Tödlicher Unfall an Paketierungsanlage eines

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Tödlicher Unfall an
Paketierungsanlage
eines Betonsteinwerkes
Unfallhergang
• Der Versicherte B., erst seit zwei Monaten im Betrieb
tätig, bediente in der Spätschicht die
Paketierung/Abstapelung an der Trockenseite der
Pflasterumlaufanlage. (Folie 6)
• Am Bedienpult stehend stellte er eine Störung im
Bereich des Doppellagengreifers fest. (Folie 7)
• Bei eingeschaltetem Automatikbetrieb begab er sich
auf dem kürzesten Weg zwischen Zuführband und
Paketbahn zum Doppellagengreifer. (Folie 8)
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Unfallhergang
• Dabei passierte er auf Höhe des nicht aktiven
Stahlbinders die Position einer Lichtschranke, die
nicht funktionsfähig war. (Folie 9)
• Blick von der Unfallstelle in Richtung Schaltpult; die
Person befindet sich auf der Höhe der manipulierten
Lichtschranke (Folie 10)
• Blau: unsicherer Weg des Verletzten
Grün: Vorgegebener sicherer Weg des zur Hilfe
eilenden Kollegen (Folie 12)
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Unfallhergang
• Danach beugte er sich mit dem Oberkörper unter den
linken Doppellagengreifer, um höchstwahrscheinlich
die gekippten / verrutschten Steine zu repositionieren.
(Folie 15)
• Bei dieser Korrektur der Steinlagen löste der
Versicherte B. mit seinem Oberkörper eine der beiden
Lagenpositionslichtschranken aus, wodurch der
Doppellagengreifer den Befehl zum Absenken erhielt.
Hierbei wurde sein Oberkörper zwischen
Greiferbacken und Steinlage eingequetscht. (Folie 16)
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Unfallhergang
• Die Sicherheitslichtschranke im Bereich des
Stahlbinders, die der Versicherte B. gequert hatte, war
bereits seit längerer Zeit nicht mehr funktionsfähig. Es
lag sowohl ein mechanischer Defekt (abgebrochene
Halterung am Empfängerteil), als auch eine
Manipulation in Form eines ungeeigneten Schützes
und 2 Drahtbrücken vor.
Wer die Manipulation vorgenommen hatte, und warum
die Nichtfunktion nicht aufgefallen war bzw. nicht
festgestellt wurde, konnte nicht abschließend geklärt
werden. (Folie 18)
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Umlaufanlage Trockenseite
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Steuerung für
die
Paketierung
stand auf
„Automatikberieb = 2“
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Gewählter Weg
vom Schaltpult
zum
Doppellagengreifer
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Nachgestellte
Situation:
Mitarbeiter kreuzte
vermutlich
an dieser Stelle die
nicht
funktionsfähige
Lichtschranke
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Weg des
Mitarbeiters
zur
Störungsstelle
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Defekte und
manipulierte
Lichtschranke
Detailansicht
Empfänger
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Seite 12
Gesamtansicht:
li. Greifer
Re. Greifer
li + re. Greifer, der
die Doppellagen
vom
Bereitstellband
auf die Paketbahn
absetzt
Paketbahn
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Bereitstellungsband
mit den beiden
Doppellagengreifern:
Mitarbeiter versuchte
am linken Greifer
die herausgefallenen
Steine
zu korrigieren
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Nachgestellte
Störungssituation
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Detailansicht:
Mitarbeiter beugte
sich unter den
Greifer und löste die
Positionslichtschranke zum
Absenken aus
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Maßnahmen
Vorgegebener
Zugang durch
Doppellichtschranke mit
Quittierschalter
zum
Doppellagengreifer
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Klemmkasten mit
manipuliertem
Schütz
und Brücke
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Der Verletzte wurde per
Hubschrauber in das
Bundeswehr-Zentralkrankenhaus
eingeliefert,
wo er infolge seiner
schweren Verletzungen
(Rumpf- und Bauchraum)
4 Tage später verstarb.
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Wie hätte der Unfall
verhindert werden
können?
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Maßnahmen
Folgende Maßnahmen hätten zur Vermeidung des Unfalls beigetragen:
1. Der Doppellagengreifer hätte im Handbetrieb
nach links auf Position der Paketbahn
gefahren, und anschließend auf „Null“
geschaltet werden müssen.
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Maßnahmen
2.
Die Sicherheitslichtschranke hätte wie alle anderen
Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf
Funktionsfähigkeit überprüft werden müssen (so wäre
die Manipulation spätestens aufgefallen) und
instandgesetzt werden müssen. - Ersatzweise die
Installation eines Sicherheitsgitters in dessen Bereich
hätte den seitlichen Zugang zum Greifer verhindert. Die regelmäßige Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen und sicherheitsrelevanter
Anlagenkomponenten dokumentieren.
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Maßnahmen
3. Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung für
alle Betriebsarten (-zustände) mit zugehörigen
Verfahrens- und Betriebsanweisungen
insbesondere für Störungsbeseitigung und
Instandhaltungsarbeiten als Grundlage für die
Risikominimierung.
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Maßnahmen
4. Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung tätigkeitsbezogene, spezifizierte
Unterweisungen der Mitarbeiter.
Diese Unterweisungen – insbesondere für das
Verhalten bei der Störungsbeseitigung –
regelmäßig durchführen und dokumentieren.
5. Kontrolle auf unterweisungskonformes Verhalten
der Mitarbeiter durch die verantwortlichen
Führungskräfte.
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