Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2013

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Die wichtigsten Steuern
im internationalen Vergleich
2013
Ausgabe 2014
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
2013
Ausgabe 2014; Rechtsstand zum 31.12.2013
Vorwort
Vorwort
Die Neuauflage der Broschüre „Die wich­
tigsten Steuern im internationalen Ver­
gleich“ soll vor allem als Informations­
grundlage für steuer- und finanzpolitische
Diskussionen dienen und bietet hierfür eine
Fülle an Beispielen.
Die Übersichten und Grafiken verdeut­
lichen, dass Deutschland im internationa­
len Vergleich steuer- und finanzpolitisch
gut positioniert ist. Verlässliche steuer­
liche Rahmenbedingungen stärken das
Zukunftsvertrauen von Bürgerinnen und
Bürgern und Unternehmen. Die Einnah­
menentwicklung ist weiterhin robust und
leistet unter gleichzeitiger Wahrung von
Ausgabendisziplin einen Beitrag zu nach­
haltigen Staatsfinanzen. Vor diesem Hin­
tergrund können die öffentlichen Aufgaben
mit der vorhandenen Steuerbasis solide
finanziert werden.
Das „Informationszentrum für Steuern
im In- und Ausland“ im Bundeszentral­
amt für Steuern erstellte im Auftrag des
Bundesministeriums der Finanzen die
Datengrundlage. Die erarbeiteten Verglei­
che erstrecken sich grundsätzlich auf die
EU-Staaten und einige andere ausgewählte
Industriestaaten (die USA, Kanada, Japan,
Schweiz und Norwegen) und beschreiben
den Rechtsstand zum Ende des Jahres 2013.
Die Übersichten und Grafiken enthalten
dem Stichtagsprinzip folgend keine Maß­
nahmen, die bisher lediglich angekündigt
oder zwar beschlossen wurden, sich jedoch
erst ab 2014 auswirken werden. Es sei da­
rauf hingewiesen, dass einige Vergleiche in
isolierter Betrachtung zu falschen Schuss­
folgerungen führen können und nur im
Kontext sinnvoll interpretierbar sind.
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Inhalt
Inhalt
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
1. Gesamtwirtschaftliche Kennzahlen........................................................................................................ 7
2. Steuerliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften ...............................................11
3. Nominale Ertragsteuerbelastung natürlicher Personen .............................................................25
4. (Lohn-)Steuer- und Abgabenbelastung von Arbeitnehmern 2012.........................................39
5. Vermögensteuern ..........................................................................................................................................47
6. Besteuerung des Finanzsektors.........................................................................................................49
7. Umsatzsteuersätze .........................................................................................................................................52
Fazit ............................................................................................................................................................................55
Impressum..............................................................................................................................................................59
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
1. Gesamtwirtschaftliche Kennzahlen
Übersicht 1 enthält einen internationalen
Vergleich der Steuerquoten (Steuern im
Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) in
der Abgrenzung der OECD (Revenue Sta­
tistics) seit 1985. Da die in den Vergleich
einbezogenen Staaten ihre staatlichen So­
zialversicherungssysteme in unterschied­
lichem Ausmaß über eigenständige Bei­
träge (die nicht in der Steuerquote enthal­
ten sind) oder aus allgemeinen Haushaltsmitteln und damit über entsprechend hohe
Steuern finanzieren, zeigt Übersicht 2 die
Abgabenquoten. Die Abgabenquote in die­
sem Sinne stellt die Belastung durch Steu­
ern und Beiträge zur Sozialversicherung
in Relation zum jeweiligen Bruttoinlands­
produkt dar. Grafik 1 führt beide Quoten
zusammen.
Insbesondere in den skandinavischen
Staaten, aber auch in Belgien, Frankreich,
Italien und Österreich ist die Abgabenquote
vergleichsweise hoch (>40 %), während die
USA, Japan, Irland, die Schweiz und die
Slowakei relativ niedrige Abgabenquoten
aufweisen (<30 %). Die deutsche Abgaben­
quote bewegt sich im Mittelfeld und ist in
2012 im Vergleich zum Vorjahr (36,9 %) auf
37,6 % angestiegen. Die niedrigste Abga­
benquote haben weiterhin mit 24,3 % die
USA, und die höchste Abgabenquote findet
sich ebenfalls unverändert zum Vorjahr mit
48,0 % in Dänemark.
Die deutsche Steuerquote ist von 2011
auf 2012 von 22,7 % auf 23,2 % gestiegen.
Hier rahmen Japan sowie die Slowakei im
unteren und nach wie vor Dänemark am
oberen Rand das Feld der Vergleichsstaaten
ein.
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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 1: Steuerquoten im internationalen Vergleich 1)
Steuern in % des BIP
Staaten
1985
1995
2000
2010
2011
2012 2)
30,3
29,2
30,8
29,5
29,9
30,8
44,8
47,7
47,6
46,4
46,7
47,1
22,9
22,7
22,8
22,0
22,7
23,2
Estland
–
24,0
20,1
20,9
20,4
21,0
Finnland
31,1
31,6
35,3
29,9
31,1
31,0
Frankreich
24,3
24,4
28,4
26,3
27,4
28,3
Griechenland
16,6
19,7
23,8
20,5
21,6
23,1
Irland
29,2
27,5
26,7
21,8
23,3
24,2
Italien
22,0
27,4
30,0
29,5
29,6
30,9
Japan
18,6
17,6
17,3
16,3
16,8
–
Kanada
27,6
30,0
30,2
25,9
25,8
25,9
Luxemburg
29,1
27,3
29,1
26,5
26,0
26,8
Niederlande
23,7
24,1
24,2
24,8
23,7
–
Norwegen
33,8
31,3
33,7
33,1
33,0
32,6
Österreich
27,9
26,5
28,4
27,6
27,8
28,3
–
25,2
19,8
20,6
20,9
–
Portugal
18,1
21,5
22,9
22,3
23,7
23,5
Schweden
35,6
34,4
37,9
34,1
34,1
34,0
Schweiz
19,5
19,6
22,1
21,4
21,6
21,1
Slowakei
–
25,3
19,9
16,0
16,5
16,1
Slowenien
–
22,3
23,1
23,0
22,1
22,2
16,3
20,5
22,4
20,3
20,1
21,1
Tschechien
–
21,0
18,9
18,8
19,5
19,9
Ungarn
–
26,7
27,8
26,1
24,1
26,2
USA
18,4
20,1
21,8
17,6
18,5
18,9
Vereinigtes Königreich
30,4
27,7
30,2
28,2
29,1
28,4
Belgien
Dänemark
Deutschland
3)
Polen
Spanien
1) Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD; nicht vergleichbar mit Quoten in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
oder der deutschen Finanzstatistik.
2) Vorläufig.
3) 1985 nur alte Bundesländer.
Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics 1965-2012, Paris 2013
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 2: Abgabenquoten im internationalen Vergleich 1)
Steuern und Sozialabgaben in % des BIP
Staaten
1985
1995
2000
2010
2011
2012 2)
44,3
43,5
44,7
43,5
44,1
45,3
46,1
48,8
49,4
47,4
47,7
48,0
36,1
37,2
37,5
36,2
36,9
37,6
Estland
–
36,3
31,0
34,0
32,3
32,5
Finnland
39,8
45,7
47,2
42,5
43,7
44,1
Frankreich
42,8
42,9
44,4
42,9
44,1
45,3
Griechenland
25,8
29,1
34,3
31,6
32,2
33,8
Irland
34,2
32,1
30,9
27,4
27,9
28,3
Italien
33,6
39,9
42,0
43,0
43,0
44,4
Japan
26,7
26,4
26,6
27,6
28,6
–
Kanada
31,9
34,9
34,9
30,6
30,4
30,7
Luxemburg
39,5
37,1
39,1
37,3
37,0
37,8
Niederlande
42,4
41,5
39,6
38,9
38,6
–
Norwegen
42,6
40,9
42,6
42,6
42,5
42,2
Österreich
40,9
41,4
43,0
42,2
42,3
43,2
–
36,2
32,8
31,7
32,3
–
Portugal
24,5
29,3
30,9
31,2
33,0
32,5
Schweden
47,4
47,5
51,4
45,4
44,2
44,3
Schweiz
25,2
26,9
29,3
28,1
28,6
28,2
Slowakei
–
40,3
34,1
28,3
28,7
28,5
Slowenien
–
39,0
37,3
38,1
37,1
37,4
27,6
32,1
34,3
32,5
32,2
32,9
Tschechien
–
35,9
34,0
33,9
34,9
35,5
Ungarn
–
41,5
39,3
38,0
37,1
38,9
USA
24,6
26,7
28,4
23,8
24,0
24,3
Vereinigtes Königreich
37,0
33,6
36,4
34,9
35,7
35,2
Belgien
Dänemark
Deutschland
3)
Polen
Spanien
1) Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD; nicht vergleichbar mit Quoten in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
oder der deutschen Finanzstatistik.
2) Vorläufig.
3) 1985 nur alte Bundesländer.
Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics 1965-2012, Paris 2013
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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Grafik 1: Steuer- und Abgabenquoten 2012 (in Prozent)
18,9
USA
24,3
21,1
Schweiz
28,2
24,2
Irland
Slowakei
28,5
16,8*
Japan
Polen
20,9 *
Estland
21,0
32,3 *
32,5
*
23,5
Portugal
32,5
21,1
Spanien
Abgabenquote
28,6 *
25,9
30,7
Kanada
*
Steuerquote
28,3
16,1
32,9
23,1
Griechenland
33,8
28,4
Vereinigtes Königreich
35,2
19,9
Tschechien
35,5
22,2
Slowenien
37,4
23,2
Deutschland
37,6
26,8
Luxemburg
37,8
23,7 *
Niederlande
38,6 *
26,2
Ungarn
38,9
32,6
Norwegen
42,2
28,3
Österreich
43,2
31,0
Finnland
44,1
34,0
Schweden
Italien
30,9
Belgien
30,8
44,3
44,4
45,3
28,3
Frankreich
45,3
47,1
48,0
Dänemark
0
10
20
* Stand 2011
Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics 1965-2012, Paris 2013
30
40
50
60
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
2. Steuerliche Belastung des Gewinns von
Kapitalgesellschaften
Um die Steuerbelastung von Kapitalgesell­
schaften im internationalen Vergleich dar­
zustellen, werden häufig nominale Steuer­
sätze als Belastungsindikatoren herangezo­
gen. Die nominale Steuerbelastung lässt sich
leicht anhand der Steuergesetze feststellen.
Ihr kann eine bedeutende Signalfunktion
bei der internationalen Verteilung von
Buchgewinnen und Verlusten zugesprochen
werden. Die tatsächliche oder auch effektive
Steuerbelastung ergibt sich aus dem Zusam­
menspiel von Steuerbemessungsgrundlage
und Steuersatz. Deshalb werden im Fol­
genden nicht nur die Steuersätze, sondern
auch Eckpunkte der Bemessungsgrundlagen
verglichen.
Übersicht 3 gibt Informationen zur Höhe
der Körperschaftsteuersätze (ohne Steu­
ern nachgeordneter Gebietskörperschaften)
sowie zu Art und Umfang der Entlastung
der Dividenden beim Anteilseigner. Diese
Entlastung dient dazu, Doppelbelastungen
ausgeschütteter Gesellschaftsgewinne durch
die Körperschaftsteuer der Gesellschaft und
die Einkommensteuer des Anteilseigners zu
verhindern oder zumindest abzumildern.
Fast alle Staaten haben inzwischen ent­
sprechende Systeme eingeführt. Von den
europäischen Staaten sehen Irland und die
Schweiz keine Entlastung ausgeschütteter
Gewinne auf der Ebene des Anteilseigners
vor (Klassische Systeme ohne Tarifermä­
ßigung). Diese Staaten haben aber als Aus­
gleich nach wie vor vergleichsweise niedrige
allgemeine Körperschaftsteuertarife. Drei
Staaten besteuern die Gewinne nur bei
der Gesellschaft, so dass Dividenden beim
Anteilseigner steuerfrei bleiben (Estland,
Slowakei und Zypern). Zum gleichen wirt­
schaftlichen Ergebnis kommt auch Malta,
indem die Körperschaftsteuer auf ausge­
schüttete Gewinne dem Einkommensteu­
ersatz auf Dividenden entspricht und voll
auf die Einkommensteuer angerechnet wird
(sog. Vollanrechnungsverfahren).
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Seite 12
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 3: Körperschaftsteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung 2013
Körperschaftsteuer – Standardsätze
(ohne Steuern nachgeordneter
Gebietskörperschaften)
Staaten
Besteuerung und Entlastungen
beim Anteilseigner
(natürliche, ansässige Person)
Klassische Systeme mit Tarifermäßigung
Belgien
33 %
Auf Einkommen über 322.500 €; ansonsten
Eingangsteilmengentarif 24,25 %, 31 % und
34,5 %; 33 % normaler Steuersatz, ohne
„Krisenzuschlag“ von 3 % des Steuerbetrags
Bulgarien
10 %
–
Abgeltungsteuer 5 %
–
Kapitalertragsteuer 27 % auf Dividenden;
bei Ausschüttungen bis 48.300 DKK Abgeltungs­
wirkung, bei höheren Dividendeneinkünften 42 %
Einkommensteuer unter Anrechnung der Kapitaler­
tragsteuer
Dänemark
25 %
Deutschland
15 %
Ohne Solidaritätszuschlag von 5,5 % des
Steuerbetrags (und ohne Berücksichtigung
der Gewerbesteuer)
Finnland
24,5 %
–
Frankreich
Ohne Sozialzuschlag von 3,3 % der Körper­
schaftsteuer, soweit sie 763.000 € übersteigt,
für Unternehmen mit jährlich mehr als
7,63 Mio. € Umsatz; ohne weitere Zusatz­
33,3 %
abgabe von 5 % der Körperschaftsteuer für
Unternehmen mit jährlich mehr als
250 Mio. € Umsatz; ohne Ausschüttungsteuer
von 3 % für bestimmte Unternehmen
Abgeltungsteuer 25 % oder Option zur Steuerveran­
lagung
Abgeltungsteuer 25 % mit der Option zur Veranla­
gung, falls sich nach dem progressiven Steuersatz
eine geringere Belastung ergibt
Dividenden börsennotierter Kapitalgesellschaften
sind zu 30 % steuerfrei und zu 70 % steuerpflichtig
als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 30 % pau­
schaler Einkommensteuer für Einkünfte bis 50.000 €,
32 % für übersteigende Einkünfte.
Bei Dividenden nicht börsennotierter Kapitalgesell­
schaften sind 9 % des Beteiligungswerts des Anteil­
seigners bzw. max. 60.000 € der Dividenden steu­
erfrei. Soweit die Dividenden die 60.000 € Grenze
übersteigen, aber noch unterhalb der 9 %-Grenze
liegen, ist der die 60.000 € Grenze übersteigende
Betrag zu 30 % steuerfrei und zu 70 % steuerpflichtig
als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 30 % pau­
schaler Einkommensteuer für Einkünfte bis 50.000 €,
32 % für übersteigende Einkünfte. Übersteigen die
Dividenden zusätzlich auch die 9 %-Grenze, ist dieser
Teil zu 30 % steuerfrei und zu 70 % steuerpflichtig als
Erwerbseinkommen mit progressivem Steuertarif.
Kapitalertragsteuer 21 % der Bruttodividende
(36,5 % einschließlich Sozialsteuern); progressive
Einkommensteuer auf 60 % der Dividende und
15,5 % Sozialsteuern auf die volle Bruttodividende
unter Anrechnung der Kapitalertragsteuer
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 13
Übersicht 3: Fortsetzung
Körperschaftsteuer – Standardsätze
(ohne Steuern nachgeordneter
Gebietskörperschaften)
Staaten
Besteuerung und Entlastungen
beim Anteilseigner
(natürliche, ansässige Person)
Klassische Systeme mit Tarifermäßigung
–
Abgeltungsteuer 25 %
Griechenland
26 %
Italien
Ohne 3,9 % lokale Steuer („IRAP“), deren
Bemessungsgrundlage von der Staatssteuer
27,5 %
aber abweicht (Wertschöpfung, nicht Ge­
winn!)
Kroatien
20 %
–
Freibetrag 12.000 HRK, ansonsten Besteuerung
beim Anteilseigner nach dem allgemeinen Tarif
Lettland
15 %
–
Abgeltungsteuer 10 %
Litauen
15 %
5 % für Kleinunternehmen
Abgeltungsteuer 20 %
Luxemburg
21 %
Ohne Zuschlag von 7 % des Steuerbetrags
für Arbeitslosenfonds; ermäßigter Steuer­
satz 20 % für Einkommen bis 15.000 €
Dividende zu 50 % steuerfrei
Niederlande
25 %
Für die ersten 200.000 € Gewinn ermäßigter
Steuersatz von 20 %
Einkommensteuer 25 % auf Dividenden aus wesent­
lichen Beteiligungen (ab 5 %); ansonsten pauschale
Besteuerung eines fiktiven Kapitalertrags mit 30 %
Norwegen
28 %
–
Dividenden bis zu einem Bruchteil der Anschaf­
fungskosten der Beteiligung bleiben steuerfrei
Österreich
25 %
–
Abgeltungsteuer 25 %
Polen
19 %
–
Abgeltungsteuer 19 %
Portugal
25 %
Ohne Gemeindezuschlag von bis zu 1,5 %;
28 % auf Gewinne über 1,5 Mio. €, 30 % auf
Gewinne über 10 Mio. €
Rumänien
16 %
–
Abgeltungsteuer 16 %
Schweden
22 %
–
Pauschaleinkommensteuersatz von 30 % auf Divi­
denden; keine Option zur Steuerveranlagung mög­
lich
Slowenien
17 %
–
Abgeltungsteuer 25 %
Spanien
30 %
Tschechien
19 %
Für Betriebe mit einem Jahresumsatz bis
10 Mio. € ermäßigter Steuersatz von 25 %
auf die ersten 300.000 € des Gewinns
–
Abgeltungsteuer 20 % (bei qualifizierten Beteili­
gungen unterliegen 49,72 % der Dividende der pro­
gressiven Einkommensteuer)
Abgeltungsteuer 28 % oder Option zur Steuerveran­
lagung, wobei 50 % der Dividende steuerfrei bleiben
Pauschaleinkommensteuersatz von 21 % auf Ein­
künfte bis 6.000 €, 25 % auf Einkünfte von 6.000 €
bis 24.000 € und 27 % auf höhere Einkünfte
Abgeltungsteuer 15 %
Seite 14
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 3: Fortsetzung
Staaten
Körperschaftsteuer – Standardsätze
(ohne Steuern nachgeordneter
Gebietskörperschaften)
Besteuerung und Entlastungen
beim Anteilseigner
(natürliche, ansässige Person)
Klassische Systeme mit Tarifermäßigung
Ungarn
USA
19 %
Ermäßigter Steuersatz von 10 % für
Einkommen bis 500 Mio. HUF
Abgeltungsteuer 16 %
35 %
Corporation Income Tax des Bundes
35 % mit ermäßigten Eingangssätzen,
die ab Einkommen von 100.000 USD
auslaufen
Einkommensteuer 0 %, 15 % oder 20 % auf Dividen­
den von inländischen Kapitalgesellschaften oder
vergleichbaren anderen Körperschaften
Klassische Systeme ohne Tarifermäßigung
Irland
Schweiz
12,5 %
Für gewerbliches Einkommen;
für nichtgewerbliches Einkommen
25 %
Besteuerung beim Anteilseigner nach dem allgemei­
nen Tarif
–
Besteuerung beim Anteilseigner nach dem allgemei­
nen Tarif (bei qualifizierten Beteiligungen unterliegen
nur 60 % der Dividende der Einkommensteuer)
–
Vollanrechnung; mit Einbeziehung der Steuergut­
schrift in das Einkommen
–
Anrechnung von 5 % oder 10 % der Ausschüttung,
abhängig vom Gesamteinkommen; ohne Einbe­
ziehung der Steuergutschrift in das Einkommen;
Sonderregelung bis 31.12.2013: Streubesitzdividen­
den börsennotierter Gesellschaften unterliegen einer
pauschalen Steuer von 10 %
15 %
–
Die Bemessungsgrundlage beim Anteilseigner bildet
die ausgeschüttete Dividende zzgl. eines Aufsto­
ckungsbetrags von 38 %; 6/11 dieses Aufstockungs­
betrags werden auf die Einkommensteuer des An­
teilseigners angerechnet
23 %
Auf Einkommen über 1.500.000 GBP;
ansonsten Eingangsteilmengentarif
20 % auf Einkommen bis 300.000 GBP
und 23,75 % auf Einkommen von
300.001 GBP bis 1.500.000 GBP
Die Bemessungsgrundlage beim Anteilseigner bildet
die ausgeschüttete Dividende zzgl. eines Aufsto­
ckungsbetrags von 1/9; dieser Aufstockungsbetrag
wird auf die Einkommensteuer des Anteilseigners
angerechnet
8,5 %
Vollanrechnungssysteme
Malta
35 %
Teilanrechnungssysteme
Japan
Kanada
Vereinigtes
Königreich
28,05 %
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 15
Übersicht 3: Fortsetzung
Staaten
Körperschaftsteuer – Standardsätze
(ohne Steuern nachgeordneter
Gebietskörperschaften)
Besteuerung und Entlastungen
beim Anteilseigner
(natürliche, ansässige Person)
Steuerbefreiungssysteme
Gewinnausschüttungsteuer; 0 % bei
Thesaurierung
Keine Besteuerung beim Anteilseigner
Estland
21 %
Slowakei
23 %
–
Keine Besteuerung beim Anteilseigner
Zypern
12,5 %
–
Keine Besteuerung beim Anteilseigner, jedoch Vertei­
digungsabgabe von 20 %
Im Vergleich zum Vorjahr blieben in den
meisten der hier untersuchten Staaten die
(nominalen) Körperschaftsteuersätze unver­
ändert. Im Jahr 2013 haben drei Staaten ihre
Körperschaftsteuertarife herabgesetzt:
• Schweden von 26,3 % auf 22 %,
• Slowenien von 18 % auf 17 %,
• Vereinigtes Königreich von 24 %
auf 23%.
Dagegen haben drei Staaten den Körper­
schaftsteuersatz erhöht:
• Griechenland von 20 % auf 26 %,
• die Slowakei von 19 % auf 23 %,
• Zypern von 10 % auf 12,5 %.
Grafik 2 zeigt die geltenden Körper­
schaftsteuersätze. Seit der Absenkung des
deutschen Körperschaftsteuersatzes im
Rahmen der Unternehmensteuerreform
2008 auf 15 % ist die Stellung Deutschlands
im internationalen Vergleich deutlich wett­
bewerbsfähiger. Die Schweiz, Bulgarien,
Irland und Zypern haben noch niedrigere
nominale Körperschaftsteuersätze.
Seite 16
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Grafik 2: Körperschaftsteuersätze 2013 – Standardsätze in Prozent
(ohne Zuschläge und Steuern der nachgeordneten Gebietskörperschaften)
8,5
Schweiz
10
Bulgarien
Irland
12,5
Zypern
12,5
Kanada
15
15
Lettland
15
Litauen
15
Deutschland
16
17
Rumänien
Slowenien
19
Polen
19
19
Tschechien
Ungarn
20
21
Kroatien
Estland
21
22
Luxemburg
Schweden
Slowakei
23
Vereinigtes Königreich
23
Finnland
24,5
Dänemark
Niederlande
25
25
Österreich
25
25
26
Portugal
Griechenland
27,5
Italien
28
Norwegen
28,05
Japan
30
Spanien
33
33,3
Belgien
Frankreich
35
Malta
35
USA
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
In Übersicht 3 und in Grafik 2 wurden
die Körperschaftsteuersätze auf zentral­
staatlicher Ebene dargestellt. Darüber hinaus
erheben in mehreren Staaten die Unterver­
bände (Einzelstaaten, Provinzen, Regionen,
Gemeinden usw.) noch eigene Körperschaft­
steuern oder ihnen ähnliche Steuern, wie
z. B. in Deutschland und Luxemburg die
Gewerbesteuer. Hinzu kommen vielfach Zu­
schläge und ähnliches des Zentralstaats und/
oder der Gebietskörperschaften. Die Höhe all
dieser die Kapitalgesellschaften belastenden
Unternehmensteuern, die vom Gewinn als
Bemessungsgrundlage ausgehen, ist in Über­
sicht 4 und Grafik 3 dargestellt.
Zu beachten ist, dass die von lokalen
Gebietskörperschaften erhobenen Steuern
von der Steuerbemessungsgrundlage der
übergeordneten Gebietskörperschaften in
manchen Staaten abzugsfähig sind (z. B.
Schweiz und USA). Die Gesamtsteuerbela­
stung auf Unternehmensebene ergibt sich
dann nicht als einfache Addition der nomi­
nalen Steuersätze der einzelnen Steuern. Bis
2008 minderte die Gewerbesteuer auch in
Deutschland als Betriebsausgabe die Bemes­
sungsgrundlage. Um die Transparenz der
Besteuerung zu erhöhen (additive Steuerbe­
lastungsermittlung) und die Finanzströme
der unterschiedlichen öffentlichen Gebiets­
körperschaftsebenen zu entflechten, ist die
Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsaus­
gabe abziehbar.
Die steuertarifliche Gesamtbelastung
von Kapitalgesellschaften reicht von 10 % in
Bulgarien bis fast 40 % in den USA. Deutsch­
land bleibt knapp unter der im internatio­
nalen Vergleich wichtigen Marke von 30 %.
Seite 17
Seite 18
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 4: Unternehmensbesteuerung 2013 im internationen Vergleich
Tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften 2013 (nominal) in Prozent
(Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere Steuern des Zentral­
staats und der Gebietskörperschaften)
Staaten
Zentralstaat
Gebietskörper­
schaften
Zusammen
EU-Staaten
Belgien 1)
33,99
–
33,99
Bulgarien
10
–
10
Dänemark
25
–
25
2)
14
29,83
Estland
21
3)
–
21
Finnland
24,5
–
24,5
Frankreich 1)
36,1
–
36,1
Griechenland
26
–
26
Irland
12,5
–
12,5
Italien
27,5
3,9 4)
31,4
Kroatien
20
–
20
Lettland
15
–
15
15
–
15
Luxemburg 1)
22,47
6,75
29,22
Malta
35
–
35
25
–
25
25
–
25
19
–
Deutschland
Litauen
15,83
1)
Niederlande
1)
Österreich
Polen
1)
19
5)
25
1,5
16
–
16
Schweden
22
–
22
Slowakei
23
–
23
Slowenien
17
–
17
30
–
30
Tschechien
19
–
19
Ungarn 1)
19
2 6)
20,62
23
–
23
12,5
–
12,5
Portugal (Lissabon)
Rumänien
Spanien
1)
1)
Vereinigtes Königreich
Zypern
1)
26,5
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 4: Fortsetzung
Staaten
Zentralstaat
Gebietskörper­
schaften
Zusammen
Andere Staaten
Japan 1)
28,05
10,99 7)
37,36
Kanada (Ontario)
15
11,5
26,5
Norwegen
28
Schweiz (Zürich)
USA (New York)
1)
8,5
35
–
8)
28
17,52
7,1
9)
8)
20,65
39,62
Anmerkungen:
1) Diese Staaten wenden ermäßigte Tarifeingangssätze oder weitere andere Sondersätze an.
2) Inklusive 5,5 % Solidaritätszuschlag.
3) Gewinnausschüttungsteuer; 0 % bei Thesaurierung.
4) Standardsatz IRAP; Bemessungsgrundlage ist – anders als bei Staatssteuer – die „Wertschöpfung“, nicht der „Gewinn“; ein Teil
der IRAP mindert als Betriebsausgaben die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer.
5) Gemeindezuschlag (maximal 1,5 % auf den Gewinn).
6) Gewerbesteuer; mindert als Betriebsausgabe die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer.
7) Einschließlich – bei Steuer des Zentralstaats – abzugsfähiger Gewerbesteuer (Corporation Enterprise Tax, hier 6,36 %) und
Zuschläge der Präfekturen und Gemeinden auf die Steuer des Zentralstaats (hier Durchschnittswert).
8) Steuern mindern die eigene Bemessungsgrundlage.
9) Ohne die nur in der Stadt New York erhobene New York City General Corporation Tax i.H.v. 8,85 %.
Seite 19
Seite 20
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Grafik 3: Unternehmensbesteuerung 2013 im internationalen Vergleich
Tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften 2013 (nominal) in Prozent
(Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere Steuern des
Zentralstaats und der Gebietskörperschaften)
10
Bulgarien
Irland
Zypern
Lettland
Litauen
Rumänien
Slowenien
Polen
Tschechien
Kroatien
Ungarn
Schweiz (Zürich)
Estland
Schweden
Slowakei
Vereinigtes Königreich
Finnland
Dänemark
Niederlande
Österreich
Griechenland
Kanada (Ontario)
Portugal
Norwegen
Luxemburg
Deutschland
Spanien
Italien
Belgien
Malta
Frankreich
Japan
USA (Staat New York)
12,5
12,5
15
15
16
17
19
19
20
20,62
20,65
21
22
23
23
24,5
25
25
25
26
26,5
26,5
28
29,22
29,83
30
31,4
33,99
35
36,1
37,36
39,62
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Für eine Bewertung der Gesamtbelastung
von Unternehmensgewinnen muss auch die
Besteuerung der Anteilseigner berücksich­
tigt werden. Diese ist, wie Übersicht 3 bereits
gezeigt hat, auf vielfältige Art und Weise
möglich. Teilweise werden ausgeschüttete
Gewinne gar nicht mehr beim Anteilseigner
besteuert, in einigen Staaten nur noch zu
einem gewissen Teil und in anderen Staa­
ten vollständig. Deshalb kommt sowohl
den Steuersätzen als auch dem Umfang der
Besteuerung der Dividenden ein großes Ge­
wicht zu.
Grafik 4 stellt die maximale Gesamtbe­
lastung des Anteilseigners bei Ausschüttung
dar. Zu beachten ist, dass in Staaten mit einer
Veranlagungsoption die Steuerbelastung ge­
ringer als abgebildet sein kann; insbesondere
wenn die Belastung des Gesamteinkommens
des Anteileigners unter dem Spitzensteuer­
satz liegt oder gar eine steuerliche Belastung
durch die Berücksichtigung von Freibe­
trägen entfällt. Erhält etwa ein Aktionär
in Deutschland, der sonst keine weiteren
Einkünfte hat, Dividendenerträge in Höhe
von 8.000 €, ergibt sich allein aufgrund der
Wirkung des steuerlichen Grundfreibetrags
keine Steuerbelastung auf Anteilseignere­
bene. Hingegen ergibt sich in Staaten mit
einer definitiven Abgeltungsteuer – etwa
Schweden – immer eine Belastung auf An­
teilseignerebene, unabhängig von der Ein­
kommenshöhe.
Seite 21
Seite 22
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Grafik 4: Maximalbelastung (nominal) in Prozent auf Unternehmens- und
Anteilseignerebene bei Vollausschüttung 2013
10,00
Bulgarien
4,50
0,00
0,00
21,00
Estland
23,00
Slowakei
15,00
Rumänien
16,00
17,50
19,00
Tschechien
12,15
15,00
Litauen
17,00
20,62
Ungarn
12,70
19,00
Polen
Anteilseignerebene
13,44
12,50
Zypern
Unternehmensebene
8,50
Lettland
15,39
0,00
35,00
Malta
17,00
Slowenien
20,75
Finnland
24,50
16,81
Niederlande
24,00
19,00
37,36
Japan
6,26
25,00
Österreich
18,75
29,22
Luxemburg
15,43
22,00
Schweden
23,40
25,00
Portugal
21,00
23,00
Vereinigtes Königreich
23,53
31,40
Italien
16,25
28,00
Norwegen
20,16
29,83
Deutschland
18,51
12,50
Irland
35,88
30,00
Spanien
18,82
33,99
Belgien
16,50
26,00
Griechenland
25,00
39,62
USA (Staat New York)
12,08
20,65
Schweiz (Zürich)
31,72
26,50
Kanada (Ontario)
28,48
25,00
Dänemark
31,50
20,00
Kroatien
37,19
36,10
Frankreich
0
10
20
27,16
30
40
50
60
70
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Einen nicht zu unterschätzenden Ein­
fluss auf die tatsächliche steuerliche Be­
lastung von Unternehmen hat auch die
in Übersicht 5 dargestellte periodenüber­
greifende Verlustberücksichtigung bei der
Körperschaftsteuer in Form des Verlustrück­
bzw. -vortrags. Hierbei weisen die einzelnen
Staaten sehr unterschiedliche Regelungen
auf. So sind die überperiodischen Verlustausgleichsregeln in den meisten Staaten ver­
glichen mit Deutschland als restriktiver zu
bezeichnen. Dies zeigt sich vor allem daran,
dass viele Staaten keinen Verlustrücktrag
kennen. In Deutschland, aber auch in Fran­
kreich, Irland, den Niederlanden, dem Ver­
einigten Königreich, Kanada und den USA
führt die Möglichkeit Verluste rückzutragen
zu einer Liquiditätszufuhr in wirtschaftlich
weniger ertragsreichen Zeiten.
Seite 23
Der Verlustvortrag ist in einigen Staaten
auf 5 bis 7 Jahre befristet. In vielen Staaten
ist es deutlich länger möglich, Verluste vor­
zutragen. Zum Teil ist der Verlustvortrag
sogar zeitlich unbegrenzt gestattet. Eine
zeitliche Begrenzung des Verlustvortrags hat
zur Folge, dass die Verlustvorträge in außer­
gewöhnlich langen rezessiven Phasen für die
steuerliche Berücksichtigung verloren gehen
können. Deutschland erlaubt einen zeitlich
unbegrenzten Verlustvortrag, beschränkt die
Verrechnung von Verlusten jedoch der Höhe
nach (Mindestgewinnbesteuerung). Dieser
Praxis haben sich in den letzten Jahren eine
zunehmende Zahl von Staaten, darunter
auch Frankreich, Italien und Spanien ange­
schlossen.
Übersicht 5: Periodenübergreifende Verlustberücksichtigung bei der
Körperschaftsteuer 2013
Die Übersicht stellt Regelungen für Verluste dar, die ab dem 1.1.2013 anfallen. Beschränkungen durch
Gesellschafterwechsel sowie Verluste aus der Veräußerung betrieblichen Anlagevermögens (capital
losses), die in verschiedenen Staaten Sonderregeln unterliegen, wurden nicht betrachtet.
Staaten
Verlustrücktrag
Verlustvortrag
Belgien
–
Unbegrenzt
Bulgarien
–
5 Jahre
EU-Staaten
Unbegrenzt
Dänemark
–
1 Jahr
(bis zu 7,5 Mio. DKK pro Jahr voll abzugsfähig,
darüber hinaus Verrechnung nur bis zu 60 %
der 7,5 Mio. DKK übersteigenden Einkünfte)
Unbegrenzt
(begrenzt auf 1 Mio. €)
(bis zu 1 Mio. € pro Jahr voll abzugsfähig,
darüber hinaus Verrechnung nur bis zu
60 % der 1 Mio. € übersteigenden Einkünfte)
Estland
Keine Regelung erforderlich
Keine Regelung erforderlich
Finnland
–
10 Jahre
Deutschland
Seite 24
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Fortsetzung: Übersicht 5
Staaten
Verlustrücktrag
Verlustvortrag
EU-Staaten
1 Jahr
Frankreich
Griechenland
Unbegrenzt
(begrenzt auf 1 Mio. €, Verlustrücktrag führt zu Steuergutschrift,
(bis zu 1 Mio. € pro Jahr voll abzugsfähig, da­
die in den darauf folgenden 5 Jahren mit künftigen
rüber hinaus Verrechnung nur bis zu 50 % der
Steuerschulden verrechnet und deren Restbetrag im 6. Jahr er­
1 Mio. € übersteigenden Einkünfte)
stattet wird)
–
1 Jahr
5 Jahre
Unbegrenzt
Irland
(bei Betriebsaufgabe 3 Jahre)
(für Verluste aus der gleichen Quelle)
Italien
–
(Verrechnung nur bis zu 80 % der jährlichen
Einkünfte)
Kroatien
–
5 Jahre
Lettland
–
Unbegrenzt
Litauen
–
Unbegrenzt
Luxemburg
–
Unbegrenzt
Malta
–
Unbegrenzt
1 Jahr
9 Jahre
Österreich
–
(Verrechnung nur bis zu 75 % der jährlichen
Einkünfte)
Polen
–
(Verrechnung nur bis zu 50 % des entstan­
denen Verlustes pro Berücksichtigungsjahr)
Portugal
–
(Verrechnung nur bis zu 75 % der jährlichen
Einkünfte)
Rumänien
–
7 Jahre
Schweden
(indirekter Verlustrücktrag jedoch möglich durch Auflösung sog.
„Periodisierungsrücklagen“ aus den Vorjahren)
Unbegrenzt
Slowakei
–
7 Jahre
Slowenien
–
(Verrechnung nur bis zu 50 % der jährlichen
Einkünfte)
Niederlande
–
Unbegrenzt
Unbegrenzt
5 Jahre
5 Jahre
Unbegrenzt
18 Jahre
Spanien
–
Tschechien
–
(bis 2015: bei Unternehmen, deren Umsatz
bestimmte Beträge überschreitet, Verrech­
nung nur bis zu 50 % bzw. 25 % der jährlichen
Einkünfte)
5 Jahre
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 25
Fortsetzung: Übersicht 5
Staaten
Verlustrücktrag
Verlustvortrag
–
(Verrechnung nur bis zu 50 % der jährlichen
Einkünfte)
EU-Staaten
Ungarn
Vereinigtes
Königreich
Unbegrenzt
1 Jahr
Unbegrenzt
(bei Betriebsaufgabe 3 Jahre)
–
Zypern
5 Jahre
Andere Staaten
1 Jahr
Japan
(Verrechnung nur bis zu 80 % der jährlichen
Einkünfte, ausgenommen kleine und mittlere
Unternehmen)
3 Jahre
20 Jahre
Kanada
–
Norwegen
9 Jahre
(wird für Steuerjahre, die zwischen dem 1.4.1992 und dem
31.3.2014 enden, nicht gewährt, ausgenommen für bestimmte
kleine und mittlere Unternehmen und bei Liquidation)
(ein Rücktrag auf die vorangegangenen 2 Jahre ist bei
Liquidation zulässig)
Unbegrenzt
–
7 Jahre
2 Jahre
20 Jahre
Schweiz
USA
3. Nominale Ertragsteuerbelastung
natürlicher Personen
Die beiden nächsten Übersichten enthalten
Informationen zu den für das Erwerbsein­
kommen Alleinstehender relevanten Ein­
kommensteuertarifen. In Übersicht 6 sind
die tariflichen Eingangssätze, die sonstigen
Zuschläge und die persönlichen Entla­
stungen durch Steuerabsetzbeträge, Grund­
freibeträge und sog. Nullzonen dargestellt.
Steuerabsetzbeträge werden von der Steuer­
schuld abgezogen, so dass im Gegensatz zu
Grundfreibeträgen und Nullzonen die Steu­
erprogression für die Entlastungswirkung
keine Rolle spielt. Bei Grundfreibeträgen
und Nullzonen ist hingegen die effektive
Steuerentlastung abhängig vom Grenzsteu­
ersatz und damit vom Steuertarif.
Seite 26
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 6: Einkommensteuereingangssatz des Zentralstaats und der Gebiets­
körperschaften sowie sonstige Zuschläge 2013 1)
Tarif
Staaten
Eingangssatz Staat 2)
+ Gebietskörperschaften
+ sonstige Zuschläge
Persönliche Entlastungen
Eingangssatz des
Tarifs reicht bis zu
Steuerabsetzbetrag
Grundfreibetrag/
Nullzone im Tarif
in € 3)
in € 3)
in € 3)
EU-Staaten
8.590
–
7.270
% 4)
Flat Tax
–
–
5,83
30,9
36,73
%
% 5)
%
56.450
333
–
Deutschland
14
%
8.131
–
8.130
Estland
21
%
Flat Tax
–
1.728
6,5
19,12 _
25,62
% 6)
% 5)
%
23.900
–
16.100 7)
%
11.896
–
5.963
Belgien
(nach Gemeinden
und Verbänden
unterschiedlich)
Staat
Gemeinde Brüssel
7,0 % Zuschlag auf
Staatssteuer
insgesamt
Bulgarien
Dänemark
Staat
Gemeinden
insgesamt
Finnland
Staat
Gemeinden
insgesamt
Frankreich
Staat
Zuschlag
Sozialsteuern
insgesamt
25
%
1,75
26,75
%
%
10
5,5
8___
13,08
% 8)
%
22
%
25.000
2.100 9)
–
20
%
32.800
1.650
–
Irland
Staat
Zuschlag
Sonderabgabe
insgesamt
2
22
%
%
10.036
–
10.036
Staat
Regionen
insgesamt
23
1,63
24,63
%
% 11)
%
15.000
–
–
Italien10)
Staat
Gemeinde Zagreb
18 % Zuschlag auf
Staatssteuer
insgesamt
12
%
3.517
–
3.517
2,16
14,16
%
%
Lettland
24
% 12)
Flat Tax
–
769
Litauen
15
% 13)
Flat Tax
–
1.633 14)
13.173
–
Griechenland
Kroatien
(nach Gemeinden
und Städten un­
terschiedlich)
Luxemburg
Staat
Zuschlag 7 %
des Steuerbetrags
für Arbeitslosen­
fonds
insgesamt
8
%
0,56
8,56
%
%
11.265
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 27
Übersicht 6: Fortsetzung
Tarif
Staaten
Eingangssatz Staat 2)
+ Gebietskörperschaften
+ sonstige Zuschläge
Persönliche Entlastungen
Eingangssatz des
Tarifs reicht bis zu
Steuerabsetzbetrag
Grundfreibetrag/
Nullzone im Tarif
in € 3)
in € 3)
in € 3)
EU-Staaten
Malta
15
%
14.500
–
8.500
Niederlande
37
% 15)
19.645
2.001
–
Österreich
36,5
%
25.000
–
11.000
Polen
18
%
20.009
130
–
14,5
3,5
18
%
%
%
7.000
214
–
16
%
Flat Tax
–
56 16)
20
31,73
51,73
% 17)
% 5)
%
68.307
–
–
–
47.709 18)
1.512 18)
Slowakei
19
%
34.402
–
3.735 19)
Slowenien
16
%
8.021
–
6.520 20)
24
0,75
24,75
%
%
%
17.707
17.707
–
–
5.151
–
Tschechien
15
%
Flat Tax
957
–
Ungarn
16
%
Flat Tax
–
–
Vereinigtes
Königreich
20
%
37.138
–
10.952 21)
Zypern
20
% 22)
28.000
–
19.500
14.955
–
2.914
Portugal
Staat
Zuschlag
insgesamt
Rumänien
Schweden
Spanien
Staat
Gemeinden
insgesamt
Staat
Zuschlag
insgesamt
Andere Staaten
Japan
Kanada
(nach Provinzen
und Territorien
unterschiedlich)
Norwegen
Staat
2,1 % Zuschlag auf
Staatssteuer
Präfekturen
Gemeinden
insgesamt
5
%
0,1
4
6
15,1
%
%
%
%
Bund
Provinz Ontario
insgesamt
15
5,05
20,05
%
%
%
Staat
Gemeindesteuer
insgesamt
9
28
37
% 24)
%
%
2.531
2.531
31.985
29.167
–
162 23)
8.105
7.030
105.065
Flat Tax
–
–
64.640
5.981
Seite 28
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 6: Fortsetzung
Tarif
Staaten
Eingangssatz Staat 2)
+ Gebietskörperschaften
+ sonstige Zuschläge
Persönliche Entlastungen
Eingangssatz des
Tarifs reicht bis zu
Steuerabsetzbetrag
Grundfreibetrag/
Nullzone im Tarif
in € 3)
in € 3)
in € 3)
Andere Staaten
Schweiz
(nach Kantonen
und Gemeinden
unterschiedlich)
USA
(nach Einzel­
staaten, Gemein­
den und Bezirken
unterschiedlich)
Bund
Kanton Zürich und
Gemeinde Zürich
insgesamt
Bund
Staat New York
Stadt New York
insgesamt
0,77
%
25.554
–
11.726
4,38
5,15
%
%
9.219
–
5.418
%
% 26)
% 26)
%
6.823
6.269
9.174
–
–
–
2.982 25)
– 27)
– 27)
10
4
2,907
16,22
1) Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Erwerbseinkommen des Jahres 2012 bzw. 2013.
2) Tarifsysteme: Bei nachgeordneten Gebietskörperschaften z. T. Proportionalsätze, z. T. Zuschläge zur Steuerschuld, ansonsten progressive Teilmengentarife;
Ausnahme: Deutschland (Formeltarif).
3) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über die vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten UmsatzsteuerUmrechnungskurse Juli 2013.
4) Für Einzelunternehmer Steuersatz 15 %.
5) Durchschnittssatz.
6) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen einer erhöhten Staatssteuer von 30 % (für Einkommen bis 50.000 EUR) bzw. 32 %
(für Einkommen über 50.000 EUR), sie sind jedoch von der Gemeindesteuer befreit.
7) Verschiedene persönliche Freibeträge und Grundfreibeträge laufen für höhere Einkommen aus.
8) Die Sozialsteuern werden nur auf einen Teil der Bemessungsgrundlage der Staatssteuer erhoben und können zudem teilweise von dieser abgesetzt werden.
9) Steuerabzug bei Einkünften bis 21.000 €. Der Steuerabzug verringert sich bei Einkünften bis 42.000 € stufenweise bis auf 0.
10) Ohne lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 3,9 % der Wertschöpfung (nicht Gewinn!).
11) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 1,23 % und 2,03 %, hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,8 % möglich, hier nicht berücksichtigt,
da selten.
12) Für Dividenden- und Zinseinkünfte 10 %, für Veräußerungsgewinne 15 %.
13) Für Dividendeneinkünfte 20 %, für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit 5 %.
14) Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; läuft bei höheren Einkünften aus.
15) Davon entfallen 31,15 % auf die allgemeine gesetzliche Sozialversicherung; hier nur Tarif auf Arbeitseinkommen und den Nutzungswert selbstgenutzten
Wohnraums.
16) Maximum; entfällt ab einem Einkommen von 678 €.
17) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen einer erhöhten Staatssteuer von 30 %, sie sind jedoch von der Gemeindesteuer befreit.
18) Freibetrag von 47.709 € nur bei staatlicher Steuer; Freibetrag von 1.512 € bei gemeindlicher Steuer, erhöht sich für niedrigere Einkommen.
19) Gilt bis zu einem Einkommen von 19.458 €; bei Einkommen von mehr als 34.402 € entfällt der Freibetrag.
20) Absetzbetrag ermäßigt sich für höhere Einkommen auf 4.419 € bzw. 3.303 €.
21) Läuft bei höheren Einkünften aus.
22) Von Arbeitnehmern, Selbständigen und Rentnern wird eine von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens abhängige Sonderabgabe von bis zu 2,5 %
erhoben. Sie ist vom Einkommen abzugsfähig und wird bei Arbeitnehmern der Privatwirtschaft je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber
getragen.
23) Zuschläge für bestimmte Angehörige; läuft mit steigender Provinzsteuer aus.
24) Staatliche Zusatzsteuer.
25) Maximum, läuft mit steigendem Einkommen aus; zzgl. „standard deduction“ (allgemeiner Pauschbetrag für Werbungskosten/Sonderausgaben) von 4.664 €.
26) Mindert die Bemessungsgrundlage der Bundessteuer.
27) Aber: „standard deduction“ 5.887 €.
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
In knapp der Hälfte der hier unter­
suchten Staaten, die einen Grundfreibetrag
bzw. eine Nullzone im Tarif haben, hat sich
dieser - ggf. nach Umrechnung der Lan­
deswährung in Euro - im Jahr 2013 erhöht.
In den meisten Fällen blieben die Ein­
gangssteuersätze im Vergleich zum Vorjahr
weitgehend unverändert. Griechenland, die
Niederlande und Portugal hoben die Ein­
gangssätze teils deutlich an.
Bei der Interpretation dieser Daten
muss beachtet werden, dass in mehreren
Staaten mit vergleichsweise hohen Tarifein­
gangssätzen die Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung abgedeckt werden, so
z. B. in den nordischen Staaten und den
Niederlanden. Dies erschwert die Vergleich­
barkeit. Auch die Ehegattenbesteuerung ist
unterschiedlich geregelt. In einigen Staaten
wird eine Einzelveranlagung vorgenommen
(etwa Österreich), in anderen eine Zusam­
menveranlagung, wobei diese mit Splitting
(etwa Deutschland) oder ohne (etwa USA)
durchgeführt werden kann.
Übersicht 7 enthält die höchstmöglichen
Steuersätze im Rahmen der Besteuerung
des Erwerbseinkommens alleinstehender
natürlicher Personen und die Einkommenshöhe, ab der die Steuersätze zur Anwendung
kommen.
Seite 29
Seite 30
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 7: Einkommensteuerspitzensatz des Zentralstaats und der Gebietskörper­
schaften sowie sonstige Zuschläge 2013 1)
Staaten
Spitzensteuersatz Staat
+ Gebietskörperschaften
+ sonstige Zuschläge
Spitzensteuersatz beginnt oberhalb eines
zu versteuernden Einkommens von
in € 2)
EU-Staaten
Belgien
(nach Gemeinden und
Verbänden unterschied­
lich)
Staat
Gemeinde Brüssel 7 %
Zuschlag auf Staatssteuer
insgesamt
Bulgarien
50
%
3,5
53,5
%
%
10
%
37.330
3)
Flat Tax
Dänemark
Plafond (höchstens)
51,7
%
4)
Deutschland
45
2,48
47,48
%
%
%
250.730
5,5 % Solidaritätszuschlag
insgesamt
21
%
Flat Tax
31,75 %
19,12_ %
50,87 %
100.000
Finnland
Staat
Gemeinden (Durchschnitt)
insgesamt
Frankreich
Staat
Zuschlag Sonderabgabe
Zuschlag Sozialsteuern
insgesamt
45
4
8___
54,61
%
%
%
%
150.000
500.000
42
%
42.000
Irland
Staat
Zuschlag Sonderabgabe
insgesamt
41
7
48
%
%
%
32.800
16.016
Italien 6)
Staat
Zuschlag Sonderabgabe
Regionen
insgesamt
43
3
1,63
47,63
%
%
%
%
75.000
300.000
Kroatien
(nach Gemeinden und
Städten unterschied­
lich)
Staat
Gemeinde Zagreb 18 %
Zuschlag auf Staatssteuer
insgesamt
40
%
7,2
47,2
%
%
24
%
Estland
Griechenland
Lettland
5)
7)
14.068
8)
Flat Tax
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 31
Übersicht 7: Fortsetzung
Spitzensteuersatz Staat
+ Gebietskörperschaften
+ sonstige Zuschläge
Staaten
Spitzensteuersatz beginnt oberhalb eines
zu versteuernden Einkommens von
in € 2)
EU-Staaten
9)
Flat Tax
Litauen
Staat
15
%
40
%
100.000
Luxemburg
Staat
Zuschlag 9 % des Steuerbetrags
für Arbeitslosenfonds
insgesamt
3,6
43,6
%
%
150.000
Malta
35
%
60.001
Niederlande
52
%
55.991
Österreich
50
%
60.000
Polen
32
%
48
5
3,5
56,5
%
%
%
%
80.000
250.000
16
%
Flat Tax
Portugal
Staat
Zuschlag
Zuschlag
insgesamt
Rumänien
10)
20.009
25
%
31,73 %
56,73 %
68.307 11)
Slowakei
25
%
34.402
Slowenien
50
%
70.907
Staat
Zuschlag
insgesamt
45
7
52
%
%
%
175.000
300.000
Solidaritätszuschlag
insgesamt
15
7
22
%
%
%
Flat Tax
47.889
Ungarn
16
%
Vereinigtes Königreich
45
%
Zypern
35
%
Schweden
Spanien
Tschechien
Staat
Gemeinden (Durchschnitt)
insgesamt
12)
Flat Tax
174.030
13)
60.000
Seite 32
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 7: Fortsetzung
Staaten
Spitzensteuersatz Staat
+ Gebietskörperschaften
+ sonstige Zuschläge
Spitzensteuersatz beginnt oberhalb eines
zu versteuernden Einkommens von
in € 2)
Andere Staaten
Staat
2,1 % Zuschlag auf Staatssteuer
Präfekturen
Gemeinden
insgesamt
40
0,84
4
6
50,84
%
%
%
%
%
138.047
Bund
Provinz Ontario
insgesamt
29
20,53
49,53
%
%
%
99.166
373.743
Norwegen
Staat
Gemeindesteuer
insgesamt
12
28
40
%
%
%
105.065
Flat Tax
Schweiz
(nach Kantonen und
Gemeinden unter­
schiedlich)
Bund
Kanton Zürich und
Gemeinde Zürich
insgesamt
11,5
%
610.707
28,47
39,97
%
%
206.130
USA
(nach Einzelstaaten,
Gemeinden und Bezir­
ken unterschiedlich)
Bund
Staat New York
Stadt New York
insgesamt
39,6
8,82
3,88
47,27
%
%
%
%
Japan
Kanada
(nach Provinzen und
Territorien unterschied­
lich)
Flat Tax
Flat Tax
14)
14)
305.810
786.888
382.263
1) Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Erwerbseinkommen des Jahres 2012 bzw. 2013.
2) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über die vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten UmsatzsteuerUmrechnungskurse Juli 2013.
3) Für Einzelunternehmer Steuersatz 15 %.
4) Wenn die Summe aus dem nationalen und den lokalen Steuersätzen insgesamt 51,7 % übersteigt, wird der nationale Steuersatz um den übersteigenden
Prozentsatz gekürzt; Grenzbelastung beginnt abhängig von der Zusammensetzung der Einkünfte bei unterschiedlichen Beträgen.
5) Die Sozialsteuern werden nur auf einen Teil der Bemessungsgrundlage der Staatssteuer erhoben und können zudem teilweise von dieser abgesetzt werden.
6) Ohne lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 3,9 % der Wertschöpfung (nicht Gewinn!).
7) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 1,23 % und 2,03 %, hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,8 % möglich; hier nicht berücksichtigt,
da selten.
8) Für Dividenden- und Zinseinkünfte 10 %, für Veräußerungsgewinne 15 %.
9) Für Dividendeneinkünfte 20 %, für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit 5 %.
10) Bei gewerblichen Einkünften kann zu einer Pauschalbesteuerung mit einem Steuersatz von 19 % (ohne Abzug von persönlichen Freibeträgen) optiert werden.
11) Gilt nur für Staatssteuer; der Gemeindesteuersatz ist gleich bleibend.
12) Einzelunternehmer unterliegen mit den ersten 1.695.490 € einem Steuersatz von 10 % und mit dem übersteigenden Betrag einem Steuersatz von 19 %.
13) Von Arbeitnehmern, Selbständigen und Rentnern wird eine von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens abhängige Sonderabgabe von 3,5 % erhoben.
Sie ist vom Einkommen abzugsfähig und wird bei Arbeitnehmern der Privatwirtschaft je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.
14) Mindert die Bemessungsgrundlage der Bundessteuer.
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Bezogen auf die Einkommensteuerspit­
zensätze haben einige Staaten Änderungen
vorgenommen. Finnland, Luxemburg, Por­
tugal, Slowenien und die USA haben
den Spitzensteuersatz auf zentralstaatlicher
Ebene angehoben ebenso wie die Slowakei
und Tschechien, die mit Zuschlägen auf
höhere Einkommen von einem reinen Flat
Tax-System abgerückt sind. Moderate Anhe­
bungen sind in Dänemark, Schweden, Japan
und Kanada zu verzeichnen. Griechenland,
Lettland und das Vereinigte Königreich ha­
ben den Spitzensteuersatz gesenkt.
Grafik 5 zeigt die höchstmöglichen Steu­
ersätze (inkl. sonstige Zuschläge) im Rahmen
der Einkommensbesteuerung natürlicher
Personen. Die Spitzensteuersätze bewegen
sich weiterhin zwischen 10 % in Bulgarien
und 56,73 % in Schweden. Der deutsche
Spitzensteuersatz ist mit 47,48 % im oberen
Mittelfeld angesiedelt.
Seite 33
Seite 34
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Grafik 5: Einkommensteuerspitzensätze der Zentralstaaten und der
Gebietskörperschaften sowie sonstige Zuschläge 2013 (in Prozent)
10
Bulgarien
15
16
Litauen
Rumänien
16
Ungarn
21
Estland
22
Tschechien
24
Lettland
25
Slowakei
32
Polen
35
35
Malta
Zypern
39,97
40
42
Schweiz (Kanton Zürich)
Norwegen
Griechenland
43,6
45
Luxemburg
Vereinigtes Königreich
47,2
47,27
Kroatien
USA (New York)
47,48
Deutschland
47,63
48
Italien
Irland
49,53
Kanada (Ontario)
Österreich
50
Slowenien
50
Japan
50,84
Finnland
50,87
Dänemark
51,7
52
Niederlande
52
Spanien
53,5
54,61
Belgien
Frankreich
56,5
56,73
Portugal
Schweden
0
10
20
30
40
50
60
70
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Ob es in den Staaten eine Quellensteuer
mit oder ohne Abgeltungscharakter gibt
und in wie weit Werbungskosten geltend
gemacht werden können bzw. Freigrenzen
bestehen, zeigt Übersicht 8. Durch die ver­
schiedenen Konzepte kommt es zu einer
höchst unterschiedlichen Steuerbelastung
von Zinserträgen Ansässiger im interna­
tionalen Vergleich. Dies verdeutlicht auch
eine Betrachtung der Höchstsätze auf
Zinserträge von natürlichen ansässigen
Personen in Übersicht 9. Estland, Kroatien,
Litauen und die Niederlande belassen Zin­
serträge privater Haushalte generell oder
in bestimmten Fällen steuerfrei, während
sonst der Steuersatz von 10 % (Bulgarien,
Lettland, Luxemburg) bis 51,7 % (Dänemark)
reicht.
Seite 35
Seite 36
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 8: Quellensteuern auf Zinsen und Dividenden 2013 – Ansässige
Dargestellt wird die Quellenbesteuerung typischer Einkünfte aus Zinsen und Dividenden von ansässigen natürlichen
Personen (allgemeine Sätze in %). Betriebliche Erträge bleiben unberücksichtigt. Es werden Zinsen im engeren Sinne wie z. B.
aus Bankeinlagen und festverzinslichen Wertpapieren betrachtet, die in Deutschland einer Kapitalertragsteuer von 26,375 %
(Zinsabschlag zzgl. Solidaritätszuschlag) unterliegen. Alle Staaten haben zahlreiche Sonderregelungen, die tabellarisch nicht
umfassend darstellbar sind. In besonderen Fällen wird auf Sonderregelungen hingewiesen.
Staaten
Zinsen
Dividenden
Bemerkungen
EU-Staaten
Belgien
25
25
Abgeltungsteuer; 15 % Quellensteuer auf Zinsen aus Spareinlagen
Bulgarien
–
5
Abgeltungsteuer
Dänemark
–
27
Abgeltungswirkung für Dividenden bis 48.300 DKK; für übersteigende Divi­
dendeneinkünfte Einkommensteuerfestsetzung auf 42 % mit Quellensteu­
eranrechnung
26,375
Einschließlich Solidaritätszuschlag; Abgeltungsteuer mit Option zur Ein­
kommensteuerveranlagung mit Quellensteueranrechnung
Deutschland
26,375
–
–
–
Finnland
30
21
Abgeltungsteuer für Zinsen; 21 % Quellensteuer nur auf Dividenden bör­
sennotierter Kapitalgesellschaften, Einbeziehung der Dividenden in die Ein­
kommensteuerveranlagung mit Quellensteueranrechnung
Frankreich
24
21
Einbeziehung in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteueran­
rechnung
Griechenland
15
25
Sondersatz 20 % für bestimmte Zinsen möglich; Abgeltungsteuer, in be­
stimmten Fällen Option zur Einkommensteuerveranlagung mit Quellen­
steueranrechnung möglich
Irland
33
20
Abgeltungsteuer für Zinsen, keine Quellensteuer auf Zinsen aus bestimmten
Staatsanleihen; Einbeziehung der Dividenden in die Einkommensteuerver­
anlagung mit Quellensteueranrechnung
Italien
20
20
Abgeltungsteuer; Sondersatz 12,5 % auf Zinsen aus bestimmten Staatsanlei­
hen möglich
Estland
Kroatien
–
12
Einbeziehung der Einkünfte in die Einkommensteuerveranlagung mit Quel­
lensteueranrechnung; Dividenden sind bis zu einem Betrag von 12.000 HRK
steuerfrei
Lettland
10
10
Abgeltungsteuer; keine Quellensteuer auf Zinsen aus bestimmten Staats­
und Kommunalanleihen
–
20
Abgeltungsteuer
Luxemburg
10
15
Abgeltungsteuer für Zinsen, sofern über Freigrenze von 250 EUR; Einbezie­
hung der Dividenden in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteu­
eranrechnung
Malta
15
–
Abgeltungsteuer, kein Quellensteuerabzug bei Einbeziehung der Einkünfte
in die Einkommensteuerveranlagung
Litauen
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 37
Übersicht 8: Fortsetzung
Staaten
Zinsen
Dividenden
Bemerkungen
Niederlande
–
15
Einbeziehung in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteuer­
anrechnung
Österreich
25
25
Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung mit Quel­
lensteueranrechnung
Polen
19
19
Abgeltungsteuer
Portugal
28
28
Befreiungen für bestimmte Zinsen möglich; Abgeltungsteuer mit Option zur
Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteueranrechnung
Rumänien
16
16
Abgeltungsteuer; keine Quellensteuer auf Zinsen aus rumänischen Staats­
und Kommunalanleihen
Schweden
30
30
Abgeltungsteuer
Slowakei
19
–
Abgeltungsteuer
Slowenien
25
25
Abgeltungsteuer; Zinsen aus Guthaben bei einer inländischen Bank oder
einer in der EU ansässigen Bank sind bis zu einem Betrag von 1.000 EUR
steuerfrei
Spanien
21
21
Keine Quellensteuer auf Zinsen aus bestimmten Staatsanleihen; Einbe­
ziehung der Einkünfte in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellen­
steueranrechnung
Tschechien
15
15
Abgeltungsteuer
Ungarn
16
16
Abgeltungsteuer
Vereinigtes
Königreich
20
–
Einbeziehung in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteuer­
anrechnung
Zypern
30
20
Die Quellensteuer wird als sog. Verteidigungsabgabe erhoben und hat Ab­
geltungswirkung; bei der regulären Einkommensteuer bleiben die Einkünfte
steuerfrei
EU-Staaten
Andere Staaten
Japan
20
20/10
Abgeltungsteuer für Zinsen; Dividenden börsennotierter Gesellschaften
unterliegen in bestimmten Fällen dem niedrigeren Steuersatz von 10 % und
können per Option Abgeltungswirkung erzielen, ansonsten Einbeziehung
der Dividenden in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteueran­
rechnung
Kanada
–
–
–
Norwegen
–
–
–
Schweiz
35
35
USA
–
–
Einbeziehung der Einkünfte in die Einkommensteuerveranlagung mit Quel­
lensteueranrechnung
–
Seite 38
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 9: Höchstsätze auf private Zinserträge 2013 – Ansässige
Dargestellt wird der höchstmögliche Einkommensteuersatz für typische Einkünfte aus Zinsen von ansässigen natürlichen
Personen. Betriebliche Erträge bleiben unberücksichtigt. Es werden Zinsen aus Bankeinlagen betrachtet, die in Deutschland
einer Kapitalertragsteuer von 26,375 % (Zinsabschlag zzgl. Solidaritätszuschlag) unterliegen. In besonderen Fällen wird auf
Sonderregelungen hingewiesen.
Staaten
Höchstsatz in %
Bemerkungen
EU-Staaten
Belgien
15
Abgeltungsteuer; 1.880 € Freibetrag
Bulgarien
10
Abgeltungsteuer
Dänemark
51,7
Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz
Deutschland
26,375
Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung;
801 € Sparerpauschbetrag
Estland
–
Finnland
30
Abgeltungsteuer
Frankreich
45
Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz
Griechenland
15
Abgeltungsteuer
Irland
33
Abgeltungsteuer
Italien
20
Abgeltungsteuer
Kroatien
–
Lettland
10
Litauen
–
Luxemburg
10
Abgeltungsteuer; 25 € Werbungskostenpauschale; Freigrenze bis
250 €
Malta
15
Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung
Niederlande
–
Keine Einkommensteuer auf reale Kapitalerträge; stattdessen Steuer­
satz 30 % auf einen fiktiven Ertrag von 4 % des Reinvermögens nach
Berücksichtigung eines Vermögensfreibetrags von 21.139 €
Österreich
25
Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung
Polen
19
Abgeltungsteuer
Portugal
28
Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung
Rumänien
16
Abgeltungsteuer
Schweden
30
Abgeltungsteuer
Slowakei
19
Abgeltungsteuer
Slowenien
25
Abgeltungsteuer; 1.000 € Freibetrag für Zinsen aus Guthaben bei
einer inländischen oder in der EU ansässigen Bank
–
–
Abgeltungsteuer
–
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 39
Übersicht 9: Fortsetzung
Staaten
Höchstsatz in %
Bemerkungen
Spanien
27
21 % für die ersten 6.000 € Einkommen aus Anlagekapital, 25 % zwi­
schen 6.001 € und 24.000 €, darüber 27 %
Tschechien
15
Abgeltungsteuer
Ungarn
16
Abgeltungsteuer
Vereinigtes Königreich
45
Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz
Zypern
30
Steuerbefreiung für Zinsen; sie unterliegen jedoch einer Verteidi­
gungsabgabe von 30 %
Japan
20
Abgeltungsteuer
Kanada (Ontario)
49,53
Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz
Norwegen
28
Entspricht dem Einkommensteuersatz
Schweiz (Zürich)
39,97
Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz
USA (Stadt und Staat
New York)
47,27
Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz
Andere Staaten
4.
(Lohn-)Steuer- und Abgabenbelastung von
Arbeitnehmern 2012
Für Arbeitnehmerhaushalte in verschie­
denen Familienverhältnissen und Einkom­
mensgruppen veröffentlicht die OECD regel­
mäßig eine international vergleichende Un­
tersuchung, deren jüngste Ergebnisse in den
Übersichten 10 bis 12 vorgestellt werden.
Übersicht 10 und Grafik 6 enthalten die
Belastung des durchschnittlichen Brutto­
arbeitslohns eines Arbeitnehmerhaushalts
durch die Lohn- oder Einkommensteuer
klassifiziert nach verschiedenen Familien­
verhältnissen (Alleinstehender, Familie als
Allein- und als Doppelverdiener).
Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ist
stark eingeschränkt, da die OECD Transfer­
zahlungen länderspezifisch unterschied­
lich berücksichtigt. Zum Beispiel wird das
Kindergeld in der Belastungsrechnung für
Deutschland als Steuergutschrift behandelt,
wenn die Berücksichtigung von Kindern in
Form von Kindergeld erfolgt. Andernfalls
werden die Kinderfreibeträge bei der Steuer­
berechnung abgezogen (Günstigerprüfung).
Damit wird die Steuerbelastungsquote für
Haushalte mit Kindern erheblich verringert.
In anderen Staaten, wie z. B. Frankreich, wird
das Kindergeld als separate Transferleistung
außerhalb des Besteuerungssystems behan­
delt und mindert daher nicht die Steuerbela­
stungsquote.
Seite 40
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 10: Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2012
(in Prozent des Bruttoarbeitslohns)
Staaten
Alleinstehend,
ohne Kind,
Durchschnitts­
einkommen
Verheiratet, 2 Kinder,
Alleinverdiener,
Durchschnitts­
einkommen
Verheiratet, 2 Kinder,
ein Durchschnitts­
einkommen + 33 %
eines weiteren Durch­
schnittseinkommens
EU-Staaten, die Mitglied der OECD sind
Belgien
28,8
17,8
22,8
Dänemark
36,2
32,1
33,6
Deutschland
19,2
0,8
6,5
Estland
17,1
10,5
13,0
Finnland
21,8
21,8
17,4
Frankreich
14,6
8,6
8,4
8,9
10,2
8,2
Irland
14,8
7,3
9,1
Italien
21,3
14,7
14,0
Luxemburg
15,5
5,0
6,2
Niederlande
16,5
16,3
12,5
Österreich
15,9
13,8
11,4
6,8
0,0
1,5
Portugal
10,7
3,0
3,0
Schweden
17,9
17,9
15,6
Slowakei
9,4
- 2,7
1,7
Slowenien
11,0
2,6
3,6
Spanien
17,5
9,8
11,7
Tschechien
11,8
- 5,4
2,2
Ungarn
16,5
7,8
9,8
Vereinigtes Königreich
15,5
15,5
13,2
7,5
6,1
6,6
Kanada
15,2
8,7
11,2
Norwegen
21,6
19,1
18,7
Schweiz
10,3
4,5
5,7
USA
17,1
4,8
9,0
Griechenland
Polen
Andere Staaten
Japan
Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2011 - 2012, Paris 2013
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 41
Grafik 6: Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2012
(in Prozent des Bruttoarbeitslohns)
Polen
Japan
Alleinstehend, kein Kind,
Durchschnittseinkommen
Griechenland
Slowakei
Schweiz
Verheiratet, 2 Kinder,
Alleinverdiener,
Durchschnittseinkommen
Portugal
Slowenien
Tschechien
Verheiratet, 2 Kinder, ein
Durchschnittseinkommen
+ 33 % eines weiteren
Durchschnittseinkommens
Frankreich
Irland
Kanada
Luxemburg
Vereinigtes Königreich
Österreich
Niederlande
Ungarn
Estland
USA
Spanien
Schweden
Deutschland
Italien
Norwegen
Finnland
Belgien
Dänemark
-10
-5
0
Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2011 - 2012, Paris 2013
5
10
15
20
25
30
35
40
Seite 42
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Die Gesamtbelastung von Arbeitnehmern
mit Steuern und Sozialabgaben wird in
Übersicht 11 und Grafik 7 dargestellt. Über­
sicht 12 und die dazu gehörende Grafik 8 zei­
gen die Gesamtbelastung der Arbeitskosten,
wobei auch die Arbeitgeberanteile an der
Sozialversicherung berücksichtigt werden.
Die Belastungsvergleiche zeigen deutlich,
dass in Deutschland kinderlose alleinste­
hende Durchschnittsverdiener eine relativ
hohe Gesamtbelastung haben. Im Vergleich
hierzu sind Familien in der Konstellation Al­
leinverdienende mit Kindern bei Erwerbstä­
tigkeit mit Durchschnittsverdienst günstiger
gestellt.
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 11: Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer
und Sozialabgaben 2012 (in Prozent des Bruttoarbeitslohns)
Staaten
Alleinstehend,
ohne Kind,
Durchschnitts­
einkommen
Verheiratet, 2 Kinder,
Alleinverdiener,
Durchschnitts­
einkommen
Verheiratet, 2 Kinder,
ein Durchschnitts­
einkommen + 33 %
eines weiteren Durch­
schnittseinkommens
EU-Staaten, die Mitglied der OECD sind
Belgien
42,8
31,8
33,6
Dänemark
38,9
34,8
37,7
Deutschland
39,9
21,3
27,0
Estland
19,9
13,3
15,8
Finnland
29,4
29,4
24,8
Frankreich
28,3
22,3
22,0
Griechenland
25,4
26,7
24,7
Irland
18,0
10,4
11,4
Italien
30,8
24,2
23,5
Luxemburg
27,9
17,3
18,5
Niederlande
31,9
28,7
25,4
Österreich
34,0
31,9
28,7
Polen
24,6
17,8
19,3
Portugal
21,7
14,0
14,0
Schweden
24,9
24,9
22,6
Slowakei
22,8
10,7
15,1
Slowenien
33,1
24,7
25,7
Spanien
23,9
16,1
18,1
Tschechien
22,8
5,6
13,2
Ungarn
35,0
26,3
28,3
Vereinigtes Königreich
24,9
24,9
21,4
Japan
21,2
19,8
20,3
Kanada
22,6
16,0
18,1
Norwegen
29,4
26,9
26,5
Schweiz
16,5
10,7
11,9
USA
22,7
10,4
14,7
Andere Staaten
Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2011 - 2012, Paris 2013
Seite 43
Seite 44
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Grafik 7: Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben 2012 (in Prozent des Bruttoarbeitslohns)
Schweiz
Alleinstehend, kein Kind,
Durchschnittseinkommen
Irland
Estland
Japan
Verheiratet, 2 Kinder,
Alleinverdiener,
Durchschnittseinkommen
Portugal
Kanada
Verheiratet, 2 Kinder, ein
Durchschnittseinkommen
+ 33 % eines weiteren
Durchschnittseinkommens
USA
Slowakei
Tschechien
Spanien
Polen
Schweden
Vereinigtes Königreich
Griechenland
Luxemburg
Frankreich
Norwegen
Finnland
Italien
Niederlande
Slowenien
Österreich
Ungarn
Dänemark
Deutschland
Belgien
0
5
10
Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2011 - 2012, Paris 2013
15
20
25
30
35
40
45
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 12: Gesamtbelastung von Lohnkosten 2012 1)
(in Prozent der Lohnkosten)
Staaten
Alleinstehend,
ohne Kind,
Durchschnitts­
einkommen
Verheiratet, 2 Kinder,
Alleinverdiener,
Durchschnittseinkommen
Verheiratet, 2 Kinder,
ein Durchschnitts­
einkommen + 33 %
eines weiteren Durch­
schnittseinkommens
EU-Staaten, die Mitglied der OECD sind
Belgien
56,0
41,4
42,6
Dänemark
38,6
27,8
32,5
Deutschland
49,8
34,2
39,0
Estland
40,4
32,3
35,0
Finnland
42,5
37,3
34,9
Frankreich
50,2
43,1
41,0
Griechenland
41,9
43,0
41,4
Irland
25,9
6,4
12,6
Italien
47,6
38,3
40,2
Luxemburg
35,8
13,3
17,6
Niederlande
38,6
32,0
29,6
Österreich
48,9
38,0
37,8
Polen
35,5
29,6
30,9
Portugal
36,7
26,9
28,1
Schweden
42,8
37,5
37,1
Slowakei
39,6
25,8
30,4
Slowenien
42,3
22,8
28,9
Spanien
41,4
35,4
36,9
Tschechien
42,4
20,7
29,8
Ungarn
49,4
33,6
34,8
Vereinigtes Königreich
32,3
27,9
24,9
Japan
31,2
25,5
27,0
Kanada
30,8
18,2
23,7
Norwegen
37,6
31,3
32,0
Schweiz
21,5
9,5
12,2
USA
29,6
18,4
23,0
Andere Staaten
Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2011 - 2012, Paris 2013
1) Lohnkosten definiert als Bruttoarbeitslohn zzgl. Arbeitgeberbeitrag (ggf. einschließlich anteiliger Lohnsummensteuer);
Gesamtbelastung definiert als Arbeitgeberbeitrag zzgl. Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung und Lohnsteuer
(ggf. einschließlich anteiliger Lohnsummensteuer), gemindert um die familienbezogenen Leistungen (z. B. Kindergeld).
Seite 45
Seite 46
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Grafik 8: Gesamtbelastung von Lohnkosten 2012 (in Prozent der Lohnkosten)
Schweiz
Alleinstehend, kein Kind,
Durchschnittseinkommen
Irland
USA
Kanada
Japan
Verheiratet, 2 Kinder,
Alleinverdiener,
Durchschnittseinkommen
Vereinigtes Königreich
Polen
Luxemburg
Portugal
Verheiratet, 2 Kinder, ein
Durchschnittseinkommen
+ 33 % eines weiteren
Durchschnittseinkommens
Norwegen
Niederlande
Dänemark
Slowakei
Estland
Spanien
Griechenland
Slowenien
Tschechien
Finnland
Schweden
Italien
Österreich
Ungarn
Deutschland
Frankreich
Belgien
0
10
Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2011 - 2012, Paris 2013
20
30
40
50
60
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 47
5. Vermögensteuern
Übersicht 13 enthält einen Vergleich der
allgemeinen Vermögensteuern für die we­
nigen Staaten, die solche Steuern erheben.
Schweden hat 2007 die Vermögensteuer ab­
geschafft, ebenso Finnland seit 2006.
In keinem der untersuchten Staaten
ist die gezahlte Vermögensteuer von der
Einkommensteuer absetzbar. Nur in der
Schweiz ist die von juristischen Personen
gezahlte Vermögensteuer von der Körper­
schaftsteuer absetzbar.
Übersicht 13: Vermögensteuern für natürliche und juristische Personen 2013
Natürliche Personen
Juristische Personen
Persönliche Freibeträge 2)
Staaten
Steuersätze 1)
Nationale Währung
in € 3)
Absetzbar
bei Einkommensteuer
Steuersätze
Absetzbar bei
Körperschaftsteuer
nein 6)
-
-
EU-Staaten
Frankreich 4)
0%
0,5 %
0,7 %
1,00 %
1,25 %
1,50%
bis 800.000 €
von 800.000 €
bis 1,3 Mio. €
von 1,3 Mio. €
bis 2,570 Mio. €
von 2,570 Mio. €
bis 5 Mio. €
von 5 Mio. €
bis 10 Mio. €
über 10 Mio. €
Keine Freibeträge i. e. S.;
steuerfrei 800.000 €
(vgl. Spalte „Steuersätze“) 5)
800.000
Seite 48
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 13: Fortsetzung
Natürliche Personen Persönliche Freibeträge
Staaten
Steuersätze 1)
Juristische Personen
2)
Nationale Währung
in € 3)
Absetzbar
bei Einkommensteuer
Steuersätze
Absetzbar bei
Körperschaftsteuer
-
-
-
0,5 %
nein
700.000
nein 8)
-
-
110.354
nein
-
-
62.267
nein
Kantons- und
Gemeindesteuern
allgemein
0,16425 %
ja
EU-Staaten
-
Luxemburg
Spanien 7)
0,2 %
bis 167.129,45 €
700.000 €
0,3 %
von 167.129,45 €
bis 334.252,88 €
von 334.252,88 €
bis 668.499,75 €
von 668.499,75 €
bis 1.336.999,51 €
von 1.336.999,51 €
bis 2.673.999,01 €
allgemein
0,5 %
0,9 %
1,3 %
1,7 %
2,1 %
2,5 %
von 2.673.999,01 €
bis 5.347.998,03 €
von 5.347.998,03 €
bis 10.695.996,06 €
über 10.695.996,06 €
Andere Staaten
Norwegen
Staats- und Gemeindesteuer
0%
1,1 %
Schweiz
(Zürich)
bis 870.000 NOK
über 870.000 NOK
Kantons- und Gemeindesteuer
0%
0,110 %
0,219 %
0,329 %
0,438 %
0,548 %
0,657 %
bis 0,077 Mio. CHF
von 0,077 Mio. CHF
bis 0,308 Mio. CHF
von 0,308 Mio. CHF
bis 0,694 Mio. CHF
von 0,694 Mio. CHF
bis 1,310 Mio. CHF
von 1,310 Mio. CHF
bis 2,235 Mio. CHF
von 2,235 Mio. CHF
bis 3,158 Mio. CHF
über 3,158 Mio. CHF
Keine Freibeträge i.e. S.;
steuerfrei 870.000 NOK
(vgl. Spalte „Steuersätze“)
77.000 CHF
1) Grundtarif für Alleinstehende.
2) Ohne Sonderfreibeträge, z. B. für Alter, Invalidität und bestimmte Vermögensarten.
3) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über die vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten UmsatzsteuerUmrechnungskurse Juli 2013.
4) Betriebsvermögen, Kunstwerke und Antiquitäten sind steuerfrei.
5) Die Vermögensteuer gilt jedoch erst ab einem Nettovermögen von 1,3 Mio. €.
6) Jedoch Plafond: für Einkommen- und Vermögensteuer zusammen 75 % des Einkommens
7) Sofern keine anderen Regelungen durch die autonomen Regionen.
8) Jedoch Plafond: für Einkommen- und Vermögensteuer zusammen 60 % des zu versteuernden Einkommens.
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
6. Besteuerung des Finanzsektors
Mit der Einführung einer Finanztransak­
tionsteuer könnte der Finanzsektor einen
fairen und zugleich angemessenen Beitrag
zu den Folgekosten der Finanzkrise leisten
und damit letztlich zur Sicherung der Sta­
bilität des Finanzsektors und dessen Ak­
tivitäten beitragen. Deutschland und eine
Reihe weiterer EU-Mitgliedstaaten haben
sich darauf verständigt, eine Finanztransak­
tionsteuer einzuführen. Mit der Einführung
der Finanztransaktionsteuer im Wege der
Verstärkten Zusammenarbeit würde ein
neuer Weg beschritten werden.
Übersicht 14 zeigt die von Staat zu
Staat unterschiedlich erhobenen Kapital­
verkehrsteuern, Börsenumsatzsteuern und
Stempelsteuern. Häufig anzutreffen ist die
Börsenumsatzsteuer, die auf Umsätze an
Wertpapierbörsen erhoben wird. Lange
Tradition haben Stempelsteuern auf Wertpa­
piere oder Urkunden. Frankreich (seit 2012)
und Italien (seit 2013) haben Finanztransak­
tionsteuersysteme auf nationaler Ebene neu
eingeführt.
Seite 49
Seite 50
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 14: Kapitalverkehrsteuern
Staaten
Kapitalverkehrsteuer
z. B. Börsenumsatzsteuer, Stempelsteuer
EU-Staaten
Belgien
0,25 % Börsenumsatzsteuer bei Kauf/Verkauf belgischer oder ausländischer, börsennotierter
Aktien, Anleihen und anderer Wertpapiere, höchstens 740 €.
Verschiedene Sondersteuersätze für bestimmte Wertpapiertransaktionen.
Finnland
1,6 % Kapitalverkehrsteuer bei außerbörslichem Kauf/Verkauf von Aktien, Anleihen und ande­
ren Wertpapieren.
2 % Kapitalverkehrsteuer bei außerbörslichem Kauf/Verkauf von Aktien bestimmter Immobili­
enunternehmen.
Keine Steuer bei Transaktionen ohne Inlandsbezug.
Frankreich
0,2 % Finanztransaktionsteuer bei Kauf von Aktien börsennotierter Unternehmen mit Sitz in
Frankreich und einer Marktkapitalisierung von mehr als 1 Mrd. €.
Steuerbefreiungen für bestimmte Transaktionen.
0,01 % Finanztransaktionsteuer bei bestimmten Transaktionen im Hochfrequenzhandel und
bei Kauf nicht gedeckter Kreditausfallversicherungen auf EU-Staatsanleihen durch Ansässige.
Griechenland
0,2 % Börsenumsatzsteuer bei Kauf/Verkauf griechischer oder ausländischer börsennotierter
Aktien.
Irland
1 % Stempelsteuer bei Kauf/Verkauf von Aktien oder börsenfähigen Wertpapieren von in
Irland eingetragenen Gesellschaften.
Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen.
Italien
0,22 % Finanztransaktionsteuer bei Kauf/Verkauf von Aktien in Italien ansässiger Unterneh­
men mit einer Kapitalisierung von mindestens 500 Mio. € bzw. 0,12 % bei Kauf/Verkauf im
geregelten Markt.
0,02 % Finanztransaktionsteuer bei inländischen Transaktionen im Hochfrequenzhandel.
0,01875 € bis 200 € Pauschale bei außerbörslichen Geschäften mit Derivaten und
0,00375 € bis 40 € Pauschale bei börslichen Geschäften mit Derivaten (Entrichtung jeweils
durch beide Vertragsparteien).
Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen.
Malta
2 % Stempelsteuer bei Kauf/Verkauf von börsenfähigen Wertpapieren.
5 % Stempelsteuer bei Kauf/Verkauf von Wertpapieren eines Unternehmens, dessen Aktiva zu
mehr als 75 % aus unbeweglichem Vermögen bestehen.
Steuerbefreiung für an der maltesischen Börse notierte Wertpapiere.
Polen
1 % „Steuer auf zivilrechtliche Handlungen“ bei Kauf/Verkauf von Aktien, Anleihen und an­
deren Wertpapieren, wenn die übertragenen Vermögensrechte sich in Polen befinden oder in
Polen ausgeübt werden. Befinden sie sich außerhalb Polens oder werden sie im Ausland aus­
geübt, sind Veräußerungsgeschäfte nur steuerpflichtig, wenn der Erwerber seinen Wohnsitz
oder Geschäftssitz in Polen hat und das zivilrechtliche Rechtsgeschäft in Polen abgeschlossen
wurde. Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen.
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 51
Übersicht 14: Fortsetzung
Staaten
Kapitalverkehrsteuer
z. B. Börsenumsatzsteuer, Stempelsteuer
EU-Staaten
Vereinigtes Königreich
0,5 % Stempelsteuer (Stempelersatzsteuer bei elektronischen, papierlosen Transaktionen) bei
Kauf/Verkauf von Aktien oder börsenfähigen Wertpapieren.
1,5 % Stempelersatzsteuer bei bestimmten Übertragungen von Aktien in ein Hinterlegungs­
schein-Programm oder an einen Abrechnungsdienst.
Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen.
Zypern
0,15 % Börsenumsatzsteuer bei Kauf/Verkauf von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren.
Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen.
0,15 % bis 0,2 % Stempelsteuer (abhängig vom Kaufpreis) bei Kauf/Verkauf von Anleihen zy­
priotischer Gesellschaften, wenn sie mit Grundbesitz in Zypern zusammenhängen, höchstens
20.000 €.
Andere Staaten
Schweiz
0,15 % Börsenumsatzsteuer, sog. „Umsatzabgabe“, bei Kauf/Verkauf von inländischen und
0,3 % von ausländischen Wertpapieren.
Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen.
1 % Gesellschaftsteuer, sog. „Emissionsabgabe“, des Nominalwerts auf die Ausgabe insbeson­
dere von Anteilsrechten an inländischen Kapitalgesellschaften (Freigrenze von 1 Mio. CHF bei
Gründung oder Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft oder GmbH).
Diese Stempelabgaben werden vom Bund erhoben.
Seite 52
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
7. Umsatzsteuersätze
Übersicht 15 vergleicht die Umsatzsteu­
ersätze. Alle aufgeführten Staaten haben
Mehrwertsteuersysteme. Der Trend die
Umsatzsteuer zunehmend als Einnahme­
quelle zu nutzen setzt sich fort. Im Vergleich
zu den Vorjahren fallen die prozentualen
Anpassungen jedoch geringer aus. Im Jahr
2013 erhöhten insgesamt fünf Staaten die
Normalsätze:
•
•
•
•
•
Finnland von 23 % auf 24 %,
Italien von 21 % auf 22 %,
Slowenien von 20 % auf 22 %,
Tschechien von 20 % auf 21 %,
Zypern von 17 % auf 18 %.
Der in Deutschland erhobene Umsatz­
steuernormalsatz von 19 % liegt nach wie
vor in der unteren Hälfte (siehe Grafik 9).
Übersicht 15: Umsatzsteuersteuersätze 2013
Steuersätze in %
Staaten
1)
Normalsatz
ermäßigte Sätze 2)
Belgien
21
6 / 12
Bulgarien
20
9
Dänemark
25
–
Deutschland
19
7
Estland
20
9
Finnland
24
10 / 14
Frankreich
19,6
Griechenland
23
6,5 / 13
Irland
23
4,8 / 9 / 13,5
Italien
22
4 / 10
Kroatien
25
5 / 10
Lettland
21
12
Litauen
21
5/9
Luxemburg
15
3 / 6 / 12
Malta
18
5/7
Niederlande
21
6
EU-Staaten
2,1 / 5,5 / 7
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 15: Fortsetzung
Staaten 1)
Steuersätze in %
Normalsatz
ermäßigte Sätze 2)
Österreich
20
10 / 12
Polen
23
5/8
Portugal
23
6 / 13
Rumänien
24
5/9
Schweden
25
6 / 12
Slowakei
20
10
Slowenien
22
9,5
Spanien
21
4 / 10
Tschechien
21
15
Ungarn
27
5 / 18
Vereinigtes Königreich
20
5
Zypern 3)
18
5/8
5
–
5
0 bis 10
–
–
25
8 / 15
8
2,5 / 3,8
EU-Staaten
Andere Staaten
Japan
Kanada Bund
Provinzen
Norwegen
Schweiz
1) Ohne regionale Sondersätze.
2) Insbesondere für bestimmte Warengruppen des lebensnotwendigen Bedarfs und für bestimmte Dienstleistungen
im Sozial- und Kulturbereich.
3) Nur griechischsprachiger Teil.
Seite 53
Seite 54
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Grafik 9: Umsatzsteuer-Normalsätze in der EU 2013 in Prozent
15
Luxemburg
Malta
18
Zypern
18
19
Deutschland
Frankreich
19,6
Bulgarien
20
Estland
20
Österreich
20
Slowakei
20
Vereinigtes Königreich
20
Belgien
21
Lettland
21
Litauen
21
Niederlande
21
Spanien
21
Tschechien
21
Italien
22
Slowenien
22
Griechenland
23
Irland
23
Polen
23
Portugal
23
Finnland
24
Rumänien
24
Dänemark
25
Kroatien
25
Schweden
25
27
Ungarn
0
5
10
15
20
25
30
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Fazit
Für die Einordnung der Position Deutsch­
lands im internationalen Steuerwettbewerb
können die Übersichten und Grafiken
nützliche Hinweise liefern. Der Steuer- und
Abgabenbelastung stehen dabei vielfältige
staatliche Leistungen und ein gut ausge­
bautes soziales Sicherungssystem gegen­
über. Darüber hinaus wurden die in den
vergangenen Jahren erzielten Erfolge bei
der Haushaltskonsolidierung in entschei­
dendem Maße auch durch stabile Staatsein­
nahmen als Folge nachhaltigen Wirtschafts­
wachstums gestützt.
Ein nach Standorten suchender Unter­
nehmer wird bei der Auswahl neben der
nominalen Steuerbelastung insbesondere
auch die „Leistungsseite“ des Standorts be­
rücksichtigen (Infrastruktur, Qualifikations­
niveau der Arbeitnehmer, öffentliche Sicher­
heit, effiziente Verwaltung usw.). Insgesamt
ist Deutschland als Produktionsstandort
attraktiv, die Wirtschaft in hohem Maße
international wettbewerbsfähig. Zur Siche­
rung von Wachstum und Beschäftigung
wird das Steuerrecht auch in Zukunft gezielt
so weiterentwickelt werden, dass günstige
Rahmenbedingungen für Innovationen und
Investitionen der Unternehmen gewährlei­
stet bleiben.
Seite 55
Seite 56 Notizen
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 57
Seite 58
Notizen
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Diese und weitere Broschüren sind erhältlich bei:
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Referat für Bürgerangelegenheiten
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Referat I A 2
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Berlin, Februar 2014
Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der
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