• Probezeit in Frankreich – Dauer und Kündigung • Befristeter Arbeitsvertrag und Teilzeitarbeit • Sozialabgaben in Frankreich 2014·2015 kanzleimonitor.de FÜHRENDE KANZLEI Frankreich 2014·2015 kanzleimonitor.de TOP 10 Westeuropa Das Magazin der deutsch-französischen Rechtsanwaltskanzlei t ch re • Arbeitszeit im Land der 35-Stunden-Woche its IV/ 2015 Arbeitsrecht in Frankreich be Aktuelles Recht in Frankreich be ga us la ia ez Sp Ar La Nouvelle 2 Arbeitszeit in Frankreich Welche Mindestvergütung muss dem Arbeitnehmer für eine 35-Stunden- Woche gezahlt werden (Mindestgehalt in Frankreich)? Sophie Gossmann [email protected] Priscille Lecoanet [email protected] Frankreich ist bekannt als das Land mit der 35-StundenWoche. Es gibt in Frankreich Stimmen, die sich gegen diese Gestaltung der Arbeitszeit wenden, weil sie 35 Stunden Arbeit pro Woche für zu wenig halten, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Es wird daher in Frankreich teilweise gefordert, diese „Begrenzung“ auf 35 Wochenarbeitsstunden abzuschaffen. Trotz dieser Forderungen existiert die 35-Stunden-Woche in Frankreich nun bereits seit 15 Jahren. Damit dadurch die Unternehmen nicht unnötig „ausgebremst“ werden, hat der Gesetzgeber für einige Arbeitnehmerkategorien flexiblere Alternativen zur 35-Stunden-Woche zugelassen. Nachfolgend soll die Bedeutung der französischen 35-Stunden-Woche beleuchtet und auf die zulässigen Alternativen hingewiesen werden. Gibt es eine gesetzliche Arbeitszeit in Frankreich? Ja, in Frankreich gilt die 35-Stunden-Woche. Das bedeutet, dass jede über die 35. Wochenarbeitsstunde hinaus gearbeitete Stunde als Überstunde gilt und in der Folge mit einem Überstundenzuschlag vergütet werden muss. Dieser Überstundenzuschlag beträgt wie folgt: Für die 36. bis einschließlich 43. Wochenarbeitsstunde beträgt der Zuschlag 25 % und für die darüber hinaus verrichteten Überstunden 50 %. Die Ermittlung, ob und wie viele Überstunden verrichtet worden sind, erfolgt dabei bezogen auf die Kalenderwoche (Montag bis Sonntag), ausgehend von der gesetzlichen 35-Stunden-Woche. Für eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden muss ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn (in Frankreich „SMIC“ genannt) in Höhe von derzeit 1.457,52 € brutto im Monat (Stand: 1. Januar 2015) gezahlt werden. In den verschiedenen französischen Tarifverträgen sind jedoch häufig abweichende zwingende Mindestvergütungen bestimmt, die über diesem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Es findet dann grundsätzlich die für den Arbeitnehmer vorteilhaftere tarifvertragliche Mindestvergütung Anwendung. Wie viele Überstunden darf ein Arbeitnehmer pro Jahr verrichten? Sofern im geltenden Tarifvertrag nichts anderes festgelegt ist, dürfen Arbeitnehmer laut Gesetz maximal 220 Überstunden pro Jahr verrichten (sog. jährliches Überstundenkontingent) – der anwendbare Tarifvertrag kann ein abweichendes Überstundenkontingent bestimmen. Wird dieses Überstundenkontingent bei einem Arbeitnehmer in einem Jahr überschritten, muss der Arbeitgeber, zusätzlich zu der erhöhten Vergütung für geleistete Überstunden, dem Arbeitnehmer eine gesetzliche Zusatzfreizeit (Zusatzurlaub) gewähren. Die Dauer dieser gesetzlichen Zusatzfreizeit ermittelt sich wie folgt: In Unternehmen mit maximal 20 Arbeitnehmern beträgt diese Zusatzfreizeit 50 % und in Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern 100 % der über das Überstundenkontingent hinaus zusätzlich gearbeiteten Zeit. Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer dieses gesetzliche jährliche Überstundenkontingent von 220 Stunden um 1 Stunde überschreitet, muss der Arbeitgeber ihm diese Überstunde einerseits zum erhöhten Stundensatz (Erhöhungssatz: 25 % bzw. 50 %) vergüten und ihm darüber hinaus eine Zusatzfreizeit von 30 Minuten (in Unternehmen mit max. 20 Arbeitnehmern: „Freizeitsatz“: 50 %) bzw. von einer Stunde (in Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern: „Freizeitsatz“: 100 %) gewähren. 3 Gibt es Alternativen zur 35-Stunden-Woche in Frankreich? Bei einigen Arbeitnehmerkategorien, wie zum Beispiel bei Außendienstmitarbeitern oder den sog. leitenden Angestellten (cadres), die grundsätzlich mehr als 35 Stunden pro Woche arbeiten und ihre Arbeitszeit flexibel gestalten müssen, erweist sich eine 35-Stunden-Woche als eher ungeeignet. In einem solchen Fall kann mit dem Arbeitnehmer eine individuelle Vereinbarung über eine pauschale wöchentliche oder monatliche Stundenzahl, die bereits eine bestimmte Anzahl von Überstunden einschließt, geschlossen werden. Eine solche Vereinbarung kann grundsätzlich mit jedem Arbeitnehmer geschlossen werden. Auf diese Weise kann im Arbeitsvertrag beispielsweise eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 oder 40 Stunden festgelegt werden. Dabei muss vertraglich eine Vergütung gewährt werden, die die Vergütung der ersten 35 Arbeitsstunden der Kalenderwoche sowie der 4 bzw. 5 regelmäßigen Überstunden pro Kalenderwoche und den entsprechenden (gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen) Überstundenzuschlag beinhaltet. Bis 39 bzw. 40 Arbeitsstunden pro Kalenderwoche muss der Arbeitgeber dann keine zusätzliche Vergütung zu derjenigen, die im Arbeitsvertrag vereinbart ist, zahlen. Lediglich die Stunden, die darüber hinaus geleistet wurden, müssen neben der im Arbeitsvertrag festgelegten Vergütung zusätzlich bezahlt werden. Eine weitere alternative Gestaltung der Arbeitszeit ist die Vereinbarung einer Stunden- oder Tagespauschale für das Jahr. Diese Möglichkeit ist meist sehr attraktiv für Arbeitgeber in Fällen, in denen die Arbeitnehmer meist sehr unregelmäßige Arbeitszeiten haben, viel Reisetätigkeit aufweisen und oft auch mehr arbeiten als 35 Stunden pro Kalenderwoche. Die Vereinbarung einer solchen Pauschal-Arbeitszeit-Regelung ist jedoch nur möglich, wenn eine Kollektivvereinbarung (in der Praxis meist ein Branchentarifvertrag, seltener eine Betriebsvereinbarung) existiert, die diese Art der Gestaltung der Arbeitszeit explizit zulässt. Bei welchen Arbeitnehmern können diese Alternativen zur gesetzlichen Arbeitszeit angewendet werden? Jahrespauschalvereinbarungen (in Stunden oder in Tagen) sind hauptsächlich für leitende Angestellte (cadres) gedacht, die aufgrund der Art ihrer Tätigkeit nicht der geltenden kollektiven Arbeitszeit unterworfen werden können, sowie für Arbeitnehmer, deren Tätigkeit es mit sich bringt, dass sie ihre Arbeitszeit grundsätzlich frei organisieren (z. B. Außendienstmitarbeiter mit viel Reisetätigkeit). 4 Die Verwendung solcher Pauschalregelungen ist aber nur möglich, wenn eine anwendbare Kollektivvereinbarung (meist: Branchentarifvertrag) dies ausdrücklich zulässt. Die Jahres-Stunden-Pauschale ist geeignet für Arbeitnehmer, deren Arbeitsvolumen während des Jahres stark variiert, für die jedoch die jährliche Gesamtarbeitszeit bestimmt werden kann. Die Jahres-Tage-Pauschale hat hingegen den großen Vorteil, dass die Arbeitszeit nicht in Stunden sondern in Tagen abgerechnet wird (in der Regel: 214 – 218 Arbeitstage pro Jahr, je nach Tarifvertrag unterschiedlich). Die Arbeitnehmer haben dabei zwar einen gesetzlichen Anspruch auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, im Gegenzug unterliegen sie aber weder den gesetzlichen wöchentlichen Arbeitszeiten (also insbesondere nicht der 35-Stunden-Woche), noch den Bestimmungen bezüglich Überstunden (also insbesondere sind keine Überstundengehälter und keine Überstundenzuschläge zu bezahlen) sowie auch keinen täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten. Als Gegenleistung stehen dem Arbeitnehmer, zusätzlich zu seinem gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Urlaubsanspruch, etwa 9 – 14 zusätzliche freie Ruhetage pro Jahr zu; die im Einzelfall konkret zu gewährende Anzahl solcher Ruhetage in einem Jahr ergibt sich aus der kalendarischen Lage der Wochenenden und Feiertage im betreffenden Jahr. Die Rechtsprechung achtet seit 2012 vermehrt darauf, dass bei der Vereinbarung einer solchen Jahres-TagePauschale die Gesundheit und die Sicherheit des Arbeitnehmers hinreichend geschützt werden, indem die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten sowie die Angemessenheit der Länge der Arbeitstage und der Arbeitsbelastung gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang hat der frz. Kassationsgerichtshof die auf der Grundlage der Tarifverträge des Großhandels und der Chemieindustrie vereinbarten Jahres-Tage-Pauschalen für unwirksam erklärt. Diese Entscheidung hatte in der Praxis große Auswirkungen, da in Frankreich verhältnismäßig viele Arbeitnehmer gemäß diesen beiden Tarifverträgen beschäftigt werden. Die Arbeitnehmer, in deren Arbeitsverträgen eine Jahres-Tage-Pauschale in Anwendung dieser Tarifverträge vereinbart worden war, können vom Arbeitgeber die Vergütung sämtlicher Überstunden, die sie über die 35 Wochenstunden hinaus geleistet haben, für die Vergangenheit nachfordern. Eine solche Forderung einer Überstundenvergütung wäre bei einer wirksam vereinbarten Jahres-Tage-Pauschale unmöglich gewesen. Wichtig Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Arbeitszeit gelten nicht für sogenannte leitende Angestellte mit Führungsfunktionen (cadre dirigeant). Dazu zählen leitende Angestellte, denen wesentliche Verantwortungsbereiche übertragen werden und die eine große Unabhängigkeit bezüglich der Organisation ihrer Arbeitszeit erfordern und die ferner berechtigt sind, im Unternehmen Entscheidungen von gewisser Tragweite frei zu treffen und eine Vergütung erhalten, die zur höchsten der im Vergütungssystem des Unternehmens vorgesehenen Vergütungen zählt. All die im vorausgehenden Satz genannten Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, damit der Status eines cadre dirigeant verliehen werden kann. Somit kann der Status eines cadre dirigeant in der Praxis ausschließlich solchen leitenden Angestellten verliehen werden, die faktisch zum Kreis der Unternehmensleitung gehören. Dieser Status ist somit in der Praxis auf eine recht kleine Anzahl von Personen beschränkt. Zusammenfassung Arbeitszeit Arbeitnehmer Erforderliche Grundlage Vertragliche Vereinbarung Alle Keine Gilt auch mangels anderweitiger Regelung zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag Alle Keine Muss im Arbeitsvertrag vereinbart werden • Leitende Angestellte (cadre) • Mitarbeiter im Außendienst Bestimmung im anwendbaren Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung Muss im Arbeitsvertrag vereinbart werden Leitende Angestellte (cadre) Bestimmung im anwendbaren Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung Muss im Arbeitsvertrag vereinbart werden Leitende Angestellte mit Führungsfunktionen (cadre dirigeant) Keine Muss im Arbeitsvertrag vereinbart werden 35-Stunden-Woche (Gesetzliche Arbeitszeit) Wöchentliche Pauschale von 39 oder 40 Stunden Jahres-StundenPauschale Jahres-TagePauschale Keine Begrenzung der Arbeitszeit Welche Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten pro Tag und pro Woche müssen eingehalten werden? Tägliche Wöchentliche Regelungen Gesetzliche Normalregelung Sonderregelungen bezüglich Nachtarbeit Höchstarbeitszeit Mindestruhezeit 10 Stunden 11 aufeinanderfolgende Stunden 8 Stunden Höchstarbeitszeit Mindestruhezeit 48 Stunden 35 (oder 44 Stunden aufeinanderfolgende während 12 Stunden aufeinanderfolgenden Wochen) 40 Stunden Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten. Ferner können bei der zuständigen Arbeitsbehörde in Einzelfällen auch Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. 5 6 Die Probezeit in Frankreich Priscille Lecoanet [email protected] Aurelia Heim [email protected] Die Probezeit ist ein wesentliches Element des Arbeitsvertrags, da im französischen Recht der Arbeitgeber lediglich während dieses Zeitraums die Möglichkeit hat, den Arbeitsvertrag ohne Angabe von Kündigungsgründen und ohne Einhaltung eines besonderen Kündigungsverfahrens zu beenden. Bei der Formulierung der Probezeitklausel und bei der Beendigung des Arbeitsvertrags während der Probezeit sind einige Regeln zu beachten, um zu gewährleisten, dass die Vereinbarung der Probezeit sowie die Beendigung des Arbeitsvertrags während der Probezeit rechtmäßig und wirksam sind. Im Folgenden werden die wichtigsten Regelungen des französischen Arbeitsrechts zur Probezeit zusammengefasst. Ist es möglich, in einem Arbeitsvertrag nach französischem Recht eine Probezeit zu vereinbaren? Im französischen Recht kann bei jeder Neueinstellung, sowohl in befristeten als auch in unbefristeten Arbeitsverträgen, eine Probezeit vereinbart werden. Die Probezeit bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Soll eine Probezeit gelten, muss diese also zwingend ausdrücklich und von Anfang an im Arbeitsvertrag, der vom Arbeitnehmer zu unterzeichnen ist, festgelegt sein. Welche Dauer der Probezeit kann vereinbart werden? Die zulässige Dauer der Probezeit hängt von der Berufskategorie des Arbeitnehmers und von der Art des Arbeitsvertrags ab. Für unbefristete Verträge gelten laut Gesetz folgende Maximaldauern: •2 Monate für Arbeiter und Angestellte •3 Monate für Vorarbeiter und Techniker •4 Monate für sogenannte cadres (leitende Angestellte) In den auf das Unternehmen anwendbaren Tarifverträgen kann jedoch eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Dauer bestimmt sein. Dies sollte stets überprüft werden, bevor eine Probezeit vereinbart wird. 7 Bei befristeten Verträgen darf die Probezeit nicht länger betragen als wie folgt dargestellt: •Bei einem befristeten Vertrag mit einer anfänglichen Dauer von maximal 6 Monaten: 1 Tag Probezeit pro Woche Vertragsdauer, begrenzt auf maximal 2 Wochen Probezeit Darf die Probezeit verlängert werden? Die Beendigung des Arbeitsvertrags während der Probezeit muss spätestens am letzten Tag der Probezeit mitgeteilt (Zugang beim Arbeitnehmer) werden. Diesbezüglich ist zu beachten, dass der letzte Tag der Probezeit wie folgt bestimmt wird (Beispiel): Eine Probezeit von einem Monat, die am 8. September beginnt, endet in der Regel am 7. Oktober um 24 Uhr. Die Probezeit kann einmal verlängert werden, jedoch nur, wenn dies nach dem Tarifvertrag, der auf das Unternehmen anwendbar ist, zulässig ist. Sind bei der Beendigung des Vertrags Fristen zu beachten? •Bei einem befristeten Vertrag mit einer anfänglichen Dauer von mehr als 6 Monaten: maximal 1 Monat Probezeit Die Probezeit einschließlich ihrer Verlängerung darf nicht länger betragen als: •4 Monate für Arbeiter und Angestellte •6 Monate für Vorarbeiter und Techniker •8 Monate für cadres (leitende Angestellte) Der anwendbare Tarifvertrag kann abweichende Maximaldauern bestimmen. Das Gesetz bestimmt unterschiedliche Kündigungsfristen bei Vertragsbeendigungen während der Probezeit, je nachdem, ob die Beendigung auf Initiative des Arbeitgebers oder auf Initiative des Arbeitnehmers erfolgt. Im Fall der Beendigung auf Initiative des Arbeitgebers gelten folgende Kündigungsfristen: •24 Stunden, wenn der Arbeitnehmer weniger als 8 Tage im Unternehmen tätig war In welcher Form kann die Probezeit rechtswirksam verlängert werden? •48 Stunden, bei einer Tätigkeit des Arbeitnehmers zwischen 8 Tagen und 1 Monat Die Verlängerung der Probezeit bedarf der ausdrücklichen und eindeutigen Zustimmung des Arbeitnehmers. In der Praxis ist es ratsam, diese Zustimmung schriftlich festzuhalten. Sie muss zwingend vor Ende der ursprünglich vereinbarten Probezeit eingeholt werden. •2 Wochen ab einer Tätigkeitsdauer von mehr als 1 Monat Was passiert im Falle der Aussetzung des Arbeitsvertrags während der Probezeit? Sofern die Aussetzung nicht auf Initiative des Arbeitgebers erfolgt, hat jede Aussetzung des Arbeitsvertrags (z. B. durch Krankheit, Urlaub etc.) die Verlängerung der Probezeit um die entsprechende Dauer zur Folge. 8 Bis zu welchem Zeitpunkt der Probezeit kann der Vertrag aus probezeitbedingten Gründen (Feststellung der mangelnden Eignung des Arbeitnehmers für die ausgeschriebene Stelle) beendet werden? •1 Monat ab einer Tätigkeitsdauer von mehr als 3 Monaten Im Fall der Beendigung auf Initiative des Arbeitnehmers hat dieser folgende Fristen einzuhalten: •24 Stunden bei einer Tätigkeitsdauer von weniger als 8 Tagen •48 Stunden bei einer Tätigkeitsdauer von 8 Tagen oder länger Aus Sicht des Arbeitgebers ist es wichtig darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer nach dem errechneten kalendarischen Ende der Probezeit tatsächlich nicht mehr für den Arbeitgeber tätig wird. Dies ist wichtig, um zu vermeiden, dass sich der Arbeitsvertrag durch die weitere Tätigkeit des Arbeitnehmers (über das Probezeitende hinaus) automatisch in einen probezeitlosen unbefristeten Arbeitsvertrag verwandelt. Für letzteren würden dann – im Bereich einer Vertragsbeendigung durch Kündigung – die (strengeren) allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften des französischen Rechts gelten, und nicht mehr die vereinfachten Beendigungsmöglichkeiten der Probezeit. Es sollte also darauf geachtet werden, dass das Ende der Kündigungsfrist möglichst noch innerhalb der Probezeit liegt. Falls dies nicht mehr möglich sein sollte, das Ende der Kündigungsfrist also auf einen Tag fällt, der außerhalb der Probezeit liegt, endet der Arbeitsvertrag in jedem Fall zum errechneten Ende der Probezeit und hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine entsprechende Ausgleichsentschädigung für die restliche (rechnerisch) verbleibende Dauer der Kündigungsfrist zu zahlen. Gibt es für die Beendigung des Arbeitsvertrags während der Probezeit ein besonderes Verfahren, das es einzuhalten gilt? Ein großer Vorteil der Beendigung des Arbeitsvertrags während der Probezeit ist, dass diese Möglichkeit der Beendigung weitgehend formlos erfolgen kann, im Gegensatz etwa zu einer Kündigung nach dem Ende der Probezeit, bei der ein vergleichsweise strenges Kündigungsprozedere einzuhalten ist. Aus Beweisgründen ist es jedoch erforderlich, die Mitteilung über die Beendigung (während der Probezeit) entweder per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen oder durch persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung durchzuführen. Muss die Beendigung des Vertrags während der Probezeit begründet werden? Im Gegensatz zur Kündigung nach abgelaufener Probezeit muss die Beendigung des Vertrags während der Probezeit grundsätzlich nicht begründet werden, es sei denn, der anwendbare Tarifvertrag bestimmt etwas anderes. Die Rechtsprechung hat darauf hingewiesen, dass die Probezeit lediglich dazu dient, die beruflichen Fähigkeiten des Arbeitnehmers zu testen und einzuschätzen. Daher sieht die Rechtsprechung die Beendigung eines Arbeitsvertrags während der Probezeit aus einem Grund, der nicht mit den Fähigkeiten des Arbeitnehmers zusammenhängt, als rechtswidrig an (z. B. Streichung des Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers aus wirtschaftlichen Gründen). Ferner darf die Probezeit nicht aufgrund von Schwangerschaft oder aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit beendet werden. Beabsichtigt der Arbeitgeber, den Arbeitsvertrag aufgrund eines schuldhaften Vertragsverstoßes des Arbeitnehmers während der Probezeit zu beenden, muss er das Disziplinarverfahren, d. h. das „normale“ (strengere) Kündigungsverfahren, einhalten und somit grundsätzlich folgende Etappen durchführen: Formelle Ladung des Arbeitnehmers zum Kündigungsvorgespräch, Abhalten des Kündigungsvorgesprächs, Absenden des formellen Kündigungsschreibens an den Arbeitnehmer. Praxistipp Sofern das Gesetz bzw. der anwendbare Tarifvertrag nicht explizit die Angabe von Gründen für die Beendigung des Vertrags während der Probezeit fordern, ist es ratsam, im Schreiben, in dem die Beendigung des Vertrags mitgeteilt wird, auch keine Gründe anzugeben, um eine Umdeutung des Schreibens zur Beendigung der Probezeit in ein rechtswidriges Kündigungsschreiben zu vermeiden. 9 Teilzeitarbeit in Frankreich Alle Teilzeitverträge, die nach dem 1. Juli 2014 abgeschlossen werden, müssen folgende Mindestarbeitszeiten einhalten: •24 Stunden pro Woche •104 Stunden pro Monat •1.101,94 Stunden pro Jahr Priscille Lecoanet [email protected] Aurelia Heim [email protected] Möchte ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer in Frankreich in Teilzeit beschäftigen, ist besondere Vorsicht geboten, da die Teilzeitarbeit durch das französische Arbeitsgesetzbuch sehr detailliert geregelt ist. Der Arbeitgeber muss in diesem Zusammenhang verschiedene gesetzliche Bestimmungen einhalten. Sollte er dies nicht tun, kann der Teilzeitarbeitsvertrag arbeitsgerichtlich in einen Vollzeitarbeitsvertrag umgedeutet werden, was zu Lohnnachforderungen seitens des Arbeitnehmers führen kann. Ferner droht dem Arbeitgeber dann auch ein Bußgeld. Wie wird Teilzeitarbeit definiert? Teilzeitarbeit ist jede Gestaltung der Wochenarbeitszeit, bei der die gesetzliche Vollzeitarbeitszeit (in Frankreich: grundsätzlich 35 Stunden pro Kalenderwoche) unterschritten wird. Welche Arbeitszeitregelungen gelten für Arbeitnehmer in Teilzeit? Die Arbeitszeit der Teilzeitarbeitnehmer muss zwingend geringer sein als folgende Grenzwerte: •Gesetzliche wöchentliche Arbeitszeit, d. h. 35 Stunden pro Kalenderwoche •Gesetzliche monatliche Arbeitszeit, d. h. 151,67 Stunden pro Kalendermonat •Gesetzliche jährliche Arbeitszeit, d. h. 1.607 Stunden pro Jahr •Oder aber (alternativ): Entsprechende Arbeitszeit, die in einem Branchentarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist, falls diese geringer ist als die in den vorhergehenden drei Spiegelstrichen genannten gesetzlichen Werte. 10 Für Teilzeitverträge, die vor dem 1. Juli 2014 abgeschlossen wurden, gelten abweichende Bestimmungen. Bestehen bei Teilzeitarbeit auch Möglichkeiten der Abweichung von der Mindestarbeitszeit? Nach folgendem Verfahren ist ein Abweichen von der Mindestarbeitszeit im Rahmen von Teilzeitarbeitsverträgen möglich. Ein Teilzeitarbeitnehmer kann bei seinem Arbeitgeber schriftlich beantragen, dass für ihn eine Abweichung von der Mindestarbeitszeit aufgrund folgender Gründe zugelassen wird: •Der Arbeitnehmer ist mit Einschränkungen persönlicher Art konfrontiert (z. B. gesundheitliche Einschränkungen; familiäre Verpflichtungen). •Er geht mehreren Arbeitsverhältnissen gleichzeitig nach. Will der Arbeitgeber diesem Antrag stattgeben, muss er die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers in vollen und/ oder halben Tagen ausdrücken. Außerdem kann ein Branchentarifvertrag auch eine Teilzeitarbeit mit einem Arbeitsvolumen von weniger als 24 Stunden pro Woche zulassen. Ferner können Studenten, die unter 26 Jahre alt sind, sowie Arbeitnehmer, die von bestimmten eingliederungsrelevanten Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt werden, eine Teilzeitarbeit mit einem Arbeitsvolumen von weniger als 24 Stunden pro Kalenderwoche (beim Arbeitgeber) beantragen. Dürfen Teilzeitarbeiternehmer Überstunden leisten? Alle vom Arbeitnehmer verrichteten Stunden, die über die vertragliche Arbeitszeit hinausgehen, gelten als Überstunden. Das frz. Arbeitsgesetzbuch bestimmt hierzu im Rahmen von Teilzeitarbeitsverträgen eine doppelte Begrenzung, nämlich: •Die maximal zulässige Anzahl an Überstunden beträgt 1/10 der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Ein Branchentarifvertrag bzw. eine andere Kollektivvereinbarung kann diese Anzahl bis auf maximal 1/3 der vertraglichen Arbeitszeit anheben. •Die Verrichtung von Überstunden darf nie dazu führen, dass die tatsächlich verrichtete Arbeitszeit über die gesetzliche Arbeitszeit (d. h. 35 Stunden pro Kalenderwoche) hinausgeht. Achtung Seit dem 1. Januar 2014 müssen alle Überstunden einer Teilzeitkraft, die innerhalb der oben genannten gesetzlichen Grenze (1/10 der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit) anfallen, mit einem Zuschlag von 10 % vergütet werden. Überstunden, die oberhalb dieser gesetzlichen Grenze verrichtet werden und die im Tarifvertrag zugelassen sind (bis maximal 1/3 der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit), sind mit einem Zuschlag von 25 % zu vergüten, es sei denn der Tarifvertrag sieht einen höheren Zuschlag vor. Welche Angaben müssen zwingend in einem Teilzeitarbeitsvertrag enthalten sein? Der Teilzeitarbeitsvertrag muss zwingend die vorgesehene wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit sowie die Verteilung dieser Arbeitszeit auf die verschiedenen Tage bzw. Kalenderwochen festlegen, ferner auch die Anzahl der gesetzlich bzw. tarifvertraglich möglichen Überstunden, deren Verrichtung vom Arbeitnehmer verlangt werden kann. Welche rechtlichen Nachteile drohen dem Arbeitgeber bei Nichteinhaltung der obengenannten Pflichten? Bei Fehlen von vorgeschriebenen Inhalten im Arbeitsvertrag oder bei Nichteinhaltung von Vorschriften betreffend die Teilzeitarbeit muss der Arbeitgeber mit einer Geldstrafe i. H. v. 1.500 € (natürliche Person als Arbeitgeber) oder 7.500 € (juristische Person als Arbeitgeber) pro unrechtmäßig angestellten Arbeitnehmer rechnen. Der Teilzeitarbeitsvertrag kann bei bestimmten Verstößen arbeitsgerichtlich ggf. auch in einen Vollzeitarbeitsvertrag (35-Stunden-Woche) umgedeutet werden. In so einem Fall muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer meist erhebliche Gehaltsbeträge nachzahlen, nämlich in der Weise, als hätte der Arbeitnehmer in dem betroffenen Zeitraum tatsächlich 35 Stunden pro Woche gearbeitet, und nicht nur in Teilzeit. 11 12 Der befristete Arbeitsvertrag in Frankreich Während der Arbeitgeber im deutschen Recht weitgehend frei in der Wahl ist, ob er einen befristeten oder einen unbefristeten Vertrag anbietet, darf ein Arbeitgeber, der französischem Arbeitsrecht unterliegt, einen befristeten Arbeitsvertrag nur in ganz bestimmten Fällen abschließen. Priscille Lecoanet [email protected] Aurelia Heim [email protected] Nachstehend finden Sie hierzu die wesentlichen Regelungen des französischen Rechts. In welchen Fällen darf ein Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag schließen? Aus Sicht des französischen Gesetzgebers stellt der befristete Arbeitsvertrag ein unsicheres (prekäres) Arbeitsverhältnis dar und soll, nach dem Willen des Gesetzgebers, eher die Ausnahme bleiben. Daher sind die Fälle, in denen ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden darf, gesetzlich eng umrissen. Prinzipiell gilt, dass ein befristeter Arbeitsvertrag nur für die Ausübung einer bestimmten und zeitlich begrenzten Tätigkeit geschlossen werden darf. Es darf daher nicht auf das Instrument des befristeten Arbeitsvertrags zurückgegriffen werden, um eine Stelle zu besetzen, die mit der gewöhnlichen und ständigen Tätigkeit des Unternehmens im Zusammenhang steht. Nach französischem Recht gibt es nur 4 Fälle, in denen ein befristeter Arbeitsvertrag zulässig ist, nämlich: •Zur vorübergehenden Vertretung eines vorübergehend abwesenden Arbeitnehmers •Bei vorübergehender Zunahme der Tätigkeiten (4 gesetzlich benannte Fälle: vorübergehende Zunahme der gewöhnlichen Tätigkeiten des Unternehmens, Durchführung einer gelegentlich ausgeführten Aufgabe, außerordentlicher Auftrag, dringend durchzuführende Arbeiten) •Saisonarbeit (z. B. Skilehrer) •Stellen, bei denen eine befristete Anstellung gewohnheitsrechtlich üblich ist. In einem staatlichen Erlass sind diese Tätigkeitsbereiche, in denen es als gewohnheitsrechtlich üblich gilt, einen befristeten Arbeitsvertrag zu schließen (z. B. Hotels, Restaurants…), näher bestimmt. 13 Ein befristeter Arbeitsvertrag darf nicht geschlossen werden, um einen streikenden Arbeitnehmer zu ersetzen und auch nicht zur Ausübung von besonders gefährlichen Arbeiten. In den ersten 6 Monaten nach einer erfolgten betriebsbedingten Kündigung ist es ferner untersagt, einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten aufgrund der vorübergehenden Zunahme der Tätigkeiten abzuschließen (außer im Falle eines außerordentlichen Exportauftrags). Dieses Verbot bezieht sich nur auf die von der betriebsbedingten Kündigung betroffenen Stellen. Gibt es besondere Formerfordernisse für einen befristeten Arbeitsvertrag? Welche Laufzeiten hat ein befristeter Arbeitsvertrag? Ein befristeter Arbeitsvertrag muss zwingend folgende Angaben enthalten: Abgesehen von den Fällen, in denen dies faktisch nicht möglich ist (siehe dazu weiter unten), muss in einem befristeten Arbeitsvertrag bereits bei dessen Abschluss das genaue Enddatum angegeben werden. Bei Verträgen mit einem genauen Enddatum darf die Gesamtlaufzeit des befristeten Vertrags, der für die Erfüllung einer bestimmten vorübergehenden Aufgabe geschlossen wurde (einschließlich eventueller Verlängerung des Vertrags), 18 Monate nicht überschreiten. •Grund für die Befristung Der befristete Arbeitsvertrag muss zwingend schriftlich geschlossen und vom Arbeitnehmer spätestens zwei Werktage nach seinem faktischen Dienstantritt unterschrieben werden. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften wird der Vertrag automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgedeutet. Muss ein befristeter Arbeitsvertrag bestimmte Angaben enthalten? •Name und berufliche Qualifikation der vertretenen Person (im Falle einer Vertretung) •Anfangs- und Enddatum des Vertrags und gegebenenfalls eine Verlängerungsklausel •Mindestdauer, für die der Vertrag geschlossen wird, sofern kein genaues Enddatum angegeben wird •Bezeichnung der Arbeitsstelle In einem befristeten Arbeitsvertrag muss hingegen dann kein genaues Enddatum angegeben werden, wenn der Vertrag aus einem der folgenden Gründe geschlossen wird: •Vertretung eines vorübergehend abwesenden Arbeitnehmers •Zur Überbrückung des Zeitraums bis zum tatsächlichen Dienstantritt eines unbefristet angestellten Arbeitnehmers •Saisonarbeit oder Beschäftigungen, bei denen ein befristeter Arbeitsvertrag gewohnheitsrechtlich üblich ist. In diesen drei Fällen muss zwar kein Enddatum angegeben werden, jedoch eine Mindestlaufzeit. Letztere kann zwischen den Parteien frei vereinbart werden. Fehlt diese Angabe der Mindestlaufzeit, kann der befristete Arbeitsvertrag von einem Arbeitsgericht in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgedeutet werden. Ein solcher befristeter Arbeitsvertrag endet regelmäßig mit der Rückkehr bzw. dem Dienstantritt der vertretenen Person oder wenn die Tätigkeit, für die der Arbeitsvertrag geschlossen worden ist, tatsächlich beendet ist. Kann ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden? Der befristete Arbeitsvertrag kann einmalig um eine bestimmte Dauer verlängert werden. Jedoch dürfen die ursprünglich vereinbarte Laufzeit und die Verlängerung zusammengerechnet 18 Monate nicht überschreiten. 14 •Bezeichnung des geltenden Tarifvertrags •Dauer der Probezeit •Höhe der Vergütung •Name und Anschrift der Rentenkasse sowie ggf. der Vorsorgeversicherung, bei der der Arbeitnehmer angemeldet wird Wie lange darf die Probezeit betragen? Bei einem befristeten Arbeitsvertrag sind die maximal zulässigen Probezeiten wie folgt: •Ein Tag Probezeit pro Woche Vertragsdauer, begrenzt auf 2 Wochen Probezeit, bei einem Vertrag, der ursprünglich auf 6 Monate oder weniger befristet ist •Ein Monat Probezeit bei einem Vertrag mit einer ursprünglichen Dauer von mehr als 6 Monaten. Was geschieht am Ende der Laufzeit des befristeten Arbeitsvertrags? Unabhängig davon, ob der Vertrag mit oder ohne (zum Beispiel: befristet für die Dauer der Abwesenheit eines anderen Arbeitnehmers) bestimmtes Enddatum geschlossen wurde, endet der befristete Arbeitsvertrag von Rechts wegen, also automatisch, am Ende der vereinbarten Laufzeit, ohne dass der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen muss. Eine Besonderheit des französischen Rechts im Bereich der befristeten Arbeitsverträge ist, dass der Arbeitnehmer am Ende des befristeten Arbeitsvertrags Anspruch auf eine sogenannte Vertragsbeendigungsentschädigung (indemnité de fin de contrat) hat. Diese indemnité de fin de contrat entspricht betragsmäßig 10 % der Gesamtbruttovergütung, die während der Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer gezahlt wurde. In den nachfolgenden Fällen ist eine solche Entschädigung hingegen nicht geschuldet: •Saisonarbeit •Vertrag, der mit einer Person für eine Tätigkeit während der Schulferien oder der vorlesungsfreien Zeit geschlossen wurde •Weigerung des Arbeitnehmers, nach dem Auslaufen des befristeten Arbeitsvertrags einen ihm tatsächlich angebotenen unbefristeten Arbeitsvertrag für dieselbe Stelle oder eine ähnliche Stelle mit einer Vergütung, die mindestens genauso hoch ist wie die, die im Rahmen des befristeten Arbeitsvertrags gewährt wurde, anzunehmen •Fortführung der Vertragsbeziehungen in Form eines unbefristeten Arbeitsvertrags nach dem Auslaufen des befristeten Arbeitsvertrags. Kann der befristete Arbeitsvertrag vorzeitig beendet werden? Ist die Probezeit einmal abgelaufen, kann ein befristeter Arbeitsvertrag vor dem Ende der Befristung nur in folgenden Fällen vorzeitig beendet werden: •Einigung der Parteien über die vorzeitige Beendigung •Schweres Verschulden (außerordentliche Kündigung) •Höhere Gewalt •Durch einen Amtsarzt festgestellte Arbeits- / Berufsunfähigkeit •Der Arbeitnehmer weist eine Einstellung in ein anderes, unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Dies sind die einzigen Fälle, in denen ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig beendet werden darf. Wird die vorzeitige Beendigung seitens einer der Parteien ausgesprochen, ohne dass einer der vorstehend genannten Fälle vorliegt, hat die andere Partei Anspruch auf Schadensersatz. Welche Rechtsfolgen hat die faktische Weiterarbeit des Arbeitnehmers nach dem Auslaufen des befristeten Arbeitsvertrags? Werden die Vertragsbeziehungen nach dem Ende des befristeten Arbeitsvertrags faktisch fortgeführt, wandelt sich der befristete Vertrag automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag um. Als faktische Fortführung der Vertragsbeziehungen gilt es schlicht, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit nach dem Auslaufen des befristeten Arbeitsvertrags fortsetzt und der Arbeitgeber dies duldet. Die Folge der Umwandlung in einen unbefristeten Arbeitsvertrag ist für den Arbeitgeber von großer (finanzieller) Bedeutung, da dann nämlich eine Vertragsbeendigung nur noch durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung bzw. einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag erfolgen kann. Was sind die Folgen im Falle der Nichteinhaltung der Vorschriften zum befristeten Arbeitsvertrag? Werden die Vorschriften zum befristeten Arbeitsvertrag nicht eingehalten, gilt der Vertrag grundsätzlich als unbefristeter Arbeitsvertrag (Umdeutung des Vertrags). Es darf aber lediglich der Arbeitnehmer die Umdeutung seines befristeten Arbeitsvertrags in einen unbefristeten Arbeitsvertrag geltend machen. Hierzu muss er das zuständige Arbeitsgericht anrufen und die Umdeutung des befristeten Arbeitsvertrags in einen unbefristeten Arbeitsvertrag beantragen. Das frz. Arbeitsgericht hat dann einen Monat Zeit, um hierüber zu entscheiden. Im Falle einer solchen Umdeutung spricht das Gericht dem Arbeitnehmer auch eine sogenannte Umdeutungsentschädigung (indemnité de requalification) zu. Die Höhe dieser Entschädigung entspricht mindestens einer Monatsvergütung. Die Umdeutung in einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat insbesondere zur Folge, dass bei einer Vertragsbeendigung fortan die allgemeinen (strengeren) Regelungen zum Kündigungsverfahren zur Anwendung kommen. Dies bedeutet: Handelt es sich bei dem vermeintlich befristeten Arbeitsvertrag rechtlich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag, etwa weil die Formvorschriften zum befristeten Vertrag nicht eingehalten wurden, müsste der Arbeitgeber zur Beendigung des Arbeitsvertrages grundsätzlich das allgemeine gesetzliche Kündigungsverfahren für unbefristete Arbeitsverträge einhalten. Letzteres wird er in der Regel aber deswegen nicht per se anwenden, weil er selbst von der (vermeintlichen) Wirksamkeit des befristeten Arbeitsvertrags ausgeht und somit damit rechnet, dass der Vertrag quasi automatisch auslaufen wird. Eine solches Missverständnis kann zu erheblichen Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber führen, aufgrund der Nichteinhaltung der allgemeinen Vorschriften zum Verfahren der Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags. Ferner existieren bei Nichteinhaltung der Vorschriften zum befristeten Arbeitsvertrag auch strafrechtliche Sanktionen: Ein Bußgeld in Höhe von 3.750 € und, bei wiederholtem Verstoß, ein Bußgeld in Höhe von 7.500 € sowie Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten. 15 Sozialabgaben für Arbeitnehmer in Frankreich Beispielrechnung zur Illustration (Zahlen annäherungsweise) Der Arbeitgeber zahlt an seinen Arbeitnehmer als Bruttomonatsgehalt das in Frankreich gesetzlich geltende branchenübergreifende Mindestgehalt in Höhe von 1.457,52 €. Priscille Lecoanet [email protected] Aurelia Heim [email protected] Die in Frankreich auf Lohn und Gehalt anfallenden Steuern und Abgaben unterscheiden sich zum Teil deutlich von den Steuern und Abgaben, die in Deutschland anfallen. Im Arbeitsvertrag in Frankreich wird in der Gehaltsklausel grundsätzlich das Bruttogehalt angegeben. Der Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben beträgt etwa 42 % vom Bruttogehalt, der Arbeitnehmeranteil etwa 22 % vom Bruttogehalt. Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber das Bruttogehalt abzüglich der arbeitnehmerseitigen Sozialabgaben ausbezahlt. Dieser Auszahlungsbetrag wird in Frankreich terminologisch als Nettogehalt bezeichnet. Hinsichtlich der Steuern auf das Gehalt des Arbeitnehmers gilt Folgendes: Anders als in Deutschland muss der Arbeitnehmer in Frankreich die jährlich abzuführende Einkommensteuer selbständig entrichten, wofür er eine Steuererklärung zu erstellen hat. Es findet in Frankreich also – anders als in Deutschland – keine Besteuerung des Gehalts an der Quelle (Quellenbesteuerung durch den Arbeitgeber im Namen und für Rechnung des Arbeitnehmers) statt. 16 Aus der Sicht des Arbeitnehmers stellt sich die Einkommenssituation wie folgt dar: Auf das Bruttogehalt entfallen etwa 22 % arbeitnehmerseitige Sozialabgaben, also im vorliegenden Fall etwa 320,65 €€. Diese 320,65 € arbeitnehmerseitigen Sozialabgaben werden durch den Arbeitgeber einbehalten und an die Sozialkassen abgeführt. Der Arbeitnehmer erhält also 1.457,52 € abzgl. 320,65 €, also 1.136,87 € ausgezahlt. Diese 1.136,87 € sind das Nettogehalt des Arbeitnehmers, welches er noch selbständig versteuern muss. Aus der Sicht des Arbeitgebers stellt sich die Situation wie folgt dar: Es soll wieder vom genannten Bruttogehalt in Höhe von 1.457,52 € ausgegangen werden. Hierauf zahlt der Arbeitgeber etwa 42 % Sozialabgaben, also etwa 612,16 €. Somit betragen die Gesamtkosten, die der Arbeitgeber für diesen Arbeitnehmer zu tragen hat, etwa 2.069,68 €. Nachstehend finden Sie, in tabellarischer Form, Informationen zu den Sozialabgaben in Frankreich, gültig seit dem 1. Januar 2015. Taux (en %) Beitragssatz (in %) Charges sociales Sozialabgaben Assiette mensuelle Monatliche Bemessungsgrundlage en € in € Salarié Arbeitnehmer Employeur Arbeitgeber Total Summe Partie du salaire Teil des Gehalts 0,75 12,80 13,55 Totalité du salaire Gesamtes Bruttogehalt 2,25 (0,75 + 1,5) 12,80 15,35 Totalité du salaire Gesamtes Bruttogehalt 6,85 8,50 15,35 Tranche A 0,30 1,80 2,10 Totalité du salaire Gesamtes Bruttogehalt Rémunération annuelle < 27.984 € Jährliche Vergütung < 27.984 € 0,00 3,45 3,45 Totalité du salaire Gesamtes Bruttogehalt Rémunération annuelle ≥ 27.984 € Jährliche Vergütung ≥ 27.984 € 0,00 5,25 5,25 Totalité du salaire Gesamtes Bruttogehalt Accidents du travail Arbeitsunfälle 0,00 variable variabel variable variabel Totalité du salaire Gesamtes Bruttogehalt Contribution solidarité autonomie Solidaritätsbeitrag 0,00 0,30 0,30 Totalité du salaire Gesamtes Bruttogehalt FNAL (Fonds national d’aide au logement) Wohngeld 0,00 0,10 0,10 Tranche A Supplément entreprise ≥ 20 salariés Zusatzbeitrag Unternehmen ≥ 20 Arbeitnehmer 0,00 0,50 0,50 Totalité du salaire Gesamtes Bruttogehalt Versement de transport (entreprise >9 salariés) Verkehrsmittelabgabe (Unternehmen >9 Arbeitnehmer) 0,00 variable variabel variable variabel Totalité du salaire Gesamtes Bruttogehalt AGS Insolvenzgeldversicherung 0,00 0,30 0,30 Tranches A + B Tranchen A + B De 0 à 12.680 Von 0 bis 12.680 Entreprises de Travail Temporaire Zeitarbeitsunternehmen 0,00 0,03 0,03 Tranches A + B Tranchen A + B De 0 à 12.680 Von 0 bis 12.680 Assurance chômage Arbeitslosenversicherung 2,40 4,00 6,40 Tranches A + B Tranchen A + B De 0 à 12.680 Von 0 bis 12.680 Cotisations de sécurité sociale Sozialversicherungsbeiträge Maladie, maternité, invalidité, décès Krankheit, Mutterschaft, Berufsunfähigkeit, Tod Départements d’Alsace-Moselle Départements Elsass-Mosel Vieillesse Altersrente De 0 à 3.170 Von 0 bis 3.170 Allocations familiales Kindergeld De 0 à 3.170 Von 0 bis 3.170 17 Taux (en %) Beitragssatz (in %) Charges sociales Sozialabgaben Assiette mensuelle Monatliche Bemessungsgrundlage Salarié Arbeitnehmer Employeur Arbeitgeber Total Summe Partie du salaire Teil des Gehalts en € in € Retraite complémentaire des non-cadres Zusatzrentenversicherung für nichtleitende Angestellte (Nicht-cadres) Auf die Tranche 1 3,10 4,65 7,75 Tranche 1 De 0 à 3.170 Von 0 bis 3.170 Auf die Tranche 2 8,10 12,15 20,25 Tranche 2 De 3.170 à 9.510 Von 3.170 bis 9.510 Retraite complémentaire des cadres Zusatzrentenversicherung für leitende Angestellte (cadres) Regime ARRCO 3,10 4,65 7,75 Tranche A De 0 à 3.170 Von 0 bis 3.170 Regime AGIRC 7,80 12,75 20,55 Tranche B De 3.170 à 12.680 Von 3.170 bis 12.680 variable variabel variable variabel 20,55 Tranche C De 12.680 à 25.360 Von 12.680 bis 25.360 Contribution exceptionnelle (CET) Zusatzabgabe CET 0,13 0,22 0,35 Tranche A + B + C De 0 à 25.360 Von 0 bis 25.360 Cadres ou noncadres€ Arbeitnehmer mit oder ohne Status eines cadre (leitende Angestellte) 0,80 1,20 2,00 Tranche A oder 1 De 0 à 3.170 Von 0 bis 3.170 Non-cadres € Arbeitnehmer ohne Status eines cadre € 0,90 1,30 2,20 Tranche 2 De 3.170 à 9.510 Von 3.170 bis 9.510 Cadres Arbeitnehmer mit dem Status eines cadre 0,90 1,30 2,20 Tranche B De 3.170 à 12.680 Von 3.170 bis 12.680 APEC Arbeitsamt für Angestellte mit dem Status eines cadre 0,024 0,036 0,060 Tranche A + B De 0 à 12.680 Von 0 bis 12.680 Prévoyance des cadres (minimum) Vorsorgeversicherung für Angestellte mit dem Status eines cadre 0,00 1,50 1,50 Tranche A De 0 à 3.170 Von 0 bis 3.170 Forfait social sur cotisations patronales de prévoyance et de frais de santé (entreprise >9 salariés) Sozialabgabenpauschale auf den Arbeitgeberbeitrag zur Vorsorgeversicherung und zu den Gesundheitskosten (Unternehmen >9 Arbeitnehmer) 0,00 8,00 8,00 Cotisations patronales prévoyance et frais de santé Arbeitgeberseitige Sozialabgaben zur Kranken-, Sterbe-, Arbeitslosen-, und Berufsunfähigkeitsversicherung Contribution au financement des organisations professionnelles et des organisations syndicales Beitrag zur Finanzierung der Berufsverbände und der Gewerkschaftsorganisationen 0,00 0,016 0,016 Totalité du salaire Gesamtes Bruttogehalt Taxe d’apprentissage Ausbildungssteuer 0,00 0,68 0,68 Totalité du salaire Gesamtes Bruttogehalt Départementsd’Alsace-Moselle Départements Elsass-Mosel 0,00 0,44 0,44 Totalité du salaire Gesamtes Bruttogehalt Contribution supplémentaire à l’apprentissage (entreprise ≥ 250 salariés) Zusätzlicher Ausbildungsbeitrag (Unternehmen ≥ 250 Arbeitnehmer) 0,00 0,05 - 0,5 0,05 - 0,5 Alsace/Elsass: Alsace/Elsass: Totalité du salaire Gesamtes Bruttogehalt AGFF Beitrag zum Verwaltungsverein der Zusatzrente 18 0,026 - 0,26 0,026 - 0,26 Taux (en %) Beitragssatz (in %) Charges sociales Sozialabgaben Assiette mensuelle Monatliche Bemessungsgrundlage en € in € Salarié Arbeitnehmer Employeur Arbeitgeber Total Summe Partie du salaire Teil des Gehalts Entreprise < 10 salariés Unternehmen < 10 Arbeitnehmer 0,00 0,55 0,55 Totalité du salaire Gesamtes Bruttogehalt Entreprise ≥ 10 salariés Unternehmen ≥ 10 Arbeitnehmer 0,00 1,00 1,00 Totalité du salaire Gesamtes Bruttogehalt Entreprise avec CDD Unternehmen mit befristeten Arbeitsverträgen 0,00 1,00 1,00 Salaire CDD Vergütung befristeter Arbeitsvertrag Participation construction (entreprise ≥ 20 salariés) Bauabgabe (Unternehmen ≥ 20 Arbeitnehmer) 0,00 0,45 0,45 Totalité du salaire Gesamtes Bruttogehalt Taxe sur les salaires (employeur non assujetti à la TVA) Steuer auf Gehaltszahlungen (Arbeitgeber, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind) 0,00 4,25 4,25 Tranche annuelle de 0 à 7.705 Jährliche Tranche von 0 bis 7.705 0,00 8,50 8,50 Tranche annuelle de 7.705 à 15.385 Jährliche Tranche von 7.705 bis 15.385 0,00 13,80 13,80 Tranche annuelle de15.385 à 151.964 Jährliche Tranche von 0 bis 7.705 0,00 20,00 20,00 Tranche annuelle au-delà de 151.964 Jährliche Tranche über 151.964 CSG Allgemeiner Solidaritätsbeitrag 7,50 0,00 7,50 Dont: CSG déductible du revenu imposable Davon: vom zu versteuernden Einkommen abzugsfähiger Solidaritätsbeitrag 5,10 0,00 5,10 CSG non déductible du revenu imposable Vom zu versteuernden Einkommen nicht abzugsfähiger Solidaritätsbeitrag 2,40 0,00 2,40 CRDS Abgabe zur Tilgung der staatlichen Sozialversicherungsverschuldung 0,50 0,00 0,50 Participation à la formation Fortbildungsbeitrag CSG et CRDS CSG und CRDS 98,25 % du salaire (et de la cotisation patronale de prévoyance) 98,25 % des Gehalts (u. des Arbeitgeberanteils zur Vorsorgeversicherung) 19 La Nouvelle I V/2015 Der Übermittlung dieses Magazins liegt kein rechtsgeschäftlicher Wille zugrunde. Der Inhalt stellt weder ein Gutachten noch eine individuelle Beratungsleistung dar. Wir übernehmen dafür keinerlei Haftung. Ihr Partner im deutsch-französischen Rechtsverkehr 2014·2015 kanzleimonitor.de FÜHRENDE KANZLEI Frankreich 2014·2015 kanzleimonitor.de TOP 10 Westeuropa Baden-Baden Schützenstraße 7 76530 Baden-Baden Tel. +49 (0) 7221 3 02 37 0 Fax +49 (0) 7221 3 02 37 25 Strasbourg 16 rue de Reims 67000 Strasbourg Tel. +33 (0) 3 88 45 65 45 Fax +33 (0) 3 88 60 07 76 Paris 4 rue Paul Baudry 75008 Paris Tel. +33 (0) 1 53 93 82 90 Fax +33 (0) 1 53 93 82 99 Sarreguemines 50 rue de Grosbliederstroff 57200 Sarreguemines Tel. +33 (0) 3 87 02 99 87 Fax +33 (0) 3 87 28 08 13 Köln Konrad-Adenauer-Ufer 71 50668 Köln Tel. +49 (0) 221 1 39 96 96 0 Fax +49 (0) 221 1 39 96 96 69 Lyon 10 -12 boulevard Vivier Merle 69003 Lyon Tel. +33 (0) 4 27 46 51 50 Fax +33 (0) 4 27 46 51 51 www.avocat.de www.rechtsanwalt.fr