Muster Kraftfahrzeugüberlassungsvertrag Zwischen

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Muster
Kraftfahrzeugüberlassungsvertrag
Zwischen
……………………………………………………
– Arbeitgeber –
und
……………………………………………………
– Arbeitnehmer –
wird folgender
Kraftfahrzeugüberlassungsvertrag
geschlossen.
§ 1 Kraftfahrzeugüberlassung
Für seine berufliche Tätigkeit überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein vom Arbeitgeber
geleastes Kfz der Marke …………………………………………….. oder ein vergleichbares Kfz
(Preisobergrenze einschließlich Sonderausstattung und Zubehör bis … € netto Neupreis zzgl.
Mehrwertsteuer) nach Wahl des Arbeitgebers.
Der Leasingvertrag wird als Anlage beigefügt.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die die Nutzung des Kfz betreffenden Bestimmungen des
Leasingvertrages einzuhalten.
Das Fahrzeug befindet sich bei der Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand. Alle Zubehörteile,
wie Warndreieck, Verbandskasten usw. sind vorhanden.
Der Arbeitnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter dieser Vereinbarung, den Fahrzeugschein und
den Kfz-Schlüssel für das Fahrzeug erhalten zu haben.
§ 2 Benutzung für Privatfahrten
Das Kfz wird primär zum Zwecke einer dienstlichen Nutzung durch den Arbeitnehmer im Rahmen
seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben eingesetzt.
Der Arbeitnehmer darf das Kfz auch zu privaten Fahrten nutzen.
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Form … / AGV Stand: 05.07.2016
Urlaubsfahrten mit dem Kfz sind dem Arbeitgeber vorher rechtzeitig anzuzeigen. Die Betriebskosten
(Benzin, Öl usw.) und sonstigen Zusatzkosten (z. B. Auslandsschutzbrief) für Urlaubsfahrten sind vom
Arbeitnehmer selbst zu tragen.
§ 3 Überlassung an Dritte
Das Kfz darf auch der Ehe- oder Lebenspartner des Arbeitnehmers, der in seinem Haushalt lebt,
fahren, sofern er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Dritten Personen ist die Benutzung des Kfz nicht gestattet, es sei denn, sie wird auf Antrag des
Arbeitnehmers von dem Arbeitgeber ausdrücklich erlaubt. Der Arbeitnehmer haftet für Schäden bei
nicht erlaubter Überlassung durch den Arbeitgeber.
§ 4 Pflichten des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, das Kfz sorgfältig zu behandeln und es zu pflegen sowie die
Verkehrsvorschriften einzuhalten. Insbesondere übernimmt der Arbeitnehmer die Verpflichtung für die
ordnungsgemäße Pflege und Wartung gemäß Betriebsanleitung sowie den Gewährleistungs- und
Garantiebedingungen des Herstellers.
Am Fahrzeug eintretende Mängel und Beschädigungen, Unfälle und Diebstähle sind dem Arbeitgeber
unverzüglich mitzuteilen.
Der Arbeitnehmer hat dafür zu sorgen, dass sich das Kfz in betriebs- und verkehrssicherem Zustand
befindet. Bei Reparaturen, die voraussichtlich einen Rechnungsbetrag in Höhe von 200,00 € brutto
übersteigen, ist die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen.
Der Arbeitnehmer hat keinen Ersatzanspruch auf ein Ersatzfahrzeug für Zeiten der Reparatur oder der
Wartung des Kfz.
Der Arbeitnehmer hat für die ordnungsgemäße Pflege, die rechtzeitige Wartung und die unverzügliche
Reparatur des Kfz zu sorgen.
§ 5 Sachbezug
Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung des Kfz wird nach den jeweilig geltenden steuerrechtlichen
Vorschriften berechnet. Die gültigen sozialversicherungsrechtlichen Gesetze sind zu berücksichtigen.
Derzeit beträgt der zu versteuernde Anteil 1 % des inländischen Listenpreises zzgl. monatlich 0,03 %
des inländischen Listenpreises für jeden Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnort und
Arbeitsstätte.
§ 6 Haftung
Bei Dienstfahrten haftet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber für Schäden, die er vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht hat, allein. Bei mittlerer Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers haftet der
Arbeitnehmer anteilmäßig.
Sind die Schäden durch eine Kaskoversicherung gedeckt, haftet der Arbeitnehmer in Höhe der
Selbstbeteiligung.
Der Arbeitnehmer hat darüber hinaus denjenigen Schaden zu tragen, welcher dem Arbeitgeber durch
Verlust oder Herabstufung des Schadensfreiheitsrabattes entsteht.
Bei Privatfahrten haftet der Mitarbeiter uneingeschränkt, sofern ihn ein Verschulden trifft.
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Form … / AGV Stand: 05.07.2016
Das Gleiche gilt auch für die Privatnutzung durch Dritte. Soweit die Kaskoversicherung den Schaden
trägt, haftet der Arbeitnehmer in Höhe der Selbstbeteiligung und in Höhe des herabgestuften
Schadenfreiheitsrabattes.
§ 7 Rückgabe des Fahrzeugs
Der Arbeitnehmer hat das Kfz spätestens mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzugeben.
Der Arbeitnehmer hat das Kfz an den Arbeitgeber zurückzugeben, wenn der Arbeitgeber nicht mehr
zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet ist, insbesondere auch bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt hiervon die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt.
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Ort, Datum
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Ort, Datum
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(Arbeitgeber)
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(Arbeitnehmer)
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