Dr. Quast & Partner Patienteninformation zum Thema : Gewährleistung auf Zahnersatz - 5 Jahre Garantie Aus unserer Praxis-Info haben Sie sicher ersehen können, daß wir uns der langfristigen Qualität unserer Arbeit verpflichtet fühlen.Dies kommt auch in den Nachweisen zum Ausdruck, die wir nach der Behandlung ausstellen ( Prothetik-, Implantatpaß ). Gelegentlich werden wir jedoch nach einer schriftlichen Garantie gefragt. Nun, so problematisch eine „Garantie“ für eine ärztliche Behandlung grundsätzlich ist ( stellen Sie sich vor, Ihr Hausarzt soll garantieren, daß Sie nach der Behandlung nie wieder eine Grippe kriegen! ) , so sehr können wir verstehen, daß der technische Teil der Behandlung - der angefertigte Zahnersatz, quasi der „handwerkliche Teil“ des Ganzen - am ehesten die Frage nach einer Gewährleistung aufwirft.So hat der Gesetzgeber für gesetzlich Versicherte z.B. eine 2-jährige Gewährleistungsfrist für Zahnersatz eingeführt. Viele Patienten wünschen sich eine Behandlung, die technisch ein Optimum an Präzision darstellt. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, so bald nicht wieder eine teure und strapaziöse Behandlung angehen zu müssen. Fast jede umfassend von uns geplante und durchgeführte Behandlung, die Zahnersatz und laborgefertigte Füllungen umfaßt, kann deshalb mit einer Gewährleistung von 5 Jahren ausgestattet werden, wenn sie nicht durch Kompromisse oder Sonderwünsche belastet ist. Dies ist keine Form der Versicherung und kostet keine Extragebühr.Vielmehr können wir diese Gewährleistung anbieten im Vertrauen auf die Qualität unserer Behandlung und die Sorgfalt der technischen Herstellung. Dies sind die Bedingungen : Die Gewährleistung bezieht sich auf Funktion und Ästhetik des von uns gefertigten Zahnersatzes sowie laborgefertigte Füllungen.Sie umfaßt notwendige Nachbesserungen oder Neuanfertigungen in unserer Praxis. Die Garantie umfaßt nicht Kunststoffteile ( Totalprothesen, Teile des partiellen Zahnersatzes, Ersatzzähne ), da diese ohnehin in regelmäßigen Abständen angepaßt ( unterfüttert ) werden, um den Abbau des Kieferknochens auszugleichen.Trotz der unterschiedlichsten individuellen Gegebenheiten ( Restzahnbestand, Kieferknochenstärke ... ) bieten wir Ihnen also 5 Jahre Gewährleistung, die sich selbstverständlich nicht auf für uns erkennbare Folgen von Einwirken höherer Gewalt ( Unfälle ... ) bezieht. Natürlich können auch wir nicht Verläufe garantieren, die der Natur unterliegen.Grundsätzlich können chirurgische Eingriffe ( Implantationen, Parodontosebehandlungen ) in ihrem Langzeitverlauf nicht mit einer Garantie ausgestattet werden ( Stichwort : „Nie wieder Grippe“ ). Gebunden ist die Garantie an die Einhaltung der vorgeschlagenen Kontrolluntersuchungen und Prophylaxebehandlungen. Sie wissen, daß die ausreichende Zahnpflege wesentliche Vorraussetzung für eine langfristig problemfreie Funktion Ihres Gebisses ist.Gemeinsam mit Ihnen können wir dieses Problem durch unsere Prophylaxebehandlungen lösen. Sollte die von Ihnen gewünschte Behandlung nicht im oben genannten Sinne garantierbar sein, können Sie in jedem Fall davon ausgehen, daß die gleiche Sorgfalt aufgewandt wird, die wir grundsätzlich für unsere erste Pflicht halten.Daß Sie bei Problemen, sollten sie im Anschluß an die Behandlung einmal auftreten, jederzeit ein Maximum an Kulanz erwarten können, ergibt sich aus der exponierten Stellung unserer Praxis. Wir möchten, daß Sie mit uns und dem Behandlungsergebnis zufrieden sind - lange zufrieden ! Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung ! Ihr Praxisteam Dr. Quast & Partner