Angaben zu den Allgemeinen Preisen nach § 2 Absatz 3 StromGVV Grund- und Ersatzversorgung Strom Privatkunden/Haushalt Preisstand 01.06.2016 Allgemeiner Preis der Grundversorgung Haushalt Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr (brutto) Grundpreis pro Monat (brutto) Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (brutto) Haushalt 126,14 € 10,51 € 25,82 ct/kWh Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen 002-1016-01 Preisbestandteile gültig ab 01.01.2017; Herausgeber: AggerEnergie GmbH • Alexander-Fleming-Str. 2 • 51643 Gummersbach • www.aggerenergie.de In Ihrem Endpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten. Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt: 106,00 € 8,83 € 21,70 ct/kWh Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr (netto) Grundpreis pro Monat (netto) Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde (netto) €/Jahr In den Netto-Endpreis fließen ein: Stromsteuer Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten ct/kWh 2,050 1,520 6,880 0,438 0,388 -0,028 0,006 €/Jahr Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein: Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Messstellenbetrieb einschl. Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 80,00 10,28 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 90,28 ct/kWh 3,450 14,704 Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: am verbrauchsabhängigen Grundpreis pro Jahr am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 15,72 6,996 Unser Unternehmen ist in mehreren Kommunen als Grundversorger zuständig. Die oben ausgewiesenen Konzessionsabgaben werden im Rahmen der Kalkulation des Allgemeinen Preises als Durchschnittswert der Konzessionsabgaben aller Gemeinden dargestellt und können ggf. geringfügig abweichen. Die Entgelte für anderweitige Messeinrichtungen können ggf. geringfügig abweichen. Die genannten Preise der Grundversorgung gelten auch für die Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG. Weitergehende Informationen zu den Kostenbestandteilen erhalten Sie unter: www.netztransparenz.de www.rng.de AggerEnergie GmbH Gemeinschaftsstadtwerk der Kommunen Partner der RheinEnergie Geschäftsführer: Frank Röttger Uwe Töpfer Aufsichtsratsvorsitzender: Jörg Jansen Sitz der Gesellschaft: Gummersbach Eingetragen beim Amtsgericht Köln HRB 38406 USt.-IdNr. DE 122 537 798 Steuer-Nr. 212/5718/0014 Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt IBAN: DE35 3845 0000 0000 2502 90 BIC: WELADED1GMB GL-ID: DE44AGE00000074158 Entgelte für Zusatzleistungen Wiederherstellung der Versorgung während der üblichen Arbeitszeit 2 Wiederherstellung der Versorgung außerhalb der üblichen Arbeitszeit pro nachträglich erstellter Rechnungskopie einmalige Umstellungspauschale für unterjährige Abrechnung pro unterjähriger Abrechnung 3 pro unterjähriger Abrechnung bei Online-Option 3 Rechnungskorrektur bei unterlassener Kundenselbstablesung Erstellung eines Kontoauszugs 1 2 3 brutto netto 1 59,90 € 71,28 € 125,00 € 148,75 € 4,20 € 5,00 € 28,99 € 34,50 € 16,39 € 19,50 € 3,57 € 4,25 € 16,39 € 19,50 € 8,40 € 10,00 € Die Bruttopreise enthalten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungsausführung gültige Umsatzsteuer (zurzeit 19 %), sie sind auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Mo – Do Fr 08:00 Uhr – 17:00 Uhr 08:00 Uhr – 15:00 Uhr Sofern auf Wunsch des Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung nach § 40 Abs. 3 EnWG vereinbart wurde, wird der Preis für die unterjährige Abrechnung dem Kunden für jede zusätzliche Rechnung (mit Ausnahme der regulären Jahresabrechnung) berechnet. Online-Option nur bei onlinefähigen Basis-Verträgen. AggerEnergie GmbH, Gummersbach Kennzeichnung der Stromlieferungen 2015 Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz. 1. Gesamtstromlieferung AggerEnergie 4. Privilegierte Kunden 8,1% 32,5% 11,7% 2,9% 40,8% 4,0% Umweltauswirkungen je Kilowattstunde: Radioaktiver Abfall: 0,0002 g/kWh CO2-Emission: 367,1 g/kWh 2. Stromerzeugung Deutschland zum Vergleich 5. Verbleibender Energieträgermix (Residualmix) 15,4% 43,8% 6,5% 2,5% 28,7% 3,1% Umweltauswirkungen je Kilowattstunde: Radioaktiver Abfall: 0,0004 g/kWh CO2-Emission: 476,0 g/kWh 3. AggerEnergie Ökostrom 45,5% 54,5% Umweltauswirkungen je Kilowattstunde: Radioaktiver Abfall: CO2-Emission: 14,1% 56,7% 20,4% 5,1%3,7% Umweltauswirkungen je Kilowattstunde: Radioaktiver Abfall: 0,0004 g/kWh CO2-Emission: 640,7 g/kWh 8,0% 32,1% 11,5% 2,9% 45,5% Umweltauswirkungen je Kilowattstunde: Radioaktiver Abfall: 0,0002 g/kWh CO2-Emission: 362,3 g/kWh Kernenergie Kohle Erdgas 0,0000 g/kWh 0 g/kWh Sonstige fossile Energieträger Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG Sonstige Erneuerbare Energien Diese Information erhalten Sie auch im Internet: www.aggerenergie.de Stand der Information: 06. Oktober 2016 (10/16-01) Informationen gemäß § 41 EnWG Grundversorgung Strom ohne Schwachlastregelung Bei Erstbezug einer Wohnung/eines Hauses wird Ihr Verbrauch zu allgemeinen Preisen der Grundversorgung abgerechnet, sofern keine Sondervertragsregelung getroffen wurde. Der Grundversorgungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Eine Preisanpassung während der Laufzeit ist möglich. Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vorher schriftlich mitgeteilt und werden zeitgleich auf der Internetseite www.aggerenergie.de bekannt gegeben. Die Rücktrittsrechte richten sich nach den Bestimmungen der jeweils gültigen StromGVV. Wartungsdienste sind kein Vertragsbestandteil. Abschläge und Rechnungen können mittels SEPA-Lastschriftverfahren oder Banküberweisung beglichen werden. Ansprüche wegen einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Ein Lieferantenwechsel nach Beendigung des Vertrages wird unentgeltlich und zügig gewährleistet. Informationen über die aktuell geltenden Tarife finden Sie unter www.aggerenergie.de oder sprechen Sie uns einfach an. Beschwerden und Streitbeilegung Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können per Post an AggerEnergie GmbH, Beschwerdemanagement, Alexander-Fleming-Str. 2, 51643 Gummersbach oder per E-Mail [email protected] gerichtet werden. Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Strom und Erdgas nach EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde Kontakt mit AggerEnergie GmbH aufgenommen hat und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 / 2 75 72 40-0, Fax: 030 / 2 75 72 40–69, www.schlichtungsstelle-energie.de – E-Mail: [email protected]. Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030 / 2 24 80-500, Fax: 030 / 2 24 80-323, E-Mail: [email protected]. Gemäß § 41 Energiewirtschaftsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung nur für Haushaltskunden, die Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind. Online-Streitbeilegung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben kostenlos die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. AggerEnergie GmbH Gemeinschaftsstadtwerk der Kommunen Partner der RheinEnergie Geschäftsführer: Frank Röttger Uwe Töpfer Aufsichtsratsvorsitzender: Jörg Jansen Sitz der Gesellschaft: Gummersbach Eingetragen beim Amtsgericht Köln HRB 38406 USt.-IdNr. DE 122 537 798 Steuer-Nr. 212/5718/0014 Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt IBAN: DE35 3845 0000 0000 2502 90 BIC: WELADED1GMB GL-ID: DE44AGE00000074158