Bildung finanzieren

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Grone
Wissen, das Sie weiterbringt
informationen für unternehmen
Bildung finanzieren
Es geht um Geld.
Investieren Sie in die Zukunft und nutzen Sie die
Fördermittel der öffentlichen Hand zur Qualifizierung Ihrer Belegschaft
Grone-Bildungszentren
NRW
Stiftung Grone-Schule
– gemeinnützig –
undGmbH
ihre Bildungszentren
Stand: März 2011
EIN UNTERNEHMEN DER STIFTUNG GRONE-SCHULE
Förderinstrumente nutzen
Grone Qualifizierungskompetenzen
Wir qualifizieren Ihre Belegschaft praxisorientiert und modular weiter
in den folgenden Branchen:
EDV
Finanzen / Rechnungswesen
Gastronomie
Gesundheit / Soziales
Gewerblich-technisch
Kaufmännisch
Lager / Logistik
Management
Personalentwicklung
Sprachen
Soft Skills
Gefördert werden nur Lehrgänge, die nach der Anerkennungsund Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zugelassen sind.
Die Grone-Bildungszentren sind zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001.
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Förderinstrumente nutzen
Alles für Ihr Unternehmen
Ihre wichtigste Ressource ist Ihr Personal. Gut ausgebildete und motivierte
Mitarbeiter sind tragende Säulen Ihres wirtschaftlichen Erfolgs. Mit ihnen
steht und fällt die Produktivität, die Innovationskraft und somit auch die
Marktfähigkeit Ihres Unternehmens. Eine qualifizierte Belegschaft arbeitet
motiviert, steht hinter den Produkten und Dienstleistungen und sichert
damit die Erträge Ihres Unternehmens.
Nutzen Sie gerade in schwierigen wirtschaftlichen Situationen die unterschiedlichen Förderinstrumente der öffentlichen Hand zur Weiterqualifizierung Ihres Personals. Das ist der sicherste Weg, um einem drohenden
Mangel an Nachwuchs und gut ausgebildeten Fachkräften vorzubeugen.
Wir stellen Ihnen unser Wissen über die verschiedenen
Finanzierungs­möglichkeiten zur Verfügung.
Grone Leistungsspektrum
Finanzierungsberatung (Information zu lokalen, regionalen bzw.
bundesweiten Förderprogrammen und den jeweiligen Zielgruppen)
Planung und Durchführung förderfähiger Qualifizierungslehrgänge
unter Berücksichtigung betrieblicher Belange
Beratung der förderberechtigten Mitarbeiter/-innen und
Eignungsfeststellung
Unterstützung beim Beantragungs- und Abwicklungsprozess mit der
jeweils zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem öffentlichen Geldgeber
Zur Vorbereitung und Abstimmung kommen wir gern zu Ihnen,
um zu hören, was Sie für Ihre Belegschaft brauchen.
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Mitarbeiter/-innen
Kurzarbeit und Qualifizierung
Förderungsziel
Beschäftigungssicherung der Arbeitnehmer und Ausbau ihrer
Kompetenzen
Wer wird gefördert?
Gering qualifizierte Mitarbeiter (*)
Qualifizierte Mitarbeiter (mit Berufsabschluss) (**)
Voraussetzungen
(*) Erwerbstätige verfügen über keinen Berufsabschluss und gehen
mindestens vier Jahre einer Tätigkeit nach, für die sie keinen Berufs abschluss haben
(**) Erwerbstätige mit Berufsabschluss, die einer der Ausbildung
entsprechenden Tätigkeit nachgehen
Finanzierung
(*) Über Bildungsgutschein
(**) Durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF)
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kompetenzen ausbauen
Mitarbeiter/-innen
WeGebAU*
Förderungsziel
Berufsabschluss nachholen
Teilqualifikationen vermitteln
Erhöhung der Kompetenzen des Erwerbstätigen für den allgemeinen
Arbeitsmarkt
Wie wird gefördert?
Im Rahmen von WeGebAU können die Qualifizierungskosten für alle
Beschäftigten eines Unternehmens, unabhängig von Alter und Betriebs größe, übernommen werden.
Voraussetzungen
Es liegt kein Berufsabschluss vor oder
der Berufsabschluss liegt länger als vier Jahre zurück oder
die mit öffentlichen Mitteln geförderte letzte Weiterbildung des Mitarbeiters liegt vier Jahre oder länger zurück
Der Arbeitgeber zahlt das Arbeitsentgelt weiter und stellt den
Mitarbeiter frei.
Die Weiterbildung muss zu einem Berufsabschluss führen oder eine
Teilqualifikation hierzu vermitteln.
Die Weiterbildung ist AZWV-zertifiziert.
Finanzierung
Weiterbildungskosten (über den Bildungsgutschein)
Zuschuss für Fahrt- u. Kinderbetreuungskosten (können beantragt werden)
Zuschuss zum Arbeitsentgelt (bei gering qualifizierten
Mitarbeitern)
* Weiterbildung für Gering-­
qualifizierte und beschäftigte
Arbeitnehmer in Unternehmen
kompetenzen ausbauen
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Jugendliche
Ausbildungsmanagement
Förderungsziel
Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes und eines erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung bzw. Qualifizierung von lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Jugendlichen
wer wird gefördert?
Klein- und Mittelbetriebe mit bis zu 500 Beschäftigten, die
– lernbeeinträchtigte / sozial benachteiligte Jugendl. betrieblich ausbilden
– oder im Rahnmen einer Berufsausbildungsvorbereitung bzw. einer Einstiegsqualifizierung qualifizieren
finanzierung
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
Dauer: Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Förderungsziel
Sicherung des Ausbildungserfolgs
Vermittlung bzw. Stützung der Vermittlung von fachtheoretischen und fachpraktischen Fertigkeiten
wer wird gefördert?
Auszubildende mit Sprach- und Bildungsdefiziten
abh kann bei Bedarf zu Beginn und jederzeit während der Ausbildung
gewährt werden
voraussetzungen
Wenn die Beendigung der Ausbildung gefährdet ist, kann die
Förderung bei der Arbeitsagentur beantragt werden.
Förderung erfolgt durch speziellen Unterricht und ggf. mit
begleitender sozialpädagogischer Betreuung
finanzierung
Wird der Jugendliche während der betrieblichen Ausbildungs zeit freigestellt, kann die Ausbildungsvergütung anteilig
erstattet werden.
Der Zeitaufwand für abH wird individuell festgelegt.
Die Förderdauer beträgt max. 6 Monate.
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ausbildung stützen
Jugendliche
Ausbildungsbonus
Förderungsziel
Jugendlichen, die seit längerem einen Ausbildungsplatz suchen, soll
ermöglicht werden, eine Ausbildung aufzunehmen.
wer wird gefördert?
Jugendliche
– ohne Schulabschluss / bzw. mit Sonder- oder Hauptschulabschluss
– Sozial benachteiligte oder lernbeeinträchtigte Jugendliche, die zusätzlich auch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) erhalten können
Im Einzelfall:
– Jugendliche mit mindestens mittlerem Schulabschluss oder einem
höheren Abschluss und mindestens seit zwei Jahren Ausbildungsplatz
Suchend
– Jugendliche, deren Ausbildungsbetrieb schließt
voraussetzungen
Arbeitgeber bietet zusätzliche betriebliche Ausbildungsstellen an
Eingegangenen Ausbildungsverhältnisse müssen im Durchschnitt höher als in den vorangegangenen drei Jahren sein
Förderfähige Ausbildungsberufe nach
– dem Berufsbildungsgesetz,
– der Handwerksordnung und dem Seemannsgesetz.
finanzierung
Zuschuss zur Reduktion der Ausbildungskosten
Höhe richtet sich nach tarifl. oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung:
Im ersten Lehrjahr:
– 4.000 €, wenn das monatliche Gehalt unter 550 € liegt,
– 5.000 €, wenn das monatliche Gehalt zwischen 550 und 750 € liegt,
– 6.000 €, wenn das monatliche Gehalt über 750 € liegt
Auszahlungsmodus:
– 50% nach Ablauf der Probezeit,
– 50% nach Anmeldung zur Abschlussprüfung
ausbildung stützen
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Jugendliche
Ausbildungszuschuss
Förderungsziel
Chancenverbesserung von Menschen mit Behinderungen
in Ausbildungsberufen
wer wird gefördert?
Menschen mit Behinderungen, die sich in der betrieblichen Aus- oder
Weiterbildung befinden
voraussetzungen
Nachweis der Behinderung sowie Darlegung, dass der Ausbildungs abschluss ohne Förderung nicht zu erreichen ist
finanzierung
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
Dauer: Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Förderungsziel
Berufsausbildungsbeihilfe kann während der beruflichen Ausbildung
sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme in Anspruch
genommen werden
wer wird gefördert?
Auszubildende
voraussetzungen
Auszubildende erhalten die Förderung, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom
Elternhaus zu weit entfernt ist
finanzierung
Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes, der Fahrkosten und
sonstiger Kosten (z.B. Arbeitskleidung).
Sozialpädagogische Begleitung
ziel
Herstellung eines positiven Lern- und Arbeitsverhaltens von Jugendlichen zur nachhaltigen und dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt
zielgruppe
Lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche in einer Berufs
ausbildungsvorbereitung bzw. einer Einstiegsqualifizierung
angebot
Begleitung der Jugendlichen durch einen beauftragten Bildungsträger
Abstimmung der bedarfsorientierten sozialpädagogischen Angebote
zwischen Betrieb und Bildungsträger
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ausbildung stützen
Arbeit Suchende
Eingliederungszuschuss
Förderungsziel
Kompetenzausbau bzw. Ausgleich bestehender Defizite bei neu
eingestellten Arbeitskräften
wer wird gefördert?
Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss, wenn eine Einstellung aus den
der folgenden Personengruppen erfolgt
Menschen mit Vermittlungshemmnissen,
arbeitslose Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben
jüngere Arbeitslose, die bei Aufnahme der Beschäftigung das
25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
voraussetzungen
Arbeitgeber möchte förderungsbedürftige Arbeitnehmer einstellen
finanzierung
Lohnkostenzuschuss erfolgt nach Klientel; es gelten besondere
Regelungen für
– ältere,
– schwerbehinderte
– oder sonstige behinderte Menschen
Es werden bis zu 50% des Arbeitsent geldes – längstens für 12 Monate –
finanziert
Gut zu wissen
Für Rehabilitanden gelten noch besondere Förderinstrumente, die mit
den Berufsgenossenschaften abgesprochen werden.
Darüber hinaus sind auf regionaler Ebene weitere zielgruppenspezifische Programme aufgelegt worden, über die wir Sie gern im
persönlichen Gespräch weiter informieren.
integration fördern
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Ältere Arbeitnehmer/-innen
Entgeltsicherung
Förderungsziel
Ältere Arbeitslose oder Erwerbstätige, die ihre Arbeitslosigkeit durch Auf-
nahme einer geringer entlohnten versicherungspflichtigen Beschäftigung beenden oder vermeiden
wer wird gefördert?
Über 50-jährige,
– die arbeitslos
– oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind
voraussetzungen
Beendigung oder Vermeidung der Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer geringer entlohnten versicherungspflichtigen Beschäftigung
noch mindestens 120 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Aufnahme der neuen Beschäftigung
tarifliche Entlohnung bzw. Zahlung des ortsüblichen Lohns in der neuen Beschäftigung
monatliche Nettoentgeltdifferenz zwischen dem Entgelt, nach dem das
Arbeitslosengeld berechnet worden ist und dem niedrigeren Entgelt der neuen Beschäftigung von mindestens 50 Euro
Antragsstellung erfolgt grundsätzlich immer vor Aufnahme der neuen
Beschäftigung
finanzierung
Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt
– im ersten Jahr 50%
– und im zweiten Jahr 30% der monatlichen Nettoentgeltdifferenz
Milderung der geringeren Alterssicherung
– durch eine zusätzliche Aufstockung der Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung
Anspruchsdauer beträgt zwei Jahre
zuständigkeit
Antragsstellung erfolgt
– bei der für den Wohnsitz des
Arbeitnehmers zuständigen
Agentur für Arbeit
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Übergänge sichern
Ungelernte
Weiterbildung Ungelernter
Arbeitgeber können für die berufliche Weiterbildung von ungelernten
Arbeitnehmern durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.
Wer wird gefördert
Teilnahme von ungelernten Arbeitskräften an beruflichen Bildungs-­
maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss oder einer anrechenenbaren Teilqualifikation führen.
Was wird gefördert
Die Zuschüsse können bis zur Höhe des Betrages erbracht werden, der
sich als anteiliges Arbeitsentgelt einschließlich eines darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag
für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung errechnet.
Wichtige Förderbedingungen
Zuschuss zum Arbeitsentgeld einschließlich einer Pauschale bezogen auf
den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für während der Qualifizierung
nicht erbrachte Arbeitsleistung. Die Zuschüsse werden gewährt bei Arbeitsausfall durch Weiterbildungsmaßnahmen und Fortbestehen des Arbeitverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Freistellung.
Kontakt
Die örtliche Arbeitsagentur für das Unternehmen / www.arbeitsagentur.de
Hinweis
Antrag durch Arbeitgeber/-in rechtzeitig vor Beginn der Bildungs maßnahme stellen.
Bildungsprämie
Wer wird gefördert
Beschäftigte, Selbstständige, Beschäftigte in Elternzeit, Berufsrückkehrer
Was wird gefördert
Individuelle berufliche Weiterbildung, die dem Bildungsbedarf des
Erwerbstätigen entsprechen müssen.
Wichtige Förderbedingungen
Erwerbstätige müssen an einer Beratung teilnehmen. Das zu versteuernde
Einkommen darf die Summe von 25.600 € (bzw. 51.200 € bei Zusammenveranlagung) nicht überschreiten. Der Kurs darf noch nicht angemeldet
sein. Die Fördersumme beträgt 50% der Kurs- bzw. Prüfungsgebühren bis zu einem maximalen Betrag von 500 €.
Kontakt
www.bildungspraemie.info
Hinweis
Für eine Prämienberatung vereinbaren Erwerbstätige telefonisch
einen Beratungstermin bei einer Prämienberatungsstelle.
integration fördern
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Wo Sie uns finden
Ihre Ansprechpartner vor Ort:
www.grone.de
Zugehörige Unterlagen
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