4033 – ausblickAbc -26. Juli 2011 528 bis 542 - Rom Corpus Iuris Civilis [lateinisch] das. Eine mit Gesetzeskraft ausgestattete Sammlung des römischen Rechts, die Kaiser Justinian I. 528 - 542 zusammenstellen ließ. Sie umfasst: 1) die Institutionen, ein amtliches Lehrbuch, 2) die Digesten oder Pandekten, 50 Auszüge aus den Schriften römischer Juristen, 3) den Codex Justinianus, rund 4-600 kaiserliche Erlasse aus der Zeit von Hadrian bis Justinian I., und 4) die Novellen, Nachtragsgesetze Justinians I. Das Corpus Iuris Civilis wurde im Mittelalter durch die Rechtsschulen der Glossatoren und Kommentatoren bearbeitet und gelangte in dieser Form auch in Deutschland zur Geltung (Rezeption). Als »Gemeines Recht« galt es teilweise bis zum In-Kraft-Treten des BGB (1900). (c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2001 Corpus iuris civilis aus wikipedia.de Das Corpus Iuris Civilis (CIC oder, zur besseren Unterscheidung vom kirchlichen Corpus Iuris Canonici, auch CICiv, dt.: "Bestand des zivilen Rechts") umfasst das Gesetzeswerk, das von 528 bis 534 n. Chr. im Auftrag des oströmischen Kaisers Justinian I. aus älteren Kaisererlassen seit Hadrian (Codex Iustinianus, zuerst veröffentlicht 529, mit Wirkung vom 30. Dezember 533 in der Zweitauflage mit Gesetzeskraft ausgestattet), überarbeiteten älteren Lehrbüchern (Institutiones Iustiniani, veröffentlicht 533) und Schriften der römischen Juristen (Digesten oder auch Pandekten, veröffentlicht 533) unter Leitung des quaestor sacri palatii Tribonianus zusammengestellt wurde. Eine Neuausgabe des Codex Iustinianus wurde 534 veröffentlicht. Es handelt sich dabei um die uns bekannte Fassung. Zum Corpus Iuris Civilis gehören außerdem die Gesetze Justinians aus der Zeit nach Abschluss der Kodifikation (Novellae), die in privaten Sammlungen überliefert wurden. Der Name Corpus Iuris Civilis ist nicht zeitgenössisch; er wurde erst im Mittelalter geprägt (Lit.: Der Name entstammt dem Werk Corpus Iuris Civilis aus dem Jahre 1583 von Denis Godefroi (1549-1622), einer humanistischen Version der Justinian Texte; er wurde also erst ab dieser Zeit auch auf das vorher bekannte Werk des Imperators angewendet.). Die Neukodifikation des Römischen Rechts stellte eine Meisterleistung dar, besonders angesichts der Kürze der Zeit. Ältere Codices wurden obsolet, und die Überarbeitung des Rechts erleichterte in Zukunft die Prozessführung ganz erheblich. In mancher Hinsicht (beispielsweise hinsichtlich der Rechtsstellung von Frauen und Sklaven) handelte es sich bei dem CIC um ein für damalige Vorstellungen fortschrittliches Gesetzeswerk. Den historischen Hintergrund der Neukodifikation bildete der stetige und schon von den Zeitgenossen als unaufhaltsam wahrgenommene Einflussverlust der römischen Kultur. Man beschloss deshalb, das hochdifferenzierte römische Recht, das in einer verwirrenden Vielzahl an Rechtsquellen (alte Gesetze, Kaisersprüche, Schriften von Juristen etc.) verstreut existierte, in einem Werk zusammenzufassen und zu bewahren. Dabei sollte dasjenige Recht ausgeschieden werden, das nicht mehr galt; zudem wurden die alten Rechtsquellen teils verändert und an die neue Rechtslage angepasst. Dies geschah, indem man bestimmte Regelungen wegließ oder die alten Rechtstexte etwas anders formulierte.