Grone Wissen, das Sie weiterbringt informationen für unternehmen Bildung finanzieren Es geht um Geld. Investieren Sie in die Zukunft und nutzen Sie die Fördermittel der öffentlichen Hand zur Qualifizierung Ihrer Belegschaft Grone-Bildungszentren NRW Stiftung Grone-Schule – gemeinnützig – undGmbH ihre Bildungszentren Stand: März 2011 EIN UNTERNEHMEN DER STIFTUNG GRONE-SCHULE Förderinstrumente nutzen Grone Qualifizierungskompetenzen Wir qualifizieren Ihre Belegschaft praxisorientiert und modular weiter in den folgenden Branchen: EDV Finanzen / Rechnungswesen Gastronomie Gesundheit / Soziales Gewerblich-technisch Kaufmännisch Lager / Logistik Management Personalentwicklung Sprachen Soft Skills Gefördert werden nur Lehrgänge, die nach der Anerkennungsund Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zugelassen sind. Die Grone-Bildungszentren sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001. 2 Förderinstrumente nutzen Alles für Ihr Unternehmen Ihre wichtigste Ressource ist Ihr Personal. Gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter sind tragende Säulen Ihres wirtschaftlichen Erfolgs. Mit ihnen steht und fällt die Produktivität, die Innovationskraft und somit auch die Marktfähigkeit Ihres Unternehmens. Eine qualifizierte Belegschaft arbeitet motiviert, steht hinter den Produkten und Dienstleistungen und sichert damit die Erträge Ihres Unternehmens. Nutzen Sie gerade in schwierigen wirtschaftlichen Situationen die unterschiedlichen Förderinstrumente der öffentlichen Hand zur Weiterqualifizierung Ihres Personals. Das ist der sicherste Weg, um einem drohenden Mangel an Nachwuchs und gut ausgebildeten Fachkräften vorzubeugen. Wir stellen Ihnen unser Wissen über die verschiedenen Finanzierungs­möglichkeiten zur Verfügung. Grone Leistungsspektrum Finanzierungsberatung (Information zu lokalen, regionalen bzw. bundesweiten Förderprogrammen und den jeweiligen Zielgruppen) Planung und Durchführung förderfähiger Qualifizierungslehrgänge unter Berücksichtigung betrieblicher Belange Beratung der förderberechtigten Mitarbeiter/-innen und Eignungsfeststellung Unterstützung beim Beantragungs- und Abwicklungsprozess mit der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem öffentlichen Geldgeber Zur Vorbereitung und Abstimmung kommen wir gern zu Ihnen, um zu hören, was Sie für Ihre Belegschaft brauchen. 3 Mitarbeiter/-innen Kurzarbeit und Qualifizierung Förderungsziel Beschäftigungssicherung der Arbeitnehmer und Ausbau ihrer Kompetenzen Wer wird gefördert? Gering qualifizierte Mitarbeiter (*) Qualifizierte Mitarbeiter (mit Berufsabschluss) (**) Voraussetzungen (*) Erwerbstätige verfügen über keinen Berufsabschluss und gehen mindestens vier Jahre einer Tätigkeit nach, für die sie keinen Berufs abschluss haben (**) Erwerbstätige mit Berufsabschluss, die einer der Ausbildung entsprechenden Tätigkeit nachgehen Finanzierung (*) Über Bildungsgutschein (**) Durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) 4 kompetenzen ausbauen Mitarbeiter/-innen WeGebAU* Förderungsziel Berufsabschluss nachholen Teilqualifikationen vermitteln Erhöhung der Kompetenzen des Erwerbstätigen für den allgemeinen Arbeitsmarkt Wie wird gefördert? Im Rahmen von WeGebAU können die Qualifizierungskosten für alle Beschäftigten eines Unternehmens, unabhängig von Alter und Betriebs größe, übernommen werden. Voraussetzungen Es liegt kein Berufsabschluss vor oder der Berufsabschluss liegt länger als vier Jahre zurück oder die mit öffentlichen Mitteln geförderte letzte Weiterbildung des Mitarbeiters liegt vier Jahre oder länger zurück Der Arbeitgeber zahlt das Arbeitsentgelt weiter und stellt den Mitarbeiter frei. Die Weiterbildung muss zu einem Berufsabschluss führen oder eine Teilqualifikation hierzu vermitteln. Die Weiterbildung ist AZWV-zertifiziert. Finanzierung Weiterbildungskosten (über den Bildungsgutschein) Zuschuss für Fahrt- u. Kinderbetreuungskosten (können beantragt werden) Zuschuss zum Arbeitsentgelt (bei gering qualifizierten Mitarbeitern) * Weiterbildung für Gering-­ qualifizierte und beschäftigte Arbeitnehmer in Unternehmen kompetenzen ausbauen 5 Jugendliche Ausbildungsmanagement Förderungsziel Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes und eines erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung bzw. Qualifizierung von lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Jugendlichen wer wird gefördert? Klein- und Mittelbetriebe mit bis zu 500 Beschäftigten, die – lernbeeinträchtigte / sozial benachteiligte Jugendl. betrieblich ausbilden – oder im Rahnmen einer Berufsausbildungsvorbereitung bzw. einer Einstiegsqualifizierung qualifizieren finanzierung Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung Dauer: Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) Förderungsziel Sicherung des Ausbildungserfolgs Vermittlung bzw. Stützung der Vermittlung von fachtheoretischen und fachpraktischen Fertigkeiten wer wird gefördert? Auszubildende mit Sprach- und Bildungsdefiziten abh kann bei Bedarf zu Beginn und jederzeit während der Ausbildung gewährt werden voraussetzungen Wenn die Beendigung der Ausbildung gefährdet ist, kann die Förderung bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Förderung erfolgt durch speziellen Unterricht und ggf. mit begleitender sozialpädagogischer Betreuung finanzierung Wird der Jugendliche während der betrieblichen Ausbildungs zeit freigestellt, kann die Ausbildungsvergütung anteilig erstattet werden. Der Zeitaufwand für abH wird individuell festgelegt. Die Förderdauer beträgt max. 6 Monate. 6 ausbildung stützen Jugendliche Ausbildungsbonus Förderungsziel Jugendlichen, die seit längerem einen Ausbildungsplatz suchen, soll ermöglicht werden, eine Ausbildung aufzunehmen. wer wird gefördert? Jugendliche – ohne Schulabschluss / bzw. mit Sonder- oder Hauptschulabschluss – Sozial benachteiligte oder lernbeeinträchtigte Jugendliche, die zusätzlich auch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) erhalten können Im Einzelfall: – Jugendliche mit mindestens mittlerem Schulabschluss oder einem höheren Abschluss und mindestens seit zwei Jahren Ausbildungsplatz Suchend – Jugendliche, deren Ausbildungsbetrieb schließt voraussetzungen Arbeitgeber bietet zusätzliche betriebliche Ausbildungsstellen an Eingegangenen Ausbildungsverhältnisse müssen im Durchschnitt höher als in den vorangegangenen drei Jahren sein Förderfähige Ausbildungsberufe nach – dem Berufsbildungsgesetz, – der Handwerksordnung und dem Seemannsgesetz. finanzierung Zuschuss zur Reduktion der Ausbildungskosten Höhe richtet sich nach tarifl. oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung: Im ersten Lehrjahr: – 4.000 €, wenn das monatliche Gehalt unter 550 € liegt, – 5.000 €, wenn das monatliche Gehalt zwischen 550 und 750 € liegt, – 6.000 €, wenn das monatliche Gehalt über 750 € liegt Auszahlungsmodus: – 50% nach Ablauf der Probezeit, – 50% nach Anmeldung zur Abschlussprüfung ausbildung stützen 7 Jugendliche Ausbildungszuschuss Förderungsziel Chancenverbesserung von Menschen mit Behinderungen in Ausbildungsberufen wer wird gefördert? Menschen mit Behinderungen, die sich in der betrieblichen Aus- oder Weiterbildung befinden voraussetzungen Nachweis der Behinderung sowie Darlegung, dass der Ausbildungs abschluss ohne Förderung nicht zu erreichen ist finanzierung Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung Dauer: Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Förderungsziel Berufsausbildungsbeihilfe kann während der beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme in Anspruch genommen werden wer wird gefördert? Auszubildende voraussetzungen Auszubildende erhalten die Förderung, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist finanzierung Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes, der Fahrkosten und sonstiger Kosten (z.B. Arbeitskleidung). Sozialpädagogische Begleitung ziel Herstellung eines positiven Lern- und Arbeitsverhaltens von Jugendlichen zur nachhaltigen und dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt zielgruppe Lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche in einer Berufs ausbildungsvorbereitung bzw. einer Einstiegsqualifizierung angebot Begleitung der Jugendlichen durch einen beauftragten Bildungsträger Abstimmung der bedarfsorientierten sozialpädagogischen Angebote zwischen Betrieb und Bildungsträger 8 ausbildung stützen Arbeit Suchende Eingliederungszuschuss Förderungsziel Kompetenzausbau bzw. Ausgleich bestehender Defizite bei neu eingestellten Arbeitskräften wer wird gefördert? Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss, wenn eine Einstellung aus den der folgenden Personengruppen erfolgt Menschen mit Vermittlungshemmnissen, arbeitslose Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben jüngere Arbeitslose, die bei Aufnahme der Beschäftigung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben voraussetzungen Arbeitgeber möchte förderungsbedürftige Arbeitnehmer einstellen finanzierung Lohnkostenzuschuss erfolgt nach Klientel; es gelten besondere Regelungen für – ältere, – schwerbehinderte – oder sonstige behinderte Menschen Es werden bis zu 50% des Arbeitsent geldes – längstens für 12 Monate – finanziert Gut zu wissen Für Rehabilitanden gelten noch besondere Förderinstrumente, die mit den Berufsgenossenschaften abgesprochen werden. Darüber hinaus sind auf regionaler Ebene weitere zielgruppenspezifische Programme aufgelegt worden, über die wir Sie gern im persönlichen Gespräch weiter informieren. integration fördern 9 Ältere Arbeitnehmer/-innen Entgeltsicherung Förderungsziel Ältere Arbeitslose oder Erwerbstätige, die ihre Arbeitslosigkeit durch Auf- nahme einer geringer entlohnten versicherungspflichtigen Beschäftigung beenden oder vermeiden wer wird gefördert? Über 50-jährige, – die arbeitslos – oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind voraussetzungen Beendigung oder Vermeidung der Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer geringer entlohnten versicherungspflichtigen Beschäftigung noch mindestens 120 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Aufnahme der neuen Beschäftigung tarifliche Entlohnung bzw. Zahlung des ortsüblichen Lohns in der neuen Beschäftigung monatliche Nettoentgeltdifferenz zwischen dem Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld berechnet worden ist und dem niedrigeren Entgelt der neuen Beschäftigung von mindestens 50 Euro Antragsstellung erfolgt grundsätzlich immer vor Aufnahme der neuen Beschäftigung finanzierung Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt – im ersten Jahr 50% – und im zweiten Jahr 30% der monatlichen Nettoentgeltdifferenz Milderung der geringeren Alterssicherung – durch eine zusätzliche Aufstockung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Anspruchsdauer beträgt zwei Jahre zuständigkeit Antragsstellung erfolgt – bei der für den Wohnsitz des Arbeitnehmers zuständigen Agentur für Arbeit 10 Übergänge sichern Ungelernte Weiterbildung Ungelernter Arbeitgeber können für die berufliche Weiterbildung von ungelernten Arbeitnehmern durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden. Wer wird gefördert Teilnahme von ungelernten Arbeitskräften an beruflichen Bildungs-­ maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss oder einer anrechenenbaren Teilqualifikation führen. Was wird gefördert Die Zuschüsse können bis zur Höhe des Betrages erbracht werden, der sich als anteiliges Arbeitsentgelt einschließlich eines darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung errechnet. Wichtige Förderbedingungen Zuschuss zum Arbeitsentgeld einschließlich einer Pauschale bezogen auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für während der Qualifizierung nicht erbrachte Arbeitsleistung. Die Zuschüsse werden gewährt bei Arbeitsausfall durch Weiterbildungsmaßnahmen und Fortbestehen des Arbeitverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Freistellung. Kontakt Die örtliche Arbeitsagentur für das Unternehmen / www.arbeitsagentur.de Hinweis Antrag durch Arbeitgeber/-in rechtzeitig vor Beginn der Bildungs maßnahme stellen. Bildungsprämie Wer wird gefördert Beschäftigte, Selbstständige, Beschäftigte in Elternzeit, Berufsrückkehrer Was wird gefördert Individuelle berufliche Weiterbildung, die dem Bildungsbedarf des Erwerbstätigen entsprechen müssen. Wichtige Förderbedingungen Erwerbstätige müssen an einer Beratung teilnehmen. Das zu versteuernde Einkommen darf die Summe von 25.600 € (bzw. 51.200 € bei Zusammenveranlagung) nicht überschreiten. Der Kurs darf noch nicht angemeldet sein. Die Fördersumme beträgt 50% der Kurs- bzw. Prüfungsgebühren bis zu einem maximalen Betrag von 500 €. Kontakt www.bildungspraemie.info Hinweis Für eine Prämienberatung vereinbaren Erwerbstätige telefonisch einen Beratungstermin bei einer Prämienberatungsstelle. integration fördern 11 Wo Sie uns finden Ihre Ansprechpartner vor Ort: www.grone.de