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Dr. Quast & Partner
Patienteninformation zum Thema :
Gewährleistung auf Zahnersatz - 5 Jahre Garantie
Aus unserer Praxis-Info haben Sie sicher ersehen können, daß wir uns der langfristigen Qualität
unserer Arbeit verpflichtet fühlen.Dies kommt auch in den Nachweisen zum Ausdruck, die wir nach
der Behandlung ausstellen ( Prothetik-, Implantatpaß ). Gelegentlich werden wir jedoch nach einer
schriftlichen Garantie gefragt.
Nun, so problematisch eine „Garantie“ für eine ärztliche Behandlung grundsätzlich ist ( stellen Sie sich
vor, Ihr Hausarzt soll garantieren, daß Sie nach der Behandlung nie wieder eine Grippe
kriegen! ) , so sehr können wir verstehen, daß der technische Teil der Behandlung - der angefertigte
Zahnersatz, quasi der „handwerkliche Teil“ des Ganzen - am ehesten die Frage nach einer
Gewährleistung aufwirft.So hat der Gesetzgeber für gesetzlich Versicherte z.B. eine 2-jährige
Gewährleistungsfrist für Zahnersatz eingeführt.
Viele Patienten wünschen sich eine Behandlung, die technisch ein Optimum an Präzision darstellt.
Dies gibt Ihnen die Sicherheit, so bald nicht wieder eine teure und strapaziöse Behandlung angehen zu
müssen.
Fast jede umfassend von uns geplante und durchgeführte Behandlung, die Zahnersatz und
laborgefertigte Füllungen umfaßt, kann deshalb mit einer Gewährleistung von 5 Jahren
ausgestattet werden, wenn sie nicht durch Kompromisse oder Sonderwünsche belastet ist.
Dies ist keine Form der Versicherung und kostet keine Extragebühr.Vielmehr können wir diese
Gewährleistung anbieten im Vertrauen auf die Qualität unserer Behandlung und die Sorgfalt
der technischen Herstellung.
Dies sind die Bedingungen :
Die Gewährleistung bezieht sich auf Funktion und Ästhetik des von uns gefertigten Zahnersatzes sowie
laborgefertigte Füllungen.Sie umfaßt notwendige Nachbesserungen oder Neuanfertigungen in unserer
Praxis. Die Garantie umfaßt nicht Kunststoffteile ( Totalprothesen, Teile des partiellen Zahnersatzes,
Ersatzzähne ), da diese ohnehin in regelmäßigen Abständen angepaßt ( unterfüttert ) werden, um den
Abbau des Kieferknochens auszugleichen.Trotz der unterschiedlichsten individuellen Gegebenheiten
( Restzahnbestand, Kieferknochenstärke ... ) bieten wir Ihnen also 5 Jahre Gewährleistung, die sich
selbstverständlich nicht auf für uns erkennbare Folgen von Einwirken höherer Gewalt ( Unfälle ... )
bezieht.
Natürlich können auch wir nicht Verläufe garantieren, die der Natur unterliegen.Grundsätzlich können
chirurgische Eingriffe ( Implantationen, Parodontosebehandlungen ) in ihrem Langzeitverlauf nicht mit
einer Garantie ausgestattet werden ( Stichwort : „Nie wieder Grippe“ ). Gebunden ist die Garantie
an die Einhaltung der vorgeschlagenen Kontrolluntersuchungen und
Prophylaxebehandlungen.
Sie wissen, daß die ausreichende Zahnpflege wesentliche Vorraussetzung für eine langfristig
problemfreie Funktion Ihres Gebisses ist.Gemeinsam mit Ihnen können wir dieses Problem durch
unsere Prophylaxebehandlungen lösen.
Sollte die von Ihnen gewünschte Behandlung nicht im oben genannten Sinne garantierbar sein, können
Sie in jedem Fall davon ausgehen, daß die gleiche Sorgfalt aufgewandt wird, die wir grundsätzlich für
unsere erste Pflicht halten.Daß Sie bei Problemen, sollten sie im Anschluß an die Behandlung einmal
auftreten, jederzeit ein Maximum an Kulanz erwarten können, ergibt sich aus der exponierten Stellung
unserer Praxis.
Wir möchten, daß Sie mit uns und dem Behandlungsergebnis zufrieden sind - lange zufrieden !
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung !
Ihr Praxisteam
Dr. Quast & Partner
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