Eigentlich nichts Neues…. Die Künstlersozialkasse Wer regelmäßig für sich – oder für andere – Werbung betreibt, der muss schon seit Jahren Künstlersozialabgabe bezahlen. Bemessungsgrundlage für die Abgabe sind alle Honorare, die an Grafiker, Texter, Fotografen, Künstler etc. bezahlt werden. Der Beitragssatz wird jährlich neu festgesetzt und beträgt für das Jahr 2008: 4,9%. Ein Beispiel: Sie lassen regelmäßig von einem Grafiker Anzeigen oder Werbemittel für Ihren Betrieb gestalten. Der Grafiker bekommt dafür im Jahr 6.000 Euro netto. Dann sind Sie verpflichtet, am Ende des Jahres eine Meldung an die Künstlersozialkasse abzugeben, und 4,9% = 294 Euro abzuführen. Haben Sie jetzt zusätzlich noch einen Tag der offenen Tür mit einem Zauberkünstler oder ein Jubiläum mit einer Musikband gefeiert – dann kommen auch diese Honorare noch dazu. Auch das Erstellen und Betreiben einer Homepage ist Werbung für Ihren Betrieb! Ausnahmen: Sie machen nur gelegentlich Werbung für Ihren Betrieb und führen nicht mehr als 3 Veranstaltungen im Jahr durch. - Das ist zulässig und bewirkt noch keine Abgabepflicht. Sie beauftragen Künstler nur für interne oder private Feiern - Auch das ist nicht abgabepflichtig Sie beauftragen eine GmbH, also zum Beispiel ein Fotostudio in der Rechtsform einer GmbH - Die GmbH ist selbst abgabepflichtig, Sie als Auftraggeber müssen keine Künstlersozialabgabe bezahlen. Was wird eigentlich mit dieser Abgabe finanziert? Die Abgabe ist zweckgebunden für die Versicherung der Künstler. Wer in der Künstlersozialkasse als Versicherter aufgenommen wird, der bekommt - wie ein Arbeitnehmer – quasi den Arbeitgeberanteil der Kranken- und Rentenversicherung von der Künstlersozialkasse. 50% der Beiträge kommen von den versicherten Künstlern, 20% ist Bundeszuschuss und 30% werden über die Künstlersozialabgabe der Betriebe finanziert. Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Weitere, ausführliche Informationen finden Sie auch unter www.kuenstlersozialkasse.de Herzliche Grüße Ihre