Übersicht – Arten der Mitarbeiterbeteiligung Darum geht es: Vor allem dank der zurzeit anziehenden Konjunktur wird das Thema Mitarbeiterbeteiligung sowohl vonseiten der Gewerkschaften wie auch vonseiten der Politik wieder verstärkt thematisiert. Auf der anderen Seite haben auch viele Arbeitgeber erkannt, dass es sinnvoll ist, gute Fachkräfte durch eine Beteiligung im Unternehmen zu halten. Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Übersicht zu den verschiedenen Arten der Mitarbeiterbeteiligung zur Verfügung: Übersicht: Arten der Mitarbeiterbeteiligung Eigenkapitalbeteiligung = Hier sind die Beteiligten echte Mitunternehmer Belegschaftsaktie/ Aktienoptionen Konzept Belegschaftsaktien sind die häufigste Form der Mitarbeiterbeteiligung. Die Beteiligung funktioniert so: Sie und Ihre Kollegen können eine bestimmte Anzahl von Aktien zum Vorzugspreis kaufen. Dadurch haben Sie Anspruch auf ein Stimmrecht in der Hauptversammlung und Dividendenzahlungen. So können Sie von Kurssteigerungen profitieren. Risiko Das in Aktien investierte Vermögen ist nicht gegen Kursverluste geschützt. Ein Totalverlust ist möglich. Ausstiegsmöglichkeiten Bei börsennotierten Aktiengesellschaften (AG) ist der Verkauf zum Börsenkurs grundsätzlich jederzeit möglich. Manchmal gelten bestimmte Haltefristen. Ist das der Fall, kann der Mitarbeiter erst nach deren Ablauf verkaufen. Es gibt allerdings auch AGs, die nicht börsennotiert sind. Auch bei diesen Unternehmen ist der Verkauf grundsätzlich möglich. Er gestaltet sich allerdings meist schwieriger, da es weniger Interessenten gibt, die eine solche Aktie kaufen wollen. Will Ihr Arbeitgeber Belegschaftsaktien ausgeben, haben Sie ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bezüglich der Beteiligungsgrundsätze und deren Durchführung, denn es sind Fragen der betrieblichen Lohngestaltung betroffen. GmbH-Anteile Konzept Der Mitarbeiter wird zum Gesellschafter und ist am Gewinn sowie Verlust beteiligt. Der Mitarbeiter hat zudem einen Sitz und eine Stimme in der Gesellschafterversammlung und Anspruch auf einen Anteil am ausgeschütteten Gewinn. Risiko Die Verlustbeteiligung sollte auf die Höhe der Stammeinlagen begrenzt werden. Ohne diese Begrenzung sollten sich die Mitarbeiter nicht auf den Erwerb der Anteile einlassen. Will der Arbeitgeber eine Beteiligungsgesellschaft (indirekte Beteiligung über eine Mitarbeitergesellschaft wie eine GbR oder GmbH) gründen, ergibt sich Ihr Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG (Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen). Mischkapitalmodelle = Die Mischformen stärken in der Regel die Eigenkapitalbasis, ohne dass den Beteiligten Mitspracherechte eingeräumt werden. Stille Konzept Beteiligung Arbeitnehmer stellen dem Arbeitgeber Vermögen zur Verfügung und werden dadurch zu Gesellschaftern. Allerdings treten sie dabei nicht nach außen in Erscheinung. Die Gewinnbeteiligung erfolgt durch die Verzinsung der Einlagen. Risiko Das Risiko hängt hier sehr von der Vertragsausgestaltung ab. In der Regel gehen Verluste der Gesellschaft auch zulasten der stillen Teilhaber – im schlechtesten Fall bis zur Höhe der Kapitaleinlage. D. h., sie haben keine Absicherung bei Insolvenz und kein Mitspracherecht. © BWRmed!a Mitbestimmung - ein Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Übersicht – Arten der Mitarbeiterbeteiligung Tipp: Schlagen Sie vor, die Verlustbeteiligung in jedem Fall auf die geleistete Einlage zu begrenzen. Ausstiegsmöglichkeiten Entscheidet sich der Arbeitnehmer, dass er die stille Beteiligung beenden möchte, dann wird das Vermögen zurückgezahlt. Mischkapitalmodelle = Die Mischformen stärken in der Regel die Eigenkapitalbasis, ohne dass den Beteiligten Mitspracherechte eingeräumt werden. Achtung! Üblicherweise werden in dem entsprechenden Vertrag lange Laufzeiten vereinbart. Der Arbeitnehmer sollte das Geld also langfristig „parken“ wollen und vom Unternehmenserfolg überzeugt sein. Genussschein Konzept = Stärkt die Hierbei überlassen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber Kapital. Dafür erhalten Eigenkapitalbasis, sie als sogenannten Genuss eine jährliche Gewinnbeteiligung, sind aber ohne gleichzeitig auch am Verlust beteiligt. dass den Die Beschäftigten haben grundsätzlich keine Mitspracherechte. Bei Beteiligten Genussscheinen werden allerdings hin und wieder bestimmte Informationsrechte Mitspracherechte individuell vereinbart. Risiko eingeräumt werden. Die Arbeitnehmer müssen, wie bei Aktien, unter Umständen Werteinbußen und im Fall börsengehandelter Genussscheine Kursverluste in Kauf nehmen. Ausstiegsmöglichkeiten Bei den Genussrechten sind die Beschäftigten in der Regel langfristig gebunden. Meist ist eine Kündigung für einen mehrjährigen Zeitraum ausgeschlossen. Mitarbeiterdarlehe Konzept n Beschäftigte stellen dem Betrieb Geld zur Verfügung und erhalten dafür = Mitarbeiter eine feste Verzinsung. Die Höhe der Verzinsung wird dabei immer häufiger verschaffen an Erfolgsfaktoren wie die Gewinnentwicklung gekoppelt. Eine Absicherung dem Unternehmen durch Bankbürgschaft oder Versicherung ist erforderlich. für Der Mitarbeiter ist Darlehensgläubiger des Unternehmens, hat aber kein einen festgelegten Stimm- und Einsichtsrecht. Zeitraum Risiko zusätzliches Ein Verlustrisiko besteht nur im Fall der Insolvenz. Vermögen. Ausstiegsmöglichkeiten Für das Darlehen wird – wie bei Bankkrediten auch – eine Laufzeit vereinbart. Es wird dann am Ende der Laufzeit zurückgezahlt. Mitarbeiterbeteilig ungsfonds Der Mitarbeiter erhält Anteile an einem überbetrieblichen Fonds, er ist an Gewinnen voll und an Verlusten bis max. 25 % beteiligt. © BWRmed!a Mitbestimmung - ein Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG