Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2013 Ausgabe 2014 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2013 Ausgabe 2014; Rechtsstand zum 31.12.2013 Vorwort Vorwort Die Neuauflage der Broschüre „Die wich­ tigsten Steuern im internationalen Ver­ gleich“ soll vor allem als Informations­ grundlage für steuer- und finanzpolitische Diskussionen dienen und bietet hierfür eine Fülle an Beispielen. Die Übersichten und Grafiken verdeut­ lichen, dass Deutschland im internationa­ len Vergleich steuer- und finanzpolitisch gut positioniert ist. Verlässliche steuer­ liche Rahmenbedingungen stärken das Zukunftsvertrauen von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen. Die Einnah­ menentwicklung ist weiterhin robust und leistet unter gleichzeitiger Wahrung von Ausgabendisziplin einen Beitrag zu nach­ haltigen Staatsfinanzen. Vor diesem Hin­ tergrund können die öffentlichen Aufgaben mit der vorhandenen Steuerbasis solide finanziert werden. Das „Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland“ im Bundeszentral­ amt für Steuern erstellte im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen die Datengrundlage. Die erarbeiteten Verglei­ che erstrecken sich grundsätzlich auf die EU-Staaten und einige andere ausgewählte Industriestaaten (die USA, Kanada, Japan, Schweiz und Norwegen) und beschreiben den Rechtsstand zum Ende des Jahres 2013. Die Übersichten und Grafiken enthalten dem Stichtagsprinzip folgend keine Maß­ nahmen, die bisher lediglich angekündigt oder zwar beschlossen wurden, sich jedoch erst ab 2014 auswirken werden. Es sei da­ rauf hingewiesen, dass einige Vergleiche in isolierter Betrachtung zu falschen Schuss­ folgerungen führen können und nur im Kontext sinnvoll interpretierbar sind. Seite 5 Seite 6 Inhalt Inhalt Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 1. Gesamtwirtschaftliche Kennzahlen........................................................................................................ 7 2. Steuerliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften ...............................................11 3. Nominale Ertragsteuerbelastung natürlicher Personen .............................................................25 4. (Lohn-)Steuer- und Abgabenbelastung von Arbeitnehmern 2012.........................................39 5. Vermögensteuern ..........................................................................................................................................47 6. Besteuerung des Finanzsektors.........................................................................................................49 7. Umsatzsteuersätze .........................................................................................................................................52 Fazit ............................................................................................................................................................................55 Impressum..............................................................................................................................................................59 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 1. Gesamtwirtschaftliche Kennzahlen Übersicht 1 enthält einen internationalen Vergleich der Steuerquoten (Steuern im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) in der Abgrenzung der OECD (Revenue Sta­ tistics) seit 1985. Da die in den Vergleich einbezogenen Staaten ihre staatlichen So­ zialversicherungssysteme in unterschied­ lichem Ausmaß über eigenständige Bei­ träge (die nicht in der Steuerquote enthal­ ten sind) oder aus allgemeinen Haushaltsmitteln und damit über entsprechend hohe Steuern finanzieren, zeigt Übersicht 2 die Abgabenquoten. Die Abgabenquote in die­ sem Sinne stellt die Belastung durch Steu­ ern und Beiträge zur Sozialversicherung in Relation zum jeweiligen Bruttoinlands­ produkt dar. Grafik 1 führt beide Quoten zusammen. Insbesondere in den skandinavischen Staaten, aber auch in Belgien, Frankreich, Italien und Österreich ist die Abgabenquote vergleichsweise hoch (>40 %), während die USA, Japan, Irland, die Schweiz und die Slowakei relativ niedrige Abgabenquoten aufweisen (<30 %). Die deutsche Abgaben­ quote bewegt sich im Mittelfeld und ist in 2012 im Vergleich zum Vorjahr (36,9 %) auf 37,6 % angestiegen. Die niedrigste Abga­ benquote haben weiterhin mit 24,3 % die USA, und die höchste Abgabenquote findet sich ebenfalls unverändert zum Vorjahr mit 48,0 % in Dänemark. Die deutsche Steuerquote ist von 2011 auf 2012 von 22,7 % auf 23,2 % gestiegen. Hier rahmen Japan sowie die Slowakei im unteren und nach wie vor Dänemark am oberen Rand das Feld der Vergleichsstaaten ein. Seite 7 Seite 8 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 1: Steuerquoten im internationalen Vergleich 1) Steuern in % des BIP Staaten 1985 1995 2000 2010 2011 2012 2) 30,3 29,2 30,8 29,5 29,9 30,8 44,8 47,7 47,6 46,4 46,7 47,1 22,9 22,7 22,8 22,0 22,7 23,2 Estland – 24,0 20,1 20,9 20,4 21,0 Finnland 31,1 31,6 35,3 29,9 31,1 31,0 Frankreich 24,3 24,4 28,4 26,3 27,4 28,3 Griechenland 16,6 19,7 23,8 20,5 21,6 23,1 Irland 29,2 27,5 26,7 21,8 23,3 24,2 Italien 22,0 27,4 30,0 29,5 29,6 30,9 Japan 18,6 17,6 17,3 16,3 16,8 – Kanada 27,6 30,0 30,2 25,9 25,8 25,9 Luxemburg 29,1 27,3 29,1 26,5 26,0 26,8 Niederlande 23,7 24,1 24,2 24,8 23,7 – Norwegen 33,8 31,3 33,7 33,1 33,0 32,6 Österreich 27,9 26,5 28,4 27,6 27,8 28,3 – 25,2 19,8 20,6 20,9 – Portugal 18,1 21,5 22,9 22,3 23,7 23,5 Schweden 35,6 34,4 37,9 34,1 34,1 34,0 Schweiz 19,5 19,6 22,1 21,4 21,6 21,1 Slowakei – 25,3 19,9 16,0 16,5 16,1 Slowenien – 22,3 23,1 23,0 22,1 22,2 16,3 20,5 22,4 20,3 20,1 21,1 Tschechien – 21,0 18,9 18,8 19,5 19,9 Ungarn – 26,7 27,8 26,1 24,1 26,2 USA 18,4 20,1 21,8 17,6 18,5 18,9 Vereinigtes Königreich 30,4 27,7 30,2 28,2 29,1 28,4 Belgien Dänemark Deutschland 3) Polen Spanien 1) Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD; nicht vergleichbar mit Quoten in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen oder der deutschen Finanzstatistik. 2) Vorläufig. 3) 1985 nur alte Bundesländer. Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics 1965-2012, Paris 2013 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 2: Abgabenquoten im internationalen Vergleich 1) Steuern und Sozialabgaben in % des BIP Staaten 1985 1995 2000 2010 2011 2012 2) 44,3 43,5 44,7 43,5 44,1 45,3 46,1 48,8 49,4 47,4 47,7 48,0 36,1 37,2 37,5 36,2 36,9 37,6 Estland – 36,3 31,0 34,0 32,3 32,5 Finnland 39,8 45,7 47,2 42,5 43,7 44,1 Frankreich 42,8 42,9 44,4 42,9 44,1 45,3 Griechenland 25,8 29,1 34,3 31,6 32,2 33,8 Irland 34,2 32,1 30,9 27,4 27,9 28,3 Italien 33,6 39,9 42,0 43,0 43,0 44,4 Japan 26,7 26,4 26,6 27,6 28,6 – Kanada 31,9 34,9 34,9 30,6 30,4 30,7 Luxemburg 39,5 37,1 39,1 37,3 37,0 37,8 Niederlande 42,4 41,5 39,6 38,9 38,6 – Norwegen 42,6 40,9 42,6 42,6 42,5 42,2 Österreich 40,9 41,4 43,0 42,2 42,3 43,2 – 36,2 32,8 31,7 32,3 – Portugal 24,5 29,3 30,9 31,2 33,0 32,5 Schweden 47,4 47,5 51,4 45,4 44,2 44,3 Schweiz 25,2 26,9 29,3 28,1 28,6 28,2 Slowakei – 40,3 34,1 28,3 28,7 28,5 Slowenien – 39,0 37,3 38,1 37,1 37,4 27,6 32,1 34,3 32,5 32,2 32,9 Tschechien – 35,9 34,0 33,9 34,9 35,5 Ungarn – 41,5 39,3 38,0 37,1 38,9 USA 24,6 26,7 28,4 23,8 24,0 24,3 Vereinigtes Königreich 37,0 33,6 36,4 34,9 35,7 35,2 Belgien Dänemark Deutschland 3) Polen Spanien 1) Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD; nicht vergleichbar mit Quoten in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen oder der deutschen Finanzstatistik. 2) Vorläufig. 3) 1985 nur alte Bundesländer. Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics 1965-2012, Paris 2013 Seite 9 Seite 10 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 1: Steuer- und Abgabenquoten 2012 (in Prozent) 18,9 USA 24,3 21,1 Schweiz 28,2 24,2 Irland Slowakei 28,5 16,8* Japan Polen 20,9 * Estland 21,0 32,3 * 32,5 * 23,5 Portugal 32,5 21,1 Spanien Abgabenquote 28,6 * 25,9 30,7 Kanada * Steuerquote 28,3 16,1 32,9 23,1 Griechenland 33,8 28,4 Vereinigtes Königreich 35,2 19,9 Tschechien 35,5 22,2 Slowenien 37,4 23,2 Deutschland 37,6 26,8 Luxemburg 37,8 23,7 * Niederlande 38,6 * 26,2 Ungarn 38,9 32,6 Norwegen 42,2 28,3 Österreich 43,2 31,0 Finnland 44,1 34,0 Schweden Italien 30,9 Belgien 30,8 44,3 44,4 45,3 28,3 Frankreich 45,3 47,1 48,0 Dänemark 0 10 20 * Stand 2011 Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics 1965-2012, Paris 2013 30 40 50 60 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2. Steuerliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften Um die Steuerbelastung von Kapitalgesell­ schaften im internationalen Vergleich dar­ zustellen, werden häufig nominale Steuer­ sätze als Belastungsindikatoren herangezo­ gen. Die nominale Steuerbelastung lässt sich leicht anhand der Steuergesetze feststellen. Ihr kann eine bedeutende Signalfunktion bei der internationalen Verteilung von Buchgewinnen und Verlusten zugesprochen werden. Die tatsächliche oder auch effektive Steuerbelastung ergibt sich aus dem Zusam­ menspiel von Steuerbemessungsgrundlage und Steuersatz. Deshalb werden im Fol­ genden nicht nur die Steuersätze, sondern auch Eckpunkte der Bemessungsgrundlagen verglichen. Übersicht 3 gibt Informationen zur Höhe der Körperschaftsteuersätze (ohne Steu­ ern nachgeordneter Gebietskörperschaften) sowie zu Art und Umfang der Entlastung der Dividenden beim Anteilseigner. Diese Entlastung dient dazu, Doppelbelastungen ausgeschütteter Gesellschaftsgewinne durch die Körperschaftsteuer der Gesellschaft und die Einkommensteuer des Anteilseigners zu verhindern oder zumindest abzumildern. Fast alle Staaten haben inzwischen ent­ sprechende Systeme eingeführt. Von den europäischen Staaten sehen Irland und die Schweiz keine Entlastung ausgeschütteter Gewinne auf der Ebene des Anteilseigners vor (Klassische Systeme ohne Tarifermä­ ßigung). Diese Staaten haben aber als Aus­ gleich nach wie vor vergleichsweise niedrige allgemeine Körperschaftsteuertarife. Drei Staaten besteuern die Gewinne nur bei der Gesellschaft, so dass Dividenden beim Anteilseigner steuerfrei bleiben (Estland, Slowakei und Zypern). Zum gleichen wirt­ schaftlichen Ergebnis kommt auch Malta, indem die Körperschaftsteuer auf ausge­ schüttete Gewinne dem Einkommensteu­ ersatz auf Dividenden entspricht und voll auf die Einkommensteuer angerechnet wird (sog. Vollanrechnungsverfahren). Seite 11 Seite 12 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 3: Körperschaftsteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung 2013 Körperschaftsteuer – Standardsätze (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Staaten Besteuerung und Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) Klassische Systeme mit Tarifermäßigung Belgien 33 % Auf Einkommen über 322.500 €; ansonsten Eingangsteilmengentarif 24,25 %, 31 % und 34,5 %; 33 % normaler Steuersatz, ohne „Krisenzuschlag“ von 3 % des Steuerbetrags Bulgarien 10 % – Abgeltungsteuer 5 % – Kapitalertragsteuer 27 % auf Dividenden; bei Ausschüttungen bis 48.300 DKK Abgeltungs­ wirkung, bei höheren Dividendeneinkünften 42 % Einkommensteuer unter Anrechnung der Kapitaler­ tragsteuer Dänemark 25 % Deutschland 15 % Ohne Solidaritätszuschlag von 5,5 % des Steuerbetrags (und ohne Berücksichtigung der Gewerbesteuer) Finnland 24,5 % – Frankreich Ohne Sozialzuschlag von 3,3 % der Körper­ schaftsteuer, soweit sie 763.000 € übersteigt, für Unternehmen mit jährlich mehr als 7,63 Mio. € Umsatz; ohne weitere Zusatz­ 33,3 % abgabe von 5 % der Körperschaftsteuer für Unternehmen mit jährlich mehr als 250 Mio. € Umsatz; ohne Ausschüttungsteuer von 3 % für bestimmte Unternehmen Abgeltungsteuer 25 % oder Option zur Steuerveran­ lagung Abgeltungsteuer 25 % mit der Option zur Veranla­ gung, falls sich nach dem progressiven Steuersatz eine geringere Belastung ergibt Dividenden börsennotierter Kapitalgesellschaften sind zu 30 % steuerfrei und zu 70 % steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 30 % pau­ schaler Einkommensteuer für Einkünfte bis 50.000 €, 32 % für übersteigende Einkünfte. Bei Dividenden nicht börsennotierter Kapitalgesell­ schaften sind 9 % des Beteiligungswerts des Anteil­ seigners bzw. max. 60.000 € der Dividenden steu­ erfrei. Soweit die Dividenden die 60.000 € Grenze übersteigen, aber noch unterhalb der 9 %-Grenze liegen, ist der die 60.000 € Grenze übersteigende Betrag zu 30 % steuerfrei und zu 70 % steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 30 % pau­ schaler Einkommensteuer für Einkünfte bis 50.000 €, 32 % für übersteigende Einkünfte. Übersteigen die Dividenden zusätzlich auch die 9 %-Grenze, ist dieser Teil zu 30 % steuerfrei und zu 70 % steuerpflichtig als Erwerbseinkommen mit progressivem Steuertarif. Kapitalertragsteuer 21 % der Bruttodividende (36,5 % einschließlich Sozialsteuern); progressive Einkommensteuer auf 60 % der Dividende und 15,5 % Sozialsteuern auf die volle Bruttodividende unter Anrechnung der Kapitalertragsteuer Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 13 Übersicht 3: Fortsetzung Körperschaftsteuer – Standardsätze (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Staaten Besteuerung und Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) Klassische Systeme mit Tarifermäßigung – Abgeltungsteuer 25 % Griechenland 26 % Italien Ohne 3,9 % lokale Steuer („IRAP“), deren Bemessungsgrundlage von der Staatssteuer 27,5 % aber abweicht (Wertschöpfung, nicht Ge­ winn!) Kroatien 20 % – Freibetrag 12.000 HRK, ansonsten Besteuerung beim Anteilseigner nach dem allgemeinen Tarif Lettland 15 % – Abgeltungsteuer 10 % Litauen 15 % 5 % für Kleinunternehmen Abgeltungsteuer 20 % Luxemburg 21 % Ohne Zuschlag von 7 % des Steuerbetrags für Arbeitslosenfonds; ermäßigter Steuer­ satz 20 % für Einkommen bis 15.000 € Dividende zu 50 % steuerfrei Niederlande 25 % Für die ersten 200.000 € Gewinn ermäßigter Steuersatz von 20 % Einkommensteuer 25 % auf Dividenden aus wesent­ lichen Beteiligungen (ab 5 %); ansonsten pauschale Besteuerung eines fiktiven Kapitalertrags mit 30 % Norwegen 28 % – Dividenden bis zu einem Bruchteil der Anschaf­ fungskosten der Beteiligung bleiben steuerfrei Österreich 25 % – Abgeltungsteuer 25 % Polen 19 % – Abgeltungsteuer 19 % Portugal 25 % Ohne Gemeindezuschlag von bis zu 1,5 %; 28 % auf Gewinne über 1,5 Mio. €, 30 % auf Gewinne über 10 Mio. € Rumänien 16 % – Abgeltungsteuer 16 % Schweden 22 % – Pauschaleinkommensteuersatz von 30 % auf Divi­ denden; keine Option zur Steuerveranlagung mög­ lich Slowenien 17 % – Abgeltungsteuer 25 % Spanien 30 % Tschechien 19 % Für Betriebe mit einem Jahresumsatz bis 10 Mio. € ermäßigter Steuersatz von 25 % auf die ersten 300.000 € des Gewinns – Abgeltungsteuer 20 % (bei qualifizierten Beteili­ gungen unterliegen 49,72 % der Dividende der pro­ gressiven Einkommensteuer) Abgeltungsteuer 28 % oder Option zur Steuerveran­ lagung, wobei 50 % der Dividende steuerfrei bleiben Pauschaleinkommensteuersatz von 21 % auf Ein­ künfte bis 6.000 €, 25 % auf Einkünfte von 6.000 € bis 24.000 € und 27 % auf höhere Einkünfte Abgeltungsteuer 15 % Seite 14 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 3: Fortsetzung Staaten Körperschaftsteuer – Standardsätze (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Besteuerung und Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) Klassische Systeme mit Tarifermäßigung Ungarn USA 19 % Ermäßigter Steuersatz von 10 % für Einkommen bis 500 Mio. HUF Abgeltungsteuer 16 % 35 % Corporation Income Tax des Bundes 35 % mit ermäßigten Eingangssätzen, die ab Einkommen von 100.000 USD auslaufen Einkommensteuer 0 %, 15 % oder 20 % auf Dividen­ den von inländischen Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren anderen Körperschaften Klassische Systeme ohne Tarifermäßigung Irland Schweiz 12,5 % Für gewerbliches Einkommen; für nichtgewerbliches Einkommen 25 % Besteuerung beim Anteilseigner nach dem allgemei­ nen Tarif – Besteuerung beim Anteilseigner nach dem allgemei­ nen Tarif (bei qualifizierten Beteiligungen unterliegen nur 60 % der Dividende der Einkommensteuer) – Vollanrechnung; mit Einbeziehung der Steuergut­ schrift in das Einkommen – Anrechnung von 5 % oder 10 % der Ausschüttung, abhängig vom Gesamteinkommen; ohne Einbe­ ziehung der Steuergutschrift in das Einkommen; Sonderregelung bis 31.12.2013: Streubesitzdividen­ den börsennotierter Gesellschaften unterliegen einer pauschalen Steuer von 10 % 15 % – Die Bemessungsgrundlage beim Anteilseigner bildet die ausgeschüttete Dividende zzgl. eines Aufsto­ ckungsbetrags von 38 %; 6/11 dieses Aufstockungs­ betrags werden auf die Einkommensteuer des An­ teilseigners angerechnet 23 % Auf Einkommen über 1.500.000 GBP; ansonsten Eingangsteilmengentarif 20 % auf Einkommen bis 300.000 GBP und 23,75 % auf Einkommen von 300.001 GBP bis 1.500.000 GBP Die Bemessungsgrundlage beim Anteilseigner bildet die ausgeschüttete Dividende zzgl. eines Aufsto­ ckungsbetrags von 1/9; dieser Aufstockungsbetrag wird auf die Einkommensteuer des Anteilseigners angerechnet 8,5 % Vollanrechnungssysteme Malta 35 % Teilanrechnungssysteme Japan Kanada Vereinigtes Königreich 28,05 % Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 15 Übersicht 3: Fortsetzung Staaten Körperschaftsteuer – Standardsätze (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Besteuerung und Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) Steuerbefreiungssysteme Gewinnausschüttungsteuer; 0 % bei Thesaurierung Keine Besteuerung beim Anteilseigner Estland 21 % Slowakei 23 % – Keine Besteuerung beim Anteilseigner Zypern 12,5 % – Keine Besteuerung beim Anteilseigner, jedoch Vertei­ digungsabgabe von 20 % Im Vergleich zum Vorjahr blieben in den meisten der hier untersuchten Staaten die (nominalen) Körperschaftsteuersätze unver­ ändert. Im Jahr 2013 haben drei Staaten ihre Körperschaftsteuertarife herabgesetzt: • Schweden von 26,3 % auf 22 %, • Slowenien von 18 % auf 17 %, • Vereinigtes Königreich von 24 % auf 23%. Dagegen haben drei Staaten den Körper­ schaftsteuersatz erhöht: • Griechenland von 20 % auf 26 %, • die Slowakei von 19 % auf 23 %, • Zypern von 10 % auf 12,5 %. Grafik 2 zeigt die geltenden Körper­ schaftsteuersätze. Seit der Absenkung des deutschen Körperschaftsteuersatzes im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 auf 15 % ist die Stellung Deutschlands im internationalen Vergleich deutlich wett­ bewerbsfähiger. Die Schweiz, Bulgarien, Irland und Zypern haben noch niedrigere nominale Körperschaftsteuersätze. Seite 16 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 2: Körperschaftsteuersätze 2013 – Standardsätze in Prozent (ohne Zuschläge und Steuern der nachgeordneten Gebietskörperschaften) 8,5 Schweiz 10 Bulgarien Irland 12,5 Zypern 12,5 Kanada 15 15 Lettland 15 Litauen 15 Deutschland 16 17 Rumänien Slowenien 19 Polen 19 19 Tschechien Ungarn 20 21 Kroatien Estland 21 22 Luxemburg Schweden Slowakei 23 Vereinigtes Königreich 23 Finnland 24,5 Dänemark Niederlande 25 25 Österreich 25 25 26 Portugal Griechenland 27,5 Italien 28 Norwegen 28,05 Japan 30 Spanien 33 33,3 Belgien Frankreich 35 Malta 35 USA 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich In Übersicht 3 und in Grafik 2 wurden die Körperschaftsteuersätze auf zentral­ staatlicher Ebene dargestellt. Darüber hinaus erheben in mehreren Staaten die Unterver­ bände (Einzelstaaten, Provinzen, Regionen, Gemeinden usw.) noch eigene Körperschaft­ steuern oder ihnen ähnliche Steuern, wie z. B. in Deutschland und Luxemburg die Gewerbesteuer. Hinzu kommen vielfach Zu­ schläge und ähnliches des Zentralstaats und/ oder der Gebietskörperschaften. Die Höhe all dieser die Kapitalgesellschaften belastenden Unternehmensteuern, die vom Gewinn als Bemessungsgrundlage ausgehen, ist in Über­ sicht 4 und Grafik 3 dargestellt. Zu beachten ist, dass die von lokalen Gebietskörperschaften erhobenen Steuern von der Steuerbemessungsgrundlage der übergeordneten Gebietskörperschaften in manchen Staaten abzugsfähig sind (z. B. Schweiz und USA). Die Gesamtsteuerbela­ stung auf Unternehmensebene ergibt sich dann nicht als einfache Addition der nomi­ nalen Steuersätze der einzelnen Steuern. Bis 2008 minderte die Gewerbesteuer auch in Deutschland als Betriebsausgabe die Bemes­ sungsgrundlage. Um die Transparenz der Besteuerung zu erhöhen (additive Steuerbe­ lastungsermittlung) und die Finanzströme der unterschiedlichen öffentlichen Gebiets­ körperschaftsebenen zu entflechten, ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsaus­ gabe abziehbar. Die steuertarifliche Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften reicht von 10 % in Bulgarien bis fast 40 % in den USA. Deutsch­ land bleibt knapp unter der im internatio­ nalen Vergleich wichtigen Marke von 30 %. Seite 17 Seite 18 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 4: Unternehmensbesteuerung 2013 im internationen Vergleich Tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften 2013 (nominal) in Prozent (Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere Steuern des Zentral­ staats und der Gebietskörperschaften) Staaten Zentralstaat Gebietskörper­ schaften Zusammen EU-Staaten Belgien 1) 33,99 – 33,99 Bulgarien 10 – 10 Dänemark 25 – 25 2) 14 29,83 Estland 21 3) – 21 Finnland 24,5 – 24,5 Frankreich 1) 36,1 – 36,1 Griechenland 26 – 26 Irland 12,5 – 12,5 Italien 27,5 3,9 4) 31,4 Kroatien 20 – 20 Lettland 15 – 15 15 – 15 Luxemburg 1) 22,47 6,75 29,22 Malta 35 – 35 25 – 25 25 – 25 19 – Deutschland Litauen 15,83 1) Niederlande 1) Österreich Polen 1) 19 5) 25 1,5 16 – 16 Schweden 22 – 22 Slowakei 23 – 23 Slowenien 17 – 17 30 – 30 Tschechien 19 – 19 Ungarn 1) 19 2 6) 20,62 23 – 23 12,5 – 12,5 Portugal (Lissabon) Rumänien Spanien 1) 1) Vereinigtes Königreich Zypern 1) 26,5 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 4: Fortsetzung Staaten Zentralstaat Gebietskörper­ schaften Zusammen Andere Staaten Japan 1) 28,05 10,99 7) 37,36 Kanada (Ontario) 15 11,5 26,5 Norwegen 28 Schweiz (Zürich) USA (New York) 1) 8,5 35 – 8) 28 17,52 7,1 9) 8) 20,65 39,62 Anmerkungen: 1) Diese Staaten wenden ermäßigte Tarifeingangssätze oder weitere andere Sondersätze an. 2) Inklusive 5,5 % Solidaritätszuschlag. 3) Gewinnausschüttungsteuer; 0 % bei Thesaurierung. 4) Standardsatz IRAP; Bemessungsgrundlage ist – anders als bei Staatssteuer – die „Wertschöpfung“, nicht der „Gewinn“; ein Teil der IRAP mindert als Betriebsausgaben die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer. 5) Gemeindezuschlag (maximal 1,5 % auf den Gewinn). 6) Gewerbesteuer; mindert als Betriebsausgabe die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer. 7) Einschließlich – bei Steuer des Zentralstaats – abzugsfähiger Gewerbesteuer (Corporation Enterprise Tax, hier 6,36 %) und Zuschläge der Präfekturen und Gemeinden auf die Steuer des Zentralstaats (hier Durchschnittswert). 8) Steuern mindern die eigene Bemessungsgrundlage. 9) Ohne die nur in der Stadt New York erhobene New York City General Corporation Tax i.H.v. 8,85 %. Seite 19 Seite 20 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 3: Unternehmensbesteuerung 2013 im internationalen Vergleich Tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften 2013 (nominal) in Prozent (Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere Steuern des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften) 10 Bulgarien Irland Zypern Lettland Litauen Rumänien Slowenien Polen Tschechien Kroatien Ungarn Schweiz (Zürich) Estland Schweden Slowakei Vereinigtes Königreich Finnland Dänemark Niederlande Österreich Griechenland Kanada (Ontario) Portugal Norwegen Luxemburg Deutschland Spanien Italien Belgien Malta Frankreich Japan USA (Staat New York) 12,5 12,5 15 15 16 17 19 19 20 20,62 20,65 21 22 23 23 24,5 25 25 25 26 26,5 26,5 28 29,22 29,83 30 31,4 33,99 35 36,1 37,36 39,62 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Für eine Bewertung der Gesamtbelastung von Unternehmensgewinnen muss auch die Besteuerung der Anteilseigner berücksich­ tigt werden. Diese ist, wie Übersicht 3 bereits gezeigt hat, auf vielfältige Art und Weise möglich. Teilweise werden ausgeschüttete Gewinne gar nicht mehr beim Anteilseigner besteuert, in einigen Staaten nur noch zu einem gewissen Teil und in anderen Staa­ ten vollständig. Deshalb kommt sowohl den Steuersätzen als auch dem Umfang der Besteuerung der Dividenden ein großes Ge­ wicht zu. Grafik 4 stellt die maximale Gesamtbe­ lastung des Anteilseigners bei Ausschüttung dar. Zu beachten ist, dass in Staaten mit einer Veranlagungsoption die Steuerbelastung ge­ ringer als abgebildet sein kann; insbesondere wenn die Belastung des Gesamteinkommens des Anteileigners unter dem Spitzensteuer­ satz liegt oder gar eine steuerliche Belastung durch die Berücksichtigung von Freibe­ trägen entfällt. Erhält etwa ein Aktionär in Deutschland, der sonst keine weiteren Einkünfte hat, Dividendenerträge in Höhe von 8.000 €, ergibt sich allein aufgrund der Wirkung des steuerlichen Grundfreibetrags keine Steuerbelastung auf Anteilseignere­ bene. Hingegen ergibt sich in Staaten mit einer definitiven Abgeltungsteuer – etwa Schweden – immer eine Belastung auf An­ teilseignerebene, unabhängig von der Ein­ kommenshöhe. Seite 21 Seite 22 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 4: Maximalbelastung (nominal) in Prozent auf Unternehmens- und Anteilseignerebene bei Vollausschüttung 2013 10,00 Bulgarien 4,50 0,00 0,00 21,00 Estland 23,00 Slowakei 15,00 Rumänien 16,00 17,50 19,00 Tschechien 12,15 15,00 Litauen 17,00 20,62 Ungarn 12,70 19,00 Polen Anteilseignerebene 13,44 12,50 Zypern Unternehmensebene 8,50 Lettland 15,39 0,00 35,00 Malta 17,00 Slowenien 20,75 Finnland 24,50 16,81 Niederlande 24,00 19,00 37,36 Japan 6,26 25,00 Österreich 18,75 29,22 Luxemburg 15,43 22,00 Schweden 23,40 25,00 Portugal 21,00 23,00 Vereinigtes Königreich 23,53 31,40 Italien 16,25 28,00 Norwegen 20,16 29,83 Deutschland 18,51 12,50 Irland 35,88 30,00 Spanien 18,82 33,99 Belgien 16,50 26,00 Griechenland 25,00 39,62 USA (Staat New York) 12,08 20,65 Schweiz (Zürich) 31,72 26,50 Kanada (Ontario) 28,48 25,00 Dänemark 31,50 20,00 Kroatien 37,19 36,10 Frankreich 0 10 20 27,16 30 40 50 60 70 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Einen nicht zu unterschätzenden Ein­ fluss auf die tatsächliche steuerliche Be­ lastung von Unternehmen hat auch die in Übersicht 5 dargestellte periodenüber­ greifende Verlustberücksichtigung bei der Körperschaftsteuer in Form des Verlustrück­ bzw. -vortrags. Hierbei weisen die einzelnen Staaten sehr unterschiedliche Regelungen auf. So sind die überperiodischen Verlustausgleichsregeln in den meisten Staaten ver­ glichen mit Deutschland als restriktiver zu bezeichnen. Dies zeigt sich vor allem daran, dass viele Staaten keinen Verlustrücktrag kennen. In Deutschland, aber auch in Fran­ kreich, Irland, den Niederlanden, dem Ver­ einigten Königreich, Kanada und den USA führt die Möglichkeit Verluste rückzutragen zu einer Liquiditätszufuhr in wirtschaftlich weniger ertragsreichen Zeiten. Seite 23 Der Verlustvortrag ist in einigen Staaten auf 5 bis 7 Jahre befristet. In vielen Staaten ist es deutlich länger möglich, Verluste vor­ zutragen. Zum Teil ist der Verlustvortrag sogar zeitlich unbegrenzt gestattet. Eine zeitliche Begrenzung des Verlustvortrags hat zur Folge, dass die Verlustvorträge in außer­ gewöhnlich langen rezessiven Phasen für die steuerliche Berücksichtigung verloren gehen können. Deutschland erlaubt einen zeitlich unbegrenzten Verlustvortrag, beschränkt die Verrechnung von Verlusten jedoch der Höhe nach (Mindestgewinnbesteuerung). Dieser Praxis haben sich in den letzten Jahren eine zunehmende Zahl von Staaten, darunter auch Frankreich, Italien und Spanien ange­ schlossen. Übersicht 5: Periodenübergreifende Verlustberücksichtigung bei der Körperschaftsteuer 2013 Die Übersicht stellt Regelungen für Verluste dar, die ab dem 1.1.2013 anfallen. Beschränkungen durch Gesellschafterwechsel sowie Verluste aus der Veräußerung betrieblichen Anlagevermögens (capital losses), die in verschiedenen Staaten Sonderregeln unterliegen, wurden nicht betrachtet. Staaten Verlustrücktrag Verlustvortrag Belgien – Unbegrenzt Bulgarien – 5 Jahre EU-Staaten Unbegrenzt Dänemark – 1 Jahr (bis zu 7,5 Mio. DKK pro Jahr voll abzugsfähig, darüber hinaus Verrechnung nur bis zu 60 % der 7,5 Mio. DKK übersteigenden Einkünfte) Unbegrenzt (begrenzt auf 1 Mio. €) (bis zu 1 Mio. € pro Jahr voll abzugsfähig, darüber hinaus Verrechnung nur bis zu 60 % der 1 Mio. € übersteigenden Einkünfte) Estland Keine Regelung erforderlich Keine Regelung erforderlich Finnland – 10 Jahre Deutschland Seite 24 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Fortsetzung: Übersicht 5 Staaten Verlustrücktrag Verlustvortrag EU-Staaten 1 Jahr Frankreich Griechenland Unbegrenzt (begrenzt auf 1 Mio. €, Verlustrücktrag führt zu Steuergutschrift, (bis zu 1 Mio. € pro Jahr voll abzugsfähig, da­ die in den darauf folgenden 5 Jahren mit künftigen rüber hinaus Verrechnung nur bis zu 50 % der Steuerschulden verrechnet und deren Restbetrag im 6. Jahr er­ 1 Mio. € übersteigenden Einkünfte) stattet wird) – 1 Jahr 5 Jahre Unbegrenzt Irland (bei Betriebsaufgabe 3 Jahre) (für Verluste aus der gleichen Quelle) Italien – (Verrechnung nur bis zu 80 % der jährlichen Einkünfte) Kroatien – 5 Jahre Lettland – Unbegrenzt Litauen – Unbegrenzt Luxemburg – Unbegrenzt Malta – Unbegrenzt 1 Jahr 9 Jahre Österreich – (Verrechnung nur bis zu 75 % der jährlichen Einkünfte) Polen – (Verrechnung nur bis zu 50 % des entstan­ denen Verlustes pro Berücksichtigungsjahr) Portugal – (Verrechnung nur bis zu 75 % der jährlichen Einkünfte) Rumänien – 7 Jahre Schweden (indirekter Verlustrücktrag jedoch möglich durch Auflösung sog. „Periodisierungsrücklagen“ aus den Vorjahren) Unbegrenzt Slowakei – 7 Jahre Slowenien – (Verrechnung nur bis zu 50 % der jährlichen Einkünfte) Niederlande – Unbegrenzt Unbegrenzt 5 Jahre 5 Jahre Unbegrenzt 18 Jahre Spanien – Tschechien – (bis 2015: bei Unternehmen, deren Umsatz bestimmte Beträge überschreitet, Verrech­ nung nur bis zu 50 % bzw. 25 % der jährlichen Einkünfte) 5 Jahre Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 25 Fortsetzung: Übersicht 5 Staaten Verlustrücktrag Verlustvortrag – (Verrechnung nur bis zu 50 % der jährlichen Einkünfte) EU-Staaten Ungarn Vereinigtes Königreich Unbegrenzt 1 Jahr Unbegrenzt (bei Betriebsaufgabe 3 Jahre) – Zypern 5 Jahre Andere Staaten 1 Jahr Japan (Verrechnung nur bis zu 80 % der jährlichen Einkünfte, ausgenommen kleine und mittlere Unternehmen) 3 Jahre 20 Jahre Kanada – Norwegen 9 Jahre (wird für Steuerjahre, die zwischen dem 1.4.1992 und dem 31.3.2014 enden, nicht gewährt, ausgenommen für bestimmte kleine und mittlere Unternehmen und bei Liquidation) (ein Rücktrag auf die vorangegangenen 2 Jahre ist bei Liquidation zulässig) Unbegrenzt – 7 Jahre 2 Jahre 20 Jahre Schweiz USA 3. Nominale Ertragsteuerbelastung natürlicher Personen Die beiden nächsten Übersichten enthalten Informationen zu den für das Erwerbsein­ kommen Alleinstehender relevanten Ein­ kommensteuertarifen. In Übersicht 6 sind die tariflichen Eingangssätze, die sonstigen Zuschläge und die persönlichen Entla­ stungen durch Steuerabsetzbeträge, Grund­ freibeträge und sog. Nullzonen dargestellt. Steuerabsetzbeträge werden von der Steuer­ schuld abgezogen, so dass im Gegensatz zu Grundfreibeträgen und Nullzonen die Steu­ erprogression für die Entlastungswirkung keine Rolle spielt. Bei Grundfreibeträgen und Nullzonen ist hingegen die effektive Steuerentlastung abhängig vom Grenzsteu­ ersatz und damit vom Steuertarif. Seite 26 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 6: Einkommensteuereingangssatz des Zentralstaats und der Gebiets­ körperschaften sowie sonstige Zuschläge 2013 1) Tarif Staaten Eingangssatz Staat 2) + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge Persönliche Entlastungen Eingangssatz des Tarifs reicht bis zu Steuerabsetzbetrag Grundfreibetrag/ Nullzone im Tarif in € 3) in € 3) in € 3) EU-Staaten 8.590 – 7.270 % 4) Flat Tax – – 5,83 30,9 36,73 % % 5) % 56.450 333 – Deutschland 14 % 8.131 – 8.130 Estland 21 % Flat Tax – 1.728 6,5 19,12 _ 25,62 % 6) % 5) % 23.900 – 16.100 7) % 11.896 – 5.963 Belgien (nach Gemeinden und Verbänden unterschiedlich) Staat Gemeinde Brüssel 7,0 % Zuschlag auf Staatssteuer insgesamt Bulgarien Dänemark Staat Gemeinden insgesamt Finnland Staat Gemeinden insgesamt Frankreich Staat Zuschlag Sozialsteuern insgesamt 25 % 1,75 26,75 % % 10 5,5 8___ 13,08 % 8) % 22 % 25.000 2.100 9) – 20 % 32.800 1.650 – Irland Staat Zuschlag Sonderabgabe insgesamt 2 22 % % 10.036 – 10.036 Staat Regionen insgesamt 23 1,63 24,63 % % 11) % 15.000 – – Italien10) Staat Gemeinde Zagreb 18 % Zuschlag auf Staatssteuer insgesamt 12 % 3.517 – 3.517 2,16 14,16 % % Lettland 24 % 12) Flat Tax – 769 Litauen 15 % 13) Flat Tax – 1.633 14) 13.173 – Griechenland Kroatien (nach Gemeinden und Städten un­ terschiedlich) Luxemburg Staat Zuschlag 7 % des Steuerbetrags für Arbeitslosen­ fonds insgesamt 8 % 0,56 8,56 % % 11.265 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 27 Übersicht 6: Fortsetzung Tarif Staaten Eingangssatz Staat 2) + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge Persönliche Entlastungen Eingangssatz des Tarifs reicht bis zu Steuerabsetzbetrag Grundfreibetrag/ Nullzone im Tarif in € 3) in € 3) in € 3) EU-Staaten Malta 15 % 14.500 – 8.500 Niederlande 37 % 15) 19.645 2.001 – Österreich 36,5 % 25.000 – 11.000 Polen 18 % 20.009 130 – 14,5 3,5 18 % % % 7.000 214 – 16 % Flat Tax – 56 16) 20 31,73 51,73 % 17) % 5) % 68.307 – – – 47.709 18) 1.512 18) Slowakei 19 % 34.402 – 3.735 19) Slowenien 16 % 8.021 – 6.520 20) 24 0,75 24,75 % % % 17.707 17.707 – – 5.151 – Tschechien 15 % Flat Tax 957 – Ungarn 16 % Flat Tax – – Vereinigtes Königreich 20 % 37.138 – 10.952 21) Zypern 20 % 22) 28.000 – 19.500 14.955 – 2.914 Portugal Staat Zuschlag insgesamt Rumänien Schweden Spanien Staat Gemeinden insgesamt Staat Zuschlag insgesamt Andere Staaten Japan Kanada (nach Provinzen und Territorien unterschiedlich) Norwegen Staat 2,1 % Zuschlag auf Staatssteuer Präfekturen Gemeinden insgesamt 5 % 0,1 4 6 15,1 % % % % Bund Provinz Ontario insgesamt 15 5,05 20,05 % % % Staat Gemeindesteuer insgesamt 9 28 37 % 24) % % 2.531 2.531 31.985 29.167 – 162 23) 8.105 7.030 105.065 Flat Tax – – 64.640 5.981 Seite 28 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 6: Fortsetzung Tarif Staaten Eingangssatz Staat 2) + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge Persönliche Entlastungen Eingangssatz des Tarifs reicht bis zu Steuerabsetzbetrag Grundfreibetrag/ Nullzone im Tarif in € 3) in € 3) in € 3) Andere Staaten Schweiz (nach Kantonen und Gemeinden unterschiedlich) USA (nach Einzel­ staaten, Gemein­ den und Bezirken unterschiedlich) Bund Kanton Zürich und Gemeinde Zürich insgesamt Bund Staat New York Stadt New York insgesamt 0,77 % 25.554 – 11.726 4,38 5,15 % % 9.219 – 5.418 % % 26) % 26) % 6.823 6.269 9.174 – – – 2.982 25) – 27) – 27) 10 4 2,907 16,22 1) Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Erwerbseinkommen des Jahres 2012 bzw. 2013. 2) Tarifsysteme: Bei nachgeordneten Gebietskörperschaften z. T. Proportionalsätze, z. T. Zuschläge zur Steuerschuld, ansonsten progressive Teilmengentarife; Ausnahme: Deutschland (Formeltarif). 3) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über die vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten UmsatzsteuerUmrechnungskurse Juli 2013. 4) Für Einzelunternehmer Steuersatz 15 %. 5) Durchschnittssatz. 6) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen einer erhöhten Staatssteuer von 30 % (für Einkommen bis 50.000 EUR) bzw. 32 % (für Einkommen über 50.000 EUR), sie sind jedoch von der Gemeindesteuer befreit. 7) Verschiedene persönliche Freibeträge und Grundfreibeträge laufen für höhere Einkommen aus. 8) Die Sozialsteuern werden nur auf einen Teil der Bemessungsgrundlage der Staatssteuer erhoben und können zudem teilweise von dieser abgesetzt werden. 9) Steuerabzug bei Einkünften bis 21.000 €. Der Steuerabzug verringert sich bei Einkünften bis 42.000 € stufenweise bis auf 0. 10) Ohne lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 3,9 % der Wertschöpfung (nicht Gewinn!). 11) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 1,23 % und 2,03 %, hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,8 % möglich, hier nicht berücksichtigt, da selten. 12) Für Dividenden- und Zinseinkünfte 10 %, für Veräußerungsgewinne 15 %. 13) Für Dividendeneinkünfte 20 %, für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit 5 %. 14) Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; läuft bei höheren Einkünften aus. 15) Davon entfallen 31,15 % auf die allgemeine gesetzliche Sozialversicherung; hier nur Tarif auf Arbeitseinkommen und den Nutzungswert selbstgenutzten Wohnraums. 16) Maximum; entfällt ab einem Einkommen von 678 €. 17) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen einer erhöhten Staatssteuer von 30 %, sie sind jedoch von der Gemeindesteuer befreit. 18) Freibetrag von 47.709 € nur bei staatlicher Steuer; Freibetrag von 1.512 € bei gemeindlicher Steuer, erhöht sich für niedrigere Einkommen. 19) Gilt bis zu einem Einkommen von 19.458 €; bei Einkommen von mehr als 34.402 € entfällt der Freibetrag. 20) Absetzbetrag ermäßigt sich für höhere Einkommen auf 4.419 € bzw. 3.303 €. 21) Läuft bei höheren Einkünften aus. 22) Von Arbeitnehmern, Selbständigen und Rentnern wird eine von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens abhängige Sonderabgabe von bis zu 2,5 % erhoben. Sie ist vom Einkommen abzugsfähig und wird bei Arbeitnehmern der Privatwirtschaft je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. 23) Zuschläge für bestimmte Angehörige; läuft mit steigender Provinzsteuer aus. 24) Staatliche Zusatzsteuer. 25) Maximum, läuft mit steigendem Einkommen aus; zzgl. „standard deduction“ (allgemeiner Pauschbetrag für Werbungskosten/Sonderausgaben) von 4.664 €. 26) Mindert die Bemessungsgrundlage der Bundessteuer. 27) Aber: „standard deduction“ 5.887 €. Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich In knapp der Hälfte der hier unter­ suchten Staaten, die einen Grundfreibetrag bzw. eine Nullzone im Tarif haben, hat sich dieser - ggf. nach Umrechnung der Lan­ deswährung in Euro - im Jahr 2013 erhöht. In den meisten Fällen blieben die Ein­ gangssteuersätze im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändert. Griechenland, die Niederlande und Portugal hoben die Ein­ gangssätze teils deutlich an. Bei der Interpretation dieser Daten muss beachtet werden, dass in mehreren Staaten mit vergleichsweise hohen Tarifein­ gangssätzen die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abgedeckt werden, so z. B. in den nordischen Staaten und den Niederlanden. Dies erschwert die Vergleich­ barkeit. Auch die Ehegattenbesteuerung ist unterschiedlich geregelt. In einigen Staaten wird eine Einzelveranlagung vorgenommen (etwa Österreich), in anderen eine Zusam­ menveranlagung, wobei diese mit Splitting (etwa Deutschland) oder ohne (etwa USA) durchgeführt werden kann. Übersicht 7 enthält die höchstmöglichen Steuersätze im Rahmen der Besteuerung des Erwerbseinkommens alleinstehender natürlicher Personen und die Einkommenshöhe, ab der die Steuersätze zur Anwendung kommen. Seite 29 Seite 30 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 7: Einkommensteuerspitzensatz des Zentralstaats und der Gebietskörper­ schaften sowie sonstige Zuschläge 2013 1) Staaten Spitzensteuersatz Staat + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge Spitzensteuersatz beginnt oberhalb eines zu versteuernden Einkommens von in € 2) EU-Staaten Belgien (nach Gemeinden und Verbänden unterschied­ lich) Staat Gemeinde Brüssel 7 % Zuschlag auf Staatssteuer insgesamt Bulgarien 50 % 3,5 53,5 % % 10 % 37.330 3) Flat Tax Dänemark Plafond (höchstens) 51,7 % 4) Deutschland 45 2,48 47,48 % % % 250.730 5,5 % Solidaritätszuschlag insgesamt 21 % Flat Tax 31,75 % 19,12_ % 50,87 % 100.000 Finnland Staat Gemeinden (Durchschnitt) insgesamt Frankreich Staat Zuschlag Sonderabgabe Zuschlag Sozialsteuern insgesamt 45 4 8___ 54,61 % % % % 150.000 500.000 42 % 42.000 Irland Staat Zuschlag Sonderabgabe insgesamt 41 7 48 % % % 32.800 16.016 Italien 6) Staat Zuschlag Sonderabgabe Regionen insgesamt 43 3 1,63 47,63 % % % % 75.000 300.000 Kroatien (nach Gemeinden und Städten unterschied­ lich) Staat Gemeinde Zagreb 18 % Zuschlag auf Staatssteuer insgesamt 40 % 7,2 47,2 % % 24 % Estland Griechenland Lettland 5) 7) 14.068 8) Flat Tax Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 31 Übersicht 7: Fortsetzung Spitzensteuersatz Staat + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge Staaten Spitzensteuersatz beginnt oberhalb eines zu versteuernden Einkommens von in € 2) EU-Staaten 9) Flat Tax Litauen Staat 15 % 40 % 100.000 Luxemburg Staat Zuschlag 9 % des Steuerbetrags für Arbeitslosenfonds insgesamt 3,6 43,6 % % 150.000 Malta 35 % 60.001 Niederlande 52 % 55.991 Österreich 50 % 60.000 Polen 32 % 48 5 3,5 56,5 % % % % 80.000 250.000 16 % Flat Tax Portugal Staat Zuschlag Zuschlag insgesamt Rumänien 10) 20.009 25 % 31,73 % 56,73 % 68.307 11) Slowakei 25 % 34.402 Slowenien 50 % 70.907 Staat Zuschlag insgesamt 45 7 52 % % % 175.000 300.000 Solidaritätszuschlag insgesamt 15 7 22 % % % Flat Tax 47.889 Ungarn 16 % Vereinigtes Königreich 45 % Zypern 35 % Schweden Spanien Tschechien Staat Gemeinden (Durchschnitt) insgesamt 12) Flat Tax 174.030 13) 60.000 Seite 32 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 7: Fortsetzung Staaten Spitzensteuersatz Staat + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge Spitzensteuersatz beginnt oberhalb eines zu versteuernden Einkommens von in € 2) Andere Staaten Staat 2,1 % Zuschlag auf Staatssteuer Präfekturen Gemeinden insgesamt 40 0,84 4 6 50,84 % % % % % 138.047 Bund Provinz Ontario insgesamt 29 20,53 49,53 % % % 99.166 373.743 Norwegen Staat Gemeindesteuer insgesamt 12 28 40 % % % 105.065 Flat Tax Schweiz (nach Kantonen und Gemeinden unter­ schiedlich) Bund Kanton Zürich und Gemeinde Zürich insgesamt 11,5 % 610.707 28,47 39,97 % % 206.130 USA (nach Einzelstaaten, Gemeinden und Bezir­ ken unterschiedlich) Bund Staat New York Stadt New York insgesamt 39,6 8,82 3,88 47,27 % % % % Japan Kanada (nach Provinzen und Territorien unterschied­ lich) Flat Tax Flat Tax 14) 14) 305.810 786.888 382.263 1) Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Erwerbseinkommen des Jahres 2012 bzw. 2013. 2) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über die vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten UmsatzsteuerUmrechnungskurse Juli 2013. 3) Für Einzelunternehmer Steuersatz 15 %. 4) Wenn die Summe aus dem nationalen und den lokalen Steuersätzen insgesamt 51,7 % übersteigt, wird der nationale Steuersatz um den übersteigenden Prozentsatz gekürzt; Grenzbelastung beginnt abhängig von der Zusammensetzung der Einkünfte bei unterschiedlichen Beträgen. 5) Die Sozialsteuern werden nur auf einen Teil der Bemessungsgrundlage der Staatssteuer erhoben und können zudem teilweise von dieser abgesetzt werden. 6) Ohne lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 3,9 % der Wertschöpfung (nicht Gewinn!). 7) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 1,23 % und 2,03 %, hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,8 % möglich; hier nicht berücksichtigt, da selten. 8) Für Dividenden- und Zinseinkünfte 10 %, für Veräußerungsgewinne 15 %. 9) Für Dividendeneinkünfte 20 %, für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit 5 %. 10) Bei gewerblichen Einkünften kann zu einer Pauschalbesteuerung mit einem Steuersatz von 19 % (ohne Abzug von persönlichen Freibeträgen) optiert werden. 11) Gilt nur für Staatssteuer; der Gemeindesteuersatz ist gleich bleibend. 12) Einzelunternehmer unterliegen mit den ersten 1.695.490 € einem Steuersatz von 10 % und mit dem übersteigenden Betrag einem Steuersatz von 19 %. 13) Von Arbeitnehmern, Selbständigen und Rentnern wird eine von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens abhängige Sonderabgabe von 3,5 % erhoben. Sie ist vom Einkommen abzugsfähig und wird bei Arbeitnehmern der Privatwirtschaft je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. 14) Mindert die Bemessungsgrundlage der Bundessteuer. Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Bezogen auf die Einkommensteuerspit­ zensätze haben einige Staaten Änderungen vorgenommen. Finnland, Luxemburg, Por­ tugal, Slowenien und die USA haben den Spitzensteuersatz auf zentralstaatlicher Ebene angehoben ebenso wie die Slowakei und Tschechien, die mit Zuschlägen auf höhere Einkommen von einem reinen Flat Tax-System abgerückt sind. Moderate Anhe­ bungen sind in Dänemark, Schweden, Japan und Kanada zu verzeichnen. Griechenland, Lettland und das Vereinigte Königreich ha­ ben den Spitzensteuersatz gesenkt. Grafik 5 zeigt die höchstmöglichen Steu­ ersätze (inkl. sonstige Zuschläge) im Rahmen der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen. Die Spitzensteuersätze bewegen sich weiterhin zwischen 10 % in Bulgarien und 56,73 % in Schweden. Der deutsche Spitzensteuersatz ist mit 47,48 % im oberen Mittelfeld angesiedelt. Seite 33 Seite 34 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 5: Einkommensteuerspitzensätze der Zentralstaaten und der Gebietskörperschaften sowie sonstige Zuschläge 2013 (in Prozent) 10 Bulgarien 15 16 Litauen Rumänien 16 Ungarn 21 Estland 22 Tschechien 24 Lettland 25 Slowakei 32 Polen 35 35 Malta Zypern 39,97 40 42 Schweiz (Kanton Zürich) Norwegen Griechenland 43,6 45 Luxemburg Vereinigtes Königreich 47,2 47,27 Kroatien USA (New York) 47,48 Deutschland 47,63 48 Italien Irland 49,53 Kanada (Ontario) Österreich 50 Slowenien 50 Japan 50,84 Finnland 50,87 Dänemark 51,7 52 Niederlande 52 Spanien 53,5 54,61 Belgien Frankreich 56,5 56,73 Portugal Schweden 0 10 20 30 40 50 60 70 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Ob es in den Staaten eine Quellensteuer mit oder ohne Abgeltungscharakter gibt und in wie weit Werbungskosten geltend gemacht werden können bzw. Freigrenzen bestehen, zeigt Übersicht 8. Durch die ver­ schiedenen Konzepte kommt es zu einer höchst unterschiedlichen Steuerbelastung von Zinserträgen Ansässiger im interna­ tionalen Vergleich. Dies verdeutlicht auch eine Betrachtung der Höchstsätze auf Zinserträge von natürlichen ansässigen Personen in Übersicht 9. Estland, Kroatien, Litauen und die Niederlande belassen Zin­ serträge privater Haushalte generell oder in bestimmten Fällen steuerfrei, während sonst der Steuersatz von 10 % (Bulgarien, Lettland, Luxemburg) bis 51,7 % (Dänemark) reicht. Seite 35 Seite 36 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 8: Quellensteuern auf Zinsen und Dividenden 2013 – Ansässige Dargestellt wird die Quellenbesteuerung typischer Einkünfte aus Zinsen und Dividenden von ansässigen natürlichen Personen (allgemeine Sätze in %). Betriebliche Erträge bleiben unberücksichtigt. Es werden Zinsen im engeren Sinne wie z. B. aus Bankeinlagen und festverzinslichen Wertpapieren betrachtet, die in Deutschland einer Kapitalertragsteuer von 26,375 % (Zinsabschlag zzgl. Solidaritätszuschlag) unterliegen. Alle Staaten haben zahlreiche Sonderregelungen, die tabellarisch nicht umfassend darstellbar sind. In besonderen Fällen wird auf Sonderregelungen hingewiesen. Staaten Zinsen Dividenden Bemerkungen EU-Staaten Belgien 25 25 Abgeltungsteuer; 15 % Quellensteuer auf Zinsen aus Spareinlagen Bulgarien – 5 Abgeltungsteuer Dänemark – 27 Abgeltungswirkung für Dividenden bis 48.300 DKK; für übersteigende Divi­ dendeneinkünfte Einkommensteuerfestsetzung auf 42 % mit Quellensteu­ eranrechnung 26,375 Einschließlich Solidaritätszuschlag; Abgeltungsteuer mit Option zur Ein­ kommensteuerveranlagung mit Quellensteueranrechnung Deutschland 26,375 – – – Finnland 30 21 Abgeltungsteuer für Zinsen; 21 % Quellensteuer nur auf Dividenden bör­ sennotierter Kapitalgesellschaften, Einbeziehung der Dividenden in die Ein­ kommensteuerveranlagung mit Quellensteueranrechnung Frankreich 24 21 Einbeziehung in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteueran­ rechnung Griechenland 15 25 Sondersatz 20 % für bestimmte Zinsen möglich; Abgeltungsteuer, in be­ stimmten Fällen Option zur Einkommensteuerveranlagung mit Quellen­ steueranrechnung möglich Irland 33 20 Abgeltungsteuer für Zinsen, keine Quellensteuer auf Zinsen aus bestimmten Staatsanleihen; Einbeziehung der Dividenden in die Einkommensteuerver­ anlagung mit Quellensteueranrechnung Italien 20 20 Abgeltungsteuer; Sondersatz 12,5 % auf Zinsen aus bestimmten Staatsanlei­ hen möglich Estland Kroatien – 12 Einbeziehung der Einkünfte in die Einkommensteuerveranlagung mit Quel­ lensteueranrechnung; Dividenden sind bis zu einem Betrag von 12.000 HRK steuerfrei Lettland 10 10 Abgeltungsteuer; keine Quellensteuer auf Zinsen aus bestimmten Staats­ und Kommunalanleihen – 20 Abgeltungsteuer Luxemburg 10 15 Abgeltungsteuer für Zinsen, sofern über Freigrenze von 250 EUR; Einbezie­ hung der Dividenden in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteu­ eranrechnung Malta 15 – Abgeltungsteuer, kein Quellensteuerabzug bei Einbeziehung der Einkünfte in die Einkommensteuerveranlagung Litauen Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 37 Übersicht 8: Fortsetzung Staaten Zinsen Dividenden Bemerkungen Niederlande – 15 Einbeziehung in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteuer­ anrechnung Österreich 25 25 Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung mit Quel­ lensteueranrechnung Polen 19 19 Abgeltungsteuer Portugal 28 28 Befreiungen für bestimmte Zinsen möglich; Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteueranrechnung Rumänien 16 16 Abgeltungsteuer; keine Quellensteuer auf Zinsen aus rumänischen Staats­ und Kommunalanleihen Schweden 30 30 Abgeltungsteuer Slowakei 19 – Abgeltungsteuer Slowenien 25 25 Abgeltungsteuer; Zinsen aus Guthaben bei einer inländischen Bank oder einer in der EU ansässigen Bank sind bis zu einem Betrag von 1.000 EUR steuerfrei Spanien 21 21 Keine Quellensteuer auf Zinsen aus bestimmten Staatsanleihen; Einbe­ ziehung der Einkünfte in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellen­ steueranrechnung Tschechien 15 15 Abgeltungsteuer Ungarn 16 16 Abgeltungsteuer Vereinigtes Königreich 20 – Einbeziehung in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteuer­ anrechnung Zypern 30 20 Die Quellensteuer wird als sog. Verteidigungsabgabe erhoben und hat Ab­ geltungswirkung; bei der regulären Einkommensteuer bleiben die Einkünfte steuerfrei EU-Staaten Andere Staaten Japan 20 20/10 Abgeltungsteuer für Zinsen; Dividenden börsennotierter Gesellschaften unterliegen in bestimmten Fällen dem niedrigeren Steuersatz von 10 % und können per Option Abgeltungswirkung erzielen, ansonsten Einbeziehung der Dividenden in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteueran­ rechnung Kanada – – – Norwegen – – – Schweiz 35 35 USA – – Einbeziehung der Einkünfte in die Einkommensteuerveranlagung mit Quel­ lensteueranrechnung – Seite 38 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 9: Höchstsätze auf private Zinserträge 2013 – Ansässige Dargestellt wird der höchstmögliche Einkommensteuersatz für typische Einkünfte aus Zinsen von ansässigen natürlichen Personen. Betriebliche Erträge bleiben unberücksichtigt. Es werden Zinsen aus Bankeinlagen betrachtet, die in Deutschland einer Kapitalertragsteuer von 26,375 % (Zinsabschlag zzgl. Solidaritätszuschlag) unterliegen. In besonderen Fällen wird auf Sonderregelungen hingewiesen. Staaten Höchstsatz in % Bemerkungen EU-Staaten Belgien 15 Abgeltungsteuer; 1.880 € Freibetrag Bulgarien 10 Abgeltungsteuer Dänemark 51,7 Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz Deutschland 26,375 Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung; 801 € Sparerpauschbetrag Estland – Finnland 30 Abgeltungsteuer Frankreich 45 Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz Griechenland 15 Abgeltungsteuer Irland 33 Abgeltungsteuer Italien 20 Abgeltungsteuer Kroatien – Lettland 10 Litauen – Luxemburg 10 Abgeltungsteuer; 25 € Werbungskostenpauschale; Freigrenze bis 250 € Malta 15 Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung Niederlande – Keine Einkommensteuer auf reale Kapitalerträge; stattdessen Steuer­ satz 30 % auf einen fiktiven Ertrag von 4 % des Reinvermögens nach Berücksichtigung eines Vermögensfreibetrags von 21.139 € Österreich 25 Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung Polen 19 Abgeltungsteuer Portugal 28 Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung Rumänien 16 Abgeltungsteuer Schweden 30 Abgeltungsteuer Slowakei 19 Abgeltungsteuer Slowenien 25 Abgeltungsteuer; 1.000 € Freibetrag für Zinsen aus Guthaben bei einer inländischen oder in der EU ansässigen Bank – – Abgeltungsteuer – Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 39 Übersicht 9: Fortsetzung Staaten Höchstsatz in % Bemerkungen Spanien 27 21 % für die ersten 6.000 € Einkommen aus Anlagekapital, 25 % zwi­ schen 6.001 € und 24.000 €, darüber 27 % Tschechien 15 Abgeltungsteuer Ungarn 16 Abgeltungsteuer Vereinigtes Königreich 45 Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz Zypern 30 Steuerbefreiung für Zinsen; sie unterliegen jedoch einer Verteidi­ gungsabgabe von 30 % Japan 20 Abgeltungsteuer Kanada (Ontario) 49,53 Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz Norwegen 28 Entspricht dem Einkommensteuersatz Schweiz (Zürich) 39,97 Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz USA (Stadt und Staat New York) 47,27 Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz Andere Staaten 4. (Lohn-)Steuer- und Abgabenbelastung von Arbeitnehmern 2012 Für Arbeitnehmerhaushalte in verschie­ denen Familienverhältnissen und Einkom­ mensgruppen veröffentlicht die OECD regel­ mäßig eine international vergleichende Un­ tersuchung, deren jüngste Ergebnisse in den Übersichten 10 bis 12 vorgestellt werden. Übersicht 10 und Grafik 6 enthalten die Belastung des durchschnittlichen Brutto­ arbeitslohns eines Arbeitnehmerhaushalts durch die Lohn- oder Einkommensteuer klassifiziert nach verschiedenen Familien­ verhältnissen (Alleinstehender, Familie als Allein- und als Doppelverdiener). Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ist stark eingeschränkt, da die OECD Transfer­ zahlungen länderspezifisch unterschied­ lich berücksichtigt. Zum Beispiel wird das Kindergeld in der Belastungsrechnung für Deutschland als Steuergutschrift behandelt, wenn die Berücksichtigung von Kindern in Form von Kindergeld erfolgt. Andernfalls werden die Kinderfreibeträge bei der Steuer­ berechnung abgezogen (Günstigerprüfung). Damit wird die Steuerbelastungsquote für Haushalte mit Kindern erheblich verringert. In anderen Staaten, wie z. B. Frankreich, wird das Kindergeld als separate Transferleistung außerhalb des Besteuerungssystems behan­ delt und mindert daher nicht die Steuerbela­ stungsquote. Seite 40 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 10: Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2012 (in Prozent des Bruttoarbeitslohns) Staaten Alleinstehend, ohne Kind, Durchschnitts­ einkommen Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener, Durchschnitts­ einkommen Verheiratet, 2 Kinder, ein Durchschnitts­ einkommen + 33 % eines weiteren Durch­ schnittseinkommens EU-Staaten, die Mitglied der OECD sind Belgien 28,8 17,8 22,8 Dänemark 36,2 32,1 33,6 Deutschland 19,2 0,8 6,5 Estland 17,1 10,5 13,0 Finnland 21,8 21,8 17,4 Frankreich 14,6 8,6 8,4 8,9 10,2 8,2 Irland 14,8 7,3 9,1 Italien 21,3 14,7 14,0 Luxemburg 15,5 5,0 6,2 Niederlande 16,5 16,3 12,5 Österreich 15,9 13,8 11,4 6,8 0,0 1,5 Portugal 10,7 3,0 3,0 Schweden 17,9 17,9 15,6 Slowakei 9,4 - 2,7 1,7 Slowenien 11,0 2,6 3,6 Spanien 17,5 9,8 11,7 Tschechien 11,8 - 5,4 2,2 Ungarn 16,5 7,8 9,8 Vereinigtes Königreich 15,5 15,5 13,2 7,5 6,1 6,6 Kanada 15,2 8,7 11,2 Norwegen 21,6 19,1 18,7 Schweiz 10,3 4,5 5,7 USA 17,1 4,8 9,0 Griechenland Polen Andere Staaten Japan Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2011 - 2012, Paris 2013 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 41 Grafik 6: Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2012 (in Prozent des Bruttoarbeitslohns) Polen Japan Alleinstehend, kein Kind, Durchschnittseinkommen Griechenland Slowakei Schweiz Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener, Durchschnittseinkommen Portugal Slowenien Tschechien Verheiratet, 2 Kinder, ein Durchschnittseinkommen + 33 % eines weiteren Durchschnittseinkommens Frankreich Irland Kanada Luxemburg Vereinigtes Königreich Österreich Niederlande Ungarn Estland USA Spanien Schweden Deutschland Italien Norwegen Finnland Belgien Dänemark -10 -5 0 Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2011 - 2012, Paris 2013 5 10 15 20 25 30 35 40 Seite 42 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Die Gesamtbelastung von Arbeitnehmern mit Steuern und Sozialabgaben wird in Übersicht 11 und Grafik 7 dargestellt. Über­ sicht 12 und die dazu gehörende Grafik 8 zei­ gen die Gesamtbelastung der Arbeitskosten, wobei auch die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung berücksichtigt werden. Die Belastungsvergleiche zeigen deutlich, dass in Deutschland kinderlose alleinste­ hende Durchschnittsverdiener eine relativ hohe Gesamtbelastung haben. Im Vergleich hierzu sind Familien in der Konstellation Al­ leinverdienende mit Kindern bei Erwerbstä­ tigkeit mit Durchschnittsverdienst günstiger gestellt. Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 11: Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben 2012 (in Prozent des Bruttoarbeitslohns) Staaten Alleinstehend, ohne Kind, Durchschnitts­ einkommen Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener, Durchschnitts­ einkommen Verheiratet, 2 Kinder, ein Durchschnitts­ einkommen + 33 % eines weiteren Durch­ schnittseinkommens EU-Staaten, die Mitglied der OECD sind Belgien 42,8 31,8 33,6 Dänemark 38,9 34,8 37,7 Deutschland 39,9 21,3 27,0 Estland 19,9 13,3 15,8 Finnland 29,4 29,4 24,8 Frankreich 28,3 22,3 22,0 Griechenland 25,4 26,7 24,7 Irland 18,0 10,4 11,4 Italien 30,8 24,2 23,5 Luxemburg 27,9 17,3 18,5 Niederlande 31,9 28,7 25,4 Österreich 34,0 31,9 28,7 Polen 24,6 17,8 19,3 Portugal 21,7 14,0 14,0 Schweden 24,9 24,9 22,6 Slowakei 22,8 10,7 15,1 Slowenien 33,1 24,7 25,7 Spanien 23,9 16,1 18,1 Tschechien 22,8 5,6 13,2 Ungarn 35,0 26,3 28,3 Vereinigtes Königreich 24,9 24,9 21,4 Japan 21,2 19,8 20,3 Kanada 22,6 16,0 18,1 Norwegen 29,4 26,9 26,5 Schweiz 16,5 10,7 11,9 USA 22,7 10,4 14,7 Andere Staaten Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2011 - 2012, Paris 2013 Seite 43 Seite 44 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 7: Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben 2012 (in Prozent des Bruttoarbeitslohns) Schweiz Alleinstehend, kein Kind, Durchschnittseinkommen Irland Estland Japan Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener, Durchschnittseinkommen Portugal Kanada Verheiratet, 2 Kinder, ein Durchschnittseinkommen + 33 % eines weiteren Durchschnittseinkommens USA Slowakei Tschechien Spanien Polen Schweden Vereinigtes Königreich Griechenland Luxemburg Frankreich Norwegen Finnland Italien Niederlande Slowenien Österreich Ungarn Dänemark Deutschland Belgien 0 5 10 Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2011 - 2012, Paris 2013 15 20 25 30 35 40 45 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 12: Gesamtbelastung von Lohnkosten 2012 1) (in Prozent der Lohnkosten) Staaten Alleinstehend, ohne Kind, Durchschnitts­ einkommen Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener, Durchschnittseinkommen Verheiratet, 2 Kinder, ein Durchschnitts­ einkommen + 33 % eines weiteren Durch­ schnittseinkommens EU-Staaten, die Mitglied der OECD sind Belgien 56,0 41,4 42,6 Dänemark 38,6 27,8 32,5 Deutschland 49,8 34,2 39,0 Estland 40,4 32,3 35,0 Finnland 42,5 37,3 34,9 Frankreich 50,2 43,1 41,0 Griechenland 41,9 43,0 41,4 Irland 25,9 6,4 12,6 Italien 47,6 38,3 40,2 Luxemburg 35,8 13,3 17,6 Niederlande 38,6 32,0 29,6 Österreich 48,9 38,0 37,8 Polen 35,5 29,6 30,9 Portugal 36,7 26,9 28,1 Schweden 42,8 37,5 37,1 Slowakei 39,6 25,8 30,4 Slowenien 42,3 22,8 28,9 Spanien 41,4 35,4 36,9 Tschechien 42,4 20,7 29,8 Ungarn 49,4 33,6 34,8 Vereinigtes Königreich 32,3 27,9 24,9 Japan 31,2 25,5 27,0 Kanada 30,8 18,2 23,7 Norwegen 37,6 31,3 32,0 Schweiz 21,5 9,5 12,2 USA 29,6 18,4 23,0 Andere Staaten Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2011 - 2012, Paris 2013 1) Lohnkosten definiert als Bruttoarbeitslohn zzgl. Arbeitgeberbeitrag (ggf. einschließlich anteiliger Lohnsummensteuer); Gesamtbelastung definiert als Arbeitgeberbeitrag zzgl. Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung und Lohnsteuer (ggf. einschließlich anteiliger Lohnsummensteuer), gemindert um die familienbezogenen Leistungen (z. B. Kindergeld). Seite 45 Seite 46 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 8: Gesamtbelastung von Lohnkosten 2012 (in Prozent der Lohnkosten) Schweiz Alleinstehend, kein Kind, Durchschnittseinkommen Irland USA Kanada Japan Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener, Durchschnittseinkommen Vereinigtes Königreich Polen Luxemburg Portugal Verheiratet, 2 Kinder, ein Durchschnittseinkommen + 33 % eines weiteren Durchschnittseinkommens Norwegen Niederlande Dänemark Slowakei Estland Spanien Griechenland Slowenien Tschechien Finnland Schweden Italien Österreich Ungarn Deutschland Frankreich Belgien 0 10 Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2011 - 2012, Paris 2013 20 30 40 50 60 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 47 5. Vermögensteuern Übersicht 13 enthält einen Vergleich der allgemeinen Vermögensteuern für die we­ nigen Staaten, die solche Steuern erheben. Schweden hat 2007 die Vermögensteuer ab­ geschafft, ebenso Finnland seit 2006. In keinem der untersuchten Staaten ist die gezahlte Vermögensteuer von der Einkommensteuer absetzbar. Nur in der Schweiz ist die von juristischen Personen gezahlte Vermögensteuer von der Körper­ schaftsteuer absetzbar. Übersicht 13: Vermögensteuern für natürliche und juristische Personen 2013 Natürliche Personen Juristische Personen Persönliche Freibeträge 2) Staaten Steuersätze 1) Nationale Währung in € 3) Absetzbar bei Einkommensteuer Steuersätze Absetzbar bei Körperschaftsteuer nein 6) - - EU-Staaten Frankreich 4) 0% 0,5 % 0,7 % 1,00 % 1,25 % 1,50% bis 800.000 € von 800.000 € bis 1,3 Mio. € von 1,3 Mio. € bis 2,570 Mio. € von 2,570 Mio. € bis 5 Mio. € von 5 Mio. € bis 10 Mio. € über 10 Mio. € Keine Freibeträge i. e. S.; steuerfrei 800.000 € (vgl. Spalte „Steuersätze“) 5) 800.000 Seite 48 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 13: Fortsetzung Natürliche Personen Persönliche Freibeträge Staaten Steuersätze 1) Juristische Personen 2) Nationale Währung in € 3) Absetzbar bei Einkommensteuer Steuersätze Absetzbar bei Körperschaftsteuer - - - 0,5 % nein 700.000 nein 8) - - 110.354 nein - - 62.267 nein Kantons- und Gemeindesteuern allgemein 0,16425 % ja EU-Staaten - Luxemburg Spanien 7) 0,2 % bis 167.129,45 € 700.000 € 0,3 % von 167.129,45 € bis 334.252,88 € von 334.252,88 € bis 668.499,75 € von 668.499,75 € bis 1.336.999,51 € von 1.336.999,51 € bis 2.673.999,01 € allgemein 0,5 % 0,9 % 1,3 % 1,7 % 2,1 % 2,5 % von 2.673.999,01 € bis 5.347.998,03 € von 5.347.998,03 € bis 10.695.996,06 € über 10.695.996,06 € Andere Staaten Norwegen Staats- und Gemeindesteuer 0% 1,1 % Schweiz (Zürich) bis 870.000 NOK über 870.000 NOK Kantons- und Gemeindesteuer 0% 0,110 % 0,219 % 0,329 % 0,438 % 0,548 % 0,657 % bis 0,077 Mio. CHF von 0,077 Mio. CHF bis 0,308 Mio. CHF von 0,308 Mio. CHF bis 0,694 Mio. CHF von 0,694 Mio. CHF bis 1,310 Mio. CHF von 1,310 Mio. CHF bis 2,235 Mio. CHF von 2,235 Mio. CHF bis 3,158 Mio. CHF über 3,158 Mio. CHF Keine Freibeträge i.e. S.; steuerfrei 870.000 NOK (vgl. Spalte „Steuersätze“) 77.000 CHF 1) Grundtarif für Alleinstehende. 2) Ohne Sonderfreibeträge, z. B. für Alter, Invalidität und bestimmte Vermögensarten. 3) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über die vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten UmsatzsteuerUmrechnungskurse Juli 2013. 4) Betriebsvermögen, Kunstwerke und Antiquitäten sind steuerfrei. 5) Die Vermögensteuer gilt jedoch erst ab einem Nettovermögen von 1,3 Mio. €. 6) Jedoch Plafond: für Einkommen- und Vermögensteuer zusammen 75 % des Einkommens 7) Sofern keine anderen Regelungen durch die autonomen Regionen. 8) Jedoch Plafond: für Einkommen- und Vermögensteuer zusammen 60 % des zu versteuernden Einkommens. Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 6. Besteuerung des Finanzsektors Mit der Einführung einer Finanztransak­ tionsteuer könnte der Finanzsektor einen fairen und zugleich angemessenen Beitrag zu den Folgekosten der Finanzkrise leisten und damit letztlich zur Sicherung der Sta­ bilität des Finanzsektors und dessen Ak­ tivitäten beitragen. Deutschland und eine Reihe weiterer EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt, eine Finanztransak­ tionsteuer einzuführen. Mit der Einführung der Finanztransaktionsteuer im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit würde ein neuer Weg beschritten werden. Übersicht 14 zeigt die von Staat zu Staat unterschiedlich erhobenen Kapital­ verkehrsteuern, Börsenumsatzsteuern und Stempelsteuern. Häufig anzutreffen ist die Börsenumsatzsteuer, die auf Umsätze an Wertpapierbörsen erhoben wird. Lange Tradition haben Stempelsteuern auf Wertpa­ piere oder Urkunden. Frankreich (seit 2012) und Italien (seit 2013) haben Finanztransak­ tionsteuersysteme auf nationaler Ebene neu eingeführt. Seite 49 Seite 50 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 14: Kapitalverkehrsteuern Staaten Kapitalverkehrsteuer z. B. Börsenumsatzsteuer, Stempelsteuer EU-Staaten Belgien 0,25 % Börsenumsatzsteuer bei Kauf/Verkauf belgischer oder ausländischer, börsennotierter Aktien, Anleihen und anderer Wertpapiere, höchstens 740 €. Verschiedene Sondersteuersätze für bestimmte Wertpapiertransaktionen. Finnland 1,6 % Kapitalverkehrsteuer bei außerbörslichem Kauf/Verkauf von Aktien, Anleihen und ande­ ren Wertpapieren. 2 % Kapitalverkehrsteuer bei außerbörslichem Kauf/Verkauf von Aktien bestimmter Immobili­ enunternehmen. Keine Steuer bei Transaktionen ohne Inlandsbezug. Frankreich 0,2 % Finanztransaktionsteuer bei Kauf von Aktien börsennotierter Unternehmen mit Sitz in Frankreich und einer Marktkapitalisierung von mehr als 1 Mrd. €. Steuerbefreiungen für bestimmte Transaktionen. 0,01 % Finanztransaktionsteuer bei bestimmten Transaktionen im Hochfrequenzhandel und bei Kauf nicht gedeckter Kreditausfallversicherungen auf EU-Staatsanleihen durch Ansässige. Griechenland 0,2 % Börsenumsatzsteuer bei Kauf/Verkauf griechischer oder ausländischer börsennotierter Aktien. Irland 1 % Stempelsteuer bei Kauf/Verkauf von Aktien oder börsenfähigen Wertpapieren von in Irland eingetragenen Gesellschaften. Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen. Italien 0,22 % Finanztransaktionsteuer bei Kauf/Verkauf von Aktien in Italien ansässiger Unterneh­ men mit einer Kapitalisierung von mindestens 500 Mio. € bzw. 0,12 % bei Kauf/Verkauf im geregelten Markt. 0,02 % Finanztransaktionsteuer bei inländischen Transaktionen im Hochfrequenzhandel. 0,01875 € bis 200 € Pauschale bei außerbörslichen Geschäften mit Derivaten und 0,00375 € bis 40 € Pauschale bei börslichen Geschäften mit Derivaten (Entrichtung jeweils durch beide Vertragsparteien). Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen. Malta 2 % Stempelsteuer bei Kauf/Verkauf von börsenfähigen Wertpapieren. 5 % Stempelsteuer bei Kauf/Verkauf von Wertpapieren eines Unternehmens, dessen Aktiva zu mehr als 75 % aus unbeweglichem Vermögen bestehen. Steuerbefreiung für an der maltesischen Börse notierte Wertpapiere. Polen 1 % „Steuer auf zivilrechtliche Handlungen“ bei Kauf/Verkauf von Aktien, Anleihen und an­ deren Wertpapieren, wenn die übertragenen Vermögensrechte sich in Polen befinden oder in Polen ausgeübt werden. Befinden sie sich außerhalb Polens oder werden sie im Ausland aus­ geübt, sind Veräußerungsgeschäfte nur steuerpflichtig, wenn der Erwerber seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz in Polen hat und das zivilrechtliche Rechtsgeschäft in Polen abgeschlossen wurde. Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen. Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 51 Übersicht 14: Fortsetzung Staaten Kapitalverkehrsteuer z. B. Börsenumsatzsteuer, Stempelsteuer EU-Staaten Vereinigtes Königreich 0,5 % Stempelsteuer (Stempelersatzsteuer bei elektronischen, papierlosen Transaktionen) bei Kauf/Verkauf von Aktien oder börsenfähigen Wertpapieren. 1,5 % Stempelersatzsteuer bei bestimmten Übertragungen von Aktien in ein Hinterlegungs­ schein-Programm oder an einen Abrechnungsdienst. Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen. Zypern 0,15 % Börsenumsatzsteuer bei Kauf/Verkauf von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren. Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen. 0,15 % bis 0,2 % Stempelsteuer (abhängig vom Kaufpreis) bei Kauf/Verkauf von Anleihen zy­ priotischer Gesellschaften, wenn sie mit Grundbesitz in Zypern zusammenhängen, höchstens 20.000 €. Andere Staaten Schweiz 0,15 % Börsenumsatzsteuer, sog. „Umsatzabgabe“, bei Kauf/Verkauf von inländischen und 0,3 % von ausländischen Wertpapieren. Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen. 1 % Gesellschaftsteuer, sog. „Emissionsabgabe“, des Nominalwerts auf die Ausgabe insbeson­ dere von Anteilsrechten an inländischen Kapitalgesellschaften (Freigrenze von 1 Mio. CHF bei Gründung oder Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft oder GmbH). Diese Stempelabgaben werden vom Bund erhoben. Seite 52 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 7. Umsatzsteuersätze Übersicht 15 vergleicht die Umsatzsteu­ ersätze. Alle aufgeführten Staaten haben Mehrwertsteuersysteme. Der Trend die Umsatzsteuer zunehmend als Einnahme­ quelle zu nutzen setzt sich fort. Im Vergleich zu den Vorjahren fallen die prozentualen Anpassungen jedoch geringer aus. Im Jahr 2013 erhöhten insgesamt fünf Staaten die Normalsätze: • • • • • Finnland von 23 % auf 24 %, Italien von 21 % auf 22 %, Slowenien von 20 % auf 22 %, Tschechien von 20 % auf 21 %, Zypern von 17 % auf 18 %. Der in Deutschland erhobene Umsatz­ steuernormalsatz von 19 % liegt nach wie vor in der unteren Hälfte (siehe Grafik 9). Übersicht 15: Umsatzsteuersteuersätze 2013 Steuersätze in % Staaten 1) Normalsatz ermäßigte Sätze 2) Belgien 21 6 / 12 Bulgarien 20 9 Dänemark 25 – Deutschland 19 7 Estland 20 9 Finnland 24 10 / 14 Frankreich 19,6 Griechenland 23 6,5 / 13 Irland 23 4,8 / 9 / 13,5 Italien 22 4 / 10 Kroatien 25 5 / 10 Lettland 21 12 Litauen 21 5/9 Luxemburg 15 3 / 6 / 12 Malta 18 5/7 Niederlande 21 6 EU-Staaten 2,1 / 5,5 / 7 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 15: Fortsetzung Staaten 1) Steuersätze in % Normalsatz ermäßigte Sätze 2) Österreich 20 10 / 12 Polen 23 5/8 Portugal 23 6 / 13 Rumänien 24 5/9 Schweden 25 6 / 12 Slowakei 20 10 Slowenien 22 9,5 Spanien 21 4 / 10 Tschechien 21 15 Ungarn 27 5 / 18 Vereinigtes Königreich 20 5 Zypern 3) 18 5/8 5 – 5 0 bis 10 – – 25 8 / 15 8 2,5 / 3,8 EU-Staaten Andere Staaten Japan Kanada Bund Provinzen Norwegen Schweiz 1) Ohne regionale Sondersätze. 2) Insbesondere für bestimmte Warengruppen des lebensnotwendigen Bedarfs und für bestimmte Dienstleistungen im Sozial- und Kulturbereich. 3) Nur griechischsprachiger Teil. Seite 53 Seite 54 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 9: Umsatzsteuer-Normalsätze in der EU 2013 in Prozent 15 Luxemburg Malta 18 Zypern 18 19 Deutschland Frankreich 19,6 Bulgarien 20 Estland 20 Österreich 20 Slowakei 20 Vereinigtes Königreich 20 Belgien 21 Lettland 21 Litauen 21 Niederlande 21 Spanien 21 Tschechien 21 Italien 22 Slowenien 22 Griechenland 23 Irland 23 Polen 23 Portugal 23 Finnland 24 Rumänien 24 Dänemark 25 Kroatien 25 Schweden 25 27 Ungarn 0 5 10 15 20 25 30 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Fazit Für die Einordnung der Position Deutsch­ lands im internationalen Steuerwettbewerb können die Übersichten und Grafiken nützliche Hinweise liefern. Der Steuer- und Abgabenbelastung stehen dabei vielfältige staatliche Leistungen und ein gut ausge­ bautes soziales Sicherungssystem gegen­ über. Darüber hinaus wurden die in den vergangenen Jahren erzielten Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung in entschei­ dendem Maße auch durch stabile Staatsein­ nahmen als Folge nachhaltigen Wirtschafts­ wachstums gestützt. Ein nach Standorten suchender Unter­ nehmer wird bei der Auswahl neben der nominalen Steuerbelastung insbesondere auch die „Leistungsseite“ des Standorts be­ rücksichtigen (Infrastruktur, Qualifikations­ niveau der Arbeitnehmer, öffentliche Sicher­ heit, effiziente Verwaltung usw.). Insgesamt ist Deutschland als Produktionsstandort attraktiv, die Wirtschaft in hohem Maße international wettbewerbsfähig. Zur Siche­ rung von Wachstum und Beschäftigung wird das Steuerrecht auch in Zukunft gezielt so weiterentwickelt werden, dass günstige Rahmenbedingungen für Innovationen und Investitionen der Unternehmen gewährlei­ stet bleiben. Seite 55 Seite 56 Notizen Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 57 Seite 58 Notizen Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Diese und weitere Broschüren sind erhältlich bei: Bundesministerium der Finanzen Referat für Bürgerangelegenheiten 11016 Berlin [email protected] www.bundesfinanzministerium.de oder www.bmf.bund.de Bestellservice Telefon: 03018 272 2721 Telefax: 03018 10 272 2721 Herausgeber: Bundesministerium der Finanzen Referat Öffentlichkeitsarbeit Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Redaktion: Referat I A 2 Die Vervielfältigung und Verbreitung der Übersichten und Grafiken -auch auszugsweiseist nur mit Quellenangabe gestattet. Titelfoto: © Jezper - Fotolia.com Berlin, Februar 2014 Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Seite 59