Der Wolf auf der Schwäbischen Alb - Forum Großraubtiere

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Schadenausgleich bei getöteten Nutztieren
Bei Schäden an Nutztieren (z.B. Schafe, Ziegen, Rinder, Gehegewild,
und Gebrauchshunde) kann über den „Ausgleichsfonds Wolf BadenWürttemberg“ eine Ausgleichszahlung beantragt werden. Die Träger
des Fonds legen großen Wert auf eine schnelle und unkomplizierte
Abwicklung. Voraussetzung für die Zahlung der Wiederbeschaffungskosten ist, dass der Schaden durch eine geschulte Person im Monitoring
dokumentiert und durch die FVA ein Wolf als Verursacher festgestellt
wird. Detaillierte Informationen und Kontaktdaten werden von den Wildtierbeauftragten bei der Schadensbegutachtung mitgeteilt.
Wolf und Jagd
Die Jagd spielt bei der Rückkehr der Großraubtiere eine wichtige
Rolle. Die Jägerschaft hat eine besondere Beziehung zum potentiellen
Lebensraum des Wolfes auf der Schwäbischen Alb und ist oft die erste, die einhergehende Veränderungen des Ökosystems wahrnimmt.
Auf Wunsch der Jägerschaft werden Informationen über die Wechsel­
wirkung von Wölfen und Beutetieren sowie Wölfen und Jagdhunden
auf www.wildtiere-bw.de/forum-grossraubtiere eingestellt und Vorträge
zu speziellen Themen in der Region angeboten.
Forstliche Versuchsund Forschungsanstalt
Baden-Württemberg
Die Teilnehmenden des Regionalen Forums
Foto: FVA
Angaben zum Projekt
Dieses Faltblatt ist ein Ergebnis des „Regionalen Forums zum
Umgang mit Großraubtieren auf der Schwäbischen Alb“, welches im
Rahmen des „Transfer- und Kommunikationsprojektes zum Umgang
mit Großraubtieren in Baden-Württemberg“ 2013 einberufen wurde.
Federführung
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
Professur für Forst- und Umweltpolitik, Universität Freiburg
Erwachsene Wölfe sind von Natur aus vorsichtige Tiere. Zu Begegnungen mit erwachsenen Wölfen kommt es entsprechend selten, wohingegen bereits ausgewachsene Jungtieren neugierig auf Menschen
reagieren können. Bei Begegnungen kann der Wolf durch Klatschen
und lautes Rufen vertrieben werden. Um Konflikte zwischen Hunden
und Wölfen zu vermeiden, sollten Hunde nahe beim Menschen bleiben. Auffälliges Verhalten sollte über das Monitoring gemeldet werden.
Teilnehmende Verbände und Institutionen aus
Baden-Württemberg
Die behördeninternen Kommunikationswege und Zuständigkeiten für
den Umgang mit Wölfen sind im „Handlungsleitfaden für die Rückkehr
einzelner Wölfe nach Baden-Württemberg“ festgelegt. Die Wildtier­
beauftragten unterstützen als Sachverständige auf Landkreisebene
die Arbeit der Behörden und das Monitoring.
Wichtige Kontakte
Wolfs- und Luchsmonitoring in BW
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
Tel. 0761 / 4018-274 oder 0173-604 1117
Ansprechpersonen vor Ort
Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e. V.
Biosphärengebiet Schwäbische Alb, Geschäftsstelle
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.
Bundesforsten
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Landesbauernverband
Landesjagdverband e. V.
Landesnaturschutzverband e. V.
Landesschafzuchtverband e. V.
Luchsinitiative e. V.
Naturschutzbund e. V.
Ökologischer Jagdverband Baden-Württemberg e. V.
Verband für landwirtschaftliche nutztierartige Haltung von Wild e. V.
Finanzierung
Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz,
Mittel aus der Landesjagdabgabe
Impressum
Ansprechpartner für den Herdenschutz
2. Auflage (März 2015)
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
Wonnhalde 4, 79100 Freiburg
Michael Glock, NABU Fachbeauftragter Wolf in Baden-Württemberg.
Tel: 07681 / 409 581
Download „Handlungsleitfaden Wolf“: mlr.baden-wuerttemberg.de/
fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/wolf_handlungsleitfaden.pdf
Wildtierbeauftragte der Landkreise unter: www.wildtiermonitoring.de
Leitlinien für den Umgang mit
rückkehrenden Großraubtieren
Kooperationspartner
Wolf und Mensch
Wolf und Behörden
Der Wolf auf der
Schwäbischen Alb
www.wildtiere-bw.de
Hintergrund
Die Wolfspopulationen in Mitteleuropa haben sich in den letzten
Jahrzehnten stetig ausgebreitet. In Deutschland, der Schweiz und
den Vogesen leben derzeit insgesamt 37 Rudel (Stand 2014). Da
vor allem junge Wölfe nach der Trennung von dem Rudel große
Strecken zurücklegen können, ist jederzeit mit einzelnen Wölfen in
Baden-Württemberg zu rechnen.
Das Monitoring und die Regionale Meldekette auf
der Schwäbischen Alb
Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
(FVA) ist mit dem landesweiten Monitoring von Wolf (und auch Luchs)
beauftragt. Bei Rissen, Trittsiegeln, Kotfunden oder Sichtungen kann
jederzeit eine Kontaktperson der FVA erreicht werden (s. „Wichtige
Kontakte“). Durch Unterstützung der Wildtierbeauftragten und in
Absprache mit den zuständigen Jagdpächterinnen und Jagdpächtern
werden die Hinweise bei Bedarf zeitnah vor Ort kontrolliert. Im Falle
eines starken Verdacht auf den Wolf werden die Teilnehmenden
des Regionalen Forums unmittelbar informiert. Diese stellen sicher,
dass mögliche Betroffene (insbesondere aus der Nutztierhaltung) im
Umkreis schnell benachrichtigt werden.
Wolf und Nutztiere
Die Nutztierhaltung, insbesondere von Schafen, hat eine lange
Tradition auf der Schwäbischen Alb. Im Falle des Auftauchens von
Wölfen legen alle Forums-Teilnehmenden großen Wert darauf, dass
mögliche Konflikte minimiert werden. Bei einem starken Verdacht
auf den Wolf wird den Nutztierhaltenden (von Schafen, Ziegen,
Gatterwild) im Umkreis von 10 km aus diesem Grund empfohlen, die
bestehende Sorgfaltspflicht besonders ernst zu nehmen.
Schutz von Schafen und Ziegen
Gegenseitiger Respekt zwischen den Betroffenen
Großraubtiere polarisieren und lassen Emotionen aufkommen.
Um einen respektvollen Umgang zwischen allen Betroffenen zu
ermöglichen, wirbt das Regionale Forum dafür, anderen Sichtweisen
und Lebensumständen offen und tolerant zu begegnen, Gespräche
sachlich und ehrlich zu führen und von persönlichen Angriffen und
Verallgemeinerungen abzusehen.
Schutz von Gatterwild
Feste Maschendrahtzäune ohne Stromführung verhindern in der
Regel ab einer Höhe von 120 cm das Eindringen von Wölfen
wenn sie gegen Untergraben gesichert sind. Eine Nachrüstung
von bestehenden Gehegen ist je nach Geländebeschaffenheit
mit großem Aufwand verbunden. Aus diesem Grund sollte bei
dem Auftauchen eines einzelnen Wolfes die Zweckmäßigkeit der
Nachrüstung mit den Wildtierbeauftragten für jeden Einzelfall besprochen werden. Bei einem Gehegeneubau sollte nach Möglichkeit schon heute der Untergrabschutz integriert werden. Hierfür
empfiehlt es sich, eine Zaunschürze vor dem Zaun auszulegen.
Was tun bei getöteten Nutztieren?
Folgendes Vorgehen ist zu empfehlen, wenn man ein totes Tier
findet, das von einem Wolf (oder Luchs) getötet worden sein könnte:
1. Zuständige/n Wildtierbeauftragte/n und FVA so schnell wie
möglich informieren. Nummern schon heute für den Notfall im
Mobiltelefon speichern (siehe „Wichtige Kontakte“).
2. Eigene Fotos machen/dokumentieren.
3. Kadaver gut abdecken (z.B. mit großer Plane), damit keine
anderen Tiere (Rabenvögel, Füchse) die Spuren verwischen.
Wolfsverbreitung im Jahr 2013 und mögliche Einwander­
ungs­w ege nach Deutschland
Quelle: Salvatori & Linnell 2003, ergänzt durch LUPUS & FVA 2013
Da es den Umgang mit Wölfen erst wieder zu erlernen gilt, legt das
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) großen
Wert auf die frühzeitige Information der Bevölkerung. So wurde u.a. das
„Regionale Forum zum Umgang mit Großraubtieren auf der Schwäbischen Alb“ ins Leben gerufen, das den landesweit gültigen „Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe“ für die Region konkretisiert. Vertretungen aus Nutztierhaltung, Jagd, Forst, Naturschutz und
Verwaltung diskutieren darin über anstehende Herausforderungen und
mögliche Lösungsansätze. Wichtige Ergebnisse sind in diesem Faltblatt
zusammengefasst. Weiterführende Informationen sind zu finden unter:
www.wildtiere-bw.de/forum-grossraubtiere.
können auch Lappen am Zaun angebracht werden. Generell gilt
es zu vermeiden, dass ein Wolf durch einen nicht sachgerecht
aufgestellten Zaun lernt diesen zu überwinden. Dadurch könnte
das Tier animiert werden, sich auch an gut aufgestellten Zäunen
zu versuchen.
4. Darauf einstellen, dass die Untersuchungen vor Ort und anschließend im Labor einige Zeit dauern können.
Foto: Walther
Tiere und Zäune sollten regelmäßig kontrolliert und die Tiere
nachts wenn möglich eingepfercht bzw. eingestallt werden. Nach
Möglichkeit sollte die Koppel nicht zu klein gewählt werden, so
dass die Tiere innerhalb der Koppel ausweichen können, wenn
sich ein Wolf nähert. Einen meist ausreichenden Schutz der Koppel bietet bereits ein sorgfältig aufgestelltes Flexinetz mit 90­­ cm
Höhe. Beim Aufbau ist zu beachten, dass das Netz durchgehend
am Boden abschließt, straff gespannt ist, das Gelände keine Einsprungmöglichkeiten bietet und durch gute Erdung sowie regelmäßiges Entfernen der Bodenvegetation die Spannung überall
am Netz nicht unter 2.500 V fällt. Zusätzliche Sicherheit bietet
eine Breitbandlitze, die als rein optische Barriere 30 cm über
dem Zaun gespannt werden kann und dem Versuch einzelner
Wölfe den Zaun zu überspringen vorbeugt (siehe Bild). Kurzfristig
5. Da Wölfe häufig wiederkommen, wenn sie erfolgreich waren,
ist es sehr wichtig gemeinsam mit den Wildtierbeauftragten herauszufinden, wie der Wolf Zugang zur Herde bekommen hat, um
diese Sicherheitslücken zu schließen. Wenn möglich sollte die
angegriffene Herde für einige Nächte eingestallt werden.
6. Sofortmaßnahmen zum Schutz dieser und benachbarter Herden ergreifen (siehe „Schutz von Ziegen und Schafen“). Foto: LUPUS
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