Fronleichnam Fronleichnamsprozession 2005 in Ladenburg Das Fronleichnamsfest, kurz: Fronleichnam (von mittelhochdeutsch: vrônlîcham, vrônlîchname, das aus der vrône lîcham entstanden ist, was „Leib des Herrn“ bedeutet; kirchenlat.: Corpus Domini), offiziell „Hochfest des Leibes und Blutes Christi“, regional auch Prangertag oder Blutstag genannt, ist ein Fest im römisch-katholischen Festjahr, mit dem die leibliche Gegenwart Jesu Christi im Sakrament der Eucharistie gefeiert wird. Fronleichnam wird am Donnerstag nach dem Dreifaltigkeitsfest, dem zweiten Donnerstag nach Pfingsten, begangen (60. Tag nach dem Ostersonntag) und fällt somit frühestens auf den 21. Mai und spätestens auf den 24. Juni. Der Donnerstag als Festtermin knüpft an den eigentlichen Gedenktag des letzten Abendmahls an, den Gründonnerstag, der aber wegen des stillen Charakters der Karwoche keine größere Festlichkeit erlaubt. Aus diesem Grund wurde Fronleichnam auf den ersten Donnerstag nach der österlichen Zeit und der ehemaligen Pfingstoktav gelegt. Feierlichkeiten Der wichtigste Teil der Fronleichnamsliturgie ist die Heilige Messe des Tages, die in Lesungen und Gebeten das Geheimnis der Eucharistie umkreist. Vielerorts wird diese Messe heute im Freien, etwa auf öffentlichen Plätzen gefeiert. Fronleichnamsprozession in Meckenbeuren im Jahr 2007. An die hl. Messe schließt sich in der Regel die Prozession an, bei der die Gläubigen die vom Priester getragene Monstranz mit dem Allerheiligsten (eine konsekrierte Hostie) in einem Festzug unter Gesang zu mehreren geschmückten Außenaltären begleiten. Dort wird eine Statio mit Evangelienlesung, Fürbitten und abschließendem Eucharistischen Segen der Gläubigen und des Ortes gehalten. Die Prozession schließt meist in der Pfarrkirche mit dem „Te Deum“ (Großer Gott wir loben dich!) und dem „Tantum Ergo“ Im Mainzer Dom gibt es mit dem Mainzer Segen eine einmalige Besonderheit. Bereits zu Beginn der Vesper wird der Segen mit der Monstranz gespendet und zum Abschluss ein weiteres Mal. Geschichte Fronleichnamsprozession in Bad Hofgastein. Gemälde, Adolph Menzel, 1880 Das Fest der leibhaften Gegenwart Christi im Altarsakrament wurde erstmals 1246 im Bistum Lüttich gefeiert und 1264 von Papst Urban IV. zum Fest der Gesamtkirche erhoben. Es feiert den eucharistisch anwesenden Christus als Opfer, Kommunion (Opferspeise) und als Gegenstand der Anbetung. Die wichtigste Voraussetzung des Festes war das vierte Laterankonzil, das die Verwandlung der eucharistischen Gestalten mit der Transsubstantiationslehre präzisiert und zum Dogma erhoben hatte. Danach glauben Katholiken, dass in der Messe Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi verwandelt werden und Gott darin gegenwärtig ist. Parallel zu dieser Lehrentscheidung wurde von zahlreichen Hostienwundern berichtet, wie etwa dem, das einem ungläubigen böhmischen Mönch (Peter von Prag) auf seiner Pilgerreise nach Rom 1263 in dem mittelitalienischen Städtchen Bolsena widerfahren sein soll: Als er während der Eucharistie die Hostie brach, tropfte daraus Blut auf den Altartisch; die Hostie war also (über die Transsubstantiation hinaus) auch der Form nach zum Leib Christi geworden. Der entscheidende Anstoß zur Schaffung des Festes war eine Vision der später heilig gesprochenen Augustinernonne Juliana von Lüttich im Jahre 1209. Sie habe, so wird berichtet, beim Beten den Mond gesehen, der an einer Stelle verdunkelt gewesen sei. Christus habe ihr erklärt, dass der Mond das Kirchenjahr bedeute, der dunkle Fleck das Fehlen eines Festes des Eucharistie-Sakraments. Aus der Einführungsbulle „Transiturus hoc mundo“ geht aber auch hervor, dass Papst Urban IV als primären Einführungsgrund des Festes den siegreichen Triumph über die Ketzerei favorisierte, welche die Transsubsstantiation ja geleugnet hatte. Die erste Fronleichnamsprozession in Bayern fand 1273 in Benediktbeuern statt. Mit einer Sakramentsprozession wurde das Fest erstmals 1279 in Köln begangen. Vor dem Hintergrund der mittelalterlichen Verzweckung des Festes (wie parallel des Reliquienkults) für die Gewinnung von Ablassgeldern ist es nicht verwunderlich, dass der Reformator Martin Luther ein ausdrücklicher Gegner des Fronleichnamsfestes war; er bezeichnete es 1527 als das „schädlichste aller Feste“ und betrachtete die Prozessionen als unbiblisch und als Gotteslästerung. Heute dagegen wirken nicht selten evangelische Pastoren in Amtstracht bei der Fronleichnamsfeier mit. In der Orthodoxen Kirche ist die Verehrung des zur Anbetung ausgesetzten eucharistischen Brotes unbekannt. Hier lautet ein Grundsatz: Wir verehren die heiligen Gaben, weil wir sie – etwa zur Krankenkommunion – aufbewahren, aber wir bewahren sie nicht auf, um sie zu verehren. Ebenso wie die scholastischrationalistische Transsubstantiationslehre wird das Fronleichnamsfest als Kult des Kultes abgelehnt. Das Konzil von Trient (1545–1563) bestätigte das Fronleichnamsfest und wertete es gleichsam zu einer gegenreformatorischen Machtdemonstration auf. Als Reaktion darauf wurde es in manchen gemischt-konfessionellen Gebieten (etwa der Schweiz) üblich, dass die protestantischen Bauern als Provokation den Mist gerade an Fronleichnam auf die Felder ausbrachten; die katholischen Bauern antworteten dann am Karfreitag mit gleicher Münze. Andererseits verzichten die Katholiken in den Vereinigten Staaten und anderen Diasporagebieten oft auf die Prozession als demonstratives Zeichen des Katholizismus, um keine Kontroversen mit der nichtkatholischen Bevölkerung auszulösen. Wo Fronleichnam kein arbeitsfreier Feiertag ist (s.u.), wird das Fest meist erst am Abend oder am darauffolgenden Sonntag gefeiert. Deutung und Brauchtum Blumenteppich an Fronleichnam in Meckenbeuren 2007. Nur wenigen ist bekannt, was die römische Ritenkongregation bereits 1959 erklärt hat: Die Fronleichnamsprozession ist keine Liturgie, sondern sie fällt als „pium exercitium“ (fromme Übung) in die Zuständigkeit der Bischöfe. Die heutige Sinngebung der Prozession geht in der Regel vom Bild des „wandernden Gottesvolks“ aus, dessen Mitte Christus, das „Brot des Lebens“, ist. Das Schmücken ganzer Straßenzüge für die Prozession ist bis heute weit verbreitet. Vielerorts werden traditionell auch Bilder, Ornamente und Schriften aus vielen einzelnen Blütenteilen als sog. Blumenteppich vor Altäre oder/und auf Prozessionswege gelegt. Der eucharistische Christus wird außer mit Weihrauch und Schellen oft auch mit gestreuten Blumen, mancherorts mit Salutschüssen gegrüßt. Regional gibt es die Fronleichnamprozession als „Prozession zu Pferd“ (Antlassritt) oder als Schiffsprozession. Im nordhessischen Fritzlar wird nach alter Tradition das Fronleichnamsfest am Vorabend mit dem „Katzenkopfschießen“ eröffnet. Bevor diese Kanonen abgeschossen werden, erklingen alle acht Glocken der Fritzlarer Basilika. Diese Prozedur wird drei Mal wiederholt. Am Festtag selbst findet nach dem feierlichen Hochamt mit den Chorherren der Prämonstratenser die traditionelle Fronleichnamsprozession durch die Fritzlarer Altstadt statt. Nach vier Altären zieht die Prozession wieder unter vollem Domgeläut in die Basilika ein, wo dann der sakramentale Segen gespendet wird. Samsonumzug in Mauterndorf Die Samsonumzüge am Nachmittag des Fronleichnamstags im österreichischen Lungau und in der benachbarten Steiermark werden als Reste barocker Prachtprozessionen gedeutet. Nachdem im Zuge der Aufklärung das Mitführen des Samsons und anderer biblischer Figuren verboten wurde, wurden die Samsonumzüge auf den Nachmittag des Fronleichnamstags verlegt. Feiertagsregelungen Deutschland In Deutschland ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie in einigen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung in den Bundesländern Sachsen (bestimmt durch die Fronleichnamsverordnung) und Thüringen (im gesamten Landkreis Eichsfeld und in den Eichsfelder Ortschaften des Unstrut-Hainich-Kreises und Teilen des Wartburgkreises)[1]. In den übrigen Bundesländern gibt es Sonderregelungen, wie etwa Anspruch auf unbezahlte Freistellung und Unterrichtsbefreiung für katholische Schulkinder. Schweiz In der Schweiz ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag in den überwiegend katholisch bevölkerten Kantonen Appenzell Innerrhoden, Jura, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri, Wallis und Zug sowie in bestimmten Gemeinden der Kantone Aargau, Freiburg, Graubünden, Neuenburg und Solothurn. Österreich und Liechtenstein Fronleichnam ist ein gesetzlicher Feiertag in ganz Österreich sowie in Liechtenstein. Italien In Italien, wo Corpus Domini vor einigen Jahren als gesetzlicher Feiertag abgeschafft wurde, kann das Fest gemäß Kirchenrecht am darauffolgenden Sonntag gefeiert werden (vgl. Christi Himmelfahrt). Die Bürger Roms lassen sich jedoch nicht davon abhalten, weiterhin in den Abendstunden des Fronleichnamstages gemeinsam mit dem Papst vom Vorplatz der Lateransbasilika zum Vorplatz der Basilika Santa Maria Maggiore zu ziehen, wo der Eucharistische Segen erteilt wird. Es wurde Ende April 2008 ein Gesetzesentwurf ins neue römische Parlament in Kammer und Senat eingebracht, der die Wiedereinführung des hohen Fronleichnamsfestes als gesetzlicher Feiertag auf nationaler Ebene in ganz Italien vorsieht. Bereits viele einflussreiche Vertreter der katholischen Kirche begrüßen und unterstützen das Vorhaben u.a. auch der Generalvikar der Diözese Rom Kardinal Camillo Ruini, sowie der Präsident der italienischen Bischofskonferenz Kardinal Angelo Bagnasco. Ungarn In Ungarn wird Fronleichnam – ähnlich wie in Italien – nicht an einem Donnerstag, sondern an dem darauffolgenden Sonntag gefeiert, jedoch mit Prozession und Stationen wie in den deutschsprachigen Ländern. Polen In Polen wird Fronleichnam – ähnlich wie in Deutschland – mit Prozession und Stationen gefeiert. Es ist auch ein gesetzlicher Feiertag.