SOZIOLOGIE - Universität Leipzig

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1. STUDIENGANG:
SOZIOLOGIE
2. ABSCHLUSS:
Diplomsoziologe / Diplomsoziologin
3. REGELSTUDIENZEIT:
STUDIENUMFANG:
9 Semester
160 Semesterwochenstunden (SWS)
STUDIENBEGINN FÜR
STUDIENANFÄNGER:
Wintersemester
4. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:
Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
voraus.
Des weiteren erforderlich sind gute mathematische Kenntnisse und Kenntnisse zweier
Fremdsprachen. Die Sprachkenntnisse in Englisch sind durch das Abiturzeugnis oder
durch eine Feststellungsprüfung an einer Universität bzw. einer staatlichen oder
staatlich anerkannten Bildungseinrichtung bei Studienaufnahme nachzuweisen.
Die Sprachkenntnisse der zweiten Fremdsprache sind durch das Abiturzeugnis oder
durch eine Feststellungsprüfung an einer Universität bzw. einer staatlichen oder
staatlich anerkannten Bildungseinrichtung bei Studienaufnahme, spätesten bis zur
Meldung zur Zwischenprüfung zu erbringen.
ZULASSUNGSBESCHRÄNKUNG:
Für das 1. Fachsemester:
örtlicher Numerus clausus,
Bewerbung an der Universität
Leipzig
5. AUSBILDUNGSINHALTE:
Die Soziologie ist eine theoretische, empirische und anwendungsorientierte Sozialwissenschaft. Sie untersucht soziale Strukturen und Prozesse und deren Wirkung auf das
Handeln. Dabei verwendet sie quantitative und qualitative Methoden.
Im Grundstudium (vgl. Pkt. 6) werden inhaltliche und methodische Grundlagen der
Soziologie und des Wahlpflichtfaches vermittelt.
Das Grundstudium der Soziologie erstreckt sich auf die in Pkt. 7 angeführten Bereiche.
Das Hauptstudium (vgl. Pkt. 6) dient der Vertiefung und Spezialisierung des im
Grundstudium erworbenen Wissens. Es soll zur selbständigen wissenschaftlichen
Arbeit befähigen und die Studierenden auf die Anforderungen des Berufslebens
vorbereiten.
Das Hauptstudium umfasst die in Pkt. 7 aufgeführten Bereiche.
6. AUFBAU DES STUDIUMS:
Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und ein viersemestriges
Hauptstudium.
Das Studium umfasst insgesamt etwa 160 Semesterwochenstunden.
Das Grundstudium umfasst etwa 80 SWS, es wird durch die Diplom-Vorprüfung
abgeschlossen. Sämtliche Prüfungsleistungen der Diplom-Vorprüfung sollen bis zu
Beginn des fünften Semesters erbracht sein.
Das Hauptstudium umfasst etwa 80 SWS, es wird durch die Diplomprüfung im 8.
Semester und durch die Anfertigung und Verteidigung der Diplomarbeit im 9.
Semester abgeschlossen.
7. STUNDENTAFEL UND PRÜFUNGSÜBERSICHT:
Stundentafel
Das Grundstudium der Soziologie erstreckt sich auf folgende Bereiche:
a) Einführung in die Soziologie
b) Theorie und Theoriegeschichte
c) Methoden der empirischen Sozialforschung:
Methoden, Statistik, Informatik, Wissenschaftstheorie
d) Interaktion und Sozialisation
e) Markt und Organisation
f) Sozialpolitik
g) Vergleichende Analyse von Gegenwartsgesellschaften
h) Wahlpflichtveranstaltungen
i) Wahlveranstaltungen
4 SWS
12 SWS
16 SWS
4 SWS
4 SWS
4 SWS
4 SWS
20 SWS
12 SWS
Das Hauptstudium umfasst Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen in den
folgenden Bereichen:
a)
b)
c)
d)
Soziologische Theorien und Theoriegeschichte
Sozialpolitik
Spezielle Soziologie oder Spezielle Methoden
Methoden der empirischen Sozialforschung
(Forschungspraktikum)
e) Wahlpflichtveranstaltung
f) Wahlveranstaltungen
8 SWS
8 SWS
8 SWS
6 SWS
20 SWS
28 SWS
Prüfungsübersicht
Allgemeine Voraussetzungen zur Erlangung des Diploms sind der erfolgreiche
Abschluss:
- der Vordiplomprüfung
- der Hauptprüfung im Fach Soziologie
- der Wahlpflichtfachprüfungen
- Diplomverfahren (Diplomnachweis)
Zur Anmeldung der Vordiplomprüfung (nach Abschluss des Grundstudiums) sind
erforderlich:
- 5 Leistungsnachweise aus den genannten obligatorischen Lehrbereichen
- 2 Leistungsnachweise aus Teilgebieten der Wahlpflichtfächer Volkswirtschaftslehre
oder Betriebswirtschaftslehre oder Psychologie oder 1 Leistungsnachweis aus dem
Wahlpflichtfach Rechtswissenschaft
- obligatorische Studienfachberatung (f. d. Wahl des Schwerpunktbereiches bzw.
des Wahlpflichtfaches)
Zum Abschluss des Hauptstudiums und Zulassung zur Diplomprüfung ist erforderlich je
1 Leistungsnachweis in:
- Soziologische Theorien und Theoriegeschichte
- Sozialpolitik
- Spezielle Soziologie nach Wahl oder spezielle Methoden
- Methoden der empirischen Sozialforschung (Forschungspraktikum)
und zwei Leistungsnachweise aus Teilgebieten der Wahlpflichtfächer Volkswirtschaftslehre oder Betriebswirtschaftslehre oder Psychologie oder Rechtswissenschaft.
8. BERUFSEINSATZMÖGLICHKEITEN:
Soziologen sind vorwiegend tätig in den Bereichen der
- Lehre und Forschung an Hochschulen
- Industrie
- Stadt- und Regionalplanung
- Umweltschutz
- Bildungsplanung
- Gesundheitswesen
- Gewerkschaften, Verbände, Kirchen, Parteien, Selbsthilfeprojekten,
Bürgerinitiativen
- Medien und Bereiche der Kultur
- Entwicklungshilfe
Für den Tätigkeitsbereich eines Soziologen kann sowohl sein selbstgewählter Studienschwerpunkt und die während des Studiums als auch die vorher und nachher
erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten von Einfluss sein und entscheiden, welche
Einsatzgebiete sich für den Absolventen eröffnen.
Stand: März 2005
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