Bewerbung Gastronomie - 33. Tag der Niedersachsen: Goslar

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33.Tag der Niedersachsen
28.08. – 01.09.2013
Bewerbung
Gastronomie
absenden an:
graue Felder ausfüllen und
einsenden bis spätestens
TdN-2013 GmbH
c/o GOSLAR marketing gmbh
Markt 7
38640 Goslar
Tel.: (0 53 21) 780 - 622
Fax: (0 53 21) 780 - 655
E-Mail: [email protected]
01. März 2013
Firma
Ansprechpartner
Straße, Hausnr.
PLZ, Ort
Telefon
Mobil
E-Mail
Telefax
Homepage
Wir bewerben uns für einen gastronomischen Stand am „Tag der Niedersachsen“ 2013:
1. Bewerbungsort
Für welchen Austragungsort möchten Sie sich bewerben:
Goslar
2. Standbeschreibung
Zelt
Vienenburg
Stand
Wöltingerode
keine Präferenz
Wagen
sonstiges:
3. Angebot
4. Standmaße
Bitte machen Sie genaue Angaben zu Ihrem Angebot (Sortiment, etc.):
Welche Ausmaße hat der Stand im geschlossenen Zustand
Unbedingt Fotos Ihres
m Breite X
m Tiefe
Standes beifügen,
Bewerbungen ohne
Welche Ausmaße hat der Stand im betriebsbereiten Zustand (inkl. Deichsel und
Fotos können nicht
Überstände)
berücksichtigt werden!
m Breite X
m Tiefe
5. Stromanforderungen
Wir bitten den Veranstalter folgende Stromanschlüsse kostenpflichtig
(zzgl. 19 % MwSt.) zur Verfügung zu stellen:
Anschlüsse 230V/16A (Schuko) à 90 Euro pro Anschluss
Anschlüsse 230V/32A CEE blau à 90 Euro pro Anschluss
Anschlüsse 400V/16A CEE à 120 Euro pro Anschluss
Anschlüsse 400V/32A CEE à 210 Euro pro Anschluss
Anschlüsse 400V/64A CEE à 360 Euro pro Anschluss
Welche Stromverbraucher (z.B. Fritteuse, Kaffeemaschine,
Beleuchtung, etc.) werden am Stand betrieben?
Womit erfolgt die Zubereitung der Speisen (Flüssiggas, Holzkohlegrill,
Elektrogrill, etc.)
6. Wasseranschluss
Wird ein Wasseranschluss benötigt?
Nein
Ja
Begründung:
Anzahl Wasseranschlüsse á 45 Euro pro Anschluss
7. Abwasseranschluss
Wird ein Abwasseranschluss benötigt?
Nein
8. Stehtische
Ja
Möchten Sie zusätzliche Stehtische (kostenpflichtig) aufstellen?
Nein
Ja, in der Größe
m Breite X
m Tiefe
Anzahl der Stehtische à 50 Euro
9. Zusätzliche Fläche
Wird eine (gesonderte) Fläche für Kühlwagen, Lager, etc. benötigt?
Nein
Ja, in der Größe
m Breite X
m Tiefe
Die Freifläche wird benötigt für
Benötigte Stromanschlüsse für Kühlwagen, Lager, etc.
Anschlüsse 230V/16A (Schuko) à 90 Euro pro Anschluss
Anschlüsse 230V/32A CEE blau à 90 Euro pro Anschluss
Anschlüsse 400V/16A CEE à 120 Euro pro Anschluss
Anschlüsse 400V/32A CEE à 210 Euro pro Anschluss
Anschlüsse 400V/64A CEE à 360 Euro pro Anschluss
10. Es wird folgender Bedarf an Durchfahrtsgenehmigungen für den Auf- bzw. Abbau angemeldet:
Mo-Do
(vor der Veranstaltung)
Kfz
Freitag
Kfz
Samstag
Kfz
Sonntag
Montag
Kfz
Kfz
11. Es wird folgender Bedarf an Parkgenehmigungen für das Standpersonal angemeldet:
Mo-Do
(vor der Veranstaltung)
Kfz
Freitag
Kfz
Samstag
Kfz
Sonntag
Montag
Kfz
Kfz
12. Bemerkungen/ Sonstiges/ Standortwunsch etc.:
Mit dem Versenden dieses Formulars bewerbe ich mich verbindlich für eine Teilnahme am „Tag der
Niedersachsen“ 2013 und erkenne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
___________________
Datum
____________________________________
Unterschrift
GOSLAR marketing gmbh c/o TdN-2013 GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur
Teilnahme mit einem Gastronomiestand am
33. „Tag der Niedersachsen“ vom 30.08.-01.09.2013 in
Goslar, Vienenburg und Wöltingerode
1.
Einsetzung von Beauftragten
Der Veranstalter ist berechtigt, zur Ausführung seiner Anweisungen Beauftragte
einzusetzen. Entsprechende Ansprechpartner werden ggf. noch mitgeteilt. Die
Teilnehmer sollten ihre Anliegen möglichst durch den entsprechenden Beauftragten dem
Veranstalter vortragen lassen.
2.
Gestaltung der Stände
Die Stände sind im Interesse eines attraktiven Gesamtbildes geschmackvoll zu gestalten.
Der Veranstalter kann den Teilnehmer ggf. zur Verbesserung der optischen
Standgestaltung auffordern.
Hauseingänge und Durchfahrten sind jederzeit frei zu halten. Es darf nichts verstellt
werden. Eine geradlinige Durchfahrtsbreite für Rettungsfahrzeuge auf den Straßen und
Plätzen von mindestens 3,50 m ist stets zu gewährleisten.
3.
Standplatz, Aufbau, Parkmöglichkeiten
Die in der Bewerbung angegebenen Maße, Stände und das beschriebene Angebot sind
verbindlich. Bei Abweichungen besteht kein Platzanspruch.
Die Standplätze werden dem Teilnehmer des „Tages der Niedersachsen“ 2013 vom
Veranstalter zugewiesen. Der Veranstalter versucht ggf., die örtlichen Wünsche des
Teilnehmers zu berücksichtigen, es besteht jedoch kein Anspruch auf einen bestimmten
Standplatz. Der Veranstalter teilt dem Teilnehmer die Reihenfolge des Aufbaues im Vorfeld
der Veranstaltung mit. Beim Auf- und Abbau der Stände sind die Abend- und
Nachtruhezeiten zu berücksichtigen und einzuhalten.
Der Veranstaltungsbereich wird auch während der Auf- und Abbauphase gesperrt.
Durchfahrten zum Stand für den Aufbau sind Montag bis Donnerstag vor der
Veranstaltung, Freitag, 30.08.2013, bis 14.00 Uhr sowie für den Abbau am Sonntag,
01.09.2013, ab 19.00 Uhr bei Vorliegen der entsprechenden Durchfahrtsgenehmigung
möglich.
Für Fahrzeuge des Standpersonals werden während der Veranstaltung Sonderparkplätze
eingerichtet. Mit einer fußläufigen Entfernung vom Sonderparkplatz bis zum Stand von 12 Kilometern muss gerechnet werden. Es wird empfohlen, die Fahrzeuge am Quartier zu
belassen. Im Veranstaltungsbereich stehen keine Parkplätze zur Verfügung.
GOSLAR marketing gmbh c/o TdN-2013 GmbH
4.
Standgebühren
Die Standgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Bei
Zahlungsverzug besteht kein Platzanspruch. Ggf. werden Verzugszinsen berechnet.
5.
Verkaufsangebot, Genehmigungen, Jugendschutzgesetz
Das in der Bewerbung angegebene Angebot ist bindend. Der Veranstalter ist berechtigt,
bei Abweichungen sofortige Abhilfe zu verlangen.
Die Beantragung oder Einholung notwendiger öffentlich-rechtlicher Genehmigungen sowie
die Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften ist allein Sache des Teilnehmers des
„Tages der Niedersachsen“ 2013.
Der Teilnehmer versichert, dass seine technischen Anlagen den neusten Auflagen und
Bestimmungen, insbesondere des TÜVs und der Berufsgenossenschaften entsprechen.
Für jeden zur Aufstellung gelangenden Stand mit offener Feuerstätte und/oder erhöhtem
Risiko ist durch den jeweiligen Betreiber ein Feuerlöscher, Brandklasse A, B, C, 6 kg,
betriebsbereit vorzuhalten (§§ 1 (1) u. (4) u. 20 NBauO). Für jeden zur Aufstellung
gelangenden Stand mit elektrotechnischem Gerät (z. B. Friteuse, Kochstellen u. ä.) ist für
den vorbeugenden Brandschutz eine Löschdecke vorzuhalten (§§ 1 (1) u. (4) u. 20
NBauO). Flüssiggasanlagen müssen den Anforderungen der Technischen Regeln für
Flüssiggas - TRF 1996 –
entsprechen. Die Prüfbescheinigungen über Flüssiggasanlagen sind auf Verlangen
vorzulegen.
Jedem Teilnehmer ist es gestattet, nur die in Betrieb befindliche Gasflasche in seinem
Stand aufzubewahren. Ein ordnungsgemäßer und sensibler Umgang wird dabei
vorausgesetzt. Ersatzflaschen dürfen nicht in den Ständen vorgehalten, sondern müssen
in einem genormten Gasflaschenschrank extern gelagert werden.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Anzeige eines Gaststättengewerbes gem. § 2 Abs. 1
und 4 des Niedersächsischen GastG bei der Gewerbeabteilung der Städte Goslar und
Vienenburg einzureichen, sofern er Alkohol ausschenkt. Das Formular wird mit dem
Vertrag versendet.
Der Teilnehmer versichert, dass er und sein Personal alle steuer- und
sozialversicherungs-rechtlichen Vorschriften erfüllen. Ferner verpflichtet er sich zur
Einhaltung aller aktuellen Hygienevorschriften. Alle Mitarbeiter müssen über ein gültiges
Gesundheitszeugnis verfügen. Die Einhaltung des Merkblatts über Orts veränderliche
Einrichtungen, das als Anlage zum Vertrag versandt wird, liegt in der Verantwortung des
Teilnehmers.
Der Teilnehmer hat sich und sein Personal ausreichend gegen Risiken im Haftpflicht- und
Unfallbereich zu versichern.
GOSLAR marketing gmbh c/o TdN-2013 GmbH
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gewissenhaft
einzuhalten (dies betrifft insbesondere den Ausschank von alkoholischen Getränken). Der
Teilnehmer ist verpflichtet, einen entsprechenden Auszug aus dem Jugendschutzgesetz in
seinem Stand anzubringen.
Der Teilnehmer hat geeignete Abfallbehälter in ausreichender Anzahl aufzustellen und
regelmäßig zu entleeren. Die Verkaufs- und Standfläche samt Umgebung ist während der
gesamten Veranstaltung ständig in einem sauberen Zustand zu halten. Nach Beendigung
der Veranstaltung ist der genutzte Platz gesäubert dem Veranstalter zu übergeben.
Erforderliche Nachreinigungen gehen zu Lasten des Teilnehmers.
6.
Zelte, Strom, Wasser, Abwasser, Bestuhlung, Stehtische
Zelte
Auf Wunsch der Teilnehmer stellt der Veranstalter Pagodenzelte in unterschiedlichen
Größen leihweise zur Verfügung, die jeweils zu folgenden Entgelten angemietet werden
können (Nettopreise zzgl. 19% MwSt.):
 Zelt 3x3 m: 300 Euro
 Zelt 4x4 m: 350 Euro
 Zelt 5x5 m: 400 Euro
 Zelt 8x4 m: 700 Euro
 Zelt 10x10 m: 1.600 Euro
 Zelt 15x10 m: 2.200 Euro
 Zelt 20x10 m: 3.000 Euro
Strom
Der Teilnehmer am „Tag der Niedersachsen“ trägt seine die Stromanschluss- und
Verbrauchskosten. Die Anschlusskosten werden direkt zwischen ihm dem Veranstalter
bzw. direkt zwischen dem Teilnehmer und einem vom Veranstalter beauftragten
Unternehmen abgerechnet. Die Verbrauchskosten werden ebenfalls ggf. direkt zwischen
dem Teilnehmer und dem Versorgungsunternehmen (Harzenergie) bzw. mit dem von
diesem beauftragten Unternehmen abgerechnet. Das beauftragte Unternehmen ist
berechtigt, ggf. auf die Verbrauchskosten eine Vorauszahlung zu erheben. Der
Teilnehmer erhält im Vorfeld der Veranstaltung eine Information über die detaillierte
Vorgehensweise bei der Abrechnung der Stromanschlüsse und des Verbrauchs.
Pro Anschluss (für Stand, Kühlwagen, Lager, etc.) werden dem Teilnehmer folgende Kosten
in Rechnung gestellt (Nettopreise zzgl. 19% MwSt.):
 230V/16A Schuko: 90 Euro
 230V/32 A: 90 Euro
 400V/16A: 120 Euro
 400V/32A: 210 Euro
 400V/63A: 360 Euro
Verlängerungskabel mit einer Länge von ca. 25m (mit für den Außenbereich zulässigen
CE-Steckern/Kupplungen) bis zum nächsten Anschluss-/Verteilerkasten sowie
Kleinelektroanschlüsse, Kleinmaterial und selbst benötigte Werkzeuge, etc., sind
mitzubringen.
GOSLAR
marketing gmbh c/o TdN-2013 GmbH
Wasser
Die Ausrichterstadt stellt grundsätzlich Brauch-Wasseranschlüsse kostenpflichtig zum
Preis von 45 Euro (zzgl. 19% MwSt.) pro Anschluss am nächsten Standrohr/Verteiler zur
Verfügung. Wasserschläuche mit einer Länge von ca. 25m mit GK-Kupplungen bis zum
nächsten Standrohr/Verteiler, etc. sind mitzubringen. Die Einhaltung beiliegender
Trinkwasserverordnung liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Dieser hat sowohl
die Wasser- als auch die Abwasserschläuche mit geeigneten Abdeckungen
(Schlauchbrücken o. ä.) zu versehen.
Abwasser
Abwasser darf nur in die dafür vorgesehenen Abwassereinläufe für
Schmutzwasserkanäle eingelassen werden. Bei fetthaltigem Abwasser müssen
entsprechende Fettabscheider benutzt werden.
Bestuhlung
Stühle, Bänke und Bierzeltgarnituren werden auf Wunsch gegen Mietgebühr zur
Verfügung gestellt. Es gelten folgende Preise: je Stuhl: 2,50 Euro, je Bank: 5 Euro, je
Biertischgarnitur (2 Bänke, 1 Tisch): 10 Euro. Alle Preise verstehen sich zzgl. der
gesetzlichen MwSt. von 19%.
Stehtische
Das Mitbringen von Stehtischen muss in der Bewerbung aufgeführt werden und ist vom
Veranstalter zu genehmigen. Das Aufstellen von Stehtischen ist nach Genehmigung für
eine Gebühr von 50 Euro zzgl. 19% MwSt. möglich, sofern diese eine Größe von einem
qm nicht übersteigen.
7.
Öffnungszeiten
Die Verkaufsstände sind während der Veranstaltung zu folgenden Zeiten geöffnet zu
halten:
 Freitag, 30.08.2013, 16:00 – 01:00 Uhr (des darauf folgenden Tages)
 Samstag,31.08.2013, 10:00 – 01:00 Uhr (des darauf folgenden Tages)
 Sonntag, 01.09.2013, 11:00 – 18:00 Uhr
Während dieser Öffnungszeiten ist das Befahren der Veranstaltungsfläche mit
Kraftfahrzeugen verboten. Die Warenanlieferung muss Freitag 14:00 Uhr, Samstag 9:00
Uhr und Sonntag 10:00 Uhr abgeschlossen sein.
8.
Abweichende Regelungen
Der Veranstalter kann, wenn es erforderlich wird, ggf. auch nach Beginn der
Veranstaltung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
treffen.
Den Weisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist Folge zu leisten.
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