1. STUDIENGANG: SOZIOLOGIE 2. ABSCHLUSS: Diplomsoziologe / Diplomsoziologin 3. REGELSTUDIENZEIT: STUDIENUMFANG: 9 Semester 160 Semesterwochenstunden (SWS) STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER: Wintersemester 4. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN: Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis voraus. Des weiteren erforderlich sind gute mathematische Kenntnisse und Kenntnisse zweier Fremdsprachen. Die Sprachkenntnisse in Englisch sind durch das Abiturzeugnis oder durch eine Feststellungsprüfung an einer Universität bzw. einer staatlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung bei Studienaufnahme nachzuweisen. Die Sprachkenntnisse der zweiten Fremdsprache sind durch das Abiturzeugnis oder durch eine Feststellungsprüfung an einer Universität bzw. einer staatlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung bei Studienaufnahme, spätesten bis zur Meldung zur Zwischenprüfung zu erbringen. ZULASSUNGSBESCHRÄNKUNG: Für das 1. Fachsemester: örtlicher Numerus clausus, Bewerbung an der Universität Leipzig 5. AUSBILDUNGSINHALTE: Die Soziologie ist eine theoretische, empirische und anwendungsorientierte Sozialwissenschaft. Sie untersucht soziale Strukturen und Prozesse und deren Wirkung auf das Handeln. Dabei verwendet sie quantitative und qualitative Methoden. Im Grundstudium (vgl. Pkt. 6) werden inhaltliche und methodische Grundlagen der Soziologie und des Wahlpflichtfaches vermittelt. Das Grundstudium der Soziologie erstreckt sich auf die in Pkt. 7 angeführten Bereiche. Das Hauptstudium (vgl. Pkt. 6) dient der Vertiefung und Spezialisierung des im Grundstudium erworbenen Wissens. Es soll zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit befähigen und die Studierenden auf die Anforderungen des Berufslebens vorbereiten. Das Hauptstudium umfasst die in Pkt. 7 aufgeführten Bereiche. 6. AUFBAU DES STUDIUMS: Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und ein viersemestriges Hauptstudium. Das Studium umfasst insgesamt etwa 160 Semesterwochenstunden. Das Grundstudium umfasst etwa 80 SWS, es wird durch die Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Sämtliche Prüfungsleistungen der Diplom-Vorprüfung sollen bis zu Beginn des fünften Semesters erbracht sein. Das Hauptstudium umfasst etwa 80 SWS, es wird durch die Diplomprüfung im 8. Semester und durch die Anfertigung und Verteidigung der Diplomarbeit im 9. Semester abgeschlossen. 7. STUNDENTAFEL UND PRÜFUNGSÜBERSICHT: Stundentafel Das Grundstudium der Soziologie erstreckt sich auf folgende Bereiche: a) Einführung in die Soziologie b) Theorie und Theoriegeschichte c) Methoden der empirischen Sozialforschung: Methoden, Statistik, Informatik, Wissenschaftstheorie d) Interaktion und Sozialisation e) Markt und Organisation f) Sozialpolitik g) Vergleichende Analyse von Gegenwartsgesellschaften h) Wahlpflichtveranstaltungen i) Wahlveranstaltungen 4 SWS 12 SWS 16 SWS 4 SWS 4 SWS 4 SWS 4 SWS 20 SWS 12 SWS Das Hauptstudium umfasst Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen in den folgenden Bereichen: a) b) c) d) Soziologische Theorien und Theoriegeschichte Sozialpolitik Spezielle Soziologie oder Spezielle Methoden Methoden der empirischen Sozialforschung (Forschungspraktikum) e) Wahlpflichtveranstaltung f) Wahlveranstaltungen 8 SWS 8 SWS 8 SWS 6 SWS 20 SWS 28 SWS Prüfungsübersicht Allgemeine Voraussetzungen zur Erlangung des Diploms sind der erfolgreiche Abschluss: - der Vordiplomprüfung - der Hauptprüfung im Fach Soziologie - der Wahlpflichtfachprüfungen - Diplomverfahren (Diplomnachweis) Zur Anmeldung der Vordiplomprüfung (nach Abschluss des Grundstudiums) sind erforderlich: - 5 Leistungsnachweise aus den genannten obligatorischen Lehrbereichen - 2 Leistungsnachweise aus Teilgebieten der Wahlpflichtfächer Volkswirtschaftslehre oder Betriebswirtschaftslehre oder Psychologie oder 1 Leistungsnachweis aus dem Wahlpflichtfach Rechtswissenschaft - obligatorische Studienfachberatung (f. d. Wahl des Schwerpunktbereiches bzw. des Wahlpflichtfaches) Zum Abschluss des Hauptstudiums und Zulassung zur Diplomprüfung ist erforderlich je 1 Leistungsnachweis in: - Soziologische Theorien und Theoriegeschichte - Sozialpolitik - Spezielle Soziologie nach Wahl oder spezielle Methoden - Methoden der empirischen Sozialforschung (Forschungspraktikum) und zwei Leistungsnachweise aus Teilgebieten der Wahlpflichtfächer Volkswirtschaftslehre oder Betriebswirtschaftslehre oder Psychologie oder Rechtswissenschaft. 8. BERUFSEINSATZMÖGLICHKEITEN: Soziologen sind vorwiegend tätig in den Bereichen der - Lehre und Forschung an Hochschulen - Industrie - Stadt- und Regionalplanung - Umweltschutz - Bildungsplanung - Gesundheitswesen - Gewerkschaften, Verbände, Kirchen, Parteien, Selbsthilfeprojekten, Bürgerinitiativen - Medien und Bereiche der Kultur - Entwicklungshilfe Für den Tätigkeitsbereich eines Soziologen kann sowohl sein selbstgewählter Studienschwerpunkt und die während des Studiums als auch die vorher und nachher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten von Einfluss sein und entscheiden, welche Einsatzgebiete sich für den Absolventen eröffnen. Stand: März 2005