528 bis 542 - Rom Corpus Iuris Civilis [lateinisch] das. Eine mit

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4033 – ausblickAbc -26. Juli 2011
528 bis 542 - Rom
Corpus Iuris Civilis [lateinisch] das. Eine mit Gesetzeskraft
ausgestattete Sammlung des römischen Rechts, die Kaiser
Justinian I. 528 - 542 zusammenstellen ließ. Sie umfasst: 1) die
Institutionen, ein amtliches Lehrbuch, 2) die Digesten oder
Pandekten, 50 Auszüge aus den Schriften römischer Juristen, 3)
den Codex Justinianus, rund 4-600 kaiserliche Erlasse aus der
Zeit von Hadrian bis Justinian I., und 4) die Novellen,
Nachtragsgesetze Justinians I. Das Corpus Iuris Civilis wurde im
Mittelalter durch die Rechtsschulen der Glossatoren und
Kommentatoren bearbeitet und gelangte in dieser Form auch in
Deutschland zur Geltung (Rezeption). Als »Gemeines Recht« galt
es teilweise bis zum In-Kraft-Treten des BGB (1900).
(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2001
Corpus iuris civilis
aus wikipedia.de
Das Corpus Iuris Civilis (CIC oder, zur besseren
Unterscheidung vom kirchlichen Corpus Iuris Canonici,
auch CICiv, dt.: "Bestand des zivilen Rechts") umfasst das
Gesetzeswerk, das von 528 bis 534 n. Chr. im Auftrag
des oströmischen Kaisers Justinian I. aus älteren Kaisererlassen
seit Hadrian (Codex Iustinianus, zuerst veröffentlicht 529, mit
Wirkung vom 30. Dezember 533 in der Zweitauflage mit
Gesetzeskraft ausgestattet), überarbeiteten älteren Lehrbüchern
(Institutiones Iustiniani, veröffentlicht 533) und Schriften
der römischen Juristen (Digesten oder auch Pandekten,
veröffentlicht 533) unter Leitung des quaestor sacri
palatii Tribonianus zusammengestellt wurde. Eine Neuausgabe
des Codex Iustinianus wurde 534 veröffentlicht. Es handelt sich
dabei um die uns bekannte Fassung. Zum Corpus Iuris
Civilis gehören außerdem die Gesetze Justinians aus der Zeit
nach Abschluss der Kodifikation (Novellae), die in privaten
Sammlungen überliefert wurden.
Der Name Corpus Iuris Civilis ist nicht zeitgenössisch; er wurde
erst im Mittelalter geprägt (Lit.: Der Name entstammt dem
Werk Corpus Iuris Civilis aus dem Jahre 1583 von Denis Godefroi
(1549-1622), einer humanistischen Version der Justinian Texte;
er wurde also erst ab dieser Zeit auch auf das vorher bekannte
Werk des Imperators angewendet.).
Die Neukodifikation des Römischen Rechts stellte eine
Meisterleistung dar, besonders angesichts der Kürze der Zeit.
Ältere Codices wurden obsolet, und die Überarbeitung des
Rechts erleichterte in Zukunft die Prozessführung ganz erheblich.
In mancher Hinsicht (beispielsweise hinsichtlich der
Rechtsstellung von Frauen und Sklaven) handelte es sich bei
dem CIC um ein für damalige Vorstellungen fortschrittliches
Gesetzeswerk.
Den historischen Hintergrund der Neukodifikation bildete der
stetige und schon von den Zeitgenossen als unaufhaltsam
wahrgenommene Einflussverlust der römischen Kultur. Man
beschloss deshalb, das hochdifferenzierte römische Recht, das in
einer verwirrenden Vielzahl an Rechtsquellen (alte Gesetze,
Kaisersprüche, Schriften von Juristen etc.) verstreut existierte, in
einem Werk zusammenzufassen und zu bewahren. Dabei sollte
dasjenige Recht ausgeschieden werden, das nicht mehr galt;
zudem wurden die alten Rechtsquellen teils verändert und an die
neue Rechtslage angepasst. Dies geschah, indem man
bestimmte Regelungen wegließ oder die alten Rechtstexte etwas
anders formulierte.
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