Rahmenrichtlinien für das Gymnasium Latein Gymnasiale Oberstufe Gelten auch für Fachgymnasium, Abendgymnasium und Kolleg An der Erarbeitung der Rahmenrichtlinien für das Fach Latein waren mit unterschiedlichen Zeitanteilen die nachstehend genannten Mitarbeiter beteiligt. Bei der Schlußredaktion im Niedersächsischen Kultusministerium wurden die Ergebnisse des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens eingearbeitet. Wolf-Dieter Boeckmann Georg Edzard Buitkamp Johannes Gappa Werner Hilkenbach Bruno Krause Wilfried Mertens Dr. Hellmut Roemer Ernst Steinecke Alfons Zimmer Herausgegeben vom Niedersächsischen Kultusminister (August 1982) Schiffgraben 12, 3000 Hannover 1 Aktenzeichen: 201 -82 165/2-23 Diese Rahmenrichtlinien wurden nachträglich digitalisiert. Hieraus können sich optische Abweichungen gegenüber dem Original in der ursprünglichen Druckfassung ergeben. Inhalt 1 Aufgaben und Ziele des Lateinunterrichts in der gymnasialen Oberstufe .......................................................... 2 2.1 2.2 2.3 5 Lernziele............................................................................................ 8 Instrumentale Lernziele ...................................................................... 8 Affektive Lernziele ............................................................................. 9 Kognitive Lernziele ............................................................................. 10 3 Unterrichtsinhalte ............................................................................ 13 3.1 Auswahlkriterien ................................................................................ 13 3.2 Gegenstandsbereiche ........................................................................ 15 4 4.1 4.2 4.3 Unterrichtsverfahren ........................................................................ Verfahren der Texterschließung .......................................................... Formen des Lernens ........................................................................... Medien und Hilfsmittel ........................................................................ 19 19 22 24 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 Organisation des Unterrichts ......................................................... Die Profile des Lateinunterrichts in der gymnasialen Oberstufe............ Die Vorstufe1) .................................................................................... Die Kursstufe1) .................................................................................. Kursarten........................................................................................... Kursfolgen......................................................................................... Kombinierte Kurse ............................................................................ 25 25 27 27 28 30 32 6 Lernerfolgskontrollen und Leistungsbewertung ............................ 35 6.1 Formen der Lernerfolgskontrollen...................................................... 35 6.2 Leistungsbewertung.......................................................................... 38 7 7.1 7.2 7.3 7.4 Beispiele für Unterrichtsangebote/Kursfolgen .............................. Profil A - Vorstufe.............................................................................. Profil A - Kursstufe: Grundkursfolge ................................................ Profil A - Kursstufe: Leistungskursfolge ......................................... Profil C - Kursstufe: Grundkursfolge ................................................ 41 41 42 44 48 1 ) Im Abendgymnasium und Kolleg ist die Bezeichnung „Vorstufe" durch die Bezeichnung „Einführungsphase", die Bezeichnung „Kursstufe" durch die Bezeichnung „Kurssystem" zu ersetzen. 8 8.1 8.2 8.3 Anhang ........................................................................................ Anhang I: Anforderungsbereiche ................................................... Anhang II: Korrekturschlüssel ........................................................ Anhang III: Die inhaltlichen Anforderungen zum Erwerb des Kleinen Latinums, des Latinums und des Großen Latinums .......... 8.4 Anhang IV: Übersicht über die formalen Bedingungen für den Erwerb des Kleinen Latinums, des Latinums und des Großen Latinums in der gymnasialen Oberstufe und im Fachgymnasium .. 54 54 55 56 57 5 1 Aufgaben und Ziele des Lateinunterrichts in der gymnasialen Oberstufe Der gemeinsame Auftrag der Alten Sprachen Grundlegende Texte der europäischen Kultur, die unser Denken im Sinne des Humanismus, des Christentums und der Demokratie geprägt haben, sind in griechischer bzw. in lateinischer Sprache abgefaßt. Zugleich sind die meisten Sprachen Europas über ihren gemeinsamen indogermanischen Ursprung hinaus in erheblichem Maße von der antiken Kultur und Zivilisation beeinflußt. Der altsprachliche Unterricht in der gymnasialen Oberstufe will deshalb dem Schüler auf dem Wege über die Erschließung lateinischer und/oder griechischer Originaltexte und ihre kritische Reflexion einen unmittelbaren Zugang zu Grundlagen und Geschichte unserer eigenen Sprache und Kultur ermöglichen und die Ergebnisse für das Verständnis der Gegenwart und die Bewältigung ihrer Probleme fruchtbar machen. Aufgaben des Lateinunterrichts in der gymnasialen Oberstufe Die lateinische Sprache, die in ihr verfaßten Texte und die Sachen (res), die durch sie vermittelt werden bzw. deren Kenntnis das Verstehen dieser Texte ermöglicht, sind die drei konstitutiven Bereiche des Lateinunterrichts. Sie werden zwar aus methodischen Gründen gesondert beschrieben, stellen aber in ihrem Wesen eine untrennbare Einheit dar. Während im Sekundarbereich I Spracherwerb und Sprachreflexion im Vordergrund gestanden haben, liegt in der gymnasialen Oberstufe das Schwergewicht auf der von der Sprach- und Textreflexion ausgehenden Erschließung von literarischen Texten und ihrer Interpretation. Sprache Als Sprachunterricht führt der Lateinunterricht in der gymnasialen Oberstufe unter Einbeziehung neuerer Verfahren der Sprachbeschreibung zu vertieftem Einblick in das besondere Funktionsgefüge und die speziellen Kommunikationsbedingungen eines sprachlichen Systems, dessen Entwicklung zwar abgeschlossen ist, das aber trotzdem - anders als etwa eine Kunstsprache - typische Phänomene einer lebenden Sprache aufweist. Der Lateinunterricht regt den Heranwachsenden zu intensivem Nachdenken über Sprache, ihre Gesetze und Wirkungen an und vermittelt ihm grundlegende Einsichten in die Leistungen sprachlicher Ausdrucksformen. Damit wird zugleich die im Lateinunterricht des Sekundarbereichs I begonnene Erziehung zu kompetenter, verantwortungsbewußter Sprachverwendung fortgesetzt. Die Kenntnisse in Formenlehre und Syntax werden nur erweitert, die Fähigkeit zur Sprachreflexion gefördert, soweit es für die Texterschließung erforderlich ist. Das Schwergewicht des Sprachunterrichts verlagert sich auf die Textreflexion. Die sprachliche Arbeit konzentriert sich auf das Übersetzen, 6 das Vergleichen und das Interpretieren als Verfahren zur Erschließung von Texten. Texte Der Lateinunterricht in der gymnasialen Oberstufe ist also primär Lektüreunterricht. Er verschafft dem Schüler Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Texten, macht ihm deren literarische Formen und ästhetische Qualitäten zugänglich und leitet ihn an, den sachlichen Gehalt und die Intentionen eines Textes zu erfassen und sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen. Damit hilft er dem Schüler nicht nur, sein Denkvermögen, sein Methodenbewußtsein, sein ästhetisches Urteilsvermögen und seine sprachliche Auffassungs- und Gestaltungskraft zu entwickeln, sondern regt ihn auch an, darüber nachzudenken, wieweit die Texte trotz ihrer historischen Gebundenheit für ihn bedeutsam sind. Sachen (res) Als Sachunterricht vermittelt der Lateinunterricht die mit der Originallektüre gegebenen Inhalte. Für ein hinreichendes Verständnis des lateinischen Textes muß außer dem sprachlichen auch der außersprachliche Kontext (z. B. Verfasser, literarischer, geschichtlicher und kulturgeschichtlicher, politischer Hintergrund) im notwendigen Umfang herangezogen werden. Dabei hat der Lateinunterricht vor allem die Aufgabe, die Mittlerrolle der römischen Literatur und Kunst bei der Rezeption und Tradition griechischer Kultur bewußt zu machen, die auf der praktischen Begabung und der pragmatischen Haltung der Römer beruhenden historisch bedeutsamen Leistungen Roms auf den Gebieten der Politik, des Rechts und des Ingenieurwesens herauszustellen und Einblick zu vermitteln in die in ihren Folgen bis heute wirksame Entwicklung des Imperium Romanum, in das Fortwirken der Romidee und in das Weiterleben der lateinischen Sprache in christlicher und weltlicher Literatur seit der Spätantike. Der thematischen Ergänzung, der allgemeinen Information und der Klärung von Einzelfragen können Paralleltexte - auch aus anderen Sprachen und Epochen - sowie Sachlexika und andere Sekundärliteratur dienen. Der Sachunterricht dient somit der Veranschaulichung der Lektüre, der Vergegenwärtigung der Verfasserpersönlichkeit und der Verdeutlichung des situativen, kulturellen und historischen Kontextes sowie ihrer Bedeutung im Traditionszusammenhang von Antike und Gegenwart. Damit ist er wesentlicher Bestandteil des lateinischen Lektüreunterrichts: er ermöglicht die Überwindung der zeitlichen Distanz und führt zu einer angemessenen Interpretation der Originaltexte. Unterrichtsprinzipien Die den Lateinunterricht der gymnasialen Oberstufe bestimmenden Grundsätze sind für die Unterrichtsinhalte das thematische Prinzip und für die Unterrichtsverfahren das komparativ-kontrastive Prinzip. Damit werden die 7 Ansätze thematisch und komparativ-kontrastiv orientierter Textarbeit im Lateinunterricht der Klassen 5/7 - 10 oder 9 - 10 fortgesetzt. Das thematische Prinzip Das thematische Prinzip bestimmt die Auswahl und Gruppierung von Texten sowie die Fragestellungen, unter denen Texte interpretiert und verglichen werden. Zugleich dient es der Konzentration des Stoffes. Aus der Bedeutung des thematischen Prinzips läßt sich jedoch kein Vorrang der Themen gegenüber den Texten ableiten. Die Themen stellen vielmehr den Bezug her zwischen den wechselnden Fragestellungen der Gegenwart und den lateinischen Texten als den Konstanten eines lernzielorientierten Unterrichts. Die Anwendung des thematischen Prinzips erfolgt nach Auswahlkriterien, denen bei der Suche nach Themen und bei der Aufstellung von Kursfolgen Leitfunktion zukommt. So wird vermieden, daß ein Text oder ein bestimmter Autor nur deshalb ausgewählt werden, weil sie Material zu einem bestimmten Thema liefern. Vielmehr gewährleisten die Auswahlkriterien, daß sowohl die Belange der Gegenwart und die Bedürfnisse der Schüler in den Unterricht einbezogen werden als auch der literarische Rang für die Textauswahl maßgebend bleibt. Das komparativ-kontrastive Prinzip Anders als im Unterricht in den modernen Fremdsprachen wird im Lateinunterricht eine aktive lateinische Sprachkompetenz nicht angestrebt. Das im Lateinunterricht durchgehende didaktisch-methodische Prinzip der Zweisprachigkeit und die historische Distanz der vermittelten Inhalte erfordern ein ständiges Vergleichen und Gegenüberstellen. So ist bei den im Lateinunterricht vorrangig geübten Verfahren der Sprach- und Textreflexion, speziell des Verstehens und Interpretierens lateinischer Texte, des Übersetzens ins Deutsche sowie der Methodenkritik das komparativ-kontrastive Prinzip leitender methodischer Gesichtspunkt. Dabei werden sowohl der kategoriale Charakter der Gegenstandsbereiche als auch die Bindung der konkreten Sachverhalte an eine einmalige historische Situation erkennbar. In diesem Spannungsfeld ermöglicht das komparativ-kontrastive Prinzip eine Betrachtungsweise, die den Standort sowohl des betrachteten Objekts als auch des betrachtenden Subjekts genauer bestimmt. Sie läßt im jeweils Besonderen das Allgemeine erkennbar werden und macht so die Auseinandersetzung mit den antiken Texten für die Urteilsbildung über verwandte Probleme der Gegenwart fruchtbar. In diesem Sinne sind antike Texte modellhaft und aktuell. Die komparativ-konstrastive Arbeit im Lateinunterricht soll auch die Kenntnisse in anderen Bereichen nutzen, insbesondere Kenntnisse in anderen Fremdsprachen, in den Methoden der Sprachanalyse und Sprachbeschreibung, in der deutschen Literatur und in fremdsprachigen Literaturen, aber auch auf den Gebieten der Geschichte, Literatur- und Kunstgeschichte, Politik und Gesellschaftswissenschaften, Religionslehre und Philosophie. 8 2 Lernziele Die Fachlernziele des Lateinunterrichts stehen in einem doppelten Bezugsrahmen: Sie stellen einerseits die fachbezogene Konkretisierung des aus dem öffentlichen Auftrag der Schule sich ergebenden allgemeinen Leitziels: „Selbstverwirklichung in sozialer Verantwortung" dar und dienen zugleich der übergeordneten Aufgabe der gymnasialen Oberstufe, dem Schüler eine wissenschaftspropädeutische Grundbildung zu vermitteln mit dem Ziel allgemeiner Studierfähigkeit bzw. der Fähigkeit zu entsprechend hoch qualifizierter beruflicher Ausbildung. Andererseits beschreiben sie die Kenntnisse, Fähigkeiten, Einsichten und Einstellungen, die bei einer sinnvollen Beschäftigung mit den Inhalten des Lateinunterrichts zu erreichen sind. Die Lernziele des Lateinunterrichts lassen sich in drei Bereiche gliedern: - instrumentale Lernziele - affektive Lernziele - kognitive Lernziele. Diese Reihenfolge stellt ebensowenig wie die Reihenfolge der Lernziele innerhalb dieser Bereiche eine Rangfolge dar. Vielmehr bedingen sich die Lernziele sowohl innerhalb ihrer Bereiche als auch über deren Grenzen hinweg in vielfältiger Weise gegenseitig. Aus diesem Grunde und wegen der Komplexität der Inhalte des Lateinunterrichts wäre es verfehlt, einzelne Lernziele isoliert anstreben zu wollen. Es ist zwar aus methodischen Gründen oder für die Konzeption von Lernerfolgskontrollen zweckmäßig, im Kursverlauf schwerpunktmäßig einzelne Lernziele in den Vordergrund zu stellen; auch äußere Sachzwänge wie die begrenzte Themenstellung und Textauswahl eines Halbjahres erfordern eine Schwerpunktbildung. Doch auch in diesen Fällen muß jedes Lernziel immer zugleich als Teil des gesamten Lernzielspektrums gesehen werden, dessen Ausfüllung nur in einem die ganze Oberstufe umfassenden, konsequent geplanten Unterricht angestrebt werden kann. Die instrumentalen und die affektiven Lernziele lassen sich zwar weitgehend auch fachübergreifend beschreiben; sie sind aber ebenso unentbehrliche Ziele des lateinischen Fachunterrichts. Von den Gegenständen und Methoden des Lateinunterrichts her sind auch diese Lernziele fachspezifisch geprägt. 2.1 Instrumentale Lernziele Fähigkeit zu wissenschaftsorientiertem Arbeiten: - Fähigkeit, wichtige Fachtermini sachgerecht zu verwenden - Fähigkeit, allgemeine und fachspezifische Hilfsmittel zu benutzen (z. B. Lexika, Kommentare, ausgewählte sonstige Fachliteratur) 9 - Fähigkeit, sinnvoll und korrekt zu zitieren - Fähigkeit, Informationen zu finden, zu vergleichen, auszuwählen, zu ordnen und mitzuteilen - Fähigkeit, Arbeitsstrategien zu entwickeln und anzuwenden - Fähigkeit, erarbeitete Ergebnisse sinnvoll zu ordnen, folgerichtig zu verknüpfen und angemessen darzustellen. 2.2 Affektive Lernziele Die affektiven Lernziele sind allgemeine Erziehungsziele und zugleich fachspezifische Unterrichtsziele. Hier werden, nach Leitzielen geordnet, Haltungen und Einstellungen genannt, die im Umgang mit den typischen Inhalten des Lateinunterrichts und bei Anwendung der entsprechenden Lernverfahren gewonnen werden sollen. Der persönlichkeitsbildende Wert, den man von der Erfüllung der Lernziele im kognitiven Bereich erwartet, wird erst dann wirksam erschlossen, wenn aus der Beschäftigung mit den Inhalten und Problemstellungen des Fachunterrichts Folgerungen für das eigene Verhalten und die Sinnerfüllung des eigenen Lebens gezogen werden. Es wird daher einerseits erwartet, daß eine intensive Begegnung mit den Inhalten des Lateinunterrichts und die sinnvolle Anwendung seiner Methoden die Bereitschaft und Fähigkeit des Schülers zu wissenschaftlicher Haltung, Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung fördert. Umgekehrt kann aber auch das Vorhandensein solcher Haltungen und Einstellungen die Unterrichtsarbeit positiv beeinflussen und damit den Unterrichtserfolg verbessern. Außerdem hängen Reife und Mündigkeit des Schülers nach dem Besuch der gymnasialen Oberstufe weitgehend von einer gleichmäßigen Förderung sowohl der kognitiven Fähigkeiten als auch der affektiven Einstellungen ab. Aus den genannten Gründen muß die Unterrichtsgestaltung die affektiven Lernziele bewußt einbeziehen. 2.2.1 Wissenschaftlichkeit - Sachlichkeit und Distanz in der Bemühung, mit Genauigkeit und Sorgfalt die Richtigkeit von Textaussagen und von Lösungen bei der Texterschließung zu überprüfen - kritisches Verwenden von Beurteilungsmaßstäben und Klären eigener Wertvorstellungen bei der Aufgabe, in Anwendung des komparativ-kontrastiven Prinzips ständig Sachverhalte, Aussagen und Intentionen beurteilen und damit Wesentliches von Unwesentlichem unterscheiden zu müssen - Bereitschaft zu methodisch überprüfbarem Vorgehen und zu größtmöglicher Objektivität - Beharrlichkeit bei der Anwendung sachgerechter Methoden aus der Erfahrung heraus, daß schwierige Probleme, wie sie besonders bei der Übersetzung und Interpretation antiker, d. h. dem vertrauten Verständ- 10 nishorizont fernliegender Texte gegeben sind, sich so am ehesten lösen lassen - Einsicht in die Subjektivität des eigenen Denkens und Urteilens und in die dadurch gezogenen Grenzen, in die Relativität der eigenen Stellung und der Gegenwart allgemein; daraus resultierend ein historisches Bewußtsein, das inhaltlich durch die Beschäftigung mit antiker Literatur und Kunst und mit der Rezeptionsgeschichte ihrer Vorstellungen, Motive und Formen um Wesentliches bereichert wird. 2.2.2 Selbstverwirklichung - Offenheit für den Umgang mit kulturell fremdartigen Gegenständen; Erfahrung, daß die Begegnung mit den Inhalten des Lateinunterrichts zur eigenen Persönlichkeitsentwicklung beiträgt - Freude aus dem Erlebnis, daß es sich lohnt, sich mit lateinischen Texten, in der Regel Dichtung oder Kunstprosa von hohem inhaltlichen Niveau und besonderer ästhetischer Qualität, auseinanderzusetzen - Bereitschaft und Fähigkeit zu kontrolliertem Umgang mit den eigenen Affekten, ohne daß Kreativität und Spontaneität, wo sie sinnvoll und notwendig sind, eingeengt werden - Bereitschaft und Fähigkeit zur Relativierung eigener Wertvorstellungen und zur Auseinandersetzung mit ihnen. 2.2.3 Soziale Verantwortung - Toleranz gegenüber Wertungen anderer - Bereitschaft, mit anderen in sinnvolle Diskussion über Wertvorstellungen einzutreten - Bereitschaft und Fähigkeit, auch aus dem Potential der europäisch humanistischen Tradition und der darin angesammelten mitmenschlichen Erfahrung Konsequenzen für das eigene soziale Verhalten zu ziehen - Bereitschaft, sich mit Gegenständen zu beschäftigen, die der eigenen unmittelbaren Realität zunächst fernliegen, und damit eine von Zwang und starrer Zweckbindung befreite spielerische Form kultureller, geistiger Betätigung zu verwirklichen und in seinem sozialen Verhalten wirksam werden zu lassen. 2.3 Kognitive Lernziele Die drei Bereiche der kognitiven Lernziele umfassen grundlegende und weiterführende Lernziele. Sie sind immer aufeinander bezogen und müssen daher als Einheit betrachtet werden. 11 2.3.1 Kenntnis der lateinischen Sprache - Kenntnis eines Grundvokabulars, das einen Kulturwortschatz einschließt, d. h. Wörter, von denen eine die europäische Kultur prägende Kraft ausgegangen ist - Kenntnis eines Aufbauvokabulars, d. h. solcher Wörter, die in den gelesenen Texten häufiger vorkommen oder für deren Verständnis von besonderer Bedeutung sind - Kenntnis wichtiger Lautgesetze und Wortbildungsregeln - Beherrschung der Formenlehre, soweit sie für die Texterschließung notwendig ist - Beherrschung der syntaktischen Strukturen und ihrer Funktionen, soweit sie für die Texterschließung notwendig sind - Fähigkeit, lateinische Texte in korrekter Aussprache sinngemäß zu lesen - Kenntnis einiger wichtiger Metren und Fähigkeit, in diesen Metren abgefaßte lateinische Verse vorzutragen. 2.3.2 Fähigkeit zur Sprach- und Textreflexion - Fähigkeit, mit Hilfe der Lautgesetze und Wortbildungsregeln Wortbedeutungen zu erschließen - Fähigkeit, Fremdwörter, Fachtermini sowie sprachverwandte Wörter im Deutschen und in anderen lebenden Sprachen mit Hilfe des lateinischen Vokabulars zu verstehen - Fähigkeit, semantische und syntaktische Grundstrukturen der lateinischen Sprache zu erkennen und mit entsprechenden Strukturen des Deutschen und anderer Sprachen zu vergleichen - Fähigkeit, die Bedeutung und Funktion lateinischer Wörter, Wendungen, Formen und syntaktischer Strukturen im Kontext zu erfassen - Fähigkeit, verschiedene Stil- und Sprachebenen in lateinischer Poesie und Prosa zu unterscheiden - Kenntnis verschiedener Verfahren der Sprachbeschreibung - Fähigkeit, lateinische Originaltexte zu verstehen und sachlich zutreffend, sprachlich richtig und stilistisch angemessen zu übersetzen - Fähigkeit, die Qualität einer vorgegebenen Übersetzung durch Vergleich mit dem Original zu überprüfen und verschiedene Übersetzungen untereinander mit Bezug auf den Originaltext zu vergleichen - Einsicht in den Übersetzungsvorgang und in die Problematik jeder Übersetzung - Kenntnis verschiedener Interpretationsmethoden und Fähigkeit, sie sinnvoll anzuwenden 12 - - Fähigkeit, stilistische und metrische Phänomene in Poesie und Prosa zu erkennen und ihre Bedeutung für den Textzusammenhang zu beschreiben Fähigkeit, Texte unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen Form und Inhalt auf die Aussageabsicht des Autors hin zu interpretieren Einsicht in die Abhängigkeit eines Textes von der literarischen Tradition Einsicht in die Wechselwirkung zwischen dem Text und der Situation des Autors und seiner Zeit Einsicht in die Begrenztheit der Interpretationsmethoden und in die Vorläufigkeit und Zeitgebundenheit jeder Interpretation. 2.3.3 Einblick in die lateinische Literatur, die in ihr vermittelten Inhalte und ihre Wirkungsgeschichte - Kenntnis repräsentativer Texte aus verschiedenen Epochen der lateinischen Literatur durch Originallektüre - Kenntnis repräsentativer Inhalte und Fragestellungen der lateinischen Literatur und Einblick in ihre aktuellen Bezüge - Kenntnis der Merkmale und Funktionen einiger von den Römern geprägter oder weiterentwickelter literarischer Gattungen, darunter mindestens einer Gattung der Poesie - Kenntnis derjenigen biographischen Daten der behandelten Autoren, die für ihre geistesgeschichtliche Einordnung wichtig sind - Fähigkeit, römische Leitbegriffe und die ihnen zugrundeliegenden Wertund Zielvorstellungen in ihrer gesellschaftlichen und geschichtlichen Bedeutung und Problematik zu erkennen - Kenntnis philosophischer Fragestellungen und Begriffe in ihrem ideengeschichtlichen Zusammenhang - Kenntnis von wesentlichen historischen und kulturellen Erscheinungen und Vorgängen sowie von Werken der antiken Kunst und Technik, soweit sie für das Verständnis und für die Einordnung eines Textes in den kulturellen Zusammenhang notwendig sind und zur Verdeutlichung der übergeordneten Problemstellung dienen - Fähigkeit, thematisch einander zugeordnete Texte - auch aus verschiedenen Epochen - in ihrer Aussageabsicht zu vergleichen - Einblick in das Fortwirken repräsentativer Formen, Motive, Stoffe und Fragestellungen der lateinischen Literatur in der europäischen Tradition - Fähigkeit, in der Literatur der Antike fundamentale Existenzfragen zu erkennen und aus der Sicht der Gegenwart dazu Stellung zu nehmen. 13 3 Unterrichtsinhalte 3.1 Auswahlkriterien Die Frage der richtigen Auswahl der Texte und sonstiger Unterrichtsinhalte ist mit der Lernzielproblematik eng verknüpft: Auch die allgemeinen, fachübergreifenden Lernziele, wie sie sich aus den Bedürfnissen der Gegenwart ergeben, lassen sich nicht unabhängig von Gegenständen realisieren; erst in der Auseinandersetzung mit dem Stoff werden sie konkret. Die Gegenstände wiederum und die an sie geknüpften Fachlernziele dürfen sich nicht soweit verselbständigen, daß die übergeordneten Lernziele aus dem Blick geraten. Demnach ist ebenso wie die Formulierung allgemeiner Lernziele stets auch die Auswahl von Unterrichtsinhalten abhängig von Fragen, Problemen und Bedürfnissen der Gegenwart. Da diese, trotz einer gewissen Konstanz in den Grundfragen, Veränderungen und Akzentverschiebungen im einzelnen unterliegen, würde durch die Aufstellung eines festen Kanons von Inhalten deren Isolierung begünstigt und die Aktualisierung erschwert werden. Andererseits müssen sich die für das Fach Latein spezifischen Gegenstände und Methoden und die durch sie angestrebten Fachlernziele mit ihrem Eigengewicht auf den Auswahlprozeß auswirken. Bei der Festlegung von Themen werden daher vorrangig solche Gegenwartsfragen berücksichtigt, für deren Behandlung gerade die Fachgegenstände und Fachmethoden des Lateinunterrichts ihren besonderen Beitrag leisten können. Vorschnelle Scheinaktualisierung wird so am ehesten vermieden. Dagegen erschließt die sinnvolle Ausnutzung des in den fachspezifischen Gegenständen vorhandenen didaktischen Potentials die Möglichkeiten des Faches Latein für eine sachgerechte Aktualisierung. Die Aufgabe besteht also darin, in einem Prozeß des ständigen Abwägens die übergeordneten allgemeinen Lernziele und die fachspezifischen Gegenstände, Methoden und Lernziele in eine möglichst enge und fruchtbare Beziehung zu setzen. Daraus ergeben sich zwei Reihen von Auswahlkriterien, die noch nicht an Inhalte gebunden sind: Allgemeine Kriterien Die allgemeinen Kriterien werden gewonnen unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, anthropologischer, pädagogischer und lernpsychologischer Gesichtspunkte. Texte und sonstige Unterrichtsinhalte, die solche Kriterien aufweisen, 1) werden in einem Auswahlvorgang gefunden, der sich an den Lernzielen und deren sinnvoller Kombination und Abfolge orientiert; 2) sind für einen lernzielorientierten Lernprozeß geeignet strukturiert: - exemplarisch, überschaubar, in sich geschlossen, anschaulich 14 - begreiflich, dem Alter und dem Erfahrungshorizont des Schülers angemessen - ergiebig, perspektivenreich und interessant - geeignet für den Transfer, für die Entwicklung des Schülers bedeutsam - kreativitätsfördernd; 3) besitzen ästhetische Qualität und wecken Sinn für ästhetische Phänomene; 4) sind unter methodischen Gesichtspunkten - gut zu erschließen - mit vertretbarem Zeitaufwand zu erarbeiten - dem jeweiligen Leistungsstand der Lerngruppe angemessen - geeignet, die Selbständigkeit der Schüler zu fördern; 5) eignen sich für Lernerfolgskontrollen: - sind quantitativ ausreichend - lassen eine differenzierte Aufgabenstellung zu. Fachbezogene Kriterien Texte und sonstige Unterrichtsinhalte, die solche Kriterien aufweisen, 1) sind repräsentativ für Inhalte und Methoden des Faches Latein; 2) berücksichtigen den literarischen Rang bzw. die literarhistorische Bedeutung des Werkes/Autors; 3) repräsentieren wichtige literarische Formen und Darstellungsweisen; 4) lassen wesentliche Aspekte des Gesamtwerkes erkennen; 5) sagen Wesentliches über die römische Welt und über römisches Denken und Empfinden aus; 6) enthalten typische Züge antik-abendländischen, humanistischen und christlichen Denkens. Aus diesen beiden Kriterienreihen ergibt sich: Die Forderung, bei der Auswahl von Lerninhalten von Fragen, Problemen und Bedürfnissen der Gegenwart auszugehen, darf nicht vordergründig verstanden werden. Aufgabe des Lateinunterrichts ist es vielmehr, diese Fragen, Probleme und Bedürfnisse der Gegenwart mit Hilfe der fachspezifischen Möglichkeiten aufzuarbeiten, zu vertiefen, zu verallgemeinern und so die Selbst- und Weltkenntnis des Schülers in der Auseinandersetzung mit Texten in lateinischer Sprache und mit der in ihnen sichtbar werdenden Kultur zu erweitern und zu differenzieren. Besonders die fachbezogenen Kriterien setzen klare Akzente im literaturgeschichtlichen und inhaltlichen Bereich: Repräsentativ für die Inhalte des Faches Latein sind vor allem Texte aus Prosa und Dichtung der republikanischen Zeit und der frühen Kaiserzeit. Aus ihnen sollen daher mindestens zwei Drittel der auf der Oberstufe zu behandelnden Texte ausgewählt werden; denn besonders in Werken dieser Zeit ist Wesentliches über die römi- 15 sche Welt und über römisches Denken und Empfinden ausgesagt. Daneben sollten Texte aus der Spät- und Nachantike, in denen christliches und/oder humanistisches Denken sich äußert, Gegenstand des Lateinunterrichts auf der Oberstufe sein. 3.2 Gegenstandsbereiche Die Anwendung der Auswahlkriterien auf die Fachgegenstände führt zur Auswahl geeigneter Unterrichtsinhalte und zur Formulierung von Kursthemen. Die Kursthemen sind den vier Halbjahren der Kursstufe so zuzuordnen, daß in ihrem Verlauf alle Fachlernziele berücksichtigt werden können. Zu diesem Zweck werden die Inhalte in vier Gegenstandsbereiche gegliedert: in den Basisbereich Sprache - Literatur und in die drei weiteren Gegenstandsbereiche Gesellschaft - Kultur, Politik - Geschichte und Philosophie - Religion. Diese Gegenstandsbereiche sind zwangsläufig sehr allgemein formuliert. Damit ihr inhaltlicher Umfang besser erkennbar ist, werden sie weiter aufgefächert. Die so gewonnenen Teilbereiche lassen sich noch vermehren, wenn man sie stärker differenziert oder zusätzliche Aspekte aufnimmt. Vielfältige Überschneidungen sind nicht nur unvermeidbar, sondern sogar wünschenswert, da sie einer ungerechtfertigten Isolierung einzelner Bereiche entgegenwirken. Die Bedeutung der Teilbereiche und ihrer Gegenstände und Fragestellungen für das Auffinden und Ausgestalten von Kursthemen hängt davon ab, wie viele untergeordnete thematische Aspekte sie enthalten und wieweit sie die Bildung der beabsichtigten Kursschwerpunkte ermöglichen. Dabei empfiehlt es sich, für verschiedene Kursthemen die Gegenstände und Fragestellungen des jeweiligen Bereichs immer wieder neu und möglichst vielfältig zu kombinieren. Alle Teilbereiche eines Gegenstandsbereichs in einem Kurs zu erfassen ist weder möglich noch wünschenswert. Doch soll der Lehrer bei der Gestaltung eines Kursthemas einen Einblick in den Aspektreichtum des jeweiligen Gegenstandsbereichs vermitteln und damit zugleich einen Überblick geben über den Schwerpunktbereich des jeweiligen Halbjahres. Grundlage des Lateinunterrichts in der gymnasialen Oberstufe sind immer Texte, in der Regel Texte von hohem literarischem Rang. Die Inhalte des Bereichs Sprache - Literatur haben daher Basisfunktion. Sie sind auch in solchen Kursen in angemessenem Umfang Gegenstand des Unterrichts, deren Schwerpunkt in einem der weiteren Gegenstandsbereiche liegt. Im Profil A (vgl. 5.1) sollte der Schwerpunkt eines Kurses auch aus dem Basisbereich selbst gewählt werden. Der Basisbereich und die weiteren Gegenstandsbereiche sind im folgenden jeweils in Teilbereiche und thematische Aspekte aufgegliedert; ihnen sind geeignete Autoren und Texte zugeordnet. Diese Angaben sind jedoch nur als Hinweise gedacht; sie lassen sich durch andere Autoren und Texte ersetzen bzw. erweitern. 16 Teilbereiche / thematische Aspekte Autoren / Texte Basisbereich Sprache - Literatur Sprachebenen und Sprachepochen (synchronisch und diachronisch) Sprachstrukturen allgemein und lateinische Sprachstrukturen im Vergleich mit denen anderer Sprachen ästhetische Qualität von Texten Textstrukturen, Textsorten an allen Texten realisierbar Texterschließungs- und Interpretationsmethoden Bedeutung von Kontext, Gesamtwerk, Person und Umwelt des Autors für die Texterschließung literarische Formen und Ausdrucksmöglichkeiten und vergleichbare Stilentwicklungen in Malerei, Plastik und Architektur Formen und Theorie der Rhetorik Formen und Theorie der Poesie Rezeption und Tradierung von Inhalten und Motiven Ovid; Vergil; christliche Legenden Cicero, Reden und rhetorische Schriften; (Aristoteles, Rhetorik); Quintilian Ovid; Vergil; Catull; Horaz, opera, speziell ars poetica; (Aristoteles, Poetik) Cicero; Ovid; Vergil; Seneca Weitere Gegendstandsbereiche 1. Gesellschaft - Kultur wirtschaftliche und soziale Verhältnisse römische Rechtsverhältnisse römischer Alltag Religion und Kultus Sallust, Catilina; Komödie; Cato maior; Martial; Satire Cicero, Reden; Livius; Corpus iuris; XII Tafeln Plinius d. J.; Satire; Komödie; Cicero, Briefe; Martial; Petron Cicero, de natura deorum; Livius; christliche Texte 17 Teilbereiche / thematische Aspekte Autoren / Texte Erziehung und Bildung Cicero, Briefe, rhetorische Schriften; Seneca; Quintilian; Tacitus, dialogus die römische Familie Probleme des einzelnen in der Gesellschaft Komödie Sallust, Catilina; Ovid; Seneca; Catull Selbstverständnis des einzelnen Augustus, monumentum Ancyranum; Seneca; Elegie; Catull Verhältnis zur Kunst; Architektur und Technik als Ausdruck römischer Eigenart Cicero, in Verrem; Augustus; außerliterarische Werke der Malerei, Plastik, Mosaistik, Architektur und Ingenieurkunst Phaedrus; Martial; Petron; Komödie; Satire; Tacitus, Germania; Catull Gesellschaftskritik Sozialkritik Livius, Ständekämpfe; Seneca 2. Politik - Geschichte politische Entwicklungen Caesar; Cicero, Reden und Briefe; Augustus, monumentum Ancyranum; Livius, 1. Dekade; Tacitus historische Entwicklungen Livius; Tacitus; Sallust; Eugippius politische Auseinandersetzungen Caesar; Sallust; Cicero; Livius; Tacitus Tertullian; Augustin; Christenverfolgungen; Kreuzzüge religiös-weltanschauliche Auseinandersetzungen römische Außenpolitik Geschichte, Geschichtsschreibung, Geschichtsdenken Politik und Rhetorik Caesar; Augustus; Livius; Cato, pro Rhodiis; Tacitus; Cicero, ad Quintum fratrem; Sallust Sallust; Vergil, Aeneis; Livius; Tacitus; Velleius Paterculus Sallust, Cat. 51 f.; Cicero, Reden und rhetorische Schriften; Tacitus, dialogus 18 Teilbereiche / thematische Aspekte Autoren / Texte Staat und Religion Vergil, Aeneis; Horaz; Augustus; Livius; Plinius d. J.; Tertullian; Augustin; Märtyrerakten; Minucius Felix; Symmachus; Tacitus, Christenkapitel Foren; Triumphbögen; Arenen; Aquädukte; Thermen; Tempel; Augustus Sallust; Livius; Tacitus; Augustin, de civitate dei Livius; Einhard; christliche Legenden; Notker repräsentative Baukunst Ideologiekritik Legendenbildung 3. Philosophie - Religion Staatsformen, politische Philosophie römisches Rechtsdenken Theoriebildung Cicero, staatspolitische Schriften; (Polybios; Platon; Aristoteles) Cicero, de legibus; XII Tafeln; Digesten; Pandekten; Corpus iuris; Spinoza; Descartes Lukrez; Cicero; Augustin; (Vorsokratiker; Platon; Aristoteles) Philosophie und Geschichte religiös-weltanschauliche Fragestellungen christliches und humanistisches Denken Augustin; Cicero, de re publica Cicero, de finibus; Vergil, Aeneis; Lukrez; Seneca; Salvian Augustin; Vulgata; Lactanz; Petrarca; Erasmus Wissenschaft und Weltanschauung philosophische Lebensformen Lukrez Cicero, de finibus und de officiis; Boëthius; Petrarca; Erasmus; Spinoza Ideologiekritik Seneca; Augustin 19 4 Unterrichtsverfahren Wenn auch spontanes Verständnis lateinischer Texte durchaus möglich ist, bedarf es wegen ihrer Komplexität in der Regel doch besonderer Verfahren der Texterschließung. Diese sind vor allem das Übersetzen, das Interpretieren sowie der Sprach- und Textvergleich. Im Rahmen des themenorientierten Lektüreunterrichts der gymnasialen Oberstufe haben diese Verfahren nicht mehr nur funktionale Bedeutung, sondern sind selbst auch Gegenstand der Reflexion. 4.1 Verfahren der Texterschließung 4.1.1 Übersetzen Übersetzen ist der Prozeß der Texterschließung und die Methode zur Steuerung dieses Vorgangs; das Ergebnis aus beiden ist die Übersetzung. Übersetzen als Prozeß ist ein bilingualer, komplexer, vom Interpretieren nicht zu trennender Vorgang und als Methode ein sprachvergleichendes Verfahren mit dem Ziel, eine Übersetzung als Ergebnis der Verständigung über das Original zu erstellen. Prozeß, Methode und Ergebnis stehen unter der Forderung, Form und Inhalt des Originaltextes so genau wie möglich in die Muttersprache umzusetzen. Wenn auch eine vom Lernenden angefertigte Übersetzung selten den Wert einer guten literarischen Übersetzung erreichen wird, so ist doch der pädagogische Wert einer solchen produktiven Leistung als sichtbares Ergebnis der Texterschließung und des Textverständnisses hoch zu veranschlagen. Denn als Verfahren der Sinnerschließung und als Verstehensprozeß endet das Übersetzen in der Schule nicht bei vordergründigen Wort- und Sinngleichungen und führt auch nicht zum Nachvollzug des ursprünglichen Schreibvorgangs des Autors, sondern zum Nachbilden eines Textes, das sich unter ständigem Vergleichen zwischen Muttersprache und Fremdsprache vollzieht und durch ein Vorverständnis des im Text Gesagten gesteuert wird. Qualität und Intensität dieses dialektisch verlaufenden Prozesses der sprachlichen und inhaltlichen Erschließung und das damit zugleich angestrebte Ziel des Leseverstehens sind abhängig vom Grad der erreichten Sprachkompetenz im Sinne grammatischer und semantischer Kenntnisse (auch in der Muttersprache), der erzielten Sachkompetenz im Sinne einer Kenntnis der außersprachlichen Wirklichkeitsbereiche und der Methodenkompetenz im Sinne des Sprachvergleichs zwischen Muttersprache und Ausgangssprache. Der Lernende ist an eine Textvorlage gebunden, deren komplexe sprachliche Form und Aussageabsicht nicht durch Umschreiben, sondern nur durch gezieltes Anwenden der sprachlichen und sachlichen Kenntnisse entschlüsselt werden können. Damit dient das Übersetzen auch punktuellen oder generellen Verständniskontrollen. 20 Beim Übersetzungsvorgang muß der Schüler im einzelnen die lexikalischen, grammatischen und stilistischen Phänomene in Ausgangs- und Muttersprache vergleichen und die jeweils optimale Entsprechung in der Muttersprache auswählen. Dieses Auswählen als der eigentliche Übersetzungsprozeß schärft in besonderem Maße den Blick für sprachliche Strukturen, fördert exakte Begriffsbildung und weckt sprachästhetisches Empfinden. Der intensive Vergleich zwischen Originaltext und den von Schülern angefertigten Übersetzungen oder auch von vorgegebenen Übersetzungen erzieht zu bewußterem Umgang mit Muttersprache und Fremdsprache, schafft ein Fundament für die Fähigkeit zu sachgerechter Übersetzungskritik und verdeutlicht die Situationsgebundenheit jeder Übersetzung. 4.1.2 Interpretieren Unter Interpretieren sprachlicher Äußerungen können alle Akte der Deutung eines Textes und auch die dazu angewandten Methoden verstanden werden. Interpretation als Begriff umschließt neben der Summe aller Deutungsvorgänge und -methoden außerdem Ziel und Ergebnis der Arbeit an Texten im Lateinunterricht. Bestimmend für alle Deutungsakte und -verfahren ist die Absicht, zu einem möglichst umfassenden Textverständnis zu gelangen und damit zur Bewußtseinserweiterung des Interpretierenden beizutragen. Aus dem zeitlichen Abstand der antiken Kultur zur Gegenwart und aus der Tatsache, daß bei thematischer Lektüre in der Regel Texte zunächst aus ihrem originalen Zusammenhang herausgelöst werden, ergeben sich die besonderen Forderungen an die Interpretationsmethoden im lateinischen Lektüreunterricht der gymnasialen Oberstufe. Der Schüler benötigt Informationen zu den sachlichen Voraussetzungen und Hintergründen dieser Texte, er muß mit den Besonderheiten der verschiedenen Autoren vertraut gemacht werden und den einzelnen Text als Teil des Gesamtzusammenhanges erkennen können. Die Bereitschaft eines Schülers, sich mit diesen Texten zu befassen, hängt nicht nur von deren Qualität und Thematik ab, sondern auch davon, inwieweit es gelingt, den Schüler zu befähigen, mit Hilfe eines geeigneten methodischen Instrumentariums nicht nur die sprachlichen, sondern auch die sachlichen und inhaltlichen Probleme eines Textes in angemessener Zeit und mit der notwendigen Sicherheit zu erkennen und zu lösen. Es bedarf unterschiedlicher Interpretationsansätze und -methoden, um die Ergebnisse in einen Gesamtrahmen einordnen, Objektivität im Sinne von Vergleichbarkeit und Kontrollierbarkeit erreichen und so ein subjektiv geprägtes Vorverständnis korrigieren zu können. Diese mit der Sache gegebene Fülle an Perspektiven und von daher geforderte Methodenvielfalt fördert einerseits die Selbständigkeit in der Anwendung dieser Methoden und unterstützt damit die wissenschaftspropädeutische Funktion des Lateinun- 21 terrichts; andererseits ermöglicht sie ein genaues Erfassen der Textaussage, das Erschließen der Textintention und die Auseinandersetzung mit ihr; sie klärt damit Werthaltungen und erweitert die Erlebnisfähigkeit. 4.1.3 Sprach- und Textvergleich Unter Sprach- und Textvergleich wird im Lateinunterricht die Gegenüberstellung lateinischer Texte oder Textstellen desselben oder verschiedener Autoren sowie einer oder mehrerer Übersetzungen mit dem lateinischen Original verstanden. Das komparativ-kontrastive Verfahren der Texterschließung hat motivierende Wirkung, da es dem Schüler bei sorgfältiger Anleitung die Möglichkeit bietet, zu gezielten Beobachtungen und begründeten Deutungen zu gelangen. Der Sprach- und Textvergleich schärft in besonderem Maße das Methodenbewußtsein, indem er die Fähigkeit schult, zu differenzieren, zu systematisieren, das Wesentliche zu erkennen und eine abgewogene Bewertung vorzunehmen. Schließlich schafft die Methode des Vergleichens die Voraussetzung für sinnvolles Lernen - besonders im Lateinunterricht der gymnasialen Oberstufe -, weil sie zeigt, daß das Einzelphänomen grundsätzlich Bestandteil eines wie auch immer gearteten Beziehungsgefüges ist. Bei dieser Methode muß aber der Bezug zum lateinischen Originaltext immer gewahrt bleiben, da sonst die Gefahr eines zu allgemeinen vergleichenden Literaturunterrichtes besteht, der sich von der lateinischen Sprache ablöst. Zur Vermeidung methodisch nicht abgesicherter Analogien müssen die Vergleichstexte so umfangreich sein, daß sie mindestens einen für das Thema relevanten Vergleichspunkt bieten, ihre Struktur klar erkennbar ist und ihr Kontext im erforderlichen Umfang deutlich wird. So sehr die Vergleichsmethode geeignet ist, die Kenntnisse des Schülers in der lateinischen Sprache zu erweitern und zu vertiefen, so muß doch beim Gebrauch zweisprachiger Textausgaben, wie er sich bei dieser Methode bewährt hat, darauf geachtet werden, daß das selbständige Entschlüsseln lateinischer Texte durch den Schüler nicht vernachlässigt wird. Da lateinische Texte niemals nur als Informationsträger, sondern immer auch und vor allem als komplexe, in Schriftform vorliegende sprachliche Äußerungen Gegenstand des Unterrichts sind, bezieht sich die Methode des Vergleichens auf die drei Ebenen Sprache, Literatur und Textpragmatik. Sprache Äquivalenzen und Differenzen ergeben sich im morphosyntaktischen, semantischen und stilistischen Bereich. Verglichen werden z. B. Wortbildung, Wort-, Satz- und Gedankenverbindungen, Wortfolgen, Periodenbau ebenso wie Bezeichnungsumfang und Bedeutungsinhalt von Wörtern. Da auch die beste Übersetzung immer nur eine Annäherung an das Original sein kann, wird ein Vergleich sinnvoll nur in dauerndem Rückbezug auf den Originaltext, wobei gerade auf den metaphorischen Sprachgebrauch zu achten ist. Die Beschäftigung mit stilistischen Fragen setzt die Fähigkeit 22 voraus, Stilmittel sicher zu identifizieren, damit ihre semantische und kommunikative Funktion angemessen beurteilt werden kann. Literatur Da besonders bei anspruchsvoller Literatur keine Interpretation alleinige Gültigkeit beanspruchen kann, ermöglicht der Vergleich von Interpretationen, Nachdichtungen und Übersetzungen mit dem Original einen Einblick in die Vielfalt von Verwendungsweisen literarischer Motive und Formen und von ästhetischen und ethischen Beurteilungsprinzipien. Damit verbunden ist die Diskussion über Rezeptionsprobleme wie Übersetzungstheorien, sprachästhetische Auffassungen und Originalität. Textpragmatik Der lateinisch-deutsche Übersetzungsvergleich muß immer im Blick auf die unterschiedliche kommunikative Funktion des lateinischen Originaltextes und der Übersetzung vorgenommen werden. Der Vergleich weist auf die jeweils besonderen Rezeptionsbedingungen hin: er kann z. B. die geistige Welt von Autor und Übersetzer herausstellen, verschiedene Sprachepochen mit ihren Ausdrucksmöglichkeiten und ihren sprachlichen und geistigen Strukturen zum Gegenstand haben und überhaupt einen Einblick in die Rezeptionsgeschichte geben; er kann aber auch den Schüler veranlassen, seine eigene Rezeptionssituation zu reflektieren. 4.2 Formen des Lernens Die übergeordneten Lern- und Erziehungsziele in der gymnasialen Oberstufe erfordern Lernformen, die sowohl die Selbständigkeit fördern als auch die Bereitschaft und Fähigkeit zu sinnvoller Mitarbeit in der Gemeinschaft. Die Auseinandersetzung mit Sprache und Geist der Texte, die im Lateinunterricht der gymnasialen Oberstufe gelesen werden, erfordert methodische Strenge, aber auch Kreativität. Darin liegen Hilfe und Anreiz zugleich, selbständig nach Lösungen zu suchen. Andererseits ist der Lateinunterricht wegen der historischen Distanz sowie wegen der Abstraktheit und Komplexität vieler Texte und Problemstellungen gerade in der gymnasialen Oberstufe in besonderer Weise auf solche sozialen Formen des Lernens angewiesen, die die zweckbestimmte Aktivität des einzelnen bewußt fördern und in den Lernprozeß der Gruppe einbeziehen und umgekehrt aus der gemeinsamen Arbeit heraus dem einzelnen Anregungen und hilfreiche Hinweise vermitteln. Gespräch Das entwickelnde Lehrgespräch eignet sich im lateinischen Lektüreunterricht dann, wenn Ergebnisse schnell erzielt werden müssen oder wenn bei besonders komplizierten Sachverhalten ein anderer Zugang nicht möglich erscheint. 23 Vorzuziehen ist i. a. das offene Gespräch, vor allem bei Interpretationsaufgaben. Hier werden alle Beiträge der Schüler angehört und erörtert, Lösungsvorschläge weiterverfolgt und ggf. verworfen und damit auch Falsifikationserfahrungen ermöglicht. Die Diskussion eignet sich zur Auseinandersetzung mit kontroversen Positionen. Doch darf sie nicht dem Zufall überlassen werden, sondern muß zielgerichtet sein; ihre Qualität wird darüber hinaus durch die Organisation ihres Ablaufs und durch die Sachkenntnis der Teilnehmer bestimmt. Zur Sicherung der Ergebnisse sollte ein Protokoll angefertigt werden. Spezielle Formen der Diskussion wie Rundgespräch und Podiumsgespräch werden nur im Ausnahmefall eingesetzt. Gruppenarbeit Die Gruppenarbeit (Partnerarbeit, Arbeit in Kleingruppen) ermöglicht es dem Schüler in besonderem Maße, seine speziellen Fähigkeiten und Interessen einzusetzen; sie fördert das Leistungsvermögen des einzelnen, seine Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation sowie seine Bereitschaft zu Kritik und Selbstkritik. Dabei erfährt er unmittelbar die Vorteile, aber auch die Grenzen der Arbeitsteilung. Fast jede Form der Textarbeit ist für die Gruppenarbeit geeignet. Besonders in kombinierten Kursen kann auf diese Unterrichtsform nicht verzichtet werden. Vorbereitung und Planung erfordern vom Lehrer ein hohes Maß an Sorgfalt. Er muß die Arbeitsmaterialien sichten, exakte Arbeitsanweisungen geben, die erforderlichen Hilfsmittel bereitstellen und die Gruppen ständig beraten. Besonders wichtig ist die Zusammenfassung und Sicherung der Ergebnisse im gesamten Kurs. In Großgruppen wird im Lateinunterricht wohl nur bei szenischen Aufführungen gearbeitet. Einzelarbeit Im Unterricht hat die Einzelarbeit, hier vor allem als Arbeit am Text, nur in begrenztem Umfang Platz. Wichtig ist sie hingegen zur Bearbeitung einer allgemein oder individuell gestellten Hausaufgabe, zur ergänzenden Lektüre, zum Beschaffen zusätzlicher Informationen, zum Erstellen eines Protokolls, eines Referats oder einer Facharbeit. Sie fördert die Selbständigkeit, Eigeninitiative und individuelle Beteiligung am Unterrichtsgeschehen. Darbietung Die Lehrerdarbietung ist geeignet, wenn z. B. ein neues Kursthema vorgestellt oder in ein neues Gebiet eingeführt werden soll. Sie dient dazu, Überblick zu schaffen und Problemhorizonte abzustecken, und muß so angelegt sein, daß der Schüler Interesse gewinnt und befähigt wird, einer längeren 24 Darstellung konzentriert zu folgen, das Wesentliche zu erfassen und ggf. in einer Mitschrift festzuhalten. Die Schülerdarbietung (Schülerreferat) fördert bei sorgfältiger Vorbereitung durch den Lehrer und bei klarer Abgrenzung des Themas in erster Linie die selbständige Arbeit des einzelnen Schülers. Um zu gewährleisten, daß das Referat zu einem Erfolg für die gesamte Gruppe wird, sollte sich der Lehrer über Zwischenergebnisse informieren und erst nach Sicherstellung der Ergebnisse den Schüler referieren lassen. Neben größeren Arbeitsvorhaben, die sich auf die Biographie eines Autors, sein literarisches Werk insgesamt, den zeitgeschichtlichen Rahmen, die Rezeptionsgeschichte und Archäologisches beziehen können, eignen sich kurze Referate von höchstens zehn Minuten Dauer zur Vermittlung von Sachinformationen. 4.3 Medien und Hilfsmittel Neben den Texten sollten im Lateinunterricht zur Förderung der Motivation und zur Veranschaulichung geeigneter Inhalte auch andere Medien eingesetzt werden. Dabei ist nicht nur an Wandtafel, Folien und Landkarten, sondern an den gesamten Bereich der audiovisuellen Medien zu denken. Für die Arbeit am Text müssen den Schülern folgende Hilfsmittel zugänglich sein: - je ein lateinisch-deutsches Schulwörterbuch, das in ausreichendem Maße den Wortschatz der Lektüre berücksichtigt - eine ausführliche Schulgrammatik - Kommentare und Übersetzungen - Sachlexika und Realienbücher - sonstige ausgewählte Sekundärliteratur. Diese Hilfsmittel werden verwendet, soweit sie nicht die angestrebten Unterrichtsergebnisse vorwegnehmen. Ihr Einsatz muß auch unterrichtsökonomisch sinnvoll sein. 25 5 Organisation des Unterrichts 5.1 Die Profile des Lateinunterrichts in der gymnasialen Oberstufe Der Lateinunterricht der gymnasialen Oberstufe führt entweder im Profil A als Latein I (1. Pflichtfremdsprache ab Klasse 5) und als Latein II (2. Pflichtfremdsprache ab Klasse 7) oder im Profil B als Latein III (Wahlsprache ab Klasse 9) den Fachunterricht aus dem Sekundarbereich I fort, oder er setzt mit Eintritt in die Vorstufe im Profil C als Latein IV neu ein. Diesen Profilen entsprechen am Beginn der gymnasialen Oberstufe drei unterschiedliche Fachleistungsniveaus; auf ihnen bauen in der Kursstufe jeweils Grund- und Leistungskursfolgen auf. In jedem Profil ist Latein als Prüfungsfach möglich. Unabhängig davon, ob Latein in der gymnasialen Oberstufe weitergeführt wird (Profil A und B) oder neu einsetzt (Profil C), gelten im Bereich der Sprach- und Textreflexion grundsätzlich dieselben Zielvorstellungen, abgestuft nach Grund- und Leistungskurs; die inhaltlichen Anforderungen sind in den Profilen B und C im Vergleich zum Profil A eingeschränkt. Darüber, wieweit Kurse von unterschiedlicher Lernausgangslage oder/und unterschiedlichem Anforderungsniveau in der Kursstufe zusammengefaßt werden, und über die Bildung gemeinsamer Kurse benachbarter Schulen entscheiden die jeweiligen Schulen. (Auf die Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom 12. März 1981[VGO], Erg. Reg. u. Erl. zu § 11, Nr. 2 Abs. 3 wird hingewiesen.) Die formalen Bedingungen für den Erwerb des Kleinen Latinums, des Latinums und des Großen Latinums sind in der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg vom 21.12.1982, Erg. Best. zu § 22 festgelegt.1) Für die inhaltlichen Bedingungen wird auf Anhang III zu diesen Rahmenrichtlinien verwiesen. 1) Vgl. die Übersicht im Anhang IV zu diesen Rahmenrichtlinien. 26 27 5.2 Die Vorstufe Die Vorstufe bereitet den Schüler nicht nur auf die steigenden Anforderungen der Kursstufe vor, sondern stellt gegenüber dem Unterricht bis Klasse 10 ihrerseits gesteigerte Ansprüche im Bereich schon behandelter Lernziele und hat insofern Fortsetzungscharakter. Der Lateinunterricht in der Vorstufe kann also die vorher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen. Das Ziel der Vorstufe ist es, diese Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern und zu vertiefen, Defizite auszugleichen, aber auch die Kenntnisse und Fähigkeiten auf neuen Gebieten zu schulen und so zwischen dem voraufgegangenen Unterricht und der Kursstufe zu vermitteln. Dazu sind bei Bedarf die Ausgleichskurse mit mindestens zwei zusätzlichen Wochenstunden heranzuziehen. Sofern der Lateinunterricht in der Vorstufe neu einsetzt (Profil C), bezieht er verstärkt die grammatisch-sprachlichen und literarischen Vorkenntnisse in anderen Fremdsprachen mit ein. Gerade bei der Kürze des Lehrgangs ist es wichtig, durch Einbindung des Stoffes in bereits bekannte Zusammenhänge den Lernprozeß ökonomisch zu steuern und das Lernen zugleich zu intensivieren. 5.3 Die Kursstufe In der Kursstufe wird Latein als Grundkursfach mit 3 Wochenstunden oder als Leistungsfach mit 5 oder gem. VGO, Erg. Reg. u. Erl. zu § 11 Nr. 2 Abs. 2 mit 6 Wochenstunden unterrichtet. Kriterien zur Unterscheidung von Grund- und Leistungskurs Grundsätzlich ist jeder thematische Bereich und sind alle Methoden sowohl für Grund- als auch für Leistungskurse geeignet, soweit in ihnen Originallektüre betrieben wird. Grund- und Leistungskurse sind wissenschaftspropädeutisch. Ebenso unterscheiden sich die Lernziele der Grundkursfolge von den Lernzielen der Leistungskursfolge weder nach Zahl noch Art, sondern nur im Anspruchsniveau. Grundsätzlich aber gilt, daß die höheren Lernzielebenen des Transfers und des problemlösenden Denkens auch im Grundkurs anzustreben sind; doch müssen sie im Leistungskurs häufiger erreicht werden als im Grundkurs. Der geringeren Wochenstundenzahl des Grundkurses ist durch Einschränkungen im Bereich der Gegenstände und Bevorzugung zeitsparender Methoden Rechnung zu tragen. Damit ergibt sich - im Unterschied zum Leistungskurs - für den Grundkurs: - Das Thema wird innerhalb eines thematischen Gesamtbereichs enger gefaßt. - Der Umfang der lateinisch gelesenen Texte ist geringer; doch ist auch in Grundkursen die Lektüre einer Vielzahl zu knapper Textproben zu vermeiden. Zur Ergänzung der Originallektüre werden verstärkt Übersetzungen herangezogen. 28 - - Inhalte und Problemstellungen werden vorwiegend exemplarisch und orientierend behandelt; der Grad der Abstraktion und der Differenzierung ist geringer. Kenntnisse, insbesondere im Lernzielbereich 2.3.3, sind ihrem Umfang nach zu begrenzen; die im Bereich der Poesie geforderten Kenntnisse können in den Profilen B und C auch in einem Kurs erworben werden, in dem neben Prosatexten in ausreichendem Umfang poetische Texte behandelt werden. Die Aufgaben sind weniger komplex, eher kurzschrittig, auf bestimmte Fragestellungen beschränkt; es werden verstärkt Hilfen bereitgestellt. 5.4 Kursarten1) 5.4.1 Kurse mit themenorientierter Originallektüre (s. Tabelle zu Die Teilbereiche und thematischen Aspekte eignen sich nicht unmittelbar als Kursthemen. Denn jedes nach den Auswahlkriterien entwickelte Kursthema ist so komplex, daß in ihm zwangsläufig Gesichtspunkte aus mehreren Gegenstandsbereichen zur Sprache kommen. Doch muß der Schwerpunkt jedes Kurses eindeutig einem dieser vier Bereiche zugeordnet werden. Diese Zuordnung muß aus der Kursbeschreibung eindeutig erkennbar sein. Kern- oder Basistext ist ein umfangreicherer, möglichst geschlossener Text, der nach seinem Inhalt oder dem vom Kursleiter zu setzenden Interpretationsschwerpunkt eindeutig zu einem der vier Gegenstandsbereiche gehört. An die Stelle eines solchen Textes können auch mehrere thematisch zusammengehörige Texte eines Autors oder höchstens zweier Autoren treten. Ergänzungstexte sind in der Regel kurz; sie dürfen nicht ohne Erläuterung ihres sprachlichen, kulturellen und historischen Kontextes vorgelegt werden. Dabei ergeben sich oft Nebenaspekte, die den Schwerpunktbereich überschreiten. Sie sind im erforderlichen Umfang einzubeziehen. Dasselbe gilt für Sekundärliteratur, außerliterarische Zeugnisse und Material zur Aktualisierung oder zum kontrastiven Vergleich. 5.4.2 Kurse mit Originallektüre unter thematischen Aspekten (s. Tab. zu In diesen Kursen wird Originallektüre betrieben, die aber noch nicht einem einzigen Thema zugeordnet ist. Vielmehr werden anhand eines oder mehrerer Texte verschiedene thematische Aspekte aus den Gegenstandsbereichen aufgenommen; dabei bestimmen die thematischen Aspekte die Textauswahl in stärkerem Maße, als dies im voraufgegangenen Unterricht möglich war. In allen drei Profilen müssen im Verlauf des Unterrichts mit Originallektüre unter thematischen Aspekten alle vier Gegenstandsbereiche in ausreichend großem Umfang behandelt werden. 1 ) Die Beschreibung der Kursarten gilt sinngemäß auch für den Unterricht in der Vorstufe. 29 5.4.3 Kurse zur Vermittlung und Festigung von Elementarkenntnissen Diese Kurse dienen überwiegend dazu, auf der Grundlage kürzerer lateinischer Texte elementare Kenntnisse und Fertigkeiten in der Sprache und in der Interpretation zu vermitteln. Sobald diese elementaren Kenntnisse und Fähigkeiten hinreichend vorhanden sind, werden Originaltexte -gegebenenfalls in erleichterter Form herangezogen und unter thematischen Leitlinien behandelt (s. Tabelle zu vgl. auch die Rahmenrichtlinien für das Gymnasium, Klasse 7-10, Latein, Abschnitt 2.1.1, Bereich: Lateinische Literatur). 5.4.4 Projekte Wenn sich auch Projekte vom Fachunterricht nach Themenstellung, Methoden, Arbeitsformen, Schülerrolle und Lehrerfunktion unterscheiden, so erwachsen doch Ziele und Themen eines Projektes in der Regel direkt oder indirekt aus Fragestellungen des Fachunterrichts oder aus Bedürfnissen, denen der Fachunterricht nicht oder in nur geringem Maße gerecht werden kann. Projekte können eine wichtige Stütz- und Motivationsfunktion haben, dem Fachunterricht zusätzliche Impulse geben und über das Fach hinausgreifende Fragehaltungen bewirken, indem sie - in besonderem Maße auf die Interessen und Vorstellungen der Schüler eingehen - den Schülern ein breiteres und vielfältigeres Spektrum des im Fachunterricht behandelten Gegenstandes und seines gesamten literarischen und nichtliterarischen Kontextes vermitteln - die Eigentätigkeit der Schüler durch andere, im Fachunterricht kaum anwendbare Methoden und Arbeitsformen fördern - die Schüler erfahren lassen, daß zur Bewältigung solcher Projektthemen unterschiedliche Disziplinen zusammenwirken müssen (z. B. Sprachwissenschaft, Geschichtswissenschaft, Philosophie, Archäologie, Theaterwissenschaft, neuere Literaturwissenschaften, Photographietechnik, Naturwissenschaften) - dem Fachlehrer mehr die Rolle des koordinierenden Partners und sachkundigen Beraters zuweisen. Projekte können sich in der Organisationsform eines literarischen Zirkels bewegen, die Aufführung eines Theaterstücks anstreben, kunsthistorische und musisch-künstlerische Neigungen und Fähigkeiten fördern, der Vorbereitung und Durchführung einer Studienreise dienen u. a. m. Gerade für den Lateinunterricht der gymnasialen Oberstufe sind daher mit den Schülern sorgfältig geplante und erfolgreich durchgeführte Projekte als der Bewertung entzogene, freiwillige und auch aus eigener Initiative erfolgende Unterrichtsveranstaltungen eine wünschenswerte Ergänzung des fachspezifischen Kursangebots. 30 5.5 Kursfolgen Die Ausfüllung des ganzen Spektrums der im Kapitel 2 dieser Rahmenrichtlinien aufgeführten Lernziele kann nur in einem die gesamte Oberstufe umfassenden, konsequent geplanten Unterricht angestrebt werden. Deshalb sind der Beschreibung der Kursfolgen bei jedem der drei Profile Ausführungen zum Unterricht in der Vorstufe vorangestellt. 5.5.1 Das Profil A Im Profil A wird in der Vorstufe anhand von Originallektüre unter thematischen Aspekten, wie sie den Schülern aus dem vorherigen Lektüreunterricht unter thematischen Leitlinien ansatzweise bereits bekannt ist, ein Einblick in die Gegenstandsbereiche gegeben. Dabei gewinnt neben den Bereichen Gesellschaft-Kultur und Politik-Geschichte der Basisbereich Sprache -Literatur auch als eigenständiger Sachbereich besonders an Gewicht, während der Bereich Philosophie-Religion erst ansatzweise einbezogen wird. Im 2. Halbjahr der Vorstufe sollte sich der Lateinunterricht im Profil A bereits auf ein einziges Thema konzentrieren und damit auf die themenorientierte Originallektüre der Kursstufe vorbereiten. Spätestens in der Vorstufe sind auch Texte aus der lateinischen Dichtung Gegenstand des Unterrichts. Wenn an einer Schule Latein von Klasse 5 oder 7 an unterrichtet worden ist, so ist grundsätzlich davon auszugehen, daß es in der Kursstufe auch als Leistungsfach angeboten wird. Für die Entscheidung eines Schülers, Latein als Grund- oder Leistungskurs weiterzuführen, ist es eine wichtige Voraussetzung, daß er in geeigneten Unterrichtsabschnitten - vornehmlich zu Beginn des zweiten Halbjahres der Vorstufe - die Arbeitsweise in Leistungskursen kennengelernt hat. Innerhalb bestimmter, eng begrenzter Unterrichtsphasen - ggf. auch nur für Neigungsgruppen leistungsfähigerer Schüler - können spezielle Aufgaben vorgesehen werden, die an kurzen Beispielen Erweiterungsmöglichkeiten der thematischen Arbeit erkennen lassen und durch höheren Abstraktionsgrad, stärkere Differenzierung und größere Komplexität Leistungskursanforderungen stellen. Falls mit Neigungsgruppen gearbeitet wird, werden die Ergebnisse in die Arbeit der ganzen Klasse bzw. Lerngruppe so eingebracht, daß auch die übrigen Schüler auf die erweiterten Möglichkeiten des Faches Latein in der gymnasialen Oberstufe aufmerksam gemacht werden und zusätzliche Kriterien für die Wahl ihrer Fächer in der Kursstufe gewinnen. In den vier Halbjahren der Kursstufe belegt im Profil A ein Schüler, der mit vier Lateinkursen seine Fremdsprachenauflage erfüllen will oder der Latein als Prüfungsfach wählt, insgesamt vier themenorientierte Lateinkurse. Dabei muß den Gegenstandsbereichen Gesellschaft-Kultur, Politik Geschichte und Philosophie-Religion jeweils ein Halbjahreskurs gewidmet sein. Der verbleibende Halbjahreskurs kann sich - ggf. unter Berück- 31 sichtigung der besonderen Interessen der Kursteilnehmer - entweder dem Basisbereich Sprache-Literatur als eigenem Schwerpunktbereich zuwenden oder ein weiteres Thema aus einem der übrigen Gegenstandsbereiche behandeln. Dabei muß allerdings sichergestellt sein, daß zumindest die Kerntexte wechseln und daß die Schwerpunkte des 2. und des 3. Halbjahres verschiedenen Gegenstandsbereichen zugeordnet sind. Lateinische Dichtung ist in angemessenem Umfang einzubeziehen. 5.5.2 Das Profil B Im Profil B wird mit der Vorstufe der dreistündig erteilte wahlfreie Lateinunterricht der Klassen 9 und 10 fortgesetzt; die Vermittlung der elementaren Kenntnisse und Fähigkeiten muß am Ende der Vorstufe abgeschlossen sein. Spätestens im 2. Halbjahr der Vorstufe werden originale Texte gelesen, an denen Aspekte aus zweien der vier Gegenstandsbereiche verdeutlicht werden können. Dabei verlagert sich zunehmend der Schwerpunkt der Unterrichtsarbeit auf die Textreflexion und in den inhaltlichen Bereich. Im 1. Halbjahr der Kursstufe wird Originallektüre unter thematischen Aspekten, vom 2. Halbjahr an wird themenorientierte Originallektüre betrieben. Neben den Inhalten des Basisbereichs Sprache - Literatur werden die Inhalte der weiteren drei Gegenstandsbereiche durch je einen dieser Kurse schwerpunktmäßig erfaßt. Spätestens vom 1. Halbjahr der Kursstufe an werden in angemessenem Umfang auch Texte aus der lateinischen Dichtung im Unterricht behandelt. 5.5.3 Das Profil C Im Profil C vermittelt und festigt der Lateinunterricht während der gesamten Vorstufe die elementaren Kenntnisse und Fähigkeiten, bezieht aber von Anfang an thematische Aspekte mit ein. Möglichst früh sind auch originalsprachliche Texte heranzuziehen. Dieser Lateinunterricht sollte in der Vorstufe durchgehend mit 5 Wochenstunden1) erteilt werden, insbesondere, wenn Latein als Prüfungsfach vorgesehen ist und der Erwerb des Latinums angestrebt wird.2) In der Kursstufe ist am Ende des 1. Halbjahres die mit der Vorstufe beginnende sprachliche Einführungsphase weitgehend abzuschließen. Die eher inhaltlich ausgerichtete Unterrichtsarbeit zur Hinführung auf die themenorientierte Originallektüre setzt in der Leistungskursfolge bereits im 1. Halbjahr, in der Grundkursfolge mit dem 2. Halbjahr der Kursstufe ein. Dabei 1 ) bzw. mit der im Abendgymnasium und Kolleg in Einführungsphase und ggf. Vorkurs höchstmöglichen Wochenstundenzahl 2 ) Vgl. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung des Landes Niedersachsen (Nds. EPA) für das Fach Latein, Ziff. 1.2.2: Gefordert wird die „Fähigkeit, lateinische Originaltexte, deren Anspruchsniveau durch sprachlich eher leichtere, aber inhaltlich durchaus anspruchsvolle Stellen (bezogen auf Autoren wie Cicero und Catull) bestimmbar ist, (…)zu übersetzen". Vgl. auch die inhaltlichen Anforderungen zum Erwerb des Latinums im Anhang III dieser Rahmenrichtlinien. 32 sind die Texte Aspekten aus den vier Gegenstandsbereichen zuzuordnen. Gegebenenfalls kann der Bereich Philosophie-Religion vorerst noch zurückgestellt werden. Im 2. Halbjahr der Kursstufe wird Originallektüre unter thematischen Aspekten mit Schwerpunkt in einem der weiteren drei Gegenstandsbereiche betrieben. Im 3. und 4. Halbjahr folgen Kurse mit themenorientierter Originallektüre, die je einem der beiden bisher nicht schwerpunktmäßig erfaßten weiteren Gegenstandsbereiche zugeordnet sind. Die Inhalte des Basisbereichs Sprache - Literatur sind gemäß Abschnitt 3.2 in allen Kursen Gegenstand des Unterrichts. Lateinische Dichtung ist in angemessenem Umfang einzubeziehen. 5.5.4 Profilübergreifende Hinweise In Leistungskursfolgen der Profile B und C ist für ein Halbjahr ein längerer Basistext aus der Dichtung verbindlich, damit die auf poetische Texte bezogen Lernziele erreicht werden können. Eine aufeinander aufbauende Folge der Gegenstandsbereiche und der Kursthemen in den drei Profilen legt die Fachkonferenz der einzelnen Schule fest. Die Bestimmungen der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe, der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg und die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung des Landes Niedersachsen (Nds. EPA) für das Fach Latein sind zu beachten. Themengleiche Kurse im Sinne der VGO § 14 Nr. 10 liegen vor, wenn derselbe Kern- bzw. Basistext oder eine überwiegend gleiche Textauswahl benutzt wird oder wenn die spezifischen Kurslernziele weitgehend übereinstimmen. Zu achten ist auch auf die besonderen Bedingungen bei kombinierten Kursen (vgl. Abschnitt 5.6). 5.6 Kombinierte Kurse Kombinierte Kurse sollten in der Kursstufe dort eingerichtet werden, wo jahrgangs-, profil- und niveaubezogene Kurse wegen zu geringer Schülerzahlen und fehlender Kooperationsmöglichkeit mit anderen Schulen nicht stattfinden können. Die Entscheidung über die Einrichtung kombinierter Kurse trifft die Schulleitung in Absprache mit der Fachkonferenz. Es sollte vermieden werden, die verschiedenen Arten der kombinierten Kurse nochmals zu kombinieren. Kombinierte Kurse können sich zusammensetzen aus - Schülern, die zu unterschiedlichen Zeiten bzw. in unterschiedlichen Schultypen den Lateinunterricht begonnen haben (profilübergreifender Kurs) 33 - Schülern verschiedener Jahrgänge (jahrgangsübergreifender Kurs) Schülern, die in einem dreistündigen Grundkurs und solchen, die in einem fünf- bzw. sechsstündigen Leistungskurs das diesen Kursen jeweils entsprechende Anspruchsniveau anstreben (niveauübergreifender Kurs). Profilübergreifende Kurse der Profile A und B können in der Regel erst vom 3. Halbjahr der Kursstufe an stattfinden (vgl. Tabelle zu 5.1). Kurse des Profils C sollten nur in Ausnahmefällen mit denen des Profils B oder gar A kombiniert werden. Jahrgangsübergreifende Kurse als einfachste Form der kombinierten Kurse sind im Profil A im Verlauf der Kursstufe immer möglich, in den anderen Profilen in der Regel jedoch nicht. In jahrgangsübergreifenden Kursen besteht die Gefahr thematischer Überschneidungen. Das wird am ehesten dadurch verhindert, daß die Fachkonferenz für die 4 Halbjahre der Kursstufe die Abfolge der vier verschiedenen Gegenstandsbereiche gem. Abschnitt 3.2 festlegt und dann unverändert beibehält, so daß der eine Jahrgang diese Gegenstandsbereiche in der Reihenfolge A - B - C - D, der andere Jahrgang in der Reihenfolge C - D A - B erarbeitet. Innerhalb dieser Festlegung ist es aber durchaus möglich, aus jedem Gegenstandsbereich in den verschiedenen Durchgängen unterschiedliche Einzelthemen auszuwählen. Die Einzelthemen müssen im Anspruchsniveau den unterschiedlichen Fähigkeiten der Schüler aus den beteiligten Schuljahrgängen gerecht werden. Niveauübergreifende Kurse sind entweder Leistungskurse, an denen auch Grundkursschüler, ggf. mit geringerer Wochenstundenzahl, teilnehmen, oder Grundkurse mit zwei- oder dreistündigem Zusatzkurs für Leistungsfachschüler; derartige Grundkurse mit Zusatzkurs bedürfen nach der VGO, Erg. Reg. u. Erl. zu § 11, Nr. 2 der Zustimmung der oberen Schulbehörde. Die besondere Schwierigkeit der niveauübergreifenden Kurse ergibt sich aus dem Problem der inhaltlichen Füllung der zusätzlichen Stunden für die Schüler des Leistungskurses und aus den Fragen, ob und in welcher Form die Ergebnisse aus diesen Stunden den Schülern des Grundkurses zugänglich gemacht werden. Diese Schwierigkeiten dürfen keinesfalls dadurch umgangen werden, daß die Arbeit in den zusätzlichen Stunden vom übrigen Unterricht isoliert wird. Vielmehr ist nach den Kriterien zur Unterscheidung von Grund- und Leistungskurs (Abschnitt 5.3) in den zusätzlichen Stunden das Kursthema durch Einbeziehung weiterer Aspekte und anderer Bereiche auszuweiten und intensiver unter komplexeren Fragestellungen zu behandeln. Als Folge davon muß auch der Umfang der zu lesenden lateinischen Originaltexte größer sein. Die Ergebnisse aus diesen Stunden sollten nur dann in den Grundkurs eingebracht werden, wenn sie dort für den Fortgang des Unterrichts wichtig sind. Die Schüler des Leistungskurses können diese Aufgabe etwa in Form von kurzen Schülerdarbietungen oder Protokollen 34 übernehmen. In besonderen Fällen können sie auch auf Grund ihres größeren Überblicks eine Diskussion vorbereiten und ggf. auch leiten. Niveauübergreifende Kurse können nach den ersten beiden Halbjahren der Kursstufe als jahrgangsübergreifende reine Leistungs- und Grundkurse weitergeführt werden: In den gemeinsamen Stunden der niveauübergreifenden Kurse sowie in den jahrgangs- und profilübergreifenden Kursen sind binnendifferenzierende Maßnahmen für einen erfolgreichen Unterricht unumgänglich. Als unterrichtliche Form bietet sich besonders die Gruppenarbeit an. Dort können z. B. an denselben Texten Aufgaben unterschiedlichen Anspruchs bearbeitet oder auch im Schwierigkeitsgrad verschiedene, aber inhaltlich aufeinander bezogene Texte übersetzt und/oder interpretiert werden. 35 6 Lernerfolgskontrollen und Leistungsbewertung Die Lernerfolgs- und Leistungskontrollen müssen den Lernzielen des Unterrichts in der Vorstufe und den nachfolgenden Grund- und Leistungskursen zugeordnet sein, die einzelnen Anforderungsbereiche berücksichtigen und die Transparenz der Beurteilung gewährleisten. Dabei ist zu bedenken, daß die entscheidenden Lernziele im Bereich der Texterschließung und Interpretation wegen ihrer Komplexität kaum in schematisierten Leistungskontrollen erfaßt werden können. Die Formen der Lernerfolgskontrollen, die die Mitarbeit im Unterricht (mündliche und schriftliche Leistungen) und die Klausuren erfassen, sollen Vielfalt und Offenheit der Aufgabenstellung gewährleisten. Für den Schüler ist es günstig, wenn er für seine Beurteilung voneinander unabhängige Leistungsnachweise erbringen kann. Es ist notwendig, im Verlauf der Kursfolge, mindestens im dritten Kurshalbjahr, die Lernerfolgskontrollen und die Leistungsbewertung an die Formen und das Anspruchsniveau der Abiturprüfungsaufgaben anzulehnen. 6.1 Formen der Lernerfolgskontrollen 6.1.1 Mitarbeit im Unterricht In die Bewertung der Mitarbeit im Unterricht gehen alle Arten von Unterrichtsbeiträgen ein, die sich den Zielen des jeweiligen Unterrichts bzw. Kurses zuordnen lassen. Dazu zählen z. B.: - mündliches Übersetzen - Interpretationsbeiträge - Hausaufgaben - Beschaffung von Informationen und Materialien - Referate - Aktivität in einer Arbeitsgruppe - Tätigkeit als Diskussionsleiter. Der Grad der Lernzielerfüllung im instrumentalen, affektiven und kognitiven Bereich ist vor allem von folgenden Kriterien abhängig: - Sachkenntnisse - Sprachverwendung - Methodenbeherrschung - Denkanstöße - Produktivität und Kreativität - Ausdauer - Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft. Diese Anordnung stellt keine Rangfolge dar. Es ist darauf zu achten, daß allen Schülern in vergleichbarer Weise Gelegenheit gegeben wird, wesentliche Unterrichtsbeiträge zu leisten. Zeitpunkt 36 und Art der Beiträge bestimmt der Lehrer. Schüler, die sich am Unterrichtsgespräch nicht aktiv beteiligen (die „stillen" Schüler), müssen Gelegenheit erhalten, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in den Unterricht einzubringen. Dies kann u. a. dadurch erreicht werden, daß solche Schüler wiederholt gezielt zu Unterrichtsbeiträgen aufgefordert werden, ohne daß dabei der Eindruck einer punktuellen mündlichen Prüfung entstehen muß. Die Mitarbeit im Unterricht zeigt sich auch in folgenden Leistungen: - Tests zum Wortschatz sowie zu sprachlichen und inhaltlichen Teilkomplexen, z. B. Kurzarbeit in zusammenhängender Darstellung, Bearbeitung einer mehrteiligen/mehrgliedrigen Aufgabe oder Lösung von Testaufgaben Die Anzahl dieser Kurzarbeiten pro Semester bleibt dem Kursleiter freigestellt, darf jedoch nicht zur Belastung der Kursteilnehmer führen. - Protokolle - Referate - Facharbeiten. 6.1.2 Klausuren Anzahl und Dauer sind festgelegt in der VGO, Erg. Reg. u. Erl. zu § 9, Nr.14 und zu §11, Nr. 5 und 6. Die Anforderungen orientieren sich an den Lernzielen und Inhalten des jeweiligen Kurses sowie an den Nds. EPA für das Fach Latein. Sie sind grundsätzlich bezogen auf vorgegebene Texte und/oder Materialien. Bei der Aufgabenstellung wird eine größere Anzahl von Lernzielen erfaßt. Aufgabentypen Je nach Art der geforderten Leistung lassen sich folgende Aufgabentypen unterscheiden: 1. Übersetzung 2. Aufgaben zur Sprach- und Textreflexion (Interpretationsaufgabe) - Fragen zum Verständnis des Inhalts - Textparaphrase - Interpretationsaufgaben - Textvergleich (Gegenüberstellung zweier lateinischer Texte; Vergleich zwischen Original und Übersetzung oder Paralleltext) - Aufgaben zur Sprachreflexion - Erörterung von Sekundärliteratur, Kommentarzitaten und/oder Interpretationsthesen. Diese Aufgabentypen lassen sich miteinander verbinden. Aufgabentypen, die keine Übersetzung verlangen, müssen auf Originaltexten basieren und Aufgaben enthalten, die in genügendem Umfang den Nachweis lateinischer Sprachkenntnisse fordern. 37 Aufgabenstellung Wenigstens eine Klausur jedes Kurses muß eine Übersetzungsaufgabe enthalten, die mindestens die Hälfte der geforderten Gesamtleistung darstellt. Jede Klausur enthält Aufgaben zur Sprach- und Textreflexion; diese müssen den Anforderungsbereichen I - III zugeordnet werden (s. Anhang I). Für die Aufgabenstellung ist das unterschiedliche Anspruchsniveau von Grundund Leistungskurs sowie die vorgegebene Arbeitszeit zu berücksichtigen. Aus der Formulierung der Aufgaben muß die Art der geforderten Leistung eindeutig erkennbar sein. Diesem Zweck kann vor allem die gegliederte mehrteilige und/oder mehrgliedrige - Aufgabenstellung dienen; sie ist bei allen Aufgabenarten der nichtgegliederten vorzuziehen. Auch jede einzelne Teilaufgabe muß klar formuliert sein: Sie darf die Lösung nicht schon in der Fragestellung vorwegnehmen; sie soll aber die Lösung dem Inhalt, dem Umfang und dem Anspruchsniveau nach möglichst eindeutig begrenzen. Eine schrittweise Annäherung (z. B. nach Umfang und Schwierigkeit des Textes, Zahl der Hilfen, Länge der Bearbeitungszeit, Differenzierung der Aufgabenstellung und nach der Zuordnung zu den Anforderungsbereichen, die sich nach der erwarteten Qualität der Aufgabenerfüllung richtet) an das Niveau der Abituranforderungen ist notwendig. Da die Anforderungen im Abitur nicht nach den Profilen A, B und C unterschieden sind, müssen im Profil C bei den Lernerfolgskontrollen die Aufgaben zur Sprach- und Textreflexion (Interpretationsaufgabe) dieselben Anforderungsbereiche erfassen wie in den Grund- und Leistungskursen der Profile A und B. Zwar können die Lernziele im Bereich der sprachlichen und inhaltlichen Kenntnisse und Fähigkeiten wegen der Kürze des Lehrgangs in der Regel nur in einem geringeren Umfang erreicht werden; dafür werden wegen der größeren Lernerfahrung der Kursteilnehmer bei Lehrgangsbeginn im Bereich der Sprach- und Textreflexion bereits relativ früh erhöhte Anforderungen gestellt. Dies setzt voraus, daß der Aufgabenstellung durchaus anspruchsvolle Texte zugrundegelegt werden, deren sprachliche Bewältigung durch Art und Umfang der Hilfen ermöglicht wird. Eine angemessene und zielgerichtete Aufgabenstellung erfordert, daß der Kursleiter die erwartete Lösung für sich vorskizziert. Gewichtung bei der Kombination von Übersetzung und anderen Aufgaben Die Übersetzung stellt in der Regel entweder zwei Drittel oder die Hälfte der schriftlichen Gesamtleistung dar und beansprucht demnach diesen Anteil bei der Bemessung der Arbeitszeit. Der Umfang des zu übersetzenden Textes beträgt ca. 60 Wörter je Zeitstunde des für die Übersetzung zur Verfügung stehenden Anteils der Gesamtarbeitszeit. 38 6.2 Leistungsbewertung 6.2.1 Mitarbeit im Unterricht Zu Beginn des Halbjahres legt der Lehrer entsprechend den Lernzielen und Schwerpunkten des Unterrichts bzw. Kurses die Formen der Lernerfolgskontrollen und die Beurteilungskriterien für die Mitarbeit im Unterricht fest; dies geschieht - unbeschadet der Verantwortlichkeit des Lehrers - in Absprache mit der Fachkonferenz und im Gespräch mit den Schülern. Die mündliche Leistung Die Bewertung der mündlichen Leistung kann nur sinnvoll sein, wenn sie einen längeren Zeitraum zugrunde legt. Zensuren sollen nicht das arithmetische Mittel punktueller Benotungen sein. Die schriftliche Leistung - Tests und Kurzarbeiten Korrektur und Bewertung von Kurzarbeiten ergeben sich aus der Art und Anlage dieser Lernerfolgskontrollen. Diese Aufgaben sollten so angelegt sein, daß eine ausreichende Leistung im Sinne der Zensurendefinition erreicht ist, wenn mindestens die Hälfte der geforderten Leistungsnachweise erzielt ist. - Protokolle Gesichtspunkte für die Bewertung dieser Aufgabenart sollten in erster Linie Richtigkeit, dann Konzentration auf die zentralen Arbeitsergebnisse sowie Klarheit und Prägnanz in Gliederung und Sprache sein. - Facharbeiten 6.2.2 Klausuren Die Korrektur der Übersetzung Die Korrektur der Übersetzung berücksichtigt folgende Leistungen: - Kenntnisse in der lateinischen Sprache (Vokabular, Formenlehre, Syntax) - Fähigkeit zur Sprach- und Textreflexion (sinngemäße Wiedergabe von Wörtern, Begriffen und Wendungen; Erfassen formaler Strukturen; Textverständnis) - Fähigkeit, ein Lexikon zu benutzen - muttersprachliche Kompetenz Zur Ermittlung der Leistung werden sowohl besonders gelungene Lösungen herausgehoben als auch Verstöße festgestellt, durch Unterstreichen kenntlich gemacht und am Rande der Arbeit nach Art und Gewicht bezeichnet. Auf den Korrekturschlüssel im Anhang II dieser Rahmenrichtlinien wird hingewiesen. Halbe Fehler sind leichte Fehler aus dem Anforderungsbereich I, sofern sie den Sinn nicht wesentlich entstellen. 39 Ganze Fehler sind vorwiegend Fehler aus den Anforderungsbereichen II und III. Doppelfehler sind schwere Konstruktions- und Interpretationsfehler aus den Anforderungsbereichen II und III. Bei völlig verfehlten Stellen („Fehlernestern") ist zunächst die Ursache der festgestellten Fehler so weit wie möglich zu analysieren. Sodann sind die unabhängig voneinander erfolgten Verstöße nach Art und Schwere gemäß Korrekturschlüssel bei der Bewertung zu berücksichtigen. Verstöße, die deutlich aus bereits bewerteten Fehlern herleitbar sind (Folgefehler), bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Bei Lücken in der Übersetzung (Auslassungen größeren Umfangs) gelten in der Regel fehlende sinntragende Wörter bzw. fehlende funktional oder konstruktionsmäßig zusammengehörende Wortgruppen als Fehler (gemäß Korrekturschlüssel). Die Bewertung der Übersetzungsaufgabe Grundlage der Benotung ist in erster Linie das durch die Übersetzung nachgewiesene Textverständnis. Die besonders gelungene Wiedergabe vor allem schwierigerer Textstellen soll ebenso wie eine insgesamt überdurchschnittliche sprachliche Qualität der Übersetzung bei der Benotung der Leistung angemessen gewürdigt werden. In welchem Umfang die mit der Übersetzungsaufgabe angestrebten Lernziele erreicht worden sind, kann vor allem indirekt an der Zahl der Fehler abgelesen werden. Man kann in der Regel davon ausgehen, daß die Übersetzungsleistung dann noch ausreichend ist, wenn sie auf je hundert Wörter des lateinischen Textes Verstöße im Gewicht von nicht mehr als zehn ganzen Fehlern enthält. Die Bewertung der Interpretationsaufgabe Die Bewertung der Interpretationsaufgabe steht in engem Zusammenhang mit der Aufgabenstellung: Das Schwergewicht der Anforderungen soll gemäß Ziff. 5.3 im Leistungskurs überwiegend im Anforderungsbereich II liegen, im Grundkurs in den Anforderungsbereichen II und I. Die Anforderungen im Leistungskurs und im Grundkurs sollen sich darin unterscheiden, daß die einzelnen Fragen und Arbeitsaufträge im Leistungskurs umfassender, komplexer und tiefgreifender als im Grundkurs sind. Grundlage für die Bewertung der Interpretationsaufgabe ist das richtige Erfassen der Aufgabenstellung und der Grad der Vollständigkeit und Richtigkeit der Lösung. 40 Soweit Teilleistungen ausgewiesen werden kann als Richtwert gelten, daß die Interpretationsleistung „ausreichend" (05 Punkte) ist, wenn von der erwarteten Gesamtleistung annähernd die Hälfte (mindestens vier Zehntel) erbracht worden ist. Für die Bewertung können folgende Kriterien herangezogen werden: - Aufgabenbezogenheit der Aussagen - Kenntnis der für die Bearbeitung der Aufgabe notwendigen Sachverhalte - Anwendung der für die Lösung erforderlichen fachspezifischen Methoden und Fachtermini - Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Darstellung. Die Gesamtbewertung von Übersetzungs- und Interpretationsaufgabe Übersetzung und Interpretationsaufgabe werden gesondert bewertet. Aus den Teilbewertungen ergibt sich im Verhältnis der Anteile an der geforderten schriftlichen Leistung die Gesamtbewertung. Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form führen zu einem Punktabzug von bis zu zwei Punkten. 41 7. Beispiele für Unterrichtsangebote/Kursfolgen Die folgenden Beispiele sind Vorschläge, wie die Bestimmungen der Rahmenrichtlinien konkretisiert werden können. Weder die formale Gestaltung der Unterrichts- bzw. Kursangebote, noch deren inhaltliche Füllung und Abfolge sind im einzelnen festgelegt. Unterricht, der überwiegend der Vermittlung und Fertigung der Elementarkenntnisse dient, ist hier nicht berücksichtigt. Kursfolgen im Profil B sind analog zu den hier gegebenen Beispielen zu gestalten, so daß ein eigener Vorschlag sich erübrigt. 7.1 Profil A - Vorstufe 1. Halbjahr: Rahmenthema: Lektüre unter thematischen Aspekten 1.1 Die Fabel Gegenstandsbereiche: Sprache - Literatur Gesellschaft - Kultur Texte: 1. Lateinischer Kerntext: Phaedrus, Fabeln 2. Paralleltexte: Aesop, La Fontaine, Lessing Gesichtspunkte: - die Fabel als literarische Kleinform - Gesellschaft und menschliches Zusammenleben als Themen der Fabel - der Kritiker und die Kritisierten - die Fabeln des Phaedrus als Rezeptionsproblem 1.2 Biographie als literarische Leistung Gegenstandsbereiche: Sprache - Literatur Geschichte - Politik Texte: 1. Lateinischer Kerntext: Einhard, Vita Caroli Magni 2. Paralleltext: Theodor Eschenburg, Matthias Erzberger, Piper Serie Nr. 39, München 1973 Gesichtspunkte: - Einhards sprachliche und inhaltliche Darstellungskriterien 42 - die Vita Caroli Magni als literarischer Ausdruck der karolingischen Renaissance - renovatio imperii als politisches Programm - Vergleich mit biographischen Darstellungskriterien der Moderne 2. Halbjahr: Thema: Rom und die Germanen Gegenstandsbereich: Geschichte - Politik Texte: 1. Lateinischer Kerntext: Tacitus, Germania 2. Paralleltexte: Caesar, b. G. VI 21 - 28 Tacitus, Ann. I 60 - 62; II 80 3. Archäologie: Die Römer an Rhein, Limes und Donau Gesichtspunkte: - die „Germania" als literarisches Werk - Sprache und Stil der „Germania" - die Kriterien der taciteischen Geschichtsschreibung und Geschichtsdeutung - das Verhältnis Roms zu den Völkern des Nordens, bes. zu den Germanen - Roms Erbe in Germanien 7.2 Profil A - Kursstufe: Grundkursfolge 1. Kurshalbjahr Thema: Die Rede als literarisches Genus und als Mittel der Beeinflussung Gegenstandsbereich: Sprache - Literatur Texte: 1. Lateinische Kerntexte: Cicero, 1. Rede gegen Catilina; 1. Rede gegen Verres Sallust, Catilina, Kap. 51 und 52 2. Paralleltexte: Tacitus, Dialogus Joseph Goebbels, Sportpalastrede 3. Archäologie: Topographie Roms 43 Gesichtspunkte: - Funktion der Rede in Politik, Gerichtswesen und Geschichtsschreibung der Antike - Sprach- und Stilmittel der antiken Rede - antike Theorie der Rhetorik - Vergleich zwischen antiken und modernen Sprach- und Stilmitteln der politischen Rede - das Problem der Redefreiheit und Verantwortlichkeit des Redners 2. Kurshalbjahr Thema: Römisches Alltagsleben im Spiegel von Briefliteratur und Kunst der römischen Kaiserzeit Gegenstandsbereich: Gesellschaft - Kultur Texte: 1. Lateinische Kerntexte: Plinius, Epistulae; Seneca, Epist. morales 2. Paralleltexte: Cicero, ad Quintum fratrem; ad fam.; Horaz, epistulae 3. Archäologie: das röm. Haus; archäologisches Material aus den Vesuvstädten und aus Ostia Gesichtspunkte: - der Brief als literarisches Genus - Funktion des Briefes als Medium persönlicher Mitteilungen und als Mittel der Belehrung - der Brief als historischer Bericht - römisches Haus und römische Gesellschaft als Gegenstände von Briefliteratur und Architektur/Kunst - Vergleich moderner und antiker Briefliteratur 3. Kurshalbjahr Thema: Die augusteische Kultur in Literatur und Kunst Gegenstandsbereich: Politik - Geschichte Texte: 1. Lateinische Kerntexte: Livius; Horaz, Oden; Epoden 2. Paralleltexte: Augustus, Mon. Ancyranum; Ovid, Tristia 3. Archäologie: Ara pacis, Augustus von Prima Porta, Mausoleum des Augustus 44 Gesichtspunkte: - römische Geschichte als Gegenstand politischer Reflexion in der Antike - Theorie antiker Geschichtsschreibung - Livius und Augustus - politische Dichtung und der Prinzipat des Augustus - Romideologie und Ideologiekritik in Literatur und Kunst der Augusteischen Zeit - Fortwirken der Augusteischen Kultur 4. Kurshalbjahr Thema: Politische Philosophie Gegenstandsbereich: Philosophie - Religion Texte: 1. Lateinische Kerntexte: Cicero, de re publica; de officiis; pro Sestio 2. Paralleltexte: Augustinus, de civ. dei; Platon, Staat; Aristoteles, Politik; Macchiavelli, II Principe; Montesquieu; Marx; Leibholz Gesichtspunkte: - Römischer Staat und Staatsgedanke - antike Staatstheorien bei Cicero als Rezeptionsproblem - Cicero als politischer Reformer zwischen Ideologie und politischer Realität - Ciceros Sprache als Ausdruck literarischer Kreativität - Vergleich antiker und moderner Staatstheorien 7.3 Profil A - Kursstufe: Leistungskursfolge 1. Kurshalbjahr Thema: Die Dichtung der Augusteischen Zeit - Dichtung im Spannungsfeld der Politik des Augustus (Ovid und Vergil) Gegenstandsbereich: Gesellschaft - Kultur Texte: Ovid, Amores I 9; II 4,1 - 18; 45 - 48; III 1 -14. Ars amatoria I 135 - 165; 229 - 252; II 233 - 250; III 101 - 134; 433 - 440; 749 - 768. Remedia amoris 135 - 162. Tristien IV 10 (deutsch). Metamorphosen I 452 - 567; 1 - 88; 89 -150. XV 745 - 879. (ggf. Horaz, Carm. III 30; I 1,1 - 2; I 20; I 38; II 17) Vergil, Aeneis I 1 - 33 (dazu: Proömien von llias und Odyssee); I 233 - 296; IV 173 - 188; IV 791 - 807; 847 - 853; XII 818 - 841. 45 Werke der bildenden Kunst: z. B. Pompejanische Wandgemälde; Augustusporträt Lernziele: 1 sprachlich 1.1 Erweiterung des Wortschatzes 1.2 Kenntnis von Distichon und Hexameter; Fähigkeit, metrische Gestaltung und Inhalt zueinander in Beziehung zu setzen 1.3 Kenntnis poetischer Mittel der Sprache (Metapher, Bild, Vergleich; poetisch-rhetorische Ausdrucksmittel) Fähigkeit, Formung und Inhalt der Texte zueinander in Beziehung zu setzen und interpretierend die Aussageabsicht des Dichters zu erschließen 2 inhaltlich 2.1 Kenntnis zweier Dichterpersönlichkeiten der Augusteischen Zeit: Ovid und Vergil 2.2 Einblick in die literarischen Gattungen Elegie, Lehrgedicht und Epos 2.3 Einblick in die Entwicklung des Epos seit Homer und in das Fortwirken literarischer Formen, Stoffe und Motive, auch in der bildenden Kunst 2.4 Kenntnis wichtiger innen- und außenpolitischer Fakten der Augusteischen Zeit 2.5 Einblick in die gesellschaftlichen Verhältnisse der späten Republik und der Augusteischen Zeit 2.6 Einsicht in die Wechselwirkung zwischen dem Werk Ovids bzw. Vergils und der persönlichen Situation der Dichter und ihrer Zeit, Einsicht in die unterschiedliche persönliche Einstellung Ovids und Vergils zur (Innen-)Politik des Augustus 2.7 Einsicht in die grundsätzliche Problematik des Verhältnisses von Dichtung und Politik 2. Kurshalbjahr Thema: Ideologie des römischen Imperialismus Gegenstandsbereich: Politik - Geschichte Texte und Gesichtspunkte: 1. zur territorialen Expansion Cicero, de provinciis consularibus 30 ff. Augustus, Monumentum Ancyranum (zweisprachig lat. - dt.), bes. 3; 26; 27; 29 -32 2. zur Assimilationsbereitschaft der Römer Livius I 13,1 - 5; V 21,2 - 7 Cicero, pro Balbo 13 ,31 C.I.L. XVI 160 (Militärdiplom) Tacitus, Agricola 21,1 - 3; Annalen XI 23 - 24 46 3. zur römischen Bündnispolitik Livius VIII 13,11 - 13; XXXIII 12,4 -11; 32 f. XXXIX 37 (vgl. Polybios 18,46 f.). XXXIV 57,6 -11; XXXVII 45,3 –19 (vgl. Polybios 21,18 f.) 4. zur römischen Provinzialverwaltung Cicero, in Verrem II 2,2 - 9; II 4,105 ff.; ad Quintum fratrem I 1,8 -10; 13 -15; 17; 20 f., 24 -30; 32 f. 5. Kritik am römischen Imperialismus Cicero, in Verrem II 3, 102; de re publica III 16; Livius XLV 18; XXXI 29,4 - 16; XXXI 31,6 ff.; VII 30, 1 ff., XLIV 24,1 - 6 Sallust, epist. Mithr. 5; 17 - 21 Pompeius Trogus, hist. Phil. Lib. 38 Frg. 152,4,1 - 4 und 6,1 - 8 Caesar, b. G. VII 77,14 - 16 Polybios 31, 18 (Übers.) Tacitus, Agricola 29,30 - 31; hist. IV 14,2 - 4 Plinius, nat. hist. II 67,174 f. Tertullian, Apol. 25,14 - 17 Augustinus, de civ. dei 4,4; 19,21; 19,24; 19,27 Orosius, hist. 5,1 6. Rechtfertigung der Pax Romana das Prinzip der Rechtlichkeit in Kriegsführung und Friedensordnung: Cicero, de re publica III 35; de officiis I 33 ff.; II 26 - 27 Livius I 22,3 - 7; I 32,5 - 14 Bekämpfung der superbia: Cato, or. pro Rhod. 162 - 168 (vgl. Liv. XLV 23 ff.) Cicero, de imp. Cn. Pomp. 11 Caesar, b. G. I 31 und 33; I 14,4 pragmatischer Hinweis auf Folgen beim Zusammenbruch des Reiches: Tacitus, hist. IV 74 Tertullian, Apol. 31,3 ff. philosophische Rechtfertigung: Cicero, de re publica III 21 - 24; de officiis III 21 ff. mythisch-religiöse Begründung durch Berufung auf die göttliche Sendung Roms: Vergil, Aeneis VI 851 ff; 792 ff.; I 254 - 276; 277 - 282; 235 - 237; I 522 ff.; Livius I 16; praef. 7 Cicero, harusp. resp. 18 Werke der bildenden Kunst und Architektur: Ara pacis, Triumphbögen, Forum Romanum, Porträts, Augustus von Primaporta, Ausgrabungen in römischen Provinzen Lernziele: 1 sprachlich 1.1 Sicherung und Erweiterung des Grundwortschatzes 1.2 Fähigkeit, die sprachliche Formung von Texten zu erkennen, zu beschreiben und als Interpretationsansatz zu benutzen 47 2 inhaltlich 2.1 Kenntnis von historischen Grundtatsachen der Entwicklung des Imperium Romanum 2.2 Kenntnis politischer Fakten und außenpolitischer Grundsätze römischer Befriedungsstrategie; Fähigkeit, sie zu analysieren 2.3 Entwickeln der Bereitschaft und Fähigkeit, Herrschaftsverhältnisse auf ihre Entstehung und ihre Zwecke sowie auf die ihnen zugrunde liegenden Interessen, Normen und Wertvorstellungen hin zu untersuchen 2.4 Entwickeln eines kritischen Bewußtseins gegenüber sprachlichen Informationen; durch Vergleichen von Fakten und Aussagen erkennen, daß Ideologien dazu dienen können, politisches Handeln zu rechtfertigen und die wahren Motive zu verschleiern 2.5 Einsicht, daß Ideologie weitgehend aus interessegerichtetem Denken entsteht, als bestimmte Sicht politischer Denkformen und Wertbegriffe trotz ihrer interessebedingten Einengung absolute Gültigkeit fordert und zu einem ständig vorhandenen Strukturelement politischen Handelns wird 2.6 Fähigkeit, Werke der bildenden Kunst und Architektur nicht nur unter ästhetischen Gesichtspunkten zu betrachten, sondern auch als Ausdruck des politischen Wollens der Römer zu interpretieren 3. Kurshalbjahr Thema: Die Frage nach dem Glück - das „summum bonum " bei Epikur und in der Stoa Texte und Gesichtspunkte: 1. die Lehre Epikurs Cicero, Tusc. Disp. V 61/62 (Damocles); de finibus I 29 - 70 (Haupttext) Lucrez, de rerum natura III 1 - 30 Horaz, Carmen I 11 Augustinus, de civ. dei XIX 1 2. die Lehre der Stoa z. B.: „Die Philosophie der Stoa", Textauswahl von H. Leretz, oder Cicero, de finibus III in Auswahl und einige Seneca-Texte Lernziele: 1 sprachlich 1.1 Festigung der sprachlichen Kenntnisse; Erweiterung des Wortschatzes, z. B. um philosophische Termini 1.2 Erweiterung der Interpretationsfähigkeit, insbesondere beim Anwenden der Methode des Textvergleichs 2 inhaltlich 2.1 Kenntnis der Grundthesen der Ethik Epikurs und der Stoa 2.2 Einblick in die historischen Voraussetzungen dieser beiden Theorien; Einblick in ihre historische Gebundenheit 2.3 Einsicht in die gesellschaftliche Funktion von Glückstheorien und die politische Dimension von „Glück" 48 4. Kurshalbjahr Thema: Pessimistische Geschichtsschreibung am Beispiel Tacitus Gegenstandsbereich: Politik - Geschichte Texte: Tacitus, Germania (zweisprachige Ausgabe). Annalen XV 60 - 65 (Tod Senecas). Annalen I 1 -15; 31 - 41; 44 - 48; 56 - 69; 72 - 74. II 9 - 10; 88; IV 38; VI 45 - 46; 50 - 51; III 65 (Sekundärtexte z.B. von: L. Marcuse, Nietzsche, Musil, Broch, Th. Lessing, Schopenhauer, Eykman) Lernziele: 1 sprachlich 1.1 Fähigkeit, stilistische Besonderheiten inhaltsbezogen zu verstehen 1.2 Einblick in die Unterschiedlichkeit des Stilwillens von Autoren der republikanischen Zeit, der Augusteischen Zeit und des Tacitus 2 inhaltlich 2.1 Überblick über Leben und Werk des Tacitus 2.2 Kenntnis wichtiger historischer Fakten der frühen Kaiserzeit 2.3 Fähigkeit, vorgeprägte Grundhaltungen des Autors aus diversen Äußerungen des Autors zusammenzufügen und als Deutungskategorien weiterzuverwenden 2.4 Fähigkeit, sozialpsychologische Erkenntnisse aus dem Text zu gewinnen und zur Interpretation des Tacitustextes zu nutzen 2.5 Fähigkeit, pessimistische Züge im Werk des Tacitus zu erkennen und mit anderen Beispielen pessimistischer (Geschichts-) Auffassung zu vergleichen 7.4 Profil C - Kursstufe: Grundkursfolge 1. Kurshalbjahr Rahmenthema: Ausgewählte Formen der Historiographie Thematische Aspekte aus den Gegenstandsbereichen: Sprache und Literatur; Politik und Geschichte; Kultur und Gesellschaft Texte: I.Caesar, b. G. I,1-16 2. Nepos, vita Hannibalis Ergänzungstexte: - Tacitus, Historien, I 1 (Übers.) - Livius XXI 1,1- 4; 4,1 - 5,3 - Heuß, A., Römische Geschichte, 1971 - Grant, M., Mittelmeerkulturen der Antike, 1981 - Grant, M., Antike Geschichtsschreibung 1973 49 Zusätzliche Materialien und Informationen: - Die Staatenwelt des Mittelmeerraumes vom 3. bis 1. Jh. vor Christi Geburt - Die Möglichkeiten der Archäologie als historischer Hilfswissenschaft Lernziele: - Festigung der Kenntnisse in Formenlehre und Syntax - Kenntnis eines Grund- und Aufbauvokabulars unter Berücksichtigung der gelesenen Autoren - Fähigkeit, einfache bzw. leicht vereinfachte lateinische Originaltexte zu verstehen - Fähigkeit, einen Text sachlich korrekt und in angemessenem Deutsch wiederzugeben - Kenntnis einiger Grundelemente der Stilistik (z. B. Parallelismus, Chiasmus, Anapher, Antithese) - Fähigkeit, die Funktionalität von Form und Inhalt einer sprachlichen Information zu erkennen und zu beschreiben - Einsicht in Sinn und Absicht der Historiographie - Kenntnis spezifischer Aussagemöglichkeiten von Kommentaren besonders der commentarii Caesars – und Viten - Einblick in die Rolle der Biographie für die Ausbildung des Redners - Fähigkeit, wesentliche Unterschiede zwischen der Historiographie der römischen Zeit und der Gegenwart zu erkennen und zu beurteilen - Kenntnis der Staatenwelt des Mittelmeerraumes vom 3. bis 1. Jh. vor Christi Geburt Inhaltliche Gesichtspunkte Texte und Materialien Die Historiographie in Anspruch und Absicht Tacitus, Hist. I ,1 (Übers.) Livius XXI 1,1 - 4 Sprache und Stil in ausgewählten Formen der Historiographie Caesar, b. G. I 1 - 16 Nepos, Vita Hannibalis Livius XXI 4,1 - 5,3 Vergleich und Beurteilung von antiker und moderner Historiographie Tacitus, Hist. I 1; Nepos Heuß, Römische Geschichte Grant, Mittelmeerkulturen Grant, Antike Geschichtsschreibung Die Romanisierung Mittel- und Westeuropas die Archäologie als Hilfswissenschaft der Historiker 2. Kurshalbjahr Thema: Der Staatsstreich als politisches, soziales und gesellschaftliches Phänomen 50 Thematische Aspekte aus den Gegenstandsbereichen: Politik und Geschichte (Schwerpunktbereich); Kultur und Gesellschaft Texte: 1. Sallust, coniuratio Catilinae in Auswahl 2. Catull, Carmen 49 Ergänzungstexte: - Cicero, 1. Rede gegen Catilina (Übers.) - Cicero, 3. Rede gegen Catilina, 1 ff. - Heuß, A., Römische.Geschichte, 1971 - Syme, R., Römische Revolution, o. J. - Koepcke, C, Revolution, Ursachen und Wirkung, 1971 Zusätzliche Materialien und Informationen: - die Topographie der Stadt Rom - die römische Verfassung Lernziele: - Kenntnis eines Grund- und Aufbauvokabulars - Beherrschung der Formenlehre - Festigung der Kenntnisse in der Syntax - Kenntnisse in Stilistik, sofern sie für die Texterschließung (inhaltlich/formal) wichtig sind - Kenntnisse in verschiedenen Verfahren der Sprachbeschreibung - Fähigkeit, im Vergleich eines Originaltextes mit einer Übersetzung die Qualität der Übersetzung zu überprüfen - Fähigkeit zur Interpretation von Texten in Hinsicht auf die Aussageabsicht des Autors unter Berücksichtigung der Beziehung zwischen Form und Inhalt - Kenntnis der wesentlichen Merkmale der römischen Verfassung - Kenntnisse in der Topographie der Stadt Rom unter besonderer Berücksichtigung der Lage der politisch relevanten Institutionen - Kenntnis von der römischen Gesellschaft sowie den politischen Gruppierungen des 1. Jh. vor Christi Geburt Inhaltliche Gesichtspunkte Texte und Materialien Staatsstreich und Revolution Koepcke, Revolution Cicero, 1. Rede gegen Catilina (Übers.) Sallust, Cat. 17 - 22 Sallust, Cat. 6 - 13 Heuß, Römische Geschichte Syme, Römische Revolution Sallust, Cat. 5 -16, 28 ff., 25. Die römische Ausgangssituation Die Putschisten 51 Das Eingreifen der Staatsmacht Möglichkeit einer Wertung der katilinarischen Verschwörung als Indiz für die Notwendigkeit einer Umgestaltung des römischen Staates Cicero, 3. Rede gegen Catilina, 1 ff. Sallust, Cat. 39, 50 - 54 (Übers.) Catull, Carmen 49 die römische Verfassung Topographie der Stadt Rom Sallust, Cat. 3 Heuß, Römische Geschichte 3. Kurshalbjahr Thema: Die römische Gesellschaft des 1. Jh. vor Christi Geburt im Spiegel zweier unterschiedlicher literarischer Genera Gegenstandsbereich: Kultur und Gesellschaft Texte: 1. Cicero, pro Caelio 2. Catull, carmina 79, 86,13 Ergänzungstexte: - Aristoteles, Rhetorik - Heuß, A., Römische Geschichte, 1971 - Rostovtzeff, M., Geschichte der alten Welt, Rom, o. J. - Brockmeyer, N., Sozialgeschichte der Antike, 1972 Zusätzliche Materialien und Informationen: - Die ständische Gliederung der römischen Bevölkerung in der Republik - Die Frau in der römischen Gesellschaft - Das römische Haus: Architektur und Ausstattung Lernziele: - Kenntnis eines Grund- und Aufbauwortschatzes unter besonderer Berücksichtigung der Themenstellung - Beherrschung von Formenlehre und Syntax, soweit sie zur Texterschließung notwendig sind - Kenntnisse in der Stilistik, sofern sie zur Texterschließung wichtig sind - Kenntnisse in verschiedenen Verfahren der Sprachbeschreibung - Kenntnis der Merkmale und Funktionen der literarischen Gattung „Rede" - Kenntnisse zur Funktion und politischen Wirkung des Gerichtsredners - Fähigkeit zur Anwendung verschiedener Texterschließungs- und Interpretationsverfahren - Kenntnis ausgewählter Metren - Fähigkeit, Textpassagen in Versen zu skandieren und metrisch korrekt vorzutragen - Kenntnisse zur Sozialstruktur im antiken Rom und im Vergleich dazu in der Gegenwart - Einblick in das römische Privatleben 52 Inhaltliche Gesichtspunkte Texte und Materialien der Gerichtsredner Cicero, pro Caelio die Gattungen der Rede Aristoteles, Rhetorik Cicero, pro Caelio Heuß, Römische Geschichte Rostovtzeff, Geschichte der alten Welt die ständische Gliederung Catull,carmina Brockmeyer, Sozialgeschichte der Antike das römische Haus: Architektur und Ausstattung Cicero, pro Caelio die Klienten, die Klientel die Frau in der Gesellschaft das römische Privatleben Struktur der römischen Gesellschaft Gesellschaft in Antike und Gegenwart Heuß, Römische Geschichte 4. Kurshalbjahr Thema: Der Mensch als zeitliches Wesen Gegenstandsbereich: Philosophie und Religion Text: Seneca, de brevitate vitae Ergänzungstexte: - Haag, K. H., Die Lehre vom Sein in der modernen Philosophie, 1963 - Maurer, G., Seneca als Philosoph, Wege der Forschung 414, Darmstadt 1975 - Pohlenz, M., Die Stoa, Bd. 1-2, Göttingen 1978 - 80 - Praktische Philosophie/Ethik, Bd. 1-2, hrsg. v. Hoffe u. Kadelbach 1980 - 81, Fischer TB 6854 - 55 Zusätzliche Materialien und Informationen - Die Existenzphilosophie - Die Stoa - Die Gesellschaft der römischen Kaiserzeit - Der Kaiserkult - eine Ersatzreligion Lernziele: - sichere Kenntnis von Formenlehre und Syntax, soweit sie für die Texterschließung notwendig sind - Kenntnis der wichtigen Erscheinungen der Stilistik - Kenntnis eines Grund- und Aufbauvokabulars 53 - Kenntnis von verschiedenen Verfahren der Sprachbeschreibung Fähigkeit, lateinische Originaltexte angemessenen Schwierigkeitsgrades zu verstehen und sachlich zutreffend sowie sprachlich und stilistisch angemessen zu übersetzen Einsicht in die Einbindung des Textes in den geistigen und literarischen Rahmen der Zeit Einsicht in die Beziehung zwischen Text und Situation des Autors in seiner Zeit Fähigkeit, die Leitbegriffe der Stoa sowie ausgewählter anderer philosophischer Schulen in ihrem Sachzusammenhang sowie in ihrer Zielvorstellung darzulegen Fähigkeit, den Anspruch des Philosophen und die Wirklichkeit seines Lebens darzulegen und in der gesellschaftlichen Bedeutung zu beurteilen Grundkenntnisse im Bereich philosophischer Fragestellungen und Begriffe Kenntnis des ideengeschichtlichen Fortwirkens antiker Philosophie in der europäischen Kultur Fähigkeit, im Vergleich zwischen antiker und gegenwärtiger Existenz Unterschiede und Parallelen aufzuzeigen und eine eigene Stellungnahme dazu zu entwickeln Inhaltliche Gesichtspunkte Texte und Materialien der Mensch und die Zeit Seneca, de brevitate vitae Zeit als Kapital das Wesen des Menschen und der Mensch als Glied einer Gesellschaft die Stoa die Gesellschaft der römischen Kaiserzeit der Kaiserkult als Ersatzreligion? philosophische Theorie und Lebenspraxis die Existenzphilosophie die Philosophie in der modernen Industriegesellschaft Sinn des Lebens Maurer, Seneca als Philosoph Pohlenz, Die Stoa Praktische Philosophie/Ethik 54 8 Anhang 8.1 Anhang I: Anforderungsbereiche Allgemeine Hinweise Die angeführten Lernziele sind Grundlage für die Auswahl und Gestaltung von Aufgaben und deren Bewertung. Sie lassen sich für den Zweck der Lernerfolgskontrolle und Leistungsbewertung zu drei Anforderungsbereichen in Beziehung setzen. Diese sind ein Hilfsmittel, das die Aufgabenstellung und die Bewertung durchschaubar und vergleichbar machen soll. Sie können im konkreten Fall nicht immer klar getrennt werden. Für die Auswahl und Gestaltung von Aufgaben gilt, daß in den höheren Bereichen die niederen Bereiche immer mit enthalten sind. Die Zuordnung von konkreten Aufgaben zu diesen Anforderungsbereichen ist von den Vorgaben der Rahmenrichtlinien und vom vorangegangenen Unterricht abhängig. Fachspezifische Beschreibung der Anforderungsbereiche Die drei Anforderungsbereiche werden im folgenden fachbezogen erläutert; eine Differenzierung der Aufgabenstellung nach der geforderten Intensität ist in allen drei Anforderungsbereichen möglich. Anforderungsbereich I Leistungen im Anforderungsbereich I umfassen - die Wiedergabe von Sachverhalten (z. B. Fakten, Regeln, Aussagen) - das Wiedererkennen von sprachlichen Erscheinungen und Gesetzmäßigkeiten aus einem abgegrenzten Gebiet im Zusammenhang, auch als Voraussetzung für das Übersetzen - das Auswählen, Zuweisen, Zusammenstellen und Beschreiben von bekannten sprachlichen und inhaltlichen Sachverhalten. Anforderungsbereich II Leistungen im Anforderungsbereich II umfassen - das selbständige Verarbeiten, Darstellen und Erklären eines Sachverhaltes unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem bekannten Zusammenhang - das Paraphrasieren und Gliedern eines unbekannten lateinischen Textes - das selbständige Übertragen des Gelernten auf vergleichbare Situationen, vor allem im Zusammenhang mit dem Übersetzen; dabei kann es entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte Sachzusammenhänge gehen, an denen das Analysieren, Erschließen, Einordnen, Entwickeln zu leisten ist. Anforderungsbereich III Leistungen im Anforderungsbereich III umfassen - das selbständige Auswählen eines zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten gelernten Lösungsverfahrens und Anpassen an die neue Problemstellung 55 - das besonders bei der Übersetzung geforderte planmäßige und selbständige Verarbeiten komplexer sprachlicher und inhaltlicher Gegebenheiten das Definieren, selbständige Interpretieren, Begründen, Vergleichen und das begründete Stellungnehmen. 8.2 Anhang II: Korrekturschlüssel 56 8.3 Anhang III: Die inhaltlichen Anforderungen zum Erwerb des Kleinen Latinums, des Latinums und des Großen Latinums Der Erwerb des Kleinen Latinums, des Latinums oder des Großen Latinums setzt Unterricht nach Maßgabe der Rahmenrichtlinien im Umfang der in den Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg festgelegten Bestimmungen voraus (vgl. Anhang IV). Zum Erwerb des Kleinen Latinums muß der Schüler nachweisen, daß er in angemessenem Umfang Kenntnisse in der Elementargrammatik, im Wortschatz und aus der römischen Geschichte besitzt, so daß er lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad der Anfangslektüre - bezogen auf Autoren wie Caesar und Nepos - verstehen und übersetzen kann. Zum Erwerb des Latinums muß der Schüler nachweisen, daß er in angemessenem Umfang Kenntnisse in der Elementargrammatik, im Wortschatz und aus dem Bereich der römischen Geschichte, Philosophie und Literatur besitzt, so daß er lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen - bezogen auf Autoren wie Cicero, Sallust, Livius - verstehen und übersetzen kann. Zum Erwerb des Großen Latinums muß der Schüler nachweisen, daß er in angemessenem Umfang Kenntnisse in der Elementargrammatik, im Wortschatz und aus dem Bereich der römischen Geschichte, Philosophie und Literatur besitzt, so daß er lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen - bezogen auf Tacitus oder Livius, Cicero oder vergleichbare Autoren und auf das Werk mindestens eines Dichters (Horaz, Ovid, Vergil) - verstehen und übersetzen kann. 57