Pressemitteilung 21.10.2015 Dr. Ute Eiling-Hütig und Bernhard Seidenath: Noch bessere Unterstützung für Hebammen nötig – Schiedsspruch für freiberufliche Hebammen noch nicht zufriedenstellend „Wir wollen unsere Hebammen bei den exorbitant gestiegenen Haftpflichtprämien unterstützen und fordern daher bessere Refinanzierungsmöglichkeiten“, erklärt Bernhard Seidenath, Vorsitzender des Arbeitskreises Gesundheit und Pflege der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, nach einem intensiven Austausch mit bayerischen Hebammen im Landtag. „Wir haben vollstes Vertrauen in die Fähigkeiten unserer Hebammen“, verdeutlicht Dr. Ute Eiling-Hütig, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Frauen der CSU-Landtagsfraktion. „Dieses Vertrauen der Politik muss sich durch eine Unterstützung angesichts der gewaltig gestiegenen Kosten für diesen Berufsstand nun auch zeigen.“ Zwar gäbe es mit einem in Berlin ausgesprochenen Schiedsspruch einen Lösungsansatz, dieser sei aber „noch nicht der Weisheit letzter Schluss“, so Seidenath. Die Situation ist komplex: Als Ersatz für die Belastung durch die hohen Haftpflichtprämien bekommen Hebammen derzeit bereits eine höhere Vergütung pro Geburt. Diese soll nach dem Schiedsspruch wegfallen und durch eine Unterstützungszahlung der Krankenkassen ersetzt werden. Dieser sogenannte Sicherstellungszuschlag gleicht die Belastung durch die gestiegenen Haftpflichtprämien jedoch nicht voll aus. Daher fordern die Hebammen zusätzlich weiterhin eine höhere Vergütung pro Geburt. Diese sollte dann variabel sein, zunächst mit dem Sicherstellungszuschlag als Sockelbetrag verrechnet werden und anschließend etwaige vorhandene Lücken in der Kostendeckung ausgleichen. „Wir befürworten dieses von den Hebammen vorgeschlagene Modell“, erklärt Klaus Holetschek, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Gesundheit und Pflege und Initiator des Gesprächs. Der Arbeitskreis für Gesundheit und Pflege fordert die Bundesebene daher auf, diese Lösung zu ermöglichen. Diese Forderung unterstützt ebenso Eiling-Hütig mit der Arbeitsgruppe Frauen. Die CSU-Politikerin zeigt außerdem wenig Verständnis für eine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit, beziehungsweise Bevormundung von schwangeren Frauen, die ebenfalls im Gespräch mit den Hebammen thematisiert wurde. „Nur weil beispielsweise ein Entbindungstermin um drei Tage überschritten ist, ist dies noch lange kein Grund, einen Pflichtbesuch beim Arzt vorzuschreiben, wenn man sich für die Hausgeburt entschieden hat. Für mich klingt diese Festlegung nach reiner Willkür.“ Abweichungen vom Geburtstermin um plus/minus 14 Tage seien ganz normal – mit dem Schiedsspruch in der bekannt gewordenen Form werde aber eine Überschreitung von drei Tagen praktisch als Krankheit eingestuft, betonte Eiling-Hütig. „Hebammen und ihre Fähigkeiten sind für Familien enorm wichtig, für einen guten Start in das Leben eines Kindes. Deshalb brauchen wir freiberufliche Hebammen. Und diese brauchen praktikable Refinanzierungsmöglichkeiten“, sind sich Eiling-Hütig, Seidenath und Holetschek einig. Pressekontakt: Franz Stangl Pressesprecher Telefon: 089/4126-2496 Telefax: 089/4126-69496 E-Mail : [email protected] Simon Schmaußer Stellv. Pressesprecher Telefon: 089/4126-2489 Telefax: 089/4126-69489 E-Mail : [email protected]