hält ein Jahr.
P. geht in ein Internat und
will Abitur machen, bricht
jedoch wieder ab, da er
keine Lust mehr hat und
sich ausgegrenzt fühlt.
26 Jahre
Umzug mit der
Familie
P. wohnt mit neuer
Freundin zusammen.
14 Monate
überbrückt
P. mit einer
AB -Maßnahme.
Besuch von
Peepshows
42 Jahre
Zwangsräumung
der Wohnung
P. schaut pornografische Filme,
aber keine mit
Gewalt.
Die nächste feste
Beziehung hält
drei Jahre.
1993 Hochzeit (seine erste Freundin),
die drei Kinder mit in die Ehe bringt.
P. erzieht die Kinder mit „harter Hand“.
P. besucht zusammen
mit seiner Frau oft
Chat-Rooms – auch
mit Sexualthemen.
Probleme in der Ehe, die
Frau wird herzkrank. P. fühlt
sich hilflos in Stresssituationen. Er hat keinen Sex
mehr mit seiner Frau.
Verurteilung
zu 4 Jahren und
4 Monaten Haft.
Delinquenz
allgemein
1996-2002 Misshandlung von Kindern in ca. 100 Fällen
1999 –2003 Einwirken auf Kinder
1999 – 2003 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
in ca. 287 Fällen
1999 – 2003 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur
Herstellung und Verbreitung pornogr. Schriften
Sexuelle
Delinquenz
47 Jahre
Er findet bei Streitkräften im zivilen Bereich einen
Arbeitsplatz. Dort arbeitet er bis zu seiner Inhaftierung.
Sein Gehalt: 1.800,--€ netto.
P. hat neun Monate
lang zwei Freundinnen
gleichzeitig.
Lernt seine erste Freundin in der
Schule kennen, die er viele Jahre
später (1993) auch heiratet.
38 Jahre
Sanktionierung
Auffälligkeiten
Freunde/
Freizeit
Schule/
Ausbildung
Eltern
Wohnsituation
Geburt
1999 – 2003 sex. Nötigung
Suizidversuch,
5 Tage Behandlung in der
Psychiatrie.
2008 Entlassung
aus der Strafhaft
3. Beispiel eines kinderfokussierten Täters
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
21 Jahre
24 Jahre
26 Jahre
32 Jahre
33 Jahre
37 Jahre
46 Jahre
47 Jahre
48 Jahre
Häufiges Schwänzen
der Schule und Fernbleiben von zu Hause.
Er verbringt seine Zeit
im sozialen Randmilieu.
P. wird in einer süddeutschen Großstadt
geboren und wächst gemeinsam mit
seinem jüngeren Bruder im Elternhaus
auf. Wegen P.s Krankheit beendet die
Mutter das Studium und unterstützt
ihren Sohn. Die Familie zieht oft um.
In einer Greifschule
lernt er, seine Finger
besser einzusetzen.
17 Jahre
Er besucht bis zu seinem
zehnten Lebensjahr die
Grundschule. Anschließend
kommt er in die Förderstufe
und legt die mittlere Reife ab.
Er schließt die Ausbildung zum
Industriekaufmann erfolgreich
ab. Er arbeitet sieben Wochen
in seinem Beruf und ist danach
dauerhaft arbeitslos.
Er bemüht sich nicht
um Arbeit in seinem
erlernten Beruf
und bettelt in der
Fußgängerzone.
P. hat eine vierjährige Beziehung zu einer
ebenfalls behinderten Freundin. Nach eigenen
Angaben ist sein übermäßiger Alkoholkonsum
der Grund für die Trennung gewesen.
Große Probleme bei der Kontaktaufnahme zu anderen Kindern. Beginnende Fixierung auf jüngere Kinder
und Mädchen, da er mit Jungen in
seinem Alter nicht „mithalten“ kann.
P.s körperliche Behinderung und seine Mitleid erweckende Erscheinung
machen es ihm leicht, das Vertrauen
der Eltern, Erzieher und Angestellten
der Stadtteilbibliothek zu gewinnen.
Er ist z.B. auch als Babysitter angestellt. Seine langjährige Erfahrung
im Umgang mit Kindern und sein
Musikinstrument (Kazoo) erleichtern
ihm die Kontaktaufnahme zu Kindern.
P. leidet seit seiner Geburt an einer Contergan-Schädigung. Er hat keine Arme
(an Schultergelenken hat er jeweils nur zwei Finger) und rechts einen Klumpfuß.
Bis zum Alter von sieben Jahren darf er nicht laufen, um seine Gelenke zu schonen.
Er war und ist bis heute immer auf die Hilfe von Personen angewiesen.
Seine körperliche Behinderung erweckt Mitleid bei Personen in seiner Umgebung.
Jugendstrafe
6 Monate, 2 Jahre
Bewährungszeit wegen
sexuellen Missbrauchs
eines Kindes
Freiheitsstrafe
1 Jahr und 6 Monate, 4 Jahre
Bewährungszeit wegen sexuellen
Missbrauchs von Kindern in zwei
tateinheitlichen Fällen
Geldstrafe
25 Tagessätze zu je
70 DM und 2 Monate
Fahrverbot wegen unerlaubtem Entfernen
vom Unfallort.
Geldstrafe
60 Tagesätze
zu je 30 DM
wegen sexuellen
Missbrauchs von
Kindern
P. gibt viel Geld für die
Kinder und deren Eltern
aus. Er macht viele
Ausflüge und Aktivitäten
mit den zu betreuenden
Kindern. Zu den Eltern
der Kinder und zu den
Kindern selbst hat er
zumeist eine freundschaftliche Beziehung.
Freiheitsstrafe
4 Jahre und
9 Monate wegen
sexuellen Missbrauchs
von Kindern
P. besitzt
Kontakte
zu Kindern
über das
Internet in
sozialen
Netzwerken.
Durch zunehmende Bekanntheit seiner Person erweitert P.
entgegen den Erwartungen
der Psychologen seinen Wirkungskreis und wird aktiver.
2009 reist P. mit
2 Kindern und
deren Mutter in
Urlaub.
Kontakt- und Annäherungsverbot zu bestimmten
Personen und Personengruppen (Kinder bis 14 Jahre).
Außerdem begleitende
verdeckte Maßnahmen.
Delinquenz
allgemein
Sanktionierung
Auffälligkeiten
Freunde/
Freizeit
Schule/
Ausbildung
Eltern
Wohnsituation
Geburt
Sexuelle
Delinquenz
1979 Sexueller
Missbrauch
eines Kindes
1983 Sexueller Missbrauch von
Kindern in zwei tateinheitlichen
Fällen
P. spricht zwei fünf und sieben
Jahre alte Schwestern auf einem
Kinderspielplatz an und lockt beide
in ein Gebüsch. Das ältere Mädchen
muss ihm die Geschlechtsteile
bis zum Orgasmus manipulieren.
Während dessen leckt er mit der
Zunge an den Geschlechtsteilen des
jüngeren Mädchens. Zum Schluss
gibt er beiden Mädchen einen Kuss.
1995 Sexueller Missbrauch von Kindern
P. zeigt einem 13-jährigen Jungen Magazine
und Videokassetten,
welche dem Alter des
Jungen nicht angemessen sind. Außerdem
bietet P. ihm 30-40 DM
für Analverkehr an und
versucht, den Jungen
zu küssen. Dagegen
setzt sich der Junge
zur Wehr.
1999 Sexueller
Missbrauch von
Kindern in 28 Fällen,
sexueller Missbrauch
von Kindern im
besonders schweren
Fall, zweifacher
sexueller Missbrauch
von Kindern
Die Kinder sind Jungen
und Mädchen im Alter
zwischen 9 und 11
Jahren, welche aus
einem sozial schwachen
Umfeld stammen und
von den eigenen Eltern
vernachlässigt werden.
2008 Verbreitung von
kinderpornografischen
Dateien
Gefunden werden 400.000
kinderpornografische
Bilder und
5.000 kinderpornografische
Filme. Bei
dem Material
handelt es
sich um harte
pornografische
Darstellungen.
2009 Verdacht des sexuellen
Missbrauchs von Kindern
P. war ehrenamtlich an Kindertagesstätten, einer Grundschule
und einer Stadtbücherei als
Geschichten- und Märchenerzähler
tätig. Dabei bemühte er sich besonders intensiv um einige Kinder.
2009 Dringender Verdacht auf
Vorbereitungshandlungen für
einen späteren Missbrauch
Kontaktaufnahme zu 3 Mädchen
im Alter von 8-12 Jahren und
Babysitter für 2 Kinder im Alter von
5-8 Jahren. Dabei ist er alleine mit
den Kindern und badet diese.
1. Beispiel eines Fremdtäters
7 Jahre
15 Jahre
Delinquenz
allgemein
Sexuelle
Delinquenz
25 Jahre
27 Jahre
30 Jahre
36 Jahre
40 Jahre
53 Jahre
62 Jahre
63 Jahre
Geboren in einer hessischen
Kleinstadt. Vater unbekannt.
Er wächst mit drei Schwestern
und einem Bruder auf.
P. besucht bis zum Alter
von 15 Jahren die Schule,
wiederholt insgesamt
3 Klassen und verlässt die
Schule ohne regulären
Hauptschulabschluss.
Er bricht eine Lehre als Maler und Tapezierer ab
und arbeitet längere Zeit auf dem Bau, unterbrochen
durch seine Haftzeiten.
Erste sexuelle Kontakte mit 13/14 Jahren, es
folgen mehrere kürzere Beziehungen. P. unterhält nach eigenen Angaben auch Parallelbeziehungen und Kontakte zu Prostituierten.
Die Ehe wird 1980
geschieden.
1972 lernt P. seine
spätere Frau kennen.
Hochzeit 1973
P.s Persönlichkeit ist geprägt von Sozialisationsdefiziten und dissozialen Zügen. Er zeigt geringe Frustrationstoleranz,
Impulsivität, mangelnde Verhaltenskontrolle besonders unter Alkoholeinfluss und einen parasitären Lebensstil.
Verurteilung wg. Vergewaltigung/versuchtem Totschlag
zu einer Freiheitsstrafe von
3 Jahren
Sanktionierung
Auffälligkeiten
Freunde/
Freizeit
Schule/
Ausbildung
Eltern
Wohnsituation
Geburt
7 Fälle von besonders
schwerem Diebstahl
Entlassung aus der Haft
nach 32 Jahren, davon
10 Jahre Sicherungsverwahrung
Verurteilung zu 7 Jahren
Haft mit anschließender
Sicherungsverwahrung
Vortäuschen einer Straftat
Gefährliche
Körperverletzung
(in der JVA)
Bedrohung
(in der JVA)
Körperverletzung
Gefährliche Körperverletzung
Verstoß gegen Weisung während
der Führungsaufsicht
Sexueller Missbrauch von Kindern
Eindringen in fremde Wohnung/
Kinderzimmer
Vergewaltigung einer 74-jährigen
und einer 41-jährigen Spaziergängerin
Vergewaltigung einer 71-jährigen
Rentnerin
Er ist bei der Familie des Opfers als
Lehrling angestellt.
Vergewaltigung einer Autofahrerin
Zuvor hat er sich auf Rücksitzbank
versteckt.
versuchte Vergewaltigung einer
Spaziergängerin
2. Beispiel eines Fremdtäters
15 Jahre
19 Jahre
22 Jahre
23 Jahre
25 Jahre
27 Jahre
28 Jahre
29 Jahre
33 Jahre
38 Jahre
P. wächst in geordneten
Verhältnissen als Einzelkind
in einer hessischen Kleinstadt
auf.
Nach dem Schulabbruch
(ohne Abschluss) beginnt er
eine Bäckerlehre im väterlichen Betrieb, erhält aber
keinen Gesellenbrief.
Im Verlauf des Jahres 1990
arbeitet er für kurze Zeit in
der elterlichen Bäckerei mit.
Bis zu seiner Verhaftung lebt P. ohne zu arbeiten nur
noch auf Kosten seiner Eltern.
Auffälligkeiten
Freunde/
Freizeit
Schule/
Ausbildung
Eltern
Wohnsituation
Geburt
P. wird bei einem Verkehrsunfall
schwer verletzt. Eine Schädelverletzung mit bleibender
Hirnschädigung (Verlust der
Empathiefähigkeit) und eine
Verletzung der Harnröhre sind
die Folgen. Aufgrund letzterem
ist er nicht in der Lage, regulären
Geschlechtsverkehr auszuführen.
Onanieren in der von mehreren Häftlingen
bewohnten Zelle wird eine seiner Hauptbeschäftigungen.
Er beginnt, Frauen anzusprechen und
zu fragen, ob er sie nackt fotografieren
dürfe. Er stellt sich als freischaffender
Fotograf vor.
2008
Haftentlassung
Delinquenz
allgemein
Sanktionierung
Verurteilung zu 8 Jahren
und 7 Monaten Haft.
Anklage
Körperliche
Misshandlung
eines Mitgefangenen.
Räuberische Erpressung
Nötigung
Raub
Bedrohung
Sexualdelikte zum
Nachteil von Kindern.
Sexuelle
Delinquenz
Stationärer
Psychiatrieaufenthalt
Beleidigung auf
sexueller Grundlage
Verbreitung
pornografischer
Erzeugnisse
Nötigung
Diebstahl
Vergewaltigung
Er führt dem Opfer einen Klappspatenstiel in Vagina und After ein, uriniert in dessen Mund und verlangt
zu schlucken. Zwingt das Opfer zum Oralverkehr bis zum Samenerguss und dazu, seinen Penis sauber zu
lecken. Er erfreut sich an der Erniedrigung.
Vergewaltigung
P. lockt eine Frau in sein Haus, bedroht sie mit einem Messer und versetzt ihr Schläge ins Gesicht. Führt
einen „Analdildo“ in die Scheide des Opfers und zwingt es zu Oralverkehr und zum Schlucken des Ejakulats.
Körperverletzung
3. Beispiel eines Fremdtäters
10 Jahre
P. wird als uneheliches Kind in einem kleinen
Ort geboren. Die Großmutter übernimmt
aus Angst vor Gerede der Nachbarn die
Mutterrolle. Die leibliche Mutter lebt wie
eine Schwester im Haushalt. Es herrschen
ärmliche Verhältnisse, teilweise leben
6 Personen in der 2-Zimmer-Wohnung.
1967 Bereits in der Schule
zeichnen sich im Alter von
10 Jahren antisoziale Konturen
ab. Die schulischen Leistungen
sind gut.
Hat im Ort durch die schlechte
soziale Stellung der Familie eher
eine Außenseiterrolle.
P. leidet seit seiner Geburt an
einer Vorhautverengung, die
einen Geschlechtsverkehr nur
eingeschränkt möglich macht.
11 Jahre
16 Jahre
19 Jahre
20 Jahre
1968 Die leibliche Mutter zieht weg,
heiratet später einen Alkoholiker und
nimmt das Kind zu sich. P. bekommt den
Rollentausch Mutter/Großmutter erst
jetzt mit und „fühlt sich verarscht“.
Volksschule mit der 8. Klasse abgeschlossen, dann Berufsaufbauschule,
wo er nach kurzer Zeit „rausfliegt“.
1973 P. beginnt eine Lehre, die nach
3 Monaten wg. Auseinandersetzungen
mit den Ausbildern abgebrochen wird.
1980–1982
Eigene Wohnung
28 Jahre
29 Jahre
30 Jahre
39 Jahre
51 Jahre
1985–1987
Eigene Wohnung
1974 Im Alter von 17 Jahren beginnt er
eine Elektrikerausbildung, schließt diese
1977 ab und arbeitet später auf Baustellen
und als Kurierfahrer.
Er stiehlt weibliche
Unterwäsche von
Wäscheleinen und
onaniert hinein.
Seit 1985 Brieffreundschaft mit M.
(Adresse und Bild aus der Zeitung)
Von Zeit zu Zeit kommt es
zu losen Bekanntschaften zu
Frauen. Eine richtige Beziehung kommt nicht zustande.
P. versucht mehrfach erfolglos,
sich umzubringen. Es bleiben
Schnittnarben an den Handgelenken.
1979 Jugendstrafe
1978 Festnahme
und Untersuchungs- Verurteilung zu 3 Jahren
Haft. Es können ihm nur
haft.
3 der 6 angezeigten Taten
nachgewiesen werden.
Delinquenz
allgemein
1978 Vergewaltigung
1978 Vergewaltigung
Er überfällt und bedroht das
1977 Vergewaltigung Opfer, führt in einem Abbruch1977 Vergewaltigung haus 4 mal Geschlechtsverkehr
1977 Vergewaltigung gegen seinen Willen aus,
zwingt es zu Oralverkehr, führt
P. dringt mit der
eine Türklinke in die Vagina
Absicht, das Opfer zu
ein und schlägt mit einem
vergewaltigen, in die
Wohnung ein, droht mit Holzbrett auf Gesäß und Vagieinem Messer und fügt na. Anschließend hängt P. sein
Opfer an den Fußzehen mit
dem Opfer Schnittverletzungen an Hals und dem Kopf nach unten auf.
Brustbein zu.
1978 Vergewaltigung
P. überfällt das Opfer in der
Absicht, Geschlechtsverkehr
auszuüben. Er drückt ihm den
Hals zu und droht es umzubringen, falls es schreie, schlägt es
mit dem Kopf gegen die Wand
und tritt mit dem Schuh gegen
seine Hüfte.
2008 P. ist wieder
auf freiem Fuß.
1983 Haftstrafe
2 Jahre und 6 Monate
für die sexuelle Nötigung
und den dabei versuchten
Totschlag.
1981 Hausfriedensbruch
1981 Beleidigung
1982 Freiheitsberaubung
1982 vers. Totschlag
in Tateinheit mit der sex.
Nötigung
1976 Vergewaltigung
Sexuelle
Delinquenz
25 Jahre
1985 P. sucht seinen leiblichen Vater
auf und bekommt Minderwertigkeitskomplexe, weil dieser ein Stück größer
ist als er selbst.
P. lernt 1976 Frau Y. kennen, die
jedoch kein Interesse an ihm zeigt. Sie
entspricht seinen Idealvorstellungen.
Er stalkt sie bis zum heutigen Tag.
1968 Er beginnt schon früh, Fotos von
Frauen mit Fesseln, Ketten u.ä. zu bemalen.
P. entwickelt einen überheblichen, narzisstischen Charakter. Erste Behandlungsversuche beim Psychiater mit 15.
21 Jahre
P. lebt bei seiner
Mutter.
Sanktionierung
Auffälligkeiten
Freunde/
Freizeit
Schule/
Ausbildung
Eltern
Wohnsituation
Geburt
1982 sex.
Nötigung
P. vereinbart
Geschlechtsverkehr in seiner
Wohnung. Im
Hausflur bekommt das Opfer
Angst und flieht.
Im Nacheilen
drängte er es in
eine öffentliche
Toilette und fügt
ihm eine 1cm
breite und 3cm
tiefe Stichverletzung zu.
1987 Verurteilung zu 8 Jahren und
6 Monaten Haft mit anschließendem
Psychiatrieaufenthalt
Zugrunde gelegt wurden vier nachweisbare
Vergewaltigungen aus den Jahren 1985
und 1986.
1985 Bedrohung
1985 Beförderungserschleichung
1985 Freiheitsberaubung
Eine Prostituierte wird im PKW
festgehalten und geschlagen.
1985 Widerstand
1985 Vergewaltigung
Eine Anhalterin wird geschlagen und auf dem Rücksitz des
PKWs vergewaltigt.
1985 Vergewaltigung
P. vereinbart Nacktfotos mit
dem Opfer im Auto. Ohne
Vorwarnung schlägt er auf
die Frau ein, sprüht mit Deo
zwischen ihre Beine, versucht
ihr die Dose in den After zu
stecken, zwingt sie, sich einen
Schraubendreher vaginal
einzuführen, fotografiert alles
und führt unter Schlägen und
Tritten Anal- und Oralverkehr
durch. Als er sich wieder beruhigt hat, fährt er das Opfer
nach Hause, entschuldigt sein
Verhalten mit seinem Hass
auf Frauen und bittet um ein
Wiedersehen.
1986 fünf Fälle von Vergewaltigung mit
ähnlichem Modus Operandi
P. vereinbart mit dem Opfer, einer Prostituierten,
Geschlechtsverkehr für 50-100 DM, fährt zu einer
Tankstelle und kauft dort etwas zu trinken. Am
Tatort, meist ein Parkplatz am Waldrand,
bezichtigt P. das jeweilige Opfer des Diebstahls
und verlangt Geschlechtsverkehr. Es kommt zu
Schlägen, Tritten, und Erniedrigungen durch
Urinieren. Teilweise wird das Opfer gefesselt,
im Schambereich rasiert und Anal-, Oral- und
Vaginalverkehr durchgeführt. Wenn P. sich
„abreagiert“ hat, erzählt er den Opfern von seinen
Problemen mit Frauen, erwartet Verständnis für
sein Handeln und fragt nach einem erneuten
Treffen.
Nachdem er im Frühjahr 2008 eine 18jährige Frau stalkte,
wurde erneut die
Sicherungsverwahrung angeordnet.
1. Beispiel eines Nahbereichstäters
P. wird in Deutschland
geboren und lebt vom
sechsten bis zum zehnten
Lebensjahr in der Türkei
bei den Großeltern, da
die Eltern keine Zeit für
ihn haben.
15 Jahre
17 Jahre
19 Jahre
Delinquenz
allgemein
20 Jahre
Hauptschulabschluss
22 Jahre
23 Jahre
24 Jahre
27 Jahre
Eine Ausbildung zum
Flugzeugabfertiger wird
aufgrund schlechter
Leistungen gekündigt.
P. lernt sein 1. Opfer im Sommerurlaub
kennen. Daraus entwickelt sich zunächst eine
Freundschaft und später eine Liebesbeziehung,
welche aber nur wenige Monate anhält.
P. absolviert erfolgreich die
Prüfung als Vermögensberater
und wird in diesem Bereich
selbstständig.
Er lernt sein zweites Opfer kennen
und geht eine Liebesbeziehung
ein. Diese endet jedoch nach drei
Monaten, da P. untreu wird.
In der JVA gibt er gegenüber dem
Gutachter an, dass er bereit sei, ein
neuer Mensch zu werden und dass die
Inhaftierung sehr positiv für ihn sei.
P. erfährt bei den Großeltern wenige Einschränkungen und Grenzen. Zusammen mit seinem
Verständnis von Werten (Ehre, Achtung, Respekt) und Geschlechterrollen (Maskulinität) führt
dies zu einer Fehlinterpretation (überhöhtes Selbstbild).
U-Haft
wg. sexuellem
Missbrauchs
Widerstandsunfähiger
Straßenverkehrsgefährdung
durch verkehrswidriges,
rücksichtsloses und zu
schnelles Fahren
Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger
und Freiheitsberaubung und zusätzliche
sonstige Vergewaltigung/sexuelle Nötigung
P. entführt sein Opfer (seine ehemalige Freundin)
und verabreicht ihr KO-Tropfen, um sie dann zu
vergewaltigen.
Sexuelle
Delinquenz
21 Jahre
Die Eltern
trennen sich.
Das Verhältnis
zum Vater
bleibt freundschaftlich.
Sanktionierung
Auffälligkeiten
Freunde/
Freizeit
Schule/
Ausbildung
Eltern
Wohnsituation
Geburt
Verurteilung nach Widerruf der Bewährung
wg. sexuellem Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person in TE mit Freiheitsberaubung,
zweifacher Körperverletzung, fünffacher
Bedrohung, Sachbeschädigung, Nötigung
sowie der Vergewaltigung in 36 Fällen.
Verurteilung
(auf Bewährung)
zu zwei Jahren wg.
sexuellem Missbrauchs
Widerstandsunfähiger
Bedrohung
P. bedroht eine andere
Ex-Freundin mit einer Waffe
und droht mit Schlägen.
Beleidigung und
Urkundenfälschung
Beleidigung und
Bedrohung
Fälschung von amtlichen
Personaldokumenten,
Betrug zum Nachteil
von Versicherungen und
gefährliche Körperverletzung
2. Beispiel eines Nahbereichstäters
P. wächst zusammen
mit dem jüngeren
Bruder im Haus
der Eltern auf. Aufgrund des Berufes
des Vaters muss
die Familie häufig
umziehen. Die
Mutter begeht
Selbstmord, als er
12 Jahre alt ist.
20 Jahre
22 Jahre
27 Jahre
30 Jahre
31 Jahre
Auffälligkeiten
Sanktionierung
Delinquenz
allgemein
34 Jahre
42 Jahre
44 Jahre
46 Jahre
Haftentlassung
P. wird aus der JVA
entlassen und zieht in
eine eigene Wohnung.
Fernstudium während der
Haft in Philosophie und
Psychologie. Abschluss der
Zwischenprüfung mit der
Note „sehr gut“.
Abitur
Aufnahme eines Philosophie- und Germanistikstudiums. Abbruch nach
dem 4. Semester.
Bekanntschaft mit Universitätsprofessorin Prof. Dr. L. Sie
schreibt zusammen mit P.
Referate und Aufsätze.
P. arbeitet als Nachhilfelehrer, um so an potenzielle
Opfer zu gelangen.
P. hat laut Gutachten eine schwere Persönlichkeitsstörung
mit breitem Spektrum sozialer Defizite, emotionaler
Instabilität und unsicherer Präferenz im Sinne einer
Neigung zu pädophilen Kontakten. Er wird aber auch als
überdurchschnittlich intelligent beschrieben.
Leidet an vielen Kinderkrankheiten und schielt
bis zu seinem 12. Lebensjahr (wurde durch
mehrere Operationen behoben).
Verurteilung
wg. exhibitionistischer Handlungen zu einer 2-monatigen
Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Verurteilung
wg. sexuellem Missbrauchs
von Kindern in 15 Fällen
zu acht Jahren und sechs
Monaten.
Verurteilung
wg. sexuellem
Missbrauchs eines
Kindes zu zwei
Jahren und drei
Monaten.
Untersuchungshaft
wg. des Verdachts des
sexuellen Missbrauchs
von Kindern, Besitzes
und Verbreitens pornografischer Schriften sowie
Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige.
Entlassung aus der U-Haft
und erneute Verurteilung
wg. Verstoß gegen die
Weisungen während
der Führungsaufsicht zu
3 Jahren und 9 Monaten
mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Betrug, Verstoß gegen das
Betäubungsmittelgesetz
und VU-Flucht
Exhibitionistische
Handlungen
vor einem 10-jährigen
Mädchen
Sexuelle
Delinquenz
33 Jahre
Vater stand ebenfalls unter dem
Verdacht des sexuellen Missbrauchs.
Aufgrund erneuter Verdächtigungen
begeht dieser mit 60 Jahren Suizid.
Erste eigene
Wohnung
aufgrund seines
Studiums
Freunde/
Freizeit
Schule/
Ausbildung
Eltern
Wohnsituation
Geburt
Sexueller Missbrauch eines Kindes
P. führt in mehreren Fällen Oralverkehr
bei einem 6-jährigen aus, wobei der
Junge gefesselt ist. Des Weiteren
zwingt er den Jungen dazu, seinen
Penis zu manipulieren und führt
Analverkehr mit dem Jungen aus.
Sexueller Missbrauch
Widerstandsunfähiger
P. manipuliert am Penis
eines 11-jährigen, schwerstbehinderten Jungen.
Sexueller Missbrauch von Kindern in 15 Fällen
P. missbraucht zwei Mädchen (acht und neun Jahre alt)
über mehrere Monate. Dabei baut er Freundschaften
zu den Müttern der beiden auf, um so das Vertrauen zu
gewinnen. P. streichelt und stimuliert die Geschlechtsteile
beider Mädchen mit Mund und Fingern. Bei mehreren
Gelegenheiten lässt P. die Kinder in ein Gefäß urinieren
und trinkt diesen.
Verstoß gegen die Weisungen während
der Führungsaufsicht in fünf Fällen
zweimal in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, zweimal in Tateinheit mit
Verbreitung pornografischer Schriften und eine
unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an
eine Person unter 18 Jahren.
3. Beispiel eines Nahbereichstäters
6 Jahre
10 Jahre
12 Jahre
13 Jahre
15 Jahre
16 Jahre
Wiederholen des ersten
und dritten Schuljahres.
Sonderschule
Beendigung der Schule für Lernhilfe (Abgangszeugnis 9. Klasse).
Berufsvorbereitungsjahr (Holztechnik – Hauptschulabschluss).
6 Monate Gesamtschule –
P. wird wegen verschiedenen
Vorfällen von der Schule verwiesen
(Tür beschädigt, Rektor beleidigt).
Beginn der Lehre als Holzarbeiter,
Abbruch wg. Umzug.
P. hat Probleme, Kontakt zu Gleichaltrigen zu finden, da die Eltern es verbieten, Freunde mit nach Hause zu bringen.
P. ist ein Außenseiter in der Schule und wird oft gehänselt.
Jeder in der Familie leidet
an Übergewicht.
Mit 7 Jahren wird P. nach
eigenen Angaben selbst
missbraucht. Es soll der
13-jährige Sohn der Freundin
seiner Mutter gewesen sein.
19 Jahre
20 Jahre
21 Jahre
Nach dem Tod des Vaters heiratet die Mutter erneut.
Der Stiefvater bemächtigt sich nach dem Tod der
Mutter der Vollwaisenrente und des Kindergeldes
von P.
Beginn einer Tischlerlehre
während der Haft, Abbruch
vor der Zwischenprüfung.
Beziehung zu seiner
späteren Verlobten.
Nach dem Tod der Mutter wohnt
P. bei seiner älteren Schwester. In
diesem Zusammenhang kam es
auch zum sexuellen Missbrauch.
Ein Missbrauchsopfer von P. wird in seinem
späteren Lebensverlauf selbst zum Täter.
Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe
von 4 Jahren wg. sexuellem Missbrauchs
von Kindern in 12 Fällen, davon 6 Fälle
von schwerem Missbrauch von Kindern.
Delinquenz
allgemein
Diebstahl sowie vorsätzliche
Körperverletzung in 2 Fällen,
jeweils in Tateinheit mit versuchter Nötigung – richterliche
Weisung, Verwarnung, Geldauflage.
P. vergewaltigt mehrfach
seine jüngere Schwester.
(eigene Angaben)
Sexuelle
Delinquenz
24 Jahre
Die Mutter stirbt.
Die jüngere Schwester wird von P.s Freund vergewaltigt. Die
ältere Schwester wird mit 9 Jahren drogenabhängig und geht
einige Jahre später zum Anschaffen auf den Strich. Zwei jüngere Geschwister sind seelisch behindert und in entsprechender
Betreuung. Die Familie zieht oft um. Der Vater stirbt.
Schlechte familiäre und
finanzielle Verhältnisse:
Vater meist arbeitslos,
alkoholabhängig und
mehrfach wegen Körperverletzung inhaftiert. Die
Mutter ist krank. Der Haushalt ist stark verwahrlost.
17 Jahre
Sanktionierung
Auffälligkeiten
Freunde/
Freizeit
Schule/
Ausbildung
Eltern
Wohnsituation
Geburt
Sexueller Missbrauch seiner drei Neffen, wobei es in
6 Fällen zu schwerem sexuellen Missbrauch gekommen
ist, davon in 2 Fällen in Tateinheit mit sexueller Nötigung,
in 3 Fällen in Tateinheit mit Nötigung und in 2 Fällen
in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung.
Das jüngste Opfer war 2,5 Jahre alt.
Schwerer Missbrauch eines
4,5-jährigen Nachbarkindes,
auf das er aufpassen sollte.
Missbrauch seiner 4-jährigen
Nichte indem er einen Finger in
die Scheide des Kindes steckt.
P. wird vorgeworfen, seine
damalige Verlobte in der
Wohnung des Vaters anal und
vaginal vergewaltigt zu haben.
Hessisches Landeskriminalamt
Claudia Koch-Arzberger · Klaus Bott
Hans-Jürgen Kerner · Kerstin Reich
Rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Hessen
Band 3
Rückfallgefährdete
Sexualstraftäter in Hessen
ISBN 978-3-941010-05-5
ISSN 1867-6561
Kriminalistisch-Kriminologische
Schriften der hessischen Polizei
Band 3
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