Schadenausgleich bei getöteten Nutztieren Bei Schäden an Nutztieren (z.B. Schafe, Ziegen, Rinder, Gehegewild, und Gebrauchshunde) kann über den „Ausgleichsfonds Wolf BadenWürttemberg“ eine Ausgleichszahlung beantragt werden. Die Träger des Fonds legen großen Wert auf eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung. Voraussetzung für die Zahlung der Wiederbeschaffungskosten ist, dass der Schaden durch eine geschulte Person im Monitoring dokumentiert und durch die FVA ein Wolf als Verursacher festgestellt wird. Detaillierte Informationen und Kontaktdaten werden von den Wildtierbeauftragten bei der Schadensbegutachtung mitgeteilt. Wolf und Jagd Die Jagd spielt bei der Rückkehr der Großraubtiere eine wichtige Rolle. Die Jägerschaft hat eine besondere Beziehung zum potentiellen Lebensraum des Wolfes auf der Schwäbischen Alb und ist oft die erste, die einhergehende Veränderungen des Ökosystems wahrnimmt. Auf Wunsch der Jägerschaft werden Informationen über die Wechsel­ wirkung von Wölfen und Beutetieren sowie Wölfen und Jagdhunden auf www.wildtiere-bw.de/forum-grossraubtiere eingestellt und Vorträge zu speziellen Themen in der Region angeboten. Forstliche Versuchsund Forschungsanstalt Baden-Württemberg Die Teilnehmenden des Regionalen Forums Foto: FVA Angaben zum Projekt Dieses Faltblatt ist ein Ergebnis des „Regionalen Forums zum Umgang mit Großraubtieren auf der Schwäbischen Alb“, welches im Rahmen des „Transfer- und Kommunikationsprojektes zum Umgang mit Großraubtieren in Baden-Württemberg“ 2013 einberufen wurde. Federführung Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg Professur für Forst- und Umweltpolitik, Universität Freiburg Erwachsene Wölfe sind von Natur aus vorsichtige Tiere. Zu Begegnungen mit erwachsenen Wölfen kommt es entsprechend selten, wohingegen bereits ausgewachsene Jungtieren neugierig auf Menschen reagieren können. Bei Begegnungen kann der Wolf durch Klatschen und lautes Rufen vertrieben werden. Um Konflikte zwischen Hunden und Wölfen zu vermeiden, sollten Hunde nahe beim Menschen bleiben. Auffälliges Verhalten sollte über das Monitoring gemeldet werden. Teilnehmende Verbände und Institutionen aus Baden-Württemberg Die behördeninternen Kommunikationswege und Zuständigkeiten für den Umgang mit Wölfen sind im „Handlungsleitfaden für die Rückkehr einzelner Wölfe nach Baden-Württemberg“ festgelegt. Die Wildtier­ beauftragten unterstützen als Sachverständige auf Landkreisebene die Arbeit der Behörden und das Monitoring. Wichtige Kontakte Wolfs- und Luchsmonitoring in BW Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg Tel. 0761 / 4018-274 oder 0173-604 1117 Ansprechpersonen vor Ort Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e. V. Biosphärengebiet Schwäbische Alb, Geschäftsstelle Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. Bundesforsten Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Landesbauernverband Landesjagdverband e. V. Landesnaturschutzverband e. V. Landesschafzuchtverband e. V. Luchsinitiative e. V. Naturschutzbund e. V. Ökologischer Jagdverband Baden-Württemberg e. V. Verband für landwirtschaftliche nutztierartige Haltung von Wild e. V. Finanzierung Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Mittel aus der Landesjagdabgabe Impressum Ansprechpartner für den Herdenschutz 2. Auflage (März 2015) Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg Wonnhalde 4, 79100 Freiburg Michael Glock, NABU Fachbeauftragter Wolf in Baden-Württemberg. Tel: 07681 / 409 581 Download „Handlungsleitfaden Wolf“: mlr.baden-wuerttemberg.de/ fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/wolf_handlungsleitfaden.pdf Wildtierbeauftragte der Landkreise unter: www.wildtiermonitoring.de Leitlinien für den Umgang mit rückkehrenden Großraubtieren Kooperationspartner Wolf und Mensch Wolf und Behörden Der Wolf auf der Schwäbischen Alb www.wildtiere-bw.de Hintergrund Die Wolfspopulationen in Mitteleuropa haben sich in den letzten Jahrzehnten stetig ausgebreitet. In Deutschland, der Schweiz und den Vogesen leben derzeit insgesamt 37 Rudel (Stand 2014). Da vor allem junge Wölfe nach der Trennung von dem Rudel große Strecken zurücklegen können, ist jederzeit mit einzelnen Wölfen in Baden-Württemberg zu rechnen. Das Monitoring und die Regionale Meldekette auf der Schwäbischen Alb Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) ist mit dem landesweiten Monitoring von Wolf (und auch Luchs) beauftragt. Bei Rissen, Trittsiegeln, Kotfunden oder Sichtungen kann jederzeit eine Kontaktperson der FVA erreicht werden (s. „Wichtige Kontakte“). Durch Unterstützung der Wildtierbeauftragten und in Absprache mit den zuständigen Jagdpächterinnen und Jagdpächtern werden die Hinweise bei Bedarf zeitnah vor Ort kontrolliert. Im Falle eines starken Verdacht auf den Wolf werden die Teilnehmenden des Regionalen Forums unmittelbar informiert. Diese stellen sicher, dass mögliche Betroffene (insbesondere aus der Nutztierhaltung) im Umkreis schnell benachrichtigt werden. Wolf und Nutztiere Die Nutztierhaltung, insbesondere von Schafen, hat eine lange Tradition auf der Schwäbischen Alb. Im Falle des Auftauchens von Wölfen legen alle Forums-Teilnehmenden großen Wert darauf, dass mögliche Konflikte minimiert werden. Bei einem starken Verdacht auf den Wolf wird den Nutztierhaltenden (von Schafen, Ziegen, Gatterwild) im Umkreis von 10 km aus diesem Grund empfohlen, die bestehende Sorgfaltspflicht besonders ernst zu nehmen. Schutz von Schafen und Ziegen Gegenseitiger Respekt zwischen den Betroffenen Großraubtiere polarisieren und lassen Emotionen aufkommen. Um einen respektvollen Umgang zwischen allen Betroffenen zu ermöglichen, wirbt das Regionale Forum dafür, anderen Sichtweisen und Lebensumständen offen und tolerant zu begegnen, Gespräche sachlich und ehrlich zu führen und von persönlichen Angriffen und Verallgemeinerungen abzusehen. Schutz von Gatterwild Feste Maschendrahtzäune ohne Stromführung verhindern in der Regel ab einer Höhe von 120 cm das Eindringen von Wölfen wenn sie gegen Untergraben gesichert sind. Eine Nachrüstung von bestehenden Gehegen ist je nach Geländebeschaffenheit mit großem Aufwand verbunden. Aus diesem Grund sollte bei dem Auftauchen eines einzelnen Wolfes die Zweckmäßigkeit der Nachrüstung mit den Wildtierbeauftragten für jeden Einzelfall besprochen werden. Bei einem Gehegeneubau sollte nach Möglichkeit schon heute der Untergrabschutz integriert werden. Hierfür empfiehlt es sich, eine Zaunschürze vor dem Zaun auszulegen. Was tun bei getöteten Nutztieren? Folgendes Vorgehen ist zu empfehlen, wenn man ein totes Tier findet, das von einem Wolf (oder Luchs) getötet worden sein könnte: 1. Zuständige/n Wildtierbeauftragte/n und FVA so schnell wie möglich informieren. Nummern schon heute für den Notfall im Mobiltelefon speichern (siehe „Wichtige Kontakte“). 2. Eigene Fotos machen/dokumentieren. 3. Kadaver gut abdecken (z.B. mit großer Plane), damit keine anderen Tiere (Rabenvögel, Füchse) die Spuren verwischen. Wolfsverbreitung im Jahr 2013 und mögliche Einwander­ ungs­w ege nach Deutschland Quelle: Salvatori & Linnell 2003, ergänzt durch LUPUS & FVA 2013 Da es den Umgang mit Wölfen erst wieder zu erlernen gilt, legt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) großen Wert auf die frühzeitige Information der Bevölkerung. So wurde u.a. das „Regionale Forum zum Umgang mit Großraubtieren auf der Schwäbischen Alb“ ins Leben gerufen, das den landesweit gültigen „Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe“ für die Region konkretisiert. Vertretungen aus Nutztierhaltung, Jagd, Forst, Naturschutz und Verwaltung diskutieren darin über anstehende Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze. Wichtige Ergebnisse sind in diesem Faltblatt zusammengefasst. Weiterführende Informationen sind zu finden unter: www.wildtiere-bw.de/forum-grossraubtiere. können auch Lappen am Zaun angebracht werden. Generell gilt es zu vermeiden, dass ein Wolf durch einen nicht sachgerecht aufgestellten Zaun lernt diesen zu überwinden. Dadurch könnte das Tier animiert werden, sich auch an gut aufgestellten Zäunen zu versuchen. 4. Darauf einstellen, dass die Untersuchungen vor Ort und anschließend im Labor einige Zeit dauern können. Foto: Walther Tiere und Zäune sollten regelmäßig kontrolliert und die Tiere nachts wenn möglich eingepfercht bzw. eingestallt werden. Nach Möglichkeit sollte die Koppel nicht zu klein gewählt werden, so dass die Tiere innerhalb der Koppel ausweichen können, wenn sich ein Wolf nähert. Einen meist ausreichenden Schutz der Koppel bietet bereits ein sorgfältig aufgestelltes Flexinetz mit 90­­ cm Höhe. Beim Aufbau ist zu beachten, dass das Netz durchgehend am Boden abschließt, straff gespannt ist, das Gelände keine Einsprungmöglichkeiten bietet und durch gute Erdung sowie regelmäßiges Entfernen der Bodenvegetation die Spannung überall am Netz nicht unter 2.500 V fällt. Zusätzliche Sicherheit bietet eine Breitbandlitze, die als rein optische Barriere 30 cm über dem Zaun gespannt werden kann und dem Versuch einzelner Wölfe den Zaun zu überspringen vorbeugt (siehe Bild). Kurzfristig 5. Da Wölfe häufig wiederkommen, wenn sie erfolgreich waren, ist es sehr wichtig gemeinsam mit den Wildtierbeauftragten herauszufinden, wie der Wolf Zugang zur Herde bekommen hat, um diese Sicherheitslücken zu schließen. Wenn möglich sollte die angegriffene Herde für einige Nächte eingestallt werden. 6. Sofortmaßnahmen zum Schutz dieser und benachbarter Herden ergreifen (siehe „Schutz von Ziegen und Schafen“). Foto: LUPUS