Preisbestandteile Grund- und Ersatzversorgung

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Angaben zu den Allgemeinen Preisen nach § 2
Absatz 3 StromGVV
Grund- und Ersatzversorgung Strom Privatkunden/Haushalt
Preisstand 01.06.2016
Allgemeiner Preis der Grundversorgung Haushalt
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr (brutto)
Grundpreis pro Monat (brutto)
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (brutto)
Haushalt
126,14 €
10,51 €
25,82 ct/kWh
Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich
einfließenden Kostenbelastungen
002-1016-01 Preisbestandteile gültig ab 01.01.2017; Herausgeber: AggerEnergie GmbH • Alexander-Fleming-Str. 2 • 51643 Gummersbach • www.aggerenergie.de
In Ihrem Endpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten. Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
106,00 €
8,83 €
21,70 ct/kWh
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr (netto)
Grundpreis pro Monat (netto)
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde (netto)
€/Jahr
In den Netto-Endpreis fließen ein:
Stromsteuer
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
ct/kWh
2,050
1,520
6,880
0,438
0,388
-0,028
0,006
€/Jahr
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis
Messstellenbetrieb einschl. Messung
(wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
80,00
10,28
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen:
90,28
ct/kWh
3,450
14,704
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen:
am verbrauchsabhängigen Grundpreis pro Jahr
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde
15,72
6,996
Unser Unternehmen ist in mehreren Kommunen als Grundversorger zuständig. Die oben ausgewiesenen Konzessionsabgaben
werden im Rahmen der Kalkulation des Allgemeinen Preises als Durchschnittswert der Konzessionsabgaben aller Gemeinden
dargestellt und können ggf. geringfügig abweichen. Die Entgelte für anderweitige Messeinrichtungen können ggf. geringfügig
abweichen.
Die genannten Preise der Grundversorgung gelten auch für die Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG.
Weitergehende Informationen zu den Kostenbestandteilen erhalten Sie unter:
www.netztransparenz.de
www.rng.de
AggerEnergie GmbH
Gemeinschaftsstadtwerk
der Kommunen
Partner der RheinEnergie
Geschäftsführer:
Frank Röttger
Uwe Töpfer
Aufsichtsratsvorsitzender:
Jörg Jansen
Sitz der Gesellschaft: Gummersbach
Eingetragen beim Amtsgericht Köln
HRB 38406
USt.-IdNr. DE 122 537 798
Steuer-Nr. 212/5718/0014
Sparkasse
Gummersbach-Bergneustadt
IBAN: DE35 3845 0000 0000 2502 90
BIC: WELADED1GMB
GL-ID: DE44AGE00000074158
Entgelte für Zusatzleistungen
Wiederherstellung der Versorgung während der üblichen Arbeitszeit
2
Wiederherstellung der Versorgung außerhalb der üblichen Arbeitszeit
pro nachträglich erstellter Rechnungskopie
einmalige Umstellungspauschale für unterjährige Abrechnung
pro unterjähriger Abrechnung
3
pro unterjähriger Abrechnung bei Online-Option
3
Rechnungskorrektur bei unterlassener Kundenselbstablesung
Erstellung eines Kontoauszugs
1
2
3
brutto
netto
1
59,90 €
71,28 €
125,00 €
148,75 €
4,20 €
5,00 €
28,99 €
34,50 €
16,39 €
19,50 €
3,57 €
4,25 €
16,39 €
19,50 €
8,40 €
10,00 €
Die Bruttopreise enthalten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungsausführung gültige Umsatzsteuer (zurzeit 19 %), sie sind
auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Mo – Do
Fr
08:00 Uhr – 17:00 Uhr
08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Sofern auf Wunsch des Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung nach § 40 Abs. 3 EnWG
vereinbart wurde, wird der Preis für die unterjährige Abrechnung dem Kunden für jede zusätzliche Rechnung (mit
Ausnahme der regulären Jahresabrechnung) berechnet. Online-Option nur bei onlinefähigen Basis-Verträgen.
AggerEnergie GmbH, Gummersbach
Kennzeichnung der Stromlieferungen 2015
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.
1. Gesamtstromlieferung AggerEnergie
4. Privilegierte Kunden
8,1%
32,5%
11,7% 2,9%
40,8%
4,0%
Umweltauswirkungen je Kilowattstunde:
Radioaktiver Abfall:
0,0002 g/kWh
CO2-Emission:
367,1 g/kWh
2. Stromerzeugung Deutschland zum Vergleich
5. Verbleibender Energieträgermix (Residualmix)
15,4%
43,8%
6,5% 2,5%
28,7%
3,1%
Umweltauswirkungen je Kilowattstunde:
Radioaktiver Abfall:
0,0004 g/kWh
CO2-Emission:
476,0 g/kWh
3. AggerEnergie Ökostrom
45,5%
54,5%
Umweltauswirkungen je Kilowattstunde:
Radioaktiver Abfall:
CO2-Emission:
14,1%
56,7%
20,4% 5,1%3,7%
Umweltauswirkungen je Kilowattstunde:
Radioaktiver Abfall:
0,0004 g/kWh
CO2-Emission:
640,7 g/kWh
8,0%
32,1%
11,5% 2,9%
45,5%
Umweltauswirkungen je Kilowattstunde:
Radioaktiver Abfall:
0,0002 g/kWh
CO2-Emission:
362,3 g/kWh
Kernenergie
Kohle
Erdgas
0,0000 g/kWh
0 g/kWh
Sonstige fossile Energieträger
Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
Sonstige Erneuerbare Energien
Diese Information erhalten Sie auch im Internet: www.aggerenergie.de
Stand der Information: 06. Oktober 2016
(10/16-01)
Informationen gemäß § 41 EnWG
Grundversorgung Strom ohne Schwachlastregelung
Bei Erstbezug einer Wohnung/eines Hauses wird Ihr Verbrauch zu allgemeinen Preisen der Grundversorgung abgerechnet, sofern keine Sondervertragsregelung
getroffen wurde. Der Grundversorgungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Eine Preisanpassung während der
Laufzeit ist möglich. Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vorher schriftlich mitgeteilt und werden zeitgleich auf der Internetseite www.aggerenergie.de
bekannt gegeben. Die Rücktrittsrechte richten sich nach den Bestimmungen der jeweils gültigen StromGVV. Wartungsdienste sind kein Vertragsbestandteil. Abschläge
und Rechnungen können mittels SEPA-Lastschriftverfahren oder Banküberweisung beglichen werden. Ansprüche wegen einer Unterbrechung oder bei
Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs
einschließlich des Netzanschlusses handelt. Ein Lieferantenwechsel nach Beendigung des Vertrages wird unentgeltlich und zügig gewährleistet. Informationen über die
aktuell geltenden Tarife finden Sie unter www.aggerenergie.de oder sprechen Sie uns einfach an.
Beschwerden und Streitbeilegung
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können per Post an AggerEnergie GmbH, Beschwerdemanagement, Alexander-Fleming-Str. 2,
51643 Gummersbach oder per E-Mail [email protected] gerichtet werden.
Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Strom und Erdgas nach EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde Kontakt mit AggerEnergie GmbH aufgenommen hat und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser
Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin,
Telefon: 030 / 2 75 72 40-0, Fax: 030 / 2 75 72 40–69, www.schlichtungsstelle-energie.de – E-Mail: [email protected].
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde
und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030 / 2 24 80-500, Fax: 030 / 2 24 80-323, E-Mail:
[email protected].
Gemäß § 41 Energiewirtschaftsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung nur für Haushaltskunden, die Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind.
Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben kostenlos
die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen.
AggerEnergie GmbH
Gemeinschaftsstadtwerk
der Kommunen
Partner der RheinEnergie
Geschäftsführer:
Frank Röttger
Uwe Töpfer
Aufsichtsratsvorsitzender:
Jörg Jansen
Sitz der Gesellschaft: Gummersbach
Eingetragen beim Amtsgericht Köln
HRB 38406
USt.-IdNr. DE 122 537 798
Steuer-Nr. 212/5718/0014
Sparkasse
Gummersbach-Bergneustadt
IBAN: DE35 3845 0000 0000 2502 90
BIC: WELADED1GMB
GL-ID: DE44AGE00000074158
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