33.Tag der Niedersachsen 28.08. – 01.09.2013 Bewerbung Gastronomie absenden an: graue Felder ausfüllen und einsenden bis spätestens TdN-2013 GmbH c/o GOSLAR marketing gmbh Markt 7 38640 Goslar Tel.: (0 53 21) 780 - 622 Fax: (0 53 21) 780 - 655 E-Mail: [email protected] 01. März 2013 Firma Ansprechpartner Straße, Hausnr. PLZ, Ort Telefon Mobil E-Mail Telefax Homepage Wir bewerben uns für einen gastronomischen Stand am „Tag der Niedersachsen“ 2013: 1. Bewerbungsort Für welchen Austragungsort möchten Sie sich bewerben: Goslar 2. Standbeschreibung Zelt Vienenburg Stand Wöltingerode keine Präferenz Wagen sonstiges: 3. Angebot 4. Standmaße Bitte machen Sie genaue Angaben zu Ihrem Angebot (Sortiment, etc.): Welche Ausmaße hat der Stand im geschlossenen Zustand Unbedingt Fotos Ihres m Breite X m Tiefe Standes beifügen, Bewerbungen ohne Welche Ausmaße hat der Stand im betriebsbereiten Zustand (inkl. Deichsel und Fotos können nicht Überstände) berücksichtigt werden! m Breite X m Tiefe 5. Stromanforderungen Wir bitten den Veranstalter folgende Stromanschlüsse kostenpflichtig (zzgl. 19 % MwSt.) zur Verfügung zu stellen: Anschlüsse 230V/16A (Schuko) à 90 Euro pro Anschluss Anschlüsse 230V/32A CEE blau à 90 Euro pro Anschluss Anschlüsse 400V/16A CEE à 120 Euro pro Anschluss Anschlüsse 400V/32A CEE à 210 Euro pro Anschluss Anschlüsse 400V/64A CEE à 360 Euro pro Anschluss Welche Stromverbraucher (z.B. Fritteuse, Kaffeemaschine, Beleuchtung, etc.) werden am Stand betrieben? Womit erfolgt die Zubereitung der Speisen (Flüssiggas, Holzkohlegrill, Elektrogrill, etc.) 6. Wasseranschluss Wird ein Wasseranschluss benötigt? Nein Ja Begründung: Anzahl Wasseranschlüsse á 45 Euro pro Anschluss 7. Abwasseranschluss Wird ein Abwasseranschluss benötigt? Nein 8. Stehtische Ja Möchten Sie zusätzliche Stehtische (kostenpflichtig) aufstellen? Nein Ja, in der Größe m Breite X m Tiefe Anzahl der Stehtische à 50 Euro 9. Zusätzliche Fläche Wird eine (gesonderte) Fläche für Kühlwagen, Lager, etc. benötigt? Nein Ja, in der Größe m Breite X m Tiefe Die Freifläche wird benötigt für Benötigte Stromanschlüsse für Kühlwagen, Lager, etc. Anschlüsse 230V/16A (Schuko) à 90 Euro pro Anschluss Anschlüsse 230V/32A CEE blau à 90 Euro pro Anschluss Anschlüsse 400V/16A CEE à 120 Euro pro Anschluss Anschlüsse 400V/32A CEE à 210 Euro pro Anschluss Anschlüsse 400V/64A CEE à 360 Euro pro Anschluss 10. Es wird folgender Bedarf an Durchfahrtsgenehmigungen für den Auf- bzw. Abbau angemeldet: Mo-Do (vor der Veranstaltung) Kfz Freitag Kfz Samstag Kfz Sonntag Montag Kfz Kfz 11. Es wird folgender Bedarf an Parkgenehmigungen für das Standpersonal angemeldet: Mo-Do (vor der Veranstaltung) Kfz Freitag Kfz Samstag Kfz Sonntag Montag Kfz Kfz 12. Bemerkungen/ Sonstiges/ Standortwunsch etc.: Mit dem Versenden dieses Formulars bewerbe ich mich verbindlich für eine Teilnahme am „Tag der Niedersachsen“ 2013 und erkenne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. ___________________ Datum ____________________________________ Unterschrift GOSLAR marketing gmbh c/o TdN-2013 GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme mit einem Gastronomiestand am 33. „Tag der Niedersachsen“ vom 30.08.-01.09.2013 in Goslar, Vienenburg und Wöltingerode 1. Einsetzung von Beauftragten Der Veranstalter ist berechtigt, zur Ausführung seiner Anweisungen Beauftragte einzusetzen. Entsprechende Ansprechpartner werden ggf. noch mitgeteilt. Die Teilnehmer sollten ihre Anliegen möglichst durch den entsprechenden Beauftragten dem Veranstalter vortragen lassen. 2. Gestaltung der Stände Die Stände sind im Interesse eines attraktiven Gesamtbildes geschmackvoll zu gestalten. Der Veranstalter kann den Teilnehmer ggf. zur Verbesserung der optischen Standgestaltung auffordern. Hauseingänge und Durchfahrten sind jederzeit frei zu halten. Es darf nichts verstellt werden. Eine geradlinige Durchfahrtsbreite für Rettungsfahrzeuge auf den Straßen und Plätzen von mindestens 3,50 m ist stets zu gewährleisten. 3. Standplatz, Aufbau, Parkmöglichkeiten Die in der Bewerbung angegebenen Maße, Stände und das beschriebene Angebot sind verbindlich. Bei Abweichungen besteht kein Platzanspruch. Die Standplätze werden dem Teilnehmer des „Tages der Niedersachsen“ 2013 vom Veranstalter zugewiesen. Der Veranstalter versucht ggf., die örtlichen Wünsche des Teilnehmers zu berücksichtigen, es besteht jedoch kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz. Der Veranstalter teilt dem Teilnehmer die Reihenfolge des Aufbaues im Vorfeld der Veranstaltung mit. Beim Auf- und Abbau der Stände sind die Abend- und Nachtruhezeiten zu berücksichtigen und einzuhalten. Der Veranstaltungsbereich wird auch während der Auf- und Abbauphase gesperrt. Durchfahrten zum Stand für den Aufbau sind Montag bis Donnerstag vor der Veranstaltung, Freitag, 30.08.2013, bis 14.00 Uhr sowie für den Abbau am Sonntag, 01.09.2013, ab 19.00 Uhr bei Vorliegen der entsprechenden Durchfahrtsgenehmigung möglich. Für Fahrzeuge des Standpersonals werden während der Veranstaltung Sonderparkplätze eingerichtet. Mit einer fußläufigen Entfernung vom Sonderparkplatz bis zum Stand von 12 Kilometern muss gerechnet werden. Es wird empfohlen, die Fahrzeuge am Quartier zu belassen. Im Veranstaltungsbereich stehen keine Parkplätze zur Verfügung. GOSLAR marketing gmbh c/o TdN-2013 GmbH 4. Standgebühren Die Standgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Bei Zahlungsverzug besteht kein Platzanspruch. Ggf. werden Verzugszinsen berechnet. 5. Verkaufsangebot, Genehmigungen, Jugendschutzgesetz Das in der Bewerbung angegebene Angebot ist bindend. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Abweichungen sofortige Abhilfe zu verlangen. Die Beantragung oder Einholung notwendiger öffentlich-rechtlicher Genehmigungen sowie die Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften ist allein Sache des Teilnehmers des „Tages der Niedersachsen“ 2013. Der Teilnehmer versichert, dass seine technischen Anlagen den neusten Auflagen und Bestimmungen, insbesondere des TÜVs und der Berufsgenossenschaften entsprechen. Für jeden zur Aufstellung gelangenden Stand mit offener Feuerstätte und/oder erhöhtem Risiko ist durch den jeweiligen Betreiber ein Feuerlöscher, Brandklasse A, B, C, 6 kg, betriebsbereit vorzuhalten (§§ 1 (1) u. (4) u. 20 NBauO). Für jeden zur Aufstellung gelangenden Stand mit elektrotechnischem Gerät (z. B. Friteuse, Kochstellen u. ä.) ist für den vorbeugenden Brandschutz eine Löschdecke vorzuhalten (§§ 1 (1) u. (4) u. 20 NBauO). Flüssiggasanlagen müssen den Anforderungen der Technischen Regeln für Flüssiggas - TRF 1996 – entsprechen. Die Prüfbescheinigungen über Flüssiggasanlagen sind auf Verlangen vorzulegen. Jedem Teilnehmer ist es gestattet, nur die in Betrieb befindliche Gasflasche in seinem Stand aufzubewahren. Ein ordnungsgemäßer und sensibler Umgang wird dabei vorausgesetzt. Ersatzflaschen dürfen nicht in den Ständen vorgehalten, sondern müssen in einem genormten Gasflaschenschrank extern gelagert werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Anzeige eines Gaststättengewerbes gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen GastG bei der Gewerbeabteilung der Städte Goslar und Vienenburg einzureichen, sofern er Alkohol ausschenkt. Das Formular wird mit dem Vertrag versendet. Der Teilnehmer versichert, dass er und sein Personal alle steuer- und sozialversicherungs-rechtlichen Vorschriften erfüllen. Ferner verpflichtet er sich zur Einhaltung aller aktuellen Hygienevorschriften. Alle Mitarbeiter müssen über ein gültiges Gesundheitszeugnis verfügen. Die Einhaltung des Merkblatts über Orts veränderliche Einrichtungen, das als Anlage zum Vertrag versandt wird, liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Der Teilnehmer hat sich und sein Personal ausreichend gegen Risiken im Haftpflicht- und Unfallbereich zu versichern. GOSLAR marketing gmbh c/o TdN-2013 GmbH Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gewissenhaft einzuhalten (dies betrifft insbesondere den Ausschank von alkoholischen Getränken). Der Teilnehmer ist verpflichtet, einen entsprechenden Auszug aus dem Jugendschutzgesetz in seinem Stand anzubringen. Der Teilnehmer hat geeignete Abfallbehälter in ausreichender Anzahl aufzustellen und regelmäßig zu entleeren. Die Verkaufs- und Standfläche samt Umgebung ist während der gesamten Veranstaltung ständig in einem sauberen Zustand zu halten. Nach Beendigung der Veranstaltung ist der genutzte Platz gesäubert dem Veranstalter zu übergeben. Erforderliche Nachreinigungen gehen zu Lasten des Teilnehmers. 6. Zelte, Strom, Wasser, Abwasser, Bestuhlung, Stehtische Zelte Auf Wunsch der Teilnehmer stellt der Veranstalter Pagodenzelte in unterschiedlichen Größen leihweise zur Verfügung, die jeweils zu folgenden Entgelten angemietet werden können (Nettopreise zzgl. 19% MwSt.): Zelt 3x3 m: 300 Euro Zelt 4x4 m: 350 Euro Zelt 5x5 m: 400 Euro Zelt 8x4 m: 700 Euro Zelt 10x10 m: 1.600 Euro Zelt 15x10 m: 2.200 Euro Zelt 20x10 m: 3.000 Euro Strom Der Teilnehmer am „Tag der Niedersachsen“ trägt seine die Stromanschluss- und Verbrauchskosten. Die Anschlusskosten werden direkt zwischen ihm dem Veranstalter bzw. direkt zwischen dem Teilnehmer und einem vom Veranstalter beauftragten Unternehmen abgerechnet. Die Verbrauchskosten werden ebenfalls ggf. direkt zwischen dem Teilnehmer und dem Versorgungsunternehmen (Harzenergie) bzw. mit dem von diesem beauftragten Unternehmen abgerechnet. Das beauftragte Unternehmen ist berechtigt, ggf. auf die Verbrauchskosten eine Vorauszahlung zu erheben. Der Teilnehmer erhält im Vorfeld der Veranstaltung eine Information über die detaillierte Vorgehensweise bei der Abrechnung der Stromanschlüsse und des Verbrauchs. Pro Anschluss (für Stand, Kühlwagen, Lager, etc.) werden dem Teilnehmer folgende Kosten in Rechnung gestellt (Nettopreise zzgl. 19% MwSt.): 230V/16A Schuko: 90 Euro 230V/32 A: 90 Euro 400V/16A: 120 Euro 400V/32A: 210 Euro 400V/63A: 360 Euro Verlängerungskabel mit einer Länge von ca. 25m (mit für den Außenbereich zulässigen CE-Steckern/Kupplungen) bis zum nächsten Anschluss-/Verteilerkasten sowie Kleinelektroanschlüsse, Kleinmaterial und selbst benötigte Werkzeuge, etc., sind mitzubringen. GOSLAR marketing gmbh c/o TdN-2013 GmbH Wasser Die Ausrichterstadt stellt grundsätzlich Brauch-Wasseranschlüsse kostenpflichtig zum Preis von 45 Euro (zzgl. 19% MwSt.) pro Anschluss am nächsten Standrohr/Verteiler zur Verfügung. Wasserschläuche mit einer Länge von ca. 25m mit GK-Kupplungen bis zum nächsten Standrohr/Verteiler, etc. sind mitzubringen. Die Einhaltung beiliegender Trinkwasserverordnung liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Dieser hat sowohl die Wasser- als auch die Abwasserschläuche mit geeigneten Abdeckungen (Schlauchbrücken o. ä.) zu versehen. Abwasser Abwasser darf nur in die dafür vorgesehenen Abwassereinläufe für Schmutzwasserkanäle eingelassen werden. Bei fetthaltigem Abwasser müssen entsprechende Fettabscheider benutzt werden. Bestuhlung Stühle, Bänke und Bierzeltgarnituren werden auf Wunsch gegen Mietgebühr zur Verfügung gestellt. Es gelten folgende Preise: je Stuhl: 2,50 Euro, je Bank: 5 Euro, je Biertischgarnitur (2 Bänke, 1 Tisch): 10 Euro. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19%. Stehtische Das Mitbringen von Stehtischen muss in der Bewerbung aufgeführt werden und ist vom Veranstalter zu genehmigen. Das Aufstellen von Stehtischen ist nach Genehmigung für eine Gebühr von 50 Euro zzgl. 19% MwSt. möglich, sofern diese eine Größe von einem qm nicht übersteigen. 7. Öffnungszeiten Die Verkaufsstände sind während der Veranstaltung zu folgenden Zeiten geöffnet zu halten: Freitag, 30.08.2013, 16:00 – 01:00 Uhr (des darauf folgenden Tages) Samstag,31.08.2013, 10:00 – 01:00 Uhr (des darauf folgenden Tages) Sonntag, 01.09.2013, 11:00 – 18:00 Uhr Während dieser Öffnungszeiten ist das Befahren der Veranstaltungsfläche mit Kraftfahrzeugen verboten. Die Warenanlieferung muss Freitag 14:00 Uhr, Samstag 9:00 Uhr und Sonntag 10:00 Uhr abgeschlossen sein. 8. Abweichende Regelungen Der Veranstalter kann, wenn es erforderlich wird, ggf. auch nach Beginn der Veranstaltung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen treffen. Den Weisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist Folge zu leisten.