UEbersicht_-_Arten_der_Mitbeteiligung

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Übersicht – Arten der Mitarbeiterbeteiligung
Darum geht es:
Vor allem dank der zurzeit anziehenden Konjunktur wird das Thema Mitarbeiterbeteiligung sowohl
vonseiten der Gewerkschaften wie auch vonseiten der Politik wieder verstärkt thematisiert. Auf der
anderen Seite haben auch viele Arbeitgeber erkannt, dass es sinnvoll ist, gute Fachkräfte durch eine
Beteiligung im Unternehmen zu halten.
Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Übersicht zu den verschiedenen Arten der Mitarbeiterbeteiligung zur
Verfügung:
Übersicht: Arten der Mitarbeiterbeteiligung
Eigenkapitalbeteiligung = Hier sind die Beteiligten echte Mitunternehmer
Belegschaftsaktie/
Aktienoptionen
Konzept
Belegschaftsaktien sind die häufigste Form der Mitarbeiterbeteiligung. Die
Beteiligung funktioniert so: Sie und Ihre Kollegen können eine bestimmte
Anzahl von Aktien zum Vorzugspreis kaufen. Dadurch haben Sie Anspruch
auf ein Stimmrecht in der Hauptversammlung und Dividendenzahlungen.
So können Sie von Kurssteigerungen profitieren.
Risiko
Das in Aktien investierte Vermögen ist nicht gegen Kursverluste geschützt.
Ein Totalverlust ist möglich.
Ausstiegsmöglichkeiten
Bei börsennotierten Aktiengesellschaften (AG) ist der Verkauf zum Börsenkurs
grundsätzlich jederzeit möglich. Manchmal gelten bestimmte Haltefristen.
Ist das der Fall, kann der Mitarbeiter erst nach deren Ablauf verkaufen.
Es gibt allerdings auch AGs, die nicht börsennotiert sind. Auch bei diesen
Unternehmen ist der Verkauf grundsätzlich möglich. Er gestaltet sich allerdings
meist schwieriger, da es weniger Interessenten gibt, die eine solche
Aktie kaufen wollen.
Will Ihr Arbeitgeber Belegschaftsaktien ausgeben, haben Sie ein Mitbestimmungsrecht
nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG) bezüglich der Beteiligungsgrundsätze und deren Durchführung,
denn es sind Fragen der betrieblichen Lohngestaltung betroffen.
GmbH-Anteile
Konzept
Der Mitarbeiter wird zum Gesellschafter und ist am Gewinn sowie Verlust
beteiligt. Der Mitarbeiter hat zudem einen Sitz und eine Stimme in der
Gesellschafterversammlung und Anspruch auf einen Anteil am ausgeschütteten
Gewinn.
Risiko
Die Verlustbeteiligung sollte auf die Höhe der Stammeinlagen begrenzt
werden. Ohne diese Begrenzung sollten sich die Mitarbeiter nicht auf den
Erwerb der Anteile einlassen.
Will der Arbeitgeber eine Beteiligungsgesellschaft (indirekte Beteiligung
über eine Mitarbeitergesellschaft wie eine GbR oder GmbH) gründen,
ergibt sich Ihr Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG (Form,
Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen).
Mischkapitalmodelle = Die Mischformen stärken in der Regel die Eigenkapitalbasis, ohne
dass den Beteiligten Mitspracherechte eingeräumt werden.
Stille
Konzept
Beteiligung
Arbeitnehmer stellen dem Arbeitgeber Vermögen zur Verfügung und werden
dadurch zu Gesellschaftern. Allerdings treten sie dabei nicht nach
außen in Erscheinung. Die Gewinnbeteiligung erfolgt durch die Verzinsung
der Einlagen.
Risiko
Das Risiko hängt hier sehr von der Vertragsausgestaltung ab. In der Regel
gehen Verluste der Gesellschaft auch zulasten der stillen Teilhaber – im
schlechtesten Fall bis zur Höhe der Kapitaleinlage. D. h., sie haben keine
Absicherung bei Insolvenz und kein Mitspracherecht.
© BWRmed!a Mitbestimmung - ein Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Übersicht – Arten der Mitarbeiterbeteiligung
Tipp: Schlagen Sie vor, die Verlustbeteiligung in jedem Fall auf die geleistete
Einlage zu begrenzen.
Ausstiegsmöglichkeiten
Entscheidet sich der Arbeitnehmer, dass er die stille Beteiligung beenden
möchte, dann wird das Vermögen zurückgezahlt.
Mischkapitalmodelle = Die Mischformen stärken in der Regel die Eigenkapitalbasis, ohne
dass den Beteiligten Mitspracherechte eingeräumt werden.
Achtung! Üblicherweise werden in dem entsprechenden Vertrag lange
Laufzeiten vereinbart. Der Arbeitnehmer sollte das Geld also langfristig
„parken“ wollen und vom Unternehmenserfolg überzeugt sein.
Genussschein
Konzept
= Stärkt die
Hierbei überlassen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber Kapital. Dafür erhalten
Eigenkapitalbasis,
sie als sogenannten Genuss eine jährliche Gewinnbeteiligung, sind aber
ohne
gleichzeitig auch am Verlust beteiligt.
dass den
Die Beschäftigten haben grundsätzlich keine Mitspracherechte. Bei
Beteiligten
Genussscheinen werden allerdings hin und wieder bestimmte Informationsrechte
Mitspracherechte
individuell vereinbart.
Risiko
eingeräumt
werden.
Die Arbeitnehmer müssen, wie bei Aktien, unter Umständen Werteinbußen
und im Fall börsengehandelter Genussscheine Kursverluste in Kauf nehmen.
Ausstiegsmöglichkeiten
Bei den Genussrechten sind die Beschäftigten in der Regel langfristig
gebunden. Meist ist eine Kündigung für einen mehrjährigen Zeitraum ausgeschlossen.
Mitarbeiterdarlehe Konzept
n
Beschäftigte stellen dem Betrieb Geld zur Verfügung und erhalten dafür
= Mitarbeiter
eine feste Verzinsung. Die Höhe der Verzinsung wird dabei immer häufiger
verschaffen
an Erfolgsfaktoren wie die Gewinnentwicklung gekoppelt. Eine Absicherung
dem Unternehmen
durch Bankbürgschaft oder Versicherung ist erforderlich.
für
Der Mitarbeiter ist Darlehensgläubiger des Unternehmens, hat aber kein
einen festgelegten
Stimm- und Einsichtsrecht.
Zeitraum
Risiko
zusätzliches
Ein Verlustrisiko besteht nur im Fall der Insolvenz.
Vermögen.
Ausstiegsmöglichkeiten
Für das Darlehen wird – wie bei Bankkrediten auch – eine Laufzeit vereinbart.
Es wird dann am Ende der Laufzeit zurückgezahlt.
Mitarbeiterbeteilig
ungsfonds
Der Mitarbeiter erhält Anteile an einem überbetrieblichen Fonds, er ist an
Gewinnen voll und an Verlusten bis max. 25 % beteiligt.
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