Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)

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Phasen des Dialogorientierten Serviceverfahrens
Das DoSV besteht aus mehreren Phasen, die durch Koordinierung der einzelnen Hochschulverfahren eine optimale
Verteilung der Bewerber auf die teilnehmenden Hochschulen
ermöglichen und damit die Auslastung der Studiengänge
optimieren soll.
Bewerbungsphase (15.04.2017 – 15.07.2017)
(Bewerbungen für Studiengänge der Universität Bonn können ab dem
01.06.2017 abgegeben werden)
In diesem Zeitraum registrieren und bewerben Sie sich im
Bewerbungsportal von hochschulstart.de. Sie können bis zu
12 Bewerbungen abgeben und priorisieren.
Koordinierungsphase 1 (16.07.2017 – 15.08.2017)
Die Hochschulen führen in dieser Phase die Zulassungsverfahren durch und übermitteln die Ergebnisse an
hochschulstart.de. In Ihrem Benutzerkonto können Sie
Bewerbungsstand und Zulassungsangebote einsehen.
Sollten Sie ein Angebot annehmen, ist das Verfahren für Sie
beendet und Ihre verbliebenen Bewerbungen scheiden aus
dem Verfahren aus.
Entscheidungsphase (16.08.2017 – 18.08.2017)
Sollten Sie bisher kein Zulassungsangebot erhalten oder
angenommen haben, können Sie nun letztmalig die
Prioritäten Ihrer Bewerbungen anpassen. Für die anschließende Koordinierungsphase 2 ist dies von entscheidender
Bedeutung.
Koordinierungsphase 2 (19.08.2017 – 24.08.2017)
Soweit Sie bisher noch kein Zulassungsangebot angenommen haben, ermittelt hochschulstart.de nun anhand
Ihrer Priorisierung und der Ranglisten der Hochschulen
das für Sie bestmögliche Zulassungsangebot. Sollte ein
Zulassungsangebot für Ihre höchstpriorisierte Bewerbung
möglich sein, erhalten Sie statt eines Zulassungsangebots
automatisch einen Zulassungsbescheid und das Verfahren
ist für Sie beendet.
Sollten Sie bis zum Ende der Koordinierungsphase 2 kein
Zulassungsangebot angenommen haben, wandelt sich das
höchstpriorisierte Zulassungsangebot automatisch in einen
Zulassungsbescheid um. Sollte kein Zulassungsangebot
vorliegen, erhalten Sie automatisch einen oder mehrere
Ablehnungsbescheide.
Stand: Februar 2017
Titelbild: V. Lannert/ Universität Bonn
Herausgeber: Dezernat 1 | Studentensekretariat (Abt. 1.3)
Dezernat 9 | Zentrale Studienberatung (Abt. 9.2)
Bewerbungsverfahren
Kontakte und Ansprechpartner
Ab dem Wintersemester 2015/16 beteiligt sich die Universität Bonn mit den Studiengängen
Studentensekretariat
Besucheradresse: Poppelsdorfer
Allee 49, 53115
„„ Rechtswissenschaft
(StEx)Bonn
Postanschrift: 53012„Bonn
„ Psychologie (B.Sc.)
ÎÎ
www.studentensekretariat.uni-bonn.de
erstmalig am sogenannten Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (hochTelefonische Hotline
zum DoSV:
schulstart.de).
Das
Dialogorientierte
Serviceverfahren
(DoSV)
Tel.: +49 (0) 228 / 73-4464
Für die beiden betroffenen Studiengänge wird damit ein
für das erste Fachsemester
Sprechzeiten: Mo-Fr neues
10-12 Bewerbungsverfahren
Uhr
eingeführt.
Für die anderen zulassungsbeschränkten, grundständigen
Studiengänge gelten weiterhin je nach Studiengang entweder
das Bewerbungsverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte
Google
Maps: Studiengänge der Stiftung für Hochschulzulassung
(Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie), spezielle Auswahlverhttp://goo.gl/maps/Ct8hN
fahren der Universität Bonn (Mol. Biomedizin, DeutschFranzösische Studien, Deutsch-Italienische Studien) oder
das Bewerbungsverfahren über das hochschuleigene Bewerberportal der Universität Bonn (alle anderen zulassungsbeschränkten Studiengänge).
Welches Verfahren für Sie das richtige ist, erfahren Sie unter
ÎÎ
www.studienangebot.uni-bonn.de
Bitte verwahren Sie Ihre Zugangsdaten für das
Bewerberportal von hochschulstart.de
(Benutzername, Passwort) sicher!
Bewerber-Identifikationsnummer (BID) :
___________________________________________
Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN):
____________________________________________
Bewerbung zum Wintersemester 2017/2018
Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)
Hinweis:
Zum Wintersemester 2017/18 erfolgt für manche Studiengänge der Universität Bonn die Bewerbung über das sogenannte Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV).
Für das Bewerbungsverfahren benötigen wir in der Regel
keine schriftlichen Unterlagen von Ihnen. Die Einschreibungsvoraussetzungen werden erst bei der persönlichen
Einschreibung geprüft.
Eine Übersicht der betreffenden Studiengänge finden Sie unter
 www.studienangebot.uni-bonn.de
Hinweis:
Für einige zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge der Universität Bonn gelten je nach Studiengang
andere Bewerbungsverfahren.
Welches Verfahren für Sie das richtige ist, erfahren Sie
unter  www.studienangebot.uni-bonn.de
Die Bewerbung für Studienplätze, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren vergeben werden, erfordert eine
Registrierung im Bewerberportal von hochschulstart.de.
ÎÎ
https://dosv.hochschulstart.de
Im Gegensatz zu den meisten anderen Hochschulen erfolgt
neben der Registrierung auch die Bewerbung für die betroffenen Studiengänge der Universität Bonn komplett und
ausschließlich im Portal von hochschulstart.de.
Registrierung/ Bewerbung:
 Sie registrieren sich zunächst bei hochschulstart.de.
Dabei erhalten Sie eine Bewerber-Identifikationsnummer
(BID) und eine Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN).
Hinweis:
„„
Eine mehrfache Registrierung im Portal von
hochschulstart.de ist nicht zulässig.
„„
Das Benutzerkonto bei hochschulstart.de bleibt auch
für spätere Bewerbungsverfahren erhalten.
 Sie wählen im Portal von hochschulstart.de den
gewünschten Studiengang der Universität Bonn, füllen
dort die Bewerbung aus und geben sie spätestens bis zum
Bewerbungsschluss (15.07.2017) ab.
Ausnahmen ergeben sich, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben oder
wenn Sie in Ihrer Bewerbung Sonderanträge gestellt
haben. Schicken Sie in diesen Fällen bitte die benötigten
Unterlagen unter Angabe Ihrer BID spätestens bis zum
22.07.2017 an das Studentensekretariat der Universität
Bonn.
 Wird bis zum Ende der Entscheidungsphase keine
Priorisierung vorgenommen, werden die Bewerbungen
in der Reihenfolge des Eingangsdatums berücksichtigt.
Hierbei steht die zuerst abgegebene Bewerbung auf Platz
1 (höchste Priorität). Mit der am Ende der Entscheidungsphase (18.08.2017) vorliegenden Priorisierung
nehmen die Bewerbungen an der Koordinierungsphase 2
(19.08. – 24.08.2017) teil. Diese Phase ist in drei Schritte
unterteilt. In den ersten beiden Schritten kann das
zunächst bestmögliche Zulassungsangebot noch durch ein
höher priorisiertes Zulassungsangebot ersetzt werden. Alle
niedriger priorisierten Bewerbungen scheiden automatisch
aus. Zum Schluss bleibt nur noch das bestmögliche
Zulassungsangebot erhalten.
Statusanzeige:
 Im Bewerberportal können Sie zu jeder abgegebenen
Bewerbung den aktuellen Bewerbungsstatus, wie zum
Beispiel „eingegangen“, „gültig“, usw. nachverfolgen.
Hinweis:
Bewerbungen für Studiengänge der Universität Bonn
behalten aus technischen Gründen in der Regel durchgehend bis zur Vergabe der Studienplätze den Status
EINGEGANGEN.
Priorisierung:
 Soweit Sie mehrere Bewerbungen abgegeben haben
(im DoSV können Sie maximal 12 Bewerbungen abgeben),
sollten Sie diese spätestens bis zum 18.08.2017 in eine
Reihenfolge bringen. Auf Platz 1 steht dabei Ihr Studienwunsch mit der höchsten Priorität.
 Ab dem 16.07.2017 können Sie im DoSV Zulassungsangebote bekommen. Wenn Sie ein Zulassungsangebot für
Ihren höchstpriorisierten Studienwunsch erhalten, können
Sie dieses sofort annehmen. Sobald Sie ein Angebot
annehmen, ist das Verfahren für Sie beendet und alle
anderen Angebote und Bewerbungen scheiden automatisch
aus.
 Soweit für Ihren höchstpriorisierten Studienwunsch
noch kein Angebot vorliegt, können Sie bis zum 18.08.2017
abwarten. Wenn Sie nichts unternehmen, bleiben alle
vorhandenen Angebote bis zum 18.08.2017 für Sie
reserviert.
Zulassung/ Einschreibung:
 Soweit Sie einen Zulassungsbescheid für die Universität
Bonn erhalten haben, müssen Sie sich abschließend
innerhalb der auf dem Zulassungsbescheid angegebenen
Frist im Studentensekretariat persönlich einschreiben.
Besuchen Sie hierzu zunächst unsere Webseite
 www.uni-bonn.de/studium/einschreibung und folgen
Sie den unter „zulassungsbeschränkte Fächer“ angegebenen Schritten. Anschließend kommen Sie innerhalb der
im Bescheid angegebenen Frist mit allen erforderlichen
Unterlagen zur persönlichen Einschreibung vorbei. Sollten
Sie nicht zur Einschreibung erscheinen, verfällt Ihre
Zulassung.
 Wenn Sie bis zum 24.08.2017 keinen Zulassungsbescheid
bekommen haben, erhalten Sie einen oder mehrere
Ablehnungsbescheide.
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