1 Begriffsdeutung 2 Faktoren einer Lebenswelt

Werbung
Handout BG 19: Alltags-/ Lebensbewältigung
Hochschule Magdeburg/Stendal – Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen
WiSe 2016/17 – BAS 01.4 Soziale Arbeit als Profession – Wissenschaftliches Arbeiten
Verfasser: Isabel Weber, [email protected]
Nancy Elena Stephan, [email protected]
02. Februar 2017
1 Begriffsdeutung
1.1
Alltags- und Lebensbewältigung
o
o
o
o
1.2
auch: Alltags- und Lebensweltorientierung; ist ein von Hans Thiersch geprägter Begriff
und eines der bedeutsamsten Rahmenkonzepte der Sozialen Arbeit
Orientierung an den Subjekten und deren Deutung der Lebensverhältnisse
Betrachtung der individuellen und gesellschaftlichen Schwierigkeiten, Bedingungen und
Möglichkeiten
Ziel ist es den Alltag der Menschen zu verändern, stärken oder anzuregen  bestenfalls
durch „Hilfe zur Selbsthilfe“ (lebensweltorientierter Arbeitsansatz)
Soziale Arbeit
o
o
1.3
Unterscheidung zwischen den Begriffen Sozialpädagogik, Soziale Arbeit und Sozialarbeit
Soziale Arbeit = System der Unterstützung, Beratung, Hilfe
Hilfebedürftigkeit
o
Hilfsbedürftigkeit betrifft all diejenigen, die nicht allein ausreichend für ihren
Lebensunterhalt sorgen können  das betrifft also nicht nur Arbeitslose, sondern auch
Arbeitstätige, welche aber zu wenig verdienen, um die gesamte Bedarfsgemeinschaft zu
versorgen
2 Faktoren einer Lebenswelt
o
o
Alltag und Wohlbefinden eines Individuums oder einer Gruppe unterliegen zwei Arten
von Bedingungen/Faktoren: subjektive und objektive
prägend für die Lebens- und Alltagsbewältigung (Lebensweltorientierung) des Subjekts
 diese Faktoren schaffen die Spielräume und die Struktur, in denen das Subjekt handelt
und entscheidet
Subjektive Bedingungen
Objektive Bedingungen
individuelle, soziale, kognitive und
o gesellschaftlich und politische Aspekte,
emotionale Aspekte
räumlich, physische und materielle Gestalt
o beeinflussbar durch das Subjekt
der Lebenswelt
o gekoppelt mit eigenen Werten und den
o Subjekt kann kaum Einfluss nehmen
Erfahrungen, die in der Vergangenheit
gemacht wurden
Einige Beispiele:
Biografische Erfahrungen
Ideologie
o Erfahrungen die im Verlauf des Lebens
o die dominanten Vorgaben einer
des Subjekts gemacht worden sind
gesellschaftlichen Gruppe/Gemeinschaft
z. B.
zum einheitlichen Verhalten, die ein
o Erziehung in der Kindheit durch Eltern
Subjekt erfüllen soll
und Institutionen
z. B.
o Marxismus = strebt den Kommunismus an,
in dem alle Klassengegensätze aufgehoben
werden sollen
o
1
Handout BG 19: Alltags-/ Lebensbewältigung
Hochschule Magdeburg/Stendal – Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen
WiSe 2016/17 – BAS 01.4 Soziale Arbeit als Profession – Wissenschaftliches Arbeiten
Verfasser: Isabel Weber, [email protected]
Nancy Elena Stephan, [email protected]
02. Februar 2017
Rassismus = biologische, körperliche
Eigenschaften als alleinige Faktoren für
Fähigkeiten und Wert der Menschen
Vorherrschende Regierung
o politische Vorstellungen/Erwartungen an
und Vorschriften (Recht) für das Subjekt
z. B.
o rechtlich festgelegte Sanktionen bei
Verstoß gegen Gesetze
o Verpflichtung zur Teilnahme am
Arbeitswesen
o Regelungen von Rechten und Pflichten in
gegenseitigen Verträgen
o
Soziale Beziehungen
o zwischenmenschlicher Kontakt, bei dem
das Subjekt Gefühle, Gedanken und
Handlungen auf ein anderes Subjekt
bezieht
z. B.
o Familie
o Freundeskreise und Kollektive (z. B.
Kollegium)
o Nachbarschaften und Gemeinden
Milieu
o das Subjekt ist bestimmten Bedingungen
(Normen, Politik, Wirtschaft, Gesetze, etc.)
ausgesetzt
z.B.
o politisches Milieu
o religiöses Milieu
o soziale Milieus (z. B. bürgerlich,
konservativ, etc.)
Rituale
o im sozialen Umfeld und/oder Kulturen
existieren bestimmte immer
wiederkehrende Umgangsweisen, die sich
das Subjekt annehmen kann
z. B.
o Religiöse Rituale (Gottesdienste, der
Sabbat im Judentum)
o gruppeninterne und -übergreifende
Rituale (Begrüßungen, strukturierte
Tagesabläufe)
Zeit
o die Struktur und Wahrnehmung von Zeit
z. B.
o Zeitliche Abläufe (Tag, Woche, Monat,
etc.) durch Schule oder Arbeit
Institutionen
o institutionelle Einrichtungen, die für das
Subjekt zur Verfügung stehen
z. B.
o Zugang zu Bildungseinrichtungen
o Sozialplanung der Städte
Materielle Mittel
o Ressourcen, die dem Subjekt zur
Verfügung stehen, um Handlungen
auszuführen
z. B.
o finanzielle Mittel
o Arbeitsgelegenheit
o Infrastruktur
o Informationsressourcen
Unterschiedliche Lebensfelder (Alltagswelten)
o Orte, an denen sich das Subjekt bewegt
und sich öffentlich darstellt
z. B.
o Jugendfreizeitclubs
o Sportvereine
o öffentliche Treffpunkte
2
Handout BG 19: Alltags-/ Lebensbewältigung
Hochschule Magdeburg/Stendal – Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen
WiSe 2016/17 – BAS 01.4 Soziale Arbeit als Profession – Wissenschaftliches Arbeiten
Verfasser: Isabel Weber, [email protected]
Nancy Elena Stephan, [email protected]
02. Februar 2017
3 Armut
3.1
Begriffserklärung
Definition Armut:
o
o
o
3.2
nicht klar zu definieren
ist ein Begriff, der über die Hilfebedürftigkeit und Notlagen eines Subjektes Auskunft gibt
und damit ein wichtiges Feld in der Sozialen Arbeit einnimmt
als Weltmaßstab wird bei Armutsuntersuchungen meist die absolute Armut betrachtet,
bei welcher ein physisches Existenzminimum im Vordergrund steht
 Bei Untersuchungen in hoch entwickelten Industriestaaten, wie Deutschland, ist
eher eine materielle Armut und das Auftreten von Armut als Ausprägung einer
sozial-ökonomischen Ungleichheit gemeint
Strukturen/ Einordnungen
3.2.1
o
o
o
Absolutes Armutskonzept
Zustand, bei der die physische Existenzfähigkeit der Betroffenen in Frage gestellt ist
gekennzeichnet durch eine unzureichende Ausstattung der Mittel, welche man zum
Stillen der Grundbedürfnisse brauchen würde
1-Dollar-Grenze (bzw. 1,25 US-Dollar)
3.2.2
o
Relatives Armutskonzept
ist eine Unterversorgung an materiellen und immateriellen Gütern, sowie die
Beschränkung der Lebenschancen im Vergleich zur jeweiligen Gesellschaft  Folge: arm
ist, wer deutlich weniger als die meisten anderen in seinem Land hat
3.2.3
o
Subjektives Armutskonzept
ist die Einschätzung der Armut durch alle Gesellschaftsmitglieder, welche unter
Einschluss der Betroffenen entschieden werden soll
arm ist, wer nach individuellem Urteil so wenig Geld zum Leben hat, dass es nicht
ausreichend ist
o
3.2.4
o
Politisches Armutskonzept
arm ist, wer die staatlich festgelegten Kriterien von Unterstützungsleistungen
unterschreitet, sprich, wessen Einkommen unter dem festgelegten Minimum liegt
3
Handout BG 19: Alltags-/ Lebensbewältigung
Hochschule Magdeburg/Stendal – Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen
WiSe 2016/17 – BAS 01.4 Soziale Arbeit als Profession – Wissenschaftliches Arbeiten
Verfasser: Isabel Weber, [email protected]
Nancy Elena Stephan, [email protected]
02. Februar 2017
4 Formen der Hilfe
4.1
Hilfe für Familien in Armut
o
finanzielle Hilfe
o
o
Beratung
Begleitung
4.2
Kinderarmut
o
o
4.3
Hilfen in der täglichen Organisation Sachspenden
Projekte planen und umsetzen
Sucht und Armut
o
Welche Faktoren spielen dabei eine Rolle?
5 Antrag
5.1
Arten von Anträgen zur Lebenssicherung
o
o
o
o
o
5.2
HARTZ IV
Wohngeld
Sozialhilfe
Bildung/ Teilhabe
Grundversorgung im Alter (Deutsche Rentenversicherung  Rente)
Zu Beachtende Richtlinien für allgemeine Verwaltungsakte
5.2.1
o
o
o
Verfahrensbeginn
Zuständigkeit prüfen (§§18-29 SGB I)
 Sachlich: ist die Behörde für diesen Sachverhalt tatsächlich zuständig? Wenn
nicht, muss der Antrag weitergeleitet werden an entsprechende Behörde
 Örtlich: an Wohnsitz gebunden/ gewöhnlicher Aufenthaltsort
 Instanziell: untere Verwaltungsebene
Einleitung des Verfahrens (§18 SGB V)
 auf Antrag, kann auch formlos und mündlich erfolgen
Informations- und Beratungspflichten seitens einer Behörde (§§13-16 SGB I)
 Aufklärung, Auskunft, Beratung, sowie Weiterleitung von Anträgen
5.2.2 Rechte und Pflichten im Verfahrensablauf
5.2.2.1 Beginn eines Verfahrens
o Beteiligte (§12 SGB V)
sind Antragssteller und Behörde (ab 15. Geburtstag Antragstellung möglich)
o Bevollmächtigte (§13 SGB V)
 ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen
 die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden
Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt
 der Bevollmächtigte muss auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich vorweisen
 Widerruf der Vollmacht ist erst dann wirksam, wenn er der Behörde zugeht
4
Handout BG 19: Alltags-/ Lebensbewältigung
Hochschule Magdeburg/Stendal – Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen
WiSe 2016/17 – BAS 01.4 Soziale Arbeit als Profession – Wissenschaftliches Arbeiten
Verfasser: Isabel Weber, [email protected]
Nancy Elena Stephan, [email protected]
o
02. Februar 2017
 die Behörde muss sich an die bevollmächtigte Person wenden, außer der
Beteiligte steht unter Mitwirkungspflicht
Beistand (§13, Abs.4)
 ein Beteiligter darf immer einen Beistand zu Besprechungen mitbringen
5.2.2.2 Ermittlungen durch die Behörde
o Amtsermittlungsgrundsatz (§§20, 21 SGB V)
 die Behörde ermittelt den Sachverhalt auf Amtswegen und bestimmt Art und
Umfang der Ermittlungen
o Vorschüsse (§42 SGB I)
 kann vorab geleistet werden, wenn im Grunde ein Anspruch besteht
o Vorläufige Leistungen (§43 SGB I)
 wenn das Subjekt sich in einem Zuständigkeitsstreit befindet
o Mitwirkungspflicht (§§60-67 SGB I)
 jeder Antragssteller ist verpflichtet wahre und vollständige Angaben zu leisten
 er muss unaufgefordert Mitteilung über Änderungen machen
 persönlich Erscheinen
 die Behörde ist berechtigt psychol. oder ärztl. Untersuchungen/ Atteste
anzufordern
5.2.2.3 Ende des Verfahrens
o Bekanntgabe des Verwaltungsantrages (§ 37 SGB V)
 Bekanntgabe nach Zugang ist Voraussetzung für die Wirksamkeit
5
Handout BG 19: Alltags-/ Lebensbewältigung
Hochschule Magdeburg/Stendal – Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen
WiSe 2016/17 – BAS 01.4 Soziale Arbeit als Profession – Wissenschaftliches Arbeiten
Verfasser: Isabel Weber, [email protected]
Nancy Elena Stephan, [email protected]
02. Februar 2017
6 Literaturverzeichnis
Böhnisch, Lothar, Lebensbewältigung. Ein Konzept für die Soziale Arbeit, 1. Aufl.,
Weinheim/Basel 2016.
Brand, Jürgen, Hartz IV - Mein Recht auf Arbeitslosengeld II. Mit Tipps zum Ausfüllen der
Antragsvordrucke, 2., überarb. Aufl., Düsseldorf 2005.
Crome, Malte, Hartz IV - Rechte erfolgreich durchsetzen. Ein Leitfaden für Sozialberater, Stand:
Juli 2011, Freiburg im Breisgau 2011.
DGB Abteilung Arbeitsmarktpolitik, Steigende Armut trotz guter Wirtschaftslage - Problem
Kinderarmut ungelöst, in: arbeitsmarktaktuell 3/2016, 05.01.2017,
http://www.dgb.de/themen/++co++bd8e35bc-fb0c-11e5-bd5a-52540023ef1a.
Jüngst, Wolfgang/Matthias Nick, WISO-Ratgeber Hartz IV, Arbeitslosengeld II - Worauf Sie
Anspruch haben. Antrag stellen, Besitz retten, Wohnung behalten, Altersversorgung sichern,
Arbeit finden, Frankfurt/M. 2005.
Kreft, Dieter/Ingrid Mielenz (Hg.), Wörterbuch Soziale Arbeit. Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe
und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik, 7. Aufl., Weinheim/Basel 2013.
Litau, John/Andreas Walther/Annegret Warth/Sophia Wey (Hg.), Theorie und Forschung zur
Lebensbewältigung. Methodologische Vergewisserungen und empirische Befunde, 1. Aufl.,
Weinheim/Basel 2016.
Schröder-Printzen, Günther (Hg.), Sozialgesetzbuch. Verwaltungsverfahren - SGB X ;
Kommentar, 3. Aufl., München 1996.
Schutz, Alfred/Thomas Luckmann, Strukturen der Lebenswelt. Band 1, 5. Aufl., Frankfurt am
Main 1994.
Thiersch, Hans, Lebensweltorientierte Soziale Arbeit. Aufgaben der Praxis im sozialen Wandel, 3.
Aufl., Weinheim/München 1997.
Wendt, Peter-Ulrich, Faktoren der Lebenswelt. Arbeitsblatt. Hochschule Magdeburg-Stendal.
Wendt, Peter-Ulrich, Lebensführung, -stil, -bewältigung. Arbeitsblatt. Hochschule MagdeburgStendal.
Wendt, Peter-Ulrich, Lehrbuch Methoden der sozialen Arbeit, Weinheim/Basel 2015.
6
Herunterladen