Gerald Hellweg

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Gerald Hellweg
Matrikel Nr.: 1538493
Grundkurs: Kriminalität als historisches Phänomen
Dozenten: Stefan Gorißen, Jörg Requate
Zusammenfassung des Textes „Recht und Gerechtigkeit im
Umbruch von Verfassungs- und Gesellschaftsordnung. Zur
Situation der Strafrechtspflegein Preußen im 19. Jahrhundert“
von Dirk Blasius
Der Text beginnt mit einer kurzen Darstellung der Entstehung
der bürgerlichen Gesellschaft speziell in Deutschland. Diese
bürgerliche Bewegung hat bereits früh das Recht als Mittel der
Umformung der Gesellschaft in eine von bürgerlich-liberalen
Werten bestimmte erkannt. Es folgt ein Abriss des Siegeszuges
dieser Werte im Rechtssystem. Dieser Siegeszug zeigt sich vor
allen Dingen in der immer stärker erfolgenden Einführung
wirtschaftlicher und privatrechtlicher Freiheiten sowie der
Umgestaltung von Verwaltungs- und Strafrecht nach
rechtsstaatlichen Prinzipien. Der Text geht dann auf die
dadurch entstehende Diskrepanz von Recht und Gerechtigkeit
ein.
Des weiteren wird die Wahl des Untersuchungszeitraums (vor
dem oben genannten Siegeszug des bürgerlichen Rechts)
dadurch begründet, dass dieser einen relativ unverstellten Blick
auf die Rechtspraxis zulässt, während in späteren Zeiträumen
die eigentliche Rechtswirklichkeit hinter den Normen der
Gesetzestexte schlechter erkennbar ist.
Die Quellen, auf die sich der Text bezieht stammen aus den
Archivbeständen des preußischen Justizministeriums, da diese
einen relativ realistischen Einblick in die Rechtswirklichkeit
dieser Zeit bieten.
Der Verfasser skizziert den Weg der preußischen
Reformgesetzgebung im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts
und erklärt diese mit dem Wunsch, sozial veraltete Strukturen
zu beseitigen. So wurde durch die Agrargesetzgebung
letztendlich das Eigentumsrecht im landwirtschaftlichen Bereich
voll durchgesetzt.
Jedoch kollidierten die Reformgesetze oft mit gewachsenem
Sozialverhalten, wobei das bisher erlaubte Verhalten nun unter
Strafe gestellt wurde, was zu einem starken Anstieg der
Kriminalitätsziffer führte, mit eindeutigem Schwerpunkt bei
Diebstahlsdelikten, besonders dem Holzdiebstahl.
Warum dies? Diebstahl war im preußischen Recht ein sehr
ausdifferenzierter Tatbestand, der Eigentumsverletzungen mit
harten Strafen belegte. Diese Norm ging jedoch an der
Lebenswirklichkeit der unteren Schichten vorbei, da sie, wie das
gesamte Strafrecht, nicht in der Lage war lagespezifischen
Notdelikten Rechnung zu tragen. Holzdiebstahl wurde jedoch zu
dem bedeutendsten lagespezifischen Notdelikt.
Hier ist nun die Frage, wie ein sehr hart sanktionierendes
Strafrecht mit der sozialen Lebenswirklichkeit in Einklang
gebracht werden konnte. Hier stellt der Verfasser die These auf,
dass es gerade die Allgewalt des Richters im Prozess war, die
ein gewisses Moment der sozialen Gerechtigkeit dargestellt hat,
da der Richter verfahrensrechtliche Möglichkeiten besaß, das
Verfahren zugunsten des Angeklagten zu führen. Der Richter
wurde als moralisch bewertende Instanz angesehen, der auch
über die Beweggründe einer Tat zu urteilen hatte.
Dies alles gilt jedoch nicht für bestimmte Delikte, wie z.B. den
Holzdiebstahl, da dieser Gegenstand eines beschleunigten
Verfahrens war oder von Patrimonialgerichten verhandelt
wurde, bei denen das Verfahrensrecht keine Gültigkeit besaß.
Es ergibt sich jedoch, dass die Untertanen von ihren Richtern
ein positives Bild gehabt haben.
Die Nivellierung sozialer Ungerechtigkeit durch das
Verfahrensrecht hatte besonders von Seiten des Adels,
Gegner. Sie verlangten einen besseren Schutz ihres
Eigentums, und, dass der Richter nicht länger auch als
Verteidiger des Angeklagten auftrete, sondern im Gegenteil, die
Gesetze streng anwenden solle.
Gegen die im Text vertretene Interpretation der Rolle des
Richters wird als Einwand angeführt, dass die Durchführung
des Verfahrens allein in Verbindung mit der Drohgebärde des
materiellen Strafrechts gerade die Rolle innegehabt habe, die
eigentlich dem Vollzug der Strafe zukommt. Hiergegen wird im
Text eingewandt, dass z.B. das Freizügigkeitsgesetz
denjenigen, der verurteilt wurde, stark benachteiligt hat.
Freispruch oder Verurteilung war eine Frage, die die
persönliche Existenz direkt betraf. Die Angst vor der
Stigmatisierung durch das verfahren an sich wird
demgegenüber als eher gering eingeschätzt.
Die Justizbehörden waren sich über die sozialen Verhältnisse
im Klaren. Des weiteren war bei der herrschenden Verteilung
von Reichtum in den unteren Schichten der Gedanke verbreitet,
dass Besitz für alle da sei, und man auch Normen übertreten
könne, um sein und seiner Angehörigen Leben zu erhalten.
Der Richter hatte somit im Rahmen des Verfahrens die
Möglichkeit, als Korrektiv sozialer Ungleichheit zu fungieren
und somit auch Gerechtigkeitsvorstellungen einen Platz im
Verfahren zu geben.
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