Internationale Verkaufsbedingungen für nicht in Italien ansässige

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METAL GENNARI s.r.l.
Carter Telescopici
Carenature per macchine
utensili
Trasportatori di truciolo
Vasche di depurazione liquidi
Sede e stabilimento 1: Via A. Vaccari, 31
29028 PONTEDELL’OLIO (PC)
Tel. 0523/876.008 – 875.800 – Fax 0523/877.695
Stabilimento 2 e 3: Via C. Conti 7/9
29028 PONTEDELL’OLIO (PC)
P. IVA e Cod. Fisc. 00901290338
Iscr. Trib. Pc n. 9020 – C.C.I.A.A. Pc n. 114056
e-mail: [email protected]
sito: www.metalgennari.it
Internationale Verkaufsbedingungen für nicht in Italien ansässige Kunden
I . Geltung der Internationalen Verkaufsbedingungen
1. Diese Internationalen Verkaufsbedingungen gelten für alle Kunden der Firma METAL GENNARI SRL, deren
maßgebliche Niederlassung nicht in Italien liegt. Für in Italien niedergelassene Kunden gelten die Allgemeinen
Verkaufsbedingungen von METAL GENNARI SRL, die auf Anforderung übersandt werden. Maßgeblich ist jeweils
die Niederlassung, die den Vertrag im eigenen Namen abschließt.
2. Diese Internationalen Verkaufsbedingungen gelten für alle aktuellen und künftigen Verträge, die überwiegend
die Lieferung von Ware an den Kunden zum Gegenstand haben. Von METAL GENNARI SRL eventuell
übernommene zusätzliche Pflichten berühren nicht die Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen.
3. Entgegenstehende oder abweichende Standardklauseln und Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten
METAL GENNARI SRL nicht, auch wenn METAL GENNARI SRL nicht ausdrücklich widerspricht oder
vorbehaltlos Leistungen erbringt oder Leistungen des Kunden annimmt. Gleichermaßen wird METAL GENNARI
SRL nicht verpflichtet, soweit die Geschäftsbedingungen des Kunden unabhängig vom Inhalt dieser
Internationalen Verkaufsbedingungen von gesetzlichen Bestimmungen abweichen.
II. Abschluss des Verkaufsvertrages
1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an METAL GENNARI SRL verpflichtet,
wenn die bestellte Ware nicht ausschließlich für den gewöhnlichen Gebrauch geeignet sein soll oder für die Ver/Bearbeitung von nicht üblichen Materialien verwendet werden soll oder unter unüblichen oder ein besonderes
Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltrisiko darstellenden oder eine erhöhte Beanspruchung erfordernden
Bedingungen eingesetzt wird.
2. Die Bestellungen der Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den
Vorschlägen oder dem Angebot von METAL GENNARI SRL ab, hat der Kunde die Abweichungen als solche
besonders hervorzuheben.
3. Sämtliche, auch durch Mitarbeiter von METAL GENNARI SRL aufgenommene Bestellungen werden
ausschließlich durch die vorläufige und/oder endgültige schriftliche Auftragsbestätigung von METAL GENNARI
SRL wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von METAL GENNARI SRL
oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. Bis zum Zeitpunkt der
schriftlichen Bestätigung durch METAL GENNARI SRL ist die Bestellung des Kunden unwiderruflich.
4. Die einstweilige und/oder endgültige schriftliche Auftragsbestätigung ist für den Umfang des Vertragsinhaltes
maßgebend und bewirkt einen Vertragsabschluss auch dann, wenn sie – abgesehen von Kaufpreis und
Liefermenge – sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung der vorliegenden
Internationalen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Eventuelle besondere
Wünsche des Kunden, namentlich Zusicherungen oder Garantien im Hinblick auf die Ware oder die Ausführung
des Vertrages, so wie Art und Umfang der Warenprüfung durch die Firma METAL GENNARI SRL und
Annahmebedingungen derselben am Produktionsstandort von METAL GENNARI SRL, bedürfen daher in jedem
Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unabhängig von Art und Umfang der Änderungen kommt der
Vertrag nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt und besagter Einspruch fristgemäß, in jedem
Fall spätestens sieben Tage nachdem die vorläufige und/oder endgültige schriftliche Auftragsbestätigung beim
Kunden zugegangen ist, bei METAL GENNARI SRL eingeht.
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5. Die Mitarbeiter von METAL GENNARI SRL wie auch die für METAL GENNARI SRL tätigen Handelsvertreter
sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung abzusehen oder inhaltlich
abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Auch eventuelle Änderungen des bereits
abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch METAL GENNARI SRL.
III. Pflichten von METAL GENNARI SRL
1. Vorbehaltlich einer Haftungsbefreiung nach Ziffer VII.-1. b) der vorliegenden Internationalen
Verkaufsbedingungen hat METAL GENNARI SRL die in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichnete Ware
zu liefern. METAL GENNARI SRL ist nicht zu Leistungen verpflichtet, die nicht in der schriftlichen
Auftragsbestätigung oder in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen aufgeführt sind; namentlich ist METAL
GENNARI SRL nicht verpflichtet, nicht ausdrücklich schriftlich vereinbarte planmäßige Serviceleistungen zu
erbringen, Zubehör zu liefern, zusätzliche Schutzausrüstungen bereitzustellen, Montagen durchzuführen oder den
Kunden zu beraten. In keinem Fall ist METAL GENNARI SRL für die Erfüllung der Pflichten verantwortlich, die mit
dem Inverkehrbringen der Ware außerhalb Italiens verbunden sind.
2. An dem Vertragsschluss nicht beteiligte Dritte, insbesondere Abnehmer des Kunden, sind nicht berechtigt, die
Lieferung an sich zu fordern oder sonstige Ansprüche vertraglicher Art gegen METAL GENNARI SRL geltend zu
machen. Die Empfangszuständigkeit des Kunden bleibt auch bestehen, wenn er Ansprüche an Dritte abtritt.
3. METAL GENNARI SRL ist verpflichtet, unter Berücksichtigung handelsüblicher Toleranzen hinsichtlich Art,
Menge, Qualität und Verpackung der Ware, ansonsten Ware mittlerer Art und Güte zu liefern. Kann die zu
liefernde Ware nicht in dem bei Vertragsschluss angebotenen Zustand geliefert werden, weil technische
Verbesserungen an Serienprodukten vorgenommen wurden, ist METAL GENNARI SRL zur Lieferung der
verbesserten Version berechtigt. Von METAL GENNARI SRL gemachte Leistungsangaben setzen gute
Einsatzbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die zu verarbeitenden Materialien wie auch auf das damit
betraute Personal, sowie die ausschließliche Verwendung von Originalersatzteilen und sachgemäße Wartung
voraus.
4. Die Firma METAL GENNARI SRL hat dem Kunden die Ware zur vereinbarten Lieferzeit an der in der
Auftragsbestätigung bezeichneten Lieferanschrift, hilfsweise an der Niederlassung in Ponte dell'Olio (PC)/Italien
zur Verfügung zu stellen. Es bedarf weder einer vorherigen Aussonderung oder Kennzeichnung der Ware noch
einer Benachrichtigung des Kunden über die Verfügbarkeit der Ware.
5. Vereinbarte Lieferfristen bzw. Liefertermine haben zur Voraussetzung, dass der Kunde zu beschaffende
Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder Lizenzen rechtzeitig beibringt, vereinbarungsgemäß Akkreditive
eröffnet und Anzahlungen leistet und alle sonstigen ihm obliegenden Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt. Im
Übrigen beginnen vereinbarte Lieferfristen mit dem Datum der Auftragsbestätigung von METAL GENNARI SRL.
6. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte ist METAL GENNARI SRL berechtigt, vertragliche
Pflichten nach dem vorgesehenen Termin zu erfüllen, wenn der Kunde von der Terminüberschreitung informiert
und ihm ein Zeitraum für die Nacherfüllung mitgeteilt wird. Der Kunde kann der Nacherfüllung innerhalb
angemessener Frist widersprechen, wenn die Nacherfüllung unzumutbar ist. Der Widerspruch ist nur wirksam,
wenn er bei METAL GENNARI SRL vor Beginn der Nacherfüllung eingeht. METAL GENNARI SRL ist unter den
vorstehenden Voraussetzungen auch zu mehreren Nacherfüllungsversuchen berechtigt. METAL GENNARI SRL
erstattet die als Folge der Terminüberschreitung nachgewiesenen notwendigen Mehraufwendungen des Kunden,
soweit METAL GENNARI SRL nach den Regelungen in Ziffer VII. dieser Internationalen Verkaufsbedingungen
dafür einzustehen hat.
7. Die Preis- und Leistungsgefahr geht auch bei nicht eindeutiger Kennzeichnung der Ware und ohne dass es
einer Anzeige von METAL GENNARI SRL bedarf, spätestens auf den Kunden über, sobald mit der Verladung
begonnen wird oder der Kunde der Pflicht zur Abnahme der Ware nicht nachkommt oder das Eigentum an der
Ware auf den Kunden übergegangen ist. Die Verladung der Ware zählt zu den Pflichten des Kunden. Die
eventuelle Erwähnung im Vertrag von INCOTERMS der Gruppe F, C oder D oder von Klauseln wie «Lieferung
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frei...» oder ähnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung der Transportkosten zur Folge; im Übrigen
verbleibt es bei den in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen, einschließlich
derjenigen zum Gefahrübergang.
8. METAL GENNARI SRL ist nicht verpflichtet – auch bei Vereinbarung von INCOTERMS oder von Klauseln wie
«Lieferung frei …» oder ähnlicher Art –, Lizenzen, Genehmigungen oder Bescheinigungen oder sonstige
Dokumente für die Ein-, Aus- oder Durchfuhr der Ware durch das Hoheitsgebiet eines ausländischen Staates zu
besorgen. Auf Wunsch, Gefahr und Kosten des Kunden kann METAL GENNARI SRL dennoch an der
Beschaffung der vom Kunden schriftlich genannten Dokumente mitwirken.
9. METAL GENNARI SRL ist in keinem Fall verpflichtet, auch nicht bei Vereinbarung von INCOTERMS der
Gruppe F, den Transport der Ware zu organisieren, selbige zu versichern, Bescheinigungen oder Dokumente
beizubringen, die nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt sind, Zollformalitäten zu erledigen, außerhalb von Ponte
dell’Olio/Italien anfallende Abgaben zu tragen oder außerhalb von Ponte dell’Olio (PC)/Italien geltende Maß- oder
Gewichtssysteme, Verpackungs-, Kennzeichnungs- oder Markierungsvorschriften oder Zertifizierungspflichten zu
beachten, den Kunden von der Lieferung zu informieren oder vom Kunden das Verpackungsmaterial (Material
für den Transport, den Verkauf oder jedwede sonstige Verpackung) zurückzunehmen.
Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Kunde die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst
vorgeschriebene Entsorgung auf eigene Kosten zu betreiben. Die vorangehende Bestimmung gilt unabhängig von
der Tatsache, dass für die Verpackungskosten eine separate Rechnung ausgestellt wurde.
10. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte ist die Firma METAL GENNARI SRL zur Aussetzung
der Leistungspflichten berechtigt, sofern aus ihrer Sicht die Besorgnis besteht, der Kunde werde seinen
Pflichten ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß nachkommen. Das Recht zur Aussetzung besteht
insbesondere, wenn der Kunde seine der Firma METAL GENNARI SRL oder Dritten gegenüber bestehenden
Pflichten zur Zahlungsvorbereitung nur unzureichend erfüllt, schleppend zahlt oder das von einem
Kreditversicherer gesetzte Limit überschritten ist oder mit der anstehenden Lieferung überschritten wird. Anstelle
der Aussetzung kann METAL GENNARI SRL künftige, auch bereits bestätigte Lieferungen nach eigenem
Ermessen von der Eröffnung eines durch eine italienische Großbank bestätigten Akkreditivs oder der Leistung
von Vorkasse abhängig machen. METAL GENNARI SRL ist nicht zur Fortsetzung der Leistungen verpflichtet,
wenn eine von dem Kunden zur Abwendung der Aussetzung geleistete Gewähr keine angemessene Sicherheit
bietet oder nach einem anwendbaren Recht anfechtbar sein könnte.
IV. Preis, Zahlung und Übernahme der Ware
1. Ungeachtet weitergehender Pflichten zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Kunde
verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Kaufpreis in der in der schriftlichen Auftragsbestätigung
ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von METAL GENNARI SRL
bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart wurde, ist der Vertrag dennoch
zustande gekommen; in diesem Fall hat der Kunde an METAL GENNARI SRL den zum vereinbarten
Lieferzeitpunkt üblichen Kaufpreis zu entrichten. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter von METAL
GENNARI SRL sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
2. Der zu zahlende Kaufpreis ist auf jeden Fall zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten
Termin, hilfsweise mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit der Zahlung tritt ohne jede weitere
Voraussetzung und insbesondere unabhängig davon ein, ob der Kunde die Ware und/oder die Dokumente bereits
übernommen und/oder Gelegenheit zu ihrer Untersuchung hatte.
Eventuell eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig,
wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde
ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber METAL GENNARI
SRL oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner
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Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von METAL
GENNARI SRL nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
3. Der Kunde sichert zu, dass alle Voraussetzungen und Nachweise für eine umsatzsteuerfreie Warenlieferung
mit Bezug auf Italien erfüllt werden. Soweit METAL GENNARI SRL, aufgrund der vereinbarten Liefermodalitäten
oder aus Gründen, die dem Kunden zuzuschreiben sind, Umsatzsteuer zu entrichten hat, stellt der Kunde METAL
GENNARI SRL, ungeachtet weitergehender Ansprüche von METAL GENNARI SRL, uneingeschränkt frei. Die
Freistellung wird vom Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere
unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt und schließt auch den Ersatz der METAL GENNARI
SRL entstehenden Aufwendungen ein.
4. METAL GENNARI SRL kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und ungeachtet gerichtlicher
Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder
abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
5. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von METAL GENNARI SRL werden
ausgeschlossen, es sei denn, dass eine Gegenforderung des Kunden auf dieselbe Währung lautet, aus eigenem
Recht des Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder schriftlich
von METAL GENNARI SRL anerkannt ist.
6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung, zur Erhebung von Einreden oder
Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass METAL GENNARI SRL aus demselben
Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich
verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat.
7. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum vertraglich vereinbarten Liefertermin ohne Inanspruchnahme
zusätzlicher Fristen an der in der schriftlichen Auftragsbestätigung vorgesehenen Lieferanschrift abzunehmen,
hilfsweise an der Niederlassung von METAL GENNARI SRL in Ponte dell'Olio (PC)/Italien. Zur Verweigerung der
Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er den Vertrag in Übereinstimmung mit den Regelungen in
Ziffer VI.-1. dieser Internationalen Verkaufsbedingungen aufhebt.
V. Vertragswidrige bzw. rechtsmangelhafte Ware
1. Ohne Verzicht auf gesetzliche Ausschlüsse oder Einschränkungen der Verantwortlichkeit des Verkäufers ist die
Ware vertragswidrig, wenn der Kunde nachweist, dass die Ware unter Berücksichtigung der Regelungen in
Ziffer III. der vorliegenden Internationalen Verkaufsbedingungen zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges nach
Menge, Qualität oder Art deutlich von den in der schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbarten Anforderungen
abweicht oder mangels vereinbarter Anforderungen nicht für die in Ponte dell’Olio (PC)/Italien gewöhnlichen
Gebrauchszwecke geeignet ist. Modell-, Konstruktions- oder Materialänderungen, die neueren technischen
Erkenntnissen entsprechen, begründen keine Vertragswidrigkeit. Auch wenn die Ware nach den in Italien
geltenden Bestimmungen nicht konform ist, gilt die Ware als nicht vertragswidrig, soweit die am Sitz des Kunden
geltenden rechtlichen Vorschriften dem gewöhnlichen Gebrauch der Ware nicht entgegenstehen. Die Lieferung
gebrauchter Ware erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die vorliegende Garantie hat eine
Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ab der Übergabe des Produktes an den Spediteur/Frachtführer oder der
Abholung desselben durch den Kunden.
2. Soweit die schriftliche Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich eine gegenteilige Aussage trifft, ist METAL
GENNARI SRL nicht dafür verantwortlich, dass die Ware für den vom Kunden bestimmten Zweck geeignet ist,
die Eigenschaften eines Musters oder einer Probe besitzt oder den rechtlichen Vorschriften außerhalb von Italien,
etwa im Land des Kunden entspricht. METAL GENNARI SRL haftet nicht für Vertragswidrigkeiten, die nach dem
Zeitpunkt des Gefahrübergangs eintreten. Soweit der Kunde selbst oder durch Dritte Versuche zur Beseitigung
von Vertragswidrigkeiten unternimmt, wird METAL GENNARI SRL von der Pflicht zur Gewährleistung frei.
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3. Der Kunde ist verpflichtet, jede einzelne Lieferung zum Zeitpunkt der Übernahme umfassend auf erkennbare
sowie auf typische Vertragswidrigkeiten und im Übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu
untersuchen.
4. Ohne Verzicht auf gesetzliche Ausschlüsse oder Einschränkungen der Verantwortlichkeit des Verkäufers ist die
Ware rechtsmangelhaft, wenn der Kunde nachweist, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht
frei von durchsetzbaren Rechten oder Ansprüchen Dritter ist. Ungeachtet der in Italien geltenden gesetzlichen
Bestimmungen gilt die Ware als nicht rechtsmangelhaft, soweit die am Sitz des Kunden geltenden rechtlichen
Vorschriften dem gewöhnlichen Gebrauch der Ware nicht entgegenstehen.
5. Der Kunde ist gegenüber METAL GENNARI SRL verpflichtet, etwaige Vertragswidrigkeiten sowie eventuelle
Rechtsmängel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und im Übrigen innerhalb von 8 (acht) Tagen nach ihrer
Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von
METAL GENNARI SRL sind nicht berechtigt, Mängelanzeigen entgegenzunehmen oder Erklärungen zur
Gewährleistung abzugeben.
6. Nach ordnungsgemäßer Anzeige gemäß Punkt 5 kann der Kunde die in diesen Internationalen
Verkaufsbedingungen vorgesehenen Rechtsbehelfe geltend machen. Weitergehende Rechtsbehelfe stehen ihm
nicht zu. Die Erfüllung durch METAL GENNARI SRL von dem Kunden zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen
führt nicht zu einer neu anlaufenden Verjährungsfrist. Im Falle nicht ordnungsgemäßer Anzeige kann der
Kunde vorgenannte Rechtsbehelfe nur geltend machen, soweit METAL GENNARI SRL die Vertragswidrigkeit
oder den Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat.
Etwaige Einlassungen von METAL GENNARI SRL zu Vertragswidrigkeiten bzw. Rechtsmängeln dienen lediglich
der sachlichen Aufklärung, bedeuten jedoch insbesondere nicht einen Verzicht seitens METAL GENNARI SRL
auf das Erfordernis der ordnungsgemäßen Anzeige.
7. Wie durch das UN-Kaufrecht von 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf vorgesehen, wird
METAL GENNARI SRL während der Gültigkeitsdauer der Garantie laut Punkt 1 des vorliegenden Absatzes die
effektiv von den oben beschriebenen Mängeln betroffene Ware ersetzen oder nachbessern bzw. eventuell den
Kaufpreis herabsetzen. Ersatzlieferung oder Nachbesserung führt nicht zu neu anlaufenden Verjährungsfristen.
Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Waren werden ausgeschlossen. Weitergehende
Ansprüche auf Erfüllung stehen dem Kunden nicht zu. METAL GENNARI SRL ist ungeachtet der Rechtsbehelfe
des Kunden stets berechtigt, vertragswidrige Ware nach den Regelungen in Ziffer III.-7. dieser Internationalen
Verkaufsbedingungen nachzubessern oder Ersatz zu liefern oder Rechtsbehelfe des Kunden durch Erteilung
einer Gutschrift in angemessener Höhe abzuwenden.
VI. Vertragsaufhebung
1. Der Kunde ist zur Aufhebung des Vertrages berechtigt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur
Vertragsaufhebung erfüllt sind, er METAL GENNARI SRL die Vertragsaufhebung schriftlich angedroht hat und
eine schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Wenn der Kunde Ersatzlieferung,
Nachbesserung oder sonstige Erfüllung geltend macht, ist er über eine angemessene Zeit an den Rechtsbehelf
gebunden, ohne den Vertrag aufheben zu können. Der Kunde hat die Aufhebung des Vertrages im Übrigen
innerhalb angemessener Frist, schriftlich und unmittelbar an METAL GENNARI SRL zu erklären.
2. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte kann METAL GENNARI SRL den Vertrag ersatzlos ganz
oder teilweise aufheben, wenn der Kunde der Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen widerspricht,
wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde
ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber METAL GENNARI
SRL oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner
Kreditwürdigkeit macht, wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von METAL GENNARI
SRL nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird, wenn METAL GENNARI SRL schuldlos selbst nicht richtig
oder rechtzeitig beliefert wird oder wenn METAL GENNARI SRL die Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen aus
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sonstigen Gründen nicht mehr mit Mitteln möglich ist, die unter Berücksichtigung der eigenen und der bei
Vertragsabschluss erkennbaren berechtigten Belange des Kunden sowie insbesondere der vereinbarten
Gegenleistung zumutbar sind.
VII. Schadensersatz
1. METAL GENNARI SRL ist wegen der Verletzung von Pflichten, die aus dem mit dem Kunden geschlossenen
Vertrag und aus außervertraglichen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden resultieren, nur nach Maßgabe der
nachfolgenden Bestimmungen zu Schadensersatz verpflichtet:
a) Der Kunde ist in erster Linie zur Wahrnehmung anderer Rechtsbehelfe verpflichtet und kann
Schadensersatz nur wegen verbleibender Defizite, in keinem Fall jedoch anstelle anderer Rechtsbehelfe
verlangen.
b) METAL GENNARI SRL haftet nicht für vom Kunden mitverursachte Schäden. Auch haftet METAL GENNARI
SRL nicht für Störungen, die infolge von Natur- oder politischen Ereignissen, hoheitlichen Maßnahmen,
Arbeitskämpfen, Sabotagen, Unglücksfällen, Terrorismus, biologischen, physikalischen oder chemischen
Abläufen oder sonstigen Umständen eintreten und von METAL GENNARI SRL nicht mit angemessenen Mitteln
beherrscht werden können. Im Übrigen haftet METAL GENNARI SRL nur, wenn die Organe oder das Personal
von METAL GENNARI SRL dem Kunden gegenüber obliegende vertragliche Pflichten vorsätzlich oder grob
fahrlässig verletzt haben.
c) Im Falle der Haftung ersetzt METAL GENNARI SRL im Rahmen der Grenzen nach Buchst. d) Schäden des
Kunden in dem Umfang, wie der Kunde nachweist, dass ihm ein nicht anders abwendbarer Schaden entstanden
ist und dieser Schaden durch die Verletzung einer vertraglichen Pflicht von METAL GENNARI SRL verursacht
wurde und im Hinblick auf Schadenseintritt und Schadenshöhe für METAL GENNARI SRL voraussehbar war.
Der Kunde hat METAL GENNARI SRL schriftlich vor Vertragsabschluss von eventuell vorhandenen besonderen
Risiken oder atypischen Schadensmöglichkeiten oder anomalen Schadenshöhen in Kenntnis zu setzen. Im
Übrigen ist der Kunde zur Schadensminderung verpflichtet, sobald eine Vertragsverletzung erkannt oder
erkennbar wird.
d) METAL GENNARI SRL haftet nicht für entgangenen Gewinn und ideelle Beeinträchtigungen. Im Übrigen ist
die Höhe des Schadensersatzes wegen verspäteter oder ausbleibender Lieferung für jede volle
Verspätungswoche auf 0,5 %, maximal auf 5 % des jeweiligen Lieferwertes, wegen anderer Pflichtverletzungen
wie im Fall der Lieferung von Maschinen und Anlagen auf den zweifachen Wert des nicht vertragsgemäßen
Leistungsteils und im Fall der Lieferung von Ersatzteilen auf maximal 5 % des Lieferwertes begrenzt. Dieser
Absatz gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden der mit Führungsaufgaben betrauten
Organe oder Mitarbeiter von METAL GENNARI SRL
e) Die Verjährung der Vertragsansprüche gilt gleichermaßen für sonstige Ansprüche des Kunden gegenüber
METAL GENNARI SRL, die mit Anspruchsgrundlagen vertraglicher Art konkurrieren. Soweit der Anspruch nicht
vorher verjährt ist, gilt für die Erhebung von Klagen des Kunden auf Schadensersatz eine Ausschlussfrist von
sechs Monaten, die mit Ablehnung der Schadensersatzleistung beginnt.
f) Die Haftungsbeschränkung und/oder der Haftungsausschluss der Firma METAL GENNARI SRL erstreckt sich
auch auf die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
2. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche von METAL GENNARI SRL ist der
Kunde gegenüber METAL GENNARI SRL zu folgenden Schadenersatzleistungen verpflichtet:
a) Im Falle nicht rechtzeitigen Zahlungseingangs erstattet der Kunde die im In- und Ausland anfallenden,
üblichen Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung sowie ohne Nachweis Zinsen in Höhe
des für ungesicherte kurzfristige Kredite in der vereinbarten Währung in Italien maßgeblichen Zinssatzes,
mindestens jedoch Zinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank festgelegten Basiszinssatzes.
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b) Bei deutlich verspäteter oder ausbleibender Abnahme der Ware durch den Kunden ist METAL GENNARI
SRL berechtigt, ohne Nachweis Schadensersatz pauschal in Höhe von 15 % des jeweiligen Lieferwertes zu
verlangen.
VIII. Sonstige Regelungen
1. Gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich aller gegen den Kunden bestehenden Forderungen im Eigentum von
METAL GENNARI SRL. Die Regelung der Preis- und Leistungsgefahr in Ziffer III.-8. wird durch den
Eigentumsvorbehalt nicht verändert.
2. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte und ohne Ersatzpflicht ist METAL GENNARI SRL im
Falle des Zahlungsverzuges des Kunden berechtigt, den Vertrag mittels einseitiger Einschränkung der
Vertragspflichten und Obliegenheiten des Kunden und der Firma METAL GENNARI SRL zu ändern. Die
Einschränkung der Vertragspflichten betrifft ausschließlich die zum Zeitpunkt der Einschränkung noch nicht
erbrachten Leistungen des Kunden oder der Firma METAL GENNARI SRL; eine solche Erklärung kann nur
bedingen, dass der Kunde und METAL GENNARI SRL ihren jeweiligen Vertragspflichten nachgekommen und von
jeglicher sonstigen Leistungspflicht befreit sind. Bereits erfüllte Leistungen und METAL GENNARI SRL
zustehende Rechtsbehelfe sind von der Einschränkung nicht betroffen.
3. An von METAL GENNARI SRL in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen,
Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich METAL GENNARI SRL
alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how vor.
4. Sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Anzeigen usw. sind ausschließlich in englischer oder italienischer
Sprache abzufassen. Mitteilungen per Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform.
5. Die Ingebrauchnahme der von METAL GENNARI SRL gelieferten Maschinen ist ausschließlich unter
Verwendung des Installationshandbuches der Firma METAL GENNARI SRL und der von ihr zur Verfügung
gestellten Bauelemente gestattet. METAL GENNARI SRL haftet in keinem Fall für die Folgen eines
missbräuchlichen Eingriffs von Seiten des Kunden am elektronischen Steuersystem.
IX. Allgemeine Vertragsgrundlagen–Anwendbares Recht–Gerichtsstand
1. Der Ort für die Erbringung der Dienstleistung, die Zahlung und Erfüllung aller sonstigen Verpflichtungen aus
den Rechtbeziehungen von METAL GENNARI SRL mit dem Kunden ist Ponte dell’Olio (PC)/Italien. Diese
Regelungen gelten auch, wenn METAL GENNARI SRL die Kosten des Zahlungsverkehrs übernimmt, für den
Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlung gegen Übergabe von Waren oder Dokumenten
zu leisten ist oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Der durch die vorliegende Bestimmung festgelegte
Erbringungsort wird durch den Abschluss von INCOTERMS der Gruppen F oder C oder von Absprachen
bezüglich der Umlage der Kosten nicht verändert. METAL GENNARI SRL ist berechtigt, die Zahlung auch am Sitz
des Kunden zu verlangen.
2. Diese Internationalen Verkaufsbedingungen, wie auch die einzelnen Produktlieferungen vom Verkäufer an den
Kunden werden durch das italienische Gesetz geregelt; das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.
April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) gilt in dem Maße, in dem
dessen Bestimmungen nicht im Widerspruch zu diesen Internationalen Verkaufsbedingungen stehen. Zwecks
Auslegung der Lieferfristen und bei Verwendung von sonstigen Handelsklauseln durch die Parteien gelten die
INCOTERMS 2000 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen
Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen.
3. Für das Zustandekommen des Vertrages – und insbesondere Absprachen zu gerichtlichen Zuständigkeiten
und Einschluss der vorliegenden Internationalen Verkaufsbedingungen – sowie für die Rechte und Pflichten der
Parteien – unter Einschluss auch von vorvertraglichen und sonstigen Nebenpflichten – sowie für die Auslegung
Metal Gennari S.r.l.
Condizioni generali per contratti di vendita internazionale conclusi con clienti non aventi sede in Italia
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METAL GENNARI s.r.l.
Carter Telescopici
Carenature per macchine
utensili
Trasportatori di truciolo
Vasche di depurazione liquidi
Sede e stabilimento 1: Via A. Vaccari, 31
29028 PONTEDELL’OLIO (PC)
Tel. 0523/876.008 – 875.800 – Fax 0523/877.695
Stabilimento 2 e 3: Via C. Conti 7/9
29028 PONTEDELL’OLIO (PC)
P. IVA e Cod. Fisc. 00901290338
Iscr. Trib. Pc n. 9020 – C.C.I.A.A. Pc n. 114056
e-mail: [email protected]
sito: www.metalgennari.it
gelten ausschließlich diese Internationalen Verkaufsbedingungen oder, sofern nicht durch diese geregelt, das UNKaufrecht.
4. Alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die
Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen vorgesehen ist, werden durch ein Schiedsverfahren nach
der Schiedsordnung der Nationalen und Internationalen Handelskammer Mailand unter Ausschluss des
ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Mailand/Italien;
die Verfahrenssprache kann Italienisch oder Englisch sein.
5. Bei der Auslegung der vorliegenden Internationalen Verkaufsbedingungen gilt, auch bei Abfassung in anderen
Sprachen, einzig und allein der Sinn und Wortlaut des italienischen Textes.
METAL GENNARI SRL
KÄUFER
Die Vertragsparteien erklären, die Klauseln der vorliegenden Internationalen Verkaufsbedingungen, wie auf der
Webseite des Verkäufers veröffentlicht, ausführlich erörtert und untersucht zu haben, und genehmigen
infolgedessen den vollständigen Inhalt der Paragrafen I. Geltung der Internationalen Verkaufsbedingungen, II.
Abschluss des Verkaufsvertrages, III. Pflichten von METAL GENNARI SRL, IV. Preis, Zahlung und
Übernahme der Ware, V. Vertragswidrige bzw. rechtsmangelhafte Ware, VI. Vertragsaufhebung, VII.
Schadensersatz, VIII. Sonstige Regelungen, IX. Allgemeine Vertragsgrundlagen–Anwendbares Recht–
Gerichtsstand in allen Teilen im Sinne und mit Wirkung der Art. 1341 und 1342 des italienischen
Zivilgesetzbuches.
METAL GENNARI SRL
KÄUFER
Metal Gennari S.r.l.
Condizioni generali per contratti di vendita internazionale conclusi con clienti non aventi sede in Italia
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