V DER MINISTERIALBEAUFTRAGTE FÜR DIE R EALSCHULEN IN NIEDERBAYERN Anmeldeschluss: 25. Februar 2016 Regionale Lehrerfortbildung Katholische Religionslehre Kaaba, Qibla und Koran – Das Thema „Islam“ im Religionsunterricht Ort: Bildungshaus Landvolkshochschule St. Gunther, Hengersberger Str. 10, 94557 Niederalteich Termin: Donnerstag, 10. März 2016, 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr Teilnehmerkreis: Lehrkräfte Katholische Religionslehre (maximale Teilnehmerzahl: 25 Lehrkräfte) Leitung: Ltd. RSD als Ministerialbeauftragter Bernhard Aschenbrenner Programm: Zeit Themen 9:00 Uhr Begrüßung/Organisatorisches Referenten Cuffari, Dagmar Naumann, Krisztina Schlagzeilen zu den Terrorakten des Islamischen Staates (IS) und Berichte über das sog. „Kopftuchurteil“ des Bundesverfassungsgerichtes stellen den Islam ins Zentrum der gesellschaftlichen Debatte. Daneben fordert auch die Begegnung mit oft muslimischen Flüchtlingen aus Kriegsgebieten zu einer Auseinandersetzung mit ihrer zunächst fremden Leben- und Glaubenswelt heraus. 9:15 Uhr 16:00 Uhr Wir profitieren in der Fortbildung vom umfangreichen Fachwissen und vom Erfahrungsschatz Khalid Dafirs, der muslimische Religionslehrkräfte in Österreich ausbildet, so dass Schwierigkeiten, aber auch Chancen im Umgang mit dem Thema angesprochen werden können. Neben einer thematischen Vertiefung in einzelne Aspekte des Islams stehen in einem zweiten Teil auch die Sichtung von didaktischem Material sowie die konkrete Umsetzung im Unterricht im Mittelpunkt. Ende der Veranstaltung Dafir, Prof. Khalid Cuffari, Dagmar Naumann, Krisztina Referenten/Organisation: Cuffari, Dagmar, Referentin für Realschulen, Bistum Passau Dafir, Prof. Khalid, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Bildungswissenschaften, Universität Wien Naumann, Krisztina, StRin (RS), MB-Fachmitarbeiterin Kath. Religionslehre, Staatliche Realschule Schöllnach Telefon: 0871 96570050/-51 – E-Mail: [email protected] – Telefax: 0871 96570060 Homepage: www.realschule.bayern.de Hinweise: Für die Teilnehmenden der staatlichen Realschulen aus dem Bezirk Niederbayern wird hiermit Fortbildungsreise genehmigt. Die Erstattung der Reisekosten erfolgt aus den Mitteln Kapitel 0504, Titel: 52595, Ebene 1: 05, Ebene 2: 02. Triftige Gründe für die Benützung des eigenen PKW werden anerkannt. Die Fortbildung ist am Dienstort anzutreten und zu beenden, es sei denn, der Antritt ist vom Wohnort kostengünstiger. Um Bildung von Fahrgemeinschaften wird gebeten. Es werden pro Realschule einmal Fahrtkosten erstattet. Es entsteht ein Unkostenbeitrag von 15,00 Euro/Teilnehmerin/Teilnehmer. Hinweis für Teilnehmerinnen/Teilnehmer aus anderen Aufsichtsbezirken: Eine Zulassung erfolgt, sofern noch Plätze vorhanden sind. Teilnehmerinnen/Teilnehmer aus unserem Aufsichtsbezirk werden vorrangig behandelt. Für Teilnehmerinnen/Teilnehmer aus anderen Aufsichtsbezirken können die Fahrtkosten nur nach vorheriger Genehmigung der für sie zuständigen Dienststelle des Ministerialbeauftragten übernommen werden oder die Lehrkraft verzichtet auf Reisekosten. Entsprechendes ist bei der Anmeldung über FIBS unter „Bemerkung“ unbedingt anzugeben. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Sobotta, BerR Leiter des Praktikumsamtes gez. Bernhard Aschenbrenner Ltd. RSD als Ministerialbeauftragter