Phasen des Dialogorientierten Serviceverfahrens Das DoSV besteht aus mehreren Phasen, die durch Koordinierung der einzelnen Hochschulverfahren eine optimale Verteilung der Bewerber auf die teilnehmenden Hochschulen ermöglichen und damit die Auslastung der Studiengänge optimieren soll. Bewerbungsphase (15.04.2017 – 15.07.2017) (Bewerbungen für Studiengänge der Universität Bonn können ab dem 01.06.2017 abgegeben werden) In diesem Zeitraum registrieren und bewerben Sie sich im Bewerbungsportal von hochschulstart.de. Sie können bis zu 12 Bewerbungen abgeben und priorisieren. Koordinierungsphase 1 (16.07.2017 – 15.08.2017) Die Hochschulen führen in dieser Phase die Zulassungsverfahren durch und übermitteln die Ergebnisse an hochschulstart.de. In Ihrem Benutzerkonto können Sie Bewerbungsstand und Zulassungsangebote einsehen. Sollten Sie ein Angebot annehmen, ist das Verfahren für Sie beendet und Ihre verbliebenen Bewerbungen scheiden aus dem Verfahren aus. Entscheidungsphase (16.08.2017 – 18.08.2017) Sollten Sie bisher kein Zulassungsangebot erhalten oder angenommen haben, können Sie nun letztmalig die Prioritäten Ihrer Bewerbungen anpassen. Für die anschließende Koordinierungsphase 2 ist dies von entscheidender Bedeutung. Koordinierungsphase 2 (19.08.2017 – 24.08.2017) Soweit Sie bisher noch kein Zulassungsangebot angenommen haben, ermittelt hochschulstart.de nun anhand Ihrer Priorisierung und der Ranglisten der Hochschulen das für Sie bestmögliche Zulassungsangebot. Sollte ein Zulassungsangebot für Ihre höchstpriorisierte Bewerbung möglich sein, erhalten Sie statt eines Zulassungsangebots automatisch einen Zulassungsbescheid und das Verfahren ist für Sie beendet. Sollten Sie bis zum Ende der Koordinierungsphase 2 kein Zulassungsangebot angenommen haben, wandelt sich das höchstpriorisierte Zulassungsangebot automatisch in einen Zulassungsbescheid um. Sollte kein Zulassungsangebot vorliegen, erhalten Sie automatisch einen oder mehrere Ablehnungsbescheide. Stand: Februar 2017 Titelbild: V. Lannert/ Universität Bonn Herausgeber: Dezernat 1 | Studentensekretariat (Abt. 1.3) Dezernat 9 | Zentrale Studienberatung (Abt. 9.2) Bewerbungsverfahren Kontakte und Ansprechpartner Ab dem Wintersemester 2015/16 beteiligt sich die Universität Bonn mit den Studiengängen Studentensekretariat Besucheradresse: Poppelsdorfer Allee 49, 53115 Rechtswissenschaft (StEx)Bonn Postanschrift: 53012Bonn Psychologie (B.Sc.) ÎÎ www.studentensekretariat.uni-bonn.de erstmalig am sogenannten Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (hochTelefonische Hotline zum DoSV: schulstart.de). Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) Tel.: +49 (0) 228 / 73-4464 Für die beiden betroffenen Studiengänge wird damit ein für das erste Fachsemester Sprechzeiten: Mo-Fr neues 10-12 Bewerbungsverfahren Uhr eingeführt. Für die anderen zulassungsbeschränkten, grundständigen Studiengänge gelten weiterhin je nach Studiengang entweder das Bewerbungsverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Google Maps: Studiengänge der Stiftung für Hochschulzulassung (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie), spezielle Auswahlverhttp://goo.gl/maps/Ct8hN fahren der Universität Bonn (Mol. Biomedizin, DeutschFranzösische Studien, Deutsch-Italienische Studien) oder das Bewerbungsverfahren über das hochschuleigene Bewerberportal der Universität Bonn (alle anderen zulassungsbeschränkten Studiengänge). Welches Verfahren für Sie das richtige ist, erfahren Sie unter ÎÎ www.studienangebot.uni-bonn.de Bitte verwahren Sie Ihre Zugangsdaten für das Bewerberportal von hochschulstart.de (Benutzername, Passwort) sicher! Bewerber-Identifikationsnummer (BID) : ___________________________________________ Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN): ____________________________________________ Bewerbung zum Wintersemester 2017/2018 Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) Hinweis: Zum Wintersemester 2017/18 erfolgt für manche Studiengänge der Universität Bonn die Bewerbung über das sogenannte Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Für das Bewerbungsverfahren benötigen wir in der Regel keine schriftlichen Unterlagen von Ihnen. Die Einschreibungsvoraussetzungen werden erst bei der persönlichen Einschreibung geprüft. Eine Übersicht der betreffenden Studiengänge finden Sie unter www.studienangebot.uni-bonn.de Hinweis: Für einige zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge der Universität Bonn gelten je nach Studiengang andere Bewerbungsverfahren. Welches Verfahren für Sie das richtige ist, erfahren Sie unter www.studienangebot.uni-bonn.de Die Bewerbung für Studienplätze, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren vergeben werden, erfordert eine Registrierung im Bewerberportal von hochschulstart.de. ÎÎ https://dosv.hochschulstart.de Im Gegensatz zu den meisten anderen Hochschulen erfolgt neben der Registrierung auch die Bewerbung für die betroffenen Studiengänge der Universität Bonn komplett und ausschließlich im Portal von hochschulstart.de. Registrierung/ Bewerbung: Sie registrieren sich zunächst bei hochschulstart.de. Dabei erhalten Sie eine Bewerber-Identifikationsnummer (BID) und eine Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN). Hinweis: Eine mehrfache Registrierung im Portal von hochschulstart.de ist nicht zulässig. Das Benutzerkonto bei hochschulstart.de bleibt auch für spätere Bewerbungsverfahren erhalten. Sie wählen im Portal von hochschulstart.de den gewünschten Studiengang der Universität Bonn, füllen dort die Bewerbung aus und geben sie spätestens bis zum Bewerbungsschluss (15.07.2017) ab. Ausnahmen ergeben sich, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben oder wenn Sie in Ihrer Bewerbung Sonderanträge gestellt haben. Schicken Sie in diesen Fällen bitte die benötigten Unterlagen unter Angabe Ihrer BID spätestens bis zum 22.07.2017 an das Studentensekretariat der Universität Bonn. Wird bis zum Ende der Entscheidungsphase keine Priorisierung vorgenommen, werden die Bewerbungen in der Reihenfolge des Eingangsdatums berücksichtigt. Hierbei steht die zuerst abgegebene Bewerbung auf Platz 1 (höchste Priorität). Mit der am Ende der Entscheidungsphase (18.08.2017) vorliegenden Priorisierung nehmen die Bewerbungen an der Koordinierungsphase 2 (19.08. – 24.08.2017) teil. Diese Phase ist in drei Schritte unterteilt. In den ersten beiden Schritten kann das zunächst bestmögliche Zulassungsangebot noch durch ein höher priorisiertes Zulassungsangebot ersetzt werden. Alle niedriger priorisierten Bewerbungen scheiden automatisch aus. Zum Schluss bleibt nur noch das bestmögliche Zulassungsangebot erhalten. Statusanzeige: Im Bewerberportal können Sie zu jeder abgegebenen Bewerbung den aktuellen Bewerbungsstatus, wie zum Beispiel „eingegangen“, „gültig“, usw. nachverfolgen. Hinweis: Bewerbungen für Studiengänge der Universität Bonn behalten aus technischen Gründen in der Regel durchgehend bis zur Vergabe der Studienplätze den Status EINGEGANGEN. Priorisierung: Soweit Sie mehrere Bewerbungen abgegeben haben (im DoSV können Sie maximal 12 Bewerbungen abgeben), sollten Sie diese spätestens bis zum 18.08.2017 in eine Reihenfolge bringen. Auf Platz 1 steht dabei Ihr Studienwunsch mit der höchsten Priorität. Ab dem 16.07.2017 können Sie im DoSV Zulassungsangebote bekommen. Wenn Sie ein Zulassungsangebot für Ihren höchstpriorisierten Studienwunsch erhalten, können Sie dieses sofort annehmen. Sobald Sie ein Angebot annehmen, ist das Verfahren für Sie beendet und alle anderen Angebote und Bewerbungen scheiden automatisch aus. Soweit für Ihren höchstpriorisierten Studienwunsch noch kein Angebot vorliegt, können Sie bis zum 18.08.2017 abwarten. Wenn Sie nichts unternehmen, bleiben alle vorhandenen Angebote bis zum 18.08.2017 für Sie reserviert. Zulassung/ Einschreibung: Soweit Sie einen Zulassungsbescheid für die Universität Bonn erhalten haben, müssen Sie sich abschließend innerhalb der auf dem Zulassungsbescheid angegebenen Frist im Studentensekretariat persönlich einschreiben. Besuchen Sie hierzu zunächst unsere Webseite www.uni-bonn.de/studium/einschreibung und folgen Sie den unter „zulassungsbeschränkte Fächer“ angegebenen Schritten. Anschließend kommen Sie innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist mit allen erforderlichen Unterlagen zur persönlichen Einschreibung vorbei. Sollten Sie nicht zur Einschreibung erscheinen, verfällt Ihre Zulassung. Wenn Sie bis zum 24.08.2017 keinen Zulassungsbescheid bekommen haben, erhalten Sie einen oder mehrere Ablehnungsbescheide.