PDF-Dokument ansehen - Stadtsparkasse Bocholt

Werbung
Anhang zum Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Bocholt zum 31.12.2015
31.12.2015
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
Euro
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND
RÜCKLAGEN
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen
verbundene Agio
davon: Art des Finanzinstruments 1
davon: Art des Finanzinstruments 2
davon: Art des Finanzinstruments 3
2
Einbehaltene Gewinne
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und
sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung
nicht realisierter Gewinne und Verluste nach
den anwendbaren
Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
3a
4
5
9
10
11
12
k.A. 26 (1)
45.900.000,00 26 (1) (f)
k.A. 486 (2)
k.A.
k.A. 483 (2)
k.A.
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag
in konsolidiertem CET1)
k.A. 84, 479, 480
k.A.
Von unabhängiger Seite geprüfte
Zwischengewinne, abzüglich aller
vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen
Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
8
k.A. 26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k.A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k.A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k.A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
49.494.047,19 26 (1) (c)
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen
verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das CET1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
5a
7
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENE
R RESTBETRAG
GEMÄß
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
Zusätzliche Bewertungsanpassungen
(negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer
Betrag)
In der EU: leeres Feld
k.A. 26 (2)
95.394.047,19
k.A.
k.A. 34, 105
-19.262,00 36 (1) (b), 37, 472 (4)
-28.893,00
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur
Absicherung von Zahlungsströmen
k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5)
k.A.
Negative Beträge aus der Berechnung der
erwarteten Verlustbeträge
k.A. 36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
k.A. 33 (a)
k.A.
Seite 1 von 8
Anhang zum Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Bocholt zum 31.12.2015
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus
verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
k.A. 32 (1)
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität
bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
k.A. 33 (b)
k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7)
k.A.
Direkte und indirekte Positionen eines
Instituts in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts
In Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8)
k.A.
k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9)
k.A.
k.A. 36 (1) (h), 43, 45, 46,
49 (2) (3), 79, 472
(10)
k.A.
k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472 (11)
k.A.
15
16
17
18
19
20
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 %
zuzuordnen ist, wenn das Institut als
Alternative jenen Forderungsbetrag vom
Betrag der Posten des harten Kernkapitals
abzieht
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb
des Finanzsektors (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (k)
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1)
(b) 244 (1) (b) 258
k.A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
21
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (über dem
Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt
sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15
% liegt (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
23
davon: direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält
k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
24
In der EU: leeres Feld
k.A.
22
25
davon: von der künftigen Rentabilität
abhängige latente Steueransprüche, die aus
temporären Differenzen resultieren
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres
(negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis
91
k.A. 48 (1)
k.A. 36 (1) (C), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A. 36 (1) (a), 472 (3)
Seite 2 von 8
Anhang zum Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Bocholt zum 31.12.2015
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
26 Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im
Zusammenhang mit nicht realisierten
Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467
und 468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 1
k.A. 36 (1) (I)
k.A.
k.A.
k.A. 467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 2
k.A. 467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 1
k.A. 468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 2
k.A. 468
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag
In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
k.A. 481
davon: ...
27
28
29
k.A. 481
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
-28.893,00 36 (1) (j)
-48.155,00
-28.893,00
95.345.892,19
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen
verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren
Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital
eingestuft
davon: gemäß anwendbaren
Rechnungslegungsstandards als Passiva
eingestuft
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen
verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das AT1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
k.A. 51, 52
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten
Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die
von Tochterunternehmen begeben worden
sind und von Drittparteien gehalten werden
k.A. 85, 86, 480
35
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k.A. 486 (3)
k.A.
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor
regulatorischen Anpassungen
k.A.
k.A.
31
32
33
k.A.
k.A.
k.A. 486 (3)
k.A. 483 (3)
k.A.
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
Seite 3 von 8
Anhang zum Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Bocholt zum 31.12.2015
37
Direkte und indirekte Positionen eines
Instituts in eigenen Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts
In Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
41 Regulatorische Anpassungen des
zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelungen
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
k.A.
k.A. 56 (b), 58, 475 (3)
k.A.
k.A. 56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
k.A.
k.A. 56 (d), 59, 79, 475
(4)
k.A.
-28.893,00
-28.893,00 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. materielle Zwischenverluste (netto),
Immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von
Rückstellungen für zu erwartende Verluste
usw.
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
-28.893,00
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des Ergänzungskapitals, direkte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche
usw.
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag
in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
k.A.
42
k.A. 477, 477 (3), 477 (4)
(a)
k.A. 467, 468, 481
davon: ... mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k.A. 467
davon: ... mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinnes
davon: ...
k.A. 468
Betrag der von den Posten des
Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden
Posten, der das Ergänzungskapital des
Instituts überschreitet (negativer Betrag)
k.A. 56 (e)
k.A. 481
Seite 4 von 8
Anhang zum Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Bocholt zum 31.12.2015
42a Betrag der von den Posten des
Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden
Posten, der das zusätzliche Kernkapital des
Instituts überschreitet und stattdessen beim
harten Kernkapital abgezogen wird (positiver
Betrag
43 Regulatorische Anpassungen des
zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
28.893,00
k.A.
k.A.
k.A.
0,00
95.345.892,19
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
47
48
49
Kapitalinstrumente und das mit ihnen
verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen
verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das T2 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Zum konsolidierten Ergänzungskapital
zählende qualifizierte
Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht
in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener
Minderheitsbeteiligungen und AT1Instrumente), die von Tochterunternehmen
begeben worden sind und von Drittparteien
gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
50
Kreditrisikoanpassungen
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen
Anpassungen
k.A. 62, 63
9.764.931,35 486 (4)
9.764.931,35
k.A. 483 (4)
k.A.
k.A. 87, 88, 480
k.A. 486 (4)
k.A.
7.735.068,65 62 (c) und (d)
17.500.000,00
9.764.931,35
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines
Instituts in eigenen Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen (negativer Betrag)
53 Positionen in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
54a davon: neue Positionen, die keinen
Übergangsbestimmungen unterliegen
k.A. 63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
k.A.
k.A. 66 (b), 68, 477 (3)
k.A.
k.A. 66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
k.A.
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar
2013 bestanden und
Übergangsbestimmungen unterliegen
k.A.
k.A.
k.A.
Seite 5 von 8
Anhang zum Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Bocholt zum 31.12.2015
55
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
56 Regulatorische Anpassungen des
Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h.
CRR-Restbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A. 66 (d), 69, 79, 477
(4)
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. materielle Zwischenverluste (netto),
immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von
Rückstellungen für zu erwartende Verluste
usw.
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten während der
Übergangszeit gemäß Artikel 475 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals, direkte
Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen
am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.
k.A.
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag
In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
k.A. 467, 468, 481
k.A.
k.A. 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
k.A. 475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
k.A.
davon: ... mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k.A. 467
davon: ... möglicher Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
k.A. 468
davon: ...
k.A. 481
57
Regulatorische Anpassungen des
Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
k.A.
58
Ergänzungskapital (T2)
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge,
die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelungen
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
k.A.
k.A.
17.500.000,00
112.845.892,19
k.A.
Seite 6 von 8
Anhang zum Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Bocholt zum 31.12.2015
60
davon: ... nicht vom harten Kernkapital in
Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU)
Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile
aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen
Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, verringert um
entsprechende Steuerschulden, indirekte
Positionen in eigenen Instrumenten des
harten Kernkapitals usw.)
davon: ... nicht von Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten
(Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht
wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche
usw.)
k.A. 472, 472 (5), 472 (8)
(b), 472 (10) (b), 472
(11) (b)
davon: ... nicht von Posten des
Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende
Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013,
Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. indirekte Positionen in
Instrumenten des eigenen
Ergänzungskapitals, indirekte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche,
indirekte Positionen wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche usw.)
k.A 477, 477 (2) (b), 477
(2) (c), 477 (4) (b)
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
k.A 475, 475 (2) (b), 475
(2) (c), 475 (4) (b)
695.984.820,86
Eigenkapitalquoten und –puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
13,70 92 (2) (a), 465
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
13,70 92 (2) (b), 465
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
16,21 92 (2) (c)
64
k.A CRD 128, 129, 130
65
Institutsspezifische Anforderung an
Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die
harte Kernkapitalquote nach Artikel 92
Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der
Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer
und antizyklische Kapitalpuffer,
Systemrisikopuffer und Puffer für
systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI),
ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
davon: Kapitalerhaltungspuffer
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
k.A
67
davon: Systemrisikopuffer
k.A
67a davon: Puffer für global systemrelevante
Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante
Institute (A-SRI)
68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
(ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
69 [in EU-Verordnung nicht relevant]
70
[in EU-Verordnung nicht relevant]
71
[in EU-Verordnung nicht relevant]
k.A
k.A CRD 131
8,21 CRD 128
Seite 7 von 8
Anhang zum Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Bocholt zum 31.12.2015
Eigenkapitalquoten und –puffer
72
73
74
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10
% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(weniger als 10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen)
5.611.652,70 36 (1) (h), 45, 46,
472 (10), 56 (c), 59,
60, 475 (4), 66 (C),
69, 70, 477 (4),
143.187,31 36 (1) (i), 45, 48,
470, 472 (11 )
In der EU: leeres Feld
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige
k.A 36 (1) (c), 38, 48,
latente Steueransprüche, die aus temporären
470, 472 (5)
Differenzen resultieren (unter dem
Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt
sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
77
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf
Forderungen, für die der Standardansatz gilt
(vor Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von
Kreditrisikoanpassungen auf das
Ergänzungskapital im Rahmen des
Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf
Forderungen, für die der auf internen
Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
17.500.000,00 62
7.735.068,65 62
k.A 62
79
Obergrenze für die Anrechnung von
k.A 62
Kreditrisikoanpassungen auf das
Ergänzungskapital im Rahmen des auf
internen Beurteilungen basierenden
Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar
2022)
80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente,
k.A 484 (3), 486 (2) und
für die die Auslaufregelungen gelten
(5)
81
82
83
84
85
Wegen Obergrenze aus CET1
ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
k.A 484 (3), 486 (2) und
(5)
Wegen Obergrenze aus AT1
ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
k.A 484 (4), 486 (3) und
(5)
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
k.A 484 (4), 486 (3) und
(5)
12.250.000,00 484 (5), 486 (4) und
(5)
k.A 484 (5), 486 (4) und
(5)
Seite 8 von 8
Herunterladen