Internationale Ärztegesellschaft für biokybernetische Medizin e.V. Schloßstr. 14, D-45468 Mülheim Tel.: 0049-(0)208-470022 Web: www.iaegbm.de Fax: 0049-(0)208-470023 E-Mail: [email protected] den 17.6.2009 Int. Ärzteges. f. biokyb. Med., Schloßstr.14, D-45468 Mülheim Rundbrief 2/2009 Liebe Mitglieder(innen), liebe Interessent(inn)en auf dem 112. deutschen Ärztetag in Mainz sind für uns wichtige Resolutionen verfasst worden. Ich zitiere das Wichtigste, nämlich Punkt 4 (www.baek.de , Beschlussprotokoll des 112. D Ät): …4. Ganzheitliche Wahrnehmung des Patienten und Wertschätzung ärztlicher Leistung Der Deutsche Ärztetag fordert Rahmenbedingungen für eine zuwendungsintensive Medizin, damit die Patientinnen und Patienten nicht auf Symptome reduziert, sondern in der Ganzheit ihrer subjektiven Befindlichkeit und ihres Versorgungskontexts wahrgenommen werden können… Endlich wird auch von unseren Standesvertretern allgemein die Notwendigkeit der Ganzheitsmedizin erkannt und gegen die zunehmende Zerteilung und Entpersonalisierung der Medizin argumentiert. Bleibt nur zu hoffen, dass dann endlich auch Taten seitens der Politik erfolgen und die entsprechenden Rahmenbedingungen auch für die Komplementärmedizin mit ihrem ganzheitlichen Anspruch geschaffen werden. Hierzu bietet nur die FDP und sogar die CSU ein entsprechendes Programm, wie man dort bei den Fraktionen nachlesen kann. Wenn es nach dem Willen der derzeitigen Regierung der großen Koalition geht, werden die Bedingungen für die Komplementärmedizin nur verschlechtert, man will die Prüfbedingungen für ein Verfahren der „besonderen Richtlinien“ hochschrauben, so dass dies mal wieder das Aus für einige Therapiearten bedeuten kann. Leider sind auch schon einige homöopathische bzw. phytotherapeutische Medikamente vom Markt genommen (z.B. Homviotensin), natürlich aus Kostengründen, da die geforderten Studien für eine Zulassung den Jahresumsatz dieser Medikamente teilweise um ein mehrfaches überschreitet. Die Herstellerfirmen sehen sich deshalb zu dieser Maßnahme gezwungen. Verfahren der Komplementärmedizin, wozu die Bioresonanzverfahren gehören, sind von dieser Welle ebenso betroffen. Eine Zulassung ist nur bei nachgewiesener Wirkung zu erhalten. Was dieser Nachweis kostet und welche Bedingungen für den Nachweis aufgestellt werden, ist in den letzten Jahren einem steten Wandel der Verschärfung unterworfen gewesen. Also gilt für uns noch mehr die Devise, gut ausgebildet und zertifiziert zu sein, um in diesem schwierigen Umfeld bestehen zu können. Ich kann daher nur erneut und wiederholt auf unsere Ausbildung und besonders auf unsere Fachfortbildungstage vom 2.11. bis zum 7.11.09 in Mülheim hinweisen. Jeder kann dort sein Stundenkontingent rasch auffüllen und bei Erreichen von 100 Stunden oder nach 5 Jahren praktischer Tätigkeit mit einem Bioresonanzverfahren seine Zertifizierung erhalten. Nähere Informationen erhält jeder in unserer Geschäftsstelle (s.o.). Genau wie für unsere Qualitätszirkel werden auch hierfür Zertifizierungspunkte durch die Ärztekammer / Kassen-ärztliche Vereinigung Nordrhein vergeben. Nach mehreren Monaten haben wir nun endlich vom Amtsgericht Mülheim die Bestätigung der Satzungsänderung und Eintragung ins Vereinsregister erhalten, so dass ab sofort die von uns auf der letzten Jahreshauptversammlung beschlossenen Änderungen der Satzung und die Wahlen amtlich sind. Für diejenigen, die nicht dabei waren, möchte ich diese Änderungen kurz skizzieren: 1. Neuwahl eines Finanzbeauftragten: Herr Manfred Weck, Psychotherapeut, Betriebswirt, Overath Bankverbindung: Konto 91002592 bei Sparkasse Detmold, Bankleitzahl 47650130 IBAN: DE8347650130 0091002592 SWIFT oder BIC: WELADE3LXXX 2. Neuwahl eines Ausbildungsbeauftragten: Dr. Wolfgang Sorgenicht, Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren und Akupunktur, Wülfrath 3. Neuwahl eines Beisitzers für russischen Sprachraum: Dr. Wilhelm Reich, Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren und Akupunktur, Kerken-Aldekerk 4. Neuwahl eines Beisitzers für Belange der Zahnmedizin: Dr. Jürgen Lapsien, Zahnarzt, Oberhausen 5. Neuwahl von Beisitzern für Belange der Heilpraktiker: Frau Christina Gogolin, Heilpraktikerin, Künzelsau, und Frau Cornelia Lange-Hanefi, Heilpraktikerin, Schwalbach 6. Neuwahl eines Beisitzers für psychologische Belange: Frau Elisabeth Philipps-Nienhaus, Dipl. Sozialarbeiterin, Dipl. Psychologin, psychologische Psychotherapeutin, Duisburg 7. Satzungsänderung 1: „§2 c) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins außer Spesen und Aufwandsentschädigungen, die nur für satzungsgemäße Zwecke der Gesellschaft, z.B. Vorträge, Seminare und Reisen zur Darstellung von Inhalten der biokybernetischen Medizin oder zur Erweiterung der Gesellschaft, ausgegeben wurden.“ 8. Satzungsänderung 2: „§6 a) Der Vorstand besteht aus mindestens 6 Vereinsmitgliedern, nämlich dem 1. Vorsitzenden (Präsidium), dem 2. Vorsitzenden (stellvertretendes Präsidium), dem 3. Vorsitzenden (Finanzen), dem 4. Vorsitzenden (Ausbildung), dem 5. Vorsitzenden (Forschung) und dem 6. Vorsitzenden (Schriftführung), welche den geschäftsführenden Vorstand bilden. In den geschäftsführenden Vorstand kann nur ein Mitglied gewählt werden, das eine abgeschlossene Hochschulausbildung hat und Erfahrung in biokybernetischer Medizin aufweist. Durch jede Mitgliederversammlung können weitere Mitglieder als Beisitzer dazu gewählt werden. Dem Vorstand gehört der wissenschaftliche Beirat an, dieser hat aber kein Stimmrecht.“ 9. Satzungsänderung 3 „§6 b: Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Den Vorsitz führt der 1. Vorsitzende, im Verhinderungsfalle sein Stellvertreter. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von drei Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Er fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des den Vorsitz führenden Mitgliedes den Ausschlag. Bei Beschlussfassung hat ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands doppeltes Stimmrecht, ein Beisitzer einfaches Stimmrecht. Es können maximal 10 Beisitzer gewählt werden, sodass das Stimmenverhältnis geschäftsführender Vorstand zu Beisitzer 12 zu 10 beträgt. Einer Zusammenkunft zur Beschlussfassung in einer Vorstandssitzung bedarf es nicht, wenn die Teilnehmer ausdrücklich einer anderen Form der Beschlussfassung, z.B. Telefon- oder Internetkonferenz, zustimmen.“ 10. Satzungsänderung 4: „§6 d: Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes werden einzeln in geheimer Abstimmung für ihr Amt von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Die Amtszeit der Beisitzer und des wissenschaftlichen Beirats erlischt mit dem Ende der Amtszeit des geschäftsführenden Vorstands.“ Wir werden nun alle Mitglieder, die therapeutisch tätig sind und einverstanden sind, in unsere Therapeutenliste aufführen. Alle Betroffenen mögen deshalb das beiliegende Schreiben unserer Sekretärin beachten. Neben der Durchführung der Fachfortbildungstage und einzelner Workshops (siehe Homepage unter www.iaegbm.de bzw. englisch www.ipabm.com ) ist noch die Erstellung eines Grundsatzpapiers zu den Bioresonanzverfahren in diesem Jahr vorgesehen. Jedes Mitglied kann dann dieses als FlyerVorlage für seine Praxis nehmen und von unserer Homepage kopieren. Auch für Experten und Kollegen soll ein solches Grundsatzpapier über unsere Verfahren in der ganzheitlichen Medizin entstehen. Anregungen und Kritiken hierzu nehme ich gerne entgegen. Lasst uns weiterhin Querdenker zur konventionellen Medizin bleiben und unsere Idee von der regulationsmedizinischen oder biokybernetischen Wirkung unserer Bioresonanzverfahren konsequent weiterverfolgen! Wer nicht gelegentlich auch einmal kausalwidrige Dinge zu denken vermag, wird seine Wissenschaft nie um eine neue Idee bereichern können. Max Planck (1858-1947), deutscher Physiker, Begründer der Quantentheorie In diesem Sinne möchte ich alle ganz herzlich grüßen und verbleibe Ihr Dr. med. Jürgen Nienhaus Bankverbindung: Konto 91002592 bei Sparkasse Detmold, Bankleitzahl 47650130 IBAN: DE8347650130 0091002592 SWIFT oder BIC: WELADE3LXXX