M E L D U N G aus der Gesundheitswirtschaft Ärger bei Kopierkosten für Behandlungsunterlagen Zwar hat der Patient ein grundsätzliches Recht auf Einblick in seine Patientenakte, muss aber daraus resultierende Kosten nach bisheriger Rechtsprechung in angemessenem Umfang tragen. Das könnte sich in Zukunft ändern. Die Frage, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen der Patient Einblick in seine Behandlungsakte verlangen kann, führt immer wieder zu Verunsicherung. Nach ständiger Rechtsprechung steht dem Patient zwar kein Recht auf Herausgabe der Originalunterlagen zu. Ihm muss jedoch die Einsicht in seine Patientenakte gewährt werden, welche auf Wunsch des Patienten durch Übersendung von Kopien der Behandlungsakte zu erfolgen hat. Die daraus resultierenden Kopierkosten hat der Patient nach der bisherigen Rechtsprechung in angemessenem Umfang zu tragen. Ob der Grundsatz der Kostenübernahme durch den Patienten auch in Zukunft weiter Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Grund ist eine Neuregelung des § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welche seit April 2010 gilt. Danach kann der Betroffene einmal im Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft über die ihn betreffenden Daten und Angaben verlangen. Auf diesen unentgeltlichen Auskunftsanspruch im BDSG stützen sich neuerdings vermehrt Patienten bzw. deren Anwälte und lehnen eine Erstattung der Kopierkosten des Arztes ab. Argumentiert wird damit, dass sich die bisherige Rechtsprechung zur Übernahme der Kopierkosten aus dem Behandlungsvertrag ergebe und der neue unentgeltliche Auskunftsanspruch nach dem BDSG davon unabhängig, weil von Gesetztes wegen vorgesehen, bestehe. Eine Rechtsprechung zu der Frage, ob Patienten über § 34 BDSG unentgeltlich Kopien der Behandlungsakte verlangen können, existiert derzeit noch nicht. Fazit: Um nicht auf den Kopierkosten sitzen zu bleiben, sollte der Arzt Kopien der Behandlungsakte nur Zug um Zug gegen Bezahlung herausgeben oder sich zumindest im Vorfeld schriftlich die Übernahme der Kopierkosten und nicht nur der Übersendungskosten bestätigen lassen. Autorin: Isabel Wildfeuer, Rechtsanwältin bei Ecovis in München Über Ecovis Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Ärzte, Gemeinschaftspraxen sowie Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser, Pflegeheime und Apotheken sind unter den von Ecovis beratenen Branchen stark vertreten. Über 2.000 Unternehmen aus dem Bereich Gesundheit/Medizin zählen zu den Mandanten von Ecovis. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten. Die ECOVIS Akademie ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung. Kontakt Ecovis Ulf Hausmann Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin Tel.: 030 – 310008-54, Fax: 030 – 310008-56 E-Mail: [email protected] www.ecovis.com