Hessisches Landeskriminalamt Claudia Koch-Arzberger · Klaus Bott Hans-Jürgen Kerner · Kerstin Reich Rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Hessen Band 3 Rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Hessen ISBN 978-3-941010-04-8 ISSN 1867-6561 Kriminalistisch-Kriminologische Schriften der hessischen Polizei Band 3 Kriminalistisch-Kriminologische Schriften der hessischen Polizei BAND 3 Rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Hessen Kriminalistisch-Kriminologische Schriften der hessischen Polizei BAND 3 Projektbearbeitung Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle der hessischen Polizei (KKFoSt) Dr. Claudia Koch-Arzberger (Leiterin) Dr. Klaus Bott (stellv. Leiter) Daniel Anbau Institut für Kriminologie der Universität Tübingen (IfK) Prof. Dr. em. Hans-Jürgen Kerner Dr. Kerstin Reich Kuratorium der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle der hessischen Polizei beim Hessischen Landeskriminalamt: Udo Münch Landespolizeipräsident, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Gosbert Dölger Kommissarischer Präsident des Hessischen Landeskriminalamtes Dr. Claudia Koch-Arzberger Leiterin der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle der hessischen Polizei Herausgegeben vom Hessischen Landeskriminalamt, Hölderlinstraße 1-5, 65187 Wiesbaden Umschlagbild: Bremedia-Produktion GmbH Layout und Druck: Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden 1. Auflage 2011 ISBN 978-3-941010-05-5 ISSN 1867 6561 Inhaltsübersicht Teil A Hintergründe und Design der Studie 11 17 17 21 1Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2Situationsdarstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1 Ausmaß und Umfang der registrierten Sexualstraftaten . . . . . . 2.2 Konzepte zum Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftätern . 2.2.1Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2.2Sicherheitsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.3 Sicherheitsdebatte und Gesetzgebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 3.1 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.2 35 35 36 39 42 45 4 Vorstellung der Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.1 Leitfragen und Hypothesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2 Methodisches Vorgehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.3Datengrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.3.1Analyse der Akten von 144 rückfallgefährdeten Sexualstraftätern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.3.2 Gruppeninterviews mit den hessischen Sicherheitsmanagern . Sexualtäterschaft als Gegenstand der Forschung . . . . . . . . . . . Zur Forschungslage in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Typisierungen von Sexualstraftätern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hintergründe und Ursachen für Sexualstraftaten . . . . . . . . . . . . Hintergründe und Ursachen für Rückfälligkeit . . . . . . . . . . . . . . Studien aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 25 26 49 49 51 53 53 54 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse 5 5.1 5.1.1 Die Sexualstraftäter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Soziodemografische Daten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Geschlecht, Alter, Familienstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 5.1.2Migrationshintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 5.2 Leistungsbiografie und Wohnsitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 5.2.1Schulabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 5.2.2 Berufs- und Erwerbstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 5.2.3Wohnsitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 5.3 Persönliche und soziale Merkmale und Verhaltensauffälligkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 5.3.1 Risikofaktoren im persönlichen und sozialen Bereich . . . . . . . . 73 5.3.2 Schutzfaktoren im persönlichen und sozialen Bereich . . . . . . . . 78 5.4 Soziales Umfeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 6 Die Sexualstraftaten und die Umstände der Tatbegehung . 85 6.1Deliktstrukturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 6.2 Tatort, Tatzeit, Tatdauer der Sexualstraftaten . . . . . . . . . . . . . . . . 90 6.3Ankerpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 6.4Opfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 6.4.1Opferauswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 6.4.2Täter-Opfer-Beziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 6.5 Muster der Tatbegehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 6.5.1 Einfluss von Alkohol und Drogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 6.5.2 Mitführen von Waffen bei der Tat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 6.5.3Verhalten vor und nach der Tat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Exkurs: Taten von Tätern, die ihren Opfern unbekannt sind . . . . 116 7 Verlauf der allgemeinen und einschlägigen Kriminalität . . . . 121 7.1 Einstieg in die Kriminalität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 7.2 Deliktstruktur der ersten Straftat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 7.3 Zeitliche Verlaufsmuster und Eskalation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 7.4Zusammenhang zwischen Risikofaktoren und dem Verlauf der kriminellen Karriere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 7.4.1 Persönliche Risikofaktoren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 7.4.2 Soziale Risikofaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 7.4.3 Berufliche Risikofaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 8 Reaktionen der Strafverfolgungsbehörden . . . . . . . . . . . . . . . . 139 8.1Kontakte der ZÜRS-Probanden mit den Strafverfolgungsbehörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 8.1.1 8.1.2 8.1.3 8.1.4 8.2 8.3 Dauer zwischen erster Tat und Verfahrensabschluss . . . . . . . . . 140 Strafe für die erste Sexualstraftat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Dauer zwischen Anzeige und Verurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 Freiheitsentziehende Sanktionen und Verhaltensmaßregeln . 147 Verhalten des Täters in Haft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 Therapeutische Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 Teil C Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews 9 Die Einrichtung des Sicherheitsmanagements . . . . . . . . . . . . . 157 9.1 Organisation und Struktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 9.1.1 Probandenzahl und Betreuungsdauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 9.1.2Kontaktdichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158 9.2 Werdegang zum Sicherheitsmanager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 9.3 Die Klientel im Sicherheitsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 9.3.1Geschlecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 9.3.2Alter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 9.3.3Migrationshintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 9.3.4Familienstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 9.3.5 Konsum psychotroper Substanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 9.4 Besonderheiten in der Arbeit mit Sexualstraftätern . . . . . . . . . . 163 9.4.1 Kooperationsbereitschaft mit den Sicherheitsmanagern. . . . . . 163 9.4.2Konkrete Auswirkungen der Besonderheiten des Sicherheitsmanagements auf die Arbeit der Sicherheitsmanager. . . . . . . . 164 10 Einschätzungen und Sichtweisen der Sicherheitsmanager . 167 10.1 Auszüge aus der biografischen Anamnese . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 10.1.1 Familiäre Herkunft, soziale Schicht und Bildungsniveau . . . . . . 167 10.1.2Sexualentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 10.1.3Vorstrafen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 10.2 Beschreibung der Sexualstraftaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170 10.2.1 Charakterisierung und Differenzierung der Täter . . . . . . . . . . . . 170 10.2.2 Tatauslöser und Tatablauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 10.2.3 Opferauswahl bei den verschiedenen Sexualdelikten . . . . . . . . 177 10.3 Auseinandersetzung der Täter mit der Tat und Tatfolgen . . . . . 178 10.3.1 Auseinandersetzung der Täter mit der Tat . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 10.3.2Tatfolgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 10.4 Betreuung der Sexualstraftäter im Sicherheitsmanagement . 182 10.4.1 Warnhinweis, Risikokonstellationen und Frühwarnsystem . . . . 182 10.4.2 Netzwerke und Hilfesysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 10.4.3 Unzugängliche Sexualstraftäter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 10.4.4 Sonstige Einschätzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 Teil D Zusammenfassung und Fazit 11 Zusammenfassende Diskussion der wesentlichen Befunde . 191 11.1 Kurzüberblick über die zentralen Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . 191 11.2 Anknüpfungspunkte für die polizeiliche Praxis . . . . . . . . . . . . . . 199 11.3Abschließende Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203 Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 Verzeichnisse der Tabellen, Schaubilder und Abkürzungen. 217 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Teil A. Hintergründe und Design der Studie Teil A Hintergründe und Design der Studie 9 Teil A. Hintergründe und Design der Studie 1Einleitung Sexualstraftäter stehen heute – auch aufgrund der umfangreichen Berichterstattung über sensationelle Fälle in den Massenmedien – mehr denn je im kritischen Blickpunkt der Öffentlichkeit (vgl. Schneider 2011: 117). Als besonders verwerflich und kriminell werden Sexualstraftaten insbesondere auch deshalb angesehen, weil Delikte wie Vergewaltigung oder Missbrauch häufig an jungen, schutzlosen Menschen begangen werden und vielfach mit physischen und psychischen Folgen für die Opfer verbunden sind. Im Zusammenhang mit der Diskussion um die nachträgliche Sicherungsverwahrung von Schwerverbrechern, die in den vergangenen Monaten aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 10. Mai 20101 sowie eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 20112 auch in der Öffentlichkeit intensiv geführt wurde, richtete sich der Fokus der Debatte insbesondere auf rückfallgefährdete sowie bereits rückfällig gewordene Sexualstraftäter. Der Deutsche Bundestag hat am 22. Dezember 2010 eine Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung beschlossen, die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist.3 Ergänzend soll ein zeitgleich in Kraft getretenes Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) ermöglichen, „psychisch gestörte Gewalt- und Sexualstraftäter zum Zwecke der Therapie in geeigneten Einrichtungen unterzubringen, soweit dies zulässig und zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist“ (BMJ, 20.10.2010). Welche Auswirkungen es auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung haben kann, wenn bekannt wird, dass ein haftentlassener Sexualstraftäter in der Nähe wohnt, wird anhand der folgenden Medienmeldung deutlich. Dabei wird auch erkennbar, wie schmal der Grat zwischen dem berechtigten Interesse der Bevölkerung an einem möglichst umfassenden Schutz einerseits sowie der Gefahr von Hysterie andererseits ist. Den Strafverfolgungsbehörden fällt die Aufgabe zu, die Bevölkerung effektiv zu 1 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht in der nachträglichen Sicherungsverwahrung eine Menschenrechtsverletzung. Das Urteil des Gerichts ist am 10. Mai 2010 rechtskräftig geworden (vgl. Kapitel 2.3). 2 Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht hervor, dass die Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig sind, da sie nicht dem verfassungsrechtlichen Abstandsgebot genügen (vgl. Pressemitteilung Nr. 31/2011 des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011). 3 Vgl. Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen (SiVerwNOG; Gesetz vom 22.12.2010, BGBl. I, Nr. 68, S. 2300ff.). 11 Hintergründe und Design der Studie Teil A schützen und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte der haftentlassenen Sexualstraftäter zu wahren. „Wir sind jetzt gefangen mit unseren Familien“ – mit diesen Worten beschreibt ein dreifacher Familienvater im Marburger Stadtteil Stadtwald die Veränderung durch den Zuzug von zwei Schwerverbrechern (davon ein Sexualstraftäter), die nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus der Sicherungsverwahrung in Hessen entlassen worden waren. In dem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 18.08.2010 äußern sich die Menschen besorgt. Der Vorsitzende des Stadtteilvereins sagt: „Uns begleitet eine permanente Angst.“ Ein Jurist, der bei einem der Täter die Aufhebung der Sicherungsverwahrung durchgefochten hatte, spricht hingegen von „überflüssiger Hysterie“ und erklärt: „Es ist nicht so, dass jetzt plötzlich die Hölle aufgemacht wurde, und es kommen viele Teufel heraus“ (vgl. Frankfurter Rundschau vom 18.08.2010). Welche Gefahr von rückfallgefährdeten Sexualstraftätern ausgehen kann, macht die folgende Medienmeldung exemplarisch deutlich: Im Februar 2007 wurde der neunjährige Mitja von einem Sexualstraftäter ermordet, der zwischen 1981 und 1998 fünfmal wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden war und seine Strafen jeweils abgesessen hatte. Vor seinem Tod wurde Mitja missbraucht. Die Vergewaltigung habe bei dem Jungen „massive Schmerzen“ verursacht, sagte ein Gerichtsmediziner vor dem Landgericht Leipzig. Anschließend wurde das Opfer erwürgt. Das Foto einer Überwachungskamera, das Täter und Opfer kurz vor der Tat zusammen in der Straßenbahn zeigt, ging durch die Medien (vgl. Die Welt vom 28.08.2007). Die 2008 eingeführte gemeinsame Konzeption des Hessischen Ministeriums der Justiz und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Überwachung und Erfassung von rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Hessen verfolgt das Ziel, die Allgemeinheit effektiv vor rückfallgefährdeten Sexualstraftätern durch umfassende behördenübergreifende Kontrollen und Beobachtung des Personenkreises zu schützen. Ein zentrales Element der Konzeption ist die Einrichtung der Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ZÜRS) beim Hessischen Landeskriminalamt (HLKA). Die dort vorhandenen umfangreichen Unterlagen stellen eine hilfreiche und notwendige Informationsquelle für die polizeiliche Arbeit sowie diese Arbeit 12 Teil A. Hintergründe und Design der Studie unterstützende Analysen und Situationsdarstellungen dar. Die daraus resultierenden kriminologischen und soziologischen Erkenntnisse sollen zu einer weiteren Verbesserung der Prävention von Sexualstraftaten beitragen. In enger Kooperation mit ZÜRS hat die Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle der hessischen Polizei (KKFoSt) eine detaillierte Auswertung der Akten aller 144 bei ZÜRS zum Stichtag 01.01.2010 geführten rückfallgefährdeten Sexualstraftäter vorgenommen. Die Akten umfassen neben soziobiografischen Daten und kriminalpolizeilichen Erkenntnissen in der Regel auch psychologische/psychiatrische Gutachten, Bundeszentralregisterauszüge etc. Die Auswertung dieser Unterlagen ermöglicht einen detaillierten Überblick über die kriminelle Entwicklung sowie deren Hintergründe und Ursachen. Ergänzend wurden durch Mitarbeiter des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen unter Leitung von Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner im Jahr 2010 Gruppengespräche mit den hessischen Sicherheitsmanagern4 geführt, die zu einem über das Aktenwissen hinausgehenden Verständnis der Entwicklungen und Problemlagen aller rückfallgefährdeten Sexualstraftäter beitragen. Der vorliegende Bericht ist in vier Bereiche gegliedert. Zunächst werden in Teil A die Hintergründe und das Design der Studie beschrieben. Dabei wird zunächst die Problematik im Hinblick auf Ausmaß und Umfang der registrierten Sexualstraftaten in Hessen dargestellt. Anschließend werden Konzepte zum Schutz der Bevölkerung beschrieben (Kapitel 2). Kapitel 3 skizziert den Stand der Forschung, und in Kapitel 4 wird das Design der hier vorgestellten Studie beschrieben. In Teil B werden die Befunde der Aktenanalyse dargestellt: Kapitel 5 beschäftigt sich mit der Charakterisierung der 144 Sexualstraftäter, die bei ZÜRS als rückfallgefährdet eingestuft sind. Anschließend wird in Kapitel 6 auf die insgesamt 2.517 polizeilich registrierten Sexualstraftaten der ZÜRS-Probanden und die Umstände der Tatbegehung eingegangen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Mustern der Tatbegehung, dem zeitlichen Verlauf und dem Verhalten vor/nach der Tat. Kapitel 7 stellt den Verlauf der kriminellen Karriere der Sexualstraftäter vor. Dabei wird neben dem Einfluss der Risiko- und Schutzfaktoren auch dargestellt, welche Bedeutung und welchen An4 Bei allen hessischen Landgerichten wurde 2008 ein Sicherheitsmanagement eingerichtet, das eine intensive Überwachung und Betreuung von Sexualstraftätern in Hessen durch insgesamt 23 Sicherheitsmanager (spezialisierte Bewährungshelfer) vorsieht, die für die Arbeit mit den Sexualstraftätern besonders ausgebildet sind (vgl. weiterführend Kapitel 2.2.2). 13 Hintergründe und Design der Studie Teil A teil bzw. welche Stellung die begangenen Sexualstraftaten innerhalb der kriminellen Karriere haben. Die Reaktionen der Strafverfolgungsbehörden werden in Kapitel 8 thematisiert. Dargestellt wird unter anderem, welche Zeiträume zwischen den Taten, den Anzeigen und den Verurteilungen liegen, welche Sanktionen verhängt wurden und wie sich die Täter in der Haft verhalten haben. In Teil C werden die Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews mit den hessischen Sicherheitsmanagern vorgestellt. Das Kapitel 9 gibt einen Einblick in die Arbeit der Sicherheitsmanager mit den Sexualstraftätern. Kapitel 10 vermittelt die Kenntnisse und Schlussfolgerungen, die die Sicherheitsmanager aus ihrer täglichen Arbeit gezogen haben. Hierzu gehören z.B. Äußerungen zu Tatauslösern und Tatablauf, aber auch Hinweise auf die Auseinandersetzung der Täter mit ihren Taten. Eingegangen wird auch auf die Betreuung der Sexualstraftäter im Sicherheitsmanagement, insbesondere im Hinblick auf Frühwarnsysteme, Netzwerke und Hilfesysteme, aber auch auf Sexualstraftäter, die sich der behördlichen Kontrolle und Hilfe zu entziehen versuchen. Der Teil D umfasst schließlich eine Kurzdarstellung der zentralen Untersuchungsergebnisse, die daraus insbesondere für die polizeiliche Arbeit zu ziehenden Schlussfolgerungen und ein abschließendes Fazit. Um das Projekt erfolgreich planen und umsetzen zu können, war die KKFoSt auf Unterstützung angewiesen. Unser Dank gilt in erster Linie den Kolleginnen und Kollegen, die bei ZÜRS ihren Dienst versehen und uns bei der Erstellung des Erhebungsbogens sowie bei der Datenerhebung unterstützt haben. Für ihre Arbeit soll dieses Buch einen maßgeblichen, auf wissenschaftlichen Analysen beruhenden Nutzen bringen. Dank sagen wir allen Kolleginnen und Kollegen – insbesondere auch der Operativen Fallanalyse (OFA) –, die uns durch wertvolle Ratschläge und Ideen unterstützt haben. Für ihre Bereitschaft, uns ihr Wissen über die rückfallgefährdeten Sexualstraftäter zur Verfügung zu stellen, bedanken wir uns sehr herzlich bei den hessischen Sicherheitsmanagern, die uns ohne Vorbehalte so freundlich, meist in ihren eigenen Räumen begrüßt haben und uns offen über die Inhalte und Erfahrungen aus ihrer Arbeit berichtet haben. Den Verantwortlichen im Hessischen Ministerium der Justiz sowie den Landgerichtspräsidenten danken wir sehr dafür, dass sie diese Interviews ermöglicht haben. 14 Teil A. Hintergründe und Design der Studie Dank gebührt schließlich den studentischen/wissenschaftlichen Hilfskräften Susanne Mertens, Fredericke Leuschner, Danny Otto, Silvie Berkyova, Katharina Hemer, Isabel Stühn, Svenja Achenbach, Christine Kelber, Christoph Hertsch, Lena Ludwig und Lara Eisold, die während ihrer Zeit bei der KKFoSt bzw. dem IfK Tübingen engagiert und konzentriert bei der Datenauswertung und -aufbereitung mitgewirkt haben. 15 Teil A. Hintergründe und Design der Studie 2 Situationsdarstellung 2.1 Ausmaß und Umfang der registrierten Sexualstraftaten Die hessische Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist für das Jahr 2010 insgesamt 3.482 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auf. Von den 401.864 im Jahr 2010 in Hessen polizeilich registrierten Straftaten stellen die Sexualdelikte damit knapp ein Prozent dar (0,9 Prozent). Die unter Teilen der Bevölkerung kursierende Annahme einer dramatischen und stetigen Zunahme der Zahl der Sexualstraftaten spiegelt sich in den Fallzahlen der PKS für die Jahre 2000 bis 2010 nicht wider. Abbildung 1: Anzahl der Sexualstraftaten in Hessen zwischen 2000 und 2010 Häufigkeit 5000 4341 4500 4000 4492 3975 3624 3513 3460 2000 2001 2002 3500 4095 3713 3832 3396 3482 2009 2010 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 2003 2004 2005 Jahr 2006 2007 2008 (Quelle: PKS Hessen für die Jahre 2000-2010, Hessisches Landeskriminalamt) Tendenziell lässt sich ein leichter Rückgang der Fallzahlen in der PKS bei den Sexualstraftaten zum Ende des Jahrzehnts feststellen. Allerdings ist der Verlauf der einzelnen Delikte, die unter dem Begriff „Sexualstraftaten“ subsumiert werden, recht unterschiedlich, wie Abbildung 2 veranschaulicht. Dabei zeichnet sich ab, dass der Anteil der sexuellen Missbrauchstaten an Kindern (bezogen auf alle Sexualstraftaten) 17 Hintergründe und Design der Studie Teil A durchgängig am höchsten ist. Die Anzahl der angezeigten Vergewaltigungen und besonders schweren Nötigungen ist nach einem Anstieg in der ersten Hälfte des Jahrzehnts wieder etwas gesunken. Auch die Registrierung exhibitionistischer Handlungen bzw. der Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Bei den sonstigen sexuellen Nötigungen zeigt sich zwischen 2000 und 2010 eine M-förmige Entwicklung mit Maximalwerten in den Jahren 2004 und 2006.5 Abbildung 2: Ausgewählte Sexualstraftaten in Hessen zwischen 2000 und 2010 Häufigkeit 1200 1000 800 600 400 200 0 2000 2001 2002 sex. Missbrauch v. Kindern 2003 2004 2005 Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 exhibitionistische Handlungen u. Erregung öffentl. Ärgernisses Vergewaltigung u. bes. schwere Nötigung sonst. sex. Nötigung (Quelle: PKS Hessen für die Jahre 2000-2010, Hessisches Landeskriminalamt) Die Entwicklung der Fallzahlen in der hessischen PKS, wie sie in den Abbildungen 1 und 2 dargestellt ist, zeigt das Ausmaß der Sexualkriminalität im Hellfeld, jenem Bereich, den die Strafverfolgungsbehörden überblicken und statistisch erfassen können. 5 In der hessischen PKS 2010 finden sich u.a. 753 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern, 586 Fälle von Verbreitung pornografischer Schriften und Erzeugnisse, 539 Fälle von Vergewaltigung und besonders schwerer sexueller Nötigung, 497 Fälle von sonstiger sexueller Nötigung, 451 Fälle von exhibitionistischen Handlungen & Erregung öffentlichen Ärgernisses und 27 Fälle von Zuhälterei (vgl. Hessisches Landeskriminalamt 2011). 18 Teil A. Hintergründe und Design der Studie Vielfach handelt es sich bei Sexualstraftaten jedoch um so genannte Anzeigedelikte. Das bedeutet, dass diese Taten nur im Anzeigefall überhaupt erfasst und verfolgt werden können. Viele Straftaten werden jedoch – beispielsweise aus Scham – nicht angezeigt. Dass es sich bei einem Großteil der Taten um Beziehungsdelikte handelt, beeinflusst ebenfalls das Anzeigeverhalten. So kommt das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) in einer repräsentativen Dunkelfeldstudie (vgl. Wetzels/Pfeiffer 1995)6 zu dem Ergebnis, dass die Anzeigequote für Täter, die dem Opfer unbekannt waren, bei 57,6 Prozent lag. Bei Sichtbekanntschaften oder Freunden kamen 26,7 Prozent der Sexualstraftaten zur Anzeige. Handelte es sich bei den Tätern um Familienangehörige, so reduzierte sich die Anzeigequote auf lediglich 17,9 Prozent. An diesen Zahlen zeigt sich deutlich, welchen Einfluss die Täter-Opfer-Beziehung auf das Anzeigeverhalten der Opfer hat und dass in der Folge von einem großen Dunkelfeld insbesondere bei Sexualstraftaten innerhalb von Familien ausgegangen werden muss. Bezogen auf die Täter-Opfer-Beziehung fanden Wetzels und Pfeiffer in derselben Studie heraus, dass etwa 65 Prozent aller Vergewaltigungsdelikte, über die die befragten Frauen berichteten, im familiären Nahbereich stattfanden. 8,6 Prozent der befragten Frauen im Alter ab 16 Jahren berichteten über sexuelle Gewalterfahrungen. In der einschlägigen Literatur wird das Verhältnis von angezeigten zu tatsächlich begangenen Sexualstraftaten auf der Basis von Dunkelfeldbefragungen auf 1:5 bis 1:20 geschätzt, bei Vergewaltigungen mitunter sogar noch höher (vgl. weiterführend Egg 2003: 41; Schwind 2011: 404). Ein zentrales Element der Beschäftigung mit der Thematik „Sexualstraftäter“ ist die Auseinandersetzung mit der Gefährlichkeit der Sexualstraftäter, insbesondere nach der Haftentlassung. Mit der Risikoabschätzung der allgemeinen und der einschlägigen Rückfälligkeit7 bei verschiedenen Gruppen von Sexualstraftätern (etwa Verge- 6 Ausgehend von einer Anfang 1992 durchgeführten Opferbefragung mit dem Titel „Opfererfahrung durch Kriminalität und Gewalt, Kriminalitätsfurcht älterer Menschen“ konnte durch das KFN eine Teilstichprobe von 4.006 Personen – repräsentativ für die bundesdeutsche Wohnbevölkerung ab 16 Jahren – gebildet werden, die zusätzlich zu ihren Erfahrungen mit Kriminalität auch explizit zu Opfererfahrungen im privaten Bereich von Familie und Haushalt befragt wurde. 7 Unter einschlägiger Rückfälligkeit wird in dieser Studie verstanden, dass ein Sexualstraftäter erneut mit einer Sexualstraftat rückfällig wird. Allgemeine Rückfälligkeit meint, dass ein Sexualstraftäter erneut eine Straftat begeht, bei der es sich nicht um eine Sexualstraftat handelt. 19 Hintergründe und Design der Studie Teil A waltiger, Kindesmissbraucher etc.) befasst sich die Wissenschaft intensiv. Allerdings kommen die Studien teils zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen der Rückfallquoten. Die Quoten für einschlägige Rückfälligkeit variieren in der deutsch- und englischsprachigen Fachliteratur8 zwischen 10 und 55 Prozent, bei Studien in Deutschland zwischen 10 und 30 Prozent (vgl. Vees 2006: 83f.). Die umfangreiche Metaanalyse von Hanson/Bussière (1998), die 61 Rückfallstudien aus verschiedenen Ländern (Deutschland war nicht beteiligt) ausgewertet haben, weist auf eine einschlägige Rückfallquote von unter 20 Prozent hin. Die Befunde einiger exemplarisch ausgewählter Studien zur Rückfälligkeit von Sexualstraftätern werden in der folgenden Tabelle vorgestellt. Tabelle 1: Ausgewählte Studien zur Rückfälligkeit von Sexualstraftätern9 Studie Hanson/ Bussière (1998) Rehder (2001) Elz (2002) Vees (2006) Probanden Metaanalyse von 61 Rückfallstudien (n = 23.393) A = insgesamt B = Vergewaltiger C = Kindesmissbr. Inhaftierte Sexualstraftäter im Regelvollzug (n = 196) Straftäter mit sex. Gewaltdelikten (n = 201) Begutachtete Sexualstraftäter (n = 76) Beteiligte Staaten Beobachtungszeitraum USA CAN GB AUS DK NOR 4-5 Jahre einschlägig rückfällig einschlägig oder generell rückfällig nicht rückfällig A = 13,4% B = 18,9% C = 12,7% A = 36,3% B = 46,2% C = 36,9% A = 63,7% B = 53,8% C = 63,1% D 5 Jahre 11,7% 31,6% 68,4% D knapp 10 Jahre 19,3% 68,5% 31,5% D etwa 9 Jahre 10,5% 42,1% 57,9% (Quelle: in Anlehnung an Vees 2006: 83f.) 8 Die bisherigen Studien zur Rückfälligkeit von erwachsenen Sexualstraftätern lassen sich nicht ohne weiteres miteinander vergleichen, da das Studiendesign, die Beobachtungszeiträume und die Auswahl der Probanden erheblich differieren. Die Studien wurden meist in Form von katamnestischen oder Follow-upStudien konzipiert, d.h. dass sie sich vorwiegend auf einzelne Entlassungsjahrgänge oder Entlassungsgruppen aus Straf- oder Maßregelvollzugsanstalten beziehen. 9 Zahlreiche weitere Studien zur Thematik werden bei Vees (2006: 83f.) dargestellt. 20 Teil A. Hintergründe und Design der Studie 2.2 Konzepte zum Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftätern In fast allen Bundesländern existieren mittlerweile spezielle polizeiliche Konzepte, die den Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern regeln. Die Initiative ging von Bayern aus, wo 2006 das Konzept HEADS („Haftentlassenen-Auskunftsdatei Sexualstraftäter“) eingeführt wurde. Die Bewertung der von den Tätern ausgehenden Gefahr erfolgt bei diesen Konzepten meist durch Polizei oder Justiz, wobei üblicherweise bei der angenommenen Gefährlichkeit eine Einteilung in Kategorien vorgesehen ist. Einen Überblick über die Konzepte in den Bundesländern bietet die Tabelle 2.10 Tabelle 2: Polizeiliche Konzepte zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern Bundesland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen MecklenburgVorpommern Konzept KURS: Konzeption zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern HEADS: Haftentlassenen-Auskunftsdatei Sexualstraftäter SPREE (geplant): Sexualstraftäter-Prävention bei Rückfallgefahr durch Ermittlungen und Eingriffsmaßnahmen HEADS: Haftentlassenen-Auskunftsdatei Sexualstraftäter HEADS: Haftentlassenen-Auskunftsdatei Sexualstraftäter TOP: Täterorientierte Prävention umfasst auch Gewaltstraftäter ZÜRS: Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter FOKUS: Für optimierte Kontrolle und Sicherheit KURS: Konzeption zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern KURS: Konzeption zum Umgang mit Nordrhein-Westfalen besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern Niedersachsen Einstufungen Bewertung durch Polizei und Justiz; Kategorien I, II und III Bewertung durch Polizei; Kategorien 1, 2 , 3 und 4 Bewertung durch Polizei; Kategorien A und B Bewertung Polizei und Justiz; keine Kategorisierung Bewertung durch Polizei; Kategorien A, B und C Bewertung durch die Justiz; keine Kategorisierung Bewertung durch Polizei; Kategorien 1, 2 und 3 Keine Zentralstelle, keine Kategorisierung; keine Datenbank Bewertung durch Justiz; Kategorien A, B und C Bewertung durch Polizei; Kategorisierung 10 Zu Gemeinsamkeiten und Unterschieden der einzelnen Konzepte vgl. Kasecker (2010). 21 Hintergründe und Design der Studie Bundesland Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Teil A Konzept VISIER: Vorbeugendes Informationsaustauschsystem zum Schutz vor inhaftierten und entlassenen Rückfalltätern in Planung ISIS: Informationssystem zur Intensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter verurteilter Sexualstraftäter Runderlass zwischen Justizministerium, Sozialministerium und Innenministerium KSKS: Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter HEADS: Haftentlassenen-Auskunftsdatei Sexualstraftäter Einstufungen Bewertung durch Polizei; keine Kategorisierung Bewertung und Leitung bei Justiz; keine Kategorisierung Meldung durch Führungsaufsichtsstellen; keine Zentralstelle, keine Kategorisierung Bewertung durch Polizei; Kategorien A, B und C Bewertung durch Polizei; Kategorien 1, 2 und 3 (Quelle: Auskunft ZÜRS Hessen vom 01.01.2011) Im Falle des Umzuges eines Probanden in ein anderes Bundesland wird das betroffene Bundesland informiert und alle benötigten Informationen aus der Akte übermittelt. Zudem sorgt ein personenbezogener Hinweis im bundesweit abrufbaren InpolFahndungssystem dafür, dass rückfallgefährdete Sexualstraftäter auch in anderen Bundesländern als solche erkannt werden. Bevor in den folgenden Unterkapiteln der Fokus auf die Maßnahmen zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Hessen gerichtet werden soll, wird in einem kurzen Exkurs anhand einiger ausgewählter Beispiele – auch auf der Basis einer Zeitungsauswertung durch die KKFoSt – darauf eingegangen, wie sich die Situation im europäischen Ausland sowie in den USA darstellt: n Polen, Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Schweden: In Polen gibt es seit 2009 ein Gesetz, das härtere Strafen und die chemische Kastration für Sexualtäter vorschreibt. Durch die Behandlung mit Medikamenten („Antiandrogene“) soll die Ausschüttung männlicher Sexualhormone unterdrückt und so der Geschlechtstrieb gedämpft werden. Frankreich erwägt ebenfalls, ein solches Gesetz zu verabschieden. Andere europäische Länder wie Großbritannien, Dänemark und Schweden bieten seit längerem die freiwillige chemische Kastration an, die eine kürzere Gefängnisstrafe in Aussicht stellt (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 24.10.2009). n Tschechien: Eine Untersuchung durch Experten des Europarates 2008 in tschechischen Gefängnissen und psychiatrischen Kliniken kam zu dem Ergebnis, dass 22 Teil A. Hintergründe und Design der Studie mehrere hundert Sexualstraftäter in den letzten zehn Jahren – medikamentös oder operativ – kastriert worden sind. Das Anti-Folter-Komitee des Europarates kritisierte diese Praxis als herabwürdigend. Die meisten Betroffenen seien über die Nebenwirkungen und Folgen des Eingriffs nicht aufgeklärt worden. Die tschechische Regierung plant, an der bisherigen Praxis mit leichten Veränderungen des Prozedere festzuhalten (vgl. Ärzteblatt vom 05.02.2009). n USA: In den USA können auf einer Datenbank des amerikanischen Justizministeriums Angaben zu Sexualstraftätern aus 22 Bundesstaaten abgerufen werden. Die öffentlich zugängliche Internetseite www.nsopr.gov listet verurteilte Sexualstraftäter auf, nennt Namen, Wohnorte, Details der Verurteilung und liefert häufig Fotos. Die Datenbank soll es besorgten Bürgern ermöglichen, das Land besser vor Sexualstraftätern zu schützen. In Amerika werden nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 21.07.2005 mehr als 500.000 Sexualstraftäter gezählt. Eine Studie von Schram/Milloy (1995) kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Veröffentlichungen die Rückfallrate minimal gesenkt wurde. Zwei jüngere Untersuchungen von Prescott/Rockoff (2008) sowie Zgoba (2008) konnten keine nachweisbaren Effekte dieser Maßnahme auf Sexualdelinquenz und Rückfallgefahr feststellen (vgl. Grafl 2009). Kern des Konzepts in Hessen, das der Öffentlichkeit Anfang 2008 vorgestellt wurde,11 ist eine enge Vernetzung von Justiz, Polizei und Maßregelvollzug. Damit soll der Informationsfluss zwischen den beteiligten Behörden weiter verbessert werden. Die Erkenntnisse jeder dieser Institutionen sollen in eine Gesamtlagebewertung einfließen. Das Konzept trägt den Namen „ARGUS“12 und umfasst im Wesentlichen die Einrichtung der Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (vgl. Kapitel 2.2.1) und die Einrichtung eines Sicherheitsmanagements (vgl. Kapitel 2.2.2). 2.2.1 Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter Das hessische Konzept zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter mit der Zentralstelle (ZÜRS) beim Hessischen Landeskriminalamt und der dort geführ11 Pressemitteilung des hessischen Ministeriums für Justiz, Integration und Europa vom 23.01.2008. 12 ARGUS ist eine Figur aus der griechischen Mythologie mit Augen nach allen Seiten, von denen immer ein Augenpaar geöffnet ist (vgl. Roscher: 537f.). 23 Hintergründe und Design der Studie Teil A ten polizeiinternen „Auskunftsdatei rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ARS)“ wurde im Januar 2008 eingerichtet. Zielgruppe sind Sexualstraftäter (mit Anlasstaten aus den §§ 174ff. StGB) und Gewaltstraftäter im Bereich der Tötungsdelikte mit sexueller oder unklarer Motivlage, bei denen nach Art und Schwere der begangenen Tat, nach ihrer Persönlichkeit oder dem Verhalten nach der Tat ein Rückfall in die Straffälligkeit aufgrund einer ungünstigen Prognose nicht ohne weiteres ausgeschlossen ist und ein Rückfall erhebliche Gefahren für Leib und Leben anderer mit sich bringen würde. Bei den Straftätern handelt es sich um Vollverbüßer, die unter Führungsaufsicht stehen. Daneben fallen die sog. Bewährungsversager oder Probanden aus dem Bereich des Maßregelvollzugs (§§ 63, 64 StGB), die in einer psychiatrischen Einrichtung oder Entziehungsanstalt untergebracht waren, unter die Zielgruppe, sofern sich die anfänglich vorhandene positive Sozialprognose im Verlauf der Bewährung verschlechtert hat und das gezeigte Verhalten als erhöhtes Rückfallrisiko bewertet wird. Die staatsanwaltschaftliche Einstufung der haftentlassenen Sexualstraftäter als Risikoprobanden ist formelle Voraussetzung für eine Überwachung durch ZÜRS. Die Staatsanwaltschaft schließt sich dabei in der Regel den Stellungnahmen der jeweiligen Justizvollzugsanstalt (JVA) und der Gutachter an. ZÜRS wird drei Monate vor der Haftentlassung mit Übersendung der für die Auswertung notwendigen Unterlagen schriftlich informiert. Die Bewertung und Einstufung der gemeldeten Probanden in Kategorien werden durch die Zentralstelle vorgenommen und unter anderem Anlasstaten und Täterpersönlichkeit analysiert. Hieraus ergeben sich stabilisierende und/oder destabilisierende Faktoren, die eine Rückfallgefahr begründen bzw. Fortschritte auf dem Weg zur Legalbewährung erkennen lassen. Diese Risikobewertung ermöglicht die Einstufung in drei Kategorien: n Zur Kategorie 1 (höchstes Gefahrenpotential) gehören Sexualmörder, Serienvergewaltiger und andere herausragende Fälle, bei denen keine rückfallpräventiven Faktoren ersichtlich sind. n In die Kategorie 2 (hohes Gefahrenpotential) werden Straftäter eingestuft, bei denen ebenfalls von einer hohen Gefahr auszugehen ist. Im Gegensatz zu Tätern der Kategorie 1 stehen der Gefährlichkeit hier jedoch rückfallpräventive Faktoren gegenüber. Dies kann z.B. eine soziale und/oder familiäre Einbindung sein oder regelmäßig in Anspruch genommene psychiatrische oder psychologische Hilfe. 24 Teil A. Hintergründe und Design der Studie n Kategorie 3 (mittleres Gefahrenpotential) umfasst die Täter, die zwar unter Führungsaufsicht stehen, denen jedoch kein hohes, sondern nur ein mittleres Gefahrenpotential attestiert wird. In klarer Abgrenzung zur Aufgabe der Justiz oder des Maßregelvollzugs erfolgt durch die Polizei keine Rückfallprognose. Die Entscheidung, welche Täter in das ZÜRSProgramm aufgenommen werden, trifft allein die strafprozessuale Vollstreckungsbehörde. Die Zentralstelle schließt die Bewertung mit einem Maßnahmenvorschlag für die Polizeipräsidien ab. Die Verantwortung für die Durchführung der polizeilichen Maßnahmen obliegt dann den Polizeipräsidien. Der Schwerpunkt der polizeilichen Maßnahmen liegt auf der Aktualisierung der erkennungsdienstlichen Unterlagen (überwiegend Lichtbilder), Überprüfung/Neufestsetzung des Aussonderungsprüfdatums in der DNA-Datenbank (Stichwort: „genetischer Fingerabdruck“), Befragungen gemäß § 12 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sowie Gefährder- und Gefährdetenansprachen. Die Datei ARS dient in diesem Gesamtprozess der Informationsbündelung und Strukturierung, basierend auf den Anlasstaten und Täterpersönlichkeiten, den Erkenntnissen aus dem Vollzug und den Gefährdungsbewertungen. Sie gewährleistet eine Dokumentation und Koordination von geeigneten Maßnahmen vor, während und nach der Haftentlassung der Probanden für alle ZÜRS-Sachbearbeiter. 2.2.2 Sicherheitsmanagement Das Sicherheitsmanagement nimmt die Aufgaben der Bewährungshilfe nach §§ 56d, 68a StGB und § 21 JGG wahr. Betreut werden verurteilte Sexualstraftäter, die unter Bewährungsaufsicht stehen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Straftäter, die wegen eines anderen Delikts unter Bewährungsaufsicht stehen.13 Angesiedelt ist das Sicherheitsmanagement bei den neun hessischen Landgerichten. Die Arbeit erfolgt durch 23 spezialisierte Bewährungshelfer (Sicherheitsmanager), die durchschnittlich etwa 25 Probanden betreuen. Von diesen knapp 600 Probanden war am 01.01.2010 etwa jeder Vierte (144 Probanden) von der Justiz als rückfallgefährdet eingestuft und an ZÜRS gemeldet. Die übrigen 75 Prozent waren als weniger gefähr13 Vgl. Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 17, 21.04.2008: 1147f. 25 Hintergründe und Design der Studie Teil A det eingestuft und wurden ohne Mitarbeit von ZÜRS vom Sicherheitsmanagement betreut. Durch die intensive Begleitung seitens der Sicherheitsmanager soll dazu beigetragen werden, Kontakte mit möglichen Opfern zu unterbinden. Damit kann auch der Gefahr entgegengewirkt werden, dass Personen, die wegen Sexualstraftaten zu Lasten von Kindern vorbestraft sind und bei denen eine Rückfallgefahr gesehen wird, z.B. in der Nähe von Kindergärten/Schulen arbeiten. Nimmt der Sicherheitsmanager Umstände wahr, die erste Anzeichen für die Annahme einer erhöhten Rückfallgefahr geben, unterrichtet er alle beteiligten Behörden inkl. ZÜRS. Besonders bei Tätern, die nach Vollverbüßung ihrer Freiheitsstrafe entlassen werden und bei denen eine Sicherungsverwahrung aufgrund ihrer Gefährlichkeit zwar aus polizeilicher Sicht geboten wäre, aus rechtlichen Gründen aber nicht nachträglich angeordnet werden kann, ist dies von Bedeutung.14 2.3 Sicherheitsdebatte und Gesetzgebung Sexualstraftäter – insbesondere sog. „Kinderschänder“ – werden im Allgemeinen als psychisch gestört, kaum therapierbar und dementsprechend als gefährlich angesehen. Einzelne, aber dafür umso spektakulärere, schwere Taten führen daher immer wieder zu Forderungen nach härteren Strafen.15 So auch Ende der 1990er Jahre, als unter dem Eindruck zweier Sexualmorde an Kindern und einer aufgeheizten Medienberichterstattung die Rufe in der Bevölkerung nach einer Verschärfung des Straf14 Die Ausführungen basieren auf Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei ZÜRS. 15 Gleichwohl war das Strafgesetzbuch (StGB) in den vergangenen Jahrzehnten zahlreichen Änderungen und dabei nicht ausschließlich Verschärfungen unterworfen. So genannte Strafrechtsreformgesetze (StrRG) machten diese Neuerungen möglich. Für den Bereich der Sexualtäterschaft sind vor allem das 1. und 6. StrRG von Bedeutung. Im 1. StrRG, verkündet am 25.06.1969, wurden z.B. die Straftatbestände des Ehebruchs, der einfachen Homosexualität, der Unzucht mit Tieren und der Erschleichung des Beischlafs abgeschafft (BGBl. I S. 645; vgl. Schläfke et. al 2005: 2f.; Kieler 2003: 17f.). 1994 wurde der § 175 StGB endgültig abgeschafft und somit auch die Bestrafung von Homosexualität (BGBl. I S. 1168f.; vgl. Heghmanns 2009: 190). In der nächsten Stufe der Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts wurden die § 177 StGB (Vergewaltigung) und § 178 StGB (sexuelle Nötigung) zu einem Einheitstatbestand zusammengefügt, der im heutigen StGB unter §177 StGB Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung zu finden ist. Jene Reformen geschahen durch das 6. StrRG und das 33. Strafänderungsgesetz (StrÄndG). Durch diese Änderungen wurde auch die Vergewaltigung in der Ehe als Straftat anerkannt (vgl. Kieler 2003: 20 ff.). Darüber hinaus gab es eine Einbeziehung von dem Beischlaf ähnlichen, schwer wiegenden sexuellen Handlungen, die das Opfer erniedrigen. Ab diesem Zeitpunkt zählte auch der sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen als Straftat, wozu nicht nur Behinderte zählen, sondern auch durch Drogen oder Alkohol widerstandsunfähig gemachte Personen (vgl. Schläfke et. al 2005: 2f.). 26 Teil A. Hintergründe und Design der Studie rechts immer lauter wurden (vgl. Ullenbruch 1998: 326 f.). In diesem Zusammenhang wurde häufig eine Aussage des damaligen Bundeskanzlers Schröder zitiert, der in der Boulevardpresse gefordert hatte: „Kinderschänder für immer wegschließen!“ (vgl. Berliner Zeitung vom 09.07.2001). Auf die gesellschaftliche Diskussion reagierte der Gesetzgeber zunächst mit einer Gesetzesverschärfung im Rahmen des „Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten“ (SexBG) vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 160 ff.), welches den Zweck verfolgte, zum einen den Behandlungsdruck insbesondere auf rückfallgefährdete Sexualstraftäter zu erhöhen und zum anderen das Risiko verfrühter vorzeitiger Entlassungen zu verringern (vgl. Ullenbruch 1998: 327). So enthielt dieses Gesetz u.a. Lockerungen hinsichtlich der Anordnungsvoraussetzungen der Sicherungsverwahrung, vgl. § 66 StGB. Bei der Sicherungsverwahrung handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung. Anknüpfungspunkt für die Unterbringung ist unabhängig von der Schuld des Täters allein dessen Gefährlichkeit (Meier 2009: 297). Dabei schließt sich die Sicherungsverwahrung zeitlich in der Regel an die eigentliche Haftstrafe an. Wesentliche Neuerung durch das SexBG ist die Aufhebung der bisherigen Höchstfrist von zehn Jahren bei erstmaliger Anordnung von Sicherungsverwahrung, §67d Abs. 1 Satz 1 StGB a.F. (vgl. Ullenbruch 1998: 327). Auch in der Folgezeit wurden die Anforderungen für die Verhängung der Sicherungsverwahrung durch eine Vielzahl von Gesetzesänderungen gesenkt. So erließen einige Bundesländer unter Inanspruchnahme ihrer Gesetzgebungskompetenz für das Polizeirecht Landesgesetze, welche für besonders rückfallgefährdete Straftäter die bis dahin noch nicht existierende nachträgliche (d.h. erst nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils, kurz vor Entlassung aus dem Strafvollzug ausgesprochene) Anordnung der Sicherungsverwahrung vorsahen (Meier 2009: 297; vgl. auch Kinzig 2001: 1455ff., Kinzig 2002b: 500). Der Bundesgesetzgeber hingegen hielt eine solche Regelung bis dahin nicht für erforderlich und beschränkte sich auf die Einführung der vorbehaltenen (d.h. im Urteil zwar nicht angeordneten, aber als möglich in Aussicht gestellten) Sicherungsverwahrung in § 66a StGB durch Gesetz vom 21.08.2002 (BGBl. I S. 3344; vgl. auch Kinzig 2002a: 3204 ff.). Nachdem jedoch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Landesunterbringungsgesetze Anfang 2004 aus formellen Gründen für verfassungswidrig erklärt hatte,16 entschloss sich auch der Bundesgesetzgeber zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (§ 66b StGB) durch Gesetz vom 23.07.2004 (BGBl. I S. 1838). Dabei ging er sogar noch einen Schritt weiter als zuvor die Landesgesetzgeber 16 BVerfG, 2 BvR 226/06 vom 23.8.2006, Absatz-Nr. 1-35, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060 823_2bvr022606.html, Abruf am 08.10.2010. 27 Hintergründe und Design der Studie Teil A und eröffnete mit § 66b Abs. 2 StGB die Möglichkeit, die Sicherungsverwahrung nachträglich auch für Ersttäter anzuordnen. Die Einführung des § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB stellte auch insofern eine Erweiterung dar, als die nachträgliche Sicherungsverwahrung zugleich für sog. „Altfälle“ gelten sollte, d.h. für die bereits unter Anwendung alten Rechts angeordneten Unterbringungen (vgl. Ullenbruch 1998: 326). Im Zusammenhang mit diesen Änderungen wurde die Sicherungsverwahrung außerdem in das Jugendstrafrecht eingeführt; ab 2003 zunächst durch mehrere Gesetze für Heranwachsende, § 106 Abs. 3 bis 7 JGG (vgl. zu den einzelnen Regelungen Zieger 2008: 97). Seit dem 12. Juli 2008 war die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung auch bei jugendlichen Straftätern möglich, § 7 Abs. 2 bis 4 JGG (Meier 2009: 298). Dies bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil vom 9. März 2010.17 Neben der Sicherungsverwahrung wurden auch andere Maßnahmen im Hinblick auf Sexualstraftäter verschärft. So kann z.B. seit Einführung des SexBG zur Minimierung der Gefahr eines Rückfalls die Führungsaufsicht (§§ 68ff. StGB) bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in weiterem Umfang auferlegt werden (BGBl. I S. 160 ff.). Das Institut der Führungsaufsicht hat darüber hinaus mit dem „Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung“ vom 22. März 2007 (BGBl. I S. 513) eine weitere Änderung erfahren. Das Gesetz ermöglichte eine straffere und effizientere Kontrolle der Lebensführung von Straftätern.18 Am 1. Januar 2002 trat das sog. „Gewaltschutzgesetz“ (GewSchG, BGBl. I S. 3513) in Kraft, welches als Artikel 1 des „Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung“ erlassen worden ist. Dieses Gesetz verfolgt einen neuen Ansatz: „Der Schläger geht, das Opfer bleibt“. Danach müssen Frauen oder Männer, die häusliche Gewalt erfahren haben oder von ihr bedroht sind, nicht mehr den gemeinsamen Haushalt verlassen und beispielsweise in einem Frauenhaus Zuflucht suchen. Sie können nun per Eilanordnung leichter vor Gericht durchsetzen, dass ihnen die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird, § 2 GewSchG. Schutzanordnungen nach Maßgabe des „Gewaltschutzgesetzes“ sind 17 BGH 1 StR 554/09 - 9. März 2010 (LG Regensburg), http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/09/1-554-09.php, Abruf am 08.10.2010. 18 Homepage des Bundesjustizministeriums, http://www.bmj.bund.de/enid/776738bac5d4e0a6a5e7c3fd 800e640d,7d1baa305f7472636964092d0932363432/Nationales_Strafrecht/Fuehrungsaufsicht_ xo.html, Abruf am 08.10.2010. 28 Teil A. Hintergründe und Design der Studie daneben auch bei bestimmten unzumutbaren Belästigungen möglich. Verstößt ein Täter/eine Täterin gegen eines der Verbote, macht er/sie sich strafbar, § 4 GewSchG. Seit dem 01.01.2003 kam es zu einer Erweiterung bei der Unterbringung von Sexualstraftätern in sozialtherapeutischen Anstalten, § 9 Abs. 1 StVollzG. Bei Verurteilungen zu mehr als 2 Jahren Freiheitsstrafe sieht das Gesetz nun eine zwingende Verlegung von behandlungsfähigen Sexualstraftätern in sozialtherapeutische Einrichtungen vor (vgl. Laubenthal 2008: 350). Durch das „Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften“ vom 27.12.2003 (BGBl. I S. 3007) wurde der strafrechtliche Schutz von Kindern und behinderten Menschen gegen sexuellen Missbrauch verbessert. Hauptanliegen dieses Gesetzes war die Aufhebung ungleicher strafrechtlicher Wertungen beim sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen und die schärfere Sanktionierung des Austausches von kinderpornografischen Darstellungen im Internet innerhalb von geschlossenen Nutzergruppen. So kann bei jeder Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung eine DNA-Analyse und auch -Speicherung angeordnet werden.19 Der Bereich Kinderpornografie erfuhr durch das „Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie“ vom 31.10.2008 (BGBl. I S. 2149) eine weitere Verschärfung der Sanktionierung. Aufgrund der Gesetzesänderung vom 23.07.200420 war umstritten, ob die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) aus Art. 5 („Recht auf Freiheit und Sicherheit“) und Art. 7 („Keine Strafe ohne Gesetz“) verstößt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sah im rückwirkenden Wegfall der zeitlichen Höchstgrenze der Sicherungsverwahrung von bis dahin zehn Jahren einen Verstoß gegen die genannten Verfahrensgrundsätze. Damit entsprachen die Richter der Menschenrechtsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten21 und sprachen diesem eine Entschädigung in Höhe von 50.000 Euro zu (vgl. Die Zeit vom 17.12.2009). 19 Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 30.12.2003, http://www.bmj.bund.de/enid/ 776738bac5d4e0a6a5e7c3fd800e640d,7d1baa305f7472636964092d0932363432/Nationales_Strafrecht/Verschaerfung_des_Sexualstrafrechts_5m.html, Abruf am 08.10.2010. 20 Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23.07.2004 (BGBl. I S. 1838) 21 EGMR M ./. Deutschland vom 17.12.2009, 25ff., Az.: 19359/04; zum Lebenslauf des Sicherungsverwahrten M. (vgl. Kinzig 2010: 233). 29 Hintergründe und Design der Studie Teil A Die diesem Urteil zugrunde liegende Regelung war bereits Gegenstand einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2004,22 wobei die Karlsruher Richter zu genau gegenteiligen Ergebnissen gekommen waren. Denn nach Ansicht des BVerfG sei das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG auf die Sicherungsverwahrung überhaupt nicht anwendbar. Begründet wurde dies mit der grundlegenden Unterscheidung von Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung. Zudem stehe die Neuregelung im Einklang mit dem in Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG geregelten rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgebot (vgl. Kinzig 2010: 234). Dies sah der EGMR anders. So ergebe sich eine Verletzung von Art. 5 Abs. 1a EMRK zum einen daraus, dass die Verlängerung der Unterbringung in keinem ausreichenden Kausalzusammenhang zwischen der Verurteilung der Betroffenen und dem andauernden Freiheitsentzug stehe. Außerdem müsse die Freiheitsentziehung rechtmäßig sein, was u.a. beinhalte, dass eine Person voraussehen können müsse, welche Folgen eine bestimmte Handlung nach sich ziehen kann. Eine Rechtfertigung der über zehn Jahre dauernden Sicherungsverwahrung ergebe sich auch nicht aus Art. 5 Abs. 1c oder e EMRK (vgl. Kinzig 2010: 235 f.). Zudem beanstandete der EGMR, dass die Verlängerung der Sicherungsverwahrung eine nachträglich auferlegte zusätzliche Strafe darstelle und deshalb gegen das in Art. 7 Abs. 1 EMRK verankerte Rückwirkungsverbot verstoße. Der EGMR verwies darauf, dass die formale Trennung zwischen Strafe und Maßregel nicht maßgebend sein könne und griff damit einen gegen die Sicherungsverwahrung schon seit den 1920er Jahren gerichteten Vorwurf auf, der unter dem Stichwort „Etikettenschwindel“ bekannt ist (vgl. Kinzig 2010: 236). Die Sicherungsverwahrung bedeute genau wie eine gewöhnliche Haftstrafe einen Freiheitsentzug. Zudem betonte das Gericht die ähnlichen Unterbringungsbedingungen zwar in separaten Abteilungen, aber doch in regulären Strafanstalten. Es gebe keine ausreichenden zusätzlichen – z.B. therapeutischen – Maßnahmen, die speziell auf die Bedürfnisse von in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten zugeschnitten seien. Darüber hinaus diene die Sicherungsverwahrung genau wie die Freiheitsstrafe den Zielen der Resozialisierung sowie dem Schutz der Allgemeinheit, vgl. §§ 2, 129 StVollzG. Tatsächlich stelle sich die Sicherungsverwahrung jedoch aufgrund ihrer Dauer als auch aufgrund der Schwierigkeit, aus ihr entlassen zu werden, sogar als schärfere Sanktion dar (vgl. Kinzig 2010: 237). 22 Urteil vom 5.2.2004, BVerfGE 2 BvR 2029/01; http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20040205_ 2bvr202901.html, Abruf am 09.08.2010. 30 Teil A. Hintergründe und Design der Studie Das von der Bundesregierung gegen das Urteil vom 17. Dezember 2009 eingelegte Rechtsmittel wurde am 10. Mai 2010 von der Großen Kammer des EGMR zurückgewiesen (vgl. Spiegel Online vom 11.05.2010, weiterführend Pressemitteilung des EGMR vom 11.05.2010). Damit ist das Urteil gemäß Art. 44 Abs. 2c EMRK endgültig. Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund von Art. 46 Abs. 1 EMRK dazu verpflichtet, das Urteil des Gerichtshofes in dieser Sache zu befolgen. Art. 46 Abs. 1 EMRK bindet jedoch nur die am Verfahren beteiligten Streitparteien im Hinblick auf den speziellen Streitgegenstand. Die Vertragspartei ist dazu verpflichtet, die angegriffene Konventionsverletzung abzustellen. Ferner sind alle innerstaatlichen Träger der deutschen öffentlichen Gewalt grundsätzlich an die Entscheidungen des EGMR gebunden.23 Bundesweit liegt die Zahl der Straftäter, die sich auf Basis dieses Urteils Hoffnungen auf eine sofortige Freilassung aus der Sicherungsverwahrung machen dürfen, bei mindestens 70 – in Hessen bei sieben (vgl. Frankfurter Rundschau vom 19.08.2010; Müller 2009). Trotzdem hat das BVerfG bisher mehrere Eilanträge von Betroffenen mit der Begründung abgelehnt, dass das „Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit“ schwerer wiege als das Interesse der Kläger an sofortiger Freiheit (vgl. Die Zeit vom 13.07.2010). Ob die Entscheidung des EGMR zugunsten des Beschwerdeführers eine Pflicht statuiert, in gleich gelagerten Fällen die Sicherungsverwahrung zu beenden, ist unter den Gerichten umstritten. Um einer Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung vorzubeugen, wurde das „Gesetz zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung bei Entscheidungen zur Sicherungsverwahrung“ vom 24. Juli 2010 erlassen (BGBl I, 976).24 Dieses Gesetz zielte darauf ab, eine bindende Entscheidung des BGH herbeizuführen, um eine unterschiedliche Rechtspraxis bei gleichgelagerten Fällen zu vermeiden.25 Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg legte einen Fall gemäß § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVG n.F. dem BGH zur Entscheidung vor.26 Am 9. November 2010 lehnte dann der 5. Strafsenat des BGH die „automatische” Entlassung konventionswidrig unter- 23 BVerfG, 2 BvR 1481/04 vom 14.10.2004, Ziff. 39, 45. 24 Viertes Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. Juli 2010 (BGBl I, 976). 25 Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 13.06.2010, http://www.bmj.bund.de/enid/776 738bac5d4e0a6a5e7c3fd800e640d,9470fe636f6e5f6964092d0936393536093a095f747263696409 2d0937313430/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html; Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 29.07.2010, http://www.bmj.bund.de/enid/776738bac5d4e0a 6a5e7c3fd800e640d,0e90b7 636f6e5f6964092d0937313235093a095f7472636964092d0937313430/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html, Abruf am 08.10.2010. 26 OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.08.2010, 1 Ws 404/10. 31 Hintergründe und Design der Studie Teil A gebrachter Sicherungsverwahrter ab.27 Der 5. Strafsenat konterkariert mit dieser Entscheidung die Rechtsprechung des 4. Strafsenats des BGH.28 Vor diesem Hintergrund trat am 1. Januar 2011 das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen“ vom 22.12.2010 (BGBl I 2010, S. 2300) in Kraft. Dieses soll die Vorgaben des Koalitionsvertrages vom 26. Oktober 2009 umsetzen und zugleich die Konsequenzen des Urteils des EGMR vom 17. Dezember 2009 berücksichtigen.29 Ziel dieses Gesetzes ist die Schaffung eines Systems, welches einen angemessenen Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern ermöglicht, dabei aber die rechtsstaatlichen Anforderungen an die Sicherungsverwahrung als letztes Mittel der Kriminalpolitik wahrt (Kinzig 2011: 177, BT-Dr 17/3403 S.1). Hierzu wurde das Recht der Sicherungsverwahrung grundlegend überarbeitet und wesentlich stringenter gefasst. Im Kernbereich wurde die primäre Sicherungsverwahrung vor allem durch die Überarbeitung des Straftatenkatalogs in § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB sowie dadurch konsolidiert, dass nun die Vortat nach § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB ebenfalls in Nr. 1 enthalten sein muss, was bedeutet, dass die primäre Sicherungsverwahrung nun mehr oder weniger nur noch gegenüber Gewalt- und Sexualstraftätern angeordnet werden kann. Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung wurde ausgebaut, indem es für deren Anordnung, entgegen der bisherigen Rechtsprechung des BGH,30 jetzt nur noch „wahrscheinlich“ sein muss, dass die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB, also ein Hang und die daraus resultierende Gefährlichkeit, vorliegen (Kinzig 2011: 178). Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde demgegenüber beschränkt (BT-Dr 17/3403, S.2). Zusätzlich wurde das Institut der Führungsaufsicht gestärkt, insbesondere durch Einführung einer neuen Weisung in § 68b StGB, welche die elektronische Aufenthaltsüberwachung der verurteilten Personen ermöglicht. Diese Neuregelungen gelten aber nur für „Neufälle“, also für Fälle, in denen die Anlasstat nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung“ begangen wurde. Für davor begangene Straftaten gilt weiterhin das alte Recht. Allerdings wurde das neue 27 Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle, Nr. 213/2010 vom 11. November 2010: Keine ‚automatische‘ Entlassung konventionswidrig untergebrachter Sicherungsverwahrter. 28 BGH, 4. Strafsenat, Beschluss vom 12. Mai 2010, 4 StR 577/09. 29 Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 13.06.2010: Maßnahmenbündel im Bereich Sicherungsverwahrung beschlossen, http://www.bmj.bund.de/enid/776738bac5d4e0a6a5e7c3fd800e640d, 9470fe636f6e5f6964092d0936393536093a095f7472636964092d0937313430/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html, Abruf am 08.10.2010. 30 Vgl. BGHSt 50, 188 (194 f.) 32 Teil A. Hintergründe und Design der Studie Gesetz um eine Altfallregelung ergänzt. So ermöglicht das „Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter“ die weitere Unterbringung von psychisch gestörten Straftätern, die infolge der Entscheidung des EGMR aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden mussten oder bei denen dies in Zukunft zu erwarten ist (sog. Parallelfälle) in neu zu schaffenden, geschlossenen Einrichtungen (Kinzig 2011: 177, BT-Dr 17/3403 S. 19). Jedoch wurde diese gerade erst in Kraft getretene Reform durch eine weitere Entscheidung des EGMR (EGMR, Individualbeschwerde Nr. 24478/03) schon wieder in Frage gestellt.31 Denn während bisher nur die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung Gegenstand der europäischen Rechtsprechung war, hat der EGMR am 13. Januar 2011 nun erstmals explizit die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung für nicht mit Art. 5 EMRK vereinbar erklärt.32 Aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 geht sodann explizit hervor, dass die Neuregelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig sind, da sie nicht dem verfassungsrechtlichen Abstandsgebot genügen (vgl. Pressemitteilung Nr. 31/2011 des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011). In diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die weitere Anwendbarkeit der für verfassungswidrig erklärten Vorschriften bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung, längstens bis zum 31. Mai 2013, angeordnet. 31 Die zeit-online vom 13.01.2011: Jetzt entscheiden die deutschen Gerichte, http://www.zeit.de/ gesellschaft/zeitgeschehen/2011-01/sicherungsverwahrung-europa-gerichtshof, Abruf am 24.01.2011. 32 http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/volltext/urteile/ 20101021-24478_03-G.asp#TopOfPage, Abruf am 24.01.2011. 33 Teil A. Hintergründe und Design der Studie 3 Sexualtäterschaft als Gegenstand der Forschung 3.1 Zur Forschungslage in Deutschland Die Taten von Sexualstraftätern sind Gegenstand zahlreicher wissenschaftlicher Studien. Deren Befunde weisen, wie im Folgenden gezeigt wird, zum Teil deutliche Unterschiede, aber auch bedeutsame Übereinstimmungen auf. Aus kriminologischer Sicht lässt sich der Kernbereich der sexuell motivierten kriminellen Handlungen in der Regel in drei Hauptgruppen untergliedern (vgl. Sohn 2004: 20): Sexuelle Gewaltdelikte: Im Strafrecht wird die Vergewaltigung nach §§ 177f. StGB im Zusammenhang mit sexueller Nötigung behandelt. Der Straftatbestand ist erfüllt, sobald eine Person durch Gewalt oder Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage zu sexuellen Handlungen genötigt wird. Die Definition von sexuellen Handlungen reicht von Berührungen, die „einige Erheblichkeit“ (Goedelt 2010: 4) aufweisen müssen,33 bis zum Eindringen in den Körper (Tatbestand der Vergewaltigung als besonders schwere Form der sexuellen Nötigung). Sexuelle Missbrauchsdelikte: Im StGB finden sich in den §§ 174, 176ff. und 182 Beschreibungen der Tatbestände des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, Kindern und Jugendlichen.34 Sexuelle Belästigungsdelikte: Hierunter versteht man Delikte wie zum Beispiel Exhibitionismus (§ 183 StGB) oder Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB). Daneben gibt es noch eine weitere Gruppe, die unter dem Begriff „Ausnutzen sexueller Neigungen“ die folgenden Delikte zusammenfasst: Förderung der Prostitution (§ 180a StGB), Zuhälterei (§ 181a StGB), Menschenhandel (§§ 180b, 181 StGB) und die Verbreitung pornografischer Schriften (§ 184 StGB). Diese Delikte zählen aus kriminologischer Sicht jedoch nicht zu den Sexualdelikten im engeren Sinne (vgl. Egg 2003: 40). 33 Goedelt (2010: 5) führt das Beispiel des durch den Ausschnitt der Bluse unter den Büstenhalter an die Brust fassen an. 34 Die Altersgrenze liegt bei Schutzbefohlenen und Jugendlichen bei 16 Jahren, bei Kindern bei 14 Jahren. Auch Vergewaltigungsdelikte an Personen dieser Altergruppe werden nach § 176a StGB als schwerer sexueller Missbrauch angesehen. 35 Hintergründe und Design der Studie Teil A 3.1.1 Typisierungen von Sexualstraftätern Auch wenn es sich bei Sexualstraftätern – sowohl hinsichtlich der Art der Straftaten, des Modus Operandi, der Ursachen ihres Verhaltens, der Opferfokussierung etc. – um eine heterogene Gruppe handelt, stellen Typisierungen von Tätern einen sinnvollen Ausgangspunkt für die wissenschaftliche Auseinandersetzung und eine notwendige theoretische Grundlage polizeilicher wie auch therapeutischer Konzepte zum Umgang mit Sexualstraftätern dar (vgl. Braasch 2009: 15ff. mit weiteren Literaturhinweisen). Einige Typisierungsversuche sollen kurz exemplarisch vorgestellt werden: n Die tiefenpsychologisch geprägte Differenzierung von Schorsch (1971) unterscheidet – neben einer seltenen sadistischen Stilbildung – drei spezielle Tätertypen: n Sozial randständige Täter: Vergewaltigungen sind Ausdruck einer kriminellen Lebensführung und nicht Konsequenz abweichender Sexualität. n Retardierte Spätentwickler: Die Delikte stehen offenbar in einem ausgeprägten Widerspruch zu dem sonstigen ordentlichen, schüchternen und unaggressiven Verhalten. Meist existiert wenig sexuelle Vorerfahrung. n Situationsverkennende Täter: Der Täter wird – vor allem unter Alkoholeinfluss – durch zunehmende sexuelle Spannung erregt und in seiner Beurteilungsfähigkeit eingeschränkt. Abwehrverhalten des Opfers wird nicht ernst genommen (vgl. Braasch 2009: 16). n Berckhauer (1974: 304f.) unterscheidet hinsichtlich der Begehungsweise von Sexualdelikten vier Grundformen: n Unangepasster Handlungsmodus: z.B. Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (weder im Triebziel noch im Triebobjekt wird von sozial anerkannten Verhaltensmustern abgewichen, es werden vielmehr die gesellschaftlich normierten Grenzen der Zielverfolgung überschritten). n Abweichung vom Triebziel: z.B. Exhibitionismus, (nicht durchweg strafbare) sadistische und masochistische Verhaltensweisen, Sexualmord. n Abweichung vom Triebobjekt: z.B. Pädophilie. n Verletzung gesellschaftlicher Tabus: z.B. Inzest oder sexueller Kindesmissbrauch (vgl. weiterführend Kaiser 1996: 762f.). 36 Teil A. Hintergründe und Design der Studie n Rehder (2006a, 2006b) unterscheidet in seinem Typenkonzept zwischen Vergewaltigern und Kindesmissbrauchern. Bei Tätern, deren Opfer erwachsene Personen waren, werden folgende Kategorien unterschieden: n Depressive Täter: durchsetzungsschwach und irritierbar. n Hysterische Täter: sozial desintegriert, chauvinistisch. n Täter mit maligner Tatdurchführung: explosiv und sexuell aggressiv. n Täter mit Depressionsabwehr: ungehemmt drängend. n Schizoide Wiederholungstäter: negativ sozialisiert und unterkontrolliert. n Zwanghafte Wiederholungstäter: beruflich integriert, aggressionsgehemmt. Bei den pädosexuellen Straftätern differenziert Rehder zwischen folgenden Typen (vgl. Rehder 2006a; 2006b; Braasch 2009: 16f.): n Pädophile: randständig, unterkontrolliert. n Inzesttäter: sozial unauffällig mit starken Autonomiebestrebungen. n Depressive Täter. n Sozial angepasste, zwanghafte Täter. n Jehle et al. (2004) konnten für den exhibitionistischen Straftäter mehrere Typen mit unterschiedlichen Karriereverläufen herausfiltern: n Einmaltäter: Personen, die insgesamt nur einmal mit einem Delikt nach § 176 Abs. 5 Nr. 1 StGB auffällig geworden sind, aber weder vorher noch später strafrechtlich in Erscheinung traten (ein sehr häufiger Typus). n Gelegenheitstäter: Ein Tätertyp, der in der Bezugsentscheidung aufgrund eines Delikts nach §176 Abs. 5 Nr. 1 StGB, ansonsten aber ausschließlich wegen sonstiger – nicht gewalt- oder sexualbezogener – Straftaten verurteilt wurde. n Übersprungsexhibitionisten: Dieser Tätertypus wird zunächst in der Vor- und/ oder Bezugsentscheidung wegen Delikten nach § 176 Abs. 5 Nr. 1 StGB verurteilt; im Verlauf seiner kriminellen Karriere nimmt die Schwere der Delikte allerdings zu. Dieser Typus ist jedoch ausgesprochen selten. 37 Hintergründe und Design der Studie Teil A n Egg (2003) unterscheidet hinsichtlich der Verlaufsformen bzw. Karrieretypen der Sexualkriminalität folgende Tätertypen: n Einmaltäter: Außer der Verurteilung im Bezugsjahr liegt keine weitere Eintragung vor. n Gelegenheitstäter: Darunter werden Personen verstanden, die auch anderweitig strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, jedoch nur einmal mit einer Sexualstraftat. n Aus- und Umsteiger: Gemeint sind Straftäter mit vorausgegangenen, aber nicht nachfolgenden Sexualdelikten. n Einsteiger: Diese haben keine früheren Verurteilungen wegen eines Sexualdelikts, aber mindestens eine weitere einschlägige Verurteilung nach dem Bezugsdelikt. n Serientäter: Sie haben mindestens drei Verurteilungen wegen eines Sexualdeliktes sowie eine einschlägige Vorstrafe, Bezugstat sowie Rückfalltat. Laut den Ergebnissen der Strafaktenanalyse finden sich bei Kindesmissbrauchern folgende Merkmale bei einschlägig rückfälligen Tätern signifikant häufiger als bei nicht rückfälligen Tätern: Keine der Tat vorausgehende Beziehung zwischen Täter und Opfer, Missbrauch männlicher Opfer, Missbrauch mehrerer Kinder, Missbrauch jüngerer Kinder (unter 10 Jahren), Missbrauch durch eher planvoll handelnde Täter ohne (starken) Alkoholeinfluss, einschlägige Vorstrafen vor allem bei jungen Tätern, Täter ohne feste Partnerschaft und/oder mit geringer Schulbildung sowie Täter mit früher psychiatrischer Auffälligkeit (vgl. Egg 2003). n Eine durch das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg durchgeführte Studie (vgl. Quenzer 2007, weiterführend Quenzer 2010, Quenzer/Dahle 2010) unterscheidet zwischen folgenden fünf Tätertypen: n sozial und psychisch unauffällige Täter, n psychopathologisch hoch auffällige Täter, n überangepasste Täter, n intelligenzgeminderte Täter und n dissoziale Täter. 38 Teil A. Hintergründe und Design der Studie Diese Auswahl an Typologisierungsversuchen35 macht deutlich, wie komplex und vielschichtig sich das Phänomen der Sexualkriminalität aus wissenschaftlicher Sicht präsentiert. In der Gesamtbetrachtung der vorgestellten Typisierungen zeigt sich, dass zentrale Faktoren bei der Differenzierung der Täter die soziale Integration bzw. Desintegration und das psychopathologische Krankheitsbild (z.B. Depressionen, zwanghaftes Verhalten etc.) des Täters sind. Relevant sind auch die Anzahl und der Verlauf der einschlägigen Taten sowie die Opferfokussierung auf Erwachsene bzw. Kinder. 3.1.2 Hintergründe und Ursachen für Sexualstraftaten Ein Großteil der Studien zum Thema Sexualstraftäter berücksichtigt neben Tätermerkmalen auch Tatmerkmale. Dabei zeigt sich, dass die Mehrheit der Delikte im unmittelbaren (oft flüchtigen) Bekannten- und Verwandtenkreis geschieht und die Täter – abseits der Taten – unauffällige Männer, Freunde, Ehemänner, Verwandte und Bekannte sein können, die aus allen Schichten der Bevölkerung stammen (vgl. Drießen 2004: 4f.). In diesem und dem folgenden Unterkapitel werden auf Basis der Literaturrecherche Hintergründe und Ursachen für Sexualstraftaten und für einschlägige und allgemeine Rückfälligkeit dargestellt. An dieser Stelle werden einige der zentralen Befunde skizziert: n Geschlecht und Alter: Sexualstraftaten werden überwiegend von männlichen Personen begangen (zwischen 90 und 95 Prozent). Bei den Sexualdelikten von Frauen handelt es sich in mehr als 75 Prozent der Fälle um Milieu- oder Rotlichtdelikte. Sexuelle Gewaltdelikte von Frauen stellen eine Ausnahmeerscheinung dar (vgl. Schmelz 2001). Ein beachtlicher Teil (sexualisierter) Gewalt wird zudem von jungen Menschen ausgeübt (vgl. Harrendorf 2007; Scheller 2000). n Eigene sexuelle Opfererfahrung: Zahlreiche Sexualstraftäter geben an, in ihrer Kindheit selbst Opfer einer Sexualstraftat geworden zu sein. Brand (2005) kommt in seiner Studie36 zu dem Ergebnis, dass zwei Drittel der untersuchten 75 Sexualstraftäter selbst sexuelle Opfererfahrung haben. Demgegenüber kommt Scheller 35 Die Auswahl ist keinesfalls erschöpfend. Insbesondere im Bereich der Kriminaltherapie oder auch bei der Klientel des Maßregelvollzugs sind weitere Typisierungsversuche unternommen worden (vgl. z.B. Müller-Isberner 1998: 51ff.). 36 Titel der Studie: Ambulante Behandlung verurteilter Sexualstraftäter in NRW – Eine Evaluation von Angeboten freier Träger zur Rückfallvermeidung. 39 Hintergründe und Design der Studie Teil A (2000) in einer Studie mit 103 Sexualstraftätern zu dem Resultat, dass von diesen 19 Prozent früher sexuell missbraucht worden sind. In verschiedenen Studien betragen die Prävalenzraten eigener sexueller Viktimisierung in Kindheit und Jugend bei erwachsenen Straftätern zwischen etwa 20 und 90 Prozent – zum Vergleich bei Straftätern ohne Sexualdelikte 13 bis 70 Prozent (vgl. Günter 2005: 67; Kley 2007: 461). Ein klares Bild von der Bedeutung eigener Opfererfahrung für die Begehung von späteren Sexualstraftaten ergibt sich auf Basis dieser Studien nicht. n Persönlichkeitsstörungen: Scheller (2000) kommt zu dem Befund, dass bei zahlreichen Sexualstraftätern Störungen vorliegen: Persönlichkeitsstörungen bei rund 37 Prozent, hirnorganische Störungen bei 17 Prozent. 13 Prozent weisen eine Minderbegabung auf, Debilität und frühkindliche Hirnschäden wurden jeweils bei 4 Prozent und eine Reifungsverzögerung bei 5 Prozent festgestellt. Poszar et al. (1999) konnten bei 33,3 Prozent ihrer Probanden eine Intelligenzminderung feststellen. Die Studie von Vees (2006) mit 79 Probanden kommt zu dem Ergebnis, dass Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen nach ICD-1037 F6 bei 34,2 Prozent und psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen nach ICD-10 F1 bei 22,8 Prozent feststellbar sind. Ponseti, Vaih-Koch und Bosinski (2002) wählten einen anderen Ansatz und verglichen inhaftierte Kindesmissbraucher und Vergewaltiger (n=44) hinsichtlich ihrer Raumverarbeitungsleistung38 und Impulskontrolle mit Straftätern ohne Sexualdelikt (n=81). Die Ergebnisse zeigen, dass sexuelle Delinquenz – unabhängig von der Ausrichtung – mit niedriger Impulskontrolle und schwacher Raumverarbeitungsleistung assoziiert ist. Es wird außerdem ein Zusammenhang zwischen ADHD39 in der Kindheit und späterer Sexualdelinquenz deutlich, welcher allerdings unspezifisch ist, da er auch für andere Formen der Delinquenz feststellbar ist (vgl. Ponseti et al. 2002). n Polizeiliche Vorerkenntnisse:40 Nach Erkenntnissen von Straub/Witt (2002: 4f.) weisen drei von vier Vergewaltigern (74 Prozent von n=367) polizeiliche Vorer- 37 ICD bedeutet International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems (in der zehnten Revision). 38 Mit der Raumverarbeitungsleistung („spatial abilities“) ist das räumliche Denken gemeint. Sie gilt als eine psychologische Variable, die stark durch biologische Faktoren determiniert wird (vgl. Ponseti et al. 2002). 39 ADHD - internationale Bezeichnung und Abkürzung für Attention Deficit (Hyperactivity) Disorder, AD(H)S ist die deutsche Bezeichnung „Aufmerksamkeitsdefizitstörung mit/ohne Hyperaktivität”. 40 Polizeiliche Vorerkenntnisse sind im Gegensatz zu den Vorstrafen alle Sachverhalte, welche der Polizei als Straftat oder Ordnungswidrigkeit zur Kenntnis gelangten. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Sachverhalte zu gerichtlichen Konsequenzen geführt haben. 40 Teil A. Hintergründe und Design der Studie kenntnisse auf. Gleiches gilt für 79 Prozent der Sexualmörder. Dabei dominieren bei den Vergewaltigern die Delikte „Diebstahl/Unterschlagung“, „Körperverletzung“ und „sonstige Nebengesetze“. Offensichtlich handelt es sich bei diesem Tätertyp häufiger um einen Generalisten als um einen Spezialisten (vgl. Tausendteufel et al. 2006).41 Die Studie des Bundeskriminalamts von Dern et al. (2004) kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass Sexualstraftäter häufig polizeiliche Vorerkenntnisse aufweisen: Bei 86 Prozent der Vergewaltigungen durch Fremdtäter (keine Vorbeziehung zum Opfer) und 85 Prozent der Sexualmorde durch Fremdtäter konnten polizeiliche Vorerkenntnisse der Täter festgestellt werden. n Vorstrafen: Die Vorstrafenbelastung von Sexualstraftätern ist hoch: Die Quote früherer einschlägig verurteilter Täter liegt bei Kindesmissbrauchern, sexuellen Gewalttätern und Vergewaltigern bei knapp 20 Prozent. Eine allgemeine Vorstrafenbelastung lässt sich laut einer Studie der Kriminologischen Zentralstelle (n=780) bei 55 Prozent der Kindesmissbraucher, 70 Prozent der sexuellen Gewalttäter, 75 Prozent der Vergewaltiger (vor allem im Bereich der Gewalt- und Eigentums-kriminalität) und 80 Prozent der Exhibitionisten feststellen (vgl. Egg 2003: 42). Unspezifische Vorerkenntnisse insbesondere in den Bereichen „Diebstahl“, „Unterschlagung“ und „Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit“ stellen den Großteil der Vorstrafen dar. Sexuelle Gewalttäter mit ausschließlich einschlägigen Vorerkenntnissen machen an der Gesamtzahl aller sexuellen Gewalttäter nur einen geringen Teil von 1,5 bis 2 Prozent aus (vgl. Tausendteufel et al. 2006). Die Annahme, dass ein hoher Anteil der Vergewaltiger und Sexualmörder bereits viele wie auch schwere Straftaten begangen hat, bietet für die polizeiliche Praxis einen Ermittlungsansatz. Bussmann et al. (2008) sowie Rehder (2001) fanden heraus, dass mit steigender Anzahl der Vorverurteilungen und Schwere der Straftaten auch die Rückfall- und Inhaftierungswahrscheinlichkeit steigt. n Einstiegsdelikte: Die gewaltlosen Eigentums- oder Vermögensdelikte machen mit rund 40 Prozent den größten Anteil der Einstiegsdelikte aus, Sexualdelikte liegen mit etwa 30 Prozent an zweiter Stelle (vgl. Elz 2005: 116). n Geografisches Verhalten der Täter: Wetzels/Pfeiffer (1995: 9) kommen zu dem Ergebnis, dass 65 Prozent aller Vergewaltigungsdelikte, auf die sich ihre Studie 41 In der Studie von Scheller (2000) weisen die Sexualstraftäter polizeiliche Vorerkenntnisse in folgenden Deliktbereichen auf: Beleidigung, Betrug, Fahren ohne Fahrerlaubnis, räuberische Erpressung, Diebstahl, Trunkenheitsfahrten, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Tierquälerei und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. 41 Hintergründe und Design der Studie Teil A bezog, im familiären Nahbereich stattfanden. Dass Sexualdelikte in der Regel Nahdelikte sind, bestätigen auch Dern et al. (2004: 95). 85 Prozent der Vergewaltigungen und 86,9 Prozent der Sexualmorde können demnach als “regionale” Taten klassifiziert werden, bei denen sich der Ort der Kontaktaufnahme in einem Radius von 20 km um den Ankerpunkt des Täters (meist Wohnsitz) befindet. In etwa 95 Prozent aller Fälle trug sich das Tatgeschehen in dem Bundesland zu, in dem der Täter seinen Ankerpunkt besaß. Wurde ein Kind Opfer einer Vergewaltigung, so wurde diese Tat in 92,3 Prozent der Fälle in einem Radius von weniger als 15 km um den Kontaktort begangen (vgl. Dern et al. 2004). Harbort (2006)42 geht davon aus, dass die Planungen und Vorbereitungen des Täters neben Überlegungen zu Tatmittel, Tatzeit und Opfertyp insbesondere konkrete Tatörtlichkeiten umfassen, die nicht zufällig ausgewählt sind. Die geografisch ausgerichtete Vorgehensweise des Täters korrespondiere mit eigenen Lebenserfahrungen und Alltagsroutinen bzw. werde durch diese determiniert. Die Ergebnisse von Harbort decken sich weitgehend mit denen von Dern et al. (2004): In drei Vierteln der Fälle war der Kontaktort nicht weiter als 20 km vom Ankerpunkt des Täters entfernt. Knapp 60 Prozent der Täter sind regional agierende Täter (Entfernung zwischen Ankerpunkt und Kontaktort unter 10 km). In 73,2 Prozent der Fälle erfolgte der Initialkontakt zwischen Täter und Opfer in der Gemeinde/Stadt, in der sich der Ankerpunkt des Täters befand. Bei jüngeren Tätern (unter 21 Jahren) besteht in der Regel ein besonders starker regionaler Bezug zum Kontaktort. Bei Sexualmorden gilt, dass der Täter mit einer wesentlich höheren Wahrscheinlichkeit im regionalen Bereich des Kontaktortes zu finden ist als in der Nähe der gefundenen Leiche (vgl. Harbort 2006). 3.1.3 Hintergründe und Ursachen für Rückfälligkeit Aus diversen Studien geht hervor, dass sich die konkreten Einflussfaktoren für die generelle Rückfälligkeit wesentlich besser identifizieren lassen als Einflussfaktoren für die einschlägige Rückfälligkeit bei Sexualstraftaten. Die häufigsten Rückfallstraftaten – auf Basis von Analysen der Bundeszentralregisterauszüge (vgl. Vees 2006: 36) – waren in absteigender Reihenfolge: Körperverletzungen, Betrugsdelikte, Sexualdelikte und Verkehrsdelikte. 42 Titel der Studie: „Geographische Verhaltensmuster bei Serien-Sexualmördern. Ein Beitrag zur Optimierung der Beurteilung des räumlich ausgerichteten Täterverhaltens bei operativen Fallanalysen“. 42 Teil A. Hintergründe und Design der Studie Dabei zeigt sich auch, dass u.a. die Anzahl der Vorstrafen und das Alter in direktem Zusammenhang mit der Dauer bis zur Rückfälligkeit stehen (vgl. Labeit 1994: 2). n Anzahl der Vorstrafen: Bei hoher Vorstrafenbelastung nimmt die Dauer bis zur nächsten Straftat in der Regel ab (vgl. Labeit 1994: 2). n Relevanz des Alters und des Geschlechts: Auffällig ist die etwas höhere generelle und die wesentlich höhere einschlägige Rückfälligkeit bei Jugendlichen: Jugendliche werden fast doppelt so häufig einschlägig rückfällig wie erwachsene Sexualstraftäter. Demzufolge fällt die Kriminalprognose hinsichtlich des Rückfallrisikos bei Jugendlichen erheblich schlechter aus (vgl. Vees 2006: 68). Jehle, Heinz und Sutterer beschäftigten sich ebenfalls mit der Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen. Auch ihre Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Rückfallquote in starkem Maße altersabhängig ist. Die Folgeentscheidungsquote für die Gruppe der 14 bis 17-Jährigen liegt mit dem hohen Niveau von 45 Prozent etwa gleich mit dem in der Gruppe der 18 bis 20-Jährigen, nimmt in der Gruppe der 21 bis 24-Jährigen und in der Gruppe der 25 bis 29-Jährigen mit 40 Prozent bzw. 36 Prozent leicht ab und kommt schließlich mit kleineren Abschwüngen auf 14 Prozent bei den über 60-Jährigen. Die Rückfallquote von Frauen liegt mit rund 24 Prozent deutlich unter derjenigen der Männer mit rund 38 Prozent (vgl. Jehle et al. 2003). n Depressive Stimmungen: Rehder (2001) beschreibt ein Prognoseverfahren für das Rückfallrisiko bei Sexualstraftätern (RRS), das auf einer Rückfalluntersuchung von 245 verurteilten Sexualstraftätern basiert, von denen Daten aus der Persönlichkeitsuntersuchung während ihrer Haft vorlagen. Das Kriterium „depressive Persönlichkeitsanteile“43 zeigt sich bei Personen mit Neigung zu passiver Erwartungshaltung, Resignationstendenzen, pessimistisch-niedergeschlagener Grundstimmung, hoher Enttäuschbarkeit im zwischenmenschlichen Bereich und emotionaler sowie sozialer Abhängigkeit. Je stärker die Ausprägung der depressiven Persönlichkeitsanteile ist, umso negativer gestaltet sich das eigene Selbstbild und umso größer ist die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Sexualdelikts 43 Der Grad der Ausprägung der depressiven Persönlichkeitsmerkmale wurde auf einer siebenstufigen Skala angegeben. Hohe Werte bedeuten eine starke Ausprägung. Depressive Persönlichkeitsanteile, die innerhalb der Persönlichkeitsuntersuchung der Probanden analysiert wurden, sind nicht identisch mit der klinischen Diagnose „Depression“. 43 Hintergründe und Design der Studie Teil A nach der Haftentlassung.44 Sexualdelikte dienen solchen Tätern auch dazu, ihr Selbstbild positiv zu beeinflussen. Wenn sich keine Änderungen der depressiven Persönlichkeitsanteile herbeiführen lassen, bleibt die erhöhte Gefahr neuer Straftaten bestehen. n Zeitraum bis zum ersten Rückfall: Die generelle ebenso wie die einschlägige Rückfälligkeit nimmt von Monat zu Monat kontinuierlich ab: Bereits während des Vollzugs oder innerhalb des ersten Monats nach der Entlassung wurden 11,8 Prozent der Probanden generell und 2,6 Prozent einschlägig rückfällig. Im zweiten bis sechsten Monat waren es 1,6 Prozent, die generell, und 0,5 Prozent, die einschlägig rückfällig wurden (vgl. Vees 2006: 39f.). Laut Egg (2003) ereignete sich die Hälfte der Rückfälle innerhalb der ersten beiden Jahre nach Haftentlassung oder sogar noch vor Entlassung aus dem Gefängnis (z.B. während eines Freigangs), wobei die Rückfallgefahr bei Fremdtätern höher sei als bei Nahbereichstätern. Rückfälle kann es allerdings auch nach mehrjähriger Legalbewährung noch geben. Egg (2003: 42) stellte fest, dass sich etwa 30 Prozent der Rückfälle erst vier bis sechs Jahre nach Beginn des Beobachtungszeitraumes ereigneten. n Einstiegsalter: Es zeigt sich eine erhöhte Rückfallgefahr bei Tätern („Kindesmissbrauchern“), die ihr erstes Sexualdelikt bereits als Jugendliche oder Heranwachsende verübt haben (vgl. Egg 2003: 42). Rehder (2001) kommt zu einem vergleichbaren Ergebnis: Die Wahrscheinlichkeit eines einschlägigen Rückfalls nach der Haftentlassung ist umso größer, je jünger der Täter beim ersten, im Bundeszentralregister erfassten Sexualdelikt gewesen ist (vgl. Tabelle 3). Tabelle 3: Einschlägige Rückfallhäufigkeit gegliedert nach Altersklassen Alter des Sexualstraftäters bei seiner ersten Sexualtat jünger als 25 Jahre 25 bis 40 Jahre älter als 40 Jahre Gesamt Erneute Sexualdelinquenz Keine erneute Sexualdelinquenz Gesamt 20 (25,0%) 60 (75,0%) 80 9 ( 6,8%) 124 (93,2%) 133 1 ( 3,1%) 31 (96,9%) 32 30 (12,2%) 215 (87,8%) 245 (Quelle: Rehder 2001: 8) 44 Erneute Sexualdelinquenz zeigte sich bei 4,9 Prozent der Sexualstraftäter, die auf der siebenstufigen Skala Werte von 1-4 aufwiesen und bei 17,5 Prozent derer, die die höchsten Werte auf der Skala aufwiesen. 44 Teil A. Hintergründe und Design der Studie n Aufwachssituation: Bezogen auf die Rückfälligkeit der Straftäter fällt laut Vees (2006) die mit 60 Prozent relativ hohe Rückfallquote derjenigen Probanden auf, die entweder nur bei ihrer leiblichen Mutter oder bei ihrer Mutter und deren neuen Lebensgefährten aufwuchsen. Die einschlägig Rückfälligen sind in dieser Probandengruppe mit 25 Prozent stark vertreten. In der Gruppe der Probanden, die ihre leiblichen Eltern als Bezugspersonen hatten, wurden 37,8 Prozent generell rückfällig und 6,7 Prozent nach dem Bezugsverbrechen erneut wegen mindestens eines Sexualdeliktes verurteilt. n Familienstand: Laut der Studie von Vees (2006) stellen die Ledigen (45,6 Prozent) den größten Anteil der Sexualstraftäter. Zum Vergleich: 34,2 Prozent sind verheiratet. Unter den Rückfälligen tauchen ebenfalls die Ledigen mit 47,2 Prozent am häufigsten auf. Der niedrigste Anteil an Rückfälligen findet sich mit 34,6 Prozent in der Gruppe der Verheirateten. Die ledigen Probanden werden mit einem Anteil von 13,9 Prozent fast doppelt so häufig einschlägig rückfällig wie die Verheirateten mit 7,7 Prozent. n Exhibitionistische Straftäter: In der wissenschaftlichen Diskussion ist umstritten, ob exhibitionistische Straftäter im Laufe ihrer kriminellen Karriere zu immer schwereren Sexual- oder Gewaltdelikten übergehen. Die Studie von Jehle/Hohmann-Fricke (2004) setzt sich explizit mit der Rückfälligkeit exhibitionistischer Straftäter auseinander und liefert folgende Ergebnisse: Mehrheitlich sind exhibitionistische Täter nicht vorbelastet. Liegt eine Vorbelastung dennoch vor, dann überwiegend aufgrund von einschlägigen Delikten und Bagatellkriminalität. Liegt der Altersschwerpunkt von Straffälligen im Bereich der sexuellen Gewaltdelikte und Missbrauchsdelikte im jugendlichen Alter, so zeigt sich bei exhibitionistischen Straftätern ein anderes Bild: Hier liegt der Altersschwerpunkt bei den 25- bis 35-Jährigen und unterscheidet sich somit maßgeblich von anderen Sexualdeliktsbereichen. 3.2 Studien aus dem Ausland Aus der Vielzahl an Untersuchungen in verschiedenen europäischen und nordamerikanischen Ländern zur Thematik der Sexualstraftäter wurden einige aus Sicht einer polizeilichen Forschungsstelle besonders interessante und für die Praxis bedeutsame Studien exemplarisch ausgewählt. Diese Studien werden schlaglichtartig vorgestellt. 45 Hintergründe und Design der Studie Teil A n Bereits seit den 1940er Jahren finden sich Rückfalluntersuchungen zur Sexualstraftäterthematik in Nordamerika. Im Vergleich der einzelnen Studien zeigt sich immer wieder die erhebliche Diskrepanz zwischen der einschlägigen und der allgemeinen Rückfälligkeit. Wie in Deutschland auch, fällt die einschlägige Rückfälligkeit, abhängig von der einzelnen Untersuchung, wesentlich geringer aus als die allgemeine Rückfälligkeit. Die von Schwartz/Cellini (1999) berichteten Zahlen zur einschlägigen Rückfälligkeit schwanken zwischen 13 und 51,5 Prozent und unterscheiden sich erheblich von den bei Song/Lieb (1994) ermittelten Zahlen, die zwischen 1,5 und 22,8 Prozent liegen.45 Die kanadische Meta-Analyse von Hanson/Bussière aus dem Jahr 1998 (vgl. Kap. 2.1) konnte eine allgemeine durchschnittliche Rückfallquote von 36,3 Prozent errechnen. Die spezifische Rückfälligkeit liegt auch hier mit 13,4 Prozent deutlich niedriger. Erst in den letzten 20 Jahren ist auch im angloamerikanischen Sprachraum das Rückfallrisiko gerade junger Sexualstraftäter ein besonderer Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen geworden. So wird gezeigt, dass die „reconviction rate“ der 17 bis 20-Jährigen bei 65 Prozent, bei den End-Zwanzigern unter 50 Prozent und in der Gruppe der 30 Jahre und älteren bei 40 Prozent liegt. Eine deliktabhängige Altersdifferenzierung erstellte Saunders et. al (2001): Demnach befindet sich der Großteil der Vergewaltiger in der Altersgruppe der 25-29-Jährigen, der extrafamilialen Kindesmissbraucher in der Altersgruppe der 30-34-Jährigen und der Großteil der Inzesttäter weist ein Alter von 35-39 Jahren auf (vgl. weiterführend Sohn 2004). n Haas/Killias (2001) führten in der Schweiz eine Dunkelfelduntersuchung zur Thematik „Sind Vergewaltiger normale Männer? Aspekte ihrer Resozialisierung“ durch. 21.347 Schweizer Rekruten des Jahres 1997 wurden mit Hilfe eines 40-seitigen Fragebogens zu allgemeiner und sexueller Gewalt befragt. Aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht, die in der Schweiz besteht, erfasst die Studie 70 Prozent der Kohorte der 20-jährigen Schweizer Männer. Die Schweizer Dunkelfeldstudie kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei Vergewaltigern im Dunkelfeld wie auch im Hellfeld gerade nicht um gewöhnliche Menschen handelt. Die Biografien aktenkundiger oder im Dunkelfeld agierender Vergewaltiger weichen in entscheidenden Punkten von der Normalbiografie junger Männer ab: Aus der Studie geht hervor, dass 83 Prozent aller Vergewaltiger an einer schweren Per- 45 Bei den Studien von Schwartz/Cellini (1999) und Song/Lieb (1994) handelt es sich um Studien aus den USA. 46 Teil A. Hintergründe und Design der Studie sönlichkeitsstörung leiden. Meist ziehe sich diese ausgeprägte Psychopathologie wie ein roter Faden durch das Leben der Täter (vgl. Haas et al. 2001: 213ff.). n In der österreichischen Studie „Die Bedeutung der sozialen Unterstützung bei gewalttätigen Sexualstraftätern“ von Gutierrez-Lobos et al. (1999: 164ff.) war die Ausgangsüberlegung, dass fehlende Bezugspersonen und eine mangelhafte soziale Unterstützung für die spätere Begehung eines gewaltvollen Sexualdeliktes eine Rolle spielen könnten. Umgekehrt wurde vermutet, dass stabile Beziehungen einen wichtigen Faktor zur Vermeidung von Rückfällen darstellen. Die 66 untersuchten Täter wurden nach dem Ausmaß an Gewalt bei der zuletzt verübten Tat in eine hoch und eine niedrig gewalttätige Gruppe eingeteilt. Hoch gewalttätige Täter unterscheiden sich zum Zeitpunkt des Deliktes durch signifikant niedriger erlebte soziale Unterstützung durch männliche Bezugspersonen. Außerdem konnte durch die Studie festgestellt werden, dass geeignete sozialtherapeutische Interventionen im Maßregelvollzug durchaus für die Verhinderung von weiteren aggressiven Taten von Bedeutung sein können. „Die Fähigkeit, über Gefühle und Probleme sprechen zu können“ habe sich als eine wesentliche Veränderung bei denjenigen Straftätern erwiesen, die nicht rückfällig wurden (vgl. Gutierrez-Lobos et al. 1999: 167). n Die Untersuchung „Verleugnung und Minimierung bei Rückfalltätern mit Sexualdelikten und deren Angehörigen“ von Eher et al. (1997: 21f.), ebenfalls aus Österreich, setzte sich zum Ziel, die Leugnungs- und Bagatellisierungstendenzen der Taten von Sexualstraftätern und deren Angehörigen zu untersuchen. Hierbei wurde von der Annahme ausgegangen, dass Bewährungshilfe und entsprechende Betreuungsangebote sowie Therapiekonzepte nur dann funktionieren, wenn Sexualstraftäter ebenso wie deren Angehörige das Delikt nicht leugnen, die Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen sowie die Verletzung des Opfers und die bestehende Gefahr eines neuerlichen Rückfalls berücksichtigen. Dabei stellte sich auch heraus, dass weder Täter noch Angehörige ausreichend konstruktive Konzepte im Umgang mit Rückfallideen und -impulsen nennen konnten. Die Angehörigen zeigten im Gegensatz zu den Tätern einen weniger rechtfertigenden Kommunikationsstil und konnten mehr Empathie aufbringen. Etwas realistischer als die Täter schätzten die Angehörigen die Gefahr des Rückfalls ein. n Die österreichische Studie von Hirtenlehner/Birklbauer (2005: 111ff.) trägt den Titel „Rückfallprävention durch Restaussetzung oder Austauschbarkeit der Ent- 47 Hintergründe und Design der Studie Teil A lassungsformen? Eine empirische Untersuchung am Beispiel von Sexual- und Raubstraftätern in Österreich“. Ziel der Untersuchung war es, herauszufinden, inwieweit sich rückfallhemmende Effekte durch die Restaussetzung der Strafe zur Bewährung ergeben. 29 Prozent der bedingt entlassenen Sexualtäter wurden binnen fünf Jahren nach der Entlassung wieder verurteilt. Der Anteil bei den urteilsmäßig entlassenen Straftätern ist mit 45 Prozent signifikant höher. Binnen zehn Jahren sind 40 Prozent der bedingt entlassenen Sexualtäter und 52 Prozent der urteilsmäßig entlassenen Sexualstraftäter wieder verurteilt worden. Hirtenlehner/Birklbauer (2005: 115) halten fest, „dass 46 Prozent der in der Rückfalluntersuchung erfassten bedingt entlassenen Sexualstraftäter eine ambulante Resozialisierungshilfe erhalten haben.“ Entsprechend halten sie solche Begleitmaßnahmen bei der Unterstützung von Haftentlassenen für hilfreich. 48 Teil A. Hintergründe und Design der Studie 4 Vorstellung der Studie 4.1 Leitfragen und Hypothesen Zentrales Ziel der Untersuchung ist das Herausarbeiten von kriminologisch und kriminalpolizeilich relevanten Merkmalen, Mustern und Strukturen hinsichtlich der rückfallgefährdeten Sexualstraftäter sowie der von ihnen begangenen Taten. Zudem sollen Informationen zur Sanktionierungspraxis und der Rückfallgefahr gewonnen werden. Datenbasis sind die Akten aller Sexualstraftäter, die bei ZÜRS zum Stichtag 01.01.2010 als rückfallgefährdet eingestuft waren. Konkret sollten Antworten auf folgende zentrale Fragestellungen gesucht werden, die gemeinsam mit ZÜRS entwickelt worden sind. Dabei galt es jeweils, auf Unterschiede zwischen Nahbereichs- und Fremdtätern zu achten. Ebenso sollte unterschieden werden in Täter, die auf Kinder fokussiert sind und solche, die auf Frauen fokussiert sind. n Durch welche Merkmale und Lebensläufe zeichnen sich die ZÜRS-Probanden aus? Bestimmten Risikofaktoren (z.B. eigene Opfererfahrung in der Kindheit, schwieriges Temperament, Bindungsdefizite, Konsum von kinderpornografischem Material) und Schutzfaktoren (z.B. Akzeptanz durch Gleichaltrige, Erfolg in der Schule und im Beruf etc.) wird ein Einfluss auf die Entwicklung von kriminellen Karrieren zugeschrieben. Für die ZÜRS-Probanden sollen folgende Fragen beantwortet bzw. implizite Hypothesen überprüft werden: n Wie stellen sich die soziobiografische Struktur, die Leistungsbiografie und das soziale Umfeld der Probanden dar? n Welche persönlichen und sozialen Merkmale und Verhaltensauffälligkeiten zeigen sich, welche Risiko- und Schutzfaktoren sind feststellbar? Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Risikofaktoren und der Schwere der Straftaten? n Wodurch sind Sexualstraftaten und die Umstände der Tatbegehung gekennzeichnet? Aus polizeilicher Sicht sind z. B. das Vor- und Nachtatverhalten, der Modus Operandi, die Vorgehensweise der Täter bei der Opfersuche, die Bedeutung von Ankerpunkten von herausragendem Interesse. Für die ZÜRS-Probanden sollen folgende Fragen beantwortet werden: 49 Hintergründe und Design der Studie Teil A n Welche Sexualstraftaten wurden begangen? Welche Rolle spielten dabei Alkohol, Drogen und Waffen? Erfolgte die Tat an Orten, an denen sich der Täter regelmäßig aufhielt (Ankerpunkte)? n Wie erfolgte die Opferauswahl? Gehen Fremdtäter geplant oder spontan vor? Und wie ist das bei den Nahbereichstätern? Welche Täter-Opfer-Beziehung gibt es üblicherweise? Wie lange dauerte die Tat bzw. wie lange war das Opfer in der Gewalt des Täters? n Zeigen sich ähnliche Vorgehensweisen bei den Taten eines Täters? Wie verhält er sich vor und nach den Taten (z.B. Anzeichen im Vorfeld)? n Welche Bedeutung bzw. welchen Anteil haben die Sexualstraftaten im Rahmen der kriminellen Karriere? In der Wissenschaft wird mitunter vom Sexualstraftäter als deliktunspezifischem Mehrfachtäter gesprochen (vgl. Tausendteufel et al. 2006). Für die ZÜRS-Probanden sollen folgende Fragen beantwortet werden: n Wie verläuft die kriminelle Karriere (Einstieg, zeitliches Verlaufsmuster, Schwere der Straftaten)? Nimmt mit einem frühen Einstieg die Wahrscheinlichkeit für einen zunehmenden Schweregrad der Taten (Eskalation) zu? Sind Nahbereichstäter deliktstreuer als Fremdtäter? n Welchen Anteil (und damit zusammenhängend: welche Bedeutung) haben Sexualdelikte an der Gesamtzahl der begangenen Straftaten? Ist der Anteil bei Nahbereichstätern größer als bei Fremdtätern? Wie unterscheiden sich Täter, die mit Sexualdelikten beginnen von anderen, bei denen das Sexualdelikt an späterer Stelle der kriminellen Karriere angesiedelt ist? n Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Risiko- und Schutzfaktoren und dem Verlauf der kriminellen Karriere? n Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Reaktionen/Sanktionen der Strafverfolgungsbehörden und dem anschließenden Legalverhalten der ZÜRS-Probanden bzw. der weiteren Begehung von Sexualdelikten durch letztere? Für die ZÜRS-Probanden sollen folgende Fragen beantwortet werden: n Wie verlief der Erstkontakt mit den Strafverfolgungsbehörden? Welche Sanktionen wurden verhängt? 50 Teil A. Hintergründe und Design der Studie n Wie viel Zeit verging zwischen der ersten Tat und der ersten Anzeige bzw. zwischen erster Anzeige und erster Verurteilung? n Wie viele und welche Therapien wurden angeordnet? Wie verhielt sich der Täter in der Haft? Welche Vorsichtsmaßnahmen wurden ergriffen? Diese Leitfragen und Thesen stellten die Grundlage für die Ausgestaltung des Erhebungsinstruments zur Aktenanalyse sowie des Interviewleitfadens für die Gespräche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IfK Tübingen mit den hessischen Sicherheitsmanagern dar. 4.2 Methodisches Vorgehen ZÜRS führt zu jedem der 144 Probanden46 eine Akte, die alle verfügbaren Informationen zur Person und den von ihr begangenen Straftaten enthält. In der Akte befinden sich auch Sachverständigen-Gutachten und Bewertungen, Gerichtsurteile, polizeiliche Erkenntnisse und diverse weitere wichtige Informationen (vgl. Kapitel 4.3). Dieses Wissen, das bei ZÜRS zu jedem einzelnen Probanden gespeichert ist, sollte nunmehr systematisch unter Einhaltung sozialwissenschaftlicher Standards analysiert werden. Um alle relevanten Daten aus den Akten gewinnen und auswerten zu können, wurde ein Erhebungsraster erstellt, das sich in folgende Bereiche untergliedern lässt: n Soziodemografische Daten n Risiko- und Schutzfaktoren n Leistungsbiografie n Informationen zur allgemeinen Kriminalität und Sexualtäterschaft n Sexualstraftaten (Matrix mit Falldaten) n Strukturen der Sexualstraftaten n Verhalten zwischen bzw. nach den Sexualstraftaten 46 Bei diesen 144 Probanden handelt es sich um alle Personen in Hessen, die von ZÜRS am 01.01.2010 als rückfallgefährdete Sexualstraftäter eingestuft waren. Ein Erfassungsrückstand bestand nicht. 51 Hintergründe und Design der Studie Teil A Die ausgefüllten und anonymisierten Erhebungsbögen wurden einer unabhängigen Fehlerkontrolle und bei der Eingabe in das Statistikprogramm SPSS einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Die Grundlage der Auswertungen bildet zum einen der Erhebungsbogen zum Täter, zum anderen die Matrix, in welcher alle Sexualstraftaten des Probanden aufgeführt sind.47 Die hier gewonnenen Daten wurden in SPSS übertragen und als Personen- und als Tatdatensatz angelegt. n Personendatensatz: Der Datensatz zur Person umfasste ursprünglich 178 Variablen. Weitere 28 Variablen wurden im Rahmen der Auswertung zusätzlich erstellt. n Tatdatensatz: Die Matrix zur Auflistung der Sexualstraftaten eines jeden Täters umfasste ursprünglich 62 Variablen, die ebenfalls um weitere Variablen zur Berechnung ergänzt wurden. Wenngleich die Akten – gerade auch aufgrund der vorhandenen Sachverständigengutachten – ein differenziertes Bild der Probanden ermöglichen, lassen sich nicht alle Fragen und Hypothesen hinreichend auf Basis des überindividuellen, statistisch ausgewerteten Aktenwissens klären. Aus diesem Grund wurde beabsichtigt, Interviews mit ZÜRS-Probanden zu führen, um vertiefende Erkenntnisse zu gewinnen. Im Mittelpunkt sollten Fragen stehen, wie sich die Täter in den Tagen vor der Tat verhalten haben, welche eigenen Erklärungsansätze und Motive sie für ihr Verhalten haben etc. Die Idee dieser Täterinterviews wurde letztlich aber wieder fallen gelassen, da negative Folgewirkungen der Interviews auf die Probanden, z.B. die Veränderung der Wahrscheinlichkeit für einen Rückfall, nicht vollständig ausgeschlossen werden konnten. Beschlossen wurde, Gespräche mit den hessischen Sicherheitsmanagern zu führen, deren Klientel haftentlassene und rückfallgefährdete Sexualstraftäter sind, um so zu gewährleisten, dass die Erfahrungen aus der professionellen Praxis mit einfließen. Mit der Durchführung war das Institut für Kriminologie der Universität Tübingen unter Leitung von Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner beauftragt. Hierzu wurde ein Interviewleitfaden48 entworfen, der auf die Fragebereiche der Aktenanalyse abgestimmt war. 47 Erhebungsbogen und Matrix sind im Anhang abgedruckt (Anhang 1). 48 Der Interviewleitfaden ist im Anhang zu finden (Anhang 2). 52 Teil A. Hintergründe und Design der Studie 4.3 Datengrundlage 4.3.1 Analyse der Akten von 144 rückfallgefährdeten Sexualstraftätern Die empirische Grundlage der Erhebung bilden vor allem die bei ZÜRS geführten Sonderordner. Ergänzt wurden die Daten49 durch die aktuellen Auskünfte aus POLAS und der Datei ARS sowie Informationen des Einwohnermeldeamtes. Diese Datenquellen werden im Folgenden kurz vorgestellt: n ZÜRS-Sonderordner: In diesen Ordnern sind alle wichtigen Informationen zur Einschätzung und Bewertung der Gefährlichkeit des Täters enthalten. Als Inhalt des Sonderordners kommen u.a. in Betracht: POLAS-Ausdrucke, Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, psychologische und psychiatrische Gutachten, Ermittlungsakten, Vernehmungsprotokolle von Beschuldigten, Zeugen und Opfern, Abschlussverfügungen, Anklageschriften und Urteile. n Auskunftsdatei Rückfallgefährdete Sexualstraftäter (ARS): Hierbei handelt es sich um die Datenbankanwendung, die Hessen nutzt, um das Wissen über rückfallgefährdete Sexualstraftäter zu verwalten. So ist es möglich, mit Beziehungsgeflechten zwischen Tätern, Opfern, Firmen, Taten, Tatbegehungsweisen, Spuren u.a. zu arbeiten und Bilder sowie Dokumente anzulegen. Berechtigt hierfür sind die ZÜRS-Sachbearbeiter in den Präsidien und in der Zentralstelle im Hessischen Landeskriminalamt. n Polizeiliches Auskunftssystem Hessen (POLAS): POLAS ist das hessische Auskunfts- und Pflegesystem für polizeilich relevante Daten und dient der vorbeugenden Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten, der Strafvollstreckung, der Gefahrenabwehr sowie der Vollzugs- und Amtshilfe. Im 24-Stunden-Betrieb wird ein umfangreiches Datenmaterial (u.a. Personen-, Fall-, Haft-, Fahndungs-, Erkennungsdienstdaten) zentral zur Verfügung gestellt. Vorgangsdaten werden über eine Schnittstelle aus der hessischen Vorgangsbearbeitungssoftware „ComVor“ direkt nach POLAS übertragen, in regelmäßigen Abständen aktualisiert und durch POLAS-Fallanalytiker geprüft und manuell ergänzt. Sonstige Daten (u.a. Fahndungs- und Haftdaten) werden ebenfalls manuell in das System eingegeben. 49 Die Anonymisierung der Daten durch die KKFoSt erfolgte unmittelbar nach der Datenerhebung. 53 Hintergründe und Design der Studie Teil A n Bundeszentralregister (BZR): Im Bundeszentralregister werden rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte sowie bestimmte Entscheidungen der Vormundschaftsgerichte und von Verwaltungsbehörden sowie – nach einer rechtsvergleichenden Begutachtung – ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche oder gegen in Deutschland wohnende Ausländer eingetragen. Zudem können Suchvermerke im Register niedergelegt werden. Eintragungen über Verurteilungen werden nicht auf Dauer im Bundeszentralregister gespeichert. Aus Gründen der Resozialisierung hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass nach Ablauf bestimmter Fristen Verurteilungen aus dem Register entfernt werden. n Datenpool Meldewesen (EWO): Der Datenpool Meldewesen ermöglicht der hessischen Polizei jederzeit Zugriff auf die hessischen Meldedaten. Die erforderlichen Daten werden einmal täglich über eine Schnittstelle durch die Kommunen oder ihre Organisationen an eine zentrale Stelle angeliefert. 4.3.2 Gruppeninterviews mit den hessischen Sicherheitsmanagern Vor dem Beginn des Interviews mit den Sicherheitsmanagern wurden von der KKFoSt nach Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium der Justiz (HMdJ) die jeweiligen Genehmigungen bei den zuständigen Landesgerichtspräsidenten eingeholt. Nach deren Einverständnis wurde für jeden Landgerichtsbezirk ein Ansprechpartner beim Sicherheitsmanagement benannt, so dass von Seiten des Instituts für Kriminologie der Kontakt hergestellt und ein Gesprächstermin vereinbart werden konnte. Prinzipiell sollte bei dem modifizierten Vorgehen (siehe Kap. 4.2) der gleiche Interviewleitfaden benutzt werden, der bereits für die ursprünglich angedachten Täterinterviews erstellt worden war. Allerdings wurde schnell deutlich, dass die detaillierte Fragestellung zwar für den Einzelfall sinnvoll ist, jedoch nicht eingesetzt werden kann, wenn man mit den Sicherheitsmanagern über die gesamte Gruppe der jeweils zu betreuenden Sexualstraftäter sprechen möchte. Zudem sollte in den Interviews auch die Struktur, die Organisation und die Arbeitsweise des Sicherheitsmanagements beleuchtet werden – dies allerdings nicht, um eine Evaluation durchzuführen, sondern um einen Vergleich mit rückfallpräventiven Konzepten aus anderen Bundesländern zu ermöglichen. Somit wurde das Gespräch in fünf Fragebereiche untergliedert: 54 Teil A. Hintergründe und Design der Studie (1)Wie sieht die Organisationsstruktur des Sicherheitsmanagements aus und wie kam die Rekrutierung der Sicherheitsmanager zustande? (2)Wer sind die Sexualstraftäter? Dabei wurden die Interviewpartner um eine Charakterisierung der Sexualstraftäter nach soziografischen Merkmalen gebeten und um eine Einteilung nach Tätertypen bezüglich der Straftat. Ebenso wurde nach persönlichen oder sozialen Belastungsfaktoren gefragt, die eine Sexualstraftäterschaft nach Erfahrung der Sicherheitsmanager begünstigen können. (3)Wie lassen sich Sexualstraftäter im Hinblick auf die von ihnen begangenen Sexualstraftaten unterscheiden? Hier wurde beispielsweise nach der Opferauswahl, nach den Tatorten und nach den Tatumständen gefragt. Ebenso interessierten in diesem Zusammenhang auch Fragen nach der kriminellen Entwicklung bzw. bisherigen kriminellen Karriere und die Stellung der Sexualstraftaten sowohl im Lebenslängs- als auch im -querschnitt. (4)Welche subjektive Sichtweise und Einschätzung herrschen bei den Sexualstraftätern bezüglich der von ihnen begangenen Straftaten vor? Nehmen sie das, was sie getan haben und wofür sie verurteilt und sanktioniert wurden, selbst als Straftaten wahr, leugnen sie diese oder bewerten sie die Geschehnisse als ganz normales Verhalten? Sind die Täter zu einer angemessenen Auseinandersetzung mit ihren Taten bereit oder stellen sie auf Neutralisierungstechniken oder Verleugnungstendenzen ab? (5)Welche Maßnahmen und Handlungsmöglichkeiten schätzen die Sicherheitsmanager selbst in ihrer täglichen Arbeit und ihrer Erfahrung nach als besonders effektiv für die Rückfallverhütung ein? Wie sieht konkret die Arbeit mit den Sexualstraftätern aus? Die Interviews bzw. Gruppengespräche mit den Sicherheitsmanagern umfassten jeweils einen Zeitraum von circa 90 Minuten und wurden mit großer Informationsbereitschaft und Interesse an dem Projekt geführt. Inhaltlich können die Gespräche einerseits dazu beitragen, einige Befunde der vorangegangenen Aktenanalyse zu illustrieren und zu unterstreichen, so dass sie damit eine wichtige Ergänzung der quantitativen Datenauswertung darstellen. Andererseits können sich an einigen Stellen auch Widersprüche ergeben, die dadurch zu erklären sind, dass bei der Aktenanalyse nur ein Teil der Sexualstraftäter 55 Hintergründe und Design der Studie Teil A (die 144, die am 01.01.2010 zu ZÜRS gemeldet waren und somit als besonders rückfallgefährdet gelten müssen) einging, während sich in den Aussagen der Sicherheitsmanager der Eindruck widerspiegelt, den sie von der Gesamtgruppe der unter Führungsaufsicht stehenden bzw. bei der Bewährungshilfe zu betreuenden Sexualstraftäter gewonnen haben. 56 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse 57 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse 5 Die Sexualstraftäter Am 01.01.2010 waren 144 Probanden bei der Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ZÜRS) erfasst. Davon wurden 16 Personen (11,1 Prozent) der Kategorie mit dem höchsten Gefahrenpotential zugeordnet (Sexualmörder, Serienvergewaltiger etc. ohne ersichtliche rückfallpräventive Faktoren). Bei 51 Personen (35,4 Prozent) wurde von einem hohen und bei 69 (47,9 Prozent) von einem mittleren Gefahrenpotential ausgegangen (zur Einstufungspraxis vgl. Kapitel 2.2.1).50 Abbildung 3: Kategorisierung der ZÜRS-Probanden 5,6 % 11,1 % 47,9 % 35,4 % Höchstes Gefahrenpotential Hohes Gefahrenpotential Mittleres Gefahrenpotential Ohne Einstufung Bevor in diesem Kapitel auf soziodemografische Daten, Schulabschluss, Berufs- und Erwerbstätigkeit etc. der rückfallgefährdeten Sexualstraftäter eingegangen wird, soll zunächst eine Unterteilung der ZÜRS-Probanden hinsichtlich ihrer Opferfokussie- 50 Bei acht Probanden erfolgte keine Einstufung, da sie zum Zeitpunkt der Erhebung noch oder wieder inhaftiert waren bzw. sich in Sicherungsverwahrung befanden oder ein Umzug in ein anderes Bundesland vorlag und die Zuständigkeit an die dortigen Stellen weitergegeben wurde. Im letzteren Fall liegt noch ein Ankerpunkt in Hessen oder eine Rückkehr wird nicht ausgeschlossen, weshalb die örtlich zuständigen Dienststellen weiter sensibilisiert bleiben und der Proband nicht aus der ARS-Datei gelöscht worden ist. 59 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse rung vorgestellt werden, die für die weitere Ergebnisdarstellung und den Vergleich von polizeilich relevanten Tätertypen von Bedeutung ist. Ausgehend von den diversen in Kapitel 3.1.1 beschriebenen wissenschaftlichen Tätertypologisierungen wurde in mehreren Gesprächen mit polizeilichen Vertretern diskutiert, welche Unterscheidungen aus polizeilich-praktischer und -taktischer Sicht von besonderem Interesse sind. Dabei stellte sich zum einen eine Unterscheidung in Fremd- und Nahbereichstäter als besonders relevant heraus, genauso wie die Differenzierung nach Tätern, die auf Kinder oder Erwachsene51 fokussiert sind (Opferfokus). Diese Unterscheidung in die Opferfokussierung auf Erwachsene und Kinder entspricht der Einteilung bei ZÜRS. Die Verteilung der 144 rückfallgefährdeten Sexualstraftäter auf die jeweiligen Tätergruppen wird in der folgenden Kreuztabelle veranschaulicht. Tabelle 4: Verteilung der ZÜRS-Probanden nach den jeweiligen „Opfertypen“ Opfernähe Opfer­ fokus Opfer nur aus dem Nahbereich nur unbekannte Opfer Nahbereich und unbekannte Opfer Gesamt nur Erwachsene 34 23 5 62 nur Kinder 34 6 10 50 Erwachsene und Kinder 11 8 13 32 Gesamt 79 37 28 144 62 ZÜRS-Probanden sind ausschließlich auf Erwachsene (in der Regel Frauen) als Opfer fokussiert, 50 auf Kinder. Die restlichen haben ihre Taten an Opfern verschiedener Altersgruppen begangen. Betrachtet man die Täter-Opfer-Beziehung (Opfernähe), so zeigt sich, dass mehr als die Hälfte der Täter (79 von 144 ZÜRS-Probanden) ihre Opfer aus ihrem Umfeld (in den meisten Fällen Familie, Verwandtschaft, Freunde, Nachbarschaft) kennen. 37 Probanden haben ihre Taten hingegen ausschließlich an fremden Personen verübt 51 Eine detailliertere Altersabgrenzung in Kinder (bis unter 14 Jahre), Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) und Erwachsene (ab 18 Jahre) wäre in diesem Fall kontraproduktiv, da Menschen gleichen Alters unterschiedlich entwickelt sein können und sich die Fokussierung des Täters nicht primär am tatsächlichen Alter der Opfer orientiert (vgl. Gutierrez-Lobos 1999). 60 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse und 28 sowohl im Nahbereich als auch an fremden Personen. Lediglich 13 Probanden haben keine eindeutige Opferfokussierung: Sie haben ihre Sexualstraftaten an Erwachsenen und Kindern sowohl im Nahbereich als auch an ihnen unbekannten Personen begangen. Abbildung 4: Aufteilung der ZÜRS-Probanden nach ihrer Opferauswahl Opferfokus Opfernähe 19,4 % 22,2 % 54,9 % 25,7 % 43,1 % 34,7 % Nahbereichstäter frauenfokussiert Fremdtäter kinderfokussiert unspezifisch unspezifisch Durch die Einteilung der ZÜRS-Probanden einerseits in Nahbereichstäter/Fremdtäter und andererseits in frauenfokussierte/kinderfokussierte Täter soll in den folgenden Unterkapiteln ein detailliertes Bild der Strukturen der bei ZÜRS registrierten Sexualstraftäter gewonnen werden.52 Hinsichtlich der in Kapitel 2.2.1 vorgestellten Einstufung dieser Tätertypen in die Kategorien I (höchstes Gefahrenpotential) bis III (mittleres Gefahrenpotential) zeigt sich, dass Fremdtäter tendenziell als gefährlicher eingestuft werden als Nahbereichstäter (vgl. Tabelle 5). 52 Aufgrund der aus statistischer Sicht geringen Fallzahl von 144 Probanden war eine Typisierung auf Basis einer Kombination beider Faktoren nicht möglich. Die Kombination „Fremdtäter“ und „Kinderfokussierung“ kommt beispielsweise nur sechsmal vor (vgl. Tabelle 4). Aus diesem Grunde wurden zwei getrennte Tätertypisierungen vorgenommen. Je nach Interessenlage kann so verglichen werden, worin sich Nahbereichs- und Fremdtäter unterscheiden bzw. Frauenfokussierte und Kinderfokussierte. Im Anhang sind zu jedem Typus drei Fallbeispiele anonymisiert dargestellt (Anhang 4). 61 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tabelle 5: Einstufung in die Kategorien, gegliedert nach Tätertypen Unterteilung in Gefahrenpotential Unterteilung in Gesamt Nahbereichstäter Fremdtäter frauenfokussierte Täter kinderfokussierte Täter (n = 144) (n = 79) (n = 37) (n = 62) (n = 50) Kat. I (höchstes) absolut 16 5 5 8 4 Prozent 11,1 6,3 13,5 12,9 8,0 Kat. II (hohes) absolut 51 27 13 23 15 Prozent 35,4 34,2 35,1 37,1 30,0 Kat. III (mittleres) absolut 69 45 15 29 29 Prozent 47,9 57,0 40,5 46,8 58,0 ohne Kat. absolut 8 2 4 2 2 Prozent 5,6 2,5 10,8 3,2 4,0 5.1 Soziodemografische Daten Zentrale Befunde: n Alle 144 ZÜRS-Probanden sind männlich. Ihr Durchschnittsalter beträgt 43,5 Jahre. Lediglich vier Probanden sind unter 25 Jahre alt. n Über die Hälfte der ZÜRS-Probanden ist ledig (57 Prozent). 29 Prozent sind geschieden und 13 Prozent verheiratet. n 25 Prozent weisen einen Migrationshintergrund auf. Dieser Teil entspricht in etwa dem Anteil der Migranten an der hessischen Bevölkerung (lt. Angaben des Statistischen Bundesamtes). Unter den frauenfokussierten Tätern ist der Migrantenanteil besonders hoch (45 Prozent), unter den kinderfokussierten Tätern besonders gering (8 Prozent). 62 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse 5.1.1 Geschlecht, Alter, Familienstand Alle 144 bei ZÜRS registrierten Probanden sind männlich. Das Altersspektrum ist breit gefächert und reicht von 22 bis 73 Jahre, wobei sich eine Ballung im Alter zwischen etwa 40 und 50 Jahren zeigt. Das Durchschnittsalter beträgt 43,5 Jahre.53 Abbildung 5: Altersverteilung der 144 Probanden (Stichtag: 01.01.2010) Häufigkeit 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 20 25 30 35 40 45 50 Alter der Probanden 55 60 65 70 75 Die 37 Fremdtäter sind im Durchschnitt mit 39,5 Jahren jünger als die 79 Nahbereichstäter (44,5 Jahre). Ein ähnliches Bild ergibt sich beim Vergleich zwischen Tätern, die sich Kinder als Opfer suchen (Durchschnittsalter: 44,6 Jahre) und denen mit erwachsenen Opfern (40,8 Jahre). Zunächst mag dieses hohe Durchschnittsalter der ZÜRS-Probanden überraschen, da in der Literatur (vgl. Kap. 3.1.3) von einem sinkenden Rückfallrisiko mit zunehmendem Alter ausgegangen wird. Auch der Vergleich der Altersverteilungen der ZÜRS-Probanden zum Erhebungsstichtag und den gesamten Tatverdächtigen bei Sexualstraftaten gemäß der PKS für das Jahr 2010 zeigt, dass die ZÜRS-Probanden vergleichsweise alt sind (siehe Abbildung 6). 53 Angegeben ist das arithmetische Mittel. Der Median liegt ebenfalls bei 43,5 Jahren. Die Standardabweichung beträgt 10,7. 63 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Abbildung 6: Vergleich der 144 ZÜRS-Probanden mit den Tatverdächtigen aller Sexualstraftaten gemäß PKS 2010 Prozent 40 37,5 35 30 25 20,8 19,2 20 20,1 14,4 10 7,3 5 11,3 10,110,4 8,3 7,3 8,3 2,8 männliche tatverdächtige Straftäter in Hessen insgesamt (2010) r nd ält e 60 u 50 -u nte r6 0 r5 0 -u nte 40 30 -u nte r4 0 r3 0 -u nte 25 21 -u nt er -u nte 18 18 un ter 0 r2 1 0 0 25 15 22,2 ZÜRS-Probanden Quelle: PKS Hessen für das Jahr 2010, Hessisches Landeskriminalamt, eigene Berechnungen Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass zahlreiche ZÜRS-Probanden ihre ersten Taten schon vor dem 25. Lebensjahr begangen haben und sie den Beginn ihrer kriminellen Karriere meist schon längere Zeit hinter sich haben (vgl. Kapitel 7). 57 Prozent der ZÜRS-Probanden sind zum Zeitpunkt der Datenerhebung ledig (n=82). 29 Prozent sind geschieden (n=42) und 13 Prozent sind am Stichtag 01.01.2010 verheiratet (n=18). Etwa die Hälfte hat leibliche Kinder. Auch von denjenigen ZÜRSProbanden, die bislang ausschließlich Taten an Kindern begangen haben, haben 46 Prozent eigene Kinder. 64 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse 5.1.2 Migrationshintergrund Einen Migrationhintergrund54 weisen 36 ZÜRS-Probanden (25 Prozent) auf. n 28 Probanden sind im Ausland geboren. Von ihnen haben 17 die deutsche Staatsbürgerschaft. 5 dieser 28 Probanden sind in Kasachstan geboren. An zweiter Stelle steht mit 3 Probanden die Türkei. Die weiteren Geburtsländer sind Äthiopien, Eritrea, Georgien, Griechenland, Italien, Marokko, Nigeria, Österreich, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Sri Lanka, Syrien und Tadschikistan. n Acht Probanden sind in Deutschland geboren, haben aber eine ausländische Staatsangehörigkeit. Der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund lag in Hessen 2008 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei 24,5 Prozent.55 Trotz der etwas unterschiedlichen Definition scheint demnach eine Überrepräsentation von Personen mit Migrationshintergrund in der Gruppe der ZÜRS-Probanden nicht zu bestehen. Unterscheidet man die Anteile von Personen mit Migrationshintergrund nach den verschiedenen Tätertypen, ergibt die Aktenanalyse der ZÜRS-Fälle ein interessantes Ergebnis: Während bei den Probanden mit ausschließlich Frauen als Opfer 46,8 Prozent einen Migrationshintergrund besitzen, hat bei der Gruppe der Probanden mit ausschließlich Kindern als Opfer nur ein Anteil von 8,0 Prozent einen Migrationshintergrund. Auffällig ist auch, dass Täter mit Migrationshintergrund überproportional oft Personen (in der Regel Frauen) aus ihrem Nahbereich als Opfer auswählen: 30,4 Prozent der Nahbereichstäter haben einen Migrationshintergrund, aber nur 21,6 Prozent der Fremdtäter (vgl. Abbildung 7). Bei Nahbereichstätern stehen die Personalien des Täters in der Regel aufgrund von Opfer- oder Zeugenangaben zweifelsfrei fest. Bei Fremdtätern ist das seltener der Fall, weshalb dieser Typus aus ermittlungspraktischer Perspektive von besonderem Interesse ist. 54 Unter Migrationshintergrund fallen hier Personen, die im Ausland geboren sind, deren Eltern oder Großeltern im Ausland geboren und nach Deutschland eingewandert sind oder die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zu bedenken ist, dass Personen mit Migrationshintergrund nicht mit den in der PKS genannten nichtdeutschen Tatverdächtigen zu verwechseln sind und somit ein Vergleich mit der PKS hier nicht möglich ist. 55 Die dort verwendete Definition von Migrationshintergrund bezieht „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“ mit ein (vgl. Statistisches Bundesamt: Fachserie 1 Reihe 2.2. Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Ergebnisse des Mikrozensus 2008: 6; 41). 65 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Abbildung 7: Migrationshintergrund der ZÜRS-Probanden Prozent 100 90 25 30,4 80 8 21,6 45,2 70 60 50 40 92 75 69,6 78,4 54,8 30 20 10 0 Gesamt Nahbereichstäter Fremdtäter kein Migrationshintergrund Frauenfokussierte Täter Kinderfokussierte Täter Migrationshintergrund Die Befunde zeigen, dass – auf die von ZÜRS-Probanden begangenen Fälle bezogen – Personen mit Migrationshintergrund unter den Fremdtätern unterrepräsentiert sind. 5.2 Leistungsbiografie und Wohnsitz Zentrale Befunde: n Rund drei Viertel der ZÜRS-Probanden haben einen Schulabschluss vorzuweisen. In den meisten Fällen handelt es sich um einen Hauptschulabschluss. Besonders hoch ist der Anteil mit einem Schulabschluss bei den auf Kinder fokussierten Tätern (86 Prozent). n Am 01.01.2010 waren 83 ZÜRS-Probanden arbeitslos und 34 erwerbstätig. Von den 92 Probanden, bei denen Informationen über das Haushaltsnettoeinkommen vorliegen, steht den meisten weniger als 1.000 Euro monatlich zur Verfügung. 16 Probanden haben im Monat 1.000 Euro oder mehr zur Verfügung. n Der überwiegende Teil der ZÜRS-Probanden wohnt in hessischen Städten. Dörflich/ländlich wohnen lediglich 6 Probanden. 66 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse 5.2.1 Schulabschluss Etwa drei Viertel der Probanden (n=107) haben die Schule mit einem Abschluss verlassen. In der Regel handelt es sich um einen Hauptschulabschluss. 21 Probanden haben einen Realschulabschluss und 7 das Abitur. Tabelle 6: Schulabschluss der Probanden56 Unterteilung in kein Schulabschluss Unterteilung in Gesamt Nahbereichstäter Fremdtäter frauenfokussierte Täter kinderfokussierte Täter (n = 144) (n = 79) (n = 37) (n = 62) (n = 50) absolut 33 17 11 15 4 Prozent 22,9 21,5 29,7 24,2 8,0 Schulabschluss absolut 107 61 25 46 43 Prozent 74,3 77,2 67,6 74,2 86,0 derzeit Schüler57 absolut 1 0 0 0 1 Prozent 0,7 0,0 0,0 0,0 2,0 absolut 3 1 1 1 2 Prozent 2,1 1,3 2,7 1,6 4,0 unbekannt 5.2.2 Berufs- und Erwerbstätigkeit Von 131 ZÜRS-Probanden, die zum Stichtag der Erhebung nicht in Haft saßen, waren 83 arbeitslos und 34 erwerbstätig. Bei den übrigen 5 konnte keine Aussage über die Erwerbstätigkeit aus den Akten entnommen werden. Ein großer Teil der ZÜRS-Probanden ist auf das Arbeitslosengeld II angewiesen (41 Prozent). Von den 92 Probanden, über deren Haushaltsnettoeinkommen Aussagen gemacht werden konnten, haben 16 pro Monat 1.000 Euro oder mehr zur Verfü56 Zur Einschätzung dieser Befunde wird auf aktuelle Daten des statistischen Landesamtes Hessen verwiesen. Demnach haben am Ende des Schuljahres 2009/2010 von 64.074 Schulentlassenen aus allgemeinbildenden Schulen (ohne Schulen für Erwachsene) insgesamt 1.793 die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen (2,8 Prozent). 12.146 erreichten einen Hauptschulabschluss, 28.438 einen Realschulabschluss, 19.627 die allgemeine Hochschulreife und 2.070 einen schulartspezifischen Förderschulabschluss (vgl. Statistisches Landesamt 2011). 57 Der Schüler ist sowohl Nahbereichs- als auch Fremdtäter und kann somit keiner Gruppe ausschließlich zugeordnet werden. 67 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse gung. Einige arbeiten z.B. als Fernfahrer, Fernmeldetechniker oder Lagerarbeiter und verdienen mit 1500 bis 1900 Euro (monatliches Haushaltsnettoeinkommen) vergleichsweise gut. Festzustellen ist bei vielen Probanden, dass nach der Verbüßung der Freiheitsstrafe bei einem Wiedereinstieg in das Berufsleben nicht unerhebliche Gehaltseinbußen zu verzeichnen sind. Viele Probanden bekommen in ihrem ursprünglichen Beruf aufgrund ihrer strafrechtlichen Vorgeschichte keine neue Anstellung. Vielfach müssen stattdessen schlecht bezahlte, ungelernte Job-Angebote angenommen werden. So arbeitet z.B. ein Maschinen- und Anlagetechniker heute als Toilettenreiniger oder ein Bürokaufmann als Reinigungskraft. Abbildung 8:Monatliches Haushaltsnettoeinkommen der ZÜRSProbanden (Stichtag: 01.01.2010; Angaben in Prozent) 36 % 41 % 3% ALG II 7% bis 1000 Euro (ohne ALG II) 13 % 1001 bis 1500 Euro über 1500 Euro unbekannt 5.2.3 Wohnsitz Vier von fünf ZÜRS-Probanden haben einen festen Wohnsitz (79,9 Prozent). 16 der 144 Probanden (11,1 Prozent) haben keinen festen Wohnsitz und 13 (9 Prozent) sind zum Stichtag 01.01.2010 noch oder wieder inhaftiert. Die meisten ZÜRS-Probanden mit festem Wohnsitz wohnen in Städten (48 in Großstädten, 38 in Mittelstädten und 23 in Kleinstädten). Dörflich/ländlich wohnen lediglich 6 Probanden. Die hessenweite regionale Verteilung der ZÜRS-Probanden nach 68 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Polizeipräsidien (vgl. Abbildung 9) ergibt sich aus Tabelle 7. Im regionalen Vergleich wird deutlich, dass die Polizeipräsidien in Nordhessen und Südhessen mit 32 bzw. 29 Personen die meisten ZÜRS-Probanden aufweisen. Dabei handelt es sich vor allem um Nahbereichstäter. Eine andere Situation zeigt sich im Polizeipräsidium Frankfurt am Main: Es ist das einzige Präsidium, in dem mehr Fremdtäter als Nahbereichstäter aufgeführt werden (zur Thematik des Wohnsitzwechsels vor und nach den Taten bzw. der Wohnsitznahme nach Verbüßung einer Haftstrafe vgl. 6.5.3). Tabelle 7: Verteilung der Probanden auf die Polizeipräsidien in Hessen Unterteilung in Polizeipräsidien Anzahl Nahbereichstäter Unterteilung in Fremdtäter unspezifisch frauenkinderunspefokussierte fokussierte zifisch Täter Täter Nordhessen 32 18 7 7 11 11 10 Osthessen 13 7 2 4 5 3 5 Mittelhessen 22 12 3 7 9 10 3 Südosthessen 15 9 4 2 7 6 2 Frankfurt 21 6 14 1 15 3 3 Westhessen 12 9 0 3 4 4 4 Südhessen 29 18 7 4 12 12 5 144 79 37 28 62 50 32 Gesamt 69 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Abbildung 9: Polizeipräsidien in Hessen Polizeipräsidium Nordhessen Polizeidirektion Kassel in Kassel Polizeidirektion Werra-Meißner Polizeidirektion WaldeckFrankenberg Polizeidirektion Schwalm-Eder Polizeipräsidium Mittelhessen Polizeidirektion Hersfeld-Rotenburg Polizeidirektion Marburg-Biedenkopf in Gießen Polizeidirektion Vogelsberg Polizeidirektion Lahn-Dill Polizeidirektion Gießen Polizeidirektion LimburgWeilburg Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden Polizeidirektion Rheingau-Taunus Polizeidirektion Main-Kinzig Ffm PolizeiPolizei- direktion Polizeidirektion Großdirektion MainGerau Wiesbaden Taunus Stadt Polizeidirektion Darmstadt Stadt in Fulda Polizeidirektion Fulda Polizeidirektion Wetterau Polizeidirektion Hochtaunus Polizeipräsidium Osthessen Polizeipräsidium Südosthessen in Offenbach Polizeidirektion Offenbach Polizeidirektion DarmstadtDieburg Polizeidirektion Bergstraße Polizeidirektion Odenwald Polizeipräsidium Frankfurt in Frankfurt am Main Polizeipräsidium Südhessen in Darmstadt Quelle: Hessisches Landeskriminalamt (2010); eigene Darstellung 70 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse 5.3 Persönliche und soziale Merkmale und Verhaltensauffälligkeiten Zentrale Befunde: n Etwa die Hälfte der ZÜRS-Probanden (50,7 Prozent) weist eine diagnostizierte Persönlichkeitsstörung auf. Bei Fremdtätern wurde häufiger eine solche Störung festgestellt als bei Nahbereichstätern. n Bei 35 ZÜRS-Probanden liegt eine dissoziale Persönlichkeitsstörung vor (ICD-10: F60.2). Von den 79 Nahbereichstätern betrifft dies 21 (26,6 Prozent), von den 37 Fremdtätern 12 (32,4 Prozent). n Die Mehrheit der Probanden zeigt multiple Verhaltensauffälligkeiten. Zu den häufigsten Risikofaktoren zählen u.a. aggressive Verhaltensweisen (66,7 Prozent) und ein Gefühl der Hilflosigkeit (59,7 Prozent). n Im Durchschnitt weisen die Probanden deutlich mehr Risiko- als Schutzfaktoren auf (bei insgesamt 28 untersuchten Risiko- und Schutzfaktoren). Bevor in diesem Kapitel auf das Vorhandensein oder Fehlen von ausgewählten Risikound Schutzfaktoren vor allem im persönlichen und im sozialen Bereich eingegangen wird, soll zunächst untersucht werden, welche Rolle Persönlichkeitsstörungen bei der Begehung von Sexualstraftaten spielen. Nach Zimbardo/Gerring (2004: 658) wird unter einer Persönlichkeitsstörung Folgendes verstanden: „Eine Persönlichkeitsstörung ist ein lang anhaltendes (chronisches), unflexibles, fehlangepasstes Muster der Wahrnehmung, des Denkens oder des Verhaltens.“ Zu beachten gilt dabei, dass Persönlichkeitsstörungen nicht unter die psychiatrischen Krankheitsbilder fallen und in der Regel keine Andersartigkeit in den Persönlichkeitszügen vorliegt (vgl. weiterführend Herpetz/Herpetz-Dahlmann 2008: 287). Aus den psychologischen und psychiatrischen Gutachten zu den ZÜRS-Probanden ergibt sich, dass bei 50,7 Prozent Persönlichkeitsstörungen vorliegen. 18,1 Prozent weisen keine vollständige Störung auf, sondern nur akzentuierte Persönlichkeitsmerkmale. Bei 14,6 Prozent der Probanden wurde keine Persönlichkeitsstörung oder -akzentuierung diagnostiziert und bei 16,7 Prozent liegen hierzu keine Informationen vor. 71 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tabelle 8: Persönlichkeitsstörungen Unterteilung in Gesamt keine Persönlichkeitsstörung Persönlichkeitsstörung Persönlichkeitsakzente unbekannt NahbereichsFremdtäter täter Unterteilung in frauenfokussierte Täter kinderfokussierte Täter absolut (n = 144) 21 (n = 79) 15 (n = 37) 2 (n = 62) 9 (n = 50) 7 Prozent 14,6 19,0 5,4 14,5 14,0 absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent 73 50,7 26 18,1 24 16,7 31 39,2 18 22,8 15 19,0 25 67,6 6 16,2 4 10,8 34 54,8 11 17,7 8 12,9 22 44,0 9 18,0 12 24,0 Bei Betrachtung der unterschiedlichen Gruppen wird deutlich, dass bei den Fremdtätern mit 67,6 Prozent im Vergleich zu den Nahbereichstätern mit 39,2 Prozent häufiger Persönlichkeitsstörungen festgestellt werden konnten. Bei dem Vergleich der auf Frauen fokussierten und der auf Kinder fokussierten Täter zeigt sich, dass ein etwas größerer Anteil der frauenfokussierten Täter (54,8 Prozent) eine Persönlichkeitsstörung aufweist. Weitere Erkrankungen bei den rückfallgefährdeten Sexualstraftätern nach dem internationalen Klassifikationssystem ICD-10 (hierzu wurden bei 58 Probanden in den Akten Angaben gemacht) sind in Tabelle 9 auf der folgenden Seite dargestellt. In den 58 Fällen, in denen Informationen aus den Gutachten vorlagen, waren am häufigsten Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60-F69) genannt: Die mit Abstand häufigste Nennung innerhalb dieses Bereichs stellt die dissoziale Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F60.2) dar, die bei 35 Probanden diagnostiziert wurde. Nach Schneider (2009: 517) wird darunter Folgendes verstanden: „Hauptaspekte sind rücksichtsloses Durchsetzen eigener Ziele, Mitgerissenwerden von momentanen Eindrücken sowie spontanes Verhalten, durch das andere sich verletzt und erniedrigt fühlen. Mangel an Introspektionsfähigkeit führt zu fehlenden Schuldgefühlen.“ 72 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tabelle 9: Erkrankungen nach ICD-1058 Unterteilung in ICD-10Code Krankheit Psychische und VerhaltensF10-F19 störungen durch psychotrope Substanzen Schizophrenie, schizotype F20-F29 und wahnhafte Störungen F30-F39 Affektive Störungen Neurotische, BelastungsF40-F48 und somatoforme Störungen Persönlichkeits- und VerhalF60-F69 tensstörungen F70-F79 Intelligenzstörung Verhaltens- und emotionale F90-F98 Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend Symptome, die das Erkennungs- und WahrnehmungsR40-R46 vermögen, die Stimmung und das Verhalten betreffen Personen, die das Gesundheitswesen aus sonstigen Z70-Z76 Gründen in Anspruch nehmen Gesamt (n = 58) Unterteilung in frauenkinderfokussierte fokussierte Täter Täter Nahbereichstäter Fremdtäter 2 1 1 1 0 3 2 0 1 1 1 1 0 1 0 1 1 0 1 0 37 21 12 20 16 6 3 1 1 3 5 2 2 1 3 1 0 1 1 0 2 1 1 1 1 5.3.1 Risikofaktoren im persönlichen und sozialen Bereich Im Rahmen dieser Studie wurden insgesamt 28 Risiko- und Schutzfaktoren untersucht.59 Die Risikofaktoren lassen sich in Anlehnung an Rotermann et al. (2009: 148ff.), Groth (1996) und Lösel/Bliesener (2003: 18ff.) drei zentralen Bereichen zuordnen: n Persönliche Faktoren: Hierzu zählen Merkmale wie „schwieriges Temperament“, „verzerrte Verarbeitung sozialer Informationen“, „fehlende Ausdrucksfähigkeit, Sprachdefizite“, „Konsum von Mediengewalt“ oder „neurologische Schädigung“. 58 Für die Erfassung in dieser Tabelle war es erforderlich, dass der ICD-10-Code in den Gutachten zu den ZÜRS-Probanden konkret benannt wurde. 59 Erste Risikofaktoren können sich bereits vor oder während der Geburt zeigen. So hat Lay (2001, vgl. Handbuch der forensischen Psychiatrie, Band 4: 150f.) in einer Längsschnittstudie festgestellt, dass Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen (z.B. Sauerstoffmangel während der Geburt) das Risiko für Delinquenz im Kindes- und Jugendalter erhöhen. 73 Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Teil B n Soziale Faktoren: Hierunter wurden soziale Erfahrungen gefasst, z.B. „Bindungsdefizite, soziale Isolation“, „familiäre Probleme, Defizite“, „Multiproblemmilieu“,60 „Anschluss an deviante Peergruppen“, „Oppositionelles und aggressives Verhalten, geringe soziale Kompetenz“, „Ablehnung durch Gleichaltrige“. n Bildungsfaktoren: Hierzu zählen Verhaltens- und Leistungsprobleme in der Schule und am Arbeitsplatz. Am häufigsten lassen sich den Akten Hinweise auf problematische persönliche Auffälligkeiten entnehmen: 66,7 Prozent werden in den Dokumenten (psychologische Gutachten etc.) als „aggressiv“ bezeichnet. Bei nur 6,9 Prozent kann dagegen der Schutzfaktor „Anpassung an gesellschaftliche Normen“ festgestellt werden. Daneben lassen sich in vielen Fällen auch Hinweise auf psychische Auffälligkeiten,61 ein Gefühl der Hilflosigkeit,62 ein schwieriges Temperament, eine fehlende Struktur im Leben und eine Alkohol- und/oder Drogenproblematik finden (jeweils über 50 Prozent). Soziale und psychosoziale Problemlagen treten bei der Aktenanalyse nicht ganz so deutlich hervor wie persönliche Probleme. Dennoch zeigen sich bei 46,5 Prozent der ZÜRS-Probanden familiäre Probleme bzw. Defizite (geordnete familiäre Verhältnisse weisen hingegen nur 18,8 Prozent auf). Bindungsdefizite/soziale Isolation lassen sich bei 41,7 Prozent und das Aufwachsen/Leben in einem Multiproblemmilieu bei 34,7 Prozent feststellen. Über eine stabile Bindung an Bezugspersonen bzw. ein positives Umfeld verfügt nur etwa jeder fünfte ZÜRS-Proband. Probleme in der Schule hatte fast die Hälfte der Probanden. Eine genaue Übersicht ergibt sich aus Abbildung 10. Die Abbildung verdeutlicht, in welchen Bereichen die ZÜRS-Probanden besonders häufig Risikofaktoren aufweisen. Insgesamt zeigt sich ein deutliches Übergewicht der Risikofaktoren im Vergleich zu den Schutzfaktoren, wenngleich es auch Beispiele dafür gibt, dass ein konkreter Schutzfaktor häufiger vorkommt als der korrespondierende 60 Zu einem Multiproblemmilieu tragen neben familiären Faktoren (geringes Einkommen, langfristige Arbeitslosigkeit, schlechte Wohnverhältnisse, Alkoholismus oder Kriminalität der Eltern, Trennung der Eltern etc.) auch außerfamiliäre Faktoren der Sozialstruktur (z.B. verwahrloste und gewalttätige Nachbarschaften) bei (vgl. Lösel/Bliesener 2003: 12). 61 Als psychische Auffälligkeiten wurden alle in den Gutachten zu den Sexualstraftätern enthaltenen Aussagen zu psychologischen Defiziten erfasst. Damit sind nicht einfache Verhaltensauffälligkeiten gemeint, jedoch seit der Kindheit bestehende Persönlichkeitsstörungen. 62 Unter einem Gefühl der Hilflosigkeit ist zu verstehen, dass die Person in unbekannten Situationen nicht adäquat handeln kann, z.B. Fragen und Vermutungen formulieren, Annahmen treffen, Lösungswege suchen, eigenes Verhalten reflektieren etc. 74 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Abbildung 10: Risiko- und Schutzfaktoren bei den Probanden (Angaben in Prozent) 26,4 6,9 Anpassung an gesellschaftliche Normen keine psychischen Auffälligkeiten Gefühl der Selbstwirksamkeit Einfaches Temperament Gefühl von Sinn und Struktur im Leben keine Alkohol- und/ oder Drogenabhängigkeit keine sexuellen Störungen/Neigungen Realistische Verarbeitung sozialer Informationen Aggressives Verhalten 66,7 Psychische Auffälligkeiten 65,3 Gefühl der Hilflosigkeit 59,7 Schwieriges Temperament 54,9 39,5 5,6 Fehlende Struktur 54,9 39,5 5,6 Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit Sexuelle Störungen/ besondere Neigungen Verzerrte Verarbeitung sozialer Informationen Familiäre Probleme/ Defizite 53,5 13,9 49,3 25 46,5 34,7 18,8 geordnete Verhältnisse Probleme in der Schule 43,1 39,5 17,4 Erfolg in der Schule Bindungsdefizite, soziale Isolation 41,7 18,1 Sichere Bindung an Bezugsperson Multiproblemmilieu 34,7 20,1 Positives Umfeld Kognitive Defizite, Aufmerksamkeitsprobleme Ansehen von (kinder-) pornografischen Material Eigene Opfererfahrung Gewalt Anschluss an deviante Peer Groups Fehlende Ausdrucksfähigkeit, Sprachdefizite Körperliche Einschränkungen Probleme am Arbeitsplatz Sexualstraftäter im Umfeld Neurologische Schädigung Eigene sexuelle Opfererfahrungen Ablehnung durch Gleichaltrige Sonstige Opfererfahrungen (z.B. Gewalt gegen Mutter) Schwangerschaftsprobleme und Geburtskomplikationen Ablehnung durch anderes Geschlecht Eigene sonstige Opfererfahrungen 34,7 57 8,3 31,3 65,2 3,5 Mediengewalt 20,1 38,9 1,4 32,6 25,7 6,9 45,9 47,2 14,6 40,2 45,2 29,2 55,5 15,3 20,8 71,6 7,6 34 70,8 11,1 46,5 79,9 9,7 70,2 6,9 4,9 87,5 96,5 0,7 0 20 Risikofaktoren 43,8 Akzeptanz durch Gleichaltrige 10,4 keine Opfererfahrung 22,9 keine Schwangerschaftsund Geburtskomplikationen Akzeptanz durch anderes Geschlecht 57,6 37,5 2,8 keine Opfererfahrung 2,8 85,4 11,8 9,7 18,1 13,9 73,6 12,5 11,1 54,9 61,1 25 13,9 40 60 keine Angaben 80 keine Opfererfahrung Zugehörigkeit zu nichtdelinquenten Gruppen gute Ausdrucksfähigkeit keine körperliche Einschränkung keine Probleme am Arbeitsplatz keine Sexualstraftäter im Freundeskreis keine neurologische Schädigung 25,7 54,2 20,1 überdurchschnittliche Intelligenz kein (kinder-) pornografisches Material 9,7 keine Opfererfahrung 2,8 wenig/keine Mediengewalt 100 Schutzfaktoren 75 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Risikofaktor: So zeigt sich etwa lediglich bei 4,9 Prozent eine frühere Ablehnung durch das andere Geschlecht, bei 57,6 Prozent hingegen eine Akzeptanz. Im Durchschnitt weisen die 144 ZÜRS-Probanden 8,5 der 28 untersuchten Risikofaktoren und 5,3 der 28 untersuchten Schutzfaktoren auf, wobei dieser rechnerische Unterschied für sich alleine noch keine Aussage über die Relevanz und Gewichtung einzelner Risiko- und Schutzfaktoren sowie deren Zusammenwirken erlaubt. Die Unterschiede der durchschnittlichen Anzahl an Risiko- und Schutzfaktoren nach Tätertyp sind relativ gering und schwanken bei den Risikofaktoren zwischen 7,9 bei den Nahbereichstätern und 9,1 bei den Fremdtätern. Dennoch zeigen sich Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit bestimmter Risikofaktoren zwischen den Tätertypen. Diese werden in den folgenden Tabellen in Form von Rankings dargestellt. Tabelle 10: Ranking der am häufigsten vorkommenden Risikofaktoren bei Nahbereichs- und Fremdtätern Gesamt (n=144) Nahbereichstäter (n=79) Fremdtäter (n=37) Aggressives Verhalten 83,8% (31) Aggressives Verhalten 66,7% (96) Schwieriges Temperament 75,7% (28) Psychische Auffälligkeiten 65,3% (94) Psychische Auffälligkeiten 65,8% (52) Psychische Auffälligkeiten 64,9% (24) Fehlende Struktur 64,9% (24) Gefühl der Hilflosigkeit 59,7% (86) Gefühl der Hilflosigkeit 60,8% (48) Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit 62,2 % (23) Aggressives Verhalten 59,5% (47) Schwieriges Temperament 54,9% (79) Fehlende Struktur 54,9% (79) Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit 53,5% (77) Fehlende Struktur 49,4% (39) Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit 49,4% (39) Gefühl der Hilflosigkeit 48,7% (18) Schwieriges Temperament 44,3% (35) 76 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Während bei der überwiegenden Mehrheit der Fremdtäter das aggressive Verhalten und ein schwieriges Temperament im Zentrum stehen, sind bei den Nahbereichstätern psychische Auffälligkeiten und ein Gefühl der Hilflosigkeit die beiden Risikofaktoren, die am häufigsten vorkommen. Ein schwieriges Temperament, das bei drei Viertel der Fremdtäter attestiert wird, zeigt sich bei weniger als der Hälfte der Nahbereichstäter (44,3 Prozent). Auch die Alkohol- und Drogenproblematik ist bei den Fremdtätern stärker ausgeprägt.63 Tabelle 11: Ranking der am häufigsten vorkommenden Risikofaktoren bei frauen- bzw. kinderfokussierten Tätern Gesamt (n=144) Aggressives Verhalten 66,7% (96) Psychische Auffälligkeiten 65,3% (94) Gefühl der Hilflosigkeit 59,7% (86) Schwieriges Temperament 54,9% (79) Fehlende Struktur 54,9% (79) Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit 53,5% (77) Frauenfokussierte Täter (n=62) Aggressives Verhalten 75,8% (47) Kinderfokussierte Täter (n=50) Psychische Auffälligkeiten 72,0% (36) Gefühl der Hilflosigkeit 61,3% (38) Psychische Auffälligkeiten 59,7% (37) Schwieriges Temperament 59,7% (37) Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit 56,5% (35) Gefühl der Hilflosigkeit 61,3% (38) Fehlende Struktur 53,2% (33) Fehlende Struktur 52,0% (26) (kinder-)pornografisches Material 46,0% (23) Aggressives Verhalten 46,0% (23) Schwieriges Temperament 44,0% (22) Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit 42,0% (21) 63 Zu berücksichtigen ist hierbei aber, dass nach Egg (2003) Täter, die bei Begehung ihrer Missbrauchshandlungen nicht oder nur gering alkoholisiert waren, häufiger rückfällig werden als andere. Ein Grund könnte darin liegen, dass Täter, die eine Missbrauchshandlung gezielt planen und organisieren, größeren Alkoholeinfluss und den damit einhergehenden Kontrollverlust eher meiden. 77 Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Teil B Im Vergleich der frauen- und kinderfokussierten Sexualstraftäter zeigt sich ein deutlicher Unterschied u.a. beim Konsum pornografischen Materials: Bei 46 Prozent der Sexualstraftäter mit Kindern als Opfer gibt es in den Akten Hinweise auf den Konsum (kinder-)pornografischen Materials. Dieser Wert ist mehr als drei Mal so hoch wie bei den Tätern mit erwachsenen Opfern. Dieser Befund zeigt sich tendenziell auch in der Studie von Lanning (2001), die zu dem Ergebnis gelangt, dass die Täter im pädosexuellen Bereich überwiegend auch Konsumenten oder gar Sammler von Kinderpornografie sind. 17 ZÜRS-Probanden (11,8 Prozent) haben laut Akten Kontakt zu anderen Sexualstraftätern in ihrem Umfeld. Dabei fällt auf, dass dies auf 24,0 Prozent der kinderfokussierten Täter zutrifft, aber nur auf 4,8 Prozent der frauenfokussierten Täter. Eigene Opfererfahrung weisen 26,0 Prozent der kinderfokussierten Täter und lediglich 3,2 Prozent der frauenfokussierten Täter auf. 5.3.2 Schutzfaktoren im persönlichen und sozialen Bereich Hervorzuheben ist der Umstand, dass bei einigen ZÜRS-Probanden einige Risikofaktoren nicht so ausgeprägt sind, wie erwartet werden könnte: Beispielsweise haben 57,6 Prozent aller Probanden im Laufe ihrer Entwicklung durchaus Akzeptanz durch das andere Geschlecht erfahren. Rund jeder fünfte ZÜRS-Proband wuchs in einem positiven Umfeld auf, lebte in geordneten Familienverhältnissen und hatte eine sichere Bindung an eine Bezugsperson. Hier sind die Anteile der Vergleichsgruppen Nahbereichstäter und Fremdtäter sowie frauen- und kinderfokussierte Täter etwa gleich groß. Betrachtet man den Faktor „Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit“, so ist festzustellen, dass etwa ein Drittel (32,6 Prozent) keine Suchtprobleme hat. Mit 44 Prozent ist dies bei den kinderfokussierten Tätern häufiger der Fall als bei den frauenfokussierten (27,4 Prozent). Unterschiede zeigen sich auch im Hinblick auf psychische Auffällig- bzw. Unauffälligkeit: Während 8 Prozent der kinderfokussierten Täter als psychisch unauffällig beschrieben werden, sind es bei den Tätern mit erwachsenen Opfern 21 Prozent. Dass keiner der Fremdtäter den Schutzfaktor „Anpassung an gesellschaftliche Normen“ aufweist und lediglich 5,4 Prozent offenbar keine Probleme am Arbeitsplatz hatten (allerdings bei einem hohen Anteil fehlender Werte, vgl. Abbildung 10), un- 78 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse terscheidet sie in ähnlicher Weise von den Nahbereichstätern (8,9 und 19,0 Prozent). Allerdings sind in der Gesamtbetrachtung die Schutzfaktoren nicht besonders ausgeprägt. Es zeigt sich eine deutliche Dominanz der Risikofaktoren, die relevante Bereiche des Lebens nachhaltig prägen und verhaltenswirksam werden. 5.4 Soziales Umfeld Die Auswertung der Risiko- und Schutzfaktoren bei den untersuchten ZÜRS-Probanden sieht zwar die vorherrschende Problematik im Bereich der personalen Risikokonstellationen. Dabei zeigt sich aber, dass auch dem sozialen Milieu oder Umfeld eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zukommt. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt Groth (1996), der folgende zentrale Risikofaktoren bei Sexualstraftätern herausgearbeitet hat: n aus unteren Schichten stammend n geringes Selbstwertgefühl n niedriges Schul- und Ausbildungs- n geringe soziale Kompetenz niveau n geringe Introspektionsfähigkeit n geringes Einkommen n mangelhafte Impulskontrolle n soziale Isolation n mangelhafte Beziehungsfähigkeit n Suchtprobleme n mangelnde Konfliktfähigkeit Sexuelle Gewalt oder sexueller Missbrauch an Kindern oder Frauen ist demnach auch als Ausdruck einer gravierenden Beziehungs- und Entwicklungsstörung zu verstehen (zur Thematik der Entwicklung und moralischen Sozialisation im Kindesalter und der Entwicklung von Kriminalitätsvorstellungen vgl. Bott 2007; Döbert/NunnerWinkler 1983). Von den in Kapitel 5.3 vorgestellten Risikofaktoren ist ein bedeutsamer Teil im engsten sozialen Umfeld – Familie, Bindungspersonen, Milieu – der ZÜRS-Probanden angesiedelt (vgl. Abbildung 11). 79 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Abbildung 11: Risikofaktoren im sozialen Umfeld (n = 144) Risikofaktoren soziales Umfeld Familiäre Probleme/Defizite 46,5 Bindungsdefizite/soziale Isolation 41,7 34,7 Multiproblemmilieu 29,2 Eigene Opfererfahrung Gewalt 20,8 Anschluss an deviante Peergroups 12,5 Probleme am Arbeitsplatz Sexualstraftäter im Umfeld 11,8 0 10 20 30 40 50 Prozent Zwischen den Tätertypen zeigen sich hierbei deutliche Unterschiede: n Während 56,8 Prozent der Fremdtäter unter familiären Problemen zu leiden hatten, liegt der Wert bei den Nahbereichstätern bei 39,2 Prozent. Noch etwas größer ist der Unterschied beim Risikofaktor „Multiproblemmilieu“: 29,1 Prozent der Nahbereichstäter wuchsen in einem solchen Milieu auf, aber 48,6 Prozent der Fremdtäter. n Die Gruppe der kinderfokussierten Täter weist den Faktor „familiäre Probleme/ Defizite“ zu 52,0 Prozent auf, die der frauenfokussierten Täter hingegen lediglich zu 40,3 Prozent. Der Anteil derjenigen, die unter Bindungsdefiziten und sozialer Isolation leiden, war unter den kinderfokussierten Tätern (42,0 Prozent) höher als unter den frauenfokussierten Tätern (35,5 Prozent). Bei einigen ZÜRS-Probanden ließen sich auch positive Einflüsse aus dem sozialen Umfeld feststellen (z.B. Akzeptanz durch Gleichaltrige, geordnete familiäre Verhält- 80 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse nisse etc.). Allerdings kamen die Schutzfaktoren, die in Abbildung 12 dargestellt sind, seltener vor als die Risikofaktoren im sozialen Umfeld: In geordneten Familienverhältnissen wuchsen 18,8 Prozent der ZÜRS-Probanden auf. Eine sichere Bindung an eine Bezugsperson konnten 18,1 Prozent aufbauen und in einem insgesamt positiven Umfeld wuchs etwa jeder fünfte Täter auf. Abbildung 12: Schutzfaktoren im sozialen Umfeld (n = 144) Schutzfaktoren soziales Umfeld 57,6 Akzeptanz durch anderes Geschlecht 43,8 Akzeptanz durch Gleichaltrige 20,1 Positives Umfeld geordnete Verhältnisse 18,8 keine Opfererfahrung sexuell 18,1 Sichere Bindung an Bezugsperson 18,1 15,3 keine Opfererfahrung Gewalt 0 10 20 30 40 50 60 70 Prozent Es gibt einen ZÜRS-Probanden, der alle sieben Schutzfaktoren aus dem sozialen Umfeld aufweist. Zwei weitere weisen sechs der sieben Schutzfaktoren auf (einziger Risikofaktor ist die eigene Opfererfahrung im Gewaltbereich) und elf Personen lebten sowohl in einem positiven Umfeld als auch in geordneten Familienverhältnissen, hatten eine sichere Bindung an eine Bezugsperson und wurden von Gleichaltrigen und von Frauen akzeptiert (fünf der sieben Schutzfaktoren). 81 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tabelle 12: Unwirksamkeit der Schutzfaktoren Anzahl Probanden 1 2 11 Anzahl Schutzfaktoren im sozialen Umfeld 7 Fehlende Schutzfaktoren (von den 7 Schutzfaktoren im sozialen Umfeld) Tätertypus — 1 Kindertäter, Nahbereich 6 Keine eigene Opfererfahrung Gewalt 5 4 Kindertäter, Nahbereich Keine eigene Opfererfah- 4 Frauentäter, Nahbereich rung Gewalt, keine eigene 1 Frauentäter, nah & fremd sexuelle Opfererfahrung 1 Kindertäter, nah & fremd 1 Frauentäter, fremd 2 Kindertäter, Nahbereich Aus Tabelle 12 geht außerdem hervor, dass unter den ZÜRS-Probanden vor allem die Nahbereichstäter verhältnismäßig viele Schutzfaktoren aufweisen. Betrachtet man die elf Probanden, die fünf Schutzfaktoren aufweisen, so kommt der eigenen Opferwerdung im Bereich Gewalt und Sexualität (als Risikofaktoren) offenbar eine größere Bedeutung zu als z.B. dem Aufwachsen in grundsätzlich geordneten Verhältnissen (als Schutzfaktor). Hinzu kommen bei diesen elf Probanden diverse Risikofaktoren, die möglicherweise mit der eigenen Opferwerdung in Zusammenhang stehen: Acht von ihnen weisen psychische Auffälligkeiten auf (vor allem die Täter mit Kindern als Opfer), sieben haben öfter ein Gefühl der Hilflosigkeit, sechs weisen eine Alkohol- oder Drogenproblematik auf, sechs eine verzerrte Wahrnehmung sozialer Informationen (vier frauen- und zwei kinderfokussierte Täter) und fünf aggressives Verhalten (vier davon sind auf Frauen als Opfer fokussiert). Im arithmetischen Mittel hat jeder dieser elf Probanden 10,4 Schutzfaktoren und 5,1 Risikofaktoren. Trotz dieser Befunde zu den vorhandenen Risiko- und Schutzfaktoren der ZÜRS-Probanden kann auf Basis der Aktenanalyse nicht – im Sinne einer Sachverständigenprognostik – abschließend geklärt werden, wie das Zusammenspiel all dieser Faktoren individuell ausgestaltet ist und welche weiteren, möglicherweise auch situativen, Aspekte im konkreten Fall als Tatauslöser relevant werden könnten. 82 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Hierzu wird auf die Ausführungen in Kapitel 6 verwiesen, in dem es konkret um die Straftaten und die Umstände der Tatbegehung geht. Dort wird auch auf einige weitere Faktoren eingegangen, die nach den Prognoseverfahren SVR-2064 und Static 9965 bedeutsam sind. 64 Der SVR-20 (vgl. Manzinger 2010) umfasst 20 Risikofaktoren, die ein Behandelnder oder Diagnostiker bezüglich Sexualstraftätern beurteilen soll. Elf der Risikofaktoren beziehen sich auf die psychosoziale Anpassung des Probanden (1. Sexuelle Deviation, 2. Opfer von Kindesmissbrauch oder Vernachlässigung, 3. Persönlichkeitsstörung, 4. seelische Störung, 5. Substanzenproblematik, 6. Selbst- oder Fremdtötungsgedanken, 7. Beziehungsprobleme, 8. Beschäftigungsprobleme, 9. nicht-sexuelle gewalttätige Vordelinquenz, 10. gewaltfreie Vordelikte, 11. Bewährungsversagen), sieben auf die Sexualdelinquenz (12. Sexualdelinquenz in hoher Frequenz, 13. Multiple Formen der Sexualdelinquenz, 14. Verletzung der Opfer, 15. Waffengebrauch/Todesdrohungen, 16. Zunahme von Deliktfrequenz oder Deliktschwere, 17. Bagatellisieren oder Leugnen, 18. Deliktfördernde Ansichten) und zwei auf die Zukunftspläne (19. Fehlen realistischer Pläne, 20. Ablehnung weiterer Interventionen). 65 Static 99 (vgl. http://www.static99.org) erfasst zehn tatnahe Variablen zur Vorhersage der Rückfallwahrscheinlichkeit: 1. Frühere Sexualdelikte, 2. Vorstrafen, 3. Verurteilungen für Sexualdelikte ohne Körperkontakt, 4. Indexdelikt nichtsexuelle Gewalt, 5. Frühere nichtsexuelle Gewalttat, 6. Nicht verwandte Opfer, 7. Fremde Opfer, 8. Männliche Opfer, 9. Lebensalter, 10. Familienstand 83 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse 6 Die Sexualstraftaten und die Umstände der Tatbegehung 6.1 Deliktstrukturen Zentrale Befunde: n Den 144 ZÜRS-Probanden lassen sich insgesamt 2.517 Sexualstraftaten und 3.470 andere Straftaten (ohne Sexualstraftaten) zuordnen. n Im Durchschnitt haben die Probanden 17,5 Sexualstraftaten begangen. Am häufigsten kommt der sexuelle Missbrauch von Kindern vor (1.512 Fälle). n Vergewaltigungs- und sexuelle Nötigungsdelikte wurden in jedem vierten Fall mit einer mitgeführten Waffe und in 37,1 Prozent der Fälle unter Alkoholeinfluss begangen. n 88,9 Prozent der Probanden haben zusätzlich zu den Sexualstraftaten auch andere Straftaten (z.B. Diebstähle etc.) begangen. Die durchschnittliche Deliktzahl (ohne Sexualstraftaten) beläuft sich auf 24,1. 24 ZÜRS-Probanden (entspricht 16,7 Prozent) haben eine polizeilich registrierte Sexualstraftat begangen, während der Mehrheit (83,3 Prozent) mehrere Sexualstraftaten zur Last gelegt werden. Allerdings gilt auch hier der Befund, dass viele Täter wenige Taten und wenige Täter viele Taten begangen haben: So hat die Hälfte der Probanden nicht mehr als 5, die andere Hälfte über 5 Sexualdelikte aufzuweisen (Median = 5; vgl. Tabelle 13). Die Streuung ist entsprechend groß.66 Die ZÜRS-Probanden haben zusammen 2.517 polizeilich registrierte Sexualstraftaten begangen. Im Durchschnitt kommen demnach auf jeden Probanden 17,5 Sexualstraftaten. Der sexuelle Missbrauch von Kindern (1.512 Fälle) ist die am häufigsten registrierte Sexualstraftat. In der folgenden Abbildung werden die begangenen Sexualstraftaten unter Bezugnahme auf die jeweiligen StGB-Paragraphen quantifiziert. 66 Das statistische Maß zur Erfassung dieser Streuung ist die Standardabweichung – sie beträgt bezogen auf alle ZÜRS-Probanden 45,4. 85 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tabelle 13: Durchschnittliche Anzahl der Sexualdelikte der 144 ZÜRSProbanden Unterteilung in Unterteilung in Gesamt Nahbereichstäter Fremdtäter frauenfokussierte Täter kinderfokussierte Täter 17,5 22,7 6,9 6,7 29,7 Median 5 5 2 2 9,5 Modus 1 1 2 1 1 45,4 56,9 19,9 17,7 57,4 Mittelwert Standardabweichung Abbildung 13: Aufteilung der Sexualstraftaten nach den StGB-Paragraphen 2.517 Sexualstraftaten Mord § 211 StGB (n = 2) Unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178 StGB (n = 718) Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (n = 2.491) Sexueller Missbrauch §§ 176, 176a, 176b, 179,182,183, 183a StGB (n = 1.601) Beleidigung auf sexueller Grundlage §§ 185-187, 189 StGB (n = 23) Ausnutzen sexueller Neigungen §§ 180, 180a, 181a, 184, 184a, 184b, 184c, 184d, 184e StGB (n = 172) Vergewaltigung besonders schwere Fälle der sexuellen Nötigung §§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB (n = 222) Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB (n = 1.512) Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB (n = 1) Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und 5 StGB (n =296) Exhibitionistische Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses §§ 183, 183a StGB (n = 68) Verbreitung pornografischer Schriften (Erzeugnisse) §§ 184, 184a, 184b, 184c, 184d StGB (n = 171) Sex. Missbrauch v. Schutzbefohlenen, unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder eines Vertrauensverhältnisses §§ 174, 174a, 174b, 174c StGB (n = 200) 86 Freiheitsberaubung nach § 239 StGB (n = 1) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB (n = 15) Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger § 179 StGB (n = 6) Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Bei fast allen Taten, die Anlass zur Einstufung bei ZÜRS gaben (99 Prozent, n = 2.491), handelt es sich um Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Ausnahmen bilden Delikte wie Mord (zweimal), Freiheitsberaubung (einmal) und Beleidigungen auf sexueller Grundlage (23-mal). Von den 718 Taten unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses begingen die ZÜRS-Probanden 296 sonstige sexuelle Nötigungen nach § 177 Absatz 1 und 5 StGB. Weitere 200 dieser Taten wurden nach den §§ 174, 174a, 174b, 174c StGB verurteilt, worunter sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen, unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses fällt. Am häufigsten kommt mit 1.601 Fällen der sexuelle Missbrauch vor. Davon waren bei einem überwiegenden Teil Kinder die Opfer (1.512). 68 Taten fallen unter exhibitionistische Handlungen oder Erregung öffentlichen Ärgernisses. In 15 Fällen wurden die Täter wegen sexuellen Missbrauchs an Jugendlichen und in 6 Fällen wegen sexuellen Missbrauchs an Widerstandsunfähigen registriert. Das Ausnutzen sexueller Neigungen geschah 172-mal, wobei es sich inhaltlich in 171 Fällen um die Verbreitung pornografischer Schriften handelte. Ergänzt werden kann, dass davon 156 Taten durch einen Einzeltäter begangen worden sind. Ein Täter wurde für die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger registriert. Der Großteil der Straftaten wurde von Nahbereichstätern begangen (70,8 Prozent). Für die vergleichende Unterteilung in Taten der Nahbereichs- und Fremdtäter bzw. der kinder- und frauenfokussierten Täter werden in der folgenden Tabelle einige zentrale Delikte herausgegriffen. Deutlich wird dabei, dass die Nahbereichstäter stärker vertreten sind, dass sie aber nicht ausschließlich Missbrauchsdelikte an jungen Menschen begehen, sondern durchaus auch bei Nötigungs- und Vergewaltigungsdelikten große Fallzahlen aufweisen. 87 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tabelle 14: Verteilung ausgewählter Sexualstraftaten Unterteilung in Taten der Unterteilung in Taten der67 frauenkinderGesamt Nahbefokussier(n=2.517) reichstäter Fremdtäter fokussier(n=261) ten Täter ten Täter (n=1.781) (n=417) (n=1.464) Straftat Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§§ 174, 174a, 174b, 174c StGB) 200 194 1 3 139 Sexueller Missbrauch von Kindern (§§ 176, 176a, 176b StGB) 1.512 1.321 32 6 1.116 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§182 StGB) 15 12 1 3 3 518 230 209 384 40 68 7 8 5 6 204 17 10 16 160 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§§ 177, 178 StGB) Exhibitionismus (§§ 183, 183a StGB) Sonstige Bezüglich der am häufigsten vorkommenden Delikte (1.512 sexuelle Missbrauchsdelikte an Kindern; 518 Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen) wurde überprüft, welche Bedeutung hierbei mitgeführten Waffen und dem Alkoholeinfluss zur Tatzeit zukommen. Tabelle 15: Mitführen von Waffen und Alkoholeinfluss bei sexuellen Missbrauchsdelikten und Vergewaltigungen/sexuellen Nötigungen Waffe bei Tat mitgeführt ja Sexueller Missbrauch von Kindern (n=1.512) Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung (n=518) nein unbekannt 14 1.436 62 Prozent 0,9 95,0 absolut 130 235 Prozent 25,1 45,4 29,5 absolut Alkoholeinfluss zur Tatzeit ja nein unbekannt 91 532 889 4,1 6,0 35,2 58,8 153 192 114 212 37,1 22,0 40,9 67 Dass bei den kinderfokussierten Tätern auch vereinzelt Straftaten gegen erwachsene Opfer und umgekehrt bei frauenfokussierten Tätern einige Straftaten gegen Kinder zu finden sind, lässt sich damit erklären, dass die Unterscheidung in beide Tätertypen auf Basis einer überwiegend gleichen Opferwahl (Fokussierung) getroffen wurde. Bei einigen kam es vereinzelt zu einer gelegentlich abweichenden Opferwahl. 88 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Vergewaltigungs- und sexuelle Nötigungsdelikte wurden in jedem vierten Fall mit einer mitgeführten Waffe begangen (25,1 Prozent) und in 37,1 Prozent der Fälle unter Alkoholeinfluss. Missbrauchstaten an Kindern wurden hingegen nur in 14 Fällen (0,9 Prozent) mit einer Waffe begangen. Auch der Einfluss von Alkohol zur Tatzeit kann bei diesen Missbrauchsdelikten als gering angesehen werden, wenngleich bei mehr als der Hälfte der Taten keine Information darüber vorliegt (zu den Mustern der Tatbegehung sowie dem Einfluss von Alkohol und Drogen, dem Vor- und Nachtatverhalten etc. vgl. Kap. 6.5). Die meisten Probanden (88,9 Prozent) haben zusätzlich zu den Sexualstraftaten auch zahlreiche andere Delikte begangen. Insgesamt wurden seitens der ZÜRS-Probanden 3.470 Straftaten (ohne Sexualstraftaten) begangen. Auffällig ist, dass die Fremdtäter im Verhältnis zu den Nahbereichstätern weniger Sexualstraftaten begangen haben, dafür aber deutlich mehr sonstige Straftaten: Im Durchschnitt kommen Fremdtäter auf knapp 40 Straftaten (ohne Sexualdelikte); Nahbereichstäter auf etwa 20. Im Vergleich von frauen- und kinderfokussierten Tätern zeigt sich, dass kinderfokussierte Täter vergleichsweise wenige Straftaten (ohne Sexualstraftaten) begangen haben. Tabelle 16: Durchschnittliche Anzahl der Delikte (ohne Sexualdelikte) Unterteilung in Gesamt Mittelwert Median Modus Standardabweichung Nahbereichstäter Unterteilung in Fremdtäter frauenfokussierte Täter kinderfokussierte Täter 24,1 20,1 38,8 29,3 14,7 9,5 7 19 15 3 0 0 28 1 0 40,6 37,9 54,9 46,4 27,2 Bezüglich der Art dieser Delikte und des Verlaufs der allgemeinen und einschlägigen Kriminalität wird auf das Kapitel 7 dieses Berichts verwiesen. 89 Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Teil B 6.2 Tatort, Tatzeit, Tatdauer der Sexualstraftaten Zentrale Befunde: n Während die Nahbereichstäter fast drei Viertel (74,1 Prozent) ihrer Taten in einer Wohnung begangen haben, sind es bei den Fremdtätern lediglich 18,8 Prozent der Taten. Fremdtäter begehen ihre Taten meist im öffentlichen Raum (69,3 Prozent). n Die Mehrzahl der ZÜRS-Probanden begeht die Taten immer wieder an vergleichbaren Tatorten. n Die Informationen, die über die Tatzeiten vorliegen, deuten auf eine erhöhte Tatbegehung während der Nachtstunden (22 Uhr bis 6 Uhr) hin. Allerdings zeigt sich vor allem bei Fremdtätern, dass durchaus auch vor- und nachmittags Sexualstraftaten begangen werden. n Die Sexualstraftaten haben meist nicht länger als 30 Minuten gedauert. Etwa sechs von zehn der durch die ZÜRS-Probanden verübten Sexualstraftaten (n = 1.529) geschahen in Wohnungen (60,7 Prozent). Erwartungsgemäß wurden die Straftaten der Nahbereichstäter deutlich häufiger in einer Wohnung (Täter- oder Opferwohnung) begangen (74,1 Prozent) als die Taten der Fremdtäter (18,8 Prozent). Tabelle 17: Tatörtlichkeiten der einzelnen Taten unter Berücksichtigung der verschiedenen Tätergruppen Taten gesamt (n=2.517) Tatort Wohnung Tatort öffentlicher Raum Tatort Auto sonstiger Tatort unbekannter Tatort 90 absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent 1.529 60,7 349 13,9 74 2,9 97 3,9 468 18,6 Unterteilung in Taten der Unterteilung in Taten der NahbeFremd- frauenfokus- kinderfokusreichstäter täter sierten Täter sierten Täter (n=1.781) (n=261) (n=417) (n=1.464) 1.319 49 148 916 74,1 18,8 35,5 62,6 88 181 180 74 4,9 69,3 43,2 5,1 54 11 13 49 3,0 4,2 3,1 3,3 50 10 34 48 2,8 3,8 8,2 3,3 270 10 42 377 15,2 3,8 10,1 25,8 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse 13,9 Prozent der Taten (n = 349) geschahen im öffentlichen Raum (z.B. Plätze, Parks oder Straßen). Vor allem Fremdtäter begingen ihre Taten im öffentlichen Raum (69,3 Prozent). Bei den Nahbereichstätern wurden hingegen weniger als 5 Prozent der Taten im öffentlichen Raum verübt. Etwa 3 Prozent wurden in Autos begangen. Die Datenanalyse hat ferner ergeben, dass über alle Tätergruppen hinweg die Mehrzahl der Täter (66 Prozent) immer wieder vergleichbare Tatörtlichkeiten auswählt. Tabelle 18: Übliche Tatorte der Probanden bei ihren Sexualstraftaten Unterteilung in Gesamt (n=144) üblicher Tatort kein üblicher Tatort trifft nicht zu oder unbekannt Nahbereichstäter (n=79) Fremdtäter (n=37) Unterteilung in frauenfokussierte Täter (n=62) kinderfokussierte Täter (n=50) absolut 95 52 22 32 37 Prozent 66,0 65,9 59,5 51,6 74,0 absolut 25 12 6 11 8 Prozent 17,4 15,2 16,2 17,7 16,0 absolut 24 15 9 19 5 Prozent 16,7 19,0 24,3 30,6 10,0 Bei 916 von 2.517 Fällen liegen Informationen zum genauen Zeitpunkt des Beginns der Sexualstraftat vor. Dabei zeigt sich, dass die Häufigkeit der Taten von ZÜRS-Probanden im Laufe des Tages bis in die Nacht hinein stetig zunimmt. Tabelle 19: Tatzeit unterschieden nach Tätergruppen Unterteilung in Taten der Taten gesamt (n=916) Tatzeit vormittags nachmittags abends nachts Nahbereichstäter (n=673) Fremdtäter (n=114) Unterteilung in Taten der frauenfokussierten Täter (n=161) kinderfokussierten Täter (n=577) absolut 72 33 23 26 24 Prozent 7,9 4,9 20,2 16,1 4,2 absolut 165 100 22 23 81 Prozent 18,0 14,9 19,3 14,3 14,0 absolut 247 190 26 29 165 Prozent 27,0 28,2 22,8 18,0 28,6 absolut 432 350 43 83 307 Prozent 47,2 52,0 37,7 51,6 53,2 91 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Abbildung 14: Tageszeit zum Zeitpunkt der Taten (n = 916 Fälle)68 Prozent 50 47,2 45 40 35 30 27 25 18 20 15 10 7,9 5 0 vormittags nachmittags abends nachts Die meisten Taten werden – bei allen Tätertypen gleichermaßen – abends und vor allem nachts begangen. Ein ähnliches Ergebnis zeigt sich auch bei der Aufteilung nach dem Alter der Opfer. Sowohl bei den Taten mit Kindern als Opfer als auch bei denen mit Erwachsenen als Opfer waren die geringsten Fallzahlen vormittags, nahmen nachmittags und abends zu und waren erwartungsgemäß am höchsten in der Nacht. Tabelle 20: Tatzeiten unterschieden nach Opferalter Gesamt (n = 891) Opferalter Kinder Jugendliche Erwachsene Gesamt Tatzeit vormittags nachmittags abends nachts absolut 634 30 102 179 323 Prozent 100,0 4,7 16,1 28,2 50,9 absolut 54 3 20 14 17 Prozent 100,0 5,6 37,0 25,9 31,5 absolut 203 34 36 47 86 Prozent 100,0 16,7 17,7 23,2 42,4 absolut 891 67 158 240 426 Prozent 100,0 7,5 17,7 26,9 47,8 Chi² nach Pearson p = 0,00 68 Vormittags: 06:00-11:59 Uhr; nachmittags: 12:00-17:59 Uhr; abends: 18:00-21:59 Uhr; nachts: 22:0005:59 Uhr (in Anlehnung an Koch-Arzberger et. al 2008: 134). 92 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Viele Täter bevorzugen bestimmte Uhrzeiten, zu denen sie üblicherweise ihre Taten begehen. Dabei sind Unterschiede zwischen den Gruppen zu erkennen: Fast die Hälfte der Fremdtäter beging die Taten zu den für sie üblichen Zeiten, nur bei 27 Prozent war dies nicht der Fall. Die Nahbereichstäter wiesen hingegen häufiger keine üblichen Tatzeiten auf. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Aufteilung nach frauenund kinderfokussierten Tätern: Frauenfokussierte Täter haben häufiger eine übliche Tatzeit als kinderfokussierte Täter. Tabelle 21: Übliche Tatzeiten bei Sexualstraftaten Unterteilung in Unterteilung in Gesamt frauenfokus- kinderfokus(n=144) Nahbereichs- Fremdtäter sierte Täter sierte Täter täter (n=79) (n=37) (n=62) (n=50) absolut 63 22 18 24 13 Prozent 43,8 28,0 48,6 38,6 26,0 keine üblichen absolut Tatzeiten Prozent 51 39 10 19 27 35,5 49,4 27,0 30,6 54,0 übliche Tatzeiten unbekannt trifft nicht zu absolut 6 3 0 0 5 Prozent 4,2 3,8 0,0 0,0 10,0 absolut 24 15 9 19 5 Prozent 16,7 19,0 24,3 30,6 10,0 Die Fälle, in denen Informationen sowohl zum Beginn als auch zum Ende der Tat in den Akten enthalten waren, zeigen, dass sich das Opfer in den meisten Fällen nicht länger als eine halbe Stunde in der Gewalt des Täters befand: Von den 414 Fällen, in denen Aussagen möglich waren, dauerten 161 Taten (38,9 Prozent) maximal 10 Minuten und 156 Taten (37,7 Prozent) zwischen 11 und 30 Minuten. Mehr als drei Viertel der 414 Fälle dauerten demnach nicht länger als 30 Minuten. Auffällig ist im Vergleich der Tätergruppen, dass von 52 Taten der Fremdtäter, bei denen Angaben zur Tatdauer vorlagen, etwa jede fünfte Tat mehr als zwei Stunden dauerte (21,2 Prozent mehr als zwei bis 24 Stunden; 1,9 Prozent mehr als 24 Stunden). Eine Übersicht der Tatdauer unterteilt nach den Tätergruppen wird in der folgenden Tabelle dargestellt. 93 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tabelle 22: Dauer der Taten unterteilt nach Gruppen Taten mit Informationen zur Tatdauer absolut Prozent absolut 11 bis 30 Min. Prozent absolut 31 bis 120 Min. Prozent mehr als 2 Std. absolut bis 24 Std. Prozent absolut mehr als 24 Std. Prozent bis 10 Min. Gesamt (n=414) 161 38,9 156 37,7 61 14,7 32 7,7 4 1,0 Unterteilung in Taten der FremdNahbereichstäter täter (n=285) (n=52) 110 17 38,6 32,7 122 13 42,8 25,0 33 10 11,6 19,2 17 11 6,0 21,2 3 1 1,1 1,9 Unterteilung in Taten der frauenfokus- kinderfokussierten Täter sierten Täter (n=103) (n=210) 33 77 32,0 36,7 21 116 20,4 55,2 28 11 27,2 5,2 18 6 17,5 2,9 3 0 2,9 0,0 Einige Taten mit besonders langer Tatdauer sollen zur Veranschaulichung kurz skizziert werden: n Die längste Zeit, die ein Opfer in der Gewalt des Täters war, betrug 22 Tage. Der Täter hatte dem 17-jährigen Mädchen eine Modelkarriere versprochen und war mit ihm in die USA geflogen. Dort wurden dem Opfer Tabletten verabreicht, anschließend kam es zu mehreren Missbrauchsdelikten. n In einem anderen Fall verabredete sich der Täter mit zwei weiteren Personen, um ein weibliches Opfer zum Geschlechtsverkehr zu zwingen. Dazu wurde es mit Hilfe eines Tricks in die Nähe des Tatorts (Wohnung) gelockt, wohin es dann mit Gewaltanwendung unter Drohung mit einer Schusswaffe gebracht wurde. Die Frau wurde zunächst gegen ihren Willen fotografiert und anschließend von allen drei Männern vergewaltigt, körperlich misshandelt, gefesselt und eingeschüchtert. Insgesamt befand sich das Opfer 2½ Tage und 2 Nächte gegen seinen Willen in der Gewalt der drei Täter, ehe es fliehen konnte. n Tödlich endete ein Fall, bei dem der Täter seiner Exfreundin nachstellte. Mit einem nachgemachten Schlüssel drang er in ihre Wohnung ein, versetzte Lebensmittel mit Schlaftabletten, beobachtete die Einnahme durch ein Fenster, kehrte anschließend in die Wohnung zurück, fesselte das wehrlose Opfer ans Bett und brachte es anschließend um. Hier zog sich der Tathergang über mehr als einen Tag hin. 94 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Ausgehend vom Opferalter zeigt sich eine Tendenz dahingehend, dass die an Kindern begangenen Taten eine kürzere Dauer haben als die an älteren Opfern begangenen Taten. Eine Tatdauer von mehr als 30 Minuten ist bei kindlichen Opfern eher eine Ausnahme (10,9 Prozent), bei erwachsenen Opfern lässt sich bei 43,4 Prozent eine Tatdauer von über 30 Minuten feststellen (vgl. Tabelle 23). Tabelle 23: Tatdauer unterschieden nach Opferalter Tatdauer Gesamt (n = 399) Kinder Jugendliche Erwachsene Gesamt absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent 257 100,0 22 100,0 120 100,0 399 100,0 bis 10 Min. 11 bis 30 Min. 31 bis 120 Min. 110 42,8 5 22,7 39 32,5 154 38,6 119 46,3 5 22,7 29 24,2 153 38,3 20 7,8 9 40,9 32 26,7 61 15,3 mehr als 2 bis 24 Std. 7 2,7 2 9,1 18 15,0 27 6,8 über 24 Std. 1 0,4 1 4,5 2 1,7 4 1,0 Chi² nach Pearson p = 0,00 6.3 Ankerpunkte69 Zentrale Befunde: n Zentrale Ankerpunkte der Täter sind Wohngebäude (79 Prozent aller ermittelten Ankerpunkte). In der Regel handelt es sich um die eigene Wohnung oder die Wohnung eines Familienangehörigen. n Bei den Nahbereichstätern betrug die Entfernung zwischen Tatort und nächstem Ankerpunkt des Täters bei 77 Prozent der Fälle maximal einen Kilometer, bei den Fremdtätern betrug die Entfernung zwischen Tatort und Ankerpunkt bei 77 Prozent der Fälle maximal fünf Kilometer. n In mehr als der Hälfte der Fälle ist ein Ankerpunkt des Opfers (in der Regel die Wohnung) maximal einen Kilometer vom Tatort entfernt. 69 Unter Ankerpunkten versteht man bestimmte Anlaufstellen oder Aufenthaltsorte des Täters, wie zum Beispiel die eigene Wohnung oder die der Eltern, genauso die Arbeitsstelle, das Vereinsheim des Vereins, in dem man Mitglied ist, eine therapeutische Anstalt etc. 95 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tabelle 24: Art des dem Tatort am nächsten gelegenen Ankerpunkts des Täters Unterteilung in Taten der Gesamt (n=2.517) Wohngebäude Kindergarten/ Schule Arbeitsplatz öffentliche Gebäude Kneipe Verein Nahbereichstäter (n=1.781) Unterteilung in Taten der Fremdtäter (n=261) frauenfokussierten Täter (n=417) kinderfokussierten Täter (n=1.464) Absolut 1.992 1.394 223 319 1.114 76,1 Prozent 79,1 78,3 85,4 76,5 Absolut 3 3 0 0 3 Prozent 0,1 0,2 0,0 0,0 0,2 Absolut 30 8 0 20 7 0,5 Prozent 1,2 0,4 0 4,8 Absolut 13 9 1 1 11 Prozent 0,4 0,5 0,4 0,2 0,8 Absolut 6 5 0 2 3 Prozent 0,2 0,3 0,0 0,5 0,2 Absolut 25 15 0 0 25 Prozent 1,0 0,8 0,0 0,0 1,7 Absolut 17 15 1 3 13 Prozent 0,7 0,8 0,4 0,7 0,9 therapeutische Anstalt Absolut 16 0 7 10 1 Prozent 0,6 0,0 2,7 2,4 0,1 soziale Einrichtung Absolut 4 1 0 1 1 Prozent 0,2 0,1 0,0 0,2 0,1 Absolut 33 30 2 1 32 Hotel Sonstiges unbekannt Prozent 1,3 1,7 0,8 0,2 2,2 Absolut 378 301 27 60 254 Prozent 15,0 16,9 10,3 14,4 17,3 Häufig konnte ein Ankerpunkt des Täters in der Nähe des Tatorts ermittelt werden. In den meisten Fällen (1.992 von 2.517) handelte es sich dabei um ein Wohngebäude bzw. eine Wohnung, in der sich der Täter oft aufgehalten hat. Festzustellen ist zudem, dass bei 4,8 Prozent der Taten von frauenfokussierten Tätern der Arbeitsplatz der nächste Ankerpunkt war und bei 2,4 Prozent eine therapeutische Anstalt. Diese Ankerpunkte spielen bei kinderfokussierten Tätern nur eine marginale Rolle. 96 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Bei 1.598 Taten (63,5 Prozent aller Taten) war der nächste Ankerpunkt des Täters maximal einen Kilometer vom Tatort entfernt. Zieht man einen Radius von 5 Kilometern um den Tatort, so befand sich in 72,8 Prozent der Taten der nächstgelegene Ankerpunkt des ZÜRS-Probanden darin. Zum Unterschied zwischen Nahbereichs- und Fremdtätern: Bei den Nahbereichstätern betrug die Entfernung zwischen Tatort und nächstem Ankerpunkt des Täters bei 77,1 Prozent der Fälle maximal einen Kilometer, bei den Fremdtätern betrug die Entfernung zwischen Tatort und Ankerpunkt bei 77,0 Prozent der Fälle maximal fünf Kilometer (vgl. hierzu auch Dern et. al 2004: 39; Harbort 2006: 738). Tabelle 25: Entfernung des Tatortes zum nächsten Ankerpunkt des Täters (n = 2.517) Unterteilung in Taten der bis 1 km Gesamt (n=2.517) Nahbereichstäter (n=1.781) Fremdtäter (n=261) Unterteilung in Taten der frauenfokussierten Täter (n=417) kinderfokussierten Täter (n=1.464) absolut 1.598 1.373 45 154 987 Prozent 63,5 77,1 17,2 36,9 67,4 über 1 bis 5 km absolut 234 38 156 160 36 Prozent 9,3 2,1 59,8 38,4 2,5 über 5 bis 10 km absolut 40 21 9 20 2 Prozent 1,6 1,2 3,4 4,8 0,1 über 10 bis 15 km absolut 12 2 4 2 0 Prozent 0,5 0,1 1,5 0,5 0,0 über 15 bis 20 km absolut 12 3 4 4 1 Prozent 0,5 0,2 1,5 1,0 0,1 über 20 km unbekannt absolut 63 19 9 9 20 Prozent 2,5 1,1 3,4 2,2 1,4 absolut 558 325 34 68 418 Prozent 22,2 18,2 13,0 16,3 28,6 Bei Taten, bei denen Kinder und Jugendliche Opfer geworden sind, lag der Ankerpunkt des Täters in 74,7 bzw. 88,5 Prozent der Fälle in einem Umkreis von einem Kilometer. Bei erwachsenen Opfern lag der Ankerpunkt des Täters nur etwa in der Hälfte der Fälle in einem Umkreis von einem Kilometer. In 71,5 Prozent der Fälle lag er jedoch innerhalb eines Radius von 10 Kilometern um den Tatort. 97 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tabelle 26: Entfernung zum Ankerpunkt des Täters nach Alter der Opfer Entfernung zum nächsten Ankerpunkt des Täters bis 1 km Opferalter Kinder Jugendliche Erwachsene Gesamt über 1 bis 5 km über 5 bis 10 km über 10 bis 15 km über 15 bis 20 km über 20 km unbekannt absolut 1.449 1.082 41 13 4 1 32 276 Prozent 100,0 74,7 2,8 0,9 0,3 0,1 2,2 19,0 absolut 349 309 12 5 1 2 8 12 Prozent 100,0 88,5 3,4 1,4 0,3 0,6 2,3 3,4 absolut 344 168 58 20 7 8 21 62 Prozent 100,0 48,8 16,9 5,8 2,0 2,3 6,1 18,0 absolut 2.142 1.559 111 38 12 11 61 350 Prozent 100,0 72,8 5,2 1,8 0,6 0,5 2,8 16,3 Chi² nach Pearson p = 0,00 Auch der Frage, wie groß die Entfernung zwischen Tatort und Ankerpunkt des bzw. der Opfer war, wurde im Rahmen der Untersuchung nachgegangen. Bei etwa 70 Prozent der Taten liegen hierzu aussagekräftige Informationen vor (vgl. Tabelle 27). Tabelle 27: Entfernung des Tatortes zum nächsten Ankerpunkt des Opfers Taten gesamt (n=2.517) bis 1 km Unterteilung in Taten der Nahbereichstäter (n=1.781) Fremdtäter (n=261) Unterteilung in Taten der frauenfokussierten Täter (n=417) kinderfokussierten Täter (n=1.464) absolut 1.392 1.222 46 162 746 Prozent 55,3 68,6 17,6 38,8 51,0 über 1 bis 5 km absolut 225 135 31 30 166 Prozent 8,9 7,6 11,9 7,2 11,3 über 5 bis 10 km absolut 68 54 9 16 41 Prozent 2,7 3,0 3,4 3,8 2,8 über 10 bis 15 km absolut 20 3 5 5 2 Prozent 0,8 0,2 1,9 1,2 0,1 über 15 bis 20 km absolut 15 4 0 5 8 Prozent 0,6 0,2 0,0 1,2 0,5 über 20 km unbekannt 98 absolut 31 20 5 13 12 Prozent 1,2 1,1 1,9 3,1 0,8 absolut 766 343 165 186 489 Prozent 30,4 19,3 63,2 44,6 33,4 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Die Entfernung vom Tatort bis zum nächsten Ankerpunkt des Opfers beträgt in über der Hälfte der Fälle (55,3 Prozent; n = 1.392) insgesamt maximal einen Kilometer. Bei 225 der 2.517 Taten (8,9 Prozent) war der nächste Ankerpunkt des Opfers ein bis maximal fünf Kilometer vom Tatort entfernt gelegen. Betrachtet man die Taten aufgeteilt nach dem Alter der Opfer, zeigen sich hier keine für die polizeipraktische Arbeit verwertbaren Unterschiede bezüglich Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Tabelle 28: Entfernung zum Ankerpunkt des Opfers nach Alter der Opfer Entfernung zum Ankerpunkt des Täters bis 1 km Kinder Jugendliche Erwachsene Gesamt über 1 bis 5 km über 5 bis 10 km über 10 bis 15 km über 15 bis 20 km über 20 km unbekannt absolut 1.449 870 166 42 4 8 16 343 Prozent 100,0 60,0 11,5 2,9 0,3 0,6 1,1 23,7 349 303 12 4 10 1 4 15 Prozent 100,0 absolut 86,8 3,4 1,1 2,9 0,3 1,1 4,3 344 192 42 22 6 4 10 68 Prozent 100,0 absolut 55,8 12,2 6,4 1,7 1,2 2,9 19,8 absolut 2.142 1.365 220 68 20 13 30 426 Prozent 100,0 63,7 10,3 3,2 0,9 0,6 1,4 19,9 Chi² nach Pearson p = 0,00 Bei den in den Akten vermerkten Ankerpunkten der Opfer handelte es sich im Wesentlichen – wie bei den Tätern – um Wohngebäude. Von Bedeutung könnte darüber hinaus sein, dass einige der Opfer von Fremdtätern einen Ankerpunkt im Rotlichtmilieu haben (6,5 Prozent der Taten von Fremdtätern). Im Vergleich zwischen frauenund kinderfokussierten Tätern zeigt sich, dass die Opfer in 4,1 Prozent der Taten von frauenfokussierten Tätern einen Ankerpunkt in Form ihres Arbeitsplatzes in Nähe des Tatorts hatten. 99 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tabelle 29: Art des nächsten Ankerpunkts des Opfers vom Tatort Gesamt (n= 2.517) Wohngebäude Kindergarten/ Schule Arbeitsplatz Öffentliche Gebäude Kneipe Verein Hotel Diskothek Rotlichtmilieu Unterteilung in Taten der Nahbereichstäter (n=1.781) Fremdtäter (n=261) Unterteilung in Taten der frauenfokussierten Täter (n=417) kinderfokussierten Täter (n=1.464) absolut 1.638 1.393 76 207 916 Prozent 65,1 78,2 29,1 49,6 62,6 absolut 4 4 0 0 3 Prozent 0,2 0,2 0,0 0,0 0,2 absolut 23 4 5 17 0 Prozent 0,9 0,2 1,9 4,1 0,0 absolut 19 13 0 0 11 Prozent 0,8 0,7 0,0 0,0 0,8 absolut 1 0 0 0 0 Prozent 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 absolut 29 19 0 0 29 Prozent 1,2 1,1 0,0 0,0 2,0 absolut 14 13 0 0 13 Prozent 0,6 0,7 0,0 0,0 0,9 absolut 1 0 1 1 0 Prozent 0,0 0,0 0,4 0,2 0,0 absolut 31 1 17 19 0 Prozent 1,2 0,1 6,5 4,6 0,0 therapeutische Anstalt absolut 1 0 0 0 0 Prozent 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 soziale Einrichtung absolut 11 1 2 0 7 Prozent 0,4 0,1 0,8 0,0 0,5 Sonstiges unbekannt 100 absolut 13 8 3 1 10 Prozent 0,5 0,4 1,1 0,2 0,7 absolut 732 325 157 172 475 Prozent 29,1 18,2 60,2 41,2 32,4 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse 6.4 Opfer Zentrale Befunde: n Von den 3.465 Personen, die Opfer von Sexualstraftaten der ZÜRS-Probanden wurden, sind 71,6 Prozent weiblich – meist unter 17 Jahre alt. Viele von ihnen trugen psychische oder physische Schäden davon. Knapp 40 Prozent erlitten psychische und physische Folgen. n Fast jede dritte Sexualstraftat (29 Prozent) wurde innerhalb der Familie begangen. Jede fünfte Tat ereignete sich im Freundeskreis bzw. in der Verwandtschaft. Bei 26 Prozent der Taten waren Täter und Opfer miteinander bekannt. Lediglich in etwa 18 Prozent der Taten gab es keine vorherige Täter-Opfer-Beziehung. Bei 7 Prozent liegen hierzu keine Informationen vor. n Das Anzeigeverhalten differiert sehr stark. Während die Hälfte der Taten von frauenfokussierten Tätern nach spätestens 2 Monaten zur Anzeige gebracht wurde, vergehen bei den Taten der kinderfokussierten Täter in der Regel sehr viel längere Zeiträume. Bis die Hälfte der Taten angezeigt wurde, dauerte es über 6 Jahre (73 Monate). In 57,6 Prozent aller Taten (n = 1.449) waren Kinder unter 14 Jahren Opfer der Tat. Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren wurden in 13,9 Prozent der Taten (n = 349) zum Opfer. Bei 13,7 Prozent der Taten (n = 344) wurde die Sexualstraftat an Erwachsenen begangen.70 Bei 1.587 der insgesamt 2.517 Taten gab es nur eine Person als Opfer. In 259 Fällen waren zwei Personen gleichzeitig Opfer der Tat. Drei Opfer waren bei 328 Taten betroffen und in 17 Fällen waren 4 (kindliche) Opfer gleichzeitig involviert. Insgesamt wurden 3.465 Personen Opfer der Sexualstraftaten der ZÜRS-Probanden. Der größte Teil der Opfer ist weiblich (71,6 Prozent) und meist unter 17 Jahren alt. Es gibt jedoch auch fast 100 weibliche Opfer im Alter von über 30 Jahren. Das Durchschnittsalter der Opfer beträgt 13 Jahre. Die genaue Verteilung zeigt sich in folgender Abbildung. 70 Bei circa 14 Prozent konnten den Akten keine Angaben entnommen werden. 101 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Abbildung 15: Altersverteilung der Opfer (2.273 weibliche und 794 männliche Opfer) Alter der Opfer über 30 30 29 28 27 26 25 24 23 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 97 9 9 5 7 12 46 65 13 1 11 1 9 1 21 3 1 26 8 2 24 4 288 277 32 6 33 116 33 36 366 79 163 88 74 15 288 81 48 49 249 19 241 9 4 5 42 11 32 3 1 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Häufigkeit Weibliche Opfer Männliche Opfer Die begangenen Sexualstraftaten sind oft mit langwierigen Folgen für die Opfer verbunden: 997 Opfer haben laut Akten sowohl psychische als auch physische Schäden davongetragen, weitere 564 ausschließlich psychische Schäden. Fünf Personen starben durch oder während der Tat eines ZÜRS-Probanden. Keinerlei registrierte 102 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Schäden trugen nur 66 Opfer (2,6 Prozent) davon. Bei den Taten von Fremdtätern sind den Akten häufig keine Angaben über die Folgen der Tat für das Opfer zu entnehmen. Eine genaue Aufstellung der Folgen ergibt sich aus der Tabelle 30. Tabelle 30: Folgen für die Opfer der Sexualstraftat Gesamt (n= 2.517) Folgen keine nur psychisch nur physisch psychisch und physisch Tod unbekannt absolut 66 Unterteilung in Taten der Nahbereichstäter (n=1.781) Fremdtäter (n=261) Unterteilung in Taten der frauenfokussierten Täter (n=417) 34 9 14 kinderfokussierten Täter (n=1.464) 24 Prozent 2,6 1,9 3,4 3,4 1,6 absolut 564 461 25 53 392 Prozent 22,4 25,9 9,6 12,7 26,8 absolut 31 12 9 6 6 Prozent 1,2 0,7 3,4 1,4 0,4 absolut 997 851 65 173 730 Prozent 39,6 47,8 24,9 41,5 49,9 absolut 5 3 1 3 1 Prozent 0,2 0,2 0,4 0,7 0,1 absolut 854 420 152 168 311 Prozent 33,9 23,6 58,2 40,3 21,2 6.4.1 Opferauswahl Bei 1.490 der 2.517 Taten (59,2 Prozent) hat sich der Täter vor der Tat ein individuelles Opfer ausgesucht, so dass das Sexualdelikt in direktem Zusammenhang mit dem Opfer steht (z.B.: Rache, Unterdrückung etc.). In 19,5 Prozent der Fälle (n = 491) sah der Täter spontan eine gute Gelegenheit zur Tat, d.h. es gab keinen vorherigen Tatentschluss. Eine zufällige Opferauswahl erfolgte in 13,8 Prozent aller Fälle (n = 347). Die Taten, die durch die Gruppe der Nahbereichstäter begangen wurden, sind zu 74,3 Prozent – und damit zum überwiegenden Teil – gezielt an den bestimmten Opfern begangen worden. Bei den Fremdtätern wurden lediglich 10,0 Prozent der Opfer gezielt ausgesucht. Deutlich häufiger wählten die Fremdtäter ein zufälliges Opfer aus. 103 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tabelle 31: Opferauswahl bei allen Sexualstraftaten der ZÜRS-Probanden Taten gesamt (n=2.517) zufällig gezielt günstige Gelegenheit unbekannt Unterteilung in Taten der Nahbereichstäter (n=1.781) Fremdtäter (n=261) Unterteilung in Taten der frauenfokussierten Täter (n=417) kinderfokussierten Täter (n=1.464) absolut 347 34 77 58 208 Prozent 13,8 1,9 29,5 13,9 14,2 absolut 1.490 1.324 26 120 961 Prozent 59,2 74,3 10,0 28,8 65,6 absolut 491 405 35 118 286 Prozent 19,5 22,7 13,4 28,3 19,5 absolut 189 18 123 121 9 Prozent 7,5 1,0 47,1 29,0 0,6 Ausgehend vom Alter der Opfer wird deutlich, dass jedes fünfte erwachsene Opfer rein zufällig von dem Sexualstraftäter ausgewählt wurde. Hingegen werden Kinder deutlich seltener zufällig Opfer eines Sexualstraftäters, was damit zusammenhängt, dass viele dieser Taten im sozialen Nahraum geschehen und Täter und Opfer sich kennen. Tabelle 32: Opferauswahl nach Alter des Opfers Opferauswahl Gesamt Kinder Jugendliche Erwachsene Gesamt gezielt günstige Gelegenheit absolut 1.434 76 1.043 315 Prozent 100,0 5,3 72,7 22,0 absolut 346 23 296 27 Prozent 100,0 6,6 85,5 7,8 absolut 334 68 138 128 Prozent 100,0 20,4 41,3 38,3 absolut 2.114 167 1.477 470 Prozent 100,0 7,9 69,9 22,2 Chi² nach Pearson p = 0,00 104 zufällig Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse 6.4.2 Täter-Opfer-Beziehung Die 79 Nahbereichstäter haben 1.781 der 2.517 Taten (70,8 Prozent) begangen. 216 Taten (8,6 Prozent) sind den Fremdtätern zuzurechnen. 18,9 Prozent der Taten (n = 475) wurden von jenen ZÜRS-Probanden verübt, die sowohl Nahbereichs- als auch Fremdtäter sind. Welche Art von Täter-Opfer-Beziehung der Tat zugrunde liegt, lässt sich der Abbildung 16 entnehmen. Abbildung 16: Täter-Opfer-Beziehung bei den 2.517 Sexualstraftaten (Angaben in Prozent) 7,5 % 17,6 % 29 % 25,8 % 20,1 % Keine T-O-Beziehung bekannt Freundeskreis/Verwandtschaft Familie unbekannt Die Abbildung zeigt, dass fast jede dritte Straftat (29 Prozent) im familiären Milieu begangen wurde. Bei knapp 26 Prozent der Taten kannten sich Täter und Opfer gegenseitig (z.B. aus der Nachbarschaft), und jede fünfte Tat ereignete sich im Freundeskreis oder innerhalb der Verwandtschaft. Lediglich in etwa 18 Prozent der Taten gab es keine Täter-Opfer-Beziehung, waren sich die Tatbeteiligten also fremd. Deutliche Unterschiede in der Täter-Opfer-Beziehung ergeben sich in Abhängigkeit vom Alter des Opfers. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist in aller Regel eine Vorbeziehung gegeben. Jugendliche Opfer finden sich zumeist in der eigenen Fa- 105 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse milie des Täters (84 Prozent). Bei Kindern als Opfer ist die Täter-Opfer-Beziehung entweder eine Bekanntschaft (36 Prozent), eine familiäre Beziehung (29 Prozent) oder ein Kontakt im Freundeskreis bzw. der Verwandtschaft (27 Prozent). Lediglich rund 2 Prozent der Sexualstraftaten an Erwachsenen ereigneten sich innerhalb der Familie. Tabelle 33: Täter-Opfer-Beziehung nach Alter der Opfer Täter-Opfer-Beziehung Opferalter Kinder Jugendliche Erwachsene Gesamt Gesamt keine bekannt Freundeskreis/ Verwandtschaft Familie absolut 1.426 100 515 393 418 Prozent 100,0 7,0 36,1 27,6 29,3 absolut 356 29 21 7 290 Prozent 100,0 8,4 6,1 2,0 83,6 absolut 331 123 106 103 8 Prozent 100,0 36,2 31,2 30,3 2,4 absolut 2.113 252 642 503 716 Prozent 100,0 11,9 30,4 23,8 33,9 Chi² nach Pearson p = 0,00 Nur im Falle einer Anzeige erlangt die Polizei in der Regel Kenntnis von der Tat und kann entsprechend agieren. Deswegen ist bei den Befunden auch das unterschiedliche Anzeigeverhalten der Opfer zu berücksichtigen (vgl. Ausführungen in Kap. 2.1 zur abnehmenden Anzeigenquote bei engerer Täter-Opfer-Beziehung). Das Opferalter spielt eine Rolle bezüglich der Zeitspanne, die zwischen Tat und Anzeige liegt. In Tabelle 34 wird deutlich, dass sich die Opfer aus dem Nahbereich im Anzeigeverhalten erheblich von den „fremden“ Opfern unterscheiden. Im Durchschnitt werden Fremdtäter nach knapp fünf Monaten angezeigt, Nahbereichstäter erst nach über fünf Jahren (65 Monate). Hier zeigt sich, wie lange das Opfer mit dem Erleben des Tatgeschehens und den Folgen der Tat leben muss, bevor es oder jemand anders sich an die Polizei wendet. Aus der Tabelle ergibt sich auch, dass die Hälfte (Median) der von Fremdtätern begangen Taten relativ rasch zur Anzeige gebracht wird (weniger als einen Monat nach der Tat). Besonders lange Zeit vergeht zwischen den an Kindern begangenen Taten und der Anzeige. Die Taten von kinderfokussierten Tätern werden im Durchschnitt erst nach 106 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse etwa 7 Jahren (84,4 Monate) angezeigt. Bei den Taten der frauenfokussierten Täter vergehen durchschnittlich 5,6 Monate bis zur Anzeigenerstattung. Tabelle 34: Durchschnittliche Dauer zwischen Tat und Anzeige (Angaben in Monaten) Unterteilung in Taten der Gesamt (n=2.517) Nahbereichstäter (n=1.781) Fremdtäter (n=261) Unterteilung in Taten der frauenfokussierten Täter (n=417) kinderfokussierten Täter (n=1.464) Mittelwert 55,8 65,1 4,9 5,6 84,4 Median 18,0 39,0 0,0 2,0 73,0 6.5 Muster der Tatbegehung Zentrale Befunde: n Die Sexualstraftaten der ZÜRS-Probanden wurden in fast allen Fällen von Einzeltätern begangen. Gemeinschaftliche Taten gab es nur in einigen wenigen Ausnahmefällen. n Die Taten sind häufig umfassend geplant (47,1 Prozent). Dies gilt nicht für Taten, die von Fremdtätern begangen werden. n In mehr als einem Drittel der Fälle (37,5 Prozent) zeigt sich, dass die Täter nach demselben Modus Operandi verfahren und diesem Muster bei ihren Taten treu bleiben. n Während Drogen bei der Tatbegehung kaum eine Rolle spielen, werden vor allem die Taten an erwachsenen Opfern in über 50 Prozent der Fälle unter Alkoholeinfluss begangen. n Zum Tatzeitpunkt lebte über die Hälfte der Täter in einer Beziehung. n In einigen Fällen zeigten sich konkrete Anzeichen und Auslöser der Tat (z.B. das Gefühl, von einer Frau abgelehnt worden zu sein). Häufige Wohnsitzwechsel zeigen sich bei den meisten Tätern hingegen nicht. In 98,6 Prozent aller Taten beging der Täter die Tat allein. In 26 Fällen (1,0 Prozent), waren es 2 Täter, die die Tat gemeinschaftlich begingen. In sechs Fällen haben mehr 107 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse als 2 Täter die Tat zusammen begangen.71 Fast die Hälfte der 2.517 von den ZÜRSProbanden begangenen Sexualstraftaten wurde zuvor mehr oder weniger umfassend geplant. Lediglich 7,5 Prozent der Taten wurden ohne vorherige Planung begangen. Eine Tat gilt in dieser Untersuchung als ungeplant, wenn der Täter sich aufgrund einer günstigen Situation spontan zu der Durchführung der Tat entscheidet. Eine teilweise geplante Tat zeichnet sich dadurch aus, dass der Täter sich bereits zu der Tat entschieden hat und von mindestens einem Kriterium (Opfer, Tatzeit, Tatort, Art der Tat) genaue Vorstellungen hat (z.B. wenn sich der Täter zu einem sexuellen Übergriff auf eine bestimmte Person entschieden hat, Zeit und Ort der Tat jedoch nicht vorgeplant waren). Die meisten Taten, nämlich 47 Prozent, waren jedoch umfassend geplant: Das bedeutet, dass der Täter genaue Vorstellungen von allen genannten Kriterien hatte. In 26 Prozent der Fälle konnte anhand der Akten keine eindeutige Aussage getroffen werden. Tabelle 35: Tatausführung Taten gesamt (n=2.517) ungeplant Unterteilung in Taten der Nahbereichstäter (n=1.781) Fremdtäter (n=261) Unterteilung in Taten der frauenfokussierten Täter (n=417) kinderfokussierten Täter (n=1.464) absolut 188 125 36 111 45 Prozent 7,5 7,0 13,8 26,6 3,1 teilweise geplant absolut 488 308 45 71 309 Prozent 19,4 17,3 17,2 17,0 21,1 umfassend geplant absolut 1.186 1.057 20 84 701 Prozent 47,1 59,3 7,7 20,1 47,9 absolut 655 291 160 151 409 Prozent 26,0 16,3 61,3 36,2 27,9 unbekannt Die Taten der Nahbereichstäter sind häufig detailreich und umfassend geplant (59,3 Prozent), d.h., dass der Täter genaue Vorstellungen von seinem Opfer, der Tatzeit, dem Tatort und der Art der Tat gehabt hat. Bei Fremdtätern lässt sich tendenziell sagen, dass deutlich seltener eine umfassende Tatplanung vorhanden ist. Noch deutlicher wird der Planungsfaktor unter Berücksichtigung des Opferalters. Wie sich Tabelle 36 entnehmen lässt – die alle Fälle umfasst, bei denen Informatio- 71 Bei einer Tat, die von 9 Tätern gemeinschaftlich begangen wurde, handelt es sich um ein Delikt nach § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften). 108 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse nen zur Tatausführung und zum Opferalter vorliegen – werden mehr als ein Drittel der Taten mit erwachsenen Opfern ungeplant ausgeführt (37,9 Prozent). Taten mit jüngeren Opfern werden hingegen in der Regel sorgfältig geplant und vorbereitet. Tabelle 36: Tatausführung nach Alter der Opfer Tatausführung Opferalter Kinder Jugendliche Erwachsene Gesamt Gesamt teilweise geplant ungeplant umfassend geplant absolut 1.175 56 325 794 Prozent 100,0 4,8 27,7 67,6 absolut 329 10 37 282 Prozent 100,0 3,0 11,2 85,7 absolut 298 113 90 95 Prozent 100,0 37,9 30,2 31,9 absolut 1.802 179 452 1.171 Prozent 100,0 9,9 25,1 65,0 Chi² nach Pearson p = 0,00 Die Frage nach dem Modus Operandi (vgl. Schwind 2011: 13) versucht zu klären, ob Straftäter eine typische Vorgehensweise haben, die sie bei aufeinander folgenden Taten beibehalten (Perseveranz) und die es der Polizei ermöglicht, Tatmuster zu identifizieren. Bei den ZÜRS-Probanden zeigt sich, dass die Täter in mehr als einem Drittel der Fälle (37,5 Prozent) ein Muster bei der Tatbegehung haben, dem sie zumindest temporär treu bleiben. Allerdings trifft dies häufiger auf Nahbereichstäter (44,3 Prozent) als auf Fremdtäter (32,4 Prozent) zu. Tabelle 37: Modus Operandi Unterteilung in Gesamt (n=144) Nahbereichstäter (n=79) Fremdtäter (n=37) Unterteilung in frauenfokussierte Täter (n=62) kinderfokussierte Täter (n=50) kein ähnlicher Modus Operandi absolut 66 29 16 23 18 Prozent 45,8 36,7 43,2 37,1 36,0 ähnlicher Modus Operandi absolut 54 35 12 20 27 Prozent 37,5 44,3 32,4 32,3 54,0 trifft nicht zu (da nur 1 Sexualtat) absolut 24 15 9 19 5 Prozent 16,7 19,0 24,3 30,6 10,0 109 Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Teil B Um zu illustrieren, was unter dem Modus Operandi bei Sexualstraftätern verstanden werden kann, beschreiben die folgenden Beispiele zwei Täter mit eindeutigem Modus Operandi und einen Täter mit völlig uneinheitlichen Vorgehensweisen: n Ein Täter (Fremdtäter) sprach immer wieder Prostituierte an und fuhr mit ihnen in entlegene Gegenden. Während der Fahrt machte er jedes Mal Halt bei einer Tankstelle und kaufte etwas ein. Später behauptete er, dass die Frau ihm in seiner Abwesenheit Geld gestohlen habe und nutzte dies als Einstieg zum Streit und als Grund, Gewalt anzuwenden. Er vergewaltigte seine Opfer, fotografierte sie und führte ihnen Gegenstände ein. Nachdem er sich abreagiert hatte, fuhr er die Frauen zurück, entschuldigte sich und fragte, ob sie nicht Lust auf ein weiteres Treffen hätten. n Mit seiner kumpelhaften Art, dem Angebot von Nahrung und Getränke sowie den neuesten Videospielen gelang es einem pädophilen Täter (Nahbereichstäter) regelmäßig, kleine Jungen aus der Nachbarschaft in seine Wohnung zu locken. Die ihnen gewährten Freiheiten z.B. bei der Auswahl der Videospiele etc. und die Geschenke waren so verlockend, dass die gleichen Opfer immer wieder kamen und die sexuellen Übergriffe in Kauf nahmen. n Durch völlig unterschiedliche Tatbegehungsweisen (kein bestimmter Modus Operandi) und kein bestimmtes Schema bei der Opferwahl fällt ein anderer ZÜRS-Proband auf: Er brach unter anderem in eine Wohnung ein und missbrauchte einen Jungen und ein Mädchen. Er vergewaltigte zwei Joggerinnen. Er versteckte sich auf dem Rücksitz eines Autos und vergewaltigte die später einsteigende Fahrerin. Er vergewaltigte eine 71-jährige Frau in deren Wohnung und eine 74-jährige Rentnerin, die gerade im Park spazieren ging. 6.5.1 Einfluss von Alkohol und Drogen Drogen und Alkohol senken die Hemmschwellen und haben eine psychotrope Wirkung: Beide Substanzen beeinträchtigen die kognitive Reizverarbeitung, schränken die Empathie für das Opfer und die Antizipierfähigkeit von Konsequenzen ein und können so die Wahrscheinlichkeit für das Begehen von Sexualdelikten erhöhen (vgl. Kunst et al. 2000: 138; Schwind 2011: 555 ff.). Den Akten der ZÜRS-Probanden lassen sich zu etwa 42 Prozent der Taten zuverlässige Informationen über den Alkoholeinfluss zur Tatzeit entnehmen: Die Analyse ergibt, dass 311 Taten unter Alkoholeinfluss und 744 Taten nicht unter Alkoholeinfluss 110 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse begangen worden sind. Unter Berücksichtigung des Opferalters (vgl. Tabelle 38) zeigt sich, dass mehr als die Hälfte der Taten an erwachsenen Opfern (52,0 Prozent) unter dem Einfluss von Alkohol begangen wurden.72 Tabelle 38: Alkoholeinfluss bei den Taten nach Alter der Opfer Opferalter Kinder Jugendliche Erwachsene Gesamt Alkoholeinfluss Gesamt nein ja unbekannt absolut 1.449 320 95 1.034 Prozent 100,0 22,1 6,6 71,4 absolut 349 298 28 23 Prozent 100,0 85,4 8,0 6,6 absolut 344 100 179 65 Prozent 100,0 29,1 52,0 18,9 absolut 2.142 718 302 1.122 Prozent 100,0 33,5 14,1 52,4 Chi² nach Pearson p = 0,00 Die Vermutung, dass es einen Zusammenhang zwischen Alkoholeinfluss und ungeplanten Sexualstraftaten gibt, lässt sich durch die folgende Tabelle bestätigen: Ungeplante Taten werden zu 71,0 Prozent unter Alkoholeinfluss begangen, teilweise geplante Taten zu 36,7 Prozent und umfassend geplante Taten zu 8,1 Prozent. Tabelle 39: Zusammenhang von Alkoholeinfluss und Tatplanung Tat war ungeplant teilweise geplant umfassend geplant Gesamt Gesamt Alkoholeinfluss nein ja absolut 176 51 125 Prozent 100,0 29,0 71,0 absolut 264 167 97 Prozent 100,0 63,3 36,7 absolut 553 508 45 Prozent 100,0 91,9 8,1 absolut 993 726 267 Prozent 100,0 73,1 26,9 72 Auf die Bedeutung von Alkohol und Drogen sowie des Mitführens von Waffen bei den am häufigsten vorkommenden Delikten (sexuelle Missbrauchsdelikte an Kindern sowie Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen) wird in Kap. 6.1 explizit eingegangen. 111 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse In weniger als einem Prozent der Fälle sind Hinweise auf Drogeneinfluss bei der Tatbegehung vermerkt (22 Fälle). Somit kann davon ausgegangen werden, dass Drogen für die Begehung von Sexualstraftaten von untergeordneter Bedeutung sind. 6.5.2 Mitführen von Waffen bei der Tat Drei von zehn Sexualstraftätern haben bei mindestens einer ihrer Sexualstraftaten eine Waffe mitgeführt. Betroffen sind vor allem die auf Frauen fokussierten Täter (37,1 Prozent). Von den auf Kinder fokussierten Tätern hat lediglich einer von zehn mindestens einmal eine Waffe dabei gehabt. Tabelle 40: Waffe bei mindestens einer Tat mitgeführt Unterteilung in Gesamt (n=144) Nahbereichstäter (n=79) Fremdtäter (n=37) Unterteilung in frauenfokussierte Täter (n=62) kinderfokussierte Täter (n=50) keine Waffe mitgeführt absolut 95 55 22 37 44 Prozent 66,0 69,6 59,5 59,7 88,0 Waffe mitgeführt absolut 44 22 13 23 5 Prozent 30,6 27,8 35,1 37,1 10,0 absolut 5 2 2 2 1 Prozent 3,5 2,5 5,4 3,2 2,0 unbekannt 6.5.3 Verhalten vor und nach der Tat Aus wissenschaftlicher wie ermittlungstechnischer Sicht ist die Frage von Bedeutung, ob sich vor allem vor den Taten Anzeichen oder konkrete Auslöser abzeichneten. Hierzu soll in einem ersten Schritt die Frage geklärt werden, in welchen familiären Verhältnissen der Täter zum Tatzeitpunkt lebte. Im Rahmen der Datenauswertung war es möglich, für den Zeitpunkt jeder regstrierten Sexualstraftat festzustellen, ob der Täter in einer partnerschaftlichen Beziehung lebte und sich Kinder im Haushalt befanden. Dabei zeigte sich, dass sich bei mehr als der Hälfte der Taten die Täter in einer Beziehung befanden – auch 53,6 Prozent der Taten von Fremdtätern wurden begangen, während der Täter in einer Beziehung lebte. 112 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tabelle 41: Beziehung zum Tatzeitpunkt Unterteilung in Taten der Unterteilung in Taten der Taten gesamt (n=2.517) zur Tat in einer Beziehung zur Tat in keiner Beziehung unbekannt absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent 1.436 57,1 590 23,4 491 19,5 Nahbereichstäter (n=1.781) Fremdtäter (n=261) 1.225 68,8 442 24,8 114 6,4 140 53,6 67 25,7 54 20,7 frauenfokussierten Täter (n=417) 253 60,7 109 26,1 55 13,2 kinderfokussierten Täter (n=1.464) 745 50,9 420 28,7 299 20,4 Außerdem waren die Sexualstraftäter zum Zeitpunkt ihrer Taten häufig bereits Väter. Bei rund 46 Prozent der Taten hatten die Fremdtäter zum Tatzeitpunkt ein Kind. Nahbereichstäter lebten zum Tatzeitpunkt in 6,6 Prozent in einem Haushalt mit einem Kind, in 51,7 Prozent mit zwei Kindern, in 12,4 Prozent mit drei Kindern und vereinzelt auch mit noch mehr Kindern (vgl. Tabelle 42). Tabelle 42: Anzahl der Kinder im eigenen Haushalt zum Tatzeitpunkt Taten gesamt (n=2.517) 0 1 2 3 4 5 >5 unbekannt absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent 873 34,7 276 11,0 924 36,7 227 9,0 8 0,3 11 0,4 20 0,8 178 7,1 Unterteilung in Taten der Nahbereichstäter (n=1.781) 430 24,1 118 6,6 920 51,7 220 12,4 7 0,4 11 0,6 20 1,2 55 3,1 Fremdtäter (n=261) 112 42,9 119 45,6 0 0,0 2 0,8 0 0,0 0 0,0 0 0,0 28 10,7 Unterteilung in Taten der frauenfokussierten Täter (n=417) 185 44,4 187 44,8 11 2,6 5 1,2 0 0,0 0 0,0 0 0,0 29 7,0 kinderfokussierten Täter (n=1.464) 490 33,5 74 5,1 589 40,2 208 14,2 7 0,5 0 0,0 14 1,0 82 5,6 113 Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Teil B Konkrete Anzeichen vor den Taten gab es nur vereinzelt: n Längere Zeit vor der Tat: Bei 107 der 2.517 Straftaten ist den Akten zu entnehmen, dass der Täter bereits längere Zeit vor der Tat Gewaltphantasien hatte. n Kurz vor der Tat: Bei 141 Straftaten gab es Hinweise, dass der Täter im unmittelbaren Vorfeld der Tat Verhaltensauffälligkeiten zeigte (z.B. Stalking mit Bedrohung des Opfers, Äußern von Tötungsabsichten, Schauen pornografischen Materials, Äußern von Vergewaltigungsphantasien). In den Akten sind zahlreiche Informationen über mögliche Auslöser der Tat zu finden: n In 387 Fällen (15,4 Prozent) gab der Täter an, vor der Tat von einer Frau abgelehnt worden zu sein. n Probleme mit der Partnerin wie Streit oder Eifersuchtsanfälle wurden im Vorfeld von 105 Taten (4,2 Prozent) benannt. Genannt wurden auch diverse Probleme sexueller Art, wie zum Beispiel Versagensängste im sexuellen Bereich oder Erektionsprobleme. n Darüber hinaus wurden bei einzelnen Taten Rachegefühle nach einer Kränkung, finanzielle Probleme oder die Einweisung in ein Erziehungsheim festgestellt, die in Verbindung mit der Tatausführung gebracht wurden. n Bei einem Täter erfolgten die einschlägigen Taten angeblich deshalb, weil seine Schwiegermutter in die Wohnung einzog, in der er mit seiner Familie wohnte. Dadurch fühlte der Proband seine Stellung als Familienoberhaupt bedroht. n Ein Proband vergewaltigte eine Prostituierte, um gezielt eine Haftstrafe zu evozieren. Davon erhoffte er sich eine – für sein Weiterleben notwendige – Herztransplantation durchgeführt und auf Staatskosten bezahlt zu bekommen, die er selbst nicht hätte bezahlen können. Im Jahr 2010 verstarb er, ohne die Operation bekommen zu haben. n Von einem weiteren Probanden wurde die Tatsache, bei einem Spiel seiner Fußballmannschaft nur auf der Bank gesessen und nicht eingesetzt worden zu sein, als auslösender situativer Faktor genannt. n Ein Täter erlitt durch einen Autounfall eine Verletzung und Verkürzung des Penis, die operativ nicht zu beheben war. Die Tatsache der nicht mehr erwartbaren Heilung (einhergehend mit großer Frustration) motivierte ihn zu seinen Straftaten. 114 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Aus polizeilicher Sicht bedeutsam ist auch die Frage der Wohnsitzwechsel vor oder nach Sexualstraftaten. Diesbezüglich konnte den Akten entnommen werden, dass es vor der ersten Sexualstraftat im Durchschnitt zu 2,3 Wohnsitzwechsel gekommen ist (Nahbereichstäter 2,0; Fremdtäter 3,1) und nach der ersten Sexualstraftat im Durchschnitt zu 2,7 Wohnsitzwechseln. Insgesamt sind die Differenzen zwischen den Tätertypen nicht sehr ausgeprägt. Tendenziell ziehen Fremdtäter etwas häufiger um als Nahbereichstäter. Nach Auskunft von ZÜRS ziehen viele Täter nach einer Haftverbüßung wieder in ihre alte Heimat oder in die Nähe einer sozialtherapeutischen Anstalt. Tabelle 43: Anzahl der Wohnsitzwechsel vor der ersten Sexualstraftat Unterteilung in Mittelwert Median Unterteilung in Gesamt Nahbereichstäter Fremdtäter frauenfokussierte Täter kinderfokussierte Täter 2,3 2,0 3,1 2,5 1,9 2 1 2 2 1 Tabelle 44: Anzahl der Wohnsitzwechsel nach der ersten Sexualstraftat Unterteilung in Mittelwert Median Unterteilung in Gesamt Nahbereichstäter Fremdtäter frauenfokussierte Täter kinderfokussierte Täter 2,7 2,1 3,0 2,5 2,7 2 1 2 2 3 115 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Exkurs: Taten von Tätern, die ihren Opfern unbekannt sind In den meisten Fällen ist dem Opfer der Name des Sexualstraftäters bekannt, da es diesen aus seinem persönlichen Umfeld kennt. Bei knapp jeder fünften Tat der ZÜRSProbanden war der Täter dem Opfer zum Tatzeitpunkt gleichwohl unbekannt. Tabelle 45: Beziehung zwischen Täter und Opfer zum Tatzeitpunkt Gesamt (n = 2.517) Unbekannte (fremde) Täter Bekannte Täter Freunde/Verwandte Familienmitglieder keine Informationen absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent 443 17,6 650 25,8 505 20,1 729 29,0 190 7,5 davon Sexueller Missbrauch Vergewaltigung oder an Kindern sexuelle Nötigung (n=1.512) (n=518) 94 133 6,2 25,7 377 142 24,9 27,4 364 113 24,1 21,8 653 10 43,2 1,9 24 120 1,6 23,2 Für die polizeiliche Ermittlungsarbeit stellt diese Konstellation (dem Opfer ist der Täter unbekannt/fremd) eine besondere Herausforderung dar, weshalb in diesem Exkurs hierauf besonders eingegangen wird. Von den 443 Straftaten durch unbekannte Täter handelt es sich in 133 Fällen um Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung und in 94 Fällen um sexuellen Missbrauch an Kindern.73 Dem Opfer unbekannte Vergewaltiger begingen ihre Taten in der Hälfte der Fälle (51,9 Prozent) nicht weiter als fünf Kilometer vom nächsten Ankerpunkt entfernt. Bei weiteren 9,9 Prozent lag der nächste Ankerpunkt nicht mehr als zehn Kilometer entfernt. Beim sexuellen Missbrauch an Kindern geschahen die Taten der unbekannten Täter in über der Hälfte der Fälle (51,1 Prozent) in maximal einem Kilometer Entfernung zum nächsten Ankerpunkt des Täters. In 17,0 Prozent der Taten war der Ankerpunkt zwischen einem und fünf Kilometern entfernt. Lediglich 11,7 Prozent der Missbrauchstaten an Kindern wurden von Tätern begangen, die keinen Ankerpunkt in einem Um73 Etwa jede dritte Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung sowie 6,2 Prozent der sexuellen Missbrauchsdelikte an Kindern sind von fremden Tätern begangen worden. 116 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse kreis von 20 Kilometern hatten. In der folgenden Abbildung werden die Entfernungen zwischen Tatort und nächstem Ankerpunkt des unbekannten Täters im Vergleich der beiden zahlenmäßig am häufigsten vorkommenden Sexualdelikte dargestellt. Abbildung 17: Entfernung der Ankerpunkte vom Tatort bei unbekannten Tätern Prozent 60 51,1 50 40 32,8 30 20 19,1 17 10 21,4 9,9 5,3 3,8 0 bis 1 km über 1 bis 5 km über 5 bis 10 km 4,6 1,1 über 10 bis 15 km sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung (n=133) 8,4 11,7 12,8 über 20 km unbekannt 1,1 über 15 bis 20 km Sexueller Missbrauch an Kindern (n=94) In den meisten Fällen handelt es sich bei diesen Ankerpunkten um Wohnungen. In Frage kommen darüber hinaus auch noch therapeutische Anstalten und der Arbeitsplatz (vor allem bei Vergewaltigern). Eine genaue Übersicht der nächsten Ankerpunkte lässt sich der folgenden Abbildung entnehmen. Abbildung 18: Art des nächsten Täter-Ankerpunkts bei unbekannten Tätern Prozent 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 83 72,5 3,1 0 Wohngebäude 0,8 2,1 Arbeitsplatz öffentliche Gebäude 0,8 0 2,3 0 Kneipe Hotel sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung (n=133) 6,1 2,1 0 2,1 therapeu- sonstiges tische Anstalt 14,5 10,6 unbekannt Sexueller Missbrauch an Kindern (n=94) 117 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Die Opfer von sexuellen Nötigungen und Vergewaltigungen durch unbekannte Täter waren bei 66,4 Prozent der Taten nicht weiter als zehn Kilometer von ihrem nächsten Ankerpunkt entfernt. Die Art des nächsten Ankerpunkts war bei Vergewaltigungsopfern in den meisten Fällen das Wohngebäude, in dem sie leben. Ansonsten wurde noch der Ankerpunkt Rotlichtmilieu im Zusammenhang mit Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen durch unbekannte Täter häufiger angegeben (20,3 Prozent). Die Ankerpunkte der Opfer von sexuellem Missbrauch an Kindern sind in 96,7 Prozent der Fälle, in denen eine Aussage möglich war, maximal fünf Kilometer vom Tatort entfernt. Wieder ist ein Wohngebäude der mit Abstand am häufigsten vorkommende Ankerpunkt. Abbildung 19: Art des nächsten Opfer-Ankerpunkts bei unbekannten Tätern Prozent 70 65 60 55 60,9 55,3 50 45 40 36,2 35 30 25 20,3 20 15 12,8 10 5 0 6,4 2,3 0 0,8 0 0,8 0 Wohn- öffentliche Arbeitsgebäude Gebäude platz Hotel Diskothek 0 sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung (n=133) 118 0 0,8 0 1,5 2,1 Rotlichtsoziale Sonstiges unbekannt milieu Einrichtung Sexueller Missbrauch an Kindern (n=94) Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Häufig gehen unbekannte Täter überfallartig vor, indem sie zufällig in der Nähe befindliche Frauen (in 52,7 Prozent der Fälle) direkt ansprechen und z.B. nach Feuer für eine Zigarette fragen, um sie dann in ihre Gewalt zu bringen. In einigen Fällen wurden auch Joggerinnen oder Fahrradfahrerinnen überfallen und vergewaltigt. Vier – den Opfern unbekannte – Täter vergewaltigten Prostituierte, die zunächst freiwillig an einen abgelegenen Ort mitgekommen waren. Über die Dauer der Taten von unbekannten Tätern gab es in etwa einem Viertel der 443 Fälle Aktenvermerke. Diese deuten zumeist auf eine Tatdauer von unter 10 Minuten (40,7 Prozent) bzw. 11 bis 30 Minuten (21,3 Prozent) hin. In weniger als 1 Prozent der Fälle war das Opfer länger als zwei Tage in der Gewalt des unbekannten Täters. In den meisten Fällen trugen die Opfer psychische und/oder physische Schäden davon. Lediglich bei einigen wenigen der von unbekannten Sexualstraftätern begangenen Taten blieb das Opfer laut Aktenlage offenbar unverletzt. 119 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse 7 V erlauf der allgemeinen und einschlägigen Kriminalität 7.1 Einstieg in die Kriminalität Zentrale Befunde: n Zwei Drittel der ZÜRS-Probanden haben vor der ersten Sexualstraftat bereits andere Straftaten begangen. n Frauenfokussierte Täter haben häufiger andere Straftaten vor der ersten Sexualstraftat begangen (72,6 Prozent) als kinderfokussierte Täter (50 Prozent). n Risikofaktoren, wie z.B. aggressive Verhaltenstendenzen oder ein schwieriges Temperament, senken das Einstiegsalter in die Kriminalität. Von den 144 Sexualstraftätern ist ein Drittel (33,3 Prozent; n = 48) vor der ersten Sexualstraftat nicht polizeilich in Erscheinung getreten.74 96 ZÜRS-Probanden haben hingegen vor der ersten Sexualstraftat bereits andere Delikte begangen. Aus Tabelle 46 lässt sich entnehmen, dass jeder zweite kinderfokussierte Täter mit einer Sexualstraftat in die Kriminalität einsteigt. Bei den frauenfokussierten Tätern ist es nur etwa jeder Vierte. Bei dem Vergleich zwischen Fremdtätern und Nahbereichstätern wird deutlich, dass nur 6 von 37 Fremdtätern (16,2 Prozent) mit einem Sexualdelikt ihre kriminelle Karriere begonnen haben, während es knapp 40 Prozent bei den Nahbereichstätern sind. Tabelle 46: Einstieg in die allgemeine und die Sexualkriminalität Gesamt (n=144) Unterteilung in NahbeFremdreichstäter täter (n=79) (n=37) 48 31 Unterteilung in frauenkinderfokussierte fokussierte Täter (n=62) Täter (n=50) 45 25 Sonstige Straftaten vor erstem Sexualdelikt absolut 96 Prozent 66,7 60,8 83,8 72,6 50,0 Keine Straftaten vor erstem Sexualdelikt absolut Prozent 48 33,3 31 39,2 6 16,2 17 27,4 25 50,0 74 Zu berücksichtigen ist, dass 18 Probanden ausschließlich Sexualstraftaten begangen haben und bei 6 keine genauen Erkenntnisse über Vorstrafen vorliegen, weil Taten z.B. im Ausland begangen wurden. 121 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Wie aus den Akten der ZÜRS-Probanden hervorgeht, ist ihr Einstiegsalter in die kriminelle Karriere breit gefächert: Während sehr früh eingestiegene Straftäter bereits im Alter von 7 Jahren mit abweichendem oder dissozialem Verhalten (z.B. Diebstahl oder Tierquälerei) auffällig geworden sind, wurden einige, die spät in die Kriminalität eingestiegen sind, erst im Alter von über 40 Jahren erstmals polizeilich registriert. Das Durchschnittsalter aller ZÜRS-Probanden bei ihrer ersten polizeilich registrierten Straftat (ohne Sexualdelikte) liegt bei 22,7 Jahren. Das Durchschnittsalter bei der ersten Sexualstraftat beträgt 27,2 Jahre und liegt damit etwa viereinhalb Jahre über dem Durchschnitt der ersten allgemeinen Straftat. Bei Betrachtung des Medians (vgl. Tabelle 47), der gegenüber statistischen Ausreißern (also sehr früh oder sehr spät eingestiegenen Straftätern) unempfindlich ist, zeigt sich eine ähnliche Tendenz: Die Hälfte der ZÜRS-Probanden hatte mit 19 Jahren bereits mindestens eine Strafanzeige wegen einer allgemeinen Straftat (ohne Sexualdelikte) und mit 25,5 Jahren eine Anzeige wegen eines Sexualdelikts. Tabelle 47: Einstiegsalter in die allgemeine und die Sexualkriminalität Unterteilung in Gesamt NahbeFremd(n=144) reichstäter täter (n=79) (n=37) Durchschnittsalter bei erster Straftat, ohne Sexualdelikte (Jahre) Durchschnittsalter bei erster Sexualstraftat (Jahre) Arith. Mittel Median Standardabw. Unterteilung in frauenfokussierte Täter (n=62) kinderfokussierte Täter (n=50) 22,7 25,8 18,8 22,2 25,9 19 19 18 18 19 10,3 11,3 8,7 10,9 11,2 Arith. Mittel 27,2 29,8 24,0 27,6 29,1 Median 25,5 28 22 26 27 Standardabw. 10,1 11,3 7,0 9,7 11,2 Der Vergleich der Tätertypen zeigt, dass die Mediane beim Einstiegsalter in die Kriminalität (ohne Sexualdelikte) mit 18 bzw. 19 Jahren eng beisammen liegen. Das arithmetische Mittel unterscheidet sich stärker, was damit zusammenhängt, dass einige Nahbereichstäter erst im höheren Alter ihre Straftaten begingen bzw. dafür angezeigt wurden. 122 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse 7.2 Deliktstruktur der ersten Straftat Zentrale Befunde: n Die ersten Sexualdelikte stellen vor allem Vergewaltigung sowie sexueller Missbrauch dar. Die Vergewaltigungen werden dabei vor allem von Tätern begangen, die der Polizei zuvor bereits durch andere Straftaten bekannt sind. n Insgesamt ist der Einstieg in die Kriminalität bei den ZÜRS-Probanden durch eine hohe Vielfalt an Delikten gekennzeichnet. Am häufigsten wurde als erstes Delikt – wenn man Sexualdelikte ausklammert – „Diebstahl ohne erschwerende Umstände“ (36 Fälle), gefolgt von „Körperverletzungsdelikten“ (19 Fälle) begangen. n Im weiteren Verlauf der kriminellen Karriere begehen auch viele Probanden, die mit einer Sexualstraftat begonnen haben, andere Delikte. Jeder dritte ZÜRS-Proband beging als erste polizeilich registrierte Tat eine Sexualstraftat. Zwei Drittel waren der Polizei zuvor schon durch andere Delikte aufgefallen. Wie Tabelle 48 zeigt, unterscheidet sich die Deliktstruktur dieser beiden Gruppen: Während von den Probanden, die mit einer Sexualstraftat in die kriminelle Karriere einstiegen, über die Hälfte wegen eines Missbrauchsdelikts angezeigt wurde, überwiegen bei denen, die zuvor andere Straftaten begangen haben, als erste Sexualstraftat Vergewaltigungen und besonders schwerere Fälle sexueller Nötigung. Betrachtet man die Tabelle 48 ausgehend vom Delikt, so ergibt sich der Befund, dass 60 von 144 Einstiegs-Sexualdelikten Vergewaltigungen bzw. besonders schwere Fälle der sexuellen Nötigung waren (41,7 Prozent). Vier von fünf dieser Taten wurden von Tätern begangen, die bereits vor der Tat durch andere Straftaten (also keine Sexualdelikte) polizeibekannt gewesen sind. Aus polizeilicher Sicht bedeutsam ist zudem der Umstand, dass von den 48 Tätern, die als erstes Delikt eine Sexualstraftat begangen haben, zahlreiche Personen anschließend auch andere als Sexualstraftaten begangen haben – wobei sich deren Deliktstruktur nicht wesentlich von der Deliktstruktur der Täter unterscheidet, die mit nicht-einschlägigen Straftaten begonnen haben. 123 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tabelle 48: Erste Sexualstraftat Unterteilung in Probanden gesamt (n=144) Probanden, deren 1.Tat kein Sexualdelikt war (n = 96) Probanden, deren 1.Tat ein Sexualdelikt war (n = 48) Mord im Zusammenhang mit Sexualdelikten 2 1 1 Vergewaltigung, besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung 60 48 12 Sonstige sexuelle Nötigung 13 10 3 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen 8 4 4 48 23 25 Exhibitionistische Handlung, Erregung öffentlichen Ärgernisses 4 3 1 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen 2 1 1 Sexueller Missbrauch von Kindern Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger 2 2 0 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger 1 1 0 Verbreitung kinderpornografischer Schriften 2 1 1 Beleidigung auf sexueller Grundlage 2 2 0 144 96 48 Gesamt Lediglich 18 der 48 ZÜRS-Probanden, die mit einer Sexualstraftat begonnen haben, sind bei der Polizei ausschließlich mit Sexualstraftaten registriert worden. Die übrigen haben nach dem Einstiegs-Sexualdelikt auch nicht-einschlägige Straftaten begangen. Insgesamt ist folglich bei den ZÜRS-Probanden von „deliktunspezifischen Mehrfachtätern“ (Tausendteufel 2006) auszugehen, bei denen Sexualstraftaten zwar einen wesentlichen, aber keinen exklusiven Bereich ihrer kriminellen Handlungen darstellen. Klammert man die Sexualdelikte bei der Betrachtung aus, so zeigt sich ein breites Spektrum bei den begangenen Straftaten der ZÜRS-Probanden: Als erste Straftaten wurden vor allem Diebstahlsdelikte, Körperverletzungsdelikte, Verkehrsdelikte, Vermögens- und Fälschungsdelikte sowie Delikte wie Sachbeschädigungen, Hausfriedensbrüche oder ähnliches begangen. Im Vergleich derjenigen, die ihre Straftat (ohne Sexualstraftaten) vor oder nach der ersten Sexualstraftat begangen haben, zeigen sich keine wesentlichen Unterschiede (vgl. Tabelle 49). 124 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tabelle 49: Erste Straftat (ohne Sexualstraftaten) Unterteilung in Probanden gesamt (n=144) Probanden, deren 1.Tat kein Sexualdelikt war (n=96) Diebstahl ohne erschwerende Umstände 36 30 6 Körperverletzung 19 13 6 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 12 11 1 Verkehrsdelikte 12 10 2 Vermögens- und Fälschungsdelikte 10 6 4 11 6 5 sonstige Straftatbestände (StGB) 75 Probanden, deren 1.Tat ein Sexualdelikt war (n=48) Straftaten gg. sonst. strafrechtl. Nebengesetze 5 3 2 Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung 4 3 1 Straftaten gg. das Leben 2 0 2 sonstige Delikte 3 3 0 unbekannt 12 11 1 keine erste Straftat (außer Sexualstraftaten), da ausschließlich Sexualstraftaten 18 0 18 144 96 48 76 Gesamt 75 Darunter Straftaten wie z. B. Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Hehlerei. 76 Umfasst unter anderem Straftaten gg. das Waffengesetz, das Aufenthaltsgesetz oder Rauschgiftdelikte. 125 Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Teil B 7.3 Zeitliche Verlaufsmuster und Eskalation Zentrale Befunde: n Fremdtäter haben im Durchschnitt 23 nicht einschlägige Taten vor der ersten Sexualstraftat begangen, bei Nahbereichstätern liegt dieser Wert bei etwa 11. n Bei den einschlägig rückfälligen Sexualstraftätern geschieht der Rückfall häufig recht schnell: Bei jedem Vierten innerhalb von drei Monaten nach der Ersttat. Fremdtäter und Nahbereichstäter unterscheiden sich in diesem Punkt nur unwesentlich. n Bei etwa 1/3 der ZÜRS-Probanden zeigt sich im Verlauf der strafrechtlichen Registrierungen ein zunehmender Schweregrad der Sexualstraftaten – etwa vom Exhibitionisten zum Vergewaltiger. n Die einschlägige Rückfallquote nach der ersten Sanktionierung beträgt bei den ZÜRS-Probanden 39,6 Prozent, wobei von den Rückfälligen über ein Drittel binnen eines Monats nach Sanktionierung wieder wegen eines Sexualdelikts angezeigt wird. n Die einschlägige Rückfallquote nach der ersten Inhaftierung beträgt 35,4 Prozent. Bei Fremdtätern liegt sie höher als bei Nahbereichstätern. Wie in Kapitel 7.1 dargestellt, wurden 96 ZÜRS-Probanden vor der ersten Sexualstraftat bereits wegen anderer Delikte registriert: 39 haben mehr als 10 (Maximum: 261) Delikte begangen und 50 haben maximal 10 allgemeine Straftaten begangen. Bei sieben Probanden ist die genaue Zahl unbekannt. Durchschnittlich begingen die 89 ZÜRS-Probanden, bei denen die Zahl der Delikte bekannt ist, 13,3 allgemeine Straftaten, bevor sie die erste Sexualstraftat begingen. Besonders deutlich ist der Unterschied zwischen frauen- und kinderfokussierten Tätern: Während die Hälfte der frauenfokussierten Täter bereits fünf allgemeine Straftaten (Median) vor der ersten Sexualstraftat begangen hat, verübte die Hälfte der kinderfokussierten Täter keine einzige andere Tat vor der Sexualstraftat. Im Laufe der weiteren kriminellen Karriere begeht aber auch die Mehrheit der kinderfokussierten Täter nicht ausschließlich Sexualdelikte. 126 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tabelle 50: Allgemeine Straftaten und Sexualstraftaten Unterteilung in Gesamt NahbeFremd(n=144) reichstäter täter (n=79) (n=37) Anzahl der Sexualstraftaten zum Erhebungszeitpunkt Arith. Mittel Anzahl allgemeiner Straftaten (ohne Sexualstraftaten) zum Erhebungszeitpunkt Arith. Mittel Anzahl allgemeiner Straftaten vor erster Sexualstraftat Arith. Mittel Median Median Median Unterteilung in frauenfokussierte Täter (n=62) kinderfokussierte Täter (n=50) 17,5 22,7 6,9 6,7 29,7 5,0 5,0 2,0 2,0 9,5 24,1 20,1 38,8 29,3 14,7 9,5 7,0 19,0 15,0 3,0 13,3 10,7 23,1 19,2 9,6 3,0 1,0 7,0 5,0 0,0 Die zeitlichen Verlaufsmuster bei den einschlägigen Straftaten von rückfälligen Sexualstraftätern werden in Tabelle 51 veranschaulicht. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass eine Chronologie dargestellt ist, bei der Aufenthalte im Straf- oder Maßregelvollzug, in Krankenhäusern oder sonstigen Einrichtungen nicht herausgerechnet wurden. Würde man die Zeiten herausrechnen, in denen eine Sexualstraftat faktisch nicht möglich ist, so wären die Abstände zwischen den Taten kürzer. 127 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tabelle 51: Dauer zwischen erster und zweiter sowie erster und dritter Sexualstraftat zwischen 1. und 2. Sexualstraftat Dauer unter 1 Monat Häufigkeit Prozent zwischen 1. und 3. Sexualstraftat Kumulierte Prozente Häufigkeit Prozent Kumulierte Prozente 10 9,9 9,9 4 4,6 4,6 1 bis unter 2 Monate 7 6,9 16,8 1 1,1 5,7 2 bis unter 3 Monate 5 5,0 21,8 2 2,3 8,0 3 bis unter 4 Monate 3 3,0 24,8 0 0,0 8,0 4 bis unter 7 Monate 14 13,9 38,6 2 2,3 10,3 7 bis unter 13 Monate 8 7,9 46,5 10 11,5 21,8 13 bis unter 19 Monate 4 4,0 50,5 10 11,5 33,3 19 bis unter 24 Monate 4 4,0 54,5 7 8,0 41,4 46 45,5 100,0 51 58,6 100,0 101 100,0 87 100,0 24 Monate und mehr Gesamt Die Tabelle zeigt, dass in einem Viertel der Fälle zwischen der ersten und zweiten Sexualstraftat weniger als vier Monate vergehen. Die Hälfte der ZÜRS-Probanden hat eineinhalb Jahre nach der ersten Sexualstraftat die zweite begangen. Ein Drittel der Probanden hat zu diesem Zeitpunkt bereits das dritte Sexualdelikt verübt. Die Tätergruppen unterscheiden sich bei den Abständen zwischen den ersten Taten nicht wesentlich: Während 30,4 Prozent der rückfälligen, kinderfokussierten Täter innerhalb von vier Monaten ihre zweite Sexualstraftat begehen, sind es bei den frauenfokussierten Tätern 25 Prozent (die entsprechenden Tabellen befinden sich im Anhang 3). Hinsichtlich der Frage der Eskalation wurde u.a. untersucht, inwieweit die Zeitspanne zwischen den einzelnen Taten zunimmt, abnimmt oder gleich bleibt. Auffällig ist, 128 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse dass die kinderfokussierten Täter eine höhere Tendenz zu einer Verkürzung der Zeit zwischen den Sexualstraftaten zeigen als frauenfokussierte Täter. Länger wird der Abstand bei allen Probanden nur in Ausnahmefällen. Für etwa die Hälfte der Probanden kann keine Aussage zur Eskalation getroffen werden, was bedeutet, dass die Abstände zwischen den Taten uneinheitlich waren oder nicht mehr als zwei Taten begangen wurden. Abbildung 20: Dauer zwischen den Sexualstraftaten Prozent 30 27,0 25 22,0 20 20,0 18,1 18,8 17,7 17,7 14,5 15 10,8 10 5 2,8 1,3 9,7 2,7 3,2 0,0 0 Gesamt Nahbereichstäter Fremdtäter Frauenfokussierte Täter wird kürzer bleibt gleich wird länger Kinderfokussierte Täter Eskalation soll hier nicht nur bedeuten, dass sich der zeitliche Abstand zwischen den verschiedenen Delikten verkürzt, sondern sich auch der Schweregrad der verschiedenen Taten mit der Zeit erhöht. Ein Beispiel für eine Eskalation der Sexualtäterschaft stellt ein ZÜRS-Proband dar, der zunächst über einen Zeitraum von 10 Jahren durch mehrere exhibitionistische Handlungen auffiel. Entgegen den Einschätzungen, dass ein Exhibitionist üblicherweise ein eher harmloser, gehemmter Mensch sei (vgl. Baurmann 1996: 82f.) steigerte dieser Proband sein Aggressionspotential und beging einige Jahre später zwei Vergewaltigungen. Bei der Überprüfung seiner Videokamera wurden zudem auf den Datenträgern sexuelle Missbräuche des Täters an Kindern gefunden. 129 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tabelle 52: Verlauf, Entwicklung des Schweregrads der Sexualstraftaten Unterteilung in Gesamt NahbeFremd(n=144) reichstäter täter (n=79) (n=37) zunehmender Schweregrad kein zunehmender Schweregrad trifft nicht zu (da z.B. nur 2 Sexualstraftaten) Unterteilung in frauenfokussierte Täter (n=62) kinderfokussierte Täter (n=50) absolut 48 23 14 18 15 30,0 Prozent 33,3 29,1 37,8 29,0 absolut 72 41 14 25 30 Prozent 50,0 51,9 37,8 40,3 60,0 absolut 24 15 9 19 5 Prozent 16,7 19,0 24,3 30,6 10,0 Für die Beschreibung der zeitlichen Verlaufsmuster ist auch von Bedeutung, welcher Zusammenhang zwischen Sanktionen im Allgemeinen (z.B. Geldstrafe etc.) und Inhaftierungen im Besonderen sowie der Begehung weiterer Sexualstraftaten der ZÜRSProbanden besteht. In Tabelle 53 wird dieser Zusammenhang anhand der ersten Sanktionierung bzw. der ersten Inhaftierung wegen eines Sexualdelikts verdeutlicht. Tabelle 53: Dauer zwischen 1. Sanktion bzw. 1. Haft für ein Sexualdelikt und der folgenden Sexualstraftat bei rückfälligen Sexualstraftätern Dauer unter 1 Monat zwischen 1. Sanktion und Sexualstraftat Häufigkeit Prozent zwischen 1. Haft und Sexualstraftat Kumulierte Prozente Häufigkeit Prozent Kumulierte Prozente 20 35,1 35,1 17 33,3 33,3 1 bis unter 2 Monate 1 1,8 36,8 0 0,0 33,3 2 bis unter 3 Monate 1 1,8 38,6 0 0,0 33,3 4 bis unter 7 Monate 4 7,0 45,6 3 5,9 39,2 7 bis unter 13 Monate 3 5,3 50,9 3 5,9 45,1 13 bis unter 19 Monate 8 14,0 64,9 5 9,8 54,9 19 bis unter 24 Monate 1 1,8 66,7 2 3,9 58,8 24 Monate und mehr 19 33,3 100,0 21 41,2 100,0 Gesamt 57 100,0 51 100,0 Von den 57 Probanden, die nach der ersten Sanktionierung wieder einschlägig rückfällig wurden (einschlägige Rückfallquote nach erster Sanktionierung: 39,6 Prozent), ist über ein Drittel binnen eines Monats wieder wegen eines Sexualdelikts angezeigt worden. Auch von den 51 Probanden, die nach der ersten Inhaftierung wieder ein Se- 130 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse xualdelikt begangen haben (einschlägige Rückfallquote nach erster Inhaftierung: 35,4 Prozent), hat jeder Dritte binnen eines Monats das nächste Sexualdelikt begangen. Die Tätergruppen unterscheiden sich dahingehend, dass bei Fremdtätern die Rückfallquoten höher liegen als bei Nahbereichstätern. Von Bedeutung ist auch, dass die kinderfokussierten Täter nach der ersten Sanktionierung/Inhaftierung häufiger und schneller rückfällig geworden sind als die frauenfokussierten Täter. Tabelle 54: Dauer zwischen Ende der ersten Sanktionierung für ein Sexualdelikt und darauf folgender Sexualstraftat Nahbereichstäter (n=79) Anzahl einschlägig Rückfälliger nach 1. Sanktionierung Rückfallquote in Prozent Fremdtäter (n=37) frauenfokussierte Täter (n=62) kinderfokussierte Täter (n=50) 26 17 20 21 32,9 45,9 32,3 42,0 Dauer zwischen Ende der Sanktionierung und der einschlägigen Rückfälligkeit bei denen, die rückfällig geworden sind unter 1 Monat 8 6 6 9 1 bis 12 Monate 4 4 2 3 13 bis 24 Monate 4 1 3 6 über 24 Monate 10 6 9 3 Tabelle 55: Dauer zwischen Ende der ersten Inhaftierung für ein Sexualdelikt und darauf folgender Sexualstraftat Nahbereichstäter (n=79) Anzahl einschlägig Rückfälliger nach 1. Inhaftierung Rückfallquote in Prozent Fremdtäter (n=37) frauenfokussierte Täter (n=62) kinderfokussierte Täter (n=50) 25 15 18 19 31,6 40,5 30,0 38,0 Dauer zwischen Ende der Inhaftierung und der einschlägigen Rückfälligkeit bei denen, die rückfällig geworden sind unter 1 Monat 8 5 5 9 1 bis 12 Monate 1 4 2 1 13 bis 24 Monate 4 0 3 3 über 24 Monate 12 6 8 6 131 Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Teil B Zwischen der ersten und der zweiten Sexualstraftat haben 74 ZÜRS-Probanden (51,4 Prozent) keine sonstigen Taten begangen (bei kinderfokussierten Tätern liegt der Wert bei 68,0 Prozent, bei frauenfokussierten Tätern bei 35,5 Prozent). 7.4 Zusammenhang zwischen Risikofaktoren und dem Verlauf der kriminellen Karriere Zentrale Befunde: n ZÜRS-Probanden mit wenigen Risikofaktoren steigen tendenziell später in die kriminelle Karriere ein als diejenigen mit vielen Risikofaktoren. n Ausnahmen bilden die Risikofaktoren „sexuelle Störungen“ und „Umgang mit (kinder-)pornografischem Material“: Beim Vorliegen dieser Faktoren erfolgt meist kein früherer Einstieg in die allgemeine Kriminalität. Beim Einstiegsalter in die Sexualkriminalität geht mit dem Vorliegen der beiden Faktoren gleichwohl auch ein früherer Einstieg einher. n Das Vorliegen von Risikofaktoren hat auch Auswirkungen auf die durchschnittliche Anzahl der Taten: So begehen z.B. Personen mit schwierigem Temperament mehr allgemeine Straftaten und weniger Sexualstraftaten als diejenigen, bei denen es keine Hinweise auf diesen Risikofaktor gibt. Untersucht wurde, ob ein Zusammenhang zwischen ausgewählten Risiko- und Schutzfaktoren (vgl. Kapitel 5.3.1) und dem Verlauf der kriminellen Karriere (im Hinblick auf das Einstiegsalter in die kriminelle Karriere, Anzahl der Taten, Eskalation etc.) feststellbar ist. Bevor auf persönliche, soziale und berufliche Faktoren in den folgenden Unterkapiteln eingegangen wird, soll zunächst allgemein der Frage nachgegangen werden, ob die Summe der vorhandenen Risikofaktoren eines Probanden einen erkennbaren Einfluss auf den Beginn der kriminellen Karriere und die Anzahl der Delikte hat. Hierzu wurden die ZÜRS-Probanden hinsichtlich der Anzahl ihrer Risikofaktoren in drei etwa gleich große Gruppen eingeteilt: 44 Personen zählen zur Gruppe mit hoher Anzahl an Risikofaktoren (11-17 Risikofaktoren)77, 47 Personen zur Gruppe mit einer mittleren Zahl an Risikofaktoren (8-10 Risikofaktoren) und 53 Personen mit einer niedrigen Anzahl an Risikofaktoren (0-7 Risikofaktoren). Aus der Tabelle 56 ergibt sich eine deutliche 77 Mehr als 17 der 28 überprüften Risikofaktoren weist keiner der ZÜRS-Probanden auf. 132 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tendenz dahingehend, dass die ZÜRS-Probanden mit einer niedrigen Zahl an Risikofaktoren später in die kriminelle Karriere einsteigen als die Probanden mit einer hohen Risikobelastung. Die Differenz beträgt durchschnittlich etwa 10 Jahre – sowohl beim Alter bei der ersten einschlägigen (Sexual-)Straftat als auch der ersten nichteinschlägigen Straftat. Bezüglich der Anzahl der Delikte zeigt sich, dass Probanden mit wenigen Risikofaktoren weniger allgemeine Delikte (ohne Sexualstraftaten) begehen als die anderen beiden Gruppen, gleichwohl aber mehr Sexualstraftaten. Welche Risikofaktoren hierfür bedeutsam sind, wird in den folgenden Unterkapiteln dargestellt. Tabelle 56: Zusammenhang zwischen der Anzahl der Risikofaktoren und dem Einstiegsalter in die Kriminalität sowie der Anzahl der Delikte 18,8 39 22,8 44 Anzahl der Delikte (ohne Sexualdelikte) 38,4 42 Standardabweichung 6,618 7,796 58,354 13,588 Mittelwert mittlere Anzahl n an Risikofakt. Standardabweichung Mittelwert niedrige Anzahl n an Risikofakt. Standardabweichung Mittelwert Insgesamt n Standardabweichung 20,6 40 7,837 28,3 41 12,721 22,7 120 10,282 25,1 47 9,348 32,7 53 10,186 27,2 144 10,140 23,5 47 38,301 13,3 53 14,509 24,1 142 40,627 21,7 47 53,839 19,6 53 53,734 17,5 144 45,392 Alter bei Alter bei erster Straftat erster (ohne Sexual- Sexualstraftaten) straftat hohe Anzahl an Risikofakt. Mittelwert n Anzahl der Sexualdelikte 10,5 44 7.4.1 Persönliche Risikofaktoren Bei der Frage, welche persönlichen Risikofaktoren von besonderer Bedeutung für die kriminelle Karriere sind, haben wir die folgenden Faktoren näher untersucht: n Aggressives Verhalten n Drogen-/Alkoholabhängigkeit n Psychische Auffälligkeiten n Sexuelle Störungen n Gefühl der Hilflosigkeit n Verzerrte Verarbeitung sozialer Informationen n Schwieriges Temperament n Umgang mit (kinder-)pornografischem n Fehlende Struktur/Sinn im Leben Material 133 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Tabelle 57: Vorliegen bzw. Nichtvorliegen persönlicher Risikofaktoren, Kriminalitätseinstiegsalter und die Anzahl der Taten DurchDurchschnittsalter schnittsalter bei Einstieg bei Einstieg (allg.) (sex.) Aggressives Verhalten Psychische Auffälligkeiten Gefühl der Hilflosigkeit Schwieriges Temperament Fehlende Struktur im Leben Drogen-/Alkoholabhängigkeit Sex. Störungen Verzerrte Verarbeitung soz. Info. Umgang mit (kinder-)pornogr. Material Ja (n=96) Nein78 (n=48) Ja (n=94) Nein (n=50) Ja (n= 86) Nein (n=58) Ja (n=79) Nein (n=65) Ja (n=79) Nein (n=65) Ja (n=77) Nein (n=67) Ja (n=71) Nein (n=73) Ja (n=68) Nein (n=76) 20,7 27,8 21,6 24,7 20,9 25,5 20,0 26,6 19,7 26,7 20,5 25,6 23,9 21,6 21,5 23,9 26,8 28,1 26,7 28,1 26,5 28,2 25,6 29,1 25,6 29,2 26,9 27,6 26,3 28,1 25,9 28,3 Ja (n=45) 24,7 26,179 Nein (n=99) 21,9 27,7 81 Durchschnittl. Anzahl Taten (allg.) 32,0 7,6 27,1 18,4 24,7 23,2 35,2 10,1 34,6 11,7 34,2 12,1 11,0 36,4 25,5 22,8 8,680 30,8 82 Durchschnittl. Anzahl Sexualstraftaten 15,0 22,5 18,4 15,9 14,2 22,3 12,7 23,4 16,4 18,8 11,2 24,8 19,4 15,7 17,6 17,4 33,2 10,3 Das Durchschnittsalter beim Einstieg in die allgemeine und die einschlägige Kriminalität fällt meist niedriger aus, wenn einer der persönlichen Risikofaktoren vorliegt. Ausnahmen bilden – bezüglich des Einstiegsalters in die allgemeine Kriminalität – die Risikofaktoren „sexuelle Störungen“ und „Umgang mit (kinder-)pornografischem Material“ (vgl. Tabelle 57). Auffällig ist, dass das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen persönlicher Risikofaktoren vor allem für das Einstiegsalter in die allgemeine Kriminalität von Bedeutung zu sein scheint. 78 Unter „Nein“ werden in dieser Tabelle alle ZÜRS-Probanden zusammengefasst, bei denen es keinen Hinweis auf den entsprechenden Risikofaktor gibt (inkl. „unbekannt“). 79 Der Median beträgt 23. 80 Der Median beträgt 4. 81 Der Median beträgt 26. 82 Der Median beträgt 16. 134 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Aus Tabelle 57 ergibt sich auch als Befund, dass die Risikofaktoren einen Einfluss auf die durchschnittliche Anzahl der Taten haben. Personen mit aggressiven Verhaltsauffälligkeiten oder einem schwierigen Temperament weisen beispielsweise überdurchschnittlich viele allgemeine Straftaten und vergleichsweise wenige Sexualstraftaten auf. Genau umgekehrt verhält es sich bei ZÜRS-Probanden mit dem Risikofaktor „Umgang mit (kinder-)pornografischem Material“: Sie begehen überdurchschnittlich viele Sexualstraftaten und wenige allgemeine Straftaten. Hinsichtlich der Frage einer Eskalation der Straftaten im Verlauf der kriminellen Karriere zeigen sich keine besonders deutlichen Zusammenhänge mit den zugrunde liegenden persönlichen Risikofaktoren der ZÜRS-Probanden (vgl. Tabelle 58). Tabelle 58: Prozentanteil der Personen mit Eskalation beim Vorliegen bzw. Nichtvorliegen eines persönlichen Risikofaktors83 Aggressives Verhalten Psychische Auffälligkeiten Gefühl der Hilflosigkeit Schwieriges Temperament Fehlende Struktur im Leben Drogen-/Alkoholabhängigkeit Sexuelle Störungen Verzerrte Verarbeitung soz. Info. Umgang mit (kinder-)pornogr. Material Anteil der Täter: Eskalation der Sexualtäterschaft 30 (31,3%) 16 (33,3%) 26 (27,7%) 20 (40,0%) 26 (30,2%) 20 (34,5%) 23 (29,1%) 23 (35,4%) 21 (26,6%) 25 (38,5%) 25 (32,5%) 21 (31,3%) 23 (32,4%) 23 (31,5%) 18 (26,5%) 28 (36,8%) Anteil der Täter: Eskalation der allgemeinen Kriminalität 39 (40,6%) 16 (33,3%) 38 (40,4%) 17 (34,0%) 35 (40,7%) 20 (34,5%) 36 (45,6%) 19 (29,2%) 37 (46,8%) 18 (27,7%) 35 (45,5%) 20 (29,9%) 25 (35,2%) 30 (41,1%) 30 (44,1%) 25 (32,9%) Ja (n=45) 21 (46,7%) 13 (28,9%) Nein (n=99) 25 (25,3%) 42 (42,4%) Ja (n=96) Nein84 (n=48) Ja (n=94) Nein (n=50) Ja (n= 86) Nein (n=58) Ja (n=79) Nein (n=65) Ja (n=79) Nein (n=65) Ja (n=77) Nein (n=67) Ja (n=71) Nein (n=73) Ja (n=68) Nein (n=76) 83 Berücksichtigt wurden nur Personen, die zwei oder mehr Straftaten begangen haben. Die Kategorie „trifft nicht zu“ wurde in den Prozentwerten nicht berücksichtigt. 84 Unter „Nein“ werden in dieser Tabelle alle ZÜRS-Probanden zusammengefasst, bei denen es keinen Hinweis auf den entsprechenden Risikofaktor gibt (inkl. „unbekannt“). 135 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse 7.4.2 Soziale Risikofaktoren Untersucht wurden die folgenden sozialen Risikofaktoren: n Bindungsdefizite, soziale Isolation n familiäre Probleme und Erziehungsdefizite n Multiproblemmilieu n Opfererfahrung Der zentrale Befund, der sich aus Tabelle 59 ableiten lässt, lautet, dass offenbar eine hohe Anzahl an sozialen Risikofaktoren – wie bei den persönlichen Risikofaktoren auch (vgl. Kapitel 7.4.1) – für einen frühen Einstieg in die allgemeine und einschlägige Kriminalität mitverantwortlich ist. Der Zusammenhang zwischen den Risikofaktoren und der Anzahl der Taten ist ebenfalls zu erkennen. Tabelle 59: Vorliegen bzw. Nichtvorliegen sozialer Risikofaktoren, Kriminalitätseinstiegsalter und die Anzahl der Taten Bindungsdefizit Familiäre Probleme/ Defizit Multiproblemmilieu Eigene Opfererfahrung (Sexuell) Eigene Opfererfahrung (Gewalt) Eigene Opfererfahrung (Sonstiges) Durchschnittsalter bei Einstieg (allg.) Durchschnittsalter bei Einstieg (sex.) Ja (n= 60) 20,4 24,8 25,6 16,6 Nein (n=84) 24,2 28,9 23,1 18,1 Ja (n=67) 19,8 24,5 32,2 9,4 Nein (n=77) 25,3 29,6 17,3 24,5 Ja (n=50) 19,5 23,2 33,8 9,9 Nein (n=94) 24,6 29,3 19,0 21,6 Ja (n=16) 22,9 22,1 9,7 16,4 Nein (n=128) 22,6 27,8 25,7 17,6 Ja (n=42) 21,5 23,6 29,8 15,6 Nein (n=102) 23,2 28,7 21,9 18,3 Ja (n=4) 20,3 22,0 13,5 9,8 Nein (n=140) 22,7 27,3 24,4 17,7 85 DurchDurchschnittliche schnittliche Anzahl Anzahl Taten Sexualstraf(allg.) taten 85 Unter „Nein“ werden in dieser Tabelle alle ZÜRS-Probanden zusammengefasst, bei denen es keinen Hinweis auf den entsprechenden Risikofaktor gibt (inkl. „unbekannt“). 136 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse 7.4.3 Berufliche Risikofaktorenaktoren Schulische Probleme und Probleme am Arbeitsplatz gelten als Risikofaktoren. Einschränkend muss allerdings berücksichtigt werden, dass Personen, die keiner Arbeit nachgehen, den Risikofaktor „Probleme am Arbeitsplatz“ nicht aufweisen können. Gleichwohl ergab die Datenanalyse, dass ZÜRS-Probanden, die Probleme in der Schule und am Arbeitsplatz aufwiesen, im Durchschnitt durch einen frühen Einstieg sowohl in die allgemeine als auch die einschlägige Kriminalität gekennzeichnet sind. Die Probanden mit schulischen Problemen haben viele allgemeine Straftaten (im Durchschnitt 33,5) und vergleichsweise wenige Sexualstraftaten (im Durchschnitt 12,4) begangen. Hingegen haben die Probanden mit Problemen am Arbeitsplatz viele Sexualstraftaten (im Durchschnitt 26,8) und vergleichsweise wenig allgemeine Straftaten (im Durchschnitt 17,6) begangen.86 In der Gesamtbetrachtung zeigt sich, dass das Vorliegen dieser Risikofaktoren bei den ZÜRS-Probanden einen frühen Einstieg in die Kriminalität begünstigt hat. Auf den weiteren Verlauf der Kriminalität haben sie jedoch keine erkennbare Auswirkung. Tabelle 60: Vorliegen bzw. Nichtvorliegen beruflicher Risikofaktoren, Kriminalitätseinstiegsalter und die Anzahl der Taten Durchschnittsalter bei Einstieg (allg.) Schulische Probleme Probleme am Arbeitsplatz Durchschnittsalter bei Einstieg (sex.) Durchschnittliche Anzahl Taten (allg.) Durchschnittliche Anzahl Sexualstraftaten Ja (n=62) 19,0 24,8 33,5 12,4 Nein (n=82) 25,9 29,0 16,8 21,4 Ja (n=18) 20,6 25,0 17,6 26,8 Nein (n=126) 23,0 27,5 25,0 16,2 86 Die schulischen und beruflichen Faktoren haben nur einen geringen Einfluss auf die Eskalation bei der Begehung mehrerer Taten (s. Anhang 3). 137 Teil B. 8 Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Reaktionen der Strafverfolgungsbehörden 8.1 Kontakte der ZÜRS-Probanden mit den Strafverfolgungsbehörden Zentrale Befunde: n Dauer bis zum Verfahrensabschluss: Betrachtet man die beiden zeitlichen „Eckpunkte“ der ersten angezeigten Sexualstraftat – Datum der Tat und Datum des Verfahrensabschlusses (nicht zwangsläufig eine Verurteilung) – so zeigt sich, dass zwischen diesen beiden Eckpunkten in über einem Drittel der Fälle mehr als zwei Jahre liegen. Über die Hälfte der Probanden erhielt für die erste angezeigte Sexualstraftat eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr. Einen Freispruch erhielten 8 Prozent der Fremdtäter und 21 Prozent der Nahbereichstäter. n Verfahrensdauer bei Verurteilung: Durchschnittlich werden die ersten Sexualstraftaten 17,1 Monate nach der Anzeige abgeurteilt. Bei den weiteren Sexualstraftaten beträgt die Dauer zwischen Anzeige und Verurteilung im Durchschnitt 14,5 Monate. Bei etwa 40 Prozent der ZÜRS-Probanden vergehen mehr als zwei Jahre zwischen Anzeige und Verurteilung – das gilt sowohl für die erste als auch die weiteren Sexualstraftaten. Fremdtäter werden schneller sanktioniert als Nahbereichstäter. Der Erstkontakt der Sexualstraftäter zur Justiz kann aus verschiedenen Gründen mitunter erst geraume Zeit nach der ersten Sexualstraftat erfolgen. Sei es, dass sich das Opfer erst Jahre nach der Tat zu einer Anzeige durchringt oder dass der Täter unbekannt ist und erst über ein anderes Delikt ermittelt wird. Wie in Kapitel 6.4.2 dargestellt, liegt die Zeitspanne zwischen den Taten der ZÜRS-Probanden und den Anzeigen im Durchschnitt bei über 4,5 Jahren (Median: 1,5 Jahre), wobei sich zwischen den Gruppen Unterschiede zeigen: Bei den Nahbereichstätern wurde die Hälfte der Taten innerhalb von etwa 3 Jahren angezeigt, bei den Fremdtätern hingegen innerhalb des ersten Monats. Nach der Anzeige können die polizeilichen Ermittlungen in ihrer Dauer erheblich variieren (etwa bei Mordermittlungen oder Ermittlungen wegen Exhibitionismus). Der Zeitpunkt des Abschlusses des Ermittlungsverfahrens wirkt sich somit stark auf die Zeitspanne bis zum Verfahrensabschluss und zur Sanktionierung aus. 139 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse 8.1.1 Dauer zwischen erster Tat und Verfahrensabschluss Im Folgenden werden die Zeitabstände zwischen Tat und Verfahrensabschluss näher betrachtet. Dies erweist sich auch deshalb als relevant, weil im Allgemeinen davon ausgegangen wird, dass die zügige Sanktionierung einer Tat einen abschreckenden und damit präventiven Effekt auf den Täter haben kann. Eingegangen wird auf den zeitlichen Abstand zwischen der ersten nicht einschlägigen Straftat und dem Abschluss des Verfahrens sowie auf den Abstand zwischen der ersten Sexualstraftat und dem Verfahrensabschluss. Abbildung 21: Zeitdauer zwischen Einstiegstat und Verfahrensabschluss Prozent 45 42,5 40 34,5 35 30 25 19,8 20 15 10 5 13,2 12,9 11,3 8,5 8,4 5,2 3,4 10,3 5,7 0 bis 3 Monate 4 bis 6 Monate 7 bis 9 Monate 3,8 6,0 4,7 6,0 1,7 1,9 10 bis 12 13 bis 15 16 bis 18 19 bis 21 22 bis 24 Monate Monate Monate Monate Monate 1. Tat und 1. Verfahrensabschluss (n=106) über 24 Monate 1. Sexualstraftat und 1.Verfahrensabschluss (n=116) Innerhalb von drei Monaten nach der ersten allgemeinen (nicht einschlägigen) Straftat wurden lediglich 8,4 Prozent dieser ersten Straftaten sanktioniert. Bei den ersten Sexualstraftaten liegt der Anteil bei 3,4 Prozent. Über ein Drittel der Straftaten wird erst mehr als zwei Jahre nach der Tat sanktioniert. 8.1.2 Strafe für die erste Sexualstraftat Zu 44 der 48 Personen, deren erste polizeilich registrierte Tat ein Sexualdelikt war, liegen Informationen zur Sanktionierung dieser Tat vor. Bei den übrigen 4 lässt sich 140 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse die Sanktionierung der Tat, z.B. aufgrund von Löschfristen, nicht eindeutig rekonstruieren. Von den 44 Personen erhielten 24 eine Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe von mehr als einem Jahr ohne Bewährung. Bei 10 wurde von einer Strafverfolgung abgesehen. Die übrigen erhielten eine Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe bis zu einem Jahr ohne Bewährung, eine Verwarnung, eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe. Abbildung 22: Sanktion der ersten Sexualstraftat bei ZÜRS-Probanden, die zuvor keine anderen Straftaten begangen haben (n=44)87 Sanktionen 10 1 Absehen von Verfolgung 2 Erziehungsmaßregeln 3 Zuchtmittel 4 Jugendarrest 5 Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe 6 Verwarnung mit Strafvorbehalt 7 Geldstrafe bis einschließlich 180 Tagessätze 8 FS/JS bis unter 6 Monaten mit B 9 FS/JS von genau 6 Monaten ohne B 10 FS/JS von genau 6 Monaten mit B 11 FS/JS von mehr als 9 Monaten bis unter 1 Jahr ohne B 12 Geldstrafe von über 180 Tagessätzen 13 FS/JS von mehr als 6 bis unter 9 Monaten mit B 14 FS/JS von mehr als 6 bis unter 9 Monaten ohne B 15 FS/JS von mehr als 9 Monaten bis 1 Jahr mit B 16 FS/JS von mehr als 9 Monaten bis 1 Jahr ohne B 17 FS/JS von mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre mit B 18 FS/JS von mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre ohne B 19 FS/JS von mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre 20 FS/JS von mehr als 3 Jahre bis 5 Jahre 21 FS/JS von mehr als 5 Jahre bis 10 Jahre 22 FS/JS von mehr als 10 bis 15 Jahre 23 Lebenslange Freiheitsstrafe FS = Freiheitsstrafe JS = Jugendstrafe B = Bewährung 0 0 0 0 1 1 0 0 1 0 0 1 2 2 2 4 2 10 5 3 0 0 0 2 4 6 8 10 12 Sexualdelikte 87 Der zugrunde liegende Sanktionenkatalog wurde am IfK Tübingen entwickelt. Die Schweregrade sind klassiert, was in der unterschiedlichen Farbwahl sichtbar wird: (1) Absehen von Strafverfolgung, (2) bedingte/unbedingte Freiheitsstrafe bis 2 Jahre, (3) unbedingte Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren. 141 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Abbildung 23: Sanktion der ersten Sexualstraftat bei den ZÜRS-Probanden (n=137) Sanktionen 1 Absehen von Verfolgung 2 Erziehungsmaßregeln 3 Zuchtmittel 4 Jugendarrest 5 Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe 6 Verwarnung mit Strafvorbehalt 7 Geldstrafe bis einschließlich 180 Tagessätze 8 FS/JS bis unter 6 Monaten mit B 9 FS/JS von genau 6 Monaten ohne B 10 FS/JS von genau 6 Monaten mit B 11 FS/JS von mehr als 9 Monaten bis unter 1 Jahr ohne B 12 Geldstrafe von über 180 Tagessätzen 13 FS/JS von mehr als 6 bis unter 9 Monaten mit B 14 FS/JS von mehr als 6 bis unter 9 Monaten ohne B 15 FS/JS von mehr als 9 Monaten bis 1 Jahr mit B 16 FS/JS von mehr als 9 Monaten bis 1 Jahr ohne B 17 FS/JS von mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre mit B 18 FS/JS von mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre ohne B 19 FS/JS von mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre 20 FS/JS von mehr als 3 Jahre bis 5 Jahre 21 FS/JS von mehr als 5 Jahre bis 10 Jahre 22 FS/JS von mehr als 10 bis 15 Jahre 23 Lebenslange Freiheitsstrafe FS = Freiheitsstrafe JS = Jugendstrafe B = Bewährung 27 0 0 0 1 1 2 1 0 2 0 0 1 4 5 4 13 11 28 23 12 2 0 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 Häufigkeit Bezogen auf die ersten Sexualstraftaten aller ZÜRS-Probanden (sowohl die, bei denen die Sexualtat das erste polizeilich registrierte Delikt darstellte als auch diejenigen, die andere Taten zuvor begangen hatten) ergibt sich ein ähnliches Bild. 76 von 137 (55,5 Prozent) erhielten eine Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe von über einem Jahr. Bei 27 (19,7 Prozent) wurde von einer Strafverfolgung abgesehen. Die übrigen erhielten vor allem Freiheitsstrafen bzw. Jugendstrafen auf Bewährung (vgl. Abbildung 23). Ausgehend von den in den Abbildungen 22 und 23 dargestellten Befunden wurde der Frage nachgegangen, wieso es in einigen Fällen zu einem Absehen von der Straf- 142 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse verfolgung gekommen ist. Den Daten war zu entnehmen, dass meist die Beweislage gegen den Täter zu gering war. Dies soll im Folgenden exemplarisch anhand zweier Fälle vorgestellt werden: n Ein Täter, der aufgrund einer Vergewaltigung angezeigt wurde, erhielt keine weiteren Sanktionen, da die Aussage des Opfers gegen die des Täters stand. Zudem war das Opfer zur angeblichen Tatzeit stark betrunken und konnte sich nicht mehr an die Vergewaltigung selbst erinnern. Das Opfer vermutete aufgrund von physischen Beschwerden im Unterleib, dass es vergewaltigt worden war und hat sich auf die Aussage eines anwesenden Zeugen berufen, der allerdings zum Tatzeitpunkt ebenfalls betrunken war. Wegen der gegensätzlichen Aussagen wurde das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. n Ein sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen wurde nicht weiter strafrechtlich verfolgt, weil die Stieftochter erst nach 15 Jahren den angeblichen Täter, ihren Stiefvater, anzeigte. Dieser äußerte, dass sich die Stieftochter nur an ihm habe rächen wollen. Es handele sich um eine frei erfundene Aussage. Der lange Zeitraum zwischen Tat und Anzeige führte dazu, dass keine fundierte Beweislage vorlag. Deshalb wurde auch dieser Fall nach § 170 Abs. 2 StPO nicht weiter verfolgt. Im Vergleich der Tätergruppen zeigt sich, dass deutlich weniger Fremdtäter (8 Prozent) als Nahbereichstäter (21 Prozent) nach der ersten Sexualstraftat freigesprochen wurden. Fremdtäter wurden deutlich häufiger als Nahbereichstäter mit einer Haftstrafe von 2 bis 5 Jahren sanktioniert. Tabelle 61: Vergleich der Sanktionshärte88 bei erster Sexualstraftat nach Tätergruppe Freispruch bis 2 Jahre Haft 2 bis 5 Jahre Haft 21,0% 30,4% 36,8% 11,8% 8,3% 32,4% 48,6% 10,7% Frauenfokussierte Täter 19,4% 25,8% 43,5% 11,3% Kinderfokussierte Täter 17,0% 40,5% 31,9% 10,6% Nahbereichstäter Fremdtäter mehr als 5 Jahre Haft 88 Zur besseren Veranschaulichung sind die Sanktionsmöglichkeiten zusammengefasst worden. „Bis 2 Jahre Haft“ umfasst auch Arreste, Verwarnungen, Bewährungsstrafen (vgl. Abbildung 22, Sanktionsgruppen 2 bis 18). 143 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse 8.1.3 Dauer zwischen Anzeige und Verurteilung Da die Strafverfolgungsbehörden erst tätig werden können, nachdem sie von der Straftat erfahren haben, ist die Zeitspanne zwischen Anzeige und Verurteilung von großer Bedeutung. Durchschnittlich werden die ersten Sexualstraftaten 17,1 Monate nach der Anzeige verurteilt, dagegen beträgt die Dauer zwischen Anzeige und Verurteilung bei jeder weiteren Straftat durchschnittlich 14,5 Monate. Wie aus den folgenden Abbildungen hervorgeht, wird etwa jede fünfte Sexualstraftat innerhalb eines halben Jahres nach der Anzeige verurteilt. Bei etwa 40 Prozent der ZÜRS-Probanden vergehen gleichwohl mehr als zwei Jahre zwischen der Anzeige und der Verurteilung (sonstige Verfahrensabschlüsse – wie Verfahrenseinstellung – wurden hierbei nicht berücksichtigt) – das gilt sowohl für die erste als auch die weiteren Sexualstraftaten. Abbildung 24: Durchschnittliche Zeitspanne zwischen Anzeige und Verurteilung bei der ersten Sexualstraftat Prozent 45 40 38,3 35 30 25 20 14,9 15 10 5 12,8 7,8 5 7,1 5 3,5 5,7 0 bis 3 Monate 144 4 bis 6 Monate 7 bis 9 Monate 10 bis 12 13 bis 15 16 bis 18 19 bis 21 22 bis 24 Monate Monate Monate Monate Monate über 24 Monate Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Abbildung 25: Durchschnittliche Zeitspanne zwischen Anzeige und Verurteilung der zweiten und aller weiteren Sexualstraftaten Prozent 45 42,6 40 35 30 25 20 16,9 15 11,1 10 5 10,9 4,5 2,5 4,0 4,5 3,1 0 bis 3 Monate 4 bis 6 Monate 7 bis 9 Monate 10 bis 12 13 bis 15 16 bis 18 19 bis 21 22 bis 24 Monate Monate Monate Monate Monate über 24 Monate Bei einem Vergleich der Nahbereichs- und Fremdtäter zeigt sich, dass vor allem viele Nahbereichstäter erst mehr als 24 Monate nach der Anzeige (42 Prozent) verurteilt werden. Ein Grund dürfte in vielen Fällen die erschwerte Ermittlungstätigkeit sein, wenn Taten angezeigt werden, die schon längere Zeit zurück liegen bzw. sich über einen längeren Zeitraum erstreckten und möglicherweise mehrere Opfer betroffen haben. Die Fremdtäter werden hingegen in über einem Drittel der Fälle innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige für die erste Sexualstraftat verurteilt (36 Prozent). 145 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Abbildung 26: Zeitspanne zwischen Anzeige und Verurteilung der ersten Sexualstraftat bei Nahbereichs- und Fremdtätern Prozent 50 45 42,3 40 35 30,6 30 25 22,2 20 16,7 11,1 6,4 6,4 0,0 te Mo na Mo na 19 bis 24 21 18 bis 16 Nahbereichstäter (n=79) 5,6 0,0 te Mo na te 15 Mo na te bis 13 10 bis 12 Mo na 9M on ate 7b is 6M on ate 4b is 3M on a te 0 bis 3,9 te 5,1 24 Mo na te 7,7 8,3 bis 5 10,3 6,4 5,6 22 10 11,5 üb er 15 Fremdtäter (n= 37) Im Vergleich von Straftätern, die auf Kinder fokussiert sind und denen, die auf Frauen fokussiert sind, werden die Unterschiede bei der Dauer zwischen Anzeige und Verurteilung noch deutlicher: Kinderfokussierte Täter werden in 50 Prozent der Fälle erst über 24 Monate nach der Anzeige verurteilt, dagegen werden frauenfokussierte Täter schneller sanktioniert, wobei allerdings auch bei dieser Tätergruppe knapp 30 Prozent erst nach über zwei Jahren verurteilt werden (vgl. Abbildung 27). 146 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Abbildung 27: Zeitspanne zwischen Anzeige und Verurteilung der ersten Sexualstraftat bei kinder- bzw. frauenfokussierten Tätern Prozent 50 50 45 40 35 30 27,9 25 5 8,2 4,9 6,3 11,5 4,2 8,2 4,9 4,2 2,1 4,9 4,2 0 Frauenfokussierte Täter (n=62) 22 bis 24 21 Mo na Mo na te te bis 19 16 bis 18 15 Mo na te Mo na te bis 13 10 bis 12 Mo na 9M on ate 7b is 6M on ate 4b is bis 3M on a te 0 te 10 13,114,6 24 Mo na te 16,4 14,6 15 üb er 20 Kinderfokussierte Täter (n=50) 8.1.4 Freiheitsentziehende Sanktionen und Verhaltensmaßregeln 137 von 144 rückfallgefährdeten Sexualstraftätern (95,1 Prozent) wurden bereits durch einen Freiheitsentzug sanktioniert. Die übrigen 7 Täter erfuhren keine freiheitsentziehenden Sanktionen. Bei diesen Fällen handelte es sich entweder um verjährte oder um als „minder schwer“ eingestufte Fälle. Neben freiheitsentziehenden Sanktionen besteht für das Gericht auch die Möglichkeit, Verhaltensmaßregeln zu erlassen, die den Täter nach Haftentlassung ein straffreies Leben zunächst erleichtern sollen. Für die untersuchten Straftäter wurden die Möglichkeiten der Wohnortbeschränkung und des Verbots der Beschäftigung Jugendlicher (§ 25 JArbSchG) untersucht: n Die gesetzlichen Vorgaben sehen ein Verbot der Beschäftigung Jugendlicher für alle Straftaten nach den §§ 171, 174 bis 184g StGB vor. 147 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse n Wohnortbeschränkungen gehen mit richterlichen Weisungen, die nach § 68b StGB für die Dauer der Führungsaufsicht nach Haftentlassung oder einen kürzeren Zeitraum ausgesprochen werden können, einher. Ergeht für den Täter die Weisung, sich nicht an Orten aufzuhalten, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten könnten, so kann dies die Beschränkung möglicher Wohnorte zur Folge haben. Tabelle 62: Sanktionen mit präventivem Charakter (Wohnortbeschränkungen, Verbot der Beschäftigung Jugendlicher) Wohnortbeschränkung Verbot der Beschäftigung Jugendlicher Gesamt (n=144) 37,5% (54) 21,5% (31) Nahbereichstäter (n=79) 35,4% (28) 25,3% (20) Fremdtäter (n=37) 32,4% (12) 18,9% (7) Frauenfokussierte Täter (n=62) 22,6% (14) 17,7% (11) Kinderfokussierte Täter (n=50) 54,0% (27) 26,0% (13) 8.2 Verhalten des Täters in Haft Zentrale Befunde: n Über die Hälfte der ZÜRS-Probanden verhält sich in Haft unauffällig (vor allem Nahbereichstäter bzw. kinderfokussierte Täter). n 22 Prozent der Probanden bereuen ihre Taten. n Etwa ebenso viele haben laut Gutachten versucht, die Gutachter im Hinblick auf die Rückfallwahrscheinlichkeit zu täuschen, um schneller aus dem Justizvollzug entlassen zu werden. Auf Basis der ausgewerteten Unterlagen lässt sich feststellen, dass die meisten Täter ihre Haftzeit ohne größere Auffälligkeiten verbringen (53,5 Prozent). Allerdings bereut nur etwa jeder fünfte ZÜRS-Proband die von ihm begangenen Taten. In den Gesprächen mit den Gutachtern fiel bei etwa 20 Prozent der Probanden auf, dass sie versuchten, den Gutachter zu täuschen, z.B. um Hafterleichterung oder Lockerungen zu erhalten. 148 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Abbildung 28: Überblick - Täterverhalten in Haft (n=44) Prozent 100 3,5 3,4 90 80 20,1 3,5 39,6 70 50,7 60 54,2 50 3,5 40 26,4 30 53,5 20 22,2 19,4 zeigt Reue versucht Gutachter zu täuschen 10 0 unauffällig ja nein trifft nicht zu unbekannt Im Vergleich der Teilgruppen wird zudem ersichtlich, dass sich Nahbereichstäter während der Haftzeit unauffälliger verhalten als Fremdtäter. Abbildung 29: Unauffälliges Verhalten in Haft unterteilt nach Gruppen Prozent 70 64,0 63,3 60 56,8 53,2 50 30 43,5 37,8 40 30,4 24,0 20 10 0 3,8 2,5 Nahbereichstäter (n=79) ja 0,0 Fremdtäter (n=37) nein 8,0 5,4 1,6 1,6 Frauenfokussierte Täter (n=62) trifft nicht zu 4,0 Kinderfokussierte Täter (n=50) unbekannt 149 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Was das Bereuen der Taten während der Haftzeit angeht, so zeigen sich im Gruppenvergleich durchgängig geringe Werte. Nur etwa jeder vierte Nahbereichstäter bereut gegenüber den Gutachtern seine Taten, von den Fremdtätern zeigt lediglich jeder achte Reue. Abbildung 30: Reue in Haft unterteilt nach Gruppen Prozent 70 60 50 61,3 56,8 51,9 42,0 40 30 29,7 27,8 20 16,5 10 13,5 0 8,0 1,6 0,0 ja 24,0 12,9 3,8 Nahbereichstäter (n=79) 26,0 24,2 Fremdtäter (n=37) nein Frauenfokussierte Täter (n=62) Kinderfokussierte Täter (n=50) trifft nicht zu unbekannt Abbildung 31: Täuschungsversuche gegenüber dem Gutachter unterteilt nach Gruppen Prozent 70 60 51,4 48,1 50 46,0 45,2 40 30,4 30 20 10 17,7 14,0 8,0 3,8 0,0 0 Nahbereichstäter (n=79) ja 150 32,0 25,8 27,4 24,3 24,3 Fremdtäter (n=37) nein 1,6 Frauenfokussierte Täter (n=62) Kinderfokussierte Täter (n=50) trifft nicht zu unbekannt Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Inwieweit es Tätern gelingt, Gutachter bei den Gesprächen zu täuschen und so das Rückfallrisiko als gering erscheinen zu lassen, lässt sich schwer einschätzen. In einigen Gutachten wird ausgeführt, dass ein Täter dies versucht hat – damit allerdings keinen Erfolg hatte. Diese Versuche wurden bei etwa jedem vierten Fremdtäter und etwa jedem fünften Nahbereichstäter registriert. Aufgedeckt wurden solche Versuche mitunter durch psychologische Testverfahren und zum anderen durch Plausibilitätsprüfungen, die der Gutachter aufgrund seiner Erfahrung vornehmen kann. 8.3 Therapeutische Maßnahmen Zentrale Befunde: n In 55 Prozent der Fälle wurde eine Sexualtherapie noch während oder im Anschluss an die Haft vorgeschlagen. n Bei 42 Prozent der Fälle wurden zusätzlich oder ersatzweise andere therapeutische Maßnahmen wie Anti-Gewalt-Trainings, Selbsthilfegruppe, Arbeits- oder Sporttherapien oder betreutes Wohnen veranlasst. n Eine Alkohol- oder Drogentherapie wurde in 23 Prozent der Fälle als notwendig erachtet. n Zwei Täter wurden auf freiwilliger Basis mit einem triebdämpfenden Medikament behandelt („chemische Kastration“). Zu den hessischen Sexualstraftätern im ZÜRS-Programm werden in der Regel mindestens zwei Sachverständigengutachten erstellt. Das erste dient dazu, vor der Hauptverhandlung die Schuldfähigkeit festzustellen. Gleichzeitig wird es bei der Strafzumessung herangezogen und erlaubt einen Einblick in die persönlichen Lebensumstände des Täters. Ein weiters Gutachten wird in Auftrag gegeben, wenn es um die vorzeitige bedingte Entlassung des Täters aus der Haft geht (§ 57 Abs. 2 StGB). Auch hier wird ein unabhängiger Gutachter beauftragt, der auch unter Rücksprache mit einem Anstaltspsychologen eine Einschätzung der Rückfallgefahr vornimmt. In Zusammenhang mit diesem Gutachten werden auch Therapie- und Maßnahmenkonzepte vorgeschla- 151 Teil B Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse gen, die der Gefahr einer erneuten Straffälligkeit entgegenwirken sollen. Die Entscheidung hierüber trägt zuletzt die Strafvollstreckungskammer.89 Abbildung 32: Maßnahmen gegen die Rückfallgefahr (n=144) Prozent 60 54,9 50 42,4 45 % 40 30 22,9 20 10 3,5 0 Sexualtherapie Suchttherapie psychiatrische Klinik 1,4 medikamentöse Sonst. therapeutische Behandlung Maßnahmen In 54,9 Prozent der Fälle wurde eine Sexualtherapie noch während oder im Anschluss an die Haft vorgeschlagen. Verspricht eine Sexualtherapie keinen Erfolg oder wird diese von vorne herein vom Probanden abgelehnt, müssen andere Maßnahmen erwogen werden. So wurden bei 42,4 Prozent zusätzlich oder ersatzweise andere therapeutische Maßnahmen in Form eines Anti-Gewalt-Trainings, einer Selbsthilfegruppe, Arbeits- oder Sporttherapien und betreutem Wohnen veranlasst, um bessere Voraussetzungen für eine Legalbewährung zu schaffen und so die Rückfallgefahr zu verringern. Eine Alkohol- oder Drogentherapie wurde in 22,9 Prozent der Fälle als zielführend erachtet. Demgegenüber ergab die Aktenlage, dass 53,5 Prozent der Täter in ihrer Biografie mindestens zeitweise alkohol- oder drogenabhängig waren (vgl. Abbildung 10 in Kapitel 5.3.1). Zwei Täter wurden auf freiwilliger Basis mit einem triebdämpfenden Medikament behandelt, was der in Kapitel 2.2 beschriebenen „chemischen Kastration“ entspricht. 89 Eigene Recherchen bei ZÜRS. 152 Teil B. Untersuchungsergebnisse der Aktenanalyse Beim ersten Fall handelt es sich um einen kinderfokussierten Täter, der bereits 36mal Kinder missbraucht hatte. In diesem Fall war bei dem Täter auch eine neurologische Schädigung diagnostiziert worden. Der zweite Täter hatte in mehr als 60 bekannt gewordenen Fällen exhibitionistische Handlungen vor Frauen und Kindern begangen. Hier wurde aggressives Verhalten und eine dissoziale Persönlichkeit attestiert. 153 Teil C. Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Teil C Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews 155 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Teil C Ergänzend zu den in Teil B vorgestellten Ergebnissen der Aktenauswertung hinsichtlich der 144 ZÜRS-Probanden werden in Teil C die wesentlichen Befunde der Gruppeninterviews mit den hessischen Sicherheitsmanagern vorgestellt. In diesen Gesprächen konnten Fragen geklärt werden, die sich im Rahmen der Aktenauswertung gestellt haben sowie darüber hinausgehende Erkenntnisse gewonnen werden. Ursprünglich war geplant, diese Fragen im Rahmen von Täterinterviews zu stellen, was sich jedoch aufgrund möglicher negativer Folgewirkungen der Interviews auf die haftentlassenen Probanden nicht verwirklichen ließ (vgl. Kapitel 4.2). Die Sicherheitsmanager sind aufgrund ihrer häufigen Kontakte zu den unter Führungsaufsicht stehenden bzw. bei der Bewährungshilfe zu betreuenden Sexualstraftätern (zu denen auch alle 144 ZÜRS-Probanden gehören) mit diesem Klientel gut vertraut und konnten so wertvolle Informationen sowohl zur Gesamtgruppe der von ihnen betreuten Personen als auch zu der Untergruppe der ZÜRS-Probanden geben. Die meisten Äußerungen der Sicherheitsmanager beziehen sich gleichwohl auf die Gesamtgruppe der von ihnen betreuten Personen. Die Gruppeninterviews wurden im Jahr 2010 durch Mitarbeiter des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen geführt. Der Interviewleitfaden ist als Anhang 2 beigefügt. Die Ausführungen in Kapitel 9 zur Einrichtung des Sicherheitsmanagements und Kapitel 10 zu den Einschätzungen und Sichtweisen der Sicherheitsmanager basieren auf deren Äußerungen und geben dementsprechend die Meinung der Sicherheitsmanager wieder, sofern nicht etwas anderes angegeben ist.90 90 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde der Konjunktiv sparsam verwendet. 156 Teil C. 9 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Die Einrichtung des Sicherheitsmanagements Das Sicherheitsmanagement wurde 2008 an allen neun Landgerichten in Hessen etabliert und jeweils bei der allgemeinen Bewährungshilfe angesiedelt. Die Sicherheitsmanager wurden teilweise auch aus den dortigen, sich für das Konzept und die Arbeit mit Sexualstraftätern interessierenden Bewährungshelfern rekrutiert. Vor der Einführung des neuen Behandlungskonzepts erhielten alle Sicherheitsmanager eine Fortbildung, in der sie speziell für ihre Arbeit mit den rückfallgefährdeten Sexualstraftätern gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über Genese und Rückfallwahrscheinlichkeit von Sexualtäterschaft vermittelt bekamen und für die praktische Umsetzung des Sicherheitsmanagements vorbereitet und geschult wurden. 9.1 Organisation und Struktur Betrachtet man nun, einige Jahre nach Einführung des Sicherheitsmanagements, die aktuelle Organisation und Struktur, so tauchen trotz des einheitlichen und für alle Beteiligten verbindlichen Konzepts zwischen den neun Landgerichtsbezirken Unterschiede auf. So unterscheiden sich beispielsweise die Betreuungszahlen, was zum einen an der Größe des Einzugsraumes und der dort vorhandenen Infrastruktur in Bezug auf vorhandene Behandlungseinrichtungen für Sexualstraftäter liegt. Zum anderen ist der unterschiedliche Betreuungsumfang auch darin begründet, dass der Klientenstamm teilweise erst aufgebaut werden musste oder Fälle aus der allgemeinen Bewährungshilfe übernommen wurden. Kritisch wurde von einem Sicherheitsmanager angemerkt, dass 2008 ein „Sammelsurium von Sexualstraftätern“ übernommen werden musste, „damit sich im Sicherheitsmanagement überhaupt erstmal ein Stamm von Fällen befindet.“ In einzelnen Landgerichtsbezirken werden im Sicherheitsmanagement auch andere Straftäter, z. B. Gewaltstraftäter, mitbetreut. Insgesamt ist etwa jeder vierte Proband, der im Sicherheitsmanagement betreut wird, bei ZÜRS gemeldet (144 von etwa 600 Probanden). 9.1.1 Probandenzahl und Betreuungsdauer Die meisten Probanden des Sicherheitsmanagements wurden zum Zeitpunkt der Gruppeninterviews im Jahr 2010 in Darmstadt betreut, nämlich 160 Probanden. Im 157 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Teil C Landgerichtsbezirk Kassel waren es 126 Probanden. In Frankfurt wurden zwischen 88 und 104 Probanden betreut und in Gießen 64. In Marburg waren es 52 mit steigender Tendenz. In Limburg betrug der Probandenbestand knapp 40. In Wiesbaden waren es ebenfalls etwa 40 Probanden. In Hanau und Fulda lagen die Zahlen etwas niedriger. Die durchschnittliche angeordnete Betreuungsdauer beträgt – gemäß Aussagen der Sicherheitsmanager – bei vielen der zu betreuenden Sexualstraftäter zwei bis drei Jahre. Aber auch eine Betreuungsdauer von bis zu fünf Jahren im Rahmen der Führungsaufsicht stellt keine Ausnahme dar. So wurde beispielsweise aus einem Landgerichtsbezirk berichtet, dass die Sexualstraftäter in der Regel etwa vier Jahre betreut werden. Die Dauer der Betreuung orientiert sich zum einen an der Strafzeitlänge, zum anderen an der Dauer der zu verbüßenden Restfreiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. 9.1.2 Kontaktdichte Die Anzahl der betreuten Sexualstraftäter pro Sicherheitsmanager beträgt in allen Landgerichtsbezirken durchschnittlich circa 25, wobei es auch bis zu fünf Probanden mehr oder weniger sein können. Betont wird in diesem Zusammenhang von den Sicherheitsmanagern, dass sie durch die gegenüber der allgemeinen Bewährungshilfe deutlich reduzierten Fallzahlen wesentlich intensiver mit den einzelnen Probanden arbeiten können und auch in viel engerem Kontakt stehen. Die Kontaktfrequenz orientiert sich formal an festgelegten Prioritäten, wobei die Priorität 1 die höchste Prioritätenstufe ist und die Kontakte hier dementsprechend einmal wöchentlich oder vierzehntägig stattfinden. Bei der Prioritätsstufe 2 sind monatliche bzw. auch zweimonatliche Kontakte vorgesehen. Kontakte der Prioritätenstufe 1 und 2 umfassen auch monatliche Hausbesuche, die aber nur mit Zustimmung des jeweiligen Probanden möglich sind. In den anderen Prioritätsstufen finden solche Hausbesuche formal nur alle zwei Monate statt. Allerdings wird der Zeitabstand von zahlreichen Sicherheitsmanagern als zu ausgedehnt und damit als risikoträchtig angesehen. Normalerweise beträgt selbst bei denjenigen, die der Prioritätskategorie 3 oder 4 angehören, der längste Abstand zwischen den Hausbesuchen 5 bis 6 Wochen. Jeder Fall wird in einer sog. Fallkonferenz im Kreise mehrerer Sicherheitsmanager besprochen. So werden nicht nur die Zuordnungen zu den der Rückfallgefährdung 158 Teil C. Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews entsprechenden Prioritätsstufen vorgenommen, sondern es werden auch Empfehlungen hinsichtlich des Behandlungskonzeptes ausgesprochen, welche in einem sog. Fallprotokoll festgehalten und anschließend mit dem Klienten besprochen und bearbeitet werden. Bezüglich der Prioritäteneinstufung gibt es spezielle Vorgaben. Neben der subjektiven Einschätzung des jeweils zuständigen Sicherheitsmanagers werden zur Einschätzung der Gefährlichkeit von Sexualstraftätern die standardisierten aktuarischen Testverfahren „STATIC99“ und „STABLE2000“ (vgl. Hanson und Thornton 1999) eingesetzt. 9.2 Werdegang zum Sicherheitsmanager Die überwiegende Zahl der Sicherheitsmanager war zuvor – oft schon seit langer Zeit (manchmal bereits seit 20 Jahren) – in der allgemeinen Bewährungshilfe tätig. Nur wenige hatten vorher bereits beruflich intensiv mit Sexualstraftätern zu tun. Als Beweggrund für den Wechsel zum Sicherheitsmanagement wurde häufig genannt, dass man innerhalb der Bewährungshilfe neue Aufgaben übernehmen wollte oder eine neue Herausforderung gesucht hat. Ausschlaggebend für die beruflichen und inhaltlichen Veränderungen war für viele Bewährungshelfer aber auch, dass eine umfassende Vorbereitung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich des neuen Arbeitsgebietes durch Schulungen usw. in Aussicht gestellt worden waren. Aber auch der im Vergleich zur allgemeinen Bewährungshilfe überschaubare Betreuungsschlüssel, der Teamgedanke und die (vernetzte) Arbeitsweise stellten ein reizvolles Argument für den Wechsel dar. 9.3 Die Klientel im Sicherheitsmanagement 9.3.1 Geschlecht Die Probanden sind nach Aussagen der Sicherheitsmanager – mit wenigen Ausnahmen – ausschließlich männlich („Männergeschäft“). Nur vereinzelt wurde von Fällen berichtet, in denen Frauen die Täterrolle zukommt (meist im Zusammenhang mit Prostitution). Hierbei handelt es sich überwiegend um drogenabhängige, junge, 159 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Teil C deutsche Frauen, deren Resozialisierungschancen als gering eingeschätzt werden. Im Unterschied zu männlichen Sexualstraftätern stehe bei diesen Frauen keine sexuelle Motivation, sondern die finanzielle Bedürfnislage im Vordergrund. Kontakt und Umgang mit diesen Probandinnen werden als schwierig beschrieben, da Termine – wahrscheinlich auch aufgrund der Lebensumstände – nur selten eingehalten werden. Im Endeffekt sei das Sicherheitsmanagement für diese Frauen nicht die richtige Anlauf- und Betreuungsinstitution. 9.3.2 Alter Das Altersspektrum der Probanden reicht nach allgemeiner Aussage der befragten Sicherheitsmanager von etwa 15 bis 76 Jahren („querbeet“, „Wir fangen früh an und hören spät auf“). Die pädosexuellen Täter beginnen nach Einschätzung der Sicherheitsmanager meistens erst mit Mitte 20, dafür kann sich ihr kriminell auffälliges Sexualverhalten bis ins hohe Lebensalter erstrecken. Gerade „betagte“ Täter neigten demnach dazu, sich in ihrem nahen Umfeld, in ihrer Familie, bei ihren Nachbarn oder den Freunden ihrer Kinder zu „bedienen“. Dabei kommt es offenbar durchaus vor, dass die erste Verurteilung erst im Alter von 70 Jahren erfolgt, wobei dieser jedoch eine lange Vorgeschichte vorausgegangen ist, die nur strafrechtlich bisher noch nicht verfolgt worden ist. Ein eindeutiger Altersschwerpunkt kann damit zwar nicht generell benannt werden, es zeichnet sich jedoch eine Häufung der Probanden ab, die zwischen 30 und 50 Jahren alt sind. Der Altersdurchschnitt der Probanden liege damit auch deutlich höher als beim Klientel der allgemeinen Bewährungshilfe, der zwischen 25 und 35 Jahren liege. Ob von verschiedenen Altersgruppen auch unterschiedliche Delikte begangen werden, darüber kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Das liegt vor allem daran, dass die zu betreuende Gruppe mit ca. 20-25 Probanden pro Sicherheitsmanager sehr klein ist und die Zuordnung wohl eher nach Kapazität als nach der Art des Delikts an den Betreuungsstellen erfolgt. Einer der befragten Sicherheitsmanager macht diesbezüglich eine differenzierende Aussage, mit der er seiner persönlichen Erfahrung nach davon ausgeht, dass Ältere eher zu sexuellem Missbrauch neigen, wohingegen Jüngere eher sexuelle Nötigungen bzw. Vergewaltigungen begehen. Ein anderer Sicherheitsmanager findet den verhältnismäßig hohen Anteil jugendlicher Sexualstraftäter erstaunlich, wobei diese Jugendlichen – entsprechend 160 Teil C. Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews der Aussage des vorgenannten Sicherheitsmanagers – am häufigsten im Zusammenhang mit Vergewaltigungen in Erscheinung treten, welche dann überwiegend gemeinschaftlich begangen werden. 9.3.3 Migrationshintergrund Nicht einmal jeder zehnte Proband im Sicherheitsmanagement weist einen Migrationshintergrund auf, was in dem folgenden Zitat eines Sicherheitsmanagers „Der Sexualstraftäter ist deutsch“ plakativ zum Ausdruck kommt. Selbst wenn es sich um Migranten handelt, dann seien diese zumeist in Deutschland geboren oder zumindest gut integriert („fast wie Deutsche“). Der Anteil an Probanden mit Migrationshintergrund kann aber durchaus zwischen den einzelnen Bewährungshelfern variieren. So ergeben sich z.B. regionale Unterschiede dahingehend, ob sich in dem zugeteilten Bezirk ein Aussiedlerwohnheim oder ein Asylbewerberheim befinden. Ebenso gibt es ein Stadt-Land-Gefälle, was bedeutet, dass sich im ländlichen Bereich weniger Probanden mit Migrationshintergrund befinden und wenn doch, dann handelt es sich am ehesten um Russlanddeutsche. In den städtischen Bereichen wiederum sind mehr Angehörige der türkischen Nationalität usw. zu finden. Eine Aussage darüber zu treffen, ob ein Migrationshintergrund für die Begehung von Sexualstraftaten eine relevante Rolle spielt, stellt sich für die Sicherheitsmanager als schwierig dar, da bei Migranten mitunter ein anderes Gewaltverständnis vorherrsche, das dann offenbar auch hinsichtlich sexueller Übergriffe wirksam wird. Hohe Dunkelziffern werden von den befragten Sicherheitsmanagern gerade im Bereich des sexuellen Missbrauchs innerhalb der Familie vermutet. Der Familie wird von den Migranten oft ein hoher Stellenwert („Familie ist heilig“) beigemessen, was mit der Einstellung einher geht, dass familiäre Probleme nicht thematisiert und nicht nach außen getragen werden. Damit ist auch die Hemmschwelle, Behörden einzuschalten oder eine Anzeige zu erstatten, besonders groß („Was in der Familie passiert, wird nicht nach außen getragen“). Hinzu komme, dass Sexualität und noch mehr abweichendes sexuelles Verhalten insgesamt meist ein Tabuthema darstellt. Selbst innerhalb der Familie werde darüber nicht gesprochen und schon gar nicht mit fremden Personen. Bei den Opfern von Sexualstraftätern mit türkischem Migrationshintergrund handele es sich zumeist 161 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Teil C um deutsche Frauen, wobei hier wohl eine spezielle Einstellung und ethnische Differenzierung zum Tragen kommt, die ihren Ausdruck in folgendem Zitat eines vom Sicherheitsmanagement betreuten Täters findet: „Deutsche Frauen sind alle Nutten“. Die Freiheiten, die deutsche Frauen genießen, scheinen laut eines Sicherheitsmanagers offenbar von einigen als ein Freibrief für sexuelle Übergriffe wahrgenommen zu werden. Ein Übergriff auf eine türkische Frau hätte hingegen vermutlich dramatische Konsequenzen seitens der Familie, da die Ehre der Familie wieder hergestellt werden müsste. Hinsichtlich der Randständigkeit bzw. der Integration von Sexualstraftätern mit Migrationshintergrund geben die Sicherheitsmanager folgenden Eindruck wieder: Viele ihrer Klienten kommen aus dem Maßregelvollzug oder leben in betreuten Wohngruppen, wobei die meisten Probanden insgesamt sozial eher randständig bzw. nur in ihr eigenes kulturell geprägtes Umfeld integriert zu sein scheinen und keinen ausreichenden Zugang zur einheimischen deutschen Gesellschaft haben. Keine Hinweise gäbe es darauf, dass die Sexualstraftaten von Probanden mit Migrationshintergrund im Vergleich zu denen ohne Migrationshintergrund eine andere Qualität aufweisen, wie dies beispielsweise bei Gewaltstraftaten junger Migranten festzustellen sei (vgl. Baier et al. 2009: 73ff.). 9.3.4 Familienstand Einige Sicherheitsmanager erklären, dass von ihren Probanden überdurchschnittlich viele alleinstehend sind, sie oft auch schon gescheiterte Beziehungen bzw. schnell wechselnde Beziehungen hinter sich haben. Andere Sicherheitsmanager gehen hingegen davon aus, dass viele Sexualstraftäter in einer Beziehung leben, wobei es ihnen gelänge, neben ihrem „normalen“ Sexualleben auch noch ein anderes – abweichendes – zu führen. Die Thematik „Partnerschaft und Sexualleben“ stellt sich allerdings als ein schwierig zu thematisierender Gesprächsbereich für die Sicherheitsmanager dar. Nur wenige Täter treffen hierüber offene und informative Aussagen. 9.3.5 Konsum psychotroper Substanzen Im Vergleich zu der Klientel der allgemeinen Bewährungshilfe, bei welcher Drogenund Alkoholprobleme stark verbreitet seien, finde man unter den Sexualstraftätern eher selten Suchtkranke. Zwar tauche eine Substanzabhängigkeit auch bei den Pro- 162 Teil C. Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews banden ab und zu auf, trotzdem könne man davon ausgehen, dass es sich dabei nicht um eine vordergründige Problematik handelt. Ausnahmen bilden, so die Sicherheitsmanager, lediglich diejenigen Täter, die zusätzlich dissoziale Charakterzüge aufweisen. Hier handelt es sich nach Ansicht einiger Sicherheitsmanager um sog. Generalisten, was bedeutet, dass diese Täter in viele verschiedene Arten von Straftaten involviert sind und darunter eben auch Sexualstraftaten begehen. Klare Aussagen darüber, wie hoch der prozentuale Anteil suchtkranker Sexualstraftäter ist, erscheinen den Sicherheitsmanagern nicht möglich. Ihre Vermutung ist aber, dass Drogen bei der Sexualtäterschaft eine wesentlich geringere Rolle spielen als Alkohol („Wenn eine Suchtproblematik vorhanden ist, dann in Verbindung mit Alkohol“). Meist werde Alkohol als Mittel zum Zweck konsumiert, um die Hemmschwelle zu senken („das klassische Enthemmungsmittel, wo man sich etwas traut, was man sonst nicht macht“). Insbesondere bei Taten, die aus der Situation heraus geschehen, wie z.B. bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung, erfülle der Alkohol seine hemmschwellensenkende Funktion. Demgegenüber trete eine alkoholbedingte Funktionsstörung der Sexualorgane in den Hintergrund. Vor allem bei Taten von Russlanddeutschen sei häufiger ein vorheriger Konsum von Alkohol festzustellen. Auch gemeinschaftlich begangene Taten stehen nach Erfahrung der Sicherheitsmanager häufiger in Verbindung mit Alkohol. Der zurückhaltende Alkoholkonsum pädophiler Sexualstraftäter sei darauf zurückzuführen, dass die Tatvorbereitung zeitaufwendig und komplex ist und diese deswegen sehr aufmerksam auf viele Dinge achten müssten („Sicherheitsmaßnahmen“). In Verbindung mit Pädophilie kommt der Alkoholkonsum auch deshalb deutlich weniger zum Tragen („mit Alkohol werden ggf. die Kinder verschreckt“, „Pädosexuelle haben ihre Realitätswahrnehmung bzw. die Tat bereits ohne Alkohol legitimiert, verzerrt o.ä.“). 9.4 Besonderheiten in der Arbeit mit Sexualstraftätern 9.4.1 Kooperationsbereitschaft mit den Sicherheitsmanagern Unter den Sexualstraftätern gibt es nach Auskunft der Sicherheitsmanager deutlich weniger „Kontaktverweigerer“ als bei den Klienten der allgemeinen Bewährungshilfe. Zudem verliefen die Gespräche deutlich konstruktiver. Verantwortlich dafür 163 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Teil C sind aus Sicht der Sicherheitsmanager vor allem die persönlichen Voraussetzungen, Merkmale und Hintergründe der Täter: So kommen einige Probanden aus einem strukturierten Arbeitsleben. Und auch das vorhandene intellektuelle Niveau stellt sich als hilfreich bei der Täterarbeit dar – wenngleich es auf der anderen Seite aber auch eine bessere Verschleierung ermöglicht. Die höhere Kooperationsbereitschaft führen die Sicherheitsmanager auch auf die intensive Betreuungsbeziehung zurück. Trotzdem variiert sie angefangen von „Vollleugnern bis hin zu Maximalmitarbeitern“. Ein hoher Anteil an „Vollleugnern“ lässt sich vor allem bei familiären Missbrauchsfällen finden. Viele Klienten melden sich bei dieser Konstellation auch nur dann, „wenn’s mal wieder brennt“, d.h., wenn wieder etwas vorgefallen ist oder eine Anzeige droht. Zu unterscheiden ist daneben auch zwischen einer lediglich formal-juristischen Kooperation, die häufig stattfindet, da niemand seine Bewährung gefährden wolle, und einer aufrichtigen Kooperation. Die formale Kooperationsbereitschaft äußere sich vor allem in größerer Zuverlässigkeit hinsichtlich Absprachen und Verabredungen. Aber auch die Tatsache, dass es sich bei Sexualstraftätern weniger um Suchtkranke handele, spiele im Rahmen der Zuverlässigkeit und der Kooperationsbereitschaft eine Rolle. Viele Probanden setzten sich allerdings trotz ihrer Bereitschaft zur Mitarbeit nicht wirklich mit ihrer Tat auseinander. Meist werde zunächst einmal alles geleugnet und klassischerweise darauf hingewiesen, dass ein Geständnis nur deshalb abgelegt wurde, um noch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung zu erhalten. Dabei wollen die einen nicht von ihrem Sicherheitsmanager „genervt“ werden, andere wiederum sagen: „Das geht Sie sowieso nichts an.“ Hierzu führten die Sicherheitsmanager als mögliche Begründungen an, dass Sexualstraftäter „mehr zu verbergen und auch zu verlieren haben“ und sich deshalb eine Art Fassade aufbauen („nach außen hin funktionieren“, „wie ein Betrüger von der Mentalität her“). 9.4.2 Konkrete Auswirkungen der Besonderheiten des Sicherheitsmanagements auf die Arbeit der Sicherheitsmanager Im Vergleich zur allgemeinen Bewährungshilfe ist im Rahmen des Sicherheitsmanagements eine intensivere Betreuung möglich, da zum einen wesentlich häufigere Kontakte zu den Probanden bestehen und zum anderen auf einen Sicherheitsma- 164 Teil C. Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews nager weniger Probanden entfallen. Trotzdem sei es von Proband zu Proband unterschiedlich, wann mit der eigentlichen Arbeit begonnen werden kann, da oftmals eine längere Zeit der „Beziehungsarbeit“, die gegenseitiges Vertrauen schaffen soll, vorgeschaltet werden müsse. Da die Hausbesuche je nach Prioritätseinstufung in bestimmten festgelegten Abständen zu erfolgen haben, hat sich auch die Arbeitssituation der Sicherheitsmanager verändert. So berichten viele Betreuer, dass sie mindestens zwei bis drei Tage pro Woche außerhalb des Büros verbringen. Dabei betrachten sie diese aufsuchende Betreuung gerade bei dieser speziellen Tätergruppe als wichtig und notwendig. Für ein besseres Kennenlernen, Verständnis und die Risikoeinschätzung betrachten sie es als wichtig, das häusliche Umfeld zu sehen und dementsprechend beurteilen zu können. Aber auch die Thematisierung von Risiken und Gefährdungen vor Ort halten sie für wesentlich, vor allem, weil die Täter diesbezüglich selten von sich aus etwas preisgeben. Bei Sexualstraftätern, insbesondere bei Pädophilen, ist es aufgrund ihrer Wahrnehmungsverzerrungen wichtig, vieles konkret zu hinterfragen, was durch die Hausbesuche erleichtert wird, da sich hier diverse Anknüpfungspunkte ergeben. 165 Teil C. 10 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews E inschätzungen und Sichtweisen der Sicherheitsmanager 10.1 Auszüge aus der biografischen Anamnese 10.1.1 Familiäre Herkunft, soziale Schicht und Bildungsniveau n Familiäre Herkunft In ca. 10-30 Prozent der Fälle, so wurde von den Sicherheitsmanagern angegeben, zeigen sich Hinweise auf eigene sexuelle Missbrauchserfahrungen der Täter im sozialen Nahbereich. Hierzu ließen sich aber, wahrscheinlich aus Scham, jeweils nur subtile Andeutungen in den Gesprächen wahrnehmen. Angenommen wird deshalb, dass hier ein großes Dunkelfeld bestehen könnte. Einer der Sicherheitsmanager differenziert nach Pädosexuellen und Vergewaltigern, wobei er davon ausgeht, dass mehr eigene Missbrauchserfahrungen in der Gruppe der Pädosexuellen vorliegen. Ein anderer Sicherheitsmanager geht hingegen davon aus, dass eigene Missbrauchserfahrungen bei Pädosexuellen eher selten sind. Eine Thematisierung dieser problematischen Hintergründe gegenüber den Sicherheitsmanagern falle den Probanden generell schwer, weshalb es häufig lange dauere, bis von solchen Erfahrungen berichtet werde. Oftmals würde es auch daran liegen, dass diese Probanden solche Vorfälle selbst gar nicht als Missbrauch oder als Übergriff, der ihnen widerfahren ist, in der Vergangenheit wahrgenommen haben. Zur Folge hätten solche Fehleinschätzungen, dass sich bei den späteren Tätern eine abweichende Normentwicklung ergeben könne. Aber auch die Verdrängung solcher Erfahrungen durch die Täter spiele eine große Rolle, da sich viele erst einmal nicht eingestehen könnten, selbst einst Opfer gewesen zu sein. Insgesamt seien Gewalt und Missbrauch in den eigenen Familien keine Seltenheit unter Sexualstraftätern. Viele wollten aber über ihre eigene Vergangenheit nicht sprechen. Informationen diesbezüglich gehen gleichwohl in einigen Fällen aus dem Urteil hervor. Schwer sei es, eine Aussage dahingehend zu treffen, ob es sich bei dem Verhalten der damaligen Opfer um Bewältigungsversuche handelt oder ob einfach das fortgesetzt wird, was ihnen früher „modellhaft“ vorgelebt wurde. Am wahrscheinlichsten sind nach Meinung der Sicherheitsmanager eine fehlende Aufarbeitung sowie das Fortführen des im „Milieu“ Erlernten. Solche Entwicklungen und Verhaltensmuster kennen sie auch aus der allgemeinen Bewährungshilfe. 167 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Teil C n Soziale Schicht Im Gegensatz zu der Klientel der allgemeinen Bewährungshilfe, welcher überdurchschnittlich viele Personen aus der Unterschicht angehören, finden sich unter den Sexualstraftätern Angehörige aller Schichten („Ottonormalverbraucher“, „vom Diplomingenieur bis zum Minderbemittelten“). Dass die Personen deshalb teilweise über ein höheres intellektuelles Niveau verfügen, wird von den Sicherheitsmanagern als angenehm empfunden, da man sich so auf einer anderen intellektuellen Ebene auseinandersetzen könne und es auch eher möglich sei, die Einsicht in die eigene Problematik zu ereichen. Auch seien viele Sexualstraftäter gesellschaftlich eher angepasst als Personen der allgemeinen Bewährungshilfe. So seien die Probanden auch meistens selbständig in der Lage, alltägliche Dinge zu regeln. So bleibe mehr Spielraum für eine intensivere inhaltliche Arbeit an der Kernproblematik („man muss nicht ständig Nothelfer spielen“), wohingegen Kriseninterventionen eher die Ausnahme darstelle. n Bildungsniveau Nach mehrheitlicher Meinung der Sicherheitsmanager ist das Bildungsniveau der Probanden höher als das der Klientel der allgemeinen Bewährungshilfe. Dies lasse sich anhand besserer und qualifizierterer Berufsabschlüsse festmachen. So werden im Sicherheitsmanagement auch Personen mit Abitur oder Hochschulstudium betreut, wohingegen bei der allgemeinen Bewährungshilfe ein Realschulabschluss schon etwas Besonderes darstelle. Die meisten Sexualstraftäter erzielten auch ein eigenes Arbeitseinkommen, was jedoch für die ZÜRS-Probanden nur eingeschränkt zutreffe. Ein „erfolgreicher“ Pädosexueller muss nach Meinung der Sicherheitsmanger ohnehin eine gewisse Bildung mitbringen, damit er sich zum einen „die Kinder angeln“ und zum anderen auch die Eltern der Kinder davon überzeugen kann, er sei ein „lieber Onkel“ („perfektes Täuschungsmanöver“). Teilweise finden die Missbräuche sogar in unmittelbarer Nähe des Elternhauses oder im sozialen Nahfeld statt, z.B. bei einer Familienfeier. Ein Sicherheitsmanager geht explizit auf dissoziale Täter ohne Schulabschluss oder berufliche Entwicklung unter den Sexualstraftätern ein. Diese Tätergruppe begehe allerdings nicht ausschließlich Sexualdelikte. Es handele sich – wie oben bereits erwähnt – eher um „Generalisten“, die viele verschiedene Arten von Straftaten begehen. 168 Teil C. Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews 10.1.2 Sexualentwicklung Pädophile Neigungen zeigen sich bei einigen Tätern offenbar schon früh in ihrem Leben („viele haben ihre pädophile Neigung bereits in die Wiege gelegt bekommen, so wie andere ihre Homo- oder Heterosexualität, und sagen das auch ganz klar von sich selbst“). Dabei gehe die Neigung bei Pädophilen eher in Richtung Homosexualität (sie bevorzugen kleine Jungen), was aber sexuelle Aktivitäten mit gleichaltrigen Männern nicht ausschließe. Mit vielen Tätern konnten die Sicherheitsmanager die Sexualentwicklung gar nicht thematisieren. Über Sexualität werde meist nur ungern gesprochen, dies stelle ein „Tabuthema“ dar. Mit viel Geduld, Feingefühl und bei gegenseitigem Vertrauen würden sich manchmal Situationen ergeben, in denen gut über diese Thematik gesprochen werden kann. Dennoch sei es oft schwer, beim nächsten Treffen daran anzuschließen, da sich die Täter häufig wieder zurückziehen und nichts weiter zu der Thematik berichten wollten. Auch als Sicherheitsmanager selbst müsse man darauf achten, Sexualität nicht als Tabuthema zu behandeln, da die Probanden die Unsicherheit sofort spüren und Sexualität dann nie zum Gesprächsgegenstand werden könne. So sei es auch für die Sicherheitsmanager ein Prozess gewesen, so offen wie möglich über Sexualität zu sprechen, um von den Probanden auch offene Antworten bekommen zu können. Eine wichtige Voraussetzung dabei sei, „die Sprache des Gegenübers“ zu sprechen („wenn ich zu dem einfach strukturierten Menschen „Glied“ sage, weiß der nicht, was gemeint ist“). Schwierigkeiten habe man aber auch mit solchen Probanden, denen es an jeglicher Bereitschaft zur Kooperation mangelt. Einige Probanden formulierten das deutlich: „Das geht Sie nichts an.“, „Das ist Privatsphäre.“ oder „Darüber spricht man nicht.“ In solchen Fällen bleibe einzig der stete Versuch, dieses Thema wieder aufzugreifen. Letztendlich könne man die Probanden nicht zum Reden zwingen. 10.1.3 Vorstrafen Bei einem großen Teil der Sexualstraftäter, die im Sicherheitsmanagement betreut werden, handele es sich um Ersttäter bzw. um Erstverurteilte („Der traditionelle Sexualstraftäter ist oftmals unvorbelastet“). Zu den übrigen, einschlägig vorbelasteten Wiederholungstätern, die etwa 1/3 der Probanden im Sicherheitsmanagement darstellten, gehörten hingegen die ZÜRS-Probanden. 169 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Teil C Unterschiede bestehen auch dahingehend, dass Kinderpornokonsumenten oder „Beziehungsvergewaltiger“ häufig als Ersttäter im Sicherheitsmanagement betreut werden, während Exhibitionisten meist eine lange Vorstrafenliste haben. Auf die Frage, wie hoch die Entdeckungswahrscheinlichkeit eingeschätzt wird, antworten einige Sicherheitsmanager, dass es gerade im Bereich des Kindesmissbrauchs lange dauern kann, bis Taten entdeckt werden („Eltern sind zu gutgläubig. Wenn ständig jemand über Nacht irgendwo bleibt, muss man misstrauisch werden“). 10.2 Beschreibung der Sexualstraftaten 10.2.1 Charakterisierung und Differenzierung der Täter Sexualstraftäter stellen aus Sicht des Sicherheitsmanagements eine heterogene Gruppe dar. Die Probanden setzten sich zusammen aus Pädophilen, Vergewaltigern und Hands-off-Tätern (Exhibitionisten, Kinderpornokonsumenten). Aber auch sexuelle Nötigung sei als ein wesentlicher Bereich anzusehen. Besondere Beachtung müsse der Bereich der „sozial Inkompetenten“ finden, z.B. Jugendliche, die nicht in der Lage sind, ein Mädchen sozialadäquat anzusprechen. Einige Sicherheitsmanager gehen von einer ca. 50:50-Aufteilung zwischen Missbrauchern und Vergewaltigern aus. Andere gehen von einem etwas höheren Anteil an Missbrauchern aus. Von der Persönlichkeit her seien die Straftäter der verschiedenen Kategorien sehr unterschiedlich zu charakterisieren. So seien sowohl der Vergewaltiger, aber auch der sexuelle Nötiger stärker gewaltgeprägt. Diese Tätergruppe bestimme gerne bzw. übe gerne Macht über andere Personen aus („Ich kann mir nehmen, was ich will“). Beim Missbraucher spielten diese Faktoren eine eher untergeordnete Rolle. Sehr problematisch seien die zu Grunde liegenden Persönlichkeitsmerkmale von Jugendlichen sowie Dissozialen, die primär allgemeine Straftaten begehen und hin und wieder auch mal eine Sexualstraftat – wobei Dissoziale weniger im Zusammenhang mit Kindern oder mit erwachsenen bzw. gleichaltrigen Frauen auffielen, sondern eher nach Verfügbarkeit auf das Opfer zurückgriffen, das sich gerade anbiete (keine Fokussierung). Diese Täter seien es auch, die eher situativ vorgehen und bei deren Tatbegehung auch Alkohol- oder Drogenkonsum häufig eine Rolle spielen. 170 Teil C. 10.2.2 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Tatauslöser und Tatablauf n Tatauslöser Die Konstellationen, die letztlich zu den Taten führen, sind in der Wahrnehmung der Sicherheitsmanager individuell so verschieden, dass man keine klaren Kategorien entwickeln könne. Vergleichen lasse sich das in etwa mit den sog. „Unterhaltspflichtverletzern“, bei denen auch immer noch weitere Problematiken hinzukämen, wie z.B. Drogen- oder Alkoholabhängigkeit. Wichtige Kriterien für die Einschätzung der Rückfallgefährdung stellten persönliche Lebensenttäuschungen, Krisensituationen oder allgemein schwierige Lebensphasen (z.B. Arbeitsplatzverlust) oder auch vorübergehende „Unzufriedenheits- oder Spannungs- und Konfliktzustände“ dar („der Arbeitgeber hat geschimpft, die Ehefrau meckert nur noch“), die eine persönliche Toleranzgrenze zu überschreiten scheinen. Vor allem verspürte oder erfahrene Frustrationen scheinen für die Motivation zur Tatbegehung eine große Rolle zu spielen. Dies vor allem, wenn noch weitere Stressfaktoren dazukämen und der Betroffene enorm unter Druck gerate. In solchen Situationen werde durch sexuelle Übergriffe nach einer Art Ventil und Lösungsmöglichkeit gesucht. Ein Sicherheitsmanager führt aus, dass diejenigen Probanden, die Zugang zu ihren Gefühlen haben, von nicht näher beschreibbaren Zwangsgefühlen vor der Tat berichtet haben. Wenn diesem Zwang dann in Form einer Straftat nachgegeben werde, löse sich innerlich etwas und der Zwang verschwinde, was ein gewisses Wohlbefinden auslöse und in der Konsequenz zu einem „Lernen am Erfolg“ führe. Solch ein Druck müsse sich aber erst einmal aufbauen, so dass ein gewisser Zeitraum zur Beobachtung und Beurteilung zur Verfügung stehe. Das frühere soziale Lebensumfeld bzw. die Erfahrungen, die die jeweiligen Probanden während der Kindheit im Rahmen der Herkunftsfamilie gemacht haben, spielten dabei eine Rolle, weshalb die Gründe für den wahrgenommenen Druck meist bis in die Kindheit zurück reichten. Viele Sexualstraftäter hätten bereits in dieser Lebensphase Ablehnung oder Frustration erfahren, aber keine Strategien zu deren Bewältigung zur Verfügung gehabt. Auch Unzufriedenheit in den eigenen, selbst gewählten sozialen Bezügen spiele eine Rolle. Viele Pädophile hätten es beispielsweise nicht geschafft, eine normale, gleichberechtigte Beziehung zu einer gleichaltrigen Frau aufzubauen, was in der Konsequenz dazu geführt habe, dass diese Männer häufig ein negatives Frauenbild entwickelt hätten. 171 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Teil C Speziell bei Vergewaltigungen stellten vor allem Aggressionen und Macht- oder Gewaltphantasien häufige Auslöser dar. Dabei stehe die sexuelle Befriedigung meist nicht im Vordergrund, sondern vielmehr die erniedrigende Handlung an sich und die Ausübung von Macht. Allerdings müsse dem nicht unbedingt ein Konflikt mit dem Opfer vorangegangen sein. Auch eine Auseinandersetzung mit Dritten aus dem sozialen Umfeld genüge, um sich Befriedigung durch Ausübung von Macht gegenüber demjenigen Opfer zu verschaffen, das gerade zur Verfügung stehe. Vor allem im Zusammenspiel mit Alkohol sei die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass es in solch einer aggressionsbehafteten Situation zu Vergewaltigungen komme. Mit den Betroffenen über tatauslösende Momente zu sprechen, stelle sich als schwierige Aufgabe dar, da diese in der Regel auch bei diesem Thema abblockten und sich darauf beriefen, sie hätten keine Erinnerung daran oder sie beharrten darauf, dass nichts mehr passieren werde. Oft versuchten die Täter jedoch gar nicht erst, nach den subjektiven Beweggründen zu suchen. n Tatablauf (1) Tatorte/Mittäterschaft: Häufige Tatorte für Vergewaltigungen seien öffentliche Plätze, Gebüsche, der Wald, Joggingstrecken oder die Wohnung des Opfers. Sexuelle Übergriffe auf Kinder fänden vorwiegend in Räumlichkeiten des sozialen Umfelds statt, z.B. in der Wohnung des Täters oder des Opfers bzw. der Familie des Opfers; zumindest aber in geschlossenen Räumlichkeiten und nicht in der freien Natur. Im öffentlichen Raum komme es eher weniger bis gar nicht zu sexuellen Übergriffen auf Kinder. Allerdings stellten auch das Schwimmbad oder der Reiterhof, um zwei Beispiele zu nennen, beliebte Orte pädophiler Täter dar, weil dort die Opfer zunächst beobachtet werden können und die Täter sich ihren Opfern dort gut – über angebliche Gemeinsamkeiten – annähern könnten. Eine Mittäterschaft oder eine Tatbegehung in der Gruppe stelle eher die Ausnahme dar, wenn, dann komme dies eher bei jugendlichen Tätern vor. (2) Vergewaltigungen: Aus Sicht der Sicherheitsmanager lässt sich sagen, dass Vergewaltiger eher situativ und spontan als wirklich planvoll vorgehen. Oftmals entstünden die Taten aus – sich über einen gewissen Zeitraum aufbauenden – emotionalen Befindlichkeiten heraus. Insgesamt sei Aggression ein häufiger Auslöser für Vergewaltigungen. Vergewaltigungsdelikte passierten häufig auch nur einmalig, was damit zusammenhänge, dass bestimmte Bedingungskonstellationen nur in einer bestimm- 172 Teil C. Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews ten Situation zusammenkommen und dann in eine Vergewaltigung münden. Einzig sadistische Rituale benötigten eine gewisse Vorbereitung. Zahlreiche Sicherheitsmanager vertreten die Auffassung, dass Vergewaltigungen, die von erwachsenen Männern verübt werden, häufig im sozialen Nahbereich passieren (Beziehungsdelikte), wogegen jugendliche Täter sich eher Opfer aus dem sozialen Fernraum suchen. Die Angst vieler Menschen vor dem fremden Sexualstraftäter auf der Straße, der die Frau einfach wegreißt und vergewaltigt, halten nahezu alle Sicherheitsmanager für vollkommen unbegründet. Hier handele es sich weitestgehend um einen Mythos, der unkritisch und unreflektiert überliefert werde. Zur Illustration soll im Folgenden auf die Einteilung verschiedener „Vergewaltigungskonstellationen“ eingegangen werden, die Sicherheitsmanager im Interview vorgenommen haben: n Bei manchen Vergewaltigern hat sich persönlicher Frust oder latenter Frauenhass aufgestaut (z.B. Aufwachsen bei Mutter und Schwester, mit denen er nicht klargekommen ist). Diese Aggressivität bzw. dieser Druck muss irgendwo abgelassen werden. Bevor es zu einem Übergriff auf eine dem Täter bis dahin unbekannte Frau kommt, vollzieht sich ein unbewusster innerer Kampf („da ist schon wieder so eine blöde Fotze“ oder „manchmal werden erst ein paar Runden im Auto gedreht, bis der Entschluss zur Tat gefasst wird“). Die Wahl des Opfers erfolgt anhand subjektiv bedeutsamer Kriterien, z.B. des Frauentyps („der Täter sieht oder trifft gerade auf eine, die passt“) und gegebenenfalls unter Einschätzung erwartbarer Gegenwehr und des Entdeckungsrisikos. n Andere Täter gehen hingegen eher planvoll vor, indem sie sich verschiedene Opfer aus dem sozialen Nahbereich suchen und dann z.B. die Wohnung des Opfers über längere Zeit ausspähen, um sich bei günstiger Gelegenheit dort einzufinden. n Auch in Trennungs- oder Konfliktsituationen mit der Partnerin kann es zu Übergriffen kommen („Bevor ich jetzt hier abhauen muss oder du mich verlässt, wollen wir noch mal Sex haben? Wenn du das nicht willst, hast du Pech gehabt. Ich will jetzt!“). Ein Sicherheitsmanager weist darauf hin, dass viele seiner Probanden zuvor über einen langen Zeitraum keine Beziehung hatten. In solchen Fällen bestehen offensichtlich Probleme, eine normale Beziehung zu einer Frau aufzubauen. Viele Probanden hätten auch abenteuerliche Vorstellungen davon, wie eine 173 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Teil C Beziehung aussehen muss, was wiederum dazu führe, dass sich Enttäuschungen einstellen, weil keine eingegangene Beziehung nach diesen Prinzipien funktionieren kann. So „ist es dann kein Wunder, dass diese Menschen auf komische Gedanken kommen“. n Auch ganz spontan auftauchende oder erlebte Wut und Frustrationsgefühle (nicht unbedingt immer auf Frauen bezogen) können zu Vergewaltigungen gerade im Nahbereich führen („Ich habe es schon den ganzen Abend ausgehalten, jetzt lässt sie mich nicht ran“). (3) Sexueller Missbrauch von Kindern: Bei diesen Taten kann man aus Sicht der Sicherheitsmanagern eher von einer geplanten Vorgehensweise ausgehen. Selten komme es durch das bloße Ausnutzen einer Situation zu sexuellen Übergriffen. Pädosexuelle verfolgten durchweg eine Art Strategie, da sie sich mit der kindlichen Denkweise sehr gut auskennen und gut in die Kinder hineinversetzen und deren Bedürfnisse nachvollziehen können. So erfolge zumeist eine sorgfältige Vorbereitung, ein sog. Grooming-Prozess. Zumeist werde auf „kindgerechte“ Art und Weise damit begonnen, eine vertrauensvolle Beziehung zu dem Kind aufzubauen und diese dann verstärkt, z.B. wird mit Einschmeicheln, Anlocken durch Süßigkeiten, Geheimnisse austauschen o.ä. begonnen. Oder im Rahmen eines Babysitterjobs: Der Täter fragt das Kind, wie lange es denn fernsehen dürfe und erlaube ihm dann, länger zu schauen. So würden langsam und subtil kleine Heimlichkeiten geschaffen. Sobald dann eine Art Verbindung zu dem Kind bestehe, würden andere „Heimlichkeiten“ geschaffen, die das Kind nicht verraten dürfe. Dabei sei das Kind aufgrund seines mangelnden Beurteilungsvermögens oft nicht in der Lage abzuwägen, welche Heimlichkeit schwerer wiege. Von den Tätern würden vorrangig gezielt benachteiligte, Nähe suchende, in die Familie oder ein anderes soziales Netzwerk nicht sehr eingebundene Kinder, die vielleicht auch Probleme in der Schule haben, sowie Außenseiter ausgewählt. Zumeist erwiesen sich die Eltern solcher Kinder sogar als dankbar, dass jemand den Kontakt zu ihren Kindern suche und sich um sie kümmere, ohne jemals nachzuprüfen, was dessen Interessen sein könnten. Starke, selbstbewusste Kinder oder Kinder, die oft gemeinsam mit anderen bzw. in Gruppen auftreten, würden selten Opfer von sexuellem Missbrauch. Die meisten Kinder seien zum Zeitpunkt der Taten im vorpubertären Alter, also ca. zehn bis zwölf Jahre alt. Dabei stehe aber nicht die „Verfügbarkeit“ im Vordergrund, 174 Teil C. Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews sondern in erster Linie werde die Kindlichkeit des Opfers seitens des Täters als attraktiv empfunden. Das schließe nicht aus, dass der Täter auch mit Frauen Geschlechtsverkehr habe. So könne z.B. auch die gezielte Partnersuche und das Zusammenleben mit Partnerinnen, die Kinder in dem bevorzugten Alter haben, ein Muster der Tatvorbereitung darstellen. Der „besondere Kick“ oder eine wirkliche Bedürfnisbefriedigung sei aber in diesen Fällen nur bei Sexualität mit Kindern gegeben. Allerdings werde eine Präferenz für Kinder von den Tätern gerne negiert („Das ist mir so passiert“ oder „Meine Frau wollte gerade nicht“). Das Geschlecht des Kindes spiele für die meisten pädosexuellen Täter eine eher untergeordnete Rolle. Allerdings würden Mädchen häufig dann bevorzugt, wenn der Täter gleichzeitig auch sexuelle Beziehungen zu Frauen unterhalte. Insgesamt, so berichten die Sicherheitsmanager, ist für den Täter beim sexuellen Missbrauch von Kindern eine lange Vorbereitungszeit (teilweise über Wochen und Monate) notwendig. Bereits diese Vorbereitung könne für den Täter schon sexuell anregend sein. Wenn dann „das Gerüst einmal steht“, fänden sexuelle Übergriffe immer wieder statt („jetzt bediene ich mich“). „Zwischendurch“, d.h. zwischen den tatsächlichen sexuellen Übergriffen, werde zu Fantasien mit Kindern onaniert. Auch diese Fantasien würden häufig durch die Vorbereitungsphase noch angeheizt. Ins Alltagsleben „eingebaut“ würden diese sexuellen Vorstellungen und die sexuelle Erregung quasi nebenher („Jemand bedient z.B. bei der Arbeit eine Maschine und lässt dabei seiner Fantasie freien Lauf“). Das Schwierigste am Kindesmissbrauch seien das Vertuschen und die Heimlichkeiten, was viel Arbeitsaufwand und Aufmerksamkeit seitens der Täter beanspruche („guter Kontakt zu den Eltern, ständiger Kontakt mit den Kindern, dass diese ruhig sind etc.“). So habe ein Proband einmal gesagt, eine berufliche Versetzung sei das Beste, was einem passieren könne, da man auf diese Weise noch einmal von vorne beginnen kann. In solch einer Situation sei es auch möglich, die Vorgehensweise abzuändern, zu verbessern, die Vorbereitungsphase abzukürzen etc. Das Deliktmuster könne aber auch beibehalten werden, wenn die Täter es als eine Art erprobtes „Erfolgsrezept“ einschätzten („warum soll er das Rad neu erfinden?“). Einzelne Sicherheitsmanager vertreten die Auffassung, dass man bei Missbrauchstätern nicht generell von einer geplanten Vorgehensweise ausgehen muss. Ihrer Meinung nach spielt der Zufall häufig eine große Rolle. Denn meist seien die kindlichen Opfer dem Täter bereits von klein auf aus dem näheren Umfeld bekannt. Irgendwann einmal würden durch das Einsetzen der Pubertät des Kindes zum einen die eigenen 175 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Teil C Defizite deutlich und zum anderen die Anreize auf Seiten des Opfers sichtbar, weshalb das Risiko für einen tatsächlichen sexuellen Übergriff steige. Sie stimmen mit der Mehrheit der anderen Sicherheitsmanager aber dahingehend überein, dass pädosexuelle Täter eher selten mit Macht oder Gewalt vorgehen. So seien die Opfer in den meisten Fällen von dem Verhalten überrascht worden, weshalb diese das Ganze wie in einer Art Schockstarre über sich hätten ergehen lassen. Auch „Grenzüberschreitungen“ tauchten auf („dann ist mal eben der Kuss verrutscht, von der Wange auf den Mund usw.“). Genau wie Vergewaltigungsdelikte passierten Inzestdelikte meist nur in Einzelfällen. Dies hänge mit Konstellationen zusammen, die so nur in einer bestimmten Situation vorhanden seien (z.B. Alter des Kindes, Verfügbarkeit). Über Inzestfälle könne man allerdings nur schwer Näheres in Erfahrung bringen, da diese ein Tabuthema innerhalb der Familien darstellten. (4) Exhibitionismus: Hier könne man einerseits von einem eingeschliffenen Verhaltensmuster ausgehen, andererseits sei die situative, spontane Vorgehensweise vorherrschend. (5) Perverse/grausame Sexualstraftaten: Sexualstraftaten seien aufgrund der psychischen und physischen Folgen für die Opfer häufig als grausam anzusehen. Gleichwohl gebe es aber auch Taten, die sich durch eine besondere Grausamkeit oder Perversion auszeichnen. Insgesamt könne man aber davon ausgehen, dass Sexualstraftäter, die besonders grausam oder pervers vorgehen, nur äußerst selten vorkommen. Auch Sexualstraftaten mit Todesfolge kämen so gut wie nicht vor. (6) Taten von Dissozialen und Jugendlichen: Der Umgang mit Jugendlichen und Dissozialen, die primär andere Straftaten begehen und ab und an auch mal eine Sexualstraftat, stellt sich für die Sicherheitsmanager generell als schwierig dar, wobei Dissoziale weniger im Zusammenhang mit Kindern als mit erwachsenen oder gleichaltrigen Frauen auffallen. Diese Täter sind es auch, die eher situativ vorgehen und bei deren Tatbegehung auch Alkohol- oder Drogenkonsum eine wichtige Rolle spiele. 176 Teil C. Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews 10.2.3 Opferauswahl bei den verschiedenen Sexualdelikten n Sexueller Missbrauch von Kindern Aus Sicht der Sicherheitsmanager stellt es ganz klar die Ausnahme dar, wenn sich „jemand ein Kind irgendwo von der Straße besorgt“. Die Auswahl des späteren Opfers erfolge bei Pädophilen meist nach einem bestimmten Muster. Häufig versuchten sie sich an ihre Opfer heranzutasten („Grooming“). Größtenteils entstammten die Opfer dem sozialen Nahraum, d.h. der (erweiterten) Familie, der Nachbarschaft usw. Zumeist würden die Kinder dem Täter freiwillig von den Eltern übergeben („Der mit einem schaumigen Mund hinter einem Busch sitzende Täter ist eher selten“, „keiner der hinterm Busch vorspringt und sich ein Kind greift“, „nicht der böse schwarze Mann“). Nur selten würden seitens der Täter die eigenen Kinder gewählt, sondern eher Stiefkinder, Nichten, Neffen, Enkel, Nachbarskinder o.ä. Präferenzen hinsichtlich des Geschlechts des Opfers seien individuell vom Täter abhängig. Die meisten Täter haben demnach ein bestimmtes Opferprofil, auf das sie fokussiert sind, z.B. sei es einem Täter besonders wichtig, dass das Opfer noch keine Schamhaare habe. Das Problem sei, dass die Probanden hierüber nicht offen sprechen. Es werde oft auch nicht zur eigenen sexuellen Orientierung gestanden. Bei Tätern, die Jungen missbrauchen, könne man häufig eine homosexuelle Neigung feststellen, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht offen ausgelebt werden könne, weshalb auf Kinder zurückgegriffen werde. n Vergewaltigungen Was die Opferauswahl von Vergewaltigern anbelangt, so sagen einige Sicherheitsmanager, dass Vergewaltiger nicht so fokussiert sind wie Pädosexuelle, die meist eine genaue Vorstellung von ihrem Opfer haben. Bei Vergewaltigungen könne man eher danach differenzieren, ob es sich um eine Beziehungstat handele oder nicht. Prognostisch schwieriger zu beurteilen seien die Taten, die sich gegen dem Täter fremde Personen richten. Andere hingegen gehen davon aus, dass Vergewaltigungen, die von erwachsenen Männern verübt werden, häufig im sozialen Nahbereich passieren, wobei jugendliche Täter eher Opfer haben, die nicht ihrem näheren sozialen Umfeld angehören. 177 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Teil C 10.3 Auseinandersetzung der Täter mit der Tat und Tatfolgen 10.3.1 Auseinandersetzung der Täter mit der Tat n Allgemein Das Unrechtsbewusstsein der Probanden ist, so die Sicherheitsmanager, unterschiedlich ausgeprägt. Viele Täter behaupteten, wenn sie auf die Tat angesprochen werden: „Ich habe nichts gemacht“, „Es ist alles erfunden“. Wenn etwas eingeräumt werde, so werde das Geschehene zugleich bagatellisiert („Ganz so schlimm, wie das da im Urteil steht, war das hier sowieso gar nicht“, „Ich hab die auch gar nicht so genau da angefasst“, „Das hat die dann so irgendwie übertrieben und ich weiß nicht, warum man der glaubt“, „Die hätte doch sowieso mit mir geschlafen“, „Es hat doch keinem weh getan, dass ich mir im Internet Bilder runtergeladen hab, die waren doch eh da“, „Die Kinder kommen doch immer zu mir, ich kann gar nichts dafür, denen hat das Spaß gemacht“). Eine Tat voll und ganz zuzugeben und die Verantwortung dafür zu übernehmen, gelinge kaum einem Probanden. Schwierig ist es für die Sicherheitsmanager, mit den sog. „Graugestehern“ umzugehen, die zwar zugeben „da war was“, aber sonst die Schuld eher dem Opfer zuschieben oder sich (angeblich) nicht mehr erinnern können (ca. 60 Prozent der Probanden). Dieses Verhalten führen einige Sicherheitsmanager darauf zurück, dass den meisten Tätern durchaus bewusst ist, dass sie etwas Verwerfliches getan haben, weshalb sie sich jetzt schämen und vieles erst einmal von sich weisen und verdrängen wollen. Oftmals behaupteten die Täter auch, dass ihnen die Grenzen zwischen erlaubtem und nicht erlaubtem Verhalten unklar gewesen seien, z.B. bei Vergewaltigung in der Ehe. Im Gegensatz dazu scheint es Gewaltverbrechern leichter zu fallen, zuzugeben, dass „sie jemanden ein paar aufs Maul gegeben haben“, was daran liegen könne, das man mit so einem Verhalten eher prahlen kann. Wirkliche Opferempathie könne man bei den Tätern nur vereinzelt ausmachen. Im Wesentlichen tauche sie überhaupt nicht auf. Stattdessen überwiege das Selbstmitleid („Wenn ich’s verhindern könnte, würde ich’s zurückdrehen, aber nur, weil ich jetzt im Sicherheitsmanagement bin. Sie werden doch wohl keinem was sagen von meinen Nachbarn?“). Viele Sexualstraftäter seien nach dem Bekanntwerden ihrer Tat stark sozial isoliert. So reißen zumeist viele Bindungen ab (Stichwort: „Soziale Ächtung“). 178 Teil C. Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Auch ambivalente Verhaltensweisen seien auszumachen, so wird von einem Proband berichtet, der zwar starke Schuldgefühle habe, aber trotzdem nicht über das Thema sprechen wollte und sogar weitere Taten beging. Ein Sicherheitsmanager ist der Meinung, dass keiner seiner Probanden sich der Schwere der Schuld bewusst sei: Direkt auf den Umgang mit der eigenen Schuld angesprochen, kämen die meisten Täter ins „Rotieren“. Unterschiede im Umgang der Sicherheitsmanager mit ihren Probanden bestehen zwischen erwachsenen und jugendlichen Sexualstraftätern. Denn gerade bei Jugendlichen spiele die Komponente der „persönlichen Reife“ eine sehr große Rolle. Ein Reifeprozess sei bei Erwachsenen nicht mehr zu erwarten. Allerdings könne man bei Jugendlichen manchmal schwer abschätzen, ob es sich z.B. beim Missbrauch eines Kindes um reines „Ausprobieren“ oder schon um pädophile Neigungen handele. Im Falle von jugendlichen Sexualstraftätern müsse seitens des Sicherheitsmanagements auch der Kontakt zu den Eltern gesucht werden, da diese aus verschiedenen Gründen (Scham, Schutz des Kindes etc.) meist noch größere Leugnungstendenzen aufwiesen. So verhindere z.B. eine Mutter oft, dass mit dem Jugendlichen alleine gesprochen werden könne, was die Gesprächsbereitschaft und die Offenheit des Jugendlichen behindere. n Pädosexuelle Pädophile empfinden nach Ansicht der Sicherheitsmanager oft durchaus Scham über das von ihnen Begangene. Sie erwiesen sich deutlich zugänglicher und gesprächsbereiter als Vergewaltiger. Verzerrungstendenzen tauchten allerdings auch bei ihnen auf, wobei sie sich oft für sie selbst erträgliche Begründungen für die eigene „Fassadenpflege“ zurechtlegten (z.B. „Ich war doch gut zu dem Kind, hab ihm zugehört“ usw.). Dass die Leugnungstendenz bei Pädosexuellen geringer ausgeprägt ist als z.B. bei Vergewaltigern, führt einer der Sicherheitsmanager darauf zurück, dass viele dieser Täter aus der sozialtherapeutischen Anstalt (SothA) kommen und dort bereits „Vorerfahrungen“ im Umgang mit Bewährungshelfern sammeln konnten. Gleichwohl verhindere oder erschwere die Scham eine Auseinandersetzung mit der begangenen Tat. Viele hätten Angst davor, dass herauskommt, was sie getan haben. Diejenigen, deren Taten in der Öffentlichkeit bekannt geworden sind, führten zumeist ein isoliertes, zurückgezogenes Leben und trauten sich nicht mehr aus dem Haus, da sich viele Menschen aus ihrem Umfeld von ihnen distanziert haben („in Einzelhaft zuhause“). 179 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Teil C Viele dieser Täter behaupteten ohne weitere Begründung und meist wenig reflektiert: „Das passiert mir nicht noch mal“. Diese Haltung ist nach Meinung der Sicherheitsmanager auch der Grund dafür, weshalb viele der Probanden sich nicht weiter mit dem von ihnen Begangene auseinandersetzen und dadurch auch die von ihnen selbst ausgehende Gefahr bzw. die Auslöser für ihre Taten nicht erkennen. Auf die Frage, wie denn die Kinder selbst auf den Missbrauch reagiert haben, antwortete einer der Probanden seinem Sicherheitsmanager, dass diese „normal“ reagiert hätten. Kein einziges Kind habe geweint oder nach seiner Mama gerufen, sie seien dabei vielmehr glücklich und zufrieden gewesen. Erst nach einer Weile habe er dann eingeräumt, dass dem vermutlich doch nicht so gewesen sei und er die Reaktionen seiner Opfer falsch interpretiert habe bzw. seine Wahrnehmungen nicht mit der Realität übereinstimmten. Viele Täter behaupten laut Aussage der Sicherheitsmanager von sich: „Ich würde niemals einem Kind wehtun. Ich habe auch noch nie einem Kind wehgetan“. Dies hänge damit zusammen, dass sich die meisten Pädosexuellen wirklich zu Kindern hingezogen fühlten, mit diesen gut umgehen wollten und auch tatsächlich daran glaubten, dass sie Kinder lieben und diesen Gutes tun („Das 12-jährige Mädchen und ich haben uns entschieden, wir wollen eine Beziehung zueinander“). In solchen Fällen ist es für die Sicherheitsmanager schwer, den Probanden klarzumachen, dass nur von Täterseite von einer Art Gleichberechtigung ausgegangen wird und ansonsten eine deutliche Machtausübung festzustellen ist. Mögliche Bewältigungsstrategien im Umgang mit der begangenen Tat bestünden darin, gefahrenträchtige Situationen zu vermeiden (z.B. nicht an Kindergärten vorbeigehen), einen Entschuldigungsbrief an das Opfer zu schreiben oder Geldentschädigungen an das Opfer zu zahlen. Gerade bei den Probanden, die überhaupt kein Unrechtsbewusstsein aufwiesen, sei die Rückfallgefahr deutlich ausgeprägter, da in solchen Fällen keine Lern- oder Bewusstseinbildungsprozesse stattfänden, die dazu führen, dass der Proband von sich aus erkennt, zu welchem Zeitpunkt wieder eine Gefahr von ihm ausgeht. n Vergewaltiger Beim Umgang der Vergewaltiger mit ihren Taten erfolge meist eine über bloße Bagatellisierung/Neutralisierung hinausgehende vehemente Leugnung der Tat. Zwar herrsche zu Beginn der Betreuung manchmal der Eindruck vor, die Probanden wür- 180 Teil C. Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews den erstaunlich offen und locker berichten. Es stelle sich dann aber häufig heraus, dass dies stets nur bei unverfänglichen Geschehnissen so von den Tätern gehandhabt werde. Gerade Vergewaltigungen, die sich innerhalb der Familie abspielten, würden heftig abgestritten. Meistens werde zugegeben „da war was“, aber insgesamt werde die Schuld eher einem „Komplott des Umfeldes“ zugewiesen oder als „Missverständnis“ gedeutet. Manche gingen auch dazu über, sich als „Justizopfer“ darzustellen. Über die Tat selbst werde immer nur mit deutlichem Unwillen gesprochen. Aus eigener Motivation bestehe kein Erklärungsbedarf bei den Probanden. In seltenen Fällen sähen sich Vergewaltiger als gefährdet und suchten dann auch Unterstützung und Hilfe. Antriebsgrund dafür stelle meist die Angst einer Existenzgefährdung (Gefängnis, Arbeitsverlust etc.) dar. n Kinderpornokonsumenten „Kinderpornogucker“ sind sich laut mehrerer Aussagen aus Reihen der Sicherheitsmanager häufig keiner Schuld bewusst, da sie davon ausgehen, dass sie ja nur vor dem PC gesessen hätten. Dass es aber bereits bei der Produktion von Kinderpornos Opfer gegeben hat, wollten sich die meisten nicht bewusst machen. n Exhibitionisten Exhibitionisten falle es häufig schwer, ihre Tat zu thematisieren, da ihnen ihre Neigung und ihr Verhalten äußerst peinlich seien. 10.3.2 Tatfolgen Es wurde von den Sicherheitsmanagern berichtet, dass die Familien bzw. die Beziehungen nach der Tat in der Regel nicht mehr in der Form existierten wie vor der Tat. Es tauche allerdings nie die Situation auf, dass der „Missbraucher“ aus dem Gefängnis entlassen werde und mit den kindlichen Opfern dann weiterhin unter einem Dach lebe. Nach bekannt gewordenen sexuellen Übergriffen im häuslichen Bereich komme es häufig zu einer räumlichen Trennung des Täters von dem betroffenen Kind. Wenn allerdings die Mutter des Kindes keine klare Stellung beziehe 181 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Teil C oder sogar zugunsten ihres Mannes Partei ergreife, würden in der Regel die Kinder die Familie verlassen müssen. Manche Frauen der im Sicherheitsmanagement betreuten Personen scheinen wenig Probleme mit der Straffälligkeit ihres Mannes zu haben (eine habe ihren Mann beispielsweise fünf Jahre lang regelmäßig im Gefängnis besucht). Teilweise könne es aber auch sehr aufwändig sein, geeignete Regelungen für den Umgang des Täters mit dem jeweiligen Opfer (z.B. hinsichtlich eines Besuchsrechts o.ä.) zu finden. Meist erfolge dies unter Einbeziehung des Jugendamtes. Im Falle einer neuen Partnerschaft stellen einige Sicherheitsmanager fest, dass die neue Partnerin vom Täter oft aus Scham nicht über dessen Vorleben in Kenntnis gesetzt wird (so werden Treffen mit dem Sicherheitsmanager beispielsweise als Maßnahme im Anschluss an ein Verkehrsproblem „verkauft“). Bei Familien mit türkischem Migrationshintergrund erfolge teilweise ein kompletter Ausschluss aus der Familie, gelegentlich werde aber auch aus einem Pflichtgefühl heraus oberflächlicher Kontakt gehalten. 10.4 Betreuung der Sexualstraftäter im Sicherheitsmanagement 10.4.1 Warnhinweis, Risikokonstellationen und Frühwarnsystem n Kernaufgabe der Betreuung Im Vordergrund bei der Arbeit mit Sexualstraftätern steht die Opfer- bzw. Rückfallvermeidung, was einhergeht mit einer Art Rückfallprophylaxe. Als Idealfall gilt, wenn ein Umdenken (kognitive Umstrukturierung) bei den Probanden bewirkt werden kann. Auch das Herausbilden von Opferempathie wird von den Sicherheitsmanagern als wichtige Aufgabe und maßgeblicher Schutzfaktor betrachtet. Das Ziel bestehe darin, eine Beziehung zwischen Täter und Sicherheitsmanager aufzubauen, um eine Art „Frühwarnsystem“ zu entwickeln. Aber nicht nur die Sicherheitsmanager sollten mögliche Gefahren erkennen können. Auch die Selbstwahrnehmung der Täter solle soweit geschult werden, dass sie mögliche Signale nach dem „Ampelsystem“ zu erkennen vermögen. Hilfreich bei dieser Zielsetzung sei eine intensivere Kooperation und Vernetzung mit Jugendamt, Polizei und ähnlichen Stellen (z.B. wird dem Sicherheitsmanager Be- 182 Teil C. Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews scheid gegeben, wenn „sein“ Sexualstraftäter in der Nacht zuvor betrunken aufgefallen ist). Um ein „Frühwarnsystem“ entwickeln zu können, sei es wichtig, insbesondere bei Kindesmissbrauchern die Vorgehensweise des Täters und ein Deliktmuster herauszuarbeiten. Auf diese Weise werde versucht, Anzeichen für eine Konstellation, in der es wieder zu Übergriffen kommen könnte, zusammenzustellen. Wichtig sei, die individuelle Entwicklung bis zum Tatgeschehen nachzuvollziehen sowie den aktuellen Stand festzustellen. Dabei müsse man auf Parallelitäten oder Veränderungen zu früher achten. So werde darauf hingearbeitet, herauszubekommen, was bei den Tätern jeweils innerpsychisch vorgegangen ist, bevor sie die Tat verübt haben. Die Hoffnung sei, dass sie dann in den Momenten, in denen die gleichen Gefühle wieder aufkommen, diese kompensieren können und es nicht zur Tat kommt. Es gelte zudem herauszufinden, ob ein Täter auf eine bestimmte Art von Opfer fokussiert sei oder ob es sich bei ihm um eine Art „Generalist“ handele. Zur Einschätzung des Rückfallrisikos werde u.a. mit standardisierten Instrumenten wie „STATIC“ und „STABLE“ gearbeitet. Hierdurch könne oft schon sehr gut Auskunft darüber erlangt werden, wo das Problem bei der Deliktbegehung gelegen hat. Dabei stelle jedoch die Bereitschaft des Probanden zur Zusammenarbeit eine unabdingbare Voraussetzung dar. Nur so könne dann ein Abgleich zur aktuellen Situation vorgenommen und festgestellt werden, ob wieder Bedingungen vorliegen, die vor der Deliktbegehung auch gegeben waren, z.B. distanziert er sich wieder von der Partnerschaft, fehlen die sozialen Kontakte, ist wieder vermehrt Alkoholkonsum erkennbar usw. Dies stelle eine gute Möglichkeit der Risikoeinschätzung dar. Ansonsten bleibe nur übrig, auf das Deliktmuster zu rekurrieren. Ein solcher Rückgriff sei vor allem bei Kindesmissbrauchern möglich, da man deren Deliktmuster, selbst bei Totalverweigerung, auch gut der Ermittlungsakte entnehmen könne. Als äußerst hilfreich bei Totalverweigerern würden Hausbesuche wahrgenommen, wenn sie denn vom Täter zugelassen werden. Auch die Einbeziehung des sozialen Umfelds des Probanden sei bei der Einschätzung des Rückfallrisikos von Bedeutung. Denn viele Täter seien ja gerade „in der Familie unterwegs“ (z.B. kann man durch den Einstieg in ein Gespräch mit dem Nachbarn über dessen Rasenmäher manchmal auch Dinge über den Probanden in Erfahrung bringen oder Familienangehörige können dazu veranlasst werden, den Sicherheitsmanager bei eventuellen Problemen anzurufen). Manchmal helfe es auch, die „Schwachstelle“ des Probanden zu finden, um dort gezielt „den Finger in die Wunde zu legen“. So könne man jemanden auch durch eine Art Zwang zur Mitarbeit bewegen. 183 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Teil C Eine Registrierung des Probanden bei ZÜRS vereinfache die Arbeit des Sicherheitsmanagements insofern, als dass dann die Polizei besser miteinbezogen werden könne, die in bestimmten Fällen auch Observationen durchführen könne und sich mit dem Sicherheitsmanagement austausche („Wo bewegt er sich am Wochenende, abends, welche Bekannten hat er, welche Besuche bekommt er?“). n Prophylaktische Wirkfaktoren Eine gute Grundlage für eine Rückfallprophylaxe sehen die Sicherheitsmanager als gegeben, wenn der Täter zu seinen Taten steht. Auch eine subjektive Bewertung dieser Taten durch den Probanden sei wichtig. Der nächste Schritt bestehe in der Abklärung, ob der Proband weiterhin beabsichtige, Straftaten zu begehen oder nicht. Erst wenn diese Punkte geklärt seien, könne man über sexuelle Fantasien und auch die jeweiligen Begehungsmuster sprechen. Wenn der Täter dann bereit sei, an sich selbst zu arbeiten und dabei erkenne, welche Muster typisch für seine Tatbegehungen sind, und er diese zu durchbrechen lerne, könne man von einer guten Prophylaxe ausgehen. Eine Steigerung sei noch dahingehend möglich, dass der Täter in Krisensituationen von sich aus Hilfe suche. Im Falle einer Therapie sinke die Rückfallquote um rund 50 Prozent. Hier sei allerdings häufig eine Menge Motivationsarbeit von Seiten des Sicherheitsmanagers erforderlich, da der innere Leidensdruck, wirklich etwas ändern zu wollen, dafür in der Regel nicht genug ausgeprägt sei. Pädosexuellen könne man daher oft lediglich raten, einen bestimmten Personenkreis aus ihrem Leben auszuklammern. 10.4.2 Netzwerke und Hilfesysteme n Netzwerke Man kann verschiedene Netzwerke bei der Zusammenarbeit im Bereich des Sicherheitsmanagements ausmachen, wozu in erster Linie die Fallbesprechungen mit anderen Sicherheitsmanagern gehören. Die nächste Ebene ist die der Supervision, die gemeinsam mit Kollegen aus dem Sicherheitsmanagement anderer Landgerichtsbezirke durchgeführt wird. Darüber hinaus finden monatliche Besprechungen mit dem Leiter der Führungsaufsichtstelle, einem Juristen, mit dem eher formale Dinge besprochen werden, statt. In Einzelfällen existiert auch noch die Ebene der „runden Tische“: Alle an einem konkreten Fall Beteiligten kommen hier zusammen und es 184 Teil C. Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews wird besprochen, wer welche Aufgaben übernimmt (Polizei, Jugendämter, forensische Fachambulanz etc.). n Hilfesysteme Der gute Kontakt zur Polizei ist für die Sicherheitsmanager bei der Arbeit mit den Probanden insofern hilfreich, als, dem Sicherheitsgedanken entsprechend, über ZÜRS sehr schnell auf aktuelle und akute Situationen reagiert werden kann. Dies werde den Probanden auch so mitgeteilt. Auch die speziell auf den Täterkreis der Sexualstraftäter zugeschnittene Ausbildung der Sicherheitsmanager wird als hilfreich bei der Arbeit mit den Probanden wahrgenommen. 10.4.3 Unzugängliche Sexualstraftäter Es ist oft nicht möglich, zu den Probanden vorzudringen, was unter anderem auch an deren mangelnden intellektuellen Voraussetzungen liege. Hier müsse man sich auf das „Senden von einfachen Botschaften“ beschränken und immer wieder neu versuchen, eine Verbindung herzustellen („Einreden wie auf einen lahmen Gaul, damit man sich mal `ne viertel Stunde vernünftig unterhalten kann“). Der Einstieg werde z.B. über lockere Sprüche gewählt („Sie kennen doch die tibetanische Gebetsmühle und jetzt bin ich wieder hier und jetzt müssen wir miteinander reden, auch wenn Ihnen das nicht gefällt“). In Absprache mit dem Gericht werde mit manchen Probanden gar nicht mehr über die Tat an sich gesprochen, da es oft sehr viele Betreuer für einen Täter (Psychologen, Sicherheitsmanager, Betreuer etc.) gebe, weshalb dieser dann keine Lust mehr habe, „zum vierten Mal die Woche über seine Tat zu sprechen“. 10.4.4 Sonstige Einschätzungen n Kinderpornografie Was den Zusammenhang von Kinderpornokonsum und sexuellen Übergriffen auf Kinder betrifft, so gehen die Meinungen der Sicherheitsmanager auseinander: n Einige sagen, Kinderpornokonsumenten seien meist Ersttäter, denen es gelänge, ihre sexuellen Fantasien mit Kinderpornos zu befriedigen, ohne „Hands-on-Delikte“ zu begehen. Oft fehle auch der Mut, die Grenze zu solchen Delikten zu überschreiten. 185 Untersuchungsergebnisse der Gruppeninterviews Teil C n Andere meinen, dass sich bei Kinderpornokonsumenten hinter dem Videoschauen eine pädophile Neigung verbirgt, die jederzeit auch in die Begehung von „Hands-on-Delikten“ umschlagen kann. n Einige Sicherheitsmanager vergleichen Kinderpornokonsumenten mit Drogenkonsumenten und sehen die Gefahr einer zunehmenden Eskalation („Es ist wie mit Haschisch: Es kann die einzige Droge bleiben, es kann sich aber auch steigern“). n Auch die Auffassung wird vertreten, dass Kinderpornografiekonsum und sexuelle Übergriffe quasi Hand in Hand gehen. Man kann demnach also nie sicher sein, dass jemand, der Kinderpornos anschaut, nicht irgendwann einmal übergriffig wird. n Befindet sich der Täter im Maßregelvollzug? Hinsichtlich des Anteils von Tätern im Maßregelvollzug werden von den Sicherheitsmanagern unterschiedliche Aussagen gemacht. Während einige Sicherheitsmanager keine Probanden aus dem Maßregelvollzug haben, sind es bei anderen über 1/3. Dies scheint im Wesentlichen mit den regionalen Unterschieden der einzelnen Landgerichtsbezirke zusammenzuhängen. Bei denjenigen Probanden, die sich im Maßregelvollzug befinden, handele es sich vorwiegend um psychotische und weniger um dissoziale Personen, die regelmäßig auch mit Medikamenten behandelt werden. Ein anderer Sicherheitsmanager führt aus, dass es sich bei seinen Probanden aus dem Maßregelvollzug vorwiegend um persönlichkeitsgestörte Personen oder Personen mit Psychosen handele, die einen durchaus normalen Eindruck machen und auch gut am täglichen Leben teilnehmen können, teilweise aber unter Medikation stünden. Wobei eine Medikation nicht unbedingt einen wirksamen Schutz vor einer erneuten Straftatbegehung darstelle. Die Erkrankung könne lediglich gehemmt werden. n Professionell in der Kindererziehung tätige Täter? Ca. 10-15 Prozent der Probanden sind nach Einschätzung der Sicherheitsmanager professionell oder auch ehrenamtlich in der Kindererziehung tätig. 186 Aber nicht nur eine Beschäftigung in der professionellen Kindererziehung stelle ein Problem dar, auch das Zusammenleben mit einer Partnerin, die selbst eigene Kinder in einem gewissen Alter habe, sei risikoreich. Zähle man diese Konstellation dazu, komme man auf ca. 30 Prozent. 187 Teil D. Zusammenfassung und Fazit Teil D Zusammenfassung und Fazit 189 Teil D. Zusammenfassung und Fazit 11 Zusammenfassende Diskussion der wesentlichen Befunde In nahezu allen Bundesländern existieren seit einigen Jahren spezielle Konzepte der Strafverfolgungsbehörden zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern. Um Strategien und Maßnahmen entwickeln zu können, durch die Rückfälle vermieden und die Bevölkerung geschützt werden sollen, benötigen die Strafverfolgungsbehörden ein möglichst umfassendes und detailliertes Wissen über die potentiellen Rückfalltäter. 2008 wurde beim Hessischen Landeskriminalamt die Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ZÜRS) eingerichtet. Dort sind polizeilich verfügbare Informationen zu 144 potentiellen Rückfalltätern gespeichert (Stand: 01.01.2010). Parallel wurde bei den hessischen Landgerichten das Sicherheitsmanagement eingeführt: 23 Sicherheitsmanager (spezialisierte Bewährungshelfer) betreuen etwa 600 Probanden, wovon der überwiegende Teil Sexualstraftäter sind (darunter alle 144 ZÜRS-Probanden). In der vorliegenden Studie wurden die bei ZÜRS gespeicherten Erkenntnisse systematisch ausgewertet und durch die Befunde der Interviews mit den Sicherheitsmanagern ergänzt. Damit liegt nun eine spezifische empirische Wissensgrundlage über die bei der hessischen Polizei registrierten rückfallgefährdeten Sexualstraftäter vor. Die Ergebnisse werden im Folgenden gebündelt dargestellt und diskutiert. 11.1 Kurzüberblick über die zentralen Ergebnisse Ergebnis 1: Obwohl Sexualstraftäter als Gruppe zusammengefasst werden, handelt es sich um sehr unterschiedliche Persönlichkeiten mit individuellen psychosozialen Belastungs- und Risikofaktoren sowie spezifischem Tatverhalten. Bei den meisten ZÜRS-Probanden zeigen sich vielfältige Problemkonstellationen oder Entwicklungsschwierigkeiten schon im Kindes- und Jugendalter, die nach allgemeiner Auffassung als prädisponierende bzw. auslösende Faktoren für Sexualstraftäterschaft gelten. Das gilt sowohl für das soziale Umfeld als auch den familiären 191 Zusammenfassung und Fazit Teil D Kontext: 34,7 Prozent wuchsen in einem Multiproblemmilieu auf, 20,8 Prozent haben sich im Jugendalter einer delinquenten Gleichaltrigengruppe angeschlossen. 46,5 Prozent wiesen familiäre Probleme oder Defizite auf, 41,7 Prozent Bindungsdefizite oder eine soziale Isolation. Damit einher gingen häufig Probleme in der Schule (43,1 Prozent) und kognitive Defizite oder Aufmerksamkeitsprobleme (34,7 Prozent). Hinzu kommen vielfach Verhaltensauffälligkeiten (z.B. zeigen 66,7 Prozent aggressive Verhaltensweisen), Wahrnehmungsprobleme (47,2 Prozent nehmen soziale Informationen verzerrt wahr) und Suchtmittelabhängigkeit (53,5 Prozent sind bzw. waren alkohol- oder drogenabhängig) sowie eigene Opfererfahrungen (11,1 Prozent wurden bereits selbst Opfer von Sexualstraftaten). Entgegen der These von Drießen (2004: 4f.), wonach die Täter aus allen Bevölkerungsschichten stammen, sind in dem ZÜRS-Datensatz sozial und finanziell besser gestellte Täter unterrepräsentiert. Weniger als 5 Prozent der Probanden haben Abitur und zum Erhebungszeitpunkt war die Mehrheit arbeitslos bzw. Hartz-IV-Empfänger. Nur etwa 10 Prozent verfügten über ein Einkommen von mehr als 1.000 Euro pro Monat. Dass mehr benachteiligte und eher bildungsferne Personen bei ZÜRS registriert sind, kann folgende Gründe haben: Personen aus oberen Gesellschaftsschichten finden aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse eher die Möglichkeit, auch abweichende sexuelle Bedürfnisse – unter Umgehung der deutschen Strafverfolgung – zu befriedigen, beispielsweise durch Sextourismus.91 Eine andere Erklärung könnte sein, dass gebildete Menschen die Konsequenzen ihrer abweichenden sexuellen Präferenzen stärker reflektieren und präventiv Hilfe suchen können. Hierauf deuten jedenfalls Erfahrungen eines an der Berliner Charité durchgeführten Projekts hin. An die Projektverantwortlichen konnten sich Menschen wenden, die sich selbst als potentiell gefährdet einschätzten, aufgrund ihrer pädophilen Neigungen straffällig zu werden. Unter den Hilfesuchenden hatten mehr als 40 Prozent Abitur (vgl. Hein 2008). Die ZÜRS-Probanden zeigen hingegen weniger Bereitschaft, sich Hilfe zu suchen, sondern haben überwiegend eine Tendenz zur Leugnung und Bagatellisierung ihrer 91 Eine Studie von Unicef besagt, dass sich schätzungsweise 15.000 Kinder allein an Kenias Küsten prostituieren. 18 Prozent der Kunden stammen aus Italien, 14 Prozent aus Deutschland, 12 Prozent aus der Schweiz (vgl. Unicef 2006). Auf den Philippinen prostituieren sich etwa 100.000 Minderjährige (vgl. Wuttke 2000; Pfeiffer 2004). 192 Teil D. Zusammenfassung und Fazit Taten. Auf Grund dessen, so geht auch aus den Gesprächen mit den Sicherheitsmanagern hervor, setzen sich diese Täter nur widerwillig mit den Auslösern ihrer Taten und der eigenen sexuellen Straffälligkeit auseinander. Dieser Befund steht im Einklang mit den Ergebnissen anderer Studien, die sich mit dem Umgang von Sexualstraftätern mit ihren Taten befassen (vgl. Eher et al. 1997; Gutierrez-Lobos et al. 1999). Viele der 144 ZÜRS-Probanden sind so genannte Nahbereichstäter, die ihre Opfer aus ihrem Lebensumfeld kennen (79 Probanden). 37 sind Fremdtäter, die ihre Opfer nicht oder nur flüchtig kennen. 28 waren keiner der beiden Gruppen exklusiv zuzuordnen. Bei den meisten Probanden zeigt sich eine klare Fokussierung bei der Opfersuche: 62 sind auf Frauen fokussiert, 50 auf Kinder. Bei den übrigen 32 Probanden war kein Opferfokus feststellbar, da sie sich sowohl Frauen als auch Kinder als Opfer suchten. Zwischen diesen Gruppen zeigen sich sehr deutliche Unterschiede: n Fremdtäter zeigen häufiger bereits früh in ihrem Lebensverlauf dissoziale Verhaltenssymptome, was zu spontanen, situativ bedingten Sexualdelikten führen kann. Hingegen werden Nahbereichstäter eher als unauffällig und angepasst wahrgenommen. Tatsächlich planen sie ihre Taten längerfristig und agieren erst nach einer intensiven Vorbereitungsphase. n Kinderfokussierte Sexualstraftäter konsumieren im Vergleich zu frauenfokussierten Tätern häufiger (kinder-)pornografisches Material. Auffällig ist, dass 26 Prozent der kinderfokussierten Täter in ihrer Kindheit/Jugend selbst Opfer einer Sexualstraftat wurden. Bei frauenfokussierten Tätern trifft dies auf weniger als 5 Prozent zu. Wenn man von „den“ Sexualstraftätern spricht, gilt es, diese unterschiedlichen Charakteristika und Belastungsfaktoren im Auge zu behalten. Ergebnis 2: Bei einem Viertel der ZÜRS-Probanden zeigt sich ein Migrationshintergrund, wobei es kulturell bedingte Unterschiede im Umgang mit Sexualdelikten, speziell mit Missbrauchsdelikten, gibt. 36 ZÜRS-Probanden haben einen Migrationshintergrund. Von diesen Probanden sind 5 in Kasachstan und 3 in der Türkei geboren. Auffällig ist, dass der Migranten- 193 Zusammenfassung und Fazit Teil D anteil unter den kinderfokussierten Tätern besonders niedrig (8 Prozent) und unter den frauenfokussierten Tätern hoch (45 Prozent) ist. Inwieweit diese Unterschiede durch ein kulturell geprägtes Anzeigeverhalten bzw. eine Abschirmung der Vorfälle innerhalb der Familien zustande kommen, lässt sich auf Basis der ZÜRS-Daten nicht abschließend klären. Gleichwohl geben die Interviews mit den Sicherheitsmanagern Hinweise darauf, dass diese von einer hohen Dunkelziffer im Bereich des sexuellen Missbrauchs an Kindern bei manchen Migrantenfamilien ausgehen. Durch den besonderen Stellenwert, den der Zusammenhalt und die Ehre der Familie bei diesen Migranten vielfach habe, werden innerfamiliäre Probleme selten nach außen getragen bzw. im Falle von Straftaten angezeigt. Zu berücksichtigen ist allerdings auch der Befund, dass es sehr wohl auch Strafanzeigen gegen Sexualstraftäter mit Migrationshintergrund aus ihrem Umfeld gibt und sich ZÜRS-Probanden mit Migrationshintergrund offenbar sogar vergleichsweise häufig Opfer aus ihrem Umfeld (Nahbereich) suchen: Unter den Nahbereichstätern haben 30 Prozent einen Migrationshintergrund, unter den Fremdtätern 22 Prozent. Ergebnis 3: Bei vielen ZÜRS-Probanden wurden Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, bei einigen auch Intelligenzstörungen oder emotionale Störungen diagnostiziert. Bei jedem zweiten ZÜRS-Proband wurde eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert (unter den Fremdtätern sind es sogar 68 Prozent). Vielfach liegen dissoziale Persönlichkeitsstörungen vor, die ihren Ursprung bereits in der Kindheit oder Adoleszenzphase haben und in Verhaltensauffälligkeiten wie Schulschwänzen, Aggressivität und Impulsivität zum Ausdruck kommen. Nach dem internationalen Klassifikationssystem ICD-10 zeigen sich neben Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen bei einigen Probanden auch Intelligenzminderung oder emotionale Störungen, die ebenfalls meist früh in der Aufwachsphase beginnen. Dieser Befund steht im Einklang mit den Forschungsergebnissen von Scheller (2000), wonach bei zahlreichen Sexualstraftätern Persönlichkeits-, hirnorganische oder sonstige Störungen vorliegen. 194 Teil D. Zusammenfassung und Fazit Ergebnis 4: Die ZÜRS-Probanden leben in ganz Hessen, wobei sie mehrheitlich in Städten wohnen. Zur regionalen Verteilung in Hessen ergibt die Datenauswertung, dass im Bereich der Polizeipräsidien Nordhessen und Südhessen mit 32 bzw. 29 Personen die meisten rückfallgefährdeten Sexualstraftäter ihren Wohnsitz haben. Dabei handelt es sich vornehmlich um Nahbereichstäter. Im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelhessen haben 22 Täter ihren Wohnsitz. Die wenigsten rückfallgefährdeten Sexualstraftäter wohnen im Bereich der Polizeipräsidien Südosthessen (15), Osthessen (13) und Westhessen (12). Auch hier handelt es sich überwiegend um Nahbereichstäter. Eine spezielle Situation ist im Polizeipräsidium Frankfurt am Main gegeben (21): Hier wurden mehr Fremdtäter als Nahbereichstäter registriert. Fast alle ZÜRS-Probanden leben in Städten (48 in Großstädten, 38 in Mittelstädten und 23 in Kleinstädten). Nur wenige leben in Dörfern (6), sind ohne festen Wohnsitz (16) oder waren zum Zeitpunkt der Datenerhebung inhaftiert (13). Ergebnis 5: Im Lebenslängsschnitt betrachtet, begehen die meisten ZÜRS-Probanden nicht ausschließlich Sexualstraftaten, sondern weisen eine erhebliche allgemeine Vorstrafenbelastung auf. 84 Prozent der Fremdtäter haben vor dem ersten registrierten Sexualdelikt eine andere Straftat begangen. Gleiches gilt für 61 Prozent der Nahbereichstäter. Durchschnittlich weisen die ZÜRS-Probanden etwa 13 allgemeine Straftaten auf, bevor sie die erste Sexualstraftat begangen haben. Dies bestätigt die Befunde von Dern et al. (2004) und Straub/Witt (2002), wonach die Mehrheit der Sexualstraftäter zahlreiche polizeiliche Registrierungen aufweist. n Einstiegsalter in die Sexualkriminalität: Bei ihrem ersten Sexualdelikt sind die Probanden im Durchschnitt 27 Jahre alt. Die Fremdtäter beginnen meist früher als die Nahbereichstäter (arithmetischer Mittelwert: 24 Jahre vs. 30 Jahre; Median: 22 Jahre vs. 28 Jahre). n Einstiegsalter in die sonstige Kriminalität (ohne Sexualdelikte): Das Durchschnittsalter der ZÜRS-Probanden bei der ersten registrierten Straftat beträgt knapp 195 Zusammenfassung und Fazit Teil D 23 Jahre. Fremdtäter begehen ihre erste registrierte Tat im Durchschnitt früher als Nahbereichstäter (19 Jahre vs. 26 Jahre). Allerdings wird hier der arithmetische Mittelwert durch einige sehr spät einsteigende Nahbereichstäter deutlich beeinflusst. Der Median liegt bei den Fremdtätern bei 18 Jahren, bei den Nahbereichstätern bei 19 Jahren, d.h. dass bei beiden Gruppen jeweils die Hälfte im Alter von etwa 19 Jahren bereits die erste Straftat begangen hat. Die Mehrheit der Sexualstraftäter hat zum Erhebungszeitpunkt bereits zahlreiche Sexualstraftaten begangen, im Durchschnitt 17,5 (Nahbereichstäter kommen dabei auf 23 und Fremdtäter auf 7 Taten). Durchschnittlich 4 Monate liegen zwischen der ersten und der zweiten Sexualstraftat. Im Verlauf der kriminellen Karriere jedes dritten ZÜRS-Probanden ist darüber hinaus eine Steigerung von leichten zu schwerwiegenden Straftaten zu erkennen. Ergebnis 6: Mehr als die Hälfte der Straftaten der ZÜRS-Probanden stellen Missbrauchsdelikte an Kindern dar. Diese Taten sind meist geplant. Vergewaltigungs- und Nötigungsdelikte sind hingegen seltener geplant und werden häufiger unter Alkoholeinfluss verübt. Am häufigsten kommt es bei den untersuchten Taten der ZÜRS-Probanden zu sexuellem Missbrauch von Kindern (dieser umfasst 1.512 der 2.517 registrierten Straftaten). Bei Missbrauchstaten an Kindern lag der Anteil der Fälle mit Alkoholeinfluss bei 6 Prozent und der des Mitführens einer Waffe bei 0,9 Prozent. In 518 Fällen kam es zu Vergewaltigungen oder sexueller Nötigung. Die meisten Taten wurden abends oder nachts begangen. Auffällig ist gleichwohl, dass Fremdtäter auch tagsüber einen beachtlichen Teil ihrer Sexualstraftaten begangen haben (20 Prozent vormittags, 19 Prozent nachmittags, 23 Prozent abends, 38 Prozent nachts). Bei etwa 25 Prozent der Vergewaltigungs- und sexuellen Nötigungsdelikten wurde eine Waffe mitgeführt. Diese Delikte wurden in 37 Prozent unter Alkoholeinfluss begangen. Bei den untersuchten Taten zeigt sich, dass etwa die Hälfte der Taten geplant war, gerade einmal 7,5 Prozent der Taten waren situativ bedingt. Nahbereichstäter planen ihre Taten in der Regel umfassend (59 Prozent) und haben häufig einen ähnlichen Modus Operandi (44 Prozent). Bei Fremdtätern zeigt sich seltener eine Tatplanung und auch die Vorgehensweise ist von Tat zu Tat eher unterschiedlich. Dabei besteht 196 Teil D. Zusammenfassung und Fazit ein Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum. Von den ungeplanten Taten werden 71 Prozent unter Alkoholeinfluss begangen, von den umfassend geplanten Taten lediglich 8 Prozent. Taten, die von Nahbereichstätern begangen wurden, fanden in drei Viertel der Fälle in Wohnungen statt (74 Prozent). Hingegen begingen die Fremdtäter ihre Taten mehrheitlich im öffentlichen Raum (69 Prozent). Zwei Drittel der Täter verübten ihre Taten immer wieder an vergleichbaren Tatörtlichkeiten. Konkrete Anzeichen, die eine Tat im Vorfeld ankündigen, (wie etwa Äußern von Tötungsabsichten, Bedrohungen, Stalking etc.) gab es in einigen Fällen (z.B. wurden bei 107 der 2.517 Taten im Vorfeld Gewaltphantasien geäußert). Konkrete Auslöser der Tat lassen sich vor allem in den Bereichen „Ablehnung durch eine Frau“ (bei 387 Taten) und „Streit mit der Partnerin“ (bei 105 Taten) finden. Insgesamt zeigt sich aber eine hohe Individualität bei den Tatauslösern. Ergebnis 7: Opfer von Sexualstraftaten kennen meist die Täter. Die Taten geschehen häufig in der Nähe eines Ankerpunkts von Tätern und/oder Opfern. Die 2.517 Sexualstraftaten der 144 ZÜRS-Probanden betrafen insgesamt 3.465 Opfer. Davon waren die meisten weiblich (72 Prozent) und zum Tatzeitpunkt noch im kindlichen bzw. jugendlichen Alter. 29 Prozent der Straftaten wurden innerhalb der (Kern-)Familie begangen; 46 Prozent durch Bekannte, Freunde oder Verwandte. Lediglich bei 18 Prozent der Taten gab es vorher keinen Täter-Opfer-Kontakt, war also der Täter dem Opfer unbekannt. Häufig sind der Tatort und die Ankerpunkte von Täter und Opfer nicht weit voneinander entfernt. Häufigster Ankerpunkt ist die Wohnung, gelegentlich auch eine Arbeitsstelle, Schule, Kneipe/Gaststätte oder ein Verein. Neben der eigenen Wohnung kommt bei Fremdtätern auch das Rotlichtmilieu als Ankerpunkt in Betracht (6,5 Prozent der Fälle). Bei den Nahbereichstätern betrug die Entfernung zwischen Tatort und nächstem Ankerpunkt des Täters (meist eine Wohnung) in 77 Prozent der Fälle maximal einen Kilometer, bei den Fremdtätern in 77 Prozent maximal fünf Kilometer. In mehr als der Hälfte der Fälle ist ein Ankerpunkt des Opfers (in der Regel die Wohnung) höchstens einen Kilometer entfernt. 197 Zusammenfassung und Fazit Teil D Auch in dem Falle, wenn sich Täter und Opfer nicht kennen, liegt der nächste Ankerpunkt des Täters meist weniger als 5 Kilometer vom Tatort entfernt. Der Tatablauf bei den unbekannten Tätern erfolgt meist überfallartig, und die Täter lassen von ihren Opfern in der Regel spätestens nach 30 Minuten ab. Ergebnis 8: Zwischen Anzeige – die speziell bei den Opfern von Nahbereichstätern mitunter erst Jahre nach der Tat erfolgt – und Verurteilung vergehen in der Regel ein bis eineinhalb Jahre. In der Haft verhalten sich viele ZÜRSProbanden unauffällig, allerdings bereuen nur etwa 1/5 ihre Taten. Während die Taten von Fremdtätern meist kurz nach der Tat angezeigt werden, vergehen bei der Hälfte der Nahbereichstaten mehr als drei Jahre bis zur Anzeige. Zwischen Anzeige und Verurteilung der ersten Sexualstraftat vergehen bei den ZÜRSProbanden durchschnittlich 17 Monate. Bei den weiteren Sexualstraftaten verkürzt sich die Dauer auf durchschnittlich 14,5 Monate. Diese Zeitspanne zwischen Tat und Anzeige hat mit dem unterschiedlichen Anzeigeverhalten und dem Ermittlungsaufwand gegenüber Fremd- und Nahbereichstätern zu tun. Fremdtäter werden deutlich schneller verurteilt als Nahbereichstäter. 95 Prozent der ZÜRS-Probanden erfuhren bereits mindestens eine freiheitsentziehende Maßnahme. 37,5 Prozent wurden Wohnortbeschränkungen auferlegt. Das Verhalten der Täter in Haft zeichnet sich häufig durch Verdrängung und Bagatellisierung des eigenen strafbaren Verhaltens aus. Lediglich 22 Prozent der Täter gaben gemäß den ausgewerteten Gutachten an, ihre Taten zu bereuen. Die meisten ZÜRSProbanden verhielten sich während der Haftzeit unauffällig, was gleichwohl stärker für die Nahbereichstäter (63 Prozent unauffällig) als für die Fremdtäter (38 Prozent unauffällig) gilt. Während der Haftzeit wurde für die Hälfte der Sexualstraftäter eine Sexualtherapie vorgeschlagen. Bei etwa 42 Prozent wurden zusätzlich andere therapeutische Maßnahmen veranlasst, wie beispielsweise ein Anti-Gewalt-Training. Eine Alkohol- oder Drogentherapie wurde in 23 Prozent der Fälle als notwendige präventive Maßnahme erachtet. 198 Teil D. Zusammenfassung und Fazit Ergebnis 9: Zur Minimierung der Rückfallgefahr und der Rückfallwahrscheinlichkeit ist eine Beschäftigung der Sicherheitsmanager und der Polizei mit den ZÜRS-Probanden von zentraler Bedeutung. Realistische Einschätzungen der Auswirkungen der ZÜRS-Konzeption auf die Rückfallgefahr sind derzeit noch nicht möglich, da hierzu prospektive Betrachtungen über einen längeren Zeitraum notwendig wären. Gleichwohl zeigen die Befunde dieser Studie sehr deutlich, dass die Betreuung der ZÜRS-Probanden durch die Sicherheitsmanager dringend erforderlich ist. Betrachtet man die Rückfälligkeit der ZÜRS-Probanden im Laufe ihrer bisherigen – meist langen – kriminellen Karriere, so zeigt sich eine hohe Rückfallquote: Nach der ersten Sanktionierung sind etwa 40 Prozent der ZÜRS-Probanden einschlägig rückfällig geworden und nach der ersten Inhaftierung waren es auch noch 35 Prozent. Zu bedenken ist allerdings, dass es sich hier definitionsgemäß um eine Hochrisikogruppe handelt. Zudem haben zahlreiche bzw. fast alle ZÜRS-Probanden nicht ausschließlich Sexualdelikte begangen, womit auch nicht-einschlägige Rückfälle keinesfalls ausgeschlossen werden können. Seitens der Sicherheitsmanager wird eine gute Grundlage für eine Rückfallvermeidung darin gesehen, dass der Täter sich mit seinen Taten auseinandersetzt und ihm Tatauslöser und Motive bewusst werden. Dass aber laut Akten lediglich 22 Prozent der ZÜRS-Probanden ihr unrechtmäßiges Verhalten bereuen und damit Einsicht in ihre Störung gewinnen können, stimmt im Hinblick auf die künftige Legalbewährung bedenklich. 11.2 Anknüpfungspunkte für die polizeiliche Praxis Die Forschungsergebnisse bieten einen umfassenden Überblick über die 144 bei ZÜRS registrierten, rückfallgefährdeten Sexualstraftäter. Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden handelt es sich dabei um eine hochselektive Gruppe, die seitens der Polizei besonders überwacht werden muss und die seitens des Sicherheitsmanagements einen erhöhten Betreuungsbedarf aufweist. Die Untersuchungsbefunde – insbesondere zu Anzahl und Schwere der Taten, zu den Risikofaktoren und zur Rückfälligkeit nach der ersten Inhaftierung – unterstreichen die Notwendigkeit der 199 Zusammenfassung und Fazit Teil D polizeilichen Überwachung und der Betreuung durch speziell geschulte Bewährungshelfer (Sicherheitsmanager). Aus kriminologischer Sicht zeigt sich im Abgleich der Befunde mit den Ergebnissen anderer Studien gleichwohl, dass sich die ZÜRS-Probanden in vielen Punkten nicht gravierend von anderen Sexualstraftätern abheben: Es handelt sich zumeist um Männer, die polizeiliche Vorerkenntnisse aufweisen, d.h. in der Regel deliktunspezifisch kriminelle Handlungen begangen haben (das gilt für Fremdtäter stärker als für Nahbereichstäter). Auch das geografische Verhalten der ZÜRS-Probanden ist ähnlich regional gekennzeichnet wie das Verhalten anderer Sexualstraftäter (vgl. Kapitel 3.1.2). Die Rückfallquoten liegen bei den ZÜRS-Probanden etwas höher als bei den Sexualstraftätern in anderen Studien, was sehr wahrscheinlich mit der längeren kriminellen Karriere und dem entsprechend vergleichsweise hohen Durchschnittsalter der ZÜRS-Probanden (43,5 Jahre) zusammenhängt. Die vorliegende Studie bietet einen systematischen Einblick in den persönlichen Entwicklungsprozess der ZÜRS-Probanden, ihre Straftaten und die Sanktionen. Diese Informationen sollen den Strafverfolgungsbehörden im Dreiklang der Aufgaben im Bereich der Sexualkriminalität (Schutz der Bevölkerung, Rückfallvermeidung bei den ZÜRS-Probanden, Ermittlungsarbeit bei Sexualstraftaten) hilfreich sein. Die Anknüpfungspunkte, die sich aus den Studienbefunden für die polizeiliche Praxis ergeben, lassen sich daher nicht nur für den Umgang mit den 144 ZÜRS-Probanden verwenden, sondern lassen sich auch auf den Umgang mit Sexualstraftätern allgemein anwenden. Sie werden im Folgenden drei verschiedenen Aufgabenbereichen zugeordnet. n Generalprävention zum Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftaten Die Ergebnisse zeigen, dass – quantitativ betrachtet – die meisten Sexualstraftaten an Kindern begangen werden. Häufig kennen sich Täter und Opfer. Mitunter bauen die planvoll und trickreich agierenden Täter auch subtil eine immer enger werdende Beziehung zu dem Kind auf, um so die Voraussetzung für einen späteren Übergriff zu schaffen. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit präventiven Handelns auch im Rahmen der polizeilichen Kriminalprävention. Dabei müssen Eltern und Kinder für die Thematik des Kindesmissbrauchs sensibilisiert werden – ohne dabei eine latente, dumpfe Angst vor einer überall drohenden Gefahr zu erzeugen. Dass dies mitunter auf wenig Begeisterung oder sogar Ablehnung stoßen kann, wurde in der Studie von 200 Teil D. Zusammenfassung und Fazit Bott (2007) zu Kriminalitätsvorstellungen in der Kindheit deutlich, in der eine Lehrerin schildert, dass sie mit Kindern kaum darüber sprechen könne, dass Missbrauch auch im Elternhaus oder in der Verwandtschaft vorkommt. Ihre Begründung lautete: „Da kann das schon mal sein, dass man dann die Eltern auf dem Hals hat“ (vgl. Bott 2007: 244). Da Sexualstraftäter ihren Opfern häufig ein schlechtes Gewissen machen und die sexuellen Übergriffe als „Geheimnisse“ getarnt und beschönigt werden, wäre ein Ansatz, Kindern etwa den Unterschied zwischen guten und schlechten Geheimnissen zu vermitteln (vgl. Bott 2007; MDR 2005) und sie in ihrer Selbstsicherheit zu stärken, damit sie ihre Grenzen entsprechend selbstbewusst und klar vertreten können. Während Nahbereichstäter ihre Taten häufig über einen gewissen Zeitraum planen, werden Vergewaltigungstaten von Fremdtätern meist situativ und in knapp der Hälfte der Fälle unter Alkoholeinfluss begangen. Da diese situativen Taten nicht nur nachts und an abgelegenen Orten, sondern auch tagsüber stattfinden können, sollte die polizeiliche Präventionsarbeit hier darauf abzielen, Gefahren frühzeitig erkennen und meistern zu können. Spezielle Trainingsprogramme für Frauen existieren hierfür und sollten einem größeren Adressatenkreis zugänglich gemacht werden. n Rückfallvermeidung bei den ZÜRS-Probanden Viele ZÜRS-Probanden weisen neben persönlichen Risikofaktoren (v.a. aggressive Verhaltensweisen, schwieriges Temperament, psychische Auffälligkeiten, ein Gefühl der Hilflosigkeit etc.) auch familiäre Probleme und materielle Sorgen auf. Sie blicken zudem oft auf eine lange kriminelle Karriere zurück – und bei fast 90 Prozent kann man von deliktunspezifischen Mehrfachtätern sprechen, d.h. dass sie nicht ausschließlich Sexualdelikte begehen, sondern auch andere Delikte (vgl. Tausendteufel et. al. 2006). Berücksichtigt man ferner, dass nur jeder fünfte ZÜRS-Proband die begangenen Sexualstraftaten bereut und Taten häufig bagatellisiert werden, so wird deutlich, vor welchen Schwierigkeiten die Strafverfolgungsbehörden bei der Rückfallvermeidung stehen. Notwendig erscheint daher eine sehr intensive Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsmanagern und der Polizei. Bei zu vielen Probanden sind die Informationen über die Risikofaktoren nicht verfügbar (vgl. Abb. 10 in Kap. 5.3.1): Bei 71 Prozent weiß ZÜRS beispielsweise nicht, ob die Probanden eigene sexuelle Gewalterfahrung haben. Von 65 Prozent weiß man nicht, ob sie (kinder-)pornografisches Material kon- 201 Zusammenfassung und Fazit Teil D sumieren. Bezüglich dieser und aller weiterer Risikofaktoren ist ein engerer Austausch zwischen Sicherheitsmanagement und ZÜRS erforderlich. Durch die Vernetzung und den regen Kontakt zwischen den beteiligten Institutionen und dem auf den Einzelfall abgestimmten Maßnahmenkatalog und insbesondere den kontinuierlichen Kontakt zwischen Sicherheitsmanager und Straftäter ist hier der größtmögliche Ertrag im Sinne eines Einblicks in die Störung und das Erkennen von Abweichungen erwartbar. Ohne Reue für die Tat, die Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln (Selbstreflexion), die Fähigkeit zur Einnahme der Opferperspektive und die Bereitschaft zur Teilnahme an Therapien ist – auch nach Aussage der Sicherheitsmanager (vgl. Kap. 9 und 10) – von einer latenten Rückfallgefahr (relativ hohe Rückfallwahrscheinlichkeit) auszugehen. Darüber hinaus erscheint es aber auch zwingend erforderlich, die oben skizzierten Grundprobleme durch problemorientierte therapeutische Maßnahmen konsequent zu bearbeiten, die an den festgestellten Tatauslösern ansetzen und auch die soziale Kompetenz verbessern. So wurde bei lediglich 55 Prozent der Fälle eine Sexualtherapie noch während oder im Anschluss an die Haft vorgeschlagen und eine Alkoholoder Drogentherapie in 23 Prozent der Fälle, außerdem bei 42 Prozent zusätzlich oder ersatzweise Maßnahmen wie Anti-Gewalttrainings etc. empfohlen. Dieses Maßnahmenbündel bildet zusammen mit dem Engagement des Sicherheitsmanagements und den Maßnahmen von ZÜRS ein wesentliches Fundament für die Legalbewährung der ZÜRS-Probanden, wenngleich ein Blick auf die bisherige kriminelle Karriere der meisten ZÜRS-Probanden deutlich macht, wie hindernisreich dieser Weg ist und wie wenig erfolgreich die Maßnahmen in diesen konkreten Fällen gewesen sind. Die Studienergebnisse haben gezeigt, dass keine allgemeingültigen Anzeichen, sondern hoch individuelle und zum Teil schwer erkennbare Tatauslöser bei den ZÜRSProbanden vorliegen. Bei 107 der 2.517 Taten wurden seitens der Täter bereits einige Zeit vor der Tat Gewaltphantasien geäußert, bei 141 Taten wurden kurz vorher Verhaltensauffälligkeiten deutlich wie Stalking mit Bedrohung des Opfers, Äußern von Tötungsabsichten, Vergewaltigungsphantasien etc. Zu den Tatauslösern zählen vor allem das Gefühl beim Täter, von einer Frau abgewiesen worden zu sein (wurde in 387 Fällen festgestellt) sowie Streit oder Eifersuchtsanfälle im Zusammenhang mit der Partnerin des Täters (wurde in 105 Fällen festgestellt). Vereinzelt ging es auch um Rache für erlittene Kränkungen oder um Frustration. In einem Fall etwa äußerte ein Täter beispielsweise als tatauslösenden Faktor, dass er beim Fußballspiel auf der Ersatzbank sitzen musste. 202 Teil D. Zusammenfassung und Fazit n Unterstützung der polizeilichen Ermittlungsarbeit Konkrete Anknüpfungspunkte soll die Studie auch für die polizeiliche Ermittlungsarbeit in den Fällen bringen, in denen unbekannt ist, wer dem Opfer Schaden zufügte. Hierfür wurden die 443 Taten gesondert ausgewertet, bei denen sich Täter und Opfer nicht kannten (darunter 131 Vergewaltigungsdelikte und 94 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern). Die Vergewaltigungen wurden in über der Hälfte der Fälle (52 Prozent) in einem Umkreis von fünf Kilometern vom nächstgelegenen Ankerpunkt des Täters begangen. Sexuelle Missbrauchsdelikte wurden in der Hälfte der Fälle in einem Umkreis von maximal einem Kilometer um den nächstgelegenen Ankerpunkt des Täters begangen. Da auch die Ankerpunkte der Opfer meist nah am Tatort lagen, ergibt sich für die polizeiliche Ermittlungsarbeit der intuitiv nahe liegende, zugleich aber auch wissenschaftlich abgesicherte Befund, dass die räumliche Nähe zwischen Ankerpunkten und Tatorten als bedeutend angesehen werden kann. Bei der Suche nach unbekannten Tätern ist auch der Befund von Bedeutung, dass die meisten ZÜRS-Probanden nicht nur einschlägige Delikte begehen. Zwei Drittel haben vor dem ersten Sexualdelikt bereits andere Straftaten begangen. Von den Fremdtätern haben 84 Prozent andere Straftaten vor der ersten Sexualstraftat begangen, bei den Nahbereichstätern 61 Prozent. Daran zeigt sich, dass ein beachtlicher Teil der Sexualstraftäter zum Zeitpunkt der Sexualstraftat bereits polizeilich bekannt ist. Weitere relevante Befunde der Studie sind, dass z.B. die Taten meist von Einzeltätern begangen wurden, dass die Taten von Nahbereichstätern häufig umfassend geplant, von Fremdtätern hingegen häufig ungeplant und unter Alkoholeinfluss begangen werden und dass mehr als jeder dritte Täter regelmäßig nach demselben Modus Operandi verfährt. Die Hälfte der Fremdtäter begeht die Taten immer wieder zur gleichen Tatzeit, bei den Nahbereichstätern sind es 28 Prozent. Die meisten Taten dauern maximal 30 Minuten. 11.3 Abschließende Bewertung Eine gesteigerte öffentliche Aufmerksamkeit gegenüber der sexuellen Kriminalität ergibt sich daraus, dass Sexualstraftäter von der Bevölkerung als ein enormes Bedrohungspotential wahrgenommen werden. Unter diesem Eindruck wurde in den 1990er Jahren insbesondere mit der Einführung des „Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten“ eine Reihe von Maßnah- 203 Zusammenfassung und Fazit Teil D men zur Verbesserung des Schutzes der Allgemeinheit etabliert. Besonders große Ängste tauchen immer dann auf, wenn spektakuläre Einzelfälle passieren, die in den Medien entsprechend aufbereitet werden oder wenn Sexualstraftäter aus der Haft oder Therapieeinrichtungen entlassen werden sollen. Offensichtlich herrscht hier bei manchen Menschen der Eindruck vor, dass Sexualstraftäter nahezu ungehindert weitere Taten begehen können und die Strafverfolgungsbehörden dem relativ hilflos gegenüber stehen. Im Prinzip taucht bei Sexualstraftaten nach Günther (2005) das gleiche Phänomen wie bei der Gewaltkriminalität auf, wo gleichermaßen schlimme und für das Opfer erheblich traumatisierende Verbrechen begangen werden, die einen hohen ideellen Schaden anrichten. Solche Taten sensibilisieren und mobilisieren die Menschen, was in der Folge zu einem erhöhten Anzeigeverhalten und einer Intensivierung der Strafverfolgung führt. Die Rückfallquote sexueller Kriminalität wird, wie die Metaanalyse von Hanson/Bussière (1998) gezeigt hat, generell überschätzt, denn – statistisch betrachtet – fällt die Rückfallrate bei Sexualstraftätern und einschlägigen Straftaten mit 13,4 Prozent im Vergleich zur allgemeinen Rückfallquote, die 36,3 Prozent beträgt, weit niedriger aus. Das bedeutet, dass Ängste – bezogen auf Sexualkriminalität und deren Rückfallwahrscheinlichkeit – eine größere Rolle in der Risikoeinschätzung der Allgemeinheit zu spielen scheinen, als dass reale Veränderungen in der Häufigkeit dieser Taten dies rechtfertigen oder gar belegen würden. Dieser Kontrast zwischen Eindruck und Empirie macht deutlich, wie wichtig es ist, dass man trotz aller Emotionen, die mit Sexualstraftaten und den dafür verantwortlichen Tätern verbunden sind, einen nüchternen bzw. analytischen und vorurteilsfreien Umgang mit der Thematik anstreben sollte. Eine Konzeption dafür, wie man adäquat mit dieser Tätergruppe umgehen könnte, wurde mit Einführung der hessischen Sexualstraftäterdatei und der Einführung des Sicherheitsmanagements geschaffen. Das Konzept basiert auch auf der Erkenntnis, dass gesellschaftliche Ausgrenzung keinen sinnvollen Lösungsansatz darstellt, sondern ganz im Gegenteil weiteren Schaden, beispielsweise im Hinblick auf das Sicherheits- und Gerechtigkeitsgefühl der Bevölkerung, anrichten könnte. Zugleich sollen durch das Konzept speziell rückfallgefährdete Sexualstraftäter verstärkt in den polizeilichen Fokus rücken, um so einen möglichst umfassenden Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten. Die Kategorie „Sexualstraftäter“ täuscht allzu leicht darüber hinweg, dass es sich in strafrechtlicher Hinsicht, aber auch was die Täterpersönlichkeiten angeht, um eine 204 Teil D. Zusammenfassung und Fazit heterogene Gruppe handelt, die einer ebenso individualisierten Umgangs- und Vorgehensweise bedarf. Unterschiede gibt es nicht nur bezüglich der Opferauswahl und der Tatmuster. Vor allem die prädisponierenden Faktoren und die Auslöser von Taten sind es, die höchst individuell und in ganz unterschiedlichen Konstellationen unter den Sexualstraftätern verteilt sind. Damit wird deutlich, dass die individualisierte Täterarbeit hier ein Mehr an Opferschutz bedeutet. Vor allem wird dies dann nachvollziehbar, wenn sich, wie die vorliegende Studie gezeigt hat, persönliche und soziale Belastungen, aber auch destabilisierende Lebensbedingungen – erfahrene wie aktuelle – als erhebliche Risikofaktoren für die einschlägige Rückfälligkeit erweisen. Diese Erkenntnisse müssen bei der Betreuung der Sexualstraftäter berücksichtigt werden. Am besten kann dies dann geschehen, wenn man, wie dies in der Konzeption vorgesehen ist, eine kriterienorientierte Diagnostik mit einer anschließenden Einteilung in Risikogruppen betreibt, die daran anschließend eine adäquate und bedarfsgerechte Betreuung dieser Täter ermöglicht. Die Ergebnisse dieser Studie deuten auch darauf hin, dass man in Bezug auf Rückfallprävention bessere Ergebnisse erzielt, wenn die Täter sich selbst ihres Risikos und ihrer Problemlagen bewusst sind. Dann kann versucht werden, stabilisierende und risikomindernde Lebensumstände zu schaffen, anstatt nur externe Kontrolle und Überwachung als präventive Strategien einzusetzen. Allerdings lässt sich eine solche Sicht- und Vorgehensweise nur dann vertreten, wenn man nicht das Klischee aufrecht erhalten will, dass Sexualstraftäter an fixierten Perversionen leiden, die per se zu hohen Rückfallquoten führen und damit jegliche Behandlung von vorne herein als obsolet erscheinen lassen. Die Dramatisierung von sexueller Kriminalität – ebenso wie eine übermäßige Relativierung oder Bagatellisierung dieses Kriminalitätsphänomens – erscheint jedenfalls nicht sinnvoll, stattdessen sollte eine intensive Auseinandersetzung mit den Tätern und den Taten sowie den Behandlungsmöglichkeiten stattfinden. Es muss weiterhin das Ziel der kriminologischen und sozialwissenschaftlichen Forschung bleiben, ihren Beitrag zur Erklärung von Ursachen der Sexualkriminalität und den Möglichkeiten von Therapien und Behandlungsmöglichkeiten zu leisten. Hierfür können in Zukunft Forschungsergebnisse zu rückfallgefährdeten Sexualstraftaten aus anderen Bundesländern, die derzeit durchgeführt werden, vergleichend 205 Zusammenfassung und Fazit Teil D herangezogen werden. Von Interesse für die Fragen nach Einflussquellen und Faktoren für (wiederholte) Sexualstraftatbegehung werden u.a. auch die Ergebnisse der Forschungsstudien am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht sein. Das Projekt „Lebensverläufe von Sexualstraftätern nach Entlassung“ (Laufzeit 2007 bis 2011) untersucht empirisch die Bedeutung der Lebensgestaltung gefährlicher Straftäter im Hinblick auf die Rückfallgefahr. Im Hauptprojekt „Jugendliche Sexualstraftäter in den sozialtherapeutischen Abteilungen des Freistaates Sachsen“ (Laufzeit 2003 bis 2013) lautet die untersuchungsleitende Fragestellung, wie die Sozialtherapie ausgestaltet werden soll, um „Bedingungen zu schaffen, die das Rückfallrisiko bei jungen Sexualstraftätern reduzieren und so auch einer Verfestigung in chronische Devianz vorzubeugen. Dabei sollen auch legalprognostische Kriterien entwickelt und diese anhand des registrierten Rückfalls überprüft werden“ (MaxPlanck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht 2010). Die Forschung in diesem Bereich ist noch weit davon entfernt, Sexualkriminalität ursächlich hinreichend erklären und prognostisch treffsicher vorhersagen zu können. Umso wesentlicher ist der Beitrag des Sicherheitsmanagements und der Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter beim hessischen Landeskriminalamt. Hier müssen zu allen Probanden möglichst detaillierte Informationen gespeichert und fortlaufend aktualisiert werden, auch wenn dies nur mit großem Personaleinsatz möglich erscheint. Für die Gesellschaft und insbesondere für die betroffenen Opfer ist diese Arbeit von großer Bedeutung. 206 . Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis Ärzteblatt vom 05.02.2009: Europarat prangert Kastration von Sexualtätern in Tschechien an. Internet (abgerufen am 18.05.2011): http://www.aerzteblatt.de/v4/ news/news.asp?id=35323. Baier, Dirk/Pfeiffer, Christian/Simonson, Julia/Rabold, Susanne 2009: Jugendliche in Deutschland als Opfer und Täter von Gewalt. Erster Forschungsbericht zum gemeinsamen Forschungsprojekt des Bundesministeriums des Innern und des KFN. KFN-Forschungsbericht Nr. 107. Internet (abgerufen am 02.03.2011): http:// www.kfn.de/versions/kfn/assets/fb107.pfd. Baurmann, Michael C. 1996: Sexualität, Gewalt und psychische Folgen. Wiesbaden, BKA Forschungsreihe Band 15. 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Berlin, Springer Verlag. 216 Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen Tabellen Tabelle 1:Ausgewählte Studien zur Rückfälligkeit von Sexualstraftätern............... 20 Tabelle 2:Polizeiliche Konzepte zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern........................................................................................... 21 Tabelle 3:Einschlägige Rückfallhäufigkeit gegliedert nach Altersklassen............. 44 Tabelle 4: Verteilung der ZÜRS-Probanden nach den jeweiligen „Opfertypen“.... 60 Tabelle 5: Einstufung in die Kategorien, gegliedert nach Tätertypen..................... 62 Tabelle 6: Schulabschluss der Probanden.................................................................. 67 Tabelle 7: Verteilung der Probanden auf die Polizeipräsidien in Hessen............... 69 Tabelle 8: Persönlichkeitsstörungen............................................................................ 72 Tabelle 9: Erkrankungen nach ICD-10......................................................................... 73 Tabelle 10:Ranking der am häufigsten vorkommenden Risikofaktoren bei Nahbereichs- und Fremdtätern.................................................................. 76 Tabelle 11:Ranking der am häufigsten vorkommenden Risikofaktoren bei frauen- bzw. kinderfokussierten Tätern...................................................... 77 Tabelle 12: Unwirksamkeit der Schutzfaktoren............................................................. 82 Tabelle 13:Durchschnittliche Anzahl der Sexualdelikte der 144 ZÜRSProbanden..................................................................................................... 86 Tabelle 14: Verteilung ausgewählter Sexualstraftaten................................................. 88 Tabelle 15:Mitführen von Waffen und Alkoholeinfluss bei sexuellen Missbrauchsdelikten und Vergewaltigungen/sexuellen Nötigungen... 88 Tabelle 16: Durchschnittliche Anzahl der Delikte (ohne Sexualdelikte).................... 89 Tabelle 17:Tatörtlichkeiten der einzelnen Taten unter Berücksichtigung der verschiedenen Tätergruppen...................................................................... 90 217 Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen Tabelle 18: Übliche Tatorte der Probanden bei ihren Sexualstraftaten..................... 91 Tabelle 19: Tatzeit unterschieden nach Tätergruppen................................................. 91 Tabelle 20: Tatzeiten unterschieden nach Opferalter.................................................. 92 Tabelle 21: Übliche Tatzeiten bei Sexualstraftaten....................................................... 93 Tabelle 22: Dauer der Taten unterteilt nach Gruppen................................................. 94 Tabelle 23: Tatdauer unterschieden nach Opferalter.................................................. 95 Tabelle 24: Art des dem Tatort am nächsten gelegenen Ankerpunkts des Täters .96 Tabelle 25: Entfernung des Tatortes zum nächsten Ankerpunkt des Täters............. 97 Tabelle 26: Entfernung zum Ankerpunkt des Täters nach Alter der Opfer............... 98 Tabelle 27: Entfernung des Tatortes zum nächsten Ankerpunkt des Opfers............ 98 Tabelle 28: Entfernung zum Ankerpunkt des Opfers nach Alter des Opfers........... 99 Tabelle 29: Art des nächsten Ankerpunkts des Opfers vom Tatort.......................... 100 Tabelle 30: Folgen für die Opfer der Sexualstraftat................................................... 103 Tabelle 31: Opferauswahl bei allen Sexualstraftaten der ZÜRS-Probanden........... 104 Tabelle 32: Opferauswahl nach Alter des Opfers...................................................... 104 Tabelle 33: Täter-Opfer-Beziehung nach Alter der Opfer......................................... 106 Tabelle 34: Durchschnittliche Dauer zwischen Tat und Anzeige.............................. 107 Tabelle 35: Tatausführung............................................................................................. 108 Tabelle 36: Tatausführung nach Alter der Opfer........................................................ 109 Tabelle 37: Modus Operandi........................................................................................ 109 Tabelle 38: Alkoholeinfluss bei den Taten nach Alter der Opfer.............................. 111 Tabelle 39: Zusammenhang von Alkoholeinfluss und Tatplanung.......................... 111 Tabelle 40: Waffe bei mindestens einer Tat mitgeführt............................................. 112 218 Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen Tabelle 41: Beziehung zum Tatzeitpunkt..................................................................... 113 Tabelle 42: Anzahl der Kinder im eigenen Haushalt zum Tatzeitpunkt................... 113 Tabelle 43: Anzahl der Wohnsitzwechsel vor der ersten Sexualstraftat.................. 115 Tabelle 44: Anzahl der Wohnsitzwechsel nach der ersten Sexualstraftat................ 115 Tabelle 45: Beziehung zwischen Täter und Opfer zum Tatzeitpunkt........................ 116 Tabelle 46: Einstieg in die allgemeine und die Sexualkriminalität........................... 121 Tabelle 47: Einstiegsalter in die allgemeine und die Sexualkriminalität................. 122 Tabelle 48: Erste Sexualstraftat..................................................................................... 124 Tabelle 49: Erste Straftat (ohne Sexualstraftaten)....................................................... 125 Tabelle 50: Allgemeine Straftaten und Sexualstraftaten............................................ 127 Tabelle 51:Dauer zwischen erster und zweiter sowie erster und dritter Sexualstraftat............................................................................................... 128 Tabelle 52: Verlauf, Entwicklung des Schweregrads der Sexualstraftaten.............. 130 Tabelle 53:Dauer zwischen 1. Sanktion bzw. 1. Haft für ein Sexualdelikt und der folgenden Sexualstraftat bei rückfälligen Sexualstraftätern........... 130 Tabelle 54:Dauer zwischen Ende der ersten Sanktionierung für ein Sexualdelikt und darauf folgender Sexualstraftat.................................. 131 Tabelle 55:Dauer zwischen Ende der ersten Inhaftierung für ein Sexualdelikt und darauf folgender Sexualstraftat.................................. 131 Tabelle 56:Zusammenhang zwischen der Anzahl der Risikofaktoren und dem Einstiegsalter in die Kriminalität sowie der Anzahl der Delikte............ 133 Tabelle 57:Vorliegen bzw. Nichtvorliegen persönlicher Risikofaktoren, Kriminalitätseinstiegsalter und die Anzahl der Taten............................. 134 Tabelle 58:Prozentanteil der Personen mit Eskalation beim Vorliegen bzw. Nichtvorliegen eines persönlichen Risikofaktors................................... 135 219 Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen Tabelle 59:Vorliegen bzw. Nichtvorliegen sozialer Risikofaktoren, Kriminalitätseinstiegsalter und die Anzahl der Taten............................. 136 Tabelle 60:Vorliegen bzw. Nichtvorliegen beruflicher Risikofaktoren, Kriminalitätseinstiegsalter und die Anzahl der Taten............................. 137 Tabelle 61:Vergleich der Sanktionshärte bei erster Sexualstraftat nach Tätergruppen.............................................................................................. 143 Tabelle 62:Sanktionen mit präventivem Charakter (Wohnortbeschränkungen, Verbot der Beschäftigung Jugendlicher)................................................ 148 220 Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen Abbildungen Abbildung 1:Anzahl der Sexualstraftaten in Hessen zwischen 2000 und 2010....................................................................................... 17 Abbildung 2:Ausgewählte Sexualstraftaten in Hessen zwischen 2000 und 2010....................................................................................... 18 Abbildung 3: Kategorisierung der ZÜRS-Probanden................................................ 59 Abbildung 4: Aufteilung der ZÜRS-Probanden nach ihrer Opferauswahl............. 61 Abbildung 5: Altersverteilung der 144 Probanden (Stichtag: 01.01.2010)........... 63 Abbildung 6:Vergleich der 144 ZÜRS-Probanden mit den Tatverdächtigen aller Sexualstraftaten gemäß PKS 2009.............................................. 64 Abbildung 7: Migrationshintergrund der ZÜRS-Probanden.................................... 66 Abbildung 8: Monatliches Haushaltsnettoeinkommen der ZÜRS-Probanden....... 68 Abbildung 9: Polizeipräsidien in Hessen.................................................................... 70 Abbildung 10: Risiko- und Schutzfaktoren bei den Probanden................................. 75 Abbildung 11: Risikofaktoren im sozialen Umfeld....................................................... 80 Abbildung 12: Schutzfaktoren im sozialen Umfeld..................................................... 81 Abbildung 13: Aufteilung der Sexualstraftaten nach den StGB-Paragraphen......... 86 Abbildung 14: Tageszeit zum Zeitpunkt der Taten...................................................... 92 Abbildung 15: Altersverteilung der Opfer................................................................. 102 Abbildung 16: Täter-Opfer-Beziehung bei den 2.517 Sexualstraftaten.................. 105 Abbildung 17:Entfernung der Ankerpunkte vom Tatort bei unbekannten Tätern..................................................................................................... 117 Abbildung 18: Art des nächsten Täter-Ankerpunkts bei unbekannten Tätern....... 117 221 Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen Abbildung 19: Art des nächsten Opfer-Ankerpunkts bei unbekannten Tätern..... 118 Abbildung 20: Dauer zwischen den Sexualstraftaten............................................... 129 Abbildung 21: Zeitdauer zwischen Einstiegstat und Verfahrensabschluss............ 140 Abbildung 22:Sanktion der ersten Sexualstraftat bei ZÜRS-Probanden, die zuvor keine anderen Straftaten begangen haben.................... 141 Abbildung 23: Sanktion der ersten Sexualstraftat bei den ZÜRS-Probanden........ 142 Abbildung 24:Durchschnittliche Zeitspanne zwischen Anzeige und Verurteilung bei der ersten Sexualstraftat........................................ 144 Abbildung 25:Durchschnittliche Zeitspanne zwischen Anzeige und Verurteilung der zweiten und aller weiteren Sexualstraftaten....... 145 Abbildung 26:Zeitspanne zwischen Anzeige und Verurteilung der ersten Sexualstraftat bei Nahbereichs- und Fremdtätern........................... 146 Abbildung 27:Zeitspanne zwischen Anzeige und Verurteilung der ersten Sexualstraftat bei kinder- bzw. frauenfokussierten Tätern............... 147 Abbildung 28: Überblick – Täterverhalten in Haft...................................................... 149 Abbildung 29: Unauffälliges Verhalten in Haft unterteilt nach Gruppen................ 149 Abbildung 30: Reue in Haft unterteilt nach Gruppen............................................... 150 Abbildung 31:Täuschungsversuche gegenüber dem Gutachter unterteilt nach Gruppen...................................................................................... 150 Abbildung 32: Maßnahmen gegen die Rückfallgefahr............................................. 152 222 Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen Abkürzungen A Abs.Absatz ADHDAufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (Attention Deficit Hyperactivity Disorder) ALG II Arbeitslosengeld 2 ARGUSAuskunftsdatei rückfallgefährdeter Sexualstraftäter und Sicherheitsmanagement arith.arithmetisch ARS Arbeitsdatei rückfallgefährdete Sexualstraftäter AUSAustralien B BBewährung BGBlBundesgesetzblatt BGHBundesgerichtshof BKABundeskriminalamt BMJ Bundesministerium der Justiz BRD Bundesrepublik Deutschland Bsp.Beispiel BVerfGBundesverfassungsgesetz BZRBundeszentralregister BZRG Bundeszentral- und Erziehungsregistergesetz bzw.beziehungsweise C ca.circa CAN Kanada ComVor Computergestützte Vorgangsbearbeitung D DDeutschland d. h. das heißt DKDänemark DNA Deoxyribonucleic acid, Desoxyribonukleinsäure Dr.Doktor 223 Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen E EGMR EMRK et. al etc. EWO Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Europäische Menschenrechtskonvention und andere und weiteres (et cetera) Einwohnermeledaten (Datenpool Meldewesen) F f.folgende ff.fortfolgende FOKUS Für optimierte Kontrolle und Sicherheit FSFreiheitsstrafe G GBGroßbritannien GewSchGGewaltschutzgesetz GGGrundgesetz gg.gegen GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GVGGerichtsverfassungsgesetz H HEADS Haftentlassenen-Auskunftsdatei Sexualstraftäter HLKA Hessisches Landeskriminalamt Hrsg.Herausgeber HSOGHessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung HMdJ Hessisches Ministerium der Justiz I ICD-10Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme IfK Institut für Kriminologie inkl.inklusive InpolPolizeiliches Informations- und Auskunftssystem der deutschen Polizeien ISBN Internationale Standardbuchnummer 224 Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen ISISInformationssystem zur Intensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter verurteilter Sexualstraftäter ISSN Internationale Standardseriennummer J JArbSchGJugendarbeitschutzgesetz JGGJugendgerichtsgesetz JSJugendstrafe JVA Justizvollzugsanstalt K Kap.Kapitel Kat.Kategorie KFN Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen KKFoSt Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle KSKS Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter KURSKonzeption zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern L LKALandeskriminalamt LSDLysergsäurediethylamid M MDR Mitteldeutscher Rundfunk N n Zahl, Fallzahl NORNorwegen NRWNordrhein-Westfalen P PKS Polizeiliche Kriminalstatistik POLAS Polizeiliches Auskunftssystem Porno Medium mit pornografischem Inhalt Prof.Professor 225 Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen R RRS Rückfallrisiko bei Sexualstraftätern S s.siehe S.Seite SexGBGesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten sog. so genannt sonst. sonstige SothA Sozialtherapeutische Anstalt SPREE Sexualstraftäter-Prävention bei Rückfallgefahr durch Ermittlungen und Eingriffsmaßnahmen SPSSStatistiksoftware StGBStrafgesetzbuch StPOStrafprozessordnung strafrechtl.strafrechtlich StVollzGStrafvollzugsgesetz SVR-20 Prognoseverfahren Sexual Violence Risk T ThUGTherapieunterbringungsgesetz TOP Täterorientierte Prävention U u.a. USA usw. unter anderem United States of America und so weiter V vgl.vergleiche VICLASViolent Crime Linkage Analysis System (Analyse-System zum Verknüpfen von Gewaltdelikten) VISIERVorbeugendes Informationsaustauschsystem zum Schutz vor inhaftierten und entlassenen Rückfalltätern 226 Verzeichnisse der Tabellen, Abbildungen und Abkürzungen Z z.B. ZÜRS zum Beispiel Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter 227 Anhang Anhang Anhang 1 Erhebungsbogen „Rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Hessen“ I. Soziodemographische Daten 1. Geburtsdatum ____.____._______ 2. Geschlecht 1 männlich 2 weiblich 3. Migrationshintergrund 1 nein (5) 2 ja 4. FALLS Frage 3 JA 9 unbekannt a) Geburtsland (Liste 1) b) Staatsangehörigkeit 1 (Liste 1) c) Staatsangehörigkeit 2 (Liste 1) _____________ _____________ _____________ falls a, b und c) nur „Deutschland/deutsch“: d) Sonstiger Migrationshintergrund (z.B. Eltern oder Großeltern immigriert) 1 nein 2 ja 5. Familienstand 1 ledig 2 verheiratet 3 geschieden 4 sonstiges 9 unbekannt 6. Leibliche Kinder 1 nein (8) 2 ja 9 unbekannt 7. FALLS Frage 6 JA 8. Derzeit inhaftiert 9. FALLS Frage 8 NEIN 10. FALLS Frage 8 NEIN und Frage 9 JA Anzahl: ___ 1 nein 2 ja (11) Fester Wohnsitz 1 nein 2 ja 9 unbekannt Wohngegend 1 Großstadt 2 Mittelstadt 3 Kleinstadt 4 Dorf oder ländlich 9 unbekannt 228 1 Anhang II. Risiko- und Schutzfaktoren Ankreuzhilfe: 1 Tendenz zum Risikofaktor, 2 neutral, 3 Tendenz zum Schutzfaktor, 8 trifft nicht zu, 9 unbekannt Risikofaktoren 11. Bindungsdefizite, soziale Isolation Schwieriges Temperament Kognitive Defizite, Aufmerksamkeitsprobleme Ablehnung durch Gleichaltrige Ablehnung durch anderes Geschlecht Verzerrte Verarbeitung sozialer Informationen 21. Probleme in der Schule 22. Anschluss an deviante Peergruppen Psychische Auffälligkeiten (z.B. Keine psychische Auffälligkeiten Gefühl von Selbstwirksamkeit in nicht-delinquenten Aktivitäten (z.B. Hobby), Vorhandensein von Problemlösestrategien 15. 16. 17. 18. 19. 20. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. Depression) Gefühl der Hilflosigkeit und Überforderung, fehlendes Problemlöseverhalten Eigene Opfererfahrung – Sexuell Eigene Opfererfahrung – Gewalt Eigene Opfererfahrung – Sonstiges Sonst. Opfererfahrung (z.B. Gewalt gg. Mutter) Fehlende Ausdrucksfähigkeit, Sprachdefizite Fehlende Struktur und Sinnhaftigkeit Sexuelle Störungen/besondere Neigungen Oppositionelles und aggressives Verhalten, geringe soziale Kompetenz Alkohol- oder Drogenabhängigkeit Körperliche Einschränkungen Ansehen von (kinder-) pornographischen Material Sexualstraftäter im Umfeld Probleme am Arbeitsplatz Mediengewalt (inkl. z.B. „Ballerspiele“ am PC) 8 9 Schutzfaktoren Keine Komplikationen während der Schwangerschaft und Geburt Positives Umfeld Keine neurologische Schädigung Emotionale Zuwendung, Kontrolle der Erziehung, geordnete Verhältnisse Sichere Bindung an Bezugsperson Einfaches Temperament Überdurchschnittliche Intelligenz, gutes Planungsverhalten Akzeptanz durch Gleichaltrige Akzeptanz durch anderes Geschlecht Realistische Verarbeitung sozialer Informationen Erfolg in der Schule, Bindung an schulische Werte und Normen Zugehörigkeit zu nicht-delinquenten Gruppen 12. 13. 14. Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen Multiproblemmilieu Neurologische Schädigung Familiäre Probleme/Defizite <- -> 1 23 Keine Opfererfahrung Gute Ausdrucksfähigkeit Gefühl von Sinn und Struktur im Leben Keine sexuelle Störungen/besonderen Neigungen Anpassung an die gesellschaftlichen Normen Keine Alkohol-/Drogenabhängigkeit Keine körperlichen Einschränkungen Kein Ansehen von (kinder-)pornographischen Filmen Keine Sexualstraftäter im Freundeskreis Keine Probleme am Arbeitsplatz Wenig/keine Mediengewalt 39. Summen: 1: __ 2: __ 3: __ 8: __ 9: __ 40. Alter, in dem sich der/die ersten Risikofaktoren zeigen: _____ (999 unbekannt, 998 trifft nicht zu) 41. Alter, in dem sich erstmals Risikofaktoren „ballen“: _____ (999 unbekannt, 998 trifft nicht zu) 42. andere Besonderheiten__________________________________________________________________ 2 229 Anhang III. Leistungsbiographie 43. Schule 1 ohne Abschluss verlassen (46) 3 mit Abschluss verlassen (45) 2 derzeit Schüler (44) 9 unbekannt (46) 44. FALLS Frage 43 „DERZEIT SCHÜLER“ Derzeit besuchte Schule 1 Gymnasium 3 Hauptschule 5 Sonstige Schulform 2 Realschule 4 Sonderschule 9 unbekannt 45. FALLS Frage 43 „MIT ABSCHLUSS VERLASSEN“ Höchster Schulabschluss 1 Abitur/Hochschulreife 3 Haupt- und Volksschulabschluss 5 Sonstiges 2 Realschule/Mittlere Reife 4 Sonderschule abgeschl. 9 unbekannt 46. Ausbildung- oder Hochschulabschluss 1 nein 2 ja 9 unbekannt 1 nein 2 ja 9 unbekannt 48. Monatliches Haushaltsnettoeinkommen ________ € 1 ALG II 9 unbekannt 49. Anzahl der Personen im Haushalt ________ 47. FALLS Frage 8 NEIN Derzeit erwerbstätig 9 unbekannt IV. Informationen zur allgemeinen Kriminalität und Sexualtäterschaft 50. Alter bei erster Straftat (allgemein) ______ Jahre 51. Alter bei erster Sexualstraftat ______ Jahre 52. Anzahl der Straftaten vor der ersten Sexualstraftat ______ 53. Deliktschlüssel der ersten Straftat ______ (9999 unbek.)Schweregrad _____ (99 unbekannt) 54. Deliktschlüssel der ersten Sexualstraftat ______(9999 unbek.)Schweregrad _____ (99 unbekannt) 55. Zeigt sich eine Eskalation (zunehmender Schweregrad) der allgemeinen Kriminalität der Sexualtäterschaft 1 nein 1 nein 2 ja 2 ja 8 trifft nicht zu 8 trifft nicht zu Gegebenenfalls Erläuterung:_________________________________________________________ 56. Anzahl der Delikte (allgemein – ohne Sexualdelikte) ______ (9999 unbekannt) 57. Anzahl der Delikte (nur Sexualdelikte) ______ (9999 unbekannt) 58. Dauer zwischen erster Straftat und erster Sanktion ______ Monate (999 unbekannt) 59. Dauer zwischen erster Sexualstraftat und Sanktionierung dieser Sexualstraftat ______ Monate (999 unbekannt) 3 230 Anhang V. Sexualstraftaten Matrix Zu jeder Sexualstraftat (bei unbekannt: frei lassen) 1. Deliktschlüssel 2. Datum der Tat (Beginn) 3. Alter bei Tat 4. Schweregrad 5. Tatzeit (Beginn) 6. Tatort (Beginn) 7. Ankerpunkte ______ __.__.____ Falls Zeitraum:_____ Monate (999 unbekannt) ______ ______ (99 unbekannt) 1 vormittags 1 Wohnung 3 Auto 2 nachmittags 3 abends 4 nachts 9 unbekannt 2 öffentlich (z.B. Park/Schwimmbad) 4 Sonstiges 9 unbekannt Entfernung (1=bis 1km, 2= über 1 -5km, 3= über 5 -10km, 4= über10 -15km, 5= über 15 -20km, 6= über 20km, 9=unbekannt) 7.1 Entfernung zum nächsten Ankerpunkt des Täters: _____ 7.2 Entfernung zum nächsten Ankerpunkt des Opfers: _____ Art (1=Wohngebäude, 2=Kindergarten/Schule, 3=Arbeitsplatz, 4=Öffentliche Gebäude, 5=Kneipe, 6=Verein, 7=Hotel, 8=Diskothek, 9= Rotlichtmilieu, 10=Therapeutische Anstalt, 11=Soziale Einrichtung, 12=Sonstiges, 99= unbekannt) 7.3 Art des Ankerpunktes des Täters: _____ 7.4 Art des Ankerpunktes des Opfers: _____ 8. Tatdauer 1 unter 10 Min. 4 mehr als 2 h-24 h 7 5-6 Tage 9. Ausführung 10. Waffe (mitgeführt) 11. Alkoholeinfluss 12. Drogeneinfluss 13. Anzahl 13.1 der Täter 1 ungeplant 13.2 der Opfer 14. Alter Opfer zur Tatzeit 15. Geschlecht der Opfer 16. T-O-Beziehung 17. Opferauswahl 18. Folgen für Opfer wenn Sonstiges: _________ wenn Sonstiges: _________ 2 11-30 Min. 5 2 Tage 8 eine Woche u.m. 2 teilweise geplant 1 nein 2 ja 3 31-120 Min. 6 3-4 Tage 9 unbekannt 3 umfassend geplant 9 unbekannt 9 unbekannt 1 nein 2 ja 9 unbekannt 1 nein 2 ja 9 unbekannt ______ (99 unbekannt) ______ (99 unbekannt) ______ ______ ______(999 unbekannt, 998 trifft nicht zu) ______ ______ ______(999 unbekannt, 998 trifft nicht zu) 1 keine 1 zufällig 2 bekannt 3 Freundeskreis/Verwandtschaft 4 Familie 2 gezielt 3 durch Tatgelegenheitsstruktur Falls gezielt -> genauer: ________________________ 1 keine 4 psychisch + physisch 2 nur psychisch 5 Tod 3 nur physisch 9 unbekannt 19. Dauer zwischen Tat und Anzeige ______ Monate 20. Dauer zwischen Anzeige und Verurteilung ______ Monate Anzeichen (0=keine, 1 lange vor der Tat, 2 bis zu einem Monat vor der Tat, 3 nach der Tat, 9 unbekannt) Mehrfachnennungen möglich! 21. Äußern von Gewaltphantasien 0 1 2 3 9 22. Fernbleiben von Arbeitsplatz / Schule 0 1 2 3 9 23. Verhaltensauffälligkeiten 0 1 2 3 9 Falls 1,2,3 -> genauer:_____________________________ Situative Probleme vor der Tat 24. Ablehnung durch eine Frau / Mann 25. Trennung von Partner/in 26. Kritisches familiäres Ereignis (z.B. Todesfall) 27. Berufliche Probleme (z.B. Kündigung) 28. Situativer Einfluss eines Risikofaktors 1 nein 2 ja 9 unbekannt 1 nein 2 ja 9 unbekannt 1 nein 2 ja 9 unbekannt 1 nein 2 ja 8 trifft nicht zu 9 unbekannt 1 nein 2 ja 9 unbekannt (z.B. akutes Gefühl der Überforderung etc.) 29. Sonstiges, nämlich ____________________ 1 nein 2 ja 9 unbekannt 30. Zur Zeit der Tat in einer Beziehung? 1 nein 2 ja 9 unbekannt 31. Zur Zeit der Tat Anzahl aller Kinder im eigenen Haushalt: _____________ (999 unbekannt) 32. Anzahl der Taten in diesem Zeitraum: ______________(999 unbekannt) 33. Land (Liste 1) ___ ___ ___ 34. wenn Deutschl. Bundesland (aus Liste): _______ 4 231 Anhang VI. Strukturen der Sexualstraftaten (Wenn der Proband nur eine Sexualstraftat begangen hat, die Werte 60, 69-71, 79, 81-83 ausfüllen. Nur ab zwei bekannten Sexualstraftaten alles angeben.) 60. Welchem „Typ“ gehört der Proband an? (Gegebenenfalls mehrere Kästchen ankreuzen. Falls keins passt, leerlassen.) Nahbereich (Opfer bekannt) 1 3 Frauen als Opfer Kinder als Opfer 61. Vorgehensweise (alle Sexualstraftaten) (Gegebenenfalls mehrere Kästchen ankreuzen) Fernbereich (Opfer unbekannt) 2 4 Eskalation verändert sich gleicher Opfertyp gleiche Tatörtlichkeiten (immer Park) ähnlicher Modus operandi Falls Modus operandi -> genauer: 62. Schwerste Sexualstraftat Deliktschlüssel: Schweregrad: 63. „Übliche“ Tatzeit (Beginn) 1 64. „Üblicher“ Tatort (Beginn) 1 Wohnung 4 Sonstiges vormittags ____ (9999 unbekannt) ____ (99 unbekannt) 2 nachmittags 3 abends 2 öffentlich (Park/Schwimmbad) 5 keiner 4 nachts 5 keine 3 Auto 65. „übliche“ Entfernung (1=bis 1km, 2= über 1 -5km, 3= über 5 -10km, 4= über10 -15km, 5= über 15 -20km, 6= über 20km, 7=keine, 9= unbekannt) zum nächsten Ankerpunkt des Täters: zum nächsten Ankerpunkt des Opfers: _____ _____ 66. „Üblicher“ nächster Ankerpunkt (1=Wohngebäude, 2=Kindergarten/Schule, 3=Arbeitsplatz, 4=Öffentliche Gebäude, 5=Kneipe, 6=Verein, 7=Hotel, 8=Diskothek, 9= Rotlichtmilieu, 10=Therapeutische Anstalt, 11=Soziale Einrichtung ,12=Sonstiges, 13= keine, 99= unbekannt) Art des Ankerpunktes des Täters _____ Art des Ankerpunktes des Opfers _____ 67. Durchschnittliche Tatdauer 1 unter 10 Min. 4 über 2 h-24 h 7 über 4-6 Tage 68. Ausführung in der Regel ungeplant 4 uneinheitlich 1 2 11-30 Min. 5 über 1-2 Tage 8 mehr als 6 Tage Sonstiges _________ Sonstiges _________ 3 31-120 Min. 6 über 2-4 Tage 9 uneinheitlich 99 unbekannt 2 teilweise geplant 3 umfassend geplant 9 unbekannt 69. Waffe (mind. 1x mitgeführt) 1 nein 2 ja 9 unbekannt 70. Alkoholeinfluss (mind. 1x) 1 nein 2 ja 9 unbekannt 71. Drogeneinfluss (mind. 1x) 1 nein 2 ja 9 unbekannt 72. Durchschnittliche Anzahl der Opfer: ______ 73. Durchschnittliches Alter der Opfer zur Tat: ______ Jahre 74. „Übliche“ T-O-Beziehung 1 keine 4 Familie 75. „Übliche“ Opferauswahl 1 zufällig 4 uneinheitlich 2 bekannt 5 uneinheitlich 2 gezielt 9 unbekannt 3 Freundeskreis/Verwandtschaft 9 unbekannt 3 durch Tatgelegenheitsstruktur 5 232 Anhang 76. „Übliche“ Folgen für Opfer 1 keine 5 Tod 2 nur psychisch 6 uneinheitlich 3 nur physisch 9 unbekannt 4 psychisch + physisch 77. Durchschnittliche Dauer zwischen Tat und Anzeige: ______ Monate (999 unbekannt) 78. Durchschnittliche Dauer zwischen Anzeige und Verurteilung: ______ Monate (999 unbekannt) 79. Anzeichen (bei mind. 1 Sexualstraftat) Mehrfachnennung möglich! (0=keine, 1 lange vor der Tat, 2 bis zu einem Monat vor der Tat, 3 nach der Tat, 9 unbekannt) Äußern von Gewaltphantasien 0 1 2 3 9 Fernbleiben von Arbeitsplatz / Schule 0 1 2 3 8 Verhaltensauffälligkeiten 0 1 2 3 9 9 80. Anzeichen (bei über der Hälfte der Sexualstraftaten) Mehrfachnennung möglich! (0=keine, 1 lange vor der Tat, 2 bis zu einem Monat vor der Tat, 3 nach der Tat, 9 unbekannt) Äußern von Gewaltphantasien 0 1 2 3 9 Fernbleiben von Arbeitsplatz / Schule 0 1 2 3 8 Verhaltensauffälligkeiten 0 1 2 3 9 81. Situative Probleme vor der ersten Sexualtat Ablehnung durch eine Frau 1 nein Trennung von Partner/in 1 nein Kritisches familiäres Ereignis (z.B. Todesfall) 1 nein Berufliche Probleme (z.B. Kündigung) 1 nein Situativer Einfluss eines Risikofaktors 1 nein 9 2 ja 9 unbekannt 2 ja 9 unbekannt 2 ja 9 unbekannt 2 ja 8 trifft nicht zu 9 unbekannt 2 ja 9 unbekannt 2 ja 9 unbekannt 2 ja 9 unbekannt (z.B. akutes Gefühl der Überforderung etc.) Sonstiges, nämlich ____________________ 1 nein 82. Zur Zeit der ersten sex. Tat in einer Beziehung? 1 nein 83. Zur Zeit der ersten sex. Tat Anzahl aller Kinder im Haushalt: _____________ 999 unbekannt VII. Zwischen bzw. nach den Sexualstraftaten (Die Fragen 84 - 86 nur bei 2 bekannten Werten ausfüllen) 84. Abstand zwischen den Sexualstraftaten 1 wird kürzer 2 bleibt gleich 8 trifft nicht zu 3 wird länger 9 unbekannt (Zeiten im Gefängnis werden herausgerechnet. Der Abstand bezieht sich also nur auf die Zeit, in der der Proband eine Sexualstraftat begehen könnte.) 85. Abstand zwischen erster und zweiter Sexualstraftat ______ Monate (999 unbekannt) Durchschnittlicher Abstand zwischen den Sexualstraftaten ______ Monate (999 unbekannt) Abstand zwischen Ende der ersten Sanktionierung für ein Sexualdelikt und darauf folgender Sexualstraftat ______ Monate (999 unbekannt, 998 trifft nicht zu) Abstand zwischen Ende der ersten Inhaftierung für ein Sexualdelikt und darauf folgender Sexualstraftat ______ Monate (999 unbekannt, 998 trifft nicht zu) 6 233 Anhang 86. Wie viele andere Straftaten liegen zwischen der 1. und der 2. Sexualstraftat ______ 999 unbekannt 87. Ausgesprochene Sanktionen Für alle Taten: Anzahl Sanktionen nach Jugendstrafrecht Für Sexualdelikte: Anzahl Sanktionen nach Jugendstrafrecht Für alle Taten: Für Sexualdelikte: Anzahl Sanktionen nach Allg. Strafrecht Anzahl Sanktionen nach Allg. Strafrecht Davon mit präventivem Charakter im Bereich „Sexualdelikte“: Anzahl Verbot der Beschäftigung von Jugendlichen Anzahl Wohnorteinschränkungen Anzahl ____________________________ 88. Anzahl freiheitsentziehender Sanktionen Davon wegen Sexualdelikten 89. Therapien mit Bezug zur Sexualdelinquenz 1 nein ______ 999 unbekannt ______ 999 unbekannt ______ ______ 999 unbekannt 999 unbekannt ______ ______ ______ 999 unbekannt 999 unbekannt 999 unbekannt ______ ______ 999 unbekannt 999 unbekannt 2 ja 9 unbekannt 90. Anzahl der Wohnsitzwechsel vor der ersten Sexualstraftat ______ 999 unbekannt 91. Anzahl der Wohnsitzwechsel nach der ersten Sexualstraftat ______ 999 unbekannt 92. Rückfallgefahr vorhanden 3 lt. sonstiger Quelle 1 lt. JVA 2 lt. Gutachten 93. Begründung der Rückfallgefahr: 94. Welche Maßnahmen (über ZÜRS hinaus) wurden/werden getroffen: 95. Verhalten des Täters in Haft 95.1 unauffällig 95.2 zeigt Reue 95.3 versucht, Gutachter zu täuschen 95.5 Sonstiges, ________________ 96. Datenquellen: (gegebenenfalls mehrere Kästchen ankreuzen) 1 nein 1 nein 1 nein 1 nein 2 ja 2 ja 2 ja 2 ja 9 unbekannt 9 unbekannt 9 unbekannt 9 unbekannt K-Akte Handakte ARS-Datenbank Zentralregister Erziehungsregister Bio. Anamnesebogen Sonderbände 7 234 M1 Freitext Schlüssel M2 Datum Delikt Nr. Text Frage 17, Opferauswahl 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Delikt OpferSEXUALDELIKTE - Schaden Anzeichen Situative Probleme Bundesland Staat Einzeltaten ung n Freitext Text Frage 23, Verhaltensauffälligkeiten Delikt Nr. Freitext Text Frage 29, Sonstiges Delikt Nr. M2.1 M3 M4 M5 M6 M7.1 M7.2 M7.3 M7.4 M8 M9 M10 M11 M12 M13.1 M13.2 M14 M15 M16 M17 M18 M19 M20 M21 M22 M23 M24 M25 M26 M27 M28 M29 M30 M31 M32 M33 M34 Entf.T Entf.O AnkT AnkO TD Ausf Waf Alk Drog AnzT AnzO AltO TOB O Ausw FlgO FernA Zeit AbT SGrad TZ TO GsO T-A A-V ÄuGew VAuf AbF TrP FmE BPr SER Sonst Bez KiH Taten Staat Land raum Tatdaten g un eh eg Ta tb Erhebungsmatrix ieh Bez ne tio nk Sa ID Nr. Anhang 235 Anhang Anhang 2 Interviewleitfaden für das Projekt „Rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Hessen“ I. Biographische Anamnese 1. Familie n Herkunftsfamilie? Zusammensetzung (Bezugspersonen/Eltern/ Geschwister) n Aufwachssituation? (materielle Situation, Qualität der Eltern-KindBeziehung) n Delinquenz von Familienangehörigen? n Gewalterfahrungen? (eigene oder beobachtete, z.B. Partnergewalt zwischen Eltern) n Familienstand/Partnerschaft/Elternschaft? (Heirat/Trennung, eigene/ angenommene Kinder) 2. Migrationshintergrund n Ja/Nein? (eigene Migrationserfahrung) n Herkunftsland, Aufenthaltsdauer in Deutschland, Aufenthaltsstatus etc.? n Kulturelle Prägung? (Geschlechtsrollenbild, Einstellungen gegenüber Gewalt, gegenüber Frauen) n Subjektiv wahrgenommene ethnische Identität? n Soziokulturelle Integration? (gewollt/nicht gewollt, gelungen/nicht gelungen) 3. Leistungsbiographie n Absolvierte Schuljahre, Schulabschluss? n Schulische Probleme, Verhaltensauffälligkeiten? n Ausbildung? (angefangen/beendet) n Fahrerlaubnis erworben? n Gearbeitet/gejobbt ?(Schwarzarbeit, andere illegale Einkünfte) n Brüche in der Leistungsbiographie (Wann? Gründe dafür?) n Phasen der Arbeitslosigkeit (Wann? Gründe dafür?) 236 Anhang 4. Persönlichkeit und Drogen/Alkohol n Psychische Auffälligkeiten/Einschränkungen oder auffallende Persönlichkeitscharakteristika (z.B. Depression, Aggression und Impulsivität)?, (professionell diagnostiziert oder selbst festgestellt) n Hinweise auf bzw. subjektiv empfundene Substanzabhängigkeit n Einstieg bzw. Alter bei Erstkonsum? Weiterer Verlauf des Konsumverhaltens bzw. der Suchtmittelabhängigkeit? (Drogen/Alkoholkonsum, paralleler Konsum von mehreren Suchtmittel, Konsummengen) n Subjektiv empfundene Wirkung der Suchtmittel, Veränderung der Wirkung im Verlauf? n Therapien? Therapieform? 5. Delinquenzentwicklung n In welchem Alter wurde mit abweichendem Verhalten/Straftaten begonnen? n Mit welchen Straftaten wurde angefangen? n Handelte es sich jeweils um qualitativ ähnliche oder ganz unterschiedliche Delikte? (Deliktmuster) n Welche war Ihrer Ansicht nach die schwerste Straftat, die Sie begangen haben? n An welchen Orten wurden die Delikte bevorzugt und überwiegend begangen? (z.B. öffentliche Plätze)?, Aktionsradius (in Bezug auf den Wohnort)? n Wurden die Taten alleine oder gemeinschaftlich begangen? („Gang“, Clique, Dyade, Einzelgänger) n Inwieweit spielt Gewalt eine Rolle bei der Begehung der Taten? n Wie schätzen Sie das Verhältnis von begangenen zu polizeilich registrierten Straftaten ein? (Hell-/Dunkelfeld) II. Fragen mit Bezug zu Sexualstraftaten 1. Sexualentwicklung n Verlauf der sexuellen Entwicklung? n Sexualpartner? n Sexuelle Fantasien? n Sexuelle Funktionsstörungen? 237 Anhang n Sexuelle Missbrauchserfahrungen? 2. Sexualstraftäterschaft 2.1 Vorgehensweise n Wurde die Tat geplant? Welche Faktoren wurden berücksichtigt? (Tatörtlichkeit, Fluchtwege, Spurenbeseitigung/Verdeckung der Tat) n Falls die Tat geplant war, konnte der Plan umgesetzt werden? n Tatdauer? n Dauer zwischen Tat und Anzeige? 2.2 Opferauswahl n Wie erfolgt die Auswahl der Opfer? (zufällig / situativ / gezielt) n Opfercharakteristika (Täter – Opfer – Beziehung, Alter, Geschlecht) n Folgen für die Opfer 3. Subjektive Sichtweise und Einschätzung n Welche Gefühle gehen mit der Begehung von Straftaten einher? (Angst, Kick, Triebbefriedigung) Hat sich das im Laufe der Zeit verändert? n Welche Rolle spielen die Straftaten in ihrem Leben? (z. B. Lebensstil, Bedürfnisbefriedigung/Kompensation finanzieller Mangellage) n Welche Maßnahmen hätten sie früher oder könnten Sie aktuell von der Begehung weiterer Straftaten abhalten? (z.B. unterstützend, freiheitsentziehend, therapeutisch, medizinisch) III. Reaktionen auf Normabweichung und Straftaten 1. Polizeiliche Reaktionen n Wann hat der erste Kontakt mit der Polizei stattgefunden? n Wie reagierte das soziale Umfeld auf den „Polizeikontakt“? (z.B. Eltern, Freunde, Lebenspartner) n Wie/wann haben sie davon erfahren, dass sie in der Datei für Sexualstraftäter (ZÜRS) sind? Hat sich für Sie dadurch etwas geändert? n Ihre Meinung über ZÜRS? Verhältnis zur Polizei? 238 Anhang 2. Justizielle Reaktionen n Anzahl und Art der registrierten Sexualstraftaten? (BZR) n Was war die erste justizielle Reaktion, die sie erfahren haben? n Welche weiteren Sanktionen sind erfolgt? Was war die härteste Sanktion? (nach subjektivem Maßstab) n Haben Sie die jeweiligen Reaktionen als angemessen empfunden? n Welche Wirkung haben Sanktionen auf das straffällige Verhalten? n Wären andere Maßnahmen hilfreich gewesen, um das kriminelle Handeln zu beenden? (retrospektiv) IV. Zukunft n Welche Verurteilung liegt der aktuellen Inhaftierung zu Grund? Wie lange werden Sie voraussichtlich noch in Haft sein? n Welche Veränderungen haben sich während der Haftzeit ergeben? n Welche Maßnahmen sind als Entlassungsvorbereitung geplant? n Ist eine Nachsorge vorgesehen? n Welche Pläne haben Sie für die Zukunft? n Können Sie sich eine straftatenfreie Zukunft vorstellen bzw. nehmen Sie sich vor, ein Leben ohne Straftaten zu führen? 239 Anhang Anhang 3 Tabelle A1: Abstand zwischen 1. und 2. Sexualstraftat, Einteilung in Gruppen, Angaben in Prozent Dauer unter 1 Monat Nahbereichstäter (n=52) Fremdtäter (n= 29) Frauenfokussierte Täter (n= 44) Kinderfokussierte Täter (n=33) 13,5 6,9 6,8 15,2 1 bis unter 2 Monate 7,7 10,3 9,1 9,1 2 bis unter 3 Monate 5,8 6,9 6,8 6,1 3 bis unter 4 Monate 1,9 6,9 2,3 0,0 4 bis unter 7 Monate 15,4 10,3 11,4 12,1 7 bis unter 13 Monate 7,7 3,4 9,1 3,0 13 bis unter 19 Monate 3,9 3,4 6,8 3,0 19 bis unter 24 Monate 5,8 3,4 4,5 6,1 38,5 48,3 43,2 45,5 100,0 100,0 100,0 100,0 über 24 Monate Gesamt Tabelle A2: Abstände zwischen 1. und 3. Sexualstraftat, Einteilung in Gruppen, Angaben in Prozent Dauer Nahbereichstäter (n=47) Fremdtäter (n=19) Frauenfokussierte Täter (n=30) Kinderfokussierte Täter (n=34) unter 1 Monat 4,3 10,5 0,0 5,9 1 bis unter 2 Monate 2,1 0,0 0,0 2,9 2 bis unter 3 Monate 2,1 5,3 3,3 2,9 3 bis unter 4 Monate 0,0 0,0 0,0 0,0 4 bis unter 7 Monate 2,1 0,0 0,0 2,9 7 bis unter 13 Monate 4,3 15,8 10,0 5,9 13 bis unter 19 Monate 14,9 10,5 13,3 14,7 19 bis unter 24 Monate über 24 Monate Gesamt 240 8,5 15,8 10,0 8,8 61,7 42,1 63,3 55,9 100,0 100,0 100,0 100,0 Anlage Tabelle A3: Prozentanteil der Personen mit Eskalation beim Vorliegen bzw. Nichtvorliegen eines zwischenmenschlichen Faktors Anteil der Täter: Eskalation der Sexualtäterschaft Anteil der Täter: Eskalation der allgemeinen Kriminalität Ja (n=60) 19 (41,3%) 26 (52,0%) Nein (n=84) 27 (37,5%) 29 (41,4%) Ja (n=67) 21 (39,6%) 28 (49,1%) Nein (n=77) 25 (38,5%) 27 (42,9%) Ja (n=50) 12 (29,3%) 22 (48,9%) Nein (n=94) 34 (44,2%) 33 (44,0%) Eigene Opfererfahrung (Sexuell) Ja (n=16) 6 (42,9%) 4 (28,6%) Nein (n=128) 40 (38,5%) 51 (48,1%) Eigene Opfererfahrung (Gewalt) Ja (n=42) 15 (40,5%) 12 (34,3%) Nein (n=102) 31 (38,3%) 43 (50,6%) Eigene Opfererfahrung (Sonstiges) Ja (n=4) 0 (0,0%) 2 (50,0%) Nein (n=140) 46 (40,4%) 53 (45,7%) Bindungsdefizit Familiäre Probleme/ Defizit Multiproblemmilieu Tabelle A4: Prozentanteil der Personen mit Eskalation beim Vorliegen bzw. Nichtvorliegen eines schulischen und beruflichen Faktors Anteil der Täter: Eskalation der Sexualtäterschaft Schulische Probleme Probleme am Arbeitsplatz Anteil der Täter: Eskalation der allgemeinen Kriminalität Ja (n=62) 18 (35,3%) 23 (42,6%) Nein (n=82) 28 (41,8%) 32 (48,5%) Ja (n=18) 7 (41,2%) 7 ( 38,9%) Nein (n=126) 39 (38,6%) 45 (47,1%) 241 Anhang 4 1. Beispiel eines frauenfokussierten Täters Schule/ Ausbildung Eltern Wohnsituation Geburt 6 Jahre 20 Jahre 24 Jahre 28 Jahre 32 Jahre 36 Jahre 40 Jahre Tod des Vaters und der Mutter. P. wird als jüngstes von drei Kindern der Familie geboren. Er wird sehr verwöhnt und nachsichtig erzogen. Nach seiner Haftentlassung wohnt P. bei seinem Bruder. Bis zum Tod seiner Eltern lebt P. bei ihnen. Danach zieht er mit seiner damaligen Freundin L. zusammen. P. muss zwei Schuljahre wiederholen. Anschließend wechselt er zur Sonderschule. Nach dem Schulabschluss folgt keine Ausbildung. Geburt einer Tochter P. hat keinen Kontakt zur ehemaligen Partnerin und der gemeinsamen Tochter. Auffälligkeiten Freunde/ Freizeit Er lernt seine damalige Freundin L. kennen. Geburt eines Sohnes mit neuer Lebensgefährtin – das Kind kommt kurze Zeit später in eine Pflegefamilie. Fehlende Eigenverantwortung und Selbstdisziplin werden ihm bescheinigt. Er erhält eine negative Sozialprognose. P. ist sehr lebhaft. Er fällt in der Schule durch schlechtes Sozial- sowie mangelndes Leistungsverhalten auf. P. ist immer wieder inhaftiert oder befindet sich im offenen Vollzug. Sanktionierung Delinquenz allgemein Laut Gutachten ist P. als typisch dissozialer Gewalttäter einzuschätzen. Seine Taten zeigen ein steigendes Aggressionspotenzial. Er wird als voll schuldfähig eingestuft. Probleme in der Beziehung mit seiner Lebensgefährtin treten auf und zeigen sich in akuten und gehäuften Auffälligkeiten, die erneute Sexualdelikte befürchten lassen. Ca. viermonatiger Aufenthalt in einer Klinik für forensische Psychiatrie. Freiheitsstrafe 1 Jahr und 9 Monate Haft sowie weitere zwei Jahre wegen sexueller Nötigung minder schweren Falles in 4 Fällen und versuchter Vergewaltigung. 1981 begeht er seinen ersten Diebstahl. Es folgen Körperverletzung, hartnäckiges Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie zahlreiche weitere Diebstahldelikte. Raub, vorsätzliche Körperverletzung und andere Straftaten. Mehrere schwere Diebstähle, Raubdelikte sowie ein gemeinschaftliches Raubdelikt folgen. 1997/98 verhielt er sich erstmals sexuell distanzlos gegenüber Frauen in Form von Beleidigungen auf sexueller Basis. Sexuelle Delinquenz 43 Jahre 2009 Sachbeschädigung. Im Rahmen eines Streites zwischen P. und seiner Partnerin kommt es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der P. eine Hauseingangstür eintritt. Vier Fälle der sexuellen Nötigung: Er bedrängt Frauen, berührte sie gegen ihren Willen an Brust, Genitalbereich oder Po. In Gegenwart eines Opfers beginnt er zu onanieren. In drei Fällen flüchtet das Opfer, in einem Fall P. selbst. Eine versuchte Vergewaltigung: Er reißt das Opfer nachts zu Boden, berührt die Frau an Brust sowie zwischen den Beinen und will mit ihr den Beischlaf vollziehen. Die Frau wehrt sich stark, so dass P. flieht. 2. Beispiel eines frauenfokussierten Täters 6 Jahre Geburt in Kasachstan. Aufgrund von Misshandlungen durch die leibliche Mutter wird P. kurz nach der Geburt im Haushalt des Vaters und der Stiefmutter aufgenommen. Dort wächst er zusammen mit 2 Halbgeschwistern auf. Beim Vater liegt eine Alkoholproblematik vor. P. besucht in Kasachstan die 1. Klasse. 10 Jahre Übersiedlung nach Russland Er muss in Russland die 6.Klasse wiederholen. 11 Jahre 15 Jahre P. wird von der Stiefmutter adoptiert. 17 Jahre Übersiedlung mit der Mutter und den beiden Halbgeschwistern nach Deutschland. Der Vater bleibt in Russland. Die Mutter geht sehr schnell eine neue Beziehung mit einem russischen Mann ein. 18 Jahre 19 Jahre Die Mutter bekommt mit dem neuen Mann ein weiteres Kind. P. kommt mit der Situation schlecht zurecht. 20 Jahre 21 Jahre 22 Jahre Haftentlassung Er wohnt wieder bei der Mutter. Diese hat sich inzwischen von ihrem Lebensgefährten getrennt. Das Angebot, während der Haft den Hauptschulabschluss nachzuholen, lehnt P. ab, da dies zu stressig sei. P. wird ohne Zeugnis aus der 7. Klasse entlassen, da er lieber arbeiten gehen will. Er hat verschiedene Jobs, u.a. in einer Geflügelfabrik. Keine Auffälligkeiten aus der Kinder- und Jugendzeit – nach eigenen Angaben kam es nicht zu sexuellem Missbrauch in der Kindheit. P. besucht einen IntegrationsSprachkurs, zeigt kognitive Schwächen, ist sonst aber eher unauffällig und verlässlich. Delinquenz allgemein Sexuelle Delinquenz Er zeigt sich in Haft teils weinerlich, teils aggressiv, aber auch depressiv. Er beleidigt Personal und stellt einer jungen Praktikantin nach. P. zeigt kaum Unrechtsbewusstsein bzgl. der Vergewaltigung und erfindet neue Tatversionen mit mehreren Beteiligten. Verurteilung wg. Vergewaltigung mit schwerem Raub zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren mit anschließender Führungsaufsicht von 3 Jahren. Sanktionierung Auffälligkeiten Freunde/ Freizeit Schule/ Ausbildung Eltern Wohnsituation Geburt Verurteilung wg. Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten. Schwerer Raub Im Nachgang zur Vergewaltigung raubt er das Geld des Opfers. Vergewaltigung Er überfällt das 17-jährige Opfer, droht mit einem Messer, zerrt es in einen Baucontainer und vergewaltigt es oral und vaginal über einen Zeitraum von 90 Minuten. Vergewaltigung Er klingelt an der Wohnungstür des 21-jährigen Opfers, drängt es unter Drohen mit einem Messer ins Schlafzimmer und dringt mit den Fingern und seinem Penis in die Vagina ein. Das Opfer kann währenddessen das Messer greifen und dem Täter in den Rücken stechen, so dass dieser von der weiteren Tatausführung ablässt und flieht. 3. Beispiel eines frauenfokussierten Täters Schule/ Ausbildung Eltern Wohnsituation Geburt 18 Jahre 28 Jahre P. wird in Syrien geboren und wächst in geordneten familiären und finanziellen Verhältnissen auf. Sein Vater ist Offizier bei der Polizei, seine Mutter Hausfrau. Eine Hälfte seiner sechs Geschwister lebt in Venezuela, die andere Hälfte in Syrien. Hochschulreife 1967-1975: Medizinstudium Militärdienst 31 Jahre 35 Jahre Übersiedlung nach Deutschland Facharztausbildung 40 Jahre 41 Jahre 44 Jahre 45 Jahre 46 Jahre 53 Jahre 54 Jahre 56 Jahre 57 Jahre 61 Jahre Nach Haftentlassung fester Wohnsitz Erteilung der Approbation Freunde/ Freizeit Zweite Heirat 1990 Scheidung 1997 Er hat nach eigenen Angaben viele gute Freunde, auch Kontakte zu ehemaligen Patienten, zu denen Freundschaften entstanden sind. 1 Jahr Freiheitsstrafe, Bewährungszeit 3 Jahre wegen sexueller Nötigung Keine Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit. Delinquenz allgemein Gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen: Schlägt zwei Opfern mit einem Glasbierkrug auf den Kopf, nachdem eines der Opfer ihn auf die unten genannte sexuelle Nötigung anspricht. Sexuelle Nötigung einer sich in Ausbildung befindlichen Arzthelferin. P. bedrängt die Auszubildende, küsst sie gegen ihren Willen, berührt ihre Brust unter ihrem Pullover und presst sein erigiertes Glied gegen ihren Oberschenkel. P. lässt von ihr ab, nachdem diese zusichert, am Nachmittag zurückzukehren. Plant in naher Zukunft, erneut zu heiraten. Bei der Braut handelt es sich um eine junge Frau aus Syrien. Die Hochzeit soll in Syrien stattfinden. P. ist zweifach geschieden und hat zwei Söhne. Diagnostiziert wird eine narzisstische Persönlichkeit mit dissozialen Anteilen. Krankheiten: Herzkrank, schwerhörig, Prostatakrebs (nach eigenen Angaben) Sanktionierung Auffälligkeiten 43 Jahre 1988-1998: Als Vertretung in verschiedenen Arztpraxen in ganz Deutschland tätig. Erste Heirat 1983 - Scheidung 1986 Sexuelle Delinquenz 42 Jahre Bei einer Fastnachtsveranstaltung fasst P. zwei tanzenden Mädchen mehrfach in den Schritt und an den Busen. Ausnutzen seiner Position als Vorgesetzter gegenüber seinen Mitarbeiterinnen, Ausnutzen des Vertrauensverhältnisses als behandelnder Arzt seinen Patientinnen gegenüber. 1 Jahr Freiheitsstrafe, Bewährungszeit 3 Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung Entzug der Approbation als Arzt 4 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe wegen versuchter Anstiftung zum Mord in Tateinheit mit versuchter Nötigung 5 Jahre und 4 Monate Freiheitsstrafe wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie Nötigung und versuchte Nötigung. Versuchte Anstiftung zum Mord in Tateinheit mit versuchter Nötigung: P. lässt einen entfernten Verwandten aus Venezuela unter einem Vorwand anreisen, um diesen mit dem Mord an der Zeugin (siehe ein Jahr zuvor: Sexuelle Nötigung) zu beauftragen. Für das Töten der Frau verspricht P. eine Belohnung von 2.000 USD. P. hat Angst, durch die Aussage der Zeugin seine Approbation als Arzt zu verlieren. Der Verwandte weigert sich und informiert die Polizei. Sexuelle Nötigung einer Patientin: P. behandelt die Frau mit Akupunktur, fordert sie auf, mit ihm Sexfilme zu schauen, streichelt die Patientin im Intimbereich und an den Brüsten und versucht, sie zu küssen. Nach Aufforderung befreit P. die Patientin von den Nadeln, welche daraufhin die Praxis verlassen möchte. P. hat jedoch die Tür verriegelt und drückt die Patientin an sich. Nach Vereinbaren eines weiteren Treffens seitens der Patientin, lässt er von dieser ab. Der bereits genannten Auszubildenden wird bei mehreren Gelegenheiten von P. ans Gesäß gefasst. P. weigert sich, den Arbeitsvertrag einer Auszubildenden zu unterschreiben, wenn diese ihm keinen Kuss dafür geben würde. Trotz ruhender Approbation sucht P. ehemalige Patientinnen auf, um ihnen medizinische Dienste auf privatärztlicher Basis anzubieten. 1. Beispiel eines kinderfokussierten Täters 9 Jahre Die Eltern lassen sich scheiden, daher wächst P. bei den Großeltern auf. Die Mutter nimmt ihn mit drei Jahren zu sich, nachdem sie neu geheiratet hat. 18 Jahre P. durchwandert bis 1985 verschiedene Kinderheime. Er reißt zwischendurch zu den Großeltern aus. 21 Jahre 22 Jahre 26 Jahre Erste eigene Wohnung 27 Jahre 33 Jahre Er hat zwei Kinder mit seiner ersten Freundin, lebt bei dieser. Danach folgen einige Wohnortwechsel. 37 Jahre 40 Jahre Er hat eine neue Lebensgefährtin, mit der er häufig umzieht. Kurz darauf kommt er zu den Großeltern des neuen Mannes mit seinen Halbgeschwistern. Kein Schulabschluss 1986-88 Lehre im Gefängnis zum Bauschlosser und Gärtner abgebrochen. Delinquenz allgemein Sanktionierung Auffälligkeiten Freunde/ Freizeit Schule/ Ausbildung Eltern Wohnsituation Geburt Verurteilung wg. Straftaten in den Jahren 198586 zu 4 Monaten Jugendstrafe, 1 Jahr auf Bewährung und 15 Monaten Jugendstrafe. Wg. sexuellem Missbrauch zu 2 Jahren 3 Monaten Jugendstrafe Haftstrafe 1986-1988 1984 1. Mal straffällig 1985 mehrfacher Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis. 1986 schwere räuberische Erpressung, Nötigung, Diebstahl. Sexueller Missbrauch durch Geschlechtsverkehr mit einem 13-jährigen Mädchen, das er mit einem Messer bedroht. Sexuelle Delinquenz Er lehnt eine Alkoholtherapie ab, da er sie nicht brauche. P. neigt zu Gewalttätigkeiten im Heim, hat ein geringes Selbstwertgefühl; Alkoholkonsum mit 10 und Drogenkonsum mit 14 Jahren. Haft 1991-94 1994-95 Körperverletzung, Diebstahl, schwerer Raub und Bedrohung Feststellung einer dissozialen Störung Verurteilung wg. sexuellem Missbrauch zu 3 Jahren 9 Monaten. In Haft bis 2000 und Führungsaufsicht bis 2010. 1990 Diebstahl, Strafe: 6 Monate auf Bewährung 1991 Raub, Körperverletzung, schwere räuberische Erpressung, Strafe: 3 Jahre 8 Monate. Sexueller Missbrauch Er nimmt ein 15-jähriges Mädchen von der Straße mit in die Wohnung, verschließt die Tür und führt unter Bedrohung mit einem Messer Oralund Vaginalverkehr durch. P. gibt an, im Gefängnis bleiben zu wollen, da er sich in der „Welt draußen“ nicht zurechtfinde. Verurteilung 2003 wg. Delikten von 2002 zu 2 Jahren 2 Monaten Freiheitsstrafe. 2000 Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch 2002 Fahren ohne Fahrerlaubnis, Hehlerei, Diebstahl, Gefährdung des Straßenverkehrs. Sexueller Missbrauch P. nimmt einen 9- und einen 13-jährigen Jungen vom Heim mit und zwingt den jüngeren zu Oralverkehr, Streicheln und Analverkehr unter Drohung mit dem Messer. Haft bis 2005 durch die Verurteilungen von 2002: 1 Jahr 9 Monate Mehrfacher Diebstahl, Kreditkartenbetrug, Betrug in verschiedenen Varianten Verurteilung wg. mehrfachen Diebstahls zu 8 Monaten, wg. Betrugs zu 7 Monaten. Haft: 2010 bis 2011. Mehrfacher schwerer Diebstahl und Betrug. 2. Beispiel eines kinderfokussierten Täters 7 Jahre 17 Jahre Er zieht daheim aus und wohnt ein halbes Jahr mit seiner Freundin bei ihrer Mutter. P. wächst in geordneten sozialen Verhältnissen auf. Sein Bruder ist 8 Jahre älter, seine Schwester 5 Jahre. Die Mutter sei die Strengere und Stärkere der Eltern gewesen. Die schulischen Leistungen sind durchschnittlich. Modelleisenbahnen und Fahrradfahren sind die Lieblingsbeschäftigungen in der Freizeit. Nach einer Pockenimpfung entsteht als Nebenwirkung Asthma. P. sei immer klein und dünn gewesen. 19 Jahre Die 9. Klasse muss wiederholt werden. Die Eltern sind nicht zufrieden. 22 Jahre 23 Jahre 25 Jahre Er beginnt eine Ausbildung zum Bürokaufmann und schließt diese ab. 32 Jahre Vater stirbt. Er wohnt bei seiner neuen Freundin. Die Partnerschaft hält ein Jahr. P. geht in ein Internat und will Abitur machen, bricht jedoch wieder ab, da er keine Lust mehr hat und sich ausgegrenzt fühlt. 26 Jahre Umzug mit der Familie P. wohnt mit neuer Freundin zusammen. 14 Monate überbrückt P. mit einer AB -Maßnahme. Besuch von Peepshows 42 Jahre Zwangsräumung der Wohnung P. schaut pornografische Filme, aber keine mit Gewalt. Die nächste feste Beziehung hält drei Jahre. 1993 Hochzeit (seine erste Freundin), die drei Kinder mit in die Ehe bringt. P. erzieht die Kinder mit „harter Hand“. P. besucht zusammen mit seiner Frau oft Chat-Rooms – auch mit Sexualthemen. Probleme in der Ehe, die Frau wird herzkrank. P. fühlt sich hilflos in Stresssituationen. Er hat keinen Sex mehr mit seiner Frau. Verurteilung zu 4 Jahren und 4 Monaten Haft. Delinquenz allgemein 1996-2002 Misshandlung von Kindern in ca. 100 Fällen 1999 –2003 Einwirken auf Kinder 1999 – 2003 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in ca. 287 Fällen 1999 – 2003 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornogr. Schriften Sexuelle Delinquenz 47 Jahre Er findet bei Streitkräften im zivilen Bereich einen Arbeitsplatz. Dort arbeitet er bis zu seiner Inhaftierung. Sein Gehalt: 1.800,--€ netto. P. hat neun Monate lang zwei Freundinnen gleichzeitig. Lernt seine erste Freundin in der Schule kennen, die er viele Jahre später (1993) auch heiratet. 38 Jahre Sanktionierung Auffälligkeiten Freunde/ Freizeit Schule/ Ausbildung Eltern Wohnsituation Geburt 1999 – 2003 sex. Nötigung Suizidversuch, 5 Tage Behandlung in der Psychiatrie. 2008 Entlassung aus der Strafhaft 3. Beispiel eines kinderfokussierten Täters 5 Jahre 10 Jahre 15 Jahre 21 Jahre 24 Jahre 26 Jahre 32 Jahre 33 Jahre 37 Jahre 46 Jahre 47 Jahre 48 Jahre Häufiges Schwänzen der Schule und Fernbleiben von zu Hause. Er verbringt seine Zeit im sozialen Randmilieu. P. wird in einer süddeutschen Großstadt geboren und wächst gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder im Elternhaus auf. Wegen P.s Krankheit beendet die Mutter das Studium und unterstützt ihren Sohn. Die Familie zieht oft um. In einer Greifschule lernt er, seine Finger besser einzusetzen. 17 Jahre Er besucht bis zu seinem zehnten Lebensjahr die Grundschule. Anschließend kommt er in die Förderstufe und legt die mittlere Reife ab. Er schließt die Ausbildung zum Industriekaufmann erfolgreich ab. Er arbeitet sieben Wochen in seinem Beruf und ist danach dauerhaft arbeitslos. Er bemüht sich nicht um Arbeit in seinem erlernten Beruf und bettelt in der Fußgängerzone. P. hat eine vierjährige Beziehung zu einer ebenfalls behinderten Freundin. Nach eigenen Angaben ist sein übermäßiger Alkoholkonsum der Grund für die Trennung gewesen. Große Probleme bei der Kontaktaufnahme zu anderen Kindern. Beginnende Fixierung auf jüngere Kinder und Mädchen, da er mit Jungen in seinem Alter nicht „mithalten“ kann. P.s körperliche Behinderung und seine Mitleid erweckende Erscheinung machen es ihm leicht, das Vertrauen der Eltern, Erzieher und Angestellten der Stadtteilbibliothek zu gewinnen. Er ist z.B. auch als Babysitter angestellt. Seine langjährige Erfahrung im Umgang mit Kindern und sein Musikinstrument (Kazoo) erleichtern ihm die Kontaktaufnahme zu Kindern. P. leidet seit seiner Geburt an einer Contergan-Schädigung. Er hat keine Arme (an Schultergelenken hat er jeweils nur zwei Finger) und rechts einen Klumpfuß. Bis zum Alter von sieben Jahren darf er nicht laufen, um seine Gelenke zu schonen. Er war und ist bis heute immer auf die Hilfe von Personen angewiesen. Seine körperliche Behinderung erweckt Mitleid bei Personen in seiner Umgebung. Jugendstrafe 6 Monate, 2 Jahre Bewährungszeit wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes Freiheitsstrafe 1 Jahr und 6 Monate, 4 Jahre Bewährungszeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei tateinheitlichen Fällen Geldstrafe 25 Tagessätze zu je 70 DM und 2 Monate Fahrverbot wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Geldstrafe 60 Tagesätze zu je 30 DM wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern P. gibt viel Geld für die Kinder und deren Eltern aus. Er macht viele Ausflüge und Aktivitäten mit den zu betreuenden Kindern. Zu den Eltern der Kinder und zu den Kindern selbst hat er zumeist eine freundschaftliche Beziehung. Freiheitsstrafe 4 Jahre und 9 Monate wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern P. besitzt Kontakte zu Kindern über das Internet in sozialen Netzwerken. Durch zunehmende Bekanntheit seiner Person erweitert P. entgegen den Erwartungen der Psychologen seinen Wirkungskreis und wird aktiver. 2009 reist P. mit 2 Kindern und deren Mutter in Urlaub. Kontakt- und Annäherungsverbot zu bestimmten Personen und Personengruppen (Kinder bis 14 Jahre). Außerdem begleitende verdeckte Maßnahmen. Delinquenz allgemein Sanktionierung Auffälligkeiten Freunde/ Freizeit Schule/ Ausbildung Eltern Wohnsituation Geburt Sexuelle Delinquenz 1979 Sexueller Missbrauch eines Kindes 1983 Sexueller Missbrauch von Kindern in zwei tateinheitlichen Fällen P. spricht zwei fünf und sieben Jahre alte Schwestern auf einem Kinderspielplatz an und lockt beide in ein Gebüsch. Das ältere Mädchen muss ihm die Geschlechtsteile bis zum Orgasmus manipulieren. Während dessen leckt er mit der Zunge an den Geschlechtsteilen des jüngeren Mädchens. Zum Schluss gibt er beiden Mädchen einen Kuss. 1995 Sexueller Missbrauch von Kindern P. zeigt einem 13-jährigen Jungen Magazine und Videokassetten, welche dem Alter des Jungen nicht angemessen sind. Außerdem bietet P. ihm 30-40 DM für Analverkehr an und versucht, den Jungen zu küssen. Dagegen setzt sich der Junge zur Wehr. 1999 Sexueller Missbrauch von Kindern in 28 Fällen, sexueller Missbrauch von Kindern im besonders schweren Fall, zweifacher sexueller Missbrauch von Kindern Die Kinder sind Jungen und Mädchen im Alter zwischen 9 und 11 Jahren, welche aus einem sozial schwachen Umfeld stammen und von den eigenen Eltern vernachlässigt werden. 2008 Verbreitung von kinderpornografischen Dateien Gefunden werden 400.000 kinderpornografische Bilder und 5.000 kinderpornografische Filme. Bei dem Material handelt es sich um harte pornografische Darstellungen. 2009 Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern P. war ehrenamtlich an Kindertagesstätten, einer Grundschule und einer Stadtbücherei als Geschichten- und Märchenerzähler tätig. Dabei bemühte er sich besonders intensiv um einige Kinder. 2009 Dringender Verdacht auf Vorbereitungshandlungen für einen späteren Missbrauch Kontaktaufnahme zu 3 Mädchen im Alter von 8-12 Jahren und Babysitter für 2 Kinder im Alter von 5-8 Jahren. Dabei ist er alleine mit den Kindern und badet diese. 1. Beispiel eines Fremdtäters 7 Jahre 15 Jahre Delinquenz allgemein Sexuelle Delinquenz 25 Jahre 27 Jahre 30 Jahre 36 Jahre 40 Jahre 53 Jahre 62 Jahre 63 Jahre Geboren in einer hessischen Kleinstadt. Vater unbekannt. Er wächst mit drei Schwestern und einem Bruder auf. P. besucht bis zum Alter von 15 Jahren die Schule, wiederholt insgesamt 3 Klassen und verlässt die Schule ohne regulären Hauptschulabschluss. Er bricht eine Lehre als Maler und Tapezierer ab und arbeitet längere Zeit auf dem Bau, unterbrochen durch seine Haftzeiten. Erste sexuelle Kontakte mit 13/14 Jahren, es folgen mehrere kürzere Beziehungen. P. unterhält nach eigenen Angaben auch Parallelbeziehungen und Kontakte zu Prostituierten. Die Ehe wird 1980 geschieden. 1972 lernt P. seine spätere Frau kennen. Hochzeit 1973 P.s Persönlichkeit ist geprägt von Sozialisationsdefiziten und dissozialen Zügen. Er zeigt geringe Frustrationstoleranz, Impulsivität, mangelnde Verhaltenskontrolle besonders unter Alkoholeinfluss und einen parasitären Lebensstil. Verurteilung wg. Vergewaltigung/versuchtem Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren Sanktionierung Auffälligkeiten Freunde/ Freizeit Schule/ Ausbildung Eltern Wohnsituation Geburt 7 Fälle von besonders schwerem Diebstahl Entlassung aus der Haft nach 32 Jahren, davon 10 Jahre Sicherungsverwahrung Verurteilung zu 7 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung Vortäuschen einer Straftat Gefährliche Körperverletzung (in der JVA) Bedrohung (in der JVA) Körperverletzung Gefährliche Körperverletzung Verstoß gegen Weisung während der Führungsaufsicht Sexueller Missbrauch von Kindern Eindringen in fremde Wohnung/ Kinderzimmer Vergewaltigung einer 74-jährigen und einer 41-jährigen Spaziergängerin Vergewaltigung einer 71-jährigen Rentnerin Er ist bei der Familie des Opfers als Lehrling angestellt. Vergewaltigung einer Autofahrerin Zuvor hat er sich auf Rücksitzbank versteckt. versuchte Vergewaltigung einer Spaziergängerin 2. Beispiel eines Fremdtäters 15 Jahre 19 Jahre 22 Jahre 23 Jahre 25 Jahre 27 Jahre 28 Jahre 29 Jahre 33 Jahre 38 Jahre P. wächst in geordneten Verhältnissen als Einzelkind in einer hessischen Kleinstadt auf. Nach dem Schulabbruch (ohne Abschluss) beginnt er eine Bäckerlehre im väterlichen Betrieb, erhält aber keinen Gesellenbrief. Im Verlauf des Jahres 1990 arbeitet er für kurze Zeit in der elterlichen Bäckerei mit. Bis zu seiner Verhaftung lebt P. ohne zu arbeiten nur noch auf Kosten seiner Eltern. Auffälligkeiten Freunde/ Freizeit Schule/ Ausbildung Eltern Wohnsituation Geburt P. wird bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Eine Schädelverletzung mit bleibender Hirnschädigung (Verlust der Empathiefähigkeit) und eine Verletzung der Harnröhre sind die Folgen. Aufgrund letzterem ist er nicht in der Lage, regulären Geschlechtsverkehr auszuführen. Onanieren in der von mehreren Häftlingen bewohnten Zelle wird eine seiner Hauptbeschäftigungen. Er beginnt, Frauen anzusprechen und zu fragen, ob er sie nackt fotografieren dürfe. Er stellt sich als freischaffender Fotograf vor. 2008 Haftentlassung Delinquenz allgemein Sanktionierung Verurteilung zu 8 Jahren und 7 Monaten Haft. Anklage Körperliche Misshandlung eines Mitgefangenen. Räuberische Erpressung Nötigung Raub Bedrohung Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern. Sexuelle Delinquenz Stationärer Psychiatrieaufenthalt Beleidigung auf sexueller Grundlage Verbreitung pornografischer Erzeugnisse Nötigung Diebstahl Vergewaltigung Er führt dem Opfer einen Klappspatenstiel in Vagina und After ein, uriniert in dessen Mund und verlangt zu schlucken. Zwingt das Opfer zum Oralverkehr bis zum Samenerguss und dazu, seinen Penis sauber zu lecken. Er erfreut sich an der Erniedrigung. Vergewaltigung P. lockt eine Frau in sein Haus, bedroht sie mit einem Messer und versetzt ihr Schläge ins Gesicht. Führt einen „Analdildo“ in die Scheide des Opfers und zwingt es zu Oralverkehr und zum Schlucken des Ejakulats. Körperverletzung 3. Beispiel eines Fremdtäters 10 Jahre P. wird als uneheliches Kind in einem kleinen Ort geboren. Die Großmutter übernimmt aus Angst vor Gerede der Nachbarn die Mutterrolle. Die leibliche Mutter lebt wie eine Schwester im Haushalt. Es herrschen ärmliche Verhältnisse, teilweise leben 6 Personen in der 2-Zimmer-Wohnung. 1967 Bereits in der Schule zeichnen sich im Alter von 10 Jahren antisoziale Konturen ab. Die schulischen Leistungen sind gut. Hat im Ort durch die schlechte soziale Stellung der Familie eher eine Außenseiterrolle. P. leidet seit seiner Geburt an einer Vorhautverengung, die einen Geschlechtsverkehr nur eingeschränkt möglich macht. 11 Jahre 16 Jahre 19 Jahre 20 Jahre 1968 Die leibliche Mutter zieht weg, heiratet später einen Alkoholiker und nimmt das Kind zu sich. P. bekommt den Rollentausch Mutter/Großmutter erst jetzt mit und „fühlt sich verarscht“. Volksschule mit der 8. Klasse abgeschlossen, dann Berufsaufbauschule, wo er nach kurzer Zeit „rausfliegt“. 1973 P. beginnt eine Lehre, die nach 3 Monaten wg. Auseinandersetzungen mit den Ausbildern abgebrochen wird. 1980–1982 Eigene Wohnung 28 Jahre 29 Jahre 30 Jahre 39 Jahre 51 Jahre 1985–1987 Eigene Wohnung 1974 Im Alter von 17 Jahren beginnt er eine Elektrikerausbildung, schließt diese 1977 ab und arbeitet später auf Baustellen und als Kurierfahrer. Er stiehlt weibliche Unterwäsche von Wäscheleinen und onaniert hinein. Seit 1985 Brieffreundschaft mit M. (Adresse und Bild aus der Zeitung) Von Zeit zu Zeit kommt es zu losen Bekanntschaften zu Frauen. Eine richtige Beziehung kommt nicht zustande. P. versucht mehrfach erfolglos, sich umzubringen. Es bleiben Schnittnarben an den Handgelenken. 1979 Jugendstrafe 1978 Festnahme und Untersuchungs- Verurteilung zu 3 Jahren Haft. Es können ihm nur haft. 3 der 6 angezeigten Taten nachgewiesen werden. Delinquenz allgemein 1978 Vergewaltigung 1978 Vergewaltigung Er überfällt und bedroht das 1977 Vergewaltigung Opfer, führt in einem Abbruch1977 Vergewaltigung haus 4 mal Geschlechtsverkehr 1977 Vergewaltigung gegen seinen Willen aus, zwingt es zu Oralverkehr, führt P. dringt mit der eine Türklinke in die Vagina Absicht, das Opfer zu ein und schlägt mit einem vergewaltigen, in die Wohnung ein, droht mit Holzbrett auf Gesäß und Vagieinem Messer und fügt na. Anschließend hängt P. sein Opfer an den Fußzehen mit dem Opfer Schnittverletzungen an Hals und dem Kopf nach unten auf. Brustbein zu. 1978 Vergewaltigung P. überfällt das Opfer in der Absicht, Geschlechtsverkehr auszuüben. Er drückt ihm den Hals zu und droht es umzubringen, falls es schreie, schlägt es mit dem Kopf gegen die Wand und tritt mit dem Schuh gegen seine Hüfte. 2008 P. ist wieder auf freiem Fuß. 1983 Haftstrafe 2 Jahre und 6 Monate für die sexuelle Nötigung und den dabei versuchten Totschlag. 1981 Hausfriedensbruch 1981 Beleidigung 1982 Freiheitsberaubung 1982 vers. Totschlag in Tateinheit mit der sex. Nötigung 1976 Vergewaltigung Sexuelle Delinquenz 25 Jahre 1985 P. sucht seinen leiblichen Vater auf und bekommt Minderwertigkeitskomplexe, weil dieser ein Stück größer ist als er selbst. P. lernt 1976 Frau Y. kennen, die jedoch kein Interesse an ihm zeigt. Sie entspricht seinen Idealvorstellungen. Er stalkt sie bis zum heutigen Tag. 1968 Er beginnt schon früh, Fotos von Frauen mit Fesseln, Ketten u.ä. zu bemalen. P. entwickelt einen überheblichen, narzisstischen Charakter. Erste Behandlungsversuche beim Psychiater mit 15. 21 Jahre P. lebt bei seiner Mutter. Sanktionierung Auffälligkeiten Freunde/ Freizeit Schule/ Ausbildung Eltern Wohnsituation Geburt 1982 sex. Nötigung P. vereinbart Geschlechtsverkehr in seiner Wohnung. Im Hausflur bekommt das Opfer Angst und flieht. Im Nacheilen drängte er es in eine öffentliche Toilette und fügt ihm eine 1cm breite und 3cm tiefe Stichverletzung zu. 1987 Verurteilung zu 8 Jahren und 6 Monaten Haft mit anschließendem Psychiatrieaufenthalt Zugrunde gelegt wurden vier nachweisbare Vergewaltigungen aus den Jahren 1985 und 1986. 1985 Bedrohung 1985 Beförderungserschleichung 1985 Freiheitsberaubung Eine Prostituierte wird im PKW festgehalten und geschlagen. 1985 Widerstand 1985 Vergewaltigung Eine Anhalterin wird geschlagen und auf dem Rücksitz des PKWs vergewaltigt. 1985 Vergewaltigung P. vereinbart Nacktfotos mit dem Opfer im Auto. Ohne Vorwarnung schlägt er auf die Frau ein, sprüht mit Deo zwischen ihre Beine, versucht ihr die Dose in den After zu stecken, zwingt sie, sich einen Schraubendreher vaginal einzuführen, fotografiert alles und führt unter Schlägen und Tritten Anal- und Oralverkehr durch. Als er sich wieder beruhigt hat, fährt er das Opfer nach Hause, entschuldigt sein Verhalten mit seinem Hass auf Frauen und bittet um ein Wiedersehen. 1986 fünf Fälle von Vergewaltigung mit ähnlichem Modus Operandi P. vereinbart mit dem Opfer, einer Prostituierten, Geschlechtsverkehr für 50-100 DM, fährt zu einer Tankstelle und kauft dort etwas zu trinken. Am Tatort, meist ein Parkplatz am Waldrand, bezichtigt P. das jeweilige Opfer des Diebstahls und verlangt Geschlechtsverkehr. Es kommt zu Schlägen, Tritten, und Erniedrigungen durch Urinieren. Teilweise wird das Opfer gefesselt, im Schambereich rasiert und Anal-, Oral- und Vaginalverkehr durchgeführt. Wenn P. sich „abreagiert“ hat, erzählt er den Opfern von seinen Problemen mit Frauen, erwartet Verständnis für sein Handeln und fragt nach einem erneuten Treffen. Nachdem er im Frühjahr 2008 eine 18jährige Frau stalkte, wurde erneut die Sicherungsverwahrung angeordnet. 1. Beispiel eines Nahbereichstäters P. wird in Deutschland geboren und lebt vom sechsten bis zum zehnten Lebensjahr in der Türkei bei den Großeltern, da die Eltern keine Zeit für ihn haben. 15 Jahre 17 Jahre 19 Jahre Delinquenz allgemein 20 Jahre Hauptschulabschluss 22 Jahre 23 Jahre 24 Jahre 27 Jahre Eine Ausbildung zum Flugzeugabfertiger wird aufgrund schlechter Leistungen gekündigt. P. lernt sein 1. Opfer im Sommerurlaub kennen. Daraus entwickelt sich zunächst eine Freundschaft und später eine Liebesbeziehung, welche aber nur wenige Monate anhält. P. absolviert erfolgreich die Prüfung als Vermögensberater und wird in diesem Bereich selbstständig. Er lernt sein zweites Opfer kennen und geht eine Liebesbeziehung ein. Diese endet jedoch nach drei Monaten, da P. untreu wird. In der JVA gibt er gegenüber dem Gutachter an, dass er bereit sei, ein neuer Mensch zu werden und dass die Inhaftierung sehr positiv für ihn sei. P. erfährt bei den Großeltern wenige Einschränkungen und Grenzen. Zusammen mit seinem Verständnis von Werten (Ehre, Achtung, Respekt) und Geschlechterrollen (Maskulinität) führt dies zu einer Fehlinterpretation (überhöhtes Selbstbild). U-Haft wg. sexuellem Missbrauchs Widerstandsunfähiger Straßenverkehrsgefährdung durch verkehrswidriges, rücksichtsloses und zu schnelles Fahren Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger und Freiheitsberaubung und zusätzliche sonstige Vergewaltigung/sexuelle Nötigung P. entführt sein Opfer (seine ehemalige Freundin) und verabreicht ihr KO-Tropfen, um sie dann zu vergewaltigen. Sexuelle Delinquenz 21 Jahre Die Eltern trennen sich. Das Verhältnis zum Vater bleibt freundschaftlich. Sanktionierung Auffälligkeiten Freunde/ Freizeit Schule/ Ausbildung Eltern Wohnsituation Geburt Verurteilung nach Widerruf der Bewährung wg. sexuellem Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person in TE mit Freiheitsberaubung, zweifacher Körperverletzung, fünffacher Bedrohung, Sachbeschädigung, Nötigung sowie der Vergewaltigung in 36 Fällen. Verurteilung (auf Bewährung) zu zwei Jahren wg. sexuellem Missbrauchs Widerstandsunfähiger Bedrohung P. bedroht eine andere Ex-Freundin mit einer Waffe und droht mit Schlägen. Beleidigung und Urkundenfälschung Beleidigung und Bedrohung Fälschung von amtlichen Personaldokumenten, Betrug zum Nachteil von Versicherungen und gefährliche Körperverletzung 2. Beispiel eines Nahbereichstäters P. wächst zusammen mit dem jüngeren Bruder im Haus der Eltern auf. Aufgrund des Berufes des Vaters muss die Familie häufig umziehen. Die Mutter begeht Selbstmord, als er 12 Jahre alt ist. 20 Jahre 22 Jahre 27 Jahre 30 Jahre 31 Jahre Auffälligkeiten Sanktionierung Delinquenz allgemein 34 Jahre 42 Jahre 44 Jahre 46 Jahre Haftentlassung P. wird aus der JVA entlassen und zieht in eine eigene Wohnung. Fernstudium während der Haft in Philosophie und Psychologie. Abschluss der Zwischenprüfung mit der Note „sehr gut“. Abitur Aufnahme eines Philosophie- und Germanistikstudiums. Abbruch nach dem 4. Semester. Bekanntschaft mit Universitätsprofessorin Prof. Dr. L. Sie schreibt zusammen mit P. Referate und Aufsätze. P. arbeitet als Nachhilfelehrer, um so an potenzielle Opfer zu gelangen. P. hat laut Gutachten eine schwere Persönlichkeitsstörung mit breitem Spektrum sozialer Defizite, emotionaler Instabilität und unsicherer Präferenz im Sinne einer Neigung zu pädophilen Kontakten. Er wird aber auch als überdurchschnittlich intelligent beschrieben. Leidet an vielen Kinderkrankheiten und schielt bis zu seinem 12. Lebensjahr (wurde durch mehrere Operationen behoben). Verurteilung wg. exhibitionistischer Handlungen zu einer 2-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Verurteilung wg. sexuellem Missbrauchs von Kindern in 15 Fällen zu acht Jahren und sechs Monaten. Verurteilung wg. sexuellem Missbrauchs eines Kindes zu zwei Jahren und drei Monaten. Untersuchungshaft wg. des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Besitzes und Verbreitens pornografischer Schriften sowie Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige. Entlassung aus der U-Haft und erneute Verurteilung wg. Verstoß gegen die Weisungen während der Führungsaufsicht zu 3 Jahren und 9 Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung. Betrug, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und VU-Flucht Exhibitionistische Handlungen vor einem 10-jährigen Mädchen Sexuelle Delinquenz 33 Jahre Vater stand ebenfalls unter dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs. Aufgrund erneuter Verdächtigungen begeht dieser mit 60 Jahren Suizid. Erste eigene Wohnung aufgrund seines Studiums Freunde/ Freizeit Schule/ Ausbildung Eltern Wohnsituation Geburt Sexueller Missbrauch eines Kindes P. führt in mehreren Fällen Oralverkehr bei einem 6-jährigen aus, wobei der Junge gefesselt ist. Des Weiteren zwingt er den Jungen dazu, seinen Penis zu manipulieren und führt Analverkehr mit dem Jungen aus. Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger P. manipuliert am Penis eines 11-jährigen, schwerstbehinderten Jungen. Sexueller Missbrauch von Kindern in 15 Fällen P. missbraucht zwei Mädchen (acht und neun Jahre alt) über mehrere Monate. Dabei baut er Freundschaften zu den Müttern der beiden auf, um so das Vertrauen zu gewinnen. P. streichelt und stimuliert die Geschlechtsteile beider Mädchen mit Mund und Fingern. Bei mehreren Gelegenheiten lässt P. die Kinder in ein Gefäß urinieren und trinkt diesen. Verstoß gegen die Weisungen während der Führungsaufsicht in fünf Fällen zweimal in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, zweimal in Tateinheit mit Verbreitung pornografischer Schriften und eine unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren. 3. Beispiel eines Nahbereichstäters 6 Jahre 10 Jahre 12 Jahre 13 Jahre 15 Jahre 16 Jahre Wiederholen des ersten und dritten Schuljahres. Sonderschule Beendigung der Schule für Lernhilfe (Abgangszeugnis 9. Klasse). Berufsvorbereitungsjahr (Holztechnik – Hauptschulabschluss). 6 Monate Gesamtschule – P. wird wegen verschiedenen Vorfällen von der Schule verwiesen (Tür beschädigt, Rektor beleidigt). Beginn der Lehre als Holzarbeiter, Abbruch wg. Umzug. P. hat Probleme, Kontakt zu Gleichaltrigen zu finden, da die Eltern es verbieten, Freunde mit nach Hause zu bringen. P. ist ein Außenseiter in der Schule und wird oft gehänselt. Jeder in der Familie leidet an Übergewicht. Mit 7 Jahren wird P. nach eigenen Angaben selbst missbraucht. Es soll der 13-jährige Sohn der Freundin seiner Mutter gewesen sein. 19 Jahre 20 Jahre 21 Jahre Nach dem Tod des Vaters heiratet die Mutter erneut. Der Stiefvater bemächtigt sich nach dem Tod der Mutter der Vollwaisenrente und des Kindergeldes von P. Beginn einer Tischlerlehre während der Haft, Abbruch vor der Zwischenprüfung. Beziehung zu seiner späteren Verlobten. Nach dem Tod der Mutter wohnt P. bei seiner älteren Schwester. In diesem Zusammenhang kam es auch zum sexuellen Missbrauch. Ein Missbrauchsopfer von P. wird in seinem späteren Lebensverlauf selbst zum Täter. Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren wg. sexuellem Missbrauchs von Kindern in 12 Fällen, davon 6 Fälle von schwerem Missbrauch von Kindern. Delinquenz allgemein Diebstahl sowie vorsätzliche Körperverletzung in 2 Fällen, jeweils in Tateinheit mit versuchter Nötigung – richterliche Weisung, Verwarnung, Geldauflage. P. vergewaltigt mehrfach seine jüngere Schwester. (eigene Angaben) Sexuelle Delinquenz 24 Jahre Die Mutter stirbt. Die jüngere Schwester wird von P.s Freund vergewaltigt. Die ältere Schwester wird mit 9 Jahren drogenabhängig und geht einige Jahre später zum Anschaffen auf den Strich. Zwei jüngere Geschwister sind seelisch behindert und in entsprechender Betreuung. Die Familie zieht oft um. Der Vater stirbt. Schlechte familiäre und finanzielle Verhältnisse: Vater meist arbeitslos, alkoholabhängig und mehrfach wegen Körperverletzung inhaftiert. Die Mutter ist krank. Der Haushalt ist stark verwahrlost. 17 Jahre Sanktionierung Auffälligkeiten Freunde/ Freizeit Schule/ Ausbildung Eltern Wohnsituation Geburt Sexueller Missbrauch seiner drei Neffen, wobei es in 6 Fällen zu schwerem sexuellen Missbrauch gekommen ist, davon in 2 Fällen in Tateinheit mit sexueller Nötigung, in 3 Fällen in Tateinheit mit Nötigung und in 2 Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung. Das jüngste Opfer war 2,5 Jahre alt. Schwerer Missbrauch eines 4,5-jährigen Nachbarkindes, auf das er aufpassen sollte. Missbrauch seiner 4-jährigen Nichte indem er einen Finger in die Scheide des Kindes steckt. P. wird vorgeworfen, seine damalige Verlobte in der Wohnung des Vaters anal und vaginal vergewaltigt zu haben. Hessisches Landeskriminalamt Claudia Koch-Arzberger · Klaus Bott Hans-Jürgen Kerner · Kerstin Reich Rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Hessen Band 3 Rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Hessen ISBN 978-3-941010-05-5 ISSN 1867-6561 Kriminalistisch-Kriminologische Schriften der hessischen Polizei Band 3