Fronleichnam1

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Fronleichnam
Fronleichnamsprozession
2005 in Ladenburg
Das Fronleichnamsfest, kurz: Fronleichnam (von mittelhochdeutsch:
vrônlîcham, vrônlîchname, das aus der vrône lîcham entstanden ist, was „Leib
des Herrn“ bedeutet; kirchenlat.: Corpus Domini), offiziell „Hochfest des Leibes
und Blutes Christi“, regional auch Prangertag oder Blutstag genannt, ist ein Fest
im römisch-katholischen Festjahr, mit dem die leibliche Gegenwart Jesu Christi im
Sakrament der Eucharistie gefeiert wird.
Fronleichnam wird am Donnerstag nach dem Dreifaltigkeitsfest, dem zweiten
Donnerstag nach Pfingsten, begangen (60. Tag nach dem Ostersonntag) und fällt
somit frühestens auf den 21. Mai und spätestens auf den 24. Juni. Der
Donnerstag als Festtermin knüpft an den eigentlichen Gedenktag des letzten
Abendmahls an, den Gründonnerstag, der aber wegen des stillen Charakters der
Karwoche keine größere Festlichkeit erlaubt. Aus diesem Grund wurde
Fronleichnam auf den ersten Donnerstag nach der österlichen Zeit und der
ehemaligen Pfingstoktav gelegt.
Feierlichkeiten
Der wichtigste Teil der Fronleichnamsliturgie ist die Heilige Messe des Tages, die
in Lesungen und Gebeten das Geheimnis der Eucharistie umkreist. Vielerorts
wird diese Messe heute im Freien, etwa auf öffentlichen Plätzen gefeiert.
Fronleichnamsprozession in Meckenbeuren im Jahr 2007.
An die hl. Messe schließt sich in der Regel die Prozession an, bei der die
Gläubigen die vom Priester getragene Monstranz mit dem Allerheiligsten (eine
konsekrierte Hostie) in einem Festzug unter Gesang zu mehreren geschmückten
Außenaltären begleiten. Dort wird eine Statio mit Evangelienlesung, Fürbitten und
abschließendem Eucharistischen Segen der Gläubigen und des Ortes gehalten.
Die Prozession schließt meist in der Pfarrkirche mit dem „Te Deum“ (Großer Gott
wir loben dich!) und dem „Tantum Ergo“
Im Mainzer Dom gibt es mit dem Mainzer Segen eine einmalige Besonderheit.
Bereits zu Beginn der Vesper wird der Segen mit der Monstranz gespendet und
zum Abschluss ein weiteres Mal.
Geschichte
Fronleichnamsprozession in Bad Hofgastein. Gemälde, Adolph Menzel, 1880
Das Fest der leibhaften Gegenwart Christi im Altarsakrament wurde erstmals
1246 im Bistum Lüttich gefeiert und 1264 von Papst Urban IV. zum Fest der
Gesamtkirche erhoben. Es feiert den eucharistisch anwesenden Christus als
Opfer, Kommunion (Opferspeise) und als Gegenstand der Anbetung.
Die wichtigste Voraussetzung des Festes war das vierte Laterankonzil, das die
Verwandlung der eucharistischen Gestalten mit der Transsubstantiationslehre
präzisiert und zum Dogma erhoben hatte. Danach glauben Katholiken, dass in
der Messe Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi verwandelt werden und
Gott darin gegenwärtig ist.
Parallel zu dieser Lehrentscheidung wurde von zahlreichen Hostienwundern
berichtet, wie etwa dem, das einem ungläubigen böhmischen Mönch (Peter von
Prag) auf seiner Pilgerreise nach Rom 1263 in dem mittelitalienischen Städtchen
Bolsena widerfahren sein soll: Als er während der Eucharistie die Hostie brach,
tropfte daraus Blut auf den Altartisch; die Hostie war also (über die
Transsubstantiation hinaus) auch der Form nach zum Leib Christi geworden.
Der entscheidende Anstoß zur Schaffung des Festes war eine Vision der später
heilig gesprochenen Augustinernonne Juliana von Lüttich im Jahre 1209. Sie
habe, so wird berichtet, beim Beten den Mond gesehen, der an einer Stelle
verdunkelt gewesen sei. Christus habe ihr erklärt, dass der Mond das Kirchenjahr
bedeute, der dunkle Fleck das Fehlen eines Festes des Eucharistie-Sakraments.
Aus der Einführungsbulle „Transiturus hoc mundo“ geht aber auch hervor, dass
Papst Urban IV als primären Einführungsgrund des Festes den siegreichen
Triumph über die Ketzerei favorisierte, welche die Transsubsstantiation ja
geleugnet hatte.
Die erste Fronleichnamsprozession in Bayern fand 1273 in Benediktbeuern statt.
Mit einer Sakramentsprozession wurde das Fest erstmals 1279 in Köln
begangen.
Vor dem Hintergrund der mittelalterlichen Verzweckung des Festes (wie parallel
des Reliquienkults) für die Gewinnung von Ablassgeldern ist es nicht
verwunderlich, dass der Reformator Martin Luther ein ausdrücklicher Gegner des
Fronleichnamsfestes war; er bezeichnete es 1527 als das „schädlichste aller
Feste“ und betrachtete die Prozessionen als unbiblisch und als Gotteslästerung.
Heute dagegen wirken nicht selten evangelische Pastoren in Amtstracht bei der
Fronleichnamsfeier mit.
In der Orthodoxen Kirche ist die Verehrung des zur Anbetung ausgesetzten
eucharistischen Brotes unbekannt. Hier lautet ein Grundsatz: Wir verehren die
heiligen Gaben, weil wir sie – etwa zur Krankenkommunion – aufbewahren, aber
wir bewahren sie nicht auf, um sie zu verehren. Ebenso wie die scholastischrationalistische Transsubstantiationslehre wird das Fronleichnamsfest als Kult des
Kultes abgelehnt.
Das Konzil von Trient (1545–1563) bestätigte das Fronleichnamsfest und wertete
es gleichsam zu einer gegenreformatorischen Machtdemonstration auf. Als
Reaktion darauf wurde es in manchen gemischt-konfessionellen Gebieten (etwa
der Schweiz) üblich, dass die protestantischen Bauern als Provokation den Mist
gerade an Fronleichnam auf die Felder ausbrachten; die katholischen Bauern
antworteten dann am Karfreitag mit gleicher Münze. Andererseits verzichten die
Katholiken in den Vereinigten Staaten und anderen Diasporagebieten oft auf die
Prozession als demonstratives Zeichen des Katholizismus, um keine
Kontroversen mit der nichtkatholischen Bevölkerung auszulösen. Wo
Fronleichnam kein arbeitsfreier Feiertag ist (s.u.), wird das Fest meist erst am
Abend oder am darauffolgenden Sonntag gefeiert.
Deutung und Brauchtum
Blumenteppich an Fronleichnam in Meckenbeuren 2007.
Nur wenigen ist bekannt, was die römische Ritenkongregation bereits 1959 erklärt
hat: Die Fronleichnamsprozession ist keine Liturgie, sondern sie fällt als „pium
exercitium“ (fromme Übung) in die Zuständigkeit der Bischöfe.
Die heutige Sinngebung der Prozession geht in der Regel vom Bild des
„wandernden Gottesvolks“ aus, dessen Mitte Christus, das „Brot des Lebens“, ist.
Das Schmücken ganzer Straßenzüge für die Prozession ist bis heute weit
verbreitet. Vielerorts werden traditionell auch Bilder, Ornamente und Schriften aus
vielen einzelnen Blütenteilen als sog. Blumenteppich vor Altäre oder/und auf
Prozessionswege gelegt. Der eucharistische Christus wird außer mit Weihrauch
und Schellen oft auch mit gestreuten Blumen, mancherorts mit Salutschüssen
gegrüßt. Regional gibt es die Fronleichnamprozession als „Prozession zu Pferd“
(Antlassritt) oder als Schiffsprozession.
Im nordhessischen Fritzlar wird nach alter Tradition das Fronleichnamsfest am
Vorabend mit dem „Katzenkopfschießen“ eröffnet. Bevor diese Kanonen
abgeschossen werden, erklingen alle acht Glocken der Fritzlarer Basilika. Diese
Prozedur wird drei Mal wiederholt. Am Festtag selbst findet nach dem feierlichen
Hochamt mit den Chorherren der Prämonstratenser die traditionelle
Fronleichnamsprozession durch die Fritzlarer Altstadt statt. Nach vier Altären
zieht die Prozession wieder unter vollem Domgeläut in die Basilika ein, wo dann
der sakramentale Segen gespendet wird.
Samsonumzug in Mauterndorf
Die Samsonumzüge am Nachmittag des Fronleichnamstags im österreichischen
Lungau und in der benachbarten Steiermark werden als Reste barocker
Prachtprozessionen gedeutet. Nachdem im Zuge der Aufklärung das Mitführen
des Samsons und anderer biblischer Figuren verboten wurde, wurden die
Samsonumzüge auf den Nachmittag des Fronleichnamstags verlegt.
Feiertagsregelungen
Deutschland
In Deutschland ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag in den Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und
Saarland sowie in einigen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung
in den Bundesländern Sachsen (bestimmt durch die Fronleichnamsverordnung)
und Thüringen (im gesamten Landkreis Eichsfeld und in den Eichsfelder
Ortschaften des Unstrut-Hainich-Kreises und Teilen des Wartburgkreises)[1]. In
den übrigen Bundesländern gibt es Sonderregelungen, wie etwa Anspruch auf
unbezahlte Freistellung und Unterrichtsbefreiung für katholische Schulkinder.
Schweiz
In der Schweiz ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag in den überwiegend
katholisch bevölkerten Kantonen Appenzell Innerrhoden, Jura, Luzern,
Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri, Wallis und Zug sowie in bestimmten
Gemeinden der Kantone Aargau, Freiburg, Graubünden, Neuenburg und
Solothurn.
Österreich und Liechtenstein
Fronleichnam ist ein gesetzlicher Feiertag in ganz Österreich sowie in
Liechtenstein.
Italien
In Italien, wo Corpus Domini vor einigen Jahren als gesetzlicher Feiertag
abgeschafft wurde, kann das Fest gemäß Kirchenrecht am darauffolgenden
Sonntag gefeiert werden (vgl. Christi Himmelfahrt). Die Bürger Roms lassen sich
jedoch nicht davon abhalten, weiterhin in den Abendstunden des
Fronleichnamstages gemeinsam mit dem Papst vom Vorplatz der
Lateransbasilika zum Vorplatz der Basilika Santa Maria Maggiore zu ziehen, wo
der Eucharistische Segen erteilt wird. Es wurde Ende April 2008 ein
Gesetzesentwurf ins neue römische Parlament in Kammer und Senat
eingebracht, der die Wiedereinführung des hohen Fronleichnamsfestes als
gesetzlicher Feiertag auf nationaler Ebene in ganz Italien vorsieht. Bereits viele
einflussreiche Vertreter der katholischen Kirche begrüßen und unterstützen das
Vorhaben u.a. auch der Generalvikar der Diözese Rom Kardinal Camillo Ruini,
sowie der Präsident der italienischen Bischofskonferenz Kardinal Angelo
Bagnasco.
Ungarn
In Ungarn wird Fronleichnam – ähnlich wie in Italien – nicht an einem Donnerstag,
sondern an dem darauffolgenden Sonntag gefeiert, jedoch mit Prozession und
Stationen wie in den deutschsprachigen Ländern.
Polen
In Polen wird Fronleichnam – ähnlich wie in Deutschland – mit Prozession und
Stationen gefeiert. Es ist auch ein gesetzlicher Feiertag.
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